Schumag Aktiengesellschaft

Aachen

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

VORBEMERKUNG

Der SCHUMAG-Konzern wird überwiegend durch das Mutterunternehmen geprägt, daher wird im vorliegenden Lagebericht das Wahlrecht des § 315 Abs. 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB genutzt, den Konzernlagebericht und den Lagebericht der SCHUMAG Aktiengesellschaft (SCHUMAG) zusammenzufassen. In diesem zusammengefassten Lagebericht wird über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie die Lage des SCHUMAG-Konzerns und der SCHUMAG berichtet. Die Angaben des zusammengefassten Lageberichts gelten grundsätzlich für den Konzern- und Jahresabschluss der SCHUMAG soweit nicht anders dargestellt. Die Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SCHUMAG nach HGB werden in einem eigenen Abschnitt erläutert. Der zusammengefasste Lagebericht wird anstelle des Konzernlageberichts im Geschäftsbericht der SCHUMAG veröffentlicht.

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Geschäftsmodell, Ziele und Strategien

Die SCHUMAG ist das Mutterunternehmen des SCHUMAG-Konzerns. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Schumag Romania S.R.L. und BR Energy GmbH sind Tochtergesellschaften der SCHUMAG.

Die SCHUMAG ist operativ im Bereich der Präzisionsmechanik tätig. Dieser Bereich umfasst die Produktion und Teilmontage hochpräziser Teile aus Stahl. Diese werden nach Kundenzeichnungen in unterschiedlichen Stückzahlen, auch bis in den Millionenbereich, gefertigt. Diese hochbelasteten Präzisionsteile stellen eine Schlüsseltechnologie für unsere Kunden dar, die mit höchsten Qualitätsanforderungen verbunden sind. Die geforderte Präzision (weniger als 1 μ) wird nur von wenigen Zulieferern weltweit zuverlässig erreicht. Die SCHUMAG ist in all den dafür notwendigen Produktionsprozessen zuhause und verfügt über die dafür notwendigen Einrichtungen sowie das langjährige Know-how.

Im Bereich Großdiesel wird das Bestandsgeschäft der SCHUMAG, in dem unsere Produkte im Wesentlichen an weltweit agierende, amerikanische Großkunden geliefert werden, für die nächsten Jahre stabil bleiben und von der Elektrifizierung erst in 10 - 20 Jahren getroffen werden, so dass hier genug Zeit bleibt, die Transformation der SCHUMAG voran zu treiben.

Nachdem der LKW-Diesel bereits sehr sauber ist und sicherlich noch über viele Jahre im Überlandverkehr sowohl in Europa als auch in Amerika und Asien zum Einsatz kommen wird, sieht die SCHUMAG in diesem Kernbereich noch große Auftragspotentiale.

Ein weiterer Trend, der sich bei diesen Kunden zeigt, ist das Verlagern des "letzten Produktionsschrittes" an die fähige Zulieferindustrie. So haben viele Kunden in der Vergangenheit das letzte μ als ihre Kernkompetenz angesehen, die sie in Eigenregie inhouse fertigen wollten. Nun leiden auch unsere Kunden unter sinkenden Volumen und steigenden Preisen, so dass sie nun dazu übergehen, auch den letzten Produktionsschritt an Zulieferer zu vergeben. Dies ist für die SCHUMAG, die häufig schon den Blank (Produktbezeichnung vor dem finalen Prozessschritt) liefert, eine große Chance, die Wertschöpfung an den Produkten zu erhöhen, ebenso wie die Abhängigkeit des Kunden.

Daneben ergeben sich weitere Chancen, da die großen Zulieferer für Einspritzsysteme für PKW, die in den vergangen 10 Jahren den hochvolumigen PKW-Markt dominiert und unter sich aufgeteilt haben, sich vermehrt dem raschen Wandel in der Automobilindustrie ausgesetzt sehen, der deutlich in Richtung Elektrifizierung zeigt.

Denn auch für die kommenden Jahre werden große Mengen an Teilen für Einspritzsysteme benötigt, um die immer noch mit Diesel- und Benzinmotoren ausgerüsteten Fahrzeuge herstellen zu können. Zusätzlich entsteht aufgrund der ständig verschärften Abgasgesetzgebung (zur Zeit wird in Europa die Abgasnorm EURO 7 verhandelt mit deutlich verschärften Grenzwerten) ein zusätzlicher Bedarf an Ersatzteilen in diesem Bereich, um die Motoren regelmäßig so instand setzen zu können, dass diese scharfen Normen auch eingehalten werden können. Bei den heutigen weltweiten Fahrzeugbeständen - allein in Deutschland 46 Mio. Fahrzeuge - kann davon ausgegangen werden, dass diese auch noch über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren benötigt werden, wenn auch in sinkenden Mengen, die dann auch wieder für die SCHUMAG interessant sind.

Aus Gründen der Diversifizierung bemüht sich die SCHUMAG darüber hinaus, im Bereich der Hydraulikkomponenten Fuß zu fassen. Das mögliche Volumen ist unabhängig von der andauernden Diskussion um den Verbrennungsmotor und verspricht hohe Volumen pro Jahr, die über viele Jahre hinweg sicher abgenommen werden.

Daneben sind wir erfolgreich in den Bereich der Medizintechnik, die wir in der Vergangenheit schon bedient haben, zurückgekehrt. Hier werden wir ab dem Geschäftsjahr 2020/​21 wieder nennenswerte Stückzahlen liefern. Ein Projekt zur strategischen Vertriebsoffensive - dem Bereich, der in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt wurde - ist gestartet und wird Früchte tragen.

Neben dem klassischen Markt der Präzisionszerspanung, der auch weiterhin die Basis und der Kern unseres Umsatzes sein wird, haben wir uns in verschiedenen, interdisziplinären Workshops mit der zukünftigen Ausrichtung der SCHUMAG beschäftigt. Themen wie lasergesinterte Teile, die die letzte Präzision durch den klassischen Schleifprozess erhalten, oder Modelle wie "production on demand" sind Bereiche, mit denen wir uns beschäftigen, um zukünftige Produktionsmethoden und Märkte zu entwickeln.

Neben der verstärkten Bearbeitung der aktuellen Märkte und Kunden sowie den strategischen Überlegungen, was an neuen Märkten und Kunden für uns in Zukunft sinnvoll zu bearbeiten ist, verändern und optimieren wir das Unternehmen an sehr vielen Stellen, um uns den Herausforderungen der nächsten Jahre zu stellen. Basis dafür war eine komplette Erneuerung des gesamten IT-Umfeldes inkl. Neueinführung eines ERP-Systems, um die Voraussetzungen für Wachstum zu schaffen. Daneben haben wir eine Einstellungsoffensive gestartet und trotz der Corona-Auswirkungen viele neue, gut qualifizierte Mitarbeiter gewinnen können. Diese sind die Basis für die Zukunft.

Steuerungssystem

Die SCHUMAG verfügt über ein Steuerungssystem, um auf Veränderungen des Marktes, des Umfeldes sowie innerbetrieblicher Verhältnisse angemessen und rechtzeitig reagieren zu können.

Ein wesentlicher Teil des Steuerungssystems ist das Berichts- und Informationswesen. Der Vorstand wird mindestens monatlich in Form von standardisierten Berichten detailliert über den operativen Geschäftsverlauf sowie relevante Kennzahlen informiert. Jede Kennzahl wird sowohl isoliert als auch in Kombination mit den anderen betrachtet und analysiert. Das Berichtswesen wird bei Bedarf durch Ad-hoc-Analysen in schriftlicher Form oder in persönlichen Gesprächen ergänzt. Die durch das konzernweite Berichtswesen generierten Ist-Daten werden mit den Plandaten abgeglichen. Zielabweichungen werden analysiert, erläutert und geplante Gegenmaßnahmen dargestellt.

Unsere bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung, das EBIT und der Liquiditätsgrad I.

Die Gesamtleistung ist ein Indikator für die betriebliche Leistung und wird mit Hilfe monatlicher Soll-Ist-Vergleiche analysiert.

Anhand des EBIT wird der betriebliche Gewinn sowie die Ergebnisqualität einzelner Monate miteinander vergleichbar. Für unsere operative Steuerung legen wir das EBIT gemäß der handelsrechtlichen Rechnungslegung der SCHUMAG zugrunde. Wesentliche Abweichungen zum in der Konzernrechnungslegung ausgewiesenen EBIT nach IFRS bestehen in der unterschiedlichen Höhe der Abschreibungen und des Ergebnisses aus Abgängen des Anlagevermögens. Diese Unterschiede sehen wir für die laufende operative Steuerung als unwesentlich an.

Über den Liquiditätsgrad I (Verhältnis der flüssigen Mittel zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten) wird die Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten überwacht, da unser Handeln nach wie vor stark liquiditätsorientiert ausgerichtet ist. Bei der Berechnung der Kennzahl für die SCHUMAG (nach HGB) beinhalten die kurzfristigen Verbindlichkeiten neben den Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auch kurzfristige sonstige Rückstellungen (insbesondere Personalrückstellungen).

Weitere Steuerungsgrößen sind darüber hinaus der Umsatz sowie der Auftragseingang.

Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung haben im klassischen Leistungsspektrum der SCHUMAG keine wirtschaftliche Bedeutung und werden dort nur in wenigen Ausnahmefällen betrieben. Forschung und Entwicklung betreiben wir zurzeit im Bereich des 3D-Drucks für Metall- und Kunststoffdruck für eigene, interne Anwendungen im Bereich Betriebsmittelbau und Wartung/​Instandhaltung. Dies erfolgt mit Unterstützung von Bachelorarbeiten. Weiterhin beschäftigen wir uns intensiv mit Laser-Sinter-Verfahren in Kombination mit klassischer Zerspanung, da wir hier durchaus einen Markt für die Zukunft sehen.

Die Entwicklungsschwerpunkte bei der SCHUMAG konzentrieren sich auf die Automation und Rationalisierung von Serienprozessen. Dabei versuchen wir, die Prozessstabilität stets zu verbessern. Aktuell arbeiten wir an der Weiterentwicklung unserer eigenen Produktionsmaschinen, die zukünftig teil- bzw. vollautomatisiert produzieren sollen.

Die Neustrukturierung der betrieblichen Ausbildung wird in 2021 abgeschlossen. Hier konnte eine neue Leitung gefunden werden, die unseren langjährigen Ausbildungsleiter, der in Rente geht, ersetzen wird.

Qualität

Zur zeitnahen Überwachung und Darstellung der Qualitäts- und Produktivitätslage werden die Analysetools stetig ausgebaut. Die täglichen Auswertungen sowie die damit gelebten Regelkreise haben bei den Mitarbeitern zu einem verbesserten Qualitätsbewusstsein sowie zu einer Steigerung der Produktivität geführt.

In unserem Messzentrum sind die Bereiche Messraum und Prüfmittelwesen zusammengefasst. Das gesamte Messzentrum ist voll klimatisiert. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, die vom Markt geforderten und ständig steigenden Genauigkeiten messtechnisch zu erfassen. Dies gilt nicht nur für fertigungsbegleitende Prüfungen (speziell Form und Lage), sondern betrifft auch den Bereich der Prüfmittelerstellung und Prüfmittelkalibrierung.

Im Herbst 2020 wurde das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015 im Rahmen eines Zertifizierungsaudits überprüft und erfolgreich bestätigt. Das Rezertifizierungsaudit für das integrierte Umweltmanagementsystem nach neuer ISO 14001:2015 und das Energiemanagementsystem nach ISO 50001:2011 konnte gleichermaßen Ende 2020 erfolgreich abgeschlossen und die bestehenden Zertifikate entsprechend validiert werden. Die rumänische Tochtergesellschaft Schumag Romania S.R.L. ist im September 2019 ebenfalls erfolgreich nach ISO 9001:2015 rezertifiziert worden.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 seit Februar 2020 hat innerhalb weniger Tage die Jahrespläne aller Volkswirtschaften zu Makulatur gemacht. Der Gesprächs- und Informationsbedarf ist in dieser für uns alle neuen und unsicheren Situation noch weiter gestiegen. Dies gilt angesichts der neu zu bewertenden Risiken und Volatilitäten im Auslandsgeschäft insbesondere für alle Fragen rund um die Markt- und Geschäftsentwicklung.

Die Weltwirtschaft leidet immer noch beträchtlich unter der Corona-Krise. So wird das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut der vom Ifo Institut am 10. Oktober 2020 befragten Ökonomen im laufenden Jahr um 1,9 % zurückgehen, nachdem ein Anstieg von 2,6 % im vergangenen Jahr erfolgt ist. Auch der Welthandel wird mit einem Rückgang von vermutlich 1,7 % sehr stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Die vom Ifo Institut am 10. Oktober 2020 befragten Ökonomen erwarten im laufenden Jahr eine Rezession in fast allen Volkswirtschaften der Welt. Gewichtet mit dem jeweiligen BIP ergeben die länderspezifischen Antworten für dieses Jahr einen Rückgang des globalen BIP von -1,9 %. Nur in den asiatischen Schwellen- und Entwicklungsländern ist die Prognose für 2020 noch leicht positiv, wobei in China ein BIP-Wachstum von 2,3 % erwartet wird. Die durchschnittlich erwarteten Wachstumsraten für 2020 liegen bei -5,0 % (Deutschland -5,0 %) und sind in allen anderen EU-Mitgliedsländern negativ. Auch für die USA sehen die befragten Ökonomen einen Abschwung von -4,6 % für 2020, was 6,6 %-Punkte unter dem vom IWF im Januar 2020 prognostizierten Niveau liegt. Es besteht aktuell eine Ungewissheit darüber, wann die Wirtschaftsleistung wieder ihr Vorkrisenniveau erreichen wird. Die Erwartungen hinsichtlich der Dauer sind sehr unterschiedlich. Während mehr als ein Drittel der amerikanischen Ökonomen eine vollständige Erholung für die zweite Jahreshälfte 2021 vorhersehen, sind die befragten Ökonomen der EU etwas pessimistischer und sehen erst im Jahr 2022 das Vorkrisenniveau erreicht. Das Abwärtsrisiko bei der vorliegenden Prognose besteht darin, dass sich die Pandemie entgegen der oben aufgezeigten Szenarioanalyse nicht im gewünschten Maße eindämmen lässt oder dass immer neuere Ansteckungswellen zu Reibungen in den wirtschaftlichen Aktivitäten führen.

Nach dem starken Einbruch im 1. Halbjahr 2020 setzt aktuell ein leichter Aufholprozess in der deutschen Wirtschaft ein (BMF-Monatsbericht Oktober 2020). Das BIP ist im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 2. Quartal 2020 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 8,2 % gestiegen. Das Wachstum war sowohl von höheren privaten Konsumausgaben sowie mehr Investitionen in Ausrüstungen als auch von stark gestiegenen Exporten getragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die deutsche Wirtschaft damit nach dem historischen Einbruch des BIP im 2. Quartal 2020 infolge der einsetzenden Corona-Pandemie zwar deutlich gewachsen. Im Vergleich zum 4. Quartal 2019, dem Quartal vor der globalen Corona-Krise, lag das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP im 3. Quartal 2020 jedoch 4,2 % niedriger. Die Dynamik hat sich dabei am aktuellen Rand etwas abgeschwächt. Die Aufwärtsbewegung der deutschen Wirtschaft wird aber weiterhin durch die umfangreichen Maßnahmen des Konjunkturpakets gestützt. Der Handel mit dem Ausland konnte auch im September eine Zunahme verzeichnen, wenngleich sich die Dynamik gegenüber den Vormonaten abschwächte.

Die Industrieproduktion war nach den starken Zuwachsraten zuvor im September leicht rückläufig. Hierzu trugen Sondereffekte im gewichtigen KFZ-Bereich bei. Aufgrund der im Vergleich zum Vormonat weiter gestiegenen Auftragseingänge bleibt der Ausblick für die Industrie jedoch weiter aufwärtsgerichtet. Die Auftragseingänge in der Industrie liegen insgesamt nur noch knapp unter dem Vorjahresniveau.

Aktuelle Stimmungsindikatoren wie das ifo Geschäftsklima lassen ebenfalls weiterhin vorsichtig optimistisch in die Zukunft blicken.

Die für die SCHUMAG nach wie vor wichtigsten Märkte, der Automobilbereich sowie der Bereich für Nutzfahrzeuge, haben sich gem. dem VDA ebenfalls negativ entwickelt.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Automobilmärkte weltweit einbrechen lassen und die Industrie - insbesondere auch in Europa und Deutschland - in die schwerste Krise seit Jahrzehnten gestürzt. "Der Einbruch der Märkte ist in seinem Ausmaß und in seinem globalen Umfang beispiellos", betonte Hildegard Müller, Präsidentin des VDA, im Rahmen der Halbjahrespressekonferenz des Verbandes der Automobilindustrie.

Im ersten Halbjahr 2020 gingen die PKW-Neuzulassungen in Deutschland um knapp 35 % auf 1,21 Mio. PKW zurück. Das ist der niedrigste Wert für ein erstes Halbjahr in Deutschland seit der Wiedervereinigung vor 30 Jahren. Ähnlich ist das Bild auf den internationalen Märkten. So ging der europäische PKW-Markt bis Mai 2020 um 43 % zurück, der US-Markt um 23 % sowie der Markt in China um 27 %.

Für das zweite Halbjahr 2020 deutet sich eine leichte Erholung an. Ein Zeichen dafür ist der Auftragseingang bei deutschen Herstellern, bei dem das Minus gegenüber dem Vergleichsmonat aus dem Vorjahr im Juni deutlich geringer war als noch im Mai. Doch auch ein fortgesetzter Aufwärtstrend wird den Einbruch aus der ersten Jahreshälfte nicht annährend ausgleichen können.

So rechnet der VDA für das Gesamtjahr 2020 mit einem Rückgang des PKW-Weltmarkts um 17 % auf 65,9 Mio. Einheiten (2019: 79,5 Mio.). Besonders stark wird der Rückgang mit 24 % in Europa sein. Für Deutschland geht der VDA von rund 2,8 Mio. PKW-Neuzulassungen im Gesamtjahr aus (-23 %). Demgegenüber etwas glimpflicher wird der Einbruch in den USA (-18 %) sowie in China (-10 %) verlaufen. Den Erwartungen liegt die Annahme zugrunde, dass es gelingt, die Corona-Pandemie in Europa, aber auch in anderen Teilen der Welt weiter einzudämmen.

Noch stärker als bei den PKW werden durch die Krise die Nutzfahrzeugmärkte getroffen. Der weltweite Absatz von Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 6 Tonnen wird nach VDA-Prognosen 2020 um 24 % auf 2,6 Mio. Einheiten zurückgehen. Für den US-Markt wird mit einem Minus von 40 % gerechnet. In Westeuropa (-35 %) und Deutschland (-29 %) wird der Rückgang ebenfalls beispiellos sein.

Geschäftsverlauf des SCHUMAG-Konzerns

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Eckdaten 2019/​20 2018/​19 Veränderung
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. %
Auftragseingang 21,5 34,1 -12,6 -37
Umsatz 32,6 42,7 -10,1 -24
Gesamtleistung 37,3 43,6 -6,3 -14
Auftragsbestand (zum 30.9.) 8,7 19,8 -11,1 -56

Im Berichtszeitraum wurde im Zuge der Neueinführung eines neuen ERP-Systems auch die Ermittlung des Auftragsbestands umgestellt. Dies führt dazu, dass der Auftragsbestand sowie einhergehend auch der Auftragseingang gegenüber der bisherigen Ermittlung auf niedrigerem Niveau ausgewiesen werden.

Die fortbestehenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten, die durch das Ausbrechen der Corona-Pandemie weiter verstärkt wurden, hatten im abgelaufenen Geschäftsjahr Auswirkungen auf den gesamten Geschäftsverlauf der SCHUMAG. Gegenüber dem Vorjahr reduzierten sich der Auftragseingang um 37 %, der Umsatz um 24 %, die Gesamtleistung um 14 % und der Auftragsbestand um 56 %. Bereinigt um die Effekte aus der Systemumstellung ergab sich ein Rückgang des Auftragseingangs um 13 % und des Auftragsbestands um 14 %. Die angepasste Vertriebsstrategie mit Konzentration auf Diversifizierung und Aftermarket wird erst mittel- bis langfristig greifen, und verschafft daher keine kurzfristige Entlastung für die weiterhin verhaltene Nachfrage der Kunden als Folge der Corona-Pandemie.

Am 14. Oktober 2019 wurde Herr Karl Josef Libeaux zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Ende Oktober 2019 haben wir unser nicht betriebsnotwendiges Grundstück in Eberswalde zu einem Kaufpreis von EUR 0,5 Mio. verkauft.

Im November 2019 haben wir Kurzarbeit angemeldet, die im Geschäftsjahr 2019/​20 in Abhängigkeit zur Entwicklung der Auftragslage zum Einsatz kam. Mit Zustimmung der Belegschaft haben wir zudem die Auszahlung des Weihnachtsgelds für 2019 um ein Jahr bis in den November 2020 verschoben.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Dezember 2019 wurde zum Zwecke der Sanierung der SCHUMAG beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 10,2 Mio. auf EUR 4,0 Mio. herabzusetzen, um dadurch Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Zudem wurde die Zustimmung zu einem Vergleich der SCHUMAG mit der AIG Europe S A. im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren gegen ein ehemaliges Organmitglied erteilt. Hierdurch haben wir Ende Januar 2020 eine Zahlung von EUR 0,8 Mio. erhalten.

Im Zusammenhang mit dem von uns eingeholten und Mitte März 2020 fertiggestellten IDW S6-Gutachten und dem darin erarbeiteten Finanzierungskonzept haben wir im Dezember 2019 von unseren Finanzierungspartnern sowie von unseren drei Ankeraktionären bedingte Zusagen erhalten, dass sie ihre im Finanzierungskonzept aufgeführten Sanierungsbeiträge (Aufrechterhaltung der eingeräumten Kreditlinien über insgesamt EUR 3,0 Mio., Kauf von nicht betriebsnotwendigem Vermögen in Höhe von EUR 3,0 Mio., Kapitalerhöhung um EUR 1,5 Mio.) jeweils leisten werden.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 20. Januar 2020 wurde Herr Ralph Schnitzler zum Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer der Gesellschaft bestellt.

Im Mai 2020 erfolgte ein Wechsel des Sachwalters der Aktien der Belegschaft.

Anfang Juni 2020 haben wir vom Pensionssicherungsverein (PSV) die Zusage für die temporäre Übernahme der Pensionszahlungen der SCHUMAG (insgesamt ca. EUR 3,5 Mio. über 36 Monate) erhalten.

Ende Juni 2020 wurden im Rahmen des Verkaufs von weiterem nicht betriebsnotwendigen Vermögen Zahlungseingänge in Höhe von EUR 3,5 Mio. (für das Hauptverwaltungsgebäude der SCHUMAG) sowie von EUR 1,1 Mio. (für unbebaute Grundstücke am Standort Aachen) realisiert.

Im September 2020 wurde die am 17. August 2020 beschlossene Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2019 in voller Höhe durch Ausgabe von 1.999.999 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil in Höhe von EUR 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen zu einem Bezugspreis von EUR 1,05 je Aktie wirksam. Dadurch wurde ein Liquiditätszufluss von EUR 2,1 Mio. realisiert.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des SCHUMAG-Konzerns

Trotz nochmals gesunkener Gesamtleistung verbesserte sich das EBIT im Geschäftsjahr 2019/​20 deutlich um EUR 5,1 Mio., was im Wesentlichen auf die im Zusammenhang mit Sondereffekten überproportional gestiegenen sonstigen betrieblichen Erträge zurückzuführen ist. Weiter gestiegene Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen sowie Verschiebungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung belasteten dagegen das EBIT. Aufgrund niedrigerer Aufzinsungseffekte bei den Pensionsrückstellungen lag das Finanzergebnis um EUR 0,3 Mio. über dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt erhöhte sich das Vorsteuerergebnis somit gegenüber dem Vorjahr um EUR 5,4 Mio. auf EUR -2,4 Mio. Bei einer Steuerbelastung von EUR -0,1 Mio. belief sich das Ergebnis nach Steuern des Berichtsjahres auf EUR -2,5 Mio. (Vorjahr EUR -6,7 Mio.).

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Kennzahlen 2019/​20 2018/​19 Veränderung
% % %-Punkte
Umsatz-Rentabilität -7,7 -15,8 +8,1
Liquiditätsgrad I (30.09.) 30,0 22,4 +7,6
Working Capital (30.09.) [EUR Mio.] 11,1 10,5 +0,6

Trotz Umsatzrückgang verbesserte sich die Umsatz-Rentabilität durch das höhere Ergebnis nach Steuern. Das Working Capital stieg gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,6 Mio. an.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 erhöhte sich der Liquiditätsgradl auf 30,0 %. Um die finanzielle Situation stabil zu halten, war jedoch insbesondere der Verkauf von weiterem nicht betriebsnotwendigen Vermögen, die Kapitalerhöhung sowie der Vergleich mit der AIG erforderlich. Das finanzielle Gleichgewicht war im Berichtsjahr jederzeit gegeben.

Vor allem durch das negative Ergebnis nach Steuern (EUR -2,5 Mio.) wurde das Eigenkapital trotz der Kapitalerhöhung um EUR 2,1 Mio. leicht negativ (EUR -0,3 Mio.). Bei einer um EUR 1,4 Mio. rückläufigen Bilanzsumme waren insbesondere folgende Veränderungen prägend:

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Reduzierung der Sachanlagen (EUR -1,1 Mio.)

Abbau der Vorräte (EUR -0,6 Mio.)

Reduzierung der Pensionsrückstellungen (EUR -1,5 Mio.)

Erhöhung der Finanzschulden (EUR +1,9 Mio.)

Abbau der Verbindlichkeiten Personal (EUR -1,1 Mio.)

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die SCHUMAG trotz einer Vielzahl erfolgreich realisierter Restrukturierungsmaßnahmen aufgrund der fortbestehenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten, die durch die Corona-Krise weiter verstärkt wurden, nach wie vor in einer nicht einfachen Situation befindet.

Ertragslage des SCHUMAG-Konzerns

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2019/​20 2018/​19 Veränderung
EUR Mio. % EUR Mio. % EUR Mio. %
Umsatz 32,6 87 42,7 98 -10,1 -24
Gesamtleistung 37,3 100 43,6 100 -6,3 -14
Materialaufwand -8,5 -23 -11,8 -27 +3,3 +28
Personalaufwand -22,6 -61 -30,9 -71 +8,3 +27
Abschreibungen -1,8 -4 -2,0 -4 +0,2 +10
Sonstige Aufwendungen -6,4 -17 -6,0 -14 -0,4 -7
EBIT -2,0 -5 -7,1 -16 +5,1 +72
Finanzergebnis -0,4 -1 -0,7 -2 +0,3 +43
Ergebnis vor Steuern -2,4 -6 -7,8 -18 +5,4 +69

Gesamtleistung

Insbesondere durch die deutlich gesunkenen Umsatzerlöse aufgrund der zuvor beschriebenen Marktsituation reduzierte sich die Gesamtleistung um 14 %. Die Umsatzerlöse der einzelnen Segmente mit Konzernfremden stellen sich wie folgt dar:

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Umsatzerlöse mit Konzernfremden 2019/​20 2018/​19 Veränderung
Segment EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
SCHUMAG 30,7 41,4 -10,7
Schumag Romania 1,7 1,3 +0,4
Sonstige Aktivitäten 0,2 0,0 +0,2
32,6 42,7 -10,1

Material und Personal

Die Verringerung des Materialaufwands bezogen auf die Gesamtleistung um 4 %-Punkte ist im Wesentlichen auf den deutlichen Anstieg der in der Gesamtleistung enthaltenen sonstigen betrieblichen Erträge zurückzuführen, da in diesem Zusammenhang keine Materialkosten anfallen.

Die höheren sonstigen betrieblichen Erträge sind auch der wesentliche Grund dafür, dass sich die Personalaufwandsquote um 10 %-Punkte reduzierte. Obwohl der durchschnittliche Eigenpersonalbestand um 88 Mitarbeiter auf 477 Mitarbeiter abgebaut werden konnte, bestehen nämlich aufgrund des nochmals gesunkenen Umsatzniveaus weiterhin Überkapazitäten. Auch durch die temporär eingesetzte Kurzarbeit wurde keine signifikante Entlastung erzielt, dennoch wird dieses Instrument weiter genutzt.

Die Summe der Material- und Personalaufwandsquote reduzierte sich von 98 % auf 84 %.

Ergebnis

Das EBIT verbesserte sich im Geschäftsjahr 2019/​20 deutlich um EUR 5,1 Mio. Die Erhöhung des EBIT ist im Wesentlichen auf die um EUR 3,4 Mio. gestiegenen sonstigen betrieblichen Erträge zurückzuführen. Diese beinhalten vor allem folgende Sondereffekte:

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Ertrag aus der Veräußerung des Hauptverwaltungsgebäudes (EUR +2,8 Mio.)

Ertrag aus dem Vergleich mit der AIG (EUR +0,8 Mio.)

Erstattungsanspruch gegenüber dem Pensionssicherungsverein (EUR +0,5 Mio.)

Gegenläufig wirken sich insbesondere gestiegene Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen sowie Verschiebungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung aus.

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EBIT 2019/​20 2018/​19 Veränderung
Segment EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
SCHUMAG -2,5 -6,9 +4,4
Schumag Romania 0,2 -0,3 +0,5
Sonstige Aktivitäten 0,3 0,1 +0,2
-2,0 -7,1 5,1

Finanzlage des SCHUMAG-Konzerns

Das Finanzmanagement des SCHUMAG-Konzerns erfolgt zentral über die SCHUMAG und umfasst alle Konzernunternehmen. Dabei werden alle zahlungsstromorientierten Aspekte der Geschäftstätigkeit berücksichtigt.

Ziel ist die Sicherstellung ausreichender Liquidität sowie die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken aus den Veränderungen von Wechselkursen, Zinsen und Rohstoffpreisen.

Der Liquiditätsgrad I erhöhte sich von 22,4 % auf 30,0 %. Um die finanzielle Situation im Geschäftsjahr 2019/​20 stabil zu halten, waren jedoch neben einem weiterhin strikten Liquiditätsmanagement insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:

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Veräußerung von weiterem nicht betriebsnotwendigen Vermögen (EUR +5,1 Mio.)

Kapitalerhöhung (EUR +2,1 Mio.)

Vergleich mit der AIG (EUR +0,8 Mio.)

Insgesamt standen uns Kontokorrentlinien in Höhe von EUR 3,5 Mio. zur Verfügung. Wir konnten jederzeit unseren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Zudem stellte uns eine Bank Investitionskredite in Höhe von insgesamt EUR 2,2 Mio. bereit.

Die Verbindlichkeiten sind zum überwiegenden Teil kurzfristig und auf EUR-Basis. In den Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen folgende verzinsliche Verbindlichkeiten enthalten:

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Verbindlichkeit EUR Mio. Verzinsung
Verbindlichkeiten Kreditinstitute 2,8 zwischen 1,5 % und 2,95 % p.a.
Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing 1,6 zwischen 1,75 % und 4,13 % p.a.
Sonstige Darlehen 0,5 2 % über dem Basiszinssatz, mindestens aber 5,0 % p.a.
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Konzern-Kapitalflussrechnung 2019/​20 2018/​19 Veränderung
(verkürzte Darstellung) EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Ergebnis nach Steuern -2,5 -6,7 +4,2
Abschreibungen 1,8 2,0 -0,2
Ergebnis aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten -2,8 -0,8 -2,0
Veränderung Nettoumlaufvermögen -0,5 2,6 -3,1
Veränderung übrige Posten -1,7 -1,8 +0,1
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -5,7 -4,7 -1,0
Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -2,0 -1,1 -0,9
Erlöse aus dem Abgang von Sachanlagen 0,1 0,9 -0,8
Erlöse aus dem Abgang von sonstigen langfristigen Vermögenswerten 5,0 5,0 +0,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit 3,1 4,8 -1,7
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 2,1 0,0 +2,1
Aufnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1,2 1,2 +0,0
Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 -0,1 +0,1
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -0,4 -0,5 +0,1
Aus-/​Einzahlungen Zinsen -0,2 -0,2 +0,0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 2,7 0,4 +2,3
Liquiditätswirksame Veränderung der Zahlungsmittel 0,1 0,5 -0,4
Zahlungsmittel am Anfang des Berichtszeitraums 1,4 0,9 +0,5
Zahlungsmittel am Ende des Berichtszeitraums 1,5 1,4 +0,1

Trotz der Ergebnisverbesserung hat sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,0 Mio. auf EUR -5,7 Mio. reduziert. Der Cash-Effekt aus Factoring belief sich dabei auf EUR -0,2 Mio.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verringerte sich um EUR 1,7 Mio. auf EUR +3,1 Mio. Dies liegt zum einen daran, dass aus dem Verkauf von Sachanlagen EUR 0,8 Mio. geringere Erlöse erzielt wurden. Zum anderen erhöhten sich die Ausgaben für Investitionen um EUR 0,9 Mio. auf EUR 2,0 Mio. Diese betreffen insbesondere gezielte Ausgaben in technische Anlagen und Maschinen (EUR 0,7 Mio.) sowie in die IT-Modernisierung (EUR 0,5 Mio.). Darüber hinaus waren im Vorfeld der Veräußerung der nicht betriebsnotwendigen Immobilien Auszahlungen für Infrastrukturmaßnahmen erforderlich (EUR 0,5 Mio. ).

Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit erfolgten neben der Einzahlung aus der Kapitalerhöhung (EUR 2,1 Mio.) vor allem Einzahlungen aus der Aufnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 1,2 Mio. Die Finanzschulden erhöhten sich im Berichtsjahr insgesamt um EUR 1,9 Mio. und belaufen sich zum 30. September 2020 auf EUR 4,9 Mio. Die darin enthaltenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 2,8 Mio. betreffen folgende Kredite:

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• Kontokorrentlinien SCHUMAG AG EUR 2,0 Mio.
• Investitionskredite SCHUMAG AG EUR 0,4 Mio.
• Kontokorrentlinie SCHUMAG Romania EUR 0,4 Mio.

Insgesamt erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019/​20 die Zahlungsmittel des SCHUMAG-Konzerns leicht um EUR 0,1 Mio. auf EUR 1,5 Mio.

Vermögenslage des SCHUMAG-Konzerns

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30.9.2020 30.9.2019 Veränderung
EUR Mio. % EUR Mio. % EUR Mio. %
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 15,1 46 15,7 46 -0,6 -4
Latente Steuern 1,6 5 1,7 5 -0,1 -6
Übrige Vermögenswerte 0,1 0 0,1 0 +0,0 +0
16,8 51 17,5 51 -0,7 -4
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 10,5 32 11,1 32 -0,6 -5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2,1 6 2,1 6 +0,0 +0
Übrige Vermögenswerte 2,1 6 2,3 7 -0,2 -9
Zahlungsmittel 1,5 5 1,4 4 +0,1 +7
16,2 49 16,9 49 -0,7 -4
33,0 100 34,4 100 -1,4 -4
Passiva
Eigenkapital -0,3 -1 0,0 0 -0,3 -
Langfristiges Fremdkapital
Pensionsrückstellungen 22,2 67 23,7 69 -1,5 -6
Finanzschulden 1,5 5 0,7 2 +0,8 >100
Übrige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 0,6 2 0,8 2 -0,2 -25
24,3 74 25,2 73 -0,9 -4
Kurzfristiges Fremdkapital
Finanzschulden 3,4 10 2,3 7 +1,1 +48
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1,6 5 1,8 5 -0,2 -11
Übrige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 4,0 12 5,1 15 -1,1 -22
9,0 27 9,2 27 -0,2 -2
33,0 100 34,4 100 -1,4 -4

Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen haben sich bei einem Abschreibungsvolumen von EUR 1,8 Mio. um insgesamt EUR 0,6 Mio. reduziert. Zugängen in Höhe von EUR 2,9 Mio. stand dabei vor allem die Umbuchung des Hauptverwaltungsgebäude der SCHUMAG sowie der unbebauten Grundstücke am Standort Aachen in den Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" (EUR 1,7 Mio.) entgegen. Investitionen für das Segment SCHUMAG erfolgten im Wesentlichen in neue technische Anlagen und Maschinen (EUR 0,7 Mio.), in die IT-Modernisierung (EUR 0,5 Mio.) sowie in Infrastrukturmaßnahmen für die veräußerten, nicht betriebsnotwendigen Immobilien (EUR 0,5 Mio.). Die Zugänge beinhalten zudem erstmalig Zugänge von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (EUR 0,9 Mio.).

Aufgrund der deutlich verschlechterten Auftragslage erfolgte ein weiterer gezielter Abbau der Vorräte (EUR -0,6 Mio.).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen blieben trotz des gesunkenen Umsatzvolumens konstant, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass uns von unserem Kreditversicherer einzelne Kreditlimite reduziert wurden, so dass im Rahmen des Factorings Forderungen nicht im bisherigen Umfang verkauft werden konnten.

Trotz der Kapitalerhöhung um EUR 2,1 Mio. ist das Eigenkapital des SCHUMAG-Konzerns durch das Ergebnis nach Steuern (EUR -2,5 Mio.) sowie das sonstige Ergebnis (EUR +0,1 Mio.) erstmalig leicht negativ (EUR -0,3 Mio.). Gem. dem eingeholten IDW S6-Gutachten besteht für die SCHU- MAG aber eine positive Fortbestehensprognose.

Der Effekt aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen auf die Pensionsrückstellungen, der erfolgsneutral direkt mit dem Eigenkapital verrechnet wird, beträgt EUR -0,2 Mio.

Die Finanzschulden erhöhten sich um EUR 1,9 Mio.

Die übrigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten reduzierten sich um insgesamt EUR 1,3 Mio., was insbesondere auf den Abbau der Verbindlichkeiten Personal (EUR -1,1 Mio.) im Zusammenhang mit dem Sozialplan zurückzuführen ist.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SCHUMAG (Angaben nach HGB)

Der Jahresabschluss der SCHUMAG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Wesentliche Abweichungen zu dem nach IFRS- Grundsätzen aufgestellten Konzernabschluss liegen in der unterschiedlichen Bewertung des Anlagevermögens sowie der Pensions-, Jubiläums- und ATZ-Rückstellungen.

Ertragslage der SCHUMAG

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2019/​20 2018/​19 Veränderung
Angaben nach HGB EUR Mio. % EUR Mio. % EUR Mio. %
Umsatz 31,3 101 42,4 102 -11,1 -26
Gesamtleistung 30,9 100 41,4 100 -10,5 -25
Materialaufwand -9,2 -30 -13,0 -31 +3,8 -29
Personalaufwand -21,3 -69 -28,2 -68 +6,9 -24
Abschreibungen -1,6 -5 -2,0 -5 +0,4 -20
Übrige Aufwendungen/​Erträge -0,8 -3 -0,1 0 -0,7 >-100
EBIT -2,0 -6 -1,9 -5 -0,1 +5
Zinsergebnis -1,5 -5 -1,9 -5 +0,4 -21
Ergebnis vor Ertragsteuern -3,5 -11 -3,8 -9 +0,3 -8
Ertragsteuern 0,2 1 1,7 4 -1,5 -88
Ergebnis nach Ertragsteuern * -3,3 -11 -2,1 -5 -1,2 +57

* Das Ergebnis nach Ertragsteuern entspricht dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss (+) bzw. Jahresfehlbetrag (-).

Insbesondere durch die deutlich gesunkenen Umsatzerlöse aufgrund der zuvor beschriebenen Marktsituation reduzierte sich die Gesamtleistung um 25 %.

Die Verringerung des Materialaufwands bezogen auf die Gesamtleistung um 1 %-Punkt ist im Wesentlichen auf den Abbau des Fremdpersonals, dessen Kosten im Materialaufwand ausgewiesen werden, zurückzuführen.

Trotz Abbau des Personalaufwands um insgesamt EUR 6,9 Mio. sowie Reduzierung des durchschnittlichen Eigenpersonalbestands von 472 auf 405 Mitarbeiter erhöhte sich die Personalaufwandsquote gegenüber dem Vorjahr um 1 %-Punkt. Dies liegt darin begründet, dass aufgrund der weiterhin vorhandenen strukturellen Probleme im Bereich der Personalkosten sowie der maschinellen Ausstattung das weiter gesunkene Umsatzniveau nicht kompensiert werden konnte. Wie im Konzern wurde auch durch die temporär eingesetzte Kurzarbeit keine signifikante Entlastung erzielt, dennoch wird dieses Instrument weiter genutzt.

Die Summe der Material- und Personalaufwandsquote blieb mit 99 % konstant hoch.

Das EBIT reduzierte sich leicht um 0,1 Mio. auf EUR -2,0 Mio. Neben der gesunkenen Gesamtleistung belasteten insbesondere weiter gestiegene Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen das EBIT. Gegenläufig wirkten sich der Ertrag aus dem Verkauf der nicht betriebsnotwendigen Immobilien (EUR +3,6 Mio.), der Erlös aus dem Vergleich mit der AIG (EUR +0,8 Mio.) sowie der bilanzierte Erstattungsanspruch gegenüber dem PSV (EUR +0,5 Mio.) aus.

Das Zinsergebnis verbesserte sich um EUR 0,4 Mio., was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass im Berichtsjahr erstmals seit langem die Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Aufzinsung der Pensionsrückstellung aufgrund abflachender Zinssatzrückgänge rückläufig waren. Das Ergebnis vor Steuern erhöhte sich insgesamt um EUR 0,3 Mio. auf EUR -3,5 Mio.

Unter Berücksichtigung latenter Steuererträge in Höhe von EUR 0,2 Mio. beläuft sich das Ergebnis nach Steuern auf EUR -3,3 Mio. (Vorjahr -2,1 Mio.).

Finanzlage der SCHUMAG

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Kapitalflussrechnung 2019/​20 2018/​19 Veränderung
Angaben nach HGB (verkürzte Darstellung) EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -5,8 -4,7 -1,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit 2,8 4,2 -1,4
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 3,1 1,0 +2,1
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 0,1 0,5 -0,4
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1,4 0,9 +0,5
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1,5 1,4 +0,1

Der Finanzmittelfonds entspricht den bilanzierten flüssigen Mitteln.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,1 Mio. auf EUR -5,8 Mio. reduziert, was vor allem auf die Ergebnisverschlechterung zurückzuführen ist. Der Cash-Effekt aus Factoring belief sich dabei auf EUR -0,2 Mio.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verringerte sich um EUR 1,4 Mio. auf EUR +2,8 Mio. Dies liegt wie im Konzern zum einen daran, dass aus dem Verkauf von Sachanlagen EUR 0,8 Mio. geringere Erlöse erzielt wurden. Zum anderen erhöhten sich die Ausgaben für Investitionen um EUR 0,6 Mio. auf EUR 2,2 Mio. Diese betreffen insbesondere gezielte Ausgaben in technische Anlagen und Maschinen (EUR 0,7 Mio.) sowie in die IT-Modernisierung (EUR 0,5 Mio.). Darüber hinaus waren im Vorfeld der Veräußerung der nicht betriebsnotwendigen Immobilien Auszahlungen für Infrastrukturmaßnahmen erforderlich (EUR 0,5 Mio.).

Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit wurde zum einen die Einzahlung aus der Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 2,1 Mio. realisiert. Zum anderen erfolgten Einzahlungen aus den bereits im Vorjahr zur Verfügung stehenden Kontokorrentlinien sowie dem im Berichtsjahr gewährten Investitionskredit. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich dadurch zum 30. September 2020 um EUR 1,2 Mio. auf EUR 2,4 Mio.

Wie im Konzern erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019/​20 die flüssigen Mittel der SCHUMAG insgesamt leicht um EUR 0,1 Mio. auf EUR 1,5 Mio.

Vermögenslage der SCHUMAG

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30.9.2020 30.9.2019 Veränderung
Angaben nach HGB EUR Mio. % EUR Mio. % EUR Mio. %
Aktiva
Anlagevermögen 9,3 35 10,4 37 -1,1 -11
Vorräte 9,9 37 10,1 36 -0,2 -2
Forderungen Lieferungen und Leistungen 2,0 7 1,9 7 +0,1 +5
Flüssige Mittel 1,5 6 1,4 5 +0,1 +7
Übrige Aktiva 4,2 16 4,5 16 -0,3 -7
26,9 100 28,3 100 -1,4 -5
Passiva
Eigenkapital 0,5 2 1,7 6 -1,2 -71
Rückstellungen 21,0 78 22,0 78 -1,0 -5
Verbindlichkeiten 5,4 20 4,6 16 +0,8 +17
26,9 100 28,3 100 -1,4 -5

Bei einem Abschreibungsvolumen von EUR 1,6 Mio. reduzierte sich das Anlagevermögen insgesamt um EUR 1,1 Mio. Den Zugängen zum Anlagevermögen in Höhe von insgesamt EUR 2,0 Mio. standen dabei Abgänge von EUR 1,5 Mio. insbesondere im Zusammenhang mit der Veräußerung der nicht betriebsnotwendigen Immobilien entgegen. Investitionen erfolgten im Wesentlichen in neue technische Anlagen und Maschinen (EUR 0,7 Mio.), in die IT-Modernisierung (EUR 0,5 Mio.) sowie in Infrastrukturmaßnahmen für die veräußerten, nicht betriebsnotwendigen Immobilien (EUR 0,5 Mio.).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich trotz des gesunkenen Umsatzvolumens leicht um EUR 0,1 Mio., was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass uns von unserem Kreditversicherer einzelne Kreditlimite reduziert wurden, so dass im Rahmen des Factorings Forderungen nicht im bisherigen Umfang verkauft werden konnten.

Die übrigen Aktiva reduzierten sich insgesamt um EUR 0,3 Mio., was vor allem auf den Abbau der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um EUR 0,7 Mio. zurückzuführen ist. Gegenläufig wirkte sich der bilanzierte Erstattungsanspruch gegenüber dem PSV (EUR 0,5 Mio.) aus.

Trotz der Kapitalerhöhung um EUR 2,1 Mio. verringerte sich das Eigenkapital der SCHUMAG durch den Jahresfehlbetrag (EUR -3,3 Mio.) insgesamt um EUR 1,2 Mio. auf EUR 0,5 Mio. Bei einem um EUR 1,4 Mio. gesunkenen Gesamtkapital reduzierte sich die Eigenkapitalquote von 6 % auf 2 %. Das Eigenkapital beträgt weiterhin weniger als die Hälfte des Stammkapitals.

Die Reduzierung der Rückstellungen um EUR 1,0 Mio. ist vor allem auf den Abbau der Personalrückstellungen (EUR -1,1 Mio.) insbesondere im Zusammenhang mit dem Sozialplan zurückzuführen.

Die Erhöhung der Verbindlichkeiten um insgesamt EUR 0,8 Mio. ergibt sich im Wesentlichen aus dem Aufbau der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (EUR +1,2 Mio.) sowie dem Abbau der in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (EUR -0,3 Mio.).

Weitergehende Informationen zur Vermögenslage der SCHUMAG sind im Anhang enthalten.

Leistungsindikatoren

Zur Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens berichten wir nachfolgend über die bedeutsamsten Leistungsindikatoren, die zur internen Steuerung des Unternehmens herangezogen werden.

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Kennzahlen SCHUMAG-Konzern (IFRS) Prognose für 2019/​20 Ist 2019/​20 Zielerreichung 2019/​20
Gesamtleistung 33,0 bis 35,0 EUR Mio. 37,3 EUR Mio. erreicht
EBIT -1,0 bis -0,5 EUR Mio. - 2,0 EUR Mio. nicht erreicht
Liquiditätsgrad I (30.9.) > 22,4% 30,0% erreicht
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Kennzahlen SCHUMAG (HGB) Prognose für 2019/​20 Ist 2019/​20 Zielerreichung 2019/​20
Gesamtleistung 33,0 bis 35,0 EUR Mio. 30,9 EUR Mio. nicht erreicht
EBIT -1,0 bis -0,5 EUR Mio. - 2,0 EUR Mio. nicht erreicht
Liquiditätsgrad I (30.09.) > 17,8% 19,5% erreicht

Insbesondere durch die deutlich gesunkenen Umsatzerlöse aufgrund der zuvor beschriebenen Marktsituation reduzierte sich die Gesamtleistung im Geschäftsjahr 2019/​20 um EUR -10,1 Mio. (SCHUMAG: EUR -11,1 Mio.). Da nach IFRS in der Gesamtleistung auch die deutlich angestiegenen sonstigen betrieblichen Erträge enthaltenen sind, konnte die Prognose des Vorjahres für den Konzern übererfüllt werden. Bei der SCHUMAG wurde die Prognose wurde jedoch verfehlt.

Trotz einer deutlichen Verbesserung des EBITs um EUR +5,1 Mio. (SCHUMAG: Verschlechterung um EUR -0,1 Mio.) haben wir bei dieser Kennzahl unsere Ziele nicht erreicht.

Der Liquiditätsgrad I verbesserte sich von 22,4 % auf 30,0 % (SCHUMAG: von 17,8 % auf 19,5 %). Somit wurde die Prognose für diese Kennzahl erreicht. Zudem standen der SCHUMAG zum 30. September 2020 noch freie Kontokorrentlinien in Höhe von EUR 1,1 Mio. zur Verfügung. Um die finanzielle Situation im Geschäftsjahr 2019/​20 stabil zu halten, waren jedoch diverse Sondermaßnahmen, insbesondere der weitere Verkauf nicht betriebsnotwendiger Immobilien, die Kapitalerhöhung sowie der Vergleich mit der AIG, erforderlich.

RECHTLICHE ANGABEN

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der SCHUMAG angewendet werden.

Zuständig für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Personalausschuss des Aufsichtsrats. Dieser orientiert sich dabei an der Unternehmensgröße und -struktur unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der SCHUMAG sowie den Vergütungen bei vergleichbaren Unternehmen.

Die Vergütung des Vorstands setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsabhängigen Vergütung in Form einer fixen und variablen Vergütung zusammen. Für besondere Leistungen kann der Personalausschuss zudem Sondervergütungen als Bestandteil der variablen Vergütung gewähren. Der fixe Vergütungsanspruch wird im Regelfall monatlich als Gehalt ausgezahlt. Im Falle der Gewährung von Sondervergütungen erfolgt die Auszahlung gemäß Vereinbarung mit dem Aufsichtsrat.

Bestandteil der Vorstandsvergütungen sind darüber hinaus grundsätzlich auch direkte Versorgungszusagen. Diese werden mit den Vorstandsmitgliedern individuell vereinbart.

Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied sind keine weiteren Leistungen zugesagt worden. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben, entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind etwaige Abfindungen auf zwei Jahresgehälter begrenzt.

Die Bezüge des Vorstands zeigt die folgende Übersicht:

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Wienands Gesamt
Bezüge 2019/​20 EUR EUR
Feste Vergütungen 238.770,00 238.770,00
Variable Vergütungen 0,00 0,00
Bezüge Vorstand (gesamt) 238.770,00 238.770,00
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Dr. Ohlinger Wienands Gesamt
Bezüge 2018/​19 EUR EUR EUR
Feste Vergütungen 250.000,00 210.000,00 460.000,00
Variable Vergütungen 0,00 0,00 0,00
Bezüge Vorstand (gesamt) 250.000,00 210.000,00 460.000,00

Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands oder ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf EUR 860.022,69 (Vorjahr EUR 794.287,17).

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30.9.2020 30.9.2019
Angaben in EUR IFRS HGB IFRS HGB
Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen 11.852.769 10.189.711 12.543.108 10.171.052

Von den Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen nach HGB sind EUR 9.608.301 (Vorjahr EUR 9.473.360) zurückgestellt, der in Anwendung von Art. 67 Abs. 1 EGHGB noch nicht zurückgestellte Betrag beträgt EUR 581.410 (Vorjahr EUR 697.692).

Hinsichtlich des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang.

Nach § 14 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für ein Geschäftsjahr eine nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von EUR 7.158,09. Der Vorsitzende erhält den 2fachen Betrag, sein Stellvertreter den l,5fachen Betrag. Die Vergütung wird anteilig zur Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds gewährt. Zudem haben die Mitglieder des Aufsichtsrats Anspruch auf Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen.

Die Bezüge des Aufsichtsrats zeigt die folgende Übersicht:

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2019/​20
feste Vergütungen sonstige Auslagen Bezüge gesamt
EUR EUR EUR
Rasim Alii 7.158,09 0,00 7.158,09
Dirk Daniel 14.316,18 111,80 14.427,98
Peter Koschel 0,00 0,00 0,00
Karl Josef Libeaux 10.597,95 0,00 10.597,95
Ralf Marbaise 0,00 0,00 0,00
Catherine Noël 7.158,09 0,00 7.158,09
Yves Noël 7.158,09 0,00 7.158,09
Ralph Schnitzler 4.970,90 0,00 4.970,90
51.359,30 111,80 51.471,10
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2018/​19
feste Vergütungen sonstige Auslagen Bezüge gesamt
EUR EUR EUR
Rasim Alii 7.158,09 0,00 7.158,09
Dirk Daniel 12.228,41 0,00 12.228,41
Peter Koschel 4.752,18 0,00 4.752,18
Karl Josef Libeaux 7.158,09 0,00 7.158,09
Ralf Marbaise 12.735,44 0,00 12.735,44
Catherine Noël 7.158,09 0,00 7.158,09
Yves Noël 2.405,91 0,00 2.405,91
Ralph Schnitzler 0,00 0,00 0,00
53.596,21 0,00 53.596,21

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind im Anhang unter Anmerkung 25 sowie im Konzernanhang unter Anmerkung 33 aufgeführt.

Übernahmerelevante Angaben

Die Angaben nach § 289a Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HGB bzw. § 315a Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HGB sind nachfolgend aufgeführt:

Das gezeichnete Kapital der SCHUMAG zum 30. September 2020 beträgt EUR 5.999.999,00 und ist eingeteilt in 5.999.999 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 4.799.999 Aktien der SCHUMAG sind unter der ISIN DE0007216707 (WKN 721670) zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Wertpapierbörse Frankfurt am Main notiert; außerdem werden sie im Freiverkehr an den Börsen in Düsseldorf, Berlin, Hamburg und Stuttgart sowie über das elektronische Handelssystem XETRA gehandelt. 959.999 Aktien werden unter der ISIN DE000A289A40 (WKN A289A4) geführt und sind bis zur Zulassung an der Börse und Einbeziehung in die bestehende ISIN DE0007216707 im September 2021 nicht an der Börse handelbar. 240.001 Aktien werden unter der ISIN DE000A289BV3 (WKN A289BV) geführt und sind bis zur Zulassung an der Börse und Einbeziehung in die bestehende ISIN DE0007216707 im September 2022 nicht an der Börse handelbar. Nach Einbeziehung in die bestehende ISIN DE0007216707 der Gesellschaft werden sich die Aktien nicht mehr von bestehenden Aktien der Gesellschaft unterscheiden. Alle Aktien vermitteln gleiche Rechte bzw. Pflichten. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die weiteren Rechte und Pflichten aus den Aktien der Gesellschaft bestimmen sich nach dem Aktiengesetz.

Die Aktionäre Nomainvest S.A., CoDa Beteiligungs GmbH und ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH haben sich verpflichtet, die von ihnen im Rahmen der durchgeführten Privatplatzierung gezeichneten Aktien mit der ISIN DE000A289A40 (WKN A289A4) bzw. ISIN DE000A289BV3 (WKN A289BV) solange zu halten, diese somit weder direkt noch indirekt zum Kauf anzubieten, zu verkaufen, zu vermarkten oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen, bis diese zum Handel an der Börse durch Einbeziehung in die bestehende ISIN DE0007216707 der SCHUMAG zugelassen sind. Gleiches gilt für sonstige Transaktionen, die wirtschaftlich einem Verkauf entsprechen (Lock-up-Vereinbarung).

Die Angaben gem. § 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB sind im Anhang unter Anmerkung 8 (Angaben zum Bestehen einer Beteiligung), die Angaben gem. § 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB im Konzernanhang unter Anmerkung 35 enthalten.

Im Mai 2020 wurden die von Herrn Norbert Thelen als Sachwalter für die Arbeitnehmer der Gesellschaft erworbenen Aktien, insgesamt 344.725 Stück, entsprechend 8,62 % vom Grundkapital, auf Herrn Peter Aloysius Aßmann übertragen. Seitdem nimmt dieser die Kontroll- und Stimmrechte als neuer Sachwalter für die Arbeitnehmer wahr.

Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht ihr Vorstand aus mindestens einer Person. Satzungsgemäß und nach § 84 AktG erfolgt die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands durch den Aufsichtsrat. Die Bestellung kann auf höchstens fünf Jahre erfolgen, wobei diese Höchstdauer auch jeweils im Fall der wiederholten Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit zu beachten ist. Die Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Im Übrigen wird zur Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern auf die Vorschriften in den §§ 84, 85 AktG sowie § 6 der Satzung der Gesellschaft verwiesen. Die Satzung weicht von den vorgenannten gesetzlichen Vorschriften jedoch nicht ab.

Jede Satzungsänderung bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung, der nach § 133 Abs. 1 AktG mit einfacher Stimmenmehrheit und zusätzlich nach § 19 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. § 179 Abs. 1 und 2 AktG mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst wird, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Das Gesetz verlangt zwingend einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals für solche Änderungen der Satzung, die den Gegenstand des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (§ 182 Abs. 1 Satz 2 AktG), Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 3 AktG), die Schaffung eines bedingten Kapitals (§ 193 Abs. 1 AktG), die Schaffung eines genehmigten Kapitals (§ 202 Abs. 2 AktG) - ggf. mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (§ 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 3 AktG) -, die ordentliche oder vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 222 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 229 Abs. 3 AktG) oder einen Formwechsel (§ 233 Abs. 2 bzw. § 240 Abs. 1 UmwG) betreffen. Der Aufsichtsrat ist nach § 12 der Satzung ermächtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, die nur deren Fassung betreffen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019, ergänzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Dezember 2019, wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 399.999,00 durch Ausgabe von bis zu 399.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von bis zu 399.999 Bezugsrechten (Aktienoptionen) im Rahmen des Aktienoptionsplans 2019 an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Recht zum Bezug der Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt oder von ihrem Recht auf Barausgleich Gebrauch macht.

Für den Fall eines Übernahmeangebotes, das sich auf von der Gesellschaft ausgegebene und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Aktien richten würde, bestehen für den Vorstand im Übrigen die allgemeinen gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse. So müssten z.B. Vorstand und Aufsichtsrat bei Vorliegen eines Übernahmeangebots nach § 27 WpÜG eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben und veröffentlichen, damit die Aktionäre in Kenntnis der Sachlage über das Angebot entscheiden können. Außerdem dürfte der Vorstand gem. § 33 WpÜG nach Bekanntgabe eines Übernahmeangebots keine Handlungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs vornehmen, durch die der Erfolg des Angebotes verhindert werden könnte, wenn er dazu nicht von der Hauptversammlung ermächtigt ist oder der Aufsichtsrat dem zugestimmt hat oder es sich nicht um die Suche nach einem konkurrierenden Angebot handelt. Bei ihren Entscheidungen sind Vorstand und Aufsichtsrat an das Wohl des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und seiner Aktionäre gebunden. Satzungsregelungen im Sinne von § 33a bis § 33c WpÜG (Europäisches Verhinderungsverbot, Europäische Durchbrechungsregel, Vorbehalt der Gegenseitigkeit) waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB bzw. § 315d HGB ist auf unserer Internetseite (www.schumag.de) im Bereich "Investor Relations /​ Corporate Governance" veröffentlicht.

NACHTRAGSBERICHT

Es haben sich Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag ergeben. Diese sind gem. § 285 Nr. 33 HGB bzw. § 314 Nr. 25 HGB im Anhang bzw. im Konzernanhang angegeben.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Aufbau des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Für den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens ist es entscheidend, dass wir die Risiken und Chancen, die sich aus unserer operativen Tätigkeit ergeben, frühzeitig erkennen und vorausschauend steuern. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Risiken wird bei der SCHUMAG durch ein umfassendes Risikomanagement- und ein internes Kontrollsystem unterstützt.

Das konzernübergreifende interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist ein integriertes System, welches die Entscheidungen des Managements zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Risikofrüherkennung, zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften unterstützt.

Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig überprüft und ggfs. angepasst und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die in die Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft eingebettet sind. Durch Aufstellung von restriktiven Richtlinien sowie durch eine laufende Überprüfung von Prozessen wird dessen Funktionsfähigkeit gewährleistet. Die Einbeziehung des Risikomanagementsystems in das Berichtswesen sowie eine regelmäßige Kommunikation zwischen den Entscheidungsträgern ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen und Gegensteuern von Risiken.

Unser Risikomanagement-Handbuch beschreibt den Prozess der Risikovorsorge. Der systematische Ansatz zum Risikomanagement unterstützt dabei das Bewusstsein zum offenen Umgang mit risikorelevanten Daten und deren eindeutige Dokumentation, die Basis für unternehmerische Entscheidungen, die Qualität der Planung, die Effektivität der Berichterstattung des Controllings und den optimalen Einsatz von Unternehmensressourcen ist.

Unsere Abteilungs- und Bereichsleiter sind verantwortlich für die Identifikation von Risiken, deren Bewertung und Steuerung sowie deren Kommunikation. Die Koordination obliegt unserem Risikomanager. Ziel ist, die verantwortlichen Personen auf möglichst vielen Hierarchieebenen im Unternehmen frühzeitig auf Risiken unterschiedlichster Ausprägung hinzuweisen und die im Rahmen des Risikomanagements entwickelten Instrumente zur Risikoabwehr und -bewältigung rechtzeitig zu nutzen.

Die in einer ausführlichen Risikoinventur erhobenen Einzelrisiken werden mit ihrem Risikoerwartungswert bewertet, deren Aggregation zum Risikoniveau führt. Dieses ergibt sich aus der möglichen Schadenshöhe des Risikos in Verbindung mit dessen Eintrittswahrscheinlichkeit:

Dabei haben wir im Vergleich zum Vorjahr die Staffelung der Schadensausmaße überarbeitet, was zu einer teilweisen Neueinschätzung der Risikoniveaus geführt hat.

Die Geschäftsprozesse unterliegen Kontrollen, die Risiken beherrschbar machen sollen. Die Maßnahmen und Regeln betreffen z.B. Anweisungen zur Funktionentrennung, Unterschriftenregelungen, auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigung für Zahlungen (Vieraugenprinzip) oder Maßnahmen zur IT-Sicherheit.

Darüber hinaus wird unser Kontroll- und Risikomanagementsystem, soweit es das rechnungslegungsbezogene Kontrollsystem betrifft, im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung beurteilt.

Im folgenden Abschnitt stellen wir die wesentlichen Risiken und Chancen dar, die sich im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit ergeben; wir haben sie in Kategorien zusammengefasst. Sofern nicht explizit erwähnt, ergaben sich hinsichtlich der Einzelrisiken und Chancen im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Änderungen.

Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken

Marktrisiken

Risiken für eine Fortsetzung des Weltwirtschaftswachstums ergeben sich aus unserer Sicht vor allem aus Turbulenzen an den Finanzmärkten, zunehmend protektionistischen Tendenzen sowie strukturellen Defiziten, die die Entwicklung einzelner fortgeschrittener Volkswirtschaften und Schwellenländer gefährden, und der mit Beginn des Jahres 2020 weltweit ausgebrochenen Corona-Pandemie, deren globale Auswirkungen gegenwärtig noch nicht abschließend bezifferbar sind. Auch ein möglicher zukünftiger weltweiter Übergang von einer expansiven zu einer restriktiveren Geldpolitik birgt Risiken im gesamtwirtschaftlichen Umfeld. Die vielerorts weiterhin hohe Verschuldung im privaten und öffentlichen Sektor trübt die Wachstumsperspektiven und kann ebenfalls zu negativen Marktreaktionen führen. Wachstumsrückgänge in wichtigen Ländern und Regionen wirken sich oft unmittelbar auf die Weltkonjunktur aus und sind somit ein zentrales Risiko.

Das Risikoniveau haben wir insgesamt als "mittel" eingestuft, da konjunkturelle Schwankungen uns unmittelbar treffen. Dies liegt daran, dass wir insbesondere im Bereich Investitionsgüter (Großdiesel) unterwegs sind, der sehr sensibel auf Abschwünge reagiert und häufig als "Krisenvorbote" identifiziert wird. Gleichwohl glauben wir, dass nach den Umsatzrückgängen der letzten Geschäftsjahre ein Niveau erreicht wurde, das einen stabilen Sockelbetrag darstellt, und zum jetzigen Zeitpunkt das Risiko eines weiteren Rückgangs für die SCHUMAG begrenzt erscheint.

Politische und rechtliche Risiken

Nachdem die Gefahr eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU durch das Ende Dezember 2020 vereinbarte Freihandelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU abgewendet wurde, bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen der Brexit auf das wirtschaftliche Klima in Europa haben wird. Zwar ist die SCHUMAG nicht unmittelbar vom Brexit betroffen, da wir nur vernachlässigbare Mengen direkt nach Großbritannien liefern, aber indirekt würden uns, als global aufgestelltem Unternehmen, negative Auswirkungen des Brexits schaden. Der Ausgang der Präsidentschaftswahlen in den USA lässt hoffen, dass die Gefahr einer weiteren Verschlechterung des weltweiten Umgangs miteinander bei Verhandlungen zwischen Ländern etwas abgenommen hat und weitere handelspolitische Maßnahmen wie z.B. Zölle und Handelsschranken jeder Art mit Bedacht und weniger Willkür eingesetzt werden. Trotzdem besteht dieses Risiko weiterhin und behindert den internationalen Handel und damit auch die SCHUMAG.

Aufgrund der genannten Faktoren sind weiterhin ein schwaches Weltwirtschaftswachstums, aber auch eine leichte Erholung möglich.

Konjunkturellen Risiken sowie Veränderungen der Markt- und Wettbewerbslage begegnen wir mit einer Reihe von Instrumenten, die es der SCHUMAG ermöglichen, bei schwankender Auftragslage flexibel zu reagieren - bei Auftragsrückgängen ebenso wie bei verstärkter Nachfrage nach unseren Produkten. Hierzu zählen Zeitkonten, die durch Mehrarbeit befüllt und durch Freizeitentnahmen verringert werden. So kann unsere Fertigung ihre Kapazität über Sonderschichten, Schließtage und flexible Schichtmodelle an das Produktionsvolumen anpassen. Auch der Einsatz von Zeitarbeit ist ein Flexibilisierungsinstrument. In Zeiten, in denen der Absatz weiter zurückgeht, greifen wir auch zum Instrument der Kurzarbeit, um die Stammbelegschaft zu halten und dennoch die Kosten zu senken.

Aus dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld können sich für die SCHUMAG auch Chancen ergeben, falls die tatsächliche Entwicklung positiv von der erwarteten abweicht. Wenn durch konjunkturelle Einflüsse Produktionsmengen zurückgehen und diese kleineren Mengen für unsere großen Wettbewerber nicht mehr interessant sind, dann ist das eine Chance für die SCHUMAG, hier zusätzliche Mengen zu akquirieren, da wir aufgrund unserer maschinellen Ausstattung auch in der Lage sind, kleinere Stückzahlen (< 500.000 Stück p.a.) zu fertigen.

Das Risikoniveau haben wir insgesamt als "mittel" eingestuft, da sich politische und rechtliche Risiken auf die Märkte auswirken und uns dadurch verursachte konjunkturelle Schwankungen unmittelbar treffen.

Operative Risiken

Absatzmarkt

Die SCHUMAG bewegt sich im Wesentlichen auf den Märkten für PKW, Nutzfahrzeuge, Großdiesel sowie Infrastrukturanwendungen. Absatzmarktrisiken treten hierbei in unterschiedlicher Ausprägung auf. Westeuropa, USA und China sind unsere Hauptabsatzmärkte. Ein weiterer konjunkturbedingter Nachfragerückgang - gegebenenfalls verstärkt durch die noch anhaltende Corona-Pandemie - in diesen Regionen würde das Ergebnis des Unternehmens in besonderem Maße belasten.

Der wesentliche Teil unserer Produktion in der Präzisionsmechanik wird nach wie vor im Bereich der Teilefertigung für Dieselmotoren im Bereich Großdiesel gesehen. Diese Schlüsseltechnologie, insbesondere im Bereich der Nutzfahrzeuge und Infrastrukturanwendungen (wie z.B. stationäre Großdiesel), wird nach unserer Einschätzung trotz der aktuellen Diskussionen hinsichtlich der Einhaltung von Grenzwerten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (für PKW) noch lange maßgebend bleiben.

Eine Ablösung durch neue bzw. alternative Antriebstechnologien in diesem Bereich wird nach unserer Einschätzung noch so lange dauern, dass der SCHUMAG genügend Zeit zur Transformation bleibt.

Wir versuchen hier insbesondere antriebsunabhängige Artikel, wie z.B. Lenkungs- und Bremssysteme, in unser Portfolio aufzunehmen. Daneben entwickeln wir neue Vertriebsstrategien, um im Non-Automotive-Bereich zu wachsen. Durch fortschreitende Diversifikation versprechen wir uns, Absatzmarktrisiken nicht nur einzudämmen, sondern auch neue Absatzchancen zu erschließen.

Als Teil der Investitionsgüterindustrie unterliegt der Großdiesel den Schwankungen des Investitionsklimas. Bereits kleine Änderungen der Wachstumsraten oder der Wachstumserwartungen, die beispielsweise aus geopolitischen Unsicherheiten oder volatilen Rohstoff- und Devisenmärkten resultieren, können signifikante Nachfrageveränderungen oder Stornierungen bereits eingebuchter Aufträge zur Folge haben. Wir wirken den erheblichen konjunkturellen Risiken unter anderem durch flexible Produktionskonzepte und durch Kostenflexibilität mittels Leiharbeit, Arbeitszeitkonten und - wenn nicht anders möglich - Kurzarbeit sowie - falls zusätzlich erforderlich - mit Strukturanpassungen entgegen.

Um diesen Risiken zu begegnen und gleichzeitig die Chancen, die sich der SCHUMAG auf dem Absatzmarkt ergeben, zu ergreifen, haben wir unsere Strategie im Bereich Vertrieb auf folgenden Säulen aufgebaut:

1. Stärkung des Bestandsgeschäftes

Wir haben die strategischen Kunden identifiziert, die jetzt schon ca. 70 % unseres Umsatzes ausmachen. Diese Kunden werden intensiver betreut, um weiteres Geschäft zu generieren. Parallel dazu bereinigen wir unser Produktportfolio, indem wir bei kleinen Mengen unserem Kunden entweder einen "Last time buy" (LTB) anbieten, oder die Preise erhöhen.

2. Neue Produkte mit bestehender Technologie

Die gezielte Vergrößerung der Fertigungstiefe als Konsequenz des Trends einzelner Kunden, den "letzten Produktionsschritt" an die fähige Zulieferindustrie zu verlagern, bietet in naher Zukunft eine große Chance, die Wertschöpfung an den Produkten zu erhöhen. Hier besteht ein neues Ergebnispotential, insbesondere bei solchen Artikeln, bei denen die SCHUMAG häufig bereits den Blank (Produktbezeichnung vor dem finalen Prozessschritt) liefert. Durch die Abhängigkeit des Kunden ist dies eine mittel- bis langfristige Sicherung des Geschäftes im Rahmen einer partnerschaftlichen Beziehung.

Die verstärkten Anstrengungen zur Rückkehr in den Medizinbereich, in dem wir schon erfolgreich tätig waren, wird spätestens im Geschäftsjahr 2021/​22 einen Ergebnisbeitrag liefern.

Weiter versuchen wir intensiv, im Bereich der Hydraulik Fuß zu fassen. Hier gibt es einen großen Markt für Präzisionsteile, in dem wir bisher nicht tätig sind. Dies senkt auch die Abhängigkeit von einigen Großkunden.

3. Remanufacturing, Aftermarket

Dieser Bereich wird in Zukunft aufgrund der schwer verfügbaren Ersatzteile in unserem langjährigen Kerngeschäft Injektoren und Hochdruckpumpen massiv an Bedeutung gewinnen. Hier ist die SCHUMAG hervorragend aufgestellt. Die höheren Preise kompensieren auch die zurzeit noch nicht optimalen Prozesse.

Um dauerhaft in den beschriebenen Feldern erfolgreich zu sein, haben wir den Bereich Vertrieb personell verstärkt, um unsere Chancen - geleitet von unserer Strategie - besser zu nutzen.

Absatzmarktrisiken haben naturgemäß einen entscheidenden Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Abhängig von der Höhe und Dauer eines konjunkturellen Einbruchs und der Ausweitung auf verschiedenen Märkten besteht das Risiko, dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der Absatzmarktsituation der SCHUMAG nicht greifen und zu einem bestandsgefährdenden Risiko für die SCHUMAG und - aufgrund der leistungs- und finanzwirtschaftlichen Abhängigkeiten im SCHUMAG-Konzern - deren Tochterunternehmen führen. Mit einer klaren, kundenorientierten und innovativen Produkt- und Preispolitik treten wir diesem Risiko entgegen.

Aufgrund der beschriebenen Ungewissheiten im Hinblick auf die auf uns einwirkenden externen Problemfelder stehen keine einheitlichen Prognosen für die Entwicklung insbesondere der Auslandsnachfrage in den für uns relevanten Märkten zur Verfügung. Das Risiko von weiteren Umsatzreduzierungen ist vorhanden. Darüber hinaus ist auch das Risiko weiterer absatzmarktbedingter Ausfälle durch exogene Faktoren, wie eine sich weiter verschärfende Wirtschafts- und Finanzkrise oder auch die Neuausrichtung im Einkaufsverhalten unserer Kunden, gegeben.

Das Risikoniveau in Bezug auf unsere Absatzmärkte wird insgesamt als "mittel" eingestuft. Die Herabstufung der Risikoeinschätzung von "hoch" im Vorjahr auf "mittel" liegt darin begründet, dass die Eintrittswahrscheinlich als ein wesentlicher Multiplikator für das potentielle Risikoausmaß infolge einer weiteren, in der Zukunft liegenden Verschlechterung der Absatzmarktsituation niedriger als im Vorjahr eingeschätzt wird.

Risiken aus der Corona-Pandemie

Bisher hat die SCHUMAG einen deutlichen Umsatzrückgang aufgrund des weltweiten konjunkturellen Rückgangs als Folge der Corona-Pandemie erleiden müssen. Vor größeren Einbußen durch hohe Infektionszahlen der Belegschaft, der damit verbundenen Schließung von Teilbereichen, Abteilungen oder der gesamten Produktion ist die SCHUMAG bisher jedoch verschont geblieben. Die Kosten der Umsetzung der vorgeschriebenen Hygienekonzepte sowie eigener getroffener Maßnahmen zur Risikoreduzierung (z.B. die Einteilung fester Schichten und deren zeitliche Trennung bei Schichtwechsel) sind als gering zu bezeichnen. Die Unsicherheit durch die hohen Infektionszahlen, Lockdowns auf verschiedenen Ebenen und teilweise Grenzschließungen während der frühen Phase der Pandemie haben zu allgemeiner Unsicherheit und einem extrem volatilen Abrufverhalten seitens der Kunden geführt. Eine weitere Verschärfung der Situation kann zu weiteren Einschränkungen für die Wirtschaft (z.B. Betriebsschließungen bei Kunden, Quarantäne von Mitarbeitern, Versorgungsengpässe bei Lieferanten, etc.) führen und damit auch wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft der SCHUMAG haben. Dies macht eine Vorausschau der wirtschaftlichen Entwicklung - volkswirtschaftlich wie für die SCHUMAG - derzeit extrem schwierig. Obwohl die SCHUMAG bisher nicht in bestandsgefährdendem Umfang betroffen ist, kann eine solche Entwicklung trotz der Hoffnung auf eine schnelle Zulassung und Wirksamkeit von Impfstoffen zur Eindämmung der Pandemie nicht ausgeschlossen werden.

Das Risikoniveau aus der Corona-Pandemie haben wir insgesamt als "mittel" eingestuft, da hierbei die Marktrisiken dominieren und wir glauben, dass die Chancen auf eine Erholung zum jetzigen Zeitpunkt die Aussicht auf weitere Verschlechterung überwiegen.

Produktionsrisiken

Aufgrund der maschinenbedingten Ausstattung der Produktion operiert die SCHUMAG an den betrieblichen Kapazitätsgrenzen. Dies ist dem Alter des Maschinenparks, damit verbundenen Maschinenausfällen, häufigen Unterbrechungen und hohen Instandhaltungsaufwendungen sowie Ausfallzeiten geschuldet. Erforderliche Neuinvestitionen und strukturelle Anpassungsmaßnahmen können wir aufgrund der Liquiditätssituation nur in begrenztem Umfang einleiten. Daher haben wir uns im abgelaufenen Geschäftsjahr auf organisatorische Maßnahmen konzentriert, um die Situation zu entschärfen. Darunter zählt eine Ausbringungsoffensive, um den Aufbau von Mindestbeständen für A- und selektive B-Artikel zur Entkoppelung von Umsatz und Produktion zu erzielen, so dass Effizienzpotentiale in der Produktion gehoben werden können. Eine Qualitätsoffensive dient der Verbesserung der Prozessqualität an jeder Maschine und der gleichzeitigen Reduzierung des Aufwands für Prüf- und Messtechnik auf ein notwendiges Minimum. Eine Instandhaltungsoffensive mit vorbeugender Wartung und Instandsetzung dient der Erhöhung der Maschinenverfügbarkeit. Nicht zuletzt wurde der Bereich Instandhaltung und Automatisierung personell verstärkt.

Das Risikoniveau haben wir als "hoch" eingestuft, wenngleich sich die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen im permanenten Produktionscontrolling widerspiegelt.

Altersstruktur der Belegschaft

Unsere Kunden verlangen von uns technisch hochkomplexe Artikel in ausgezeichneter Qualität zu marktkonformen Preisen. Ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der Kundenzufriedenheit sind die Fachkräfte in unserer Belegschaft. Grundsätzlich weist unsere Mitarbeiterschaft einen höheren Altersdurchschnitt von 46 Jahren auf, so dass in den Folgejahren mit einer nennenswerten altersbedingten Fluktuation zu rechnen ist.

Den Risiken, die mit Fluktuation und Know-how-Verlust aufgrund altersbedingter Abgänge verbunden sind, begegnen wir auch durch eine intensive und fachbereichsspezifische Qualifizierung, verstärkte Investitionen in Aus- und Weiterbildung sowie gezielte Neueinstellungen.

Flexibilisierungsinstrumente wie Zeitkonten, die durch Mehrarbeit befüllt und durch Freizeitentnahmen verringert werden, flexible Schichtmodelle oder der Einsatz von Zeitarbeit nutzen wir auch bei unseren älteren Mitarbeitern, um altersbedingte längere Urlaubszeiten, Krankenzeiten, gesundheitliche Einschränkungen und Geschwindigkeitsdefizite ausgleichen.

Das Risikoniveau haben wir als "mittel" eingestuft.

IT-Infrastrukturrisiken

Bei SCHUMAG als global agierendem und auf Wachstum ausgerichtetem Unternehmen kommt der eingesetzten Informationstechnologie (IT) eine stetig wachsende Bedeutung zu. Risiken bestehen hier im Hinblick auf die drei Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Sie umfassen insbesondere den unbefugten Zugriff, die Modifikation und den Abzug sensibler elektronischer Unternehmens- und Kundendaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Störungen oder Katastrophen.

Der integre Umgang mit Daten gewährleistet die Korrektheit und Unversehrtheit von Daten sowie die fehlerfreie Funktionsweise von Systemen.

Dem Risiko eines unbefugten Zugriffs, der Modifikation und des Abzugs von Unternehmens- und Kundendaten begegnen wir mit dem Einsatz von IT-Sicherheitstechnologien, zum Beispiel Firewall-Systemen, sowie der mehrfachen Absicherung der Zugriffe. Zusätzlich wird die Sicherheit durch die restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Informationen sowie durch das Vorhalten von Backup-Versionen der kritischen Datenbestände erhöht.

Mit einer redundanten Auslegung unserer IT-Infrastrukturen sichern wir uns gegen Risiken ab, die im Störungs- oder Katastrophenfall eintreten können.

Wir setzen im Rahmen unternehmensweit gültiger Standards marktübliche Technologien zur Absicherung unserer IT-Landschaft ein. Um ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern, standardisieren und erneuern wir sie kontinuierlich. Die fortlaufende Steigerung der Automatisierung erhöht die Prozesssicherheit und Qualität der Verarbeitung.

Die aktuelle und zukünftige Herausforderung besteht darin, zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen einzuleiten, Rationalisierungspotentiale informationstechnisch zu ermöglichen und gleichzeitig die notwendigen Anpassungen sicherheitstechnisch sowie finanziell zu meistern.

Das Risikoniveau ist gegenüber dem Vorjahr gesunken und wird von uns als "mittel" eingestuft, was mit der Abschaffung der Altsysteme (Hard- und Software) im abgelaufenen Geschäftsjahr und der Modernisierung unserer IT-Landschaft auf den aktuellen Stand der Technik begründet ist.

Chancen und Risiken aus Management und Organisation

Compliance-Risiken

Die Gesellschaft ist dem generellen Risiko ausgesetzt, dass im Rahmen der Geschäftstätigkeit geltende gesetzliche Rechtsvorschriften und Richtlinien nicht eingehalten werden.

Die Reputation der SCHUMAG gehört zu den wichtigsten Gütern und ist eine Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Unsere Haltung in Bezug auf Themen wie Integrität, Ethik und Nachhaltigkeit steht im Fokus der Öffentlichkeit. Als eines der Grundprinzipien unseres unternehmerischen Handelns achten wir daher besonders darauf, dass gesetzliche Regelungen und ethische Grundsätze eingehalten werden. Wir sind uns aber bewusst, dass Verfehlungen oder kriminelle Handlungen Einzelner und daraus resultierende Reputationsschäden niemals vollständig verhindert werden können. Zudem können mediale Reaktionen negativ auf die Reputation der SCHUMAG wirken. Diese Wirkung könnte durch eine unzureichende Krisenkommunikation noch verstärkt werden. Durch Compliance-Richtlinien für unsere Mitarbeiter begegnen wir diesem Risiko. Für eine restriktivere Handhabung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erfolgte in der Vergangenheit eine Anpassung organisatorischer Regelungen. Weiterhin wurden neue Compliance-Regelungen erarbeitet und die Führungskräfte dementsprechend sensibilisiert.

Bei internen Prüfungen im Geschäftsjahr 2012/​13 ergaben sich Anhaltspunkte, dass in der Vergangenheit Regelungen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystem durch Organmitglieder nicht eingehalten wurden. Im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren kam es gleichzeitig zu Befragungen staatlicher Ermittlungsbehörden. Der Vorstand hat daraufhin Untersuchungen hinsichtlich möglicher fahrlässiger Pflichtverletzungen durch Organmitglieder im Hinblick auf § 93 AktG eingeleitet. Da wir ein starkes Interesse daran haben, die Vorkommnisse der Vergangenheit aufzuklären, kooperieren wir bei der Klärung der zugrunde liegenden Sachverhalte sehr eng mit den Ermittlungsbehörden, wobei sich die Ermittlungen nicht gegen die Gesellschaft selbst richten.

Mit der internen Untersuchung und Aufklärung wurden externe Anwaltskanzleien beauftragt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Verfahren durch Vergleich zum Abschluss gebracht, wodurch wir im Januar 2020 eine Zahlung über TEUR 800 erhielten. Zum Bilanzstichtag sind noch zwei gerichtliche Verfahren gegen ehemalige Organmitglieder in verschiedenen Prozessinstanzen anhängig.

Aus den betreffenden Sachverhalten resultierende potenzielle Chancen wie Schadensersatzansprüche haben sich aus Sicht der SCHUMAG für eine Bilanzierung noch nicht hinreichend konkretisiert.

Das Risikoniveau für den Bereich Compliance haben wir als "mittel" eingestuft.

Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken

Die Gesellschaft sieht sich vielfältigen finanziellen Risiken sowie Chancen gegenüber. Diese können sowohl im operativen Geschäftsbetrieb als auch in Finanzierungssachverhalten identifiziert werden.

Ein finanzielles Ungleichgewicht kann im ungünstigsten Fall zur Zahlungsunfähigkeit führen. Ursache hierfür kann eine nicht ausreichende Innenfinanzierung und/​oder das Ausbleiben notwendiger Fremdfinanzierungen sein.

Liquiditätsrisiko

Um die Liquidität dauerhaft zu sichern, haben wir im Geschäftsjahr 2019/​20 im Rahmen des dem von uns eingeholten IDW S6-Gutachten zugrunde liegenden Finanzierungskonzepts folgende Maßnahmen durchgeführt:

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Verkauf weiteren nicht betriebsnotwendigen Vermögens (insgesamt EUR 4,6 Mio.)

Kapitalerhöhung im Wesentlichen durch die Ankeraktionäre (EUR 2,1 Mio.)

Vereinbarung mit den finanzierenden Banken über die Aufrechterhaltung der Kontokorrentkreditlinien über insgesamt EUR 3,0 Mio.

temporäre Übernahme der Pensionszahlungen der SCHUMAG durch den Pensionssicherungsvereins (insgesamt ca. EUR 3,5 Mio. über 36 Monate)

Mit der im Geschäftsjahr 2019/​20 erfolgten Durchführung der vorgenannten, zur dauerhaften Liquiditätssicherung vorgesehenen Maßnahmen des Finanzierungskonzepts wurde ein entscheidender Meilenstein der Liquiditätssicherung erreicht.

Zudem wurde im Juli 2020 ein weiterer Investitionskredit über EUR 1,5 Mio. abgeschlossen, dessen Mittel ab Ende September 2020 abrufbar sind.

Bei einer weiteren Verschlechterung der Auftrags- und damit auch Finanzlage besteht aber weiterhin das Risiko, dass die notwendige Liquidität nicht durch das operative Geschäft sowie die vorstehend aufgeführten eingeleiteten Finanzierungsmaßnahmen dargestellt werden kann und durch externen Zufluss gestärkt werden muss. Wir verweisen im Übrigen auf die Ausführungen zum Absatzmarktrisiko sowie die zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdenden Risiken.

Kurzfristige Liquiditätsrisiken aus Schwankungen der Zahlungsströme werden über ein rollierendes Liquiditätsplanungssystem frühzeitig erkannt. Zur Eindämmung von Forderungsausfallrisiken betreibt SCHUMAG ein konsequentes Forderungsmanagement. Durch die Nutzung von echtem Factoring wird zurzeit ein Großteil des Ausfallrisikos - welches durch die Bonität unserer Kunden gemildert wird - auf die Factoring-Gesellschaft übertragen.

Die Entwicklung der Finanzlage betrachten wir anhand kurz-, mittel- und langfristiger Prognoserechnungen. Hierüber wird fortlaufend im Rahmen der Berichterstattung unseres Risikomanagers informiert. Neben diesen Maßnahmen haben wir wie in den Vorjahren ein striktes Kostenmanagement betrieben. Aufgrund des geringen Umfangs der verfügbaren Liquidität können wesentliche Erlösrückgänge und/​oder Kostensteigerungen dazu führen, dass das finanzielle Gleichgewicht gestört wird.

Das Risikoniveau haben wir insgesamt als "mittel" eingestuft. Zur im Vergleich zum Vorjahr geänderten Einschätzung des Risikoerwartungswerts des Liquiditätsrisikos verweisen wir auf die Ausführungen zur Einschätzung des geänderten Risikoerwartungswerts des Absatzmarktrisikos, da diese Risiken infolge der primär aus der Umsatztätigkeit generierten Liquidität eine enge inhärente Korrelation aufweisen.

Risiko der Fälligstellung von Krediten

Eine starke Fremdfinanzierung, insbesondere ein hohes Maß an Kontokorrentkrediten, birgt immer das Risiko, dass die Kredite aufgrund von kurzfristigen Finanzbedarfsspitzen durch die Banken fällig gestellt werden. Diese Gefahr wird durch ein rollierendes Liquiditätsplanungssystem, regelmäßigen Prognoserechnungen, die konsequente Umsetzung der im IDW S6-Gutachten definierten Sanierungsmaßnahmen und die diesbezügliche quartalsweise Berichterstattung begrenzt.

Das Risikoniveau haben wir deshalb als "mittel" eingestuft.

Risiko aus der Personalkostenstruktur

Der Personalaufwand ist auch nach der Umsetzung des Belegschaftsabbaus im Rahmen eines Sozialplans im Geschäftsjahr 2018/​19 nach wie vor der größte Kostenblock. Durch die Verlängerung des Standortsicherungsvertrags, die gemeinsam von den Betriebsparteien mit der IG Metall verhandelt wurde, werden die Personalkosten weitergehend abgesenkt bzw. einer Steigerung entgegengewirkt. Dies trägt wesentlich zur Stärkung der Liquidität bei. Zur nachhaltigen Sanierung der SCHUMAG ist eine weitere Optimierung der Personalaufwandsquote notwendig. Hierzu notwendige Maßnahmen müssen vor dem Hintergrund der finanziellen Lage mit Bedacht abgewogen werden. Das Misslingen notwendiger Strukturanpassungen kann das finanzielle Gleichgewicht aus der Balance bringen.

Das Risikoniveau haben wir als "mittel" eingestuft.

Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken

Die Gesamtrisiko- und Chancensituation ergibt sich für die SCHUMAG und den SCHUMAG-Konzern aus den zuvor dargestellten Einzelrisiken und -chancen. Um die Beherrschung dieser Risiken zu gewährleisten, haben wir ein umfassendes Risikomanagementsystem geschaffen. Die größten Risiken für die SCHUMAG können sich vor allem aus der Absatz- und Marktentwicklung und daraus resultierenden Liquiditätsproblemen ergeben. Sollte es nicht gelingen, die negative Umsatzentwicklung durch die vorgesehenen Vertriebsmaßnahmen zur Stärkung der Absatzmarktsituation der SCHUMAG zu stoppen, könnte dies, wenn die dann daraus resultierenden Liquiditätsprobleme nicht gelöst werden, den Bestand der SCHUMAG und ihrer Tochterunternehmen gefährden.

Nach den uns heute bekannten Informationen und unter Berücksichtigung der ergriffenen Maßnahmen sehen wir die Risiken, die den Fortbestand der SCHUMAG und ihrer Tochterunternehmen gefährden könnten, als beherrschbar an. Wir sind daher überzeugt, mit den ergriffenen und beschriebenen Maßnahmen auf dem Absatzmarkt den entscheidenden Risiken für den Fortbestand der SCHUMAG und deren Tochterunternehmen adäquat begegnet zu sein.

Zusammenfassende Risikobewertung

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Schadensausmaß Eintrittswahrscheinlichkeit Risikonviveau Veränderung gg. Vorjahr
Gesamtwirtschaftliche Risiken
• Marktrisiken gering sehr wahrscheinlich mittel kleiner
• Risiken aus gesellschaftlichen Trends gering sehr wahrscheinlich mittel kleiner
• Politische und rechtliche Risiken gering sehr wahrscheinlich mittel kleiner
• Wirtschafts- und Finanzkrise gering sehr wahrscheinlich mittel kleiner
Operative Risiken
• Absatzmengenschwankungen mittel möglich mittel kleiner
• Weitere Risiken aus Corona-Pandemie hoch unwahrscheinlich mittel unverändert
• Produktionsrisiken hoch wahrscheinlich hoch unverändert
• Altersstruktur der Belegschaft hoch nahezu unmöglich mittel unverändert
• IT-Infrastrukturrisiken gering sehr wahrscheinlich mittel kleiner
Risiken aus Management & Organisation
• Compliance hoch unwahrscheinlich mittel unverändert
Finanzwirtschaftliche Risiken
• Liquiditätsrisiko hoch möglich mittel kleiner
• Fälligstellung von Krediten mittel möglich mittel neu
• Personalkostenstruktur mittel sehr wahrscheinlich mittel neu
• Versagen des Früherkennungssystems hoch unwahrscheinlich mittel neu

PROGNOSEBERICHT

Dieser zusammengefasste Lagebericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der SCHUMAG beziehen. Die Prognosen stellen Einschätzungen dar, die wir auf der Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die in den Prognosen zu Grunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken, wie die im Risikobericht angesprochenen, eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Die Einschätzungen zu den bedeutsamsten Leistungsindikatoren beziehen sich sowohl auf die für die SCHUMAG nach handelsrechtlichen Grundsätzen als auch auf die für den SCHUMAG-Konzern nach den Grundsätzen der IFRS ermittelten Werte.

Der gesamtwirtschaftliche Ausblick ist mit vielen Unwägbarkeiten verbunden. Zum einen nimmt das Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit dem Coronavirus seit dem Sommer vielerorts wieder zu und in manchen Ländern wurden erneut Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen. Die Auswirkungen auf die Prognose durch diese Krise werden jedoch letztlich von verschiedenen, auch externen Faktoren bestimmt. Derzeit ist nicht abzusehen, über welchen Zeitraum, in welchen Unternehmensbereichen und in welchem Maße es zu negativen Effekten u.a. durch den erneuten Lockdown in Deutschland kommen wird und inwieweit diese durch gegenläufige positive Effekte ausgeglichen werden können. Hohe Unsicherheit besteht zudem über die mittelfristigen Folgen der Corona-Krise. Es gilt als sicher, dass - wie in jeder Rezession - auch in der Corona-Krise die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt und damit das Produktionspotenzial zumindest vorübergehend beeinträchtigt wird. Allerdings zielt eine Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung darauf ab, eine solche Insolvenzwelle vorerst zu verhindern. Somit ist unklar, ob historische Zusammenhänge zwischen Konjunktur und Insolvenzgeschehen in ihrer bisherigen Form Bestand haben. Bei unserer Prognose wird unterstellt, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus sich in Bezug auf das Vorjahr nicht verschlimmern und es zu keinen externen Eingriffen in den Unternehmensablauf kommt (z.B. Werksschließungen aufgrund behördlicher Auflagen bzw. regulatorischer Vorgaben). Die Gesamtprognose für die SCHUMAG geht nach jetzigem Stand von einem weiterhin beherrschbaren Geschäftsverlauf aufgrund der Corona-Krise aus.

Zum anderen wurden durch die Corona-Pandemie andere Krisenherde nicht entschärft. So wird für die Prognose unterstellt, dass ein harter Brexit oder eine Eskalation des US-Handelskrieges ausbleiben. Zwar wurde ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs Ende dieses Jahres aus dem EU-Binnenmarkt durch das vereinbarte Freihandelsabkommen abgewendet. Da die konkreten konjunkturellen Folgen des Brexits nur schwer kalkulierbar sind, weil es hierfür an historischen Erfahrungswerten mangelt, bleibt jedoch abzuwarten, welche Auswirkungen dieser auf die Konjunktur Großbritanniens haben wird. Negative Folgen würden auch die deutsche Wirtschaft belasten. Ungewiss ist weiterhin, mit welchen konjunkturellen Folgen der Strukturwandel in der deutschen Automobilindustrie einhergehen wird. Sofern etablierte innerdeutsche Wertschöpfungsketten durch die Produktionsumstellung auf alternative Antriebe in ihrer jetzigen Form nicht mehr notwendig sein sollten, besteht ein erhebliches Risiko für strukturelle Verwerfungen, die aufgrund der großen Bedeutung des Fahrzeugbaus gesamtwirtschaftliche Konsequenzen haben dürften.

Schließlich könnte sich die gesamtwirtschaftliche Nachfrage aber auch schneller als hier skizziert erholen. So wird unterstellt, dass die privaten Haushalte ihre hohe Ersparnis, die sie während des Shutdown angehäuft haben, nicht verausgaben. Vielmehr wird auch während des Prognosezeitraums das Vorsichtsmotiv eine Rolle bei ihren Sparentscheidungen spielen. Entsprechend geht die Sparquote der privaten Haushalte, die im zweiten Quartal 2020 auf einen Rekordwert von 21 % gestiegen ist, nur allmählich auf ihr Vorkrisenniveau zurück. Sollte sich das Infektionsgeschehen jedoch schneller als hier unterstellt kontrollieren lassen, etwa weil ein Impfstoff früher zur Verfügung steht, würde die Unsicherheit über das zukünftige Haushaltseinkommen deutlich sinken und ein Abbau der Ersparnis zu einem verstärkten Anstieg der privaten Konsumausgaben führen.

Die Wahl in den USA im Herbst 2020 lässt zudem hoffen, dass sich die internationalen Handelsbeziehungen wieder beruhigen, da mit einer konstruktiveren und verlässlicheren Politik der immer noch größten Wirtschaftsmacht der Welt zu rechnen ist. Weiterhin gibt es ermutigende Signale, dass im Jahr 2021 wirksame Impfungen gegen das Coronavirus in großen Mengen zur Verfügung stehen werden. Beide Punkte würden auch der SCHUMAG, als global agierendem Unternehmen, helfen.

Die unsicheren Prognosen sowie die ohnehin schwierigen Lage, in der sich die SCHUMAG aufgrund von erheblichen Umsatzrückgängen und strukturellen Problemen im Bereich der Personalkosten sowie der maschinellen Ausstattung befindet, führen jedoch insgesamt zu gedämpften Erwartungen für das kommende Geschäftsjahr.

Nach derzeitigem Stand rechnen wir für das Geschäftsjahr 2020/​21 unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen zur konjunkturellen/​wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und der Welt mit Umsatzerlösen zwischen EUR 32 Mio. und EUR 33 Mio.

Die Gesellschaft befindet sich nach einer Vielzahl realisierter Restrukturierungsmaßnahmen auf einem guten Weg. Wichtige Teilziele zur Stabilisierung des Unternehmens wurden erreicht. Die Personalkosten wurden schnell und erheblich gesenkt, die finanzielle Ausstattung gestärkt, ein Erneuerungsprogramm für die IT sowohl für die Infrastruktur als auch in ein neues ERP-System umgesetzt. Viele Altlasten wurden bereinigt, an entscheidenden Stellen neues Personal eingesetzt und auch in der Produktion die umfassende Modernisierung der SCHUMAG gestartet, um das Unternehmen dauerhaft wettbewerbsfähig zu machen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben den eingeschlagenen positiven Weg der Restrukturierung leider verlangsamt, aber nicht gestoppt.

Die intensiven Bemühungen im Bereich Vertrieb, die wir noch einmal verstärkt haben, werden sich im Laufe der kommenden Jahre auszahlen. Hier haben wir unser Augenmerk auf Diversifizierung und den Aftermarket gelegt.

Risiken bestehen weiterhin bzgl. der finanziellen Ausstattung der Gesellschaft sowie eines erneuerungsbedürftigen Maschinenparks. Im Berichtszeitraum wurden Investitionen in den Maschinenpark getätigt, welche durch Investitionskredite und aus eigenen Mitteln realisiert werden konnten.

In den kommenden Jahren wird die Entwicklung der Pensionsrückstellungen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik das Ergebnis vor Steuern und das Eigenkapital weiter negativ belasten. Verstärkt wird dieser Effekt durch die Umkehrung der Bewertungsansätze in der Steuerbilanz. Dies verzehrt zusätzliche Substanz und mindert unsere Innovationskraft vorübergehend.

Zur nachhaltigen Stabilisierung der Liquiditätssituation ist weiterhin ein striktes Liquiditätsmanagement erforderlich. Auf Basis der zugrunde gelegten Prämissen hinsichtlich der Umsatzentwicklung und der dafür notwendigen Investitionen planen wir mit einer rückläufigen Liquiditätsausstattung.

Getroffen von der weltweiten Konjunkturschwäche durch die Corona-Krise rechnen wir unter Zugrundelegung des Szenarios mit der für uns höchsten Wahrscheinlichkeit für das Geschäftsjahr 2020/​21 mit folgenden Leistungsindikatoren:

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Kennzahlen Prognose für 2020/​21
Gesamtleistung 32,0 bis 33,0 EUR Mio.
EBIT -1,5 bis - 1,0 EUR Mio.
Liquiditätsgrad I (30.9.) 5,0 % - 10,0%

Der Vorstand ist überzeugt, mit den eingeleiteten und im Chancen- und Risikobericht dargestellten Maßnahmen die richtigen Weichen für eine positive Zukunft der SCHUMAG gestellt zu haben.

 

Aachen, 27. Januar 2021

SCHUMAG Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Johannes Wienands

Bilanz

AKTIVA

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Anhang 30.9.2020 30.9.2019
EUR TEUR
Anlagevermögen (1)
Immaterielle Vermögensgegenstände 573.192,00 114
Sachanlagen 6.358.804,00 7.983
Finanzanlagen 2.341.156,00 2.341
9.273.152,00 10.438
Umlaufvermögen
Vorräte (2) 9.909.071,79 10.124
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 4.215.628,17 4.473
Flüssige Mittel (4) 1.521.002,72 1.418
15.645.702,68 16.015
Rechnungsabgrenzungsposten (5) 62.058,48 53
Aktive latente Steuern (6) 1.915.986,48 1.702
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (7) 43.204,18 98
26.940.103,82 28.306

PASSIVA

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Eigenkapital (8)
Gezeichnetes Kapital 5.999.999,00 10.226
Kapitalrücklage 99.999,95 0
Bilanzverlust -5.639.633,44 -8.525
460.365,51 1.701
Rückstellungen (9) 21.013.128,00 21.986
Verbindlichkeiten (10) 5.466.610,31 4.619
26.940.103,82 28.306

Gewinn- und Verlustrechnung

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Anhang 2019/​20 2018/​19
EUR TEUR
Umsatzerlöse (11) 31.261.643,03 42.366
Bestandsveränderung -603.497,58 -964
Andere aktivierte Eigenleistungen 243.998,45 8
Gesamtleistung 30.902.143,90 41.410
Sonstige betriebliche Erträge (12) 5.780.614,02 5.825
Materialaufwand (13) -9.166.487,97 -13.052
Personalaufwand (14) -21.355.126,74 -28.187
Abschreibungen (15) -1.622.979,84 -1.976
Sonstige betriebliche Aufwendungen (16) -6.467.924,65 -5.814
Zinsergebnis (17) -1.514.983,40 -1.844
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (18) 213.891,22 1.714
Ergebnis nach Steuern -3.230.853,46 -1.924
Sonstige Steuern -109.430,72 -127
Jahresfehlbetrag -3.340.284,18 -2.051
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -8.525.186,88 -6.474
Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (8) 6.225.837,62 0
Bilanzverlust -5.639.633,44 -8.525

Anhang

Die SCHUMAG Aktiengesellschaft ("SCHUMAG") hat ihren Sitz in Aachen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der Registernummer HRB 3189 eingetragen.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss der SCHUMAG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

In der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung werden gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit und der Darstellung zusammengefasst und im Anhang gesondert erläutert. Im Anhang werden, sofern nicht anders dargestellt, sämtliche Beträge entsprechend kaufmännischer Rundung in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Es können sich Abweichungen zu den ungerundeten Beträgen ergeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern). Bezüglich bestandsgefährdender Risiken, denen die SCHUMAG ausgesetzt ist, verweisen wir auf den Abschnitt "Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken" des zusammengefassten Lageberichts. Insofern besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, so dass die SCHUMAG möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögensgegenstände zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen.

Entgeltlich erworbene und selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. In Ausübung des Bilanzierungswahlrechts des § 248 Abs. 2 HGB werden Kosten im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten als immaterieller Vermögensgegenstand aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass das Projekt Erfolg haben wird und die Kosten verlässlich bestimmt werden können.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten einschließlich des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.

Bei entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen orientieren sich die voraussichtlichen Nutzungsdauern an der betriebsgewöhnlichen Nutzenstiftung, bei selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände am geschätzten Zeitraum, in dem die mit den Vermögensgegenständen verbundenen Vorteile der SCHUMAG zufließen werden.

Geringwertige Anlagegüter - das sind Gegenstände mit Anschaffungskosten bis einschließlich EUR 250,00 - werden sofort abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Für Anlagenzugänge mit Anschaffungskosten von jeweils über EUR 250,00 bis einschließlich EUR 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung sowie in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.

Niedrigere beizulegende Werte bei immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen sowie Finanzanlagen werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten einschließlich des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sowie Finanzierungskosten werden nicht aktiviert. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Reichweite, Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in ausreichendem Umfang vorgenommen. Sofern die Börsen- oder Marktwerte der Vorräte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt. Maximaler Ansatz der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind die Verkaufserlöse abzüglich noch anfallender Aufwendungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Ausnahme sind langfristige Forderungen, die zum Barwert angesetzt werden. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Höhe der Wertberichtigung richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, werden zum beizulegenden Zeitwert mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Übersteigt der beizulegende Zeitwert die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert.

Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Methoden auf der Basis der Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB ermittelt. Der Zuführungsbetrag aus der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde entsprechend Art. 67 Abs. 1 EGHGB auf 15 Jahre verteilt. Als Bewertungsmethode wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) mit einem Rechnungszins von 2,41 % (Vorjahr 2,82 %) angewendet. Beim Zinssatz handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die biometrischen Annahmen basieren auf den Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Zudem wurden ein Rententrend von 1,00 % (Vorjahr 1,00 %) und eine Fluktuationsrate von 1,25 % (Vorjahr 1,25 %) zugrunde gelegt. Em Lohn- und Gehaltstrend bleibt aufgrund der Ruhegeldordnung außer Ansatz.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der Zinssatz für die Abzinsung von Altersteilzeitrückstellungen beträgt 0,48 % (Vorjahr 0,62 %).

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Der Ansatz erfolgt in Höhe der voraussichtlichen Steuerbe- bzw. -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt anhand eines kombinierten Ertragsteuersatzes der SCHUMAG in Höhe von 32,5 % (Vorjahr 32,5 %), der Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer umfasst. Soweit sich aktive und passive latente Steuern der Höhe nach entsprechen, wird auf eine Ausübung des Wahlrechts zum unverrechneten Ausweis gem. § 274 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. Die Realisierbarkeit von latenten Steueransprüchen für steuerliche Verlustvorträge hängt von künftigen steuerpflichtigen Ergebnissen sowie steuerrechtlichen Vorschriften ab. Wenn Zweifel an der Realisierung der Verlustvorträge bestehen, werden im Einzelfall aktive latente Steuern nicht angesetzt. Eine Nutzung der bei SCHUMAG vorhandenen Verlustvorträge im mittelfristigen Planungszeitraum ist aufgrund der anhaltenden Restrukturierungsphase eher nicht realisierbar. Dementsprechend wurden die ermittelten latenten Steueransprüche nicht angesetzt.

Die Umsatzrealisierung aus Warenverkäufen erfolgt, sobald das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Waren auf den jeweiligen Kunden übergegangen ist.

Währungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gem. § 256a HGB umgerechnet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019/​20 ist als Anlage zum Anhang dargestellt. Der Anlagespiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Vorräte

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.357 2.973
Unfertige Erzeugnisse 3.265 4.249
Fertige Erzeugnisse und Waren 3.287 2.902
9.909 10.124

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.993 1.874
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 371 1.077
Sonstige Vermögensgegenstände 1.852 1.522
4.216 4.473

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt:

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30.9.2020 30.9.2019
Restlaufzeit bis zu einem Jahr über ein Jahr bis zu einem Jahr über ein Jahr
TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.993 0 1.874 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 371 0 1.077 0
Sonstige Vermögensgegenstände 1.777 75 1.447 75
4.141 75 4.398 75
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Forderungen gegen verbundene Unternehmen 30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Schumag Romania S.R.L., Timisoara, Chisoda/​Rumänien 326 803
BR Energy GmbH, Aachen 45 274
371 1.077

Die Forderungen gegen die Tochtergesellschaft Schumag Romania S.R.L. beinhalten wie im Vorjahr mit Verbindlichkeiten saldierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den Forderungen gegen die Tochtergesellschaft BR Energy GmbH sind wie im Vorjahr ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Von den zum Abschlussstichtag gegen die BR Energy GmbH bestehenden Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 4.346 wurden TEUR 4.301 wertberichtigt, davon bereits in Vorjahren TEUR 4.163. In den Forderungen gegen die BR Energy GmbH ist ein Darlehen über TEUR 2.238 mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2021 enthalten.

Der Posten sonstige Vermögensgegenstände beinhaltet überwiegend Erstattungsansprüche gegenüber dem Pensionssicherungsverein, Forderungen gegen eine Factoringgesellschaft, Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen sowie Forderungen an Belegschaftsangehörige.

4. Flüssige Mittel

Unter den Flüssigen Mitteln sind Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände ausgewiesen.

5. Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten beinhaltet insbesondere abgegrenzte Versicherungsaufwendungen für das folgende Geschäftsjahr.

6. Aktive latente Steuern

Die aktiven temporären Differenzen stehen im Zusammenhang mit Rückstellungen für Pensions-, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen. Aufgrund fehlendem Verrechnungspotenzial im mittelfristigen Planungszeitraum wurden auf steuerliche Verlustvorträge keine aktiven latenten Steuern angesetzt.

7. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Vermögensgegenstände gesichert, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind. Dabei handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen, die den jeweiligen Anspruchsberechtigten verpfändet wurden. Diese werden mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen zum Abschlussstichtag, der uns von den Versicherungsunternehmen mitgeteilt wurde.

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Erfüllungsbetrag aus Pensionsverpflichtungen 1.745 1.612
Beizulegender Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen 1.788 1.710
Überschuss des Vermögens über die Pensionsverpflichtungen (Aktiver Unterschiedsbetrag) 43 98
Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen 1.613 1.547

8. Eigenkapital

Das Grundkapital der SCHUMAG betrug zum 30. September 2019 EUR 10.225.837,62.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Dezember 2019 wurde zum Zwecke der Sanierung der SCHUMAG beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 10.225.837,62 auf EUR 4.000.000,00 herabzusetzen, um dadurch Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wurde im Februar 2020 wirksam.

Im September 2020 wurde die am 17. August 2020 beschlossene Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2019 in voller Höhe durch Ausgabe von 1.999.999 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil in Höhe von EUR 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen zu einem Bezugspreis von EUR 1,05 je Aktie wirksam.

Das Grundkapital der SCHUMAG beträgt seitdem EUR 5.999.999,00 und ist in 5.999.999 Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Das Agio in Höhe von EUR 99.999,95 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019, ergänzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Dezember 2019, wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 399.999,00 durch Ausgabe von bis zu 399.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von bis zu 399.999 Bezugsrechten (Aktienoptionen) im Rahmen des Aktienoptionsplans 2019 an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Recht zum Bezug der Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt oder von ihrem Recht auf Barausgleich Gebrauch macht.

Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt zusammen:

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Jahresfehlbetrag -3.340 -2.051
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -8.525 -6.474
Ertrag aus der Kapitalherabsetzung 6.225 0
Bilanzverlust -5.640 -8.525

Angaben zum Bestehen einer Beteiligung

Frau Elisheva Libeaux, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 27. September 2019 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 10,37 % (414.930 Stimmrechte) beträgt, dass ihr hiervon 10,37 % (414.930 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen sind und dass ihr dabei von folgendem kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft 3 % oder mehr beträgt, Stimmrechte zugerechnet werden:

ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Deutschland

(Zurechnung: 10,37 % entsprechend 414.930 Stimmrechten).

Herr Peter Aloysius Aßmann, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 20. Mai 2020 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 8,62 % (344.725 Stimmrechte) beträgt.

Herr Norbert Thelen, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 20. Mai 2020 die Schwellen von 3 % und 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.

Die Allerthal-Werke AG, Köln, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 31. August 2020 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,03 % (201.100 Stimmrechte) beträgt.

Die Schumag-Stiftung, Aachen, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 15. September 2020 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 3,93 % (236.000 Stimmrechte) beträgt.

Die CoDa Beteiligungs GmbH, Aachen, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 15. September 2020 die Schwelle von 30 % überschritten hat und zu diesem Tag 30,21 % (1.812.373 Stimmrechte) beträgt.

Die Nomainvest S.A., Eupen, Belgien, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 15. September 2020 die Schwelle von 30 % überschritten hat und zu diesem Tag 32,16 % (1.929.477 Stimmrechte) beträgt.

Gem. den uns vorliegenden Informationen hat sich die ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Deutschland, an der Kapitalerhöhung in Höhe ihres bisherigen Stimmrechtsanteils beteiligt, so dass dieser weiterhin 10,37 % (neu: 622.395 Stimmrechte) beträgt, während Herr Peter Aloysius Aßmann, Deutschland, sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligt hat, so dass sich sein Stimmrechtsanteil auf 5,75 % (wie bisher: 344.725 Stimmrechte) reduzierte. Da keine relevanten Schwellen über- oder unterschritten wurden, erfolgten diesbezüglich keine Stimmrechtsmitteilungen. Da auch die Allerthal-Werke AG, Köln, keine Stimmrechtsmitteilung abgegeben hat, ist davon auszugehen, dass sich deren Stimmrechtsanteil mindestens auf 5 % (300.000 Stimmrechte) beläuft.

Demnach hielten zum Abschlussstichtag folgende Parteien mehr als 3 % der Anteile an der SCHUMAG:

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Nomainvest S.A.: 32,16 %
CoDa Beteiligungs GmbH: 30,21 %
ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH: 10,37 %
Peter Aloysius Aßmann (Mitarbeiteraktien): 5,75 %
Allerthal-Werke AG (mindestens): 5,00 %
Schumag-Stiftung: 3,93 %
Streubesitz: 12,58 %

9. Rückstellungen

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 17.111 16.931
Steuerrückstellungen 0 55
Sonstige Rückstellungen 3.902 5.000
21.013 21.986

Aufgrund der Anwendung von Art. 67 Abs. 1 EGHGB besteht zum 30. September 2020 ein noch nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag in Höhe von TEUR 1.209 (Vorjahr TEUR 1.450).

Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf TEUR 1.592 (Vorjahr TEUR 1.709).

Die Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Vermögensgegenstände gesichert, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind. Dabei handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen, die den jeweiligen Anspruchsberechtigten verpfändet wurden. Diese werden mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen zum Abschlussstichtag, der uns von den Versicherungsunternehmen mitgeteilt wurde.

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Erfüllungsbetrag aus Pensionsverpflichtungen 18.856 18.543
Beizulegender Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen 1.745 1.612
Nettowert der Pensionsverpflichtungen (Rückstellung) 17.111 16.931
Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen 1.581 1.473

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten folgende Posten:

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Weihnachtsgeld 1.366 713
Tarifliches Zusatzgeld 474 330
Jubiläumsgeld 438 504
Urlaub 422 426
Altersteilzeit 321 489
Jahresabschlusskosten 189 179
Auftragsrückstellungen 153 202
Abfindungen /​ Sozialplan 24 1.563
Übrige 515 594
3.902 5.000

Für Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind Sicherheiten bestellt.

10. Verbindlichkeiten

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.410 1.192
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.488 1.498
Sonstige Verbindlichkeiten 1.569 1.929
5.467 4.619

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

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30.9.2020 30.9.2019
Restlaufzeit bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.117 293 1.192 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.483 5 1.489 9
Sonstige Verbindlichkeiten 1.166 403 1.289 640
4.766 701 3.970 649

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Betriebsmittel- sowie Investitionskredite, die durch eine Grundschuld sowie die Übereignung des Vorratsvermögens besichert sind.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 114 (Vorjahr TEUR 108) sowie Steuerverbindlichkeiten von TEUR 220 (Vorjahr TEUR 314). Die Steuerverbindlichkeiten betreffen insbesondere die Lohn- und Kirchensteuer inklusive Solidaritätszuschlag für den Monat September 2020.

In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein Drittdarlehen in Höhe von TEUR 500 (Vorjahr TEUR 500) enthalten, für das als Sicherheit die Eigentumsübertragung von Maschinen dient.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

11. Umsatzerlöse

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden im Geschäftsbereich Präzisionsmechanik Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 31.036 (Vorjahr TEUR 41.378) erzielt. Der Umsatz aus Vermietung belief sich auf TEUR 226 (Vorjahr TEUR 988).

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geographisch bestimmten Märkten

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2019/​20 2018/​19
TEUR % TEUR %
Deutschland 10.578 33,8 14.140 33,4
Sonstige EU-Länder 4.888 15,6 11.133 26,3
Übriges Europa 48 0,2 200 0,5
Nordamerika 8.886 28,5 11.508 27,1
Lateinamerika 2.074 6,6 1.357 3,2
Asien 4.788 15,3 4.028 9,5
31.262 100,0 42.366 100,0

12. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben dem Gewinn aus dem Abgang nicht betriebsnotwendiger Immobilien (TEUR 3.601), dem Erlös aus dem Vergleich mit der AIG Europe S A. im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren gegen ein ehemaliges Organmitglied (TEUR 800) und dem Ertrag aus den Erstattungsansprüchen gegenüber dem Pensionssicherungsverein (TEUR 478) Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für Kurzarbeitergeld, Versicherungsentschädigungen sowie andere nicht gesondert auszuweisende Erträge. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 108 (Vorjahr TEUR 6) enthalten. Erträge aus der Währungsumrechnung betragen TEUR 7 (Vorjahr TEUR 2).

13. Materialaufwand

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren -6.636 -9.838
Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.531 -3.214
-9.167 -13.052

14. Personalaufwand

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter -17.510 -24.696
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -3.845 -3.491
-21.355 -28.187

Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen TEUR -168, nachdem sich im Vorjahr aufgrund der Anpassung des Rententrends von 1,75 % auf 1,00 % ein saldierter Ertrag von TEUR 916 ergab.

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

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2019/​20 2018/​19
Arbeiter 324 385
Angestellte 51 54
375 439
Auszubildende 30 33
405 472

15. Abschreibungen

In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind folgende außerplanmäßige Abschreibungen enthalten:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände 0 -78
Sachanlagen 0 -204
0 -282

16. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten nicht gesondert auszuweisende Aufwendungen, z.B. für Instandhaltungen, Beratungskosten, Versicherungen, Schadensfälle, Leasingkosten und sonstige nicht auftragsbezogene Kosten. Die Aufwendungen nach Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB betragen wie im Vorjahr TEUR -242. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 58 (Vorjahr TEUR 38) enthalten. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung belaufen sich auf TEUR -9 (Vorjahr TEUR -13).

17. Zinsergebnis

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 101 113
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.616 -1.957
-1.515 -1.844

Die Zinserträge von verbundenen Unternehmen betragen wie im Vorjahr TEUR 101.

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen beinhalten den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen oder Aufwendungen aus Rückdeckungsversicherungen, die ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind. Nach den BilMoG-Bestimmungen wurden die Aufwendungen aus der Aufzinsung mit den Vermögenserträgen wie folgt verrechnet:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen (brutto) -1.442 -1.756
Erträge/​Aufwendungen aus Rückdeckungsversicherungen 13 -3
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen (netto) -1.429 -1.759

Der Zinsaufwand enthält in Höhe von TEUR -11 (Vorjahr TEUR -12) Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen langfristigen Rückstellungen.

18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthaltenen latenten Steuern belaufen sich auf TEUR 214 (Vorjahr TEUR 1.702).

SONSTIGE ANGABEN

19. Haftungsverhältnisse

Im Zusammenhang mit der Veräußerung des Maschinenbaus hat die SCHUMAG für die übergehenden Altersversorgungsansprüche eine Patronatserklärung abgegeben. Da wir seit der Übertragung der Altersversorgungsansprüche keinen Zugriff mehr auf deren Entwicklung und Bewertung haben, ist uns eine Abschätzung der Höhe der Verpflichtung nicht möglich. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität des Erwerbers des Maschinenbaus als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor.

20. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen 1.120 299
Verpflichtungen für Wartung und Dienstleistungen 299 430
Verpflichtungen für Stromlieferungen 294 593
Verpflichtungen für Gaslieferungen 281 272
Bestellobligo Investitionen 23 111
2.017 1.705

Darüber hinaus wurde im Rahmen des zuletzt im September 2019 verlängerten Standortsicherungstarifvertrags ein auflösend bedingter Verzicht auf Weihnachts- und Urlaubsgeld für 2 Jahre sowie auf die Tariferhöhung von 4,3 % aus Mai 2012 vereinbart, dessen Volumen sich insgesamt auf ca. TEUR 7.000 beläuft. Tatsächlicher Eintritt und Zeitpunkt der auflösenden Bedingung und der hieraus gegebenenfalls resultierenden Zahlungen, die in Abhängigkeit vom Erreichen einer festgelegten Bilanzkennzahl erfolgen und die auch in Teilbeträgen möglich sind, können derzeit nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Dieser Besserungsschein wird abgelöst, wenn bis zum 30. September 2021 die vom Sachwalter gehaltenen Mitarbeiteraktien zu einem Preis von mindestens EUR 1,80 pro Aktie verkauft werden.

21. Außerbilanzielle Geschäfte

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 44 262
Im Rahmen von Factoring verkaufte Forderungen 2.586 2.679
2.630 2.941

Zur Optimierung der Finanzierungsstruktur erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2004/​05 die Nutzung von Leasing, wodurch sofortige Zahlungsmittelabflüsse für benötigte Investitionen vermieden werden. Die Leasingverträge haben in der Regel eine fixe Laufzeit von 36 Monaten und beinhalten überwiegend Kfz-Leasing.

Seit August 2010 wird zur Verbesserung der Finanzlage zudem echtes Factoring betrieben. Neben der Übertragung des Ausfallrisikos der verkauften Forderungen auf die Factoring-Gesellschaft konnte dadurch seitdem bis zum Bilanzstichtag zusätzliche Liquidität in Höhe von insgesamt TEUR 2.187 generiert werden.

Durch die dargestellten außerbilanziellen Geschäfte wird die SCHUMAG mit Finanzierungskosten belastet. Bei Wegfall dieser Finanzierungsinstrumente würde sich ein erhöhter Finanzierungsbedarf ergeben.

22. Anteilsbesitzliste

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Gesellschaft und Sitz Anteil Schumag AG Nominalkapital Eigenkapital 1) Ergebnis des Geschäftsjahres 1)
BR Energy GmbH, Aachen 100% TEUR 100 TEUR 0 2) TEUR 26
Schumag Romania S.R.L., Timisoara, Chisoda/​Rumänien 100% TRON 9.560 TEUR 1.655 TEUR 156

1) nach jeweiligem Landesrecht
2) nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag: TEUR 4.391

23. Ausschüttungssperre

Entsprechend § 253 Abs. 6 S. 2 HGB sowie § 268 Abs. 8 HGB stehen folgende Beträge für eine Ausschüttung nicht zur Verfügung ("Ausschüttungssperre"):

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Ausschüttungsgesperrte Beträge 30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
aus dem Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB 1.592 1.709
aus der Aktivierung latenter Steuern 1.916 1.702
aus dem Unterschiedsbetrag gem. § 246 Abs. 2 HGB 43 98
3.551 3.509

24. Honorare des Abschlussprüfers

Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss geprüft. Das für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers ist nachfolgend angegeben:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 178 110
178 110
davon für Vorjahr 58 -

25. Organe der Gesellschaft

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der SCHUMAG sowie deren Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien gem. § 285 Nr. 10 HGB sind nachfolgend aufgeführt:

Aufsichtsrat

Dirk Daniel, Aachen

Vorsitzender

Rechtsanwalt/​Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner in der Daniel, Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaft mbB, Aachen, sowie Geschäftsführer bei der CoDa Beteiligungs GmbH, Aachen

Mitgliedschaft

Quip AG, Aachen (Mitglied des Aufsichtsrats)

Karl Josef Libeaux, Aachen

stellvertretender Vorsitzender (ab 14. Oktober 2019)

vereidigter Buchprüfer/​Steuerberater und Partner der Sozietaet Libeaux vereidigte Buchprüfer und Steuerberater, Aachen, sowie Geschäftsführer bei der ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Aachen

ohne weitere Mitgliedschaft

Rasim Alii, Würselen

Leiter Produktion der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Aachen

ohne weitere Mitgliedschaft

Catherine Noël, Eupen/​Belgien

Generalsekretärin der Nomainvest S.A., Eupen/​Belgien

Mitgliedschaft

New Laser S.A., St. Vith/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

NMC International S.A., Luxemburg/​Luxemburg (Mitglied des Verwaltungsrats)

NOËL MANAGEMENT + FINANCE S.A., Eupen/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

Nomainvest S.A., Eupen/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

Yves Noël, Eupen/​Belgien

Verwaltungsratsvorsitzender der NMC International S.A., Luxemburg/​Luxemburg

Verwaltungsratsvorsitzender der NMC SA., Eynatten/​Belgien

Verwaltungsratspräsident und CEO der Nomainvest S.A., Eupen/​Belgien

Mitgliedschaft

BePharBel Manufacturing S.A, Courcelles/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

BePharBel S.A., Courcelles/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

Meusinvest Ostbelgieninvest Venture Europe S.A., Eupen/​Belgien

(Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Nanocyl S.A., Sambreville/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

NMC International S.A., Luxemburg/​Luxemburg (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

NMC S.A., Eynatten/​Belgien (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Nomainvest S.A., Eupen/​Belgien (Präsident des Verwaltungsrats)

Quip AG, Baesweiler (Mitglied des Aufsichtsrats)

Talbot Services GmbH, Aachen (Mitglied des Beirats)

Ralph Schnitzler, Stolberg (ab 20. Januar 2020)

Leiter Auftragsbearbeitung /​ Materialwirtschaft der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Aachen

ohne weitere Mitgliedschaft

Vorstand

Johannes Wienands, Aachen

Dipl.-Kaufmann

Mitgliedschaft

Global Venture Partner AG, Hünstetten (Mitglied des Aufsichtsrats)

26. Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Bezüge des Vorstands 239 460
davon feste Vergütungen 239 460
davon variable Vergütungen 0 0
Bezüge des Aufsichtsrats 51 54
davon feste Vergütungen 51 54
davon sonstige Auslagen 0 0

Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands oder ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf TEUR 860 (Vorjahr TEUR 794).

Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen belaufen sich auf TEUR 10.190 (Vorjahr TEUR 10.171). Davon sind TEUR 9.608 (Vorjahr TEUR 9.473) zurückgestellt, der in Anwendung von Art. 67 Abs. 1 EGHGB noch nicht zurückgestellte Betrag beträgt TEUR 582 (Vorjahr TEUR 698).

Im Übrigen wird auf den Vergütungsbericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichts der SCHUMAG verwiesen.

27. Erklärung nach § 161 AktG

Im Januar 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der SCHUMAG die aktuelle Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG abgegeben und im Internet unter www.schumag.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

28. Mutterunternehmen

Mutterunternehmen ist die SCHUMAG Aktiengesellschaft, Aachen. Der Konzernabschluss der SCHUMAG zum 30. September 2020 wird im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister sowie im Internet unter www.schumag.de veröffentlicht.

29. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ende November 2020 wurde der zuletzt im September 2019 verlängerte und ursprünglich bis zum 30. September 2021 laufende Standortsicherungstarifvertrag bis zum 30. April 2023 verlängert. Neben der Fortführung der 37,5-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich wurde hierin u.a. vereinbart, dass die Belegschaft auf das Weihnachtsgeld 2020 sowie das Urlaubsgeld 2021 verzichtet.

Ansonsten lagen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag vor.

 

Aachen, 27. Januar 2021

SCHUMAG Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Johannes Wienands

Entwicklung des Anlagevermögens

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Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 1.10.2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 30.9.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 120 0 0 0 120
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.524 533 0 0 2.057
1.644 533 0 0 2.177
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 15.046 489 0 3.916 11.619
Technische Anlagen und Maschinen 14.446 679 0 617 14.508
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.836 236 0 50 10.022
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 159 22 0 156 25
39.487 1.426 0 4.739 36.174
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.941 0 0 0 5.941
5.941 0 0 0 5.941
47.072 1.959 0 4.739 44.292
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Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.10.2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 30.9.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 120 0 0 0 120
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.410 74 0 0 1.484
1.530 74 0 0 1.604
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.703 233 0 2.473 9.463
Technische Anlagen und Maschinen 10.805 1.078 0 558 11.325
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.840 238 0 51 9.027
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 156 0 0 156 0
31.504 1.549 0 3.238 29.815
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.600 0 0 0 3.600
3.600 0 0 0 3.600
36.634 1.623 0 3.238 35.019
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Buchwert
Stand 30.9.2020 Stand 30.9.2019
TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 0
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 573 114
573 114
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.156 3.343
Technische Anlagen und Maschinen 3.183 3.641
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 995 996
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 25 3
6.359 7.983
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.341 2.341
2.341 2.341
9.273 10.438

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Schumag Aktiengesellschaft, Aachen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Schumag Aktiengesellschaft, Aachen, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Schumag Aktiengesellschaft, Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB bzw. § 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs sowie die Angaben im Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" und dort im Unterabschnitt "Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken" des zusammengefassten Lageberichts. Hierin beschreibt der gesetzliche Vertreter, sollte es nicht gelingen, die negative Umsatzentwicklung durch die vorgesehenen Vertriebsmaßnahmen zur Stärkung der Absatzmarktsituation der Schumag Aktiengesellschaft zu stoppen, könnte dies den Bestand der Schumag Aktiengesellschaft gefährden, wenn die dann daraus resultierenden Liquiditätsprobleme nicht gelöst werden. Wie im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs und im Unterabschnitt "Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken" des zusammengefassten Lageberichts dargelegt, deutet diese Gegebenheit auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die em bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Die Einschätzung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit unterliegt einer bedeutsamen Beurteilung des gesetzlichen Vertreters. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung entsprechend Artikel 10 Abs. 2 Buchst. c) EU APrVO.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst von dem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft seine Einschätzung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit eingeholt. Unter Berücksichtigung der von dem gesetzlichen Vertreter identifizierten Ereignisse und Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, haben wir beurteilt, ob die Anwendung des von dem gesetzlichen Vertreter der Aufstellung des Jahresabschlusses zugrunde gelegten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist und ob im Zusammenhang mit den identifizierten Ereignissen oder Gegebenheiten eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit besteht. Hierzu haben wir die von dem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft erstellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Planung für das Geschäftsjahr 2020/​2021 sowie deren Fortschreibung für das Geschäftsjahr 2021/​2022 gewürdigt. Zu diesem Zweck haben wir unter anderem beurteilt, ob die von dem gesetzlichen Vertreter vorgesehene dreisäulige Vertriebsstrategie zur Stärkung der Absatzmarktsituation geeignet ist, die Ertragskraft der Gesellschaft voraussichtlich zu verbessern und ob die Pläne für diese Maßnahmen unter den gegebenen Umständen durchführbar sind. Die der Planung zugrunde liegenden Annahmen haben wir auf deren Plausibilität und Nachvollziehbarkeit, die zugrunde liegenden Daten auf deren Verlässlichkeit beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir die retrospektive Prognosegüte der vergangenen Planungsperiode unter anderem anhand der im Geschäftsjahr 2019/​2020 erfolgten liquiditätswirksamen Umsetzung der sich gegenseitig bedingenden Maßnahmen des Finanzierungskonzepts gewürdigt und Gespräche mit dem gesetzlichen Vertreter zur Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der zukunftsgerichteten Planungsannahmen geführt. Von dem gesetzlichen Vertreter haben wir eine schriftliche Erklärung zu den Plänen für die vorgesehenen Maßnahmen und zu deren Durchführbarkeit eingeholt. Auf Grundlage der bei unseren Prüfungshandlungen gewonnenen Erkenntnisse haben wir beurteilt, ob die Darstellung der wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht unter den gegebenen Umständen angemessen ist.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die periodengerechte Umsatzrealisierung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

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1

Risiko für den Jahresabschluss

2

Prüferisches Vorgehen

3

Verweis auf zugehörige Angaben

Periodengerechte Umsatzrealisierung

1 Risiko für den Jahresabschluss

In der Gewinn- und Verlustrechnung der Schumag Aktiengesellschaft sind in den Umsatzerlösen unter anderem solche aus dem Verkauf von Präzisionsteilen in Höhe von € 31,0 Mio. enthalten. Die Umsatzrealisierung erfolgt hier, sobald das wirtschaftliche Eigentum an den fertigen Erzeugnissen unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen Lieferbedingungen auf den jeweiligen Kunden übergegangen ist.

Bei der Schumag Aktiengesellschaft kommt die Lieferbedingung FCA (Free Carrier) zur Anwendung, die für den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums einschlägig ist. Bei dieser Lieferbedingung, bei der der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Zeitpunkt der Übergabe der fertigen Erzeugnisse an den vom Käufer benannten Spediteur erfolgt, besteht das Risiko, dass Umsatzerlöse nicht periodengerecht, sondern zu früh erfasst werden. Insofern war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

2 Prüferisches Vorgehen

Neben der Erlangung eines Verständnisses des im Geschäftsjahr veränderten Prozesses der periodengerechten Umsatzerfassung haben wir für in Abhängigkeit von Umsatzhöhe und Lieferbedingung FCA bewusst ausgewählte Umsätze vor dem Abschlussstichtag Einzelfallprüfungshandlungen durchgeführt. Der dabei untersuchte und unmittelbar dem Abschlussstichtag vorangegangene Zeitraum deckt regelmäßig jene Zeitspanne ab, die von der Bereitstellung der fertigen Erzeugnisse im Versandlager bis zur Übergabe an den vom Käufer benannten Spediteur einschließlich der Abwicklung der Zollformalitäten benötigt wird. Anhand unserer vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen haben wir die periodengerechte Umsatzrealisierung nachvollzogen.

3 Verweis auf zugehörige Angaben

Hinsichtlich der von der Schumag Aktiengesellschaft angewandten Grundsätze zur Umsatzrealisierung verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten ist im Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" und dort in Textziffer 11. des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

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die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB bzw. § 315d HGB sowie

die Versicherung des gesetzlichen Vertreters nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. August 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Mai 2020 unter der aufschiebenden Bedingung, dass wir auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. August 2020 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/​2020 gewählt werden, vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind für das Geschäftsjahr 2019/​2020 zum zweiten Mal als Abschlussprüfer der Schumag Aktiengesellschaft, Aachen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ulf Kellerhoff.

 

Düsseldorf, den 28. Januar 2021

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Niclas Rauscher, Wirtschaftsprüfer

Ulf Kellerhoff, Wirtschaftsprüfer

Versicherung des gesetzlichen Vertreters für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Aachen, 27. Januar 2021

SCHUMAG Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Johannes Wienands

Konzernbilanz zum 30. September 2020

AKTIVA

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Konzernanhang 30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (14) 573 114
Sachanlagen (15) 14.482 15.602
Aktive latente Steuern (11) 1.643 1.732
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (18) 75 75
16.773 17.523
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (16) 10.518 11.095
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (17) 2.129 2.050
Ertragsteueransprüche 81 10
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (18) 1.842 1.620
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte (19) 141 205
Zahlungsmittel (20) 1.535 1.430
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (21) 0 450
16.246 16.860
Bilanzsumme 33.019 34.383

PASSIVA

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Eigenkapital (22)
Gezeichnetes Kapital 6.000 10.226
Kapitalrücklage 54 0
Erwirtschaftetes Eigenkapital -6.346 -10.202
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens -292 24
Langfristiges Fremdkapital
Pensionsrückstellungen (23) 22.160 23.702
Übrige langfristige Rückstellungen (24) 9 15
Finanzschulden (25) 1.544 640
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (26) 5 9
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (27) 622 766
24.340 25.132
Kurzfristiges Fremdkapital
Kurzfristige Rückstellungen (24) 503 511
Ertragsteuerschulden (11) 2 0
Finanzschulden (25) 3.356 2.318
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (26) 1.560 1.799
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (27) 3.322 4.268
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten (28) 228 331
8.971 9.227
Bilanzsumme 33.019 34.383

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

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Konzernanhang 2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Umsatzerlöse (5) 32.596 42.705
Bestandsveränderung -769 -894
Andere aktivierte Eigenleistungen 244 11
Sonstige betriebliche Erträge (6) 5.206 1.807
Gesamtleistung 37.277 43.629
Materialaufwand (7) -8.494 -11.750
Personalaufwand (8) -22.628 -30.913
Abschreibungen (14-15) -1.813 -2.004
Sonstige betriebliche Aufwendungen (9) -6.379 -6.040
Ergebnis der Betriebstätigkeit -2.037 -7.078
Finanzerträge 0 12
Finanzierungsaufwendungen -365 -740
Finanzergebnis (10) -365 -728
Ergebnis vor Steuern -2.402 -7.806
Ertragsteuern (11) -96 1.062
Ergebnis nach Steuern, den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar -2.498 -6.744
Ergebnis je Aktie (in EUR) (13) -0,60 -1,69
unverwässert gleich verwässert

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

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Konzernanhang 2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Ergebnis nach Steuern -2.498 -6.744
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen (23) 236 -2.090
Latente Steuern (11) -77 679
Posten, die nie in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 159 -1.411
Währungsumrechnungsdifferenzen ausländischer Geschäftsbetriebe (22) -30 -30
Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden oder werden können -30 -30
Sonstiges Ergebnis nach Steuern (12) 129 -1.441
Gesamtergebnis nach Steuern, den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar -2.369 -8.185

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

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Erwirtschaftetes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Währungsumrechnung (OCI) Gewinnrücklagen Konzernbilanzverlust
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand 1.10.2018 10.226 0 -48 2.587 -4.556
Ergebnis nach Steuern 0 0 0 0 -6.744
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 -30 -1.411 0
Gesamtergebnis nach Steuern 0 0 -30 -1.411 -6.744
Stand 30.9.2019 10.226 0 -78 1.176 -11.300
Stand 30.9.2019 10.226 0 -78 1.176 -11.300
Anpassung aufgrund der Einführung von IFRS 16 (nach Steuern) 0 0 0 -1 0
Stand 1.10.2019 (angepasst) 10.226 0 -78 1.175 -11.300
Ergebnis nach Steuern 0 0 0 0 -2.498
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 -30 159 0
Gesamtergebnis nach Steuern 0 0 -30 159 -2.498
Kapitalherabsetzung -6.226 0 0 6.226 0
Kapitalerhöhung 2.000 54 0 0 0
Stand 30.9.2020 6.000 54 -108 7.560 -13.798
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Eigenkapital *
TEUR
Stand 1.10.2018 8.209
Ergebnis nach Steuern -6.744
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -1.441
Gesamtergebnis nach Steuern -8.185
Stand 30.9.2019 24
Stand 30.9.2019 24
Anpassung aufgrund der Einführung von IFRS 16 (nach Steuern) -1
Stand 1.10.2019 (angepasst) 23
Ergebnis nach Steuern -2.498
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 129
Gesamtergebnis nach Steuern -2.369
Kapitalherabsetzung 0
Kapitalerhöhung 2.054
Stand 30.9.2020 -292

Ergänzende Erläuterungen zur Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung befinden sich im Konzernanhang unter Anmerkung 22.

* sämtlich den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Ergebnis nach Steuern -2.498 -6.744
Ertragsteuern 96 -1.062
Finanzergebnis 365 728
Auszahlungen für Ertragsteuern -141 -220
Einzahlungen aus Ertragsteuern 10 0
Abschreibungen 1.813 2.004
Veränderung der Pensionsrückstellungen -1.479 -1.440
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/​Erträge -639 442
Ergebnis aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten -2.793 -817
Veränderung der Vorräte 577 546
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -82 1.191
Veränderung der übrigen Vermögenswerte 305 1.208
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -243 -1.634
Veränderung der übrigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen -1.039 1.119
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -5.748 -4.679
Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte -533 -65
Auszahlungen für Sachanlagen -1.453 -1.031
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 72 919
Einzahlungen aus dem Abgang der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie 0 5.000
Einzahlungen aus dem Abgang von sonstigen langfristigen Vermögemnswerten 5.043 0
Cashflow aus Investitionstätigkeit 3.129 4.823
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 2.100 0
Auszahlung für Eigenkapitalbeschaffungskosten -46 0
Einzahlungen aus der Aufnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.218 1.192
Auszahlungen aus der Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -2 -126
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -341 -505
Auszahlungen für Zinsen -203 -197
Einzahlungen aus Zinsen 0 12
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 2.726 376
Liquiditätswirksame Veränderung der Zahlungsmittel 107 520
Wechselkursbedingte Veränderung der Zahlungsmittel -2 0
Zahlungsmittel am Anfang des Berichtszeitraums 1.430 910
Zahlungsmittel am Ende des Berichtszeitraums 1.535 1.430

Ergänzende Informationen zur Konzern-Kapitalflussrechnung befinden sich im Konzernanhang unter Anmerkung 38.

Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

1. Informationen zum Unternehmen

Die SCHUMAG Aktiengesellschaft ("SCHUMAG") ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, die beim Amtsgericht Aachen unter der Registernummer HRB 3189 eingetragen ist. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 wurde am 27. Januar 2021 durch Beschluss des Vorstands zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.

Der SCHUMAG-Konzern ist mit seinen Gesellschaften SCHUMAG Aktiengesellschaft und Schumag Romania S.R.L., Timisoara, Chisoda/​Rumänien, in der Präzisionsmechanik tätig. Die Gesellschaft BR Energy GmbH, Aachen, ist wie im Vorjahr operativ nicht mehr aktiv.

2. Rechnungslegungsgrundsätze

2.1 Grundlagen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern). Bezüglich bestandsgefährdender Risiken, denen die SCHUMAG ausgesetzt ist, verweisen wir auf den Abschnitt "Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken" des zusammengefassten Lageberichts. Insofern besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, so dass die SCHUMAG möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Der Konzernabschluss der SCHUMAG wurde nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und ergänzend nach den gem. § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei wurden alle verpflichtend anzuwendenden IFRS berücksichtigt, die durch die Europäische Union übernommen wurden. Die Aufstellung erfolgt grundsätzlich auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, soweit zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS nicht gem. IFRS 1 Zeitwerte angesetzt wurden bzw. spezifische IFRS eine von den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten abweichende Bewertung vorschreiben. Die Konzernbilanz wird in Anwendung von IAS 1 nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angesehen, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Entsprechend IAS 1.56 werden latente Steuern als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders dargestellt, werden sämtliche Beträge entsprechend kaufmännischer Rundung in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Es können sich Abweichungen zu den ungerundeten Beträgen ergeben. Zur Verbesserung der Klarheit werden einzelne Posten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Konzernbilanz zusammengefasst und im Konzern-Anhang gesondert erläutert.

2.2 Konsolidierung

In den Konzernabschluss werden neben der SCHUMAG Aktiengesellschaft alle Tochterunternehmen einbezogen. Die Konsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt ab dem Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung bis zur Beendigung der Beherrschung. Bei erstmaliger Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen mit den Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Schulden einschließlich der Eventualverbindlichkeiten verrechnet. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäftswert bilanziert. Ein verbleibender passiver Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung ertragswirksam vereinnahmt. Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Gesellschaften werden einheitlich nach den nachfolgend beschriebenen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Alle konzerninternen Beziehungen sowie Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen unter den einbezogenen Gesellschaften werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sind im Einzelnen unter Anmerkung 36 aufgeführt. Die Abschlüsse der BR Energy GmbH sowie der Schumag Romania S.R.L. sind zum Abschlussstichtag des Mutterunternehmens aufgestellt.

2.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.3.1 Fremdwährungsumrechnung: Die funktionale Währung der SCHUMAG Aktiengesellschaft sowie der inländischen Konzerngesellschaft ist der Euro. Die Erfassung von Transaktionen in fremder Währung erfolgt zu dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Buchung der Transaktion gültig ist. Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden zu Kursen am Abschlussstichtag bewertet. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.

Die ausländische Konzerngesellschaft erstellt ihren Abschluss in der Währung, in der sie - gemessen an ihrem Geschäftsbetrieb, ihren Geschäftsvorfällen sowie ihren Zahlungsströmen - überwiegend wirtschaftlich tätig ist. Die Umrechnung in die Konzernwährung Euro erfolgt gemäß modifizierter Stichtagskursmethode: Bilanzposten mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zu historischen Kursen umgerechnet wird, werden zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag, Aufwendungen und Erträge zu Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral als sonstiges Ergebnis in einem gesonderten Posten im Eigenkapital ausgewiesen.

Die Wechselkurse der Fremdwährung im Konzern haben sich wie folgt entwickelt:

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Stichtagskurs Durchschnittskurs
1 EUR = 30.9.2020 30.9.2019 2019/​20 2018/​19
Rumänien RON 4,87 4,74 4,78 4,71

2.3.2 Umsatzrealisierung: Der SCHUMAG-Konzern erzielt Umsatzerlöse aus Warenverkäufen sowie aus Vermietung. Diese werden ohne Umsatzsteuer und nach Abzug möglicher Rabatte oder sonstiger Preisnachlässe ausgewiesen. Die Umsatzrealisierung bei Warenverkäufen erfolgt bei Auslieferung der Waren an den Kunden bzw. bei Übergang der Beherrschungsmacht auf den Kunden, d.h. wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Somit erfolgt die Umsatzrealisierung bei allen Produktlieferungen zeitpunktbezogen. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem der SCHUMAG-Konzern voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Signifikante Finanzierungskomponenten bestehen nicht, da marktübliche Zahlungsziele von 30 bis 90 Tagen vereinbart sind. Mieterträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden zeitraumbezogen über die Laufzeit der entsprechenden Leasingverhältnisse erfasst.

2.3.3 Fremdkapitalkosten: Fremdkapitalkosten, die unmittelbar dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswertes aktiviert. Qualifizierte Vermögenswerte (qualifying assets) sind dabei solche, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfertigen Zustand zu versetzen. Bisher sind solche Fremdkapitalkosten nicht angefallen. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls erfolgswirksam erfasst.

2.3.4 Ergebnis je Aktie: Das Ergebnis je Aktie errechnet sich aus dem Ergebnis nach Steuern und der gewichteten Anzahl der durchschnittlich ausgegebenen Aktien. In den dargestellten Berichtsperioden ergaben sich keine Verwässerungseffekte.

2.3.5 Zuwendungen der öffentlichen Hand: Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur dann erfasst, wenn hinreichend sicher ist, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Investitionszuschüsse für den Erwerb oder den Bau von Sachanlagen verringern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte. In den Folgeperioden erfolgt dadurch eine entsprechende Reduzierung der planmäßigen Abschreibungen.

2.3.6 Immaterielle Vermögenswerte: Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer liegen nicht vor. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (Amortisationsmethode) bewertet. Die jeweilige Nutzungsdauer bemisst sich anhand der Laufzeit des zugrunde liegenden Rechts und nach dem voraussichtlichen Verbrauch des Nutzenpotenzials des immateriellen Vermögenswertes. Kosten im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten werden gem. IAS 38 als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der entstehende immaterielle Vermögenswert genutzt werden kann und dessen Kosten verlässlich bestimmt werden können. Ansonsten werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Beginn der gewerblichen Produktion des Produktes planmäßig linear über den Zeitraum ihrer erwarteten Nutzung abgeschrieben. Grundsätzlich ist es bei SCHUMAG kostenrechnerisch nicht möglich, Entwicklungskosten abgegrenzt zu ermitteln, da die Aktivitäten zur Verbesserung der Produktion und der Produkte keine klar definierbaren neuen Produkte oder Produktionsverfahren zum Gegenstand haben. Im Berichtsjahr wurden keine Entwicklungskosten aktiviert. Geschäfts- oder Firmenwerte sind nicht angesetzt.

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Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte 2019/​20 2018/​19
Jahre Jahre
Entwicklungskosten 5 5
Software 5 5

2.3.7 Sachanlagen: Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen. Die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch fertigungsbezogene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der fertigungsbezogenen Gemeinkosten der mit der Anlagenerrichtung befassten Bereiche. Fremdkapitalkosten wurden nicht aktiviert, da keine langfristige Fertigung vorliegt. Bei Generalüberholungen werden diesbezügliche Kosten zur Sachanlage aktiviert, wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind. Laufende Instandhaltungs- und Wartungskosten werden sofort erfolgswirksam als Aufwand erfasst. Sachanlagen werden grundsätzlich erst bei ihrem Abgang aus dem Konzern ausgebucht, es sei denn, dass aus der weiteren Nutzung oder der Veräußerung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird.

Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

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Nutzungsdauer Sachanlagen 2019/​20 2018/​19
Jahre Jahre
Gebäude 7 - 50 7 - 50
Technische Anlagen und Maschinen 4 - 20 4 - 20
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 23 3 - 23

2.3.8 Wertminderungen: Zu jedem Abschlussstichtag ist zu prüfen, ob Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte sowie von Sachanlagen vorliegen. Darüber hinaus ermittelt der Konzern an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung finanzieller Vermögenswerte vorliegen.

Bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte ("Triggering Events") wird im Rahmen eines Impairment-Tests der erzielbare Betrag der betreffenden Vermögenswerte ermittelt. Hierfür werden Vermögenswerte auf der niedrigsten identifizierbaren Ebene zusammengefasst, für die Cashflows weitestgehend von voneinander unabhängigen Einheiten generiert werden können (ZGE). Für die SCHUMAG stellen derzeit die operativen Geschäftsaktivitäten des SCHUMAG-Konzerns die einzige ZGE dar. Der erzielbare Betrag der ZGE wird durch Ermittlung des Nutzungswerts (value in use) anhand der zu erwartenden zukünftigen diskontierten Cashflows bestimmt.

Sofern der erzielbare Betrag der ZGE unter dem Buchwert ihres Nettovermögens liegt, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Berücksichtigung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die zur Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswertes weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.

2.3.9 Leasingverhältnisse: Bei Vertragsabschluss beurteilt der Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung eines Entgelts zu kontrollieren.

Bei Leasingverträgen mit dem SCHUMAG-Konzern als Leasingnehmer erfasst der Konzern das Nutzungsrecht sowie die Leasingverbindlichkeit zum Bereitstellungsdatum, d.h. zum Zeitpunkt, an dem der zugrundeliegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereit steht. Bei erstmaliger Erfassung wird das Nutzungsrecht zu Anschaffungskosten, welche sich aus der erfassten Leasingverbindlichkeit, den vor Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen sowie den entstandenen direkten Kosten abzüglich erhaltener Leasinganreize zusammensetzen, bewertet. Anschließend wird das Nutzungsrecht grundsätzlich vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. Falls jedoch das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist, dass der Konzern einen Kaufoption wahrnehmen wird, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes, die nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, falls erforderlich, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. In der Konzernbilanz werden die Nutzungsrechte in den Sachanlagen ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeit wird bei erstmaliger Erfassung zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns bilanziert. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen und umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen. Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich zukünftige Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder Zinssatzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung bezüglich des voraussichtlich zu zahlenden Betrags aus einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasing Zahlung ändert. In der Konzernbilanz werden die Leasingverbindlichkeiten unter den Finanzschulden ausgewiesen. Bei kurzfristigen Leasingverträgen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten sowie bei Leasingverträgen, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist, werden keine Nutzungsrechte und keine Leasingverbindlichkeiten bilanziert. Als geringen Wert hat SCHUMAG einen Betrag von TEUR 5 definiert. Die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

Bei Leasingverträgen mit dem SCHUMAG-Konzern als Leasinggeber bestimmt der Konzern bei Vertragsabschluss, ob das zugrundeliegende Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing oder als Operatingleasing zu klassifizieren ist. Leasingvereinbarungen, bei denen der SCHUMAG-Konzern alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum eines Vermögenswertes verbunden sind, überträgt, werden als Finanzierungsleasing behandelt. Alle übrigen Leasingvereinbarungen werden als Operatingleasing eingestuft. In diesem Fall verbleibt der verleaste Vermögenswert in der Konzernbilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Ertragsrealisierung der erhaltenen Leasingzahlungen erfolgt linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses.

2.3.10 Ertragsteuern: Tatsächliche Ertragsteueransprüche und Ertragsteuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Die Berechnung der tatsächlichen Ertragsteuern erfolgt auf Basis der Steuersätze und Steuergesetze, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der SCHUMAG-Konzern zu versteuerndes Einkommen erzielt. Für temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen in der IFRS- und Steuerbilanz der einbezogenen Gesellschaften sowie auf Konsolidierungsvorgänge und steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern abgegrenzt. Die Abgrenzungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbe- bzw. -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre gebildet. Die zugrunde gelegten Steuersätze sind in Anmerkung 11 aufgeführt. Steuerguthaben aus Abgrenzungen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Realisierung der zukünftigen Steuerminderung hinreichend wahrscheinlich erscheint. Eine Saldierung von aktiven und passiven Steuerabgrenzungen wird vorgenommen, soweit sie im Verhältnis zu einer Steuerbehörde aufrechenbar sind und beabsichtigt wird, den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen, oder Steueransprüche und Steuerschulden gleichzeitig zu realisieren.

2.3.11 Vorräte: Die Bewertung von Vorräten erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wenn die Marktpreise bzw. beizulegenden Zeitwerte auf der Basis von Nettoveräußerungswerten niedriger sind, werden diese angesetzt. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden direkt zurechenbaren Aufwendungen. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bzw. des Materialanteils in den Herstellungskosten erfolgt auf Basis des first-in-first-out-Verfahrens (Fifo). Als Herstellungskosten werden direkt zurechenbare Kosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten bei normaler Auslastung der betreffenden Produktionsanlagen erfasst, soweit sie im Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden ebenfalls berücksichtigt, soweit sie auf den Herstellungsbereich entfallen.

2.3.12 Pensionsrückstellungen: Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung von erwarteten zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen sowie Gewinne und Verluste aus Asset Ceiling werden ergebnisneutral als sonstiges Ergebnis mit den Gewinnrücklagen verrechnet und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

2.3.13 Übrige Rückstellungen: Übrige Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die Höhe einer Rückstellung ist der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag. Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen wird abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Zinseffekte werden im Finanzergebnis erfasst.

2.3.14 Finanzinstrumente: Ein Finanzinstrument gem. IAS 32 ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden gem. IFRS 9 in folgende Bewertungskategorien unterteilt:

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Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Bei marktüblichem Kauf oder Verkauf erfolgt die Einbuchung zum Erfüllungstag. Finanzielle Vermögenswerte sowie finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung ggf. angefallener Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung richtet sich nach dem Geschäftsmodell, dem die finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten zugeordnet sind, sowie der Eigenschaft der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich bei der SCHUMAG aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie Zahlungsmitteln zusammen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode, da die finanziellen Vermögenswerte in den Berichtsperioden ausschließlich im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und die Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Für die finanziellen Vermögenswerte sind erwartete Verluste anhand eines 3-Stufen-Modells (Expected-Loss-Model) zu erfassen. Bereits bei Zugang sind erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu berücksichtigen. Bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken. Dies gilt jedoch nicht für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die dem vereinfachten Wertminderungsmodell des IFRS 9 unterliegen und für die unmittelbar die erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit zu erfassen sind. Liegen objektive Anzeichen für eine substanzielle Wertminderung vor, erfolgt die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzgl. Risikovorsorge). Eine erforderliche Wertberichtigung wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Bei Wegfall der Gründe für zuvor vorgenommene Wertberichtigungen werden entsprechende Zuschreibungen durch Anpassung des Wertberichtigungskontos getätigt, nicht jedoch über die fortgeführten Anschaffungskosten hinaus.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen, die Forderungen als uneinbringlich eingestuft wurden oder finanzielle Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

SCHUMAG ist Vertragspartner von einem Factoringvertrag bzgl. des Verkaufs von ausgewählten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Zahlungsziel von maximal 90 Tagen ab Rechnungsdatum. Durch den Verkauf werden alle wesentlichen Risiken und Chancen aus den verkauften Forderungen vollständig auf die Factoring-Gesellschaft übertragen, so dass die Forderungen bei Ankauf durch die Factoring-Gesellschaft vollständig ausgebucht werden. Der vereinbarte Kaufpreiseinbehalt, den die Factoring-Gesellschaft erst nach Zahlung der Forderung durch den Kunden an uns auszahlt, wird unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Auf Basis des Vertrags erhält die SCHUMAG als Gegenleistung für den Verkauf den Kaufpreis der Forderungen abzüglich eines Betrags für Factor-Gebühren, Zinsen und Kostenerstattungen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten betreffen bei der SCHUMAG Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Im Berichtszeitraum bestanden im SCHUMAG-Konzern keine derivativen Finanzinstrumente.

2.3.15 Aktivwerte Rückdeckungsversicherungen: Der Ansatz der Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfolgt zu nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten beizulegenden Zeitwerten.

2.3.16 Segmentberichterstattung: Die Segmentberichterstattung ist gem, dem sogenannten Management Approach an der internen Organisation- und Berichtsstruktur der SCHUMAG ausgerichtet. Die der Ermittlung der internen Steuerungsgrößen zugrunde liegenden Daten werden aus dem internen Reporting in weitgehender Übereinstimmung mit IFRS abgeleitet.

2.4 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit können jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Bei folgenden Sachverhalten sind die zum Abschlussstichtag getroffenen Annahmen von besonderer Bedeutung:

2.4.1 Leasingverhältnisse: Die Bewertung der Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen erfordert neben der Festlegung eines angemessenen Kapitalisierungszinssatzes auch das Treffen von Annahmen hinsichtlich weiterer Parameter bzw. der Wahrscheinlichkeiten und Zeitpunkte des Eintritts bzw. der Ausübung. Der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz kann im Einzelfall nicht ohne Weiteres bestimmt werden. Daher wird zur Bewertung der Leasingverbindlichkeit auch der Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns verwendet. Dies ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Einige Leasingverhältnisse beinhalten Kauf- und/​oder Verlängerungsoptionen, die vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Am Bereitstellungsdatum wird beurteilt, ob die Ausübung dieser Optionen wahrscheinlich ist. In Abhängigkeit von dieser Beurteilung bemisst sich die dem Nutzungsrecht zugrundeliegende Nutzungsdauer.

Die SCHUMAG hat im Wesentlichen einen Leasingvertrag zur gewerblichen Vermietung einer Immobilie abgeschlossen. Dabei wurde anhand von Analysen der Vertragsbedingungen festgestellt, dass alle mit dem Eigentum an dieser vermieteten Immobilie verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken im Konzern verbleiben. Der Vertrag wird dementsprechend als Operatingleasing-Verhältnis bilanziert, wobei die vermietete Immobilie weiterhin nach IAS 16 unter den Sachanlagen ausgewiesen wird, da der Anteil der Eigennutzung der Immobilie wesentlich ist.

2.4.2 Ertragsteuern: Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Es ist möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern. Die SCHUMAG bildet, basierend auf zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Informationen, Rückstellungen für mögliche Auswirkungen steuerlicher Außenprüfungen. Die Höhe solcher Rückstellungen basiert auf verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Erfahrung aus früheren steuerlichen Außenprüfungen und unterschiedlichen Auslegungen der steuerrechtlichen Vorschriften durch das steuerpflichtige Unternehmen und die zuständige Steuerbehörde.

Latente Steueransprüche werden auch für steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Ihre Realisierbarkeit hängt von künftigen steuerpflichtigen Ergebnissen der jeweiligen Gesellschaft sowie steuerrechtlichen Vorschriften ab. Wenn Zweifel an der Realisierung der Verlustvorträge bestehen, werden im Einzelfall aktive latente Steuern nicht angesetzt. Die ab dem Geschäftsjahr 2013/​14 entstandenen Verlustvorträge der deutschen Tochtergesellschaft werden vor dem Hintergrund der Einstellung derer operativer Tätigkeiten voraussichtlich nicht mehr nutzbar sein. Auch eine Nutzung der bei der SCHUMAG ab dem Geschäftsjahr 2018/​19 entstandenen Verlustvorträge im mittelfristigen Planungszeitraum ist aufgrund der anhaltenden Restrukturierungsphase eher nicht realisierbar. Dementsprechend wurden die ermittelten latenten Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge nicht angesetzt.

2.4.3 Pensionsrückstellungen: Der Barwert der Pensionsverpflichtungen wird anhand versicherungsmathematischer Berechnungen ermittelt, wobei die versicherungsmathematische Bewertung auf Grundlage diverser Annahmen erfolgt. Hierzu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze sowie Schätzungen über die künftige Entwicklung der Renten und Lebenserwartungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Die von der SCHUMAG getroffenen Annahmen, die zu jedem Abschlussstichtag überprüft werden, sind in Anmerkung 23 aufgeführt.

2.4.4 Übrige Rückstellungen: Übrige Rückstellungen decken auch Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und -verfahren ab. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und Rechtsgutachten herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen getroffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen.

2.4.5 Außerplanmäßige Abschreibungen (Impairments): Bei Vorliegen von Anhaltspunkten für mögliche Wertminderungen wird im Rahmen eines Impairment-Tests der erzielbare Betrag der betreffenden Vermögenswerte ermittelt. Der erzielbare Betrag wird durch Ermittlung des Nutzungswerts (value in use) anhand der zu erwartenden zukünftigen diskontierten Cashflows bestimmt. Den geschätzten Cashflows liegt in der Regel eine von den entsprechenden Gremien im vierten Quartal des Geschäftsjahres genehmigte Unternehmensplanung mit einem Detailplanungszeitraum von drei Jahren zugrunde. Das letzte Planungsjahr bildet die Grundlage für die Ableitung des nachhaltig erzielbaren Zahlungsmittelzuflusses. In die Planung fließen neben prognostizierten Umsatz- sowie Lohn- und Gehaltsentwicklungen insbesondere Einschätzungen zur zukünftigen betrieblichen Leistung ein. Die zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse werden zudem von dem angesetzten Diskontierungszinssatz sowie der für die ewige Rente unterstellten Wachstumsrate beeinflusst. Der Diskontierungszinssatz hängt im Wesentlichen vom risikolosen Zinssatz sowie von Annahmen zum Kreditrisiko und zur Marktrisikoprämie für die Eigenkapitalverzinsung ab.

2.4.6 Auswirkungen der Corona-Pandemie: Grundsätzlich ist die Corona-Pandemie aufgrund ihrer weltweiten Auswirkungen als Anhaltspunkt für mögliche Wertminderungen ("Triggering Event") einzustufen. Obwohl die fortbestehenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten, die durch das Ausbrechen der Corona-Pandemie weiter verstärkt wurden, im abgelaufenen Geschäftsjahr auch Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der SCHUMAG hatten, sind wir zu der Einschätzung gekommen, dass die Corona-Pandemie für die SCHUMAG kein Triggering Event darstellt. Die Gründe hierfür sind insbesondere:

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die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen weiterhin notwendige, eigengenutzte Software; Geschäfts- oder Firmenwerte liegen nicht vor

die Sachanlagen betreffen neben den werthaltigen Grundstücken und Gebäuden vor allem weiterhin für den laufenden Geschäftsbetrieb erforderliche Produktionsmaschinen; die Buchwerte der Sachanlagen sind zudem aufgrund ihrer Altersstruktur auf einem niedrigen Niveau; Änderung von Bewertungsparameter bzgl. der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen waren aufgrund der Corona-Pandemie nicht erforderlich

eine Nutzung der bestehenden Verlustvorträge der SCHUMAG im mittelfristigen Planungszeitraum ist bereits aufgrund der anhaltenden Restrukturierungsphase - und damit unabhängig von der Corona-Pandemie - eher nicht realisierbar, so dass ermittelte latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge wie im Vorjahr nicht angesetzt wurden

aufgrund der Kundenstruktur der SCHUMAG sowie durch die Nutzung von echtem Factoring liegen bzgl. der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin keine erheblichen Ausfallrisiken vor, auch die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind wegen ihrer Zusammensetzung (vgl. Anmerkung 18) einem geringen Ausfallrisiko ausgesetzt; die Corona-Pandemie hat bisher zu keinen Forderungsausfälle geführt

Impairment-Tests aufgrund der Corona-Pandemie waren bei der SCHUMAG daher nicht erforderlich.

2.5 Auswirkungen neuer sowie geänderter Rechnungslegungsstandards

2.5.1 Erstmalige Anwendung von IFRS

Die nachfolgend aufgeführten neuen bzw. geänderten und bereits in EU-Recht übernommenen Standards sowie Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2019/​20 erstmalig verpflichtend angewendet. Deren erstmalige Anwendung hat - soweit nicht anders vermerkt - keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IFRS 16 "Leases" wurde am 13. Januar 2016 veröffentlicht, am 31. Oktober 2017 in EU-Recht übernommen und ist erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Durch IFRS 16, der den bisherigen Leasing-Standard IAS 17 ersetzt, verändert sich im Wesentlichen die Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. So hat beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Die Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber entsprechen dagegen weitestgehend den bisherigen Regelungen des IAS 17, d.h. für diese ist weiter zwischen Finanzierungsleasing und Operatingleasing zu unterscheiden. Die Erstanwendung von IFRS 16 erfolgte bei SCHUMAG zum 1. Oktober 2019 über den modifizierten retrospektiven Ansatz, daher wurden Vergleichsinformationen nicht angepasst. Die Erstanwendung betraf im Wesentlichen die bisher als Operatingleasing klassifizierten Leasingverhältnisse. Folgende Erleichterungsvorschriften werden in Anspruch genommen: Für kurzfristige Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von unter zwölf Monaten (und ohne Kaufoption) sowie für Leasingverträge, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist (z.B. Kopierer), werden kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit bilanziert. Dies gilt auch für Verträge, die zum Erstanwendungszeitpunkt nur noch eine Restlaufzeit von unter einem Jahr hatten. Als geringen Wert hat SCHUMAG einen Betrag von TEUR 5 definiert. Weiterhin wird unterstellt, dass vorhandene Rückkaufoptionen bzgl. der Leasinggegenstände am Ende der Leasinglaufzeit ausgeübt werden. Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten werden die Leasingzahlungen mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz bzw., soweit sich dieser nicht ermitteln lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst. Die Zinssätze bewegen sich in einer Spanne zwischen 1,75 % und 4,13 %. Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 zum 1. Oktober 2019 erfolgte die Anpassung folgender Bilanzposten:

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30.9.2019 Anpassung 1.10.2019
TEUR IFRS 16 TEUR
Sachanlagen 15.602 116 15.718
Aktive latente Steuern 1.732 1 1.733
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 205 -11 194
Eigenkapital 24 -1 23
Finanzschulden 2.958 107 3.065

Die zum 30. September 2019 außerbilanziellen Miet-und Leasingverpflichtungen nach IAS 17 werden wie folgt auf die zum 1. Oktober 2019 bilanzierten Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 übergeleitet:

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TEUR
außerbilanzielle Miet- und Leasingverpflichtungen zum 30.9.2019 330
Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse -172
Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse mit geringem Wert -37
Abzinsung nach Aktivierung gem. IFRS 16 -14
Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten durch die Erstanwendung von IFRS 16 zum 1.10.2019 107
Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 1.10.2019 891
Gesamte Leasingverbindlichkeiten zum 1.10.2019 998

Seit dem 1. Oktober 2019 werden im SCHUMAG-Konzern unter Berücksichtigung der in Anspruch genommenen Erleichterungswahlrechte bei alle Verträgen, die ein Leasingverhältnis begründen oder beinhalten, zum Bereitstellungsdatum des zugrundeliegenden Vermögenswertes eine Leasingverbindlichkeit sowie ein entsprechendes Nutzungsrecht in den Sachanlagen bilanziert. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die bisher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen Leasingaufwendungen durch Abschreibungen der Nutzungsrechte sowie Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten ersetzt. Darüber hinaus verschieben sich die in der Leasingrate enthaltenen Tilgungszahlungen vom Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen sind in den Anmerkungen 2.3.9, 2.4.1 und 31 dargestellt.

IFRIC 23 "Uncertainty over Income Tax Treatments" wurde am 7. Juni 2017 veröffentlicht, am 23. Oktober 2018 in EU-Recht übernommen und ist erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die neue Interpretation ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von solchen Sachverhalten und Transaktionen, die von der zukünftigen Auslegung durch die Steuerbehörden abhängen, welche jedoch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses noch nicht bekannt ist.

Amendments to IFRS 9 "Prepayment Features with Negative Compensation" wurden am 12. Oktober 2017 veröffentlicht, am 22. März 2018 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Änderungen an IFRS 9 betreffen eine begrenzte Anpassung der für die Klassifikation von finanziellen Vermögenswerten relevanten Beurteilungskriterien.

Amendments to IAS 28 "Long-term Interests in Associates and Joint Ventures" wurden am 12. Oktober 2017 veröffentlicht, am 8. Februar 2019 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Änderungen stellen klar, dass IFRS 9 auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden ist, deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt.

Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle wurden am 12. Dezember 2017 veröffentlicht, am 14. März 2019 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Durch den Sammel-Änderungsstandard erfolgen Anpassungen an IFRS 3 "Business Combinations", IFRS 11 "Joint Arrangements", IAS 12 "Income Taxes" sowie IAS 23 "Borrowing Costs".

Amendments to IAS 19 "Plan Amendment, Curtailment or Settlement" wurden am 7. Februar 2018 veröffentlicht, am 13. März 2019 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Änderungen stellen klar, dass bei Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen von Pensionsverpflichtungen aufgrund aktualisierter Annahmen der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf Basis der aktualisierten Annahmen zu berücksichtigen sind.

2.5.2 Noch nicht berücksichtigte IFRS, die bereits in EU-Recht übernommen wurden

Die nachfolgend aufgeführten neuen bzw. geänderten und bereits in EU-Recht übernommenen Standards sowie Interpretationen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verpflichtend anzuwenden. Die SCHUMAG plant grundsätzlich keine vorzeitige Anwendung und geht davon aus, dass deren Anwendung - soweit nicht anders vermerkt - keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird.

Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS Standards wurden am 29. März 2018 veröffentlicht, am 29. November 2019 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Das überarbeitete Rahmenkonzept besteht aus einem neuen übergeordneten Abschnitt "Status and purpose of the conceptual framework" sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten. Dazu gekommen sind die Abschnitte "The reporting entity" und "Presentation and disclosure"; der Abschnitt "Recognition" wurde um "Derecognition" ergänzt.

Amendments to IAS 1 and IAS 8 "Definition of Material" wurden am 31. Oktober 2018 veröffentlicht, am 29. November 2019 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt.

Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7 "Interest Rate Benchmark Reform" wurden am 26. September 2019 veröffentlicht, am 15. Januar 2020 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Änderungen betreffen insbesondere bestimmte Erleichterungen bzgl. der Hedge-Accountng Vorschriften und sind verpflichtend für alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind. Zusätzlich sind weitere Angaben darüber vorgesehen, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den Änderungen betroffen sind.

Amendments to IFRS 3 "Business Combinations" wurden am 22. Oktober 2018 veröffentlicht, am 21. April 2020 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Mit der vorliegenden Änderung wird insbesondere klargestellt, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Im Hinblick auf die Leistungen (Output) wird zudem auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt.

Amendments to IFRS 16 "Leases Covid 19-Related Rent Concessions" wurden am 28. Mai 2020 veröffentlicht, am 9. Oktober 2020 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen. Die Änderungen regeln die bilanziellen Auswirkungen von Mietzugeständnissen, die Leasingnehmern im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingeräumt werden.

Amendments to IFRS 4 "Insurance Contracts - deferral of IFRS 9" wurden am 25. Juni 2020 veröffentlicht, am 15. Dezember 2020 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Die Änderungen sehen eine Verlängerung des Zeitraums für die vorübergehende Befreiung bestimmter Versicherungsunternehmen von der Anwendung des IFRS 9 vor, so dass für die betroffenen Versicherungsunternehmen die Anwendung von IAS 39 für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2023 beginnen, zulässig bleibt.

2.5.3 Noch nicht berücksichtigte IFRS, die noch nicht in EU-Recht übernommen wurden

Die nachfolgend aufgeführten neuen bzw. geänderten Standards sowie Interpretationen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in EU-Recht übernommen worden. Die SCHUMAG plant deren erstmalige Anwendung grundsätzlich zum verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt nach Übernahme durch die EU und geht davon aus, dass deren Anwendung - soweit nicht anders vermerkt - keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird.

IFRS 17 "Insurance Contracts" wurde am 18. Mai 2017 veröffentlicht und war ursprünglich erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Durch die am 25. Juni 2020 veröffentlichten "Amendments to IFRS 17" wurde der Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 17 auf Geschäftsjahre verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Der neue Standard ersetzt den bisherigen Standard IFRS 4 und regelt die Grundsätze bzgl. Ansatz, Bewertung und Ausweis von Versicherungsverträgen sowie diesbezügliche Anhangangaben.

Amendments to IAS 1 "Presentation of Financial Statements: Classification of Liabilities as Current or Non-current" wurden am 23. Januar 2020 veröffentlicht und waren ursprünglich erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Durch die am 15. Juli 2020 veröffentlichten Amendments to IAS 1 "Presentation of Financial Statements: Classification of Liabilities as Current or Non-current - Deferral of Effective Date" wurde der Erstanwendungszeitpunkt auf Geschäftsjahre verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Gegenstand der Änderungen an IAS 1 ist die Klarstellung, dass im Rahmen der Klassifizierung von Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist. Hierbei sollen die Erwartungen und Absichten des Managements, ob ein solches Recht tatsächlich auch ausgeübt wird oder eine vorzeitige Rückzahlung beabsichtigt ist, unberücksichtigt bleiben.

Amendments to IFRS 3 "Business Combinations" wurden am 14. Mai 2020 veröffentlicht und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Änderungen betreffen einen Verweis in IFRS 3 auf das Conceptual Framework. Inhaltlich werden die Bilanzierungsregeln von Unternehmenszusammenschlüssen nicht geändert.

Amendments to IAS 16 "Property, Plant and Equipment" wurden am 14. Mai 2020 veröffentlicht und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Änderungen stellen klar, dass Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während es den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet hat, und die damit verbundenen Kosten nicht bei der Ermittlung der Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind, sondern im Gewinn und Verlust zu erfassen sind.

Amendments to IAS 37 "Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets" wurden am 14. Mai 2020 veröffentlicht und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Änderungen umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einzubeziehen hat.

Annual Improvements to IFRSs 2018-2020 Cycle wurden am 14. Mai 2020 veröffentlicht und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die jährlichen Verbesserungen führen zu geringfügigen Anpassungen an IFRS 1 "First-Time Adoption of IFRSs", IFRS 9 "Financial Instruments", IAS 41 "Agriculture" und den erläuternden Beispielen zu IFRS 16 "Leases".

Amendments to IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 "Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2" wurden am 27. August 2020 veröffentlicht und sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Die Änderungen stellen das Ergebnis der Phase 2 des IBOR-Projektes des IASB dar, dessen Ziel es ist, die Auswirkungen abzumildern, die eine Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz auf die Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung hat.

3. Akquisitionen /​ Desinvestitionen

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe durchgeführt. Derzeit sind keine Akquisitionen oder Desinvestitionen vorgesehen.

4. Segmentberichterstattung

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten in Geschäftseinheiten organisiert. Dienstleistungen sind von untergeordneter Bedeutung. Die Zuordnung von Vermögenswerten und Abschreibungen zu den Segmenten erfolgt entsprechend der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt. Von den Segmenten gemeinsam genutzte Vermögenswerte werden nach der anteiligen Nutzung zugeordnet. Aufgrund der internen Organisations- und Berichtsstruktur ergeben sich nach IFRS 8 folgende Segmente.

Das Segment SCHUMAG bildet die Geschäftsaktivitäten der SCHUMAG am Standort Aachen ab. Es produziert hochgenaue Automobilzulieferteile, Komponenten für feinmechanische Mess- und Anzeigegeräte, präzise Achsen für eine breite Palette von Haushaltsgeräten sowie Komponenten für medizinische und optische Geräte.

Das Segment Schumag Romania bildet die Geschäftsaktivitäten der Schumag Romania S.R.L. am rumänischen Standort ab. Hier werden neben Komponenten für Automobilzulieferteile insbesondere Präzisionsnorm teile für den Kunststoffspritz- und Druckguss sowie zeichnungsgebundene Präzisionsteile in kleineren Losgrößen produziert. Die Präzisionsnormteile werden direkt über Schumag Romania vertrieben, der Vertrieb der zeichnungsgebundenen Präzisionsteile erfolgt über die SCHUMAG.

Geschäftsaktivitäten, die keinem anderen Segment zugeordnet werden können, weisen wir unter Sonstige Aktivitäten aus. Dann werden die BR Energy GmbH, die operativ nicht mehr aktiv ist, sowie die Konsolidierung abgebildet. Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung konzerninterner Umsätze sowie der entsprechenden Materialaufwendungen.

Die Umsätze zwischen den Segmenten werden zu marktüblichen Verrechnungspreisen vorgenommen.

Eine Aggregation von operativen Segmenten zu Berichtssegmenten erfolgte nicht.

Wesentliche Kennzahl für die Steuerung der Segmente durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger ist das EBIT.

Segmente

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2019/​20 SCHUMAG Schumag Romania Sonstige Aktivitäten /​ Konsolidierung Konzern
(TEUR)
Umsatz 31.262 3.012 -1.678 32.596
davon Umsätze mit Konzernfremden 30.664 1.682 250 32.596
davon Intersegmentumsätze 598 1.330 -1.928 0
Gesamtleistung 35.912 3.039 -1.674 37.277
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) -2.547 235 275 -2.037
Ergebnis vor Steuern -2.797 223 172 -2.402
Finanzerträge 101 0 -101 0
Finanzierungsaufwendungen -351 -12 -2 -365
Abschreibungen -1.699 -117 3 -1.813
Investitionen 2.911 49 -23 2.937
Langfristige Vermögenswerte 18.028 1.086 -2.341 16.773
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 405 69 3 477
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2018/​19 SCHUMAG Schumag Romania Sonstige Aktivitäten /​ Konsolidierung Konzern
(TEUR)
Umsatz 42.366 3.202 -2.863 42.705
davon Umsätze mit Konzernfremden 41.377 1.352 -24 42.705
davon Intersegmentumsätze 989 1.850 -2.839 0
Gesamtleistung 43.194 3.198 -2.763 43.629
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) -6.854 -336 112 -7.078
Ergebnis vor Steuern -7.467 -348 9 -7.806
Finanzerträge 113 0 -101 12
Finanzierungsaufwendungen -726 -12 -2 -740
Abschreibungen -1.899 -125 20 -2.004
Investitionen 2.350 30 -28 2.352
Langfristige Vermögenswerte 19.160 1.154 -2.341 17.973
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 472 89 4 565

Von den langfristigen Vermögenswerten entfallen TEUR 15.728 (Vorjahr TEUR 16.849) auf Deutschland und TEUR 1.045 (Vorjahr TEUR 1.124) auf Rumänien. In den langfristigen Vermögenswerten der sonstigen Aktivitäten sind die Konsolidierung der Finanzanlagen der SCHUMAG, die Konsolidierung der von SCHUMAG an Schumag Romania verkauften Sachanlagen sowie aktive latente Steuern aus Konsolidierungsbuchungen enthalten.

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende zahlungsunwirksame Wertminderungsaufwendungen enthalten:

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Wertminderungsaufwendungen 2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -4 -282
auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte -3 -423
-7 -705
davon für Segment SCHUMAG -7 -705

5. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Umsatz aus Warenverkäufen 32.367 41.717
davon Segment SCHUMAG 30.435 40.365
davon Segment Schumag Romania 1.682 1.352
davon Segment Sonstige Aktivitäten 250 0
Umsatz aus Vermietung 229 988
davon SCHUMAG 229 988
Umsatz (gesamt) 32.596 42.705

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurde mit drei Kunden (Vorjahr zwei Kunden) jeweils mindestens 10 % des Konzernumsatzes realisiert. Die Kundenumsätze beliefen sich auf TEUR 6.148, TEUR 4.570 und TEUR 3.332 (Vorjahr TEUR 7.255 und TEUR 5.471).

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Regionen

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Sitz des Kunden 2019/​20 2018/​19
TEUR % TEUR %
Deutschland 12.366 37,9 15.393 36,0
Sonstige EU-Länder 4.435 13,6 10.220 23,9
Übriges Europa 48 0,1 199 0,5
USA 8.885 27,3 11.508 27,0
Lateinamerika 2.074 6,4 1.357 3,2
Asien 4.788 14,7 4.028 9,4
32.596 100,0 42.705 100,0

6. Sonstige betriebliche Erträge

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 2.874 20
Ertrag aus Vergleich AIG 800 0
Erstattung PSV 478 0
Zuschuss Kurzarbeitergeld 328 0
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen/​Ausbuchung von Verbindlichkeiten 261 0
Versicherungsentschädigungen 260 132
Erträge aus Rückkaufswerten 76 72
Währungsgewinne 52 31
Ertrag aus dem Abgang der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie 0 781
Ertrag aus dem Verzicht von Dr. Ohlinger auf persönliche Ansprüche gegenüber der SCHUMAG 0 593
Ertrag aus KWK-Umlage 0 121
Übrige 77 57
5.206 1.807

Die Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen umfassen insbesondere die Erträge aus dem Verkauf der nicht betriebsnotwendigen Immobilien.

Die Versicherungsentschädigungen beinhalten im Wesentlichen von unserer Versicherung erstattete Kosten im Zusammenhang mit Sturmschäden.

Die Erträge aus Rückkaufswerten resultieren aus Rückdeckungsversicherungen, die keine qualifizierten Versicherungspolicen im Sinne des IAS 19 darstellen.

In den übrigen Erträgen sind u.a. sonstige Zuschüsse sowie eine Vielzahl kleinerer Posten enthalten.

7. Materialaufwand

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren -5.783 -8.341
Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.711 -3.409
-8.494 -11.750

8. Personalaufwand

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter -18.706 -26.214
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.922 -4.699
davon für Altersversorgung -139 -181
-22.628 -30.913

An gesetzliche Rentenversicherungsträger wurden Beiträge in Höhe von TEUR 1.616 (Vorjahr TEUR 2.105) abgeführt.

Durchschnittlicher Personalbestand

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2019/​20 2018/​19
Arbeiter 391 471
Angestellte 56 61
Auszubildende 30 33
477 565

9. Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Instandhaltung -1.754 -1.417
Beratungskosten -1.366 -889
Versicherungskosten -380 -425
Sonstige Fremd- und Serviceleistungen -290 -265
Schadenfälle -270 -110
Leasing- und Mietkosten -208 -314
Sonstige Steuern -143 -160
IT-Kosten -142 -268
Factoring -82 -122
Aufwand aus dem Abgang von Sachanlagen -82 -10
Währungsverluste -81 -59
Ausbuchung von Forderungen -3 -423
Übrige -1.578 -1.578
-6.379 -6.040

Die Beratungskosten haben sich insbesondere aufgrund erforderlicher Restrukturierungsmaßnahmen erhöht.

Der Aufwand aus Schadenfällen betrifft vor allem Kosten im Zusammenhang mit Sturmschäden, die von unserer Versicherung erstattet wurden.

Die übrigen Aufwendungen enthalten weitere nicht auftragsbezogene Verwaltungs- und Vertriebskosten.

10. Finanzergebnis

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 12
Finanzerträge 0 12
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -365 -740
Finanzierungsaufwendungen -365 -740
Finanzergebnis -365 -728

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Finanzierungskosten für Pensionszusagen in Höhe von TEUR -173 (Vorjahr TEUR -528) enthalten (vgl. Anmerkung 23).

Der Gesamtzinsertrag sowie der Gesamtzinsaufwand für finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, teilen sich wie folgt auf:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Gesamtzinsertrag 0 12
Gesamtzinsaufwand -195 -177

11. Ertragsteuern

In Deutschland wird ab dem 1. Januar 2008 auf ausgeschüttete und auf einbehaltene Gewinne einheitlich eine Körperschaftsteuer von 15 % und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne Gewerbeertragsteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von der Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist. Bei der SCHUMAG Aktiengesellschaft sowie der BR Energy GmbH ergibt sich ein Satz von 16,625 % (Vorjahr 16,625 %), so dass für beide Gesellschaften Steuern mit 32,5 % (Vorjahr 32,5 %) angesetzt werden.

Der von der ausländischen Gesellschaft erzielte Gewinn wird mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Sätzen versteuert. Bei der ausländischen Gesellschaft werden die Steuern mit dem in Rumänien maßgeblichen Steuersatz von 16 % (Vorjahr 16 %) ermittelt.

Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragsteuern teilen sich wie folgt auf:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Tatsächliche Steuern
SCHUMAG 0 12
Ausländische Tochtergesellschaften -62 0
-62 12
davon für Vorjahre -51 12
Latente Steuern
Steueraufwand -311 -341
Steuerertrag 277 1.391
-34 1.050
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteuern -96 1.062

Aus der Verrechnung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste unmittelbar mit den Gewinnrücklagen resultieren im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern in Höhe von TEUR -77 (Vorjahr TEUR 679).

Latente Steuern ergeben sich aus folgenden temporären Differenzen zwischen steuerbilanziellen Wertansätzen sowie den gemäß IFRS bilanzierten Vermögenswerten und Schulden:

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Latenter Steueraufwand Latenter Steuerertrag
2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 33
Sachanlagen -3 -61 277 1.349
Vorräte und Forderungen -2 -34 0 0
Pensionsrückstellungen -254 -157 0 0
Übrige Rückstellungen und Verbindlichkeiten -30 -89 0 9
Sonstiges -22 0 0 0
-311 -341 277 1.391
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Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
30.9.2020 30.9.2019 30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 0
Sachanlagen 16 16 1.992 2.267
Vorräte und Forderungen 41 43 0 0
Pensionsrückstellungen 3.426 3.757 0 0
Übrige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 152 183 0 0
Sonstiges 0 0 0 0
Bruttowert 3.635 3.999 1.992 2.267
Saldierung -1.992 -2.267 -1.992 -2.267
Bilanzansatz 1.643 1.732 0 0

Maßgebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge. Dies hängt ab von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Die Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge kann bei wesentlichen Anteilseignerwechseln entfallen. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und der erwarteten steuerlichen Gewinnentwicklung wird davon ausgegangen, dass die Vorteile aus den aktivierten latenten Steuern grundsätzlich realisiert werden können.

Steuerliche Verluste können in Deutschland auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden, sind mit erzielten Gewinnen aber nur begrenzt verrechenbar. Wesentliche ausländische steuerliche Verlustvorträge bestehen nicht. Aufgrund fehlendem Verrechnungspotenzial im mittelfristigen Planungszeitraum wurden auf folgende inländische steuerliche Verlustvorträge keine aktiven latenten Steuern angesetzt:

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Körperschaftsteuer 7.312 4.608
Gewerbeertragsteuer 7.959 5.175

Steuerliche Überleitungsrechnung

Die sich bei Anwendung des Steuersatzes der SCHUMAG von 32,5 % (Vorjahr 32,5 %) ergebenden Ertragsteuern lassen sich zu den ausgewiesenen Ertragsteuern wie folgt überleiten:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Ergebnis vor Steuern -2.402 -7.806
Erwartete Ertragsteuern (Steuersatz der SCHUMAG) 781 2.537
Steuern aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen 8 -38
Steuern aus abweichenden ausländischen Steuersätzen 37 -57
Nichtansatz von latenten Steuern -873 -1.336
Aperiodische Effekte -51 -46
Sonstige Steuereffekte 2 2
Ausgewiesene Ertragsteuern -96 1.062
Steuerquote -4,0% 13,6%

12. Sonstiges Ergebnis nach Steuern

Das sonstige Ergebnis nach Steuern setzt sich wie folgt zusammen:

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den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
2019/​20 Währungsumrechnung Gewinnrücklagen Gesamt
TEUR TEUR TEUR
Währungsumrechnungsdifferenzen ausländische Geschäftsbetriebe -30 0 -30
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen nach Steuern 0 159 159
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -30 159 129
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den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
2018/​19 Währungsumrechnung Gewinnrücklagen Gesamt
TEUR TEUR TEUR
Währungsumrechnungsdifferenzen ausländische Geschäftsbetriebe -30 0 -30
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen nach Steuern 0 -1.411 -1.411
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -30 -1.411 -1.441

13. Ergebnis je Aktie

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2019/​20 2018/​19
Ergebnis nach Steuern (in TEUR) -2.498 -6.744
Gewichtete Anzahl der durchschnittlich ausgegebenen Aktien 4.155.555 4.000.000
Ergebnis je Aktie nach IFRS (in EUR) -0,60 -1,69

Verwässerungseffekte ergaben sich nicht.

14. Immaterielle Vermögenswerte

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Entwicklung 2019/​20 Entwicklungskosten Software Gesamt
TEUR TEUR TEUR
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand am 1.10.2019 120 889 1.009
Umrechnungsbedingte Wertänderungen 0 -1 -1
Zugänge 0 533 533
Stand am 30.9.2020 120 1.421 1.541
Abschreibungen
Stand am 1.10.2019 120 775 895
Umrechnungsbedingte Wertänderungen 0 -1 -1
Zugänge 0 74 74
Stand am 30.9.2020 120 848 968
Nettobuchwert am 30.9.2020 0 573 573
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Entwicklung 2018/​19 Entwicklungskosten Software Gesamt
TEUR TEUR TEUR
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand am 1.10.2018 120 824 944
Zugänge 0 65 65
Abgänge 0 0 0
Stand am 30.9.2019 120 889 1.009
Abschreibungen
Stand am 1.10.2018 18 749 767
Zugänge 24 26 50
Abgänge 0 0 0
Stand am 30.9.2019 120 775 895
Nettobuchwert am 30.9.2019 0 114 114

Die im Geschäftsjahr 2016/​/​17 aktivierten Entwicklungskosten entstanden aus einer internen Entwicklung eines für uns seinerzeit neuen Produktes und stellten somit selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte dar. Geschäfts- oder Firmenwerte liegen nicht vor.

15. Sachanlagen

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Entwicklung 2019/​20 Grund-stücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand am 1.10.2019 15.343 26.517 7.078 171 49.109
Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 16 0 0 116 0 116
Stand am 1.10.2019 (angepasst) 15.343 26.517 7.194 171 49.225
Umrechnungsbedingte Wertänderungen -37 -3 -21 0 -61
Zugänge 1.435 679 268 22 2.404
Abgänge 23 598 75 156 852
Umbuchung in zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte -2.510 0 0 0 -2.510
Stand am 30.9.2020 14.208 26.595 7.366 37 48.206
Abschreibungen
Stand am 1.10.2019 5.130 22.281 5.940 156 33.507
Umrechnungsbedingte Wertänderungen -13 -2 -18 0 -33
Zugänge 398 1.000 336 0 1.734
Zugänge außerplanmäßig 0 0 4 0 4
Abgänge 20 476 75 156 727
Umbuchung in zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte -761 0 0 0 -761
Stand am 30.9.2020 4.734 22.803 6.187 0 33.724
Nettobuchwert am 30.9.2020 9.474 3.792 1.179 37 14.482
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Entwicklung 2018/​19 Grund-stücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand am 1.10.2018 15.935 25.296 6.950 446 48.627
Umrechnungsbedingte Wertänderungen -34 -3 -21 0 -58
Zugänge 45 1.988 251 3 2.287
Abgänge 0 745 107 228 1.080
Umbuchungen 28 -19 5 -50 -36
Umbuchung in zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte -631 0 0 0 -631
Stand am 30.9.2019 15.343 26.517 7.078 171 49.109
Abschreibungen
Stand am 1.10.2018 4.777 21.348 5.762 156 32.043
Zugänge 363 1.010 290 0 1.663
Zugänge außerplanmäßig 181 23 0 0 204
Abgänge 0 99 95 0 194
Umbuchung in zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte -181 0 0 0 -181
Stand am 30.9.2019 5.130 22.281 5.940 156 33.507
Nettobuchwert am 30.9.2019 10.213 4.236 1.138 15 15.602

Die Entwicklung der in den Sachanlagen enthaltenen Nutzungsrechte ist nachfolgend aufgeführt:

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Nutzungsrechte Entwicklung 2019/​20 Grund-stücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand am 1.10.2019 0 1.266 0 1.266
Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 16 0 0 116 116
Stand am 1.10.2019 (angepasst) 0 1.266 116 1.382
Umrechnungsbedingte Wertänderungen 0 0 0 0
Zugänge 946 12 5 963
Stand am 30.9.2020 946 1.278 121 2.345
Abschreibungen
Stand am 1.10.2019 0 71 0 71
Zugänge 47 85 54 186
Zugänge außerplanmäßig 0 0 4 4
Stand am 30.9.2020 47 156 58 261
Nettobuchwert am 30.9.2020 899 1.122 63 2.084

Die Nutzungsrechte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten sind in Anmerkung 31 erläutert.

Im Vorjahr beinhalteten die Sachanlagen im Rahmen von Finanzierungsleasing gem. IAS 17 vier geleaste Anlagen für das Segment SCHUMAG, bei denen dem Konzern als Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen war.

Die Anschaffungskosten und der Nettobuchwert dieser geleasten Sachanlagen waren wie folgt:

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30.9.2019
Anschaffungskosten Nettobuchwert
TEUR TEUR
Technische Anlagen und Maschinen 1.266 1.195
Betriebs- und Geschäftsausstattung 79 61
1.345 1.256

16. Vorräte

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.669 3.414
Unfertige Erzeugnisse 3.491 4.604
Fertige Erzeugnisse und Waren 3.358 3.077
10.518 11.095

Von den bilanzierten Vorräten sind TEUR 2.243 (Vorjahr TEUR 525) zu ihrem unter den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten liegenden Nettoveräußerungswert bilanziert.

Wertminderungen von Vorräten erhöhten den Materialaufwand des Segments SCHUMAG um TEUR 98 (Vorjahr TEUR 308) und des Segments Schumag Romania um TEUR 27 (Vorjahr TEUR 17).

17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltene Kreditrisiko stellt sich wie folgt dar:

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Buchwert nicht wertgemindert, aber überfällig
weder wertgemindert noch überfällig überfällig bis 30 Tage überfällig 31 bis 60 Tage
TEUR TEUR TEUR TEUR
30.9.2020 2.129 1.939 0 0
30.9.2019 2.050 1.954 17 67
scrollen
Buchwert nicht wertgemindert, aber überfällig
überfällig 61 bis 90 Tage überfällig 91 bis 180 Tage überfällig 181 bis 360 Tage
TEUR TEUR TEUR
30.9.2020 56 119 15
30.9.2019 4 8 0

Vor allem aufgrund der Tatsache, dass die SCHUMAG mit den meisten seiner Kunden eine langjährige Geschäftsbeziehung unterhält, wird davon ausgegangen, dass die überfälligen Forderungen einbringlich sind.

In den vergangenen fünf Geschäftsjahren erfolgten Ausbuchungen von Forderungen nur in geringfügigem Umfang (insgesamt TEUR 82).

Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Stand 1.10. 50 70
Erfolgswirksame Auflösung 0 -20
Stand 30.9. 50 50

SCHUMAG hat unter Berücksichtigung der Historie und kontinuierlicher Kreditwürdigkeitsprüfungen in den Berichtsjahren keine wesentlichen Wertberichtigungen im Sinne von IFRS 9 aufgrund signifikanter Erhöhungen des Ausfallrisikos oder objektiver Hinweise auf eine Wertminderung vornehmen müssen.

Der Wert der zum Bilanzstichtag im Rahmen des Factoringvertrags verkauften Forderungen beläuft sich auf TEUR 2.586 (Vorjahr TEUR 2.679). Da das Eigentum dieser Forderungen auf die Factoring-Gesellschaft übergegangen ist, erfolgt kein Ansatz in der Konzernbilanz der SCHUMAG.

18. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Forderungen gegen PSV 478 0
Forderungen gegen Factoring-Gesellschaft 399 302
Aktivwerte Rückdeckungsversicherung 394 418
Forderungen an Mitarbeiter 309 351
Kautionen/​Hinterlegungen 191 228
Verpfändete Bankguthaben 75 75
Übrige 71 321
1.917 1.695
davon kurzfristig 1.842 1.620

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind weder wertgemindert noch überfällig. Die Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte betragen TEUR 53 (Vorjahr TEUR 54).

Die Forderungen gegen PSV betreffen die Forderungen aus der Zusage des Pensionssicherungs- verein (PSV) für die temporäre Übernahme der Pensionszahlungen der SCHUMAG für die Monate Mai bis September 2020.

Die Forderungen gegen Factoring-Gesellschaft beinhalten Forderungen aus dem Factoring-Vertrag.

Die Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen stellen keine qualifizierten Versicherungspolicen im Sinne des IAS 19 dar.

Die Kautionen/​Hinterlegungen betreffen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

Die verpfändeten Bankguthaben dienen zur Absicherung von einzelnen Avalen.

19. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte

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30.9.2020 30.9.2019
davon kurzfristig davon kurzfristig
TEUR TEUR TEUR TEUR
Geleistete Anzahlungen 34 34 40 40
Rechnungsabgrenzungen 73 73 68 68
Steuererstattungsansprüche 34 34 97 97
141 141 205 205

Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte sind weder wertgemindert noch überfällig.

Die Steuererstattungsansprüche enthalten ausschließlich Erstattungsansprüche aus Umsatzsteuer.

20. Zahlungsmittel

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten 1.531 1.421
Kassenbestände 4 9
1.535 1.430

21. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Das im Vorjahr in den Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" umgegliederte, nicht betriebsnotwendige Grundstück in Eberswalde wurde plangemäß Ende Oktober 2019 zum per 30. September 2019 bilanzierten Wert (TEUR 450) verkauft.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden Ende April 2020 die Kaufverträge über den Verkauf der dem Segment SCHUMAG zuzuordnenden, nicht betriebsnotwendigen Immobilien (Hauptverwaltungsgebäude der SCHUMAG sowie unbebaute Grundstücke am Standort Aachen) abgeschlossen. Daher wurden diese Immobilien unterjährig von den Sachanlagen in den Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" umgegliedert. Zum Umgliederungszeitpunkt waren keine Abwertungen auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten erforderlich. Der Verkauf der umgegliederten, nicht betriebsnotwendigen Immobilien erfolgte Ende Juni 2020.

22. Eigenkapital

Das Eigenkapital besteht ausschließlich aus Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der SCHUMAG betrug zum 30. September 2019 EUR 10.225.837,62.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Dezember 2019 wurde zum Zwecke der Sanierung der SCHUMAG beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 10.225.837,62 auf EUR 4.000.000,00 herabzusetzen, um dadurch Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wurde im Februar 2020 wirksam.

Im September 2020 wurde die am 17. August 2020 beschlossene Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2019 in voller Höhe durch Ausgabe von 1.999.999 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil in Höhe von EUR 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen zu einem Bezugspreis von EUR 1,05 je Aktie wirksam.

Das voll eingezahlte Grundkapital der SCHUMAG beträgt seitdem EUR 5.999.999,00 und ist in 5.999.999 Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Inhaber.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019, ergänzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Dezember 2019, wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 399.999,00 durch Ausgabe von bis zu 399.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von bis zu 399.999 Bezugsrechten (Aktienoptionen) im Rahmen des Aktienoptionsplans 2019 an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Recht zum Bezug der Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt oder von ihrem Recht auf Barausgleich Gebrauch macht.

Kapitalrücklage

Das Agio aus der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2019 in Höhe von EUR 99.999,95 wurde abzüglich der Eigenkapitalbeschaffungskosten (EUR 45.900,00) in die Kapitalrücklage eingestellt.

Erwirtschaftetes Eigenkapital

Die Differenz zwischen dem zu historischen Kursen bei Einzahlung oder Einbehalt und dem zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag umgerechneten Eigenkapital der Gesellschaften wird als Währungsumrechnung gesondert im Eigenkapital ausgewiesen und erst beim Abgang einer Gesellschaft erfolgswirksam berücksichtigt.

Die Gewinnrücklagen beinhalten neben den Auswirkungen der Umstellungen des Konzernabschlusses von HGB auf IFRS zum 1. Oktober 2004 folgende Posten:

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Umgliederung der Kapitalherabsetzung aus dem Geschäftsjahr 2019/​20 (TEUR 6.226)

Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen

sonstige gemäß den IFRS erfolgsneutral vorzunehmende Veränderungen

Die Verrechnung der Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen und der darauf entfallenden erfolgsneutralen latenten Steuern mit den Gewinnrücklagen hat sich wie folgt entwickelt:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Stand 1.10. -7.186 -5.775
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen 237 -2.090
Latente Steuern -77 679
Veränderung 160 -1.411
Stand 30.9. -7.026 -7.186

Der Konzernbilanzverlust enthält die aufgelaufenen Konzernergebnisse sowie die im Geschäftsjahr 2012/​13 erfolgte Entnahme aus der Kapitalrücklage (TEUR 15.893) sowie der gesetzlichen Gewinnrücklage (TEUR 511).

Maßgeblich für eine durch die Hauptversammlung zu beschließende Ausschüttung ist der handelsrechtliche Bilanzgewinn der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Aachen. Für das Geschäftsjahr 2019/​20 ist eine Ausschüttung nicht vorgesehen.

Kapitalmanagement

Zu den wichtigsten Zielen des Kapitalmanagements der SCHUMAG zählen die Sicherstellung der Unternehmensfortführung, das Erreichen einer angemessenen Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals, ein hohes Bonitätsranking sowie die Schaffung ausreichender Liquiditätsreserven. Unter Berücksichtigung aller beteiligten Interessengruppen (Shareholder, Mitarbeiter und übrige Stakeholder) sollen die Ziele insbesondere durch Reduzierung der Kapitalkosten, die Optimierung der Kapitalstruktur und den Einsatz eines effektiven Risikomanagements erreicht werden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Aufstellungszeitraum konzentrierte sich das Kapitalmanagement weiterhin im Wesentlichen auf die Erhaltung der notwendigen Liquidität. Hierzu dienten vor allem der Verkauf weiteren, nicht betriebsnotwendigen Vermögens, die temporäre Übernahme der Pensionszahlungen der SCHUMAG durch den PSV, die aus dem genehmigten Kapital 2019 durchgeführte Kapitalerhöhung sowie die Fortführung des Factorings. Darüber hinaus bemühen wir uns um weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie Leasing oder Mietkauf.

Zur Optimierung der Kapitalstruktur der SCHUMAG wurde im Geschäftsjahr 2019/​20 zunächst das Grundkapital der Gesellschaft von TEUR 10.226 auf TEUR 4.000 herabgesetzt, um dadurch Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. In einem zweiten Schritt erfolgte eine Kapitalerhöhung um TEUR 2.054.

Die Überwachung des Kapitals erfolgt grundsätzlich mithilfe des Liquiditätsgrad I (Verhältnis der flüssigen Mittel zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten) sowie der Eigenkapitalquote (Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme).

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2019/​20 2018/​19
% %
Liquiditätsgrad I 30,0 22,4
Eigenkapitalquote -0,9 0,1

23. Pensionsrückstellungen

Den Mitarbeitern der SCHUMAG, die vor dem 1. Januar 1994 in die Gesellschaft eingetreten sind, stehen neben den Anwartschaften auf Leistungen aus gesetzlichen Altersversorgungseinrichtungen Ansprüche aus der Ruhegeldordnung vom 1. Januar 1994 zu. Die Leistungen bemessen sich nach der Beschäftigungsdauer. Darüber hinaus bestehen Sonderzusagen für aktive und ehemalige Mitglieder des Vorstands. Die Zusagen von Betriebsrenten werden durch Pensionsrückstellungen finanziert. Der Bewertung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gem. IAS 19 lagen folgende Annahmen zugrunde:

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts (gewichteter Durchschnitt)

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30.9.2020 30.9.2019
% %
Rechnungszins 0,85 0,70
Rententrend 1,00 1,00
Fluktuation 1,25 1,25

Die Pensionsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gemäß den Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Der Lohn- und Gehaltstrend bleibt aufgrund der Ruhegeldordnung außer Ansatz. Krankheitskosten der Mitarbeiter werden nicht übernommen.

Den Anwartschaften stehen zum Teil Aktivwerte aus Versicherungspolicen gegenüber, die - soweit sie als qualifizierte Versicherungspolice im Sinne des IAS 19 gelten - als Pensionsvermögen (Planvermögen) ausgewiesen werden. Finanzierungen durch Planvermögen bestehen ausschließlich für Sonderzusagen.

Entwicklung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Anwartschaftsbarwert am 1.10. 25.411 24.092
Laufender Dienstzeitaufwand 79 71
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 70
Zinsaufwand 173 528
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen -236 2.090
Rentenzahlungen -1.479 -1.440
Anwartschaftsbarwert am 30.9. 23.948 25.411
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am 1.10. -1.709 -1.647
Erwartete Erträge aus Planvermögen -14 3
Arbeitgeberbeiträge -65 -65
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am 30.9. -1.788 -1.709
Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen 22.160 23.702

Die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen entspricht den bilanzierten Pensionsrückstellungen.

Zusammensetzung der Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Verluste (+) /​ Gewinne (-) aus der Änderung demographischer Annahmen 0 33
Verluste (+) /​ Gewinne (-) aus der Änderung finanzieller Annahmen -457 2.131
Verluste (+) /​ Gewinne (-) aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen 221 -74
-236 2.090

Seit Einführung der Verrechnung der Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen unmittelbar mit den Gewinnrücklagen nach IAS 19.93A wurden ohne Berücksichtigung latenter Steuern insgesamt versicherungsmathematische Verluste in Höhe von TEUR 10.409 (Vorjahr TEUR 10.645) im sonstigen Ergebnis erfasst.

Zusammensetzung der Nettopensionsaufwendungen

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand -79 -70
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 -71
Nettozinsaufwand -159 -531
Nettopensionsaufwendungen -238 -672

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird der Nettozinsaufwand im Finanzergebnis ausgewiesen, die Erfassung des laufenden sowie des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands erfolgt im Personalaufwand.

Die Pensionsverpflichtungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Risiken im Hinblick auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen bestehen insbesondere durch Veränderungen bei den angesetzten Bewertungsannahmen wie dem Rechnungszins, dem Rententrend und den Sterbetafeln. Die nachfolgende Sensitivitätsbetrachtung zeigt, wie die bei angemessener Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglichen Veränderungen der Bewertungsannahmen die Anwartschaftsbarwerte bei ansonsten konstant gehaltenen Prämissen beeinflusst hätten.

Sensitivitätsbetrachtung

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30.9.2020 Anwartschaftsbarwert Veränderung
TEUR TEUR %
Ansatz Konzernbilanz 23.948 - -
Rechnungszins +0,50% 22.565 -1.383 -5,8
Rechnungszins -0,50% 25.487 1.539 6,4
Rententrend +0,25% 24.563 615 2,6
Rententrend -0,25% 23.359 -589 -2,5
Lebenserwartung +1 Jahr 25.095 1.147 4,8
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30.9.2019 Anwartschaftsbarwert Veränderung
TEUR TEUR %
Ansatz Konzernbilanz 25.411 - -
Rechnungszins +0,50% 23.915 -1.496 -5,9
Rechnungszins -0,50% 27.076 1.665 6,6
Rententrend +0,25% 26.024 613 2,4
Rententrend -0,25% 24.824 -587 -2,3
Lebenserwartung +1 Jahr 26.628 1.217 4,8

Neben einer Erhöhung der Pensionsverpflichtungen können Änderungen bei den Bewertungsannahmen auch zu gegenüber den bisherigen Erwartungen höheren Nettopensionsaufwendungen und Rentenzahlungen führen.

Aufteilung Anwartschaftsbarwerte nach Gruppen von Versorgungsberechtigten

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Anwartschaftsbarwert 30.9.2020 30.9.2019
TEUR % TEUR %
Aktive Anwärter 2.447 10,2 3.059 12,1
Unverfallbar ausgeschiedene Anwärter 4.225 17,7 3.845 15,1
Rentner 17.276 72,1 18.507 72,8
23.948 100,0 25.411 100,0

Sämtliche Pensionszusagen sind unverfallbar. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt wie im Vorjahr dreizehn Jahre.

Die für das Geschäftsjahr 2019/​20 erwarteten Zahlungen aus den zum 30. September 2020 erteilten Pensionszusagen betragen TEUR 1.456. Die Zahlungen werden derzeit vollständig aus dem operativen Cashflow finanziert.

Das Planvermögen ist im Wesentlichen ausfinanziert. Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen aus bestehenden Verträgen voraussichtlich auf TEUR 65 belaufen. Sollten die tatsächlichen Planerträge aus den Versicherungspolicen niedriger als bisher angenommen sein, würde sich die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen erhöhen. Zudem müssten dann zukünftige Rentenzahlungen für Sonderzusagen zum Teil aus dem operativen Cashflow finanziert werden.

24. Übrige Rückstellungen

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Auftragsrückstellungen Prozessverpflichtungen Steuerrückstellungen Sonstige Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand am 30.9.2019 202 0 55 269 526
Zuführung 153 57 0 78 288
Inanspruchnahme -202 0 -49 -75 -326
Auflösung 0 0 -6 -146 -152
Sonstige Veränderungen 0 180 0 -4 176
Stand am 30.9.2020 153 237 0 122 512
davon kurzfristig 153 237 0 113 503
davon langfristig 0 0 0 9 9

Die Auftragsrückstellungen umfassen Garantieleistungen insbesondere für im Berichtsjahr verkaufte Produkte. Die Bewertung erfolgt anhand von Erfahrungswerten. SCHUMAG geht davon aus, den überwiegenden Teil der Rückstellungen für Garantieleistungen im Geschäftsjahr 2020/​21 zu begleichen. Diesbezügliche Erstattungen werden nicht erwartet.

Die Rückstellungen für Prozessverpflichtungen betreffen erwarteten Kosten aus Rechtsstreitigkeiten der BR Energy im Zusammenhang mit möglichen Ansprüchen einer ehemaligen Geschäftsführerin.

In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Jahresabschlusskosten enthalten.

25. Finanzschulden

Die Finanzschulden setzen sich wie folgt zusammen:

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30.9.2020 30.9.2019
davon kurzfristig davon kurzfristig
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.783 2.490 1.567 1.567
Leasingverbindlichkeiten 1.617 366 891 251
Sonstige Darlehen 500 500 500 500
4.900 3.356 2.958 2.318

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten die Inanspruchnahme folgender Kreditlinien:

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Betriebsmittelkredite der SCHUMAG (unbefristet) 1.985 1.192
Investitionskredite der SCHUMAG 425 0
Kontokorrentkredit der Schumag Romania (unbefristet) 373 375
2.783 1.567

Die Kreditlinien haben folgende Konditionen:

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Linie maximal Verzinsung
Betriebsmittelkredit SCHUMAG 2.000 3-Monats-Euribor zzgl. 1,5 % bis 2,5 %
Betriebsmittelkredit SCHUMAG 1.000 1-Monats-Euribor zzgl. 2,95 %
Investitionskredite SCHUMAG 2.175 1,75 %
Kontokorrentkredit Schumag Romania 500 1-Monats-Euribor zzgl. 2,7 %

Als Sicherheit für die Betriebsmittel- und Investitionskredite der SCHUMAG dienen die Sicherungsübereignung der Vorräte der SCHUMAG, eine Grundschuld über TEUR 4.000 sowie die mit den Investitionskrediten finanzierten Anlagen. Der Buchwert der Vorräte der SCHUMAG beläuft sich zum 30. September 2020 auf TEUR 9.909. Als Sicherheit für die Kontokorrentlinie der Schumag Romania dient eine Grundschuld über TEUR 650. Die Sicherheitennehmer sind berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grunds, insbesondere wenn die SCHUMAG fälligen Verpflichtungen aus den Kreditvereinbarungen nicht nachkommt, die bestehenden Sicherheiten nach angemessener Fristsetzung zu verwerten.

Bzgl. der Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf Anmerkung 31.

In den sonstigen Darlehen ist ein gewährtes Drittdarlehen über insgesamt TEUR 500 mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2021 ausgewiesen. Das Darlehen wird mit 2 % über dem Basiszinssatz, mindestens aber mit 5,0 % p.a. verzinst. Als Sicherheit dient die Sicherungsübereignung der sich im rechtlichen Eigentum der SCHUMAG befindlichen Maschinen. Der Buchwert dieser Maschinen beläuft sich zum 30. September 2020 auf TEUR 1.961 (Vorjahr TEUR 2.705).

Restlaufzeiten Finanzschulden

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
bis 1 Jahr 3.356 2.318
1 bis 5 Jahre 1.544 640
4.900 2.958

Die Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements werden unter Anmerkung 30 dargestellt.

26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben folgende Restlaufzeiten:

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
bis 1 Jahr 1.560 1.799
1 bis 5 Jahre 5 9
1.565 1.808

27. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

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30.9.2020 30.9.2019
davon kurzfristig davon kurzfristig
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten Personal 3.578 2.956 4.644 3.878
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 142 142 145 145
Übrige Verbindlichkeiten 224 224 245 245
3.944 3.322 5.034 4.268

Die Verbindlichkeiten Personal beinhalten vor allem Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld, tarifliches Zusatzgeld, Urlaubsentgelt sowie Personalkosten für Altersteilzeitverpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten aus Altersteilzeitverpflichtungen sind in Höhe der gesetzlichen Verpflichtung zur Insolvenzsicherung durch ein Aval besichert.

Zum 30. September 2020 standen der SCHUMAG verbindlich zugesagte Avalkreditlinien in Höhe von TEUR 750 (Vorjahr TEUR 750) zur Verfügung. Die Inanspruchnahme betrug wie im Vorjahr TEUR 500. Zur Besicherung der gewährten Avalkreditlinien dienen verpfändete Bankguthaben in Höhe von unverändert zum Vorjahr TEUR 75.

Restlaufzeiten der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten

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30.9.2020
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten Personal 2.956 289 333 3.578
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 142 0 0 142
Übrige Verbindlichkeiten 224 0 0 224
3.322 289 333 3.944
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30.9.2019
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten Personal 3.878 420 346 4.644
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 145 0 0 145
Übrige Verbindlichkeiten 245 0 0 245
4.268 420 346 5.034

28. Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

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30.9.2020 30.9.2019
davon kurzfristig davon kurzfristig
TEUR TEUR TEUR TEUR
Steuerverbindlichkeiten 228 228 331 331
228 228 331 331

Steuerverbindlichkeiten betreffen vor allem die Lohnsteuer für den Monat September.

29. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Durch Abgabe einer Patronatserklärung zugunsten der im Zuge der Veräußerung des Maschinenbaus zur SMS group übergegangenen Mitarbeiter für die übergegangenen Altersversorgungsansprüche ergeben sich für die SCHUMAG Eventualverbindlichkeiten. Da wir seit der Übertragung der Altersversorgungsansprüche keinen Zugriff mehr auf deren Entwicklung und Bewertung haben, ist uns eine Abschätzung der Höhe der Verpflichtung nicht möglich. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität des Erwerbers des Maschinenbaus als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor.

Darüber hinaus wurde im Rahmen des zuletzt im September 2019 verlängerten Standortsicherungstarifvertrags ein auflösend bedingter Verzicht auf Weihnachts- und Urlaubsgeld für 2 Jahre sowie auf die Tariferhöhung von 4,3 % aus Mai 2012 vereinbart, dessen Volumen sich insgesamt auf ca. TEUR 7.000 beläuft. Tatsächlicher Eintritt und Zeitpunkt der auflösenden Bedingung und der hieraus gegebenenfalls resultierenden Zahlungen, die in Abhängigkeit vom Erreichen einer festgelegten Bilanzkennzahl erfolgen und die auch in Teilbeträgen möglich sind, können derzeit nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Dieser Besserungsschein wird abgelöst, wenn bis zum 30. September 2021 die vom Sachwalter gehaltenen Mitarbeiteraktien zu einem Preis von mindestens EUR 1,80 pro Aktie verkauft werden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
Abnahmeverpflichtungen für Stromlieferungen (own use) 295 593
Abnahmeverpflichtungen für Wartung und Dienstleistungen 291 423
Abnahmeverpflichtungen für Gaslieferungen (own use) 281 272
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen 41 330
Bestellobligo Investitionen in Sachanlagen 23 111
931 1.729

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen werden mit dem Wert der vereinbarten zukünftigen Zahlungen angesetzt.

Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen haben folgende Restlaufzeiten:

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30.9.2020 30.9.2019
TEUR TEUR
bis 1 Jahr 10 222
1 bis 5 Jahre 31 108
41 330

Weitere Angaben zu Miet- und Leasingverträgen sind in Anmerkung 31 enthalten.

30. Finanzinstrumente

Buchwerte nach Bewertungskategorien

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Bewertungskategorie nach IFRS 9: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Buchwert 30.9.2020 Buchwert 30.9.2019
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.129 2.050
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.917 1.695
Zahlungsmittel 1.535 1.430
Finanzielle Vermögenswerte 5.581 5.175
Finanzschulden (ohne Leasingverbindlichkeiten) 3.283 2.067
Leasingverbindlichkeiten 1.617 891
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.565 1.808
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3.944 5.034
Finanzielle Verbindlichkeiten 10.409 9.800

Der beizulegende Zeitwert der kurzfristigen Finanzinstrumente entspricht wegen deren Fälligkeit im Wesentlichen dem Buchwert. Aufgrund der marktüblichen Verzinsung sowie des derzeit niedrigen Zinsniveaus entspricht auch der beizulegende Zeitwert der langfristigen Finanzinstrumente im Wesentlichen dem Buchwert.

Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 42 -368
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 30 -66
72 -434

Das Nettoergebnis aus der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" beinhaltet im Wesentlichen Gewinne aus Währungsdifferenzen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Das Nettoergebnis der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" umfasst insbesondere Gewinne aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten sowie Verluste aus Währungsdifferenzen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Wertberichtigungen/​Forderungsausbuchungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden im Zinsergebnis erfasst (vgl. Anmerkung 10).

Finanzrisikomanagement

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten; derivative Finanzinstrumente liegen nicht vor. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.

Der Konzern ist Währungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Konzerns. Dieses wird permanent im Rahmen der Unternehmensplanung über mögliche und eingetretene finanzielle Risiken unterrichtet.

Währungsrisiken: Änderungen des Wechselkurses können zu Wertminderungen von Finanzinstrumenten führen. Währungsrisiken bestehen insbesondere bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die in einer anderen als der lokalen Währung der SCHUMAG-Gesellschaften abgeschlossen wurden, oder bei zukünftigen Fremdwährungstransaktionen. Zur Sicherung des Wechselkursrisikos werden im Einzelfall Devisentermingeschäfte eingesetzt. Warentermingeschäfte und Finanzderivate werden nicht eingesetzt. Dadurch dass bei der SCHUMAG Fremdwährungstransaktionen nur in sehr geringen Umfang und mit relativ kurzfristigen Zeithorizont abgewickelt werden, sind Währungsrisiken derzeit nicht wesentlich.

Ausfallrisiken: Ausfallrisiken bestehen, wenn Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Bei der Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko gegenüber dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswerts signifikant erhöht hat, werden alle ohne übermäßigen Kosten- und Arbeitsaufwand verfügbaren Informationen einschließlich historischer Erfahrungen berücksichtigt. Das Zahlungsverhalten der Vertragspartner wird regelmäßig analysiert. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit dessen erstmaligem Ansatz deutlich erhöht hat, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind, es sei denn, SCHUMAG verfügt über angemessene und nachvollziehbare Informationen, die etwas anderes belegen. Als objektive Anzeichen für Wertminderungen gelten für uns insbesondere folgende Kriterien:

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erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei

Vertragsbruch wie z.B. Ausfall oder Verzug von Zahlungen

Insolvenz oder ein ähnliches Ereignis, das auf einen wahrscheinlichen Ausfall der Gegenpartei hinweist

Der Buchwert aller finanziellen Vermögenswerte stellt das maximale Ausfallrisiko der SCHUMAG dar. Aufgrund der globalen Tätigkeit und der Kundenstruktur der SCHUMAG sowie durch die Nutzung von echtem Factoring liegen keine erheblichen Ausfallrisikokonzentrationen vor. Dies belegt auch die historische Ausfallrate der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die äußerst niedrig ist. Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie ändern diese Einschätzung nicht. Die Corona-Pandemie hat bisher zu keinen Forderungsausfälle geführt.

Liquiditätsrisiken: Die Zahlungsfähigkeit sowie die Liquiditätsversorgung des SCHUMAG- Konzerns werden durch eine zeitnah fortgeschriebene Liquiditätsplanung beobachtet. Der Liquiditätsbedarf ergibt sich maßgeblich aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (vgl. Anmerkung 26 und 27). Bzgl. der Liquiditätsrisiken verweisen wir zudem auf den zusammengefassten Lagebericht (hier: Abschnitt Liquiditätsrisiko innerhalb des Chancen- und Risikoberichts).

31. Leasingverhältnisse

Die Umstellungseffekte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sind unter Anmerkung 2.5.1 aufgeführt.

SCHUMAG als Leasingnehmer

Die Leasingverträge, bei denen SCHUMAG Leasingnehmer ist, beinhalten überwiegend die Miete von Produktionsmaschinen sowie Kfz-Leasing. Diese haben in der Regel eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurde erstmals auch ein Mietvertrag für Büro- und Lagerflächen mit einer festen Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Dieser Vertrag enthält eine Verlängerungsoption für die feste Mietzeit von 5 Jahren, die einseitig von der SCHUMAG genutzt werden kann. Da die Ausübung dieser Option als nicht hinreichend sicher eingestuft wurde, sind mögliche zukünftige Leasingzahlungen aus der Ausübung der Option nicht in die entsprechende Leasingverbindlichkeit einbezogen worden.

Leasingverbindlichkeiten

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30.9.2020
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Mindestleasingzahlung 404 851 502 1.757
Zinsanteil 38 74 28 140
Leasingverbindlichkeit 366 777 474 1.617
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30.9.2019
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Mindestleasingzahlung 273 663 0 936
Zinsanteil 22 23 0 45
Leasingverbindlichkeit 251 640 0 891

Aus unkündbaren Leasing- und Mietverträgen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, ergeben sich folgende zusätzliche Mindestleasingzahlungen:

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30.9.2020
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Gesamt
TEUR TEUR TEUR
Nominalwert der Mindestleasingzahlungen 10 31 41
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30.9.2019
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Gesamt
TEUR TEUR TEUR
Nominalwert der Mindestleasingzahlungen 222 108 330

Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, bei denen SCHUMAG Leasingnehmer ist, wurden neben den Abschreibungen auf die zugrunde liegenden Nutzungsrechte (vgl. Anmerkung 15) folgende Beträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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2019/​20
TEUR
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -13
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen -178
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen mit zugrunde liegenden Vermögenswerten von geringem Wert -30
-221

Im Vorjahr wurden im Ergebnis der Betriebstätigkeit Mindestleasingzahlungen in Höhe von TEUR -275 als Aufwand erfasst.

SCHUMAG als Leasinggeber

SCHUMAG tritt nicht als Leasinggeber im Rahmen von Finanzierungsleasing auf. Im Rahmen von Operatingleasing-Verträgen vermietet die SCHUMAG im Wesentlichen eine Teilfläche der in 2010 errichteten Produktionshalle. Die feste, unkündbare Mietdauer für die ab dem 1. August 2016 vermietete Teilfläche der Produktionshalle läuft bis zum 31. Juli 2023.

Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operatingleasing-Verhältnissen haben folgende Fälligkeiten:

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30.9.2020
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Nominalwert der Mindestleasingzahlungen 120 220 0 340
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30.9.2019
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Nominalwert der Mindestleasingzahlungen 144 264 0 408

32. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)

Die nahe stehenden Unternehmen und Personen der SCHUMAG (ohne Organmitglieder der aufgeführten Gesellschaften sowie weiterer mit diesen verbundenen Unternehmen) für die Betrachtungszeiträume sind nachfolgend aufgeführt:

Gesellschafter

CoDa Beteiligungs GmbH, Aachen

ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Aachen

Nomainvest S.A., Eupen/​Belgien

Norbert Thelen (bis 20. Mai 2020)

Organmitglieder (= Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen)

Aufsichtsrat SCHUMAG Aktiengesellschaft

Vorstand SCHUMAG Aktiengesellschaft

Andere

dhk - Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Hinsichtlich der Gesellschafter verweisen wir auf die Stimmrechtsmitteilungen, die unter Anmerkung 36 wiedergegeben sind.

Die Organmitglieder sind unter Anmerkung 33 aufgeführt.

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

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2019/​20
Gesellschafter Organmitglieder Andere
Geschäftsbeziehung TEUR TEUR TEUR
Waren- und Dienstleistungsverkehr 0 0 14
Bezüge der Organmitglieder 0 290 0
Offenstehende Verbindlichkeiten 0 51 0
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2018/​19
Gesellschafter Organmitglieder Andere
Geschäftsbeziehung TEUR TEUR TEUR
Waren- und Dienstleistungsverkehr 0 0 45
Bezüge der Organmitglieder 0 514 0
Offenstehende Verbindlichkeiten 0 49 45

Die Bezüge der Organmitglieder werden im Vergütungsbericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichts erläutert.

Zu den Personen in Schlüsselpositionen gem. IAS 24 gehören bei SCHUMAG die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der SCHUMAG. Die gem. IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrats.

Die im Geschäftsjahr 2019/​20 aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
kurzfristig fällige Leistungen (ohne aktienbasierte Vergütung) 290 514
290 514

33. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Gesamtbezüge des Vorstands (kurzfristig fällige Leistungen) 239 460
davon erfolgsunabhängige Bezüge 239 460
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats (kurzfristig fällige Leistungen) 51 54
davon erfolgsunabhängige Bezüge 51 54
davon sonstige Auslagen 0 0

sonstige Auslagen an Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019/​20 kleiner TEUR 1

Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie eine Beschreibung des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht, der ein Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, enthalten.

Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands oder ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf TEUR 860 (Vorjahr TEUR 794). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind TEUR 11.853 (Vorjahr TEUR 12.543) zurückgestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der SCHUMAG sowie deren Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sind nachfolgend aufgeführt:

Aufsichtsrat

Dirk Daniel, Aachen

Vorsitzender

Rechtsanwalt/​Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner in der Daniel, Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaft mbB, Aachen, sowie Geschäftsführer bei der CoDa Beteiligungs GmbH, Aachen

Mitgliedschaft

Quip AG, Aachen (Mitglied des Aufsichtsrats)

Karl Josef Libeaux, Aachen

stellvertretender Vorsitzender (ab 14. Oktober 2019)

vereidigter Buchprüfer/​Steuerberater und Partner der Sozietaet Libeaux vereidigte Buchprüfer und Steuerberater, Aachen, sowie Geschäftsführer bei der ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Aachen

ohne weitere Mitgliedschaft

Rasim Alii, Würselen

Leiter Produktion der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Aachen

ohne weitere Mitgliedschaft

Catherine Noël, Eupen/​Belgien

Generalsekretärin der Nomainvest S.A., Eupen/​Belgien

Mitgliedschaft

New Laser S.A., St. Vith/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

NMC International S.A., Luxemburg/​Luxemburg (Mitglied des Verwaltungsrats)

NOËL MANAGEMENT + FINANCE S.A., Eupen/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

Nomainvest S.A., Eupen/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

Yves Noël, Eupen/​Belgien

Verwaltungsratsvorsitzender der NMC International S.A., Luxemburg/​Luxemburg

Verwaltungsratsvorsitzender der NMC S.A., Eynatten/​Belgien

Verwaltungsratspräsident und CEO der Nomainvest S.A., Eupen/​Belgien

Mitgliedschaft

BePharBel Manufacturing S.A, Courcelles/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

BePharBel S.A., Courcelles/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

Meusinvest Ostbelgieninvest Venture Europe S.A., Eupen/​Belgien

(Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Nanocyl S.A., Sambreville/​Belgien (Mitglied des Verwaltungsrats)

NMC International S.A., Luxemburg/​Luxemburg (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

NMC S.A., Eynatten/​Belgien (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Nomainvest S.A., Eupen/​Belgien (Präsident des Verwaltungsrats)

Quip AG, Baesweiler (Mitglied des Aufsichtsrats)

Talbot Services GmbH, Aachen (Mitglied des Beirats)

Ralph Schnitzler, Stolberg (ab 20. Januar 2020)

Leiter Auftragsbearbeitung /​ Materialwirtschaft der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Aachen

ohne weitere Mitgliedschaft

Vorstand

Johannes Wienands, Aachen

Dipl.-Kaufmann

Mitgliedschaft

Global Venture Partner AG, Hünstetten (Mitglied des Aufsichtsrats)

35. Honorare des Abschlussprüfers

Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss geprüft. Das für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers ist nachfolgend angegeben:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 178 110
178 110
davon für Vorjahr 58 -

35. Angaben zum Bestehen einer Beteiligung

Frau Elisheva Libeaux, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 27. September 2019 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 10,37 % (414.930 Stimmrechte) beträgt, dass ihr hiervon 10,37 % (414.930 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen sind und dass ihr dabei von folgendem kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft 3 % oder mehr beträgt, Stimmrechte zugerechnet werden:

ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Deutschland

(Zurechnung: 10,37 % entsprechend 414.930 Stimmrechten).

Herr Peter Aloysius Aßmann, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 20. Mai 2020 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 8,62 % (344.725 Stimmrechte) beträgt.

Herr Norbert Thelen, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 20. Mai 2020 die Schwellen von 3 % und 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.

Die Allerthal-Werke AG, Köln, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 31. August 2020 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,03 % (201.100 Stimmrechte) beträgt.

Die Schumag-Stiftung, Aachen, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 15. September 2020 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 3,93 % (236.000 Stimmrechte) beträgt.

Die CoDa Beteiligungs GmbH, Aachen, Deutschland, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 15. September 2020 die Schwelle von 30 % überschritten hat und zu diesem Tag 30,21 % (1.812.373 Stimmrechte) beträgt.

Die Nomainvest S.A., Eupen, Belgien, hat unserer Gesellschaft gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHUMAG Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, Deutschland, am 15. September 2020 die Schwelle von 30 % überschritten hat und zu diesem Tag 32,16 % (1.929.477 Stimmrechte) beträgt.

Gem. den uns vorliegenden Informationen hat sich die ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Deutschland, an der Kapitalerhöhung in Höhe ihres bisherigen Stimmrechtsanteils beteiligt, so dass dieser weiterhin 10,37 % (neu: 622.395 Stimmrechte) beträgt, während Herr Peter Aloysius Aßmann, Deutschland, sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligt hat, so dass sich sein Stimmrechtsanteil auf 5,75 % (wie bisher: 344.725 Stimmrechte) reduzierte. Da keine relevanten Schwellen über- oder unterschritten wurden, erfolgten diesbezüglich keine Stimmrechtsmitteilungen. Da auch die Allerthal-Werke AG, Köln, keine Stimmrechtsmitteilung abgegeben hat, ist davon auszugehen, dass sich deren Stimmrechtsanteil mindestens auf 5 % (300.000 Stimmrechte) beläuft.

Demnach hielten zum Abschlussstichtag folgende Parteien mehr als 3 % der Anteile an der SCHUMAG:

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Nomainvest S.A.: 32,16 %
CoDa Beteiligungs GmbH: 30,21 %
ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH: 10,37 %
Peter Aloysius Aßmann (Mitarbeiteraktien): 5,75 %
Allerthal-Werke AG (mindestens): 5,00 %
Schumag-Stiftung: 3,93 %
Streubesitz: 12,58 %

36. Anteilsbesitzliste

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Gesellschaft und Sitz Anteil Schumag AG Nominalkapital Eigenkapital 1) Ergebnis des Geschäftsjahres 1)
BR Energy GmbH, Aachen 100% TEUR 100 TEUR 0 2) TEUR 26
Schumag Romania S.R.L., Timisoara, Chisoda/​Rumänien 100% TRON 9.560 TEUR 1.655 TEUR 156

1) nach jeweiligem Landesrecht
2) nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag: TEUR 4.391

37. Erklärung nach § 161 AktG

Im Januar 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der SCHUMAG die aktuelle Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG abgegeben und im Internet unter www.schumag.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

38. Zusätzliche Informationen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Überleitungsrechnung gem. IAS 7

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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Leasingverbindlichkeiten Sonstige Darlehen Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
30.9.2019 1.567 891 500 2.958
Zahlungswirksame Veränderungen 1.216 -341 0 875
Nicht zahlungswirksame Veränderungen 0 1.067 0 1.067
30.9.2020 2.783 1.617 500 4.900
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Leasingverbindlichkeiten Sonstige Darlehen Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
30.9.2018 501 140 500 1.141
Zahlungswirksame Veränderungen 1.066 -505 0 561
Nicht zahlungswirksame Veränderungen 0 1.256 0 1.256
30.9.2019 1.567 891 500 2.958

Im Geschäftsjahr 2019/​20 erfolgten im Rahmen des Zugangs von Nutzungsrechten nach IFRS 16 nicht-zahlungswirksame Investitionstätigkeiten in Höhe von TEUR 951 sowie nicht-zahlungswirksame Finanzierungstätigkeiten in Höhe von TEUR 924.

Die Auszahlungen für Ertragsteuern im Berichtsjahr (TEUR 141) betrafen zum einen die Körperschaftsteuer der SCHUMAG für das Geschäftsjahr 2018/​19 und zum anderen aus einer Betriebsprüfung der rumänischen Tochtergesellschaft nachzuzahlende Steuern im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen.

Die Ein-/​Auszahlungen für Ertragsteuern sind dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, die für Zinsen dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzuordnen.

Ergänzende Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung befinden sich auch im zusammengefassten Lagebericht unter den Ausführungen zur Finanzlage.

39. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ende November 2020 wurde der zuletzt im September 2019 verlängerte und ursprünglich bis zum 30. September 2021 laufende Standortsicherungstarifvertrag bis zum 30. April 2023 verlängert. Neben der Fortführung der 37,5-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich wurde hierin u.a. vereinbart, dass die Belegschaft auf das Weihnachtsgeld 2020 sowie das Urlaubsgeld 2021 verzichtet.

Ansonsten lagen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag vor.

 

Aachen, 27. Januar 2021

SCHUMAG Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Johannes Wienands

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Schumag Aktiengesellschaft, Aachen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Schumag Aktiengesellschaft, Aachen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Schumag Aktiengesellschaft, Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB bzw. § 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "Grundlagen" des Konzern-Anhangs sowie die Angaben im Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" und dort im Unterabschnitt "Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken" des zusammengefassten Lageberichts. Hierin beschreibt der gesetzliche Vertreter, sollte es nicht gelingen, die negative Umsatzentwicklung durch die vorgesehenen Vertriebsmaßnahmen zur Stärkung der Absatzmarktsituation der Schumag Aktiengesellschaft zu stoppen, könnte dies den Bestand der Schumag Aktiengesellschaft und ihrer Tochterunternehmen gefährden, wenn die dann daraus resultierenden Liquiditätsprobleme nicht gelöst werden. Wie im Abschnitt "Grundlagen" des Konzern-Anhangs und im Unterabschnitt "Zusammenfassende Risikobeurteilung und bestandsgefährdende Risiken" des zusammengefassten Lageberichts dargelegt, deutet diese Gegebenheit auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des der Schumag Aktiengesellschaft und ihrer Tochterunternehmen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Die Einschätzung der Fähigkeit der Schumag Aktiengesellschaft und ihrer Tochterunternehmen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit unterliegt einer bedeutsamen Beurteilung des gesetzlichen Vertreters. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung entsprechend Artikel 10 Abs. 2 Buchst, c) EU APrVO.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst von dem gesetzlichen Vertreter der Schumag Aktiengesellschaft seine Einschätzung der Fähigkeit der Schumag Aktiengesellschaft und ihrer Tochterunternehmen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit eingeholt. Unter Berücksichtigung der von dem gesetzlichen Vertreter identifizierten Ereignisse und Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Schumag Aktiengesellschaft und ihrer Tochterunternehmen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, haben wir beurteilt, ob die Anwendung des von dem gesetzlichen Vertreter der Aufstellung des Konzernabschlusses zugrunde gelegten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist und ob im Zusammenhang mit den identifizierten Ereignissen oder Gegebenheiten eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit besteht. Hierzu haben wir die von dem gesetzlichen Vertreter der Schumag Aktiengesellschaft erstellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Planung für das Geschäftsjahr 2020/​2021 sowie deren Fortschreibung für das Geschäftsjahr 2021/​2022 gewürdigt. Zu diesem Zweck haben wir unter anderem beurteilt, ob die von dem gesetzlichen Vertreter vorgesehene dreisäulige Vertriebsstrategie zur Stärkung der Absatzmarktsituation geeignet ist, die Ertragskraft der Schumag Aktiengesellschaft voraussichtlich zu verbessern und ob die Pläne für diese Maßnahmen unter den gegebenen Umständen durchführbar sind. Die der Planung zugrunde liegenden Annahmen haben wir auf deren Plausibilität und Nachvollziehbarkeit, die zugrunde liegenden Daten auf deren Verlässlichkeit beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir die retrospektive Prognosegüte der vergangenen Planungsperiode unter anderem anhand der im Geschäftsjahr 2019/​2020 erfolgten liquiditätswirksamen Umsetzung der sich gegenseitig bedingenden Maßnahmen des Finanzierungskonzepts gewürdigt und Gespräche mit dem gesetzlichen Vertreter zur Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der zukunftsgerichteten Planungsannahmen geführt. Von dem gesetzlichen Vertreter haben wir eine schriftliche Erklärung zu den Plänen für die vorgesehenen Maßnahmen und zu deren Durchführbarkeit eingeholt. Auf Grundlage der bei unseren Prüfungshandlungen gewonnenen Erkenntnisse haben wir beurteilt, ob die Darstellung der wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht unter den gegebenen Umständen angemessen ist.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die periodengerechte Umsatzrealisierung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

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1

Risiko für den Konzernabschluss

2

Prüferisches Vorgehen

3

Verweis auf zugehörige Angaben

Periodengerechte Umsatzrealisierung

1 Risiko für den Konzernabschluss

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Schumag Aktiengesellschaft sind in den Umsatzerlösen unter anderem solche aus dem Verkauf von Präzisionsteilen in Höhe von € 30,4 Mio. (Segment Schumag) enthalten. Die Umsatzrealisierung erfolgt grundsätzlich zeitpunktbezogen, sobald die Beherrschungsmacht an den fertigen Erzeugnissen auf den jeweiligen Kunden übergegangen ist.

Im Schumag-Konzern kommt die Lieferbedingung FCA (Free Carrier) zur Anwendung, die den Zeitpunkt des Übergangs der Beherrschungsmacht wesentlich determiniert. Bei dieser Lieferbedingung, bei der der Übergang der Beherrschungsmacht im Zeitpunkt der Übergabe der fertigen Erzeugnisse an den vom Käufer benannten Spediteur erfolgt, besteht das Risiko, dass Umsatzerlöse nicht periodengerecht, sondern zu früh erfasst werden. Insofern war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

2 Prüferisches Vorgehen

Neben der Erlangung eines Verständnisses des im Geschäftsjahr veränderten Prozesses der periodengerechten Umsatzerfassung haben wir für in Abhängigkeit von Umsatzhöhe und Lieferbedingung FCA bewusst ausgewählte Umsätze vor dem Abschlussstichtag Einzelfallprüfungshandlungen durchgeführt. Der dabei untersuchte und unmittelbar dem Abschlussstichtag vorangegangene Zeitraum deckt regelmäßig jene Zeitspanne ab, die von der Bereitstellung der fertigen Erzeugnisse im Versandlager bis zur Übergabe an den vom Käufer benannten Spediteur einschließlich der Abwicklung der Zollformalitäten benötigt wird. Anhand unserer vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen haben wir die periodengerechte Umsatzrealisierung nachvollzogen.

3 Verweis auf zugehörige Angaben

Hinsichtlich der im Schumag-Konzern angewandten Grundsätze zur Umsatzrealisierung verweisen wir auf Textziffer 2.3.2 des Konzern-Anhangs. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten ist in Textziffer 5. des Konzern-Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen:

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die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB bzw. § 315d HGB,

den im Geschäftsbericht 2019/​2020 enthaltenen Bericht des Aufsichtsrats,

die im Geschäftsbericht 2019/​2020 enthaltene Versicherung des gesetzlichen Vertreters nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und nach § 315 Abs. 1 Satz 6 HGB sowie

die übrigen Teile des Geschäftsberichts 2019/​2020 mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. August 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Mai 2020 unter der aufschiebenden Bedingung, dass wir auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. August 2020 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/​2020 gewählt werden, vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind für das Geschäftsjahr 2019/​2020 zum zweiten Mal als Abschlussprüfer der Schumag Aktiengesellschaft, Aachen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ulf Kellerhoff.

 

Düsseldorf, den 28. Januar 2021

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Niclas Rauscher, Wirtschaftsprüfer

Ulf Kellerhoff, Wirtschaftsprüfer

Versicherung des gesetzlichen Vertreters für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Aachen, 27. Januar 2021

SCHUMAG Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Johannes Wienands

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des DCGK nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Wir erklären gemäß § 161 AktG, dass bei der SCHUMAG Aktiengesellschaft ("SCHUMAG") seit der letzten Entsprechenserklärung vom Januar 2020 den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017 mit Berichtigung am 19. Mai 2017) ("DCGK 2017") bis zur Bekanntmachung der Neufassung des DCGK im Bundesanzeiger am 20. März 2020 sowie den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") ab dessen Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 entsprochen wurde und künftig den Empfehlungen des DCGK 2020 entsprochen wird, mit folgenden Ausnahmen:

Nach Nummer 3.8 Abs. 2 DCGK 2017 ist bei einem Abschluss einer D&O-Versicherung für den Vorstand ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1 1/​2-fachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds zu vereinbaren. Nach Nummer 3.8 Abs. 3 soll in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. Bei der SCHUMAG wurde ein Selbstbehalt für den Aufsichtsrat, wie in der deutschen Wirtschaft überwiegend praktiziert, bisher nicht vereinbart, da die Vereinbarung eines solchen Selbstbehalts nach unserer Ansicht weder eine verhaltenssteuernde Wirkung auf die Organmitglieder hätte noch als Motivationshilfe geeignet ist.

Vom Vorstand der SCHUMAG wurden an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (namentlich Compliance-Richtlinien für unsere Beschäftigten und ein Risikomanagement-Handbuch sowie weitere Komponenten) eingerichtet, um für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen (Compliance Management System), die mit dem vorhandenen konzernübergreifenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Rahmen der jährlichen Abschlussprüfungen von Gesellschaft und Konzern bisher beanstandungsfrei überprüft wurden. Diese Maßnahmen werden mithin als ausreichend bzw. angemessen erachtet, der Empfehlung in Nummer 4.2.3 Abs. 1 Satz 2 DCGK 2017 wurde insoweit entsprochen. Abgewichen wurde hingegen von der weiteren Empfehlung, Grundzüge der Maßnahmen offenzulegen. Denn unsere Gesellschaft steht laufend vor der Aufgabe, sich zunächst auf Veränderungen im Rahmen gesetzlicher Anforderungen für Rechnungslegung und Reporting einzustellen, die einerseits immer umfangreicher bzw. komplexer werden und mit denen - wie hier - andererseits Berichtsempfehlungen seitens der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht hinreichend abgestimmt erscheinen. Vor diesem Hintergrund erfolgte vorrangig die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften.

Nach Nummer 4.1.3 Satz 3, 1. Halbsatz DCGK 2017 soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Hierunter wird gemeinhin ein institutionalisiertes Hinweisgeber- bzw. Whistleblower-System verstanden, in dem Beschäftigten innerhalb des Konzerns garantiert wird, bestimmte Verstöße anonym bzw. unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität mitteilen zu können, beispielsweise eine anonyme, elektronische Kommunikationsplattform. Bisher bestand in unserem Unternehmen kein derartiges Hinweisgebersystem. Denn es bestanden für Beschäftigte in unserem Unternehmen Möglichkeiten, etwaige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien zur Anzeige zu bringen, gegebenenfalls auch auf vertrauliche Weise, die als ausreichend und zumutbar erachtet wurden. Abgesehen davon, dass für die Gesellschaft keine Rechtspflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht, waren bei unserer Abwägung unter anderem auch potentielle Nachteile solcher Hinweisgebersysteme berücksichtigt worden, beispielsweise Risiken ihres Missbrauchs sowie potentiell negative Effekte auf Betriebsklima und Mitarbeitermotivation.

Nach Nummer 4.2.1 Satz 1 DCGK 2017 soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Vom 1. Dezember 2018 bis zum 8. März 2019 bestand der Vorstand aufgrund einer Nachfolgeregelung aus zwei Mitgliedern, wobei Herr Dr. Ohlinger zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt wurde. Seit dem 8. März 2019 bestand der Vorstand im Hinblick auf die mittelständische Organisationsstruktur der SCHUMAG wieder nur aus einer Person. Auch aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft erschien dies schon aus Kostengründen angezeigt.

Nach Nummer 4.2.3 Abs. 6 DCGK 2017 soll der Vorsitzende des Aufsichtsrats die Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderungen informieren. Dies erfolgte nicht, da die Grundzüge des Vergütungssystems bereits im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts ausführlich beschrieben wurden.

Der DCGK empfiehlt nach Nummer 4.2.5 Abs. 3 Sätze 1 und 2, dass im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied bestimmte Detailangaben zu Vergütungen dargestellt und für diese Informationen zudem die dem DCGK beigefügten Mustertabellen verwandt werden. Dem wurde für unsere Gesellschaft nicht gefolgt, weil die Darstellungen in den Anhängen des Jahres- und Konzernabschlusses ausreichend und unter dem Gesichtspunkt des Informationsnutzens angemessen erschienen.

Nach Nummer 5.3.1 Satz 1 DCGK 2017 soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Der DCGK empfiehlt hierbei konkret in Nummer 5.3.2 die Bildung eines Prüfungsausschusses. Bei der SCHUMAG wurde lediglich ein Wirtschaftsausschuss und ein Personalausschluss gebildet. Andere Ausschüsse waren, da der aus nur sechs Personen bestehende Aufsichtsrat alle anstehenden Themen grundsätzlich im Plenum behandeln wollte, nicht eingerichtet.

Nach Ziffer 5.3.3 DCGK 2017 soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Dies erfolgte nicht, weil Beschlüsse des Aufsichtsrats über Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung ohnehin nach § 124 Abs. 3 Satz 5 1. Halbsatz AktG nur der Mehrheit der Stimmen der vier Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat bedürfen.

Zu Nummer 5.4.1 Abs. 2 Sätze 1 und 2 DCGK 2017 hatte der Aufsichtsrat weder konkrete Ziele für seine Zusammensetzung unter Berücksichtigung von spezifischen, im DCGK genannten Kriterien (namentlich "Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder", "Vielfalt (Diversity)", "Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2", "festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer") festgelegt noch ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet; dem entsprechend erfolgte hierzu bzw. zur Umsetzung auch nicht die Veröffentlichung im Corporate Governance Bericht. Der Aufsichtsrat war der Auffassung, dass derartige Einschränkungen gegenüber anderen Kriterien für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht ohne Weiteres sachgerecht sind und wollte über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell entscheiden. Unberührt vom Vorstehenden blieb die Erfüllung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Verpflichtungen im Hinblick auf die Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat (§ 111 Abs. 5 AktG sowie Angaben dazu in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB).

Nach Nummer 5.4.1 Abs. 5 Satz 2 DCGK 2017 soll auf der Webseite des Unternehmens für alle Aufsichtsratsmitglieder - jährlich aktualisiert - ihr Lebenslauf, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt, ergänzt durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat veröffentlicht werden. Davon wurde aus organisatorischen Gründen sowie auch deshalb abgewichen, weil das Erfordernis einer laufenden Vorhaltung solcher Informationen im Hinblick auf die Gegebenheiten des Unternehmens nicht als überzeugend erschien.

Nach Nummer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK 2017 soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung (zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre) die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich (d.h. mit direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien) an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen, und zwar beschränkt auf solche Umstände, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Von dieser Empfehlung wurde abgewichen, denn Inhalt und Umfang der Anforderungen des DCGK 2017 waren nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats insoweit nicht hinreichend bestimmt. Aus Gründen der erstrebten Rechtssicherheit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hielt sich die Gesellschaft bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung ausschließlich an die gesetzlichen Angabepflichten bei Wahlvorschlägen eines Aufsichtsratskandidaten an die Hauptversammlung. Außerdem legte sie die Beziehungen zu nahestehenden Personen nach den gesetzlichen Vorgaben im Geschäftsbericht offen.

Nach Nummer 5.4.3 Satz 3 DCGK 2017 sollen den Aktionären Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz bekannt gegeben werden. Die Bekanntgabe von Kandidatenvorschlägen für den Aufsichtsratsvorsitz erfolgte nicht, weil der Aufsichtsrat eine Stimmabgabe in der Hauptversammlung für oder gegen einen Kandidaten im Hinblick auf ein mögliches Amt als Vorsitzender bei Wahlen zum Aufsichtsrat für nicht praktikabel hielt.

Nach Nummer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK 2017 soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie den Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen berücksichtigen. Die Satzung der SCHUMAG sieht bisher nur feste Vergütungsbestandteile für Aufsichtsratsmitglieder vor, wobei die Vergütungen für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat zwar gestaffelt erhöht sind, hingegen eine Berücksichtigung des Vorsitzes bzw. der Mitgliedschaft in Ausschüssen im Hinblick auf die Organisationsstruktur der Gesellschaft nicht erfolgt.

Nach Nummer 5.5.3 Satz 1 DCGK 2017 soll der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Die SCHUMAG schloss sich dieser Empfehlung nicht an und räumte in der Regel dem Grundsatz der Vertraulichkeit von Beratungen im Aufsichtsrat (vgl. § 116 Satz 2 AktG und Nummer 3.5 Abs. 1 Satz 2 DCGK 2017) den Vorrang ein.

Nach Nummer 7.1.1 Satz 2 DCGK 2017 soll die Gesellschaft, sofern sie - was im Falle von SCHUMAG zutrifft - nicht verpflichtet ist, Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen, die Aktionäre unterjährig neben dem Halbjahresbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, unterrichten. Dieser Empfehlung wurde nicht entsprochen. Denn die SCHUMAG als kleine und mit ihren Aktien in weniger stark reglementierten Börsensegmenten notierte Gesellschaft sollte nach unserer Ansicht von den Erleichterungen profitieren können, die mit dem Wegfall von gesetzlichen Pflichten zur Veröffentlichung der Zwischenmitteilungen für das erste und dritte Geschäftsjahresquartal verbunden sind. Hierzu wird verwiesen auf die entsprechende Lockerung von gesetzlichen Vorgaben zur unterjährigen Finanzberichterstattung, die mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20. November 2015 erfolgt ist.

Nach Nummer 7.1.2 Satz 3 DCGK 2017 sollen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende sowie die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Dieser Empfehlung wurde und aus organisatorischen Gründen nicht gefolgt, eine zeitnahe Veröffentlichung wurde aber weiterhin angestrebt.

A.2 DCGK 2020

Nach A.2 DCGK 2020 soll den Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Hierunter wird gemeinhin ein institutionalisiertes Hinweisgeber- bzw. Whistleblower-System verstanden, in dem Beschäftigten innerhalb des Konzerns garantiert wird, bestimmte Verstöße anonym bzw. unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität mitteilen zu können, beispielsweise eine anonyme, elektronische Kommunikationsplattform. Bisher bestand in unserem Unternehmen kein derartiges Hinweisgebersystem und der Vorstand beabsichtigt derzeit auch nicht, ein solches einzurichten. Denn es bestanden und bestehen für Beschäftigte in unserem Unternehmen Möglichkeiten, etwaige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien zur Anzeige zu bringen, gegebenenfalls auch auf vertrauliche Weise, die als ausreichend und zumutbar erachtet wurden und werden. Abgesehen davon, dass für die Gesellschaft keine Rechtspflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht, sind bei unserer Abwägung unter anderem auch potentielle Nachteile solcher Hinweisgebersysteme berücksichtigt worden, beispielsweise Risiken ihres Missbrauchs sowie potentiell negative Effekte auf Betriebsklima und Mitarbeitermotivation.

C.2 DCGK 2020

Der Empfehlung in C.2 DCGK 2020, eine Altersgrenze für den Aufsichtsrat festzulegen und in der Erklärung zur Unternehmensführung anzugeben, wurde und wird nicht gefolgt. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Auffassung, dass derartige Einschränkungen gegenüber anderen Kriterien für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht ohne Weiteres sachgerecht sind und er über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell entscheiden möchte.

C.13 DCGK2020

Nach C.13 DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich (d.h. mit direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien) an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen, und zwar beschränkt auf solche Umstände, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Von dieser Empfehlung wurde und wird abgewichen, denn Inhalt und Umfang der Anforderungen des DCGK sind nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats insoweit nicht hinreichend bestimmt. Aus Gründen der erstrebten Rechtssicherheit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hält sich die Gesellschaft bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung ausschließlich an die gesetzlichen Angabepflichten bei Wahlvorschlägen eines Aufsichtsratskandidaten an die Hauptversammlung. Außerdem legt sie die Beziehungen zu nahestehenden Personen nach den gesetzlichen Vorgaben im Geschäftsbericht offen.

C.14 DCGK 2020

Nach C.14 DCGK 2020 soll auf der Internetseite des Unternehmens für alle Aufsichtsratsmitglieder - jährlich aktualisiert - ihr Lebenslauf, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt, ergänzt durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat veröffentlicht werden. Davon wurde und wird aus organisatorischen Gründen sowie auch deshalb abgewichen, weil das Erfordernis einer laufenden Vorhaltung solcher Informationen im Hinblick auf die Gegebenheiten des Unternehmens nicht als überzeugend erscheint.

D.2 und 3 DCGK 2020

Nach D.2 DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden, wobei die Namen der Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzenden in der Erklärung zur Unternehmensführung genannt werden sollen. In D.3 DCGK 2020 wird hierbei konkret die Bildung eines Prüfungsausschusses empfohlen. Diesen Empfehlungen wurde und wird nicht in vollem Umfang entsprochen. Bei der SCHUMAG wurde lediglich ein Wirtschaftsausschuss und ein Personalausschluss gebildet, deren Mitglieder und Vorsitzende in der Erklärung zur Unternehmensführung namentlich benannt wurden. Andere Ausschüsse sind und werden, da der aus nur sechs Personen bestehende Aufsichtsrat alle anstehenden Themen im Plenum behandeln wollte und grundsätzlich auch künftig will, nicht eingerichtet. Da derzeit kein Prüfungsausschuss besteht, konnten und können die entsprechenden Erklärungen zu D.4 DCGK 2020 und D.11 DCGK 2020 nicht abgegeben werden.

D.5 DCGK

Unter D.5 DCGK 2020 wird die Bildung eines Nominierungsausschusses, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt, empfohlen. Dies erfolgte bisher nicht und wird auch in Zukunft nicht erwogen, weil Beschlüsse des Aufsichtsrats über Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung ohnehin nach § 124 Abs. 3 Satz 5 1. Halbsatz AktG nur der Mehrheit der Stimmen der vier Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat bedürfen.

D.7 DCGK

Nach D.7 DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand tagen. Aufgrund des durch die laufende Restrukturierung erforderlichen engen Abstimmungsbedarfs zwischen Aufsichtsrat und Vorstand wurde dieser Empfehlung bisher nicht entsprochen. Daran wird zunächst im Hinblick auf den weiterhin laufenden Restrukturierungsprozess festgehalten; der Aufsichtsrat plant jedoch, in naher Zukunft regelmäßig auch ohne den Vorstand zu tagen.

D.12 DCGK

Unter D.12 DCGK 2020 wird empfohlen, dass die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten. Die SCHUMAG gewährleistet durch eigene Mitarbeiter und in Abstimmung mit der Gesellschaft auch durch ihre externen Berater, dass der Aufsichtsrat sich jederzeit mit Fragen zu der Tätigkeit informieren kann und über sich ergebende Änderungen der Tätigkeit informiert wird. Dies erachtet die Gesellschaft als ausreichend. Regelmäßige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne von Schulungen oder Seminaren sind nicht vorgesehen und werden lediglich bei Bedarf durchgeführt.

E.1 DCGK 2020

Nach E. l S. 2 DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Die SCHUMAG schließt sich dieser Empfehlung - wie bisher - auch künftig nicht an und wird in der Regel dem Grundsatz der Vertraulichkeit von Beratungen im Aufsichtsrat (vgl. § 116 Satz 2 AktG und Nummer 3.5 Abs. 1 Satz 2 des Kodex) den Vorrang einräumen.

F.2 DCGK 2020

Nach F.2 DCGK 2020 sollen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende sowie die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Dieser Empfehlung wurde und wird aus organisatorischen Gründen nicht gefolgt, eine zeitnahe Veröffentlichung wird aber weiterhin angestrebt.

F.3 DCGK 2020

Nach F.3 DCGK 2020 soll die Gesellschaft, sofern sie - was im Falle von SCHUMAG zutrifft - nicht verpflichtet ist, Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen, die Aktionäre unterjährig neben dem Halbjahresbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, informieren. Dieser Empfehlung wurde und wird auch künftig nicht entsprochen. Denn die SCHUMAG als kleine und mit ihren Aktien in weniger stark reglementierten Börsensegmenten notierte Gesellschaft sollte nach unserer Ansicht von den Erleichterungen profitieren können, die mit dem Wegfall von gesetzlichen Pflichten zur Veröffentlichung der Zwischenmitteilungen für das erste und dritte Geschäftsjahresquartal verbunden sind.

G.I DCGK 2020

In der seit März 2020 maßgeblichen Fassung des DCGK sind unter G.I neue Empfehlungen zur Festlegung eines Vergütungssystems im Sinne des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) enthalten. Das ARUG II sieht zur Umsetzung eine Übergangsfrist ab dem 31. Dezember 2020 vor. Demgemäß plant der Aufsichtsrat, ein Vergütungssystem nach Maßgabe des ARUG II aufzusetzen und dieses Vergütungssystem der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 zur Billigung vorzulegen und sodann zukünftig auf Basis des Vergütungssystems die Vergütung der Vorstandsmitglieder festzusetzen. Insoweit weicht die Gesellschaft bis dahin von den Empfehlungen in G.I ab.

G.17 DCGK 2020

Nach G.17 DCGK soll bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden. Die Satzung der SCHUMAG sieht bisher nur feste Vergütungsbestandteile für Aufsichtsratsmitglieder vor, wobei die Vergütungen für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat zwar gestaffelt erhöht sind, hingegen eine Berücksichtigung des Vorsitzes bzw. der Mitgliedschaft in Ausschüssen nicht erfolgt; daran soll zunächst im Hinblick auf die Organisationsstruktur der Gesellschaft festgehalten werden.

 

Aachen, im Januar 2021

SCHUMAG Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat

Der Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die SCHUMAG AG befindet sich trotz einer Vielzahl realisierter Restrukturierungsmaßnahmen nach wie vor in einer nicht einfachen Situation, die sich durch das Ausbrechen der Corona-Pandemie weiter verschärft hat. Wichtige Teilziele zur Stabilisierung des Unternehmens wurden dennoch erreicht. Die Personalkosten wurden schnell und erheblich gesenkt, die finanzielle Ausstattung gestärkt, ein Erneuerungsprogramm für die IT sowohl für die Infrastruktur als auch in ein neues ERP-System abgeschlossen. Viele Altlasten wurden bereinigt, an entscheidenden Stellen wichtiges, neues Personal eingesetzt und auch in der Produktion die umfassende Modernisierung der SCHUMAG gestartet, um das Unternehmen dauerhaft wettbewerbsfähig zu machen. Alle diese wichtigen Schritte zur dauerhaften Stabilisierung der Gesellschaft wurden vom Aufsichtsrat sehr eng begleitet.

Überblick über die Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019/​20 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben vollumfänglich wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Maßstab für die Überwachung waren insbesondere die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Vorstands sowie die Leistungsfähigkeit des Risikomanagements. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend informiert. Schwerpunkte dabei waren die Liquiditäts-, Ertrags- und Finanzlage, die Unternehmensplanung (namentlich Investitions-, Personal- und Finanzplanung), der Geschäftsverlauf, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage der Gesellschaft und des Konzerns, die Risikolage und das Risikomanagement sowie der Halbjahresbericht. Wesentlich waren auch die notwendigen, über ein normales Maß hinausgehenden Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Corona-Krise. Mit der Lage und der Entwicklung von Gesellschaft und Konzern sowie den Geschäftsvorfällen im Geschäftsjahr 2019/​20 haben wir uns intensiv befasst.

Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden im Einzelnen mit dem Vorstand diskutiert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit uns ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir zusammen mit dem Vorstand ausführlich erörtert. Die vorgelegten Berichte haben wir auf ihre Plausibilität und Vollständigkeit hin überprüft und mit dem Vorstand, soweit notwendig, diskutiert. Darüber hinaus haben wir uns vom Vorstand ergänzende Informationen geben lassen. Die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, die Leistungsfähigkeit der Unternehmensorganisation und deren Wirtschaftlichkeit hat der Aufsichtsrat kritisch hinterfragt und nach umfassender Wertung als gegeben erachtet.

Über Beschlussvorschläge des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung entschieden.

Sitzungen

Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2019/​20 vier Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats statt (am 14. Oktober 2019, 17. Dezember 2019,18. Dezember 2019 und 28. September 2020). Daneben wurden sieben Aufsichtsratssitzungen im Rahmen einer Telefonkonferenz - dies war insbesondere der Corona-Situation geschuldet - abgehalten, und zwar am 9. März 2020, 15. April 2020, 27. April 2020, 21. Juli 2020, 17. August 2020, 3. September 2020 und 4. September 2020.

Die Teilnahme der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder an den jeweiligen Sitzungen stellt sich wie folgt dar:

scrollen
Name Teilnahme Sitzungen Anwesenheit
in %
Rasim Alii 11 11 100,00
Dirk Daniel
Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 30.04.2019)
11 11 100,00
Karl Josef Libeaux
stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 14.10.2019)
11 11 100,00
Catherine Noël 11 11 100,00
Yves Noël 11 11 100,00
Ralph Schnitzler (ab 20.01.2020) 8 8 100,00

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und einzelne, besonders fachkundige Mitglieder des Aufsichtsrats hatten über die Aufsichtsratssitzungen hinaus regelmäßigen, wöchentlichen Kontakt zum Vorstand. Der Vorstand informierte dabei unmittelbar und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle sowie die Maßnahmen zur strategischen Geschäftsausrichtung.

Beratungsschwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2019/​20

Am 14. Oktober 2019 wurde schwerpunktmäßig die aktuell kritische Lage der SCHUMAG besprochen. Wichtige Punkte waren die Verschiebung der Auszahlung vom Weihnachtsgeld 2019 sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung der finanziellen Situation des Unternehmens. Zu den wesentlichen Punkten in diesem Zusammenhang, die vom Vorstand vorgestellt wurden, gehörten eine Kapitalerhöhung, die dafür vorher notwendige Kapitalherabsetzung, die Verhandlungen mit dem Pensionssicherungsverein zur temporären Übernahme der Rentenzahlungen der Gesellschaft sowie der Verkauf weiteren nicht betriebsnotwendigen Vermögens.

In der Sitzung am 17. Dezember 2019 wurde im Wesentlichen die aktuelle Situation der Gesellschaft inkl. der Auswirkungen auf das EBIT und die Liquidität besprochen. Ein Forecast auf Basis der einzuleitenden Maßnahmen wurde vom Vorstand vorgestellt. In einem weiteren Beschluss wurde die Frauenquote für den Vorstand bis zum 30. November 2021 festgelegt.

Eine weitere Sitzung fand am 18. Dezember 2019 nach der außerordentlichen Hauptversammlung statt. Auf dieser Sitzung wurde nur die aufgrund der Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft erforderliche Anpassung der Satzung beschlossen.

Am 9. März 2020 fand aufgrund der Corona-Pandemie erstmals eine Aufsichtsratssitzung in Form einer Telefonkonferenz statt. Auf dieser wurde der Entscheidung des Vorstands, die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018/​19 gem. des Covid-19-GesR-Gesetz abweichend von den Regelungen im Aktiengesetz innerhalb des Geschäftsjahrs (bis spätestens 30. September 2020) stattfinden zu lassen, zugestimmt.

In der Sitzung am 15. April 2020 wurde der Verkauf des Hauptverwaltungsgebäudes an die SCHUMAG Immobilien Management GmbH sowie der Verkauf einer freien Grünfläche an die Stadt Aachen beschlossen.

Der Jahres- und Konzernabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/​19 waren in der Sitzung vom 27. April 2020 die Beratungsschwerpunkte. Der Aufsichtsrat billigte den durch den Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/​19.

Der Aufsichtsrat genehmigt dem Vorstand in seiner Sitzung vom 21. Juli 2020, zur Ausweitung der Betriebsmittelfinanzierung die Immobilie in Aachen mit einer Grundschuld zu belasten.

In der Aufsichtsratssitzung am 17. August 2020 wurde dem Beschluss des Vorstands hinsichtlich der Kapitalerhöhung der Gesellschaft von EUR 4.000.000,00 um bis zu EUR 1.999.999,00 auf bis zu EUR 5.999.999,00 aus dem Genehmigten Kapital 2019 zugestimmt.

Die aufgrund der Durchführung der Kapitalerhöhung erforderliche Änderung der Satzung wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 3. September 2020 beschlossen.

Dem Beschluss des Vorstands, die beschlossene Kapitalerhöhung durchzuführen und somit das Grundkapital der Gesellschaft bei einem Platzierungsvolumen von 1.999.999 neuen Aktien auf EUR 5.999.999,00 zu erhöhen, wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 4. September 2020 zugestimmt.

Am 28. September 2020 fand die nächste Sitzung des Aufsichtsrats statt. Hier ging es wesentlich um den Forecast für das Geschäftsjahr 2019/​20 sowie den Stand der Umsetzungen der Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ging detailliert auf die Ausführungen des Vorstands ein und besprach alle relevanten Punkte intensiv. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Planung für das Geschäftsjahr 2020/​21. Die Planung wurde detailliert vorgestellt, hinterfragt und Punkt für Punkt durchgesprochen. Kontrovers wurden Chancen und Risiken diskutiert. Anschließend wurde die Planung einstimmig verabschiedet.

Ausschüsse

Mit Beschluss vom 16. September 2019 hat der Aufsichtsrat einen Wirtschaftsausschuss eingerichtet, dem Herr Daniel (Vorsitzender), Herr Libeaux (stellvertretender Vorsitzender) und Frau Noël angehören. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft sowie die Liquiditätssituation in enger Abstimmung mit dem Vorstand laufend zu überwachen. Hierzu stellt der Vorstand dem Wirtschaftsausschuss wöchentlich eine Liquiditätsplanung und -übersicht zur Verfügung. Im Berichtsjahr hat der Wirtschaftsausschuss keine separaten Sitzungen abgehalten.

Zudem gibt es gem. Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einen Personalausschuss, der aus den Herren Daniel (Vorsitzender), Noël (stellvertretender Vorsitzender) sowie Alii besteht. Der Personalausschuss hat insbesondere über den Abschluss und die Änderung bzw. Beendigung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zu beschließen. Im Berichtsjahr hat keine Sitzung des Personalausschusses stattgefunden.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2019/​20 regelmäßig mit der Corporate Governance des Unternehmens beschäftigt. Hierbei hat er auch regelmäßig selbst beurteilt, wie wirksam der Aufsichtsrat und seinen Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Die aktuelle Entsprechenserklärung von Januar 2021 wurde vom Aufsichtsrat genehmigt und die Zugänglichmachung dieser Entsprechenserklärung gemäß § 161 Satz 2 AktG durch den Vorstand freigegeben. Die Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Die SCHUMAG Aktiengesellschaft entspricht weitgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Übrigen verwiesen wird, wurde erörtert und vom Aufsichtsrat ebenfalls einstimmig genehmigt.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2019/​2020 regelmäßig die ihnen eingeräumte Möglichkeit genutzt, sich bei Mitarbeitern der SCHUMAG und in Abstimmung mit der Gesellschaft auch deren externen Beratern mit Fragen zu der Tätigkeit zu informieren. Zudem ist gewährleistet, dass der Aufsichtsrat über sich ergebende Änderungen und Verpflichtungen aus der Tätigkeit rechtzeitig durch die Gesellschaft informiert wird. Regelmäßige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne von Schulungen oder Seminaren sind nicht vorgesehen und werden lediglich bei Bedarf durchgeführt. Eine Schulung bzw. ein Seminar sind im Geschäftsjahr 2019/​2020 nicht durchgeführt worden.

Jahres- und Konzernabschluss

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 30. September 2020, der zusammengefasste Lagebericht für die Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019/​20 (der den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB umfasst) sowie die Buchführung und das Risikomanagementsystem wurden durch die von der Hauptversammlung am 28. August 2020 zum Abschlussprüfer bzw. Konzernabschlussprüfer gewählte Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Weiterhin stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand die ihm gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat.

Er hat insbesondere ein angemessenes und den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet, das nach seiner Konzeption und tatsächlichen Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte für das Geschäftsjahr 2019/​20 wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 28. Januar 2021 umfassend diskutiert. Prüfungsschwerpunkte waren hinsichtlich des Jahres- sowie des Konzernabschlusses jeweils die periodengerechte Umsatzrealisierung sowie die wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) aufgrund der massiven Umsatzeinbrüche in den beiden letzten Geschäftsjahren und den daraus resultierenden Schwierigkeiten.

In der Bilanzsitzung am 28. Januar 2021 erläuterten die Vertreter des Abschlussprüfers ausführlich den Inhalt des jeweiligen Prüfungsberichts zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss der SCHUMAG Aktiengesellschaft anhand einer zusammenfassenden Präsentation und stellten außerdem die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts vor. Die Prüfungsberichte mit den Bestätigungsvermerken des Abschlussprüfers lagen vor. Dabei hat das Gremium die vorliegenden Unterlagen mit den Vertretern des Abschlussprüfers sowie dem Vorstand besprochen und erörtert.

Gegenstand der Erörterungen mit Abschlussprüfer und Vorstand waren insbesondere Einzelfragen zu Bilanzansätzen und zur Bewertung sowie zu Prüfungsschwerpunkten und das interne Kontrollsystem. Zudem wurde die Richtigkeit und Vollständigkeit der bilanziellen Abbildung der im Geschäftsjahr eingeleiteten oder bereits durchgeführten Restrukturierungsvorgänge, die im Hinblick auf die oben aufgeführte Fortführungsthematik des Unternehmens von besonderer Bedeutung war, besonders ausgiebig besprochen. Im Anschluss erfolgten die Beschlüsse über die Billigung der Abschlüsse und über den vorliegenden Bericht des Aufsichtsrats.

Die Berichte des Abschlussprüfers wurden vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Das abschließende Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats entspricht vollständig dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat sieht keinen Anlass, Einwendungen gegen die vorgelegten Abschlüsse sowie Berichte zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat am 28. Januar 2021 den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019/​20 der SCHUMAG Aktiengesellschaft gebilligt. Der Jahresabschluss der SCHUMAG Aktiengesellschaft ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Im Geschäftsjahr 2019/​20 ergab sich in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats folgende Veränderung:

Mit Wirkung zum 20. Januar 2020 wurde Herr Ralph Schnitzler durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats als Arbeitnehmervertreter bestellt.

Mit Wirkung zum 14. Oktober 2019 wählte der Aufsichtsrat Herrn Karl Josef Libeaux zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden.

In der Zusammensetzung des Vorstands ergaben sich im Berichtsjahr keine Änderungen. Seit dem 8. März 2019 führt Herr Johannes Wienands das Unternehmen als Alleinvorstand.

Der Aufsichtsrat dankt an dieser Stelle ganz besonders allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretern für ihren erneut engagierten und sehr qualifizierten Einsatz sowie für ihre Zusammenarbeit im Sinne der SCHUMAG Aktiengesellschaft.

 

Aachen, 28. Januar 2021

Der Aufsichtsrat

Dirk Daniel, Vorsitzender des Aufsichtsrats