Siemens Aktiengesellschaft

Berlin und München

Dresser-Rand Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Oberhausen

Bekanntmachung gemäß §§ 264 Abs. 3 Nr. 1, 325 HGB

Die Siemens Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Berlin und München macht für die Dresser-Rand Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Oberhausen (nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt:

Aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags der Gesellschaft mit der Siemens Aktiengesellschaft besteht eine unmittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Aktiengesellschaft gemäß § 302 AktG zugunsten der Gesellschaft. Damit sind die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bei der Gesellschaft erfüllt.

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft einstimmig folgendes beschlossen:

„Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit von den Offenlegungsverpflichtungen des § 325 HGB gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2016 zugestimmt.

Für den Jahresabschluss zum 30. September 2016 wird die Gesellschaft ferner von der Erstellung des Anhangs und des Lageberichts und der Beachtung der Gliederungs- und Ausweisvorschriften der §§ 264 - 278 mit Ausnahme der §§ 266 und 275 befreit.“

 

München, im September 2016

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand