![]() IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturingHöhr-GrenzhausenBekanntmachung gemäß §§ 264 Abs. 3 Nr. 1, 325 HGBDie Siemens Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Berlin und München macht für die IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing mit dem Sitz in Höhr-Grenzhausen (nachfolgend als „Gesellschaft" bezeichnet) bekannt: Die Alleinaktionärin der Gesellschaft hat am 30. September 2014 folgendes beschlossen: „Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit von den Offenlegungsverpflichtungen des § 325 HGB (v.a. Einreichung des Jahresabschlusses der Gesellschaft beim Betreiber des Bundesanzeigers) gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2014 zugestimmt. Für den Jahresabschluss zum 30. September 2014 wird die Gesellschaft ferner von der Erstellung des Anhangs und des Lageberichts und der Beachtung der Gliederungs- und Ausweisvorschriften der §§ 264 - 278 mit Ausnahme der §§ 266 und 275 befreit."
München, im Oktober 2014 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand |