secunet Security Networks AktiengesellschaftEssenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Protecting Digital InfrastructuresGeschäftsbericht 2021Kennzahlendes secunet-Konzerns (nach IFRS)scrollen
Langfristige Umsatz- und EBIT-Entwicklung
Public SectorDigitale Souveränität für Staat und GesellschaftEin ganzheitliches IT-Sicherheitskonzept ist für Behörden und Streitkräfte unerlässlich. Der Public Sector von secunet begleitet die digitale Transformation von Verwaltungen, Behörden und Streitkräften im In- und Ausland. Vertrauenswürdige Sicherheitslösungen sorgen für widerstandsfähige digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. Beratung, Sicherheitsanalysen und Trainings komplettieren das Portfolio von secunet für Cybersicherheit. Auf diese Weise nutzen öffentliche Organisationen neueste Technologien, behalten aber gleichzeitig ihre digitale Souveränität. Business SectorSichere Digitalisierung in Industrie und GesundheitswesenDie digitale Transformation bringt neue Geschäftsmodelle hervor, beschleunigt die Kommunikation und schafft effizientere Prozesse in bestehenden Wertschöpfungsketten. Doch die zunehmende Vernetzung und neue Technologien erhöhen gleichzeitig das Risiko für Cyberangriffe, Malware, Datenmissbrauch und Spionage. Der Business Sector von secunet unterstützt Unternehmen und das Gesundheitswesen bei der Absicherung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Kernkompetenz liegt dabei in der Beratung sowie in der Entwicklung und Produktion vertrauenswürdiger Sicherheitslösungen, die sich nahtlos in bestehende IT-Landschaften integrieren und diese wirksam schützen. secunet - Schutz für digitale Infrastrukturen secunet ist Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt - wie zum Beispiel eGovernment, eHealth, sowie IloT und Cloud. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen höchste Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben. 1. An die AktionäreVorwort des VorstandsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,im letzten Jahr haben wir an dieser Stelle noch die Hoffnung geäußert, dass uns das Jahr 2021 eine Rückkehr in die Normalität bescheren wird. Die Rückkehr verläuft nun langsamer als erhofft und die Pandemie ist noch nicht überstanden. Gleichwohl fühlt sich das Leben in vielen Bereichen schon etwas normaler an, was unter anderem daran liegt, dass so manche bleibende Neuerung, wie etwa ein hoher Mobile-Office-Anteil, mittlerweile von vielen als normal wahrgenommen wird. Eines ist klar: Der tiefgreifende Wandel der Arbeitswelt, den viele Beobachter schon zu Beginn der Pandemie prognostiziert haben, findet tatsächlich statt. Das zeigen zahlreiche Kundenprojekte von secunet, in denen es um sichere Infrastrukturen für modernes Arbeiten geht. Denn viele Behörden und Unternehmen standen vor der Herausforderung, Büroarbeitsplätze ins Mobile Office zu verlagern. Wir als secunet konnten diesen Bedarf mit der SINA Workstation S in großer Stückzahl decken. Sie ist Teil der SINA Produktfamilie und ermöglicht eine standortunabhängige und sichere Bearbeitung von Verschlusssachen oder anderen sensiblen Daten. Aber auch darüber hinaus werden wir von unseren Kunden als verlässlicher und leistungsfähiger Technologiepartner anerkannt: Das Produktgeschäft mit der gesamten SINA Familie entwickelt sich weiterhin sehr positiv. Im Gesundheitsmarkt konnten wir die marktführende Position bei der Ausstattung von medizinischen Leistungserbringern - das sind unter anderem Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser - mit unseren Gesundheitskonnektoren behaupten. Zudem haben wir im industriellen Bereich zahlreiche strategische Pfeiler gesetzt, mit denen wir mittelfristig stärkeres Wachstum auch in diesem Bereich erzielen wollen. So haben wir zum Beispiel mit Tech Data, einem der weltweit führenden Distributoren von Technologieprodukten, eine Partnerschaft geschlossen, welche unser Produkt secunet edge als Lösung für eine sichere Vernetzung von Maschinen im Internet der Dinge (IoT) und in der Industrie 4.0 in den Mittelpunkt stellt. Ein neues RekordjahrUnter dem Strich haben wir nicht nur unsere Prognose für das Gesamtjahr 2021 deutlich erfüllt, wir blicken auch zurück auf das achte Jahr in Folge, in dem wir Rekordergebnisse erzielt haben: Der Konzernumsatz von 337,6 Mio Euro übertraf den Vorjahreswert um 18%, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 63,9 Mio. Euro verbesserten wir sogar um 24%. Unsere EBIT-Marge, die mit 18,9% ebenfalls auf Rekordniveau liegt, belegt unsere hohe Profitabilität. Die konstant hohe Eigenkapitalquote von rund 47% und der Bestand unserer liquiden Mittel in Höhe von 119,5 Mio. Euro unterstreichen unsere Finanzstärke. Diese hervorragende Leistung wird auch vom Kapitalmarkt honoriert. Auf Jahressicht konnte die secunet-Aktie mit einer Kurssteigerung von 67% die klassischen Indizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX eindrucksvoll hinter sich lassen. Der positiven Kursentwicklung ist es zudem zu verdanken, dass die secunet-Aktie mit Wirkung zum 20. September 2021 in den SDAX aufgenommen wurde. Selbstverständlich möchten wir Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, über die positive Aktienkursentwicklung hinaus am Wachstumserfolg der secunet Security Networks AG teilhaben lassen. Daher werden wir in Übereinstimmung mit unserer langfristigen Dividendenpolitik der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2021 eine Regeldividende in Höhe von 3,37 Euro je Aktie sowie eine zusätzliche Sonderdividende in Höhe von 2,01 Euro je Aktie, insgesamt 5,38 Euro je Aktie, auszuschütten.
Axel Deininger Dr. Kai Martius Torsten Henn Thomas Pleines Nachhaltiges, profitables Wachstum bleibt unser ZielUnsere übergeordnete Zielsetzung ist es, über alle Geschäftsbereiche hinweg sowie national und international profitabel zu wachsen und nachhaltig Werte zu schaffen. Dabei verfolgen wir stets den Anspruch, unseren Kunden die effektivsten IT-Sicherheitslösungen zu bieten und damit ihre digitale Souveränität zu stärken. Die stabile Basis für die weitere Unternehmensentwicklung ist und bleibt das Geschäftssegment Public Sector, das sich an öffentliche Bedarfsträger im In- und Ausland sowie an internationale Organisation richtet und uns verlässliche Umsatzfelder und Wachstumsimpulse sichert. Im Geschäftssegment Business Sector führen wir den eingeschlagenen Weg fort und richten unser Lösungsangebot konsequent auf die Anforderungen der schnell wachsenden Zukunftsmärkte eHealth, Industrie 4.0 und dem Internet der Dinge. Sofern sich lohnende Ziele ergeben, werden wir unser organisches Wachstum durch gezielte Akquisitionen erweitern. Entsprechende M&A-Projekte bewerten wir kontinuierlich. Ein Projekt, welches wir im Jahr 2021 zum Abschluss gebracht haben, ist die Übernahme der stashcat GmbH. Das Unternehmen aus Hannover sorgt dafür, dass auch Organisationen mit hohem Sicherheitsbedarf, wie zum Beispiel Polizeibehörden oder die Bundeswehr, eine Messenger-App mit fortgeschrittenen Kollaborations- und Videokonferenzfunktionen nutzen können. Auch auf dem Bildungsmarkt positioniert sich der stashcat-Ableger schul.cloud erfolgreich und wird heute bereits in über 7.500 Schulen deutschlandweit eingesetzt. Mit der erfolgten Übernahme schaffen wir für unsere Kunden ein zusätzliches Angebot für die zunehmend digitale Form des Arbeitens. Wir verfolgen gezielt und mit Augenmaß unsere Internationalisierungsstrategie weiter. Im Vordergrund stehen dabei die Aktivitäten mit den Ländern der Europäischen Union, EU-Organisationen sowie Verteidigungs- und Weltraumorganisationen. Mit dem Ausbau der internationalen Vertriebsaktivitäten sowie einer effektiveren Kundenansprache richten wir uns stärker auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppen aus. Ausblick und HerausforderungenDer Blick nach vorn zeigt, dass die Corona-Pandemie ganz klar als Katalysator für die Digitalisierung wirkt. Der digitale Veränderungsdruck und damit die notwendige Geschwindigkeit von Wandlungsprozessen hat sich deutlich erhöht. In den Geschäftsjahren 2020 und 2021 haben wir in besonderem Maße davon profitiert. Wenn die Krise abebbt, wird der digitale Wandel vom Zeitraffer wieder in ein normales Tempo wechseln. In unserer Prognose für das Geschäftsjahr 2022 haben wir daher die Annahme getroffen, dass sich die pandemiebedingten Markteffekte nicht wiederholen lassen: Wir erwarten Umsatzerlöse um rund 320 Mio. Euro und ein EBIT um etwa 50 Mio. Euro. Eine weitere Unsicherheit im Jahr 2022 werden die anhaltenden Engpässe in der Versorgung mit Halbleitern sowie damit verbundene vorübergehende logistische Herausforderungen in den globalen Lieferketten sein. Insbesondere ein mangelnder Nachschub bei Halbleiterprodukten würde Verzögerungen bei Kundenprojekten bewirken. Um dem zu begegnen und die Auswirkungen auf unsere Leistungs- und Lieferfähigkeit möglichst gering zu halten, haben wir unsere Anstrengungen im Lieferanten- und Bestandsmanagement weiter intensiviert. Wir nehmen die Nachrichten über die Kriegshandlungen in der Ukraine mit Sorge und Bestürzung auf. Direkte Risiken in Bezug auf Beschaffung und Absatz sind derzeit nicht erkennbar. Inwiefern die Sanktionsbeschlüsse Maßnahmen erforderlich machen, wird erörtert. Die Bundesregierung plant ein Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Verbesserung der eigenen Verteidigungsfähigkeit sowie langfristige Erhöhungen des Rüstungshaushalts. Damit steigen die Verteidigungsausgaben massiv. Inwieweit daraus für secunet konkrete Chancen erwachsen, ist ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Sehr geehrte Damen und Herren, unseren Weg als führender deutscher Anbieter von hochwertigen Cybersicherheitslösungen haben wir 2021 erfolgreich fortgesetzt. Wir bedanken uns herzlich bei unseren motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne die weder die strategischen Ziele erreichbar, noch die operativen Herausforderungen zu bewältigen gewesen wären. Unser Dank gilt zudem unseren Kundinnen und Kunden, unseren Aktionärinnen und Aktionären und den Mitgliedern unseres Aufsichtsrats. Zugleich drücken wir an dieser Stelle unsere Hoffnung auf ein baldiges, friedliches Ende des Krieges in der Ukraine aus.
Ihr Vorstand der secunet Security Networks AG Axel Deininger, CEO Thorsten Henn, COO Dr. Kai Martius, CTO Thomas Pleines, CFO Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,das Jahr 2021 stand weiterhin ganz im Zeichen der Corona-Pandemie und ungeachtet aller noch bestehender Unsicherheit über den weiteren Verlauf können wir schon heute festhalten, dass die Pandemie in vielen Branchen und Lebensbereichen das Bewusstsein für die Bedeutung der Digitalisierung und den Schutz kritischer Infrastruktur geschärft hat. Die secunet Security Networks AG nutzte die daraus entstandenen Chancen und verzeichnete eine Geschäftsentwicklung, die deutlich über den Erwartungen zu Beginn des Geschäftsjahres lag und neue Rekordwerte bei Umsatz und Ergebnis erreichte. Das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat zur erfolgreichen Entwicklung von secunet wesentlich beigetragen und lässt auch für die Zukunft eine positive Entwicklung erwarten. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben kontinuierlich, sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung der secunet Security Networks AG auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands fortlaufend überwacht sowie regelmäßig beratend begleitet und sich im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Darüber hinaus fand auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Der Aufsichtsrat wurde stets zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen wesentlichen Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet, insbesondere über die Strategie, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns sowie deren Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert. Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats bestand zu jeder Zeit die Gelegenheit, sich mit den Vorschlägen und Berichten des Vorstands eingehend zu befassen und eigene Anregungen einzubringen. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund von Gesetzen, der Satzung oder der Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt. Methoden der Überwachung und PrüfungDer Aufsichtsrat hat seine Prüfungen im Wesentlichen gestützt auf scrollen
Die Berichte haben jeweils dem gesamten Aufsichtsrat vorgelegen. Soweit der Vorstand dem Aufsichtsrat geschäftliche Maßnahmen zur Zustimmung vorgelegt hat, war der Aufsichtsratsvorlage jeweils eine Darstellung der wesentlichen, bei der Entscheidung zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, beigefügt. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 in keinem Fall Veranlassung gesehen, selbst durch einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats oder besondere Sachverständige in die Bücher und Schriften der Gesellschaft Einsicht zu nehmen oder diese zu prüfen. Dr. Ralf Wintergerst Sitzungen des AufsichtsratsIm Berichtsjahr fanden vier turnusmäßige Sitzungen am 17. März, am 12. Mai, am 8. September und am 23. November 2021 statt. Des Weiteren ist der Aufsichtsrat zu drei außerordentlichen Sitzungen bzw. Beschlüssen am 25. März, am 30. April und am 10. Dezember 2021 zusammengetreten. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Bei Bedarf hat der Aufsichtsrat zudem zwischen den Sitzungen im Rahmen von schriftlichen Umlaufverfahren Beschlüsse gefasst. Auch zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand in schriftlichen Berichten ausführlich über besonders bedeutsame Projekte und Vorhaben für die Gesellschaft informiert. Unterjährige Finanzinformationen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand vor Veröffentlichung erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich in allen ordentlichen Sitzungen sowie soweit erforderlich in den außerordentlichen Sitzungen mit der aktuellen Geschäftsentwicklung der secunet Security Networks AG befasst. Darüber hinaus beschäftigte er sich in allen ordentlichen Sitzungen eingehend mit allen relevanten Fragen der Unternehmensplanung, der Investitionsplanung und der Entwicklung von Erträgen und Liquidität. Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich zudem ausführlich mit den Einschätzungen des Vorstands auseinandergesetzt in Bezug auf das Marktgeschehen, die weitere Entwicklung und die langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens und diese Themen mit dem Vorstand eingehend erörtert. Des Weiteren wurden die wesentlichen organisatorischen und personellen Veränderungen behandelt. Ein Schwerpunkt des Geschäftsjahres 2021 war die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft durch den Erwerb der Geschäftsanteile an der stashcat GmbH, Hannover. In allen ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben sich die Aufsichtsratsmitglieder über die Risikolage, das Risikomanagement sowie die Compliance der Gesellschaft berichten lassen, einschließlich der durch den Vorstand eingerichteten Compliance-Organisation. Zu den einzelnen Sitzungen und ihren Inhalten: In der Sitzung am 17. März 2021 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 sowie den Auswirkungen der andauernden Corona-Pandemie befasst. Der Vorstand fasste in seinem Bericht an den Aufsichtsrat die Besonderheiten des Geschäftsjahres 2020 zusammen und der Aufsichtsrat würdigte die Ergebnislage der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat erörterte weiterhin die Abschlüsse und den zusammengefassten Lagebericht für die secunet Security Networks AG und den Konzern zum 31. Dezember 2020 sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020. Der Bericht des Aufsichtsrats, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern wurden vom Aufsichtsrat geprüft und festgestellt bzw. gebilligt. Der Abschlussprüfer nahm an den Erörterungen am 17. März 2021 teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung der secunet Security Networks AG wurden ebenfalls in der Sitzung am 17. März 2021 verabschiedet. Der Aufsichtsrat stimmte hierbei der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung und den Fristenregelungen zu. In der Telefonkonferenz vom 25. März 2021 erörterte der Aufsichtsrat, auch vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Vorgaben, die geplante Bildung eines Prüfungs- und eines Technologie- und Innovationsausschusses sowie die Anpassung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats aufgrund der gestiegenen inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen. Der Aufsichtsrat ergänzte im Ergebnis seine Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung um die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung nebst den einhergehenden Satzungsänderungen. In einer weiteren Telefonkonferenz am 30. April 2021 wurde der Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der stashcat GmbH, Hannover, behandelt. Der Aufsichtsrat stimmte im Anschluss der Aussprache dem Erwerb der Geschäftsanteile zu. In der Sitzung am 12. Mai 2021 erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die aktuelle Geschäftsentwicklung vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie sowie laufende M&A-Projekte. Weiterhin beschloss der Aufsichtsrat die Bildung eines Prüfungs- sowie eines Technologie- und Innovationsausschusses und bestimmte deren Mitglieder. Beide Ausschüsse nahmen ihre Tätigkeit zum 1. Juli 2021 auf. Infolge der Einrichtung von Ausschüssen im Aufsichtsrat wurde eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung aus November 2020 erforderlich, die mit den notwendigen Anpassungen verabschiedet wurde. Im Rahmen der Sitzung vom 8. September 2021 wurde die Geschäfts- und Finanzlage der Gesellschaft erörtert. Die Vorsitzenden des Prüfungs- sowie des Technologieausschusses erstatteten ihre Berichte. Zudem wurden in den Ausschüssen und im Aufsichtsrat Änderungen zu den jeweiligen Geschäftsordnungen verabschiedet. Der Vorstand berichtete über laufende M&A-Projekte und stellte die Strategie des secunet-Konzerns für die nächsten drei Jahre vor. Der Aufsichtsrat befasste sich in seiner Sitzung am 23. November 2021 mit der aktuellen Geschäftslage sowie den mittelfristigen strategischen Zielen der Gesellschaft und erörterte diese mit dem Vorstand. Gegenstand der Sitzung waren ebenfalls die Berichte aus den Ausschüssen. Der Vorstand stellte die Jahresplanung 2022 vor und erörterte diese mit dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat setzte zudem die Ziele für die variable Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2022 fest. Gegenstand der Sitzung waren zudem Anpassungen der Geschäftsordnung des Vorstands nebst einer Überarbeitung des Katalogs der zustimmungsbedürftigen Geschäfte. In dieser Sitzung wurde auch die Entsprechenserklärung 2021 verabschiedet. In der Telefonkonferenz vom 10. Dezember 2021 stimmte der Aufsichtsrat der Planung für das Geschäftsjahr 2022 zu und setzte das ESG-Ziel für die langfristig variable Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2022 fest. Corporate GovernanceAufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex wird eine hohe Bedeutung beigemessen und die Anwendung und Weiterentwicklung von Corporate-Governance-Standards im Unternehmen wird vom Aufsichtsrat und Vorstand intensiv verfolgt. In der Aufsichtsratssitzung am 12. Mai 2021 wurde eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung aus November 2020 gemäß § 161 Aktiengesetz im Zusammenhang mit der Einrichtung zweier Ausschüsse im Aufsichtsrat erörtert und beschlossen. In seiner Sitzung am 23. November 2021 hat der Aufsichtsrat den Entwurf der Entsprechenserklärung 2021 umfassend erörtert und diese verabschiedet. Weitere Informationen zur Corporate Governance der Gesellschaft und des Konzerns finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung auf S. 21 dieses Geschäftsberichts. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist dort sowie auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren wiedergegeben. Für seine eigene Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat konkrete Besetzungsziele sowie ein Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat beschlossen. Beides ist in der Erklärung zur Unternehmensführung näher erläutert. Der Aufsichtsrat strebt an, die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeit laufend zu verbessern. Die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats ist jährlich Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunkts der Sitzungen des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Effizienzprüfung bzw. Selbstbeurteilung im Rahmen der Sitzung vom 17. März 2021 vorgenommen. Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Zur gezielten Fortbildung werden auch interne Informationsveranstaltungen zu Themen und Fragestellungen angeboten, die für die Gesellschaft relevant sind. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2021 sind von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Interessenkonflikte mitgeteilt worden. Im September und November 2021 hat der Aufsichtsrat Anpassungen an den Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat, die neu eingerichtet Ausschüsse des Aufsichtsrats und für den Vorstand beschlossen. Anlass waren das Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) und die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die für die Zustimmung des Aufsichtsrats relevanten Betragsgrenzen innerhalb des Katalogs der zustimmungsbedürftigen Geschäfte teilweise angehoben worden, um der gewachsenen Unternehmensgröße Rechnung zu tragen. AufsichtsratsthemenMit Beschluss vom 12. Mai 2021 hat der Aufsichtsrat die Einrichtung eines Prüfungs- und eines Technologie- und Innovationsausschusses beschlossen, die jeweils zum 1. Juli 2021 ihre Arbeit aufgenommen haben. Die Ausschüsse haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themenschwerpunkte für die Aufsichtsratssitzung vorzubereiten. Zudem hat der Aufsichtsrat im zulässigen Rahmen bestimmte Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Beide Ausschüsse hatten ihre erste, konstituierende Sitzung im September 2021. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat eine Anhebung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats angestoßen, um den gestiegenen inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen sowie der Ausschusstätigkeit gerecht zu werden. Die neue Aufsichtsratsvergütung wurde von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 beschlossen und die Satzung entsprechend angepasst. AusschussarbeitDer Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen zusammen. Schwerpunkte der Ausschusstätigkeit waren die Erörterungen von Gesetzesneuerungen insbesondere durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) hinsichtlich der Beurteilung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und der Qualität der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss befasste sich zudem mit Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der internen Revision und der Compliance. In der zweiten Ausschusssitzung wurde der Jahresbericht des Leiters der Internen Revision vorgestellt und erörtert sowie die Jahresprüfungsplanung 2022 verabschiedet. Weiterhin wurden die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur vorgestellt und besprochen. Der Technologie- und Innovationsausschuss tagte im Berichtsjahr zwei Mal. Er befasste sich mit der operativen Entwicklung und längerfristigen Strategie sowie den neuen Produkten des secunet-Konzerns. Darüber hinaus erörterte der Ausschuss mögliche Unternehmens-Akquisitionen mit dem Vorstand. Jahres- und Konzernabschluss 2021Der Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Sitz Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, hat den vom Vorstand nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und den nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 sowie den zusammengefassten Lagebericht des Konzerns und der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Den Prüfungsauftrag hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 vergeben. Im Hinblick auf die bestehende Mehrheitsbeteiligung der Giesecke + Devrient GmbH, München, hat der Abschlussprüfer den vom Vorstand aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß §312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Die Abschlussunterlagen, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden unmittelbar nach ihrer Aufstellung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt. In der Sitzung des Prüfungsausschusses wurden die oben genannten Abschlüsse, Berichte und der Gewinnverwendungsvorschlag von Vorstand erläutert und ausführlich behandelt. Die Prüfung durch den Prüfungsausschuss umfasste auch die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 315b und 315c i. V. m. §§ 289c bis 289e HGB für die secunet Security Networks AG und den Konzern. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Der Prüfungsausschuss hat auf Basis der hieraus gewonnenen Erkenntnisse beschlossen, dem Aufsichtsrat vorzuschlagen, die vorgelegten Abschlüsse zu billigen und die beabsichtigte Gewinnverwendung mitzutragen. In der Bilanzsitzung am 23. März 2022 erläuterte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zunächst ausführlich die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses. Anschließend wurden die vorgelegten Abschlüsse und Berichte sowie der Gewinnverwendungsvorschlag in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse und Schwerpunkte seiner Prüfung berichtete, ausführlich behandelt und vom Aufsichtsrat geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung durch die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden keine Einwendungen gegen die Abschlüsse, den zusammengefassten Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der hierin enthaltenen Schlusserklärung des Vorstands sowie gegen die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers erhoben. Der Aufsichtsrat schloss sich daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung an und billigte die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse der secunet Security Networks AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2021; der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG wurde damit am 23. März 2022 festgestellt. Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der eine Regeldividende von 3,37 Euro pro dividendenberechtigter Aktie sowie eine zusätzliche Sonderdividende von 2,01 Euro pro dividendenberechtigter Aktie vorsieht, hat der Aufsichtsrat geprüft. Dabei berücksichtigte er auch die Liquidität der Gesellschaft sowie ihrer Finanz- und Investitionsplanung in Zusammenhang mit den bisherigen Entwicklungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie. Der Vorschlag entspricht dem Gesellschaftsinteresse und berücksichtigt die Aktionärsinteressen. Nach Prüfung und Abwägung aller Argumente stimmt der Aufsichtsrat diesem Gewinnverwendungsvorschlag zu. DankDie secunet Security Networks AG hat für das Geschäftsjahr 2021 unter herausfordernden Rahmenbedingungen ausgezeichnete Ergebnisse erzielt. Dies ist der hervorragenden Leistung des Vorstands und der Belegschaft der Gesellschaft und des Konzerns geschuldet. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Essen, den 23. März 2022 Für den Aufsichtsrat Dr. Ralf Wintergerst SpotlightDigitalisierung der industriellen Dinge: mehr Effizienz, neue GeschäftsmodelleIntelligente Maschinen, die miteinander kommunizieren, Datenverarbeitung in Echtzeit und Fernzugriff über die Cloud: Die Digitalisierung der Industrie hat längst an Zugkraft gewonnen und damit auch die vierte industrielle Revolution. Sie geht neben der Automatisierung von Produktionsprozessen auch mit einer zunehmenden Vernetzung einher. Der Weg zur Smart Factory bietet nicht nur zahlreiche Vorteile, sondern ist für Unternehmen sogar zwingend erforderlich, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Für die nötige IT-Sicherheit bei der digitalen Transformation sorgt secunet. Spätestens mit Beginn der Corona-Pandemie und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen ist das Thema Industrie 4.0 verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Unternehmen waren gezwungen, schnell auf die sich verändernden Marktbedingungen zu reagieren, Prozesse und Produkte zu digitalisieren. Das zeigt auch eine Studie des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom aus dem Jahr 2021, für die mehr als 500 Industrieunternehmen in Deutschland befragt wurden. Dabei gaben insgesamt 95% der Teilnehmenden an, dass die digitale Transformation der Produktion in Zeiten der Pandemie weiter an Relevanz gewonnen hat. Obwohl der Mehrwert für sie klar erkennbar ist, sehen zwei Drittel bei der Realisierung noch Nachholbedarf. Als die größten Hindernisse bei der Einführung neuer Technologien werden neben fehlender finanzieller Mittel (77 %) vor allem die Anforderungen an den Datenschutz (61 %) beziehungsweise die IT-Sicherheit (57 %) genannt. Intelligente Produktionsverfahren und Cloud ManufacturingIn einem Punkt sind sich alle einig: Die Chancen digitaler Lösungen in diesem Anwendungsbereich sind immens. Produzierende Unternehmen können durch eine clevere Datenerfassung und -auswertung Prozesse optimieren, die Effizienz steigern und damit Kosten einsparen. Zudem bietet sich ihnen die Möglichkeit, das eigene Leistungsangebot zu erweitern und neue Geschäftsmodelle wie "Manufacturing as a Service" zu erschließen. Unternehmen, die Geräte und gesamte Anlagen nicht mehr nur verkaufen, sondern auch "as a service" anbieten, beispielsweise über Pay-per-Use-Modelle oder Lizenzen in flexiblen Abonnements, benötigen smarte Maschinen beziehungsweise valide Daten als Grundlage dieser Dienste. Voraussetzung dafür sind etliche Sensoren und Aktoren für Geräte und Anlagen, die eine große Menge an (Echtzeit-) Daten aus der physischen in die digitale Welt transferieren. Um Zeit, Netzwerk-Bandbreite, Speicherplatz und damit Kosten zu sparen, ist es notwendig, die Informationen direkt vor Ort zu verarbeiten, am Übergang zwischen Information Technology (IT) und Operational Technology (OT, der Technologie für den tatsächlichen Betrieb). Mit anderen Worten: Daten und Dienste werden von zentralen Knotenpunkten (Rechenzentren) hin zu den Fabriken an der Netzwerkperipherie verlagert, der sogenannten "Edge". Aber was ist, wenn das Equipment, das bereits jahrelang in Benutzung ist, nicht (mehr) passend vernetzt werden kann oder in puncto Cybersicherheit unzureichend ist? Herausforderungen auf dem Weg zur sicheren Industrie 4.0.In der Praxis finden Cybersicherheits-Experten in den seltensten Fällen gänzlich neue Infrastrukturen im industriellen Umfeld vor. Vielmehr handelt es sich um "Brownfields", also einen Mix aus Altanlagen als festinstallierte Basis, die Unternehmen in der Regel aufgrund der immensen Anschaffungskosten nicht ersetzen möchten oder können, und neuen Systemen. Die jahrelang im Einsatz befindlichen Anlagen werden dabei häufig nur in Ausnahmefällen mit neuer Software oder Sicherheitsupdates bespielt - und das, obwohl hier deutlich höhere Sicherheitsanforderungen wie etwa in der vernetzten Unternehmens-IT erforderlich wären. Sollte es Kriminellen gelingen, die digitalen Anwendungen als Einfallstor zu missbrauchen oder Daten zu manipulieren, büßt beispielsweise der Geräte-, Maschinen- und Anlagenbau mit jeder verlorenen Betriebsstunde Umsatz und Gewinn ein. Noch drastischere Auswirkungen hätte die Sabotage kritischer Infrastrukturen wie in der Energie- und Wasserwirtschaft, die unmittelbar die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft betreffen. Es braucht also ein sicheres Internet of Legacy Things. Aus Alt mach Neu: digitale Optimierungspotenziale heben mit secunet edgeEin ganzheitlicher Lösungsansatz, bei dem die IT-Sicherheit von Anfang an mitgedacht wird, ist für die Industrie 4.0 also unerlässlich. Die umfassende Nachrüstung in Form eines Digitalisierungs- und Sicherheitsretrofits lässt sich am besten im Rahmen einer Trusted Edge-Plattform wie secunet edge realisieren. Sie vereint drei bisher getrennte Produktkategorien in einer Plattform-Lösung. Erstens sorgt sie als Sicherheits-Device für Verschlüsselung, Firewalling, Sicherheitsupdates und Verwaltbarkeit durch die IT-Verantwortlichen. Zweitens bietet sie als IoT-Gateway Konnektivität zu Industrie-Clouds und die Protokoll-Übersetzung für maschinenübergreifende Kommunikation im Unternehmensnetzwerk. Drittens übernimmt secunet edge als leistungsstarker und robuster Industrie-PC rechenintensive Aufgaben, beispielsweise für Edge-Analytik und Funktions-Updates. Mit der Gesamtlösung können Industrieunternehmen höchste Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten umsetzen. secunet edge ist darüber hinaus für die Nutzung in kritischen Infrastrukturen (KRITIS) nach der Definition des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik geeignet. Eine Plattform für alle IndustriebranchenEine weitere Kernfunktion von secunet edge ist die patentierte Protokollübersetzung, mit der Unternehmen die alte mit der neuen digitalen Welt konvergieren können. Das macht es möglich, jahrelang betriebene Anlagen und Maschinen über einen Tarnmodus zu verbergen und vor dem unbefugten Zugriff von außen zu schützen. secunet edge ist herstellerübergreifend konzipiert. Auch bei einem heterogenen Anlagenverbund mit Maschinen verschiedener Hersteller lassen sich einheitliche Sicherheitskonzepte verwirklichen und in einem sicheren Industrial Internet of Things betreiben. So können Unternehmen die Lösung auf ihre spezifischen Branchenanwendungsfälle ausrichten: angefangen bei hybriden Anwendungen in der Automobilproduktion über die Abschirmung, Überwachung und den Fernzugriff im produzierenden Gewerbe bis hin zur proaktiven Überwachung in der verteilten Energieversorgung. Festzuhalten bleibt: Um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern und weiter zu stärken, setzen produzierende Unternehmen vermehrt auf digitale Anwendungen. Mit der Gesamtlösung secunet edge können sie dabei die Lebenszeit ihres Maschinen- und Anlagenparks verlängern, das Sicherheitsrisiko minimieren und ein reibungsärmeres Zusammenspiel von OT und IT garantieren. Das wiederum bildet die Grundlage dafür, mithilfe neuer Funktionen Optimierungspotenziale zu heben und Effizienzsteigerungen zu erzielen. Die Trusted Edge-Plattform deckt dabei sogar Einsatzbereiche ab, die zukünftig noch an Bedeutung gewinnen könnten, wie beispielsweise die Autonomisierung mittels maschinellen Lernens. Grundsätzlich erfordert Digitalisierung Flexibilität im Langzeitbetrieb. Daher sind speziell dafür entwickelte Produkte wie secunet edge so wichtig, die gleichermaßen heutige und zukünftige Anforderungen abdecken.
Die secunet-AktieAktienmarktentwicklungDie internationalen Aktienmärkte setzten ihren allgemeinen Aufwärtstrend im Jahr 2021 fort. Zwar führten die fortdauernden Restriktionen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie steigende Inflationssorgen und stockende Lieferketten zeitweise zu deutlichen Kursschwankungen, dennoch erreichten viele Aktienindizes neue historische Höchststände. Getrieben wurde die positive Entwicklung abermals von den expansiven geldpolitischen Maßnahmen der Zentralbanken sowie vom Erholungsprozess der Weltwirtschaft. Der deutsche Leitindex DAX erreichte erstmals ein neues Allzeithoch oberhalb der 15.000-Punkte-Marke und beendete das Jahr bei einem Stand von 15.885 Punkten. Dies entspricht einem Zuwachs um 16 % gegenüber dem Jahresende 2020. Auch der MDAX und der TecDAX verzeichneten mit einem Plus von 14 % und 22 % deutliche Kursgewinne. Der SDAX, dem auch die secunet-Aktie angehört, schloss das Jahr bei 16.415 Punkten - ein Plus von 11%. Die secunet-AktieIm Jahr 2021 hat sich die secunet-Aktie weitaus besser entwickelt als ihre wesentlichen Vergleichsindizes. Nach einer Seitwärtsbewegung zu Beginn des Jahres stieg der Kurs infolge der Erhöhung der Prognose (20. April 2021) bis auf 516,0 Euro deutlich (9. August 2021). Die Notierung hatte damit erstmalig die 500-Euro-Marke überschritten. Im weiteren Verlauf des zweiten Halbjahres bewegte sich der Kurs vorerst in einer Spanne zwischen circa 415,0 und 485,0 Euro, gewann dann mit der Veröffentlichung der Geschäftsergebnisse nach neun Monaten am 3. November 2021 erneut an Dynamik. Am 9. November 2021 erreichte die Aktie ihren Jahreshöchststand bei 608,0 Euro, was gleichzeitig ein neues Allzeithoch darstellt. Am 12. November 2021 gab secunet einen ersten Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022 bekannt. Der Kurs geriet daraufhin unter Druck und fiel zeitweise auf unter 400,0 Euro. Zum 30. Dezember 2021 notierte die secunet-Aktie bei einem Kurs von 413,5 Euro und damit 67 % über dem Kurs zum Vorjahresstichtag (248,0 Euro). Die Marktkapitalisierung stieg entsprechend auf 2,7 Mrd. Euro (Vorjahresstichtag: 1,6 Mrd. Euro). Seit dem Börsengang im November 1999 hat sich der Wert der secunet-Aktie um einen Faktor von über 25 erhöht (+ 2568 %). Die ersten secunet-Aktionäre können sich somit neben den ausgeschütteten Dividenden über jährliche Kursgewinne von durchschnittlich 17 % freuen. Die secunet-Aktie ist im Prime Standard gelistet und wird an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt. Zum 20. September 2021 wurde die Aktie in den SDAX aufgenommen. Positiv wirkte sich die Reform der DAX-Auswahlindizes aus. Nach der nunmehr vollzogenen Reform zieht die Deutsche Börse AG nur noch die Marktkapitalisierung (bezogen auf den Streubesitz) als Kriterium für die Berücksichtigung in den Indizes heran. Zuvor wurde auch das Handelsvolumen berücksichtigt. In der Rangliste aller gelisteten Unternehmen in Deutschland nahm secunet zum Jahresende Platz 146 ein. Unter diesem Gesichtspunkt halten wir einen Verbleib im SDAX für wahrscheinlich. Im Jahr 2021 wurden über das elektronische Handelssystem Xetra mit täglich durchschnittlich 4.878 Aktien fast doppelt so viele Aktien pro Tag gehandelt als im Vorjahr (2.468 Aktien). Aufgrund des gestiegenen Handelsvolumens und der positiven Kursentwicklung vervierfachte sich der durchschnittliche tägliche Umsatz auf Xetra beinahe auf 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Dividende und Dividendenvorschlagsecunet verfolgt grundsätzlich eine Politik kontinuierlicher und angemessener Dividendenzahlungen. Ziel ist es, circa 50 % des auf die Aktionäre der secunet Security Networks AG entfallenden Ergebnisses nach Steuern auszuschütten. Im Jahr 2021 führte secunet diese Politik fort: Die Aktionäre des Unternehmens partizipierten am Unternehmenserfolg mit der Ausschüttung einer Dividende von 2,54 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie. Damit zahlte secunet zum achten Mal in Folge eine Dividende aus. Mit Blick auf die im Geschäftsjahr 2021 erzielten Rekordergebnisse und unter Berücksichtigung der soliden Liquiditätslage schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der am 25. Mai 2022 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vor, an die Aktionäre 34,8 Mio. Euro durch Zahlung einer Dividende von 5,38 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttung von 80 % des Jahresüberschusses und einer Steigerung von 112 % gegenüber dem Vorjahr. Der Gewinnverwendungsvorschlag setzt sich aus einer Regeldividende von 3,37 Euro je dividendenberechtigter Aktie und einer zusätzlichen Sonderdividende von 2,01 Euro je dividendenberechtigter Aktie zusammen. HauptversammlungDie secunet AG hat am 12. Mai 2021 ihre ordentliche Hauptversammlung abgehalten. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Hauptversammlung erneut als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre durchgeführt. Insgesamt waren 87 % des Grundkapitals in der Hauptversammlung vertreten (Vorjahr: 81 %). Die Zustimmung zu den Tagesordnungspunkten betrug jeweils mehr als 97 %. Der Gewinnverwendungsbeschluss wurde mit 99,9% der Stimmen angenommen. AktionärsstrukturDas Grundkapital der secunet AG beträgt 6.500.000 Euro und ist eingeteilt in 6.500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Die im Umlauf befindlichen Anteile betragen unverändert 6.469.502 Aktien. Jede im Umlauf befindliche Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme sowie im Falle einer Ausschüttung einen gleichwertigen Dividendenanspruch. Es existieren keine Aktienoptionsprogramme bzw. Wandelanleihen, durch die der Aktienanteil verwässert werden könnte. Seit dem Jahr 2004 ist die Giesecke+Devrient GmbH, München, unmittelbar an der secunet AG beteiligt. Zum 31. Dezember 2021 betrug die Beteiligung 75,12 %. Weitere 0,47 % der Aktien (30.498 Stück) hält die secunet AG selbst. Der Streubesitz lag zum 31. Dezember 2021 bei 24,41 %. Er verteilte sich auf eine regional breit diversifizierte Aktionärsstruktur mit einem steigenden Anteil internationaler Investoren, vorrangig aus den USA, Großbritannien und Skandinavien. Aktionärsstrukturscrollen
Angaben gemäß vorliegender Stimmrechtsmitteilungen zum 31. Dezember 2021 Im Jahr 2021 erhielten wir eine Stimmrechtsmitteilung. Die Axxion S. A., Grevenmacher / Luxemburg, teilte uns am 5. November 2021 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet AG die Schwelle von 3 % auf 2,97 % unterschritten hat. Von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats sowie von deren meldepflichtigen Angehörigen erhielten wir im Jahr 2021 keine Mitteilung über Erwerbsgeschäfte von Finanzinstrumenten der secunet AG (sogenannte Managers' Transactions). Kommunikation mit dem Kapitalmarktsecunet legt großen Wert auf eine offene und verlässliche Kommunikation mit Investoren sowie weiteren Stakeholdern und pflegt einen zeitnahen und transparenten Dialog mit ihnen. Im Jahr 2021 gab es zahlreiche Kontakte zu bestehenden und potenziellen Investoren. secunet nutzte die Möglichkeit, sich in zahlreichen Einzelgesprächen und auf Roadshows und Investorenkonferenzen zu präsentieren. Anlässlich der Veröffentlichung der Jahres-, Halbjahres- und Quartalsergebnisse wurden zudem Telefonkonferenzen mit Internetübertragung veranstaltet, in denen der Vorstand über die vergangene und zukünftige Geschäftsentwicklung berichtete und sich den Fragen der Analysten und Investoren stellte. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden zeitnah in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) zugänglich gemacht. Dazu zählen Geschäfts- und Quartalsergebnisse, Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen sowie Informationen zur Hauptversammlung und zu Stimmrechtsmitteilungen. Auch der Finanzkalender mit allen relevanten Veröffentlichungs- und Veranstaltungsterminen ist dort zu finden. Kursentwicklung 1. Januar 2021-31. Dezember 2021Index, Kurs 1. Januar 2021 = 100
Kennzahlen und Handelsdatenscrollen
Stammdaten und Indizesscrollen
Erklärung zur UnternehmensführungFür die secunet Security Networks AG haben eine wirkungsvolle und transparente Organisation sowie eine verantwortungsbewusste und verlässliche Unternehmensführung einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage dafür ist, dass sich das Unternehmen weiterhin erfolgreich am Markt behaupten kann. Der Begriff Corporate Governance bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Dieser muss nach breiter Auffassung darauf ausgerichtet sein, dass Vorstand und Aufsichtsrat für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung sorgen. Empfehlungen und Anregungen, wie dieser Anspruch bei der Führung und Kontrolle von Unternehmen umgesetzt werden kann, sind im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zusammengefasst. Der Kodex soll das Vertrauen von Anlegern, Kunden, Mitarbeitern und Öffentlichkeit in deutsche börsennotierte Unternehmen stärken. Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen daher regelmäßig die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der secunet Security Networks AG. Auch im Geschäftsjahr 2021 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft intensiv mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 auseinandergesetzt, die durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 in Kraft getreten ist. Auf Basis dieser Beratungen wurde die weiter unten aufgeführte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Sie ist dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht und wird, sofern dies erforderlich ist, unverzüglich aktualisiert. Die secunet Security Networks AG erstattet gemäß §§289f HGB und 315d HGB die folgende Erklärung zur Unternehmensführung: Leitungs- und KontrollstrukturDie secunet Security Networks AG unterliegt dem deutschen Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie den Regeln der eigenen Satzung. Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt sie über eine dualistische Leitungs- und Kontrollstruktur, die sich in den Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Für grundlegende Entscheidungen in der Gesellschaft ist die Hauptversammlung zuständig. AufsichtsratDer Aufsichtsrat besteht gem. § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. Entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfolgte die Wahl der Anteilseignervertreter im Wege der Einzelwahl. Mitglieder des Aufsichtsrats sind derzeit Dr. Ralf Wintergerst (Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Peter Zattler (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Elmar Legge, Jörg Marx (Vertreter der Arbeitnehmer), Gesa-Maria Rustemeyer (Vertreterin der Arbeitnehmer) und Professor Dr. Günter Schäfer. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats, einschließlich der Dauer der Zugehörigkeit, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Unternehmen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er erörtert die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand und billigt den Jahresabschluss der secunet Security Networks AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, der Vorprüfung durch den in 2021 etablierten Prüfungsausschuss und seiner eigenen Prüfung. Der Aufsichtsrat - bzw. seit dem 1. Juli 2021 der Prüfungsausschuss - überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der internen Revision sowie die Abschlussprüfung. In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt weiter die Bestellung der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat beschließt das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder und setzt die konkrete Vergütung in Übereinstimmung mit dem System fest. Er legt die Zielvorgaben für die variablen Vergütungsbestandteile fest und überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Wesentliche Vorstandsentscheidungen - zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen - sind an seine Zustimmung gebunden. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt. Er koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat strebt an, die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeit laufend zu verbessern. Die Effizienzprüfung bzw. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats findet jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres statt. Zur Selbstbeurteilung beantwortet jedes Mitglied des Aufsichtsrats einen strukturierten Fragebogen zu den einzelnen Dimensionen der Effektivität. Im Rahmen der bilanzfeststellenden, ersten Sitzung im Geschäftsjahr werden die Ergebnisse einschließlich möglicher Verbesserungsvorschläge erörtert. Bei den Vorschlägen zur Wahl des Aufsichtsrats wird auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet, die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind. Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG hat für seine Zusammensetzung zudem konkrete Ziele benannt und dabei auf Diversität geachtet. Jedenfalls ein Sitz im Aufsichtsrat ist für eine Frau vorgesehen. Weiterhin soll jedenfalls ein Aufsichtsratsmitglied über besondere, langjährige Erfahrungen im Ausland verfügen, die es aufgrund einer Tätigkeit im Ausland oder seiner ausländischen Herkunft erworben hat. Darüber hinaus ist für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze von 70 Jahren vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat zudem ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Ziel des Kompetenzprofils ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten des secunet-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen die vorgenannten Ziele für die Zusammensetzung und achten gleichzeitig darauf, das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums zu erfüllen. Im Berichtszeitraum wurden durch den Aufsichtsrat keine Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Anteilseignervertreter) an die Hauptversammlung unterbreitet. Der Aufsichtsrat erfüllte in seiner Zusammensetzung vor und nach den Aufsichtsratswahlen 2019 die Vorgaben des Kompetenzprofils. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügten und verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie waren und sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut und verfügten und verfügen über die für die Gesellschaft wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Weiter sollen dem Aufsichtsrat gem. Ziffer C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex auf Anteilseignerseite eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl von Mitgliedern angehören, die von der Gesellschaft, deren Vorstand und dem kontrollierenden Aktionär unabhängig sind. Der Aufsichtsrat ist insbesondere unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur und der Größe des Gesamtgremiums zu der Einschätzung gelangt, dass ein in diesem Sinne unabhängiger Anteilseignervertreter angemessen ist und dass das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Elmar Legge diese Voraussetzungen erfüllt. Damit wird durch Herrn Dr. Legge auch der Empfehlung nach Ziffer C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen. Diese besagt, dass im Falle eines kontrollierenden Gesellschafter (hier erfüllt durch die Mehrheitsbeteiligung der Giesecke + Devrient GmbH, München, an der secunet Security Networks AG) und einer Aufsichtsratsgröße von sechs oder weniger Mitgliedern, mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein soll. Des Weiteren sollen gem. Ziffer C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dabei soll die Anteilseignerseite gem. Ziffer C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex, wenn sie die Unabhängigkeit ihrer Aufsichtsratsratsmitglieder von Vorstand und Gesellschaft einschätzt, insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds (i) in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war, (ii) aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von diesem abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat (zum Beispiel als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater), (iii) ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder (iv) dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört. Sofern einer oder mehrere der vorgenannten Indikatoren erfüllt sind und das betreffende Aufsichtsratsmitglied dennoch als unabhängig angesehen wird, soll dies gem. Ziffer C.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Erklärung zur Unternehmensführung begründet werden. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind entsprechend der Empfehlung nach Ziffer C.7. des Deutschen Corporate Governance Kodex mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand und zwar Herr Dr. Ralf Wintergerst, Herr Dr. Peter Zattler und Herr Dr. Elmar Legge. In dieser Einordnung hat der Aufsichtsrat auch berücksichtigt, dass Herr Dr. Zattler dem Aufsichtsrat seit 2004 angehört und Herr Dr. Legge seit 1999. Beide erfüllen daher mit einer Zugehörigkeitsdauer von mehr als zwölf Jahren einen der vorgenannten Indikatoren, so dass - entsprechend der Empfehlung nach Ziffer C.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex - in der Erklärung zur Unternehmensführung begründet werden soll, weshalb beide Aufsichtsratsmitglieder dennoch als unabhängig angesehen werden. Herr Dr. Zattler und Herr Dr. Legge nehmen ihre Aufgaben mit großer Sorgfalt und in konsequenter Ausrichtung am Unternehmensinteresse der secunet Security Networks AG wahr. Mit Ausnahme ihrer jeweiligen Zugehörigkeitsdauer bestehen keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dr. Zattler und Herrn Dr. Legge zu der Gesellschaft oder deren Vorstand oder andere Anhaltspunkte, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. Allein aus der Dauer der Zugehörigkeit auf mangelnde Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand zu schließen, wäre nach der Auffassung des Aufsichtsrats vor diesem Hintergrund verfehlt. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungs- sowie einen Technologie- und Innovationsausschuss eingerichtet, die ihre Arbeit zum 1. Juli 2021 aufgenommen haben. Jeder Ausschuss setzt sich aus zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die entsprechenden Tätigkeiten. Zum 31. Dezember 2021 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Herr Dr. Elmar Legge (Vorsitzender), Herr Dr. Peter Zattler und Frau Gesa-Maria Rustemeyer. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Legge, verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und ist zudem als unabhängig anzusehen. Ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss prüft die Rechnungslegung und überwacht den Rechnungslegungsprozess, befasst sich mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Auf Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers macht der Prüfungsausschuss Vorschläge zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses und unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Wahl des Abschlussprüfers. Er erteilt den Prüfungsauftrag für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte fest und prüft die Qualität der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulässigkeit und den Umfang von Nichtprüfungsleistungen und erteilt einen etwaigen Prüfungsauftrag zur nichtfinanziellen Erklärung. Dem Technologie- und Innovationsausschuss gehörten zum 31. Dezember 2021 folgende Mitglieder an: Herr Dr. Ralf Wintergerst (Vorsitzender), Herr Prof. Dr. Günther Schäfer und Herr Jörg Marx. Der Technologie- und Innovationsausschuss beschäftigt sich mit der Geschäftsstrategie, neuen Produkten und wesentlichen Technologiefragen. Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet. Dieser ist nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht notwendig, da der Aufsichtsrat nur aus sechs Mitgliedern besteht und die Errichtung eines gesonderten Nominierungsausschusses die Effizienz im Hinblick auf die Benennung geeigneter Kandidaten für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht erhöhen würde. VorstandDer Vorstand besteht aus vier Mitgliedern und zwar dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Axel Deininger, Herrn Torsten Henn, Herrn Dr. Kai Martius und Herrn Thomas Pleines. Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Er orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Insbesondere legt er die Grundsätze der Unternehmenspolitik fest und ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle und Führung der Unternehmens- und Geschäftsbereiche verantwortlich. Bestimmte Maßnahmen, die in der Geschäftsordnung für den Vorstand beschrieben sind, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartalsmitteilungen und der Halbjahresfinanzberichte des Unternehmens, der Jahresabschlüsse der secunet Security Networks AG und der Konzernabschlüsse. Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind, wird der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Zielgrößen für die Beteiligung von FrauenDer Aufsichtsrat hat die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen umgesetzt. In seiner Sitzung vom 4. Mai 2017 hat der Aufsichtsrat für den Umsetzungszeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 für den Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil von 17 Prozent festgelegt, was dem Ziel entspricht, eine Frau in den Aufsichtsrat wählen zu lassen. Diese Zielvorgabe hat der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung im Mai 2019 berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 25. März 2020 mit der Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Gesellschaft befasst und beschlossen, an der bereits zuvor geltenden Zielgröße von null Prozent festzuhalten. Aus Sicht des Aufsichtsrats bleibt im derzeitigen Marktumfeld und in den Geschäftsfeldern der secunet Security Networks AG die Suche nach geeigneten weiblichen Kandidaten weiterhin herausfordernd. Eine höhere Zielsetzung kann aus Sicht des Aufsichtsrats zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als realistisch angesehen werden. Diese Zielsetzung gilt bis zum 31. Mai 2025. Für die beiden nachfolgenden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat dieser für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 die folgenden Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen festgelegt: Für die erste Ebene null Prozent und für die zweite Ebene elf Prozent. Im Hinblick auf die geringe Größe des Unternehmens, die begrenzte Anzahl von Führungspositionen und die damit einhergehende geringe Fluktuation hält der Vorstand weitergehende Zielvorgaben derzeit für nicht realistisch. Der Vorstand bekräftigt aber, dass er im Rahmen des Möglichen auf eine höhere Beteiligung von Frauen in Führungspositionen hinwirken möchte. Im Geschäftsjahr 2021 betrug der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 11 Prozent (Vorjahr: 9 Prozent). Die Zielgrößen für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands wurden somit bereits im Geschäftsjahr 2021 erreicht. Diversität und langfristige Nachfolgeplanung für den VorstandDiversität wird bei der secunet Security Networks AG als weit gefasster Ansatz verstanden, der neben Alter und Geschlecht insbesondere die berufliche Qualifikation und Erfahrung sowie die kulturelle Herkunft umfasst. Eine diverse Zusammensetzung des Vorstands dient dem Ziel, den nachhaltigen Erfolg der secunet Security Networks AG durch Berücksichtigung vielfältiger, sich ergänzender Merkmale zu gewährleisten. Ferner hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 67 Jahren für Vorstandsmitglieder beschlossen. Die derzeitige Zusammensetzung des Vorstands setzt nach Ansicht des Aufsichtsrats das vorstehend beschriebene Diversitätskonzept weitestgehend um, insbesondere decken die Vorstandsmitglieder ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Bildungshintergründen ab, die angesichts der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft als wesentlich erachtet werden. Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Hierbei werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex die vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand sowie das vorstehende Diversitätskonzept berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und konkreter Qualifikationsanforderungen entwickelt der Aufsichtsrat ein Anforderungsprofil, auf dessen Basis eine Auswahl möglicher Kandidaten erfolgt. Mit diesen Kandidaten werden im weiteren Schritt strukturierte Gespräche geführt, auf deren Grundlage der Aufsichtsrat, gegebenenfalls unter Mitwirkung externer Berater, eine Beschlussfassung trifft. Verantwortungsvolles RisikomanagementZu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Ein systematisches Risikomanagement im Rahmen unseres wertorientierten Konzernmanagements sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet und die Risikopositionen optimiert werden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Einzelheiten zum Risikomanagement bei der secunet Security Networks AG werden im zusammengefassten Lagebericht erläutert. Hierin ist auch der Bericht über die wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems enthalten. Transparente Unternehmensführung und UnternehmenswerteTransparenz der Unternehmensführung hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG einen hohen Stellenwert. Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden umfassend, regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Die secunet Security Networks AG berichtet ihren Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage und stellt den Aktionären sämtliche Berichte und Informationen dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) zur Verfügung. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Wenn bei der secunet Security Networks AG Tatsachen eintreten, die geeignet sind, den Börsenkurs der Gesellschaft erheblich zu beeinflussen, werden diese im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen durch Adhoc-Mitteilung bekannt gemacht. Der Finanzkalender und die Adhoc-Mitteilungen stehen auf der Internetseite der secunet Security Networks AG (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren zur Verfügung. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der secunet Security Networks AG können ihre Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen und dort ihr Stimmrecht ausüben. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche relevanten Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind ebenfalls auf unserer Internetseite (www.secunet.com) verfügbar. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. In der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH, Sitz Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 gewählt sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2021. Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre mit einem Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsmitteilungen sowie auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht ist. Weitere ausführliche Informationen zur secunet Security Networks AG sind auf unserer Internetseite (www.secunet.com) zusammengestellt. Corporate Governance GuidelinesDie Grundlage unserer Gesellschaft bildet die Satzung der secunet Security Networks AG. Die Satzung der Gesellschaft ist, gemeinsam mit der aktuellen Entsprechenserklärung, den Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre sowie weiteren Unterlagen zur Corporate Governance, im Internet unter www.secunet.com im Bereich >> Über Uns >> Investoren abrufbar. Der Vorstand hat für die Gesellschaft und ihre Mitarbeiter einen Verhaltenskodex eingeführt, in dem die Geschäftsgrundsätze, Prinzipien und Werte der secunet Security Networks AG zusammengefasst sind. Diese Grundsätze stellen ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs der secunet Security Networks AG dar. Der Verhaltenskodex regelt Verhaltensstandards für den Umgang mit allen wirtschaftlichen, juristischen und moralischen Herausforderungen des Geschäftsalltags und soll ein Maßstab und eine Hilfe sein für die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern sowie das Verhalten gegenüber Wettbewerbern. Ebenfalls geregelt ist das Verhalten im finanziellen Bereich und beim Handel mit secunet-Aktien, davon abgeleiteten Derivaten und weiteren Finanzinstrumenten. Für Fragen, die sich im Umgang mit dem Verhaltenskodex ergeben, hat die Gesellschaft eine Compliance-Stelle eingerichtet. Entsprechend der Empfehlung nach Ziffer A.2. des Deutschen Corporate Governance Kodex besteht bei der Gesellschaft ein elektronisches Hinweisgebersystem, dass den Beschäftigten die Möglichkeit einräumt, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Diese Möglichkeit steht auch Dritten zur Verfügung. Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDas geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gebilligt wurde, sowie der von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gefasste Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung des Aufsichtsrats ist unter www.secunet.com im Bereich >>Über Uns >> Investoren öffentlich zugänglich. Den Vergütungsbericht mit dem Vermerk des Abschlussprüfers finden Sie im Vergütungsbericht gemäß § 136 AktG der secunet Security Networks AG für das Geschäftsjahr 2021. Angaben über aktienbasierte AnreizsystemeIm Berichtsjahr wurde im Rahmen der langfristigen variablen Vorstandsvergütung (Performance Share Plan) den Vorstandsmitgliedern jeweils eine Tranche virtueller Aktien (Performance Shares) zugeteilt. Die wesentlichen Leistungskategorien und Erfolgsziele sowie die Zielerreichung im Berichtsjahr sind im Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021 dargestellt. Für Mitarbeiter der Gesellschaft bestehen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme. Meldungen über Geschäfte nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (Managers' Transactions)Nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596 / 2014 sind Organmitglieder (Aufsichtsrat / Vorstand) und bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, Geschäfte mit secunet-Aktien oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden, sobald die Gesamtsumme der Eigengeschäfte einen Betrag von 20.000 Euro innerhalb des Kalenderjahres erreicht oder übersteigt. Die entsprechenden Meldungen werden auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >>Über Uns >> Investoren veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Managers' Transactions gemeldet. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie secunet Security Networks AG stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, auf. Der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG erfolgt nach deutschem Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) und dem Aktiengesetz. Der Jahres- und der Konzernabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss geprüft. Vorstand und Aufsichtsrat erörtern die Konzernquartalsmitteilungen sowie den Halbjahresfinanzbericht vor der Veröffentlichung. Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG wurden von dem durch die Hauptversammlung 2021 gewählten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH, Sitz Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, geprüft. Die Prüfungen erfolgten nach § 317 Handelsgesetzbuch (HGB) und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der secunet Security Networks AG sind Herr Lutz Granderath und Herr Michael Herting. Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unterrichtet. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2021 wurden einer prüferischen Durchsicht durch die PricewaterhouseCoopers GmbH unterzogen. Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz vom 23. November 2021Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§ 161 AktG), einmal jährlich zu erklären, ob den amtlich veröffentlichten und zum Erklärungszeitpunkt maßgeblichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird. Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und aus welchen Gründen dies nicht der Fall ist. Diese Entsprechenserklärung ist im Volltext mit Erläuterungen im Folgenden abgedruckt. Die Entsprechenserklärung findet sich auch auf der Internetseite der secunet Security Networks AG (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren. Die in den letzten fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite dauerhaft zugänglich. Die secunet Security Networks AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2020 und der Aktualisierung der Entsprechenserklärung im Mai 2021 den vom Bundesministerium der Justiz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020) mit nachstehenden Ausnahmen entsprochen und wird den Empfehlungen künftig mit den nachstehend genannten Ausnahmen entsprechen: Altersgrenze für VorstandsmitgliederEmpfehlung B.5 DCGK 2020: Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Erläuterung: Die secunet Security Networks AG hat in der Vergangenheit auf die Festlegung einer Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder verzichtet, da die Eignung zur Ausübung eines Vorstandsamtes nicht pauschal vom Alter des jeweiligen Vorstandsmitglieds abhängig gemacht werden sollte. Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG hat sich nunmehr darauf verständigt, der Empfehlung des DCGK zu folgen und mit Beschluss vom 23. November 2021 eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder beschlossen. Diese Altersgrenze wird in der nächsten Erklärung zur Unternehmensführung im März 2022 angegeben. Ausschüsse des AufsichtsratsEmpfehlung D.5 DCGK 2020: Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt. Erläuterung: Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG verfügt über keinen Nominierungsausschuss. Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats auch nicht notwendig, da sich der Aufsichtsrat aus nur sechs Mitgliedern zusammensetzt. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und der Zusammensetzung des Aufsichtsrats würde die Einrichtung eines gesonderten Nominierungsausschusses die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit im Hinblick auf die Benennung von geeigneten Kandidaten für die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht erhöhen. Ein zusätzlicher Nominierungsausschuss ist daher nicht eingerichtet. Festsetzung der Höhe der variablen Vergütungsbestandteile (Vorstandsvergütung)Empfehlung G.8 DCGK 2020: Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein. Erläuterung: Das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder der secunet Security Networks AG sieht vor, dass der Aufsichtsrat auch nach Festsetzung der relevanten Leistungskriterien und Ziele vorübergehend von den Festlegungen des Vergütungssystems abweichen kann, wenn dies im Interesse der secunet Security Networks AG erforderlich ist, insbesondere im Fall weitreichender Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Von den möglichen Abweichungen umfasst sind u. a. die Leistungskriterien der variablen Vergütungselemente, die Gesamtmaximalvergütung sowie die Relation zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die secunet Security Networks AG in einem volatilen und innovativen Marktumfeld bewegt und eine Änderung der Unternehmensstrategie - und damit der Leistungskriterien für Vorstandsmitglieder - im Interesse der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft auch innerhalb eines Bemessungszeitraums für die variablen Vergütungsbestandteile möglich sein muss. Darüber hinaus soll das Vergütungssystem auch bei tiefgreifenden Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Vorstandsmitglieder Anreizwirkung entfalten. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass entgegen der Empfehlung in G.8 diese Flexibilität in Bezug auf die Zielwerte und Vergleichsparameter der Vorstandsvergütung sachgerecht ist. Vergütung von AusschussmitgliedernEmpfehlung G.17 DCGK 2020: Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll der höhere zeitliche Aufwand [...] des Vorsitzenden [...] von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden. Erläuterung: Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats der secunet Security Networks AG erhalten die Mitglieder der Ausschüsse eine Vergütung, die den im Rahmen ihrer Tätigkeit anfallenden, höheren zeitlichen Aufwand angemessen berücksichtigt. Die Vorsitzenden der vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse erhalten darüber hinaus keine gesonderte Vergütung. Die secunet Security Networks AG geht nicht davon aus, dass mit der Funktion des Ausschussvorsitzenden erheblicher Mehraufwand verbunden sein wird, da insbesondere die Größe der Ausschüsse mit jeweils drei Mitgliedern überschaubar ist. Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der secunet Security Networks AG nicht notwendig, den Ausschussvorsitzenden eine zusätzliche Vergütung zu gewähren, um eine angemessene Vergütung der Tätigkeit als Vorsitzenden in den Aufsichtsratsgremien zu gewährleisten.
Essen, den 23. März 2022 secunet Security Networks AG Für den Vorstand Axel Deininger Für den Aufsichtsrat Dr. Ralf Wintergerst 2. LageberichtZusammengefasster Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021Grundlagen des KonzernsDer vorliegende Lagebericht fasst den Lagebericht der secunet Security Networks AG (im Folgenden "secunet AG") und den Lagebericht des secunet-Konzerns (im Folgenden "secunet") zusammen. Geschäftsmodell und KonzernstrukturGeschäftsmodellDer secunet-Konzern ist ein deutscher Anbieter für hochwertige Cybersicherheitslösungen und IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland. secunet bietet öffentlichen Auftragsgebern und Unternehmen der privaten Wirtschaft ein umfangreiches Produkt- und Beratungsportfolio zum Schutz von Daten, Infrastrukturen und digitalen Identitäten sowie für die Informationsübertragung, -speicherung und -verarbeitung. Dazu gehören vor allem Netzwerkkomponenten mit BSI-zugelassener Verschlüsselungstechnologie bis zur höchsten Sicherheitsstufe. secunet deckt die gesamte Wertschöpfungskette von Analyse und Design über Entwicklung bis hin zu Integration, Betrieb, Wartung und Support der Lösungen ab. Das Angebot ist in der Regel auf groß angelegte Infrastrukturen ausgerichtet und fokussiert sich auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel Cloud, Internet der Dinge, eGovernment, eHealth und Biometrie. Rechtliche KonzernstrukturDas Mutterunternehmen des secunet-Konzerns ist die secunet Security Networks AG mit Sitz in Essen. Sie übernimmt zentrale Management- und Finanzierungsfunktionen für die Konzernunternehmen. Daneben umfasst die secunet AG zentrale Verwaltungsbereiche, die die operativen Einheiten im täglichen Geschäftsbetrieb unterstützen (zum Beispiel Einkauf, interne IT, Lager / Logistik, Finanzen und Marketing / Kommunikation und Produktmanagement). Im Jahr 2020 waren diese internen Serviceleistungen noch in der secunet Service GmbH angesiedelt. Die Servicegesellschaft wurde per Stichtag 1. Januar 2021 mit der secunet AG verschmolzen. Zu den Konzerngesellschaften gehören die deutschen Tochtergesellschaften secunet International GmbH & Co. KG (Sitz in Essen), secunet International Management GmbH (Essen), secustack GmbH (Dresden) und stashcat GmbH (Hannover). In der secunet International GmbH & Co. KG sind die internationalen Vertriebsaktivitäten für die SINA Produktfamilie gebündelt. Der secunet International Management GmbH als Komplementärin der secunet International GmbH & Co. KG obliegt die Geschäftsführung der secunet International GmbH & Co. KG. Die secustack GmbH ist ein Joint Venture der secunet AG und der CLOUD & HEAT Technologies GmbH (Dresden). Das Joint Venture bietet mit dem Cloud-Betriebssystem SecuStack eine sicherheitsgehärtete und transparente Lösung für öffentliche, private und hybride Cloud-Anwendungen. Im Geschäftsjahr 2021 einigte sich die secunet AG mit den Inhabern der stashcat GmbH auf einen Verkauf ihrer Anteile an die secunet AG. Im Mai 2021 hat die secunet AG 100 % der Geschäftsanteile beziehungsweise 100 % der Stimmrechte erworben. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt war der 31. Mai 2021. Der von der stashcat GmbH angebotene Business-Messenger ermöglicht sicheres und DSGVO-konformes Messaging und beinhaltet zusätzliche sicherheitsoptimierte Kollaborations- und Videokonferenzfunktionen. Zu den Konzernunternehmen gehören zudem die nicht operativ tätigen secunet Inc. (Texas / USA) und finally safe GmbH (Essen). Eine weitere Tochtergesellschaft, die secunet s.r.o., (Prag / Tschechische Republik), befindet sich in Liquidation. Mehrheitsaktionär mit einer direkten Beteiligung von 75,12 % und Mutterunternehmen der secunet AG ist die Giesecke + Devrient GmbH, München. Als strategische Holding führt die inhabergeführte Giesecke + Devrient GmbH die mit ihr verbundenen Unternehmen, darunter die secunet AG. Die Unternehmensgruppe ist international ausgerichtet und auf dem Gebiet des Banknoten- und Wertpapierdrucks sowie der Entwicklung und Herstellung von Sicherheitspapier und Banknotenbearbeitungssystemen tätig. Darüber hinaus entwickelt und fertigt die Unternehmensgruppe Magnetstreifen und Chipkarten überwiegend für die Telekommunikationsbranche, für Banken und für den Bereich Gesundheitsvorsorge. Geschäftsbereiche und Absatzmärktesecunet hat eine marktorientierte Organisationsstruktur: Zwei Geschäftsbereiche - der Public Sector und der Business Sector - fokussieren sich auf die Bedürfnisse der beiden Zielgruppen öffentliche Bedarfsträger und internationale Organisationen einerseits sowie private Wirtschaft andererseits. In der Finanzberichterstattung berichtete der secunet-Konzern zusätzlich zur Gesamtbetrachtung des Konzerns mittels dieser Geschäftsbereiche über die operative Geschäftsentwicklung. Innerhalb der Geschäftsbereiche ist die Organisation prozessorientiert gestaltet und zielt auf eine optimale Bedienung der jeweiligen Märkte und Kunden ab. Public SectorDer Geschäftsbereich Public Sector beinhaltet das Geschäft mit der SINA Produktfamilie. SINA ist ein ganzheitliches Sicherheitssystem, das Lösungen zur kryptografisch hochsicheren Übertragung, Speicherung und Verarbeitung von Daten und Informationen bis zur höchsten Sicherheitsstufe bietet. SINA umfasst eine stetig wachsende Familie von modularen Komponenten - zum Beispiel Clients, Gateways, Server, Telefone sowie Software- und Managementtools. Darüber hinaus bildet der Geschäftsbereich die Aktivitäten in den Bereichen Biometrie, Automatisierte Grenzkontrolle und Digitale Identitäten ab. Hinzu kommen die Geschäfte der secustack GmbH und der stashcat GmbH sowie eine große Bandbreite an Beratungsdienstleistungen. Zielmärkte für den Public Sector sind öffentliche Auftraggeber. Dazu gehören nationale und internationale Regierungen, Ministerien und Behörden sowie regierungsähnliche Organisationen und Organisationen im Bereich der Verteidigung. Business SectorDer Geschäftsbereich Business Sector adressiert zwei Märkte in der privaten Wirtschaft: das Gesundheitswesen und die Industrie. Das Lösungsangebot im Gesundheitsmarkt besteht im Wesentlichen aus dem secunet konnektor. Der secunet konnektor bindet medizinische Einrichtungen (zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser) sicher an die Telematikinfrastruktur (TI) an und bildet die Grundlage für weitere digitale Fachanwendungen im Gesundheitswesen. Das Angebot für die Industrie umfasst die Gesamtlösung secunet edge. Die Lösung bietet Produktionsunternehmen und Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) - das sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen - eine sicherheitsgehärtete und industrietaugliche Plattform und zuverlässige Anwendungslösungen für Sicherheit in Edge Computing, in der Industrie 4.0 und für das Internet der Dinge (IoT). Zusätzlich zu diesen Lösungen beinhaltet der Business Sector Beratungsdienstleistungen, die von Sicherheitsanalysen (sogenannten Penetrationstests) über Sicherheitsberatung (zum Beispiel für Sicherheitslinien und deren Umsetzung) bis hin zur Unterstützung bei Zertifizierungsprozessen reichen. In beiden Geschäftsbereichen liegt der geografische Schwerpunkt des Absatzes vorwiegend in Deutschland. Die Vertriebsaktivitäten von secunet im Ausland konzentrieren sich auf die Länder der Europäischen Union, EU-Organisationen sowie Verteidigungs- und Weltraumorganisationen (einschließlich Organisationen wie die NATO) und den Mittleren Osten. UnternehmenssteuerungDie interne Steuerung des secunet-Konzerns erfolgt auf Basis finanzieller Kennzahlen durch den Vorstand der secunet AG. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind der Umsatz und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Zur Steuerung und Überwachung der Entwicklung der einzelnen Tochtergesellschaften und Berichtssegmente sowie des Gesamtkonzerns analysiert der Vorstand unter anderem monatlich deren Umsatz, Rohertrag, betriebliche Aufwendungen und EBIT und vergleicht die Ist-Zahlen mit den Planwerten. Im Rahmen regelmäßiger Sitzungen stimmt sich der Vorstand auf dieser Basis mit den operativ verantwortlichen Führungskräften über die Geschäftslage und notwendige Maßnahmen im Vertrieb, im Produktmanagement und in der Projektleitung ab. Forschungs- und EntwicklungsaktivitätenDie von secunet durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsleistungen fokussieren sich vor allem auf Hardware- und Softwarelösungen, Applikationen oder Architekturen in Bereichen, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel Cloud, Internet der Dinge, eGovernment, eHealth und Biometrie. Ziel ist es, das Lösungsangebot unter der Berücksichtigung von Kundenanforderungen sowie betriebswirtschaftlichen Belangen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Strategisch baut secunet seine Innovationsanstrengungen auf drei Säulen: scrollen
Zudem sind secunet-Mitarbeiter Mitglieder in vielen nationalen und internationalen Standardisierungs- und Normierungsgremien und beteiligen sich somit aktiv an der Prüfung, Anerkennung und Implementierung von Innovationen in der IT. Auf diese Weise findet zum einen ein wertvoller Austausch von Know-how statt, der die Qualifikation der eigenen Belegschaft kontinuierlich aufwertet. Zudem trägt die Gremienmitarbeit dazu bei, dass secunet frühzeitig und umfassend an technologischen Entwicklungen teilnimmt. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden sowohl zu eigenen Zwecken als auch im Rahmen von individuellen Kundenprojekten erbracht. Im Geschäftsjahr 2021 wandte der secunet-Konzern insgesamt 9,5 Mio. Euro für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro). Davon entfielen 7,5 Mio. Euro auf die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Forschungs- und Entwicklungskosten (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) und 0,9 Mio. Euro auf Zuwendungen der öffentlichen Hand (Vorjahr: 3,7 Mio. Euro). Weitere 1,2 Mio. Euro wurden als Entwicklungskosten aktiviert (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro). Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fanden vor allem im Rahmen der Entwicklung des SINA Communicator H statt, eine für den Einstufungsgrad GEHEIM zugelassene Lösung für hochsichere Sprach- und Datenkommunikation. Weitere Entwicklungsaufwendungen wurden für die Weiterentwicklung des bestehenden Lösungsportfolios der secunet aufgewendet. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie Welt und damit auch die Wirtschaft standen auch im Jahr 2021 maßgeblich im Zeichen der anhaltenden Corona-Pandemie. Zwar erholte sich die Weltwirtschaft weiter vom pandemiebedingten Einbruch des Vorjahres, jedoch sind die Prognosen zum zukünftigen Wachstum aufgrund der Unklarheit über den weiteren Verlauf der Pandemie - in erster Linie mit Blick auf die Entwicklung der Impfdichte, neuer Virus-Mutationen und erneuter Lockdown-Maßnahmen - von extremer Unsicherheit geprägt. Belastet wurde die Weltwirtschaft zudem von Problemen in den globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. Auch die gestiegenen Energie-, Material- und Rohstoffkosten haben sich wachstumsbremsend ausgewirkt. Mit einem Umsatzanteil von rund 91 % im Jahr 2021 ist Deutschland der mit Abstand wichtigste Absatzmarkt für den secunet-Konzern. Nach einem preisbereinigten Rückgang von 4,6 % im Jahr 2020, wuchs die Wirtschaftsleistung Deutschlands im Jahr 2021 laut dem Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) um 2,7 %. Für das Jahr 2022 erwartet das IfW Kiel eine Steigerung der Wirtschaftsleistung Deutschlands von rund 4,0 % (Stand Januar 2022). Die Bundesbank weist mit Zuwächsen von 2,5% und 4,2% in den Jahren 2021 und 2022 vergleichbare Werte aus (Stand Dezember 2021). Branchenspezifische RahmenbedingungenNeben der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bildet der Gesamtmarkt für Informations- und Kommunikationstechnik (ITK) eine wesentliche Rahmenbedingung und Vergleichsgrundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung von secunet. Marktstatistiken werden erstellt vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom). Nach einem leichten Wachstum im Jahr 2020 (Plus 0,6 %) ist das Marktvolumen des gesamten ITK-Marktes im Jahr 2021 um 3,9 % auf 178,4 Mrd. Euro gestiegen. Damit entwickelte sich der gesamte ITK-Markt positiver als die Gesamtwirtschaft Deutschlands. Der für die secunet besonders relevante Anteil des ITK-Marktes, der Markt für Informationstechnik (IT), konnte im Jahr 2021 um 6,3 % auf 102,5 Mrd. Euro zulegen. Vor allem der Markt für Hardware, der ein Plus von 8,3 % auf 31,4 Mrd. Euro verzeichnete, sowie der Markt für Software, der um 8,0 % auf 29,8 Mrd. Euro zulegte, trugen zu dieser Entwicklung bei. Der Markt für Services stieg um 3,7 % auf 41,4 Mrd. Euro. Sicherheit ist ein zunehmend wichtiges Thema für den IT-Markt. Spezifische Marktstatistiken für den Bereich IT-Sicherheit kommen zu dem Ergebnis, dass dieser Markt relativ stärker wächst als der Gesamtmarkt für ITK sowie als die Gesamtwirtschaft Deutschlands. Aktuelle Berechnungen des Marktforschungsunternehmens IDC für den Digitalverband Bitkom (Stand Oktober 2021) prognostizieren im Jahr 2021 Ausgaben für IT-Sicherheit in Deutschland von 6,2 Mrd. Euro - ein Allzeithoch und 9,7 % mehr als im bisherigen Rekordjahr 2020 (5,6 Mrd. Euro). Für die Zukunft werden ähnlich hohe Wachstumsraten erwartet: Mit einem durchschnittlichen Wachstum von 9,5 % pro Jahr sollen im Jahr 2025 rund 8,9 Mrd. Euro umgesetzt werden. Durch die Öffentlichkeitswirkung von Cyberattacken steigt auch das Sicherheitsbewusstsein, das heißt die Sensibilisierung von öffentlichen Bedarfsträgern und Unternehmen für IT-Sicherheit, Cybersecurity und Datenschutz. Als Konsequenz hat die deutsche Bundesregierung eine Cyber-Sicherheitsstrategie entwickelt, deren Leitlinien das Ziel verfolgen, die mit der Digitalisierung verbundenen Risiken beherrschbar zu machen. Auf verschiedenen Handlungsfeldern sollen staatliche Stellen und Unternehmen zusammenarbeiten. Unter anderem sollen die IT-Sicherheitsforschung vorangetrieben, Zertifizierungen und Zulassungen gestärkt und eine Plattform für den vertrauensvollen Informationsaustausch geschaffen werden. Auch bei den Unternehmen der Privatwirtschaft hat sich eine zunehmende Sensibilisierung für das Thema eingestellt. Nach aktuellen Befragungen (Allianz Risikobarometer 2022) werden weltweit Cybervorfälle als größtes Geschäftsrisiko wahrgenommen - noch vor Risiken aus Betriebsunterbrechungen (Platz 2) oder Naturkatastrophen (Platz 3). In Deutschland allein stehen Cyberrisiken auf Platz 2 der Rangliste der Geschäftsrisiken. Größere und teurere Datenverluste werden von Unternehmen als große und wachsende Herausforderung angesehen. Zusätzliche Unterstützung erfährt das Thema durch das IT-Sicherheitsgesetz. Dieses fordert für die Anbieter und Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), dass sie ihre IT nach dem Stand der Technik angemessen absichern und IT-Sicherheitsvorfälle melden. Der secunet-Konzern bewegt sich damit grundsätzlich sowohl in der Gesamtwirtschaft als auch in der eigenen Branche in einem förderlichen Umfeld für das Unternehmenswachstum. Geschäftsverlauf im Jahr 2021Geschäftsverlauf des secunet-KonzernsIm Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 erwirtschaftete der secunet-Konzern einen Umsatz in Höhe von 337,6 Mio. Euro. Damit erreichte der secunet-Konzern ein sehr deutliches Umsatzplus von 18 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (285,6 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des secunet-Konzerns betrug 63,9 Mio. Euro und lag damit um 24 % über dem Wert des Vorjahres (51,6 Mio. Euro). Die EBIT-Marge verbesserte sich um 0,8 Prozentpunkte auf 18,9 % (Vorjahr: 18,1 %). Die hohen Wachstumsraten bei Umsatz und EBIT zeichneten sich bereits nach dem ersten Quartal ab und drücken die positive operative Entwicklung des secunet-Konzerns im Jahr 2021 aus. Wesentlicher Grund für das Wachstum war ein in beiden Konzernsegmenten (Public Sector und Business Sector) sehr gut verlaufenes Geschäft mit secunet-Produkten, insbesondere mit der SINA Produktfamilie und dem Gesundheitskonnektor. Das Produktgeschäft beinhaltet neben dem Verkauf von Gütern (insbesondere Hardware und Software) auch Erlöse aus Wartungs- und Supportleistungen. Über das sehr gut verlaufene Kerngeschäft hinaus profitierte secunet in erheblichem Umfang von einer positiven Sonderkonjunktur, die durch die pandemiebedingte zusätzliche Beschaffung von sicheren mobilen Arbeitsplätzen ausgelöst wurde. Im Jahr 2021 standen weiterhin viele Behörden und Unternehmen vor der Herausforderung, Büroarbeitsplätze ins Mobile Office zu verlagern. Diesen Bedarf konnte der secunet-Konzern mit der SINA Workstation S in großen Stückzahlen decken. Sie ist Teil der SINA-Produktfamilie und ermöglicht eine standortunabhängige und sichere Bearbeitung von Verschlusssachen oder anderen sensiblen Daten. Die secunet AG gab ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2021 im November 2020 bekannt. Die Prognose sah Umsatzerlöse um rund 260 Mio. Euro und ein EBIT um etwa 38 Mio. Euro vor. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2020 ging der Vorstand der secunet AG weiterhin von dieser Prognose aus. Nach Ablauf eines operativ hervorragend verlaufenen ersten Quartals und unter Berücksichtigung der sehr guten Auftragslage hat der Vorstand den Ausblick für das Gesamtjahr 2021 im April 2021 per Ad-hoc-Mitteilung angehoben. Seitdem wurden Umsatzerlöse um rund 330 Mio. Euro und ein EBIT um etwa 59 Mio. Euro erwartet. Mit den im Jahr 2021 erzielten Geschäftsergebnissen hat secunet die Konzernziele mit Bezug auf die angepasste Prognose noch leicht übertroffen. Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf im Jahr 2021 insgesamt und auch auf Basis des Vergleichs mit der veröffentlichten Prognose als sehr gut. Trotz der fortdauernden Restriktionen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und weltweit angespannten Liefersituationen bei Vorprodukten, insbesondere die Verfügbarkeit von Halbleitern, wuchs secunet auf Konzernebene deutlich. Das Geschäftsjahr 2021 konnte damit als achtes Geschäftsjahr in Folge mit einer Steigerung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr abgeschlossen werden. Geschäftsverlauf der secunet AGFür die Prognose der secunet AG für das Geschäftsjahr 2021 galten die gleichen Annahmen wie für den secunet-Konzern. Entsprechend wurden Umsatzerlöse um rund 330 Mio. Euro und ein EBIT um etwa 59 Mio. Euro erwartet. Die secunet AG erzielte im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse in Höhe von 327,4 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahreswert (279,1 Mio. Euro) entspricht dies einem Wachstum von 17 %. Das EBIT belief sich auf 62,9 Mio. Euro und verbesserte sich damit um 30 % im Vergleich zum Vorjahreswert (48,5 Mio. Euro). Die EBIT-Marge betrug damit 19,2 % (Vorjahr: 17,4 %). Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf im Jahr 2021 als sehr gut. ErtragslageErtragslage des KonzernsDie Gewinn- und Verlustrechnung für den secunet-Konzern nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. UmsatzentwicklungDer Konzernumsatz belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 337,6 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 18 % im Vergleich zum Vorjahreswert (285,6 Mio. Euro). Auf Konzernebene erwirtschaftete secunet durch das Produktgeschäft (Hardware, Software, Wartung und Support) 290,8 Mio. Euro (Vorjahr: 253,6 Mio. Euro) und aus der Erbringung von Dienstleistungen 46,8 Mio. Euro (Vorjahr: 31,9 Mio. Euro). Das Segment Public Sector, dessen Angebot sich an die öffentlichen Bedarfsträger im In- und Ausland sowie an internationale Organisationen richtet, steigerte den Umsatz um 17 % auf 278,1 Mio. Euro (Vorjahr: 237,1 Mio. Euro). Getragen wurde das Wachstum einerseits von einem sehr guten Kerngeschäft mit der SINA Produktfamilie. Andererseits profitierte der secunet-Konzern im erheblichen Umfang von einer positiven Sonderkonjunktur, die durch die pandemiebedingte zusätzliche Beschaffung von sicheren mobilen Arbeitsplätzen durch öffentliche Auftraggeber ausgelöst wurde. Das Segment trug 82 % zum Konzernumsatz bei (Vorjahr: 83 %). Im Segment Business Sector, das sich an Unternehmen der privaten Wirtschaft und insbesondere an den Gesundheitssektor richtet, erhöhte sich der Umsatz im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr (48,5 Mio. Euro) um 23 % auf 59,5 Mio. Euro. Ausschlaggebend hierfür war vor allem das Produktgeschäft mit dem secunet Gesundheitskonnektor, das sich im Berichtszeitraum durch die Rollouts der Softwareupgrades PTV3 und PTV4, die für weitere digitale Fachanwendungen im Gesundheitswesen erforderlich sind, sehr gut entwickelt hat. Der Anteil des Segments am Konzernumsatz lag im Jahr 2021 damit bei 18 % (Vorjahr: 17 %). Geografisch betrachtet erzielte secunet in Deutschland einen Umsatzanstieg um 19 % auf 307,8 Mio. Euro (Vorjahr: 258,5 Mio. Euro). Im internationalen Geschäft erreichte secunet einen Umsatz von 29,8 Mio. Euro, was einem Anstieg um 10 % gegenüber dem Vorjahreswert (27,0 Mio. Euro) entspricht. Der Anteil des internationalen Geschäfts betrug damit 9 % (Vorjahr: 9 %). Die Umsatzerlöse aus Projekten mit dem Giesecke + Devrient-Konzern lagen bei 0,6 Mio. Euro und damit auf unverändert geringem Niveau (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). ErgebnisentwicklungDas Bruttoergebnis vom Umsatz des secunet-Konzerns stieg im Geschäftsjahr 2021 um 26 % auf 101,6 Mio. Euro (Vorjahr: 80,8 Mio. Euro) und damit überproportional zum Konzernumsatz. Die Herstellungskosten des Umsatzes (Umsatzkosten) beliefen sich auf 236,0 Mio. Euro (Vorjahr: 204,8 Mio. Euro). Die Zunahme der Umsatzkosten um 15 % hängt unmittelbar mit dem benötigten Materialaufwand infolge des gesteigerten Auftragsvolumens im Produktgeschäft zusammen. Zum Materialaufwand werden der Kauf von Waren für den Einsatz in Produkten sowie der Bezug von Fremdleistungen gerechnet. Die Vertriebskosten lagen im Geschäftsjahr 2021 bei 21,9 Mio. Euro und damit um 10 % über dem Vorjahreswert (19,9 Mio. Euro). Die allgemeinen Verwaltungskosten betrugen 8,3 Mio. Euro. Sie lagen damit um 15 % über dem Vorjahreswert (7,3 Mio. Euro). Die Zunahme der beiden Kostenpositionen ist insbesondere auf das Belegschaftswachstum zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 63,9 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anstieg von 24 % im Vergleich zum Vorjahr (51,6 Mio. Euro). Die EBIT-Marge verbesserte sich aufgrund eines vorteilhaften Produktmix um 0,8 Prozentpunkte auf 18,9 % (Vorjahr: 18,1 %). In beiden Segmenten ist das EBIT im Jahr 2021 infolge der höheren Produktnachfrage gestiegen: Das EBIT im Segment Public Sector wuchs um 7% von 53,8 Mio. Euro auf 57,4 Mio. Euro. Das Segment Business Sector erwirtschaftete ein positives EBIT von 6,5 Mio. Euro, nach -2,2 Mio. Euro im Vorjahr. Die deutliche Ergebnisverbesserung im Business Sector hängt unmittelbar mit den Softwareupgrades PTV3 und PTV4 des Gesundheitskonnektors zusammen, deren Rollout zu Lizenzerträgen mit vorteilhaftem Margenprofil führte. Die Zinserträge des secunet-Konzerns lagen im Jahr 2021 weiterhin auf einem unwesentlichen Niveau (0,01 Mio. Euro, Vorjahr: 0,03 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen sind von 0,34 Mio. Euro auf 0,29 Mio. Euro gesunken und resultieren im Wesentlichen aus der Verzinsung der Pensionsrückstellungen sowie dem Zinsaufwand im Rahmen der Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Der secunet-Konzern erreichte im Geschäftsjahr 2021 ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von 63,6 Mio. Euro (Vorjahr: 51,3 Mio. Euro). Aufgrund des gestiegenen Ergebnisses vor Steuern erhöhte sich der Steueraufwand auf 20,6 Mio. Euro (Vorjahr: 16,3 Mio. Euro). Die Steuerquote im Jahr 2021 betrug wie im Vorjahr rund 32 %. Im Ergebnis erzielte der secunet-Konzern im Geschäftsjahr 2021 einen Konzernjahresüberschuss von 43,0 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 23% gegenüber dem Vorjahr (35,0 Mio. Euro). Davon entfallen auf die Anteilseigner der secunet AG 43,1 Mio. Euro und auf nicht beherrschende Anteile -0,1 Mio. Euro (Minderheitsgesellschafter der secustack GmbH). Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt 6,66 Euro (Vorjahr: 5,43 Euro). AuftragsbestandDer Auftragsbestand des secunet-Konzerns zum 31. Dezember 2021 betrug 185,2 Mio. Euro und lag damit um 24 % höher als zum gleichen Vorjahresstichtag (149,5 Mio. Euro). Der Anstieg des Auftragsbestandes resultiert vor allem aus einem hohen Auftragseingang von Kunden aus dem behördlichen Umfeld (Segment Public Sector). Der Auftragsbestand umfasst sowohl Aufträge für das Geschäftsjahr 2022 als auch für die Folgejahre. Ertragslage der secunet AGIm handelsrechtlichen Jahresabschluss der secunet AG wird die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die secunet AG erzielte im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse in Höhe von 327,4 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (279,1 Mio. Euro) entspricht dies einer Zunahme um 17 %. Die positive Umsatzentwicklung ist auf dieselben Ursachen wie im Konzern zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 5,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 3,4 Mio. Euro im Berichtsjahr gesunken, vor allem bedingt durch niedrigere öffentliche Projektzuwendungen. Der Bestand an unfertigen Leistungen sowie unfertigen und fertigen Erzeugnissen hat im Jahr 2021 um 0,7 Mio. Euro abgenommen (Vorjahr: Zunahme von 1,2 Mio. Euro). Die Materialaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2021 168,4 Mio. Euro und sind damit um 12% gegenüber dem Vorjahr gestiegen (150,0 Mio. Euro). Die Zunahme hängt unmittelbar mit dem gesteigerten Auftragsvolumen im Produktgeschäft zusammen. Der Personalaufwand ist von 54,2 Mio. Euro im Vorjahr um 30 % auf 70,7 Mio. Euro im Jahr 2021 gestiegen. Die Zunahme ist insbesondere auf den Personalzuwachs zurückzuführen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen im Jahr 2021 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro). Der Anstieg um 20 % resultiert aus dem weiteren Aufbau des Sachanlagevermögens der Gesellschaft - im Wesentlichen sind dies Büroausstattung und IT-Infrastruktur. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Jahr 2021 um 20 % auf 24,0 Mio. Euro gesunken (Vorjahr: 30,1 Mio. Euro). Im Vorjahr erfasste die secunet AG unter dieser Position noch Aufwendungen, die aufgrund der Ausgliederung zentraler Verwaltungsbereiche in die secunet Service GmbH (zum Beispiel Einkauf, interne IT, Lager / Logistik, Finanzen und Marketing / Kommunikation und Produktmanagement) mit einer entsprechenden Marge auf die originären Kosten der secunet Service GmbH an die secunet AG belastet wurden. Da die Servicegesellschaft per Stichtag 1. Januar 2021 mit der secunet AG verschmolzen wurde, sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der secunet AG planungsgemäß gesunken. Die Erträge aus Beteiligungen verdreifachten sich nahezu im Jahr 2021 auf 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro). Sie setzten sich wie im Vorjahr vor allem aus dem Jahresüberschuss der secunet International GmbH & Co. KG von 2,4 Mio. Euro zusammen. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der secunet AG betrug im Geschäftsjahr 2021 62,9 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 30 % gegenüber dem Vorjahr (48,5 Mio. Euro). Das Finanzergebnis 2021 belief sich auf -1,6 Mio. Euro (Vorjahr: -0,6 Mio. Euro). Damit betrug das Ergebnis vor Ertragsteuern der secunet AG im Geschäftsjahr 2021 63,8 Mio. Euro (Vorjahr: 48,8 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss stieg auf 43,5 Mio. Euro (Vorjahr: 32,8 Mio. Euro). Der Auftragsbestand der secunet AG zum 31. Dezember 2021 betrug 169,3 Mio. Euro und lag damit um 24 % höher als zum gleichen Vorjahresstichtag (136,9 Mio. Euro). Finanz- und VermögenslageFinanz- und Vermögenslage des KonzernsDie Bilanz des secunet-Konzerns ist nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Kapitalstruktur des KonzernsDie Bilanzsumme des secunet-Konzerns betrug zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 insgesamt 274,0 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 239,8 Mio. Euro). Davon waren auf der Passivseite 129,8 dem Eigenkapital und 144,2 Mio. Euro dem Fremdkapital zuzurechnen. Die Eigenkapitalquote des secunet-Konzerns belief sich damit zum Ende des Geschäftsjahres 2021 auf 47 % und lag leicht über dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2020: 43 %). Die Fremdkapitalquote sank entsprechend auf 53 % (31. Dezember 2020: 57 %). Zum Abschlussstichtag bestanden keine langfristigen oder kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Finanzierung des laufenden Geschäfts und notwendiger Ersatzinvestitionen erfolgte im Berichtszeitraum aus dem Zahlungsmittelbestand und dem operativen Cashflow. Gleiches gilt für alle sonstigen Investitionen. Bilanz secunet-Konzern, Aktivascrollen
VermögenswerteDie Aktivseite der Konzernbilanz wies zum 31. Dezember 2021 kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 209,1 Mio. Euro aus. Die Zunahme gegenüber dem Jahresendstand des Vorjahres (187,7 Mio. Euro) hängt unmittelbar mit dem gestiegenen Geschäftsvolumen und dem verbessertem Ergebnis zusammen. Aus diesem Grund sind die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Berichtszeitraum um 18 % auf 119,5 Mio. Euro gestiegen. Zum gleichen Vorjahresstichtag betrugen sie noch 101,6 Mio. Euro. Um dem hohen Auftragsbestand Rechnung zu tragen und die Lieferfähigkeit für das nachhaltig wachsende Produktgeschäft sicherzustellen, stiegen die Vorräte zum 31. Dezember 2021 um 79 % auf 50,1 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 27,9 Mio. Euro) Die Vertragsvermögenswerte betrugen 3,9 Mio. Euro und lagen damit in etwa auf dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2020: 4,2 Mio. Euro). Die Vertragsvermögenswerte stellen im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen bereits erbrachte Dienstleistungen dar, die jedoch gegenüber dem Kunden noch nicht abgerechnet wurden. Die kurz- und langfristigen Forderungen aus Lieferung und Leistung beliefen sich auf 33,3 Mio. Euro, nach 52,2 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung hatte das konsequente Forderungsmanagement des secunet-Konzerns. Die langfristigen Vermögenswerte betrugen zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 64,9 Mio. Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 25 % gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres (52,1 Mio. Euro). Das Sachanlagevermögen betrug zum 31. Dezember 2021 7,6 Mio. Euro und lag damit - im Wesentlichen bedingt durch Zugänge in der Betriebs- und Geschäftsausstattung - um 20 % über dem Vergleichswert des Vorjahres (6,3 Mio. Euro). Die Nutzungsrechte sind um 7 % auf 17,1 Mio. Euro gesunken (31. Dezember 2020: 18,3 Mio. Euro). Die Nutzungsrechte resultieren aus Leasingverträgen für Gebäude, Büros und Firmenwagen. Sie werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und über die Laufzeit des Vertrages abgeschrieben. Korrespondierender Posten auf der Passivseite sind die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten. Aufgrund der Akquisition der stashcat GmbH wuchsen die Geschäfts- und Firmenwerte um 123 % auf 10,3 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 4,6 Mio. Euro). Ebenfalls aufgrund der Akquisition sowie infolge der Aktivierung selbsterstellter Software stiegen die immateriellen Vermögenswerte um 61 % auf 13,2 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 8,2 Mio. Euro) Die sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerte betrugen 9,7 Mio. Euro, nach 7,6 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Bei den sonstigen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Forderungen an Lieferanten, Reisekostenvorschüsse, Vorauszahlungen für zukünftige Leistungen sowie übrige Forderungen. Schulden und EigenkapitalDie Passivseite der Konzernbilanz wies zum 31. Dezember 2021 kurzfristige Schulden, also Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr, in Höhe von 85,2 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 82,4 Mio. Euro) sowie langfristige Schulden von 59,0Mio. Euro (31. Dezember 2020: 54,6 Mio. Euro) aus. Bilanz secunet-Konzern, Passivascrollen
Weder im Jahr 2021 noch im Jahr 2020 hat secunet Kredite aufgenommen. Demnach bestanden zum Abschlussstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verschuldungsquote lag damit bei 0 %. Sowohl die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung als auch die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten lagen zum 31. Dezember 2021 unter dem Niveau des Vorjahresstichtages: Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung gingen um 9 % auf 23,3 Mio. Euro zurück (31. Dezember 2020: 25,5 Mio. Euro), die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten sanken um 6 % auf 17,4 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 18,5 Mio. Euro). Die kurz- und langfristigen Vertragsverbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2021 51,0 Mio. Euro und lagen damit um 18 % über dem Wert des Vorjahresstichtages (43,2 Mio. Euro). Die Vertragsverbindlichkeiten umfassen Kundenzahlungen, die nach dem Bilanzstichtag als Umsatzerlöse realisiert werden. Unter dieser Position werden Sachverhalte erfasst, bei denen secunet aufgrund von mehrjährigen Wartungs- und Supportverträgen sowie verlängerten Garantien vorschüssige Einzahlungen generiert oder Anzahlungen für spätere Lieferungen oder Leistungen erhält. Die sonstigen Rückstellungen lagen zum 31. Dezember 2021 bei 26,5 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 20,4 Mio. Euro). Der Anstieg um 30 % ist in erster Linie auf die gestiegene Bildung von Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile der Belegschaft zurückzuführen. Grund dafür ist einerseits das gestiegene Geschäftsergebnis und andererseits der Personalzuwachs. Die passiven latenten Steuern betrugen 4,3 Mio. Euro, nach 1,8 Mio. Euro im Vorjahr, insbesondere bedingt durch den Anstieg der passiven latenten Steuern aus Immateriellen Vermögenswerten und sonstigen Sachverhalten. Das Eigenkapital stieg zum Geschäftsjahresende 2021 auf einen Stand von 129,8 Mio. Euro an. Dies entspricht einer Zunahme von 26 % im Vergleich zum Vorjahresstichtag (31. Dezember 2020: 102,8 Mio. Euro). Wesentlich zu dieser Entwicklung trugen die Gewinnrücklagen bei, die von 76,2 Mio. Euro auf 102,9 Mio. Euro stiegen. Die Eigenkapitalquote des secunet-Konzerns belief sich damit zum Ende des Geschäftsjahres 2021 auf 47 % und lag damit leicht über dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2020: 43 %). Cashflow und LiquiditätDer Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2021 53,8 Mio. Euro und lag damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (56,4 Mio. Euro). Das deutlich höhere Periodenergebnis 2021 führte zu keiner Erhöhung des Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, da secunet im Berichtszeitraum mit 24,6 Mio. Euro wesentlich mehr Steuerzahlungen geleistet hat als in der Vergleichsperiode (9,0 Mio. Euro). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -15,7 Mio. Euro, nach -5,5 Mio. Euro im Vorjahr. Der Zahlungsmittelabfluss für Investitionen war damit gegenüber der Vergleichsperiode deutlich höher, wobei der Wert besonders durch Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie für die Akquisition der stashcat GmbH geprägt wurde. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei -20,2 Mio. Euro (Vorjahr: -13,8 Mio. Euro) und spiegelt im Wesentlichen die geleistete Dividendenzahlung in Höhe von 16,4 Mio. Euro wider (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro). Hinzu kamen Tilgungsanteile von Zahlungen im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro). Insgesamt ergab sich nach dem Geschäftsjahr 2021 ein Zufluss an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten von 17,8 Mio. Euro, nach 37,2 Mio. Euro im Vorjahr. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten hat sich von 101,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2020 auf 119,5 Mio. Euro und damit um 18 % erhöht. Als Sicherheit beim Kunden im Rahmen von größeren Aufträgen sowie für Bürgschaften bestehen unverändert zum Vorjahr für den secunet-Konzern die von der secunet AG bei ihren Hausbanken abgeschlossenen Avalkreditlinien in einem Gesamtrahmen von 12,0 Mio. Euro. Davon waren zum 31. Dezember 2021 insgesamt 4,3 Mio. Euro in Anspruch genommen (31. Dezember 2020: 2,7 Mio. Euro). secunet ist in außerordentlich hohem Maße in der Lage, Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen. Finanz- und Vermögenslage der secunet AGDer Einzelabschluss der secunet AG wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die bilanziellen Wertansätze im handelsrechtlichen Jahresabschluss der secunet AG unterscheiden sich von denjenigen für den secunet-Konzern (aufgestellt nach den IFRS) wie sie in der EU anzuwenden sind im Wesentlichen bei der Bilanzierung des Anlagevermögens von Forderungen, Vorräten, Pensionsrückstellungen und latenten Steuern. Ebenfalls mit einem unterschiedlichen Wertansatz versehen sind die Geschäfts- oder Firmenwerte, die gemäß HGB linear abgeschrieben werden, während die IFRS nur außerplanmäßige Abschreibungen nach einem Impairment-Test vorsehen. Die Bilanzsumme der secunet AG stieg zum 31. Dezember 2021 auf 235,2 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 200,0 Mio. Euro). Ursächlich für diese Veränderung war auf der Aktivseite der Bilanz primär die Zunahme der liquiden Mittel um 14 % auf 106,2 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 93,4 Mio. Euro) und der Vorräte um 82 % auf 51,6 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 28,4 Mio. Euro). Bedingt durch die Akquisition der stashcat GmbH haben sich die Finanzanlagen auf 17,8 Mio. Euro mehr als verdoppelt (31. Dezember 2020: 7,9 Mio. Euro). Auf der Passivseite der Bilanz sind zwischen den beiden Bilanzstichtagen die folgenden wesentlichen Veränderungen eingetreten: Durch den im Geschäftsjahr 2021 erzielten Bilanzgewinn von 34,8 Mio. Euro stieg das Eigenkapital zum 31. Dezember 2021 um 29 % auf 120,9 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 93,8 Mio. Euro). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten stieg um 22 % auf 46,2 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 38,0 Mio. Euro). Wesentlicher Grund war das wachsende Produktgeschäft und die damit verbundenen steigenden Erlöse aus Lizenzen und Wartung, die laufzeitgerecht abgegrenzt werden. Die Verbindlichkeiten sanken von 28,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2020 um 11 % auf 25,8 Mio. Euro zum 31. Dezember 2021. Bilanz secunet AG, Aktivascrollen
Die Rückstellungen stiegen um 8 % auf 42,3 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 39,3 Mio. Euro). Der Zuwachs ist auf die gestiegene Bildung von Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile der Belegschaft zurückzuführen. Aus dem im Geschäftsjahr 2021 realisierten Jahresüberschuss in Höhe von 43,5 Mio. Euro in Verbindung mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 16,4 Mio. Euro wird ein Betrag von 8,7 Mio. Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Unter Berücksichtigung der aus dem Bilanzgewinn 2020 im Jahr 2021 gezahlten Dividende in Höhe von 16,4 Mio. Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 34,8 Mio. Euro. Vorstand und Aufsichtsrat werden der am 25. Mai 2022 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, an die Aktionäre 34,8 Mio. Euro durch Zahlung einer Dividende von 5,38 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttung von 80 % des Jahresüberschusses und einer Steigerung von 112 % gegenüber dem Vorjahr. Der Gewinnverwendungsvorschlag setzt sich aus einer Regeldividende in Höhe von 3,37 Euro je dividendenberechtigter Aktie und einer zusätzlichen Sonderdividende in Höhe von 2,01 Euro je dividendenberechtigter Aktie zusammen. Mit dem Vorschlag zur Ausschüttung einer Sonderdividende trägt der Vorstand der guten Geschäftsentwicklung des Jahres 2021 und der soliden Liquiditätslage Rechnung. Bilanz secunet AG, Passivascrollen
InvestitionenDie Investitionsausgaben des secunet-Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 15,7 Mio. Euro (Vorjahr: 5,5 Mio. Euro). Die Investitionen bestanden vor allem aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie dem Erwerb der stashcat GmbH (9,9 Mio. Euro). Bei den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen handelt es sich im Wesentlichen um Ausgaben für die Neuanschaffung und den Ersatz von Hardware, Software und anderer Betriebsausstattung. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 6,8 Mio. Euro für diese Art von Investitionen eingesetzt (Vorjahr: 9,2 Mio. Euro). Die Investitionen wurden in erster Linie durch die secunet AG vorgenommen und vollständig aus dem Zahlungsmittelbestand getätigt. MitarbeiterFür unseren Unternehmenserfolg sind die Kreativität, die Motivation und die Integrität unserer Mitarbeiter entscheidende Faktoren. Ihr Engagement, ihre Flexibilität und ihre Kompetenz gehören mit zu den ausgewiesenen Stärken unseres Unternehmens. Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 beschäftigte der secunet-Konzern 755 festangestellte Mitarbeiter. Das sind 102 Personen oder rund 16 % mehr als zum Ende des Jahres 2020 (31. Dezember 2020: 653). Der Zuwachs der Belegschaft hat in erster Linie in den produktiven Bereichen Entwicklung und Beratung sowie im Bereich des Vertriebs stattgefunden. Darüber hinaus beschäftigte der secunet-Konzern zum Stichtag 102 Aushilfskräfte (31. Dezember 2020: 87). Insgesamt waren damit 857 Mitarbeiter für den secunet-Konzern tätig (31. Dezember 2020: 740). Die secunet AG beschäftigte zum Jahresende 2021 713 festangestellte Mitarbeiter (31. Dezember 2020: 550). Weiterführende Informationen zu den Qualifikationen und Bedürfnissen der Belegschaft sowie zu der Führungstechnik enthält die zusammengefasste Nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns unter dem Abschnitt "Arbeitnehmerbelange". Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und VermögenslageIm Geschäftsjahr 2021 erreichte secunet auf Konzernebene einen Umsatzanstieg von 18%, das EBIT lag bei 63,9 Mio. Euro und somit wurde eine EBIT-Marge von 18,9 % erwirtschaftet. Dieser Umsatz- und Ergebnisanstieg gegenüber dem Vorjahr wurde im Berichtsjahr durch organisches Wachstum erzielt. Gleichzeitig trugen beide Konzernsegmente - Public Sector und Business Sector - zur positiven Entwicklung des Konzerns bei. Auf der Basis dieser Entwicklungen bewertet der Vorstand den Verlauf des Geschäftsjahres 2021 für den secunet-Konzern als auch für die secunet Security Networks AG als sehr gut. Risiko- und ChancenberichtRisikoberichtRisikomanagementziele und -methodenDas Risikomanagement wird für den secunet-Konzern und für die secunet AG in gleicher Weise und parallel durchgeführt. Daher treffen die im folgenden dargestellte Funktion sowie die Beschreibung von Einzelrisiken und -chancen sowohl auf den secunet-Konzern als auch auf die secunet AG zu. Das Risikomanagement findet bei secunet auf verschiedenen Ebenen statt: Entsprechend speist sich die Betrachtung der Risikolage aus verschiedenen Quellen. Risiken mit Blick auf die in der laufenden Jahresplanung festgelegten Ziele werden in einem dedizierten Risikoausschuss behandelt. Wiederkehrende operative Risiken werden im Rahmen der regelmäßigen operativen Routinen und Risikominimierungsmaßnahmen berücksichtigt und weitestgehend entsprechend reduziert bzw. ausgeschlossen. Risiken, denen mittels strategischer, mittel- bis langfristigen Maßnahmen begegnet wird, werden als Rahmenbedingungen der mittelfristigen strategischen Unternehmensplanung durch den Vorstand berücksichtigt. Das Risikofrüherkennungs- und Risikomanagementsystem der secunet AG wird laufend weiterentwickelt und optimiert. Risikomanagement für das laufende Plan- und GeschäftsjahrDas Management von Risiken mit Blick auf die in der laufenden Jahresplanung festgelegten Ziele wird bei secunet durch einen Risikoausschuss wahrgenommen. Diesem gehören die Mitglieder des Vorstands, der kaufmännische Leiter sowie der für Risikomanagement zuständige Bereichsleiter an. Der Risikoausschuss trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen einmal im Quartal. Entwicklungen, die eine Gefahr für die Zielerreichung oder sogar den Fortbestand des Unternehmens darstellen könnten, werden vom Risikoausschuss intensiv analysiert, beobachtet und bewertet. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen zu erlangen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig sollen auch die bestehenden Chancen mit dem dann einhergehenden Ergebnispotenzial erkannt und genutzt werden. In Vorbereitung der Sitzungen des Risikoausschusses findet jeweils eine umfassende Risikoinventur in allen Bereichen des Unternehmens statt. Nach einem Bottom-up-Ansatz werden die Risiken identifiziert, nach ihrer Schadenhöhe und nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und aggregiert. Die so erhobenen unternehmensspezifischen Risiken werden im Rahmen der Sitzungen des Risikoausschusses top down erörtert und validiert. Eine Saldierung der Wirkungen von Risiken und Chancen erfolgt nicht. Bei der Betrachtung der potenziellen Schadenwirkungen von Risiken wird auf eine Nettobetrachtung abgestellt, d. h. dass die Auswirkungen bereits getroffener Risikobegrenzungsmaßnahmen in die Bewertung eingerechnet werden. In Abhängigkeit des wahrscheinlichkeitsgewichteten Schadenwerts der Risiken (Risikowert) wird die weitere Behandlung der Risiken festgelegt. Diese reicht von einer reinen Dokumentation bei unbedenklichem Wert (im Geschäftsjahr 2021 wahrscheinlichkeitsgewichteter Schadenwert in Höhe von unter 0,5 Mio. Euro bei der EBIT-Einbuße) über die weitere Beobachtung (Verfolgung der bestehenden Maßnahmen - bei einem Risikowert im Geschäftsjahr 2021 in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrags) bis hin zur Notwendigkeit, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen und zu verfolgen (Meldegrenze - bei einem wahrscheinlichkeitsgewichteten Schadenwert im Geschäftsjahr 2021 über einem mittleren einstelligen Millionenbetrag). Die so definierten Wertgrenzen werden jährlich in Abhängigkeit des geplanten Jahresergebnisses neu festgesetzt. Sofern die identifizierten Risiken quantifizierbar sind, werden die entsprechenden (stichtagsbezogenen) Risikowerte in das Berichtswesen aufgenommen. Anschließend werden im Bedarfsfall Vorschläge für Gegenmaßnahmen erarbeitet. Der Vorstand prüft diese Maßnahmen und sorgt für eine zeitnahe Umsetzung. Die in diesem Teil des Risikomanagements betrachteten Risiken für den secunet-Konzern und somit auch für die secunet AG als Konzernobergesellschaft werden entsprechend ihrem Ursprung in den funktionalen Bereichen der secunet hauptsächlich eingeteilt in scrollen
Ein bedeutendes und durchgängig betrachtetes Risiko für die Geschäftsentwicklung im Jahr 2021 stellte darüber hinaus die Corona-Pandemie dar. Mit ihren möglichen Auswirkungen auf den secunet-Konzern befasste sich der Vorstand kontinuierlich und mit hoher Priorität. Die Erörterung der Risiken und Maßnahmen rund um die Corona-Pandemie fand in einem dedizierten Lenkungsausschuss statt, der deutlich häufiger als der Risikoausschuss tagte. Dabei wurden alle Aspekte des Geschäftsbetriebs durchleuchtet, bewertet und wo nötig Maßnahmen entwickelt. Im Vordergrund der Erörterungen standen jeweils die Gesunderhaltung der Mitarbeitenden, die Zulieferungen durch Lieferanten und die Leistungen bei unseren Kunden sowie die eigene Infrastruktur. secunet hat sich in dieser Krisenzeit seit dem Beginn der Pandemie im Jahr 2020 als schnell reagierende, flexible und lernende Organisation erwiesen - daher konnten Risiken im operativen Management schnell reduziert werden. Im Laufe des Geschäftsjahres 2021 wurden im Wesentlichen Absatzrisiken identifiziert. Keines davon lag einzeln über dem oberen Grenzwert für die Unbedenklichkeit. Das jeweils umgesetzte operative Schadenmanagement konnte in allen Fällen dazu beitragen, dass der entsprechende Risikowert deutlich abgesenkt wurde. Im Bereich der hier erörterten Absatzrisiken dominieren die Vertriebsrisiken. secunet ist im Projektgeschäft tätig: Viele Aufträge betreffen individuell gestaltete Infrastrukturen und Lösungen. Die darauf basierenden IT-Sicherheitsinfrastrukturen sind oftmals mit einem großen Investitionsvolumen verbunden. Daraus entsteht beim Kunden ein aufwendiges, oftmals langwieriges Ausschreibungs- und Entscheidungsprozedere. Dies betrifft sowohl die Kunden im Public Sector als auch diejenigen im Business Sector. Dadurch ist die Planbarkeit von Umsätzen stark eingeschränkt, entsprechend hoch ist die potenzielle Volatilität im Geschäft von secunet. Die Vertriebsrisiken werden fortlaufend im Rahmen des Risikomanagements sowie den laufenden Vorstandssitzungen überprüft, nötigenfalls wird mit adäquaten Maßnahmen gegengesteuert. Diese Maßnahmen zur Reduktion des Vertriebsrisikos bestehen oftmals darin, einen engen Kontakt und damit eine laufende Abstimmung mit dem Kunden, zum Beispiel über den Einsatz von dedizierten Key Account Managern, zu suchen. Die Vertriebsrisiken werden zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering eingestuft. Zu den Absatzrisiken gehören auch die Risiken der Lagerhaltung. Diese steigen mit dem wachsenden Produktgeschäft des secunet-Konzerns. Zu den Risiken der Lagerhaltung gehört zum einen das Risiko der kurzfristigen Lieferfähigkeit, dem durch entsprechende vernetzte Disposition (Prognose potenzieller Umsätze und Lageraufbau) begegnet wird. Zum anderen werden besonders Hardwarekomponenten aufgrund des sich beschleunigenden technischen Fortschritts obsolet. Aufgrund dieses technischen Alterungsprozesses sind gegebenenfalls Lagerbestände im Wert gemindert. secunet trägt diesen Risiken durch eine professionelle Lagerbestandsoptimierung Rechnung. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Lagerbestände in Höhe von 0,1 Mio. Euro abgewertet (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro). Neu im Laufe des Jahres 2021 aufgenommen wurden Beschaffungsrisiken, die zu Lieferengpässen und damit zu Absatzrisiken führen können. Von der globalen Verknappung bei Halbleitern sind auch secunet Produkte betroffen. Durch Lageraufbau und fortlaufende enge Abstimmung mit den wichtigsten Lieferanten konnten die Risiken zum Teil mitigiert werden. Zudem wurden die Risikowirkungen in Forecast und Planung aufgenommen. Für das kommende Jahr 2022 wirken die Lieferrisiken sich weiterhin einschränkend aus, siehe auch die dazu im folgenden Prognosebericht festgehaltenen Aspekte. Für die Sitzung des Risikoausschusses im vierten Quartal 2021 stellte sich die Risikosituation für secunet als unbedenklich dar. Aufgrund der sehr guten Ergebnisse für das Jahr 2021 und des hohen Auftragsbestands wurden keine wesentlichen kurzfristigen Risiken genannt. Produkt-, Projekt- und Infrastrukturrisiken bestanden per Ende 2021 nicht. Insofern wurden diese Risikoklassen ebenfalls als gering eingestuft. Operatives RisikomanagementOperative Risiken sind Risiken des laufenden Geschäftsbetriebs, die wiederholt entstehen können. Sie werden über spezifische Risikominimierungsroutinen erfasst, bewertet und möglichst weitgehend ausgeschlossen. Diese Kontrollmechanismen setzen an verschiedenen Stellen im Wertschöpfungsprozess an. Vertriebs- oder Absatzrisiken werden im Rahmen der Vertriebskoordination über Risikokommissionen erörtert. Risikokommissionen sind ab einer festgelegten Auftragshöhe zwingend abzuhalten. Diese Kommissionen setzen sich mindestens aus den Vertretern des zuständigen (Vertriebs-)bereichs, der mit dem gewünschten Auftrag voraussichtlich betrauten Division / Geschäftseinheit, dem kaufmännischen Leiter, Vertretern der Rechtsabteilung und des Einkaufs sowie eines Mitglieds des Vorstands zusammen. Ziel der Risikokommissionen ist es, für den jeweiligen Auftrag oder Ausschreibung aufgrund nachvollziehbarer Kriterien zu entscheiden, ob und wie auf eine Ausschreibung geboten oder ein Auftrag angenommen werden kann. Da im Rahmen der Risikokommissionen jeweils eine Erörterung der Risiken einschließlich einer Bewertung der Tragbarkeit stattfindet und mit der Entscheidung die Risiken als akzeptabel anerkannt sind, werden die damit verbundenen Risiken zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen. Neben dem bereits bei den Absatzrisiken beschriebenen Vertriebsrisiko bei Großprojekten besteht ein generelles Projektmanagementrisiko. Hinzu kommen spezielle Risiken bei lang laufenden Großprojekten. Derartige Risiken werden bei secunet in der übergeordneten Projektkoordination identifiziert, bewertet und durch entsprechende Maßnahmen mitigiert. Das Projektmanagementrisiko entsteht nach der Beauftragung von Großprojekten: Allein aufgrund ihrer Dimension sind diese in der Umsetzung durch vielfältige Unwägbarkeiten gekennzeichnet. Das Risiko besteht beispielsweise in der Nichteinhaltung von Terminplänen und von Projektbudgets. Diesen Risiken trägt secunet durch ein umfassendes Projektmanagement Rechnung, aus dem regelmäßig Steuerungsberichte an Projektleitung, Geschäftsbereichsleitung und Vorstand erzeugt werden. Die Risiken aus Großprojekten werden - wie auch die Entwicklungsrisiken - über umfassende Projektplanungs- und Kontrollmechanismen verbunden mit einem risikoorientierten Berichtswesen fortlaufend überwacht. Bei Abweichungen von den eingestellten Sollgrößen werden unmittelbar Maßnahmen zur Risikominderung beschlossen und umgesetzt. Diese können in der Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten für die Bearbeitung des Projekts bestehen sowie in der Erörterung von Abweichungen mit den Kunden, um deren Erwartungshaltung mit den geänderten Rahmenbedingungen in Übereinstimmung zu bringen. Die im Rahmen des Projektmanagements auftretenden Risiken werden über die entsprechenden Maßnahmen hinreichend mitigiert. Entsprechend werden die angesprochenen Projektrisiken zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen. Projektrisiken bestanden per Ende 2021 nicht, entsprechend wurde diese Risikoklasse als gering eingestuft. Produktrisiken können in verschiedenen Ausprägungen entstehen. Diese werden im Rahmen operativer Managementprozesse weitgehend mitigiert, so dass diese Risiken zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen werden. Produktrisiken können in den einzelnen Phasen des Produktlebenszyklus entstehen. Im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte - dies sind auch entsprechende Großprojekte - werden die folgenden Risiken regelmäßig diskutiert und abgewogen: scrollen
In der Vergangenheit entwickelte secunet Produkte und Lösungen im Wesentlichen als Folge von Beauftragungen zur Deckung spezifischer Sicherheitsbedarfe im öffentlichen Sektor. Die IT-Hochsicherheit orientiert sich stark an den Kundenbedürfnissen, Produkte werden grundsätzlich nicht ohne gezielte Anforderung konzipiert. Die meisten Entwicklungen von secunet sind auftragsinduziert und werden entsprechend durch die bestellenden Kunden finanziert. Entwicklungsrisiken bestehen daher nicht mit Bezug auf eine eventuell ausfallende Nachfrage. Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte, die sich dann am Markt nicht bewähren, waren daher für secunet in den meisten Produktbereichen von untergeordneter Bedeutung. Die Entwicklung eigener Produkte durch secunet, wie beispielsweise den secunet konnektor, den SINA Communicator und den easykiosk haben das Volumen der damit verbundenen eigenen Investitionen in den letzten Jahren steigen lassen. Damit sind Entwicklungsrisiken stärker in den Fokus der Risikoevaluierung geraten. Hierbei sind weniger die mit den Produkten verbundenen Absatzaussichten als die Dauer von Entwicklung und Zulassung im Fokus. Das größte Risiko bei Entwicklungsprojekten kann in der Unterschätzung des notwendigen Zeitbedarfs bis zur Abnahmereife bestehen. Dadurch können Zeit- und Personalaufwendungen entstehen, welche die Profitabilität des Projekts beschränken. Um diese Risiken möglichst gering zu halten, setzt secunet an verschiedenen Stellen umfassende Projektplanungs- und Kontrollmechanismen, verbunden mit einer dezidierten Berichtslinie, ein. Dieser Teil der Risikoanalyse und des Risikomanagements deckt sich mit den Aktivitäten, die sich auf Großprojekte beziehen. Für den Bereich der Entwicklungsprojekte wird das Risiko zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering eingestuft. Das Produktportfolio der secunet AG fokussiert auf Lösungen im Bereich der Cyber Security, speziell sind dies im Falle der SINA-Produktfamilie kryptografisch auf hohem Niveau abgesicherte und zugelassene Lösungen. Ein Risiko, das im Zusammenhang mit den technischen Eigenschaften dieser Produkte laufend begutachtet wird, ist die Auswirkung von möglichen - bisher unentdeckten - Sicherheitsschwächen dieser Lösungen. Hier wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit durch Sicherheitslücken in einzelnen Komponenten das mit der Gesamtlösung verbundene Sicherheitsversprechen der secunet an ihre Kunden eventuell kompromittiert wird. Dies ist die Aufgabe im operativen Incident Management, einer weiteren Komponente des Risikomanagements bei secunet. Zur Risikominimierung findet in diesem Bereich ein umfassender Prozess der fortlaufenden Risikoidentifizierung und -evaluierung statt. Dabei werden Erkenntnisse aus verschiedensten Quellen über potenzielle Sicherheitsrisiken durch secunet gesammelt und bewertet. Sofern im Ergebnis dieser Bewertung auch nur eine eventuelle Angreifbarkeit der Systeme möglich erscheint, werden die Kunden unverzüglich in Kenntnis gesetzt und bei der Schließung der potenziellen Sicherheitslücke unterstützt. Dieser Prozess der Überwachung und Lösung potenzieller technischer Sicherheitsrisiken wird in enger Abstimmung mit dem Entwicklungs- und Zulassungspartner Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt. Vor dem Hintergrund der praktizierten Risikominimierungsmaßnahmen wird das wirtschaftliche Risiko der technischen Produktsicherheit als gering eingeschätzt. Strategisches Risikomanagement und strategische RisikenMittel- und langfristige Risiken für secunet werden im Rahmen der strategischen Planung berücksichtigt. Eine Erörterung dieser Rahmenbedingungen sowie der Konsequenzen auf die Strategie findet regelmäßig mit dem Aufsichtsrat statt, der diese Planung genehmigt und weiterverfolgt. Zu den hier betrachteten Risiken gehören unter anderem die folgenden: Als mittelfristiges Vertriebsrisiko ist der Risikofaktor Kundenstruktur zu sehen, der sich darin offenbart, dass secunet den Hauptanteil seines Geschäfts mit Behörden und Organisationen aus dem öffentlichen Sektor abwickelt. Der Verlust von Teilen der Nachfrage dieser Kundengruppe kann sich negativ auf Umsatz und Ergebnis auswirken. Dieses Risiko wird regelmäßig ausführlich diskutiert. IT-Investitionen und darunter vor allem die Investitionen in IT-Sicherheit gelten als besonders wichtig für die reibungslose Erfüllung staatlicher Aufgaben, zumal in einer immer stärker durch Informationstechnologie geprägten Welt. Daher wird das Risiko des Ausfalls staatlicher Nachfrage zwar laufend begutachtet, derzeit aber als vergleichsweise gering angesehen. Um mittelfristig auf das eventuelle Risiko eines Nachfragerückgangs vonseiten der staatlichen Kunden besser reagieren zu können bzw. um den daraus entstehenden Umsatz- und Ergebnisrückgang zu reduzieren und zu kompensieren, wird secunet auch weiterhin intensiv den Ausbau seiner Aktivitäten bei der Zielgruppe der privaten Wirtschaft (Segment Business Sector) vorantreiben. Zudem wird es als Risiko für das weitere Wachstum von secunet angesehen, dass die Geschäftsergebnisse noch immer stark durch die Nachfrage aus dem nationalen Umfeld beeinflusst werden. Daher stehen auch weiterhin der Ausbau eines leistungsfähigen internationalen Vertriebs, die Erschließung neuer Märkte und die Gewinnung weiterer Kunden im Ausland mit im Fokus der Anstrengungen für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. ChancenLaufendes Management von ChancenDem laufenden Management von unterjährigen Risiken steht das Management von Chancen gegenüber. Sie werden als Ereignisse definiert, die eine Übererfüllung der Planung oder der Prognose für das laufende Geschäftsjahr erwarten lassen. Die Erfassung erfolgt wie bei den Risiken im Rahmen der vierteljährlichen Bottom-Up-Inventuren, die in den Bericht an den Risikoausschuss fließen. Überwiegend finden wesentliche Chancen zügig Eingang in die Planung respektive in den Forecast. Daher waren sowohl unterjährig als auch zum Jahresende keine Chancen im Rahmen der Sitzung des Risikoausschusses zu erörtern. Langfristige positive TrendsUnverändert wirken sich nach Auffassung des Vorstands die nachfolgend beschriebenen Trends positiv auf das zukünftige Wachstum von secunet aus: Wachstum über neue MärkteIT-Sicherheitslösungen "made in Germany" erfreuen sich weltweit aufgrund ihrer Qualität und Vertrauenswürdigkeit eines guten Rufs. Die internationale Nachfrage nach entsprechenden hochwertigen Lösungen, wie sie auch secunet anbietet, wächst. Unter dem Eindruck von Abhöraffären und Cyberattacken dürfte die Nachfrage noch deutlichere Unterschiede nach Herstellerländern machen, von denen secunet als deutscher Hersteller profitiert. Hinzu kommen die Zulassungen von secunet-Produkten für den Einsatz im internationalen Kontext, beispielsweise bei der EU und der NATO. Das Angebot für Kunden im industriellen Sektor durch den Geschäftsbereich Business Sector soll auch im Ausland ausgeweitet werden, beispielsweise für ausländische Tochtergesellschaften und Produktionsstätten deutscher Konzerne. Hierzu werden vielversprechende Potenziale identifiziert und geprüft. Der Ausbau der Auslandsaktivitäten über den secunet-eigenen Vertrieb sowie über lokale Multiplikatoren soll dazu beitragen, diese Potenziale zu heben. Wachstum durch ZukäufeNeben dem organischen Wachstum auf Inlands- wie Auslandsmärkten verfolgt secunet seit Jahren das Ziel, über M&A-Aktivitäten weiteres Wachstum herbeizuführen. Vielversprechend ist der Zuwachs im Produktbereich über den Erwerb von entsprechenden Lösungsanbietern. Der Markt für Unternehmen mit hochwertigen, zugelassenen IT-Sicherheitslösungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen, auf dem secunet tätig ist, ist in viele kleine bis mittlere Anbieter zersplittert. Zudem ist das M&A-Geschäft auch weiterhin durch sehr hohe Preisvorstellungen seitens der Verkäufer geprägt. Der Prozess der Identifizierung erfolgversprechender und preislich akzeptabler Targets ist entsprechend aufwendig, wird aber dennoch kontinuierlich verfolgt. Gesamtbild aus Risiken und ChancenEine zusammenfassende Betrachtung der Risiken und Chancen, welche die weitere Entwicklung des secunet-Konzerns beeinflussen könnten, führt zu einer insgesamt zuversichtlichen Einschätzung. Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts insgesamt unbedenklich und damit beherrschbar sind, und die identifizierten Risiken keine den Fortbestand des Konzerns und des Unternehmens gefährdenden Risiken im Hinblick auf Illiquidität oder Überschuldung im Berichtszeitraum von mindestens einem Jahr darstellen. Im operativen Management des Konzerns werden durchgängig Maßnahmen ergriffen, die eine Steigerung der Risikoposition verhindern sollen. Zugleich wird mit einer Vielzahl von Aktivitäten die Nutzung der beschriebenen Chancen vorangetrieben. Zum Bilanzstichtag liegen keine wesentlichen Risiken vor. Die Geschäftsentwicklung der secunet AG unterliegt den gleichen Risiken und Chancen wie die des Konzerns. Daher gilt die Darstellung und Würdigung der Risiken und Chancen analog für die secunet AG. PrognoseberichtIm abgelaufenen Geschäftsjahr sind Umsatzerlöse und EBIT zum wiederholten Male kräftig angestiegen, in der Folge ist das Jahr 2021 mit hervorragendem Ergebnis abgeschlossen worden. Der Vorstand der secunet AG sieht die Voraussetzungen für eine gute Geschäftsentwicklung für das laufende Jahr 2022 grundsätzlich optimistisch. Die Rahmenbedingungen für das Geschäftsjahr 2022 stimmen optimistisch: scrollen
Der Vorstand erachtet den secunet-Konzern und die secunet AG zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gut aufgestellt und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist aus der Sicht der Unternehmensleitung nach wie vor gut: scrollen
Gleichwohl bestehen mit Blick auf das kommende Jahr auch Risiken: scrollen
Der Vorstand nimmt die Nachrichten über die Kriegshandlungen in der Ukraine mit Sorge und Bestürzung auf. Direkte Risiken in Bezug auf Beschaffung und Absatz sind derzeit nicht erkennbar. Inwiefern die Sanktionsbeschlüsse Maßnahmen erforderlich machen, wird erörtert. Die Bundesregierung plant ein Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Verbesserung der eigenen Verteidigungsfähigkeit sowie langfristige Erhöhungen des Rüstungshaushalts. Damit steigen die Verteidigungsausgaben massiv. Inwieweit daraus für secunet Chancen erwachsen, ist ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Die im Geschäftsjahr 2021 erreichten sehr hohen Geschäftsergebnisse stellen eine Herausforderung für weiteres Wachstum dar - die Überschreitung der fortgesetzten Rekordergebnisse wird zunehmend anspruchsvoller. Eine Sonderkonjunktur wie in den Vorjahren ist für das Geschäftsjahr 2022 nicht zu erwarten. Hinzu kommt, dass die Lieferengpässe auf dem Halbleitermarkt zu Unsicherheit in Bezug auf die Lieferfähigkeit von secunet-Produkten führen. Daher hat der Vorstand der Gesellschaft seine Prognose für den secunet-Konzern für das kommende Geschäftsjahr 2022 bereits am 16. November 2021 wie folgt veröffentlicht: gerechnet wird mit Umsatzerlösen um 320 Mio. Euro und einem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) um 50 Mio. Euro. Für die Prognose der secunet AG gelten die gleichen Annahmen wie für den secunet-Konzern. Entsprechend erwartet der Vorstand für die secunet AG einen vergleichbar leichten Rückgang von Umsatz und EBIT. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenDas Finanzmanagement der Gesellschaft und des Konzerns orientiert sich grundsätzlich an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Damit wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Der Konzern und seine Gesellschaften waren jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Anlage der liquiden Mittel erfolgt streng risikominimierend. Das laufende Monitoring der liquiden Mittel und die Abstimmung mit dem Liquiditätsbedarf dienen der dauerhaften Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Dies ist auch das oberste Ziel des Finanzmanagements. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§ 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB)Elemente des internen Kontroll- und RisikomanagementsystemsDas interne Kontrollsystem im secunet-Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und sichert ebenfalls die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Im secunet-Konzern besteht das interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungssystem und dem internen Überwachungssystem. Der Vorstand der secunet AG - mit seiner Organfunktion zur Führung der Geschäfte - hat die in der secunet AG geführten Bereiche Controlling, Finanzen sowie Recht und Personal als Verantwortliche des internen Steuerungssystems im secunet-Konzern beauftragt. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im secunet-Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen - wie dem Vier-Augen-Prinzip - sind auch die maschinellen IT-Prozesskontrollen ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien wie den Risikoausschuss sowie durch spezifische Konzernfunktionen wie den Bereich Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Die interne Revision der secunet AG ist mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem im secunet-Konzern eingebunden. Das hier dargestellte Risikomanagementsystem richtet sich im Wesentlichen auf die Vermeidung des Eintretens von Schäden durch Risiken. Einsatz von IT-SystemenDie Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt bei der secunet AG im Wesentlichen durch das ERP-System des Herstellers SAP. Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene RisikenSpezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken können sich zum Beispiel aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte ergeben sowie aus Geschäftsvorfällen, die nicht routinemäßig bearbeitet werden. Wesentliche Regelungs- und Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung im KonzernDie Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen zum Beispiel die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlenanalysen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduzieren die Möglichkeit zu dolosen Handlungen. Die organisatorischen Maßnahmen sind auch darauf ausgerichtet, Umstrukturierungen oder Veränderungen in der Geschäftstätigkeit einzelner Geschäftsbereiche zeitnah und sachgerecht in der Konzernrechnungslegung zu erfassen. Weiterhin ist zum Beispiel sichergestellt, dass bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrundeliegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des secunet-Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung sicher. Die Bilanzierungsvorschriften im secunet-Konzern einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) regeln die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Konzernabschluss der secunet AG einbezogenen Unternehmen. Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden, Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die deutschen Tochterunternehmen sowie das Mutterunternehmen erstellen ihre Jahresabschlüsse nach deutschem Handelsrecht, die ausländischen Tochtergesellschaften nach jeweiligem Landesrecht. Im Rahmen der Konsolidierung werden die Abschlüsse nach einheitlichen Maßstäben durch das Konzernrechnungswesen auf die Handelsbilanz II nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, übergeleitet. Durch Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Zwischenergebniseliminierung in der Summenbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird der Konzernabschluss ermittelt. Einschränkende HinweiseTrotz der genannten internen Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen können insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden. Diese führen dann zu eingeschränkter Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, sodass auch die konzernweite Anwendung des eingesetzten Systems nicht die absolute Sicherheit gewährleisten kann hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung und den Jahresabschlüssen der Einzelgesellschaften. Übernahmerelevante Angaben gemäß §289a Satz 1 und §315a Satz 1 HGBDie Angaben nach §289a Satz 1 und §315a Satz 1 HGB für das Geschäftsjahr 2021 erläutert der Vorstand der secunet AG wie folgt: 1. Das Grundkapital der secunet Security Networks AG beträgt unverändert 6.500.000 Euro und ist in 6.500.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die auf den Inhaber lauten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der secunet AG eine Stimme. 2. Eine Beschränkung für die Übertragung der secunet-Aktien kann sich aufgrund der von der secunet Security Networks AG angebotenen Produkte aus dem Außenwirtschaftsgesetz ergeben. So bestimmt etwa § 5 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), dass "Beschränkungen ... angeordnet werden (können) in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen oder von Anteilen an solchen Unternehmen durch Ausländer, um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, wenn die inländischen Unternehmen . Produkte mit IT-Sicherheitsfunktionen zur Verarbeitung von staatlichen Verschlusssachen oder für die IT-Sicherheitsfunktion wesentliche Komponenten solcher Produkte herstellen oder hergestellt haben und noch über die Technologie verfügen, wenn das Gesamtprodukt mit Wissen des Unternehmens vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen wurde." Außerhalb der Beschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes sind die Aktionäre der secunet AG in ihrer Entscheidung, Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, weder durch deutsche Gesetze noch durch die Satzung der Gesellschaft beschränkt. Insbesondere bedürfen der Erwerb und die Veräußerung von Aktien zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Organe der Gesellschaft oder anderer Aktionäre. Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft Beschränkungen. Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien der Gesellschaft ergeben. 3. Die Aktien der Gesellschaft befinden sich nach Kenntnis des Vorstands zu 24,41 % im Streubesitz. Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, hält nach Kenntnis des Vorstands die Giesecke+Devrient GmbH, München, mit einer direkten Beteiligung von 75,12 % zum 31. Dezember 2021. Indirekt ist die MC Familiengesellschaft mbH, München, über ihre Beteiligung an der Giesecke + Devrient GmbH mit 75,58 % (unter Zurechnung der von der secunet AG gehaltenen eigenen Aktien) an der secunet AG beteiligt. Wiederum indirekt über ihre Mehrheitsbeteiligung an der MC Familiengesellschaft mbH ist Verena von Mitschke-Collande, Deutschland, ebenfalls mit 75,58 % an der secunet AG beteiligt. 4. Die secunet Security Networks AG hat keine Aktien ausgegeben, die Sonderrechte gewähren. 5. Wie alle anderen Aktionäre der Gesellschaft entscheiden auch die Arbeitnehmer sowie Mitglieder des Vorstands, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, über die Ausübung ihrer Stimm- und Kontrollrechte selbst und üben daher ihre Kontrollrechte unmittelbar aus. 6. Der Vorstand der secunet AG wird nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 84, 85 AktG, bestellt und abberufen. Die Satzung sieht für die Bestellung und Abberufung einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Vorstands keine Sonderregelungen vor. Für ihre Bestellung und Abberufung ist allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder für höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Änderungen der Satzung bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, wobei Änderungen, die nur die Fassung betreffen, auch dem Aufsichtsrat übertragen werden können. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen gemäß § 22 der Satzung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht die Satzung oder zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen. § 10 Absatz 5 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. 7. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe neuer Aktien ermächtigt. Weder sieht die Satzung der secunet AG eine bedingte Kapitalerhöhung vor, noch besteht eine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Auch besteht keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG. Per 31. Dezember 2021 hielt die Gesellschaft 30.498 Stück eigene Inhaberaktien, die sie auf der Grundlage einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2001 erworben hatte. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2009 ist der Vorstand ermächtigt, diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats an einer Börse zu veräußern. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der secunet AG bis zum 31. Dezember 2021 keinen Gebrauch gemacht. 8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht. 9. Mit keinem Mitglied des Vorstands oder Arbeitnehmer der Gesellschaft wurden Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. Leitung und Kontrolle - Verweis auf die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f HGB und 315d HGBAls deutsche Aktiengesellschaft hat die secunet AG eine duale Führungs- und Kontrollstruktur. Gesteuert werden die Gesellschaft und der Konzern durch den Vorstand, dessen Mitglieder vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Eine vertiefende Betrachtung der Führung des secunet-Konzerns findet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289f HGB und 315d HGB, die auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) zugänglich gemacht wird. Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB nicht in die Jahres- und Konzernabschlussprüfung einbezogen. Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des KonzernsÜber diese Erklärungsecunet kommt mit der vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns der Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen für das Geschäftsjahr 2021 nach, entsprechend dem "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG)" gemäß §§315b, 315c i.V.m. 289c-289e HGB und der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 nach. Die vorliegende Erklärung wird mit dem zusammengefassten Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über uns >> Investoren >> Relevante Finanzberichte und Präsentationen öffentlich zugänglich gemacht. Die Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 4 HGB nicht in die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts einbezogen. Stattdessen wurde die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorgaben des Prüfungsstandards ISAE 3000 (Revised) mit einer "Limited Assurance" geprüft. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung folgen wir in der Auswahl der relevanten Aspekte sowie der Beschreibung der Konzepte der Einteilung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 289c HGB. Bei der Wahl der einzelnen Themen innerhalb der Belange orientieren wir uns an den Vorgaben des Rahmenwerks Sustainability Reporting Standards (SRS) für nichtfinanzielle Berichterstattung der Global Reporting Initiative (GRI 102 - 46, GRI 102 - 47). Zur Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung wurde ein gesonderter interner Prozess eingerichtet, um die Nachhaltigkeitsthemen im Hinblick auf die Anforderungen des Gesetzes zu analysieren und zu bewerten. In diesen Prozess ist neben den relevanten Fachabteilungen auch die Unternehmensführung eingebunden. Die inhaltliche Auswahl der Inhalte der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen für die Erklärung erfolgte auf Basis einer im Jahr 2021 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse. Diese wurde im Dialog mit zentralen Stakeholdern zu diesen Belangen im Unternehmen erarbeitet: Dies sind die Bereiche CTO, Operational Services, Datenschutz, Compliance, Personal sowie Qualitäts- und Umweltmanagement. Es wurden infolge der Wesentlichkeitsanalyse diejenigen Themen ausgewählt, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Aspekte und auf den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der secunet AG sowie des secunet-Konzerns relevant sind. Ziel von secunet im Rahmen der Nachhaltigkeit ist es, mit seinen Produkten und Dienstleistungen positive Auswirkungen auf die einzelnen Aspekte zu erzeugen und negative Konsequenzen soweit wie möglich zu minimieren. Daher schloss sich an die Wesentlichkeitsanalyse eine Risikoanalyse für die betrachteten Belange an. Hierzu wurden die mit den Aspekten der Belange verbundenen Risiken bewertet. Die Bewertung der mit den einzelnen nichtfinanziellen Aspekten verbundenen Risikoszenarien erfolgt analog zur Methode für die unternehmerischen Risiken, wie sie im Abschnitt Risikomanagementziele und -methoden dieses Lageberichts beschrieben ist. Dabei wurden ebenfalls Nettorisikowerte herangezogen, die unter Einbeziehung der zur Risikominimierung ergriffenen Maßnahmen ermittelt wurden. Wesentliche Risiken werden in § 289c Absatz 3 Nr. 3 und 4 als Risiken definiert, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit und den Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft und des Konzerns verbunden sind und sehr wahrscheinlich schwerwiegend negative Auswirkungen auf die Aspekte der Belange haben oder haben werden. Aus der durchgeführten Risikobewertung ergaben sich keine wesentlichen nichtfinanziellen Risiken. Im Jahr 2021 wurde eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Gemäß den Gesetzesanforderungen wurden die folgenden Themen für die nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr 2021 als doppelt wesentlich festgelegt: scrollen
Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse sind die Aspekte Menschenrechte sowie Umwelt von uns als nicht wesentlich bewertet worden gemäß den gesetzlichen Anforderungen für die Darstellung in der nichtfinanziellen Erklärung. Aufgrund der hohen externen Stakeholderrelevanz haben wir uns entschieden, auf freiwilliger Basis Angaben zu unserem Umweltmanagement offenzulegen. Der Vorstand der secunet AG war in den Erstellungs- und Freigabeprozess der nichtfinanziellen Erklärung eingebunden. secunet hat die strategische Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen und die zunehmenden Anforderungen externer Stakeholder erkannt. Im Zusammenhang mit den als wesentlich identifizierten Belangen, hat der Aufsichtsrat der secunet AG im Berichtsjahr 2020 für das kommende Geschäftsjahr ein neues Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands beschlossen. Das Vergütungssystem sieht unter anderem eine langfristige variable Vergütungskomponente auf Basis von nichtfinanziellen Leistungszielen bzw. ESG-Zielen vor. Die ESG-Ziele, ihre Gewichtung und die jeweilige Zielerreichung werden vom Aufsichtsrat für die jeweilige Bemessungsperiode bestimmt. Das Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands der secunet AG ist ausführlich im Vergütungsbericht nach § 162 AktG beschrieben. GeschäftsmodellDas Geschäftsmodell des secunet-Konzerns und der secunet AG sowie deren Resilienz sind ausführlich unter Grundlagen des Konzerns in diesem zusammengefassten Lagebericht 2021 beschrieben. Verantwortungsvolles Handeln, gesellschaftliche Akzeptanz und ein hohes Maß an Integrität sind wesentliche Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens. Deshalb ist es der Anspruch von secunet, als einer der führenden deutschen Anbieter für anspruchsvolle IT-Sicherheit, zu einer nachhaltigen Entwicklung in Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft beizutragen. Nichtfinanzielle Themen von Relevanz werden im Zuge der Beschlüsse zu den damit verbundenen Maßnahmen und Managementkonzepten an den Vorstand der secunet AG berichtet und durch diesen erörtert. ArbeitnehmerbelangeFür unseren Unternehmenserfolg sind die Kreativität, die Motivation und die Integrität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheidende Faktoren. Ihr Engagement, ihre Flexibilität und ihre Kompetenz gehören zu den ausgewiesenen Stärken unseres Unternehmens. secunet zielt mit verschiedenen Maßnahmen darauf ab, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsumfeld zu bieten, das diese Stärken fördert. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von secunet sind fest angestellt in den Bereichen Beratung, Entwicklung, Vertrieb und Produktmanagement sowie Verwaltung und Services. Hinzu kommen Werkstudenten und Praktikanten sowie in seltenen Fällen bei spezifischem Bedarf externe Kräfte als Vertretungen in der Verwaltung (z. B. Leiharbeitskräfte). Aufgrund der relativen Homogenität dieser Gruppen werden die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet. Zusätzlich zu den fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt secunet in einzelnen produktiven Bereichen zur Abfederung von Spitzen in der Kapazitätsauslastung oder wenn sehr spezifisches Know-how gefragt ist sogenannte Freelancer. Da die Zahl der Freelancer im Verhältnis zu den fest angestellten Mitarbeitern gering ist, beziehen sich die folgenden Aussagen zu Maßnahmen oder Kennzahlen ausschließlich auf die eingangs definierten fest angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die übergreifende Verantwortung für die Steuerung der HR-spezifischen Themen liegt in der entsprechenden Fachabteilung. Diese berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Diversität und Inklusion am ArbeitsplatzIn seiner Belegschaft empfindet secunet Vielfalt nicht nur als Bereicherung, vielmehr liegt in der Pluralität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Potenzial für den Erfolg. Es ist uns ein Anliegen, dass Vielfalt und Chancengleichheit in allen Konzernbereichen und über alle Hierarchieebenen, Geschlechter, religiösen Ansichten und Nationalitäten hinweg verantwortungsvoll von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Leitungs- und Überwachungsorganen gelebt werden. Durch einen von Vertrauen und Respekt getragenen Umgang miteinander möchte secunet die notwendige Grundlage schaffen, die es jedem einzelnen Mitarbeitenden ermöglicht, ihre bzw. seine Potenziale optimal zu entfalten. So haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter samt Leitungs- und Kontrollorganen die secunet-weit gültigen Verhaltensgrundsätze und Werte des Verhaltenskodex zu berücksichtigen. Verstöße gegen diese Verhaltensgrundsätze und Werte können über interne Meldekanäle an geeigneter Stelle im Konzern und in der AG angezeigt werden. Im Berichtsjahr 2021 wurden über diese Kanäle keine Meldungen über den Verdacht von Verstößen oder Missständen im Abgleich mit den im Verhaltenskodex festgelegten Grundsätzen abgegeben. Mitarbeitermanagement und -weiterentwicklungDer IT-Sektor wächst deutlich stärker als die Zahl der verfügbaren qualifizierten Arbeitskräfte. Daher ist der Wettbewerb um die Einstellung von erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Nachwuchskräften hoch. Nachwuchssicherung und Recruiting werden damit zu kritischen Erfolgsfaktoren für die langfristig positive Entwicklung des Unternehmens. Daher strebt secunet danach, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und diese Attraktivität auch in Zukunft zu erhalten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, verfolgt secunet unter Leitung des Personalbereichs eine Vielzahl von Maßnahmen. Unter anderem geschieht dies über einen durchgängigen Austausch mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Belegschaft als Ganzes. Um die Zufriedenheit der Belegschaft zu messen, werden zudem regelmäßig Befragungen durchgeführt. Die letzte Befragung fand im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 statt. Die Durchführung der Befragung sowie die Umsetzung der Ergebnisse werden zukünftig als nichtfinanzielle Komponente in die Vorstandsvergütung einfließen. Aus den Ergebnissen der Umfrage werden konkrete Maßnahmen abgeleitet. Hierzu gehören gegenwärtig drei Projekte: die Personalentwicklung, die Verbesserung von Zusammenarbeit und Prozessen und die Führung allgemein. Im Bereich der Personalentwicklung setzt secunet die Anstrengungen der letzten Jahre fort. Dazu gehört zum einen die Stärkung der Feedback-Kultur in alle Richtungen - dies soll eine tiefergehende, hochwertigere Rückkopplung in Bezug auf die jeweilige Tätigkeit erlauben. Das bisherige jährliche Mitarbeitergespräch wird dazu aufgewertet. Bei dem Mitarbeitergespräch handelt es sich um einen standardisierten, strukturierten Dialog innerhalb dessen Mitarbeitende und Vorgesetzte sich gegenseitig im Sinne einer Performance-Beurteilung bewerten. Gleichzeitig werden hier die Zufriedenheit mit der Arbeitssituation, mögliche Überlastungen und der Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung abgefragt. Hieraus wird unter anderem der Bedarf an Schulungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgeleitet. In Zukunft soll dies noch weiter aufgewertet und vertieft werden. Hinzu kommen im Bereich der Personalentwicklung verstärkte Bildungs- und Weiterbildungsaktivitäten. Die Projekte zur Verbesserung von Zusammenarbeit und Prozessen und zur Führung werden im Jahr 2022 aufgenommen. Sie stehen jeweils unter der Patenschaft eines Mitglieds des Vorstands und sind mit Mitarbeitenden aus allen Bereichen besetzt. Zur Herstellung eines attraktiven Arbeitsumfelds und angenehmer Arbeitsbedingungen werden außerdem Leistungen wie freie Getränke und Obst, Unterstützung bei der individuellen Gestaltung von Arbeitsplätzen und das Leasing von Dienstfahrrädern angeboten. Weitere Maßnahmen zielen auf die Nachwuchssicherung und Weiterentwicklung der eigenen Belegschaft. Hierzu gehört unter anderem die fortlaufende Qualifizierung der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Berichtsjahr 2021 wurde in Schulungsmaßnahmen in Höhe von durchschnittlich rund 1.385 Euro je Mitarbeitendem investiert, im Jahr 2020 waren es durchschnittlich rund 1.128 Euro und im Jahr 2019 durchschnittlich rund 1.190 Euro. Die Mitarbeitenden von secunet können für ihre individuelle Weiterbildung seit dem vierten Quartal 2021 auf das sehr umfassende und breit gefächerte Angebot an Lerninhalten und Kursen der Lernplattform LinkedIn Learning zurückgreife - hierzu hat secunet unternehmensweite Lizenzen erworben. Die Wahl der Inhalte steht dabei dem Einzelnen vollkommen frei. Für die Entwicklung der Belegschaft von secunet sind auch die Nachwuchssicherung und das Recruiting entscheidende Faktoren. secunet betreibt universitätsnahe Standorte und steht darüber im engen Kontakt mit potenziellen zukünftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Unter anderem mit studienbegleitenden Praktika und der Unterstützung bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten werden Mitarbeitende der Zukunft für secunet gewonnen. Auch Kooperationen mit Universitäten schaffen Verbindungen, um die qualifizierte Belegschaft von secunet auszubauen. Zudem hat secunet im Jahr 2021 ein sogenanntes Deutschlandstipendium vergeben, mit dem junge Talente in der IT gefördert werden. Ab dem Geschäftsjahr 2022 wird secunet im kaufmännischen Bereich wie im IT-Bereich die berufliche Ausbildung wieder aufnehmen. Hinzu kommt ein Trainee-Programm, das sich an junge Absolventen richtet. Wohlbefinden, Gesundheit und ArbeitsschutzEs entspricht dem Selbstverständnis von secunet, sämtliche relevanten Vorschriften und anerkannten Standards zu Arbeitnehmerrechten einzuhalten. Es finden verschiedene Maßnahmen Anwendung, die auf die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Belegschaft wirken. Hierzu zählt der gesetzliche Gesundheits- und Arbeitsschutz. Die Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz und der Personalbereich von secunet, unterstützt durch den betriebsärztlichen Dienst, führen dazu verschiedene Maßnahmen durch, um berufsbedingte gesundheitliche Überbeanspruchungen möglichst gering zu halten. Aus dem Geschäftsmodell von secunet ergibt sich, dass die Tätigkeiten der Belegschaft überwiegend innerhalb von Bürogebäuden und dort am Schreibtisch erfolgen. Die Vermeidung von Unfällen ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Gesundheitsförderung, auf den secunet in seiner Organisation viel Wert legt. Im Berichtsjahr 2021 wurden im secunet-Konzern insgesamt acht Arbeitsunfälle (2020: fünf) registriert und der zutreffenden Berufsgenossenschaft gemeldet. Mit Arbeitsunfall ist dabei ein zeitlich begrenztes, körperschädigendes, von außen einwirkendes, plötzliches Ereignis gemeint, das mit der Arbeitstätigkeit bei secunet in einem ursächlichen Zusammenhang steht. Zu den Arbeitsunfällen zählen auch Unfälle, die sich auf einer Dienstreise oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Wegeunfall) ereignen. secunet ermöglicht seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zudem einen kostenlosen Gesundheitscheck beim betriebsärztlichen Dienst. Im Berichtsjahr 2021 wurden außerdem an den großen Standorten von secunet Grippeschutz-Impfaktionen durchgeführt. Seit dem Jahr 2020 sieht sich secunet mit der Corona-Pandemie konfrontiert. Die Ausbreitung der Pandemie stellte sowohl secunet als auch seine Belegschaft vor Herausforderungen. Oberste Priorität beim Umgang mit der Pandemie stellt bis heute die Gesundheit und Sicherheit innerhalb der Belegschaft und entlang der gesamten Wertschöpfungskette dar. Der Umgang mit den Anforderungen aus der Pandemie und insbesondere der Schutz und die Gesunderhaltung der Belegschaft stehen auf der Tagesordnung eines Lenkungsausschusses, den secunet mit dem Ausbruch der Pandemie eingerichtet hat und seitdem dauerhaft unterhält. Der Lenkungsausschuss tauscht sich in regelmäßigen Abständen aus, beobachtet die Entwicklung rund um die Pandemie und beschließt erforderliche Maßnahmen. Mitglieder des Lenkungsausschusses sind neben dem Vorstand auch Führungskräfte verschiedener Konzernbereiche. Das Arbeiten aus dem Mobile Office ist seit März 2020 durchgehend die präferierte Form des Arbeitens (Corona-Mobile-Office-Regelung). Durch die Ausstattung der Belegschaft mit sicheren mobilen Arbeitsplätzen und Dank der flexiblen Reaktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten auch die Zeiten mit Kontaktsperren gut überstanden werden. Sofern physischer Kontakt mit anderen Kolleginnen und Kollegen oder Geschäftspartnern notwendig ist, sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und das jeweilige Hygienekonzept strikt zu befolgen. Zudem wurde die Anzahl von Geschäftsreisen stark reduziert. Als Zeichen der Anerkennung für die besonderen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Corona-Pandemie wurde zum Jahresende 2021 nach 2020 erneut eine Sonderzahlung gewährt secunet bietet seiner Belegschaft verschiedene, den individuellen Anforderungen entsprechende Entwicklungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten der individuellen Arbeitszeiten an. Damit kann jeder Mitarbeitende die Arbeitszeit im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gestalten, beispielsweise im Hinblick auf seine Familie, die individuelle Lebenssituation oder eine angemessene Work-Live-Balance. Hinzu kommt die aus der Mitarbeiterbefragung entstandene Mobile-Office-Regelung, innerhalb derer die Mitarbeiter ihr Arbeitsumfeld völlig ortsunabhängig dynamisch selbst gestalten können. Bis auf Weiteres ist die Arbeit im Mobile Office die präferierte Form des Arbeitens (Corona-Mobile-Office-Regelung), das heißt hierfür steht eine unbegrenzte Anzahl an Tagen zur Verfügung. Für die Zeit nach der Corona-Pandemie sieht eine neue Mobile-Office Regelung vor, dass die Mitarbeitenden zwei Tage pro Woche hierfür in Anspruch nehmen können. Mitarbeitende, die nicht zwingend vor Ort arbeiten müssen, können die Shared-Desk-Regelung nutzen, bei der ein Tag pro Woche Anwesenheit am jeweiligen Standort vergeben ist und Arbeitsplätze nicht mehr fest vergeben sind, sondern aus einem Pool gebucht werden können. Sozialbelange: Digitale Souveränität und Datenschutzsecunet leistet durch sein Produktportfolio einen Beitrag zu gesellschaftlichen Belangen im Hinblick auf die Bedürfnisse nach Datenschutz und digitaler Souveränität. Der Datenschutz bzw. die informationelle Selbstbestimmung gehört in der Europäischen Union zu den Grundrechten der Bürger. Informationssicherheit ist ein wesentlicher Baustein, um wirksamen Datenschutz zu gewährleisten. Unter digitaler Souveränität versteht man alle Bestrebungen, eine erfolgreiche Digitalisierung zu erreichen, ohne neue strukturelle, wirtschaftliche und politische Abhängigkeiten. Auch in diesem Bereich spielt Informationssicherheit eine wesentliche Rolle. secunet ist einer der führenden deutschen Anbieter für anspruchsvolle IT-Sicherheit. Unsere Produkte und Dienstleistungen zielen auf Informationssicherheit, besonders durch den Einsatz kryptografischer Methoden. Informationssicherheit ist selbst eine essenzielle Voraussetzung für eine auf Vertrauen basierende Digitalisierung. Mit der Informationssicherheit ist auch eine Basis für wirksamen Datenschutz gelegt. Die hier geltenden technischen Vorgaben, zum Beispiel der EU DSGVO, werden ergänzend durch Beratungsansätze mit organisatorischen Maßnahmen verbunden. Unsere eigenen, internen Prozesse haben wir mit hohem Anspruch an Datensicherheit und Datenschutz gestaltet. Hierzu haben wir umfassende Maßnahmen in unsere Geschäftsprozesse integriert und Due-Diligence-Prozesse implementiert. Gefördert durch den IT-Sicherheitsbeauftragten und die secunet-Datenschutzbeauftragte werden die entsprechenden Ziele verfolgt. Die secunet AG ist ISO / IEC 27001:2013 zertifiziert und erfüllt damit hohe Qualitätsansprüche im Hinblick auf die Informationssicherheit im eigenen Hause. Die fortlaufende Weiterentwicklung der damit verbundenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen trägt dazu bei, dass auf bestmöglichen Datenschutz hingewirkt wird. Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz geben wir über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Leistungserbringung zugrunde liegen, an unsere Lieferanten weiter. Mit Blick auf unsere Kunden stehen Informationssicherheit und Datenschutz im Mittelpunkt. Die IT-Sicherheitspartnerschaft mit der Bundesrepublik Deutschland sowie die große Zahl der durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassenen sowie zertifizierten secunet-Produkte und -Lösungen sind gute Indikatoren hierfür. Auch über die Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheitssysteme und Datenschutz wirkt secunet auf Datensicherheit und Datenschutz hin. Die wachsenden Umsätze sowie die von Jahr zu Jahr steigende Verbreitung der secunet-Lösungen insbesondere im öffentlichen Bereich dokumentieren, dass die Zahl der Kunden, die secunet in dieser Hinsicht vertrauen, zunimmt. Ein Beispiel dafür, wie secunet einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leistet, ist die Bereitstellung von sicheren mobilen Arbeitsplätzen, die für die Heimarbeit im behördlichen Umfeld infolge der Kontaktbeschränkungen gebraucht wurden. Seit dem Frühjahr 2020, dem Beginn der Corona-Pandemie, haben viele Behörden ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schnell und flächendeckend sichere mobile Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Um die Sicherheit dabei nicht zu gefährden, setzten sie vielfach auf die SINA Workstation S. Die SINA Workstation S ist Teil des Krypto-Systems SINA, das secunet im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt hat. Die Lösung erlaubt es, bestehende Systeme einfach in die sichere SINA Umgebung zu migrieren. Die Nutzer arbeiten dann ohne Einschränkungen in ihrer gewohnten Umgebung weiter, zum Beispiel in MS-Windows, und greifen sicher auf das Behördennetzwerk zu. Einen weiteren gesellschaftlichen Beitrag leistet secunet mit der Ausstattung von medizinischen Bedarfsträgern mit dem Gesundheitskonnektor. Mit der Entwicklung und Zulassung des secunet konnektors hat secunet seine Erfahrung in der IT-Sicherheit auf den Gesundheitssektor, übertragen. Der secunet konnektor dient beispielsweise Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern als zentrales Element zum Anschluss der Computernetze an die Telematikinfrastruktur (TI). Die belastbare Sicherheitsinfrastruktur des secunet konnektors wird in Zukunft unter anderem einen Beitrag dazu leisten, die sichere und schnelle Abfrage von persönlichen Gesundheitsdaten (wie zum Beispiel Vorerkrankungen) zu ermöglichen, die insbesondere in Notfallsituationen unmittelbar benötigt werden. Die Debatte um die digitale Souveränität hat ihren Ursprung in der Diskussion um die Sicherheit von 5G-Netzwerken. Dieselbe Situation hat sich inzwischen bei Cloud-Diensten ergeben. Im Vordergrund stehen dabei die Abhängigkeiten, die schon entstanden sind und die Schwierigkeiten, trotz dieser Abhängigkeit noch eine sichere und verfügbare Infrastruktur sicherzustellen. Technologische Bausteine für digitale Souveränität, wie ein Cloud-Betriebssystem, Verschlüsselung, Virtualisierung und Betriebskompetenz sind jedenfalls vorhanden. Die Nutzbarmachung und Skalierung ist eine überwiegend politische Entscheidung. Für Anbieter von Infrastrukturen für sensible Bereiche (Behörden, eHealth, kritische Infrastrukturen) stellt secunet mit SecuStack eine zertifizierbare und transparente Lösung mit hohem Sicherheitsniveau bereit. SecuStack ist eine hochsichere und schlüsselfertige Cloud-Infrastrukturlösung, die den Schutz von geschäftskritischen Anwendungen, sensiblen Daten und vertraulichen Informationen gewährleistet. SecuStack garantiert die Vertrauenswürdigkeit und digitale Souveränität in der Cloud. Unsere Produkte und Lösungen sind in erster Linie auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten. Entsprechend wichtig ist uns die Kundenzufriedenheit. Diese wurde daher in die nichtfinanziellen Komponenten als Bestandteil der variablen Vorstandsvergütung ab 2021 aufgenommen. Um die Kundenzufriedenheit zu messen, wurde eine Net-Promoter-Score-Erhebung im Jahr 2021 erstmalig durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk legt secunet auf die technologische Vorausschau. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von secunet zielen auf Verbesserungen und Innovationen bei Verfahren, Produkten und Lösungen. secunet trägt damit dem wachsenden Bedürfnis seiner Kunden nach erhöhter Sicherheit in den bestehenden Infrastrukturen Rechnung sowie nach Lösungen gegen Bedrohungen in neuen technologischen Umgebungen. Verantwortungsvolle Unternehmensführung (Compliance)Integrität ist für secunet von besonderer Bedeutung. Wesentlich dabei ist die wirksame Verhinderung von Korruption und Bestechung. secunet hat dafür ein umfassendes Compliance-Management-System implementiert. Das Compliance-Management-System richtet sich gegenwärtig auf die internen Strukturen der secunet AG und des secunet-Konzerns. Zudem ist geplant, alle Lieferanten von secunet zu einer Selbstauskunft zu verpflichten, um auf Themen der Compliance und der Ethik in der vorgelagerten Wertschöpfungskette hinzuweisen und die Lieferanten entsprechend zu sensibilisieren. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich im Zuge der Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltsgesetzes implementiert. Aus dem klaren Commitment der Unternehmensführung zu Integrität ("Tone from the Top") erwachsen verschiedene Maßnahmen. Dies sind zum einen Schulung und Beratung. Die Mitarbeiter von secunet werden regelmäßig in Fragen der Compliance geschult und sensibilisiert. Die Teilnahme an den Präsenzschulungen ist für alle Mitarbeiter im Zweijahresturnus verpflichtend. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie finden die Schulungen via Online-Training statt. Für darüber hinaus gehende Compliance-Fragen steht die Compliance Officerin zur Verfügung. Die Compliance Officerin stimmt sich im wöchentlichen Rhythmus mit dem ressortverantwortlichen Vorstand ab. Zum anderen legen Richtlinien fest, wie mit Interessenkonflikten und Korruption umzugehen ist. Im Zuge der Compliance-Schulungen wird auch auf die Beachtung der entsprechenden Richtlinien und Vorgaben bei den Geschäftspartnern von secunet hingewiesen. secunet leistet grundsätzlich keine Geld- und Sachspenden an politische Organisationen, Parteien oder einzelne Politiker. Auch haben Mitarbeiter bei privat geleisteten politisch motivierten Spenden sicherzustellen, dass solche privaten Spenden nicht in einen Zusammenhang mit secunet gebracht werden können. Seit dem Jahr 2018 besteht ein Hinweisgebersystem, das Kunden, Lieferanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen weiteren an der Geschäftstätigkeit beteiligten Personen die Möglichkeit gibt, anonym interne Missstände und Risiken zu melden. Die damit verbundenen Prozesse erfüllen die Anforderungen der EU Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (EU-Whistleblower-Richtlinie). Im Jahr 2021 hat der Compliance-Bereich keine Hinweise auf Korruptionsfälle erhalten. Bei den für die secunet zuständigen Behörden wurden ebenfalls keine Meldungen registriert und an secunet übermittelt. Umweltbelange: UmweltmanagementDie für die nichtfinanziellen Belange durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse hat ergeben, dass Umweltaspekte für secunet als nur begrenzt wesentlich zu betrachten sind. Dafür sprechen die folgenden Erwägungsgründe: secunet betreibt keine energieintensiven Produktionsstätten. Die betriebsnotwendige Ausstattung umfasst lediglich die IT-Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eigenen Rechenzentren, Firmenfahrzeuge und Facilities. Im Zuge des Verkaufs von Hardware wird jedoch Verpackungsmaterial eingesetzt und am Ende des Produktlebenszyklus entsteht Elektroschrott. Diese Umweltbelastungen stehen damit direkt mit unserer Geschäftstätigkeit in Zusammenhang. Aufgrund dieser Tatsache sowie der hohen externen Stakeholderrelevanz hat secunet entschieden, Angaben zum Umweltmanagement auf freiwilliger Basis zu tätigen. Innerhalb von secunet sind zum aktuellen Zeitpunkt allgemeine Umweltschutzvorgaben vorhanden, die im secunet-weit gültigen Verhaltenskodex niedergelegt sind. Ergebnisse zu einzelnen Konzepten und Maßnahmen bestehen bisher zu den Themen (Dienst-)Fahrzeugnutzung, Energieaudit und Lieferantenmanagement. So werden Dienstfahrzeuge mit einem geringeren CO 2 - Ausstoß über günstigere Leasingraten gefördert. Der secunet-Konzern ist verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 - 1 durchzuführen. Das letzte Audit fand im September 2019 statt und wird turnusmäßig nach vier Jahren im Jahr 2023 erneuert. Darüber hinaus verpflichtet secunet seine Lieferanten, gesetzliche Bestimmungen über die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Vorschriften zu elektromagnetischer Verträglichkeit einzuhalten und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen wahrzunehmen. Die Einführung eines Umweltmanagementsystems ist für das Jahr 2022 geplant. Seit dem Geschäftsjahr 2021 gehört der Klimaschutz zu den variablen Bestandteilen der Vergütung des Vorstands der secunet AG. Die Ziele richten sich am CO 2 - Ausstoß aus. Daher wurde bereits im Jahr 2020 mit der systematischen Erfassung der wesentlichen Energieverbräuche (Strom- und Gasverbrauch sowie Reisetätigkeit und Fuhrpark) begonnen, um auf dieser Grundlage unseren CO 2 - Fußabdruck zu ermitteln. Ausführungen zur Vorstandsvergütung finden sich im Vergütungsbericht, der Teil dieses Geschäftsberichts ist. EU-TaxonomieIm Rahmen ihres Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums zielt die Europäische Union darauf ab, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzuleiten. Vor diesem Hintergrund ist Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) in Kraft getreten, die klassifiziert, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig gelten. Die EU hat aktuell für die ersten zwei Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) Vorgaben zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-VO veröffentlicht. Durch die Beschreibung der Wirtschaftstätigkeit in den Delegierten Rechtsakten ist festgelegt, welche Wirtschaftstätigkeiten grundsätzlich in Betracht gezogen werden können, sogenannte taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten. Ausschließlich taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten können bei Erfüllung bestimmter technischer Bewertungskriterien als ökologisch nachhaltig gelten. Wenn eine Wirtschaftstätigkeit, die in den Delegierten Rechtsakten genannten Bewertungskriterien erfüllt, ist sie als taxonomiekonform und somit ökologisch nachhaltig zu klassifizieren. Für das Berichtsjahr 2021 sind gemäß einer von der EU gewährten Erleichterung unter den ersten beiden Umweltzielen lediglich die Anteile der taxonomiefähigen und nichttaxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten am Umsatz sowie den Investitions- und Betriebsausgaben offenzulegen. Aufgrund von § 289 (1) HGB ist secunet dazu verpflichtet die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 315e Abs. 1 HGB ist der Konzernabschluss der secunet zum 31.12.2021 nach den IFRS aufgestellt worden. Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahl genutzten Beträge basieren entsprechend auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. Basierend auf einer Analyse der Wirtschaftsaktivitäten erfolgt die Angabe des Anteils der taxonomiefähigen Umsatzerlöse / Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) an den jeweiligen Konzernwerten der secunet für das Geschäftsjahr 2021. Zur Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten der secunet wurde ein funktionsübergreifendes Projektteam gebildet. Durch eine Detailanalyse der Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben wurden potenziell taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten identifiziert. Hierbei wurden sowohl die ausgewiesenen Posten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als auch interne Finanzkennzahlen herangezogen. Für 2022 ist die Veröffentlichung der Delegierten Rechtsakte für die anderen vier Umweltziele angekündigt. secunet wird auch deren Auswirkungen sorgsam analysieren und hierzu transparent berichten. Umsatz-KennzahlUnter Annex I (Klimaschutz) wurden keine wesentlichen taxonomiefähigen umsatzrelevanten Wirtschaftsaktivitäten für secunet identifiziert. Somit gehören die Geschäftstätigkeiten der secunet nicht zu den Sektoren, die nach Einschätzung der Europäischen Kommission für circa 80 % der direkten GHG-Emissionen in Europa verantwortlich sind und daher unter Annex I aufgegriffen wurden. Stattdessen ist das Geschäftsmodell der secunet im Wesentlichen unter 8.2 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie in Annex II (Anpassung an den Klimawandel) abgedeckt. Jedoch sind hierunter keine Umsatzerlöse offenzulegen bei Berücksichtigung des am 02.02.2022 veröffentlichten zweiten FAQ zu Auslegungsfragen in Bezug auf Artikel 8 der EU-Taxonomie-VO der Europäischen Kommission. CapEx-KennzahlDie CapEx-Kennzahl gibt bei secunet den Anteil der Investitionsausgaben an, der entweder mit einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist oder sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit bezieht. Basis der Investitionsausgaben sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten und Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (Siehe 3, 4 und 5 in der Erläuterung zur Bilanz). Die Summe der wesentlichen Zugänge, welche eine taxonomiefähige Investition widerspiegeln, bildet den Zähler der CapEx-Kennzahl. Außerhalb seines Kerngeschäfts kann secunet mit seinen Investitionen in den Fuhrpark (6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Annex I)) sowie in Gebäude (7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden (Annex I)) potentiell einen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten. OpEx-KennzahlUnter Annex I wurden keine wesentlichen taxonomiefähigen Betriebskosten für secunet identifiziert. Stattdessen sind die Betriebskosten der secunet entsprechend des Geschäftsmodells im Wesentlichen unter 8.2 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie in Annex II abgedeckt. Jedoch sind hierunter keine Betriebskosten offenzulegen bei Berücksichtigung des am 02.02.2022 veröffentlichten zweiten FAQ zu Auslegungsfragen in Bezug auf Artikel 8 der EU-Taxonomie-VO der Europäischen Kommission. EU-Taxonomie-KPIs der secunetscrollen
Bericht des Vorstands nach § 312 Absatz 3 AktGFür das Geschäftsjahr 2021 hat der Vorstand gemäß § 312 Absatz 3 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht enthält die folgende Schlusserklärung: "Es wird erklärt, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäfts vorgenommen wurde, bei jedem der aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhielt und nicht benachteiligt wurde. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren. Über die berichteten Aktivitäten hinaus waren keine weiteren berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte, Maßnahmen oder Unterlassungen zu verzeichnen."
Essen, den 22. März 2022 Axel Deininger Torsten Henn Dr. Kai Martius Thomas Pleines 3. Konzernabschlussder secunet Security Networks Aktiengesellschaft, EssenKonzernbilanz(nach IFRS) zum 31. Dezember 2021Aktiva scrollen
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung(nach IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021scrollen
Konzern-Gesamtergebnisrechnung(nach IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021scrollen
Konzern-Kapitalflussrechnung(nach IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021scrollen
Zu weiteren Erläuterungen siehe Anhangangabe 21. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung(nach IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021scrollen
Weitere Erläuterungen zur Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals siehe Anhangangabe 15. scrollen
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Konzern-Anhangfür das Geschäftsjahr 2021 (nach IFRS)Allgemeine GrundlagenBerichtendes UnternehmenDie secunet Security Networks Aktiengesellschaft (im Folgenden "secunet AG" oder "secunet") ist beim Amtsgericht Essen, Deutschland, (HRB 13615) eingetragen. Sie ist eine börsennotierte Gesellschaft im Segment Prime Standard im regulierten Markt in Frankfurt. Die Anschrift lautet: secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen, Deutschland. Der secunet-Konzern (im Folgenden "secunet") und die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, ist ein deutscher Anbieter für hochwertige Cybersicherheitslösungen und IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland. secunet bietet öffentlichen Auftragsgebern und Unternehmen der privaten Wirtschaft ein umfangreiches Produkt- und Beratungsportfolio zum Schutz von Daten, Infrastrukturen und digitalen Identitäten sowie für die Informationsübertragung, -speicherung und -verarbeitung. Dazu gehören vor allem Netzwerkkomponenten mit BSI-zugelassener Verschlüsselungstechnologie bis zur höchsten Sicherheitsstufe. secunet deckt die gesamte Wertschöpfungskette von Analyse und Design über Entwicklung bis hin zu Integration, Betrieb, Wartung und Support der Lösungen ab. Das Angebot ist in der Regel auf groß angelegte Infrastrukturen ausgerichtet und fokussiert sich auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel Cloud, Internet der Dinge, eGovernment, eHealth und Biometrie. Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRSDer Konzernabschluss wird nach den "International Financial Reporting Standards" (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die Voraussetzungen der §§ 315, 315e Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) werden eingehalten. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie die des Standing Interpretations Committee (SIC). Sämtliche vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geltenden Standards und Interpretationen werden angewandt, sofern sie von der EU übernommen wurden (Endorsement). Insoweit entspricht der Konzernabschluss der secunet AG den IFRS. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurden nach ihrer Aufstellung am 22. März 2022 vom Vorstand freigegeben. OffenlegungDer Konzernabschluss - ebenso wie der Jahresabschluss der secunet AG - wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und nach der Einreichung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er steht auf der Internetseite www.secunet.com/ueber-uns/investoren zum Download zur Verfügung. Zudem kann er bei der secunet AG unter obiger Adresse angefordert oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden. MuttergesellschaftDie Muttergesellschaft ist die Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München. Sie ist direkt mit 75,12 % an der secunet AG beteiligt. Der Konzernabschluss der secunet AG wird über den Konzernabschluss der Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (kleinster Konsolidierungskreis) , in den Konzernabschluss der MC Familiengesellschaft mbH, München, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse der MC Familiengesellschaft mbH sowie der Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht. Erstmalige Anwendung von neuen und geänderten Standards und InterpretationenGegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 waren die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen aufgrund der erfolgten Übernahme in EU-Recht (EU-Endorsement) oder des Inkrafttretens der Regelung erstmals anzuwenden: scrollen
Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben sich durch die Anwendung der geänderten Standards nicht ergeben. Neue RechnungslegungsvorschriftenDie folgenden Standards und Interpretationen waren zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, aber entweder noch nicht nach den Vorgaben des Standards bzw. der Interpretation anzuwenden oder noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen. scrollen
Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards und Interpretationen ist nicht geplant. Aus der Anwendung der neuen und geänderten Standards und Interpretationen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den secunet-Konzernabschluss erwartet. RechnungslegungsgrundlagenDer vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 basiert, mit Ausnahme der oben erläuterten Änderungen aufgrund der Erstanwendung von neuen oder geänderten IAS / IFRS Vorschriften, auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Berechnungsgrundsätzen wie im Vorjahr. Die Bilanz zum 31. Dezember 2021 ist nach Fristigkeiten gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzern-Bilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang erläutert worden. Der Konzernabschluss der secunet AG wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in Euro ausgewiesen. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden neben der secunet Security Networks Aktiengesellschaft alle Beteiligungsunternehmen einbezogen, die von der secunet AG beherrscht werden. Beherrschung liegt vor, wenn Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen gegeben ist, ein Anrecht auf variable Rückflüsse aus der Beteiligung und die Möglichkeit besteht, die Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass die variablen Rückflüsse beeinflusst werden können. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Konsolidierungskreis verändert. Die secunet Service GmbH wurde auf die secunet AG verschmolzen (Eintragung im Handelsregister der secunet AG am 21. Mai 2021). Mit Erstkonsoliderungsstichtag 31. Mai 2021 wurde die stashcat GmbH in den Konsolidierungskreis durch Erwerb aufgenommen. Zum 31. Dezember 2021 besteht der Konsolidierungskreis aus der Muttergesellschaft secunet AG und sechs (Vorjahr: sechs) vollkonsolidierten Tochtergesellschaften. Nach den IFRS weisen die Tochtergesellschaften folgende Werte aus: scrollen
Die konsolidierten Tochtergesellschaften secunet s. r. o., Prag / Tschechische Republik befindet sich in der Liquidation. Die Liquidation der finally safe GmbH, Essen wurde zum 30. Juni 2021 wieder aufgehoben. Die secunet Inc., Austin, Texas / USA, 100 %ige Beteiligung, ist nicht mehr operativ tätig und wird aus Wesentlichkeitsgründen seit dem Geschäftsjahr 2002 nicht mehr konsolidiert. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der secunet AG und der Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Abschlussstichtag der secunet AG sowie sämtlicher einbezogener Gesellschaften ist der 31. Dezember 2021. Die unter Anwendung der Vollkonsolidierung in diesen Konzernabschluss einbezogene 100 %ige Tochtergesellschaft secunet International GmbH & Co. KG macht für das Geschäftsjahr 2021 von den Befreiungsvorschriften des § 264b HGB hinsichtlich Offenlegung und Teilen der Aufstellung Gebrauch. Die secunet International Management GmbH ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der secunet International GmbH & Co. KG. Erstkonsolidierung stashcat GmbH, HannoverIm Mai 2021 wurde die stashcat GmbH zu 100 % erworben. stashcat ist ein Anbieter für sicheres, DSGVO-konformes Messaging mit integrierter Dateiablage und Videokonferenzfunktion. secunet übt durch die Mehrheit der Stimmrechte zum Stichtag Beherrschung über die stashcat GmbH aus. Die Gesellschaft wird vollkonsolidiert. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt ist der 31. Mai 2021. Der Kaufpreis der Gesellschaft betrug 10 Mio. Euro. Die Akquisition wurde mit dem Ziel durchgeführt, den Kunden der secunet AG ein zusätzliches Angebot zur sicheren und flexiblen Kommunikation und Kollaboration in Unternehmen, Verwaltung und Sicherheitsbehörden zu schaffen. Die beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar: scrollen
Der aus dem Zusammenschluss resultierende Geschäfts- und Firmenwert beträgt 5,698 TEuro. Ein steuerlich relevanter Geschäfts- oder Firmenwert ist bei dieser Transaktion nicht entstanden. Der Geschäfts- und Firmenwert ist auf die starke Marktposition der stashcat GmbH im Segment der DSVGO-konformen Kommunikations- und Kollaborationsplattformen sowie auf die durch den Zusammenschluss zu erwartenden Synergien zurückzuführen. Im Rahmen der Berichterstattung zum 30. Juni 2021 konnten nur vorläufige Werte für die immateriellen Vermögenswerte, den Geschäfts- und Firmenwert sowie die latenten Steuern im Konzernabschluss einbezogen werden. Nach Abschluss der Kaufpreisallokation ergaben sich um 2.105 TEuro höhere immateriellen Vermögenswerte. Im Gegenzug wurden um 627 TEuro höhere Passive Latente Steuern gebildet. Der angesetzte Geschäfts- und Firmenwert hat sich somit um 1.478 TEuro verringert. Bei den Sachanlagen, den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, den Verbindlichkeiten sowie den Liquiden Mittel werden die Buchwerte als angemessene Näherung zum beizulegenden Zeitwert angesehen. Die Uneinbringlichkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird als unwahrscheinlich angesehen. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden 1.339 TEuro Umsatz sowie -825 TEuro Jahresergebnis im Konzernabschluss für die stashcat GmbH erfasst. Wäre die Erstkonsolidierung bereits zum 1. Januar 2021 erfolgt, hätte der Konzernumsatz 338,5 Mio. Euro betragen. Das Konzernergebnis hätte bei 42,5 Mio. Euro gelegen. KonsolidierungsgrundsätzeDie Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden im Rahmen der Erstkonsolidierung die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Tochterunternehmens werden dabei mit ihren jeweiligen Zeitwerten angesetzt. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden nach IFRS 3 aktiviert und einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden herausgerechnet, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. In Einzelabschlüssen vorgenommene Abschreibungen auf Anteile an konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegen konsolidierte Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung zurückgenommen. BerichtswährungDie Berichtswährung des Konzerns ist Euro. Die in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Tochtergesellschaft tätig ist. Im Konzernabschluss erfolgt die Umrechnung der Bilanzposten aller ausländischen Gesellschaften von der jeweiligen Landeswährung in Euro zu Tagesmittelkursen am Bilanzstichtag, da die funktionale Währung der Tochtergesellschaften die Landeswährung ist; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Eigenkapitalpositionen werden mit historischen Kursen umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften werden erfolgsneutral behandelt und in der Währungsumrechnungsrücklage erfasst. Für die Währungsumrechnung wurden bezüglich der relevanten Währungen der Länder, die nicht an der europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt: scrollen
FinanzinstrumenteAnsatz und erstmalige BewertungForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sie entstanden sind. Sie werden zum Transaktionspreis bewertet. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung werden die finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Sofern die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts nicht ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird (FVTPL), kommen hierzu die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Klassifizierung und FolgebewertungDie Kategorisierung erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs in die folgenden Kategorien: scrollen
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die folgenden Bedingungen kumuliert erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde: scrollen
Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde: scrollen
Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL zu designieren, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern. Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodells, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene. In der Vergangenheit hat der secunet-Konzern sämtliche Finanzinstrumente ausschließlich zum Zwecke des Haltens zur Vereinnahmung von Zins- und Tilgungsleistungen erworben. Auf dieser Basis wird davon ausgegangen, dass dies auch zukünftig gilt. Zur Beurteilung des Zahlungsstromkriteriums, das heißt ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den Kapitalbetrag sind (beizulegender Zeitwert beim erstmaligen Ansatz), berücksichtigt der Konzern die vertraglichen Vereinbarungen des Instruments. Dies umfasst eine Einschätzung, ob der finanzielle Vermögenswert eine vertragliche Vereinbarung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnte, sodass diese nicht mehr diese Bedingungen erfüllen. Bei der Beurteilung berücksichtigt der Konzern: scrollen
Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium, der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei angemessenes zusätzliches Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags enthalten sein kann. Zusätzlich wird eine Bedingung für einen finanziellen Vermögenswert aufgestellt, der gegen einen Auf- oder Abschlag gegenüber dem vertraglichen Nennbetrag erworben worden ist, die es erlaubt oder erfordert, eine vorzeitige Rückzahlung zu einem Betrag, der im Wesentlichen den vertraglichen Nennbetrag plus aufgelaufener (jedoch nicht gezahlter) Vertragszinsen (die ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages beinhalten können) darstellt, zu leisten, als im Einklang mit dem Kriterium behandelt, sofern der beizulegende Zeitwert der vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit zu Beginn nicht signifikant ist. Folgebewertung und Erfassung Gewinne und VerlusteFinanzielle Vermögenswerte zu FVTPLDiese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Auf Grundlage der in IFRS 13 aufgeführten Stufen der Bewertungshierarchie erfolgt die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach Verfügbarkeit relevanter Informationen. Für die erste Stufe sind notierte (unbereinigte) Marktpreise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf aktiven Märkten direkt beobachtbar. Auf der zweiten Stufe wird die Bewertung auf Grundlage von Bewertungsmodellen vorgenommen, in welche am Markt beobachtbare Größen einfließen. Die Anwendung von Bewertungsmodellen, die nicht auf am Markt beobachtbare Inputfaktoren zurückgreifen, sieht die dritte Stufe vor. Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Finanzielle Vermögenwerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen die langfristigen Finanzinstrumente. Sie enthalten die Deckungskapitale aus Rückdeckungsversicherungen. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts für das Deckungskapital wird durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen und erfolgt für den weit überwiegenden Anteil des Rückdeckungskapitals anhand anerkannter finanzmathematischer Verfahren (Barwertmethode unter Anwendung von Swapzinssätzen zuzüglich emittentenspezifischer Risikoaufschläge). Aufgrund der Zusammensetzung des Rückdeckungskapitals wurde eine Einstufung in der Fair-Value-Hierarchie in Stufe 2 vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten AnschaffungskostenDiese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird entsprechend erfasst. Schuldinstrumente zu FVOCIDiese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Eigenkapitalinvestments zu FVOCIDiese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Investmentkosten dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. AusbuchungDer Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDer Konzern betrachtet alle hochliquiden Anlagen, deren Abhebung oder Gebrauch nicht eingeschränkt sind, als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Hierzu zählen neben Bargeld und Sichteinlagen auch kurzfristige Bankeinlagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die Bewertung erfolgt zum jeweiligen Nennwert. VertragsvermögenswerteLeistungen, die im Rahmen von Kundenprojekten bereits erbracht wurden, aber noch nicht an den Kunden abgerechnet wurden, werden im Posten der Vertragsvermögenswerte erfasst. VorräteVorräte, die fast ausschließlich Handelswaren umfassen, sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach der Durchschnittsmethode. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden anhand der Anschaffungskosten der eingesetzten Materialien sowie Kosten der Herstellung bewertet. SachanlagevermögenDas Sachanlagevermögen umfasst neben Betriebs- und Geschäftsausstattung grundsätzlich auch Anlagen im Bau und wird zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Wenn Sachanlagen veräußert werden oder ausscheiden, werden deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen aus der Bilanz eliminiert und der aus ihrem Verkauf resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordnungsfähigen Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Nachträgliche Anschaffungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Die Abschreibungsdauer basiert auf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und liegt zwischen drei und zehn Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear. Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Immaterielle VermögenswerteEntgeltlich erworbene Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Entgeltlich erworbene Software wird über drei bis sieben Jahre linear abgeschrieben. Kosten, die entstanden sind, um den ursprünglichen wirtschaftlichen Nutzen vorhandener Softwaresysteme zu erhalten, werden als Aufwand erfasst, wenn die Arbeiten zur Instandhaltung ausgeführt werden. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Kriterien des IAS 38.57 erfüllt werden. Die Abschreibung des immateriellen Vermögenswerts beginnt im Zeitpunkt der operativen Einsatzfähigkeit Geschäfts- oder FirmenwerteDie Geschäfts- oder Firmenwerte stellen den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den Nettovermögenswerten der erworbenen Unternehmen zum Erwerbszeitpunkt dar. Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 sowie IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt. Wertminderung von VermögenswertenVermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden gegebenenfalls Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheit). Wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass die Wertminderung nicht länger besteht oder sich verringert hat, wird die Wertaufholung für den jeweiligen Vermögenswert als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Berichtsjahr lagen keine außerplanmäßigen Wertminderungen oder Wertaufholungen vor. Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitieren. Dieser Impairment-Test wird jährlich vorgenommen und zusätzlich immer dann, wenn es Anzeichen für eine Wertminderung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit gibt. Sollte der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag übersteigen, so ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des ermittelten Differenzbetrags abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen werden dabei nicht wieder rückgängig gemacht. Wenn die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts übersteigt, so ist die darüber hinausgehende Wertminderung anteilig bei den Buchwerten der einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen. ErtragsteuernErtragssteuern umfassen alle laufenden Steuern auf der Grundlage des jährlichen Periodenergebnisses sowie latente Steuern. Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 (Ertragsteuern) unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode für alle temporären Differenzen gebildet zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Rechnungslegungszwecke nach den IFRS und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke. Die aktiven latenten Steuern können auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die Differenz verwendet werden kann. Für die Ermittlung der latenten Steuern werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Die latenten Steuern, die sich aus der Bilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten ergeben, werden saldiert ausgewiesen. LeasingBei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. LeasingnehmerAm Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise in Leasing- und Nichtleasingkomponenten auf. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts bzw. des Standorts, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer über oder in den Kosten des Nutzungsrechts ist berücksichtigt, dass der Leasingnehmer eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend, sofern notwendig, um Wertminderungen berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen erfasst, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogenen Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen, Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind und den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben. Leasingzahlungen für Mietverlängerungsoptionen werden dann berücksichtigt, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst und die geleisteten Zahlungen reduzieren den Buchwert der Leasingverbindlichkeit. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Leasingnehmer seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Leasingnehmer seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf Null verringert hat. Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse (einschließlich IT-Ausstattung) nicht anzusetzen. Der Leasingnehmer erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die verlässlich geschätzt werden können und deren Abfluss eines wirtschaftlichen Nutzens zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist. Die Rückstellungen werden in Höhe der bestmöglichen Schätzung des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Mögliche Erstattungsansprüche werden nicht saldiert. PensionsrückstellungenDie Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt entsprechend IAS 19 nach der Projected Unit Credit Method für leistungsorientierte Pläne. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bei Schätzung der relevanten Einflussgrößen bewertet und zur Bestimmung ihres Barwerts abgezinst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im Zeitpunkt der Entstehung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Aktuar zugrunde. Beiträge für beitragsorientierte Versorgungszusagen werden in den jeweiligen Funktionsbereichen als Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer in dem Zeitraum erfasst, in dem die damit verbundenen Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer erbracht werden. Aktienbasierte Vergütungsecunet verfügt über Vergütungspläne, in deren Rahmen den Vorständen der secunet AG virtuelle Aktien gewährt werden, die nach dem Ende einer vierjährigen Performance Periode ausschließlich in bar abgegolten werden. Der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt wird mittels anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle ermittelt und als Aufwand über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag innerhalb der Performance Periode sowie zum Auszahlungszeitpunkt wird die Rückstellung neu bewertet. Veränderung des beizulegenden Zeitwerts werden innerhalb des betrieblichen Ergebnisses erfasst. VertragsverbindlichkeitenEinnahmen vor dem Bilanzstichtag werden, soweit sie zu Erlösen nach diesem Tag führen, als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 6.500.000 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien sind voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage der secunet AG in Höhe von 1.902.005,80 Euro resultiert aus Einzahlungen der Gesellschafterin vor Umwandlung der secunet AG in eine Aktiengesellschaft. 20.020.000,00 Euro betreffen das Agio aus dem Börsengang. Die Kapitalrücklage steht, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften, zur Verrechnung mit anfallenden Verlusten und für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln zur Verfügung. Die sonstigen Rücklagen beinhalten die Rücklage für eigene Anteile sowie das sonstige Ergebnis. Eigene Anteile sind die eigenen Aktien der secunet AG, die von dieser selbst gehalten werden. Der Erwerb der eigenen Aktien wird im Konzernabschluss als Eigenkapitalveränderung (Rücklage für eigene Anteile) ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird kein Gewinn oder Verlust für den Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung eigener Anteile ausgewiesen. Die Gegenleistung im Rahmen solcher Transaktionen wird im Konzernabschluss als Eigenkapitalveränderung erfasst. In den Gewinnrücklagen werden die nicht an Anteilseigner ausgeschütteten Gewinne des laufenden Geschäftsjahres sowie der Vorjahre erfasst. Nicht beherrschende AnteileNicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Anteile der nicht beherrschenden Anteile am Konzernergebnis führen zu einer Erhöhung oder Verminderung der nicht beherrschenden Anteile. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einer Veränderung der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. UmsatzrealisierungDer secunet-Konzern erzielt seine Umsätze mit dem Verkauf von Hardware, Lizenzen, Service- und Wartungsleistungen, sowohl getrennt als auch in Produktbundlen, und der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen. Die Zahlungen werden typischerweise innerhalb von 30-90 Tagen fällig. I. Getrennter Verkauf von Hardware oder LizenzenBeim getrennten Verkauf von Hardware oder Lizenzen erübrigt sich die Aufgliederung in Leistungsverpflichtungen, da der jeweilige Verkauf eine einzelne Leistungsverpflichtung darstellt. Beim Verkauf von Hardware findet eine Umsatzrealisierung nach IFRS 15 zu dem Zeitpunkt statt, zu dem der Kunde die Kontrolle über den Vermögenswert erlangt. Bei Lizenzübertragungen ist nach IFRS 15 zu beurteilen, ob der Kunde hierdurch ein Recht auf Zugang bzw. ein Recht auf Nutzung erhält. Hieraus ergibt sich, ob eine zeitraumbezogene bzw. zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung erfolgt. II. Verkauf von ProduktbundlenBeim Verkauf von Produktbundlen handelt es sich nach IFRS 15 um Mehrkomponentengeschäfte. IFRS 15 verlangt bei Mehrkomponentengeschäften die Identifikation der separierbaren, eigenständigen Leistungsverpflichtungen innerhalb des Produktbundles. Im Anschluss ist für jede dieser Leistungsverpflichtungen zu bestimmen, ob die Umsatzrealisierung zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum erfolgt. Hierbei ist auf die allgemeinen Grundsätze zur Umsatzrealisierung wie oben dargestellt abzustellen. Für die in den Produktbundlen enthaltenen Dienst- und Serviceleistungen (zum Beispiel Softwaresubscription, Service Level Agreements, Supportleistungen oder verlängerte Garantien) ist unter Ausnutzung von Ermessenentscheidungen zu bestimmen, ob es sich jeweils um eigene Leistungsverpflichtungen handelt, oder ob diese Dienst- und Serviceleistungen zusammen mit einer anderen Leistungsverpflichtung aus dem Produktbundle ein Leistungsbundle darstellen. III. Erbringen von DienstleistungenDie Erbringung von Dienstleistungen erfolgt im Konzern sowohl auf der Basis von Dienstverträgen als auch auf der Basis von Werkverträgen. DienstverträgeIn der Form von Dienstverträgen werden im Wesentlichen Beratungsleistungen erbracht, bei denen es zu einem zeitlichen Zusammenfall von Leistungserbringung und Leistungsverbrauch kommt. Dem Wesen von Dienstverträgen nach wird die Leistungsbringung geschuldet, nicht das Ergebnis. Nach IFRS 15.35 erfolgt die Leistungserfassung in diesen Fällen über den Zeitraum der Leistungserbringung entsprechend dem Anteil an der Gesamtleistungserbringung (outputorientiert). WerkverträgeAls Abgrenzungsmerkmal zu den Dienstverträgen wird im Rahmen der Werkverträge das Ergebnis geschuldet. Das heißt im erweiterten Sinne wird ein Vermögenswert für den Kunden geschaffen. Für diesen Vermögenswert hat der Konzern keine alternative Verwendungsmöglichkeit. Unter diesen Vertragstyp fasst der Konzern im Wesentlichen kundenindividuelle Softwareentwicklungen aber auch Lizenzverkäufe mit umfangreichem Customizing. Bei Werkverträgen ist der Umsatz im Verhältnis des Fertigstellungsgrades zu realisieren (IFRS 15.39). Der Fertigstellungsgrad wird dabei anhand der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten geschätzt (inputorientiert). Annahmen und SchätzungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge sowie der Aufwendungen ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Einschätzung der Nutzungsdauer für abnutzbare materielle und immaterielle Vermögenswerte (siehe Erläuterung 3 und 4), der Werthaltigkeit von Forderungen (siehe Erläuterung 2), den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen (siehe Erläuterungen 12 und 13), der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge (siehe Erläuterung 9) sowie die Realisierung der Erträge bei Dienstleistungen (siehe Abschnitt Umsatzrealisierung in diesem Kapitel). Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Rahmen des Impairment-Tests für den Geschäfts- oder Firmenwert sind Schätzungen und Annahmen bei der Bestimmung der künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes vorzunehmen (siehe Erläuterung 6). Schätzungen und Annahmen spielen bei der Kaufpreisallokation im Rahmen von Erstkonsolidierungen ebenfalls eine Rolle. Hier insbesondere bei der Bestimmung des Diskontierungssatzes der Nutzungsdauer sowie der Bestimmung von Lizenzraten. Versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der Pensionsrückstellung werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Im Berichtsjahr haben sich durch die Corona-Pandemie insgesamt keine nachteiligen Einflüsse auf den Geschäftsverlauf des secunet-Konzerns ergeben. Insbesondere die verstärkte Nachfrage nach Produkten und Lösungen der SINA Produktfamilie, als Reaktion auf die veränderte Gestaltung der Arbeit durch deutsche Behörden, haben zu Umsatz- und Ergebnissteigerungen geführt. Auch hat die Überprüfung der Werthaltigkeit im Bereich der Firmenwerte (siehe Erläuterung Nr. 6), sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen (siehe Erläuterungen Nr. 3 und 4), aktiven latenten Steuern (siehe Erläuterung Nr. 9), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte (siehe Erläuterung Nr. 2) in diesem Zusammenhang nicht zu Wertminderungen geführt. Aus der Klimaänderung ergeben sich für das Geschäft der secunet AG keine Risiken und Chancen. ZuwendungenZuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden gemäß dem Wahlrecht von IAS 20.24 nach IAS 20.27 direkt mit den Anschaffungs- / Herstellungskosten des bezuschussten Vermögenswerts verrechnet und stellen somit eine Anschaffungskostenminderung dar. Die Zuwendungen werden ratierlich in Form von geringeren Abschreibungen erfolgswirksam vereinnahmt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Zuwendungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3,7 Mio. Euro) erhalten. Die übrigen Zuwendungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der der Anspruch entsteht. ErmessensentscheidungenErmessen wird ausgeübt bei der Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke des Goodwill Impairment-Tests (siehe Erläuterung 6), bei der Kategorisierung der Finanziellen Vermögenwerte und Schulden (siehe Erläuterungen 2 und 8) sowie bei der Bestimmung der Zinssätze im Rahmen der Leasingbilanzierung (siehe Erläuterung 5). Erläuterungen zur BilanzDie Bilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden dabei solche Vermögenswerte und Schulden angesetzt, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Entsprechend IAS 12 werden die latenten Steuern als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen. 1. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditunternehmen. Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögenswerte, VertragsvermögenswerteDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 33.278.737,26 Euro (Vorjahr: 52.158.122,74 Euro). Im Berichtsjahr werden Vertragsvermögenswerte für bereits im Rahmen von Kundenprojekten erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von 3.946.989,09 Euro (Vorjahr: 4.154.705,96 Euro) ausgewiesen (davon gegen verbundene Unternehmen: 38.657,00 Euro (Vorjahr: 5.085,00 Euro)). Die finanziellen Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen betragen 124.011,53 Euro (Vorjahr: 134.047,27 Euro) und resultieren wie im Vorjahr in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen. Die Fristigkeit sämtlicher aus Lieferungen und Leistungen resultierenden Forderungen stellt sich folgendermaßen dar: Überfälligkeit in Tagenscrollen
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wurden die folgenden Wertberichtigungen vorgenommen: scrollen
Die Erfassung einer spezifischen Wertberichtigung auf einem gesonderten Wertberichtigungskonto erfolgt bei deutlicher Überfälligkeit (> 180 Tage) der Forderungen bei nicht öffentlichen Auftraggebern oder besonderer Informationen für den Einzelfall. Eine ergebniswirksame Ausbuchung erfolgt bei festgestellter Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) oder wenn die Forderung aus anderen Gründen als uneinbringlich eingeschätzt wird. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Konzernfremde, die nicht einer spezifischen Wertberichtigung unterliegen, wird eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste auf kollektiver Basis berechnet. Der Berechnung der erwarteten Verluste auf kollektiver Basis liegt Wertminderungsmatrix zugrunde, die eine Analyse historischer Daten über die Laufzeit der letzten fünf Jahre enthält. Die Wertberichtigung auf kollektiver Basis ist unter Verwendung von historischen Daten bereits bei dem Erstansatz der Forderung aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte anzusetzen und ist an jedem Abschlussstichtag anhand von aktuellen Informationen und Erwartungen anzupassen. Nicht fällige und nicht einzelwertberichtigte Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden vom Vorstand als werthaltig eingeschätzt. Diese Einschätzung basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit, der Kundenstruktur sowie der langfristigen Geschäftsbeziehungen. Die Zuführung zu und die Auflösung von Wertberichtigungen werden gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Wertaufholungen / Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten gezeigt. Bei den sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerten in Höhe von insgesamt 9.732.155,75 Euro (Vorjahr: 7.618.459,54 Euro) handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Forderungen an Lieferanten, Reisekostenvorschüsse, Vorauszahlungen für zukünftige Leistungen sowie übrige Forderungen. Wertberichtigungen wurden keine vorgenommen. 3. SachanlagevermögenDie Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar: scrollen
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Verfügungsbeschränkungen oder an Darlehensgeber verpfändete Vermögenswerte des Anlagevermögens liegen nicht vor. 4. Immaterielle VermögenswerteDie Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: scrollen
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Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der Zugehörigkeit des Vermögenswerts in den Funktionsbereichen erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr - wie im Vorjahr - nicht vorgenommen. Im Zusammenhang mit der Entwicklung selbst geschaffener Immaterieller Vermögenswerte wurden nach Absetzung von Zuwendungen gemäß IAS 20.27 Entwicklungskosten in Höhe von 1.196.455,00 Euro (Vorjahr: 1.064.318,00 Euro) aktiviert, da die Voraussetzungen des IAS 38.57 vollumfänglich erfüllt waren. Seit Oktober 2021 werden erste Umsätze mit den aktivierten Eigenleistungen erzielt. Daher ist der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft erreicht und es findet eine planmäßige, lineare Abschreibung über die geschätzte Nutzungsdauer statt. 5. LeasingDie Entwicklung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen: Entwicklung der Leasingverbindlichkeitenscrollen
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Zur Fristigkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 vgl. Textziffer 10 Verbindlichkeiten. Entwicklung der Nutzungsrechtescrollen
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Darstellung der nicht diskontierten Zahlungsverpflichtungen aus vorhandenen Leasingverträgenscrollen
Für bisher noch nicht bilanzierte Mietoptionen können Zahlungen in Höhe von 5.576.124,00 Euro (Vorjahr: 4.552.917,00 Euro) in den nächsten Jahren anfallen. 6. Geschäfts- oder FirmenwertDie segmentbezogene Verteilung des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sich wie folgt dar: scrollen
Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, basierend auf erwarteten Synergien aus dem jeweiligen Unternehmenszusammenschluss. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellen die unterste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den Segmenten. Der secunet-Konzern gliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector. Bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf eine gegebenenfalls vorliegende Wertminderung gemäß IAS 36 wird im Rahmen des Impairment-Tests der erzielbare Betrag der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch den Nutzungswert bestimmt. Die Überprüfung findet jährlich zum 31. Dezember statt. Der Nutzungswert wird aus den diskontierten Zahlungsströmen der jeweiligen Einheit errechnet. Die Zahlungsströme werden aus dem EBIT abgeleitet, der im Rahmen der vom Vorstand ermittelten und vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresplanung ermittelt wurde. Dieses wird zum Noplat (net-operating profit less adjusted taxes) übergeleitet und um Abschreibungen und Investitionen korrigiert. Bei den Berechnungen kam ein Diskontierungssatz (WACC) von 8,1 % (Vorjahr: 8,1 %) zur Anwendung. Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes werden ein risikoloser Zins (aus Basis von Marktdaten) von -0,2 % (Vorjahr: -0,2 %), eine Marktrisikoprämie von 7,5 % (Vorjahr: 7,5 %) sowie ein Beta-Faktor von 1,1 (Vorjahr: 1,1) berücksichtigt. Da die Gesellschaft überwiegend im europäischen Wirtschaftsraum tätig ist, werden einheitliche Parameter für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verwendet. Die dem Test zugrundeliegenden Planungen basieren auf einem Zeitraum von drei Jahren und berücksichtigen die Erfahrungen der Vergangenheit sowie die Erwartungen des Managements in Bezug auf die künftige Marktentwicklung unter Berücksichtigung eines Wachstums innerhalb des Detailplanungszeitraums. Weiter in der Zukunft liegende Planperioden werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme mit Berücksichtigung einer Wachstumsrate von 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) im Nutzungswert berücksichtigt. Da die diskontierten Zahlungsströme die Buchwertansätze der Geschäfts- oder Firmenwerte überstiegen, waren keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurde der Risikozuschlag um 1 % erhöht und pauschale Abschläge in Höhe von 20 % auf die erwarteten Cashflows der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Auch hierbei ergab sich kein Wertminderungsbedarf für einen der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte. 7. Vorrätescrollen
Die Handelswaren werden mit den als gleitendem Durchschnitt ermittelten Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellkosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden anhand der Anschaffungskosten der eingesetzten Materialien sowie der Kosten der Herstellung bewertet. Für die Sicherstellung des nachhaltig gewachsenen Produktgeschäfts hat der Vorratsbestand um 22,2 Mio. Euro zugenommen. Im Berichtsjahr führten Wertkorrekturen für Handelswaren zu einem Aufwand in Höhe von 134 TEuro (Vorjahr: 1.302 TEuro). 8. Langfristige Finanzielle VermögenswerteDie innerhalb der langfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesenen Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen betragen 6.414.381,00 Euro (Vorjahr: 6.275.349,00 Euro). Der Anstieg resultiert aus den regelmäßigen Beiträgen sowie den Ertragsgutschriften durch die Versicherungsgesellschaften. Gegenläufig wirken Auszahlungen für Rentenzahlungen. Die Rückdeckungsversicherungen dienen der Rückversicherung bestehender Pensionsverpflichtungen von aktuellen und ehemaligen secunet-Mitarbeitern aus übernommenen Pensionszusagen früherer Arbeitgeber. Bei den bestehenden Rückdeckungsversicherungen handelt es sich nicht um Planvermögen nach IAS 19. 9. Latente SteuernIm Konzern bestehen Verlustvorträge in Höhe von 4.236 TEuro (Vorjahr: 3.249 TEuro), die wie im Vorjahr ausschließlich auf inländische Gesellschaften entfallen. Auf Verluste in Höhe von 2.680 TEuro (Vorjahr: 2.680 TEuro) wurden keine latenten Steuern gebildet, da kurz- bis mittelfristig nicht mit einer Realisierung dieser Verlustvorträge gerechnet wird. Sie sind unverfallbar. Die hierauf nicht angesetzten latenten Steueransprüche betragen 857 TEuro (Vorjahr: 852 TEuro). Auf Verluste in Höhe von 1.427 TEuro (Vorjahr: 588 TEuro) wurden aktive latente Steuern in Höhe von 456 TEuro (Vorjahr: 188 TEuro) gebildet. Für die Aktivierung liegen ausreichende substanzielle Hinweise auf zukünftig zu versteuernde Ergebnisse vor. Die Verluste sind unverfallbar. Für die Berechnung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 31,98 % bzw. 16,15 % bei Personengesellschaften (Vorjahr: 31,99 % bzw. 16,16 % bei Personengesellschaften) zugrunde gelegt. Durch die abweichende Gewichtung der Lohnzahlungen kam es zu einer geringfügigen Änderung des durchschnittlichen Gewerbeertragssteuersatzes. Der Steuersatz für die latenten Steuern beinhaltet Gewerbeertragsteuer und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Die Zusammensetzung der latenten Steuern im Bilanzansatz stellt sich wie folgt dar: Bilanzansatzscrollen
Es wurden 1.993 TEuro (Vorjahr: 2.215 TEuro) aktive latente Steuern und 2.014 TEuro (Vorjahr: 1.365 TEuro) passive latente Steuern auf Sachverhalte gebildet, die eine Fristigkeit größer 12 Monate haben. Auf temporäre Differenzen in Höhe von 1 TEuro (Vorjahr: 76 TEuro), die im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen stehen, wurden keine latenten Steuern bilanziert. Die Entwicklung der latenten Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung stellt sich wie folgt dar: GuV-Aufwand / -Ertragscrollen
Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein latenter Steueraufwand in Höhe von 239.992,95 Euro (Vorjahr: Steuerertrag in Höhe von 45.219,79 Euro) im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Rahmen der Erstkonsolidierung der stashcat GmbH wurden Passive Latente Steuern in Höhe von 2.071.730,00 Euro auf Immaterielle Vermögenswerte gebildet. 10. VerbindlichkeitenBei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (102.952,71 Euro (Vorjahr: 75.120,94 Euro)). Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen dem Nominalwert. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: scrollen
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der folgenden Aufstellung: scrollen
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11. VertragssaldenDie folgende Darstellung stellt Informationen über Forderungen, Vertragsvermögenswerte sowie Vertragsverbindlichkeiten für Kundenverträge bereit: scrollen
Die Vertragsvermögenswerte beinhalten im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen bereits erbrachte Dienstleistungen, die jedoch gegenüber dem Kunden noch nicht abgerechnet wurden. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr hierauf nicht zu erfassen. Mit Fakturierung an den Kunden werden die Vertragsvermögenswerte zu den Forderungen umgebucht. In den Vertragsverbindlichkeiten werden Kundenzahlungen erfasst, die nach dem Bilanzstichtag als Umsatzerlöse realisiert werden. Hier werden Sachverhalte erfasst, bei denen der Konzern aufgrund von mehrjährigen Wartungs- und Supportverträgen sowie verlängerten Garantien vorschüssige Einzahlungen generiert oder Anzahlungen für spätere Lieferungen oder Leistungen erhält. Die Umsatzerlöse entstehen in einem Zeitraum der den unter 10. ausgewiesenen Fristigkeiten entspricht. Die Vertragsverbindlichkeiten entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scrollen
12. Pensionsrückstellungenscrollen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund einzelvertraglicher Zusagen der Konzerngesellschaft an die Mitarbeiter gebildet. Pensionsberechtigt sind im secunet-Konzern 25 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter (Vorjahr: 25 Mitarbeiter), die in der Vergangenheit bei anderen Unternehmen beschäftigt waren. Die 25 Pensionsberechtigten teilen sich auf in 22 Anwärter und drei Rentenempfänger. Aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen und der Übernahme von Mitarbeitern von anderen Unternehmen bestehen in der Gesellschaft unterschiedliche Pensionspläne. Diese lassen sich im Wesentlichen zu zwei Arten von Plänen zusammenfassen. Die erste Art von Plänen gewährt dem Pensionsberechtigten für jedes Dienstjahr einen definierten Prozentsatz (zwischen 0,6 % und 1,5 %) der Bezüge als Altersruhegeld. In der zweiten Art von Plänen wird den Pensionsberechtigten ein fixer Baustein für die Altersversorgung gewährt. In beiden Plänen besteht unter Berücksichtigung von Leistungskürzungen die Möglichkeit der vorzeitigen Altersrente. Beide Pläne gewähren Invaliden- und Hinterbliebenenrente. Den Gutachten für die berechtigten Arbeitnehmer des secunet-Konzerns zum 31. Dezember 2021 liegen Trendannahmen für die Gehaltsentwicklung von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %), ein Rententrend von 1,7 % p. a. (Vorjahr: 1,7 % p. a.), eine Inflationsrate von 2,0 % p. a. (Vorjahr: 2,0 % p. a.) und ein Rechnungszins von 1,2 % p. a. (Vorjahr: 0,75 % p. a.) zugrunde. Bei der Ermittlung wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Zur Festlegung des Rechnungszinses wird auf Basis von Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating mit dem Bootstrapping-Verfahren eine Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag abgeleitet. Der Rechnungszins ergibt sich durch Matching der Zinsstrukturkurve mit der tatsächlichen Laufzeit der Verpflichtungen. Die Parameter wurden auf Basis der Daten von Dezember 2021 festgelegt. Sensitivitätsanalysescrollen
Den Sensitivitätsberechnungen liegen die durchschnittlichen Laufzeiten der zum 31. Dezember 2021 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen werden für die als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Parameter isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2021 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen separat aufzuzeigen. Da den Sensitivitätsanalysen die durchschnittliche Duration der erwarteten Versorgungsverpflichtungen zugrunde liegt und folglich die erwarteten Auszahlungszeitpunkte unberücksichtigt bleiben, führen sie nur zu näherungsweisen Informationen beziehungsweise Trendaussagen. Die Schätzung und Festlegung der Parameter liegt im Ermessen des Vorstands. Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: scrollen
Von den Pensionsverpflichtungen entfallen 64,00 % (Vorjahr: 63,60 %) auf aktive Anwärter. 14,80 % (Vorjahr: 14,80 %) entfallen auf ausgeschiedene Anwärter und 21,24 % (Vorjahr: 21,64 %) entfallen auf Rentenempfänger. Sämtliche Pensionszusagen sind unverfallbar. Die gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Verpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 20,0 Jahre (Vorjahr: 22,0 Jahre). Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwand aus Pensionsverpflichtungen setzt sich folgendermaßen zusammen: scrollen
Die Aufwendungen aus den Zusagen werden gemäß versicherungsmathematischem Gutachten über die Dienstzeit der Beschäftigten verteilt und bestehen aus dem Zinsaufwand und dem Dienstzeitaufwand. Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst, der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand in den Funktionsbereichen erfasst. Im Berichtsjahr wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 68.329,00 Euro (Vorjahr: 77.670,00 Euro) direkt vom Arbeitgeber gezahlt. Den Pensionsverpflichtungen stehen Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 6.414.381,00 Euro (Vorjahr: 6.275.349,00 Euro) gegenüber, die kein Planvermögen i. S. d. IAS 19 darstellen. Zum 31. Dezember 2022 wird unter Berücksichtigung eines Jahresaufwands von 282.842 Euro und geplanten Versorgungsleistungen in Höhe von 76.461 Euro eine Pensionsrückstellung in Höhe von 8.236.427 Euro erwartet. Der secunet-Konzern hat im Berichtsjahr 4.008 TEuro (Vorjahr: 3.727 TEuro) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, die als beitragsorientierter Versorgungsplan anzusehen sind. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen werden über die Entrichtung von Beitragszahlungen hinaus keine weiteren Verpflichtungen eingegangen. 13. Sonstige RückstellungenDie Entwicklung der sonstigen Rückstellungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt: scrollen
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Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Gewährleistungen bzw. Kulanzen im Produkt- sowie Projektgeschäft wurde im Geschäftsjahr 2021 nicht in Anspruch genommen. Die Rückstellung für Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet im Wesentlichen durch die Gesellschaft zu leistende Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen für die angemieteten Objekte in Essen, Dresden, Hannover und München. Die gesamten Rückstellungen wurden in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme aus den Risiken gebildet. Die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit für die erwartete Inanspruchnahme der Rückstellungen liegt im Ermessen des Vorstands. 14. Aktienorientierte VergütungZum 1. Januar 2021 wurde erstmalig ein Performance Share Plan (PSP) für die Mitglieder des Vorstands aufgelegt. Dabei handelt es sich um eine langfristige variable Vergütungskomponente. Der PSP wird in jährlichen Tranchen mit einer vierjährigen Performance Periode gewährt. Zu Beginn jeder Tranche wird auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage vor dem Zuteilungsstichtag eine Anzahl virtueller Aktien zunächst vorläufig zugeteilt. Die Anzahl der virtuellen Aktien, die den Vorständen am Ende der Laufzeit einer Tranche final zuteilt werden, ist abhängig von der Entwicklung der jeweiligen Leistungskriterien innerhalb der jeweiligen Performance Periode. Die Höhe der Auszahlungen ermittelt sich durch Multiplikation der angepassten Anzahl an virtuellen Aktien mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor Ende des vierjährigen Performancezeitraums. Die finale Anzahl der virtuellen Aktien im Zeitpunkt der Auszahlung kann daher von der Anzahl der vorläufig gewährten virtuellen Aktien abweichen. Im Rahmen des Performance Share Plans für die Performance Periode 2021 - 2024 wurden den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 1.866 virtuelle Aktien gewährt. Die finale Anzahl an virtuellen Aktien am Ende der vierjährigen Performance Periode bestimmt sich anhand der drei verknüpften Leistungskriterien relativer Total Shareholder Return (TSR-Maßzahl für die Entwicklung des Werts eines Aktienengagements, bezogen auf Kursentwicklung und Dividenden, über einen bestimmten Zeitraum), Erreichung Strategischer Ziele sowie Nachhaltigkeit, für die der Aufsichtsrat vor der Gewährung einer neuen Tranche Ziel- und Schwellenwerte beschließt. Zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der in Bar abzugeltenden virtuellen Aktien, die die Grundlage für die Ermittlung der Rückstellung zum Bilanzstichtag sind, wird ein anerkanntes finanzwirtschaftliches Modell ("Monte-Carlo-Simulation") angewandt. Folgende Parameter sind in die Berechnung zum 31.12.2021 eingegangen: scrollen
Annahmen zu Korrelationen zwischen dem secunet Aktienkurs und der Entwicklung des TecDAX wurden aus Basis historischer Kurs- und Indexentwicklungen bestimmt. Der Fair Value der secunet Aktie beträgt 455,30 Euro (ungedeckelt) bzw. 291,96 Euro (gedeckelt). Die Restlaufzeit der Tranche für die Performance Periode 2021 - 2024 beträgt 3 Jahre. Für die aktienorientierte Vergütung wurde zum Bilanzstichtag eine langfristige Rückstellung in Höhe von 545 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) passiviert. 15. EigenkapitalDie Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Die secunet AG hält am Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 30.498 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,469 % des gezeichneten Kapitals. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 6.500.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien sind voll eingezahlt. Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis pro Aktie ergibt sich bei einem auf die Anteilseigner der secunet AG entfallenden Konzernperiodenergebnis von 43.097.334,71 Euro in Höhe von 6,66 Euro pro Aktie (6.469.502 Aktien) nach 5,43 Euro (6.469.502 Aktien) im Vorjahr. Die Minderheitenanteile entwickelten sich wie folgt: scrollen
Die im Umlauf befindlichen Anteile betragen unverändert 6.469.502 Aktien. Jede im Umlauf befindliche Aktie gewährt ein Stimmrecht sowie im Fall einer Ausschüttung einen gleichwertigen Dividendenanspruch. Die gegenüber dem Vorjahr unveränderte Kapitalrücklage der secunet AG resultiert in Höhe von 1.902.005,80 Euro aus Einzahlungen der Gesellschafterin vor Umwandlung der secunet AG in eine Aktiengesellschaft. 20.020.000,00 Euro betreffen das Agio aus dem Börsengang. Die Kapitalrücklage steht, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften, zur Verrechnung mit anfallenden Verlusten und für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln zur Verfügung. Die sonstigen Rücklagen umfassen die Rücklage für eigene Anteile sowie das sonstige Ergebnis. Die Rücklage für eigene Anteile des Unternehmens umfasst die Anschaffungskosten der vom Konzern gehaltenen Anteile des Unternehmens. Aktuell hält die Gesellschaft 30.498 eigene Aktien. Im sonstigen Ergebnis sind Währungskursdifferenzen aus der Umrechnung der ausländischen Abschlüsse, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im Rahmen der Bewertung der Pensionsrückstellung sowie latente Steuern hierauf enthalten. Die Gewinnrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr von 76.211.556,97 Euro auf 102.876.356,60 Euro erhöht. Der Anstieg ergibt sich aus dem den Anteilseignern der secunet AG zuzurechnenden Konzernperiodenergebnis von 43.097.334,71 Euro abzüglich der im Berichtsjahr geleisteten Dividendenzahlungen in Höhe von 16.432.535,08 Euro sowie der Veränderung der Gewinnrücklagen durch Konsolidierungseffekte. Verwendung des BilanzgewinnsAus dem für das Geschäftsjahr 2020 im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 16.432.535,08 Euro wurden im Geschäftsjahr 2021 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 Dividenden in Höhe von 2,54 Euro je Aktie, also insgesamt 16.432.535,08 Euro, ausgeschüttet. Der handelsrechtliche Jahresabschluss der secunet AG für das Geschäftsjahr 2021 weist einen Jahresüberschuss von 43.480.634,15 Euro aus. Hieraus haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, einen Betrag von 8.674.713,39 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Für den 31. Dezember 2021 ergibt sich ein handelsrechtlicher Bilanzgewinn in Höhe von 34.805.920,76 Euro. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 6.469.502,00 Euro eine Regeldividende von 3,37 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von 50 % des Jahresüberschusses) und eine Sonderdividende von 2,01 Euro je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt 5,38 Euro je dividendenberechtigter Aktie (insgesamt: 34.805.920,76 Euro), auszuschütten. Bei der Ermittlung des dividendenberechtigten Grundkapitals wurde die Gesamtzahl von 30.498 eigenen Aktien in Abzug gebracht. scrollen
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung16. UmsatzerlöseDer secunet-Konzern erzielt seine Umsatzerlöse vollständig im Rahmen von Verträgen mit Kunden. Die folgende Übersicht gliedert die Umsätze nach geographischen Merkmalen, hauptsächlichen Umsatzströmen sowie der Umsatzrealisierung. scrollen
Insgesamt wurden im Inland Umsätze in Höhe von 307.803,8 TEuro (Vorjahr: 258.548,0 TEuro) erwirtschaftet. Der Auslandsanteil am Umsatz betrug 29.816,4 TEuro (Vorjahr: 27.043,0 TEuro). Die Aufteilung der Umsätze erfolgt nach dem Sitz der Kunden. Von den Umsatzerlösen entfallen circa 240,7 Mio. Euro auf den größten Kunden des Konzerns im Sinne des IFRS 8.34. Diese Umsätze werden im Geschäftsbereich Public Sector erwirtschaftet. Kein weiterer einzelner Kunde hat 2021 10 % oder mehr zum Konzernumsatz beigetragen. 17. Darstellung ausgewählter Aufwendungen nach KostenartenMit Ausnahme des Materialaufwands, der immer den Umsatzkosten zuzurechnen ist, werden sämtliche Kostenarten in den Umsatzkosten, in den Vertriebskosten sowie innerhalb der allgemeinen Verwaltungskosten erfasst. Die nachstehend aufgeführten Kostenarten sind in der folgenden Höhe enthalten: scrollen
18. Forschungs- und EntwicklungskostenDie Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betrugen 7.505.955,34 Euro (Vorjahr: 1.927.781,10 Euro). 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro) entfallen auf nicht aktivierungsfähige Kostenbestandteile im Zusammenhang mit der Entwicklung des SINA Communicator H. Weitere 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) wurden im Rahmen dieser Entwicklung als Entwicklungskosten unter Anwendung des IAS 38 aktiviert. 5,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) entfielen auf Entwicklungsprojekte die die in IAS 38.57 dargelegten Kriterien zur Begründung einer Aktivierungspflicht nicht vollumfänglich erfüllten. 19. Zinserträge / -aufwendungenIm Geschäftsjahr 2021 sind Zinserträge in Höhe von 5.631,49 Euro (Vorjahr: 27.731,34 Euro) erzielt worden. Davon entfallen 0,00 Euro (Vorjahr: 26.075,00 Euro) auf Zinserträge aus kurzfristigen Darlehen an den Anteilseigner Giesecke + Devrient GmbH. Der restliche Betrag entfällt auf Verzugszinsen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (5.631,49 Euro, Vorjahr: 257,34 Euro). Der Zinsaufwand des Jahres 2021 von 294.855,99 Euro (Vorjahr: 337.108,43 Euro) besteht im Wesentlichen aus der Verzinsung der Pensionsrückstellungen (64.094,00 Euro, Vorjahr: 112.765.00 Euro) sowie des Zinsaufwandes im Rahmen der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 (207.870,99 Euro, Vorjahr: 224.355,82 Euro). Der verbleibende Betrag betrifft im Wesentlichen die Verzinsung von sonstigen langfristigen Rückstellungen. 20. Steuern vom Einkommen und vom ErtragIm Berichtsjahr sind laufende Steuern in Höhe von 20.781.453,53 Euro angefallen (Vorjahr: 16.446.347,15 Euro). Hierin enthalten ist ein Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von 71.698,02 Euro (Vorjahr: 109.700,90 Euro). Zu den Latenten Steuern vgl. Erläuterungen 9. Der Ertragsteueraufwand entwickelt sich aus dem theoretischen Steueraufwand. Dabei wird ein Steuersatz in Höhe von 31,98 % (Vorjahr: 31,99 %) auf das Ergebnis vor Steuern angewendet. Der sich bei der Anwendung des Steuersatzes des Konzerns ergebende Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten: scrollen
Zum 31. Dezember 2021 sind die angewendeten Steuersätze bei der Ermittlung der aktiven und passiven latenten Steuern geringfügig verändert zum Vorjahr. Der effektive Steuersatz, bezogen auf das Konzernergebnis vor Steuern, beträgt im Berichtsjahr 32,4 % (Vorjahr: 31,8 %). 21. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der Zahlungsmittel im Laufe des Berichtsjahrs dar. Dabei wird unterschieden nach Zahlungsströmen aus der betrieblichen Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit wurde nach der indirekten Methode ermittelt. 22. SegmentberichterstattungDer secunet-Konzern gliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector. Beide Geschäftsbereiche werden als separate Segmente in der Segmentberichterstattung ausgewiesen, da sie mindestens ein Größenkriterium des IFRS 8.13 erfüllen. Segmentbericht 2021scrollen
Segmentbericht 2020scrollen
secunet hat eine marktorientierte Organisationsstruktur: Zwei Geschäftsbereiche - der Public Sector und der Business Sector - fokussieren sich auf die Bedürfnisse der beiden Zielgruppen öffentliche Bedarfsträger und internationale Organisationen einerseits sowie private Wirtschaft andererseits und bieten diesen Beratungsleistungen, Produkte und Lösungen an. Der Geschäftsbereich Public Sector bietet seinen Kunden zum einen die SINA Produktfamilie an. Das sind Lösungen (Software, Hardware und Management) zur kryptografisch hochsicheren Bearbeitung, Übermittlung und Speicherung von Verschlusssachen unterschiedlich hoher Vertraulichkeit. Zum anderen gehört zum Angebot eine große Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen rund um IT-Sicherheit für öffentliche Kunden, angefangen bei IT-Sicherheitsberatung und -schulung bis hin zu Produkten rund um elektronische Reisepässe, automatisierte (biometrische) Grenzkontrollsysteme, die elektronische Steuererklärung ELSTER sowie die Ausstattung großer Infrastrukturen mit Hochsicherheitstechnologie und Public-Key-Infrastrukturen. Der Geschäftsbereich Business Sector bietet IT-Sicherheitsberatung und -lösungen für den Gesundheitsmarkt sowie für den spezifischen Bedarf von Unternehmen der privaten Wirtschaft an. Das Lösungsangebot im Gesundheitsmarkt besteht im im Wesentlichen aus dem secunet konnektor für den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Die Beratungsdienstleistungen für Unternehmen der privaten Wirtschaft reichen von Sicherheitsanalysen (sogenannten Penetrationstests) über Sicherheitsberatung (zum Beispiel für Sicherheitsrichtlinien und deren Umsetzung) bis hin zur Unterstützung bei Zertifizierungsprojekten. Die kundenspezifischen Lösungen im Business Sector richten sich insbesondere an Anbieter und Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie Telekommunikationsunternehmen, Energie- und Versorgungsunternehmen, an die Automotive-Branche sowie an Unternehmen mit vernetzt gesteuerten, digitalen Produktions- und Leistungsprozessen (Industrie 4.0). Zum Portfolio gehört beispielsweise die Lösung eID PKI Suite, welche zur Erzeugung, Nutzung und Verwaltung von digitalen Zertifikaten eingesetzt wird. Die Zertifikate dienen der Authentisierung von Nutzern und technischen Komponenten sowie zum Signieren und Verschlüsseln von Daten und Nachrichten. Ebenfalls angeboten wird das Produkt secunet edge, mit dem vernetzte Sensoren, Maschinen und Anlagen in der Industrie 4.0 vor Cyber-Angriffen geschützt werden. Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmente sind die gleichen, wie die für den Konzernabschluss. Mittels Umlagen werden die nicht direkt den berichtspflichtigen Segmenten zurechenbaren Aufwendungen (zum Beispiel Overhead-Kosten) den berichtspflichtigen Segmenten zugerechnet. Die Steuerung der Segmente erfolgt mittels der Segmentergebnisse. Mit Ausnahme unwesentlicher Bestandteile konzentriert sich das Vermögen der Segmente auf das Inland. Wesentliche Veränderungen des Segmentvermögens lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Weitere Angaben zu den Umsatzerlösen sind der Erläuterung 16 zu entnehmen. In der Segmentberichterstattung werden in den Verwaltungskosten die allgemeinen Verwaltungskosten sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Die Vertriebskosten werden mit dem Wertminderungsergebnis aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten zusammengefasst. 23. Sonstige AnhangangabenMitarbeiterIm Geschäftsjahr 2021 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 819 Mitarbeiter (720 Festangestellte sowie 99 Aushilfen (Vorjahr: 687 Mitarbeiter (614 Festangestellte sowie 73 Aushilfen)). KapitalmanagementDas Kapitalmanagement des secunet-Konzerns orientiert sich in erster Linie an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Dabei soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Das zu steuernde Eigenkapital besteht in den Fällen, in denen keine gesonderten Bestimmungen zu beachten sind, aus dem bilanziellen Eigenkapital. Ansonsten wird das bilanzielle Eigenkapital jeweils an die aufsichtsrechtlichen oder vertraglichen Vorgaben angepasst. Der Konzern unterliegt keinen weitergehenden Mindestkapitalanforderungen. Das Eigenkapital des Konzerns (inkl. nicht beherrschende Anteile) am 31. Dezember 2021 beträgt 129.823.840,73 Euro (Vorjahr: 102.765.624,27 Euro). FinanzinstrumenteRisiken aus FinanzinstrumentenDie aus den Finanzinstrumenten resultierenden Risiken betreffen Liquiditäts-, Ausfall- und Marktrisiken. LiquiditätsrisikenZur Sicherstellung ausreichender Finanzmittel erstellt der Konzern im Rahmen der Dreijahresplanung einen Liquiditätsplan. Dieser wird monatlich mit den Zahlen des Monatsabschlusses verglichen und analysiert. Das Finanzwesen meldet dem Finanzvorstand täglich den aktuellen Stand der Zahlungsmittel. In Verbindung mit einem permanenten Mahnwesen stellt dies einen hohen Zahlungsmittelbestand sicher. Aufgrund der hohen Finanzmittelbestände ergab sich für den Konzern bisher keine Notwendigkeit für eine Kreditlinie. Zum Bilanzstichtag bestehen Avalkreditlinien in Höhe von insgesamt 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro) von denen 4,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2,7 Mio. Euro) in Anspruch genommen sind. Zum Jahresende standen dem Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 119.476.061,19 Euro (Vorjahr: 101.648.590,01 Euro) zur Verfügung. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betragen 51.948.582,00 Euro (Vorjahr: 62.436.731,18 Euro). AusfallrisikenAusfallrisiken bzw. Risiken, dass Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, wird durch Genehmigungs- und Kontrollverfahren begegnet. Ferner nimmt der Konzern regelmäßige Einschätzungen zur Zahlungsfähigkeit seiner Kunden vor. Die maximale Höhe der für den Konzern bestehenden Ausfallrisiken ergibt sich aus dem gesamten Forderungsbestand. Für den Konzern bestehen keine außergewöhnlichen Ausfallrisiken hinsichtlich einzelner Vertragspartner oder Gruppen von Vertragspartnern. Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Eine Konzentration von Ausfallrisiken auf einzelne Kunden besteht nicht. Insgesamt wird das Ausfallrisiko als gering eingeschätzt. Eine Analyse der Überfälligkeiten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigt die Übersicht unter Erläuterung 2. MarktrisikenDer Konzern erwirtschaftet den Hauptteil der Umsätze im europäischen Währungsraum. Die Risiken aus Währungskursschwankungen sind daher unwesentlich. Bei den verzinslichen Tages- und Festgeldanlagen des Unternehmens werden feste Zinsen vereinbart. Aufgrund des hohen Bestands an liquiden Mitteln wird keine Kreditfinanzierung benötigt. Risiken aus der Veränderung von Zinsen sind daher ebenfalls als gering zu bewerten. Sonstige Angaben zu FinanzinstrumentenIm Berichtsjahr wurde keine Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten in eine andere Bewertungskategorie des IFRS 9 vorgenommen. Mit Ausnahme des Deckungskapitals aus Rückdeckungsversicherungen (langfristige finanzielle Vermögenswerte) wurden keine finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft (FVTPL). Für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt der jeweilige Buchwert eine angemessene Annäherung des beizulegenden Zeitwerts im Sinne der IFRS dar. Der beizulegende Zeitwert der finanziellen langfristigen Finanzinstrumente - ausgewiesen unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten - entspricht dem Buchwert. Sie entwickelten sich wie folgt: scrollen
Bei der Folgebewertung der Deckungskapitalanteile von Rückdeckungsversicherungen sind keine OCI-Effekte entstanden. Im Geschäftsjahr 2021 ist für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ein Aufwand aus Wertminderungen und Abschreibungen in Höhe von 0 TEuro (Vorjahr: 77 TEuro) und ein Ertrag aus Wertaufholungen in Höhe von 39 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) entstanden. Zusatzangaben FinanzinstrumenteDie Buchwerte und Fair Values der bilanzierten Finanzinstrumente lauten wie folgt: scrollen
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Das Nettoergebnis (Gewinn + / Verlust -) aus Finanzinstrumenten ergibt sich für die beiden Geschäftsjahre in folgender Höhe: scrollen
Corporate GovernanceFür die secunet AG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com/ueber-uns/investoren) dauerhaft zugänglich gemacht. OrganeVorstände der Gesellschaft waren im Berichtsjahr: Dipl.-Wirtschaftingenieur Axel Deininger Dipl.-Ing. Torsten Henn Dr.-Ing. Kai Martius Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Pleines Honorar des KonzernabschlussprüfersIm Geschäftsjahr und Vorjahr wurden für Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die folgenden Beträge als Aufwand erfasst. scrollen
Das vom Abschlussprüfer der Gesellschaft berechnete Gesamthonorar wird aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der secunet Security Networks AG. Für die secunet Security Networks AG und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden andere Bestätigungsleistungen im Wesentlichen für Leistungen im Zusammenhang mit der betriebswirtschaftlichen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie inhaltlichen Prüfung der Vorstandsvergütungsberichts erbracht. Die sonstigen Leistungen beinhalten insbesondere projektbezogene Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Fragestellungen aus den Bereichen Analyse und Auswertung von Geschäftsprozessen, Compliance und Internes Kontrollsystem. Beziehungen zu nahestehenden Personen und UnternehmenBeziehungen zu nahestehenden PersonenDie Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen gliedert sich gemäß IAS 24 in die folgenden Kategorien: scrollen
Als Leistung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden der sich aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand sowie der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die Angabe der aktienbasierten Vergütung bezieht sich auf den Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr. Die Gesamtbezüge der im Berichtsjahr tätigen Mitglieder des Vorstands betrugen für das Berichtsjahr 1.908 TEuro (Vorjahr: 2.243 TEuro). Für die Mitglieder des Vorstandes werden Rückstellung für Pensionen (IFRS) in Höhe von 1.758 TEuro (Vorjahr: 1.862 TEuro) gebildet. Nach den Vorschriften des HGB betragen diese Rückstellungen 1.482 TEuro (Vorjahr: 1.272 TEuro). Für frühere Mitglieder des Vorstands werden Rückstellungen für Pensionen (IFRS) in Höhe von 1.481 TEuro (Vorjahr: 1.598 TEuro) ausgewiesen. Nach den Vorschriften des HGB betragen diese Rückstellungen 1.332 TEuro (Vorjahr: 1.260 TEuro). Für ehemalige Mitglieder des Vorstands werden Versorgungsleistungen in Höhe von 44,1 TEuro (Vorjahr: 44,1 TEuro) gezahlt. Im Rahmen von Beratungsverträgen haben ehemalige Mitglieder des Vorstands Honorare in Höhe von 40,7 TEuro (Vorjahr: 39,3 TEuro) erhalten. Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB betrugen für die Tätigkeit im Berichtsjahr 2.472 TEuro (Vorjahr: 2.243 TEuro). Darin enthalten ist die Grundvergütung, Nebenleistungen und Sachbezüge, die kurzfristige variable Vergütung sowie der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die langfristige variable Vergütung. Für die langfristige variable Vergütung sind im Rahmen der Tranche 2021-2024 vorläufige virtuelle Aktien gewährt worden, deren Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt sich auf 545 TEuro belief. Für die kurzfristige variable Vergütung wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 860 TEuro gebildet. Die Auszahlung bemisst sich anhand der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vorstandsvergütungssystems festgelegten Zielerreichung und wird voraussichtlich im Juni 2022 erfolgen. Die Festlegung erfolgt gleich gewichtet anhand der finanziellen Leistungskriterien EBIT und Umsatz. Im Geschäftsjahr halten Vorstände 880 Aktien (Vorjahr: 880 Aktien) der secunet Security Networks AG. Aufsichtsräte halten wie im Vorjahr keine Aktien der secunet AG. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 88,0 TEuro (Vorjahr: 88,0 TEuro). Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen der MC Familiengesellschaft mbHDie secunet AG ist eine Mehrheitsbeteiligung der Giesecke + Devrient GmbH, München, die an der Gesellschaft mit 75,12 % beteiligt ist. Die secunet AG wird mit ihrem Konzernabschluss in den Konzernabschluss der MC Familiengesellschaft mbH, München, einbezogen. Die folgenden Transaktionen wurden im oben genannten Zeitraum mit Unternehmen aus dem Konzernverbund der MC Familiengesellschaft mbH zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt: 1. Umsätze mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzernscrollen
Die Umsatzerlöse mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern werden im Rahmen von Hardware- und Dienstleistungsprojekten erzielt. Bei Projekten, die mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern durchgeführt werden, wurden Rückstellungen für nachlaufende Kosten in Höhe von 0 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) gebildet. 2. Finanzergebnis mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-KonzernAus der Gewährung von kurzfristigen Darlehen an die Giesecke + Devrient GmbH, München, wurden Zinserträge in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 26.075,00 Euro) erzielt. 3. Bezogene Leistungen von verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzernscrollen
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzernscrollen
Die Forderungen gegen Konzerngesellschaften bestehen in Höhe von 124.011,53 Euro (Vorjahr: 134.047,27 Euro) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzernscrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften bestehen in voller Höhe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Ereignisse nach dem BilanzstichtagIm Februar 2022 haben Kriegshandlungen in der Ukraine begonnen. Direkte Risiken in Bezug auf Beschaffung und Absatz sind derzeit nicht erkennbar. Inwiefern die Sanktionsbeschlüsse Maßnahmen erforderlich machen, wird erörtert. Die Bundesregierung plant ein Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Verbesserung der eigenen Verteidigungsfähigkeit sowie langfristige Erhöhungen des Rüstungshaushalts. Damit steigen die Verteidigungsausgaben massiv. Inwieweit daraus für secunet Chancen erwachsen, ist ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Essen, den 22. März 2022 Der Vorstand Axel Deininger Torsten Henn Dr. Kai Martius Thomas Pleines Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, EssenVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB und § 315b Abs. 1 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: UmsatzrealisierungUnsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: scrollen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Umsatzrealisierungscrollen
Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB und § 315b Abs. 1 HGB als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentliehen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei secunet_AG_KA_KLB_ESEF_2021_12_31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Juli 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lutz Granderath.
Essen, den 23. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Lutz Granderath, Wirtschaftsprüfer Michael Herting, Wirtschaftsprüfer Erklärung der gesetzlichen Vertreter"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Essen, den 22. März 2022 Axel Deininger Torsten Henn Dr. Kai Martius Thomas Pleines 4. Jahresabschlussder secunet Security Networks Aktiengesellschaft, EssenBilanz(nach HGB) zum 31. Dezember 2021Aktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung(nach HGB) für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021scrollen
Anhangder secunet Security Networks Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 (nach HGB)Allgemeine GrundsätzeDie secunet Security Networks Aktiengesellschaft in Essen (im Folgenden "secunet AG" oder "Gesellschaft") ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S. 1 und 2 Handelsgesetzbuch (HGB) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen (Reg. Nr. 13615). Die Aufstellung des Jahresabschlusses der secunet AG erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Die Wertansätze zum 31. Dezember 2020 wurden unverändert übernommen. Der Jahresabschluss ist unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. In Ergänzung des handelsrechtlichen Gliederungsschemas wurde in der Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens" (Anlage zum Anhang) die Position "Finanzanlagen" um den Posten "Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen" erweitert. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBilanzierung und Bewertung werden nach den im Folgenden aufgeführten Grundsätzen vorgenommen: AktivaAnlagevermögenImmaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 5 Jahren. Bei einer dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. In Anwendung des Wahlrechts nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB erfolgt keine Aktivierung von Entwicklungskosten. Unter diesem Posten wird ein im Geschäftsjahr 2016 entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert gemäß § 253 Abs. 3 S. 4 HGB über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann. Mit Stichtag 1. Juli 2017 wurden im Rahmen eines Asset Deals Vermögenswerte erworben. Die übernommenen Aktiva und Passiva sind mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, und der übersteigende Kaufpreis ist als Geschäfts- und Firmenwert bilanziert. Dieser Geschäfts- und Firmenwert wird über eine durchschnittliche Restnutzungsdauer von neun Jahren linear abgeschrieben, da die im Rahmen des Asset Deals erworbene Software zwingend für ein Kundenprojekt mit einer durchschnittlichen Laufzeit von neun Jahren vorgehalten werden muss. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 10 Jahren. Bei einer dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Seit dem Jahr 2008 werden neu angeschaffte Vermögensgegenstände ausschließlich linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 1.000 Euro (geringwertige Anlagegüter) werden in zwei Gruppen unterteilt. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 Euro im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über 250 Euro (vorher über 150 Euro) bis 1.000 Euro werden in einen sogenannten Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung sowie in den weiteren vier Jahren linear abgeschrieben. FinanzanlagenDie Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten geboten ist. Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind mit dem Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Rückdeckungsversicherungen erfolgt zum Aktivwert. UmlaufvermögenDie Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen sowie unfertigen Erzeugnisse und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung. Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen sowie betriebliche Altersversorgung und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Die Handelswaren werden mit den als gleitendem Durchschnitt ermittelten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten abzüglich angemessener Abschläge für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. PassivaRückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem Gutachten eines Versicherungsmathematikers auf Basis der projizierten Einmalbeitragsmethode ("Projected-Unit-Credit-Methode") unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Bewertung wurde ein Rechnungszins von 1,99 % (im Vorjahr: 2,42 %) ermittelt, der sich nach den Vorschriften des § 253 Abs. 2 S. 2 HGB im Dezember 2021 aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (im Vorjahr: zehn) Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 19 (im Vorjahr: 19) Jahren ergeben hat, prognostiziert auf den 31. Dezember 2021. Bei Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,47 % (Vorjahr: 1,73 %)) würde sich zum 31. Dezember 2021 eine Verpflichtung in Höhe von 7.611.403 Euro ergeben. Der Unterschiedsbetrag zu den Pensionsrückstellungen, bewertet mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (1,99 %), beträgt zum 31. Dezember 2021 725.092 Euro (im Vorjahr: 857.904 Euro); dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüttung gesperrten Betrags zu berücksichtigen (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinses werden im Finanzergebnis erfasst. Ferner erfolgt die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen unter Annahme einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge in Höhe von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) sowie einer Dynamik der Anpassung der Laufenden Renten in Höhe von 1,7 % (Vorjahr: 1,7 %) und einer Fluktuation von 5,5 % (Vorjahr: 5,5 %) im Mittel. Nach den Bewertungsvorgaben des § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB sind Pensionsrückstellungen seit dem Jahre 2010 zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der erforderliche Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen wurde zum Übergangszeitpunkt 1. Januar 2010 ermittelt. Der damalige Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung der Verpflichtungsseite betrug 746.432 Euro. Die secunet AG hat im Geschäftsjahr 2021 mit Bezug auf das Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB 49.763 Euro (1 / 15 Mindestzuführung p. a.) über die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeführt. Die noch resultierende Unterdeckung zum 31. Dezember 2021 beträgt somit 149.276 Euro. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren und ungewissen Verpflichtungen mit dem voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet worden. Sofern Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorliegen, werden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,35 % (Vorjahr: 1,60 %)) abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Zugangsbewertung erfolgte zum Devisenkassakurs. Latente SteuernDie nachfolgende Tabelle stellt Aktiv- und Passivüberhänge dar, wobei sich bei der secunet AG ausschließlich Aktivüberhänge ergeben. scrollen
Der angewendete Steuersatz beträgt 31,98 % (Vorjahr: 31,99 %). In Anwendung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde auf einen Ansatz der aktiven latenten Steuern in der Bilanz verzichtet. Gewinn- und VerlustrechnungDie Realisierung der Umsätze erfolgt, wenn die Leistung erbracht bzw. die Gefahr an den verkauften Produkten auf die Kunden übergegangen ist. Dienstleistungen werden im Wesentlichen nach den geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet. Bei Mischgeschäften sind die Realisationskriterien für jede Teilleistung separat anzuwenden. Der Leistungsübergang im Projektgeschäft wird grundsätzlich über Abnahmeprotokolle definiert. Umsatzerlöse werden abzüglich der Umsatzsteuer sowie etwaiger Preisnachlässe erfasst, wenn die Lieferung oder Leistung erfolgt ist und die mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen worden sind. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung1. AnlagevermögenAufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens der secunet AG sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Anlagenspiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt. Der Anteilsbesitz stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:scrollen
2. Vorrätescrollen
Der Anstieg der Handelswarenbestände zum Bilanzstichtag erfolgte vor dem Hintergrund der Sicherstellung der kurz- bis mittelfristigen Lieferfähigkeit für das Produktgeschäft. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescrollen
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen in Höhe von 1.575.669,48 Euro (Vorjahr: 3.151.338,97 Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Restlaufzeit bei allen anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt bis zu einem Jahr. 4. Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenDie liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 106.230.783,40 Euro (Vorjahr: 93.401.283,42 Euro). Zum Jahresende 2021 wurden 40.000.000,00 Euro als Kündigungsgeld bei der Nationalbank Essen angelegt. 5. Aktive RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Abgrenzungen in Höhe von 8.992.876,95 Euro (Vorjahr: 7.155.565,18 Euro). Im wesentlichen handelt es sich dabei um kurz- und langfristige Vorauszahlungen für im Rahmen von Kundenprojekten veräußerte Produktservices. 6. EigenkapitalDas Grundkapital beträgt 6.500.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Insgesamt hält die Gesellschaft am Bilanzstichtag weiterhin 30.498 eigene Aktien (Vorjahr: 30.498 Aktien). Sie entsprechen einem rechnerischen Wert von 0,469 % oder 30.498 Euro des Grundkapitals (Vorjahr: 0,469 %). Der Nennwert der eigenen Anteile wurde vom Grundkapital offen abgesetzt. Die eigenen Aktien wurden im Rahmen eines Aktienoptions-Programms für die Mitarbeiter der secunet in den Jahren 2001 bis 2002 erworben. Die ordentliche Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 16.432.535,08 Euro zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden. Es erfolgte ab dem 18. Mai 2021 eine Ausschüttung von 2,54 Euro je Aktie (6.469.502 Stück), somit insgesamt 16.432.535,08 Euro. Vom Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 43.480.634,15 Euro werden 8.674.713,39 Euro (= 19,95 %) gemäß § 58 Abs. 2 S. 1 AktG in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2021 beträgt 34.805.920,76 Euro (Vorjahr: 16.432.535,08 Euro). Der Mehrheitsaktionär, die Giesecke + Devrient GmbH, hält Anteile in Höhe von 75,12 % an der secunet AG. 7. Rückstellungenscrollen
Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt: scrollen
Die Rückstellung für Provisionen umfasst für das Geschäftsjahr 2021 zu leistende Zahlungen für den Vertrieb der SINA Lizenzen, Elster-Sticks und Konnektoren. Die Rückstellungen für Gewährleistungen betreffen in Höhe von 571 TEuro eine Rückstellung für Verpflichtungen aus einer dreijährigen Gewährleistungszusage auf bestimmte SINA Core-Module. Die Rückstellung für Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet im Wesentlichen durch die Gesellschaft zu leistende Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen für angemietete Objekte in Dresden, Essen, München und Hannover. 8. Verbindlichkeitenscrollen
Alle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit, die weniger als ein Jahr beträgt. 9. Passive RechnungsabgrenzungspostenAufgrund des zunehmenden Supportgeschäfts werden vermehrt Einnahmen im Zusammenhang mit einer nach dem Stichtag liegenden Leistungserbringung abgegrenzt. 10. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse wurden in folgenden Regionen erzielt: scrollen
Sie teilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche auf: scrollen
11. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3.378.635,96 Euro (Vorjahr: 5.909.098,54 Euro) enthalten im Wesentlichen öffentliche Projektzuwendungen (922.633,57 Euro, Vorjahr: 3.807.406,00 Euro), Erstattungen aus Schadenersatz (28.076,21 Euro, Vorjahr: 206.498,00 Euro), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (599.883,21 Euro, Vorjahr: 1.055.723,67 Euro), Erträge Verschmelzungsgewinn secunet Service GmbH 1.509.552,98 Euro, versicherungsmathematische Erträge aus der Anpassung des AHV Deckungskapitals (182.112,36 Euro, Vorjahr: 175.248,16 Euro) sowie sonstige Erträge (136.863,21 Euro, Vorjahr: 212.505,01 Euro). Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen 5.165,28 Euro (Vorjahr: 2.983,76 Euro). Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind circa 600 TEuro (17,8 %) periodenfremd und resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen. 12. Materialaufwandscrollen
13. Personalaufwandscrollen
14. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenDie Abschreibungen sind in der Entwicklung des Anlagevermögens nach Einzelposten aufgegliedert (siehe Anlage zum Anhang). 15. Sonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen 12.819,95 Euro (Vorjahr: 7.917,40 Euro). 16. Erträge aus BeteiligungenUnter den Erträgen aus Beteiligungen wird der Jahresüberschuss der secunet International GmbH & Co. KG, Essen, in Höhe von 2.449.194,78 Euro (Vorjahr: 826.610,24 Euro) ausgewiesen. 17. Finanzergebnisscrollen
18. Steuernscrollen
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen überwiegend das Geschäftsjahr 2021. Aufwendungen in Höhe von 91.276,72 Euro sowie Erträge in Höhe von 8.947,00 Euro sind periodenfremd. 19. Verwendung des BilanzgewinnsGewinnverwendungsvorschlagAus dem für das Geschäftsjahr 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 16.432.535,08 Euro wurden im Geschäftsjahr 2021 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 Dividenden in Höhe von 2,54 Euro je Aktie, also insgesamt 16.432.535,08 Euro, ausgeschüttet. Der handelsrechtliche Jahresabschluss der secunet AG für das Geschäftsjahr 2021 weist einen Jahresüberschuss von 43.480.634,15 Euro aus. Von diesem werden 8.674.713,39 Euro (= 19,95 %) gemäß § 58 Abs. 2 S. 1 AktG in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Danach ergibt sich ein Bilanzgewinn von 34.805.920,76 Euro. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 6.469.502,00 Euro eine Regeldividende von 3,37 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von rund 50 % des Jahresüberschusses) und eine Sonderdividende von 2,01 Euro je dividendenberechtigter Aktie, also insgesamt 5,38 Euro je dividendenberechtigter Aktie, somit insgesamt 34.805.920,76 Euro, auszuschütten. Bei der Ermittlung des dividendenberechtigten Grundkapitals wurde die Gesamtzahl von 30.498 eigenen Aktien in Abzug gebracht. scrollen
Sonstige AngabenMitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren 682 Angestellte (Vorjahr: 528) beschäftigt. Ferner waren 97 Aushilfen (Vorjahr: 65), also insgesamt 780 (Vorjahr: 593) Mitarbeiter beschäftigt. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen belief sich am Bilanzstichtag auf 17.121.295,83 Euro. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um den Nominalbetrag der Verpflichtungen aus Mietverträgen für Büroräume sowie aus Leasingverträgen für Firmenfahrzeuge; davon sind 3.425.568,53 Euro innerhalb eines Jahres und 9.556.220,58 Euro in einem Zeitraum von über einem bis fünf Jahren fällig. Verpflichtungen in Höhe von 4.139.506,72 Euro sind nach über fünf Jahren fällig. Von den Gesamtverpflichtungen entfallen keine auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. BestellobligoZum 31. Dezember 2021 bestehen Verpflichtungen aus offenen Bestellungen zu Waren und Dienstleistungen in Höhe von 16.285.267,65 Euro. HaftungsverhältnisseBei der Gesellschaft bestehen Haftungsverhältnisse in Höhe von 6.113,00 Euro (Vorjahr: 203.835,00 Euro) aus einer Schuldbeitritts- und Freistellungsvereinbarung mit der secunet International GmbH & Co. KG, Essen, hinsichtlich der abgesicherten Direktzusagen (Pensions-, Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen) gegenüber den Mitarbeitern, die im Rahmen des mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erfolgten Betriebsübergangs nach § 613a BGB auf die jeweilige Gesellschaft übertragen wurden. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Tochtergesellschaften nicht gerechnet. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDie Gesellschaft ist über die Giesecke + Devrient GmbH, München, ein verbundenes Unternehmen der MC Familiengesellschaft mbH, München, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Giesecke + Devrient GmbH, München, einbezogen. Die Giesecke + Devrient GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die Konzernabschlüsse werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Honorar für den AbschlussprüferDas vom Abschlussprüfer der Gesellschaft berechnete Gesamthonorar wird aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der secunet AG dargestellt. Für die secunet Security Networks AG und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden andere Bestätigungsleistungen im Wesentlichen für Leistungen im Zusammenhang mit der betriebswirtschaftlichen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie inhaltlichen Prüfung des Vorstandsvergütungsberichts erbracht. Die sonstigen Leistungen beinhalten insbesondere projektbezogene Beratungsleistungen. im Zusammenhang mit Fragestellungen aus den Bereichen Analyse und Auswertung von Geschäftsprozessen, Compliance und Internes Kontrollsystem. Die Honorarangaben werden im Konzernanhang angegeben. SonstigesDie Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands nach § 285 Nr. 9 HGB betrugen für die Tätigkeit im Berichtsjahr 2.472 TEuro (Vorjahr: 2.243 TEuro). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und Sachbezüge, die kurzfristige variable Vergütung sowie der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die langfristige variable Vergütung. Für die langfristige variable Vergütung sind im Rahmen der Tranche 2021-2024 vorläufige virtuelle Aktien gewährt worden, der Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt sich auf 545 TEuro belief. Für die kurzfristige variable Vergütung wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 860 TEuro gebildet. Die Auszahlung bemisst sich anhand der vom Aufsichtsrat auf der auf Grundlage des geltenden Vorstandsvergütungssystems festgelegten Zielerreichung und wird voraussichtlich im Juni 2022 erfolgen. Die Festlegung erfolgt gleichgewichtet anhand der finanziellen Leistungskriterien EBIT und Umsatz. Gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen zum Stichtag Verpflichtungen aus Pensionszusagen in Höhe von 1.332 TEuro (Vorjahr: 1.265 TEuro). Für ehemalige Mitglieder des Vorstands wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 44,1 TEuro (Vorjahr: 44,1 TEuro) gezahlt. Im Rahmen von Beratungsverträgen haben ehemalige Mitglieder des Vorstands Honorare in Höhe von 40,7 TEuro (Vorjahr: 39,3 TEuro) erhalten. Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 88,0 TEuro (Vorjahr: 88,0 TEuro). Mitglieder des Vorstands hielten zum Stichtag 880 Stück Aktien der Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten zum Stichtag keine Aktien der Gesellschaft. Für die secunet AG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Diese ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) unter >> Über uns >> Investoren dauerhaft zugänglich gemacht worden. Erklärungen nach § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG:Zum Bilanzstichtag 2021 bestehen Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft. Die nachstehenden Angaben beruhen auf den von den Mitteilungspflichtigen gemachten Angaben nach § 33 Absatz 1 WpHG. 8. November 2021 Veröffentlichung von Stimmrechtsmitteilungen nach § 40 Abs. 1 WpHG:Die Axxion S. A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns gemäß §§ 33 ff. WpHG am 5.11.2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 4.11.2021 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,97 % (das entspricht 193.018 Stimmrechten) betragen hat. 11. Oktober 2012 Veröffentlichung von Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Absatz 1 WpHG a. F.Die MC Familiengesellschaft mbH, mit Sitz in Tutzing, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 9. Oktober 2012 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der MC Familiengesellschaft mbH an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 8. Oktober 2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 79,43 % (das entspricht 5.163.102 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind der MC Familiengesellschaft mbH nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 78,96 % (das entspricht 5.132.604 Stimmrechten) über die Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, und 0,47 % (das entspricht 30.498 Stimmrechten) über die secunet Security Networks AG, Essen, zuzurechnen. 12. Februar 2009 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG a. F.Die Giesecke & Devrient Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, am 30. November 2006 die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 76,38 % (das entspricht 4.964.958 Stimmrechten) beträgt. Davon sind der Giesecke & Devrient Holding GmbH 50 % + 1 Aktie (das entspricht 3.250.001 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die Giesecke & Devrient GmbH, München, und 26,38 % (das entspricht 1.714.957 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 WpHG über die RWTÜV AG, Essen, zuzurechnen. Organe der GesellschaftVorstandDipl.-Wirtschaftsingenieur Axel Deininger, Vorstandsvorsitzender / CEO Torsten Henn, Mitglied des Vorstands / COO Dr. Kai Martius, Mitglied des Vorstands / CTO Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Pleines, Finanzvorstand / CFO AufsichtsratDr. Ralf Wintergerst, Baldham Vorsitzender Vorsitzender der Geschäftsführung und CEO der Giesecke + Devrient GmbH, München Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien: scrollen
Dr. oec. Peter Zattler, Grünwald Stellvertretender Vorsitzender Mitglied der Geschäftsführung der Giesecke + Devrient GmbH, München Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien: scrollen
Dr. rer. pol. Elmar Legge, Schermbeck Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands der GREIF-Stiftung, Mülheim a. d. Ruhr Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien: scrollen
Jörg Marx, Dresden Vertreter der ArbeitnehmerInnen Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien Gesa-Maria Rustemeyer, Berlin Vertreterin der ArbeitnehmerInnen Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien Prof. Dr.-Ing. Günter Schäfer, Berlin Mitglied des Aufsichtsrats Universitätsprofessor, Technische Universität, Ilmenau Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien NachtragsberichtIm Februar 2022 haben Kriegshandlungen in der Ukraine begonnen. Direkte Risiken in Bezug auf Beschaffung und Absatz sind derzeit nicht erkennbar. Inwiefern die Sanktionsbeschlüsse Maßnahmen erforderlich machen, wird erörtert. Die Bundesregierung plant ein Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Verbesserung der eigenen Verteidigungsfähigkeit sowie langfristige Erhöhungen des Rüstungshaushalts. Damit steigen die Verteidigungsausgaben massiv. Inwieweit daraus für secunet Chancen erwachsen, ist ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Essen, den 22. März 2022 Axel Deininger Torsten Henn Dr. Kai Martius Thomas Pleines Entwicklung des Anlagevermögensder secunet Security Networks Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2021 (Anlage zum Anhang)scrollen
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, EssenVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB und § 315b Abs. 1 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: UmsatzrealisierungUnsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: scrollen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Umsatzrealisierungscrollen
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Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB und § 315b Abs. 1 HGB als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei secunet_AG_JA_LB_ESEF_2021_12_31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Juli 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lutz Granderath.
Essen, den 23. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Lutz Granderath, Wirtschaftsprüfer Michael Herting, Wirtschaftsprüfer Erklärung der gesetzlichen Vertreter"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Essen, den 22. März 2022 Axel Deininger Torsten Henn Dr. Kai Martius Thomas Pleines 5. Sonstige InformationenVergütungsbericht nach § 162 AktGDer Vergütungsbericht erläutert die Vergütungen der früheren und gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands sowie die satzungsgemäße Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der secunet Security Networks Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2021 sowie die weiteren Leistungen an die gegenwärtigen Vorstandsmitglieder. Es finden sich detaillierte Informationen zum Vergütungssystem, die für das Verständnis der Angaben notwendig sind, zur Vergütung und zu Leistungen an die Vorstandsmitglieder, zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Erläuterungen, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der secunet Networks Aktiengesellschaft fördert. Die Erstellung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk des Abschlussprüfers über die durchgeführte inhaltliche Prüfung sind auf der Internetseite der secunet Security Networks Aktiengesellschaft abrufbar (www.secunet.com im Bereich >> Über uns >> Investoren). Informationen zu den jeweils aktuellen Vergütungssystemen können ebenfalls auf der Internetseite abgerufen werden. Der Vergütungsbericht orientiert sich insbesondere an den neuen Anforderungen durch das Gesetz zur zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCKG) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020). Vergütungssystem der Mitglieder des VorstandsÄnderungen und Billigung des VergütungssystemsDie Änderungen betreffen im Wesentlichen die folgenden Punkte: scrollen
Das aktuelle Vergütungssystem wurde erstmalig der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 zur Billigung vorgelegt. Mit einer Zustimmungsquote von 97,44 % wurde das vorgelegte Vergütungssystem gebilligt. Gemäß den Vorschriften des § 120a AktG hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre zur Billigung der Hauptversammlung vorzulegen. Die Vergütungsvereinbarungen der aktiven Vorstandsmitglieder wurden an das geänderte Vergütungssystem angepasst. Vergütungssystem des Vorstands ab dem Geschäftsjahr 2021Allgemeine VergütungsgrundsätzeDas System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Unternehmensstrategie der secunet Security Networks AG (nachfolgend auch secunet AG). Dabei soll die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungskomponenten an die Erreichung wesentlicher Unternehmensziele gekoppelt werden. Insoweit orientiert sich die Vorstandsvergütung insbesondere an langfristigem und nachhaltigem Wachstum, Steigerung der Profitabilität, Wettbewerbsfähigkeit sowie Nachhaltigkeitszielen. Dabei werden neben finanziellen Kennzahlen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren berücksichtigt, die für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg gleichsam essentiell sind. Durch diese Anreize werden die Interessen des Vorstands mit denen der Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden und weiterer Stakeholder im Sinne der erfolgreichen Unternehmensentwicklung in Einklang gebracht. Auch gewährleistet das Vergütungssystem, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihrer Leistung und dem jeweiligen Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten. Bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die folgenden Grundsätze: scrollen
Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des VergütungssystemsAllgemeines VerfahrenDas System zur Vergütung des Vorstands wird nach den Vorgaben der §§ 87 Absatz 1, 107 Absatz 3 Satz 7 des Aktiengesetz vom Aufsichtsrat festgesetzt. Der Aufsichtsrat kann bei Bedarf auf externe Berater zur Entwicklung des Systems zurückgreifen. Im Rahmen der Mandatierung der Vergütungsberater wird insbesondere auf deren Unabhängigkeit geachtet. Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems wird auf die Angemessenheit der Vorstandsvergütung geachtet. Der Aufsichtsrat achtet bei der Festsetzung der variablen Vergütungsparameter zudem auf eine Durchgängigkeit des Vergütungssystems im Verhältnis zu den Mitarbeitern der secunet AG, indem für die variable Vergütung der Mitarbeiter grundsätzlich an zumindest teilweise identische Erfolgskriterien angeknüpft wird wie für den Vorstand. Die Anforderungen des Aktiengesetzes, insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der am 16. Dezember 2019 beschlossenen Fassung (DCGK 2020) für die Behandlung von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat werden auch bei der Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Vergütungssystems beachtet. Potenziell kollidierende Interessenlagen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats mitzuteilen. In solchen Fällen sind die betroffenen Mitglieder bei den konfliktbehafteten Punkten nicht zu beteiligen. Das vorliegende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der secunet AG gilt seit dem 1. Januar 2021. Gewährte Vergütungen, einschließlich solcher aus bislang einschlägigen Regelungen zur variablen Vergütung, für Zeiten vor dem 1. Januar 2021 richten sich nach den jeweils zugrunde liegenden Verträgen der Vorstandsmitglieder. Diese Vergütungen werden im Folgenden, sofern einschlägig, ebenfalls dargestellt und erläutert. Festlegung der angemessenen Zielvergütung durch den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021Der Aufsichtsrat legt im Einklang mit dem Vergütungssystem jeweils die Höhe der Gesamtzielvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Bemessungsgrundlagen bzw. Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile fest. Dabei wird darauf geachtet, dass die Gesamtzielvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft steht, auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Bei der Beurteilung der Üblichkeit der Vergütungshöhe des jeweiligen Vorstandsmitglieds wird sowohl das vergleichbare externe Unternehmensumfeld (horizontaler Vergleich) als auch die unternehmensinterne Vergütung (vertikaler Vergleich) berücksichtigt. HorizontalvergleichIn horizontaler Hinsicht wird bei der Festlegung der Vergütungshöhe eine geeignete Vergleichsgruppe (sogenannte PeerGroup) herangezogen. Generell wird die Vergleichsgruppe unter Beachtung der Kriterien Umsatz, Marktkapitalisierung, Bilanzsumme, Unternehmenssitz, Mitarbeiterzahl und Vergleichbarkeit der Branche ausgewählt. Vor dem Hintergrund der Unternehmensspezialisierung auf IT-Sicherheitslösungen berücksichtigt der Aufsichtsrat in der Regel eine repräsentative Anzahl vergleichbarer IT-Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland als Vergleichsgruppe. VertikalvergleichIm Rahmen des Vertikalvergleich wird die Angemessenheit der Vergütung unter Berücksichtigung der Vergütung des oberen Führungskreises (im Sinne der ersten Ebene unter dem Vorstand ohne die Zentralbereiche (secunet Services und Stäbe)) und der relevanten Gesamtbelegschaft überprüft, auch unter Berücksichtigung der Vergütungsentwicklung im zeitlichen Verlauf. Die Zielvergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar: scrollen
1 Bei den Nebenleistungen wird der IST-Wert des
Geschäftsjahres angesetzt, da hier keine
betragsmäßige Deckelung vorgenommen wurde.
Im Vergleich zum Vergütungssystem, welches im Geschäftsjahr 2020 gegolten hat, haben die Zielvergütungen um durchschnittlich -3,4 % abgenommen. Weder bei der Festlegung der Zielvergütung für das Geschäftsjahr, noch bei der Bestimmung der gewährten und geschuldeten Vergütung wurden die im Vergütungssystem gegebenen Möglichkeiten, vom Vergütungssystem abzuweichen, ausgeübt. Der Aufsichtsrat hält die Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 für angemessen. Struktur des Vergütungssystems im ÜberblickDie Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsabhängigen sowie erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Nachfolgend wird das Vergütungssystem im Überblick skizziert: Das Vergütungssystem im Überblickscrollen
Struktur der Vergütungselemente im EinzelnenDas Vergütungssystem umfasst sämtliche erfolgsunabhängigen (fixen) sowie erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungsbestandteile, deren Summe die Gesamtvergütung der jeweiligen Vorstandsmitglieder abbildet und im Folgenden in ihren Einzelbestandteilen dargestellt wird. Dabei setzt sich die erfolgsunabhängige Festvergütung aus Grundvergütung sowie Sach- und sonstigen Bezügen (sogenannte Nebenleistungen) sowie Leistungen zur Altersversorgung zusammen. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer kurzfristigen sowie einer langfristigen variablen Komponente. Die kurzfristige variable Vergütung wird in Form einer Tantieme geleistet. Die langfristige variable Vergütung basiert auf einem (virtuellen) Performance Share Plan. In dieser Vergütungsstruktur übersteigt die Zielhöhe der langfristigen variable Vergütung die Zielhöhe der kurzfristig orientierten variablen Vergütung.
Die Grundvergütung beträgt dabei je nach Vorstandsmitglied etwa zwischen 50 % und 55 % der Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung). Die kurzfristige variable Vergütung (Tantieme) entspricht circa 21 % bis 25 % der Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung), während die langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan) zwischen etwa 23 % und 26 % zur Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung) beiträgt, wobei gewährleistet wird, dass die langfristige variable Vergütung die kurzfristige variable Vergütung in den Zielbeträgen (das heißt bei 100 % Zielerreichung) übersteigt. Der Anteil der festen Vergütungsbestandteile an der Gesamtzielvergütung für ein Jahr (das heißt einschließlich Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung) beträgt damit zwischen etwa 55 % und 62 %, wobei die erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten mit dem Wert bei 100 % Zielerreichung angesetzt werden, während die variablen Vergütungsbestandteile zwischen circa 38 % und 45 % der Gesamtzielvergütung ausmachen. Geringfügige Verschiebungen um wenige Prozentpunkte können sich aufgrund schwankender Bewertung des Altersversorgungsaufwands und der Nebenleistungen ergeben, welche für Zwecke der hier angegebenen prozentualen Anteile an der Gesamtzielvergütung mit einem pauschalierten Betrag auf Basis früherer Erfahrungswerte mit einem geringfügigen Zuschlag angesetzt wurden. Zusammengefasst stellt sich dies wie folgt dar: scrollen
Erfolgsunabhängige (stetige) VergütungGrundvergütungDie Grundvergütung ist eine feste auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, welche in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Höhe der jeweiligen Grundvergütung orientiert sich dabei an der Rolle im Vorstand (Vorstandsvorsitzender, ordentliches Mitglied), dem Verantwortungsbereich, der Erfahrung und der Position des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die Grundvergütungen für das Jahr 2021 stellen sich wie folgt dar: scrollen
NebenleistungenDarüber hinaus erhält jedes Vorstandsmitglied Sach- und sonstige Bezüge (sogenannte Nebenleistungen). Hierzu gehören im Wesentlichen die Gewährung der privaten Inanspruchnahme der Dienstwagen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Zuschüsse zu Versicherungen. Insbesondere erhalten die Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung sowie Zuschüsse zur privaten Kranken-, Pflege und Rentenversicherung und nehmen an einer D & O-Versicherung (mit üblichem gesetzlich vorgesehenem Selbstbehalt) teil. Zudem wird ihren Angehörigen im Falle ihres Todes ein Sterbegeld gezahlt. Die Sachbezüge stehen allen Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Weise zu, die Höhe kann indes je nach der persönlichen Situation variieren. Die auf die Zuschüsse zu Renten- und Unfallversicherung entfallenden Steuern werden von der Gesellschaft getragen. Der Aufsichtsrat kann andere oder zusätzliche marktübliche Nebenleistungen gewähren, wie zum Beispiel die Möglichkeit zur privaten Nutzung der dienstlichen mobilen Endgeräte bzw. bei Neueintritten die Übernahme von Umzugskosten. Versorgungszusage (Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Tätigkeit)Die Gesellschaft spricht den Mitgliedern des Vorstands eine Versorgungszusage aus. Abhängig vom Zeitpunkt der Bestellung des Vorstands liegen leistungs- und beitragsbezogene sowie mittelbare Zusagen vor. Im Einzelnen wurden folgende Vereinbarungen getroffen: Die Versorgungszusage für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Deininger beruht auf einer Direktzusage aus dem Jahre 2017 mit einem festen jährlichen Versorgungsbaustein (defined contribution), welcher auf einem persönlichen Versorgungskonto gutgeschrieben wird. Der dem Versorgungskonto jährlich zugeteilte Versorgungsbaustein wird auf der Grundlage eines festgelegten fiktiven Versorgungsbeitrags und einem bei der jährlichen Zuteilung gültigen, altersentsprechenden versicherungsmathematischen Transformationsfaktor ermittelt. Aus der Summe der erdienten Versorgungsbausteine folgt das Versorgungskapital, welches dem Vorstandsmitglied bei Vollendung des 67. Lebensjahres zusteht und welches zugleich die Bemessungsgrundlage für vorzeitig zu erbringende Versorgungsleistungen bildet, namentlich aufgrund vorzeitiger Altersleistung (frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres), Leistungen bei Invalidität und Leistungen an Hinterbliebene bei Tod. Im Falle des Ausscheidens des Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleibt die zu diesem Zeitpunkt erreichte Anwartschaft auf Versorgungsleistungen in Höhe der zu diesem Zeitpunkt erdienten Versorgungsbausteine aufrechterhalten. Davon unabhängig gibt es eine Mindest-Hinterbliebenenabsicherung, die grundsätzlich das Zweifache des bei Eintritt des Leistungsfalls maßgeblichen jährlichen Festgehalts des Vorstands gemäß Dienstvertrag beträgt. Bei vorzeitigem Ausscheiden vor Erfüllung der Voraussetzungen für die Zahlung einer Versorgungsleistung wird die Mindest-Hinterbliebenenabsicherung auf der Grundlage des Doppelten des zuletzt von der Gesellschaft gezahlten jährlichen Festgehalts multipliziert mit dem Verhältnis von tatsächlicher Dienstzeit ab Diensteintritt zur möglichen Dienstzeit bis zur festen Altersgrenze. Das Vorstandsmitglied kann dabei grundsätzlich zwischen einer Auszahlung als einmalige Kapitalleistung oder als laufende Monatsrente wählen, wobei im letzteren Fall die Gesellschaft den Durchführungsweg neu festlegen kann (zum Beispiel durch einen Pensionsfonds). Daneben stehen dem Vorstandsmitglied Versorgungsansprüche aus einer früheren Versorgungszusage als Mitarbeiter (in der Form einer beitragsorientierten Leistungszusage) zu. Die Altersversorgung von Herrn Pleines beruht auf einer sogennanten defined-benefit Versorgungszusage aus dem Jahre 1999 nach Maßgabe der Versorgungsordnung des Rheinischen Westfälischen TÜV in der jeweils gültigen Fassung, aus welcher ein Anspruch auf Altersruhegeld bzw. gegebenenfalls auf ein vorgezogenes Altersruhegeld bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze bzw. ein Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsruhegeld oder ein Witwer- / Witwengeld folgt, wobei die ruhegeldfähigen Bezüge als Bemessungsgröße individuell begrenzt sind. Die nach den Regelungen der IFRS ermittelten Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sowie die unter IFRS insgesamt zurückgestellen Beträge sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. scrollen
Für die übrigen Vorstandsmitglieder liegen mittelbare Versorgungszusagen in Form einer lebenslangen Rente mit Hinterbliebenenversorgung vor, welche extern durchgeführt wird. Für diese Zwecke entrichtet die secunet AG einen jährlichen Beitrag (in 2021 12.750 Euro, Vorjahr: 9.000 Euro) in Höhe von 4 % des festen Jahresgehalts (Grundvergütung) zuzüglich des Zielwerts der kurzfristigen einjährigen variablen Vergütung (Tantieme). Die Versorgungszusage umfasst dabei Versorgungsleistungen im Alter und Leistungen an Hinterbliebene bei Tod. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandsmitglieds bleibt eine Versorgungsbegünstigung aufrechterhalten. Die Höhe der bis dahin erworbenen Anwartschaft entspricht den Leistungen aus der zum Zeitpunkt des Ausscheidens beitragsfrei gestellten Rückversicherung. Das Vorstandsmitglied kann hinsichtlich der Auszahlung der Versorgungsleistung dabei grundsätzlich zwischen einer Auszahlung als einmalige Kapitalleistung oder als laufende Monatsrente wählen, wobei das Vorstandsmitglied und seine Hinterbliebenen an die einmal getroffene Entscheidung zur Auszahlung gebunden sind. Im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds vor Bezug einer Versorgungsleistung im Alter erhält der versorgungsbegünstigte hinterbliebene Ehegatte eine einmalige Kapitalzahlung als Hinterbliebenenleistung. Laufende Versorgungsleistungen werden jährlich um mindestens 1 % ihres letzten Zahlbetrags erhöht, erstmals ein Jahr nach ihrem Zahlungsbeginn. Falls sich aus einer Überschussbeteiligung aus der von der Unterstützungskasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung eine höhere Anpassung ergibt, wird die höhere Anpassung gewährt. Erfolgsabhängige (variable) VergütungDie variable Vergütung soll durch die kurz- wie langfristige Erfolgsorientierung eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sowie die ambitionierte strategische Ausrichtung der secunet AG fördern. Dabei setzt sich die erfolgsabhängige variable Vergütung aus der kurzfristig orientierten Tantieme und der langfristig orientierten variablen Vergütung aus dem Performance Share Plan zusammen. Die Parameter für die kurzfristige (Tantieme) und die langfristige (Performance Share Plan) variable Vergütung unterscheiden sich vor allem hinsichtlich des Bemessungszeitraums sowie der jeweiligen Leistungskriterien. Während der Tantieme ausschließlich finanzielle Leistungskriterien zugrunde liegen, werden unter dem Performance Share Plan auch nichtfinanzielle (insbesondere ESG- bzw. Nachhaltigkeitsziele) Ziele berücksichtigt. Bei der Auswahl der jeweiligen Leistungskriterien achtet der Aufsichtsrat zumindest bei den finanziellen Leistungskriterien auf Messbarkeit sowie auf Strategierelevanz, das heißt die Kennzahlen sind insbesondere am Wachstum und der Steigerung der Profitabilität der secunet AG ausgerichtet. Soweit bei nichtfinanziellen Leistungskriterien eine Beurteilung nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt, achtet der Aufsichtsrat auf eine nachvollziehbare Bewertung. Die Beachtung diverser Leistungskategorien unter dem Performance Share Plan gewährleistet eine ganzheitliche und umfassende Abbildung des Unternehmenserfolgs. Zusätzlich kann der Aufsichtsrat auch nach Festsetzung der relevanten Leistungskriterien und Ziele außergewöhnliche Entwicklungen im Rahmen der Feststellung der Zielerreichung in begründeten Sonderfällen angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine Bereinigung der sich dadurch ergebenden Sondereffekte. Dies kann bei außergewöhnlichen Entwicklungen zu einer Erhöhung (nicht indes zur Überschreitung des jeweils vorgesehenen Cap für den variablen Vergütungsbestandteil) wie auch zu einer Reduzierung des variablen Vergütungsbestandteils um jeweils bis zu 20 % führen; beträgt der variable Vergütungsbestandteil null, kann der Aufsichtsrat den variablen Vergütungsbestandteil in derartigen Fällen auf bis zu 10 % des jeweiligen Zielbetrags erhöhen, um außerordentlichen Entwicklungen angemessen Rechnung zu tragen. Als außergewöhnliche, unterjährige Entwicklungen kommen insbesondere untypisch weitreichende Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Betracht, sofern diese oder ihre konkreten Auswirkungen nicht vorhersehbar waren. Hingegen gelten normal schwankende Marktentwicklungen nicht als außergewöhnliche Entwicklungen. Die Herabsetzungsmöglichkeit gemäß § 87 Absatz 2 des Aktiengesetz bleibt daneben unberührt. Kurzfristige variable Vergütung (Tantieme)Die einjährige variable Vergütung (Tantieme) zielt darauf ab, den jeweiligen Beitrag zur operativen Umsetzung der Strategie der secunet AG innerhalb eines konkreten Geschäftsjahres zu honorieren. Dabei bestimmt sich die Zielerreichung für die Tantieme im Geschäftsjahr 2021 anhand der finanziellen Unternehmensziele, dem Ergebnisziel (EBIT) und dem Wachstumsziel (Umsatz). Die finanziellen Unternehmensziele sowie die relevanten finanziellen Zielwerte werden jährlich mit der Billigung der Jahresplanung festgelegt. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde das EBIT Ziel auf 38 Mio. Euro und das Umsatzziel auf 260 Mio. Euro festgelegt. Beide Ziele werden dabei gleichwertig gewichtet (jeweils 50 %). Die Performance Messung ergibt sich dabei für die jeweils festgelegten Erfolgsziele aus dem Verhältnis des erreichten Ergebnisses am Geschäftsjahresende zum jeweils geplanten Ziel. Als Basis für die Tantieme dient ein im Dienstvertrag festgelegter Zielbetrag, der eine Zielerreichung von 100 % zugrunde legt. Der Gesamtauszahlungsbetrag aus der Tantieme ist auf 200 % des Zielbetrages begrenzt (Tantieme-Cap). Der Aufsichtsrat legt vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für jedes Ziel einen aus dem Budget abgeleiteten Zielwert (bei dessen Erreichen eine Zielerreichung von 100 % anzunehmen ist) sowie einen Zielkorridor mit einem Minimalwert und einem Maximalwert fest. Bei Erreichen des Zielwerts für ein festgelegtes Ziel beträgt der Zielerreichungsgrad jeweils 100 %. Der Minimalwert bildet das untere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen der Zielerreichungsgrad 50 % für das jeweilige Ziel beträgt. Der Maximalwert bildet das obere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen oder Überschreiten der Zielerreichungsgrad 200 % für das jeweilige Ziel beträgt. Unterschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Ziel 0 %. Überschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, erreicht aber nicht den Zielwert, bzw. überschreitet der erreichte Wert den Zielwert, erreicht aber nicht den Maximalwert, wird der Zielerreichungsgrad für das betreffende Ziel durch lineare Interpolation zwischen dem jeweiligen Minimal- und Zielwert bzw. zwischen dem jeweiligen Ziel- und Maximalwert ermittelt. Entsprechend der Gewichtung der Zielkategorien zueinander wird aus den ermittelten einzelnen Zielerreichungsgraden ein Gesamtzielerreichungsgrad bestimmt, auf dessen Grundlage mit Hilfe des Tantieme-Zielbetrags der Auszahlungsbetrag, begrenzt durch das Tantieme-Cap, errechnet wird: Gesamtzielerreichungsgrad x Tantieme-Zielbetrag = Tantieme-Auszahlungsbetrag (maximal Tantieme-Cap) Die Zielerreichung wird jeweils zum Jahresabschluss des secunet-Konzerns festgestellt. Eine etwaige Tantieme wird in dem Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses in dem auf das tantiemerelevanten Geschäftsjahr folgenden Geschäftsjahr für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt. Kurzfristige variable Vergütung (Tantieme)Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterienscrollen
Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich für die Tantieme damit die folgende Gesamtzielerreichung: scrollen
Die Tantieme wird im Folgejahr im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung und der Sondertantieme für das Geschäftsjahr 2020 Die nach der Hauptversammlung 2021 ausgezahlte kurzfristige variable Vergütung sowie die Sondertantieme für das Geschäftsjahr 2020 sind im Geschäftsjahr 2021 in die gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG einzurechnen. Die kurzfristige variable Vergütung sowie die Sondertantieme basieren auf dem im Vorjahr gültigen Vergütungssystem. Die Zielerreichung für die kurzfristige variable Vergütung bemisst sich gleichgewichtet (jeweils 50 %) an den Erfolgskennziffern EBIT und Umsatz. Bei der Bemessung des Umsatzzieles wird die prozentuale Steigerung des Umsatzes im Verhältnis zum Vorjahresumsatz herangezogen. Dabei bedeutet ein Umsatzanstieg von weniger von 5 % eine Zielerreichung von 0 %. Eine 10 %ige Umsatzsteigerung führt zu einer 100 %igen Zieltantieme. Ein Umsatzwachstum um 15 % und darüber bedeuten 200 % Tantieme. Alle Werte dazwischen werden linear ermittelt. Die Tantieme für das Umsatzziel ist auf 200 % gedeckelt. In 2020 wurde ein Konzernumsatz von 285,6 Mio. Euro erwirtschaftet. Der Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2019 betrug 226,9 Mio. Euro. Der Umsatzanstieg von 2019 auf 2020 beträgt somit mehr als 25 %. Dies bedeutet eine Tantieme für das Umsatzziel von 200 %. Die Bemessung des EBIT-Ziels erfolgte anhand der für das Geschäftsjahr 2020 festgelegten Zielgröße von 32 Mio. Euro. Die Festlegung der Tantieme erfolgte in einer linearen Funktion zwischen 50 % Zielerreichung (0 % Tantieme) und 150 % Zielerreichung mit 200 % Tantiemeauszahlung. Eine Zielerreichung von 100 % bedeutete 100 % der Zieltantieme. Für 2020 wurde ein Konzern EBIT von 51,6 Mio. Euro erwirtschaftet. Dies bedeutet eine Zielerreichung von über 161 % und einer Tantiemeauszahlung von 200 %. Die Sondertantieme kann von den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Rahmen ihres Ermessens für außergewöhnliche Leistungen im Geschäftsjahr gewährt werden. Von diesem Ermessen wurde für das Geschäftsjahr 2020 Gebrauch gemacht. Im Ergebnis ergaben sich für 2020 die folgenden Auszahlungen in 2021: Vergütung in 2021 für Tätigkeiten in 2020scrollen
scrollen
3 Durch Rundungen kam es zu einer
geringfügig zu hohen Auszahlung für die Tantieme
2020 in 2021. In 2022 wird dies korrigiert.
Langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan)Funktionsweise des Performance Share Plans im ÜberblickDer Performance Share Plan der secunet AG setzt die neuen Empfehlungen des DCGK 2020 in Bezug auf die Gewährung aktienbasierter variabler Vergütungsbestandteile einschließlich der vierjährigen Verfügungssperre für langfristige Vergütungsbestandteile (DCGK 2020 G.10 S. 1 und S. 2) um. Der Performance Share Plan gliedert sich dabei in drei Abfolgeschritte, beginnend erstens mit der Zuteilung virtueller Aktien, über zweitens die Zielerreichungsmessung während der vierjährigen vorwärts gerichteten Performance-Periode bis drittens zur Ermittlung des Auszahlungsbetrages. Im ersten Schritt wird jährlich eine Tranche virtueller Aktien (Performance Shares) zugeteilt. Dies erfolgt unter Umrechnung des vertraglich festgelegten Zielbetrags in virtuelle Aktien gemäß dem Anfangskurs der secunet-Aktie (kaufmännisch gerundet auf die nächste volle Zahl virtueller Aktien). Der Anfangskurs entspricht dabei dem - auf zwei Nachkommastellen gerundeten - durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der secunet-Aktie an den letzten 30 Handelstagen vor Beginn der jeweiligen Performance-Periode. Die Zuteilung der virtuellen Aktien erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Mit diesem Zeitpunkt beginnt auch die vierjährige Bemessungsperiode für die jeweilige Tranche. Sie endet am 31. Dezember des dritten darauffolgenden Jahres (vierjährige Performance-Periode). Für die im Geschäftsjahr 2021 aufgelegte Performance Share Tranche wurden den Vorstandsmitgliedern insgesamt 1.866 virtuelle Aktien (Performance Shares) vorläufig zugeteilt: Langfristige variable Vergütung in 2021 - Zuteilungscrollen
Im zweiten Schritt erfolgt die Erfolgsmessung auf der Grundlage der Erfolgsziele in drei Leistungskategorien unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung zueinander über eine vorwärts gerichtete Performance-Periode von vier Jahren. Im dritten Schritt wird die finale virtuelle Aktienanzahl entsprechend dem Gesamtzielerreichungsgrad bestimmt und auf dieser Grundlage der Auszahlungsbetrag ermittelt. Dafür werden zunächst die Jahreszielerreichungsgrade der vier Jahre der Performance-Periode bestimmt. Diese ergeben sich jeweils aus der Summe der Zielerreichungsgrade für die drei Leistungskategorien unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung zueinander, wobei der Zielerreichungsgrad für jedes Erfolgsziel auf 150 % begrenzt ist. Auf der Grundlage der Jahreszielerreichungsgrade wird sodann der durchschnittliche Gesamtzielerreichungsgrad für die Performance-Periode bestimmt. Der Auszahlungsbetrag entspricht im Ergebnis dem Produkt aus der finalen Anzahl der Performance Shares und der Summe des arithmetischen Mittels der Xetra-Schlusskurse an den letzten 30 Handelstagen vor Ende der Performance-Periode (kaufmännisch gerundet auf zwei Dezimalstellen) und der während der Performance-Periode pro Aktie gezahlten Dividenden. Dabei werden die Dividenden nicht verzinst oder reinvestiert. Der Auszahlungsbetrag ist auf 200 % des Zielbetrages begrenzt. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bzw. einer Kapitalherabsetzung ohne Rückzahlung von Einlagen erhöht bzw. verringert sich die Zahl der zugeteilten Performance-Aktien im gleichen Verhältnis wie der Gesamtbetrag des Grundkapitals. Im Fall sonstiger gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, die den Wert einer Aktie beeinflussen, passt der Aufsichtsrat die anfänglich zugeteilte Zahl an Performance Shares in der Weise an, wie dies nach billigem Ermessen erforderlich ist, um der relevanten Maßnahme Rechnung zu tragen. Im Grundsatz erfolgt die jährliche Messung der Erfolgsziele über die vierjährige Performance-Periode dabei überblicksartig wie folgt:
Der Auszahlungsbetrag wird mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Feststellung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft, der auf das Ende der jeweiligen Performance-Periode folgt, gezahlt, jedoch nicht später als am 31. Dezember des dem Ende der Performance-Periode folgenden Geschäftsjahres. Leistungskriterien des Performance Share Plans im EinzelnenDer Performance Share Plan knüpft für die Zielerreichung an drei Leistungskategorien an, namentlich (i) ein Kapitalmarktziel, grundsätzlich basierend auf der relativen Aktienrendite, das heißt auf dem sogenannten Total Shareholder Return (TSR), im Verhältnis zu einer Vergleichsgruppe, (ii) mindestens ein Strategieziel sowie (iii) Nachhaltigkeitsziele bzw. Environmental Social Governance, sogenannte ESG-Ziele. Diese drei Leistungskategorien werden im Grundsatz mit (i) 30 %, (ii) 40 %, (iii) 30 % gewichtet. Die konkreten Ziele innerhalb der Leistungskategorien sowie ihre Gewichtung zueinander können mit jeder neuen Performance-Periode neu bestimmt werden. Performance Share Planscrollen
Das Kapitalmarktziel fließt mit einer grundsätzlichen Gewichtung von 30 % in die langfristige variable Vergütung ein und ist ein externes, auf den Kapitalmarkt ausgerichtetes Leistungskriterium. Als Kapitalmarktziel kommt insbesondere der relative Total Shareholder Return in Betracht. Dieser berücksichtigt die Aktienkursentwicklung der secunet AG zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden während des vierjährigen Bemessungszeitraumes im Vergleich zu einem Vergleichsindex. Durch die relative Erfolgsmessung des TSR werden die Interessen des Vorstands unmittelbar mit denen der Aktionäre verknüpft. So wird eine langfristige Outperformance am Kapitalmarkt und damit die Attraktivität der Kapitalanlage für Aktionäre besonders incentiviert. Als Vergleichsindex für die Zielbemessung des TSR soll grundsätzlich der TecDAX herangezogen werden, solange dieser für die secunet AG als IT Service Unternehmen eine adäquate Vergleichsgruppe bildet. Der Aufsichtsrat kann jedoch auch einen anderen geeigneten Börsenindex als Vergleichsmaßstab heranziehen, wenn die Gesellschaft künftig einmal in einem anderen Index gelistet würde. Für die Berechnung des TSR der Aktie der secunet AG sowie des maßgeblichen Vergleichsindex wird für jedes Jahr der Performance-Periode jeweils das arithmetische Mittel der XETRA-Schlusskurse über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Beginn eines jeden Jahres der Performance-Periode sowie über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Ende des jeweiligen Jahres der Performance-Periode ermittelt. Der so ermittelte Jahres-TSR der Aktie der secunet AG wird anschließend mit dem Jahres-TSR des Vergleichsindex verglichen. Bei der Ermittlung des arithmetischen Mittels der Schlusskurse zum Ende des jeweiligen Jahres werden zudem die fiktiv reinvestierten Brutto-Dividenden der secunet-Aktien berücksichtigt. Die TSR-Zielerreichung beträgt 100 %, wenn die TSR-Performance der secunet-Aktie der TSR-Performance des Vergleichsindex entspricht. Sofern die TSR-Performance der secunet-Aktie 10 Prozentpunkte unterhalb der TSR-Performance des Vergleichsindex liegt, beträgt die Zielerreichung 50 % (Mindestschwelle). Liegt die TSR-Performance der secunet-Aktie 15 Prozentpunkte oder mehr oberhalb der TSR-Performance des Vergleichsindex, beträgt die Zielerreichung 150 % (Cap). Im Falle einer Unterschreitung der Mindestschwelle liegt die Zielerreichung bei 0 %. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Eckwerten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Bei Ausgabe einer jeden neuen Tranche Performance Shares kann der Aufsichtsrat die Ziel- bzw. Schwellenwerte für die Bestimmung der Zielerreichungsgrade neu festlegen. Beispiel Zielerreichungsmessung für Kapitalmarktziel Relativer TSR
Als weitere Leistungskategorie fließen strategische Zielsetzungen grundsätzlich mit 40 %-Gewichtung, in die Bemessung ein. Die strategische Zielsetzung basiert zunächst auf dem strategischen Ziel der Umsatzsteigerung im Sinne einer nachhaltigen Steigerung des Geschäftsanteils sowohl in der Privatwirtschaft als auch im internationalen Umfeld. Hintergrund ist der Anreiz, die secunet AG gewinnorientiert auszurichten und damit die langfristige Profitabilität zu gewährleisten. Dabei wird der strategischen Ausrichtung der secunet AG, insbesondere mit Blick auf die Sicherung und Ausweitung der guten Marktposition bei deutschen Behörden, der Ausweitung des Geschäfts in der (nationalen) Privatwirtschaft und auch der Internationalisierung angemessen Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund bemisst sich das Strategieziel zunächst auf Basis der Umsatz-Planwerte in den Geschäftsfeldern Business und International. Es werden zu diesem Zwecke Ziel-Umsatzwerte für diese Bereiche sowie ein Mindestschwellenwert und ein Maximalschwellenwert festgelegt. Im Falle einer Unterschreitung des Mindestschwellenwerts liegt die Zielerreichung bei 0 %. Bei Erreichung des Mindestschwellenwerts beträgt die Zielerreichung für das strategische Ziel 50 %. Wird der Zielwert erreicht, beläuft sich der Zielerreichungsgrad auf 100 %. Bei Erreichen oder Überschreiten des Maximalschwellenwertes, liegt die Zielerreichung bei 150 % (Cap). Zwischen den einzelnen Ziel- bzw. Schwellenwerten wird der Zielerreichungsgrad durch lineare Interpolation ermittelt. Bei Ausgabe einer jeden neuen Tranche Performance Shares kann der Aufsichtsrat die konkreten Strategieziele - auch andere als die vorgenannten Umsatzsteigerungsziele - bzw. die Schwellenwerte für die Bestimmung der Zielerreichungsgrade neu festlegen. Als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie findet sich auch das Thema Nachhaltigkeit im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung als Leistungskriterium mit einer Gewichtung von grundsätzlich 30 % wieder. Als Innovations- und Marktführer rund um die Themen IT-Sicherheitslösungen hat die secunet AG das Ziel, sowohl durch leistungsfähige Soft- und Hardware-Produkte bzw. Dienstleistungen, als auch durch moderne Unternehmensstrukturen zur gesellschaftlichen Entwicklung und wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit beizutragen - insbesondere im Themenkomplex IT-Sicherheit und Bekämpfung von Cyber-Kriminalität. Im Fokus stehen für den Aufsichtsrat dabei allen voran die Bedürfnisse der Arbeitnehmer, eine effektive Compliance-Strategie sowie die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialbelangen. Vor diesem Hintergrund definiert der Aufsichtsrat jährlich verschiedene, in der Regel bis zu drei, Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Ziele. In Betracht kommen beispielsweise Diversitätsziele innerhalb der Belegschaft, Nachwuchssicherung und Attraktivität der secunet AG als Arbeitgeber, Arbeitsschutz- und Gesundheit sowie Aus- und Weiterbildungsziele. Auch können etwa die Einhaltung von Umweltbelangen oder die Schaffung und Einhaltung von Compliance-Strukturen in die Nachhaltigkeitsleistungskategorie einfließen. Der Fortschritt der entsprechenden Maßnahmen im Bereich der maßgeblichen jährlichen Nachhaltigkeitsziele wird im jährlichen Zyklus (insbesondere auf Basis eines Nachhaltigkeitsberichts) beurteilt und die jeweilige Leistung des Vorstandsmitglieds auf einer Skala von 50 % bis 150 % bewertet, wobei soweit möglich eine Messbarkeit der Zielerreichung angestrebt wird. Soweit eine Messbarkeit der Zielerreichung nicht gewährleistet ist, bestimmt der Aufsichtsrat die Zielerreichung in Bezug auf alle Nachhaltigkeits- / ESG-Ziele nach pflichtgemäßem Ermessen. Für den Fall der Unterschreitung der Mindestperformance von 50 % der gesetzten Nachhaltigkeitsziele beträgt die Zielerreichung 0 %. Ein Überschreiten der 150 %-Schwelle ist nicht möglich. Zusammenfassend veranschaulicht die nachfolgende Grafik die jahresbezogenen Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien für die im Geschäftsjahr 2021 aufgelegte PSP-Tranche: scrollen
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Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung nach dem Profit Sharing Modell in 2021Die nach der Hauptversammlung 2021 ausgezahlte mehrjährige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 sind im Geschäftsjahr 2021 in die gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG einzurechnen. Die mehrjährige variable Vergütung basiert auf dem im Vorjahr gültigen Vergütungssystem. Hierbei handelt es sich um eine langfristig ausgerichtete Tantieme im Rahmen eines Profit Sharing Modells. Bemessungsgröße für das Profit Sharing ist das EBIT (IFRS), gemittelt über die vergangenen drei Geschäftsjahre. Von dem Betrag, der den gemittelten 3-Jahres-EBIT (hier 2018-2020) von 2 Mio. Euro übersteigt, werden 2% als Profit Sharing bis zu einer Obergrenze von max. 100.000 Euro brutto je Vorstandsmitglied als Profit Share ausgeschüttet. Das Minimum liegt bei 0 Euro. Berechnung für 2020scrollen
Im Geschäftsjahr 2021 wurden somit die folgenden Beträge ausgezahlt: Vergütung in 2021 für Tätigkeiten in 2020scrollen
Sonstige vergütungsrelevante RegelungenHöhe und Festlegung der MaximalvergütungDie variable Vergütung soll sowohl Chancen als auch Risiken der Vorstandstätigkeit angemessen abbilden. Sofern die Zielvorgaben verfehlt werden, kann die gesamte variable Vergütung wegfallen. Für die in den früheren Geschäftsjahren bis einschließlich 2020 zugesagten und gewährten erfolgsabhängigen Vergütungen liegt die maximale Vergütung bei 200 % des Zielbetrages für die kurzfristige Tantieme sowie für die mehrjährige variable Vergütung nach dem Profit Sharing Modell bei maximal EUR 100.000. Für die im Geschäftsjahr 2021 zugesagten erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile ist die Auszahlung in den späteren Geschäftsjahren auf 200 % des jeweiligen Zielbetrags begrenzt. Unter Berücksichtigung der Neufassung des § 87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Aktiengesetzes sowie des DCGK 2020 hat der Aufsichtsrat zusätzlich eine betragsmäßige Höchstgrenze im Sinne einer Maximalgesamtvergütung (sog. Gesamtcap) pro Vorstandsmitglied festgelegt. Diese Maximalgesamtvergütung bildet den Wert ab, welcher einem Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr maximal gemäß diesem Vergütungssystem zufließen darf und schließt sämtliche fixen und variablen Vergütungskomponenten mit ein. Die Höhe der Maximalgesamtvergütung setzt sich daher unter Berücksichtigung der Grundvergütung, der ein- und mehrjährigen variablen Vergütungskomponenten, Nebenleistungen sowie des Aufwands für Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge inkl. Zuführungen zu Pensionsrückstellungen zusammen. Im Ergebnis beträgt die vom Aufsichtsrat festgelegte, unter diesem Vergütungssystem maximal mögliche Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden 1.000.000 Euro brutto pro Jahr und für die übrigen ordentlichen Vorstandsmitglieder jeweils 900.000 Euro brutto pro Jahr. Vertraglich kann eine niedrigere Höchstvergütung vereinbart werden. Hiervon wurde im Rahmen der aktuellen Vorstandsdienstverträge Gebrauch gemacht. Die vertraglich festgelegte Vergütung und Maximalvergütung stellt sich tabellarisch wie folgt dar: scrollen
Die Ermittlung der konkreten Gesamtvergütung (und damit die Einhaltung der vertraglichen Höchstvergütung) für das Geschäftsjahr 2021 kann erst im Jahr 2025 überprüft bzw. sichergestellt werden, da erst dann die letzte Vergütungskomponente für das Geschäftsjahr 2021 feststeht und dem Vorstandsmitglied zufließt. Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herr Dr. Baumgart wurde keine Maximalvergütung definiert. Herr Dr. Baumgart erhielt neben der laufenden Versorgung Beraterhonorare. Dies wurden ihm vertraglich mit einem Tagessatz von 1.500 Euro gewährt und geschuldet. Der Vertrag sieht keine weiteren betragsmäßigen Höchstgrenzen vor. Malus- und Clawback-RegelungenDas von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gebilligte Vergütungssystem räumt dem Aufsichtsrat die Möglichkeit ein, bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen noch nicht ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zu reduzieren und /oder bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern. Im Falle einer Pflichtverletzung, die zum Ausspruch einer rechtswirksamen außerordentlichen Kündigung geführt hat bzw. eine solche rechtfertigen würde, oder im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoßes eines Vorstandsmitglieds gegen eine seiner wesentlichen Sorgfaltspflichten im Sinne des § 93 des Aktiengesetz kann der Aufsichtsrat die variablen Vergütungsbestandteile (Tantieme bzw. Auszahlungsbeträge unter dem Performance Share Plan) im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens (gegebenenfalls auch bis auf "null") reduzieren (Malus). Sofern die in Rede stehenden variablen Vergütungsbestandteile bereits ausgezahlt wurden, kann der Aufsichtsrat gemäß den vertraglichen Voraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen ausgezahlte Beträge der variablen Vergütung teilweise oder vollständig zurückfordern (Clawback). Sofern variable Vergütungsbestandteile auf Basis fehlerhafter Daten festgesetzt oder ausgezahlt wurden (beispielsweise aufgrund eines fehlerhaften Konzernabschlusses), kann der Aufsichtsrat die Festsetzung korrigieren bzw. bereits ausgezahlte Vergütungsbestandteile, die von den fehlerhaften Daten betroffen sind, zurückfordern. Bei Pflichtverletzungen im vorgenannten Sinn erfolgt die Reduzierung bzw. Rückforderung im Grundsatz in Bezug auf die variable Vergütung für das Jahr, in welchem der erhebliche Pflichtenverstoß begangen wurde. Der Rückforderungszeitraum endet ein Jahr nach der Auszahlung des jeweiligen variablen Vergütungsbestandteils. Auch kann die Rückforderung noch erfolgen, wenn das Amt oder das Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied bereits beendet ist. Eine etwaige Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds gegenüber der secunet AG bleibt durch die Reduzierung oder Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile unberührt. Für das Geschäftsjahr 2021 liegt kein Sachverhalt vor, bei dem von den oben genannten Regelungen Gebrauch gemacht wurde. Leistungen DritterKeinem Vorstandsmitglied sind von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Vergütungen zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt worden. Bezüge aus internen und externen MandatenAuf die Vergütung des Vorstandsmitglieds gemäß diesem Vergütungssystem werden etwaige Vergütungen angerechnet, die es für Tätigkeiten in Organen (zum Beispiel Aufsichtsräten, Beiräten, Vorständen, Geschäftsführung) von Unternehmen bezieht, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die in einem Konzernverhältnis zu der Gesellschaft stehen, oder die es auf Wunsch der Gesellschaft wahrnimmt. Bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate entscheidet der Aufsichtsrat, ob und inwieweit eine für diese gezahlte Vergütung anzurechnen ist. Leistungen bei vorzeitiger VertragsbeendigungVertragslaufzeiten und vorzeitige BeendigungDie Anstellungsverträge der Vorstände werden jeweils für die Dauer der Bestellungsperiode befristet geschlossen. Bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder beachtet der Aufsichtsrat insbesondere die rechtlichen Vorgaben des § 84 des Aktiengesetzes. Im Einklang mit den aktienrechtlichen Vorgaben sehen die Anstellungsverträge keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor; das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 626 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) besteht hingegen unberührt. Außerdem ist gemäß den Vorstandsdienstverträgen die persönliche Eignung, welche auch ein positives Ergebnis der behördlichen Sicherheitsüberprüfung einschließt, Voraussetzung für die Vorstandstätigkeit. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung zum Vorstand aus wichtigem Grund im Sinne des § 84 Absatz 3 Satz 2 des Aktiengesetz zu widerrufen. In diesem und dem Fall, dass das Vorstandsmitglied seinerseits sein Amt aus wichtigem Grund vorzeitig und einseitig niederlegt, endet der Anstellungsvertrag automatisch mit dem Ablauf einer Auslauffrist entsprechend den gesetzlichen Kündigungsfristen, spätestens jedoch mit dem Ende der regulären Laufzeit der Vorstandstätigkeit. Für den Fall eines Widerrufs der Bestellung bzw. einer Amtsniederlegung des Vorstandsmitglieds aus einem von der Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grund sehen die Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder eine Abfindungszahlung vor, deren Höhe die Vergütung der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags sowie insgesamt zwei Jahresgesamtvergütungen (Abfindungs-Cap) nicht übersteigen darf. Auch in sonstigen Fällen vorzeitiger Beendigung sind etwaige Zahlungen auf eine maximale Höhe von zwei Jahresgesamtvergütungen bzw. die Vergütung der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Im Rahmen der Berechnung der Abfindung bzw. des Abfindungs-Cap wird auf die Gesamtvergütung für das vorausgehende Geschäftsjahr vor der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit und unter Umständen auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft oder im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit auf Wunsch des Vorstandsmitglieds oder wenn das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung aus einem vom Vorstand zu vertretenden wichtigen Grund negativ ausfällt, wird keine Abfindung gezahlt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags wegen Todes oder dauerhafter Dienstunfähigkeit werden die bereits gewährten Performance Shares, deren vierjährige Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, ausnahmsweise vorzeitig in einen Auszahlungsbetrag umgerechnet und ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag entspricht dabei dem jeweiligen Zuteilungswert (das heißt dem Zielwert) der betroffenen Tranche des Performance Share Plans. Unterjähriger Ein- bzw. AustrittSofern während eines laufenden Geschäftsjahres ein Vorstandsmitglied ein- oder austritt, wird die Gesamtvergütung - einschließlich der kurzfristigen variablen Vergütung und des Zuteilungswerts unter dem langfristigen Performance Share Plan - pro rata temporis entsprechend der Dauer des Anstellungsverhältnisses im relevanten Geschäftsjahr reduziert. Für gewisse Ausscheidenssituationen (sogenannte Bad-Leaver-Fälle) verfallen Performance Shares für noch nicht abgelaufene Performance-Perioden ersatzlos ohne Entschädigungsanspruch. Abweichungen von den VergütungsgrundsätzenDer Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des Wohlergehens der secunet AG notwendig ist. Als außergewöhnliche Entwicklungen in diesem Sinne kommen insbesondere unüblich weitreichende Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Betracht. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen werden ausdrücklich nicht als außergewöhnliche Entwicklungen verstanden. Derartige Abweichungen vom Vergütungssystem sind indes nur durch einen entsprechenden Aufsichtsratsbeschluss möglich. Insbesondere hat dieser die außergewöhnlichen Umstände und die Notwendigkeit einer Abweichung festzustellen. Vorübergehende Abweichungen in diesem Sinne sind möglich in Bezug auf die Leistungskriterien für die kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungselemente und die Gesamtmaximalvergütung sowie die Relation zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen und auch die zeitweiligen Aufwendungen für außergewöhnliche Nebenleistungen. Sofern eine Anpassung der bestehenden Vergütungsbestandteile nicht ausreicht, um die Anreizwirkung der Vergütung des Vorstandsmitglieds wiederherzustellen, verbleibt dem Aufsichtsrat bei außergewöhnlichen Entwicklungen innerhalb der Vertragslaufzeit der Vorstandsverträge die Möglichkeit, vorübergehend zusätzliche Vergütungsbestandteile zu gewähren. Ferner hat der Aufsichtsrat das Recht, neu eintretenden Mitgliedern des Vorstands Sonderzahlungen zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus einem vormaligen Dienstverhältnis oder zur Deckung der durch einen Standortwechsel entstehenden Kosten zu gewähren. Individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 (Angabe nach § 162 AktG)Im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder nach § 162 AktGDie folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Grundvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen, den im Geschäftsjahr ausgezahlten einjährigen variablen Vergütungen für 2020, den im Geschäftsjahr ausgezahlten Sondertantiemen für 2020 sowie die im Geschäftsjahr ausgezahlten mehrjährigen variablen Vergütungen für den Profit Share 2018-2020. Laufende Aufwendungen für Altersversorgungszusagen bleiben bei der Betrachtung definitionsgemäß außer Ansatz. scrollen
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Im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung für ehemalige Vorstandsmitglieder nach § 162 AktGscrollen
7 Mitglied des Vorstands vom 31. Mai 1999-31.
Januar 2001; Vorsitzender vom 1. Februar 2001-31. Mai 2019
Bezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021AllgemeinesDie Regelungen und Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats ergeben sich aus § 17 der Satzung der secunet Security Networks AG, die der Öffentlichkeit im Internet dauerhaft zugänglich ist. Die Aufsichtsratsvergütung wird in angemessenen Zeitabständen überprüft. Dabei werden der für die Ausübung des Amts zu erwartende Zeitaufwand und die Praxis in Unternehmen vergleichbarer Größe, Branche und Komplexität berücksichtigt. In der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 wurde ein Beschluss über die Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und einer entsprechenden Satzungsänderung gefasst. Die Zustimmungsquote betrug 99,98 %. Die Vergütung gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Vergütungssystem des AufsichtsratsDas satzungsmäßige Vergütungssystem des Aufsichtsrats soll dazu dienen, hochqualifizierte Mitglieder des Aufsichtsrats zu gewinnen und zu halten. Dadurch werden die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats und die langfristige Entwicklung der secunet AG gefördert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Abschluss des Geschäftsjahres eine Vergütung in Höhe von 12.000 Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 24.000 Euro, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält 16.000 Euro. Nachgewiesene Auslagen sowie eine von den Mitgliedern zu entrichtende Umsatzsteuer werden zusätzlich erstattet. Bis zur Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 betrug die Aufsichtsratsvergütung 8.000 Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhielt 16.000 Euro, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende 12.000 Euro. Bei unterjährigem Wechsel innerhalb des Aufsichtsrats werden die Vergütungen zeitanteilig gewährt. Mit der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 wurde die Aufsichtsratsvergütung wie folgt angepasst: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz von nachgewiesenen Auslagen, eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zu zahlender Vergütung in Höhe von 15.000 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das 1,5-fache dieser Vergütung. Für eine Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 5.000 Euro pro Ausschuss. Eine auf diese Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Nach § 17 Abs. 5 der Satzung können die Mitglieder des Aufsichtsrats eine weitere Vergütung erhalten, sofern diese von der Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wird. Zudem besteht für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine im Interesse der Gesellschaft in angemessener Höhe abgeschlossene D & O Versicherung. Die Prämien hierfür werden durch die Gesellschaft entrichtet. Es besteht ein Selbstbehalt, in dessen Höhe sich die Aufsichtsratsmitglieder privat versichern können. Da die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht aus variablen, sondern nur aus festen Bestandteilen besteht, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung. Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 nach § 162 AktG dar. Die Auszahlung im Geschäftsjahr erfolgt jeweils für die Vergütung des Vorjahres. Die für das Geschäftsjahr 2020 in 2021 sowie das Geschäftsjahr 2019 in 2020 ausgezahlte Vergütung entfällt jeweils zu 100 % auf die feste Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit. Sitzungsgelder und Vergütungen für die Tätigkeit in Ausschüssen sind nicht gezahlt worden. Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeitscrollen
9 bis 15. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2021 wurden nachgewiesene Auslagen in Höhe von 611,78 Euro erstattet. Abgesehen von den Arbeitsleistungen, die die Arbeitnehmervertreter im Rahmen ihrer Anstellungsverträge erbracht haben, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 keine persönlichen Leistungen, wie zum Beispiel Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, für die secunet AG oder deren Tochtergesellschaften erbracht und daher auch keine zusätzliche Vergütung aufgrund solcher Leistungen erhalten. Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und ErtragsentwicklungDie folgende vergleichende Darstellung zeigt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern der secunet AG auf Vollzeitäquivalentbasis. Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der festangestellten, inländischen Arbeitnehmer abgestellt, da hier von vergleichbaren Vergütungsstrukturen auszugehen ist. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der secunet AG erhalten, wurde diese Vergütung nicht berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet. In die Vergütung der Mitarbeiter wurden die vereinbarten Fixgehälter, inkl. Sachleistungen für Dienstwagen, sowie die im Geschäftsjahr gezahlten Tantiemen und Corona-Prämien einbezogen. Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Vorstandsscrollen
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Aufsichtsratsscrollen
13 bis 5. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktGAn die secunet Security Networks AG, EssenWir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des AufsichtsratsDie gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der secunet Security Networks Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufs pflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. PrüfungsurteilNach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des §162 AktG. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktGDie in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, ein schließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind. VerwendungsbeschränkungWir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der secunet Security Networks Aktiengesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren Prüfungsvermerk besteht gemäß diesem Auftrag allein der Gesellschaft gegenüber. Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage und / oder Vermögens-)Entscheidungen treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir demzufolge keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung; insbesondere sind keine Dritten in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen aus einem Vertrag auch Dritten entgegengehalten werden können, ist nicht abbedungen.
Essen, den 23. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Lutz Granderath, Wirtschaftsprüfer Michael Herting, Wirtschaftsprüfer Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen BerichterstattungAn die secunet Security Networks AG, EssenWir haben die im Abschnitt des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der secunet Security Networks AG, Essen, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 (im Folgenden die "zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020 / 852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019 / 2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt "EU-Taxonomie" der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur zusammengefassten Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben der Gesellschaft, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Erklärung) oder Irrtümern ist. Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "EU-Taxonomie" der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung abzugeben. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die zusammengefassten nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU-Taxonomie" der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt: scrollen
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet. PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU-Taxonomie" der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab. Verwendungsbeschränkung für den VermerkWir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Düsseldorf, den 23. März 2022 PricewaterhouseCoopers
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Aissata Touré, Wirtschaftsprüferin ppa. Juliane von Clausbruch ServiceStandorteHauptsitz Essen secunet Security Networks AG Kurfürstenstraße 58 45138 Essen Tel: + 49 201 5454 - 0 Fax:+ 49 201 5454 - 1000 Berlin secunet Security Networks AG Alt-Moabit 96 10559 Berlin Bonn secunet Security Networks AG Dreizehnmorgenweg 6 53175 Bonn Dresden secunet Security Networks AG Ammonstraße 74 01067 Dresden Frankfurt secunet Security Networks AG Mergenthalerallee 77 65760 Eschborn Hamburg secunet Security Networks AG Osterbekstraße 90 b 22083 Hamburg Hannover Stashcat GmbH Hamburger Allee 2-4 30161 Hannover Ilmenau secunet Security Networks AG Werner-von-Siemens-Straße 6 98693 Ilmenau München secunet Security Networks AG Konrad-Zuse-Platz 2 - 12 81829 München Paderborn secunet Security Networks AG Hauptstraße 35 33178 Borchen Siegen secunet Security Networks AG Weidenauer Straße 223 - 225 57076 Siegen Stuttgart secunet Security Networks AG Neue Brücke 3 70173 Stuttgart Training Center Dresden secunet Security Networks AG Ammonstraße 74 01067 Dresden
Finanzkalender 202225. März Geschäftsbericht 2021 25. März Analysten- / Investorenkonferenz 10. Mai Konzernquartalsmitteilung zum 31. März 2022 25. Mai Hauptversammlung 2022 10. August Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2022 8. November Konzernquartalsmitteilung zum 30. September 2022 ImpressumHerausgeber secunet Security Networks AG Kurfürstenstraße 58 45138 Essen Telefon: + 49 201 54 54 - 0 E-Mail: info@secunet.com www.secunet.com Investor RelationsTelefon: + 49 201 54 54 - 39 37 E-Mail: investor.relations@secunet.com PresseTelefon: + 49 201 54 54 - 12 34 E-Mail: presse@secunet.com Konzept, Design und Satzsam waikiki GbR, Hamburg www.samwaikiki.de Textsecunet Security Networks AG HinweiseDieser Finanzbericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des secunet-Konzerns sowie wirtschaftliche und politische Entwicklungen beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die wir auf der Basis der uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr können wir für diese Angaben daher nicht geben. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im vorliegenden Geschäftsbericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im vorliegenden Geschäftsbericht ausschließlich die grammatisch männliche Form (zum Beispiel für "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" nur "Mitarbeiter"). Personenbezeichnungen gelten immer für alle Geschlechter, um die es geht: männlich, weiblich, divers. Alle in diesem Geschäftsbericht erwähnten Marken- und Warenzeichen oder Produktnamen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Dies gilt insbesondere für DAX, MDAX, SDAX, TecDAX und Xetra als eingetragene Warenzeichen und Eigentum der Deutsche Börse AG. Dieser Geschäftsbericht ist am 25. März 2022 erschienen. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Beide Fassungen stehen unter www.secunet.com zum Download zur Verfügung. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung maßgeblich. secunet Security Networks AG Kurfürstenstraße 58 45138 Essen Tel.: + 49 201 54 54 - 0 Fax: + 49 201 54 54 - 1000 E-Mail: info@secunet.com Internet: www.secunet.com |
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