secunet Security Networks Aktiengesellschaft

Essen

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Protecting Digital Infrastructures

Kennzahlen

secunet-Konzern im Überblick (nach IFRS)

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Operative Kennzahlen (in Mio. Euro) 2024 2023 Veränderung
Umsatzerlöse 406,4 393,7 3 %
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 42,5 43,0 -1 %
EBIT-Marge 10,5 % 10,9 % -0,4 Pp.
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA) 60,3 60,4 - %
Ergebnis vor Steuern (EBT) 41,9 42,1 - %
Konzernperiodenergebnis 27,9 29,0 -4 %
Ergebnis je Aktie (in Euro) 4,32 4,51 -4 %
Dividende je Aktie (in Euro, vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung) 2,73 2,36 +16 %
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Kennzahlen Cashflow (in Mio. Euro) 2024 2023 Veränderung
Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 61,0 51,9 +18 %
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -22,7 -8,8 +160 %
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -21,8 -23,3 +6 %
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Bilanzkennzahlen (in Mio. Euro) 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Bilanzsumme 359,6 328,6 +9 %
Eigenkapital (inkl. nicht beherrschende Anteile) 150,8 137,8 +9 %
Eigenkapitalquote 41,9 % 41,9 % 0,0 Pp.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 57,7 41,3 +40 %
Fremdmittel 208,8 190,8 +9 %
Auftragsbestand 205,3 190,2 +8 %
Festangestellte Mitarbeiter 1.059 1.043 +2 %
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Aktienkennzahlen (in Mio. Euro) 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Im Umlauf befindliche Aktien 6.469.502 6.469.502 - %
Schlusskurs (Xetra, in Euro) 118,20 146,80 -19 %
Marktkapitalisierung (in Mrd. Euro) 0,8 0,9 -19 %

Langfristige Umsatz- und EBIT-Entwicklung

Public Sector

Digitale Souveränität für Staat und Gesellschaft

Ein ganzheitliches IT-Sicherheitskonzept ist für Behörden und Streitkräfte unerlässlich. Der Public Sector von secunet begleitet die digitale Transformation von Verwaltungen, Behörden und Streitkräften im In- und Ausland. Vertrauenswürdige Sicherheitslösungen sorgen für widerstandsfähige digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. Beratung, Sicherheitsanalysen und Trainings komplettieren das Portfolio von secunet für Cybersicherheit. Auf diese Weise nutzen öffentliche Organisationen neueste Technologien, behalten aber gleichzeitig ihre digitale Souveränität.

Business Sector

Sichere Digitalisierung in Industrie und Gesundheitswesen

Die digitale Transformation bringt neue Geschäftsmodelle hervor, beschleunigt die Kommunikation und schafft effizientere Prozesse in bestehenden Wertschöpfungsketten. Doch die zunehmende Vernetzung und neue Technologien erhöhen gleichzeitig das Risiko für Cyberangriffe, Malware, Datenmissbrauch und Spionage. Der Business Sector von secunet unterstützt Unternehmen und das Gesundheitswesen bei der Absicherung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Kernkompetenz liegt dabei in der Beratung sowie in der Entwicklung und Produktion vertrauenswürdiger Sicherheitslösungen, die sich nahtlos in bestehende IT-Landschaften integrieren und diese wirksam schützen.

secunet - Schutz für digitale Infrastrukturen

secunet ist Deutschlands führendes Cybersecurity- Unternehmen. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt - wie zum Beispiel eGovernment, eHealth, sowie IIoT und Cloud. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen höchste Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben.

1. An die Aktionäre

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionäre, Kunden, Geschäftspartner und Freunde des Unternehmens,

im Geschäftsjahr 2024 hat der secunet-Konzern seinen langjährigen Wachstumskurs erneut erfolgreich fortgesetzt und seine gesetzten Ziele erreicht. Das vierte Quartal, das traditionell das stärkste Quartal ist, trug zusammen mit einem ebenfalls starken dritten Quartal maßgeblich zum elften Umsatzrekord in Folge bei. Zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte wurde die 400 Mio. Euro-Marke überschritten. Der Umsatzanstieg ist im Wesentlichen auf die anhaltend positive Geschäftsdynamik im Segment Public Sector zurückzuführen.

Unser Geschäftsmodell blieb robust in einem vor allem in Deutschland sehr herausfordernden politischen und wirtschaftlichen Umfeld. In unserem bedeutendsten Markt war der Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 ein wichtiges Ereignis, das mit der Neuwahl einer Bundesregierung am 23. Februar 2025 Auswirkungen ins laufende Geschäftsjahr 2025 von secunet haben wird. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass eine neue Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklung nationale und europäische Souveränitätsinteressen stärker in den Fokus nehmen wird und auch dementsprechend handelt und investiert. Das ist aus unserer Sicht auch industriepolitisch angezeigt: Investitionen, Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Steuern und Know-how müssen in einem nationalen und europäischen Raum gehalten werden.

2024 hat erneut gezeigt, dass unsere innovativen Produkte und unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtige Säulen sind, die secunet zum seit Jahren führenden Cybersecurity-Unternehmen Deutschlands machen. Wir haben unsere Geschäftstätigkeit weiter auf die strukturellen Wachstumstreiber souveräne Digitalisierung und IT-Sicherheit ausgerichtet. Die stetig zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminalität und Spionage unterstreicht, dass die - auch durch künstliche Intelligenz - voranschreitende digitale Transformation nur durch vertrauenswürdige Produkte mit starken Schutzmechanismen gelingen kann. Dies ist die große Stärke von secunet, die zu einer herausragenden Marktpositionierung geführt hat.

Uns bestätigt, dass Cybersicherheit nicht mehr nur als technische Notwendigkeit, sondern als grundlegende Geschäftsanforderung verstanden wird. Laut Bitkom wird in Deutschland verstärkt in IT-Sicherheit investiert. Die Ausgaben beliefen sich 2024 auf 11,2 Mrd. Euro - ein Plus von 13,8 Prozent gegenüber 2023. Das Thema IT-Sicherheit erfährt zusätzliche und notwendige Unterstützung durch eine verstärkte Regulierung, zum Beispiel über den Cyber Resilience Act oder die NIS2-Richtlinie.

Als führendes Cybersecurity-Unternehmen sind wir im intensiven Austausch mit Kunden, Partnern und Regulierern. Dies bietet uns die Chance, frühzeitig an Lösungen zur Abwendung von Bedrohungen zu arbeiten und häufig den Stand der Technik zu definieren. Wir investieren kontinuierlich in die Fortentwicklung unserer Lösungen und haben 2024 wichtige Meilensteine erreicht, beispielsweise Zulassungen für die SINA Cloud und den secunet Highspeedkonnektor 2.0. Daneben sind unsere Hochsicherheitslösungen bereits heute mit Mechanismen ausgestattet, die auch die Bedrohungen durch Quantencomputer ausschalten. Wir werden das gesamte Portfolio cloud-basiert und quantenresistent weiterentwickeln. Hier sehen wir vielversprechendes Potenzial, um unser langjähriges Wachstum fortzusetzen und nachhaltig von der dynamischen Entwicklung im IT-Sektor zu profitieren.

Geschäftsjahr 2024 mit Rekordumsatz abgeschlossen

Der secunet-Konzern hat seine erfolgreiche Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 mit dem elften Umsatzrekord in Folge fortgesetzt. Erstmals wurde mit 406,4 Mio. Euro Umsatz die 400 Mio. Euro-Marke übertroffen sowie der Vorjahresumsatz (393,7 Mio. Euro) und unsere im Geschäftsbericht 2023 veröffentlichte Umsatzprognose von rund 390 Mio. Euro.

Maßgeblich für die erfolgreiche Umsatzentwicklung waren die zweite Jahreshälfte mit einem starken dritten Quartal (110,5 Mio. Euro) und einem Rekordumsatz im vierten Quartal mit 151,9 Mio. Euro. Dies entsprach nahezu 65 Prozent des Jahresumsatzes.

Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag 2024 bei 42,5 Mio. Euro und damit leicht über der Prognose von rund 42,0 Mio. Euro und nur knapp unter dem Vorjahresniveau von 43,0 Mio. Euro. Dabei war das Schlussquartal mit knapp 24,8 Mio. Euro EBIT ebenfalls das stärkste und trug entsprechend zu deutlich mehr als der Hälfte zum Jahresergebnis bei. Das Konzernperiodenergebnis lag bei 27,9 Mio. Euro (Vorjahr: 29,0 Mio. Euro), dies entsprach einem Ergebnis je Aktie von 4,32 Euro (Vorjahr: 4,51 Euro).

Das erneute Umsatzwachstum, die Profitabilität und strategische Fortschritte unterstreichen die Innovationskraft des Unternehmens. Wie Sie es von secunet gewohnt sind, möchten wir Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, daher auch für das abgelaufene Jahr wieder angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen. Wir schlagen deshalb der Hauptversammlung am 28. Mai 2025 eine Dividende für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 2,73 Euro vor (Vorjahr: 2,36 Euro). Mit diesem Vorschlag setzen wir unsere langjährige Dividendenpolitik fort, etwa die Hälfte des Jahresüberschusses auszuschütten.

Strategische Highlights

Der secunet-Konzern hat eine klare Strategie, die auf nachhaltiges und profitables Wachstum in Kernmärkten ausgerichtet ist. Hinzu kommen gezielte Investitionen in zukunftsorientierte Wachstumsbereiche, um damit Mehrwert für das Unternehmen und seine Stakeholder zu schaffen.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung der Kundengruppen im Public Sector sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien, insbesondere der SINA Produktfamilie. Der secunet-Konzern verfolgt dabei das Ziel, die Evolution der Kerngeschäftsmodelle hin zur Cloud und zu umfassenden Services weiter voranzutreiben. Weitere Entwicklungsfelder sind der Ausbau von Lösungen in hoch regulierten und anspruchsvollen Sektoren wie Gesundheitsbranche und kritische Infrastrukturen. Parallel dazu erweitern wir unsere internationale Präsenz.

Im Geschäftsjahr 2024 sind wir bei der Umsetzung unserer strategischen Schwerpunktthemen gut vorangekommen:

Staatsgeheimnisse sicher in der Cloud

Mit der SINA Cloud stellt secunet die erste Cloud-Infrastrukturlösung in Deutschland vor, deren Sicherheitsarchitektur für Verschlusssachen (VS) zugelassen wird - und zwar bis einschließlich der Einstufung GEHEIM. Damit konnten wir zeigen, dass IT-Sicherheit in einer Cloud auch den hohen Ansprüchen einer VS-Zulassung entsprechen kann. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits zwei von drei Komponenten des SINA Cloud Security Layer zugelassen. Das gab es bislang in Deutschland nicht.

Vor allem Behörden, die mit VS arbeiten und sicherheitsbetreute Unternehmen können mit der SINA Cloud erstmals von der Cloud-Transformation profitieren und ihre IT-Infrastruktur zukunftssicher gestalten.

Die neue Lösung lässt sich nahtlos in bestehende SINA Infrastrukturen integrieren. Die SINA Cloud ist zudem flexibel skalierbar. Die Sicherheitsarchitektur ist so konzipiert, dass bei Erweiterungen und Updates die Konformität zur Verschlusssachenanweisung (VSA) bestehen bleibt und nicht immer erneut geprüft werden muss. Wir beabsichtigen, ein umfassendes Ökosystem souveräner und hochsicherer Cloud-Lösungen aufzubauen.

Staatsgeheimnisse sicher auf dem Smartphone

Das Smartphone ist fester Bestandteil unseres Alltags. Doch im beruflichen Kontext stellte sich bislang immer die Frage nach der Sicherheit und Compliance. Dazu haben wir die Applikationssuite SINA Mobile entwickelt, mit der sensible Daten auf handelsüblichen Smartphones geschützt verarbeitet und übertragen werden können.

Die Anwendungsbereiche sind vielfältig und reichen von gesicherter behördlicher Telefonie, E-Mail- und Messenger-Kommunikation bis hin zur Übertragung sensibler Bildmaterialien, etwa durch Polizeibeamte im Einsatz. Wir haben hier - trotz hoher Anforderungen an Sicherheit und Compliance - einen besonderen Fokus auf Usability und Praxistauglichkeit gelegt.

Staatsgeheimnisse sicher vor Quanten

Store now, decrypt later (jetzt speichern, später entschlüsseln) ist ein strategischer Ansatz, der vor allem im Bereich der Spionage unter staatlichen Akteuren häufig angeführt wird. Kern des Konzepts ist es, dass heute starke Verschlüsselungsalgorithmen zukünftig mit leistungsfähigen Quantencomputern gebrochen werden können. Bis zu diesem Q-Day werden heute unentzifferbare Daten gespeichert und später mit Quantenrechnern schnell entschlüsselt. Gerade Staatsgeheimnisse sind hier im Fokus der Strategie. Auch wenn vielleicht bis heute noch keine Quantenangriffe bekannt geworden sind, besteht die Befürchtung, dass zeitnah Informationen zugänglich sein werden, die eigentlich noch Jahrzehnte unter Verschluss sein sollten.

Vor diesem Hintergrund haben wir frühzeitig begonnen, uns mit quantencomputerresistenten Technologien zu beschäftigen. Zahlreiche Unternehmen engagieren sich wie secunet im Bereich der Forschung zu quantenresistenten Verschlüsselungsverfahren. Neben diesem ganzheitlichen Forschungsansatz haben wir bereits heute einige SINA Komponenten mit quantenresistenen Mechanismen ausgestattet, zum Einsatz bei unseren Kunden gebracht und bis zur Geheimhaltungsstufe GEHEIM zulassen können. Das kann aber nur ein Anfang einer durchgehenden Transformation sein, die wir weiterverfolgen werden.

VS-Telefonie ohne Grenzen

Behörden und Streitkräfte können nunmehr Voice-over-IP (VoIP)-Netze sicher koppeln und über Bereichs- und Organisationsgrenzen hinweg VS-NfD-eingestuft telefonieren und Videokonferenzen abhalten. Möglich wird das durch den secunet Session Border Controller (SBC), der als einzige derartige Lösung auf dem Markt die Zulassung des BSI für die Geheimhaltungsstufe VS-NfD (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch) erhalten hat. Ein wichtiger Meilenstein für uns und unsere Kunden.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Wir haben im wachsenden Geschäftsfeld der Gesundheitsbranche unsere Position als führendes Cybersecurity-Unternehmen und Marktführer unter den Konnektor-Herstellern weiter ausgebaut. Im Dezember 2024 erhielten wir von der gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin, die Zulassung für den secunet Highspeedkonnektor (HSK) 2.0. Dieser bietet eine zentrale Lösung für den TI-Zugang und ist das Kernstück des TI-Gateways (TIG). Mittels TIG kann der HSK 2.0 in einem sicheren, zugelassenen Rechenzentrum eine Vielzahl an Einrichtungen sicher an die TI anbinden. Damit löst das TIG als "as-a-Service"-Angebot die stationären Konnektoren ab und ermöglicht einen zentralen und leistungsstarken TI-Zugang für alle ambulanten und stationären Versorgungsszenarien wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. So können auch kleinere und mobile Einrichtungen vom TI-Zugang profitieren. Damit wird der nächste Schritt zum digitalen Gesundheitswesen im Rahmen der Telematikinfrastruktur gesetzt.

Nach diesem kurzen Einblick in aktuelle strategische Schlaglichter und Erfolge möchten wir Ihnen unser Magazin secuview ans Herz legen. Hier finden Sie tiefgründigere Berichte und zahlreiche Beispiele aus der Praxis - etwas, das wir im Vorwort eines Geschäftsberichtes nicht darstellen können.

Blick nach vorn

Das Geschäftsjahr 2024 hat erneut unterstrichen, dass der secunet-Konzern seine Marktstellung strategisch, operativ und finanziell erfolgreich und resilient aufgebaut hat. Mit unseren Geschäftsbereichen decken wir verschiedene Sektoren ab.

Das Marktumfeld bleibt 2025 insbesondere in Deutschland im ersten Halbjahr im öffentlichen Sektor durch die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl im Februar herausfordernd. Dies wird unsere kurzfristige Planung im Geschäftsjahr 2025 sicherlich nicht leichter machen. Andererseits sind die Megatrends weiter intakt und die geopolitischen Entwicklungen unterstützen unser Geschäftsmodell.

Wir sind führend in Deutschland mit innovativen Cybersecurity-Lösungen und stehen im ständigen Austausch mit unseren Kundengruppen, um unsere bewährten Produkte weiter auszubauen und neue Sicherheitslösungen zu entwickeln. Neue Chancen sehen wir in der angestrebten weiteren Internationalisierung unserer Geschäftstätigkeit. Daher erwarten wir auch 2025 eine anhaltend starke Nachfrage nach unseren Produkten und Lösungen, die vor allem im zweiten Halbjahr besonders sichtbar werden sollte. Bei Veröffentlichung dieses Berichts lag der feststehende Auftragsbestand bereits bei 205,3 Mio. Euro. Auf dieser Basis erwarten wir für das Geschäftsjahr 2025 einen Konzernumsatz von rund 425 Mio. Euro.

Unser definiertes strategisches Ziel ist es, dass unser Wachstum mit einer attraktiven nachhaltigen Profitabilität einhergeht. Um dies zu erreichen, konzentrieren wir uns in unserer kurzfristigen Planung wie im Jahr 2024 auch im laufenden Geschäftsjahr einerseits auf interne Maßnahmen, die unsere Organisation und ihre Abläufe optimal auf die sich ständig wandelnde Geschäftstätigkeit anpassen. Andererseits investieren wir in beträchtlichem Umfang in Forschung und Entwicklung, um unser Portfolio erfolgreich auszubauen. Flankiert werden diese Maßnahmen durch ein laufendes Screening des Marktes, um attraktive M&A-Ziele zu finden, die unser Produkt- und Serviceportfolio ideal ergänzen oder erweitern. Dies bedeutet, dass wir für das Geschäftsjahr 2025 eine gesunde Profitabilität in etwa auf Vorjahresniveau anstreben. Als EBIT-Marge erwarten wir dementsprechend 9,5 bis 11,5 Prozent.

Dank

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir danken Ihnen herzlich für das Vertrauen, das Sie in secunet setzen. Unser aufrichtiger Dank gilt darüber hinaus unseren 1.086 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemeinsam mit diesem engagierten und exzellent ausgebildeten Team freuen wir uns, die secunet-Erfolgsstory mit innovativen Ideen weiter fortzuschreiben.

 

Ihr Vorstand der secunet Security Networks AG

Axel Deininger, CEO

Torsten Henn, COO

Dr. Kai Martius, CTO

Jessica Nospers, CFO

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2024 war erneut geprägt von anspruchsvollen Rahmenbedingungen. Wirtschaftliche Unsicherheiten, geopolitische Spannungen und die zunehmend komplexe Bedrohungslage im Bereich der Cybersicherheit haben Unternehmen und Institutionen gleichermaßen herausgefordert. In diesem Umfeld hat sich secunet erneut als verlässlicher Partner für IT-Sicherheit bewährt. Mit einer stabilen Entwicklung und der kontinuierlichen Nachfrage nach unseren vertrauenswürdigen Lösungen konnte das Unternehmen den eingeschlagenen Kurs erfolgreich fortsetzen.

Die fortschreitende Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft verdeutlicht mehr denn je die zentrale Bedeutung von Cybersicherheit. Bedrohungen durch Angriffe auf digitale Infrastrukturen nehmen zu, ebenso wie die Anforderungen an Datenschutz und Resilienz. secunet begegnet diesen Herausforderungen mit gezielten Investitionen in die Weiterentwicklung seines Produktportfolios und einer klaren Ausrichtung auf zukunftsrelevante Technologien. Das Unternehmen schafft damit nicht nur die Grundlage für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung, sondern leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der digitalen Welt.

Der Aufsichtsrat begleitet diesen Prozess verantwortungsvoll und mit einem klaren Fokus auf die strategischen Ziele des Unternehmens. Unser Dank gilt allen Mitarbeitenden, dem Vorstand sowie unseren Kunden und Partnern, die durch ihr Vertrauen und Engagement wesentlich zur positiven Entwicklung von secunet beigetragen haben.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben kontinuierlich, sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung der secunet Security Networks AG auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands fortlaufend überwacht sowie regelmäßig beratend begleitet und uns im Rahmen der Wahrnehmung unserer Aufgaben von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Ein regelmäßiger Informationsaustausch, zum Beispiel zu aktuellen Geschäftsvorfällen, fand auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Der Vorstand hat uns stets zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte und alle für das Unternehmen wesentlichen Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet, insbesondere über die Strategie, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität und die nachhaltige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns.

Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats bestand zu jeder Zeit die Gelegenheit, sich mit den Vorschlägen und Berichten des Vorstands eingehend zu befassen und eigene Anregungen einzubringen. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund von Gesetzen, der Satzung oder der Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung erteilt.

Methoden der Überwachung und Prüfung

Der Aufsichtsrat hat seine Prüfungen im Wesentlichen gestützt auf

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die regelmäßigen Berichte des Vorstands, wie sie im Gesetz und in der Geschäftsordnung des Vorstands vorgesehen sind,

die gesonderten Berichte, die der Vorstand anlassbezogen erstattet hat, sowie

die ergänzenden Erläuterungen des Vorstands und der Abschlussprüfer.

Die Berichte haben jeweils dem gesamten Aufsichtsrat vorgelegen. Soweit der Vorstand dem Aufsichtsrat geschäftliche Maßnahmen zur Zustimmung vorgelegt hat, war der Aufsichtsratsvorlage jeweils eine Darstellung der wesentlichen, bei der Entscheidung zu berücksichtigenden Gesichtspunkten beigefügt.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr fanden vier turnusmäßige Sitzungen, jeweils in Präsenz, am 20. März, am 23. Mai, am 19. September und am 27. November 2024 statt. Des Weiteren ist der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Sitzung am 6. August 2024 (Videokonferenz) zusammengetreten. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt.

Herr Thyen war bei der Sitzung am 23. Mai 2024 entschuldigt. Davon abgesehen hat jedes Aufsichtsratsmitglied im abgelaufenen Geschäftsjahr an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen.

Bei Bedarf hat der Aufsichtsrat zudem zwischen den Sitzungen im Rahmen von schriftlichen Umlaufverfahren Beschlüsse gefasst. Auch zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand mit Berichten in Textform ausführlich über besonders bedeutsame Ereignisse und Vorhaben für die Gesellschaft informiert. Unterjährige Finanzinformationen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand vor Veröffentlichung erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich in allen ordentlichen Sitzungen mit der aktuellen Geschäftsentwicklung der secunet Security Networks AG befasst. Darüber hinaus beschäftigte er sich in allen ordentlichen Sitzungen eingehend mit den relevanten Fragen der Unternehmens- und Investitionsplanung sowie der Entwicklung von Erträgen und Liquidität. Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich zudem ausführlich mit den Einschätzungen des Vorstands in Bezug auf das Marktgeschehen und die langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens auseinandergesetzt. Schwerpunkte des Geschäftsjahres 2024 waren die längerfristige strategische Fokussierung der Gesellschaft, die Transformation des Produktportfolios sowie die Wachstumsperspektiven des secunet-Konzerns.

In allen ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben sich die Aufsichtsratsmitglieder über die Geschäftsentwicklung, die Risikolage, das Chancen- und Risikomanagement sowie die Compliance der Gesellschaft berichten lassen.

Zu den einzelnen Sitzungen und ihren Inhalten:

In der Sitzung am 20. März 2024 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 sowie der Erörterung der Abschlüsse und dem zusammengefassten Lagebericht für die secunet Security Networks AG und den Konzern zum 31. Dezember 2023 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 befasst. Der Bericht des Aufsichtsrats, der Jahres- und Konzernabschluss nebst dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern wurden vom Aufsichtsrat geprüft und schließlich gebilligt. Der Abschlussprüfer nahm an den Erörterungen am 20. März 2024 teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung der secunet Security Networks AG wurden ebenfalls in der Sitzung am 20. März 2024 verabschiedet.

In der ordentlichen Hauptversammlung der secunet Security Networks AG am 23. Mai 2024 wurden die vier Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Gesellschaft neu gewählt. In der anschließenden Sitzung des Aufsichtsrats am 23. Mai 2024 fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt. Herr Dr. Wintergerst und Herr Thyen wurden zum Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. Stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Zudem bestimmte der Aufsichtsrat die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie des Technologie- und Innovationsausschusses. Herr Dr. Wintergerst wurde zum Vorsitzenden des Technologie- und Innovationsausschusses. gewählt. Außerdem erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die aktuelle Geschäftsentwicklung.

In der Videokonferenz vom 6. August 2024 wurde der Halbjahresfinanzbericht 2024 erörtert. Zudem wurde Herr Dr. Zattler zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt.

Im Rahmen der Sitzung vom 19. September 2024 wurde die Geschäfts- und Finanzlage der Gesellschaft erörtert. Schwerpunkt der Sitzung war ein Update zur Strategie des secunet-Konzerns durch den Vorstand und die künftige Ausrichtung des Geschäfts. Weiterhin wurden die Dienstverträge der Vorstände an das von der Hauptversammlung 2024 gebilligte Vorstandsvergütungssystem, das seit Beginn des Jahres 2024 gilt, angepasst. Außerdem wurden mit den Vorstandsmitgliedern Vereinbarungen zur Umsetzung des mehrjährigen Sonderbonus, der durch das neue Vorstandsvergütungssystem eingeführt wurde, abgeschlossen. Im Nachgang legte der Aufsichtsrat die Zielwerte für den mehrjährigen Sonderbonus fest.

Der Aufsichtsrat befasste sich in seiner Sitzung am 27. November 2024 mit der aktuellen Geschäftslage. Er erörterte mit dem Vorstand die Budgetplanung 2025 und verabschiedete diese. Weiterhin wurden die Zielwerte für die variable Vorstandsvergütung 2025 vom Aufsichtsrat verabschiedet. Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung zur gesellschaftsrechtlichen Reorganisation der Tochtergesellschaften secunet International GmbH & Co. KG, secunet International Management GmbH und finally safe GmbH. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der Entsprechenserklärung für das Jahr 2024.

Corporate Governance

Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex wird eine hohe Bedeutung beigemessen und die Anwendung und Weiterentwicklung von Corporate-Governance-Standards im Unternehmen wird von Aufsichtsrat und Vorstand intensiv verfolgt.

Der Aufsichtsrat hat die Entsprechenserklärung 2024 am 27. November 2024 verabschiedet. Weitere Informationen zur Corporate Governance der Gesellschaft und des Konzerns sind in der Erklärung zur Unternehmensführung enthalten. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist dort sowie auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance wiedergegeben.

Der Aufsichtsrat strebt an, die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeit laufend zu verbessern. Die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats ist jährlich Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunkts der Sitzungen des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Effizienzprüfung bzw. Selbstbeurteilung auf Grundlage eines von einem externen Dienstleister ausgewerteten Fragenkatalogs im Rahmen der Sitzung vom 20. März 2024 vorgenommen.

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. So haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses im September 2024 eine Fortbildung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Aufgaben des Prüfungsausschusses, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, absolviert. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben des Weiteren im Geschäftsjahr 2024 an einer Rhetorik-Schulung teilgenommen.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2024 sind von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Interessenkonflikte mitgeteilt worden.

Ausschussarbeit

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr zu drei Sitzungen, jeweils in Präsenz, zusammen. An den Sitzungen haben jeweils alle drei Ausschussmitglieder teilgenommen. Der Prüfungsausschuss befasste sich in allen Sitzungen mit Fragen der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der Compliance und überwachte die Unabhängigkeit, Qualifikation und Effizienz des Abschlussprüfers sowie die Qualität der Abschlussprüfung.

Schwerpunkte der Sitzung am 20. März 2024 waren der Bericht des Abschlussprüfers über die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 sowie die Vorprüfung der Jahresabschlussunterlagen. Nach Erörterung hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, den geprüften Jahres- und Konzernabschluss zu billigen. Der Prüfungsausschuss beriet zudem ohne Beisein des Vorstands.

In der Sitzung vom 19. September 2024 erfolgte die Vorstellung der Abschlussprüfung 2024, die erneut von den Prüfern der BDO durchgeführt wurde. Außerdem wurden die Schwerpunkte der Abschlussprüfung 2024 erörtert, insbesondere im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD.

Schwerpunkt der Sitzung vom 27. November 2024 war der Zwischenbericht zur Jahres- und Konzernabschlussprüfung durch die bestellten Prüfer der BDO. Weiterhin stellten die Bereiche Interne Revision, Risikomanagement und Compliance ihre Jahresberichte und die Jahresprüfungsplanungen 2025 vor.

Technologie- und Innovationsausschuss

Der Technologie- und Innovationsausschuss kam im Berichtsjahr zu drei Sitzungen, jeweils in Präsenz, zusammen. An den Sitzungen haben jeweils alle drei Ausschussmitglieder teilgenommen. Die Ausschussmitglieder befassten sich in allen Sitzungen mit der operativen Entwicklung, der Strategie sowie den neuen Produkten des secunet-Konzerns.

Schwerpunkte der Sitzung vom 20. März 2024 waren die Vorstellung des Portfolios "Grenzkontrollsysteme" sowie die Positionierung der secunet Security Networks AG im Cloud-Umfeld.

In der Sitzung vom 19. September 2024 wurde insbesondere die Wettbewerbssituation im Bereich Business Segment erörtert. Weiterhin wurden die Transformation des SINA Portfolios hin zur Cloud und die Implementierung eines SINA "as-a-Service"-Konzepts behandelt.

In der Sitzung vom 27. November 2024 wurden Updates zur "Software Factory" und der Cloud-Strategie erörtert. Weiterhin wurde der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den Geschäftszweigen der secunet Security Networks AG besprochen.

Jahres- und Konzernabschluss 2024

Der Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, wurde von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts bestellt. Der Prüfungsausschussvorsitzende war auch außerhalb der Sitzungen des Prüfungsausschusses in regelmäßigem Austausch mit den Vertretern des Abschlussprüfers.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und den nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 sowie den zusammengefassten Lagebericht des Konzerns der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Im Hinblick auf die bestehende Mehrheitsbeteiligung der Giesecke + Devrient GmbH, München, hat der Abschlussprüfer den vom Vorstand aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat diesen Bericht ebenfalls geprüft und gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Abschlussprüfung keine Einwendungen erhoben.

Der Prüfungsausschuss sowie der Aufsichtsrat haben sich mit der vom Vorstand erstellten zusammengefassten Nachhaltigkeitserklärung sowie dem Vergütungsbericht befasst. Der Abschlussprüfer hat hinsichtlich der Nachhaltigkeitserklärung eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit und hinsichtlich des Vergütungsberichts eine inhaltliche Prüfung durchgeführt und in beiden Fällen einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Unterlagen wurden vom Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat am 26. März 2025 umfassend geprüft. Der Aufsichtsrat hat den Vergütungsbericht beschlossen und die Nachhaltigkeitserklärung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 26. März 2025 umfassend diskutiert und intensiv erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Der Prüfungsausschuss hat auf Basis der hieraus gewonnen Erkenntnisse beschlossen, dem Aufsichtsrat vorzuschlagen, die vorgelegten Abschlüsse zu billigen und die beabsichtigte Gewinnverwendung mitzutragen.

In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 26. März 2025 lagen diesem der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte vor. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erläuterte ausführlich die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses. Weiterhin wurden alle wesentlichen abschluss- und prüfungsrelevanten Themen, einschließlich der Key Audit Matters, mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert und vom Aufsichtsrat einer eigenen Prüfung unterzogen. Die Prüfung des Aufsichtsrats umfasste auch den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der eine Dividende von 2,73 Euro pro dividendenberechtigte Aktie vorsieht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind nach ausführlicher Diskussion und intensiver Erörterung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen gegen die Abschlüsse und die Prüfung durch den Abschlussprüfer zu erheben sind. Der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns entsprechen nach der Überzeugung des Aufsichtsrats allen gesetzlichen Anforderungen. Er stimmt den Aussagen im Lagebericht zur weiteren Unternehmensentwicklung zu und hat dem Ergebnis der Abschlussprüfung seine Zustimmung erteilt sowie den Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt; der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG wurde damit am 26. März 2025 festgestellt. Weiterhin hat sich der Aufsichtsrat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die herausragenden Leistungen und guten Ergebnisse im Geschäftsjahr 2024.

 

Essen, den 26. März 2025

Für den Aufsichtsrat

Dr. Ralf Wintergerst, Aufsichtsratsvorsitzender

SPOTLIGHT

Cloud-Transformation in der Verwaltung

Bundesdruckerei und secunet kooperieren bei souveränen Cloud-Angeboten für den öffentlichen Sektor

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secunet stellt für die Bundesdruckerei-Gruppe, das Technologieunternehmen des Bundes, souveräne Cloud-Services zur Verfügung. Diese werden insbesondere Behörden und Verwaltungen mit hohen Verfügbarkeitsanforderungen angeboten. Die skalierbare Infrastructure-as-a-Service-Lösung des secunet Tochterunternehmens und Cloud-Native-Spezialisten SysEleven stellt eine solide Basis für den Betrieb der etablierten Entwicklungs- und Betriebsplattform der Bundesdruckerei dar.

"Die erfolgreiche Einbindung der secunet Lösungen ist ein wichtiger Schritt für die Cloud-Strategie der Bundesdruckerei", sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesdruckerei Gruppe GmbH, Dr. Stefan Hofschen. "Als Technologieunternehmen des Bundes wollen wir unseren Kunden mit hohem Verfügbarkeitsbedarf eine sichere, resiliente und durchgängig aufgebaute Systemarchitektur im Sinne von Security by Design bieten." Mit den nun möglichen Lösungen werde man schneller am Markt agieren, leichter skalieren und den Kunden aus dem öffentlichen sowie dem privatwirtschaftlichen Sektor moderne Anwendungen mit voller Datenkontrolle auf Basis einer souveränen Cloud-Infrastruktur bieten können. "Die Zusammenarbeit von secunet und der Bundesdruckerei bei souveränen Cloud-Angeboten erleichtert die sichere Migration auf Cloud-Technologien", sagt Hofschen.

Das gemeinsame Angebot erfüllt die Anforderungen von Behörden und Unternehmen an eine moderne Infrastruktur, digitale Souveränität und nationale Sicherheitsinteressen. Es steht für die langjährige Erfahrung der Kooperationspartner in der Entwicklung und dem Betrieb von vertrauenswürdigen Lösungen.

Die Bundesdruckerei nutzt IT-Infrastrukturkomponenten in den modernen Rechenzentren von secunet.

"Die Zusammenarbeit von secunet und der Bundesdruckerei bei souveränen Cloud-Angeboten erleichtert die sichere Migration auf Cloud-Technologien."

secunet investiert weiter in Cloud-Plattform

"Unsere Investitionen in den Aufbau souveräner Cloud-Lösungen für die öffentliche Verwaltung durch die Erweiterung unserer Open-Source-basierten Plattform sowie umfassende Zertifizierungen haben zu marktreifen Lösungen geführt", erklärt Axel Deininger, CEO von secunet. "Das zeigt die Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei. Durch unsere über 25-jährige Erfahrung in der IT-Sicherheit stellen wir eine moderne IT-Infrastruktur bereit, die einen besonders hohen Anspruch an den Daten- und Identitätsschutz erhebt."

Das Public-Cloud-Angebot ist ab sofort für Behörden und Unternehmen, die auf eine sichere Cloud-Lösung für kritische Workloads setzen, verfügbar.

Norbert Müller, Vice President Cloud Solutions bei secunet und Geschäftsführer von SysEleven, ergänzt: "Unsere Cloud- und Cloud-Native-Lösungen sind so aufgebaut, dass wir sie individuell an die Bedürfnisse unserer Kunden anpassen können. Die Bundesdruckerei nutzt bereits erste IT-Infrastrukturkomponenten in unseren modernen, leistungsfähigen und nachhaltigen Rechenzentren. Damit leisten wir und die Bundesdruckerei einen entscheidenden Beitrag für die digitale Souveränität Deutschlands."

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EU-Förderprogramm 8ra (IPCEI-CIS)

Edge-Cloud am Horizont

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Mit einem internationalen Kick-off-Meeting in Brüssel fiel im März 2024 der Startschuss für ein zentrales digitalpolitisches Projekt in Europa: das von der EU und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Programm IPCEI-CIS, nun umbenannt in 8ra, ausgesprochen "Oora". In dessen Rahmen arbeiten mehr als 150 Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus zwölf EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam an einem neuen Edge-to-Cloud-Kontinuum. secunet ist einer der Projektpartner und entwickelt innovative Technologie für diese Infrastruktur, die eine wichtige Rolle für Europas digitale Zukunft spielen soll.

Bei dem Brüsseler Meeting war es nicht mehr zu übersehen: Das IPCEI-CIS, von der Europäischen Union unter deutscher Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 ins Leben gerufen und 2023 von der EU-Kommission genehmigt, hatte beachtliche Dimensionen angenommen. Bei dem Kick-off-Termin gab es bereits rund 120 Projektpartner, von denen ein beträchtlicher Teil den Weg nach Brüssel angetreten hatte. Ein solches Projekt brauchte einen griffigeren Namen. Vorhang auf für "8ra", den neuen Markennamen für die künftige europäische Edge-Cloud-Infrastruktur. Allerdings hatte schon die Vorgängerbezeichnung den Stellenwert des Projekts verdeutlicht: IPCEI steht für "Important Project of Common European Interest", CIS für "Cloud Infrastructure and Services".

Im Kern zielt 8ra darauf ab, die digitale Souveränität Europas zu stärken, indem die Abhängigkeit von Technologien verringert wird, die nicht aus der EU stammen. Das Feld der europäischen Cloud-Anbieter ist stark zersplittert, zusammen machen sie weniger als 13 Prozent des Weltmarkts 1 aus. Dominiert wird der Markt von wenigen großen Unternehmen aus Drittstaaten, allen voran USA sowie China. Doch deren Angebote sind für europäische Unternehmen und Behörden nicht unproblematisch: Oft bleiben Datenschutzfragen offen, zum Beispiel wenn die Muttergesellschaften unter außereuropäischem Recht operieren. Es mangelt an Transparenz und offenen Standards. Auch ein Vendor Lock-in - eine Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter - kann schnell entstehen, etwa wenn Dienste auf proprietärer Technologie basieren, Schnittstellen fehlen oder wenn der vertragliche Rahmen einen Anbieterwechsel erschwert.

1 Siehe Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https:/​/​www.bmwk.de/​Redaktion/​DE/​Artikel/​Industrie/​ipcei-cis.html

"Es gibt gute Gründe für europäische Unternehmen und Behörden, auf Cloud-Lösungen made in Europe zu setzen", sagt Dr. Elisabeth Rieger, die für secunet die Arbeit am 8ra-Projekt koordiniert und auch an dem Meeting in Brüssel teilgenommen hat. "Da kommt die Edge-Cloud-Initiative der EU gerade recht. Durch die Förderung und durch den gemeinsamen Rahmen mit so vielen Partnern auf europäischer Ebene fällt es deutlich leichter, Lösungen und Produkte in diesem Bereich zu entwickeln."

8ra wird nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden sein, sondern großen Wert auf Interoperabilität der Angebote legen. Eine Vielzahl unterschiedlicher Datenverarbeitungslösungen verschiedener europäischer Hersteller werden kombiniert, um Anwendungen zu ermöglichen, bei denen niedrige Latenzzeiten und hohe Geschwindigkeiten gefragt sind - zum Beispiel autonomes Fahren oder die Vernetzung von kritischen Infrastrukturen wie Windkraftanlagen oder Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs.

Finanziert durch die Europäische Union - NextGenerationEU. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors /​ der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wieder. Weder die Europäische Union noch die Europäische Kommission können für sie verantwortlich gemacht werden.

Organisationen aus zwölf EU-Mitgliedsstaaten sind an 8ra beteiligt.

Edge und Cloud kombiniert

Das Edge-to-Cloud-Kontinuum kombiniert die Vorteile des Cloud Computing mit denen des Edge Computing. Was ist damit gemeint? Cloud-Ressourcen können prinzipiell über das gesamte Netzwerk verteilt sein. Sie bieten hohe Flexibilität und Skalierbarkeit, weisen aber eine gewisse zeitliche Verzögerung - Latenz - auf und eignen sich daher oft nicht für Echtzeitanwendungen. Edge-Komponenten hingegen sind nahe an den jeweiligen Endgeräten wie zum Beispiel Windkraftanlagen platziert - und somit am Rande (Edge) des Netzwerks. Dort können auch Echtzeitdaten schnell und sicher verarbeitet werden, die Latenz liegt praktisch bei Null. Auch Datenschutzaspekte und die schiere Datenmenge sprechen zunehmend für den Einsatz von Anwendungen nahe am Entstehungsort der Daten.

Daher liegt es nahe, die beiden Ansätze zu verbinden. In einem Edge-to-Cloud-Kontinuum können Daten und Anwendungen je nach ihren jeweiligen Anforderungen an den Edge-Standorten verbleiben, in die Cloud verlagert werden oder auch irgendwo dazwischen angesiedelt sein - es handelt sich eben um ein echtes Kontinuum. Für Echtzeitdaten etwa steht die Edge bereit, dort werden sie schnell und sicher verarbeitet. Weniger zeit- und sicherheitskritische Aufgaben werden in der Cloud erledigt.

Die secunet Edge-Cloud kann viele Einsatzszenarien bedienen.

Zentrale Komponenten für 8ra

Für diese Infrastruktur entwickelt secunet gemeinsam mit Partnern wie SAP, ADVA und der Lindner AG zentrale Komponenten: sogenannte Edge-Cloud-Nodes. Diese hochsicheren und sich automatisch vernetzenden Module werden dezentral in der jeweiligen Einsatzumgebung betrieben - zum Beispiel an Energieerzeugungsanlagen wie Windrädern, wo dies besonders energieeffizient möglich ist. Letztlich sind verschiedene Betriebsstätten an Land, zu See oder auch mobil - in verlegbaren Containern - denkbar. Verbunden mit anderen Edge-Cloud-Nodes ergeben sich dann große Rechennetzwerke. Dies schafft die Grundlage für den Austausch und die Verarbeitung großer Datenmengen zu potenziell niedrigen Betriebskosten und eine verteilte Datenverarbeitung, die stärker auf lokale Gegebenheiten, Bandbreiten, Ausfallszenarien und Resilienz eingeht. Die Vernetzung geschieht entweder kabelgebunden oder per Mobilfunk mit dem künftigen Standard 6G.

"Bei den Edge-Cloud-Nodes wird es darauf ankommen, dass die Lösungen einfach zu implementieren sowie skalierbar und interoperabel sind", sagt Dr. Kai Martius, Chief Technology Officer von secunet. "Solche Lösungen werden wir im Rahmen des 8ra-Projekts entwickeln und danach zu ausgereiften, industriell herstellbaren Produkten ausbauen."

Sicherheit und Open Source

Bei dem Vorhaben nimmt Cybersicherheit eine zentrale Rolle ein - heimisches Terrain für secunet mit seiner jahrzehntelangen Expertise in dem Bereich. "Das 8ra-Kontinuum ist unter anderem für den Einsatz in kritischen Infrastrukturen gedacht und soll daher besonders schützenswerte Daten verarbeiten können", sagt Elisabeth Rieger. "Daher werden in den Nodes anspruchsvolle Kryptografie und fortschrittliche Virtualisierung zum Einsatz kommen."

Ein weiterer entscheidender Punkt ist das Vertrauen auf Open-Source-Technologie. Denn der Einsatz offener Standards und allgemein zugänglicher Softwarebausteine garantiert Nachprüfbarkeit und Transparenz - Kriterien, denen jedes Cloud-Angebot genügen sollte, das sich echte digitale Souveränität auf die Fahnen schreibt. "Ein weiterer typischer Vorteil offener Software ist, dass sie herstellerübergreifend in der Community weiterentwickelt wird", so Rieger. "Daher werden wir die Ergebnisse unserer Projektarbeit anschließend der Allgemeinheit zugänglich machen, so wie es bei Open Source üblich ist."

Heiße Phase der Cloudifizierung

Das Projekt fällt in eine Zeit, in der die Cloud-Transformation noch einmal kräftig Fahrt aufgenommen hat: Nachdem Unternehmen und Privatpersonen schon seit vielen Jahren verstärkt Cloud-Lösungen nutzen, folgen aktuell Behörden und Unternehmen mit besonderen Sicherheitsanforderungen, die bislang von dieser Entwicklung ausgeschlossen waren. Für sie muss die Cloud deutlich höheren Sicherheits- und Datenschutzstandards genügen, und auch der Aspekt der digitalen Souveränität besitzt größere Relevanz. Daher erweitert secunet mit der hundertprozentigen Tochter SysEleven stetig das souveräne Public-Cloud-Angebot mit Edge- und Sicherheitsangeboten. Kai Martius: "Als Bürger kann ich vielleicht damit leben, dass ein außereuropäisches Unternehmen potenziell Zugriff auf meine Urlaubsfotos hat. Behörden oder Unternehmen, die für die Gesellschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, sollten jedoch keinesfalls mit solchen Datenschutzrisiken leben müssen. Daher engagieren wir uns bei secunet für die souveräne und hochsichere europäische Cloud-Infrastruktur. Unsere Entwicklungen für das Edge-to-Cloud-Kontinuum werden dieses Portfolio optimal ergänzen."

Das 8ra-Projekt ist bereits in vollem Gang und läuft bis Ende 2026. Der Zeitrahmen zeigt: Entwickelt wird durchaus anspruchsvolle Technologie, das geht nicht von heute auf morgen. Dennoch wurde für das Laufzeitende ein Termin in Sichtweite gewählt. Denn bei dem Bestreben, Europa von technologischen Abhängigkeiten zu befreien, ist nicht viel Zeit zu verlieren.

Dr. Elisabeth Rieger

Dr. Elisabeth Rieger leitet seit 2023 die geförderten Projekte des CTO-Office von secunet und unterstützt unternehmensweit bei der Durchführung weiterer geförderter Projekte auf EU- und Landesebene. Die promovierte Chemikerin erlangte durch das mehrjährige Management von geförderten Projekten des Chemie-Clusters Bayern tiefere Einblicke in die Förderprojektlandschaft und deren administrative Rahmenbedingungen.

SPOTLIGHT

Post-Quanten-Kryptografie

Das entscheidende Quäntchen Sicherheit

Weil Quantencomputer in einigen Jahren in der Lage sein werden, heute gängige Verschlüsselungsverfahren zu brechen, erfindet sich die Kryptografie gerade neu. Als Vorreiter in Europa hat secunet bereits zentrale Produkte des SINA Portfolios für hoch eingestufte Daten mit Elementen der Post-Quanten-Kryptografie (PQC) ausgestattet, die gegen solche Angriffe gefeit sind. Parallel arbeiten Expert*innen von secunet an innovativen Technologien, mit denen sich Netzwerke in der Ära der Quantencomputer künftig zusätzlich absichern lassen. Dazu nehmen sie an einem Forschungsprojekt im Großraum München teil.

Die technologische Entwicklung scheint im Zeitraffer ablaufen, denn derzeit folgt eine Revolution auf die nächste. Digitalisierung, umfassende Vernetzung und Cloud-Transformation sind noch nicht ganz abgeschlossen, da halten die ersten KI-basierten Anwendungen Einzug in unseren Alltag - und lassen erahnen, welch weitreichende Folgen diese Technologie noch haben wird. Im Vergleich dazu steht eine weitere Umwälzung deutlich weniger im Rampenlicht, obwohl sie ähnlich große Auswirkungen haben könnte: die Entwicklung leistungsfähiger Quantencomputer.

Diese Rechner basieren auf einer völlig anderen Technologie als herkömmliche Computer. Statt sich wie diese auf das binäre Rechnen mit Nullen und Einsen zu beschränken, können ihre fundamentalen Informationseinheiten, die Qubits, auch mit Abstufungen dazwischen arbeiten. Das liegt daran, dass die Qubits auf quantenmechanischen Zuständen basieren und daher nicht eindeutig einen der Werte Null oder Eins annehmen müssen. Vielmehr können sich die beiden Werte überlagern, wobei dann unterschiedliche Wahrscheinlichkeiten für sie gelten. Verbindet man zahlreiche Qubits, können logische Operationen durchgeführt werden, die allerdings eher den Prozessen in neuronalen Netzen gleichen als dem seriellen Rechnen in klassischen Computern. Quantencomputer gehen nicht Schritt für Schritt vor, sondern beschreiten viele mögliche Lösungswege gleichzeitig und finden gegebenenfalls auch mehrere Lösungen. Dann müssen Algorithmen die Rechenoperationen sinnvoll eingrenzen, so dass verwertbare Ergebnisse herauskommen.

"Store now, decrypt later"

Mit ihrer neuen Art des maschinellen Rechnens werden diese Geräte herkömmliche Computer in vielen Bereichen schon bald überflügeln. Zu diesen Bereichen zählt unter anderem das Lösen mathematischer Probleme, die der konventionellen Kryptografie als Grundlage dienen. Für viele verbreitete Verschlüsselungsverfahren bedeutet das das Aus. Handlungsbedarf besteht bereits jetzt: Zwar sind die heutigen Quantencomputer noch keine Gefahr für herkömmliche Verschlüsselungsverfahren. Doch wer sich unbefugt für sensible Daten interessiert, kann diese heute mitschneiden und speichern, um sie dann in einigen Jahren mit fortgeschrittenen Quantencomputern zu entschlüsseln - "store now, decrypt later". Da insbesondere eingestufte Informationen in vielen Fällen für Jahrzehnte vertraulich bleiben sollen, ist dies eine ernstzunehmende Bedrohung.

Bereits jetzt vor Quantencomputern geschützt

Die gute Nachricht ist, dass neue, Quantencomputer-resistente Verfahren der sogenannten Post-Quanten-Kryptografie (PQC) bereits in den Startlöchern stehen, international evaluiert werden und im Hochsicherheitsumfeld in Deutschland auch schon eingesetzt werden.

Auf diesem Gebiet ist secunet maßgeblich aktiv: Als IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland stellt secunet seit vielen Jahren Technologie her, die hoch eingestufte Daten bis zum Grad GEHEIM schützt und unter anderem von der Bundeswehr sowie von Bundesministerien mit besonderen Sicherheitsanforderungen wie z. B. dem Bundesministerium für Verteidigung genutzt wird. In Deutschland stellt SINA den De-facto-Standard für Verschlüsselungen auf diesem hohen Sicherheitslevel dar. Zentrale Produkte dieses Portfolios hat secunet bereits mit PQC-Elementen ausgestattet:

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den SINA Communicator H, der abhörsichere Sprachkommunikation sowie viele weitere sichere Kommunikationsfeatures bietet,

das hochsichere VPN-Gateway SINA L3 Box H,

den Arbeitsplatzrechner SINA Workstation H Client V, der eine einzigartige Kombination von performanter Kryptografie und hoher Rechenleistung liefert, sowie

den gehärteten Laptop SINA Workstation H R RW14, der für den Einsatz unter extremen Bedingungen konzipiert ist.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat diese SINA Komponenten als erste Verschlüsselungsprodukte mit PQC in Deutschland für die Geheimhaltungsstufe GEHEIM zugelassen. Im europäischen Vergleich ist Deutschland damit Vorreiter bei Kryptogeräten, die bereits heute mit PQC arbeiten.

Sicherheit per Quantenphysik

Darüber hinaus werden derzeit weitere Technologien evaluiert, welche die Kommunikation mit hochsensiblen Daten künftig zusätzlich absichern könnten. Dazu gehört etwa das Forschungsgebiet der Quantenkommunikation. So wie der Quantencomputer basiert sie auf der Quantenphysik und macht sich das bizarre Phänomen der "Verschränkung" zunutze: Zwei oder mehr Teilchen können sich als Gesamtsystem verhalten, auch wenn sie weit voneinander entfernt sind. Nehmen sie bei einer Messung spontan einen Zufallswert an, ist dieser bei verschränkten Teilchen korreliert - auch wenn sie durch eine Distanz von vielen Kilometern getrennt sind.

In Quantencomputern wird Verschränkung genutzt, um die Qubits zu verbinden. In der Quantenkommunikation hingegen kann man den Effekt nutzen, um zwischen zwei Punkten, klassischerweise Alice und Bob genannt, zufälliges, aber identisches symmetrisches Schlüsselmaterial auszutauschen, das noch dazu abhörsicher ist. Das Verfahren wird Quantum Key Distribution (QKD) genannt. Zukünftig könnten z. B. VPN-Gateways das mittels QKD ausgetauschte Schlüsselmaterial auslesen und als zusätzlichen Schutz verwenden.

Praktische Herausforderungen

Können die Probleme rund um die Bedrohung durch Quantencomputer allein durch QKD gelöst werden? Bisher nicht, denn in der Praxis stellen sich aktuell eine ganze Reihe von Herausforderungen. So setzt QKD bislang eine dedizierte Glasfaserleitung voraus, Verbindungen zu mobilen Geräten wie Laptops oder Telefonen können vorerst nicht durch die Technologie abgesichert werden. Zudem schwankt die Rate der ausgetauschten Schlüssel beispielsweise bei Vibrationen oder Temperaturveränderungen der Glasfaser. Außerdem ist die Reichweite begrenzt: Aktuell liegt sie bei ca. 100 Kilometern per Glasfaser. Zudem ist die Sicherheit der aktuellen Implementierungen noch nicht nachgewiesen.

Dennoch beteiligt sich secunet seit 2021 gemeinsam mit seinem langjährigen Forschungspartner, der TU Ilmenau, an dem Projekt MuQuaNet, einem Quantenkommunikationsnetz zu Forschungs- und Evaluierungszwecken im Großraum München. Getrieben wird das Projekt durch die Universität der Bundeswehr in München (UniBw M). Untersucht werden nicht nur QKD, sondern auch weitere Verfahren. Dazu gehören drei interessante Konzepte, die auch kombiniert werden können: das IKE-Proxy-Konzept, der Business Trip Key Exchange (BTKE) sowie Multipath Key Reinforcement (MKR).

Zusätzliche Absicherung durch innovative Technologie

IKE-Proxy verbessert die gängige Praxis, dass Datenpakete vor dem Versenden über ungesicherte Netze zusätzlich verschlüsselt werden. So entsteht eine sogenannte Second-Line-of-Defence, welche zunächst durch einen Angreifer gebrochen werden muss. Neu ist, dass gleich mehrere unterschiedliche Schlüsselquellen verwendet werden können, auch QKD wäre dafür eine Option. Ein Angreifer müsste sämtliche verwendeten Schlüsselquellen durchgängig kompromittieren, andernfalls kann er die Verbindung - auch zukünftig - nicht erfolgreich abhören.

Beim Business Trip Key Exchange (BTKE) fungieren Personen als Schlüsselkurier und sind physisch zwischen verschiedenen Orten eines Netzwerks unterwegs, um neue Schlüssel zu verteilen. Dies geschieht ohne aktives Zutun der Reisenden, beispielsweise wenn sie ohnehin zu anderen Standorten ihrer Organisation reisen. Der Rest funktioniert automatisiert.

Schließlich kann durch Multipath Key Reinforcement (MKR) ein flächendeckender, regelmäßiger, automatisierter und gleichzeitig sicherer Schlüsselaustausch bewerkstelligt werden. Dabei wird regelmäßig - mehrmals am Tag oder gar mehrmals in der Stunde - Schlüsselmaterial über verschiedene Pfade ausgetauscht. Einer davon kann ein QKD-Pfad sein. Ein Angreifer müsste nicht nur einen, sondern sämtliche verwendeten Pfade erfolgreich abhören, um die Kommunikation mitlesen zu können.

Fazit: PQC und ihre Helfer

In der beginnenden Ära des Quantencomputers bleibt es die vorrangige Aufgabe für die nächsten Jahre, hoch eingestufte Daten und Netzwerke mittels PQC-Verfahren abzusichern. secunet liefert bereits die passende Technologie, so dass Deutschland schon recht weit vorangekommen ist. Parallel lohnt sich die Erforschung weiterer Verfahren, die voraussichtlich ebenfalls einen Beitrag zum quantenresistenten Netzwerk der Zukunft leisten können und so vielleicht für das entscheidende Quäntchen Sicherheit sorgen können.

SPOTLIGHT

Social Days

Vom Schreibtisch an die Schaufel

Wenn IT-Expert*innen während der Arbeitszeit in die Rolle von Erziehenden schlüpfen und mit Kindern einen Ausflug in den Streichelzoo unternehmen, dann kann das nur eines bedeuten: Bei secunet stehen die Social Days an!

Nach dem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Jahr an den vier großen Standorten in Berlin, Dresden, Essen und München hat secunet dieses Jahr zusätzlich auch seinen Mitarbeitenden in Bonn, Eschborn, Hamburg und Hannover ermöglicht, sich im Rahmen ihrer Arbeit sozial zu engagieren. Mit Erfolg: Knapp 150 Mitarbeitende haben im April und Juni an den insgesamt 13 sozialen Projekten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit teilgenommen und die Einrichtungen somit zusätzlich zur finanziellen Spende tatkräftig unterstützt. Gemeinsam wurden Gärten verschönert, Wände gestrichen, Fußballturniere ausgetragen und auf Ausflügen einzigartige Erfahrungen mit den Kindern gesammelt.

Und egal ob Ausflug oder Hands-On-Projekt, die Rückmeldungen sprechen für sich: "Was ich schön finde ist, dass jeder auf diesem Weg im Kleinen unterstützen kann", so ein Teilnehmer. "Das Strahlen in den Augen der Kinder ist es auf jeden Fall wert", so ein anderer. Und nicht nur die Kinder profitieren von dem Einsatz: "Ich konnte dieses Jahr selbst erleben, welche Energie eine solche Teamarbeit abseits des regulären Arbeitsumfelds hervorruft", sagt Axel Deininger, Vorstandsvorsitzender von secunet und dieses Jahr in München selbst aktiv. "Das werden wir in jedem Fall fortführen!"

Die secunet-Aktie

Aktienmarktentwicklung

Das Börsenjahr 2024 war geprägt von Rekorden mit neuen Höchstständen bei gleichzeitigen Rezessionssorgen, insbesondere in Deutschland. Viele Indices erreichten neue Höchststände: Der S & P 500 notierte erstmals über 6.000 Punkte, der Technologieindex NASDAQ-100 erreichte ebenso wie der DAX die Marke von 20.000 Punkten, Dow Jones und Nikkei 225 übersprangen die Marke von 40.000 Punkten. Hingegen entwickelten sich die Leitzinsen 2024 nach unten. Noch im Dezember 2024 senkte die EZB den Leitzins, so dass Tages- und Festgeldanlagen weiter an Attraktivität gegenüber der Aktienanlage verloren. Der Anstieg an den Aktienmärkten war mit Blick auf das erfolgreiche Börsenjahr 2023 und mit Blick auf die weiterhin schwierigen geopolitischen Rahmenbedingungen überraschend. Auch in den USA tauchten immer wieder Ängste vor einem Abschwung auf. Die Fed steuerte mit Zinssenkungen dagegen.

In Deutschland erreichte der deutsche Leitindex DAX im Dezember 2024 ein Rekordhoch von 20.522 Punkten. Er schloss zum Jahresende mit 19.909,14 Punkten und damit einem Jahresplus von rund 19 %. Im Gegensatz dazu blieb der Nebenwerte-Index SDAX deutlich dahinter zurück und schloss mit einem Minus von 1,8 % auf 13.711,33 Punkte. Damit lag der SDAX weit entfernt von seinem im November 2021 erreichten Rekordhoch von 17.450 Punkten. Der Technologieindex TecDAX entwickelte sich mit einem Plus von 2,78 % positiv während der MDAX bei einem Minus von 5,7 % lag. Der Index repräsentiert den deutschen Mittelstand, der industrie- und exportorientiert ist und dadurch besonders unter der schwachen Konjunktur litt, während die großen DAX-Unternehmen stärker international aufgestellt sind.

Die secunet-Aktie

Die secunet-Aktie ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und wird an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt. Derzeit ist die secunet-Aktie in keinem Index der DAX-Familie notiert. In der Rangliste aller börsennotierten Unternehmen in Deutschland nahm secunet zum Jahresende Platz 167 ein.

Die Aktie der secunet Security Networks AG (im Folgenden: secunet AG) startete mit einem Kurs von 147,60 Euro in das Jahr 2024. Anfang März erreichte sie ihren Jahreshöchststand von 176,20 Euro. Bis Mitte Oktober fiel der Kurs auf einen Tiefstand von 90,20 Euro. Infolge der guten Geschäftsentwicklung und der Anhebung der Jahresprognose erholte sich die Aktie danach und schloss zum Jahresende bei 118,20 Euro. Insgesamt bedeutet dies eine Jahresperformance von knapp -20 %.

Auf Xetra wurden 2024 durchschnittlich 3.056 secunet-Aktien pro Tag gehandelt (Vorjahr: 3.083 Aktien). Der durchschnittliche Tagesumsatz betrug 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro).

Dividende und Dividendenvorschlag

Zu den Grundsätzen von secunet gehört es, die Aktionäre am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Die stetige Dividendenpolitik wurde fortgesetzt und erneut 50 % des Bilanzgewinns (entspricht dem auf die Aktionäre entfallenden handelsrechtlichen Ergebnis nach Steuern) ausgeschüttet. Dementsprechend belief sich die Dividende auf 2,36 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie. Dies bedeutet eine Gesamtausschüttung von 15,3 Mio. Euro.

Für das Geschäftsjahr 2024 werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 28. Mai 2025 vorschlagen, die kontinuierliche Dividendenpolitik fortzusetzen, was einer Dividendenausschüttung von 2,73 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie entspricht. Dies entspricht einer Gesamtausschüttung von 17,6 Mio. Euro.

Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der secunet AG fand am 23. Mai 2024 als Präsenzveranstaltung in Essen statt. Bei der Versammlung waren rund 86 % des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten (Vorjahr: 85 %). Die anwesenden Aktionäre stimmten allen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zu. Die Ergebnisse und Unterlagen sind auf der Webseite abrufbar: https:/​/​www.secunet.com/​ueber-uns/​investoren/​hauptver-sammlung.

Aktionärsstruktur

Das Grundkapital der secunet AG beträgt 6.500.000 Euro und ist eingeteilt in 6.500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Die im Umlauf befindlichen Anteile betragen unverändert 6.469.502 Aktien. Jede im Umlauf befindliche Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme sowie im Falle einer Ausschüttung einen gleichwertigen Dividendenanspruch. Es existieren keine Aktienoptionsprogramme bzw. Wandelanleihen, durch die der Aktienanteil verwässert werden könnte.

Die Giesecke + Devrient GmbH, München, ist seit 2004 unmittelbar an der secunet AG beteiligt. Zum 31. Dezember 2024 betrug der Anteil 75,12 %. Der Streubesitz lag bei 24,41 % und verteilte sich auf eine regional breit gestreute Aktionärsstruktur. Weitere 0,47 % der Aktien (30.498 Stück) werden von der secunet AG selbst gehalten.

Aktionärsstruktur

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Giesecke + Devrient GmbH 75,12 %
Eigene Aktien 0,47 %
Streubesitz 24,41 %

Angaben gemäß vorliegender Stimmrechtsmitteilungen zum 31. Dezember 2024

Am 8. Februar 2024 erhielt secunet Stimmrechtsmitteilungen von den Eigentümern der der Giesecke + Devrient GmbH, Celia, Marian, Sylvius und Gabriel von Mitschke-Collande. Es gab 2024 keine Mitteilung über den Erwerb von Finanzinstrumenten der secunet AG (sog. Managers' Transactions) von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehenden Personen, die der Meldepflicht unterliegen.

Kommunikation mit dem Kapitalmarkt

secunet legt Wert auf eine zeitnahe, offene und transparente Kommunikation mit dem Kapitalmarkt und anderen Stakeholdern. Im Berichtsjahr gab es zahlreiche persönliche Kontakte zu bestehenden und potenziellen Investoren sowie Finanzanalysten. secunet bietet außerdem einen Newsletterservice an, der auch von vielen Privataktionären genutzt wird. Anlässlich der Veröffentlichung von Finanzberichten fanden zudem regelmäßig Videokonferenzen statt, in denen der Vorstand über die Geschäftsentwicklung berichtete und Fragen der Teilnehmer beantwortete.

Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden zeitnah in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht und auf der Unternehmenswebsite (www.secunet.com) bereitgestellt. Dazu zählen unter anderem Finanzergebnisse, Pressemitteilungen, Ad-hoc-Mitteilungen sowie Informationen zur Hauptversammlung und zu Stimmrechtsmitteilungen. Darüber hinaus bietet die Website einen Finanzkalender, der sämtliche wichtige Veröffentlichungs- und Veranstaltungstermine übersichtlich darstellt. secunet wird angesichts der weiterhin erfolgreichen Unternehmensentwicklung 2025 die Investor-Relations-Aktivitäten ausbauen, um den Bekanntheitsgrad des Unternehmens zu erhöhen.

Analysten-Coverage

Ein Bestandteil der Kapitalmarktkommunikation ist der kontinuierliche und transparente Dialog mit Finanzanalysten. secunet wurde zum 31. Januar 2025 von vier Analysten verschiedener Banken und Researchhäuser beobachtet, welche allesamt die Aktie zum Kauf empfahlen.

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Institut Analyst Empfehlung Kursziel
in Euro
mwb Research Alexander Zienkowicz Kaufen 185
Dr. Kalliwoda Research Dr. Norbert Kalliwoda Kaufen 258
Hauck Aufhäuser Finn Kemper Kaufen 123
Warburg Research Hannes Müller Kaufen 210

Angaben per Stand 31. Januar 2025

Kursentwicklung 1. Januar 2024 - 31. Dezember 2024

Index, Kurs 1. Januar 2024 = 100

Kennzahlen und Handelsdaten

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2024 2023
Kurs Jahresbeginn (Xetra) Euro 147,60 197,60
Kurs Jahresende (Xetra) Euro 118,20 146,80
Höchstkurs (Xetra) Euro 176,60 256,00
(7.3.2024) (15.6.2023)
Tiefstkurs (Xetra) Euro 90,20 124,40
(17.10.2024) (2.11.2023)
Jahresentwicklung % -20 -29
Marktkapitalisierung (31.12.) in Mio. Euro 764,69 949,72
Ø Umsatz je Handelstag (Xetra) Stück 3.056 3.083
Ø Umsatz je Handelstag (Xetra) Euro 383.895 597.794

Stammdaten und Indizes

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ISIN /​ WKN DE0007276503 /​ 727650
Grundkapital 6.500.000 Euro
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien 6.469.502 Stück
Aktiengattung Nennwertlose Inhaberaktien
Beginn der Börsennotierung 9. November 1999
Börsensegment Prime Standard Frankfurter Wertpapierbörse
Designated Sponsor ODDO BHF Corporates & Markets AG, Frankfurt am Main
Zahlstelle Commerzbank AG, Frankfurt am Main

Erklärung zur Unternehmensführung

Für die secunet Security Networks AG haben eine wirkungsvolle und transparente Organisation sowie eine verantwortungsbewusste und verlässliche Unternehmensführung einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage dafür ist, dass sich das Unternehmen nachhaltig erfolgreich am Markt behaupten kann.

Der Begriff Corporate Governance bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Dieser muss nach breiter Auffassung darauf ausgerichtet sein, dass Vorstand und Aufsichtsrat für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung sorgen. Empfehlungen und Anregungen, wie dieser Anspruch bei der Führung und Kontrolle von Unternehmen umgesetzt werden kann, sind im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zusammengefasst. Der Kodex soll das Vertrauen von Anlegern, Kunden, Mitarbeitern und Öffentlichkeit in deutsche börsennotierte Unternehmen stärken.

Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen daher regelmäßig die Umsetzung des DCGK bei der secunet Security Networks AG. Auch im Geschäftsjahr 2024 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft intensiv mit den Empfehlungen und Anregungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 auseinandergesetzt. Auf Basis dieser Beratungen wurde die weiter unten aufgeführte Entsprechenserklärung zum DCGK verabschiedet. Sie ist dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht und wird, sofern dies erforderlich ist, unverzüglich aktualisiert.

Die secunet Security Networks AG gibt gemäß §§ 289f HGB und 315d HGB die folgende Erklärung zur Unternehmensführung ab:

Leitungs- und Kontrollstruktur

Die secunet Security Networks AG unterliegt dem deutschen Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie den Regeln der eigenen Satzung. Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt sie über eine dualistische Leitungs- und Kontrollstruktur, die sich in den Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Für grundlegende Entscheidungen in der Gesellschaft ist die Hauptversammlung zuständig.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gem. § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. Entsprechend der Empfehlungen des DCGK erfolgte die Wahl der Anteilseignervertreter im Wege der Einzelwahl. Mitglieder des Aufsichtsrats sind derzeit Dr. Ralf Wintergerst (Aufsichtsratsvorsitzender), Jan Thyen (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Peter Zattler, Jörg Marx (Vertreter der Arbeitnehmer), Gesa-Maria Rustemeyer (Vertreterin der Arbeitnehmer) und Prof. Dr. Günter Schäfer. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats, einschließlich der Dauer der Zugehörigkeit, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Unternehmen.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er erörtert die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand und billigt den Jahresabschluss der secunet Security Networks AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und seiner eigenen Prüfung. Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der internen Revision sowie die Abschlussprüfung.

In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt weiter die Bestellung der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat beschließt das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder und setzt die konkrete Vergütung in Übereinstimmung mit dem System fest. Er legt die Zielvorgaben für die variablen Vergütungsbestandteile fest und überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Wesentliche Vorstandsentscheidungen - zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen - sind an seine Zustimmung gebunden. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht ist.

Der Aufsichtsratsvorsitzende wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt. Er koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat strebt an, die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeit laufend zu verbessern. Die Effizienzprüfung bzw. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats findet jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres statt. Zur Selbstbeurteilung beantwortet jedes Mitglied des Aufsichtsrats einen strukturierten Fragebogen zu den einzelnen Aspekten der Effizienz. Im Rahmen der bilanzfeststellenden ersten Sitzung im Geschäftsjahr werden die Ergebnisse einschließlich möglicher Verbesserungsvorschläge erörtert. Im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat eine solche interne Selbstbeurteilung auf Grundlage eines von einem externen Dienstleister ausgewerteten Fragenkatalogs durchgeführt und deren Ergebnisse in seiner Sitzung am 20. März 2024 intensiv erörtert. Die Ergebnisse der Selbstbeurteilung bestätigen eine professionelle, konstruktive und von Offenheit geprägte Zusammenarbeit im Aufsichtsrat, in dessen Ausschüssen und mit dem Vorstand. Ebenso bestätigen die Ergebnisse eine effiziente Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen und ausreichende Ressourcen des Aufsichtsrats sowie eine angemessene Informationsversorgung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Ergebnisse der Selbstbeurteilung und die damit einhergehenden Empfehlungen führen zur stetigen Optimierung der Aufsichtsratstätigkeit. Grundsätzlicher Veränderungsbedarf ist nicht erkennbar.

Bei den Vorschlägen zur Wahl des Aufsichtsrats wird auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet, die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind. Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG hat für seine Zusammensetzung zudem konkrete Ziele benannt und dabei auf Diversität und Fachkompetenz geachtet. Mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder sollen zukünftig von Frauen besetzt sein. Ziel des Kompetenzprofils ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten des secunet- Konzerns als wesentlich erachtet werden. Weiterhin soll jedenfalls ein Aufsichtsratsmitglied über besondere, langjährige Erfahrungen im Ausland verfügen, die es aufgrund einer Tätigkeit im Ausland oder seiner ausländischen Herkunft erworben hat. Das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium enthält zudem Expertise-Anforderungen in Fragen der Nachhaltigkeit. Darüber hinaus ist für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze von 70 Jahren vorgesehen.

Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen die vorgenannten Ziele für die Zusammensetzung und achten gleichzeitig darauf, das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums zu erfüllen. Die Amtszeiten der Herren Dr. Wintergerst, Dr. Zattler, Dr. Legge und Prof. Dr. Schäfer endeten jeweils mit Beendigung der Hauptversammlung vom 23. Mai 2024. Herr Dr. Legge stand nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung, Herr Dr. Wintergerst, Herr Dr. Zattler und Herr Prof. Dr. Schäfer wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 wieder zu Aufsichtsratsmitgliedern gewählt. Aufgrund des Vorschlags des Aufsichtsrats hat die Hauptversammlung am 23. Mai 2024 Herrn Jan Thyen als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats (Anteilseignervertreter) gewählt. Der Aufsichtsrat erfüllte in seiner Zusammensetzung vor und nach den Aufsichtsratswahlen 2024 die Vorgaben des Kompetenzprofils, mit Ausnahme der Geschlechterquote von 30 Prozent. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügten und verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie waren und sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut und verfügten und verfügen über die für die Gesellschaft wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.

Die nachstehende Qualifikationsmatrix zeigt den Stand der Umsetzung der Ziele des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats.

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Internationalität und Kapitalmarkt Forschung & Entwicklung /​ Technologie Produktion /​ Marketing /​ Vertrieb /​ Digitalisierung Branchen /​ Märkte Rechnungslegung Controlling /​ Risikomanagement
Dr. Wintergerst X X X X
Dr. Zattler X X X X
Thyen X X X
Prof. Dr. Schäfer X X X
Rustemeyer X X
Marx X X X
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Governance /​ Compliance Nachhaltigkeit
Dr. Wintergerst X X
Dr. Zattler X X
Thyen X X
Prof. Dr. Schäfer X
Rustemeyer X X
Marx X

Weiter sollen dem Aufsichtsrat gem. Ziffer C.6 des DCGK auf Anteilseignerseite eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl von Mitgliedern angehören, die von der Gesellschaft, deren Vorstand und dem kontrollierenden Aktionär unabhängig sind. Der Aufsichtsrat ist insbesondere unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur und der Größe des Gesamtgremiums zu der Einschätzung gelangt, dass ein in diesem Sinne unabhängiger Anteilseignervertreter angemessen ist und dass das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Peter Zattler diese Voraussetzungen erfüllt. Damit wird durch Herrn Dr. Zattler auch der Empfehlung nach Ziffer C.9 des DCGK entsprochen. Diese besagt, dass im Falle eines kontrollierenden Gesellschafters (hier erfüllt durch die Mehrheitsbeteiligung der Giesecke + Devrient GmbH, München, an der secunet Security Networks AG) und einer Aufsichtsratsgröße von sechs oder weniger Mitgliedern, mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein soll.

Des Weiteren sollen gem. Ziffer C.7 des DCGK mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dabei soll die Anteilseignerseite gem. Ziffer C.7 des DCGK, wenn sie die Unabhängigkeit ihrer Aufsichtsratsmitglieder von Vorstand und Gesellschaft einschätzt, insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds (i) in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war, (ii) aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von diesem abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat (zum Beispiel als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater), (iii) ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder (iv) dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört.

Sofern einer oder mehrere der vorgenannten Indikatoren erfüllt sind und das betreffende Aufsichtsratsmitglied dennoch als unabhängig angesehen wird, soll dies gemäß Ziffer C.8 des DCGK in der Erklärung zur Unternehmensführung begründet werden. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind entsprechend der Empfehlung nach Ziffer C.7. des DCGK mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand und zwar Herr Dr. Ralf Wintergerst, Herr Jan Thyen und Herr Dr. Peter Zattler. In dieser Einordnung hat der Aufsichtsrat auch berücksichtigt, dass Herr Dr. Zattler dem Aufsichtsrat seit 2004 angehört. Er erfüllt daher mit einer Zugehörigkeitsdauer von mehr als zwölf Jahren einen der vorgenannten Indikatoren, sodass - entsprechend der Empfehlung nach Ziffer C.8 des DCGK - in der Erklärung zur Unternehmensführung begründet werden soll, weshalb Herr Dr. Zattler dennoch als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied angesehen wird. Herr Dr. Zattler nimmt seine Aufgaben mit großer Sorgfalt und in konsequenter Ausrichtung am Unternehmensinteresse der secunet Security Networks AG wahr. Mit Ausnahme seiner Zugehörigkeitsdauer bestehen keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dr. Zattler zu der Gesellschaft oder deren Vorstand oder andere Anhaltspunkte, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. Interessenkonflikte sind überdies in der Vergangenheit nicht aufgetreten. Allein aus der Dauer der Zugehörigkeit auf mangelnde Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand zu schließen, wäre nach der Auffassung des Aufsichtsrats vor diesem Hintergrund verfehlt.

Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungs- sowie einen Technologie- und Innovationsausschuss eingerichtet. Jeder Ausschuss setzt sich aus zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die entsprechenden Tätigkeiten.

Zum 31. Dezember 2024 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Herr Dr. Zattler (Vorsitzender), Herr Jan Thyen und Frau Gesa-Maria Rustemeyer. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Zattler, verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als CFO der Giesecke + Devrient GmbH bis Ende April 2024 über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung und ist zudem als unabhängig anzusehen. Ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses, Herr Jan Thyen, verfügt aufgrund seiner Tätigkeit als Mitglied der Geschäftsführung und CFO der Giesecke + Devrient GmbH sowie seiner vorherigen Positionen bei der Giesecke + Devrient GmbH über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung, insbesondere in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagement-Systemen. Der Prüfungsausschuss prüft die Rechnungslegung und überwacht den Rechnungslegungsprozess, befasst sich mit der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Auf Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers macht der Prüfungsausschuss Vorschläge zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses und unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Wahl des Abschlussprüfers. Er erteilt den Prüfungsauftrag für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte fest und prüft die Qualität der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulässigkeit und den Umfang von Nichtprüfungsleistungen und erteilt einen etwaigen Prüfungsauftrag zur Nachhaltigkeitserklärung.

Dem Technologie- und Innovationsausschuss gehörten zum 31. Dezember 2024 folgende Mitglieder an: Herr Dr. Ralf Wintergerst (Vorsitzender), Herr Prof. Dr. Günther Schäfer und Herr Jörg Marx. Der Technologie- und Innovationsausschuss beschäftigt sich mit der Geschäftsstrategie, neuen Produkten und wesentlichen Technologiefragen.

Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet. Dieser ist nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht notwendig, da der Aufsichtsrat nur aus sechs Mitgliedern besteht und die Errichtung eines gesonderten Nominierungsausschusses die Effizienz bei der Benennung geeigneter Kandidaten für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht erhöhen würde.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, und zwar dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Axel Deininger, Herrn Torsten Henn, Herrn Dr. Kai Martius und Frau Jessica Nospers. Herr Pleines ist Ende Mai 2024 vertragsgemäß aus dem Vorstand ausgeschieden.

Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse und vertritt die Gesellschaft. Er orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Insbesondere legt er die Grundsätze der Unternehmenspolitik fest und ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle und Führung der Unternehmens- und Geschäftsbereiche verantwortlich. Bestimmte Maßnahmen, die in der Geschäftsordnung für den Vorstand beschrieben sind, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartalsmitteilungen und der Halbjahresfinanzberichte des Unternehmens, der Jahresabschlüsse der secunet Security Networks AG und der Konzernabschlüsse.

Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind, wird der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.

Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen

In der Sitzung am 25. Mai 2022 hat der Aufsichtsrat für den Umsetzungszeitraum bis zum 30. Juni 2027 für sich eine Zielgröße für den Frauenanteil von 33 Prozent festgelegt, was dem Ziel entspricht, zwei Frauen in den Aufsichtsrat wählen zu lassen.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2022 eine Zielgröße für den Frauenanteil von einer Frau im Vorstand der Gesellschaft für den Umsetzungszeitraum bis zum 26. Mai 2027 beschlossen. Aktuell ist seit dem 1. Juni 2024 im Vorstand mit Frau Nospers eine Frau vertreten.

In seiner Sitzung am 15. Juni 2022 hat der Vorstand für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2027 folgende Zielgrößen festgelegt: Für die erste Führungsebene 25 Prozent und für die zweite Führungsebene 15 Prozent.

Für die Gesellschaft bleibt es weiterhin herausfordernd, mehr Frauen für Führungsaufgaben zu gewinnen. Im Geschäftsfeld der IT Security ist der relative Anteil an Frauen geringer als in anderen Branchen, auch aufgrund des relativ niedrigen Anteils von MINT-Absolventinnen. Im Hinblick auf die Größe des Unternehmens, die begrenzte Anzahl von Führungspositionen und die damit einhergehende geringe Fluktuation hält der Vorstand weitergehende Zielvorgaben derzeit für nicht realistisch. Der Vorstand bekräftigt aber, dass er im Rahmen des Möglichen auf eine höhere Beteiligung von Frauen in Führungspositionen hinwirken möchte.

Diversität und langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand

Diversität wird bei der secunet Security Networks AG als weit gefasster Ansatz verstanden, der neben Alter und Geschlecht insbesondere die berufliche Qualifikation und Erfahrung sowie die kulturelle Herkunft umfasst. Eine diverse Zusammensetzung des Vorstands dient dem Ziel, den nachhaltigen Erfolg der secunet Security Networks AG durch Berücksichtigung vielfältiger, sich ergänzender Merkmale zu gewährleisten. Ferner hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 67 Jahren für Vorstandsmitglieder beschlossen. Die derzeitige Zusammensetzung des Vorstands setzt nach Ansicht des Aufsichtsrats das vorstehend beschriebene Diversitätskonzept weitestgehend um, insbesondere decken die Vorstandsmitglieder ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Bildungshintergründen ab, die angesichts der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft als wesentlich erachtet werden. Zudem wurde das Ziel, eine Frau in den Vorstand zu wählen, zum 1. Juni 2024 erreicht. Für den Aufsichtsrat wird auf das bereits dargelegte Kompetenzprofil verwiesen.

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Hierbei werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes und des DCGK die vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand sowie das vorstehende Diversitätskonzept berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und konkreter Qualifikationsanforderungen entwickelt der Aufsichtsrat ein Anforderungsprofil, auf dessen Basis eine Auswahl möglicher Kandidaten erfolgt. Mit diesen Kandidaten werden im weiteren Schritt strukturierte Gespräche geführt, auf deren Grundlage der Aufsichtsrat, gegebenenfalls unter Mitwirkung externer Berater, einen Beschluss fasst.

Corporate Governance Guidelines

Die Grundlage unserer Gesellschaft bildet die Satzung der secunet Security Networks AG. Die Satzung der Gesellschaft ist, gemeinsam mit der aktuellen und den vorjährigen Entsprechenserklärungen sowie weiteren Unterlagen zur Corporate Governance, im Internet unter www.secunet.com im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance abrufbar.

Der Vorstand hat für den secunet-Konzern jeweils einen Verhaltenskodex für Mitarbeitende sowie Lieferanten und Geschäftspartner eingeführt, die im Internet unter www.secunet.com im Bereich >> Über Uns >> Unternehmen >> Corporate Compliance abrufbar sind. Die Verhaltenskodizes fassen die Geschäftsgrundsätze, Prinzipien und Werte des secunet-Konzerns zusammen und bilden ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs des secunet-Konzerns. Sie regeln Verhaltensstandards für den Umgang mit allen wirtschaftlichen, juristischen und moralischen Herausforderungen des Geschäftsalltags und sollen einen Maßstab und eine Hilfe sein für die Zusammenarbeit innerhalb des Konzerns sowie mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern bzw. Dritten. Ebenfalls geregelt ist das Verhalten beim Handel mit secunet-Aktien, davon abgeleiteten Derivaten und weiteren Finanzinstrumenten. Für Fragen, die sich im Umgang mit den Verhaltenskodizes ergeben, hat die Gesellschaft ein Compliance Office eingerichtet.

Mit einem konzernweiten Compliance-Managementsystem bündelt die Gesellschaft Maßnahmen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards in den Bereichen Kartellrecht, Korruptions- und Geldwäscheprävention, Interessenkonflikte, Betrug /​Untreue sowie Menschenrechte. Das Compliance-Managementsystem zielt darauf ab, Regelverstößen in den genannten Unternehmensbereichen systematisch und dauerhaft vorzubeugen, sie aufzudecken und zu sanktionieren. Bei der Gesellschaft besteht ein elektronisches Hinweisgebersystem, das den Beschäftigten die Möglichkeit einräumt, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Diese Möglichkeit steht auch Dritten zur Verfügung.

Transparente Unternehmensführung und Unternehmenswerte

Transparenz der Unternehmensführung hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG einen hohen Stellenwert. Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden umfassend, regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert.

Die secunet Security Networks AG berichtet ihren Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage und stellt den Aktionären sämtliche Berichte und Informationen dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) zur Verfügung. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Wenn bei der secunet Security Networks AG Tatsachen eintreten, die geeignet sind, den Börsenkurs der Gesellschaft erheblich zu beeinflussen, werden diese im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen durch Ad-hoc-Mitteilung bekannt gemacht. Der Finanzkalender und die Ad-hoc-Mitteilungen stehen auf der Internetseite der secunet Security Networks AG (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Finanzmitteilungen zur Verfügung.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der secunet Security Networks AG können ihre Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen und dort ihr Stimmrecht ausüben. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche relevanten Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind ebenfalls auf unserer Internetseite (www.secunet.com) verfügbar.

Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Nach Durchführung eines nach Art. 16 EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführten Auswahlverfahrens hat die Hauptversammlung am 23. Mai 2024 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer der secunet Security Network AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 gewählt sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2024.

Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre mit einem Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsmitteilungen sowie auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht ist.

Weitere ausführliche Informationen zur secunet Security Networks AG sind auf unserer Internetseite (www.secunet.com) zusammengestellt.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Das seit dem 1. Januar 2024 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 gebilligt wurde, sowie der von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 gefasste Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung des Aufsichtsrats ist unter www.secunet.com im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance öffentlich zugänglich. Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 mit dem Vermerk des Abschlussprüfers finden Sie ebenfalls im vorstehend genannten Bereich.

Angaben über aktienbasierte Anreizsysteme

Im Berichtsjahr wurde im Rahmen der langfristigen variablen Vorstandsvergütung (Performance Share Plan I - PSP I) den Vorstandsmitgliedern jeweils eine Tranche virtueller Aktien (Performance Shares) zugeteilt. Außerdem wurde im Rahmen des seit dem 1. Januar 2024 geltenden mehrjährigen Sonderbonus (Performance Share Plan II - PSP II), welcher durch das von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 gebilligte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands eingeführt wurde, den Vorstandsmitgliedern (mit Ausnahme des ehemaligen Vorstandsmitgliedes Herrn Pleines) jeweils eine Tranche Performance Shares zugeteilt. Die wesentlichen Leistungskategorien und Erfolgsziele sowie die Zielerreichung des PSP I und des PSP II im Berichtsjahr sind im Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 dargestellt.

Für Mitarbeiter der Gesellschaft bestehen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme.

Meldungen über Geschäfte nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (Managers' Transactions)

Nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596 /​ 2014 sind Organmitglieder (Aufsichtsrat /​ Vorstand) und bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, Geschäfte mit secunet-Aktien oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden, sobald die Gesamtsumme der Eigengeschäfte einen Betrag von 20.000 Euro innerhalb des Kalenderjahres erreicht oder übersteigt. Die entsprechenden Meldungen werden auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >>Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Managers' Transactions gemeldet.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die secunet Security Networks AG stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, auf. Der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG erfolgt nach deutschem Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) und dem Aktiengesetz. Der Jahres- und der Konzernabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat geprüft. Vorstand und Aufsichtsrat erörtern die Konzernquartalsmitteilungen sowie den Halbjahresfinanzbericht vor der Veröffentlichung.

Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG wurden von dem durch die Hauptversammlung 2024 gewählten Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, geprüft. Die Prüfungen erfolgten nach § 317 Handelsgesetzbuch (HGB) und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der secunet Security Networks AG sind Herr Marc Fritz und Herr Dr. Marcus Falk.

Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unterrichtet.

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2024 wurden einer prüferischen Durchsicht durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.

Entsprechenserklärung gemäß §161 Aktiengesetz vom 27. November 2024

Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§ 161 AktG), einmal jährlich zu erklären, ob den amtlich veröffentlichten und zum Erklärungszeitpunkt maßgeblichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird. Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und aus welchen Gründen dies nicht der Fall ist. Diese Entsprechenserklärung ist im Volltext mit Erläuterungen im Folgenden abgedruckt. Die Entsprechenserklärung findet sich auch auf der Internetseite der secunet Security Networks AG (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance. Die in den letzten fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite dauerhaft zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG geben hiermit gemäß § 161 AktG die folgende Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ab:

Entsprechenserklärung zum DCGK 2022

Die secunet Security Networks AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 30. November 2023 sowie der dazugehörigen Ergänzungen vom 3. April 2024 und vom 19. September 2024 den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK 2022) mit nachstehenden Ausnahmen entsprochen und wird den Empfehlungen künftig mit den nachstehend genannten Ausnahmen entsprechen:

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Empfehlung D.4 DCGK 2022: Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.

Erläuterung: Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG verfügt über keinen Nominierungsausschuss. Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats auch nicht notwendig, da sich der Aufsichtsrat aus nur sechs Mitgliedern zusammensetzt. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und der Zusammensetzung des Aufsichtsrats würde die Einrichtung eines gesonderten Nominierungsausschusses die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit im Hinblick auf die Benennung von geeigneten Kandidaten für die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht erhöhen. Ein zusätzlicher Nominierungsausschuss ist daher nicht eingerichtet.

Festsetzung der Höhe der variablen Vergütungsbestandteile (Vorstandsvergütung)

Empfehlung G.7 DCGK 2022: Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder maßgebend sind.

Erläuterung: Das überarbeitete Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder der secunet Security Networks AG wurde von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 gebilligt. Das überarbeitete Vergütungssystem gilt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 und ermöglicht dem Aufsichtsrat, nach seinem Ermessen eine zusätzliche, optionale Sonderbonuskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage auf Basis eines Performance Share Plan ("PSP II") auszuloben. Der Leistungsbemessungszeitraum für den PSP II umfasst die Geschäftsjahre 2024 bis 2026. Die mindestens vier strategischen Leistungskriterien für den PSP II sind im Vergütungssystem festgelegt, wobei der Aufsichtsrat andere strategisch relevante Leistungskriterien des jeweiligen Vorstandsressorts zusätzlich oder statt der im Vergütungssystem vorgesehenen Leistungskriterien für drei Jahre festlegen kann. Die Leistungskriterien und die jeweiligen Ziel- und Schwellenwerte für die drei Geschäftsjahre 2024 bis 2026 hat der Aufsichtsrat in seiner ersten auf die Hauptversammlung folgenden regulären Sitzung am 19. September 2024 festgesetzt. Eine Festlegung der Leistungskriterien und der Ziel- und Schwellenwerte vor Beginn des Geschäftsjahres 2024 konnte mit Blick auf die Sonderbonuskomponente auf Basis eines PSP II nicht ohne den Vorbehalt der Vorlage des Vergütungssystems zur Billigung an die Hauptversammlung erfolgen, weil das zu diesem Zeitpunkt geltende Vergütungssystem noch keine Sonderbonuskomponente auf Basis eines PSP II vorsah.

Sofern in der Festlegung der Leistungskriterien sowie der Ziel- und Schwellenwerte für den PSP II im September 2024 eine Abweichung von der Empfehlung G.7 DCGK 2022 gesehen werden sollte, ist dies aus Sicht der secunet Security Networks AG angemessen, weil es um die Umsetzung einer jüngst von der Hauptversammlung gebilligten Sonderbonuskomponente geht und der Aufsichtsrat erst im September 2024 beschlossen hat, diese auf Basis des Vergütungssystems auszuloben.

Empfehlung G.8 DCGK 2022: Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.

Erläuterung: Das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder der secunet Security Networks AG sieht vor, dass der Aufsichtsrat auch nach Festsetzung der relevanten Leistungskriterien und Ziele vorübergehend von den Festlegungen des Vergütungssystems abweichen kann, wenn dies im Interesse der secunet Security Networks AG erforderlich ist, insbesondere im Fall weitreichender Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Von den möglichen Abweichungen umfasst sind u. a. die Leistungskriterien der variablen Vergütungselemente, die Gesamtmaximalvergütung sowie die Relation zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Außerdem kann der Aufsichtsrat in Bezug auf alle variablen Vergütungsbestandteile die Zielerreichungsmessung um Sondereffekte (z. B. M & A-Transaktionen, Restrukturierungsmaßnahmen) bereinigen. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die secunet Security Networks AG in einem volatilen und innovativen Marktumfeld bewegt und eine Änderung der Unternehmensstrategie - und damit der Leistungskriterien für Vorstandsmitglieder - im Interesse der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft auch innerhalb eines Bemessungszeitraums für die variablen Vergütungsbestandteile möglich sein muss. Darüber hinaus soll das Vergütungssystem auch bei tiefgreifenden Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Vorstandsmitglieder Anreizwirkung entfalten. Zudem soll auch im Fall von Sondereffekten (z. B. M & A-Transaktionen, Restrukturierungsmaßnahmen) eine nachhaltige Incentivierung des Vorstands unter beibehaltener Orientierung am Unternehmensinteresse gewährleistet werden. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass entgegen der Empfehlung in G.8 DCGK 2022 diese Flexibilität in Bezug auf die Zielwerte und Vergleichsparameter der Vorstandsvergütung sachgerecht ist.

 

Essen, den 27. November 2024

secunet Security Networks AG

Für den Vorstand

Axel Deininger

Für den Aufsichtsrat

Dr. Ralf Wintergerst

2. Lagebericht

Zusammengefasster Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen

Grundlagen des Konzerns

Der vorliegende Lagebericht fasst den Lagebericht der secunet Security Networks AG (im Folgenden "secunet AG") und den Lagebericht des secunet-Konzerns (im Folgenden "secunet") zusammen. Dies erfolgt, da die Risiken und Chancen der Muttergesellschaft sowie die voraussichtliche Entwicklung und die wesentlichen Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung untrennbar mit dem Konzern verbunden sind. Somit steht der Lagebericht der secunet AG im Einklang mit der Lage des secunet-Konzerns.

Geschäftsmodell

secunet ist eines der führenden Cybersecurity-Unternehmen in Deutschland. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. Ein zentraler Bestandteil des Portfolios sind Netzwerkkomponenten, die über hochentwickelte Verschlüsselungstechnologien verfügen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bis zur höchsten nationalen Sicherheitsstufe zugelassen sind. secunet ist IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland und Partner der Allianz für Cyber-Sicherheit.

Das Geschäft von secunet erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette von Analyse und Design über Entwicklung bis hin zu Integration, Betrieb, Wartung und Support der Lösungen. Durch den weitgehenden Einsatz von Open Source Software sowie einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Sicherheitsmechanismen werden flexible, skalierbare und hochsichere Lösungen realisiert. Diese werden in der Regel maßgeschneidert für spezifische Anwendungsszenarien in Branchen, in denen es besonders hohe Anforderungen an die Informationssicherheit gibt. Hierzu zählen vor allem der öffentliche Sektor, einschließlich nationaler und internationaler Regierungen, Ministerien und Behörden sowie regierungsähnliche Organisationen. Ebenfalls im Fokus stehen die Bundeswehr und Organisationen im Verteidigungsbereich sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Polizei und Grenzschutz. Das Unternehmen adressiert darüber hinaus Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel das Gesundheitswesen und die Industrie.

Konzernorganisation

Rechtliche Konzernstruktur

Die secunet Security Networks AG ist die Muttergesellschaft des secunet-Konzerns. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Essen, Deutschland. Sie fungiert als strategische und finanzielle Führung des Konzerns und beinhaltet einen überwiegenden Teil der operativen Geschäftsbereiche. Darüber hinaus sind konzernübergreifende Zentralfunktionen wie beispielsweise Finanzen, Rechnungswesen, Controlling, Interne Revision, Recht, Compliance, Human Resources, IT sowie Investor Relations, Sustainability und Corporate Communications zentral organisiert und werden direkt vom Vorstand verantwortet.

Die secunet AG hält sämtliche Anteile an den Tochtergesellschaften SysEleven GmbH (Sitz in Berlin), secunet International GmbH & Co. KG (Essen), secunet International Management GmbH (Essen) und stashcat GmbH (Hannover). Zu den Konzernunternehmen gehören zudem die nicht operativ tätigen secunet Inc. (Texas/​USA), finally safe GmbH (Essen) und secustack GmbH (Dresden).

In der secunet International GmbH & Co. KG sind die internationalen Vertriebsaktivitäten für die SINA Produktfamilie gebündelt. Der secunet International Management GmbH als Komplementärin der secunet International GmbH & Co. KG obliegt die Geschäftsführung der secunet International GmbH & Co. KG.

Die SysEleven GmbH ist ein deutscher Anbieter von Cloud-Infrastruktur, Cloud-Services, Managed Services und Managed Kubernetes. Das Unternehmen verfügt über eine eigene, Open-Source-basierte Cloud-Infrastruktur mit ISO27001-zertifizierten Rechenzentrumsstandorten in Deutschland (Infrastructure-as-a-Service) und stellt mit MetaKube eine Plattform für die effiziente Verwaltung und Optimierung von Rechen-, Speicher- und Netzwerkressourcen auf Basis von Kubernetes bereit (Managed Kubernetes).

Die stashcat GmbH bietet einen Business-Messenger, der ein sicheres und Datenschutz- bzw. DSGVO-konformes Messaging ermöglicht und zusätzliche sicherheitsoptimierte Kollaborations- und Videokonferenzfunktionen umfasst.

Mehrheitsaktionär mit einer direkten Beteiligung von 75,12 % und Mutterunternehmen der secunet AG ist die Giesecke + Devrient GmbH mit Sitz in München. Als strategische Holding führt die inhabergeführte Giesecke + Devrient GmbH die mit ihr verbundenen Unternehmen, darunter die secunet AG. Die Unternehmensgruppe ist international ausgerichtet und auf dem Gebiet des Banknoten- und Wertpapierdrucks sowie der Entwicklung und Herstellung von Sicherheitspapier und Banknotenbearbeitungssystemen tätig. Darüber hinaus entwickelt und fertigt die Unternehmensgruppe Magnetstreifen- und Chipkarten überwiegend für die Telekommunikationsbranche, Banken und den Bereich Gesundheitsvorsorge.

Konzernführung

Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt die secunet AG über ein dualistisches Führungssystem aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und wird vom Aufsichtsrat beraten und überwacht.

Für weitere Informationen zur Zusammensetzung und Aufgabenverteilung von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf die Erklärung zur Unternehmensführung verwiesen, die Teil dieses Berichts ist und auf der Unternehmenswebsite zur Verfügung steht. Diese beinhaltet auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG.

Standorte

Zum Jahresende 2024 verfügte der secunet-Konzern über dreizehn Standorte in Deutschland.

Geschäftstätigkeit

Das operative Geschäft des secunet-Konzerns ist in zwei Geschäftsbereiche unterteilt: den Public Sector und den Business Sector. In der Finanzberichterstattung berichtet secunet zusätzlich zur Gesamtbetrachtung des Konzerns mittels dieser Geschäftsbereiche über die operative Geschäftsentwicklung. Innerhalb der Geschäftsbereiche ist die Organisation prozessorientiert gestaltet und zielt auf eine optimale Bedienung der jeweiligen Märkte und Kunden ab.

Public Sector

Der Geschäftsbereich Public Sector betreut Kunden des öffentlichen Sektors, darunter nationale und internationale Regierungen, Ministerien und Behörden sowie regierungsähnliche Organisationen. Zu dieser Kundengruppe gehören auch die Bundeswehr und Organisationen im Verteidigungsbereich sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Polizei und Grenzschutz.

Ein zentraler Bestandteil des Produktangebots ist das IP-basierte Kryptosystem SINA ("Sichere Inter-Netzwerk Architektur"), das in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt wurde. SINA dient dem Schutz von elektronischen Informationen vor unberechtigtem Zugriff und ermöglicht die geschützte Bearbeitung, Speicherung und Übertragung von Verschlusssachen über das Internet. SINA erfüllt mit Zulassungen durch das BSI bis zur hohen nationalen Geheimhaltungsstufe GEHEIM maximale Sicherheitsstandards.

Die SINA Produktfamilie umfasst eine stetig wachsende Anzahl modularer Komponenten wie Clients, Gateways, Server und Softwaretools. Diese Komponenten kommen zur Absicherung verschiedenster Anwendungsszenarien zum Einsatz. Für militärische und behördliche Hochsicherheitsnetze, die besonders hohe Anforderungen an Datensicherheit und Belastbarkeit der Ausrüstung stellen, werden spezielle SINA Komponenten angeboten. Diese basieren auf einer gehärteten Hardwareplattform und sind für extreme Einsatzbedingungen ausgelegt.

Der Public Sector umfasst auch die Aktivitäten in den Bereichen Digitale Identitäten und Biometrie. Das Angebot beinhaltet Lösungen zur Personenidentifikation und Authentifizierung von Nutzern auf Webportalen sowie zur biometrischen Erfassung und Verifikation im Zusammenhang mit hoheitlichen Identitätsdokumenten. Hierzu gehören auch automatisierte Grenzkontrollsysteme, die einen reibungslosen und sicheren Passagierfluss an Flughäfen und anderen Grenzkontrollstationen gewährleisten.

Die Geschäftsaktivitäten der Tochtergesellschaften SysEleven GmbH und stashcat GmbH sind im Public Sector integriert. Neben dem Produktangebot umfasst der Geschäftsbereich auch ein breites Spektrum an Beratungsdienstleistungen, die von Sicherheitsanalysen (sogenannten Penetrationstests) über Sicherheitsberatung (zum Beispiel für Sicherheitsrichtlinien und deren Umsetzung) bis hin zur Unterstützung bei Zertifizierungsprozessen reichen.

Business Sector

Der Geschäftsbereich Business Sector adressiert zwei Märkte in der privaten Wirtschaft: das Gesundheitswesen und die Industrie.

Im Gesundheitsmarkt richtet secunet sein Angebot an medizinische Leistungserbringer, darunter Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Der Schwerpunkt des Angebots liegt auf der Bereitstellung verschiedener Konnektoren. Diese bieten einen sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und stellen Schnittstellen zu Applikationen wie der Elektronischen Patientenakte (EPA) und dem Elektronischen Rezept (eRezept) bereit. Zusätzlich übernehmen die Konnektoren wichtige Sicherheitsfunktionen wie das Verschlüsseln und Signieren von medizinischen Dokumenten. Auf diese Weise wird die sichere Übertragung und Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten im Rahmen digitaler Gesundheitsanwendungen gewährleistet.

Für die Industrie bietet secunet Lösungen für sicheres Edge Computing sowie Frühwarnsysteme zur Vorbeugung und Erkennung von Cyberangriffen. Der Fokus liegt insbesondere auf Produktionsunternehmen mit hohen Sicherheitsanforderungen. Ebenso werden Kritische Infrastrukturen (KRITIS) adressiert, das heißt Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, unter anderem aus den Sektoren Energie, Transport, Verkehr, Wasser sowie Finanz- und Versicherungswesen.

Wie im Geschäftsbereich Public Sector umfasst auch der Business Sector eine Vielzahl von Beratungsdienstleistungen.

Internationales Geschäft

In beiden Geschäftsbereichen liegt der geografische Schwerpunkt des Absatzes vorwiegend in Deutschland. Die Vertriebsaktivitäten von secunet im Ausland konzentrieren sich auf die Länder der Europäischen Union, EU-Organisationen sowie Verteidigungs- und Weltraumorganisationen (einschließlich Organisationen wie die NATO) und den Nahen Osten.

Beschaffung

Der secunet-Konzern verfügt über keine eigenen Fertigungsanlagen. Für die Wertschöpfung und Herstellung der Hardwareprodukte arbeitet secunet mit einer Vielzahl von Herstellungspartnern zusammen. Dabei bezieht secunet sowohl Standardprodukte von Computerherstellern, die anschließend sicherheitstechnisch veredelt werden, als auch spezielle Produkte, die im Auftrag und nach Vorgabe von secunet hergestellt werden. Bei besonders sicherheitskritischen Komponenten bevorzugt secunet Partner aus Deutschland oder der Europäischen Union. Bei der Beschaffung von Softwarekomponenten, die im Rahmen von Produkten eingesetzt werden, fokussiert sich secunet vor allem auf Open Source, also Software, deren Quellcode frei verfügbar ist und je nach der zugrundeliegenden Lizenz kommerziell verwendet werden darf.

Dem secunet-Konzern ist es besonders wichtig, dass bei der Herstellung und dem Transport der von secunet vertriebenen Produkte grundlegende Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden. Das Unternehmen achtet und unterstützt die Prinzipien der internationalen Arbeitsorganisation (ILO), des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und des UN Global Compact. Verhaltensgrundsätze in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz sowie rechtskonforme und integre Geschäftspraktiken gibt secunet an seine Lieferanten weiter. Diese Verhaltensgrundsätze sind im Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner definiert, der im Jahr 2022 aktualisiert wurde und verbindlich für alle Lieferanten und Geschäftspartner gilt. Durch diesen Kodex verpflichtet secunet seine Partner, sich an unseren Verhaltensgrundsätzen zu orientieren, sie einzuhalten und in ihrer Lieferkette weiterzugeben. Dies ist ein wesentlicher Baustein, um der sozialen, ökologischen und ökonomischen Verantwortung in der Lieferkette gerecht zu werden.

Steuerungssystem und Steuerungskennzahlen

Konzerninternes Steuerungssystem

Die Steuerung des secunet-Konzerns und der secunet AG erfolgt in Übereinstimmung mit der langfristigen Strategie sowie den kurz- und mittelfristigen Zielen. Der Vorstand trägt gemeinschaftlich die Verantwortung für die Gesamtplanung und für die Umsetzung der formulierten Ziele im Rahmen der strategischen Unternehmensentwicklung.

Der Vorstand nutzt primär finanzielle Steuerungs- und Leistungskennzahlen, um die aktuelle Geschäftsentwicklung zu bewerten und Entscheidungen für zukünftige Strategien und Investitionen zu treffen. Im jährlichen Strategieprozess werden eine interne Planung für einen mittelfristigen Zeitraum und eine Planungsrechnung für das kommende Jahr erstellt. Parallel dazu wird basierend auf der aktuellen Geschäftsentwicklung regelmäßig ein Forecast für das laufende Geschäftsjahr erarbeitet. Die Zielerreichung wird vom Vorstand durch einen Soll-Ist-Abgleich sowie mittels der Forecasts überwacht. Zudem werden auch die erzielten Fortschritte beim Erreichen der strategischen Ziele regelmäßig in den Sitzungen des Vorstands überprüft und analysiert.

Die finanziellen Steuerungs- und Leistungskennzahlen finden ebenfalls Anwendung in der Finanzberichterstattung. Eine detaillierte Darstellung ihrer Entwicklung findet sich folglich im Kapitel "Wirtschaftsbericht".

Die Unternehmenssteuerung erfolgt nicht ausschließlich auf Basis finanzieller Kennzahlen, sondern berücksichtigt auch nichtfinanzielle Leistungskennzahlen sowie branchen- und unternehmensspezifische Frühindikatoren.

Finanzielle Steuerungskennzahlen

Die bedeutsamsten finanziellen Kennzahlen für die Unternehmensteuerung und die Finanzberichterstattung sind der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (EBITDA) sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Das EBIT repräsentiert den Periodenüberschuss vor Zinserträgen, Zinsaufwendungen bzw. Finanzergebnis, Beteiligungserträgen (insbesondere HGB-Jahresabschluss) und Ertragsteuern. Es bietet eine Darstellung des operativen Ergebnisses ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und variierenden Finanzierungsaktivitäten.

Die finanziellen Steuerungskennzahlen werden sowohl auf Konzernebene als auch in den einzelnen Segmenten erfasst und überwacht. Sie bilden die Grundlage für Managementprozesse und Entscheidungsfindungen auf strategischer und operativer Ebene, beispielsweise auch für Investitions- und Akquisitionsentscheidungen.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder beinhaltet einen variablen Anteil, der von der Zielerreichung bei den finanziellen Steuerungskennzahlen abhängt. Dies wird im gesonderten "Vergütungsbericht nach § 162 AktG" detailliert beschrieben, der ebenfalls Teil des Geschäftsberichts ist.

Weitere finanzielle Leistungskennzahlen

Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung verwendet der secunet-Konzern sowohl in der Unternehmenssteuerung als auch in der Finanzberichterstattung noch weitere finanzielle Leistungskennzahlen. Im Unterschied zu den zuvor genannten sind die finanziellen Leistungskennzahlen nur nachrangig. Daher wird für diese Kennzahlen keine Prognose abgegeben.

Zu diesen Kennzahlen zählen insbesondere der Rohertrag sowie die betrieblichen Aufwendungen. Der Rohertrag, abgeleitet aus der Differenz von Umsatz und Umsatzkosten, dient als Indikator für die Wertschöpfung des Unternehmens. Die betrieblichen Aufwendungen umfassen die Ausgaben, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit anfallen. Differenziert wird zwischen Vertriebskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie allgemeinen Verwaltungskosten.

Nichtfinanzielle Leistungskennzahlen

Neben den finanziellen Steuerungs- und Leistungskennzahlen erfolgt die Steuerung des Konzerns auch anhand nichtfinanzieller Kennzahlen, die nachrangig zu den finanziellen Leistungskennzahlen sind. Der Aufsichtsrat legt jährlich verschiedene Nachhaltigkeits- und ESG-Ziele fest, üblicherweise bis zu drei. Im Jahr 2024 umfassten diese die Erhöhung der Kundenzufriedenheit im Vergleich zur Referenzgruppe durch eine Net-Promoter-Score-Erhebung, die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch die Umsetzung geeigneter Projekte und die Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes, gemessen in Tonnen pro Mitarbeiter.

Beim Net-Promoter-Score war im Jahr 2024 ein geplanter Wert von 2 vorgesehen, jedoch wurde ein besserer Wert von 17 erreicht. Beim CO 2 -Ausstoß war eine geplante Menge von 3,55 Tonnen pro Mitarbeiter vorgesehen, jedoch wurde ein deutlich besserer Wert von 1,00 Tonnen pro Mitarbeiter erzielt. Als Zielwert für die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit hat der Aufsichtsrat eine Zielerreichung von 150 % festgelegt, da es zu einer Implementierung von Maßnahmen gekommen ist. Hierdurch soll die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden, bei der eine Mitarbeiterbefragung im Jahr 2023 einen Wert von 2,35 ergeben hatte.

Für das Jahr 2025 hat der Aufsichtsrat folgende Zielgrößen festgelegt: Ein Net-Promoter-Score von 2 sowie einen CO 2 -Ausstoß von 2,09 Tonnen pro Mitarbeiter. Zusätzlich wurde mit dem Ziel der Frauenförderung eine Zielgröße von 14,4 % für den Anteil von Frauen in Führungspositionen unterhalb der ersten Führungsebene beschlossen.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder beinhaltet einen variablen Anteil, der von der Zielerreichung bei den nichtfinanziellen Leistungskennzahlen abhängt. Dies wird im gesonderten "Vergütungsbericht nach § 162 AktG" detailliert beschrieben, der ebenfalls Teil des Geschäftsberichts ist.

Branchen- und unternehmensspezifische Frühindikatoren

Nach Einschätzung des Vorstands sind die wesentlichen unternehmensspezifischen Frühindikatoren der Auftragseingang und der Auftragsbestand. Diese Kennzahlen werden monatlich erfasst und dienen als Indikation für die zu erwartende Auslastung sowie die voraussichtliche Umsatz- und Ergebnisentwicklung.

Um darüber hinaus einen Überblick über die Marktbedingungen zu erhalten, beobachtet und analysiert das Management kontinuierlich Statistiken und Prognosen zur allgemeinen konjunkturellen Entwicklung sowie zur Dynamik der IT- und IT-Sicherheitsmärkte.

Forschung und Entwicklung

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des secunet-Konzerns, der secunet AG und der SysEleven GmbH zielen darauf ab, technologische Trends frühzeitig zu identifizieren und gezielt zu adressieren. Dadurch soll die Erreichung der strategischen Unternehmensziele optimal unterstützt werden. Im Fokus steht dabei die Entwicklung neuer Produkte, die Erschließung neuer Märkte und die Gewinnung neuer Kunden. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden sowohl zu eigenen Zwecken als auch im Rahmen individueller Kundenprojekte erbracht.

Innovationsmanagement

Strategisch baut secunet seine Innovationsanstrengungen auf drei Säulen:

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Förderung der Innovationskultur durch Incentivierung von Neuentwicklungen sowie regelmäßigen und intensiven fachlichen internen Austausch und Aufbau einer Infrastruktur für Wissensmanagement;

Kooperationen und Partnerschaften mit Kunden, Lieferanten, Universitäten und Verbänden zur Erzielung von Synergien in Forschung und Entwicklung;

Organisatorische Bündelung von Kompetenzen im Produktmanagement, die die Entwicklungen vom Innovationsmanagement bis zur Erstellung marktreifer Produkte begleiten.

Mitarbeiter des secunet-Konzerns sind Mitglieder in zahlreichen nationalen und internationalen Standardisierungs- und Normierungsgremien. Die aktive Beteiligung ermöglicht eine frühzeitige Prüfung, Anerkennung und Implementierung von Innovationen in der IT. Der Vorstand ist der Ansicht, dass dies nicht nur den wertvollen Austausch von Know-how fördert, sondern auch zur kontinuierlichen Qualifikation der eigenen Belegschaft beiträgt.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Aufgrund des hohen Umsatzanteils stellt Deutschland weiterhin den wichtigsten Absatzmarkt für den secunet-Konzern dar.

Die deutsche Wirtschaft ist 2024 das zweite Jahr in Folge geschrumpft. Gemäß des Statistischen Bundesamtes sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) gegenüber dem Vorjahr um 0,2 %. Im Vorjahr hatte der Rückgang 0,3 % betragen. Diese Entwicklung spiegelt das weiterhin schwierige wirtschaftliche Umfeld wider. Geopolitische Unsicherheiten belasteten die globalen Lieferketten und dämpften das Exportwachstum. Auf nationaler Ebene stellt die Bildung einer neuen Bundesregierung sowie die Konsolidierung des Bundeshaushalts weiterhin ein Risiko für öffentliche Investitionen dar. Zusätzlich lässt die aktuelle geopolitische Sicherheitslage keine zuverlässigen Aussagen über die weitere Marktentwicklung im internationalen Umfeld zu.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Markt für Informations- und Kommunikationstechnik (ITK)

Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bildet der Gesamtmarkt für Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) eine wesentliche Rahmenbedingung und Vergleichsgrundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung des secunet-Konzerns. Hierzu existieren Marktstatistiken vom Digitalverband Bitkom.

Im vergangenen Jahr verzeichneten die Ausgaben für Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) einen Anstieg um 3,3 % auf 224,8 Mrd. Euro. Das Geschäftsklima in der Digitalwirtschaft entwickelte sich entgegen dem Trend der Gesamtwirtschaft positiv. Ein maßgeblicher Faktor für diese Entwicklung war der Markt für Informationstechnologie (IT), der für den secunet-Konzern besonders relevant ist und 2024 überdurchschnittlich um 4,4 % wuchs. Dieser Markt umfasst IT-Hardware, Software und IT-Services. Die Ausgaben für Software verzeichneten mit einem Wachstum von 9,5 % auf 46,5 Mrd. Euro den größten Zuwachs in diesem Segment. Trotz eines geringen Wachstums von 0,7 % bildet die IT-Hardware mit einem Volumen von 52,0 Mrd. Euro aktuell noch den größten Anteil des IT-Marktes, gefolgt von den IT-Services, deren Ausgaben um 3,8 % auf 51,2 Mrd. Euro stiegen (Quelle: Bitkom, IDC Dezember 2024).

Markt für IT-Sicherheit

Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Cyberangriffe wurde in Deutschland verstärkt in die IT-Sicherheit investiert. Laut aktuellen Daten des Bitkom stiegen die Ausgaben in Deutschland im Jahr 2024 auf 11,2 Mrd. Euro - ein Plus von 13,8 % gegenüber dem Vorjahr. Der Markt für IT-Sicherheit wuchs damit deutlich dynamischer als der Gesamtmarkt für Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) sowie die deutsche Gesamtwirtschaft.

Der größte Anteil der Ausgaben entfiel auf Investitionen in IT-Sicherheitssoftware, die mit rund 5,8 Mrd. Euro ein Wachstum von 17,3 % verzeichneten. Dienstleistungen rund um die IT-Sicherheit folgten knapp dahinter mit einem Anstieg um 11,4 % auf 4,4 Mrd. Euro. Die Ausgaben für IT-Sicherheits-Hardware blieben hingegen nahezu konstant und stiegen um 5,2 % auf knapp 1,0 Mrd. Euro (Quelle: e3mag.com, E3-Magazin 10. Januar 2025).

Geschäftsrisiko Cyberattacken

Cyberangriffe stellen weiterhin eine erhebliche Bedrohung für Gesellschaft und Wirtschaft dar. Der Einfluss solcher Attacken geht weit über den finanziellen Schaden hinaus und betrifft kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser, Kraftwerke, Flughäfen und Verkehrssysteme.

Laut einer Umfrage im Auftrag des Bitkom waren im vergangenen Jahr 81 % aller Unternehmen in Deutschland von Diebstahl von Daten und IT-Geräten sowie von digitaler und analoger Wirtschaftsspionage oder Sabotage betroffen - ein Anstieg um 9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (72 %). Weitere 10 % der Unternehmen vermuten entsprechende Vorfälle, was ebenfalls einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr (8 %) bedeutet. Parallel zum Anstieg der betroffenen Unternehmen hat sich auch der durch diese Angriffe verursachte Schaden deutlich erhöht. Die Gesamtsumme belief sich auf 266,6 Mrd. Euro, was einer Steigerung von rund 29 % gegenüber dem Vorjahr (205,9 Mrd. Euro) entspricht.

Dem steigenden Bedrohungsniveau durch Cyberangriffe tragen Unternehmen zunehmend Rechnung, indem sie ihre Sensibilisierung für Cybersicherheit weiter ausbauen. Das Allianz Risikobarometer 2025 zeigt, dass Cybervorfälle in Deutschland als das größte Geschäftsrisiko wahrgenommen werden - noch vor Risiken wie Betriebsunterbrechungen, Naturkatastrophen oder Änderungen von Gesetzen und Vorschriften. Diese Einschätzung spiegelt sich auch auf internationaler Ebene wider, wo Cyberangriffe ebenfalls als vorrangige Bedrohung identifiziert werden.

Zunehmende Regulierung

Das Thema IT-Sicherheit erfährt zusätzliche Unterstützung durch eine verstärkte Regulierung. Diese trägt dazu bei, dass Cybersicherheit nicht mehr nur als technische Notwendigkeit, sondern als grundlegende Geschäftsanforderung verstanden wird. Neue gesetzliche Vorgaben und internationale Standards fördern robuste Sicherheitsstrukturen und zwingen Unternehmen sowie den öffentlichen Sektor, ihre Schutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Hervorzuheben sind insbesondere Initiativen wie die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS2) und das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Deutschland, die Unternehmen in besonders kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen und Telekommunikation dazu verpflichten, höhere Sicherheitsstandards zu etablieren. Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Betreiber wesentlicher Dienste und digitale Dienstleister, ihre Cybersicherheitsvorkehrungen zu verbessern, regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls an neue Bedrohungen und Risiken anzupassen. Sie fordert zudem die Implementierung von Notfallplänen und die Meldung von Sicherheitsvorfällen an nationale Behörden. Dies sorgt für eine höhere Transparenz und eine schnellere Reaktionsfähigkeit im Falle von Cyberangriffen.

Diese Regulierungsmaßnahmen motivieren Unternehmen und den Staat, verstärkt in IT-Sicherheit zu investieren, um ihre Resilienz gegenüber digitalen Bedrohungen zu stärken. Die klare gesetzliche Verankerung stärkt das Vertrauen und führt dazu, dass Cybersicherheit als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie anerkannt wird.

Geschäftsverlauf im Jahr 2024

Geschäftsverlauf des secunet-Konzerns

Im Geschäftsjahr 2024 konnte der secunet-Konzern erstmals einen Umsatz von über 400 Mio. Euro erzielen (Vorjahr: 393,7 Mio. Euro). Bereits im Oktober hatte der Vorstand die ursprüngliche Umsatzprognose von 390 Mio. Euro angehoben; mit einem tatsächlichen erzielten Umsatz von 406,4 Mio. Euro wurde der Prognosewert noch leicht übertroffen. Insbesondere das Geschäft mit Ministerien, Behörden und dem Verteidigungssektor entwickelte sich weiterhin positiv.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte 42,5 Mio. Euro gegenüber 43,0 Mio. Euro im Vorjahr. Darin sind zusätzliche Abschreibungen auf Vorräte in Höhe von ca. 4 Mio. Euro enthalten. Trotz dieser zusätzlichen Ergebnisbelastung wurden die gesteckten Ziele erreicht und damit auch die ursprüngliche Planung erfüllt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass das Vorjahresergebnis durch eine Neubewertung der im Rahmen der Akquisition der SysEleven GmbH vereinbarten Earn Out-Klausel in Höhe von 2,6 Mio. Euro positiv beeinflusst war.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertberichtigungen (EBITDA) wurde im Geschäftsjahr 2024 mit 60,3 Mio. Euro stabil gehalten (Vorjahr: 60,4 Mio. Euro).

Wie in den Vorjahren war die Geschäftsentwicklung auch 2024 von einer ausgeprägten Saisonalität geprägt. Ein besonders starkes zweites Halbjahr trug entscheidend zur positiven Gesamtentwicklung bei.

Der Vorstand sieht das Unternehmen sehr gut positioniert, um von zukünftigen Marktchancen zu profitieren. Hierfür wurden wichtige Investitionen weiter vorangetrieben, darunter die Zulassungen für die SINA Cloud und das TI Gateway, die wichtige Meilensteine darstellen. Diese Entwicklungen bilden die Voraussetzung, um das Produktportfolio und die Kundenbasis weiter auszubauen und weiteres Wachstum zu realisieren.

Vor diesem Hintergrund bewertet der Vorstand die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2024 als erfolgreich. Das erneute Umsatzwachstum, die Profitabilität und die strategischen Fortschritte unterstreichen die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Unternehmens. Der Fokus bleibt darauf gerichtet, nachhaltiges Wachstum zu sichern und das Unternehmen weiter zu stärken.

Geschäftsverlauf der secunet AG

Die Steuerung der secunet AG erfolgt auf Basis der Kennzahlen Umsatz und EBIT. Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft hängt unmittelbar von der Entwicklung des gesamten Konzerns ab. Entsprechend galten für die Prognose der secunet AG für das Geschäftsjahr 2024 die gleichen Annahmen wie für den Konzern: Erwartet wurden ein Umsatz von rund 363 Mio. Euro und ein EBIT von etwa 46 Mio. Euro.

Die secunet AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 389,3 Mio. Euro und ein EBIT von 51,1 Mio. Euro. Damit übertraf der Umsatz die Prognose (rund 363 Mio. Euro) und den im Vorjahr erzielten Umsatz (372,4 Mio. Euro) deutlich. Das EBIT der secunet AG lag damit über den Erwartungen (etwa 46 Mio. Euro) sowie auch über dem Vorjahreswert (43,4 Mio. Euro). Einzelheiten zu diesen Entwicklungen finden sich im Abschnitt "Geschäftsverlauf des secunet-Konzerns".

Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf der secunet AG im Geschäftsjahr 2024 insgesamt als gut.

Ertragslage

Ertragslage des Konzerns

Die Gewinn- und Verlustrechnung für den secunet-Konzern nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Umsatzentwicklung

Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete der secunet-Konzern einen Umsatz von 406,4 Mio. Euro, was einem Anstieg von 3,2 % im Vergleich zum Vorjahr (393,7 Mio. Euro) entspricht. Durch das Produktgeschäft, welches den Verkauf von Hardware, Software, Wartung und Support umfasst, wurden im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 353,5 Mio. Euro erwirtschaftet (Vorjahr: 349,7 Mio. Euro). Bei der Abrechnung von Dienstleistungen konnte mit 52,8 Mio. Euro 2024 ebenfalls ein Wachstum erzielt werden (Vorjahr: 44,0 Mio. Euro).

Der geschäftliche Schwerpunkt des secunet-Konzerns lag weiterhin auf Bundesministerien, nationalen und internationalen Regierungsinstitutionen sowie Organisationen im Verteidigungsbereich. 91 % des Konzernumsatzes entfielen im Geschäftsjahr 2024 auf diese Zielgruppe (Vorjahr: 88 %). Der Geschäftsbereich Public Sector, der diese Aktivitäten abdeckt, erzielte im Berichtszeitraum einen Umsatz von 369,7 Mio. Euro, was einem Plus von 7 % im Vergleich zum Vorjahr (344,8 Mio. Euro) entspricht. Wesentlich für das Umsatzwachstum war wie in den Vorjahren ein erfolgreiches Produktgeschäft mit der SINA Produktfamilie.

Die verbleibenden 9 % des Konzernumsatzes entfielen auf den Geschäftsbereich Business Sector (Vorjahr: 12 %). Dieser bedient zwei Märkte in der privaten Wirtschaft: das Gesundheitswesen und die Industrie. Der Business Sector erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 36,7 Mio. Euro und konnte aufgrund von erhöhtem Investitionsbedarf das Niveau des Vorjahres (48,9 Mio. Euro) nicht erreichen. Für den Gesundheitsmarkt wurde eine neue Produktlinie zur Anbindung von Krankenhäusern und Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur entwickelt. Der secunet-Highspeedconnector 2.0 erhielt im Dezember 2024 erfolgreich die erforderliche Gematik-Zulassung. Sowohl auf dem deutschen Markt als auch im internationalen Geschäft verzeichnete der secunet-Konzern im Geschäftsjahr 2024 ein positives Wachstum.

In Deutschland stieg der Umsatz von 358,5 Mio. Euro im Vorjahr um 2 % auf 366,3 Mio. Euro in der aktuellen Berichtsperiode. Im internationalen Geschäft erzielte secunet einen Umsatz von 40,1 Mio. Euro, verglichen mit 35,1 Mio. Euro im Vorjahr, was einem Plus von 14 % entspricht. Der Anteil des internationalen Geschäfts am Gesamtumsatz blieb unverändert bei rund 10 %.

Der Anstieg des Konzernumsatzes resultierte aus einer erhöhten Absatzmenge sowie gesteigerten Preisen. Da der secunet-Konzern hauptsächlich im Euroraum tätig ist, waren Währungseffekte unwesentlich. Die Umsatzerlöse aus Projekten mit dem Mutterkonzern Giesecke + Devrient lagen mit 0,7 Mio. Euro weiterhin auf einem niedrigen Niveau (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro).

Auftragsbestand

Der Auftragsbestand des secunet-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 205,3 Mio. Euro und übertraf damit den Bestand im Vorjahr von 190,2 Mio. Euro. Der Auftragsbestand umfasst schwerpunktmäßig Bestellungen von öffentlichen Kunden sowie Aufträge für das Geschäftsjahr 2025 und die darauffolgenden Jahre.

Ergebnisentwicklung

Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete der secunet-Konzern ein Bruttoergebnis von 97,3 Mio. Euro mit einer Bruttomarge von 23,9 %. Gegenüber dem Vorjahr konnte das Bruttoergebnis um 10,0 Mio. Euro bzw. 11,4 % verbessert werden. Begründet ist diese Verbesserung durch Beschaffungs-Sonderkosten, die im Vorjahr zu einem Bruttoergebnis von 87,4 Mio. Euro bzw. einer Bruttomarge von 22,2 % geführt hatten.

Die Umsatzkosten bilden die bedeutendste Kostenposition im secunet-Konzern und umfassen als wesentliche Bestandteile den Materialaufwand sowie auch den Personalaufwand. Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzkosten um 0,9 % von 306,3 Mio. Euro 2023 auf 309,1 Mio. Euro.

Die Vertriebskosten des secunet-Konzerns stiegen im Jahr 2024 durch einen weiteren Ausbau der Vertriebsaktivitäten auf 28,8 Mio. Euro (Vorjahr: 26,1 Mio. Euro). Die Vertriebskostenquote im Verhältnis zum Umsatz stieg damit von 6,6 % auf aktuell 7,1 %.

Die allgemeinen Verwaltungskosten beliefen sich auf 11,6 Mio Euro. Der Anstieg von 9,2 % im Vergleich zum Vorjahr (10,6 Mio. Euro) ist auf höhere Personal- und Sachkosten der Leitungs- und Verwaltungsstellen zurückzuführen. Die Verwaltungskostenquote im Verhältnis zum Umsatz stieg moderat von 2,7 % im Vorjahr auf 2,9 % im Berichtszeitraum.

Die Forschungs- und Entwicklungskosten, also die Aufwendungen im Zusammenhang mit betrieblicher Forschung und Entwicklung für neue Produkte, summierten sich im Jahr 2024 auf 13,7 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro). Diese Ausgaben fielen im Rahmen verschiedener Projekte an, die im Abschnitt "Investitionen" näher erläutert werden. Die Forschungs- und Entwicklungskostenquote im Verhältnis zum Umsatz betrug 3,4 % nach 2,6 % im Vorjahr.

Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen wurde im Geschäftsjahr ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 42,5 Mio. Euro erwirtschaftet. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 10,5 %. Im Vorjahr erzielte der secunet-Konzern einen operativen Gewinn von 43,0 Mio. Euro mit einer Marge von 10,9 %.

Der Geschäftsbereich Public Sector verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 ein EBIT von 44,8 Mio. Euro nach 42,5 Mio. Euro im Vorjahr. Im Geschäftsbereich Business Sector wurde aufgrund der oben beschriebenen Investitionen ein EBIT von -2,3 Mio. Euro erzielt nach 0,5 Mio. Euro im Vorjahr.

Die Zinserträge blieben im Jahr 2024 weiterhin unwesentlich (0,8 Mio. Euro, Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen betrugen 1,4 Mio. Euro im Vergleich zu 0,9 Mio. Euro im Vorjahr. Neben der Verzinsung der Pensionsrückstellungen stieg der Zinsaufwand hauptsächlich aufgrund der Aufzinsung der Earn Out-Verbindlichkeit sowie aufgrund der Zunahme des Zinsaufwandes im Rahmen der Leasingbilanzierung nach IFRS 16.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erreichte im Geschäftsjahr 2024 mit 60,3 Mio. Euro den Wert des Vorjahrs von 60,4 Mio. Euro.

Im Geschäftsjahr 2024 erzielte der secunet-Konzern ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von 41,9 Mio. Euro nach 42,1 Mio. Euro im Vorjahr. Der effektive Steuersatz, bezogen auf das Konzernergebnis vor Steuern, beträgt im Berichtsjahr 33,4 % (Vorjahr: 31,1 %).

Als Ergebnis verzeichnete der secunet-Konzern einen Konzernjahresüberschuss von 27,9 Mio. Euro im Vergleich zu 29,0 Mio. Euro im Vorjahr. Davon entfielen auf die Anteilseigner der secunet AG 28,0 Mio. Euro (Vorjahr: 29,2 Mio. Euro), während nicht beherrschende Anteile 2024 nicht mehr in wesentlichem Umfang anfielen (Vorjahr: -0,1 Mio. Euro an Minderheitsgesellschafter der secustack GmbH). Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie belief sich auf 4,32 Euro, verglichen mit 4,51 Euro im Vorjahr.

Ertragslage der secunet AG

Im handelsrechtlichen Jahresabschluss der secunet AG wird die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die secunet AG einen Umsatz von 389,3 Mio. Euro, im Vergleich zu 372,4 Mio. Euro im Vorjahr sowie 363 Mio. Euro in der Prognose. Der Umsatzanstieg ist auf die gleichen Ursachen zurückzuführen wie im Konzern. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 3,7 Mio. Euro im Vergleich zu 1,2 Mio. Euro im Vorjahr. Sie umfassten öffentliche Projektzuwendungen, Erstattungen aus Schadensersatz, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie sonstige Erträge. Die Bestandsveränderung an unfertigen Leistungen sowie unfertigen und fertigen Erzeugnissen stieg im Geschäftsjahr 2024 auf 1,6 Mio. Euro im Vergleich zu einer Abnahme in Höhe von -1,0 Mio. Euro im Vorjahr.

Der Materialaufwand belief sich mit 208,3 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (209,9 Mio. Euro). Der Personalaufwand stieg aufgrund des Belegschaftswachstums sowie der allgemeinen Inflationsrate auf 94,8 Mio. Euro, verglichen mit 80,1 Mio. Euro im Vorjahr.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen blieben mit 4,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 leicht unter dem Bilanzansatz des Vorjahrs (4,3 Mio. Euro). Diese resultierten hauptsächlich aus dem Sachanlagevermögen der Gesellschaft, wobei Büroausstattung und IT-Infrastruktur die wesentlichen Bestandteile darstellen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf 36,3 Mio. Euro im Vergleich zu 34,9 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Anstieg resultierte aus verschiedenen Kostenpositionen, darunter Mietkosten für Büroflächen, Werbeaufwendungen, Personalnebenkosten und Kraftfahrzeugkosten.

Die Erträge aus Beteiligungen beliefen sich in der Berichtsperiode auf 0,0 Mio. Euro im Vergleich zu 2,7 Mio. Euro im Vorjahr. Diese Erträge resultierten hauptsächlich aus dem Jahresüberschuss der secunet International GmbH & Co. KG, die 2024 einen operativen Verlust realisierte.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) konnte in der secunet AG um 16 % von 47,8 Mio. Euro auf 55,2 Mio. Euro gesteigert werden.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der secunet AG fiel im Geschäftsjahr 2024 mit 51,1 Mio. Euro deutlich besser aus als im Vorjahr (43,4 Mio. Euro). Die ursprüngliche Prognose von 46 Mio. Euro konnte übertroffen werden.

Das Finanzergebnis stieg auf 0,6 Mio. Euro im Vergleich zu einem Aufwand von -1,1 Mio. Euro im Vorjahr. Abweichend zum Vorjahr musste die Gesellschaft in 2024 keine Kontokorrentkreditlinie nutzen.

Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) erreichte damit eine Höhe von 51,7 Mio. Euro nach 45,0 Mio. Euro im Vorjahr.

Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 16,4 Mio. Euro (Vorjahr: 14,2 Mio. Euro) sowie der sonstigen Steuern in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) ergab sich eine deutliche Verbesserung des Jahresüberschusses auf 35,3 Mio. Euro im Vergleich zu 30,5 Mio. Euro im Vorjahr.

Finanz- und Vermögenslage

Finanz- und Vermögenslage des Konzerns

Die Bilanz des secunet-Konzerns ist nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Kapitalstruktur des Konzerns

Die Bilanzsumme des secunet-Konzerns zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2024 betrug 359,6 Mio. Euro, was eine Steigerung von 9,4 % gegenüber dem Wert am 31. Dezember 2023 (328,6 Mio. Euro) darstellt. Auf der Passivseite der Bilanz entfielen 150,8 Mio. Euro auf das Eigenkapital (31. Dezember 2023: 137,8 Mio. Euro) und 208,8 Mio. Euro auf das Fremdkapital (31. Dezember 2023: 190,8 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote erreichte am 31. Dezember 2024 unverändert 41,9 % (Vorjahr: 41,9 %). Die Fremdkapitalquote betrug ebenfalls unverändert zum Vorjahr 58,1 %.

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die kurzfristig aufgenommenen Darlehen und der kurzfristige Anteil an langfristigen Darlehen auf 1,3 Mio. Euro gegenüber 1,2 Mio. Euro am 31. Dezember 2023. Die Finanzierung des laufenden Geschäfts und notwendiger Ersatzinvestitionen erfolgte im Berichtszeitraum hauptsächlich aus dem operativen Cashflow.

Bilanz secunet-Konzern, Aktiva

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 57.682.113,94 41.269.674,54
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 84.807.157,94 88.896.835,69
Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen 42.680,84 1.234.850,54
Vertragsvermögenswerte 3.286.668,57 2.872.998,07
Vorräte 53.852.840,96 48.033.717,04
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 6.742.352,92 4.234.838,59
Forderungen aus Ertragsteuern 1.337.152,14 6.047.856,47
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 207.750.967,31 192.590.770,94
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagevermögen 13.353.481,00 11.492.598,69
Nutzungsrechte 22.263.140,52 17.376.742,30
Immaterielle Vermögenswerte 36.694.810,65 35.690.375,98
Geschäfts- oder Firmenwert 47.627.601,69 47.627.601,69
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 6.306.820,30 6.438.407,00
Latente Steuern 5.852.002,00 3.241.252,60
Sonstige langfristige Vermögenswerte 19.800.609,62 14.180.063,10
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 151.898.465,78 136.047.041,36
Aktiva, gesamt 359.649.433,09 328.637.812,30

Vermögenswerte

Die Aktivseite der Konzernbilanz wies zum 31. Dezember 2024 kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 207,8 Mio. Euro aus, was einem Anstieg von 7,9 % gegenüber 192,6 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag entspricht.

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erhöhte sich aufgrund des Mittelzuflusses aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit auf 57,7 Mio. Euro gegenüber 41,3 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Demgegenüber standen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie die Dividendenauszahlung.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich trotz des Umsatzwachstums von 88,9 Mio. Euro am 31. Dezember 2023 auf 84,8 Mio. Euro zum aktuellen Abschlussstichtag.

Zum Jahresende wurde ein Vorratsbestand von 53,9 Mio. Euro in das neue Geschäftsjahr vorgetragen (31. Dezember 2023: 48,0 Mio. Euro).

Die Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2024 betrugen 3,3 Mio. Euro, nach 2,9 Mio. Euro zum selben Stichtag des Vorjahres. Diese Werte repräsentieren Leistungen, die im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen bereits erbracht wurden, bei denen jedoch noch kein unbedingter Zahlungsanspruch entstanden ist.

Die Forderungen aus Ertragsteuern beliefen sich zum Abschlussstichtag auf 1,3 Mio. Euro im Vergleich zu 6,0 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Der Abbau erfolgte im Wesentlichen durch geringere Steuer-Vorauszahlungen im Geschäftsjahr.

Die langfristigen Vermögenswerte summierten sich zum 31. Dezember 2024 auf 151,9 Mio. Euro und lagen damit über den Bilanzansätzen zum Vorjahresstichtag (136,0 Mio. Euro).

Die Geschäfts- oder Firmenwerte betrugen unverändert gegenüber dem Vorjahr 47,6 Mio. Euro. Die immateriellen Vermögenswerte verzeichneten aufgrund weiterer Aktivierungen im Geschäftsjahr eine moderate Steigerung auf 36,7 Mio. Euro im Vergleich zu 35,7 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Das Sachanlagevermögen, das hauptsächlich aus Büroausstattung und IT-Infrastruktur besteht, stieg auf 13,4 Mio. Euro im Vergleich zu 11,5 Mio. Euro zum Vorjahr an.

Die Nutzungsrechte in Höhe von 22,3 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 17,4 Mio. Euro) stiegen analog zum weiteren Umsatzwachstum und resultierten hauptsächlich aus Leasingverträgen für Gebäude, Büros und Firmenwagen. Korrespondierender Posten auf der Passivseite sind die Leasingverbindlichkeiten.

Die kurz- und langfristigen sonstigen Vermögenswerte stiegen auf 26,5 Mio. Euro (zum 31. Dezember 2023: 18,4 Mio. Euro) an. Diese bestehen hauptsächlich aus sonstigen Forderungen an Lieferanten, Reisekostenvorschüssen, Vorauszahlungen für zukünftige Leistungen sowie anderen Forderungen.

Schulden und Eigenkapital

Die Passivseite der Konzernbilanz bilanzierte zum 31. Dezember 2024 kurzfristige Schulden in Höhe von 115,8 Mio. Euro im Vergleich zu 112,9 Mio. Euro im Vorjahr. Die langfristigen Schulden stiegen von 77,9 Mio. Euro auf 93,0 Mio. Euro an. Zum Abschlussstichtag beliefen sich die kurzfristig aufgenommenen Darlehen und der kurzfristige Anteil an langfristigen Darlehen auf 1,3 Mio. Euro und zeigten sich damit im Wesentlichen stabil gegenüber dem Vorjahresstichtag (1,2 Mio. Euro).

Bilanz secunet-Konzern, Passiva

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Kurzfristige Fremdmittel
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.611.809,36 32.354.865,81
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 151.549,96 173.410,58
Leasingverbindlichkeiten 6.299.664,89 5.032.943,46
Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen 1.289.258,41 1.161.643,18
Sonstige Rückstellungen 25.331.506,94 18.660.695,33
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 760.642,62 51.235,23
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 7.274.804,30 22.938.684,64
Vertragsverbindlichkeiten 33.124.992,52 32.522.556,53
Kurzfristige Fremdmittel, gesamt 115.844.229,00 112.896.034,76
Langfristige Fremdmittel
Leasingverbindlichkeiten 16.576.462,14 12.897.754,89
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 2.870.595,94 2.977.256,29
Latente Steuern 11.229.546,92 11.006.351,21
Pensionsrückstellungen 6.360.121,00 6.575.285,00
Sonstige Rückstellungen 2.708.865,09 1.686.058,24
Vertragsverbindlichkeiten 53.226.350,08 42.755.799,98
Langfristige Fremdmittel, gesamt 92.971.941,17 77.898.505,61
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 6.500.000,00 6.500.000,00
Kapitalrücklage 21.922.005,80 21.922.005,80
Sonstige Rücklagen -383.196,11 -701.105,06
Gewinnrücklagen 122.710.681,16 110.026.191,28
Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens 150.749.490,85 137.747.092,02
Nicht beherrschende Anteile 83.772,07 96.179,91
Eigenkapital, gesamt 150.833.262,92 137.843.271,93
Passiva, gesamt 359.649.433,09 328.637.812,30

Vor dem Hintergrund des Weiteren Umsatzwachstums stiegen auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Abschlussstichtag um 28,6 % an. Sie erreichten am 31. Dezember 2024 die Höhe von 41,6 Mio. Euro nach 32,4 Mio. Euro zum Vorjahr.

Die Leasingverbindlichkeiten betrugen zum Stichtag 22,9 Mio. Euro nach 17,9 Mio. Euro im Vorjahr. Sie resultierten im Wesentlichen aus Leasingverträgen für Gebäude, Büros und Firmenwagen. Auf der Aktivseite stehen diesen Verbindlichkeiten die entsprechenden Nutzungsrechte gegenüber.

Die Vertragsverbindlichkeiten erhöhten sich zum 31. Dezember 2024 auf 86,4 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 75,3 Mio. Euro) und umfassten Kundenanzahlungen, die nach dem Abschlussstichtag als Umsatzerlöse realisiert werden. Diese Position erfasst Sachverhalte, bei denen secunet aufgrund von mehrjährigen Wartungs- und Supportverträgen sowie verlängerten Garantien vorschüssige Einzahlungen generiert oder Anzahlungen für spätere Lieferungen oder Leistungen erhält. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Wachstum im Produktgeschäft.

Aufgrund zunehmender Inanspruchnahme aus Rentenzahlungen kam es zu einer geringen Reduktion der Pensionsrückstellungen. Zum 31. Dezember 2024 betrugen sie 6,4 Mio. Euro, zum Vorjahresstichtag 6,6 Mio. Euro.

Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich zum Abschlussstichtag auf 25,3 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 18,7 Mio. Euro). Diese Zunahme resultierte im Wesentlichen aus der Rückstellungsbildung für variable Vergütungsbestandteile der Belegschaft.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken zum Bilanzstichtag auf 7,3 Mio. Euro gegenüber 22,9 Mio. Euro im Vorjahr. Zum 31. Dezember 2023 wurde unter dieser Position noch die erfolgsabhängige Kaufpreiskomponente, die im Rahmen der Akquisition der SysEleven GmbH vereinbart wurde, ausgewiesen. Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten wiederum haben sich mit 2,9 Mio. Euro im Geschäftsjahr nach 3,0 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag kaum verändert.

Die passiven latenten Steuern waren mit 11,2 Mio. Euro nur unwesentlich verändert gegenüber dem Vorjahresstichtag (11,0 Mio. Euro). Diese beinhalteten insbesondere die passiven latenten Steuern aus immateriellen Vermögenswerten im Zuge des Erwerbs der SysEleven GmbH.

Das Eigenkapital des secunet-Konzerns erhöhte sich von 137,8 Mio. Euro zum Bilanzstichtag 2023 auf 150,8 Mio. Euro zum 31. Dezember 2024. Dies ist hauptsächlich auf die Zunahme der Gewinnrücklagen zurückzuführen, die von 110,0 Mio. Euro auf 122,7 Mio. Euro gestiegen sind. Im Verhältnis zur Bilanzsumme ergibt sich bei der Eigenkapitalquote mit 41,9 % keine Veränderung zum Vorjahresstichtag.

Cashflow und Liquidität

Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete der secunet-Konzern einen Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit von 61,0 Mio. Euro. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (51,9 Mio. Euro) eine deutliche Verbesserung dar. Diese positive Entwicklung wurde durch eine Reduzierung des Working Capital erreicht.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug in der Berichtsperiode -22,7 Mio. Euro und umfasste vor allem Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Bei den Sachanlagen handelte es sich insbesondere um Ausgaben für die Neuanschaffung und den Ersatz von Hardware sowie anderer Betriebsausstattung. Des Weiteren ist die 2024 fällig gewordene Earn Out-Komponente beim Erwerb der SysEleven GmbH mit -8,8 enthalten. Zum 31. Dezember 2023 wurden -8,8 Mio. Euro investiert.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von -21,8 Mio. Euro (Vorjahr: -23,3 Mio. Euro) spiegelt im Wesentlichen die geleistete Dividendenzahlung in Höhe von 15,3 Mio. Euro (Vorjahr: 18,5 Mio. Euro) sowie Tilgungsanteile von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 6,0 Mio. Euro) wider.

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 ergab sich insgesamt ein Zufluss an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 16,4 Mio. Euro, verglichen mit einem Mittelzufluss von 19,8 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Der Bestand an liquiden Mitteln belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 57,7 Mio. Euro und lag damit deutlich über dem Wert zum Vorjahresstichtag (41,3 Mio. Euro). Um zusätzliche finanzielle Flexibilität sicherzustellen, verfügt secunet über einen Kreditrahmen in Höhe von 30 Mio. Euro.

Finanz- und Vermögenslage der secunet AG

Der Jahresabschluss der secunet AG wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die bilanziellen Wertansätze im handelsrechtlichen Jahresabschluss der secunet AG unterscheiden sich von denjenigen für den secunet-Konzern (aufgestellt nach den IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, im Wesentlichen bei der Bilanzierung des Anlagevermögens, von Forderungen, Vorräten, Pensionsrückstellungen und latenten Steuern.

Ebenfalls mit einem unterschiedlichen Wertansatz versehen sind die Geschäfts- oder Firmenwerte, die gemäß HGB linear abgeschrieben werden, während die IFRS nur außerplanmäßige Abschreibungen nach einem Impairment-Test vorsehen.

Bilanz secunet AG, Aktiva

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 923.505,00 1.154.060,00
II. Sachanlagen 7.501.278,00 6.879.027,69
III. Finanzanlagen 89.040.595,04 80.499.152,04
Summe Anlagevermögen 97.465.378,04 88.532.239,73
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 55.579.671,50 50.521.853,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 86.404.294,70 96.583.853,94
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 53.819.380,22 35.177.432,79
Summe Umlaufvermögen 195.803.346,42 182.283.140,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 24.059.251,15 16.727.936,08
Aktiva, gesamt 317.327.975,61 287.543.315,82

Die Bilanzsumme der secunet AG verzeichnete zum 31. Dezember 2024 einen Anstieg auf 317,3 Mio. Euro im Vergleich zu 287,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2023. Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhte sich das Anlagevermögen zum Abschlussstichtag von 88,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 97,5 Mio. Euro am 31. Dezember 2024. Die Finanzanlagen beliefen sich auf 89,0 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 80,5 Mio. Euro) und umfassten die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen. Die Sachanlagen beliefen sich auf 7,5 Mio. Euro und stiegen nur unwesentlich im Vergleich zum Vorjahr an (6,9 Mio. Euro). Aufgrund planmäßiger Abschreibungen reduzierten sich die immateriellen Vermögenswerte auf 0,9 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 1,2 Mio. Euro).

Das Umlaufvermögen erhöhte sich zum 31. Dezember 2024 auf 195,8 Mio. Euro, was einem leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahresstichtag entspricht (182,3 Mio. Euro). Diese Steigerung resultierte hauptsächlich aus dem Anstieg des Kassenbestands auf 53,8 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 35,2 Mio. Euro). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände konnten auf 86,4 Mio. Euro reduziert werden (31. Dezember 2023: 96,6 Mio. Euro). Eine wesentliche Ursache hierfür ist die Abnahme der Forderungen aus Ertragsteuern. Andererseits erhöhten sich die Vorräte von 50,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 55,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2024. Die Gründe für diese Entwicklungen entsprechen weitgehend denen im Konzern.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasste Abgrenzungen in Höhe von 24,1 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 16,7 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch Vorauszahlungen für im Rahmen von Kundenprojekten veräußerte Produktservices.

Bilanz secunet AG, Passiva

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 6.500.000,00 6.500.000,00
Nennbetrag eigene Anteile -30.498,00 -30.498,00
I. Ausgegebenes Kapital 6.469.502,00 6.469.502,00
II. Kapitalrücklage 21.656.305,42 21.656.305,42
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 109.250.451,13 91.616.863,84
IV. Bilanzgewinn 17.661.740,46 15.268.024,72
Summe Eigenkapital 155.037.999,01 135.010.695,98
B. Rückstellungen 37.293.050,28 29.489.300,64
C. Verbindlichkeiten 47.046.902,25 60.609.157,99
D. Rechnungsabgrenzungsposten 77.950.024,07 62.434.161,21
Passiva, gesamt 317.327.975,61 287.543.315,82

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 belief sich das Eigenkapital der secunet AG auf 155,0 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahreswert von 135,0 Mio. Euro.

Die Rückstellungen betrugen zum Abschlussstichtag 37,3 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 29,5 Mio. Euro) und umfassten im Wesentlichen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen.

Die Verbindlichkeiten reduzierten sich durch die Auszahlung der Earn Out-Zahlung sowie durch einen hohen Anteil zum Stichtag fälliger Zahlungen zum 31. Dezember 2024 auf 47,0 Mio. Euro nach 60,6 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten stieg zum Abschlussstichtag auf 78,0 Mio. Euro gegenüber 62,4 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Dies ist auf das zunehmende Produktgeschäft zurückzuführen, bei dem vermehrte Einnahmen im Zusammenhang mit einer nach dem Stichtag liegenden Leistungserbringung abgegrenzt wurden.

Gewinnverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat werden in der am 28. Mai 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 der secunet AG in Höhe von 17,7 Mio. Euro einen Betrag in Höhe von 17,7 Mio. Euro auf die 6.469.502 Aktien des Grundkapitals zum 31. Dezember 2024 an die Aktionäre als Dividende, entsprechend 2,73 Euro je Aktie, auszuschütten.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2024 wurden im secunet-Konzern Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in einer Höhe von 14,1 Mio. Euro getätigt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Ausgaben für die Neuanschaffung und den Ersatz von Hardware, Software und sonstiger Betriebsausstattung sowie um Investitionen in selbsterstellte Software. Im Vorjahr wurden hierfür 8,8 Mio. Euro aufgewendet. In der secunet AG wurden im gleichen Zeitraum Investitionen in der Höhe von 4,1 Mio. Euro gegenüber 2,8 Mio. Euro im Vorjahr getätigt. Der überwiegende Teil wurde für den Ersatz von Hardware sowie sonstiger Betriebs- und Geschäftsausstattung benötigt.

Mitarbeiter

Der secunet-Konzern beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2024 1.059 festangestellte Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahresstichtag (1.043 festangestellte Mitarbeiter) hat sich die Beschäftigungszahl um 19 Personen bzw. 2 % erhöht. Darüber hinaus beschäftigte der secunet-Konzern zum Stichtag 123 Aushilfen (31. Dezember 2023: 118 Aushilfen). Insgesamt waren damit 1.185 Personen für den secunet-Konzern tätig (31. Dezember 2023: 1.161 Personen). Der Anstieg der Mitarbeiterzahl ist ausschließlich auf organisches Personalwachstum zurückzuführen.

Die secunet AG beschäftigte zum Ende des Geschäftsjahres 2024 869 festangestellte Mitarbeiter (31. Dezember 2023: 853).

Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Der Vorstand schätzt die wirtschaftliche Lage des Konzerns und der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Berichterstellung unverändert als gut ein.

Der Anstieg des Umsatzes zeigt, dass der secunet-Konzern weiterhin deutliches Wachstum erzielen kann. Zudem hat das Unternehmen erfolgreich das Produktportfolio erweitert und diversifiziert. Beim EBIT lag der Konzern trotz umfangreicher Investitionen auf dem Niveau des Vorjahrs und zeigt sich damit äußerst profitabel. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die Investitionen einen essentiellen Schritt darstellen, der für das mittel- und langfristige Wachstum des Unternehmens erforderlich ist und zusätzliche Wachstumspotenziale eröffnet.

Die positiven Ergebnisse und das cashgenerative Geschäftsmodell des secunet-Konzerns haben zu einem erfreulichen Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit geführt. Diese Finanzkraft spiegelt sich zudem in einer starken Bilanz wider, insbesondere in einer mehr als soliden Eigenkapitalquote von über 40 %.

Risiko- und Chancenbericht

Ziele und Methoden des Risiko- und Chancenmanagements

Das Risiko- und Chancenmanagement (im Folgenden RCM) wird für den secunet-Konzern und für die secunet AG in gleicher Weise und parallel durchgeführt. Daher treffen die im folgenden dargestellten Funktionen sowie die Beschreibung von Einzelrisiken und -chancen sowohl auf den secunet-Konzern als auch auf die secunet AG zu.

Das RCM findet bei secunet auf verschiedenen Ebenen statt: Entsprechend speist sich die Betrachtung der Risiko- und Chancenlage aus verschiedenen Quellen.

Risiken und Chancen mit Blick auf die in der laufenden Jahresplanung festgelegten Ziele werden in einem dedizierten Risikoausschuss, dem RCM-Komitee, behandelt.

Wiederkehrende operative Risiken und Chancen werden im Rahmen der regelmäßigen operativen Routinen und Risikominimierungs- bzw. Chancenmaximierungsmaßnahmen berücksichtigt und weitestgehend reduziert bzw. ausgeschlossen (Risiken) oder unterstützt (Chancen).

Risiken und Chancen, denen mittels strategischer mittel- bis langfristiger Maßnahmen begegnet wird, werden als Rahmenbedingungen der mittelfristigen strategischen Unternehmensplanung durch den Vorstand berücksichtigt.

Das Risikofrüherkennungs- und das Risiko- und Chancenmanagementsystem der secunet AG werden laufend weiterentwickelt und optimiert.

Risiko- und Chancenmanagement für das laufende Plan- und Geschäftsjahr

Das RCM mit Blick auf die in der laufenden Jahresplanung festgelegten Ziele wird bei secunet durch einen Risikoausschuss wahrgenommen, dem RCM-Komitee. Diesem gehören die Mitglieder des Vorstands, der kaufmännische Leiter sowie der für das Risikomanagement zuständige Bereichsleiter an. Das RCM-Komitee trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen einmal im Quartal. Entwicklungen, die eine Gefahr für die Zielerreichung oder sogar den Fortbestand des Unternehmens darstellen könnten, werden vom Risikoausschuss intensiv analysiert, beobachtet und bewertet. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen zu erlangen, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Gleichzeitig sollen auch die bestehenden Chancen mit dem dann einhergehenden Ergebnispotenzial erkannt und genutzt werden.

In Vorbereitung der Sitzungen des Risikoausschusses findet jeweils eine umfassende Risiko- und Chanceninventur in allen Bereichen des Unternehmens statt. Nach einem Bottom-up-Ansatz werden die wesentlichen Risiken /​Chancen identifiziert, nach ihrer Schadenhöhe oder ihrem Erfolgsbeitrag und nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und aggregiert. Es sollen wesentliche Risiken und Chancen erfasst werden, dafür wurde als Wesentlichkeitsgrenze eine Abweichung von 1 % oder mehr von der jeweiligen Planzahl festgelegt. Grundsätzlich können alle Risiken aufgenommen werden, ab der Wesentlichkeitsgrenze ist dies Pflicht. Parallel zur Inventur der Risiken und Chancen erfolgt eine Plausibilisierung dieser Angaben durch Vergleich mit den laufenden Umsatz- und Ergebnishochrechnungen, die durch die Bereiche Vertriebssteuerung und Finanzcontrolling gepflegt werden. Die Ergebnisse der Plausibilisierung fließen auch in die Risiko- und Chanceninventur ein.

Die so erhobenen unternehmensspezifischen Risiken und Chancen werden im Rahmen der Sitzungen des Risikoausschusses top down erörtert und erneut validiert. Bei der Betrachtung der potenziellen Schadenwirkungen von Risiken respektive Erfolgswirkung von Chancen wird auf eine Nettobetrachtung abgestellt, das heißt, dass die Auswirkungen bereits getroffener Risiko-Begrenzungsmaßnahmen /​ Chancen-Verbesserungsmaßnahmen in die Bewertung eingerechnet werden. In Abhängigkeit des wahrscheinlichkeitsgewichteten Schadenwerts der Risiken /​Erfolgswerts der Chancen (Risikowert /​Chancenwert) wird die weitere Behandlung der Risiken und Chancen nach einheitlichen Handlungsmaximen festgelegt. Diese reichen von einer reinen Dokumentation bei unbedenklichem Wert (im Geschäftsjahr 2024 für den secunet-Konzern wahrscheinlichkeitsgewichteter Schadenwert /​Chancenwert in Höhe von unter rund 0,3 Mio. Euro bei der EBIT-Einbuße, "geringes Risiko /​geringe Chance") über die weitere Beobachtung und Verfolgung der bestehenden Maßnahmen (bei einem Schadenwert /​Chancenwert für den secunet-Konzern im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von unter rund 1,7 Mio. Euro, "mittleres Risiko /​mittlere Chance") bis hin zur Notwendigkeit, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen und zu verfolgen (Meldegrenze - bei einem wahrscheinlichkeitsgewichteten Schadenwert /​Chancenwert für den secunet-Konzern im Geschäftsjahr 2024 über rund 1,7 Mio. Euro, "hohes Risiko/​hohe Chance").

Die so definierten Wertgrenzen werden jährlich in Abhängigkeit des geplanten Jahresergebnisses neu festgesetzt. Sofern die identifizierten Risiken /​Chancen quantifizierbar sind, werden die entsprechenden (stichtagsbezogenen) Risikowerte /​Chancenwerte in das Berichtswesen aufgenommen.

Anschließend werden im Bedarfsfall Vorschläge für Gegenmaßnahmen bei Risiken sowie Unterstützungsmaßnahmen bei Chancen erarbeitet. Der Vorstand prüft diese Maßnahmen und sorgt für eine zeitnahe Umsetzung.

Die in diesem Teil des RCM betrachteten operativen Risiken und Chancen für den secunet-Konzern und somit auch für die secunet AG als Konzernobergesellschaft werden entsprechend ihrem Ursprung in den funktionalen Bereichen von secunet hauptsächlich eingeteilt in

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Absatzrisiken /​Absatzchancen: Das sind Risiken und Chancen in allen Bereichen rund um die Distribution. Sie betreffen im Wesentlichen die Funktionen Einkauf und Eingangslogistik, Absatz und Ausgangslogistik sowie Vertrieb und Marketing.

Produktrisiken /​Produktchancen: Das sind die Risiken und Chancen, die im Zusammenhang mit den Produkten und Lösungen von secunet entstehen können. Sie betreffen im Wesentlichen Risiken aus technischen Defekten oder aus potenziellen Sicherheitsschwächen der verwendeten Komponenten. Hinzu kommen Risiken aus den Bereichen, die für die Planung und Koordination der Marktreife von Produkten und Lösungen des secunet-Konzerns verantwortlich sind.

Projektrisiken /​Projektchancen: Das sind die Risiken und Chancen, die im Zusammenhang mit Entwicklungs- und Beratungsprojekten entstehen können. Hierzu gehören in erster Linie die Risiken der Budgetplanung sowie der darauffolgenden Budgeteinhaltung. Chancen können sich ergeben, wenn Projekte besser als geplant abgeschlossen werden.

Strukturrisiken /​Strukturchancen: Das sind die Risiken und Chancen, die sich aus Unterstützungsfunktionen wie beispielsweise Finanzen und Controlling, Recht und Personal sowie IT ergeben. Hier werden ebenfalls Risiken aus M & A-Aktivitäten sowie Compliance-Risiken erfasst.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts stellt sich die Risiko- und Chancenlage bei den operativen Risiken folgendermaßen dar:

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Zu den Absatzrisiken zählen in erster Linie Risiken aus der Verschiebung von Großprojekten, zum Beispiel infolge von Budgetkürzungen bei Großkunden. Diese Absatzrisiken werden durch Absatzchancen kompensiert, die beispielsweise aus großen neuen Projekten oder der Erweiterung bestehender Großprojekte im öffentlichen Bereich entstehen. Ebenfalls zu den Absatzrisiken zählen Risiken aus Lieferengpässen. Diese werden durch aktives Supply Chain Management (zum Beispiel durch Lageraufbau und fortlaufende enge Abstimmung mit den wichtigsten Lieferanten) mitigiert.

Produktrisiken ergeben sich in erster Linie aus höheren zeitlichen Aufwänden als erwartet für die Entwicklung und Zulassung neuer Produkte. Dies beeinflusst indirekt die Absatzchancen aus diesen Produkten.

Die Projektrisiken bestehen im Wesentlichen aus Budgetabweichungen. Diese werden durch Abstimmungen mit den Kunden (Anpassung des Budgets, Change Requests in den Projektplanungen) und durch Aufnahme der Risiken in den Forecast (Ergebnisberichtigung) mitigiert.

Strukturrisiken - beispielsweise drohende Wertberichtigungen auf Lagerbestände oder andere nicht geplante Aufwendungen - werden durch Chancen in dieser Kategorie mehr als kompensiert.

Operatives Risiko- und Chancenmanagement

Operative Risiken und Chancen sind Risiken /​Chancen des laufenden Geschäftsbetriebs, die wiederholt entstehen können. Sie werden über spezifische Risikominimierungs- respektive Chancenverbesserungsroutinen erfasst, bewertet und möglichst weitgehend ausgeschlossen oder ausgenutzt. Diese Kontrollmechanismen setzen an verschiedenen Stellen im Wertschöpfungsprozess an. Sie werden im Internen Kontrollsystem (IKS) dokumentiert.

Vertriebs- oder Absatzrisiken werden im Rahmen der Vertriebskoordination über Risikokommissionen erörtert. Risikokommissionen sind ab einer festgelegten Auftragshöhe zwingend abzuhalten. Diese Kommissionen setzen sich mindestens aus den Vertretern des zuständigen (Vertriebs-)Bereichs, der mit dem gewünschten Auftrag voraussichtlich betrauten Division /​Geschäftseinheit, dem kaufmännischen Leiter, Vertretern der Rechtsabteilung und des Einkaufs sowie einem Mitglied des Vorstands zusammen. Ziel der Risikokommissionen ist es, für den jeweiligen Auftrag oder die Ausschreibung aufgrund nachvollziehbarer Kriterien zu entscheiden, ob und wie auf eine Ausschreibung geboten oder ein Auftrag angenommen werden kann. Hierzu dient eine standardisierte synoptische Darstellung der Risiken und Chancen des jeweiligen Ausschreibungsobjekts.

Da im Rahmen der Risikokommissionen jeweils eine Erörterung der Risiken einschließlich einer Bewertung der Tragbarkeit stattfindet und mit der Entscheidung die Risiken als akzeptabel anerkannt sind, werden sie zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen.

Bei Großprojekten besteht ein generelles Projektmanagementrisiko. Hinzu kommen spezielle Risiken bei langlaufenden Großprojekten. Derartige Projektrisiken werden bei secunet in der übergeordneten Projektkoordination identifiziert, bewertet und durch entsprechende Maßnahmen mitigiert. Das Projektmanagementrisiko entsteht nach der Beauftragung von Großprojekten: Allein aufgrund ihrer Dimension sind diese in der Umsetzung durch vielfältige Unwägbarkeiten gekennzeichnet. Das Risiko besteht beispielsweise in der Nichteinhaltung von Terminplänen und von Projektbudgets. Diesen Risiken trägt secunet durch ein umfassendes Projektmanagement Rechnung, aus dem regelmäßig Steuerungsberichte an Projektleitung, Geschäftsbereichsleitung und Vorstand erzeugt werden. Die Risiken aus Großprojekten werden - wie auch die Entwicklungsrisiken - über umfassende Projektplanungs- und Kontrollmechanismen, verbunden mit einem risikoorientierten Berichtswesen, fortlaufend überwacht. Bei Abweichungen von den eingestellten Sollgrößen werden unmittelbar Maßnahmen zur Risikominderung beschlossen und umgesetzt. Diese können in der Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten für die Bearbeitung des Projekts bestehen sowie in der Erörterung von Abweichungen mit den Kunden, um deren Erwartungshaltung mit den geänderten Rahmenbedingungen in Übereinstimmung zu bringen. Die im Rahmen des Projektmanagements auftretenden Risiken werden über die entsprechenden Maßnahmen hinreichend mitigiert. Entsprechend werden die angesprochenen Projektrisiken zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen.

Wesentliche Projektrisiken bestanden per Ende 2024 nicht, entsprechend wurde diese Risikoklasse als gering eingestuft.

Produktrisiken können in verschiedenen Ausprägungen entstehen. Diese werden im Rahmen operativer Managementprozesse weitgehend mitigiert, sodass sie zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen werden.

Produktrisiken können in den einzelnen Phasen des Produktlebenszyklus entstehen. Im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte - dies sind auch entsprechende Großprojekte - werden die folgenden Risiken regelmäßig diskutiert und abgewogen:

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Das Risiko einer eventuell ausfallenden Nachfrage: Das Produkt bewährt sich nicht am Markt.

Das Risiko technischer Fehlentwicklungen: Das Produkt weist Mängel auf, die zu Gewährleistungsansprüchen führen.

Das Risiko der nicht rechtzeitigen Fertigstellung des Produkts: Das Entwicklungsprojekt braucht wesentlich mehr Zeit als veranschlagt.

Das Marktrisiko und das Risiko technischer Fehlentwicklungen bestehen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht. Lediglich die zuletzt genannten Entwicklungsrisiken sind in der Betrachtung. Diese wirken sich überwiegend als Absatzrisiko im Rahmen der Risikobetrachtung für das laufende Geschäftsjahr aus.

In der Vergangenheit entwickelte secunet Produkte und Lösungen im Wesentlichen als Folge von Beauftragungen zur Deckung spezifischer Sicherheitsbedarfe im öffentlichen Sektor. Die IT-Hochsicherheit orientierte sich stark an den Kundenbedürfnissen, Produkte wurden grundsätzlich nicht ohne gezielte Anforderung konzipiert. Die meisten Entwicklungen von secunet waren auftragsinduziert und wurden entsprechend durch die bestellenden Kunden finanziert. Entwicklungsrisiken bestanden daher nicht mit Bezug auf eine eventuell ausfallende Nachfrage. Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte, die sich dann am Markt nicht bewähren, waren daher für secunet in den meisten Produktbereichen von untergeordneter Bedeutung.

Die Entwicklung eigener Produkte durch secunet, wie beispielsweise den secunet konnektor, den SINA Communicator und den easykiosk, haben das Volumen der damit verbundenen eigenen Investitionen in den letzten Jahren steigen lassen. Damit sind Entwicklungsrisiken stärker in den Fokus der Risikoevaluierung geraten. Hierbei sind weniger die mit den Produkten verbundenen Absatzaussichten als die Dauer von Entwicklung und Zulassung im Fokus. Das größte Risiko bei Entwicklungsprojekten kann in der Unterschätzung des notwendigen Zeitbedarfs bis zur Abnahmereife bestehen. Dadurch können Zeit- und Personalaufwendungen entstehen, welche die Profitabilität des Projekts beschränken. Um diese Risiken möglichst gering zu halten, setzt secunet an verschiedenen Stellen umfassende Projektplanungs- und Kontrollmechanismen ein, verbunden mit einer dedizierten Berichtslinie. Dieser Teil der Risikoanalyse und des Risikomanagements deckt sich mit den Aktivitäten, die sich auf Großprojekte beziehen. Für den Bereich der Entwicklungsprojekte wird das Risiko zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering eingestuft.

Das Produktportfolio der secunet AG fokussiert auf Lösungen im Bereich der Cybersecurity, speziell sind dies im Falle der SINA Produktfamilie kryptografisch auf hohem Niveau abgesicherte und zugelassene Lösungen. Ein Risiko, das im Zusammenhang mit den technischen Eigenschaften dieser Produkte laufend begutachtet wird, ist die Auswirkung von möglichen - bisher unentdeckten - Sicherheitsschwächen. Hier wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit durch Sicherheitslücken in einzelnen Komponenten das mit der Gesamtlösung verbundene Sicherheitsversprechen von secunet an ihre Kunden kompromittiert wird. Dies ist die Aufgabe im operativen Incident Management, einer weiteren Komponente des Risikomanagements bei secunet. Zur Risikominimierung findet in diesem Bereich ein umfassender Prozess der fortlaufenden Risikoidentifizierung und -evaluierung statt. Dabei werden Erkenntnisse aus verschiedensten Quellen über potenzielle Sicherheitsrisiken durch secunet gesammelt und bewertet. Sofern im Ergebnis dieser Bewertung auch nur eine eventuelle Angreifbarkeit der Systeme möglich erscheint, werden die Kunden unverzüglich in Kenntnis gesetzt und bei der Schließung der potenziellen Sicherheitslücke unterstützt. Dieser Prozess der Überwachung und Lösung potenzieller technischer Sicherheitsrisiken wird in enger Abstimmung mit dem Entwicklungs- und Zulassungspartner Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt. Vor dem Hintergrund der praktizierten Risikominimierungsmaßnahmen wird das wirtschaftliche Risiko der technischen Produktsicherheit als gering eingeschätzt.

Strategisches Risiko- und Chancenmanagement

Mittel- und langfristige Risiken und Chancen für secunet werden im Rahmen der strategischen Planung berücksichtigt. Sie werden in den Risiko- und Chancenkategorien strategische Risiken (z. B. makroökonomische Rahmenbedingungen, Marktdynamik und Entwicklung der Wettbewerbssituation sowie Risiken bei Investitionen und M & A-Aktivitäten und Kapitalmarktrisiken) sowie Risiken mit Bezug zu Nachhaltigkeit und Compliance-Risiken zusammengefasst. Eine Erörterung dieser Rahmenbedingungen sowie der Konsequenzen auf die Strategie findet regelmäßig im Rahmen des Planungsprozesses und mit dem Aufsichtsrat statt, der diese Planung genehmigt und weiterverfolgt.

Zu den hier betrachteten Risiken gehören unter anderem die folgenden:

Makroökonomische Entwicklungen wie die konjunkturelle Entwicklung (mögliche Rezession), Inflation und Zinsentwicklung werden zwar in die Betrachtung einbezogen, allerdings für secunet als nicht wesentlich eingestuft. Dies liegt daran, dass die secunet-Produkte bislang schwerpunktmäßig in Infrastrukturprojekte öffentlicher Bedarfsträger eingebunden sind, die deutlich weniger konjunkturanfällig sind als Projekte der privaten Wirtschaft. Inflationserwartungen werden in die Planung aufgenommen. Zudem hat secunet nur kurzfristige Kredite aufgenommen und ist insofern von der Zinsentwicklung relativ unabhängig.

Marktrisiken werden durch Marktchancen überkompensiert. Als Risiken angesehen werden der schnelle technologische Wandel, der einen hohen Innovationsdruck erzeugt sowie der zunehmende Wettbewerbsdruck, bedingt durch die Attraktivität des Marktes für IT-Sicherheit. Chancen ergeben sich aus dem grundsätzlichen Marktwachstum infolge der wachsenden Digitalisierung, ergänzt durch den Wunsch nach digitaler Souveränität und Cyberresilienz. Vertrauenswürdige Produkte der IT-Sicherheit made in Germany sind daher gefragt. Regulatorische Anforderungen, beispielsweise aus dem IT-Sicherheitsgesetz, treiben die Nachfrage zusätzlich an.

Als potenzielle Risiken angesehen werden die Konzentration des secunet-Geschäfts auf den deutschen Markt, die Zielgruppe der öffentlichen Bedarfsträger mit verhältnismäßig wenigen großen Kunden, die im Wesentlichen aus einer Produktfamilie bedient werden (SINA). Neben der Tatsache, dass diese Aspekte genauso als stabile Basis für ein nachhaltiges Geschäft interpretiert werden können, sieht die Strategie von secunet vor, in der privaten Wirtschaft (Business Sector) und auf internationalen Märkten Wachstumschancen zu nutzen.

Wie auch im operativen Bereich werden Lieferrisiken in der Strategie als sehr bedeutsam angesehen. Geopolitische Entwicklungen ("America First"-Bestellungen, Krieg in der Ukraine, Krieg im Gazastreifen, Veränderungen der Beschaffungsbeziehungen) verstärken die grundsätzlich angespannte Liefersituation auf dem internationalen Markt für Halbleiter. Dies wird speziell für secunet dadurch verstärkt, dass oftmals nur einzelne Lieferanten für den Hochsicherheitsbereich zugelassen sind. Die Single-Source-Abhängigkeit macht es nahezu unmöglich, auf alternative Lieferanten auszuweichen. Ein dauerhaft risikominimierendes Supply Chain Management ist daher sowohl operativ wie strategisch bedeutsam. Die bisherige Erfahrung im operativen Bereich hat gezeigt, dass secunet mit diesen Herausforderungen umgehen kann und stimmt mit Blick auf die mittelfristige Zukunft zuversichtlich.

Auf der Beschaffungsseite für Personal sind der Fachkräftemangel und die demographische Entwicklung für die Zukunft herausfordernd. secunet ist daher bemüht, auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber anerkannt zu werden.

Als Chance im strategischen Bereich wird auch weiterhin das Wachstum durch Zukäufe angesehen. Die Akquisition der SysEleven GmbH im Geschäftsjahr 2022 hat gezeigt, dass secunet erfolgreiche Transaktionen realisieren kann. Auch weiterhin ist secunet aktiv bemüht, passende und wirtschaftlich sinnvolle Akquisitionsziele zu identifizieren.

Gesamtbild aus Risiken und Chancen

Eine zusammenfassende Betrachtung der Risiken und Chancen, welche die weitere Entwicklung des secunet-Konzerns beeinflussen könnten, führt zu einer insgesamt positiven Einschätzung. Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts insgesamt beherrschbar sind und die identifizierten Risiken keine den Fortbestand des Konzerns und des Unternehmens gefährdenden Risiken im Hinblick auf Illiquidität oder Überschuldung im Berichtszeitraum von mindestens einem Jahr darstellen. Die Gesamtrisikoposition hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die identifizierten Chancen unterstützen diese Einschätzung. Im operativen Management des Konzerns werden durchgängig Maßnahmen ergriffen, die eine Steigerung der Risikoposition verhindern sollen. Zugleich wird mit einer Vielzahl von Aktivitäten die Nutzung der beschriebenen Chancen vorangetrieben. Zum Bilanzstichtag liegen keine wesentlichen Risiken vor.

Die Geschäftsentwicklung der secunet AG unterliegt den gleichen Risiken und Chancen wie die des Konzerns. Daher gilt die Darstellung und Würdigung der Risiken und Chancen analog für die secunet AG.

Prognosebericht

Prämissen der Prognose

Die Prognosen für den secunet-Konzern und die secunet AG beinhalten alle dem Vorstand zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts bekannten Informationen, die einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben könnten. Der Ausblick basiert unter anderem auf den im Folgenden beschriebenen Erwartungen in Bezug auf die konjunkturelle Entwicklung sowie die Entwicklung des IT- und IT-Sicherheitsmarktes.

Hinsichtlich des secunet-Konzerns sowie der einzelnen Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector könnten unvorhersehbare Ereignisse die aus heutiger Sicht erwartete Entwicklung des Unternehmens oder einzelner Geschäftsbereiche beeinflussen.

Die prognostizierten Entwicklungen der finanziellen Leistungskennzahlen beziehen sich ausschließlich auf die Entwicklung des secunet-Konzerns in der Konzernstruktur zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 (Konsolidierungskreis). Etwaige Akquisitionen im Geschäftsjahr 2025 sind nicht berücksichtigt.

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Aufgrund des hohen Umsatzanteils stellt Deutschland den wichtigsten Absatzmarkt für den secunet-Konzern sowie die secunet AG dar.

Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) berichtet in seiner Winterprognose von zunehmenden Abwärtsrisiken. Die Konjunkturaussichten für die kommenden Jahre haben sich aufgrund der bevorstehenden Haushaltskonsolidierung eingetrübt.

Die konjunkturellen Folgen sind maßgeblich von den konkreten Sparmaßnahmen und der Stärke der Folgeeffekte, über die große Unsicherheit herrscht, abhängig. Diese Unsicherheit beeinflusst auch das Verhalten der Wirtschaftsakteure und führt zu einer verringerten Investitionsbereitschaft. Für das Jahr 2024 prognostiziert das IfW Kiel ein Wirtschaftswachstum von 0,9 %, während für das Jahr 2025 ein Anstieg von 1,2 % erwartet wird. Die Experten weisen jedoch darauf hin, dass eine noch schwächere Entwicklung möglich ist, insbesondere wenn die Einsparungen die Konjunktur stärker beeinträchtigen oder umfangreicher ausfallen. Eine Rezession im Jahr 2025 gilt als unwahrscheinlich, ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Markt für Informations- und Kommunikationstechnik (ITK)

Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bildet der Gesamtmarkt für Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) eine wesentliche Rahmenbedingung für secunet. Marktstatistiken werden erstellt vom Digitalverband Bitkom.

Der deutsche Markt für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) wird laut Bitkom im Jahr 2025 voraussichtlich um 4,6 % auf ein Volumen von 232,8 Mrd. Euro wachsen. Dieses Wachstum wird insbesondere durch die Informationstechnik (IT) getragen, die einen Umsatzanstieg von 5,9 % auf 158,5 Mrd. Euro erwartet. Innerhalb der IT verzeichnet der Softwarebereich mit einem prognostizierten Plus von 9,8 % auf 51,1 Mrd. Euro das größte Wachstum. Auch IT-Services sollen um 5,0 % auf 53,8 Mrd. Euro zulegen.

Zu den wichtigsten Wachstumstreibern zählt der Bereich der Cloud-Services mit einem Wachstum von 17 %. Aber auch bei Software (knapp 10 %) und Künstlicher Intelligenz (plus 43 %) werden deutliche Wachstumsraten erwartet.

Markt für IT-Sicherheit

Aktuellen Prognosen zufolge werden die Ausgaben für Hardware, Software und Dienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit erstmals die 10-Milliarden-Euro-Marke überschreiten und bei etwa 10,3 Mrd. Euro liegen. Dies entspricht einem Anstieg von rund 10 % gegenüber dem Vorjahr.

Den größten Anteil an diesen Ausgaben haben Dienstleistungen rund um IT-Sicherheit, gefolgt von Investitionen in Sicherheitssoftware und -hardware. Die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundenen Cyberbedrohungen treiben dieses Wachstum voran. Unternehmen erkennen vermehrt die Notwendigkeit, in robuste Sicherheitslösungen zu investieren, um sich gegen immer komplexere Angriffe zu schützen.

Unternehmensspezifische Rahmenbedingungen

Strategie

secunet verfolgt eine klare Strategie, die auf nachhaltigem und profitablem Wachstum in Kernmärkten basiert, gleichzeitig jedoch auch gezielte Investitionen in viel versprechende Wachstumsbereiche einschließt. Der vorrangige Fokus liegt darauf, die Marktposition zu stärken, zukünftige Chancen zu nutzen und dabei Werte für sämtliche Stakeholder zu schaffen.

Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des öffentlichen Kundenstamms sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien, insbesondere der SINA Produktfamilie. secunet verfolgt dabei konsequent das Ziel, die Transformation der Kerngeschäftsmodelle hin zur Cloud weiter voranzutreiben und postquantenresistente Verschlüsselungstechnologien zu implementieren. Zusätzlich fokussiert secunet die Erweiterung des Geschäftsfeldes mit besonderem Schwerpunkt auf die Gesundheitsbranche und kritische Infrastrukturen. Parallel dazu wird die internationale Präsenz gezielt ausgebaut.

Marktposition

Der Vorstand vertritt die Ansicht, dass die Produkte und Lösungen von secunet einen ausgezeichneten Ruf genießen. Das Unternehmen wird als Anbieter von hochwertiger und vertrauenswürdiger IT-Sicherheit für höchste Ansprüche anerkannt. Die seit 2004 bestehende IT-Sicherheitspartnerschaft mit der Bundesrepublik Deutschland unterstreicht diese Einschätzung. Dies positioniert den secunet-Konzern hervorragend, um die steigende Nachfrage, die sich aus dem Marktwachstum ergibt, zu bedienen.

Weltweit erfreuen sich IT-Sicherheitslösungen "Made in Germany" aufgrund ihrer Qualität und Vertrauenswürdigkeit eines hervorragenden Rufs. Die internationale Nachfrage nach hochwertigen Lösungen, wie sie von secunet angeboten werden, nimmt zu. Neben dem deutschen Markt liegt der Fokus von secunet auf Ländern der Europäischen Union, EU-Organisationen sowie Verteidigungs- und Weltraumorganisationen (einschließlich Organisationen wie der NATO) sowie auf Ländern im Nahen Osten. Der Vorstand sieht den secunet-Konzern optimal aufgestellt, um die Wachstumspotenziale im Auslandsmarkt zu nutzen. Die im internationalen Vertrieb tätigen Mitarbeiter können auf umfangreiche Erfahrung im Konzern und im Umgang mit internationalen Kunden zurückgreifen.

Akquisitionen

Der secunet-Konzern strebt eine nachhaltige und profitable organische Entwicklung an, die gezielt durch wertsteigernde Akquisitionen ergänzt wird. Ziel ist es, Lücken im Portfolio zu schließen und die technologische Kompetenz weiter zu stärken. Dank einer stabilen Bilanzstruktur verfügt der secunet-Konzern über die finanziellen Mittel, um das geplante Wachstum durch gezielte Übernahmen, Kooperationen und Partnerschaften zu realisieren.

Prognose für den secunet-Konzern

Angesichts der zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen erwartet der Vorstand eine anhaltend starke Nachfrage nach den Produkten und Lösungen des secunet-Konzerns. Diese positive Einschätzung wird durch den Auftragsbestand zu Beginn des Geschäftsjahres 2025 bestätigt, der feste Bestellungen in Höhe von 205,3 Mio. Euro umfasst.

Die im Risiko- und Chancenbericht dargestellten Risiken werden vom Vorstand als beherrschbar eingeschätzt. Dabei überwiegen aus Sicht des Vorstands die Chancen gegenüber den Risiken. Vor diesem Hintergrund beurteilt der Vorstand die voraussichtliche Entwicklung des secunet-Konzerns positiv. Für das Geschäftsjahr 2025 rechnet der Vorstand mit einem Umsatz von ungefähr 425 Mio. Euro (2024: 406 Mio. Euro).

Der Vorstand plant, die strategischen Initiativen unverändert fortzuführen und setzt im Jahr 2025 gezielt Ressourcen ein, um die bereits erzielten Fortschritte weiter voranzutreiben. Entsprechend wird eine EBIT-Marge von 9,5 % - 11,5 % erwartet (2024: 10,4 %).

Bei der Entwicklung des EBITDA rechnet der Vorstand mit einer EBITDA-Marge zwischen 14,5- 16,5 % (2024: 14,8 %).

Prognose für die secunet AG

Die Steuerung der secunet AG erfolgt auf Grundlage von Umsatz und EBIT. Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft ist unmittelbar von der Entwicklung des gesamten Konzerns abhängig. Entsprechend gelten die Ausführungen des Prognoseberichts für den Konzern gleichermaßen für die Gesellschaft.

Für das Geschäftsjahr 2025 rechnet der Vorstand mit einem Umsatz von etwa 400 Mio. Euro (2024: 389 Mio. Euro). Die EBIT-Marge wird voraussichtlich bei 11,5 - 13,5 % liegen (2024: 13 %). Bei der Entwicklung des EBITDA rechnet der Vorstand mit einer EBITDA-Marge zwischen 14,5 - 16,5 % (2024: 14,2 %).

Risikoberichterstattung in Bezug auf das Finanzmanagement

Das Finanzmanagement der Gesellschaft und des Konzerns orientiert sich grundsätzlich an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Damit wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können.

Der secunet-Konzern und seine Gesellschaften waren jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Anlage der liquiden Mittel erfolgt streng risikominimierend. Das laufende Monitoring der liquiden Mittel und die Abstimmung mit dem Liquiditätsbedarf dienen der dauerhaften Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Dies ist auch das oberste Ziel des Finanzmanagements.

Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 bestand bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, ein temporärer Kreditrahmen über 30 Mio. Euro. Dieser diente der proaktiven Absicherung der Konzernliquidität.

Risikomanagement und Internes Kontrollsystem

Für die secunet Security Networks AG und den secunet-Konzern besteht ein Internes Kontrollsystem (im Folgenden IKS), welches konkret die folgenden drei Ziele verfolgt:

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Berichterstattung: Sicherstellung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der internen und externen finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung

Effizienz: Sicherstellung der Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse

Compliance: Unterstützung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Verträgen und internen Richtlinien

Das IKS gliedert sich in die folgenden Teilbereiche:

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Kontrollumgebung und Zielsetzung des IKS

IKS-Prozess mit Risikobeurteilung, Kontrollaktivitäten und Berichterstattung

Information und Kommunikation

Überwachung und Verbesserung

Das IKS umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Es dient zudem der Aufdeckung von Risiken, die sich aus potenziellen Gesetzesverstößen ergeben und /​oder das Unternehmensvermögen oder die Unternehmensziele gefährden. Es ist auch ein Informationssystem, das den Vorstand und alle Beteiligten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.

Die IKS-Organisation ist in das Corporate-Governance-System des secunet-Konzerns eingegliedert. Neben dem IKS, welches sich überwiegend auf die Steuerung der Prozessrisiken ausrichtet, unterhält der secunet-Konzern die weiteren Corporate-Governance-Systeme Risikomanagementsystem, Compliance-Management-System und Internes Revisionssystem. Diese Systeme werden im Wesentlichen parallel zum IKS betrieben. Die notwendige Integration erfolgt über die jeweiligen Systemverantwortlichen unter anderem durch Informationsaustausch in regelmäßigen Meetings sowie auf Ebene der verantwortlichen Vorstandsmitglieder.

In das IKS sind alle relevanten (wesentlichen) Prozesse und Funktionen mit einbezogen. Die Rollen und Verantwortlichkeiten sind im Rahmen des IKS klar bestimmt.

Der IKS-Prozess ist als Kreislauf angelegt:

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Neuanlage von Prozessen inklusive Beschreibung von Prozessen, Risiken und Kontrollen

Implementierung und Durchführung der Kontrollaktivitäten im operativen Prozess

Regelmäßige Wirksamkeitsbeurteilung und Berichterstattung

Control Self Assessment: Dabei werden die aktuell gültigen Prozesse und Prozessrisiken sowie der aktuelle Stand der Dokumentation im IKS gegenübergestellt. Damit wird ermittelt, ob das dokumentierte IKS der operativen Realität entspricht und ob die definierten Kontrollen die Prozessrisiken hinreichend abdecken. Falls dem nicht so ist, hat der Prozessverantwortliche zusätzliche Kontrollen zu definieren oder die bestehenden Kontrollen entsprechend anzupassen

Implementierung möglicher Verbesserungen aus der Wirksamkeitsbeurteilung und dem Control Self Assessment in die Kontrollaktivitäten

Der IKS-Prozess wird durch den vom Vorstand ernannten IKS-Koordinator im Unternehmen kommuniziert. Für die Dokumentation des IKS, der Kontrollbestätigungen und des Self Assessment wird eine IT-Lösung verwendet. In der Nutzung werden die Verantwortlichen für den IKS-Prozess vom IKS-Koordinator geschult.

Aussage zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance-Systeme 1

Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken der Geschäftstätigkeit bedarf es entsprechend der Grundsätze 4 und 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) angemessener und wirksamer Governance-Systeme (Internes Kontrollsystem, Risikomanagementsystem und Compliance-Management-System) im Unternehmen.

Im Rahmen seiner laufenden internen Steuerungs- und Überwachungstätigkeiten hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2024 regelmäßig Berichte zu den Governance-Systemen erhalten und diese erörtert. Diese Regelprozesse tragen neben der Erfüllung der Managementaufgaben dazu bei, diese internen Prozesse im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses fortlaufend zu optimieren. Hierbei wird der Vorstand auch durch die interne Revision unterstützt. Aus der Befassung mit den Governance-Systemen sind dem Vorstand keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen.

1 Bei dem Abschnitt "Aussage zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance Systeme" handelt es sich um lageberichtsfremde Angaben, die keiner inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer unterzogen wurden.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im secunet-Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und sichert ebenfalls die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Die Risikoidentifikation und Risikomitigierung für das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS) erfolgt analog derjenigen für das gesamte IKS von secunet.

Im secunet-Konzern besteht das Interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungssystem und dem internen Überwachungssystem. Der Vorstand der secunet AG - mit seiner Organfunktion zur Führung der Geschäfte - hat den in der secunet AG geführten Bereich Risikomanagement als Verantwortlichen für die Koordination des internen Steuerungssystems im secunet-Konzern beauftragt.

Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im secunet-Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen - wie dem Vier-Augen-Prinzip - sind auch die maschinellen IT-Prozesskontrollen ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien wie die Risikokommission sowie durch spezifische Konzernfunktionen wie den rechtlichen Bereich prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Die interne Revision der secunet AG ist mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem im secunet-Konzern eingebunden.

Das hier dargestellte Risikomanagementsystem richtet sich im Wesentlichen auf die Vermeidung des Eintretens von Schäden durch Risiken.

Einsatz von IT-Systemen

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt im secunet-Konzern im Wesentlichen durch das ERP-System des Herstellers SAP.

Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken

Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken können sich zum Beispiel aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte ergeben sowie aus Geschäftsvorfällen, die nicht routinemäßig bearbeitet werden.

Wesentliche Regelungs- und Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung im Konzern

Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen zum Beispiel die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlenanalysen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduzieren die Möglichkeit zu dolosen Handlungen. Die organisatorischen Maßnahmen sind auch darauf ausgerichtet, Umstrukturierungen oder Veränderungen in der Geschäftstätigkeit einzelner Geschäftsbereiche zeitnah und sachgerecht in der Konzernrechnungslegung zu erfassen. Weiterhin ist zum Beispiel sichergestellt, dass bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrundeliegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des secunet-Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung sicher.

Die Bilanzierungsvorschriften im secunet-Konzern einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) regeln die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Konzernabschluss der secunet AG einbezogenen Unternehmen.

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des Internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden, Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Die deutschen Tochterunternehmen sowie das Mutterunternehmen erstellen ihre Jahresabschlüsse nach deutschem Handelsrecht. Im Rahmen der Konsolidierung werden die Abschlüsse nach einheitlichen Maßstäben durch das Konzernrechnungswesen auf die Handelsbilanz II nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, übergeleitet. Durch Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Zwischenergebniseliminierung in der Summenbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird der Konzernabschluss ermittelt.

Einschränkende Hinweise

Trotz der genannten internen Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen können insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden. Diese führen dann zu eingeschränkter Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, sodass auch die konzernweite Anwendung des eingesetzten Systems nicht die absolute Sicherheit gewährleisten kann hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung und den Jahresabschlüssen der Einzelgesellschaften.

Übernahmerelevante Angaben gemäß § 289a Satz 1 und § 315a Satz 1 HGB

Die Angaben nach § 289a Satz 1 und § 315a Satz 1 HGB für das Geschäftsjahr 2024 erläutert der Vorstand der secunet AG:

1. Das Grundkapital der secunet AG beträgt unverändert 6.500.000 Euro und ist in 6.500.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die auf den Inhaber lauten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der secunet AG eine Stimme.

2. Eine Beschränkung für die Übertragung der Aktien der secunet AG kann sich aufgrund der von der secunet AG angebotenen Produkte aus dem Außenwirtschaftsgesetz ergeben. So bestimmt etwa § 5 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), dass "Beschränkungen ... angeordnet werden (können) in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen oder von Anteilen an solchen Unternehmen durch Ausländer, um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, wenn die inländischen Unternehmen ... Produkte mit IT-Sicherheitsfunktionen zur Verarbeitung von staatlichen Verschlusssachen oder für die IT-Sicherheitsfunktion wesentliche Komponenten solcher Produkte herstellen oder hergestellt haben und noch über die Technologie verfügen, wenn das Gesamtprodukt mit Wissen des Unternehmens vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen wurde." Außerhalb der Beschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes sind die Aktionäre der secunet AG in ihrer Entscheidung, Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, weder durch deutsche Gesetze noch durch die Satzung der Gesellschaft beschränkt. Insbesondere bedürfen der Erwerb und die Veräußerung von Aktien zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Organe der Gesellschaft oder anderer Aktionäre. Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft Beschränkungen. Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien der Gesellschaft ergeben.

3. Die Aktien der Gesellschaft befinden sich nach Kenntnis des Vorstands zu 24,41 % im Streubesitz. Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, hält nach Kenntnis des Vorstands die Giesecke+ Devrient GmbH, München, mit einer direkten Beteiligung von 75,12 % zum 31. Dezember 2024. Indirekt ist die MC Familiengesellschaft mbH, München, über ihre Beteiligung an der Giesecke + Devrient GmbH mit 75,58 % (unter Zurechnung der von der secunet AG gehaltenen eigenen Aktien) an der secunet AG beteiligt. Ebenfalls indirekt über die MC Familiengesellschaft mbH sind Verena von Mitschke-Collande, Celia von Mitschke-Collande, Marian von Mitschke-Collande, Sylvius von Mitschke-Collande und Gabriel von Mitschke-Collande mit 75,58 % an der secunet AG beteiligt.

4. Die secunet AG hat keine Aktien ausgegeben, die Sonderrechte gewähren.

5. Wie alle anderen Aktionäre der Gesellschaft entscheiden auch die Arbeitnehmer sowie Mitglieder des Vorstands, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, über die Ausübung ihrer Stimm- und Kontrollrechte selbst und üben daher ihre Kontrollrechte unmittelbar aus.

6. Der Vorstand der secunet AG wird nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 84, 85 AktG, bestellt und abberufen. Die Satzung sieht für die Bestellung und Abberufung einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Vorstands keine Sonderregelungen vor. Für ihre Bestellung und Abberufung ist allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder für höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Änderungen der Satzung bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, wobei Änderungen, die nur die Fassung betreffen, auch dem Aufsichtsrat übertragen werden können. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen gemäß § 22 der Satzung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht die Satzung oder zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen. § 10 Absatz 5 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.

7. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe neuer Aktien ermächtigt. Weder sieht die Satzung der secunet AG eine bedingte Kapitalerhöhung vor, noch besteht eine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Auch besteht keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG. Per 31. Dezember 2024 hielt die Gesellschaft 30.498 Stück eigene Inhaberaktien, die sie auf der Grundlage einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2001 erworben hatte. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2009 ist der Vorstand ermächtigt, diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats an einer Börse zu veräußern. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der secunet AG bis zum 31. Dezember 2024 keinen Gebrauch gemacht.

8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht.

9. Mit keinem Mitglied des Vorstands oder Arbeitnehmer der Gesellschaft wurden Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.

Leitung und Kontrolle - Verweis auf die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289f HGB und 315d HGB

Als deutsche Aktiengesellschaft hat die secunet AG eine duale Führungs- und Kontrollstruktur. Gesteuert werden die Gesellschaft und der Konzern durch den Vorstand, dessen Mitglieder vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung.

Eine vertiefende Betrachtung der Führung des secunet-Konzerns findet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f HGB und 315d HGB, die in diesem Geschäftsbericht und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance zugänglich gemacht wird.

Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB nicht in die Jahres- und Konzernabschlussprüfung einbezogen.

(Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung

secunet kommt mit der vorliegenden (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung (im Folgenden Nachhaltigkeitserklärung) der Pflicht der Gesellschaft und des Konzerns zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen für das Geschäftsjahr 2024 nach. Damit entsprechen wir dem "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG)" gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289b - 289e HGB und der VERORDNUNG (EU) 2020/​852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/​2088.

Die Nachhaltigkeitserklärung zeigt auf, wie ökologische, soziale und Governance-bezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen im secunet-Konzern gehandhabt werden. Der Ansatz basiert auf der Richtlinie (EU) 2022 /​2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, auch CSRD. Mit der Nachhaltigkeitserklärung sollen Unternehmen in den Lagebericht Angaben aufnehmen, die für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erforderlich sind.

Da die Europäische Kommission die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Berichtsstandards angenommen hat, erfolgt die diesjährige Berichterstattung erstmalig unter vollständiger Anwendung der ESRS (European Sustainability Report Standards) als Rahmenwerk gem. §§ 315c Abs. 3 i. V. m. 289d HGB. Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS erfüllt ebenfalls die Anforderungen an die nach §§ 315b bis 315c i. V. m. 289b - 289e HGB aufgestellte nichtfinanzielle (Konzern)erklärung.

Die bisherige Berichterstattung zur Nachhaltigkeit gliederte sich nach den Themen: "übergreifende Governance-Themen", "verantwortungsvolle Unternehmensführung", "Arbeitnehmerbelange", "Sozialbelange" und "Umweltbelange" sowie "Achtung der Menschenrechte". Die nachfolgende Überleitungstabelle macht deutlich, welche ESRS die Belange abdecken.

Überleitung der ESRS Themen /​ Angaben zu den Aspekten gemäß § 289c Abs. 3 HGB

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Aspekt gemäß § 289c Abs. 3 HGB ESRS gemäß CSRD
Umweltbelange ESRS E1
ESRS E5
Arbeitnehmerbelange Aspekte aus ESRS S1
Aspekte aus ESRS S2
Menschenrechte Aspekte aus ESRS S1
Aspekte aus ESRS S2
Sozialbelange Aspekte aus ESRS S2
Vermeidung von Korruption & Bestechung ESRS G1
Sonstige Belange n/​a

Die Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 4 HGB nicht in die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts einbezogen. Stattdessen wurde die zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung der Gesellschaft und des Konzerns von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorgaben des Prüfungsstandards ISAE 3000 (Revised) mit einer "Limited Assurance" geprüft.

Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung wird mit dem zusammengefassten Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über uns >> Investoren >> Finanzpublikationen öffentlich zugänglich gemacht.

Inhaltsangaben (Content Index)

ESRS 2 - Allgemeine Angaben

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Offenlegungsanforderung Beschreibung Seite
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung 92
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen 93
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 94 f.
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 95 f.
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 96 f.
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht 97
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 98
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 99 ff.
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger 101 ff.
SBM-3 Wesentliche IROs und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 103 f.
IRO-1 Beschreibung der DMA 104 ff.

ESRS E1 - Klimawandel

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Offenlegungsanforderung Beschreibung Seite
SBM-3 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 108 ff.
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz 110
E1-2 Konzepte 110 f.
E1-3 Maßnahmen 111
E1-4 Ziele 111
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 112
E1-6 THG-Bruttoemissionen 113 ff.
E1-8 Interne CO 2 Bepreisung 117

ESRS E5 - Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung

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Offenlegungsanforderung Beschreibung Seite
SBM-3 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 118
E5-1 Konzepte 118
E5-2 Maßnahmen 119
E5-3 Ziele 119
E5-5 Ressourcenabflüsse 119 f.

EU - Taxonomie

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Offenlegungsanforderung Beschreibung Seite
EU-Taxonomie 121 ff.
EU-Taxonomie Tabellen 126 ff.

ESRS S1 - Eigene Belegschaft

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Offenlegungsanforderung Beschreibung Seite
SBM-3 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 132 ff.
S1-1 Konzepte 134 f.
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen 135 f.
S1-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann 136
S1-4 Maßnahmen 136 ff.
S1-5 Ziele 138 f.
S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens 139 f.
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 140
S1-9 Diversitätsparameter 140
S1-14 Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit 141
S1-16 Vergütungsparameter 141 f.
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 142

ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

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Offenlegungsanforderung Beschreibung Seite
SBM-3 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 143 f.
S2-1 Konzepte 144 f.
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen 146
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Hinweisgebersystem 146 f.
S2-4 Maßnahmen 148 f.

ESRS G1 - Unternehmensführung

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Offenlegungsanforderung Beschreibung Seite
SBM-3 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 149 f.
G1-1 Konzepte 151 ff.
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten 154 f.
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 155 ff.
G1-4 Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung 157
G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten 157 ff.

Unternehmensspezifische Themen

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Offenlegungsanforderung Beschreibung Seite
Informationssicherheit 159 ff.

ESRS 2 - Allgemeine Angaben

1-Grundlagen für die Erstellung

BP-1: Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

Die (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung 2024 (im Folgenden Nachhaltigkeitserklärung) wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Die in die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung einbezogenen Unternehmen sind dieselben, wie sie im Konzernabschluss im Konsolidierungskreis enthalten sind. Falls einzelne Tochterunternehmen, die Bestandteil des Konsolidierungskreises sind, nicht in einzelne Angaben der konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden, wird dies gesondert in den entsprechenden Abschnitten der Nachhaltigkeitserklärung angegeben.

Bei unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten und bei der Beurteilung der Auswirkungen des secunet-Konzerns (secunet) auf Aspekte der Nachhaltigkeit befassen wir uns mit dem eigenen Geschäftsbetrieb sowie mit der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Entsprechend beziehen wir die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette in unsere Nachhaltigkeitserklärung soweit möglich ein. Aufgrund begrenzter Informations- und Datenlage zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette kann diese nicht in allen Berichtsstandards, in denen dies vorgesehen ist, betrachtet werden. Dies machen wir im vorliegenden Bericht bei den jeweiligen Themen transparent.

secunet hat bei der Erstellung dieser Nachhaltigkeitserklärung weder von der Schutzklausel gemäß ERSR 1, Kapitel 7.7 (Klassifizierte und vertrauliche Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen) noch von der Schutzklausel gemäß CSRD im Hinblick auf Angaben zu bevorstehenden Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphase befindlichen Angelegenheiten Gebrauch gemacht.

BP-2: Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

secunet macht die folgenden Angaben in Bezug auf spezifische Umstände der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sofern im Einzelfall von den hier dargelegten Angaben abgewichen wird, wird dies in den entsprechenden Abschnitten der Nachhaltigkeitserklärung offengelegt und erläutert.

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Das Unternehmen ist von den mittel- oder langfristigen Zeithorizonten, die in ESRS 1 Abschnitt 6.4 für die Zwecke der Berichterstattung festgelegt sind, nicht abgewichen.

Entsprechend haben wir die folgende Zeitabstände festgelegt:

für den kurzfristigen Zeithorizont: das laufende Geschäftsjahr (Kalenderjahr),

für den mittelfristigen Zeithorizont: vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren und

für den langfristigen Zeithorizont: mehr als fünf Jahre.

In unserer Nachhaltigkeitserklärung fließen an verschiedenen Stellen Schätzungen von Daten zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ein. Dies betrifft beispielsweise die Berechnung von CO 2 -Emissionen für die Ermittlung der Emissionen nach Scope 3 (3.1), die nach dem Spend-Based-Ansatz berechnet werden. In den entsprechenden Berichtsabschnitten werden diese Parameter und Geldbeträge offen gelegt und erläutert.

In unserer Nachhaltigkeitserklärung werden keine Parameter und Geldbeträge genannt, die Messunsicherheit unterliegen.

Wenn nicht anders beschrieben, wurden die Kennzahlen von keiner weiteren externen Stelle validiert.

Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung ist die erste, die den Berichtserfordernissen der CSRD und somit den ESRS folgt. Entsprechend sind keine Änderungen bei der Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber einem vorangegangenen Berichtszeitraum zu berichten.

Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung ist die erste dieser Art. Entsprechend sind keine Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen zu berichten.

In der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung nimmt secunet keine Informationen auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften, nach denen das Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen angeben muss, oder allgemein anerkannter Standards und Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in seine Nachhaltigkeitserklärung auf. Entsprechend sind solche Angaben nicht zu berichten.

In der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung nimmt secunet keine Informationen mittels Verweis auf. Entsprechend sind solche Angaben nicht zu berichten.

Die Bestimmung für stufenweise Angabepflichten gemäß ESRS 1 Anlage C finden bei secunet keine Anwendung. Entsprechend fließen Angaben dazu in unseren Nachhaltigkeitsbericht nicht ein.

2-Governance

GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die secunet Security Networks AG unterliegt dem deutschen Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie den Regeln der eigenen Satzung. Sie verfügt über eine duale Führungs- und Kontrollstruktur. Die operative Leitung des Unternehmens liegt in den Händen des Vorstands, während der Aufsichtsrat beratend und überwachend tätig ist, um die Unternehmensstrategie zu unterstützen und zu kontrollieren.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Für grundlegende Entscheidungen in der Gesellschaft ist die Hauptversammlung zuständig.

Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind, wird der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung.

Der Vorstand des Unternehmens umfasst vier Mitglieder, darunter eine Frau, was einem Anteil von 25 % bzw. einem Verhältnis von 1:3 von Frauen zu Männern entspricht. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, von denen zwei als Arbeitnehmervertreter im Rahmen des Drittelbeteiligungsgesetzes entsandt wurden. Auch im Aufsichtsrat ist eine Frau vertreten, was einen Anteil von 16,7 % ergibt.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bringen eine breite Palette an Erfahrungen und Fachkenntnissen in das Unternehmen ein. Axel Deininger, Vorstandsvorsitzender, verfügt über umfangreiche Expertise in der IT-Sicherheitsbranche, während Dr. Kai Martius als Technologievorstand auf die Entwicklung von Hochsicherheitsprodukten spezialisiert ist. Jessica Nospers, Finanzvorständin, bringt fundierte Kenntnisse in den Bereichen M & A und Finanzmanagement ein. Torsten Henn, Chief Operating Officer, verfügt über umfassende Erfahrung in der IT-Sicherheitsbranche. Im Aufsichtsrat ergänzen Persönlichkeiten wie Prof. Dr. Günter Schäfer mit seiner Expertise in Netzwerksicherheit sowie Dr. Peter Zattler und Jan Thyen mit umfangreicher Erfahrung im Finanzwesen und in der Unternehmensführung die Kompetenzen des Gremiums.

Einzelne Vorstandsmitglieder sowie die Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats haben Fachkenntnisse mit Bezug zur Nachhaltigkeit über verschiedene Wege erlangt:

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Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen und zu den regulatorischen Erfordernissen, auch im Hinblick auf die Berichterstattung: Im Geschäftsjahr 2023 /​ 24 absolvierten die Vorstandsmitglieder Axel Deininger und Torsten Henn sowie Gesa-Maria Rustemeyer, ein Mitglied des Aufsichtsrats, spezielle Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen.

Beratung durch Fachleute, z. B. Wirtschaftsprüfer.

Mehrjährige Begleitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung der secunet Security Networks AG und dabei gewonnene Erfahrung.

Diese Fachkenntnisse fördern das Verständnis für Risiken und Chancen, die sich aus der Nachhaltigkeitsperspektive ergeben, und unterstützen zukunftsorientiertes Handeln im Unternehmen.

Neben der geschlechtlichen Vielfalt zeichnen sich die Gremien durch interdisziplinäre Zusammensetzung aus, was sich in einem breiten Spektrum an branchenspezifischem Wissen widerspiegelt. Die Unabhängigkeit der Gremienmitglieder ist ein weiterer entscheidender Aspekt: Vier der sechs Aufsichtsratsmitglieder (66,7 %) gelten als unabhängig vom Hauptaktionär, wobei ein Mitglied zusätzlich unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand ist. Diese Unabhängigkeit stärkt die objektive Entscheidungsfindung und Überwachung.

Zuständig für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen sind im Aufsichtsrat der Prüfungsausschuss, der sich mit Fragen der Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung befasst und der Gesamtvorstand der secunet Security Networks AG, der über die Nachhaltigkeitsthemen bei Bedarf unterrichtet wird. Die Zuständigkeiten in Bezug auf einzelne Auswirkungen, Risiken und Chancen sind im Vorstand gemäß der Ressortverteilung vergeben. Die Aufgabenerfüllung ist an die jeweiligen Fachbereiche delegiert. So liegt z. B. die Zuständigkeit für die Fragestellungen rund um ESRS S1 "Eigene Belegschaft" beim CEO, der für HR verantwortlich ist. Die Umsetzung der Aufgaben obliegt dann der Bereichsleiterin im Fachbereich HR.

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ESRS Fachbereich Vorstandsressort
2 Übergreifende Themen Sustainability CFO
E1 Klimawandel Umweltmanagement COO
E5 Kreislaufwirtschaft Sustainability CFO
S1 Eigene Belegschaft HR CEO
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Compliance CFO
G1 Unternehmensführung Compliance CFO
Unternehmensspezifisch: Informationssicherheit Produktstrategie, Produktmanagement CTO

Die Unternehmensleitung hat die Aufgaben der Überwachung und Steuerung von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die Verantwortung für die interne und externe Berichterstattung an den Fachbereich Sustainability delegiert. Es werden keine speziellen Kontrollen und Verfahren für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks & Opportunities - IROs) angewandt.

Die Festlegung von Zielen, sofern möglich, ist Teil der Sitzungen des Vorstands, im Rahmen derer die Erörterung und Billigung von nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten (oder der ESG-Strategie) auf der Tagesordnung steht. Vergütungsrelevante Ziele werden dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegt.

GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Vorstand und Aufsichtsrat werden (mindestens einmal im Jahr) und anlassbezogen über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert. Diese Information umfasst eine Beschreibung des aktuellen Status der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment - DMA) einschließlich eventueller Änderungen, die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen, sowie den Stand der Umsetzung der ESG-Strategie.

Vorstand und Aufsichtsrat diskutieren die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Strategie, wichtigen Transaktionen und dem Risikomanagement des Unternehmens als integralen Bestandteil der Entscheidungsprozesse in den Gremiensitzungen. Die Organe von secunet analysieren bei strategischen Entscheidungen und Transaktionen, ob und in welchem Umfang Kompromisse in Bezug auf andere strategische Aspekte erforderlich sind. Hierbei wird insbesondere bewertet, ob die Entscheidung im Einklang mit den langfristigen Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie steht.

Aufgrund der Neubesetzung des Prüfungsausschusses im Jahr 2024 und der erstmaligen Anwendung der Berichtspflichten nach der CSRD hat sich der Aufsichtsrat im Jahr 2024 (Sitzung vom 27. November 2024) ausführlich über alle Auswirkungen, Risiken und Chancen, die mit der Wesentlichkeitsanalyse zusammenhängen, informieren lassen.

GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Nachhaltigkeitsbezogene Ziele und Leistungsparameter sind Teil der langfristigen variablen Vergütung des Vorstands der secunet AG.

Das Thema Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und findet sich auch im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung als Leistungskriterium mit einer Gewichtung von grundsätzlich 30 % (Anteil an der langfristigen variablen Vergütung) wieder.

Als ein Innovations- und Marktführer rund um das Thema IT-Sicherheitslösungen hat die secunet AG das Ziel, sowohl durch leistungsfähige Soft- und Hardware-Produkte bzw. Dienstleistungen als auch durch moderne Unternehmensstrukturen zur gesellschaftlichen Entwicklung und wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit beizutragen - insbesondere im Themenkomplex IT-Sicherheit und Bekämpfung von Cyberkriminalität. Im Fokus stehen für den Aufsichtsrat dabei vor allem die Bedürfnisse der Arbeitnehmer, eine effektive Compliance-Strategie sowie die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialbelangen.

Vor diesem Hintergrund definiert der Aufsichtsrat jährlich verschiedene, in der Regel bis zu drei, Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Ziele. In Betracht kommen beispielsweise Diversitätsziele innerhalb der Belegschaft, Nachwuchssicherung und Attraktivität der secunet AG als Arbeitgeber, Arbeitsschutz und Gesundheit sowie Aus- und Weiterbildungsziele. Auch können etwa die Einhaltung von Umweltbelangen oder die Schaffung und Einhaltung von Compliance-Strukturen in die Leistungskategorie einfließen.

Der Fortschritt der entsprechenden Maßnahmen im Bereich der maßgeblichen jährlichen Nachhaltigkeitsziele wird im jährlichen Zyklus (insbesondere auf Basis einer Nachhaltigkeitserklärung) beurteilt und die jeweilige Leistung des Vorstandsmitglieds auf einer Skala von 50 % bis 150 % bewertet, wobei soweit möglich eine Messbarkeit der Zielerreichung angestrebt wird. Soweit eine Messbarkeit der Zielerreichung nicht gewährleistet ist, bestimmt der Aufsichtsrat die Zielerreichung in Bezug auf alle Nachhaltigkeits-/​ESG-Ziele nach pflichtgemäßem Ermessen. Wird die Mindestperformance von 50 % der gesetzten Nachhaltigkeitsziele unterschritten, beträgt die Zielerreichung 0 %. Ein Überschreiten der 150 %-Schwelle ist nicht möglich.

Konkret ist der Teil der variablen Vergütung des Vorstands der secunet Security Networks AG, der mit ESG-Zielen verknüpft ist, für das Jahr 2024 folgendermaßen gestaltet:

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Reduktion der CO 2 -Emissionen der secunet Security Networks AG. Damit sind klimabezogene Erwägungen in die Vergütung einbezogen.

Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch Umsetzung von aus der Mitarbeiterbefragung abgeleiteten Projekten.

Kundenzufriedenheit, gemessen am Net Promoter Score (NPS).

Hintergründe zur Berechnung finden sich im Vergütungsbericht der secunet Security Networks AG.

Die Vergütung des Aufsichtsrats der secunet Security Networks AG hat keinen Bezug zu klimabezogenen Erwägungen oder anderen nachhaltigkeitsbezogenen Aspekten.

GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht sowohl für die Auswirkungen auf Menschen als auch auf die Umwelt können in den nachstehend aufgeführten einschlägigen Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung von secunet abgeglichen werden.

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Kernelemente der Sorgfaltspflicht Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell GOV-1 Management der Verantwortlichkeiten
GOV-1 Überwachung der Nachhaltigkeits-IROs
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
SBM-3 Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
IRO-1 Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen SBM-3 Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
SBM-3 Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
IRO-1 Prozess der Wesentlichkeitsanalyse
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen E1-3 Maßnahmen
E5-2 Maßnahmen
S1-4 Maßnahmen
S2-4 Maßnahmen
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation S1-4 Maßnahmen
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Hinweisgebersystem
G1-1 Konzepte

GOV-5: Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

secunet identifiziert auf der Basis der langjährigen Erfahrung mit Berichterstattungen verschiedener Art (Lagebericht, nichtfinanzielle Erklärung) als Hauptrisiken der Nachhaltigkeitsberichterstattung die unvollständige, unrichtige und unpünktliche Berichterstattung. Zur Minderung dieser Risiken sind organisatorische Maßnahmen getroffen worden.

Risikomanagementsystem und Internes Kontrollsystem in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Risiken Mitigiert durch
Unpünktliche Berichterstattung Zentrale Koordination durch den Fachbereich Sustainability, Terminplanung und laufende Überwachung
fehlerhafte Angaben in den einzelnen ESRS Fachbereiche jeweils doppelt besetzt in der Prüfung der Angaben
KPIs fehlerhaft Eingabe der Daten in IT-System Sphera bei Konzernmutter G + D mit 6-Augen-Prinzip bei secunet (Eingabe, Freigabe und Validierung) sowie Plausibilisierung durch G + D Übertragung von Sphera in IT-System zur secunet-Berichterstellung; dann erneute Prüfung auf Übertragungsfehler

Die Koordination der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch den Fachbereich Nachhaltigkeit (Sustainability) der secunet Security Networks AG für den Konzern wahrgenommen. Eine detaillierte Terminplanung sowie eine laufende Überwachung der Einhaltung der Termine vermeidet die unpünktliche Berichterstattung.

Durch die intensive Einbindung der Fachbereiche und die laufende Überwachung der Inhalte der Nachhaltigkeitserklärung (Vergleich mit den Vorgaben der ESRS) durch den Fachbereich Nachhaltigkeit (Sustainability) werden die Risiken der unvollständigen und unrichtigen Berichterstattung gemindert. Diese Form der Steuerung wurde über das gesamte Geschäftsjahr vorgenommen, um mit ausreichendem Vorlauf die Inhalte der Nachhaltigkeitserklärung zu identifizieren und mögliche Lücken zu schließen.

Hinzu kommt im Vorfeld der Hauptprüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung die Vorprüfung durch die mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer. Dadurch werden mögliche Mängel weitgehend vermieden. Des Weiteren wird das Risiko der Unvollständigkeit der Dokumentation und Nachweise durch die Prüfung vermieden.

Über den Status der Vorbereitung der Nachhaltigkeitserklärung vor dem Hintergrund der genannten Risiken informiert der Fachbereich Nachhaltigkeit (Sustainability) regelmäßig den Vorstand der secunet Security Networks AG. Zur Vermeidung von Risiken finden laufend Abstimmungen mit den Prüfern statt, aus diesen Abstimmungen ergeht ein Kurzbericht an den Vorstand.

3-Strategie

SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

secunet ist eines der führenden Cybersecurity-Unternehmen in Deutschland. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. Ein zentraler Bestandteil des Portfolios sind Netzwerkkomponenten, die über hochentwickelte Verschlüsselungstechnologien verfügen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bis zur höchsten nationalen Sicherheitsstufe zugelassen sind.

Das Geschäft von secunet erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette von Analyse und Design über Entwicklung bis hin zu Integration, Betrieb, Wartung und Support der Lösungen. Durch den weitgehenden Einsatz von Open Source Software sowie einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Sicherheitsmechanismen werden flexible, skalierbare und hochsichere Lösungen realisiert. Diese werden in der Regel maßgeschneidert für spezifische Anwendungsszenarien in Branchen, in denen es besonders hohe Anforderungen an die Informationssicherheit gibt.

Ein zentraler Bestandteil des Produktangebots ist das IP-basierte Kryptosystem SINA ("Sichere Inter-Netzwerk Architektur"), das in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt wurde. SINA dient dem Schutz von elektronischen Informationen vor unberechtigtem Zugriff und ermöglicht die geschützte Bearbeitung, Speicherung und Übertragung von Verschlusssachen über das Internet. SINA erfüllt mit Zulassungen durch das BSI bis zur hohen nationalen Geheimhaltungsstufe GEHEIM maximale Sicherheitsstandards.

Die SINA Produktfamilie umfasst eine stetig wachsende Anzahl modularer Komponenten wie Clients, Gateways, Server und Softwaretools. Diese Komponenten kommen zur Absicherung verschiedenster Anwendungsszenarien zum Einsatz. Für militärische und behördliche Hochsicherheitsnetze, die besonders hohe Anforderungen an Datensicherheit und Belastbarkeit der Ausrüstung stellen, werden spezielle SINA Komponenten angeboten. Diese basieren auf einer gehärteten Hardwareplattform und sind für extreme Einsatzbedingungen ausgelegt.

Zu den bedeutenden Produktangeboten gehören auch die Aktivitäten in den Bereichen Digitale Identitäten und Biometrie. Das Angebot beinhaltet Lösungen zur Personenidentifikation und Authentifizierung von Nutzern auf Webportalen sowie zur biometrischen Erfassung und Verifikation im Zusammenhang mit hoheitlichen Identitätsdokumenten. Hierzu gehören auch automatisierte Grenzkontrollsysteme, die einen reibungslosen und sicheren Passagierfluss an Flughäfen und anderen Grenzkontrollstationen gewährleisten.

Im Gesundheitsmarkt richtet secunet sein Angebot an medizinische Leistungserbringer, darunter Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Der Schwerpunkt des Angebots liegt auf der Bereitstellung verschiedener Konnektoren. Diese bieten einen sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und stellen Schnittstellen zu Applikationen wie der Elektronischen Patientenakte (EPA) und dem Elektronischen Rezept (eRezept) bereit. Zusätzlich übernehmen die Konnektoren wichtige Sicherheitsfunktionen wie das Verschlüsseln und Signieren von medizinischen Dokumenten. Auf diese Weise wird die sichere Übertragung und Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten im Rahmen digitaler Gesundheitsanwendungen gewährleistet.

Für die Industrie bietet secunet Lösungen für sicheres Edge Computing sowie Frühwarnsysteme zur Vorbeugung und Erkennung von Cyberangriffen. Der Fokus liegt insbesondere auf Produktionsunternehmen mit hohen Sicherheitsanforderungen. Ebenso werden Kritische Infrastrukturen (KRITIS) adressiert, das heißt Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, unter anderem aus den Sektoren Energie, Transport, Verkehr, Wasser sowie Finanz- und Versicherungswesen.

secunet ist weder im Sektor der fossilen Brennstoffe noch in der Herstellung von Chemikalien oder im Bereich der umstrittenen Waffen oder im Anbau und in der Produktion von Tabak tätig.

Eine Berichterstattung nach ESRS-Sektoren ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Nachhaltigkeitserklärung noch nicht vorgeschrieben.

Für Produkte oder Dienstleistungen von secunet gelten keine Verbote. Es gibt lediglich Einschränkungen in Bezug auf belieferbare Kunden und Regionen bei Produkten, die Exportbeschränkungen, den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes und der nationalen Geheimhaltung unterliegen. Dies sind in erster Linie die Produkte der SINA Produktfamilie.

Der geografische Schwerpunkt des Absatzes von secunet liegt vorwiegend in Deutschland. Die Vertriebsaktivitäten von secunet im Ausland konzentrieren sich auf die Länder der Europäischen Union, EU-Organisationen sowie Verteidigungs- und Weltraumorganisationen (einschließlich Organisationen wie die NATO) und den Nahen Osten.

Zu den Kunden von secunet zählen vor allem der öffentliche Sektor, einschließlich nationaler und internationaler Regierungen, Ministerien und Behörden sowie regierungsähnliche Organisationen. Ebenfalls im Fokus stehen die Bundeswehr und Organisationen im Verteidigungsbereich sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Polizei und Grenzschutz. Das Unternehmen adressiert darüber hinaus Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel das Gesundheitswesen und die Industrie.

Das Geschäftsmodell von secunet basiert auf bestimmten Inputs, die auf folgende Weise gesammelt, entwickelt und gesichert werden: Es wird unterschieden zwischen Entwicklungsleistungen /​Software und Hardware auf der einen Seite (IT-Lösungen) und dem Beratungsgeschäft durch die Mitarbeiter von secunet auf der anderen Seite:

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IT-Lösungen: der Bedarf an Hardware wird über Zentraleinkauf und Supply Chain Management gedeckt, Software-Entwicklungsleistungen stammen überwiegend von der eigenen Belegschaft. Hier werden Bedarfe über Mitarbeiterentwicklung und Personalbeschaffung gedeckt.

Beratungsgeschäft: auch hier werden Bedarfe über Mitarbeiterentwicklung und Personalbeschaffung gedeckt.

Die Outputs des Geschäftsmodells von secunet und die Ergebnisse in Bezug auf den aktuellen und erwarteten Nutzen für Kunden und Investoren sind:

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Outputs an Kunden sind Lösungen und IT-Produkte, Software und IT-Hardware sowie Beratungsleistungen.

Outputs an Investoren sind Informationen aus der regelmäßigen finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung oder aus Investorengesprächen. Des Weiteren erhalten die Investoren Erträge über Dividendenzahlungen aus dem Jahresgewinn und über Steigerungen des Aktienwerts.

Weitere Interessenträger von Bedeutung, die Outputs aus dem Geschäftsmodell von secunet erhalten, bestehen nicht.

secunet hat keine beherrschende Marktposition innerhalb der Wertschöpfungskette:

In der vorgelagerten Wertschöpfungskette wird zum einen IT-Hardware beschafft. secunet hat eine heterogene Lieferantenstruktur, hierzu gehören sowohl mittelständische als auch große Player im Bereich Standard-IT-Hardware. Zum anderen wird in der vorgelagerten Wertschöpfungskette geeignetes Personal am Arbeitsmarkt beschafft. secunet konkurriert hier mit vielen anderen (IT-)Unternehmen um qualifiziertes Personal.

In der nachgelagerten Wertschöpfungskette sind zwei Arten von Märkten zu unterscheiden: Zum einen gibt es die regulierten Märkte, auf denen nur zugelassene oder zertifizierte Produkte gehandelt werden können. secunet hat hier eine gefestigte Marktposition, da viele Produkte aus dem Portfolio von secunet eine Zulassung vorweisen können. Anders ist die Situation auf den nicht regulierten Märkten, auf denen der Wettbewerb deutlich höher ist. Hier steht secunet im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Anbietern.

secunet beschäftigt zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 1.231 Mitarbeitende, alle in Deutschland. 2

2 Exklusive Vorstand

SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Zu unseren Interessenträgern und Anspruchsgruppen zählen wir unsere Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeitenden, Investoren und Analysten, Gesetzgeber und Verbände, Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, verbundene Unternehmen und Kooperationspartner, NGOs sowie alle am nachhaltigen Handeln der secunet AG Interessierten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

secunet hat im Rahmen der Stakeholderanalyse interne und externe Stakeholder identifiziert, nach Relevanz sortiert und bewertet. Die Stakeholderanalyse wurde mit den relevanten Fachbereichen, die mit den jeweiligen Stakeholdern befasst sind, und dem Vorstand erörtert und validiert.

Wir führen einen aktiven Stakeholder-Dialog über alle unsere Geschäftsaktivitäten und nutzen dabei verschiedene Kanäle und Aktivitäten zur Einbindung der Stakeholder. Die Form des Dialogs ist abhängig vom Thema und den beteiligten Stakeholdern, da nicht jeder Stakeholder des Unternehmens als gleichermaßen relevant für jeden Aspekt unserer Strategie angesehen werden kann, einschließlich des Aspektes der Nachhaltigkeit.

Vorstand und Aufsichtsrat sind aufgrund ihrer Erfahrung und der operativen Aufgaben bereits über Standpunkte und Interessen der betroffenen Stakeholder informiert. Sofern diese Informationen durch aktuelle Nachhaltigkeitsthemen ergänzt werden müssen, findet eine entsprechende Benachrichtigung statt.

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Key Stakeholder Organisation des Engagements Zweck und Ergebnis des Engagements
Mitarbeitende • Formelle Mitarbeitergespräche; • Attraktive Beschäftigungs- und Karrieremöglichkeiten bieten;
• Ermittlung von Schulungsbedarf und dessen Umsetzung; • Fähigkeiten, Talente und Erfahrungen entwickeln;
• Workshops; • Vielfalt, Chancengleichheit, Inklusion, Zugehörigkeit und Unternehmenskultur fördern.
• Betriebsversammlung;
• All-Hands Meetings;
• Standortbesuche mit Dialogformat.
Kunden • direkter Austausch im regulären Kunden- und Projektgeschäft, z. B. über Key Account Manager; • Kundenzufriedenheit verbessern und Produkt- und Dienstleistungsangebote erweitern.
• Bündelung und Rückmeldung von Kunden-Feedback im öffentlichen Bereich durch BSI;
• Regelmäßige Kundenveranstaltungen;
• Kundenumfrage mit Top-Ten-Kunden je Division inkl. Fragestellungen zu guten /​ schlechten Erfahrungen mit secunet(-Produkten), zusätzlich Möglichkeit
der Freitextkommentierung. Weitergabe der erhobenen Daten an die zuständigen Divisionen (NPS).
Lieferanten & Geschäftspartner • Lieferantengespräche; • Gegenseitig vorteilhaften wirtschaftlichen Wert für unsere Lieferanten und Partner schaffen; und
• Lieferantenbewertungen; • Eine ökologisch und sozial verantwortungsvolle Lieferkette sicherstellen. Wir möchten mit Lieferanten zusammenarbeiten, die dieselben Werte teilen und sich zur Verbesserung nachhaltiger Praktiken verpflichten.
• Lieferantenaudits;
• bilateraler Austausch.
Investoren & Analysten • Ganzjähriger Dialog durch Investor-Relations-Veranstaltungen und Treffen; • Ein gutes Verständnis für die wirtschaftliche Lage der secunet AG schaffen und die Aussichten des Unternehmens auf die Generierung von Total Shareholder Return durch Kurssteigerungen und Dividenden fördern.
• Regelmäßige Gespräche mit Analysten und Investoren;
• Hauptversammlung.
Verbundene Unternehmen & Kooperationspartner • Direkter Austausch mit verbundenen Unternehmen;
• strategisches Alignment.
Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette • Austausch mit Lieferanten über Themen, die Arbeitskräfte in der Lieferkette betreffen.

Durch verschiedene, fest etablierte Dialogformate fließen die Sichtweisen der Mitarbeitenden in Strategien, Entscheidungen und Handlungen des secunet-Konzerns ein. Die Stakeholder-Interessen fließen in die Wesentlichkeitsanalyse ein und bestimmen deren Ergebnis.

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Regelmäßige Dialoge zwischen Mitarbeitenden und ihren Führungskräften (z. B. jährliche Zielvereinbarungs- und Zielerreichungsgespräche sowie Zwischengespräche)

Austauschformate zwischen Vorstand und Mitarbeitenden (z. B. All-Hands Meetings; secublog)

Betriebsversammlungen

Austausch und Beratungen und Verhandlungen zwischen Vorstand und Bereich HR

Mitarbeiterbefragungen: Messung der Mitarbeiterzufriedenheit. Diese Befragung gibt Aufschluss über die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeitermotivation, die Qualität der Zusammenarbeit und den Wandel der Unternehmenskultur. Durch die Möglichkeit zu offenen Angaben in den Befragungen regen wir die Mitarbeitenden zudem an, konkrete Verbesserungsimpulse zu geben, aus denen wir Maßnahmen zur Optimierung unserer Leistungen als Arbeitgeber ableiten. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen dienen auch als Grundlage für den regelmäßigen Dialog zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden in den einzelnen Bereichen und Einheiten unseres Unternehmens.

Die Interessen, Standpunkte und Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die von secunet erheblich betroffen sein können, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte, werden berücksichtigt.

Die Grundlage für den Einkaufs- und Beschaffungsprozess der secunet AG bilden klar definierte Abläufe und Zuständigkeiten, die fest in der Prozesslandschaft des Unternehmens verankert sind. Mit den wichtigsten Lieferanten der secunet AG werden jährlich Gespräche geführt, in denen die interne Bewertung des Lieferanten besprochen und mögliche bzw. notwendige Veränderungen diskutiert werden, einschließlich Themen der Nachhaltigkeit. Das Ziel dieser Gespräche ist es, eine positive Entwicklung der Lieferanten zu fördern bzw. eine dauerhaft positive Bewertung sicherzustellen. Dabei nehmen wir wahr, dass viele unserer Lieferanten sich bereits auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung befinden oder diese bereits umsetzen.

Unsere Beschaffungsplattform umfasst einen Lieferantenfragebogen, der das Profil des Lieferanten detailliert darstellt. Ein Abschnitt des Fragebogens widmet sich dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), in dem die Positionierungen des Unternehmens zu menschenrechtsbezogenen Themen und grundlegenden Nachhaltigkeitsaspekten abgefragt werden. Basierend auf den Antworten im Fragebogen und einer abstrakten Risikoanalyse, die Branchen- und Länderrisiken berücksichtigt, erfolgt die Bewertung der Lieferanten.

SBM-3: Wesentliche IROs und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Unsere identifizierten wesentlichen IROs sind im DMA-Prozess dargelegt und in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln weiter beschrieben.

Insgesamt beziehen sich unsere wesentlichen IROs auf die Kernaktivitäten unseres Geschäftsmodells und konzentrieren sich hauptsächlich auf unsere eigenen Betriebsaktivitäten. Da unsere wesentlichen IROs eng mit unserem Geschäftsmodell verknüpft sind, steuern wir die meisten davon direkt im Rahmen unserer laufenden Geschäftstätigkeit. Dies betrifft insbesondere IROs im Bereich Governance sowie unsere eigene Belegschaft. Für Umwelt-IROs, die in unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert wurden, liegt unser direkter Einfluss in der Stärkung von Prozessen, insbesondere im Bereich Beschaffung und Abfallmanagement.

Unsere wesentlichen Umweltbelastungen resultieren hauptsächlich aus den CO2-Emissionen. Allerdings sind die Emissionen auf Grund des Geschäftsmodells gering.

Die identifizierten negativen sozialen Auswirkungen sind potenzieller Natur und ergeben sich vor allem aus branchenspezifischen Herausforderungen wie Datenschutz sowie hoher Arbeitsbelastung. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben wir gezielte Maßnahmen und Richtlinien implementiert. Sollten diese Maßnahmen nicht fortgeführt werden, könnten sich die potenziellen negativen Auswirkungen auf Mitarbeitende und Kunden ausweiten.

Als IT-Dienstleistungsunternehmen leisten wir jedoch auch einen positiven Beitrag: Wir investieren gezielt in die Weiterbildung und Kompetenzentwicklung unserer Mitarbeitenden und fördern soziale Standards in der eigenen Belegschaft sowie die Digitalisierung in der Gesellschaft - insbesondere für öffentliche Institutionen.

Aktuelle finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen der identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen sind derzeit begrenzt. Der Ressourcenaufwand zur Einhaltung der CSRD und der EU-Taxonomie bleibt auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Die Anzahl der Mitarbeitenden in diesem Bereich ist ebenfalls gleich geblieben. Gleichzeitig haben wir unsere Investitionen in externe Beratung und eingeschränkte Prüfungen im Rahmen der CSRD-Umsetzung erhöht.

Da unsere wesentlichen IROs eng mit unseren Kernaktivitäten und unserem Wachstumspotenzial verknüpft sind, sind Maßnahmen zur Optimierung von Chancen sowie zur Minderung von Risiken und negativen Auswirkungen in unsere bestehenden Governance-Strukturen eingebettet. Dadurch weisen wir eine hohe Widerstandsfähigkeit innerhalb der für die DMAs 2023 und 2024 definierten Zeithorizonte auf. Diese Einschätzung basiert auf qualitativen Analysen interner Fachleute, die im DMA-Prozess eine ganzheitliche Bewertung der bestehenden Risikominderungsmaßnahmen für alle IROs vorgenommen haben.

Änderungen bei wesentlichen IROs

Im Zuge der fortschreitenden CSRD-Umsetzung, die nach der teilweisen Vorab-Implementierung im Jahr 2023 weitergeführt wurde, haben wir durch die DMA 2024 eine noch detailliertere Analyse unserer wesentlichen IROs gewonnen. Die im Geschäftsbericht 2023 dargestellten zentralen Themen wurden in dieser Nachhaltigkeitserklärung weiter verfeinert und gemäß den CSRD-Anforderungen in detaillierte Sub- und Sub-Sub-Themen unterteilt.

4-Management der IROs

IRO-1: Beschreibung der DMA

Hintergrund und Methodik der DMA

Seit 2023 führen wir jährlich eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA) durch und berichten darüber in unseren Nachhaltigkeitserklärungen. Die Grundlage für unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/​2464) sowie die ESRS. Die Methodik zur Bewertung wesentlicher IROs wurde kontinuierlich weiterentwickelt, um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden. Unsere DMA basiert auf den Erkenntnissen der Vorjahre, wobei die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse 2023 erneut geprüft wurden, um deren Aktualität und Relevanz sicherzustellen. Dabei wurden unser Geschäftsmodell, die Stakeholder, die Wertschöpfungskette sowie bestehende Abhängigkeiten berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurden auch betroffene Stakeholder systematisch einbezogen, um deren Perspektiven und Interessen zu reflektieren. Die Stakeholder-Analyse diente als Grundlage für die Identifikation wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Die DMA erfolgt in Übereinstimmung mit dem doppelten Wesentlichkeitsprinzip. Dieses besagt, dass Angaben zu ESG-Themen erforderlich sind, wenn wesentliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Impact Materiality) oder finanzielle Effekte auf das Unternehmen (Financial Materiality) identifiziert wurden. Zur Identifikation potenziell wesentlicher Themen und ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen kann entweder ein Top-Down- oder Bottom-Up-Ansatz gewählt werden. In unserem Fall wurde der Top-Down-Ansatz verwendet, bei dem die ESRS als Grundlage dienten.

Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse

Bereits Anfang 2023 wurde eine vorläufige Wesentlichkeitsanalyse auf Grundlage der damals vorliegenden Draft-ESRS erstellt. Die bestehende Wesentlichkeitsanalyse nach HGB/​NFRD wurde hierzu in die ESRS-Logik überführt. Erste Bewertungen wesentlicher ESG-Themen wurden durch den Bereich Nachhaltigkeit in Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen validiert. Nach Veröffentlichung des Draft Delegated Acts der Europäischen Kommission erfolgte eine Überarbeitung der Methodik sowie der Bewertungswerkzeuge. Zur Durchführung der Stakeholderanalyse wurden aktualisierte Bewertungsbögen und weitere Unterlagen verwendet. Die Ergebnisse wurden am 9. Oktober 2024 durch den Gesamtvorstand der secunet Security Networks AG gebilligt.

Bewertungssystematik

Die Bewertung der Wesentlichkeit erfolgt in zwei Dimensionen:

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Impact Materiality: Bestimmung der Wesentlichkeit von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt anhand folgender Kriterien:

Ausmaß: Intensität der Auswirkungen

Umfang: Reichweite der Auswirkungen (betroffene Personen oder Ressourcen)

Umkehrbarkeit: Möglichkeit, den Auswirkungen entgegenzuwirken

Eintrittswahrscheinlichkeit: Wahrscheinlichkeit des Eintretens innerhalb der nächsten zehn Jahre

Die Berechnung der Impact Materiality erfolgt durch die Formel: Impact Materiality = Schwere grad der Auswirkung x Eintrittswahrscheinlichkeit. Der Schweregrad der Auswirkung ergibt sich aus der Summe von Ausmaß, Umfang und Umkehrbarkeit.

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Financial Materiality: Ermittlung finanzieller Chancen und Risiken unter Einbeziehung folgender Kriterien:

Eintrittswahrscheinlichkeit: Beurteilung des Risikos vor Gegenmaßnahmen

Höhe der finanziellen Auswirkungen: Bewertung des potenziellen Schadens bzw. Zugewinns aus ESG-Themen

Die Berechnung der Financial Materiality erfolgt durch die Formel: Financial Materiality = Höhe der finanziellen Auswirkungen x Eintrittswahrscheinlichkeit. Ein ESG-Thema gilt als wesentlich, sobald die Bewertung zwischen 3 oder -3 bis 5 oder -5 liegt.

Bei der Identifikation und Bewertung der Risiken und Chancen wurden auch Wechselwirkungen mit den Auswirkungen berücksichtigt. Das bedeutet, dass wir nicht nur die auf Anhieb erkennbaren Risiken und Chancen betrachtet haben, sondern auch, ob und inwiefern aus den Auswirkungen langfristig Risiken und Chancen entstehen.

Validierung und Freigabe

Die Wesentlichkeitsbewertung wurde zunächst durch den Bereich Sustainability vorgenommen und anschließend in separaten Gesprächen mit den Fachabteilungen validiert. Dabei wurden die Ergebnisse aus zwei Perspektiven diskutiert, um die Bewertungen ins Verhältnis zueinander zu setzen und ggf. anzupassen. Nach dieser internen Abstimmung erfolgte eine Gesamtbetrachtung, um Diskrepanzen zu erkennen und Anpassungen vorzunehmen. Die finalen Ergebnisse wurden dem Vorstand am 4. September 2024 vorgestellt. Nach einer erneuten Diskussion und Einarbeitung von Anmerkungen erfolgte die finale Freigabe durch den Gesamtvorstand am 9. Oktober 2024.

Fortschreibung und Anpassungen

Die DMA wird jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert, sobald neue Daten oder Erkenntnisse vorliegen. Dabei werden Veränderungen von Einflussfaktoren sowie neue regulatorische Anforderungen berücksichtigt. Änderungen des Verfahrens im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum sind weiter oben erläutert. Die Bewertung der Wesentlichkeit wird im Laufe des Geschäftsjahres 2025 erneut überprüft, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 vorzubereiten. Zusätzlich wurden auch nicht wesentliche Datenpunkte bewertet. Dabei wurden die Zielsetzung und der Inhalt der jeweiligen Anforderungen sowie deren Relevanz für unser Geschäft und deren potenzieller Nutzen für die Nutzer unseres Geschäftsberichts analysiert.

Nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen werden als gesonderte Risikokategorie (Chancenkategorie) im Risiko- und Chancenmanagement von secunet erfasst und verfolgt. Das Bewertungsverfahren entspricht dem secunet-Standardverfahren: sofern möglich, wird eine monetäre (quantitative) Bewertung vorgezogen. Andernfalls findet eine qualitative Bewertung statt.

Als Datenquellen für die Bewertung wurden wenn möglich vorhandene quantitative Daten aus dem internen Rechnungswesen von secunet oder aus validen Quellen im Internet oder anderen Medien genutzt. Sofern möglich und notwendig, wurden Annahmen mit den zuständigen Fachabteilungen plausibilisiert.

Umwelt

Im Rahmen unseres übergreifenden Analyseprozesses haben wir eine Kombination aus internen Dialogen und fachlicher Expertise unseres Umweltmanagement-Teams genutzt, um unsere aktuelle Situation umfassend zu bewerten. Dabei sind wir zu dem Schluss gekommen, dass unser Unternehmen zwar Einfluss auf den Klimawandel hat, dieser jedoch aufgrund unseres Treibhausgas-Fußabdrucks als gering einzustufen ist.

E1

Zur Ergänzung unserer DMA haben wir eine Klimarisikoanalyse durchgeführt. Dies hat uns ein fundiertes Verständnis unserer aktuellen Situation ermöglicht. In diesem Zusammenhang haben wir ebenfalls geprüft, inwieweit zukünftige Szenarien potenzielle zusätzliche Risiken für unser Unternehmen, einschließlich unserer Geschäftsaktivitäten und Vermögenswerte, aufzeigen könnten. Basierend auf dieser szenariobasierten Bewertungsmethode konnten keine wesentlichen zusätzlichen Risiken identifiziert werden, die über die bereits oben berichteten hinausgehen.

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Aspekt Beschreibung
Untersuchungsobjekt secunet-Konzern (Deutschland), hauptsächlich Bürogebäude, keine wesentlichen Fertigungsaktivitäten. Fokus auf Klimarisiken für den eigenen Geschäftsbetrieb und indirekte Effekte in der Wertschöpfungskette.
Zeithorizont Betrachtungszeitraum von 5 bis 25 Jahren, mit einem Endpunkt um 2050.
Szenarien des Klimawandels Best Case (Net Zero Emissions 2050): Strikte Klimapolitik, schnelle technologische Fortschritte, erneuerbare Energien, keine neuen Kohle- oder Erdgasprojekte.
Worst Case (SSP5-8.5): Temperaturanstieg um 4°C, extreme Wetterereignisse, steigender Meeresspiegel, starke Nutzung fossiler Brennstoffe.
Stakeholder-Einbindung Interviews mit Fachbereichen wie Supply Chain Operations, Zentraleinkauf, HR, Facility Management, CIO und CISO zur Risiko-Bewertung.

Im Zuge der DMA sowie der damit verbundenen Analysen haben wir klimabezogene Gefahren und Übergangsrisiken gemäß den geltenden Anwendungsanforderungen im Bereich Klimawandel berücksichtigt. Unser derzeitiger Bewertungsansatz ermöglicht eine angemessene Einschätzung unserer Situation, insbesondere da potenzielle Risiken als begrenzt eingestuft werden. Dennoch werden wir fortlaufend prüfen, inwiefern weiterführende Analysen, wie beispielsweise detailliertere Szenarioanalysen, einen zusätzlichen Mehrwert für unsere Einschätzungen liefern könnten.

E2

Um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen von secunet im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln, wurden in engem Zusammenhang mit der Wesentlichkeitsanalyse die Fachbereiche Umweltmanagement sowie zentrales Produktmanagement und Produktcompliance befragt. Deren Angaben sind in die Beurteilung der Umweltverschmutzung als nicht wesentlich für secunet geflossen.

E3

Da das Geschäftsmodell und die eigenen Tätigkeiten von secunet sowie die Tätigkeiten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette keine bekannten oder vermuteten Berührungspunkte zu Wasser- und Meeresressourcen haben, wurde der ESRS E3 als nicht wesentlich beurteilt.

E4

Für die Bestimmung, ob die Tätigkeiten an den Standorten von secunet Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und auf Ökosysteme haben, wurde eine Biodiversitätsanalyse und Erörterungen mit den Fachbereichen Facility Management sowie Umweltmanagement durchgeführt.

Die Biodiversitätsanalyse umfasste die Untersuchung aller 13 secunet-Standorte auf das Vorhandensein geschützter Gebiete oder Key Biodiversity Areas (KBA) in einem Umkreis von 5 km unter Nutzung spezialisierter Geodienste und Biodiversitätstools. Die Analyse ergab, dass sich an 7 der 13 Standorte geschützte Gebiete oder KBA befinden, jedoch keine relevanten Auswirkungen der secunet-Standorte auf diese festgestellt wurden, da aufgrund der Bürostruktur nur geringe ökologische Wechselwirkungen bestehen. Daher wurde der ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme für secunet als nicht wesentlich beurteilt.

E5

Für den Bericht nach ESRS E5 wurde das Produktgeschäft von secunet besonders in den Fokus gerückt. Im Rahmen eines internen Austauschs wurden verschiedene Stakeholder einbezogen, darunter die für Produktmanagement und -entwicklung zuständige Einheit im CTO-Office, die Fachbereiche Supply Chain Operations und Umweltmanagement sowie die Produktmanager.

Governance

G1

Im Rahmen unseres Governance-Standards erfolgt die Identifizierung der IROs durch das Compliance Office in enger Abstimmung mit dem Bereich Sustainability. Dabei profitieren wir von der Fachkompetenz des Compliance Office sowie dessen fundiertem Verständnis für unser Unternehmen.

Diese Bewertung stützt sich auf Erkenntnisse aus der täglichen Arbeit des Compliance Office und unternehmensweite Richtlinien bzw. Vorgaben. Die Analyse umfasst das gesamte Unternehmen, um eine konsistente strategische Ausrichtung im Bereich Governance sicherzustellen und unsere unternehmerischen Werte in allen Bereichen zu verankern.

Umwelt

ESRS E1 - Klimawandel

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Als IT-Sicherheitsunternehmen mit wachsender Infrastruktur sind wir uns der Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen bewusst. Die zunehmende Digitalisierung und der steigende Bedarf an Rechenleistung führen zu einem höheren Energieverbrauch, wodurch nachhaltige Lösungen und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien immer relevanter werden.

Wir setzen uns aktiv dafür ein, unsere Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört die Reduzierung unseres eigenen Energieverbrauchs sowie die Anpassung an die steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen unserer Geschäftspartner. Gleichzeitig tragen unsere IT-Sicherheitslösungen dazu bei, Unternehmen auf ihrem Weg zur klimafreundlicheren Digitalisierung zu unterstützen und nachhaltige Innovationen voranzutreiben.

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IROs Position in der Wertschöpfungskette
Upstream Eigene Aktivitäten Downstream
Verwundbarkeiten innerhalb der Lieferkette Naturkatastrophen wie Stürme, Erdbeben oder Überschwemmungen können die Produktions- oder Lieferfähigkeiten von Lieferanten und Partnern negativ beeinflussen. Dies könnte sich wiederum auf die Lieferungen auswirken und zu Engpässen führen, da die globale Versorgungssicherheit beeinträchtigt wird. Risiko X
Ausstoß von THG-Emissionen Auch wenn die Treibhausgasemissionen nur gering sind, entstehen dennoch Emissionen durch die Geschäftsaktivitäten. Tatsächliche negative Auswirkung X X X
Transitionsrisiken Das Nichterfüllen zukünftiger Kundenanforderungen und Beschaffungsvorgaben im Bereich Klimaschutz könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Risiko X X X
Nutzung und Entwicklung energieeffizienter Lösungen Energieverbrauch durch Nutzung /​ Einsatz der secunet-Produkte sowohl PCs /​ Notebooks als auch Rechenzentren geht zurück. Potenzielle positive Auswirkung X X
Energieverbrauch aus fossilen Energieträgern Der Energieverbrauch aus fossilen Energieträgern führt zu mehr Emissionsausstoß. Tatsächliche negative Auswirkung X X X
Einsparung von Kosten durch energieeffiziente Software und Rechenzentren secunet strebt durch die Entwicklung energieeffizienter Softwarelösungen danach, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und gleichzeitig langfristige Kosteneinsparungen sowohl für das Unternehmen selbst als auch für seine Kunden zu erzielen. Chance X X
Steigende Energiepreise Die Einstandspreise für Produkte und Dienstleistungen steigen an, was zu höheren Betriebskosten führt. Risiko X X X
Striktere Regulierung von energieintensiven Produkten Striktere Regulierungen von energieintensiven Produkten führen zu steigenden Kosten, da Unternehmen wie secunet zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung dieser Vorschriften tragen müssen. Risiko X X X
Energieverbrauch aus erneuerbaren Energien Durch die Nutzung von Grünstrom entsteht eine positive Auswirkung auf die Umwelt. Tatsächliche positive Auswirkung X
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IROs Zeithorizont
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
Verwundbarkeiten innerhalb der Lieferkette Naturkatastrophen wie Stürme, Erdbeben oder Überschwemmungen können die Produktions- oder Lieferfähigkeiten von Lieferanten und Partnern negativ beeinflussen. Dies könnte sich wiederum auf die Lieferungen auswirken und zu Engpässen führen, da die globale Versorgungssicherheit beeinträchtigt wird. Risiko X X X
Ausstoß von THG-Emissionen Auch wenn die Treibhausgasemissionen nur gering sind, entstehen dennoch Emissionen durch die Geschäftsaktivitäten. Tatsächliche negative Auswirkung X X X
Transitionsrisiken Das Nichterfüllen zukünftiger Kundenanforderungen und Beschaffungsvorgaben im Bereich Klimaschutz könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Risiko X
Nutzung und Entwicklung energieeffizienter Lösungen Energieverbrauch durch Nutzung /​ Einsatz der secunet-Produkte sowohl PCs /​ Notebooks als auch Rechenzentren geht zurück. Potenzielle positive Auswirkung X
Energieverbrauch aus fossilen Energieträgern Der Energieverbrauch aus fossilen Energieträgern führt zu mehr Emissionsausstoß. Tatsächliche negative Auswirkung X X X
Einsparung von Kosten durch energieeffiziente Software und Rechenzentren secunet strebt durch die Entwicklung energieeffizienter Softwarelösungen danach, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und gleichzeitig langfristige Kosteneinsparungen sowohl für das Unternehmen selbst als auch für seine Kunden zu erzielen. Chance X X
Steigende Energiepreise Die Einstandspreise für Produkte und Dienstleistungen steigen an, was zu höheren Betriebskosten führt. Risiko X X X
Striktere Regulierung von energieintensiven Produkten Striktere Regulierungen von energieintensiven Produkten führen zu steigenden Kosten, da Unternehmen wie secunet zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung dieser Vorschriften tragen müssen. Risiko X X
Energieverbrauch aus erneuerbaren Energien Durch die Nutzung von Grünstrom entsteht eine positive Auswirkung auf die Umwelt. Tatsächliche positive Auswirkung X X X

Die Liste der IROs zeigt Nachhaltigkeitsthemen auf, die bei unzureichendem Management unser Geschäft negativ beeinflussen können (Risiken) oder negative Folgen für die Natur und das Klima haben (negative Auswirkungen). Allerdings können Nachhaltigkeitsthemen auch positive Effekte mit sich bringen - sowohl für die Umwelt als auch in Form finanzieller Chancen.

Bewertung der Resilienz anhand der Klimarisikoanalyse

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Kategorie Bewertung
Physische Risiken Existieren, jedoch nicht als kritisch für secunet eingestuft.
Übergangsrisiken Gering, da secunet sich als anpassungsfähig an regulatorische Änderungen erwiesen hat.
Gesamtresilienz secunet ist gegenüber Klimarisiken weitgehend resilient.
Die geografische Lage in Deutschland und bestehende Anpassungsmaßnahmen tragen zur Stabilität bei.
Zukünftige Schritte Jährliche Überprüfung der Analyse zur Berücksichtigung neuer Entwicklungen.

E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz

Derzeit liegt noch kein Übergangsplan für den Klimaschutz vor, der sicherstellt, dass unsere Strategie und unser Geschäftsmodell mit dem Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad gemäß dem Pariser Abkommen im Einklang stehen. Allerdings haben wir bereits damit begonnen, mögliche Ansätze zu prüfen, um dieses Ziel zu erreichen. Grundlage dafür ist die erstmals für das Basisjahr 2023 erstellte CO2-Bilanz, die Scope 1, Scope 2 sowie wesentliche Kategorien aus Scope 3 gemäß den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocol umfasst.

E1-2: Konzepte

secunet hat sich zum Ziel gesetzt, negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Umwelt sowie Umweltrisiken für das Unternehmen zu minimieren und Ressourcen effizient zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere die Verringerung von Treibhausgasemissionen und Energieverbräuchen, wo immer sich vertretbare und effektive Möglichkeiten dazu bieten.

Hierfür wurde ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 implementiert, dessen Erstzertifizierung im September 2024 stattgefunden hat. Wesentliche Bestandteile des Umweltmanagementsystems bilden sowohl die Umweltpolitik als auch die Umweltrichtlinie, welche einen Leitfaden für umweltgerechtes Handeln darstellen und sich an alle Mitarbeitenden richten. Weiterhin wird sichergestellt, dass alle Aktivitäten den relevanten Umweltgesetzen und -vorschriften entsprechen und die Mitarbeitenden über die Einhaltung informiert und geschult werden. Dabei wurden auch Interessen unserer Stakeholder wie Mitarbeitende und Kunden berücksichtigt.

Die Strategie zu den Umweltaktivitäten basiert konzeptionell auf den identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dies umfasst insbesondere die Berücksichtigung von Transitionsrisiken, die durch veränderte Kundenanforderungen und regulatorische Vorgaben im Bereich Klimaschutz entstehen können. Ein Nichterfüllen zukünftiger Beschaffungsvorgaben könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Daher verfolgt secunet eine proaktive Strategie, um Umweltaspekte frühzeitig in die Geschäftsentwicklung zu integrieren und nachhaltige Lösungen anzubieten.

Das Umweltmanagementsystem gilt für die secunet Security Networks AG und umfasst alle Standorte des Unternehmens. Das System bezieht sich auf sämtliche Aktivitäten innerhalb der Organisation und berücksichtigt Auswirkungen auf vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsketten. Für die Umsetzung des Umweltmanagementsystems ist der Vorstand verantwortlich, wobei die Koordination durch den Bereich Umweltmanagement in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Sustainability erfolgt.

Neben der Zertifizierung nach ISO 14001 hat sich das Unternehmen verpflichtet, die Prinzipien des United Nations Global Compact (UNGC) einzuhalten. Die Interessen der wichtigsten Stakeholder wurden im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt, welche die Grundlage für die Umweltaktivitäten bildet. Diese Analyse gewährleistet, dass unsere Umweltaktivitäten auf die Erwartungen und Anliegen der relevanten Interessengruppen abgestimmt ist.

Ein zentrales Handlungsfeld ist die Reduktion des Energieverbrauchs aus fossilen Energieträgern, um damit die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen zu senken. Auch wenn die Emissionen insgesamt gering sind, entstehen sie dennoch durch die Geschäftsaktivitäten und sollen durch gezielte Maßnahmen weiter minimiert werden. Gleichzeitig setzt secunet verstärkt auf die Nutzung erneuerbarer Energien, um eine positive Umweltwirkung zu erzielen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.

Ein weiteres wesentliches Thema ist die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf mögliche Engpässe in der Lieferkette. Diese Risiken werden regelmäßig bewertet und aktualisiert, um eine nachhaltige Resilienz in den Beschaffungsprozessen zu gewährleisten. Zudem werden eventuelle Nachfrageverschiebungen aufgrund veränderter Umweltanforderungen seitens der Kunden aktiv beobachtet und berücksichtigt.

Die beschriebenen Umweltbemühungen werden internen und externen Stakeholdern transparent gemacht und über geeignete Kommunikationskanäle verfügbar gehalten, um eine breite Akzeptanz und Unterstützung sicherzustellen.

E1-3: Maßnahmen

Auch wenn secunet derzeit noch keinen umfassenden Übergangsplan hat, setzten wir bereits Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen um. Eine Schlüssel-Maßnahme ist dabei seit dem Jahr 2022 die Nutzung erneuerbarer Energien durch den Einkauf von grünem Strom. Diese Maßnahme gilt standortübergreifend und wird kontinuierlich fortgeführt.

Maßnahmen zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" wurden bisher nicht ergriffen, da zunächst die Datenbasis verbessert werden soll, um daraus gezielt wirksame Maßnahmen ableiten zu können.

E1-4: Ziele

Die Prozesse rund um die Anforderungen des ESRS E1 "Klimawandel" sind in den zuständigen Fachbereichen bereits verankert und gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Zusätzlich werden Umweltthemen kontinuierlich im Rahmen unseres ISO 14001-zertifizierten Umweltmanagementsystem berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2024 haben wir die Verbesserung der Datenlage priorisiert, damit wir im Jahr 2025 ein erfolgsorientiertes und messbares Emissionsziel formulieren können. Gegenwärtig liegen für die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen "Klimaschutz", "Anpassung an den Klimawandel" und "Energie" noch keine expliziten, erfolgsorientierten und messbaren Zielsetzungen vor.

Wir entwickeln zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ESRS-konforme Ziele, um den Anforderungen des ESRS E1-4 gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang werden auch die vergütungsrelevanten und emissionsbezogenen Zielsetzungen weiter optimiert. Die Bewertung der Wirksamkeit der oben beschriebenen Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs ist ebenfalls in Vorbereitung.

E1-5: Energieverbrauch und Energiemix

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Energieverbrauch und Energiemix 2023 2024
(1) Gesamtverbrauch fossiler Energie MWh 2.904 2.923
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 51,30 % 51,31 %
(2) Verbrauch aus Kernkraftquellen MWh 0 0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch % 0 0
(3) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) MWh 0 0
(4) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen MWh 2.757 2.774
(5) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt MWh 0 0
(6) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zeilen 3 bis 5) MWh 2.757 2.774
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (marktbasiert) % 48,70 % 48,69 %
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 1 und 6) MWh 5.661 5.698

Datenerhebung Energieverbrauch:

Das Facility Management von secunet erfasst alle relevanten gebäudespezifischen Energieverbrauchsdaten wie Strom, Wärme, Kälte und Gas. Liegen für das aktuelle Geschäftsjahr noch keine Zahlen vor, werden diese auf Basis des letzten verfügbaren Jahres hochgerechnet.

Seit dem 01. Januar 2022 bezieht secunet 100 % Ökostrom durch die Stadtwerke Krefeld.

E1-6: THG-Bruttoemissionen

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Rückblickend
Basisjahr Vergleich = Vorjahr von N N
Emissionen 3 2023 2023 2024 % N /​ N-1
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 460 460 459 0,22 %
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen % n. a. n. a. n. a. n. a.
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG- Bruttoemissionen (t CO 2 e) 1.142 1.142 1.148 0,53 %
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 174 174 173 0,57 %
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) 81.699 81.699 106.320 30,14 %
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen (t CO 2 e) 70.333 70.333 95.905 36,36 %
2 Investitionsgüter (t CO 2 e) siehe Zeile darüber siehe Zeile darüber siehe Zeile darüber siehe Zeile darüber
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) (t CO 2 e) 374 374 379 1,34 %
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb (t CO 2 e) 403 403 1.061 163,28 %
5 Abfallaufkommen in Betrieben (t CO 2 e) 31 31 10 -67,74 %
6 Geschäftsreisen (t CO 2 e) 798 798 719 -9,90 %
7 Pendelnde Mitarbeiter (t CO 2 e) 1.486 1.486 1.359 -8,55 %
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter (t CO 2 e) nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant
9 Nachgelagerter Transport (t CO 2 e) 36 36 95 163,89 %
10 Verarbeitung verkaufter Produkte (t CO 2 e) nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant
11 Verwendung verkaufter Produkte (t CO 2 e) 7.913 7.913 6.570 -16,97 %
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer (t CO 2 e) 325 325 222 -31,69 %
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter (t CO 2 e) nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant
14 Franchises (t CO 2 e) nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant
15 Investitionen (t CO 2 e) nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO 2 e) 83.301 83.301 107.927 29,56 %
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO 2 e) 82.333 82.333 106.952 29,90 %

3 Für die Berechnung der E1-Kennzahlen wurde der Headcount zum Stichtag 30. Juni 2024 genutzt.

secunet berichtet über die Emissionen gemäß den im GHG-Protokoll festgelegten Kategorien und Methoden. Im Rahmen des GHG-Protokolls werden Emissionen in Scope 1, 2 und 3 eingeteilt. Scope 1 konzentriert sich auf direkte Emissionen im Zusammenhang mit stationärer und mobiler Verbrennung, Prozessemissionen und Verflüchtigungen. Scope 2 erfasst indirekte Emissionen, die durch eingekauften Strom, Fernwärme und -kälte entstehen. Scope 3 konzentriert sich auf alle anderen indirekten Emissionen, die in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens auftreten.

Die berichteten Zahlen gelten für die Muttergesellschaft secunet Security Networks AG und alle Tochtergesellschaften.

Für die secunet AG wurden die benötigten Kennzahlen aus den Fachabteilungen bereitgestellt. Im Falle von Datenlücken bei den Tochtergesellschaften wurden diese mittels Hochrechnung in Bezug auf die Mitarbeiterzahl geschlossen. secunet ist bestrebt, die Erfassung der Kennzahlen für alle Tochtergesellschaften stetig zu verbessern.

Die Berechnung der Emissionen erfolgte mit Hilfe einer spezialisierten Software. Die dort hinterlegten Emissionsfaktoren stützen sich auf umfassende Ökobilanz-Datenbanken (LCA), welche stetig aktualisiert werden. 4

4 Die Spalten für die Etappenziele und Zieljahre entfallen, da keine Zielsetzung besteht.

Scope-1-Emissionen

Die Basis für die Berechnung der gemeldeten Emissionswerte bildeten die erfassten Verbräuche. Aufgrund der teilweise begrenzten Verfügbarkeit von Echtzeitdaten wurden je nach Emissionsquelle unterschiedliche Berechnungsmethoden angewendet.

Stationäre Verbrennung

An vier Standorten wird Gas verbrannt. Der exakte Verbrauch wird der Abrechnung entnommen und mittels Emissionsfaktor in CO 2 e umgerechnet.

Biogene CO 2 e-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse treten bei secunet nicht auf und können somit mit 0 % offengelegt werden.

Mobile Verbrennung

Die exakten Kraftstoffverbräuche der Dienstwagenflotte liegen für den gesamten Konzern vor und werden mittels Emissionsfaktoren in CO 2 e umgerechnet. Die Emissionen, die aus den Ladevorgängen der Elektrofahrzeuge resultieren, können bisher auf Grund fehlender Datenlage noch nicht berücksichtigt werden.

Prozessemissionen und Verflüchtigungen

Bei secunet finden keine industriellen Prozesse statt, die Emissionen erzeugen. Weiterhin traten keine Verflüchtigungen während des Betriebs von Klimaanlagen auf, die Emissionen sind vernachlässigbar.

Scope-2-Emissionen

Scope 2 umfasst die indirekten Emissionen aus eingekauftem Strom und Fernwärme und -kälte. Diese Emissionen entstehen im Zusammenhang mit den gemieteten Bürostandorten.

Strom

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts lagen noch nicht alle Abrechnungen vor. In diesem Fall wurde der Verbrauch des vorherigen Jahres für die Berechnung verwendet. Exakte Daten werden sukzessive nachgemeldet.

Die Scope-2-Emissionen werden nach den folgenden zwei Methoden berechnet: standortbasiert und marktbasiert. Standortbasierte Emissionen aus gekauftem Strom werden anhand von netzdurchschnittlichen Emissionsfaktoren pro Standort berechnet. Bei der standortbasierten Methode können vertragliche Instrumente nicht berücksichtigt werden. Bei der marktbasierten Methode hingegen wurden die für den Stromverbrauch geltenden Zertifikate für erneuerbare Energien berücksichtigt. Der Anteil von zertifiziertem Ökostrom beträgt 100 % am gesamten Stromverbrauch.

Wärme

Die Wärmeverbräuche werden derzeit den jeweils aktuellsten vorliegenden Nebenkostenabrechnungen der Vermieter entnommen. Für das aktuelle Berichtsjahr wurde mit diesen Werten gerechnet und die Verbräuche auf die Mitarbeiteranzahl hochgerechnet.

Kälte

Fernkälte wird ausschließlich am Standort Dresden bezogen. Zum aktuellen Zeitpunkt lag die Abrechnung noch nicht vor. In diesem Fall wurde der Verbrauch des vorherigen Jahres für die Berechnung verwendet. Der exakte Wert wird nachgemeldet.

Scope-3-Emissionen

Im Folgenden werden die relevanten Scope-3-Kategorien erläutert. Weiterhin wird ausgeführt, warum über einige Kategorien nicht berichtet wird.

Die Berechnung der Scope-3-Treibhausgasemissionen basiert auf Daten aus Aktivitäten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Konzerns. Der Prozentsatz der Emissionen, der anhand von Primärdaten von Lieferanten oder anderen Partnern in der Wertschöpfungskette ermittelt wurde, liegt momentan bei 0 %.

Es sind keine indirekten Scope-3-Treibhausgasemissionen in diesen Kategorien enthalten, die aus der konsolidierten Rechnungslegungsgruppe stammen, die sowohl die Muttergesellschaft als auch Tochtergesellschaften umfassen.

Scope-3-Treibhausgasemissionen aus assoziierten Unternehmen, Joint Ventures oder nicht konsolidierten Tochtergesellschaften werden nicht ausgewiesen, da secunet mit Ausnahme einer wegen ihrer Nicht-Wesentlichkeit nicht konsolidierten inaktiven Tochtergesellschaft keine verbundenen Unternehmen dieser Form hat.

Relevante Scope-3-Emissionen

3.1 Eingekaufte Waren und Dienstleistungen

Emissionen aus gekauften Waren und Dienstleistungen werden derzeit ausschließlich anhand der Spend-Based-Methode berechnet.

3.2 Kapitalgüter

Ebenso werden die Emissionen aus Kapitalgütern derzeit ausschließlich anhand der Spend-Based-Methode berechnet. Momentan sind diese noch in dem berechneten Wert der eingekauften Waren und Dienstleistungen enthalten.

3.3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie

Hierbei handelt es sich um Emissionen, welche nicht in Scope 1 oder 2 enthalten sind und welche bei der Gewinnung, der Produktion oder dem Transport der eingekauften Energie auftreten. Die Berechnung erfolgt anhand der Durchschnittsdatenmethode.

3.4 Vorgelagerter Transport

Der vorgelagerte Transport unterteilt sich bei secunet in Lager- und Streckentransport. Die Emissionen innerhalb dieser Kategorie können derzeit ausschließlich für den Lagertransport anhand der Spend-Based-Methode ermittelt werden. Die Transportkosten aus dem Streckengeschäft sind in den Einkaufskosten inkludiert und können daher momentan nicht herausgerechnet werden.

3.5 Abfallaufkommen

Da secunet an allen Standorten Mieter ist, ist für die Entsorgung der Büroabfälle der Vermieter zuständig. Daher liegen keine genauen Mengen vor. Die Berechnung erfolgt für die auftretenden Abfallarten gemischte Siedlungsabfälle, Papier /​ Pappe sowie Verpackungen anhand des Flächenverbrauchs und eines allgemeinen Faktors der jeweiligen Abfallart.

Diese Mengen werden anhand der Angaben auf den Rechnungen ermittelt.

Es erfolgte eine Einteilung in Abfälle, welche zur Energiegewinnung verbrannt wurden, und solche, welche einem Recyclingprozess zugeführt wurden. Zur Ermittlung der Emissionen wurde die Waste-Type-Specific-Methode verwendet.

3.6 Geschäftsreisen

Die Emissionen aus Geschäftsreisen umfassen Daten aus Flugreisen, Bahnreisen und Mietwagen. Hotelübernachtungen, Taxifahrten oder die Nutzung des ÖPNV können derzeit nicht berücksichtigt werden. Die Daten der Flug- und Bahnreisen werden mittels Softwaretool erfasst und ausgewertet.

Bei den Flugreisen werden die geflogenen Personenkilometer in Langstrecken- (> 1.000 km) und Kurzstreckenflüge (<= 1.000 km) eingeteilt und anhand der Distance-Based-Methode die Emissionen berechnet. Dieselbe Berechnungsmethode wird auch bei den Bahnreisen angewendet, jedoch wurden hier die gefahrenen Kilometer nicht in unterschiedliche Distanzen aufgeteilt.

Die Berechnung der Emissionen der Mietwagen erfolgte mittels der Spend-Based-Methode.

3.7 Pendeln der Mitarbeitenden

Diese Kategorie umfasst Emissionen aus dem Transport von Mitarbeitenden zwischen den Wohnorten und den Arbeitsstätten. Emissionen aus dem Pendeln von Mitarbeitenden können entstehen durch:

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Autofahrten,

Öffentlicher Personennahverkehr,

Andere Transportmittel (z. B. Fahrrad, zu Fuß).

Zur Berechnung wird die Durchschnittsdatenmethode verwendet. Das Pendelverhalten, die durchschnittliche Reiseentfernung und das Verkehrsmittel wurden aus einem Statistik-Informationssystem entnommen. Die Emissionen wurden auf Grundlage der Gesamtzahl der Mitarbeitenden berechnet.

3.9 Nachgelagerter Transport

Diese Kategorie umfasst Emissionen, die im Berichtsjahr durch Transport und Vertrieb verkaufter Produkte in Fahrzeugen und Einrichtungen entstehen, die nicht Eigentum des berichtenden Unternehmens sind oder von diesem kontrolliert werden. Die Berechnung der Emissionen erfolgt innerhalb der verwendeten Software auf Basis der vorgelagerten Transporte. secunet hat keine direkte Kontrolle oder keinen Zugriff auf detaillierte Daten zu diesen Aktivitäten, sodass die Daten als prozentualer Anteil der Scope-3.4-Emissionen berechnet werden müssen. In diesem Fall wurde auf die Erfahrung des Mutterkonzerns zurückgegriffen und der Anteil der Scope-3.9-Emissionen mit 9 % von dem Wert des vorgelagerten Transports angegeben.

3.11 Nutzung verkaufter Produkte

Bei dem größten Teil der von secunet verkauften Produkte handelt es sich um Laptops der Marke Lenovo. Lenovo stellt für eine Vielzahl ihrer Produkte detaillierte PCFs zur Verfügung. Es wurde der prozentuale Anteil der Emissionen, die während der Nutzung entstehen, von einem repräsentativen Modell mit der Anzahl der verkauften Laptops multipliziert und diese Zahl auf 100 % der insgesamt verkauften Produkte hochgerechnet.

3.12 End-of-Life-Treatment verkaufter Produkte

Die Berechnung erfolgte mit derselben Methode wie unter 3.11 beschrieben. Jedoch wurde hier mit dem prozentualen Anteil der Emissionen, die bei der Entsorgung auftreten, gerechnet.

Nicht relevante Scope-3-Emissionen

Folgende Scope-3-Kategorien wurden für secunet als nicht relevant eingestuft, da sie innerhalb der Wertschöpfungskette und des Geschäftsmodells nicht auftreten:

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3.8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

3.10 Verarbeitung verkaufter Produkte

3.13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

3.14 Franchises

3.15 Investitionen

THG-Intensität

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THG-Intensität je Nettoumsatzerlös 2023 2024 % N /​ N-1
Nettoumsatzerlös Euro 393.700.000,00 406.400.000,00
THG-Intensität (standortbezogen) je Nettoumsatzerlös (t CO 2 e /​ Euro) 0,000211585 0,000265568 25,51 %
THG-Intensität (marktbezogen) je Nettoumsatzerlös (t CO 2 e /​ Euro) 0,000209126 0,000263169 25,84 %

Der Umsatzerlös des secunet-Konzerns wurde nach IFRS berechnet.

E1-8: Interne CO 2 -Bepreisung

Es werden keine internen CO 2 -Bepreisungssysteme angewandt.

ESRS E5 - Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Wir sind auf hochqualifizierte Mitarbeitende und die essenzielle Hardware angewiesen, mit der sie maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden entwickeln. Der Geschäftsbetrieb von secunet ist primär bürobasiert und in urbanen Gebieten angesiedelt. Dabei setzen wir in unseren Büros und Rechenzentren auf moderne, leistungsfähige Hardware, um eine effiziente Geschäftstätigkeit sicherzustellen.

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde lediglich das Thema Abfall als wesentlich identifiziert.

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IROs Position in der Wertschöpfungskette
Upstream Eigene Aktivitäten Downstream
Nutzung von recycelten und recycelbaren Verpackungen Tatsächliche positive Auswirkung X X X
Unsere umweltfreundlichen Verpackungslösungen setzen auf recycelte und recycelbare Materialien. Durch die Wiederverwendung der Verpackung des Vorprodukts verzichten wir auf zusätzliche Verpackungen.
Erweiterte Herstellerverantwortung Tatsächliche positive Auswirkung X X
Obwohl nach dem Lebenszyklus der secunet-Produkte Elektroschrott anfällt, setzt secunet die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) um. Wir sorgen für eine fachgerechte Entsorgung und ermöglichen, wo immer möglich, die Wiederverwendung der Produkte.
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IROs Zeithorizont Zeithorizont
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
Nutzung von recycelten und recycelbaren Verpackungen Tatsächliche positive Auswirkung X X X
Unsere umweltfreundlichen Verpackungslösungen setzen auf recycelte und recycelbare Materialien. Durch die Wiederverwendung der Verpackung des Vorprodukts verzichten wir auf zusätzliche Verpackungen.
Erweiterte Herstellerverantwortung Tatsächliche positive Auswirkung X X X
Obwohl nach dem Lebenszyklus der secunet-Produkte Elektroschrott anfällt, setzt secunet die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) um. Wir sorgen für eine fachgerechte Entsorgung und ermöglichen, wo immer möglich, die Wiederverwendung der Produkte.

Die Liste der IROs zeigt Nachhaltigkeitsthemen auf, die bei unzureichendem Management unser Geschäft negativ beeinflussen können (Risiken) oder negative Folgen für die Natur und das Klima haben (negative Auswirkungen). Allerdings können Nachhaltigkeitsthemen auch positive Effekte mit sich bringen - sowohl für die Umwelt als auch in Form finanzieller Chancen.

E5-1: Konzepte

Bisher hat secunet noch kein offizielles Konzept für das Management seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Tatsächlich werden diese Themen dadurch geplant und erfüllt, dass die für diese Sachverhalte notwendigen regulatorischen Anforderungen eingehalten werden: so werden bislang lediglich gesetzliche Vorschriften (wie ElektroG, VerpackG, BattG sowie europäische EPR-, WEEE-, BATT und PACK-Richtlinien) eingehalten. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Bereiche Produktmanagement und Supply Chain Operations.

Das Geschäftsmodell von secunet hat keine eigene Produktion. Hardwarekomponenten werde ausschließlich zugekauft und in Verbindung mit Software als so genanntes Bundle Produkt weiter veräußert. Bedingt dadurch ist die Gestaltung der vorgelagerten Wertschöpfungskette nur eingeschränkt möglich. Hingegen sind Überlegungen und Planungen in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft im eigenen Bereich und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette möglich.

E5-2: Maßnahmen

Maßnahmen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sind bei secunet mangels eines entsprechenden Konzeptes noch nicht gebündelt dokumentiert. Allerdings sind durchaus Bausteine in dieser Beziehung zu erwähnen:

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Für Produkte der Serien SINA L3 Box S, SINA L3 Box E/​H, SINA Workstation S sowie SINA Workstation Terminal E/​H werden Recycling-Verpackungsmaterialien verwendet, um Verpackungsmüll zu reduzieren.

Bei SINA Workstation S ermöglicht secunet, dass genutzte Laptops am Ende ihres Lebenszyklus in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt ("refurbished") und für alternative Verwendungen genutzt werden. Dadurch soll die Entstehung von Elektroschrott reduziert werden.

Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben sorgt secunet für eine umweltgerechte Entsorgung von Elektroschrott am Ende des Produktlebenszyklus und stellt sicher, dass alle EPR-Anforderungen (Extended Producer Responsibility) erfüllt sind.

Diese Maßnahmen werden kontinuierlich weitergeführt.

E5-3: Ziele

Da es kein spezifisches Konzept für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft gibt, wurden bisher keine entsprechenden Ziele festgelegt. Eine Zielsetzung ist derzeit nicht geplant.

Unsere etablierten Prozesse sind in den zuständigen Fachbereichen verankert, die täglich die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sicherstellen. Zusätzlich werden Umweltthemen fortlaufend im Rahmen unserer ISO 14001-Zertifizierungen berücksichtigt. Die Wirksamkeit der oben beschriebenen Maßnahmen wird zur Zeit nicht in Bezug auf die wesentlichen IROs nachverfolgt.

E5-5: Ressourcenabflüsse

Abfälle

secunet vertreibt IT-Produkte, die nach ihrer Nutzungsdauer zu Elektroschrott werden. Um einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit diesem Abfall zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt. Diese verpflichtet Hersteller, die Entsorgung, Verwertung und umweltgerechte Behandlung ihrer Produkte zu organisieren. secunet erfüllt diese Vorgaben, indem es die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung sicherstellt, sowie die Wiederverwertung fördert, um Ressourcen zu schonen und Umweltauswirkungen zu minimieren.

Für den Versand werden Verpackungsmaterialien eingesetzt; um den dabei entstehenden Verpackungsmüll zu reduzieren, wird bei secunet das Verpackungsmaterial eingekaufter Produkte für den Weiterversand an die Kunden verwendet.

Bei secunet entstehen keine gefährlichen Abfälle und radioaktiven Abfälle gemäß Artikel 3 Absatz 7 der Richtlinie 2011 /​ 70 /​ Euratom des Rates.

Da secunet an allen Standorten Mieter ist, sind die Vermieter für die Entsorgung der Büroabfälle wie Papier /​ Pappe, gemischte Siedlungsabfälle sowie Verpackungen (gelbe Tonne /​ grüner Punkt) zuständig. secunet stellt für alle zuvor genannten Abfallarten gesonderte Behälter je Standort bereit. Die tatsächliche Abfallmenge ist nicht ermittelbar, da dafür keine exakten Daten von den Vermietern geliefert werden. Die Abfallmenge wird daher über die Quadratmeterzahl der angemieteten Flächen multipliziert mit einem Durchschnittswert über eine externe Website berechnet. Über die Entsorgerunternehmen werden die entsprechenden Abfallschlüssel bekanntgegeben.

Weiterhin fallen Abfälle an, welche von secunet eigenständig entsorgt werden. Die genauen Mengen und Abfallschlüssel werden pro Jahr anhand von Rechnungen ermittelt und die Nachweise archiviert.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die angefallenen Mengen:

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in Tonnen Gesamt Gefährlich Nicht gefährlich
Menge des Abfallaufkommens 1.426 0 1.426
Menge, die von der Beseitigung abgezweigt wird 1.236 1.236
Vorbereitung zur Wiederverwendung 0 0 0
Recycling 1.236 0 1.236
Sonstige Verwertungsverfahren 0 0 0
Menge, die zur Beseitigung bestimmt ist 190 0 190
Verbrennung 190 0 190
Deponierung 0 0 0
Sonstige Arten der Beseitigung 0 0 0
Menge nicht recycelter Abfälle 190 0 190
Prozentualer Anteil nicht recycelter Abfälle 13,32 0 13,32

Das Abfallaufkommen setzt sich wie folgt zusammen. Dabei wird zwischen Abfällen unterschieden, die vom Vermieter entsorgt werden, und solchen, die von secunet beseitigt werden:

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Erläuterung (in Tonnen) 2023 2024
Vermieter - gemischte Siedlungsabfälle 188,43 189,65
Vermieter - Pappe /​ Papier 837,45 842,87
Vermieter - Verpackungen 343,26 345,48
secunet - Elektroschrott intern 8,35 8,39
secunet - gemischte Verpackungen (Gewerbe) 19,14 22,11
secunet - Hochsicherheit (Datenträger) 0,78 0,79
secunet - Holz 0,20 0,20
secunet - Papier /​ Pappe 17,82 16,50
secunet - Sperrmüll 0,17 0,17

EU-Taxonomie

Im Rahmen ihres Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums zielt die Europäische Union (EU) darauf ab, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzuleiten. Vor diesem Hintergrund ist Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) 2020/​852 in Kraft getreten, die klassifiziert, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig gelten.

Die EU hat mittlerweile für alle sechs Umweltziele (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme) Vorgaben zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-VO veröffentlicht. Durch die Beschreibung der Wirtschaftstätigkeit in den delegierten Rechtsakten ist festgelegt, welche Wirtschaftstätigkeiten grundsätzlich in Betracht gezogen werden können. Dies sind die sogenannten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Ausschließlich taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten können bei Erfüllung bestimmter technischer Bewertungskriterien sowie dem sozialen Mindestschutz als ökologisch nachhaltig gelten. Wenn eine Wirtschaftstätigkeit die in den delegierten Rechtsakten genannten Bewertungskriterien erfüllt, ist sie als ökologisch nachhaltig und somit als taxonomiekonform zu klassifizieren.

Die delegierte Verordnung 2022/​1214 vom 9. März 2022 zu den Themen Atomkraft und Erdgas ist nicht anwendbar.

Im Berichtsjahr 2021 waren gemäß der von der EU gewährten Erleichterung lediglich die Anteile der taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) für die ersten beiden Umweltziele "Klimawandel" sowie "Anpassung an den Klimawandel" offenzulegen. Für das Berichtsjahr 2022 war darüber hinaus für diese beiden Umweltziele offenzulegen, in welchem Ausmaß die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten die technischen Bewertungskriterien erfüllen, um somit Taxonomiekonformität nachweisen zu können.

Im Berichtsjahr 2023 sind zusätzliche Offenlegungspflichten hinzugekommen. Zum einen wurden die beiden Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassungen an den Klimawandel" mittels des "Amended Climate Delegated Act" um zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten und ihre technischen Bewertungskriterien ergänzt, welche für das Berichtsjahr 2023 hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit überprüft werden mussten. Zudem wurde am 27. Juni 2023 die delegierte Verordnung C(2023)3851 - auch "Environmental Delegated Act" (EnvDA) genannt - veröffentlicht. Dieser enthält erstmalig die technischen Bewertungskriterien für die Wirtschaftstätigkeit der Umweltziele 3 bis 6, namentlich "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" sowie "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme". Für das Geschäftsjahr 2024 sind diese Umweltziele und ihre zugehörigen Wirtschaftstätigkeiten hinsichtlich ihrer Taxonomiefähigkeit überprüft worden.

Im Geschäftsjahr 2024 sind keine weiteren Offenlegungspflichten hinzu gekommen.

In diese Betrachtung werden alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften hinsichtlich ihrer Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben einbezogen. Weitere Informationen über die vollkonsolidierten Konzerngesellschaften können dem Wirtschaftsbericht entnommen werden.

Analyse der Taxonomiefähigkeit

In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt secunet mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt, wie zum Beispiel eGovernment, eHealth, sowie IIoT und Cloud. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben.

Zur Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten des secunet-Konzerns wurden zunächst auf der Basis einer Auflistung potenziell taxonomiefähiger Aktivitäten diejenigen identifiziert, die zum Geschäftsmodell von secunet passen. Diese wurden daraufhin anhand von finanziellen Kennzahlen hinsichtlich ihrer Bedeutung plausibilisiert. Hierbei wurden sowohl die ausgewiesenen Posten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als auch interne Finanzkennzahlen herangezogen.

Als Ergebnis der Analyse wurden die Wirtschaftsaktivitäten 6.5 "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen", 7.7 "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" sowie 8.1 "Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten" als taxonomiefähig eingestuft. Die Validierung dieser Einstufung erfolgte im Jahr 2024 erneut, um sicherzustellen, dass die Tätigkeiten weiterhin den aktuellen Anforderungen entsprechen.

EU-Taxonomie-KPIs von secunet

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Taxonomiefähiger Anteil Nicht-taxonomiefähiger Anteil
Umsatz 3 % 97 %
Investitionsausgaben (CapEx) 60 % 40 %
Betriebsausgaben (OpEx) 5 % 95 %

Kennzahlen zu taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten

Aufgrund von § 289 (1) HGB ist secunet dazu verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 315e Abs. 1 HGB ist der Konzernabschluss von secunet zum 31. Dezember 2024 nach den IFRS aufgestellt worden. Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahl genutzten Beträge basieren entsprechend auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. Basierend auf einer Analyse der Wirtschaftsaktivitäten erfolgt die Angabe des Anteils der taxonomiefähigen Umsatzerlöse /​ Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) an den jeweiligen Konzernwerten von secunet für das Geschäftsjahr 2024.

Umsatzerlöse:

Der in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Umsatz für das Berichtsjahr 2024 wird auf 406,4 Mio. Euro beziffert. Dieser Betrag bildet den Nenner unter der EU-Taxonomieverordnung. Die Summe der Umsatzerlöse der für das Geschäftsjahr 2024 taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bildet den Zähler. Die in diesem Berichtsjahr 2024 identifizierten taxonomiefähigen Umsatzerlöse lassen sich auf die Geschäftstätigkeit der SysEleven GmbH zurückführen. Die SysEleven GmbH betreibt eine eigene Cloud-Infrastruktur und vermietet diese an Geschäftskunden, ergänzt durch weitere Cloud-Dienste, einschließlich der Kubernetes-Plattform MetaKube, sowie Beratungs- und IT-Service-Dienstleistungen.

Investitionsausgaben (CapEx):

Die CapEx-Kennzahl gibt bei secunet den Anteil der Investitionsausgaben an, der entweder mit einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist (CapEx a), mit einem Plan zur Ausweitung von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist oder die Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten ermöglicht (CapEx b), oder sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit bezieht (CapEx c). Ein solcher CapEx-Plan liegt aktuell nicht vor, wonach CapEx b entfällt. Basis der Investitionsausgaben sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie an Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (einschließlich Mietzinsanpassungen) während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Dies gilt auch für entsprechende Zugänge, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren.

Die so berechneten und in den Kapiteln "3. Sachanlagevermögen", "4. Immaterielle Vermögenswerte" und "5. Leasing" des Konzernanhangs ausgewiesenen Investitionsausgaben (CapEx) summieren sich für das Berichtsjahr 2024 auf 25,7 Mio. Euro.

Die Summe der Zugänge, welche taxonomiefähige Investitionen widerspiegeln, bilden den Zähler der CapEx-Kennzahl. Hierzu werden Investitionen in die Aktivität Datenverarbeitung (8.1. Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (Annex I)) gerechnet. Außerhalb seines Kerngeschäfts kann secunet zudem mit seinen Investitionen in den Fuhrpark (6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Annex I)) und in Gebäude (7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden (Annex I)) potenziell einen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten.

Betriebsausgaben (OpEx):

Die OpEx-Kennzahl gibt den Anteil der Betriebsausgaben an, der mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist. Dazu zählen Betriebsausgaben für Vermögenswerte oder Prozesse im Zusammenhang mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich Schulungen und sonstiger Anpassungserfordernisse bei den Arbeitskräften sowie direkter nicht kapitalisierter Kosten in Form von Forschung und Entwicklung (OpEx a). Außerdem umfasst die Kennzahl Betriebsausgaben, die Teil des CapEx-Plans zur Ausweitung taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten sind oder die Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten innerhalb eines vordefinierten Zeitraums ermöglichen (OpEx b) sowie den Erwerb von Produkten aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit (OpEx c). Zur Berechnung des taxonomiefähigen OpEx-Anteils wurden zur Ermittlung des Nenners jene Finanzbuchhaltungskonten herangezogen, welche die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (F & E), Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing (Short-Term-Leasing), Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen widerspiegeln.

Der Zähler ergibt sich aus einer Analyse der erfassten Ausgaben, die mit den oben genannten Konten erfasst worden sind und die in Zusammenhang mit den Vermögenswerten bezüglich ihrer Taxonomiefähigkeit stehen. Von den Gesamtbetriebsausgaben kann die Datenverarbeitung (8.1. "Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten" (Annex I)) den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet werden.

Folgende Wirtschaftstätigkeiten von secunet wurden für das Umweltziel Klimaschutz als taxonomiefähig klassifiziert:

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Taxonomiefähige Tätigkeit Beschreibung der Tätigkeit Zuordnung bei secunet
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen Fuhrpark CapEx
7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Gebäude CapEx
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten Cloud-Infrastruktur und Cloud-Dienste der SysEleven GmbH Umsatz, CapEx, OpEx

Analyse der Taxonomiekonformität

secunet hat, aufbauend auf den identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten, eine Analyse zur Taxonomiekonformität (Alignment) durchgeführt. Es wurde dabei geprüft, ob die Wirtschaftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leisten und nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führen. Abschließend muss die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes gewährleistet sein. Bei Erfüllen der Voraussetzungen kann eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiekonform eingestuft werden.

Im Zusammenhang mit der Überprüfung wurden Unterlagen von unseren Stakeholdern angefordert und Gespräche vor dem Hintergrund des Alignments geführt.

Wirtschaftstätigkeit 6.5 (Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen)

Der Konzern tätigt Investitionsausgaben, die unter die Definition des CapEx c) (Abschnitt 1.1.2.2. der Delegierten Verordnung 2021/​2178) zu klassifizieren sind. Zur Analyse der Konformität wurden von verschiedenen Stakeholdern, insbesondere Leasinganbietern, Unterlagen zur Beurteilung der oben genannten Kriterien angefragt. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden secunet keine Informationen in ausreichendem Detailgrad bereitgestellt. Eine Bewertung der Taxonomiekonformität konnte daher auf dieser Basis nicht vollständig durchgeführt werden.

Wirtschaftstätigkeit 7.7 (Erwerb von und Eigentum an Gebäuden)

Der Konzern nutzt angemietet Büroimmobilien und tätigt damit Investitionsausgaben, die unter die Definition des CapEx c) (Abschnitt 1.1.2.2. der Delegierten Verordnung 2021/​2178) zu klassifizieren sind. Zur Analyse der Konformität wurde zunächst das Alter der Gebäude geprüft - Immobilien, die vor dem 31. Dezember 2020 fertiggestellt wurden, sind als nichttaxonomiekonform einzustufen. Die von secunet genutzten Immobilien sind entweder vor dem 31. Dezember 2020 bezogen worden oder älter als dieses Datum. Insofern greift dieses Kriterium.

Wirtschaftstätigkeit 8.1 (Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten)

Die Aktivitäten der SysEleven GmbH im Rahmen von Datenverarbeitung, Hosting und den damit verbunden Tätigkeiten beziehen sich auf CapEx a), OpEx a) (Abschnitte 1.1.2.2. und 1.1.3.2. der Delegierten Verordnung 2021/​2178) sowie Umsatz. Die technischen Bewertungskriterien werden im Berichtsjahr nicht erfüllt, da die im Kühlsystem der Rechenzentren verwendeten Kältemittel (zum Beispiel F-Gase) ein Treibhausgaspotenzial oberhalb der Grenzwerte aufweisen, die die Regulatorik vorschreibt.

Im Ergebnis erfüllt zum derzeitigen Stand keine Wirtschaftsaktivität die Kriterien, weshalb für den secunet-Konzern im Geschäftsjahr 2024 nicht über eine EU-Taxonomie-Konformität berichtet werden kann.

Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

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Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme /​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme /​Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024

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Wirtschaftsaktivitäten (1) Code(s) (2) Absoluter Umsatz (3) Umsatzanteil (4)
Währung (%)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) 0,00 € - %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1 12.862.426,12 € 3 %
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) 12.862.426,12 € 3 %
Total (A.1 + A.2) 12.862.426,12 € 3 %
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 393.521.656,84 € 97 %
Gesamt (A+B) 406.384.082,96 € 100 %
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftsaktivitäten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser- und Meeresressourcen (7)
(J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten EL N/​EL N/​EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) EL N/​EL N/​EL
Total (A.1 + A.2) EL N/​EL N/​EL
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftsaktivitäten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10)
(J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten N/​EL N/​EL N/​EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) N/​EL N/​EL N/​EL
Total (A.1 + A.2) N/​EL N/​EL N/​EL
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftsaktivitäten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser- und Meeresressourcen (13)
(J/​N) (J/​N) (J/​N)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2))
Total (A.1 + A.2)
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftsaktivitäten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) Soziale Mindeststandards (17)
(J/​N) (J/​N) (J/​N) (J/​N)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2))
Total (A.1 + A.2)
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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Wirtschaftsaktivitäten (1) Taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatzanteil 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
Prozent E T
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 3% T
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) 3% T
Total (A.1 + A.2) 3% T
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)

Anteil der Investitionsausgaben (CapEx), die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024

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Wirtschaftsaktivitäten (1) Code(s) (2) Absoluter CapEx (3) Anteil CapEx (4)
Währung (%)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) 0,00 € - %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 879.000,02 € 3 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 10.410.756,09 € 41 %
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1 4.080.582,36 € 16 %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) 15.370.338,47 € 60 %
Total (A.1 + A.2) 15.370.338,47 € 60 %
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 10.305.437,38 € 40 %
Gesamt (A+B) 25.675.775,85 € 100 %
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftsaktivitäten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser- und Meeresressourcen (7)
(J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen EL N/​EL N/​EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden EL N/​EL N/​EL
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten EL N/​EL N/​EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) EL N/​EL N/​EL
Total (A.1 + A.2) EL N/​EL N/​EL
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftsaktivitäten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10)
(J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N/​EL N/​EL N/​EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N/​EL N/​EL N/​EL
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten N/​EL N/​EL N/​EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) N/​EL N/​EL N/​EL
Total (A.1 + A.2) N/​EL N/​EL N/​EL
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftsaktivitäten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser- und Meeresressourcen (13)
(J/​N) (J/​N) (J/​N)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2))
Total (A.1 + A.2)
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftsaktivitäten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) Soziale Mindeststandards (17)
(J/​N) (J/​N) (J/​N) (J/​N)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2))
Total (A.1 + A.2)
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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Wirtschaftsaktivitäten (1) Taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatzanteil 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
Prozent E T
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 7% T
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 30%
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 20% T
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) 57%
Total (A.1 + A.2) 57%
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)

Anteil der Betriebsausgaben (OpEx), die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024

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Wirtschaftsaktivitäten (1) Code(s) (2) Absoluter OpEx (3) Anteil OpEx (4)
Währung (%)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) 0,00 € - %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 8.1 298.365,65 € 5 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) 298.365,65 € 5 %
Total (A.1 + A.2) 298.365,65 € 5 %
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 5.211.523,65€ 95 %
Gesamt (A+B) 5.509.889,30€ 100 %
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftsaktivitäten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser- und Meeresressourcen (7)
(J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten EL N/​EL N/​EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) EL N/​EL N/​EL
Total (A.1 + A.2) EL N/​EL N/​EL
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
scrollen
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftsaktivitäten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10)
(J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL) (J; N; N/​EL)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten N/​EL N/​EL N/​EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) N/​EL N/​EL N/​EL
Total (A.1 + A.2) N/​EL N/​EL N/​EL
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
scrollen
DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftsaktivitäten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser- und Meeresressourcen (13)
(J/​N) (J/​N) (J/​N)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2))
Total (A.1 + A.2)
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
scrollen
DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftsaktivitäten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) Soziale Mindeststandards (17)
(J/​N) (J/​N) (J/​N) (J/​N)
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2))
Total (A.1 + A.2)
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
scrollen
Wirtschaftsaktivitäten (1) Taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatzanteil 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
Prozent E T
A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1))
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 2% T
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) 2% T
Total (A.1 + A.2) 2% T
B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)

Soziales

ESR S1 - Eigene Belegschaft

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Unsere Mitarbeitenden stehen im Zentrum unseres Unternehmens. Wir engagieren uns für ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung und fördern eine inklusive Unternehmenskultur, die auf Wertschätzung und Unterstützung für alle Mitarbeitenden ausgerichtet ist. Unabhängig von Geschlecht, Alter oder Standort sollen alle Mitarbeitenden die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten.

Unsere Mitarbeitenden können in unterschiedlichem Maße von den Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit betroffen sein - wie in der IRO-Tabelle dargestellt.

Im Rahmen des ESRS S1 haben wir u. a. folgende wesentliche Themen identifiziert: Datenschutz, Arbeitszeitregelungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Gleichstellung der Geschlechter sowie sozialer Dialog. Unser Engagement umfasst zudem Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung, um eine sichere und unterstützende Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Darüber hinaus investieren wir gezielt in Weiterbildung und Kompetenzentwicklung, um sowohl unseren Mitarbeitenden als auch der Gesellschaft langfristig Vorteile zu bieten. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden hat für uns höchste Priorität, weshalb wir kontinuierlich unser Gesundheitsmanagement fördern. Zudem verpflichten wir uns aktiv zur Prävention von Zwangs- und Kinderarbeit.

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Sub-Sub-Topics IROs
Arbeitszeit Begrenzung von Überstunden Tatsächliche positive Auswirkung
secunet begrenzt vertraglich die Überstunden seiner Mitarbeitenden, um eine Kultur exzessiver Mehrarbeit zu vermeiden und Überlastung vorzubeugen.
Arbeitszeit Fehlende Arbeitszeiterfassung Risiko
Eine fehlende Arbeitszeiterfassung kann zu versteckten Überstunden und damit zu einer Überlastung der Mitarbeitenden führen. Dies kann sich negativ auf ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit auswirken, was wiederum zu Ausfällen oder Qualitätsverlusten führen kann - mit potenziellen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Performance von secunet.
Sozialer Dialog Mitarbeiterzufriedenheit Tatsächliche positive Auswirkung
secunet fördert bereits aktiv die Zufriedenheit der Mitarbeitenden durch die Einbeziehung in Entscheidungsprozesse und die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern. Kontinuierliche Maßnahmen können diese Zufriedenheit und die Mitarbeiterbindung weiter stärken.
Work-Life-Balance; Gesundheit & Sicherheit Steigerung der Attraktivität Chance
Durch weitere Maßnahmen zur Förderung sozialer Standards kann die Attraktivität secunets als Arbeitgeber gesteigert werden.
Sozialer Dialog Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche von Mitarbeitenden Chance
Die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeitenden kann die Produktivität steigern und die Kündigungsrate senken. Dies bietet dem Unternehmen Chancen, indem es sowohl die Effizienz erhöht als auch Kosten für Neueinstellungen reduziert.
Work-Life-Balance; Arbeitszeit Flexibilität bei Arbeitszeit und -ort Tatsächliche positive Auswirkung
Durch flexible Arbeitszeiten auf Vertrauensbasis sowie die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten und Share Desk können secunet-Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten und ihren Arbeitsort individuell anpassen. Dies fördert die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit.
Work-Life-Balance Zugang zu Kinderbetreuung und Pflege von älteren Personen Tatsächliche positive Auswirkung
secunet bietet seinen Mitarbeitenden den PME Familienservice an. Dies führt zu einer höheren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und hat somit eine positive Auswirkung auf die Work-Life-Balance.
Gesundheit & Sicherheit Ausbau des Gesundheitsmanagements Potenzielle positive Auswirkung
Implementierung von weiteren Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsmanagements mit z. B. Fokus auf mentale Gesundheit, kann die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden verstärken.
Geschlechter-gleichheit Förderung von Frauen in der IT-Branche Chance
Die IT-Branche gilt als männerdominiert. secunet hat die Chance, Frauen in der Branche zu fördern und dadurch kompetente Mitarbeiterinnen für sich zu gewinnen.
Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Förderung von Kompetenzen innerhalb der Belegschaft Tatsächliche positive Auswirkung
Durch Schulungen und Trainings werden die Kompetenzen der secunet-Mitarbeitenden weiterentwickelt.
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung Gründlicher Einstellungsprozess Tatsächliche positive Auswirkung
Im Einstellungsprozess wird neben der fachlichen Kompetenz auch stark auf das Zwischenmenschliche geachtet. Dies fördert ein positives Unternehmensklima und Miteinander im Unternehmen.
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung Image-Verlust und Braindrain durch Kündigungen aufgrund potenzieller Gewalt oder Belästigung Risiko
Es können Risiken wie Image-Verlust und Braindrain durch Kündigungen aufgrund potenzieller Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz entstehen.
Datenschutz Image-Verlust durch Datenschutzvorfälle Risiko
Datenschutzvorfälle können die Arbeitgeberattraktivität mindern und die Personalgewinnung erschweren. Zudem entstehen hohe Kosten für die Behebung des Schadens und den Reputationsaufbau. Darüber hinaus können erhebliche Geldbußen drohen.
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Sub-Sub-Topics Position in der Wertschöpfungskette
Upstream Eigene Aktivitäten Downstream
Arbeitszeit X
Arbeitszeit X
Sozialer Dialog X
Work-Life-Balance; Gesundheit & Sicherheit X
Sozialer Dialog X
Work-Life-Balance; Arbeitszeit X
Work-Life-Balance X
Gesundheit & Sicherheit X
Geschlechter-gleichheit X
Weiterbildung und Kompetenzentwicklung X
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung X
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung X
Datenschutz X
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Sub-Sub-Topics IROs Zeithorizont
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
Arbeitszeit Begrenzung von Überstunden Tatsächliche positive Auswirkung X
secunet begrenzt vertraglich die Überstunden seiner Mitarbeitenden, um eine Kultur exzessiver Mehrarbeit zu vermeiden und Überlastung vorzubeugen.
Arbeitszeit Fehlende Arbeitszeiterfassung Risiko X
Eine fehlende Arbeitszeiterfassung kann zu versteckten Überstunden und damit zu einer Überlastung der Mitarbeitenden führen. Dies kann sich negativ auf ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit auswirken, was wiederum zu Ausfällen oder Qualitätsverlusten führen kann - mit potenziellen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Performance von secunet.
Sozialer Dialog Mitarbeiterzufriedenheit Tatsächliche positive Auswirkung X X X
secunet fördert bereits aktiv die Zufriedenheit der Mitarbeitenden durch die Einbeziehung in Entscheidungsprozesse und die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern. Kontinuierliche Maßnahmen können diese Zufriedenheit und die Mitarbeiterbindung weiter stärken.
Work-Life-Balance; Gesundheit & Sicherheit Steigerung der Attraktivität Chance X X X
Durch weitere Maßnahmen zur Förderung sozialer Standards kann die Attraktivität secunets als Arbeitgeber gesteigert werden.
Sozialer Dialog Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche von Mitarbeitenden Chance X X X
Die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeitenden kann die Produktivität steigern und die Kündigungsrate senken. Dies bietet dem Unternehmen Chancen, indem es sowohl die Effizienz erhöht als auch Kosten für Neueinstellungen reduziert.
Work-Life-Balance; Arbeitszeit Flexibilität bei Arbeitszeit und -ort Tatsächliche positive Auswirkung X X
Durch flexible Arbeitszeiten auf Vertrauensbasis sowie die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten und Share Desk können secunet-Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten und ihren Arbeitsort individuell anpassen. Dies fördert die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit.
Work-Life-Balance Zugang zu Kinderbetreuung und Pflege von älteren Personen Tatsächliche positive Auswirkung X X
secunet bietet seinen Mitarbeitenden den PME Familienservice an. Dies führt zu einer höheren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und hat somit eine positive Auswirkung auf die Work-Life-Balance.
Gesundheit & Sicherheit Ausbau des Gesundheitsmanagements Potenzielle positive Auswirkung X X
Implementierung von weiteren Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsmanagements mit z. B. Fokus auf mentale Gesundheit, kann die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden verstärken.
Geschlechter-gleichheit Förderung von Frauen in der IT-Branche Chance X X
Die IT-Branche gilt als männerdominiert. secunet hat die Chance, Frauen in der Branche zu fördern und dadurch kompetente Mitarbeiterinnen für sich zu gewinnen.
Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Förderung von Kompetenzen innerhalb der Belegschaft Tatsächliche positive Auswirkung X X X
Durch Schulungen und Trainings werden die Kompetenzen der secunet-Mitarbeitenden weiterentwickelt.
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung Gründlicher Einstellungsprozess Tatsächliche positive Auswirkung X
Im Einstellungsprozess wird neben der fachlichen Kompetenz auch stark auf das Zwischenmenschliche geachtet. Dies fördert ein positives Unternehmensklima und Miteinander im Unternehmen.
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung Image-Verlust und Braindrain durch Kündigungen aufgrund potenzieller Gewalt oder Belästigung Risiko X X X
Es können Risiken wie Image-Verlust und Braindrain durch Kündigungen aufgrund potenzieller Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz entstehen.
Datenschutz Image-Verlust durch Datenschutzvorfälle Risiko X X X
Datenschutzvorfälle können die Arbeitgeberattraktivität mindern und die Personalgewinnung erschweren. Zudem entstehen hohe Kosten für die Behebung des Schadens und den Reputationsaufbau. Darüber hinaus können erhebliche Geldbußen drohen.

Die Liste der IROs zeigt Nachhaltigkeitsthemen auf, die bei unzureichendem Management zu nachteiligen Auswirkungen für Einzelpersonen (negative Auswirkungen) oder zu Risiken für unser Unternehmen führen könnten. Auswirkungen können jedoch auch positiv sein und Nachhaltigkeitsthemen können potenziell positive finanzielle Effekte (Chancen) mit sich bringen.

S1-1: Konzepte

Derzeit besteht kein verschriftlichtes Personalkonzept. Dennoch besteht eine Vielzahl an Aktivitäten im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft.

secunet bekennt sich zur Achtung und Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte sowie der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Wir sehen uns in der Verantwortung, in unserem Geschäftsbereich und in unseren Lieferketten die Einhaltung dieser Standards sicherzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Unser Handeln orientiert sich an den Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) sowie weiteren relevanten internationalen Übereinkommen. Diese Verpflichtungen bilden die Grundlage unseres unternehmerischen Handelns und unserer Unternehmenskultur.

Wir bemühen uns um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, die den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen entsprechen. Unsere Aktivitäten zielen darauf ab, die physische und psychische Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu fördern und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Gleichzeitig steht secunet für Vielfalt, Inklusion und einen respektvollen Umgang miteinander. Diskriminierung jeglicher Art wird bei uns nicht toleriert. Unabhängig von ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderer Merkmale fördern wir Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Diese Werte sind fest in unserer Unternehmenskultur verankert und finden Ausdruck in unserer Unterzeichnung der Charta der Vielfalt. Durch diese Initiative bekennen wir uns ausdrücklich zu einem Arbeitsumfeld, das frei von Vorurteilen ist und die Vielfalt unserer Mitarbeitenden als Bereicherung anerkennt.

Um unsere potenziellen Auswirkungen auf unsere Arbeitnehmer zu adressieren, haben wir den Verhaltenskodex für Mitarbeitende 5 implementiert. Unser Verhaltenskodex dient als verbindlicher Rahmen für die Einhaltung von Compliance-Standards und ethischen Grundsätzen. Er gilt für alle Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner innerhalb des secunet-Konzerns und verpflichtet zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden konsequent verfolgt und geahndet.

secunet engagiert sich zudem aktiv für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Förderung von Diversität. Wir fördern unsere Mitarbeitende durch gezielte Programme und Initiativen, die ein inklusives und nachhaltiges Arbeitsumfeld schaffen. Mit diesen Grundsätzen möchten wir einen Beitrag zu einer gerechten und nachhaltigen Wirtschaft leisten und den Schutz der Menschenrechte aktiv vorantreiben. Unsere vollständige Grundsatzerklärung ist öffentlich zugänglich und verdeutlicht unser Engagement für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung.

Die Grundsatzerklärung 6 zu den Menschenrechten ist auf secunet.com öffentlich verfügbar.

5 Mehr zum Verhaltenskodex siehe G1-1.

6 Mehr zur Grundsatzerklärung siehe S2-1.

S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

secunet strebt danach, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und diese Attraktivität langfristig zu erhalten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, setzt das Unternehmen unter der Leitung des Personalbereichs Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft um. Ein zentraler Baustein ist der kontinuierliche Dialog mit den Mitarbeitenden - sowohl individuell als auch auf Unternehmensebene.

Mitarbeiterbefragungen als wichtiges Feedback-Instrument

Um die Zufriedenheit der Belegschaft zu messen und sie aktiv in die Gestaltung der Arbeitsbedingungen einzubinden, führt secunet Mitarbeiterbefragungen durch. In den Jahren 2021 und 2023 wurden bereits zwei Befragungen durchgeführt, die auf großes Interesse stießen - die Teilnahmequote der letzten Umfrage lag bei 72 %.

Aus den Ergebnissen der Befragung 2023 wurden mehrere Projekte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Zusammenarbeit abgeleitet. Dazu gehören:

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Optimierung der interdisziplinären Zusammenarbeit

Verbesserung von Verwaltungsprozessen, z. B. durch die Einführung eines neuen Tools für die Reisekostenabrechnung im Jahr 2025

Erhöhte Sichtbarkeit und Ansprechbarkeit des Vorstands

Im Jahr 2024 wurden Gespräche zur Fortführung dieser Projekte geführt. Dabei wurden neue Ansätze und Perspektiven diskutiert, um weitere Schritte zu definieren und die gewonnenen Erkenntnisse in die zukünftige Planung einfließen zu lassen. Auch 2025 ist eine erneute Mitarbeiterbefragung geplant, um den Dialog weiterzuführen und weitere Verbesserungen anzustoßen.

Direkte Einbindung der Belegschaft

secunet setzt auf fest etablierte Dialogformate, um die Meinungen und Anliegen der Mitarbeitenden aktiv in unternehmerische Entscheidungen einzubinden. Dazu gehören:

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Regelmäßige Gespräche zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften

Jährliche Zielvereinbarungs- und Zielerreichungsgespräche

Zwischengespräche zur kontinuierlichen Abstimmung

Austausch zwischen Vorstand und Mitarbeitenden

Quartalsweise Online-Vorstandsdialoge ("All-Hands Meetings")

Viermal jährlich Präsenz-Dialogformat "Ihr fragt, wir antworten"

Regelmäßiger Austausch, Beratungen zwischen Vorstand und HR

Mitarbeiterbefragungen zur strukturierten Erhebung von Feedback

Kontinuierlicher Feedback-Prozess für effektive Entscheidungen

Der fortlaufende Feedback-Prozess stellt sicher, dass die Interessen der Mitarbeitenden in die unternehmerische Entscheidungsfindung einfließen. So soll nicht nur der Mitarbeiterdialog gestärkt, sondern auch eine nachhaltige und attraktive Arbeitskultur gesichert werden.

S1-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann

Führungskräfte sind dazu verpflichtet, bekannte oder beobachtete Vorfälle zu melden. Dafür stehen mehrere Wege zur Verfügung: Meldungen können direkt an die Personalabteilung, das Compliance Office oder über das globale Hinweisgebersystem 7 erfolgen, das Vertraulichkeit und Schutz gewährleistet.

Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden über die verfügbaren Beschwerdemechanismen informiert werden - sowohl im Onboarding-Prozess als auch durch interne Kommunikationskanäle. Jede eingehende Meldung wird vertraulich behandelt.

Die Kanäle, über die Mitarbeitende ihre Anliegen und Bedürfnisse mitteilen können, erachten wir als effektiv, da sie fest etabliert und den Mitarbeitenden gut bekannt sind. Regelmäßige Dialoge mit Führungskräften sowie Mitarbeitendenbefragungen folgen einem klaren Rhythmus. Dadurch wird sichergestellt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterbelange kontinuierlich überprüft und dabei die Interessen der Mitarbeitenden stets berücksichtigt werden.

S1-4: Maßnahmen 8

Förderung von Feedback-Kultur und Personalentwicklung

secunet legt großen Wert auf eine starke Feedback-Kultur, um eine tiefergehende Rückkopplung zur individuellen Tätigkeit zu ermöglichen. Ein zentraler Bestandteil ist das jährliche Mitarbeitergespräch, das als standardisierter, strukturierter Dialog zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften dient. Neben der Performance-Beurteilung werden hier Aspekte wie Arbeitszufriedenheit, Belastungen und individuelle Weiterentwicklung besprochen. Daraus werden Bedarfe für Weiterbildungen abgeleitet, wodurch das Schulungsangebot kontinuierlich ausgebaut wird (OnGoing Prozess).

7 Mehr zum Hinweisgebersystem siehe G1-1.

8 Sofern nicht anders angegeben, sind alle in diesem Kapitel erwähnten Maßnahmen fortlaufend und für den gesamten Konzern gültig.

Um den Anforderungen des IT-Sektors gerecht zu werden, setzt secunet auf eine gezielte Nachwuchssicherung und Personalentwicklung. Durch Universitätskooperationen, Praktika, Abschlussarbeiten und das Deutschlandstipendium sichert sich secunet frühzeitig qualifizierte Talente. Zudem engagiert sich das Unternehmen aktiv in der beruflichen Ausbildung und bietet ein Trainee-Programm für Absolventen an.

Das Inhouse-Weiterbildungsangebot umfasst IT-Schulungen, Projektmanagement-Zertifizierungen sowie Programme zur persönlichen und methodischen Kompetenzentwicklung. Ergänzend gibt es externe Trainings, Coachings und maßgeschneiderte Fortbildungen, die individuell auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden abgestimmt sind.

Wir verwalten Daten und Feedback gemäß unserer Datenschutzrichtlinien und stellen das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden in den Mittelpunkt - in Einklang mit den ethischen Standards und gesetzlichen Vorgaben. Daten von Mitarbeitenden werden streng vertraulich behandelt, um eine offene und konstruktive Rückmeldung über verschiedene Kanäle zu ermöglichen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass sich unsere Mitarbeitenden unterstützt, wertgeschätzt und einbezogen fühlen.

Gesundheitsmanagement und Arbeitssicherheit

secunet setzt auf ein umfassendes Gesundheitsmanagement, das alle Mitarbeitenden einbindet. Die Maßnahmen umfassen:

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Betriebsärztlicher Dienst: Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsberatung und Impfangebote, darunter Grippeschutz-Impfaktionen an großen Standorten.

Ergonomische Arbeitsplätze: Förderung der physischen und psychischen Gesundheit durch optimale Arbeitsplatzgestaltung.

Analyse von Arbeitsunfällen und krankheitsbedingten Abwesenheiten: Identifikation von Handlungsfeldern zur weiteren Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Ab 2025 wird ein betriebseigener Integrationsberater (BEM-Beauftragter) eingeführt, der gemeinsam mit dem Betriebsärztlichen Dienst (BAD) Maßnahmen zur Wiedereingliederung unterstützt. Zudem wird das gesundheitsfördernde Angebot, einschließlich Sportprogrammen, weiter ausgebaut.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

secunet fördert die Work-Life-Balance seiner Mitarbeitenden durch verschiedene Maßnahmen:

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Flexible Arbeitszeitmodelle: Teilzeitoptionen, Vertrauensarbeitszeit und individuelle Arbeitszeitgestaltung in Absprache mit der Führungskraft

Mobiles Arbeiten & Share Desk: Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes

Employee Assistance Service: Unterstützung in den Bereichen Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Krisenintervention - kostenlos und vertraulich

PME Familienservice

Zertifizierung "Beruf und Familie": Beratung und Hilfestellungen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben

Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion

secunet sieht Vielfalt als Erfolgsfaktor und setzt sich aktiv für Chancengleichheit auf allen Hierarchieebenen ein. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung der Allgemeinen Gleichbehandlung und duldet keinerlei Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder anderen persönlichen Merkmalen.

Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt:

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Verpflichtung durch den Verhaltenskodex: Alle Mitarbeitenden sind zur Wahrung von Respekt und Gleichbehandlung verpflichtet

Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt": Offizielles Bekenntnis zu einem vorurteilsfreien und wertschätzenden Arbeitsumfeld

Förderung von Frauen in technischen Berufen: Teilnahme an Women4Tech-Veranstaltungen und Hochschulmessen zur gezielten Ansprache weiblicher Talente

Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen: Durch gezielte Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ethische Unternehmensführung und Meldekanäle

secunet verfolgt eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die durch transparente Melde- und Kontrollmechanismen ergänzt wird. Alle Mitarbeitenden sowie Leitungs- und Kontrollorgane sind an den secunet-Verhaltenskodex gebunden. Verstöße können über interne Meldekanäle vertraulich gemeldet werden.

Darüber hinaus wird die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Einklang mit dem LkSG sichergestellt. Eine jährliche Risikoanalyse überprüft potenzielle menschenrechtliche und ökologische Risiken.

Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Initiativen wird von HR fortlaufend begleitet und bewertet u. a. durch Gespräche sowie Erhebung verschiedener KPI.

Über weitere Maßnahmen, die ausschließlich der Einhaltung bestehender gesetzlicher Vorgaben und anerkannter Menschenrechtsstandards dienen, wird nicht berichtet. Obwohl wir uns klar für faire und sichere Arbeitsbedingungen einsetzen, würde eine Berichterstattung darüber lediglich unsere Einhaltung bestehender Vorschriften widerspiegeln und nicht auf eine konkret identifizierte Auswirkung hinweisen. Unser Fokus liegt darauf, hohe Standards am Arbeitsplatz zu wahren, die sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch ethischen Leitlinien entsprechen - mit dem Ziel, dass alle Mitarbeitenden fair und respektvoll behandelt werden.

S1-5: Ziele

Wir haben keine spezifischen Ziele festgelegt, bewerten jedoch fortlaufend unsere Aktivitäten und deren Auswirkungen auf den entsprechenden Managementebenen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit. Unsere etablierten Prozesse sind fest in den Bereichen verankert, die täglich für die Einhaltung unserer Richtlinien verantwortlich sind. Zusätzlich nutzen wir kontinuierliche Kommunikationskanäle und Meldesysteme, um Anliegen aufzunehmen. Diese Herangehensweise unterstreicht unser Engagement und die Fokussierung auf branchenrelevante Prioritäten.

S1-6: Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

Anzahl der Mitarbeitenden und Geschlechteranteil

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Geschlecht Anzahl der Mitarbeitenden (Headcount)
Frauen 299
Männer 932
Divers 0
nicht angegeben 0
Gesamtergebnis 1.231

Methode

Die Gesamtmitarbeiterzahl des secunet-Konzerns wird berechnet, indem die Anzahl der Mitarbeitenden an allen Standorten inkl. Mitarbeitende außerhalb der Lohnfortzahlung, Elternzeit oder unbezahlter Urlaub zusammengefasst wird, wobei der Vorstand sowie Freiberufler ausgeschlossen werden. Diese Berechnung basiert auf dem Stichtag 31. Dezember 2024.

Arbeitnehmermerkmale

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Geschlecht Berufsausbildungsv. unbefristet Zeitvertrag Gesamtergebnis
Frauen 4 261 34 299
Männer 3 833 96 932
Divers 0 0 0 0
nicht angegeben 0 0 0 0
Gesamtergebnis 7 1.094 130 1.231

Methode

Die Gesamtmitarbeiterzahl des secunet-Konzerns wird berechnet, indem die Anzahl der Mitarbeitenden an allen Standorten inkl. Mitarbeitende außerhalb der Lohnfortzahlung, Elternzeit oder unbezahlter Urlaub zusammengefasst wird, wobei der Vorstand sowie Freiberufler ausgeschlossen werden. Diese Berechnung basiert auf dem Stichtag 31. Dezember 2024. Dabei sind die Vertragsarten wie folgt definiert:

Mitarbeitende mit einem Ausbildungsvertrag

Diese Mitarbeitenden absolvieren eine berufliche Ausbildung, in der sie sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in ihrem Fachbereich erwerben. Während des vertraglich festgelegten Ausbildungszeitraums werden sie gezielt auf ihre zukünftige berufliche Tätigkeit vorbereitet. Dazu zählen auch Personen in einer dualen Ausbildung, die ihr theoretisches Wissen in der Berufsschule erlangen und praktische Erfahrungen im Betrieb sammeln.

Mitarbeitende mit einem unbefristeten Vertrag

Diese Mitarbeitenden sind unbefristet im Unternehmen angestellt, Sie tragen zur langfristigen Stabilität und Weiterentwicklung des Unternehmens bei und profitieren von kontinuierlicher beruflicher Entwicklung.

Mitarbeitende mit einem Zeitvertrag

Diese Mitarbeitenden sind für einen befristeten Zeitraum im Unternehmen tätig, entweder zur Deckung eines temporären Bedarfs oder für projektbezogene Aufgaben. Ihr Einsatz bietet dem Unternehmen Flexibilität, während sie für die vereinbarte Dauer ihre Fähigkeiten und Expertise einbringen.

Mitarbeiterfluktuation

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Abgänge 2024 132
Zugänge 2024 188
Personalbestand 1.1.2024 1.187
Fluktuation in % 9,6%

Methode

Die Fluktuationsquote wurde anhand des Headcounts (exklusive Vorstand) und der Schlüterformel berechnet. Dabei wurden alle Abgänge mitberechnet.

S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Aktuell besteht kein institutionalisierter sozialer Dialog und keine tarifvertragliche Abdeckung. Der soziale Dialog erfolgt über die in S1-2 beschriebenen Maßnahmen. Die Wesentlichkeit dieses Themas wird im kommenden Jahr überprüft und bei Bedarf angepasst.

S1-9: Diversitätsparameter

Geschlechteranteil Führungsebene

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Anzahl in %
Führungskräfte mit Berichtslinie an Vorstand 24 inkl. TGs
davon weiblich 4 16,7%

Methode

Die Führungsebene besteht aus Führungskräften, die direkt an den Vorstand berichten. Diese Definition entspricht unserer unternehmensspezifischen Auslegung der obersten Führungsebene, da sie unsere Geschäftsstruktur und internen Berichtswege widerspiegelt.

Verteilung der Mitarbeitenden nach Altersgruppen

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Geschlecht 30 - 50. älter als 50 unter 30 Gesamtergebnis
Frauen 178 52 69 299
Männer 535 234 163 932
Gesamtergebnis 713 286 232 1.231

Methode

Die Altersverteilung der Mitarbeitenden wird ermittelt, indem die Gesamtzahl der Mitarbeitenden unter 30 Jahren (29 oder jünger), zwischen 30 und 50 Jahren (30 bis 49) sowie ab 50 Jahren zusammengefasst wird. Freiberufler und externe Auftragnehmer werden dabei nicht berücksichtigt.

S1-14: Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit

An unserem Arbeitsplatz sind arbeitsbedingte Verletzungen selten, da unsere Tätigkeiten keine hohe körperliche Belastung für die Mitarbeitenden mit sich bringen. Alle Beschäftigten sind durch unser Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem abgesichert. Im Jahr 2024 gab es keine tödlichen Arbeitsunfälle unter unseren Mitarbeitenden oder an unseren Standorten.

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Prozentsatz der Mitarbeitenden, die durch das Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem abgesichert sind. 100 %
Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen 0
Zahl und die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle Unfälle: 2
Quote: 0,9246
Zahl der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen 0
Anzahl der Ausfalltage durch arbeitsbedingte Verletzungen, Erkrankungen und Todesfälle 37 Tage

Methode

Die Zahlen werden durch Meldung der Mitarbeitenden erfasst. Die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle wurde nach den Vorgaben des ESRS S1-14 AR. 89 ausgerechnet.

S1-16: Vergütungsparameter

Gender Pay Gap

Der Gender Pay Gap in der IT-Branche ist stark von historischen Faktoren geprägt. Nach wie vor absolvieren mehr Männer eine MINT-Ausbildung und stellen somit den Großteil des Talentpools - was sich auch in den Führungspositionen und der gesamten Unternehmensstruktur widerspiegelt. Mit gezielten Diversität-Initiativen bemühen wir uns, die Geschlechterverteilung in Führungspositionen sowie im gesamten Unternehmen auszubalancieren und Lohngleichheit bei gleicher Qualifikation und vergleichbaren Tätigkeiten sicherzustellen. Obwohl wir gleichen Lohn für gleiche Arbeit zahlen, beeinflusst das geschlechtsspezifische Ungleichgewicht in der Branche die Gesamtstatistik. Ohne diese branchenspezifischen Faktoren würde unsere Vergütungsstruktur eine faire Entlohnung widerspiegeln.

Bei secunet verdienen Frauen im Durchschnitt 76,81 % des Gehalts ihrer männlichen Kollegen, was einem Gender Pay Gap von 23,19 % entspricht. Das bedeutet, dass Frauen über alle Beschäftigten hinweg im Schnitt 23,19 % weniger verdienen als Männer. Eine detaillierte Analyse der Bruttogehälter zeigt jedoch, dass dieser Unterschied maßgeblich durch folgende Faktoren beeinflusst wird:

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Berufsgruppen

Unternehmenszugehörigkeit

Relevante Berufserfahrung

Männliche Beschäftigte sind im Durchschnitt bereits länger im Unternehmen tätig und verfügen daher oft über mehr berufliche Erfahrung. Zudem sind Männer derzeit in technischen Berufen wie der IT-Sicherheit noch deutlich stärker vertreten als Frauen. Allerdings lässt sich an den Hochschulen bereits ein Anstieg weiblicher Studierender beobachten, was in den kommenden Jahren voraussichtlich zu mehr Bewerberinnen führen wird. Dieser Trend könnte langfristig dazu beitragen, das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle zu verringern, indem mehr Frauen in technische Berufe eintreten und Führungspositionen anstreben.

Methode

Die Berechnung des Gender Pay Gaps bei secunet erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Jahresgehalts, das als Mittelwert der Jahresgehälter ermittelt und auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden nivelliert wird, wobei auch Werkstudenten in die Berechnung einbezogen werden.

Verhältnis der Gesamtvergütung

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in Euro Mittelwert von Jahresgehalt nivelliert auf 38,5 Std. Mittelwert von Jahresgehalt nivelliert auf 38,5 Std.
Median 72.774,04 76.588,48
höchste Einzelperson (Vorstand) 474.999,92 474.999,92
in % 653 % 620 %
mit Aushilfen, Azubis, Studenten etc. ohne Azubis, Studenten etc.

Methode

Das Jahresgehalt wird auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden standardisiert und umfasst auch Mitarbeitende mit Stundenlohn, wie beispielsweise Werkstudierende. Für alle Beschäftigten, mit Ausnahme der Werkstudierenden, setzt sich das Jahresgehalt aus einem festen monatlichen Bruttogehalt sowie einem variablen Tantiemeanteil zusammen. Darüber hinaus wird die höchstverdienende Einzelperson unter allen Beschäftigten, einschließlich des Vorstands, erfasst.

S1-17: Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Diskriminierungsfälle

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a) Gesamtanzahl an Diskriminierungsfällen 0
b) Anzahl gemeldeter Beschwerden über das Hinweisgebersystem /​ Beschwerdeverfahren 1
c) Gesamtbetrag Sanktionen 0

Wir gehen allen gemeldeten Diskriminierungsfällen und Beschwerden innerhalb unseres Unternehmens über offizielle Kanäle nach. Aufgrund der Sensibilität dieser Themen geben wir keine Details zu einzelnen Vorfällen bekannt. Jede Meldung wird mit höchster Vertraulichkeit behandelt. Unsere Beschwerdemechanismen gewährleisten, dass Mitarbeitende Vorfälle sicher und vertrauensvoll melden können.

Wir überwachen sämtliche Bußgelder und Strafen, um sicherzustellen, dass sie umgehend erkannt und entsprechend bearbeitet werden. Im Jahr 2024 wurden keine Bußgelder oder Strafen im Zusammenhang mit Diskriminierung verzeichnet. Wir bleiben weiterhin verpflichtet, alle relevanten Vorschriften einzuhalten und höchste ethische Standards in unseren Geschäftsprozessen zu wahren. Zudem gab es 2024 keine schwerwiegenden Menschenrechtsvorfälle in unserer Belegschaft, sodass weder Strafen noch Entschädigungszahlungen in diesem Zusammenhang registriert wurden.

ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Als international tätiges Unternehmen ist secunet sich der Bedeutung der Arbeitnehmerrechte in der gesamten Wertschöpfungskette bewusst. Der Schutz von Menschenrechten und die Einhaltung von Umweltstandards sind essenzielle Bestandteile unserer unternehmerischen Verantwortung.

Aufgrund der Beschaffenheit unserer Lieferkette ergeben sich keine wesentlichen konkreten oder potenziellen negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette. Dennoch nehmen wir dieses Thema ernst und setzen gezielte Maßnahmen zur Sicherstellung hoher sozialer und ökologischer Standards bei unseren Lieferanten um.

Im Rahmen unserer Verpflichtungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat secunet die erforderlichen Sorgfaltspflichten implementiert und eine umfassende Risikoanalyse seiner unmittelbaren Lieferanten durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen dieser Analyse wurden weiterführende Maßnahmen definiert, die in diesem Kapitel detailliert dargestellt werden. So stellen wir sicher, dass unsere Lieferkette nachhaltig und verantwortungsvoll gestaltet ist.

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Sub-Sub-Topics IROs
Angemessene Entlohnung; Gesundheit & Sicherheit Attraktivitätsstärkung Chance
Stärkung der Attraktivität von secunet als Lieferant, z. B. der öffentlichen Hand, durch hohe soziale Standards.
Die Förderung eines hohen Niveaus an sozialen Standards fördert den Ruf und die ESG-Leistung von secunet, was sich positiv auf die Attraktivität als Geschäftspartner auswirken kann.
Arbeitszeit; Angemessene Entlohnung; Gesundheit & Sicherheit Blacklisting Risiko
Sorgt secunet sich nicht um die Einhaltung sozialer Standards in seiner Lieferkette, kann es zu Reputationsschäden kommen, was zu einem Ausschluss secunets von öffentlichen Vergabeverfahren /​ Blacklisting führen kann - dann erhebliche Verschlechterung von Umsatz und EBIT möglich.
Angemessene Entlohnung; Gesundheit & Sicherheit Zwangsarbeit Imageschaden Risiko
Negativer Imageeffekt durch Nichteinhaltung sozialer Standards in der Lieferkette, der dazu führt, dass potenzielle Mitarbeitende sich von secunet abwenden.
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Sub-Sub-Topics Position in der Wertschöpfungskette
Upstream Eigene Aktivitäten Downstream
Angemessene Entlohnung; Gesundheit & Sicherheit X
Arbeitszeit; Angemessene Entlohnung; Gesundheit & Sicherheit X
Angemessene Entlohnung; Gesundheit & Sicherheit Zwangsarbeit X
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Sub-Sub-Topics IROs Zeithorizont
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
Angemessene Entlohnung; Gesundheit & Sicherheit Attraktivitätsstärkung Chance X X
Stärkung der Attraktivität von secunet als Lieferant, z. B. der öffentlichen Hand, durch hohe soziale Standards.
Die Förderung eines hohen Niveaus an sozialen Standards fördert den Ruf und die ESG-Leistung von secunet, was sich positiv auf die Attraktivität als Geschäftspartner auswirken kann.
Arbeitszeit; Angemessene Entlohnung; Gesundheit & Sicherheit Blacklisting Risiko X X
Sorgt secunet sich nicht um die Einhaltung sozialer Standards in seiner Lieferkette, kann es zu Reputationsschäden kommen, was zu einem Ausschluss secunets von öffentlichen Vergabeverfahren /​ Blacklisting führen kann - dann erhebliche Verschlechterung von Umsatz und EBIT möglich.
Angemessene Entlohnung; Gesundheit & Sicherheit Zwangsarbeit Imageschaden Risiko X X
Negativer Imageeffekt durch Nichteinhaltung sozialer Standards in der Lieferkette, der dazu führt, dass potenzielle Mitarbeitende sich von secunet abwenden.

Die Liste der IROs umfasst Nachhaltigkeitsthemen, die bei unzureichendem Management Risiken für unser Unternehmen mit sich bringen können. Neben diesen potenziellen negativen Folgen können Nachhaltigkeitsaspekte jedoch auch positive Effekte haben - sowohl in gesellschaftlicher Hinsicht als auch durch wirtschaftliche Chancen, die sich aus einer nachhaltigen Unternehmensstrategie ergeben.

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse hat secunet keine wesentlichen potenziellen oder tatsächlichen positiven oder negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette festgestellt. Die Risikoanalyse gem. § 5 LkSG für das Geschäftsjahr 2024 ergab zudem keine Hinweise auf Kinder- oder Zwangsarbeit bei den unmittelbaren Lieferanten. Daneben wurden keine spezifischen Gruppen von Arbeitskräften identifiziert, die besonders gefährdet sind oder von negativen Auswirkungen betroffen sein könnten. Beschwerden von mittelbaren Zulieferern lagen im Berichtszeitraum nicht vor.

Trotz der allgemeinen Unauffälligkeit können einzelne Berufsgruppen, wie Reinigungskräfte, Handwerker sowie Mitarbeitende von Logistik- und Vertriebsanbietern, potenziell von der Nichteinhaltung sozialer Standards betroffen sein. Auch wenn die negativen Auswirkungen als nicht wesentlich eingestuft wurden, bleibt die Einhaltung sozialer Standards für secunet von hoher Bedeutung. Besonders relevant ist dies im Hinblick auf öffentliche Ausschreibungen, da Verstöße gegen soziale Standards zu einem Ausschluss von Vergabeverfahren oder zur Aufnahme auf Blacklists führen könnten. Dies hätte erhebliche finanzielle Auswirkungen und könnte die Wettbewerbsfähigkeit von secunet beeinträchtigen, da ein wesentlicher Teil der secunet-Kunden aus dem Bereich der öffentlichen Hand stammt. Dies würde zudem dazu führen, dass secunet als Lieferant nicht mehr akzeptiert wird, was erhebliche Umsatz- und EBIT-Einbußen zur Folge hätte.

Darüber hinaus könnte eine öffentliche Bekanntmachung von Verstößen gegen soziale Standards bei Lieferanten secunets Unternehmensimage negativ beeinflussen und die Attraktivität von secunet als Arbeitgeber verringern, was wiederum die Rekrutierung neuer Mitarbeitender erschweren könnte.

Daher setzt secunet auf eine konsequente Überwachung und Sicherstellung sozialer Standards in der Lieferkette, um das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden zu wahren und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Die zuvor benannten Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang betreffen einheitlich alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.

S2-1: Konzepte

Grundsatzerklärung

Die Grundsatzerklärung gilt für den gesamten secunet-Konzern, einschließlich aller Tochtergesellschaften. 9 Sie erstreckt sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie die gesamte Lieferkette mit dem Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, zu minimieren und Verletzungen von menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Pflichten zu verhindern.

Die Grundsatzerklärung ist öffentlich zugänglich und wurde den Mitarbeitenden zusätzlich intern kommuniziert.

Dem Vorstand obliegt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und er stellt sicher, dass diese in die Unternehmensstrategie und das Risikomanagement integriert werden. Die Verantwortung für die Umsetzung der Grundsatzerklärung und der Menschenrechtsstrategie liegt bei der Menschenrechtsbeauftragten.

9 Sofern nicht anders angegeben, sind alle in diesem Kapitel erwähnten Maßnahmen fortlaufend.

secunet orientiert sich an anerkannten internationalen Standards wie:

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UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Zehn Prinzipien des UN Global Compacts (UNGC)

Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs Convention)

Die Grundsatzerklärung legt verbindliche ethische, soziale und ökologische Standards für secunet und seine Wertschöpfungskette fest, beschreibt dessen Menschenrechtsstrategie und basiert auf o.g. internationalen Rahmenwerken. Sie beschreibt klare Verantwortlichkeiten auf Managementebene, Mechanismen zur Risikominimierung und Compliance-Überwachung sowie Maßnahmen zur Stakeholder Einbindung, einschließlich eines Hinweisgebersystems zur Sicherstellung der Transparenz und kontinuierlichen Verbesserung.

Im Berichtsjahr wurden seitens secunet keine Fälle von Nichteinhaltung der o.g. Prinzipien und Standards verzeichnet.

Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner

secunet positioniert sich in seinem eigenen Geschäftsbereich sowie in seiner vor- und nachgelagerten Lieferkette ausdrücklich gegen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Diese Prinzipien sind im Verhaltenskodex für Mitarbeitende 10 sowie im Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner sowie in der Grundsatzerklärung verankert.

Der Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner ist ein zentrales Element des L-CMS und für alle Lieferanten und Geschäftspartner verbindlich. Er wurde 2022 vom Vorstand verabschiedet und soll eine nachhaltige Entwicklung unserer Lieferkette fördern. Der Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner beinhaltet klare Leitlinien, die uns eine verantwortungsvolle, integre und ethisch korrekte Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ermöglichen.

Die Inhalte des Kodex basieren auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den ILO-Prinzipien und dem LkSG.

Um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten, sind Audit- und Auskunftsrechte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie den AGBs für den Einkauf von secunet verankert. Der Kodex ist in deutscher und englischer Sprache im Intranet sowie auf der Unternehmenswebsite zugänglich.

10 Mehr zum Verhaltenskodex siehe ESRS G1-1.

S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

Eine Implementierung eines Verfahrens zur Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist aktuell nicht erforderlich, da alle unmittelbaren Lieferanten - einschließlich ihrer Arbeitnehmer - in Europa ansässig sind. Die im Rahmen des LkSG durchgeführte Risikoanalyse hat keine wesentlichen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette ergeben. secunet wird die Risikoanalyse periodisch überprüfen und bei veränderten Rahmenbedingungen die Notwendigkeit eines entsprechenden Verfahrens neu bewerten.

S2-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Hinweisgebersystem

secunet verfolgt einen strukturierten, mehrstufigen Ansatz zur Durchführung von Abhilfemaßnahmen, um menschenrechtliche Risiken systematisch zu adressieren.

1. Identifikation und Analyse von Risiken

Potenzielle oder tatsächliche menschenrechtliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette werden regelmäßig durch Risikoanalysen bewertet. Diese Analysen erfolgen mithilfe einer ESG-Risikomanagementsoftware sowie im direkten Austausch mit betroffenen Lieferanten.

2. Abgestuftes Vorgehen bei negativen Auswirkungen

Falls eine Verletzung festgestellt wird, leitet secunet schrittweise Maßnahmen ein:

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Dialog: Erste Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Lieferanten, um eine gemeinsame Lösung zu entwickeln.

Verbesserungsplan: Falls erforderlich, Erstellung eines Plans mit konkreten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen.

Kontrollen: Durchführung von Audits zur Überprüfung der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.

Letzte Maßnahmen: Falls keine Verbesserung erzielt wird, kann die Geschäftsbeziehung temporär ausgesetzt oder im Extremfall beendet werden.

Da im Berichtsjahr keine priorisierten (LkSG-)Risiken in der Lieferkette identifiziert wurden, war eine Evaluation der Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen nicht erforderlich.

Beschwerdeverfahren

secunet hat zusätzlich zum Hinweisgebersystem ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das sowohl internen als auch externen Stakeholdern, einschließlich der Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, die Möglichkeit bietet, menschenrechtliche und umweltbezogene Beschwerden zu äußern. Beschwerden können über verschiedene Kanäle eingereicht werden:

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Elektronisches Hinweisgebersystem

E-Mail

Telefon

Post

persönliches Gespräch mit der Menschenrechtsbeauftragten /​ Compliance Officerin

Das Beschwerdeverfahren ist über das Intranet und die Unternehmenswebsite für interne und externe Stakeholder zugänglich und in die Compliance-Richtlinien sowie die secunet-Verhaltenskodizes integriert.

Sollte secunet Kenntnis über einen fehlenden Zugang zum Beschwerdeverfahren bei Lieferanten erlangen, werden entsprechende Verfahren oder zusätzliche Meldekanäle eingeführt, um den betroffenen Arbeitnehmern einen Zugang zum Beschwerdeverfahren zu ermöglichen.

Das Beschwerdeverfahren basiert auf den Vorgaben des LkSG und gewährleistet ein faires, transparentes und wirksames Verfahren. Die internen Abläufe sind in der "Verfahrensanweisung zum Hinweisgeber- und Beschwerdeverfahren" festgelegt, die sowohl intern im Intranet als auch extern über die Unternehmenswebsite veröffentlicht wurde.

Durch die Verfahrensanweisung wird sichergestellt, dass alle Hinweise und Beschwerden objektiv und unter Wahrung der Verfahrensgrundsätze bearbeitet werden. Gemäß LkSG und Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurden feste Fristen für die Bearbeitung definiert, um eine schnelle und strukturierte Untersuchung sicherzustellen.

Zusätzlich haben die internen und externen Stakeholder über das Intranet und die Unternehmenswebsite die Möglichkeit sich über

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den Bearbeitungsprozess und die verantwortlichen Ansprechpartner,

die Schutzmechanismen für Hinweisgeber,

die Funktionalität des elektronischen Hinweisgebersystems und

die Meldekriterien sowie über die verfügbaren Meldekanäle zu informieren.

Im Berichtsjahr wurden keine Beschwerden von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette über das Beschwerdeverfahren eingereicht. Die Wirksamkeit des Verfahrens wird derzeit ausschließlich nur auf Basis der beschriebenen Rahmenbedingungen beurteilt.

S2-4: Maßnahmen

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse hat secunet keine wesentlichen potenziellen oder tatsächlichen, positiven oder negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette festgestellt.

Die durchgeführte Risikoanalyse gemäß LkSG zeigt, dass aufgrund der geografischen Struktur der Lieferkette - mit unmittelbaren Lieferanten in Europa - derzeit keine priorisierten menschenrechtlichen oder arbeitsrechtlichen (LkSG-)Risiken bestehen. Sollten zukünftig relevante Anhaltspunkte für (LkSG-)Risiken erkennbar werden, wird secunet diese analysieren und angemessene Maßnahmen ergreifen.

Lieferketten-Compliance-Management-System (L-CMS)

secunet bekennt sich als Unterzeichner des UN Global Compact und verpflichtet sich über die Grundsatzerklärung zur Achtung und Förderung der Menschenrechte. Diese Erklärung ist zentraler Bestandteil des konzernweiten Lieferketten-Compliance-Management-Systems (L-CMS), welches sicherstellt, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette eingehalten werden. Die Umsetzung des LkSG erfolgt als dynamischer, fortlaufender Prozess.

Ein wesentlicher Bestandteil des L-CMS ist die jährliche und anlassbezogene LkSG-Risikoanalyse. Ziel ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, insbesondere für gefährdete Arbeitskräfte. Kontinuierliche abstrakte Risikoanalysen, die länder- und branchenspezifische Faktoren berücksichtigen, bilden die Grundlage für die konkrete Bewertung und Überwachung von Risiken in der Lieferkette. Eine ESG-Risikomanagementsoftware unterstützt die automatisierte Prüfung der unmittelbaren Lieferanten auf menschenrechtliche und ökologische Standards. Die abschließende Risikobewertung erfolgt auf Basis der Wahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Verstöße, des Einflusses auf identifizierte Risiken sowie des Verursachungsbeitrags des jeweiligen Lieferanten.

Beschwerdeverfahren und Abhilfemaßnahmen

Zur Förderung der Transparenz von Risiken in der Lieferkette wurde das konzernweite Hinweisgebersystem um ein Beschwerdeverfahren 11 gem. § 8 LkSG ergänzt. Dieses ermöglicht es auch Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette, menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße unter Angabe ihres Namens oder auch anonym zu melden.

Sollten durch die LkSG-Risikoanalyse Risiken bei einem Lieferanten identifiziert werden, werden zunächst Abhilfemaßnahmen 12 in Zusammenarbeit mit den betroffenen Lieferanten aufgesetzt. Falls erforderlich, können diese um weitere Maßnahmen wie z. B. Audits ergänzt werden.

Die beschriebenen Maßnahmen wurden erstmals im Geschäftsjahr 2024 umgesetzt. Eine Bewertung der Wirksamkeit ist daher erst in den kommenden Jahren möglich und wird auf Grundlage einer risikobasierten Analyse erfolgen.

11 Weitere Details zum Beschwerdeverfahren sowie dessen Wirksamkeitsbewertung sind im Abschnitt S2-3 beschrieben.

12 Weitere Details zu den Abhilfemaßnahmen sind im Abschnitt S2-3 beschrieben.

Zur Wahrnehmung von Chancen im Bereich der sozialen Verantwortung innerhalb der Wertschöpfungskette hat secunet, wie im Abschnitt S2-1 beschrieben, einen Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner implementiert. Dieser stellt sicher, dass ethische, soziale und ökologische Standards entlang der Lieferkette eingehalten und gefördert werden. Spezifische Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Governance

ESRS G1 - Unternehmensführung

Unser Erfolg basiert auf dem Engagement unserer Mitarbeitenden sowie auf vertrauensvollen Beziehungen zu Geschäftspartnern in unserer Wertschöpfungskette. Die Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze sowie konzernweiter Richtlinien ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Verstöße können rechtliche und finanzielle Folgen haben sowie das Vertrauen in secunet beeinträchtigen.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und der Gesellschaft ist daher fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Wir setzen uns für den Schutz der Menschenrechte ein, wirken Korruption entgegen und stellen sicher, dass hinweisgebende Personen, die auf Missstände aufmerksam machen, geschützt sind. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, ein sicheres, faires und nachhaltiges Arbeitsumfeld zu fördern.

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Das Thema ESRS G1 - Unternehmensführung wurde als wesentlich bewertet. Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung konnten dabei folgende Auswirkungen, Chancen und Risiken im Kontext der Unternehmensführung von secunet ermittelt werden.

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Sub-Sub-Topics IROs Position in der Wertschöpfungskette
Upstream Eigene Aktivitäten Downstream
Unternehmenskultur Förderung der Unternehmenskultur Tatsächliche positive Auswirkung X
Eine positive Unternehmenskultur sensibilisiert die Mitarbeitenden für ethisches Verhalten und stärkt das Vertrauen von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern. Dies schafft ein nachhaltiges und integritätsorientiertes Arbeitsumfeld, das soziale Verantwortung innerhalb und außerhalb des Unternehmens fördert.
Schutz von Hinweisgebern Hinweisgebersystem Tatsächliche positive Auswirkung X X X
Ein sicheres Hinweisgebersystem und ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld gewährleisten den Schutz der Identität und Interessen der Hinweisgebenden. Dies stärkt die Integrität secunets und das Vertrauen von Mitarbeitenden und externen Stakeholdern in die Unternehmenskultur.
Korruption und Bestechung; Lieferantenbeziehungen Verbindliche Standards Tatsächliche positive Auswirkung X X
Verbindliche Standards für Mitarbeitende, Lieferanten und Geschäftspartner fördern Transparenz und Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette. Dies stärkt das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und anderen Stakeholdern.
Unternehmenskultur Steigerung der Attraktivität durch eine gute Unternehmenskultur Chance X
Die Förderung einer guten und integren Unternehmenskultur steigert die Attraktivität von secunet als Arbeitgeber. Dies unterstützt die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter, stärkt das Employer Branding und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Unternehmenskultur Compliance als gelebte Unternehmenskultur Chance X
Eine gelebte Unternehmenskultur, die auf Integrität und ethischem Verhalten basiert, trägt zur Vermeidung von Compliance Verstößen bei.
Korruption und Bestechung; Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten Nichteinhaltung von Compliancevorschriften Risiko X
Die Nichteinhaltung und fehlende Umsetzung gesetzlicher und unternehmerischer Vorschriften u. a. zum Kartellrecht und zur Korruptionsprävention birgt das Risiko rechtlicher Sanktionen, einschließlich Geldstrafen, des Ausschlusses von öffentlichen Vergabeverfahren und potenzieller Reputationsschäden. Dies könnte zu erheblichen finanziellen Einbußen und langfristigen Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit führen.
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Sub-Sub-Topics IROs Zeithorizont
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
Unternehmenskultur Förderung der Unternehmenskultur Tatsächliche positive Auswirkung X
Eine positive Unternehmenskultur sensibilisiert die Mitarbeitenden für ethisches Verhalten und stärkt das Vertrauen von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern. Dies schafft ein nachhaltiges und integritätsorientiertes Arbeitsumfeld, das soziale Verantwortung innerhalb und außerhalb des Unternehmens fördert.
Schutz von Hinweisgebern Hinweisgebersystem Tatsächliche positive Auswirkung X
Ein sicheres Hinweisgebersystem und ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld gewährleisten den Schutz der Identität und Interessen der Hinweisgebenden. Dies stärkt die Integrität secunets und das Vertrauen von Mitarbeitenden und externen Stakeholdern in die Unternehmenskultur.
Korruption und Bestechung; Lieferantenbeziehungen Verbindliche Standards Tatsächliche positive Auswirkung X
Verbindliche Standards für Mitarbeitende, Lieferanten und Geschäftspartner fördern Transparenz und Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette. Dies stärkt das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und anderen Stakeholdern.
Unternehmenskultur Steigerung der Attraktivität durch eine gute Unternehmenskultur Chance X X X
Die Förderung einer guten und integren Unternehmenskultur steigert die Attraktivität von secunet als Arbeitgeber. Dies unterstützt die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter, stärkt das Employer Branding und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Unternehmenskultur Compliance als gelebte Unternehmenskultur Chance X X X
Eine gelebte Unternehmenskultur, die auf Integrität und ethischem Verhalten basiert, trägt zur Vermeidung von Compliance Verstößen bei.
Korruption und Bestechung; Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten Nichteinhaltung von Compliancevorschriften Risiko X X X
Die Nichteinhaltung und fehlende Umsetzung gesetzlicher und unternehmerischer Vorschriften u. a. zum Kartellrecht und zur Korruptionsprävention birgt das Risiko rechtlicher Sanktionen, einschließlich Geldstrafen, des Ausschlusses von öffentlichen Vergabeverfahren und potenzieller Reputationsschäden. Dies könnte zu erheblichen finanziellen Einbußen und langfristigen Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit führen.

Die Liste der IROs zeigt Nachhaltigkeitsthemen auf, die bei unzureichendem Management zu nachteiligen Auswirkungen für Einzelpersonen (negative Auswirkungen) oder zu Risiken für unser Unternehmen führen könnten. Auswirkungen können jedoch auch positiv sein, und Nachhaltigkeitsthemen können potenziell positive finanzielle Effekte (Chancen) mit sich bringen.

G1-1: Konzepte 1 3

Die Unternehmenskultur 14 von secunet ist ein zentrales Element des gemeinsamen Erfolgs und basiert auf fünf zentralen Werten, die im Jahr 2022 von den Mitarbeitenden des Konzerns in einem Werteworkshop entwickelt und festgelegt wurden. Diese Werte wurden Ende des Jahres 2022 durch den Vorstand veröffentlicht und dienen seitdem als Orientierung für das tägliche Handeln und die langfristige Ausrichtung des Unternehmens.

Um die Unternehmenswerte aktiv zu leben und weiterzuentwickeln, engagiert sich secunet deutschlandweit in gemeinnützigen "Hands-On-Projekten", wie beispielsweise der Umgestaltung von Räumen und Außenbereichen von Projektpartnern, und "Ausflugsprojekten" mit Kindern und Jugendlichen der Projektpartner. Seit 2023 werden jedes Jahr die sogenannten Social Days an den großen und kleinen Standorten durchgeführt, bei denen alle Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, sich sozial zu engagieren. Diese Aktivitäten sollen nicht nur das Teamgefühl, sondern auch den Zusammenhalt stärken und tragen dazu bei, die Unternehmenswerte erlebbar zu machen.

Zudem bietet das secunet summit den Mitarbeitenden eine wertvolle Gelegenheit, sich divisions-, abteilungs- und standortübergreifend persönlich auszutauschen und zu vernetzen. Dabei steht nicht nur der fachliche Austausch im Mittelpunkt, sondern auch die Förderung des Zusammenhalts innerhalb des Konzerns. Neben der gemeinsamen Erarbeitung unternehmensrelevanter Themen wird großer Wert auf inspirierende Gespräche und ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm gelegt, das den Spaß und die Freude am Miteinander betont. Seit 2022 wird das secunet summit im Drei-Jahres-Rhythmus veranstaltet, um dieses besondere Erlebnis regelmäßig zu ermöglichen.

Eine offene und regelmäßige interne Kommunikation bildet das Rückgrat der Unternehmenskultur. Formate wie All-Hands Meetings 15 , Blogeinträge des Vorstands und der Fachbereiche und unternehmensweite News fördern die Transparenz und machen die Unternehmenswerte greifbar. Blogeinträge bieten spannende Einblicke in aktuelle Projekte, Erfolge und Innovationen, stärken den Wissenstransfer und schaffen eine lebendige Verbindung zwischen den verschiedenen Bereichen von secunet. Durch Teamevents und informelle Treffen wird zudem ein Umfeld geschaffen, das die Zusammenarbeit und Innovation weiter unterstützt.

secunet legt großen Wert auf die persönliche und berufliche Weiterentwicklung seiner Mitarbeitenden 16. Schulungen, Workshops und Austauschformate fördern gezielt Kompetenzen, stärken die Identifikation mit secunet und tragen zur Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei.

Die Unternehmenskultur wird durch Mitarbeiterbefragungen 17 bewertet. Diese Erhebungen bieten Einblicke in die Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeitenden und helfen dabei, die Wahrnehmung der Unternehmenskultur zu analysieren und mögliche Handlungsfelder zu identifizieren.

13 Für das aktuelle Berichtsjahr 2024 hat secunet seine ESG-Ziele noch nicht abschließend definiert. Eine Definition der Ziele auf Basis der ESRS-Standards ist für das kommende Geschäftsjahr 2025 geplant. Die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen aus dem ESRS G1 wurde in Bezug auf die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen IROs nicht anderweitig nachverfolgt.

14 Sofern nicht anders angegeben, sind alle in diesem Kapitel erwähnten Maßnahmen fortlaufend.

15 Für weitere Informationen siehe ESRS S1-2.

16 Für weitere Informationen siehe ESRS S1-4.

17 Für weitere Informationen zur Mitarbeiterbefragung und deren Ergebnisse für das Jahr 2024 siehe ESRS S1-1 & S1-2.

Integrität und Ethik in der Unternehmensführung

Unsere Unternehmensführung fußt auf den Grundpfeilern Integrität und Ethik. Verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln, gesellschaftliche Akzeptanz und ein hohes Maß an Integrität bilden die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg secunets.

Compliance-Management-System

Einen wesentlichen Baustein stellt dabei unser Compliance-Management-System dar, welches der Vorstand von secunet zur Schadensprävention und Risikokontrolle eingeführt hat. Mit diesem legt secunet konzernweit einheitliche Standards für wesentliche Compliance-Themen fest und trägt damit Sorge, dass secunet in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften in den Ländern, in denen es tätig ist, handelt.

Die mit dem CMS implementierten Grundsätze und Maßnahmen umfassen die wesentlichen Elemente eines Compliance-Management-Systems nach IDW PS 980. Sämtliche Maßnahmen spiegeln den vom Vorstand vorgegebenen "Tone from the Top" 18 wider.

Im Jahr 2022 wurde die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems durch ein externes Audit gemäß dem IDW Prüfungsstandard 980 bescheinigt. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems, wie schon im vergangenen Geschäftsjahr, durch ein Self-Assessment geprüft.

Dabei ist der Vorstand von secunet für die Implementierung, Überwachung und Weiterentwicklung angemessener und effektiver Compliance-Maßnahmen im secunet-Konzern verantwortlich.

Verhaltenskodex für Mitarbeitende

Ein wesentliches Element des Compliance-Management-System ist der konzernweit gültige und für alle Mitarbeitende verbindlich einzuhaltende Verhaltenskodex für Mitarbeitende. Dieser wurde im Jahr 2022 durch den Vorstand von secunet verabschiedet und in Kraft gesetzt. Durch den Verhaltenskodex wird das Ziel verfolgt, nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln im Arbeitsalltag zu fördern und sicherzustellen. Die Inhalte des Verhaltenskodex für Mitarbeitende basieren auf international anerkannten Standards wie bspw. den ILO-Normen. Dabei soll vor allem eine positive und integre Unternehmenskultur gefördert werden, welche die Mitarbeitenden für ethisches Verhalten sensibilisiert. Die Einhaltung des Kodex ist von zentraler Bedeutung, Verstöße gegen die Inhalte werden nicht toleriert und entsprechend sanktioniert. Der Verhaltenskodex ist in deutscher und englischer Sprache im Intranet und auf der Website für Mitarbeitende und Dritte zugänglich.

Der Verhaltenskodex für Mitarbeitende beinhaltet verbindliche Verhaltensregeln in Bezug auf Menschenrechte, Sozialstandards, Arbeitsstandards, Umweltschutz, transparente und nachhaltige Geschäftsbeziehungen, faires Marktverhalten, Informationssicherheit und Datenschutz.

Diverse Konzern- und Unternehmensrichtlinien sowie Arbeitsanweisungen ergänzen und konkretisieren gesetzliche und interne Vorgaben aus dem Verhaltenskodex für Mitarbeitende. Diese sind ebenso von allen Mitarbeitenden verbindlich einzuhalten.

18 Der Tone from the Top ist unter dem Punkt "Corporate Compliance" auf der secunet-Website zu finden: https:/​/​www.secunet.com/​ueber-uns/​unternehmen

Hinweisgebersystem und Schutz vor Repressalien

Einen weiteren Bestandteil des CMS stellt das Hinweisgebersystem dar, welches secunet implementiert hat, um auf mögliche Risiken aufmerksam zu werden und Schäden vom Konzern sowie den Stakeholdern abzuwenden und durch Verstöße geschädigte Personen zu schützen. Zum Umgang mit Verstößen gegen gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben wurden eine Verfahrensanweisung und ein interner Prozess implementiert, welche die Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/​1937 des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie des LkSG sicherstellen. Unser Hinweisgebersystem ermöglicht intern sowie extern die vertrauliche Meldung von Vorfällen.

Hinweisgebersystem

Es ist allen Mitarbeitenden des secunet-Konzerns möglich, sich im Intranet zum Hinweisgebersystem sowie zum Beschwerdeverfahren zu informieren. Hierbei werden die einzelnen Meldekanäle und Meldekategorien aufgezeigt. Zusätzlich wird in Blogeinträgen über das Hinweisgebersystem informiert. Neue Mitarbeitende werden per Onboarding-Mail auch auf das Hinweisgebersystem aufmerksam gemacht.

Außerdem verfügt der secunet-Konzern über eine Verfahrensordnung 19 , welche das Ziel hat, eine faire und transparente Vorgehensweise zu gewährleisten, die sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für die Betroffenen als auch den Schutz der hinweisgebenden Person berücksichtigt. Die Verfahrensanweisung gilt für alle Personen, die Hinweise nach HinSchG und Beschwerden nach LkSG melden und ist auf der secunet-Website sowie im Intranet verfügbar. Sie wurde durch den Vorstand in Kraft gesetzt. Für die operative Umsetzung der Verfahrensanweisung ist die Compliance Officerin zuständig. Es bestehen fünf interne Meldekanäle für Hinweisgeber, um Regelverstöße zu melden. Hinweise und Verstöße können per E-Mail, über das elektronische Hinweisgebersystem, postalisch, persönlich und /​ oder telefonisch übermittelt werden. Dabei basieren die Inhalte der Verfahrensordnung auf den Vorgaben des HinSchG und des LkSG.

Die Meldestellenbeauftragten erweitern ihre Fachkenntnisse kontinuierlich über spezialisierten Schulungen und Webinare zu internen Untersuchungen und Hinweisgebersystemen. Ergänzend dazu erhalten sie regelmäßig gesetzliche Updates von der Rechtsabteilung und tauschen sich in Fachnetzwerken über Best Practices aus.

Der secunet-Konzern verbietet jede Form von Repressalien (z. B. nachteilige Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen, Drohungen, Einschüchterungen) für Meldungen in gutem Glauben und toleriert diese auch nicht.

Um unsere Hinweisgebenden zu schützen, wird den Mitarbeitenden die Möglichkeit aufgezeigt, sich an externe Meldestellen (z. B. BaFin, BAFA) zu wenden oder anonym an verschiedene interne Meldekanäle zu berichten.

Zudem werden alle Hinweise auf Regelverstöße und Beschwerden sowie alle darin enthaltenen Informationen streng vertraulich behandelt. Die Identität des Hinweisgebers wird mit größter Sorgfalt geschützt. Innerhalb der Untersuchung der Hinweisgebermeldung oder der Beschwerde wird gemäß des "Need-to-know"-Prinzips gearbeitet, sodass nur die für die Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Personen in die Untersuchung einbezogen werden. Dabei wird darauf geachtet, dass der Hinweis /​ die Beschwerde, die darin enthaltenen Personen und aufgezeigten Sachverhalte zur weiteren Bearbeitung, Recherche sowie Aufklärung in anonymisierter und verallgemeinerter Form verwendet werden.

Hinweise zu Verstößen (Vorfällen) gegen gesetzliche und unternehmensinterne Vorschriften, einschließlich solcher im Bereich Korruption und Bestechung, können über das Hinweisgebersystem beim Bereich Corporate Compliance gemeldet werden. Die Meldestelle untersucht diese Fälle unverzüglich (unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben), unabhängig, getrennt von der Managementkette sowie entlang des Grundsatzes "Kein Richten in eigener Sache". Alle internen Untersuchungen erfolgen fair, transparent und objektiv, unter Wahrung der Rechte aller beteiligten Parteien und ohne jede Voreingenommenheit. Dabei gilt stets das Prinzip der Unschuldsvermutung, um eine faire und rechtskonforme Prüfung der Sachverhalte sicherzustellen.

19 Für weitere Informationen zu den Inhalten der Verfahrensanweisung siehe ESRS S2-3.

Compliance Schulungen

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, im Rhythmus von zwei Jahren an digitalen Schulungen zu Compliance-Themen teilzunehmen. Hierbei sollen die Mitarbeitenden für ethisch korrektes und rechtlich einwandfreies Verhalten sensibilisiert werden. Die Compliance Schulungen dauern hierbei zwischen 15 und 45 Minuten.

Es werden Schulungen zu den folgenden Themen angeboten:

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Grundlagen der Compliance

Kartellrecht

Umgang mit Interessenkonflikten

Korruptionsprävention

Datenschutz

Prävention von Insiderhandel

Eine erhöhte Risikoneigung in Bezug auf Korruption und Bestechung besteht für die Bereiche Marketing, Vertrieb und Einkauf.

G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferanten

secunet unterhält eine strategische und verantwortungsvolle Beziehung zu seinen Lieferanten 20 , die auf den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, Transparenz und sozialen Verantwortung beruht.

20 Für weitere Informationen siehe ESRS S2-1.

Lieferketten-Compliance-Management-System (L-CMS)

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat secunet ein Lieferketten-Compliance-Management-System (L-CMS) etabliert, welches in das bestehende Compliance-Management-System integriert ist. Das L-CMS dient dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der Lieferkette frühzeitig zu identifizieren, effektiv zu minimieren und bei Bedarf konsequent zu beenden.

Das L-CMS ist gezielt darauf ausgelegt, die Sorgfaltspflichten des LkSG vollständig umzusetzen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Es ermöglicht secunet, potenzielle Risiken systematisch zu erkennen, durch präventive Maßnahmen vorzubeugen und gegebenenfalls durch geeignete Abhilfemaßnahmen zu reagieren.

Lieferantenmanagement

Bei seiner Lieferantenauswahl legt secunet großen Wert auf soziale, ökologische und ethische Kriterien. Um sicherzustellen, dass diese Anforderungen erfüllt werden, ist jeder neue Lieferant verpflichtet, eine Lieferantenselbstauskunft über eine ESG-Risikomanagementsoftware auszufüllen.

Diese Selbstauskunft dient als Basis für die Bewertung und Klassifizierung des Lieferanten. Dabei wird geprüft, inwieweit der Lieferant die von secunet definierten sozialen, ökologischen und ethischen Standards erfüllt. Gleichzeitig wird die strategische Bedeutsamkeit des Lieferanten analysiert.

Durch diesen strukturierten Prozess stellt secunet sicher, dass nur Lieferanten in die Wertschöpfungskette aufgenommen werden, die den hohen Anforderungen des Unternehmens gerecht werden. Dies unterstützt nicht nur die Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele, sondern minimiert auch potenzielle Risiken entlang der Lieferkette.

secunet legt großen Wert auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere in Hinblick auf die Zeitgerechtheit der Verarbeitung von Rechnungen.

Um dies zu gewährleisten, wird der zuständige Mitarbeitende im Rechnungsmanagementsystem proaktiv darüber informiert, wenn eine Rechnung überfällig ist. Zudem wird regelmäßig geprüft, welche Rechnungen offene Posten enthalten, um sicherzustellen, dass keine Rechnung unbeachtet bleibt.

secunet vermeidet gezielt lange Zahlungsfristen, um die Liquidität von insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) nicht zu gefährden. Die vereinbarten Zahlungsziele werden konsequent eingehalten und Rechnungen zügig durch die zuständigen Fachabteilungen bearbeitet, um die finanzielle Stabilität der Lieferanten nicht zu gefährden und eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit mit den Lieferanten zu ermöglichen.

G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Als aktiver Teilnehmer des UN Global Compact Deutschland 21 verpflichtet sich secunet zur Bekämpfung und Prävention von Korruption und Bestechung in allen Formen. Unsere Null-Toleranz-Politik ist im Verhaltenskodex für Mitarbeitende sowie im Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner verankert.

21 Für weitere Informationen siehe ESRS S1-1.

Richtlinie Antikorruption

Dieser Grundsatz ist zudem in der gesonderten und konzernweit gültigen internen Richtlinie Antikorruption festgelegt, welche im Geschäftsjahr 2024 aktualisiert und durch den Vorstand verabschiedet wurde. Sie dient der präventiven Vermeidung von Korruptionsrisiken und bietet den Mitarbeitenden klare Handlungsvorgaben im beruflichen Alltag. Die Richtlinie Antikorruption basiert dabei auf den Vorgaben von international anerkannten Standards wie dem UK Bribery Act und dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Sie enthält verbindliche Vorgaben zum Umgang mit Zuwendungen in der Privatwirtschaft und gegenüber Amtsträgern, die in der neuen Version aufgrund diverser Mitarbeiterfragen durch eine grafische Entscheidungstabelle konkretisiert wurden. Zudem regelt die Richtlinie die Beantragung von Spenden und Sponsoringmaßnahmen sowie die Beauftragung von Fremdpersonal. Ergänzende Prozessbeschreibungen stellen eine konsistente Umsetzung sicher.

Die Richtlinie Antikorruption gilt für alle Mitarbeitenden in allen Konzerngesellschaften und ist im Intranet abrufbar. Sie wird jährlich einer Aktualitätsprüfung unterzogen und ist ein integraler Bestandteil des Internen Kontrollsystems (IKS) sowie des Compliance-Management-Systems. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die interne Revision im Rahmen ihrer laufenden Prüfungen überwacht.

Für die Information der Mitarbeitenden auf relevante Vorgaben in Bezug auf Antikorruption oder andere regulatorische Änderungen nutzt das Compliance Office verschiedene Kommunikationskanäle (Intranet, E-Mails oder einen konzerninternen Compliance-Blog).

Überwachung und Audits

Um Verstöße aufdecken zu können, wurden Compliance-Audits in Zusammenarbeit mit der Internen Revision durchgeführt. Erstmals wurde im Geschäftsjahr 2024 die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben durch Compliance Audits in den Tochtergesellschaften überprüft und auf Basis der daraus gewonnen Erkenntnisse Maßnahmen abgeleitet und Empfehlungen ausgesprochen.

Meldekanäle und Hinweisgebersystem

Zur Meldung potenzieller Verstöße oder zur Einholung weiterer Beratung sind in der Richtlinie Antikorruption klare Meldekanäle und Ansprechpartner definiert. Über das Hinweisgebersystem können Verdachtsfälle anonym oder personalisiert gemeldet werden. Dies ermöglicht eine systematische Identifikation, Untersuchung und Verfolgung von Verstößen, wodurch Korruptionsrisiken frühzeitig erkannt und wirksam adressiert werden.

Compliance Verstöße werden jährlich und anlassbezogen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat berichtet.

Schulungen zur Korruptionsprävention

Ein regelkonformes und integres Verhalten wird den Mitarbeitenden in verpflichtenden Schulungen in einem zweijährigen Turnus vermittelt. Die Schulungen im Bereich Korruptionsprävention umfassen die Themen Antikorruption und Umgang mit Interessenkonflikten. Darüber hinaus werden im Intranet Informationen und Hinweise zu diesen Themen bereitgestellt.

Die Schulungen Antikorruption und Umgang mit Interessenkonflikten behandeln die folgenden Themen:

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Umgang mit Zuwendungen von Amtsträgern

Umgang mit Zuwendungen aus der Privatwirtschaft

Erkennen und Verhindern von Interessenkonflikten im beruflichen Umfeld

Risiken und Auswirkungen von Interessenkonflikten

Umgang mit Interessenkonflikten

Die Schulungen im Bereich Antikorruption und Umgang mit Interessenkonflikten sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend. Demnach sind 100 % der risikobehafteten Funktionen von den beiden Schulungsmodulen abgedeckt. Die Leitungsorgane werden ebenfalls über die beiden Schulungsmodule geschult. Für den Aufsichtsrat bietet secunet derzeit keine gesonderten Schulungen an.

Schulungsquoten der Schulungen "Antikorruption" und "Umgang mit Interessenkonflikten" 22 :

22 Inklusive Vorstand.

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Organe (VS + GF) Führungskräfte Risikobehaftete Funktionen Sonstige Arbeitskräfte
Abdeckung durch Schulung "Korruptionsprävention"
Insgesamt 11 167 119 938
Geschulte Personen 10 159 114 893
Schulungsquote 90,91 % 95,21 % 95,80 % 95,20 %
Abdeckung durch Schulung "Umgang mit Interessenkonflikten"
Insgesamt 11 167 119 938
Geschulte Personen 10 159 112 873
Schulungsquote 90,91 % 95,21 % 94,12 % 93,07 %
Schulungsmethode und Dauer
Computerbasierte Schulungen 30 Min. 30 Min. 30 Min. 30 Min.
Häufigkeit alle 2 Jahre alle 2 Jahre alle 2 Jahre alle 2 Jahre

G1-4: Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung

Anzahl der Verurteilungen und die Höhen der Geldstrafen:

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Anzahl der Verurteilungen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0

G1-5: Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Als IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland setzt secunet mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung seiner Technologien alles daran, um die Vertraulichkeit und Integrität von Kommunikationsinfrastrukturen von Unternehmen und Behörden auf einem hohen Niveau sicherzustellen.

secunet engagiert sich aktiv und transparent im gesellschaftlichen und politischen Dialog, insbesondere in den Bereichen IT- und Cybersicherheit sowie digitale Infrastrukturen.

Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von technischen Themen sowie Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind.

Organisation und Verantwortung für Lobbytätigkeiten

Die originäre Verantwortung für die Beaufsichtigung der Lobbytätigkeiten innerhalb des secunet-Konzerns liegt beim CEO, welcher die operative Umsetzung an den Bereich Public Affairs delegiert hat. Der Bereich Public Affairs ist für die Entwicklung von Strategien zur Vertretung der Interessen des secunet-Konzerns im politischen Raum verantwortlich. Zudem berät und unterstützt der Bereich Public Affairs das Management bei der Kommunikation und Interessenvertretung gegenüber politischen Entscheidungsträgern.

secunet beteiligt sich in zahlreichen Branchenverbänden und setzt sich für ein faires Wettbewerbsumfeld ein. Dabei stellt secunet sicher, dass alle politischen Interessenvertretungen im Einklang mit den kartellrechtlichen Vorgaben erfolgen. Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu fördern, die Innovation und Sicherheit stärken, ohne den Wettbewerb zu beeinträchtigen.

Richtlinie Kartellrecht

Eine wesentliche Grundlage für die Lobbytätigkeiten des secunet-Konzerns bildet die Richtlinie Kartellrecht, die spezifische Vorgaben für den Umgang mit politischen Entscheidungsträgern und Institutionen definiert. Sie gewährleistet, dass alle Lobbytätigkeiten regelkonform, transparent und unter Beachtung der geltenden kartellrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Dies schließt klare interne Prozesse zur Steuerung und Überwachung von Interessenvertretungen ein, um Risiken wie unzulässige Einflussnahme oder wettbewerbswidrige Kooperation zu vermeiden.

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, Kartellrechtsverstöße und deren Verdacht zu verhindern und das Vertrauen in das rechtmäßige Handeln von secunet und seinen Mitarbeitenden zu wahren. Die Richtlinie zielt auf die Umsetzung des geltenden deutschen (z. B. GWB-Novellen) und europäischen Kartellrechts ab.

Sie legt verbindliche Standards zur Einhaltung nationaler und europäischer Wettbewerbsregeln fest und gibt klare Vorgaben für den Umgang mit Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten. Zudem regelt sie Verhaltensweisen bei marktstarker Stellung und behördlichen Untersuchungen (Dawn Raids).

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, regelmäßig an Schulungen zum Kartellrecht 23 teilzunehmen. Die Teilnahme wird vom Bereich Corporate Compliance überwacht und dokumentiert. Darüber hinaus bietet das Hinweisgebersystem die Möglichkeit, potenzielle Verstöße anonym oder personalisiert zu melden. Dieses System trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu untersuchen und wirksam zu adressieren.

Die Richtlinie, die zuletzt 2023 aktualisiert und vom Vorstand verabschiedet wurde, gilt für alle secunet-Konzerngesellschaften und Mitarbeitenden. Die operative Umsetzung der Richtlinie verantwortet der Bereich Corporate Compliance mit Unterstützung durch den Bereich Recht. Die Richtlinie Kartellrecht ist für die Mitarbeitenden im Intranet abrufbar. Sie fungiert als grundlegender Mindeststandard für alle Unternehmensaktivitäten, ist integraler Bestandteil des Compliance-Management-Systems und wird jährlich einer Aktualitätsprüfung unterzogen. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die interne Revision überprüft.

Lobbyregister secunet ist sowohl im deutschen Lobbyregister als auch im EU-Transparenzregister registriert und bekennt sich damit zu einer transparenten und verantwortungsvollen Interessenvertretung.

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Transparenzregister Registernummer
EU-Transparenzregister 533422038902-36
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem deutschen Bundestag und der Bundesregierung R001612

23 Weitere Informationen zu den Compliance Schulungen siehe G1-1.

Finanzielle Aufwendungen für Lobbytätigkeiten

Im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2024 beliefen sich die finanziellen Aufwendungen des secunet-Konzerns 24 für Lobbytätigkeiten in Deutschland auf insgesamt 169.000 Euro. Dieser Betrag umfasst gerundete Beträge aus anteiligen Personalkosten 25 , Infrastrukturkosten, Repräsentationskosten, externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstigen Kosten, einschließlich der Kosten für Mitgliedschaften in Verbänden. 26

Für Lobbytätigkeiten gegenüber Organisationen der Europäischen Union - ohne Berücksichtigung von Nationalstaaten der EU - wurden insgesamt 98.000 Euro aufgewendet. Diese Summe setzt sich aus anteiligen Personalkosten, Reisekosten, gezahlten Mitgliedsbeiträgen sowie Kosten für das Backoffice und die Verwaltung zusammen.

Unternehmensspezifische Themen

Informationssicherheit

Kunden von secunet sind der öffentliche Sektor, einschließlich nationaler und internationaler Regierungen, Ministerien und Behörden sowie regierungsähnliche Organisationen. Ebenfalls im Fokus stehen die Bundeswehr und Organisationen im Verteidigungsbereich sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Polizei und Grenzschutz. Das Unternehmen adressiert darüber hinaus Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel das Gesundheitswesen, kritische Infrastrukturen und Industrieunternehmen.

Unsere Kunden streben nach digitaler Souveränität, d. h. nach einer möglichst uneingeschränkt sicheren und vertrauenswürdigen Kontrolle über die von ihnen verarbeiteten Daten. Im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung und der Digitalisierung der Bundeswehr leistet secunet zudem einen wertvollen Beitrag zur staatlichen Souveränität, indem wir es ermöglichen, Staatsgeheimnisse mit vertrauenswürdigen IT-Systemen zu schützen.

secunet leistet durch sein Produktportfolio einen Beitrag zu gesellschaftlichen Belangen im Hinblick auf die Bedürfnisse nach Datenschutz, Informationssicherheit und digitaler Souveränität. Der Datenschutz bzw. die informationelle Selbstbestimmung gehört in der Europäischen Union zu den Grundrechten der Bürger. Informationssicherheit ist ein wesentlicher Baustein, um wirksamen Datenschutz zu gewährleisten. Unter digitaler Souveränität versteht man alle Bestrebungen, eine erfolgreiche Digitalisierung zu erreichen, ohne neue strukturelle, wirtschaftliche und politische Abhängigkeiten. Auch in diesem Bereich spielt Informationssicherheit eine wesentliche Rolle

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse haben wir im Zusammenhang mit unseren Kunden ein wesentliches unternehmensspezifisches Thema ermittelt: es handelt sich um das Thema Informationssicherheit, das sich in Form von Cybersecurity, Datenschutz und Datensicherheit materialisiert.

24 Die Angaben zu den finanziellen Leistungen basieren auf unternehmensinternen Erhebungen.

25 Analog zu den Vorgaben des Lobbyregistergesetzes wurde ein Faktor von 0,3 herangezogen, um die Personalkosten zu ermitteln.

26 Die Höhe der Ausgaben, die die einzelnen Verbände für Lobbying für das Geschäftsjahr 2024 ansetzen, stehen noch nicht fest. Bei der Berechnung wurden die Angaben aus dem Geschäftsjahr 2023 zugrunde gelegt.

Hierzu sind die nachfolgenden Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert worden:

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IROs Position in der Wertschöpfungskette
Upstream Eigene Aktivitäten Downstream
Beitrag zur Informations- und Datensicherheit Tatsächliche positive Auswirkung X X X
secunet ist ein vertrauenswürdiger Anbieter im Bereich der IT-Sicherheit und sorgt für eine vertrauenswürdige Digitalisierung.
Dauerhafte Nachfrage nach secunet-Produkten Chance X
Funktionierende, verlässliche IT-Sicherheit sorgt für vertrauenswürdige Digitalisierung bei den Kunden, für dauerhafte Nachfrage nach secunet-Produkten und damit für langfristigen Geschäftserfolg von secunet.
Vertrauensverlust Risiko X
Systematische Schwächen zerstören das Vertrauen in secunet und das Geschäftsmodell, was zu einem Rückgang von Aufträgen und Umsatzeinbußen führen kann.
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IROs Zeithorizont
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
Beitrag zur Informations- und Datensicherheit Tatsächliche positive Auswirkung X X X
secunet ist ein vertrauenswürdiger Anbieter im Bereich der IT-Sicherheit und sorgt für eine vertrauenswürdige Digitalisierung.
Dauerhafte Nachfrage nach secunet-Produkten Chance X X X
Funktionierende, verlässliche IT-Sicherheit sorgt für vertrauenswürdige Digitalisierung bei den Kunden, für dauerhafte Nachfrage nach secunet-Produkten und damit für langfristigen Geschäftserfolg von secunet.
Vertrauensverlust Risiko X X X
Systematische Schwächen zerstören das Vertrauen in secunet und das Geschäftsmodell, was zu einem Rückgang von Aufträgen und Umsatzeinbußen führen kann.

Die Liste der IROs enthält Nachhaltigkeitsaspekte, die, wenn sie nicht angemessen gehandhabt werden, zu Vor- und Nachteilen für Kunden (positive und negative Auswirkungen) und zu potenziellen positiven und negativen finanziellen Auswirkungen (Chancen und Risiken) führen können.

Kernelement der Strategie und des Geschäftsmodells von secunet ist die Informations-/​ Datensicherheit. Somit sind Strategie und Geschäftsmodell eng verbunden mit tatsächlichen Auswirkungen auf unsere Kunden.

Die wesentlichen Risiken und Chancen für secunet mit Bezug zur Informationssicherheit und somit unseren Kunden sind eng verbunden mit den Auswirkungen. Tatsächlich ist das Ausbleiben der positiven Auswirkungen, zum Beispiel infolge nicht gelöster Sicherheitsschwächen mit dem Risiko der Kundenabwanderung und des Nachfragerückgangs verbunden. Dies hätte negative Effekte auf Umsatz und EBIT. Umgekehrt besteht die Chance auf wachsende Umsatzerlöse und EBIT, wenn die Kundenzufriedenheit und die Kundentreue hoch sind, wenn secunet weiterempfohlen wird und von einem guten Image profitiert. Zu beiden Fällen tragen die gleichen Maßnahmen bei, die auch für die Auswirkungen eingesetzt werden. Schnelle Problemlösungskapazität und Verlässlichkeit mindern die Risiken und steigern die Chancen für secunet.

Zwischen IROs und Strategie und Geschäftsmodell bestehen damit vielfältige Wechselwirkungen.

Konzepte

Zwischen den Auswirkungen, den Risiken und den Chancen im Zusammenhang mit unseren Kunden bestehen enge Wechselwirkungen. Beeinflusst werden sie in erster Linie durch unsere Produkte und Dienstleistungen. Diese zielen auf Informationssicherheit, besonders durch den Einsatz kryptografischer Methoden. Informationssicherheit ist selbst eine essenzielle Voraussetzung für eine auf Vertrauen basierende Digitalisierung.

Mit der Informationssicherheit ist auch eine Basis für wirksamen Datenschutz gelegt. Die hier geltenden technischen Vorgaben, zum Beispiel der EU DSGVO, werden ergänzend durch Beratungsansätze mit organisatorischen Maßnahmen verbunden.

Mit Blick auf unsere Kunden stehen Informationssicherheit und Datenschutz im Mittelpunkt:

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Die IT-Sicherheitspartnerschaft mit der Bundesrepublik Deutschland sowie die große Zahl der durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassenen sowie zertifizierten secunet-Produkte und -Lösungen sind gute Indikatoren hierfür.

Auch über die Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheitsmanagementsysteme und Datenschutz wirkt secunet auf Datensicherheit und Datenschutz hin. Die wachsenden Umsätze sowie die von Jahr zu Jahr steigende Verbreitung der secunet-Lösungen insbesondere im öffentlichen Bereich dokumentieren, dass die Zahl der Kunden, die secunet in dieser Hinsicht vertrauen, zunimmt.

Zunehmend findet die Digitalisierung in der Cloud statt, das heißt: digitale Prozesse finden nicht mehr auf lokalen Plattformen statt, sondern als Dienst in der so genannten Cloud. Das Thema IT-Sicherheit wird hier zusätzlich mit der Eigenschaft der digitalen Souveränität verknüpft.

Die Debatte um die digitale Souveränität hat ihren Ursprung in der Diskussion um die Sicherheit von 5G-Netzwerken. Dieselbe Situation hat sich inzwischen bei Cloud-Diensten ergeben. Viele Kunden von secunet konnten bisher oftmals nur große Cloud-Betreiber aus Amerika oder China nutzen. Im Vordergrund stehen dabei die bestehenden Abhängigkeiten und die Schwierigkeiten, trotz dieser Abhängigkeiten noch eine sichere und verfügbare Infrastruktur bereitzustellen.

secunet übersetzt den Begriff "digitale Souveränität" hier insbesondere mit einer Wahlfreiheit für Anwender, die Cloud-Infrastrukturen für sensible Daten (Behörden, eHealth, kritische Infrastrukturen) benötigen. SINA Cloud erweitert die bewährte SINA Sicherheitsarchitektur durch eine moderne Cloud-Plattform und deckt den Bedarf an digitaler Souveränität. Damit entwickeln wir eine zertifizierbare und transparente Lösung mit hohem Sicherheitsniveau als Cloud-Betriebssystem, mit dem sich Kunden ihre eigene Cloud-Infrastruktur mit einer betriebsfertigen On-Premise-Lösung aufbauen können. Die Sicherheitsmechanismen der SINA Cloud bekamen 2024 Zulassungen für die Verarbeitung von Verschlusssachen bis zur Einstufung GEHEIM. Technologische Bausteine für digitale Souveränität, wie ein Cloud-Betriebssystem, Verschlüsselung, Virtualisierung und Betriebskompetenz sind damit vorhanden.

Unsere eigenen internen Prozesse haben wir mit hohem Anspruch an Datensicherheit und Datenschutz gestaltet. Hierzu haben wir umfassende Maßnahmen in unsere Geschäftsprozesse integriert und Due-Diligence-Prozesse implementiert. Gefördert durch den CISO und die secunet-Datenschutzbeauftragte werden die entsprechenden Ziele verfolgt. Die secunet AG ist nach DIN EN ISO/​ IEC 27001:2017 zertifiziert und erfüllt damit hohe Qualitätsansprüche im Hinblick auf die Informationssicherheit im eigenen Hause. Die fortlaufende Weiterentwicklung der damit verbundenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen trägt dazu bei, dass auf bestmöglichen Datenschutz hingewirkt wird. Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz geben wir über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Leistungserbringung zugrunde liegen, an unsere Lieferanten weiter.

Damit betrifft die Produkt- und Dienstleistungsstrategie im Wesentlichen den eigenen Geschäftsbereich. In Teilen bezieht sie sich auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette, z. B. wenn es um Hardware-Komponenten geht, die in die Lösungen eingehen. Dann werden technisch-qualitative Vorgaben gemacht, deren Einhaltung im Rahmen der Entwicklungsprozesse und der nachfolgenden Beschaffungsprozesse überprüft wird. Ebenfalls bezieht sich die Produkt- und Dienstleistungsstrategie auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette, wenn Rückmeldungen von Kunden zur Zufriedenheit mit den Produkten und Dienstleistungen eingeholt werden.

Mit der Herstellung von Datensicherheit, Datenschutz und digitaler Souveränität ist das Risiko der Nichteinhaltung des Produktversprechens im Hinblick auf Sicherheit eng verbunden. Die Auswirkungen auf unsere Kunden sind Datenlecks, Datenschutzvorfälle, Verlust der informationellen Selbstbestimmung, Vertraulichkeitsbrüche und sinkendes Vertrauen in die Digitalisierung. secunet mitigiert diese Auswirkungen durch eigene Qualitätssicherung, Zulassungsverfahren und Zertifizierungen in der Produktentwicklung sowie durch Incident Management im Produktbetrieb.

Über die Produkt- und Dienstleistungsstrategie entscheidet der Vorstand der secunet AG. Verantwortlich für die Umsetzung sind Produktmanagement, Entwicklungsbereiche, Qualitätssicherung, Einkauf und Supply Chain Management sowie das Qualitätsmanagement. Die möglichst reibungslose Umsetzung wird durch die Vorstandsbereiche überwacht.

Unsere Kunden werden über verschiedene Wege in die Prozesse eingebunden. So ist bei Produkten und Lösungen, die einen Zulassungsprozess durchlaufen, an verschiedenen Stellen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt, stellvertretend für die Kunden in deutschen öffentlichen Verwaltungen und Organisationen. Regelmäßig stattfindende Abstimmungen mit dem BSI, bei denen zukünftige Bedarfe erörtert werden, fließen in die langfristige Produktstrategie ein. Bei Entwicklungsprojekten, die als Auftragsentwicklung durchgeführt werden, können zudem die Auftraggeber eingebunden sein.

Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Kunden Bedenken äußern können

Zur Identifikation möglicher Sachverhalte, die auf negative Auswirkungen deuten, dienen die folgenden Kommunikationskanäle:

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die Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik über Bedrohungen der IT-Sicherheit und deren potenzielle Effekte auf das in Kooperation mit dem BSI oder im Auftrag des BSI entwickelte Produktportfolio,

die Fehlermeldungen, die im Kunden-Support (Service Center) eingehen,

der Austausch von secunet-Kunden mit den zuständigen Key Account Managern,

die Auswertungen von sogenannten CVE-Mitteilungen (Common Vulnerability Exploits), die über Sicherheitsschwächen von Software-Komponenten informieren und

Informationen von Herstellern, deren Produkte in die secunet-Lösungen einfließen.

Zur Bearbeitung der auf diese Weise offengelegten potenziellen negativen Auswirkungen werden die folgenden Verfahrensweisen herangezogen, hier unterschieden nach dem Grad der Eingriffsintensität:

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Anfragen an den Service-Desk (Kunden-Support) werden nach Möglichkeit umgehend beantwortet oder zumindest deren Bearbeitung bei den Kunden angezeigt. Bei komplexeren Sachverhalten, zum Beispiel wenn Second-Level oder Third-Level Support hinzugezogen werden müssen, kann die Bearbeitung auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Hinweise aus Abstimmungen mit dem BSI, aus CVE-Mitteilungen sowie aus Informationen von Herstellern werden hinsichtlich ihrer Wirkung bewertet. Falls eine wesentliche Wirkung festgestellt wird, werden zunächst in der Regel organisatorische Maßnahmen empfohlen. Zudem werden häufig Bugfixes durch Anpassungen, beispielsweise an der Software der Lösungen, bereitgestellt.

Im letztgenannten Fall wird oft durch das BSI geprüft, ob die Bugfixes die Voraussetzungen der vorher erteilten Zulassungen erfüllen. Damit kann zugleich die Wirksamkeit der Maßnahme bewertet werden.

Maßnahmen

Die wesentlichen Auswirkungen unserer Aktivitäten auf unsere Kunden sind in erster Linie positiv, da sie mit der Ermöglichung einer sicheren, vertrauenswürdigen Digitalisierung einhergehen. Der damit verbundene Daten- und Informationsschutz ist das Ergebnis sicherer Produkte und Lösungen sowie begleitender Beratung im Hinblick auf technisch-organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes und der Informationssicherheit, die secunet seinen Kunden und Endnutzern zur Verfügung stellt. Das von secunet angebotene Produktportfolio entspricht damit den zu berichtenden Maßnahmen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zeigt sich daran, dass aufgrund der umfassenden unternehmensinternen Qualitätssicherung, der Zulassungsverfahren (beispielsweise durch das BSI) und des laufenden Incident Management durch secunet keine negativen Folgen von Sicherheitsschwächen in Verbindung mit dem sachgerechten Einsatz von secunet-Produkten aktenkundig oder bekannt wurden.

Einzelne Aktionspläne und Mittel zu diesen Maßnahmen betreffen die Strategie von secunet in Bezug auf Produktportfolio und Produktentwicklung. Diese Strategie ist als secunet-intern und vertraulich eingestuft. Zudem unterliegen die produktstrategischen Ansätze, die beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und mit Kunden erarbeitet werden, der Vertraulichkeit. Daher kann hier über Aktionspläne und Mittel nicht berichtet werden.

Die Mittel, die für das Management der Auswirkungen zur Verfügung gestellt oder aufgewendet werden, sind in erster Linie Personalaufwendungen, die ohnehin im Zusammenhang mit Produktmanagement, Entwicklung, Qualitätssicherung, Zulassung, Lagerhaltung, Vertrieb und Kunden-Support anfallen. Spezifisch allokierte Mittel sind nicht in wesentlicher Höhe zu berichten.

Grundsätzlich sind mit dem Produktportfolio von secunet positive Auswirkungen auf unsere Kunden verbunden. Gleichwohl sind technische und Sicherheitsprobleme denkbar, die den uneingeschränkten Nutzen aus dem Produktportfolio negativ beeinflussen. Hinweise auf solche Einschränkungen erreichen secunet über den Kunden-Support, über die laufende Überwachung sogenannter CVE-Meldungen, über den laufenden Austausch mit dem BSI und über verschiedene informelle Kommunikationskanäle in der IT-Sicherheitsbranche.

Sofern diese Hinweise potenzielle Sicherheitsschwächen betreffen, werden diese bewertet und nötigenfalls mit den entsprechenden Maßnahmen (Kundenkommunikation, Entwicklung von Bugfixes, ...) mitigiert. Diese Abhilfemaßnahmen, sofern sie mit technischen und Sicherheitseigenschaften der Produkte verbunden sind, durchlaufen die interne Qualitätssicherung und bei Bedarf auch die Zulassungsroutinen des BSI. Damit wird die Wirksamkeit der Maßnahmen sichergestellt.

Alle hier beschriebenen Maßnahmen richten sich auf die Gesamtheit der Kunden und Endverbraucher von secunet. Sie sind auf Dauer angelegt, d. h. der Zeithorizont ist fortlaufend. Die damit verbundenen Aufwendungen (OpEx) und Investitionen (CapEx) entsprechen den für die Geschäftsaktivität von secunet im Jahresabschluss abgebildeten Beträge. Der Erfolg der Maßnahmen bemisst sich auf gleiche Weise wie der Geschäftserfolg von secunet oder lässt sich daraus ableiten.

Kundenzufriedenheit: NPS und CRI

Wir führen jährlich eine Umfrage zur Kundenzufriedenheit durch.

Hierfür wird zum einen der Net Promoter Score (NPS) ermittelt. Der NPS ist eine Methode zur einfachen Messung der Kundenzufriedenheit gegenüber einer bestimmten Marke bzw. einem Unternehmen und dessen Produkten: In einer kurzen Umfrage wird bei Kundinnen und Kunden deren Weiterempfehlungsbereitschaft abgefragt.

Auf einer Skala von 0 bis 10 kann man seine Zustimmung auf die einfache Frage "Würden Sie secunet weiterempfehlen?" abbilden. Alle Antwortenden, die 0 bis 6 wählen, gelten als "Kritiker", die Einschätzungen 7 und 8 bleiben unberücksichtigt und nur 9 oder 10 werden als "Promotoren" gezählt. Nun wird ein Index gebildet: % Promotoren - % Kritiker = NPS mit einem Wert zwischen -100 und +100. Dieser dient als eine Einschätzung zur Kundenloyalität und -treue.

Der NPS ist allerdings statistisch anfällig und bleibt unkonkret. Deshalb ermitteln wir über vier weitere Fragen (Gesamtzufriedenheit, Fortsetzung der Kundenbeziehung, Empfundener Wettbewerbsvorteil, Weiterempfehlung) zusätzlich den sogenannten Customer Retention Index (CRI). Dieser liefert uns weitere Informationen zum Grad der Kundenbindung (anhand einer Indexzahl).

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Kundenzufriedenheitsindikator 2022 2023 2024
NPS 17 33 17
CRI 70 78 71

Datenpunkte aus EU-Rechtsvorschriften

Die folgende Tabelle enthält die aus anderen EU-Rechtsvorschriften abgeleiteten Datenpunkte, wie in Anhang B der ESRS 2 aufgeführt. Sie zeigt, wo diese Datenpunkte in unserem Bericht zu finden sind, und kennzeichnet diejenigen, die als "nicht wesentlich" eingestuft wurden.

Nicht wesentlich: Information nicht wesentlich für die Berichterstattung.

Nicht relevant: Information nicht relevant für den Geschäftsbetrieb.

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Disclosure Requirement Datenpunkt Beschreibung SFDR- Referenz Säule-3- Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU Klimagesetz-Referenz
ESRS 2 GOV-1 21 (d) Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen X X
ESRS 2 GOV-1 21 (e) Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind X
ESRS 2 GOV-4 30 Erklärung zur Sorgfaltspflicht X
ESRS 2 SBM-1 40 (d) i Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen X X X
ESRS 2 SBM-1 40 (d) ii Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien X X
ESRS 2 SBM-1 40 (d) iii Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen X X
ESRS 2 SBM-1 40 (d) iv Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak X
ESRS E1-1 14 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 X
ESRS E1-1 16 (g) Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind X X
ESRS E1-4 34 THG-Emissionsreduktionsziele X X X
ESRS E1-5 38 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) X
ESRS E1-5 37 Energieverbrauch und Energiemix X
ESRS E1-5 40-43 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren X X
ESRS E1-6 44 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen X X X
ESRS E1-6 53-55 Intensität der THG-Bruttoemissionen X X
ESRS E1-7 56 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikaten X
ESRS E1-9 66 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken X
ESRS E1-9 66 (a); 66 (c) Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem, physischem Risiko Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden X
ESRS E1-9 67 (c) Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen X
ESRS E1-9 69 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen X
ESRS E2-4 28 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird X
ESRS E3-1 9 Wasser- und Meeresressourcen X
ESRS E3-1 13 Spezielles Konzept X
ESRS E3-1 14 Nachhaltige Ozeane und Meere X
ESRS E3-4 28 (c) Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers X
ESRS E3-4 29 Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten X
ESRS 2 - SBM 3 - E4 16 (a) i - X
ESRS 2 - SBM 3 - E4 16 (b) - X
ESRS 2 - SBM 3 - E4 16 (c) - X
ESRS E4-2 24 (b) Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft X
ESRS E4-2 24 (c) Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane /​Meere X
ESRS E4-2 24 (d) Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung X
ESRS E5-5 37 (d) Nicht recycelte Abfälle X
ESRS E5-5 39 Gefährliche und radioaktive Abfälle X
ESRS 2 - SBM 3 - S1 14 (f) Risiko von Zwangsarbeit X
ESRS 2 - SBM 3 - S1 14 (g) Kinderarbeit X
ESRS S1-1 20 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik X
ESRS S1-1 21 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden X
ESRS S1-1 22 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels X
ESRS S1-1 23 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen X
ESRS S1-3 32 (c) Bearbeitung von Beschwerden X
ESRS S1-14 88 (b) & (c) Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle X X
ESRS S1-14 88 (e) Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage X
ESRS S1-16 97 (a) Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle X X
ESRS S1-16 97 (b) Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane X
ESRS S1-17 103 (a) Fälle von Diskriminierung X
ESRS S1-17 104 (a) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien X X
ESRS 2 - SBM3 - S2 11 (b) Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette X
ESRS S2-1 17 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik X
ESRS S2-1 18 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette X
ESRS S2-1 19 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien X
ESRS S2-1 19 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden X
ESRS S2-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette X
ESRS S3-1 16 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte X
ESRS S3-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien X X
ESRS S3-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten X
ESRS S4-1 16 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern X
ESRS S4-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien X X
ESRS S4-4 35 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten X
ESRS G1-1 § 10 (b) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption X
ESRS G1-1 § 10 (d) Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) X
ESRS G1-4 § 10 (d) Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften X X
ESRS G1-4 § 24 (b) Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung X
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Disclosure Requirement Datenpunkt Beschreibung Seite/​ Wesentlichkeit
ESRS 2 GOV-1 21 (d) Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen S. 94
ESRS 2 GOV-1 21 (e) Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind S. 95
ESRS 2 GOV-4 30 Erklärung zur Sorgfaltspflicht S. 97
ESRS 2 SBM-1 40 (d) i Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Nicht relevant
ESRS 2 SBM-1 40 (d) ii Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Nicht relevant
ESRS 2 SBM-1 40 (d) iii Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Nicht relevant
ESRS 2 SBM-1 40 (d) iv Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Nicht relevant
ESRS E1-1 14 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Nicht relevant
ESRS E1-1 16 (g) Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Nicht relevant
ESRS E1-4 34 THG-Emissionsreduktionsziele Nicht relevant
ESRS E1-5 38 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Nicht relevant
ESRS E1-5 37 Energieverbrauch und Energiemix S. 112
ESRS E1-5 40-43 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Nicht relevant
ESRS E1-6 44 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen S. 113 ff.
ESRS E1-6 53-55 Intensität der THG-Bruttoemissionen S. 117
ESRS E1-7 56 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikaten Nicht relevant
ESRS E1-9 66 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Nicht relevant
ESRS E1-9 66 (a); 66 (c) Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem, physischem Risiko Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden Nicht relevant
ESRS E1-9 67 (c) Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Nicht relevant
ESRS E1-9 69 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Nicht relevant
ESRS E2-4 28 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird Nicht wesentlich
ESRS E3-1 9 Wasser- und Meeresressourcen Nicht wesentlich
ESRS E3-1 13 Spezielles Konzept Nicht wesentlich
ESRS E3-1 14 Nachhaltige Ozeane und Meere Nicht wesentlich
ESRS E3-4 28 (c) Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Nicht wesentlich
ESRS E3-4 29 Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Nicht wesentlich
ESRS 2 - SBM 3 - E4 16 (a) i - Nicht wesentlich
ESRS 2 - SBM 3 - E4 16 (b) - Nicht wesentlich
ESRS 2 - SBM 3 - E4 16 (c) - Nicht wesentlich
ESRS E4-2 24 (b) Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Nicht wesentlich
ESRS E4-2 24 (c) Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane /​Meere Nicht wesentlich
ESRS E4-2 24 (d) Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Nicht wesentlich
ESRS E5-5 37 (d) Nicht recycelte Abfälle S. 120
ESRS E5-5 39 Gefährliche und radioaktive Abfälle Nicht relevant
ESRS 2 - SBM 3 - S1 14 (f) Risiko von Zwangsarbeit Nicht relevant
ESRS 2 - SBM 3 - S1 14 (g) Kinderarbeit Nicht relevant
ESRS S1-1 20 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik S. 134 f.
ESRS S1-1 21 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden S. 134 f.
ESRS S1-1 22 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels S. 135
ESRS S1-1 23 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen S. 137
ESRS S1-3 32 (c) Bearbeitung von Beschwerden S. 136
ESRS S1-14 88 (b) & (c) Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle S. 141
ESRS S1-14 88 (e) Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage S. 141
ESRS S1-16 97 (a) Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle S. 141
ESRS S1-16 97 (b) Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane S. 142
ESRS S1-17 103 (a) Fälle von Diskriminierung S. 142
ESRS S1-17 104 (a) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien S. 142
ESRS 2 - SBM3 - S2 11 (b) Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette S. 143 f.
ESRS S2-1 17 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik S. 144 f.
ESRS S2-1 18 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette S. 144 f.
ESRS S2-1 19 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien S. 144 f.
ESRS S2-1 19 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden S. 144 f.
ESRS S2-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette S. 148
ESRS S3-1 16 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Nicht wesentlich
ESRS S3-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Nicht wesentlich
ESRS S3-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Nicht wesentlich
ESRS S4-1 16 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Nicht wesentlich
ESRS S4-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Nicht wesentlich
ESRS S4-4 35 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Nicht wesentlich
ESRS G1-1 § 10 (b) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption S. 152
ESRS G1-1 § 10 (d) Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) S. 153 f.
ESRS G1-4 § 10 (d) Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften S. 157
ESRS G1-4 § 24 (b) Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung S. 155 f.

Bericht des Vorstands nach § 312 Absatz 3 AktG

Für das Geschäftsjahr 2024 hat der Vorstand gemäß § 312 Absatz 3 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht enthält die folgende Schlusserklärung: "Es wird erklärt, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem der aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhielt und nicht benachteiligt wurde. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren. Über die berichteten Aktivitäten hinaus waren keine weiteren berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte, Maßnahmen oder Unterlassungen zu verzeichnen."

 

Essen, den 25. März 2025

Axel Deininger

Torsten Henn

Dr. Kai Martius

Jessica Nospers

3. Konzernabschluss

der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen

Konzernbilanz (nach IFRS) zum 31. Dezember 2024

Aktiva

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in Euro Anhang 31.12.2024 31.12.2023
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1 57.682.113,94 41.269.674,54
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2, 11 84.807.157,94 88.896.835,69
Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen 2 42.680,84 1.234.850,54
Vertragsvermögenswerte 2, 11 3.286.668,57 2.872.998,07
Vorräte 7 53.852.840,96 48.033.717,04
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2 6.742.352,92 4.234.838,59
Forderungen aus Ertragsteuern 1.337.152,14 6.047.856,47
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 207.750.967,31 192.590.770,94
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagevermögen 3 13.353.481,00 11.492.598,69
Nutzungsrechte 5 22.263.140,52 17.376.742,30
Immaterielle Vermögenswerte 4 36.694.810,65 35.690.375,98
Geschäfts- oder Firmenwert 6 47.627.601,69 47.627.601,69
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 8 6.306.820,30 6.438.407,00
Latente Steuern 9 5.852.002,00 3.241.252,60
Sonstige langfristige Vermögenswerte 2 19.800.609,62 14.180.063,10
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 151.898.465,78 136.047.041,36
Aktiva, gesamt 359.649.433,09 328.637.812,30

Passiva

in Euro Anhang 31.12.2024 31.12.2023
Kurzfristige Fremdmittel
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10 41.611.809,36 32.354.865,81
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 10 151.549,96 173.410,58
Leasingverbindlichkeiten 5, 10 6.299.664,89 5.032.943,46
Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen 10 1.289.258,41 1.161.643,18
Sonstige Rückstellungen 13 25.331.506,94 18.660.695,33
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 10 760.642,62 51.235,23
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 10 7.274.804,30 22.938.684,64
Vertragsverbindlichkeiten 10, 11 33.124.992,52 32.522.556,53
Kurzfristige Fremdmittel, gesamt 115.844.229,00 112.896.034,76
Langfristige Fremdmittel
Leasingverbindlichkeiten 5, 10 16.576.462,14 12.897.754,89
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 10 2.870.595,94 2.977.256,29
Latente Steuern 9 11.229.546,92 11.006.351,21
Pensionsrückstellungen 12 6.360.121,00 6.575.285,00
Sonstige Rückstellungen 13 2.708.865,09 1.686.058,24
Vertragsverbindlichkeiten 10, 11 53.226.350,08 42.755.799,98
Langfristige Fremdmittel, gesamt 92.971.941,17 77.898.505,61
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 15 6.500.000,00 6.500.000,00
Kapitalrücklage 15 21.922.005,80 21.922.005,80
Sonstige Rücklagen 15 -383.196,11 -701.105,06
Gewinnrücklagen 15 122.710.681,16 110.026.191,28
Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens 150.749.490,85 137.747.092,02
Nicht beherrschende Anteile 15 83.772,07 96.179,91
Eigenkapital, gesamt 15 150.833.262,92 137.843.271,93
Passiva, gesamt 359.649.433,09 328.637.812,30

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (nach IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

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in Euro Anhang 1.1. - 31.12.2024 1.1. - 31.12.2023
Umsatzerlöse 16 406.384.082,96 393.684.906,62
Umsatzkosten -309.058.581,35 -306.314.193,46
Bruttoergebnis vom Umsatz 97.325.501,61 87.370.713,16
Vertriebskosten -28.798.366,91 -26.052.197,05
Forschungs- und Entwicklungskosten 18 -13.687.038,46 -10.340.995,05
Allgemeine Verwaltungskosten -11.585.990,72 -10.614.200,80
Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten 2 -699.036,47 -30.273,84
Sonstige betriebliche Erträge 22.894,40 2.664.748,40
Sonstige betriebliche Aufwendungen -54.028,44 -13.495,80
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 42.523.935,01 42.984.299,02
Zinserträge 19 771.256,94 1.888,35
Zinsaufwendungen 19 -1.370.377,40 -896.624,50
Ergebnis vor Steuern (EBT) 41.924.814,55 42.089.562,87
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20 -13.984.707,79 -13.088.076,73
Konzernperiodenergebnis 27.940.106,76 29.001.486,14
davon entfallen auf Anteilseigner der secunet AG 27.952.514,60 29.150.004,30
davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter 15 -12.407,84 -148.518,16
Ergebnis je Aktie (verwässert /​ unverwässert) 4,32 4,51
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (verwässert, unverwässert, Stück) 6.469.502 6.469.502

Konzern-Gesamtergebnisrechnung
(nach IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

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in Euro Anhang 1.1. - 31.12.2024 1.1. - 31.12.2023
Konzernperiodenergebnis 27.940.106,76 29.001.486,14
Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 15 467.307,00 -720.103,00
Auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer -149.398,05 230.216,93
317.908,95 -489.886,07
Sonstiges Ergebnis 317.908,95 -489.886,07
Konzern-Gesamtergebnis 28.258.015,71 28.511.600,07
davon entfallen auf Anteilseigner der secunet AG 28.270.423,55 28.660.118,23
davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter -12.407,84 -148.518,16

Konzern-Kapitalflussrechnung

(nach IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

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in Euro 1.1. - 31.12.2024 1.1. - 31.12.2023
Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit
Ergebnis vor Steuern (EBT) 41.924.814,55 42.089.562,87
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 17.791.253,50 17.459.808,40
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -72.750,35 -2.544.474,30
Veränderung der Rückstellungen 7.347.061,08 1.591.574,15
Buchverluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 31.134,04 6.194,10
Zinsergebnis 599.120,46 894.736,15
Veränderung der Forderungen, Vertragsvermögenswerte, Vorräte und sonstigen Vermögenswerte -8.933.507,12 8.571.795,27
Veränderung der Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten 13.393.992,33 6.242.419,49
Steuerzahlungen -11.101.547,81 -22.435.739,47
Mittelzufluss aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 60.979.570,68 51.875.876,66
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -14.133.434,99 -8.807.774,18
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 82.673,70 49.648,90
Investitionen in finanzielle Vermögenswerte -60.257,42 -61.625,40
Einzahlungen aus finanziellen Vermögenswerten 119.093,77 65.571,70
Erwerb von Tochterunternehmen, abzgl. erworbener liquider Mittel -8.750.000,00 0,00
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -22.741.924,94 -8.754.178,98
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme von kurz- oder langfristigen Darlehen 1.329.869,96 2.739.956,52
Dividendenauszahlung -15.268.024,72 -18.502.775,72
Tilgungsanteil von Zahlungen i. Z. m. Leasingzahlungen -6.577.912,77 -5.978.543,88
Zinseinzahlungen 771.256,94 1.888,35
Zinsauszahlungen -771.677,02 -688.069,63
Darlehenstilgungen -1.308.718,73 -904.028,14
Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -21.825.206,34 -23.331.572,50
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16.412.439,40 19.790.125,18
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Beginn der Periode 41.269.674,54 21.479.549,36
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 57.682.113,94 41.269.674,54

Zu weiteren Erläuterungen, siehe Anhangangabe 21.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
(nach IFRS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

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Sonstige Rücklagen
in Euro Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Rücklage für eigene Anteile Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen Auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses entfallende Steuern Gesamt Sonstige Rücklagen
Eigenkapital zum 31.12.2022 /​ 1.1.2023 6.500.000,00 21.922.005,80 -103.739,83 -191.506,20 84.027,04 -211.218,99
Konzernperiodenergebnis 1.1. - 31.12.2023 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstiges Ergebnis 1.1. - 31.12.2023 0,00 -720.103,00 230.216,93 -489.886,07
Konzern-Gesamtergebnis 1.1. - 31.12.2023 0,00 -720.103,00 230.216,93 -489.886,07
Dividendenauszahlung 0,00 0,00 0,00 0,00
Eigenkapital zum 31.12.2023 /​ 1.1.2024 6.500.000,00 21.922.005,80 -103.739,83 -911.609,20 314.243,97 -701.105,06
Konzernperiodenergebnis 1.1. - 31.12.2024 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstiges Ergebnis 1.1. - 31.12.2024 0,00 467.307,00 -149.398,05 317.908,95
Konzern-Gesamtergebnis 1.1. - 31.12.2024 0,00 467.307,00 -149.398,05 317.908,95
Dividendenauszahlung 0,00 0,00 0,00 0,00
Eigenkapital zum 31.12.2024 6.500.000,00 21.922.005,80 -103.739,83 -444.302,20 164.845,92 -383.196,11
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in Euro Gewinnrücklagen Eigenkapital der Anteilseigner der secunet AG Nicht beherrschende Anteile Gesamt
Eigenkapital zum 31.12.2022 /​ 1.1.2023 99.378.962,70 127.589.749,51 244.698,07 127.834.447,58
Konzernperiodenergebnis 1.1. - 31.12.2023 29.150.004,30 29.150.004,30 -148.518,16 29.001.486,14
Sonstiges Ergebnis 1.1. - 31.12.2023 0,00 -489.886,07 0,00 -489.886,07
Konzern-Gesamtergebnis 1.1. - 31.12.2023 29.150.004,30 28.660.118,23 -148.518,16 28.511.600,07
Dividendenauszahlung -18.502.775,72 -18.502.775,72 0,00 -18.502.775,72
Eigenkapital zum 31.12.2023 /​ 1.1.2024 110.026.191,28 137.747.092,02 96.179,91 137.843.271,93
Konzernperiodenergebnis 1.1. - 31.12.2024 27.952.514,60 27.952.514,60 -12.407,84 27.940.106,76
Sonstiges Ergebnis 1.1. - 31.12.2024 0,00 317.908,95 0,00 317.908,95
Konzern-Gesamtergebnis 1.1. - 31.12.2024 27.952.514,60 28.270.423,55 -12.407,84 28.258.015,71
Dividendenauszahlung -15.268.024,72 -15.268.024,72 0,00 -15.268.024,72
Eigenkapital zum 31.12.2024 122.710.681,16 150.749.490,85 83.772,07 150.833.262,92

Weitere Erläuterungen zur Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals siehe Anhangangabe 15.

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2024 (nach IFRS)

Allgemeine Grundlagen

Berichtendes Unternehmen

Die secunet Security Networks Aktiengesellschaft (im Folgenden "secunet AG" oder "secunet") ist beim Amtsgericht Essen, Deutschland, (HRB 13615) eingetragen. Sie ist eine börsennotierte Gesellschaft im Segment Prime Standard im regulierten Markt in Frankfurt. Die Anschrift lautet: secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen, Deutschland.

Der secunet-Konzern (im Folgenden "secunet") und die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, ist ein deutscher Anbieter für hochwertige Cybersicherheitslösungen und IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland. secunet bietet öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen der privaten Wirtschaft ein umfangreiches Produkt- und Beratungsportfolio zum Schutz von Daten, Infrastrukturen und digitalen Identitäten sowie für die Informationsübertragung, -speicherung und -verarbeitung. Dazu gehören vor allem Netzwerkkomponenten mit BSI-zugelassener Verschlüsselungstechnologie bis zur höchsten Sicherheitsstufe.

secunet deckt die gesamte Wertschöpfungskette von Analyse und Design über Entwicklung bis hin zu Integration, Betrieb, Wartung und Support der Lösungen ab. Das Angebot ist in der Regel auf groß angelegte Infrastrukturen ausgerichtet und fokussiert sich auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel Cloud, Internet der Dinge, eGovernment, eHealth und Biometrie.

Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS

Der Konzernabschluss wird nach den "International Financial Reporting Standards" (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die Voraussetzungen der §§ 315, 315e Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) werden eingehalten. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie die des Standing Interpretations Committee (SIC). Sämtliche vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geltenden Standards und Interpretationen werden angewandt, sofern sie von der EU übernommen wurden (Endorsement). Insoweit entspricht der Konzernabschluss der secunet AG den IFRS.

Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurden nach ihrer Aufstellung am 25. März 2025 vom Vorstand freigegeben.

Offenlegung

Der Konzernabschluss - ebenso wie der Jahresabschluss der secunet AG - wird beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und nach der Einreichung im Unternehmensregister bekannt gemacht. Er steht auf der Internetseite www.secunet.com/​ueber-uns/​investoren zum Download zur Verfügung. Zudem kann er bei der secunet AG unter obiger Adresse angefordert oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.

Muttergesellschaft

Die Muttergesellschaft ist die Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München. Sie ist direkt mit 75,12 % an der secunet AG beteiligt.

Der Konzernabschluss der secunet AG wird über den Konzernabschluss der Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (kleinster Konsolidierungskreis), in den Konzernabschluss der MC Familiengesellschaft mbH, München, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse der MC Familiengesellschaft mbH sowie der Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht.

Erstmalige Anwendung von neuen und geänderten Standards und Interpretationen

Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 waren die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen aufgrund der erfolgten Übernahme in EU-Recht (EU-Endorsement) oder des Inkrafttretens der Regelung erstmals anzuwenden:

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Standard /​ Interpretation Wesentliche Neuerung Inkrafttreten für Geschäftsjahresbeginn am oder nach dem:
Geänderte Standards
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (inkl. Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts) sowie Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants 1.1.2024
Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion 1.1.2024
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen 1.1.2024

Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben sich durch die Anwendung der geänderten Standards nicht ergeben.

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Die folgenden Standards und Interpretationen waren zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, aber entweder noch nicht nach den Vorgaben des Standards bzw. der Interpretation anzuwenden oder noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen.

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Standard /​ Interpretation Wesentliche Neuerung Erstmalige Anwendung
Geänderte Standards (EU Endorsement ist bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt)
Änderungen an IAS 1 Mangel an Umtauschbarkeit von Währungen GJ 2025
Geänderte Standards (noch nicht von der EU übernommen)
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten GJ 2026
Änderungen an IAS 7, IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9 und IFRS 10 Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Band 11 GJ 2026
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss GJ 2027
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben GJ 2027

Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards und Interpretationen ist nicht geplant.

Aus der Anwendung der neuen und geänderten Standards und Interpretationen werden mit Ausnahme des IFRS 18 keine wesentlichen Auswirkungen auf den secunet-Konzernabschluss erwartet. Die Analyse der Auswirkungen des IFRS 18 werden zu einem späteren Zeitpunkt starten.

Rechnungslegungsgrundlagen

Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 basiert, mit Ausnahme der oben erläuterten Änderungen aufgrund der Erstanwendung von neuen oder geänderten IAS- /​ IFRS-Vorschriften, auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Berechnungsgrundsätzen wie im Vorjahr. Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Bilanz zum 31. Dezember 2024 ist nach Fristigkeiten gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang erläutert worden.

Der Konzernabschluss der secunet AG wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in Euro ausgewiesen.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der secunet Security Networks Aktiengesellschaft alle Beteiligungsunternehmen einbezogen, die von der secunet AG beherrscht werden. Beherrschung liegt vor, wenn Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen gegeben ist, ein Anrecht auf variable Rückflüsse aus der Beteiligung und die Möglichkeit besteht, die Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass die variablen Rückflüsse beeinflusst werden können.

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Konsolidierungskreis unverändert.

Zum 31. Dezember 2024 besteht der Konsolidierungskreis aus der Muttergesellschaft secunet AG und sechs (Vorjahr: sechs) vollkonsolidierten Tochtergesellschaften.

Nach den IFRS weisen die Tochtergesellschaften folgende Werte aus:

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Gesellschaft Sitz Beteiligungshöhe Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital zum 31.12.2024 Jahresergebnis 2024
secunet International GmbH & Co. KG Essen 100 % 0 % -1.891 TEuro -2.000 TEuro
secunet International Management GmbH Essen 100 % 0 % 65 TEuro 8 TEuro
secustack GmbH i. L. Dresden 51 % 49 % 219 TEuro -25 TEuro
finally safe GmbH Essen 100 % 0 % 48 TEuro -1 TEuro
stashcat GmbH Hannover 100 % 0 % 143 TEuro -972 TEuro
SysEleven GmbH Berlin 100 % 0 % 11.036 TEuro -6.660 TEuro

Die konsolidierte Tochtergesellschaft secustack GmbH befindet sich in Liquidation.

Die secunet Inc., Austin, Texas /​ USA, 100 %ige Beteiligung, ist nicht mehr operativ tätig und wird aus Wesentlichkeitsgründen seit dem Geschäftsjahr 2002 nicht mehr konsolidiert.

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der secunet AG und der Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Abschlussstichtag der secunet AG sowie sämtlicher einbezogener Gesellschaften ist der 31. Dezember 2024.

Die unter Anwendung der Vollkonsolidierung in diesen Konzernabschluss einbezogene 100 %ige Tochtergesellschaft secunet International GmbH & Co. KG macht für das Geschäftsjahr 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264b HGB hinsichtlich Offenlegung und Teilen der Aufstellung Gebrauch. Die secunet International Management GmbH ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der secunet International GmbH & Co. KG.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden im Rahmen der Erstkonsolidierung die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Tochterunternehmens werden dabei mit ihren jeweiligen Zeitwerten angesetzt. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden nach IFRS 3 aktiviert und einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen.

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.

Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden herausgerechnet, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

In Einzelabschlüssen vorgenommene Abschreibungen auf Anteile an konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegen konsolidierte Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung zurückgenommen.

Berichtswährung

Die Berichtswährung des Konzerns ist Euro.

Finanzinstrumente

Ansatz und erstmalige Bewertung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sie entstanden sind. Sie werden zum Transaktionspreis bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung werden die finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Sofern die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts nicht ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird (FVTPL), kommen hierzu die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Klassifizierung und Folgebewertung

Die Kategorisierung erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs in die folgenden Kategorien:

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zu fortgeführten Anschaffungskosten

FVOCI-Schuldinstrumente (Investments in Schuldinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden)

FVOCI-Eigenkapitalinvestments (Eigenkapitalinvestments, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden)

FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust)

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die folgenden Bedingungen kumuliert erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

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Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:

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Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und

seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL zu designieren, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.

Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodells, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene. In der Vergangenheit hat der secunet-Konzern sämtliche Finanzinstrumente ausschließlich zum Zwecke des Haltens zur Vereinnahmung von Zins- und Tilgungsleistungen erworben. Auf dieser Basis wird davon ausgegangen, dass dies auch zukünftig gilt.

Zur Beurteilung des Zahlungsstromkriteriums, das heißt, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den Kapitalbetrag sind (beizulegender Zeitwert beim erstmaligen Ansatz), berücksichtigt der Konzern die vertraglichen Vereinbarungen des Instruments. Dies umfasst eine Einschätzung, ob der finanzielle Vermögenswert eine vertragliche Vereinbarung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnte, sodass diese nicht mehr die Bedingungen erfüllen.

Bei der Beurteilung berücksichtigt der Konzern:

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bestimmte Ereignisse, die den Betrag oder den Zeitpunkt der Zahlungsströme ändern würden,

Bedingungen, die den Zinssatz, inklusive variabler Zinssätze, anpassen würden,

vorzeitige Rückzahlungs- und Verlängerungsmöglichkeiten und

Bedingungen, die den Anspruch des Konzerns auf Zahlungsströme eines speziellen Vermögenswerts einschränken (zum Beispiel keine Rückgriffsberechtigung).

Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei angemessenes zusätzliches Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags enthalten sein kann.

Zusätzlich wird eine Bedingung für einen finanziellen Vermögenswert aufgestellt, der gegen einen Auf- oder Abschlag gegenüber dem vertraglichen Nennbetrag erworben worden ist, die es erlaubt oder erfordert, eine vorzeitige Rückzahlung zu einem Betrag zu leisten, der im Wesentlichen den vertraglichen Nennbetrag plus aufgelaufener (jedoch nicht gezahlter) Vertragszinsen (die ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages beinhalten können) darstellt, als im Einklang mit dem Kriterium behandelt, sofern der beizulegende Zeitwert der vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit zu Beginn nicht signifikant ist.

Folgebewertung und Erfassung Gewinne und Verluste

Finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL /​ Finanzielle Verbindlichkeiten zu FVTPL

Diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Auf Grundlage der in IFRS 13 aufgeführten Stufen der Bewertungshierarchie erfolgt die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach Verfügbarkeit relevanter Informationen. Für die erste Stufe sind notierte (unbereinigte) Marktpreise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf aktiven Märkten direkt beobachtbar. Auf der zweiten Stufe wird die Bewertung auf Grundlage von Bewertungsmodellen vorgenommen, in welche am Markt beobachtbare Größen einfließen. Die Anwendung von Bewertungsmodellen, die nicht auf am Markt beobachtbare Inputfaktoren zurückgreifen, sieht die dritte Stufe vor.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Derzeit liegen keine Sachverhalte für finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL vor.

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird entsprechend erfasst.

Schuldinstrumente zu FVOCI

Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Aktuell gibt es keine Sachverhalte in dieser Kategorie.

Eigenkapitalinvestments zu FVOCI

Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Investmentkosten dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Aktuell gibt es keine Sachverhalte in dieser Kategorie.

Ausbuchung

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn deren Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Konzern betrachtet alle hochliquiden Anlagen, deren Abhebung oder Gebrauch nicht eingeschränkt ist, als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Hierzu zählen neben Bargeld und Sichteinlagen auch kurzfristige Bankeinlagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die Bewertung erfolgt zum jeweiligen Nennwert.

Vertragsvermögenswerte

Leistungen, die im Rahmen von Kundenprojekten bereits erbracht, aber noch nicht an den Kunden abgerechnet wurden, werden im Posten der Vertragsvermögenswerte erfasst.

Vorräte

Vorräte, die fast ausschließlich Handelswaren umfassen, sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach der Durchschnittsmethode.

Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden anhand der Anschaffungskosten der eingesetzten Materialien sowie Kosten der Herstellung bewertet.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen umfasst neben Betriebs- und Geschäftsausstattung grundsätzlich auch Anlagen im Bau und wird zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Wenn Sachanlagen veräußert werden oder ausscheiden, werden deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen aus der Bilanz eliminiert und der aus ihrem Verkauf resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordnungsfähigen Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt.

Nachträgliche Anschaffungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.

Die Abschreibungsdauer basiert auf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und liegt zwischen drei und zehn Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear.

Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Entgeltlich erworbene Software wird über drei bis sieben Jahre linear abgeschrieben. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und Marken werden planmäßig über zehn bis zwölf Jahre abgeschrieben.

Kosten, die entstanden sind, um den ursprünglichen wirtschaftlichen Nutzen vorhandener Softwaresysteme zu erhalten, werden als Aufwand erfasst, wenn die Arbeiten zur Instandhaltung ausgeführt werden.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Kriterien des IAS 38.57 erfüllt werden. Dabei werden Einzelkosten sowie direkt zurechenbare Gemeinkosten auf Basis von Stundenaufschreibungen sowie eingekauften Fremdleistungen erfasst. Die Abschreibung des immateriellen Vermögenswerts beginnt im Zeitpunkt der Vertriebsfreigabe.

Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte werden durch den Vergleich ihres Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag als höherem Wert aus beizulegendem Zeitwert und Nutzungswert des Vermögenswerts ermittelt. Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der nächsthöheren aggregierten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu testen. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen, wird für diese Vermögenswerte eine Wertaufholung vorgenommen. Ausgenommen hiervon sind die Geschäfts- und Firmenwerte.

Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte stellen den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den Nettovermögenswerten der erworbenen Unternehmen zum Erwerbszeitpunkt dar.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 sowie IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet.

Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt.

Wertminderung von Vermögenswerten

Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden gegebenenfalls Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheit).

Wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass die Wertminderung nicht länger besteht oder sich verringert hat, wird die Wertaufholung für den jeweiligen Vermögenswert als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Berichtsjahr lagen keine außerplanmäßigen Wertminderungen oder Wertaufholungen vor.

Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert sowie im Rahmen von Kaufpreisallokationen bewertete Kundenstämme und Marken denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitieren. Dieser Impairment-Test wird jährlich vorgenommen und zusätzlich immer dann, wenn es Anzeichen für eine Wertminderung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit gibt.

Sollte der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag übersteigen, so ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des ermittelten Differenzbetrags abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen werden dabei nicht wieder rückgängig gemacht. Wenn die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts übersteigt, so ist die darüber hinausgehende Wertminderung anteilig bei den Buchwerten der einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen.

Ertragsteuern

Ertragsteuern umfassen alle laufenden Steuern auf der Grundlage des jährlichen Periodenergebnisses sowie latente Steuern. Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 (Ertragsteuern) unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode für alle temporären Differenzen gebildet zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Rechnungslegungszwecke nach den IFRS und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke. Die aktiven latenten Steuern können auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die Differenz verwendet werden kann.

Für die Ermittlung der latenten Steuern werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Die latenten Steuern, die sich aus der Bilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten ergeben, werden saldiert ausgewiesen.

Leasing

Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.

Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 geschlossen werden.

Leasingnehmer

Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise in Leasing- und Nichtleasingkomponenten auf.

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts bzw. des Standorts, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer über oder in den Kosten des Nutzungsrechts ist berücksichtigt, dass der Leasingnehmer eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend, sofern notwendig, um Wertminderungen berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen erfasst, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogenen Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen, Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind und den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben.

Leasingzahlungen für Mietverlängerungsoptionen werden dann berücksichtigt, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst und die geleisteten Zahlungen reduzieren den Buchwert der Leasingverbindlichkeit. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Leasingnehmer seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Leasingnehmer seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.

Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf Null verringert hat.

Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse (einschließlich IT-Ausstattung) nicht anzusetzen. Der Leasingnehmer erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die verlässlich geschätzt werden können und deren Abfluss eines wirtschaftlichen Nutzens zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist. Die Rückstellungen werden in Höhe der bestmöglichen Schätzung des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Mögliche Erstattungsansprüche werden nicht saldiert.

Pensionsrückstellungen

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt entsprechend IAS 19 nach der Projected Unit Credit Method für leistungsorientierte Pläne. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bei Schätzung der relevanten Einflussgrößen bewertet und zur Bestimmung ihres Barwerts abgezinst.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im Zeitpunkt der Entstehung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Aktuar zugrunde.

Beiträge für beitragsorientierte Versorgungszusagen werden in den jeweiligen Funktionsbereichen als Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer in dem Zeitraum erfasst, in dem die damit verbundenen Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer erbracht werden.

Aktienbasierte Vergütung

secunet verfügt über Vergütungspläne, in deren Rahmen den Vorständen der secunet AG virtuelle Aktien gewährt werden, die nach dem Ende einer vierjährigen Performance-Periode ausschließlich in bar abgegolten werden. Der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt wird mittels anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle ermittelt und als Aufwand über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag innerhalb der Performance-Periode sowie zum Auszahlungszeitpunkt wird die Rückstellung neu bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden innerhalb des betrieblichen Ergebnisses erfasst.

Vertragsverbindlichkeiten

Einnahmen vor dem Bilanzstichtag werden, soweit sie zu Erlösen nach diesem Tag führen, als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 6.500.000 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien sind voll eingezahlt.

Die Kapitalrücklage der secunet AG in Höhe von 1.902.005,80 Euro resultiert aus Einzahlungen der Gesellschafterin vor Umwandlung der secunet AG in eine Aktiengesellschaft. 20.020.000,00 Euro betreffen das Agio aus dem Börsengang. Die Kapitalrücklage steht, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften, zur Verrechnung mit anfallenden Verlusten und für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln zur Verfügung.

Die sonstigen Rücklagen beinhalten die Rücklage für eigene Anteile sowie das sonstige Ergebnis.

Eigene Anteile sind die eigenen Aktien der secunet AG, die von dieser selbst gehalten werden. Der Erwerb der eigenen Aktien wird im Konzernabschluss als Eigenkapitalveränderung (Rücklage für eigene Anteile (Wert zum 31. Dezember 2024 wie im Vorjahr -103.739,83 Euro) ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird kein Gewinn oder Verlust für den Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung eigener Anteile ausgewiesen. Die Gegenleistung im Rahmen solcher Transaktionen wird im Konzernabschluss als Eigenkapitalveränderung erfasst.

In den Gewinnrücklagen werden die nicht an Anteilseigner ausgeschütteten Gewinne des laufenden Geschäftsjahres sowie der Vorjahre erfasst.

Nicht beherrschende Anteile

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.

Anteile der nicht beherrschenden Anteile am Konzernergebnis führen zu einer Erhöhung oder Verminderung der nicht beherrschenden Anteile.

Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einer Veränderung der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

Umsatzrealisierung

Der secunet-Konzern erzielt seine Umsätze mit dem Verkauf von Hardware, Lizenzen, Service- und Wartungsleistungen, sowohl getrennt als auch in Produktbundlen, und der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen. Die Zahlungen werden typischerweise innerhalb von 30 - 90 Tagen fällig.

I. Getrennter Verkauf von Hardware oder Lizenzen

Beim getrennten Verkauf von Hardware oder Lizenzen erübrigt sich die Aufgliederung in Leistungsverpflichtungen, da der jeweilige Verkauf eine einzelne Leistungsverpflichtung darstellt. Beim Verkauf von Hardware findet eine Umsatzrealisierung nach IFRS 15 zu dem Zeitpunkt statt, zu dem der Kunde die Kontrolle über den Vermögenswert erlangt. Bei Lizenzübertragungen ist nach IFRS 15 zu beurteilen, ob der Kunde hierdurch ein Recht auf Zugang bzw. ein Recht auf Nutzung erhält. Hieraus ergibt sich, ob eine zeitraumbezogene bzw. zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung erfolgt.

II. Verkauf von Produktbundlen

Beim Verkauf von Produktbundlen handelt es sich nach IFRS 15 um Mehrkomponentengeschäfte. IFRS 15 verlangt bei Mehrkomponentengeschäften die Identifikation der separierbaren, eigenständigen Leistungsverpflichtungen innerhalb des Produktbundles. Im Anschluss ist für jede dieser Leistungsverpflichtungen zu bestimmen, ob die Umsatzrealisierung zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum erfolgt. Hierbei ist auf die allgemeinen Grundsätze zur Umsatzrealisierung wie oben dargestellt abzustellen.

Für die in den Produktbundlen enthaltenen Dienst- und Serviceleistungen (zum Beispiel Softwaresubscription, Service Level Agreements, Supportleistungen oder verlängerte Garantien) ist unter Ausnutzung von Ermessenentscheidungen zu bestimmen, ob es sich jeweils um eigene Leistungsverpflichtungen handelt oder ob diese Dienst- und Serviceleistungen zusammen mit einer anderen Leistungsverpflichtung aus dem Produktbundle ein Leistungsbundle darstellen.

Die Verteilung des Gesamttransaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgt anhand von Einzelveräußerungspreisen.

III. Erbringen von Dienstleistungen

Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt im Konzern sowohl auf der Basis von Dienstverträgen als auch auf der Basis von Werkverträgen.

Dienstverträge

In der Form von Dienstverträgen werden im Wesentlichen Beratungsleistungen erbracht, bei denen es zu einem zeitlichen Zusammenfall von Leistungserbringung und Leistungsverbrauch kommt. Dem Wesen von Dienstverträgen nach wird die Leistungsbringung geschuldet, nicht das Ergebnis.

Nach IFRS 15.35 erfolgt die Leistungserfassung in diesen Fällen über den Zeitraum der Leistungserbringung entsprechend dem Anteil an der Gesamtleistungserbringung (outputorientiert).

Werkverträge

Als Abgrenzungsmerkmal zu den Dienstverträgen wird im Rahmen der Werkverträge das Ergebnis geschuldet - das heißt, im erweiterten Sinne wird ein Vermögenswert für den Kunden geschaffen. Für diesen Vermögenswert hat der Konzern keine alternative Verwendungsmöglichkeit. Unter diesen Vertragstyp fasst der Konzern im Wesentlichen kundenindividuelle Softwareentwicklungen, aber auch Lizenzverkäufe mit umfangreichem Customizing.

Bei Werkverträgen ist der Umsatz im Verhältnis zum Fertigstellungsgrad zu realisieren (IFRS 15.39). Der Fertigstellungsgrad wird dabei anhand der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten geschätzt (inputorientiert).

Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge sowie der Aufwendungen ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Einschätzung der Nutzungsdauer für abnutzbare materielle und immaterielle Vermögenswerte (siehe Erläuterungen 3 und 4), der Werthaltigkeit von Forderungen (siehe Erläuterung 2), den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen (siehe Erläuterungen 12 und 13), der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge (siehe Erläuterung 9) sowie die Realisierung der Erträge bei Dienstleistungen (siehe Abschnitt Umsatzrealisierung in diesem Kapitel). Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Rahmen des Impairment-Tests für den Geschäfts- oder Firmenwert sind Schätzungen und Annahmen bei der Bestimmung der künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes vorzunehmen (siehe Erläuterung 6). Schätzungen und Annahmen spielen bei der Kaufpreisallokation im Rahmen von Erstkonsolidierungen ebenfalls eine Rolle. Hier insbesondere bei der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes der Nutzungsdauer sowie der Bestimmung von Lizenzraten.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung der Pensionsrückstellung werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Die derzeit existierenden geopolitischen und wirtschaftlichen Verwerfungen (Krieg in der Ukraine, Nahostkonflikt, steigende Strom-, Energie- und Rohstoffpreise und das damit verbundene Risiko weiterhin hoher oder steigender Inflationsraten mit negativen Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft auch als Folge weiterer Zinserhöhungen) sind aus heutiger Sicht mit Unsicherheiten verbunden. Eine direkte Betroffenheit der Geschäftstätigkeit des secunet-Konzerns ist weiterhin nicht eingetreten.

Da diese Risiken vom Vorstand insgesamt als beherrschbar angesehen werden, ergaben sich keine wesentlichen Anpassungen der Annahmen und Schätzungen, die dem Ansatz und der Bewertung zugrunde gelegt wurden.

Auch hat die Überprüfung der Werthaltigkeit im Bereich der Firmenwerte (siehe Erläuterung 6), sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen (siehe Erläuterungen 3 und 4), aktiven latenten Steuern (siehe Erläuterung 9), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte (siehe Erläuterung 2) in diesem Zusammenhang nicht zu Wertminderungen geführt.

Aus der Klimaänderung ergeben sich für das Geschäft der secunet AG keine Risiken und Chancen.

Zuwendungen

Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden gemäß dem Wahlrecht von IAS 20.24 nach IAS 20.27 direkt mit den Anschaffungs- /​ Herstellungskosten des bezuschussten Vermögenswerts verrechnet und stellen somit eine Anschaffungskostenminderung dar. Die Zuwendungen werden ratierlich in Form von geringeren Abschreibungen erfolgswirksam vereinnahmt. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten Zuwendungen in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro).

Die übrigen Zuwendungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der der Anspruch entsteht.

Ermessensentscheidungen

Ermessen wird ausgeübt bei der Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke des Goodwill-Impairment-Tests (siehe Erläuterung 6), bei der Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden (siehe Erläuterungen 2 und 8) sowie bei der Bestimmung der Zinssätze im Rahmen der Leasingbilanzierung (siehe Erläuterung 5).

Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden dabei solche Vermögenswerte und Schulden angesetzt, die innerhalb eines Jahres fällig sind.

Entsprechend IAS 12 werden die latenten Steuern als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen.

1. Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditunternehmen.

Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt.

2. Forderungen, sonstige Vermögenswerte, Vertragsvermögenswerte sowie finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 84.807.157,94 Euro (Vorjahr: 88.896.835,69 Euro).

Im Berichtsjahr werden Vertragsvermögenswerte für bereits im Rahmen von Kundenprojekten erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von 3.286.668,57 Euro (Vorjahr: 2.872.998,07 Euro) ausgewiesen (davon gegen verbundene Unternehmen: 9.457,00 Euro (Vorjahr: 16.817,00 Euro)).

Die finanziellen Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen betragen 42.680,84 Euro (Vorjahr: 1.234.850,54 Euro) und resultieren wie im Vorjahr in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen.

Die Fristigkeit sämtlicher aus Lieferungen und Leistungen resultierenden Forderungen stellt sich folgendermaßen dar:

Überfälligkeit in Tagen

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Nicht fällig 50.483.963,02 67.833.044,21
1 - 30 30.794.784,00 20.562.747,00
31 - 90 2.564.255,00 130.380,00
91 - 180 327.368,00 328.695,00
181 - 360 326.903,00 1.500.595,00
> 360 679.801,00 -127.928,00
Gesamt 85.177.074,02 90.227.533,21

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wurden die folgenden Wertberichtigungen vorgenommen:

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in Euro 2024 2023
Stand zum 1.1. 95.846,98 179.520,51
Abgeschriebene Beträge 0,00 0,00
Neubewertung der Wertberichtigungen 231.388,26 -83.673,53
Stand zum 31.12. 327.235,24 95.846,98

Die Erfassung einer spezifischen Wertberichtigung auf einem gesonderten Wertberichtigungskonto erfolgt bei deutlicher Überfälligkeit (>180 Tage) der Forderungen bei nicht öffentlichen Auftraggebern oder aufgrund besonderer Informationen für den Einzelfall. Eine ergebniswirksame Ausbuchung erfolgt bei festgestellter Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) oder wenn die Forderung aus anderen Gründen als uneinbringlich eingeschätzt wird.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Konzernfremde, die nicht einer spezifischen Wertberichtigung unterliegen, wird eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste auf kollektiver Basis berechnet. Der Berechnung der erwarteten Verluste auf kollektiver Basis liegt eine Wertminderungsmatrix zugrunde, die eine Analyse historischer Daten über die Laufzeit der letzten fünf Jahre enthält. Die Wertberichtigung auf kollektiver Basis ist unter Verwendung von historischen Daten bereits bei dem Erstansatz der Forderung aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte anzusetzen und ist an jedem Abschlussstichtag anhand von aktuellen Informationen und Erwartungen anzupassen.

Nicht fällige und nicht einzelwertberichtigte Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden vom Vorstand als werthaltig eingeschätzt. Diese Einschätzung basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit, der Kundenstruktur sowie den langfristigen Geschäftsbeziehungen.

Die Zuführung zu und die Auflösung von Wertberichtigungen werden gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Wertaufholungen /​ Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten gezeigt.

Bei den sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerten in Höhe von insgesamt 26.542.962,54 Euro (Vorjahr: 18.414.901,69 Euro) handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Forderungen an Lieferanten, Reisekostenvorschüsse, Vorauszahlungen für zukünftige Leistungen sowie übrige Forderungen. Wertberichtigungen wurden keine vorgenommen.

3. Sachanlagevermögen

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:

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2024 2023
in Euro Betriebs- und Geschäftsausstattung Sachanlagevermögen Betriebs- und Geschäftsausstattung Sachanlagevermögen
Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. 33.802.207,42 33.802.207,42 29.816.677,28 29.816.677,28
Zugänge 7.228.376,90 7.228.376,90 5.646.852,11 5.646.852,11
Abgänge -1.280.184,76 -1.280.184,76 -1.661.321,97 -1.661.321,97
Stand am 31.12. 39.750.399,56 39.750.399,56 33.802.207,42 33.802.207,42
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. 22.309.608,73 22.309.608,73 19.096.260,28 19.096.260,28
Zugänge 5.234.687,44 5.234.687,44 4.818.827,42 4.818.827,42
Abgänge -1.147.377,61 -1.147.377,61 -1.605.478,97 -1.605.478,97
Stand am 31.12. 26.396.918,56 26.396.918,56 22.309.608,73 22.309.608,73
Restbuchwert am 31.12. 13.353.481,00 13.353.481,00 11.492.598,69 11.492.598,69

Der Buchwert der Sachanlagen, für welche Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten bestehen, beläuft sich auf 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro). An Darlehensgeber verpfändete Vermögenswerte des Anlagevermögens liegen wie im Vorjahr nicht vor.

4. Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

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2024
in Euro Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte Summe immaterielle Vermögenswerte
Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. 10.833.705,00 45.180.961,61 56.014.666,61
Zugänge 6.922.995,00 1.062,50 6.924.057,50
Abgänge 0,00 -210.910,18 -210.910,18
Stand am 31.12. 17.756.700,00 44.971.113,93 62.727.813,93
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. 5.312.323,00 15.011.967,63 20.324.290,63
Zugänge 681.753,00 5.237.869,83 5.919.622,83
Abgänge 0,00 -210.910,18 -210.910,18
Stand am 31.12. 5.994.076,00 20.038.927,28 26.033.003,28
Restbuchwert am 31.12. 11.762.624,00 24.932.186,65 36.694.810,65
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2023
in Euro Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte Summe immaterielle Vermögenswerte
Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. 7.676.705,00 45.248.209,14 52.924.914,14
Zugänge 3.157.000,00 3.922,06 3.160.922,06
Abgänge 0,00 -71.169,59 -71.169,59
Stand am 31.12. 10.833.705,00 45.180.961,61 56.014.666,61
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. 3.999.561,00 9.918.754,10 13.918.315,10
Zugänge 1.312.762,00 5.164.383,11 6.477.145,11
Abgänge 0,00 -71.169,58 -71.169,58
Stand am 31.12. 5.312.323,00 15.011.967,63 20.324.290,63
Restbuchwert am 31.12. 5.521.382,00 30.168.993,98 35.690.375,98

Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der Zugehörigkeit des Vermögenswerts in den Funktionsbereichen erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen (Vorjahr: 26.200,00 Euro).

Im Zusammenhang mit der Entwicklung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte wurden Entwicklungskosten in Höhe von 6.922.995,00 Euro (Vorjahr: 3.157.000,00 Euro) aktiviert, da die Voraussetzungen des IAS 38.57 vollumfänglich erfüllt waren.

5. Leasing

Die Entwicklung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:

Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten

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2024
in Euro Mietgebäude KFZ Rechenzentren Gesamt
Stand 1.1. 16.511.832,33 1.256.082,57 162.783,45 17.930.698,35
Zugänge 10.410.756,09 879.000,02 233.585,34 11.523.341,45
Leasingzahlungen -6.088.134,79 -745.196,84 -219.561,24 -7.052.892,87
Zinsaufwand 421.370,19 47.560,61 6.049,30 474.980,10
Stand 31.12. 21.255.823,82 1.437.446,36 182.856,85 22.876.127,03
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2023
in Euro Mietgebäude KFZ Rechenzentren Gesamt
Stand 1.1. 17.018.624,49 750.884,70 887.836,35 18.657.345,54
Zugänge 4.254.934,68 996.962,01 0,00 5.251.896,69
Leasingzahlungen -4.942.079,32 -516.020,35 -736.022,39 -6.194.122,06
Zinsaufwand 180.352,48 24.256,21 10.969,49 215.578,18
Stand 31.12. 16.511.832,33 1.256.082,57 162.783,45 17.930.698,35

Zur Fristigkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 vgl. Textziffer 10 Verbindlichkeiten. Die Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse betrugen 2024 14.118,00 Euro (Vorjahr: 29.118,00 Euro). Der Aufwand für geringwertige Leasingverhältnisse betrug im Geschäftsjahr 2024 196.041,87 Euro (Vorjahr: 147.169,43 Euro).

Entwicklung der Nutzungsrechte

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2024
in Euro Mietgebäude KFZ Rechenzentren Gesamt
Stand 1.1. 16.004.731,06 1.257.862,00 114.149,24 17.376.742,30
Zugänge 10.410.756,09 879.000,02 233.585,34 11.523.341,45
Abschreibungen -5.750.812,10 -716.950,38 -169.180,75 -6.636.943,23
Stand 31.12. 20.664.675,05 1.419.911,64 178.553,83 22.263.140,52
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2023
in Euro Mietgebäude KFZ Rechenzentren Gesamt
Stand 1.1. 16.509.659,00 894.723,01 884.299,45 18.288.681,46
Zugänge 4.254.934,68 996.962,01 0,00 5.251.896,69
Abschreibungen -4.759.862,62 -633.823,02 -770.150,21 -6.163.835,85
Stand 31.12. 16.004.731,06 1.257.862,00 114.149,24 17.376.742,30

Darstellung der nicht diskontierten Zahlungsverpflichtungen aus vorhandenen Leasingverträgen

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Bis zu einem Jahr 6.523.312,10 5.608.353,99
1 bis 5 Jahre 16.894.147,89 10.214.636,63
Größer 5 Jahre 456.755,20 3.104.021,76
Gesamt 23.874.215,19 18.927.012,38

Für bisher noch nicht bilanzierte Mietoptionen können Zahlungen in Höhe von 20.985.887,40 Euro (Vorjahr: 2.950.504,80 Euro) in den nächsten Jahren anfallen.

6. Geschäfts- oder Firmenwert

Die segmentbezogene Verteilung des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sich wie folgt dar:

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2024 2023
in Euro Public Sector Business Sector Summe Public Sector Business Sector Summe
Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. 46.327.901,69 1.299.700,00 47.627.601,69 46.327.901,69 1.299.700,00 47.627.601,69
Änderung des Konsolidierungskreises 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zugänge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Abgänge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12. 46.327.901,69 1.299.700,00 47.627.601,69 46.327.901,69 1.299.700,00 47.627.601,69
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zugänge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Abgänge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Restbuchwert am 31.12. 46.327.901,69 1.299.700,00 47.627.601,69 46.327.901,69 1.299.700,00 47.627.601,69

Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, basierend auf erwarteten Synergien aus dem jeweiligen Unternehmenszusammenschluss. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellen die unterste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den Segmenten.

Der secunet-Konzern gliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector.

Bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf eine gegebenenfalls vorliegende Wertminderung gemäß IAS 36 wird im Rahmen des Impairment-Tests der erzielbare Betrag der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch den Nutzungswert bestimmt. Die Überprüfung findet jährlich zum 31. Dezember statt. Der Nutzungswert wird aus den diskontierten Zahlungsströmen der jeweiligen Einheit errechnet. Die Zahlungsströme werden aus dem EBIT abgeleitet, der im Rahmen der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresplanung ermittelt wurde. Dieser wird zum Noplat (net-operating profit less adjusted taxes) übergeleitet und um Abschreibungen und Investitionen korrigiert. Bei den Berechnungen kam ein Diskontierungssatz (WACC) von 9,25 % (Vorjahr: 10,80 %) zur Anwendung.

Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes werden ein risikoloser Zins (auf Basis von Marktdaten) von 2,50 % (Vorjahr: 2,55 %), eine Marktrisikoprämie von 6,75 % (Vorjahr: 7,5 %) sowie ein Beta-Faktor von 1,0 (Vorjahr: 1,1) berücksichtigt. Da die Gesellschaft überwiegend im europäischen Wirtschaftsraum tätig ist, werden einheitliche Parameter für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verwendet. Die dem Test zugrundeliegenden Planungen basieren auf einem Zeitraum von drei Jahren und berücksichtigen die Erfahrungen der Vergangenheit sowie die Erwartungen des Managements in Bezug auf die künftige Marktentwicklung unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Wachstumsrate über den Detailplanungszeitraum von 5,2 % im Segment Public und 23,7 % im Segment Business. Weiter in der Zukunft liegende Planperioden werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme mit Berücksichtigung einer Wachstumsrate von 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) im Nutzungswert berücksichtigt.

Da die diskontierten Zahlungsströme die Buchwertansätze der Geschäfts- oder Firmenwerte überstiegen, waren keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurde der Risikozuschlag um 1 % erhöht und pauschale Abschläge in Höhe von 20 % auf die erwarteten Cashflows der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Auch hierbei ergab sich kein Wertminderungsbedarf für einen den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte.

7. Vorräte

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Handelswaren 51.819.678,70 47.059.012,03
Fertige Erzeugnisse 69.749,01 54.517,70
Unfertige Erzeugnisse 792.165,75 457.123,49
Geleistete Anzahlungen 1.171.247,50 463.063,82
Gesamt 53.852.840,96 48.033.717,04

Die Handelswaren werden mit den als gleitendem Durchschnitt ermittelten Anschaffungskosten bewertet.

Die Herstellkosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden anhand der Anschaffungskosten der eingesetzten Materialien sowie der Kosten der Herstellung bewertet.

Im Berichtsjahr führten Wertkorrekturen für Handelswaren zu einem Aufwand in Höhe von 4.452 TEuro (Vorjahr: 612 TEuro).

8. Langfristige Finanzielle Vermögenswerte

Die innerhalb der langfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesenen Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen betragen 6.306.820,30 Euro (Vorjahr: 6.438.407,00 Euro). Werterhöhend wirken die regelmäßigen Beiträge; Wertmindernd wirken Auszahlungen für Rentenzahlungen. Im Jahr 2024 entstand ein Gewinn aus den Bewertungsmaßnahmen der Versicherungsgesellschaften zum Jahresende.

Die Rückdeckungsversicherungen dienen der Rückversicherung bestehender Pensionsverpflichtungen von aktuellen und ehemaligen secunet-Mitarbeitern aus übernommenen Pensionszusagen früherer Arbeitgeber. Bei den bestehenden Rückdeckungsversicherungen handelt es sich nicht um Planvermögen nach IAS 19. Deckungskapitale, die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden, stellen Erstattungen nach IAS 19 dar. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts für das Deckungskapital wird durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen und erfolgt für den weit überwiegenden Anteil des Rückdeckungskapitals anhand anerkannter finanzmathematischer Verfahren (Barwertmethode unter Anwendung von Swapzinssätzen zuzüglich emittentenspezifischer Risikoaufschläge).

9. Latente Steuern

Im Konzern bestehen Verlustvorträge in Höhe von 17.518 TEuro in der Körperschaftsteuer bzw. 18.305 TEuro in der Gewerbesteuer (Vorjahr: 7.883 TEuro in der Körperschaftsteuer und 8.835 TEuro in der Gewerbesteuer), die wie im Vorjahr ausschließlich auf inländische Gesellschaften entfallen.

Auf Verluste in Höhe von 3.696 TEuro (Vorjahr: 3.666 TEuro) wurden keine latenten Steuern gebildet, da kurz- bis mittelfristig nicht mit einer Realisierung dieser Verlustvorträge gerechnet wird. Sie sind unverfallbar. Die hierauf nicht angesetzten latenten Steueransprüche betragen 1.184 TEuro (Vorjahr: 1.174 TEuro). Auf in Vorjahren gebildete aktive latente Steuern wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen (Vorjahr: Wertberichtigung in Höhe von 320 TEuro).

Auf körperschaftsteuerliche Verluste in Höhe von 13.821 TEuro sowie gewerbesteuerliche Verluste in Höhe von 14.608 TEuro (Vorjahr: 4.217 TEuro für Körper- und 5.169 TEuro für Gewerbesteuer) wurden aktive latente Steuern in Höhe von 4.395 TEuro (Vorjahr: 1.500 TEuro) gebildet. Für die Aktivierung liegen ausreichende substanzielle Hinweise auf zukünftig zu versteuernde Ergebnisse vor. Die Verluste sind unverfallbar.

Für die Berechnung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 31,97 % bzw. 16,14 % bei Personengesellschaften (Vorjahr: 31,97 % bzw. 16,14 % bei Personengesellschaften) zugrunde gelegt. Der Steuersatz für die latenten Steuern beinhaltet Gewerbeertragsteuer und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.

Die Zusammensetzung der latenten Steuern im Bilanzansatz stellt sich wie folgt dar:

Bilanzansatz

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Aktive latente Steuern
aus Pensionsrückstellungen 836.734,51 935.850,14
aus Geschäfts- oder Firmenwerten 7.325,29 12.131,02
aus immateriellen Vermögenswerten 4.156,10 12.468,30
aus Sachanlagevermögen 14.151,20 14.420,71
aus Leasingverhältnissen i. S. d. IFRS 16 124.592,52 177.113,48
aus Verlustvorträgen 4.394.852,63 1.499.669,27
aus sonstigen Sachverhalten 470.189,75 589.599,68
5.852.002,00 3.241.252,60
Passive latente Steuern
aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten -36.284,36 -73.401,84
aus immateriellen Vermögenswerten -11.034.618,25 -10.608.554,71
aus Geschäfts- oder Firmenwerten -79.418,60 -65.282,74
aus Sachanlagevermögen -13.303,36 -22.513,59
aus sonstigen Sachverhalten -65.922,35 -236.598,33
-11.229.546,92 -11.006.351,21
Gesamt -5.377.544,92 -7.765.098,61

Es wurden 4.426 TEuro (Vorjahr: 2.588 TEuro) aktive latente Steuern und 9.328 TEuro (Vorjahr: 8.866 TEuro) passive latente Steuern auf Sachverhalte gebildet, die eine Fristigkeit größer 12 Monate haben.

Auf temporäre Differenzen in Höhe von 2 TEuro (Vorjahr: 1 TEuro), die im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen stehen, wurden keine latenten Steuern bilanziert.

Die Entwicklung der latenten Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung stellt sich wie folgt dar:

GuV-Aufwand /​ -Ertrag

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in Euro 1.1. - 31.12.2024 1.1. - 31.12.2023
Aktive latente Steuern
aus Pensionsrückstellungen 50.282,42 -43.187,31
aus Geschäfts- oder Firmenwerten -4.805,73 -4.805,73
aus immateriellen Vermögenswerten -8.312,20 -12.468,30
aus Sachanlagevermögen -269,51 -57.659,50
aus Leasingverhältnissen i. S. d. IFRS 16 -52.520,96 62.518,29
aus Verlustvorträgen 2.895.183,36 542.148,59
aus sonstigen Sachverhalten -119.409,93 -23.161,64
2.760.147,45 463.384,40
Passive latente Steuern
aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten 37.117,48 -17.094,04
aus immateriellen Vermögenswerten -426.063,54 749.733,60
aus Geschäfts- oder Firmenwerten -14.135,86 -14.135,86
aus Sachanlagevermögen 9.210,23 -22.513,59
aus sonstigen Sachverhalten 170.675,98 297.355,66
-223.195,71 993.345,77
Ertrag aus latenten Steuern 2.536.951,74 1.456.730,17

Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein latenter Steueraufwand in Höhe von 149.398,05 Euro (Vorjahr: latenter Steuerertrag 230.216,93 Euro) im sonstigen Ergebnis erfasst.

10. Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 151.549,96 Euro (Vorjahr: 173.410,58 Euro). Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen dem Nominalwert.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Abzuführende Umsatzsteuer 5.671.751,93 12.976.415,64
Bedingte Kaufpreiszahlung 0,00 8.491.643,00
Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer 1.258.806,80 1.204.298,98
Abzuführende Sozialversicherungsbeiträge 6.712,83 15.656,51
Übrige Verbindlichkeiten 337.532,74 250.670,51
Gesamt 7.274.804,30 22.938.684,64

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der folgenden Aufstellung:

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Summe Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit von 1 Jahr bis 5 Jahren
in Euro 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.611.809,36 32.354.865,81 41.611.809,36 32.354.865,81 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 151.549,96 173.410,58 151.549,96 173.410,58 0,00 0,00
Leasingverbindlichkeiten 22.876.127,03 17.930.698,35 6.299.664,89 5.032.943,46 16.121.723,42 9.841.399,64
Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern 4.159.854,35 4.138.899,47 1.289.258,41 1.161.643,18 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 760.642,62 51.235,23 760.642,62 51.235,23 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 7.274.804,30 22.938.684,64 7.274.804,30 22.938.684,64 0,00 0,00
Vertragsverbindlichkeiten 86.351.342,60 75.278.356,51 33.124.992,52 32.522.556,53 53.226.350,08 42.755.799,98
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Restlaufzeit über 5 Jahre
in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Leasingverbindlichkeiten 454.738,72 3.056.355,25
Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
Vertragsverbindlichkeiten 0,00 0,00

In den sonstigen Verbindlichkeiten war im Vorjahr eine im Zusammenhang mit dem Erwerb der SysEleven GmbH, Berlin, bilanzierte Earn Out-Klausel in Höhe von 8,5 Mio. Euro enthalten. Die Höhe der Auszahlung der Earn Out-Klausel richtet sich nach qualitativen und quantitativen Zielvorgaben für die Geschäftsjahre 2022 und 2023. Die quantitativen Zielvorgaben richten sich nach den kumulierten Mindestwerten für Umsatz und Ergebnis aus den Geschäftsjahren 2022 und 2023. Die qualitativen Zielvorgaben setzen sich aus Kriterien des Geschäftsbetriebs der SysEleven GmbH zusammen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Zahlung im Rahmen dieser Earn Out-Klausel in Höhe von 8,75 Mio. Euro geleistet.

11. Vertragssalden

Die folgende Darstellung stellt Informationen über Forderungen, Vertragsvermögenswerte sowie Vertragsverbindlichkeiten für Kundenverträge bereit:

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 84.807.157,94 88.896.835,69
Vertragsvermögenswerte 3.286.668,57 2.872.998,07
Vertragsverbindlichkeiten 86.351.342,60 75.278.356,51

Die Vertragsvermögenswerte beinhalten im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen bereits erbrachte Dienstleistungen, die jedoch gegenüber dem Kunden noch nicht abgerechnet wurden. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr hierauf nicht zu erfassen.

Mit Fakturierung an den Kunden werden die Vertragsvermögenswerte zu den Forderungen umgebucht.

Auf die Angabe der verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreise wird verzichtet, da keine wesentlichen Beträge über das Geschäftsjahr 2024 hinaus zu realisieren sind.

In den Vertragsverbindlichkeiten werden Kundenzahlungen erfasst, die nach dem Bilanzstichtag als Umsatzerlöse realisiert werden. Hier werden Sachverhalte erfasst, bei denen der Konzern aufgrund von mehrjährigen Wartungs- und Supportverträgen sowie verlängerten Garantien vorschüssige Einzahlungen generiert oder Anzahlungen für spätere Lieferungen oder Leistungen erhält. Die Umsatzerlöse entstehen in einem Zeitraum, der den unter 10. ausgewiesenen Fristigkeiten entspricht.

Die Vertragsverbindlichkeiten entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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in Euro 2024 2023
Stand 1.1. 75.278.356,51 67.794.207,75
Erfasst in den Umsatzerlösen -32.522.556,53 -30.231.243,38
Zugang aus erhaltenen Zahlungen 43.595.542,62 37.715.392,14
Stand 31.12. 86.351.342,60 75.278.356,51

12. Pensionsrückstellungen

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in Euro 2024 2023
Anfangsbestand zum 1.1. 6.575.285,00 5.604.437,00
Gezahlte Versorgungsleistungen -99.714,00 -79.169,00
Zuführung 351.857,00 329.914,00
Erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung -467.307,00 720.103,00
Endbestand zum 31.12. 6.360.121,00 6.575.285,00

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund einzelvertraglicher Zusagen der Konzerngesellschaft an die Mitarbeiter gebildet. Pensionsberechtigt sind im secunet-Konzern 25 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter (Vorjahr: 25 Mitarbeiter), die in der Vergangenheit bei anderen Unternehmen beschäftigt waren. Die 25 Pensionsberechtigten teilen sich auf in 20 Anwärter, drei Rentenempfänger sowie zwei Hinterbliebenen-Rentenempfänger.

Aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen und der Übernahme von Mitarbeitern von anderen Unternehmen bestehen in der Gesellschaft unterschiedliche Pensionspläne. Diese lassen sich im Wesentlichen zu zwei Arten von Plänen zusammenfassen.

Die erste Art von Plänen gewährt dem Pensionsberechtigten für jedes Dienstjahr einen definierten Prozentsatz zwischen 0,6 % und 1,5 % der Bezüge als Altersruhegeld. In der zweiten Art von Plänen wird den Pensionsberechtigten ein fixer Baustein für die Altersversorgung gewährt.

In beiden Plänen besteht unter Berücksichtigung von Leistungskürzungen die Möglichkeit der vorzeitigen Altersrente.

Beide Pläne gewähren Invaliden- und Hinterbliebenenrente.

Den Gutachten für die berechtigten Arbeitnehmer des secunet-Konzerns zum 31. Dezember 2024 liegen Trendannahmen für die Gehaltsentwicklung von 3,0 % (Vorjahr: 3,0 %), ein Rententrend von 2,0 % p. a. (Vorjahr: 2,0 % p. a.), ein Rechnungszins von 3,45 % p. a. (Vorjahr: 3,15 % p. a.) sowie eine Fluktuationsrate von 5,5 % (Vorjahr: 5,5 %) zugrunde. Bei der Ermittlung wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Zur Festlegung des Rechnungszinses wird auf Basis von Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating mit dem Bootstrapping-Verfahren eine Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag abgeleitet. Der Rechnungszins wurde anhand der tatsächlichen Laufzeit der Verpflichtung aus der Zinsstrukturkurve abgeleitet.

Die Parameter wurden auf Basis der Daten von Dezember 2024 festgelegt.

Sensitivitätsanalyse

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2024 2023
Bewertungsparameter Sensitivität Ausgangswert Auswirkung auf die Rückstellung (in TEuro) Ausgangswert Auswirkung auf die Rückstellung (in TEuro)
Rechnungszins + 0,50 % 3,45 % -455 3,15 % -500
Rechnungszins - 0,50 % 3,45 % 510 3,15 % 563
Gehaltstrend + 0,25 % 3,00 % 30 3,00 % 40
Gehaltstrend - 0,25 % 3,00 % -29 3,00 % -39
Rententrend + 0,25 % 2,00 % 233 2,00 % 246
Rententrend - 0,25 % 2,00 % -136 2,00 % -143
Lebenserwartung + 2 Jahre Heubeck 2018 G 381 Heubeck 2018 G 407

Den Sensitivitätsberechnungen liegen die durchschnittlichen Laufzeiten der zum 31. Dezember 2024 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen werden für die als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Parameter isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2024 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen separat aufzuzeigen. Da den Sensitivitätsanalysen die durchschnittliche Duration der erwarteten Versorgungsverpflichtungen zugrunde liegt und folglich die erwarteten Auszahlungszeitpunkte unberücksichtigt bleiben, führen sie nur zu näherungsweisen Informationen beziehungsweise Trendaussagen.

Die Schätzung und Festlegung der Parameter liegt im Ermessen des Vorstands.

Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

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in Euro 2024 2023
Stand 1.1. 6.575.285,00 5.604.437,00
Laufender Dienstzeitaufwand 147.147,00 124.181,00
Zinsaufwand 204.710,00 205.733,00
Versicherungsmathematische Gewinne /​ Verluste aus
erfahrungsbedingten Anpassungen -168.559,00 104.797,00
Änderungen der biometrischen Annahmen 0,00 -1.610,00
Änderungen der finanziellen Annahmen -298.748,00 616.916,00
Gezahlte Versorgungsleistungen -99.714,00 -79.169,00
Stand 31.12. 6.360.121,00 6.575.285,00

Von den Pensionsverpflichtungen entfallen 43,2 % (Vorjahr: 63,2 %) auf aktive Anwärter. 26,3 % (Vorjahr: 14,6 %) entfallen auf ausgeschiedene Anwärter, 25,5 % (Vorjahr: 18,2 %) entfallen auf Rentenempfänger und 5,0 % (Vorjahr: 4,0 %) entfallen auf Empfänger von Hinterbliebenenrente. Sämtliche Pensionszusagen sind unverfallbar.

Die gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Verpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 16,0 Jahre (Vorjahr: 17,0 Jahre).

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwand aus Pensionsverpflichtungen setzt sich folgendermaßen zusammen:

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in Euro 2024 2023
Laufender Dienstzeitaufwand 147.147,00 124.181,00
Zinsaufwand 204.710,00 205.733,00
Jahresaufwand 351.857,00 329.914,00

Die Aufwendungen aus den Zusagen werden gemäß versicherungsmathematischem Gutachten über die Dienstzeit der Beschäftigten verteilt und bestehen aus dem Zinsaufwand und dem Dienstzeitaufwand. Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst, der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand in den Funktionsbereichen erfasst.

Im Berichtsjahr wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 99.714,00 Euro (Vorjahr: 79.169,00 Euro) direkt vom Arbeitgeber gezahlt.

Den Pensionsverpflichtungen stehen Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 6.306.820,30 Euro (Vorjahr: 6.438.407,00 Euro) gegenüber, die kein Planvermögen im Sinne des IAS 19 darstellen.

Zum 31. Dezember 2025 wird unter Berücksichtigung eines Jahresaufwands von 322.545 Euro und geplanten Versorgungsleistungen in Höhe von 168.432 Euro eine Pensionsrückstellung in Höhe von 6.514.234 Euro erwartet.

Der secunet-Konzern hat im Berichtsjahr 7.072 TEuro (Vorjahr: 6.409 TEuro) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, die als beitragsorientierter Versorgungsplan anzusehen sind. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen werden über die Entrichtung von Beitragszahlungen hinaus keine weiteren Verpflichtungen eingegangen.

Der beizulegende Zeitwert des Deckungskapitals aus Rückdeckungsversicherungen - ausgewiesen unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten - entspricht dem Buchwert. Er entwickelte sich wie folgt:

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in Euro 2024 2023
Buchwert 1.1. 6.438.407,00 6.549.879,00
Einzahlungen 60.257,42 61.625,40
Auszahlungen -119.093,77 -65.571,70
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen /​Erträge -72.750,35 -107.525,70
Buchwert 31.12. 6.306.820,30 6.438.407,00

13. Sonstige Rückstellungen

Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt:

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in Euro 1.1.2024 Inanspruchnahme Umgliederung Auflösung
Langfristige Rückstellungen
Jubiläumsrückstellung 493.498,00 186,00 0,00 0,00
Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen 537.321,24 0,00 0,00 0,00
Langfristige Rückstellung für aktienbasierte Vergütung 655.239,00 0,00 -179.549,00 0,00
1.686.058,24 186,00 -179.549,00 0,00
Kurzfristige Rückstellungen
Mitarbeiter-Jahresboni 11.767.583,00 -11.758.069,00 179.549,00 -10.079,00
Rückständiger Urlaub 2.558.073,00 -2.558.073,00 0,00 0,00
Nachlaufende Kosten 1.043.863,68 -1.043.863,68 0,00 0,00
Gewährleistung 1.388.760,00 -120.000,00 0,00 -253.000,00
Drohverluste 296.670,00 -296.670,00 0,00 0,00
Berufsgenossenschaftsbeiträge 256.260,43 -256.260,43 0,00 0,00
Sonstige 1.349.485,22 -562.897,42 0,00 -388.490,00
18.660.695,33 -16.595.833,53 179.549,00 -651.569,00
Gesamt 20.346.753,57 -16.595.647,53 0,00 -651.569,00
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in Euro Zuführung 31.12.2024
Langfristige Rückstellungen
Jubiläumsrückstellung 77.845,00 571.529,00
Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen 14.445,85 551.767,09
Langfristige Rückstellung für aktienbasierte Vergütung 1.109.879,00 1.585.569,00
1.202.169,85 2.708.865,09
Kurzfristige Rückstellungen
Mitarbeiter-Jahresboni 18.031.483,00 18.210.467,00
Rückständiger Urlaub 3.012.606,00 3.012.606,00
Nachlaufende Kosten 1.505.751,86 1.505.751,86
Gewährleistung 127.000,00 1.142.760,00
Drohverluste 0,00 0,00
Berufsgenossenschaftsbeiträge 235.105,28 235.105,28
Sonstige 826.719,00 1.224.816,80
23.738.665,14 25.331.506,94
Gesamt 24.940.834,99 28.040.372,03

Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Gewährleistungen bzw. Kulanzen im Produkt- sowie Projektgeschäft wurde im Geschäftsjahr 2024 nicht in Anspruch genommen.

Die Rückstellung für Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet im Wesentlichen durch die Gesellschaft zu leistende Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen für die angemieteten Objekte in Essen, Dresden, Hannover und München.

Die gesamten Rückstellungen wurden in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme aus den Risiken gebildet.

Die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit für die erwartete Inanspruchnahme der Rückstellungen liegt im Ermessen des Vorstands.

14. Aktienorientierte Vergütung

Für die Vorstandsmitglieder wird jährlich ein Performance Share Plan I (PSP I) aufgelegt. Dabei handelt es sich um eine langfristige variable Vergütungskomponente.

Der PSP I wird in jährlichen Tranchen mit einer vierjährigen Performance-Periode gewährt. Zu Beginn jeder Tranche wird auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage vor dem Zuteilungsstichtag eine Anzahl virtueller Aktien zunächst vorläufig zugeteilt. Die Anzahl der virtuellen Aktien, die den Vorständen am Ende der Laufzeit einer Tranche final zugeteilt wird, ist abhängig von der Entwicklung der jeweiligen Leistungskriterien innerhalb der jeweiligen Performance-Periode. Die Höhe der Auszahlungen ermittelt sich durch Multiplikation der angepassten Anzahl an virtuellen Aktien mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor Ende des vierjährigen Performancezeitraums. Die finale Anzahl der virtuellen Aktien im Zeitpunkt der Auszahlung kann daher von der Anzahl der vorläufig gewährten virtuellen Aktien abweichen.

Die Höhe der Auszahlung der aktienbasierten Vergütung unterliegt mehrfachen Deckelungen. Zum ersten ist die Höhe der Zielerreichung für jedes PSP I-Ziel auf maximal 150 % begrenzt. Zusätzlich ist die Höhe der Auszahlung auf 200 % des ursprünglichen Zuteilungswerts gedeckelt. Als letzte Grenze ist die für jedes Vorstandsmitglied definierte Maximalvergütung zu beachten.

Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds regelt der PSP Good- bzw. Bad-Leaver-Sachverhalte, bei deren Eintreten die Ansprüche verfallen (Bad-Leaver-Fälle) bzw. fortbestehen (Good Leaver). Beim Fortbestehen der Ansprüche wird die Auszahlung im Wesentlichen nach den Vorgaben des PSP I am Ende der Performance-Periode vorgenommen.

Im Rahmen des Performance Share Plans I wurden dem Vorstand für die Performance-Perioden die wie folgt dargestellten virtuellen Aktien gewährt:

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Performance-Periode Anzahl der gewährten virtuellen Aktien
2021 - 2024 1.866
2022 - 2025 1.147
2023 - 2026 2.199
2024 - 2027 3.685

Die finale Anzahl an virtuellen Aktien am Ende der vierjährigen Performance-Periode bestimmt sich anhand der drei verknüpften Leistungskriterien relativer Total Shareholder Return (TSR - Maßzahl für die Entwicklung des Werts eines Aktienengagements, bezogen auf Kursentwicklung und Dividenden, über einen bestimmten Zeitraum), Erreichung strategischer Ziele sowie Nachhaltigkeit, für die der Aufsichtsrat vor der Gewährung einer neuen Tranche Ziel- und Schwellenwerte beschließt.

Zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der in bar abzugeltenden virtuellen Aktien, die die Grundlage für die Ermittlung der Rückstellung zum Bilanzstichtag sind, wird ein anerkanntes finanzwirtschaftliches Modell ("Monte-Carlo-Simulation") angewandt. Folgende Parameter sind in die Berechnung zum 31. Dezember 2024 eingegangen:

Performance Share Plan I für die Performance-Periode 2021 - 2024

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Parameter Wert
Laufzeit 4 Jahre
Aktienkurs secunet AG zum Stichtag 116,40 Euro
Bisher gezahlte Dividende 13,14 Euro
Risikofreier Zins (ermittelt nach der Svensson-Methode) -
Erwartete Volatilität der secunet-Aktie (abgeleitet aus historischen Volatilitäten) -
Restlaufzeit -

Annahmen zu Korrelationen zwischen dem secunet-Aktienkurs und der Entwicklung des TecDAX wurden auf Basis historischer Kurs- und Indexentwicklungen bestimmt. Der Fair Value der secunet-Aktie beträgt 125,08 Euro (ungedeckelt) bzw. 125,08 Euro (gedeckelt).

Performance Share Plan I für die Performance-Periode 2022 - 2025

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Parameter Wert
Laufzeit 4 Jahre
Aktienkurs secunet AG zum Stichtag 116,40 Euro
Bisher gezahlte Dividende 10,60 Euro
Risikofreier Zins (ermittelt nach der Svensson-Methode) 2,168 %
Erwartete Volatilität der secunet-Aktie (abgeleitet aus historischen Volatilitäten) 42,57 %
Restlaufzeit 1 Jahr

Annahmen zu Korrelationen zwischen dem secunet-Aktienkurs und der Entwicklung des TecDAX wurden auf Basis historischer Kurs- und Indexentwicklungen bestimmt. Der Fair Value der secunet-Aktie beträgt 114,35 Euro (ungedeckelt) bzw. 114,35 Euro (gedeckelt).

Performance Share Plan I für die Performance-Periode 2023 - 2026

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Parameter Wert
Laufzeit 4 Jahre
Aktienkurs secunet AG zum Stichtag 116,40 Euro
Bisher gezahlte Dividende 5,22 Euro
Risikofreier Zins (ermittelt nach der Svensson-Methode) 2,020 %
Erwartete Volatilität der secunet-Aktie (abgeleitet aus historischen Volatilitäten) 47,34 %
Restlaufzeit 2 Jahre

Annahmen zu Korrelationen zwischen dem secunet-Aktienkurs und der Entwicklung des TecDAX wurden auf Basis historischer Kurs- und Indexentwicklungen bestimmt. Der Fair Value der secunet-Aktie beträgt 112,67 Euro (ungedeckelt) bzw. 110,92 Euro (gedeckelt).

Performance Share Plan I für die Performance-Periode 2024 - 2027

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Parameter Wert
Laufzeit 4 Jahre
Aktienkurs secunet AG zum Stichtag 116,40 Euro
Bisher gezahlte Dividende 2,36 Euro
Risikofreier Zins (ermittelt nach der Svensson-Methode) 2,016 %
Erwartete Volatilität der secunet-Aktie (abgeleitet aus historischen Volatilitäten) 50,42 %
Restlaufzeit 3 Jahre

Annahmen zu Korrelationen zwischen dem secunet-Aktienkurs und der Entwicklung des TecDAX wurden auf Basis historischer Kurs- und Indexentwicklungen bestimmt. Der Fair Value der secunet-Aktie beträgt 112,37 Euro (ungedeckelt) bzw. 99,28 Euro (gedeckelt).

Weiterhin wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Performance Share Plan II (PSP II) aufgelegt. Dabei handelt es sich um eine Sonder-Vergütungskomponente, welche von der Erreichung bestimmter im Voraus durch den Aufsichtsrat festgelegter Leistungskomponenten und Ziele auf einer dreijährigen Bemessungsbasis und außerdem von der Aktienkursentwicklung der Aktie der secunet AG bis zum Ablauf eines weiteren Jahres nach der dreijährigen Bemessungsperiode abhängt.

Der Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines PSP II dient dazu, eine zusätzliche Incentivierung in Bezug auf ambitionierte strategische Ziele, insbesondere Ziele zur erfolgreichen strategischen Weiterentwicklung, zu setzen.

Zunächst wird eine Tranche virtueller Aktien (Performance Shares) auf Basis des vom Aufsichtsrat beschlossenen Performance Share Plan II zugeteilt. Dies erfolgt unter Umrechnung des nach Ermessen des Aufsichtsrats festgelegten Zielbetrags für den Mehrjahres-Sonderbonus für das jeweilige Vorstandsmitglied in virtuelle Aktien gemäß dem Anfangskurs der secunet-Aktie (kaufmännisch gerundet auf die nächste volle Zahl virtueller Aktien). Der Anfangskurs entspricht dabei wie im Fall des Performance Share Plan I dem - auf zwei Nachkommastellen gerundeten - Durchschnitts-Schlusskurs der secunet-Aktie an den letzten 30 Handelstagen vor Beginn der jeweiligen Performance-Periode. Die Zuteilung der virtuellen Aktien erfolgt auch hier zum 1. Januar des ersten Jahres, für das der Mehrjahres-Sonderbonus ausgelobt werden soll. Mit diesem Zeitpunkt beginnt auch die dreijährige Bemessungsperiode für die jeweilige Tranche. Sie endet am 31. Dezember des zweiten darauffolgenden Jahres (dreijährige Performance-Periode).

Im Rahmen der PSP II Tranche 2024 - 2027 wurden insgesamt 7.317 virtuelle Aktien gewährt. Die finale virtuelle Aktienzahl wird nach der dreijährigen Performance-Periode entsprechend dem Gesamtzielerreichungsgrad der festgelegten Erfolgsziele (Sales, EBITDA, Free Cash Flow sowie Total Shareholder Return) festgelegt. Dabei ist der Zielerreichungsgrad für jedes Erfolgsziel auf 200 % begrenzt.

Auf Basis dieses Erfolgsziels wird eine finale virtuelle Aktienzahl ermittelt. Nach einer Haltefrist von einem weiteren Jahr wird der Auszahlungsbetrag ermittelt. Dafür wird die Anzahl der finalen virtuellen Aktien mit dem zu bestimmenden Auszahlungskurs multipliziert. Die Auszahlung ist auf 200% des Zielbetrags begrenzt.

Performance Share Plan II für die Performance-Periode 2024 - 2027

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Parameter Wert
Laufzeit 4 Jahre
Aktienkurs secunet AG zum Stichtag 116,40 Euro
Bisher gezahlte Dividende 2,36 Euro
Risikofreier Zins (ermittelt nach der Svensson-Methode) 2,016 %
Erwartete Volatilität der secunet-Aktie (abgeleitet aus historischen Volatilitäten) 50,45 %
Restlaufzeit (Performancemessung) + 1 Jahr Haltefrist 3 Jahre

Annahmen zu Korrelationen zwischen dem secunet-Aktienkurs und der Entwicklung des TecDAX wurden auf Basis historischer Kurs- und Indexentwicklungen bestimmt. Der Fair Value der secunet-Aktie beträgt 136,88 Euro (ungedeckelt) bzw. 115,45 Euro (gedeckelt).

Für die aktienorientierte Vergütung wurde zum Bilanzstichtag eine Rückstellung in Höhe von 1.821 TEuro (Vorjahr: 655 TEuro) passiviert. Es wurde ein Aufwand von 1.166 TEuro (Vorjahr: 100 TEuro) erfasst.

15. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Die secunet AG hält am Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 30.498 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,469 % des gezeichneten Kapitals.

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 6.500.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien sind voll eingezahlt. Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis pro Aktie ergibt sich bei einem auf die Anteilseigner der secunet AG entfallenden Konzernperiodenergebnis von 27.940.106,76 Euro in Höhe von 4,32 Euro pro Aktie (6.469.502 Aktien) nach 4,51 Euro (6.469.502 Aktien) im Vorjahr.

Die Minderheitenanteile entwickelten sich wie folgt:

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in Euro 2024 2023
Anfangsbestand zum 1.1. 96.179,91 244.698,07
Anteil am Jahresergebnis -12.407,84 -148.518,16
Endbestand zum 31.12. 83.772,07 96.179,91

Die im Umlauf befindlichen Anteile betragen unverändert 6.469.502 Aktien. Jede im Umlauf befindliche Aktie gewährt ein Stimmrecht sowie im Fall einer Ausschüttung einen gleichwertigen Dividendenanspruch.

Die gegenüber dem Vorjahr unveränderte Kapitalrücklage der secunet AG resultiert in Höhe von 1.902.005,80 Euro aus Einzahlungen der Gesellschafterin vor Umwandlung der secunet AG in eine Aktiengesellschaft. 20.020.000,00 Euro betreffen das Agio aus dem Börsengang. Die Kapitalrücklage steht, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften, zur Verrechnung mit anfallenden Verlusten und für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln zur Verfügung.

Die sonstigen Rücklagen umfassen die Rücklage für eigene Anteile -103.739,83 Euro (Vorjahr: -103.739,83 Euro) sowie das sonstige Ergebnis.

Die Rücklage für eigene Anteile des Unternehmens umfasst die Anschaffungskosten der vom Konzern gehaltenen Anteile des Unternehmens. Aktuell hält die Gesellschaft 30.498 eigene Aktien.

Im sonstigen Ergebnis sind Währungskursdifferenzen aus der Umrechnung der ausländischen Abschlüsse, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im Rahmen der Bewertung der Pensionsrückstellung sowie latente Steuern hierauf enthalten.

Die Gewinnrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr von 110.026.191,28 Euro auf 122.710.681,16 Euro erhöht. Die Erhöhung ergibt sich aus dem den Anteilseignern der secunet AG zuzurechnenden Konzernperiodenergebnis von 27.952.514,60 Euro abzüglich der im Berichtsjahr geleisteten Dividendenzahlungen in Höhe von 15.268.024,72 Euro.

Verwendung des Bilanzgewinns

Aus dem für das Geschäftsjahr 2023 im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 15.268.024,72 Euro wurden im Geschäftsjahr 2024 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2024 Dividenden in Höhe von 2,36 Euro je Aktie, also insgesamt 15.268.024,72 Euro, ausgeschüttet.

Der handelsrechtliche Jahresabschluss der secunet AG für das Geschäftsjahr 2024 weist einen Jahresüberschuss von 35.295.327,75 Euro aus. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, hieraus einen Betrag in Höhe von 17.633.587,29 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Für den 31. Dezember 2024 ergibt sich ein handelsrechtlicher Bilanzgewinn in Höhe von 17.661.740,46 Euro.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 6.469.502,00 Euro eine Regeldividende von 2,73 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von 50 % des Jahresüberschusses) auszuschütten (insgesamt: 17.661.740,46 Euro). Bei der Ermittlung des dividendenberechtigten Grundkapitals wurde die Gesamtzahl von 30.498 eigenen Aktien in Abzug gebracht. Für den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro wird die Einstellung in andere Gewinnrücklagen vorgeschlagen.

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in Euro 2024
Bilanzgewinn zum 1.1.2024 15.268.024,72
Dividendenzahlung im Jahr 2024 für 2023 -15.268.024,72
Jahresüberschuss 2024 35.295.327,75
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -17.633.587,29
Bilanzgewinn zum 31.12.2024 17.661.740,46
Gewinnverwendungsvorschlag
Dividendenauszahlung 2025 17.661.740,46
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0,00
Vortrag auf neue Rechnung 0,00

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

16. Umsatzerlöse

Der secunet-Konzern erzielt seine Umsatzerlöse vollständig im Rahmen von Verträgen mit Kunden.

Die folgende Übersicht gliedert die Umsätze nach geographischen Merkmalen, hauptsächlichen Umsatzströmen sowie der Umsatzrealisierung.

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Public Sector Business Sector Konzern
in TEuro 2024 2023 2024 2023 2024 2023
Geografische Zuordnung
Inland 329.608,9 310.119,0 36.673,1 48.419,7 366.282,0 358.538,7
Ausland 40.062,1 34.657,0 40,9 489,2 40.103,0 35.146,2
Gesamt 369.671,0 344.776,0 36.714,0 48.908,9 406.385,0 393.684,9
Umsatzerzielung
Beratungsgeschäft 46.152,7 37.119,0 6.689,0 6.832,6 52.841,7 43.951,6
Produktgeschäft 323.518,3 307.657,0 30.025,0 42.076,3 353.543,3 349.733,3
Gesamt 369.671,0 344.776,0 36.714,0 48.908,9 406.385,0 393.684,9
Erfassung der Umsätze
über Zeitraum 93.959,7 84.926,0 25.722,9 25.866,5 119.682,6 110.792,5
im Zeitpunkt 275.711,3 259.850,0 10.991,1 23.042,4 286.702,4 282.892,4
Gesamt 369.671,0 344.776,0 36.714,0 48.908,9 406.385,0 393.684,9

Insgesamt wurden im Inland Umsätze in Höhe von 366.282,0 TEuro (Vorjahr: 358.538,7 TEuro) erwirtschaftet. Der Auslandsanteil am Umsatz betrug 40.103,0 TEuro (Vorjahr: 35.146,2 TEuro). Die Aufteilung der Umsätze erfolgt nach dem Sitz der Kunden.

Von den Umsatzerlösen entfallen circa 270 Mio. Euro auf den größten Kunden des Konzerns im Sinne des IFRS 8.34. Diese Umsätze werden im Geschäftsbereich Public Sector erwirtschaftet. Kein weiterer einzelner Kunde hat 2024 10 % oder mehr zum Konzernumsatz beigetragen.

17. Darstellung ausgewählter Aufwendungen nach Kostenarten

Mit Ausnahme des Materialaufwands, der immer den Umsatzkosten zuzurechnen ist, werden sämtliche Kostenarten in den Umsatzkosten, in den Vertriebskosten, in den Entwicklungskosten sowie innerhalb der allgemeinen Verwaltungskosten erfasst. Die nachstehend aufgeführten Kostenarten sind in der folgenden Höhe enthalten:

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in Euro 2024 2023
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 184.005.241,54 185.607.790,98
Aufwendungen für bezogene Leistungen 29.392.536,23 25.652.732,39
Materialaufwand 213.397.777,77 211.260.523,37
Löhne und Gehälter 98.050.323,57 82.301.462,41
Soziale Abgaben 15.258.052,31 13.296.966,46
Aufwendungen für Altersversorgung 153.858,85 126.443,23
Personalaufwand 113.462.234,73 95.724.872,10
Abschreibungen (planmäßige) 17.791.253,50 17.459.808,39

18. Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betrugen 13.687.038,46 Euro (Vorjahr: 10.340.995,05 Euro).

Sämtliche Aufwendungen entfielen auf Entwicklungsprojekte, die die in IAS 38.57 dargelegten Kriterien zur Begründung einer Aktivierungspflicht nicht vollumfänglich erfüllten.

19. Zinserträge /​ -aufwendungen

Im Geschäftsjahr 2024 sind Zinserträge in Höhe von 771.256,94 Euro (Vorjahr: 1.888,35 Euro) erzielt worden. Der Betrag entfällt im Wesentlichen auf die Verzinsung von Tages- und Festgeldanlagen bei Kreditinstituten (im Vorjahr: Verzugszinsen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen).

Der Zinsaufwand des Jahres 2024 von 1.370.377,40 Euro (Vorjahr: 896.624,50 Euro) besteht im Wesentlichen aus Zinsen gegenüber Kreditinstituten und Leasinggebern (278.927,12 Euro, Vorjahr: 465.730,45 Euro), der Verzinsung der Pensionsrückstellungen (204.710,00 Euro, Vorjahr: 205.733,00 Euro), der Aufzinsung der Earn Out-Verbindlichkeit (389.000 Euro; Vorjahr: 0,00 Euro) sowie dem Zinsaufwand im Rahmen der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 (474.980,10 Euro, Vorjahr: 215.578,18 Euro). Der verbleibende Betrag betrifft im Wesentlichen die Verzinsung von sonstigen langfristigen Rückstellungen sowie Verzinsung von Steuernachzahlungen.

20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Berichtsjahr sind laufende Steuern in Höhe von 16.521.659,53 Euro angefallen (Vorjahr: 14.544.806,90 Euro). Hierin enthalten ist ein Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von 78.391,53 Euro (Vorjahr: 147.107,00 Euro). Zu den latenten Steuern vgl. Erläuterung 9.

Der Ertragsteueraufwand entwickelt sich aus dem theoretischen Steueraufwand. Dabei wird ein Steuersatz in Höhe von 31,97 % (Vorjahr: 31,97 %) auf das Ergebnis vor Steuern angewendet. Der sich bei der Anwendung des Steuersatzes des Konzerns ergebende Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:

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in Euro 2024 2023
Konzernergebnis vor Steuern 41.924.814,55 42.089.562,87
Erwarteter Steueraufwand -13.403.363,21 -13.456.033,25
Steuereffekt aus der Änderung von Steuersätzen -35.746,00 -28.935,00
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen -153.642,00 -139.658,00
Wertberichtigung auf Latente Steuern auf Verlustvorträge 0,00 -307.230,00
Vorjahressteuern -78.391,53 -147.107,00
Permanente Differenzen -124.052,00 845.458,00
Nicht abziehbare Aufwendungen -37.177,00 -38.447,00
Sonstige Sachverhalte -152.336,05 183.875,52
Effektiver Steueraufwand -13.984.707,79 -13.088.076,73

Zum 31. Dezember 2024 sind die angewendeten Steuersätze bei der Ermittlung der aktiven und passiven latenten Steuern unverändert zum Vorjahr.

Der effektive Steuersatz, bezogen auf das Konzernergebnis vor Steuern, beträgt im Berichtsjahr 33,4 % (Vorjahr: 31,1 %).

21. Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Laufe des Berichtsjahrs dar. Dabei wird unterschieden nach Zahlungsströmen aus der betrieblichen Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.

Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit wurde nach der indirekten Methode ermittelt.

Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten stellt sich wie folgt dar:

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31.12.2024 Beginn der Periode Zahlungswirksame Zugänge Zahlungsunwirksame Zugänge Zahlungswirksame Abgänge
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 156.250,00 0,00 0,00 -156.853,51
Sonstige Verbindlichkeiten 3.982.649,47 1.329.673,63 0,00 -1.397.464,70
Leasingverbindlichkeiten 17.930.698,35 0,00 11.523.341,45 -7.052.892,87
Summe 22.069.597,82 1.329.673,63 11.523.341,45 -8.607.211,08
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31.12.2024 Zahlungsunwirksame Verzinsung Ende der Periode
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 603,51 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 244.995,95 4.159.854,35
Leasingverbindlichkeiten 474.980,10 22.876.127,03
Summe 720.579,56 27.035.981,38
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31.12.2023 Beginn der Periode Zahlungswirksame Zugänge Zahlungsunwirksame Zugänge Zahlungswirksame Abgänge
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 468.750,00 0,00 0,00 -312.500,00
Sonstige Verbindlichkeiten 1.941.397,47 2.740.085,82 0,00 -811.223,58
Leasingverbindlichkeiten 18.657.345,54 0,00 5.036.318,51 -5.978.543,88
Summe 21.067.493,01 2.740.085,82 5.036.318,51 -7.102.267,46
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31.12.2023 Zahlungsunwirksame Verzinsung Ende der Periode
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 156.250,00
Sonstige Verbindlichkeiten 112.389,76 3.982.649,47
Leasingverbindlichkeiten 215.578,18 17.930.698,35
Summe 327.967,94 22.069.597,82

22. Segmentberichterstattung

Der secunet-Konzern gliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector. Beide Geschäftsbereiche werden als separate Segmente in der Segmentberichterstattung ausgewiesen, da sie mindestens ein Größenkriterium des IFRS 8.13 erfüllen.

Segmentbericht 2024

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in TEuro Public Sector Business Sector secunet 2024
Segmenterlöse 369.671 36.714 406.385
Umsatzkosten -284.283 -24.775 -309.058
Vertriebskosten -22.221 -6.576 -28.797
Forschungs- und Entwicklungskosten -7.214 -6.473 -13.687
Verwaltungskosten -11.153 -1.162 -12.315
Segmentergebnis (EBIT) 44.791 -2.265 42.526
Zinsergebnis -599
Beteiligungsergebnis 0
Konzernergebnis vor Steuern 41.927
Firmenwerte 46.328 1.300 47.628

Segmentbericht 2023

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in TEuro Public Sector Business Sector secunet 2023
Segmenterlöse 344.776 48.909 393.685
Umsatzkosten -265.839 -37.819 -303.658
Vertriebskosten -20.292 -5.760 -26.052
Forschungs- und Entwicklungskosten -6.992 -3.349 -10.341
Verwaltungskosten -9.175 -1.475 -10.650
Segmentergebnis (EBIT) 42.478 506 42.984
Zinsergebnis -895
Beteiligungsergebnis 0
Konzernergebnis vor Steuern 42.089
Firmenwerte 46.328 1.300 47.628

secunet hat eine marktorientierte Organisationsstruktur: Zwei Geschäftsbereiche - der Public Sector und der Business Sector - fokussieren sich auf die Bedürfnisse der beiden Zielgruppen öffentliche Bedarfsträger und internationale Organisationen einerseits sowie private Wirtschaft andererseits und bieten diesen Beratungsleistungen, Produkte und Lösungen an.

Der Geschäftsbereich Public Sector bietet seinen Kunden zum einen die SINA Produktfamilie an. Das sind Lösungen (Software, Hardware und Management) zur kryptografisch hochsicheren Bearbeitung, Übermittlung und Speicherung von Verschlusssachen unterschiedlich hoher Vertraulichkeit. Zum anderen gehört zum Angebot eine große Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen rund um IT-Sicherheit für öffentliche Kunden, angefangen bei IT-Sicherheitsberatung und -schulung bis hin zu Produkten rund um elektronische Reisepässe, automatisierte (biometrische) Grenzkontrollsysteme, die elektronische Steuererklärung ELSTER sowie die Ausstattung großer Infrastrukturen mit Hochsicherheitstechnologie und Public-Key-Infrastrukturen.

Der Geschäftsbereich Business Sector bietet IT-Sicherheitsberatung und -lösungen für den Gesundheitsmarkt sowie für den spezifischen Bedarf von Unternehmen der privaten Wirtschaft an. Das Lösungsangebot im Gesundheitsmarkt besteht im Wesentlichen aus dem secunet konnektor für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Die Beratungsdienstleistungen für Unternehmen der privaten Wirtschaft reichen von Sicherheitsanalysen (sogenannten Penetrationstests) über Sicherheitsberatung (zum Beispiel für Sicherheitsrichtlinien und deren Umsetzung) bis hin zur Unterstützung bei Zertifizierungsprojekten. Die kundenspezifischen Lösungen im Business Sector richten sich insbesondere an Anbieter und Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie Telekommunikationsunternehmen, Energie- und Versorgungsunternehmen, an die Automotive-Branche sowie an Unternehmen mit vernetzt gesteuerten, digitalen Produktions- und Leistungsprozessen (Industrie 4.0). Zum Portfolio gehört beispielsweise die Lösung eID PKI Suite, welche zur Erzeugung, Nutzung und Verwaltung von digitalen Zertifikaten eingesetzt wird. Die Zertifikate dienen der Authentisierung von Nutzern und technischen Komponenten sowie zum Signieren und Verschlüsseln von Daten und Nachrichten. Ebenfalls angeboten wird das Produkt secunet edge, mit dem vernetzte Sensoren, Maschinen und Anlagen in der Industrie 4.0 vor Cyber-Angriffen geschützt werden.

Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmente sind die gleichen wie die für den Konzernabschluss. Mittels Umlagen werden die nicht direkt den berichtspflichtigen Segmenten zurechenbaren Aufwendungen (zum Beispiel Overhead-Kosten) den berichtspflichtigen Segmenten zugerechnet.

Die Steuerung der Segmente erfolgt mittels der Segmentergebnisse.

Mit Ausnahme unwesentlicher Bestandteile konzentriert sich das Vermögen der Segmente auf das Inland. Wesentliche Veränderungen des Segmentvermögens lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Weitere Angaben zu den Umsatzerlösen sind der Erläuterung 16 zu entnehmen.

In der Segmentberichterstattung werden in den Verwaltungskosten die allgemeinen Verwaltungskosten sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst.

Die Vertriebskosten werden mit dem Wertminderungsergebnis aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten zusammengefasst.

23. Sonstige Anhangangaben

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 1.185 Mitarbeiter (1.062 Festangestellte sowie 123 Aushilfen; Vorjahr: 1.133 Mitarbeiter (1.014 Festangestellte sowie 119 Aushilfen)).

Verpflichtungen

secunet hatte zum 31. Dezember 2024 Einkaufverpflichtungen, die hauptsächlich aus kurzfristigen Verträgen über den Kauf von Vorräten und Dienstleistungen bestanden, die vor dem Bilanzstichtag abgeschlossen wurden.

Der Gesamtbetrag der erforderlichen Zahlungen für die zuvor genannten Verpflichtungen zum 31. Dezember verteilt sich wie folgt auf die jeweiligen Jahre:

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in Euro
2025 31.620.502,34
2026 1.542.071,79
2027 133.026,50
2028 2.690.038,78
Folgende Jahre 0,00
Gesamt 35.985.639,41

Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement des secunet-Konzerns orientiert sich in erster Linie an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Dabei soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Das zu steuernde Eigenkapital besteht in den Fällen, in denen keine gesonderten Bestimmungen zu beachten sind, aus dem bilanziellen Eigenkapital. Ansonsten wird das bilanzielle Eigenkapital jeweils an die aufsichtsrechtlichen oder vertraglichen Vorgaben angepasst. Der Konzern unterliegt keinen weitergehenden Mindestkapitalanforderungen.

Das Eigenkapital des Konzerns (inklusive nicht beherrschende Anteile) am 31. Dezember 2024 beträgt 150.833.262,92 Euro (Vorjahr: 137.843.271,93 Euro).

Finanzinstrumente

Risiken aus Finanzinstrumenten

Die aus den Finanzinstrumenten resultierenden Risiken betreffen Liquiditäts-, Ausfall- und Marktrisiken.

Liquiditätsrisiken

Zur Sicherstellung ausreichender Finanzmittel erstellt der Konzern im Rahmen der Dreijahresplanung einen Liquiditätsplan. Dieser wird monatlich mit den Zahlen des Monatsabschlusses verglichen und analysiert.

Das Finanzwesen meldet dem Finanzvorstand täglich den aktuellen Stand der Zahlungsmittel. In Verbindung mit einem permanenten Mahnwesen stellt dies einen hohen Zahlungsmittelbestand sicher.

Zum Bilanzstichtag besteht eine Rahmenkreditvereinbarung in Höhe von 30 Mio. Euro (Vorjahr: Rahmenkreditvereinbarung in Höhe von 30 Mio. Euro). Hiervon sind zum Stichtag 31. Dezember 2024 1.787.571,77 Euro (Vorjahr: 1.777.643,68 Euro) für Avale in Anspruch genommen.

Zum Bilanzstichtag besteht eine weitere Avalkreditlinie in Höhe von insgesamt 6,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,0 Mio. Euro) von denen 5,3 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) in Anspruch genommen sind.

Zum Jahresende standen dem Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 57.682.113,94 Euro (Vorjahr: 41.269.674,54 Euro) zur Verfügung. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betragen 43.052.617,73 Euro (Vorjahr: 42.181.562,57 Euro).

Ausfallrisiken

Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, wird durch Genehmigungs- und Kontrollverfahren begegnet.

Ferner nimmt der Konzern regelmäßige Einschätzungen zur Zahlungsfähigkeit seiner Kunden vor.

Die maximale Höhe der für den Konzern bestehenden Ausfallrisiken ergibt sich aus dem gesamten Forderungsbestand. Für den Konzern bestehen keine außergewöhnlichen Ausfallrisiken hinsichtlich einzelner Vertragspartner oder Gruppen von Vertragspartnern. Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Eine Konzentration von Ausfallrisiken auf einzelne Kunden besteht nicht. Insgesamt wird das Ausfallrisiko als gering eingeschätzt.

Eine Analyse der Überfälligkeiten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigt die Übersicht unter Erläuterung 2.

Marktrisiken

Der Konzern erwirtschaftet den Hauptteil der Umsätze im europäischen Währungsraum. Die Risiken aus Währungskursschwankungen sind daher unwesentlich. Bei den verzinslichen Tages- und Festgeldanlagen des Unternehmens werden feste Zinsen vereinbart. Aufgrund des hohen Bestands an liquiden Mitteln wird keine Kreditfinanzierung benötigt. Risiken aus der Veränderung von Zinsen sind daher ebenfalls als gering zu bewerten.

Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten

Umklassifizierungen von finanziellen Vermögenswerten in eine andere Bewertungskategorie des IFRS 9 wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Mit Ausnahme der Earn Out-Klausel (bedingte Kaufpreisverpflichtung) wurden keine finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft (FVTPL).

Für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt der jeweilige Buchwert eine angemessene Annäherung des beizulegenden Zeitwerts im Sinne der IFRS dar.

Im Geschäftsjahr 2024 ist für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ein Aufwand aus Wertminderungen und Abschreibungen in Höhe von 699 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) und ein Ertrag aus Wertaufholungen in Höhe von 0 TEuro (Vorjahr: 83 TEuro) entstanden.

Zusatzangaben Finanzinstrumente

Die Buchwerte und Fair Values der bilanzierten Finanzinstrumente lauten wie folgt:

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31.12.2024 Buchwerte
in Euro verpflichtend als FVTPL zu fortgeführten Anschaffungskosten keiner IFRS-9- Kategorie zugeordnet finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Summe der Buchwerte
Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,00 0,00 6.306.820,30 0,00 6.306.820,30
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,00 57.682.113,94 0,00 0,00 57.682.113,94
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 84.807.157,94 0,00 0,00 84.807.157,94
Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen 0,00 42.680,84 0,00 0,00 42.680,84
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte 0,00 1.333.501,85 0,00 0,00 1.333.501,85
0,00 143.865.454,57 0,00 0,00 143.865.454,57
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 41.611.809,36 41.611.809,36
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 151.549,96 151.549,96
Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Darlehen 0,00 0,00 0,00 4.159.854,35 4.159.854,35
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 45.923.213,67 45.923.213,67
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31.12.2024 Beizulegender Zeitwert
in Euro Level 1 Level 2 Level 3 Summe der beizulegenden Zeitwerte
Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,00 6.306.820,30 0,00 6.306.820,30
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,00 0,00 0,00 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Darlehen 0,00 4.159.854,35 0,00 4.159.854,35
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 4.159.854,35 0,00 4.159.854,35
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31.12.2023 Buchwerte
in Euro verpflichtend als FVTPL zu fortgeführten Anschaffungskosten keiner IFRS-9- Kategorie zugeordnet finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Summe der Buchwerte
Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,00 0,00 6.438.407,00 0,00 6.438.407,00
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,00 41.269.674,54 0,00 0,00 41.269.674,54
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 88.896.835,69 0,00 0,00 88.896.835,69
Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen 0,00 1.234.850,54 0,00 0,00 1.234.850,54
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte 0,00 409.299,26 0,00 0,00 409.299,26
0,00 131.810.660,03 0,00 0,00 131.810.660,03
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 8.491.643,00 0,00 0,00 0,00 8.491.643,00
Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 32.354.865,81 32.354.865,81
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 173.410,58 173.410,58
Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Darlehen 0,00 0,00 0,00 4.138.899,47 4.138.899,47
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 36.667.175,86 36.667.175,86
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31.12.2023 Beizulegender Zeitwert
in Euro Level 1 Level 2 Level 3 Summe der beizulegenden Zeitwerte
Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,00 6.438.407,00 0,00 6.438.407,00
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,00 0,00 0,00 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 8.491.643,00 8.491.643,00
Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten aus Darlehen 0,00 4.138.899,47 0,00 4.138.899,47
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 4.138.899,47 0,00 4.138.899,47

Das Nettoergebnis (Gewinn + /​ Verlust -) aus Finanzinstrumenten ergibt sich für die beiden Geschäftsjahre in folgender Höhe:

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in Euro 2024 2023
Kredite und Forderungen
Zinsergebnis 771.256,94 1.888,35
Verluste aus ausgebuchten Forderungen -469.108,09 -113.947,37
Gewinne aus abgeschriebenen Forderungen 1.459,80 8.392,84
Wertminderungen (-) /​Wertaufholungen (+) -231.388,26 83.673,53
72.220,39 -19.992,65
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Zinsergebnis -72.750,35 -107.525,70
Gesamt -529,96 -127.518,35

Corporate Governance

Für die secunet AG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (https:/​/​www.secunet.com/​ueber-uns/​investoren/​corporate-governance) dauerhaft zugänglich gemacht.

Organe

Vorstände der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:

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Dipl.-Wirtschaftsingenieur Axel Deininger

Dipl.-Ing. Torsten Henn

Dr.-Ing. Kai Martius

Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Pleines (bis zum 31. Mai 2024)

Diplom-Kauffrau Jessica Nospers (seit dem 1. Juni 2024)

Honorar des Konzernabschlussprüfers

Im Geschäftsjahr wurden für Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die folgenden Beträge als Aufwand erfasst.

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in TEuro 2024 2023
Abschlussprüfungsleistungen 286 227
Andere Bestätigungsleistungen 95 48
Steuerberaterleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
Gesamt 381 275

Das vom Abschlussprüfer der Gesellschaft berechnete Gesamthonorar wird aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen sowie anderen Bestätigungsleistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der secunet Security Networks AG.

Für die secunet Security Networks AG und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden andere Bestätigungsleistungen im Wesentlichen für Leistungen im Zusammenhang mit der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts, der betriebswirtschaftlichen Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung sowie der inhaltlichen Prüfung des Vorstandsvergütungsberichts erbracht.

Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Beziehungen zu nahestehenden Personen

Die Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen gliedert sich gemäß IAS 24 in die folgenden Kategorien:

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in TEuro 31.12.2024 31.12.2023
Vorstand
Kurzfristig fällige Leistungen 2.031,3 1.474,3
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 36,7 65,4
Andere langfristig fällige Leistungen 0,0 0,0
Aktienbasierte Vergütungen 1.150,3 99,9
Insgesamt 3.218,3 1.639,6
Aufsichtsrat
Kurzfristig fällige Leistungen 142,5 142,5

Als Leistung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand sowie ggf. der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die Angabe der aktienbasierten Vergütung bezieht sich auf den Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr.

Für die Mitglieder des Vorstands werden Rückstellungen für Pensionen (IFRS) in Höhe von 487 TEuro (Vorjahr: 1.396 TEuro) gebildet. Nach den Vorschriften des HGB betragen diese Rückstellungen 639 TEuro (Vorjahr: 1.764 TEuro).

Für frühere Mitglieder des Vorstands werden Rückstellungen für Pensionen (IFRS) in Höhe von 2.066 TEuro (Vorjahr: 1.251 TEuro) ausgewiesen. Nach den Vorschriften des HGB betragen diese Rückstellungen 2.533 TEuro (Vorjahr: 1.450 TEuro).

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands werden Versorgungsleistungen in Höhe von 50,6 TEuro (Vorjahr: 50,1 TEuro) gezahlt.

Im Rahmen von Beratungsverträgen haben ehemalige Mitglieder des Vorstands Honorare in Höhe von 18,6 TEuro (Vorjahr: 12,9 TEuro) erhalten.

Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB betrugen für die Tätigkeit im Berichtsjahr 3.825 TEuro (Vorjahr: 1.776 TEuro). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und Sachbezüge, die kurzfristige variable Vergütung sowie der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die langfristige variable Vergütung. Für die langfristige variable Vergütung sind im Rahmen der Tranche 2024 - 2027 vorläufige virtuelle Aktien gewährt worden, deren Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt sich auf 227 TEuro belief. Für die langfristige variable Vergütung nach dem PSP II Tranche 2024 - 2027 wurden vorläufige virtuelle Aktien gewährt, deren Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt sich auf 1.566 TEuro belief.

Für weitere Ausführungen zur anteilsbasierten Vergütung wird auf die Erläuterungen unter Textziffer 14 verwiesen.

Für die kurzfristige variable Vergütung wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 809 TEuro (Vorjahr: 403 TEuro) gebildet. Die Auszahlung bemisst sich anhand der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vorstandsvergütungssystems festgelegten Zielerreichung und wird voraussichtlich im April 2025 erfolgen. Die Festlegung erfolgt gleichgewichtet anhand der finanziellen Leistungskriterien EBITDA und Umsatz. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde das EBITDA-Ziel auf 52 Mio. Euro und das Umsatzziel auf 390 Mio. Euro festgelegt.

Bei Erreichen des Zielwerts für ein festgelegtes Ziel beträgt der Zielerreichungsgrad jeweils 100 %. Der Minimalwert bildet das untere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen der Zielerreichungsgrad 50 % für das jeweilige Ziel beträgt. Der Maximalwert bildet das obere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen oder Überschreiten der Zielerreichungsgrad 200 % für das jeweilige Ziel beträgt. Unterschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Ziel 0 %. Überschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, erreicht aber nicht den Zielwert, bzw. überschreitet der erreichte Wert den Zielwert, erreicht aber nicht den Maximalwert, wird der Zielerreichungsgrad für das betreffende Ziel durch lineare Interpolation zwischen dem jeweiligen Minimal- und Zielwert bzw. zwischen dem jeweiligen Ziel- und Maximalwert ermittelt.

Im Geschäftsjahr 2024 halten Vorstände 1.000 Aktien (Vorjahr: 1.000 Aktien) der secunet Security Networks AG. Aufsichtsräte halten wie im Vorjahr keine Aktien der secunet AG.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 142,5 TEuro (Vorjahr: 142,5 TEuro). Darüber hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eine Entlohnung in marktüblicher Höhe für ihre Arbeitsleistung.

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen der MC Familiengesellschaft mbH

Die secunet AG ist eine Mehrheitsbeteiligung der Giesecke + Devrient GmbH, München, die an der Gesellschaft mit 75,12 % beteiligt ist. Die secunet AG wird mit ihrem Konzernabschluss in den Konzernabschluss der MC Familiengesellschaft mbH, München, einbezogen.

Die folgenden Transaktionen wurden im oben genannten Zeitraum mit Unternehmen aus dem Konzernverbund der MC Familiengesellschaft mbH zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt:

1. Umsätze mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Mutterunternehmen
Giesecke + Devrient GmbH, München 1.315,22 0,00
Sonstige verbundene Unternehmen
Veridos GmbH, Berlin 385.776,22 1.815.179,19
Giesecke + Devrient Currency Technologies GmbH, München 198.111,08 226.591,96
Giesecke + Devrient advance52, München 58.916,44 170.510,38
Giesecke + Devrient ePayments GmbH, München 44.138,04 42.831,95
Giesecke + Devrient Group Services GmbH & Co. KG, München 24.842,83 475.989,30
Papierfabrik Louisenthal GmbH, Gmund am Tegernsee 10.367,85 25.139,36
Giesecke & Devrient MS India Private Limited, Neu Delhi 7.738,56 8.010,00
Giesecke + Devrient Malaysia SDN BHD, Kuala Lumpur 4.835,01 0,00
Veridos Mexico S. A. de C. V., Mexiko-Stadt 363,24 0,00
Gesamt 736.404,49 2.764.252,14

Die Umsatzerlöse mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern werden im Rahmen von Hardware- und Dienstleistungsprojekten erzielt.

Bei Projekten, die mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern durchgeführt werden, wurden Rückstellungen für nachlaufende Kosten in Höhe von 0 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) gebildet.

2. Bezogene Leistungen von verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Mutterunternehmen
Giesecke + Devrient GmbH, München 37.620,09 110.544,08
Sonstige verbundene Unternehmen
Giesecke + Devrient Currency Technology FZE, Dubai /​ VAE 590.736,84 292.230,06
Netcetera AG, Zürich /​ Schweiz 544.599,98 188.400,00
Giesecke + Devrient ePayments GmbH, München 250.471,50 1.297.161,80
Giesecke + Devrient ePayments Finland Oy, Helsinki /​ Finnland 247.538,91 0,00
Giesecke + Devrient Immobilien Management GmbH, München 51.673,53 54.689,04
Giesecke + Devrient Group Services GmbH & Co. KG, München 26.190,53 25.427,70
Giesecke + Devrient Currency Technology GmbH, München 6.047,03 0,00
Veridos GmbH, Berlin 4.778,52 13.404,80
Giesecke + Devrient Currency Technology Africa Ltd., Lagos /​Nigeria 3.352,75 0,00
Gesamt 1.763.009,68 1.981.857,48

3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Sonstige verbundene Unternehmen
Veridos GmbH, Berlin 38.329,90 1.077.629,49
Giesecke + Devrient advance52, München 4.350,94 24.424,76
Giesecke + Devrient Currency Technologies GmbH, München 0,00 61.957,33
Giesecke + Devrient Service GmbH & Co. KG, München 0,00 54.300,82
Giesecke + Devrient ePayments GmbH, München 0,00 12.744,90
Papierfabrik Louisenthal GmbH, Gmund am Tegernsee 0,00 3.793,24
Gesamt 42.680,84 1.234.850,54

Die Forderungen gegen Konzerngesellschaften bestehen in Höhe von 42.680,84 Euro (Vorjahr: 1.234.850,54 Euro) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Mutterunternehmen
Giesecke + Devrient GmbH, München 2.321,41 30.896,48
Sonstige verbundene Unternehmen
Giesecke + Devrient Currency Technology FZE, Dubai /​ VAE 63.339,56 39.449,70
Netcetera AG, Zürich /​ Schweiz 57.800,00 50.400,00
Giesecke + Devrient ePayments Finland Oy, Helsinki /​ Finnland 22.155,53 0,00
Giesecke + Devrient Immobilien Management GmbH, München 4.329,46 5.423,33
Giesecke + Devrient ePayments GmbH, München 1.604,00 1.030,40
Giesecke + Devrient Group Services GmbH & Co. KG, München 0,00 30.258,96
Veridos GmbH, Berlin 0,00 15.951,71
Gesamt 151.549,96 173.410,58

Die Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften bestehen in voller Höhe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ereignet.

Der Vorstand

 

Essen, den 25. März 2025

Axel Deininger

Torsten Henn

Dr. Kai Martius

Jessica Nospers

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der secunet Security Networks Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 /​ 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben die folgenden Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind:

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1. Umsatzrealisierung

2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

1. Umsatzrealisierung

Sachverhalt

Im Konzernabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von EUR 406,4 Mio. ausgewiesen.

Zum einen erzielt der secunet-Konzern aus dem Verkauf von Hardwareprodukten und Softwarelizenzen Umsatzerlöse, die er mit Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden zeitpunktbezogen bzw. zeitraumbezogen erfasst. Sofern gleichzeitig weitere Leistungen mit dem Kunden vereinbart werden, insbesondere für Wartung, Updates und erweiterte Garantie zusagen, wird der Umsatz dieser Leistungen zeitraumbezogen über die Vertragslaufzeit realisiert. Vertraglich werden hierfür die einzelnen Komponenten auf separate Leistungsverpflichtungen aufgeteilt und der vereinbarte Transaktionspreis entsprechend der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen verteilt. Des Weiteren realisiert der secunet-Konzern Umsatzerlöse aus der Erbringung von spezialisierten Dienstleistungen für die Beratung der Implementierung von umfassenden IT-Sicherheitslösungen auf Basis der zum Stichtag geleisteten Arbeitsstunden sowie für die Entwicklung von Software auf Basis des Fertigstellungsgrads.

Bedingt durch die Kundenstruktur, zu der im überwiegenden Maße öffentliche Auftraggeber wie Behörden, Ministerien sowie Organisationen im Bereich der Verteidigung zählen, ist die Anzahl der Bestellungen und dementsprechend das Auftrags- und Leistungsvolumen im vierten Quartal des Geschäftsjahres vergleichsweise höher als in den anderen Quartalen.

Angesichts der hohen Anzahl der Geschäftsvorfälle zum Ende des Geschäftsjahres verbunden mit den unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen besteht ein wesentliches Risiko, dass die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht periodengerecht erfasst werden. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind im Anhang unter dem Abschnitt "Allgemeine Grundlagen" sowie Abschnitt "16. Umsatzerlöse" enthalten.

Prüferische Reaktion und Erkenntnisse

Wir haben uns im Rahmen der Prüfung ein Verständnis von den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen verschafft und diese hinsichtlich des Erlösrealisierungszeitpunktes gemäß den Regelungen nach IFRS 15 gewürdigt. Zudem haben wir während unserer Prüfung, auch durch Einsatz IT-gestützter Prüfungstechniken, unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems der Gesellschaft in Bezug auf die Auftragsannahme und die Rechnungsstellung zur Sicherstellung einer vollständigen und richtigen Erfassung sowie der periodengerechten Realisierung der Umsatzerlöse beurteilt. Zur Beurteilung der Umsatzrealisierung haben wir entsprechende Vertragsdokumente herangezogen und gewürdigt sowie schwerpunktmäßig die Rechnungen für nach einem Stichprobenverfahren ausgewählte Umsätze, die im Dezember 2024 und Januar 2025 realisiert wurden, mit den zugehörigen Bestellungen, Verträgen, externen Liefernachweisen, Abnahmeprotokollen bzw. Stundennachweisen verglichen. Darüber hinaus haben wir für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Saldenbestätigungen auf Basis einer Stichprobenauswahl eingeholt. Sofern wir keine Antworten für die angefragten Umsatzvorgänge erhalten haben, haben wir diese durch alternative Prüfungshandlungen, insbesondere Abgleich der Umsätze mit den zuvor genannten externen Dokumenten überprüft.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind, um eine periodengerechte Umsatzrealisierung zu gewährleisten.

2. Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte

Sachverhalt

Im Konzernabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft (nachfolgend "secunet AG") werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 47,6 Mio. ausgewiesen, die 13,2 % (Vorjahr: EUR 47,6 Mio., 14,5 %) der Konzernbilanzsumme ausmachen.

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit Geschäfts- oder Firmenwerten werden zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres sowie ergänzend bei Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des Nutzungswerts erfolgt mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Liegt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit über dem erzielbaren Betrag, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und erfordert zahlreiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter, vor allem hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse, der Wachstumsrate für die Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows und des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte für den Konzernabschluss der secunet AG und den mit der Bewertung verbundenen erheblichen Unsicherheiten liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor.

Die Angaben der Gesellschaft zu der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sind im Anhang unter dem Abschnitt "Allgemeine Grundlagen" sowie Abschnitt "6. Geschäfts- und Firmenwert" enthalten.

Prüferische Reaktion und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und ermessensbehafteten Parameter sowie der Berechnungsmethode der Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt. Wir haben ein Verständnis der Planungssystematik und des Planungsprozesses sowie der wesentlichen von den gesetzlichen Vertretern in der Planung getroffenen Annahmen erlangt. Die Prognose der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse im Detailplanungszeitraum haben wir mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresplanung sowie der von den gesetzlichen Vertretern erstellten Dreijahresplanung abgestimmt und uns anhand einer Analyse der Plan-Ist Abweichungen in der Vergangenheit und im laufenden Geschäftsjahr von der Planungstreue der Gesellschaft überzeugt. Wir haben die der Planung zugrunde liegenden Annahmen und die bei der Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows unterstellten Wachstumsraten durch Abgleich mit aktuellen branchenspezifischen Markterwartungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die verwendeten Diskontierungszinssätze anhand der durchschnittlichen Kapitalkosten einer Peer Group kritisch hinterfragt. Unsere Prüfung umfasste auch die von der secunet AG vorgenommenen Sensitivitätsanalysen. Hinsichtlich der Auswirkungen möglicher Veränderungen des Weighted Average Costs of Capital (WACC) und der EBIT Marge im Terminal Value haben unsere Bewertungsexperten zusätzlich eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt.

Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern bei der Durchführung des Werthaltigkeitstests getroffenen Annahmen und die verwendeten Bewertungsparameter nachvollziehbar sind und innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die in Abschnitt "Zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung der Gesellschaft und des Konzerns" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung

die gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, auf die in Abschnitt "Leitung und Kontrolle - Verweis auf die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f HGB und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird

den gesondert veröffentlichten Vergütungsbericht i. S. d. § 162 AktG, auf den in Abschnitt "Vergütungsbericht nach § 162 AktG" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird.

die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen, lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. Diese umfassen die im Abschnitt "Risikomanagement und Internes Kontrollsystem", Unterabschnitt "Aussage zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance Systeme" enthaltene Berichterstattung

die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "secunet_​AG_​KA_​KLB_​ESEF_​2024_​12_​31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019 /​ 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019 /​ 815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 als Konzernabschlussprüfer der secunet Security Networks Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Marcus Falk.

 

Essen, 26. März 2025

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Marc Fritz, Wirtschaftsprüfer

gez. Dr. Marcus Falk, Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

 

Essen, den 25. März 2025

Axel Deininger

Torsten Henn

Dr. Kai Martius

Jessica Nospers

4. Jahresabschluss

der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen

Bilanz (nach HGB) zum 31. Dezember 2024

Aktiva

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in Euro Anhang 31.12.2024 31.12.2023
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 923.505,00 1.154.060,00
II. Sachanlagen 7.501.278,00 6.879.027,69
III. Finanzanlagen 89.040.595,04 80.499.152,04
Summe Anlagevermögen 1 97.465.378,04 88.532.239,73
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 2 55.579.671,50 50.521.853,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3 86.404.294,70 96.583.853,94
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4 53.819.380,22 35.177.432,79
Summe Umlaufvermögen 195.803.346,42 182.283.140,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5 24.059.251,15 16.727.936,08
Summe Aktiva 317.327.975,61 287.543.315,82

Passiva

in Euro Anhang 31.12.2024 31.12.2023
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 6.500.000,00 6.500.000,00
Nennbetrag eigene Anteile -30.498,00 -30.498,00
I. Ausgegebenes Kapital 6.469.502,00 6.469.502,00
II. Kapitalrücklage 21.656.305,42 21.656.305,42
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 109.250.451,13 91.616.863,84
IV. Bilanzgewinn 17.661.740,46 15.268.024,72
Summe Eigenkapital 6 155.037.999,01 135.010.695,98
B. Rückstellungen 7 37.293.050,28 29.489.300,64
C. Verbindlichkeiten 8 47.046.902,25 60.609.157,99
D. Rechnungsabgrenzungsposten 9 77.950.024,07 62.434.161,21
Summe Passiva 317.327.975,61 287.543.315,82

Gewinn- und Verlustrechnung (nach HGB) für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

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in Euro Anhang 1.1. - 31.12.2024 1.1. - 31.12.2023
Umsatzerlöse 10 389.294.367,67 372.412.474,82
Erhöhung /​ Verringerung des Bestands an unfertigen Leistungen /​ unfertigen & fertigen Erzeugnissen 1.617.532,18 -1.001.277,74
Sonstige betriebliche Erträge 11 3.652.549,39 1.242.483,90
Materialaufwand 12 -208.304.001,65 -209.904.858,98
Personalaufwand 13 -94.788.570,02 -80.082.223,90
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 14 -4.120.805,78 -4.344.413,32
Sonstige betriebliche Aufwendungen 15 -36.285.290,15 -34.887.410,26
Erträge aus Beteiligungen 16 0,00 2.665.414,63
Finanzergebnis 17 630.021,38 -1.072.033,86
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18 -16.444.870,00 -14.191.401,58
Ergebnis nach Steuern 35.250.933,02 30.836.753,71
Sonstige Steuern 18 44.394,73 -312.275,99
Jahresüberschuss 35.295.327,75 30.524.477,72
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -17.633.587,29 -15.256.453,00
Bilanzgewinn 19 17.661.740,46 15.268.024,72

Anhang für das Geschäftsjahr 2024 (nach HGB)

der secunet Security Networks Aktiengesellschaft

Allgemeine Grundsätze

Die secunet Security Networks Aktiengesellschaft in Essen (im Folgenden "secunet AG" oder "Gesellschaft") ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S. 1 und 2 Handelsgesetzbuch (HGB) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen (Reg. Nr. 13615).

Die Aufstellung des Jahresabschlusses der secunet AG erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG).

Die Wertansätze zum 31. Dezember 2023 wurden unverändert übernommen.

Der Jahresabschluss ist unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. In Ergänzung des handelsrechtlichen Gliederungsschemas wurde in der Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens" (Anlage zum Anhang) die Position "Finanzanlagen" um den Posten "Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen" erweitert.

Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.

Die Bilanzierung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierung und Bewertung werden nach den im Folgenden aufgeführten Grundsätzen vorgenommen:

Aktiva

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und fünf Jahren. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. In Anwendung des Wahlrechts nach § 248 Abs. 2 S.1 HGB erfolgt keine Aktivierung von Entwicklungskosten.

Unter diesem Posten wird ein im Geschäftsjahr 2016 entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert gemäß § 253 Abs. 3 S. 4 HGB über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren linear abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann.

Mit Stichtag 1. Juli 2017 wurden im Rahmen eines Asset Deals Vermögenswerte erworben. Die übernommenen Aktiva und Passiva sind mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und der übersteigende Kaufpreis ist als Geschäfts- und Firmenwert bilanziert. Dieser Geschäfts- und Firmenwert wird über eine durchschnittliche Restnutzungsdauer von neun Jahren linear abgeschrieben, da die im Rahmen des Asset Deals erworbene Software zwingend für ein Kundenprojekt mit einer durchschnittlichen Laufzeit von neun Jahren vorgehalten werden muss.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und zehn Jahren. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei den immateriellen Vermögensgegenständen und dem Sachanlagevermögen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten (ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwert).

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 1.000,00 Euro (geringwertige Anlagegüter) werden in zwei Gruppen unterteilt. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über 250,00 Euro (vorher über 150,00 Euro) bis 1.000,00 Euro werden in einen sogenannten Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung sowie in den weiteren vier Jahren linear abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten geboten ist.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind mit dem Nennwert bilanziert.

Die Bewertung der Rückdeckungsversicherungen erfolgt zum Aktivwert.

Umlaufvermögen

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Dieser wurde im Pauschalverfahren, mithilfe einer retrograden Bewertung vom Verkaufspreis ermittelt. Die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen sowie unfertigen Erzeugnisse und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung. Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen sowie betriebliche Altersversorgung und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet.

Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennwert ermittelt und angesetzt.

Die Handelswaren werden mit den als gleitendem Durchschnitt ermittelten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten abzüglich angemessener Abschläge für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

Passiva

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgen gemäß § 272 HGB.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem Gutachten eines Versicherungsmathematikers auf Basis der projizierten Einmalbeitragsmethode ("Projected-Unit-Credit-Methode") unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Bewertung wurde ein Rechnungszins von 1,93 % (Vorjahr: 1,88 %) ermittelt, der sich nach den Vorschriften des § 253 Abs. 2 S. 2 HGB im Dezember 2024 aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (Vorjahr: zehn) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (Vorjahr: 15) ergeben hat, prognostiziert auf den 31. Dezember 2024.

Bei Anwendung eines Durchschnittswertes der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,97 % (Vorjahr: 1,78 %) würde sich zum 31. Dezember 2024 eine Verpflichtung in Höhe von 8.062.835,00 Euro ergeben. Der Unterschiedsbetrag zu den Pensionsrückstellungen, bewertet mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (1,93 %), beträgt zum 31. Dezember 2024 55.015,00 Euro (Vorjahr: 146.855,00 Euro); dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüttung gesperrten Betrags zu berücksichtigen (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB).

Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinses werden im Finanzergebnis erfasst. Ferner erfolgt die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen unter Annahme einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge in Höhe von 3,0 % (Vorjahr: 3,0 %) sowie einer Dynamik der Anpassung der laufenden Renten in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) und einer Fluktuation von 6,0 % (Vorjahr: 5,5 %) im Mittel.

Nach den Bewertungsvorgaben des § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB sind Pensionsrückstellungen seit dem Jahre 2010 zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen.

Der erforderliche Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen wurde zum Übergangszeitpunkt 1. Januar 2010 ermittelt. Der damalige Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung der Verpflichtungsseite betrug 746.432 Euro. Die secunet AG hat im Geschäftsjahr 2021 mit Bezug auf das Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB 49.763,00 Euro (1 /​ 15 Mindestzuführung p. a.) über die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeführt. Zum 31. Dezember 2024 existiert keine Unterdeckung mehr.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung für Gewährleistung wird auf Basis von einer in der Vergangenheit festgestellten Schadenquote ermittelt, die für die sich im Gewährleistungszeitraum befindlichen Sachverhalte angewendet wird.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassenmittelkurs umgerechnet.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Latente Steuern

Die nachfolgende Tabelle stellt Aktiv- und Passivüberhänge bei der secunet AG dar.

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in Euro Aktiv Passiv
Anlagevermögen 18.307,00 0,00
Finanzanlagevermögen 0,00 -258.679,00
Geschäfts- und Firmenwert 92.980,00 0,00
Pensionsrückstellungen 1.398.680,00 0,00
Sonstige Rückstellungen 402.806,00 0,00
Gesamt 1.912.773,00 -258.679,00

Der angewendete Steuersatz beträgt 31,97 % (Vorjahr: 31,97 %). In Anwendung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde auf einen Ansatz der aktiven latenten Steuern in der Bilanz verzichtet. Durch das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Realisierung der Umsätze erfolgt, wenn die Leistung erbracht bzw. die Gefahr an den verkauften Produkten auf die Kunden übergegangen ist. Dienstleistungen werden im Wesentlichen nach den geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet. Bei Mischgeschäften sind die Realisationskriterien für jede Teilleistung separat anzuwenden. Der Leistungsübergang im Projektgeschäft wird grundsätzlich über Abnahmeprotokolle definiert.

Umsatzerlöse werden abzüglich der Umsatzsteuer sowie etwaiger Preisnachlässe erfasst, wenn die Lieferung oder Leistung erfolgt ist und die mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen worden sind.

Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens der secunet AG sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Anlagenspiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt.

Der Anteilsbesitz stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

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Gesellschaft Sitz Beteiligungshöhe Eigenkapital zum 31.12.2024 Jahresergebnis 2024
secunet International GmbH & Co. KG Essen 100 % 100 TEuro 2.900 TEuro
secunet International Management GmbH Essen 100 % 65 TEuro 8 TEuro
secustack GmbH i. L. Dresden 51 % 219 TEuro 25 TEuro
finally safe GmbH Essen 100 % 48 TEuro -1 TEuro
stashcat GmbH Hannover 100 % -2.426 TEuro -422 TEuro
SysEleven GmbH Berlin 100 % -7.619 TEuro -6.771 TEuro

secunet Inc., Austin, Texas /​ USA, 100 %ige Beteiligung: auf die Angabe des Eigenkapitals sowie Jahresergebnisses wurde aufgrund untergeordneter Bedeutung der Gesellschaft verzichtet.

2. Vorräte

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Unfertige Leistungen 3.257.615,75 2.769.662,78
Unfertige Erzeugnisse 792.165,75 457.123,49
Fertige Erzeugnisse 69.749,01 54.517,70
Handelswaren 50.288.893,49 46.781.002,99
Geleistete Anzahlungen 1.171.247,50 459.546,32
Gesamt 55.579.671,50 50.521.853,28

Der Anstieg der Handelswarenbestände zum Bilanzstichtag erfolgte vor dem Hintergrund der Sicherstellung der kurz- bis mittelfristigen Lieferfähigkeit für das Produktgeschäft.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 77.250.170,63 81.449.463,26
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.304.055,67 8.783.575,89
davon aus Lieferungen und Leistungen 7.304.055,67 6.101.652,97
davon sonstige Vermögensgegenstände 0,00 2.681.922,92
Sonstige Vermögensgegenstände 1.850.068,40 6.350.814,79
Gesamt 86.404.294,70 96.583.853,94

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Die Restlaufzeit bei allen anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt wie im Vorjahr bis zu einem Jahr.

4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 53.819.380,22 Euro (Vorjahr: 35.177.432,79 Euro).

5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Abgrenzungen in Höhe von 24.059.251,15 Euro (Vorjahr: 16.727.936,08 Euro). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um kurz- und langfristige Vorauszahlungen für im Rahmen von Kundenprojekten veräußerte Produktservices.

6. Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt 6.500.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Insgesamt hält die Gesellschaft am Bilanzstichtag weiterhin 30.498 eigene Aktien (Vorjahr: 30.498 Aktien). Sie entsprechen einem rechnerischen Wert von 0,469 % oder 30.498 Euro des Grundkapitals (Vorjahr: 0,469 %). Der Nennwert der eigenen Anteile wurde vom Grundkapital offen abgesetzt.

Die eigenen Aktien wurden im Rahmen eines Aktienoptions-Programms für die Mitarbeiter von secunet in den Jahren 2001 bis 2002 zum Nennwert erworben.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Mai 2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 15.268.024,72 Euro zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden. Es erfolgte ab dem 28. Mai 2024 eine Ausschüttung von 2,36 Euro je Aktie (6.469.502 Stück), somit insgesamt 15.268.024,72 Euro.

Vom Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 35.295.327,75 Euro werden 17.633.587,29 Euro (= 49,98 %) gemäß § 58 Abs. 2 S. 1 AktG in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2024 beträgt 17.661.740,46 Euro (Vorjahr: 15.268.024,72 Euro).

Der Mehrheitsaktionär, die Giesecke + Devrient GmbH, München, hält Anteile in Höhe von 75,12 % an der secunet AG.

7. Rückstellungen

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 8.117.850,00 8.103.809,00
Steuerrückstellungen 589.703,00 0,00
Sonstige Rückstellungen 28.585.497,28 21.385.491,64
Gesamt 37.293.050,28 29.489.300,64

Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt:

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Rückstellungen
Jubiläumsrückstellung 485.304,00 480.796,00
Langfristige Rückstellung für aktienbasierte Vergütung 1.585.569,00 655.239,00
Rückbau- und Instand haltungsmaßnahmen 504.357,07 453.434,95
Kurzfristige Rückstellungen
Mitarbeiter Jahresboni 16.947.970,28 11.167.691,00
Provisionen 1.200.915,75 1.147.514,00
Gewährleistung 992.000,00 1.238.000,00
Ausstehende Eingangsrechnungen 1.371.914,20 1.547.316,18
Rückständiger Urlaub 2.648.916,00 2.224.044,00
Nachlaufende Kosten 0,00 230.000,00
Abschluss- und Prüfungskosten 282.820,00 214.500,00
Kurzfristige Rückstellung für aktienbasierte Vergütung 235.650,72 0,00
Berufsgenossenschaftsbeiträge 235.105,28 255.650,00
Sonstige 2.094.974,98 1.771.306,51
Gesamt 28.585.497,28 21.385.491,64

Die Rückstellung für Provisionen umfasst für das Geschäftsjahr 2024 zu leistende Zahlungen für den Vertrieb der SINA Lizenzen, Elster-Sticks und Konnektoren.

Die Rückstellungen für Gewährleistungen betreffen in Höhe von 992.000,00 Euro eine Rückstellung für Verpflichtungen aus einer dreijährigen Gewährleistungszusage auf bestimmte SINA Core-Module.

Die Rückstellung für Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet im Wesentlichen durch die Gesellschaft zu leistende Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen für angemietete Objekte in Dresden, Essen, München und Hannover.

8. Verbindlichkeiten

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in Euro 31.12.2024 31.12.2023
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 930.298,42 8.144.158,50
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 37.915.249,81 26.789.385,09
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen 184.960,55 2.597.929,62
davon aus Lieferungen und Leistungen 184.960,55 2.597.929,62
Sonstige Verbindlichkeiten 8.016.393,47 23.077.684,78
davon aus Steuern 7.662.124,25 14.312.821,84
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 6.712,83 10.129,20
Gesamt 47.046.902,25 60.609.157,99
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Fälligkeiten
Art der Verbindlichkeiten (in Euro) bis zu einem Jahr 2024 von mehr als einem Jahr 2024 davon mehr als fünf Jahre 2024 bis zu einem Jahr Vorjahr von mehr als einem Jahr Vorjahr davon mehr als fünf Jahre Vorjahr
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 930.298,42 0,00 0,00 8.144.158,50 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 37.915.249,81 0,00 0,00 26.789.385,09 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen 184.960,55 0,00 0,00 2.597.929,62 0,00 0,00
davon aus Lieferungen und Leistungen 184.960,55 0,00 0,00 2.597.929,78 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 8.016.393,47 0,00 0,00 23.077.684,78 0,00 0,00
davon aus Steuern 7.662.124,25 0,00 0,00 14.312.821,84 0,00 0,00
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 6.712,83 0,00 0,00 10.129,20 0,00 0,00
Summe 47.046.902,25 0,00 0,00 60.609.157,99 0,00 0,00

9. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Abgrenzungen in Höhe von 77.950.024,07 Euro (Vorjahr: 62.434.161,21 Euro). Es handelt sich dabei vermehrt um Einnahmen aus dem Zusammenhang einer nach dem Stichtag liegenden Leistungserbringung für das zunehmende Supportgeschäft.

10. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse wurden in folgenden Regionen erzielt:

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in Euro 2024 2023
Inland 369.876.051,50 357.362.035,92
Ausland 19.418.316,17 15.050.438,90
Gesamt 389.294.367,67 372.412.474,82

Sie teilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche auf:

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in Euro 2024 2023
Public 352.386.263,38 323.359.351,41
Business 36.908.104,29 49.053.123,41
Gesamt 389.294.367,67 372.412.474,82

11. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3.652.549,39 Euro enthalten im Wesentlichen öffentliche Projektzuwendungen (2.005.123,68 Euro), Erstattungen aus Schadenersatz (73.352,00 Euro), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (1.391.519,25 Euro), versicherungsmathematische Erträge aus der Anpassung des AHV Deckungskapitals (78.808,35 Euro) sowie sonstige Erträge (103.746,11 Euro).

Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen 28.585,42 Euro (Vorjahr: 81.389,17 Euro).

Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 1.391.519,25 Euro (38,10 %) (Vorjahr: 90.428,11 Euro) periodenfremd und resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen.

12. Materialaufwand

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in Euro 2024 2023
Aufwendungen für bezogene Waren 182.172.438,92 186.293.125,62
Aufwendungen für bezogene Leistungen 26.131.562,73 23.611.733,36
Gesamt 208.304.001,65 209.904.858,98

13. Personalaufwand

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in Euro 2024 2023
Löhne und Gehälter 82.165.836,29 68.653.475,17
Soziale Abgaben 12.463.814,13 10.943.099,66
Aufwendungen für Altersversorgung -14.476,94 422.637,75
Aufwendungen für Unterstützung 173.396,54 63.011,32
Gesamt 94.788.570,02 80.082.223,90

14. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Die Abschreibungen sind in der Entwicklung des Anlagevermögens nach Einzelposten aufgegliedert (siehe Anlage zum Anhang). Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 624.946,76 Euro) vorgenommen.

15. Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in Euro 2024 2023
Dienstleistungen secunet-Konzern 4.136.469,37 3.764.044,71
Raumkosten 6.422.990,43 6.169.754,20
Prüfung, Beratung, Rechtsschutz 2.266.597,27 2.472.464,43
Reisekosten 3.213.811,40 2.910.957,96
Verkaufsprovisionen 1.764.079,04 1.264.486,54
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen 978.105,75 1.766.403,83
Werbeaufwendungen 2.612.370,14 2.434.327,46
Personalnebenkosten 1.566.745,38 1.708.543,38
Kommunikationsaufwendungen 2.258.735,65 1.703.396,60
Kraftfahrzeugkosten 1.368.144,05 1.218.591,85
Instandhaltungskosten 1.703.338,88 1.396.685,58
Sonstige Fremdleistungen 1.599.322,86 2.300.247,51
Bewirtungen und Repräsentation 456.308,70 416.434,50
Versicherungsprämien 531.918,72 458.166,66
Gebühren 387.296,59 263.192,09
Lizenzen und Konzessionen 2.462.090,98 2.184.654,69
Außergewöhnliche Posten aus der BilMoG Neubewertung von Pensionsrückstellungen 49.763,00 49.763,00
Sonstige Aufwendungen 2.507.201,94 2.405.295,29
Gesamt 36.285.290,15 34.887.410,28

Die Aufwendungen im Rahmen von Währungsumrechnungen betragen 112.479,28 Euro (Vorjahr: 63.708,26 Euro).

16. Erträge aus Beteiligungen

Unter den Erträgen aus Beteiligungen wird der Jahresüberschuss der secunet International GmbH & Co. KG, Essen, in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 2.665.414,63 Euro) ausgewiesen.

17. Finanzergebnis

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in Euro 2024 2023
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 11,15
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.146.284,89 152.973,43
davon aus verbundenen Unternehmen 376.472,91 152.384,85
Abschreibungen auf Finanzanlagen sämtlich-verbundener Unternehmen 0,00 -624.946,76
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -516.263,51 -600.071,68
davon aus unterjähriger Aufzinsung -91.676,37 -147.209,13
Gesamt 630.021,38 -1.072.045,01

18. Steuern

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in Euro 2024 2023
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16.444.870,00 14.191.401,58
Sonstige Steuern -44.394,73 312.275,99
Gesamt 16.400.475,27 14.503.677,57

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen überwiegend das Geschäftsjahr 2024. Erträge in Höhe von 58.770,73 Euro sind periodenfremd.

19. Verwendung des Bilanzgewinns

Gewinnverwendungsvorschlag

Aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 15.268.024,72 Euro wurden im Geschäftsjahr 2024 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2024 Dividenden in Höhe von 2,36 Euro je Aktie, also insgesamt 15.268.024,72 Euro, ausgeschüttet.

Der handelsrechtliche Jahresabschluss der secunet AG für das Geschäftsjahr 2024 weist einen Jahresüberschuss von 35.295.327,75 Euro aus. Von diesem werden 17.633.587,29 Euro (= 49,96 %) gemäß § 58 Abs. 2 S. 1 AktG in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Danach ergibt sich ein Bilanzgewinn von 17.661.740,46 Euro.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 6.469.502,00 Euro eine Regeldividende von 2,73 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von rund 50 % des Jahresüberschusses), insgesamt 17.661.740,46 Euro, auszuschütten. Bei der Ermittlung des dividendenberechtigten Grundkapitals wurde die Gesamtzahl von 30.498 eigenen Aktien in Abzug gebracht.

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in Euro 2024
Bilanzgewinn zum 1.1.2024 15.268.024,72
Dividendenzahlung 2024 -15.268.024,72
Jahresüberschuss 2024 35.295.327,75
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -17.633.587,29
Bilanzgewinn zum 31.12.2024 17.661.740,46
Gewinnverwendungsvorschlag
Dividendenzahlung 2025 -17.661.740,46
Vortrag auf neue Rechnung 0,00

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt waren 869 Angestellte (Vorjahr: 830) beschäftigt. Ferner waren 116 Aushilfen (Vorjahr: 110), also insgesamt 985 Mitarbeiter (Vorjahr: 940), ohne Vorstände, beschäftigt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen belief sich am Bilanzstichtag auf 17.345.953,44 Euro. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um den Nominalbetrag der Verpflichtungen aus Mietverträgen für Büroräume sowie aus Leasingverträgen für Firmenfahrzeuge; davon sind 4.953.685,25 Euro innerhalb eines Jahres und 12.392.268,19 Euro in einem Zeitraum von über einem bis fünf Jahren fällig. Es gibt keine Verpflichtungen, die nach über fünf Jahren fällig sind. Auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen entfällt ein Betrag von 85.931,52 Euro. Dieser ist innerhalb eines Jahres fällig.

Bestellobligo

Zum 31. Dezember 2024 bestehen Verpflichtungen aus offenen Bestellungen zu Waren und Dienstleistungen in Höhe von 32.936.895,09 Euro.

Der Gesamtbetrag der erforderlichen Zahlungen für die zuvor genannten Verpflichtungen zum 31. Dezember 2024 verteilt sich wie folgt auf die jeweiligen Jahre:

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in Euro
2025 28.571.758,02
2026 1.542.071,79
2027 133.026,50
2028 2.690.038,78
Folgende Jahre 0,00
Gesamt 32.936.895,09

Haftungsverhältnisse

Bei der Gesellschaft bestehen Haftungsverhältnisse in Höhe von 3.531,00 Euro (Vorjahr: 3.203,00 Euro) aus einer Schuldbeitritts- und Freistellungsvereinbarung mit der secunet International GmbH & Co. KG, Essen, hinsichtlich der abgesicherten Direktzusagen (Pensions-, Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen) gegenüber den Mitarbeitern, die im Rahmen des mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erfolgten Betriebsübergangs nach § 613a BGB auf die jeweilige Gesellschaft übertragen wurden.

Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Tochtergesellschaft nicht gerechnet.

Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft ist über die Giesecke + Devrient GmbH, München, ein verbundenes Unternehmen der MC Familiengesellschaft mbH, München, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Giesecke + Devrient GmbH, München, einbezogen. Die Giesecke + Devrient GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die Konzernabschlüsse werden im Unternehmensregister veröffentlicht.

Honorar für den Abschlussprüfer

Das vom Abschlussprüfer der Gesellschaft berechnete Gesamthonorar wird in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der secunet Security Networks AG aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen sowie anderen Bestätigungsleistungen.

Für die secunet Security Networks AG und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden andere Bestätigungsleistungen im Wesentlichen für Leistungen im Zusammenhang mit Prüfungen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, der betriebswirtschaftlichen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der inhaltlichen Prüfung des Vorstandsvergütungsberichts erbracht.

Sonstiges

Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands nach § 285 Nr. 9 HGB betrugen für die Tätigkeit im Berichtsjahr 3.041.358,15 Euro (Vorjahr: 1.776.436,07 Euro). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und Sachbezüge, die kurzfristige variable Vergütung sowie der Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt für die langfristige variable Vergütung (PSP I Tranche 2024 - 2027 und PSP II Tranche 2024 - 2027).

Für die langfristige variable Vergütung sind im Rahmen der PSP I Tranchen 2021 - 2024, 2022 - 2025, 2023 - 2026 sowie 2024 - 2027 vorläufige virtuelle Aktien gewährt worden, deren Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt sich auf 545.098,00 Euro, 373.669,66 Euro, 309.421,29 Euro bzw. 226.826,85 Euro belief. Für die PSP II Tranche 2024 - 2027 belief sich der Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung auf 783.211,68 Euro.

Für die kurzfristige variable Vergütung wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 808.500,00 Euro gebildet. Die Auszahlung bemisst sich anhand der vom Aufsichtsrat auf der Grundlage des geltenden Vorstandsvergütungssystems festgelegten Zielerreichung und wird voraussichtlich im April 2025 erfolgen. Die Festlegung erfolgt gleichgewichtet anhand der finanziellen Leistungskriterien EBITDA und Umsatz.

Gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen zum Stichtag Verpflichtungen aus Pensionszusagen in Höhe von 2.532.749,00 Euro (Vorjahr: 1.450.092,00 Euro).

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 50.618,00 Euro (Vorjahr: 50.117,00 Euro) gezahlt.

Im Rahmen von Beratungsverträgen haben ehemalige Mitglieder des Vorstands Honorare in Höhe von 18.611,00 Euro (Vorjahr: 12.888,00 Euro) erhalten.

Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 142.500,00 Euro (Vorjahr: 142.500,00 Euro). Daneben erhielten die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Konzern sind, Gehälter im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses. Die Höhe der Bezüge entsprach dabei einer angemessenen Vergütung für entsprechende Funktionen und Aufgaben im Konzern.

Mitglieder des Vorstands hielten zum Stichtag 1.000 Aktien (Vorjahr: 1.000 Aktien) der Gesellschaft.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten zum Stichtag keine Aktien der Gesellschaft.

Für die secunet AG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Diese ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) unter >> Über uns >> Investoren >> Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Erklärungen nach § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG:

Zum Bilanzstichtag 2024 bestehen Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft. Die nachstehenden Angaben beruhen auf den von den Mitteilungspflichtigen gemachten Angaben nach § 33 Absatz 1 WpHG.

11. Oktober 2012: Veröffentlichung von Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Absatz 1 WpHG a. F.

Die MC Familiengesellschaft mbH, mit Sitz in Tutzing /​ Deutschland, hat uns gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 9. Oktober 2012 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der MC Familiengesellschaft mbH an der secunet Security Networks AG, Essen /​ Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 8. Oktober 2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 79,43 % (das entspricht 5.163.102 Stimmrechten) betragen hat.

Davon sind der MC Familiengesellschaft mbH nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 78,96 % (das entspricht 5.132.604 Stimmrechten) über die Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, und 0,47 % (das entspricht 30.498 Stimmrechten) über die secunet Security Networks AG, Essen, zuzurechnen.

12. Februar 2009: Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG a. F.

Die Giesecke & Devrient Holding GmbH, München /​ Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen /​ Deutschland, ISIN: DE0007276503, am 30. November 2006 die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 76,38 % (das entspricht 4.964.958 Stimmrechten) betragen hat.

Davon sind der Giesecke & Devrient Holding GmbH 50 % + 1 Aktie (das entspricht 3.250.001 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die Giesecke & Devrient GmbH, München, und 26,38 % (das entspricht 1.714.957 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 WpHG über die RWTÜV AG, Essen, zuzurechnen.

Organe der Gesellschaft

Vorstand

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Dipl.-Wirtschaftsingenieur Axel Deininger, Vorstandsvorsitzender /​ CEO

Torsten Henn, Mitglied des Vorstands /​ COO

Dr. Kai Martius, Mitglied des Vorstands /​ CTO

Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Pleines, Finanzvorstand /​ CFO (bis 31. Mai 2024)

Dipl.-Kauffrau Jessica Nospers, Finanzvorstand /​ CFO (seit 1. Juni 2024)

Aufsichtsrat

Dr. Ralf Wintergerst, Baldham
Vorsitzender

Vorsitzender der Geschäftsführung und CEO der Giesecke + Devrient GmbH, München

Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten /​ Kontrollgremien:

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Veridos GmbH (Vorsitzender)

Netcetera AG, Zürich /​ Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats (bis 17. April 2024; Mitglied im Verwaltungsrat seit 18. April 2024))

Dr. oec. Peter Zattler, Grünwald
Stellvertretender Vorsitzender (bis 23. Mai 2024)
Mitglied des Aufsichtsrats (seit 23. Mai 2024)

Mitglied der Geschäftsführung der Giesecke + Devrient GmbH, München (bis 30. April 2024)

Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten /​ Kontrollgremien:

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Veridos GmbH, Berlin (bis 30. April 2024)

Veridos Matsoukis S. A., Athen /​ Griechenland (bis 30. April 2024)

Dr. rer. pol. Elmar Legge, Schermbeck
Mitglied des Aufsichtsrats (bis 23. Mai 2024)

Mitglied des Vorstands der GREIF-Stiftung, Mülheim a. d. Ruhr Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten /​ Kontrollgremien:

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AKTAIOS GmbH, Essen (Vorsitzender)

RWTÜV GmbH, Essen (Vorsitzender)

Albert-Schweitzer-Einrichtungen gGmbH, Dinslaken

Jörg Marx, Dresden
Vertreter der Arbeitnehmer

Dipl.-Informatiker, secunet Security Networks AG, Essen

Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten /​ Kontrollgremien

Gesa-Maria Rustemeyer, Berlin
Vertreterin der Arbeitnehmer

Head of Legal, secunet Security Networks AG, Essen

Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten /​ Kontrollgremien

Jan Thyen, München
Stellvertretender Vorsitzender (seit 23. Mai 2024)

Mitglied der Geschäftsführung der Giesecke + Devrient GmbH, München (seit 1. Mai 2024)

Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten /​ Kontrollgremien:

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Veridos GmbH, Berlin (seit 1. Mai 2024)

Netcetera AG, Zürich /​ Schweiz

Prof. Dr.-Ing. Günter Schäfer, Berlin
Mitglied des Aufsichtsrats

Universitätsprofessor, Technische Universität, Ilmenau

Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten /​ Kontrollgremien

Nachtragsbericht

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.

 

Essen, den 25. März 2025

Axel Deininger

Torsten Henn

Dr. Kai Martius

Jessica Nospers

Entwicklung des Anlagevermögens

der secunet Security Networks Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2024 (Anlage zum Anhang)

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Anschaffungskosten
in Euro Stand am 1.1.2024 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2024
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00
Entgeltlich erworbene Software 4.874.984,95 1.062,50 0,00 -210.910,18 4.665.137,27
Geschäfts- oder Firmenwert 3.795.966,00 0,00 0,00 0,00 3.795.966,00
Anlagen im Bau immat. VG 0,00 480.795,00 0,00 0,00 480.795,00
Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt 8.790.950,95 481.857,50 0,00 -210.910,18 9.061.898,27
B. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 26.441.180,24 4.125.451,92 75.331,69 -1.177.781,57 29.464.182,28
Anlagen im Bau 75.331,69 0,00 -75.331,69 0,00 0,00
Sachanlagen, gesamt 26.516.511,93 4.125.451,92 0,00 -1.177.781,57 29.464.182,28
C. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Kapitalgesellschaften 73.601.761,11 0,00 0,00 0,00 73.601.761,11
Anteile an verbundenen Personengesellschaften 108.231,00 0,00 0,00 0,00 108.231,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.813.550,26 8.600.000,00 0,00 0,00 12.413.550,26
Deckungskapitalanteile auf Grund von Rückdeckungsversicherungen 7.326.067,00 139.065,77 0,00 -197.622,77 93.391.052,37
Finanzanlagen, gesamt 84.849.609,37 8.739.065,77 0,00 -119.093,77 93.469.581,37
Summe Anlagevermögen 120.157.072,25 13.346.375,19 0,00 -1.507.785,52 131.995.661,92
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Kumulierte Abschreibungen
in Euro Stand am 1.1.2024 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2024
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 120.000,00 0,00 0,00 120.000,00
Entgeltlich erworbene Software 3.953.535,95 620.792,50 -210.910,18 4.363.418,27
Geschäfts- oder Firmenwert 3.563.355,00 91.620,00 0,00 3.654.975,00
Anlagen im Bau immat. VG 0,00 0,00 0,00 0,00
Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt 7.636.890,95 712.412,50 -210.910,18 8.138.393,27
B. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.637.484,24 3.408.393,28 -1.082.973,24 21.962.904,28
Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen, gesamt 19.637.484,24 3.408.393,28 -1.082.973,24 21.962.904,28
C. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Kapitalgesellschaften 3.736.907,07 0,00 0,00 3.736.907,07
Anteile an verbundenen Personengesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 613.550,26 0,00 0,00 613.550,26
Deckungskapitalanteile auf Grund von Rückdeckungsversicherungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen, gesamt 4.350.457,33 0,00 0,00 4.350.457,33
Summe Anlagevermögen 31.624.832,52 4.120.805,78 -1.293.883,42 34.451.754,88
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Buchwerte
in Euro Stand am 31.12.2024 Stand am 31.12.2023
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 0,00 0,00
Entgeltlich erworbene Software 301.719,00 921.449,00
Geschäfts- oder Firmenwert 140.991,00 232.611,00
Anlagen im Bau immat. VG 480.795,00 0,00
Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt 923.505,00 1.154.060,00
B. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.501.278,00 6.803.696,00
Anlagen im Bau 0,00 75.331,69
Sachanlagen, gesamt 7.501.278,00 6.879.027,69
C. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Kapitalgesellschaften 69.864.854,04 69.864.854,04
Anteile an verbundenen Personengesellschaften 108.231,00 108.231,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 11.800.000,00 3.200.000,00
Deckungskapitalanteile auf Grund von Rückdeckungsversicherungen 7.267.510,00 7.326.067,00
Finanzanlagen, gesamt 89.040.595,04 80.499.152,04
Summe Anlagevermögen 97.465.378,04 88.532.239,73

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der secunet Security Networks Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben die folgenden Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind:

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1. Umsatzrealisierung

2. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

1. Umsatzrealisierung

Sachverhalt

Im Jahresabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von EUR 389 Mio. ausgewiesen. Zum einen erzielt die secunet Security Networks Aktiengesellschaft aus dem Verkauf von Hardwareprodukten und Softwarelizenzen Umsatzerlöse, die sie erfasst, wenn die Leistung erbracht ist und der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden hat. Sofern gleichzeitig weitere Leistungen mit dem Kunden vereinbart werden, insbesondere für Wartung, Updates und erweiterte Garantiezusagen, werden die Realisationskriterien für jede Komponente einzeln angewendet.

Des Weiteren realisiert die secunet Security Networks Aktiengesellschaft Umsatzerlöse aus der Erbringung von spezialisierten Dienstleistungen für die Beratung der Implementierung von umfassenden IT-Sicherheitslösungen sowie für die Entwicklung von Software im Wesentlichen auf Basis der zum Stichtag geleisteten Arbeitsstunden bzw. auf Basis des Fertigstellungsgrads.

Bedingt durch die Kundenstruktur, zu der im überwiegenden Maße öffentliche Auftraggeber wie Behörden, Ministerien sowie Organisationen im Bereich der Verteidigung zählen, ist die Anzahl der Bestellungen und dementsprechend das Auftrags- und Leistungsvolumen im vierten Quartal des Geschäftsjahres vergleichsweise höher als in den anderen Quartalen.

Angesichts der hohen Anzahl der Geschäftsvorfälle zum Ende des Geschäftsjahres verbunden mit den unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen besteht ein wesentliches Risiko, dass die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht periodengerecht erfasst werden. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind im Anhang unter dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie Abschnitt 10. "Umsatzerlöse" enthalten.

Prüferische Reaktion und Erkenntnisse

Wir haben im Rahmen unserer Prüfung auch durch Einsatz IT-gestützter Prüfungstechniken unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems der Gesellschaft in Bezug auf eine vollständige und richtige Erfassung sowie periodengerechte Realisierung der Umsatzerlöse beurteilt. Zudem haben wir uns ein Verständnis von den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen verschafft und diese hinsichtlich der Erlösrealisierung gewürdigt. Zur Beurteilung der Umsatzrealisierung haben wir entsprechende Vertragsdokumente herangezogen und gewürdigt sowie schwerpunktmäßig die Rechnungen für nach einem Stichprobenverfahren ausgewählte Umsätze, die im Dezember 2024 und Januar 2025 realisiert wurden, mit den zugehörigen Bestellungen, Verträgen, externen Liefernachweisen, Abnahmeprotokollen bzw. Stundennachweisen verglichen.

Darüber hinaus haben wir für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Saldenbestätigungen auf Basis einer Stichprobenauswahl eingeholt. Sofern wir keine Antworten für die angefragten Umsatzvorgänge erhalten haben, haben wir diese durch alternative Prüfungshandlungen, insbesondere Abgleich der Umsätze mit den zuvor genannten externen Dokumenten überprüft.

Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind, um eine periodengerechte Umsatzrealisierung zu gewährleisten.

2. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Sachverhalt

Im Jahresabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft (nachfolgend "secunet AG") werden Anteile an verbundenen Unternehmen (TEUR 69.973; Vorjahr TEUR 69.973) unter den Finanzanlagen ausgewiesen, die zusammen 22 % der Bilanzsumme ausmachen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen ist ermessensbehaftet und wird wesentlich anhand von Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Tochtergesellschaften durchgeführt. Diese Prognosen basieren jeweils auf einer Dreijahresplanung und sind in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse unter Berücksichtigung von Wachstumsraten sowie der Kapitalkosten abhängig.

Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der Anteile an verbundenen Unternehmen für den Jahresabschluss der secunet AG und den mit der Bewertung verbundenen erheblichen Unsicherheiten liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor.

Die Angaben der secunet AG zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Erläuterungen zur Bilanz" des Anhangs enthalten.

Prüferisches Reaktion und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und ermessensbehafteten Parameter sowie der Berechnungsmethode der Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt. Wir haben die im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter der secunet AG nachvollzogen und uns dabei insbesondere ein Bild von der sachgerechten Herleitung der Grundlagen für die getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen gemacht. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt und die vorliegenden von der Gesellschafterversammlung gebilligten Planungen der Tochtergesellschaften unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit, der für die Werthaltigkeitstests der Anteile an verbundenen Unternehmen angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt, die auf der Verwendung von Discounted-Cashflow-Modellen mit gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beruhen.

Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern bei der Durchführung der Beteiligungsbewertung getroffenen Annahmen und die verwendeten Bewertungsparameter nachvollziehbar sind und innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung

die gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, auf die in Abschnitt "Leitung und Kontrolle - Verweis auf die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f HGB und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird

den gesondert veröffentlichten Vergütungsbericht i. S. d. § 162 AktG, auf den in Abschnitt "Steuerungssystem und Steuerungskennzahlen" bei den Finanziellen Steuerungskennzahlen des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird.

die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen, lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. Diese umfassen die im Abschnitt "Risikomanagement und Internes Kontrollsystem", Unterabschnitt "Aussage zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance Systeme" enthaltene Berichterstattung

die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "secunet_​AG_​JA_​LB_​ESEF_​2024_​12_​31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Marcus Falk.

 

Essen, 26. März 2025

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Marc Fritz, Wirtschaftsprüfer

gez. Dr. Marcus Falk, Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

 

Essen, den 25. März 2025

Axel Deininger

Torsten Henn

Dr. Kai Martius

Jessica Nospers

5. Sonstige Informationen

Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Der Vergütungsbericht erläutert die Vergütungen der früheren und gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands und die satzungsgemäße Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der secunet Security Networks Aktiengesellschaft (nachfolgend "secunet AG") im Geschäftsjahr 2024 sowie die weiteren Leistungen an die gegenwärtigen Vorstandsmitglieder. Es finden sich detaillierte Informationen zum Vergütungssystem, die für das Verständnis der Angaben notwendig sind, zur Vergütung und zu Leistungen an die Vorstandsmitglieder, zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Erläuterungen, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der secunet AG fördert. Die Erstellung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk des Abschlussprüfers über die durchgeführte inhaltliche Prüfung sind auf der Internetseite der secunet AG abrufbar (www.secunet.com im Bereich >> Über uns >> Investoren >> Corporate Governance). Informationen zu den jeweils aktuellen Vergütungssystemen können ebenfalls auf der Internetseite abgerufen werden.

Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für das vorangegangene Geschäftsjahr 2023

Das seit dem Geschäftsjahr 2021 gültige Vergütungssystem wurde erstmalig der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 zur Billigung vorgelegt. Mit einer Zustimmungsquote von 97,44 % wurde das vorgelegte Vergütungssystem gebilligt. Gemäß den Vorschriften des § 120a AktG hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, zur Billigung der Hauptversammlung vorzulegen.

Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Änderungen im Vorstandsvergütungssystem. Der für das Geschäftsjahr 2023 erstellte Vergütungsbericht nach § 162 AktG über die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der secunet AG im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung wurde von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 mit einer Mehrheit von 97,18 % des vertretenen Kapitals gemäß § 120a Abs. 4 AktG gebilligt.

Vorstand und Aufsichtsrat sehen dieses Votum als Bestätigung des Formats des Vergütungsberichts der secunet AG, welches daher auch für den vorliegenden Vergütungsbericht 2024 grundsätzlich beibehalten wird.

Vergütungssystem des Vorstands ab dem Geschäftsjahr 2024

Anlässlich einer Überprüfung der Vergütung der Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat am 20. März 2024 beschlossen, das Vergütungssystem mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 anzupassen, um insbesondere nach Ermessen des Aufsichtsrats eine zusätzliche, optionale Sonderbonuskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage einzuführen, die die Möglichkeit bieten soll, die Vorstandsmitglieder zusätzlich zur Erreichung ambitionierter (insbesondere Wertsteigerungs-) Ziele zu incentivieren.

Das neue Vergütungssystem gilt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge ab dem Zeitpunkt der Vorlage dieses Vergütungssystems an die Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems neu abgeschlossen, verlängert oder entsprechend angepasst werden. Vergütungsansprüche für Zeiten vor dem 1. Januar 2024, einschließlich solcher aus bislang einschlägigen Regelungen zur variablen Vergütung, richten sich nach den jeweils zugrunde liegenden Verträgen der Vorstandsmitglieder, die noch auf Basis des Vorstandsvergütungssystems 2021 geschlossen wurden.

Das seit dem Geschäftsjahr 2024 gültige Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 zur Billigung vorgelegt und mit einer Zustimmungsquote von 93,20 % gebilligt.

Allgemeine Vergütungsgrundsätze

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Unternehmensstrategie der secunet AG. Dabei soll die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungskomponenten an die Erreichung wesentlicher Unternehmensziele gekoppelt werden. Insoweit orientiert sich die Vorstandsvergütung insbesondere an langfristigem und nachhaltigem Wachstum, Steigerung der Profitabilität, Wettbewerbsfähigkeit sowie Nachhaltigkeitszielen. Dabei werden neben finanziellen Kennzahlen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren berücksichtigt, die für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg gleichsam essenziell sind. Durch diese Anreize werden die Interessen des Vorstands mit denen der Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden und weiterer Stakeholder im Sinne der erfolgreichen Unternehmensentwicklung in Einklang gebracht. Auch gewährleistet das Vergütungssystem, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihrer Leistung und dem jeweiligen Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten.

Bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die folgenden Grundsätze:

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Förderung der Unternehmensstrategie

Langfristige und nachhaltige Entwicklung

Angemessenheit

Pay for Performance

Ausrichtung an den Aktionärsinteressen

Marktüblichkeit

Durchgängigkeit des Vergütungssystems

Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems

Allgemeines Verfahren

Das System zur Vergütung des Vorstands wird nach den Vorgaben der §§ 87 Absatz 1, 87a, 107 Absatz 3 Satz 7 des Aktiengesetzes vom Aufsichtsrat festgesetzt. Der Aufsichtsrat kann bei Bedarf auf externe Berater zur Entwicklung des Systems zurückgreifen. Im Rahmen der Mandatierung der Vergütungsberater wird insbesondere auf deren Unabhängigkeit geachtet.

Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems wird auf die Angemessenheit der Vorstandsvergütung geachtet. Der Aufsichtsrat achtet bei der Festsetzung der variablen Vergütungsparameter zudem auf eine Durchgängigkeit des Vergütungssystems im Verhältnis zu den Mitarbeitern der secunet AG, indem die variable Vergütung der Mitarbeiter grundsätzlich an zumindest teilweise identische Erfolgskriterien geknüpft wird wie für den Vorstand.

Die Anforderungen des Aktiengesetzes sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der am 28. April 2022 beschlossenen Fassung (DCGK 2022) für die Behandlung von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat werden auch bei der Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Vergütungssystems beachtet. Potenziell kollidierende Interessenlagen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats mitzuteilen. In solchen Fällen sind die betroffenen Mitglieder bei den konfliktbehafteten Punkten nicht zu beteiligen.

Das vorliegende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der secunet AG gilt seit dem 1. Januar 2024. Gewährte und geschuldete Vergütungen richten sich nach den jeweils zugrunde liegenden Verträgen der Vorstandsmitglieder.

Festlegung der angemessenen Zielvergütung durch den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat legt im Einklang mit dem Vergütungssystem jeweils die Höhe der Gesamtzielvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Bemessungsgrundlagen bzw. Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile fest. Dabei wird darauf geachtet, dass die Gesamtzielvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft steht, auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Bei der Beurteilung der Üblichkeit der Vergütungshöhe des jeweiligen Vorstandsmitglieds wird sowohl das vergleichbare externe Unternehmensumfeld (horizontaler Vergleich) als auch die unternehmensinterne Vergütung (vertikaler Vergleich) berücksichtigt:

Horizontalvergleich

In horizontaler Hinsicht wird bei der Festlegung der Vergütungshöhe eine geeignete Vergleichsgruppe (sogenannte Peergroup) herangezogen. Generell wird die Vergleichsgruppe unter Beachtung der Kriterien Umsatz, Marktkapitalisierung, Bilanzsumme, Unternehmenssitz, Mitarbeiterzahl und Vergleichbarkeit der Branche ausgewählt. Vor dem Hintergrund der Unternehmensspezialisierung auf IT-Sicherheitslösungen berücksichtigt der Aufsichtsrat in der Regel eine repräsentative Anzahl vergleichbarer IT-Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland als Vergleichsgruppe.

Vertikalvergleich

Im Rahmen des Vertikalvergleichs wird die Angemessenheit der Vergütung unter Berücksichtigung der Vergütung des oberen Führungskreises (im Sinne der ersten Ebene unter dem Vorstand ohne die Zentralbereiche (secunet Services und Stäbe)) und der relevanten Gesamtbelegschaft überprüft, auch unter Berücksichtigung der Vergütungsentwicklung im zeitlichen Verlauf.

Die Zielvergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar:

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Vergütungsbestandteil (in Euro) Deininger (ordentliches Vorstandsmitglied vom 1. Januar 2018 - 31. Mai 2019, Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024) Nospers (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2024)
Grundvergütung 320.000,00 231.249,96 231.249,96 104.166,65 145.833,31
Nebenleistungen 1 39.600,00 26.179,23 28.805,13 10.685,85 17.382,87
kurzfristige variable Vergütung 155.000,00 111.667,00 111.667,00 41.667,00 70.000,00
langfristige variable Vergütung - LTI I 165.000,00 119.583,00 119.583,00 45.833,00 75.833,00
langfristige variable Vergütung - LTI II 320.000,00 250.000,00 250.000,00 - 223.958,33
Versorgungsbezüge 2 35.933,00 22.583,33 22.583,33 - 22.500,00
Gesamt 1.035.533,00 761.262,52 763.888,42 202.352,50 555.507,51

1 Bei den Nebenleistungen wird der IST-Wert des Geschäftsjahres angesetzt, da hier keine betragsmäßige Deckelung vorgenommen wurde.

2 Deininger und Pleines: Zuführung nach IFRS zu den Pensionsrückstellungen für direkte Pensionszusagen; Henn, Dr. Martius und Nospers: Versorgungsentgelt für mittelbare Versorgungszusagen

Aufgrund einer Anhebung der Grundvergütung sowie einer Anhebung der bisherigen Komponenten der kurz- und langfristigen variablen Vergütung sowie der Aufnahme eines Mehrjahres-Sonderbonus hat die Zielvergütung im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 39 % zugenommen. Ohne den Mehrjahres-Sonderbonus beträgt der Anstieg 11 %.

Weder bei der Festlegung der Zielvergütung für das Geschäftsjahr noch bei der Bestimmung der gewährten und geschuldeten Vergütung wurden die im Vergütungssystem gegebenen Möglichkeiten, vom Vergütungssystem abzuweichen, ausgeübt.

Der Aufsichtsrat hält die Vergütung für das Geschäftsjahr 2024 für angemessen.

Struktur des Vergütungssystems im Überblick

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsabhängigen sowie erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Nachfolgend wird das Vergütungssystem im Überblick skizziert:

Das Vergütungssystem im Überblick

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Vergütungskomponente Zweck Vertragliche Gestaltung
Erfolgsunabhängige Komponenten Grundvergütung Sicherung eines angemessenen Einkommens unter Berücksichtigung des Ressorts bzw. der Aufgaben des Vorstandsmitglieds Fixe vertraglich vereinbarte Vergütung, die in zwölf gleichen Monatsraten ausbezahlt wird
Nebenleistungen Kostenübernahme /​ Nachteilsausgleich Sach- und sonstige Bezüge; im Wesentlichen die Gewährung der privaten Inanspruchnahme der Dienstwagen und Zuschüsse zu Versicherungen (Unfallversicherung, Zuschüsse zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung), Abschluss einer D & O-Versicherung sowie Fortzahlung der Vergütung bei Krankheit und Sterbegeld.
Versorgungszusage Aufbau privater Altersvorsorge Unterschiedliche Ausgestaltung der Versorgungszusage je nach Zeitpunkt des Eintritts in das Vorstandsamt: lebenslange Rente mit Hinterbliebenenversorgung oder Zahlung eines monatlichen Beitrags zur Altersvorsorge. Für ein Vorstandsmitglied, das bereits im Jahr 1999 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt wurde, gilt eine sog. defined-benefit-Versorgungszusage nach Maßgabe der Versorgungsordnung des Rheinisch-Westfälischen TÜV in der jeweils gültigen Fassung, wobei die ruhegeldfähigen Bezüge als Bemessungsgröße individuell begrenzt sind. Für ein im Jahr 2017 bestelltes Vorstandsmitglied gilt eine sog. defined contribution, eine baustein-basierte Versorgungszusage in Form einer Direktzusage mit einem festen jährlichen Versorgungsbaustein. Für die übrigen Vorstände, die danach eingetreten sind, und für etwaige künftig neu eintretende, nach diesem Vergütungssystem zu vergütende Vorstandsmitglieder, gilt eine beitragsorientierte Leistungszusage, die grundsätzlich extern durchgeführt wird und einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des vertraglich geregelten versorgungsfähigen Jahreseinkommens vorsieht.
Erfolgsabhängige Komponenten Kurzfristige (einjährige) variable Vergütung Erreichen der Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr Fokus auf den operativen Unternehmenserfolg sowie stetigen Cashflow Typ Tantieme (Auszahlung in bar)
Bemessungszeitraum Geschäftsjahr
Begrenzung /​ Tantieme-Cap 200 % der Zielerreichung 200 % Auszahlung des Zielwertes
Erfolgsabhängige Komponenten Kurzfristige (einjährige) variable Vergütung Erreichen der Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr Fokus auf den operativen Unternehmenserfolg sowie stetigen Cashflow Typ Tantieme (Auszahlung in bar)
Leistungskriterien Finanzielle geschäftsjahresbezogene Unternehmensziele (z. B. Ergebnisziel (EBITDA) und Wachstumsziel (Umsatz), wobei die Ziele und deren Gewichtung für jedes Geschäftsjahr neu festgelegt werden können
Möglichkeit zur Bereinigung um Sondereffekte /​ Anpassungsmöglichkeit bei außergewöhnlichen Entwicklungen Möglichkeit zur Bereinigung der Zielerreichungsmessung um Sondereffekte; Anpassung durch Herabsetzung oder Erhöhung um bis zu 20% der ermittelten Tantieme bei außergewöhnlichen Entwicklungen möglich, jedoch begrenzt durch das TantiemeCap; bei einem ermittelten Auszahlungsbetrag von null kann eine Erhöhung auf bis zu 10 % des Tantieme-Zielbetrags erfolgen
Auszahlung Im folgenden Geschäftsjahr einen Monat nach Billigung des Konzernabschlusses für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr
Langfristige (mehrjährige) variable Vergütung Anreiz, Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern Besondere Berücksichtigung der Aktionärsinteressen Orientierung an der Kapitalmarktentwicklung der secunet AG, z. B. im Vergleich zu einem Vergleichsindex Plantyp Virtueller (vorwärts gerichteter) Performance Share Plan I (Auszahlung in bar)
Bemessungszeitraum Vier Jahre
Begrenzung /​ Cap 150 % der Zielerreichung 200 % Auszahlung des Zielwertes
Leistungskriterien Kapitalmarktziel, z. B. Relativer Total Shareholder Return (TSR) gegenüber Vergleichsindex Strategieziele Environmental, Social, Governance (ESG-Ziele) /​ Nachhaltigkeitsziele
Langfristige (mehrjährige) variable Vergütung Anreiz, Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern Besondere Berücksichtigung der Aktionärsinteressen Orientierung an der Kapitalmarktentwicklung der secunet AG, z. B. im Vergleich zu einem Vergleichsindex Plantyp Virtueller (vorwärts gerichteter) Performance Share Plan I (Auszahlung in bar)
Möglichkeit zur Bereinigung um Sondereffekte /​ Anpassungsmöglichkeit bei außergewöhnlichen Entwicklungen Möglichkeit zur Bereinigung der Zielerreichungsmessung um Sondereffekte; Anpassung durch Herabsetzung oder Erhöhung um bis zu 20% des ermittelten PSP-Auszahlungsbetrags bei außergewöhnlichen Entwicklungen möglich, jedoch begrenzt durch das Cap; bei einem ermittelten PSP-Auszahlungsbetrag von null kann eine Erhöhung auf bis zu 10 % des Performance Share Plan I-Zielbetrags erfolgen
Auszahlung Auszahlung in Geld mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Billigung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft, der auf das Ende der jeweiligen Performanceperiode folgt, jedoch nicht später als am 31. Dezember des dem Ende der Performanceperiode folgenden Geschäftsjahres
Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II Schaffung von zusätzlichen Anreizen, bestimmte strategische Ziele nachhaltig zu erreichen und den Wertzuwachs des Unternehmens zu steigern Typ Sonderbonus auf Basis eines virtuellen (vorwärtsgerichteten) Performance Share Plan II (Auszahlung in bar) Keine regelmäßige variable Vergütungskomponente: Auslobung nur nach Ermessen des Aufsichtsrats, basierend auf gesonderter Sonderbonus-Vereinbarung mit Vorstandsmitglied
Bemessungszeitraum für Leistungskritierien Drei Jahre
Haltefrist mit an den Aktienkurs geknüpfter Wertentwicklung Zahl virtueller Aktien nach Ablauf der dreijährigen Bemessungsperiode wird für die Dauer eines Jahres seit Ende des Bemessungszeitraums gehalten und nach Ablauf der Jahresfrist in Abhängigkeit vom Aktienkurs ausgezahlt
Maximale Zielerreichung 200 %
Auszahlungs-Cap 200 % des Zielbetrages
Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II Schaffung von zusätzlichen Anreizen, bestimmte strategische Ziele nachhaltig zu erreichen und den Wertzuwachs des Unternehmens zu steigern Typ Sonderbonus auf Basis eines virtuellen (vorwärtsgerichteten) Performance Share Plan II (Auszahlung in bar) Keine regelmäßige variable Vergütungskomponente: Auslobung nur nach Ermessen des Aufsichtsrats, basierend auf gesonderter Sonderbonus-Vereinbarung mit Vorstandsmitglied
Leistungskriterien Vier strategische Kennzahlen: • Sales, • EBITDA, • Free Cash Flow (FCF) und • TSR gegenüber Vergleichsindex. Andere strategisch relevante KPI des jeweiligen Vorstandsressorts können zusätzlich oder statt der vorgenannten Schlüssel-Kennzahlen vorgesehen werden, aber insgesamt mindestens vier Leistungskriterien
Möglichkeit zur Bereinigung um Sondereffekte /​ Anpassungsmöglichkeit bei außergewöhnlichen Entwicklungen Möglichkeit zur Bereinigung der Zielerreichungsmessung um Sondereffekte; Anpassung durch Herabsetzung oder Erhöhung um bis zu 20% des ermittelten PSP-Auszahlungsbetrags bei außergewöhnlichen Entwicklungen möglich, jedoch begrenzt durch das Cap; bei einem ermittelten PSP-Auszahlungsbetrag von null, kann eine Erhöhung auf bis zu 10 % des Performance Share Plan II-Zielbetrags erfolgen
Auszahlung Auszahlung in Geld mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Billigung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft, der auf das Ende der Haltefrist folgt
Sonstige Vergütungsregelungen Maximalvergütung Auszahlungen in unangemessener Höhe werden vermieden Der maximal mögliche Vergütungsbetrag unter diesem Vergütungssystem wird für den Vorstandsvorsitzenden auf 1.650.000 Euro brutto und für alle übrigen Vorstandsmitglieder auf jeweils 1.250.000 Euro brutto pro Jahr festgelegt (einschließlich eines etwaigen jahresanteiligen Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II); vertraglich kann eine niedrigere Maximalvergütung vereinbart werden
Malus und Clawback Compliance Bereinigung fehlerhafter Grundlagen Teilweise oder vollständige Reduzierung (Malus) bzw. Rückforderung (Clawback) der variablen Vergütung bei Festlegung der variablen Vergütung auf fehlerhafter Datengrundlage bzw. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
Vertragsbeendigung Begrenzung unangemessen hoher Abfindungen bei (vorzeitiger) Vertragsbeendigung Kopplungsklausel mit Abfindungsanspruch (Begrenzung auf max. zwei Jahresgehälter bzw. Vergütung für die Restlaufzeit) Sog. Good-/​Bad-Leaver-Regelungen in Bezug auf ausstehende Tranchen unter dem Performance Share Plan I und in Bezug auf Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II für den Fall des Ausscheidens vor Ablauf der Bemessungsperiode bzw. Haltefrist

Struktur der Vergütungselemente im Einzelnen

Das Vergütungssystem umfasst sämtliche erfolgsunabhängigen (fixen) sowie erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungsbestandteile, deren Summe die Gesamtvergütung der jeweiligen Vorstandsmitglieder abbildet und im Folgenden in ihren Einzelbestandteilen dargestellt wird. Dabei setzt sich die erfolgsunabhängige Festvergütung aus Grundvergütung sowie Sach- und sonstigen Bezügen (sogenannte Nebenleistungen) sowie Leistungen zur Altersversorgung zusammen. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer kurzfristigen sowie einer langfristigen variablen Komponente. Die kurzfristige variable Vergütung wird in Form einer Tantieme geleistet. Die langfristige variable Vergütung basiert auf einem (virtuellen) Performance Share Plan I und - nach Ermessen des Aufsichtsrats - gegebenenfalls auch aus einem Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II.

In dieser Vergütungsstruktur übersteigt die Zielhöhe der langfristigen variablen Vergütung die Zielhöhe der kurzfristig orientierten variablen Vergütung.

Die Grundvergütung beträgt dabei in Jahren, für die kein Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II ausgelobt wird, je nach Vorstandsmitglied etwa zwischen 50 % und 55 % der Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung). Die kurzfristige variable Vergütung (Tantieme) entspricht circa 21 % bis 25 % der Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung), während die langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan) zwischen etwa 23 % und 26 % zur Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung) beiträgt, wobei gewährleistet wird, dass die langfristige variable Vergütung die kurzfristige variable Vergütung in den Zielbeträgen (das heißt bei 100 % Zielerreichung) übersteigt.

Der Anteil der festen Vergütungsbestandteile an der Gesamtzielvergütung für ein Jahr (das heißt einschließlich Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung 3 ) beträgt damit in Jahren ohne Mehrjahres-Sonderbonus etwa zwischen 55 % und 62 %, wobei die erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten mit dem Wert bei 100 % Zielerreichung angesetzt werden, während die variablen Vergütungsbestandteile circa zwischen 38 % und 45 % der Gesamtzielvergütung ausmachen.

3 Auf Grund einer IAS 19 Bewertung

In Jahren, für die zusätzlich ein Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II ausgelobt wird, macht die Grundvergütung je nach Vorstandsmitglied etwa zwischen 43 % und 46 % der Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung) aus und die kurzfristige variable Vergütung (Tantieme) entspricht in diesem Fall ca. 18 % bis 21 % der Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung), während die langfristige variable Vergütung auf Basis des Performance Share Plan I und des Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II (letzterer veranschlagt mit einem Drittel des Zielbetrages) zwischen etwa 36 % und 37 % zur Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung) beiträgt, wobei in diesem Fall, das heißt unter Berücksichtigung des Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II, die langfristige variable Vergütung die kurzfristige variable Vergütung in den Zielbeträgen (das heißt bei 100 % Zielerreichung) noch deutlicher übersteigt.

Der Anteil der festen Vergütungsbestandteile an der Gesamtzielvergütung für ein Jahr (das heißt einschließlich Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung) beträgt damit in Jahren, auf die anteilig ein Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II entfällt, zwischen etwa 47 % und 51 % (wobei die erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten mit dem Wert bei 100 % Zielerreichung angesetzt werden), während die variablen Vergütungsbestandteile dann einschließlich anteiligem Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II zwischen ca. 49 % und 53 % an der Gesamtzielvergütung ausmachen.

Geringfügige Verschiebungen um wenige Prozentpunkte können sich aufgrund schwankender Bewertungen des Altersversorgungsaufwands und der Nebenleistungen (welche für Zwecke der hier angegebenen prozentualen Anteile an der Ziel-Gesamtzielvergütung mit einem pauschalierten Betrag auf Basis früherer Erfahrungswerte mit einem geringfügigen Zuschlag angesetzt wurden) und des Altersversorgungsaufwands ergeben.

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Geschäftsjahr Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4
Erfolgsunabhängige Vergütung 55-62% an der Zielgesamtvergütung für Jahr ohne Mehrjahres-Sonderbonus /​ 43-46% an der Zielgesamtvergütung für Jahr mit Mehrjahres-Sonderbonus Festvergütung (Grundvergütung/​ Nebenleistungen/​ Versorgungszusage)
Erfolgsabhängige Vergütung 47-51% an der Zielgesamtvergütung für Jahr ohne Mehrjahres-Sonderbonus /​ 49-53% an der Zielgesamtvergütung für Jahr mit Mehrjahres-Sonderbonus Kurzfristige variable Vergütung (Tantieme)
Langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan)
Optional Mehrjahres-Sonderbonus Einjährige Haltefrist mit an den Aktienkurs geknüpfter Wertentwicklung

Erfolgsunabhängige (stetige) Vergütung

Grundvergütung

Die Grundvergütung ist eine feste, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, welche in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Höhe der jeweiligen Grundvergütung orientiert sich dabei an der Rolle im Vorstand (Vorstandsvorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, ordentliches Mitglied), dem Verantwortungsbereich, der Erfahrung und der Position des jeweiligen Vorstandsmitglieds.

Die Grundvergütungen für das Jahr 2024 stellen sich wie folgt dar:

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Grundvergütung (in Euro) 2024 2023
Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) 320.000,00 270.000,00
Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 231.249,96 205.000,00
Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 231.249,96 205.000,00
Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024) 104.166,65 250.000,00
Nospers (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2024) 145.833,31 -
Gesamt 1.032.499,88 930.000,00

Nebenleistungen

Darüber hinaus erhält jedes Vorstandsmitglied Sach- und sonstige Bezüge (sogenannte Nebenleistungen). Hierzu gehören im Wesentlichen die Gewährung der privaten Inanspruchnahme der Dienstwagen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Zuschüsse zu Versicherungen. Insbesondere erhalten die Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung sowie Zuschüsse zur privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und nehmen an einer D & O-Versicherung (mit üblichem gesetzlich vorgesehenem Selbstbehalt) teil. Zudem wird ihren Angehörigen im Falle ihres Todes ein Sterbegeld gezahlt. Die Sachbezüge stehen allen Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Weise zu, die Höhe kann indes je nach der persönlichen Situation variieren. Die auf die Zuschüsse zu Renten- und Unfallversicherung entfallenden Steuern werden von der Gesellschaft getragen. Der Aufsichtsrat kann andere oder zusätzliche marktübliche Nebenleistungen gewähren, wie zum Beispiel die Möglichkeit zur privaten Nutzung der dienstlichen mobilen Endgeräte bzw. bei Neueintritten die Übernahme von Umzugskosten.

Versorgungszusage (Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Tätigkeit)

Die Gesellschaft spricht den Mitgliedern des Vorstands eine Versorgungszusage aus. Abhängig vom Zeitpunkt der Bestellung des Vorstands liegen leistungs- und beitragsbezogene sowie mittelbare Zusagen vor. Im Einzelnen wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

Die Versorgungszusage für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Deininger beruht auf einer Direktzusage aus dem Jahre 2017 mit einem festen jährlichen Versorgungsbaustein (defined contribution), welcher auf einem persönlichen Versorgungskonto gutgeschrieben wird. Der dem Versorgungskonto jährlich zugeteilte Versorgungsbaustein wird auf der Grundlage eines festgelegten fiktiven Versorgungsbeitrags und einem bei der jährlichen Zuteilung gültigen, altersentsprechenden versicherungsmathematischen Transformationsfaktor ermittelt. Aus der Summe der verdienten Versorgungsbausteine folgt das Versorgungskapital, welches dem Vorstandsmitglied bei Vollendung des 67. Lebensjahres zusteht und welches zugleich die Bemessungsgrundlage für vorzeitig zu erbringende Versorgungsleistungen bildet, namentlich aufgrund vorzeitiger Altersleistung (frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres), Leistungen bei Invalidität und Leistungen an Hinterbliebene bei Tod.

Im Falle des Ausscheidens des Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleibt die zu diesem Zeitpunkt erreichte Anwartschaft auf Versorgungsleistungen in Höhe der zu diesem Zeitpunkt verdienten Versorgungsbausteine aufrechterhalten. Davon unabhängig gibt es eine Mindest-Hinterbliebenenabsicherung, die grundsätzlich das Zweifache des bei Eintritt des Leistungsfalls maßgeblichen jährlichen Festgehalts des Vorstands gemäß Dienstvertrag beträgt. Bei vorzeitigem Ausscheiden vor Erfüllung der Voraussetzungen für die Zahlung einer Versorgungsleistung wird die Mindest-Hinterbliebenenabsicherung auf der Grundlage des Doppelten des zuletzt von der Gesellschaft gezahlten jährlichen Festgehalts multipliziert mit dem Verhältnis von tatsächlicher Dienstzeit ab Diensteintritt zur möglichen Dienstzeit bis zur festen Altersgrenze. Das Vorstandsmitglied kann dabei grundsätzlich zwischen einer Auszahlung als einmalige Kapitalleistung oder als laufende Monatsrente wählen, wobei im letzteren Fall die Gesellschaft den Durchführungsweg neu festlegen kann (zum Beispiel durch einen Pensionsfonds). Daneben stehen dem Vorstandsmitglied Versorgungsansprüche aus einer früheren Versorgungszusage als Mitarbeiter (in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage) zu.

Die Altersversorgung von Herrn Pleines beruht auf einer sogenannten defined-benefit-Versorgungszusage aus dem Jahre 1999 nach Maßgabe der Versorgungsordnung des Rheinisch-Westfälischen TÜV in der jeweils gültigen Fassung, aus welcher ein Anspruch auf Altersruhegeld bzw. gegebenenfalls auf ein vorgezogenes Altersruhegeld bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze bzw. ein Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsruhegeld oder ein Witwer- /​ Witwengeld folgt, wobei die ruhegeldfähigen Bezüge als Bemessungsgröße individuell begrenzt sind.

Die nach den Regelungen der IFRS ermittelten Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sowie die unter IFRS insgesamt zurückgestellten Beträge sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

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Versorgungsaufwand Defined Benefit Obligation (DBO)
in Euro 2024 2023 2024 2023
gegenwärtige Mitglieder des Vorstands
Deininger 35.933,00 36.678,00 487.066,00 458.775,00
Pleines - 28.690,00 - 937.162,00
Gesamt 35.933,00 65.368,00 487.066,00 1.395.937,00
im Geschäftsjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands
Pleines 0,00 - 857.845,00 -

Für die übrigen Vorstandsmitglieder liegen mittelbare Versorgungszusagen in Form einer lebenslangen Rente mit Hinterbliebenenversorgung vor, welche extern durchgeführt wird. Für diese Zwecke entrichtet die secunet AG einen jährlichen Beitrag (2024: 67.666,66 Euro, Vorjahr: 24.400 Euro) in Höhe von 6 % des festen Jahresgehalts (Grundvergütung) zuzüglich des Zielwerts der kurzfristigen einjährigen variablen Vergütung (Tantieme) und zuzüglich des Zielwerts der langfristigen variablen Vergütung (Performance Share Plan I) (Vorjahr: 4 % des festen Jahresbetrags zuzüglich des Zielwerts der kurzfristigen einjährigen variablen Vergütung). Die Versorgungszusage umfasst dabei Versorgungsleistungen im Alter und Leistungen an Hinterbliebene bei Tod. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandsmitglieds bleibt eine Versorgungsbegünstigung aufrechterhalten. Die Höhe der bis dahin erworbenen Anwartschaft entspricht den Leistungen aus der zum Zeitpunkt des Ausscheidens beitragsfrei gestellten Rückversicherung. Das Vorstandsmitglied kann hinsichtlich der Auszahlung der Versorgungsleistung dabei grundsätzlich zwischen einer Auszahlung als einmalige Kapitalleistung oder als laufende Monatsrente wählen, wobei das Vorstandsmitglied und seine Hinterbliebenen an die einmal getroffene Entscheidung zur Auszahlung gebunden sind. Im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds vor Bezug einer Versorgungsleistung im Alter erhält der versorgungsbegünstigte hinterbliebene Ehegatte eine einmalige Kapitalzahlung als Hinterbliebenenleistung. Laufende Versorgungsleistungen werden jährlich um mindestens 1 % ihres letzten Zahlbetrags erhöht, erstmals ein Jahr nach ihrem Zahlungsbeginn. Falls sich aus einer Überschussbeteiligung aus der von der Unterstützungskasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung eine höhere Anpassung ergibt, wird die höhere Anpassung gewährt.

Erfolgsabhängige (variable) Vergütung

Die variable Vergütung soll durch die kurz- wie langfristige Erfolgsorientierung eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sowie die ambitionierte strategische Ausrichtung der secunet AG fördern. Dabei setzt sich die erfolgsabhängige variable Vergütung aus der kurzfristig orientierten Tantieme und der langfristig orientierten variablen Vergütung aus dem Performance Share Plan I und ggf. auch einem Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II zusammen.

Die Parameter für die kurzfristige (Tantieme) und die langfristige (Performance Share Plan I und ggf. Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II) variable Vergütung unterscheiden sich vor allem hinsichtlich des Bemessungszeitraums sowie der jeweiligen Leistungskriterien. Während der Tantieme ausschließlich finanzielle Leistungskriterien zugrunde liegen, werden unter dem Performance Share Plan I auch nichtfinanzielle Ziele über einen vierjährigen Bemessungszeitraum berücksichtigt (insbesondere ESG- bzw. Nachhaltigkeitsziele). Bei einem etwaigen Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II werden zusätzlich ambitionierte strategische Wertsteigerungsziele auf Basis von mindestens vier messbaren KPI über einen Bemessungszeitraum von drei Jahren berücksichtigt; ein etwaiger Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II wird zudem an die Aktienkursentwicklung während einer sich an den Bemessungszeitraum für die Leistungskriterien anschließenden einjährigen Haltefrist geknüpft.

Bei der Auswahl der jeweiligen Leistungskriterien achtet der Aufsichtsrat zumindest bei den finanziellen Leistungskriterien auf Messbarkeit sowie auf Strategierelevanz, das heißt, die Kennzahlen sind insbesondere am Wachstum und der Steigerung der Profitabilität der secunet AG ausgerichtet. Soweit bei nichtfinanziellen Leistungskriterien eine Beurteilung nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt, achtet der Aufsichtsrat auf eine nachvollziehbare Bewertung. Die Beachtung diverser Leistungskategorien unter dem Performance Share Plan I gewährleistet eine ganzheitliche und umfassende Abbildung des Unternehmenserfolgs.

Im Rahmen der Zielerreichungsmessung kann der Aufsichtsrat die den finanziellen Leistungskriterien aller variabler Vergütungskomponenten (einschließlich eines etwaigen Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II) zugrundeliegenden Ziele um Effekte aus Sondereinflüssen bereinigen, insbesondere Effekte aus oder im Zusammenhang mit Transaktionen, aus der Verkleinerung des Kreises konsolidierter Gesellschaften oder anderen Veränderungen im Konsolidierungskreis, Restrukturierungsmaßnahmen (auch in den Folgejahren der Restrukturierung) und strategischen Reorganisationen. Der Aufsichtsrat kann zudem einmalige Sondereffekte bereinigen, die nicht vom Vorstand zu verantworten sind, nicht budgetiert wurden und damit auch nicht in die Ermittlung der Zielwerte eingegangen sind.

Zusätzlich kann der Aufsichtsrat auch nach Festsetzung der relevanten Leistungskriterien und Ziele außergewöhnliche Entwicklungen im Rahmen der Feststellung der Zielerreichung für alle variablen Vergütungskomponenten (einschließlich eines etwaigen Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II) in begründeten Sonderfällen angemessen berücksichtigen. Dies kann bei außergewöhnlichen Entwicklungen zu einer Erhöhung (nicht indes zur Überschreitung des jeweils vorgesehenen Cap für den variablen Vergütungsbestandteil) wie auch zu einer Reduzierung des variablen Vergütungsbestandteils um jeweils bis zu 20 % führen; beträgt der variable Vergütungsbestandteil null, kann der Aufsichtsrat ihn auf bis zu 10 % des jeweiligen Zielbetrags erhöhen, um außerordentlichen Entwicklungen angemessen Rechnung zu tragen. Als außergewöhnliche unterjährige Entwicklungen kommen insbesondere untypisch weitreichende Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Betracht, sofern diese oder ihre konkreten Auswirkungen nicht vorhersehbar waren. Hingegen gelten normal schwankende Marktentwicklungen nicht als außergewöhnliche Entwicklungen. Die Herabsetzungsmöglichkeit gemäß § 87 Absatz 2 des Aktiengesetz bleibt daneben unberührt.

Kurzfristige variable Vergütung (Tantieme)

Die einjährige variable Vergütung (Tantieme) zielt darauf ab, den jeweiligen Beitrag zur operativen Umsetzung der Strategie der secunet AG innerhalb eines konkreten Geschäftsjahres zu honorieren.

Dabei bestimmt sich die Zielerreichung für die Tantieme im Geschäftsjahr 2024 anhand der finanziellen Unternehmensziele, namentlich dem Ergebnisziel (Konzern-EBITDA; Vorjahr: Konzern-EBIT) und dem Wachstumsziel (Konzern-Umsatz). Die finanziellen Unternehmensziele sowie die relevanten finanziellen Zielwerte werden jährlich mit der Billigung der Jahresplanung festgelegt. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde das EBITDA-Ziel auf 52,0 Mio. Euro und das Umsatzziel auf 390,0 Mio. Euro festgelegt. Beide Ziele werden dabei gleichwertig gewichtet (jeweils 50 %). Die Performance Messung ergibt sich dabei für die jeweils festgelegten Erfolgsziele aus dem Verhältnis des erreichten Ergebnisses am Geschäftsjahresende zum jeweils geplanten Ziel. Als Basis für die Tantieme dient ein im Dienstvertrag dem Grunde nach bestimmter Zielbetrag, dem eine Zielerreichung von 100 % zugrunde liegt. Der Gesamtauszahlungsbetrag aus der Tantieme ist auf 200 % des Zielbetrages begrenzt (Tantieme-Cap).

Der Aufsichtsrat legt vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für jedes Ziel einen aus dem Budget abgeleiteten Zielwert (bei dessen Erreichen eine Zielerreichung von 100 % anzunehmen ist) sowie einen Zielkorridor mit einem Minimalwert und einem Maximalwert fest. Bei Erreichen des Zielwerts für ein festgelegtes Ziel beträgt der Zielerreichungsgrad jeweils 100 %. Der Minimalwert bildet das untere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen der Zielerreichungsgrad 50 % für das jeweilige Ziel beträgt. Der Maximalwert bildet das obere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen oder Überschreiten der Zielerreichungsgrad 200 % für das jeweilige Ziel beträgt. Unterschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Ziel 0 %. Überschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, erreicht aber nicht den Zielwert, bzw. überschreitet der erreichte Wert den Zielwert, erreicht aber nicht den Maximalwert, wird der Zielerreichungsgrad für das betreffende Ziel durch lineare Interpolation zwischen dem jeweiligen Minimal- und Zielwert bzw. zwischen dem jeweiligen Ziel- und Maximalwert ermittelt.

Entsprechend der Gewichtung der Zielkategorien zueinander wird aus den ermittelten einzelnen Zielerreichungsgraden ein Gesamtzielerreichungsgrad bestimmt, auf dessen Grundlage mit Hilfe des Tantieme-Zielbetrags der Auszahlungsbetrag, begrenzt durch das TantiemeCap, errechnet wird:

Gesamtzielerreichungsgrad x Tantieme-Zielbetrag = Tantieme-Auszahlungsbetrag (maximal Tantieme-Cap)

Die Zielerreichung wird jeweils zum Konzernabschluss des secunet-Konzerns festgestellt. Eine etwaige Tantieme wird in dem Monat nach Billigung des Konzernabschlusses in dem auf das tantiemerelevante Geschäftsjahr folgende Geschäftsjahr für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt.

Kurzfristige variable Vergütung (Tantieme)

Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien

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finanzielles Unternehmensziel Gewichtung Schwellenwert für 50 % Zielerreichung Zielwert für 100 % Zielerreichung Schwellenwert für 200 % Zielerreichung Ergebnis 2024 Zielerreichung
in %
EBITDA (in Mio. Euro) 50 % 43,30 52,00 62,40 60,30 179,9 %
Umsatz (in Mio. Euro) 50 % 357,50 390,00 422,50 406,40 150,3 %

Für das Geschäftsjahr 2024 ergibt sich für die Tantieme damit die folgende Gesamtzielerreichung:

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in Euro Zielbetrag Zielerreichung EBIT (Gewichtung 50
%)
Zielerreichung Umsatz (Gewichtung 50
%)
Gesamtzielerreichung Tantiemebetrag
Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) 155.000,00 180 % 150 % 165,1 % 255.905,00
Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 111.667,00 180 % 150 % 165,1 % 184.361,67
Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 111.667,00 180 % 150 % 165,1 % 184.361,67
Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024) 41.667,00 180 % 150 % 165,1 % 68.791,67
Nospers (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2024) 70.000,00 180 % 150 % 165,1 % 115.570,00
Gesamt 490.001,00 180 % 150 % 165,1 % 808.990,01

Die Tantieme wird im Folgejahr im Anschluss an die Billigung des Konzernabschlusses ausgezahlt.

Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2023

Die nach der Billigung des Konzernabschlusses 2023 vom 20. März 2024 ausgezahlte kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 ist im Geschäftsjahr 2024 in die gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG einzurechnen.

Die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 basiert auf dem seit dem Geschäftsjahr 2021 gültigen Vergütungssystem.

Für das Geschäftsjahr 2023 wurden das Konzern-EBIT mit 43,0 Mio. Euro (Zielerreichung 58 % bei einem Ziel-EBIT von 50,0 Mio. Euro) und der Konzern-Umsatz mit 393,7 Mio. Euro (Zielerreichung 130 % bei einem Ziel-Umsatz von 374,9 Mio. Euro) festgelegt. Dies führte zu Tantiemezahlungen wie folgt:

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in Euro Zielbetrag Zielerreichung EBIT (Gewichtung 50
%)
Zielerreichung Umsatz (Gewichtung 50
%)
Gesamtzielerreichung Tantiemebetrag
Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) 130.000,00 58 % 130 % 93,8 % 121.951,00
Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 100.000,00 58 % 130 % 93,8 % 93.808,00
Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 100.000,00 58 % 130 % 93,8 % 93.808,00
Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024) 100.000,00 58 % 130 % 93,8 % 93.808,00
Gesamt 430.000,00 58 % 130 % 93,8 % 403.375,00

Die Auszahlung erfolgte im April 2024.

Langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan I)

Funktionsweise des Performance Share Plan I im Überblick

Der Performance Share Plan I der secunet AG setzt die Empfehlungen des DCGK 2022 in Bezug auf die Gewährung aktienbasierter variabler Vergütungsbestandteile einschließlich der vierjährigen Verfügungssperre für langfristige Vergütungsbestandteile (DCGK 2022) um.

Der Performance Share Plan I gliedert sich dabei in drei Abfolgeschritte, beginnend erstens mit der Zuteilung virtueller Aktien über zweitens die Zielerreichungsmessung während der vierjährigen vorwärtsgerichteten Performance-Periode bis drittens zur Ermittlung des Auszahlungsbetrages.

Im ersten Schritt wird jährlich eine Tranche virtueller Aktien (Performance Shares) zugeteilt. Dies erfolgt unter Umrechnung des vertraglich festgelegten Zielbetrags in virtuelle Aktien gemäß dem Anfangskurs der secunet-Aktie (kaufmännisch gerundet auf die nächste volle Zahl virtueller Aktien). Der Anfangskurs entspricht dabei dem - auf zwei Nachkommastellen gerundeten - durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der secunet-Aktie an den letzten 30 Handelstagen vor Beginn der jeweiligen Performance-Periode. Die Zuteilung der virtuellen Aktien erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Mit diesem Zeitpunkt beginnt auch die vierjährige Bemessungsperiode für die jeweilige Tranche. Sie endet am 31. Dezember des dritten darauffolgenden Jahres (vierjährige Performance-Periode).

Für die im Geschäftsjahr 2024 aufgelegten bzw. die laufenden Performance Share Tranchen wurden den Vorstandsmitgliedern die in der folgenden Übersicht dargestellten virtuellen Aktien (Performance Shares) vorläufig zugeteilt:

Langfristige variable Vergütung - zugeteilte virtuelle Aktien

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LTI Tranche 2024 Zuteilungswert
(Euro)
Zuteilungskurs (Euro) (Ø Kurs der secunet- Aktie) Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien Anzahl maximal möglicher virtueller Aktien (150 % Zielerreichung)
Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) 165.000,00 142,69 1.156 1.734
Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 119.583,00 142,69 838 1.257
Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 119.583,00 142,69 838 1.257
Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024) 45.833,00 142,69 321 482
Nospers (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2024) 75.833,00 142,69 531 797
Gesamt 525.832,00 142,69 3.684 5.527
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LTI Tranche 2023 Zuteilungswert
(Euro)
Zuteilungskurs (Euro) (Ø Kurs der secunet- Aktie) Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien Anzahl maximal möglicher virtueller Aktien (150 % Zielerreichung)
Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) 140.000,00 209,29 669 1.004
Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 105.000,00 209,29 502 753
Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 105.000,00 209,29 502 753
Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024) 110.000,00 209,29 526 789
Gesamt 460.000,00 209,29 2.199 3.299
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LTI Tranche 2022 Zuteilungswert
(Euro)
Zuteilungskurs (Euro) (Ø Kurs der secunet- Aktie) Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien Anzahl maximal möglicher virtueller Aktien (150 % Zielerreichung)
Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) 140.000,00 400,98 349 523
Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 105.000,00 400,98 262 393
Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 105.000,00 400,98 262 393
Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024) 110.000,00 400,98 274 411
Gesamt 460.000,00 400,98 1.147 1.720
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LTI Tranche 2021 Zuteilungswert
(Euro)
Zuteilungskurs (Euro) (Ø Kurs der secunet- Aktie) Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien Anzahl maximal möglicher virtueller Aktien (150 % Zielerreichung)
Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) 140.000,00 246,43 568 852
Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 105.000,00 246,43 426 639
Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 105.000,00 246,43 426 639
Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024) 110.000,00 246,43 446 669
Gesamt 460.000,00 246,43 1.866 2.799

Im zweiten Schritt erfolgt die Erfolgsmessung auf der Grundlage der Erfolgsziele in drei Leistungskategorien unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung zueinander über eine vorwärts gerichtete Performance-Periode von vier Jahren.

Im dritten Schritt wird die finale virtuelle Aktienanzahl entsprechend dem Gesamtzielerreichungsgrad bestimmt und auf dieser Grundlage der Auszahlungsbetrag ermittelt. Dafür werden zunächst die Jahreszielerreichungsgrade der vier Jahre der Performance-Periode bestimmt. Diese ergeben sich jeweils aus der Summe der Zielerreichungsgrade für die drei Leistungskategorien unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung zueinander, wobei der Zielerreichungsgrad für jedes Erfolgsziel auf 150 % begrenzt ist. Auf der Grundlage der Jahreszielerreichungsgrade wird sodann der durchschnittliche Gesamtzielerreichungsgrad für die Performance-Periode bestimmt.

Der Auszahlungsbetrag entspricht im Ergebnis dem Produkt aus der finalen Anzahl der Performance Shares und der Summe des arithmetischen Mittels der Xetra-Schlusskurse an den letzten 30 Handelstagen vor Ende der Performance-Periode (kaufmännisch gerundet auf zwei Dezimalstellen) und der während der Performance-Periode pro Aktie gezahlten Dividenden. Dabei werden die Dividenden nicht verzinst oder reinvestiert. Der Auszahlungsbetrag ist auf 200 % des Zielbetrages begrenzt. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bzw. einer Kapitalherabsetzung ohne Rückzahlung von Einlagen erhöht bzw. verringert sich die Zahl der zugeteilten Performance-Aktien im gleichen Verhältnis wie der Gesamtbetrag des Grundkapitals. Im Fall sonstiger gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, die den Wert einer Aktie beeinflussen, passt der Aufsichtsrat die anfänglich zugeteilte Zahl an Performance Shares in der Weise an, wie dies nach billigem Ermessen erforderlich ist, um der relevanten Maßnahme Rechnung zu tragen.

Im Grundsatz erfolgt die jährliche Messung der Erfolgsziele über die vierjährige Performance-Periode dabei wie folgt:

Der Auszahlungsbetrag wird mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Billigung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft, der auf das Ende der jeweiligen Performance-Periode folgt, gezahlt, jedoch nicht später als am 31. Dezember des dem Ende der Performance-Periode folgenden Geschäftsjahres.

Leistungskriterien des Performance Share Plan I im Einzelnen

Der Performance Share Plan knüpft für die Zielerreichung an drei Leistungskategorien an, namentlich (i) ein Kapitalmarktziel, grundsätzlich basierend auf der relativen Aktienrendite, das heißt auf dem sogenannten Total Shareholder Return (TSR), im Verhältnis zu einer Vergleichsgruppe, (ii) mindestens ein Strategieziel sowie (iii) Nachhaltigkeitsziele bzw. Environmental Social Governance, sogenannte ESG-Ziele. Diese drei Leistungskategorien werden im Grundsatz mit (i) 30 %, (ii) 40 %, (iii) 30 % gewichtet. Die konkreten Ziele innerhalb der Leistungskategorien sowie ihre Gewichtung zueinander können mit jeder neuen Performance-Periode neu bestimmt werden (für die Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Ziele können jährlich neue Einzelziele definiert werden).

Die drei Leistungskriterien stellen sich in einem Überblick wie folgt dar:

Performance Share Plan I

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Leistungskriterien Einfluss auf die Unternehmensstrategie
Kapitalmarkt, z. B. relativer TSR (grds. 30 %) Z. B. relative Erfolgsmessung und Anreizsetzung für eine langfristige Outperformance am Kapitalmarkt
Strategieziel (grds. 40 %) Z. B. Anreizsetzung zum profitablen und gewinnorientierten Wirtschaften Z. B. Generieren eines langfristigen und nachhaltigen Wachstums durch Erreichen der strategischen Ziele der secunet AG
ESG /​ Nachhaltigkeit (grds. 30 %) Ganzheitliche Umsetzung der für die secunet AG relevanten Nachhaltigkeitsstrategie unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen, Compliance-Strukturen sowie Umwelt- und Sozialbelangen durch jährliche Festlegung relevanter Nachhaltigkeitsziele
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Das Kapitalmarktziel fließt mit einer grundsätzlichen Gewichtung von 30 % in die langfristige variable Vergütung ein und ist ein externes, auf den Kapitalmarkt ausgerichtetes Leistungskriterium. Als Kapitalmarktziel kommt insbesondere der relative Total Shareholder Return in Betracht. Dieser berücksichtigt die Aktienkursentwicklung der secunet AG zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden während des vierjährigen Bemessungszeitraumes im Vergleich zu einem Vergleichsindex.

Durch die relative Erfolgsmessung des TSR werden die Interessen des Vorstands unmittelbar mit denen der Aktionäre verknüpft. So wird eine langfristige Outperformance am Kapitalmarkt und damit die Attraktivität der Kapitalanlage für Aktionäre besonders incentiviert. Als Vergleichsindex für die Zielbemessung des TSR soll grundsätzlich der TecDAX herangezogen werden, solange dieser für die secunet AG als IT-Service-Unternehmen eine adäquate Vergleichsgruppe bildet. Der Aufsichtsrat kann jedoch auch einen anderen geeigneten Börsenindex als Vergleichsmaßstab heranziehen, wenn die Gesellschaft künftig einmal in einem anderen Index gelistet würde.

Für die Berechnung des TSR der Aktie der secunet AG sowie des maßgeblichen Vergleichsindex wird für jedes Jahr der Performance-Periode jeweils das arithmetische Mittel der Xetra-Schlusskurse über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Beginn eines jeden Jahres der Performance-Periode sowie über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Ende des jeweiligen Jahres der Performance-Periode ermittelt. Der so ermittelte Jahres-TSR der Aktie der secunet AG wird anschließend mit dem Jahres-TSR des Vergleichsindex verglichen. Bei der Ermittlung des arithmetischen Mittels der Schlusskurse zum Ende des jeweiligen Jahres werden zudem die fiktiv reinvestierten Brutto-Dividenden der secunet-Aktien berücksichtigt.

Die TSR-Zielerreichung beträgt 100 %, wenn die TSR-Performance der secunet-Aktie der TSR-Performance des Vergleichsindex entspricht. Sofern die TSR-Performance der secunet-Aktie 10 Prozentpunkte unterhalb der TSR-Performance des Vergleichsindex liegt, beträgt die Zielerreichung 50 % (Mindestschwelle). Liegt die TSR-Performance der secunet-Aktie 15 Prozentpunkte oder mehr oberhalb der TSR-Performance des Vergleichsindex, beträgt die Zielerreichung 150 % (Cap). Im Falle einer Unterschreitung der Mindestschwelle liegt die Zielerreichung bei 0 %. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Eckwerten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Bei Ausgabe einer jeden neuen Tranche Performance Shares kann der Aufsichtsrat die Ziel- bzw. Schwellenwerte für die Bestimmung der Zielerreichungsgrade neu festlegen.

Zielerreichungsmessung für Kapitalmarktziel Relativer TSR

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Als weitere Leistungskategorie fließen strategische Zielsetzungen grundsätzlich mit 40 % Gewichtung in die Bemessung ein. Die strategische Zielsetzung basiert zunächst auf dem strategischen Ziel der Umsatzsteigerung im Sinne einer nachhaltigen Steigerung des Geschäftsanteils sowohl in der Privatwirtschaft als auch im internationalen Umfeld. Hintergrund ist der Anreiz, die secunet AG gewinnorientiert auszurichten und damit die langfristige Profitabilität zu gewährleisten. Dabei wird der strategischen Ausrichtung der secunet AG, insbesondere mit Blick auf die Sicherung und Ausweitung der guten Marktposition bei deutschen Behörden, der Ausweitung des Geschäfts in der (nationalen) Privatwirtschaft und auch der Internationalisierung angemessen Rechnung getragen.

Vor diesem Hintergrund bemisst sich das Strategieziel zunächst auf Basis der Umsatz-Planwerte in den Geschäftsfeldern Business und International. Es werden zu diesem Zwecke Ziel-Umsatzwerte für diese Bereiche sowie ein Mindestschwellenwert und ein Maximalschwellenwert festgelegt. Im Falle einer Unterschreitung des Mindestschwellenwerts liegt die Zielerreichung bei 0 %. Bei Erreichung des Mindestschwellenwerts beträgt die Zielerreichung für das strategische Ziel 50 %. Wird der Zielwert erreicht, beläuft sich der Zielerreichungsgrad auf 100 %. Bei Erreichen oder Überschreiten des Maximalschwellenwertes liegt die Zielerreichung bei 150 % (Cap). Zwischen den einzelnen Ziel- bzw. Schwellenwerten wird der Zielerreichungsgrad durch lineare Interpolation ermittelt.

Bei Ausgabe einer jeden neuen Tranche Performance Shares kann der Aufsichtsrat die konkreten Strategieziele - auch andere als die vorgenannten Umsatzsteigerungsziele - bzw. die Schwellenwerte für die Bestimmung der Zielerreichungsgrade neu festlegen.

Als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie findet sich auch das Thema Nachhaltigkeit im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung als Leistungskriterium mit einer Gewichtung von grundsätzlich 30 % wieder. Als Innovations- und Marktführer rund um das Thema IT-Sicherheitslösungen hat die secunet AG das Ziel, sowohl durch leistungsfähige Soft- und Hardware-Produkte bzw. Dienstleistungen als auch durch moderne Unternehmensstrukturen zur gesellschaftlichen Entwicklung und wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit beizutragen - insbesondere im Themenkomplex IT-Sicherheit und Bekämpfung von Cyberkriminalität. Im Fokus stehen für den Aufsichtsrat dabei vor allem die Bedürfnisse der Arbeitnehmer, eine effektive Compliance-Strategie sowie die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialbelangen.

Vor diesem Hintergrund definiert der Aufsichtsrat jährlich verschiedene, in der Regel bis zu drei, Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Ziele. In Betracht kommen beispielsweise Diversitätsziele innerhalb der Belegschaft, Nachwuchssicherung und Attraktivität der secunet AG als Arbeitgeber, Arbeitsschutz und Gesundheit sowie Aus- und Weiterbildungsziele. Auch können etwa die Einhaltung von Umweltbelangen oder die Schaffung und Einhaltung von Compliance-Strukturen in die Leistungskategorie einfließen.

Der Fortschritt der entsprechenden Maßnahmen im Bereich der maßgeblichen jährlichen Nachhaltigkeitsziele wird im jährlichen Zyklus (insbesondere auf Basis einer Nachhaltigkeitserklärung) beurteilt und die jeweilige Leistung des Vorstandsmitglieds auf einer Skala von 50 % bis 150 % bewertet, wobei soweit möglich eine Messbarkeit der Zielerreichung angestrebt wird. Soweit eine Messbarkeit der Zielerreichung nicht gewährleistet ist, bestimmt der Aufsichtsrat die Zielerreichung in Bezug auf alle Nachhaltigkeits- /​ ESG-Ziele nach pflichtgemäßem Ermessen. Wird die Mindestperformance von 50 % der gesetzten Nachhaltigkeitsziele unterschritten, beträgt die Zielerreichung 0 %. Ein Überschreiten der 150%-Schwelle ist nicht möglich.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die jahresbezogenen Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien für die im Geschäftsjahr 2024 gültigen PSP-Tranchen. Im Geschäftsjahr 2024 gab es gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen bei den Leistungskategorien:

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PSP Tranche 2024 Leistungskriterium Gewichtung Schwellenwert für 50 % Zielerreichung Zielwert für 100 % Zielerreichung
Kapitalmarkt Total Shareholder Return (TSR) 30 % = -10 % 0 %
Strategie Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) 40 % = 50 75
ESG Steigerung Mitarbeiterzufriedenheit durch Umsetzung von zwei Projekten, abgeleitet aus der in 2021 erfolgten Mitarbeiterbefragung 10 % Formulierung und Dokumentation von Projektzielen und Zeitrahmen Entwicklung von Konzepten zur Umsetzung
Net-Promoter-Score (NPS) 10 % = -13 2
Reduktion des CO 2 -Wertes (t /​ MA) 10 % = 4,14 3,55
Jahreszielerreichungsgrad
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PSP Tranche 2024 Schwellenwert für 150 % Zielerreichung Ergebnis 2024
Kapitalmarkt 15 % -20,8 %
Strategie 100 77
ESG Implementierung abgeleiteter Maßnahmen Implementierung abgeleiteter Maßnahmen
17 17
2,96 1
Jahreszielerreichungsgrad
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PSP Tranche 2024 Leistungskriterium Gewichtung Jahresbezogene Zielerreichung für 2024
Kapitalmarkt Total Shareholder Return (TSR) 30 % - %
Strategie Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) 40 % 104,4 %
ESG Steigerung Mitarbeiterzufriedenheit durch Umsetzung von zwei Projekten, abgeleitet aus der in 2021 erfolgten Mitarbeiterbefragung 10 % 150,0 %
Net-Promoter-Score (NPS) 10 % 150,0 %
Reduktion des CO 2 -Wertes (t /​ MA) 10 % 150,0 %
Jahreszielerreichungsgrad 86,76 %
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PSP Tranche 2023 Leistungskriterium Gewichtung Schwellenwert für 50 % Zielerreichung Zielwert für 100 % Zielerreichung Schwellenwert für 150 % Zielerreichung Ergebnis 2024
Kapitalmarkt Total Shareholder Return (TSR) 30 % = -10 % 0 % 15 % -21 %
Strategie Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) 40 % = 50 75 100 77
Mitarbeiterzufriedenheit 10 % = 3,02 2,59 2,16 2,35
ESG Net-Promoter-Score (NPS) 10 % = -13 2 17 17
Reduktion des CO 2 -Wertes (t /​ MA) 10 % = 4,36 3,74 3,12 1
Jahreszielerreichungsgrad
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PSP Tranche 2023 Leistungskriterium Gewichtung Durchschnittliche Zielerreichung
Kapitalmarkt Total Shareholder Return (TSR) 30 % - %
Strategie Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) 40 % 117,0 %
Mitarbeiterzufriedenheit 10 % 127,9 %
ESG Net-Promoter-Score (NPS) 10 % 150,0 %
Reduktion des CO 2 -Wertes (t /​ MA) 10 % 150,0 %
Jahreszielerreichungsgrad 89,59 %
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PSP Tranche 2022 Leistungskriterium Gewichtung Schwellenwert für 50 % Zielerreichung Zielwert für 100 % Zielerreichung
Kapitalmarkt Total Shareholder Return (TSR) 30 % = -10 % 0 %
Strategie Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) 40 % = 50 75
ESG Steigerung Mitarbeiterzufriedenheit durch Umsetzung von zwei Projekten, abgeleitet aus der in 2021 erfolgten Mitarbeiterbefragung 10 % Formulierung und Dokumentation von Projektzielen und Zeitrahmen Entwicklung von Konzepten zur Umsetzung
Net-Promoter-Score (NPS) 10 % = -13 2
Reduktion des CO 2 -Wertes (t /​ MA) 10 % = 4,60 3,94
Jahreszielerreichungsgrad
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PSP Tranche 2022 Schwellenwert für 150 % Zielerreichung Ergebnis 2024
Kapitalmarkt 15 % -21 %
Strategie 100 77
ESG Implementierung abgeleiteter Maßnahmen Entwicklung von Konzepten zur Umsetzung
17 17
3,28 1
Jahreszielerreichungsgrad
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PSP Tranche 2022 Leistungskriterium Gewichtung Durchschnittliche Zielerreichung
Kapitalmarkt Total Shareholder Return (TSR) 30 % - %
Strategie Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) 40 % 108,5 %
ESG Steigerung Mitarbeiterzufriedenheit durch Umsetzung von zwei Projekten, abgeleitet aus der in 2021 erfolgten Mitarbeiterbefragung 10 % 142,6 %
Net-Promoter-Score (NPS) 10 % 150,0 %
Reduktion des CO 2 -Wertes (t /​ MA) 10 % 150,0 %
Jahreszielerreichungsgrad 87,65 %
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PSP Tranche 2021 Leistungskriterium Gewichtung Schwellenwert für 50 % Zielerreichung Zielwert für 100 % Zielerreichung Schwellenwert für 150 % Zielerreichung Ergebnis 2024
Kapitalmarkt Total Shareholder Return (TSR) 30 % = -10 % 0 % 15 % -21 %
Strategie Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) 40 % = 50 75 100 77
Mitarbeiterzufriedenheit 10 % = 3,02 2,59 2,16 2,35
ESG Net-Promoter-Score (NPS) 10 % = -13 2 17 17
Reduktion des CO 2 -Wertes (t /​ MA) 10 % = 4,84 4,15 3,46 1
Jahreszielerreichungsgrad
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PSP Tranche 2021 Leistungskriterium Gewichtung Durchschnitt der Laufzeit der Tranche
Kapitalmarkt Total Shareholder Return (TSR) 30 % 38 %
Strategie Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) 40 % 113,1 %
Mitarbeiterzufriedenheit 10 % 144,5 %
ESG Net-Promoter-Score (NPS) 10 % 150,0 %
Reduktion des CO 2 -Wertes (t /​ MA) 10 % 150,0 %
Jahreszielerreichungsgrad 100,94 %

Die vorstehend hergeleitete Gesamtzielerreichung wird mit der Anzahl der vorläufig zugeteilten virtuellen Aktien multipliziert, um die Anzahl der endgültig zugeteilten virtuellen Aktien zu berechnen. Der zugehörige Auszahlungsbetrag entspricht im Ergebnis dem Produkt aus der finalen Anzahl der Performance Shares und der Summe des arithmetischen Mittels der Xetra-Schlusskurse an den letzten 30 Handelstagen vor Ende der Performance-Periode (kaufmännisch gerundet auf zwei Dezimalstellen) und der während der Performance-Periode pro Aktie gezahlten Dividenden.

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PSP Tranche 2021 - Auszahlungsbetrag Zielbetrag Zuteilungskurs Anzahl vorläufiger virtueller Aktien Zielerreichungsgrad
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands
Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) 140.000,00 246,43 568 100,94 %
Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 105.000,00 246,43 426 100,94 %
Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 105.000,00 246,43 426 100,94 %
Frühere Mitglieder des Vorstands
Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024) 110.000,00 246,43 446 100,94 %
Gesamt 460.000,00 246,43 1.866 100,94 %
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PSP Tranche 2021 - Auszahlungsbetrag Anzahl endgültig zugeteilter virtueller Aktien Auszahlungskurs Auszahlungsbetrag
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands
Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) 573 123,84 70.960,32
Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 430 123,84 53.251,20
Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 430 123,84 53.251,20
Frühere Mitglieder des Vorstands
Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024) 450 123,84 55.728,00
Gesamt 1.883 123,84 233.190,72

Frau Nospers gehörte dem Vorstand der secunet AG im Geschäftsjahr 2021 noch nicht an, sodass sie aus der damals für den Vorstand aufgelegten Tranche keine Auszahlung erhält.

Die Auszahlung erfolgt im April 2025.

Mehrjahres-Sonderbonus (Performance Share Plan II)

Funktionsweise des Performance Share Plan II im Überblick

Der Aufsichtsrat kann nach seinem Ermessen mit Blick auf strategisch ambitionierte Ziele des Unternehmens eine zusätzliche langfristige variable, aktienbasierte Sonder-Vergütungskomponente auf Basis eines Performance Share Plan II für alle oder einzelne Vorstandsmitglieder vorsehen, welche von der Erreichung bestimmter, im Voraus durch den Aufsichtsrat festgelegter Leistungskriterien und Ziele auf einer dreijährigen Bemessungsbasis (drei Geschäftsjahre) und außerdem von der Aktienkursentwicklung der Aktie der secunet AG bis zum Ablauf eines weiteren Jahres nach der dreijährigen Bemessungsperiode abhängt (Mehrjahres-Sonderbonus).

Ein solcher Mehrjahres-Sonderbonus wird dabei für die dreijährige Bemessungsperiode und anschließende einjährige Haltefrist gewährt. Die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder müssen auch unter Berücksichtigung eines solchen Mehrjahres-Sonderbonus in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft stehen.

Es handelt sich bei dem Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II nicht um eine regelmäßige Vergütungskomponente, die daher auch nicht zur Regelzielvergütung zählt, sondern um eine Komponente, die vom Aufsichtsrat nach seinem Ermessen ausgelobt werden kann. Der Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II dient dazu, eine zusätzliche Incentivierung in Bezug auf ambitionierte strategische Ziele, insbesondere Ziele zur erfolgreichen strategischen Weiterentwicklung, zu setzen.

Die Leistungskriterien des Mehrjahres-Sonderbonus leiten sich aus den strategischen Zielen der secunet AG ab und basieren auf mindestens vier relevanten Kennzahlen, wie insbesondere Umsatz, EBITDA, Free Cash Flow (FCF) und Total Shareholder Return (TSR) (im Vergleich zu einem Vergleichsindex, wobei für die Kalkulation des TSR die Bestimmungen zum Performance Share Plan I entsprechend gelten). Es können auch abweichende Kennzahlen des jeweiligen Vorstandsressorts zusätzlich oder statt der vorgenannten Schlüssel-Kennzahlen vorgesehen werden.

Der Performance Share Plan II gliedert sich ähnlich dem Performance Share Plan I (als langfristige variable Regelkomponente) in vier Abfolgeschritte, beginnend erstens mit der Zuteilung virtueller Aktien, über zweitens die Zielerreichungsmessung während der dreijährigen, vorwärts gerichteten Performance-Periode, über drittens die weitere Koppelung an die Aktienkursentwicklung der Aktie der secunet AG während eines weiteren sich daran anschließenden Jahres, bis viertens zur Ermittlung des Auszahlungsbetrages.

Im ersten Schritt wird jährlich eine Tranche virtueller Aktien (Performance Shares) auf Basis des vom Aufsichtsrat beschlossenen Performance Share Plan II zugeteilt. Dies erfolgt unter Umrechnung des nach Ermessen des Aufsichtsrats festgelegten Zielbetrags für den Mehrjahres-Sonderbonus für das jeweilige Vorstandsmitglied in virtuelle Aktien gemäß dem Anfangskurs der secunet-Aktie (kaufmännisch gerundet auf die nächste volle Zahl virtueller Aktien). Der Anfangskurs entspricht dabei, wie im Fall des Performance Share Plan I, dem - auf zwei Nachkommastellen gerundeten - Durchschnitts-Schlusskurs der secunet-Aktie an den letzten 30 Handelstagen vor Beginn der jeweiligen Performance-Periode. Die Zuteilung der virtuellen Aktien erfolgt auch hier zum 1. Januar des ersten Jahres, für das der Mehrjahres-Sonderbonus ausgelobt werden soll. Mit diesem Zeitpunkt beginnt auch die dreijährige Bemessungsperiode für die jeweilige Tranche. Sie endet am 31. Dezember des zweiten darauffolgenden Jahres (dreijährige Performance-Periode).

Den Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2024 auf Grundlage des Performance Share Plan II die in der folgenden Übersicht dargestellten virtuellen Aktien (Performance Shares) vorläufig zugeteilt:

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Zuteilungswert
(Euro)
Zuteilungswert (Euro) (Ø Kurs der secunet-Aktie) Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien Anzahl maximal möglicher virtueller Aktien (200 % Zielerreichung)
Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) 320.000,00 142,69 2.243 4.486
Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 250.000,00 142,69 1.752 3.504
Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) 250.000,00 142,69 1.752 3.504
Nospers (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2024) 223.958,33 142,69 1.570 3.140
Gesamt 1.043.958,33 142,69 7.317 14.634

Im zweiten Schritt erfolgt die Erfolgsmessung auf der Grundlage der mindestens vier Kennzahlen entsprechend ihrer Gewichtung zueinander über eine vorwärts gerichtete Performance-Periode von drei Jahren.

Im Anschluss wird die finale virtuelle Aktienanzahl entsprechend dem Gesamtzielerreichungsgrad bestimmt. Dafür werden zunächst die Jahreszielerreichungsgrade der drei Jahre der Performance-Periode bestimmt. Diese ergeben sich jeweils aus der Summe der Zielerreichungsgrade für die festgelegten mindestens vier Kennzahlen unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung zueinander, wobei der Zielerreichungsgrad für jede Kennzahl auf 200 % begrenzt ist. Auf der Grundlage der gewichteten Jahreszielerreichungsgrade wird sodann der durchschnittliche Gesamtzielerreichungsgrad für die Performance-Periode bestimmt. Die finale virtuelle Aktienanzahl wird errechnet, indem der ermittelte Gesamtzielerreichungsgrad mit der Anfangszahl virtueller Aktien, die auf Basis des Performance Share Plan II als Rechengröße zugeteilt wurde, multipliziert wird.

Die so ermittelte Anzahl virtueller Aktien wird für ein weiteres, sich unmittelbar an den Ablauf der Bemessungsperiode anschließendes Jahr virtuell gehalten (Haltefrist). Nach Ablauf der Haltefrist wird der Auszahlungsbetrag ermittelt. Dieser entspricht im Ergebnis dem Produkt aus der am Ende der dreijährigen Performance-Periode ermittelten finalen Anzahl der Performance Shares und der Summe des arithmetischen Mittels der Schlusskurse an den letzten 30 Handelstagen vor Ende der einjährigen Haltefrist, die sich an die Performance-Periode anschließt (kaufmännisch gerundet auf zwei Dezimalstellen) und der während der Performance-Periode und der Haltefrist pro Aktie gezahlten Dividenden. Dabei werden die Dividenden nicht verzinst oder reinvestiert. Der Auszahlungsbetrag ist auf 200 % des Zielbetrages begrenzt.

Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bzw. einer Kapitalherabsetzung ohne Rückzahlung von Einlagen, die vor Ablauf der Haltefrist stattfindet, erhöht bzw. verringert sich die Zahl der zugeteilten Performance-Aktien im gleichen Verhältnis wie der Gesamtbetrag des Grundkapitals. Im Fall sonstiger gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen vor Ablauf der Haltefrist, die den Wert einer Aktie beeinflussen, passt der Aufsichtsrat die anfänglich zugeteilte Zahl der Performance Shares in der Weise an, wie dies nach billigem Ermessen erforderlich ist, um der relevanten Maßnahme Rechnung zu tragen.

Im Grundsatz erfolgt die jährliche Messung der Erfolgsziele über die dreijährige Performance-Periode dabei überblicksartig wie folgt:

Der Auszahlungsbetrag wird mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Billigung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft, der auf das Ende der Haltefrist folgt, gezahlt.

Leistungskriterien des Performance Share Plan II im Einzelnen

Der Performance Share Plan II knüpft für die Zielerreichung grundsätzlich an mindestens vier Kennzahlen an, namentlich (i) Sales (Umsatz), (ii) EBITDA, (iii) FCF und (iv) TSR (im Vergleich zu einem Vergleichsindex, wobei für die Kalkulation des TSR die Bestimmungen zum Performance Share Plan I entsprechend gelten). Es können auch abweichende Kennzahlen des jeweiligen Vorstandsressorts zusätzlich oder statt der vorgenannten Schlüssel-Kennzahlen vorgesehen werden. Diese relevanten Kennzahlen werden gleich gewichtet und vom Aufsichtsrat für drei Jahre festgelegt. Zugleich definiert der Aufsichtsrat im Voraus zu Beginn der Bemessungsperiode für jedes Jahr des dreijährigen Bemessungszeitraums die jeweiligen Ziel- bzw. Schwellenwerte. Es erfolgt keine jährliche Anpassung der Kennzahlen und /​oder der jeweiligen Ziel- bzw. Schwellenwerte.

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Der TSR fließt mit grundsätzlich (das heißt bei vier Leistungskriterien) 25 %-Gewichtung in den Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II ein und ist ein externes, auf den Kapitalmarkt ausgerichtetes Leistungskriterium. Er berücksichtigt die Aktienkursentwicklung der secunet AG zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden während des dreijährigen Bemessungszeitraumes im Vergleich zu einem Vergleichsindex.

Für den TSR im Rahmen des Performance Share Plan II gelten die Ausführungen unter Performance Share Plan I entsprechend mit folgender Abweichung hinsichtlich der Zielerreichungsbewertung, um dem Ausnahmecharakter des Performance Share Plan II Rechnung zu tragen:

Die TSR-Zielerreichung beträgt grundsätzlich 100 %, wenn die TSR-Performance der secunet-Aktie der TSR-Performance des Vergleichsindex entspricht. Sofern die TSR-Performance der secunet-Aktie 10 Prozentpunkte unterhalb der TSR-Performance des Vergleichsindex liegt, beträgt die Zielerreichung grundsätzlich 50 % (Mindestschwelle).

Liegt die TSR-Performance der secunet-Aktie 15 Prozentpunkte oder mehr oberhalb der TSR-Performance des Vergleichsindex, beträgt die Zielerreichung grundsätzlich 200 % (Cap). Im Falle einer Unterschreitung der Mindestschwelle liegt die Zielerreichung bei 0 %. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Eckwerten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Bei Ausgabe einer jeden neuen Tranche Performance Shares auf Basis eines Performance Share Plan II kann der Aufsichtsrat die Ziel- bzw. Schwellenwerte für die Bestimmung der Zielerreichungsgrade für den TSR neu festlegen.

Als weitere Kennzahlen zur Bemessung des Mehrjahres-Sonderbonus fließen grundsätzlich ein (gleichgewichtet):

der Konzern-Free Cash Flow (FCF); anhand dieser Kennzahl kann im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der secunet AG bewertet werden, wie sich die Mittel, die der Gesellschaft zur freien Verfügung stehen, verändert haben. Die Vorstandsmitglieder werden durch ambitionierte Zielsetzungen für diese Kennzahl incentiviert, die Mittel, die weder für das operative Geschäft noch für Investitionen benötigt werden, stabil zu halten bzw. zu erhöhen. Diese Kennzahl dient so auch der Angleichung der Interessen von Vorstand und Aktionären.

Konzern-EBITDA als integrale Steuerungsgröße zur Bemessung der Wertsteigerung.

Konzern-Umsatz (Sales).

Der Aufsichtsrat legt für jede dieser vorgenannten Kennzahlen (FCF, EBITDA, Sales) für alle drei Jahre des Bemessungszeitraums vorab einen Zielwert sowie einen Mindestschwellenwert und einen Maximalschwellenwert fest. Im Falle einer Unterschreitung des Mindestschwellenwerts liegt die Zielerreichung bei 0 %. Bei Erreichung des Mindestschwellenwerts beträgt die Zielerreichung für das Ziel 50 %. Wird der Zielwert erreicht, beläuft sich der Zielerreichungsgrad auf 100 %. Bei Erreichen oder Überschreiten des Maximalschwellenwertes, liegt die Zielerreichung bei 200 % (Cap). Zwischen den einzelnen Ziel- bzw. Schwellenwerten wird der Zielerreichungsgrad durch lineare Interpolation ermittelt.

Bei Ausgabe einer jeden neuen Tranche Performance Shares auf Basis eines Performance Share Plan II kann der Aufsichtsrat die Ziel- bzw. Schwellenwerte für die Bestimmung der Zielerreichungsgrade neu festlegen.

Funktionsweise des Performance Share Plan II

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien für die im Geschäftsjahr 2024 gewährte Tranche aus dem Performance Share Plan II:

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Leistungskriterium Gewichtung Mindestschwelle 50
%
Zielwert für 100 % Zielerreichung Maximalschwelle 200
%
Ergebnis 2024 Jahresbezogene Zielerreichung für 2024
Sales 25 % 370 Mio. Euro 390 Mio. Euro 430 Mio. Euro 406,4 Mio. Euro 141,0 %
EBITDA 25 % 48 Mio. Euro 52 Mio. Euro 60 Mio. Euro 60,3 Mio. Euro 200,0 %
Free Cash Flow (FCF) 25 % 26 Mio. Euro 30 Mio. Euro 38 Mio. Euro 38,2 Mio. Euro 200,0 %
Total Shareholder Return (TSR) 25 % = -10 % 0 15 % -20,76 % - %
Jahreszielerreichungsgrad 135,25 %

Sonstige vergütungsrelevante Regelungen

Höhe und Festlegung der Maximalvergütung

Die variable Vergütung soll sowohl Chancen als auch Risiken der Vorstandstätigkeit angemessen abbilden. Sofern die Zielvorgaben verfehlt werden, kann die gesamte variable Vergütung wegfallen. Werden die Ziele hingegen weit übertroffen, ist die Auszahlung in den späteren Geschäftsjahren auf 200 % des jeweiligen Zielbetrags begrenzt.

Unter Berücksichtigung der Neufassung des § 87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Aktiengesetzes sowie des DCGK 2022 hat der Aufsichtsrat zusätzlich eine betragsmäßige Höchstgrenze im Sinne einer Maximalgesamtvergütung (sogenannter Gesamtcap) pro Vorstandsmitglied festgelegt. Diese Maximalgesamtvergütung bildet den Wert ab, welcher einem Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr maximal gemäß diesem Vergütungssystem zufließen darf und schließt sämtliche fixen und variablen Vergütungskomponenten mit ein. Die Höhe der Maximalgesamtvergütung setzt sich daher aus der Grundvergütung, den ein- und mehrjährigen variablen Vergütungskomponenten, Nebenleistungen sowie dem Aufwand für Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge inklusive Zuführungen zu Pensionsrückstellungen zusammen. Abfindungszahlungen fließen nicht in die Maximalvergütung ein. Im Ergebnis beträgt die vom Aufsichtsrat festgelegte, unter diesem Vergütungssystem mögliche Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden 1.650.000 Euro brutto pro Jahr und für die übrigen ordentlichen Vorstandsmitglieder jeweils 1.250.000 Euro brutto pro Jahr. Vertraglich kann eine niedrigere Höchstvergütung vereinbart werden. Hiervon wurde im Rahmen der aktuellen Vorstandsdienstverträge kein Gebrauch gemacht.

Einhaltung der Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder

Die Einhaltung der Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder ist somit in zwei Schritten zu prüfen.

Im ersten Schritt ist die Einhaltung der im jeweils gültigen Vergütungssystem festgelegten Maximalgrenze für die variable Vergütung zu überprüfen.

Sowohl das derzeit gültige als auch das vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023 gültige Vorstandsvergütungssystem sahen eine Begrenzung der Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile auf 200 % vor. Die folgende Tabelle zeigt die Einhaltung der Maximalbeträge für die 2024 getätigten Auszahlungen für variable Vergütungsbestandteile.

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kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands Zielvergütung Max. Auszahlung
Deininger 130.000,00 260.000,00 121.951,00
(Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019)
Henn 100.000,00 200.000,00 93.808,00
(ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019)
Dr. Martius 100.000,00 200.000,00 93.808,00
(ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019)
Frühere Mitglieder des Vorstands
Pleines 100.000,00 200.000,00 93.808,00
(ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024)

In einem zweiten Schritt ist die Einhaltung des Gesamtcap zu prüfen.

Die Ermittlung der konkreten Gesamtvergütung (und damit die Einhaltung der Höchstvergütung) für das Geschäftsjahr 2024 kann erst im Jahr 2028 überprüft bzw. sichergestellt werden, da erst dann die letzte Vergütungskomponente für das Geschäftsjahr 2024 feststeht und dem Vorstandsmitglied zufließt.

Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herr Dr. Baumgart wurde keine Maximalvergütung definiert. Herr Dr. Baumgart erhielt neben der laufenden Versorgung Beraterhonorare. Diese wurden ihm vertraglich mit einem Tagessatz von 1.500 Euro gewährt und geschuldet. Der Vertrag sieht keine weiteren betragsmäßigen Höchstgrenzen vor.

Malus- und Clawback-Regelungen

Das von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 gebilligte Vergütungssystem räumt dem Aufsichtsrat die Möglichkeit ein, bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen noch nicht ausgezahlte, variable Vergütungsbestandteile (einschließlich eines etwaigen Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II) zu reduzieren und /​ oder bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern.

Im Falle einer Pflichtverletzung, die zum Ausspruch einer rechtswirksamenaußerordentlichen Kündigung geführt hat bzw. eine solche rechtfertigen würde, oder im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoßes eines Vorstandsmitglieds gegen eine seiner wesentlichen Sorgfaltspflichten im Sinne des § 93 des Aktiengesetzes, kann der Aufsichtsrat die variablen Vergütungsbestandteile (Tantieme bzw. Auszahlungsbeträge unter dem Performance Share Plan I oder dem Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II) im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens (gegebenenfalls auch bis auf "null") reduzieren (Malus).

Sofern die in Rede stehenden variablen Vergütungsbestandteile bereits ausgezahlt wurden, kann der Aufsichtsrat gemäß den vertraglichen Voraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen ausgezahlte Beträge der variablen Vergütung teilweise oder vollständig zurückfordern (Clawback).

Sofern variable Vergütungsbestandteile auf Basis fehlerhafter Daten festgesetzt oder ausgezahlt wurden (beispielsweise aufgrund eines fehlerhaften Konzernabschlusses), kann der Aufsichtsrat die Festsetzung korrigieren bzw. bereits ausgezahlte Vergütungsbestandteile, die von den fehlerhaften Daten betroffen sind, zurückfordern.

Bei Pflichtverletzungen im vorgenannten Sinn erfolgt die Reduzierung bzw. Rückforderung im Grundsatz in Bezug auf die variable Vergütung für das Jahr, in welchem der erhebliche Pflichten verstoß begangen wurde. Im Fall eines Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II kann die Reduzierung bzw. Rückforderung des Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II erfolgen, wenn der erhebliche Pflichtenverstoß innerhalb der dreijährigen Bemessungsperiode begangen wurde. Der Rückforderungszeitraum endet ein Jahr nach der Auszahlung des jeweiligen variablen Vergütungsbestandteils. Auch kann die Rückforderung noch erfolgen, wenn das Amt oder das Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied bereits beendet ist.

Eine etwaige Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds gegenüber der secunet AG bleibt durch die Reduzierung oder Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile unberührt.

Für das Geschäftsjahr 2024 liegt kein Sachverhalt vor, bei dem von den oben genannten Regelungen Gebrauch gemacht wurde.

Leistungen Dritter

Keinem Vorstandsmitglied sind von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Vergütungen zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt worden.

Bezüge aus internen und externen Mandaten

Auf die Vergütung des Vorstandsmitglieds gemäß diesem Vergütungssystem werden etwaige Vergütungen angerechnet, die es für Tätigkeiten in Organen (zum Beispiel Aufsichtsräten, Beiräten, Vorständen, Geschäftsführung) von Unternehmen bezieht, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die in einem Konzernverhältnis zu der Gesellschaft stehen oder die es auf Wunsch der Gesellschaft wahrnimmt. Bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate entscheidet der Aufsichtsrat, ob und inwieweit eine für diese gezahlte Vergütung anzurechnen ist.

Im Geschäftsjahr 2024 hat keine Anrechnung von Bezügen stattgefunden.

Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Vertragslaufzeiten und vorzeitige Beendigung

Die Anstellungsverträge der Vorstände werden jeweils für die Dauer der Bestellungsperiode befristet geschlossen. Bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder beachtet der Aufsichtsrat insbesondere die rechtlichen Vorgaben des § 84 des Aktiengesetzes. Im Einklang mit den aktienrechtlichen Vorgaben sehen die Anstellungsverträge keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor; das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 626 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) besteht hingegen unberührt. Außerdem ist gemäß den Vorstandsdienstverträgen die persönliche Eignung, welche auch ein positives Ergebnis der behördlichen Sicherheitsüberprüfung einschließt, Voraussetzung für die Vorstandstätigkeit.

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung zum Vorstand aus wichtigem Grund im Sinne des § 84 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes zu widerrufen. In diesem und dem Fall, dass das Vorstandsmitglied seinerseits sein Amt aus wichtigem Grund vorzeitig und einseitig niederlegt, endet der Anstellungsvertrag automatisch mit dem Ablauf einer Auslauffrist entsprechend den gesetzlichen Kündigungsfristen, spätestens jedoch mit dem Ende der regulären Laufzeit der Vorstandstätigkeit.

Für den Fall eines Widerrufs der Bestellung bzw. einer Amtsniederlegung des Vorstandsmitglieds aus einem von der Gesellschaft zu vertretenden, wichtigen Grund sehen die Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder eine Abfindungszahlung vor, deren Höhe die Vergütung der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags sowie insgesamt zwei Jahresgesamtvergütungen (Abfindungs-Cap) nicht übersteigen darf. Auch in sonstigen Fällen vorzeitiger Beendigung sind etwaige Zahlungen auf eine maximale Höhe von zwei Jahresgesamtvergütungen bzw. die Vergütung der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Im Rahmen der Berechnung der Abfindung bzw. des Abfindungs-Cap wird auf die Gesamtvergütung für das vorausgehende Geschäftsjahr vor der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit und unter Umständen auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft oder im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit auf Wunsch des Vorstandsmitglieds oder wenn das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung aus einem vom Vorstand zu vertretenden wichtigen Grund negativ ausfällt, wird keine Abfindung gezahlt.

Für gewisse Ausscheidenssituationen (sog. Bad-Leaver-Fälle) verfallen Performance Shares für noch nicht abgelaufene Performance-Perioden und auch ein Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II für noch nicht abgelaufene Performance-Perioden bzw. Haltefristen ersatzlos ohne Entschädigungsanspruch.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags wegen Todes oder dauerhafter Dienstunfähigkeit werden die bereits gewährten Performance Shares (auf Basis des Performance Share Plan I oder II), deren vierjährige Performance-Periode (bzw. dreijährige Performance und einjährige Haltefrist) noch nicht abgelaufen ist, ausnahmsweise vorzeitig in einen Auszahlungsbetrag umgerechnet und ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag entspricht dabei dem jeweiligen Zuteilungswert (das heißt dem Zielwert) der betroffenen Tranche des Performance Share Plan I oder II.

In allen anderen Fällen des Ausscheidens des Vorstandsmitglieds vor dem Ende einer noch nicht abgelaufenen Performance-Periode beziehungsweise Haltefrist wird der Gesamt-Zielerreichungsgrad für die jeweilige Plantranche unverändert (zeitanteilig) nach dem regulären Ende der Performance-Periode ermittelt. Die so ermittelte finale Anzahl der Performance Shares wird anschließend beziehungsweise im Falle des Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II nach Ablauf der Haltefrist in einen PSP-Auszahlungsbetrag umgerechnet und (vorbehaltlich einer vollständigen oder teilweisen Reduzierung gemäß der Malus- und Clawback-Regelungen) zum regulären Fälligkeitstermin ausgezahlt.

Unterjähriger Ein- bzw. Austritt

Sofern während eines laufenden Geschäftsjahres ein Vorstandsmitglied ein- oder austritt, wird die Gesamtvergütung - einschließlich der kurzfristigen variablen Vergütung und des Zuteilungswerts unter dem langfristigen Performance Share Plan - pro rata temporis entsprechend der Dauer des Anstellungsverhältnisses im relevanten Geschäftsjahr reduziert. Für gewisse Ausscheidenssituationen (sogenannte Bad-Leaver-Fälle) verfallen Performance Shares für noch nicht abgelaufene Performance-Perioden ersatzlos ohne Entschädigungsanspruch.

Sofern ein Vorstandsmitglied während einer laufenden Performance-Periode ein- oder vor Ablauf der Haltefrist austritt, wird ein etwaiger Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II pro rata temporis entsprechend der Dauer des Anstellungsverhältnisses während der dreijährigen Bemessungsperiode und der einjährigen Haltefrist reduziert.

Ist ein Vorstandsmitglied länger als sechs Monate (nicht notwendig zusammenhängend) in einem Kalenderjahr krankheitsbedingt arbeitsunfähig oder ruht das Vorstandsdienstverhältnis aus sonstigen Gründen länger als sechs Monate in einem Kalenderjahr, wird die auf Basis des Performance Share Plan I für das entsprechende Geschäftsjahr bzw. auf Basis des Performance Share Plan II für die dreijährige Bemessungsperiode und die einjährige Haltefrist zugeteilte vorläufige Anzahl der Performance Shares ab dem siebten Monat zeitanteilig um 1/​12 (Performance Share Plan I) bzw. 1/​48 (Performance Share Plan II) für jeden vollen Monat des Ruhens bzw. der Arbeitsunfähigkeit gekürzt.

Abweichungen von den Vergütungsgrundsätzen

Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des Wohlergehens der secunet AG notwendig ist. Als außergewöhnliche Entwicklungen in diesem Sinne kommen insbesondere unüblich weitreichende Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Betracht. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen werden ausdrücklich nicht als außergewöhnliche Entwicklungen verstanden.

Derartige Abweichungen vom Vergütungssystem sind indes nur durch einen entsprechenden Aufsichtsratsbeschluss möglich. Insbesondere hat dieser die außergewöhnlichen Umstände und die Notwendigkeit einer Abweichung festzustellen.

Vorübergehende Abweichungen in diesem Sinne sind möglich in Bezug auf die Leistungskriterien für die kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungselemente (einschließlich solcher für einen etwaigen Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II) und die Gesamtmaximalvergütung sowie die Relation zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen (gegebenenfalls einschließlich eines etwaigen Mehrjahres-Sonderbonus auf Basis eines Performance Share Plan II) und auch die zeitweiligen Aufwendungen für außergewöhnliche Nebenleistungen.

Sofern eine Anpassung der bestehenden Vergütungsbestandteile nicht ausreicht, um die Anreizwirkung der Vergütung des Vorstandsmitglieds wiederherzustellen, verbleibt dem Aufsichtsrat bei außergewöhnlichen Entwicklungen innerhalb der Vertragslaufzeit der Vorstandsverträge die Möglichkeit, vorübergehend zusätzliche Vergütungsbestandteile zu gewähren.

Ferner hat der Aufsichtsrat das Recht, neu eintretenden Mitgliedern des Vorstands Sonderzahlungen zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus einem vormaligen Dienstverhältnis oder zur Deckung der durch einen Standortwechsel entstehenden Kosten zu gewähren.

Individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 (Angabe nach § 162 AktG)

Im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder nach § 162 AktG

Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Grundvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen sowie die im Geschäftsjahr ausgezahlten einjährigen variablen Vergütungen für 2024. Laufende Aufwendungen für Altersversorgungszusagen bleiben bei der Betrachtung definitionsgemäß außer Ansatz.

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Deininger
(ordentliches Vorstandsmitglied vom 1. Januar 2018 - 31. Mai 2019, Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019)
2024 2023
in Euro in % in Euro in %
Erfolgsunabhängige Vergütung
Grundvergütung 320.000 66,5 % 270.000 61,0 %
Nebenleistungen 39.600 8,2 % 28.369 6,4 %
Versorgungsentgelt - - % - - %
Gesamt 359.600 74,7 % 298.369 67,4 %
Erfolgsabhängige Vergütung
Einjährige variable Vergütung
Geschäftsjahr 2022 - - % 144.482 32,6 %
Geschäftsjahr 2023 121.951 25,3 % - - %
Summe 121.951 25,3 % 144.482 32,6 %
Gesamtvergütung 481.551 100,0 % 442.851 100,0 %
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Henn
ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019
2024 2023
in Euro in % in Euro in %
Erfolgsunabhängige Vergütung
Grundvergütung 231.250 61,9 % 205.000 57,9 %
Nebenleistungen 26.179 7,0 % 25.874 7,3 %
Versorgungsentgelt 22.583 6,0 % 12.200 3,4 %
Gesamt 280.012 74,9 % 243.074 68,6 %
Erfolgsabhängige Vergütung
Einjährige variable Vergütung
Geschäftsjahr 2022 - - % 111.140 31,4 %
Geschäftsjahr 2023 93.808 25,1 % - - %
Summe 93.808 25,1 % 111.140 31,4 %
Gesamtvergütung 373.820 100,0 % 354.214 100,0 %
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Dr. Martius
ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019
2024 2023
in Euro in % in Euro in %
Erfolgsunabhängige Vergütung
Grundvergütung 231.250 61,4 % 205.000 57,5 %
Nebenleistungen 28.805 7,7 % 28.308 7,9 %
Versorgungsentgelt 22.583 6,0 % 12.200 3,4 %
Gesamt 282.638 75,1 % 245.508 68,8 %
Erfolgsabhängige Vergütung
Einjährige variable Vergütung
Geschäftsjahr 2022 - - % 111.140 31,2 %
Geschäftsjahr 2023 93.808 24,9 % - - %
Summe 93.808 24,9 % 111.140 31,2 %
Gesamtvergütung 376.446 100,0 % 356.648 100,0 %
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Nospers
ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2024
2024 2023
in Euro in % in Euro in %
Erfolgsunabhängige Vergütung
Grundvergütung 145.833 78,5 % - - %
Nebenleistungen 17.383 9,4 % - - %
Versorgungsentgelt 22.500 12,1 % - - %
Gesamt 185.716 100,0 % - - %
Erfolgsabhängige Vergütung
Einjährige variable Vergütung
Geschäftsjahr 2022 - - % - - %
Geschäftsjahr 2023 - - % - - %
Summe - - % - - %
Gesamtvergütung 185.716 100,0 % - - %

Im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung für ehemalige Vorstandsmitglieder nach § 162 AktG

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Pleines
ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 31. Mai 2024
2024 2023
in Euro in % in Euro in %
Erfolgsunabhängige Vergütung
Grundvergütung 104.167 49,9 % 250.000 64,5 %
Nebenleistungen 10.686 5,1 % 26.689 6,9 %
Versorgungsentgelt - - % - - %
Gesamt 114.853 55,0 % 276.689 71,4 %
Erfolgsabhängige Vergütung
Einjährige variable Vergütung
Geschäftsjahr 2022 - - % 111.140 28,7 %
Geschäftsjahr 2023 93.808 45,0 % - - %
Summe 93.808 45,0 % 111.140 28,7 %
Gesamtvergütung 208.661 100,0 % 387.829 100,0 %
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Dr. Baumgart 4
2024 2023
in Euro in % in Euro in %
Sonstiges
Bezug Altersversorgung 50.618 73,1 % 50.117 79,5 %
Honorare für Beratungsleistungen 18.611 26,9 % 12.888 20,5 %
Gesamtvergütung 69.229 100,0 % 63.005 100,0 %

4 Mitglied des Vorstands vom 31. Mai 1999 - 31. Januar 2001;
Vorstandsvorsitzender vom 1. Februar 2001 - 31. Mai 2019

Bezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024

Allgemeines

Die Regelungen und Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats ergeben sich aus § 17 der Satzung der secunet Security Networks AG, die der Öffentlichkeit im Internet dauerhaft zugänglich ist. Die Aufsichtsratsvergütung wird in angemessenen Zeitabständen überprüft. Dabei werden der für die Ausübung des Amts zu erwartende Zeitaufwand und die Praxis in Unternehmen vergleichbarer Größe, Branche und Komplexität berücksichtigt.

In der Hauptversammlung vom 23. Mai 2024 wurde ein Beschluss über die Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und eine entsprechende Satzungsänderung gefasst. Die Zustimmungsquote betrug 99,99 %. Die Vergütung gilt erstmals für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr. § 17 der Satzung in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 12. Mai 2021 war letztmalig auf das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr anzuwenden.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Das satzungsmäßige Vergütungssystem des Aufsichtsrats soll dazu dienen, hochqualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat zu gewinnen und zu halten. Dadurch werden die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats und die langfristige Entwicklung der secunet AG gefördert.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Abschluss des Geschäftsjahres eine Vergütung in Höhe von 25.000 Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das doppelte (50.000 Euro), der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 1,5-fache (37.500 Euro). Nachgewiesene Auslagen sowie eine von den Mitgliedern zu entrichtende Umsatzsteuer werden zusätzlich erstattet.

Für eine Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 7.500 Euro pro Ausschuss. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 15.000 Euro. Der Vorsitzende des oder der weiteren Ausschüsse erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 10.000 Euro.

Bei unterjährigem Wechsel innerhalb des Aufsichtsrats sowie bei unterjähriger Anpassung der Vergütungen werden die Vergütungen zeitanteilig gewährt.

Nach § 17 Abs. 5 der Satzung können die Mitglieder des Aufsichtsrats eine weitere Vergütung erhalten, sofern diese von der Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wird.

Zudem besteht für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine im Interesse der Gesellschaft in angemessener Höhe abgeschlossene D & O-Versicherung. Die Prämien hierfür werden durch die Gesellschaft entrichtet. Es besteht ein Selbstbehalt, in dessen Höhe sich die Aufsichtsratsmitglieder privat versichern können.

Da die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht aus variablen, sondern nur aus festen Bestandteilen besteht, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung.

Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2024 nach § 162 AktG dar. Die Auszahlung im Geschäftsjahr erfolgt jeweils für die Vergütung des Vorjahres. Die ausgezahlte Vergütung verteilt sich wie in der folgenden Tabelle dargestellt auf die Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit sowie die Vergütung für Ausschusstätigkeit. Sitzungsgelder wurden für beide Jahre nicht gezahlt.

Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit

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2024
Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit Vergütung für die Ausschusstätigkeit Gesamtvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit
in Euro in % in Euro in % in Euro in %
Dr. Wintergerst (Vorsitzender) 30.000,00 86% 5.000,00 14 % 35.000,00 100 %
Dr. Zattler (stellv. Vorsitzender) 22.500,00 82 % 5.000,00 18 % 27.500,00 100 %
Dr. Legge (Aufsichtsratsmitglied) 5 15.000,00 75 % 5.000,00 25 % 20.000,00 100 %
Marx (Aufsichtsratsmitglied) 6 15.000,00 75 % 5.000,00 25 % 20.000,00 100 %
Rustemeyer (Aufsichtsratsmitglied) 7 15.000,00 75% 5.000,00 25 % 20.000,00 100 %
Prof. Dr. Schäfer (Aufsichtsratsmitglied) 15.000,00 75 % 5.000,00 25 % 20.000,00 100 %
Gesamtvergütung 112.500,00 79% 30.000,00 21 % 142.500,00 100 %

5 Herr Dr. Legge ist am 24. Mai 2024 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Hier wird noch die 2024 erhaltene Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen.

6 seit 15. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats, Arbeitnehmervertreter /​-in

7 seit 15. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats, Arbeitnehmervertreter /​-in

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2023
Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit Vergütung für die Ausschusstätigkeit Gesamtvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit
in Euro in % in Euro in % in Euro in %
Dr. Wintergerst (Vorsitzender) 30.000,00 86% 5.000,00 14 % 35.000,00 100 %
Dr. Zattler (stellv. Vorsitzender) 22.500,00 82 % 5.000,00 18 % 27.500,00 100 %
Dr. Legge (Aufsichtsratsmitglied) 15.000,00 75 % 5.000,00 25 % 20.000,00 100 %
Marx (Aufsichtsratsmitglied) 15.000,00 75 % 5.000,00 25 % 20.000,00 100 %
Rustemeyer (Aufsichtsratsmitglied) 15.000,00 75% 5.000,00 25 % 20.000,00 100 %
Prof. Dr. Schäfer (Aufsichtsratsmitglied) 15.000,00 75 % 5.000,00 25 % 20.000,00 100 %
Gesamtvergütung 112.500,00 79% 30.000,00 21 % 142.500,00 100 %

Im Geschäftsjahr 2024 wurden nachgewiesene Auslagen in Höhe von 1.576,82 Euro (Vorjahr: 1.400,74 Euro) erstattet.

Abgesehen von den Arbeitsleistungen, die die Arbeitnehmervertreter im Rahmen ihrer Anstellungsverträge erbracht haben, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 keine persönlichen Leistungen, wie zum Beispiel Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, für die secunet AG oder deren Tochtergesellschaften erbracht und daher auch keine zusätzliche Vergütung aufgrund solcher Leistungen erhalten.

Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung

Die folgende vergleichende Darstellung zeigt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern der secunet AG auf Vollzeitäquivalentbasis.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der festangestellten, inländischen Arbeitnehmer abgestellt, da hier von vergleichbaren Vergütungsstrukturen auszugehen ist. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der secunet AG erhalten, wurde diese Vergütung nicht berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet.

In die Vergütung der Mitarbeiter wurden die vereinbarten Fixgehälter, inklusive Sachleistungen für Dienstwagen, sowie die im Geschäftsjahr gezahlten Tantiemen und Corona-Prämien einbezogen.

Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Vorstands

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Gewährte und geschuldete Vergütung 2024 Gewährte und geschuldete Vergütung 2023 Veränderung 2024 ggü. 2023 Veränderung 2023 ggü. 2022
in TEuro in TEuro in TEuro in % in TEuro in %
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands
Deininger 481,6 442,9 38,7 9 % -112,7 -20 %
Henn 373,8 354,2 19,6 6 % -88,1 -20 %
Dr. Martius 376,4 356,6 19,8 6 % -91,7 -20 %
Nospers 185,7 - - - % - - %
Frühere Mitglieder des Vorstands
Dr. Baumgart 69,2 63,0 6,2 10 % -12,7 -17 %
Pleines 208,7 387,8 -179,1 -46 % -86,3 -18 %
Arbeitnehmer
Ø Gehalt Arbeitnehmer 81,3 74,3 7,0 9 % -2,9 -4 %
Ertragsentwicklung
Konzernergebnis (Mio. Euro) 27,9 29,0 -1,1 -4 % -2,3 -7 %
Jahresüberschuss secunet AG (Mio. Euro) 35,3 30,5 4,8 16 % -6,4 -17 %
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Veränderung 2022 ggü. 2021 Veränderung 2021 ggü. 2020
in TEuro in % in TEuro in %
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands
Deininger -94,1 -14 % 52,7 9 %
Henn -100,4 -19 % 145,8 37 %
Dr. Martius -100,6 -18 % 126,2 30 %
Nospers - - % - - %
Frühere Mitglieder des Vorstands
Dr. Baumgart -9,1 -11 % -84,8 -50 %
Pleines -136,0 -22 % 37,6 7 %
Arbeitnehmer
Ø Gehalt Arbeitnehmer 1,5 2 % 4,0 6 %
Ertragsentwicklung
Konzernergebnis (Mio. Euro) -11,6 -27 % 7,9 23 %
Jahresüberschuss secunet AG (Mio. Euro) -6,6 -15 % 10,7 33 %

Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

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Gewährte und geschuldete Vergütung 2024 Gewährte und geschuldete Vergütung 2023 Veränderung 2024 ggü. 2023 Veränderung 2023 ggü. 2022
in TEuro in TEuro in TEuro in % in TEuro in %
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats
Dr. Wintergerst 35,0 35,0 0,00 - % 4,6 15 %
Dr. Zattler 27,5 27,5 0,00 - % 4,8 21 %
Dr. Legge 20,0 20,0 0,00 - % 3,6 22 %
Marx 20,0 20,0 0,00 - % 3,6 22 %
Rustemeyer 20,0 20,0 0,00 - % 3,6 22 %
Prof. Dr. Schäfer 20,0 20,0 0,00 - % 3,6 22 %
Arbeitnehmer
Ø Gehalt Arbeitnehmer 81,3 74,3 7,0 9 % -2,9 -4 %
Ertragsentwicklung
Konzernergebnis (Mio. Euro) 27,9 29,0 -1,1 -4 % -2,3 -7 %
Jahresüberschuss secunet AG (Mio. Euro) 35,3 30,5 4,8 16 % -6,4 -17 %
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Veränderung 2022 ggü. 2021 Veränderung 2021 ggü. 2020
in TEuro in % in TEuro in %
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats
Dr. Wintergerst 6,4 27% 2,9 14 %
Dr. Zattler 6,7 42 % 1,5 10 %
Dr. Legge 4,4 37 % 1,5 14 %
Marx 4,4 37 % 4,4 58 %
Rustemeyer 4,4 37 % 4,4 58 %
Prof. Dr. Schäfer 4,4 37 % 1,5 14 %
Arbeitnehmer
Ø Gehalt Arbeitnehmer 1,5 2 % 4,0 6 %
Ertragsentwicklung
Konzernergebnis (Mio. Euro) -11,6 -27 % 7,9 23 %
Jahresüberschuss secunet AG (Mio. Euro) -6,6 -15 % 10,7 33 %

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG

An die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen

Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der secunet Security Networks AG, Essen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG, Essen sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.

Sonstiger Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

Auftragsbedingungen und Haftung

Der Prüfungsvermerk ist ausschließlich für die secunet Security Networks AG, Essen zur Information über das Ergebnis der Prüfung bestimmt und die Haftung ist nach Maßgabe der mit der Gesellschaft vereinbarten "Besonderen Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" vom 1. März 2021 sowie der vom IDW herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2017 (www.bdo.de/​auftragsbedingungen) beschränkt.

Im Prüfungsvertrag mit dem Mandanten wurde explizit vereinbart, dass eine Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich nicht gewollt ist. Dritten gegenüber übernehmen wir deshalb keine Verantwortung.

 

Essen, 26. März 2025

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Fritz, Wirtschaftsprüfer

Dr. Falk, Wirtschaftsprüfer

Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Konzernnachhaltigkeitserklärung

An die secunet Security Networks AG, Essen

Prüfungsurteile

Wir haben die im Abschnitt "(Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernnachhaltigkeitserklärung der secunet Security Networks AG, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Die Konzernnachhaltigkeitserklärung wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/​2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie der §§ 315b und 315c i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB an eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung aufgestellt.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren Querverweise auf Internetseiten des Konzerns (vgl. Anlage zum Prüfungsvermerk).

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die beigefügte Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/​852, der §§ 315b und 315c i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB an eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist. Dieses Prüfungsurteil schließt ein, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen,

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dass die beigefügte Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entspricht, einschließlich dass der vom Unternehmen durchgeführte Prozess zur Identifizierung von Informationen, die in die Konzernnachhaltigkeitserklärung aufzunehmen sind (die Wesentlichkeitsanalyse), nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der im Abschnitt "ESRS 2: Allgemeine Angaben" der Konzernnachhaltigkeitserklärung aufgeführten Beschreibung steht, bzw.

dass die im Abschnitt "EU-Taxonomie" enthaltenen Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/​852 entsprechen.

Wir geben kein Prüfungsurteil ab zu den Querverweisen auf Internetseiten des Konzerns (vgl. Anlage zum Prüfungsvermerk).

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt.

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre.

Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung" weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022) angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Konzernnachhaltigkeitserklärung

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer Konzernnachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Konzernnachhaltigkeitserklärung) oder Irrtümern ist.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse, die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung.

Inhärente Grenzen bei der Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung

Die CSRD sowie die einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis dieser Auslegungen unsicher.

Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung

Unsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Konzernnachhaltigkeitserklärung beinhaltet.

Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung angewandten Prozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung.

identifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen.

würdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Informationen abweichen.

Zusammenfassung der vom Wirtschaftsprüfer durchgeführten Tätigkeiten

Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.

Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir:

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die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern in der Konzernnachhaltigkeitserklärung dargestellten Kriterien insgesamt beurteilt.

die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung, sowie über die auf diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen.

die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung beurteilt.

die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen beurteilt. Wenn die gesetzlichen Vertreter in Übereinstimmung mit den ESRS die zu berichtenden Informationen über die Wertschöpfungskette für einen Fall schätzen, in dem die gesetzlichen Vertreter nicht in der Lage sind, die Informationen aus der Wertschöpfungskette trotz angemessener Anstrengungen einzuholen, ist unsere Prüfung darauf begrenzt zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vertreter diese Schätzungen in Übereinstimmung mit den ESRS vorgenommen haben, und die Vertretbarkeit dieser Schätzungen zu beurteilen, aber nicht Informationen über die Wertschöpfungskette zu ermitteln, die die gesetzlichen Vertreter nicht einholen konnten.

analytische Prüfungshandlungen und Befragungen zu ausgewählten Informationen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung durchgeführt.

die Darstellung der Informationen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung gewürdigt.

den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung gewürdigt.

Verwendungsbeschränkung für den Prüfungsvermerk

Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Prüfungsvermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Prüfungsvermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.

Hinweis auf Auftragsbedingungen

Diesem Auftrag liegen die mit der Gesellschaft vereinbarten "Besonderen Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" vom 1. Januar 2024 sowie die vom IDW herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2024 (www.bdo.de/​ auftragsbedingungen) zugrunde.

 

Essen, 26. März 2025

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Fritz, Wirtschaftsprüfer

gez. Dr. Falk, Wirtschaftsprüfer

Anlage zum Prüfungsvermerk: Nicht geprüfte Bestandteile der Konzernnachhaltigkeitserklärung

Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren die in der Konzernnachhaltigkeitserklärung enthaltenen Querverweise auf Internetseiten des Konzerns. Die Informationen, auf die sich diese Querverweise beziehen, haben wir inhaltlich nicht geprüft.

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Geschäftsbericht 2024

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28. Mai 2025

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Halbjahresfinanzbericht 2025

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Konzernquartalsmitteilung zum 30. September 2025

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Hinweise

Dieser Geschäftsbericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des secunet-Konzerns sowie wirtschaftliche und politische Entwicklungen beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die wir auf der Basis der uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr können wir für diese Angaben daher nicht geben.

Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im vorliegenden Geschäftsbericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im vorliegenden Geschäftsbericht vorwiegend die grammatisch männliche Form (zum Beispiel für "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" nur "Mitarbeiter"). Personenbezeichnungen gelten immer für alle Geschlechter, um die es geht: männlich, weiblich, divers.

Alle in diesem Geschäftsbericht erwähnten Marken- und Warenzeichen oder Produktnamen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Dies gilt insbesondere für DAX, MDAX, SDAX, TecDAX und Xetra als eingetragene Warenzeichen und Eigentum der Deutsche Börse AG.

Dieser Geschäftsbericht ist am 28. März 2025 erschienen. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Beide Fassungen stehen unter www.secunet.com zum Download zur Verfügung. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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