SFC Energy AGBrunnthalKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Geschäftsbericht 2019BERICHT DES AUFSICHTSRATSÜBERWACHUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNGDas vergangene Geschäftsjahr 2019 war entscheidend durch die Kapitalmarktstrategie, insbesondere die Suche nach möglichen Investoren und strategischen Partnern, die Finanzierungsmöglichkeiten der Gesellschaft in Gestalt der umfangreichsten Kapitalmaßnahme seit dem Börsengang der Gesellschaft und die mögliche Akquisition von attraktiven Unternehmen sowie die geschäftlichen Herausforderungen aufgrund der allgemeinen Marktentwicklungen geprägt. An diesen Prozessen hat der Aufsichtsrat aktiv durch Beratungen und Diskussionen mit dem Vorstand teilgenommen. Der Aufsichtsrat nahm im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr. Er hat die Arbeit des Vorstands eng begleitet, ihn bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und sorgfältig überwacht und sich von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat, wie unten näher erläutert, frühzeitig und unmittelbar eingebunden. Die seiner Zustimmung bedürfenden Geschäfte hat der Aufsichtsrat überprüft und jeweils mit dem Vorstand besprochen. AUFSICHTSRATSZUSAMMENSETZUNGNach § 10 Abs. 1 der Satzung setzte sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 aus insgesamt drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 waren: (i) Herr Tim van Delden, (ii) Herr David Morgan, (iii) Herr Hubertus Krossa. Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2019 Herr Tim van Delden, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender war Herr David Morgan. SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2019 zur Wahrnehmung seiner Aufgaben auf insgesamt zehn Sitzungen -am 25. Februar, 21. März (Bilanzaufsichtsratssitzung für das Geschäftsjahr 2018), 15. Mai, 29. Mai, 5. Juni, 25. Juni, 26. Juni, 23. Juli, 24. Oktober, 13. Dezember 2019 - beraten. Davon fanden vier Sitzungen, nämlich am 21. März, 15. Mai, 24. Oktober und 13. Dezember 2019, als Präsenzsitzungen statt, an denen stets alle Aufsichtsratsmitglieder persönlich - mit Ausnahme der Sitzung am 21. März 2019, an der Herr Hubertus Krossa telefonisch teilgenommen hat und der Sitzung am 13. Dezember 2019, die der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Tim van Delden, vorzeitig verließ - teilgenommen haben. Die übrigen sechs Sitzungen am 25. Februar, 29. Mai, 5. Juni, 25. Juni, 26. Juni und 23. Juli 2019 wurden als Telefonkonferenzen abgehalten. Darüber hinaus stimmte sich der Aufsichtsrat - soweit erforderlich - auch außerhalb seiner Sitzungen telefonisch, persönlich und per Email ab. Der Aufsichtsrat hat sich auf seinen Sitzungen vom Vorstand ausführlich über die laufende Umsatz-, Ergebnis- und insbesondere Liquiditätsentwicklung, über die Budgetplanung, die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie die konzernweite Compliance, die strategischen Ziele sowie alle wesentlichen organisatorischen und personellen Veränderungen zeitnah und umfassend unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat die Organisation der Gesellschaft und des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert, sich von der Leistungsfähigkeit dieser Organisation und des Risikomanagements überzeugt und wesentliche strategische und geschäftspolitische Fragen der Gesellschaft mit dem Vorstand diskutiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat in verschiedenen Aufsichtsratssitzungen über den Status der einzelnen Geschäftsbereiche (Business Units), die wirtschaftliche, finanzielle, technologische und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Wachstumsstrategie des Unternehmens im In- und Ausland sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse, etwa Kooperationen oder strategische Partnerschaften. Regelmäßige Themen der Beratungen des Plenums waren zudem die Bereiche Finanzen und Controlling, Vertrieb und Marketing, Operations, Qualitätsmanagement, Human Resources sowie Forschung und Entwicklung. Der Vorstand erstattete zudem Bericht über die strategische Situation der ausländischen Tochtergesellschaften der SFC Energy AG sowie die wesentlichen Entwicklungen in Bezug auf diese. Darüber hinaus hat der Vorstand nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat für ihn erlassenen Geschäftsordnung dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig und dem Gesamtgremium auf den Aufsichtsratssitzungen ausführlich durch detaillierte Berichte über prägende Geschäftsvorfälle der Gesellschaft sowie durch die Mitteilung von Finanzdaten (jeweils im Vergleich zum Budget und zum Vorjahr) informiert. Im Übrigen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in ständigem, engem Kontakt zum Vorstand, insbesondere zum Vorstandsvorsitzenden, der ihn über aktuelle Geschäftsvorgänge umfassend unterrichtete. Ein weiteres wichtiges Thema der Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2019 bildete erneut die Suche nach möglichen Investoren und strategischen Partnern sowie die Erörterung möglicher Kapitalmarktmaßnahmen der Gesellschaft zur Stärkung der Eigenkapital- und Liquiditätsbasis der Gesellschaft, um so auch mittelfristig eine Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie gewährleisten zu können. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand unter Einbindung externer Berater detailliert über mögliche Maßnahmen zur Gewinnung neuer Investoren im In- und Ausland, zur Finanzierung des weiteren Wachstums sowie zur Verbesserung der Equity Story der Gesellschaft berichten, erörterte diese Maßnahmen intern und mit dem Vorstand und wägte ihre Vor- und Nachteile gegeneinander ab. Im Geschäftsjahr 2019 betraf dies insbesondere die Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen der Gesellschaft in einem Umfang von € 27 Mio. zur Stärkung des Wachstums in den Kernbereichen der Gesellschaft, der Einführung von Wasserstoff-Brennstoffzellen und die Möglichkeit des anorganischen Wachstums für den Erwerb attraktiver Unternehmen. Zudem ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichten und begleitete und überwachte diesen Prozess. In seiner telefonischen Sitzung am 25. Februar 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat bei Anwesenheit aller Mitglieder des Vorstands sowie von Gästen mit der Struktur einer möglichen Kapitalerhöhung der Gesellschaft verbunden mit möglichen weiteren Kapitalmarktmaßnahmen (im Folgenden die "Transaktion"). Dabei beriet der Aufsichtsrat sich auch zu einer Mandatsvereinbarung mit den die Transaktion begleitenden Banken und billigte diese. Im Rahmen der Sitzung am 21. März 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat bei Anwesenheit aller Mitglieder des Vorstands sowie von Gästen mit der Unabhängigkeit seiner Mitglieder und kam zu dem Ergebnis, dass seine Mitglieder unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sind (siehe noch unter "Corporate Governance"). Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und dem Lagebericht sowie dem IFRS-Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht der Gesellschaft des Geschäftsjahrs 2018 befasst, diese erörtert und gebilligt. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung. Des Weiteren verabschiedete der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats, den Corporate Governance Bericht, die Erklärung zur Unternehmensführung - jeweils für das Geschäftsjahr 2018 - und die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne des § 161 AktG. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 und mit dem Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019. Mit dem Vorstand wurden außerdem ausführlich die aktuellen Geschäftsprozesse und - entwicklungen im zurückliegenden Quartal und ein Ausblick auf die Entwicklung im ersten Quartal sowie die Chancen und Risiken der aktuellen Entwicklung der einzelnen Business Units und der Tochtergesellschaften der Gesellschaft erörtert. Auch hat sich der Aufsichtsrat zur Kalkulation eines Managementbeteiligungsprogramms beraten und die Aufnahme von Verhandlungen mit Finanzierungspartnern gebilligt. Im Weiteren besprach sich der Aufsichtsrat zu möglichen Finanzierungsoptionen unter Beteiligung möglicher Investoren und strategischer Partnerschaften mit dem Vorstand. Insbesondere beriet sich der Aufsichtsrat unter Beteiligung der mandatierten Banken zum Timing und zur Struktur der Transaktion. Der Aufsichtsrat beschloss gemeinsam mit dem Vorstand, die Transaktion auf einen Zeitraum im Juni 2019 zu verschieben. In seiner Sitzung am 15. Mai 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat bei Anwesenheit aller Mitglieder des Vorstands sowie von Gästen mit der aktuellen Geschäftslage und -entwicklung in den einzelnen Business Units und den Tochtergesellschaften der Gesellschaft sowie den Umsatzzahlen im ersten Quartal und dem Ausblick auf die Entwicklung im zweiten Quartal des Geschäftsjahres. Auch die Finanzierungs- und Liquiditätsoptionen der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen sowie die Beteiligung möglicher Investoren und strategischer Partner sowie möglicher Kapitalmarktmaßnahmen, insbesondere die Transaktion, waren Gegenstand der Beratung. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat erneut mit der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019. Zudem schloss der Aufsichtsrat mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn Dr. Peter Podesser, einen neuen Vorstandsanstellungsvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren. Schließlich beriet sich der Aufsichtsrat zu einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Im Rahmen der telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 29. Mai 2019 beschloss der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand nach intensiver Beratung mit den begleitenden Banken, eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital weiter zu verfolgen, um diese voraussichtlich im Juni 2019 durchführen zu können. Begleitende Kapitalmarktmaßnahmen wurden nach dem gemeinsamen Beschluss des Vorstands und Aufsichtsrats nicht weiterverfolgt. Vor diesem Hintergrund billigte der Aufsichtsrat auf der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 5. Juni 2019 den Beschluss des Vorstands, die Vorbereitung und geplante Durchführung der Kapitalerhöhung weiter fortzusetzen und den Inhalt des Beschlusses entsprechend zu veröffentlichen. Am 25. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat sodann im Rahmen einer telefonischen Aufsichtsratssitzung den grundsätzlichen Rahmenbeschluss des Vorstands hinsichtlich der Fortsetzung der Kapitalerhöhung und hinsichtlich der Höhe der Bruttoemissionserlöse gebilligt. Im Rahmen einer weiteren telefonischen Aufsichtsratssitzung am 26. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat sodann die Vorstandsentscheidungen hinsichtlich der Durchführung der Kapitalerhöhung sowie des Bezugspreises und Bezugsverhältnisses gebilligt. Auf der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 23. Juli 2019 wurden unter Beteiligung des Vorstands sowie eines Gasts die aktuellen und zu erwartenden Umsatzzahlen in den einzelnen Business Units und den Tochtergesellschaften der Gesellschaft im zweiten Quartal und im ersten Halbjahr 2019 sowie ein Ausblick auf die Entwicklung im dritten sowie vierten Quartal besprochen. Des Weiteren wurde auf die aktuellen Finanzkennzahlen und die Liquiditätslage der Gesellschaft näher eingegangen. Auch die Finanzierungs- und Liquiditätsoptionen der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen sowie die Beteiligung möglicher Investoren und strategischer Partner waren erneut Gegenstand der Beratung. Schließlich billigte der Aufsichtsrat die Vergütung der die Transaktion begleitenden Banken. Zudem beriet der Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung mit Blick auf Investitionen und Akquisitionen. Auch beschäftigte sich der Aufsichtsrat erneut mit einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 24. Oktober 2019 gab der Vorstand, der bei der Sitzung neben Gästen anwesend war, ein kurzes Update zu den Geschäftszahlen im dritten Quartal und auf 9-Monats-Basis sowie einen Ausblick auf die Entwicklung im vierten Quartal des Geschäftsjahr 2019. Dabei erfolgte eine ausführliche Erörterung der aktuellen Zahlen des Geschäftsbereichs "Defense" unter Berücksichtigung möglicher zukünftiger Aufträge insbesondere eines Großkunden und des Geschäftsbereichs "Oil & Gas". Vor diesem Hintergrund befasste sich der Aufsichtsrat unter Mitwirkung des Vorstands mit den aktuellen Finanzkennzahlen und der Liquiditätslage der Gesellschaft sowie ihren Tochtergesellschaften. Gegenstand der Erörterung war zudem erneut die Suche neuer möglicher Investoren und strategischer Partnerschaften unter Beteiligung eines hierzu beauftragten externen Beraters. Schließlich nahmen die an der Sitzung teilnehmenden Vertreter der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur anstehenden Jahresabschlussprüfung Stellung. Auch beriet sich der Aufsichtsrat zu einem möglichen anorganischen Wachstum durch die mögliche Akquisition attraktiver Unternehmen. Schließlich billigte der Aufsichtsrat den Finanzkalender für das Geschäftsjahr 2020. In seiner Sitzung am 13. Dezember 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Vorstands sowie von Gästen zunächst mit den allgemeinen Geschäftszahlen im dritten Quartal und der Prognose für das vierte Quartal des Geschäftsjahr 2019. Dabei wurde insbesondere ausführlich die aktuelle Situation in den einzelnen Geschäftsbereichen und Tochtergesellschaften der Gesellschaft erörtert unter besonderer Berücksichtigung des Geschäftsbereichs "Defense" mit Blick auf mögliche zukünftige Aufträge insbesondere eines Großkunden und des Geschäftsbereichs "Oil & Gas" mit dem Fokus auf die geschäftlichen Aktivitäten in Kanada. Zudem wurden die Budget-Planung für das Jahr 2020 sowie die mittelfristige Budget-Planung für die Jahre 2021-2022 in sämtlichen Geschäftsbereichen besprochen und gebilligt. Auch beriet sich der Aufsichtsrat zur Verschuldungs- und Finanzierungssituation der Gesellschaft. Zudem wurden die Möglichkeiten für etwaige strategische Partnerschaften und mögliche Akquisitionen attraktiver Unternehmen diskutiert sowie die Suche neuer möglicher Investoren erörtert. Erneut beriet sich der Aufsichtsrat zu einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und billigte dies. Der Aufsichtsrat billigte zudem einen Beratervertrag mit dem freigestellten Vorstandsmitglied Herrn Markus Binder mit kurzer Laufzeit nach Ende seiner Bestellung im Februar 2020 und beriet sich zur Geschäftsverteilung in Folge der Freistellung von Herrn Markus Binder, die der Aufsichtsrat im schriftlichen Umlaufverfahren am 10. Dezember 2019 beschlossen hatte. AUSSCHÜSSEDer Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 keine Ausschüsse gebildet, da er - im Einklang mit dem juristischen Schrifttum - die Ansicht vertritt, dass die Effizienz der Beratungs- und Kontrolltätigkeit bei einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat durch Ausschussbildung nicht sinnvoll erhöht werden kann. CORPORATE GOVERNANCEInformationen zu den aufsichtsratsbezogenen Aspekten der Corporate Governance der Gesellschaft sind in dem Corporate Governance Bericht zu finden, der als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 37 ff. des Geschäftsberichts abgedruckt ist. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist im Vergütungsbericht, der auf den Seiten 76 ff. des Geschäftsberichts abgedruckt ist, individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen. Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2019 - insbesondere auf der Aufsichtsratssitzung am 21. März 2019 - ausführlich mit potenziellen Interessenkonflikten seiner Mitglieder befasst und seinen Umgang hiermit erörtert und abgestimmt. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr keine potenziellen Interessenkonflikte in Bezug auf ein Aufsichtsratsmitglied festgestellt. Zudem stellte der Aufsichtsrat auf seiner Sitzung am 21. März 2019 fest, dass ihm eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder i. S. v. Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex angehören. Kein Mitglied des Aufsichtsrats steht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Interessenkonflikte zu einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen können sich schon deshalb nicht ergeben, weil die Gesellschaft von keinem ihrer Aktionäre kontrolliert wird. Denn es besteht kein Beherrschungsvertrag mit einem Aktionär und kein Aktionär verfügt über die absolute Mehrheit der Stimmrechte oder zumindest über eine nachhaltige Hauptversammlungsmehrheit. Die Gesellschaft bekennt sich zu den im Deutschen Corporate Governance Kodex niedergelegten Empfehlungen. Die von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich abzugebende Entsprechenserklärung, zuletzt vom 25. März 2020, ist auf der Homepage der Gesellschaft unter www.sfc.com/investoren/corporate-governance/#s2 abrufbar. Sie ist auch im Geschäftsbericht abgedruckt (auf Seite 37). RECHNUNGSLEGUNGAls Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt. Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag verhandelt, Prüfungspunkte vorgegeben und den Auftrag erteilt. Die vereinbarten Prüfungsschwerpunkte waren: IFRS-Konzernabschlussi. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte ii. Verwertung der Teilbereichsprüfung Simark und PBF iii. Einhaltung der Kreditvereinbarungsklauseln inkl. zugehöriges Reporting iv. Kapitalerhöhung v. IFRS 15 Umsatzrealisierung vi. IFRS 16 Leasing vii. Management Reporting HGB-Jahresabschlussi. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen (Impairmenttest Teilkonzern Simark und PBF) ii. Bewertung der Vorräte iii. Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen iv. Umsatzerlösrealisierung v. Offenlegung und Reporting der Kapitalerhöhungen vi. Rechnungslegungsbezogene Kontrollen in den Prozessbereichen/Business Units vii. Finanzberichterstattung und Finanzierung Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss der SFC Energy AG zum 31. Dezember 2019 sowie den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Konzernabschluss der Gesellschaft wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat auch diesen Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Am 25. März 2020 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung für das Geschäftsjahr 2019 statt. Die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen sowie Prüfberichte und alle sonstigen Vorlagen und Sitzungsberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern im Vorfeld dieser Sitzung rechtzeitig ausgehändigt und von diesen sorgfältig studiert. Diese Unterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats ausführlich besprochen. Da der handelsrechtliche Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr keinen Bilanzgewinn ausweist, bedurfte es keines Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung teil, berichtete über den Verlauf der Prüfung und die Prüfungsergebnisse und stand für die Beantwortung von Fragen, ergänzende Auskünfte sowie zur Diskussion der Unterlagen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis und unter Berücksichtigung der Prüfberichte der Abschlussprüfer sowie in Gesprächen und Diskussionen mit diesen den Jahres- und Konzernabschluss sowie die jeweiligen Lageberichte geprüft und sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Er hat auf Basis seiner eigenen Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss sowie der jeweiligen Lageberichte danach festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er billigte in dieser Bilanzaufsichtsratssitzung am 25. März 2020 den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 mit den jeweiligen Lageberichten. Der Jahresabschluss 2019 ist damit festgestellt (§ 172 Satz 1 AktG). Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für das große Engagement, für ihren tatkräftigen Einsatz im Interesse des Unternehmens sowie für die im Geschäftsjahr 2019 erzielten, besonderen Erfolge.
Brunnthal, 25. März 2020 Der Aufsichtsrat Tim van Delden, Vorsitzender KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019GRUNDLAGEN DES KONZERNSGeschäftsmodell des KonzernsOrganisatorische Struktur des Konzerns und StandorteDer Konzern (SFC oder SFC Konzern) besteht aus der SFC Energy AG (SFC AG), Brunnthal, der PBF Group B. V., Almelo, Niederlande, und deren Tochterunternehmen (PBF) sowie der Simark Controls Ltd., Calgary, Kanada, (Simark). Der Vorstand der SFC AG leitet den Konzern in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für SFC sind, unmittelbar eingebunden. Informationen zur Vergütungsstruktur des Vorstands und des Aufsichtsrats können dem Vergütungsbericht entnommen werden. Rechtliche Grundlagen zur Führung und Überwachung des Konzerns sind das deutsche Aktiengesetz und Kapitalmarktrecht sowie der Deutsche Corporate Governance Kodex. Standort der SFC AG in Deutschland ist Brunnthal. PBF hat seinen Sitz in Almelo, Niederlande, sowie in Cluj, Rumänien. Der Sitz von Simark ist Calgary, Kanada, mit weiteren kanadischen Niederlassungen in Edmonton, Vancouver und Laval. Segmente, Absatzmärkte, Produkte und DienstleistungenDer Vorstand steuerte den Konzern im Geschäftsjahr 2019 nach den Segmenten "Defense & Security", "Industry", "Oil & Gas" sowie "Clean Energy & Mobility". Diese Segmente sind gleichbedeutend mit den wichtigsten Absatzmärkten des Konzerns. Gegenstand des Unternehmens der SFC AG ist die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Energieversorgungssystemen und deren Komponenten für netzunabhängige und netzgebundene Geräte, unter anderem auf Basis der Brennstoffzellentechnologie, die Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen sowie alle sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Zum Produktportfolio zählen auch Zubehör- und Ersatzteile, insbesondere Tankpatronen, Lösungen für die Kombination von Brennstoffzellenprodukten mit anderen Stromquellen, -speichern und -verbrauchern sowie mechanische, elektronische und elektrische Instrumente zur Überwachung und Steuerung von Produktions- und Logistikprozessen. SFC AG verfügt als weltweit erstes Unternehmen über kommerzielle Serienprodukte im Bereich von Direkt-Methanol-Brennstoffzellen (DMFC) für eine Reihe von Absatzmärkten. Im Segment "Defense & Security" erzielt die SFC AG Umsätze im Markt Verteidigung & Sicherheit. Zum Markt "Verteidigung & Sicherheit" gehören Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen von Militärorganisationen und Behörden. Das Produktportfolio umfasst im Wesentlichen die tragbare JENNY, die fahrzeugbasierte EMILY, den SFC Power Manager sowie Netzwerklösungen. Neben diesem Produktanteil wird ein weiterer Umsatzanteil durch bezahlte Entwicklungsaufträge mit Militärkunden aus Europa, Asien und den USA (sog. JDA, Joint Development Agreements) sowie weitere Dienstleistungsumsätze erwirtschaftet. Das Segment "Clean Energy & Mobility" ist stark diversifiziert. Zum einen gehören dazu alle industriellen Einsatzbereiche, in denen professionelle Anwender elektrische Anlagen fern vom Netz betreiben und die EFOY Pro Methanolbrennstoffzelle bzw. die Wasserstoffbrennstoffzelle von SFC AG nutzen. Hierzu zählen unter anderem Anwendungen in der Sicherheits- und Überwachungsindustrie, im Verkehrsmanagement sowie in der Windindustrie. Zum anderen bietet SFC AG für den Freizeitmarkt über etablierte Handelskanäle (Groß- und Einzelhändler sowie OEMs) kompakte Brennstoffzellengeneratoren unter der Marke EFOY COMFORT als Stromerzeuger für Reisemobile, Segelboote und Ferienhütten an. Die High Power-Plattform von PBF Group B. V., dem Unternehmen der SFC in den Niederlanden und Rumänien, ermöglicht die zuverlässige qualitative Aufbereitung von Netzstrom exakt nach den spezifischen Anforderungen der Anlage. Die Power Supplies passen die elektrischen Leistungen modular an die jeweils von der Anlage benötigte Energie an. Die PBF Group setzt anspruchsvolle Kundenanforderungen auf Basis der eigenentwickelten PBF Technologie um. Diese kompakte, skalierbare Power Supply-Technologie bietet maximale Flexibilität in der Entwicklung und Herstellung standardisierter und semistandardisierter Hochleistungs- und Hochpräzisions-Power Supplies für anspruchsvolle Industrieanwendungen, z. B. in der Lasertechnologie und anderen Hightech-Industriebereichen. Der Vertrieb der Produkte erfolgt im Wesentlichen über Vertriebspartner sowie ergänzend durch Direktvertrieb. PBF erzielt seine Umsätze ausschließlich im Segment "Industry". Simark ist ein spezialisiertes Vertriebs-, Service- und Produktintegrationsunternehmen für Hightech-Stromversorgungs-, Instrumentierungs- und Automatisierungsprodukte in der Öl & Gas-Industrie mit einer hochqualifizierten, erfahrenen und breit aufgestellten Vertriebs- und Serviceorganisation. Das Produktportfolio von Simark umfasst Instrumentierung und Messsysteme, Stromversorgungskomponenten und Antriebe, Sicherheits- und Überwachungstechnik für unterschiedliche Anwendungen in der Öl & Gas-Industrie, sowie in den Märkten Bergbau, Forstwirtschaft und kommunale Versorgung. Bei Simark erfolgt der Verkauf der Produkte durch Direktvertrieb. Die Umsätze von Simark werden ausschließlich dem Segment "Oil & Gas" zugeordnet. Ziele und StrategienSFC hat in den letzten Jahren sein Geschäftsmodell konsequent in Richtung umfassender netzunabhängiger Energielösungen weiterentwickelt. Der Schwerpunkt wird ausschließlich auf der Bereitstellung ganzheitlicher Produktlösungen liegen. Brennstoffzellen bleiben dabei Kerntechnologie und Kernkomponenten entsprechender Gesamtlösungen. Zudem ist SFC AG im Geschäftsjahr 2019 in die Wasserstofftechnologie über eine Entwicklungspartnerschaft mit Lizenzvereinbarung für eine neue H2-Brennstoffzellen-Generation mit Energiemanagement eingestiegen. SFC AG hat damit Zugang zu einem bestehenden Produktportfolio und erweitert mit der neuen Brennstoffzelle mittelfristig das eigene Leistungsspektrum bis 100 kW. SteuerungssystemDie bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die für die interne Steuerung des Konzerns durch den Vorstand verwendet werden, sind die Kerngrößen Konzernumsatzerlöse, Bruttomarge, bereinigtes Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA), bereinigtes Betriebsergebnis (EBIT) sowie Zahlungsmittelbestand. Im Rahmen des vorhandenen Risikomanagementsystems werden neben detailliertem Finanzreporting und -controlling auch zahlreiche nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen wie z. B. Qualitätsparameter verwendet. Wie auch schon im Geschäftsjahr 2018 lag im Berichtszeitraum der Hauptfokus des Konzerns auf der Ausrichtung des Portfolios auf integrierte Gesamtlösungen. Der Konzern unternahm weiter gezielt Anstrengungen zum Aufbau der internationalen Märkte und Ausbau der Marktpenetration. Forschung und EntwicklungDer Konzern investiert nach wie vor erhebliche Mittel in den F&E-Bereich. Im Geschäftsjahr 2019 wurden inkl. Kosten im Rahmen von gemeinsamen Entwicklungsprojekten T€ 6.760 (Vorjahr: T€ 5.667) im Bereich F&E aufgewendet. scroll
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Entwicklungsleistungen in Höhe von T€ 2.456 (Vorjahr: T€ 1.384) aktiviert. Ursächlich für die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr waren zu aktivierende Entwicklungskosten für die Laserplattform bei PBF sowie die Wasserstoffbrennstoffzelle und EFOY 3.0 bei der SFC AG. Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten werden unter den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden keine Wertminderungsaufwendungen auf aktivierte Entwicklungskosten (Vorjahr: T€ 23) erfasst. Aus der Kaufpreisallokation für PBF ergaben sich im Geschäftsjahr wie bereits im Vorjahr keine weiteren Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte. Der Anteil der aktivierten Entwicklungskosten an den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten (Aktivierungsquote) betrug somit 36,3 % (Vorjahr: 24,4 %). Mit 61 Mitarbeitern (davon bei SFC AG 21, bei PBF 36 und bei Simark 4) zum Stichtag ist etwa ein Fünftel des gesamten Personals des Konzerns im Wesentlichen mit der Entwicklung der Brennstoffzellen-Technologie bzw. von Spannungswandlern und Stromversorgungssystemen und deren Umsetzung in den Produkten des Konzerns beschäftigt. Der SFC Konzern verfolgt eine aktive Patentstrategie zum Aufbau von Markteintrittsbarrieren sowie zur Sicherstellung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit und Vermarktungsmöglichkeiten. Die SFC AG hält aktuell ein Portfolio von 20 (Vorjahr: 20) erteilten Patentfamilien. Die Schwerpunkte der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der SFC AG waren im Geschäftsjahr 2019 folgende:
Die Schwerpunkte der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von PBF waren folgende:
Weiterhin plant der Konzern deutliche Aufwendungen für den F&E-Bereich, um die starke Position des Konzerns in der Technologie und bei der Vermarktung auszubauen. Die F&E-Aktivitäten des Konzerns wurden im Berichtszeitraum, und werden voraussichtlich auch zukünftig, durch Zuschüsse der öffentlichen Hand gefördert, z. B. über die "Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie". WIRTSCHAFTSBERICHTGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenWeltkonjunktur kühlt sich weiter abNach der Einschätzung des ifo Instituts in seiner Konjunkturprognose vom Dezember 2019 ging insbesondere in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften die Produktion im verarbeitenden Gewerbe im zweiten Halbjahr zurück, mit entsprechenden Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Produktion, deren Anstieg sich im dritten Quartal 2019 wieder verlangsamte. Demgegenüber standen eine robuste Dienstleistungs- und Konsumkonjunktur, gestützt durch kräftige Lohnzuwächse. Das Weltbruttoinlandsprodukt expandierte 2019 verhaltener als im langjährigen Trend. Entsprechend nahm die Überauslastung der Weltwirtschaft ab. Für die Schwäche in der Industrie und im Welthandel sieht das Institut vorrangig zwei Gründe. Zum einen schränkte der handelspolitische Konflikt zwischen den USA und China den Warenaustausch zwischen diesen Ländern stark ein und dämpfte so die Produktion. Zum anderen ging die Nachfrage nach Kraftfahrzeugen vielerorts stark zurück, mit entsprechenden Produktionseinbrüchen. Da es sich hierbei um eine sehr handelsintensive Warengruppe handelt, wurde die Weltwirtschaft stark in Mitleidenschaft gezogen. Insgesamt rechnet das Institut für das Jahr 2019 mit einer Stabilisierung der Weltwirtschaft: 2019 soll das Weltbruttoinlandsprodukt nach Einschätzung des Instituts um 2,6 % gewachsen sein, 2020 soll es um 2,5 % und 2021 um 2,6 % wachsen. Weltkonjunktur verlangsamt infolge der Corona-KriseNach Ende des Berichtszeitraums wurden die noch Jahresanfang 2020 veröffentlichten Konjunkturberichte und - prognosen der Wirtschaftsexperten und -institute von der weltweiten Ausweitung des Corona-Virus überholt. Mittlerweile erwarten die Experten, dass sich die Verbreitung des Corona-Virus in erheblichem Maße auf die Weltkonjunktur auswirken wird. Auf Basis der aktuellen OECD Studie vom 2. März 2020, welche die Auswirkungen des COVID-19 auf das Wirtschaftswachstum global und die größten Volkswirtschaften analysiert, sind nunmehr alle Wachstums prognosen von Ende letzten Jahres mit hoher Unsicherheit behaftet und nach unten revidiert worden. Deutsche Konjunktur betroffen durch Corona-KriseIn seinem im März veröffentlichtem Konjunkturbericht sieht das IfW Kiel die deutsche Wirtschaft in einer Situation getroffen, in der sie nach dem Abschwung im vergangenen Jahr gerade im Begriff war, wieder Tritt zu fassen. Anfang 2020 hatten sich zuletzt die Zeichen gemehrt, dass die Industrie ihren Boden finden und sich allmählich wieder aus der Rezession lösen würde. Nun jedoch lassen sich nach Meinung der IfW-Experten die konkreten wirtschaftlichen Schäden durch das Corona-Virus kaum beziffern. Zum einen sind die Auswirkungen in den vorliegenden Frühindikatoren noch nicht abgebildet. Zum anderen ist der weitere Fortgang der Virusausbreitung ungewiss, zumal die wirtschaftlichen Folgen zu einem Gutteil auch von den Maßnahmen zur Eindämmung des Virus abhängen. In seiner Prognose geht das IfW davon aus, dass das Corona-Virus die wirtschaftliche Aktivität vor allem in der ersten Jahreshälfte dämpft. Danach soll es zu spürbaren Aufholeffekten kommen. Damit wird das Konjunkturbild im Verlauf 2020 nach Ansicht der Experten einer ausgeprägten V-Form ähneln. Das IfW geht ebenfalls davon aus, dass der Außenhandel in den kommenden Monaten deutlich in Mitleidenschaft gezogen werden wird. Dabei dürfte nicht nur der Austausch nach China, sondern auch in andere besonders stark von dem Virus betroffene Regionen deutlich rückläufig sein. Im Zuge dessen könnten Lieferprobleme bei Vorleistungsgütern zusätzlich zu spürbaren Produktionsrückrängen führen. Auch für die Binnenkonjunktur erwartet das IfW, dass sich die Verbreitung des Virus deutlich bemerkbar machen wird. Private Haushalte dürften sich insbesondere bei Freizeitaktivitäten zurückhalten, um Ansteckung zu vermeiden. Die Unternehmen werden angesichts des unsicheren Fortgangs der Viruserkrankung voraussichtlich Investitionsvorhaben verschieben. Sofern sich die größten negativen Effekte tatsächlich auf die erste Jahreshälfte beschränken, dürften die Auswirkungen auf die Beschäftigtenzahlen gering sein. Alles in allem rechnet das IfW für das laufende Jahr mit einem leichten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 0,1 %. In seiner Winterprognose war das IfW zuvor noch von einem Anstieg von 1,1 % ausgegangen. 2021 dürfte das Bruttoinlandsprodukt nach Meinung der Experten auch aufgrund der Aufholeffekte um 2,3 % zulegen. Insgesamt überwiegen in der IfW-Prognose jedoch die Abwärtsrisiken und je nach dem weiteren Fortgang bezüglich der Corona-Erkrankungen sind auch deutlich negativere Szenarien denkbar. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Segmente stellen sich nach uns zugänglichen Veröffentlichungen wie folgt dar:Segment Oil & GasIn ihrem nach Ende des Berichtszeitraums im März veröffentlichten OMR-Bericht zum globalen Ölmarkt 2020 sieht die International Energy Agency IEA auch den internationalen Ölmarkt von der globalen Corona-Viruskrise stark betroffen und reduzierte ihre Prognose zur weltweiten Ölnachfrage um 1,1 Mio. B/T. Damit soll zum ersten Mal seit 2009 die Nachfrage im Vorjahresvergleich zurückgehen, und zwar um 90.000 B/T. Bereits im ersten Quartal 2020 ging die Nachfrage in China um 1,8 Mio B/T gegenüber dem Vorjahr zurück. Insgesamt belief sich der Nachfragerückgang weltweit auf 2,5 Mio. B/T. Die IEA erwartet eine Rückkehr zur normalen Nachfrage im zweiten Halbjahr 2020. Ölpreis und LagerNach Angaben der EIA lag der Brent-Rohölpreis im Jahr 2019 im Durchschnitt bei 64 USD/Barrel (B), dies entspricht einem Rückgang von 7 USD/B gegenüber 2018. Der WTI erreichte 2019 im Durchschnitt 57 USD/B, das sind 7 USD/B unter Brent. Anders als in den Vorjahren bewegten sich 2019 beide Rohölpreise innerhalb relativ enger Preisspannen. Die Sorte Brent erreichte früh im Januar 2019 mit 55 USD/B ihren Tiefststand und stieg bis zum späten April auf den Jahreshöchststand von 75 USD/B. Die Spanne von 20 USD/B ist die engste seit 2003. Der WTI-Rohölpreis bewegte sich zwischen 47 und 66 USD/B. Aufgrund neuester Prognosen hinsichtlich der Meinungsverschiedenheiten zwischen der OPEC einerseits und Russland andererseits sowie den damit verbundenen erhöhten Fördermengen, die aktuell zu einem Preiskampf geführt haben, ist der Ausblick auf die Ölpreisentwicklung aktuell negativ, Insoweit wird von einem kurzfristig korrigierten Rohölpreis von 40 USD/B ausgegangen. Produktion und NachfrageDurch einen leichten Rückgang des weltweiten Ölangebots und die langsamste Steigerung der weltweiten Ölnachfrage seit 2011 waren nach Angaben der EIA die globalen Ölmärkte 2019 nahezu ausgeglichen. Die globale Produktion flüssiger Brennstoffe betrug im Jahr 2019 100,7 Mio. B/T und lag damit auf Vorjahresniveau. Nach Einschätzung der Behörde soll die weltweite Produktion 2020 um 1,6 Mio. B/T auf 102,3 Mio. B/T steigen. Die weltweite Nachfrage 2020 soll um 1,3 Mio. B/T auf durchschnittlich 102,0 Mio. B/T anwachsen. KanadaKanada, der Heimatmarkt von Simark, ist einer der größten Erdgas- und Rohölproduzenten der Welt. 96 % der Ölreserven des Landes befinden sich in Ölsand-Lagerstätten. Der größte Exportmarkt von Kanada sind die USA. Der Industrieverband Canadian Association of Petroleum Producers CAPP erwartete Anfang des Jahres Investitionen der Industrie für das Jahr 2019 bei 36 Mrd. CAD. Damit erreichte dieser Wert 2019 einen weiteren Tiefststand. Der Verband sieht insbesondere Investitionsbedarf im Bereich Transport und Infrastruktur, vorrangig im Aus- und Neubau von Pipelines. Im November 2019 veröffentlichte der kanadische Industrieverband CAPP seine Prognose für das Wachstum der kanadischen Ölproduktion von 2019 bis 2035 und reduzierte dabei die Wachstumsrate um 6 % gegenüber seiner Prognose aus 2018. Die Gesamtjahresproduktion soll nach Angaben des Verbands bis 2021 um 2 % steigen. Die Ölsandproduktion soll von 2,9 Mio. B/T 2018 auf 4,25 Mio. B/T 2035 steigen - eine Wachstumsrate, die sogar 12 % unter der Prognose des Verbands aus 2018 liegt. Als Gründe dafür nennt der Verband die Streichung geplanter größerer Pipeline-Bauprojekte, sowie Verzögerungen und Schwierigkeiten in laufenden Pipeline-Projekten. Die dadurch verursachten Engpässe bei Transportkapazitäten limitieren entscheidend sowohl die Versorgung existierender Märkte in den USA und Kanada, wie auch die Expansion in neue Überseemärkte. Für Kanada rechnet die EIA mit einer Zunahme der Produktion um annähernd 0,2 Mio. B/T in den Jahren 2020 und 2021. Der Verband geht davon aus, dass die Produktion gegenüber 2019 wachsen wird, weil von der Regierung verordnete Produktionskürzungen in Alberta aufgehoben wurden, während parallel mehr Bahnkapazitäten für den Öltransport bereitgestellt wurden. Dennoch wird das Produktionswachstum deutlich geringer sein als während der längsten Zeit der vergangenen zehn Jahre. Auf die Ausführungen zu Ölpreis und Lager in Zusammenhang mit COVID-19 und Meinungsverschiedenheiten zwischen Russland und Saudi-Arabien dürfen wir verweisen. Insoweit werden sich Entwicklungen ergeben, deren Tragweite in der schlussendlichen Konsequenz abzuwarten bleiben. SFC geht davon aus, den prozentualen Anteil von Brennstoffzellen im Segment Oil & Gas weiter verbessern zu können. Segment Clean Energy & MobilityFür das Segment Clean Energy & Mobility ist insbesondere die Entwicklung in der Brennstoffzellenindustrie relevant BrennstoffzellenindustrieNach Angaben der Strategieberatung E4tech in ihrem "Fuel Cell Industry Report 2019" war 2019 ein Meilensteinjahr für die Brennstoffzellenindustrie: Die Gesamtleistung der weltweit verkauften Brennstoffzellen überstieg erstmals die 1 Gigawatt-Schwelle: Sie lag 2019 bei ca. 1,1 GW und damit 40 % über dem Vorjahr. Dieser Anstieg liefert nach Ansicht der Experten den Beweis für immer leistungsfähigere Supply Chains und zunehmende Erfolge der Brennstoffzellen in zahlreichen Anwendungen. Die Gesamtzahl der weltweit verkauften Brennstoffzellen stieg leicht auf 70.000 Stück. Entscheidende Industriefortschritte sieht E4tech in den erweiterten Vertriebs- und Produktionskapazitäten sowie in der fortschreitenden Kostenreduzierung der Industrie. Die Experten beobachten ein wieder gewachsenes Interesse von Politik und Öffentlichkeit an Brennstoffzellen als umweltfreundliche Energieversorger, insbesondere in der E-Mobilität sowie im kommerziellen und privaten stationären KWK (Kraft-Wärme-Kopplungs)-Sektor. Dabei richtet sich die Aufmerksamkeit vorrangig auf Wasserstoff und Wasserstoffbrennstoffzellen. Von ihnen erhoffen sich Politik und Industrie umweltfreundliche Energieversorgungslösungen und Unterstützung bei der Erreichung der Klimaziele. Erste Busflotten, Züge und Schiffe mit Wasserstoffbrennstoffzellen sind bereits im Test- bzw. sogar schon im Serieneinsatz. Auch in stationären Anwendungen wächst die Bedeutung von Wasserstoffbrennstoffzellen. Dies gilt vor allem für Telekommunikationsanwendungen. Hier ist SFC AG mit den Jupiter-Brennstoffzellensystemen hervorragend positioniert. Die Verkäufe von Direktmethanol- (DMFC)-Brennstoffzellen wachsen nach Angaben von E4tech ebenfalls, insbesondere in netzfernen Militär- und Industrieanwendungen. Im stationären DMFC-Segment ist SFC AG nach Einschätzung von E4tech mittlerweile der einzige Player mit Serienfertigung. 2019 wuchs die deutsche Caravaning-Industrie nach Angaben ihres Verbandes CIVD erneut um 13,6 % auf 80.863 Neuzulassungen und erreichte damit wieder einen Rekordwert. Auch der Wassersportmarkt wuchs nach Angaben seines Verbands BVWW erneut. Der Verband erwartete im November für das Gesamtjahr 2019 einen Anstieg des Gesamtumsatzes an maritimen Gütern und Dienstleistungen um 3 % auf € 2,16 Mrd. SFC sieht sich mit seinem Brennstoffzellenangebot gut in diesem Segment positioniert. Segment IndustryLeistungselektronik und SchaltnetzteileFür die Betrachtung der konjunkturellen Entwicklung der Märkte, in denen PBF tätig ist (Leistungselektronik und Schaltnetzteile), wird der Elektronik-Teilmarkt "Elektronische Komponenten und Baugruppen" ("Electronic Components & Systems") aus der Branchenunterteilung des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) herangezogen. In seinem jüngsten Ausblick beziffert der ZVEI das Volumen des Welt-Elektromarkts 2018 mit € 4.423 Mrd., das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Wachstum von 5 %. Für 2019 bzw. 2020 erwartet der Verband ein abgeschwächtes Wachstum von jeweils 4 % bzw. 3 %. Der Teilmarkt für elektronische Bauelemente wuchs im Jahr 2018 mit 7 % stärker als der Gesamtmarkt. In den Jahren 2019 bzw. 2020 erwarten die Experten eine Verlangsamung des Wachstums auf dem Niveau des Gesamtmarktes, um 4 % bzw. 3 %. In Deutschland ging nach Angaben des Verbands von Januar bis November 2019 die reale, um Preiseffekte bereinigte, Produktion der Elektrobranche um 4,2 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Für das Gesamtjahr wird ein Rückgang der Produktionstätigkeit in ähnlicher Größenordnung erwartet. Auch die aggregierten Branchenerlöse gingen im Zeitraum von Januar bis November um 1,4 % auf € 175,2 Mrd. zurück. Das Geschäftsklima in der deutschen Elektronikindustrie stieg nach stetigem Rückgang in der ersten Jahreshälfte 2019 zum Jahresende wieder an. Dennoch bleiben sowohl die Beurteilung der aktuellen Lage wie auch die allgemeinen Geschäftserwartungen der Branche noch immer unter der Nulllinie und das Klima damit insgesamt negativ. Für den Teilmarkt "Elektronische Bauelemente" (Inhouse-Hersteller und Electronic Manufacturing Services Provider) in Deutschland erwartete der ZVEI im November 2019 für das Gesamtjahr 2019 einen Rückgang von gut 4 % gegenüber dem Vorjahr auf € 20 Mrd., was dem Umsatzniveau von 2017 entspricht. Diesen Rückgang führt der Verband im Wesentlichen auf die rückläufige Entwicklung der Halbleiterbauelemente-Branche zurück, die 70 % des deutschen Markts der elektronischen Bauelemente ausmacht und 2019 ein Minus von voraussichtlich 8 % verbuchen dürfte. Für den Untermarkt "Elektromechanische Bauteile" liegen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts erst die Zahlen für 2018 vor: Demnach wuchs der deutsche Markt für elektromechanische Bauteile 2018 um 3,4 % auf € 3,6 Mrd. Nach Ende des Berichtszeitraums prognostizierte der VDMA dem Maschinen- und Anlagenbau ein schwieriges Jahr 2020. Zu Handelskonflikten, weltwirtschaftlicher Schwäche und Strukturwandel im Automobilbau gesellt sich nun noch die Corona-Pandemie mit nicht absehbaren Folgen für die Gesamtwirtschaft. Nachdem die Auftragseingänge bereits im Jahr 2019 um 9 % unter Vorjahreswert geblieben waren, wirft die Ausbreitung des Corona-Virus die Branche weiter spürbar zurück. Selbst unter der Annahme, dass sich die Lage im zweiten Halbjahr entspannt und die Geschäfte wieder besser laufen, rechnet der Verband nicht damit, dass die zusätzlichen Rückgänge 2020 wettgemacht werden können. Soweit das aktuell überhaupt berechenbar ist, erwarten die Experten für 2020 ein reales Produktionsminus von 5 % im Maschinen- und Anlagenbau. Segment Defense & SecurityIn seinem anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2020 veröffentlichten Bericht zur militärischen Fähigkeitslage weltweit, The Military Balance 2019, sieht das International Institute for Strategic Studies (IISS) das Jahr 2019 charakterisiert von einer Ausweitung moderner militärischer Fähigkeiten, verbunden mit potenziell disruptiven neuen Technologien. In den nächsten Monaten wird sich entscheiden, ob New START, die verbleibende Säule der bilateralen Architektur nach dem Kalten Krieg, fortbestehen wird. Jedoch schließt das Programm weder China noch eine Reihe neuer Technologieentwicklungen ein. Nach wie vor geht der Konflikt in der Ukraine weiter, Nordkorea hat sein Raketentestprogramm wieder aufgenommen, die terroristische Sicherheitsbedrohung besteht fort, ebenso wie Konflikte und Instabilität in Afrika und im Mittleren Osten, Libyen und Jemen. Die US-Entscheidung des Truppenrückzugs aus Nordsyrien und der Einmarsch der Türkei in kurdische Gebiete hat erstmals russische und türkische Truppen in gemeinsame Verbände gebracht. Die Tötung von Qasem Soleimani im Januar 2020 durch die USA brachte in der Region die Macht der US-Streitkräfte in Erinnerung, zeigt aber auch die Bedeutung der Verbindung militärischer Macht mit einer klaren strategischen Ausrichtung. Nach Angaben des IISS wuchsen die globalen Verteidigungsausgaben 2019 im Vergleich zu 2018 real um 4 %, was den höchsten Jahresanstieg der Dekade darstellt. In China und den USA stiegen die Verteidigungsausgaben 2019 um jeweils 6,6 %. Beide Länder erhöhten ihre Ausgaben, jedoch beschleunigte sich das Wachstum der Verteidigungsausgaben in den USA, während es sich in China verlangsamte. Die Verteidigungsausgaben in Asien stiegen parallel zum anhaltenden Wirtschaftswachstum der Region. Daten des IISS zeigen, dass die Verteidigungsausgaben in Asien in der vergangenen Dekade insgesamt real um über 50 %, von 275 Mrd. USD 2010 auf USD 423 Mrd. USD 2019, angestiegen sind. Die europäischen Verteidigungsausgaben stiegen 2019 um 11,5 Mrd. USD und 4,2 % im Vergleich zu 2018 und erreichten damit ihr Niveau vor der Finanzkrise wieder. Deutschland war für mehr als ein Drittel dieses Anstiegs verantwortlich: Die deutschen Verteidigungsausgaben wuchsen von 2018 auf 2019 um 9,7 %. Dennoch liegt Deutschland immer noch 28,7 Mrd. USD unter der NATO-Zielmarke von 2 % des Bruttoinlandsprodukts bis 2024. Im November 2019 kündigte die deutsche Verteidigungsministerin auf der Webseite des Bundesministeriums der Verteidigung einen Anstieg des deutschen Verteidigungsetats 2020 auf rund € 45 Mrd. an, was einem Plus von € 1,7 Mrd. gegenüber dem Vorjahr entspricht. Grundsätzlich sieht sich SFC mit seinem Brennstoffzellenangebot gut in diesem Segment positioniert. GESCHÄFTSVERLAUF UND LAGEErtragslageIm Geschäftsjahr 2019 erzielte der SFC Konzern (im Folgenden "Konzern") einen Umsatz von T€ 58.538. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (T€ 61.704) entspricht dies einem Rückgang von 5,1 %. Die SFC AG erzielte einen Umsatz von T€ 19.346 und lag damit 0,10 % auf Vorjahresniveau (T€ 19.364). Grund hierfür war eine deutliche Erhöhung der Umsätze im Segment Clean Energy & Mobility um 25,7 %. Im Segment Defense & Security war hingegen ein Rückgang um 24,2 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, der maßgeblich durch eine fehlende Auftragsvergabe eines Beschaffungsvorhabens im Verteidigungsbereich in Deutschland verursacht war. PBF lag mit einem Umsatz von T€ 17.238 mit 5,7 % über dem Vorjahreswert (T€ 16.314). Wesentlich hierfür waren eine gute Auftragslage bei den Kunden von PBF und die Einführung neuer Produkte auf Plattformebene. Simark verzeichnete mit einem Umsatz von T€ 21.954 einen Rückgang von 15,6 % gegenüber 2018 (T€ 26.026). Bedingt wurde dies durch eine deutliche Investitionszurückhaltung im Segment "Oil & Gas". Das EBIT des Konzerns verschlechterte sich im Vergleich der beiden Geschäftsjahre von plus T€ 1.325 auf minus T€ 1.288. Dabei führte die erstmalige Anwendung des IFRS 16 zu einer Erhöhung des EBITDA, da sich um T€ 2.291 niedrigere Mietaufwendungen und um T€ 2.138 höhere Abschreibungen durch die Abschreibungen der Right of Use Assets auswirkten. Die Verringerung des operativen Ergebnisses betrug mithin T€ 2.613 und war bedingt durch die fehlenden Ergebnisbeiträge aufgrund nicht erfolgter Vergabe und Umsatzrealisierung eines Auftrages im Verteidigungsbereich sowie rückgängiger Umsätze im Segment Oil & Gas im zweiten Halbjahr 2019. Die folgenden Sondereffekte werden im Geschäftsjahr 2019 im bereinigten Ergebnis nicht berücksichtigt:
Die Überleitung auf das bereinigte EBIT (= bereinigtes Betriebsergebnis) und die Verteilung der Sondereffekte auf die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung stellt sich wie folgt dar: scroll
Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein positives bereinigtes EBITDA von T€ 3.614 erreicht. Im entsprechenden Zeitraum 2018 betrug das positive bereinigte EBITDA T€ 3.705. Die Verschlechterung betrug mithin T€ 91. Ohne Anwendung von IFRS 16 ergibt sich ein bereinigtes EBITDA von € 1,3 Mio. sowie ein bereinigtes EBIT von € 0,1 Mio. Der Konzern lag mit dem erreichten Umsatz von € 58,5 Mio. innerhalb der revidierten Prognose, in der von einem Umsatz von € 58 Mio. bis € 62 Mio. ausgegangen wurde. Die in der revidierten Prognose erwarteten Ergebniskennzahlen (bereinigtes EBITDA in einer Größenordnung von € 0,5 Mio. bis € 2,5 Mio.; bereinigtes EBIT von minus € 0,5 Mio. bis € 1,5 Mio.) wurde vor Berücksichtigung der Auswirkungen des IFRS 16 leicht übertroffen. Umsatz nach SegmentenDie Umsatzsegmentierung für das Geschäftsjahr 2019 stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
Das Segment "Oil & Gas" umfasst ausschließlich die Umsätze, die seitens Simark durch den Vertrieb und die Integration von Produkten für den Öl & Gas Markt in Nordamerika erzielt wurden. Dabei verringerte sich der Umsatz von T€ 26.026 auf T€ 21.954 aufgrund der deutlichen Investitionszurückhaltung der Öl- und Gasindustrie. Simark führt seine Transaktionen nahezu ausschließlich in CAD durch. Auf Basis von CAD reduzierte sich der Umsatz von CAD 39,8 Mio. auf CAD 32,6 Mio. Wachstum konnte jedoch im margenstarken Geschäft mit EFOY Applikationen bei unseren Kunden aus dem "Oil & Gas" Bereich erzielt werden. Der Umsatz hieraus belief sich auf mehr als 16 % des Produktumsatzes dieses Segments (Vorjahr 12 %). Im Segment "Industry" konnte der Umsatz in 2019 um 5,7 % auf T€ 17.238 gesteigert werden. Maßgebend für den Anstieg waren während des gesamten Kalenderjahres ein Umsatzzuwachs und eine stärkere Nachfrage bei Neu- als auch Bestandskunden. Weiterhin steht die Margenverbesserung unter Betrachtung der Einkaufsseite sowie der Verkaufsseite bei gleichzeitiger Umsatzskalierung auf Basis der High-Power-Standard-Plattformtechnologie im Vordergrund. Der Umsatz im Segment "Clean Energy & Mobility" lag in 2019 mit T€ 11.758 um 25,7 % über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Teilsegment Consumer wurde eine Steigerung von 6,3 % erzielt. Im industriellen Anwendungsbereich konnte insbesondere durch eine Erweiterung der Kundenbasis der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 36,1 % verbessert werden. Das Segment "Defense & Security" schloss mit einem Umsatz von T€ 7.588 und lag damit 24,2 % erheblich unter dem Vorjahreswert von T€ 10.011. Die Internationalisierung konnte mit einem Wachstum von 84,5 % vorangetrieben werden, insbesondere in Indien, Israel und Großbritannien. Im Inland war hingegen eine Drittelung des Umsatzes zu verzeichnen, insbesondere da das traditionelle Jahresendgeschäft mit dem deutschen Verteidigungskunden nicht erzielt werden konnte. Umsatz nach RegionenDer Umsatz nach Regionen hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Im umsatzstärksten Markt Nordamerika wirkt sich insbesondere die Umsatzentwicklung des Segmentes "Oil & Gas" aus. Im Markt Europa (ohne Deutschland) wurden Umsätze durch PBF in Höhe von T€ 13.392 (Vorjahr: T€ 12.852) und durch die SFC AG in Höhe von T€ 8.066 (Vorjahr: T€ 6.299) erzielt. In Deutschland ist eine Reduzierung des Umsatzes der SFC AG von T€ 9.578 auf T€ 5.020 im Geschäftsjahr 2019 aufgrund der fehlenden Defense-Umsatzerlöse zu verzeichnen. PBF trug mit T€ 2.889 (Vorjahr: T€ 2.593) zum Umsatz in Deutschland bei. Der Inlandsanteil am Umsatz reduzierte sich im Geschäftsjahr 2019 infolge des schwachen nationalen Verteidigungsgeschäftes von 19,7 % auf 13,5 %. Bei der SFC AG war in Asien ein Umsatzanstieg bedingt durch das internationale Verteidigungsgeschäft auf T€ 4.462 (Vorjahr: T€ 2.755) zu verzeichnen. In Asien war PBF mit T€ 362 (Vorjahr: T€ 773) vertreten. Der Umsatz im Rest der Welt belief sich auf T€ 1.679 (Vorjahr T€ 521). Auch diese Entwicklung war im Wesentlichen durch das internationale Verteidigungsgeschäft bedingt. Bruttoergebnis vom UmsatzInsgesamt wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von T€ 20.128 bzw. 34,4 % vom Umsatz erzielt. Dies entspricht einer Verbesserung gegenüber dem Vorjahr von 0,2 %. Im Vorjahr wurden T€ 21.082 bzw. 34,2 % vom Umsatz erreicht. Eine Verbesserung der Bruttomarge vom Umsatz war im Segment "Oil & Gas" zu verzeichnen. Hier konnte eine Erhöhung auf 29,2 % erzielt werden. Das Segment "Defense & Security" lag mit 44,7 % deutlich unter dem Vorjahreswert. Das Segment "Industry" wies einen geringfügigen Rückgang auf 30,4 % aus. Im Segment "Clean Energy & Mobility" wurde eine Bruttomarge von 43,2 % erzielt, die erheblich über dem Vorjahreswert lag. Ursächlich hierfür war insbesondere der höhere Umsatzanteil mit industriellen Kunden die traditionell mit höherer Marge als das Freizeitgeschäft versehen sind. Für die einzelnen Segmente stellt sich das Bruttoergebnis vom Umsatz im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
Im Segment "Defense & Security" verringerte sich der Margenbeitrag umsatzbedingt aber auch aufgrund fehlender Umsätze im nationalen Verteidigungsbereich um T€ 1.706. Ebenso wurde im Segment "Oil & Gas" bedingt durch Umsatzrückgang ein um T€ 921 niedrigeres Bruttoergebnis erzielt. Das Segment "Industry" wies einen um 4,7 % gestiegenen Margenbeitrag aus. Im Segment "Clean Energy & Mobility" ist das Bruttoergebnis vom Umsatz im Vergleich zum Vorjahr betragsmäßig um T€ 1.439 angestiegen bedingt sowohl durch Umsatzzuwachs als auch erhebliche Margenverbesserungen. Insgesamt war beim Bruttoergebnis vom Umsatz betragsmäßig einen Rückgang von T€ 953 gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. VertriebskostenDie Vertriebskosten erhöhten sich von T€ 10.792 um 15,3 % auf T€ 12.438. Konzernweit sind die Vertriebskosten im Verhältnis zum Umsatz damit von 17,5 % auf 21,2 % angestiegen. Ursächlich für die Erhöhung war der Aufbau von entsprechenden Ressourcen insbesondere im Personalbereich für das angestrebte Umsatzwachstum. Für das Konzernunternehmen SFC AG war mit T€ 6.599 ein Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit T€ 5.480 zu verzeichnen, unter anderem bedingt durch höhere Aufwendungen aus dem SAR Programm, aber insbesondere durch den um 24 % höheren Mitarbeiterbestand im Bereich Vertrieb zum Jahresende 2019 im Vergleich zum Jahresende 2018. Für Simark fielen Vertriebskosten in Höhe von T€ 4.574 (Vorjahr: T€ 4.160) an. Die Vertriebskosten für PBF erhöhten sich auf T€ 1.265 (Vorjahr: T€ 1.151). Forschungs- und EntwicklungskostenDie Forschungs- und Entwicklungskosten verringerten sich im Geschäftsjahr 2019 von T€ 3.525 um T€ 421 auf T€ 3.104. Für die SFC AG waren aufgrund erheblich höherer Aktivierungen in 2019 insgesamt niedrigere Kosten von T€ 776 (Vorjahr: T€ 1.208) zu verzeichnen. Die Forschungs- und Entwicklungskosten für PBF beliefen sich auf T€ 2.107 und waren damit genau auf Vorjahresniveau (T€ 2.110). Die aktivierungsfähigen Aufwendungen betrafen die Entwicklung der Laserplattform. Simark ist mit T€ 221 (Vorjahr: T€ 207) in den Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Allgemeine VerwaltungskostenDie allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich von T€ 5.230 um 14,6 % auf T€ 5.994. Damit wurde für den Konzern eine Quote von 10,2 % im Verhältnis zum Umsatz erreicht, während es im Vorjahr noch 8,5 % waren. Die Erhöhung war neben allgemeinen Kostensteigerungen zum Teil bedingt durch höhere Aufwendungen aus dem SAR Programm sowie durch die mit Akquisitionsbemühungen verbundenen Kosten. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt T€ 178 (Vorjahr: T€ 320) beinhalten als größte Position mit T€ 157 (Vorjahr: T€ 32) Erträge aus Währungskursdifferenzen. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf T€ 57 (Vorjahr: T€ 119) resultierend aus Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen. RestrukturierungsaufwendungenRestrukturierungsaufwendungen waren im Berichtszeitraum nicht zu verzeichnen (Vorjahr: T€ 410). Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA)Das EBITDA verschlechterte sich im Vergleich zum Vorjahr von T€ 2.478 auf T€ 2.042. Das EBITDA in Relation zum Umsatz veränderte sich von 4,0 % auf 3,5 %. Das um die oben erwähnten Sondereffekte bereinigte EBITDA betrug T€ 3.614 (Vorjahr: T€ 3.705) oder 6,2 % (Vorjahr: 6,0 %) im Verhältnis zum Umsatz. Betriebsergebnis (EBIT)Das EBIT des Konzerns verringerte sich 2019 von T€ 1.325 auf minus T€ 1.288. Das EBIT in Relation zum Umsatz ging von 2,1 % auf minus 2,2 % zurück. Das um die oben erwähnten Sondereffekte bereinigte EBIT betrug T€ 284 (Vorjahr: T€ 2.553) oder 0,5 % (Vorjahr: 4,1 %) im Verhältnis zum Umsatz. Zinsen und ähnliche ErträgeDie Zinsen und ähnliche Erträge beliefen sich aufgrund des Zinsniveaus wie im Vorjahr auf T€ 0. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 752 (Vorjahr: T€ 737) beinhalten Zinsen an Kreditinstitute und Investoren sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen. scroll
KonzernjahresergebnisDas Konzernjahresergebnis verringerte sich im Geschäftsjahr 2019 auf minus T€ 1.927 nach minus T€ 1 im Vorjahr. Darin sind im Geschäftsjahr 2019 die oben angeführten Sondereffekte von T€ 1.572 (Vorjahr: T€ 1.227) enthalten. Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie gemäß IFRS unverwässert und (verwässert) verringerte sich aufgrund der Entwicklung des Konzernjahresergebnisses von minus € 0,00 (minus € 0,00) auf minus € 0,17 (minus € 0,17). Auftragseingang und AuftragsbestandWährend im Geschäftsjahr 2018 Auftragseingänge von T€ 57.263 realisiert wurden, konnten in 2019 T€ 59.840 erzielt werden. Demzufolge erhöhte sich der Auftragsbestand im Konzern stichtagsbezogen zum 31. Dezember 2019 auf T€ 15.489 (Vorjahr: T€ 14.187). Davon entfielen auf SFC AG T€ 3.412 (Vorjahr: T€ 1.831) und auf PBF T€ 6.209 (Vorjahr: T€ 10.105). Simark ist in dieser Zahl mit T€ 5.868 (Vorjahr: T€ 2.251) enthalten. FinanzlageDas Finanzmanagement von SFC umfasst die Themengebiete Liquiditätsmanagement, Management von Währungs- und Rohstoffrisiken sowie Bonitäts- und Ausfallrisiken. KapitalstrukturDie strategische Ausrichtung von SFC und speziell die gewählte Strategie erfordern weitere Investitionen, die zur Sicherstellung des zukünftigen Geschäftserfolgs finanziert werden müssen. Dies bezieht sich auf die Bereiche Produktentwicklung, Erschließung weiterer Marktsegmente sowie neuer Regionen und Ausbau bestehender Marktsegmente. Die insbesondere durch die Kapitalmaßnahmen, zuletzt im Juli 2019, in das Unternehmen geflossenen Mittel wurden für diese Investitionen eingeworben. Bis zur Verwendung werden Liquiditätsüberschüsse in Finanztitel mit geringem Risiko (z. B. Tages- und Festgelder) bei verschiedenen Banken angelegt. In der Satzung von SFC sind keine Kapitalerfordernisse definiert. Das Kapitalmanagement des Konzerns bezieht sich auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Investoren. Kapitalmaßnahme und Finanzierung HarbertAm 3. August 2017 hat der Vorstand der SFC AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage ein Gesamtfinanzierungskonzept bestehend aus der Ausgabe einer besicherten, festverzinslichen Schuldverschreibung mit einem Nennbetrag von € 4.997.500 und dem Abschluss der entsprechenden Sicherheitenverträge und der Ausgabe einer Optionsanleihe mit Harbert European Growth Capital Fund (Harbert) abgeschlossen. Aus dieser Kapitalmaßnahme floss der Gesellschaft in 2017 ein Bruttoemissionserlös in Höhe von € 5 Mio. zu. Mit Vereinbarung vom 11. Juni 2018 wurde die Endfälligkeit auf den 31. Dezember 2019 vereinbart und die monatlichen Tilgungsraten entsprechend angepasst. Im Geschäftsjahr 2019 wurde diese Finanzierung vollständig zurückgeführt. Die Optionsanleihe bestand zum 31. Dezember 2019 unverändert. Die Bezugsrechte wurde sodann im Januar 2020 ausgeübt. BarkapitalerhöhungDie SFC AG hat am 26. Juni 2019 eine Bezugsrechtskapitalerhöhung beschlossen. Im Rahmen eines Privatplatzierungsverfahrens konnten 2.700.000 Inhaber-Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) erfolgreich bei institutionellen Investoren platziert werden. Der Platzierungspreis wurde auf € 10,00 je neuer Aktie festgelegt. Aus der Kapitalerhöhung floss der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von € 27,0 Mio. zu. Zahlungsmittel und Financial CovenantsDie frei verfügbaren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum 31. Dezember 2019 T€ 20.906 (Vorjahr: T€ 7.520). Die gesamten kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf T€ 5.352 (Vorjahr: T€ 4.585). Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen T€ 1.161 (Vorjahr: T€ 1.710). SimarkIm Rahmen der Finanzierung der Tochtergesellschaft Simark wurden mit zwei kreditfinanzierenden Banken umfangreiche Financial Covenants (Kreditvereinbarungsklauseln) in Abhängigkeit diverser Kennzahlen von Simark und Rückzahlungsklauseln bei Nichteinhaltung vereinbart. Folgende Covenants und Schwellenwerte wurden für Simark für den Stichtag 31. Dezember 2019 vereinbart:
Die Schwellenwerte zum 31. Dezember 2019 wurden eingehalten. SFCDie seitens der SFC AG gegenüber den Banken abgegebene Rangrücktrittserklärung in Höhe von TCAD 2.637 nebst Zinsen für ein bereits bestehendes Gesellschafterdarlehen gegen Simark besteht weiterhin. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag mit TCAD 2.615 inkl. Zinsen. PBFIm Rahmen der Finanzierung der Tochtergesellschaft PBF Almelo, Holland über einen Factoringvertrag mit der finanzierenden Bank wurde kein Financial Covenant (Kreditvereinbarungsklausel) mehr vereinbart. PBF in Cluj, Rumänien, hat ebenfalls seine Financial Covenants zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 (Debt und Solvency Ratio) eingehalten.
Die folgende Darstellung zeigt Eigenkapital und Bilanzsumme des Konzerns zu den jeweiligen Stichtagen: EIGENKAPITALQUOTE DES KONZERNSscroll
Die Kapitalstruktur im Konzern hat sich im Geschäftsjahr 2019 aufgrund der durchgeführten Kapitalmaßnahme deutlich verbessert. Der Konzern weist damit eine Eigenkapitalquote von 55,3 % (Vorjahr: 43,3 %) aus. Das Anlagevermögen (ohne latente Steuern) ist weiterhin über das Eigenkapital finanziert, die kurzfristigen Vermögenswerte decken die kurzfristigen Schulden. InvestitionenDie Investitionen nach Segmenten inkl. der unterjährigen Neuzugänge während des Geschäftsjahres 2019 nach IFRS 16 stellen sich wie folgt dar: scroll
Im Geschäftsjahr 2019 wurden T€ 2.456 (Vorjahr: T€ 1.384) für die Weiterentwicklung der Produkte aktiviert. Darüber hinaus wurden insbesondere Investitionen für Software, Maschinen und Betriebsausstattung vorgenommen. Insgesamt beliefen sich die Investitionen 2019 auf T€ 3.628 (Vorjahr: T€ 2.373). Die Investitionen wurden aus Eigenmitteln bzw. im Rahmen der bestehenden Kreditvereinbarungen vorgenommen. LiquiditätIm Geschäftsjahr 2019 war ein Netto-Mittelzufluss von Finanzmitteln in Höhe von T€ 13.387 (Vorjahr: T€ 3.111) zu verzeichnen. In 2019 ergab sich ein Mittelabfluss aus betrieblicher Tätigkeit von T€ 1.261 (Vorjahr: Mittelzufluss T€ 2.005). Die frei verfügbaren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Ende Dezember 2019 erhöhten sich demzufolge auf T€ 20.906 (Ende Dezember 2018: T€ 7.520). Zudem waren Zahlungsmittel in Höhe von T€ 286 (Vorjahr: T€ 286) zu Gunsten eines Vermieters gesperrt. SFC legt die liquiden Mittel momentan ausschließlich in kurzfristigen Anlagen an. Demzufolge unterliegt SFC grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko in Zeiten niedrigster Zinsen oder gar bei Negativzinsen. Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine offenen Devisen- oder Warentermingeschäfte. Zum Bilanzstichtag bestanden kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 5.352 (Vorjahr: T€ 4.585). Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen T€ 1.161 (Vorjahr: T€ 1.710). Eine Verletzung von Kreditvereinbarungsklauseln lag nicht vor. Zum Stichtag bestehen Kreditlinien, die wie folgt in Anspruch genommen sind: scroll
Die Kreditlinien der SFC AG bei der Deutsche Bank AG (T€ 4.000) und der Commerzbank Aktiengesellschaft (T€ 5.000) waren zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen. Cashflow aus betrieblicher TätigkeitAus betrieblicher Tätigkeit war im Geschäftsjahr 2019 ein Abfluss von T€ 1.261 zu verzeichnen, im Vorjahr betrug der Mittelzufluss T€ 2.005. Ursache für den Abfluss in 2019 sind die negativen Working Capital Veränderungen, die den verbesserten operativen Cash Flow vor Working Capital Veränderungen überkompensiert haben. Cashflow aus der InvestitionstätigkeitIm Rahmen der Investitionstätigkeit flossen im Berichtszeitraum Mittel in Höhe von T€ 3.628 (Vorjahr: T€ 2.373) ab. Im Wesentlichen ist die Erhöhung auf die Investitionen in aktivierbare immaterielle Vermögenswerte aus Entwicklungsprojekten von T€ 2.456 (Vorjahr: T€ 1.384) zurückzuführen. Cashflow aus der FinanzierungstätigkeitAus der Finanzierungstätigkeit flossen 2019 insgesamt Mittel in Höhe von T€ 18.275 zu, im Vorjahr ist ein Mittelzufluss in Höhe von T€ 3.479 zu verzeichnen gewesen. Der Mittelzufluss in 2019 wurde im Wesentlichen durch den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 27.000 generiert. Die Mittelveränderung aus Aufnahme und Tilgung von Finanzschulden sowie der Veränderung von Kontokorrentverbindlichkeiten war mit T€ 2.631 negativ (Vorjahr: plus T€ 15). In 2019 sind zudem Zinsen in Höhe von T€ 705 (Vorjahr: T€ 625) gezahlt worden. VermögenslageDie Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 hat sich mit T€ 72.859 gegenüber dem 31. Dezember 2018 (T€ 42.065) um 73,2 % erhöht. Ursächlich hierfür war die getätigte Barkapitalerhöhung sowie die Erstanwendung des IFRS 16. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich ebenfalls aufgrund der durchgeführten Finanzierungsmaßnahmen auf 55,3 % (Vorjahr: 43,3 %). Die Vorräte, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden erhöhten sich um T€ 5.894 oder 29,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen den Geschäfts- oder Firmenwert von Simark in Höhe von T€ 7.134 (Vorjahr: T€ 6.688) sowie unverändert von PBF in Höhe von T€ 1.179 (Vorjahr: T€ 1.179). Andere immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Erwerb von PBF waren nicht mehr auszuweisen (Vorjahr: T€ 161). Die aktivierten Entwicklungskosten beliefen sich auf T€ 5.292 (Vorjahr: T€ 3.190). Bei den aktivierten Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr 2019 T€ 2.456 (Vorjahr: T€ 1.384) aktiviert sowie T€ 354 (Vorjahr: T€ 385) planmäßig abgeschrieben. Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich insbesondere aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 (betrifft insbesondere die seitens SFC gemieteten Geschäftsräume) von T€ 13.776 auf T€ 25.040. Die Erstanwendung des IFRS 16 ergab Aktivierungen in Höhe von T€ 9.453. Gleichwohl stieg der Anteil des langfristigen Vermögens am Gesamtvermögen von 32,8 % auf 34,4 %. Die Schulden sind von T€ 23.861 um 36,6 % auf T€ 32.599 gestiegen. Auch hierfür war die Erstanwendung des IFRS 16 maßgeblich. Insgesamt belief sich der Anteil der Schulden am Gesamtkapital auf 44,7 % (Vorjahr: 56,7 %). Bedingt durch die Kapitalmaßnahmen erhöhte sich das Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 auf T€ 40.260 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 (T€ 18.204). Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDer Vorstand legt großen Wert auf eine nachhaltige Entwicklung des Konzerns. Die finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns und deren Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 wurden oben bereits dargestellt. Von den nichtfinanziellen Kennzahlen und Leistungsindikatoren zieht der Vorstand für die Unternehmensführung in erster Linie die folgenden regelmäßig erhobenen mitarbeiterbasierten Größen bzw. Nachhaltigkeitskennzahlen heran:
Der Vorstand wird laufend über Lieferantenqualität und Produktqualität informiert. Die Lieferantenqualität war mit 7,0 % fehlerhaften Lieferungen unter der Vorjahresquote von 7,8 %. Die Quote der fehlerhaften Teile konnte stabil gehalten werden. Die mittlere Betriebsdauer bis zum Ausfall (Mean Time To Failure) konnte für die Industriegeräte der SFC AG im Vergleich zum Vorjahr von 2.700 Stunden auf nunmehr rd. 2.800 Stunden gesteigert werden. Nachhaltigkeit ist eine wesentliche Grundlage für den langfristigen Geschäftserfolg des Konzerns. Der SFC Konzern strebt eine möglichst hohe ökologische Effizienz aller Aktivitäten an. Dieser Aspekt steht sowohl bei der Produktentwicklung als auch bei den Produktionsprozessen im Mittelpunkt. Darüber hinaus nimmt der SFC Konzern seine soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern wahr. Für eine möglichst umweltschonende Produktion arbeitet der Konzern daran, den Ressourceneinsatz kontinuierlich zu optimieren. Häufig wirken sich diese Maßnahmen auch kostensenkend aus. Voraussetzung für ein möglichst nachhaltiges und umweltfreundliches Wirtschaften ist höchste Qualität. Neben einer langen Lebensdauer stellt sie einen möglichst geringen Ausschuss im Produktionsprozess sicher. Die SFC AG und PBF sind nach ISO 9001 zertifiziert. Die SFC AG und PBF haben darüber hinaus ein Umweltmanagementsystem, das nach ISO 14001 zertifiziert ist. Simark's Umweltmanagement ist nach COR zertifiziert. Im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung bietet SFC seinen Mitarbeitern ein motivierendes und sozial ausgewogenes Arbeitsumfeld. SFC legt Wert auf zufriedene Mitarbeiter, um eine langfristige Bindung an das Unternehmen zu erreichen. Mitarbeiter werden bei SFC individuell gefördert. Neben fachlichen Qualifizierungsmaßnahmen werden hierzu auch fachübergreifende Fortbildungen wie Projektmanagement, Teamseminare, Software-Schulungen oder Fremdsprachenkurse angeboten. Zudem beteiligt SFC die Mitarbeiter über einen variablen Anteil angemessen am Unternehmenserfolg. Mitarbeiter zum JahresendeDie Anzahl der festangestellten Mitarbeiter zum 31. Dezember 2019 stellt sich wie folgt dar: MITARBEITERscroll
Der Konzern hat zum 31. Dezember 2019 insgesamt 17 (Vorjahr: 11) Werkstudenten, Diplomanden und Praktikanten beschäftigt. Die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter zum 31. Dezember 2019 lag für die SFC AG mit 100 (Vorjahr: 87) über dem Vorjahresniveau. Bei PBF war die Mitarbeiterzahl nahezu unverändert und somit stabil bei 113. Bei Simark waren zum Bilanzstichtag mit 69 Mitarbeitern eine geringere Anzahl von Mitarbeitern als im Vorjahr (78) beschäftigt. Es waren damit zum Geschäftsjahresende 2019 insgesamt 3 Mitarbeiter mehr beschäftigt als zum Vorjahreszeitpunkt. Zusammenfassung zu Geschäftsverlauf und LageZusammenfassend lässt sich aus der oben dargestellten Geschäftslage schließen, dass der Konzern zum Stichtag, insbesondere aufgrund der durchgeführten Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung weiterer zukünftiger Kapitalzuführungen unabhängig vom aktuellen Ergebnis über eine stabile Vermögenslage verfügt. Bei einer auftretenden negativen Entwicklung der Ertragslage in Abweichung von den prognostizierten Umsätzen und Ergebnissen und einer damit einhergehenden Verschlechterung der Finanzlage könnte sich das Gesamtbild jedoch negativ verändern. VERGÜTUNGSBERICHTDer Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstandes der SFC AG Anwendung finden und erläutert Höhe und Struktur der Vorstandseinkommen. Im Vergütungsbericht werden des Weiteren die Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben. Vergütungssystem des VorstandesNach dem Aktiengesetz in der Fassung des VorstAG ist die Festsetzung der Vorstandsvergütung dem Plenum des Aufsichtsrats vorbehalten. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus den folgenden Elementen: Die Vorstände erhalten eine feste jährliche Vergütung, die in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt wird. Ferner erhalten die Vorstandsmitglieder im Falle des Erreichens bestimmter Erfolgsziele jährlich eine variable Vergütung (erfolgsabhängiger Bonus). Im Geschäftsjahr 2019 waren die Ziele jeweils mit 1/4 von der Budgetzielerreichung Konzernumsatz (basierend auf dem budgetierten Umrechnungskurs des kanadischen Dollars zum Euro), Bruttomarge bereinigt und EBITDA bereinigt abhängig. Im Übrigen Viertel steht die Entscheidung im Ermessen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat zum Geschäftsjahr 2014 ein virtuelles Aktienoptionsprogramm (Stock Appreciation Right (SAR)-Programm 2014 -2016) implementiert, das für die zum bzw. ab dem 1. Januar 2014 neu abgeschlossenen Vorstandsanstellungsverträge gilt und die Zuteilung virtueller Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands vorsieht. Herr Hans Pol hat im Rahmen der Verlängerung seines Vorstandsanstellungsvertrages jeweils eine Tranche des zweiten SAR-Programms (SARP 2015 -2018 oder TR 2) und des vierten SAR-Programms (SARP 2018 -2021) erhalten. Herr Marcus Binder, der mit Beschluss vom 14. September 2016 mit Wirkung ab dem 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2020 als Vorstandsmitglied bestellt wurde, hat im Rahmen seines Vorstandsanstellungsvertrages eine Tranche des dritten SAR-Programms erhalten (SARP 2017-2020). Dies gilt ebenso für die Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Peter Podesser, dessen Vorstandsanstellungsvertrag vorzeitig für vier weitere Jahre bis März 2024 verlängert wurde. Weitere Informationen zum SAR-Programm finden Sie unter der Überschrift "Aktienoptionsprogramme" auf Seite 78 des Geschäftsberichts. Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Vorstands bestimmte Nebenleistungen. So stellt die Gesellschaft den Vorständen jeweils einen Dienstwagen zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt für die Vorstände die Prämien für eine Unfall-, Renten- und Lebensversicherung bis zu einem Höchstbetrag von jeweils € 10.000 jährlich und hat für die Vorstandsmitglieder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ("D&O-Versicherung") abgeschlossen, die einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % des Schadens bzw. des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung vorsieht. Vorstandsvergütung im Jahr 2019Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt € 2.665.252. In den Bezügen des Geschäftsjahres 2019 sind das Festgehalt, die Sachbezüge, die variablen erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütungen, die Aufwendungen für das SAR Programm, sowie die Prämien für eine Unfall-, Renten- und Lebensversicherung enthalten. Diese Summe enthält sämtliche Beträge, die im Jahr 2019 ausgezahlt oder im Konzernabschluss 2019 zurückgestellt worden sind, abzüglich der zum 31. Dezember 2018 zurückgestellten Beträge. Der Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder in individualisierter Form erfolgt auf Grundlage der im Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Mustertabellen. In Tabelle 1 werden die im Geschäftsjahr 2019 gewährten Zuwendungen, in Tabelle 2 die ausgezahlten Zuflüsse ausgewiesen. Da keine Höchstbeträge für die Vergütung im Rahmen der LTIPs und des SARP vorgesehen sind, werden abweichend vom Deutschen Corporate Governance Kodex keine Maximalbeträge für die Vergütung ausgewiesen. TABELLE 1 - VERGÜTUNG DES VORSTANDS 2019 (ZUWENDUNGSBETRACHTUNG)scroll
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TABELLE 2 - VERGÜTUNG DES VORSTANDS 2019 (ZUFLUSSBETRACHTUNG)scroll
Vergütung des AufsichtsratsDie Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine reine jährliche Festvergütung in Höhe von jeweils € 25.000, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende das Zweifache und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung erhält. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben zudem Anspruch auf Ersatz der ihnen in Ausübung ihrer Aufsichtsratstätigkeit entstandenen baren Auslagen, zu denen auch die auf ihre Auslagen entfallende Umsatzsteuer zu rechnen ist, sowie auf Einbeziehung in die von der Gesellschaft für ihre Organe abgeschlossene D&O-Haftpflichtversicherung. Die Bezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 verteilen sich auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder wie folgt: GESCHÄFTSJAHR 2019scroll
AktienoptionsprogrammeDer Aufsichtsrat der Gesellschaft hat ein virtuelles Aktienoptionsprogramm (SAR-Programm 2014 -2016) mit dem Ziel implementiert, eine Gleichrichtung der Interessenlage von Aktionären und Vorstand zu schaffen. Das SAR-Programm 2014 -2016, das die Zuteilung virtueller Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands vorsieht, gilt für die zum bzw. ab dem 1. Januar 2014 neu abgeschlossenen Vorstandsanstellungsverträge. Herr Hans Pol hat im Rahmen der Verlängerung seines Vorstandsanstellungsvertrages eine Tranche des zweiten SAR-Programms erhalten (SARP 2015 -2018) sowie des vierten SAR-Programms (SARP 2018 -2021) im Rahmen der Verlängerung seines Vorstandsanstellungsvertrages bis 30. Juni 2021 erhalten. Herr Marcus Binder, der mit Beschluss vom 14. September 2016 mit Wirkung ab dem 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2020 als Vorstandsmitglied bestellt wurde, hat im Rahmen seines Vorstandsanstellungsvertrages eine Tranche des dritten SAR-Programms erhalten (SARP 2017-2020). Der Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Podesser, dessen Vorstandsanstellungsvertrag vorzeitig für vier weitere Jahre bis März 2024 verlängert wurde hat eine Tranche des fünften SAR-Programms erhalten (SARP 2020 -2024). Nach Ablauf einer festgelegten Wartezeit gewähren die virtuellen Aktienoptionen bei Ausübung ein Recht auf Barauszahlung in Abhängigkeit vom Aktienkurs der Aktie der SFC AG zum Zeitpunkt der Ausübung. Die Stückzahl der zuzuteilenden virtuellen Aktienoptionen ist von vornherein begrenzt und reduziert sich, wenn zu vorab festgelegten Stichtagen der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft vereinbarte Schwellen unterschreitet. Das virtuelle Aktienoptionsprogramm hat eine Laufzeit von sieben Jahren, wobei erstmalig nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ein Teil der ausgegebenen virtuellen Aktienoptionen gegen Zahlung eines Ausübungspreises von € 1,00 je virtueller Aktienoption ausgeübt werden kann, sofern vorab definierte Erfolgsziele erreicht worden sind. Die Rahmenbedingungen für die SAR-Programme 2014 -2016 und 2015 -2018 sowie 2017-2020, 2018 -2021 und 2020 -2024 lauten wie folgt: RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE SAR-PROGRAMME 2014-2016, 2015-2018, 2017-2020, 2018-2021 UND 2020-2024scroll
Sonstige nahestehende Unternehmen und PersonenWir verweisen auf den Abschnitt "Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen" im Konzernanhang. RISIKO- UND CHANCENBERICHTDie Segmente der SFC sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unter einem Risiko wird die Möglichkeit verstanden, dass Ereignisse oder Handlungen die Gruppe oder eines der Segmente daran hindern, seine avisierten Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist es für SFC wichtig, Chancen zu identifizieren, um diese zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Eine Verrechnung von Chancen und Risiken erfolgt nicht. Chancen und Risiken werden im Folgenden dargestellt. Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß den Stufen "Unwahrscheinlich", "Möglich" und "Wahrscheinlich", sowie des möglichen Ausmaßes des Risikos. Die Bewertung über das mögliche Ausmaß bezieht sich auf das operative Ergebnis (EBITDA underlying) der SFC. Beurteilung Eintrittswahrscheinlichkeit/Mögliches Ausmaßscroll
Beschreibung der Chancen und RisikenDie SFC unterscheidet zwischen finanzwirtschaftlichen Risiken einerseits sowie Geschäftschancen und -risiken andererseits. Diese stellen die wesentlichen Einflussfaktoren für SFC dar. Unter "Risikoberichterstattung in Bezug auf Verwendung von Finanzinstrumenten" werden die finanzwirtschaftlichen Risiken dargestellt. Unter "Risikobericht" werden die finanzwirtschaftlichen Risiken sowie die Geschäftsrisiken und Geschäftschancen im Detail diskutiert. Veränderungen zum Vorjahr werden explizit erläutert. INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMRechnungslegungsbezogenes internes KontrollsystemSFC verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Dies ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Dies stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und anderer Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert und die daraus resultierenden Änderungen in den konzerninternen Systemen und Prozessen angepasst. Grundlagen des internen Kontrollsystems sind neben definierten Kontrollmechanismen, z. B. systemtechnische und manuelle Abstimmprozesse, die Trennung von Funktionen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen. Die Buchhaltung des niederländischen Tochterunternehmens PBF erfolgt durch die Buchhaltungsabteilung in den Niederlanden, die Buchhaltung für die rumänische Gesellschaft erfolgt in Cluj, Rumänien. Die konzerneinheitliche Anwendung von Rechnungslegungsstandards nach IFRS wird durch entsprechend qualifiziertes Personal vor Ort sowie des Mutterunternehmens sichergestellt. Die Buchhaltung des kanadischen Tochterunternehmens Simark wird durch die Buchhaltungsabteilung in Kanada durchgeführt. Die konzerneinheitliche Anwendung von Rechnungslegungsstandards nach IFRS wird durch entsprechend qualifiziertes Personal des Mutterunternehmens sichergestellt. Auf Basis der Daten der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen erfolgen die Konsolidierungsmaßnahmen und bestimmte Abstimmarbeiten durch das Rechnungswesen des Mutterunternehmens. Eine gesonderte Abteilung Konzernrechnungswesen besteht aufgrund der Größe des Konzerns nicht. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter des Rechnungswesens überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt. Grundsätzlich gibt es auf jeder Ebene zumindest ein Vier-Augenprinzip. Im gesamten Rechnungslegungsprozess müssen bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen werden. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung des internen Kontrollsystems, dies schließt das (konzern-) rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem mit ein. Eine konzerneigene Interne Revision existiert aufgrund der Größe des Konzerns nicht. Der Vorstand der SFC AG ist nach seiner Beurteilung der Auffassung, dass das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem im Geschäftsjahr 2019 funktionsfähig war. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird vom Aufsichtsrat der SFC AG überwacht. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein internes Kontrollsystem, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. RisikomanagementsystemZum Zweck des systematischen und organisatorischen Umgangs mit Risiken hat der Vorstand ein umfassendes Risiko-Managementsystem implementiert. Dafür sind geeignete Instrumente zur Erkennung, Analyse, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen definiert und werden systematisch umgesetzt und weiterentwickelt. Die Bewertung der identifizierten Risiken erfolgt anhand des Risikoausmaßes sowie der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risiko-Managementsystem bildet ausschließlich die Risiken des Konzerns ab, Chancen werden nicht erfasst. Die direkte Verantwortung zur Früherkennung, Analyse, Steuerung und Kommunikation der Risiken obliegt dem operativen Management. Im Rahmen von Zielvereinbarungsgesprächen zwischen Vorstand und den Verantwortlichen der Geschäftsbereiche sowie durch regelmäßige Berichterstattung informieren die Geschäftsbereiche über Veränderungen der geschäftsbereichsindividuellen Risikosituation. Zu dem bei SFC eingesetzten Risiko-Managementsystem zählt ergänzend ein Frühwarnsystem. Die Kennzahlen ermöglichen eine objektive Übersicht über die finanzielle Situation des Konzerns, einen Soll-Ist-Vergleich zwischen Budget und Kosten, eine detaillierte Vorausschau erwarteter Auftragseingänge und Umsätze für jedes Segment (Sales Pipeline), ein bereichsspezifisches Kostencontrolling, ein Kostencontrolling für Entwicklungs- und Marketingprojekte, ein Projektmanagement-Tool für den gesamten Konzern und weitere prozesstechnische Indikatoren. PBF und Simark sind für bestimmte Kennzahlen in das Risiko-Managementsystem integriert. Mit diesen Instrumenten prüft der Vorstand regelmäßig und zeitnah, ob sich Einschätzungen und Rahmenbedingungen verändert haben und welche Korrekturmaßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTENDer Aufsichtsrat erhält monatlich ein Finanzreporting und wird zusätzlich bei Bedarf kurzfristig über aktuelle Entwicklungen informiert. Der Aufsichtsrat ist damit durch die Berichte des Vorstands über die Geschäfte, die für die Rentabilität und Liquidität von besonderer Bedeutung sein können, in das Risiko-Management eingebunden. Die Gesellschaften und der Konzern unterliegen im Zuge ihrer operativen Geschäftstätigkeit hinsichtlich ihrer Finanzinstrumente verschiedenen Risiken. Hierunter fallen Marktrisiken, insbesondere Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Kreditrisiken. Zu den Finanzinstrumenten zählen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen über den Tausch bzw. die Übertragung finanzieller Vermögenswerte. Originäre Finanzinstrumente sind auf der Aktivseite die flüssigen Mittel sowie Forderungen und Finanzanlagen. Darüber hinaus werden zum Stichtag die Kündigungskomponente der Wandelanleihe sowie eine Optionsschuldverschreibung als derivative Finanzinstrumente ausgewiesen. Aus Wesentlichkeitsgründen wird dazu auf die Ausführungen im Konzernanhang hingewiesen. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken wahrscheinlich sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Auf der Passivseite sind den Finanzinstrumenten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Verbindlichkeiten und die Leasingverbindlichkeiten sowie die Fremd- und Eigenkapitalkomponente für die Wandelanleihen zuzuordnen. Ziel des Risikomanagementsystems ist die Minimierung der oben angeführten Risiken. Zu diesem Zweck werden folgende Methoden eingesetzt: scroll
AusfallrisikoAusfallrisiken resultierten hauptsächlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Risiko besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners. Die Kundenstruktur bei der SFC AG ist unter anderem durch verschiedene Großkunden geprägt. Um dem Ausfallrisiko vorzubeugen, werden Bonitätsprüfungen in Form von Anfragen bei Kreditauskunfteien für ausgewählte Kunden durchgeführt und regelmäßig Statusberichte mit Frühwarnfunktion abgefragt. Neukunden werden in der Regel nur gegen Vorauskasse beliefert. Zudem werden wöchentlich im Rahmen des Forderungsmanagements alle überfälligen Forderungen besprochen und Maßnahmen mit den verantwortlichen Vertriebsmitarbeitern eingeleitet. Für PBF und Simark erfolgt die Vorbeugung hinsichtlich des Ausfallrisikos in der Weise, dass aufgrund des überschaubaren und nahezu konstanten Kundenkreises überfälligen Forderungen zunächst durch Buchhaltungsmitarbeiter nachgegangen und sodann durch den verantwortlichen Vertriebsmitarbeiter mit dem Kunden diskutiert wird. Die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge verstehen sich abzüglich der Wertberichtigung für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen, die seitens des Managements auf der Grundlage von Erfahrungen aus der Vergangenheit und des derzeitigen wirtschaftlichen Umfeldes geschätzt wurden. Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, sobald eine Indikation besteht, dass Forderungen uneinbringlich sein könnten. Die Indikationen beruhen auf intensiven Kontakten im Rahmen des Forderungsmanagements. Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Nettobuchwert der Forderungen. In der Berichtsperiode wie auch im Vorjahr wurden keine Sicherheiten aus ausgefallenen Forderungen erworben und angesetzt. Die Forderungen aus Produktverkäufen sind für SFC AG durch Eigentumsvorbehalte besichert. Die ausstehenden Forderungen, die weder überfällig noch wertberichtigt wurden, sind aufgrund der vorliegenden Kundenstruktur von hoher Bonität. Zum Bilanzstichtag lagen keine Anhaltspunkte vor, dass bezüglich dieser Forderungen Zahlungsausfälle zu erwarten sind. Ferner bestehen Ausfallrisiken bei den liquiden Mitteln. Die liquiden Mittel umfassen im Wesentlichen kurzfristige Fest- und Tagesgelder und sofort verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten. Im Zusammenhang mit der Anlage von liquiden Mitteln ist SFC Verlusten aus Kreditrisiken ausgesetzt, sofern Finanzinstitute ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Zur Minimierung dieses Risikos werden die Finanzinstitute, bei denen Anlagen getätigt werden, sorgfältig ausgewählt und die Anlagen auf mehrere Banken verteilt. Darüber hinaus werden nur kurzfristige Festgelder vereinbart. Die maximale Risikoposition entspricht dem Buchwert der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass SFC seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maß nachkommen kann. Diesem Risiko wurde durch Kapitalerhöhungen im Mai 2007 sowie im November 2014, August 2016, Juli 2017, Juni 2018 und Juli 2019 begegnet. Die Liquiditätsreserven sind insbesondere durch die Kapitalerhöhung in 2019 deutlich gestiegen. Des Weiteren wurden durch zwei Banken der SFC AG zum Ende des Geschäftsjahres 2019 Kreditlinien für Betriebsmittel gewährt. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. SFC steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von Rücklagen sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. ZinsänderungsrisikoDas Zinsrisiko resultiert einerseits aus der Anlage der liquiden Mittel. Im Rahmen der Kapitalerhöhung im Jahr 2007 wurden auch Aktien in den USA platziert. In diesem Zusammenhang musste sich SFC vertraglich verpflichten, bestimmte Steuergesetze in den USA zu beachten. Demzufolge können aktuell nur Anlagen mit maximal 3 Monaten Laufzeit vorgenommen werden. Insofern wird das Zinsergebnis von SFC maßgeblich durch die kurzfristigen Zinsen am Kapitalmarkt beeinflusst. Andererseits unterliegt der Konzern Zinsänderungsrisiken aus kurz- und langfristigen variabel verzinslichen Verbindlichkeiten sowie einem festverzinslichen Darlehen. Darüber hinaus besteht ein Zinsänderungsrisiko aufgrund des Kreditratings. Der Konzern unterliegt darüber hinaus keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinslichen Instrumenten. Bei einer Nichteinhaltung bzw. Nichterfüllung der Covenants besteht das Risiko, dass ein Zuschlag bei der Verzinsung zu entrichten ist bzw. der entsprechende Kredit vorzeitig fällig gestellt wird. Aufgrund der oben dargestellten Restriktionen hat SFC keine Ziele und Maßnahmen zum Risikomanagement definiert. Die Risikomessung erfolgt im Zuge der rollierenden unterjährigen Jahresendvorschau. WährungsrisikoSFC erzielt aufgrund des Geschäftsvolumens von Simark einen wesentlichen Teil seines Konzernumsatzes in kanadischen Dollar, dem Aufwendungen bzw. Ausgaben in derselben Währung gegenüberstehen. Ferner erzielen SFC AG und Simark in Nordamerika Umsatzerlöse in US-Dollar, denen Aufwendungen bzw. Ausgaben der SFC AG und Simark in US-Dollar gegenüberstehen. Ziel des Fremdwährungsmanagements ist die Minimierung von Währungsverlusten im Vergleich zu den Budgetannahmen. Bei Bestehen größerer offener Positionen besteht die Möglichkeit Salden über Devisentermingeschäfte abzusichern sofern sich aus der Prognose und den Markterwartungen signifikante Abweichungen zu den budgetierten Annahmen ergeben. Zum Bilanzstichtag bestehen keine offenen Devisentermingeschäfte. Derivative Finanzinstrumente wurden auch unterjährig zur Absicherung von Währungsgeschäften nicht eingesetzt. KreditrisikoIn den Kreditverträgen die durch Simark in Hinblick auf die Finanzierung des Unternehmenszusammenschlusses und der Finanzierung des operativen kanadischen Geschäftes geschlossen wurden, sind Financial Covenants (Kreditvereinbarungsklauseln) bezogen auf Simark vereinbart. Bei einer Nichteinhaltung bzw. Nichterfüllung der Covenants besteht das Risiko, dass ein Zuschlag bei der Verzinsung zu entrichten ist bzw. der entsprechende Kredit vorzeitig fällig gestellt wird. Neben der Ergebnissituation von Simark kann auch ein erhöhter Finanzierungsbedarf zu einem erhöhten Covenant-Risiko führen. Bei SFC AG wurde die Inhaberschuldverschreibung bis Ende 2019 komplett zurückgeführt. Ein Risiko aus den Covenants für die Inhaberschuldverschreibung Harbert besteht somit nicht mehr. Auch in dem Kreditvertrag, der durch PBF in Cluj, Rumänien, geschlossen wurde, sind Financial Covenants (Kreditvereinbarungsklauseln) vereinbart. Bei einer Nichteinhaltung bzw. Nichterfüllung der Covenants besteht das Risiko, dass der entsprechende Kredit vorzeitig fällig gestellt wird. Neben der Ergebnissituation von PBF in Cluj, Rumänien, kann auch ein erhöhter Finanzierungsbedarf zu einem erhöhten Covenant-Risiko führen. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN (ANGABEN NACH § 315A HGB)Das Grundkapital der SFC AG beträgt insgesamt € 12.949.612 und ist eingeteilt in 12.949.612 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag von € 1,00 je Stückaktie. Das Grundkapital ist vollständig einbezahlt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Für weitere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Ergebnis je Aktie". Die Änderung der Anzahl der Aktien um 2.700.000 Stückaktien im Vergleich zum Vorjahr stellt sich wie folgt dar: scroll
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen oder Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die direkt und indirekt am Kapital Beteiligten, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt * : scroll
Für Inhaber von Aktien gelten keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der SFC AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen gemäß § 179 AktG in Verbindung mit § 20 der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der mit Dreiviertelmehrheit gefasst werden muss. Genehmigtes KapitalDie Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals vom 17. Mai 2017 (Genehmigtes Kapital 2017/I), die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2019/I) und die Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital 2017/I wurde aufgehoben. Vor Aufhebung wurde das Genehmigte Kapital 2017/I noch teilweise ausgeschöpft und betrug € 1.323.624. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 15. Mai 2024 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu € 5.124.806 zu erhöhen wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/1). Die SFC AG verfügt über ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 5.124.806 (Genehmigtes Kapital 2019/1). Bedingtes KapitalAufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der SFC AG vom 16. Mai 2019 wurde das Bedingte Kapital 2016 teilweise aufgehoben und besteht nur noch bis zu € 500.000. Ein weiteres Bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2019) wurde in Höhe von € 2.824.503 geschaffen. Die SFC AG verfügt des Weiteren über ein Bedingtes Kapital 2011 in Höhe von € 278.736 für die Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente). Kapitalmaßnahme und Finanzierung HarbertAm 3. August 2017 hat der Vorstand der SFC AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage ein Gesamtfinanzierungskonzept bestehend aus der Ausgabe einer besicherten, festverzinslichen Schuldverschreibung mit einem Nennbetrag von € 4.997.500, dem Abschluss der entsprechenden Sicherheitenverträge und der Ausgabe einer Optionsanleihe mit Harbert European Growth Capital Fund (Harbert) abgeschlossen. Aus dieser Kapitalmaßnahme floss der Gesellschaft in 2017 ein Bruttoemissionserlös in Höhe von € 5 Mio. zu. Mit Vereinbarung vom 11. Juni 2018 wurde die Endfälligkeit auf den 31. Dezember 2019 vereinbart und die monatlichen Tilgungsraten entsprechend angepasst. Im Geschäftsjahr 2019 wurde diese Finanzierung vollständig zurückgeführt. Die Optionsanleihe bestand zum 31. Dezember 2019 unverändert. Die Bezugsrechte wurde sodann im Januar 2020 ausgeübt. BarkapitalerhöhungDie SFC AG hat am 26. Juni 2019 eine Bezugsrechtskapitalerhöhung beschlossen. Im Rahmen eines Privatplatzierungsverfahrens konnten 2.700.000 Inhaber-Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) erfolgreich bei institutionellen Investoren platziert werden. Der Platzierungspreis wurde auf € 10,00 je neuer Aktie festgelegt. Aus der Kapitalerhöhung floss der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von € 27,0 Mio. zu. Vereinbarung mit VorständenBei der SFC AG liegen derzeit folgende Vereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands vor, die teilweise unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen: Dr. Peter Podesser wurden gemäß Vorstandsanstellungsvertrag am 1. April 2014 360.000 virtuelle Aktienoptionen für das SAR-Programm 2014 -2016 mit einem Ausübungspreis pro virtueller Aktienoption von € 1,00 gewährt. Die SAR können in einem festgelegten Umfang an drei definierten Stichtagen in Abhängigkeit des Aktienkurses der SFC AG verfallen. Nach einer Wartezeit von vier bis sechs Jahren kann je ein Drittel des nicht verfallenen Volumens zum definierten Referenzkurs bei Erreichen bestimmter Erfolgsziele ausgeübt werden. Im Falle eines Kontrollerwerbs an der SFC AG sind die SAR, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Übernahmeangebotes noch nicht verfallen waren, gemäß festgelegten Bandbreiten in Abhängigkeit vom Referenzkurs auszuzahlen. Der Referenzkurs entspricht dabei dem Angebotspreis im Sinne des § 31 Abs. 1 WpÜG. Der Vorstandsanstellungsvertrag von Dr. Peter Podesser wurde vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2020 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Herrn Dr. Peter Podesser am 14. Dezember 2016 weitere 360.000 SAR gewährt (SAR Programm 2017-2020). Des Weiteren wurde der Vorstandsanstellungsvertrag von Dr. Peter Podesser vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2024 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Herrn Dr. Peter Podesser am 15. Mai 2019 weitere 420.000 SAR gewährt (SAR Programm 2020 -2024). Hans Pol wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2015 zum Vorstand bestellt. Sein Vorstandsanstellungsvertrag enthält eine entsprechende Vereinbarung zum SAR Programm 2014 -2016 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Herrn Pol wurden am 1. Januar 2014 90.000 SAR gewährt. Am 24. März 2015 wurde der Vorstandsanstellungsvertrag von Hans Pol bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Hans Pol am 1. Juli 2015 weitere 180.000 SAR gewährt (SAR Programm 2015 -2018). Am 27. März 2018 wurde der Vorstandsanstellungsvertrag von Hans Pol bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Hans Pol am 1. Juli 2018 weitere 180.000 SAR gewährt (SAR Programm 2018 -2021). Marcus Binder wurde mit Wirkung ab 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2020 zum Vorstand bestellt. Der Vorstandsvertrag wurde nicht über den 28. Februar 2020 hinaus verlängert. RISIKOBERICHTAus der Geschäftstätigkeit des Konzerns ergeben sich die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Risiken. Soweit nachfolgend nicht einzelne Segmente benannt sind, beziehen sich die Risiken auf alle Segmente. Die Risiken zu den Konzernunternehmen Simark und PBF beziehen sich jeweils auf die Segmente "Oil & Gas" sowie "Industry". scroll
MarktrisikenGesamtwirtschaftliche EntwicklungIn seiner Konjunkturprognose sieht das ifo Institut beim von den USA ausgehende Handelskonflikt mit China trotz der temporären Entspannung im Herbst 2019 das Risiko einer weiteren Eskalation, inklusive der Ausweitung des Konflikts auf andere Länder und Regionen. Ein zusätzliches Risiko stellt die Finanzstabilität Chinas dar. In den vergangenen Jahren hatten die Versuche, die Expansion des Schattenbankensektors zu dämpfen, die Konjunktur schnell ausgebremst, mit der Folge, dass China die restriktiven Maßnahmen wieder zurücknehmen musste. Insgesamt ist die Verschuldung nicht-finanzieller Unternehmen (Unternehmen, deren Hauptfunktion in der Produktion marktbestimmter Waren und in der Erbringung nichtfinanziellen Dienstleistungen besteht) in vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Sollte sich die Konjunktur stärker abschwächen, könnten viele Anleihen abgewertet werden. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte durch die Verbreitung des Corona Virus zusätzlich beeinträchtigt werden. In Deutschland belastet zum einen der von den USA ausgehende Handelskonflikt die Konjunktur, da die Produktion der deutschen Industrie auf Vorleistungs- und Investitionsgüter spezialisiert ist. Zum anderen sieht sich der Kraftfahrzeugbau - eine der deutschen Schlüsselindustrien - mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Neben einer weltweiten Kaufzurückhaltung, die sich vor allem in rückläufigen Neuzulassungszahlen niederschlägt, befindet sich die Automobilindustrie in einer technologischen Übergangsphase hin zur Produktion von Fahrzeugen mit nicht-konventionellen Antrieben. Dabei kommt es im Zuge der Neuausrichtung bestehender Wertschöpfungsketten zu signifikanten Produktionseinbußen und -verlagerungen. Für die SFC AG entstehen hier jedoch auch Chancen durch das wiedererwachte Interesse an den Wasserstoffbrennstoffzellenprodukten des Unternehmens für Clean Energy- und E-Mobilitätsanwendungen. In seiner im März 2020 veröffentlichten Stellungnahme zur Corona-Krise erwartet das ifo Institut eine komplexe Wirtschaftskrise für Deutschland, deren Dimensionen aktuell viele noch unterschätzen. Das Institut sieht die deutsche Wirtschaft einem simultanen Angebots- und Nachfrageschock ausgesetzt. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Kreditversorgung der Wirtschaft gestört wird und die Staatsschuldenkrise im Euroraum zurückkehrt. Nachdem noch zu Beginn des Jahres die Bundesregierung für 2020 ein Wachstum von 1,1 % erwartet hatte, sieht das ifo-Institut die Gefahr, dass die deutsche Wirtschaftsleistung für das Gesamtjahr 5 % schrumpfen könnte, wenn die Wirtschaftsaktivität nur für zwei Monate auf 65 % des Normalniveaus zurückgeht und danach wieder wächst. Das wäre ein Einbruch wie im Finanzkrisenjahr 2009. Es kann aber auch deutlich schlimmer kommen. Segment Oil & GasEntscheidende Risiken für das Wachstum des kanadischen Öl- und Gassektors sieht der Verband CAPP in den limitierten Transportkapazitäten sowie in der gesetzlichen Überregulierung der Industrie durch die Behörden, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit der kanadischen Rohölindustrie entscheidend schwächen. Regulatorische und politische Herausforderungen limitieren nach wie vor Investitionsfähigkeit und Investitionsbereitschaft der kanadischen Ölsandindustrie. Dies beeinträchtigt die Exploration neuer Projekte ebenso wie den Ausbau und die Automatisierung existierender Projekte und hat damit auch Einfluss auf die geschäftlichen Chancen der Produkte der SFC, die in dieser Industrie zur Erschließung und Automation neuer Produktionsstätten verkauft werden. In ihrer Energieprognose vom Januar 2020 weist die U. S. Energy Information Administration (EIA) hinsichtlich der prognostizierten Ölpreisentwicklung auf Risiken durch mögliche OPEC-Produktionskürzungen und geopolitische Störungen wie die Angriffe auf die saudi-arabische Ölinfrastruktur im September 2019 hin. Auch die Entwicklung des weltweiten Wirtschaftswachstums trägt mit ihren Auswirkungen auf die weltweite Ölnachfrage zur Unsicherheit der Ölpreisprognosen bei. Obwohl die EIA weiterhin die Effekte der 2020 wirksam gewordenen IMO-Vorschriften auf den Rohölpreis für begrenzt hält, bleibt abzuwarten, wie die weltweite Raffinerie- und Schifffahrtsindustrie weiter darauf reagieren wird. Auch ist aktuell schwer abzusehen, welche Auswirkungen der sich dynamisch entwickelnde amerikanische Light Tight Oil-Sektor auf die Rohölpreise haben wird. Nach Ende des Berichtszeitraums erhöhte sich die Ölpreisunsicherheit weiter. In Folge der US-Militäroperation im Irak stiegen im Januar 2020 die Rohölpreise, reduzierten sich aber aufgrund der Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Corona Virus Verbreitung deutlich. Aufgrund neuester Prognosen hinsichtlich der Meinungsverschiedenheiten zwischen der OPEC einerseits und Russland andererseits sowie den damit verbundenen erhöhten Fördermengen, die aktuell zu einem Preiskampf geführt haben, ist der Ausblick auf die Ölpreisentwicklung aktuell negativ, Insoweit wird von einem kurzfristig korrigierten Rohölpreis von 40 USD/B ausgegangen. Für Kanada erwarten die EIA-Experten auch 2020 keine Produktion aus neuen Upstream-Projekten, sondern lediglich Erweiterungen existierender Projekte. Dieser Ausbau sowie die stärkere Fokussierung auf die Effizienzsteigerung konventioneller Förderanlagen bietet Chancen für die Produkte der SFC: Die integrierten Steuerungs- und Stromversorgungssysteme von SFC sichern den zuverlässigen und kostenattraktiven Betrieb netzferner Anlagen zu jeder Jahreszeit, auch an schwer zugänglichen Orten. Zudem trägt die strenge Umweltgesetzgebung in Kanada zu einer verstärkten Nachfrage nach emissionsarmen, effizienten Produkten wie den Stromerzeugern der SFC bei. Segment Clean Energy & MobilityBrennstoffzellenindustrie: Brennstoffzellen, insbesondere Wasserstoffbrennstoffzellen, stehen aktuell sehr im Fokus von Öffentlichkeit und Politik. Von ihnen werden entscheidende Beiträge zu umweltfreundlicheren Verkehrs- und KWK-Lösungen erwartet. Hier eröffnen sich für SFC AG Marktchancen, sowohl mit der Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie (in Partnerschaft mit adKor) als auch mit der DMFC-Technologie für netzferne Industrie- und Verteidigungsanwendungen. Risiken bestehen nach wie vor in der Abhängigkeit vieler, insbesondere öffentlicher Projekte von der Gesamtwirtschaftslage und staatlichen Konjunkturprogrammen. Consumer (Reisemobile & Boote): 2019 wuchs die deutsche Caravaning-Industrie nach Angaben ihres Verbandes CIVD erneut um 13,6 % auf 80.863 Neuzulassungen und erreichte damit wieder einen Rekordwert. Für 2020 erwartet der Verband ein verlangsamtes, aber weiterhin robustes Wachstum von insgesamt 8 % auf 87.600 Neuzulassungen, bedingt durch Exportrückgänge in Europa. Deutschland soll auch 2020 der stärkste Freizeitfahrzeugmarkt Europas bleiben. Für den europäischen Freizeitfahrzeugmarkt insgesamt wird 2020 ein Wachstum von 5 % erwartet. Auch der Wassersportmarkt wuchs nach Angaben seines Verbands BVWW erneut. Der Verband erwartete im November für das Gesamtjahr 2019 einen Anstieg des Gesamtumsatzes an maritimen Gütern und Dienstleistungen um 3 % auf € 2,16 Mrd. Insgesamt blickt auch dieser Verband positiv in die Zukunft, insbesondere für den Bereich Ausrüstung und Zubehör. Risiken sehen die beide Verbände für ihre jeweilige Branche in einer verlangsamten Konjunktur. Daraus ergeben sich für SFC AG möglicherweise Risiken hinsichtlich der Absatzmengen. Segment IndustryLeistungselektronik und Schaltnetzteile: Leistungselektronik-Bauelemente und Komponenten werden überall benötigt, wo Strom verwendet wird. Die Entwicklung des Elektronikmarktes folgt üblicherweise der wirtschaftlichen Gesamtkonjunktur. Für SFC entstehen neue Chancen insbesondere durch die von der Tochter PBF entwickelte PBF-Produktplattform, die schnelle, kostenattraktive und extrem effiziente hochdynamische Stromversorgungslösungen für anspruchsvolle Anwendungen wie Laser- und Plasmatechnologien sowie andere Hightech-Industriebereiche ermöglicht. Mit dieser Plattform verfügt die SFC über einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Markt. Aktuell sind bei verschiedenen internationalen Herstellern erste Prototypen-Serien der PBF-Stromversorgungslösungen im Betatestbetrieb. In den kommenden Jahren werden hieraus Folgeaufträge erwartet. Risiken sind in den langen Projekt-Vorlaufzeiten und dem nach wie vor schwer einschätzbaren Orderverhalten internationaler Großkunden zu sehen. Aufgrund der zu erwartenden Konjunkturabschwächung durch COVID-19 kann es zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen sowohl in der Supply Chain mit Lieferanten als auch im Bestellverhalten von Kunden kommen. Segment Defense & SecurityWeltweit ist ein Anstieg der Verteidigungsetats zum Schutz gegen Bedrohungen unterschiedlichster Art zu beobachten. Dabei geht der Trend in Richtung Vernetzung, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Data Mining und Mobilität. Traditionelle, moderne und unkonventionelle Ausstattung, Technologien, Strategien und Arbeitsweisen werden integriert und verbunden genutzt, um Agilität und Mobilität in klassischen und modernen Verteidigungsszenarien zu steigern. Zusätzlich zur Einführung neuer innovativer Technologien ist ein Trend zur Modernisierung bereits im Einsatz befindlicher Technologien erkennbar, zur Steigerung und Gewährleistung von Wirksamkeit und Schutz der Soldaten und Geräte im Einsatz. Regierungen und Verteidigungsorganisationen suchen gezielt nach alternativen, umweltfreundlichen Netzfern- und Backup-Lösungen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung. Hier ergeben sich internationale Potenziale für die zuverlässigen, nachhaltigen Brennstoffzellenlösungen des Unternehmens. Mehrere SFC-Produkte belegen bereits mit einer NATO Stock Number/Versorgungsnummer ihren erfolgreichen Einsatz in Verteidigungsanwendungen. Ein erhebliches Risiko geht hingegen von den langsamen bürokratischen Prozessen und Zyklen der Verteidigungsorganisationen selbst aus, aufgrund derer von den Nutzern angeforderte Lösungen häufig lange nicht bestellt werden können. scroll
Technologische RisikenDie von SFC hergestellten Produkte müssen hohen Qualitätsanforderungen genügen, um im Markt zugelassen zu werden und dort bestehen zu können. Neben der Fortentwicklung der eigenen Technologie für neue Anwendungen widmet SFC der Qualitätssicherung bei gleichzeitiger Senkung der Produktionskosten hohe Aufmerksamkeit. SFC arbeitet hierzu im Rahmen intensiver Kooperationen mit den wichtigen Lieferanten zusammen. Zugleich ist SFC bestrebt, die Produktionskosten der Produkte durch technologische Weiterentwicklung weiter zu senken. Das dabei entstehende Know-how stellt einen wichtigen Wettbewerbsvorsprung für SFC dar. Insgesamt bestehen wie bei allen innovativen Unternehmen Risiken durch neue Produkt- und Technologiemerkmale. Nicht alle im Konzern hergestellte Produkte unterliegen einem Patentschutz. Demzufolge besteht das generelle Risiko, dass Wettbewerber mit Eigenentwicklungen in Konkurrenz treten. Durch Geschwindigkeit im Entwicklungsprozess und faktischen Schutz in Form des im Konzern befindlichen Know-hows werden solche Risiken abgemildert. Patentrechtliche RisikenDie immer unübersichtlicher werdende Schutzrechtslage und die Komplexität der Produkte bedeuten unverändert ein gewisses Risiko im Sinne möglicher Patentverletzungen durch SFC. Andererseits hat SFC durch seine bisherige Alleinstellung als Anbieter kommerzieller Direkt-Methanol-Brennstoffzellen-Systeme seinerseits Schutzrechte und -anmeldungen (aktuell: 20 Patentfamilien erteilt bzw. Erteilungsbescheide erhalten) erarbeitet, die gegenüber Wettbewerbern eine starke Position begründen. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Verteidigung der Patente Rechtskosten entstehen können. Durch die Ausrichtung von SFC als Anbieter von Energieversorgungslösungen besteht das Risiko, dass Integrationslösungen bereits erteilten Schutzrechten unterliegen. SFC arbeitet kontinuierlich gemeinsam mit erfahrenen Patentanwälten daran, Rechtssicherheit auch in anderen Ländern bezüglich dort erteilter, möglicherweise relevanter Patente zu erlangen. SFC hat in 2011 eine Vereinbarung über den Erwerb einer nicht-exklusiven Lizenz der SFC an einem umfassenden Portfolio amerikanischer Brennstoffzellen-Patente der University of Southern California und des California Institute of Technology abgeschlossen. Diese Vereinbarung soll weitgehende patentrechtliche Sicherheit beim Verkauf von SFC Produkten an den US-amerikanischen Endverbraucher sicherstellen. Dieser Vereinbarung liegen Mindeststückzahlen für den Verkauf von Brennstoffzellen zugrunde. Der Vertrag wurde in 2014 dergestalt angepasst, dass sich Mindeststückzahlen und das damit verbundene Risiko von Zahlungen deutlich reduziert haben. WettbewerbDerzeit besitzt die SFC AG eine Alleinstellung durch Technologieführerschaft und den Vermarktungsvorsprung im Bereich Direkt-Methanol-Brennstoffzellen-Systeme (DMFC-Systeme). Dieser Vorsprung wird u. a. durch Schutzrechte, Schnelligkeit und Fokussierung auf ein einziges technologisches Konzept gesichert. Einige Wettbewerber verfügen allerdings - speziell im US-Verteidigungsbereich - über einen zumindest vergleichbar guten Marktzugang, wodurch prinzipiell das Risiko besteht, die Führungsrolle einzubüßen und nicht beauftragt zu werden. Im Zuge der laufenden Wettbewerbsbeobachtung waren in diesem Zusammenhang Lieferungen von Wettbewerbern aus den USA im Segment "Defense & Security" zu verzeichnen. Auch im Segment "Clean Energy & Mobility" gibt es Wettbewerbsprodukte auf dem Markt. Infolgedessen bestehen Risiken durch Ankündigungseffekte und tatsächliche Substitutionslösungen, die zu Verunsicherungen bei Marktteilnehmern und zu Umsatzeinbußen bei der SFC führen könnten. Diesen Risiken tritt SFC AG durch eine auf Standardprodukte und Systemlösungen fokussierte Produktentwicklung entgegen. Bei PBF Produkten unterliegt der Konzern den üblichen Risiken des Wettbewerbs. Durch kundenspezifische "Design-in" Konzepte tritt man diesen Risiken gezielt entgegen und baut somit Wettbewerbsbarrieren auf. Im Bereich von Simark unterliegt der Vertrieb der Produkte den üblichen Risiken des Wettbewerbs in einer reifen Abnehmerindustrie. Intensive Pflege der langfristig etablierten Kundenbeziehungen, eine klare Schwerpunktsetzung im Bereich Service und die Fokussierung auf Produkt- und Systemintegration führen zu Wettbewerbsvorteilen und damit Risikominimierung. ProduktrisikenProduktrisiken, wie beispielsweise Haftungsansprüchen aufgrund von Produktmängeln, werden wir durch die hohe Qualität unserer Produkte sowie unserer Dienstleistungen gerecht. Gleichwohl kann letztlich nicht ausgeschlossen werden, dass Fehler oder Defekte, die Qualitätsvorgaben nicht erfüllen, bei unseren Produkten auftreten. Die Fehler können auch durch Zulieferer verursacht sein und zu Kosten, allgemeinen Beeinträchtigungen oder einem Imageschaden führen. Schadensersatz-, Minderungs- oder Rückabwicklungsansprüche von Kunden oder Geschäftspartnern können in diesem Zusammenhang nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, zumal der Konzern die Produkte auch selbst in den Markt bringt und vertreibt. Bei Großprojekten im Segment "Defense & Security" besteht zudem das Risiko, diese Projekte nicht innerhalb des geplanten Zeitraums mit der entsprechenden Qualität abzuschließen, was Auswirkungen auf Folgebeauftragungen haben könnte. SFC wirkt diesem Risiko durch verstärkte Anstrengungen im Bereich Qualitätssicherung entgegen. Beschaffungs- und produktionstechnische RisikenDie SFC AG kauft die für die Produktion von Brennstoffzellensystemen erforderlichen Komponenten und Betriebsmittel von verschiedenen Herstellern und fertigt diese nicht selbst. Die Zulieferindustrie für SFC-Komponenten ist allerdings bislang nur zum Teil auf die speziellen Anforderungen des entstehenden Massenmarktes für Brennstoffzellen vorbereitet. Um eine Abhängigkeit von bestimmten Lieferanten zu vermeiden, arbeitet SFC an der Diversifizierung seiner Zulieferer und geht dazu intensive Kooperationen ein. Für einige Komponenten wurden adäquate Zweitlieferanten aufgebaut. Durch professionelles Qualitäts- und Lieferantenmanagement werden die Risiken in der Lieferkette reduziert. Dennoch bestehen Risiken durch mangelnde Verfügbarkeit aller Zulieferkomponenten, falls diese nicht pünktlich, nicht zu geplanten Kosten oder nicht in der erforderlichen Qualität verfügbar sein sollten oder bei Ausfall eines Lieferanten. Dies kann zu Folgeschäden bei unseren Kunden führen, wenn SFC nicht rechtzeitig liefern kann. Des Weiteren besteht das Risiko aus nicht ausgeschöpften Rahmenverträgen in Anspruch genommen zu werden. Für bestimmte Komponenten besteht im Bereich Zulieferung das Risiko, dass aufgrund von Umständen wie z. B. Coronavirus, Lieferketten verzögert oder auch unterbrochen werden könnten, was zu Umsatzeinbußen führen kann. SFC wirkt diesem Risiko durch verstärkte Nachverfolgung im Bereich Supply Chain entgegen. In Erwartung von Großaufträgen insbesondere aus dem Verteidigungsbereich muss die SFC AG in Vorleistung treten und sich das zu erwartende Auftragsvolumen auf Lager legen. Bei einer Nichtbeauftragung besteht zudem das Risiko, dass die sodann im Wert zu berichtigenden Vorräte in nur geringerem Umfang an andere Kunden veräußert werden können. Simark erzielte 2019 rund 57 % seines Umsatzes (Vorjahr: 56 %) mit den Produkten von zwei Zulieferern. Infolgedessen hängt das Ergebnis von Simark maßgeblich von der Stabilität dieser Lieferantenbeziehungen ab. RohstoffpreisrisikenIn einer wesentlichen Komponente der Brennstoffzelle wird Platin und in geringem Umfang auch Ruthenium als Katalysator eingesetzt. Um für den mittelfristigen Bedarf der Edelmetalle Kalkulationssicherheit sicherzustellen, werden Platin und Ruthenium bei Unterschreiten gewisser Mindestmengen und in Abhängigkeit der Markteinschätzungen zur Preisentwicklung zum Tageskurs beim Lieferanten der Komponente gekauft und auf einem separaten Konto verwaltet. Daneben werden die Edelmetalle aus der Komponente von recycelten Brennstoffzellensystemen ebenfalls auf diesem Konto gutgeschrieben. Bei Lieferung der Komponente werden die entsprechenden Mengen an Platin und Ruthenium von diesem Konto verwendet. Beide Edelmetalle sind zu Tageskursen handelbar. Bis zum Verbrauch in den Produkten von SFC werden die Edelmetalle in der Bilanz als Vorratsvermögen ausgewiesen. Eine Abwertung der Edelmetalle wäre nur vorzunehmen, wenn das damit produzierte Produkt am Markt nicht kostendeckend veräußert werden kann. Der Wert von Platin und Ruthenium zum Bilanzstichtag betrug T€ 183. Generell bestehen nach wie vor Risiken in steigenden Rohstoff- und Energiekosten, die sich belastend auf die Produktmargen auswirken können. Bei einer Volatilität des Platinpreises von 5 % beträgt die Auswirkung auf den Aufwand rund T€ 29 p. a. scroll
WährungskursrisikenSFC erzielt aufgrund des Geschäftsvolumens von Simark einen wesentlichen Teil seines in kanadischen Dollar, dem Aufwendungen bzw. Ausgaben in derselben Währung gegenüberstehen. Ferner erzielen die SFC AG und Simark in Nordamerika Umsatzerlöse in US-Dollar, denen insbesondere Aufwendungen bzw. Ausgaben in US-Dollar in den USA für den Erwerb von Produkten gegenüberstehen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag bestehen keine offenen Devisentermingeschäfte. Insofern besteht für den nicht abgesicherten Teil der Transaktionen ein niedriges Fremdwährungsrisiko. Grundsätzlich können bei volatilen Preisentwicklungen von US-Dollar und kanadischem Dollar Buchverluste aufgrund der Neubewertung von Termingeschäften entstehen. Aus der Währungsumrechnung der Aktiva und Schulden von Simark zum 31. Dezember 2019 hätte sich bei einer Kursschwankung des CAD zum EUR von - 5 % ein Effekt von T€ - 850 (Vorjahr: T€ - 734) und bei einer Kursschwankung von + 5 % ein Effekt von T€ 850 (Vorjahr: T€ 734) ergeben, der sich im Eigenkapital des Konzerns niedergeschlagen hätte. Bei einer Änderung des Wechselkurses des CAD zum EUR im Vergleich zu den Annahmen in der Unternehmensplanung von 5 % hat dies eine Auswirkung von rund 2 % auf den Konzernumsatz und rund 1 % auf das bereinigte Konzern-EBITDA. Finanz- und LiquiditätsrisikenDie strategische Ausrichtung von SFC erfordert weitere Investitionen, die zur Sicherstellung des zukünftigen Geschäftserfolgs finanziert werden müssen - speziell in den Bereichen Produktentwicklung und Erschließung weiterer Marktsegmente und neuer Regionen. Die im Rahmen des öffentlichen Aktienangebots im Mai 2007 und der Barkapitalerhöhung im November 2014 und August 2016 in den Konzern geflossenen Mittel wurden gezielt für diese Investitionen eingeworben. Weitere Liquiditätsmaßnahmen für laufende und zukünftige Investitionen waren die Begebung der Wandelschuldverschreibung im Dezember 2015, die zweite und dritte Tranche im Januar und März 2016, sowie die Ausgabe einer Optionsschuldverschreibung und das ausgereichte Darlehen im Oktober 2016. Des Weiteren wurde die Barkapitalerhöhung im Juli 2017, Juni 2018 und Juli 2019 sowie die Inhaberschuldverschreibung nebst Optionsanleihe im August 2017 durchgeführt bzw. ausgegeben. Bis zur Verwendung im Rahmen der Wachstumsstrategie werden liquide Mittel in Finanztitel mit geringem Risiko (z. B. Tages- und Festgelder) bei verschiedenen Banken angelegt. Wegen der Kapitalmaßnahme in 2019 hat sich der Finanzmittelbestand erheblich erhöht. Aufgrund der Kundenstruktur des Konzerns (hoher Anteil von Industriekunden, Sicherheitsbehörden und Großhandel, geringer Anteil von privaten Endkunden) waren im Jahr 2019 keine erwähnenswerten Zahlungsausfälle zu verzeichnen, die nicht durch Wertberichtigungen abgesichert waren. Für ausfallbedrohte Forderungen wurden zum Bilanzstichtag bei der SFC AG Einzelwertberichtigungen in Höhe von insgesamt T€ 228 gebildet. Bei PBF wurden T€ 70 und bei Simark T€ 154 einzelwertberichtigt. Zudem war eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 179 gemäß IFRS 9 gegeben. Weitere Liquiditätsrisiken können sich aus der Verschiebung bzw. Nichtbeauftragung von Großprojekten ergeben. Sollte durch den zukünftigen Umschlag im Vorratsbestand die erwartete Liquidität nicht zufließen, würden aufgrund ausreichender Liquiditätsausstattung im Gegensatz zum Vorjahr bei Nichtbeauftragung oder Verschiebung von Großprojekten aufgrund ausreichender Liquiditätsreserven keine bestandsgefährdenden Risiken erwachsen. ZinsänderungsrisikenDas Zinsänderungsrisiko resultiert hauptsächlich aus der oben erwähnten Fremdfinanzierung von Simark, der ein variabler und risikoabhängiger Zinssatz zugrunde liegt. Daneben besteht ein Zinsrisiko aus der Anlage der liquiden Mittel. Im Rahmen der Kapitalerhöhung im Jahr 2007 wurden auch Aktien in den USA platziert. In diesem Zusammenhang musste sich SFC AG vertraglich verpflichten, bestimmte Steuergesetze in den USA zu beachten. Demzufolge können aktuell nur Anlagen mit maximal 3 Monaten Laufzeit vorgenommen werden. Insofern wird das Zinsergebnis von SFC maßgeblich durch die kurzfristigen Zinsen am Kapitalmarkt beeinflusst. Personalwirtschaftliche RisikenDer Konzern ist unverändert auf engagierte, hoch qualifizierte und zum Teil spezialisierte Mitarbeiter angewiesen. Angesichts des geplanten Wachstums besteht das Risiko, dass sich Schlüsselpersonal zu einem Engpass für das geplante Wachstum des Konzerns entwickelt. Zudem besteht das Risiko, dass Schlüsselpersonal den Konzern verlässt. Der Konzern wird diesem Risiko mit einem Long Term Incentive für Schlüsselpersonal begegnen, so dass insoweit im Gegensatz zum Vorjahr eine Abmilderung des Risikos eintreten sollte. Durch zunehmend erfolgsabhängige Gehaltskomponenten, flache Hierarchien und frühzeitige Übertragung von Verantwortung versucht der Konzern, auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Gleichwohl bleibt das Risiko hinreichend qualifizierte Mitarbeiter insbesondere aus dem technischen Bereich zu rekrutieren. In der Öl- und Gasindustrie sind spezielle Branchenkenntnisse ein wesentlicher Faktor des wirtschaftlichen Erfolgs. Aus diesem Grund sind für das Segment Oil & Gas branchennahe Mitarbeiter erforderlich. Informationstechnologische RisikenWichtige IT-Merkmale wie Datensicherung, Wiederverfügbarkeit, Redundanz und Ausfallsicherheit wurden stetig vorangetrieben und weiter verbessert. Das Monitoring der hochverfügbaren Serverlandschaft wurde ebenfalls den wachsenden Bedürfnissen angepasst. Softwareupdates wie Antivirenprogramme sowie Updates des Serverbetriebssystems auf den Fileservern stellen die Verfügbarkeit und Zukunftssicherheit der IT-Infrastruktur im SFC-Konzern sicher. Risiken im regulatorischen UmfeldDie Regulierungsdichte im Geschäftsfeld der SFC AG ist unverändert sehr hoch. Dies begründet sich u. a. mit der Produktion, Distribution und Vermarktung komplexer technischer Produkte und methanolgefüllter Tankpatronen, dem Vertrieb in sicherheitstechnisch anspruchsvolle Märkte (z. B. Fahrzeughersteller oder Militärorganisationen), aber auch mit sehr komplexen, teils uneinheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in zahlreichen Märkten und Ländern. Vereinzelt wurden Produktkennzeichnung und Vertriebswege durch Behörden in Deutschland beanstandet. SFC reagiert auf eventuelle Beanstandung mit Stellungnahmen. Sollten Änderungen erforderlich sein, so werden diese in der gesetzten Frist umgesetzt. Es ist nicht auszuschließen, dass sich anwendbare Vorschriften (z. B. wegen verschärfter Gesetzeslage vor dem Hintergrund der Terrorismusabwehr, gesetzlicher Neuregelungen im Rahmen von REACH oder GHS, oder erhöhter Visibilität von SFC-Produkten aufgrund der stärkeren Verbreitung) verschärfen könnten und zusätzliche Auflagen für den Vertrieb von Produkten des Konzerns entstehen. Um negative Auswirkungen auf den Verkauf von Produkten zu vermeiden, bietet die SFC AG in Deutschland Zusatzschulungen im Endkundenhandel zur Sicherstellung von weitergehender Sachkenntnis bei den betroffenen Betrieben an. Ebenso besteht das Risiko, dass sich Länder wieder verstärkt abschotten und versuchen, sich mit Einfuhrzöllen vor Importen zu schützen. Dies kann zu einer verminderten Wettbewerbsfähigkeit in diesen Ländern führen. Sonstige RisikenEine veränderte Haushaltslage in Deutschland könnte zu Restriktionen bei der Vergabe von Fördermitteln führen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bereits in 2019 im Gegensatz zu den Vorjahren keine weiteren Förderprojekte gestartet wurden und die Zuschüsse für vorhandene Projekte nahezu ausgelaufen waren, so dass hier insbesondere auch durch das in Kraft getretene Forschungszulagengesetz die Chancen überwiegen. scroll
Geänderte Einschätzung von Risiken nach dem Ende des BerichtszeitraumsDas Weltwirtschaftsforum (WEF) betrachtet Epidemien wie den Ausbruch des Coronavirus-Infektion (COVID-19) gleichermaßen als eigenständiges Geschäftsrisiko wie auch als Einfluss auf bestehende Chancen und Risiken. Ende 2019 wurde erstmals der Ausbruch von COVID-19 in einem dicht besiedelten Produktions- und Transportzentrum in Zentralchina festgestellt. Die globale Pandemie breitete sich nach dem Ende des Berichtszeitraums durch das chinesische Neujahrsfest und internationale Reisen weltweit aus. Laut WEF ist es insgesamt im Rahmen des Möglichen, dass sich das Wachstum der weltweiten Wirtschaft 2020 infolge der Produktionsausfälle durch COVID-19 verlangsamen wird. Die globale Konjunktur würde damit mindestens 0,1 Prozentpunkte einbüßen. Der Einfluss von Produktionsverzögerungen auf die Ergebnisentwicklung von Unternehmen ist nach teilweisen Unterbrechungen der Lieferketten noch nicht abschätzbar. Für Unternehmen sinkt die Risikoexposition abhängig von der bestehenden Nachfrage und dem vorhandenen Auftragsbestand. SFC geht aktuell von einer noch nicht absehbaren Beeinflussung ihrer zukünftigen Ergebnisse aus. Zeitliche Verzögerungen bei Auftragsvergaben und Projektabnahmen oder aufgrund Engpässen in der Logistik können nicht ausgeschlossen werden. Zusammenfassung zum RisikoberichtNach den uns heute bekannten Informationen sind im Geschäftsjahr 2019 aufgrund der Liquiditätsausstattung des Konzerns keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand des Konzerns oder wesentlicher Konzernunternehmen gefährden könnten. Im Gegensatz zum Vorjahr würde eine Nichtbeauftragung von Großprojekten aufgrund ausreichender Liquiditätsreserven zu keinen bestandsgefährdenden Risiken führen. CHANCENBERICHTMarktchancenWesentliche Chancen zur Verbesserung und Beschleunigung der zukünftigen Entwicklung des Konzerns liegen vor allem in Maßnahmen zur Umsatzsteigerung. Dabei sind vor allem Volumen- und Margensteigerung in bestehenden Märkten - insbesondere in den Segmenten "Defense & Security" und "Oil & Gas" außerhalb der bereits bearbeiteten Märkte, regionale Ausweitung des bestehenden Geschäftes, Erschließung neuer Marktpotenziale durch Konzentration auf die Lieferung von Systemlösungen sowie Auf- und Ausbau des Seriengeschäfts im Verteidigungsbereich zu erwähnen. Segment Oil & GasDie starke Vertriebs- und Serviceorganisation von Simark in Kanada soll den Absatz von SFC Produkten in der kanadischen Öl- & Gasindustrie über Simarks direkten Marktzugang und unter weiterer Nutzung der bisherigen SFC-Partnerstruktur weiterhin beschleunigen. Der nächste logische Schritt ist die weitere regionale Ausweitung der Geschäftstätigkeit von Simark nach Ost-Kanada sowie in die USA. Die Verstärkung der internationalen Vertriebsaktivitäten für Simark Produkte im Bereich Messung und Instrumentierung stellen ein weiteres Wachstumsfeld dar. Die wiedererlangte, relative Stabilität des Ölpreises führte im Jahr 2018 zu einer wesentlichen Belebung der Nachfrage. In der Krise zurückgestellte Erhaltungsinvestitionen nehmen wieder merklich zu und Kunden verhandeln und entscheiden nach der Krise wieder Neuprojekte. Die in Kanada erworbene Anwendungs- und Produktintegrationskompetenz in dieser Industrie soll in weiterer Folge auch in die Markterschließungsaktivitäten in anderen Staaten einfließen und auch dort zu Markterfolgen und damit Wachstumsimpulsen führen. Segment Defense & SecurityDie SFC AG hat für das Geschäftsjahr 2019 eine progressivere Planung für diesen Markt im Vergleich zum Jahr 2018 vorgenommen, da sich Kernparameter, z. B. die allgemeine Sicherheitslage und erhöhte Verteidigungshaushalte in den NATO Mitgliedsländern weiter positiv entwickeln. Sehr gute technische Testergebnisse von SFC Produkten sowie die Bestätigung des Interesses und des steigenden Bedarfes nach leichten, mobilen und schwer detektierbaren Energieversorgungssystemen von Seiten bedeutender Nutzergruppen sind wichtige Voraussetzung für eine Fortsetzung des eingeschlagenen Wachstumskurses in diesem Markt. Nachfragebelebung in den Kernmärkten Deutschland und Israel, kombiniert mit einer regionalen Ausweitung der Aktivitäten, z. B. in weiteren NATO Staaten, wie Frankreich und Großbritannien aber auch in Ländern wie Indien oder Singapur sind wichtige Schritte auf dem Wege dorthin. Aufgrund der diversen internationalen Krisen scheint ein Umdenken innerhalb der NATO Staaten stattzufinden, so dass es wieder zu einer wesentlichen Erhöhung der Verteidigungsbudgets kommen kann. Das Ziel der NATO Verteidigungsausgaben in Höhe von 2 % des BIP zu erreichen wird weiterhin nur von einzelnen Mitgliedern eingehalten. Der Druck von NATO Mitgliedern, die bereits mehr als 2 % des BIP ausgeben, auf die anderen Mitglieder ihre Budgets zu erhöhen, hat merklich zugenommen. Für SFC ergeben sich daraus signifikante Chancen. Breitere Kundenbasis PBFDie weitere Steigerung des Umsatzes mit Neukunden und Belebung des Geschäftes mit bestehenden Großkunden stellt ein beträchtliches Wachstumspotenzial für diesen Bereich des Geschäftes dar. Darüber wird die weitere Einführung einer gemeinsamen Produktentwicklungsplattform, z. B. für die Laserindustrie, die Geschwindigkeit in neuen Projekten erhöhen und die Entwicklungskosten verringern. Dies wird die Kundenattraktivität weiter erhöhen. Verbesserter ProduktmixDer kontinuierliche Trend der letzten Jahre hin zu Produkten höherer Leistungsklassen bei Brennstoffzellensystemen, z. B. der EFOY Pro 12000, sowie zu integrierten Produktlösungen im Bereich Powermanagement stellen ein Verbesserungspotenzial bei den zu erzielenden Bruttomargen auf Produktebene dar. Gemeinsame Entwicklungen mit Kunden, sogenannte Joint Development Agreements (JDA), ermöglichen die Erschließung von neuen Leistungsbereichen und/oder Anwendungsfeldern. Sonstige ChancenInnovation und WeiterentwicklungMit dem verstärkten Absatz von Systemlösungen in allen Produktbereichen deckt SFC größere Teile der Wertschöpfungskette ab und kann damit anteilig höhere Produktumsätze pro Auftrag realisieren. Eine beschleunigte Marktdurchdringung im vollintegrierten Systemgeschäft bietet damit Wachstumsmöglichkeiten in bereits bestehenden Geschäftsfeldern und auf Basis bestehender Kundenbeziehungen. Neue Produkte wie die Next Generation Fuel Cell (NGFC) als auch Weiterentwicklungen auf Basis der JENNYPlattform ermöglichen Anwendungen im Bereich Grenzschutz und Terror-Abwehr durch Polizei und/oder Verteidigungsstreitkräfte. Integrierte Systeme zur Sicherheit der Datenübertragung und Messung, gekoppelt mit netzferner Energieversorgung auf Brennstoffzellenbasis, stellen ein erhebliches Wachstumsfeld insbesondere in der Öl- und Gasindustrie dar. Chancen ergeben sich durch den Einstieg in die Wasserstofftechnologie durch Erweiterung des SFC-Produkt-portfolios mit höheren Leistungsklassen. Weitere Chancen auf der Ergebnisseite liegen in der Kostenreduktion auf Basis technologischer Innovation. SFC hat die Chance, den aktuellen Vorsprung hinsichtlich Technologiereife und Vermarktung auszubauen und weithin anerkannte Standards zur netzunabhängigen Stromversorgung im kleinen und mittleren Leistungsbereich zu setzen. Externe BestimmungsfaktorenZusätzliche Chancen könnten sich durch externe Bestimmungsfaktoren ergeben: Aus sinkenden Rohstoffpreisen sowie vorteilhaften Wechselkursentwicklungen könnten positive Auswirkungen auf die Ertragslage resultieren. Eine neue Priorisierung von Forschung & Entwicklung in Deutschland könnte zu einer Erhöhung bei der Vergabe von Fördermitteln führen. Die damit verbundene steigende Finanzierung bei Entwicklungsprojekten der SFC AG würde eine entsprechende Ergebnisverbesserung mit sich bringen. Zum 27. Januar 2017 ist eine Neufassung der deutschen Chemikalien-Verbotsverordnung in Kraft getreten, welche eine Erleichterung für den Handel von SFC-Tankpatronen bewirkt. Diese Neufassung beinhaltet unter anderem eine Ausnahmeregelung für die Abgabe von Methanol oder methanolhaltigen Gemischen zur Verwendung in Brennstoffzellen. Es entfallen für den Händler Erlaubnispflicht und Anzeigepflicht bei der Behörde, Sachkundeprüfung und Mindestalter bei der Abgabe sowie Identitätsfeststellung des Erwerbers und Dokumentation. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGDie Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB bzw. § 315d i. V m. § 289f HGB ist Teil des Konzernlageberichts und enthält zugleich den Vergütungsbericht. Der Vorstand der SFC AG hat die Erklärung zur Unternehmensführung am 25. März 2020 abgegeben und im Internet unter www.sfc.com/investoren/ corporate-governance öffentlich zugänglich gemacht. PROGNOSEBERICHTDie SFC Energy AG geht davon aus, dass sich die COVID-19-Pandemie und die jüngste negative Entwicklung des Ölpreises im Zusammenhang mit der OPEC+ Auseinandersetzung auf die am 11. Februar 2020 veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2020 - trotz eines sehr dynamischen Starts in das laufende Geschäftsjahr -negativ auswirken werden. Mit Blick auf die beispiellosen operativen und finanziellen Herausforderungen durch die Ausbreitung von COVID-19 und die ungewissen Entwicklungen in den nächsten Wochen lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf den SFC Konzern derzeit allerdings weder hinreichend ermitteln noch verlässlich beziffern. Die am 11. Februar 2020 veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2020 wurde deshalb wegen der COVID-19-Pandemie und negativer Ölpreisentwicklung zurückgezogen. Eine stabile und hinreichend verlässliche Prognose für das laufende Geschäftsjahr in Form der bisher prognostizierten Bandbreiten ist damit aktuell nicht möglich. Die Grundprämisse für die folgende Segmentbetrachtung ist die Abschwächung der COVID-19-Auswirkungen nach dem dritten Quartal 2020. Für das Segment Oil & Gas geht der Vorstand wegen COVID-19 und der negativen Ölpreisentwicklung aufgrund der OPEC+ Auseinandersetzung von einer erheblichen Verlangsamung der Nachfrage nach Produkten aus dem Portfolio von SFC im Vergleich zu 2019 aus. Im Segment Industry sind industrielle Kunden der SFC aufgrund einer möglichen Unterbrechung von Lieferketten und vorübergehend notwendigen Schließungen von Fertigungsstätten selbst erheblich betroffen. Nach einem etwas schwächer als geplanten ersten Quartal 2020 erwartet der Vorstand in diesem Segment einen erheblichen Rückgang der Mengen im zweiten und gegebenenfalls auch im dritten Quartal 2020. Das vierte Quartal wird aktuell auf Vorjahresniveau geplant. Im Segment Defense & Security erwartet SFC AG in der ersten Jahreshälfte 2020 eine deutliche Nachfrageverzögerung und Verlangsamung der Aktivitäten, da auch Beschaffungsbehörden von Vorsichtsmaßnahmen wie temporären Schließungen betroffen sind. Jedoch hält der Vorstand eine deutliche Zunahme des Bedarfes und in der Folge Beauftragungen in diesem Bereich im zweiten Halbjahr für möglich. Das zivile Brennstoffzellengeschäft mit Methanol- und Wasserstoffprodukten im Segment Clean Energy & Mobility läuft aktuell noch auf hohem Niveau, aber auch hier ist insbesondere aus rein praktischen Gründen, wie fehlendem Installationspersonal, in den nächsten Monaten mit einer Verlangsamung von Auftragseingang und Auslieferungen zu rechnen. Der Vorstand geht in diesem Segment allerdings von einer wiedererstarkenden Nachfrage im zweiten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres und damit von einem erheblichen Wachstum aus. Insgesamt erwartet der Vorstand vor diesem Hintergrund und der aktuellen hohen Unsicherheiten - vorbehaltlich einer Rezession - Umsatzerlöse und eine Profitabilität deutlich unter Vorjahr. Die Aktivierungsquote der Forschungs- und Entwicklungskosten wird voraussichtlich auf dem Vorjahresniveau liegen. Bei den Qualitätskennzahlen wird von einer Verbesserung ausgegangen. Zum Bilanzstichtag weist der Konzern frei verfügbare liquide Mittel in Höhe von € 20,9 Mio. aus. Bei einer Entwicklung der Ertragslage für das Geschäftsjahr 2020 entsprechend der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse wird das Unternehmen über ausreichend liquide Mittel verfügen, um seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die tatsächliche Entwicklung des SFC Konzerns und seiner Segmente kann aufgrund der beschriebenen Chancen und Risiken sowohl positiv als auch negativ von unseren Prognosen abweichen (siehe hierzu Risikobericht sowie Chancenbericht). NACHTRAGSBERICHTBzgl. der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019.
Brunnthal, den 25. März 2020 Der Vorstand Dr. Peter Podesser, Vorstandsvorsitzender CEO Hans Pol, Vorstand Industry KONZERNABSCHLUSSKONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019scroll
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019scroll
Die Beträge sind vollständig den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen. Es ergeben sich keine latenten Steuereffekte auf die im Eigenkapital direkt erfassten Wertänderungen. KONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019scroll
* Leasingverbindlichkeiten wurden bis zum 31.12.2018 als Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing deklariert. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019scroll
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019scroll
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019scroll
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KONZERN-SEGMENTBERICHTERSTATTUNG (TEIL DES KONZERNANHANGS) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019GESCHÄFTSJAHR 2019scroll
Bezüglich der Angaben zur Konzern-Segmentberichterstattung verweisen wir auf Erläuterung (38) "Angaben zur Konzern-Segmentberichterstattung" des Konzernanhangs. GESCHÄFTSJAHR 2018scroll
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 20191. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND KONSOLIDIERUNGSKREISDie SFC Energy AG (die "Gesellschaft" oder "SFC") ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist Eugen-Sänger-Ring 7, 85649 Brunnthal. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 144296 eingetragen. Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern) sind die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Energieversorgungssystemen und deren Komponenten für netzunabhängige und netzgebundene Geräte, unter anderem auf Basis der Brennstoffzellentechnologie, die Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen sowie alle sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Zum Produktportfolio zählen auch Zubehör- und Ersatzteile, insbesondere Tankpatronen, Lösungen für die Kombination von Brennstoffzellenprodukten mit anderen Stromquellen, -speichern und -verbrauchern sowie mechanische, elektronische und elektrische Instrumente zur Überwachung und Steuerung von Produktions- und Logistikprozessen. Als Anbieter von netzfernen und netzbasierenden Stromversorgungen bedient der Konzern die Segmente "Clean Energy & Mobility", "Industry", "Oil & Gas" und "Defense & Security". Grundlagen der RechnungslegungDer Konzernabschluss 2019 wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Zum 31. Dezember 2019 waren keine geltenden Standards oder Interpretationen anzuwenden, die bis dato nicht von der EU übernommen wurden und die Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatten. Entsprechend stimmt der Konzernabschluss auch mit den IFRS in ihrer vom IASB herausgegebenen Fassung überein. Das Geschäftsjahr des Konzerns entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Der Konzernabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Die Angaben in diesem Konzernanhang erfolgen, soweit nicht anders vermerkt, gerundet auf volle Euro (€). Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die zusätzlichen Angaben zum Material- und Personalaufwand sind im Konzern-Anhang gesondert ausgewiesen. Daneben enthält der Konzernanhang auch die nach § 315e Abs. 1 HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") erforderlichen Angaben. Der Vorstand der SFC Energy AG hat den Konzernabschluss am 25. März 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Angewandte neue RechnungslegungsstandardsDie folgenden vom IASB veröffentlichten, zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen und von der EU-Kommission übernommenen Standards und Interpretationen wurden erstmalig im Geschäftsjahr 2019 angewandt: Änderung an IFRS 9 - "Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung"Die Anpassungen betreffen die relevanten Beurteilungskriterien für die Klassifikation von finanziellen Vermögenswerten. Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung ("prepayment feature with negative compensation") dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis anstatt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die Änderungen des neu überarbeiteten Standards sind zum 1. Januar 2019 erstmalig anzuwenden und haben keine bzw. keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss. IFRS 16 - "Leasingverhältnisse"IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen nach IAS 17, IFRIC 4 zur Feststellung der Vereinbarung eines Leasingverhältnisses, SIC 15 für Operating-Leasingverhältnisse und SIC 27 zur Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard ist erstmalig verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2019 beginnen. Der Konzern ändert die Rechnungslegungsmethode in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften und wendete IFRS 16 erstmalig zum 1. Januar 2019 nach der modifiziert retrospektiven Methode an. Die Vergleichszahlen des Geschäftsjahres 2018 wurden dementsprechend nicht angepasst. Das Wahlrecht, die zum Übergangszeitpunkt im Bestand befindlichen Verträge nicht nach der neuen Leasingdefinition nach IFRS 16 zu beurteilen, sondern entsprechend der Leasingdefinition des IAS 17 zu übernehmen, wird ausgeübt. Zum 1. Januar 2019 entsprach der Barwert der Nutzungsrechte dem Barwert der Leasingverbindlichkeiten. Die wesentlichen Auswirkungen zum Stichtag 1. Januar 2019 ergeben sich wie folgt: Beim Leasingnehmer sind die Rechte und Verpflichtungen aus grundsätzlich allen Leasingverhältnissen in der Bilanz als Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zu erfassen. Das Nutzungsrecht ist dabei zunächst mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten zu bewerten und in der Folge planmäßig über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abzuschreiben. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich anfänglich als Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert mit dem angewendeten Zinssatz aufgezinst und um geleistete Leasingzahlungen reduziert. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, welcher auf Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 angewendet wurde, beträgt 3,00 %. Maßgebend bei der Bestimmung des durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatzes ist der hohe Anteil von Gebäuden/Grundstücken an den Leasinggegenständen. Im Zusammenhang mit den Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen ergab sich ein Anstieg der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 in Höhe von € 9.453.065 und der Sachanlagen in gleicher Höhe. Aufgrund dieser Bilanzverlängerung hat sich die Eigenkapitalquote zum 1. Januar 2019 um 7,94 Prozentpunkte im Vergleich zum 31. Dezember 2018 verringert. Aktiva scroll
Zum 31. Dezember 2018 wurden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von € 10.229.029 angegeben. Der Unterschied zwischen dem Barwert der Verbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 gemäß IAS 17 und dem Barwert der am 1. Januar 2019 erfassten Leasingverbindlichkeiten beruht darauf, dass diese gemäß den Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS bei der Bewertung der zusätzlichen Leasingverbindlichkeiten abgezinst wurden. scroll
Darüber hinaus wird sich die Art der Aufwendungen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbunden sind, ändern, da IFRS 16 die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt. Diese Änderung wird zu einer signifikanten Verbesserung der Kennzahl EBITDA aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit führen. Die Auszahlungen zur Tilgung der Leasingverbindlichkeiten und die Auszahlungen, die auf den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeiten entfallen, werden dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Nur Zahlungen, die nicht in die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit einbezogen wurden, und Zahlungen aus kurz laufenden und geringwertigen Leasingverhältnissen, bei denen von den Erleichterungen Gebrauch gemacht wurde, sind dem Cashflow aus der operativen Tätigkeit zuzuweisen. Aus dieser gegenüber dem früheren Ausweis der Leasingaufwendungen aus operativen Leasingverhältnissen geänderten Zuordnung werden eine Verbesserung der Cashflows aus der operativen und eine Verminderung der Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit resultieren. Änderungen an IAS 19 - "Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen"Die Änderungen an IAS 19 regeln die Bilanzierung, wenn eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung während einer Berichtsperiode im Bereich der Leistungen an Arbeitnehmer eintritt. Die Änderungen betreffen den laufenden Dienstzeitaufwand und das Zinsergebnis. Dabei wird vorgesehen, dass ein Unternehmen verpflichtet ist bei einer Planänderung in einer Berichtsperiode folgendes zu tun: (1.) Bestimmung des laufenden Dienstzeitaufwands für den Rest der Periode nach der Planänderung, -kürzung oder -abgeltung unter Verwendung der versicherungsmathematischen Annahmen, die bei der Neubewertung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung zugrunde gelegt wurden. (2.) Bestimmung des Netto-Zinsaufwandes für den verbleibenden Teil der Periode, nach der Planänderung. Die Änderungen des neu überarbeiteten Standards hat keine bzw. keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss, da SFC über keine Pensionsverpflichtungen im Sinne des IAS 19 verfügt. Änderungen an IAS 28 - "Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures"Die Änderungen an IAS 28 enthalten eine Klarstellung, dass IFRS 9 auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden ist, deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt. Die Änderungen des neuen überarbeiteten Standards hat keine bzw. keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss. Anwendung von IFRIC 23 - "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung"Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IAS 12 "Ertragsteuern" regelt wie tatsächliche und latente Steuern zu bewerten und zu bilanzieren sind. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen. Demnach soll mit der Einführung des IFRIC 23 festgelegt werden, wie die geeignete Rechnungseinheit (unit of account) zu bestimmen ist und je nachdem ob die Betrachtung der ungewissen steuerlichen Betrachtung besser einzeln oder gemeinsam als Gruppe betrachtet wird. Außerdem muss das Unternehmen die Auswirkung der Steuerrisikopositionen widerspiegeln, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörde die Behandlung akzeptieren kann. Die Auswirkung der Unsicherheit muss entweder mit dem wahrscheinlichsten Betrag oder dem Erwartungswert bestimmt werden, je nachdem, welche Methode der Auflösung der Unsicherheit besser dient und muss bei jeder Änderung oder bei Vorliegen neuer Informationen neu bewertet werden. Für den Konzern haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus IFRS 2015 - 2017Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards Annual im Zeitraum von 2015 -2017 wurden IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 sowie IAS 23 geändert. In IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Unternehmen bei Erlangung der Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb, an dem es zuvor im Rahmen einer gemeinsamen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, die Grundsätze für sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden hat. Der bislang vom Erwerber gehaltene Anteil ist neu zu bewerten In IFRS 11 wird festgelegt, dass eine Partei bei Erlangung einer gemeinschaftlichen Führung (joint control) an einem Geschäftsbetrieb, an dem er zuvor im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, den bisher gehaltenen Anteil nicht neu bewertet. IAS 12 wird dahingehend geändert, dass alle ertragssteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen in gleicher Weise zu berücksichtigen sind, wie die Erträge, auf denen die Dividenden beruhen. Zuletzt wird im IAS 23 festgelegt, dass bei der Bestimmung des Finanzierungskostensatzes, wenn ein Unternehmen allgemein Mittel für die Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen hat, Kosten für Fremdkapital, das speziell im Zusammenhang mit der Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen wurde, bis zu deren Fertigstellung nicht zu berücksichtigen sind. Für den Konzern haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. Neue, noch nicht umgesetzte RechnungslegungsstandardsFolgende, von der SFC Gruppe nicht vorzeitig für das Jahr 2019 angewandten, neue und überarbeitete Standards wurden bis zum Datum der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts vom IASB veröffentlicht und teilweise von der EU-Kommission anerkannt: "Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Standards"Das überarbeitete Rahmenkonzept dient zum einen dem IASB bei der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards. Zum anderen unterstützt es Unternehmen bei der Klärung von Bilanzierungssachverhalten, die nicht direkt in den IFRS geregelt sind. Letztlich soll es auch allen anderen interessierten Parteien helfen, die IFRS besser zu verstehen. Das Rahmenkonzept besteht aus einem neuen übergeordneten Abschnitt Status and purpose of the conceptual framework sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten. Die Änderungen, sofern sie tatsächlich Aktualisierungen darstellen, sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. Änderungen an IAS 1 und IAS 8 - "in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit"Die Änderungen dienen der Verfeinerung der Definition des Wesentlichkeitsbegriffs durch Vereinheitlichung des Wortlauts der in den verschiedenen Standards und Verlautbarungen des IASB enthaltenen Wesentlichkeitsdefinition und der Schärfung von mit der Definition in Zusammenhang stehenden Begrifflichkeiten. Zur Vermeidung einer Dopplung der Definition von Wesentlichkeit in IAS 1 und IAS 8, ist eine solche zukünftig nur noch in IAS 1 (IAS 1.7) enthalten. In IAS 8 wird lediglich darauf verwiesen, dass "wesentlich" in IAS 1 definiert und in IAS 8 mit der gleichen Bedeutung anzuwenden ist. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. Anwendung von IFRS 17 - "Versicherungsverträge"IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und macht damit erstmals einheitliche Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung von und Anhangangaben zu Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen sowie Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. IFRS 17 gilt für alle Arten von Versicherungsverträgen (d. h. Lebens-, Sach-, Erst- und Rückversicherung), unabhängig von der Art der Unternehmen, die sie ausstellen, sowie für bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Kernstück von IFRS 17 ist das allgemeine Modell, ergänzt durch eine spezifische Anpassung für Verträge mit direkten Partizipationsmerkmalen (variable fee approach) und ein vereinfachter Ansatz (premium allocation approach), hauptsächlich für kurzfristige Verträge. Nach dem Bewertungsmodell des IFRS 17 werden Gruppen von Versicherungsverträgen bewertet, und zwar basierend auf dem Erwartungswert abgezinster Zahlungsströme mit einer expliziten Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken sowie einer vertraglichen Servicemarge, die zu einem Gewinnausweis entsprechend der Leistungserbringung führt. IFRS 17 ist verpflichtend auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Änderungen an IFRS 3 - "Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs"Die Änderungen an IFRS 3 hinsichtlich der "Definition eines Geschäftsbetriebs" betreffen den Anhang A "Definitionen", Änderungen an den Anwendungsleitlinien von IFRS 3 und Änderungen der erläuternden Beispiele. Durch die Änderungen wird klargestellt, dass:
Die Änderungen sind für Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt, sowie auf Erwerbe von Vermögenswerten, die an oder nach dem Beginn dieser Periode stattfinden. Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 - "Interest Rate Benchmark Reform"Durch die Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 sollen die Auswirkungen, die sich auf die Finanzberichterstattung durch die IBOR-Reform ergeben, gemildert werden. Trotz der erwarteten Ablösung einiger Referenzzinssätze, zielen die Änderungen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen (sog. "Hedge Accounting") fortbestehen, respektive fortlaufend designiert werden können. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Da SFC zum Bilanzstichtag keine bilanziellen Sicherungsbeziehungen eingegangen ist, werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Änderungen an IAS 1 - "in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig"Die Änderungen hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig betreffen lediglich den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage des Konzerns. Hiervon nicht betroffen sind der Betrag oder der Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die SFC zu diesen Posten leisten muss. Durch die Änderung wird spezifiziert, dass:
Vorbehaltlich der Übernahme in europäisches Recht durch die Europäische Union, sind die Änderungen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 - "Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture"Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Nach IFRS 10 hat ein Mutterunternehmen den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens bei Verlust der Beherrschungsmöglichkeit in voller Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Demgegenüber verlangt der aktuell anzuwendende IAS 28.28, dass der Veräußerungserfolg bei Veräußerungstransaktionen zwischen einem Investor und einer at-Equity bewerteten Beteiligung - sei es ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen - lediglich in der Höhe des Anteils der anderen an diesem Unternehmen zu erfassen ist. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben. Schätzungsunsicherheiten und ErmessensentscheidungenDie Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert von der Unternehmensleitung bestimmte Annahmen, die Auswirkungen auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventual-forderungen und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen haben. Die sich tatsächlich in zukünftigen Perioden einstellenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf: Bewertung von RückstellungenZur Bewertung der Rückstellungen werden Schätzungen des Managements herangezogen. Die Höhe der Gewährleistungsrückstellung basiert dabei auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller zukünftigen, möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle. Der unter diesen Annahmen ermittelte langfristige Teil der Rückstellungen wird abgezinst. Im Berichtsjahr wurden die bisher verwendeten Zinssätze an die aktuellen Marktentwicklungen angepasst. Erläuterung (23) enthält Informationen zu den verwendeten Zinssätzen, der Entwicklung der Barwerte und den Auswirkungen, die sich aufgrund der Anpassungen ergeben hat. Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen und immaterielle VermögenswerteDie festgelegten Nutzungsdauern für das Anlagevermögen basieren auf Schätzungen des Managements. SFC überprüft zu Ende eines jeden Geschäftsjahres die geschätzten Nutzungsdauern von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Während des laufenden Geschäftsjahres kam es zu keiner veränderten Schätzung von Nutzungsdauern. Im Rahmen von Unternehmenserwerben wurden die Nutzungsdauern der Kundenbeziehungen anhand von statistischen Analysen unter Einbeziehung von Einschätzungen des Managements ermittelt und die Nutzungsdauer der erworbenen Technologie anhand von Erfahrungswerten bezüglich des durchschnittlichen Produktlebenszyklus in der Branche bestimmt (siehe Erläuterungen zu "Immaterielle Vermögenswerte" im Abschnitt. "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze). Aktivierungspflicht für selbst erstellte immaterielle VermögenswerteBasierend auf den Planungen und Einschätzungen des Managements werden Entwicklungskosten, sofern die Ansatzkriterien nach IFRS erfüllt sind, aktiviert. Zur Entwicklung und der im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungskosten siehe Erläuterung (21) "Immaterielle Vermögenswerte". Ansatz aktiver latenter Steuern, insbesondere auf VerlustvorträgeAuf steuerliche Verlustvorträge der Gesellschaft werden aktive latente Steuern basierend auf steuerlichen Ergebnisplanungen bilanziert. Siehe hierzu Erläuterung (10) "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag". Bewertung von anteilsbasierter VergütungDer Aufsichtsrat der Gesellschaft hat ein virtuelles Aktienoptionsprogramm (SAR-Programm) mit dem Ziel implementiert, eine Gleichrichtung der Interessenlage von Aktionären und Vorstand zu schaffen. Dieses sieht die Zuteilung virtueller Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands vor. Erläuterung (34) "Anteilsbasierte Vergütung" enthält Angaben über die in das Bewertungsmodell eingehenden geschätzten Bewertungsparameter zur Ermittlung der daraus resultierenden Aufwendungen. Umsatzrealisierung bei AuftragsentwicklungIm Rahmen der Joint Development Agreements ("JDA") führt SFC Auftragsentwicklungen durch. Ebenso ergeben sich bei Simark langfristige Kundenaufträge, die nach der zeitraumbezogenen Umsatzerlösmethode gemäß IFRS 15 bilanziert werden. Leasingverhältnisse - Schätzung des GrenzfremdkapitalzinssatzesDer Konzern kann den dem Leasingverhältnissen zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet er zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müßte, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarere Inputfaktoren, sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen. Wertminderung nicht-finanzieller VermögenswerteDer Konzern beurteilt zu jedem Bilanzstichtag für alle nicht-finanziellen Vermögenswerte, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich überprüft, unabhängig davon, ob Anzeichen potenzieller Wertminderungen vorliegen. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte und der Zahlungsmittel generierenden Einheiten ist mit Schätzungen der Unternehmensleitung verbunden. Werthaltigkeit von ForderungenWertberichtigungen für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen werden seitens des Managements auf der Grundlage des "expected credit loss" Modells und des derzeitigen wirtschaftlichen Umfeldes geschätzt. Siehe hierzu Erläuterung (33) "Finanzinstrumente". KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss sind die SFC Energy AG sowie alle Unternehmen, die die Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beherrscht, einbezogen. Beherrschung besteht dann, wenn die Gesellschaft die Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Wenn die Gesellschaft keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Bei der Beurteilung, ob ihre Stimmrechte für die Bestimmungsmacht ausreichen, berücksichtigt die Gesellschaft alle Tatsachen und Umstände, darunter:
Der Konzernabschluss umfasst somit die SFC als oberstes Mutterunternehmen, die im Jahr 2011 erworbene PBF Gruppe sowie die im Jahr 2013 erworbene Simark Controls Ltd. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden vom Tag der Erlangung der Beherrschung bis zur Beendigung der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2016 wurde die amerikanische Tochtergesellschaft SFC Energy Inc. zum 31. Dezember 2016 entkonsolidiert und wurde seitdem in der Konzernbilanz als Beteiligung geführt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde der als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswert gegen den Konzernbilanzverlust ausgebucht. Der Beteiligungswert in Höhe von. € 71 wurde folglich auf 0 reduziert. Siehe hierzu Erläuterung (33) "Finanzinstrumente ". Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, die nach nationalem Recht aufgestellt sind, wurden auf IFRS übergeleitet und an die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns angepasst. Das Geschäftsjahr der einbezogenen Gesellschaften entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Der in den Konsolidierungskreis aufgenommene direkte und indirekte Anteilsbesitz der Gesellschaft an Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2019 geht aus der folgenden Tabelle hervor. TOCHTERUNTERNEHMEN, DIE VOLL IN DEN KONSOLIDIERUNGSKREIS EINBEZOGEN WERDENscroll
Im Geschäftsjahr 2019 waren keine Veränderungen von Eigentumsanteilen im Konzern zu verzeichnen, die zu einem Beherrschungsverlust geführt hätten. Es liegen keine maßgeblichen Beschränkungen der Möglichkeiten des Konzerns oder der Tochterunternehmen vor, Zugang zu Vermögenswerten des Konzerns und deren Nutzung bzw. die Erfüllung von Verbindlichkeiten des Konzerns zu erlangen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEUmsatzrealisierungDer Umsatz der SFC AG wird mit dem Verkauf von Brennstoffzellensystemen erzielt. Die EFOY COMFORT kommt unter anderem im Segment Clean Energy & Mobility, Teilbereich Freizeitmarkt, insbesondere in Wohnmobilen und auf Booten, zum Einsatz. Daneben wird im Teilbereich Industrielle Anwendungen die EFOY Pro für netzferne Industrieapplikationen verkauft. Ferner werden Umsatzerlöse aus dem Verkauf von speziell für den Markt Verteidigung & Sicherheit im Segment Defense & Security entwickelten Brennstoffzellensystemen (EMILY) und aus Verkäufen von portablen Brennstoffzellen (JENNY) erzielt. In diesem Markt kommt auch der Power Manager zum Einsatz. Das Produkt Power Manager ist ein elektronischer, universell einsetzbarer Wandler, der Ladung und Betrieb verschiedener Endgeräte und Batterien mit unterschiedlichen Stromquellen ermöglicht. Ferner werden Umsätze aus Verkäufen von Tankpatronen und sonstigen Produkten für Netzwerklösungen sowie aus sonstigen Dienstleistungen und Beratungen im militärischen Bereich erzielt. Die High Power-Plattform von PBF Group B. V., dem Unternehmen der SFC Energy Group in den Niederlanden und Rumänien, ermöglicht die zuverlässige qualitative Aufbereitung von Netzstrom exakt nach den spezifischen Anforderungen der Anlage. Die Power Supplies passen die elektrischen Leistungen modular an die jeweils von der Anlage benötigte Energie an. PBF Group setzt anspruchsvolle Kundenanforderungen auf Basis der eigenentwickelten PBF Technology um. Diese kompakte, skalierbare Power Supply-Technologie bietet maximale Flexibilität in der Entwicklung und Herstellung standardisierter und semistandardisierter Hochleistungs- und Hochpräzisions-Power Supplies für anspruchsvolle Industrieanwendungen, z. B. in der Lasertechnologie und anderen Hightech-Industriebereichen. Simark vertreibt und konzipiert Kundenlösungen als Produktintegrator für Hightech Stromversorgungs-, Instrumentierungs- und Automatisierungsprodukte insbesondere in der kanadischen Öl & Gas Industrie. Das Produktportfolio von Simark umfasst Instrumentierung und Messsysteme, Stromversorgungskomponenten und Antriebe für unterschiedliche Anwendungen. Die Realisierung dieser Umsätze richtet sich grundsätzlich danach, zu welchem Zeitpunkt (bzw. über welchen Zeitraum) die jeweilige Leistungsverpflichtung erfüllt wird, d. h. die Verfügungsgewalt (control) über die betreffenden Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wurde. Dies ist erfüllt, wenn der Kunde die Möglichkeit hat, den Vermögenswert zu nutzen und im Wesentlichen sämtliche verbleibenden wirtschaftlichen Vorteile aus dem Vermögenswert erhält. Die Erlöse werden realisiert, wenn der Betrag der erwarteten Gegenleistung verlässlich bestimmt werden kann, es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließt und die eigenen Kosten geschätzt werden können. Daher erfasst SFC Erlöse aus dem Verkauf von Produkten dann, wenn die Kontrolle auf den Käufer übergegangen ist. Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse wird durch den Verkauf von Produkten zeitpunktbezogen realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die Güter übergegangen ist (Control-Wechsel). Kundenskonti und -rabatte sowie Warenrückgaben werden grundsätzlich erlösmindernd berücksichtigt. Vorsorge für Kundenskonti und - rabatte sowie Warenrückgaben werden periodengerecht entsprechend den zugrundeliegenden Umsätzen erfasst. Dabei verwendet das Management bestmögliche Schätzwerte. Verträge mit Kunden werden zudem auf separate Leistungsverpflichtungen überprüft. Dies ist insbesondere für Umsätze von Bedeutung, welche eine über die gesetzliche Garantiedauer hinausgehende zusätzliche Garantie gewähren. SFC grenzt in diesem Zusammenhang Zahlungen für mehrjährige Wartungsverträge für jenen Teil ab, welcher über das gesetzliche Minimum des ersten Jahres hinausgeht und vereinnahmt diese Umsätze ratierlich über die die vertragliche Garantiedauer. Die Bestimmung des Transaktionspreises ist von der zu erwartenden Gegenleistung des Kunden für die zu erbringende Leistung abhängig. Soweit für Verträge von SFC von Verträgen mit ausschließlich einer Leistungsverpflichtung ausgegangen werden kann, wird der Transaktionspreis, welcher auf die jeweilige Leistungsverpflichtung entfällt, als Umsatz, unter Abzug geschätzter Kundenskonti und -rabatte, erfasst, sobald die entsprechende Leistungsverpflichtung erfüllt ist. Nach erfolgtem Zahlungseingang, wird der Umsatz um die tatsächliche Zahlung angepasst. Da die Leistungsverpflichtungen i. d. R. deutlich kürzer als ein Jahr sind, wird auf eine Darstellung der zum Stichtag offenen Verpflichtungen im Anhang verzichtet. SFC macht vom Wahlrecht nach IFRS 15 Gebrauch, wonach keine Finanzierungskomponente bei kurzfristigen Leistungserbringungszeiträumen zu berücksichtigen ist. Im Rahmen von Joint Development Agreements ("JDA") entwickelt SFC auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmte Brennstoffzellen. Die Joint Development Agreements sind Auftragsentwicklungen, die von der Gesellschaft in Zusammenarbeit mit verschiedenen öffentlichen Auftraggebern durchgeführt werden. Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich zu schätzen, werden die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Abschlussstichtag erfasst. Der Leistungsfortschritt wird auf Basis der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten ermittelt. Die langfristigen Entwicklungsaufträge sowie die durch Simark erbrachten langfristigen Auftragsfertigungen werden nach der zeitraumbezogenen Erlösmethode bilanziert. Dementsprechend werden Leistungsverpflichtungen kontinuierlich über einen Zeitraum erfüllt, wenn durch die Leistung des Unternehmens ein Vermögenswert geschaffen oder erweitert wird, über den der Kunde die Verfügungsgewalt hat oder ein Vermögenswert geschaffen wird, für den das leistende Unternehmen keine alternative Verwendungsmöglichkeit hat und der Kunde zeitgleich mit den erbrachten Leistungen einen Nutzen hieraus erhält oder ein anderes Unternehmen die bereits durchgeführten Arbeiten bei Übernahme der Leistungsverpflichtungen i. W. nicht erneut erbringen müsste oder das leistende Unternehmen einen Anspruch auf Zahlung der bereits durchgeführten Arbeiten hat und davon ausgeht, den Vertrag auch zu erfüllen. Umsatzerlöse aus derart bestimmten kontinuierlichen Leistungsverpflichtungen sind entsprechend dem Leistungsfortschritt i. S. d. Transfers von Verfügungsmacht an Gütern bzw. Dienstleistungen im o. g. Sinn zu erfassen, sofern dieser verlässlich bestimmbar ist. Der anzusetzende Leistungsfortschritt je Auftrag wird dabei durch das Verhältnis der aufgelaufenen Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten (Cost-to-Cost-Methode) bestimmt. Der Ausweis der Aufträge erfolgte unter den Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden. Soweit die kumulierten Leistungen (angefallene Auftragskosten und ausgewiesene Gewinne) die Teilabrechnungen im Einzelfall übersteigen, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den Vermögenswerten aus Verträgen mit Kunden. Verbleibt nach Abzug der Teilabrechnung ein negativer Saldo, erfolgt der Ausweis unter den Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden. AufwandsrealisierungDie Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen und betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Immaterielle VermögenswerteEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich planmäßig linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die Abschreibungsdauern betragen für: scroll
Customizingkosten für die erworbene ERP-Software sind als Anschaffungsnebenkosten den immateriellen Vermögenswerten zugerechnet. Die Abschreibung erfolgt linear über die Nutzungsdauer der ERP-Software. Entwicklungskosten werden gemäß IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" aktiviert, wenn ein neu entwickelter Vermögenswert eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass die Entwicklungskosten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden und die für die Entwicklung angefallenen Ausgaben zuverlässig bewertet werden können. Aktivierte Entwicklungskosten werden planmäßig linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der abzuschreibenden Entwicklungskosten liegt bei SFC sowie bei PBF bei 5 Jahren. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam verrechnet. Forschungskosten werden gemäß IAS 38 als laufender Aufwand ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft. Bei den im Rahmen des Unternehmenserwerbs der PBF Gruppe identifizierten anderen immateriellen Vermögenswerten entsprechen die Anschaffungskosten den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt. Sie wurden um planmäßige Abschreibungen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer gemindert. scroll
Die Nutzungsdauer der Kundenbeziehungen wurde anhand von statistischen Analysen unter Einbeziehung von Einschätzungen des Managements ermittelt und die der Technologie anhand von Erfahrungswerten bezüglich des durchschnittlichen Produktlebenszyklus in der Branche bestimmt. Im Laufe des abgeschlossenen Geschäftsjahrs, wurden die residualen identifizierten anderen immateriellen Vermögenswerte der PBF Gruppe (Kundenbeziehungen) vollständig auf € 0 abgeschrieben (Vorjahr: € 161.376). SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten neben den Einzelkosten alle direkt zuordenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu seinem Standort und in den betriebsbereiten Zustand zu bringen. Die Anschaffungskosten der im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen bilanzierten Sachanlagen entsprechen dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen. Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibungsdauern betragen für: scroll
FremdkapitalkostenErstreckt sich die Herstellungsphase von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens über einen längeren Zeitraum, werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Übereinstimmung mit den Bedingungen des IAS 23 aktiviert. Im Geschäftsjahr 2019 sowie im Vorjahr fielen in diesem Zusammenhang keine Fremdkapitalkosten an. Wertminderung von nicht-finanziellen VermögenswertenDie Werthaltigkeit des aktivierten Buchwertes von immateriellen Vermögenswerten sowie von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird auf Basis der zukünftig aus der Nutzung zu erwartenden Zahlungsströme (abgezinst mit einem zeit- und risikoadäquaten Zinssatz) sowie auf Basis des Nettoveräußerungspreises überprüft (Impairment Test), wenn besondere Ereignisse oder Marktentwicklungen eine mögliche Korrektur der geschätzten Nutzungsdauer oder einen eventuellen Wertverfall anzeigen. Des Weiteren erfolgt für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte jährlich eine Überprüfung auf Wertminderung. Falls der Nettobuchwert von Vermögenswerten größer ist als der erzielbare Betrag (höherer Wert aus Nutzungswert und Netto-veräußerungswert), wird eine außerplanmäßige Abschreibung durchgeführt. Bei der Festlegung der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme werden das aktuelle und zukünftig erwartete Ertragsniveau sowie geschäfts-feldspezifische, technologische, wirtschaftliche und allgemeine Entwicklungen berücksichtigt. Wenn für einen Vermögenswert kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag der Zahlungsmittel generierenden Einheit ermittelt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert (oder die Zahlungsmittel generierende Einheit) in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Zahlungsmittel generierende Einheiten) oder Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, die Synergien aus der jeweiligen Erwerbstransaktion ziehen, zugeordnet. Sofern der Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, einschließlich dieses Geschäfts- oder Firmenwertes höher ist als der erzielbare Betrag dieser Gruppe von Vermögenswerten, ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Der Wertminderungsaufwand wird zuerst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und danach den anderen Vermögenswerten im Verhältnis ihrer Buchwerte. Gemäß IAS 36 werden keine Wertaufholungen für Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. LeasingverhältnisseEin Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts (Right-of-Use Assets) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Bis zum 31. Dezember 2018 wurde ein Leasingverhältnis als eine Vereinbarung deklariert, in der der Leasinggeber dem Leasingnehmer die Nutzung eines Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum übertrug, im Austausch für vertraglich festgelegte Zahlungen. Gemäß IAS 17 wurde das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen lediglich dann dem Leasingnehmer zugerechnet, sofern dieser die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand trug. Die Bilanzierung solcher Finanzierungs-Leasingverhältnissen traf bis zum 31. Dezember 2018, in geringem Maße, auf Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattungen der Konzerntochter Simark Controls Ltd. zu. Bis zum 31. Dezember 2018 erfolgte die Aktivierung der Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen zum Barwert der Mindestleasingzahlungen. In selber Höhe wurde eine Leasingverbindlichkeit passiviert. Die Folgebewertung erfolgte anhand der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Der Zinsanteil der Zahlungen wird ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Seit dem 1. Januar 2019 bilanziert SFC als Leasingnehmer für Leasingverhältnisse grundsätzlich Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen (Right-of-Use Assets) und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Das Nutzungsrecht wird initial mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten bewertet und anschließend planmäßig über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich im Zugangszeitpunkt als Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu bezahlen sind. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert mit dem angewendeten Zinssatz aufgezinst und um geleistete Leasingzahlungen reduziert. Die Leasingzahlungen des SFC Konzerns werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst. Für die Bilanzierung der Leasingverbindlichkeiten werden folgende Leasingzahlungen berücksichtigt:
Nutzungsrechte (Right-of-Use-Assets) werden mit den Anschaffungskosten bewertet, welche sich wie folgt zusammensetzen:
Die aktivierten Nutzungsrechte werden folglich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses abgeschrieben. Die Abschreibungsdauern betragen für: scroll
Die Anwendungserleichterung für Leasinggegenstände von geringem Wert oder mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird nicht in Anspruch genommen. VorräteRoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden im Zeitpunkt des Zugangs mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Diese enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die einzubeziehenden Fertigungs- und Materialgemeinkosten. In der Folge werden die Vorräte unter Berücksichtigung der erzielbaren Nettoveräußerungswerte am Bilanzstichtag bewertet. Als Verbrauchsfolgeverfahren wird die Methode des gewogenen Durchschnitts verwendet. Finanzielle VermögenswerteIm Sinne des IFRS 9 gilt der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows, widerspiegelt. Folgende Kategorien von Finanzinstrumenten sind nach IFRS 9 möglich:
Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf finanzieller Vermögenswerte ist entweder zum Handels- oder zum Erfüllungstag anzusetzen bzw. auszubuchen. Die gewählte Methode muss konsequent auf alle Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die in gleicher Weise gemäß IFRS 9 klassifiziert sind, angewendet werden. Nach IFRS 9 werden sämtliche finanzielle Vermögenswerte mit erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, unabhängig davon, welcher Bewertungsklasse ein Finanzinstrument zugeordnet ist. Ferner sind Transaktionskosten in den Wertansatz miteinzubeziehen, wenn Finanzinstrumente in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Die Folgebewertung von Finanzinstrumenten ist weiterhin abhängig von der Klassifizierung. Dabei erfolgt die Bewertung je nach Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis. Für Instrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, kommt die Effektivzinsmethode zum Tragen. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 ist eine Zuordnung von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" im Konzern nicht erfolgt. Bei den finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet werden, handelt es sich insbesondere um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Zusammengesetzte FinanzinstrumenteDurch den Konzern emittierte zusammengesetzte Finanzinstrumente umfassen Wandelanleihen in Euro, welche nach Wahl des Inhabers in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden können, soweit die Zahl der auszugebenen Aktien festgelegt ist und sich nicht durch Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ändert, und ein Sonderkündigungsrecht der Wandelanleihe. Im Jahr 2018 wurde die letzte von drei Wandelschuldverschreibungen in Eigenkapital gewandelt. Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine Option zur Umwandlung in Eigenkapital enthält, erfasst. Die Eigenkapitalkomponente wird beim erstmaligen Ansatz als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des zusammengesetzten Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente erfasst. Die Kündigungskomponente der Wandelanleihe wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert über ein zweistufiges Optionspreismodell ermittelt. Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zuzuordnen. Im Rahmen der Folgebewertung wird die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird mit dem beim erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt. Die Folgebewertung der Kündigungskomponente der Wandelanleihe, die als eingebettetes Derivat klassifiziert wird, erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinsen in Verbindung mit der finanziellen Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Umwandlung am Fälligkeitsdatum wird die finanzielle Verbindlichkeit in das Eigenkapital umgebucht, ohne dabei den Gewinn oder Verlust zu berühren. Die Optionsschuldverschreibung ist ebenfalls ein zusammengesetztes Finanzinstrument und daher gemäß IAS 32 getrennt zu erfassen. Die Option ist in diesem Fall als Eigenkapitalinstrument einzustufen, da eine feste Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten gegen einen festen Betrag an flüssigen Mitteln geliefert wird. Die Anleihe hingegen ist als Fremdkapitalinstrument zu klassifizieren. Die Verpflichtung des Emittenten zu regelmäßigen Zins- und Kapitalzahlungen stellt eine finanzielle Verbindlichkeit dar. Beim erstmaligen Ansatz entspricht der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente dem Barwert der vertraglich festgelegten künftigen Cashflows, die zum marktgängigen Zinssatz abgezinst werden, der zu diesem Zeitpunkt für Finanzinstrumente gültig ist, die einen vergleichbaren Kreditstatus haben und die bei gleichen Bedingungen zu im Wesentlichen den gleichen Cashflows führen, bei denen aber keine Aktienoption vorliegt. Die Zugangsbewertung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum Fair Value. Die Summe der Fremd- und Eigenkapitalkomponente muss gem. IAS 32.31 bei Erstansatz dem Emissionserlös des zusammengesetzten Finanzinstruments entsprechen. Folglich ist der Wert der Optionskomponente durch die sogenannte Residualwertmethode zu ermitteln, indem der Wert der Fremdkapitalkomponente vom Wert der für den Optionsschein als Ganzes erhaltenen Gegenleistung zum Emissionsstichtag abzuziehen ist. Die Folgebewertung der als FLAC kategorisierten Optionsschuldverschreibung und des als FLAC kategorisierten Darlehens erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Transaktionskosten des Darlehens sind folglich ertragswirksam über die Laufzeit zu verteilen. Die Folgebewertung für die Eigenkapitalkomponente entfällt, sodass deren Buchwert unverändert bleibt. Das Darlehen wurde in 2019 vollständig zurückgeführt und die Optionskomponente zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 ausgeübt. Diesbezüglich wird auf die Abschnitte (33) "Finanzinstrumente" und (41) "Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" verwiesen. Wertminderungen finanzieller VermögenswerteSFC wendet zur Ermittlung des erwarteten Kreditausfalls für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 den vereinfachten Ansatz zur Ermittlung der Risikovorsorge ("expected credit loss model") an, wonach der Kreditausfall auf Basis der Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes berechnet wird. Liegen objektive Hinweise eines Kreditausfalls vor, erfolgt eine Einzelwertberichtigung der entsprechenden Forderungen. Die Ermittlung der Risikovorsorge für die erwarteten Kreditausfälle auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen erfolgt basierend auf dem kundengruppenspezifischen Fälligkeitsprofil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden in Bänder nach Risikograd und Überfälligkeit gruppiert. Die hierfür angewandten historischen Ausfallraten werden um zukunftsgerichtete Informationen wie ökonomische Marktbedingungen und allgemeine zukünftige Risiken adjustiert. Im Einzelfall werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin einzelwertberichtigt, sofern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten von Kunden oder ein Vertragsbruch wie etwa ein Ausfall von Zahlungen vorliegen. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (expected credit loss) nutzt grundsätzlich ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen: Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst. Wenn ein finanzieller Vermögenswert nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts bemessen werden. Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich angemessener Wertberichtigungen für erkennbare Ausfallrisiken ausgewiesen, dies entspricht dem Marktwert. Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Forderungen werden ebenfalls zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Saldierung und AusbuchungFinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und mit ihrem Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Der Konzern verfügt zum Abschlussstichtag über kein Engagement in finanziellen Vermögenswerten, die übertragen, aber nicht vollständig ausgebucht wurden. Zuwendungen der öffentlichen HandDie Zuwendungen der öffentlichen Hand umfassen Fördermittel für die Entwicklungsaktivitäten von SFC und PBF und wurden für die Neuentwicklung von Brennstoffzellensystemen und Stromversorgungslösungen gewährt. Werden die Entwicklungskosten gemäß IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" aktiviert, werden die Zuwendungen für Vermögenswerte als Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des betroffenen Vermögenswertes bilanziert. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Zuschüsse als Minderung der Forschungs- und Entwicklungskosten und der allgemeinen Verwaltungskosten direkt ertragswirksam erfasst. Zuschüsse für Investitionen werden direkt von den Anschaffungskosten in Abzug gebracht. Latente und tatsächliche SteuernAktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 "Ertragsteuern" nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporären und quasi-permanenten Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS Wertansätzen gebildet. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge dürfen gemäß IAS 12.34 nur in dem Maße angesetzt werden, als es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerliche Gewinne entstehen werden, die eine Verrechnung dieser Verlustvorträge ermöglichen. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in der Höhe, in welcher sie mit passiven latenten Steuern verrechnet werden können, angesetzt, da zukünftige steuerliche Erträge noch nicht hinreichend sicher angenommen werden können. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage zum Realisationszeitpunkt gelten. Die tatsächlichen Steuern werden mit den länderspezifisch gültigen Steuersätzen berechnet. RückstellungenGemäß IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen" werden Rückstellungen gebildet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit über 50 % liegen muss. Die Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Langfristige sonstige Rückstellungen werden abgezinst. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs unter Berücksichtigung von künftigen Erträgen aus dem Recycling von Brennstoffzellen gebildet. Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtungen, die über die geschäftsüblichen Garantie-/Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehen, bestehen nicht. Eine Rückstellung für Restrukturierung wird nur dann angesetzt, wenn ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan vorliegt und bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde, dass die Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Wenn aus einem Vertrag ein Verlust droht, erfasst die Gesellschaft die gegenwärtige Verpflichtung aus dem Vertrag als Drohverlustrückstellung. Diese wird mit dem niedrigeren Betrag bewertet, um den die zu erwartenden Kosten bei Erfüllung des Vertrags oder die zu erwartenden Kosten bei Nichterfüllung des Vertrags den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vertrag übersteigen. Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten werden entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (financial liabilities measured at amortised cost, FLAC) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (financial liabilities at fair value through profit or loss, FVTPL) klassifiziert. Die Kategorisierung als FVTPL erfolgt grundsätzlich, wenn diese als zu Handelszwecken gehalten eingestuft werden, es sich um Derivate handelt oder die Verbindlichkeiten im Zugangszeitpunkt als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden. SFC legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Die finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung, abzüglich eventueller mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten, bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. KonsolidierungDie Kapitalkonsolidierung erfolgt nach IFRS 10 "Konzernabschlüsse" durch Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung. Die Auswirkungen aller wesentlichen konzerninternen Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Dabei werden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet. Ebenso erfolgt eine Eliminierung sämtlicher Erträge und Aufwendungen aus angefallenen konzerninternen Transaktionen. Ergebnisse aus konzerninternen Warenlieferungen, die im Buchwert von Vorräten enthalten sind, werden eliminiert. Auf die durch die Zwischenergebniseliminierung entstandenen Differenzen werden latente Steuern gebildet. WährungsumrechnungIn den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden die aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Fremdwährungstransaktionen gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse" unter der Verwendung des Transaktionskurses bewertet. Gewinne oder Verluste, die aus der Fremdwährungsumrechnung entstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung des von in fremder Währung aufgestellten Einzelabschlusses der einbezogenen Gesellschaften folgt auf der Grundlage des Konzeptes der funktionalen Währung gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse" nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Da die Tochtergesellschaften der SFC ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig betreiben, ist die funktionale Währung identisch mit der Landeswährung der Gesellschaften. Die Vermögenswerte und Schulden werden folglich zum Stichtagskurs, die Umrechnung des Eigenkapitals zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Durchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral verrechnet und im Eigenkapital gesondert als sonstige ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderung ausgewiesen. Der Währungskurs der für den Konzern wesentlichen Fremdwährungen hat sich wie folgt entwickelt: scroll
2. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG(1) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse sind in der folgenden Übersicht dargestellt: scroll
Im Segment Oil & Gas ging der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15,6 % zurück, basierend auf der bereits im zweiten Quartal spürbar nachlassenden Dynamik des Geschäftsbereichs. Die verhaltene Investitionstätigkeit in West-Kanada, resultierend aus fehlenden Pipeline-Kapazitäten in Verbindung mit Unsicherheiten hinsichtlich aktueller Genehmigungsverfahren, wirkte sich negativ auf die Umsatzentwicklung aus. Im Segment "Industry" konnte ein gutes Ergebnis verzeichnet werden, welches zu einem Umsatzwachstum in Höhe von 5,7 % führte. Der Umsatz im Segment "Clean Energy & Mobility" legte durch starke Zugewinne im Bereich der industriellen Brennstoffzellen signifikant um 25,7 % zu. Im Segment "Defense & Security" lag der Umsatz mit 24,2 % unter dem Vorjahreswert, da eine für das vierte Quartal 2019 erwartete Auftragsvergabe im Verteidigungsbereich in Deutschland nicht mehr erfolgte. Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt aufgliedern: GESCHÄFTSJAHR 2019scroll
GESCHÄFTSJAHR 2018scroll
Weiterführende Informationen können der Erläuterung (38) "Angaben zur Konzern-Segmentberichterstattung" und Erläuterung (16) "Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden" entnommen werden. (2) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten LeistungenDie Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(3) VertriebskostenDie Vertriebskosten stellen sich wie folgt dar: scroll
(4) Forschungs- und EntwicklungskostenDie Forschungs- und Entwicklungskosten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
In den Abschreibungen auf selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte sind wie im Vorjahr keine Wertminderungsaufwendungen auf aktivierte Entwicklungskosten enthalten. (5) Allgemeine VerwaltungskostenDie allgemeinen Verwaltungskosten stellen sich wie folgt dar: scroll
(6) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(7) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(8) RestrukturierungsaufwendungenIm Geschäftsjahr 2019 sind keine Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen entstanden (Vorjahr: € 409.636). (9) FinanzergebnisIm abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keinerlei Zins- oder zinsähnliche Erträge generiert (Vorjahr: € 0). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen können folgender Übersicht entnommen werden: scroll
Bei den Darlehen betrug der Zinsaufwand € 177.456 (Vorjahr € 499.451). Der Zinsaufwand aus Optionsschuldverschreibungen betrug € 543 (Vorjahr: € 478). (10) Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Zusammensetzung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich: scroll
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer der Gemeinde Brunnthal beträgt 330 % auf den Steuermessbetrag von 3,5 %. Es ergibt sich somit ein Gewerbesteuersatz von 11,55 % und ein Gesamtunternehmenssteuersatz der SFC einschließlich Körperschaftsteuer mit 15 % und Solidaritätszuschlag mit 5,5 % auf die Körperschaftsteuer von 27,38 % (Vorjahr: 27,38 %). Für die Tochtergesellschaften in den Niederlanden, Rumänien und Kanada erfolgt die Berechnung der Ertragsteuern mit dem dort geltenden länderspezifischen Steuersatz. Hierbei wurden Steuersätze von 16 % bis 26,91 % (Vorjahr: 16 % bis 26,91 %) angewandt. Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern stellt sich wie folgt dar: scroll
Zum Stichtag bestanden unter dem Vorbehalt der Betriebsprüfung steuerliche Verlustvorträge in Deutschland und in Kanada in Höhe von ca. € 60.056.227 (Vorjahr: € 51.741.883) für die Körperschaftsteuer sowie ca. € 57.014.524 (Vorjahr: € 48.781.462) für die Gewerbesteuer. Auf diese steuerlichen Verlustvorträge der SFC AG und ihrer kanadischen Tochtergesellschaft, wurden aktive latente Steuern in Höhe von € 940.389 (Vorjahr: € 503.978) gebildet. Zum 31. Dezember 2019 werden für im Konzern bestehende steuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 104.459.563 (Vorjahr: € 92.367.947) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Von diesen steuerlichen Verlustvorträgen ist der gesamte Betrag in Höhe von € 104.459.563 (Vorjahr: € 92.367.947) in Deutschland unbegrenzt vortragsfähig. Die Vorjahreswerte bei den Verlustvorträgen wurden entsprechend den gesonderten Feststellungen des verbleibenden Verlustvortrags angepasst. Passive latente Steuern auf sog. Outside basis differences bestehen nicht. Die folgende Tabelle zeigt die steuerliche Überleitungsrechnung von dem im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten Ertragsteuerertrag zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand (+) bzw. -ertrag (-) laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung: scroll
(11) MaterialaufwandDer Materialaufwand (vor Verrechnung mit erhaltenen Zuschüssen und Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten) setzt sich wie folgt zusammen: scroll
(12) AbschreibungenZu den vorgenommenen Abschreibungen auf das Anlagevermögen wird auf die Erläuterungen (21) "Immaterielle Vermögenswerte", (22) "Sachanlagen" sowie (27) "Leasingverhältnisse" verwiesen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren finden sich anteilige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, den Vertriebskosten, den Forschungs- und Entwicklungskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten. (13) Personalaufwand und MitarbeiterDer Personalaufwand (vor Verrechnung mit erhaltenen Zuschüssen und Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten) setzt sich wie folgt zusammen: scroll
In den gesetzlichen Sozialaufwendungen sind die von der Gesellschaft zu tragenden Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung von € 667.861 (Vorjahr: € 619.777) enthalten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist einem beitragsorientierten Plan nach IAS 19 gleichgestellt. Die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter hat sich folgendermaßen entwickelt: scroll
Darüber hinaus waren im Jahresdurchschnitt 14 (Vorjahr: 8) Praktikanten, Diplomanden und Werkstudenten angestellt. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ(14) VorräteDie Vorräte haben eine erwartete Umschlagsdauer von weniger als einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Unter Berücksichtigung der erzielbaren Nettoveräußerungserlöse wurden folgende Abwertungen auf den Vorratsbestand vorgenommen: scroll
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Es wurden Vorräte mit einem Restbuchwert in Höhe von € 4.811.673 (Vorjahr: € 5.345.831) als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Sicherungsübereignete Vorräte bestehen nicht mehr (Vorjahr: € 3.819.350). (15) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die für Ausfallrisiken vorgenommenen Einzelwertberichtigungen stellen sich folgendermaßen dar: scroll
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Zur Entwicklung der Einzelwertberichtigungen siehe Abschnitt "Ausfallrisiko" unter Erläuterung (33) "Finanzinstrumente". Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Restbuchwert in Höhe von € 7.831.464 (Vorjahr: € 9.892.638) sind als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Restbuchwert vor Abwertung in Höhe von € 268.142 (Vorjahr: € 551.328) sind als Sicherheit für eine noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinie (ursprünglicher Zinssatz 5,5 %) in Höhe von € 935.577 (Vorjahr: € 1.211.702) verpfändet. (16) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit KundenSofern die angefallenen Kosten der im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossenen Aufträge einschließlich Ergebnisbeiträge, die bereits in Rechnung gestellten Beträge (erfolgte Teilabrechnungen) übersteigen, wird der sich daraus ergebende Saldo als Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden ausgewiesen. Umgekehrt werden die Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo als Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden ausgewiesen. scroll
Während der Projektlaufzeit können Auftragsänderungen vom Kunden im Hinblick auf den vereinbarten zu erbringenden Leistungsumfang, z. B. Änderungen an der Spezifikation der Leistung oder der Vertragsdauer, zu einer Erhöhung oder Reduzierung der Auftragserlöse und - kosten führen. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen für die laufende Periode sowie Fremdwährungseffekte werden ergebniswirksam erfasst. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die zeitraumbezogenen Umsätze verteilen sich innerhalb des Konzerns wie folgt: scroll
Der Transaktionspreis für die verbleibenden Leistungsverpflichtungen beträgt € 279.503, welche in 2020 erfüllt werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 bestanden keine aktivierten Kosten, welche im Rahmen der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung entstehen. (17) Forderungen aus ErtragsteuernDie Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von € 2 (Vorjahr: € 2) beziehen sich auf Steuerrückforderungen der SFC AG in Höhe von € 2 (Vorjahr: € 2) und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. (18) Sonstige Vermögenswerte und ForderungenDie sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und Forderungen umfassen finanzielle Vermögenswerte in Höhe von € 3.133 (Vorjahr: € 3.966). (19) Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus Kassenbeständen und Kontokorrentguthaben sowie Fest- und Tagesgeldkonten bei Kreditinstituten zusammen, die innerhalb von drei Monaten fällig sind. (20) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit VerfügungsbeschränkungIm Zusammenhang mit dem Mietvertrag für das Gebäude der Gesellschaft im Eugen-Sänger-Ring 7 besteht zum Bilanzstichtag ein zu Gunsten des Vermieters gesperrtes Festgeldkonto in Höhe von € 285.620 (Vorjahr: € 285.620). Zusätzliche Bankkonten sind nicht mehr verpfändet (Vorjahr: € 7.474.508). (21) Immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte des Konzerns entwickelten sich wie folgt: scroll
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IP-Rechte (Patente, Marken, Domains) der SFC AG sind zum 31. Dezember 2019 nicht mehr als Sicherheit übereignet (Vorjahr: € 155.465). EntwicklungskostenIn Zusammenhang mit den Entwicklungstätigkeiten wurden Zuschüsse in Höhe von € 8.800 (Vorjahr: € 8.851) vereinnahmt und als Minderung der Forschungs- und Entwicklungskosten € 6.543 (Vorjahr: € 6.575) sowie allgemeinen Verwaltungskosten € 2.257 (Vorjahr: € 2.276) ausgewiesen. Impairment Tests für Geschäfts- oder FirmenwerteDie im Konzernabschluss enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwerte betreffen die im Rahmen der Unternehmenszusammenschlüsse der PBF Gruppe sowie der Simark Controls Ltd. entstandenen Unterschiedsbeträge der jeweiligen Kaufpreise über das gemäß IFRS 3 bewertete Nettovermögen der erworbenen Geschäftsbetriebe. Der Geschäfts- oder Firmenwert der PBF Gruppe wurde in vollem Umfang der zahlungsmittelgenerierenden Einheit PBF Gruppe innerhalb des Segments Industry, der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss Simark Controls Ltd. wurde vollständig dem Segment Oil & Gas zugeordnet. Die Bestimmung des jeweiligen erzielbaren Betrags erfolgt in beiden Fällen durch die Ermittlung des höheren Betrags aus dem beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswerts mit Hilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes fällt unter Berücksichtigung der wesentlichen Inputfaktoren insgesamt unter Stufe 3 der Hierarchie nach IFRS 13. Dabei werden die geplanten Cashflows aus der durch das verantwortliche Management erstellten Drei-Jahresplanung (2020 bis 2022) verwendet. Darüber hinaus erfolgte im Anschluss eine Extrapolation der Planwerte mit einer Wachstumsrate von 1,5 % (2023) bzw. 0,5 % (2024 ff.), welche auch als nachhaltige Wachstumsrate angesetzt wurde. Geschäfts- oder Firmenwert PBF GruppeDer Geschäfts- oder Firmenwert der PBF Gruppe beläuft sich auf € 1.178.831 (Vorjahr: € 1.178.831). Wesentliche Grundannahmen bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Kosten der Veräußerung und des Nutzungswerts sind das Umsatzwachstum, die operative EBIT-Marge sowie der verwendete Kapitalkostensatz. Umsatzwachstum und EBIT-MargeDie Annahmen ergeben sich aus dem durch das Management erstellten Budget, welches eine Projektion der Umsatzerlöse, der operativen Kosten sowie der Investitionen und Abschreibungen für einen Zeitraum von drei Jahren enthält. Die bewertungsrelevanten Cashflows resultieren aus der Umsatz- und Ergebnisplanung sowie ergänzenden Annahmen zum Working Capital. Die Wachstumsannahmen des Umsatzes basieren auf dem allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Umfeld, der Entwicklung der relevanten Märkte sowie der konkreten Erschließung neuer Zielmärkte in regionaler Hinsicht (Asien) und branchenspezifischer Hinsicht (Laser, Semiconductor, Security), insbesondere auch auf Basis von Systemlösungen. Aufgrund dieser identifizierten Potenziale wird eine überdurchschnittliche Entwicklung erwartet, welche bezogen auf den gesamten Planungshorizont (2020 -2024) einem durchschnittlichen Umsatzwachstum (CAGR) von rd. 7,7 % p. a. entspricht. Die geplante Entwicklung der EBIT-Marge basiert auf historisch beobachtbaren Bruttomargen vom Umsatz sowie einer detaillierten Ressourcen- und Sachkostenplanung. Die langfristig erwartete operative EBIT-Marge beläuft sich auf rd. 10,40 %. KapitalkostensatzDer zur Diskontierung der Cashflows verwendete Kapitalkostensatz entspricht den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC), welche auf der Basis einer Gruppe von Vergleichsunternehmen in der gleichen Branche wie die PBF Gruppe mittels öffentlich verfügbarer Daten ermittelt wurden. Der WACC gibt die durchschnittliche gewichtete Renditeforderung der Eigen- und Fremdkapitalgeber auf der Basis des Verhältnisses des jeweils gewährten Kapitals zu Zeitwerten an. Zur Ermittlung des WACC ist eine Analyse der Eigenkapitalkosten sowie der Fremdkapitalkosten und der Kapitalstruktur zu Zeitwerten erforderlich. Der verwendete Kapitalkostensatz belief sich im Berichtsjahr auf rd. 8,35 % (bzw. rd. 7,85 % nach Wachstumsabschlag im Terminal Value). Auf Basis der vorangegangenen Ausführungen wurde im Berichtsjahr kein Wertminderungsaufwand hinsichtlich des Geschäfts- oder Firmenwerts festgestellt. Geschäfts- oder Firmenwert der Simark Controls Ltd.Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss der Simark Controls Ltd. beläuft sich auf € 7.134.360 (CAD 10.430.435). Wesentliche Grundannahmen bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Kosten der Veräußerung sind das Umsatzwachstum, die operative EBIT-Marge sowie der verwendete Kapitalkostensatz. Umsatzwachstum und EBIT-MargeDie Annahmen ergeben sich aus dem durch das Management erstellten Budget, welches eine Projektion der Umsatzerlöse, der operativen Kosten sowie der Investitionen und Abschreibungen für einen Zeitraum von drei Jahren enthält. Die bewertungsrelevanten Cashflows resultieren aus der Umsatz- und Ergebnisplanung sowie ergänzenden Annahmen zum Working Capital. Die Wachstumsannahmen des Umsatzes basieren auf dem segmentspezifischen Marktumfeld sowie auf aktuell beobachteten Wachstumsraten des Unternehmens. Bezogen auf den gesamten Planungshorizont (2020 -2024) beläuft sich das durchschnittliche Umsatzwachstum (CAGR) auf rd. 7,80 % p. a. Die geplante Entwicklung der EBIT-Marge basiert auf historisch beobachtbaren Bruttomargen vom Umsatz sowie einer detaillierten Ressourcen- und Sachkostenplanung. Die langfristig erwartete operative EBIT-Marge beläuft sich auf rd. 7,10 %. KapitalkostensatzDer zur Diskontierung der Cashflows verwendete Kapitalkostensatz entspricht den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC), welche auf der Basis einer Gruppe von Vergleichsunternehmen in der gleichen Branche wie die Simark Ltd. mittels öffentlich verfügbarer Daten ermittelt wurden. Der WACC gibt die durchschnittliche gewichtete Renditeforderung der Eigen- und Fremdkapitalgeber auf der Basis des Verhältnisses des jeweils gewährten Kapitals zu Zeitwerten an. Zur Ermittlung des WACC ist eine Analyse der Eigenkapitalkosten sowie der Fremdkapitalkosten und der Kapitalstruktur zu Zeitwerten erforderlich. Der verwendete Kapitalkostensatz belief sich im Berichtsjahr auf rd. 8,66 % (bzw. rd. 8,16 % nach Wachstumsabschlag im Terminal Value). Im Berichtsjahr ergaben sich keine Anzeichen für eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes. Andere immaterielle Vermögenswerte PBF GruppeIm Rahmen des Unternehmenserwerbs der PBF Gruppe wurden die Kundenbeziehungen und Technologie sowie der Auftragsbestand des Unternehmens identifiziert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der anderen immateriellen Vermögenswerte hinsichtlich des Unternehmenserwerbs der PBF Gruppe. Zum 31. Dezember 2019 wurden die identifizierten anderen immateriellen Vermögenswerte vollständig abgeschrieben: scroll
(22) SachanlagenDie Sachanlagen des Konzerns entwickelten sich wie folgt: scroll
Resultierend aus der Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019, auf Basis der modifiziert retrospektiven Methode, hat sich das Sachanlagevermögen des Konzerns zu Beginn des abgelaufenen Berichtsjahrs um € 9.453.065 erhöht. Hierbei entfielen € 9.009.969 auf gemietete Gebäude sowie € 443.096 auf gemietete Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) wurden zunächst mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglicher anfänglicher direkter Kosten bewertet (siehe Erläuterung (27) "Leasingverhältnisse"). Bei der Simark Controls Ltd. ist Anlagevermögen mit einem Restbuchwert in Höhe von € 348.664 (Vorjahr: € 260.497) als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Bei der PBF Gruppe ist Anlagevermögen mit einem Restbuchwert in Höhe von € 94.465 (Vorjahr: € 0) als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Bei der SFC AG ist zum 31. Dezember 2019 kein Anlagevermögen als Sicherheit übereignet (Vorjahr: € 418.958). (23) Sonstige Rückstellungen und SteuerrückstellungenDie Entwicklung der sonstigen Rückstellungen ist in der folgenden Übersicht dargestellt: scroll
GewährleistungsrückstellungenDer Ansatz erfolgt in Höhe des Barwerts des Nettobetrags zur Erfüllung der Verpflichtung. Zur Diskontierung wird ein Zinssatz von 0,63 % (Vorjahr: 1,10 %) auf den Teil, der nach 2 Jahren fällig ist, 0,72 % (Vorjahr: 1,20%) auf den Teil, der nach 3 Jahren fällig ist, 0,84 % (Vorjahr: 1,34 %) auf den Teil, der nach 4 Jahren fällig ist und 0,97 % (Vorjahr: 1,48 %) auf den Teil, der nach 5 Jahren fällig ist, zugrunde gelegt. SteuerrückstellungenDie Steuerrückstellungen enthalten rumänische Körperschaftsteuern und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (24) Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenUnter den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden Darlehen sowie Kontokorrentkredite ausgewiesen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen aus einem an die Simark Controls Ltd. ausgereichten variabel verzinslichen Darlehen in Höhe von € 663.332 (Vorjahr: € 621.821) sowie der Inanspruchnahme der Kreditlinie der Simark Controls Ltd. in Höhe von € 1.993.561 (Vorjahr: € 1.501.133) und der PBF Gruppe in Höhe von € 2.694.911 (Vorjahr: € 2.462.291). Der langfristige Anteil des Darlehens an die Simark Controls Ltd. in Höhe von € 1.160.830 (Vorjahr € 1.710.006) wird unter den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Das an Simark Controls ausgereichte Darlehen hat eine Laufzeit bis September 2022. scroll
(25) Verbindlichkeiten aus AnzahlungenDie Verbindlichkeiten aus Anzahlungen beziehen sich auf erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden, welche aus Verträgen mit zeitpunktbezogener Realisierung resultieren. (26) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenSämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. (27) LeasingverhältnisseBis zum 31. Dezember 2018 wies der Konzern in geringem Umfang Finanzierungs-Leasingverhältnisse aus, welche ausschließlich Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung der Simark Controls Ltd. betrafen. scroll
Durch die Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 werden die weiteren gemieteten Gebäude sowie Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung als Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) mit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten erfasst. Siehe Erläuterung "Angewandte neue Rechnungslegungsstandards: IFRS 16 - Leasingverhältnisse" hinsichtlich der Erstanwendungseffekte zum 1. Januar 2019. Bei den Mietobjekten/Immobilien sind in den jeweiligen Verträgen mit Ausnahme der Verträge für Simark/Kanada keine noch offenen Mietverlängerungsoptionen enthalten. Die Verlängerungsoptionen für Simark/Kanada wurden bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 nicht berücksichtigt, da von einer Ausübung nicht ausgegangen wird. Die Laufzeiten der Verträge belaufen sich auf weniger als ein Jahr und auf bis zu sechs Jahre. Die Verträge enthalten Verlängerungsklauseln auf Monatsbasis sowie Kaufoptionen zum Ende der Leasingverträge. Die zum Abschlussstichtag bestehenden Nettobuchwerte der im Rahmen der Leasingverhältnisse aktivierten Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) können der nachfolgenden Darstellung entnommen werden: scroll
Die aktivierten Nutzungsrechte an den gemieteten Gebäuden werden zum Stichtag über einen Zeitraum von noch über fünf Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungszyklen der Nutzungsrechte an den Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung erstrecken sich von weniger als einem Jahr bis zu über vier Jahre. In der nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung finden sich anteilige Abschreibungen auf die gemieteten Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, den Vertriebskosten, den Forschungs- und Entwicklungskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten und beliefen sich für das abgelaufene Geschäftsjahr auf € 2.137.766. Die anteiligen Abschreibungen wurden wie folgt in den Funktionskosten vorgenommen: scroll
Die vertraglich vereinbarten undiskontierten Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2019 beliefen sich in Summe auf € 8.078.139 und gliederten sich wie folgt in die unterschiedlichen Fristigkeitsbänder: scroll
In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 wurden abgezinste Leasingverbindlichkeiten in Höhe von € 8.033.265 ausgewiesen. Diese Leasingverbindlichkeiten sind wie folgt in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten untergliedert: scroll
In der Konzern-Kapitalflussrechnung wurden innerhalb des Finanzierungs-Cashflow Leasingzahlungen, aufgeteilt in Zahlungsabflüsse für Tilgungs- und Zinsanteile der Leasingverbindlichkeiten, in Höhe von € 2.301.147 erfasst: scroll
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Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keinerlei Zahlungen für Kurzzeit-Leasingverbindlichkeiten (short-term leases), für Leasingvereinbarungen, bei dem der dem Leasingvertrag zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist (low-value asset leases), sowie für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einfließen und im operativen Cashflow zu erfassen sind, getätigt. Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Zinsaufwand der Leasingverbindlichkeiten belief sich für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 auf € 292.860. scroll
(28) Sonstige VerbindlichkeitenDie kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von € 155.700 (Vorjahr: € 152.100). Die sonstigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die im August 2017 emittierte Schuldverschreibung in Höhe von € 2.568.811 wurde in 2019 vollständig zurückgeführt und besteht zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht mehr. scroll
Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 betreffen ausschließlich die passivierte Schuld aus dem Stock Appreciation Rights Plan (SAR Plan) für Vorstände in Höhe von € 2.792.231 (Vorjahr: € 1.346.469). Die sonstigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(29) ErtragssteuerverbindlichkeitenZum Bilanzstichtag bestanden keine Ertragssteuerverbindlichkeiten (Vorjahr: € 0). (30) EigenkapitalDie Veränderung des Eigenkapitals der SFC ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital hat sich im Geschäftsjahr 2019 von € 10.249.612 auf € 12.949.612 erhöht. Dies ist auf eine Kapitalerhöhung im Juli 2019 mit einem Bruttoemissionserlös in Höhe von € 27.000.000 zurückzuführen. Im Zuge dessen erhöhte sich das Grundkapital um € 2.700.000. Die voll eingezahlten auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien, mit einem anteiligen Betrag von € 1 je Stückaktie, tragen jeweils ein Stimmrecht und sind voll dividendenberechtigt (IAS 1.79(a)). KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag € 100.416.909 (Vorjahr: € 79.497.706). Die Kapitalrücklage erhöhte sich netto um € 20.919.203, resultierend aus der Brutto-Erhöhung in Höhe von € 24.300.000 abzüglich der hiermit verbundenen Kosten, die sich auf € 3.380.797 beliefen. Genehmigtes KapitalDie Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals vom 17. Mai 2017 (Genehmigtes Kapital 2017/I), die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapitals 2019/I) und die Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital 2017/I wurde aufgehoben. Vor Aufhebung wurde das Genehmigte Kapital 2017/I noch teilweise ausgeschöpft und betrug € 1.323.624,00. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 15. Mai 2024 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu € 5.124.806,00 zu erhöhen wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/1). Die SFC AG verfügt über ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 5.124.806 (Genehmigtes Kapital 2019/1). Bedingtes KapitalAufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der SFC AG vom 14. Juni 2016 wurde dem Vorstand der Gesellschaft die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2021 auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu € 14.000.000 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu € 3 485.930 (Bedingtes Kapital 2016) nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der SFC AG vom 16. Mai 2019 wurde das Bedingte Kapital 2016 teilweise aufgehoben und besteht nur noch bis zu € 500.000. Ein weiteres Bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2019) wurde in Höhe von € 2.824.503 geschaffen. SFC verfügt des Weiteren über ein Bedingtes Kapital 2011 in Höhe von € 278.736 für die Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente). Genehmigung zum Erwerb eigener AktienZum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Vorstand der Gesellschaft nicht ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Sonstige ergebnisneutrale EigenkapitalveränderungDie sonstige ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderung bezieht sich auf erfolgsneutrale Änderungen aus der Währungsumrechnung von ausländischen Tochtergesellschaften. 4. SONSTIGE ANGABEN(31) EventualverbindlichkeitenEventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs der SFC liegen. Ferner stellen gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten dar, wenn eine Inanspruchnahme hieraus nicht wahrscheinlich ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Zum Bilanzstichtag waren keine Eventualverbindlichkeiten erkennbar. (32) Sonstige finanzielle VerpflichtungenVerpflichtung aus Operating-Leasingverhältnissen (bis 31. Dezember 2018)Bis zum 31. Dezember 2018 wurden die eingegangenen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen als sonstige finanzielle Verpflichtungen dargestellt. Im Zuge der Erstanwendung des IFRS 16 wurden diese Operating-Leasingverhältnisse abgezinst und als kurzfristige sowie langfristige Leasingverbindlichkeiten passiviert, sowie die entsprechenden Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) in selber Höhe aktiviert. Der Konzern hatte zum 31. Dezember 2018 finanzielle Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen, insbesondere aus den Mietverträgen für Geschäfts- und Büroräume sowie aus Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge, Hardware, Kopierer und Büroausstattung. Im Geschäftsjahr 2018 wurden € 2.288.260 aus Operating-Leasingverhältnissen aufwandswirksam erfasst. Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aus solchen unkündbaren Operating-Leasingverträgen, die zum 31. Dezember 2018 eine anfängliche oder verbleibende Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hatten, setzten sich nach Fälligkeiten wie folgt zusammen: scroll
Für weitergehende Erläuterungen zu den Leasingverhältnissen im Sinne des IFRS 16 wird auf Kapitel (27) "Leasingverhältnisse" verwiesen. BestellobligoIm Konzern bestehen zum Abschlussstichtag Einkaufsverpflichtungen von € 12.617.426 (Vorjahr: € 13.757.846). Diese betreffen vor allem Rahmenbestellungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. HaftungsverhältnisseEs bestehen zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse. Financial CovenantsSimark Controls Ltd.Im Rahmen der Finanzierung der Tochtergesellschaft Simark wurden mit zwei kreditfinanzierenden Banken umfangreiche Financial Covenants (Kreditvereinbarungsklauseln) in Abhängigkeit diverser Kennzahlen von Simark und Rückzahlungsklauseln bei Nichteinhaltung vereinbart. Folgende Covenants und Schwellenwerte wurden für Simark für den Stichtag 31. Dezember 2019 wie folgt geändert und vereinbart:
PBFIm Rahmen der Finanzierung der Tochtergesellschaft PBF (PBF Power Srl) bestehen zum 31. Dezember 2019 die folgenden Financial Covenants (Kreditvereinbarungsklausel):
Zum 31. Dezember 2019 wurden alle Kreditvereinbarungsklauseln eingehalten. (33) FinanzinstrumenteIn der nachfolgenden Übersicht sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien und Klassen dargestellt: BUCHWERTE LAUT KONZERN-BILANZscroll
Die Buchwerte der im Abschluss zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen weitgehend den beizulegenden Zeitwerten. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind den folgenden drei Hierarchieebenen zuzuordnen: Der Ebene 1 sind finanzielle Vermögenswerte und Schulden zuzuordnen, sofern ein Börsenpreis für gleiche Vermögenswerte und Schulden auf einem aktiven Markt vorliegt. Die Zuordnung auf Ebene 2 erfolgt, sofern die Parameter, die der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes zugrunde gelegt werden, entweder direkt als Preise oder indirekt aus Preisen abgeleitet beobachtbar sind. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in der Ebene 3 ausgewiesen, sofern der beizulegende Zeitwert aus nicht beobachtbaren Parametern ermittelt wird. Im Geschäftsjahr 2019 bestehen keine finanziellen Verbindlichkeiten und finanzielle Vermögenswerte, die auf einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der Ebene 3 beruhen. Die Zuordnung zu den Fair Value-Ebenen stellt sich wie folgt dar: FAIR VALUE-EBENENscroll
FAIR VALUE-EBENENscroll
Eigenkapitalinstrumente, sind gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (erfolgsneutral oder erfolgswirksam). Bei den bestehenden Eigenkapitalinstrumenten im Konzern wurde bis zum Stichtag die Bewertungsoption des Standards genutzt, sodass die Beteiligung an der SFC Inc. der Kategorie erfolgsneutral zum Fair Value (ohne Umgliederung) zugeordnet wurde. Aus Wesentlichkeitsgründen wurde auf eine Fair Value Berechnung verzichtet und der Ansatz erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Beteiligung in Höhe von € 71 ausgebucht. Die Aufwendungen und Erträge der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellen sich wie folgt dar: AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE FINANZINSTRUMENTEscroll
KapitalmanagementSFC sieht ein starkes Finanzprofil des Konzerns als Grundvoraussetzung für weiteres Wachstum. Die strategische Ausrichtung von SFC und speziell die gewählte expansive Strategie erfordern weitere Investitionen, die zur Sicherstellung zukünftigen Geschäftserfolgs finanziert werden müssen - speziell in den Bereichen Produktentwicklung, Erschließung weiterer Marktsegmente und neuer Regionen und Ausbau bestehender Marktsegmente. Die im Rahmen des öffentlichen Aktienangebots im Mai 2007 sowie der Barkapitalerhöhung im November 2014 und August 2016, der Ausgabe der Wandelschuldverschreibung im Dezember 2015 inkl. Erweiterung in 2016, der Emission eines Darlehens und der Optionsschuldverschreibung im August 2017 sowie der Ausübung einer Wanderschuldverschreibung im Januar 2018 und den im Juni 2018 sowie im Juli 2019 durchgeführten Kapitalerhöhungen in das Unternehmen geflossenen Mittel wurden für diese Investitionen eingeworben. Bis zur Verwendung im Rahmen der Wachstumsstrategie werden Liquiditätsüberschüsse in Finanztitel mit geringem Risiko (z. B. Tages- und Festgelder) bei verschiedenen Banken angelegt. Am 3. August 2017 hat der Vorstand der SFC AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage ein Gesamtfinanzierungskonzept bestehend aus der Ausgabe einer besicherten, festverzinslichen Schuldverschreibung mit einem Nennbetrag von € 4.997.500, dem Abschluss der entsprechenden Sicherheitenverträge und der Ausgabe einer Optionsanleihe mit Harbert European Growth Capital Fund (Harbert) abgeschlossen. Die besicherte festverzinsliche Inhaberschuldverschreibung ist stufenweise bis 31. Dezember 2019 zu tilgen. Die Optionsanleihe wurde auf Grundlage der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2016 erteilten Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der Gesellschaft mittels einer Privatplatzierung an Harbert ausgegeben. Die Optionsanleihe mit einem Nennbetrag von € 2.500 und mit einer Laufzeit bis 2022 wird mit 4,0 % p. a. verzinst. Der Ausgabepreis der Optionsanleihe wurde auf 100 % des Nennbetrages festgelegt. Zudem bietet die Optionsanleihe Optionsrechte auf 204.700 Inhaber-Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von € 1,00 je Aktie zu einem Optionspreis von je € 3,6639. Der Darlehensteil wurde im Laufe des Geschäftsjahr 2019 vollständig getilgt. Im Januar 2020 wurde zudem die Optionsanleihe ausgeübt. Für weitere Details siehe hierzu (41) "Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag". Das Kapitalmanagement des Konzerns bezieht sich auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (siehe Erläuterung (19) "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente"), das Eigenkapital (siehe Erläuterung (30) "Eigenkapital") und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Erläuterung (24) "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten"). Die folgende Darstellung zeigt Eigenkapital und Bilanzsumme zu den jeweiligen Stichtagen: EIGENKAPITALQUOTE DES KONZERNSscroll
Die Kapitalstruktur von SFC hat sich im Geschäftsjahr 2019 durch die Ausübung der Kapitalerhöhung verändert. Durch die Erstanwendung des IFRS 16 haben sich zudem die Verbindlichkeiten signifikant erhöht. Aufgrund der durchgeführten Kapitalmaßnahmen erhöht sich die Eigenkapitalquote auf 55,3 % (Vorjahr: 43,3 %). Bereinigtes BetriebsergebnisFür die interne Steuerung verwendet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 unter anderem das sogenannte "bereinigte Betriebsergebnis". Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der SFC ausgewiesenen Betriebsergebnisses auf das bereinigte Betriebsergebnis: ÜBERLEITUNG AUF DAS BEREINIGTE BETRIEBSERGEBNISscroll
In Verbindung mit Finanzinstrumenten können finanzwirtschaftliche Risiken, wie z. B. Markt-, Ausfall- oder Liquiditätsrisiken auftreten, die nachfolgend erläutert werden. Risiken und SicherungspolitikDurch die internationalen Aktivitäten von SFC wirken sich Änderungen der Währungskurse, Rohstoffpreise sowie Zinsen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns aus. Ferner bestehen Ausfall- und Liquiditätsrisiken, die im Zusammenhang mit den Marktpreisrisiken stehen oder mit einer Verschlechterung des operativen Geschäfts beziehungsweise mit Störungen an den Finanzmärkten einhergehen. AusfallrisikoAusfallrisiken resultierten hauptsächlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Risiko besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners, was durch die Kundenstruktur mit verschiedenen Großkunden geprägt ist. Um dem Ausfallrisiko vorzubeugen, werden Bonitätsprüfungen in Form von Anfragen bei Kreditauskunfteien für ausgewählte Kunden durchgeführt und regelmäßig Statusberichte mit Frühwarnfunktion abgefragt. Neukunden werden in der Regel nur gegen Vorauskasse beliefert. Zudem werden wöchentlich im Rahmen des Forderungsmanagements alle überfälligen Forderungen besprochen und Maßnahmen mit den verantwortlichen Vertriebsmitarbeitern eingeleitet. Für die Tochterunternehmen PBF und Simark erfolgt die Vorbeugung hinsichtlich des Ausfallrisikos in der Weise, dass aufgrund des überschaubaren Kundenkreises bzw. Forderungsausfalls überfälligen Forderungen zunächst durch Buchhaltungsmitarbeitern nachgegangen wird und sodann durch den verantwortlichen Vertriebsmitarbeiter mit dem Kunden diskutiert wird. Die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge verstehen sich abzüglich der Wertberichtigung für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen, die seitens des Managements auf der Grundlage des "expected credit loss Modells" und des derzeitigen wirtschaftlichen Umfeldes geschätzt wurde. Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, sobald eine Indikation besteht, dass Forderungen uneinbringbar sind. Die Indikationen beruhen auf intensiven Kontakten im Rahmen des Forderungsmanagements. Die erwarteten Verluste werden basierend auf dem historischen Zahlungsverhalten von Kunden ermittelt. Zu jedem Bilanzstichtag wird der erwartete Verlust über die Restlaufzeit als Prozentsatz in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit bestimmt. Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an den Konzern zahlen kann, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls welche vorhanden sind) zurückgreifen muss. Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Nettobuchwert der Forderungen. In der Berichtsperiode wie auch im Vorjahr wurden keine Sicherheiten aus ausgefallenen Forderungen erworben und angesetzt. Die Forderungen aus Produktverkäufen sind für SFC durch Eigentumsvorbehalte besichert. Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtig ist, umfassen die folgenden beobachtbaren Daten:
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 13.693.778 (Vorjahr: € 9.665.357) entfallen auf die 5 größten Kunden € 2.113.761, € 779.820, € 573.556, € 340.139 bzw. € 314.225, in Summe € 4.121.501. (Vorjahr: auf die 5 größten Kunden € 671.240, € 539.609, € 383.500, € 368.425 bzw. € 234.522, in Summe € 2.197.296). Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Risikokonzentrationen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: ENTWICKLUNG DER WERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENscroll
Die Laufzeitenbänder der überfälligen aber bisher nicht wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 4.188.535 (Vorjahr: € 2.943.483) sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich: scroll
Die ausstehenden Forderungen, die weder überfällig noch wertberichtigt wurden, sind aufgrund der vorliegenden Kundenstruktur von hoher Bonität. Zum Bilanzstichtag lagen keine Anhaltspunkte vor, dass bezüglich dieser Forderungen Zahlungsausfälle zu erwarten sind. Die erwartete Verlustrate je Laufzeitband gliedert sich wie folgt: scroll
Für die weiteren finanziellen Vermögenswerte wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen. Zum Bilanzstichtag bestehen diesbezüglich keine überfälligen Ansprüche. Ferner bestehen Ausfallrisiken bei den liquiden Mitteln. Die liquiden Mittel umfassen im Wesentlichen kurzfristige Fest- und Tagesgelder und sofort verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten. Im Zusammenhang mit der Anlage von liquiden Mitteln ist SFC Verlusten aus Kreditrisiken ausgesetzt, sofern Finanzinstitute ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Zur Minimierung dieses Risikos werden die Finanzinstitute, bei denen Anlagen getätigt werden, sorgfältig ausgewählt und die Anlagen auf mehrere Banken verteilt. Darüber hinaus werden nur kurzfristige Festgelder vereinbart, die durch die Einlagensicherung der Finanzinstitute abgedeckt sind. Die maximale Risikoposition entspricht dem Buchwert der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass SFC seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maß nachkommen kann. Diesem Risiko wurde durch die Kapitalerhöhungen im Mai 2007 sowie im November 2014, August 2016 sowie im Juli 2017 sowie im Januar und Juni 2018 sowie im Juli 2019 und durch die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung im Jahr 2015 und 2016 sowie des Darlehens und der Optionsschuldverschreibung im August 2017 begegnet. Die Liquiditätsreserven sind aufgrund der getätigten Kapitalmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr signifikant gestiegen. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von Rücklagen sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. SFC entstehen aus den gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten Liquiditätsabflüsse, die im untenstehenden Schema mit ihren frühestmöglichen Zeitpunkten undiskontiert dargestellt sind. Analog hierzu sind die Zahlungsmittelzuflüsse aus Finanzinstrumenten der kurz- und langfristigen Vermögenswerte dargestellt. Der verbleibende Netto-Liquiditätsabfluss wird durch die bestehenden liquiden Mittel gedeckt. scroll
Der Konzern rechnet bezogen auf die Finanzschulden bei Simark bis zum Ende der Restlaufzeit bei einem Zinssatz von 5,962 % (Vorjahr: 7,13 %) mit Zinszahlungen in Höhe von € 102.543 (Vorjahr: € 310.626). Das im August 2017 emittierte Darlehen wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr vollständig getilgt. Für die Optionsschuldverschreibung sind bis zum Ende der Laufzeit bei einem Zinssatz in Höhe von 4 % € 575 zu entrichten. Die Wandlung der Optionsanleihe erfolgte im Januar 2020, für weitere Informationen wird auf Kapitel (41) "Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" verwiesen. Die liquiden Mittel sind inkl. der Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung dargestellt. ZinsänderungsrisikoDas Zinsrisiko resultiert im Wesentlichen aus der Anlage der liquiden Mittel. Im Rahmen der Kapitalerhöhung im Jahr 2007 wurden auch Aktien in den USA platziert. In diesem Zusammenhang musste sich SFC vertraglich verpflichten, bestimmte Steuergesetze in den USA zu beachten. Demzufolge können aktuell nur Anlagen mit maximal 3 Monaten Laufzeit vorgenommen werden. Insofern wird das Zinsergebnis von SFC maßgeblich durch die kurzfristigen Zinsen am Kapitalmarkt beeinflusst. Zudem unterliegt der Konzern Zinsänderungsrisiken aus kurz- und langfristigen variabel verzinslichen Verbindlichkeiten. Ein um 50 Basispunkte erhöhtes oder vermindertes Zinsniveau hätte das Zinsergebnis um € 11.755 (Vorjahr: € 16.737) verbessert bzw. verschlechtert. Der Konzern unterliegt darüber hinaus keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinslichen Instrumenten. Aufgrund der oben dargestellten Restriktionen hat SFC keine Ziele und Maßnahmen zum Risikomanagement definiert. Die Risikomessung erfolgt im Zuge der rollierenden unterjährigen Jahresendvorschau. WährungsrisikoSFC erzielt aufgrund des Geschäftsvolumens von Simark einen wesentlichen Teil seines Konzernumsatzes in kanadischen Dollar, dem Aufwendungen bzw. Ausgaben in derselben Währung gegenüberstehen. Ferner erzielen SFC und Simark in Nordamerika Umsatzerlöse in US-Dollar. Zudem kauft Simark einige Produkte in US-Dollar ein. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Aus der Währungsumrechnung der Aktiva und Schulden der Simark Controls Ltd. zum 31. Dezember 2019 hätte sich bei einer Kursschwankung von - 5 % ein Effekt von € - 850.494 (Vorjahr: € - 734.457) und bei einer Kursschwankung von + 5 % ein Effekt von € 850.494 (Vorjahr: € 734.457) ergeben, der sich im Eigenkapital des Konzerns niedergeschlagen hätte. Aus der Umrechnung der rumänischen Tochtergesellschaft bzw. der Transaktionen in RON ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. Die Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten der SFC, PBF und Simark zum 31. Dezember 2019 hätte bei einer Kursschwankung von - 5 % zu einem um € 3.372 (Vorjahr: € 48.144) und bei einer Kursschwankung um + 5 % zu einem um € - 3.372 (Vorjahr: € - 48.144) veränderten Fremdwährungsergebnis geführt. Ziel des Fremdwährungsmanagements ist die Minimierung von Währungsverlusten im Vergleich zu den Budgetannahmen. Zu diesem Zweck wird auf Basis der tatsächlichen und geplanten Fremdwährungspositionen eine offene Fremdwährungsposition berechnet und im Rahmen der rollierenden Jahresendvorschau angepasst. Bei Bestehen größerer offener Positionen wird der offene Saldo größtenteils über Devisentermingeschäfte abgesichert sofern sich aus der Prognose und den Markterwartungen signifikante Abweichungen zu den budgetierten Annahmen ergeben. Zum Bilanzstichtag bestehen keine offenen Devisentermingeschäfte. Insofern besteht für den nicht abgesicherten Teil der Umsätze ein Fremdwährungsrisiko. (34) Anteilsbasierte VergütungStock Appreciation Rights PlanIm Zuge der Vorstandsverträge wurden zwischen der Gesellschaft und den Vorständen ein Vertrag zum Abschluss eines Stock Appreciation Rights Plans (SAR Plan) geschlossen. Ziel des Plans ist es eine vorrangig an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Geschäftspolitik, welche die langfristige Wertsteigerung der Beteiligung der Aktionäre fördert, zu unterstützen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Rahmen des neuen Vorstandsvertrags ggü. Hr. Dr. Podesser weitere SAR gewährt (Tranche PP3). Der Plan sieht eine variable Vergütung in Form von sogenannten Stock Appreciation Rights (SAR) vor. Ein SAR gewährt dem Inhaber das Recht auf eine wertgleiche Barzahlung in Höhe des gültigen Aktienkurses bei Ausübung abzüglich des Ausübungspreises. Die SAR können nach Ablauf der jeweiligen Wartefrist in einem Zeitraum von einem Jahr unter der Bedingung des Erreichens der Erfolgsziele und unter Beachtung der sogenannten Blackout-Perioden ausgeübt werden. Die Anzahl der ausübbaren SAR hängt dabei wesentlich vom durchschnittlichen Aktienkurs der SFC über einen Zeitraum von 30 Handelstagen vor Ablauf der jeweiligen Wartefrist ab (Referenzkurs). Im Zuge der Erfolgsziele muss der durchschnittliche Börsenkurs der Gesellschaft 30 Handelstage vor dem Ablauf der jeweiligen Wartefrist den durchschnittlichen Börsenkurs 30 Handelstage vor Ausgabe der SAR übersteigen. Des Weiteren muss sich der Aktienkurs zum Ablauf der jeweiligen Wartezeit besser entwickelt haben als der ÖkoDAX der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Gewährung der SAR wurde nach IFRS 2.30 als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich klassifiziert und bewertet. Der beizulegende Zeitwert der SAR wird an jedem Bilanzstichtag unter Anwendung eines Monte-Carlo Modells und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die SAR gewährt wurden, neu bewertet. Die SAR haben sich im Jahr 2019 wie folgt entwickelt: scroll
Im Vorjahreszeitraum haben sich die SAR wie folgt entwickelt: scroll
Im Rahmen der Bewertung zum 31. Dezember 2019 wurden folgende Parameter berücksichtigt: scroll
Im Rahmen der Bewertung zum Vorjahr (31. Dezember 2018) wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: scroll
Als Laufzeit wurde der Zeitraum vom Bewertungsstichtag bis zum Vertragsende der jeweiligen Vereinbarung herangezogen. Der Aktienkurs wurde über Bloomberg aus dem Schlusskurs des XETRA-Handels zum 31. Dezember 2019 ermittelt. Die Volatilität wurde als laufzeitadäquate historische Volatilität der SFC Aktie über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von historischer Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Die erwartete Dividendenrendite beruht auf Markteinschätzungen für die Höhe der erwarteten Dividende der SFC Aktie in den Jahren 2019 und 2020. Zum 31. Dezember 2019 wurde im Rahmen des SAR Plans eine Schuld in Höhe von € 2.792.231 (davon € 2.792.231 langfristig) unter den sonstigen Verbindlichkeiten passiviert (31. Dezember 2018: € 1.346.469; davon € 1.256.537 langfristig). Der Periodenaufwand für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember beträgt € 1.445.762 (Vorjahreszeitraum € 817.563). (35) Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" gelten Unternehmen und Personen, wenn eine der Parteien direkt oder indirekt über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auszuüben oder an der gemeinsamen Führung des Unternehmens beteiligt ist. Personen in Schlüsselpositionen der SFC sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie deren nahe Familienangehörige. Vorstand und Aufsichtsrat setzen sich in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 wie folgt zusammen: Mitglieder des VorstandesDr. Peter Podesser, Simbach am Inn, Kaufmann (Vorsitzender) Marcus Binder, München, Dipl.-Ing. Elektrotechnik Hans Pol, Ede, Niederlande, Kaufmann Mitglieder des AufsichtsratesTim van Delden, Düsseldorf, Dipl.-Ingenieur (Vorsitzender) David William Morgan, Rolvenden (Großbritannien), MA ACA, Kaufmann (Stellvertretender Vorsitzender) Hubertus Krossa, Wiesbaden, Kaufmann Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen direkt oder indirekt beherrscht werden oder unter deren maßgeblichem Einfluss stehen, sind ebenfalls gemäß IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" als nahe stehend zu klassifizieren. Die Vergütungen der Personen in Schlüsselpositionen sind im Folgenden dargestellt: scroll
Zum Bilanzstichtag wurden Verbindlichkeiten gegenüber Personen in Schlüsselpositionen in Höhe von € 3.242.129 (Vorjahr: € 1.899.038) ausgewiesen. Der variable Anteil beinhaltet unter anderem den Aufwand für den Stock Appreciation Rights Plan (SAR Plan) für die Vorstände. GESCHÄFTSJAHR 2019scroll
GESCHÄFTSJAHR 2018scroll
(36) Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des Konzernjahresergebnisses, das insgesamt auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens zuzurechnen ist, durch die Anzahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien. Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Verlust und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien. Im Geschäftsjahr 2019 sind das verwässerte und das unverwässerte Ergebnis je Aktie aufgrund des Vorliegens eines Verwässerungs-schutzes identisch, da die Umwandlung in Stammaktien den Verlust je Aktie aus dem laufenden Geschäft reduzieren würde. Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien zum 31. Dezember 2019 stellt sich wie folgt dar: scroll
(37) Angaben zur Konzern-KapitalflussrechnungDie Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt Herkunft und Verwendung der Zahlungsmittelströme. Entsprechend IAS 7 "Kapitalflussrechnung" werden Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit sowie aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds entspricht der Bilanzposition Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Kassenbeständen und Kontokorrentguthaben in Höhe von € 20.388.605 (Vorjahr: € 7.319.689) sowie Termin- und Tagesgeldern in Höhe von € 803.395 (Vorjahr: € 485.620) zusammen. Die Ertragssteuerzahlungen und -erstattungen betreffen im Wesentlichen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, die bei der Fälligkeit von Tages- und Festgeldern von Zinsgutschriften einbehalten wurden sowie Ertragssteuerzahlungen für die kanadischen und rumänischen Tochtergesellschaften. Da vorhandene Liquiditätsüberschüsse der SFC in kurzfristige, risikoarme Finanztitel angelegt werden, werden die erhaltenen Zinsen dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit zugeordnet. Die Zinszahlungen werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit abgebildet. Die folgende Tabelle enthält eine Überleitung der Bewegungen der Schulden auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten. scroll
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(38) Angaben zur Konzern-SegmentberichterstattungIm Rahmen der Konzern-Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 "Operative Segmente" erfolgt eine Aufgliederung der Segmente nach der internen Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat, welche als Basis für die Unternehmensplanung und die Ressourcenabbildung dient. Die Bilanzierungs- und bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den beschriebenen Konzernbilanzierungs- und -bewertungsmethoden. Die Segmentierung wurde an die Steuerung des Konzerns ab dem Geschäftsjahr 2018 angepasst, die sich an den wichtigsten Absatzmärkten des Konzerns orientiert. Der Konzern hat daher seine bis zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen drei Segmente Öl & Gas, Sicherheit & Industrie sowie Freizeit auf vier Segmente, nämlich Clean Energy & Mobility, Industry, Oil & Gas sowie Defense & Security erweitert. Für die interne Neuausrichtung auf die Kernmärkte Clean Energy & Mobility, Industry, Oil & Gas sowie Defense & Security und zur Steuerung des Konzerns verwendet der Vorstand die Umsatzerlöse, das Bruttoergebnis vom Umsatz und den Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte (EBITDA). Im Segment "Defense & Security", erzielt die SFC Energy AG Umsätze im Markt Verteidigung & Sicherheit. Zum Markt Verteidigung & Sicherheit gehören Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen von Militärorganisationen und Behörden. Das Segment "Clean Energy & Mobility" ist stark diversifiziert. Zum einen gehören dazu alle industriellen Einsatzbereiche, in denen professionelle Anwender elektrische Anlagen fern vom Netz betreiben und die EFOY Pro Brennstoffzelle von SFC nutzen. Zum anderen bietet SFC für den Freizeitmarkt über etablierte Handelskanäle kompakte Brennstoffzellengeneratoren als Stromerzeuger für Reisemobile, Segelboote und Ferienhütten an. Im Segment "Industry" entwickelt und produziert PBF hochwertige und zuverlässige Stromversorgungssysteme. Im Segment "Oil & Gas" ist Simark als spezialisiertes Vertriebs-, Service- und Produktintegrationsunternehmen für Hightech-Stromversorgungs-, Instrumentierungs- und Automatisierungsprodukte in der Öl & Gas-Industrie tätig. Verrechnungen zwischen den Segmenten finden nicht statt. Im Finanzergebnis wird der Saldo aus Zinsertrag und Zinsaufwand ausgewiesen. Die Aufteilung der Umsatzerlöse sowie des langfristigen Segmentvermögens nach Regionen ist nachfolgend dargestellt: scroll
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen erfolgte anhand der eingetragenen Firmensitze der jeweiligen Kunden. Im deutschen Heimatmarkt des Konzerns wurden Umsätze in Höhe von € 7.908.642 (Vorjahr: € 12.171.215) erzielt. Mit dem Kunden Thermo Fisher Scientific Inc. wurden im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von € 6.686.236 erwirtschaftet. Darüber hinaus wurde mit keinem weiteren Kunden ein Umsatz in Höhe von mehr als 10 % des Gesamtumsatzes generiert. Die Abschreibungen des Anlagevermögens, welche innerhalb der Herstellungskosten angefallen sind, können den einzelnen Segmenten wie folgt zugeordnet werden: scroll
Es bestanden im Geschäftsjahr 2019 keine Zinserträge, welche auf die jeweiligen Segmente zu allokieren gewesen wären. Zinsaufwendungen entfallen auf das Segment "Clean Energy & Mobility" in Höhe von € 242.271 (Vorjahr: € 288.568), auf das Segment "Industry" in Höhe von € 91.907 (Vorjahr: € 0), auf das Segment "Oil & Gas" in Höhe von € 278.856 (Vorjahr: € 178.465) sowie auf das Segment "Defense & Security" in Höhe von € 138.821 (Vorjahr: € 270.277). Das interne Berichtswesen beschränkt sich auf Aufwands- und Ertragsposten. Die Segmentberichterstattung enthält dementsprechend keine Bilanzposten. (39) Honorare des AbschlussprüfersDie Honorare betragen: scroll
An Sonstigen Leistungen wurde erbracht: scroll
(40) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat haben eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in 2019 abgegeben und diese am 21. März 2019 auf der Internetseite der SFC Energy AG (www.sfc.com/de/investoren/corporate-governance) veröffentlicht. Die Entsprechenserklärung ist für die nächsten fünf Jahre im Internet verfügbar und der Öffentlichkeit somit dauerhaft zugänglich gemacht worden. Sie wird im Rahmen des Corporate Governance Berichts im Geschäftsbericht veröffentlicht. (41) Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagDer Vorstand der SFC Energy AG hatte am 4. August 2017, auf Grundlage der von der Hauptversammlung der SFC Energy AG am 14. Juni 2016 erteilten Ermächtigung, eine Optionsschuldverschreibung ausgegeben. Diese Optionsschuldverschreibung hat ein Optionsrecht auf 204.700 Aktien der SFC Energy mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von € 1,00 je Aktie zu einem Optionspreis von € 3,6639 geboten. Im Januar 2020 wurde die Option auf die Schuldverschreibung des Harbert European Growth Capital Funds ausgeübt. Der SFC Energy AG floss dadurch ein Bruttoemissionserlös in Höhe von € 0,75 Mio. zu. Durch die Ausübung der Optionsanleihe hat sich das Grundkapital der SFC Energy AG von € 12.949.612 auf € 13.154.312 erhöht. Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft steigt entsprechend auf 13.154.312 Stück. Darüber hinaus sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Geschäftsberichts keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet wird.
Brunnthal, den 25. März 2020 Der Vorstand Dr. Peter Podesser, Vorstandsvorsitzender CEO Hans Pol, Vorstand Industry VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Brunnthal, den 25. März 2020 Der Vorstand Dr. Peter Podesser Vorstandsvorsitzender (CEO Hans Pol Vorstand (Industry BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAN DIE SFC ENERGY AG, BRUNNTHALVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der SFC Energy AG, Brunnthal, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nebst Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SFC Energy AG, Brunnthal, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir mit der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) b) Prüferisches Vorgehen Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwertea) Die im Konzernabschluss der SFC Energy AG ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von insgesamt T€ 8.313 (11,4 % der Bilanzsumme) beziehen sich auf zwei Geschäfts- oder Firmenwerte, die mindestens einmal jährlich zum Abschlussstichtag einem Wertminderungstest (sog. Impairment Test) unterzogen werden. Die Bestimmung des jeweiligen erzielbaren Betrags erfolgt durch die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung auf Basis der Discounted Cashflow-Methode. Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter beeinflussen dabei maßgeblich das Ergebnis dieser Bewertungen bei der Einschätzung künftiger Zahlungsmittelzuflüsse sowie der Wahl des Diskontierungszinssatzes. Infolgedessen sind die entsprechenden Wertminderungstests mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Der Sachverhalt wurde von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bestimmt, weil die Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts komplex ist sowie auf einer Reihe ermessensbehafteter Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert. Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den durchgeführten Wertminderungstests finden sich im Konzernanhang unter Punkt (21) "Immaterielle Vermögenswerte"; Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten erfolgen in Abschnitt 1. unter dem Gliederungspunkt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten". b) Wir haben die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstestes auch unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten aus dem Bereich Valuation Services beurteilt. Unsere Analyse der von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten künftigen Zahlungsströme für die Beurteilung der erwarteten Auswirkungen von Ereignissen und Entwicklungen erfolgte unter der Berücksichtigung unserer Einschätzung zur Zuverlässigkeit des Planungssystems der SFC Energy AG, unter anderem durch eine Analyse der Planungstreue. Vor dem Hintergrund der besonderen Prognoseunsicherheiten haben wir die von den gesetzlichen Vertretern erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen und gewürdigt. Als Ausgangsbasis unserer Beurteilung der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte eine Überleitung der Mittelzuflüsse zu der durch die gesetzlichen Vertreter erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Drei-Jahresplanung (2020 bis 2022). Ferner haben wir die Extrapolation der Planwerte unter Berücksichtigung der angesetzten Wachstumsrate für die zwei Jahre nach dem Detailplanungszeitraum sowie einer nachhaltigen Wachstumsrate eingeschätzt. Im Rahmen der Würdigung der zugrunde liegenden Drei-Jahresplanung haben wir die zentralen Planungsannahmen und - maßnahmen mit Schwerpunkten auf der Entwicklung de r Absatzmärkte in Kanada und in Europa sowie der Absatz- und Beschaffungspreiseentwicklung mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Bei der Prüfung der Ermittlung des verwendeten Diskontierungszinssatzes haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten (WACC) geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Zusätzlich haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung des Wertminderungstests nachvollzogen und die Anwendung des Kalkulationsschemas (Discounted Cashflow-Methode) unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten gewürdigt. Abschließend erfolgte durch uns eine Beurteilung der Vollständigkeit und Angemessenheit der Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Konzernabschlussprüfer der SFC Energy AG, Brunnthal, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Oliver Pointl.
München, den 25. März 2020 Deloitte GmbH Julius Pinckernelle, Wirtschaftsprüfer Oliver Pointl, Wirtschaftsprüfer |
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