![]() Siemens AktiengesellschaftBerlin und MünchenJahresabschluss zum 30. September 2010Der Lagebericht der Siemens AG und der Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2010 sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Der Zusammengefasste Lagebericht ist im Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2010 enthalten, der zusammen mit dem Jahresabschluss der Siemens AG veröffentlicht wird. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Siemens AG für das Geschäftsjahr 2010 werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Jahresabschluss der Siemens AG sowie der Geschäftsbericht des Konzerns über das Geschäftsjahr 2010 stehen auch im Internet unter www.siemens.com/finanzberichte zur Verfügung. Gewinn- und Verlustrechnung 01.10.2009 - 30.09.2010 (in Mio. EUR)scroll
Bilanz zum 30.09.2010 (in Mio. EUR)Aktiva scroll
AnhangGrundlagen des Abschlusses der Siemens AGDer Jahresabschluss der Siemens AG wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt und in Millionen Euro (Mio. EUR) angegeben. UMSTELLUNG AUF DIE VORSCHRIFTEN DES BILANZRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZESDie Siemens AG hat von dem Wahlrecht der Übergangsvorschriften des EGHGB Gebrauch gemacht und wendet die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) seit Beginn des Geschäftsjahrs 2010 vorzeitig an. Die folgende Überleitung stellt die wesentlichen Auswirkungen der Umstellung auf die Vorschriften des BilMoG dar. Gemäß den Übergangsvorschriften des EGHGB werden die Auswirkungen aus der Umstellung zum 01.10.2009 - je nach Sachverhalt - im Außerordentlichen Ergebnis oder in den Gewinnrücklagen erfasst. scroll
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Ergebniseffekt nach Steuern: - 370 a. Ausweis der Eigenen AnteileAufgrund der Neuregelungen des BilMoG sind die eigenen Anteile nicht mehr aktivisch auszuweisen. Der Ausweis wurde an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst, indem der rechnerische Wert der eigenen Anteile (143 Mio. EUR) offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt und ein darüber hinausgehender Betrag (2.880 Mio. EUR) mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet wurde. Entsprechend wurden die Rücklage für Eigene Anteile aufgelöst und der Betrag in die frei verfügbaren Rücklagen eingestellt. b. Bewertungsänderungen bei Pensionen und ähnlichen VerpflichtungenDie Siemens AG hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, als Abzinsungssatz den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz zu verwenden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Künftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen sind bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen zu berücksichtigen; dies wirkte sich ausschließlich auf die mittelbaren Verpflichtungen aus. Aus der Umstellung war für die Bilanzposition Pensionen und ähnliche Verpflichtungen insgesamt eine Zuführung in Höhe von 190 Mio. EUR erforderlich. Der Aufwand daraus wurde im Geschäftsjahr vollständig im Außerordentlichen Ergebnis erfasst. c. Geänderter Diskontierungssatz bei PersonalrückstellungenDurch Diskontierung der Personalrückstellungen mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde, war eine Zuführung zu den Personalrückstellungen in Höhe von 14 Mio. EUR erforderlich. Der Aufwand wurde im Außerordentlichen Ergebnis erfasst. d. Bewertungsänderung bei sonstigen RückstellungenGemäß den Vorschriften des BilMoG sind Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag unter Einbeziehung von Preis- und Kostensteigerungen zu bewerten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Diese beiden Effekte wirken gegenläufig. Überwog bei einzelnen Rückstellungen der Effekt aus der Diskontierung, so wurde die Rückstellung zugunsten der Gewinnrücklagen (48 Mio. EUR) reduziert. Überwog dagegen der Effekt aus der Einbeziehung von Preis- und Kostensteigerungen, so erfolgte die Zuführung zulasten des Außerordentlichen Ergebnisses (331 Mio. EUR). Dies betrifft die Rückstellung für Dekontamination. e. Diskontierung von langfristigen SteuerrückstellungenRückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr müssen gemäß den Vorschriften des BilMoG mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst werden, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Der Effekt aus der Abzinsung (13 Mio. EUR) wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt. f. Latente SteuernDie neuen Bilanzierungsvorschriften des BilMoG sehen vor, die latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede in Organgesellschaften auf Ebene der Organgesellschaft zu ermitteln und in der Siemens AG zu erfassen. Latente Steuern auf quasipermanente Differenzen und auf Verlustvorträge sind erstmals zu bilden. Diese erhöhen in Summe die Gewinnrücklagen. Gegenläufig wirken die latenten Steuereffekte auf die Bewertungsänderung der sonstigen Rückstellungen, soweit sie in den Gewinnrücklagen erfasst wurden. Die latenten Steuern auf die Bewertungsänderungen, die im Außerordentlichen Ergebnis erfasst wurden, reduzierten die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ertragsteuern um 165 Mio. EUR. VERRECHNUNG VON WERTPAPIEREN UND FLÜSSIGEN MITTELN MIT VERPFLICHTUNGEN AUS PENSIONEN SOWIE AUS ALTERSTEILZEITVermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von diesen Vermögensgegenständen zugeordneten Schulden aus Pensionen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind mit diesen Schulden zu verrechnen. Hierdurch verringerte sich der Ausweis an Wertpapieren des Anlagevermögens zum 01. 10. 2009 um 579 Mio. EUR, der Flüssigen Mittel um 1 Mio. EUR und der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entsprechend um 580 Mio. EUR. Die Verrechnung hat keine Auswirkung auf das Außerordentliche Ergebnis sowie die Gewinnrücklagen. VORJAHRESZAHLENGemäß den Übergangsvorschriften des BilMoG ist eine Anpassung der Vorjahreszahlen an die neuen Bilanzierungsvorschriften nicht erforderlich. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Änderungen im Ausweis des Zinsanteils bei der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auch für die Vorjahreszahlen vorgenommen (vergleiche dazu Ziffer 5 »Zinsertrag, Zinsaufwand«). Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDie Siemens AG erstellt die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren. UMSATZERLÖSEAls Umsatzerlöse werden Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung von Produkten, der Erbringung von Dienstleistungen und der Gewährung von Lizenzen ausgewiesen, sofern sie der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Siemens AG zuzurechnen sind. Die Erfassung erfolgt entsprechend dem Realisationsprinzip bei Gefahrübergang beziehungsweise bei Erbringung der Leistung. Erlösschmälerungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen. ANLAGEVERMÖGENImmaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher sofort in voller Höhe als Aufwand gebucht. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und dem Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens, abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme, und wird grundsätzlich planmäßig innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben. In begründeten Fällen erfolgt die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts über einen darüber hinausgehenden Zeitraum, sofern seine individuelle Nutzungsdauer mehr als fünf Jahre beträgt. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Bestehen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr, ist der niedrigere Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts beizubehalten. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Zusammensetzung der Herstellungskosten wird im Zusammenhang mit den Erläuterungen der Vorräte beschrieben. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. In bestimmten Fällen findet die degressive Abschreibungsmethode Anwendung. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 EUR im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Zugänge, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 150 EUR, jedoch nicht mehr als 1.000 EUR betragen, wird ein Sammelposten (Abschreibungspool) gebildet, der linear über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren aufgelöst wird. Im Zugangsjahr wird stets der volle Abschreibungssatz verwendet. Nutzungsdauer der Sachanlagenscroll
Im Sonderposten mit Rücklageanteil sind die in den Vorjahren gebildeten und übertragenen Rücklagen nach § 6b EStG und steuerliche Sonderabschreibungen nach § 4 FördergebietsG sowie § 7d EStG ausgewiesen, soweit diese die nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelten planmäßigen Abschreibungen überschreiten. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Börsenkurs permanent über sechs Monate hinweg 20% oder in den vergangenen zwölf Monaten im Monatsdurchschnitt 10% unter den Anschaffungskosten liegt. Diese Parameter stellen deutliche Indikatoren für eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des Börsenkurses als objektive Hinweise auf eine nachhaltige Wertminderung dar. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. UMLAUFVERMÖGENVorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Abwertungen werden für Bestandsrisiken vorgenommen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und technischer Veralterung ergeben, sowie im Rahmen der verlustfreien Bewertung von Unverrechneten Lieferungen und Leistungen im Anlagen- und Servicegeschäft in angemessenem und ausreichendem Umfang. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls sowie nach Länderrisiken gebildet. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst. Wertpapiere und Flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. LATENTE STEUERNAuf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an Passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von Aktiven latenten Steuern. Soweit die Aktiven latenten Steuern den vorhandenen Passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlust- und Zinsvorträge sowie Steuergutschriften werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften sowie von Personengesellschaften insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der Siemens AG als steuerlichem Organträger auszugehen ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen des Siemens-Organkreises. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 30,7%. Abweichend hiervon werden latente Steuern auf temporäre Differenzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Personengesellschaften auf Basis eines derzeit gültigen Ertragsteuersatzes von 15,83% ermittelt, der lediglich die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag umfasst. VERMÖGENS- SOWIE ERTRAGS- UND AUFWANDSVERRECHNUNGFür Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen sowie von Erfüllungsrückständen aus Altersteilzeitverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung bei der Siemens AG ab dem 01.10.2009 zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGENDie Siemens AG bewertet die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrag. Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. Für die Abzinsung wird seit dem 01.10.2009 der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Bis zum 30.09.2009 wurde ein Zinssatz verwendet, der sich an der langfristigen Marktverzinsung von EURO-Unternehmensanleihen orientierte. Für Pensionen, die über einen mittelbaren Durchführungsweg erbracht werden, haftet die Siemens AG nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG) weiterhin subsidiär. Soweit das jeweilige Vermögen des Pensionsfonds beziehungsweise der Pensions- oder Unterstützungskasse nicht den Erfüllungsbetrag der jeweiligen Pensionszusagen deckt, bilanziert die Siemens AG die Unterdeckung in der Bilanzposition »Pensionen und ähnliche Verpflichtungen«. Zur Verrechnung von Verpflichtungen mit Vermögensgegenständen, sowie zur Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen siehe »Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung«. ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGENIn den Übrigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. VERBINDLICHKEITENVerbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. WÄHRUNGSUMRECHNUNGFinanzanlagen, Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Flüssige Mittel, Rückstellungen, Finanzschulden und Andere Verbindlichkeiten sowie Haftungsverhältnisse in fremder Währung werden grundsätzlich zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bilanzpositionen in fremder Währung, die Bestandteil der Bewertungseinheit zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos sind, werden zum Devisenmittelkurs des Transaktionszeitpunkts bewertet. Ausführungen zur Behandlung von Sicherungsgeschäften und Bewertungseinheiten sind in Ziffer 30 »Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten« enthalten. Die Umrechnung von in Fremdwährung erworbenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens oder der Vorräte erfolgt grundsätzlich zum Devisenmittelkurs des Transaktionszeitpunkts. Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenDerivative Finanzinstrumente werden innerhalb der Siemens AG nahezu ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Bei der Bildung von Bewertungseinheiten werden die Wertänderungen oder Zahlungsströme aus den Grund- und Sicherungsgeschäften einander gegenübergestellt und nur ein negativer Überhang aus dem ineffektiven Teil der Marktwertveränderungen zurückgestellt. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil gleichen sich vollständig aus und werden weder bilanziell noch ergebniswirksam erfasst. Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, für die keine Bewertungseinheit mit dem Grundgeschäft gebildet wird, erfolgt dagegen imparitätisch, das heißt, für negative Marktwerte werden Rückstellungen gebildet, positive Marktwerte werden nicht angesetzt. ABSCHLUSSGLIEDERUNGDie Siemens AG fasst einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammen, sofern sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nicht erheblich ist, und durch eine Zusammenfassung die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Diese Posten weist die Siemens AG im Anhang gesondert aus. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1 AUFGLIEDERUNG DER UMSÄTZEDie Umsatzerlöse in der folgenden Übersicht umfassen auch Erlöse aus dem Vermietungsgeschäft sowie Lizenzerträge. scroll
Die folgende Übersicht enthält die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Sitz der Kunden: scroll
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Gemeinschaft Unabhängiger Staaten 2 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTENDer Aufwand für Forschung und Entwicklung (FuE) in der Siemens AG hat sich im Geschäftsjahr geringfügig auf 2.311 (im Vj. 2.362) Mio. EUR vermindert. Für die operativen Segmente wurden im Sektor Industry 1.129 (im Vj. 1.167) Mio. EUR, im Sektor Energy 464 (im Vj. 484) Mio. EUR und im Sektor Healthcare 549 (im Vj. 542) Mio. EUR aufgewendet. Darüber hinaus sind in der zentralen Forschungsabteilung (Corporate Technology) und bei Siemens IT Solutions and Services FuE-Aufwendungen angefallen. Von den FuE-Aufwendungen sind Zuschüsse in Höhe von 33 (im Vj. 40) Mio. EUR abgesetzt. 3 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGENDer Anstieg der Sonstigen betrieblichen Erträge ergab sich aus einer Verminderung der mittelbaren Pensionsverpflichtung gegenüber der Siemens Pensionsfonds AG in Höhe von 234 Mio. EUR, die im Wesentlichen auf die positive Marktentwicklung des Vermögens der Siemens Pensionsfonds AG im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückzuführen war, höheren Erträgen in Verbindung mit Compliance-bezogenen Themen, einschließlich eines Ertrags in Höhe von 84 Mio. EUR aus der Einigung mit den D&O-Versicherern, eines Nettoertrags in Zusammenhang mit der Einigung mit ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Siemens AG sowie Erträgen in Höhe von 40 Mio. EUR aus der Rückführung von durch Behörden arrestierten Beträgen. Im Vorjahresergebnis waren höhere Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden enthalten, insbesondere aus dem Verkauf der Siemens Wohnungsbaugesellschaft, die zunächst auf die Siemens AG verschmolzen wurde, in Höhe von 229 Mio. EUR und eine damit in Zusammenhang stehende Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil in Höhe von insgesamt 68 Mio. EUR. Der Rückgang der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultierte im Wesentlichen aus im Vorjahr angefallenen Aufwendungen für externe Beratungsleistungen in Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Compliance-Themen in Höhe von 95 Mio. EUR sowie der im Vorjahr erfolgten Bildung einer Rückstellung in Höhe von 68 Mio. EUR für Zahlungen an bestimmte, im Bereich der Korruptionsbekämpfung tätige Organisationen innerhalb von 15 Jahren. 4 BETEILIGUNGSERGEBNISscroll
Die Erträge aus Beteiligungen enthalten überwiegend Gewinnausschüttungen von inländischen Tochterunternehmen. Der größte Einzelbetrag in Höhe von 1.385 Mio. EUR stammt von der Siemens Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. OHG. Außerdem konnte von einer inländischen Beteiligung aufgrund einer Sonderdividende ein deutlich erhöhtes Ergebnis vereinnahmt werden. Bei den ausländischen Tochterunternehmen hat die chinesische Landesgesellschaft ihre Ausschüttung an die Siemens AG auf 472 Mio. EUR nahezu verdoppelt. Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde von der OSRAM GmbH ein Betrag von 222 Mio. EUR an die Siemens AG abgeführt, während im Vorjahr noch ein Verlustausgleich erforderlich gewesen war. Die Gesamterträge aus verbundenen Unternehmen betragen 3.486 (im Vj. 1.845) Mio. EUR. In den Abschreibungen auf Beteiligungen ist eine Abschreibung auf die Beteiligung an der griechischen Landesgesellschaft in Höhe von 122 Mio. EUR enthalten. Im Vorjahr waren eine Abschreibung auf die Beteiligung an Nokia Siemens Networks, B.V. (NSN) mit 408 Mio. EUR sowie an Siemens Electronics Assembly Systems GmbH & Co. KG in Höhe von 101 Mio. EUR erforderlich. Im Vorjahr war in den Gewinnen aus dem Abgang von Beteiligungen ein Ertrag aus dem Verkauf von Fujitsu Siemens Computers (Holding) B.V. (FSC) mit 321 Mio. EUR sowie ein Ertrag von 102 Mio. EUR aus der Einigung zwischen Siemens und The Gores Group in Zusammenhang mit dem Verkauf des Enterprise-Networks-Geschäfts enthalten. 5 ZINSERTRAG, ZINSAUFWANDDie Zinserträge beziehungsweise -aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 193 (im Vj. 301) Mio. EUR beziehungsweise 61 (im Vj. 238) Mio. EUR. Die Zinserträge aus Ausleihungen betragen 42 (im Vj. 50) Mio. EUR. Der Zinsanteil in der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen wird ab dem 01.10.2009 im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte angepasst. 6 ÜBRIGES FINANZERGEBNISscroll
Bei den Finanzerträgen beziehungsweise -aufwendungen handelt es sich jeweils um den Nettobetrag nach Verrechnung mit Erträgen und Aufwendungen aus zu verrechnendem Vermögen: scroll
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In den Übrigen finanziellen Erträgen sind Kursgewinne und Dividendenerträge in Höhe von 503 (im Vj. 447) Mio. EUR enthalten. Die Übrigen finanziellen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Bildung einer Rückstellung in Zusammenhang mit der imparitätischen Bewertung von Zinssicherungen in Höhe von 276 Mio. EUR sowie Zinseffekte aus der Bewertung der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 55 Mio. EUR. Des Weiteren wirken 9 Mio. EUR aus der Aufzinsung von Steuerrückstellungen. Außerdem sind negative Ergebnisse aus der Realisierung von Währungs- und Zinsderivaten mit 287 beziehungsweise 145 Mio. EUR enthalten, denen positive realisierte Effekte aus der Bewertung monetärer Bilanzpositionen mit 71 Mio. EUR gegenüberstehen. Im Vorjahr waren wesentliche Verluste im Zusammenhang mit Optimierungen und der Veräußerung von Fondsanteilen in Höhe von 246 Mio. EUR ausgewiesen. In den Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens war im Vorjahr die Bewertung auf eigene Aktien in Höhe von 118 Mio. EUR ausgewiesen. 7 AUSSERORDENTLICHES ERGEBNISDarin enthalten sind Aufwendungen in Zusammenhang mit einer Rückstellung für drohende Verluste in Höhe von 781 Mio. EUR sowie Aufwendungen für den Abschluss von Maßnahmen zur Personalanpassung in Höhe von 336 Mio. EUR, jeweils in Zusammenhang mit einer strategischen Neuorientierung und der damit verbundenen Ausgliederung von Siemens IT Solutions and Services. Aus der Anwendung der Vorschriften des BilMoG ergaben sich weitere Aufwendungen in Höhe von 535 Mio. EUR, die ebenfalls im Außerordentlichen Ergebnis enthalten sind. Die einzelnen Auswirkungen aus der BilMoG-Umstellung sind unter den Grundlagen des Abschlusses der Siemens AG dargestellt. Im Vorjahr waren keine Geschäftsvorfälle im Außerordentlichen Ergebnis auszuweisen. 8 ERTRAGSTEUERNscroll
Als Ertragsteueraufwendungen werden die Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, die Gewerbeertragsteuer und die gezahlte ausländische Quellensteuer ausgewiesen. Außerdem sind in dieser Position latente Steueraufwendungen beziehungsweise -erträge erfasst, die aus der Umkehrung von temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie der Inanspruchnahme von Verlust- und Zinsvorträgen resultieren. Der Ausweis von latenten Steueraufwendungen im Berichtsjahr resultiert vorwiegend aus der Veränderung von Bewertungsunterschieden in Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen aus mittelbaren Verpflichtungen und der Verminderung von steuerlichen Verlustvorträgen durch ein positives steuerliches Einkommen und die im Geschäftsjahr 2010 abgeschlossene Betriebsprüfung. Die niedrigere Steuerquote, bezogen auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, ist zu einem wesentlichen Teil von steuerfreien Beteiligungsergebnissen geprägt, die den Steueraufwand aus der Betriebsprüfung überkompensieren. Die Ertragsteuern auf das Außerordentliche Ergebnis basieren überwiegend auf einer laufenden und latenten Steuerentlastung aufgrund der zuvor beschriebenen strategischen Neuorientierung von Siemens IT Solutions and Services sowie einem latenten Steuerertrag auf den außerordentlichen Aufwand im Rahmen der BilMoG-Umstellung. 9 SONSTIGE STEUERNSonstige Steuern sind mit 30 (im Vj. 36) Mio. EUR in den Funktionskosten enthalten. 10 EINFLUSS STEUERLICHER VORSCHRIFTEN AUF DEN JAHRESÜBERSCHUSSDer Jahresüberschuss war im Berichtsjahr im Wesentlichen als Folge von in Anspruch genommenen steuerlichen Vergünstigungen um insgesamt 5 (im Vj. 53) Mio. EUR erhöht. Diese ergeben sich aus dem in der Bilanz in Anwendung der Übergangsvorschriften des BilMoG fortgeführten Bestands des Sonderpostens mit Rücklageanteil. Siehe hierzu Ziffer 19 »Sonderposten mit Rücklageanteil«. 11 PERIODENFREMDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGENIn der Gewinn- und Verlustrechnung der Siemens AG wirken Periodenfremde Aufwendungen von 43 (im Vj. 9) Mio. EUR und Periodenfremde Erträge von 922 (im Vj. 861) Mio. EUR. Die Periodenfremden Erträge stammen im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. Erläuterungen zur Bilanz12 ANLAGEVERMÖGENAnschaffungs- beziehungsweise Herstellungskostenscroll
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Die Zugänge von Anteilen an verbundenen Unternehmen sind hauptsächlich durch Kapitalerhöhungen und Erwerbe von Tochterunternehmen der Siemens AG begründet. Die Abgänge von Anteilen an verbundenen Unternehmen sind unter anderem auf Verschmelzungen der Flender AG sowie von der Siemens Building Technologies GmbH & Co. oHG und weiteren Gesellschaften auf die Siemens AG, Kapitalherabsetzungen und auf Verkäufe an verbundene Unternehmen und Fremde zurückzuführen. Unsere Beteiligungen sind in Ziffer 36, »Aufstellung des Anteilsbesitzes« aufgeführt. Als Ausleihungen sind Darlehen an verbundene Unternehmen mit 1.101 (im Vj. 1.315) Mio. EUR und Sonstige Ausleihungen mit 11 (im Vj. 13) Mio. EUR bilanziert. Auf das Anlagevermögen der Siemens AG wurden 359 (im Vj. 834) Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Davon entfielen 122 Mio. EUR auf die griechische Landesgesellschaft. Im Vorjahr waren Abschreibungen auf die Beteiligung an Nokia Siemens Networks, B.V in Höhe von 408 Mio. EUR und auf Siemens Electronics Assembly Systems GmbH & Co. KG in Höhe von 101 Mio. EUR enthalten. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen überwiegend aus Investmentanteilen und werden in Ziffer 26, »Anteile an Investmentvermögen« erläutert. 13 VORRÄTEscroll
Die Unverrechneten Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen, die im Rahmen der Erbringung von Lieferungen und Leistungen für zum Bilanzstichtag noch nicht an den Kunden abgerechnete Projekte im Anlagengeschäft entstanden sind. 14 FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEscroll
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 21 (im Vj. 25) Mio. EUR. 15 WERTPAPIEREDie Wertpapiere enthalten Fondsanteile in Höhe von 1 (im Vj. 1) Mio. EUR. Außerdem waren im Vorjahr eigene Aktien in Höhe von 3.023 Mio. EUR enthalten. Die eigenen Aktien sind infolge der Umstellung auf die Vorschriften des BilMoG offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt beziehungsweise mit den Gewinnrücklagen verrechnet (siehe »Umstellung auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, a. Ausweis der Eigenen Anteile«). 16 AKTIVE LATENTE STEUERNDie Aktiven latenten Steuern in Höhe von 3.734 Mio. EUR resultieren aus einer Gesamtbetrachtung der Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen. Die Aktiven latenten Steuern aus dem Vorjahr wurden aus den Übrigen Forderungen, Sonstigen Vermögensgegenständen umgegliedert. Die sich insgesamt ergebenden Aktiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen Passive latente Steuern auf Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG sowie Aktive latente Steuern auf Pensionsrückstellungen, übrige Rückstellungen, Aktive Rechnungsabgrenzungsposten und steuerliche Verlustvorträge. Bei der Bewertung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 30,7% zugrunde gelegt. Abweichend hiervon wird für temporäre Differenzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Personengesellschaften ein Steuersatz von 15,83% verwendet. 17 AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNGEinem Erfüllungsbetrag von 279 Mio. EUR aus Rückständen aus Altersteilzeitverpflichtungen stand ein zu verrechnendes Vermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von 309 Mio. EUR gegenüber. Die Anschaffungskosten des zu verrechnenden Vermögens betrugen 307 Mio. EUR. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Anteile an Spezialfonds und zu einem geringen Anteil um Bankguthaben. scroll
18 EIGENKAPITALDas Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr 2010 wie folgt entwickelt: scroll
Gezeichnetes KapitalDas Gezeichnete Kapital beträgt 2.743 Mio. EUR und ist in 914.203.421 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt. Genehmigtes und Bedingtes KapitalDas verfügbare Genehmigte Kapital der Siemens AG beträgt insgesamt 592 (im Vj. 592) Mio. EUR. Der Vorstand wurde, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, zur Ausgabe von nominal 75 Mio. EUR gegen Geldeinlage ermächtigt, von denen noch 71 Mio. EUR verfügbar sind und für die das Bezugsrecht der Aktionäre zum Zweck der Ausgabe an Mitarbeiter ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2006). Die Ermächtigung ist bis zum 25. Januar 2011 befristet. Außerdem wurde der Vorstand zur Ausgabe von nominal 521 Mio. EUR gegen Bar- und / oder Sacheinlagen ermächtigt, für die das Bezugsrecht der Aktionäre nicht nur zum Zweck der Ausgabe gegen Sacheinlagen, sondern auch in bestimmten Fällen gegen Bareinlagen ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2009). Diese Ermächtigung ist bis zum 26. Januar 2014 befristet. Die Bedingungen, unter denen der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Barkapitalerhöhung ausschließen kann, sind in § 4 Abs. 7 der Satzung der Siemens AG geregelt. Das Bedingte Kapital beträgt insgesamt nominal 758 (im Vj. 758) Mio. EUR. Zur Bedienung des Siemens Aktienoptionsplans 1999 und des Siemens Aktienoptionsplans 2001 steht ein Bedingtes Kapital 1999 in Höhe von nominal 10 Mio. EUR zur Ausgabe von bis zu 3.316.861 Namensaktien zur Verfügung. Für den Siemens Aktienoptionsplan 2001 hat die Hauptversammlung am 22. Februar 2001 bis zu 49.000.000 Namensaktien genehmigt und damit das Grundkapital bedingt um nominal 147 Mio. EUR erhöht (Bedingtes Kapital 2001). Bedingtes Kapital in Höhe von nominal 0,6 Mio. EUR (nach Kapitalerhöhung aus Rücklagen und Aktiensplit) dient zur Abfindung der ehemaligen Aktionäre der Siemens Nixdorf Informationssysteme AG (SNI), die bis zum 30. September 2010 ihre SNI-AG-Aktienurkunden im Hinblick auf das Abfindungsangebot der Siemens AG gemäß § 320 Abs. 5 AktG (alte Fassung) noch nicht eingereicht beziehungsweise die ihren Anspruch auf Nachbesserung noch nicht geltend gemacht haben. Mit einer Inanspruchnahme dieses Bedingten Kapitals wird nicht mehr gerechnet. Um Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht oder mit in Optionsscheinen verbrieften Optionsrechten zu bedienen, die unter den von der Hauptversammlung am 26. Januar 2010 erteilten Ermächtigungen ausgegeben wurden, steht ein Bedingtes Kapital von 600 Mio. EUR zur Ausgabe von bis zu 200.000.000 Namensaktien zur Verfügung (Bedingtes Kapital 2010), soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ermächtigung ist bis zum 25. Januar 2015 wirksam. Die Ermächtigung vom 27. Januar 2009 ist mit Wirksamwerden der neuen Ermächtigung erloschen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Gezeichneten, Genehmigten und Bedingten Kapitals: scroll
Die im Geschäftsjahr 2009 gebildete Rücklage für eigene Aktien wurde beim Übergang auf die neuen handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe von 3.023 Mio. EUR aufgelöst und den frei verfügbaren Gewinnrücklagen zugeführt. Die aus der Umstellung auf die Vorschriften des BilMoG resultierenden Auswirkungen in den Gewinnrücklagen sind im Abschnitt »Grundlagen des Abschlusses der Siemens AG, Umstellung auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes« dargestellt. Die Entwicklung der Eigenen Aktien ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: scroll
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Enthält Rückgaben aus vorangegangenen Programmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Siemens AG keine weiteren Eigenen Aktien hinzuerworben. Die am Bilanzstichtag im Bestand befindlichen 44.366.416 Aktien entsprechen 4,9% des Gezeichneten Kapitals. Die Gesellschaft wurde mit Beschluss der Hauptversammlung am 26. Januar 2010 ermächtigt, Eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des Gezeichneten Kapitals von 2.743 Mio. EUR, beginnend mit dem 1. März 2010 und befristet bis zum 25. Juli 2011, zu erwerben. Die in der Hauptversammlung vom 27. Januar 2009 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb Eigener Aktien von bis zu insgesamt 10% des Gezeichneten Kapitals von 2.743 Mio. EUR endete mit Wirksamwerden der neu erteilten Ermächtigung. Angaben zu ausschüttungsgesperrten BeträgenAus der Bewertung zum Zeitwert von zu saldierendem Vermögen im Zusammenhang mit Altersteilzeitvereinbarungen (siehe hierzu »Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze«) ergibt sich, nach Abzug der Passiven latenten Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert, ein nicht zur Ausschüttung verfügbarer Betrag von 2 Mio. EUR. Der Überhang der Aktiven über die Passiven latenten Steuern zuzüglich der Passiven latenten Steuern auf die oben genannte Zeitwertbewertung beträgt 3.735 Mio. EUR. Den ausschüttungsgesperrten Beträgen von insgesamt 3.737 Mio. EUR stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen von 7.621 Mio. EUR gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn von 2.468 Mio. EUR besteht daher nicht. Angaben zu Beteiligungen am Kapital der Siemens AGNach dem Wertpapierhandelsgesetz hat jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten der Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Der niedrigste Schwellenwert für diese Mitteilungspflicht ist 3%. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, sind der Siemens AG hiernach nicht gemeldet worden und auch nicht bekannt. Die im Familienbesitz befindliche Werner von Siemens Stiftung, Zug, Schweiz teilte uns am 02.01.2008 mit, 27.739.285 Aktien beziehungsweise 3,03% des Gezeichneten Kapitals der Siemens AG zu halten. BlackRock, Inc., New York, USA, teilte uns am 01.12.2009 mit, direkt und indirekt 35.834.651 Aktien beziehungsweise 3,92% des Gezeichneten Kapitals der Siemens AG zu halten. 19 SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEILDie Siemens AG führt in Anwendung der Übergangsvorschriften des BilMoG die in der Bilanz zum 30. September 2009 enthaltenen Werte des Sonderpostens mit Rücklageanteil fort. Darin enthalten sind Wertberichtigungen zum Anlagevermögen gemäß § 6b EStG, § 4 FördergebietsG und § 7d EStG sowie steuerliche Rücklagen gemäß § 6b EStG. Im Berichtsjahr beträgt der Sonderposten mit Rücklageanteil zum Bilanzstichtag 803 (im Vj. 808) Mio. EUR. 20 RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGENDie Siemens AG gewährt ihren Mitarbeitern verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung. Zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung hat die Siemens AG ihre Verpflichtungen weitgehend durch Vermögen in externen, zugriffsbeschränkten Treuhandvermögen abgedeckt. Ein Großteil dieses Treuhandvermögens dient auch der Deckung von Pensionsverpflichtungen anderer inländischer Tochterunternehmen; die Vermögensgegenstände erfüllen daher nicht die Voraussetzungen zur Verrechnung mit den Verpflichtungen und werden im Finanzanlagevermögen der Siemens AG ausgewiesen. Die Mehrheit der aktiven Mitarbeiter der Siemens AG nimmt an einem im Geschäftsjahr 2004 eingeführten Pensionsplan (Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung - BSAV) teil. Die BSAV ist ein durch Treuhandvermögen gedeckter Pensionsplan, dessen Leistungen überwiegend abhängig sind von den geleisteten Unternehmensbeiträgen und den darauf entfallenden Investmenterträgen, wobei durch das Unternehmen eine Mindestverzinsung garantiert wird. Ein geringer Teil der aktiven Mitarbeiter besitzen noch alte Versorgungszusagen, sogenannte Übergangszahlungen, die sich am jeweiligen Gehalt des Mitarbeiters orientieren. Im Geschäftsjahr 2006 erfolgte die Übertragung der Versorgungsverpflichtungen für die Pensionäre, deren Rentenbezugsbeginn vor dem Januar 2002 lag, auf die Siemens Pensionsfonds AG, Grünwald. Damit wurde für diese Pensionsverpflichtungen der direkte Durchführungsweg auf einen mittelbaren Durchführungsweg über einen Pensionsfonds umgestellt. Der Pensionsfonds ist entsprechend dem Versicherungsaufsichtsgesetz mit Vermögen ausgestattet. Darüber hinaus gewährt die Siemens AG ihren Mitarbeitern die Teilnahme an einem freiwilligen Entgeltumwandlungsplan. Die im Rahmen dieses Plans umgewandelten Gehaltsbestandteile werden in Fondsanteile angelegt, die nur der Deckung der hieraus entstehenden Alterversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen sind. Dieses Vermögen, mit einem beizulegenden Zeitwert zum 30.09.2010 von 673 Mio. EUR (Anschaffungskosten 620 Mio. EUR), wird daher mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Zu den aus dem Entgeltumwandlungsplan verrechneten Aufwendungen und Erträgen siehe »Übriges Finanzergebnis«. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen betrug im Berichtsjahr 10.220 (im Vj. 9.628) Mio. EUR, davon entfielen 137 (im Vj. 27) Mio. EUR auf mittelbare Verpflichtungen. Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 5,19% (im Vj. 5,0%) und einem Rententrend von 1,75% (im Vj. 1,75%) per annum. Aufgrund der Umstellung der wesentlichen Pensionspläne in den vergangenen Jahren haben die Bewertungsprämissen für Lohn- und Gehaltssteigerungen inklusive Karrieretrend keine wesentliche Bedeutung für die Pensionsverpflichtungen der Siemens AG. Die Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf den Heubeck'schen Sterbetafeln (2005G). 21 ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGENIn den Übrigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Vorsorgen für Personalaufwendungen, Garantieverpflichtungen, Verluste aus schwebenden Geschäften, Verzugsentschädigungen sowie für Dekontamination enthalten. Die Rückstellung für Dekontaminationsverpflichtungen betrifft die Stilllegung des Werks in Hanau sowie des nuklearen Forschungs- und Dienstleistungszentrums in Karlstein. Nach dem deutschen Atomgesetz muss der radioaktive Abfall bei der Stilllegung solcher Produktionsanlagen entsorgt und in ein genehmigtes Endlager verbracht werden. Bei der Bewertung der Rückstellung bestehen wesentliche Schätzunsicherheiten. Eine wesentliche Schätzunsicherheit bei der Ermittlung der Höhe der Dekontaminationskosten liegt in der Auswahl potenzieller Endlager durch den deutschen Staat und der zeitlichen Verfügbarkeit eines Endlagers beziehungsweise dem möglichen Abgabevolumen. Darüber hinaus stellen künftige politische Entscheidungen und unvorhersehbare Entwicklungen während des Zeitraums der Einlagerung weitere wesentliche Unsicherheitsfaktoren dar. Im Geschäftsjahr 2010 haben sich einzelne Schätzparameter zur Einrichtung eines Endlagers für radioaktiven Abfall durch eine Konkretisierung auf das Endlager »Schacht Konrad« spezifiziert. Unter Berücksichtigung der Einschätzung eines unabhängigen Beraters hat das Unternehmen die Bewertung der Verpflichtung im Jahr 2010 aktualisiert. Das neue Bewertungsmodell berücksichtigt detaillierte Kostenschätzungen und eine Verteilung der künftigen Zahlungsmittelabflüsse über einen längeren Zeitraum. Zum Ende des Geschäftsjahrs 2010 belief sich die Rückstellung auf 562 (im Vj. 262) Mio. EUR. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus der BilMoG-Umstellung, die eine Einbeziehung künftiger Preis- und Kostensteigerungen sowie die Abzinsung der erwarteten Zahlungsabflüsse zur Folge hat. Die Übrigen Rückstellungen enthalten Steuerrückstellungen in Höhe von 350 (im Vj. 596) Mio. EUR. Davon entfallen auf Ertragsteuerrückstellungen 330 (im Vj. 556) Mio. EUR. 22 VERBINDLICHKEITENscroll
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Die Übrigen Verbindlichkeiten enthalten noch abzuführende Steuerverbindlichkeiten von 157 (im Vj. 81) Mio. EUR. Außerdem sind hier Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit mit 450 (im Vj. 316) Mio. EUR erfasst. Sonstige Angaben23 MATERIALAUFWANDscroll
24 PERSONALAUFWANDscroll
Der Personalaufwand enthält nicht den im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesenen Aufwand aus der Aufzinsung von Pensions- und Personalrückstellungen. Der Personalaufwand enthält mit 105 Mio. EUR die vom Vorstand zugesagte einmalige Sondervergütung an Mitarbeiter der Siemens AG, die nicht dem oberen Management angehören, für die besonderen Leistungen während der Wirtschafts- und Finanzkrise. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 101.500 (im Vj. 95.900) Mitarbeiter beschäftigt, wobei die Teilzeitmitarbeiter anteilig einbezogen sind. Die Mitarbeiter waren in folgenden Funktionen tätig: scroll
Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Verschmelzung von Gesellschaften auf die Siemens AG. 25 AKTIENORIENTIERTE VERGÜTUNGSPROGRAMMEDie Siemens AG räumt Mitarbeitern und Mitgliedern des Vorstands die Teilnahme an aktienorientierten Vergütungsprogrammen ein. Zum Zweck der Bedienung von aktienorientierten Programmen geben auch verbundene Unternehmen Siemens-Aktien aus, die sie von der Siemens AG beziehen. AktienzusagenIm Geschäftsjahr 2005 hat die Siemens AG Aktienzusagen an Mitglieder des Vorstands und teilnahmeberechtigte Mitarbeiter eingeführt. Aktienzusagen unterliegen einer Wartezeit von vier Jahren beziehungsweise seit der Ausgabe im Geschäftsjahr 2008 einer Wartezeit von drei Jahren. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger Siemens-Aktien, ohne hierfür eine Zahlung zu leisten. Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit gekündigt wird. Während der Wartezeit sind Aktienzusagen nicht dividendenberechtigt. Sie dürfen weder übertragen noch verkauft, verpfändet oder anderweitig beliehen werden. Nach Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat werden Aktienzusagen durch eigene Aktien oder durch Geldzahlung abgegolten. Der Aufsichtsrat der Siemens AG entscheidet jährlich neu über die Anzahl an Aktienzusagen, die er dem Vorstand einräumt; der Vorstand der Siemens AG beschließt jährlich neu, wie viele Aktienzusagen Führungskräften und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern eingeräumt werden. Im Geschäftsjahr 2010 räumte die Siemens AG 4.305 (im Vj. 4.156) Mitarbeitern und den Mitgliedern des Vorstands 1.361.586 (im Vj. 1.992.392) Aktienzusagen ein. Hiervon entfielen 1.207.360 (im Vj. 1.740.063) Aktienzusagen auf Mitarbeiter und 154.226 (im Vj. 252.329) Zusagen auf den Vorstand. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen mit den gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie bei Gewährung: Aktienzusagenscroll
Aktienzusagen an Mitarbeiter der Siemens AG werden mit dem inneren Wert (= Aktienkurs) am Bilanzstichtag bewertet. Der innere Wert aller im Geschäftsjahr 2010 an Mitarbeiter der Siemens AG ausgegebenen Aktienzusagen belief sich auf 63 (im Vj. 76) Mio. EUR. Ist die Siemens AG Stillhalter der an Mitarbeiter von Konzerngesellschaften gewährten Aktienzusagen, werden Aktienzusagen mit dem Zeitwert bewertet. Der Zeitwert wird als Differenz des Marktpreises der Siemens-Aktie zum Gewährungszeitpunkt und des Barwerts der innerhalb der vier- beziehungsweise dreijährigen Wartezeit erwarteten Dividenden ermittelt, da die Aktienzusagen während der Wartezeit keine Dividendenberechtigung beinhalten. Für das Geschäftsjahr 2010 resultiert ein Zeitwert von 60,79 (im Vj. 37,65) EUR je Aktienzusage. Der Zeitwert aller im Geschäftsjahr 2010 an Mitarbeiter von Konzerngesellschaften ausgegebenen Aktienzusagen belief sich auf 33 (im Vj. 30) Mio. EUR. Die im Geschäftsjahr 2010 verfallenen beziehungsweise abgegoltenen Aktienzusagen beinhalten auch Aktienzusagen, die ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gewährt wurden und die diese zur Aufrechnung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Siemens AG genutzt haben. Diese waren aus Vergleichsvereinbarungen in Zusammenhang mit Compliance-Sachverhalten entstanden. Weitere Informationen hierzu befinden sich in unserem Geschäftsbericht zum Geschäftsjahr 2010 im Abschnitt »Geschäft und Rahmenbedingungen - Nachhaltigkeit - Compliance«. Aktienorientierte Leistungen und die zugrunde liegenden Plänea) Basis-Aktien-ProgrammIm Rahmen des Basis-Aktien-Programms können Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Siemens AG sowie der teilnehmenden Konzerngesellschaften einmal jährlich Aktien der Siemens AG zu Vorzugsbedingungen erwerben. Die beim Basis-Aktien-Programm erworbenen Aktien werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet und gewähren einen Anspruch auf Gratisaktien (Matching-Aktien) zu den gleichen Bedingungen wie beim nachfolgend beschriebenen Share Matching Plan. Im Geschäftsjahr 2010 ermöglicht das Basis-Aktien-Programm Mitgliedern des Vorstands und Mitarbeitern der Siemens AG, einen bestimmten Betrag ihres Gehalts in Siemens-Aktien zu investieren, der dann von der Siemens AG mit einem steuerbegünstigten Zuschuss aufgestockt wird. Im Geschäftsjahr 2009 konnten Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Siemens AG bis zu einem festgelegten Zeitpunkt im ersten Quartal Aktien zu einem festgesetzten Vorzugspreis bestellen, die im zweiten Quartal von der Siemens AG ausgegeben wurden. Aus dem Basisaktienprogramm resultieren Aufwendungen vor Steuern in Höhe von 24 (im Vj. 36) Mio. EUR. b) Share Matching PlanIm Geschäftsjahr 2010 führte Siemens einen neuen Share Matching Plan ein (Share Matching Plan 2010). Im Gegensatz zum Share Matching Plan 2009 können am Share Matching Plan 2010 nur leitende Angestellte (»Senior Managers«) der Siemens AG und der teilnehmenden Konzerngesellschaften partizipieren. Bis zu den festgesetzten Zeitpunkten der Gewährung entscheiden leitende Angestellte, welchen Betrag sie in Investment-Aktien investieren wollen, die nunmehr zum Marktpreis der Siemens-Aktien im Zeitpunkt der Übertragung erworben werden. Die Übertragung der Investment-Aktien erfolgte im zweiten Quartal des Geschäftsjahrs 2010. Investment-Aktien berechtigen Planteilnehmer zum Erhalt von Gratisaktien (Matching-Aktien) entsprechend den Bedingungen des Share Matching Plans 2009. Der Vorstand und der Aufsichtsrat entscheiden in jedem Geschäftsjahr, ob ein neuer Share Matching Plan aufgelegt wird. Im Geschäftsjahr 2009 führte die Siemens AG den Share Matching Plan 2009 für Mitglieder des Vorstands sowie für Mitarbeiter der Siemens AG und teilnehmender Konzerngesellschaften ein. Planteilnehmer investieren einen festgelegten prozentualen Anteil ihrer Vergütung in Siemens-Aktien (Investment-Aktien) zu einem am Tag der Beschlussfassung definierten Kurs. Planteilnehmer erhalten für je drei über die Wartezeit von drei Jahren gehaltene Investment-Aktien eine Gratisaktie (Matching-Aktie). Vorausgesetzt wird, dass sie bis zum Ende der Wartezeit ununterbrochen bei der Siemens AG oder einer anderen Konzerngesellschaft beschäftigt sind. Gratisaktien sind während der Haltefrist der Investment-Aktien nicht dividendenberechtigt. Werden Investment-Aktien übertragen, verkauft, verpfändet oder anderweitig beliehen, entfällt der Anspruch auf Gratisaktien. Investment-Aktien werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet. Im Geschäftsjahr 2010 resultierte aus Investment-Aktien ein Aufwand von - (im Vj. 8) Mio. EUR. c) Monatlicher InvestitionsplanIm Geschäftsjahr 2010 führte die Siemens AG als Bestandteil des Share Matching Plans den Monatlichen Investitionsplan für Mitarbeiter der Siemens AG und der teilnehmenden Konzerngesellschaften ein, die nicht leitende Angestellte sind. Planteilnehmer investieren monatlich einen festgelegten Anteil ihrer Vergütung in Siemens-Aktien. Der Vorstand entscheidet jährlich, ob die im Rahmen des Monatlichen Investitionsplans erworbenen Aktien (Investment-Aktien) in den Share Matching Plan des nachfolgenden Jahres übertragen werden. Stimmt der Vorstand zu, erhält der Planteilnehmer für je drei über die Wartezeit von drei Jahren gehaltene Investment-Aktien eine Gratisaktie (Matching-Aktie). Vorausgesetzt wird, dass der Planteilnehmer bis zum Ende der Wartezeit ununterbrochen bei der Siemens AG oder einer teilnehmenden Konzerngesellschaft beschäftigt ist. Mitarbeiter können jährlich entscheiden, ob sie am Monatlichen Investitionsplan teilnehmen. Der Vorstand beschließt in jedem Geschäftsjahr, ob ein neuer Monatlicher Investitionsplan aufgelegt wird. d) Matching-AktienDie nachfolgende Tabelle enthält die Entwicklung der Matching-Aktien für die Siemens AG. scroll
Von den im Berichtszeitraum gewährten Matching-Aktien aus den unter a) und b) beschriebenen Programmen entfallen 6.837 (im Vj. 25.962) auf den Vorstand der Siemens AG. Zudem wurden 92.797 (im Vj. 395.727) Matching-Aktien an Mitarbeiter teilnehmender Konzerngesellschaften von der jeweiligen Konzerngesellschaft gewährt, davon sind 74.166 (im Vj. 23.347) Matching-Aktien im Laufe des Geschäftsjahrs verfallen beziehungsweise abgegolten. Dies ergibt zum 30. September 2010 einen Bestand von 391.011 (im Vj. 372.380) (nicht erdienten) Matching-Aktien für Mitarbeiter von Konzerngesellschaften. An Mitarbeiter der Siemens AG gewährte Matching-Aktien werden ratierlich entsprechend der Erdienung mit dem inneren Wert (= Aktienkurs) am Bilanzstichtag angesetzt. Der anteilige innere Wert aller an Mitarbeiter der Siemens AG ausgegebenen Matching-Aktien belief sich zum Bilanzstichtag auf 45 (im Vj. 14 Mio.) EUR. JubiläumsaktienIm Geschäftsjahr 2009 wurde die Jubiläumsregelung für die Siemens AG und teilnehmende inländische Konzerngesellschaften überarbeitet. Bei Erreichen eines 25- und 40-jährigen Dienstjubiläums werden anstelle der Zahlung von Jubiläumsgeldern Gratisaktien gewährt. Die Erfüllung erfolgt im Wesentlichen in Aktien. Die Jubiläumszusagen an Mitarbeiter der Siemens AG werden mit dem inneren Wert (= Aktienkurs) am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung biometrischer Faktoren bewertet. Im Geschäftsjahr 2010 wurden Ansprüche auf 0,41 Mio. (im Vj. 4,14 Mio.) Jubiläumsaktien an Mitarbeiter der Siemens AG gewährt. 0,05 Mio. (im Vj. -) Jubiläumsaktien wurden übertragen und 0,06 Mio. (im Vj. 0,07 Mio.) verfielen im Geschäftsjahr 2010. Zum 30. September 2010 ergibt sich ein Bestand von 4,48 Mio. (im Vj. 4,07 Mio.) Jubiläumsaktien. An Mitarbeiter von Konzerngesellschaften wurden von der jeweiligen Konzerngesellschaft Ansprüche auf 0,04 Mio. (im Vj. 0,73 Mio.) Jubiläumsaktien gewährt, 0,01 Mio. (im Vj. -) wurden übertragen und 0,12 Mio. (im Vj. 0,01 Mio.) waren verfallen. AktienoptionspläneFür alle nach dem 1. Oktober 2003 gewährten, modifizierten oder abgegoltenen Aktienoptionen setzt die Siemens AG die Verpflichtung aus der Stillhalterposition gegenüber bezugsberechtigten Mitarbeitern der Siemens AG mit dem inneren Wert beziehungsweise gegenüber bezugsberechtigten Mitarbeitern der Konzerngesellschaften mit dem Zeitwert an. Der innere Wert ist die Differenz zwischen Aktienkurs und dem Ausübungspreis. Der Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Ausgabe einer Option auf Basis eines Black-Scholes-Optionspreismodells ermittelt. Die so ermittelten Werte werden periodengerecht über die Haltefrist der Optionen als Personalaufwand erfasst. Optionsplan 2001Seit der Hauptversammlung am 22. Februar 2001 wird der Aktienoptionsplan 2001 angewendet. Im Rahmen dieses Plans können maximal 55 Mio. nicht übertragbare Bezugsrechte (»Gesamtvolumen«) an Mitglieder des Vorstands der Siemens AG, an Mitglieder der Geschäftsführungen von Konzernunternehmen der Siemens AG und an weitere Führungskräfte der Siemens AG und ihrer Konzernunternehmen ausgegeben werden. Nach Ablauf einer zweijährigen Wartezeit können die Bezugsrechte innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ausgeübt werden. Der Ausübungspreis der Bezugsrechte beträgt 120% des Basispreises. Der Basispreis entspricht dem durchschnittlichen Eröffnungskurs der Siemens-Aktie während der fünf Handelstage, die dem Zuteilungstag vorausgehen. Bezugsrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn der Kurs der Siemens-Aktie mindestens einmal während der Laufzeit das Erfolgsziel, das dem Ausübungspreis entspricht, erreicht. Die Ausgestaltung des Plans räumt der Siemens AG ein Wahlrecht ein, wie das Bezugsrecht erfüllt werden soll: Anstelle der Ausgabe von neuen Aktien aus dem dafür geschaffenen Bedingten Kapital kann den Bezugsberechtigten angeboten werden, wahlweise eigene Aktien zu erwerben oder einen Barausgleich zu erhalten. Die Entscheidung, welche Alternative den Bezugsberechtigten angeboten wird, trifft der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Der Barausgleich soll dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausübungspreis und dem Eröffnungskurs der Siemens-Aktie am Tag der Ausübung der Bezugsrechte entsprechen. Seit dem 1. Oktober 2003 ist bei der Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands vorgesehen, dass der Aufsichtsrat bei außerordentlichen, nicht vorhergesehenen Entwicklungen des Kurses der Siemens-Aktie eine Begrenzung der Optionsausübung beschließen kann. In diesen Restriktionen kann festgelegt werden, dass die Anzahl der von jedem Mitglied des Vorstands ausübbaren Bezugsrechte begrenzt wird, dass Bezugsrechte nur zum Barausgleich in einer festzulegenden eingeschränkten Höhe berechtigen oder dass die Ausübung der Bezugsrechte bis zur Beendigung der kursbeeinflussenden Wirkung der Entwicklung ausgesetzt ist. Der Zeitwert der Optionen ist nicht um die Effekte angepasst, die aus den Einschränkungen resultieren. Solange das Eintreten solcher außerordentlicher Ereignisse nicht wahrscheinlich ist, können adäquate Schätzungen nicht vorgenommen werden. Da die Genehmigung, Optionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2001 auszugeben, am 13. Dezember 2006 ausgelaufen ist, werden unter diesem Optionsplan seit dem Geschäftsjahr 2007 keine Optionen mehr ausgegeben. Die folgende Aufstellung stellt die Anzahl der zu beziehenden Aktien dar: Ausstehende Bezugsrechtescroll
Die am 30. September 2010 noch ausstehende Anzahl an ausübbaren Bezugsrechten hat eine durchschnittliche Restlaufzeit von 0,1 Jahren. Die Ausübungsfrist endet am 18. November 2010. 26 ANTEILE AN INVESTMENTVERMÖGENZum 30. September 2010 wurden folgende Anteile an inländischen beziehungsweise vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen im Sinne der §§ 1 beziehungsweise 2 Absatz 9 InvG von mehr als 10% gehalten: Anteile an Investmentvermögen nach Anlagezielen scroll
Die Investmentanteile an Mischfonds bestehen zum überwiegenden Teil aus Anteilen an Fonds, die im Wesentlichen direkt oder indirekt in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien investieren. Eine Abschreibung auf den Marktwert bei Aktienfonds ist aufgrund der für diese Anlageklasse gewöhnlichen Wertschwankung nicht erfolgt. Grundsätzlich werden die Anteile an Investmentvermögen als Wertpapiere des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Hiervon ausgenommen sind ab dem 01.10.2009 Anteile, die mit Verpflichtungen aus Entgeltumwandlung und aus Erfüllungsrückständen im Zusammenhang mit Altersteilzeitvereinbarungen zu verrechnen sind (siehe hierzu »Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze«). 27 HAFTUNGSVERHÄLTNISSEscroll
In den angegebenen Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen sind Verpflichtungen der Siemens AG gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 115 (im Vj. 828) Mio. EUR enthalten. Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Konsortium aus Siemens IT Solutions and Services und IBM Deutschland GmbH (IBM) beauftragt, die nicht militärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr zu modernisieren und zu betreiben (Projekt HERKULES). Die vertraglich vereinbarte Leistung wird in einer gesonderten Projektgesellschaft, der BWI Informationstechnik GmbH, erbracht, an der Siemens IT Solutions and Services beteiligt ist. Der Auftrag hat ein Gesamtvolumen von maximal rund 6 Mrd. EUR. Im Dezember 2006 wurden von der Siemens AG im Rahmen dieses Auftrags verschiedene rechtlich und wirtschaftlich miteinander verbundene Haftungserklärungen zugunsten des Auftraggebers Bundesrepublik Deutschland und des Konsortialpartners IBM abgegeben. Die Haftungserklärungen gewährleisten, dass die Projektgesellschaft mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, die Leistung zu erbringen und damit den Vertrag zu erfüllen. Aufgrund des Verbund- und Mehrschichtcharakters dieser Haftungserklärungen sind diese als eigene Kategorie »HERKULES-Verpflichtungen« in der vorangegangenen Tabelle aufgeführt. Die insgesamt mögliche Inanspruchnahme der Siemens AG beläuft sich zum 30. September 2010 auf 3,090 Mrd. EUR und verringert sich über die noch verbleibende Vertragslaufzeit von sieben Jahren jeweils um ca. 400 Mio. EUR per annum. Die jährliche Inanspruchnahme ist beschränkt auf 400 Mio. EUR, zuzüglich eines gegebenenfalls bestehenden Übertrags eines nicht ausgeschöpften Vorjahresbetrags von bis zu 90 Mio. EUR. »Sonstiges« enthält Schadensersatzverpflichtungen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftseinheiten stehen. Diese Garantien schützen den Käufer im geschäftsüblichen Rahmen mitunter vor jeglichen potenziellen steuerlichen, rechtlichen und anderen Unwägbarkeiten in Verbindung mit den übernommenen Geschäftseinheiten. Die Siemens AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Siemens AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die Siemens AG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. In den Haftungsverhältnissen werden auch Verpflichtungen der Siemens Financial Services GmbH, München, ausgewiesen, für die von der Siemens AG eine Rückhaftung übernommen wurde. 28 FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN AUS LEASING- UND MIETVERTRÄGENDer Aufwand aus Leasing- und Mietverträgen gegenüber fremden Dritten, bei denen das wirtschaftliche Eigentum am Leasing- beziehungsweise Mietgegenstand nicht der Siemens AG zuzurechnen ist und bei denen die Siemens AG diese Vermögensgegenstände daher nicht aktiviert, betrug im Berichtsjahr 305 (im Vj. 340) Mio. EUR. Gegenstand dieser Verträge sind insbesondere Immobilien und sonstige Anlagegegenstände. Am Bilanzstichtag bestehen aus solchen Leasing- und Mietverträgen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 1.106 (im Vj. 958) Mio. EUR, davon 35 (im Vj. 138) Mio. EUR gegenüber verbundenen Unternehmen. Aus der nachfolgenden Übersicht ergeben sich die Fälligkeiten für Leasing- und Mietverträge: scroll
29 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDie Kapitaleinzahlungsverpflichtungen betragen 176 (im Vj. 176) Mio. EUR. Darin ist eine beteiligungsproportional bedingte Kapitaleinzahlungsverpflichtung gegenüber Enterprise Networks Holdings, B.V., Amsterdam, in Höhe von 172 (im Vj. 172) Mio. EUR enthalten. Die Bedingung ist an die Vornahme von Akquisitionen oder Investitionen geknüpft. Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen Kapitaleinzahlungsverpflichtungen in Höhe von 4 (im Vj. 4) Mio. EUR. Zum 30. September 2010 bestanden keine Verpflichtungen der Siemens AG gemäß § 171 HGB für nicht voll eingezahltes haftendes Kommanditkapital. Im Vorjahr waren Verpflichtungen in Höhe von 4 Mio. EUR zu verzeichnen. Die Siemens AG haftet gesamtschuldnerisch als Beteiligte an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, über die Ergebnisübernahmeverträge mit anderen Unternehmen abgeschlossen wurden, als Gesellschafter von Personenhandels-Gesellschaften und einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) sowie im Rahmen von Konsortien; zudem hat sie entsprechende Einzahlungsverpflichtungen. Die Siemens AG ist an einer Reihe von Prozessen und Schiedsverfahren beteiligt, die mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zusammenhängen. Diese betreffen unter anderem den Vorwurf nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferungen und Leistungen, Produkthaftung, Patentverletzungen sowie Schadensersatzklagen. Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kann die Siemens AG auch Beteiligte in Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren sein. Die Rechtsberatungskosten und die voraussichtlichen Kosten aufgrund negativer Verfahrensergebnisse wurden als Rückstellungen für Prozessrisiken berücksichtigt. Obwohl die Ergebnisse solcher Prozesse und Schiedsgerichtsverfahren nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden können, geht die Siemens AG nicht davon aus, dass daraus resultierende weitere mögliche Verpflichtungen wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Siemens AG haben werden. 30 DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND BEWERTUNGSEINHEITENDie Siemens AG ist im Rahmen ihrer weltweiten Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit insbesondere Risiken aus Wechselkurs- und Zinssatzänderungen sowie Schwankungen der Commodity-Preise ausgesetzt, die durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt beziehungsweise eliminiert werden. Das Management dieser Risiken wird durch konzernweit gültige Richtlinien geregelt. Unter anderem ist es den operativen Einheiten der Siemens AG nicht gestattet, derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken einzusetzen. Die Siemens AG steuert Finanzmarktrisiken im Rahmen eines bewährten Risikomanagementsystems unter Berücksichtigung vorgegebener Risikolimite. Als Mutterunternehmen des Siemens-Konzerns übernimmt die Siemens AG zugleich die zentrale Aufgabe des konzernweiten Managements von Finanzmarktrisiken. Um die Risiken abzusichern, die aus den Schwankungen der in Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden sowie schwebenden Geschäften und antizipierten Transaktionen resultieren, verfolgt das Unternehmen vorwiegend einen konzernweiten Portfolioansatz. Die dabei eingesetzten Finanzinstrumente sind im Wesentlichen um Devisentermingeschäfte sowie kombinierte Zins-Währungs-Swaps und Devisenoptionen. Im Rahmen der konzernweiten Steuerung von Zinsrisiken setzt die Siemens AG verschiedene Zinssicherungsgeschäfte ein, wie Zinsswaps und kombinierte Zins-Währungs-Swaps, Caps und Floors sowie Zinsfutures und Zinsoptionen. Diese dienen überwiegend dazu, die über ausländische Tochterunternehmen der Siemens AG begebenen Finanzschulden gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern und das Zinsergebnis beziehungsweise festgelegte Zins-Benchmarks im Rahmen des Zinsrisikomanagements zu optimieren. Derivative Finanzinstrumente innerhalb der Siemens AG dienen in geringerem Umfang auch der Sicherung von Commodity-Preisrisiken aus Beschaffungsgeschäften. Die im Rahmen des Commodity Hedging eingesetzten Instrumente umfassen Termingeschäfte und Optionen. Die Vertragspartner des Unternehmens bei derivativen Finanzinstrumenten sind Banken und Broker. Die Bonität der Vertragspartner unterliegt einer ständigen Überwachung. Der Abschluss der derivativen Finanzinstrumente erfolgt unter Einhaltung vorgegebener Risikolimite. Die im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente dienen nahezu ausschließlich Sicherungszwecken. Die nachfolgende Tabelle zeigt die bestehenden derivativen Finanzinstrumente: scroll
Das Nominalvolumen entspricht den Kontraktwerten der einzelnen derivativen Finanzinstrumente, die - unabhängig von der Art der abgeschlossenen Position (Kauf oder Verkauf) - jeweils unsaldiert ausgewiesen werden (Brutto-Nominalvolumen). Die Bewertung von Derivaten beziehungsweise die Ermittlung der Marktwerte erfolgt in Abhängigkeit von der Instrumentenart. scroll
Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird sowohl prospektiv als auch retrospektiv auf Basis der einschlägigen Methoden zur Effektivitätsmessung nachgewiesen. Ist die Bildung einer Bewertungseinheit nicht möglich, werden die Derivate imparitätisch bewertet. In den folgenden Bilanzposten sind die nach handelsrechtlichen Vorschriften bilanzierungspflichtigen derivativen Finanzinstrumente mit den angegebenen Buchwerten erfasst. scroll
Bewertungseinheit zur Absicherung des FremdwährungsrisikosZentral für das Management der Fremdwährungsrisiken ist die Bestimmung und Identifizierung der Nettowährungsposition, die sich aus in Fremdwährung lautenden Bilanzpositionen, schwebenden Geschäften und antizipativen Transaktionen zusammensetzt. Antizipative Transaktionen werden grundsätzlich für einen Planungszeitraum von drei Monaten berücksichtigt. Jede operative Einheit der Siemens AG ist verpflichtet, die Nettowährungsposition je Fremdwährung fristenkongruent innerhalb einer Bandbreite von mindestens 75% und höchstens 100% mit der Konzern-Treasury der Siemens AG abzusichern. Im Rahmen des Portfolioansatzes können Vorteile durch mögliche Aufrechnungen gegenläufiger Cashflows in der gleichen Währung erzielt und Transaktionskosten minimiert werden. Das verbleibende Fremdwährungsrisiko sichert die Konzern-Treasury der Siemens AG mit externen Vertragspartnern ab. Die Nettowährungsposition (vor Sicherung) der Siemens AG wird mit den gegenläufigen Devisensicherungsgeschäften zu einer Makro-Bewertungseinheit zusammengefasst. Grund- und Sicherungsgeschäfte werden für diesen Zweck jeweils mit den zugrunde liegenden diskontierten Zahlungsströmen bewertet. Die Zahlungsein- und -ausgänge, die aus den Devisensicherungsgeschäften sowie aus schwebenden Geschäften und antizipativen Transaktionen resultieren, sind jeweils saldiert ausgewiesen. Im Zuge der Umstellung auf die Regelungen des BilMoG wurden nicht einzelgesicherte schwebende Geschäfte und antizipative Transaktionen im Geschäftsjahr 2010 erstmals in die Makro-Bewertungseinheit einbezogen. scroll
Das Fremdwährungsportfolio der Siemens AG erreicht einen Sicherungsgrad von annähernd 100%. Nicht gesicherte Fremdwährungsrisiken resultieren aus mit hoher Wahrscheinlichkeit antizipativen Transaktionen, die nicht bilanziert sind. Ein Überhang an Devisensicherungsgeschäften existiert zum 30.09.2010 nicht. Bewertungseinheiten zur Absicherung des ZinsrisikosDer Teil der Grundgeschäfte der Siemens AG, der Zinsänderungsrisiken ausgesetzt ist, wird, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den Zinsderivaten in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Für die mit Tochterunternehmen abgeschlossenen Zinsswaps hat die Siemens AG spiegelbildlich Zinsswaps mit externen Vertragspartnern abgeschlossen, um das übernommene Zinsrisiko zu eliminieren. Die in dieser Makro-Bewertungseinheit erfassten Zinsswaps weisen zum 30.09.2010 einen Marktwert von 1.665 Mio. EUR. beziehungsweise - 1.637 Mio. EUR auf. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus der zinsinduzierten Bewertung der Zinsswaps sowie der daraus resultierende positive Überhang werden nicht bilanziert. Zur Absicherung von bestimmten Finanzforderungen gegen Zinsänderungsrisiken hat die Siemens AG Caps und Floors, Zinsswaps, -optionen sowie -futures mit externen Vertragspartnern abgeschlossen und mit den Grundgeschäften zu einer Makro-Bewertungseinheit zusammengefasst. Im Zuge der Umstellung auf die Regelungen des BilMoG wurden antizipative Transaktionen im Geschäftsjahr 2010 erstmals in die Makro-Bewertungseinheit einbezogen. Den Marktwertveränderungen der zum 30.09.2010 bilanzierten Finanzforderungen in Höhe von 77 Mio. EUR sowie den mit hoher Wahrscheinlichkeit geplanten Finanzforderungen in Höhe von 3 Mio. EUR stehen zum Bilanzstichtag gegenläufig Zinsderivate mit einer Marktwertveränderung von - 47 Mio. EUR gegenüber. Für den die Zinsderivate übersteigenden Anteil an Finanzforderungen wird keine zinsinduzierte Bewertung vorgenommen. Ein Überhang an Zinsderivaten innerhalb der Bewertungseinheit existiert nicht. Bewertungseinheiten zur Absicherung des Preisrisikos an RohstoffmärktenDie dem Preisrisiko ausgesetzte Commodity-Grundposition, die sich aus schwebenden und antizipativen Commodity-Einkäufen für das operative Geschäft zusammensetzt, wird mit gegenläufigen Commodity-Sicherungsgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Jede operative Einheit der Siemens AG ist verpflichtet, die Commodity-Grundposition innerhalb einer Bandbreite von mindestens 75% und höchstens 100% abzusichern. Das so ermittelte Commodity-Volumen wird mit externen Vertragspartnern abgesichert. Für ausgewählte vertraglich vereinbarte Commodity-Einkäufe der Siemens AG wurden im Geschäftsjahr 2010 erstmals Mikro-Bewertungseinheiten gebildet. In diesen Bewertungseinheiten sind zum 30.09.2010 mit externen Vertragsparteien abgeschlossene Commodity-Derivate mit einem Nominalvolumen von 18 Mio. EUR enthalten. Den Commodity-Derivaten stehen schwebende Geschäfte in gleicher Höhe gegenüber. Für den Teil der Commodity-Grundposition der Siemens AG, der nicht über einzeldokumentierte Mikro-Bewertungseinheiten abgebildet wird, erfolgt eine Portfolio-Preisabsicherung der Konzern-Treasury, die in einer Makro-Bewertungseinheit abgebildet wird. Im Zuge der Umstellung auf die Regelungen des BilMoG wurden die in die Bewertungseinheit einbezogenen Grund- und Sicherungsgeschäfte neu definiert und insbesondere um antizipative Transaktionen erweitert. Zum 30.09.2010 sind Commodity-Derivate mit einem Nominalvolumen von 367 Mio. EUR in der Makro-Bewertungseinheit enthalten. Die mit verbundenen Unternehmen gegenläufig kontrahierten Commodity-Derivate belaufen sich auf nominal 228 Mio. EUR. Den verbleibenden Commodity-Derivaten stehen in der Siemens AG schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit antizipative Transaktionen von nominal 139 Mio. EUR gegenüber. Die operativen Einheiten sind verpflichtet, die antizipativen Transaktionen mindestens für das laufende und das folgende Quartal zu sichern. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus den Grund- und Sicherungsgeschäften gleichen sich zum 30.09.2010 aus und werden nicht bilanziert. Ein Überhang an Commodity-Derivaten existiert nicht. 31 HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERSDas von den Abschlussprüfern Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ist in der entsprechenden Anhangsangabe im Konzernabschluss enthalten. 32 VORSCHLAG ZUR GEWINNVERWENDUNGGemäß § 58 AktG werden 168 (im Vj. 411) Mio. EUR des Jahresüberschusses des Geschäftsjahrs 2010 von 2.561 (im Vj. 1.791) Mio. EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt. Wir schlagen der Hauptversammlung am 25. Januar 2011 vor, den Bilanzgewinn von 2.468 (im Vj. 1.463) Mio. EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 2,70 (im Vj. 1,60) EUR je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den aus dem Bilanzgewinn auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gehaltenen sowie auf die bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eingezogenen Eigenen Aktien entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 33 VERGÜTUNGSBERICHTDer Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der Siemens AG Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Bericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und enthält Angaben nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). 1. Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2010Das System der Vorstandsvergütung bei Siemens ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine langfristige, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu setzen. Die Vorstandsmitglieder werden angehalten, sich langfristig im und für das Unternehmen zu engagieren, und können an einer nachhaltigen Wertsteigerung des Unternehmens partizipieren. Ziel ist es ferner, dass die Vergütung der Größe und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung trägt. Besondere Leistungen sollen angemessen honoriert werden, Zielverfehlungen sollen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen. Schließlich soll die Vergütung auch im Vergleich zum Wettbewerb attraktiv sein, um herausragende Manager für unser Unternehmen zu gewinnen und auf Dauer zu halten. Systematik und Höhe der Vorstandsvergütung werden auf Vorschlag des Präsidiums des Aufsichtsrats durch das Aufsichtsratsplenum festgelegt und regelmäßig überprüft. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Herbst 2009 zudem beschlossen, der Hauptversammlung das Vorstandsvergütungssystem zur Abstimmung vorzulegen. Das damals bestehende Vergütungssystem wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Januar 2010 mit großer Mehrheit gebilligt. Das angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, das unter Ziffer 4 dieses Berichts näher erläutert wird, gilt seit dem 1. Oktober 2010 und wird der Hauptversammlung der Gesellschaft im Januar 2011 zur Billigung vorgelegt werden. Im Geschäftsjahr 2010 setzte sich das Vergütungssystem für den Vorstand aus folgenden Komponenten zusammen: Grundvergütung. Die Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die Grundvergütung des Vorsitzenden des Vorstands, Peter Löscher, wurde bei seiner Bestellung zum 1. Juli 2007 festgelegt und blieb seither unverändert. Die Grundvergütung der weiteren Mitglieder des Vorstands entsprach im Geschäftsjahr 2010 in etwa dem Niveau von 2003. Variable Vergütung (Bonus). Die variable Barvergütung richtet sich nach dem geschäftlichen Erfolg des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100% (Zielbetrag) entspricht die Höhe des Bonus jener der Grundvergütung. Auf der Grundlage der langfristigen strategischen Ausrichtung und unter Verwendung der Zielparameter Kapitalrendite (Return on Capital Employed, ROCE), freier Zahlungsmittelzufluss (Free Cash Flow) und organisches Umsatzwachstum auf Konzernebene werden zu Beginn des Geschäftsjahrs vom Aufsichtsrat eindeutig bestimmte Ziele definiert. Die Zielparameter finden, zusätzlich zu anderen, auch bei den Leitenden Angestellten Anwendung, um insoweit die Einheitlichkeit und Durchgängigkeit des Zielsystems im gesamten Unternehmen zu gewährleisten. Die Gewichtung der Zielparameter untereinander legt der Aufsichtsrat jährlich neu fest. Der Bonus wird durch einen Maximalbetrag (Cap) begrenzt, der für das Geschäftsjahr 2010 bei 250% des Zielbetrags lag. Bei Zielverfehlungen kann die variable Vergütung vollständig entfallen. Der Aufsichtsrat kann den sich aus der Zielerreichung ergebenden Betrag nach pflichtgemäßem Ermessen um bis zu 20% nach unten oder oben anpassen. Bei der Entscheidung über eine solche Anpassung kann der Aufsichtsrat die Erreichung weiterer Ziele, die er zu Beginn des Geschäftsjahrs festlegt, berücksichtigen. Langfristige aktienbasierte Vergütung. Seit dem Jahr 2006 werden als langfristige aktienbasierte Vergütung verfallbare Aktienzusagen (Stock Awards) gewährt. Dem Berechtigten eines Stock Awards wird nach Ablauf einer Sperrfrist ohne eigene Zuzahlung eine Siemens-Aktie übertragen. Die Sperrfrist für Stock Awards endet mit Ablauf des zweiten Tags nach der Veröffentlichung der Geschäftsergebnisse im dritten Kalenderjahr nach der Zusage. Für das Geschäftsjahr 2010 hat der Aufsichtsrat entschieden, bei seiner Ermessensentscheidung über die Gewährung von Stock Awards das durchschnittliche Ergebnis je Aktie (unverwässert) der vergangenen drei Geschäftsjahre zu berücksichtigen. In Anknüpfung an die Vorjahreswerte wurde der Zielbetrag für den Geldwert der Stock-Awards-Zusage bei 100% Zielerreichung für den Vorstandsvorsitzenden bei 2,5 Mio. EUR und für die übrigen Vorstandsmitglieder bei 1 Mio. EUR festgelegt. Diese Werte sollten für das Geschäftsjahr 2010 um nicht mehr als 20% über- beziehungsweise unterschritten werden (Cap). Hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Stock Awards gelten für den Vorstand im Übrigen die gleichen Rahmenbedingungen wie für die Leitenden Angestellten. Share Ownership Guidelines. Seit 2008 wird das Vergütungssystem bei Siemens wesentlich durch die unternehmensweit geltenden Siemens Share Ownership Guidelines geprägt. Diese verpflichten die Mitglieder des Vorstands, für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand ein Vielfaches ihrer Grundvergütung (für den Vorstandsvorsitzenden 300%, für die übrigen Mitglieder des Vorstands 200%) in Siemens-Aktien zu halten. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Verpflichtung ist erstmals im März 2012 zu erbringen und jährlich zu erneuern. Bei Mitgliedern des Vorstands, die nach dem 1. Oktober 2008 bestellt wurden, gilt eine vierjährige Aufbaufrist. Sinkt der Wert des aufgebauten Aktienbestands infolge von Kursverlusten der Siemens-Aktie unter den jeweils nachzuweisenden Betrag, ist das Vorstandsmitglied zum Nacherwerb verpflichtet. Zum Ende des Kalenderjahrs wird vom Unternehmen die zur Erfüllung der Haltepflicht erforderliche Anzahl von Aktien ermittelt und dem einzelnen Vorstandsmitglied mitgeteilt. Das einzelne Vorstandsmitglied hat dann bis zum zweiten Freitag im März des Folgejahrs Zeit, eine etwaige Unterdeckung auszugleichen. Die Vorstandsmitglieder sind somit gehalten, während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand einen erheblichen Teil ihres Vermögens in Siemens-Aktien zu investieren. Share Matching Plan. Unter dem Share Matching Plan konnten die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2010 bis zu 50% des Bruttobetrags ihrer variablen Barvergütung (Bonus) in Siemens-Aktien investieren; sie erhalten wie die übrigen Planteilnehmer nach Ablauf einer rund dreijährigen Haltefrist für je drei unter dem Plan erworbene und durchgängig gehaltene Aktien jeweils einmalig eine Siemens-Aktie ohne Zuzahlung (Matching-Aktie). Versorgungszusagen. Seit dem Geschäftsjahr 2005 sind die Mitglieder des Vorstands in die Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung (BSAV) eingebunden, deren Rahmenbedingungen für alle Mitarbeiter der Siemens AG in Deutschland einheitlich gelten. Die vorherige Versorgungsordnung wurde im Oktober 2004 in die BSAV integriert. Im Rahmen der BSAV erhalten die Mitglieder des Vorstands Beiträge, die ihrem Versorgungskonto gutgeschrieben werden. Die Höhe der jährlichen Beiträge resultiert aus einem festgelegten Prozentsatz, bezogen auf Grundvergütung und Zielbetrag des Bonus. Dieser Prozentsatz wurde vom Präsidium des Aufsichtsrats bei Einführung des Systems zum Oktober 2004 mit 28% festgelegt und seitdem jährlich so entschieden. Aufgrund von Einzelentscheidungen des Aufsichtsrats können Vorstandsmitgliedern auch Sonderbeiträge gewährt werden. Soweit ein Mitglied des Vorstands vor Einführung der BSAV einen Pensionsanspruch gegenüber dem Unternehmen erworben hatte, entfällt ein Teil seiner Beiträge auf die Finanzierung dieses Altanspruchs. Ausgleichszahlungen. Ab Juni 2007 abgeschlossene Vorstandsverträge sehen für den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund eine Ausgleichszahlung vor, deren Höhe auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Cap). Dies gilt nicht, wenn die einvernehmliche Beendigung auf Wunsch des Vorstandsmitglieds erfolgt oder ein wichtiger Grund zur Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch die Gesellschaft besteht. Im Fall eines »Change of Control« - das heißt, wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der Siemens AG erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben, die Siemens AG durch Abschluss eines Unternehmensvertrags im Sinne des § 291 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird oder bei Verschmelzung der Siemens AG auf ein anderes Unternehmen - hat jedes einzelne Mitglied des Vorstands das Recht zur Kündigung des Anstellungsvertrags, wenn sich durch den »Change of Control« eine wesentliche Änderung seiner Stellung ergibt (zum Beispiel durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds). Bei Ausübung dieses Kündigungsrechts hat das Mitglied des Vorstands einen Abfindungsanspruch in Höhe der für das letzte vor Vertragsbeendigung abgelaufene Geschäftsjahr geltenden Grundvergütung und des Zielbetrags des Bonus für die restliche Vertragslaufzeit. Vor Juni 2008 abgeschlossene Vorstandsverträge sahen eine Abfindung für die Restlaufzeit des Vertrags von mindestens drei Jahresvergütungen vor; ab Juni 2008 abgeschlossene Vorstandsverträge begrenzen diesen Abfindungsanspruch auf maximal drei Jahresvergütungen. Zusätzlich werden Sachbezüge durch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 5% der Abfindungssumme abgegolten. Die in der Vergangenheit zugesagten aktienbasierten Vergütungsbestandteile bleiben unberührt. Kein Abfindungsanspruch besteht, wenn das Vorstandsmitglied in Zusammenhang mit dem »Change of Control« Leistungen von Dritten erhält. Ein Recht zur Kündigung besteht ferner nicht, wenn der »Change of Control« innerhalb von zwölf Monaten vor Übertritt des Vorstandsmitglieds in den Ruhestand eintritt. 2. Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010Der Aufsichtsrat hat einen unabhängigen externen Vergütungsberater damit beauftragt, die Angemessenheit und Höhe der Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 zu prüfen. Der unabhängige Vergütungsberater hat bestätigt, dass die sich aus der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2010 ergebende Vorstandsvergütung angemessen ist. Unter Berücksichtigung dieser gutachterlichen Prüfung und nach Prüfung der Erreichung der zu Beginn des Geschäftsjahrs festgelegten Ziele hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. November 2010 auf Grundlage des für das Geschäftsjahr 2010 geltenden Vergütungssystems die Höhe der variablen Barvergütung, der zu gewährenden Aktienzusagen sowie der Beiträge zur Altersversorgung wie folgt festgelegt: Variable Barvergütung (Bonus). Bei der Zielsetzung für die variable Barvergütung (Bonus) hat der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahrs 2010 berücksichtigt, dass die Geschäfte des Unternehmens durch Nachwirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise beeinträchtigt werden:
Im Ergebnis ergab sich für die variable Barvergütung folgende Zielsetzung und Zielerreichung: scroll
Die für die Zielerreichung gemessenen Werte wurden nach Regeln, die der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahrs festgelegt hatte, um Sondereinflüsse bereinigt. Dabei wurden die Ist-Werte um Portfoliomaßnahmen, Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte oder bestimmte Restrukturierungsaufwendungen bereinigt, soweit ein Einzelthema aus diesen Bereichen mehr als 5% Einfluss auf die Zielerreichung, bezogen auf den jeweiligen Zielparameter, entfaltet hätte. Der Aufsichtsrat hat ferner nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, die sich aus der Zielerreichung ergebenden Bonusauszahlungsbeträge um 5% zu erhöhen, sodass sich für die Festsetzung der Auszahlungsbeträge des Bonus ein Zielerreichungsgrad von 202% ergibt. Bei seiner Entscheidung hat der Aufsichtsrat die Erfüllung von Compliance-Programmrelevanten Zielen ebenso berücksichtigt wie das Wachstum des Umweltportfolios des Unternehmens. Ferner hat der Aufsichtsrat die Entwicklung des Geschäftsvolumens und der Profitabilität von Siemens im Geschäftsjahr 2010 im relativen Vergleich zu den Wettbewerbern General Electric, Philips, ABB und Alstom berücksichtigt. Langfristige aktienbasierte Vergütung. Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2010 festgelegt, dass bei der Entscheidung über die Zuteilung von Aktienzusagen (Stock Awards) das durchschnittliche Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten (unverwässert) der vergangenen drei Geschäftsjahre (2008 - 2010) berücksichtigt werden soll. Aufgrund des Ergebnisses im Geschäftsjahr 2010 ergab sich ein durchschnittlicher EPS-Wert (fortgeführte Aktivitäten) der Geschäftsjahre 2008 - 2010 von 3,01 EUR, womit ein Zielerreichungsgrad von 114% erreicht wurde. Die Aktienzusagen wurden mit dem Xetra-Schlusskurs der Siemens-Aktie am Tag der Zusage, abzüglich des Gegenwerts der während der Halteperiode erwarteten Dividenden, die dem Berechtigten nicht zustehen, angesetzt. Dieser Wert beträgt 77,76 (im Vj. 60,79) EUR. Gesamtvergütung. Aufgrund der vorgenannten Festsetzungen des Aufsichtsrats ergibt sich für das Geschäftsjahr 2010 eine Gesamtvergütung des Vorstands in Höhe von 34,2 (im Vj. 27,3) Mio. EUR; dies entspricht einer Steigerung von 25%. Von dieser Gesamtvergütung entfielen 24,2 (im Vj. 17,9) Mio. EUR auf die Barvergütung und 10,0 (im Vj. 9,4) Mio. EUR auf die aktienbasierte Vergütung. Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands wurde folgende Vergütung für das Geschäftsjahr 2010 festgesetzt (individualisierte Angaben): scroll
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In den Sonstigen Vergütungen sind geldwerte
Vorteile zum Beispiel aus der Bereitstellung von Dienstwagen in Höhe
von 185.338 EUR (im Vj. 184.643 EUR), Zuschüsse zu Versicherungen
in Höhe von 71.904 EUR (im Vj. 60.657 EUR), Rechts-, Steuerberatungs-,
Wohnungs- und Umzugskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen
in Höhe von 860.642 EUR (im Vj. 640.029 EUR) enthalten. Versorgungszusagen. Die Höhe der Beiträge für die Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung (BSAV) wird vom Aufsichtsrat jährlich neu festgelegt. Die Bereitstellung der BSAV-Beiträge auf dem persönlichen Versorgungskonto erfolgt jeweils im auf das Ende des Geschäftsjahrs folgenden Januar mit Wertstellung zum 1. Januar. Auf dem Versorgungskonto wird bis zum Eintritt des Versorgungsfalls jährlich jeweils am 1. Januar eine Zinsgutschrift (Garantiezins) erteilt. Für das Geschäftsjahr 2010 wurden den Mitgliedern des Vorstands auf der Grundlage eines am 10. November 2010 vom Aufsichtsrat gefassten Beschlusses im Rahmen der BSAV Beiträge in Höhe von 4,3 (im Vj. 4,5) Mio. EUR gewährt. Davon entfielen 0,1 (im Vj. 0,1) Mio. EUR auf die Finanzierung der persönlichen Altzusagen, der Restbetrag von 4,2 (im Vj. 4,4) Mio. EUR wurde den individuellen Versorgungskonten gutgeschrieben. Die folgende Übersicht zeigt unter anderem die auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands entfallenden Beiträge (Zuführungen) zur BSAV für das Geschäftsjahr 2010 in individualisierter Form: Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung (BSAV)scroll
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Jeweils unter Berücksichtigung der Zuführungen
im Januar 2010, aber ohne Hinzurechnung der zwischenzeitlich aufgelaufenen
Mindestverzinsung von derzeit 2,25%. Für Pensionszusagen gegenüber den derzeitigen Mitgliedern des Vorstands hat die Siemens AG Pensionsrückstellungen von 43,8 (im Vj. 34,1) Mio. EUR gebildet, die in den Anhangsangaben, Ziffer 20, enthalten sind. Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2010 Gesamtbezüge im Sinne von § 285 Abs. 1 Nr. 9b HGB in Höhe von 13,7 (im Vj. 16,1) Mio. EUR sowie 14.661 Aktienzusagen mit einem Geldwert von insgesamt 1,1 Mio. EUR. Für Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen hat die Siemens AG Pensionsrückstellungen von 80,0 (im Vj. 82,5) Mio. EUR gebildet, die in den Anhangsangaben, Ziffer 20, enthalten sind. Sonstiges. Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Kredite. 3. Zusatzangaben zu aktienbasierten Vergütungsinstrumenten im Geschäftsjahr 2010Im Folgenden finden sich Informationen zu den von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Aktienzusagen und -optionen, die im Geschäftsjahr 2010 und in den vorhergehenden Geschäftsjahren Bestandteil der aktienbasierten Vergütung waren, sowie zu den Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands auf Matching-Aktien nach dem Siemens Share Matching Plan. Aktienzusagen. Nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Bestands der von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Aktienzusagen (Stock Awards) im Geschäftsjahr 2010: Aktienzusagenscroll
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Die Werte berücksichtigen nicht die im November
2010 für das Geschäftsjahr 2010 gewährten Aktienzusagen. Vgl. hierzu
die Angaben auf Seite 36. Sie können aber Aktienzusagen enthalten,
die das betreffende Vorstandsmitglied in der Zeit vor seiner Mitgliedschaft
im Vorstand als Vergütung erhalten hat. Aktienoptionen. Die Aktienoptionen wurden für die Geschäftsjahre 1999 bis 2005 zu den Bedingungen der von der Hauptversammlung der Siemens AG am 18. Februar 1999 und 22. Februar 2001 verabschiedeten Siemens-Aktienoptionspläne 1999 und 2001 ausgegeben. Zu Beginn des Geschäftsjahrs 2010 hielten die Mitglieder des Vorstands insgesamt 73.085 Aktienoptionen mit einem gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreis von 73,65 EUR. Diese Aktienoptionen entfielen auf folgende Mitglieder des Vorstands (in Klammern: gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis): Dr. Heinrich Hiesinger 23.755 Aktienoptionen (73,56 EUR), Joe Kaeser 21.850 Aktienoptionen (73,62 EUR) und Prof. Dr. Hermann Requardt 27.480 Aktienoptionen (73,74 EUR). Im Geschäftsjahr 2010 wurden an die Mitglieder des Vorstands keine Aktienoptionen gewährt. Dr. Heinrich Hiesinger hat am 14. September 2010 11.845 Aktienoptionen bei einem Aktienkurs von 75,46 EUR ausgeübt; der Ausübungspreis dieser Optionen betrug 74,59 EUR. Im Übrigen wurden im Geschäftsjahr 2010 von Mitgliedern des Vorstands keine weiteren Aktienoptionen ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2010 sind insgesamt 33.655 (im Vj. 11.000) Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis von 72,54 EUR verfallen. Hiervon entfielen auf Dr. Heinrich Hiesinger 11.910 (im Vj. 0), auf Joe Kaeser 10.355 (im Vj. 11.000) und auf Prof. Dr. Hermann Requardt 11.390 (im Vj. 0) verfallene Aktienoptionen. Zum 30. September 2010 hielten die Mitglieder des Vorstands insgesamt 27.585 ausstehende Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis von 74,59 EUR. Hiervon entfielen auf Joe Kaeser 11.495 und auf Prof. Dr. Hermann Requardt 16.090 Aktienoptionen. Die Restlaufzeit dieser Aktienoptionen betrug zum 30. September 2010 0,1 Jahre. Aktien aus dem Share Matching Plan. Die Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr 2010 berechtigt, an dem Siemens Share Matching Plan teilzunehmen und bis zu 50% des Bruttobetrags ihrer variablen Barvergütung (Bonus) unter dem Plan in Siemens-Aktien zu investieren. Planteilnehmer haben nach Ablauf einer rund dreijährigen Haltefrist für je drei unter dem Plan erworbene und durchgängig gehaltene Aktien Anspruch auf eine Siemens-Aktie ohne Zuzahlung, sofern sie bis zum Ende der Haltefrist ununterbrochen bei der Siemens AG oder einer Konzerngesellschaft beschäftigt waren. Die folgende Übersicht zeigt die von den einzelnen Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 erworbenen Ansprüche auf Matching-Aktien sowie die entsprechenden Geldwerte in individualisierter Form: Ansprüche auf Matching-Aktien aus dem Share Matching Planscroll
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Die Werte können Ansprüche enthalten, die
vor der Mitgliedschaft im Vorstand erworben wurden. Die Siemens Share Ownership Guidelines verpflichten die Mitglieder des Vorstands, während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand ein Vielfaches ihrer durchschnittlichen Grundvergütung (für den Vorstandsvorsitzenden 300%, für die übrigen Mitglieder des Vorstands 200%) in Siemens-Aktien zu halten. Zum 30. September 2010 wurden die Share Ownership Guidelines von den einzelnen Mitgliedern des Vorstands wie folgt erfüllt: scroll
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Auf der Grundlage des Schlusskurses der Siemens-Aktie
im Xetra-Handel am 30. September 2010 (77,43 EUR). 4. Anpassungen des Vergütungssystems für den Vorstand zum Geschäftsjahr 2011Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2010 beschlossen, das Vergütungssystem für den Vorstand weiterzuentwickeln und noch stärker auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Kernelement ist die Stärkung der langfristigen Vergütungskomponenten und die damit verbundene Ausweitung einer verzögerten Auszahlung: Bezogen auf eine Zielerreichung von 100%, wird mehr als die Hälfte der Gesamtvergütung künftig als aktienbasierte Vergütung mit einer Sperrfrist von vier Jahren gewährt. Die variable Vergütung wird zudem zu mehr als 50% auf der Grundlage mehrjähriger Zielparameter festgesetzt. Zudem wird die Vergütung der Mitglieder des Vorstands noch stärker mit dem Interesse der Aktionäre an einem langfristig attraktiven Investment verknüpft. Dies erfolgt insbesondere durch die Koppelung der Hälfte der langfristigen variablen Vergütung an die mehrjährige Entwicklung des Kurses der Siemens-Aktie im Vergleich zu fünf wichtigen Wettbewerbern. Diesem Ziel dient schließlich auch die enge Begrenzung der Bereinigungen bei der Ermittlung der Zielerreichung für die variablen Vergütungskomponenten auf außerordentliche, vorab nicht bekannte Themen. Im Einzelnen wurden folgende, ab 1. Oktober 2010 geltende Änderungen beschlossen: Grundvergütung. Die Grundvergütung des Vorstandsvorsitzenden bleibt im Wesentlichen unverändert. Die Grundvergütung der weiteren Mitglieder des Vorstands, die sich bisher in etwa auf dem Niveau von 2003 befand, wird von 780.000 EUR auf 900.000 EUR pro Jahr angehoben. Variable Vergütung (Bonus). Der Bonus wird auch künftig anhand von Jahreszielen bemessen, die zu Beginn eines Geschäftsjahrs vom Aufsichtsrat festgelegt werden. Ausgangspunkt der Zielsetzung ist One Siemens, unser Zielsystem zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Im Einklang mit diesem Zielsystem dienen wie bisher Wachstum, Kapitalrendite (ROCE angepasst) und Free Cash Flow als Zielparameter. Bei der jährlichen Entscheidung über die Zielwerte und die Gewichtung der Zielparameter wird der Aufsichtsrat die Position von Siemens am Markt und gegenüber seinen Wettbewerbern berücksichtigen. Das für die Mitglieder des Vorstands geltende Zielsystem setzt somit einen Anreiz für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Bei der Auswahl der Ziele, die bei der Entscheidung über eine mögliche Anpassung der Bonusauszahlungsbeträge (± 20%) zu berücksichtigen sind, wird der Aufsichtsrat künftig auf Anreize für eine nachhaltige Unternehmensführung achten. Zudem soll die Anpassungsmöglichkeit künftig dazu genutzt werden, individuelle Leistungen von Vorstandsmitgliedern gegebenenfalls besonders zu honorieren. Der Bonus, der bisher ausschließlich in bar ausgezahlt wurde, wird künftig je zur Hälfte in bar und in Form von unverfallbaren Zusagen auf Siemens-Aktien (Bonus Awards) gewährt. Nach einer Sperrfrist von vier Jahren wird dem Berechtigten für je einen Bonus Award eine Siemens-Aktie übertragen, ohne dass dieser hierfür eine Zuzahlung leisten muss; anstelle der Übertragung von Siemens-Aktien kann auch ein entsprechender Barausgleich erfolgen. Durch diese Neuregelung steigt der Anteil der aktienbasierten und aufgeschoben gewährten Vergütung an der Gesamtvergütung deutlich an. System der Vorstandsvergütung![]() Wesentliche Anpassungen im Vergütungssystem für den Vorstand (ab Geschäftsjahr 2011) - im Vergleich zum bisherigen Systemscroll
Der Aufsichtsrat hat ferner beschlossen, den Maximalbetrag des Bonus (Cap) von 250% auf nunmehr 200% abzusenken. Langfristige aktienbasierte Vergütung. Die langfristige aktienbasierte Vergütung wird auch künftig in Form von verfallbaren Aktienzusagen (Stock Awards) gewährt. Um auch hier den Nachhaltigkeitscharakter der Vergütungskomponente weiter zu stärken, hat der Aufsichtsrat die Sperrfrist ab dem Geschäftsjahr 2011 um ein Jahr von bisher drei auf vier Jahre verlängert. Die jährlichen Zielbeträge für die Stock-Awards-Zusagen (Vorstandsvorsitzender 2,5 Mio. EUR, weitere Mitglieder des Vorstands 1,0 Mio. EUR) bleiben unverändert. Allerdings hat der Aufsichtsrat für die künftige Zuteilung der Stock Awards verbindliche Regelungen festgelegt, sodass auch diese Vergütungskomponente vollständig erfolgsabhängig ist. Ausgangspunkt ist das ab dem Geschäftsjahr 2011 unternehmensweit geltende Zielsystem One Siemens. Dieses stellt die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts von Siemens in den Mittelpunkt. Die Zuteilungsregelungen für die langfristige aktienbasierte Vergütung tragen dem wie folgt Rechnung:
Pflichten nach Share Ownership Guidelines![]() Share Ownership Guidelines. Die Anforderungen der Share Ownership Guidelines bleiben im Grundsatz unverändert. Für die Höhe der Verpflichtung ist künftig jedoch die durchschnittliche Grundvergütung während der vergangenen vier Jahre maßgeblich. Zwischenzeitliche Anpassungen der Grundvergütung werden somit berücksichtigt. Zudem können künftig die unverfallbaren Aktienzusagen (Bonus Awards) bei der Erfüllung der Share Ownership Guidelines angerechnet werden. Share Matching Plan. Die bisher für den Vorstand mögliche Teilnahme am Share Matching Plan für Mitarbeiter und Führungskräfte ist unter dem neuen Vergütungssystem für den Vorstand nicht mehr möglich. Ausgleichszahlungen. Bei den Regelungen für Ausgleichszahlungen gilt künftig einheitlich für alle Vorstandsmitglieder, dass die Abfindung im Fall eines »Change of Control« maximal zwei Jahresvergütungen beträgt. In die Berechnung der Jahresvergütung wird der Zielbetrag für die Stock Awards einbezogen. Zudem werden Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen zur pauschalen Anrechnung einer Abzinsung sowie anderweitigen Verdiensts künftig um 15% gekürzt; die Kürzung bezieht sich jedoch nur auf den Teil der Ausgleichs- oder Abfindungszahlung, der ohne Berücksichtigung der ersten sechs Monate der restlichen Vertragslaufzeit ermittelt wurde. 5. Vergütung des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung festgelegt worden. Sie ist in der Satzung geregelt. Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Größe des Unternehmens und trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg der Gesellschaft Rechnung. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie Vorsitz und Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss und im Präsidium sowie - in geringerem Maße - im Compliance- und Finanz- und Investitionsausschuss werden zusätzlich vergütet. Die gegenwärtig geltenden Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat wurden von der Hauptversammlung am 27. Januar 2009 verabschiedet; sie sind in § 17 der Satzung enthalten. Danach enthält die Vergütung für das Geschäftsjahr 2010 drei Komponenten:
Nach diesen Regeln erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich eine feste Vergütung in Höhe von 50.000 EUR und eine kurzfristige variable Vergütung in Höhe von 150 EUR je 0,01 EUR des im Konzernabschluss ausgewiesenen Ergebnisses je Aktie, das einen Mindestbetrag von 1 EUR übersteigt; der Mindestbetrag erhöht sich jährlich, erstmalig für das am 1. Oktober 2009 begonnene Geschäftsjahr, um 10%. Zusätzlich wird eine langfristige variable Vergütung gezahlt in Höhe von 250 EUR je 0,01 EUR, um die der Durchschnitt der im Konzernabschluss ausgewiesenen Ergebnisse je Aktie für die vergangenen drei abgelaufenen Geschäftsjahre den Betrag von 2 EUR übersteigt; der Mindestbetrag erhöht sich jährlich, erstmalig für das am 1. Oktober 2009 begonnene Geschäftsjahr, um 10%. Maßgeblich für die Ermittlung der Aufsichtsratsvergütung ist das unverwässerte Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten, das in dem im Einklang mit den jeweils anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Konzernabschluss ausgewiesen ist. scroll
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Dr. Gerhard Cromme als Vorsitzender des Aufsichtsrats
und des Präsidial-, Compliance-, Finanz- und Investitionsausschusses
sowie als Mitglied des Prüfungsausschusses, Berthold Huber als stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Präsidiums, Dr. Josef
Ackermann als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und
Mitglied des Präsidiums, Lothar Adler als Mitglied des Präsidial-
und des Compliance-Ausschusses sowie als Mitglied des Finanz- und
Investitionsausschusses, Jean-Louis Beffa und Gerd von Brandenstein
als Mitglieder des Finanz- und Investitionsauschusses, Dr. Hans Michael
Gaul als Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Mitglied des Compliance-Ausschusses,
Bettina Haller als Mitglied des Prüfungsausschusses und des Compliance-Ausschusses,
Werner Mönius und Hakan Samuelsson als Mitglieder des Finanz- und
Investitionsausschusses, Dieter Scheitor als Mitglied des Prüfungs-
sowie des Finanz- und Investitionsausschusses, Birgit Steinborn als
Mitglied des Prüfungsausschusses sowie des Finanz- und Investitionsausschusses,
Lord Iain Vallance of Tummel als Mitglied des Prüfungs- und des Compliance-Ausschusses
sowie Sibylle Wankel als Mitglied des Compliance-Ausschusses erhalten
eine höhere feste und variable Vergütung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, jeder der Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen und der variablen Vergütung eines einfachen Mitglieds. Außerdem erhält jedes Mitglied des Prüfungsausschusses und des Präsidiums jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe der Hälfte der festen und der variablen Vergütung eines einfachen Mitglieds, die Vorsitzenden dieser Ausschüsse erhalten eine zusätzliche Vergütung in Höhe der vollen festen und variablen Vergütung eines einfachen Mitglieds. Weiter erhält jedes Mitglied des Compliance- sowie des Finanz- und Investitionsausschusses jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe eines Viertels der festen und der variablen Vergütung eines einfachen Mitglieds, die Vorsitzenden dieser Ausschüsse in Höhe der Hälfte der festen und variablen Vergütung eines einfachen Mitglieds. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden darf das Vierfache der festen und der variablen Vergütung eines einfachen Mitglieds nicht übersteigen. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats nicht teil, reduziert sich ein Drittel der ihm insgesamt zustehenden festen und variablen Vergütung prozentual im Verhältnis der im Geschäftsjahr stattgefundenen Aufsichtsratssitzungen gegenüber den Aufsichtsratssitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 EUR. Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf die Bezüge entfallende Umsatzsteuer ersetzt. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden darüber hinaus für die Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Büro mit Sekretariat und die Siemens-Fahrbereitschaft zur Verfügung gestellt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite. 6. SonstigesDie Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter des Siemens-Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In der Police für das Geschäftsjahr 2010 ist für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ein den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechender Selbstbehalt enthalten, der die bisher vereinbarte Selbstverpflichtung ersetzt hat. Im Rahmen dieser Selbstverpflichtung wurde seit dem 1. Oktober 2005 mit den Mitgliedern des Vorstands beziehungsweise des Aufsichtsrats ein Selbstbehalt bis zu einer Höhe von 20% des jährlichen Festgehalts beziehungsweise der jährlichen festen Vergütung individuell vereinbart. 34 ZUSAMMENSETZUNG UND MANDATE DES AUFSICHTSRATS UND DES VORSTANDSDer AufsichtsratDr. iur. Gerhard Cromme Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Siemens AG und der ThyssenKrupp AG Geburtsdatum: 25.02.1943 Mitglied seit: 23.01.2003 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Allianz SE, München (stellv. Vorsitz) Axel Springer AG, Berlin ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen (Vorsitz) Auslandsmandate: Compagnie de Saint-Gobain S.A., Frankreich Berthold Huber* 1. stellv. Vorsitzender 1.Vorsitzender der IG Metall Geburtsdatum: 15.02.1950 Mitglied seit: 01.07.2004 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Audi AG, Ingolstadt (stellv. Vorsitz) Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Dr. oec. Josef Ackermann 2. stellv. Vorsitzender Vorsitzender des Vorstands und des Group Executive Committee der Deutsche Bank AG Geburtsdatum: 07.02.1948 Mitglied seit: 23.01.2003 Externe Mandate Auslandsmandate: Belenos Clean Power Holding Ltd., Schweiz (stellv. Vorsitz) Royal Dutch Shell plc, Niederlande Zurich Financial Services AG, Schweiz (stellv. Vorsitz) Lothar Adler* Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Siemens AG Geburtsdatum: 22.02.1949 Mitglied seit: 23.01.2003 Jean-Louis Beffa Aufsichtsratsmitglied Geburtsdatum: 11.08.1941 Mitglied seit: 24.01.2008 Externe Mandate Auslandsmandate: Claude Bernard Participations SAS, Frankreich (Vorsitz) Compagnie de Saint-Gobain S.A., Frankreich GDF SUEZ S.A., Frankreich Groupe Bruxelles Lambert, Belgien JL2B Conseil, Frankreich (Vorsitz) Le Monde S.A., Frankreich Le Monde & Partenaires Associés S.A.S., Frankreich Saint-Gobain Corporation, USA Société Editrice du Monde S.A., Frankreich Gerd von Brandenstein Diplom-Volkswirt Geburtsdatum: 06.04.1942 Mitglied seit: 24.01.2008 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: degewo Aktiengesellschaft, Berlin Michael Diekmann Vorstandsvorsitzender der Allianz SE Geburtsdatum: 23.12.1954 Mitglied seit: 24.01.2008 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Allianz Deutschland AG, München Allianz Global Investors AG, München (Vorsitz) BASF SE, Ludwigshafen am Rhein (stellv. Vorsitz) Linde AG, München (stellv. Vorsitz) Auslandsmandate: Allianz France SA, Frankreich (stellv. Vorsitz) Allianz S.p.A., Italien Dr. iur. Hans Michael Gaul Aufsichtsratsmitglied Geburtsdatum: 02.03.1942 Mitglied seit: 24.01.2008 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Evonik Industries AG, Essen EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf IVG Immobilien AG, Bonn VNG-Verbundnetz Gas AG, Leipzig Volkswagen AG, Wolfsburg Prof. Dr. rer. nat. Peter Gruss Präsident der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. Geburtsdatum: 28.06.1949 Mitglied seit: 24.01.2008 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, München Bettina Haller* Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der Siemens AG Geburtsdatum: 14.03.1959 Mitglied seit: 01.04.2007 Hans-Jürgen Hartung* Vorsitzender des Betriebsrats Siemens Energy - Standort Erlangen Geburtsdatum: 10.03.1952 Mitglied seit: 27.01.2009 Harald Kern* Mitglied des Gesamtbetriebsrats der Siemens AG; stellv. Vorsitzender des Siemens Europabetriebsrats Geburtsdatum: 16.03.1960 Mitglied seit: 24.01.2008 Dr. phil. Nicola Leibinger-Kammüller Geschäftsführende Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung der TRUMPF GmbH + Co. KG Geburtsdatum: 15.12.1959 Mitglied seit: 24.01.2008 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Axel Springer AG, Berlin Deutsche Lufthansa AG, Köln Voith AG, Heidenheim an der Brenz Werner Mönius* Vorsitzender des Siemens Europabetriebsrats Geburtsdatum: 16.05.1954 Mitglied seit: 24.01.2008 Håkan Samuelsson Aufsichtsratsmitglied Geburtsdatum: 19.03.1951 Mitglied seit: 24.01.2008 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Scandferries Holding GmbH, Rostock (Vorsitz)1 Scandlines GmbH, Rostock (Vorsitz) Auslandsmandate: Volvo Car Corporation, Schweden Dieter Scheitor* Diplom-Physiker Unternehmensbeauftragter der IG Metall für Siemens Geburtsdatum: 23.11.1950 Mitglied seit: 25.01.2007 Dr. iur. Rainer Sieg* Vorsitzender des Siemens-Konzernsprecherausschusses und des Gesamtsprecherausschusses der Siemens AG Geburtsdatum: 20.12.1948 Mitglied seit: 24.01.2008 Birgit Steinborn* stellv. Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Siemens AG Geburtsdatum: 26.03.1960 Mitglied seit: 24.01.2008 Lord Iain Vallance of Tummel Chairman, Amsphere Ltd. Geburtsdatum: 20.05.1943 Mitglied seit: 23.01.2003 Sibylle Wankel* Juristin in der Bezirksleitung Bayern der IG Metall Geburtsdatum: 03.03.1964 Mitglied seit: 01.04.2009 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Vaillant GmbH, Remscheid ZEPPELIN GmbH, Friedrichshafen
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Beirat als vergleichbares Kontrollgremium Der Aufsichtsrat der Siemens AG umfasst 20 Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern besetzt. In der Hauptversammlung vom 24. Januar 2008 wählten die Aktionäre die Vertreter der Anteilseigner. Die durch * kenntlich gemachten Vertreter der Arbeitnehmer wurden am 27. September 2 007 mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 24. Januar 2008 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt beziehungsweise sind für ausgeschiedene Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat nachgerückt. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre. Stand: 30.09.2010 Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Siemens AG hat sechs Ausschüsse eingerichtet. scroll
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Finanzexperte (Audit Committee Financial Expert)
im Sinne des Sarbanes-Oxley Act. scroll
Nähere Informationen zum Thema Corporate Governance bei Siemens finden Sie im Internet unter: www.siemens.de/corporate-governance Der VorstandPeter Löscher Vorsitzender des Vorstands der Siemens AG Geburtsdatum: 17.09.1957 Erste Bestellung: 01.07.2007 Bestellt bis: 31.03.2012 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, München Wolfgang Dehen Geburtsdatum: 09.02.1954 Erste Bestellung: 01.01.2008 Bestellt bis: 31.03.2012 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: TÜV Süd AG, München Konzernmandate Auslandsmandate: Siemens Ltd., China (Vorsitz) Siemens Ltd., Indien Siemens Pte. Ltd., Singapur Brigitte Ederer (seit 01.07.2010) Geburtsdatum: 27.02.1956 Erste Bestellung: 01.07.2010 Bestellt bis: 30.06.2015 Externe Mandate Auslandsmandate: Boehringer Ingelheim RCV GmbH, Österreich Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG), Österreich Konzernmandate Auslandsmandate: Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Österreich (Vorsitz) Siemens France Holding S.A.S., Frankreich Siemens Holding S.p.A., Italien (stellv. Vorsitz) Siemens Holdings plc, Großbritannien Siemens Nederland N.V., Niederlande (Vorsitz) Siemens S.A., Spanien (Vorsitz) Siemens Sanayi ve Ticaret A.Ş., Türkei Siemens S.p.A., Italien (stellv. Vorsitz) Siemens s.r.o., Tschechische Republik (Vorsitz) Dr.-Ing. Heinrich Hiesinger (bis 30.09.2010) Geburtsdatum: 25.05.1960 Erste Bestellung: 01.06.2007 Ursprünglich bestellt bis: 31.03.2012 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Deutsche Messe Aktiengesellschaft, Hannover (bis 30.06.2010) INPRO Innovationsgesellschaft für fortgeschrittene Produktionssysteme in der Fahrzeugindustrie mbH, Berlin (bis 31.12.2009) Konzernmandate (bis 30.06.2010) Deutsche Aufsichtsratsmandate: OSRAM GmbH, München (Vorsitz) Auslandsmandate: Siemens Industry Inc., USA (Vorsitz) Siemens Ltd., China Siemens Schweiz AG, Schweiz (Vorsitz) Joe Kaeser Geburtsdatum: 23.06.1957 Erste Bestellung: 01.05.2006 Bestellt bis: 31.03.2016 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Allianz Deutschland AG, München Bayerische Börse AG, München Auslandsmandate: Enterprise Networks Holdings B.V., Niederlande NXP Semiconductors N.V., Niederlande Konzernmandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, München Auslandsmandate: Nokia Siemens Networks B.V., Niederlande Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Österreich Siemens Corp., USA (stellv. Vorsitz) Siemens Ltd., Indien Barbara Kux Geburtsdatum: 26.02.1954 Erste Bestellung: 17.11.2008 Bestellt bis: 16.11.2013 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen Auslandsmandate: Firmenich International SA, Schweiz (bis 12.10.2010) Prof. Dr. phil. nat. Hermann Requardt Geburtsdatum: 11.02.1955 Erste Bestellung: 01.05.2006 Bestellt bis: 31.03.2016 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Software Aktiengesellschaft, Darmstadt Konzernmandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, München OSRAM GmbH, München Auslandsmandate: Siemens Healthcare Diagnostics Inc., USA Siemens Holding K.K., Japan (Vorsitz) Siemens Japan K.K., Japan (Vorsitz) Siemens Medical Solutions USA, Inc., USA (Vorsitz) Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm Geburtsdatum: 27.06.1963 Erste Bestellung: 01.01.2008 Bestellt bis: 31.03.2012 Externe Mandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: Deutsche Messe Aktiengesellschaft, Hannover Konzernmandate Deutsche Aufsichtsratsmandate: BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, München OSRAM GmbH, München (Vorsitz) Auslandsmandate: AEL(L) Ltd., Saudi-Arabien (stellv. Vorsitz) Nokia Siemens Networks B.V., Niederlande Siemens Industry, Inc., USA (Vorsitz) Siemens Ltd., China Siemens Ltd., Saudi-Arabien (stellv. Vorsitz) Siemens Ltd., Südafrika (Vorsitz) Siemens Middle East, FZ-LLC, Vereinigte Arabische Emirate Siemens Schweiz AG, Schweiz (Vorsitz) VA TECH T & D Co. Ltd., Saudi Arabien Peter Y. Solmssen Geburtsdatum: 24.01.1955 Erste Bestellung: 01.10.2007 Bestellt bis: 31.03.2012 Konzernmandate Auslandsmandate: Nokia Siemens Networks B.V., Niederlande Siemens Canada Ltd., Kanada (Vorsitz) Siemens Corp., USA (Vorsitz) Siemens S.A., Kolumbien (Vorsitz) Siemens S.A. de C.V., Mexiko (Vorsitz) Ausschüsse des Vorstandsscroll
Nähere Informationen zum Thema Corporate Governance bei Siemens finden Sie im Internet unter: www.siemens.de/corporate-governance 35 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXVorstand und Aufsichtsrat der Siemens Aktiengesellschaft haben die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB dauerhaft zugänglich gemacht. Sie steht unter der folgenden Internetadresse www.siemens.de/corporate-governance zum Download bereit. 36 AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZESAufstellung des Anteilsbesitzes der Siemens AG gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGBscroll
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Die Werte entsprechen den Jahresabschlüssen
nach evtl. Gewinnabführung, bei Tochterunternehmen gemäß konsolidiertem
IFRS-Abschluss. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
München, den 25. November 2010 Ernst & Young GmbH Prof. Dr. Pfitzer, Wirtschaftsprüfer Krämmer, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 25. November 2010 Löscher Dehen Ederer Kaeser Kux Prof. Dr. Requardt Prof. Dr. Russwurm Solmssen Sehr geehrte Aktionärinnen und AktionäreIm Berichtszeitraum kann Siemens insgesamt auf ein äußerst erfolgreiches Geschäftsjahr mit Rekordwerten zurückblicken, auch wenn die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in einigen Geschäften noch fortwirkten. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden uns im Einzelnen erläutert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit uns ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Insgesamt fanden fünf turnusgemäße und eine außerordentliche Sitzung statt. Der Aufsichtsrat hat zudem einen Beschluss im schriftlichen Verfahren gefasst. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. In gesonderten Strategiegesprächen hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte erörtert. Die Arbeit in den Ausschüssen des AufsichtsratsZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Sie bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie Themen, die im Plenum zu behandeln sind, vor. Darüber hinaus sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen worden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Arbeit der Ausschüsse dem Aufsichtsrat jeweils in der anschließenden Sitzung. Die Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse sowie die Anzahl der Sitzungen und Beschlüsse enthält die Aufstellung auf Seite 284 f. Das Präsidium tagte im Berichtsjahr sieben Mal. Zudem wurden vier Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Zwischen den Sitzungen hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit den Präsidiumsmitgliedern Themen von besonderer Bedeutung für den Konzern besprochen. Das Präsidium hat sich mit den Corporate-Governance-Fragen, der Vorbereitung von Entscheidungen zur Vergütung für den Vorstand sowie mit verschiedenen Personalthemen beschäftigt. Der Vermittlungsausschuss musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Der Finanz- und Investitionsausschuss tagte zwei Mal. Dabei standen im Wesentlichen die Weiterentwicklung der mittelfristigen Unternehmensstrategie sowie die Billigung von Investitionsvorhaben des Unternehmens im Mittelpunkt. Ferner wurden zwei Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Der Prüfungsausschuss hielt sechs Sitzungen ab. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorsitzenden des Vorstands, des Finanzvorstands und des General Counsel mit den Abschlüssen und Lageberichten der Siemens AG und des Konzerns sowie mit dem Gewinnverwendungsvorschlag und dem 20-F-Bericht für die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC). Weiter gab der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers. Gegenstand ausführlicher Beratungen waren außerdem die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010, die Überwachung seiner Unabhängigkeit und Qualifikation sowie der von ihm erbrachten zusätzlichen Leistungen, die Festlegung seines Honorars sowie die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse und des Halbjahresfinanzberichts. Das Gremium hat sich ferner mit dem Rechnungslegungsprozess und dem Risikomanagementsystem des Unternehmens, mit der Wirksamkeit, der Ausstattung und den Feststellungen der internen Revision wie auch mit den Berichten über potenzielle und anhängige Rechtsstreitigkeiten auseinandergesetzt. Außerdem behandelte der Prüfungsausschuss die Umsetzung der Regelungen der Section 404 des Sarbanes-Oxley Act (SOA) und die Ergebnisse der Untersuchungen der internen Revision zur Effektivität antikorruptionsbezogener Maßnahmen. Zudem fanden separate Treffen mit dem Abschlussprüfer statt. Der Compliance-Ausschuss trat im Berichtsjahr fünf Mal zusammen. Er befasste sich in seinen Sitzungen mit den Quartalsberichten des Chief Compliance Officers beziehungsweise des Chief Counsels Compliance sowie den Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder. Die Themen im AufsichtsratsplenumGegenstand regelmäßiger Beratungen im Plenum waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung der Siemens AG, der Sektoren und des Konzerns, die Finanzlage sowie die wesentlichen Beteiligungs- und Desinvestitionsprojekte. Der Vorstand unterrichtete regelmäßig und umfassend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte sowie die aktuelle Lage des Konzerns. Der Aufsichtsrat hat sich fortlaufend über die Entwicklung und die Auswirkungen der Wirtschaftskrise informieren lassen. In der Sitzung am 2. Dezember 2009 haben wir uns vor allem mit den Abschlüssen und den Lageberichten der Siemens AG und des Konzerns zum 30. September 2009 sowie mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 26. Januar 2010 befasst, ferner mit dem Geschäftsbericht 2009, insbesondere mit dem darin enthaltenen Corporate-Governance-Bericht. Weiter hat der Aufsichtsrat den mit insgesamt neun ehemaligen Organmitgliedern geschlossenen Vergleichsvereinbarungen sowie dem Deckungsvergleich mit den sogenannten Directors-and-Officers-(D&O-)Versicherern zugestimmt und beschlossen, diese Vergleiche der Hauptversammlung am 26. Januar 2010 zur Abstimmung vorzulegen. Bei der Behandlung des Deckungsvergleichs mit den D&O-Versicherern hat sich Michael Diekmann als Vorstandsvorsitzender der Obergesellschaft eines Mitglieds des betroffenen Versicherungskonsortiums an der Diskussion und Abstimmung vorsorglich nicht beteiligt. Er tat dies, um einen möglichen Interessenkonflikt zu vermeiden. Zudem beschloss der Aufsichtsrat, dass die Schadensersatzansprüche der Siemens AG gegen die ehemaligen Mitglieder des Vorstands Thomas Ganswindt und Heinz-Joachim Neubürger in Zusammenhang mit den Korruptionsvorgängen im Siemens-Konzern gerichtlich geltend gemacht werden. In der Aufsichtsratssitzung am 25. Januar 2010 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns nach Abschluss des ersten Quartals. Der Aufsichtsrat erörterte zudem die neuen Rahmenbedingungen für die Vorstandsvergütung und beschloss die Zielsetzung für die Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2010. In der Sitzung am 28. April 2010 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns nach Abschluss des zweiten Quartals des Geschäftsjahrs. Der Aufsichtsrat beschloss, die Mandate von Joe Kaeser und Hermann Requardt als Mitglieder des Vorstands mit Wirkung ab 1. April 2011 jeweils um weitere fünf Jahre zu verlängern. Weiter befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der wirtschaftlichen Lage und der Neuordnung des Sektors Healthcare, dessen Vertriebs- und Servicegeschäft in einer Einheit gebündelt wird. Der Aufsichtsrat behandelte zudem die Supply-Chain-Management-Initiative des Unternehmens und beriet über die Weiterentwicklung des Vergütungssystems für den Vorstand. In der außerordentlichen Sitzung am 9. Juni 2010 hat der Aufsichtsrat der vorzeitigen Niederlegung des Mandats von Heinrich Hiesinger als Mitglied des Vorstands zum 30. September 2010 zugestimmt. Hierbei befasste er sich unter Einbeziehung eines externen Gutachtens mit der rechtlichen Bewertung des Wechsels von Heinrich Hiesinger zu ThyssenKrupp und gelangte zu dem Ergebnis, dass der Zustimmung zur vorzeitigen Niederlegung des Mandats keine Interessenkonflikte entgegenstünden. Zudem hat der Aufsichtsrat Brigitte Ederer mit Wirkung zum 1. Juli 2010 zum Mitglied des Vorstands und zur Arbeitsdirektorin bestellt und ihr das Ressort Corporate Human Resources zugewiesen. Siegfried Russwurm wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2010 die Leitung des Sektors Industry übertragen. In der Aufsichtsratssitzung am 28. Juli 2010 beschäftigten wir uns mit der Geschäfts- und Finanzlage des Unternehmens nach Abschluss des dritten Quartals. Weiterhin beschloss der Aufsichtsrat Anpassungen im Vergütungssystem für den Vorstand sowie entsprechende Änderungen des Mustervertrags für die Vorstandsmitglieder. Zudem wurden der aktualisierte Ethikkodex für Finanzangelegenheiten gebilligt und die Geschäftsverteilung im Vorstand neu geregelt. In der Sitzung am 22. September 2010 erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand einen Überblick zur Lage des Unternehmens. In dieser Sitzung gab zudem der Sektor Energy dem Aufsichtsrat einen Bericht zur Situation in diesem Geschäft. Aufgrund von Neuregelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat ferner die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats, des Präsidiums und des Vorstands angepasst und konkrete Ziele für die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats beschlossen, die im Corporate-Governance-Bericht wiedergegeben werden (siehe Seite 23 f. dieses Berichts). Schließlich mandatierte der Aufsichtsrat einen unabhängigen externen Vergütungsberater mit der Prüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2010. Corporate Governance KodexDer Aufsichtsrat hat sich mit den Inhalten des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie einen ausführlichen Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand finden Sie auf den Seiten 34 bis 48 dieses Berichts. Vorstand und Aufsichtsrat haben in ihren Sitzungen am 15. beziehungsweise 22. September 2010 beschlossen, eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben, die den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Jahres- und Konzernabschlussprüfung ausführlich erörtertDie Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern zum 30. September 2010 nach HGB-Grundsätzen geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der Siemens AG, der Konzernabschluss und der Zusammengefasste Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern wurden gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, beziehungsweise unter Beachtung von HGB-Grundsätzen aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind vom Vorstand rechtzeitig an uns verteilt worden. Sie wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 9. und 30. November 2010 intensiv behandelt. Die Prüfungsberichte der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 1. Dezember 2010 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung sowie darüber, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems vorlägen. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der Siemens AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. Der Abschlussprüfer ging ferner auf Umfang, Schwerpunkte sowie Kosten der Abschlussprüfung ein. Wir stimmen den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse gebilligt; sie sind damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 2,70 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den hieraus auf von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gehaltene eigene Aktien entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen, stimmen wir zu. Veränderungen im Aufsichtsrat und im VorstandMit Wirkung zum 1. Juli 2010 bestellte der Aufsichtsrat Brigitte Ederer zum ordentlichen Mitglied des Vorstands und zur Arbeitsdirektorin und übertrug ihr die Leitung des Vorstandsressorts Corporate Human Resources. Heinrich Hiesinger legte sein Mandat als Vorstand des Unternehmens mit Wirkung zum 30. September 2010 nieder und übergab die Leitung des Sektors Industry mit Wirkung zum 1. Juli 2010 an Siegfried Russwurm. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der Siemens AG und allen Konzerngesellschaften für ihre Arbeit. Sie haben erneut zu einem für Siemens geschäftlich erfolgreichen Jahr beigetragen.
Berlin und München, 1. Dezember 2010 Für den Aufsichtsrat Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Siemens AG haben in ihren Sitzungen am 15. und 22. September 2010 die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG beschlossen: »Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Siemens AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (>Kodex<) in der Fassung vom 26. Mai 2010 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2009 hat die Siemens AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen.
Berlin und München, 1. Oktober 2010 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat« Aktualisierung der Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance KodexDie Siemens AG entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in der Fassung vom 26. Mai 2010 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, lediglich mit folgender Ausnahme: Gemäß Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 des Kodex sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Siemens AG haben beschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Januar 2011 vorzuschlagen, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung für das am 1. Oktober 2010 begonnene Geschäftsjahr durch Änderung der Satzung der Siemens AG auf eine reine Festvergütung umzustellen. Die Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung und wird erst mit Eintragung in den Handelsregistern in Berlin und München wirksam. Durch den Verzicht auf eine variable Vergütungskomponente soll die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats weiter gestärkt werden. Der Umfang der Arbeitsbelastung und des Haftungsrisikos der Aufsichtsratsmitglieder entwickelt sich in aller Regel nicht parallel zum geschäftlichen Erfolg des Unternehmens beziehungsweise zur Ertragslage der Gesellschaft. Vielmehr wird häufig gerade in schwierigen Zeiten, in denen eine variable Vergütung unter Umständen zurückgeht, eine besonders intensive Wahrnehmung der Überwachungs- und Beratungsfunktion durch die Aufsichtsratsmitglieder erforderlich sein. Der vorgeschlagene Verzicht auf eine erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird deshalb in der aktuellen Corporate Governance-Diskussion von verschiedener Seite befürwortet und entspricht eher der internationalen Best Practice in diesem Bereich. Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung trägt dem Rechnung. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2010 hat die Siemens AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen.
Berlin und München, 7. Dezember 2010 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat Beschluss über die GewinnverwendungDie ordentliche Hauptversammlung vom 25. Januar 2011 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Siemens Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2009/2010 in Höhe von Euro 2 468 349 236,70 wie folgt zu verwenden: scroll
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