Siemens AktiengesellschaftBerlin und MünchenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016Jahresfinanzbericht zum 30. September 2016Zusammengefasster Lagebericht Der Lagebericht der Siemens AG und der Konzernlagebericht sind nach §315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit §298 Abs. 3 HGB zusammengefasst und im Siemens-Geschäftsbericht 2016 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Siemens AG für das Geschäftsjahr 2016 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der Siemens AG sowie der Geschäftsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 stehen auch im Internet zur Verfügung unter: www.siemens.com/finanzberichte A. Jahresabschluss A.1 Gewinn- und Verlustrechnungscroll
A.2 Bilanzscroll
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Bedingtes Kapital zum 30. September 2016 in
Höhe von 1.081 (im Vj. 1.081) Mio. €. A.3 AnhangA.3.1 Grundlagen des Abschlusses der Siemens AGDer Jahresabschluss der Siemens AG wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Ausweis erfolgt in Millionen Euro (Mio. €). A.3.2 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeAls Umsatzerlöse werden Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung von Produkten, der Erbringung von Dienstleistungen und der Gewährung von Lizenzen ausgewiesen. Die Erträge für die Erbringung von Infrastruktur- und Unterstützungsleistungen (außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Siemens AG) werden als sonstige betriebliche Erträge dargestellt. Negative Zinsen aus der Geldanlage werden in den Zinserträgen, positive Zinsen aus der Geldaufnahme in den Zinsaufwendungen als Abzugsposten ausgewiesen. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird grundsätzlich planmäßig innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben. In begründeten Fällen erfolgt die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts über einen darüber hinausgehenden Zeitraum, sofern die individuelle Nutzungsdauer mehr als fünf Jahre beträgt. Sachanlagen: Die Zusammensetzung der Herstellungskosten wird im Kontext der Erläuterungen der Vorräte beschrieben. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. In bestimmten Fällen findet die degressive Abschreibungsmethode Anwendung. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € sofort aufwandswirksam erfasst. Für Zugänge, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 150 €, jedoch nicht mehr als 410 € betragen, erfolgt eine Aktivierung und vollständige Abschreibung im Zugangsjahr. Nutzungsdauer der Sachanlagen scroll
Im Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen sind die Rücklagen nach §6b Einkommensteuergesetz (EStG), die in den Geschäftsjahren bis zum Übergang auf die Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) gebildet und übertragen wurden, und steuerliche Sonderabschreibungen nach §4 Fördergebietsgesetz (FördergebietsG) sowie §7d EStG, soweit diese die nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelten planmäßigen Abschreibungen überschreiten. Finanzanlagen: Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft eingestuft wird. Dies ist der Fall, wenn objektive Hinweise, insbesondere Ereignisse oder veränderte Umstände, auf eine signifikante oder länger anhaltende Wertminderung hindeuten. Bei börsennotierten Finanzanlagen kann von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung insbesondere dann ausgegangen werden, wenn der Börsenkurs permanent über sechs Monate hinweg 20% oder in den vergangenen zwölf Monaten im Monatsdurchschnitt 10% unter den Anschaffungskosten liegt. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Abwertungen werden für Bestandsrisiken, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und technischer Veralterung ergeben, sowie im Rahmen der verlustfreien Bewertung von unverrechneten Lieferungen und Leistungen im Anlagen- und Servicegeschäft vorgenommen. Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls sowie nach Länderrisiken gebildet. Latente Steuern: Sofern aufgrund von Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen in der Bilanz insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese verrechnet dargestellt. Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften sowie von Personengesellschaften werden insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der Siemens AG auszugehen ist. Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung: Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen sowie von Erfüllungsrückständen aus Altersteilzeitvereinbarungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung bei der Siemens AG zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Die Siemens AG bewertet die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag, der nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wird. Für die Abzinsung wird der jeweilige durchschnittliche Marktzinssatz verwendet, den die Deutsche Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlicht. Für Pensionsleistungen, die über einen mittelbaren Durchführungsweg erbracht werden, haftet die Siemens AG nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) weiterhin subsidiär. Soweit das jeweilige Vermögen des Pensionsfonds beziehungsweise der Pensions- oder Unterstützungskasse nicht den Erfüllungsbetrag der jeweiligen Pensionszusagen deckt, bilanziert die Siemens AG die Unterdeckung in den Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen. In den übrigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen gebildet für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird. Währungsumrechnung: Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände, Wertpapiere, flüssigen Mittel, Rückstellungen und Verbindlichkeiten (ohne erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen) sowie Haftungsverhältnisse in fremder Währung werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bilanzpositionen in fremder Währung, die Bestandteil der Bewertungseinheit zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos sind, werden zum Devisenkassamittelkurs des Transaktionszeitpunkts bewertet. Die Umrechnung von in Fremdwährung erworbenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie der Vorräte erfolgt grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Transaktionszeitpunkts. Derivative Finanzinstrumente werden innerhalb der Siemens AG nahezu ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Bei der Bildung von Bewertungseinheiten werden die Wertänderungen oder Zahlungsströme aus den Grund- und Sicherungsgeschäften einander gegenübergestellt; zurückgestellt wird nur ein negativer Überhang aus dem ineffektiven Teil der Marktwertveränderungen. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil gleichen sich vollständig aus und werden weder bilanziell noch ergebniswirksam erfasst. Abschlussgliederung: Die Siemens AG fasst einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammen, sofern sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds nicht erheblich ist, und durch eine Zusammenfassung die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Diese Posten weist die Siemens AG im Anhang gesondert aus. A.3.3 Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungZiffer 1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse umfassen auch Erlöse aus dem Vermietungsgeschäft sowie Lizenzerträge. scroll
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Ziffer 2 Sonstige betriebliche Erträge und AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalteten im Wesentlichen die Verrechnung von zentralen Infrastruktur- und Unterstützungsleistungen auf die Konzerngesellschaften außerhalb der Siemens AG. Diese beliefen sich auf 1.280 Mio. €. Zudem waren Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen in Höhe von 105 Mio. € enthalten, die hauptsächlich aus Siemens Real Estate stammten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassten überwiegend die Kosten für die Erbringung von Infrastruktur- und Unterstützungsleistungen in Höhe von 1.102 Mio. €. Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil beliefen sich auf 8 Mio. €. Ziffer 3 Beteiligungsergebnisscroll
Die Erträge aus Beteiligungen umfassten insbesondere die Gewinnausschüttung der Siemens Beteiligungsverwaltung GmbH&Co. OHG, Deutschland, in Höhe von 850 Mio. € sowie von Siemens Ltd., Indien, in Höhe von 129 Mio. €. Die Erträge aus Gewinnabführungen stammten hauptsächlich von der Siemens Beteiligungen Inland GmbH, Deutschland, in Höhe von 1.241 Mio. €, der Siemens Healthcare GmbH, Deutschland, in Höhe von 909 Mio. € sowie der Siemens Financial Services GmbH, Deutschland, in Höhe von 118 Mio. €. Der Verlust aus dem Abgang von Beteiligungen entstand im Wesentlichen aus dem Verkauf des Siemens-Anteils an der Unify Holdings B.V., Niederlande, in Höhe von 125 Mio. €. Ziffer 4 Zinserträge, ZinsaufwendungenDie Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen betrugen 226 (im Vj. 206) Mio. €. Die Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen beliefen sich auf einen Ertrag in Höhe von 71 (im Vj. Aufwand: 21) Mio. €, insbesondere aufgrund von positiven Zinsen aus der Geldaufnahme. Die Zinserträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens beliefen sich auf 59 (im Vj. 48) Mio. €. Ziffer 5 Übriges Finanzergebnisscroll
Bei den Finanzerträgen und -aufwendungen handelt es sich jeweils um den Nettobetrag nach Verrechnung mit Erträgen und Aufwendungen aus zu verrechnendem Vermögen: scroll
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Die übrigen finanziellen Erträge stammten aus Dividenden aus Fondsanteilen in Höhe von 340 Mio. € sowie aus Gewinnen aus der Realisierung von monetären Fremdwährungsbilanzposten in Höhe von 34 (im Vj. 350) Mio. €. Die übrigen finanziellen Aufwendungen beinhalteten überwiegend Aufwendungen aus dem realisierten Ergebnis aus Zins- und Fremdwährungsderivaten in Höhe von 351 Mio. € sowie Aufwendungen aus Rückstellungen für Risiken aus Derivaten in Höhe von 347 Mio. €. Des Weiteren waren Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten; diese wiederum resultierten in Höhe von 147 (im Vj. 138) Mio. € aus der Aufzinsung von übrigen Rückstellungen sowie in Höhe von 18 Mio. € aus der Aufzinsung von Steuerrückstellungen (im Vj. 11 Mio. € Erträge aus der Abzinsung von Steuerrückstellungen). Ziffer 6 Ertragsteuernscroll
Als Ertragsteueraufwendungen wurden wie im Vorjahr die Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, die Gewerbeertragsteuer und die gezahlte ausländische Quellensteuer ausgewiesen. Die Veränderung resultierte aus niedrigeren Ertragsteueraufwendungen aufgrund des Wegfalls von Belastungen aus Betriebsprüfungen im Vorjahr sowie Steuererstattungen aus Entscheidungen zu Rechtsbehelfen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Außerdem waren in diesem Posten latente Steueraufwendungen beziehungsweise -erträge erfasst, die aus der Entstehung und Umkehrung von temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie der Inanspruchnahme und Entstehung von Verlustvorträgen resultierten. Ziffer 7 Sonstige SteuernDie sonstigen Steuern wirkten mit 26 (im Vj. 46) Mio. € in den Funktionskosten. Ziffer 8 Einfluss steuerlicher Vorschriften auf den JahresüberschussDer Jahresüberschuss war als Folge von in Anspruch genommenen steuerlichen Vergünstigungen um 6 Mio. € erhöht. Ziffer 9 Periodenfremde Erträge und AufwendungenIn der Gewinn- und Verlustrechnung der Siemens AG waren periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 194 (im Vj. 207) Mio. € und periodenfremde Erträge in Höhe von 1.297 (im Vj. 1.410) Mio. € enthalten. Die periodenfremden Erträge stammten im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. A.3.4 Erläuterungen zur BilanzZiffer 10 AnlagevermögenAnschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten scroll
Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten scroll
Die Zugänge in den Anteilen an verbundenen Unternehmen stammten unter anderem aus der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an der Siemens Immobilien GmbH&Co. KG, Deutschland, von der Siemens Real Estate GmbH&Co. KG, Deutschland, auf die Siemens AG in Höhe von 186 Mio. €. Des Weiteren wurde bei der SIM 2. Grundstücks-GmbH&Co. KG, Deutschland, eine Kapitalerhöhung in Höhe von 165 Mio. € durchgeführt. Die Abgänge in den Anteilen an verbundenen Unternehmen enthielten insbesondere in Höhe von 330 Mio. € den Abgang der Siemens Industry Software GmbH, Deutschland, die in die Atecs Mannesmann GmbH, Deutschland, eingebracht wurde, sowie eine Sachentnahme in Höhe von 193 Mio. € bei der Siemens Real Estate GmbH&Co. KG, Deutschland. Im Anlagevermögen wurden insgesamt außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 164 (im Vj. 653) Mio. € erfasst. In den Ausleihungen sind Darlehen an verbundene Unternehmen in Höhe von 3.179 (im Vj. 2.715) Mio. € sowie sonstige Ausleihungen in Höhe von 92 (im Vj. 16) Mio. € enthalten. Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalteten überwiegend Anteile an Investmentvermögen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte ein Erwerb von Fondsanteilen in Höhe von 120 Mio. €. Ziffer 11 Vorrätescroll
Die unverrechneten Lieferungen und Leistungen umfassten im Wesentlichen aktivierte Aufwendungen, die im Rahmen der Erbringung von Lieferungen und Leistungen für Projekte im Anlagenbau entstanden sind, die zum Bilanzstichtag noch nicht an den Kunden abgerechnet waren. Ziffer 12 Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Ziffer 13 Aktive latente SteuernDie sich insgesamt ergebenden aktiven latenten Steuern resultierten überwiegend aus Pensionsrückstellungen und übrigen Rückstellungen. Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 31,12% zugrunde gelegt. Abweichend hiervon wurde für temporäre Differenzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Personengesellschaften ein Steuersatz von 15,83% verwendet. Ziffer 14 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnungscroll
Ziffer 15 EigenkapitalDas Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt: scroll
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GEZEICHNETES KAPITALDas Grundkapital der Siemens AG ist in 850.000.000 (im Vj. 881.000.000) auf Namen lautende, nennwertlose Stückaktien unterteilt, auf die ein anteiliges rechnerisches Grundkapital in Höhe von 3,00 € je Aktie entfällt. Die Verminderung des gezeichneten Kapitals resultiert aus der Einziehung von 31.000.000 Stück eigenen Aktien. GENEHMIGTES KAPITALZum 30. September 2016 verfügte die Siemens AG über genehmigtes Kapital von insgesamt nominal 618,6 Mio. €, das in Teilbeträgen und mit unterschiedlichen Befristungen durch Ausgabe von bis zu 206,2 Mio. auf Namen lautenden Stückaktien ausgegeben werden kann. Im Einzelnen bestehen folgende Ermächtigungen zur Erhöhung des Grundkapitals:
BEZUGSRECHTE AUS DER BEGEBUNG VON OPTIONSSCHULDVERSCHREIBUNGENIm Februar 2012 hat Siemens Optionsschuldverschreibungen mit einem Volumen von 3 Mrd. US$ begeben. Die Optionsschuldverschreibungen wurden ausschließlich institutionellen Investoren in einer Mindeststückelung von 250.000 US$ angeboten. Das Bezugsrecht der Aktionäre war ausgeschlossen. Den von der Siemens Financieringsmaatschappij N.V., Niederlande, ausgegebenen und von der Siemens AG garantierten Schuldverschreibungen wurden von der Siemens AG emittierte Optionsscheine angefügt. Die Optionsscheinbedingungen erlauben es Siemens, ausgeübte Optionsrechte auch aus dem Bestand eigener Aktien zu bedienen und die Optionsscheine zurückzukaufen. Die Optionsschuldverschreibungen wurden in zwei Tranchen zu je 1,5 Mrd. US$ mit Laufzeiten von fünfeinhalb und siebeneinhalb Jahren platziert. Die jeweilige Laufzeit gilt für die Schuldverschreibungen und die zugehörigen Optionsscheine gleichermaßen. Die am 16. August 2017 zur Rückzahlung fällige Tranche der Schuldverschreibungen trägt einen Zinskupon von 1,05% per annum, die am 16. August 2019 fällige Tranche einen Zinskupon von 1,65% per annum. Die mit den beiden Tranchen begebenen anfänglich je 6.000 Optionsscheine können seit Begebung von den Schuldverschreibungen abgetrennt werden und sind seit dem 28. März 2012 ausübbar. Der Spin-off der OSRAM Licht AG im Juli 2013 hat zu einer Anpassung der Optionsscheine geführt. Diese berechtigen seither zum Bezug mehrerer Siemens-Aktien sowie mehrerer OSRAM-Aktien gegen Zahlung eines Ausübungspreises in €. Im September 2015 hat Siemens ein Umtauschangebot durchgeführt, wobei institutionelle Investoren der 2012 begebenen Optionsschuldverschreibungen ihre Optionsscheine (»alte Optionsscheine«) gegen neue Optionsscheine mit Bezugsrecht auf wieder ausschließlich Siemens-Aktien umtauschen konnten. Im finanzwirtschaftlichen Ergebnis für den Investor wurde mit dem Umtausch lediglich die OSRAM-Komponente durch Bezugsrechte auf zusätzliche Siemens-Aktien ersetzt. Dabei wurden zur Durchführung des Umtauschs unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre variabel verzinsliche Optionsschuldverschreibungen mit insgesamt 10.661 neuen Optionsscheinen begeben. Die eingetauschten alten Optionsscheine wurden entwertet. Gemäß den Optionsscheinbedingungen erfolgten verschiedene Anpassungen, zuletzt mit Wirkung vom 17. Februar 2016; zum 30. September 2016 wäre der Inhaber eines neuen Optionsscheins zum Bezug von 1.914,0511 Siemens-Aktien je Optionsschein bei einem Ausübungspreis von 98,1389 € je Aktie berechtigt gewesen. Der Inhaber eines alten Optionsscheins hätte zum 30. September 2016 bei Ausübung seines Optionsrechts gegen Zahlung von 187.842,81 € insgesamt 1.823,4130 Siemens-Aktien sowie 151,5630 Aktien der OSRAM Licht AG erhalten. Auf Basis des Xetra-Schlusskurses der OSRAM-Aktie am 30. September 2016 hätte dies rechnerisch einem Ausübungspreis von 98,67 € je Siemens-Aktie entsprochen. Zum 30. September 2016 waren in der Laufzeit 2017 575 alte und 5.424 neue Optionsscheine und in der Laufzeit 2019 764 alte und 5.236 neue Optionsscheine ausstehend, und ein neuer Optionsschein war ausgeübt. Die Anzahl der Aktien unterliegt nach den jeweiligen Optionsscheinbedingungen Anpassungsregelungen zum Verwässerungsschutz und kann sich während der Laufzeit der Optionsrechte abhängig von den anzuwendenden Anpassungen verändern. Zusätzlich zu marktüblichen Anpassungen für bestimmte Kapitalmaßnahmen sind unter anderem Anpassungen in Abhängigkeit von der Höhe der gezahlten Dividende vorgesehen. Zum 30. September 2016 ergaben sich aus den 11.999 existierenden Optionsscheinen Optionsrechte auf insgesamt 22,8 Mio. Siemens-Aktien. Die Optionsschuldverschreibungen, von Optionsscheinen getrennte Schuldverschreibungen und abgetrennte Optionsscheine sind jeweils in Globalurkunden verbriefte Inhaberpapiere. EIGENE AKTIENDie Entwicklung des Bestands eigener Aktien ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: scroll
Die im Bestand der Siemens AG befindlichen 41.721.682 Aktien entsprechen einem Betrag von nominal 125 Mio. € beziehungsweise 4,9% des Grundkapitals. Am 31. Oktober 2015 ist der am 7. November 2013 beschlossene Aktienrückkauf mit einem Volumen von bis zu 4 Mrd. € beendet worden. Dieser wurde am 12. Mai 2014 begonnen und ab dem 29. Januar 2015 auf Basis der von der Hauptversammlung am 27. Januar 2015 beschlossenen Ermächtigungen fortgesetzt. Der Aktienrückkauf erfolgte zur weiteren Optimierung der Kapitalstruktur der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2016 hat die Siemens AG im Rahmen dieses Aktienrückkaufs insgesamt 2.370.869 Stück eigene Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Betrag von nominal 7 Mio. € beziehungsweise 0,3% des Grundkapitals. Hierfür wurden in diesem Zeitraum 206 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) aufgewendet; dies entspricht einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 86,70 € je Aktie. Darüber hinaus wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Abschlusszahlung an die ausführende Bank geleistet, die bilanziell als Kaufpreisanpassung erfasst wurde und bezogen auf den gesamten Rückkauf zu einem durchschnittlichen Netto-Erwerbspreis je Aktie von 92,73 € führte. Der Erwerb erfolgte im Oktober 2015 an 21 Xetra-Handelstagen durch eine von der Siemens AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Das durchschnittliche Volumen betrug an diesen Handelstagen rund 112.899 Aktien. Hierbei durfte der Kaufpreis je zurückerworbene Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Siemens-Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Am 12. November 2015 beschloss Siemens einen weiteren Aktienrückkauf mit einem Volumen von bis zu 3 Mrd. € in der Zeit bis spätestens zum 15. November 2018. Die Durchführung des Aktienrückkaufs erfolgt seit dem 2. Februar 2016 unter den am 27. Januar 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigungen. Der neue Aktienrückkauf soll die Aktionäre zusätzlich zur Dividendenpolitik kontinuierlich am Erfolg des Unternehmens partizipieren lassen. Im Geschäftsjahr 2016 hat die Siemens AG im Rahmen dieses neuen Aktienrückkaufs insgesamt 2.517.727 Stück eigene Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Betrag von nominal 8 Mio. € beziehungsweise 0,3% des Grundkapitals. Hierfür wurden in diesem Zeitraum 230 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) aufgewendet; dies entspricht einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 91,23 € je Aktie. Der Erwerb erfolgte im Berichtszeitraum an 130 Xetra-Handelstagen durch eine von der Siemens AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Das durchschnittliche Volumen betrug an diesen Handelstagen rund 19.367 Aktien. Hierbei durfte der Kaufpreis je zurückerworbene Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Siemens-Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Der jeweilige Bestand der unter den vorgenannten Aktienrückkäufen erworbenen eigenen Aktien kann zu Zwecken der Einziehung, der Ausgabe an Mitarbeiter, Organmitglieder von mit Siemens verbundenen Unternehmen und Mitglieder des Vorstands sowie der Bedienung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen verwendet werden. Die Siemens AG hat im Rahmen verschiedener aktienbasierter Vergütungen und Mitarbeiteraktienprogramme im Konzern insgesamt 4.541.759 eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben. Dies entspricht einem Betrag von 14 Mio. € beziehungsweise 0,5% des am 30. September 2016 maßgeblichen Grundkapitals. Für die 2.624.577 Aktien, die gegen Zahlung eines Erwerbspreises ausgegeben wurden, sind insgesamt 189 Mio. € vereinnahmt worden. Diesen Betrag hat die Siemens AG zur freien Verwendung erhalten. Alle diese Aktien wurden im Rahmen des Share-Matching-Programms als Investment-Aktien an Planteilnehmer veräußert, wobei der Kaufpreis jeweils auf Basis des Xetra-Schlusskurses an festgelegten monatlichen Stichtagen bestimmt wurde. Hiervon entfielen auf den monatlichen Investitionsplan im Berichtszeitraum insgesamt 1.210.463 Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 91,30 € je Aktie, auf den Share Matching Plan im Februar 2016 544.321 Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 80,65 € je Aktie und auf das vom Unternehmen mit einem Firmenzuschuss geförderte Basis-Aktien-Programm 2016 869.793 Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 40,33 € je Aktie. Die übrigen im Berichtszeitraum ausgegebenen Aktien verteilten sich auf die Bedienung von im Jahr 2011 zugesagten Aktienzusagen mit 1.174.834 Aktien, auf Matching-Aktien im Rahmen des Share-Matching-Programms aus dem Jahr 2013 mit 538.892 Aktien sowie auf 203.456 Jubiläumsaktien. 1.914 eigene Aktien wurden zur Bedienung eines ausgeübten Optionsscheins herangezogen. ANGABEN ZU AUSSCHÜTTUNGSGESPERRTEN BETRÄGENDie Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zu saldierendem Vermögen in Zusammenhang mit Altersteilzeitvereinbarungen ergab keinen zur Ausschüttung gesperrten Betrag. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zu saldierendem Vermögen in Zusammenhang mit Altersversorgungsverpflichtungen führte zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag in Höhe von 16 Mio. €. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn sowie den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 992 Mio. €. Der Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern führte zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag in Höhe von 2.256 Mio. €. Diesen ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen Gewinnrücklagen in Höhe von 6.122 Mio. € gegenüber. Daher besteht keine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn in Höhe von 3.060 Mio. €. ANGABEN ZU BETEILIGUNGEN AM KAPITAL DER SIEMENS AGDer Gesellschaft lagen folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen gemäß §160 Abs. 1 Nr. 8 AktG vor (Stand: 30. September 2016): BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA, teilte uns am 1. Dezember 2015 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siemens AG am 26. November 2015, direkt oder indirekt gehalten, 47.835.317 Stimmrechte oder 5,43% der Stimmrechte betrug. Der State of Qatar, Doha, Qatar, handelnd über und durch die DIC Company Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, teilte uns am 10. Mai 2012 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Siemens AG am 7. Mai 2012, direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von 3% der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und zu diesem Tag 27.758.338 Stimmrechte oder 3,04% der Stimmrechte betrug. Die Werner Siemens-Stiftung, Zug, Schweiz, teilte uns am 21. Januar 2008 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siemens AG am 2. Januar 2008, direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von 3% der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und zu diesem Tag 27.739.285 Stimmrechte oder 3,03% der Stimmrechte betrug. Ziffer 16 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenIn Deutschland gewährt die Siemens AG Pensionsleistungen durch die BSAV (Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung), eingefrorene Pläne mit Altzusagen und Pläne mit Entgeltumwandlungen. Die Mehrheit der aktiven Mitarbeiter nimmt an der BSAV teil. Die Leistungen aus diesem Plan basieren überwiegend auf den geleisteten Unternehmensbeiträgen und den Investmenterträgen auf diese Beiträge, wobei das Unternehmen eine Mindestverzinsung garantiert. Im Zuge der Einführung der BSAV wurde für Leistungen aus den eingefrorenen Plänen mit Altzusagen die Wirkung aus Gehaltssteigerungen weitgehend eliminiert, sodass Bewertungsprämissen für Lohn- und Gehaltssteigerungen inklusive Karrieretrend keine wesentliche Bedeutung für die Pensionsverpflichtungen der Siemens AG mehr haben. Die Pläne sind über Treuhandstrukturen mit Vermögen gedeckt. Ein Teil dieses Treuhandvermögens dient der Deckung von Pensionsverpflichtungen anderer inländischer Tochterunternehmen. Die Vermögensgegenstände erfüllen daher nicht die Voraussetzungen für die Verrechnung mit den Verpflichtungen und werden im Finanzanlagevermögen der Siemens AG ausgewiesen. Im Rahmen des Entgeltumwandlungsplans werden Gehaltsbestandteile in Fondsanteilen angelegt, die nur der Deckung der hieraus entstehenden Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen sind. Dieses Vermögen, mit einem beizulegenden Zeitwert zum 30. September 2016 in Höhe von 884 Mio. € (Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 744 Mio. €), wird daher mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Im Geschäftsjahr 2016 ergab sich aus dieser Verrechnung ein aktivischer Überhang in Höhe von 14 Mio. €. Zu den aus dem Entgeltumwandlungsplan verrechneten Aufwendungen und Erträgen siehe → Ziffer 5 Übriges Finanzergebnis . Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen betrug im Geschäftsjahr 2016 12.122 Mio. €. Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basierte unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 4,08% (im Vj. 4,07%) und einem Rententrend von 1,50% (im Vj. 1,75%); Ausnahme BSAV 1,0% per annum. Die Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf modifizierten Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck. Aufgrund einer Änderung des §253 Abs. 2 HGB im Geschäftsjahr 2016 ist im Rahmen der Bewertung von Pensionsrückstellungen für die Ermittlung des Abzinsungssatzes bei der Durchschnittsbetrachtung nicht mehr auf den gleitenden Durchschnitt der vergangenen sieben Jahre, sondern auf den gleitenden Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre abzustellen. Ziffer 17 Übrige RückstellungenDie übrigen Rückstellungen enthielten sonstige Rückstellungen in Höhe von 7.385 (im Vj. 6.804) Mio. € und Steuerrückstellungen in Höhe von 975 (im Vj. 707) Mio. €. Die größten Posten bei den übrigen Rückstellungen waren die Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von 1.755 Mio. €. Zudem waren Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 1.245 Mio. €, für sonstige bestehende Verpflichtungen in Höhe von 912 Mio. € sowie für Verluste aus derivativen Finanzgeschäften in Höhe von 901 Mio. € enthalten. Die Rückstellung für Dekontaminationsverpflichtungen betrifft die Stilllegung des Werks in Hanau sowie des nuklearen Forschungs- und Dienstleistungszentrums in Karlstein. Nach dem deutschen Atomgesetz muss der radioaktive Abfall bei der Stilllegung solcher Produktionsanlagen entsorgt und in ein genehmigtes Endlager verbracht werden. Bei der Bewertung der Rückstellung bestehen wesentliche Schätzunsicherheiten. Eine wesentliche Schätzunsicherheit bei der Ermittlung der Höhe der Dekontaminationskosten liegt in der Auswahl potenzieller Endlager durch den deutschen Staat und in der zeitlichen Verfügbarkeit eines Endlagers beziehungsweise dem möglichen Abgabevolumen. Einzelne Schätzparameter zur Einrichtung eines Endlagers für radioaktiven Abfall haben sich durch die Konkretisierung auf das Endlager Schacht Konrad spezifiziert. Darüber hinaus stellen künftige politische Entscheidungen und unvorhersehbare Entwicklungen während des Zeitraums der Einlagerung weitere wesentliche Unsicherheitsfaktoren dar. Die Rückstellung belief sich auf 763 Mio. €. Ziffer 18 Verbindlichkeitenscroll
In den sonstigen Verbindlichkeiten waren noch abzuführende Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 127 (im Vj. 218) Mio. € und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 231 (im Vj. 331) Mio. € enthalten. A.3.5 Sonstige AngabenZiffer 19 Materialaufwandscroll
Ziffer 20 Personalaufwandscroll
Die Personalaufwendungen enthielten nicht die im übrigen Finanzergebnis ausgewiesenen Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und Personalrückstellungen. Bei den durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitern wurden die Teilzeitmitarbeiter anteilig einbezogen. Die Mitarbeiter waren in folgenden Funktionen tätig: scroll
Ziffer 21 Aktienbasierte VergütungDie Siemens AG räumt Mitarbeitern und Mitgliedern des Vorstands die Teilnahme an aktienbasierten Vergütungsprogrammen ein. Zum Zweck der Bedienung aktienbasierter Vergütungsprogramme liefert die Siemens AG auch Siemens-Aktien, die von verbundenen Unternehmen zugesagt wurden. AKTIENZUSAGENDie Siemens AG gewährt Mitgliedern des Vorstands, leitenden Angestellten und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern Aktienzusagen (Stock Awards). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der von leitenden Angestellten und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern der Siemens AG gehaltenen Aktienzusagen: scroll
Aktienzusagen an Begünstigte der Siemens AG werden aufwandswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und ratierlich entsprechend der Erdienung mit dem Kurs der Siemens-Aktie (innerer Wert) am Bilanzstichtag und unter Berücksichtigung des geschätzten Zielerreichungsgrads der den Aktienzusagen zugrunde liegenden Leistungskriterien am Bilanzstichtag bewertet. Der anteilige innere Wert aller an Begünstigte der Siemens AG ausgegebenen Aktienzusagen belief sich zum Bilanzstichtag auf 193 Mio. €. SHARE-MATCHING-PROGRAMMDie Planteilnehmer haben Anspruch auf eine Siemens-Aktie (Matching-Aktie) für je drei über den Erdienungszeitraum gehaltene Investment-Aktien, ohne hierfür eine Zahlung zu leisten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ansprüche der Begünstigten der Siemens AG auf Matching-Aktien: scroll
An Begünstigte der Siemens AG gewährte Matching-Aktien werden aufwandswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und ratierlich entsprechend der Erdienung mit dem Kurs der Siemens-Aktie (innerer Wert) am Bilanzstichtag bewertet. Der anteilige innere Wert aller an Begünstigte der Siemens AG ausgegebenen Matching-Aktien belief sich auf 66 Mio. €. Ziffer 22 Anteile an InvestmentvermögenEs wurden folgende Anteile an Investmentvermögen nach Anlagezielen gehalten: scroll
Grundsätzlich werden die Anteile an Investmentvermögen als Wertpapiere des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Hiervon ausgenommen waren Anteile, die mit Verpflichtungen aus Entgeltumwandlung und aus Erfüllungsrückständen in Zusammenhang mit Altersteilzeitvereinbarungen zu verrechnen sind. Ziffer 23 Haftungsverhältnissescroll
In den Gewährleistungsverpflichtungen waren Verpflichtungen der Siemens AG gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 470 (im Vj. 205) Mio. € enthalten. Die Position Sonstiges enthält Schadensersatzverpflichtungen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftseinheiten stehen. Diese Schadensersatzverpflichtungen können den Käufer im geschäftsüblichen Rahmen vor jeglichen potenziellen steuerlichen, rechtlichen und anderen Unwägbarkeiten in Verbindung mit der übernommenen Geschäftseinheit schützen. Im Geschäftsjahr 2007 hat die Bundesrepublik Deutschland ein Konsortium aus Siemens und IBM Deutschland GmbH (IBM) beauftragt, die nicht militärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr zu modernisieren und zu betreiben (Projekt HERKULES). Die vertraglich vereinbarte Leistung wird in einer gesonderten Projektgesellschaft, der BWI Informationstechnik GmbH (BWI), Deutschland, erbracht, an der Siemens beteiligt ist. Siemens hat in Zusammenhang mit dem Projekt verschiedene rechtlich und wirtschaftlich miteinander verbundene Haftungserklärungen abgegeben. Die Haftungserklärungen gewährleisten, dass BWI mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, die Leistung zu erbringen und damit den Vertrag zu erfüllen. Nach Ende der Vertragslaufzeit im Dezember 2016 verbleibt ein Haftungsbetrag von maximal 200 Mio. € bis längstens April 2019. Die Siemens AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung ein und grundsätzlich nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen. Die Siemens AG geht derzeit davon aus, dass die Verpflichtungen, die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegen, von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können; diese Auffassung beruht auf einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und berücksichtigt die bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse. Die Siemens AG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. In den Haftungsverhältnissen werden auch Verpflichtungen der Siemens Financial Services GmbH, München, ausgewiesen, für die von der Siemens AG eine Rückhaftung übernommen wurde. Ziffer 24 Finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und MietverträgenDie Aufwendungen aus Leasing- und Mietverträgen gegenüber fremden Dritten, bei denen das wirtschaftliche Eigentum am Leasing- beziehungsweise Mietgegenstand nicht der Siemens AG zuzurechnen war und bei denen die Siemens AG diese Vermögensgegenstände daher nicht aktivierte, betrugen 327 Mio. €. Gegenstand dieser Verträge waren insbesondere Immobilien und sonstige Anlagegegenstände. Aus Leasing- und Mietverträgen bestanden Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 1.279 Mio. €, davon 365 Mio. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Von den aus Leasing- und Mietverträgen insgesamt bestehenden Zahlungsverpflichtungen entfallen 362 Mio. € auf das kommende Geschäftsjahr. Ziffer 25 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Kapitaleinzahlungsverpflichtungen betrugen 764 Mio. € und bestanden gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Siemens AG haftet gesamtschuldnerisch als Beteiligte an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, über die Ergebnisübernahmeverträge mit anderen Unternehmen abgeschlossen wurden, als Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften und einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) sowie im Rahmen von Konsortien; zudem hat sie entsprechende Einzahlungsverpflichtungen. Im Geschäftsjahr 2016 wurde ein bestehender Outsourcing-Vertrag mit einer Laufzeit von mehreren Jahren auf einen Wert von rund 8,73 Mrd. € angepasst. Zum 30. September 2016 belief sich der noch ausstehende Wert auf rund 3,8 Mrd. €. Die Siemens AG ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Verfahren und behördlichen Untersuchungen (Rechtsstreitigkeiten) konfrontiert. Diese können insbesondere dazu führen, dass der Siemens AG die Zahlung von Schadensersatz, Strafschadensersatz (Punitive Damages), die Erfüllung anderer Ansprüche sowie straf- oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Zudem können hieraus in Einzelfällen formelle oder informelle Ausschlüsse bei Ausschreibungen oder der Entzug oder Verlust der Gewerbe- oder Betriebserlaubnis resultieren. Ferner können weitere Rechtsstreitigkeiten eingeleitet oder bestehende Rechtsstreitigkeiten ausgeweitet werden. In einigen dieser Rechtsstreitigkeiten könnten negative Entscheidungen für die Siemens AG ergehen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in dem jeweiligen Berichtszeitraum haben können. Soweit diese nicht bilanziell berücksichtigt sind, erwartet die Siemens AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Ziffer 26 Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenDie Siemens AG ist im Rahmen ihrer weltweiten Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit insbesondere Risiken aus Wechselkurs- und Zinssatzänderungen ausgesetzt, die im Rahmen eines bewährten Risikomanagementsystems unter Berücksichtigung vorgegebener Risikolimite gesteuert werden. Als Mutterunternehmen des Siemens-Konzerns übernimmt die Siemens AG die zentrale Aufgabe des konzernweiten Managements von Finanzmarktrisiken. Zur Absicherung der Wechselkurs- und Zinssatzänderungen setzt die Siemens AG im Wesentlichen Devisentermingeschäfte, Zinsswaps, kombinierte Zins-Währungsswaps sowie Zinsoptionen und Zinsfutures ein. Dabei ist es den operativen Einheiten der Siemens AG nicht gestattet, derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken abzuschließen. Die Vertragspartner bei derivativen Finanzinstrumenten sind Banken und Börsenmakler, deren Bonität einer ständigen Überwachung unterliegt, sowie verbundene Unternehmen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die bestehenden derivativen Finanzinstrumente: scroll
Das Nominalvolumen entspricht den Kontraktwerten der einzelnen derivativen Finanzinstrumente, die – unabhängig von der Art der abgeschlossenen Position (Kauf oder Verkauf) – jeweils unsaldiert dargestellt werden (Brutto-Nominalvolumen). Die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten beziehungsweise die Ermittlung der Marktwerte erfolgt in Abhängigkeit von der Art der Instrumente. scroll
Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird entweder durch das Risikomanagement gewährleistet oder sowohl prospektiv als auch retrospektiv auf Basis der einschlägigen Methoden zur Effektivitätsmessung (beispielsweise Dollar-Offset-Methode, Regressionsanalyse, Sensitivitätsanalyse) nachgewiesen. BEWERTUNGSEINHEIT ZUR ABSICHERUNG DES FREMDWÄHRUNGSRISIKOSUm Fremdwährungsrisiken abzusichern, verfolgt das Unternehmen vorwiegend einen konzernweiten Portfolioansatz. Zentral für das Management der Fremdwährungsrisiken sind dabei die Bestimmung und die Identifizierung der Nettofremdwährungsposition, die sich aus in Fremdwährung lautenden Bilanzpositionen, schwebenden Geschäften und antizipativen Transaktionen zusammensetzt. Antizipative Transaktionen werden grundsätzlich für einen Planungszeitraum von drei Monaten berücksichtigt, wobei deren Eintritt aufgrund des kurzfristigen Zeitraums sowie aufgrund von langjährigen Erfahrungswerten als hochwahrscheinlich eingestuft wird. Jede operative Einheit der Siemens AG ist verpflichtet, die Nettofremdwährungsposition je Fremdwährung fristenkongruent innerhalb einer Bandbreite von mindestens 75% und höchstens 100% mit der Konzern-Treasury der Siemens AG abzusichern. Das nach Aufrechnung gegenläufiger Cashflows in der gleichen Währung verbleibende Fremdwährungsrisiko sichert die Konzern-Treasury der Siemens AG mit externen Vertragspartnern ab. Die Nettofremdwährungsposition (vor Sicherung) der Siemens AG wird mit den gegenläufigen Devisensicherungsgeschäften zu einer Makro-Bewertungseinheit zusammengefasst. Grund- und Sicherungsgeschäfte werden für diesen Zweck jeweils mit den zugrunde liegenden diskontierten Zahlungsströmen bewertet. Die in dieser Bewertungseinheit enthaltenen derivativen Finanzinstrumente wiesen eine Laufzeit bis 2042 auf. Die Zahlungsein- und -ausgänge, die aus den Devisensicherungsgeschäften sowie aus schwebenden Geschäften und antizipativen Transaktionen resultieren, sind in der nachfolgenden Tabelle jeweils saldiert ausgewiesen. scroll
Das Fremdwährungsportfolio der Siemens AG erreichte einen Sicherungsgrad (Verhältnis der Absolutbeträge von Sicherungsgeschäften zu Grundgeschäften) von annähernd 100%. Die Bildung einer Rückstellung für Drohverluste aus schwebenden Geschäften war nicht erforderlich. BEWERTUNGSEINHEITEN ZUR ABSICHERUNG DES ZINSRISIKOSDie bei der Siemens AG eingesetzten Zinssicherungsgeschäfte dienen dazu, Zinsänderungsrisiken abzusichern und das Zinsergebnis unter Berücksichtigung intern festgelegter Zins-Benchmarks zu optimieren. Der Teil der Grundgeschäfte der Siemens AG, der Zinsänderungsrisiken ausgesetzt ist, wird, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den zur Absicherung gehaltenen Zinsderivaten in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zur Absicherung von mit Tochterunternehmen abgeschlossenen Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken hat die Siemens AG Zinsderivate mit externen Banken abgeschlossen. Die in dieser Makro-Bewertungseinheit erfassten, mit Tochterunternehmen abgeschlossenen Zinsswaps wiesen zum 30. September 2016 ein Nominalvolumen in Höhe von 8.187 Mio. € und Marktwerte in Höhe von –694 Mio. € auf und hatten eine maximale Laufzeit bis 2028. Diesen Grundgeschäften standen zum Bilanzstichtag externe Zinsderivate mit Marktwerten von 388 Mio. € und einer maximalen Laufzeit bis 2030 gegenüber. Zum 30. September 2016 betrug der aus der Makro-Bewertungseinheit resultierende negative Überhang, der als Rückstellung erfasst wurde, 306 Mio. €. Zur Absicherung bestimmter Finanzforderungen gegen Zinsänderungsrisiken hat die Siemens AG Zinsderivate mit externen Vertragspartnern abgeschlossen und mit den Grundgeschäften zu einer Makro-Bewertungseinheit zusammengefasst. Die Nominalvolumen der bilanzierten Finanzforderungen, die eine maximale Laufzeit bis 2036 haben, beliefen sich zum 30. September 2016 auf 5.703 Mio. €. Zum 30. September 2016 standen den kumulierten Marktwertveränderungen der Finanzforderungen in Höhe von 220 Mio. € gegenläufig Zinsderivate mit einer kumulierten Marktwertveränderung in Höhe von –84 Mio. € und einer maximalen Laufzeit bis 2056 gegenüber. Für den die Zinsderivate übersteigenden Anteil an Finanzforderungen wurde keine zinsinduzierte Bewertung vorgenommen. Ein Überhang an Zinsderivaten innerhalb der Bewertungseinheit existierte zum 30. September 2016 nicht. BUCHWERTE DER BILANZIERUNGSPFLICHTIGEN DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEDie Buchwerte der bilanzierungspflichtigen derivativen Finanzinstrumente sind unter Berücksichtigung der gebildeten Bewertungseinheiten in den folgenden Bilanzposten erfasst: scroll
Ziffer 27 Vorschlag zur GewinnverwendungAufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der Siemens Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 3.060 Mio. € zur Ausschüttung einer Dividende von 3,60 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und den aus dem Bilanzgewinn auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Ziffer 28 Vergütung des Vorstands und des AufsichtsratsVERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDSDie Mitglieder des Vorstands erhielten eine Barvergütung in Höhe von 20,2 Mio. €. Der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütung betrug 8,7 Mio. € für 113.230 Aktienzusagen. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Beiträge zur BSAV in Höhe von 4,6 Mio. € gewährt. Die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung sowie gewährten Leistungen betrugen somit insgesamt 33,5 Mio. €. GESAMTBEZÜGE DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES VORSTANDSFrühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten Gesamtbezüge im Sinne von §285 Abs. 1 Nr. 9b HGB in Höhe von 52,3 Mio. €. Für Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen hat die Siemens AG Pensionsrückstellungen in Höhe von 103,9 Mio. € gebildet. VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDERDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug insgesamt, einschließlich Sitzungsgeldern, 5,2 Mio. €. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, dargestellt. Ziffer 29 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Siemens Aktiengesellschaft haben zum 1. Oktober 2016 die nach §161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter → www.siemens.com/dcg-kodex öffentlich zugänglich gemacht. Ziffer 30 Zusammensetzung und Mandate des Vorstands und des AufsichtsratsMITGLIEDER DES VORSTANDS UND MANDATE DER VORSTANDSMITGLIEDERIm Geschäftsjahr 2016 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an: scroll
MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS UND MANDATE DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDERDer Aufsichtsrat der Siemens AG umfasst 20 Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Aktionärsvertretern und – durch * kenntlich gemachten – Arbeitnehmervertretern besetzt. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder endet grundsätzlich mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018. Die Amtsperiode von Frau Dr. Leibinger-Kammüller, Herrn Snabe und Herrn Wenning endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021. Im Geschäftsjahr 2016 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: scroll
Ziffer 31 Aufstellung des Anteilsbesitzes der Siemens AG gemäß §285 Nr. 11 und Nr. 11a HGBscroll
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Die Werte entsprechen den Jahresabschlüssen
nach evtl. Gewinnabführung, bei Tochterunternehmen gemäß innenkonsolidiertem
IFRS-Abschluss. B. Weitere Informationen B.1 Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Siemens Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 28. November 2016 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand Joe Kaeser Dr. Roland Busch Lisa Davis Klaus Helmrich Janina Kugel Prof. Dr. Siegfried Russwurm Dr. Ralf P. Thomas B.2 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München VERMERK ZUM JAHRESABSCHLUSSWir haben den beigefügten Jahresabschluss der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, – bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang – für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 – gemäß §317 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter der Siemens Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung dieses Jahresabschlusses. Diese Verantwortung umfasst, dass dieser Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt wird und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Verantwortung des AbschlussprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Jahresabschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung eines Jahresabschlusses, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. PrüfungsurteilGemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Jahresabschlusses zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2016 sowie der Ertragslage für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr. VERMERK ZUM LAGEBERICHTWir haben den beigefügten Lagebericht der Siemens Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geprüft. Die gesetzlichen Vertreter der Siemens Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit §317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der für die Prüfung des Lageberichts vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach ist die Prüfung des Lageberichts so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Lageberichts zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts gewonnenen Erkenntnisse steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
München, den 28. November 2016 Ernst&Young GmbH Spannagl, Wirtschaftsprüfer Breitsameter, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratsBerlin und München, 30. November 2016 Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig, zeitnah und umfassend, sowohl schriftlich als auch mündlich, über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns. Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands haben wir die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen wichtige Entscheidungen und Vorgänge ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und im Aufsichtsrat intensiv behandelt. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit uns ab. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands haben der Aufsichtsrat beziehungsweise die jeweils zuständigen Aufsichtsratsausschüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich darüber hinaus mit dem Vorstand und insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden in regelmäßigem Kontakt und informierte mich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle. DIE THEMEN IM AUFSICHTSRATSPLENUMIm Berichtsjahr fanden sechs turnusgemäße Sitzungen sowie eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt. Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung der Siemens AG, der operativen Einheiten und des Konzerns sowie die Finanz- und Ertragslage. Weiter befassten wir uns anlassbezogen mit den wesentlichen Beteiligungs- und Desinvestitionsprojekten sowie mit bestimmten Risiken des Unternehmens. In der Sitzung am 11. November 2015 besprachen wir die finanziellen Eckdaten des Geschäftsjahrs 2015 und billigten das Budget 2016. Des Weiteren legte der Aufsichtsrat auf Basis der ermittelten Zielerreichung die Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 fest. Eine interne Prüfung hat deren Angemessenheit bestätigt. Zudem beschlossen wir auf Vorschlag des Vergütungsausschusses die Zielsetzung für die Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2016. Das für das Geschäftsjahr 2016 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist gegenüber dem für das Geschäftsjahr 2015 geltenden Vergütungssystem, das bereits von der Hauptversammlung am 27. Januar 2015 mit einer Mehrheit von über 92% gebilligt worden war, unverändert. Zudem informierte uns der Vorstand in der Aufsichtsratssitzung am 11. November 2015 über die Geschäftslage und die Pläne zur künftigen Aufstellung der Division Process Industries and Drives und über die Veräußerung der Beteiligung an Unify Holdings B.V. In dieser Sitzung stimmten wir außerdem einem Aktienrückkauf in einem Volumen von bis zu 3 Mrd. Euro bis spätestens 15. November 2018 zu. Am 2. Dezember 2015 hat sich der Aufsichtsrat mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern zum 30. September 2015, mit dem Geschäftsbericht 2015 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-Berichts und des Vergütungsberichts sowie mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 26. Januar 2016 befasst. Der Vorstand informierte über den aktuellen Status von Akquisitionen und Desinvestitionen, insbesondere über den Stand der Integration der übernommenen Dresser-Rand Group Inc. und des von Rolls-Royce plc erworbenen Geschäfts mit aero-derivativen Gasturbinen und Kompressoren, sowie über den Status der Umsetzung der Strategie »Siemens Vision 2020«. Weiter beschäftigten wir uns mit dem Jahresbericht des Chief Compliance Officers. In der Aufsichtsratssitzung am 25. Januar 2016 berichtete uns der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des ersten Quartals. Der Aufsichtsrat stimmte dem Erwerb des in den USA ansässigen Simulations-Software-Unternehmens CD-adapco Ltd. zu. Weiter berichtete der Vorstand uns zur Fortentwicklung der organisatorischen Aufstellung der Division Process Industries and Drives. In der außerordentlichen Sitzung am 9. Februar 2016 stimmte der Aufsichtsrat dem geplanten Zusammenschluss des Siemens Wind Power-Geschäfts mit der spanischen börsennotierten Gamesa Corporación Tecnológica, S.A. zu. In der Sitzung am 3. Mai 2016 berichtete der Vorstand uns über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des zweiten Quartals. Zudem befassten wir uns mit der strategischen Ausrichtung der Division Digital Factory. Außerdem informierte uns der Vorstand ausführlich über den Auftritt des Unternehmens auf der Hannover Messe 2016. Der Vorstand erstattete zudem Bericht zu der zum Zweck der Entwicklung von Führungskräften verfolgten Personalstrategie. Der Aufsichtsrat befasste sich, nach Vorbereitung durch den Prüfungsausschuss, mit den geänderten rechtlichen Anforderungen aufgrund der EU-Abschlussprüferverordnung und des Abschlussprüfungsreformgesetzes und beschloss in diesem Zusammenhang eine Änderung der Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss. In unserer Sitzung am 3. August 2016 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des dritten Quartals, insbesondere über den Stand des geplanten Zusammenschlusses von Siemens Wind Power mit der spanischen börsennotierten Gamesa Corporación Tecnológica, S.A., sowie über den Status der Umsetzung der Siemens »Vision 2020«. Weiter behandelten wir das Geschäftsmodell und die geschäftliche Situation der Division Financial Services. Außerdem informierte uns der Vorstand ausführlich über die regionale Geschäftsentwicklung in den USA. In der Sitzung stimmte der Aufsichtsrat zudem verschiedenen Beschlüssen des Vorstands zu Finanzierungsmaßnahmen zu. Schließlich beschäftigte sich der Aufsichtsrat im Rahmen eines Technologieschwerpunktes mit der Initiative »next47«, der Gründung einer eigenständigen Einheit für Start-ups, und mit der Tätigkeit und den Empfehlungen des Siemens Technology&Innovation Council. In der Aufsichtsratssitzung am 23. September 2016 berichtete uns der Vorstand über die Lage des Unternehmens sowie über die Geschäftslage der Divisionen Energy Management, Power and Gas und Power Generation Services. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung passten wir nach Vorbereitung durch den Vergütungsausschuss die Höhe der Vorstandsvergütung mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2017 an. Nachdem der Aufsichtsrat und Prof. Dr. Siegfried Russwurm sich einvernehmlich darauf geeinigt hatten, den zum 31. März 2017 auslaufenden Vertrag von Prof. Dr. Siegfried Russwurm nicht zu verlängern, beschloss der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidiums, das bis zum 31. März 2017 laufende Mandat von Prof. Dr. Siegfried Russwurm als Mitglied des Vorstands nicht zu verlängern. Schließlich behandelten wir die Effizienzprüfung unserer Tätigkeit. CORPORATE GOVERNANCE KODEXIn der Aufsichtsratssitzung am 23. September 2016 hat der Aufsichtsrat eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG beschlossen. Informationen zur Corporate Governance finden Sie im Kapitel → C.4 Corporate Governance . Die Entsprechenserklärung wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist auch im Kapitel → C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach §289a HGB wiedergegeben. DIE ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat sieben Ausschüsse eingerichtet. Sie bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung. Die Aufgaben und die Mitglieder der Ausschüsse sind im Kapitel → C.4.1 Führungs- und Kontrollstruktur im Einzelnen aufgeführt. Das Präsidium tagte fünf Mal. Zudem wurden fünf Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Zwischen den Sitzungen hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit den Präsidiumsmitgliedern Themen von besonderer Bedeutung besprochen. Das Präsidium hat sich insbesondere mit Personalthemen, Corporate-Governance-Fragen sowie mit der Übernahme von Mandaten von Vorstandsmitgliedern in anderen Unternehmen und Institutionen beschäftigt. Der Nominierungsausschuss tagte ein Mal. Der Nominierungsausschuss befasste sich mit der langfristigen Nachfolgeplanung des Aufsichtsrats. Er bereitete den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung am 26. Januar 2016 zur vorzeitigen Wiederbestellung von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre vor. Bei der Entscheidung stützte sich der Nominierungsausschuss auf die Überlegung, dass zur nachhaltigen und erfolgreichen Umsetzung der Siemens »Vision 2020« auch in der Arbeit des Aufsichtsrats ein hohes Maß an Kontinuität über das Jahr 2018 und die in diesem Jahr turnusmäßig anstehende Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder sichergestellt werden solle. Der Compliance-Ausschuss trat vier Mal zusammen. Der Compliance-Ausschuss behandelte hauptsächlich die Quartalsberichte und den Jahresbericht des Chief Compliance Officers. Der Vermittlungsausschuss musste nicht einberufen werden. Der Vergütungsausschuss trat drei Mal zusammen. Zudem wurde ein Beschluss im schriftlichen Verfahren gefasst. Der Vergütungsausschuss bereitete insbesondere die Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums über die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und die Billigung des Vergütungsberichts vor. Der Innovations- und Finanzausschuss tagte vier Mal. Im Mittelpunkt standen die Empfehlung des Ausschusses zum Budget 2016, die Erörterung der Konzernstrategie und der Pensionswirtschaft sowie die Vorbereitung beziehungsweise Billigung von Investitions- und Desinvestitionsvorhaben. Zudem befasste sich der Ausschuss intensiv mit den Innovations- und Technologieschwerpunkten des Unternehmens. So berichtete der Vorstand in der Ausschusssitzung am 1. Dezember 2015 im Rahmen eines Technologieschwerpunkts zur »Energiewende 2.0«. Außerdem erfolgte in dieser Sitzung eine Berichterstattung zur Organisation und geschäftlichen Situation der Division Wind Power and Renewables. In der Ausschusssitzung am 2. Mai 2016 berichtete der Vorstand ausführlich über den Auftritt des Unternehmens auf der Hannover Messe 2016. Schließlich befasste sich der Innovations- und Finanzausschuss in der Sitzung am 2. August 2016 mit dem Technologie-Schwerpunktthema »Dezentrale Energiesysteme« und mit der Initiative »next47«, der Gründung einer eigenständigen Einheit für Start-ups. Der Prüfungsausschuss hielt sechs Sitzungen ab. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern. Der Prüfungsausschuss erörterte den Halbjahresfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand und Abschlussprüfer. Zudem besprach der Prüfungsausschuss im Beisein des Abschlussprüfers den Bericht zur prüferischen Durchsicht des Konzernhalbjahresabschlusses sowie des Konzernzwischenlageberichts. Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer zur Wahl vorzuschlagen. Er erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016, bestimmte die Prüfungsschwerpunkte und legte dessen Honorar fest. Der Ausschuss überwachte die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Das Gremium hat außerdem den Rechnungslegungsprozess, das Risikomanagementsystem des Unternehmens, die Wirksamkeit, Ausstattung und Feststellungen der internen Revision sowie die Berichte über drohende und anhängige Rechtsstreitigkeiten behandelt. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG AUSFÜHRLICH ERÖRTERTDer Abschlussprüfer, die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, ist seit dem Geschäftsjahr 2009 Abschlussprüfer für die Siemens AG und den Siemens Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Katharina Breitsameter seit dem Geschäftsjahr 2016 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Thomas Spannagl seit dem Geschäftsjahr 2014. Der Jahresabschluss der Siemens AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach §315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss entspricht auch den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit §317 HGB durchgeführt unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA). Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind vom Vorstand vorab an uns verteilt worden. Der Dividendenvorschlag wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 8. November 2016 ausführlich behandelt, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht in der Sitzung am 29. November 2016. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 30. November 2016 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der Siemens AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss aufgestellt. Wir haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 3,60 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und den hieraus auf für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht dividendenberechtigte Aktien entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Diesem Vorschlag haben wir zugestimmt. VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTANDDurch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Januar 2016 wurden Dr.phil. Nicola Leibinger-Kammüller, Jim Hagemann Snabe sowie Werner Wenning vorzeitig erneut für eine volle Amtszeit von fünf Jahren zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre gewählt. Im Vorstand gab es im Berichtsjahr keine Veränderungen. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der Siemens AG und aller Konzerngesellschaften für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Für den Aufsichtsrat Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Siemens AG haben die folgende Erklärung gemäß §161 AktG zum 1. Oktober 2016 verabschiedet: »Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Siemens AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (»Kodex«) in der Fassung vom 5. Mai 2015 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2015 hat die Siemens AG den Empfehlungen des Kodex entsprochen.
Berlin und München, 1. Oktober 2016 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat« B.3 HinweiseAufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und anderen Dokumenten nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. Konzernfinanzbericht zum 30. September 2016A. Zusammengefasster Lagebericht A.1 Geschäft und RahmenbedingungenA.1.1 Der Siemens-KonzernA.1.1.1 ORGANISATION UND GRUNDLAGEN DER BERICHTERSTATTUNGWir sind ein Technologiekonzern mit Kernaktivitäten auf den Gebieten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung und in nahezu allen Ländern der Welt aktiv. Der Siemens-Konzern umfasst die Siemens AG, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, als Muttergesellschaft und ihre Tochterunternehmen. Der Sitz unseres Unternehmens befindet sich in Deutschland, mit der Konzernzentrale in München. Zum 30. September 2016 beschäftigte der Konzern rund 351.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (aus Vereinfachungsgründen wird im Folgenden der Begriff »Mitarbeiter« verwendet; er steht stellvertretend für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Siemens hat folgende berichtspflichtige Segmente: Die Divisionen Power and Gas, Wind Power and Renewables, Energy Management, Building Technologies, Mobility, Digital Factory und Process Industries and Drives sowie die eigenständig geführte Geschäftseinheit Healthineers (zuvor als Healthcare bezeichnet) stellen unser Industrielles Geschäft dar. Die Division Financial Services unterstützt die Aktivitäten unseres Industriellen Geschäfts und betreibt gleichzeitig eigene Geschäfte mit externen Kunden. Als »Weltunternehmer« tragen unsere Divisionen und Healthineers die globale Geschäftsverantwortung. Dies schließt die Ergebnisverantwortung ein. Unsere berichtspflichtigen Segmente können miteinander in Geschäftsbeziehungen stehen, die zu entsprechenden Auftragseingängen und Umsatzerlösen führen. Diese Auftragseingänge und Umsatzerlöse werden auf Konzernebene konsolidiert. A.1.1.2 BESCHREIBUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEITDie Division Power and Gas bietet ein breites Spektrum von Produkten und Lösungen zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern sowie zur Förderung und zum Transport von Öl und Gas an. Das Portfolio umfasst Gasturbinen, Dampfturbinen, Generatoren für den Einsatz in Gas- oder Dampfkraftwerken, Kompressorenstränge, integrierte Kraftwerkslösungen sowie Instrumentierungs- und Kontrollsysteme für die Stromerzeugung. Kunden sind öffentliche Versorgungsunternehmen und unabhängige Stromproduzenten, Unternehmen, die die Planung, Beschaffung und Errichtung von Kraftwerken für diese Unternehmen ausführen, internationale und nationale Unternehmen der Ölbranche sowie industrielle Kunden, die Strom für den Eigenverbrauch erzeugen. Aufgrund des breiten Angebots kann sich in den einzelnen Berichtsperioden eine unterschiedliche Zusammensetzung der Umsatzerlöse der Division ergeben, je nachdem, welcher Anteil auf Produkte, Lösungen und Dienstleistungen entfällt. Da diese drei Umsatzerlösquellen typischerweise unterschiedlich profitabel sind, hat die Zusammensetzung der Umsatzerlöse entsprechende Auswirkungen auf das Divisionsergebnis in der jeweiligen Periode. Die Division Wind Power and Renewables entwickelt, produziert und errichtet Windturbinen für den Einsatz an Land (Onshore) und auf See (Offshore). Dazu gehören Turbinen sowohl mit Getriebe als auch mit Direktantrieb. Das Produktportfolio basiert auf vier Produktplattformen, jeweils zwei für den Onshore- und den Offshore-Betrieb. Die Division bedient hauptsächlich große Energieversorger und unabhängige Stromproduzenten. Der Offshore-Bereich und dort die Aktivitäten in Ländern der nördlichen Hemisphäre stellen einen beträchtlichen Teil des Geschäfts der Division dar. Daher ist die Anzahl produzierter und errichteter Anlagen in den Frühjahrs- und Sommermonaten aufgrund günstigerer Wetter- und Meeresbedingungen regelmäßig höher. Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse der Division kann sich zwischen den Berichtszeiträumen ändern, je nachdem, wie sich die Zusammensetzung zwischen Onshore- und Offshore-Projekten in der jeweiligen Periode entwickelt. Die Division hält zudem eine Minderheitsbeteiligung an einem Wasserkraftgeschäft. Im Juni 2016 unterzeichneten Siemens und Gamesa Corporación Tecnológica, S.A. (Gamesa) bindende Vereinbarungen zur Fusion des Wind-Power-Geschäfts von Siemens (einschließlich Dienstleistungsgeschäft) mit Gamesa. Beide Geschäftsbereiche ergänzen sich in hohem Maße in Bezug auf globale Aufstellung, bestehende Produktportfolios und Technologie. Das kombinierte Geschäft wird global in allen wichtigen Regionen aktiv sein und ein weltweites Fertigungsnetzwerk haben. Somit wird diese Transaktion zu einem Produktportfolio führen, das alle Windklassen und die wichtigsten Marktsegmente adressiert. Siemens wird 59% der Anteile am kombinierten Unternehmen halten. Im Rahmen des Zusammenschlusses leistet Siemens eine Barzahlung in Höhe von 1 Mrd. €, die unmittelbar nach Vollzug der Fusion an die Gamesa-Aktionäre (ohne Siemens) ausgeschüttet werden wird. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kartell- und Aufsichtsbehörden. Die Division Power Generation Services bietet eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen für Produkte, Lösungen und Technologien der Divisionen Power and Gas sowie Wind Power and Renewables an. Sie umfasst Leistungserweiterungen, Wartungs- und Beratungsdienstleistungen sowie Kundenschulungen. Diesen beiden Divisionen wird das jeweils anteilige Ergebnis der Division Power Generation Services zugeordnet, die selbst kein berichtspflichtiges Segment darstellt. Basierend auf diesem Geschäftsmodell beziehen sich alle Ausführungen zu den Servicegeschäften der Divisionen Power and Gas sowie Wind Power and Renewables infolgedessen auf die Division Power Generation Services. Die Division Energy Management bietet ein breites Portfolio von Produkten, Systemen, Lösungen, Software und Dienstleistungen für die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie und die Entwicklung einer intelligenten Netzinfrastruktur. Zu den Kunden der Division gehören Stromerzeuger, Netzwerkbetreiber, Industrieunternehmen, Infrastrukturentwickler und Bauunternehmen. Das Portfolio wird eingesetzt, um elektrischen Strom von der Quelle an verschiedene Stellen innerhalb des Stromnetzes zu den Stromverbrauchern zu transformieren und zu übertragen. Unsere Lösungen für intelligente Netze ermöglichen einen wechselseitigen Strom- und Informationsfluss. Dies ist erforderlich, um zusätzliche erneuerbare Energiequellen in die konventionellen Stromübertragungs- und -verteilungsnetze zu integrieren. Die Division bietet zudem Lösungen und Energiespeichersysteme, die dazu dienen, erneuerbare Energie in Netzwerke zu integrieren, sowie zugehörige Softwareapplikationen (vertikale IT), die Stromverbraucher und -erzeuger verbinden. Darüber hinaus enthält das Portfolio der Division Energieversorgungslösungen für konventionelle Kraftwerke und Systeme für erneuerbare Energie sowie Umspannstationen für städtische und ländliche Verteilungsnetze. Sie bietet zudem energieeffiziente Lösungen für die Schwerindustrie, die Öl- und Gasbranche sowie die Prozessindustrie an. Die Division Building Technologies ist ein führender Anbieter von Automatisierungstechnologien und digitalen Dienstleistungen für sichere und effiziente Gebäude sowie Infrastrukturen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Die Division bietet Produkte, Lösungen, Dienstleistungen und Software für Brandschutz, Sicherheit, Gebäudeautomatisierung, Heizung, Belüftung, Klimatisierung und Energiemanagement. Der große Kundenstamm ist breit gestreut. Er umfasst Eigentümer, Betreiber und Mieter öffentlicher und kommerzieller Gebäude genauso wie Bau-Generalunternehmer und Systemhäuser. Veränderungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld beeinflussen generell zeitlich verzögert das Geschäft der Division. Insbesondere im Lösungs- und Servicegeschäft wirken sich Veränderungen an den gewerblichen Immobilienmärkten mit einer zeitlichen Verzögerung von zwei bis vier Quartalen auf Building Technologies aus. In der Division Mobility sind alle Geschäfte von Siemens zusammengefasst, die sich mit dem Transport von Menschen und Gütern befassen. Hierzu gehören Schienenfahrzeuge, Bahnautomatisierung, Bahnelektrifizierung, Straßenverkehrstechnik, IT-Lösungen und damit verbundene Dienstleistungen. Die Division bietet ihren Kunden Beratung sowie die Planung, Finanzierung, Errichtung, den Service und den Betrieb schlüsselfertiger Mobilitätssysteme an. Integrierte Mobilitätslösungen zur Vernetzung unterschiedlicher Verkehrssysteme runden das Angebot von Mobility ab. Die Hauptkunden der Division sind öffentliche und staatliche Unternehmen im Transport- und Logistiksektor. Die von Mobility bedienten Märkte sind vorwiegend von öffentlichen Ausgaben abhängig. Die Kunden von Mobility haben in der Regel Planungs- und Implementierungshorizonte, die über viele Jahre reichen, und ihre Auftragsausschreibungen sind weitgehend unbeeinflusst von kurzfristigen wirtschaftlichen Entwicklungen. Die Division Digital Factory bietet der Fertigungsindustrie ein umfassendes Produktportfolio und Systemlösungen, die durch lebenszyklusbezogene und datenbasierte Dienstleistungen komplettiert werden. Dieses Spektrum ermöglicht es den Kunden, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu optimieren – von Produktdesign und -entwicklung bis zu Produktion und Service. Mit diesem umfassenden Angebot unterstützt die Division Fertigungsunternehmen auf ihrem Weg hin zum »Digitalen Unternehmen«, wodurch größere Flexibilität und Effizienz bei Produktionsprozessen sowie eine schnellere Markteinführung neuer Produkte erreicht werden. Die Division beliefert Kunden in Fertigungs-, Prozess- und Hybridindustrien. Nachfrageschwankungen sind stark durch Konjunkturzyklen beeinflusst. Diese können zu erheblichen kurzfristigen Veränderungen der Marktentwicklung führen. Im dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2016 erwarb Digital Factory CD-adapco, einen US-amerikanischen Anbieter von Simulationssoftware; damit wurde das Softwaregeschäft zusätzlich verstärkt und ausgebaut. Für weitere Informationen zur Akquisition von CD-adapco siehe → Ziffer 3 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss . Die Division Process Industries and Drives bietet ein umfassendes Portfolio an Produkten, Software, Lösungen und Dienstleistungen für die Bewegung, Messung, Steuerung und Optimierung aller Arten von Massendurchflüssen. Mit ihrem Branchenwissen in Industriezweigen wie Öl und Gas, Schiffbau, Bergbau, Zement, Fasern, Chemie, Nahrungsmittel und Getränke sowie Pharmazie steigert die Division gemeinsam mit ihren Kunden die Produktivität, Zuverlässigkeit und Flexibilität von Maschinen und Anlagen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg. Auf der Grundlage von Datenmodellen und Analysemethoden ebnet Process Industries and Drives gemeinsam mit den Kunden den Weg zum »Digitalen Unternehmen«, von der Prozesssimulation über die Anlagenplanung und Anlagendokumentation bis hin zum Vermögens- und Leistungsmanagement. Die Angebote der Division umfassen ein integriertes Portfolio von Produkten, Komponenten und Systemen wie Kupplungen, Getrieben, Motoren und Umrichtern, Prozessinstrumentierungssystemen, Geräten für Prozessanalytik, kabelgebundener und kabelloser Kommunikation, industrieller Identifikation und Stromversorgung bis zur Systemebene mit dezentralisierten Steuerungssystemen, industrieller Software sowie individuelle, applikationsspezifische Systeme und Lösungen. Zusätzlich verkauft die Division Getriebe, Kupplungen und Antriebslösungen an andere Divisionen von Siemens, die dort für Züge und Windturbinen genutzt werden. Die Nachfrage innerhalb der Branchen, die durch die Division bedient werden, reagiert im Allgemeinen verzögert auf Veränderungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld. Dennoch ist die Division stark von den Investitionszyklen ihrer Hauptbranchen abhängig. In rohstoffnahen Prozessindustrien wie Öl und Gas oder Bergbau werden diese Zyklen vor allem durch Schwankungen der Rohstoffpreise bestimmt und weniger durch Veränderungen in den Produktionsmengen. Healthineers (vor Umbenennung im Mai 2016: Healthcare) ist einer der weltweit größten Technologieanbieter im Gesundheitswesen und führend in der medizinischen Bildgebung und der Labordiagnostik. Wir stellen Medizintechnik, Softwarelösungen sowie Beratungsleistungen im Klinikbereich zur Verfügung, unterstützt durch ein vollständiges Set an Trainings- und Serviceangeboten. Wir bieten somit unseren Kunden ein umfassendes Portfolio an medizinischen Lösungen entlang der Behandlungskette an – von der Prävention und Früherkennung über die Diagnose bis zur Therapie und Nachsorge. Unsere Geschäftsaktivitäten sind in bestimmtem Umfang stabil gegenüber kurzfristigen Konjunkturentwicklungen, da ein Großteil unserer Umsatzerlöse aus wiederkehrenden Geschäften stammt. Dagegen besteht eine Abhängigkeit von den weltweiten regulatorischen und politischen Entwicklungen im Gesundheitssektor. Healthineers gliedert sich in sechs Geschäftsfelder: Diagnostic Imaging, Laboratory Diagnostics, Advanced Therapies, Ultrasound, Point of Care Diagnostics und Services. Die Division Financial Services (SFS) unterstützt ihre Kunden bei Investitionsvorhaben mit Leasinglösungen, strukturierten Finanzierungen sowie Finanzierungen für Ausrüstungen und Projekte. Dies erfolgt durch die Bereitstellung von Fremd- und Eigenkapital. Dabei bringt SFS sowohl profundes Finanzierungs-Know-how als auch Expertenwissen aus dem Technologiebereich aus den Geschäftsgebieten von Siemens ein. SFS bietet Finanzlösungen für Siemens-Kunden sowie andere Unternehmen und managt außerdem Finanzrisiken im Siemens-Konzern. SFS betreibt die Konzern-Treasury von Siemens und steuert dabei Liquidität, Zahlungsmittel sowie Zins-, bestimmte Fremdwährungs-, Kredit- und Rohstoffpreisrisiken. Die Geschäftsaktivitäten und Themen der Konzern-Treasury werden im Rahmen der Segmentberichterstattung innerhalb der Überleitung Konzernabschluss ausgewiesen. A.1.1.3 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGUnsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) sind durchgehend darauf ausgerichtet, innovative und nachhaltige Lösungen für unsere Kunden und die Siemens-Geschäfte zu entwickeln und damit zugleich unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Aus diesen Gründen konzentrieren wir uns vor allem darauf,
Über diese Punkte hinaus erkennen wir die außerordentlich große Bedeutung hoch entwickelter Softwarelösungen für alle Geschäftsfelder, in denen Siemens aktiv ist. Die FuE-Aktivitäten werden von unseren Geschäftseinheiten wie auch von unserer zentralen Siemens-Forschungs- und Entwicklungsabteilung Corporate Technology (CT) erbracht. Corporate Technology ist beides: kreativer Treiber disruptiver Innovationen und Partner der Siemens-Geschäfte. Die Forschungsschwerpunkte orientieren sich an unseren wesentlichen Aktivitäten auf den Gebieten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung. In vielen Projekten arbeitet CT eng mit Wissenschaftlern von führenden Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zusammen. Diese Kooperationen wie auch unsere intensive Zusammenarbeit mit Start-ups sind ein wichtiger Bestandteil unseres Open-Innovation-Konzepts, mit dem wir die Innovationskraft des Unternehmens weiter stärken wollen. Im Geschäftsjahr 2016 hat Siemens angekündigt, eine eigenständige Einheit zu gründen, die die Zusammenarbeit des Unternehmens mit Start-ups auf eine viel höhere Ebene heben wird: next47. Die Einheit ging im Oktober 2016 an den Start. Für die ersten fünf Jahre ist sie mit einem Budget von 1 Mrd. € ausgestattet. Mit next47 will Siemens seine Innovationskraft weiter stärken und dazu beitragen, dass Innovationen schneller an den Markt kommen. next47 konzentriert sich auf fünf wesentliche Innovationsfelder: Künstliche Intelligenz, Dezentrale Elektrifizierung, Autonome Maschinen, Blockchain-Anwendungen und vernetzte (E-)Mobilität. Elektrisch angetriebene Flugzeuge sind ein Beispiel für eine von next47 unterstützte disruptive Entwicklung. In Zusammenarbeit mit Airbus will Siemens bis 2020 den Nachweis erbringen, dass große Flugzeuge elektrisch angetrieben werden können. Im Geschäftsjahr 2016 betrugen unsere FuE-Aufwendungen 4,7 Mrd. € im Vergleich zu 4,5 Mrd. € im Geschäftsjahr 2015. Die Forschungsintensität, die sich aus dem Verhältnis von FuE-Aufwendungen zu Umsatzerlösen ergibt, lag bei 5,9% und damit auf dem gleichen Niveau wie im Geschäftsjahr 2015. Die Zugänge zu aktivierten Entwicklungskosten beliefen sich in beiden Geschäftsjahren jeweils auf 0,3 Mrd. € und entfielen im Wesentlichen auf Healthineers. Zum 30. September 2016 hielt Siemens weltweit rund 59.800 Patente in seinen fortgeführten Aktivitäten; zum 30. September 2015 waren es rund 56.200. Wir beschäftigten im Geschäftsjahr 2016 im Durchschnitt 33.000 FuE-Mitarbeiter. Forschung und Entwicklung in unseren GeschäftenDie FuE-Aktivitäten der Division Power and Gas konzentrieren sich auf die Entwicklung von Produkten und Lösungen, die die Effizienz, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit bei der Energieerzeugung sowie in der Öl- und Gasbranche verbessern. Dabei handelt es sich um Turbomaschinen, insbesondere um hochleistungsfähige emissionsarme Gasturbinen für den Einzelbetrieb oder den Einsatz in kombinierten Gas- und Dampfturbinenkraftwerken, sowie um Verdichterlösungen für die verschiedenen Prozessindustrien. Die im Geschäftsjahr 2015 gestartete Technologieinitiative der Division zielt darauf ab, die Forschung und Entwicklung bei innovativen Materialien, fortschrittlichen Fertigungsmethoden und Werksoptimierungen zu verstärken. Zusätzlich zur Förderung von Digitalisierungskonzepten für den gesamten Produktlebenszyklus hat Power and Gas die Weichen für die sich verändernden Märkte mit ihren zunehmend vielfältiger werdenden zentralen und dezentralen Strukturen gestellt. Die Division Wind Power and Renewables richtet ihre FuE-Anstrengungen vor allem auf die Entwicklung innovativer Produkte und Lösungen aus, die uns in die Lage versetzen, Leistungsvorsprünge zu erzielen, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und damit bessere Geschäftsmodelle für unsere Kunden anbieten zu können. Dazu gehören die weiterentwickelte intelligente Überwachung und Analyse von Turbinenbetriebszuständen ebenso wie datengesteuerte Diagnosedienste. Außerdem haben wir insbesondere das Thema der Digitalisierung im Blick. So sammeln wir in unserem Ferndiagnosezentrum in Brande, Dänemark, die digitalen Daten von mehr als 10.000 Turbinen aus über 30 Ländern, das sind mehr als 24 Mio. Datensätze pro Jahr. Aus diesen Daten generieren wir Mehrwert für unsere Kunden, denn in 85% der Fälle können wir Störungen beheben und Turbinen wieder starten, ohne ein Serviceteam zum Kunden zu schicken. Die FuE-Aktivitäten unserer Division Energy Management sind darauf ausgerichtet, unser Portfolio auf die Veränderungen auf allen Spannungsebenen in der Welt der Elektrizität vorzubereiten. Die wachsende Einspeisung erneuerbarer Energie erfordert flexiblere und effizientere Netze, insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmend verteilten Erzeugung. Die Digitalisierung künftiger Netze ermöglicht einen intelligenten Netzbetrieb und datengesteuerte Serviceleistungen. Kostensenkungsprogramme und das Verbessern des Fertigungsnetzwerks ermöglichen es uns, mit unserem Portfolio an den globalen Märkten noch wettbewerbsfähiger zu werden. Unsere Innovationsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet der Leistungselektronik, der Digitalisierung und der Netzstabilisierung. Für Industrieanwendungen und Infrastruktur gehört die komplette Integration der Energieversorgung und der Prozessautomatisierung zu unserem Kernportfolio. Die FuE-Aktivitäten der Division Building Technologies konzentrieren sich darauf, den Komfort sowie die Betriebs- und Energieeffizienz von Gebäuden und Infrastrukturen zu steigern, den Brandschutz und die Sicherheit in Gebäuden zu verbessern und damit einhergehende Risiken zu minimieren. Unsere Forschungsanstrengungen zielen darauf ab, ein Portfolio von Produkten und Serviceleistungen zu schaffen, die von der Feldebene bis zur Cloud reichen und, wo immer dies möglich ist, auf offenen Standards basieren. Dies beinhaltet datenbasierte Serviceleistungen, die innovative Möglichkeiten zur Optimierung des Energieverbrauchs sowie leicht skalierbare und kostengünstige Dienstleistungen eröffnen. Hierzu gehören darüber hinaus eine neue, harmonisierte Systemlandschaft mit effektiver Integration von elektrischen Verbrauchern, Brandmelde- und HLK-Systemen (Heizung, Lüftung, Klima) sowie eine umfassende Palette von Produkten, die speziell auf Wachstumsmärkte zugeschnitten sind. Die FuE-Strategie der Division Mobility richtet sich aus am Bedarf der Kunden nach maximaler Verfügbarkeit, höherem Durchsatz und verbessertem Fahrgastkomfort. Dem Bedarf nach mehr Mobilitätslösungen steht eine deutliche Begrenzung für weitere Verkehrswege entgegen – und das sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene. Daher sind intelligente Lösungen gefragt, die den Verkehr effizient, sicher und umweltfreundlich gestalten. Deshalb liegt bei der Entwicklung moderner Schienenfahrzeuge, Automatisierungslösungen für Bahn- und Straßenverkehr sowie deren Elektrifizierung ein Schwerpunkt der FuE-Aktivitäten der Division Mobility im Bereich der Digitalisierung. Viele der oben genannten Ziele werden erst durch intelligente IT-Lösungen möglich. Das sind beispielsweise WLAN-basierte Zugbeeinflussungssysteme für den fahrer- und begleiterlosen Betrieb von U-Bahn-Systemen, eine dezentrale Stellwerksarchitektur in der Bahnautomatisierung, Cloud-basierte Produktlösungen oder integrierte Mobilitätsplattformen, die Verkehrsteilnehmer, Mobilitätsanbieter und Verkehrsmanagementzentralen intelligent vernetzt. In der Division Digital Factory liegt ein Schwerpunkt der FuE-Aktivitäten auf der Digital Enterprise Software Suite. Zu ihr gehört unter anderem die Software Teamcenter. Als Daten-Backbone, also Rückgrat, digitalisiert sie den gesamten Product-Lifecycle-Management-Prozess und damit den Prozess über den gesamten Lebenszyklus – vom Design eines Produkts über die Planung und Entwicklung bis hin zur realen Fertigung und zum Service. Darüber hinaus wird die Entwicklungsplattform Totally Integrated Automation Portal – kurz TIA Portal – intensiv weiterentwickelt. Mit ihren offenen Schnittstellen tauscht sie mit anderen Systemen Daten aus. Die nahtlose Anbindung an Simulationswerkzeuge verbessert die Vorteile der virtuellen Inbetriebnahme, mit der Fehler frühzeitig und kostengünstig erkannt werden können. Ein weiteres Forschungsfeld sind datenbasierte Services. So bietet Siemens die Industrie-Cloud MindSphere, mit der Industrieunternehmen eigene digitale Services entwickeln und umsetzen können. Dadurch lassen sich neuartige Services wie vorausschauende Instandhaltung (Predictive Maintenance) oder eine Ressourcenoptimierung realisieren. Maschinen- und Anlagenbauer können mit MindSphere Produktionsabläufe überwachen – und das rund um den Globus. So sind sie in der Lage, Ausfallzeiten zu reduzieren und neue Geschäftsmodelle anzubieten. Der Schwerpunkt der FuE-Aktivitäten der Division Process Industries and Drives liegt auf der digitalen Transformation von Produkten, Lösungen und Dienstleistungen für alle Bereiche der Prozessindustrie wie Öl und Gas sowie Chemie und Pharmazie. Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) spielen eine wesentliche Rolle zum Beispiel bei der Weiterentwicklung der Instrumentierung, der Analytik sowie der industriellen Kommunikation und des Prozessleitsystems. Ein durchgängiger Einsatz von IuK-Technologien ist beim Ausbau der Antriebs- und Getriebeplattformen durch ein integriertes Condition Monitoring und bei einer Verbindung zur Service-Cloud ebenso wesentliche Voraussetzung wie bei Inbetriebnahme und Betrieb von Prozessanlagen oder beim Einsatz von computergestützter Simulation zur Unterstützung von Betreiber und Operator. Das gilt auch für neue Serviceangebote, die die im Engineering entstehenden Daten während der Betriebsphase um weitere zustandsbezogene Daten (Condition Monitoring) ergänzen und zum Beispiel für das Anlagenmanagement nutzen. Die Digitalisierung unseres umfangreichen Portfolios der Prozessautomatisierung und industriellen Kommunikation geht einher mit einem ganzheitlichen Schutzkonzept für die Industriesicherheit. Ein weiteres zentrales Ziel unserer FuE-Aktivitäten ist es, die Energieeffizienz weiter zu erhöhen und zugleich den Verbrauch von Rohstoffen und die Emissionen zu senken. Dies gilt gleichermaßen für unsere eigenen Produktentstehungsprozesse wie auch für die Prozesse unserer Kunden, die wir mit unseren Produkten – Systemen, Lösungen und Services – unterstützen. Die FuE-Aktivitäten von Healthineers richten sich auf die Wachstumsfelder in den Bereichen Therapie, molekulare Diagnostik und Serviceleistungen aus. Wir wollen das gesamte Potenzial der medizinischen Bildgebung in der Therapie voll ausschöpfen und eine engere Verbindung schaffen zwischen Diagnose und Therapie in der Kardiologie, den interventionellen klinischen Disziplinen, der Chirurgie und der Strahlentherapie. Strategische Partnerschaften sind ein wesentlicher Teil unserer Strategie, dieses Ziel zu erreichen. Indem wir unsere Innovationsanstrengungen über unser bestehendes Portfolio hinaus ausdehnen und in neue Ideen investieren, eröffnen wir uns neue Geschäftsfelder. So wollen wir beispielsweise unsere Aktivitäten im hochdynamischen Wachstumsfeld der Molekulardiagnostik ausweiten. Außerdem werden wir unser Servicegeschäft über die produktbezogenen Leistungen hinaus um ein digitales Serviceportfolio erweitern sowie unsere Dienstleistungen für die Weiterentwicklung unserer Kunden ausbauen. Damit können wir zunehmend – auch über geografische Grenzen hinweg – Dienstleister bei der Umstellung auf wertorientierte Versorgungsmodelle unterstützen. A.1.2 Wirtschaftliche RahmenbedingungenA.1.2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELDDie Entwicklung der Weltwirtschaft führte im Verlauf des Geschäftsjahrs 2016 erneut zu einer Eintrübung der Erwartungen. Nach einer leichten Verbesserung der Stimmungsindikatoren im ersten Quartal verlangsamte sich die konjunkturelle Entwicklung unerwartet im zweiten und dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2016. Das nachlassende Wachstum machte sich auch in der Entwicklung des internationalen Handelsvolumens bemerkbar. Das Wachstum wurde, wie schon in den vergangenen Jahren, durch die schwache Gesamtnachfrage, insbesondere nach Investitionsgütern, beeinträchtigt. Einen erheblichen Einfluss hatte dabei das hohe Maß an politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit, das unter anderem durch die Konflikte in Syrien und dem Irak, den gescheiterten Putsch in der Türkei und das Votum des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten, entstanden ist. Die Wachstumseintrübung machte sich in der US-amerikanischen Wirtschaft besonders im zweiten und dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2016 bemerkbar, auf die im vierten Quartal eine leichte konjunkturelle Belebung folgte. Der Hauptgrund für diese Entwicklung war ein Lagerabbau, der zum Ende des Geschäftsjahrs weitgehend abgeschlossen war. Zusätzlich belastete der starke US-Dollar die Exporte der USA und verbesserte die Bedingungen für Importe. Die chinesische Wirtschaft setzte ihren Übergang hin zu einer stärker konsum- und binnenmarktgetriebenen Volkswirtschaft fort, der bislang von einem stetigen Rückgang der Wirtschaftswachstumsraten begleitet wurde. Allerdings wurde die Stabilität der chinesischen Wirtschaft teilweise durch Konjunkturprogramme erreicht, die den Fortschritt des Landes bei diesem Übergang verlangsamt haben. In Europa schwächte sich die Konjunkturentwicklung im zweiten und dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2016 ebenfalls erheblich ab. Risiken im europäischen Bankensystem traten wieder hervor. Die weitgehend unerwartete Brexit-Zustimmung im Juni 2016 trug zusätzlich zur Verunsicherung bei, obwohl die Konsequenzen daraus in den darauffolgenden Monaten geringer waren als ursprünglich befürchtet. Obwohl die Preise für Rohstoffe nach einem Rückgang im zweiten Quartal des Geschäftsjahrs 2016 wieder anstiegen, waren rohstoffexportierende Länder weiterhin durch Überkapazitäten aufgrund früherer Investitionsüberhänge im Rohstoffsektor belastet. Hiermit verbundene Kürzungen bei den Staatsausgaben belasteten zusätzlich die Konjunktur. Insgesamt überwogen die negativen Effekte. Im Verlauf des Geschäftsjahrs 2016 sanken die Prognosen für das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) für das Kalenderjahr 2016 von 2,9% im Oktober 2015 auf 2,4% im Oktober 2016. Für die Anlageinvestitionen wird für das Kalenderjahr 2016 ein Wachstum von 1,7% erwartet, gegenüber einer Wachstumsprognose von 3,4% im Oktober 2015. Die hier dargestellten, zum Teil geschätzten Daten für das BIP und die Anlageinvestitionen wurden von Siemens auf Basis der Angaben von IHS Markit vom 15. Oktober 2016 ermittelt. A.1.2.2 MARKTENTWICKLUNGDie Märkte der Division Power and Gas blieben im Geschäftsjahr 2016 herausfordernd. Dies zeigte sich erneut insbesondere am Markt für Dampfturbinen, an dem das Volumen im Vorjahresvergleich stark schrumpfte. Ursächlich hierfür waren die anhaltende Verschiebung von kohlebefeuerter hin zu gasbefeuerter Energieerzeugung in den USA sowie Abgasvorschriften, zum Beispiel in China. Die Nachfrage an den Märkten für Verdichter ging im Vorjahresvergleich ebenfalls zurück. Dies war durch eine weitere Reduzierung der Investitionen im Bereich der vorgelagerten Anwendungen bei der Förderung von Öl und Gas bedingt. Die Nachfrage am Gasturbinenmarkt hingegen wuchs im Geschäftsjahr 2016 weiter. Maßgeblich hierfür waren ein steigender Energiebedarf in Schwellenländern, Ersatzbedarf für veraltete, ineffiziente und unflexible Kraftwerke, die zuvor genannte Verschiebung von Kohle zu Gas insbesondere in den USA, eine Energiemarktreform in Mexiko, Großprojekte in Ägypten sowie eine Diversifizierung hin zu Gaskraftwerken in China und in Staaten Lateinamerikas sowie des Nahen und Mittleren Ostens. Mit der Division konkurrieren vornehmlich zwei Gruppen von Wettbewerbern: einerseits eine relativ kleine Anzahl von Anlagenherstellern, von denen einige sehr starke Positionen an ihren Heimatmärkten haben, andererseits eine Vielzahl von Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau und Beschaffung sowie aus der Bauindustrie. Am Markt für Gasturbinen bestehen bei diesen Unternehmen wie auch bei den Erstausrüstern Überkapazitäten, die zu einer Marktkonsolidierung führen. Nach der starken Nachfrage im Geschäftsjahr 2015 sank das Marktvolumen der von der Division Wind Power and Renewables bedienten Märkte im Geschäftsjahr 2016 moderat. Der Rückgang war durch die Entwicklung im Marktsegment für Onshore-Windenergie bedingt und wurde nur teilweise durch Wachstum im vergleichsweise kleineren Marktsegment für Offshore-Windenergie aufgewogen. Regional betrachtet machte sich die rückläufige Nachfrage am stärksten in den Regionen Amerika – hier insbesondere in Brasilien und in den USA – sowie Asien, Australien – hier insbesondere in China, wo der weltweit größte nationale Windenergiemarkt ausländischen Anbietern weitgehend verschlossen bleibt – bemerkbar. In Europa hingegen stieg die Nachfrage nach Windenergie sowohl im Onshore- als auch im Offshore-Marktsegment. Die Wettbewerbssituation bei der Windenergieerzeugung ist in den beiden großen Marktsegmenten unterschiedlich: An den Märkten für Onshore-Windkraftanlagen gibt es eine Vielzahl von Anbietern, von denen keiner eine dominierende Marktposition aufweist. Die Märkte für Offshore-Windkraftanlagen hingegen werden unverändert von einigen wenigen erfahrenen Marktteilnehmern bedient. Die Konsolidierung schreitet in der Onshore- wie in der Offshore-Windenergie voran – auch durch das Ausscheiden kleinerer Marktteilnehmer. Haupttreiber der Konsolidierung sind ein steigender Preisdruck sowie Herausforderungen hinsichtlich der Technologie wie auch beim Marktzutritt. Diese führen zu steigenden Entwicklungskosten und machen die Risikoteilung bei der Offshore-Windenergie immer wichtiger. Die Marktentwicklung hängt weiter stark von der Energiepolitik ab. Hierzu gehören die Steuervergünstigungen in den USA sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland und im Vereinigten Königreich. Mit zunehmendem technischen Fortschritt und Kostenreduktionen dürfte die Abhängigkeit von Subventionen langfristig abnehmen. Die von der Division Energy Management adressierten Märkte wiesen im Geschäftsjahr 2016 ein moderates Wachstum auf. Die Branche der Versorgungsunternehmen, die das größte Kundensegment der Division darstellt, wuchs deutlich und profitierte von großen Investitionen in die Energieübertragung in Ägypten und Katar sowie von großen Verbindungsprojekten insbesondere in China und Indien. Die chemische Industrie und der Bausektor wuchsen leicht. Das Wachstum in der chemischen Industrie wurde durch die Region Amerika bestimmt, wo einige Prozessindustrien einen Trend hin zu einer Reindustrialisierung in den USA sowie einen Kapazitätsaufbau in der Region insgesamt aufwiesen. In der Baubranche wurden höhere Investitionen in Nordamerika größtenteils durch verlangsamte Investitionsaktivitäten in Asien, insbesondere China, aufgewogen. Die Nachfrage in der Metallindustrie bewegte sich auf Vorjahresniveau. Die Öl- und Gasindustrie reduzierte ihre Investitionen aufgrund der niedrigen Ölpreise weiter. Die Wettbewerber der Division Energy Management sind vorwiegend wenige große international tätige Unternehmen. Der weltweite Wettbewerb nimmt durch Produzenten aus Schwellenländern wie China, Indien und Korea zu. Die Märkte der Division Building Technologies wuchsen im Geschäftsjahr 2016 moderat. Ausschlaggebend war eine solide Nachfrage aus den USA und Asien, trotz sich abschwächender Wachstumsraten in China. In der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten verzeichneten die Märkte des Nahen und Mittleren Ostens ein über dem Durchschnitt der Region liegendes Wachstum. Die Erholung des europäischen Markts fiel schwächer aus als erwartet. Deutschland allerdings verzeichnete ein stabiles Wachstum. Die Hauptwettbewerber der Division sind multinationale Unternehmen. Das Lösungs- und Servicegeschäft der Division steht darüber hinaus im Wettbewerb mit Systemintegratoren und kleinen lokalen Unternehmen. Die Division ist einem anhaltenden Preisdruck ausgesetzt. Dies gilt insbesondere im Lösungsgeschäft, wo ein starker Wettbewerb mit Systemhäusern und einigen großen Konkurrenten herrscht. Die Märkte der Division Mobility wuchsen im Geschäftsjahr 2016 moderat. Alle Berichtsregionen trugen zum Wachstum bei. Die Marktentwicklung in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten war durch anhaltende Investitionen und die Vergabe von Großaufträgen geprägt. Dies zeigte sich insbesondere in Deutschland wie auch im Vereinigten Königreich. Schlüsselfertige Projekte und Bahninfrastrukturprojekte waren maßgeblich für die Nachfrage aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie Afrika. Das Wachstum in der Region Amerika profitierte weiter von der Nachfrage nach Lokomotiven für Passagierzüge und Nahverkehrszügen in den USA. In der Region Asien, Australien verzeichneten die Märkte in China anhaltende Investitionen in Hochgeschwindigkeitszüge, Nahverkehr und Bahninfrastruktur, und Indien erteilte große Aufträge im Rahmen des Transportinfrastrukturausbaus des Landes. Die Hauptwettbewerber der Division sind multinationale Unternehmen. Die Konsolidierung unter den Wettbewerbern von Mobility schreitet weiter voran. Im Geschäftsjahr 2016 ging das Volumen der von der Division Digital Factory bedienten Märkte gegenüber dem Geschäftsjahr 2015 leicht zurück. Das globale Wachstum im verarbeitenden Gewerbe fiel nur sehr gering aus, allerdings gab es zum Ende des Geschäftsjahrs Anzeichen einer Stabilisierung. Konsumnahe Industrien und die globale Automobilindustrie, eine der wichtigsten Endkundenbranchen der Division, blieben auf ihrem stabilen Wachstumspfad. Industrien im Bereich Bergbau und Öl litten hingegen weiter unter niedrigen Rohstoffpreisen. Die Nachfrage aus dem Maschinenbau war im Vorjahresvergleich leicht rückläufig, da Investitionen vorwiegend aufgrund von Unsicherheiten im globalen politischen und wirtschaftlichen Umfeld zurückgehalten wurden. Die Wettbewerber der Geschäftsaktivitäten von Digital Factory können in zwei Gruppen eingeteilt werden: multinationale Unternehmen, die ein relativ breites Produktportfolio aufweisen, und Unternehmen, die nur an bestimmten regionalen oder produktbezogenen Märkten aktiv sind. Das Volumen der von der Division Process Industries and Drives bedienten Märkte sank im Geschäftsjahr 2016 moderat. Dies war vorwiegend durch geringere Investitionen der Kunden im Bereich der Rohstoffindustrien wie Öl und Gas, Bergbau, Zement und Metall bedingt. Gegen Ende des Geschäftsjahrs begann sich die Nachfrage aus diesen Branchen zu stabilisieren. Wie zuvor bei Digital Factory beschrieben, fiel das Wachstum des verarbeitenden Gewerbes global nur sehr gering aus, während die von Process Industries and Drives bedienten konsumnahen Branchen wie die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie und die pharmazeutische Industrie ihren Wachstumspfad fortsetzten. Die Wettbewerber der Geschäftsaktivitäten der Division können in zwei Gruppen eingeteilt werden: multinationale Unternehmen, die ein relativ breites Produktportfolio aufweisen, und Unternehmen, die nur an bestimmten regionalen oder produktbezogenen Märkten aktiv sind. Eine Konsolidierung vollzieht sich überwiegend in einzelnen Marktsegmenten und nicht über die gesamte Breite des Portfolios der Division hinweg. Insbesondere bewegt sich die Konsolidierung in lösungsorientierten Märkten hin zu vertiefter Nischenmarktexpertise. Die meisten Wettbewerber verfügen über ein etabliertes globales Geschäft. Darüber hinaus konzentriert sich der Wettbewerb zunehmend auf technologische Verbesserungen und die Kostenposition. Die von Healthineers bedienten Märkte wuchsen im Geschäftsjahr 2016 moderat, wobei Wachstum in den USA und in Europa die Wachstumsschwäche in Lateinamerika überwog. Das Wachstum in China stabilisierte sich, auch wenn die Wachstumsraten niedriger ausfielen als noch zu Beginn des Jahrzehnts. Das Marktsegment der bildgebenden Diagnostik wuchs leicht. Die Nachfrage nach bildgebenden Verfahren nahm zwar weiter zu, allerdings wurde dieser Trend teilweise durch Preisdruck sowie erhöhte Auslastungsraten aufgewogen. Die Märkte für Ultraschall und In-vitro-Diagnostik wuchsen moderat. Die Entwicklung im Ultraschall-Marktsegment ist durch den zunehmenden Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen begünstigt. Der Markt für In-vitro-Diagnostik wächst aufgrund des Bevölkerungswachstums und der Einkommenszunahmen in Schwellenländern sowie der zunehmenden Bedeutung der Diagnostik für die Verbesserung der Qualität der Gesundheitsfürsorge. Insgesamt setzt sich der Trend der Konsolidierung am Gesundheitsmarkt fort. Der Wettbewerb unter den führenden Unternehmen, auch in Bezug auf den Preis, ist stark. A.2 Finanzielles SteuerungssystemA.2.1 ÜberblickMit One Siemens haben wir uns finanzielle Rahmenbedingungen gesetzt – für das Wachstum der Umsatzerlöse, für Profitabilität und Kapitaleffizienz, für unsere Kapitalstruktur sowie für unsere Dividendenpolitik. A.2.2 Wachstum der UmsatzerlöseIm Rahmen von One Siemens streben wir an, das durchschnittliche gewichtete Wachstum der Umsatzerlöse unserer wesentlichen Wettbewerber zu übertreffen. Zur Steuerung des Wachstums unserer Umsatzerlöse verwenden wir als zentrale Messgröße das vergleichbare Wachstum der Umsatzerlöse. Es zeigt die Entwicklung in unserem Geschäft ohne die Berücksichtigung von Währungsumrechnungseffekten, die im externen Umfeld entstehen und jenseits unserer Kontrolle sind, sowie von Portfolioeffekten, die sich aus Geschäftsaktivitäten ergeben, die entweder neu oder nicht länger Bestandteil in unserem Geschäft sind. Währungsumrechnungseffekte sind der Unterschiedsbetrag zwischen den Umsatzerlösen der Berichtsperiode zu Wechselkursen der Berichtsperiode abzüglich der Umsatzerlöse der Berichtsperiode zu Wechselkursen der Vergleichsperiode. Um die prozentuale Veränderung zum Vorjahr zu berechnen, wird dieser absolute Unterschiedsbetrag durch die Umsatzerlöse der Vergleichsperiode geteilt. Ein Portfolioeffekt entsteht im Fall einer Akquisition beziehungsweise einer Desinvestition und wird als Veränderung jener Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich berechnet, die auf das erworbene beziehungsweise abgegangene Geschäft zurechenbar sind. Um die prozentuale Veränderung zu berechnen, wird dieser absolute Unterschiedsbetrag durch die Umsatzerlöse der Vergleichsperiode geteilt. Dieselbe Vorgehensweise verwenden wir auch für die Berechnung von Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekten beim Auftragseingang. A.2.3 Profitabilität und KapitaleffizienzFerner streben wir im Rahmen von One Siemens an, Margen über den gesamten Geschäftszyklus hinweg zu erreichen, die mit denen unserer wesentlichen Wettbewerber vergleichbar sind. Daher haben wir für unsere industriellen Geschäfte Ergebnismargenbänder festgelegt, die auf den Ergebnismargen der jeweiligen wesentlichen Wettbewerber beruhen. Ergebnismargenbänder scroll
Die Kapitaleffizienz unserer Division Financial Services (SFS) messen wir mit der in der Finanzdienstleistungsbranche üblichen finanziellen Kennzahl Eigenkapitalrendite nach Steuern (ROE nach Steuern). Diese ist definiert als Ergebnis von SFS (nach Steuern) bezogen auf das der Division durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital. Für die Steuerung der Profitabilität auf Konzernebene ist der Gewinn nach Steuern unsere zentrale Messgröße. Er hat den bedeutendsten Einfluss auf das in der Kapitalmarktkommunikation verwendete unverwässerte Ergebnis je Aktie (für den Gewinn nach Steuern). Um unseren kontinuierlichen Bestrebungen, die Produktivität zu verbessern, Nachdruck zu verleihen und sie messbar zu machen, haben wir die Kennzahl Gesamtkostenproduktivität in One Siemens aufgenommen. Wir definieren diese Größe als Quotient der Kosteneinsparungen aus festgelegten Maßnahmen zur Produktivitätsverbesserung und den gesamten Funktionskosten des Siemens-Konzerns. Für die Gesamtkostenproduktivität streben wir einen Wert von jährlich 3% bis 5% an. Innerhalb unseres One-Siemens-Rahmenkonzepts streben wir an, mit dem von unseren Aktionären und Kreditgebern zur Verfügung gestellten Kapital profitabel und so effizient wie möglich zu arbeiten. Zur Steuerung unserer Kapitaleffizienz verwenden wir als zentrale Messgröße die Kapitalrendite (Return on Capital Employed, ROCE). Wir streben an, einen Wert zwischen 15% und 20% zu erreichen. A.2.4 KapitalstrukturEine nachhaltige Entwicklung der Umsatzerlöse und des Ergebnisses wird durch eine solide Kapitalstruktur unterstützt. Daher ist es im Rahmen von One Siemens für uns von zentraler Bedeutung, einen breiten Kapitalmarktzugang über verschiedene Fremdfinanzierungsmittel und die Fähigkeit zur Bedienung der Finanzschulden im Zeitablauf sicherzustellen. Als zentrale Messgröße zur Steuerung der Kapitalstruktur verwenden wir den Quotienten aus der industriellen Nettoverschuldung und dem EBITDA. Diese finanzielle Messgröße gibt den ungefähren Zeitraum in Jahren an, der benötigt wird, um die industrielle Nettoverschuldung durch Gewinne aus fortgeführten Aktivitäten, ohne Berücksichtigung von Zinsen, Steuern und Abschreibungen, zurückzuzahlen. Wir streben an, einen Quotienten von bis zu 1,0 zu erreichen. A.2.5 DividendeWir möchten unseren Aktionären weiterhin eine attraktive Rendite bieten. Daher beabsichtigen wir, eine Dividende vorzuschlagen, deren Ausschüttungsvolumen einem Anteil von 40% bis 60% des Gewinns nach Steuern entspricht. Der Gewinn nach Steuern kann zu diesem Zweck um ausgewählte außergewöhnliche nicht zahlungswirksame Effekte bereinigt werden. Wie in der Vergangenheit beabsichtigen wir, die Dividendenausschüttung aus dem Free Cash Flow zu finanzieren. Auf der Hauptversammlung wird der Vorstand in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn der Siemens AG des Geschäftsjahrs 2016 folgendermaßen zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 3,60 € für jede am Tag der Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigte Stückaktie und Gewinnvortrag des verbleibenden Differenzbetrags. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung am 1. Februar 2017. Die Dividende für das Geschäftsjahr 2015 betrug 3,50 € pro Aktie. Die vorgeschlagene Dividende von 3,60 € pro Aktie für das Geschäftsjahr 2016 entspricht einer Gesamtausschüttung von rund 2,9 Mrd. €, basierend auf der geschätzten Anzahl der am Tag der Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Aktien. In Bezug auf den Gewinn nach Steuern des Geschäftsjahrs 2016 in Höhe von 5,6 Mrd. € entspricht dies einer Ausschüttungsquote von 52%. A.2.6 Berechnung der Kapitalrendite (ROCE)Berechnung des ROCE scroll
Das durchschnittlich eingesetzte Kapital errechnet sich als Durchschnitt der jeweiligen Werte zu den Quartalsstichtagen im Betrachtungszeitraum. Berechnung eingesetztes Kapital Summe Eigenkapital Plus: Langfristige Finanzschulden Plus: Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden Minus: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Minus: Kurzfristige zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Plus: Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Minus: SFS-Finanzschulden Minus: Effekte aus der Bilanzierung von Fair Value Hedges Plus: Anpassungen aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten Minus: Anpassungen für latente Steuern auf kumulierte versicherungsmathematische Nettogewinne/-verluste aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Eingesetztes Kapital (fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten) A.3 ErtragslageA.3.1 Auftragseingang und Umsatzerlöse nach RegionenNegative Währungsumrechnungseffekte verminderten das Wachstum von Auftragseingang und Umsatzerlösen um jeweils einen Prozentpunkt; Portfolioeffekte trugen einen Prozentpunkt zum Zuwachs beim Auftragseingang und zwei Prozentpunkte zur Entwicklung der Umsatzerlöse bei. Das sich ergebende Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatzerlösen (Book-to-Bill) betrug im Geschäftsjahr 2016 für Siemens 1,09, abermals klar über 1. Der Auftragsbestand (definiert als die Summe der Auftragsbestände der industriellen Geschäfte) betrug zum 30. September 2016 113 Mrd. €. Auftragseingang (Sitz des Kunden) scroll
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Definiert in Übereinstimmung mit dem Internationalen
Währungsfonds. Trotz einer weiteren Eintrübung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds im Geschäftsjahr 2016 stieg der berichtete Auftragseingang externer Kunden im Vorjahresvergleich moderat an. Die regionale Entwicklung des Auftragseingangs hing stark von Zeitpunkt und Ort der erhaltenen Großaufträge jener Divisionen ab, die typischerweise solche Aufträge erhalten. In Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten nahm der Auftragseingang deutlich zu, da ein starkes Wachstum bei Wind Power and Renewables sowie bei Power and Gas einen starken Rückgang bei Mobility überwog. Die Entwicklung bei den genannten Divisionen resultierte jeweils aus der Veränderung im Volumen aus Großaufträgen. Der Auftragseingang in Deutschland war aufgrund eines geringeren Volumens aus Großaufträgen bei Wind Power and Renewables sowie Mobility beträchtlich niedriger als im Geschäftsjahr 2015. Der Auftragseingang in der Region Amerika blieb auf Vorjahresniveau, da Wachstum insbesondere bei Power and Gas, Building Technologies sowie Healthineers prozentual zweistellige Rückgänge bei Wind Power and Renewables sowie Energy Management aufgrund eines geringeren Volumens aus Großaufträgen ausglichen. Der Auftragseingang in den USA stieg, unterstützt durch Portfolio- und Währungsumrechnungseffekte, moderat an und zeigte im Wesentlichen das gleiche Bild wie die gesamte Region mit der Ausnahme, dass der Auftragseingang von Energy Management annähernd auf Vorjahresniveau blieb. Der Anstieg des Auftragseingangs in der Region Asien, Australien stammte überwiegend aus einem höheren Volumen aus Großaufträgen bei Energy Management und einem deutlichen Zuwachs bei Healthineers. Gegenläufig wirkten Rückgänge vor allem bei Power and Gas sowie Wind Power and Renewables. Der Auftragseingang in China wuchs moderat, insbesondere durch prozentual zweistelliges Wachstum bei Power and Gas, Energy Management sowie Healthineers. Diese Zunahmen wurden teilweise durch Rückgänge bei Mobility, Wind Power and Renewables sowie Process Industries and Drives aufgewogen. Umsatzerlöse (Sitz des Kunden) scroll
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Definiert in Übereinstimmung mit dem Internationalen
Währungsfonds. Die berichteten Umsatzerlöse mit externen Kunden nahmen im Vorjahresvergleich moderat zu, bei Anstiegen in den meisten industriellen Geschäften. Maßgeblich für das Wachstum in Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten waren unter anderem Power and Gas, Wind Power and Renewables sowie Mobility aufgrund der guten Abarbeitung des jeweiligen Auftragsbestands. Diese Anstiege wurden teilweise durch Rückgänge bei Energy Management sowie Process Industries and Drives aufgewogen. Die moderate Abnahme in Deutschland war überwiegend durch Wind Power and Renewables bedingt. In der Region Amerika nahmen die Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich zu, hauptsächlich durch das Wachstum bei Power and Gas, Healthineers sowie Mobility. Wind Power and Renewables berichtete einen starken Rückgang. Das Bild für die USA entsprach annähernd dem für die gesamte Region. Die Umsatzerlöse in Asien, Australien lagen annähernd auf Vorjahresniveau, da die Abnahmen bei Mobility sowie Process Industries and Drives das Wachstum in allen anderen industriellen Geschäften aufwogen. In China konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr nur Power and Gas, Healthineers sowie Building Technologies ein Wachstum der Umsatzerlöse verzeichnen. A.3.2 SegmentinformationenA.3.2.1 POWER AND GASscroll
Die Umsatzerlöse und der Auftragseingang waren durch Portfolioeffekte begünstigt. Dresser-Rand und das Energiegeschäft mit aero-derivativen Gasturbinen und Kompressoren von Rolls-Royce – beide im Geschäftsjahr 2015 erworben – trugen neun und zwölf Prozentpunkte zur Entwicklung der Aufträge beziehungsweise Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2016 bei. Der Auftragseingang stieg im Vorjahresvergleich hauptsächlich durch ein höheres Volumen aus Großaufträgen im Lösungsgeschäft. Dazu gehörten insbesondere Großaufträge aus Ägypten für Kraftwerke (einschließlich Dienstleistungen) in einer Gesamthöhe von 4,7 Mrd. €. Aus regionaler Sicht ergab sich ein gemischtes Bild: Der Auftragseingang stieg in den Berichtsregionen Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten sowie Amerika stark an, während er in Asien, Australien deutlich rückläufig war. Die Umsatzerlöse stiegen ebenfalls, hauptsächlich durch Wachstum in den Geschäften mit Lösungen und großen Gasturbinen. Aus regionaler Sicht führte eine konsequente Auftragsdurchführung zu einem starken Wachstum der Umsatzerlöse in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten, insbesondere einschließlich Ägypten; auch in den anderen beiden Berichtsregionen stiegen die Umsatzerlöse. Das Ergebnis stieg im Vorjahresvergleich stark an und enthielt einen anhaltend hohen Beitrag des Dienstleistungsgeschäfts. Im Geschäftsjahr 2016 enthielt das Ergebnis positive Wirkungen in Höhe von 118 Mio. € aus einer Bewertung von Vorräten. Beide Jahre enthielten positive und negative Wirkungen in Zusammenhang mit Großprojekten. Im Geschäftsjahr 2016 war die Wirkung insgesamt positiv und enthielt einen positiven Betrag in Höhe von 130 Mio. € aus angepassten Schätzungen in Zusammenhang mit der Fortsetzung von langfristigen Fertigungs- und Dienstleistungsverträgen im Iran als Folge der Beendigung beziehungsweise Lockerung von Sanktionen der EU und den USA. Im Gegensatz dazu war die Wirkung im Vorjahr insgesamt negativ und enthielt Belastungen von 106 Mio. € in Zusammenhang mit einem Projekt aufgrund gestiegener Materialkosten und durch Kundenverzögerungen. Die Kosten für die Integration von Dresser-Rand beliefen sich im Geschäftsjahr 2016 auf 59 Mio. €, im Vergleich zu 19 Mio. € im Geschäftsjahr 2015. Schließlich lagen die Personalrestrukturierungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2016 mit 69 Mio. € sehr stark unter dem Vorjahresbetrag von 192 Mio. €. Die Division sieht sich weiterhin Herausforderungen in einem aggressiven, wettbewerbsintensiven Markt für große Gasturbinen gegenüber. Dieser entsteht aus Überkapazitäten in der gesamten Branche und führt zu erhöhtem Preisdruck. A.3.2.2 WIND POWER AND RENEWABLESscroll
Der Auftragseingang erreichte einen neuen Höchstwert für ein Geschäftsjahr, hauptsächlich aufgrund eines höheren Volumens aus Großaufträgen, insbesondere im Offshore-Geschäft, und bei Siemens damit in erster Linie in Europa. Dadurch war der Auftragseingang in der Berichtsregion Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr und enthielt unter anderem eine Reihe von Aufträgen für große Offshore-Windparks (einschließlich Dienstleistungen) im Vereinigten Königreich. Der Auftragseingang in Amerika sowie in Asien, Australien ging prozentual zweistellig zurück. Die Umsatzerlöse lagen aufgrund einer starken Abarbeitung des Auftragsbestands deutlich über dem Vorjahreswert. Alle Geschäfte der Division trugen zu diesem Wachstum bei. Geografisch gesehen überwog ein starkes Wachstum in Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten sowie in Asien, Australien einen starken Rückgang in der Region Amerika. Die starke Profitabilität im Geschäftsjahr 2016 enthielt eine günstigere Zusammensetzung der Umsatzerlöse, einschließlich eines höheren Anteils der Offshore- und Dienstleistungsgeschäfte, niedrigere Herstellungs- und Installationskosten sowie positive Wirkungen aus der Ausführung und Fertigstellung von Projekten. Im Geschäftsjahr 2015 wurde das Ergebnis durch Aufwendungen für den Hochlauf der kommerziellen Produktion von Turbinen gebremst. A.3.2.3 ENERGY MANAGEMENTscroll
Der Auftragseingang lag auf Vorjahresniveau und war von negativen Währungsumrechnungseffekten belastet. Dabei wurde ein Rückgang im Lösungsgeschäft durch Wachstum in den anderen Geschäften der Division ausgeglichen. Geografisch gesehen wurden ein starker Anstieg in der Region Asien, Australien und leichtes Wachstum in Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten durch einen erheblichen Rückgang in der Region Amerika aufgewogen. Auch die Umsatzerlöse waren von negativen Währungsumrechnungseffekten belastet. Ein Rückgang im Geschäft mit Mittelspannungs-Schaltanlagen und -Systemen wurde durch ein Wachstum in den anderen Geschäften der Division, insbesondere den Geschäften mit Lösungen, Hochspannungsprodukten und Transformatoren, ausgeglichen. Geografisch gesehen wurde ein moderates Wachstum in der Region Amerika durch einen moderaten Rückgang in Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten aufgewogen, während die Umsatzerlöse in der Region Asien, Australien auf Vorjahresniveau lagen. Eine höhere Profitabilität in der Mehrzahl der Geschäfte der Division im Vergleich zum Vorjahr enthielt erhebliche Verbesserungen im Geschäft mit Hochspannungsprodukten sowie im Geschäft mit Lösungen aufgrund einer konsequenten Projektdurchführung. Im Vorjahr war ein höherer Anteil an Projekten mit niedrigen Margen enthalten. Die Personalrestrukturierungsaufwendungen beliefen sich auf 71 Mio. € im Geschäftsjahr 2016 und 88 Mio. € im Geschäftsjahr 2015. A.3.2.4 BUILDING TECHNOLOGIESscroll
Der Auftragseingang und die Umsatzerlöse stiegen sowohl im Lösungs- und Servicegeschäft als auch im Produkt- und Systemgeschäft. Geografisch betrachtet nahm der Auftragseingang in allen Regionen zu. Die Umsatzerlöse wuchsen in den Regionen Amerika sowie Asien, Australien, sanken aber leicht in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten. Besonders stark fiel das Wachstum sowohl beim Auftragseingang als auch bei den Umsatzerlösen in den USA aus. Die Ergebnisverbesserung war auf eine Steigerung im Produktgeschäft der Division zurückzuführen. Gegenläufig wirkte ein leichter Ergebnisrückgang im Lösungs- und Servicegeschäft. Das Ergebnis enthielt in beiden Perioden Personalrestrukturierungsaufwendungen. Diese beliefen sich im Geschäftsjahr 2016 auf 16 Mio. €, gegenüber 24 Mio. € im Geschäftsjahr 2015. A.3.2.5 MOBILITYscroll
Der Auftragseingang sank, vorwiegend aufgrund eines im Vorjahresvergleich sehr stark rückläufigen Volumens aus Großaufträgen. Die größten im Geschäftsjahr 2016 akquirierten Aufträge umfassten eine Bestellung von Stadtbahnen in den USA, einen Nahverkehrszugauftrag in Deutschland sowie einen Bahnautomatisierungsauftrag in Algerien. Das Auftragsvolumen dieser drei Aufträge belief sich auf insgesamt 1,2 Mrd. €. Die Großaufträge im Geschäftsjahr 2015 umfassten unter anderem einen 1,7-Mrd.-€-Auftrag für Regionalzüge und deren Wartung in Deutschland sowie einen langfristigen Auftrag im Wert von 1,6 Mrd. € für Zuginstandhaltung in Russland. Die Umsatzerlöse stiegen in allen Geschäften mit Ausnahme des Bahninfrastrukturgeschäfts. Hier gingen die Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich geringfügig zurück. Die Abarbeitung großer Zugprojekte leistete den stärksten Beitrag zum Wachstum der Umsatzerlöse. Geografisch betrachtet überwogen kräftige Umsatzerlöszuwächse in den Regionen Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten sowie Amerika eine Abnahme in der Region Asien, Australien, einschließlich eines sehr starken Rückgangs in China. Die Ergebnisentwicklung profitierte von positiven Effekten aus der soliden Abarbeitung von Großaufträgen sowie von sehr stark gesunkenen Personalrestrukturierungsaufwendungen. Diese gingen von 68 Mio. € im Vorjahr auf 16 Mio. € zurück. A.3.2.6 DIGITAL FACTORYscroll
Trotz eines herausfordernden Marktumfelds steigerte die Division Digital Factory im Vorjahresvergleich den Auftragseingang, die Umsatzerlöse und das Ergebnis. Treibende Kraft beim Anstieg aller drei Größen war das Geschäft mit PLM-Software; es erzielte prozentual zweistellige Zuwächse beim Auftragseingang und bei den Umsatzerlösen, unterstützt durch die im dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2016 abgeschlossene Akquisition von CD-adapco. Das hochmargige Fabrikautomatisierungsgeschäft trug in einem wesentlich geringeren Maß zum Wachstum des Auftragseingangs und der Umsatzerlöse bei, während das Volumen im Motion-Control-Geschäft im Vorjahresvergleich leicht rückläufig war. Geografisch betrachtet legten Auftragseingang und Umsatzerlöse in allen Regionen zu. Die stärksten Zuwächse wurden in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten erzielt. Das Ergebnis stieg gegenüber dem Vorjahr leicht an. Hierbei wurden ein prozentual zweistelliger Zuwachs im PLM-Geschäft und ein leichter Anstieg im Fabrikautomatisierungsgeschäft weitgehend durch Rückgänge in den anderen Geschäften aufgewogen. Die Profitabilität im Geschäftsjahr 2016 war beeinträchtigt durch Anpassungen der Umsatzabgrenzung (Deferred Revenue) sowie Transaktions- und Integrationskosten in Verbindung mit der Akquisition von CD-adapco von insgesamt 43 Mio. €. Darüber hinaus enthielt das Ergebnis in beiden Geschäftsjahren Personalrestrukturierungsaufwendungen, die sich im Geschäftsjahr 2016 auf 49 Mio. € beliefen, gegenüber 53 Mio. € im Vorjahr. A.3.2.7 PROCESS INDUSTRIES AND DRIVESscroll
Die weltweite Schwäche an den Öl- und Gas- sowie anderen rohstoffnahen Märkten belastete die Division Process Industries and Drives weiterhin. Dies machte sich besonders im Oil & Gas-and-Marine-Geschäft der Division bemerkbar, wo der Auftragseingang gegenüber dem Geschäftsjahr 2015 um ein Viertel sank, sowie im Large-Drives-Geschäft, das einen moderaten Rückgang des Auftragseingangs verzeichnete. Diese Abnahmen wurden nur teilweise durch einen höheren Auftragseingang im Geschäft mit Komponenten für Windkraftanlagen ausgeglichen. Bei den Umsatzerlösen zeigte sich eine ähnliche Entwicklung: Sowohl das Oil & Gas-and-Marine-Geschäft als auch das Large-Drives-Geschäft berichteten beträchtliche Umsatzerlösrückgänge, die nur teilweise durch Wachstum im Geschäft mit Komponenten für Windkraftanlagen ausgeglichen wurden. Geografisch betrachtet sank der Auftragseingang in den Regionen Asien, Australien, insbesondere in China, sowie Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten. In der Region Amerika stieg der Auftragseingang hingegen, hauptsächlich aufgrund der starken Nachfrage nach den Angeboten der Division für die Windkraftindustrie. Die Umsatzerlöse gingen in allen drei Berichtsregionen zurück. Unterauslastung sowie eine Nachfrageverschiebung, vor allem in den Geschäften Large Drives sowie Oil & Gas and Marine, belasteten das Ergebnis der Division im Geschäftsjahr 2016 sehr stark. Die Division buchte Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 254 Mio. €, um Produktionskapazitäten zu verringern und ihre globale Aufstellung an die veränderte Nachfrage anzupassen. Das Ergebnis des vorherigen Geschäftsjahrs war durch Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von 96 Mio. € sowie Personalrestrukturierungsaufwendungen in Höhe von 74 Mio. € belastet. A.3.2.8 HEALTHINEERSscroll
In allen Geschäften wurde ein Anstieg von Auftragseingang und in nahezu allen eine Zunahme der Umsatzerlöse verzeichnet, angetrieben vom Geschäft mit diagnostischer Bildgebung. Der Auftragseingang erhöhte sich in der Region Asien, Australien, insbesondere in China, und in der Region Amerika, aufgrund der USA. Alle Regionen trugen zum Anstieg der Umsatzerlöse bei, insbesondere die Region Amerika, aufgrund der USA, und die Region Asien, Australien. Der Ergebnisanstieg wurde durch das Geschäft mit diagnostischer Bildgebung angetrieben, das weiterhin den größten Anteil am Gesamtergebnis von Healthineers ausmachte. Das Ergebnis wurde durch Personalrestrukturierungsaufwendungen in Höhe von 61 Mio. €, gegenüber 62 Mio. € im Vorjahr, belastet. Die Ergebnisentwicklung wurde durch Rückenwind aus Währungseffekten begünstigt. Im Vorjahr war ein Gewinn in Höhe von 64 Mio. € aus dem Verkauf des Mikrobiologiegeschäfts enthalten. A.3.2.9 FINANCIAL SERVICESscroll
Financial Services (SFS) verzeichnete stabile Ergebnisse im Fremdfinanzierungsgeschäft. Die Ergebnisse aus dem Beteiligungsgeschäft lagen über dem hohen Niveau des Geschäftsjahrs 2015. Dies ist vorwiegend auf einen positiven Effekt von 92 Mio. € in Zusammenhang mit einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung zurückzuführen. Das Vorjahr beinhaltete einen Nettogewinn in Verbindung mit dem Verkauf von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien. Trotz erheblicher vorzeitiger Kündigungen von Finanzierungen erhöhte sich das Gesamtvermögen seit dem Ende des Geschäftsjahrs 2015. A.3.2.10 ÜBERLEITUNG KONZERNABSCHLUSSErgebnis scroll
Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten beinhalteten vor allem einen Verlust aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (einschließlich Wertminderungen), nach einem positiven Vorjahresergebnis. Das Geschäftsjahr 2015 enthielt insbesondere einen Gewinn in Höhe von 1,4 Mrd. € aus der Veräußerung des Siemens-Anteils an BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH (BSH). Gegenläufig wirkten ein Beteiligungsverlust in Höhe von 275 Mio. € in Zusammenhang mit Unify Holdings B.V., eine Wertminderung in Höhe von 138 Mio. € auf den Siemens-Anteil an Primetals Technologies Ltd. sowie Verluste aus anderen Geschäften. Das Ergebnis von Siemens Real Estate ist weiterhin in hohem Maße von Immobilienverkäufen abhängig. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war das Ergebnis aus Immobilienverkäufen niedriger als im Vorjahr. Zentrale Posten wurden durch verschiedene Sachverhalte beeinflusst und beinhalteten Personalrestrukturierungsaufwendungen in Höhe von 43 Mio. €, gegenüber 198 Mio. € im Vorjahr, für die konzernweite Neuaufstellung von Unterstützungsfunktionen. Trotz eines Anstiegs der Zinsaufwendungen – hauptsächlich in Zusammenhang mit der Begebung von 7,75 Mrd. US$-Schuldverschreibungen Ende Mai 2015 – gingen die Aufwendungen in Konsolidierungen, Konzern-Treasury und sonstige Überleitungspositionen zurück. Im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr war das Vorjahr noch höher belastet durch negative Effekte aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Zinsderivaten in Zusammenhang mit dem Zinsmanagement der Konzern-Treasury. A.3.3 Ergebnisscroll
Der Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern stieg infolge der für die Segmente beschriebenen Entwicklungen um 3% an. Darin enthalten waren auch – wie geplant – höhere Aufwendungen für Vertrieb und FuE, vor allem bei Digital Factory und Healthineers, da wir weiter gezielte Investitionen in diesen Bereichen vorgenommen haben, um organisches Volumenwachstum zu erreichen und unsere Innovationsfähigkeit zu stärken. Die Personalrestrukturierungsaufwendungen der fortgeführten Aktivitäten betrugen 598 Mio. €; davon entfielen 541 Mio. € auf das Industrielle Geschäft. Im Geschäftsjahr 2015 beliefen sich die Personalrestrukturierungsaufwendungen auf 804 Mio. €; davon entfielen 564 Mio. € auf das Industrielle Geschäft. Die Steuerquote von 27% wurde von positiven Entscheidungen zu Rechtsbehelfsverfahren früherer Jahre beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2015 war die Steuerquote niedriger, im Wesentlichen aufgrund der weitgehend steuerfreien Veräußerung des Anteils an BSH. Im Ergebnis stieg der Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten um 1%. Der Gewinn aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern ging gegenüber dem Vorjahr stark zurück. Im Geschäftsjahr 2016 enthielt er vor allem einen Gewinn von 102 Mio. € aus dem Verkauf verbliebener Vermögenswerte der Hörgerätesparte sowie 76 Mio. € in Zusammenhang mit den ehemaligen Aktivitäten von Siemens IT Solutions and Services. Im Vorjahr enthielt der Posten vor allem Gewinne aus dem Verkauf der Hörgerätesparte in Höhe von 1,7 Mrd. € sowie aus der Veräußerung des Geschäfts mit Krankenhausinformationssystemen von 0,2 Mrd. €. Der Rückgang des unverwässerten Ergebnisses je Aktie spiegelt den niedrigeren Gewinn nach Steuern im Vergleich zum Vorjahr wider. Der Vorjahresbetrag enthielt erhebliche Gewinne in Zusammenhang mit der Veräußerung der Hörgerätesparte und des Anteils an BSH, die 3,66 € zum unverwässerten Ergebnis je Aktie beitrugen. Mit 14,3% lag der ROCE wie erwartet unterhalb des in unserem finanziellen Rahmenkonzept One Siemens festgelegten Bands. Der ROCE sank im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des niedrigeren Gewinns nach Steuern und eines beträchtlich höheren durchschnittlich eingesetzten Kapitals aufgrund des Erwerbs von Dresser-Rand zum Ende des dritten Quartals des Geschäftsjahrs 2015. A.4 Vermögenslagescroll
Unsere Bilanzsumme war im Geschäftsjahr 2016 durch negative Währungsumrechnungseffekte von 1,1 Mrd. € beeinflusst, vor allem bedingt durch das Britische Pfund. Der Anstieg der sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte war auf höhere Darlehensforderungen bei SFS zurückzuführen. Diese höheren kurzfristigen Darlehensforderungen resultierten hauptsächlich aus Neugeschäft sowie der Umgliederung von langfristigen Darlehensforderungen. Die Zunahme der Vorräte wurde bestimmt durch einen Bestandsaufbau bei Energy Management, Power and Gas sowie Wind Power and Renewables. Der Anstieg der Geschäfts- oder Firmenwerte beinhaltete die Akquisition von CD-adapco. Aktive latente Steuern stiegen hauptsächlich aufgrund von Ertragsteuereffekten in Zusammenhang mit der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen. A.5 FinanzlageA.5.1 KapitalstrukturUnsere Kapitalstruktur hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Anstieg der kurzfristigen Finanzschulden und kurzfristig fälligen Anteile langfristiger Finanzschulden war hauptsächlich auf die Umgliederungen von insgesamt 5,0 Mrd. € aus langfristigen festverzinslichen Schuldverschreibungen zurückzuführen. Dieser Anstieg wurde teilweise durch die Rückzahlung von 0,9 Mrd. € kurzfristigen Schuldverschreibungen (Commercial Paper) und 0,5 Mrd. € festverzinslichen Schuldverschreibungen ausgeglichen. Die langfristigen Finanzschulden sanken hauptsächlich aufgrund der oben genannten Umgliederungen und der Rückzahlung von insgesamt 1,8 Mrd. € Hybridschuldverschreibungen. Gegenläufig wirkte die Ausgabe von insgesamt 6,0 Mrd. US$ (5,4 Mrd. €) Schuldverschreibungen, die in sechs Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten bis zu 30 Jahren im September 2016 begeben wurden. Die Hauptgründe für die Veränderung der Summe Eigenkapital der Aktionäre der Siemens AG waren ein negatives sonstiges Ergebnis nach Steuern von 2,9 Mrd. €, hauptsächlich aufgrund der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen, sowie 2,8 Mrd. € Dividendenzahlungen (für das Geschäftsjahr 2015). Diese negativen Faktoren wurden nahezu ausgeglichen durch einen auf die Aktionäre der Siemens AG entfallenden Gewinn nach Steuern des Geschäftsjahrs 2016 in Höhe von 5,5 Mrd. €. Leistungen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesDer Finanzierungsstatus unserer leistungsorientierten Pläne – definiert als leistungsorientierte Verpflichtung (DBO) abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens – zeigte eine Unterdeckung von 13,4 (im Vj. 9,5) Mrd. €. Darin betrugen die Unterdeckung der Pensionspläne 12,8 (im Vj. 9,0) Mrd. € und die Unterdeckung der sonstigen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,5 (im Vj. 0,5) Mrd. €. Der Anstieg der Unterdeckung unserer leistungsorientierten Pläne resultierte hauptsächlich aus niedrigeren angenommenen Abzinsungssätzen. Dies wurde teilweise durch einen erheblichen Anstieg der Erträge aus Planvermögen und einen niedrigeren angenommenen Rententrend in Deutschland ausgeglichen. KapitalstrukturkennzahlZum 30. September 2016 stieg unsere Kapitalstrukturkennzahl von 0,6 im Vorjahr auf 1,0. Dies liegt innerhalb des in unserem finanziellen Rahmenkonzept One Siemens festgelegten Ziels. Die Veränderung im Vorjahresvergleich ist hauptsächlich auf einen Anstieg der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen, in dem sich der oben erwähnte Anstieg der Unterdeckung unserer leistungsorientierten Pläne widerspiegelt. Im November 2015 haben wir einen Aktienrückkauf von bis zu 3 Mrd. € angekündigt, der spätestens bis zum 15. November 2018 abgeschlossen sein soll. Die Durchführung der Rückkäufe erfolgt unter der am 27. Januar 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung. Die zurückgekauften Aktien können ausschließlich für Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung, der Ausgabe an Mitarbeiter, an Mitglieder des Vorstands und an Organmitglieder von verbundenen Unternehmen sowie der Bedienung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen verwendet werden. Unter dem Programm kauften wir 2.517.727 eigene Anteile zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von 91,24 € je Aktie in Höhe von insgesamt 0,2 Mrd. € (einschließlich Erwerbsnebenkosten) zurück. Finanzschulden und KreditlinienZum 30. September 2016 betrugen die Anleihen und Schuldverschreibungen mit Fälligkeiten bis 2046 in Summe 28,6 Mrd. €, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1,4 Mrd. € mit Fälligkeiten bis 2023, sonstige Finanzschulden 0,9 Mrd. € mit Fälligkeiten bis 2027 sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 0,1 Mrd. €. Die Anleihen, Schuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden vorwiegend in Euro und US-Dollar sowie in geringerem Umfang in Britischen Pfund aufgenommen. Uns stehen drei Kreditlinien zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung zur Verfügung. Diese Kreditlinien mit einem Gesamtvolumen von 7,1 Mrd. € wurden zum 30. September 2016 nicht in Anspruch genommen. Für weitere Informationen über unsere Finanzschulden siehe → Ziffer 15 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss . Für weitere Informationen zu den Aufgaben und Zielen des Finanzmanagements siehe → Ziffer 24 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss . Außerbilanzielle VerpflichtungenZum 30. September 2016 betrug der nicht abgezinste maximale Haftungsbetrag für Kreditgarantien/-bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien/-bürgschaften für Leistungen Dritter und HERKULES-Verpflichtungen insgesamt 3,7 (im Vj. 4,2) Mrd. €. Zusätzlich zu diesen Verpflichtungen haben wir weitere Garantien abgegeben. Die maximale Inanspruchnahme, die sich aus den Verpflichtungen ergeben könnte, betrug 0,9 (im Vj. 1,8) Mrd. €, soweit sie nicht als unwahrscheinlich betrachtet wurde. Der Rückgang bei den weiteren Garantien bezieht sich auf Schadensersatzverpflichtungen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftseinheiten stehen. Künftige Zahlungsverpflichtungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verträgen betrugen 3,5 (im Vj. 3,4) Mrd. €. Die unwiderruflichen Kreditzusagen betrugen 3,4 (im Vj. 3,6) Mrd. €. Ein beträchtlicher Anteil dieser Zusagen resultierte aus vermögensbasierten Kreditgeschäften (Asset Based Lending), bei denen die entsprechenden Kreditzusagen erst dann in Anspruch genommen werden können, wenn ausreichend Sicherheiten vom Kreditnehmer gestellt wurden. A.5.2 Cashflowsscroll
Die Umsetzung von Ergebnis in Zahlungsmittelzuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit war bei Healthineers und den Divisionen Digital Factory sowie Power and Gas am höchsten. Insgesamt wurde die Umsetzung beeinträchtigt durch einen Aufbau des operativen Nettoumlaufvermögens. Dieser stand vornehmlich in Zusammenhang mit einem Anstieg in den Posten Vorräte sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen im Industriellen Geschäft, insbesondere bei Power and Gas sowie Energy Management. Die Zahlungsmittelabflüsse aus Akquisitionen von Geschäftseinheiten, abzüglich übernommener Zahlungsmittel , beinhalteten insbesondere Zahlungen von insgesamt 0,9 Mrd. € in Zusammenhang mit der Akquisition von CD-adapco. Die Zahlungsmittelabflüsse aus übrigen Erwerben von Vermögenswerten beinhalteten hauptsächlich Zugänge von Vermögenswerten, die als notenbankfähige Sicherheiten genutzt werden können, sowie in geringerem Umfang Zahlungen in Zusammenhang mit Beteiligungen. Die Zahlungsmittelzuflüsse aus übrigen Abgängen von Vermögenswerten beinhalteten vor allem Abgänge der oben erwähnten notenbankfähigen Sicherheiten und Zuflüsse aus dem Verkauf von Fondsanteilen der Konzern-Treasury sowie aus Immobilienabgängen bei SRE. Die Zahlungsmittelzuflüsse aus der Investitionstätigkeit – nicht fortgeführte Aktivitäten – beinhalteten Zuflüsse aus dem Verkauf von verbliebenen Vermögenswerten aus der Hörgerätesparte. Die Veränderung kurzfristiger Finanzschulden und übriger Finanzierungstätigkeiten beinhaltete Nettozahlungsmittelabflüsse in Zusammenhang mit kurzfristigen Schuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Wir berichten den Free Cash Flow als eine ergänzende Liquiditätskennzahl: Free Cash Flow scroll
Mit unserer Fähigkeit, Mittelzuflüsse aus betrieblicher Geschäftstätigkeit zu generieren, unserer Summe Liquidität (definiert als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte) von 11,9 Mrd. €, nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien von 7,1 Mrd. € und dem bestehenden Kreditrating am Geschäftsjahresende sind wir der Überzeugung, dass wir über ausreichende Flexibilität verfügen, um unsere Kapitalerfordernisse zu decken. Wir sind außerdem der Überzeugung, dass unser operatives Nettoumlaufvermögen für unsere derzeitigen Erfordernisse ausreichend ist. InvestitionenDie Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aus fortgeführten Aktivitäten betrugen im Geschäftsjahr 2016 insgesamt 2,1 Mrd. €. Innerhalb des Industriellen Geschäfts betrafen die fortlaufenden Investitionen hauptsächlich technologische Innovationen, die Erweiterung von Kapazitäten zur Entwicklung, Fertigung und zum Vertrieb neuer Lösungen, die Optimierung der Produktivität und unserer globalen Aufstellung sowie den Ersatz des Anlagevermögens. Diese Investitionen betrugen im Geschäftsjahr 2016 1,5 Mrd. €. Die übrigen Investitionen in der Berichtsperiode in Höhe von 0,6 Mrd. € betrafen vor allem SRE; sie beinhalteten unter anderem bedeutende Beträge in Zusammenhang mit Büroprojekten wie neue Konzernbürogebäude in Deutschland sowie für die Unterstützung von Investitionsaktivitäten, besonders bei Wind Power and Renewables. SRE ist verantwortlich für ein einheitliches und umfassendes weltweites Immobilienmanagement bei Siemens und unterstützt das Industrielle Geschäft und zentrale Aktivitäten mit kundenspezifischen Immobilienlösungen. Bei den Investitionen für fortgeführte Aktivitäten erwarten wir für das Geschäftsjahr 2017 einen moderaten Ausgabenanstieg. Zusätzlich planen wir, in den kommenden Jahren beträchtliche Beträge in attraktive Innovationsthemen im Rahmen von next47 zu investieren. Die Schwerpunkte bei den fortlaufenden Investitionen des Industriellen Geschäfts sind folgende: Die Investitionen von Power and Gas richten sich auf Ersatz, Produktivitätssteigerungen und auf Innovationen hauptsächlich in Zusammenhang mit unserem Geschäft mit großen Gasturbinen und Generatoren, einschließlich zunehmender Ausgaben für eine neue Technologieplattform. Die Investitionen von Wind Power and Renewables konzentrieren sich auf die Erweiterung, Modernisierung und Optimierung bestehender Fabrikationsanlagen, um die Großserienfertigung von innovativen Produkten zu ermöglichen. Dies schließt die Errichtung von Produktionsstätten und Serviceeinrichtungen im Vereinigten Königreich, Deutschland, Marokko und Ägypten ein. In geringerem Umfang konzentriert sich Wind Power and Renewables auch auf Transportlösungen besonders für die Lieferung großer Turbinen. Energy Management verwendet den größten Anteil der Investitionen für Innovationen, insbesondere im Niederspannungsbereichs- und Produktgeschäft. Weitere Investitionen beziehen sich vor allem auf die Erweiterung von Fabriken, technische Anlagegegenstände und den Ersatz von Anlagevermögen. Die Investitionen von Building Technologies beziehen sich hauptsächlich auf das Produkt- und Systemgeschäft, insbesondere für Innovationsprojekte, beispielsweise Steuerungs- und Serviceplattformen. Die Investitionen von Mobility ergeben sich überwiegend aus Projektanforderungen sowie aus der Instandhaltung und Erweiterung der Produktions- und Servicestätten, einschließlich Investitionen für die Verbesserung der Positionierung in wachsenden Marktsegmenten. Der Hauptteil der Ausgaben von Digital Factory bezieht sich auf das Fabrikautomatisierungsgeschäft sowie das Motion Control- und Control Products-Geschäft, einschließlich Investitionen in Produktionsstätten in China. Process Industries and Drives tätigt die meisten Investitionen für Rationalisierungs- und Ersatzzwecke sowie für Modifikationen, die erforderlich sind für den Übergang zu innovativen Produkten, insbesondere in Zusammenhang mit dem Large-Drives-Geschäft. Die Investitionen von Healthineers werden hauptsächlich durch die Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit besonders im Diagnostikgeschäft bestimmt. Große Beträge beziehen sich auf immaterielle Vermögenswerte, insbesondere aktivierte Entwicklungsaufwendungen für neue Plattformen, sowie auf zunehmende Ausgaben für Fabriken, besonders in China. A.6 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageIm Geschäftsjahr 2016 setzten wir unser Konzept »Vision 2020« weiter erfolgreich um. Wir haben weitere wesentliche Schritte unternommen, um unseren Geschäftsschwerpunkt auf den Gebieten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung zu stärken. So haben wir CD-adapco, einen US-amerikanischen Anbieter von Simulationssoftware, übernommen und bindende Vereinbarungen zur Fusion unseres Windenergiegeschäfts (einschließlich Dienstleistungsgeschäft) mit Gamesa unterzeichnet, womit wir unser Windkraftgeschäft sowohl regional als auch am internationalen Onshore-Markt ausbauen wollen. Wir haben die verbliebenen finanziellen Vermögenswerte der Hörgerätesparte verkauft und unseren Anteil an Unify Holdings B.V. an Atos SE veräußert. Bei der Division Process Industries and Drives haben wir Maßnahmen im Hinblick auf die Anpassung der regionalen Aufstellung und den Abbau von Überkapazitäten ergriffen, um den strukturellen Herausforderungen der Division zu begegnen. Außerdem haben wir erhebliche Fortschritte bei unserer fortlaufenden Initiative zur Profitabilitätsverbesserung von Geschäften mit niedriger Ergebnismarge innerhalb unseres Industriellen Geschäfts gemacht. Zu Beginn des Geschäftsjahrs 2017 haben wir next47 gegründet. next47 ist eine eigenständige Einheit, die unsere bestehenden Start-up-Aktivitäten bündelt, um disruptive Ideen stärker zu fördern und die Entwicklung neuer Technologien schneller voranzutreiben. Zudem haben wir weitere Fortschritte bei der Verschlankung unserer Führungsstrukturen und -prozesse gemacht. Im Geschäftsjahr 2016 haben wir unsere Kosten um weitere 0,6 Mrd. € gesenkt, nachdem wir bereits im Vorjahr Kosteneinsparungen von 0,4 Mrd. € erzielt hatten. Damit haben wir gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 eine Kostensenkung von 1,0 Mrd. € erreicht. Besonders erfolgreich waren wir im Geschäftsjahr 2016 bei der Umsetzung unseres finanziellen Zielsystems. Dies ermöglichte es uns, die Prognose für das unverwässerte Ergebnis je Aktie (für den Gewinn nach Steuern) zweimal anzuheben und in den meisten unserer Geschäfte Marktanteile hinzuzugewinnen. Trotz eines ungünstigen wirtschaftlichen Umfelds und steigender globaler Unsicherheiten erreichten oder übertrafen wir die von uns für das Geschäftsjahr 2016 gesetzten Ziele bei unseren zentralen Messgrößen. Wir steigerten unsere Umsatzerlöse bereinigt um Währungsumrechnungseffekte um 6%, wobei Portfolioeffekte zwei Prozentpunkte zum Wachstum beitrugen. Der Gewinn nach Steuern sowie das entsprechende unverwässerte Ergebnis je Aktie stiegen im Vorjahresvergleich ohne Berücksichtigung der Veräußerungsgewinne aus den Verkäufen unserer Hörgerätesparte und unseres Anteils an BSH im Geschäftsjahr 2015 um mehr als ein Viertel. Wie prognostiziert fiel die Kapitalrendite (ROCE) prozentual zweistellig aus. Unser Kapitalstrukturverhältnis belief sich auf 1,0 und lag nahe an unserer Prognose. Der Auftragseingang stieg gegenüber dem Vorjahr um 5% auf 86,5 Mrd. €. Das Book-to-Bill-Verhältnis belief sich dadurch auf 1,09 und erfüllte damit unsere Erwartung eines Werts von klar über 1,0. Mit Ausnahme der Division Mobility, die ein im Vorjahresvergleich niedrigeres Volumen aus Großaufträgen verzeichnete, und der Division Process Industries and Drives, die unter schwacher Nachfrage aus rohstoffnahen Märkten leidet, trugen alle industriellen Geschäfte zur Steigerung des Auftragseingangs bei. Besonders beeindruckend war das Wachstum des Auftragseingangs bei den Divisionen Power and Gas sowie Wind Power and Renewables: Während Power and Gas beispielsweise Großaufträge für Kraftwerke in Ägypten verzeichnete, gewann Wind Power and Renewables unter anderem eine Reihe von Aufträgen für große Offshore-Windparks einschließlich Dienstleistungen im Vereinigten Königreich. Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Geschäftsjahr 2015 um 5% auf 79,6 Mrd. €. Mit Ausnahme von Process Industries and Drives steigerten alle unsere industriellen Geschäfte ihre Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich. Bereinigt um Währungsumrechnungseffekte stiegen die Umsatzerlöse insgesamt um 6%. Unsere Prognose lautete auf ein moderates Wachstum der um Währungsumrechnungseffekte bereinigten Umsatzerlöse. Wie erwartet trugen Portfolioeffekte zwei Prozentpunkte zum Wachstum bei. Den größten Beitrag zum Wachstum der Umsatzerlöse leistete die Division Power and Gas, die selbst ohne Berücksichtigung von Portfolioeffekten – vorwiegend aus der Akquisition von Dresser-Rand zum Ende des dritten Quartals des Geschäftsjahrs 2015 – ein prozentual zweistelliges Wachstum erzielte. Ein starker Beitrag zum Umsatzerlöswachstum von Power and Gas kam aus der Abarbeitung von Aufträgen aus Ägypten. Das Ergebnis des Industriellen Geschäfts legte um 13% auf 8,7 Mrd. € zu. Wie bei den Umsatzerlösen steigerten alle industriellen Geschäfte mit Ausnahme von Process Industries and Drives ihr Ergebnis im Vorjahresvergleich. Unterstützt durch eine Reihe von Faktoren, darunter die erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen für den Hochlauf der kommerziellen Produktion von Turbinen, konnte Wind Power and Renewables das Ergebnis gegenüber dem Geschäftsjahr 2015 nahezu verdreifachen. Die Division Energy Management setzte ihre starke Trendumkehr des vorherigen Geschäftsjahrs mit einem hohen prozentual zweistelligen Ergebniszuwachs fort. Die Division Power and Gas erzielte einen prozentual zweistelligen Ergebniszuwachs; dabei profitierte sie unter anderem von einem positiven Effekt infolge der Beendigung beziehungsweise Lockerung von Sanktionen gegen den Iran. Im Vorjahr verzeichnete Power and Gas beträchtliche Projektbelastungen und höhere Personalrestrukturierungsaufwendungen. Mobility setzte seine solide Projektabwicklung fort und erreichte ebenfalls einen prozentual zweistelligen Zuwachs beim Ergebnis. Healthineers und unsere Divisionen Digital Factory sowie Building Technologies übertrafen ihr bereits sehr hohes im Geschäftsjahr 2015 erreichtes Ergebnisniveau. Der Ergebnisrückgang bei Process Industries and Drives ist auf die zuvor genannten Marktbedingungen sowie auf Belastungen in Verbindung mit den hierauf ergriffenen Maßnahmen zurückzuführen. Die Ergebnismarge des Industriellen Geschäfts stieg von 10,1% im Geschäftsjahr 2015 auf 10,8%. Wir erreichten damit das obere Ende der von uns für das Geschäftsjahr 2016 angestrebten Bandbreite von 10% bis 11%. Alle industriellen Geschäfte, ausgenommen Process Industries and Drives, erreichten ihre Margenbänder. Dabei gelangten im Geschäftsjahr 2016 drei Divisionen in ihr Margenband, die im Vorjahr unterhalb ihres Margenbands lagen. Dies waren die Divisionen Power and Gas, Wind Power and Renewables sowie Energy Management. SFS – nicht Teil des Industriellen Geschäfts – erzielte eine Eigenkapitalrendite (nach Steuern) von 21,6% und lag damit erneut über dem oberen Ende des Margenbands. Außerhalb des Industriellen Geschäfts fiel der Verlust höher aus als im Geschäftsjahr 2015, das einen Gewinn in Höhe von 1,4 Mrd. € aus dem Verkauf unseres Anteils an BSH enthielt. Dabei war der Verlust aus anderen nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen aber geringer, und das negative Ergebnis aus Zentrale Posten ging im Vorjahresvergleich stark zurück. Der Gewinn nach Steuern belief sich im Geschäftsjahr 2016 auf 5,6 Mrd. €, und das entsprechende unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug 6,74 €. Dies bedeutet jeweils einen Rückgang um 24% im Vergleich zum Vorjahr, das einen Gewinn in Höhe von 3,0 Mrd. € beziehungsweise 3,66 € je Aktie aus dem Verkauf der Hörgerätesparte und unseres Anteils an BSH enthielt. Ohne Berücksichtigung dieser Verkaufsgewinne ist der Gewinn nach Steuern um 28% gestiegen. Wir haben damit unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2016 übertroffen, die auf einen erheblichen Anstieg des Gewinns nach Steuern ohne Berücksichtigung dieser Verkaufsgewinne lautete. Dies ermöglichte es uns auch, unsere Prognose für das unverwässerte Ergebnis je Aktie (für den Gewinn nach Steuern) zu übertreffen, die wir während des Geschäftsjahrs 2016 zweimal angehoben haben: zunächst von einer Bandbreite von 5,90 € bis 6,20 € auf 6,00 € bis 6,40 € und hiervon ausgehend auf eine Bandbreite von 6,50 € bis 6,70 €. Die Entwicklung des Gewinns nach Steuern profitierte auch von unseren kontinuierlichen Bestrebungen zur Produktivitätsverbesserung. Im Geschäftsjahr 2016 verbesserte sich unsere Gesamtkostenproduktivität um 5%, womit unser Ziel einer Verbesserung von 3% bis 4% für das Geschäftsjahr 2016 übertroffen wurde. Der ROCE belief sich im Geschäftsjahr 2016 auf 14,3%. Damit erfüllten wir unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2016, die lautete, einen prozentual zweistelligen, aber deutlich unter dem Vorjahreswert von 21,0% liegenden ROCE zu erreichen. Der Rückgang ist auf die Kombination aus einem niedrigeren Gewinn nach Steuern, der im Vorjahr durch die zuvor genannten Verkaufsgewinne begünstigt war, und einem vorwiegend aus der Akquisition von Dresser-Rand resultierenden Anstieg des durchschnittlich eingesetzten Kapitals zurückzuführen. Wir messen unsere Kapitalstruktur über das Verhältnis von industrieller Nettoverschuldung zu EBITDA. Im Geschäftsjahr 2016 stieg dieses Verhältnis auf 1,0, nach 0,6 im Vorjahr. Das Kapitalstrukturverhältnis lag damit nahe an unserer Prognose. Diese lautete auf einen Wert von annähernd, aber unterhalb von 1,0. Der Free Cash Flow aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten stieg im Geschäftsjahr 2016 im Vorjahresvergleich um 17% auf 5,5 Mrd. €. Wir wollen unseren Aktionären auch weiterhin eine attraktive Rendite bieten. Wie in der Vergangenheit beabsichtigen wir, die Dividendenausschüttung aus dem Free Cash Flow zu finanzieren. Der Vorstand der Siemens AG schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, eine Dividende von 3,60 (im Vj. 3,50) € je Aktie auszuschütten. A.7 NachtragsberichtIm Oktober 2016 stimmten die Aktionäre von Gamesa den bindenden Vereinbarungen über die Fusion des Windenergiegeschäfts von Siemens (einschließlich Dienstleistungsgeschäft) mit Gamesa zu. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kartell- und Aufsichtsbehörden. Im November 2016 gab Siemens die Akquisition von Mentor Graphics, USA, einem Designautomatisierungs- und Industriesoftware-Anbieter, bekannt. Der Kaufpreis beträgt 37,25 US$ je Aktie in bar, das entspricht einem Enterprise Value von 4,5 Mrd. US$. Mentor Graphics wird in die Division Digital Factory integriert. Der Abschluss der Transaktion ist abhängig von den üblichen Bedingungen und wird für das dritte Quartal des Geschäftsjahrs 2017 erwartet. Im November 2016 gab Siemens seine Absicht bekannt, Healthineers innerhalb von Siemens für die Zukunft weiter zu stärken und plant daher, sein Gesundheitsgeschäft an die Börse zu bringen. Genauere Angaben zu Zeitpunkt und Umfang der Platzierung wird Siemens dann bekannt geben, wenn die Pläne konkretisiert sind. Das hängt unter anderem auch vom Börsenumfeld ab. A.8 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenA.8.1 PrognoseberichtA.8.1.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGFür das Geschäftsjahr 2017 wird für die Weltwirtschaft ein Wachstum erwartet, das gegenüber dem Vorjahr zwar ein wenig schneller ist, aber voraussichtlich weiter deutlich hinter dem langfristigen Trend zurückbleiben wird. Für das weltweite BIP wird ein Wachstum von 2,8% prognostiziert, wobei die Anlageinvestitionen um 3,2% steigen sollen. Für die Anlageinvestitionen wird in den Schwellenländern mit 4,4% ein schnelleres Wachstum als in den Industrieländern mit 1,9% erwartet. Die USA haben ihren Lagerabbau weitgehend abgeschlossen. Dies sollte ein erheblich schnelleres BIP-Wachstum (+2,2%) ermöglichen als im Jahr 2016 (+1,4%). Die gute Arbeitsmarktlage in den USA und steigende Lohnzuwächse stärken die Konsumausgaben, die die Hauptstütze der Wirtschaft bleiben dürften. Trendverbesserungen im Wohnungsbau und bei den Investitionen werden das Wachstum voraussichtlich zusätzlich begünstigen. Es wird erwartet, dass insbesondere die Anlageinvestitionen der Unternehmen zulegen werden, da eine Erholung der Rohstoffpreise zu höheren Investitionen im Bereich der Rohstoffgewinnung und in den hiermit verbundenen Industrien führt. Allerdings müssen mögliche Belastungen durch politische Unsicherheit in Folge der Präsidentschaftswahlen in den USA beobachtet werden. In China wird sich das Wachstum von 6,6% im Jahr 2016 auf voraussichtlich 6,3% im Jahr 2017 verlangsamen. Es bestehen allerdings Zweifel hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Entwicklung im chinesischen Finanz- und Immobiliensektor. Angesichts des in den vergangenen Jahren stark steigenden Verhältnisses von Verschuldung zu BIP haben sich die Risiken eines finanziellen Ungleichgewichts erhöht. Darüber hinaus führen hohe Immobilienpreissteigerungen in einigen großen Städten zu Bedenken, was die Bildung einer weiteren Immobilienblase betrifft. In Europa wird die konjunkturelle Entwicklung voraussichtlich weiter durch politische Risiken beeinträchtigt. Für das Frühjahr 2017 wurden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU angekündigt, die sehr kontrovers werden könnten. Der Ausstiegsprozess könnte zu größerer Unsicherheit bei Unternehmen und Verbrauchern führen, Investitionen im Vereinigten Königreich vermindern sowie diverse Risiken für die Finanzmärkte bergen. Das gilt auch für den Bankensektor, der in einigen Ländern von notleidenden Krediten und Kapitalengpässen belastet ist. Die Prognose für das BIP-Wachstum beläuft sich für das Jahr 2017 auf 1,5%, nach 1,8% im Jahr 2016. Trotz der für die Weltwirtschaft im Jahr 2017 erwarteten positiven Entwicklungen – in erster Linie die Beschleunigung in der US-Wirtschaft – bleiben erhebliche Risiken, insbesondere auf geopolitischer Ebene (siehe → A.8.3 Risiken ). Darüber hinaus könnten Zinserhöhungen durch Zentralbanken zu finanziellen Turbulenzen, beträchtlichen Veränderungen bei den Kapitalströmen und zur Anpassung von Wechselkursen führen. Schwellenländer könnten hinsichtlich solcher Schocks besonders gefährdet sein. Die hier dargestellten Prognosen für das BIP und die Anlageinvestitionen basieren auf Angaben von IHS Markit vom 15. Oktober 2016. A.8.1.2 BRANCHENENTWICKLUNGFür das Geschäftsjahr 2017 erwarten wir, dass sich das Marktvolumen der von der Division Power and Gas bedienten Märkte etwa auf Vorjahresniveau bewegen wird. Für den Gasturbinenmarkt gehen wir von einem Rückgang aus, und für den Verdichtermarkt erwarten wir eine leichte Erholung. Unsere Annahme für die Entwicklung am Verdichtermarkt basiert darauf, dass wir eine weitere Erholung des Ölpreises sowie einen wachsenden Ersatzbedarf erwarten, der insbesondere aus der Anwendung verbesserter Fördertechniken bei bestehenden, teilweise ausgebeuteten Feldern entsteht. Für den Dampfturbinenmarkt rechnen wir mit einer Nachfrage auf Vorjahresniveau und gehen von einem Rückgang der Nachfrage nach Kohlekraftwerken in China aus. Insgesamt gehen wir von einer Verschiebung hin zu einer flexibleren Energieerzeugung sowie einer stärkeren Nachfrage nach Kraft-Wärme-Kopplung aus. Wir erwarten, dass die von der Division Wind Power and Renewables bedienten Märkte im Geschäftsjahr 2017 wieder zu einem moderaten Wachstum zurückkehren werden. Das Wachstum wird voraussichtlich von der Region Amerika, insbesondere den USA, sowie durch anhaltendes Wachstum im Marktsegment für Offshore-Windenergie angetrieben. Insgesamt gehen wir davon aus, dass der Trend hin zu einem größeren Anteil erneuerbarer Energien innerhalb des Energie-Mix anhalten wird. Für den Onshore-Windenergiemarkt prognostizieren wir eine weiterhin erhebliche Nachfrage im Schwachwindsegment. Für die von der Division Energy Management bedienten Märkte gehen wir im Geschäftsjahr 2017 insgesamt von einem leichten Wachstum aus. An den Märkten der Division ist ein steigender Energieverbrauch aufgrund der Urbanisierung und Elektrifizierung in Schwellenländern zu verzeichnen. Auch verändert sich der Energie-Mix durch den steigenden Anteil erneuerbarer Energien. Darüber hinaus besteht ein Trend hin zu dezentralisierter Energieerzeugung. Innerhalb der wichtigsten Branchen der Division erwarten wir ein moderates Wachstum der Nachfrage aus der Metallindustrie – Wachstumstreiber dürften hier die Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittler Osten sowie die Region Asien, Australien sein – und aus der Baubranche. Für die Öl- und Gasindustrie wird von einer leichten Erholung ausgegangen. Es wird erwartet, dass die Nachfrage von Rechenzentren zum Wachstum beitragen wird. Der Basismarkt der Versorgungsunternehmen wird voraussichtlich weiter wachsen, allerdings dürften Großinvestitionen wie beispielsweise im Nahen und Mittleren Osten nicht das Niveau des Geschäftsjahrs 2016 erreichen. Für die von der Division Building Technologies bedienten Märkte erwarten wir für das Geschäftsjahr 2017 ein solides Wachstum. Die regionalen Unterschiede in der Wachstumsdynamik nähern sich weiter an, wobei die Wachstumsraten in den Industrieländern geringfügig steigen und die der Schwellenländer zurückgehen. Ein überdurchschnittliches Wachstum wird im Nahen und Mittleren Osten, in China, Indien sowie in den USA prognostiziert. In den meisten europäischen Ländern dürfte sich die Erholung fortsetzen, in erster Linie in Deutschland, Spanien und einigen nordeuropäischen Ländern. Allerdings könnte das Wachstum in Ländern beeinträchtigt sein, die schwachen Rohstoffmärkten erheblich ausgesetzt sind. Das Gleiche gilt für Länder mit geopolitischen Unsicherheiten. Für die von der Division Mobility bedienten Märkte erwarten wir im Geschäftsjahr 2017 ein weiterhin moderates Wachstum. Wir gehen davon aus, dass die Bahnbetreiber in Deutschland erneut erhebliche Investitionen vornehmen werden. Für den Nahen und Mittleren Osten und Afrika rechnen wir mit der Ausschreibung weiterer großer schlüsselfertiger Projekte und Zugprojekte. Für China gehen wir davon aus, dass das Wachstum erneut durch Investitionen in Hochgeschwindigkeitszüge, den Regionalverkehr und die Bahninfrastruktur bestimmt wird. Für Indien erwarten wir im Zuge des Ausbaus der Transportinfrastruktur ein anhaltendes Marktwachstum aufgrund geplanter Projekte im Nahverkehrs- und Hochgeschwindigkeitspersonenverkehr, im Frachtverkehr sowie bei der damit verbundenen Infrastruktur. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der lokale Bahnverkehr im Zuge der fortschreitenden Urbanisierung weiter an Bedeutung gewinnen wird. In Schwellenländern werden steigende Einkommen voraussichtlich zu größerer Nachfrage nach öffentlichen Transportlösungen führen. Das Umfeld der von der Division Digital Factory bedienten Märkte wird sich im Geschäftsjahr 2017 voraussichtlich leicht verbessern. Für das globale verarbeitende Gewerbe wird im Geschäftsjahr 2017 ein leichtes Wachstum prognostiziert, auch wenn politische und wirtschaftliche Unsicherheiten die Investitionsentscheidungen wichtiger Kunden nach wie vor beeinträchtigen dürften. Es ist davon auszugehen, dass das Marktwachstum von weiterhin steigender Nachfrage des konsumnahen verarbeitenden Gewerbes profitieren wird, insbesondere in den Industrieländern. Darüber hinaus dürfte die Preisstabilisierung an einigen Rohstoffmärkten den Wirtschaftsabschwung in einer Reihe von Schwellenländern beenden. Insgesamt sehen wir Potenzial, dass die Maschinenbauindustrie im Laufe des Geschäftsjahrs 2017 zu einem leichten Wachstum zurückkehren wird. Wir erwarten zudem, dass der Trend zur Digitalisierung weiterhin der Wachstumstreiber am Markt für Industriesoftware sein wird. Das Volumen der von der Division Process Industries and Drives bedienten Märkte wird im Geschäftsjahr 2017 voraussichtlich leicht gegenüber dem des Geschäftsjahrs 2016 sinken. Dies dürfte maßgeblich auf einen anhaltenden Rückgang der Investitionen an den Öl-, Gas- und Bergbaumärkten zurückzuführen sein. Wir erwarten allerdings, dass dieser Abschwung im Laufe des Geschäftsjahrs 2017 allmählich enden wird. Wir gehen davon aus, dass die von Healthineers bedienten Märkte im Geschäftsjahr 2017 auf einem moderaten Wachstumskurs bleiben werden. Diese Märkte profitieren weiter von langfristigen Trends wie einer wachsenden und alternden Bevölkerung und einem breiteren Zugang zu Gesundheitsfürsorge, werden aber beschränkt durch Sparzwänge der öffentlichen Haushalte sowie durch die Konsolidierung bei Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen. Regional betrachtet erwarten wir ein leichtes bis moderates Wachstum in den USA, das durch den anhaltenden Druck beeinträchtigt wird, die Auslastung bestehender Ausrüstung zu erhöhen sowie die Erstattungssätze zu senken. Für Europa sehen wir ein leichtes Wachstum, wobei der Ersatz von Anlagen sowie das Geschäft mit Großkunden wie Krankenhausketten weiter an Bedeutung gewinnen dürften. Für China erwarten wir, dass die Gesundheitsausgaben aufgrund einer alternden Bevölkerung, der Urbanisierung, zunehmender chronischer Erkrankungsfälle sowie eines erweiterten Zugangs zu Krankenversicherungen ansteigen werden. Diese Entwicklung dürfte durch Restriktionen der Regierung wie zentrale Ausschreibungen und Kontrolle von Erstattungsbudgets gebremst werden. In Brasilien dürfte die Rezession die Investitionen im Gesundheitswesen weiterhin belasten. Unsere Division SFS ist auf das Industrielle Geschäft von Siemens und dessen Märkte ausgerichtet. Daher ist SFS unter anderem von der wirtschaftlichen Entwicklung der vom Industriellen Geschäft bedienten Märkte beeinflusst. SFS wird sein Geschäft weiter auf Bereiche mit besonderem Branchenwissen fokussieren, um künftige Risiken zu begrenzen. A.8.1.3 SIEMENS-KONZERNFür die Prognose des Siemens-Konzerns und seiner Segmente für das Geschäftsjahr 2017 gehen wir von den oben genannten Erwartungen und Annahmen zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und zu den spezifischen Branchenentwicklungen für das nächste Geschäftsjahr aus. Ferner basiert diese Prognose auf dem gegenwärtigen Geschäftsportfolio von Siemens und schließt potenzielle Belastungen aus schwebenden Portfoliothemen im Geschäftsjahr 2017 aus. Die Akquisition von Mentor Graphics zum Ausbau unserer führenden Rolle in der digitalen Industrie sowie die Fusion unseres Windenergiegeschäfts (einschließlich Dienstleistungsgeschäft) mit Gamesa würden unter anderem zu zusätzlichen Umsatzerlösen, Effekten aus der Kaufpreisanpassung, Integrationskosten sowie zu höheren Vermögenswerten und Schulden führen. Die Fusion mit Gamesa würde außerdem einen höheren Anteil nicht beherrschender Anteile zur Folge haben. Darüber hinaus stärken wir Healthineers innerhalb von Siemens weiter für die Zukunft und planen daher, unser Gesundheitsgeschäft an die Börse zu bringen. Genauere Angaben zu Zeitpunkt und Umfang der Platzierung werden wir dann bekannt geben, wenn die Pläne konkretisiert sind. Das hängt unter anderem auch vom Börsenumfeld ab. Wir sind Währungsumrechnungseffekten ausgesetzt, vor allem beim US-Dollar, beim britischen Pfund und bei Währungen von Schwellenländern, insbesondere dem chinesischen Yuan. Im Geschäftsjahr 2016 belief sich der durchschnittliche Wechselkurs für den großen Anteil unserer in US-Dollar abgerechneten Umsatzerlöse auf 1,11 US$ je €. Wir erwarten, dass sich die Volatilität an den globalen Devisenmärkten im Geschäftsjahr 2017 fortsetzen wird. Durch die weltweite Verteilung unserer Produktionsstätten haben wir in den vergangenen Jahren unsere natürliche Sicherung global gesehen verbessert. Da Siemens dennoch weiterhin ein Nettoexporteur aus der Eurozone in die übrige Welt ist, wirkt sich ein schwacher Euro grundsätzlich vorteilhaft auf unser Geschäft aus, während ein starker Euro grundsätzlich nachteilig ist. Über unsere eben genannte natürliche Sicherungsstrategie hinaus sichern wir Währungsrisiken aus unserem Exportgeschäft auch durch derivative Finanzinstrumente. Wir erwarten, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, Ergebniswirkungen aus Wechselkursschwankungen im Geschäftsjahr 2017 zu begrenzen. Wachstum der UmsatzerlöseFür das Geschäftsjahr 2017 gehen wir aufgrund des komplexen geopolitischen Umfelds weiterhin von Gegenwind für das Wirtschaftswachstum und das Investitionsklima an unseren Märkten aus. Daher erwarten wir ein geringes Wachstum der Umsatzerlöse, bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte. Im Geschäftsjahr 2016 trugen die meisten unserer industriellen Geschäfte zum vergleichbaren Umsatzerlöswachstum bei. Für das Geschäftsjahr 2017 erwarten wir eine ähnliche Entwicklung. Die Ausnahme stellt die Division Power and Gas dar, die im Geschäftsjahr 2016 ein prozentual zweistelliges Wachstum beisteuerte. Das Wachstum der Umsatzerlöse wird voraussichtlich von der Abarbeitung unseres Auftragsbestands (definiert als die Summe der Auftragsbestände der industriellen Geschäfte) begünstigt, der sich zum 30. September 2016 auf 113 Mrd. € belief. Wir erwarten, dass von diesem Auftragsbestand rund 39 Mrd. € im Geschäftsjahr 2017 als Umsatzerlöse realisiert werden. Hierbei erwarten wir, dass die einzelnen industriellen Geschäfte folgende Umsatzerlöse aus ihren Auftragsbeständen realisieren werden: die Division Power and Gas rund 12 Mrd. € ihres Auftragsbestands von 44 Mrd. €, die Division Energy Management rund 7 Mrd. € ihres Auftragsbestands von 12 Mrd. €, die Division Mobility rund 7 Mrd. € ihres Auftragsbestands von 26 Mrd. €, die Division Wind Power and Renewables rund 4 Mrd. € ihres Auftragsbestands von 15 Mrd. €, die Division Process Industries and Drives rund 3 Mrd. € ihres Auftragsbestands von 5 Mrd. €, die Division Building Technologies rund 2 Mrd. € ihres Auftragsbestands von 3 Mrd. €, die Division Digital Factory rund 2 Mrd. € ihres Auftragsbestands von 2 Mrd. € sowie Healthineers rund 2 Mrd. € ihres Auftragsbestands von 5 Mrd. €. Wir erwarten, mit einem über den Umsatzerlösen liegenden Auftragseingang ein Book-to-Bill-Verhältnis von über 1 zu erreichen. ProfitabilitätWir erwarten einen gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 steigenden Gewinn nach Steuern sowie ein unverwässertes Ergebnis je Aktie (für den Gewinn nach Steuern) innerhalb einer Bandbreite von 6,80 € bis 7,20 €, im Vergleich zu einem Ergebnis je Aktie von 6,74 € im Geschäftsjahr 2016, das 0,23 € aus nicht fortgeführten Aktivitäten enthielt. Unsere Prognose für den Gewinn nach Steuern sowie das entsprechende unverwässerte Ergebnis je Aktie beruht auf einer Reihe von Annahmen: Wir gehen davon aus, dass sich das Marktumfeld unserer hochmargigen kurzzyklischen Geschäfte im Geschäftsjahr 2017 stabilisieren wird. Im Rahmen von One Siemens streben wir im Geschäftsjahr 2017 eine Steigerung der Gesamtkostenproduktivität von 3% bis 5% an. Außerdem gehen wir von einer anhaltend soliden Projektabwicklung aus. Ferner erwarten wir keine wesentlichen Währungseffekte auf das Ergebnis. Zusätzlich zu diesen Annahmen dürfte der Preisdruck auf unsere Angebote im Geschäftsjahr 2017 ähnlich wie im Vorjahr rund 2% bis 3% betragen, wobei die Divisionen Power and Gas sowie Wind Power and Renewables am stärksten betroffen sein dürften. Ferner erwarten wir, dass die Lohnkosten um rund 3% bis 4% zunehmen werden. Außerdem planen wir, die FuE- sowie die Vertriebsaufwendungen zu erhöhen, um unsere Innovationsfähigkeit zu stärken und vergleichbares Volumenwachstum zu erreichen. Von unserer Prognose für den Gewinn nach Steuern und das entsprechende unverwässerte Ergebnis je Aktie sind darüber hinaus Belastungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen ausgenommen. Für das Geschäftsjahr 2017 erwarten wir, dass von einer Ausnahme abgesehen alle unsere industriellen Geschäfte innerhalb ihrer Ergebnismargenbänder (siehe → A.2 Finanzielles Steuerungssystem) liegen werden. Die Ausnahme ist die Division Process Industries and Drives, die während des Geschäftsjahrs 2016 Maßnahmen ergriffen hat, um ihre Fertigungskapazitäten zu reduzieren und ihre globale Aufstellung an die veränderte Marktnachfrage anzupassen. Wir erwarten, dass die Maßnahmen größtenteils nach Ablauf des Geschäftsjahrs 2017 wirksam werden. Insgesamt rechnen wir für unser Industrielles Geschäft mit einer Ergebnismarge von 10,5% bis 11,5%, im Vergleich zu 10,8% im Geschäftsjahr 2016. Dies dürfte zum Teil eine Folge unserer laufenden Initiative zur Profitabilitätsverbesserung bei Geschäften mit niedrigen Ergebnismargen sein. Wir erwarten, dass SFS – SFS ist nicht Teil des Industriellen Geschäfts – im Geschäftsjahr 2017 eine Eigenkapitalrendite (ROE) innerhalb ihres Margenbands erzielen und ein Ergebnis auf Vorjahresniveau erreichen wird, ohne Berücksichtigung des positiven Effekts in Höhe von 92 Mio. €, der in Zusammenhang mit einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung angefallen war. Innerhalb der Überleitung Konzernabschluss erwarten wir für das Geschäftsjahr 2017, dass das Ergebnis von Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten von Quartal zu Quartal weiterhin stark schwanken wird. Für Zentrale Posten werden sich voraussichtlich Aufwendungen von rund 0,6 Mrd. € ergeben, wobei die Kosten in der zweiten Jahreshälfte höher ausfallen dürften als im ersten Halbjahr. Zentrale Posten werden voraussichtlich Aufwendungen für unsere neu gegründete Start-up-Einheit next47 enthalten. Wir gehen davon aus, dass SRE seine Immobilienverkäufe, in Abhängigkeit vom Marktumfeld, weiter fortsetzen wird, die Gewinne aus den Verkäufen im Geschäftsjahr 2017 allerdings niedriger ausfallen werden als im Geschäftsjahr 2016. Zentral getragene Pensionsaufwendungen werden sich im Geschäftsjahr 2017 voraussichtlich auf rund 0,5 Mrd. € belaufen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, betrugen im Geschäftsjahr 2016 674 Mio. €. Ausgehend von unserem derzeitigen Geschäftsportfolio erwarten wir im Geschäftsjahr 2017 einen Betrag in ähnlicher Höhe. Wir rechnen damit, dass Konsolidierungen, Konzern-Treasury und sonstige Überleitungspositionen trotz höherer Zinsaufwendungen vor allem in Verbindung mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen während des Geschäftsjahrs 2016 auf dem Niveau des Vorjahrs liegen werden. Für das Geschäftsjahr 2017 erwarten wir keine wesentlichen Wirkungen aus nicht fortgeführten Aktivitäten. Im Geschäftsjahr 2016 belief sich der Gewinn aus nicht fortgeführten Aktivitäten auf 0,2 Mrd. €. Wir erwarten, dass unser Steuersatz im Geschäftsjahr 2017 zwischen 26% und 30% liegen wird. KapitaleffizienzIm Rahmen von One Siemens streben wir grundsätzlich einen ROCE in einer Bandbreite von 15% bis 20% an. Für das Geschäftsjahr 2017 gehen wir davon aus, dass der ROCE, der im Geschäftsjahr 2016 14,3% betrug, sich an das Zielband annähern oder das untere Ende des Zielbands erreichen wird. Belastungen durch ausstehende Portfolioangelegenheiten, die von unserer Prognose ausgenommen sind, könnten unsere Prognose für den ROCE im Geschäftsjahr 2017 wesentlich verringern. KapitalstrukturWir definieren unsere Kapitalstrukturkennzahl als das Verhältnis von industrieller Nettoverschuldung zu EBITDA. Dabei streben wir im Allgemeinen einen Wert von bis zu 1,0 an. Dies erwarten wir, im Geschäftsjahr 2017 zu erreichen. A.8.1.4 GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNGAufgrund des komplexen geopolitischen Umfelds gehen wir weiterhin von Gegenwind für das Wirtschaftswachstum und das Investitionsklima an unseren Märkten aus. Daher erwarten wir ein geringes Wachstum der Umsatzerlöse, bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte. Ferner erwarten wir, mit einem über den Umsatzerlösen liegenden Auftragseingang ein Book-to-Bill-Verhältnis von über 1 zu erreichen. Für unser Industrielles Geschäft rechnen wir mit einer Ergebnismarge von 10,5% bis 11,5%. Wir erwarten ein unverwässertes Ergebnis je Aktie (für den Gewinn nach Steuern) innerhalb einer Bandbreite von 6,80 € bis 7,20 €, im Vergleich zu einem Ergebnis je Aktie von 6,74 € im Geschäftsjahr 2016, das 0,23 € aus nicht fortgeführten Aktivitäten enthielt. Dieser Ausblick beruht auf der Annahme, dass sich das Marktumfeld unserer hochmargigen kurzzyklischen Geschäfte stabilisieren wird. Außerdem sind von diesem Ausblick Belastungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen sowie potenzielle Belastungen in Verbindung mit ausstehenden Portfolioangelegenheiten ausgenommen. Die tatsächliche Entwicklung von Siemens und seinen Segmenten kann aufgrund der unten beschriebenen Chancen und Risiken oder wenn unsere Erwartungen und Annahmen nicht eintreten, sowohl positiv als auch negativ von unseren Prognosen abweichen. A.8.2 RisikomanagementA.8.2.1 GRUNDPRINZIPIEN DES RISIKOMANAGEMENTSUnsere Risikopolitik entspricht unserem Bestreben, nachhaltig zu wachsen sowie den Unternehmenswert zu steigern und dabei angemessene Risiken und Chancen zu steuern und unangemessene Risiken zu vermeiden. Unser Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Planung und Umsetzung unserer Geschäftsstrategien, wobei unsere Risikopolitik durch den Vorstand vorgegeben wird. Entsprechend der Organisations- und Verantwortungshierarchie bei Siemens ist das jeweilige Management unseres Industriellen Geschäfts und von SFS sowie der Regionen und Zentralabteilungen verpflichtet, ein Risikomanagementsystem zu implementieren, das auf sein spezifisches Geschäft und seine Verantwortlichkeiten zugeschnitten ist und dabei den übergreifenden Grundsätzen entspricht. A.8.2.2 PROZESS DES UNTERNEHMENSWEITEN RISIKOMANAGEMENTS (ENTERPRISE-RISK- MANAGEMENT-PROZESS)Wir bedienen uns einer Reihe aufeinander abgestimmter Risikomanagement- und Kontrollsysteme, die uns unterstützen, Entwicklungen, die den Fortbestand unseres Geschäfts gefährden können, frühzeitig zu erkennen. Das größte Gewicht haben dabei unsere konzernweiten Prozesse für die strategische Unternehmensplanung und für das interne Berichtswesen. Die strategische Unternehmensplanung soll uns helfen, potenzielle Risiken lange vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen abzuschätzen. Das interne Berichtswesen ermöglicht es uns, solche Risiken im Geschäftsverlauf genauer zu überwachen. Unsere interne Revision überprüft in regelmäßigen Zeitabständen die Angemessenheit und Effektivität unseres Risikomanagementsystems. So können, falls Mängel aufgedeckt werden, geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung initiiert werden. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden. Das Risikomanagementsystem von Siemens basiert auf einem umfassenden, interaktiven und managementorientierten Enterprise-Risk-Management-(ERM-)Ansatz, der in die Unternehmensorganisation integriert ist und sich sowohl mit Risiken als auch mit Chancen befasst. Unser ERM-Ansatz basiert dabei auf einem weltweit anerkannten Rahmenkonzept, dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) entwickelten »Enterprise Risk Management – Integrated Framework« (2004). Das Rahmenkonzept verknüpft den ERM-Prozess mit der Finanzberichterstattung und unserem internen Kontrollsystem. Es misst den Aspekten Unternehmensstrategie, Effizienz und Effektivität der operativen Geschäftsaktivitäten, der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung wie auch der Einhaltung relevanter Gesetze und Regelungen gleichermaßen Bedeutung bei. Der ERM-Prozess zielt auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-bezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen können. Der Berichtszeitraum im Rahmen des ERM-Ansatzes beträgt üblicherweise drei Jahre. Unser ERM basiert auf einem Nettoprinzip, bei dem die Risiken und Chancen adressiert werden, die nach Durchführung bestehender Kontrollmaßnahmen verbleiben. Falls Risiken bereits in der Planung, in Budgets, in der Prognose oder im Konzernabschluss (zum Beispiel als eine Rückstellung oder Risikovorsorge) berücksichtigt wurden, sollen sie bereits mit ihren finanziellen Auswirkungen in den Geschäftszielen der einzelnen Einheiten berücksichtigt sein. Als Konsequenz sollten im ERM nur zusätzliche Risiken zum gleichen Thema wie zum Beispiel Abweichungen von Geschäftszielen oder im Falle von unterschiedlichen Risikodimensionen erfasst werden. Um einen umfassenden Blick auf unsere Geschäftsaktivitäten zu ermöglichen, werden Risiken und Chancen in einem strukturierten Prozess identifiziert, der Elemente eines Top-down- und eines Bottom-up-Ansatzes kombiniert. Die Berichterstattung von Risiken und Chancen erfolgt grundsätzlich quartalsweise, wobei der reguläre Berichterstattungsprozess durch eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt wird, um kritische Themen rechtzeitig zu eskalieren. Relevante Risiken und Chancen werden aus verschiedenen Perspektiven wie Geschäftszielen, Reputation und regulatorischen Angelegenheiten nach Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert. Der Bottom-up-Identifizierungs- und -Priorisierungsprozess wird durch Arbeitstreffen mit dem jeweiligen Management des Industriellen Geschäfts und von SFS sowie der Regionen und Zentralabteilungen unterstützt. Dieses Top-down-Element stellt sicher, dass potenzielle neue Risiken und Chancen auf Managementebene zur Diskussion gestellt und danach bei Relevanz in die Berichterstattung aufgenommen werden. Die berichteten Risiken und Chancen werden nach möglichen kumulativen Effekten analysiert und auf der jeweiligen Organisationsebene, wie oben dargestellt, aggregiert. Für alle relevanten Risiken und Chancen werden Verantwortlichkeiten festgelegt. Dabei hängt die hierarchische Ebene der Verantwortlichkeit von der Bedeutung des jeweiligen Risikos beziehungsweise der jeweiligen Chance ab. In einem ersten Schritt erfordert die Übernahme der Verantwortung für ein spezifisches Risiko oder eine spezifische Chance die Festlegung einer unserer allgemeinen Reaktionsstrategien. Bezogen auf Risiken umfassen unsere Strategien die folgenden Alternativen: Risiken vermeiden, übertragen, vermindern oder akzeptieren. Bezogen auf Chancen sieht unsere allgemeine Reaktionsstrategie vor, sie vollständig zu realisieren. In einem zweiten Schritt beinhaltet die Risiko- beziehungsweise Chancenverantwortung auch das Entwickeln, Initiieren und Überwachen angemessener Maßnahmen entsprechend der gewählten Reaktionsstrategie. Um eine effektive Risikosteuerung zu ermöglichen, müssen diese Reaktionsmaßnahmen spezifisch zugeschnitten sein. Aus diesem Grund haben wir eine Vielzahl von Reaktionsmaßnahmen mit unterschiedlichen Ausprägungen entwickelt. So versuchen wir zum Beispiel, das Risiko aus Zins- und Wechselkursschwankungen durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften zu verringern. Bezüglich unserer langfristigen Projekte soll uns unter anderem ein systematisches und umfassendes Projektmanagement mit standardisierten Projektmeilensteinen, einschließlich vorläufiger Abnahmen während der Projektabwicklung, sowie mit eindeutig festgelegten Genehmigungsprozessen dabei unterstützen, mögliche Projektrisiken frühzeitig, sogar vor Eintritt in die Angebotsphase, zu erkennen und diesen zu begegnen. Des Weiteren haben wir für potenzielle Schadensfälle und Haftungsrisiken angemessene Versicherungen abgeschlossen, um unseren Gefährdungsgrad zu vermindern und mögliche Verluste zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren. Dem Risiko von Konjunktur- und Nachfrageschwankungen begegnen wir beispielsweise dadurch, dass wir die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der für uns wichtigen Branchen genau beobachten und, falls erforderlich, frühzeitig und konsequent unsere Kapazitäten anpassen und Kostensparmaßnahmen initiieren. A.8.2.3 ORGANISATION DES RISIKOMANAGEMENTS UND DER VERANTWORTLICHKEITENZur Überwachung des ERM-Prozesses und um die Integration und Vereinheitlichung bestehender Kontrollaktivitäten im Einklang mit den rechtlichen und operativen Anforderungen weiter voranzutreiben, hat der Vorstand eine vom Chief Risk & Internal Control Officer geleitete Risikomanagement- und interne Kontrollorganisation sowie das Corporate Risk & Internal Control Committee (CRIC) etabliert. Dem CRIC werden Informationen zu Risiken und Chancen aus den Risikokomitees berichtet, die innerhalb des Industriellen Geschäfts, von SFS und in den Regionen etabliert sind, sowie von den Leitern der Zentralabteilungen. Um eine aussagekräftige Diskussion auf Siemens-Konzernebene führen zu können, werden individuelle Risiken und Chancen, die einen ähnlichen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang haben, zu Risiko- und Chancenthemen aggregiert. Im Zuge dieser Aggregation kommt es naturgemäß zu einer Mischung von Risiken mit primär qualitativen und primär quantitativen Risikobewertungen. Dementsprechend ist eine rein quantitative Beurteilung von Risikothemen nicht vorgesehen. Diese Informationen dienen anschließend zur Evaluierung der unternehmensweiten Risiko- und Chancensituation. Das CRIC berichtet an den Vorstand und unterstützt ihn bei der Umsetzung, Durchführung und Überwachung des Risikomanagement- und des internen Kontrollsystems sowie beispielsweise bei der Berichterstattung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Das CRIC setzt sich aus dem Chief Risk & Internal Control Officer als Vorsitzendem, Mitgliedern des Vorstands und ausgewählten Führungskräften der Zentralabteilungen zusammen. A.8.3 RisikenNachfolgend beschreiben wir Risiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Reputation haben können. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken innerhalb der vier Kategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikomaßes für Siemens wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Risiken für uns. Zusätzliche Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die wir jetzt noch als unwesentlich einschätzen, können unsere Geschäftsaktivitäten und -ziele ebenfalls negativ beeinflussen. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Risiken auf alle unsere Segmente. A.8.3.1 STRATEGISCHE RISIKENWettbewerbsumfeld: Die weltweiten Märkte für unsere Produkte und Lösungen sind hinsichtlich Preisbildung, Produkt- und Servicequalität, Produktentwicklungs- und Einführungszeiten, Kundenservice und Finanzierungsbedingungen sowie Verschiebungen beim Marktbedarf hochgradig wettbewerbsintensiv. Wir sind mit starken bestehenden Wettbewerbern konfrontiert und auch mit Wettbewerbern aus Schwellenländern, die eine günstigere Kostenstruktur aufweisen könnten als wir. Einige Branchen, in denen wir tätig sind, durchlaufen Konsolidierungen, die zu einer Verstärkung des Wettbewerbs sowie einer Veränderung unserer relativen Marktposition führen könnten. Darüber hinaus bemerken wir, dass Lieferanten – und in gewissem Ausmaß sogar Kunden, insbesondere aus Schwellenländern wie China – zu ernsten Wettbewerbern für Siemens werden könnten. Wir begegnen diesen Risiken mit verschiedenen Maßnahmen, wie beispielsweise Benchmarking-Aktivitäten, strategischen Initiativen, Vertriebsinitiativen, der Umsetzung von Produktivitätsmaßnahmen und Projekten zur Erreichung der Zielkosten, Anpassungen bei Fertigungseinrichtungen, dem Export aus Niedrigkostenländern in preissensitive Märkte und der Optimierung unseres Produktportfolios.Wir überwachen und analysieren kontinuierlich Markt- und Wettbewerbsdaten, um ungünstige Entwicklungen des Wettbewerbsumfelds besser voraussehen zu können, anstatt auf sie reagieren zu müssen. Wirtschaftliche, politische und geopolitische Rahmenbedingungen (makroökonomisches Umfeld): Wir sehen ein hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf die künftige Entwicklung der Weltwirtschaft. Wesentliche Hauptrisiken resultieren zum Beispiel aus dem Brexit-Votum im Juni 2016, aus den politischen Unsicherheiten im Zuge der US-Präsidentschaftswahl sowie aus einem zunehmenden Trend in Richtung Populismus. Der britische Austrittsprozess könnte die Geschäfts- und Verbraucherunsicherheit erhöhen, Investitionen im Vereinigten Königreich verringern, Risiken für den Finanzmarkt darstellen und zu einer erhöhten Unsicherheit hinsichtlich der Zukunft der EU in Zusammenhang mit den Austrittsverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich führen. Ein weiterer massiver Rückgang des Wirtschaftsvertrauens sowie eine anhaltende Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen und der Auftragsvergabe würden unser Geschäft negativ beeinflussen. Wir beobachten den Austrittsprozess kontinuierlich und haben zum Beispiel eine Taskforce gebildet, die unsere lokalen und globalen Maßnahmen koordiniert. Ein weiteres erhebliches Geschäftsrisiko resultiert aus einer signifikanten Abschwächung des Wirtschaftswachstums in China und aus möglichen Korrekturen oder sogar einem Zusammenbruch des chinesischen Immobilienmarkts, des Bankensektors oder des Aktienmarkts. Der Abschwung könnte sich verschlimmern, wenn es chinesischen Institutionen nicht gelingt, die staatseigenen Betriebe in der Industrie sowie im Bankensektor zu reformieren und die Wirtschaft weiter zu liberalisieren und zu öffnen. Sowohl das globale als auch das regionale Investitionsklima könnte wegen politischer Verwerfungen, weiterer Unabhängigkeitsbestrebungen in Ländern der Europäischen Union oder wegen nachhaltiger Erfolge protektionistischer, EU- und wirtschaftsfeindlicher Parteien und Politik einbrechen. Eine sich schnell verschärfende Geldpolitik der US-amerikanischen Notenbank könnte eine weitere Abwertungsspirale bei den Währungen der Schwellenländer in Gang setzen. Dies könnte zu einer erneuten Krise in den Schwellenländern führen, da die Verschuldung der Unternehmen aus Schwellenländern angestiegen ist und sie zur Begleichung ihrer Schulden in ausländischer Währung von günstigen weltweiten Finanzierungskonditionen abhängig sind. Ein terroristischer Megaangriff oder eine Reihe terroristischer Attacken in großen Volkswirtschaften könnte die globale Wirtschaftstätigkeit herabsetzen und das Geschäftsklima und Konsumentenvertrauen einbrechen lassen. Weitere Risiken liegen in politischen Spannungen etwa in Syrien, der Türkei oder der Ukraine und einem Verlust von Vertrauen in die Automobilindustrie. Im Allgemeinen besteht aufgrund des signifikanten Anteils langzyklischer Geschäfte in unseren Divisionen sowie der Bedeutung von Verträgen mit langer Laufzeit für Siemens eine zeitliche Verzögerung zwischen den makroökonomischen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf unsere Ergebnisse. Demgegenüber reagieren die kurzzyklischen Geschäfte der Division Digital Factory, von Teilen der Division Process Industries and Drives sowie der Division Energy Management schnell auf Schwankungen bei der Nachfrage. Falls die moderate Konjunkturerholung wieder zum Erliegen kommt und wir unsere Produktions- und Kostenstrukturen nicht erfolgreich an das geänderte Marktumfeld anpassen können, kann nicht garantiert werden, dass dies keine negativen Auswirkungen haben wird. Beispielsweise könnten sich die Finanzierungsmöglichkeiten unserer Kunden verschlechtern. Das wiederum könnte zur Folge haben, dass sich Kaufabsichten bezüglich unserer Produkte und Dienstleistungen ändern, verzögern oder fallen gelassen werden beziehungsweise Einkäufe oder Verträge, die bereits begonnen wurden, nicht zu Ende geführt werden. Zudem könnten die Preise unserer Produkte und Dienstleistungen infolge ungünstiger Marktbedingungen stärker fallen, als wir dies gegenwärtig vorhersehen. Des Weiteren könnten sich vertraglich festgelegte Zahlungsbedingungen nachteilig verändern, insbesondere im Hinblick auf die Höhe an uns geleisteter Kundenanzahlungen im Rahmen von Langzeitprojekten, was zu negativen Auswirkungen auf unsere Finanzsituation führen könnte. Siemens’ weltweite Geschäftsaufstellung in nahezu allen relevanten Volkswirtschaften, unser umfangreiches Angebot, das unterschiedlichen Geschäftszyklen folgt, und unsere verschiedenartigen Geschäftsmodelle – zum Beispiel Produkt-, Software-, Lösungs-, Projekt- und Servicegeschäft – helfen uns, die Folgen ungünstiger Entwicklungen auf einzelnen Märkten auszugleichen. Disruptive Technologien (einschließlich Digitalisierung): Die Märkte, in denen wir agieren, sind infolge der Einführung innovativer und disruptiver Technologien rasanten und signifikanten Änderungen unterworfen. Auf dem Gebiet der Digitalisierung (beispielsweise Internet der Dinge, Netz der Systeme, Industrie 4.0) gibt es die Risiken neuer Wettbewerber, der Substitutionen von existierenden Produkten/Lösungen/Dienstleistungen, neuer Geschäftsmodelle (zum Beispiel bei der Preisbildung) und schließlich das Risiko, dass unsere Wettbewerber aufgrund schnellerer Time-to-Market-Strategien ihre digitalen Produkte und Lösungen schneller als Siemens vermarkten können. Unsere Geschäftsergebnisse hängen wesentlich von unserer Fähigkeit ab, Änderungen in unseren Märkten zu antizipieren und uns an sie anzupassen sowie die Kosten für die Herstellung unserer Produkte zu senken. Die Einführung neuer Produkte und Technologien erfordert ein starkes Engagement in Forschung und Entwicklung, das mit einem beträchtlichen Einsatz finanzieller Mittel verbunden ist und nicht immer erfolgreich sein muss. Unsere Ertragslage könnte negativ von Investitionen in solche Technologien beeinflusst werden, die nicht wie erwartet funktionieren oder integriert werden können, nicht die erwartete Marktakzeptanz finden oder wenn unsere Produkte und Systeme, insbesondere im Vergleich zu unseren Wettbewerbern, nicht rechtzeitig oder erst wenn sie veraltet sind am Markt eingeführt werden. Wir beantragen ständig neue Patente und pflegen aktiv unser Portfolio geistigen Eigentums, um unsere Technologieposition zu sichern. Unsere Patente und andere Rechte am geistigen Eigentum können jedoch nicht verhindern, dass Wettbewerber selbst Produkte und Dienstleistungen entwickeln und verkaufen, die den unseren gleichen oder ihnen sehr ähnlich sind. Anhaltend niedrige Öl- und Rohstoffpreise: Durch die länger als erwartet anhaltend niedrigen Ölpreise könnte die Nachfrage nach Öl- und Gasprodukten sinken. Zusätzlich könnten Länder, die von hohen Öl- und Rohstoffpreisen abhängig sind (zum Beispiel Russland, Venezuela, der Nahe und Mittlere Osten), ihre öffentlichen Ausgaben reduzieren. Beides würde sowohl zu einem Rückgang beim Auftragseingang und bei den Umsatzerlösen unserer Geschäfte, die den Öl- und Gasmarkt bedienen, als auch zu einer Unterauslastung der Ressourcen führen. Wir versuchen, diese Risiken abzuschwächen, indem wir die Marktsituation eng überwachen, insbesondere im Öl- und Gasgeschäft. Wir sind konsequent darauf bedacht, unsere Kapazitäten anzupassen, unsere Kostenstruktur zu verbessern sowie unsere Wettbewerbsfähigkeit in diesem Markt zu erhöhen. Aufstellung unserer Fertigungsorganisation: Wir sehen das Risiko, dass wir nicht flexibel genug sind, um unsere Fertigungsorganisation schnell an Marktänderungen anzupassen, mit der Folge einer nicht wettbewerbsfähigen Kostenposition und eines Verlusts von Geschäften. Um dieses Risiko zu begrenzen, beobachten und analysieren wir fortlaufend Wettbewerbs- und Marktdaten. Darüber hinaus überwachen wir sorgfältig die Umsetzung von geplanten Maßnahmen, achten auf eine strikte Kostendisziplin und führen fortlaufend Gespräche mit allen Interessensgruppen. Portfoliomaßnahmen, nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen, sonstige Beteiligungen und strategische Allianzen: Unsere Strategie umfasst Desinvestitionen in einigen Geschäftsfeldern und die Stärkung anderer durch Portfoliomaßnahmen, einschließlich Unternehmenszusammenschlüsse und Akquisitionen. Desinvestitionspläne beinhalten das Risiko, bestimmte Geschäftsaktivitäten nicht wie geplant veräußern zu können. Außerdem könnten sich durch realisierte Desinvestitionen negative Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Reputation ergeben. Unternehmenszusammenschlüsse und Akquisitionen bergen grundsätzlich Unwägbarkeiten, da sie Risiken aus der Integration von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien und Produkten beinhalten. Es kann nicht garantiert werden, dass jedes erworbene Geschäft erfolgreich und entsprechend dem ursprünglich vorgesehenen Zeitplan integriert werden kann oder sich nach der Integration wie erwartet entwickeln wird. Darüber hinaus können aus solchen Transaktionen erhebliche Akquisitions-, Verwaltungs-, Steuer- und sonstige Aufwendungen entstehen, einschließlich Integrationskosten für erworbene Geschäftsaktivitäten. Zudem könnten Portfoliomaßnahmen einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf zur Folge haben und unsere Kapitalstruktur nachteilig beeinflussen. Akquisitionen können auch zu einem signifikanten Anstieg der immateriellen Vermögenswerte, einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte in unserer Bilanz, führen. Sollten wir anhaltend ungünstigen Geschäftsentwicklungen ausgesetzt sein oder bei akquirierten Aktivitäten nicht so erfolgreich sein wie ursprünglich erwartet, könnte dies Wertberichtigungen auf diese immateriellen Vermögenswerte, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte, zur Folge haben mit negativen Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Unser Anlageportfolio umfasst Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Ferner halten wir sonstige Beteiligungen wie Atos SE und die OSRAM Licht AG. Alle Faktoren, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen und sonstigen Beteiligungen negativ beeinflussen, könnten unseren Ergebnisanteil aus diesen Beteiligungen beeinträchtigen oder zu einer Wertminderung dieser Beteiligungen führen. Außerdem könnte unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auch in Zusammenhang mit Darlehen, Garantien oder der Nichteinhaltung von Finanzkennzahlen (Financial Covenants) in Verbindung mit diesen nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen und sonstigen Beteiligungen negativ beeinflusst werden. Zudem bergen solche Beteiligungen grundsätzlich Risiken, da es uns nicht möglich sein könnte, potenziellen negativen Auswirkungen auf unser Geschäft durch ausreichende Einflussnahme auf Prozesse der Unternehmensführung (Corporate Governance) oder Geschäftsentscheidungen unserer Equity-Beteiligungen, sonstigen Beteiligungen und strategischen Allianzen entgegenzuwirken. Zudem beinhalten auch Gemeinschaftsunternehmen Risiken in Zusammenhang mit der Integration von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien und Produkten. Auch strategische Allianzen könnten für uns mit Risiken verbunden sein, da wir in einigen Geschäftsfeldern mit Unternehmen im Wettbewerb stehen, mit denen wir strategische Allianzen eingegangen sind. Neben anderen Maßnahmen begegnen wir diesen Risiken sowohl mit standardisierten Prozessen als auch mit dezidierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Umfeld von Unternehmenszusammenschlüssen, Käufen, Verkäufen und Ausgliederungen. Dies beinhaltet sowohl Aktivitäten nach Abschluss der jeweiligen Transaktion als auch das Verfolgen unserer Ansprüche sowie zentral verwaltete Portfolioaktivitäten. A.8.3.2 OPERATIVE RISIKENInformationssicherheit: Unsere Geschäftstätigkeit ist auf digitale Technologien angewiesen. Die von uns beobachtete weltweite Zunahme von Bedrohungen für die Informationssicherheit und eine größere Professionalität in der Computerkriminalität führen zu Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Produkte, Systeme und Netzwerke sowie zu Risiken hinsichtlich der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Verlässlichkeit von Daten. Wie andere große multinationale Unternehmen sind wir regen Cyber-Angriffen von erfahrenen Gegnern ausgesetzt, die vom organisierten Verbrechen und von Nationen, die Wirtschaftsspionage betreiben, unterstützt werden. Wir ergreifen zur Risikominimierung eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem die Schulung von Mitarbeitern, umfassende Überwachung unserer Netzwerke und Informationssysteme durch Cyber Security Operation Centers sowie Einsatz von Sicherungs- und Schutzsystemen wie Firewalls und Virenscannern. Unsere Vereinbarungen mit IT-Dienstleistern zielen darauf ab, dass diese Risiken verringert werden. Dennoch bleiben die Systeme, Produkte, Lösungen und Dienstleistungen unseres Unternehmens und die unserer Dienstleister potenziell anfällig für Angriffe. Diese könnten möglicherweise zur Offenlegung, Verfälschung, Spionage oder zum Verlust von Informationen, Missbrauch von Informationssystemen oder zu Produktfehlern, Produktionsausfällen und Lieferengpässen führen mit eventuell negativen Auswirkungen auf unsere Reputation, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Geschäfte. Operative Störungen und Qualitätsprobleme in unserer Wertschöpfungskette: Unsere Wertschöpfungskette umfasst alle Stufen von der Forschung und Entwicklung über die Steuerung der Versorgungskette (Supply Chain Management) und der Produktion bis hin zu Marketing, Vertrieb und Dienstleistungen. Operative Störungen in unserer Wertschöpfungskette könnten zu Qualitätsproblemen sowie zu potenziellen Produkt-, Arbeitssicherheits- und regulatorischen sowie Umweltrisiken führen. Solche Risiken könnten insbesondere in unserem Industriellen Geschäft im Hinblick auf unsere Produktions- und Fertigungsstandorte auftreten, die auf der ganzen Welt angesiedelt sind und eine hohe organisatorische und technische Komplexität aufweisen. Gelegentlich könnten Qualitätsprobleme bei von uns verkauften Produkten auftreten, die aus der Entwicklung oder Produktion dieser Produkte oder der Inbetriebnahme oder der in ihnen integrierten Software resultieren können. Unser Healthineers-Geschäft steht beispielsweise unter der regulatorischen Aufsicht der U.S. Food and Drug Administration und des Health and Consumer Policy Departments der Europäischen Kommission, was dazu führt, dass wir spezifische Anstrengungen unternehmen müssen, um die Sicherheit unserer Produkte sicherzustellen. Falls wir diese Anforderungen nicht erfüllen, könnten unser Geschäft und unsere Reputation beeinträchtigt werden. Verschiedene Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Schadensvermeidung sind etabliert, und die verstärkte Nutzung von Qualitätsmanagementinstrumenten verbessert die Transparenz, unterstützt die Ursachenanalyse und dient der Vorbeugung. Funktionsoptimierte Anpassungen und Kostensenkungsinitiativen: Wir befinden uns in einem fortwährenden Prozess funktionsoptimierter Anpassungen und befassen uns laufend mit Kostensenkungsinitiativen. Diese beinhalten ständige Kapazitätsanpassungsmaßnahmen sowie Initiativen zu strukturellen Verbesserungen. Zusammenlegungen von Geschäftsaktivitäten und Fertigungsanlagen sowie Straffungen unseres Produktportfolios sind ebenfalls Bestandteil solcher Kostensenkungsinitiativen. Diese Maßnahmen könnten nicht wie geplant umgesetzt werden, ihr Nutzen könnte geringer sein als ursprünglich abgeschätzt, sie könnten später wirken als angenommen, oder ihre Wirkung könnte ganz ausbleiben. Jede künftige Wirkung aus diesen Programmen auf unsere Profitabilität wird beeinflusst durch die tatsächlich erzielten Einsparungen und unsere Fähigkeit, diese fortlaufenden Bemühungen nachhaltig umzusetzen. Darüber hinaus könnte eine Verzögerung in kritischen FuE-Projekten negative Folgen auf laufende Geschäftsprojekte haben. Wir kontrollieren und überwachen diese Projekte fortlaufend und nutzen standardisierte Ansätze zur Steuerung und Verfolgung von Meilensteinen. Kostenüberschreitungen oder zusätzliche Zahlungsverpflichtungen bei der Abwicklung unserer Langfrist- und Festpreisprojekte beziehungsweise der Aufträge für schlüsselfertige Anlagen: Eine Reihe unserer industriellen Geschäfte führen Aktivitäten, insbesondere bei Großprojekten, im Rahmen von Langfristverträgen durch, die in wettbewerbsintensiven Bieterverfahren vergeben werden. Solche Verträge sind üblich bei den Divisionen Power and Gas, Wind Power and Renewables, Mobility und teilweise Energy Management sowie bei Process Industries and Drives. Einige dieser Verträge sind an sich riskant, da sie die Übernahme nahezu aller Risiken vorsehen können, die mit der Fertigstellung des Projekts sowie mit Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projekts verbunden sind. Beispielsweise könnten wir mit dem Risiko konfrontiert sein, die technischen Anforderungen eines Projekts erfüllen zu müssen, ohne vor der Übernahme des Projekts Erfahrungen mit derartigen Anforderungen gesammelt zu haben. Die aus Festpreisverträgen erzielbaren Ergebnismargen könnten durch Änderungen der Kosten oder der Produktivität während der Vertragslaufzeit von den ursprünglichen Schätzungen abweichen. Manchmal tragen wir das Risiko unerwarteter Projektmodifikationen, des Mangels an qualifizierten Fachkräften, von Qualitätsproblemen, finanziellen Schwierigkeiten unserer Kunden und/oder wesentlicher Partner, Kostenüberschreitungen oder Vertragsstrafen aufgrund unerwarteter technischer Probleme, von unvorhersehbaren Entwicklungen an den Projektstandorten, von unvorhergesehenen Änderungen oder Schwierigkeiten innerhalb des rechtlichen und politischen Umfelds, von Leistungsproblemen bei unseren Zulieferern, Subunternehmern oder Konsortialpartnern oder aufgrund sonstiger logistischer Schwierigkeiten. Einige unserer mehrjährigen Verträge umfassen zudem anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich Installation und Wartung, ferner weitere Erfüllungskriterien wie Zeitvorgaben, Stückkosten und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Diese Anforderungen könnten, wenn sie nicht erfüllt werden, erhebliche Vertragsstrafen, Schadensersatzpflichten, Zahlungsverweigerung oder Vertragskündigungen nach sich ziehen. Wir können nicht garantieren, dass unsere Verträge und Projekte, insbesondere jene mit langer Laufzeit und Festpreiskalkulation, profitabel abgeschlossen werden können. Um solchen Risiken zu begegnen, haben wir eine weltweite Projektmanagementorganisation eingeführt, die systematisch die Fachkenntnisse der Projektmanager verbessert. Bei sehr komplexen Projekten führen wir in einem sehr frühen Stadium der Angebotsphase dedizierte Risikoeinschätzungen durch, bevor wir uns entschließen, ein verbindliches Angebot abzugeben. Mangel an qualifizierten Mitarbeitern: Der Wettbewerb um hoch qualifizierte Mitarbeiter, wie etwa Spezialisten, Experten oder Talente im Bereich der Digitalisierung, ist in den Branchen und Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind, weiterhin intensiv. Wir benötigen fortwährend hoch qualifizierte Mitarbeiter. Unser künftiger Erfolg hängt zum Teil davon ab, inwiefern es uns dauerhaft gelingt, Ingenieure und anderes Fachpersonal einzustellen, zu integrieren, weiterzuentwickeln und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Wir begegnen diesem Risiko zum Beispiel mit einer strukturierten Nachfolgeplanung, einer Verbesserung der Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber sowie mit Maßnahmen zu Mitarbeiterbindung und Karrieremanagement. Außerdem erweitert das Unternehmen die Fähigkeiten des Talent-Acquisition-Teams und hat eine Strategie festgelegt, wie die benötigten Fähigkeiten proaktiv im Markt gesucht werden. Störungen in der Versorgungskette: Die Ergebnisse unseres Industriellen Geschäfts hängen von einer zuverlässigen und effektiven Steuerung unserer Versorgungskette für Komponenten, Bauteile und Materialien ab. Kapazitätsbeschränkungen und Lieferengpässe, die auf ein ineffektives Management der Versorgungskette zurückzuführen sind, könnten zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Bei der Versorgung mit Vorprodukten, Komponenten und Dienstleistungen sind wir auf Fremdanbieter angewiesen. Herstellung, Montage und Funktionsprüfung unserer Produkte durch Dritte reduzieren unsere unmittelbaren Möglichkeiten der Einflussnahme auf Produktivität, Qualitätssicherung, Liefertermine und Kosten. Obwohl wir eng mit unseren Lieferanten zusammenarbeiten, um versorgungsbezogene Probleme zu vermeiden, kann nicht garantiert werden, dass wir in Zukunft nicht in Versorgungsschwierigkeiten geraten. Engpässe oder Verzögerungen könnten unsere Geschäftsaktivitäten erheblich schädigen. Unerwartete Preissteigerungen von Komponenten und Rohmaterialien aufgrund von Marktengpässen oder aus anderen Gründen könnten sich ebenfalls negativ auf unsere Leistung auswirken. Des Weiteren könnten wir mit dem Risiko von Verzögerungen und Unterbrechungen der Versorgungskette als Auswirkungen von Katastrophen konfrontiert werden, insbesondere wenn es uns nicht gelingt, rechtzeitig oder überhaupt alternative Zulieferquellen oder Transportwege zu erschließen. Neben anderen Maßnahmen reduzieren wir das Risiko der weltweit schwankenden Rohmaterialpreise mit verschiedenen Sicherungsinstrumenten. A.8.3.3 FINANZIELLE RISIKENMarktpreisrisiken: Wir unterliegen dem Einfluss von Wechselkursschwankungen, insbesondere zwischen dem US-Dollar und dem Euro, da ein großer Anteil unseres Geschäftsvolumens in US-Dollar und in Form von Exporten aus Europa generiert wird. Darüber hinaus unterliegen wir Währungseffekten aus Währungen von Schwellenländern, insbesondere dem chinesischen Yuan. Eine Aufwertung des Euro, vor allem gegenüber dem US-Dollar, könnte Einfluss auf die Wettbewerbsposition von Siemens nehmen, weil für viele unserer Wettbewerber große Kostenanteile in schwächeren Währungen anfallen und sie dadurch Produkte zu günstigeren Preisen anbieten können. Ein gegenüber dem US-Dollar und anderen Währungen starker Euro könnte demnach einen nachteiligen Einfluss auf unsere Ertragslage haben. Wir sind aber auch Zinsschwankungen ausgesetzt. Negative Entwicklungen auf den Finanzmärkten und Änderungen in der Politik der Zentralbanken könnten sich negativ auf unser Ergebnis auswirken. Sowohl bestimmte Währungsrisiken als auch Zinsrisiken werden durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. In Abhängigkeit von der Entwicklung von Wechselkursen und Zinssätzen könnten Sicherungsgeschäfte unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage signifikant beeinflussen. Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken: Politische und wirtschaftliche Entwicklungen in der EU sowie die anhaltende Schuldenkrise in der Eurozone beeinflussen weiterhin weltweit die Finanzmärkte. In Bezug auf unsere Treasury- und Finanzierungsaktivitäten könnten negative Entwicklungen in Zusammenhang mit den Finanzmärkten, wie (1) begrenzte Verfügbarkeit von Finanzmitteln (insbesondere in US-Dollar) und von Sicherungsinstrumenten, (2) eine geänderte Bonitätseinschätzung von Siemens insbesondere von Ratingagenturen, (3) negative Zinssätze und (4) Auswirkungen aus restriktiveren Regulierungen des Finanzsektors, der Politik der Zentralbanken sowie der Nutzung von Finanzinstrumenten, unsere Einlagenkonditionen beziehungsweise Finanzierungskosten verschlechtern. Eine Erhöhung der Kreditrisikoaufschläge aufgrund von Unsicherheit und Risikoaversion an den Finanzmärkten könnte zudem zu einer negativen Veränderung der Marktwerte unserer finanziellen Vermögenswerte, insbesondere unserer derivativen Finanzinstrumente, führen. Negative Entwicklungen könnten auch die Kosten zur Sicherung von Kreditrisiken aufgrund potenziell höherer Kontrahentenrisiken zusätzlich erhöhen. Siemens reduziert Finanzierungsrisiken durch Diversifikation in verschiedene Finanzierungsinstrumente, Währungen, Märkte und Investorengruppen. Liquiditätsrisiken werden durch die Geldanlage in verschiedenen Kategorien von Instrumenten mit einer Anzahl von Geschäftspartnern mit hoher Bonität (Investment-Grade-Qualität) verringert, wobei die verbundenen Geschäftspartnerrisiken – inklusive der Risiken, die sich aus Derivaten ergeben – zentral eng überwacht werden. Kreditrisiken: In Zusammenhang mit Aufträgen und Projekten stellen wir unseren Kunden direkte und indirekte Finanzierungen in verschiedenen Ausprägungen zur Verfügung. Insbesondere trägt SFS Kreditrisiken aus seinen Finanzierungsaktivitäten. Teilweise stehen uns Verwertungsrechte an den von uns finanzierten Vermögenswerten zu, oder wir erhalten zusätzliche Sicherheiten. Unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage könnte nachteilig beeinflusst werden, falls sich die Bonität unserer Kunden verschlechtert oder diese ihre Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht bezahlen, falls die übertragenen Sicherheiten in Form von Vermögenswerten oder sonstigen Sicherheiten Wertverluste erleiden oder falls sich Projekte, in die wir investiert haben, als nicht erfolgreich erweisen. Positive Marktwerte aus Derivaten und Einlagen bei Banken führen zu Kreditrisiken bei diesen Banken. Wir überwachen diese Marktentwicklungen sehr eng. Der Ausfall eines wesentlichen Geschäftspartners könnte negative Folgen für unsere Finanzposition und für unser Finanzergebnis haben. Risiken aus Pensionsverpflichtungen: Der Finanzierungsstatus unserer Pensionspläne könnte sowohl durch eine Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen, einschließlich des Abzinsungssatzes, als auch durch Veränderungen an den Finanzmärkten oder eine Änderung in der Zusammensetzung unseres investierten Vermögens beeinflusst werden. Ein wesentlicher Anstieg der Unterdeckung könnte sich negativ auf unsere Kapitalstruktur sowie unser Rating auswirken und somit die Refinanzierungsmöglichkeiten verringern und Refinanzierungskosten erhöhen. Zur Erfüllung lokaler Pensionsvorschriften in ausgewählten Ländern könnten wir mit einem erhöhten Zahlungsmittelabfluss konfrontiert sein, um eine Unterdeckung unserer Pensionspläne in diesen Ländern zu vermindern. Untersuchungen von Finanzbehörden sowie Veränderungen in den Steuergesetzen und -regelungen: Wir sind in nahezu allen Ländern der Welt tätig und unterliegen damit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen in diesen Jurisdiktionen könnten zu höheren Steueraufwendungen und zu höheren Steuerzahlungen führen. Außerdem könnten Änderungen der Gesetze und Regelungen auch Einfluss auf unsere Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie auf unsere aktiven und passiven latenten Steuern haben. Zudem könnte die Unsicherheit im steuerlichen Umfeld mancher Regionen die Möglichkeiten einschränken, unsere Rechte durchzusetzen. Als global tätiges Unternehmen agieren wir in Ländern mit komplexen steuerlichen Regelungen, die unterschiedlich ausgelegt werden können. Künftige Auslegungen beziehungsweise Entwicklungen der Steuersysteme könnten unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen. Wir werden regelmäßig von den Finanzbehörden in verschiedenen Jurisdiktionen geprüft, und wir identifizieren und bewerten entsprechende Risiken fortlaufend. Für weitere Informationen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, derivativen Finanzinstrumenten, Sicherungsaktivitäten, Management von finanziellen Risiken sowie Maßnahmen siehe → Ziffer 16, 23 und 24 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss . A.8.3.4 COMPLIANCE-RISIKENRegulatorische Risiken und potenzielle Sanktionen: Als global agierendes Unternehmen unterhalten wir Geschäftsaktivitäten mit Kunden in Ländern, die Exportkontrollregulierungen, Embargos, Wirtschaftssanktionen oder anderen Formen von Handelsbeschränkungen unterliegen (nachstehend bezeichnet als »Sanktionen«), die ihnen durch die USA, die Europäische Union (EU) oder andere Länder oder Organisationen auferlegt wurden. Neue oder ausgeweitete Sanktionen in Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, könnten zu einer Einschränkung unserer bestehenden Geschäftsaktivitäten in diesen Ländern oder indirekt in anderen Ländern führen. Uns sind Initiativen von institutionellen Investoren, wie Pensionsfonds und Versicherungen, bekannt, die Richtlinien verabschiedet haben oder zu verabschieden in Betracht ziehen, die Investitionen in und Transaktionen mit Unternehmen verbieten oder den Verkauf von Anteilen an Unternehmen vorschreiben sollen, wenn diese Geschäfte mit Ländern betreiben, die vom U.S. Department of State als staatliche Förderer des Terrorismus identifiziert wurden. Es könnte sein, dass solche Initiativen uns daran hindern, Investoren, Kunden oder Lieferanten zu gewinnen oder zu halten. Zudem könnten wir aufgrund der Beendigung unserer Geschäfte in Ländern, die Sanktionen unterliegen, Ansprüchen oder anderen Maßnahmen von Kunden ausgesetzt sein. Unsere Reputation könnte auch unter unseren Geschäften mit Vertragsparteien in diesen Ländern oder mit Vertragsparteien, die mit diesen Ländern verbunden sind, leiden. Aufgrund der politischen Einigung (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) auf einen gemeinsamen umfassenden Aktionsplan bezüglich des iranischen Atomprogramms hat Siemens seine konzernweiten Richtlinien dahingehend geändert, dass Neugeschäfte im Iran mit Kunden oder Endkunden, die nicht in den Sanktionslisten der EU oder USA geführt werden, zulässig sind, soweit sie weder den EU-Sanktionsbestimmungen noch den Sanktionen der USA (U.S. Secondary Sanctions), soweit anwendbar, widersprechen. Bei Geschäftsaktivitäten in Schwellenländern bestehen verschiedene Risiken wie Unruhen, Gesundheitsrisiken, kulturelle Unterschiede, zum Beispiel bei Arbeitsverhältnissen und Geschäftspraktiken, Volatilität des Bruttoinlandsprodukts, wirtschaftliche und staatliche Instabilität, die mögliche Verstaatlichung von Privatvermögen sowie die Auferlegung von Währungsbeschränkungen. Insbesondere die asiatischen Märkte sind für unsere langfristige Wachstumsstrategie von großer Bedeutung, und unsere beträchtlichen Geschäftsaktivitäten in China werden dort von einem Rechtssystem beeinflusst, das sich noch entwickelt und Änderungen unterliegt. Unsere langfristige Wachstumsstrategie könnte durch staatliche Unterstützung der lokalen Wettbewerber gehemmt werden. Mit unseren dedizierten Regionalorganisationen begegnen wir diesen Risiken, indem wir die aktuellen Entwicklungen fortwährend beobachten und entsprechende Maßnahmenstrategien ableiten, die ein regelmäßiges Überprüfen unseres Lokalisierungsansatzes beinhalten. Laufende und künftige Untersuchungen hinsichtlich Korruptions- oder Kartellvorwürfen sowie Vorwürfen betreffend andere Gesetzesverletzungen: Verfahren gegen uns hinsichtlich Korruptions- oder Kartellvorwürfen sowie Vorwürfen betreffend andere Gesetzesverletzungen könnten zu straf- oder zivilrechtlichen Bußgeldern führen sowie zu Strafen, Sanktionen, gerichtlichen Verfügungen bezüglich künftigen Verhaltens, Gewinnabschöpfungen, zum Ausschluss von der direkten oder indirekten Teilnahme an bestimmten Geschäften, zum Verlust von Gewerbekonzessionen oder zu anderen Restriktionen und Rechtsfolgen. Dementsprechend könnte es unter anderem erforderlich werden, dass wir möglichen Leistungspflichten, einschließlich potenzieller Steuerstrafen, in Zusammenhang mit diesen Untersuchungen und Verfahren nachkommen müssen. Darüber hinaus könnte die Aufdeckung von Fällen öffentlicher Korruption, die nicht von den Vergleichen umfasst sind, die wir in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 mit amerikanischen und deutschen Behörden zur Beilegung von Korruptionsvorwürfen geschlossen haben, unser Geschäft mit Behörden und zwischenstaatlichen und supranationalen Organisationen gefährden sowie zur Ernennung weiterer Überwachungsinstanzen führen, die unsere künftigen Geschäftspraktiken überprüfen, und wir könnten auch in anderer Weise aufgefordert werden, unsere Geschäftspraktiken und unser Compliance-Programm zu ändern. Ein erheblicher Anteil unserer Geschäftstätigkeit entfällt auf Regierungen und auf Unternehmen in staatlichem Besitz. Wir sind außerdem an verschiedenen Projekten beteiligt, die von Behörden sowie zwischenstaatlichen und supranationalen Organisationen, etwa multilateralen Entwicklungsbanken, finanziert werden. Anhängige und mögliche künftige Ermittlungen zu Korruptions-, Kartell- oder Vorwürfen betreffend andere Gesetzesverletzungen könnten nachteilige Auswirkungen auf unsere Beteiligung an Geschäften mit solchen Auftraggebern haben bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Ferner könnten dadurch bestehende privatwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen sowie unsere Fähigkeit, neue Geschäftspartner in der Privatwirtschaft für möglicherweise bedeutende strategische Projekte und Transaktionen wie strategische Allianzen, Gemeinschaftsunternehmen oder andere Formen der geschäftlichen Zusammenarbeit zu gewinnen, beeinträchtigt werden. Solche Ermittlungen könnten auch zur Aufhebung einiger unserer bestehenden Verträge führen, und Dritte, einschließlich unserer Wettbewerber, könnten gegen uns Verfahren in erheblichem Umfang einleiten. Darüber hinaus könnten künftige Entwicklungen in laufenden oder potenziellen künftigen Ermittlungen, etwa die Reaktion auf behördliche Ersuchen und die Zusammenarbeit mit den Behörden, die Aufmerksamkeit und die Ressourcen des Managements von anderen Geschäftsangelegenheiten ablenken. Des Weiteren sehen wir uns möglicherweise Compliance-Risiken in Verbindung mit kürzlich erworbenen Geschäften gegenüber, die sich noch im Integrationsprozess befinden. Siemens hat, neben anderen Maßnahmen, eine weltweite Compliance-Organisation etabliert, die unter anderem Compliance-Risikoreduzierungsprozesse, wie beispielsweise Compliance-Risikobewertungen, durchführt und die von externen Compliance-Experten überprüft wurden. Änderungen von Regelungen, Gesetzen und Richtlinien: Als ein diversifiziertes Unternehmen mit globalem Geschäft sind wir unterschiedlichen produkt- und länderbezogenen Regelungen, Gesetzen und Richtlinien ausgesetzt, die unsere Prozesse beeinflussen. Wir nehmen unsere Verpflichtung innerhalb der Beschaffungskette an, da unsere Kunden Transparenz in der Beschaffungskette erwarten und die diesbezügliche Verpflichtung bereits Bestandteil der Verträge mit unseren Kunden ist. Falls wir nicht in der Lage sind, ausreichende Sicherheit entlang unserer Beschaffungskette zu erlangen, oder falls diese oder ähnliche Risiken in Verbindung mit derartigen Regelungen, Gesetzen und Richtlinien eintreten, könnte auch unsere Reputation beeinträchtigt werden. Wir beobachten fortlaufend die politische und regulatorische Lage in allen unseren wichtigen Märkten, um so potenzielle Problembereiche frühzeitig zu erkennen, damit wir unsere Geschäftsaktivitäten entsprechend schnell an jegliche Veränderung der Umstände anpassen können. Gesetze und Regelungen zu Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit sowie andere behördliche Regelungen: Einige Branchen, in denen wir tätig sind, sind stark reguliert. Gegenwärtige oder künftige umweltrechtliche, gesundheits- oder sicherheitsbezogene oder sonstige staatliche Regulierungen oder deren Änderung könnten eine Anpassung unserer operativen Tätigkeit erfordern und zu einer erheblichen Steigerung unserer operativen Kosten und Produktionskosten führen. Darüber hinaus sehen wir das Risiko eines möglichen umweltrechtlichen, gesundheits- oder sicherheitsbezogenen Zwischenfalls ebenso wie Risiken durch die Nichteinhaltung von umweltrechtlichen, gesundheits- oder sicherheitsbezogenen Regelungen durch Siemens oder unsere Vertragspartner, die in der Folge zum Beispiel zu ernsthaften Verletzungen, Strafmaßnahmen, Reputationsverlust oder zu internen bzw. externen Untersuchungen führen. Wenngleich wir über Verfahren verfügen, die sicherstellen sollen, dass wir die anwendbaren staatlichen Regulierungen in der Ausführung unserer Geschäftstätigkeit einhalten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sowohl von unserer Seite als auch von Seiten Dritter, mit denen wir in einer Vertragsbeziehung stehen, einschließlich Zulieferer und Dienstleistungsanbieter, und deren Handeln uns zugerechnet werden könnte, zu Verstößen gegen anwendbare staatliche Regulierungen kommen könnte. Jeder solcher Verstöße setzt uns dem Risiko von Haftung, Reputationsschäden oder Verlust von Lizenzen und Genehmigungen aus, die für unser Geschäft wichtig sind. Insbesondere könnten uns auch Verpflichtungen aus Umweltverschmutzungen oder aus der Dekontamination von verseuchten Produktionsanlagen entstehen, die von uns errichtet oder betrieben werden. Für bestimmte Umweltrisiken haben wir Haftpflichtversicherungen mit Deckungssummen abgeschlossen, die unser Management als angemessen und branchenüblich ansieht. Uns könnten aus Umweltschäden Verluste entstehen, die über die Versicherungssummen hinausgehen oder nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind, und solche Verluste könnten unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen. Protektionismus (einschließlich Lokalisation): Protektionismus in der Handelspolitik und Änderungen im politischen und regulatorischen Umfeld in Märkten, in denen wir Geschäfte betreiben, wie Import- und Exportkontrollen, Zollbestimmungen und andere Handelshemmnisse inklusive des Ausschlusses von bestimmten Märkten, sowie Preis- oder Währungsbeschränkungen könnten unsere Geschäfte in verschiedenen nationalen Märkten beeinflussen und unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Außerdem könnten wir Strafzahlungen, anderen Sanktionen und Reputationsschäden ausgesetzt sein. Darüber hinaus könnte die Unsicherheit im rechtlichen Umfeld mancher Regionen unsere Möglichkeiten einschränken, unsere Rechte durchzusetzen, und könnte dazu führen, dass wir steigenden Kosten für angemessene Compliance-Programme unterliegen. Laufende oder künftige Rechtsstreitigkeiten: Siemens ist und wird auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren konfrontiert. Diese können insbesondere dazu führen, dass Siemens die Zahlung von Schadensersatz, Strafschadensersatz (Punitive Damages), die Erfüllung anderer Ansprüche sowie straf- oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Zudem können hieraus in Einzelfällen formelle oder informelle Ausschlüsse bei Ausschreibungen oder der Entzug oder Verlust der Gewerbe- oder Betriebserlaubnis resultieren. Ferner können weitere Rechtsstreitigkeiten eingeleitet oder bestehende Rechtsstreitigkeiten ausgeweitet werden. Geltend gemachte Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten unterliegen grundsätzlich einer Verzinsung. In einigen dieser Rechtsstreitigkeiten könnten negative Entscheidungen für Siemens ergehen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können. Für bestimmte rechtliche Risiken hat Siemens eine Haftpflichtversicherung in einer Höhe abgeschlossen, die das Management für angemessen und branchenüblich hält. Der Versicherungsschutz bewahrt Siemens allerdings nicht vor etwaigen Reputationsschäden. Außerdem kann Siemens aus Rechtsstreitigkeiten Verluste erleiden, die über die Versicherungssumme hinausgehen oder nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind oder etwaige Rückstellungen für Verluste durch Rechtsstreitigkeiten übersteigen. Schließlich kann nicht gewährleistet werden, dass Siemens auch künftig adäquaten Versicherungsschutz zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen erhält. Für weitere Informationen in Bezug auf konkrete Rechtsstreitigkeiten siehe → Ziffer 21 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss . A.8.3.5 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER RISIKOLAGEDie größten Herausforderungen wurden in jeder der vier Kategorien »Strategische Risiken«, »Operative Risiken«, »Finanzielle Risiken« und »Compliance-Risiken« zuerst genannt, wobei die Risiken resultierend aus den sehr wettbewerbsintensiven Märkten für uns derzeit am wesentlichsten sind, analog zum Vorjahr. Obwohl sich die Einschätzung der individuellen Risiken während des Geschäftsjahrs 2016 aufgrund der Entwicklung der externen Bedingungen, als Folge unserer eigenen Gegenmaßnahmen und der Anpassung unserer eigenen Pläne geändert hat, hat sich die Risikolandschaft für Siemens im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Gegenwärtig wurden keine Risiken identifiziert, die entweder einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand unseres Unternehmens gefährden könnten. A.8.4 ChancenIm Rahmen unseres Enterprise-Risk-Management-(ERM-)Ansatzes identifizieren und bewerten wir regelmäßig die Chancen, die sich in unseren zahlreichen Geschäftsfeldern ergeben, und handeln entsprechend. Im Folgenden beschreiben wir unsere wesentlichsten Chancen. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Chancen auf alle unsere Segmente. Die Reihenfolge der dargestellten Chancen spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Ausmaßes für Siemens wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die gegenwärtige Bedeutung dieser Chancen für uns. Die beschriebenen Chancen sind nicht notwendigerweise die einzigen, die sich uns bieten. Des Weiteren ist unsere Einschätzung der Chancen Änderungen unterworfen, da sich unser Unternehmen, unsere Märkte und Technologien kontinuierlich weiterentwickeln. Es ist auch möglich, dass Chancen, die wir heute sehen, sich niemals verwirklichen. Erfolge aus Innovationen in den Feldern Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung: Innovationen sind ein zentraler Bestandteil unserer »Vision 2020«, die ein unternehmerisches Konzept darstellt, das Siemens in drei Schritten in die Zukunft führt: Zunächst steigern wir unsere Leistungsfähigkeit (»drive performance«), dann stärken wir unsere Kernaktivitäten («strengthen core«), und schließlich wollen wir wachsen (»scale up«), um unsere »Vision 2020«-Ziele zu erreichen. Wir tun dies, indem wir signifikant in Forschung und Entwicklung investieren, um innovative, nachhaltige Lösungen für unsere Kunden entwickeln zu können und gleichzeitig unsere Wettbewerbsfähigkeit zu untermauern. Wir sind ein innovatives Unternehmen und erfinden neue Technologien, die – wie wir denken – die künftigen Anforderungen entsprechend den Megatrends demografischer Wandel, Urbanisierung, Klimawandel und Globalisierung decken. Wir erhalten jedes Jahr Tausende neuer Patente und entwickeln kontinuierlich neue Konzepte und überzeugende Geschäftsmodelle. Wir eröffnen den Zugang zu neuen Märkten und Kunden durch neue Marketing- und Vertriebsstrategien sowie divisionale Masterpläne. Beispielsweise gründeten wir mit next47 eine unabhängige Organisationseinheit, die dazu dienen soll, Start-up-Unternehmen mit innovativen Ideen für die Gestaltung der Zukunft im Hinblick auf Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung zu gründen, mit ihnen zusammenzuarbeiten und in sie zu investieren und dabei die damit einhergehenden Ideen in ein realisierbares Geschäft umzusetzen. Dies wird Siemens helfen, wegweisende Innovationen der nächsten Generation zu entwickeln, in Feldern wie künstlicher Intelligenz, dezentralen Elektrifizierungstechnologien, autonomen Maschinen, Kettenlaufapplikationen und vernetzter elektronischer Mobilität. Siemens ist entlang der Wertschöpfungsketten von Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung positioniert, um seine Marktdurchdringung in Zukunft noch weiter zu erhöhen. Entlang dieser Wertschöpfungsketten haben wir verschiedene Wachstumsfelder identifiziert, in denen wir das größte langfristige Potenzial für Siemens sehen. Wir allokieren unsere Ressourcen zu diesen Wachstumsfeldern und haben bereits konkrete Maßnahmen in diese Richtung angekündigt. Siemens profitiert über alle Divisionen hinweg von der unbestrittenen Stärke im Geschäft mit der digitalen Fabrik. Die neue cloudbasierte MindSphere-Plattform des Unternehmens erhöht beispielsweise die Verfügbarkeit der Produkte und Systeme unserer Kunden und steigert die Produktivität und Effizienz. Fusionen, Akquisitionen, Beteiligungen, Partnerschaften, Desinvestitionen sowie Bereinigungen unseres Portfolios: Wir beobachten kontinuierlich unsere gegenwärtigen und künftigen Märkte im Hinblick auf Chancen für strategische Fusionen, Akquisitionen, Beteiligungen oder Partnerschaften, mit denen wir unser organisches Wachstum ergänzen können. Derartige Aktivitäten können uns dabei unterstützen, unsere Position an unseren derzeitigen Märkten zu stärken, neue Märkte zu erschließen oder unser Technologieportfolio in ausgewählten Bereichen zu ergänzen. Chancen könnten sich ebenfalls aus erfolgreich ausgeführten Desinvestitionsmaßnahmen ergeben, die unser Portfolio weiter optimieren und Gewinne einbringen. Fortlaufende Entwicklung und Implementierung von Initiativen zur Kostensenkung, Steigerung der Umsatzerlöse, Kapazitätsanpassung, Prozessverbesserung sowie Ausnutzung von Synergieeffekten: In einem zunehmend wettbewerbsintensiven Marktumfeld ergänzt eine wettbewerbsfähige Kostenstruktur den Wettbewerbsvorteil der Innovationskraft. Wir glauben, dass eine weitere Verbesserung unserer Kostenposition unsere globale Wettbewerbsposition stärken kann und unsere Marktposition gegenüber aufstrebenden und etablierten Wettbewerbern sichert. Beispielsweise erwarten wir nachhaltige Wertbeiträge aus Produktivitätsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung unseres Konzepts »Vision 2020«. Darüber hinaus kann die Pflege eines stringenten Claim-Management-Prozesses uns helfen, Chancen zu realisieren, indem wir unsere Ansprüche gegenüber unseren Vertragspartnern noch besser durchsetzen. Politische Stabilisierung bestimmter kritischer Länder und Erholung der Weltwirtschaft: Wir sehen die Chance, dass die politische Stabilisierung bestimmter kritischer Länder und die Aufhebung von Sanktionen zum Beispiel im Iran zu höherem Umsatzvolumen führen könnten, das in der Vergangenheit nicht realisiert werden konnte. Weiterhin könnte die Rückkehr zu stabilem weltwirtschaftlichem Wachstum zu einem höheren Volumen und Ergebnis von Siemens führen. Exzellente Projektabwicklung: Indem wir unsere Projektmanagementanstrengungen erhöhen und aus unseren Fehlern im Rahmen der Projektabwicklung über formalisierte »Lessons learned«- Ansätze lernen, sehen wir die Chance, unsere Fehlleistungskosten (Non Conformance Costs) kontinuierlich zu reduzieren sowie eine fristgerechte Fertigstellung unserer Projekte und Lösungen sicherzustellen. Weiterhin helfen uns ein stringentes Risiko- und Chancenmanagement in den Projekten, das Management des Projektterminplans, die Vereinbarung von Leistungsboni sowie ein hochprofessionelles Management unserer Lieferanten und Konsortialpartner dabei, Vertragsstrafen zu vermeiden und somit unsere Ergebnisposition zu verbessern. Darüber hinaus ermöglichen Verbesserungen unseres Schadensmanagementprozesses eine Senkung der Kosten, indem wir Rechtsansprüche von Kunden durch bilaterale Einigungen klären und somit gleichzeitig das Kundenbeziehungsmanagement verbessern. Gleichzeitig reduzieren wir Qualitätsprobleme, indem wir Lieferantenthemen frühzeitig aktiv adressieren. Verlagerung von Wertschöpfungsaktivitäten: Die Verlagerung bestimmter Aktivitäten unserer Wertschöpfungskette wie Einkauf, Produktion, Wartung oder Dienstleistungen in Wachstumsmärkte könnte es uns ermöglichen, unsere Kosten zu senken und unsere globale Wettbewerbsposition zu stärken, insbesondere im Vergleich zu Wettbewerbern aus Ländern mit vorteilhafteren Kostenstrukturen. Weiterhin könnte uns unsere lokale Präsenz in vielen Ländern dabei helfen, Vorteile aus einem möglichen Marktwachstum zu ziehen sowie auf eine Verschiebung von Märkten schnell und effektiv zu reagieren, um unsere Marktdurchdringung zu verstärken und weitere Marktanteile zu gewinnen. Klimawandel: Während der Klimawandel weithin als Risiko angesehen wird, sieht Siemens in der Bekämpfung des Klimawandels eine Chance. In Übereinstimmung mit dem globalen Klimaabkommen von Paris (COP21), das im November 2016 in Kraft trat, arbeitet Siemens darauf hin, den Trend zur Reduzierung von CO2-Emissionen zu unterstützen, sowohl bei unseren eigenen Geschäftsaktivitäten als auch bei unseren Kunden, basierend auf Technologien aus unserem Umweltportfolio, wie CO2-armer Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Zusammenfassende Darstellung der Chancenlage: Die wesentlichste Chance für Siemens ist »Erfolge aus Innovationen in den Feldern Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung«. Im letzten Geschäftsbericht haben wir an dieser Stelle »Fusionen, Akquisitionen, Beteiligungen, Partnerschaften und Desinvestitionen« berichtet. Obwohl sich die individuellen Bewertungen von Chancen im Geschäftsjahr 2016 verändert haben, sowohl aufgrund der Entwicklung im externen Umfeld als auch durch unsere eigenen Bemühungen, Chancen wahrzunehmen sowie durch die Anpassung unserer eigenen Pläne, hat sich die Chancensituation im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. A.8.5 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und RisikomanagementsystemsDie folgenden Ausführungen beinhalten Informationen gemäß §289 Abs. 5 HGB und §315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie dem erläuternden Bericht. Das übergeordnete Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems lautet, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des Siemens-Konzerns sowie des Jahresabschlusses der Siemens AG als Mutterunternehmen mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen. Unser ERM-Ansatz basiert auf dem Rahmenwerk »Enterprise Risk Management – Integrated Framework« des COSO. Da eines der Ziele dieses Rahmenwerks die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung ist, beinhaltet es eine rechnungslegungsbezogene Sichtweise. Unser rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (»Kontrollsystem«) basiert auf dem ebenfalls vom COSO entwickelten und international anerkannten Rahmenwerk »Internal Control – Integrated Framework«. Beide Systeme ergänzen sich gegenseitig. Unser Management beurteilt zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten Kontrollsystems. Hierzu verfügt Siemens über ein standardisiertes Verfahren, nach dem notwendige Kontrollen definiert, nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Kein Kontrollsystem – auch wenn es als wirksam beurteilt wurde – kann jedoch alle unzutreffenden Angaben verhindern oder aufdecken. Unser Konzernabschluss wird auf Basis eines zentral vorgegebenen konzeptionellen Rahmens erstellt. Dieser umfasst im Wesentlichen einheitliche Vorgaben in Form von Bilanzierungsrichtlinien und einen Kontenplan. Für die Siemens AG und andere nach HGB bilanzierende Gesellschaften des Siemens-Konzerns ergänzen verpflichtende HGB-spezifische Regelungen diesen konzeptionellen Rahmen. Es wird fortlaufend analysiert, ob eine Anpassung des konzeptionellen Rahmens aufgrund von Änderungen im regulatorischen Umfeld erforderlich ist. Quartalsweise werden die Rechnungswesenabteilungen über aktuelle Themen und einzuhaltende Termine informiert, die die Rechnungslegung und den Abschlusserstellungsprozess betreffen. Die Datengrundlage für die Erstellung unserer Abschlüsse bilden die von der Siemens AG und deren Tochterunternehmen berichteten Abschlussinformationen. Die Erstellung der Abschlussinformationen der meisten unserer Gesellschaften wird durch eine interne Shared-Services-Organisation unterstützt. Darüber hinaus sind weitere Rechnungslegungsaktivitäten wie Tätigkeiten, die die Governance und die Überwachung betreffen, in der Regel auf regionalen Ebenen zusammengefasst. In bestimmten Fällen, wie der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, bedienen wir uns der Unterstützung externer Dienstleister. Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Abschluss im Konsolidierungssystem erstellt. Die zur Erstellung des Abschlusses durchzuführenden Schritte werden manuellen wie auch systemtechnischen Kontrollen unterzogen. Die Qualifikation der in den Rechnungslegungsprozess einbezogenen Mitarbeiter wird durch geeignete Auswahlprozesse und regelmäßige Schulungsmaßnahmen sichergestellt. Grundsätzlich sowie unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitserwägungen gilt das »Vier-Augen-Prinzip« und müssen Abschlussinformationen bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen über die inhaltliche Zusammensetzung und Veränderungen der einzelnen Posten, sowohl der von Konzerneinheiten berichteten Abschlussinformationen als auch des Konzernabschlusses. Zum Schutz vor nicht autorisiertem Zugriff sind in Übereinstimmung mit unseren Bestimmungen zur Informationssicherheit in den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen Zugriffsberechtigungen definiert. Die oben genannten manuellen und systemseitigen Kontrollmaßnahmen gelten grundsätzlich auch für die Überleitung der IFRS-Abschlussinformationen hin zum HGB-Jahresabschluss der Siemens AG. Quartalsweise findet ein interner Zertifizierungsprozess statt, bei dem das Management verschiedener Ebenen unserer Organisation – unterstützt durch Bestätigungen des Managements von Einheiten in ihrem Verantwortungsbereich – die Ordnungsmäßigkeit der an die Konzernzentrale berichteten Finanzdaten bestätigt sowie über die Wirksamkeit der entsprechenden Kontrollsysteme berichtet. Unsere interne Revision beurteilt systematisch die Integrität unserer Finanzberichterstattung, die Effektivität unseres Kontrollsystems und unseres Risikomanagementsystems sowie die Einhaltung unserer Compliance-Richtlinien. Der Prüfungsausschuss ist ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Er überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Des Weiteren haben wir ein Offenlegungskomitee eingerichtet, das bestimmte finanzielle und nicht finanzielle Informationen vor der Veröffentlichung überprüft. Darüber hinaus bestehen Regeln für bilanzbezogene Beschwerden. A.9 Siemens AGDer Jahresabschluss der Siemens AG ist nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt worden. Die Siemens AG ist die Muttergesellschaft des Siemens-Konzerns. Ihre Ergebnisse sind in erheblichem Maße von ihren direkt und indirekt gehaltenen Tochtergesellschaften und Beteiligungen beeinflusst. Die Geschäftsentwicklung der Siemens AG unterliegt grundsätzlich den gleichen Risiken und Chancen wie die des Siemens-Konzerns. Der Ausblick für den Siemens-Konzern spiegelt aufgrund der Verflechtungen zwischen der Siemens AG und ihren Tochtergesellschaften sowie aufgrund des Gewichts der Siemens AG im Konzern größtenteils auch die Erwartungen für die Siemens AG wider. Daher gelten die vorstehenden Ausführungen für den Siemens-Konzern auch für die Siemens AG. Wir gehen davon aus, dass das Beteiligungsergebnis den Gewinn der Siemens AG erheblich beeinflussen wird. Wir wollen unseren Aktionären auch weiterhin eine attraktive Rendite bieten. Daher beabsichtigen wir für die nächsten Jahre, eine Dividende vorzuschlagen, deren Ausschüttungsvolumen 40% bis 60% des Gewinns nach Steuern des Siemens-Konzerns entspricht. Der Gewinn nach Steuern kann zu diesem Zweck um ausgewählte außergewöhnliche nicht zahlungswirksame Effekte bereinigt werden. Zum 30. September 2016 betrug die Anzahl der Mitarbeiter 94.363. A.9.1 ErtragslageGewinn- und Verlustrechnung der Siemens AG nach HGB (Kurzfassung) scroll
Die Umsatzerlöse nahmen moderat ab, da Rückgänge bei Energy Management in Höhe von 1,3 Mrd. € sowie bei Power and Gas in Höhe von 0,2 Mrd. € den sehr starken Anstieg bei Wind Power and Renewables in Höhe von 0,9 Mrd. € überwogen. Regional betrachtet wurden 73% der Umsatzerlöse in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten, 18% in der Region Asien, Australien und 9% in der Region Amerika erzielt. Die Exporte aus Deutschland machten 64% der gesamten Umsatzerlöse aus. Der Auftragseingang der Siemens AG belief sich auf 28,9 Mrd. €. In der Siemens AG hängt die Entwicklung der Umsatzerlöse, vor allem in Verbindung mit Großaufträgen, stark von der Fertigstellung der Projekte ab. Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank im Vorjahresvergleich, insbesondere aufgrund der Rückgänge bei Power and Gas in Höhe von 0,5 Mrd. € und bei Energy Management in Höhe von 0,1 Mrd. €. Die Forschungs- und Entwicklungs-(FuE-)Kosten als Anteil an den Umsatzerlösen (FuE-Intensität) stiegen um einen Prozentpunkt auf 10%. Wir beschäftigten im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnitt lich 10.100 Mitarbeiter im Bereich FuE. Für weitere Informationen siehe → A.1.1.3 Forschung und Entwicklung . Das sonstige betriebliche Ergebnis lag über dem Vorjahreswert, da ein Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 0,5 Mrd. € nur teilweise durch eine Abnahme der sonstigen betrieblichen Erträge um 0,1 Mrd. € aufgewogen wurde. Die Zunahme ergab sich im Wesentlichen aus Vorjahreseffekten. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen wirkten im Vorjahr Zuführungen zu Rückstellungen in Zusammenhang mit der Veräußerung von Geschäftseinheiten. Der Rückgang des Finanzergebnisses war insbesondere auf ein um 4,4 Mrd. € gesunkenes Beteiligungsergebnis zurückzuführen. Das übrige Finanzergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Mrd. € an. Das Beteiligungsergebnis verringerte sich aufgrund eines Rückgangs der Gewinnabführungen um 2,1 Mrd. € – insbesondere von der Siemens Beteiligungen Inland GmbH, die um 2,0 Mrd. € zurückgingen – sowie aufgrund von um 0,1 Mrd. € gestiegenen Verlusten aus dem Abgang von Beteiligungen. Dies wurde nur teilweise durch um 0,5 Mrd. € höhere Gewinnausschüttungen – vor allem von der Siemens Beteiligungsverwaltung GmbH&Co. OHG in Höhe von 0,9 Mrd. € – sowie durch um 0,2 Mrd. € geringere Abschreibungen auf Beteiligungen aufgewogen. Das Vorjahr enthielt einen Gewinn in Höhe von 2,8 Mrd. € aus dem Verkauf des Siemens-Anteils an BSH. Die Verbesserung des übrigen Finanzergebnisses ergab sich überwiegend aus um 0,8 Mrd. € niedrigeren Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen – resultierend aus einer regulatorischen Änderung, die zu einer Erhöhung des gewichteten durchschnittlichen Abzinsungssatzes führte – sowie aus einem um 0,7 Mrd. € geringeren realisierten Verlust aus Zins- und Fremdwährungsderivaten. Diese positiven Faktoren wurden teilweise aufgewogen durch um 0,3 Mrd. € geringere Gewinne aus der Realisierung von monetären Fremdwährungsbilanzposten sowie durch um 0,2 Mrd. € höhere Rückstellungen für Risiken aus Derivaten. Das Vorjahr enthielt Abschreibungen von Darlehensforderungen an Unify Holdings B.V. sowie Unify Germany Holdings B.V. von insgesamt 0,2 Mrd. €. Der Rückgang der Ertragsteuern resultierte aus niedrigeren Ertragsteueraufwendungen aufgrund des Wegfalls von Belastungen aus Betriebsprüfungen im Vergleich zum Vorjahr sowie Steuererstattungen aus Entscheidungen zu Rechtsbehelfen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dies wurde teilweise durch die Veränderung der latenten Ertragsteuern ausgeglichen und ist im Wesentlichen auf die Zinsanpassung bei Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen zurückzuführen. A.9.2 Vermögens- und FinanzlageBilanz der Siemens AG nach HGB (Kurzfassung) scroll
Der Anstieg der Finanzanlagen resultierte aus um 0,5 Mrd. € höheren Ausleihungen sowie aus einer Zunahme von Anteilen an verbundenen Unternehmen um 0,3 Mrd. €. Der Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ergab sich vor allem aus niedrigeren Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgrund von konzerninternen Finanzierungen. Die flüssigen Mittel und Wertpapiere sind wesentlich beeinflusst durch die Liquiditätssteuerung in der Siemens AG. Die Liquiditätssteuerung erfolgt auf Basis der Finanzstrategie des Siemens-Konzerns. Die Liquiditätsveränderung war deshalb nicht allein auf die Geschäftsaktivitäten der Siemens AG zurückzuführen. Der Anstieg des Eigenkapitals war zurückzuführen auf den Jahresüberschuss in Höhe von 3,0 Mrd. € sowie die Ausgabe eigener Anteile in Höhe von 0,4 Mrd. € im Rahmen unserer aktienbasierten Vergütung. Dies wurde teilweise aufgewogen durch die Dividendenzahlung im abgelaufenen Geschäftsjahr (für das Geschäftsjahr 2015) in Höhe von 2,8 Mrd. €. Zudem verminderten die im Laufe des Geschäftsjahrs durchgeführten Aktienrückkäufe das Eigenkapital um 0,4 Mrd. €. Die Eigenkapitalquote lag zum Geschäftsjahresende bei 28% (im Vj. 27%). Der Rückgang der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen war insbesondere eine Folge der oben genannten Anpassung des Abzinsungssatzes, die zu einer Verringerung um 0,8 Mrd. € führte, sowie von um 0,3 Mrd. € niedrigeren Zins- und laufenden Dienstzeitaufwendungen. Dies wurde teilweise aufgewogen durch um 0,4 Mrd. € niedrigere Übertragungen von Pensionsverpflichtungen. Die Zunahme der übrigen Rückstellungen resultierte hauptsächlich aus höheren Rückstellungen für Verluste aus derivativen Finanzgeschäften, aus gestiegenen Steuerrückstellungen sowie aus höheren Rückstellungen für Personalkosten, die jeweils um 0,3 Mrd. € angestiegen sind. Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und übrigen Verbindlichkeiten ergab sich hauptsächlich aus geringeren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aufgrund von konzerninternen Finanzierungen. A.9.3 Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung nach §289a HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und findet sich in → C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach §289a HGB . A.10 VergütungsberichtDer Bericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). A.10.1 Vergütung der Mitglieder des VorstandsA.10.1.1 VERGÜTUNGSSYSTEMDas System der Vorstandsvergütung bei Siemens ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu geben. Die Vorstandsmitglieder werden angehalten, sich langfristig im und für das Unternehmen zu engagieren, und können an einer nachhaltigen Wertsteigerung des Unternehmens partizipieren. Vor diesem Hintergrund ist ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die langfristige Entwicklung der Siemens-Aktie gekoppelt. Ziel ist es ferner, dass die Vergütung der Größe und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung trägt. Besondere Leistungen sollen angemessen honoriert werden, Zielverfehlungen sollen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen. Die Vergütung soll auch im Vergleich zum Wettbewerb attraktiv sein, um herausragende Manager für unser Unternehmen zu gewinnen und auf Dauer zu binden. Systematik und Höhe der Vorstandsvergütung werden auf Vorschlag des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats durch das Aufsichtsratsplenum festgelegt und regelmäßig überprüft. Die Angemessenheit der Vergütungshöhe wird durch den Aufsichtsrat jährlich geprüft. Hierbei werden folgende Kriterien berücksichtigt: die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens, die Aufgaben und die Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Unternehmen gilt. Dabei wird auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt, wobei der Aufsichtsrat festgelegt hat, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abgegrenzt werden. Das seit dem Geschäftsjahr 2015 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2015 gebilligt. Hierbei werden die einzelnen Vergütungskomponenten Grundvergütung, variable Vergütung (Bonus) und langfristige aktienbasierte Vergütung gleich gewichtet und betragen jeweils etwa ein Drittel der Zielvergütung. Diese Gleichgewichtung wird auch bei den drei Zielparametern der variablen Vergütung angewendet. ![]() Im Geschäftsjahr 2016 setzte sich das Vergütungssystem für den Vorstand aus folgenden Komponenten zusammen: Erfolgsunabhängige KomponentenGrundvergütung Die Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Seit dem 1. Oktober 2015 beträgt die Grundvergütung des Vorsitzenden des Vorstands, Joe Kaeser, 2.034.000 € pro Jahr. Die Grundvergütung des Finanzvorstands und der Mitglieder des Vorstands mit Divisionsverantwortung (einschließlich Healthineers) beträgt 1.042.800 € pro Jahr, die des weiteren Mitglieds des Vorstands 988.800 € pro Jahr. Nebenleistungen Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für beziehungsweise den geldwerten Vorteil von Sachbezügen und weitere Nebenleistungen wie die Bereitstellung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu Versicherungen, Rechts-, Steuerberatungs-, Wohnungs- und Umzugskosten, einschließlich der gegebenenfalls hierauf übernommenen Steuern, Währungsausgleichszahlungen sowie Kosten in Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen. Erfolgsbezogene KomponentenVariable Vergütung (Bonus) Die variable Vergütung (Bonus) richtet sich nach dem geschäftlichen Erfolg des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Bonus hängt zu je einem Drittel von der Zielerreichung der Zielparameter Kapitalrendite und Ergebnis je Aktie sowie der individuellen Ziele ab. Entsprechende Ziele finden, zusätzlich zu anderen, auch bei den Leitenden Angestellten Anwendung, um die Durchgängigkeit des Zielsystems im Unternehmen zu erreichen. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100% (Zielbetrag) entspricht die Höhe des Bonus jener der Grundvergütung. Der Bonus ist auf 200% begrenzt (Cap). Bei deutlichen Zielverfehlungen kann die variable Vergütung vollständig entfallen (0%). Der Aufsichtsrat kann den aus der Zielerreichung resultierenden Betrag nach pflichtgemäßem Ermessen um bis zu 20% nach unten oder oben anpassen; der angepasste Bonusauszahlungsbetrag kann somit maximal bei 240% des Zielbetrags liegen. Bei der Auswahl der Kriterien, die für eine Entscheidung über eine mögliche Anpassung der Bonusauszahlungsbeträge (±20%) herangezogen werden können, achtet der Aufsichtsrat auf Anreize für eine nachhaltige Unternehmensführung. Bei der Entscheidung über eine diskretionäre Anpassung können neben der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zum Beispiel die Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung oder einer Kundenzufriedenheitsbefragung berücksichtigt werden. Die Anpassungsmöglichkeit kann auch dazu genutzt werden, individuelle Leistungen von Vorstandsmitgliedern zu berücksichtigen. Der Bonus wird vollständig in bar gewährt. Langfristige aktienbasierte Vergütung Als langfristige aktienbasierte Vergütung werden zu Beginn des Geschäftsjahrs verfallbare Aktienzusagen (Stock Awards) gewährt. Den Berechtigten wird – vorbehaltlich der Zielerreichung – nach Ablauf einer rund vierjährigen Sperrfrist ohne eigene Zuzahlung für je eine Aktienzusage eine Siemens-Aktie übertragen. Falls der Anstellungsvertrag während des Geschäftsjahrs beginnt, wird anstelle von Stock Awards eine entsprechende Anzahl von Siemens Phantom Stock Awards zugesagt. Für die Siemens Phantom Stock Awards wird anstatt der Übertragung von Aktien am Ende der Sperrfrist ausschließlich ein Barausgleich vorgenommen; im Übrigen gelten die für die Stock Awards getroffenen Regelungen entsprechend. Für den Fall, dass außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen eintreten, die Auswirkungen auf den Aktienkurs haben, kann der Aufsichtsrat beschließen, dass die Anzahl der zugesagten Stock Awards nachträglich reduziert wird, dass anstelle der Übertragung von Siemens-Aktien nur ein Barausgleich in einer festzulegenden eingeschränkten Höhe erfolgt oder dass die Übertragung der Siemens-Aktien aus fälligen Stock Awards bis zur Beendigung der kursbeeinflussenden Wirkung der Entwicklung ausgesetzt ist. Der jährliche Zielbetrag für den Geldwert der Stock-Awards-Zusage bei 100% Zielerreichung beträgt seit 1. Oktober 2015 für den Vorstandsvorsitzenden 2.120.000 €. Für den Finanzvorstand und die Vorstandsmitglieder mit Divisionsverantwortung (einschließlich Healthineers) je 1.080.000 €, für das weitere Mitglied des Vorstands 1.040.000 €. Der Aufsichtsrat hat seit dem Geschäftsjahr 2015 für alle Mitglieder des Vorstands die Möglichkeit, jeweils für ein Geschäftsjahr den Zielbetrag individuell um bis zu 75% anzuheben. Hierdurch können die individuelle Leistung und Erfahrung eines Vorstandsmitglieds sowie Umfang und Beanspruchung der Funktion berücksichtigt werden. Die langfristige aktienbasierte Vergütung wird an die Entwicklung des Aktienwerts von Siemens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern geknüpft. Der Aufsichtsrat legt ein Zielsystem (Zielwert für 100% und Zielgerade) für die Entwicklung des Kurses der Siemens-Aktie im Vergleich zu derzeit fünf Wettbewerbern (ABB, General Electric, Rockwell, Schneider Electric und Toshiba) fest. Kommt es während des Betrachtungszeitraums bei den relevanten Wettbewerbern zu wesentlichen Veränderungen, so kann der Aufsichtsrat dies bei der Zusammensetzung der Vergleichswerte und/oder der Ermittlung der relevanten Kurswerte der Wettbewerber angemessen berücksichtigen. Die Kursveränderung wird ausgehend von einer Referenzperiode von zwölf Monaten (Vergütungsjahr) über drei Jahre gemessen (Performance-Zeitraum), wobei eine vierjährige Sperrfrist der Stock Awards gilt. Nach Ablauf dieser Sperrfrist stellt der Aufsichtsrat fest, inwieweit sich die Siemens-Aktie relativ zu diesen Wettbewerbern besser oder schlechter entwickelt hat. Hieraus resultiert ein Zielerreichungsgrad zwischen 0% und 200% (Cap). Liegt der Zielerreichungsgrad über 100%, erfolgt eine zusätzliche Barzahlung entsprechend der Höhe der Zielüberschreitung. Im Fall eines Zielerreichungsgrads von unter 100% verfällt eine der Zielunterschreitung entsprechende Anzahl von Aktienzusagen ersatzlos. Der Wert der Siemens-Aktien, die nach Ablauf der Sperrfrist für die Stock Awards zu übertragen sind, ist auf 300% des jeweiligen Zielbetrags begrenzt. Sofern diese betragsmäßige Höchstgrenze überschritten wird, verfällt eine entsprechende Anzahl an Aktienzusagen ersatzlos. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Stock Awards gelten für den Vorstand im Wesentlichen die gleichen Rahmenbedingungen wie für die Leitenden Angestellten, die in → Ziffer 25 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss erläutert werden. ![]() Höchstgrenze für die Vergütung insgesamtZusätzlich zu den betragsmäßigen Höchstgrenzen für die variable Vergütung und die langfristige aktienbasierte Vergütung ist eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Vergütung insgesamt vereinbart. Diese beträgt seit dem Geschäftsjahr 2014 das 1,7-Fache der Zielvergütung. Die Zielvergütung setzt sich aus der Grundvergütung, dem Zielbetrag der variablen Vergütung sowie dem Zielbetrag der langfristigen aktienbasierten Vergütung, ohne Nebenleistungen und Versorgungszusagen, zusammen. Unter Einbeziehung der Nebenleistungen und Versorgungszusagen aus dem jeweiligen Geschäftsjahr erhöht sich die betragsmäßige Höchstgrenze für die Vergütung insgesamt um diese Beträge entsprechend. Share Ownership GuidelinesDie Siemens Share Ownership Guidelines sind ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungssystems für den Vorstand und die obersten Führungskräfte. Diese verpflichten die Mitglieder des Vorstands, nach einer Aufbauphase während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand ein Vielfaches ihrer Grundvergütung – für den Vorstandsvorsitzenden 300%, für die weiteren Mitglieder des Vorstands 200% – in Siemens-Aktien dauerhaft zu halten. Maßgeblich ist hierbei die durchschnittliche Grundvergütung, die das jeweilige Mitglied des Vorstands in den vier Jahren vor dem jeweiligen Nachweistermin bezogen hat. Zwischenzeitliche Anpassungen der Grundvergütung werden somit einbezogen. Die bis einschließlich Geschäftsjahr 2014 gewährten unverfallbaren Aktienzusagen (Bonus Awards) werden für die Erfüllung der Share Ownership Guidelines berücksichtigt. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist erstmalig nach einer vierjährigen Aufbauphase und danach jährlich nachzuweisen. Sinkt der Wert des aufgebauten Aktienbestands infolge von Kursschwankungen der Siemens-Aktie unter den jeweils nachzuweisenden Betrag, ist das Vorstandsmitglied zum Nacherwerb verpflichtet. VersorgungszusagenDie Mitglieder des Vorstands sind – wie die Mitarbeiter der Siemens AG – in die Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung (BSAV) eingebunden. Im Rahmen der BSAV erhalten die Mitglieder des Vorstands Beiträge, die ihrem Versorgungskonto gutgeschrieben werden. Die Höhe der jährlichen Beiträge resultiert aus einem festgelegten Prozentsatz, bezogen auf Grundvergütung und Zielbetrag des Bonus. Der Aufsichtsrat entscheidet jährlich über diesen Prozentsatz, der zuletzt auf 28% festgelegt wurde. Bei seiner Entscheidung berücksichtigt der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau, auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit, sowie den daraus abgeleiteten jährlichen und langfristigen Aufwand für das Unternehmen. Die Unverfallbarkeit der Versorgungszusagen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Aufgrund von Einzelentscheidungen des Aufsichtsrats können Vorstandsmitgliedern auch Sonderbeiträge gewährt werden. Soweit ein Mitglied des Vorstands vor Einführung der BSAV einen Pensionsanspruch gegenüber dem Unternehmen erworben hat, entfällt ein Teil seiner Beiträge auf die Finanzierung dieses Altanspruchs. Die Mitglieder des Vorstands haben frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahrs – für Versorgungszusagen ab 1. Januar 2012 frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahrs – einen Anspruch auf Leistungen aus der BSAV. Die Auszahlung des Versorgungsguthabens erfolgt grundsätzlich in zwölf Jahresraten. Auf Antrag des Mitglieds des Vorstands oder seiner Hinterbliebenen kann das Versorgungsguthaben mit Zustimmung der Gesellschaft auch in einer geringeren Anzahl Raten oder in einer Summe als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Ferner kann das Versorgungsguthaben verrentet werden. Darüber hinaus kann eine Kombination aus Ratenzahlung (ein bis zwölf Raten) und Verrentung gewählt werden. Sofern eine Verrentung gewählt wird, ist zu entscheiden, ob dies mit oder ohne Hinterbliebenenversorgung erfolgen soll. Stirbt ein Mitglied des Vorstands als Rentenempfänger, so werden Hinterbliebenenleistungen gezahlt, wenn das Mitglied des Vorstands entsprechende Hinterbliebenenleistungen gewählt hat. An hinterbliebene Kinder gewährt die Gesellschaft dann eine Zeitrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs beziehungsweise bei Versorgungszusagen ab dem 1. Januar 2007 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Die Leistungen aus der vor der BSAV bestehenden Versorgungsordnung werden grundsätzlich als Rentenleistung mit Hinterbliebenenversorgung gewährt. Anstelle der Rentenzahlung kann auch hier die Auszahlung in Raten oder als Einmalbetrag gewählt werden. Die Mitglieder des Vorstands, die bereits vor dem 30. September 1983 im Unternehmen tätig waren, haben – wie sonstige anspruchsberechtigte Mitarbeiter der Siemens AG – in den ersten sechs Monaten nach Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf Übergangszahlungen in Höhe des Differenzbetrags zwischen der letzten Grundvergütung und dem Leistungsanspruch aus der betrieblichen Altersversorgung, wenn sie unmittelbar nach Beendigung der Vorstandstätigkeit in den Ruhestand treten; hierbei handelt es sich nicht um eine Leistung im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Zusagen in Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im VorstandFür den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sehen die Vorstandsverträge eine Ausgleichszahlung vor, deren Höhe auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist und die nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet (Cap). Die Höhe der Ausgleichszahlung errechnet sich anhand der Grundvergütung sowie der im letzten Geschäftsjahr vor der Beendigung tatsächlich erhaltenen variablen Vergütung und langfristigen aktienbasierten Vergütung. Die Ausgleichszahlung ist zahlbar im Monat des Ausscheidens. Zudem wird ein einmaliger Sonderbeitrag in die BSAV geleistet; die Höhe dieses Sonderbeitrags bemisst sich nach dem BSAV-Beitrag, den das betroffene Mitglied des Vorstands im Vorjahr erhalten hat, sowie nach der Restlaufzeit der Bestellung; er ist jedoch auf maximal zwei Jahresbeiträge begrenzt (Cap). Die vorgenannten Leistungen werden nicht erbracht, wenn die einvernehmliche Beendigung der Vorstandstätigkeit auf Wunsch des Vorstandsmitglieds erfolgt oder ein wichtiger Grund zur Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch die Gesellschaft besteht. Im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control), durch den sich die Stellung des einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert – zum Beispiel durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds –, hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Anstellungsvertrag zu kündigen. Ein Kontrollwechsel liegt dann vor, wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der Siemens AG erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben, die Siemens AG durch Abschluss eines Unternehmensvertrags im Sinne des §291 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird oder auf ein anderes Unternehmen verschmolzen wird. Bei Ausübung dieses Kündigungsrechts hat das Mitglied des Vorstands einen Abfindungsanspruch in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen. In die Berechnung der Jahresvergütung wird zusätzlich zur Grundvergütung und zum Zielbetrag für den Bonus auch der Zielbetrag für die Stock Awards einbezogen, wobei jeweils auf das letzte vor Vertragsbeendigung abgelaufene Geschäftsjahr abgestellt wird. Die in der Vergangenheit zugesagten aktienbasierten Vergütungsbestandteile bleiben unberührt. Kein Abfindungsanspruch besteht, soweit das Vorstandsmitglied in Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel Leistungen von Dritten erhält. Ein Recht zur Kündigung besteht ferner nicht, wenn der Kontrollwechsel innerhalb von zwölf Monaten vor Übertritt des Vorstandsmitglieds in den Ruhestand eintritt. Zusätzlich werden bei Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen Sachbezüge durch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 5% der Ausgleichs- beziehungsweise Abfindungssumme abgegolten. Zur pauschalen Anrechnung einer Abzinsung sowie eines anderweitigen Verdiensts werden Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen um 10% gekürzt; die Kürzung bezieht sich jedoch nur auf den Teil der Ausgleichs- oder Abfindungszahlung, der ohne Berücksichtigung der ersten sechs Monate der restlichen Vertragslaufzeit ermittelt wurde. Aktienzusagen, die als langfristige aktienbasierte Vergütung gewährt wurden und für die noch die Sperrfrist läuft, verfallen ersatzlos, wenn der Anstellungsvertrag nach Ablauf der Bestellungsperiode nicht verlängert wird und diese Nichtverlängerung auf Wunsch des Vorstandsmitglieds erfolgt oder ein wichtiger Grund vorliegt, der zum Widerruf der Bestellung oder zur Kündigung des Anstellungsvertrags berechtigt hätte. Gewährte Stock Awards verfallen jedoch nicht, wenn die Beendigung des Anstellungsvertrags aufgrund einvernehmlicher Beendigung auf Wunsch der Gesellschaft, aufgrund von Pensionierung, Erwerbsunfähigkeit oder Tod oder in Zusammenhang mit einer Ausgliederung, einem Betriebsübergang oder einem Wechsel der Tätigkeit innerhalb des Konzerns stattfindet. Die Stock Awards bleiben in diesem Fall bei Beendigung des Anstellungsvertrags bestehen und werden nach Ablauf der Sperrfrist erfüllt. A.10.1.2 VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016Der Aufsichtsrat hat zu Beginn des Geschäftsjahrs für die variable Vergütung für alle Mitglieder des Vorstands die Zielparameter Kapitalrendite (Return on Capital Employed, ROCE) und Ergebnis je Aktie (Earnings per Share, EPS) jeweils auf Basis fortgeführter und nicht fortgeführter Aktivitäten festgelegt. Die EPS-Zielwerte wurden anhand einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage festgesetzt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat bei der Zielsetzung zusätzlich individuelle Ziele zur stärkeren Berücksichtigung der Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt. Dabei wurden in der Regel bis zu fünf individuelle Ziele definiert; diese berücksichtigten sowohl geschäftsnahe Ziele wie Marktausschöpfung und Geschäftsentwicklung als auch Ziele wie Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, Innovationen und Nachhaltigkeit. Die interne Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 hat ergeben, dass die sich aus der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2016 ergebende Vorstandsvergütung angemessen ist. Unter Berücksichtigung der Angemessenheit und nach Prüfung des Erreichens der zu Beginn des Geschäftsjahrs festgelegten Ziele hat der Aufsichtsrat die Höhe der variablen Vergütung, der Aktienzusagen sowie der Beiträge zur Altersversorgung wie folgt festgelegt: Variable Vergütung (Bonus)Für die beiden Zielparameter ROCE und EPS der variablen Vergütung resultierten folgende Zielsetzung und Zielerreichung: scroll
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Fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten. Für die Ermittlung der Zielerreichung wurde darüber hinaus die Erreichung der jeweiligen individuellen Ziele berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hat in der wertenden Gesamtschau aller Aspekte keine diskretionäre Anpassung der Bonusauszahlungsbeträge vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2016 resultierten für die Mitglieder des Vorstands Zielerreichungsgrade des Bonus zwischen 126,34% und 136,33%. Langfristige aktienbasierte VergütungZur Ermittlung der Anzahl der gewährten Aktienzusagen wurde der Xetra-Schlusskurs der Siemens-Aktie am Tag der Zusage, abzüglich des Gegenwerts der während der Sperrfrist erwarteten Dividenden, die dem Berechtigten nicht zustehen, herangezogen. Dieser Wert zur Ermittlung der Anzahl der Aktienzusagen beträgt 75,60 (im Vorjahr 72,30) €. GesamtvergütungAufgrund der vorgenannten Festsetzungen des Aufsichtsrats ergibt sich für das Geschäftsjahr 2016 eine Gesamtvergütung des Vorstands in Höhe von 28,90 Mio. €; dies entspricht einer Steigerung von 5,4% (im Vj. 27,42 Mio. €). Von dieser Gesamtvergütung entfielen 20,19 (im Vj. 19,56) Mio. € auf die Barvergütung und 8,71 (im Vj. 7,86) Mio. € auf die aktienbasierte Vergütung. Für die Mitglieder des Vorstands wurde die auf den folgenden Seiten dargestellte Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 gewährt (individualisierte Angaben). Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne in der Tabelle dargestellte Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Zum 30. September 2016 amtierende Vorstandsmitglieder scroll
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Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für
beziehungsweise den geldwerten Vorteil von Sachbezügen und weitere
Nebenleistungen wie die Bereitstellung von Dienstwagen in Höhe von
159.687 (im Vj. 158.131) €, Zuschüsse zu Versicherungen in Höhe von
139.795 (im Vj. 134.170) €, Rechts-, Steuerberatungs-, Wohnungs- und
Umzugskosten, einschließlich der gegebenenfalls hierauf übernommenen
Steuern, Währungsausgleichszahlungen sowie Kosten in Zusammenhang
mit Vorsorgeuntersuchungen in Höhe von 765.327 (im Vj. 330.620) €. ZuflussDie nachfolgende Tabelle weist den Zufluss für das Geschäftsjahr 2016 aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung sowie mehrjähriger variabler Vergütung, differenziert nach den jeweiligen Bezugsjahren, und Versorgungsaufwand aus. Abweichend von der vorstehend dargestellten, für das Geschäftsjahr 2016 gewährten, mehrjährigen variablen Vergütung beinhaltet diese Tabelle den tatsächlichen Wert aus in Vorjahren gewährten und im Geschäftsjahr 2016 zugeflossenen mehrjährigen variablen Vergütungen. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne in der Tabelle dargestellte Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Zum 30. September 2016 amtierende Vorstandsmitglieder scroll
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Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für
beziehungsweise den geldwerten Vorteil von Sachbezügen und weitere
Nebenleistungen wie die Bereitstellung von Dienstwagen in Höhe von
159.687 (im Vj. 158.131) €, Zuschüsse zu Versicherungen in Höhe von
139.795 (im Vj. 134.170) €, Rechts-, Steuerberatungs-, Wohnungs- und
Umzugskosten, einschließlich der gegebenenfalls hierauf übernommenen
Steuern, Währungsausgleichszahlungen sowie Kosten in Zusammenhang
mit Vorsorgeuntersuchungen in Höhe von 765.327 (im Vj. 330.620) €. VersorgungszusagenFür das Geschäftsjahr 2016 wurden den Mitgliedern des Vorstands auf der Grundlage des am 9. November 2016 vom Aufsichtsrat gefassten Beschlusses im Rahmen der BSAV Beiträge in Höhe von 4,6 (im Vj. 4,8) Mio. € gewährt, davon entfielen 0,1 (im Vj. 0,1) Mio. € auf die Finanzierung der persönlichen Altzusagen. Die Bereitstellung der BSAV-Beiträge auf dem persönlichen Versorgungskonto erfolgt jeweils im auf das Ende des Geschäftsjahrs folgenden Januar. Auf dem Versorgungskonto wird bis zum Eintritt des Versorgungsfalls jährlich jeweils am 1. Januar eine Zinsgutschrift (Garantiezins) in Höhe von derzeit 1,25% erteilt. Die folgende Übersicht zeigt die Beiträge (Zuführungen) zur BSAV für das Geschäftsjahr 2016 sowie die Anwartschaftsbarwerte der Pensionszusagen in individualisierter Form: scroll
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Die Summe für 2015 enthält gegenüber den im
Vergütungsbericht 2015 ausgewiesenen Beträgen nicht den Beitrag für
das ehemalige Vorstandsmitglied Prof. Dr. Hermann Requardt in Höhe
von 565.824 € sowie dessen Anwartschaftsbarwert von 6.977.620 €. Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2016 Gesamtbezüge im Sinne von §314 Abs. 1 Nr. 6b HGB in Höhe von 52,3 (im Vj. 30,5) Mio. €. Darin enthalten sind die Einmalzahlungen aus den Versorgungsguthaben der ehemaligen Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Hermann Requardt und Peter Y. Solmssen. Bei Herrn Solmssen wirkt im Versorgungsguthaben auch der im Januar 2009 zugeführte Sonderbeitrag in Höhe von 10,518 Mio. €. Dieser Sonderbeitrag wurde bei Bestellung zum Ausgleich erlittener kurz- und langfristiger Vermögensnachteile beim ehemaligen Arbeitgeber zugesagt. In den Gesamtbezügen ist ebenfalls die Barabfindung für die in der Vergangenheit gewährten Stock Awards von Herrn Prof. Dr. Hermann Requardt enthalten. Der Anwartschaftsbarwert (Defined Benefit Obligation, DBO) sämtlicher Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen betrug zum 30. September 2016 216,3 (im Vj. 228,3) Mio. €, die in → Ziffer 16 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss enthalten sind. SonstigesMitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Kredite und Vorschüsse. A.10.1.3 ZUSATZANGABEN ZU AKTIENBASIERTEN VERGÜTUNGSINSTRUMENTEN IM GESCHÄFTSJAHR 2016AktienzusagenNachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Bestands der von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Aktienzusagen im Geschäftsjahr 2016: scroll
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Als gewichteter durchschnittlicher beizulegender
Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt ergab sich dabei im Geschäftsjahr
2016 je zugesagte Aktie ein Wert von 76,95 €. scroll
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Als gewichteter durchschnittlicher beizulegender
Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt ergab sich dabei im Geschäftsjahr
2016 je zugesagte Aktie ein Wert von 76,95 €. Aktien aus dem Share Matching PlanDie Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr 2011 letztmals berechtigt, am Share Matching Plan teilzunehmen und bis zu 50% des Bruttobetrags ihrer für das Geschäftsjahr 2010 festgesetzten variablen Barvergütung unter dem Plan in Siemens-Aktien zu investieren. Die Planteilnehmer haben nach Ablauf einer rund dreijährigen Haltefrist für je drei unter dem Plan erworbene und durchgängig gehaltene Aktien Anspruch auf eine Siemens-Aktie ohne Zuzahlung, sofern sie bis zum Ende der Haltefrist ununterbrochen bei der Siemens AG oder einer Konzerngesellschaft beschäftigt waren. Zu Beginn des Geschäftsjahrs 2016 hatten folgende Mitglieder des Vorstands Ansprüche auf Matching-Aktien, die sie vor der Mitgliedschaft im Vorstand erworben hatten: Dr. Ralf P. Thomas 780 Stück und Frau Janina Kugel drei Stück. Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine Ansprüche auf Matching-Aktien erworben. Im Geschäftsjahr 2016 waren folgende Ansprüche auf Matching-Aktien fällig: 780 Stück bei Dr. Ralf P. Thomas. Im Geschäftsjahr 2016 sind keine Ansprüche auf Matching-Aktien verfallen. Am Ende des Geschäftsjahrs 2016 bestanden noch folgende Ansprüche auf Matching-Aktien: Janina Kugel drei Stück mit einem Zeitwert von 174 €. Share Ownership GuidelinesFür die einzelnen Mitglieder des Vorstands gelten jeweils unterschiedliche Termine des erstmaligen Nachweises der Erfüllung der Siemens Share Ownership Guidelines, abhängig vom Zeitpunkt der Bestellung zum Mitglied des Vorstands. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Siemens-Aktien, die von den zum 30. September 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands zur Erfüllung der Share Ownership Guidelines zum Nachweistermin im März 2016 gehalten wurden und mit Blick auf die weiteren Nachweistermine dauerhaft zu halten sind. scroll
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Für die Höhe der Verpflichtung ist die durchschnittliche
Grundvergütung während der jeweils vergangenen vier Jahre vor dem
jeweiligen Nachweistermin maßgeblich. A.10.2 Vergütung der Mitglieder des AufsichtsratsDie gegenwärtig geltenden Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung am 28. Januar 2014 mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 verabschiedet; sie sind in §17 der Satzung der Siemens AG niedergelegt. Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet; sie trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie Vorsitz und Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss und im Präsidium sowie im Vergütungs-, Compliance- sowie Innovations- und Finanzausschuss werden zusätzlich vergütet. Nach den geltenden Regeln erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich eine Grundvergütung in Höhe von 140.000 €; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine Grundvergütung von 280.000 € und jeder seiner Stellvertreter von 220.000 €. Die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit in den jeweiligen Ausschüssen zusätzlich folgende feste Vergütung: der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 160.000 €, jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 80.000 €; der Vorsitzende des Präsidiums 120.000 €, jedes andere Mitglied des Präsidiums 80.000 €; der Vorsitzende des Vergütungsausschusses 100.000 €, jedes andere Mitglied des Vergütungsausschusses 60.000 €, wobei die Vergütung für eine etwaige Tätigkeit im Präsidium auf die Vergütung für eine Tätigkeit im Vergütungsausschuss angerechnet wird; der Vorsitzende des Innovations- und Finanzausschusses 80.000 €, jedes andere Mitglied dieses Ausschusses 40.000 €; der Vorsitzende des Compliance-Ausschusses 80.000 €, jedes andere Mitglied dieses Ausschusses 40.000 €. Die Tätigkeit im Compliance-Ausschuss wird jedoch nicht zusätzlich vergütet, soweit einem Mitglied dieses Ausschusses eine Vergütung wegen seiner Tätigkeit im Prüfungsausschuss zusteht. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats nicht teil, reduziert sich ein Drittel der ihm insgesamt zustehenden Vergütung prozentual im Verhältnis der im Geschäftsjahr stattgefundenen Aufsichtsratssitzungen zu den Aufsichtsratssitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Bei Veränderungen im Aufsichtsrat oder in seinen Ausschüssen erfolgt die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500 €. Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf die Bezüge entfallende Umsatzsteuer ersetzt. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden darüber hinaus für die Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Büro mit Sekretariat und eine Fahrbereitschaft zur Verfügung gestellt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite und Vorschüsse. Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergab sich die nachfolgend dargestellte Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 (individualisierte Angaben). scroll
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Diese Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
sowie die Vertreter der Gewerkschaften im Aufsichtsrat haben erklärt,
ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbunds
an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. scroll
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Diese Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
sowie die Vertreter der Gewerkschaften im Aufsichtsrat haben erklärt,
ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbunds
an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. A.10.3 SonstigesDie Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter des Siemens-Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In der Police für das Geschäftsjahr 2016 ist für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes und des DCGK entspricht. A.11 Übernahmerelevante Angaben(nach §289 Abs. 4 und §315 Abs. 4 HGB) sowie erläuternder BerichtA.11.1 Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsZum 30. September 2016 belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 2,550 Mrd. €. Das Grundkapital ist in 850 Mio. auf Namen lautende, nennwertlose Stückaktien unterteilt, auf die ein anteiliger Betrag von 3,00 € je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. A.11.2 Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenJede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. In den Fällen des §136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Aktien, die weltweit an Mitarbeiter unter dem Mitarbeiteraktienprogramm ausgegeben werden, das seit Beginn des Geschäftsjahrs 2009 existiert (insbesondere Share Matching Plan), unterliegen keiner Veräußerungssperre, soweit nicht lokal anwendbare Rechtsvorschriften eine solche Veräußerungssperre vorsehen. Um für jeweils drei von ihnen im Rahmen des Aktienprogramms gekaufte Aktien eine Matching-Aktie ohne Zuzahlung zu erhalten, müssen die Teilnehmer des Programms diese Aktien jedoch für einen mehrjährigen Erdienungszeitraum halten; Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer durchgängig bis zum Ablauf der Haltefrist bei der Siemens AG oder einer anderen Konzerngesellschaft beschäftigt sind. Werden Aktien während der Haltefrist verkauft, übertragen, durch ein Kursabsicherungsgeschäft gesichert, verpfändet oder anderweitig belastet, entfällt der Anspruch auf Matching-Aktien. Die von Siemens-Vermögensverwaltung GmbH (vSV) hat auf Dauer angelegte Vollmachten, im Namen der Mitglieder der Familie von Siemens die Stimmrechte von 10.878.800 Aktien (Stand: 30. September 2016) auszuüben, wobei diese Aktien einen Teil des Bestands der von den Mitgliedern der Familie von Siemens insgesamt gehaltenen Aktien darstellen. Die Stimmrechtsvollmacht besteht auf der Grundlage eines zwischen der vSV und (unter anderem) Mitgliedern der Siemens-Familie abgeschlossenen Vertrags. Das Stimmrecht für diese Aktien wird einheitlich durch die vSV ausgeübt, unter Berücksichtigung der Vorschläge einer von den Familienmitgliedern gegründeten Familiengesellschaft oder eines ihrer Gremien. A.11.3 Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der SatzungDie Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§84 und 85 AktG sowie in §31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Der Vorstand besteht gemäß §8 Abs. 1 der Satzung aus mehreren Personen; die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Eine Änderung der Satzung bedarf nach §179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß §13 Abs. 2 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt worden, §4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung der Genehmigten und Bedingten Kapitalia und nach Ablauf der jeweiligen Ermächtigungs- bzw. Ausnutzungsfrist zu ändern. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach §179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. A.11.4 Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Januar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 90 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 30 Mio. auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur an Arbeitnehmer der Siemens AG und ihrer verbundenen Unternehmen (Belegschaftsaktien) ausgegeben werden. Soweit gesetzlich zulässig, können die Belegschaftsaktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach §58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten. Außerdem ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 27. Januar 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal 528,6 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 176,2 Mio. auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Zum 30. September 2016 verfügt die Siemens AG somit über Genehmigtes Kapital von insgesamt nominal 618,6 Mio. €, das in Teilbeträgen mit unterschiedlichen Befristungen durch Ausgabe von bis zu 206,2 Mio. auf Namen lautenden Stückaktien ausgegeben werden kann. Durch Beschlüsse der Hauptversammlungen am 28. Januar 2014 und am 27. Januar 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht oder mit in Optionsscheinen verbrieften Optionsrechten oder eine Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 80 Mio. auf Namen lautende Stückaktien der Siemens AG zu begeben. Aufgrund der beiden Ermächtigungen können jeweils Wandel-/Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 15 Mrd. € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 27. Januar 2019 beziehungsweise bis zum 26. Januar 2020 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von solchen Wandel-/Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in den Hauptversammlungen 2014 und 2015 um jeweils bis zu 80 Mio. auf Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingte Kapitalia 2014 und 2015); dies entspricht insgesamt einer Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 480 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 160 Mio. Stückaktien. Neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2014 und die genannten Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sachleistung ausgegeben werden. Sie sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Ausgabe gegen Sachleistung auszuschließen. Bei Ausgabe gegen Barleistung kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen ausgeschlossen werden:
Für die aus den Genehmigten Kapitalia und die aus den Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und Sachleistungen ausgegebenen oder auszugebenden neuen Aktien gelten in bestimmten Fällen weitere Einschränkungen; dazu zählt insbesondere eine Begrenzung auf einen Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 20%, wie in der jeweiligen Ermächtigung näher beschrieben. Im Februar 2012 hat Siemens Optionsschuldverschreibungen mit einem Volumen von 3 Mrd. US$ begeben. Einen Großteil der 2012 emittierten Optionsscheine hat Siemens im September 2015 gegen neue Optionsscheine umgetauscht; zu diesem Zweck hat Siemens erneut Optionsschuldverschreibungen begeben. Im Zeitpunkt des Umtauschs ergaben sich aus den neuen Optionsscheinen insgesamt Optionsrechte auf rund 20,3 Mio. Siemens-Aktien. Neben der Nutzung von bedingtem Kapital erlauben es die jeweiligen Optionsbedingungen Siemens, ausgeübte Optionsrechte auch aus dem Bestand eigener Aktien zu bedienen und die Optionsscheine zurückzukaufen. Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur mit vorheriger Ermächtigung der Hauptversammlung oder in den wenigen im Aktiengesetz ausdrücklich geregelten Fällen zurückerwerben. Am 27. Januar 2015 ermächtigte die Hauptversammlung die Gesellschaft, in der Zeit bis zum 26. Januar 2020 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – sofern dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Der Erwerb der Siemens-Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) als Kauf über die Börse oder (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots. Ergänzend wurde der Vorstand ermächtigt, den Erwerb von Siemens-Aktien gemäß der oben beschriebenen Ermächtigung auch unter Einsatz bestimmter Derivate (Put-Optionen, Call-Optionen und Terminkäufe sowie Kombinationen dieser Derivate) durchzuführen. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz solcher Derivate sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit eines Derivats darf jeweils 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Siemens-Aktien in Ausübung des Derivats nicht nach dem 26. Januar 2020 erfolgt. Der Vorstand wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Januar 2015 ermächtigt, die eigenen Aktien, die aufgrund dieser oder früher erteilter Ermächtigungen erworben wurden, zusätzlich zu einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre zu jedem zulässigen Zweck, insbesondere auch wie folgt zu verwenden:
Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die aufgrund dieser oder früher erteilter Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Siemens-Aktien zu verwenden, die mit Vorstandsmitgliedern der Siemens AG im Rahmen der Regelungen zur Vorstandsvergütung vereinbart wurden beziehungsweise werden. Im November 2015 kündigte die Gesellschaft einen Aktienrückkauf innerhalb der nächsten bis zu 36 Monate in einem Volumen von bis zu 3 Mrd. € an. Dieser wurde am 2. Februar 2016 unter Ausnutzung der am 27. Januar 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigungen begonnen. Im Rahmen des Aktienrückkaufs wurden bis zum 30. September 2016 2.517.727 Aktien zu einem Kaufpreis von rund 230 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Der Aktienrückkauf dient ausschließlich den Zwecken der Einziehung, der Ausgabe an Mitarbeiter, Organmitglieder von verbundenen Unternehmen und Mitglieder des Vorstands sowie der Bedienung/Absicherung von Erwerbspflichten oder -rechten auf Siemens-Aktien insbesondere aus und im Zusammenhang mit Wandel- und Optionsschuldverschreibungen. Zum 30. September 2016 verfügte die Gesellschaft über 41.721.682 Stück eigene Aktien. Die Einzelheiten der Ermächtigungen, insbesondere auch die Grenzen der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die Anrechnungsmodalitäten, ergeben sich aus dem jeweiligen Ermächtigungsbeschluss und §4 der Satzung. A.11.5 Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenDie Siemens AG verfügt über zwei Kreditlinien von 4 Mrd. € beziehungsweise 3 Mrd. US$, die ein Kündigungsrecht der Darlehensgeber für den Fall vorsehen, dass (1) die Siemens AG Tochtergesellschaft eines anderen Unternehmens wird oder (2) eine Person oder eine Gruppe gemeinsam handelnder Personen die Kontrolle über die Siemens AG erwirbt, indem sie die Möglichkeit erhält, einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit der Siemens AG auszuüben (Art. 3 (2) Verordnung [EG] Nr. 139/2004 des Rates). Im März 2013 schlossen eine konsolidierte Siemens-Tochtergesellschaft als Darlehensnehmerin und die Siemens AG als Garantin zwei bilaterale Darlehensverträge ab, die jeweils in voller Höhe von jeweils 500 Mio. US$ in Anspruch genommen wurden. Beide Darlehensverträge sehen ein Kündigungsrecht des jeweiligen Darlehensgebers für den Fall vor, dass (1) die Siemens AG Tochtergesellschaft eines anderen Unternehmens wird oder (2) eine Person oder eine Gruppe gemeinsam handelnder Personen die Kontrolle über die Siemens AG erwirbt, indem sie die Möglichkeit erhält, einen bestimmenden Einfluss auf die Siemens AG auszuüben (Art. 3 (2) Verordnung [EG] Nr. 139/2004 des Rates). Die von der Siemens AG unter den International Swaps and Derivatives Association Inc. (ISDA) Master Agreements geschlossenen Rahmenverträge (ISDA Agreements) gewähren dem jeweiligen Vertragspartner ein Kündigungsrecht, wenn die Siemens AG auf einen Dritten verschmolzen wird oder sie im Wesentlichen alle Vermögensgegenstände auf einen Dritten überträgt. Das Kündigungsrecht besteht in diesen Fällen aber nur, wenn (1) die Kreditwürdigkeit der daraus hervorgehenden Einheit wesentlich schlechter ist als die der Siemens AG vor diesem Ereignis oder (2) die daraus hervorgehende Einheit nicht gleichzeitig die Verbindlichkeiten der Siemens AG unter den ISDA Agreements übernimmt. Einige ISDA Agreements gewähren dem jeweiligen Vertragspartner zusätzlich ein Kündigungsrecht, wenn ein Dritter Aktien an der Siemens AG erwirbt, die hinreichende Stimmrechte vermitteln, um die Mehrheit des Aufsichtsrats der Siemens AG zu wählen, oder wenn der Dritte auf andere Weise Kontrolleinfluss auf wesentliche Geschäftsentscheidungen der Siemens AG erlangt und die Kreditwürdigkeit der Siemens AG wesentlich schlechter ist als vor diesem Ereignis. In beiden Fällen sind die ISDA Agreements derart ausgestaltet, dass im Fall einer Kündigung die ausstehenden und unter den ISDA Agreements dokumentierten Zahlungsansprüche verrechnet werden. Siemens hat im Februar 2012 Optionsschuldverschreibungen mit einem Volumen von 3 Mrd. US$ begeben. Einen Großteil der 2012 emittierten Optionsscheine hat Siemens im September 2015 gegen neue Optionsscheine umgetauscht. Nach den Bedingungen der jeweils begebenen Optionsscheine erhalten die Inhaber der Optionsscheine das Recht, im Fall eines Kontrollwechsels eine erhöhte Zahl von Aktien zu entsprechend angepassten Optionspreisen je Aktie zu erhalten, wenn sie während einer bestimmten Frist nach dem Kontrollwechsel ihr Optionsrecht ausüben. Diese Frist endet (1) entweder nach näherer Bestimmung durch die Gesellschaft nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 60 Tage nach der Bekanntgabe des Kontrollwechsels oder (2) 30 Kalendertage, nachdem der Kontrollwechsel erstmals öffentlich bekannt wird. Das Ausmaß der Anpassung des Optionspreises sinkt dabei während der Laufzeit der Optionsscheine und ist näher in den Bedingungen der Optionsscheine geregelt. Ein Kontrollwechsel nach diesen Bedingungen liegt vor, wenn eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Siemens AG erlangt beziehungsweise erlangen. A.11.6 Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sindIm Fall eines Kontrollwechsels, durch den sich die Stellung des einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert (zum Beispiel durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds), hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Anstellungsvertrag zu kündigen. Ein Kontrollwechsel liegt dabei vor, wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der Siemens AG erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben oder wenn die Siemens AG durch Abschluss eines Unternehmensvertrags im Sinne des §291 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird oder auf ein anderes Unternehmen verschmolzen wird. Bei Ausübung dieses Kündigungsrechts hat das Mitglied des Vorstands einen Abfindungsanspruch in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen. In die Berechnung der Jahresvergütung wird zusätzlich zur Grundvergütung und zum Zielbetrag für den Bonus auch der Zielbetrag für die Stock Awards einbezogen, wobei jeweils auf das letzte vor Vertragsbeendigung abgelaufene Geschäftsjahr abgestellt wird. Die in der Vergangenheit zugesagten aktienbasierten Vergütungsbestandteile bleiben unberührt. Zusätzlich werden Sachbezüge durch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 5% der Abfindungssumme abgegolten. Zur pauschalen Anrechnung einer Abzinsung sowie eines anderweitigen Verdienstes wird die Abfindung um 10% gekürzt; die Kürzung bezieht sich jedoch nur auf den Teil der Abfindungszahlung, der ohne Berücksichtigung der ersten sechs Monate der restlichen Vertragslaufzeit ermittelt wurde. Kein Abfindungsanspruch besteht, soweit das Vorstandsmitglied in Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel Leistungen von Dritten erhält. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht, wenn der Kontrollwechsel innerhalb von zwölf Monaten vor Übertritt des Vorstandsmitglieds in den Ruhestand stattfindet. A.11.7 Sonstige übernahmerelevante AngabenDirekte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, sind uns im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gemeldet worden und auch nicht bekannt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Soweit die Siemens AG im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms beziehungsweise als aktienbasierte Vergütung Aktien an Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben. B. Konzernabschluss B.1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
B.2 Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
B.3 Konzernbilanzscroll
B.4 Konzern-Kapitalflussrechnungscroll
B.5 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
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B.6 Anhang zum KonzernabschlussZiffer 1 Allgemeine GrundlagenGegenstand des Konzernabschlusses sind die Siemens AG mit Sitz in Berlin und München, Deutschland, und deren Tochterunternehmen (das Unternehmen, die Gesellschaft oder Siemens). Siemens hat den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss entspricht auch den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Der Konzernabschluss wurde am 28. November 2016 durch den Vorstand aufgestellt. Siemens erstellt und veröffentlicht den Konzernabschluss in Euro (€). Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Siemens ist ein in Deutschland ansässiger, international aufgestellter Technologiekonzern mit Kernaktivitäten auf den Gebieten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung. Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive BilanzierungsgrundsätzeIn bestimmten Fällen ist es notwendig, schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Solche schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsgrundsätze können sich im Zeitablauf ändern und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Außerdem können sie Schätzungen enthalten, die Siemens in demselben Berichtszeitraum aus gleichermaßen nachvollziehbaren Gründen auch anders hätte treffen können. Siemens weist darauf hin, dass künftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern. Konsolidierungskreis – In den Konzernabschluss werden die Siemens AG und ihre Tochtergesellschaften, über die sie Beherrschung ausübt, einbezogen. Siemens beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, sofern es Verfügungsgewalt über dieses hat. Darüber hinaus ist Siemens schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt oder besitzt Anrechte auf diese und hat die Fähigkeit, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Unternehmenszusammenschlüsse – Die Anschaffungskosten einer Akquisition bemessen sich nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, bewertet Siemens erstmalig mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten (Partial-Goodwill-Methode). Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst. Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts werden jegliche verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Als Stillhalter einer Verkaufsoption auf nicht beherrschende Anteile evaluiert Siemens, ob die Voraussetzungen für den Übergang der bestehenden Eigentumsanteile zum Abschlussstichtag erfüllt sind. Sofern das Unternehmen nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, die der Verkaufsoption zugrunde liegen, wird zu jedem Abschlussstichtag die Ausübung der Verkaufsoption unterstellt und als eine Transaktion zwischen Anteilseignern unter entsprechender Erfassung einer Kaufpreisverbindlichkeit zum jeweiligen Ausübungspreis abgebildet. Die nicht beherrschenden Anteile sind am Erfolg während des Berichtszeitraums beteiligt. Assoziierte Unternehmen – Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen Siemens die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik auszuüben; dies geschieht in der Regel durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20% bis 50%. Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil von Siemens am Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach Erwerb wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Konzern-Eigenkapital. Die kumulierten Veränderungen nach dem Erwerbszeitpunkt erhöhen beziehungsweise vermindern den Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens. Entsprechen die Verluste eines assoziierten Unternehmens, die Siemens zuzurechnen sind, dem Wert des Anteils an diesem Unternehmen oder übersteigen diesen, werden keine weiteren Verlustanteile erfasst, es sei denn, Siemens ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das assoziierte Unternehmen geleistet. Der Anteil an einem assoziierten Unternehmen ist der Buchwert der Beteiligung, zuzüglich sämtlicher langfristigen Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition von Siemens in das assoziierte Unternehmen zuzuordnen sind. Gemeinschaftsunternehmen – Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, bei denen Siemens und eine oder mehrere Partei(en) gemeinschaftlich die Führung ausüben. Gemeinschaftliche Führung liegt vor, wenn Entscheidungen über maßgebliche Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Fremdwährungsumrechnung – Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, rechnet Siemens zum Devisenkassamittelkurs am Ende des Berichtszeitraums um. Aufwendungen und Erträge werden hingegen zu unterjährigen Durchschnittskursen umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital ausgewiesen und erfolgswirksam umgegliedert, wenn der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf einer ausländischen Tochtergesellschaft erfasst wird. Die Posten der Konzern-Kapitalflussrechnung werden zu unterjährigen Durchschnittskursen umgerechnet, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente hingegen zum Devisenkassamittelkurs am Ende des Berichtszeitraums. Fremdwährungsbewertung – Transaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung einer Unternehmenseinheit abweichende Währung lauten, werden in der funktionalen Währung zum Devisenkassamittelkurs am Tag ihrer erstmaligen Bilanzierung erfasst. Am Ende des Berichtszeitraums bewertet die Gesellschaft auf Fremdwährung lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der funktionalen Währung mit dem dann gültigen Devisenkassamittelkurs. Gewinne und Verluste aus diesen Fremdwährungsbewertungen erfasst Siemens erfolgswirksam. Nicht monetäre Konzernbilanzposten in Fremdwährung werden zu historischen Wechselkursen fortgeführt. Realisierung von Umsatzerlösen – Unter der Voraussetzung, dass ein überzeugender Nachweis für eine Vereinbarung vorliegt, werden Umsatzerlöse in dem Umfang erfasst, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und sich die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmen lässt. Dies geschieht ungeachtet des Zahlungszeitpunkts. Sofern der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens aufgrund kundenbezogener Kreditrisiken als nicht wahrscheinlich anzusehen ist, werden die Umsatzerlöse in Abhängigkeit von den bereits durch den Kunden geleisteten unwiderruflichen Zahlungen erfasst. Verkauf von Gütern: Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden. Umsatzerlöse bei Fertigungsaufträgen: Wenn sich das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich schätzen lässt, erfasst Siemens die Umsatzerlöse nach der Percentage-of-Completion-Methode (Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad), und zwar entsprechend dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtauftragskosten. Ein erwarteter Verlust aus einem Fertigungsauftrag wird sofort als Aufwand erfasst. Siemens wendet die Regelungen des IAS 11 zu Auftragsänderungen auf Vertragskündigungen an, da es sich hierbei ebenso um eine Veränderung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs handelt. Bei der Percentage-of-Completion-Methode ist die Einschätzung des Fertigstellungsgrads von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfangs beinhalten, der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Diese wesentlichen Schätzungen umfassen auch die Gesamtauftragskosten, die Gesamtauftragserlöse, die Auftragsrisiken – einschließlich technischer, politischer und regulatorischer Risiken – und andere maßgebliche Größen. Nach der Percentage-of-Completion-Methode können Schätzungsänderungen die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern. Bei der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, ob der mit einem Vertrag verbundene wirtschaftliche Nutzen Siemens zufließen wird, berücksichtigt das Unternehmen die Bonität seiner Kunden. Außerdem ist zu beurteilen, ob für einen Vertrag dessen Fortsetzung oder dessen Kündigung das wahrscheinlichste Szenario darstellt. Für diese Beurteilung werden individuell für jeden Vertrag alle relevanten Tatsachen und Umstände berücksichtigt. Erbringung von Dienstleistungen: Bei langfristigen Serviceverträgen erfasst das Unternehmen die Umsatzerlöse linear über die Vertragslaufzeit oder – sofern die Leistungserbringung nicht linear erfolgt – entsprechend der Erbringung der Dienstleistungen, das heißt nach der Percentage-of-Completion-Methode, wie zuvor beschrieben. Umsatzerlöse bei Mehrkomponentenverträgen: Die Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen sowie Softwareverträge können mehrere Liefer- und Leistungskomponenten enthalten. In diesen Fällen stellt das Unternehmen fest, ob mehr als eine Bilanzierungseinheit vorliegt. Sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, vor allem wenn die gelieferte(n) Komponente(n) einen selbstständigen Nutzen für den Kunden hat (haben), wird das Geschäft aufgeteilt und die für die jeweilige separate Bilanzierungseinheit maßgebliche Vorschrift zur Erfassung von Umsatzerlösen angewendet. Grundsätzlich wird die vereinbarte Gesamtvergütung den einzelnen separaten Bilanzierungseinheiten entsprechend ihren relativen beizulegenden Zeitwerten zugewiesen. Sofern die Kriterien für eine Aufteilung nicht erfüllt sind, werden die Umsatzerlöse abgegrenzt, bis diese Kriterien erfüllt sind oder bis zu der Periode, in der die letzte ausstehende Komponente geliefert wird. Zinserträge: Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Nutzungsentgelte: Nutzungsentgelte (Lizenzgebühren) werden periodengerecht in Übereinstimmung mit dem wirtschaftlichen Gehalt des zugrunde liegenden Vertrags erfasst. Erträge aus Leasingvereinbarungen: Erträge aus Operating-Leasing-Verhältnissen für vermietete Erzeugnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags erfasst. Funktionskosten – Betriebliche Aufwendungen nach Arten werden grundsätzlich nach Maßgabe des Funktionsbereichs der jeweiligen Profitcenter beziehungsweise der jeweiligen Kostenstellen den einzelnen Funktionen zugeordnet. Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sind in den Funktionskosten entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte enthalten. Produktbezogene Aufwendungen – Die Aufwendungen für Rückstellungen für Produktgewährleistungen berücksichtigt Siemens zum Zeitpunkt der Erfassung der Umsatzerlöse im Posten Umsatzkosten. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen – Forschungsaufwendungen werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bei einer Abschreibungsdauer von in der Regel drei bis zehn Jahren. Ergebnis je Aktie – Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Gewinns aus fortgeführten Aktivitäten, des Gewinns aus nicht fortgeführten Aktivitäten beziehungsweise des Gewinns nach Steuern, der jeweils den Stammaktionären der Siemens AG zugerechnet werden kann, durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs in Umlauf befindlichen Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potenziell verwässernden Wertpapiere und aktienbasierten Vergütungspläne umgewandelt beziehungsweise ausgeübt werden. Geschäfts- oder Firmenwerte – Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Wertminderungen, angesetzt. Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf der Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die grundsätzlich durch ein Segment repräsentiert wird. Ab dem Geschäftsjahr 2016 gilt dies aufgrund einer Änderung der Organisation des Geschäfts und der dazugehörigen Berichtsstruktur auch für Healthineers. Im Vorjahr wurden die Wertminderungsüberprüfungen bei Healthineers eine Ebene unter dem Segment durchgeführt. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellt die unterste Ebene dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Zwecke der Unternehmensleitung überwacht werden. Für die Überprüfung auf Wertminderung wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert jener zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder jener Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die erwartungsgemäß Nutzen aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses zieht. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, deren erzielbaren Betrag, wird ein Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet ist. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Übersteigt einer dieser Beträge den Buchwert, ist es nicht immer notwendig, beide Werte zu ermitteln. Diese Werte beruhen grundsätzlich auf abgezinsten Zahlungsströmen (Discounted-Cashflow-Bewertungen). Es werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, ist mit Schätzungen der Unternehmensleitung verbunden. Das auf Basis dieser Schätzungen prognostizierte Ergebnis wird zum Beispiel beeinflusst von einer erfolgreichen Integration von akquirierten Unternehmen, der Volatilität auf den Kapitalmärkten, den Zinsentwicklungen, den Schwankungen der Währungskurse oder der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung. Den Discounted-Cashflow-Bewertungen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags liegen Fünf-Jahres-Vorausberechnungen zugrunde, die auf Finanzprognosen aufbauen. Die Prognosen der Zahlungsströme berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung. Zahlungsströme jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung individueller Wachstumsraten extrapoliert. Die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, und des Nutzungswerts basiert, beinhalten geschätzte Wachstumsraten sowie gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensätze. Diese Schätzungen sowie die zugrunde liegende Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte haben. Sonstige immaterielle Vermögenswerte – Das Unternehmen schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre, mit Ausnahme von immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommen wurden. Diese bestehen insbesondere aus Kundenbeziehungen und Markennamen sowie Technologie. Deren Nutzungsdauer lag bei bestimmten Transaktionen zwischen vier und 20 Jahren für Kundenbeziehungen und Markennamen sowie zwischen sieben und 25 Jahren für Technologie. Sachanlagen – Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an. Den Wertansätzen liegen folgende unterstellte Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Wertminderungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte – Das Unternehmen überprüft Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Darüber hinaus überprüft Siemens jedes Jahr noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderung. Bei der Überprüfung der Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerte auf Wertminderung ist die Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte mit Schätzungen verbunden. Dies kann einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung haben. Nicht fortgeführte Aktivitäten und langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte – Nicht fortgeführte Aktivitäten werden ausgewiesen, sobald ein Unternehmensbestandteil als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird oder bereits abgegangen ist und der Geschäftsbereich einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt sowie Teil eines abgestimmten Gesamtplans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist. Der Gewinn/Verlust aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung getrennt von den Aufwendungen und Erträgen aus fortgeführten Aktivitäten berichtet; Vorjahresangaben werden auf vergleichbarer Basis dargestellt. In der Konzern-Kapitalflussrechnung werden die Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten getrennt von den Cashflows aus fortgeführten Aktivitäten dargestellt; Vorjahresangaben werden auf vergleichbarer Basis berichtet. Die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss (ausgenommen → Ziffer 3 Akquisitionen, Verkäufe und nicht fortgeführte Aktivitäten ) – soweit sie Bezug auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und die Konzern-Kapitalflussrechnung nehmen – beziehen sich auf fortgeführte Aktivitäten. Siemens klassifiziert einen langfristigen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss (ausgenommen → Ziffer 3 Akquisitionen, Verkäufe und nicht fortgeführte Aktivitäten ) – soweit sie Bezug auf die Konzernbilanz nehmen – beziehen sich grundsätzlich auf nicht zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte. Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden separat unter → Ziffer 3 Akquisitionen, Verkäufe und nicht fortgeführte Aktivitäten berichtet. Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, bewertet. Die planmäßige Abschreibung wird eingestellt. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, beinhaltet Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten behaftet sind. Ertragsteuern – Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze sowie der einschlägigen Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und lokale Finanzbehörden andererseits. Unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen können zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen; sie werden basierend auf der Einschätzung der Unternehmensleitung in die Betrachtung einbezogen. Nach der Verbindlichkeitenmethode (Liability Method) werden aktive und passive latente Steuern mit der künftigen Steuerwirkung angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen bilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Aktiv- und Passivposten ergibt. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit, die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen sowie mögliche Steuerstrategien mit einbezogen. Auf Basis des geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt Siemens zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern. Siemens geht aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und des erwarteten steuerlichen Einkommens davon aus, dass die aktiven latenten Steuern realisiert werden können. Da künftige Geschäftsentwicklungen unsicher sind und sich teilweise der Steuerung durch Siemens entziehen, sind Annahmen zur Schätzung von künftigem steuerpflichtigen Einkommen sowie über den Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich. Schätzungen werden in der Periode angepasst, in der ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen. Vorräte – Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bilanziert. Angesetzt wird in der Regel ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des FIFO-Verfahrens (First in, First out) ermittelter Wert. Leistungsorientierte Pläne – Siemens bewertet die Leistungsansprüche nach der Methode der laufenden Einmalprämien, die den versicherungsmathematischen Barwert der bereits erdienten Anwartschaft widerspiegelt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet. Die Annahmen, die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahrs zugrunde gelegt werden, gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahrs. Die Nettozinserträge beziehungsweise Nettozinsaufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit dem Nettovermögenswert beziehungsweise der Nettoverbindlichkeit aus leistungsorientierten Plänen zum Bilanzstichtag des vorhergehenden Geschäftsjahrs. Die laufenden und nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie nicht mit der Verwaltung des Planvermögens zusammenhängende Verwaltungskosten werden den Funktionskosten zugeordnet. Die nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen sowie Gewinne/Verluste aus Planabgeltungen werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Sind die Leistungsansprüche nicht durch Vermögen gedeckt, entspricht der im Posten Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthaltene Betrag der DBO. Sind die Leistungsansprüche durch Planvermögen gedeckt, wird ein Nettobetrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens und der DBO – angepasst in Bezug auf jegliche Auswirkungen der Vermögensobergrenze – ausgewiesen. Neubewertungen umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie den Unterschied zwischen den Erträgen aus Planvermögen und den Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoverbindlichkeit (den Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind. Sie werden im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern erfasst. Versicherungsmathematische Bewertungen beruhen auf wesentlichen Annahmen, unter anderem zu Abzinsungssätzen, erwarteten Gehalts- und Rententrends sowie Sterblichkeitsraten. Die angesetzten Abzinsungssätze werden auf Grundlage der Renditen bestimmt, die am Ende des Berichtszeitraums für hochrangige Unternehmensanleihen mit entsprechender Laufzeit und Währung erzielt werden. Falls solche Renditen nicht verfügbar sind, basieren die Abzinsungssätze auf Renditen von Staatsanleihen. Aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Rückstellungen – Siemens bilanziert Rückstellungen, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: (1) Das Unternehmen hat aus einem Ereignis in der Vergangenheit wahrscheinlich eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung, (2) es ist wahrscheinlich, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen, und (3) es ist eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich. Dabei ist eine Abzinsung vorzunehmen, wenn der Effekt wesentlich ist. Siemens setzt die Rückstellung in Höhe des Barwerts an, der sich aus der Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit einem Zinssatz vor Steuern ergibt. Dieser spiegelt die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt wider. Wenn aus einem Vertrag ein Verlust droht, erfasst das Unternehmen die gegenwärtige Verpflichtung aus dem Vertrag als Rückstellung. Die Bestimmung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen, von Gewährleistungsrückstellungen, von Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen und von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Verfahren sowie behördliche Untersuchungen (Rechtsstreitigkeiten) ist in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Siemens bildet dann eine Rückstellung für drohende Verluste aus Aufträgen, wenn die aktuell geschätzten Gesamtkosten die Umsatzerlöse übersteigen, die aus dem jeweiligen Vertrag zu erwarten sind. Verlustaufträge identifiziert Siemens durch die laufende Kontrolle des Projektfortschritts und die Aktualisierung der kalkulierten Gesamtkosten. Dies erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen zur Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie im Hinblick auf Gewährleistungsaufwendungen und Projektverzögerungen, einschließlich der Beurteilung der Zurechenbarkeit dieser Verzögerungen zu den beteiligten Projektpartnern. In Bezug auf Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen umfassen Unsicherheiten die geschätzten Kosten der Stilllegung sowie der Abfallendlagerung aufgrund des langen Zeitraums, über den die künftigen Zahlungsmittelabflüsse erwartet werden, einschließlich der zugehörigen Aufzinsung. Die geschätzten Zahlungsmittelabflüsse könnten sich unter anderem dann wesentlich ändern, wenn politische Entwicklungen die Regierungspläne zur Bereitstellung von Endlagern beeinflussen. Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, und sie sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend liegt der Beurteilung, ob zum Stichtag wahrscheinlich eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, ein erhebliches Ermessen zugrunde. Die Beurteilung erfolgt in der Regel unter Einbeziehung interner und externer Anwälte. Es kann notwendig werden, dass eine Rückstellung für ein laufendes Verfahren aufgrund neuer Entwicklungen gebildet oder die Höhe einer bestehenden Rückstellung angepasst werden muss. Zudem können durch den Ausgang eines Verfahrens für Siemens Aufwendungen entstehen, die die für den Sachverhalt gebildete Rückstellung übersteigen. Aus Rechtsstreitigkeiten können wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens resultieren. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden als Folge eines Unternehmensangebots zum freiwilligen Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis vor dem regulären Renteneintrittszeitpunkt oder aufgrund der Entscheidung eines Unternehmens, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden, gewährt. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, werden dann als Verbindlichkeiten und Aufwendungen erfasst, wenn die Gesellschaft das Angebot solcher Leistungen nicht mehr zurücknehmen kann. Finanzinstrumente – Ein Finanzinstrument ist jeder Vertrag, der einen finanziellen Vermögenswert bei einer Einheit und eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Einheit begründet. Siemens nutzt nicht die Kategorie bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinstrumente und macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair-Value-Option). Finanzinstrumente werden unter Zugrundelegung ihrer Wesensart in folgende Klassen unterteilt: zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Forderungen aus Finanzierungsleasing. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten berücksichtigt Siemens bei der Ermittlung des Buchwerts nur, soweit es die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Ansatz von Forderungen aus Finanzierungsleasing erfolgt in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Darlehen und Forderungen, finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, oder zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente – Die Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte – Anlagen in Eigenkapitalinstrumente, Schuldinstrumente und Fondsanteile werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn dieser verlässlich ermittelt werden kann. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteueraufwendungen im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern ausgewiesen. Sofern ein beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar ist, bewertet Siemens die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten. Dies ist bei Eigenkapitalinstrumenten der Fall, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und wesentliche Parameter zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts mithilfe von Bewertungsmodellen nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden können. Bei seiner Einschätzung der möglichen Wertminderungen der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte bezieht das Unternehmen alle verfügbaren Informationen ein, wie Marktbedingungen und Preise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten. Überschreitet der Rückgang 20% der Anschaffungskosten oder dauert er länger als sechs Monate an, betrachtet Siemens dies als einen objektiven Hinweis auf eine Wertminderung. Darlehen und Forderungen – Finanzielle Vermögenswerte, die als Darlehen und Forderungen klassifiziert wurden, bewertet Siemens unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich Wertminderungen. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen erfasst die Gesellschaft auf separaten Wertberichtigungskonten. Die Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, den aktuellen Konjunkturentwicklungen und der Analyse historischer Forderungsausfälle auf Portfoliobasis beruhen. Um die länderspezifische Komponente der individuellen Wertberichtigung zu bestimmen, berücksichtigt Siemens auch Länderratings, die zentral aus Beurteilungen externer Ratingagenturen abgeleitet werden. Soweit das Unternehmen die Wertberichtigung auf Portfoliobasis aus historischen Ausfallraten ableitet, vermindert ein Rückgang des Forderungsvolumens solche Vorsorgen entsprechend und umgekehrt. Die gesamte Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (einschließlich Leasingverhältnisse) betrug 1.211 (im Vj. 1.123) Mio. €. Finanzielle Verbindlichkeiten – Siemens bewertet die finanziellen Verbindlichkeiten – mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente – unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Derivative Finanzinstrumente – Derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte und Zinsswap-Kontrakte bilanziert Siemens zum beizulegenden Zeitwert und stuft sie als zu Handelszwecken gehalten ein, es sei denn, sie werden als Sicherungsinstrumente in die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) einbezogen. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Finanzinstrumente erfasst das Unternehmen entweder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder, sofern es sich um Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen) handelt, nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern. Bestimmte derivative Finanzinstrumente, die in einen Basisvertrag (Host Contract) eingebettet sind, bilanziert Siemens separat als Derivate. Fair Value Hedges (Absicherung des beizulegenden Zeitwerts): Der Buchwert des Grundgeschäfts wird um den Gewinn oder Verlust, der dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, erhöht oder vermindert. Handelt es sich bei dem Grundgeschäft um einen nicht bilanzierten schwebenden Vertrag, stellt Siemens die nachfolgende kumulierte Änderung seines beizulegenden Zeitwerts als separaten finanziellen Vermögenswert oder separate finanzielle Verbindlichkeit in die Konzernbilanz ein; einen entsprechenden Ertrag oder Aufwand erfasst das Unternehmen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Grundgeschäften, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, löst Siemens die Erhöhung oder Verminderung des Buchwerts bis zur Fälligkeit des Grundgeschäfts vollständig auf. Bei abgesicherten schwebenden Verträgen erhöht oder vermindert das Unternehmen die anfänglichen Buchwerte der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die aus der Erfüllung der schwebenden Verträge hervorgehen, um die kumulierten Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der vorher separat bilanzierten finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen): Den effektiven Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente, die als sogenannte Cashflow Hedges bestimmt sind, weist Siemens nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern aus. Der ineffektive Teil wird sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die im Eigenkapital aufgelaufenen Beträge werden in den gleichen Perioden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berichtet, in denen sich das Grundgeschäft in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung niederschlägt. Aktienbasierte Vergütung – Aktienbasierte Zusagen bei Siemens sind vorwiegend mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ausgestaltet. Der beizulegende Zeitwert wird zum Gewährungszeitpunkt ermittelt und als Aufwand über den Erdienungszeitraum erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird als Börsenkurs der Siemens-Aktie unter Berücksichtigung des Barwerts der Dividenden, auf die während des Erdienungszeitraums kein Anspruch besteht, und – soweit erforderlich – von Markt- und Nichtausübungsbedingungen bestimmt. Vorjahresinformationen – Einzelne Vorjahresangaben sind an die aktuelle Darstellung angepasst worden. KÜRZLICH VERÖFFENTLICHTE RECHNUNGSLEGUNGSVERLAUTBARUNGEN – NOCH NICHT UMGESETZTDie nachfolgenden, vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und von Siemens bislang auch noch nicht angewendet worden. Das IASB veröffentlichte im Juli 2014 IFRS 9, Finanzinstrumente. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Siemens wird IFRS 9 erstmalig auf das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2018 anwenden und prüft derzeit, welche Auswirkungen sich daraus auf den Konzernabschluss der Gesellschaft ergeben. Das IASB veröffentlichte im Mai 2014 IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen wird den Standard für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2017 rückwirkend anwenden, d.h. die Vergleichsperiode wird in Übereinstimmung mit IFRS 15 dargestellt. Änderungen des Gesamtbetrags der für einen Kundenvertrag erfassten Umsatzerlöse werden derzeit nur in sehr begrenztem Umfang erwartet. Überdies wird sich für bestimmte Vertragsarten der zeitliche Anfall der Umsatzerlöse ändern, insbesondere werden Umsatzerlöse möglicherweise früher erfasst, falls es variable Vergütungskomponenten gibt, eine Aufteilung des Transaktionspreises auf verschiedene Leistungsverpflichtungen erfolgt oder Lizenzen an den Kunden übertragen werden. Basierend auf durchgeführten Analysen ist zu erwarten, dass die weit überwiegende Anzahl von Fertigungsaufträgen, die derzeit nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert werden, die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Realisierung von Umsatzerlösen erfüllen. Daneben geht das Unternehmen von Änderungen in der Bilanz (zum Beispiel durch separate Posten für Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten) und zusätzlichen quantitativen und qualitativen Anhangangaben aus. Siemens erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss. Das IASB veröffentlichte im Januar 2016 IFRS 16, Leasingverhältnisse. IFRS 16 schafft die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen auf Leasingnehmerseite in Operating- und Finance-Leasing-Verhältnisse ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig – weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance-Leasing-Verhältnissen – bilanziell zu erfassen sind. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, wenn IFRS 15 bereits angewendet wird. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Auswirkungen die Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft hat und wird den Standard für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2019 anwenden. Ziffer 3 Akquisitionen, Verkäufe und nicht fortgeführte AktivitätenAKQUISITIONENIm April 2016 erwarb Siemens sämtliche Aktien der CD-adapco Ltd., USA, einem globalen Unternehmen für Simulationssoftware mit Lösungen, die ein weites Spektrum an Engineering-Disziplinen abdecken. Die Akquisition ergänzt das Siemens-Industriesoftware-Portfolio und setzt damit die Siemens-Strategie zum weiteren Ausbau des digitalen Unternehmensportfolios um. Das erworbene Geschäft wird in die Division Digital Factory integriert. Der Kaufpreis beträgt, vorbehaltlich üblicher Anpassungen auf den übernommenen Bestand an Netto-Finanzmitteln und Nettoumlaufvermögen, 971 Mio. US$ (853 Mio. € zum Akquisitionszeitpunkt); er wurde bar bezahlt. Aus der vorläufigen Kaufpreisallokation zum Akquisitionszeitpunkt ergaben sich sonstige immaterielle Vermögenswerte von 395 Mio. € und passive latente Steuern von 105 Mio. €. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellen insbesondere Technologie in Höhe von 273 Mio. € und Kundenbeziehungen in Höhe von 118 Mio. € dar. Der vorläufige Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 569 Mio. € umfasst immaterielle Vermögenswerte, die nicht separierbar sind, wie Fachwissen der Mitarbeiter und erwartete Synergien. Das erworbene Geschäft hat bei Siemens in der Zeit zwischen der Akquisition und dem 30. September 2016, einschließlich der Ergebniseffekte aus der Kaufpreisallokation und Integrationskosten, Umsatzerlöse in Höhe von 63 Mio. € und einen Nettoverlust in Höhe von 27 Mio. € beigetragen. Wäre CD-adapco seit dem 1. Oktober 2015 in den Konzernabschluss einbezogen worden, hätten die Umsatzerlöse und der Gewinn nach Steuern im abgelaufenen Geschäftsjahr 79.722 Mio. € beziehungsweise 5.566 Mio. € betragen. Im Juni 2015 erwarb Siemens sämtliche Aktien der Dresser-Rand Group Inc., Houston, Texas, USA und Paris, Frankreich. Die Kaufpreisallokation wurde im dritten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahrs abgeschlossen. Der Kaufpreis betrug 6.692 Mio. US$ (5.981 Mio. € zum Akquisitionszeitpunkt) und wurde bar bezahlt. Folgende Werte resultieren aus der Kaufpreisallokation zum Akquisitionszeitpunkt: Sonstige immaterielle Vermögenswerte 2.839 Mio. €, Sachanlagen 240 Mio. €, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 318 Mio. €, Vorräte 480 Mio. €, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 145 Mio. €, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 175 Mio. €, Finanzschulden, einschließlich zurückgezahlter – ursprünglich ausstehender – Finanzschulden 1.043 Mio. €, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 219 Mio. €, Rückstellungen 118 Mio. €, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 386 Mio. € und passive latente Steuern 935 Mio. €. Die immateriellen Vermögenswerte stellen insbesondere Kundenbeziehungen in Höhe von 2.383 Mio. € und Technologie in Höhe von 393 Mio. € dar. Der Bruttobetrag der vertraglichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen beträgt 469 Mio. €. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 4.580 Mio. € basiert im Wesentlichen auf Synergien, wie beispielsweise Umsatzsynergien, die hauptsächlich aus der Erweiterung des Portfolios und sich eröffnender Potenziale im Bereich Service resultieren, sowie Kostensynergien, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Einkauf, allgemeine Verwaltung und Produktion. Im Dezember 2014 erwarb Siemens das Energiegeschäft mit aero-derivativen Gasturbinen und Kompressoren von Rolls-Royce plc, Vereinigtes Königreich (Rolls-Royce). Die Kaufpreisallokation wurde im ersten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahrs abgeschlossen. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis betrug 785 Mio. £ (990 Mio. € zum Akquisitionszeitpunkt) und wurde bar bezahlt. Dieser Betrag unterlag Anpassungen nach dem Transaktionsabschluss in Höhe von 29 Mio. £ (37 Mio. € zum Akquisitionszeitpunkt). Als Teil der Transaktion zahlte Siemens zusätzlich 200 Mio. £ (252 Mio. € zum Akquisitionszeitpunkt) an Rolls-Royce für eine exklusive Lizenzvereinbarung mit einer Laufzeit von 25 Jahren sowie einen bevorzugten Zugang zu Liefer- und Ingenieurdienstleistungen von Rolls-Royce. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 408 Mio. € basiert im Wesentlichen auf Synergien, wie beispielsweise Kostensynergien – insbesondere in den Bereichen Produktion, Einkauf, Forschung und Entwicklung sowie allgemeine Verwaltung – und Umsatzsynergien, die überwiegend aus der Erweiterung des Gasturbinen-Portfolios resultieren. NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTENDer Gewinn aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern beinhaltete einen Gewinn in Zusammenhang mit dem Verkauf der Hörgerätesparte in Höhe von 102 Mio. € (im Vj. 1,7 Mrd. €); im Vorjahr erfasste Siemens einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 516 Mio. € (vor Steuern) aus dem Verkauf des Geschäfts mit Krankenhausinformationssystemen. Ziffer 4 Anteile an anderen UnternehmenNach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen scroll
Im Vorjahr hatte Siemens als Folge einer Finanzierungszusage gegenüber Unify Holdings B.V. anteilige Verluste in Höhe von 275 Mio. € erfasst. Die Beteiligung wurde im zweiten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahrs verkauft. Der Buchwert aller einzeln nicht wesentlichen assoziierten Unternehmen betrug 2.242 (im Vj. 2.046) Mio. €. Die zusammengefassten Finanzinformationen für alle einzeln nicht wesentlichen assoziierten Unternehmen, angepasst an die von Siemens gehaltene Beteiligungsquote, sind nachfolgend dargestellt. Die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Posten werden entsprechend dem Zwölfmonatszeitraum, der der Bilanzierung nach der Equity-Methode zugrunde lag, dargestellt. scroll
Die Position Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen beinhaltete den Anteil von Siemens an der BWI Informationstechnik GmbH (BWI) in Höhe von 16 (im Vj. 27) Mio. €. Der Buchwert aller einzeln nicht wesentlichen assoziierten Unternehmen enthielt den Buchwert von BWI in Höhe von 95 (im Vj. 114) Mio. €. Siemens hält einen Anteil von 50,05% an BWI. BWI wird aufgrund von maßgeblichen Mitbestimmungsrechten der beiden anderen Anteilseigner nicht von Siemens beherrscht. Zusammen mit den HERKULES-Verpflichtungen betrug das maximale Verlustrisiko der Gesellschaft aus der Beteiligung an BWI 695 (im Vj. 1.204) Mio. €. BWI finanziert seine Tätigkeiten eigenständig. Ziffer 5 Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalteten Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von 177 (im Vj. 232) Mio. €. Ziffer 6 Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten – wie im Vorjahr – Verluste aus der Veräußerung von Sachanlagen sowie Wirkungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen und aus Versicherungsbelangen. Ziffer 7 ErtragsteuernDie Ertragsteueraufwendungen/-erträge setzten sich wie folgt zusammen: scroll
In den laufenden Ertragsteueraufwendungen waren Anpassungen in Höhe von –29 (im Vj. 79) Mio. € für laufende Steuern früherer Geschäftsjahre enthalten. Die latenten Steueraufwendungen/-erträge beinhalteten Steueraufwendungen von 54 (im Vj. Steuererträge von 30) Mio. € in Zusammenhang mit der Entwicklung der temporären Unterschiede. Für die Ermittlung der laufenden Steuern in Deutschland wurde ein Gesamtsteuersatz von 31% herangezogen, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15%, dem Solidaritätszuschlag von 5,5% und einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 15% ergibt. Die laufenden Steuern von ausländischen Tochterunternehmen werden auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Steuerrechts und mit dem im Sitzland maßgeblichen Steuersatz ermittelt. Aktive und passive latente Steuern werden in Deutschland und im Ausland mit den Steuersätzen bewertet, die voraussichtlich im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Verbindlichkeit gültig sind. Die auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes von 31% erwarteten Ertragsteueraufwendungen (laufende und latente) weichen von den ausgewiesenen wie folgt ab: scroll
Die aktiven und passiven latenten Steuern (brutto) verteilten sich auf folgende Bilanzposten: scroll
Zum Geschäftsjahresende wies das Unternehmen steuerliche Verlustvorträge aus, die Verlustverrechnungsbeschränkungen unterlagen. Für diese wurden insoweit keine aktiven latenten Steuern angesetzt, als deren Nutzung durch künftige positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist. Für die folgenden Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge): scroll
Von den nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen verfallen 953 (im Vj. 458) Mio. € im Zeitraum bis 2031. Siemens hat für aufgelaufene Ergebnisse der Tochterunternehmen in Höhe von 26.585 (im Vj. 27.507) Mio. € keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen. Unter Berücksichtigung der direkten Eigenkapitalbuchungen und der Aufwendungen/Erträge aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten ergaben sich die folgenden Steueraufwendungen/-erträge: scroll
Ziffer 8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungenscroll
Der langfristige Anteil der Forderungen aus Finanzierungsleasing wird unter der Position Sonstige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen und betrug 3.557 (im Vj. 3.264) Mio. €. Die Veränderungen der Wertberichtigungen auf kurz- und langfristige Forderungen innerhalb der zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte (ausgenommen Forderungen aus Finanzierungsleasing) setzten sich wie folgt zusammen: scroll
Die künftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen stellten sich folgendermaßen dar: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der künftigen Mindestleasingzahlungen zur Brutto- und Nettoinvestition in Leasingverhältnisse sowie zum Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen: scroll
Die Bruttoinvestition in Leasingverhältnisse sowie der Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen waren wie folgt fällig: scroll
Die Investitionen in Finanzierungsleasing resultierten überwiegend aus dem Leasinggeschäft mit Industrieausrüstungen, medizinischen Geräten, Transportsystemen sowie Büro- und Datenverarbeitungsgeräten. Die tatsächlichen Mittelzuflüsse werden infolge künftiger Verkäufe von Finanzforderungen, Vorauszahlungen und Forderungsausbuchungen von den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten abweichen. Ziffer 9 Sonstige kurzfristige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte enthielten Darlehensforderungen in Höhe von 4.910 (im Vj. 3.128) Mio. € sowie derivative Finanzinstrumente in Höhe von 758 (im Vj. 830) Mio. €. Ziffer 10 Vorrätescroll
Die Umsatzkosten enthielten Vorräte in Höhe von 54.706 (im Vj. 51.735) Mio. €, die als Aufwendungen erfasst wurden. Die Wertberichtigungen verminderten sich im Vergleich zum Vorjahr um 3 (im Vj. Erhöhung um 97) Mio. €. Im zweiten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahrs überarbeitete Siemens – entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften für Fertigungsaufträge und Serviceverträge – die Projektkalkulationen in Zusammenhang mit der Fortsetzung von langfristigen Verträgen mit Kunden im Iran als Folge der Beendigung beziehungsweise Lockerung von Sanktionen der EU und der USA. Die sich daraus ergebenden Anpassungen erhöhten die Umsatzerlöse um 174 Mio. € sowie das Ergebnis von Power and Gas und den Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern um 130 Mio. €. Fertigungsaufträge (hier und folgend) beinhalteten Serviceverträge, die nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert wurden. Der Gesamtbetrag der angefallenen Herstellungskosten und der realisierten Gewinnanteile, abzüglich entstandener Verluste für laufende Fertigungsaufträge, belief sich auf 83.556 (im Vj. 82.196) Mio. €. Die Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen betrugen 32.635 (im Vj. 30.261) Mio. €. Die erhaltenen Anzahlungen für laufende Fertigungsaufträge betrugen 8.705 (im Vj. 8.674) Mio. €. Die von Kunden einbehaltenen Beträge in Zusammenhang mit laufenden Fertigungsaufträgen beliefen sich auf 288 (im Vj. 225) Mio. €. Ziffer 11 Geschäfts- oder Firmenwertescroll
Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf der Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die grundsätzlich durch ein Segment repräsentiert wird. Seit dem abgelaufenen Geschäftsjahr gilt dies aufgrund einer Änderung der Organisation des Geschäfts und der dazugehörigen Berichtsstruktur auch für Healthineers. Im Vorjahr wurden die Wertminderungsüberprüfungen bei Healthineers eine Ebene unter dem Segment durchgeführt. Siemens führte im vierten Quartal die verpflichtende jährliche Wertminderungsüberprüfung durch. Dabei wurden die erzielbaren Beträge für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten höher eingeschätzt als die Buchwerte. Die grundlegenden Annahmen, auf deren Basis Siemens den beizulegenden Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, beinhalteten langfristige Wachstumsraten von bis zu 1,7% (im Vj. von bis zu 2,5%) und Abzinsungssätze (nach Steuern) von 5,0% bis 9,0% (im Vj. von 6,0% bis 9,5%). Soweit verfügbar wurden Marktpreise herangezogen. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden Zahlungsströme für die nächsten fünf Jahre prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung sowie auf Marktannahmen basieren. Der ermittelte beizulegende Zeitwert für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde der Stufe 3 der Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, wird hauptsächlich durch den Endwert (Barwert der ewigen Rente) bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate und zum Abzinsungssatz reagiert. Beide Annahmen werden individuell für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten festgelegt. Die Abzinsungssätze basieren auf dem Konzept gewichteter durchschnittlicher Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Für SFS entspricht der Abzinsungssatz den Eigenkapitalkosten. Die Abzinsungssätze werden auf Basis eines risikofreien Zinssatzes und einer Marktrisikoprämie ermittelt. Darüber hinaus spiegeln die Abzinsungssätze die gegenwärtige Marktbeurteilung der spezifischen Risiken jeder einzelnen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider, indem Betafaktoren, Verschuldungsgrad und Fremdkapitalkosten spezifischer Peergroups berücksichtigt werden. Die Parameter zur Ermittlung der Abzinsungssätze basieren auf externen Informationsquellen. Die Peergroup ist Gegenstand einer jährlichen Überprüfung und wird – sofern notwendig – angepasst. Die Wachstumsraten berücksichtigen externe makroökonomische Daten und branchenspezifische Trends. Die folgende Tabelle zeigt grundlegende Annahmen, die bei der Wertminderungsüberprüfung der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, herangezogen worden sind: scroll
Den Werten der Umsatzerlöse im fünfjährigen Planungszeitraum der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, liegen durchschnittliche Wachstumsraten der Umsatzerlöse (ohne Portfolioeffekte) zwischen 0,3% und 5,3% (im Vj. zwischen 2,6% und 5,9%) zugrunde. scroll
Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, wurde eine Senkung der zukünftigen Zahlungsströme (nach Steuern) um 10% oder eine Erhöhung der Abzinsungssätze (nach Steuern) um einen Prozentpunkt oder eine Senkung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Auf dieser Grundlage kommt Siemens zu dem Ergebnis, dass sich für keine der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungsbedarf ergeben würde. Ziffer 12 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagenscroll
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Der Bruttobuchwert der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau enthielt 677 (im Vj. 787) Mio. € für Sachanlagen im Bau. Die vertraglichen Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen betrugen 643 (im Vj. 474) Mio. €. Die künftigen Mindestzahlungen von Leasingnehmern aus Operating-Leasing-Verhältnissen betrugen: scroll
Ziffer 13 Sonstige finanzielle Vermögenswertescroll
Die Position Darlehensforderungen resultierte im Wesentlichen aus langfristigen Darlehenstransaktionen von SFS. Ziffer 14 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeitenscroll
Ziffer 15 Finanzschuldenscroll
Bei den unter dieser Ziffer angegebenen Zinssätzen handelt es sich um Per-annum-Angaben. Der gewichtete Durchschnittszins für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lag bei 3,9% (im Vj. 2,8%), für sonstige Finanzschulden bei 0,5% (im Vj. 0,2%) und für Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing bei 4,8% (im Vj. 4,7%). KREDITLINIENZum Geschäftsjahresende waren Kreditlinien, wie im Vorjahr, in Höhe von 7,1 Mrd. € nicht in Anspruch genommen. Die Kreditlinien dienen allgemeinen Unternehmenszwecken. Die Konsortialkreditlinie in Höhe von 4,0 Mrd. € wurde um ein Jahr bis zum 25. Juni 2021 verlängert. Die Konsortialkreditlinie in Höhe von 3,0 Mrd. US$ läuft zum 27. September 2020 aus. Die revolvierende bilaterale Kreditlinie in Höhe von 450 Mio. € wurde nicht in Anspruch genommen und vom 30. September 2016 bis zum 30. September 2017 verlängert. ANLEIHEN UND SCHULDVERSCHREIBUNGENscroll
Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen (Debt Issuance Program) – Der Gesellschaft steht ein Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen zur Verfügung, unter dem sie, wie im Vorjahr, bis zu 15,0 Mrd. € an Schuldverschreibungen begeben kann. Der ausstehende Nominalbetrag belief sich auf 9,9 (im Vj. 10,5) Mrd. €. Am 16. März 2016 zahlte Siemens die 500 Mio. US$ 5,625% festverzinsliche Schuldverschreibung zum Nominalwert zurück. US$-Schuldverschreibungen –Im September 2016 emittierte Siemens Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 6 Mrd. US$ (30. September 2016: 5,4 Mrd. €) in sechs Tranchen. Hybridschuldverschreibungen – Am 1. August 2016 kündigte Siemens unwiderruflich die Hybridschuldverschreibungen und zahlte sie am 14. September 2016 zum Nominalwert zurück. Optionsschuldverschreibungen – Jede der beiden 1,5 Mrd. US$-Schuldverschreibungen wurde mit 6.000 abtrennbaren Optionsscheinen emittiert. Wie im Vorjahr bestanden zum Geschäftsjahresende die im Geschäftsjahr 2015 umgetauschten 10.661 Optionsscheine, die entsprechend ihren Bedingungen die Inhaber zum Bezug von 1.914,0511 (im Vj. 1.902,0024) Siemens-Aktien je Optionsschein bei einem Ausübungspreis von 98,1389 (im Vj. 98,7606) € je Aktie berechtigen. Die nicht umgetauschten 1.339 Optionsscheine berechtigen ihre Inhaber entsprechend den Bedingungen zum Bezug von 1.823,4130 (im Vj. 1.811,9349) Siemens-Aktien und 151,5630 (im Vj. 160,4987) OSRAM-Aktien je Optionsschein bei einem Ausübungspreis von 187.842,81 €. Zum Geschäftsjahresende war ein Optionsschein ausgeübt. Die Anzahl der Aktien kann gemäß den Bedingungen für die Optionsscheine angepasst werden. Aus den Optionsscheinen ergaben sich Optionsrechte auf 22,8 (im Vj. 22,7) Mio. Aktien der Siemens AG. DARLEHEN UND SCHULDSCHEINDARLEHENWie im Vorjahr waren zum Geschäftsjahresende zwei bilaterale langfristige Darlehen in Höhe von jeweils 500 Mio. US$, in Summe 896 (im Vj. 893) Mio. € ausstehend, die eine Laufzeit bis zum 26. März 2020 haben. PROGRAMM ZUR BEGEBUNG KURZFRISTIGER SCHULDVERSCHREIBUNGEN (COMMERCIAL PAPER PROGRAM)Siemens steht ein Programm zur Begebung kurzfristiger Schuldverschreibungen über 9,0 Mrd. US$ (30. September 2016: 8,1 Mrd. €) zur Verfügung, das auch die Möglichkeit zur Begebung von verlängerbaren US$-Schuldverschreibungen gibt. Zum Geschäftsjahresende standen 700 Mio. US$ (627 Mio. €) (im Vj. 1,7 Mrd. US$ beziehungsweise 1,5 Mrd. €) aus. Die kurzfristigen Schuldverschreibungen von Siemens haben in der Regel eine Laufzeit von weniger als 90 Tagen. Die Zinssätze reichten von 0,13% bis 0,74% (im Vj. von 0,11% bis 0,32%). Ziffer 16 Leistungen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesSiemens gewährt fast allen Mitarbeitern in Deutschland und der Mehrzahl der Beschäftigten im Ausland Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die als leistungs- oder beitragsorientierte Pläne ausgestaltet sind. LEISTUNGSORIENTIERTE PLÄNEDie leistungsorientierten Pläne, die offen für Neuzugänge sind, basieren vorwiegend auf Unternehmensbeiträgen. Diese Pläne sind nur in begrenztem Umfang von Langlebigkeit, Inflations- und Gehaltssteigerungen beeinflusst und berücksichtigen länderspezifische Unterschiede. Die bedeutendsten Pläne des Unternehmens sind durch Vermögen in externen, zugriffsbeschränkten Versorgungseinrichtungen gedeckt. Diese Pläne werden gemäß lokalem Recht und bilateralen Vereinbarungen mit der jeweiligen Versorgungseinrichtung (Treuhandvertrag) im Interesse der Begünstigten verwaltet. Die leistungsorientierten Pläne umfassten 509.000 Anspruchsberechtigte, davon 214.000 aktive Mitarbeiter, 93.000 ehemalige Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen sowie 202.000 Pensionäre und Hinterbliebene. DeutschlandIn Deutschland gewährt die Siemens AG Pensionsleistungen durch die BSAV (Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung), eingefrorene Pläne mit Altzusagen und Pläne mit Entgeltumwandlungen. Die Mehrheit der aktiven Mitarbeiter nimmt an der BSAV teil. Die Leistungen aus diesem Plan basieren überwiegend auf den geleisteten Unternehmensbeiträgen und den Investmenterträgen auf diese Beiträge, wobei das Unternehmen eine Mindestverzinsung garantiert. Im Zuge der Einführung der BSAV wurde für Leistungen aus den eingefrorenen Plänen mit Altzusagen die Wirkung aus Gehaltssteigerungen weitgehend eliminiert. Auch wenn aus diesen Altzusagen keine weiteren Leistungen mehr erdient werden können, trägt das Unternehmen weiterhin das Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko. Die Pläne sind über Treuhandstrukturen mit Vermögen gedeckt. In Deutschland bestehen keinerlei rechtliche oder regulatorische Mindestdotierungsverpflichtungen. USADie Siemens Corporation unterhält die Siemens-Pensionspläne, die – mit Ausnahme von Zinsgutschriften für Cash-Balance-Konten – für Neueintritte ebenso wie für das Erdienen weiterer Ansprüche größtenteils geschlossen sind. Die Siemens Corporation hat die Aufsicht über die Kapitalanlage des Planvermögens an einen Anlageausschuss delegiert. Das Planvermögen wird in einem sogenannten Master Trust verwaltet. Der Treuhänder des Master Trust, der für die Verwaltung der Vermögenswerte verantwortlich ist, handelt nach Vorgaben des Anlageausschusses. Die Pläne unterliegen den Finanzierungsanforderungen des Employee Retirement Income Security Act of 1974 (ERISA, US-amerikanisches Betriebsrentengesetz) in der jeweils gültigen Fassung. Dabei besteht die Vorschrift, für leistungsorientierte Pläne ein Mindestfinanzierungsniveau von 80% sicherzustellen, um Leistungsbeschränkungen zu vermeiden. Die Siemens Corporation kann nach eigenem Ermessen über diese regulatorische Anforderung hinaus Beiträge leisten. Die jährlichen Beiträge werden von unabhängigen Aktuaren berechnet. Vereinigtes KönigreichSiemens plc gewährt Leistungen durch den Siemens Benefit Scheme, für den ein Inflationsausgleich bis zum Rentenbeginn verbindlich vorgeschrieben ist. Die notwendige Finanzierung wird alle drei Jahre durch sogenannte technische Bewertungen nach gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Aufgrund abweichender Vorgaben für die Bestimmung der Abzinsungssätze ist das sogenannte technische Finanzierungsdefizit regelmäßig höher als die Unterdeckung nach IFRS. Zur Reduzierung des Defizits wurden zwischen Siemens und den Treuhändern im Rahmen einer Vereinbarung jährliche Zahlungen in Höhe von 31 Mio. £ (42 Mio. €) bis zum Jahr 2033 festgelegt. Gleichzeitig wurde zwischen Siemens und den Treuhändern die einmalige Abgeltung der verbleibenden jährlichen Zahlungen durch die Siemens AG zum Zeitpunkt einer vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung aufgrund Kündigung oder Insolvenz vereinbart. SchweizNach dem schweizerischen beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) hat jeder Arbeitgeber Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an anspruchsberechtigte Mitarbeiter zu gewähren. Dementsprechend unterhält Siemens in der Schweiz kapitalbasierte Pläne. Diese Pläne werden von Stiftungen verwaltet. Der Vorstand der bedeutendsten Stiftung setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Vorstand ist verantwortlich für die Anlagepolitik und -verwaltung des Planvermögens, für jegliche Änderungen der Planbedingungen und für die Festlegung der Beiträge zur Finanzierung der Leistungen. Die Beiträge des Unternehmens müssen insgesamt mindestens der in den Planbedingungen vorgegebenen Summe der Arbeitnehmerbeiträge entsprechen. Im Fall einer Unterdeckung können Sonderbeiträge vom Arbeitgeber und von den Arbeitnehmern gemäß klar definierter Sanierungsmaßnahmen erhoben werden. Entwicklung der leistungsorientierten Plänescroll
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Der Nettobilanzansatz aus leistungsorientierten Plänen in Höhe von 13.486 (im Vj. 9.737) Mio. € setzte sich aus einer Nettoverbindlichkeit von 13.695 (im Vj. 9.811) Mio. € und einem Nettovermögenswert von 209 (im Vj. 75) Mio. € zusammen. Es ergaben sich Nettozinsaufwendungen in Höhe von 282 (im Vj. 263) Mio. €. Die DBO verteilte sich ähnlich wie im Vorjahr auf aktive Arbeitnehmer zu 33%, auf ehemalige Arbeitnehmer mit unverfallbaren Leistungsansprüchen zu 15% und auf Pensionäre und Hinterbliebene zu 52%. Die in den Neubewertungen enthaltenen versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste resultierten aus: scroll
Die Veränderungen von finanziellen Annahmen beinhalteten eine Reduzierung des Rententrends aufgrund einer niedrigeren angenommenen Inflationsrate für einen eingefrorenen deutschen Plan mit Altzusagen auf 1,5% (im Vj. 1,8%). Dies führte zu einer Verringerung der DBO um 487 Mio. €. Versicherungsmathematische AnnahmenDer gewichtete durchschnittliche Abzinsungssatz, der der versicherungsmathematischen Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag zugrunde lag, stellte sich wie folgt dar: scroll
Die Bestimmung des Abzinsungssatzes basierte auf hochrangigen Unternehmensanleihen mit einem Emissionsvolumen von mehr als 100 Mio. (in der jeweiligen Währung) und einem AA-Rating (oder einem entsprechenden Rating) von mindestens einer der drei Ratingagenturen Moody’s Investors Service, Standard&Poor’s Ratings Services oder Fitch Ratings. Die angewendeten Sterbetafeln waren: scroll
Die Gehalts- und Rententrends für Länder, in denen diese Prämissen eine wesentliche Wirkung haben, sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Inflationswirkungen sind in den unten genannten Annahmen, soweit zutreffend, berücksichtigt. scroll
SensitivitätsanalysenEine Veränderung der oben genannten Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern: scroll
Die DBO würde sich infolge einer 10%igen Senkung der Sterblichkeitsraten für alle Begünstigten um 1.395 (im Vj. 1.021) Mio. € erhöhen. Unverändert zum Vorjahr basiert die Berechnung der Sensitivitäten auf derselben Methode, die für die Berechnung der Verbindlichkeiten aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angewendet wurde. Die Sensitivitäten spiegeln eine Veränderung der DBO nur für die jeweils geänderte Annahme wider. Asset-Liability-Matching-StrategienDas Unternehmen hat als ein Hauptrisiko die Verschlechterung des Finanzierungsstatus aufgrund der ungünstigen Entwicklung des Planvermögens und/oder der leistungsorientierten Verpflichtungen als Folge sich verändernder Parameter identifiziert. Aus diesem Grund setzt Siemens ein an den Versorgungsverpflichtungen ausgerichtetes Risikomanagementkonzept um (Asset Liability Matching). Die Risikosteuerung erfolgt auf Basis einer weltweit definierten Risikoobergrenze (Value at Risk). Das Konzept, die Risikoobergrenze sowie die Vermögensentwicklung, einschließlich der Investmentstrategie, werden kontinuierlich unter Beteiligung von führenden externen Experten überprüft und angepasst. Die Auswahl der unabhängigen Vermögensverwalter erfolgt auf Basis von quantitativen sowie qualitativen Analysen, die deren Anlageerfolg und Risikoeinschätzung berücksichtigen. Derivate werden zur Risikoreduzierung als Teil des Risikomanagements genutzt. Aufgliederung des Planvermögensscroll
Nahezu alle Aktien hatten Preisnotierungen an einem aktiven Markt. Der beizulegende Zeitwert der festverzinslichen Wertpapiere basierte auf Preisen, die von Preisserviceagenturen zur Verfügung gestellt wurden. Die festverzinslichen Wertpapiere werden an hochliquiden Märkten gehandelt, und fast alle festverzinslichen Wertpapiere haben ein Investment-Grade-Rating. Künftige ZahlungsströmeDie für das Geschäftsjahr 2017 erwarteten Arbeitgeberbeiträge zu den leistungsorientierten Plänen betragen 690 Mio. €. Zum Geschäftsjahresende wurden für die kommenden zehn Geschäftsjahre durchschnittlich jährliche Leistungszahlungen in Höhe von 1.908 (im Vj. 1.912) Mio. € erwartet. Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der DBO der leistungsorientierten Pläne von Siemens betrug 14 (im Vj. 13) Jahre. BEITRAGSORIENTIERTE PLÄNE UND STAATLICHE PLÄNEDie erfolgswirksam erfassten Beiträge zu beitragsorientierten Plänen beliefen sich auf 676 (im Vj. 594) Mio. €. Die Beiträge zu staatlichen Plänen betrugen 1.423 (im Vj. 1.372) Mio. €. Ziffer 17 Rückstellungenscroll
Mit Ausnahme der Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen erwartet Siemens für die Mehrheit der Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten 15 Jahre zahlungswirksam werden. Gewährleistungen beziehen sich im Wesentlichen auf veräußerte Produkte. Auftragsbezogene Rückstellungen für Drohverluste und Risiken bildet Siemens für erwartete Verluste und Risiken aus nicht beendeten Fertigungsaufträgen, Verkaufs- sowie Leasingverträgen. Auftragsbezogene Rückstellungen für Drohverluste und Risiken enthielten im abgelaufenen Geschäftsjahr Projektbelastungen in Zusammenhang mit dem Bau eines Kraftwerks, die hauptsächlich aus erhöhten Kostenschätzungen resultierten. Dies führte zu einer Ergebnisverminderung in Höhe von 172 Mio. € (ausgewiesen vorwiegend in den Umsatzkosten). Das Unternehmen hat bei bestimmten Posten des Sachanlagevermögens Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen. Diese stehen überwiegend in Zusammenhang mit Sanierungskosten sowie mit Kosten für Rückbauverpflichtungen von Mietereinbauten am Ende der Mietzeit. Die Sanierungskosten ergaben sich auf Basis der geschätzten Dekontaminations- und Umweltschutzverpflichtungen für die Stilllegung der Anlagen in Hanau (Werk Hanau), die Uran- und Mischoxidbrennelemente fertigten, sowie für ein nukleares Forschungs- und Dienstleistungszentrum in Karlstein (Werk Karlstein). Nach dem deutschen Atomgesetz muss der radioaktive Abfall bei der Stilllegung solcher Produktionsanlagen entsorgt und in ein staatlich bewilligtes Endlager verbracht werden. Vor diesem Hintergrund arbeitete das Unternehmen folgenden Stufenplan für die Stilllegung der Werke in Hanau und Karlstein aus: Reinigung, Dekontamination und Demontage des technischen Geräts und der Anlagen, Dekontamination der Betriebsräume und Gebäude, gesonderte Erfassung des radioaktiven Materials sowie Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls. Außerdem sind begleitend kontinuierliche technische Studien geplant, ebenso die Entnahme von Proben des radioaktiven Materials unter der Aufsicht von Bundes- und Länderbehörden. Dekontamination, Demontage, Abfalltrennung und Konditionierung sollen bis 2018 fortgeführt werden. Danach hat das Unternehmen für die Lagerung des radioaktiven Abfalls in einem Zwischenlager zu sorgen, bis dieser an ein Endlager abgegeben wird. In Bezug auf das Werk Hanau ist der Rückbau bereits vollständig abgeschlossen und die Zwischenlagerung eingerichtet. Am 21. September 2006 hat die Gesellschaft eine offizielle Benachrichtigung von den Behörden erhalten, dass das Werk Hanau von der Anwendung des deutschen Atomgesetzes befreit wurde und dass die weitere Nutzung unbeschränkt ist. Die genaue Höhe der Dekontaminationskosten wird letztlich davon abhängen, für welche Endlager sich die Bundesregierung entscheidet und wann diese zur Verfügung stehen werden. Verschiedene Parameter, die in Zusammenhang mit der Errichtung eines Endlagers für radioaktiven Abfall stehen, wurden im Hinblick auf das »Schacht Konrad« genannte Endlager festgelegt. Schätzparameter in Bezug auf die Laufzeit der deutschen Atomkraftwerke gehen von einem Atomausstieg bis zum Jahr 2022 aus. Die Bewertung berücksichtigte Annahmen, die aktuelle und detaillierte Kostenschätzungen, Preissteigerungsraten sowie Abzinsungssätze widerspiegelten und laufende Zahlungsmittelabflüsse bis in die 2070er-Jahre für Rückbau, Zwischen- und Endlagerung beinhalteten. Die geschätzten Zahlungsmittelabflüsse könnten sich unter anderem dann wesentlich ändern, wenn die Pläne der Regierung, das Endlager »Schacht Konrad« bereitzustellen, durch politische Entwicklungen beeinträchtigt werden. Zur Abzinsung der Zahlungsmittelabflüsse verwendet das Unternehmen die zum Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Die Rückstellung belief sich auf 1.551 (im Vj. 1.359) Mio. €. Sie wurde abzüglich eines Barwertabschlags von 206 (im Vj. 594) Mio. € ausgewiesen, der den erwarteten kontinuierlichen Zahlungsmittelabfluss bis in die 2070er-Jahre widerspiegelt. Ein Rückgang der Abzinsungssätze erhöhte den Buchwert der Rückstellung um 355 (im Vj. 283) Mio. €. Gleichzeitig verringerte sich die Rückstellung um 170 Mio. € aufgrund von reduzierten Kostenschätzungen (im Vj. 282 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund von herabgesetzten Annahmen zur Inflationsrate). Die Position Sonstiges beinhaltete transaktionsbezogene Rückstellungen und Rückstellungen nach Transaktionsabschluss in Zusammenhang mit Portfolioaktivitäten sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, soweit die dem jeweiligen Rechtsstreit zugrunde liegenden Risiken nicht bereits in der Projektbilanzierung berücksichtigt wurden. Die in dieser Position enthaltenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten betrugen 430 (im Vj. 398) Mio. €. Ziffer 18 EigenkapitalDas Grundkapital der Siemens AG ist in 850 (im Vj. 881) Mio. auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) aufgeteilt, auf die ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 3,00 € je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil des Aktionärs am Gewinn nach Steuern der Gesellschaft. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 31 Mio. Aktien eingezogen. Siemens kaufte 4.888.596 (im Vj. 29.419.671) Aktien zurück. Im Zusammenhang mit aktienbasierter Vergütung wurden 4.543.673 (im Vj. 2.788.059) eigene Anteile übertragen. Zum Geschäftsjahresende betrug der Bestand an eigenen Anteilen 41.721.682 (im Vj. 72.376.759). Wie im Vorjahr verfügte die Siemens AG zum Geschäftsjahresende über Genehmigtes Kapital von insgesamt nominal 618,6 Mio. €, aus dem in Teilbeträgen aufgrund verschiedener befristeter Ermächtigungen bis zu 206,2 Mio. auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben werden können. Darüber hinaus hatte die Siemens AG Bedingtes Kapital von nominal 1.080,6 Mio. € (360,2 Mio. Aktien). Damit können vor allem Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheine aus Optionsschuldverschreibungen bedient werden, die aufgrund verschiedener befristeter, von der Hauptversammlung beschlossener Ermächtigungen ausgegeben werden konnten beziehungsweise können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr und im Vorjahr wurde eine Dividende je Aktie von 3,50 € beziehungsweise 3,30 € ausgeschüttet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen die Ausschüttung einer Dividende von 3,60 € je dividendenberechtigte Aktie vor. Dies entspricht einer erwarteten Gesamtzahlung von rund 2,9 Mrd. €. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung am 1. Februar 2017. Ziffer 19 Zusätzliche Angaben zum KapitalmanagementAusschlaggebend für die Steuerung der Kapitalstruktur ist es, sowohl einen breiten Kapitalmarktzugang über verschiedene Fremdfinanzierungsmittel als auch die Bedienung der Finanzschulden sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten, strebt Siemens für das Verhältnis von industrieller Nettoverschuldung zu angepasstem EBITDA (fortgeführte Aktivitäten) einen Wert von bis zu 1,0 an. Diese Verhältniszahl gibt Aufschluss darüber, wie viele Jahre es annähernd dauert, bis die industrielle Nettoverschuldung durch fortlaufende Einnahmen getilgt werden kann; dabei bleiben Zinsen, Steuern und Abschreibungen außer Betracht. scroll
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Die Anpassungen berücksichtigen, dass sowohl
Moody’s als auch S&P SFS als konzerneigene Finanzierungsgesellschaft
(Captive Finance Company) betrachten. Diese Ratingagenturen akzeptieren
bei den konzerneigenen Finanzierungstochtergesellschaften im Rahmen
der Festlegung von Kreditratings im Allgemeinen höhere Schuldenstände.
Diesem Ansatz folgend wurden die SFS-Finanzschulden abgezogen, um
eine industrielle Nettoverschuldung zu ermitteln, die nicht durch
die Finanzierungsaktivitäten von SFS beeinflusst ist. Das SFS-Geschäft ist kapitalintensiv und finanziert sich in einem größeren Umfang als das Industriegeschäft durch Finanzschulden. scroll
Das SFS zugeordnete Eigenkapital weicht vom Buchwert des Eigenkapitals ab, da die Zuordnung im Wesentlichen auf Basis der Risiken der zugrunde liegenden Geschäfte erfolgt. Das derzeitige Kreditrating des Unternehmens zeigt die folgende Tabelle: scroll
Ziffer 20 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und EventualverbindlichkeitenDie folgende Tabelle weist den nicht abgezinsten maximalen Betrag aus, für den Siemens am Bilanzstichtag aus wesentlichen Arten von Garantien (einschließlich Bürgschaften) haftete: scroll
Die Position Kreditgarantien/-bürgschaften zeigt, in welchem Umfang Siemens für Finanzverpflichtungen Dritter haftet. Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen Siemens Lieferant und/oder Vertragspartner ist oder für Verpflichtungen von assoziierten Unternehmen haftet, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Darüber hinaus werden Kreditgarantien/-bürgschaften im Rahmen der Geschäftstätigkeit von SFS gewährt. Bei Kreditgarantien/-bürgschaften garantiert das Unternehmen im Allgemeinen, dass es im Fall der Nichterfüllung durch den Hauptschuldner dessen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die maximale Haftungssumme entspricht der Inanspruchnahme beziehungsweise der Restschuld des Kredits oder – im Fall von Kreditlinien, die in variabler Höhe in Anspruch genommen werden können – dem Betrag, der maximal in Anspruch genommen werden kann. Die Laufzeit dieser Garantien/Bürgschaften reichte bis zu 22 (im Vj. 18) Jahre. Für Kreditgarantien/-bürgschaften in Höhe von 270 (im Vj. 271) Mio. € bestanden Sicherheiten, im Wesentlichen in Form von Vorräten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für Kreditgarantien/-bürgschaften waren Verbindlichkeiten in Höhe von 73 (im Vj. 93) Mio. € bilanziert. Außerdem garantiert Siemens die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Dritter, hauptsächlich durch Anzahlungs- und Leistungserfüllungsgarantien/-bürgschaften im Rahmen von Konsortien. Kommt ein Konsortialpartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, wird Siemens bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag in Anspruch genommen. Im Regelfall betragen die Laufzeiten dieser Haftungsverhältnisse bis zu zehn Jahre. Im Allgemeinen ergeben sich aus Konsortialverträgen entsprechende Rückgriffshaftungen zwischen den Konsortialpartnern. Für Vertragserfüllungsgarantien/-bürgschaften waren Verbindlichkeiten in Höhe von 4 (im Vj. 3) Mio. € bilanziert. Im Geschäftsjahr 2007 hat die Bundesrepublik Deutschland ein Konsortium aus Siemens und IBM Deutschland GmbH (IBM) beauftragt, die nicht militärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr zu modernisieren und zu betreiben (Projekt HERKULES). Die vertraglich vereinbarte Leistung wird in einer gesonderten Projektgesellschaft, der BWI Informationstechnik GmbH, erbracht, an der Siemens beteiligt ist. Die in Zusammenhang mit dem Projekt von Siemens abgegebenen Haftungserklärungen sind rechtlich und wirtschaftlich miteinander verbunden. Sie gewährleisten, dass BWI mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, die Leistung zu erbringen und damit den Vertrag zu erfüllen. Nach Ende der Vertragslaufzeit im Dezember 2016 verbleibt eine maximale Haftungssumme von 200 Mio. € bis längstens April 2019. Zusätzlich zu den in der obigen Tabelle aufgeführten bestanden weitere Garantien/Bürgschaften. Die maximale Inanspruchnahme, die sich aus diesen Verpflichtungen ergeben könnte, betrug – soweit sie nicht als unwahrscheinlich betrachtet wurde – insgesamt 853 (im Vj. 1.755) Mio. €. Enthalten sind dabei Schadensersatzverpflichtungen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftseinheiten stehen und den Käufer vor potenziellen steuerlichen, rechtlichen und/oder anderen Unwägbarkeiten in Verbindung mit der übernommenen Geschäftseinheit schützen können. Für diese weiteren Verpflichtungen wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 456 (im Vj. 559) Mio. € bilanziert. Aus unkündbaren Operating-Leasing-Verträgen bestanden folgende künftige Zahlungsverpflichtungen: scroll
Die gesamten Mietaufwendungen beliefen sich auf 1.158 (im Vj. 1.118) Mio. €. Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch und hat Eigenkapitaleinlageverpflichtungen als Gesellschafterin in Personenhandelsgesellschaften sowie im Rahmen von verschiedenen Konsortien. Ziffer 21 RechtsstreitigkeitenVERFAHREN AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT BEHAUPTETEN VERTRAGSVERLETZUNGENWie berichtet, ist die Siemens AG Mitglied eines Lieferantenkonsortiums, das von Teollisuuden Voima Oyj (TVO) mit der Errichtung des schlüsselfertigen Kernkraftwerks »Olkiluoto 3« in Finnland beauftragt wurde. Der vereinbarte Fertigstellungstermin für die Anlage war der 30. April 2009. Der Anteil der Siemens AG am Vertragspreis beläuft sich auf rund 27%. Das andere Mitglied des Lieferantenkonsortiums ist ein weiteres Konsortium, bestehend aus Areva NP S.A.S. und deren 100%igem Tochterunternehmen Areva GmbH. Die Fertigstellung des Kraftwerks hat sich aus Gründen verzögert, die streitig sind. Das Lieferantenkonsortium erhob im Dezember 2008 Schiedsklage gegen TVO und fordert Bauzeitverlängerung, Nachträge, Abschlagszahlungen, Schadensersatz und Zinsen. TVO bestreitet die Ansprüche und macht widerklagend Gegenansprüche geltend, die im Wesentlichen aus Verzugsschadensersatzansprüchen bestehen. Im August 2015 aktualisierte TVO seine Gegenforderungen auf rund 2,3 Mrd. €. Im Februar 2016 aktualisierte das Lieferantenkonsortium seine monetären Forderungen auf rund 3,5 Mrd. €. Die von den Parteien geltend gemachten Beträge umfassen nicht den vollen Verzugszeitraum und könnten deshalb noch weiter angepasst werden. Am 7. November 2016 erging ein Teilschiedsspruch zu bestimmten, für eine vorzeitige Abhandlung identifizierten, Vorfragen. Die Mehrzahl der Fakten, auf denen die Ansprüche über die in der Projektabwicklung aufgetretenen Verzüge und Behinderungen basieren, wird von dem Teilschiedsspruch nicht erfasst. Ein weiterer Teilschiedsspruch zu weiteren, für eine vorzeitige Abhandlung identifizierten, Vorfragen wird für die erste Hälfte des Kalenderjahrs 2017 erwartet. Ein finaler Schiedsspruch über die geltend gemachten Ansprüche und Gegenansprüche wird frühestens in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs 2017 erwartet. Wie berichtet, wurde Siemens Industrial Turbomachinery Ltd., Vereinigtes Königreich, im Geschäftsjahr 2014 vor einem iranischen Gericht verklagt. Die Parteien haben den Rechtsstreit Ende des Kalenderjahrs 2015 beigelegt. VERFAHREN AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT BEHAUPTETEN COMPLIANCE-VORWÜRFENWie berichtet, hat im Juli 2008 Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE) in Deutschland vor dem Landgericht München eine Auskunftsklage gegenüber der Siemens AG mit dem Ziel erhoben, Siemens zu verurteilen, die Ergebnisse seiner internen Ermittlungen offenzulegen, soweit diese OTE betreffen. OTE begehrt Auskunft zu den Vorwürfen angeblicher unlauterer Einflussnahme und/oder Bestechung in Zusammenhang mit Aufträgen, die zwischen den Kalenderjahren 1992 und 2006 zwischen der Siemens AG und OTE abgeschlossen wurden. Ende Juli 2010 hat OTE die Klage erweitert und beantragt, die Siemens AG wegen angeblich an OTE-Mitarbeiter geleisteter Bestechungszahlungen zur Zahlung von Schadensersatz an OTE in Höhe von mindestens 57 Mio. € zu verurteilen. Im Oktober 2014 hat OTE die Schadensersatzforderung auf mindestens 68 Mio. € erhöht. Die Siemens AG setzt sich weiterhin gegen die erweiterte Klage zur Wehr. Wie berichtet, forderte die israelische Kartellbehörde im September 2011 Siemens zu einer rechtlichen Stellungnahme im Hinblick auf eine angebliche wettbewerbsbeschränkende Absprache zwischen April 1988 und April 2004 im Bereich gasisolierter Schaltanlagen auf. Im September 2013 veröffentlichte die israelische Kartellbehörde einen Grundlagenbescheid, wonach die Siemens AG an einer wettbewerbswidrigen Absprache betreffend den israelischen Markt für gasisolierte Schaltanlagen zwischen 1988 und 2004 mit einer Unterbrechung von Oktober 1999 bis Februar 2002 teilgenommen hat. Das Unternehmen hat gegen diese Entscheidung im Mai 2014 Rechtsmittel eingelegt. Basierend auf dem vorerwähnten Grundlagenbescheid der israelischen Kartellbehörde haben im September 2013 zwei Stromverbrauchergruppen jeweils einen Antrag auf Zulassung einer Sammelklage wegen Kartellschadensersatz vor einem israelischen staatlichen Gericht gegen verschiedene Gesellschaften, unter anderem die Siemens AG, eingereicht. Eine der Sammelklagen wurde vom Gericht im Geschäftsjahr 2015 abgewiesen. Mit der anderen Sammelklage wird Ersatz für angebliche Schäden in Höhe von 2,8 Mrd. ILS (September 2016: rund 667 Mio. €) geltend gemacht. Darüber hinaus hat die Israel Electric Corporation (IEC) Ende Dezember 2013 eine eigenständige Schadensersatzklage gegen die Siemens AG und andere Gesellschaften, die angeblich ein Kartell am israelischen Markt für gasisolierte Schaltanlagen gebildet hätten, in Höhe von 3,8 Mrd. ILS (September 2016: rund 898 Mio. €) vor einem israelischen staatlichen Gericht erhoben. Die Siemens AG setzt sich gegen die Klagen zur Wehr. Wie berichtet, hatte die israelische Börsenaufsicht (ISA) ihre Ermittlungen hinsichtlich möglicherweise illegaler Zahlungen, die angeblich an Vertreter der Israel Electric Company in den frühen 2000er-Jahren gezahlt wurden, abgeschlossen und die Ermittlungsakten der israelischen Staatsanwaltschaft (DA) im August 2015 übermittelt, um zu entscheiden, ob rechtliche Schritte gegen die in der ISA-Ermittlung genannten Verdächtigen eingeleitet werden. Siemens hat vollumfassend mit den israelischen Behörden kooperiert. Am 2. Mai 2016 hat die DA Anklage gegen die Siemens Israel Ltd. erhoben. Die Siemens AG wurde nicht angeklagt, da es für die Siemens AG möglich war, ein Non-prosecution Agreement (Vereinbarung über einen Anklageverzicht) mit der DA abzuschließen, mit dem sich die Siemens AG zur Zahlung eines mittleren zweistelligen Millionen-€-Betrags verpflichtete. Wie berichtet, schloss im Mai 2013 Siemens Ltda., Brasilien (Siemens Ltda.), mit dem Administrative Council for Economic Defense (CADE) sowie weiteren beteiligten brasilianischen Behörden eine Kronzeugenvereinbarung im Hinblick auf mögliche Kartellrechtsverletzungen in Zusammenhang mit angeblichen wettbewerbswidrigen Unregelmäßigkeiten bei U-Bahn- und Nahverkehrszug-Projekten, an denen Siemens Ltda. und teilweise die Siemens AG sowie eine Reihe anderer Unternehmen als Auftragnehmer beteiligt waren. Im März 2014 eröffnete CADE das formale Bußgeldverfahren, wobei die Immunität von Siemens Ltda. hinsichtlich Bußgeldern wegen des berichteten angeblichen Fehlverhaltens bestätigt wurde. In Zusammenhang mit den oben genannten U-Bahn- und Nahverkehrszug-Projekten nahmen verschiedene brasilianische Behörden Ermittlungen auf, die angebliche Straftaten (Bestechungszahlungen, wettbewerbswidriges Verhalten, unzulässige Einflussnahme auf öffentliche Ausschreibungen) betreffen. Wie berichtet, wurde Siemens im März 2014 informiert, dass in Zusammenhang mit den oben genannten U-Bahn- und Nahverkehrszug-Projekten die Staatsanwaltschaft São Paulo bei Gericht beantragt hat, Strafprozesse gegen mehrere Personen, einschließlich aktueller und früherer Siemens-Mitarbeiter, wegen angeblicher Verstöße gegen brasilianisches Kartellrecht einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft São Paulo betreibt die Verfahren weiter und hat zwischenzeitlich, soweit die Eröffnung von Verfahren abgelehnt wurde, Berufung eingelegt. Wie berichtet, hat die Landesanwaltschaft (Ministério Público) São Paulo im Mai 2014 Klage gegen Siemens Ltda. sowie andere Unternehmen und verschiedene Personen unter anderem auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2,5 Mrd. BRL (September 2016: rund 687 Mio. €), zuzüglich Inflationsanpassung und Zinsen, in Zusammenhang mit Verträgen über die Modernisierung von Zügen erhoben, die zwischen 2008 und 2011 geschlossen wurden. Eine administrative Mitteilung der brasilianischen Kartellbehörde CADE Anfang des Kalenderjahrs 2014 enthielt keine Hinweise auf eine Beteiligung von Siemens Ltda. an wettbewerbswidrigem Verhalten in Zusammenhang mit diesen Modernisierungsverträgen. Im Januar 2015 hat das Bezirksgericht in São Paulo eine Klage des Staates São Paulo und von zwei Kunden gegen Siemens Ltda., die Siemens AG und andere Unternehmen und Personen auf Zahlung von Schadensersatz in unbezifferter Höhe zugelassen. Im März 2015 hat das Bezirksgericht São Paulo eine Klage der Landesanwaltschaft São Paulo gegen Siemens Ltda. und andere Unternehmen unter anderem auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 487 Mio. BRL (September 2016: rund 134 Mio. €), zuzüglich Inflationsanpassung und Zinsen, in Zusammenhang mit Verträgen über die Wartung von Zügen zugelassen, die 2000 und 2002 geschlossen wurden. Im September 2015 hat das Bezirksgericht São Paulo eine weitere Klage der Landesanwaltschaft São Paulo gegen Siemens Ltda. und andere Unternehmen unter anderem auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 918 Mio. BRL (September 2016: rund 252 Mio. €), zuzüglich Inflationsanpassung und Zinsen, in Zusammenhang mit Verträgen über die Wartung von Zügen zugelassen, die 2006 und 2007 geschlossen wurden. Siemens wird sich gegen diese Klagen zur Wehr setzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere wesentliche Schadensersatzansprüche von Kunden oder dem Staat gegenüber Siemens geltend gemacht werden. Wie berichtet, führt CADE – unabhängig von den oben genannten Verfahren – zwei weitere Verfahren betreffend möglicher wettbewerbswidriger Handlungen im Bereich gasisolierter und luftisolierter Schaltanlagen in den 1990er-Jahren bis 2006 durch. Siemens kooperiert mit den Behörden. Wie berichtet, hat Siemens Ltda. im Juni 2015 erneut Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof gegen die die Vorinstanz bestätigende Entscheidung eingelegt, Siemens Ltda. für die Dauer von fünf Jahren von Ausschreibungen und Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern in Brasilien auszuschließen. Die Entscheidung beruhte auf angeblichen Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen der brasilianischen Postbehörde in den Kalenderjahren 1999 und 2004. Im Juli 2015 hat das Gericht den Vollzug für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens ausgesetzt. Wie berichtet, führt die Staatsanwaltschaft Wien in Österreich eine Untersuchung von Zahlungen aus den Kalenderjahren 1999 bis 2006 in Verbindung mit der Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Österreich, durch, bei denen keine angemessene Gegenleistung erkennbar war. Im September 2011 erweiterte die Staatsanwaltschaft Wien die Untersuchung im Hinblick auf eine mögliche Verantwortlichkeit der Siemens Aktiengesellschaft Österreich für Steuerhinterziehung. Das Verfahren gegen die Siemens Aktiengesellschaft Österreich wurde im November 2016 eingestellt. Siemens ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Diese können insbesondere dazu führen, dass Siemens die Zahlung von Schadensersatz, Strafschadensersatz (Punitive Damages), die Erfüllung anderer Ansprüche sowie straf- oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Zudem können hieraus in Einzelfällen formelle oder informelle Ausschlüsse bei Ausschreibungen oder der Entzug oder Verlust der Gewerbe- oder Betriebserlaubnis resultieren. Ferner können weitere Rechtsstreitigkeiten eingeleitet oder bestehende Rechtsstreitigkeiten ausgeweitet werden. Geltend gemachte Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten unterliegen grundsätzlich einer Verzinsung. In einigen dieser Rechtsstreitigkeiten könnten negative Entscheidungen für Siemens ergehen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens in dem jeweiligen Berichtszeitraum haben können. Aus den in dieser Ziffer nicht beschriebenen Fällen erwartet Siemens zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zu Rechtsstreitigkeiten werden gemäß IAS 37, Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen, geforderte Angaben nicht gemacht, sofern das Unternehmen zu dem Schluss kommt, dass diese Angaben das Ergebnis des Falls ernsthaft beeinträchtigen können. Ziffer 22 Zusätzliche Informationen über FinanzinstrumenteDie folgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: scroll
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Erfasst in den folgenden Posten der Konzernbilanz:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen,
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Sonstige finanzielle
Vermögenswerte, mit Ausnahme von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen
Vermögenswerten von 2.662 (im Vj. 2.464) Mio. € und derivativen Finanzinstrumenten
von 3.051 (im Vj. 3.228) Mio. €, die gesondert ausgewiesen wurden.
Beinhaltete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 14.280
(im Vj. 13.909) Mio. €, davon 665 (im Vj. 726) Mio. € mit einer Restlaufzeit
von mehr als zwölf Monaten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthielten 330 (im Vj. 378) Mio. €, die Siemens vor allem aufgrund von Mindestreserveverpflichtungen gegenüber Banken nicht zur Verfügung standen. Der Buchwert von finanziellen Vermögenswerten, die Siemens als Sicherheit gestellt hat, betrug 214 (im Vj. 345) Mio. €. Die folgende Tabelle stellt die beizulegenden Zeitwerte sowie die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dar, die zu Anschaffungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden und deren Buchwerte nicht annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten entsprachen: scroll
Das Unternehmen bewertet festverzinsliche und variabel verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten, einschließlich der Forderungen aus Finanzierungsleasing, auf der Basis verschiedener Parameter wie Zinssätze, spezifische Länderrisiken, der individuellen Bonität der Kunden und der Risikostruktur des finanzierten Projekts. Auf Grundlage dieser Bewertung erfasst Siemens Wertberichtigungen auf diese Forderungen. Der beizulegende Zeitwert von Anleihen und Schuldverschreibungen basiert auf Preisen zum Bilanzstichtag, die von Preisserviceagenturen zur Verfügung gestellt werden (Stufe 2). Den beizulegenden Zeitwert von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sowie sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten bestimmt Siemens durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzschulden mit vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten aktuell geltenden Zinsen (Stufe 2). Die folgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten: scroll
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Der beizulegende Zeitwert der auf einem aktiven Markt notierten zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumente basiert auf den Kursnotierungen zum Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert von Schuldinstrumenten basiert entweder auf Preisen, die von Preisserviceagenturen zur Verfügung gestellt werden, oder wird durch Abzinsung künftiger Zahlungsströme mit aktuellen Marktzinssätzen ermittelt. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten langfristigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte beinhalteten die Anteile an Atos SE (Atos) und OSRAM und beliefen sich auf 2.156 (im Vj. 1.703) Mio. €. Die unrealisierten Gewinne aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten langfristigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten betrugen 445 (im Vj. 367) Mio. €. Siemens ermittelt die beizulegenden Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente in Abhängigkeit von der Art des Instruments. Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten ergibt sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Kontrakts unter Einsatz aktueller Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven. Zinsfutures werden mit ihrem Kurswert bewertet, sofern ein solcher vorhanden ist. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungsderivaten erfolgt auf Basis von Devisenterminkursen. Optionen bewertet Siemens grundsätzlich mit ihrem Kurswert oder auf Basis von Optionspreismodellen. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines derivativen Finanzinstruments bleiben Kompensationseffekte aus den Grundgeschäften (zum Beispiel schwebende Geschäfte und geplante Transaktionen) unberücksichtigt. Das Unternehmen begrenzt die Ausfallrisiken aus derivativen Finanzinstrumenten, indem es grundsätzlich Transaktionen mit Finanzinstituten abwickelt, die mindestens ein Investment-Grade-Kreditrating haben. Das Kreditrisiko wird über eine Bewertungsanpassung, basierend auf dem Nettorisiko von Siemens gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, berücksichtigt. Das nicht notierte Eigenkapitalinstrument, das Stufe 3 der Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten zugeordnet ist, betrifft eine Beteiligung an einem Offshore-Windpark. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis einer Discounted-Cashflow-Bewertung ermittelt. Bei dem bedeutsamsten nicht beobachtbaren Inputfaktor für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts handelt es sich um die Cashflow-Planung, die vor allem auf den künftigen Einnahmen aus der Energieerzeugung basiert. Diese Einnahmen sind grundsätzlich von künftigen Marktentwicklungen abhängig und somit Preisvolatilität ausgesetzt. Da ein geschlossener langfristiger Energieabnahmevertrag die Preisvolatilität reduziert, sind wesentliche Änderungen der Cashflow-Planung unwahrscheinlich, und demzufolge werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern erwartet. Die Nettogewinne/-verluste aus Finanzinstrumenten betrugen: scroll
Die Nettogewinne/-verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, setzten sich, wie im Vorjahr, aus Gewinnen/Verlusten aus der Ausbuchung und dem ineffektiven Teil von Fair Value Hedges zusammen. Die Nettogewinne/-verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten enthielten, wie im Vorjahr, Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Zinserträge und -aufwendungen), für die die Regelungen zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nicht angewendet wurden. Die dargestellten Beträge umfassen Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Realisierung sowie aus der Bewertung der oben genannten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die Zinserträge und -aufwendungen beinhalteten die folgenden Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden: scroll
In Zusammenhang mit Cashflow Hedges wurden realisierte Verluste in Höhe von 61 (im Vj. 268) Mio. € aus dem Posten Sonstiges Ergebnis in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert; die im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne beliefen sich auf 149 (im Vj. Verluste von 311) Mio. €. SALDIERUNGENSiemens schließt Globalaufrechnungsvereinbarungen und ähnliche Verträge für derivative Finanzinstrumente ab. Die Voraussetzungen für eine Saldierung der bilanzierten Finanzinstrumente werden in der Regel nicht erfüllt. Die folgende Tabelle spiegelt die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wider, die Gegenstand von Aufrechnungsvereinbarungen und ähnlichen Verträgen sind: scroll
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Ziffer 23 Derivative Finanzinstrumente und SicherungsaktivitätenDie beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Arten von derivativen Finanzinstrumenten, die als finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert werden, stellten sich wie folgt dar: scroll
FREMDWÄHRUNGSRISIKOMANAGEMENTDerivative Finanzinstrumente, die nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllenDas Unternehmen sichert Risiken, die aus Schwankungen der in Fremdwährung lautenden Forderungen, Verbindlichkeiten, Finanzschulden sowie schwebenden Geschäften und geplanten Transaktionen resultieren, vorwiegend durch einen konzernweiten Portfolioansatz. Dieser besteht darin, die konzernweiten Risiken zentral zu bündeln und durch den Einsatz verschiedener derivativer Finanzinstrumente – vor allem Devisentermingeschäfte, Währungsswaps und -optionen – zu minimieren. Eine solche Strategie erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting). Siemens bilanziert auch Währungsderivate, die in bestimmte Kauf- und Verkaufsverträge eingebettet sind. Cashflow HedgesDie operativen Einheiten des Unternehmens wenden für bestimmte wesentliche, in Fremdwährung lautende geplante Transaktionen und schwebende Geschäfte Hedge Accounting an. Siemens setzt in erster Linie Devisentermingeschäfte ein, um das Risiko von Schwankungen künftiger Zahlungsströme aus geplanten Käufen und Verkäufen sowie schwebenden Geschäften zu vermindern. Dieses Risiko resultiert vor allem aus auf US-Dollar lautenden langfristigen Verträgen, zum Beispiel im Projektgeschäft, und dem Standardproduktgeschäft der operativen Einheiten von Siemens. Die abgesicherten geplanten Transaktionen und schwebenden Geschäfte in Fremdwährung werden voraussichtlich in den folgenden Geschäftsjahren erfolgswirksam: scroll
ZINSRISIKOMANAGEMENTDerivative Finanzinstrumente, die nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllenDas Zinsrisikomanagement des Konzerns, ausgenommen das SFS-Geschäft, nutzt derivative Finanzinstrumente im Rahmen eines portfoliobasierten Ansatzes zur aktiven Steuerung des Zinsrisikos unter Zugrundelegung eines Orientierungswerts (Benchmark). Das Zinsrisikomanagement des SFS-Geschäfts erfolgt weiterhin als separater Portfolioansatz unter Berücksichtigung der Zinsstruktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von SFS. Keiner der beiden Ansätze erfüllt die Voraussetzungen für eine Anwendung der Regelungen zum Hedge Accounting. Der Saldo aus erhaltenen und geleisteten Zahlungen aus Zinsswaps wurde als Zinsaufwendungen im Posten Sonstiges Finanzergebnis erfasst. Cashflow Hedges für variabel verzinsliche kurzfristige Schuldverschreibungen (Commercial Paper)Seit dem Geschäftsjahr 2015 wendet Siemens Cashflow Hedge Accounting für ein revolvierendes Portfolio variabel verzinslicher kurzfristiger Schuldverschreibungen mit einem Nominalvolumen von 700 Mio. US$ an. Um von den niedrigen Zinssätzen in den USA zu profitieren, zahlt Siemens einen festen und erhält einen variablen Zinssatz. Dadurch werden künftige Veränderungen der Zinszahlungen auf die zugrunde liegenden variabel verzinslichen kurzfristigen Schuldverschreibungen ausgeglichen. Der Saldo aus erhaltenen und geleisteten Zahlungen wurde in den Zinsaufwendungen erfasst. Fair Value Hedges für festverzinsliche FinanzschuldenAuf Grundlage der bestehenden Zinsswap-Kontrakte zahlte das Unternehmen wie im Vorjahr einen variablen Zinssatz auf einen Kapitalbetrag und erhielt im Gegenzug dafür Zinsen auf Basis eines festen Zinssatzes auf denselben Betrag. Diese Zinsswaps gleichen die Auswirkungen künftiger Veränderungen der als abgesichertes Risiko dokumentierten Zinssätze auf den beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden festverzinslichen Finanzschulden aus. Buchwertkorrekturen der Finanzschulden, die sich aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts aufgrund des jeweils abgesicherten Zinsrisikos ergeben, wurden im Posten Sonstiges Finanzergebnis erfasst; es ergab sich ein Gewinn von 149 (im Vj. 103) Mio. €. Die zugehörigen Zinsswaps führten zu einem Verlust von 152 (im Vj. 135) Mio. €. Der Saldo aus erhaltenen und geleisteten Zahlungen aus solchen Zinsswaps wurde in den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Rahmen der bestehenden Zinsswaps zahlt Siemens einen variablen Zinssatz von durchschnittlich –0,2% (im Vj. 0,1%) und erhält einen durchschnittlichen Festzinssatz von 3,3% (im Vj. 4,3%). Der abgesicherte Nominalbetrag der Finanzschulden betrug 3.650 (im Vj. 6.012) Mio. €. Damit wurden 14% (im Vj. 26%) des Bestands an Anleihen und Schuldverschreibungen des Unternehmens von festverzinslich auf variabel verzinslich getauscht. Die Zinsswap-Kontrakte werden zu unterschiedlichen Terminen fällig, da sie auf die Laufzeiten der abgesicherten Positionen abgestimmt sind. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps, die Finanzschulden absicherten, betrug netto, das heißt ohne Berücksichtigung abgegrenzter Zinsen, 93 (im Vj. 242) Mio. €. Ziffer 24 Management von finanziellen RisikenZunehmende Marktpreisschwankungen können für Siemens zu signifikanten Ergebnisrisiken und Zahlungsstromvolatilitätsrisiken führen. Insbesondere Änderungen der Währungskurse, der Zinssätze und der Aktienkurse beeinflussen sowohl das operative Geschäft als auch die Investitions- und Finanzierungsaktivitäten des Unternehmens. Um die Allokation der finanziellen Ressourcen über die Siemens-Segmente und -Einheiten hinweg zu optimieren und seine Ziele zu erreichen, identifiziert, analysiert und steuert Siemens die hiermit verbundenen Marktpreisrisiken. Das Unternehmen versucht, diese Risiken in erster Linie im Rahmen der laufenden Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten zu steuern und zu überwachen, und setzt – sofern zweckmäßig – derivative Finanzinstrumente ein. Für die Quantifizierung von Marktpreisrisiken hat Siemens das Konzept des »Value at Risk« (VaR) auf Basis des parametrischen Varianz-Kovarianz-Ansatzes implementiert, das auch für die interne Steuerung der Aktivitäten der Konzern-Treasury verwendet wird. Die VaR-Werte werden auf Basis der historischen Volatilitäten und Korrelationen verschiedener Risikofaktoren, einer Haltedauer von zehn Tagen sowie eines Konfidenzniveaus von 99,5% berechnet. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder die Konzern-Gesamtergebnisrechnung können infolge grundlegender konzeptioneller Unterschiede von den ermittelten VaR-Werten deutlich abweichen. Während die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Konzern-Gesamtergebnisrechnung nach den IFRS erstellt werden, basieren die VaR-Werte auf einem Modell, das aus einer rein finanzwirtschaftlichen Perspektive einen möglichen finanzwirtschaftlichen Verlust errechnet, der bei einer Haltedauer von zehn Tagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% nicht überschritten wird. Obwohl der VaR ein bedeutendes Konzept zur Messung von Marktpreisrisiken ist, können die Modellannahmen zu Einschränkungen führen. Dazu gehören: Eine Haltedauer von zehn Tagen unterstellt, dass es möglich ist, die zugrunde liegenden Positionen innerhalb dieser Periode zu veräußern. Dies kann sich in anhaltenden Phasen von illiquiden Märkten als unrichtig erweisen. Ein Konfidenzniveau von 99,5% bedeutet, dass mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von 0,5% Verluste eintreten, die den berechneten VaR übersteigen. Bei der Verwendung von historischen Daten als Basis für die Abschätzung des statistischen Verhaltens der relevanten Märkte und letztlich der Quantifizierung der möglichen Bandbreite der künftigen Ergebnisse auf Basis dieses statistischen Verhaltens besteht die Möglichkeit, dass nicht alle möglichen Entwicklungen abgedeckt sind. Dies gilt im Besonderen für das Auftreten außergewöhnlicher Ereignisse. Marktsensitive Instrumente – einschließlich der Anlagen in Aktien und zinstragende Investments –, die in Zusammenhang mit den Pensionsplänen des Unternehmens stehen, sind nicht Gegenstand der folgenden quantitativen und qualitativen Angaben. FREMDWÄHRUNGSRISIKOTransaktionsrisikoJede Siemens-Einheit ist Risiken in Zusammenhang mit Wechselkursänderungen ausgesetzt, wenn sie Geschäfte mit internationalen Vertragspartnern abschließt und daraus in der Zukunft Zahlungsströme in Fremdwährungen resultieren, die nicht der funktionalen Währung der jeweiligen Siemens-Einheit entsprechen. Siemens-Einheiten sind im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit insbesondere Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro ausgesetzt. Das Fremdwährungsrisiko wird zum Teil dadurch ausgeglichen, dass Güter, Rohstoffe und Dienstleistungen in den entsprechenden Fremdwährungen beschafft werden und dass in den lokalen Märkten produziert wird beziehungsweise andere Leistungen entlang der Wertschöpfungskette erbracht werden. Den operativen Einheiten (Industrielles Geschäft und SFS) ist es verboten, aus spekulativen Gründen Finanzmittel in Fremdwährungen aufzunehmen oder anzulegen. Konzerninterne Finanzierungen oder Investitionen der operativen Einheiten werden bevorzugt in der jeweiligen funktionalen Währung oder auf währungsgesicherter Basis durchgeführt. Jede Siemens-Einheit ist gemäß der Unternehmenspolitik verantwortlich für die Erfassung, Bewertung und Überwachung ihrer transaktionsbezogenen Fremdwährungsrisiken. Die Nettofremdwährungsposition jeder Einheit dient als zentrale Steuerungsgröße und ist in einer Bandbreite von mindestens 75%, aber nicht mehr als 100% abzusichern. Die operativen Einheiten schließen dazu in der Regel ihre Sicherungstransaktionen intern mit der Konzern-Treasury ab, die wiederum, im Rahmen eines kostenoptimierenden Portfolioansatzes, die Fremdwährungsrisiken mit externen Handelspartnern sichert und konzernweit begrenzt. Der VaR für Fremdwährungsrisiken betrug 86 (im Vj. 179) Mio. €. Er wurde ermittelt unter Berücksichtigung von Positionen der Konzernbilanz, der schwebenden Geschäfte in Fremdwährung sowie der Zahlungsströme in Fremdwährung, die sich aus geplanten Transaktionen der folgenden zwölf Monate ergeben. Eine niedrigere Volatilität zwischen US-Dollar und Euro im Vergleich zum Vorjahr hat zu einer Verringerung des VaR geführt. TranslationsrisikoViele Siemens-Einheiten befinden sich außerhalb der Eurozone. Da die Berichtswährung bei Siemens der Euro ist, rechnet das Unternehmen für die Erstellung des Konzernabschlusses die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um. Zur Berücksichtigung der translationsbezogenen Fremdwährungsrisiken im Risikomanagement wird generell unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden. Die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung von Nettovermögenspositionen in Euro werden im Posten Eigenkapital des Konzernabschlusses von Siemens erfasst. ZINSRISIKODas Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert von künftigen Zahlungsmittelflüssen eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen des Marktzinssatzes schwankt. Das Risiko tritt immer dann auf, wenn sich die Zinskonditionen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unterscheiden. Die Konzern-Treasury führt unter Verwendung fixer oder variabler Zinsen aus Anleiheemissionen und unter Einsatz derivativer Finanzinstrumente ein umfassendes konzernweites Zinsrisikomanagement mit dem Ziel durch, das Zinsrisiko, die Zinserträge und die Zinsaufwendungen des Unternehmens zu steuern. Das Zinsrisiko des Konzerns, mit Ausnahme des SFS-Geschäfts, wird vermindert durch die aktive Steuerung des Zinsrisikos im Verhältnis zu einem Benchmark. Das Zinsrisiko aus dem SFS-Geschäft wird – unter Berücksichtigung der Laufzeitstruktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von SFS – getrennt gesteuert. Das Zinsrisiko von Siemens resultiert in erster Linie aus der Finanzierung in US-Dollar, britischen Pfund und Euro. Soweit länderspezifische Regelungen dem nicht entgegenstehen, stellt die Konzern-Treasury konzernweit die erforderlichen Finanzierungsmittel in Form von Darlehen oder über konzerninterne Verrechnungskonten zur Verfügung. Das gleiche Konzept wird auf Einlagen aus den Zahlungsmitteln angewendet, die die operativen Einheiten erwirtschaften. Der VaR aus dem Zinsrisiko betrug 485 (im Vj. 500) Mio. €. AKTIENKURSRISIKODas Siemens-Anlageportfolio umfasst direkte und indirekte Aktienanlagen in börsennotierte Unternehmen, die die Gesellschaft nicht zu Handelszwecken hält. Die direkten Beteiligungen resultieren hauptsächlich aus strategischen Partnerschaften, aus der stärkeren Fokussierung von Siemens auf sein Kerngeschäft sowie aus Kompensationen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und -übernahmen. Indirekte Aktienanlagen über Fondsanteile erfolgen in der Regel aus finanzwirtschaftlichen Gründen. Siemens überwacht diese Aktienanlagen anhand ihrer aktuellen Marktwerte, die hauptsächlich von Schwankungen der volatilen technologiebezogenen Märkte weltweit beeinflusst werden. Der Marktwert des Siemens-Portfolios mit Anteilen an börsennotierten Unternehmen belief sich auf 2.169 (im Vj. 1.814) Mio. €. Der VaR aus dem Aktienkurs lag bei 227 (im Vj. 189) Mio. €. Die Zunahmen bei Marktwert und VaR resultierten hauptsächlich aus den höheren Marktwerten unserer Anteile an OSRAM sowie Atos. LIQUIDITÄTSRISIKODas Liquiditätsrisiko für die Gesellschaft besteht darin, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Siemens folgt einer wohlüberlegten Finanzierungspolitik, die auf ein ausgewogenes Finanzierungsportfolio, ein diversifiziertes Fälligkeitsprofil und ein komfortables Liquiditätspolster ausgerichtet ist. Siemens begrenzt das Liquiditätsrisiko durch die Umsetzung einer effektiven Steuerung des Nettoumlaufvermögens und der Zahlungsmittel, durch vereinbarte Kreditlinien bei Finanzinstituten mit hohem Rating, durch ein Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen sowie durch ein globales Programm zur Begebung kurzfristiger Schuldverschreibungen in mehreren Währungen. Das Liquiditätsrisiko kann ebenfalls durch die Siemens Bank GmbH gemindert werden, die die Flexibilität von Siemens bei Geldanlagen und Refinanzierungen erhöht. Ergänzend verfolgt Siemens kontinuierlich die sich an den Finanzmärkten bietenden Finanzierungsmöglichkeiten und beobachtet, wie sich Verfügbarkeit und Kosten der Finanzierungsmöglichkeiten entwickeln. Ein wesentliches Ziel ist es dabei, die finanzielle Flexibilität von Siemens zu sichern und Rückzahlungsrisiken zu begrenzen. Die folgende Tabelle zeigt die vertraglich fixierten Zahlungen für Tilgung, Rückzahlungen und Zinsen. Die dargestellten erwarteten, nicht diskontierten Nettozahlungen aus derivativen finanziellen Verbindlichkeiten wurden einzeln für jeden Zahlungszeitpunkt eines Finanzinstruments ermittelt und basieren auf dem frühestmöglichen Zeitpunkt, an dem eine Zahlung von Siemens verlangt werden kann. Den Mittelabflüssen für finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Zinsen) ohne festen Betrag oder Zeitraum lagen die Konditionen zum Geschäftsjahresende zugrunde. scroll
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Basierend auf den maximalen Beträgen, für
die Siemens im Falle der Nichterfüllung durch den Hauptschuldner in
Anspruch genommen werden kann. KREDITRISIKODas Kreditrisiko ist definiert als ein unerwarteter Verlust an Finanzinstrumenten, wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht vollständig und bei Fälligkeit nachkommt oder wenn Sicherheiten an Wert verlieren. Siemens stellt seinen Kunden, insbesondere in Zusammenhang mit Großprojekten, direkte und indirekte Finanzierungen in verschiedensten Ausprägungen zur Verfügung. Die sich hieraus ergebenden Kreditrisiken werden durch die Bonität des Schuldners, die Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bestimmt. Die effektive Überwachung und Steuerung der Kreditrisiken durch Kreditprüfungen und -ratings ist eine Kernkompetenz des Risikomanagementsystems. Siemens hat in diesem Zusammenhang für alle Einheiten gültige Kreditrisikogrundsätze implementiert. Ratings, die SFS festlegt und auswertet, sowie individuell festgelegte Kreditlimite basieren auf allgemein anerkannten Ratingmethoden, unter Verwendung von Informationen von Kunden, externen Ratingagenturen und Informationsdienstleistungsunternehmen, sowie auf den Erfahrungen von Siemens hinsichtlich Forderungsausfällen. Die Ratings und Limite für Kreditinstitute sowie öffentliche und private Auftraggeber beziehungsweise Kunden von Siemens – die von internen Spezialisten für Risikobewertung ermittelt werden – werden laufend aktualisiert und bei der Anlage von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie der Festlegung der Konditionen für direkte oder indirekte Kundenfinanzierungen berücksichtigt. Für die Analyse und Überwachung des Kreditrisikos wendet die Gesellschaft verschiedene Systeme und Prozesse an. Eine zentrale IT-Anwendung verarbeitet die Daten der operativen Einheiten zusammen mit den Rating- und Ausfallinformationen. Daraus ergibt sich eine Schätzung, die als Basis für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen für Ausfallrisiken genutzt werden kann. Über diesen automatisierten Prozess hinaus werden auch qualitative Informationen herangezogen, insbesondere um aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Konzern-Treasury hat das Siemens Credit Warehouse eingerichtet, auf das zahlreiche operative Einheiten des Siemens-Konzerns regelmäßig ihre Geschäftspartnerdaten als Grundlage für einen zentralisierten Ratingprozess übertragen. Daneben kauft das Siemens Credit Warehouse von einer großen Anzahl der operativen Einheiten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr an. Durch die Identifizierung, Quantifizierung und aktive Verwaltung des Kreditrisikos erhöht das Siemens Credit Warehouse die Transparenz der Kreditrisiken. Zudem kann es eine zusätzliche Finanzierungsquelle darstellen und somit die Finanzierungsflexibilität von Siemens stärken. Der maximale Risikobetrag für finanzielle Vermögenswerte, ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, entspricht ihrem Buchwert. Der Wert der Sicherheiten – in Form von Aufrechnungsvereinbarungen bei Derivaten für den Fall der Insolvenz des entsprechenden Vertragspartners – für Finanzinstrumente, die als finanzielle Vermögenswerte, bewertet zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, betrug 994 (im Vj. 1.065) Mio. €. Sicherheiten für Finanzinstrumente, die als Forderungen aus Finanzierungsleasing klassifiziert sind, bestanden in Höhe von 1.949 (im Vj. 2.003) Mio. € und stellen im Wesentlichen die Leasinggegenstände dar. Der Wert der Sicherheiten für Finanzinstrumente, die als zu Anschaffungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind, betrug 3.590 (im Vj. 3.165) Mio. €. Die Sicherheiten bestanden überwiegend aus Sachanlagen. Kreditrisiken aus unwiderruflichen Darlehenszusagen entsprechen den erwarteten künftigen Auszahlungen. Der Wert der für diese Verpflichtungen gehaltenen Sicherheiten – hauptsächlich Vorräte und Forderungen – betrug 1.177 (im Vj. 1.445) Mio. €. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie den Darlehen beziehungsweise Forderungen innerhalb des Postens Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die weder im Wert gemindert noch überfällig waren, lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Zahlungsausfälle eintreten werden, die bei Siemens zu einer Vermögensminderung führen. Überfällige Finanzinstrumente werden grundsätzlich auf Portfoliobasis für in den entsprechenden Portfolios entstandene Verluste im Wert berichtigt. Liegen Hinweise auf zu erwartende wesentliche Zahlungsverzögerungen vor, werden überfällige Finanzinstrumente individuell auf erforderliche zusätzliche Wertberichtigungen geprüft und gegebenenfalls weiter im Wert berichtigt. Ziffer 25 Aktienbasierte VergütungDie Erfüllung von aktienbasierten Zusagen kann durch neu ausgegebene Aktien der Siemens AG, durch eigene Anteile oder durch Geldzahlung erfolgen. Aktienbasierte Zusagen können verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis des Begünstigten vor Ablauf des Erdienungszeitraums endet. Die Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen betrugen 332 (im Vj. 203) Mio. € (vor Steuern) und bezogen sich im Wesentlichen auf Zusagen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. AKTIENZUSAGENDas Unternehmen gewährt Mitgliedern des Vorstands, leitenden Angestellten und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern Aktienzusagen (Stock Awards). Aktienzusagen unterliegen einer Sperrfrist von rund vier Jahren und gewähren einen Anspruch auf Siemens-Aktien, die der Begünstigte nach Ablauf der Sperrfrist erhält, ohne hierfür eine Zahlung zu leisten. Aktienzusagen sind an Leistungskriterien geknüpft. Der jährliche Zielbetrag für Aktienzusagen kann an den Durchschnitt des Ergebnisses je Aktie (Earnings per Share – EPS, unverwässert) der vergangenen drei Geschäftsjahre und/oder an die Aktienkursentwicklung von Siemens im Vergleich zur Aktienkursentwicklung von fünf wichtigen Wettbewerbern während der vierjährigen Sperrfrist gebunden sein. Die Bandbreite der Zielerreichung der Leistungskriterien reicht von 0% bis 200%. Liegt der Zielerreichungsgrad des zukunftsgerichteten Kursentwicklungsziels der Siemens-Aktie im Vergleich zu fünf Wettbewerbern über 100%, erfolgt eine zusätzliche Barzahlung entsprechend der Zielüberschreitung. Der Erdienungszeitraum beträgt vier Jahre beziehungsweise fünf Jahre für Aktienzusagen, die den Mitgliedern des Vorstands bis zum Geschäftsjahr 2014 gewährt wurden. Darüber hinaus wurde bis zum Geschäftsjahr 2014 ein Teil der variablen Vergütung (Bonus) der Mitglieder des Vorstands in Form von unverfallbaren Zusagen auf Siemens-Aktien (Bonus Awards) gewährt, die einem Erdienungszeitraum von einem Jahr unterliegen. Den Begünstigten wird nach einer Wartefrist von vier weiteren Jahren für je einen Bonus Award eine Siemens-Aktie übertragen, ohne dass sie hierfür eine Zahlung leisten. Zusagen an Mitglieder des VorstandsEs wurden, wie im Vorjahr, Vereinbarungen abgeschlossen, die Ansprüche der Mitglieder des Vorstands auf Aktienzusagen – in Abhängigkeit vom Erreichen des zukunftsgerichteten Kursentwicklungsziels der Siemens-Aktie im Vergleich zu fünf Wettbewerbern – vorsehen. Der beizulegende Zeitwert dieser Ansprüche betrug 9 (im Vj. 9) Mio. € und wurde auf Basis eines Bewertungsmodells ermittelt. In dieses Modell ist die Siemens-Aktie mit einer erwarteten gewichteten Volatilität von 22% (im Vj. 22%) und einem Kurs von 92,86 (im Vj. 88,03) € je Siemens-Aktie eingeflossen. Die erwartete Volatilität wurde aus historischen Volatilitäten abgeleitet. Im Modell wurden ein risikoloser Zinssatz von bis zu 0,1% (im Vj. bis zu 0,3%) sowie eine erwartete Dividendenrendite von 3,8% (im Vj. 3,8%) verwendet. Annahmen zu Aktienkurskorrelationen wurden auf Basis historischer Korrelationen bestimmt. Zusagen an leitende Angestellte und andere teilnahmeberechtigte MitarbeiterEs wurden 2.044.213 (im Vj. 1.162.028) Aktienzusagen in Abhängigkeit vom Erreichen des zukunftsgerichteten Kursentwicklungsziels der Siemens-Aktie im Vergleich zu fünf Wettbewerbern gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Aktienzusagen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente betrug 117 (im Vj. 57) Mio. € und wurde auf Basis eines Bewertungsmodells ermittelt. In dieses Modell ist die Siemens-Aktie mit einer erwarteten gewichteten Volatilität von 22% (im Vj. 22%) und einem Kurs von 92,86 (im Vj. 88,03) € je Siemens-Aktie eingeflossen. Die erwartete Volatilität wurde aus historischen Volatilitäten abgeleitet. Im Modell wurden ein risikoloser Zinssatz von bis zu 0,1% (im Vj. bis zu 0,3%) sowie eine erwartete Dividendenrendite von 3,8% (im Vj. 3,8%) verwendet. Annahmen zu Aktienkurskorrelationen wurden auf Basis historischer Korrelationen bestimmt. Die Aktienzusagen an leitende Angestellte und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter entwickelten sich wie folgt: scroll
SHARE-MATCHING-PROGRAMM UND DIE ZUGRUNDE LIEGENDEN PLÄNEIm abgelaufenen Geschäftsjahr gab Siemens jeweils eine neue Tranche unter den Plänen des Share-Matching-Programms aus. Share Matching PlanIm Rahmen des Share Matching Plans können leitende Angestellte einen bestimmten Teil ihrer variablen Vergütung in Siemens-Aktien investieren (Investment-Aktien). Die Aktien werden zum Marktpreis an einem festgelegten Tag im zweiten Quartal erworben. Die Planteilnehmer haben Anspruch auf eine Siemens-Aktie (Matching-Aktie) für je drei über den Erdienungszeitraum von rund drei Jahren gehaltene Investment-Aktien, ohne hierfür eine Zahlung zu leisten. Voraussetzung ist, dass die Planteilnehmer bis zum Ende des Erdienungszeitraums ununterbrochen bei Siemens beschäftigt sind. Monatlicher InvestitionsplanIm Rahmen des monatlichen Investitionsplans können Mitarbeiter, die nicht leitende Angestellte sind, monatlich über einen Zeitraum von zwölf Monaten einen bestimmten Teil ihrer Vergütung in Siemens-Aktien investieren. Die Aktien werden zum Marktpreis an einem festgelegten Tag monatlich erworben. Wenn der Vorstand entscheidet, dass die unter dem monatlichen Investitionsplan erworbenen Aktien in den Share Matching Plan übertragen werden, erhalten die Planteilnehmer einen Anspruch auf Matching-Aktien zu den gleichen Bedingungen wie beim zuvor beschriebenen Share Matching Plan mit einem Erdienungszeitraum von rund zwei Jahren (gilt seit dem abgelaufenen Geschäftsjahr, bisher rund drei Jahre). Für die im Vorjahr und im Geschäftsjahr 2014 ausgegebenen Tranchen hat der Vorstand entschieden, die erworbenen Aktien im Februar 2016 beziehungsweise Februar 2015 in den Share Matching Plan zu übertragen. Basis-Aktien-ProgrammIm Rahmen des Basis-Aktien-Programms können Mitarbeiter der Siemens AG und der teilnehmenden inländischen Konzerngesellschaften einen festgesetzten Betrag ihrer Vergütung in Siemens-Aktien investieren, der von der Gesellschaft aufgestockt wird. Die Aktien werden zum Marktpreis an einem festgelegten Tag im zweiten Quartal erworben und gewähren einen Anspruch auf Matching-Aktien zu den gleichen Bedingungen wie beim zuvor beschriebenen Share Matching Plan. Der beizulegende Zeitwert unter dem Basis-Aktien-Programm betrug 35 (im Vj. 33) Mio. €. Resultierende Matching-Aktienscroll
Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der gewährten Matching-Aktien betrug 64,56 (im Vj. 69,43) € je Aktie und ergab sich aus dem Kurs der Siemens-Aktie, abzüglich des Barwerts der erwarteten Dividenden und unter Berücksichtigung von Nichtausübungsbedingungen. Siemens Profit SharingDer Vorstand entscheidet jährlich neu über die Ausgabe einer Siemens-Profit-Sharing-Tranche und legt die Ziele für das laufende Geschäftsjahr fest. Am Ende des Geschäftsjahrs entscheidet der Vorstand – basierend auf der Zielerreichung – nach seinem Ermessen über den Betrag, der dem Profit-Sharing-Pool zugeführt wird. Der maximale jährliche Zuführungsbetrag beträgt 400 Mio. €. Befinden sich (nach einem oder mehreren Geschäftsjahren) mindestens 400 Mio. € im Pool, wird er ganz oder teilweise an berechtigte Mitarbeiter unterhalb der leitenden Angestellten in Form von Gratisaktien der Siemens AG ausgeschüttet. Zum Geschäftsjahresende befanden sich 200 Mio. € im Profit-Sharing-Pool. Die Aufwendungen werden ratierlich über den geschätzten Erdienungszeitraum erfasst. JUBILÄUMSAKTIENPROGRAMMBei Erreichen ihres 25. und 40. Dienstjubiläums erhalten berechtigte Mitarbeiter Jubiläumsaktien. Zum Geschäftsjahresende bestanden Ansprüche auf 4,39 (im Vj. 4,46) Mio. Jubiläumsaktien. Ziffer 26 Personalaufwendungenscroll
Personalrestrukturierungsaufwendungen fielen in Höhe von 598 (im Vj. 804) Mio. € an, davon betrafen 254 (im Vj. 74) Mio. € das Segment Process Industries and Drives. Die Position Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet die laufenden Dienstzeitaufwendungen des Berichtszeitraums. Die Personalaufwendungen für fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten betrugen 28.232 (im Vj. 27.584) Mio. €. Die Mitarbeiter waren in folgenden Funktionen tätig (durchschnittliche Werte, Teilzeitkräfte sind anteilig berücksichtigt): scroll
Ziffer 27 Ergebnis je Aktiescroll
In die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie sind 22,8 (im Vj. 22,7) Mio. Aktien in Zusammenhang mit Optionsscheinen, die mit Schuldverschreibungen emittiert wurden, nicht eingeflossen, da ihre Einbeziehung nicht verwässernd gewirkt hätte. Künftig können die Optionsscheine möglicherweise das Ergebnis je Aktie verwässern. Ziffer 28 Segmentinformationenscroll
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BESCHREIBUNG DER BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENTESiemens hat neun berichtspflichtige Segmente. Diese sind:
ÜBERLEITUNG KONZERNABSCHLUSSZentral gesteuerte Portfolioaktivitäten – umfassen im Allgemeinen von Siemens gehaltene Beteiligungen, die nach der Equity-Methode oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bilanziert werden und aus strategischen Gründen weder einem Segment noch Siemens Real Estate, Zentrale Posten oder der Konzern-Treasury zugeordnet sind. Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten enthalten auch Aktivitäten, die grundsätzlich veräußert oder eingestellt werden sollen, sowie Restaktivitäten von Desinvestitionen beziehungsweise nicht fortgeführten Aktivitäten. Siemens Real Estate (SRE) – betreut das gesamte Immobilienportfolio des Siemens-Konzerns. SRE betreibt die Nutzung der Liegenschaften und Gebäude und ist für Bauvorhaben sowie den Kauf und die Veräußerung von Immobilien verantwortlich. Zentrale Posten – enthalten zentrale Kosten, wie Aufwendungen für die Konzernsteuerung, die Grundlagenforschung von Corporate Technology, zentral verantwortete Projekte und nicht den Segmenten zugeordnete Beteiligungen sowie die Ergebnisse aus zentralen derivativen Finanzgeschäften. Pensionen – beinhalten die nicht den Segmenten, SRE oder Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten zugeordneten Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft aus Pensionsthemen. Konsolidierungen, Konzern-Treasury und sonstige Überleitungspositionen – umfassen die Konsolidierungen von Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten, bestimmte Überleitungs- und Umgliederungspositionen sowie die Aktivitäten der Konzern-Treasury. Sie schließen auch Zinserträge und -aufwendungen ein, zum Beispiel Zinsen, die nicht den Segmenten oder Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten zugeordnet sind (Finanzierungszinsen), sowie Zinsen in Zusammenhang mit Aktivitäten der Konzern-Treasury oder zinsbezogene Konsolidierungs- und Überleitungseffekte. MESSGRÖSSEN DER SEGMENTEDie Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmentinformationen entsprechen grundsätzlich denen, die auf den Konzernabschluss Anwendung finden. Jedoch werden Leasingtransaktionen für die interne Berichterstattung und die Segmentberichterstattung als Operating Leasing klassifiziert. Konzerninterne Transaktionen erfolgen zu Marktpreisen. ErgebnisDer Vorstand der Siemens AG ist für die Beurteilung des Geschäftserfolgs der Segmente verantwortlich (verantwortliche Unternehmensinstanz). Als Erfolgsgröße für die Segmente (mit Ausnahme von SFS) bestimmte die verantwortliche Unternehmensinstanz das Ergebnis vor Finanzierungszinsen, vor bestimmten Pensionsaufwendungen, vor Ertragsteuern und vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden (Ergebnis). Die wesentlichen Themen, die nicht Bestandteil des Ergebnisses der Segmente sind, werden unten angegeben. Unter Finanzierungszinsen, die nicht Bestandteil des Ergebnisses sind, fallen alle Zinserträge und -aufwendungen mit Ausnahme der Zinserträge aus Kundenforderungen, aus den Segmenten zugerechneten Zahlungsmitteln sowie die Zinsaufwendungen auf Lieferantenverbindlichkeiten. Finanzierungszinsen sind vom Ergebnis ausgenommen, da Finanzierungsentscheidungen im Regelfall zentral getroffen werden. Entscheidungen zu wesentlichen Pensionsthemen werden zentral getroffen. Daher enthält das Ergebnis vor allem nur die laufenden Dienstzeitaufwendungen aus Pensionsplänen. Die übrigen regelmäßig anfallenden pensionsbezogenen Aufwendungen werden in der Position Zentral getragene Pensionsaufwendungen in der Überleitung Konzernabschluss ausgewiesen. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, sind nicht Bestandteil des Ergebnisses. Auch Ertragsteuern werden vom Ergebnis ausgenommen, da Steuersubjekt nur rechtliche Einheiten sind, die im Regelfall nicht der Struktur der Segmente entsprechen. Die Auswirkungen bestimmter rechtlicher und regulatorischer Themen sind nicht Bestandteil des Ergebnisses, wenn sie nicht bezeichnend für die Leistung sind. Dies gilt ebenso für Themen, die mehr als einem berichtspflichtigen Segment, SRE und/oder Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten zuzuordnen sind oder einen Konzern- oder zentralen Charakter aufweisen. Kosten für Unterstützungsfunktionen werden vorwiegend auf die Segmente umgelegt. Ergebnis des Segments SFSDas Ergebnis des Segments SFS entspricht dem Ergebnis vor Ertragsteuern. Im Gegensatz zur Erfolgsgröße für die anderen Segmente sind Zinserträge und -aufwendungen ein ergebnisbestimmender Faktor bei SFS. Messgrößen des VermögensDie Unternehmensleitung hat das Vermögen (eingesetztes Nettokapital) zur Grundlage für die Beurteilung der Kapitalintensität der Segmente (mit Ausnahme von SFS) bestimmt. Die Definition des Vermögens entspricht der Messgröße des Ergebnisses, mit Ausnahme der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, erworben im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, die nicht Bestandteil des Ergebnisses sind. Die entsprechenden immateriellen Vermögenswerte sind jedoch Bestandteil des Segmentvermögens. Das Segmentvermögen ergibt sich aus dem Gesamtvermögen der Konzernbilanz, abzüglich im Wesentlichen der konzerninternen Finanzforderungen und der Steuerforderungen sowie abzüglich der Vermögenswerte der nicht fortgeführten Aktivitäten, da die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge nicht in das Ergebnis einfließen. Bei Mobility ist die projektbezogene konzerninterne Finanzierung eines langfristigen Projekts im Vermögen enthalten. Darüber hinaus werden zinslose Verbindlichkeiten – zum Beispiel Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –, mit Ausnahme von Steuerverbindlichkeiten, abgezogen. Im Gegensatz dazu ist das Vermögen von SFS das Gesamtvermögen. AuftragseingangDer Auftragseingang entspricht grundsätzlich den geschätzten Umsatzerlösen der angenommenen Aufträge unter Berücksichtigung von Änderungen und Korrekturen des Auftragswerts. Absichtserklärungen sind nicht Inhalt des Auftragseingangs. Definition Free Cash FlowDer Free Cash Flow der Segmente (mit Ausnahme von SFS) errechnet sich aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, abzüglich Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Er schließt Finanzierungszinsen – ausgenommen qualifizierten Vermögenswerten zugeordnete aktivierte oder als Vertragskosten klassifizierte Zinsen –, Ertragsteuern sowie bestimmte andere Zahlungen und Erlöse aus. Der Free Cash Flow von SFS beinhaltet die zugehörigen Finanzierungszinszahlungen; Ertragsteuerzahlungen und -erstattungen von SFS sind ausgeschlossen. Abschreibungen und WertminderungenDie Abschreibungen und Wertminderungen beinhalten die Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte, jeweils nach Abzug von Wertaufholungen. MESSGRÖSSEN VON ZENTRAL GESTEUERTE PORTFOLIOAKTIVITÄTEN UND SREDie Messgrößen für Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten entsprechen denen der Segmente (mit Ausnahme von SFS). SRE verwendet die gleichen Messgrößen wie SFS. ÜBERLEITUNG KONZERNABSCHLUSSErgebnis scroll
Das Ergebnis von SFS enthielt Zinserträge in Höhe von 1.161 (im Vj. 1.086) Mio. € sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 377 (im Vj. 340) Mio. €. Vermögen scroll
Ziffer 29 Informationen nach Regionenscroll
Langfristige Vermögenswerte bestehen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten sowie sonstigen immateriellen Vermögenswerten. Ziffer 30 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenGEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN UND ASSOZIIERTE UNTERNEHMENSiemens unterhält mit vielen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dabei kauft und verkauft Siemens eine große Vielfalt von Produkten und Dienstleistungen grundsätzlich zu Marktbedingungen. scroll
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Die an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gewährten Garantien betrugen 1.500 (im Vj. 2.145) Mio. €. Dieser Betrag beinhaltete die HERKULES-Verpflichtungen in Höhe von 600 (im Vj. 1.090) Mio. €. Die an Gemeinschaftsunternehmen gewährten Garantien betrugen 553 (im Vj. 472) Mio. €. Die an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gewährten Darlehen beliefen sich auf 82 (im Vj. 68) Mio. €, davon betrafen 78 (im Vj. 54) Mio. € Gemeinschaftsunternehmen. Die Gesellschaft hatte Verpflichtungen zu Kapitaleinlagen in Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen in Höhe von 48 (im Vj. 38) Mio. €, wovon 39 (im Vj. 26) Mio. € gegenüber Gemeinschaftsunternehmen bestanden. Für ein von einem Gemeinschaftsunternehmen aufgenommenes Darlehen, das über eine von Siemens gewährte Garantie abgesichert war, betrug der ausstehende Betrag einer zusätzlich von Siemens gestellten Sicherheit 116 (im Vj. 124) Mio. €. Es bestanden Kreditzusagen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen in Höhe von 72 (im Vj. 134) Mio. €, wovon 72 (im Vj. 58) Mio. € an Gemeinschaftsunternehmen zugesagt waren. NAHESTEHENDE PERSONENDie Mitglieder des Vorstands erhielten eine Barvergütung in Höhe von 20,2 (im Vj. 19,6) Mio. €. Der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütung betrug 8,7 (im Vj. 7,9) Mio. € für 113.230 (im Vj. 113.281) Aktienzusagen. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Beiträge zur BSAV in Höhe von 4,6 (im Vj. 4,8) Mio. € gewährt. Die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung sowie gewährten Leistungen betrugen somit insgesamt 33,5 (im Vj. 32,2) Mio. €. Die Aufwendungen in Zusammenhang mit aktienbasierter Vergütung sowie dem Share-Matching-Programm betrugen 8,3 (im Vj. 8,1) Mio. €. Im Vorjahr waren darin Stock Awards in Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern enthalten. Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten Gesamtbezüge im Sinne von §314 Abs. 1 Nr. 6 b HGB in Höhe von 52,3 (im Vj. 30,5) Mio. €. Darin enthalten waren im Vorjahr 9,6 Mio. € in Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern. Die DBO sämtlicher Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen betrug 216,3 (im Vj. 228,3) Mio. €. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug insgesamt, einschließlich Sitzungsgeldern, 5,2 (im Vj. 5,1) Mio. €. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, dargestellt. Wie im Vorjahr fanden keine weiteren bedeutenden Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats statt. Einige Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von Siemens sind oder waren im vergangenen Jahr in hochrangigen Positionen bei anderen Unternehmen tätig. Siemens unterhält zu fast allen diesen Unternehmen Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Kauf und Verkauf eines breit gefächerten Angebots von Produkten und Dienstleistungen erfolgten dabei zu marktüblichen Bedingungen. Ziffer 31 Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersFür Dienstleistungen des Abschlussprüfers Ernst&Young (EY) fielen die folgenden Honorare an: scroll
Von dem berechneten Gesamthonorar entfielen 41% (im Vj. 45%) auf die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen durch EY bezog sich vor allem auf die Prüfung des Siemens-Konzernabschlusses sowie auf die Prüfung der Einzelabschlüsse der Siemens AG und ihrer Tochterunternehmen. Andere Bestätigungsleistungen umfassten im Wesentlichen Prüfungen von Abschlüssen in Zusammenhang mit M&A-Aktivitäten, Comfort Letter und gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Bestätigungsleistungen. Ziffer 32 Corporate GovernanceVorstand und Aufsichtsrat der Siemens AG haben zum 1. Oktober 2016 die nach §161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter → www.siemens.com/dcg-kodex öffentlich zugänglich gemacht. Ziffer 33 Ereignisse nach dem BilanzstichtagIm Juni 2016 unterzeichneten Siemens und Gamesa Corporación Tecnológica, S.A. (Gamesa) bindende Vereinbarungen zur Fusion des Windenergiegeschäfts von Siemens (einschließlich Dienstleistungsgeschäft) mit Gamesa. Siemens wird 59% der Anteile am kombinierten Unternehmen halten. Im Rahmen des Zusammenschlusses leistet Siemens eine Barzahlung in Höhe von 1 Mrd. €, die unmittelbar nach Vollzug der Fusion an die Gamesa-Aktionäre (ohne Siemens) ausgeschüttet werden wird. Im Oktober 2016 stimmten die Aktionäre von Gamesa der Fusion zu. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kartell- und Aufsichtsbehörden. Im November 2016 gab Siemens die Akquisition von Mentor Graphics, USA, einem Designautomatisierungs- und Industriesoftware-Anbieter, bekannt. Der Kaufpreis beträgt 37,25 US$ je Aktie in bar, das entspricht einem Enterprise Value von 4,5 Mrd. US$. Mentor Graphics wird in die Division Digital Factory integriert. Der Abschluss der Transaktion ist abhängig von den üblichen Bedingungen und wird für das dritte Quartal des Geschäftsjahrs 2017 erwartet. Im November 2016 gab Siemens seine Absicht bekannt, Healthineers innerhalb von Siemens für die Zukunft weiter zu stärken und plant daher, sein Gesundheitsgeschäft an die Börse zu bringen. Genauere Angaben zu Zeitpunkt und Umfang der Platzierung wird Siemens dann bekannt geben, wenn die Pläne konkretisiert sind. Das hängt unter anderem auch vom Börsenumfeld ab. Ziffer 34 Aufstellung des Anteilsbesitzes des Siemens-Konzerns gemäß §313 Abs. 2 HGBscroll
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Beherrschender Einfluss aufgrund Stimmrechtsmehrheit. C. Weitere Informationen C.1 Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Siemens Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 28. November 2016 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand Joe Kaeser Dr. Roland Busch Lisa Davis Klaus Helmrich Janina Kugel Prof. Dr. Siegfried Russwurm Dr. Ralf P. Thomas C.2 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München VERMERK ZUM KONZERNABSCHLUSSWir haben den beigefügten Konzernabschluss der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, und ihrer Tochtergesellschaften – bestehend aus Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernbilanz, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 – geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den KonzernabschlussDie gesetzlichen Vertreter der Siemens Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses. Diese Verantwortung umfasst, dass dieser Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, aufgestellt wird und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Verantwortung des AbschlussprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Konzernabschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung eines Konzernabschlusses, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. PrüfungsurteilGemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Konzernabschlusses zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden, und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2016 sowie der Ertragslage für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr. VERMERK ZUM KONZERNLAGEBERICHTWir haben den beigefügten Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Siemens Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geprüft. Die gesetzlichen Vertreter der Siemens Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den nach §315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit §317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der für die Prüfung des Konzernlageberichts vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach ist die Prüfung des Konzernlageberichts so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Konzernlageberichts zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts gewonnenen Erkenntnisse steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
München, den 28. November 2016 Ernst&Young GmbH Spannagl, Wirtschaftsprüfer Breitsameter, Wirtschaftsprüferin C.3 Bericht des AufsichtsratsBerlin und München, 30. November 2016 Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig, zeitnah und umfassend, sowohl schriftlich als auch mündlich, über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns. Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands haben wir die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen wichtige Entscheidungen und Vorgänge ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und im Aufsichtsrat intensiv behandelt. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit uns ab. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands haben der Aufsichtsrat beziehungsweise die jeweils zuständigen Aufsichtsratsausschüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich darüber hinaus mit dem Vorstand und insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden in regelmäßigem Kontakt und informierte mich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle. DIE THEMEN IM AUFSICHTSRATSPLENUMIm Berichtsjahr fanden sechs turnusgemäße Sitzungen sowie eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt. Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung der Siemens AG, der operativen Einheiten und des Konzerns sowie die Finanz- und Ertragslage. Weiter befassten wir uns anlassbezogen mit den wesentlichen Beteiligungs- und Desinvestitionsprojekten sowie mit bestimmten Risiken des Unternehmens. In der Sitzung am 11. November 2015 besprachen wir die finanziellen Eckdaten des Geschäftsjahrs 2015 und billigten das Budget 2016. Des Weiteren legte der Aufsichtsrat auf Basis der ermittelten Zielerreichung die Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 fest. Eine interne Prüfung hat deren Angemessenheit bestätigt. Zudem beschlossen wir auf Vorschlag des Vergütungsausschusses die Zielsetzung für die Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2016. Das für das Geschäftsjahr 2016 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist gegenüber dem für das Geschäftsjahr 2015 geltenden Vergütungssystem, das bereits von der Hauptversammlung am 27. Januar 2015 mit einer Mehrheit von über 92% gebilligt worden war, unverändert. Zudem informierte uns der Vorstand in der Aufsichtsratssitzung am 11. November 2015 über die Geschäftslage und die Pläne zur künftigen Aufstellung der Division Process Industries and Drives und über die Veräußerung der Beteiligung an Unify Holdings B.V. In dieser Sitzung stimmten wir außerdem einem Aktienrückkauf in einem Volumen von bis zu 3 Mrd. Euro bis spätestens 15. November 2018 zu. Am 2. Dezember 2015 hat sich der Aufsichtsrat mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern zum 30. September 2015, mit dem Geschäftsbericht 2015 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-Berichts und des Vergütungsberichts sowie mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 26. Januar 2016 befasst. Der Vorstand informierte über den aktuellen Status von Akquisitionen und Desinvestitionen, insbesondere über den Stand der Integration der übernommenen Dresser-Rand Group Inc. und des von Rolls-Royce plc erworbenen Geschäfts mit aero-derivativen Gasturbinen und Kompressoren, sowie über den Status der Umsetzung der Strategie »Siemens Vision 2020«. Weiter beschäftigten wir uns mit dem Jahresbericht des Chief Compliance Officers. In der Aufsichtsratssitzung am 25. Januar 2016 berichtete uns der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des ersten Quartals. Der Aufsichtsrat stimmte dem Erwerb des in den USA ansässigen Simulations-Software-Unternehmens CD-adapco Ltd. zu. Weiter berichtete der Vorstand uns zur Fortentwicklung der organisatorischen Aufstellung der Division Process Industries and Drives. In der außerordentlichen Sitzung am 9. Februar 2016 stimmte der Aufsichtsrat dem geplanten Zusammenschluss des Siemens Wind Power-Geschäfts mit der spanischen börsennotierten Gamesa Corporación Tecnológica, S.A. zu. In der Sitzung am 3. Mai 2016 berichtete der Vorstand uns über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des zweiten Quartals. Zudem befassten wir uns mit der strategischen Ausrichtung der Division Digital Factory. Außerdem informierte uns der Vorstand ausführlich über den Auftritt des Unternehmens auf der Hannover Messe 2016. Der Vorstand erstattete zudem Bericht zu der zum Zweck der Entwicklung von Führungskräften verfolgten Personalstrategie. Der Aufsichtsrat befasste sich, nach Vorbereitung durch den Prüfungsausschuss, mit den geänderten rechtlichen Anforderungen aufgrund der EU-Abschlussprüferverordnung und des Abschlussprüfungsreformgesetzes und beschloss in diesem Zusammenhang eine Änderung der Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss. In unserer Sitzung am 3. August 2016 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des dritten Quartals, insbesondere über den Stand des geplanten Zusammenschlusses von Siemens Wind Power mit der spanischen börsennotierten Gamesa Corporación Tecnológica, S.A., sowie über den Status der Umsetzung der Siemens »Vision 2020«. Weiter behandelten wir das Geschäftsmodell und die geschäftliche Situation der Division Financial Services. Außerdem informierte uns der Vorstand ausführlich über die regionale Geschäftsentwicklung in den USA. In der Sitzung stimmte der Aufsichtsrat zudem verschiedenen Beschlüssen des Vorstands zu Finanzierungsmaßnahmen zu. Schließlich beschäftigte sich der Aufsichtsrat im Rahmen eines Technologieschwerpunktes mit der Initiative »next47«, der Gründung einer eigenständigen Einheit für Start-ups, und mit der Tätigkeit und den Empfehlungen des Siemens Technology&Innovation Council. In der Aufsichtsratssitzung am 23. September 2016 berichtete uns der Vorstand über die Lage des Unternehmens sowie über die Geschäftslage der Divisionen Energy Management, Power and Gas und Power Generation Services. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung passten wir nach Vorbereitung durch den Vergütungsausschuss die Höhe der Vorstandsvergütung mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2017 an. Nachdem der Aufsichtsrat und Prof. Dr. Siegfried Russwurm sich einvernehmlich darauf geeinigt hatten, den zum 31. März 2017 auslaufenden Vertrag von Prof. Dr. Siegfried Russwurm nicht zu verlängern, beschloss der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidiums, das bis zum 31. März 2017 laufende Mandat von Prof. Dr. Siegfried Russwurm als Mitglied des Vorstands nicht zu verlängern. Schließlich behandelten wir die Effizienzprüfung unserer Tätigkeit. CORPORATE GOVERNANCE KODEXIn der Aufsichtsratssitzung am 23. September 2016 hat der Aufsichtsrat eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG beschlossen. Informationen zur Corporate Governance finden Sie im Kapitel → C.4 Corporate Governance . Die Entsprechenserklärung wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist auch im Kapitel → C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach §289a HGB wiedergegeben. DIE ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat sieben Ausschüsse eingerichtet. Sie bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung. Die Aufgaben und die Mitglieder der Ausschüsse sind im Kapitel → C.4.1 Führungs- und Kontrollstruktur im Einzelnen aufgeführt. Das Präsidium tagte fünf Mal. Zudem wurden fünf Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Zwischen den Sitzungen hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit den Präsidiumsmitgliedern Themen von besonderer Bedeutung besprochen. Das Präsidium hat sich insbesondere mit Personalthemen, Corporate-Governance-Fragen sowie mit der Übernahme von Mandaten von Vorstandsmitgliedern in anderen Unternehmen und Institutionen beschäftigt. Der Nominierungsausschuss tagte ein Mal. Der Nominierungsausschuss befasste sich mit der langfristigen Nachfolgeplanung des Aufsichtsrats. Er bereitete den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung am 26. Januar 2016 zur vorzeitigen Wiederbestellung von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre vor. Bei der Entscheidung stützte sich der Nominierungsausschuss auf die Überlegung, dass zur nachhaltigen und erfolgreichen Umsetzung der Siemens »Vision 2020« auch in der Arbeit des Aufsichtsrats ein hohes Maß an Kontinuität über das Jahr 2018 und die in diesem Jahr turnusmäßig anstehende Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder sichergestellt werden solle. Der Compliance-Ausschuss trat vier Mal zusammen. Der Compliance-Ausschuss behandelte hauptsächlich die Quartalsberichte und den Jahresbericht des Chief Compliance Officers. Der Vermittlungsausschuss musste nicht einberufen werden. Der Vergütungsausschuss trat drei Mal zusammen. Zudem wurde ein Beschluss im schriftlichen Verfahren gefasst. Der Vergütungsausschuss bereitete insbesondere die Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums über die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und die Billigung des Vergütungsberichts vor. Der Innovations- und Finanzausschuss tagte vier Mal. Im Mittelpunkt standen die Empfehlung des Ausschusses zum Budget 2016, die Erörterung der Konzernstrategie und der Pensionswirtschaft sowie die Vorbereitung beziehungsweise Billigung von Investitions- und Desinvestitionsvorhaben. Zudem befasste sich der Ausschuss intensiv mit den Innovations- und Technologieschwerpunkten des Unternehmens. So berichtete der Vorstand in der Ausschusssitzung am 1. Dezember 2015 im Rahmen eines Technologieschwerpunkts zur »Energiewende 2.0«. Außerdem erfolgte in dieser Sitzung eine Berichterstattung zur Organisation und geschäftlichen Situation der Division Wind Power and Renewables. In der Ausschusssitzung am 2. Mai 2016 berichtete der Vorstand ausführlich über den Auftritt des Unternehmens auf der Hannover Messe 2016. Schließlich befasste sich der Innovations- und Finanzausschuss in der Sitzung am 2. August 2016 mit dem Technologie-Schwerpunktthema »Dezentrale Energiesysteme« und mit der Initiative »next47«, der Gründung einer eigenständigen Einheit für Start-ups. Der Prüfungsausschuss hielt sechs Sitzungen ab. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern. Der Prüfungsausschuss erörterte den Halbjahresfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand und Abschlussprüfer. Zudem besprach der Prüfungsausschuss im Beisein des Abschlussprüfers den Bericht zur prüferischen Durchsicht des Konzernhalbjahresabschlusses sowie des Konzernzwischenlageberichts. Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer zur Wahl vorzuschlagen. Er erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016, bestimmte die Prüfungsschwerpunkte und legte dessen Honorar fest. Der Ausschuss überwachte die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Das Gremium hat außerdem den Rechnungslegungsprozess, das Risikomanagementsystem des Unternehmens, die Wirksamkeit, Ausstattung und Feststellungen der internen Revision sowie die Berichte über drohende und anhängige Rechtsstreitigkeiten behandelt. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG AUSFÜHRLICH ERÖRTERTDer Abschlussprüfer, die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, ist seit dem Geschäftsjahr 2009 Abschlussprüfer für die Siemens AG und den Siemens Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Katharina Breitsameter seit dem Geschäftsjahr 2016 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Thomas Spannagl seit dem Geschäftsjahr 2014. Der Jahresabschluss der Siemens AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach §315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss entspricht auch den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit §317 HGB durchgeführt unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA). Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind vom Vorstand vorab an uns verteilt worden. Der Dividendenvorschlag wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 8. November 2016 ausführlich behandelt, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht in der Sitzung am 29. November 2016. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 30. November 2016 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der Siemens AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss aufgestellt. Wir haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 3,60 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und den hieraus auf für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht dividendenberechtigte Aktien entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Diesem Vorschlag haben wir zugestimmt. VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTANDDurch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Januar 2016 wurden Dr.phil. Nicola Leibinger-Kammüller, Jim Hagemann Snabe sowie Werner Wenning vorzeitig erneut für eine volle Amtszeit von fünf Jahren zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre gewählt. Im Vorstand gab es im Berichtsjahr keine Veränderungen. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der Siemens AG und aller Konzerngesellschaften für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Für den Aufsichtsrat Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender C.4 Corporate GovernanceC.4.1 Führungs- und KontrollstrukturDie Siemens AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. C.4.1.1 VORSTANDDer Vorstand ist als Leitungsorgan des Konzerns an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung. Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts des Unternehmens sowie für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens AG und des Konzerns. Der Vorstand hat ferner dafür zu sorgen, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und darauf hinzuwirken, dass die Konzernunternehmen sie beachten (Compliance). Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage und der Compliance sowie über unternehmerische Risiken. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Vielfalt (Diversity) und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen sowie der Internationalität an. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand Zielgrößen festgelegt. Derzeit gibt es einen Vorstandsausschuss, den Eigenkapital- und Belegschaftsaktienausschuss. Er ist insbesondere zuständig für die Ausnutzung von Genehmigten Kapitalia bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien sowie für die Durchführung bestimmter Kapitalmaßnahmen. Außerdem entscheidet er, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen aktienbasierte Vergütungskomponenten beziehungsweise Vergütungsprogramme für Mitarbeiter und Führungskräfte (mit Ausnahme des Vorstands) angeboten werden. Dem Eigenkapital- und Belegschaftsaktienausschuss gehörten im Geschäftsjahr 2016 folgende Mitglieder an: Joe Kaeser (Vorsitzender), Janina Kugel, Dr. Ralf P. Thomas. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder finden Sie im Kapitel → A.10 Vergütungsbericht . Mitglieder des Vorstands und Mandate der VorstandsmitgliederIm Geschäftsjahr 2016 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an: scroll
C.4.1.2 AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der Siemens AG und des Konzerns und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahresabschluss der Siemens AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Zudem befasst sich der Aufsichtsrat beziehungsweise der unten näher erläuterte Compliance-Ausschuss mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Wesentliche Vorstandsentscheidungen – zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen, Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen – sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, soweit sie nicht gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat stattdessen in die Zuständigkeit des Innovations- und Finanzausschusses des Aufsichtsrats fallen. In der Geschäftsordnung für den Vorstand hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands geregelt. Über Einzelheiten der Arbeit des Gremiums informiert das Kapitel → C.3 Bericht des Aufsichtsrats . Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird im Kapitel → A.10 Vergütungsbericht erläutert. Der Aufsichtsrat der Siemens AG umfasst 20 Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Aktionärsvertretern und – durch* kenntlich gemachten – Arbeitnehmervertretern besetzt. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder endet grundsätzlich mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018. Die Amtsperiode von Frau Dr. Leibinger-Kammüller, Herrn Snabe und Herrn Wenning endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021. Mitglieder des Aufsichtsrats und Mandate der AufsichtsratsmitgliederIm Geschäftsjahr 2016 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: scroll
Ziele des Aufsichtsrats zu seiner ZusammensetzungDer Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2015 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) nachfolgende konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen:
Diese Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind vollumfänglich erreicht: Ein beachtlicher Anteil an Aufsichtsratsmitgliedern ist derzeit international tätig beziehungsweise verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Seit der Aufsichtsratswahl 2015 gehören dem Aufsichtsrat sechs weibliche Mitglieder an. Dr. Nicola Leibinger-Kammüller ist Mitglied des Nominierungsausschusses. Dem Aufsichtsrat gehört eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind mindestens 16 Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Kodex. Einige Mitglieder des Aufsichtsrats sind oder waren im vergangenen Geschäftsjahr in hochrangiger Position bei anderen Unternehmen tätig, mit denen Siemens in Geschäftsbeziehungen steht. Geschäfte von Siemens mit diesen Unternehmen erfolgen dabei zu Bedingungen wie unter fremden Dritten. Diese Transaktionen berühren nach unserer Ansicht die Unabhängigkeit der betroffenen Mitglieder des Aufsichtsrats nicht. Die Regelung zur Altersgrenze sowie die Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von drei vollen Amtszeiten (15 Jahre) werden berücksichtigt. Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat verfügt über sieben Ausschüsse. Ihre Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse stimmen mit den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie des Kodex überein. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse. Das Präsidium unterbreitet insbesondere Vorschläge für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und behandelt die Vorstandsverträge. Bei Vorschlägen für Erstbestellungen berücksichtigt das Präsidium, dass die Bestelldauer in der Regel drei Jahre nicht überschreiten soll. Bei den Vorschlägen für die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands achtet das Präsidium auf deren fachliche Eignung, internationale Erfahrung und Führungsqualität, die für die Mitglieder des Vorstands festgelegte Altersgrenze und die langfristige Nachfolgeplanung sowie auf Vielfalt (Diversity). Es berücksichtigt dabei die vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand. Das Präsidium befasst sich mit Corporate-Governance-Fragen des Unternehmens und bereitet die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Entsprechenserklärung, einschließlich der Erläuterung von Abweichungen vom Kodex, sowie über die Billigung des Corporate-Governance-Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vor. Zudem macht das Präsidium dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Besetzung von Aufsichtsratsausschüssen und entscheidet über die Genehmigung von Verträgen und Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und den ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2016 gehörten dem Präsidium folgende Mitglieder an: Dr. Gerhard Cromme (Vorsitzender), Jürgen Kerner, Birgit Steinborn und Werner Wenning. Der Vergütungsausschuss bereitet insbesondere die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der Umsetzung dieses Systems in den Vorstandsverträgen, die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Billigung des jährlichen Vergütungsberichts vor. Im Geschäftsjahr 2016 gehörten dem Vergütungsausschuss folgende Mitglieder an: Werner Wenning (Vorsitzender), Dr. Gerhard Cromme, Michael Diekmann, Robert Kensbock, Jürgen Kerner und Birgit Steinborn. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess. Ihm obliegt die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens AG und des Konzerns. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Abschlüsse unterbreitet er nach eigener Vorprüfung Vorschläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der Siemens AG und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Dem Prüfungsausschuss obliegt es, die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht mit dem Vorstand und Abschlussprüfer zu erörtern sowie die Berichte des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht des Konzernhalbjahresabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts zu behandeln. Er befasst sich mit dem Risikoüberwachungssystem des Unternehmens und überwacht die Wirksamkeit seines internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Die unternehmensinterne Konzernrevision berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss. Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung. Der Prüfungsausschuss erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer und überwacht die Abschlussprüfung sowie die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Im Geschäftsjahr 2016 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Dr. Hans Michael Gaul (Vorsitzender), Dr. Gerhard Cromme, Bettina Haller, Robert Kensbock, Jürgen Kerner, Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Jim Hagemann Snabe und Birgit Steinborn. Nach dem Aktiengesetz muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Nach dem Kodex soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen und er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Hans Michael Gaul, erfüllt diese Anforderungen. Der Compliance-Ausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). Im Geschäftsjahr 2016 gehörten dem Compliance-Ausschuss folgende Mitglieder an: Dr. Gerhard Cromme (Vorsitzender), Dr. Hans Michael Gaul, Bettina Haller, Harald Kern, Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Jim Hagemann Snabe, Birgit Steinborn und Sibylle Wankel. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Dabei sollen neben den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele, insbesondere auch Unabhängigkeit und Vielfalt (Diversity), berücksichtigt werden. Auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote zu achten. Im Geschäftsjahr 2016 gehörten dem Nominierungsausschuss folgende Mitglieder an: Dr. Gerhard Cromme (Vorsitzender), Dr. Hans Michael Gaul, Dr. Nicola Leibinger-Kammüller und Werner Wenning. Der Vermittlungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Im Geschäftsjahr 2016 gehörten dem Vermittlungsausschuss folgende Mitglieder an: Dr. Gerhard Cromme (Vorsitzender), Jürgen Kerner, Birgit Steinborn, Werner Wenning. Der Innovations- und Finanzausschuss hat insbesondere die Aufgabe, auf der Grundlage der Gesamtstrategie des Unternehmens die Innovationsschwerpunkte des Unternehmens zu erörtern und die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über die finanzielle Lage und Ausstattung der Gesellschaft einschließlich der Jahresplanung (Budget) sowie über Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen vorzubereiten. Darüber hinaus beschließt der Innovations- und Finanzausschuss anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften und Maßnahmen, soweit deren Größenordnung unter 600 Mio. € liegt. Im Geschäftsjahr 2016 gehörten dem Innovations- und Finanzausschuss folgende Mitglieder an: Dr. Gerhard Cromme (Vorsitzender), Robert Kensbock, Harald Kern, Jürgen Kerner, Dr. Norbert Reithofer, Jim Hagemann Snabe, Birgit Steinborn, Werner Wenning. Individualisierte Offenlegung der Teilnahme der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen im Geschäftsjahr 2016scroll
C.4.1.3 AKTIENBESITZ UND AKTIENGESCHÄFTE VON ORGANMITGLIEDERNAm 30. September 2016 hielten die derzeitigen Mitglieder des Vorstands insgesamt 205.009 Stück Siemens-Aktien; dies entspricht 0,02% des Grundkapitals der Siemens AG von 850.000.000 Stück Siemens-Aktien. Zum selben Tag waren die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats im Besitz von Siemens-Aktien, die weniger als 0,01% des Grundkapitals der Siemens AG von 850.000.000 Stück Siemens-Aktien darstellen. In diesen Werten sind 10.878.800 Stück Aktien (Stand 30. September 2016) beziehungsweise 1,28% des Grundkapitals der Siemens AG von 850.000.000 Stück Siemens-Aktien nicht enthalten, für die die von Siemens-Vermögensverwaltung GmbH (vSV) Stimmrechtsvollmacht auf der Grundlage eines zwischen (unter anderem) Mitgliedern der Siemens-Familie, einschließlich Dr. Nathalie von Siemens, und der vSV abgeschlossenen Vertrags besitzt. Das Stimmrecht für diese Aktien wird einheitlich durch die vSV ausgeübt, unter Berücksichtigung der Vorschläge einer von den Familienmitgliedern gegründeten Familiengesellschaft oder eines ihrer Gremien. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Siemens AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Gesamtbetrag der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Die der Siemens AG im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Website des Unternehmens verfügbar unter: → www.siemens.de/directors-dealings C.4.1.4 HAUPTVERSAMMLUNG UND AKTIONÄRSKOMMUNIKATIONIn der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahrs statt. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert der Vorstand den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und ermöglicht ihnen, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Aktionäre dürfen ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Aktionäre können Anträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten. Aktionäre mit einem Anteilsbetrag am Grundkapital in Höhe von mindestens 100.000 € können darüber hinaus verlangen, dass ein Sonderprüfer zur Überprüfung bestimmter Vorgänge gerichtlich bestellt wird. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte, Unterlagen und Informationen, einschließlich des Geschäftsberichts, sind im Internet verfügbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und gegebenenfalls zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären. Im Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit informieren wir umfassend über die Entwicklung im Unternehmen. Siemens nutzt dabei zur Berichterstattung intensiv auch das Internet; unter → www.siemens.com/investoren wird zusätzlich zu den Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanz- und Geschäftsberichten, Ergebnismeldungen, Ad-hoc-Mitteilungen, Analystenpräsentationen, Aktionärsbriefen und Pressemitteilungen unter anderem der Finanzkalender für das laufende Jahr publiziert, der die für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine und den Termin der Hauptversammlung enthält. Unsere Satzung, die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und seiner wichtigsten Ausschüsse, die Geschäftsordnung des Vorstands, sämtliche Entsprechenserklärungen sowie weitere Unterlagen zur Corporate Governance stehen auf unserer Website zur Verfügung unter: → www.siemens.de/corporate-governance C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach §289a HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach §289a HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß §317 Abs. 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach §289a HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einzubeziehen. C.4.2.1 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXVorstand und Aufsichtsrat der Siemens AG haben die folgende Erklärung gemäß §161 AktG zum 1. Oktober 2016 verabschiedet: »Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Siemens AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (»Kodex«) in der Fassung vom 5. Mai 2015 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2015 hat die Siemens AG den Empfehlungen des Kodex entsprochen.
Berlin und München, 1. Oktober 2016 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat« C.4.2.2 ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKENAnregungen des KodexDie Siemens AG erfüllt freiwillig auch die nicht obligatorischen Anregungen des Kodex, lediglich mit folgender Abweichung: Gemäß Ziffer 3.7 Abs. 3 des Kodex sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Angebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. Die Einberufung einer Hauptversammlung stellt – selbst unter Berücksichtigung der im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorgesehenen verkürzten Fristen – eine organisatorische Herausforderung für große börsennotierte Unternehmen dar. Es erscheint fraglich, ob der damit verbundene Aufwand auch in den Fällen gerechtfertigt ist, in denen keine relevanten Beschlussfassungen der Hauptversammlung vorgesehen sind. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung soll deshalb nur in angezeigten Fällen erfolgen. Weitere Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, sind in unseren Business Conduct Guidelines enthalten. Unternehmenswerte und Business Conduct GuidelinesUnser Unternehmen hat sich in den 169 Jahren seines Bestehens weltweit einen herausragenden Ruf erarbeitet. Technische Leistungsfähigkeit, Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Internationalität haben Siemens zu einem der führenden Unternehmen der Elektronik und Elektrotechnik gemacht. Es sind Spitzenleistungen mit hohem ethischen Anspruch, die Siemens stark gemacht haben. Dafür soll das Unternehmen auch in Zukunft stehen. Die Business Conduct Guidelines stecken den ethisch-rechtlichen Rahmen ab, innerhalb dessen wir handeln und auf Erfolgskurs bleiben wollen. Sie enthalten die grundlegenden Prinzipien und Regeln für unser Verhalten innerhalb unseres Unternehmens und in Beziehung zu unseren externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie legen dar, wie wir unsere ethisch-rechtliche Verantwortung als Unternehmen wahrnehmen, und sind Ausdruck unserer Unternehmenswerte »Verantwortungsvoll« – »Exzellent« – »Innovativ«. C.4.2.3 BESCHREIBUNG DER ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT SOWIE DER ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE IHRER AUSSCHÜSSEDie Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie von deren Ausschüssen wird oben im Kapitel → C.4.1 Führungs- und Kontrollstruktur beschrieben. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Geschäftsordnungen der jeweiligen Gremien. Die genannten Informationen und Dokumente einschließlich des Kodex und der Business Conduct Guidelines sind unter: → www.siemens.com/289A öffentlich zugänglich. C.4.2.4 ZIELGRÖSSEN FÜR DEN FRAUENANTEIL IM VORSTAND UND IN DEN BEIDEN ERSTEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS; ANGABEN ZUR EINHALTUNG VON MINDESTANTEILEN BEI DER BESETZUNG DES AUFSICHTSRATSIn der Siemens AG sind für den Vorstand eine Zielgröße von mindestens 2/7 und für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen von jeweils 10% für den Anteil von Frauen, jeweils bis zum 30. Juni 2017, festgelegt. Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile entsprochen. C.5 Hinweise und zukunftsgerichtete AussagenDieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Siemens betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie »erwarten«, »wollen«, »antizipieren«, »beabsichtigen«, »planen«, »glauben«, »anstreben«, »einschätzen«, »werden« und »vorhersagen« oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Siemens-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Siemens liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere im Abschnitt Risiken dieses Geschäftsberichts – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von Siemens (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Siemens übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. Dieses Dokument enthält – in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte – ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und anderen Dokumenten nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. Über Nachhaltigkeit und gesellschaftliches Engagement von Siemens wird in den »Nachhaltigkeitsinformationen 2016« berichtet. Diese finden sich unter: → www.siemens.com/investor/de/ |
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