Siemens AktiengesellschaftBerlin und MünchenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018Jahresfinanzbericht zum 30. September 2018Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht der Siemens AG und der Konzernlagebericht sind nach §315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit §298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Siemens-Geschäftsbericht 2018 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Siemens AG für das Geschäftsjahr 2018 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der Siemens AG sowie der Geschäftsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 stehen auch im Internet zur Verfügung unter: www.siemens.com/finanzberichte A. JahresabschlussA.1 Gewinn- und Verlustrechnungscroll
A.2 BilanzAktiva scroll
1
Bedingtes Kapital zum 30. September 2018 in Höhe von 1.081 (im Vj. 1.081) Mio. €. A.3 AnhangA.3.1 Allgemeine AngabenDie Siemens AG hat ihren Sitz in Berlin und München. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 12300 im Register des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg sowie unter der Nummer HRB 6684 im Register des Amtsgerichts München eingetragen. Der Jahresabschluss der Siemens AG wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Ausweis erfolgt in Millionen Euro (Mio. €). A.3.2 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeAls Umsatzerlöse werden Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung von Produkten, der Erbringung von Dienstleistungen und der Gewährung von Lizenzen ausgewiesen. Negative Zinsen aus der Geldanlage werden in den Zinserträgen , positive Zinsen aus der Geldaufnahme in den Zinsaufwendungen als Abzugsposten ausgewiesen. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird grundsätzlich planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer von fünf bis 15 Jahren abgeschrieben. Diese basiert auf dem erwarteten Nutzen der erworbenen Geschäfte und wird insbesondere durch ökonomische Faktoren wie zukünftige Wachstums- und Gewinnerwartungen, Synergieeffekte und Mitarbeiterstamm bestimmt. Sachanlagen: Die Zusammensetzung der Herstellungskosten wird im Kontext der Erläuterungen der Vorräte beschrieben. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. In bestimmten Fällen findet die degressive Abschreibungsmethode Anwendung. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden sofort aufwandswirksam erfasst bzw. aktiviert und im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Nutzungsdauer der Sachanlagen scroll
Im Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen sind die Rücklagen nach §6b Einkommensteuergesetz, die in den Geschäftsjahren bis zum Übergang auf die Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz gebildet und übertragen wurden, und steuerliche Sonderabschreibungen nach §4 Fördergebietsgesetz, soweit diese die nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelten planmäßigen Abschreibungen überschreiten. Finanzanlagen: Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft eingestuft wird. Dies ist der Fall, wenn objektive Hinweise, insbesondere Ereignisse oder veränderte Umstände, auf eine signifikante oder länger anhaltende Wertminderung hindeuten. Bei börsennotierten Finanzanlagen kann von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung insbesondere dann ausgegangen werden, wenn der Börsenkurs permanent über sechs Monate hinweg 20% oder in den vergangenen zwölf Monaten im Monatsdurchschnitt 10% unter den Anschaffungskosten liegt. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Abwertungen werden für Bestandsrisiken, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und technischer Veralterung ergeben, sowie im Rahmen der verlustfreien Bewertung von unverrechneten Lieferungen und Leistungen im Anlagen- und Servicegeschäft vorgenommen. Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls sowie nach Länderrisiken gebildet. Latente Steuern: Sofern aufgrund von Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen in der Bilanz insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese verrechnet dargestellt. Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften sowie von Personengesellschaften werden insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der Siemens AG auszugehen ist. Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung: Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen sowie von Erfüllungsrückständen aus Altersteilzeitvereinbarungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung bei der Siemens AG zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Die Siemens AG bewertet die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag, der nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wird. Für die Abzinsung wird der jeweilige durchschnittliche Marktzinssatz verwendet, den die Deutsche Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlicht. Für Pensionsleistungen, die über einen mittelbaren Durchführungsweg erbracht werden, haftet die Siemens AG nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) weiterhin subsidiär. Soweit das jeweilige Vermögen des Pensionsfonds beziehungsweise der Pensions- oder Unterstützungskasse nicht den Erfüllungsbetrag der jeweiligen Pensionszusagen deckt, bilanziert die Siemens AG die Unterdeckung in den Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen. In den übrigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen gebildet für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Für die im Geschäftsjahr 2018 beschlossenen Personalmaßnahmen wurden Rückstellungen auf Basis rechtlicher und faktischer Verpflichtungen gebildet. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird. Währungsumrechnung: Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände, Wertpapiere, flüssigen Mittel, Rückstellungen und Verbindlichkeiten (ohne erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen) sowie Haftungsverhältnisse in fremder Währung werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bilanzpositionen in fremder Währung, die Bestandteil der Bewertungseinheit zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos sind, werden zum Devisenkassamittelkurs des Transaktionszeitpunkts bewertet. Die Umrechnung von in Fremdwährung erworbenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie der Vorräte erfolgt grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Transaktionszeitpunkts. Derivative Finanzinstrumente werden innerhalb der Siemens AG nahezu ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Bei der Bildung von Bewertungseinheiten werden die Wertänderungen oder Zahlungsströme aus den Grund- und Sicherungsgeschäften einander gegenübergestellt; zurückgestellt wird nur ein negativer Überhang aus dem ineffektiven Teil der Marktwertveränderungen. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil gleichen sich vollständig aus und werden weder bilanziell noch ergebniswirksam erfasst. Abschlussgliederung: Die Siemens AG fasst einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammen, sofern sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds nicht erheblich ist, und durch eine Zusammenfassung die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Diese Posten weist die Siemens AG im Anhang gesondert aus. Ausgliederung des Mobilitätsgeschäfts: Im Rahmen der beabsichtigten Zusammenlegung des Siemens-Mobilitätsgeschäfts mit Alstom SA, Frankreich, wurde am 1. August 2018 das Mobilitätsgeschäft der Siemens AG auf die Siemens Mobility GmbH, Deutschland, im Wege der Einzelrechtsnachfolge übertragen. Die Ausgliederung resultierte vor allem in einem Zugang der Anteile an verbundenen Unternehmen und Abgängen der übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden, insbesondere Sachanlagevermögen, Vorräte, Pensionsrückstellungen und übrige Rückstellungen. A.3.3 Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungZiffer 1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse umfassen auch Erlöse aus dem Vermietungsgeschäft sowie Lizenzerträge. scroll
scroll
Ziffer 2 Sonstige betriebliche Erträge und AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Erträge enthielten unter anderem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil beliefen sich auf 10 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten unter anderem Aufwendungen in Zusammenhang mit Portfoliomaßnahmen. Ziffer 3 Beteiligungsergebnisscroll
Die Erträge aus Beteiligungen umfassten insbesondere die Gewinnausschüttung der Siemens Ltd., China, in Höhe von 2.207 Mio. €. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen stammten hauptsächlich von der Siemens Beteiligungen Inland GmbH, Deutschland, in Höhe von 1.415 Mio. € sowie der Siemens Healthcare GmbH, Deutschland, in Höhe von 778 Mio. €. Ein mit der Siemens Healthcare GmbH abgeschlossener Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31. März 2018 beendet. Die Abschreibungen auf Beteiligungen beinhalteten vor allem eine Abschreibung auf ein Joint Venture in Höhe von 199 Mio. €. Ziffer 4 Zinserträge, ZinsaufwendungenDie Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen betrugen 302 (im Vj. 276) Mio. €. Die Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen beliefen sich auf 44 (im Vj. Erträge: 83) Mio. €. Die Zinserträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens beliefen sich auf 73 (im Vj. 80) Mio. €. Ziffer 5 Übriges Finanzergebnisscroll
Bei dem Finanzergebnis aus Pensions- und Personalrückstellungen, die in Zusammenhang mit zu verrechnendem Deckungsvermögen stehen, handelt es sich um einen Nettobetrag, der verrechnete Erträge in Höhe von 18 (im Vj. 36) Mio. € und Aufwendungen in Höhe von 57 (im Vj. 34) Mio. € beinhaltet. Die übrigen finanziellen Erträge stammten überwiegend aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für Risiken aus Derivaten in Höhe von 101 (im Vj. 466) Mio. € sowie Erträge aus der Realisierung von monetären Fremdwährungspositionen in Höhe von 189 (im Vj. 34) Mio. €. Die übrigen finanziellen Aufwendungen beinhalteten überwiegend Aufwendungen aus der Realisierung von monetären Fremdwährungspositionen in Höhe von 230 (im Vj. 107) Mio. €. Des Weiteren waren Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten. Diese wiederum resultierten in Höhe von 66 (im Vj. 85) Mio. € aus der Aufzinsung von übrigen Rückstellungen sowie Erträge in Höhe von 1 Mio. € aus der Abzinsung von Steuerrückstellungen (im Vj. Aufwendungen 3 Mio. €). Von den Ab- beziehungsweise Zuschreibungen auf Ausleihungen und auf Wertpapiere des Anlage- und des Umlaufvermögens bezogen sich 16 (im Vj. 26) Mio. € auf verbundene Unternehmen. Ziffer 6 Ertragsteuernscroll
Höhere Ertragsteueraufwendungen resultierten zum Teil aus einem Anstieg ausländischer Quellensteuern. Außerdem waren in diesem Posten latente Steueraufwendungen beziehungsweise -erträge erfasst, die aus der Entstehung und Umkehrung von temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen resultierten. Ziffer 7 Sonstige SteuernDie sonstigen Steuern wirkten mit 25 (im Vj. 32) Mio. € in den Funktionskosten. Ziffer 8 Einfluss steuerlicher Vorschriften auf den JahresüberschussDer Jahresüberschuss war als Folge von in Anspruch genommenen steuerlichen Vergünstigungen um 7 Mio. € erhöht. Ziffer 9 Periodenfremde Erträge und AufwendungenIn der Gewinn- und Verlustrechnung der Siemens AG waren periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 215 (im Vj. 43) Mio. € und periodenfremde Erträge in Höhe von 1.103 (im Vj. 1.291) Mio. € enthalten. Die periodenfremden Erträge stammten im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. A.3.4 Erläuterungen zur BilanzZiffer 10 Anlagevermögenscroll
scroll
scroll
Die Zu- und Abgänge in den Anteilen an verbundenen Unternehmen standen hauptsächlich in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Börsengangs von Siemens Healthineers: 1. Eine Kapitalerhöhung bei der Siemens Healthineers Holding III B.V., Niederlande, führte zu einem Zugang in Höhe von 3.513 Mio. €. 2. Die Einbringung des Beteiligungsbuchwertes der Siemens Healthineers Holding III B.V., Niederlande, in die Siemens Beteiligungsverwaltung GmbH&Co. OHG, Deutschland, führte zu einem Abgang in Höhe von 3.513 Mio. €. 3. Es wurden sämtliche Anteile der Siemens Medical Solutions USA, Inc., USA, der Siemens Healthineers Holding III B.V., Niederlande, sowie der Siemens Medical Solutions Diagnostics Holding I B.V., Niederlande, in die Siemens Beteiligungsverwaltung GmbH&Co. OHG, Deutschland, eingebracht. In diesem Zusammenhang verzeichnete die Siemens AG Zugänge in Höhe von 5.401 Mio. €. 4. Eine Einbringung sämtlicher Anteile der Siemens Healthcare GmbH, Deutschland, einschließlich des Pensionsvermögens in die Siemens Healthineers AG, Deutschland, führte zu einem Zugang in Höhe von 2.503 Mio. €., zu einem Abgang in Höhe von 1.729 Mio. €. hinsichtlich der Anteile an der Siemens Healthcare GmbH, Deutschland, sowie zu einem Abgang bei den Wertpapieren aus dem Übertrag von Pensionsvermögen in die Siemens Healthineers AG, Deutschland, in Höhe von 650 Mio. €. In Zusammenhang mit der beabsichtigten Zusammenlegung des Mobilitätsgeschäfts mit Alstom SA, Frankreich, ergaben sich Zugänge in den Anteilen an verbundenen Unternehmen aus einer Sach- und Bareinlage der Siemens AG in die Siemens Mobility GmbH, Deutschland (Zugang in Höhe von 1.550 Mio. €), und aus einer Kapitalerhöhung bei der Siemens Mobility Holding B.V., Niederlande (Zugang in Höhe von 1.140 Mio. €). Weitere Zugänge in den Anteilen an verbundenen Unternehmen ergaben sich aus einer Einbringung von Anteilen an der Mentor Graphics (Holdings) Unlimited Company, Irland, in die Kyros 53 GmbH, Deutschland (Zugang in Höhe von 1.885 Mio. €), sowie aus einem Kauf von weiteren Anteilen an der Atecs Mannesmann GmbH, Deutschland, von der Siemens Beteiligungen Inland GmbH, Deutschland (Zugang in Höhe von 1.422 Mio. €). In den Veränderungen der Ausleihungen waren sowohl Zugänge in Höhe von 494 Mio. € als auch Abgänge in Höhe von 117 Mio. € betreffend die Siemens Bank GmbH, Deutschland, enthalten. In den Ausleihungen sind Darlehen an verbundene Unternehmen in Höhe von 2.828 (im Vj. 2.657) Mio. €, an Beteiligungen in Höhe von 126 (im Vj. 47) Mio. € sowie sonstige Ausleihungen in Höhe von 211 (im Vj. 164) Mio. € enthalten. Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalteten Anteile an Investmentvermögen. Im Anlagevermögen wurden insgesamt außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 337 (im Vj. 1.671) Mio. € erfasst. Ziffer 11 Vorrätescroll
Die unverrechneten Lieferungen und Leistungen umfassten im Wesentlichen aktivierte Aufwendungen, die im Rahmen der Erbringung von Lieferungen und Leistungen für Projekte im Anlagenbau entstanden sind, die zum Bilanzstichtag noch nicht an den Kunden abgerechnet waren. Ziffer 12 Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultierten überwiegend aus konzerninternen Finanzierungen und enthielten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 79 (im Vj. 75) Mio. €. Ziffer 13 Aktive latente SteuernDie sich insgesamt ergebenden aktiven latenten Steuern resultierten überwiegend aus Pensionsrückstellungen und Vermögenswerten für Pensionen sowie übrigen Rückstellungen. Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 31,44% zugrunde gelegt. Abweichend hiervon wurde für temporäre Differenzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Personengesellschaften ein Steuersatz von 15,83% verwendet. Ziffer 14 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnungscroll
Ziffer 15 Eigenkapitalscroll
scroll
GEZEICHNETES KAPITALDas Grundkapital der Siemens AG ist in 850.000.000 auf Namen lautende, nennwertlose Stückaktien unterteilt, auf die ein anteiliges rechnerisches Grundkapital in Höhe von 3,00 € je Aktie entfällt. GENEHMIGTES KAPITALZum 30. September 2018 verfügte die Siemens AG über genehmigtes Kapital von insgesamt nominal 618,6 Mio. €, das in Teilbeträgen und mit unterschiedlichen Befristungen durch Ausgabe von bis zu 206,2 Mio. auf Namen lautende Stückaktien ausgegeben werden kann. Im Einzelnen bestehen folgende Ermächtigungen zur Erhöhung des Grundkapitals:
BEZUGSRECHTE AUS DER BEGEBUNG VON OPTIONSSCHULDVERSCHREIBUNGENIm Februar 2012 hat Siemens Optionsschuldverschreibungen in zwei Tranchen mit einem Volumen von 3 Mrd. US$ begeben. Seit der Abspaltung der OSRAM Licht AG im Juli 2013 berechtigen die 2012 begebenen Optionsscheine zum Bezug von Siemens- und OSRAM-Aktien; einen Großteil dieser Optionsscheine ("alte Optionsscheine") hat Siemens im September 2015 durch Begebung neuer Optionsanleihen gegen neue Optionsscheine mit Bezugsrechten auf ausschließlich Siemens-Aktien umgetauscht. Die Tranche mit der kürzeren Laufzeit im Volumen von 1,5 Mrd. US$ wurde im August 2017 bei Fälligkeit zurückgezahlt. Zum 30. September 2018 waren noch Optionsschuldverschreibungen im Volumen von 1,5 Mrd. US$ mit 5.979 von ursprünglich 6.000 Optionsscheinen ausstehend, die im August 2019 fällig werden bzw. letztmals ausgeübt werden können. Zum 30. September 2018 ergaben sich aus den alten und neuen Optionsscheinen der Tranche 2019 Bezugsrechte auf insgesamt rund 11,5 Mio. Siemens-Aktien. Gemäß den Optionsscheinbedingungen sind verschiedene Anpassungen erfolgt, zuletzt mit Wirkung vom 21. Februar 2018. Zum 30. September 2018 wären bei Ausübung je Optionsschein gegen Zahlung von 187.842,81 € unter den verbleibenden 5.233 neuen Optionsscheinen 1.935,4236 Siemens-Aktien zu einem Ausübungspreis von 97,0551 € je Aktie zu beziehen gewesen, unter den 746 verbleibenden alten Optionsscheinen 1.843,7734 Siemens-Aktien und 141,8556 OSRAM-Aktien. Auf Basis des Xetra-Schlusskurses der OSRAM-Aktie am 28. September 2018 hätte dies rechnerisch einem Ausübungspreis von 99,24 € je Siemens-Aktie entsprochen. Die Anzahl der je Optionsschein zu beziehenden Aktien unterliegt nach den jeweiligen Optionsscheinbedingungen Anpassungsregelungen zum Verwässerungsschutz und kann sich während der Laufzeit der Optionsrechte abhängig von den anzuwendenden Anpassungen weiterhin verändern. Zusätzlich zu marktüblichen Anpassungen für bestimmte Kapitalmaßnahmen sind unter anderem Anpassungen in Abhängigkeit von der Höhe der gezahlten Dividende vorgesehen. Die Optionsscheinbedingungen erlauben es Siemens, ausgeübte Optionsrechte auch aus dem Bestand eigener Aktien zu bedienen und die Optionsscheine zurückzukaufen. Die Optionsanleihen wurden jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre begeben. EIGENE AKTIENDie Entwicklung des Bestands eigener Aktien ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: scroll
Die im Bestand der Siemens AG befindlichen 39.951.459 Aktien entsprechen einem Betrag von nominal 120 Mio. € beziehungsweise 4,7% des Grundkapitals. Am 12. November 2015 beschloss Siemens einen Aktienrückkauf mit einem Volumen von bis zu 3 Mrd. € in der Zeit bis spätestens zum 15. November 2018. Die Durchführung des Aktienrückkaufs erfolgte unter den am 27. Januar 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigungen. Der Aktienrückkauf soll die Aktionäre zusätzlich zur Dividendenpolitik kontinuierlich am Erfolg des Unternehmens partizipieren lassen. Im Geschäftsjahr 2018 hat die Siemens AG im Rahmen dieses Aktienrückkaufs insgesamt 13.248.262 Stück eigene Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Betrag von nominal 40 Mio. € beziehungsweise 1,6% des Grundkapitals. Hierfür wurden in diesem Zeitraum 1.468 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) aufgewendet; dies entspricht einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 110,83 € je Aktie. Der Erwerb erfolgte im Berichtszeitraum an 210 Xetra-Handelstagen durch eine von der Siemens AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Das durchschnittliche Volumen betrug an diesen Handelstagen rund 63.087 Aktien. Der jeweilige Bestand der unter den Aktienrückkäufen erworbenen eigenen Aktien kann zu Zwecken der Einziehung, der Ausgabe an Mitarbeiter, Organmitglieder von mit Siemens verbundenen Unternehmen und Mitglieder des Vorstands sowie der Bedienung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen verwendet werden. Die Siemens AG hat im Rahmen verschiedener aktienbasierter Vergütungen und Mitarbeiteraktienprogramme im Geschäftsjahr 2018 im Konzern insgesamt 7.738.931 eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben. Dies entspricht einem Betrag von 23 Mio. € beziehungsweise 0,9% des Grundkapitals. Für die 2.781.465 Aktien, die gegen Zahlung eines Erwerbspreises ausgegeben wurden, sind insgesamt 273 Mio. € vereinnahmt worden. Diesen Betrag hat die Siemens AG zur freien Verwendung erhalten. 2.688.981 Aktien wurden im Rahmen des Share-Matching-Programms als Investment-Aktien an Planteilnehmer veräußert, wobei der Kaufpreis jeweils auf Basis des Xetra-Schlusskurses an festgelegten monatlichen Stichtagen bestimmt wurde. Hiervon entfielen auf den monatlichen Investitionsplan im Berichtszeitraum insgesamt 1.589.286 Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 113,05 € je Aktie, auf den Share Matching Plan 414.111 Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 109,28 € je Aktie und auf das Basis-Aktien-Programm 2018 685.584 Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 54,64 € je Aktie (nach Berücksichtigung eines 50%-igen Unternehmenszuschusses). Die übrigen im Berichtszeitraum ausgegebenen Aktien verteilten sich auf die Bedienung von überwiegend im Jahr 2013 erteilten Aktienzusagen mit 655.389 Aktien, auf Matching-Aktien im Rahmen des Share-Matching-Programms aus dem Jahr 2015 mit 758.547 Aktien, auf 3.420.274 Aktien im Rahmen des Siemens-Profit-Sharing sowie auf 123.256 Jubiläumsaktien. Zusätzlich wurde bei den überwiegend 2014 erteilten Aktienzusagen Begünstigten mit Barausgleich die Möglichkeit geboten, ihre rechnerische Nettobarzahlung zum Tagestiefstkurs des Übertragungsstichtags in Siemens-Aktien zu reinvestieren. Im Rahmen dieses Angebots haben Begünstigte insgesamt 92.484 Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 115,65 € je Aktie erworben. 38.992 eigene Aktien wurden zur Bedienung ausgeübter Optionsscheine herangezogen. Das entspricht einem Betrag von nominal 0,1 Mio. € bzw. 0,0% des Grundkapitals. Für die ausgegebenen Siemens-Aktien sind der Gesellschaft rund 4 Mio. € zugeflossen, was einem durchschnittlichen Veräußerungspreis von 98,81 € je Siemens-Aktie entspricht. ANGABEN ZU AUSSCHÜTTUNGSGESPERRTEN BETRÄGENscroll
Diesen ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen andere Gewinnrücklagen in Höhe von 8.303 Mio. € gegenüber. Daher besteht keine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn in Höhe von 3.230 Mio. €. ANGABEN ZU BETEILIGUNGEN AM KAPITAL DER SIEMENS AGDer Gesellschaft lagen folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen gemäß §160 Abs. 1 Nr. 8 AktG vor (Stand: 30. September 2018): BlackRock, Inc., Wilmington, USA, teilte uns am 8. August 2018 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siemens AG am 3. August 2018, direkt oder indirekt gehalten, 49.486.454 Stimmrechte oder 5,82% der Stimmrechte betrug. Der State of Qatar, Doha, handelnd über und durch die DIC Company Limited, teilte uns am 10. Mai 2012 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Siemens AG am 7. Mai 2012, direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von 3% der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und zu diesem Tag 27.758.338 Stimmrechte oder 3,04% der Stimmrechte betrug. Die Werner Siemens-Stiftung, Zug, Schweiz, teilte uns am 21. Januar 2008 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siemens AG am 2. Januar 2008, direkt oder indirekt gehalten, die Schwelle von 3% der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und zu diesem Tag 27.739.285 Stimmrechte oder 3,03% der Stimmrechte betrug. Ziffer 16 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenIn Deutschland gewährt die Siemens AG Pensionsleistungen durch die BSAV (Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung), eingefrorene Pläne mit Altzusagen und Pläne mit Entgeltumwandlungen. Die Mehrheit der aktiven Mitarbeiter nimmt an der BSAV teil. Die Leistungen aus diesem Plan basieren überwiegend auf den geleisteten Unternehmensbeiträgen und den Investmenterträgen auf diese Beiträge, wobei das Unternehmen eine Mindestverzinsung garantiert. Im Zuge der Einführung der BSAV wurde für Leistungen aus den eingefrorenen Plänen mit Altzusagen die Wirkung aus Gehaltssteigerungen weitgehend eliminiert, sodass Bewertungsprämissen für Lohn- und Gehaltssteigerungen inklusive Karrieretrend keine wesentliche Bedeutung für die Pensionsverpflichtungen der Siemens AG mehr haben. Die Pläne sind über Treuhandstrukturen mit Vermögen gedeckt. Ein Teil dieses Treuhandvermögens dient der Deckung von Pensionsverpflichtungen anderer inländischer Tochterunternehmen. Die Vermögensgegenstände erfüllen daher nicht die Voraussetzungen für die Verrechnung mit den Verpflichtungen und werden im Finanzanlagevermögen der Siemens AG ausgewiesen. Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags in Höhe von insgesamt 12.713 Mio. € zum 30. September 2018 basierte unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 3,34% und einem Rententrend von 1,50%; Ausnahme BSAV 1,00% per annum. Die Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf Siemens-spezifischen Richttafeln mit einem Sterblichkeitstrend, der auf den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G basiert. Ziffer 17 Übrige RückstellungenDie übrigen Rückstellungen enthielten sonstige Rückstellungen in Höhe von 5.286 (im Vj. 6.430) Mio. € und Steuerrückstellungen in Höhe von 725 (im Vj. 987) Mio. €. Die größten Posten bei den sonstigen Rückstellungen waren die Personalrückstellungen in Höhe von 1.873 Mio. €, die Rückstellung für Dekontaminationsverpflichtungen in Höhe von 638 Mio. € sowie die Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 614 Mio. €. Die Rückstellung für Dekontaminationsverpflichtungen steht in Zusammenhang mit der Stilllegung des Werks in Hanau sowie des nuklearen Forschungs- und Dienstleistungszentrums in Karlstein. Während im Geschäftsjahr 2017 die Entsorgung radioaktiven Abfalls gesetzlich teilweise neu geregelt wurde ("Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung"), ist Siemens von diesen Regelungen nicht abgedeckt und befolgt somit weiterhin die Vorschriften des deutschen Atomgesetzes, wonach der radioaktive Abfall bei der Stilllegung seinerzeit von Siemens betriebenen nuklearen Anlagen schadlos verwertet und in ein staatlich bewilligtes Endlager verbracht werden muss. Bei der Bewertung der Rückstellung bestehen wesentliche Schätzunsicherheiten. Eine wesentliche Schätzunsicherheit bei der Ermittlung der Höhe der Dekontaminationskosten liegt in der Auswahl potenzieller Endlager durch den deutschen Staat und in der zeitlichen Verfügbarkeit eines Endlagers beziehungsweise dem möglichen Abgabevolumen. Einzelne Schätzparameter zur Einrichtung eines Endlagers für radioaktiven Abfall haben sich durch die Konkretisierung auf das Endlager Schacht Konrad spezifiziert. Darüber hinaus stellen künftige politische Entscheidungen und unvorhersehbare Entwicklungen während des Zeitraums der Einlagerung weitere wesentliche Unsicherheitsfaktoren dar. Ziffer 18 Verbindlichkeitenscroll
scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierten vorwiegend aus konzerninternen Finanzierungen. A.3.5 Sonstige AngabenZiffer 19 Materialaufwandscroll
Ziffer 20 Personalaufwandscroll
Die Personalaufwendungen enthielten nicht die im übrigen Finanzergebnis ausgewiesenen Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und Personalrückstellungen. Die Mitarbeiter waren in folgenden Funktionen tätig: scroll
Ziffer 21 Aktienbasierte VergütungDie Siemens AG räumt Mitarbeitern und Mitgliedern des Vorstands die Teilnahme an aktienbasierten Vergütungsprogrammen ein. Zum Zweck der Bedienung aktienbasierter Vergütungsprogramme liefert die Siemens AG auch Siemens-Aktien, die von verbundenen Unternehmen zugesagt wurden. AKTIENZUSAGENDie Siemens AG gewährt Mitgliedern des Vorstands, leitenden Angestellten und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern Aktienzusagen (Stock Awards). Aktienzusagen an Begünstigte der Siemens AG werden aufwandswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und ratierlich entsprechend der Erdienung mit dem Kurs der Siemens-Aktie (innerer Wert) am Bilanzstichtag und unter Berücksichtigung des geschätzten Zielerreichungsgrads der den Aktienzusagen zugrunde liegenden Leistungskriterien am Bilanzstichtag bewertet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der von leitenden Angestellten und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern der Siemens AG gehaltenen Aktienzusagen: scroll
Der anteilige innere Wert der an diese Begünstigten der Siemens AG ausgegebenen Aktienzusagen belief sich zum Bilanzstichtag auf 278 Mio. €. SHARE-MATCHING-PROGRAMMDie Planteilnehmer haben Anspruch auf eine Siemens-Aktie (Matching-Aktie) für je drei über den Erdienungszeitraum gehaltene Investment-Aktien, ohne hierfür eine Zahlung zu leisten. An Begünstigte der Siemens AG gewährte Matching-Aktien werden aufwandswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und ratierlich entsprechend der Erdienung mit dem Kurs der Siemens-Aktie (innerer Wert) am Bilanzstichtag bewertet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ansprüche der Begünstigten der Siemens AG auf Matching-Aktien: scroll
Der anteilige innere Wert der an Begünstigte der Siemens AG ausgegebenen Matching-Aktien belief sich auf 61 Mio. €. SIEMENS-PROFIT-SHARINGIm Geschäftsjahr wurden dem konzernweiten Profit-Sharing-Pool 100 Mio. € zugeführt. Im Rahmen der Ausschüttung des im Pool angesammelten Betrags von 400 Mio. € wurden 1.213.554 Aktien mit einem Wert von 129 Mio. € an berechtigte Mitarbeiter der Siemens AG ausgegeben. Ziffer 22 Anteile an InvestmentvermögenEs wurden folgende Anteile an Investmentvermögen nach Anlagezielen gehalten: scroll
Grundsätzlich werden die Anteile an Investmentvermögen als Wertpapiere des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Hiervon ausgenommen waren die Anteile, die als Deckungsvermögen dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und mit diesen Schulden zu verrechnen sind. Darüber hinaus lag für einen Teil des oben dargestellten Investmentvermögens der Zeitwert zum Stichtag aufgrund des vom Unternehmen verfolgten strategischen Investmentansatzes in geringem Umfang unter dem Buchwert. Eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieb, da keine dauerhafte Wertminderung vorlag. Ziffer 23 Haftungsverhältnissescroll
In den Gewährleistungsverpflichtungen waren Verpflichtungen der Siemens AG gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 411 (im Vj. 265) Mio. € enthalten. Die Erhöhung der Gewährleistungsverpflichtungen steht vorwiegend in Zusammenhang mit der Ausgliederung des Mobilitätsgeschäfts in die Siemens Mobility GmbH. Die Position Sonstiges enthält Schadensersatzverpflichtungen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftseinheiten stehen. Diese Schadensersatzverpflichtungen können den Käufer im geschäftsüblichen Rahmen vor jeglichen potenziellen steuerlichen, rechtlichen und anderen Unwägbarkeiten in Verbindung mit der übernommenen Geschäftseinheit schützen. Die Siemens AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung ein und grundsätzlich nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen. Die Siemens AG geht derzeit davon aus, dass die Verpflichtungen, die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegen, von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können; diese Auffassung beruht auf einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und berücksichtigt die bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse. Die Siemens AG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. In den Haftungsverhältnissen werden auch Verpflichtungen der Siemens Financial Services GmbH, München, ausgewiesen, für die von der Siemens AG eine Rückhaftung übernommen wurde. Ziffer 24 Finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und MietverträgenDie Aufwendungen aus Leasing- und Mietverträgen gegenüber fremden Dritten, bei denen das wirtschaftliche Eigentum am Leasing- beziehungsweise Mietgegenstand nicht der Siemens AG zuzurechnen war und bei denen die Siemens AG diese Vermögensgegenstände daher nicht aktivierte, betrugen 260 Mio. €. Gegenstand dieser Verträge waren insbesondere Immobilien und sonstige Anlagegegenstände. Aus Leasing- und Mietverträgen bestanden Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 842 Mio. €, davon 323 Mio. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Von den aus Leasing- und Mietverträgen insgesamt bestehenden Zahlungsverpflichtungen entfallen 270 Mio. € auf das kommende Geschäftsjahr. Ziffer 25 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Eigen- und Fremdkapitaleinzahlungsverpflichtungen betrugen 1.178 Mio. €, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 886 Mio. € und gegenüber assoziierten Unternehmen in Höhe von 170 Mio. €. Aus einem bestehenden Outsourcing-Vertrag mit einer Laufzeit von mehreren Jahren mit einem Wert von rund 8,7 Mrd. € belief sich zum 30. September 2018 der noch ausstehende Wert auf rund 2,3 Mrd. €. Die Siemens AG ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Verfahren und behördlichen Untersuchungen (Rechtsstreitigkeiten) konfrontiert. Diese können insbesondere dazu führen, dass der Siemens AG die Zahlung von Schadensersatz, Strafschadensersatz (Punitive Damages), die Erfüllung anderer Ansprüche sowie straf- oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Zudem können hieraus in Einzelfällen formelle oder informelle Ausschlüsse bei Ausschreibungen oder der Entzug oder Verlust der Gewerbe- oder Betriebserlaubnis resultieren. Ferner können weitere Rechtsstreitigkeiten eingeleitet oder bestehende Rechtsstreitigkeiten ausgeweitet werden. In einigen dieser Rechtsstreitigkeiten könnten negative Entscheidungen für die Siemens AG ergehen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in dem jeweiligen Berichtszeitraum haben können. Soweit diese nicht bilanziell berücksichtigt sind, erwartet die Siemens AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Ziffer 26 Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenDie Siemens AG ist im Rahmen ihrer weltweiten Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit insbesondere Risiken aus Wechselkurs- und Zinssatzänderungen ausgesetzt, die im Rahmen eines bewährten Risikomanagementsystems unter Berücksichtigung vorgegebener Risikolimite gesteuert werden. Als Mutterunternehmen des Siemens-Konzerns hat die Siemens AG eine zentrale Funktion hinsichtlich des konzernweiten Managements von Finanzmarktrisiken. Zur Absicherung der Wechselkurs- und Zinssatzänderungen setzt die Siemens AG im Wesentlichen Devisentermingeschäfte, Zinsswaps, kombinierte Zins-Währungsswaps sowie Zinsoptionen und Zinsfutures ein. Dabei ist es den operativen Einheiten der Siemens AG nicht gestattet, derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken abzuschließen. Die Vertragspartner bei derivativen Finanzinstrumenten sind Banken und Börsenmakler, deren Bonität einer ständigen Überwachung unterliegt, sowie verbundene Unternehmen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die bestehenden derivativen Finanzinstrumente: scroll
Das Nominalvolumen entspricht den Kontraktwerten der einzelnen derivativen Finanzinstrumente, die - unabhängig von der Art der abgeschlossenen Position (Kauf oder Verkauf) - jeweils unsaldiert dargestellt werden (Brutto-Nominalvolumen). Die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten beziehungsweise die Ermittlung der Marktwerte erfolgt in Abhängigkeit von der Art der Instrumente. Bei Währungsderivaten erfolgt die Ermittlung auf Basis der Veränderungen der relevanten Devisenkurse. Bei Zinsderivaten erfolgt eine Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Kontrakts auf Basis aktueller Marktzinsen und Zinsstrukturkurven oder die Ermittlung auf Basis börsennotierter Preise. Kombinierte Zins-/Währungsderivate werden mit einer Kombination der genannten Faktoren bewertet. Sofern Währungs- und Zinsderivate eine Optionskomponente enthalten, erfolgt die Bewertung auf Basis eines von einem Optionspreismodell errechneten Schätzwertes oder von börsennotierten Preisen. Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird entweder durch das Risikomanagement gewährleistet oder sowohl prospektiv als auch retrospektiv auf Basis der einschlägigen Methoden zur Effektivitätsmessung (beispielsweise Dollar-Offset-Methode, Regressionsanalyse, Sensitivitätsanalyse) nachgewiesen. BEWERTUNGSEINHEIT ZUR ABSICHERUNG DES FREMDWÄHRUNGSRISIKOSJede Siemens-Einheit ist gemäß der Unternehmenspolitik verantwortlich für die Erfassung, Bewertung und Überwachung ihrer transaktionsbezogenen Fremdwährungsrisiken. Die Nettofremdwährungsposition jeder Einheit dient als zentrale Steuerungsgröße und ist in einer Bandbreite von mindestens 75%, aber nicht mehr als 100% mit der Konzern-Treasury der Siemens AG abzusichern. Das nach Aufrechnung gegenläufiger Cashflows in der gleichen Währung verbleibende Fremdwährungsrisiko sichert die Konzern-Treasury der Siemens AG mit externen Vertragspartnern ab. Die Nettofremdwährungsposition (vor Sicherung) der Siemens AG wird mit den gegenläufigen Devisensicherungsgeschäften zu einer Makro-Bewertungseinheit zusammengefasst. Grund- und Sicherungsgeschäfte werden für diesen Zweck jeweils mit den zugrunde liegenden diskontierten Zahlungsströmen bewertet. Die in dieser Bewertungseinheit enthaltenen derivativen Finanzinstrumente wiesen eine Laufzeit bis 2042 auf. Die Zahlungsein- und -ausgänge, die aus den Devisensicherungsgeschäften sowie aus schwebenden Geschäften und antizipativen Transaktionen resultieren, sind in der nachfolgenden Tabelle jeweils saldiert ausgewiesen. scroll
Das Fremdwährungsportfolio der Siemens AG erreichte einen Sicherungsgrad (Verhältnis der Absolutbeträge von Sicherungsgeschäften zu Grundgeschäften) von annähernd 100%. Die Bildung einer Rückstellung für Drohverluste aus schwebenden Geschäften war nicht erforderlich. BEWERTUNGSEINHEITEN ZUR ABSICHERUNG DES ZINSRISIKOSDie bei der Siemens AG eingesetzten Zinssicherungsgeschäfte dienen dazu, Zinsänderungsrisiken abzusichern und das Zinsergebnis unter Berücksichtigung intern festgelegter Zins-Benchmarks zu optimieren. Der Teil der Grundgeschäfte der Siemens AG, der Zinsänderungsrisiken ausgesetzt ist, wird, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den zur Absicherung gehaltenen Zinsderivaten in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zur Absicherung von mit Tochterunternehmen abgeschlossenen Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken hat die Siemens AG Zinsderivate mit externen Banken abgeschlossen. Die in dieser Makro-Bewertungseinheit erfassten, mit Tochterunternehmen abgeschlossenen Zinsswaps wiesen zum 30. September 2018 ein Nominalvolumen in Höhe von 3.675 Mio. € und Marktwerte in Höhe von -245 Mio. € auf und hatten eine maximale Laufzeit bis 2028. Diesen Grundgeschäften standen zum Bilanzstichtag externe Zinsderivate mit Marktwerten von 121 Mio. € und einer maximalen Laufzeit bis 2030 gegenüber. Zum 30. September 2018 betrug der aus der Makro-Bewertungseinheit resultierende negative Überhang, der als Rückstellung erfasst wurde, 124 Mio. €. Zur Absicherung bestimmter Finanzforderungen gegen Zinsänderungsrisiken hat die Siemens AG Zinsderivate mit externen Vertragspartnern abgeschlossen und mit den Grundgeschäften zu einer Makro-Bewertungseinheit zusammengefasst. Die Nominalvolumen der bilanzierten Finanzforderungen, die eine maximale Laufzeit bis 2045 haben, beliefen sich zum 30. September 2018 auf 12.784 Mio. €. Zum 30. September 2018 standen den kumulierten Marktwertveränderungen der Finanzforderungen in Höhe von 65 Mio. € Zinsderivate mit einer kumulierten Marktwertveränderung in Höhe von 31 Mio. € und einer maximalen Laufzeit bis 2056 gegenüber. Für den die Zinsderivate übersteigenden Anteil an Finanzforderungen wurde keine zinsinduzierte Bewertung vorgenommen. Ein Überhang an Zinsderivaten innerhalb der Bewertungseinheit existierte zum 30. September 2018 nicht. BUCHWERTE DER BILANZIERUNGSPFLICHTIGEN DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEDie Buchwerte der bilanzierungspflichtigen derivativen Finanzinstrumente sind unter Berücksichtigung der gebildeten Bewertungseinheiten in den folgenden Bilanzposten erfasst: scroll
Ziffer 27 Vorschlag zur GewinnverwendungAufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der Siemens Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 3.230 Mio. € zur Ausschüttung einer Dividende von 3,80 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und den aus dem Bilanzgewinn auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Ziffer 28 Vergütung des Vorstands und des AufsichtsratsVERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDSDie Mitglieder des Vorstands erhielten eine Barvergütung in Höhe von 21,9 Mio. €. Der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütung betrug 9,8 Mio. € für 100.511 Aktienzusagen. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Beiträge zur BSAV in Höhe von 5,4 Mio. € gewährt. Die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung sowie gewährten Leistungen betrugen somit insgesamt 37,1 Mio. €. GESAMTBEZÜGE DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES VORSTANDSFrühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten Gesamtbezüge im Sinne von §285 Abs. 1 Nr. 9b HGB in Höhe von 39,9 Mio. €. Für Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen hat die Siemens AG Pensionsrückstellungen in Höhe von 94,0 Mio. € gebildet. VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDERDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug insgesamt, einschließlich Sitzungsgeldern, 5,4 Mio. €. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, dargestellt. Ziffer 29 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Siemens Aktiengesellschaft haben zum 1. Oktober 2018 die nach §161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter → www.siemens.com/dcg-kodex öffentlich zugänglich gemacht. Ziffer 30 Zusammensetzung und Mandate des Vorstands und des AufsichtsratsMITGLIEDER DES VORSTANDS UND MANDATE DER VORSTANDSMITGLIEDERIm Geschäftsjahr 2018 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an: scroll
MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS UND MANDATE DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDERDer Aufsichtsrat der Siemens AG umfasst 20 Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Anteilseignervertretern und - durch * kenntlich gemachten - Arbeitnehmervertretern besetzt. In der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 wurden sieben der zehn Anteilseignervertreter gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 5. Oktober 2017 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Januar 2018 gewählt. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder endet grundsätzlich mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023. Die Amtsperiode von Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Jim Hagemann Snabe und Werner Wenning endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021. Im Geschäftsjahr 2018 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: scroll
1
Gesellschafterausschuss. Ziffer 31 Aufstellung des Anteilsbesitzes der Siemens AG gemäß §285 Nr. 11, Nr. 11a und Nr. 11b HGBscroll
1
Die Werte entsprechen den Jahresabschlüssen nach evtl. Gewinnabführung, bei Tochterunternehmen
gemäß innenkonsolidiertem IFRS-Abschluss. B. Weitere InformationenB.1 Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Siemens Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 26. November 2018 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand Joe Kaeser Dr. Roland Busch Lisa Davis Klaus Helmrich Janina Kugel Cedrik Neike Michael Sen Prof. Dr. Ralf P. Thomas B.2 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018, der Bilanz zum 30. September 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Siemens Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, geprüft. Den Abschnitt → A.9.3 Erklärung zur Unternehmensführung des zusammengefassten Lageberichts, einschließlich Abschnitt → C.4.2 des Geschäftsberichts 2018, auf den in Abschnitt → A.9.3 verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Bilanzierung von Verträgen im AnlagengeschäftGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, insbesondere in den Tätigkeitsbereichen Power and Gas und Energy Management, wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für langfristige Verträge im Anlagengeschäft erfolgt gemäß der Completed-Performance-Methode zum Zeitpunkt der Erfüllung aller Haupt- und wesentlicher Nebenleistungen. Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft und insbesondere die daraus resultierende Umsatzrealisierung ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da die periodengerechte Umsatzrealisierung einzelner Projekte wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Ertragslage der Gesellschaft hat. Zudem erfordern die verlustfreie Vorratsbewertung sowie der Ansatz und die Bewertung von Drohverlustrückstellungen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Diese beziehen sich insbesondere auf den erforderlichen Liefer- und Leistungsumfang, die noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie die Auftragsrisiken einschließlich technischer, politischer, regulatorischer und rechtlicher Risiken. Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagengeschäft auseinandergesetzt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von projektspezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Jahresabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt. Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Dabei haben wir insbesondere solche Projekte ausgewählt, die wesentliche Risiken aufweisen, wie beispielsweise Anlagenprojekte mit signifikanten Nebenleistungen, Projekte mit hohen technischen Anforderungen oder hohem Leistungsanteil von Zulieferern, Subunternehmen oder Konsortialpartnern, grenzüberschreitende Projekte sowie Projekte, die Kostenänderungen, Verzögerungen und/oder geringe oder negative Margen aufweisen. Für die ausgewählten Projekte haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ergebnisermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht. Unsere Prüfungshandlungen dazu beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadenersatz. Ferner haben wir, um Besonderheiten im Projektverlauf zu erkennen, Befragungen des Projektmanagements (sowohl kaufmännische als auch technische Projektmanager) zur Entwicklung der Projekte sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt. Bei der Festlegung unserer Prüfungshandlungen haben wir auch Ergebnisse aus Projektprüfungen der internen Revision berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir Nachweise von Dritten für ausgewählte Projekte eingeholt (zum Beispiel Projektabnahmen, Vertragskonditionen sowie Rechtsanwaltsbestätigungen zu behaupteten Vertragsverletzungen und geltend gemachten Ansprüchen) und Werks- und Projektstandorte besichtigt. Um Auffälligkeiten in der Umsatzrealisierung und den zugehörigen Umsatzkosten zu erkennen, haben wir auch datenanalytische Verfahren eingesetzt. Aufgrund der Höhe des Vertragsvolumens und des Risikoprofils, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung in den Märkten für Stromerzeugung, lag hierbei ein besonderer Prüfungsschwerpunkt auf Großaufträgen zur schlüsselfertigen Errichtung von Kraftwerken sowie im Lösungsgeschäft für Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss in Kapitel → A.3.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Ziffer 1 Umsatzerlöse . Zur bilanziellen Abbildung der Rückstellungen für Drohverluste und Risiken aus Verträgen im Anlagengeschäft verweisen wir auf Kapitel → A.3.4 Erläuterungen zur Bilanz Ziffer 17 Übrige Rückstellungen und Kapitel → A.3.5 Sonstige Angaben Ziffer 23 Haftungsverhältnisse des Anhangs zum Jahresabschluss . Übrige RückstellungenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Bilanzierung von übrigen Rückstellungen, insbesondere für Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Verfahren und behördliche Untersuchungen (Rechtsstreitigkeiten) sowie für Dekontaminationsverpflichtungen, war aus unserer Sicht ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Diese sind im besonderen Maße mit Unsicherheiten behaftet und erfordern Schätzungen, die einen erheblichen Einfluss auf den Ansatz und die Höhe der jeweiligen Rückstellung und somit die Vermögens- und Ertragslage haben können. Rechtsstreitigkeiten sind mit Unsicherheiten verbunden, da diese häufig komplexe rechtliche Fragestellungen umfassen und folglich erhebliche Ermessensspielräume seitens der gesetzlichen Vertreter bestehen, insbesondere hinsichtlich der Einschätzung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist. Die Unsicherheiten und ermessensbehafteten Schätzungen in Bezug auf die Dekontaminationsverpflichtungen beziehen sich insbesondere auf die zu erwartenden Stilllegungskosten sowie den erwarteten Zeitraum der Zahlungsmittelabflüsse. Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung von Rechtsstreitigkeiten haben wir uns mit den von Siemens eingerichteten Prozessen zur Identifizierung, Beurteilung und Bilanzierung von Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Verfahren befasst. Um festzustellen, welche potenziell wesentlichen anhängigen Rechtsstreitigkeiten oder geltend gemachten Ansprüche bekannt sind und um die Schätzungen der gesetzlichen Vertreter zu den erwarteten Mittelabflüssen beurteilen zu können, umfassten unsere Prüfungshandlungen Befragungen der gesetzlichen Vertreter und anderer mit diesen Sachverhalten betrauter Personen innerhalb der Gesellschaft, die Einholung schriftlicher Erklärungen hausinterner Rechtsberater zur Bewertung des geschätzten Mittelabflusses und der Eintrittswahrscheinlichkeit, die Einholung von Bestätigungen von externen Rechtsberatern sowie die Beurteilung interner Stellungnahmen zur bilanziellen Abbildung im Jahresabschluss. Darüber hinaus haben wir Aufwandskonten für Rechtsberatung auf Hinweise für noch nicht berücksichtigte Sachverhalte untersucht. Weiterhin haben wir uns mit behaupteten oder aufgedeckten Nichteinhaltungen von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance-Verstöße) durch Einsichtnahme in interne und externe Stellungnahmen zu einzelnen Sachverhalten, Einholung schriftlicher Erklärungen von externen Rechtsberatern sowie Befragungen der Compliance-Organisation auseinandergesetzt. Dabei haben wir unter anderem die Durchführung und die Ergebnisse interner Untersuchungen durch Einsichtnahme in interne Berichte sowie die getroffenen Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen gewürdigt und beurteilt, ob etwaige Risiken im Jahresabschluss abzubilden sind. Unsere Prüfungshandlungen in Bezug auf die Dekontaminationsverpflichtungen konzentrierten sich aufgrund der oben genannten Unsicherheiten auf die Dekontaminations- und Umweltschutzverpflichtungen für die Stilllegung der Anlagen in Hanau (Werk Hanau) sowie für das nukleare Forschungs- und Dienstleistungszentrum in Karlstein (Werk Karlstein). Unsere Prüfungshandlungen umfassten unter anderem die Beurteilung der Eignung des von den gesetzlichen Vertretern beauftragten Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen als Prüfungsnachweis, der angewandten Bewertungsmethoden unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer Bewertungsspezialisten sowie der wesentlichen ermessensbehafteten Schätzungen, die sich insbesondere aus der langen Laufzeit ergeben. Durch Befragungen von mit dem Sachverhalt betrauten Personen und Einsichtnahme in interne und externe Dokumente haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter gewürdigt, dass Siemens zum 30. September 2018 weiterhin nicht von den im Geschäftsjahr 2017 durch das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung teilweise geänderten Regelungen hinsichtlich der Entsorgung radioaktiven Abfalls erfasst ist und daher unverändert dem deutschen Atomgesetz folgt, wonach der radioaktive Abfall bei der Stilllegung seinerzeit von Siemens betriebenen nuklearen Anlagen schadlos verwertet und in ein staatlich bewilligtes Endlager verbracht werden muss. Ferner haben wir die Angaben zu Dekontaminationsverpflichtungen im Anhang gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von übrigen Rückstellungen ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung von übrigen Rückstellungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss in Kapitel → A.3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze . Zu Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Verfahren und behördlichen Untersuchungen verweisen wir auf Kapitel → A.3.5 Sonstige Angaben Ziffer 25 Sonstige finanzielle Verpflichtungen sowie zu den bestehenden Unsicherheiten und ermessensbehafteten Schätzungen in Bezug auf Dekontaminationsverpflichtungen auf Kapitel → A.3.4 Erläuterungen zur Bilanz Ziffer 17 Übrige Rückstellungen . Ungewisse Steuerpositionen sowie Werthaltigkeit aktiver latenter SteuernGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Bilanzierung von ungewissen Steuerpositionen sowie latenten Steuern war im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte, da diese in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Dies betrifft insbesondere die Bewertung und die Vollständigkeit von ungewissen Steuerpositionen sowie die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern. Prüferisches Vorgehen: Unter Einbindung von internen Steuerspezialisten mit entsprechenden Kenntnissen des Steuerrechts haben wir uns mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen befasst und die internen Kontrollen zur Identifizierung, zum Ansatz und zur Bewertung von Steuerpositionen getestet. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen in Bezug auf ungewisse Steuerpositionen haben wir beurteilt, ob die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zu steuerlichen Auswirkungen von wesentlichen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen im Geschäftsjahr 2018, aus denen sich ungewisse Steuerpositionen ergeben können oder die Einfluss auf die Bewertung bestehender ungewisser Steuerpositionen haben können, in Einklang mit dem Steuerrecht stehen. Dies beinhaltet insbesondere steuerliche Auswirkungen aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmensanteilen, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen sowie Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug wie beispielsweise die Bestimmung von Verrechnungspreisen. Zur Beurteilung der Bewertung und Vollständigkeit haben wir auch Bestätigungen von externen Steuerberatern eingeholt. Ferner haben wir die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren durch Befragungen der Siemens-Steuerabteilung und unter Berücksichtigung der aktuellen Steuerrechtsprechung gewürdigt. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern haben wir insbesondere die Annahmen der gesetzlichen Vertreter zur Prognose des zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Einkommens hinterfragt und zu internen Businessplänen abgeglichen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von ungewissen Steuerpositionen sowie der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Ertragsteuern angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss in Kapitel → A.3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Kapitel → A.3.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Ziffer 6 Ertragsteuern und zu Angaben zu aktiven latenten Steuern auf Kapitel → A.3.4 Erläuterungen zur Bilanz Ziffer 13 Aktive latente Steuern des Anhangs zum Jahresabschluss . Werthaltigkeit von FinanzanlagenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen, insbesondere von Anteilen an verbundenen Unternehmen, besteht aufgrund deren Wesentlichkeit sowie der Ermessensabhängigkeit der Beurteilung, ob objektive Hinweise auf einen niedrigeren beizulegenden Wert und länger anhaltende Wertminderung hindeuten, aus unserer Sicht ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung. Zudem sind die Bewertungen in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Die Werthaltigkeit von Finanzanlagen war daher im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Hinsichtlich der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten niedrigeren beizulegenden Werte sowie deren Einschätzung der Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen in Zusammenhang mit der Planung künftiger Zahlungsströme sowie der Ermittlung der beizulegenden Werte befasst. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten wurden die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Ferner haben wir die Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planung eingeholt und untersucht, ob die Budgetplanungen allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen widerspiegeln. Zur Beurteilung der Planungstreue erfolgte stichprobenweise ein Soll-Ist-Abgleich von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnissen. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter wie beispielsweise die geschätzten Wachstumsraten sowie die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze wurden mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen und gegenüber der Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt. Um bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen ein mögliches Wertminderungsrisiko einschätzen zu können, haben wir auch eigene Sensitivitätsanalysen vorgenommen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Werthaltigkeit von Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss in Kapitel → A.3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie zu Ab- und Zuschreibungen auf Beteiligungen auf Kapitel → A.3.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Ziffer 3 Beteiligungsergebnis . SONSTIGE INFORMATIONENDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel → C.3 des Geschäftsberichts 2018 verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 31. Januar 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 als Abschlussprüfer der Siemens Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Zusätzlich zur Prüfung des Jahresabschlusses der Siemens AG haben wir die gesetzliche Prüfung des Siemens Konzernabschlusses, Prüfungen von Abschlüssen von Tochterunternehmen der Siemens AG, prüfungsintegrierte prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, projektbegleitende IT-Prüfungen sowie Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von neuen Rechnungslegungsvorschriften durchgeführt. Andere Bestätigungsleistungen umfassten im Wesentlichen Prüfungen und prüferische Durchsichten von Abschlüssen sowie sonstige Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit M&A-Aktivitäten, Comfort Letter, Bestätigungsleistungen bezüglich des Umweltportfolios und sonstige gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Bestätigungsleistungen. Zulässige Steuerberatungsleistungen wurden in geringem Umfang erbracht. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Spannagl.
München, den 26. November 2018 Ernst&Young GmbH Spannagl, Wirtschaftsprüfer Breitsameter, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrats
der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands fortlaufend überwacht und beratend begleitet. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats - teilweise vorbereitet durch die Ausschüsse - die Beschlussvorlagen nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Jahr war die strategische Ausrichtung des Unternehmens, mit der wir uns eingehend in mehreren Sitzungen und vertiefend im Rahmen zusätzlicher Treffen mit dem Vorstand ("Strategiedialoge") auseinandergesetzt haben. Der Aufsichtsrat unterstützt die strategische Weiterentwicklung und ist davon überzeugt, dass die "Vision 2020+" ein hervorragendes Konzept ist, um Siemens aus einer Position der Stärke heraus schneller weiterzuentwickeln und für die nächste Dekade zu stärken. DIE THEMEN IM AUFSICHTSRATSPLENUMIm Berichtsjahr fanden sechs turnusmäßige Sitzungen statt. In Form der konstituierenden Sitzung unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung am 31. Januar 2018 fand außerdem eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt. Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung der Siemens AG und des Konzerns sowie die Finanz- und Ertragslage. Außerdem befassten wir uns anlassbezogen mit den wesentlichen Akquisitions- und Desinvestitionsprojekten sowie mit bestimmten Risiken des Unternehmens. Weiterer Gegenstand der Beratungen waren Portfoliomaßnahmen, insbesondere die geplante Zusammenführung des Mobilitätsgeschäfts von Siemens mit dem börsennotierten Unternehmen Alstom SA, Frankreich, und der Börsengang der Siemens Healthineers AG. In der Sitzung am 8. November 2017 besprachen wir die finanziellen Eckdaten des Geschäftsjahrs 2017 und billigten das Budget 2018. Des Weiteren legte der Aufsichtsrat auf Basis der ermittelten Zielerreichung die Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 fest. Eine interne Prüfung hat deren Angemessenheit bestätigt. Zudem beschlossen wir auf Vorschlag des Vergütungsausschusses die Zielsetzung für die Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2018. Das für das Geschäftsjahr 2018 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist gegenüber dem für das Geschäftsjahr 2015 geltenden Vergütungssystem, das von der Hauptversammlung am 27. Januar 2015 mit einer Mehrheit von über 92% gebilligt worden war, unverändert. Außerdem informierte uns der Vorstand über die geschäftliche Entwicklung der Division Power and Gas, insbesondere über Herausforderungen im Bereich des Geschäfts mit großen Gasturbinen. Am 29. November 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern zum 30. September 2017, mit dem Geschäftsbericht 2017 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-Berichts und des Vergütungsberichts sowie mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 31. Januar 2018 befasst. Der Vorstand informierte uns über den aktuellen Status von Akquisitionen und Desinvestitionen und über die Geschäftslage und die Geschäftsentwicklung in der Region Asien, Australien. Weiter beschäftigten wir uns mit dem Jahresbericht des Chief Compliance Officers. In dieser Sitzung stimmten wir außerdem der Durchführung des Börsengangs der Siemens Healthineers AG zu. Der Vorstand berichtete über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Siemens Technology&Innovation Council sowie über Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den als für Siemens besonders relevant identifizierten Technologie- und Innovationsfeldern. In der Aufsichtsratssitzung am 30. Januar 2018 berichtete uns der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des ersten Quartals und über die Situation der Divisionen Power and Gas und Process Industries and Drives in den Märkten für große und kleine Gasturbinen. Mit der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 endete turnusmäßig die Wahlperiode von sieben Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre. Drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre waren bereits durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Januar 2016 vorzeitig erneut für eine volle Amtszeit von fünf Jahren zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre gewählt worden. Sieben Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre wurden von der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 für die neue Wahlperiode 2018 bis 2023 gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer waren für diese Wahlperiode bereits am 5. Oktober 2017 mit Wirkung ab dem Ende dieser Hauptversammlung gewählt worden. Unmittelbar nach der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt. In dieser Sitzung wurde Jim Hagemann Snabe zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Der Aufsichtsrat bestätigte Birgit Steinborn als stellvertretende Vorsitzende und Werner Wenning als weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Zudem führte der Aufsichtsrat die Wahlen zur Ausschussbesetzung durch. Am 19. März 2018 fand für die neuen Mitglieder des Aufsichtsrats eine gesonderte Informationsveranstaltung ("Onboarding") statt, um diese mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Strukturen des Siemens-Konzerns vertraut zu machen. Am 20. März 2018 trafen sich die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre und am 11. April 2018 die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mit dem Vorstand, um jeweils im Rahmen eines "Strategiedialogs" vertiefend über die weitere strategische Ausrichtung des Unternehmens zu beraten. In der Sitzung am 8. Mai 2018 berichtete uns der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des zweiten Quartals. Im Rahmen eines Strategieschwerpunkts befassten wir uns in dieser Sitzung - auf der Grundlage der mit dem Vorstand in den vorhergehenden Wochen geführten Strategiedialoge - umfassend und ausführlich mit dem Stand der Umsetzung der Strategie "Vision 2020" und der weiteren strategischen Ausrichtung des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die strategischen Prioritäten und das Governance-Modell. Der Aufsichtsrat nahm die Ausführungen des Vorstands zu den strategischen Portfolioaktivitäten sowie die Ausführungen des Vorstandsvorsitzenden zur bestehenden Governance, die Überlegungen zum künftigen Governance-Modell sowie die strategischen Designprinzipien der "Vision 2020+" als Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Gesamtstrategie "Vision 2020+" zustimmend zur Kenntnis. Weiter stimmten wir einer Investition im Bereich der Fertigung und Wartung von Nahverkehrszügen für den indischen Markt zu. In unserer Sitzung am 1. August 2018 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des dritten Quartals. Zudem befassten wir uns erneut ausführlich mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat nahm die Ausführungen des Vorstands zur "Vision 2020+" zustimmend zur Kenntnis und legte die Verantwortungsbereiche der Mitglieder des Vorstands neu fest. Der Aufsichtsrat beschloss ferner, sich der ihm vorgelegten Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses für die Bestellung des Abschlussprüfers anzuschließen, sowie seine Absicht, der Hauptversammlung einen auf diese Empfehlung und Präferenz gestützten Vorschlag zur Bestellung der Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zu machen. Weiter stimmte der Aufsichtsrat dem Erwerb von Mendix, Inc., einem im Rapid Application Development Geschäft tätigen Softwareunternehmen, zu. Außerdem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Empfehlungen des Siemens Technology& Innovation Council. Die Aufsichtsratssitzung am 26. September 2018 fand am Standort Karlsruhe, dem fünftgrößten Siemens-Standort und einem Zentrum für Prozess-, Fertigungs- und Gebäudeautomatisierung und Industrial Services, statt. Im Rahmen einer Werksführung und eines Besuchs der "Process Automation World" ließen wir uns unter anderem Automatisierungslösungen für die Prozessindustrie am Beispiel der Pharma- und Chemieindustrie erläutern. In der Sitzung berichtete uns der Vorstand über die Lage des Unternehmens. Zudem setzten wir die Diskussion und die Beratungen über die weitere strategische Ausrichtung des Unternehmens fort und beschäftigten uns insbesondere mit Innnovationsmanagement, Führung und Talententwicklung sowie mit der Umsetzung der "Vision 2020+". Außerdem beschlossen wir Änderungen der Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung passten wir nach Vorbereitung und Empfehlung durch den Vergütungsausschuss die Höhe der Vorstandsvergütung mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2019 an. Weitere Gegenstände der Sitzung waren Angelegenheiten der Corporate Governance, insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zudem beschlossen wir das Diversitätskonzept für den Vorstand und eine Neufassung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, einschließlich des Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat, die in Kapitel → C.4.2. Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB erläutert werden. CORPORATE GOVERNANCE KODEXIn der Aufsichtsratssitzung am 26. September 2018 hat der Aufsichtsrat eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG beschlossen. Informationen zur Corporate Governance finden Sie in Kapitel → C.4 Corporate Governance . Die Entsprechenserklärung wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist auch in Kapitel → C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB wiedergegeben. DIE ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat sieben Ausschüsse eingerichtet. Sie bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung. Die Aufgaben und die Mitglieder der Ausschüsse sind im Kapitel → C.4.1 Führungs- und Kontrollstruktur im Einzelnen aufgeführt. Das Präsidium tagte 13 Mal. Auch zwischen den Sitzungen, die teilweise in Form von Telefonkonferenzen abgehalten wurden, hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit den Präsidiumsmitgliedern Themen von besonderer Bedeutung besprochen. Das Präsidium hat sich insbesondere mit Personalthemen, der langfristigen Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands, Corporate-Governance-Fragen sowie mit der Übernahme von Mandaten von Vorstandsmitgliedern in anderen Unternehmen und Institutionen beschäftigt. Der Nominierungsausschuss tagte ein Mal. In dieser Sitzung am 7. November 2017 bereitete der Nominierungsausschuss den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung am 31. Januar 2018 zur turnusmäßig anstehenden Wahl von sieben Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre vor. Der Nominierungsausschuss beschloss außerdem, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, in der Einberufung der Hauptversammlung 2018 Jim Hagemann Snabe als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz zu benennen. Auch außerhalb der Sitzungen befasste er sich intensiv mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat, insbesondere mit der Nachfolge des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Bei der Suche und Evaluierung der Kandidaten hat der Nominierungsausschuss zusätzlich zu den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat auch die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Kompetenzprofil berücksichtigt. Bei seiner Tätigkeit wurde der Nominierungsausschuss von einem externen Personalberater unterstützt. Der Compliance-Ausschuss trat vier Mal zusammen. Er behandelte hauptsächlich die Quartalsberichte und den Jahresbericht des Chief Compliance Officers. Der Vermittlungsausschuss musste nicht einberufen werden. Der Vergütungsausschuss trat drei Mal zusammen. Zudem wurde ein Beschluss im schriftlichen Verfahren gefasst. Der Vergütungsausschuss bereitete insbesondere die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und die Billigung des Vergütungsberichts vor. Der Innovations- und Finanzausschuss tagte vier Mal. Im Mittelpunkt standen die Empfehlung des Ausschusses zum Budget 2018, die Erörterung der Pensionswirtschaft und der Konzernstrategie einschließlich Portfoliomaßnahmen sowie die Vorbereitung beziehungsweise Billigung von Investitions- und Desinvestitionsvorhaben. So bereitete der Ausschuss die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über den Börsengang der Siemens Healthineers AG, den Erwerb des Softwareunternehmens Mendix, Inc., sowie über eine Investition im Bereich der Fertigung und Wartung von Nahverkehrszügen für den indischen Markt vor. Außerdem stimmte der Ausschuss dem Beschluss des Vorstands über die Investition in zwei Gaskraftwerke in Brasilien zu. Der Prüfungsausschuss hielt sechs Sitzungen ab. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern. Der Prüfungsausschuss erörterte den Halbjahresfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand und Abschlussprüfer. Zudem besprach der Prüfungsausschuss im Beisein des Abschlussprüfers den Bericht zur prüferischen Durchsicht des Konzernhalbjahresabschlusses sowie des Konzernzwischenlageberichts. Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zur Wahl vorzuschlagen. Er erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018, bestimmte die Prüfungsschwerpunkte und legte dessen Honorar fest. Der Ausschuss überwachte die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Das Gremium hat außerdem die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, das Risikomanagementsystem des Unternehmens, die Wirksamkeit, Ausstattung und Feststellungen der internen Revision sowie die Berichte über drohende und anhängige Rechtsstreitigkeiten behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Prüfungsausschusses lag im Geschäftsjahr 2018 auf den Vorbereitungen und der Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens für die Auswahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019. Hierfür hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 30. Januar 2018 die Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens gemäß Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission, "EU-Abschlussprüferverordnung") beschlossen. Nach sorgfältiger Prüfung der Bewerber hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für zwei Vorschläge mit einer Präferenz für einen der beiden Vorschläge, nämlich die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, vorgelegt. Außerdem hat sich der Prüfungsausschuss mit den neuen gesetzlichen Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen befasst. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG AUSFÜHRLICH ERÖRTERTDer Abschlussprüfer, die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, ist seit dem Geschäftsjahr 2009 Abschlussprüfer für die Siemens AG und den Siemens-Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Katharina Breitsameter seit dem Geschäftsjahr 2016 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Thomas Spannagl seit dem Geschäftsjahr 2014. Der Jahresabschluss der Siemens AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach §315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss entspricht auch den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführt unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA). Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind vom Vorstand vorab an uns verteilt worden. Der Dividendenvorschlag wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 6. November 2018 ausführlich behandelt, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 27. November 2018. Dabei hat sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit den im jeweiligen Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Die Prüfung durch den Prüfungsausschuss umfasste auch die in den zusammengefassten Lagebericht integrierten nichtfinanziellen Angaben für die Siemens AG und den Konzern. Im Beisein des Abschlussprüfers wurde das diesbezügliche Konzept zur Erfüllung der erstmals auf die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2018 anwendbaren §§289c bis 289e HGB, für den Konzern in Verbindung mit §315c HGB erörtert. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 28. November 2018 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der Siemens AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. In seiner Sitzung am 28. November 2018 hat der Aufsichtsrat zudem unter Berücksichtigung der Empfehlung und der Präferenz des Prüfungsausschusses zur Wahl des Abschlussprüfers den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung verabschiedet. Dem lag die Erklärung des Prüfungsausschusses zugrunde, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sei und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt worden sei. Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss aufgestellt. Wir haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 3,80 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und den hieraus auf für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht dividendenberechtigte Aktien entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Diesem Vorschlag haben wir zugestimmt. VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTANDIm Vorstand gab es im Berichtsjahr keine Veränderungen. Mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 ist Hans-Jürgen Hartung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg wurde Dorothea Simon mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 bis zum Ablauf der am 31. Januar 2018 stattfindenden Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 schieden mit Ablauf ihrer Amtszeit aufseiten der Anteilseignervertreter Dr. Gerhard Cromme, Dr. Hans Michael Gaul, Gérard Mestrallet und Güler Sabancı und aufseiten der Arbeitnehmervertreter Olaf Bolduan und Sibylle Wankel aus. Wir haben den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit und für ihren professionellen Einsatz und Beitrag zum Erfolg des Unternehmens gedankt. Ein besonderer Dank gilt Dr. Gerhard Cromme und Dr. Hans Michael Gaul, die als Vorsitzender des Aufsichtsrats beziehungsweise Vorsitzender des Prüfungsausschusses die Tätigkeit des Aufsichtsrats über viele Jahre maßgeblich geprägt haben. Neu in den Aufsichtsrat wählte die Hauptversammlung am 31. Januar 2018 für die Anteilseignerseite Dr. Werner Brandt, Benoît Potier, Dame Nemat Talaat Shafik und Matthias Zachert. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Michael Diekmann, Dr.-Ing.Dr.-Ing.E.h. Norbert Reithofer und Dr. Nathalie von Siemens, deren Amtszeit turnusmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 endete, wurden erneut für eine volle Amtszeit von fünf Jahren zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre gewählt. Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Jim Hagemann Snabe sowie Werner Wenning waren bereits durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Januar 2016 vorzeitig erneut für eine volle Amtszeit von fünf Jahren zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre gewählt worden. Nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes sind am 5. Oktober 2017 Dr. Andrea Fehrmann und Gunnar Zukunft als Arbeitnehmervertreter mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 neu in den Aufsichtsrat gewählt worden. Die bisherigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Reinhard Hahn, Bettina Haller, Robert Kensbock, Harald Kern, Jürgen Kerner, Michael Sigmund, Dorothea Simon und Birgit Steinborn sind mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 erneut in den Aufsichtsrat gewählt worden. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der Siemens AG und aller Konzerngesellschaften für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Für den Aufsichtsrat Jim Hagemann Snabe, Vorsitzender ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXVorstand und Aufsichtsrat der Siemens AG haben die folgende Erklärung gemäß §161 AktG zum 1. Oktober 2018 verabschiedet: Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Siemens AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in der Fassung vom 7. Februar 2017 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2017 hat die Siemens AG den Empfehlungen des Kodex entsprochen.
Berlin und München, 1. Oktober 2018 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat B.3 HinweiseAufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und anderen Dokumenten nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. Konzernfinanzbericht zum 30. September 2018A. Zusammengefasster LageberichtA.1 Organisation des Siemens-Konzerns und Grundlagen der BerichterstattungSiemens ist ein Technologiekonzern mit Kernaktivitäten auf den Gebieten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung und in nahezu allen Ländern der Welt aktiv. Wir sind ein führender Anbieter von Stromerzeugungs-, Stromübertragungs- und Infrastrukturlösungen sowie von Automatisierungs-, Antriebs- und Softwarelösungen für die Industrie und von medizinischen Diagnostiklösungen. Der Siemens-Konzern umfasst die Siemens AG, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, als Muttergesellschaft und ihre Tochterunternehmen. Der Sitz unseres Unternehmens befindet sich in Deutschland, mit der Konzernzentrale in München. Zum 30. September 2018 beschäftigte der Konzern rund 379.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (aus Vereinfachungsgründen wird im Folgenden der Begriff "Mitarbeiter" verwendet; er steht stellvertretend für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Zum 30. September 2018 hatte Siemens folgende berichtspflichtige Segmente: die Divisionen Power and Gas, Energy Management, Building Technologies, Mobility, Digital Factory und Process Industries and Drives sowie die strategischen Einheiten Siemens Healthineers und Siemens Gamesa Renewable Energy (SGRE) . Zusammen bilden diese Divisionen und strategischen Einheiten unser Industrielles Geschäft. Die Division Financial Services (SFS) unterstützt die Aktivitäten unseres Industriellen Geschäfts und betreibt gleichzeitig eigene Geschäfte mit externen Kunden. Gegenwärtig reorganisieren wir unsere Geschäfte, um ihre unternehmerische Freiheit weiter zu stärken. Die Umsetzung der neuen Organisation wird zum Ende des zweiten Quartals des Geschäftsjahrs 2019 abgeschlossen sein. Ab dem dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2019 werden wir beginnen, die Finanzergebnisse nach der neuen Unternehmensstruktur zu berichten. Im Rahmen dieser neuen Struktur bilden wir drei Operative Unternehmen, die aus den berichtspflichtigen Segmenten Gas and Power, Smart Infrastructure sowie Digital Industries bestehen. Diese Operativen Unternehmen werden zusammen mit drei Strategischen Unternehmen - den berichtspflichtigen Segmenten Siemens Healthineers, SGRE sowie, nach Abschluss der geplanten Zusammenlegung des Mobilitätsgeschäfts von Siemens mit Alstom SA, Siemens Alstom (Mobility bis dahin) - unsere Industriellen Geschäfte bilden. Financial Services wird ein berichtspflichtiges Segment außerhalb unserer Industriellen Geschäfte bleiben. Darüber hinaus berichten wir Portfolio Companies , die weitgehend aus Geschäften bestehen, die bisher Bestandteil der Divisionen Energy Management sowie Process Industries and Drives sind und bestimmte weitere Aktivitäten umfassen, die außerhalb des bisherigen Industriellen Geschäftsberichtet werden. Weitere Informationen zur Neuorganisation unserer Geschäfte finden sich unter → A.3 Segmentinformationen . Unsere berichtspflichtigen Segmente können miteinander in Geschäftsbeziehungen stehen, die zu entsprechenden Auftragseingängen und Umsatzerlösen führen. Diese Auftragseingänge und Umsatzerlöse werden auf Konzernebene konsolidiert. Nichtfinanzielle Themen des Konzerns und der Siemens AGSiemens verfügt unter anderem über Konzepte für Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie für die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Unser Geschäftsmodell ist in den Kapiteln → A.1 und → A.3 dieses zusammengefassten Lageberichts beschrieben. Die berichtspflichtigen Informationen, die erforderlich sind für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage sowie der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf diese Aspekte, sind in diesem zusammengefassten Lagebericht insbesondere in den Kapiteln → A.3 bis → A.7 enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich der Darstellung von Risiken, sind im Kapitel → A.8 aufgeführt. Kapitel → A.9 beinhaltet zusätzliche lageberichtspflichtige Informationen mit Blick auf die Muttergesellschaft Siemens AG. Ergänzend sind im Konzern- bzw. Jahresabschluss ausgewiesene Beträge und zusätzliche Erläuterungen dazu in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss, Ziffern 17, 18, 22, 26 und → 27 und im → Anhang zum Jahresabschluss der Siemens AG zum 30. September 2018, Ziffern 16, 17, 20, 21 und → 25 enthalten. Zur fokussierten Information der Adressaten unserer Finanzberichterstattung haben wir diesen Angaben - anders als in unseren separaten "Nachhaltigkeitsinformationen 2018", die auf den von der Global Reporting Initiative (GRI) erarbeiteten Standards basieren - kein spezifisches Rahmenwerk zugrunde gelegt. A.2 Finanzielles SteuerungssystemA.2.1 ÜberblickMit One Siemens hatten wir uns finanzielle Rahmenbedingungen für das Wachstum der Umsatzerlöse, die Profitabilität und Kapitaleffizienz, unsere Kapitalstruktur sowie für unsere Dividendenpolitik gesetzt, die bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2018 gültig waren. Wir haben unser finanzielles Rahmenwerk - nun Siemens Financial Framework genannt - weiterentwickelt, wie unten detailliert beschrieben. Dieses Rahmenwerk ist ab dem 1. April 2019 gültig und enthält Ziele, die wir über den Geschäftszyklus der jeweiligen Aktivitäten erreichen wollen. A.2.2 Wachstum der UmsatzerlöseIm Rahmen von One Siemens hatten wir angestrebt, das durchschnittliche gewichtete Wachstum der Umsatzerlöse unserer wichtigsten Wettbewerber zu übertreffen. Um die Transparenz für externe Stakeholder zu verbessern, haben wir uns mit dem neuen Siemens Financial Framework ein vom Wettbewerb unabhängiges Ziel gesetzt: Wir wollen nun unsere Umsatzerlöse auf vergleichbarer Basis um 4% bis 5% pro Jahr steigern. Zur Steuerung des Wachstums unserer Umsatzerlöse verwenden wir als zentrale Messgröße das vergleichbare Wachstum. Es zeigt die Entwicklung in unserem Geschäft ohne die Berücksichtigung von Währungsumrechnungseffekten, die aus dem von uns nicht beeinflussbaren externen Umfeld resultieren, sowie von Portfolioeffekten, die sich aus Geschäftsaktivitäten ergeben, die entweder neu oder nicht länger Bestandteil des jeweiligen Geschäfts sind. Währungsumrechnungseffekte sind der Unterschiedsbetrag zwischen den Umsatzerlösen der Berichtsperiode zu Wechselkursen der Berichtsperiode abzüglich der Umsatzerlöse der Berichtsperiode zu Wechselkursen der Vergleichsperiode. Um die prozentuale Veränderung zum Vorjahr zu berechnen, wird dieser absolute Unterschiedsbetrag durch die Umsatzerlöse der Vergleichsperiode geteilt. Ein Portfolioeffekt entsteht im Fall einer Akquisition beziehungsweise einer Desinvestition und wird als Veränderung jener Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich berechnet, die dem erworbenen beziehungsweise abgegangenen Geschäft zurechenbar sind. Um die prozentuale Veränderung zu berechnen, wird dieser absolute Unterschiedsbetrag durch die Umsatzerlöse der Vergleichsperiode geteilt. Dieselbe Vorgehensweise verwenden wir auch für die Berechnung von Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekten beim Auftragseingang. A.2.3 Profitabilität und KapitaleffizienzBereits im Rahmen von One Siemens hatten wir angestrebt, Margen zu erreichen, die mit denen unserer wesentlichen Wettbewerber vergleichbar waren. Daher hatten wir für unsere industriellen Geschäfte Ergebnismargenbänder festgelegt, die auf den Ergebnismargen der jeweiligen wesentlichen Wettbewerber beruhten. Die Ergebnismarge ist definiert als Ergebnis des jeweiligen Geschäfts, geteilt durch seine Umsatzerlöse. Die Ergebnisgröße unserer industriellen Geschäfte ist EBITA, in welches das operative Finanzergebnis sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, wieder eingerechnet werden (Angepasstes EBITA). Margenbänder (bis zur Neustrukturierung unserer Geschäfte) scroll
In Zusammenhang mit der Neustrukturierung unserer Geschäfte haben wir ab dem Geschäftsjahr 2019 die folgenden Margenbänder in unserem neuen Siemens Financial Framework vorgesehen: Margenbänder (nach neuer Organisationsstruktur) scroll
Diese neuen und höheren Margenbänder berücksichtigen unter anderem höhere Umsatzerlöse und Produktivität. Da Produktivitätssteigerungen bereits in diese neuen Margenbänder eingeflossen sind, berichten wir dementsprechend künftig die bislang verwendete Kennzahl Gesamtkostenproduktivität nicht mehr. Diese Größe hatten wir als Quotient der Kosteneinsparungen aus festgelegten Maßnahmen zur Produktivitätsverbesserung und den gesamten Funktionskosten des Siemens-Konzerns definiert und für sie einen Wert von jährlich 3% bis 5% angestrebt. Die Kapitaleffizienz von Financial Services messen wir weiterhin mit der in der Finanzdienstleistungsbranche üblichen finanziellen Kennzahl Eigenkapitalrendite nach Steuern (ROE nach Steuern). Diese ist definiert als Ergebnis von Financial Services (nach Steuern), bezogen auf das Financial Services durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital. Für die Steuerung der Profitabilität auf Konzernebene ist der Gewinn nach Steuern unsere zentrale Messgröße. Er hat den bedeutendsten Einfluss auf das in der Kapitalmarktkommunikation verwendete unverwässerte Ergebnis je Aktie für den Gewinn nach Steuern. Wir streben weiterhin an, mit dem von unseren Aktionären und Kreditgebern zur Verfügung gestellten Kapital profitabel und so effizient wie möglich zu arbeiten. Zur Steuerung unserer Kapitaleffizienz verwenden wir als zentrale Messgröße im neuen Siemens Financial Framework weiterhin die Kapitalrendite (Return on Capital Employed, ROCE). Wir streben an, langfristig einen Wert zwischen 15% und 20% zu erreichen. A.2.4 KapitalstrukturEine nachhaltige Entwicklung der Umsatzerlöse und des Ergebnisses wird durch eine solide Kapitalstruktur unterstützt. Daher war es bereits im Rahmen von One Siemens für uns von zentraler Bedeutung, einen breiten Kapitalmarktzugang über verschiedene Fremdfinanzierungsmittel und die Fähigkeit zur Bedienung unserer Finanzschulden im Zeitablauf sicherzustellen. Diese Vorgabe wird im Siemens Financial Framework beibehalten. Als zentrale Messgröße zur Steuerung der Kapitalstruktur verwenden wir den Quotienten aus der Industriellen Nettoverschuldung und dem EBITDA. Diese finanzielle Messgröße gibt den ungefähren Zeitraum in Jahren an, der benötigt würde, um die Industrielle Nettoverschuldung durch Gewinne aus fortgeführten Aktivitäten, ohne Berücksichtigung von Zinsen, Steuern und Abschreibungen, zurückzuzahlen. Wir streben einen Quotienten von bis zu 1,0 an. A.2.5 Liquidität und DividendeWir möchten unseren Aktionären weiterhin eine attraktive Rendite bieten. Im Rahmen von One Siemens hatten wir beabsichtigt, eine Dividende vorzuschlagen, deren Ausschüttungsvolumen einem Anteil von 40% bis 60% des Gewinns nach Steuern entsprach, der zu diesem Zweck um ausgewählte außergewöhnliche nicht zahlungswirksame Effekte bereinigt werden konnte. Im Rahmen des neuen Siemens Financial Framework wird diese Absicht beibehalten mit der Anpassung, dass das künftige Ausschüttungsvolumen nun einem Anteil von 40% bis 60% am Gewinn nach Steuern, der auf die Aktionäre der Siemens AG entfällt, entsprechen soll. Damit tragen wir den höheren nicht beherrschenden Anteilen im Siemens-Konzern Rechnung. Wie in der Vergangenheit beabsichtigen wir, die Dividendenausschüttung aus dem Free Cash Flow zu finanzieren. Um eine bessere Einschätzung unserer Fähigkeit zur Generierung von Zahlungsmitteln zu ermöglichen - und letztlich, Dividenden zu zahlen -, berichten wir künftig die Cash Conversion Rate der Industriellen Geschäfte. Diese ist als Verhältnis des Free Cash Flow der Industriellen Geschäfte zum Angepassten EBITA der Industriellen Geschäfte definiert. Da Wachstum entsprechende Investitionen erfordert, streben wir für die Cash Conversion Rate einen Wert von 1 abzüglich der jährlichen vergleichbaren Wachstumsrate der Umsatzerlöse unserer Industriellen Geschäfte an. Auf der Hauptversammlung wird der Vorstand in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn der Siemens AG des Geschäftsjahrs 2018 folgendermaßen zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 3,80 € für jede am Tag der Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigte Stückaktie und Gewinnvortrag des verbleibenden Differenzbetrags. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung am 30. Januar 2019. Die Dividende für das Geschäftsjahr 2017 betrug 3,70 € pro Aktie. Die vorgeschlagene Dividende von 3,80 € pro Aktie für das Geschäftsjahr 2018 entspricht einer Gesamtausschüttung von rund 3,1 Mrd. €, basierend auf der geschätzten Anzahl der am Tag der Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Aktien. In Bezug auf den Gewinn nach Steuern des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von 5,8 Mrd. €, der auf die Aktionäre der Siemens AG entfällt, entspricht dies einer Ausschüttungsquote von 53%. A.2.6 Berechnung der Kapitalrendite (ROCE)Berechnung des ROCE scroll
Zur Ermittlung des ROCE in Zwischenberichtsperioden wird der Gewinn vor Zinsen nach Steuern annualisiert. Das durchschnittlich eingesetzte Kapital errechnet sich als Durchschnitt der jeweiligen Werte zu den Quartalsstichtagen im Betrachtungszeitraum. Berechnung eingesetztes Kapital Summe Eigenkapital Plus: Langfristige Finanzschulden Plus: Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden Minus: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Minus: Kurzfristige zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Plus: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Minus: SFS-Finanzschulden Minus: Effekte aus der Bilanzierung von Fair Value Hedges Plus: Anpassungen aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten Minus: Anpassungen für latente Steuern auf kumulierte versicherungsmathematische Nettogewinne/-verluste aus Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Eingesetztes Kapital (fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten)
A.3 SegmentinformationenA.3.1 Segmentübergreifende wirtschaftliche RahmenbedingungenNach einem Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,2% im Jahr 2017 setzte die Weltwirtschaft ihr Wachstum zu Beginn des Geschäftsjahrs 2018 fort. Dann begannen störende Entwicklungen zunächst die Stimmung und anschließend die Konjunktur negativ zu beeinflussen. Daher wird das BIP-Wachstum für 2018 voraussichtlich auf dem Niveau von 3,2% verbleiben (basierend auf Marktwechselkursen). Für die Industrieländer wird im Jahr 2018 ein gegenüber dem Vorjahr unverändertes BIP-Wachstum von 2,3% erwartet, maßgeblich beeinflusst durch die Wirtschaft der USA, die von umfangreichen Steuersenkungen profitierte. Die Schwellenländer hingegen verzeichneten einen leichten Rückgang des BIP-Wachstums auf 4,6%, gegenüber 4,7% im Jahr 2017. Hinter dieser verhältnismäßig geringen Differenz verbergen sich allerdings beträchtliche gegenläufige Entwicklungen. Internationales Kapital floss aus Schwellenländern ab, die sich mit Währungsabwertung und sich verschärfenden Kreditkonditionen auseinandersetzen mussten. Die gilt insbesondere für Argentinien und die Türkei, deren Ökonomien erheblich belastet wurden. Diese Situation wurde, zusammen mit verschiedenen länderspezifischen Effekten, durch die Geldpolitik der USA verschärft, deren Zentralbank ihre monetäre Straffung stärker als erwartet fortsetzte. Zusätzlich führten die Ankündigung und Einführung von neuen und höheren Zöllen zu Befürchtungen vor einem globalen Handelskrieg und erhöhten zudem beträchtlich die Unsicherheit. Im Nahen und Mittleren Osten nahmen die politischen Spannungen durch die Wiedereinführung von Sanktionen gegen den Iran durch die USA zu. In Europa blieben die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union kompliziert. Fehlende Klarheit über die künftige Ausgestaltung belastete die Investitionsneigung. Darüber hinaus erzeugten die deutlichen Unstimmigkeiten zwischen der Europäischen Kommission und der neuen italienischen Regierung über einen Haushaltsvorschlag Italiens Befürchtungen vor einer erneuten Eurokrise und ließen die Finanzmärkte zunehmend besorgt reagieren. Insgesamt führten diese ungünstigen Einflüsse zum Ende des Jahrs 2018 zu einer Abschwächung der konjunkturellen Belebung vom Jahresbeginn. Die hier dargestellten, zum Teil geschätzten Daten für das BIP basieren auf einem Bericht von IHS Markit vom 15. Oktober 2018. A.3.2 Power and GasDie Division Power and Gas bietet ein breites Spektrum von Produkten und Lösungen zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern sowie zur Förderung und zum Transport von Öl und Gas an. Das Portfolio enthält Gasturbinen, Dampfturbinen, Generatoren für den Einsatz in Gas- oder Dampfkraftwerken, Kompressorenstränge, integrierte Kraftwerkslösungen sowie Instrumentierungs- und Kontrollsysteme für die Stromerzeugung. Zu den Kunden zählen öffentliche Versorgungsunternehmen und unabhängige Stromproduzenten ebenso wie Unternehmen, die die Planung, Beschaffung und Errichtung von Kraftwerken für diese Unternehmen ausführen (Engineering, Procurement and Construction, EPCs), daneben auch staatliche und internationale Unternehmen der Ölbranche sowie industrielle Kunden, die Strom für den Eigenverbrauch erzeugen. Mit der Division konkurrieren vornehmlich zwei Gruppen von Wettbewerbern: einerseits eine relativ kleine Anzahl von Anlagenherstellern, von denen einige sehr starke Positionen an ihren Heimatmärkten haben, andererseits eine Vielzahl von EPC-Unternehmen. Die Ergebnisse der Division Power and Gas umfassen auch die Ergebnisse der Division Power Generation Services, die selbst kein berichtspflichtiges Segment darstellt. Die Division Power Generation Services wartet mit einer umfangreichen Palette an Dienstleistungen für Produkte, Lösungen und Technologien der Division Power and Gas auf. Das Portfolio umfasst Leistungserweiterungen, Wartungs- und Beratungsdienstleistungen sowie Kundenschulungen. Basierend auf diesem Geschäftsmodell beziehen sich alle Ausführungen zu den Servicegeschäften der Division Power and Gas auf die Division Power Generation Services. Aufgrund des breiten Angebots kann sich in den einzelnen Berichtsperioden eine unterschiedliche Zusammensetzung der Umsatzerlöse der Division ergeben, je nachdem, welcher Anteil auf Produkte, Lösungen und Dienstleistungen entfällt. Da diese drei Umsatzerlösquellen typischerweise unterschiedlich profitabel sind, hat die Zusammensetzung der Umsatzerlöse entsprechende Auswirkungen auf das Divisionsergebnis in der jeweiligen Periode. Die Geschäfte der Division sind von verschiedenen Trends betroffen. Das anhaltend starke Wachstum der Nachfrage nach Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und die damit in Zusammenhang stehenden Schwankungen bei der Stromerzeugung verschieben gegenwärtig die Marktnachfrage von der Grundlasterzeugung aus fossilen Brennstoffen hin zu flexibleren, immer effizienteren und im Vergleich preiswerteren Gaskraftwerken mit niedrigen Emissionen; dies ist insbesondere in Europa, Lateinamerika und China zu beobachten. Ein zweiter Trend geht dahin, dass die Planung und Durchführung großer Projekte zunehmend die Finanzierung durch den Erstausrüster (Original Equipment Manufacturer, OEM) erfordert, unter anderem auch in Form von Eigenkapitalbeteiligungen. Diese Entwicklung zeigt sich insbesondere in Lateinamerika. Die Rolle des Kapitalgebers wird für die Division von Financial Services übernommen. Dadurch kann den Kunden auf Basis einer fundierten Branchenexpertise eine Reihe von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungsmodellen angeboten werden. Einen weiteren anhaltenden Trend stellt die Verlagerung auf eine flexiblere und dezentrale Energieerzeugung dar, insbesondere in Lateinamerika und Asien. Darüber hinaus sind die Märkte der Division erheblich von Änderungen nationaler Energievorschriften betroffen, beispielsweise in Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien, der Versorgungssicherheit durch Kapazitätsmärkte oder im Hinblick auf strategische Reservekapazitäten, CO2-Preise und Klimaschutzziele sowie die Modernisierung der Energie- und Elektrizitätsmärkte. Die Division Power and Gas begegnet diesen Entwicklungen unter anderem durch ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) sowie ihre Investitionstätigkeit. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) der Division konzentrieren sich auf die Entwicklung von Produkten und Lösungen, die die Effizienz, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit bei der Energieerzeugung sowie in der Öl- und Gasbranche verbessern. Dabei handelt es sich unter anderem um Turbomaschinen, insbesondere um hochleistungsfähige emissionsarme Gasturbinen für den Einzelbetrieb oder den Einsatz in kombinierten Gas- und Dampfturbinenkraftwerken, sowie um Verdichterlösungen für die verschiedenen Prozessindustrien. Die aktuelle, im Geschäftsjahr 2015 gestartete Technologieinitiative der Division zielt darauf ab, die Forschung und Entwicklung bei innovativen Materialien, fortschrittlichen Fertigungsmethoden und Werksoptimierungen zu verstärken. Im Geschäftsjahr 2018 führte Siemens eine verbesserte Version seiner Industriegasturbine SGT-800 mit höherer Leistung ein, die dazu führt, dass Kraftwerksbetreiber erheblich an Treibstoffen einsparen und CO2-Emissionen reduzieren und damit die Bedürfnisse nach einer industriellen und dezentralen Energieproduktion unterstützen. Darüber hinaus fokussiert sich die Division im Rahmen ihres Entwicklungsprogramms für die HL-Klasse der großen Gasturbinen darauf, einen Technologieträger zu entwickeln, der das gesamte Portfolio der Division unterstützt, um den Kundennutzen, zum Beispiel durch Leistung, zu erhöhen. Als Teil dieses Programms hat sie ihre größte Gasturbine SGT-9000 HL im Geschäftsjahr 2018 in den Markt eingeführt und dafür bereits Aufträge aus den USA und dem Vereinigten Königreich erhalten. Mit der neuen Turbine können die niedrigsten Stromerzeugungskosten (Levelized Cost of Energy, LCOE) bei großen Gaskraftwerken erzielt werden. Die Investitionen von Power and Gas konzentrieren sich auf Produktivitätssteigerungen durch Automatisierung und die Erhöhung der Kundenähe durch eine strategische Regionalisierung von Kapazitäten. Die Investitionen betreffen hauptsächlich unsere Gasturbinen und Turbinenkomponenten. scroll
Der Auftragseingang stieg im Vergleich zum Vorjahr trotz erheblicher negativer Effekte aus der Währungsumrechnung moderat an, in erster Linie aufgrund eines höheren Auftragseingangs im Dienstleistungsgeschäft. Das Volumen aus Großaufträgen war höher als im Geschäftsjahr 2017. Die größten Aufträge wurden in Israel, dem Vereinigten Königreich, Russland und Libyen gewonnen. Diese Aufträge trugen zu einem prozentual zweistelligen Wachstum in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten bei, während der Auftragseingang in den beiden anderen Berichtsregionen zurückging. Bei rückläufigen Märkten nahmen die Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich erheblich ab, mit Rückgängen in den meisten Geschäften der Division. Ausschlaggebend für den Rückgang in Summe war das Lösungsgeschäft, das im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse aus Großaufträgen in Ägypten verzeichnet hatte. Die Umsatzerlöse waren in allen drei Berichtsregionen rückläufig. Trotz eines anhaltend starken Beitrags des Servicegeschäfts und Gewinnen von insgesamt 166 Mio. € aus der Veräußerung von zwei Geschäften ging das Ergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 sehr stark zurück. Gründe dafür waren Aufwendungen für Personalrestrukturierung in Höhe von 361 Mio. € in Verbindung mit bereits angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, eine geringere Kapazitätsauslastung, niedrigere Umsatzerlöse sowie Preisrückgänge. Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die Aufwendungen für Personalrestrukturierung auf 19 Mio. €. Der Auftragsbestand der Division belief sich zum Geschäftsjahresende auf 40 Mrd. €; es wird erwartet, dass davon 8 Mrd. € im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlöse realisiert werden. Diese Ergebnisse spiegelten ein sehr wettbewerbsintensives Marktumfeld wider, in dem das Marktvolumen der von der Division bedienten Märkte im Geschäftsjahr 2018 erneut rückläufig war. Globale Energietrends drücken weiterhin strukturell die allgemeine Nachfrage an den Märkten, die von der Division bedient werden, was zu einem zurückgehenden Neuanlagengeschäft bei großen Turbinen und entsprechendem Preisdruck aufgrund struktureller Überkapazitäten und des aggressiven Wettbewerbsverhaltens führt. Wir erwarten, dass die Märkte insgesamt herausfordernd und das Marktvolumen auf dem derzeitigen niedrigen Niveau bleiben werden, insbesondere im Marktsegment für große Gasturbinen. Hier sank das Volumen im Geschäftsjahr 2018 beträchtlich. Die Hauptgründe dafür waren Verzögerungen bei der Vergabe von großen Projekten in der Berichtsregion Amerika und im Nahen und Mittleren Osten sowie ein starker Preisdruck als Folge eines intensiven Wettbewerbs. Kunden zeigten sich auch zurückhaltend aufgrund des anhaltend schwachen Wachstums bei der Stromnachfrage, zusammen mit Unsicherheiten hinsichtlich der regulatorischen Entwicklungen. Am Markt für Gasturbinen bestehen Überkapazitäten sowohl bei Erstausrüstern als auch bei Unternehmen, die die Planung, Beschaffung und Errichtung von Kraftwerken ausführen, die zu einer Marktkonsolidierung führen. Im Gegensatz dazu dürfte der Bedarf an kleinen und mittleren Gasturbinen, insbesondere in Ländern mit einer weniger entwickelten Energieinfrastruktur, anhalten. Ausgehend von einer bereits niedrigen Vergleichsbasis war der Markt für Dampfturbinen weiter rückläufig. Ursächlich hierfür waren die anhaltende Verschiebung von kohlebefeuerter hin zu gasbefeuerter und erneuerbarer Stromerzeugung sowie Vorschriften zum Kohlendioxidausstoß, beispielsweise in China. Wir erwarten, dass diese Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 anhalten wird. Im Gegensatz dazu verzeichneten die Märkte für Industriedampfturbinen im Geschäftsjahr 2018 ein leichtes Wachstum; es wird davon ausgegangen, dass dieses Marktsegment im Geschäftsjahr 2019 auf dem Vorjahresniveau bleiben wird. Das Volumen an den Märkten für Verdichter blieb im abgelaufenen Geschäftsjahr auf einem niedrigen Niveau, da Kunden weiter ihre Investitionen zurückhielten. Dies wird voraussichtlich so bleiben. Wir erwarten aber Anzeichen einer Erholung während des Geschäftsjahrs 2019, sofern einige Kunden in der Öl- und Gasindustrie ihre Investitionspläne wieder aufgreifen werden. In der neuen Organisationsstruktur, über die ab dem dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2019 berichtet wird, werden die Geschäfte der Divisionen Power and Gas sowie Power Generation Services Teil des Operativen Unternehmens Gas and Power sein. A.3.3 Energy ManagementDie Division Energy Management ist Anbieter eines breiten Portfolios von Software, Produkten, Systemen, Lösungen und Dienstleistungen für die Übertragung, Verteilung und Steuerung elektrischer Energie sowie die Bereitstellung einer intelligenten Strominfrastruktur. Das Kundenspektrum der Division ist vielfältig und umfasst Direktkunden und Vertriebspartner, darunter Stromversorger, Betreiber von Übertragungs- und Verteilungsnetzen, Industrieunternehmen, Infrastrukturentwickler, Bauunternehmen, Distributoren und OEMs. Endkunden und OEMs nutzen die Angebote der Division, um elektrischen Strom von der Quelle an verschiedene Stellen innerhalb des Stromnetzes über diverse Spannungsstufen (Nieder-, Mittel- und Hochspannung) zu transformieren, zu übertragen und zu steuern. Die dezentralen Lösungen der Division für intelligente Netze ermöglichen einen wechselseitigen Strom- und Informationsfluss. Dies ist unter anderem erforderlich, um die schwankende Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen zu integrieren, für Stromspeicher oder für die Lastenverteilung. Die Wettbewerber der Division sind vorwiegend wenige große international tätige Unternehmen. In zunehmendem Maße kommen kleinere, schnell wachsende Produzenten aus Schwellenländern wie China, Indien und Korea hinzu. Die Aktivitäten der Division - über zahlreiche regionale und vertikale Märkte hinweg - umfassen sowohl lang- als auch kurzzyklische Geschäfte. Insgesamt resultiert daraus eine ausgewogene und widerstandsfähige Zusammensetzung ihrer Geschäfte. Über die Berichtsperioden hinweg kann sich eine unterschiedliche Zusammensetzung der Umsatzerlöse und Geschäfte der Division ergeben. Insbesondere kann die Entwicklung des Auftragseingangs, der Umsatzerlöse und des Ergebnisses vom relativen Beitrag des Geschäfts mit Übertragungslösungen beeinflusst sein. Im Allgemeinen profitiert Energy Management von den wesentlichen Trends und Veränderungen bei den weltweiten Stromversorgungssystemen. Dazu zählen insbesondere die Dekarbonisierung, die Dezentralisierung und die Digitalisierung. Die Dekarbonisierung umfasst den Aufbau von Kapazitäten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie die weltweite Elektrifizierung von Wärme und des Transportsektors. Ein weiterer Trend ist die Dezentralisierung - die Integration von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Stromspeichern und anderen nicht kontinuierlichen beziehungsweise dezentralen Energieressourcen in effiziente und zuverlässige Stromnetze. Der Trend zur Digitalisierung umfasst die Bereitstellung von intelligenten Verbindungslösungen sowie die Steuerung von komplexen Energienetzwerken und Dienstleistungen, die durch digitale Technologien ermöglicht werden. Die FuE- Aktivitäten der Division sind darauf ausgerichtet, ihr Portfolio auf einen stärker dekarbonisierten, dezentralen und digitaleren Energiemarkt vorzubereiten. Die wachsende Einspeisung erneuerbarer Energien in Stromnetze erfordert flexiblere und effizientere Netze, insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmend verteilten Erzeugung. Die Digitalisierung künftiger Netze ermöglicht einen intelligenten Netzbetrieb und datengesteuerte Serviceleistungen. Entsprechend liegen die Innovationsschwerpunkte der Division auf den Gebieten Leistungselektronik, Digitalisierung und Netzstabilisierung. Zudem entwickelt sie neue Technologien, wie zum Beispiel Prozessbuskommunikation für das Energiemanagement, die kostengünstige Investitionen in digitale Schaltanlagen und deren wirtschaftlichen Betrieb sowie den sichereren und zuverlässigeren Netzbetrieb ermöglichen. Energy Management verwendet den größeren Anteil der Investitionen für Innovationen, insbesondere in den Hoch- und Niederspannungsgeschäften. Weitere Investitionen beziehen sich vor allem auf den Ersatz von Anlagevermögen, die Erweiterung von Fabriken sowie auf technische Anlagegegenstände. scroll
Energy Management verzeichnete einen prozentual zweistelligen Rückgang beim Auftragseingang im Vorjahresvergleich aufgrund eines sehr stark rückläufigen Volumens aus Großaufträgen im Geschäft mit Übertragungslösungen. Ausschlaggebend dafür waren Verzögerungen bei der Vergabe großer Aufträge durch Kunden sowie erhebliche negative Effekte aus der Währungsumrechnung. Die Mehrzahl der Geschäfte der Division, die typischerweise keine Großaufträge erhalten, verzeichnete ein Auftragswachstum auf vergleichbarer Basis. Der Rückgang bei Großaufträgen war besonders deutlich in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten, in der die Division im Geschäftsjahr 2017 einen Auftrag über insgesamt 0,8 Mrd. € für ein Netzanschlussprojekt für Offshore-Windparks in Deutschland und einen 0,6-Mrd.-€-Auftrag für Umspannstationen in Katar verzeichnet hatte. Das Volumen aus Großaufträgen war auch in der Region Asien, Australien rückläufig, die im Vorjahr einen Auftrag über 0,4 Mrd. € für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung in Indien enthielt. Dies führte auch für die Region insgesamt zu einem Rückgang der Aufträge. Im Gegensatz dazu stieg der Auftragseingang in der Region Amerika an, insbesondere in den USA. Die Umsatzerlöse lagen auf Vorjahresniveau, im Wesentlichen aufgrund von erheblichen negativen Effekten aus der Währungsumrechnung. Auf vergleichbarer Basis stiegen die Umsatzerlöse bei der Mehrzahl der Geschäfte der Division an, angeführt von den Geschäften mit Nieder- und Mittelspannung. Regional betrachtet wurden höhere Umsatzerlöse in der Region Asien, Australien teilweise durch einen Rückgang in der Region Amerika aufgewogen, der stark von Gegenwind aus Währungsschwankungen beeinflusst war. Die Umsatzerlöse in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten lagen auf Vorjahresniveau. Das Ergebnis stieg trotz erheblicher negativer Währungseffekte im Vergleich zum Vorjahr deutlich an, mit positiven Ergebnisbeiträgen aller Geschäfte der Division. Der höchste Beitrag zum Ergebniswachstum im Vorjahresvergleich kam vom Geschäft mit Übertragungslösungen. Die Aufwendungen für Personalrestrukturierung beliefen sich auf 27 Mio. €; im Geschäftsjahr 2017 waren es 39 Mio. €. Der Auftragsbestand der Division betrug zum Geschäftsjahresende 12 Mrd. €; es wird erwartet, dass davon 8 Mrd. € im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlöse realisiert werden. Diese Ergebnisse wurden in weltweiten Märkten erzielt, die im Geschäftsjahr 2018 (auf nominaler Basis) leicht rückläufig waren, im Wesentlichen aufgrund von Gegenwind aus Währungsschwankungen. Die fortgesetzte Schwäche im Nahen und Mittleren Osten wurde aufgewogen durch Wachstum in den weltweiten Industrie-, Infrastruktur- und Baubranchen einschließlich der Öl- und Gas- sowie der Metall- und Bergbaubranchen, intelligenten Energie- und Speicherlösungen sowie bei kritischer Infrastruktur wie beispielsweise Rechenzentren. Lateinamerika und Asien waren die wesentlichen Wachstumsmotoren. Die Märkte in Europa entwickelten sich stabil, mit Wachstumsfeldern wie beispielsweise dem Bereich der Netzanbindung von erneuerbaren Energiequellen. Insgesamt bleiben die Markttrends jedoch vorteilhaft. Dazu gehören die Integration von erneuerbarer Energie und der sich daraus ergebende Bedarf an intelligenten und flexiblen Energienetzen, um die Komplexität aus dieser Integration zu beherrschen. Für die meisten der von der Division bedienten Märkte wird für das Geschäftsjahr 2019 ein um Währungsumrechnungseffekte bereinigtes Wachstum im prozentual niedrigen einstelligen Bereich erwartet. Wir gehen davon aus, dass sich der Markt für Stromübertragung von der im Geschäftsjahr 2018 gezeigten Schwäche erholt und beträchtlich wächst, insbesondere, falls die Ausschreibungen für Großprojekte nachgeholt werden, die im Vorjahr nicht vergeben wurden. Kunden werden voraussichtlich ihre Anstrengungen fortsetzen, die Übertragungs- und Verteilungsnetze auszubauen, um die zunehmende Menge an dezentral erzeugter erneuerbarer Energie einzuspeisen. Wir rechnen mit weiteren Anzeichen einer Erholung der Öl- und Gasmärkte, ausgehend von ihrem derzeitigen niedrigen Niveau. In der neuen Organisationsstruktur, über die ab dem dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2019 berichtet wird, werden die Übertragungsgeschäfte der Division (Übertragungslösungen und -produkte) dem Operativen Unternehmen Gas and Power zugeordnet. Die Geschäfte mit Energieverteilung und -steuerung (Mittel- und Niederspannungsverteilung sowie Lösungen für intelligente Netze) werden dem Operativen Unternehmen Smart Infrastructure zugeordnet. Das Geschäft mit den Unterseesystemen wird bei Portfolio Companies geführt. A.3.4 Building TechnologiesDie Division Building Technologies ist ein führender Anbieter von Automatisierungstechnologien und digitalen Dienstleistungen für sichere und effiziente Gebäude sowie Infrastrukturen über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die Division bietet Produkte, Lösungen, Dienstleistungen und Software für Brandschutz, Sicherheit, Gebäudeautomatisierung und Energiemanagement an. Building Technologies verkauft seine Produkte und Lösungen vorwiegend durch seine weltweiten regionalen Niederlassungen. Der Vertrieb der Produkte erfolgt auch über die Lösungs- und Serviceeinheiten der Division, zusammen mit Wertschöpfungspartnern, Installateuren, Händlern sowie OEMs. Der große Kundenstamm ist breit gestreut. Er umfasst Eigentümer, Betreiber und Mieter öffentlicher und kommerzieller Gebäude genauso wie Generalunternehmer und Wertschöpfungspartner. Die Hauptwettbewerber der Division sind multinationale Unternehmen. Das Lösungs- und Servicegeschäft der Division steht darüber hinaus im Wettbewerb mit Systemintegratoren und kleinen lokalen Unternehmen sowie zunehmend mit IT-Start-up-Unternehmen. Die Division ist einem anhaltenden Preisdruck ausgesetzt. Dies gilt insbesondere im Lösungsgeschäft, wo ein starker Wettbewerb mit größeren multinationalen Konkurrenten und Systemhäusern herrscht. Veränderungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld beeinflussen generell zeitlich verzögert das Geschäft der Division. Insbesondere im Lösungs- und Servicegeschäft wirken sich Veränderungen an den gewerblichen Immobilienmärkten mit einer zeitlichen Verzögerung von zwei bis vier Quartalen auf Building Technologies aus. Zu den wesentlichen Trends , die die Kunden von Building Technologies betreffen, gehören die zum Teil durch zunehmende rechtliche und regulatorische Anforderungen bestimmte steigende Nachfrage nach Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Notwendigkeit, Kosten durch verbesserte Raumeffizienz und -nutzung zu senken. Zusätzlich verlangen Kunden vermehrt intelligente Raumlösungen, um Wohlbefinden und Produktivität von Menschen durch verbesserte Raumbedingungen sowie Angebote von benutzerzentrierten Dienstleistungen zu gewährleisten. Am Ende des Geschäftsjahrs 2018 erwarb die Division Building Technologies drei innovative Start-up-Unternehmen, um ihr Portfolio und ihre Kompetenz im Bereich Energieeffizienz und Smart Spaces, also Räumen und Arbeitsplätzen, die sich nach den Bedürfnissen der Nutzer richten, zu stärken. Die FuE -Aktivitäten der Division Building Technologies konzentrieren sich darauf, den Komfort sowie die Energieeffizienz von Gebäuden und Infrastrukturen zu steigern und deren Brandschutz und Sicherheit zu verbessern. Mit einer breiten internationalen FuE-Aufstellung setzt Building Technologies die Entwicklung seiner Produktfamilien für Steuergeräte und Sensoren fort. Die Division treibt die digitale Transformation in der Bauindustrie voran, indem sie BIM-(Building-Information-Modeling-)fähige Produkte und Dienstleistungen schafft, die auf offenen Standards basieren, und indem sie ihre Produkte und die installierte Basis mit den neuen digitalen Angeboten von Siemens Comfy and Enlightened im Bereich der Smart Spaces verbindet. Die Division beabsichtigt auch, ihr Digitalisierungsportfolio auf der Plattform Siemens MindSphere auszubauen. Die Investitionen von Building Technologies beziehen sich hauptsächlich auf das Produkt- und Systemgeschäft, insbesondere auf Innovationsprojekte, beispielsweise Steuerungs- und digitale Plattformen. scroll
Trotz starker negativer Währungsumrechnungseffekte stiegen die Umsatzerlöse von Building Technologies, und der Auftragseingang erreichte das Vorjahresniveau. Auf vergleichbarer Basis stieg das Volumen im Lösungs- und Dienstleistungsgeschäft sowie im Produktgeschäft, wobei das Wachstum der Umsatzerlöse der Division durch Anstiege in allen Berichtsregionen das Marktwachstum übertraf. Der Auftragseingang legte in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten zu. Ausschlaggebend hierfür war ein prozentual zweistelliges Wachstum in Deutschland mit einer Vielzahl mehrjähriger Serviceaufträge. Zudem akquirierte die Division in den beiden betrachteten Perioden größere Aufträge in den USA. Unterstützt durch Skaleneffekte sowie Produktivitätsverbesserungen verzeichnete die Division wieder ein starkes Ergebnis und eine hohe Profitabilität. Das Vorjahr war durch einen Gewinn in Höhe von 94 Mio. € in Verbindung mit Anpassungen von Pensionsplänen begünstigt. Die Personalrestrukturierungsaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2018 13 Mio. €, gegenüber 18 Mio. € im Vorjahr. Der Auftragsbestand der Division belief sich zum Geschäftsjahresende auf 5 Mrd. €, von denen voraussichtlich 3 Mrd. € im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlöse realisiert werden. Building Technologies erzielte seine Ergebnisse an Märkten für gewerbliche Immobilien, die im Geschäftsjahr 2018 moderat wuchsen. Die stärksten Marktwachstumsbeiträge kamen von der Region Asien, Australien, insbesondere von Indien. Der Markt in den USA wuchs fast auf globalem Niveau, und die Mehrzahl der europäischen Länder setzte ihre Erholung fort. Deutschland trug ein stabiles Wachstum bei. Die Märkte der Division werden im Geschäftsjahr 2019 voraussichtlich weiter solide wachsen, wobei für die Märkte in der Region Asien, Australien sowie in Europa, einschließlich Deutschland, ein ähnliches Wachstum wie im Geschäftsjahr 2018 erwartet wird. Für die USA wird im Geschäftsjahr 2019 von einer leichten Abschwächung des Wachstums der gewerblichen Immobilienmärkte ausgegangen. In der neuen Organisationsstruktur, über die ab dem dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2019 berichtet wird, werden die Geschäfte von Building Technologies dem Operativen Unternehmen Smart Infrastructure zugeordnet. A.3.5 MobilityIn Mobility sind alle Geschäfte von Siemens zusammengefasst, die sich mit dem Transport von Menschen und Gütern befassen. Hierzu gehören Schienenfahrzeuge, Bahnautomatisierung, Bahnelektrifizierung, Straßenverkehrstechnik, digitale Lösungen und damit verbundene Dienstleistungen. Mobility bietet seinen Kunden auch Beratung sowie die Planung, Finanzierung, Errichtung, den Service und den Betrieb schlüsselfertiger Mobilitätssysteme an. Integrierte Mobilitätslösungen zur Vernetzung unterschiedlicher Verkehrssysteme runden das Angebot ab. Mobility vertreibt seine Produkte, Systeme und Lösungen über sein weltweites Netzwerk von Vertriebseinheiten. Die Hauptkunden von Mobility sind öffentliche und staatliche Unternehmen im Transport- und Logistiksektor. Die von Mobility bedienten Märkte sind daher vorwiegend von öffentlichen Ausgaben abhängig. Die Kunden von Mobility haben in der Regel Planungs- und Implementierungshorizonte, die über viele Jahre reichen, und ihre Auftragsausschreibungen sind weitgehend unbeeinflusst von kurzfristigen wirtschaftlichen Entwicklungen. Die Hauptwettbewerber von Mobility sind multinationale Unternehmen. Die Konsolidierung unter den Wettbewerbern von Mobility schreitet weiter voran. Aus der Konsolidierung ging bereits ein starker Marktführer in China hervor, der plant, sein internationales Geschäft auszubauen. Dies wird die globale Marktdynamik voraussichtlich verändern. Im März 2018 unterzeichneten Siemens und Alstom SA, Frankreich (Alstom), ein Business Combination Agreement über die Zusammenlegung des Mobilitätsgeschäfts von Siemens, einschließlich der bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2018 in der Division Process Industries and Drives enthaltenen Sparte Bahnantriebe, mit dem börsennotierten Unternehmen Alstom. Die beiden Geschäfte ergänzen sich im Hinblick auf ihre Aktivitäten und geografischen Standorte weitgehend. Das zusammengeschlossene Unternehmen wird voraussichtlich ein stark erweitertes Spektrum an Produkten, Systemen, Lösungen und Dienstleistungen anbieten. Siemens wird gemäß dem Business Combination Agreement neu ausgegebene Anteile am zusammengeschlossenen Unternehmen erhalten, die 50% des Grundkapitals von Alstom entsprechen, unter der Annahme einer vollen Verwässerung durch die Ausübung aller potenziell verwässernd wirkenden Wertpapiere und aktienbasierten Vergütungspläne. Darüber hinaus wird Siemens Bezugsrechte zur Akquisition von Alstom-Aktien erhalten, die 2% des Grundkapitals von Alstom entsprechen und frühestens vier Jahre nach Abschluss der Transaktion ausgeübt werden können. Im Juli 2018 stimmten die Aktionäre von Alstom auf der Hauptversammlung der Gesellschaft der vorgeschlagenen Zusammenlegung zu. In Vorbereitung auf die Zusammenlegung hat Siemens die Ausgliederung des Mobility-Geschäfts eingeleitet. Die Zusammenlegung unterliegt der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden. Der Abschluss der Transaktion wird in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs 2019 erwartet. Nach Abschluss der Transaktion werden die zusammengelegten Geschäfte das Strategische Unternehmen Siemens Alstom bilden. Die Trends an den Märkten von Mobility sind geprägt von dem Bedarf an Lösungen, die Mobilität im Alltag einfacher, flexibler, schneller, zuverlässiger und kostengünstiger machen. Städte und Länder stehen vor der Aufgabe, Kosten, Flächenbedarf und verkehrsbedingte Lärm- und CO2-Emissionen zu senken. Der Druck auf Mobilitätsanbieter und Entscheidungsträger, diese Mobilitäts- und Transportbedarfe zu decken, nimmt aufgrund des erwarteten weiteren Bevölkerungsanstiegs in urbanisierten Strukturen zu. Die FuE -Strategie von Mobility fokussiert sich auf maximale Verfügbarkeit, hohen Durchsatz und verbesserten Fahrgastkomfort. Trotz eines wachsenden Bedarfs an weltweiter Mobilität sind die Möglichkeiten zum Bau neuer Straßen und Schienenwege begrenzt. Daher sind intelligente Lösungen gefragt, die den Verkehr effizienter und gleichzeitig sicher und umweltfreundlich gestalten. Dekarbonisierung und nahtlos vernetzte intermodale (E-)Mobilität sind Schlüsselfaktoren für die Zukunft des Transportwesens. Deshalb liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der FuE-Aktivitäten bei Mobility auf der Digitalisierung, um moderne Mobilitätslösungen für Straße und Schiene in Verbindung mit neuen Geschäftsmodellen zu entwickeln. Ein Beispiel ist AaaS (Availability as a Service, Verfügbarkeit als Leistung) über unsere auf Grundlage von MindSphere betriebene Datenanalyseplattform Railigent Application Suite. Mobility investiert zusammen mit anderen Partnern in die Zukunft der Mobilitätslandschaft in Bereichen wie Sensortechnologie, Konnektivitäts-/IoT-Lösungen, Software für den intermodalen Verkehr, digitaler Zwilling/BIM, Künstliche Intelligenz sowie additive Fertigung. Die Investitionen von Mobility konzentrieren sich hauptsächlich auf die Instandhaltung und Erweiterung der Produktionsstätten sowie die Erfüllung von Projektanforderungen. scroll
Der Auftragseingang von Mobility stieg aufgrund eines höheren Volumens aus Großaufträgen stark an. Die Division akquirierte diese Aufträge über die Geschäfte und Regionen hinweg, insbesondere in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten. Bedeutende Großaufträge im abgelaufenen Geschäftsjahr umfassten unter anderen einen Auftrag über 0,9 Mrd. € für Nahverkehrszüge (einschließlich Service) in Israel, daneben den größten Bahninfrastrukturauftrag in der Geschichte von Siemens im Wert von 0,7 Mrd. € (einschließlich Service) in Norwegen, einen Auftrag über 0,6 Mrd. € für zusätzliche ICE-4-Züge und -Triebwagen in Deutschland sowie den Erstabruf im Wert von 0,4 Mrd. € aus einer größeren Rahmenvereinbarung für Reisezugwagen in Österreich. Auch im Geschäftsjahr 2017 akquirierte die Division eine Reihe bedeutender Aufträge in allen drei Berichtsregionen. Aufgrund der erfolgreichen Abarbeitung großer Projekte stiegen die Umsatzerlöse in allen Geschäften. Geografisch betrachtet wurde das Wachstum der Umsatzerlöse durch prozentual zweistellige Zuwächse in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten sowie der Region Asien, Australien bestimmt. In der Region Amerika sanken die Umsatzerlöse aufgrund negativer Währungsumrechnungseffekte. Besonders stark fiel das Wachstum der Umsatzerlöse in Deutschland aus, wo die ersten ICE-4-Hochgeschwindigkeitszüge aus dem größten Zugauftrag in der Geschichte von Siemens erfolgreich den regulären Betrieb aufnahmen. Das Ergebnis stieg beträchtlich. Bei einer anhaltend starken operativen Umsetzung trugen alle Geschäfte von Mobility ein prozentual zweistelliges Ergebniswachstum und eine im Vorjahresvergleich höhere Profitabilität bei. Die Personalrestrukturierungsaufwendungen sanken auf 13 Mio. €, gegenüber 46 Mio. € im Geschäftsjahr 2017. Der Auftragsbestand von Mobility belief sich zum Geschäftsjahresende auf 28 Mrd. €, von denen voraussichtlich 7 Mrd. € im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlöse realisiert werden. Das Wachstum des Auftragseingangs spiegelte die insgesamt starken, regional in ihrer Dynamik aber unterschiedlichen Märkte von Mobility im Geschäftsjahr 2018 wider. Die Marktentwicklung in Europa war durch die fortgesetzte Vergabe von mittelgroßen und großen Aufträgen geprägt. Dies zeigte sich insbesondere in Deutschland, Frankreich wie auch im Vereinigten Königreich. Die Nachfrage aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus Afrika wurde durch anhaltende Unsicherheiten in Zusammenhang mit Budgetbeschränkungen und dem politischen Umfeld beeinträchtigt. Die stabile Investitionstätigkeit in der Region Amerika wurde maßgeblich von der Nachfrage nach Fern- und Nahverkehrszügen getragen; dies galt insbesondere für die USA. In der Region Asien, Australien verzeichneten die Märkte in China anhaltende Investitionen in Hochgeschwindigkeitszüge, Nahverkehr und Bahninfrastruktur. Indien investiert weiter in die Modernisierung der Transportinfrastruktur des Landes. Im Geschäftsjahr 2019 werden die Märkte von Mobility voraussichtlich moderat wachsen. Die wesentlichen Wachstumstrends des Geschäftsjahrs 2018 dürften sich fortsetzen. Dabei erwartet Mobility eine steigende Nachfrage nach digitalen Lösungen. A.3.6 Digital FactoryDie Division Digital Factory bietet ein umfassendes Produktportfolio und Systemlösungen für Automatisierungstechnologien an, die in Fertigungsindustrien eingesetzt werden. Hierzu gehören Automatisierungssysteme und Software für Fabrikautomatisierung, industrielle Schalttechnik und numerische Steuerungssysteme, Motoren, Antriebe und Wechselrichter sowie integrierte Automatisierungssysteme für Werkzeug- und Fertigungsmaschinen, die durch Produkt- und Produktionslebenszyklussoftware sowie Software für die Simulation und Prüfung mechatronischer Systeme vervollständigt werden. Ergänzt werden diese Angebote durch das elektronische Designautomatisierungssoftware-Portfolio von Mentor Graphics, USA (Mentor), und TASS International, Niederlande, die beide im Geschäftsjahr 2017 akquiriert wurden, sowie durch das offene, cloud-basierte industrielle Internet-of-Things-(IIoT-)Betriebssystem MindSphere, das Maschinen und die physische Infrastruktur mit der digitalen Welt verbindet. Die Division bietet ihren Kunden darüber hinaus lebenszyklusbezogene und datenbasierte Dienstleistungen an. Zusammengenommen ermöglicht dieses Angebotsspektrum den Kunden, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu optimieren - von Produktdesign und -entwicklung bis zu Produktion und Service. Insbesondere durch ihre fortschrittlichen Softwarelösungen unterstützt die Division Fertigungsunternehmen auf ihrem Weg hin zum "Digitalen Unternehmen", wodurch größere Flexibilität und Effizienz bei Produktionsprozessen sowie eine schnellere Markteinführung neuer Produkte erreicht werden. Die Division beliefert Kunden vorwiegend in Fertigungs- und Hybridindustrien. Dabei werden die Kunden durch eine gemeinsame regionale Vertriebsorganisation mit der Division Process Industries and Drives betreut, wobei je nach Kunde oder Branche unterschiedliche Vertriebskanäle genutzt werden. Schwankungen in der Kundennachfrage sind stark durch Konjunkturzyklen beeinflusst. Diese können zu erheblichen kurzfristigen Veränderungen der Profitabilität der Division führen. Die Wettbewerber bei den Geschäftsaktivitäten von Digital Factory können in zwei Gruppen eingeteilt werden: multinationale Unternehmen, die ein relativ breites Produktportfolio aufweisen, und Unternehmen, die nur an bestimmten regionalen oder produktbezogenen Märkten aktiv sind. Die Division sieht gegenwärtig drei grundlegende Trends , die ihr Geschäft beeinflussen. Erstens: Zentralbanken heben nach und nach die Zinssätze an. Einerseits wird dieser Trend voraussichtlich die Investitionsneigung insgesamt beeinträchtigen. Andererseits wird er zu gezielteren Investitionen in Effizienzverbesserungen führen. Zweitens zeichnet sich ein Trend von der Globalisierung hin zur Regionalisierung ab, um entweder die heimische Wirtschaft zu schützen oder um Lösungen besser an lokale Bedürfnisse anzupassen. Der Trend hin zur Digitalisierung - der dritte Punkt - treibt Unternehmen dazu an, ihre Produktionsleistung zu modernisieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu behaupten oder zu steigern. Die FuE -Aktivitäten der Division Digital Factory zielen darauf ab, die Geschwindigkeit, Flexibilität, Qualität und Effizienz innerhalb der diskreten Fertigungsindustrie zu verbessern. Der wichtigste Hebel hierbei ist eine umfassende Digitalisierung bei größtmöglicher IT-Sicherheit. Erreicht wird dies durch die Entwicklung des "digitalen Zwillings" beziehungsweise der vollständigen virtuellen Abbildung der Wertschöpfungskette des Kunden. Durch seine FuE-Aktivitäten treibt Digital Factory diese Fähigkeiten insbesondere durch die einzigartige Verbindung von drei Aspekten des digitalen Zwillings weiter voran: dem digitalen Zwilling des Produkts selbst, der Produktion und Leistungsfähigkeit des Produkts in der Anwendung sowie dem laufenden Produktionsprozess des Produkts. Diese enge Verzahnung der virtuellen mit der realen Welt ermöglicht es Kunden, ihre Produkte, Maschinen und Anlagen frühzeitig zu simulieren und zu optimieren und dabei eine leistungsfähige Produktion sicherzustellen. Ein weiterer Kernbereich ist die Entwicklung von MindSphere. Während des Geschäftsjahrs 2018 schuf Siemens mit der Gründung von MindSphere World ein Forum für alle, die am MindSphere-Ökosystem partizipieren wollen. Ein Arbeitsgebiet ist hierbei ein Technologiekomitee, das es Teilnehmern des Forums ermöglicht, die künftige Entwicklung der Plattform mitzugestalten. Ebenfalls im Geschäftsjahr 2018 führte die Division Industrial Edge von Siemens ein. Hierdurch wird die Lücke zwischen Local- und Cloud-Computing geschlossen und hochfrequenter Datenaustausch auf Feldebene ermöglicht. Hierzu gehören Softwareapplikationen, sogenannte Edge Apps, die aus dem Edge App Store des Backend-Systems, zum Beispiel MindSphere, heruntergeladen und auf den benötigten Edge-Geräten installiert werden. Die wesentlichen Investitionen von Digital Factory im Geschäftsjahr 2018 bezogen sich auf das Fabrikautomatisierungs- und das Produktlebenszyklusgeschäft sowie die Motion-Control-Systems- und Control-Products-Geschäfte, einschließlich Investitionen in Produktionsstätten in China und in die Infrastruktur von Rechenzentren. scroll
Digital Factory steigerte in allen seinen Geschäften den Auftragseingang und die Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich. Eine hervorragende Leistung zeigten die kurzzyklischen Geschäfte der Division. Hier blieb die Nachfrage über das gesamte Geschäftsjahr hinweg stark, wenngleich die Wachstumsraten zum Ende des Geschäftsjahrs begannen, moderater auszufallen. Der Auftragseingang und die Umsatzerlöse im Softwaregeschäft nahmen aufgrund kräftiger Nachfrage sowie eines neuen Volumens aus der im zweiten Quartal des Geschäftsjahrs 2017 abgeschlossenen Akquisition von Mentor stark zu. Geografisch betrachtet legten Auftragseingang und Umsatzerlöse in allen Berichtsregionen zu. Das stärkste Wachstum verzeichneten die Region Amerika, hier insbesondere die USA, sowie die Region Asien, Australien, hier insbesondere China. Alle Geschäfte der Division verbesserten im Vorjahresvergleich ihr Ergebnis und ihre Profitabilität. Die kurzzyklischen Geschäfte leisteten den größten Beitrag zum Ergebnis, das Softwaregeschäft erzielte das stärkste Ergebniswachstum. Hier fielen in beiden Geschäftsjahren fortlaufende Aufwendungen zur weiteren Verbreitung digitaler Produkte, unter anderem der MindSphere-Plattform von Siemens, an. Im Geschäftsjahr 2017 war die Profitabilität des Softwaregeschäfts durch Anpassungen der Umsatzabgrenzung sowie Transaktions- und Integrationskosten in Verbindung mit der Akquisition von Mentor von zusammen 104 Mio. € belastet. Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich diese Belastungen auf 60 Mio. €. Mit 68 (im Vj. 134) Mio. € sanken auch die Personalrestrukturierungsaufwendungen im Vorjahresvergleich. Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2017 profitierte von einem Gewinn von 175 Mio. € in Verbindung mit dem eCar-Geschäft, das die Division in das Gemeinschaftsunternehmen Valeo Siemens eAutomotive einbrachte. Der Auftragsbestand der Division belief sich zum Ende des Geschäftsjahrs auf 4 Mrd. €. Davon werden voraussichtlich 3 Mrd. € im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlöse realisiert. Die Division Digital Factory erzielte ihre Ergebnisse in einem allgemein günstigen Umfeld, wobei ihre kurzzyklischen Geschäfte den Markt übertrafen. Die von der Division bedienten weltweiten Fertigungsindustriemärkte sind im Geschäftsjahr 2018 weiter gewachsen. Die Investitionen der Kunden legten schneller zu als ihre Produktion, was eine deutliche Wachstumsdynamik in der Automatisierung und Digitalisierung unterstreicht. Dies führte zu starker Nachfrage aus der Maschinenbau- und Elektronikindustrie. Geografisch betrachtet war China aufgrund staatlicher Wachstumsinitiativen der Hauptwachstumstreiber. Das Wachstum in einer Reihe europäischer Länder war ebenfalls stark, die Wachstumsdynamik in den USA verstärkte sich im Verlauf des Geschäftsjahrs. Für das Geschäftsjahr 2019 wird erwartet, dass die Märkte mindestens in Höhe des leichten Wachstums des verarbeitenden Gewerbes zulegen werden. Vor dem Hintergrund des hohen Investitionsniveaus im Geschäftsjahr 2018 sowie der zunehmenden globalen Handelsspannungen erwarten wir ein langsameres Wachstum der Nachfrage im Maschinenbau- und Ausrüstungsbereich und eine moderatere Wachstumsdynamik in den Regionen, die eine besonders starke Marktexpansion im Geschäftsjahr 2018 verzeichneten. Da dies insbesondere China betrifft, könnte es auch Ausstrahlungseffekte auf einige asiatische und europäische Länder haben. Zu Beginn des Geschäftsjahrs 2019 erwarb Digital Factory Mendix, Inc., mit dem Ziel, das Wachstum von MindSphere zu steigern und dessen Verbreitung zu beschleunigen. Mendix ist ein in den USA ansässiges Unternehmen, das Vorreiter und führend ist im Bereich der cloud-basierten Low-Code-Programmierplattformen. Diese können die Entwicklungszeit von Apps durch die visuelle Abbildung des zugrunde liegenden Codes beträchtlich verringern (für weitere Informationen zur Akquisition von Mendix siehe → Ziffer 34 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss). In der neuen Organisationsstruktur, über die ab dem dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2019 berichtet wird, werden die Geschäfte von Digital Factory dem Operativen Unternehmen Digital Industries zugeordnet. Hiervon ausgenommen ist das Geschäft mit Steuerungsprodukten, das dem Operativen Unternehmen Smart Infrastructure zugeordnet wird. A.3.7 Process Industries and DrivesDie Division Process Industries and Drives bietet ein umfassendes Portfolio an Produkten, Software, Lösungen und Dienstleistungen für die Bewegung, Messung, Steuerung und Optimierung aller Arten von Massendurchflüssen. Mit ihrem Branchenwissen in Industriezweigen wie Öl und Gas, Schiffbau, Bergbau, Zement, Fasern, Chemie, Nahrungsmittel und Getränke sowie Pharmazie arbeitet die Division mit ihren Kunden daran, die Produktivität, Zuverlässigkeit und Flexibilität von Maschinen und Anlagen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu steigern. Auf der Grundlage von Datenmodellen und Analysemethoden ebnet Process Industries and Drives den Weg zum "Digitalen Unternehmen", von der Prozesssimulation über die Anlagenplanung und Anlagendokumentation bis hin zum Vermögens- und Leistungsmanagement. Die Angebote der Division umfassen ein integriertes Portfolio von Produkten, Komponenten und Systemen, wie Kupplungen, Getrieben, Motoren und Umrichtern, Prozessinstrumentierungssystemen, Geräten für Prozessanalytik, kabelgebundener und kabelloser Kommunikation, industrieller Identifikation und Stromversorgung bis zur Systemebene mit dezentralisierten Steuerungssystemen, industrieller Software sowie individuellen, applikationsspezifischen Systemen und Lösungen. Zusätzlich verkauft die Division Getriebe, Kupplungen und Antriebslösungen an andere Siemens-Geschäfte, die dort für Züge und Windturbinen genutzt werden. Von einigen wichtigen Ausnahmen abgesehen, reagiert die Nachfrage innerhalb der Branchen, die durch die Division bedient werden, im Allgemeinen verzögert auf Veränderungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld. Die Ergebnisse der Division sind allerdings stark von den Investitionszyklen ihrer Hauptbranchen abhängig. In rohstoffnahen Industrien wie Öl und Gas oder Bergbau werden diese Zyklen vor allem durch Schwankungen der Rohstoffpreise bestimmt und weniger durch Veränderungen in den Produktionsmengen. Die Division Process Industries and Drives betreut die Kunden durch eine gemeinsame regionale Vertriebsorganisation mit der Division Digital Factory, wobei je nach Kunde oder Branche unterschiedliche Vertriebskanäle genutzt werden. Die Wettbewerber der Division können in zwei Gruppen eingeteilt werden: multinationale Unternehmen, die ein relativ breites Produktportfolio aufweisen, und Unternehmen, die nur an bestimmten regionalen oder produktbezogenen Märkten aktiv sind. Eine Konsolidierung vollzieht sich überwiegend in einzelnen Marktsegmenten und nicht über die gesamte Breite des Portfolios der Division hinweg. Insbesondere bewegt sich die Konsolidierung in lösungsorientierten Märkten hin zu vertiefter Nischenmarktexpertise. Die meisten Hauptwettbewerber verfügen über ein etabliertes globales Geschäft. Darüber hinaus konzentriert sich der Wettbewerb zunehmend auf technologische Verbesserungen und die Kostenposition. Die Division profitiert gegenwärtig von einem zyklischen Nachfrageanstieg in den Prozessindustrien. Allerdings sind die grundlegenden Bedingungen im Geschäftsumfeld der Division weiter durch die Folgen der Nachfrageschwäche der vorhergehenden Jahre beeinträchtigt, die noch immer die Marktpreisniveaus belasten. Es ist nicht zu erwarten, dass die historischen Preis- und Investitionsniveaus in den Grundstoffindustrien mittelfristig erreicht werden. Diese strukturelle Veränderung an den Märkten der Division erfordert daher Anpassungen in ihren Geschäften. Die festgelegten Maßnahmen umfassen die Optimierung der globalen Aufstellung, Kapazitätsreduzierungen sowie eine interne Neuorganisation, um Kompetenzen zu bündeln und die Kundennähe zu verbessern. Dieses Programm befindet sich nach wie vor in der Umsetzung. Die FuE -Aktivitäten der Division Process Industries and Drives konzentrieren sich weiterhin darauf, die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu intensivieren, um die digitale Transformation der Prozessindustrien zu beschleunigen. Wesentliche Beispiele sind hierbei innovative Prozessautomatisierungsarchitekturen, hocheffiziente und intelligente Leistungselektronikmodule sowie die Integration von physischen Maschinen und Prozessen in das IIoT. Die Division treibt darüber hinaus die Entwicklung in Leitinnovationsfeldern voran. Hierzu gehören Simulation, digitale Zwillingstechnologie und Datenanalyse durch digitale Beratungsleistungen. Beispielsweise ermöglicht die neue digitale Plattform SIDRIVE IQ die vorbeugende cloud-basierte Wartung eines Motors. Dadurch können wiederum neue Geschäftsmodelle wie Performance Contracting entstehen. Mit der digitalen Transformation ihrer Kunden einhergehend bietet die Division Sicherheitsstrategien und -konzepte auf einem hohen Niveau, um das Vermögen der Kunden vor Cyber-Angriffen zu schützen. Die Investitionen der Division dienen vorwiegend Rationalisierungs- und Ersatzzwecken sowie der Modifikation von innovativen neuen Produkten und Nachfolgeprodukten, insbesondere in Europa. scroll
Der Auftragseingang stieg im Vorjahresvergleich, unterstützt von einer Erholung an den rohstoffnahen Märkten. Alle Geschäfte der Division trugen zum Wachstum bei, mit Ausnahme des Geschäfts mit mechanischen Komponenten. Dort begann sich die Nachfrage in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs 2018 gegenüber dem geringen Niveau im Vorjahr zu erholen. Negative Währungsumrechnungseffekte hielten die Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau. Wachstum in den Geschäften Large Drives sowie Process Automation wurde durch Rückgänge in den anderen Geschäften - insbesondere im Geschäft mit mechanischen Komponenten - aufgewogen. Geografisch betrachtet stieg der Auftragseingang in allen Regionen, insbesondere in der Region Asien, Australien, bei einem prozentual zweistelligen Wachstum in China. Das prozentual zweistellige Wachstum der Umsatzerlöse in der Region Asien, Australien, einschließlich in China, wurde weitgehend durch einen Rückgang in der Region Amerika aufgewogen. Das Ergebnis stieg in allen Geschäften, mit Ausnahme des Geschäfts mit mechanischen Komponenten. Dabei war die Leistung des Geschäfts Process Automation besonders stark. Das Ergebnis und die Profitabilität wurden durch negative Währungseffekte beeinträchtigt. Insgesamt machte die Division wesentliche Fortschritte bei der Verbesserung ihrer Kostenposition und der Kapazitätsanpassung. Die Personalrestrukturierungsaufwendungen in Verbindung mit zuvor angekündigten Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Division stiegen auf 99 Mio. €, gegenüber 48 Mio. € im Geschäftsjahr 2017. Belastungen aus nicht personalbezogenen Kapazitätsanpassungen sanken im Vorjahresvergleich. Der Auftragsbestand der Division belief sich zum Ende des Geschäftsjahrs auf 6 Mrd. €. Davon werden voraussichtlich 4 Mrd. € im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlöse realisiert. Wie zuvor erwähnt, war die Entwicklung der Division teilweise durch verbesserte Marktbedingungen begünstigt. Insgesamt wuchsen die von der Division Process Industries and Drives bedienten Märkte im Geschäftsjahr 2018 moderat. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch die Nachfrage aus dem weltweiten verarbeitenden Gewerbe, bei einer besonders starken Wachstumsdynamik in China. Die konsumnahen Branchen, wie die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie und die pharmazeutische Industrie, setzten ihren Wachstumskurs fort. Von einem niedrigen Niveau ausgehend verbesserten sich die Marktbedingungen der rohstoffnahen Industrien infolge steigender Rohstoffpreise. Dies galt insbesondere für den Bergbau sowie die Öl- und Gasindustrie und - in geringerem Maß - die Metallindustrie. Für das Geschäftsjahr 2019 wird damit gerechnet, dass die Märkte der Division weiter wachsen werden. Voraussichtlich werden die Wachstumsraten an den weltweiten Märkten des verarbeitenden Gewerbes allmählich abnehmen, insbesondere in kurzzyklischen Industrien. Zunehmende weltwirtschaftliche Unsicherheiten könnten zudem die Wachstumsdynamik in Prozessindustrien beeinträchtigen. Geografisch betrachtet erwarten wir im Geschäftsjahr 2019 die stärksten Wachstumsbeiträge aus China und den USA. In der neuen Organisationsstruktur, über die ab dem dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2019 berichtet wird, werden das Process-Automation- sowie das Large-Drives-Geschäft dem Operativen Unternehmen Digital Industries zugeordnet. Ausgenommen hiervon sind das Industrial-Applications- und das Antriebsgeschäft. Während wir das Geschäft mit Bahnantrieben zum 1. Oktober 2018 an Mobility übertragen haben, werden das verbleibende Antriebs- und das Industrial-Applications-Geschäft zusammen mit den Geschäften Mechanical Drives sowie Process Solutions den Portfolio Companies zugeordnet. A.3.8 Siemens HealthineersIm Rahmen des Börsengangs am 16. März 2018 brachte Siemens 15% seiner Anteile an der Siemens Healthineers AG (Siemens Healthineers) an die Frankfurter Wertpapierbörse. Für weitere Informationen siehe → Ziffer 3 in → B6. Anhang zum Konzernabschluss . Siemens Healthineers ist einer der weltweit größten Technologieanbieter im Gesundheitswesen und führend in der diagnostischen Bildgebung und der Labordiagnostik. Siemens Healthineers stellt Medizintechnik, Softwarelösungen sowie Beratungsleistungen im Klinikbereich zur Verfügung, unterstützt durch ein umfangreiches Set an Trainings- und Serviceangeboten. Dieses umfassende Portfolio unterstützt Kunden entlang der Behandlungskette - von der Prävention und Früherkennung über die Diagnose bis zur Therapie und Nachsorge. Die Kunden reichen von öffentlichen und privaten Gesundheitsdienstleistern bis hin zu Pharmaunternehmen und klinischen Forschungsinstituten. Die Geschäftsaktivitäten sind in bestimmtem Umfang unbeeinflusst von kurzfristigen Konjunkturentwicklungen, da ein Großteil der Umsatzerlöse aus wiederkehrenden Geschäften stammt. Dagegen besteht eine Abhängigkeit von den weltweiten regulatorischen und politischen Entwicklungen im Gesundheitssektor. Der globale Markt für Gesundheitsleistungen, der von Siemens Healthineers bedient wird, wandelt sich gegenwärtig und setzt Gesundheitsdienstleister unter Druck, bessere Ergebnisse zu niedrigeren Kosten zu liefern. Treiber dieses sich beschleunigenden Wandels sind unter anderem zunehmende gesellschaftliche Widerstände gegenüber den Kosten der Gesundheitsversorgung, die zunehmende Professionalisierung der Kostenträger, eine Verlagerung hin zu wertbasierter Erstattung, Belastungen durch chronische Krankheiten sowie der rapide wissenschaftliche Fortschritt. Als Folge davon schließen sich Gesundheitsdienstleister in Netzwerken zusammen. Daraus resultieren größere Klinik- und Laborketten - oft auf internationaler Ebene -, die zunehmend wie große Unternehmen agieren. Die Anwendung dieser industriellen Logik auf den Gesundheitsmarkt kann zu systematischen Qualitätsverbesserungen bei gleichzeitig niedrigeren Kosten führen. Um diese Vorteile zu nutzen, ist die Regulierung weltweit zunehmend darauf ausgerichtet, die Erstattungen im Gesundheitswesen am Behandlungserfolg und nicht mehr an der Anzahl der Eingriffe auszurichten. Die für Siemens Healthineers relevanten Märkte werden von vier wesentlichen Trends beeinflusst. Der erste ist demografischer Art, einschließlich der weltweit wachsenden und alternden Bevölkerung. Diese Entwicklung stellt die weltweiten Gesundheitssysteme vor große Herausforderungen und bietet gleichzeitig Chancen, da sich die Nachfrage nach kosteneffizienten Lösungen für die Gesundheitsversorgung weiter intensiviert. Der zweite Trend ist die wirtschaftliche Entwicklung in Schwellenländern, die vielen Menschen einen besseren Zugang zu einer Gesundheitsversorgung ermöglicht. Aufgrund der wachsenden Mittelschicht werden weiterhin signifikante Investitionen in die Erweiterung der privaten und öffentlichen Gesundheitssysteme vorgenommen, die das allgemeine Wachstum fördern. Der dritte Trend ist die Zunahme an chronischen Erkrankungen, die durch eine alternde Bevölkerung und umwelt- und lebensstilbedingte Veränderungen weiter anwachsen. Der vierte weltweite Trend mit bedeutender Auswirkung auf die Geschäftsentwicklung ist die Transformation der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Aufgrund des wachsenden Kostendrucks im Gesundheitswesen werden neue Vergütungsmodelle für Gesundheitsdienstleistungen eingeführt. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz werden voraussichtlich Schlüsselfaktoren für Gesundheitsversorger sein, da diese sich zunehmend darauf fokussieren, die ganzheitliche Patientenerfahrung zu verbessern, unterstützt durch bessere Ergebnisse und eine allgemeine Verringerung der Behandlungskosten. Während sich diese Trends im Allgemeinen positiv auf das Geschäft von Siemens Healthineers auswirken, zeichnet sich die Intention von Regierungen in einer Reihe von Ländern ab, protektionistische Maßnahmen einzuführen, die örtliche Anbieter unterstützen. Der Schwerpunkt bei den FuE-Aktivitäten von Siemens Healthineers liegt besonders auf der Entwicklung innovativer Produktlinien, die neue Technologien wie Künstliche Intelligenz einsetzen. Unter anderem wird dies die Verarbeitung von Gesundheitsdaten beschleunigen und damit präzisere und individuell auf Patienten zugeschnittene klinische Entscheidungen ermöglichen. Dies verspricht einen zusätzlichen Mehrwert: Neue Computeralgorithmen können verborgene Muster in den Daten aufspüren und Ärzten wertvolle Unterstützung bei Diagnose- und Therapieentscheidungen geben. Neben der kontinuierlichen Entwicklung von Innovationen für ihr Portfolio erweitert Siemens Healthineers laufend bestehende Produkte und Lösungen. Die Leistungsfähigkeit ihrer Kunden erhöht sich durch Systeme wie das kürzlich eingeführte Atellica. Diese Plattform für Labordiagnostik bietet eine deutlich höhere Verarbeitungsgeschwindigkeit und größere Flexibilität. Das Servicegeschäft wächst außerhalb der produktbezogenen Leistungen durch ein digitales Serviceportfolio sowie zunehmende Dienstleistungen, die ihre Kunden bei der Umstellung auf ergebnisorientierte Gesundheitsversorgung unterstützen. Ein wichtiger Schritt hierbei ist die Plattform Digital Ecosystem. Sie vernetzt Gesundheitsversorger und Lösungsanbieter sowie deren Daten, Anwendungen und Serviceleistungen. Anwender gewinnen damit neue Erkenntnisse durch Datenanalysen und nutzen diese in der Zusammenarbeit mit ihren Partnern. Die Investitionen von Siemens Healthineers werden hauptsächlich zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit eingesetzt und bezogen sich im Wesentlichen auf immaterielle Vermögenswerte, einschließlich aktivierter Entwicklungsaufwendungen unter anderem für eine neue integrierte weltweite Enterprise-Resource-Planning-Lösung. Daneben wird in die Fertigungslandschaft investiert, um die Fertigungskapazitäten und technischen Möglichkeiten zu erweitern. scroll
Der Auftragseingang stieg trotz erheblicher negativer Effekte aus der Währungsumrechnung leicht an. Das Imaging-Geschäft verzeichnete dabei das höchste Wachstum im Vergleich zum Vorjahr. Der höhere Auftragseingang in den Regionen Amerika sowie Asien, Australien stammte im Wesentlichen aus den USA beziehungsweise China. Auch die Umsatzerlöse unterlagen erheblichen negativen Währungsumrechnungseffekten. Auf vergleichbarer Basis stiegen die Umsatzerlöse moderat in allen drei Berichtsregionen an. Dabei verzeichneten alle drei Geschäfte höhere Umsatzerlöse als im Vorjahr, angeführt vom Imaging-Geschäft. Das Ergebnis war im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 rückläufig, da operative Verbesserungen und Produktivitätsgewinne überwogen wurden von erheblichen negativen Währungseffekten, Aufwendungen in Zusammenhang mit der Markteinführung der Atellica-Plattform, höheren Personalrestrukturierungsaufwendungen und Transaktionskosten in Zusammenhang mit dem oben genannten Börsengang. Die Aufwendungen für Personalrestrukturierung beliefen sich auf 96 Mio. €, gegenüber 57 Mio. € im Geschäftsjahr 2017. Der Auftragsbestand von Siemens Healthineers belief sich zum Geschäftsjahresende auf 16 Mrd. €; es wird erwartet, dass davon 6 Mrd. € im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlöse realisiert werden. Während die Nachfrage in den Märkten von Siemens Healthineers im Geschäftsjahr 2018 weiterhin zunahm, waren gleichzeitig Preisdruck bei Neuanschaffungen sowie eine erhöhte Auslastung der installierten Systeme zu beobachten. Alle größeren von Siemens Healthineers bedienten Märkte befinden sich gegenwärtig in einem gesunden Zustand. Dies trug zu einem leicht höheren Marktwachstum in den Regionen Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten sowie Amerika im Vergleich zum Durchschnitt der Vorjahre bei. Dieses Wachstum war insbesondere im Advanced Therapies-Markt spürbar. Die Märkte der Region Asien, Australien wuchsen moderat. Die Imaging-Märkte in den USA entwickelten sich schrittweise positiver, die Diagnostik-Märkte wuchsen weiterhin im mittleren einstelligen Prozentbereich. Das Marktumfeld in den USA blieb dennoch herausfordernd, da der Druck auf die Erstattungssysteme im Gesundheitswesen sowie das Ziel einer erhöhten Auslastung nach wie vor bestanden. Regierungsinitiativen und -programme sowie ein stark wachsendes privates Marktsegment trugen in China zu der erwarteten Restabilisierung und dem Wachstum der Märkte bei, jedoch ohne zu Wachstumsraten, wie sie in den frühen 2010er-Jahren beobachtet wurden, zurückzukehren. Das Wachstum im Imaging-Geschäft resultierte auch aus der Bereitstellung eines breiteren Anwendungsspektrums, das wiederum einen wachsenden Zugang für Patienten zu bildgebender Technologie erleichtert. Der Markt für In-vitro-Diagnostik wächst aufgrund der Bevölkerungszunahme und steigender Einkommen in Schwellenländern sowie der zunehmenden Bedeutung der Diagnostik für die Verbesserung der Qualität der Gesundheitsfürsorge. Besonders stark war das Wachstum im Bereich der Molekulardiagnostik. Ausschlaggebend hierfür waren technologische Fortschritte sowie ein erweitertes Anwendungsspektrum. Insgesamt setzt sich der Trend der Konsolidierung im Gesundheitswesen fort. Es herrscht starker Wettbewerbsdruck unter den führenden Anbietern, der sich insbesondere in der Preispolitik niederschlägt. Siemens Healthineers erwartet, dass die Märkte für Imaging- und Advanced Therapies-Geräte und der Diagnostics-Markt im Geschäftsjahr 2019 auf einem moderaten Wachstumskurs bleiben werden. Die Märkte von Siemens Healthineers profitieren weiter von den oben erwähnten langfristigen Trends; Beschränkungen ergeben sich aber durch Sparzwänge der öffentlichen Haushalte sowie durch die Konsolidierung bei Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen. Regional betrachtet rechnet Siemens Healthineers mit einem geringen Wachstum in den USA, das durch den anhaltenden Druck zur Erhöhung der Auslastung bestehender Anlagen, durch sinkende Erstattungssätze sowie durch politische Unsicherheit beeinträchtigt wird. Für Europa sieht Siemens Healthineers ebenfalls ein leichtes Wachstum, wobei der Ersatz von Anlagen sowie das Geschäft mit Großkunden wie Krankenhausketten weiter an Bedeutung gewinnen dürften. Für China rechnet Siemens Healthineers aufgrund stetig wachsender staatlicher Gesundheitsausgaben, der Förderung des privaten Sektors, der Ausweitung des Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen auf Landesebene, der spürbaren Folgen der alternden Bevölkerung und zunehmender chronischer Erkrankungen mit einem starken Wachstum. A.3.9 Siemens Gamesa Renewable EnergyIm April 2017 brachte Siemens sein Windenergiegeschäft (einschließlich des Dienstleistungsgeschäfts) in das börsennotierte Unternehmen Gamesa Corporación Tecnológica, S.A., Spanien, ein. Im Gegenzug erhielt Siemens neu ausgegebene Aktien an dem kombinierten Unternehmen Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A., Spanien (SGRE) . Siemens hält als Mehrheitseigentümer 59% der Anteile an dem kombinierten Unternehmen. SGRE bietet Windturbinen mit unterschiedlichen Technologien hinsichtlich der Ausrichtung der Rotorblätter (Pitch) und der Geschwindigkeit an. Daneben entwickelt, errichtet und vertreibt SGRE Windparks. Das gegenwärtige Produktangebot umfasst für den Onshore-Betrieb Turbinen sowohl mit Getriebe als auch mit Direktantrieb, während für den Offshore-Betrieb nur Turbinen mit Direktantrieb angeboten werden. Darüber hinaus bietet SGRE Dienstleistungen zur Verwaltung, zum Betrieb und zur Wartung von Windparks an. Die Hauptkunden sind große Energieversorger und unabhängige Stromproduzenten. Die Wettbewerbssituation bei der Windenergieerzeugung ist in den beiden großen Marktsegmenten unterschiedlich: An den Märkten für Onshore-Windkraftanlagen gibt es eine Vielzahl von Anbietern, von denen keiner eine dominierende Marktposition aufweist. Die Märkte für Offshore-Windkraftanlagen hingegen werden weiterhin von einigen wenigen, erfahrenen Marktteilnehmern bedient. Die Konsolidierung schreitet in der Onshore- wie in der Offshore-Windenergie voran - auch durch das Ausscheiden kleinerer Marktteilnehmer. Haupttreiber der Konsolidierung sind ein steigender Preisdruck sowie Herausforderungen hinsichtlich der Technologie wie auch beim Marktzutritt. Diese führen zu steigenden Entwicklungskosten und machen die Risikoteilung insbesondere bei der Offshore-Windenergie immer wichtiger. Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse kann sich zwischen den Berichtszeiträumen ändern, je nachdem, wie sich die Zusammensetzung zwischen Onshore- und Offshore-Projekten in der jeweiligen Periode entwickelt. Es wird allgemein erwartet, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am weltweiten Energie-Mix steigen wird. Jedoch übt der Trend zur Bewertung miteinander im Wettbewerb stehender Stromquellen auf Basis von Lebenszykluskosten weiterhin Preisdruck auf die Windkraftbetreiber aus. Um mit diesem Trend Schritt zu halten, konzentriert sich SGRE darauf, die Lieferkette zu verbessern und die Kosten signifikant zu reduzieren. Dies geschieht durch eine Optimierung der Aufstellung der Produktion nach der Fusion ebenso wie durch eine Straffung der zusammengeführten Produktportfolios. Ein höherer Anteil erneuerbarer Energien in Stromnetzen erhöht zudem den Bedarf an einer planbaren Energieversorgung und an besseren Möglichkeiten, diese Stromproduktion in den gesamten Energie-Mix zu integrieren. Die Marktentwicklung hängt weiter stark von der Energiepolitik ab. Hierzu gehören die Steuervergünstigungen in den USA sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland und im Vereinigten Königreich. Mit fortgesetztem technologischem Fortschritt und Kostensenkungen wird eine weiter zurückgehende Abhängigkeit von Subventionen erwartet. Ein Schwerpunkt der FuE-Aktivitäten von SGRE liegt auf der Entwicklung der nächsten Generation von Turbinentechnologie, die zu verbesserten Produkten und Lösungen mit höherer Kosteneffektivität führt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, ein führendes Unternehmen hinsichtlich der Fähigkeit zu werden, die Energieerzeugung und Energienachfrage im Bereich der erneuerbaren Energien bestmöglich ins Gleichgewicht zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, entwickelt SGRE kosteneffektive Energiespeicherlösungen sowie Hybridlösungen, die den Kunden aus der Versorgerbranche helfen sollen, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu optimieren und ihre Profitabilität zu steigern. Ein drittes Schwerpunktthema ist die Digitalisierung: Es wird erwartet, dass Fortschritte in diesem Bereich eine intelligentere Überwachung und Analyse des Turbinenzustands sowie intelligente Diagnostikdienstleistungen ermöglichen. Die Investitionen von SGRE konzentrierten sich im Geschäftsjahr 2018 auf die Erweiterung der Projektabwicklungskapazitäten aus Deutschland für Offshore-Windturbinen. Weitere Ausgaben bezogen sich auf Investitionen in Projektabwicklungskapazitäten für Onshore-Windturbinen in Marokko, der Türkei, den USA und China. scroll
Das Wachstum des Auftragseingangs und der Umsatzerlöse wurde von negativen Effekten aus der Währungsumrechnung zurückgehalten, profitierte aber vom Zusammenschluss im Geschäftsjahr 2017. Portfolioeffekte trugen zum Wachstum des Auftragseingangs und der Umsatzerlöse 33 beziehungsweise 23 Prozentpunkte bei. Der Auftragseingang enthielt ein stark gestiegenes Volumen aus Großaufträgen, darunter einen Auftrag für einen Offshore-Windpark (einschließlich Service) im Vereinigten Königreich in Höhe von 1,3 Mrd. €. Der Anstieg im Auftragseingang in den Regionen Amerika und Asien, Australien wurde im Wesentlichen durch die USA und Indien getragen, die weiterhin die wichtigsten Märkte für das Onshore-Geschäft sind. Die berichteten Umsatzerlöse stiegen im Vorjahresvergleich an. Das Wachstum stammte dabei hauptsächlich aus der Region Asien, Australien, insbesondere aus Indien, wo der Markt im Vorjahr von der Einführung eines Auktionssystems für neue Windparkaufträge beeinträchtigt war. Das höhere Ergebnis war durch den Anstieg der Umsatzerlöse, einen höheren Beitrag des Servicegeschäfts und operative Verbesserungen bedingt; gegenläufig wirkten Preisrückgänge, insbesondere im Onshore-Geschäft. Im Vorjahr enthielt das Ergebnis Belastungen in Höhe von 134 Mio. € vorwiegend aus einer Abschreibung von Vorräten. Beide betrachteten Jahre enthielten erhebliche Integrationskosten und Aufwendungen für Kapazitätsanpassungen (einschließlich Personalrestrukturierung), die im Geschäftsjahr 2018 176 Mio. € betrugen; im Geschäftsjahr 2017 waren es 103 Mio. €. Der Auftragsbestand von SGRE belief sich zum Geschäftsjahresende auf 23 Mrd. €; es wird erwartet, dass davon 8 Mrd. € im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlöse realisiert werden. Diese Ergebnisse wurden in Märkten erzielt, die im Geschäftsjahr 2018 aufgrund steigender Nachfrage sowohl an den Onshore- als auch den Offshore-Märkten wuchsen, wobei die Offshore-Märkte stärker zunahmen. Geografisch betrachtet wurde das Wachstum im Onshore-Bereich in erster Linie von China getragen - dem weltweit größten nationalen Windenergiemarkt, der ausländischen Anbietern nach wie vor weitgehend verschlossen bleibt -, gefolgt von den USA. Im Gegensatz dazu ging der Onshore-Markt in Deutschland beträchtlich zurück. Auch das Wachstum im Offshore-Markt wurde von China getragen, während das Marktvolumen in Europa stabil blieb. Für das Geschäftsjahr 2019 geht SGRE von einer wesentlich höheren Zahl an Installationen aus, angetrieben von der höheren Nachfrage nach Onshore-Windturbinen in Märkten wie den USA, Indien und Spanien. Auch für Offshore-Installationen wird ein Wachstum erwartet, in erster Linie in China. Es wird davon ausgegangen, dass das Marktvolumen (gemessen in Euro) sowohl durch die Preisentwicklung als auch aufgrund der Währungsumrechnung negativen Wirkungen unterliegen wird. A.3.10 Financial ServicesDie Division Financial Services unterstützt ihre Kunden bei Investitionsvorhaben mit Leasinglösungen, strukturierten Finanzierungen sowie Finanzierungen für Ausrüstungen und Projekte. Dies erfolgt durch die Bereitstellung von Fremd- und Eigenkapital. Dabei bringt Financial Services sowohl profundes Finanzierungs-Know-how als auch Expertenwissen aus dem Technologiebereich aus den Geschäftsgebieten von Siemens ein. Financial Services bietet Finanzlösungen für Siemens-Kunden sowie andere Unternehmen und managt außerdem Finanzrisiken im Siemens-Konzern. Financial Services betreibt die Konzern-Treasury von Siemens und steuert dabei Liquidität, Zahlungsmittel sowie Zins-, bestimmte Fremdwährungs-, Kredit- und Rohstoffpreisrisiken. Die Geschäftsaktivitäten und Themen der Konzern-Treasury werden im Rahmen der Segmentberichterstattung innerhalb der Überleitung Konzernabschluss ausgewiesen. Die Konzern-Treasury und das Management der unternehmensweiten Finanzrisiken werden in der neuen Organisationsstruktur zentral betrieben. scroll
scroll
Financial Services lieferte erneut starke Ergebnisse vor Ertragsteuern ab. Ein niedrigeres Niveau bei Kreditvorsorgen und Wachstum im Fremdfinanzierungsgeschäft gingen einher mit einer Zunahme des Gesamtvermögens. Unsere Division Financial Services ist auf das Industrielle Geschäft von Siemens und dessen Märkte ausgerichtet. Daher ist Financial Services unter anderem von der wirtschaftlichen Entwicklung der vom Industriellen Geschäft bedienten Märkte beeinflusst. Financial Services wird ihr Geschäft weiter auf Bereiche mit besonderem Branchenwissen fokussieren. A.3.11 Überleitung KonzernabschlussErgebnis scroll
Die Zunahme bei Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten beinhaltete einen Gewinn in Höhe von 900 Mio. € aus der Übertragung von Siemens-Anteilen an Atos SE an den Siemens Pension-Trust e.V. in Deutschland zur Finanzierung der Pensionspläne sowie einen Gewinn von 655 Mio. € aus dem Verkauf von Anteilen an der OSRAM Licht AG. Gegenläufig wirkte eine Wertminderung in Höhe von 154 Mio. € in Zusammenhang mit einer Beteiligung. Im Geschäftsjahr 2017 ergab sich das positive Ergebnis in erster Linie in Zusammenhang mit der Bewertung einer wesentlichen Rückbau-, Stilllege- und ähnlichen Verpflichtung; darin enthalten waren ein Nettoertrag von 364 Mio. € aus Zinseffekten und weitere Erträge von 312 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund von herabgesetzten Annahmen zur Inflationsrate. Daneben wirkten im Vorjahr Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Garantien in Zusammenhang mit der früheren Veräußerung einer Geschäftseinheit. Diese positiven Wirkungen wurden zum Teil aufgewogen durch höhere Verluste aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, unter anderem wegen einer Wertminderung in Höhe von 230 Mio. € des Siemens-Anteils an Primetals Technologies Ltd. Zentrale Posten enthielt zentrale Kosten, wie Aufwendungen für die Konzernsteuerung, die grundlegende Forschung von Corporate Technology, zentral verantwortete Projekte und nicht den Segmenten zugeordnete Beteiligungen sowie die Ergebnisse aus zentralen derivativen Finanzgeschäften. Das höhere negative Ergebnis bei Zentrale Posten beinhaltete gestiegene Aufwendungen für die konzernweite Neuaufstellung von Unterstützungsfunktionen, einschließlich Aufwendungen für Personalrestrukturierung in Höhe von 132 (im Vj. 71) Mio. €. Die Zunahme der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, war hauptsächlich eine Folge der Akquisition von Mentor und des Zusammenschlusses mit Gamesa; die Transaktionen wurden im März 2017 beziehungsweise April 2017 abgeschlossen. A.4 ErtragslageA.4.1 Auftragseingang und Umsatzerlöse nach RegionenNegative Währungsumrechnungseffekte verminderten das Wachstum des Auftragseingangs und der Umsatzerlöse um fünf beziehungsweise vier Prozentpunkte. Portfoliotransaktionen - im Wesentlichen der Zusammenschluss des Windenergiegeschäfts mit Gamesa und der Erwerb von Mentor, beide im Geschäftsjahr 2017 - trugen vier beziehungsweise drei Prozentpunkte zum Wachstum des Auftragseingangs und der Umsatzerlöse bei. Das sich ergebende Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatzerlösen (Book-to-Bill) betrug im Geschäftsjahr 2018 für Siemens 1,10 und lag damit wieder deutlich über 1. Der Auftragsbestand des Siemens-Konzerns zum 30. September 2018 betrug 132 Mrd. € - ein neuer Rekordwert. Auftragseingang (Sitz des Kunden) scroll
1
Definiert in Übereinstimmung mit dem Internationalen Währungsfonds. Der Auftragseingang von externen Kunden stieg im Vorjahresvergleich deutlich an, mit Wachstum in der Mehrzahl der industriellen Geschäfte und in allen Berichtsregionen. Der starke Anstieg im Auftragseingang bei SGRE profitierte von starken Portfolioeffekten infolge des Zusammenschlusses. Digital Factory und Mobility verzeichneten beide ein prozentual zweistelliges Auftragswachstum, wobei Digital Factory durch Portfolioeffekte aus dem Erwerb von Mentor begünstigt war. Energy Management, das im Geschäftsjahr 2017 ein hohes Volumen aus Großaufträgen erzielt hatte, verzeichnete einen erheblichen Rückgang im Vorjahresvergleich. Das Volumen aus Großaufträgen für das Industrielle Geschäft insgesamt stieg deutlich an, vornehmlich bei Mobility und SGRE. Das beträchtliche Wachstum in den Schwellenländern wurde durch Aufträge in China, Indien und Mexiko bestimmt. In der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten berichtete die Mehrzahl der industriellen Geschäfte einen Anstieg im Auftragseingang, angeführt von Mobility, die im Berichtsjahr mehrere Großaufträge erhielt. Energy Management verzeichnete in dieser Berichtsregion einen starken Rückgang aufgrund eines sehr stark gefallenen Volumens aus Großaufträgen, das im Vorjahr Großaufträge in Deutschland und Katar enthalten hatte. Im Gegensatz zur Region insgesamt ging der Auftragseingang in Deutschland erheblich zurück. Dabei waren die Aufträge in allen Geschäften außer Building Technologies und Digital Factory rückläufig. SGRE und Energy Management, die im Vorjahr beide ein hohes Volumen aus Großaufträgen erzielt hatten, verzeichneten die größten Rückgänge. Der Auftragseingang in der Region Amerika stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich an, mit sehr starkem Wachstum bei SGRE sowie einem starken Anstieg bei Digital Factory und Mobility. Die Entwicklung des Auftragseingangs in den USA verlief im Wesentlichen wie in der Berichtsregion, mit Ausnahme von Power and Gas, wo der Auftragseingang in den USA erheblich zurückging, in der Region insgesamt jedoch nur leicht. Der Auftragseingang in der Region Asien, Australien lag beträchtlich über dem des Vorjahrs. Er nahm bei der Mehrzahl der industriellen Geschäfte zu. Wachstumstreiber waren SGRE, die einen sehr starken Anstieg beim Auftragseingang im Onshore-Geschäft in Indien verzeichnete, und Digital Factory mit starkem Wachstum in China. Bei Energy Management, das im Geschäftsjahr 2017 einen Großauftrag in Indien erhalten hatte, sowie Power und Gas war der Auftragseingang rückläufig. Umsatzerlöse (Sitz des Kunden) scroll
1
Definiert in Übereinstimmung mit dem Internationalen Währungsfonds. Die Umsatzerlöse mit externen Kunden stiegen im Vorjahresvergleich leicht an. Dabei wurden ein starkes Wachstum bei Digital Factory und Mobility sowie neues Volumen bei SGRE aus dem Zusammenschluss mit Gamesa weitgehend aufgewogen von einem beträchtlichen Rückgang bei Power und Gas in rückläufigen Märkten. Die Umsatzerlöse in Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten lagen annähernd auf dem Vorjahresniveau. Anstiege bei der Mehrzahl der industriellen Geschäfte glichen einen starken Rückgang bei Power and Gas nahezu aus. Mobility und Digital Factory verzeichneten die höchsten Wachstumsraten. In Deutschland erhöhten sich die Umsatzerlöse, mit sehr starkem Wachstum bei Mobility und Anstiegen in den meisten anderen Geschäften; dies überwog einen starken Rückgang bei SGRE. In der Region Amerika lagen die Umsatzerlöse unter dem Vorjahresniveau, einschließlich eines starken Rückgangs bei Power and Gas und Abnahmen in einigen anderen industriellen Geschäften, teilweise ausgeglichen durch einen starken Anstieg bei Digital Factory. Eine ähnliche Entwicklung war in den USA zu beobachten. Die Umsatzerlöse in Asien, Australien legten im Vergleich zum Vorjahr beträchtlich zu. Wachstumstreiber waren ein sehr starker Anstieg bei SGRE, insbesondere in Indien, und starkes Wachstum bei Digital Factory, hauptsächlich in China. Alle industriellen Geschäfte verzeichneten höhere Umsatzerlöse in diesem Land, wobei Digital Factory und Process Industries and Drives den höchsten Beitrag zum Wachstum lieferten. A.4.2 Ergebnisscroll
Der Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern nahm infolge der für die Segmente beschriebenen Entwicklungen um 2% ab. Die Personalrestrukturierungsaufwendungen der fortgeführten Aktivitäten betrugen 923 Mio. €; davon entfielen 754 Mio. € auf das Industrielle Geschäft. Die Ergebnismarge Industrielles Geschäft ohne Aufwendungen für Personalrestrukturierung betrug 11,3% im Geschäftsjahr 2018. Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die Personalrestrukturierungsaufwendungen der fortgeführten Aktivitäten auf 466 Mio. €; davon entfielen 385 Mio. € auf das Industrielle Geschäft. Die Steuerquote für das Geschäftsjahr 2018 betrug 26%. Sie wurde durch verschiedene Sachverhalte positiv beeinflusst: die Neubewertung von Steuerpositionen (darin enthalten ein positiver Nettoeffekt von 435 Mio. € im Zuge der Steuerreform in den USA) sowie die weitgehend steuerfreien Gewinne aus der Übertragung von Siemens-Anteilen an Atos SE an den Siemens Pension-Trust e.V. und aus dem Verkauf von Anteilen an der OSRAM Licht AG. Diese Faktoren wurden nur teilweise von negativen Ertragsteuerwirkungen in Verbindung mit der Aufstellung der Siemens Healthineers-Gruppe und Steueraufwendungen aus Ausgliederungsaktivitäten in Zusammenhang mit Mobility aufgewogen. Die Steuerquote im Vorjahr von 26% wurde hauptsächlich durch Entscheidungen, die sich aus Betriebsprüfungen ergaben, positiv beeinflusst. Im Ergebnis nahm der Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten um 1% ab. Der Gewinn aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern war im Vorjahresvergleich höher und enthielt positive Effekte aus der Auflösung einer Rückstellung in Verbindung mit dem ehemaligen Communications-Geschäft. Der Rückgang des unverwässerten Ergebnisses je Aktie spiegelte den Rückgang des auf die Aktionäre der Siemens AG entfallenden Gewinns nach Steuern wider. Dieser belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 5,807 Mrd. €, im Vergleich zu 5,961 Mrd. € im Geschäftsjahr 2017. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ohne Personalrestrukturierungsaufwendungen betrug 7,88 €. Mit 12,7% lag der ROCE, wie erwartet, unterhalb des in unserem finanziellen Rahmenkonzept One Siemens festgelegten Bands. Der Rückgang im Vorjahresvergleich war hauptsächlich auf ein höheres durchschnittlich eingesetztes Kapital zurückzuführen, da sich Zunahmen aus dem SGRE-Zusammenschluss und dem Erwerb von Mentor in allen vier Quartalen des Geschäftsjahrs 2018 auswirkten, verglichen mit nur zwei Quartalen bei SGRE und drei Quartalen bei Mentor im Vorjahr. A.4.3 Forschung und EntwicklungIm Geschäftsjahr 2018 betrugen unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) 5,6 Mrd. €, gegenüber 5,2 Mrd. € im Geschäftsjahr 2017. Die Forschungsintensität, die sich aus dem Verhältnis von FuE-Aufwendungen zu Umsatzerlösen ergibt, lag bei 6,7% und war damit höher als im Vorjahr mit 6,2%. Die Zugänge zu aktivierten Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2018 0,3 Mrd. €, im Vergleich zu 0,4 Mrd. € ein Jahr zuvor. Zum 30. September 2018 hielt Siemens in seinen fortgeführten Aktivitäten weltweit rund 65.000 erteilte Patente. Zum 30. September 2017 waren es rund 63.600. Wir beschäftigten im Geschäftsjahr 2018 im Durchschnitt 41.800 FuE-Mitarbeiter. Unsere FuE-Aktivitäten sind letztlich darauf ausgerichtet, innovative und nachhaltige Lösungen für unsere Kunden - und die Siemens-Geschäfte - zu entwickeln und damit zugleich unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die gemeinsame Umsetzung durch die operativen Einheiten und Corporate Technology, unsere zentrale FuE-Abteilung, stellt sicher, dass Forschungsaktivitäten und Geschäftsstrategien eng aufeinander abgestimmt sind und alle Einheiten gleichermaßen und schnell von technologischen Entwicklungen profitieren. Im Geschäftsjahr 2018 fokussierten wir uns auf die folgenden Technologiefelder: additive Fertigung, autonome Robotik, Blockchain-Anwendungen, vernetzte (E-)Mobilität, Konnektivität und Edge Devices, Cyber-Sicherheit, Datenanalytik und Künstliche Intelligenz, verteilte Energiesysteme, Energiespeicher, Zukunft der Automatisierung, Materialien, Leistungselektronik, Simulation und digitaler Zwilling sowie Softwaresysteme und Prozesse. Die Weiterentwicklung von Technologien betreiben wir auch durch unser Open-Innovation-Konzept. Dabei arbeiten wir eng mit Wissenschaftlern von führenden Hochschulen und Forschungsinstituten zusammen, sowohl im Rahmen bilateraler Forschungskooperationen als auch in öffentlich geförderten Verbundforschungsprojekten. Im Fokus stehen dabei unsere strategischen Forschungspartner und insbesondere die acht Wissensaustauschzentren (Center of Knowledge Interchange), die wir an führenden Universitäten weltweit unterhalten. next47, die weltweite Venturing-Einheit von Siemens, stellt Kapital zur Verfügung, damit Start-ups wachsen und sich weiterentwickeln können. Sie trägt zur Entwicklung der künftigen Geschäfte von Siemens bei, indem sie Start-ups aller Phasen aufbaut, erwirbt und mit ihnen kooperiert. next47 konzentriert sich darauf zu antizipieren, wie Technologien unsere Zielmärkte beeinflussen. Durch diese Erkenntnisse können Siemens und unsere Kunden wachsen und sich im Zeitalter der Digitalisierung erfolgreich weiterentwickeln. A.5 Vermögenslagescroll
Unsere Bilanzsumme war im Geschäftsjahr 2018 durch negative Währungsumrechnungseffekte von 1,3 Mrd. € beeinflusst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen erhöhten sich in allen industriellen Geschäften. Am deutlichsten war der Anstieg bei Digital Factory, Energy Management und Mobility. Der Anstieg der sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte war auf höhere Darlehensforderungen bei Financial Services zurückzuführen, die hauptsächlich aus Neugeschäft sowie der Umgliederung von langfristigen Darlehensforderungen aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten resultierten. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte verringerten sich im Wesentlichen aufgrund des Verkaufs von Anteilen an der OSRAM Licht AG in Höhe von 1,2 Mrd. €. Der Rückgang der sonstigen finanziellen Vermögenswerte resultierte hauptsächlich aus der Übertragung der Siemens-Beteiligung an Atos SE an den Siemens Pension-Trust e.V. Dies wurde teilweise durch höhere Darlehensforderungen bei Financial Services ausgeglichen. A.6 FinanzlageA.6.1 Kapitalstrukturscroll
Der Rückgang der kurzfristigen Finanzschulden und kurzfristig fälligen Anteile langfristiger Finanzschulden ist hauptsächlich auf die Rückzahlung von 3,5 Mrd. € variabel und festverzinslichen Schuldverschreibungen zurückzuführen. Dies wurde weitgehend durch Umgliederungen von insgesamt 3,1 Mrd. € langfristiger variabel und festverzinslicher Schuldverschreibungen aus den langfristigen Finanzschulden ausgeglichen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich in nahezu allen industriellen Geschäften. Am deutlichsten war der Aufbau bei Mobility, Digital Factory und SGRE. Der Anstieg der laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten war im Wesentlichen auf die Aufstellung der Siemens Healthineers-Gruppe und die Ausgliederungsaktivitäten in Verbindung mit Mobility zurückzuführen. Die langfristigen Finanzschulden erhöhten sich hauptsächlich aufgrund der Ausgabe von insgesamt 2,8 Mrd. € festverzinslichen Schuldverschreibungen, die in drei Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten von bis zu zwölf Jahren begeben wurden, und aufgrund von Währungsumrechnungseffekten bei US$-Schuldverschreibungen sowie höheren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Stark gegenläufig wirkten die oben genannten Umgliederungen von variabel und festverzinslichen Schuldverschreibungen. Der Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen resultierte überwiegend aus wesentlichen Dotierungen in das Siemens-Pensionsvermögen in Deutschland und den USA, einschließlich der Übertragung der Siemens-Beteiligung an der Atos SE an den Siemens Pension-Trust e.V. Der Rückgang der passiven latenten Steuern war im Wesentlichen durch die Neubewertung von Steuerpositionen im Zuge der US-Steuerreform bedingt. Die Hauptgründe für die Veränderung der Summe Eigenkapital der Aktionäre der Siemens AG waren ein auf die Aktionäre der Siemens AG entfallender Gewinn nach Steuern in Höhe von 5,8 Mrd. € und ein Anstieg im Eigenkapital der Aktionäre der Siemens AG in Höhe von 3,0 Mrd. € aufgrund des Börsengangs der Siemens Healthineers AG. Diese positiven Faktoren wurden teilweise aufgewogen durch 3,0 Mrd. € Dividendenzahlungen (für das Geschäftsjahr 2017) und ein negatives sonstiges Ergebnis nach Steuern von 2,5 Mrd. €, hauptsächlich aufgrund des Verkaufs von Anteilen an der OSRAM Licht AG und der Übertragung der Siemens-Beteiligung an der Atos SE an den Siemens Pension-Trust e.V. Ein weiterer aufwiegender Faktor war der Rückkauf von 13.248.262 eigenen Anteilen zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von 110,84 € je Aktie, im Gesamtbetrag von 1,5 Mrd. € (einschließlich Erwerbsnebenkosten). Der Anstieg der nicht beherrschenden Anteile resultierte im Wesentlichen aus dem Börsengang der Siemens Healthineers AG. KapitalstrukturkennzahlZum 30. September 2018 ging unsere Kapitalstrukturkennzahl von 0,9 im Vorjahr auf 0,4 zurück. Beide Werte waren im Einklang mit dem in unserem finanziellen Rahmenkonzept One Siemens festgelegten Ziel. Die Veränderung im Vorjahresvergleich war hauptsächlich auf einen starken Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und den oben genannten Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zurückzuführen. Finanzschulden und KreditlinienZum 30. September 2018 betrugen die Anleihen und Schuldverschreibungen (mit Fälligkeit bis 2047) in Summe 28,4 Mrd. €, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (mit Fälligkeit bis 2037) 2,9 Mrd. €, sonstige Finanzschulden (mit Fälligkeit bis 2029) 0,8 Mrd. € sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 0,1 Mrd. €. Die Anleihen und Schuldverschreibungen wurden vorwiegend in US-Dollar und Euro sowie in geringerem Umfang in britischen Pfund begeben. Uns stehen Kreditlinien mit einem Gesamtvolumen von 9,5 Mrd. € zur Verfügung, davon waren zum 30. September 2018 8,3 Mrd. € nicht in Anspruch genommen. Für weitere Informationen über unsere Finanzschulden siehe → Ziffer 16 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss . Für weitere Informationen zu den Aufgaben und Zielen des Finanzrisikomanagements siehe → Ziffer 25 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss . Außerbilanzielle VerpflichtungenZum 30. September 2018 betrug der nicht abgezinste maximale Haftungsbetrag überwiegend für Kreditgarantien/-bürgschaften und Vertragserfüllungsgarantien/-bürgschaften für Leistungen Dritter insgesamt 3,0 (im Vj. 3,1) Mrd. €. Zusätzlich zu diesen Verpflichtungen haben wir weitere Garantien/Bürgschaften übernommen. Die maximale Inanspruchnahme, die sich aus diesen Verpflichtungen ergeben könnte - soweit sie nicht als unwahrscheinlich betrachtet wurde -, betrug 0,5 (im Vj. 0,6) Mrd. €. Künftige Zahlungsverpflichtungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verträgen betrugen 3,2 (im Vj. 3,3) Mrd. €. Unwiderrufliche Kreditzusagen betrugen 3,2 (im Vj. 3,4) Mrd. €. Ein beträchtlicher Anteil dieser Zusagen resultierte aus vermögensbasierten Kreditgeschäften (Asset Based Lending), bei denen die entsprechenden Kreditzusagen erst dann in Anspruch genommen werden können, wenn ausreichend Sicherheiten vom Kreditnehmer gestellt wurden. AktienrückkäufeZusätzlich zu den oben erwähnen Rückkäufen von eigenen Anteilen im Geschäftsjahr 2018 kauften wir im Oktober 2018 weitere 3.343.479 eigene Anteile zurück. Wir beendeten damit das im November 2015 initiierte Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von 3,0 Mrd. €. Im November 2018 haben wir einen Aktienrückkauf von bis zu 3,0 Mrd. € angekündigt, der spätestens bis zum 15. November 2021 abgeschlossen sein soll. Die Durchführung der Rückkäufe erfolgt zunächst unter der am 27. Januar 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung. Die zurückgekauften Aktien können ausschließlich für Zwecke der Einziehung, der Ausgabe an Mitarbeiter, an Mitglieder des Vorstands und an Organmitglieder von verbundenen Unternehmen sowie der Bedienung/Absicherung von Erwerbspflichten oder -rechten in Zusammenhang mit Wandel- und Optionsschuldverschreibungen verwendet werden. A.6.2 Cashflowsscroll
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit war hauptsächlich bestimmt durch die Division Digital Factory sowie Siemens Healthineers. Der Hauptgrund für die Zahlungsmittelabflüsse zum Aufbau des operativen Nettoumlaufvermögens war eine Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, vor allem bei Mobility und Energy Management. Gegenläufig wirkten Zahlungsmittelzuflüsse in Verbindung mit höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, vor allem bei Mobility, Digital Factory, SGRE, Siemens Healthineers und Process Industries and Drives. Die Veränderung der Forderungen aus Finanzdienstleistungen von SFS resultierte aus dem Wachstum des Fremdfinanzierungsgeschäfts von Financial Services. Die Zahlungsmittelabflüsse für übrige Erwerbe von Vermögenswerten beinhalteten hauptsächlich Zugänge von Vermögenswerten, die als notenbankfähige Sicherheiten genutzt werden können, und Zahlungen in Zusammenhang mit Finanzanlagen, wie Fremd- oder Eigenkapitalinvestitionen in verschiedene Projekte. Die Zahlungsmittelzuflüsse aus übrigen Abgängen von Vermögenswerten beinhalteten vor allem 1,2 Mrd. € aus dem Verkauf der Anteile an der OSRAM Licht AG, Abgänge der oben erwähnten notenbankfähigen Sicherheiten sowie Zuflüsse aus Immobilienabgängen bei SRE und aus dem Verkauf von Geschäften oder anderen Beteiligungen. Die Zahlungsmittelzuflüsse aus der Ausgabe eigener Anteile sowie sonstigen Transaktionen mit Eigenkapitalgebern beinhalteten vor allem 4,1 Mrd. € (abzüglich Transaktionskosten) aus dem Börsengang von Siemens Healthineers. Wir berichten den Free Cash Flow als eine ergänzende Liquiditätskennzahl: Free Cash Flow scroll
Mit unserer Fähigkeit, Mittelzuflüsse aus betrieblicher Geschäftstätigkeit zu generieren, unserer Summe Liquidität (definiert als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie zur Veräußerung verfügbare kurzfristige finanzielle Vermögenswerte) von 12,4 Mrd. €, nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien von 8,3 Mrd. € und den bestehenden Kreditratings am Geschäftsjahresende sind wir der Überzeugung, dass wir über ausreichende Flexibilität verfügen, um unsere Kapitalerfordernisse zu decken. Wir sind außerdem der Überzeugung, dass unser operatives Nettoumlaufvermögen für unsere derzeitigen Erfordernisse ausreichend ist. InvestitionenDie Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aus fortgeführten Aktivitäten betrugen im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 2,6 Mrd. €. Innerhalb des Industriellen Geschäfts betrafen die fortlaufenden Investitionen hauptsächlich technologische Innovationen, die Erweiterung von Kapazitäten zur Entwicklung, Fertigung und zum Vertrieb neuer Lösungen, die Optimierung der Produktivität sowie den Ersatz von Anlagevermögen. Diese Investitionen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2,0 Mrd. €. Die übrigen Investitionen betrafen vor allem SRE; sie beinhalteten unter anderem bedeutende Beträge für Projekte wie neue Bürogebäude in Deutschland. SRE ist verantwortlich für ein einheitliches und umfassendes weltweites Immobilienmanagement bei Siemens und unterstützt das Industrielle Geschäft und zentrale Aktivitäten mit kundenspezifischen Immobilienlösungen; ausgenommen sind SGRE, die ausgegliederten Immobilien von Mobility und seit Januar 2018 Siemens Healthineers. Bei den Investitionen für fortgeführte Aktivitäten erwarten wir für das Geschäftsjahr 2019 einen Ausgabenanstieg. In den kommenden Jahren sollen bis zu 0,6 Mrd. € in "Siemensstadt 2.0" investiert werden, ein neues Projekt, das zum Ziel hat, das bestehende Siemens-Industrieareal in Berlin in einen modernen und von vielfältiger Nutzung geprägten urbanen Stadtteil zu wandeln und Schlüsseltechnologien zu stärken. Zusätzlich planen wir, in den kommenden Jahren beträchtliche Beträge in attraktive Innovationsthemen im Rahmen von next47 zu investieren. A.7 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDas Geschäftsjahr 2018 war ein besonders erfolgreiches Jahr für Siemens. Wir haben große Fortschritte erzielt, sowohl operativ als auch unter Portfoliogesichtspunkten, und wir haben fast alle Ziele unserer "Vision 2020" schneller erreicht als ursprünglich angenommen. Mit Blick auf unsere finanziellen Ergebnisse entwickelt sich die große Mehrheit unserer Geschäfte sehr gut, einige sind herausragend, insbesondere bei der Umsetzung unserer Digitalisierungsstrategie. Eine kleine Anzahl unserer Geschäfte hat mit strukturellen Marktherausforderungen zu kämpfen. Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Kapazitätsanpassungen sind für diese Einheiten auf einem guten Weg. Bei der Zusammensetzung unserer Geschäfte haben wir ebenfalls Fortschritte gemacht. Im zweiten Quartal des Geschäftsjahrs 2018 haben wir den Börsengang der Siemens Healthineers AG mit der Platzierung von 15% der Anteile erfolgreich durchgeführt. Im vierten Quartal des Geschäftsjahrs 2018 haben die Aktionäre von Alstom SA dem Vorschlag über die Zusammenlegung unseres Mobilitätsgeschäfts mit Alstom SA zugestimmt. Der Abschluss der Transaktion steht weiter unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörden und wird in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs 2019 erwartet. Einige unserer Geschäfte tätigten Akquisitionen im Bereich der Digitalisierung. Die bedeutendste hiervon war die zu Beginn des Geschäftsjahrs 2019 abgeschlossene Akquisition von Mendix, einem in den USA ansässigen Unternehmen, das Vorreiter und führend ist im Bereich der Entwicklung von cloud-basierten Low-Code-Programmierplattformen. Wir erwarten, dass die Akquisition von Mendix unter anderem die Verbreitung von MindSphere, unserem offenen, cloud-basierten Internet-of-Things-Betriebssystem, beschleunigen wird. Aus einer Position der Stärke heraus haben wir im vierten Quartal des Geschäftsjahrs 2018 unsere "Vision 2020+" bekannt gegeben. Mit einer schlankeren und einfacheren Unternehmensstruktur wollen wir das Wachstum beschleunigen und unsere Profitabilität steigern. Vereint unter der starken Marke Siemens geben wir unseren Geschäften erheblich mehr unternehmerische Freiheit, den Fokus auf ihre jeweiligen Märkte zu schärfen. Wir setzen derzeit die neue Organisationsstruktur um. Beginnend mit dem dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2019 werden wir Finanzergebnisse nach der neuen Struktur berichten. Bei der Umsetzung unseres finanziellen Zielsystems waren wir im Geschäftsjahr 2018 erneut sehr erfolgreich. Wir haben starke Ergebnisse für den Siemens-Konzern und bei den meisten unserer industriellen Geschäfte sowie Financial Services erzielt. Nach dem Ende des zweiten Quartals haben wir unsere Prognose für das unverwässerte Ergebnis je Aktie (Gewinn nach Steuern) erhöht. Alle von uns für das Geschäftsjahr 2018 gesetzten Ziele bei unseren zentralen Messgrößen haben wir erreicht. Wir erzielten ein Wachstum der Umsatzerlöse von 2%, bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte, und ein unverwässertes Ergebnis je Aktie (Gewinn nach Steuern) von 7,12 €, das eine Belastung von 0,76 € aufgrund von Personalrestrukturierungsaufwendungen enthielt. Die Kapitalrendite (ROCE) war mit 12,7% zweistellig. Unsere Kapitalstrukturkennzahl betrug 0,4. Der Auftragseingang legte um 6% auf 91,3 Mrd. € zu. Das Book-to-Bill-Verhältnis belief sich auf 1,10 und erfüllte damit unsere Erwartung eines Werts von über 1. Sechs unserer acht industriellen Geschäfte steigerten ihren Auftragseingang im Vorjahresvergleich, eines erreichte das Vorjahresniveau, und lediglich eines berichtete einen Rückgang. Der Auftragseingang wuchs prozentual zweistellig bei Mobility, aufgrund eines größeren Volumens aus Großaufträgen, sowie bei Digital Factory, aufgrund der Stärke der kurzzyklischen Geschäfte wie auch des Softwaregeschäfts. Das Auftragswachstum bei SGRE umfasste neues Volumen aus dem Zusammenschluss mit Gamesa, das Wachstum bei Power and Gas war hingegen durch beträchtliche negative Währungsumrechnungseffekte belastet. Bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte stieg der Auftragseingang von Siemens um 8%. Die Umsatzerlöse lagen mit 83,0 Mrd. € leicht über dem Vorjahresniveau. Starkes Wachstum bei Digital Factory und Mobility sowie neues Volumen im Vorjahresvergleich bei SGRE aus dem Zusammenschluss mit Gamesa wurden weitgehend durch einen beträchtlichen Rückgang bei Power and Gas aufgewogen. Der Division gelang es im Geschäftsjahr 2018, den Bau der drei weltgrößten Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerke in Ägypten in Rekordzeit abzuschließen. Sie operiert aber nach wie vor in einem ungünstigen Marktumfeld. Bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte stiegen die Umsatzerlöse um 2%. Für das Geschäftsjahr 2018 hatten wir ein leichtes Wachstum der um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte bereinigten Umsatzerlöse prognostiziert. Das Ergebnis des Industriellen Geschäfts lag mit 8,8 Mrd. € um 6% unter dem Vorjahreswert. Die Mehrzahl der industriellen Geschäfte verbesserte im Vorjahresvergleich ihr Ergebnis. Die größten Anstiege erreichten Digital Factory, SGRE und Mobility. Digital Factory und Siemens Healthineers leisteten die höchsten Beiträge zum Ergebnis des Industriellen Geschäfts. Das Ergebnis und die Profitabilität von Siemens Healthineers waren durch starke negative Währungseffekte beeinträchtigt, die in geringerem Maß auch andere Divisionen betrafen. Insgesamt war das Ergebnis des Industriellen Geschäfts durch im Vorjahresvergleich sehr stark gestiegene Personalrestrukturierungsaufwendungen belastet. Diese beliefen sich auf 0,8 Mrd. €. Fast die Hälfte der Aufwendungen für Personalrestrukturierung wurde bei Power and Gas erfasst. Zusammen mit den Herausforderungen aufgrund ungünstiger Marktbedingungen führte dies zu einem sehr starken Rückgang des Ergebnisses der Division. Wie geplant haben wir unsere FuE-Aufwendungen in unseren industriellen Geschäften weiter gesteigert. Ein Schwerpunkt lag dabei im Bereich der Digitalisierung. Die Ergebnismarge des Industriellen Geschäfts belief sich auf 10,4% gegenüber 11,1% im Geschäftsjahr 2017. Sechs unserer acht industriellen Geschäfte erreichten ihre Margenbänder oder - wie Mobility und Building Technologies - übertrafen sie. Die Mehrzahl verbesserte zugleich ihre Ergebnismarge im Vorjahresvergleich. Dabei erreichte SGRE sein Margenband, und Process Industries and Drives verringerte die Lücke. Der Rückgang der Ergebnismarge des Industriellen Geschäfts insgesamt war vor allem Power and Gas geschuldet, dessen Ergebnismarge stark sank und sogar noch weiter unter das Margenband der Division fiel als im Geschäftsjahr 2017. Bereinigt um Personalrestrukturierungsaufwendungen belief sich die Ergebnismarge des Industriellen Geschäfts auf 11,3% und lag damit klar in der Bandbreite von 11% bis 12%, die wir erwartet hatten. Financial Services - nicht Teil des Industriellen Geschäfts - erzielte eine Eigenkapitalrendite (nach Steuern) von 20,0% und erreichte damit das obere Ende des Margenbands. Außerhalb des Industriellen Geschäfts ging der Verlust im Vorjahresvergleich stark zurück. Die Ergebnisse im Geschäftsjahr 2018 enthielten einen Gewinn von 0,9 Mrd. € aus der Übertragung des Siemens-Anteils an der Atos SE an den Siemens Pension-Trust e.V. sowie einen Gewinn von 0,7 Mrd. € aus dem Verkauf von Aktien der OSRAM Licht AG. Diese Effekte wurden teilweise aufgewogen durch höhere Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, vorwiegend in Zusammenhang mit dem Gamesa-Zusammenschluss und der Akquisition von Mentor. Der Gewinn nach Steuern lag mit 6,1 Mrd. € auf Vorjahresniveau, und das entsprechende unverwässerte Ergebnis je Aktie sank moderat auf 7,12 €. Beide Größen waren durch sehr stark gestiegene Personalrestrukturierungsaufwendungen belastet, die das unverwässerte Ergebnis je Aktie (Gewinn nach Steuern) um 0,76 € verringerten. Bereinigt um Personalrestrukturierungsaufwendungen erreichten wir ein unverwässertes Ergebnis je Aktie (Gewinn nach Steuern) von 7,88 €. Wir haben damit unsere angehobene Prognose erreicht, die lautete, ein um Personalrestrukturierungsaufwendungen bereinigtes unverwässertes Ergebnis je Aktie (für den Gewinn nach Steuern) in einer Bandbreite von 7,70 € bis 8,00 € zu erreichen (erhöht gegenüber der von uns im Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2017 für das Geschäftsjahr 2018 prognostizierten Bandbreite von 7,20 € bis 7,70 €). Der ROCE belief sich für das Geschäftsjahr 2018 auf 12,7% gegenüber 13,3% im vorherigen Geschäftsjahr. Dieser Rückgang ist vorwiegend auf einen Anstieg des durchschnittlich eingesetzten Kapitals zurückzuführen, hauptsächlich in Verbindung mit dem Gamesa-Zusammenschluss und der Akquisition von Mentor. Wir erfüllten damit unsere Prognose, die lautete, einen prozentual zweistelligen Wert zu erreichen, der unter der von uns langfristig angestrebten Bandbreite von 15% bis 20% liegt. Wir messen unsere Kapitalstruktur über das Verhältnis von industrieller Nettoverschuldung zu EBITDA. Für das Geschäftsjahr 2018 belief sich dieses Verhältnis auf 0,4, nach 0,9 im Vorjahr. Wir erreichten damit unsere Prognose, die lautete, einen Wert von bis zu 1,0 zu erreichen. Der Free Cash Flow aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten stieg im Geschäftsjahr 2018 um 22% auf 5,8 Mrd. €. Wir wollen unseren Aktionären auch weiterhin eine attraktive Rendite bieten. Der Vorstand der Siemens AG schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, eine Dividende von 3,80 (im Vj. 3,70) € je Aktie auszuschütten. A.8 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenA.8.1 PrognoseberichtA.8.1.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGIm Geschäftsjahr 2019 wird sich die Weltwirtschaft bei einer leichten Abschwächung gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 voraussichtlich auf einem soliden Wachstumspfad entwickeln. Für das weltweite BIP wird für das Jahr 2019 ein Wachstum von 3,1% erwartet. Bei den Anlageinvestitionen wird ein Wachstum von 4,0% prognostiziert, nach 4,2% im Jahr 2018. Unterstützt von einer starken Binnennachfrage, niedriger Arbeitslosigkeit und gesenkten Unternehmenssteuern aufgrund der Steuerreform 2017, werden die USA mit einem BIP-Wachstum von 2,8% voraussichtlich eine tragende Säule des globalen Wachstums sein. Es werden nur geringe negative Auswirkungen auf das BIP-Wachstum und die Inflation durch neue Handelszölle erwartet. Neue Zölle dürften sich auf China mit seiner stärker vom Handel abhängigen Wirtschaft schwerwiegender auswirken. Es wird eine deutliche Verlangsamung des BIP-Wachstums von 6,7% im Jahr 2018 auf 6,1% im Jahr 2019 prognostiziert, obwohl die chinesische Regierung zum Ende des Jahrs 2018 begonnen hat, politische Maßnahmen gegen das sich abschwächende Wachstum zu ergreifen. Das BIP in den Schwellenländern wird insgesamt voraussichtlich um 4,4% zunehmen, nach 4,6% im Jahr 2018, vorausgesetzt, die Probleme in Zusammenhang mit der Währungsabwertung und der auf US-Dollar lautenden Auslandsverschuldung können eingedämmt werden. Für Europa wird ebenfalls eine deutliche Verlangsamung des BIP-Wachstums gegenüber dem Jahr 2018 prognostiziert, mit einem Rückgang der Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte auf 1,6%. Hier machen sich insbesondere die Unsicherheit im Hinblick auf den Brexit und die neuen Maßnahmen der italienischen Regierung bemerkbar. Insgesamt könnte die makroökonomische Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 zu einem großen Teil von regierungspolitischen Entscheidungen abhängen. Die Unsicherheit aufgrund von Regierungsentscheidungen hat bereits das weltweite Wachstum in der zweiten Hälfte des Jahrs 2018 verlangsamt. Eine schnelle Lösung von Schlüsselfragen könnte diese Belastungen beseitigen und der Konjunktur neue Impulse verleihen. Die hier dargestellten Prognosen für das BIP und die Anlageinvestitionen basieren auf einem Bericht von IHS Markit vom 15. Oktober 2018. A.8.1.2 SIEMENS-KONZERNZum Ende des Geschäftsjahrs 2018 sind wir dabei, unsere Geschäfte neu zu organisieren. Die Umsetzung der neuen Organisation wird voraussichtlich zum Ende des zweiten Quartals des Geschäftsjahrs 2019 abgeschlossen sein. Daher stellen wir unsere Erwartungen für unsere industriellen Geschäfte sowie die Aktivitäten außerhalb unserer industriellen Geschäfte in der zum 30. September 2018 gültigen Organisationsstruktur dar. Für die Prognose des Siemens-Konzerns und seiner berichtspflichtigen Segmente für das Geschäftsjahr 2019 legen wir die oben genannten Erwartungen und Annahmen zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie die in → A.3 Segmentinformationen beschriebenen spezifischen Branchenentwicklungen, die wir für unsere jeweiligen industriellen Geschäfte erwarten, zugrunde. Insgesamt erwarten wir ein weiterhin günstiges Marktumfeld, mit begrenzten Risiken aus geopolitischen Unsicherheiten, insbesondere für unsere kurzzyklischen Geschäfte. Von dieser Prognose sind Belastungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Ergebnisse, die nach Abschluss der Zusammenlegung unseres Mobilitätsgeschäfts mit Alstom SA entstehen. Den Abschluss der Transaktion erwarten wir in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs 2019. Wir sind Währungsumrechnungseffekten ausgesetzt, vor allem beim US-Dollar, beim britischen Pfund und bei Währungen von Schwellenländern, insbesondere beim chinesischen Yuan. Wir erwarten, dass sich die Volatilität an den globalen Devisenmärkten im Geschäftsjahr 2019 fortsetzen wird. Durch die weltweite Verteilung unserer Produktionsstätten haben wir in den vergangenen Jahren unsere natürliche Sicherung global gesehen verbessert. Da Siemens dennoch weiterhin ein Nettoexporteur aus der Eurozone in die übrige Welt ist, wirkt sich ein schwacher Euro grundsätzlich vorteilhaft auf unser Geschäft aus, während ein starker Euro grundsätzlich nachteilig ist. Über unsere eben genannte natürliche Sicherungsstrategie hinaus sichern wir Währungsrisiken aus unserem Exportgeschäft auch durch derivative Finanzinstrumente ab. Wir erwarten, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, Ergebniswirkungen aus Wechselkursschwankungen im Geschäftsjahr 2019 zu begrenzen. Allerdings unterstellen wir für das Geschäftsjahr 2019, auf Basis der Wechselkurse von Anfang November 2018, weiterhin negative Währungsumrechnungseffekte, insbesondere bedingt durch Währungen von Schwellenländern wie China, Indien, der Türkei und Argentinien. Wir erwarten im Geschäftsjahr 2019 begrenzte währungsbedingte Belastungen auf die Ergebnismarge unseres Industriellen Geschäfts. Auf Basis dieser Annahmen und Ausnahmen lautet unsere Prognose wie folgt: Wachstum der UmsatzerlöseFür das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir ein moderates Wachstum der Umsatzerlöse, bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte. Im Geschäftsjahr 2018 trugen die meisten unserer industriellen Geschäfte zum organischen Wachstum der Umsatzerlöse bei. Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir eine ähnliche Entwicklung. Eine Ausnahme dürfte die Division Power and Gas sein, die sich weiter in einem herausfordernden Marktumfeld bewegt. Zum 30. September 2018 belief sich unser Auftragsbestand auf 132 Mrd. €. Wir erwarten, dass die Abarbeitung unseres Auftragsbestands das Wachstum der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 deutlich unterstützen wird. Dabei erwarten wir, dass rund 47 Mrd. € des Auftragsbestands im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlöse realisiert werden. Informationen zur Realisierung der Umsatzerlöse aus dem Auftragsbestand für unsere Segmente finden sich unter → A.3 Segmentinformationen . Wir erwarten, im Geschäftsjahr 2019 mit einem über den Umsatzerlösen liegenden Auftragseingang ein Book-to-Bill-Verhältnis von über 1 zu erreichen. ProfitabilitätFür das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir einen Gewinn nach Steuern, der - bereinigt um Personalrestrukturierungsaufwendungen - zu einem unverwässerten Ergebnis je Aktie (für den Gewinn nach Steuern) innerhalb einer Bandbreite von 6,30 € bis 7,00 € führen wird. Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich der Gewinn nach Steuern auf 6,1 Mrd. € und das unverwässerte Ergebnis je Aktie (Gewinn nach Steuern) auf 7,12 €. Dabei waren im Gewinn nach Steuern Aufwendungen von 0,9 Mrd. € für Personalrestrukturierungen (vor Steuern) enthalten, die das unverwässerte Ergebnis je Aktie (für den Gewinn nach Steuern) mit 0,76 € belasteten. Darüber hinaus enthielt der Gewinn nach Steuern im Geschäftsjahr 2018 Portfoliogewinne in Verbindung mit unseren Anteilen an Atos SE und der OSRAM Licht AG von 1,6 Mrd. € (vor Steuern). Diese erhöhten das unverwässerte Ergebnis je Aktie (für den Gewinn nach Steuern) um 1,87 €. Die Börsennotierung eines Minderheitsanteils an Siemens Healthineers im Geschäftsjahr 2018 führte zu einem höheren Anteil nicht beherrschender Anteile, der den auf Aktionäre der Siemens AG entfallenden Anteil am Gewinn nach Steuern und am entsprechenden Ergebnis je Aktie vermindert. Unsere Prognose für den Gewinn nach Steuern sowie das entsprechende unverwässerte Ergebnis je Aktie beruht auf einer Reihe weiterer Annahmen: Wir gehen davon aus, dass wir die solide Projektabwicklung der vorangegangenen drei Geschäftsjahre im Geschäftsjahr 2019 fortsetzen werden. Außerdem planen wir, die FuE-Aufwendungen erneut zu erhöhen, um unsere Innovationsfähigkeit zu stärken. Wir erwarten, dass die Lohnkosten um rund 3% bis 4% zunehmen werden. Ebenso erwarten wir, dass der Preisdruck auf unsere Produkte und Dienstleistungen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt gesehen rund 2% bis 3% betragen wird, vorwiegend bedingt durch unsere Stromerzeugungsgeschäfte. Für unsere kurzzyklischen Geschäfte hingegen gehen wir von stabilen Preisen aus. Unter Berücksichtigung aller zuvor genannten Annahmen und Ausnahmen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2019, dass fast alle unsere industriellen Geschäfte innerhalb ihrer gegenwärtigen, in unserem finanziellen Steuerungssystem festgelegten Ergebnismargenbänder (siehe → A.2 Finanzielles Steuerungssystem) oder darüber liegen werden. Eine Ausnahme ist Power and Gas. Insgesamt rechnen wir für unser Industrielles Geschäft mit einer Ergebnismarge von 11,0% bis 12,0%, bereinigt um Personalrestrukturierungsaufwendungen. Im Geschäftsjahr 2018 betrug diese Größe 11,3%. Wir erwarten, dass Financial Services - Financial Services ist nicht Teil des Industriellen Geschäfts - im Geschäftsjahr 2019 erneut einen starken Ergebnisbeitrag leisten und eine Eigenkapitalrendite (ROE) (nach Steuern) innerhalb ihres Margenbands erzielen wird. Innerhalb der Überleitung Konzernabschluss erwarten wir für das Geschäftsjahr 2019, dass sich für Zentrale Posten sowie Zentral getragene Pensionsaufwendungen Aufwendungen von zusammen rund 1,0 Mrd. € ergeben, wobei die Kosten in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs höher ausfallen dürften als im ersten Halbjahr. Das Ergebnis von Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten wird voraussichtlich negativ sein und innerhalb des Geschäftsjahrs stark schwanken. Im Geschäftsjahr 2018 war das Ergebnis von Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten von 1,2 Mrd. € durch die zuvor genannten Portfoliogewinne von 1,6 Mrd. € in Verbindung mit unseren Anteilen an Atos SE und der OSRAM Licht AG begünstigt. Das Ergebnis von Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten wird im Geschäftsjahr 2019 voraussichtlich keine wesentlichen Veräußerungsgewinne enthalten. Wir gehen davon aus, dass SRE seine Immobilienverkäufe, in Abhängigkeit vom Marktumfeld, weiter fortsetzen wird. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 1,2 Mrd. €, und das negative Ergebnis aus Konsolidierungen, Konzern-Treasury und sonstige Überleitungspositionen betrug 0,3 Mrd. €; für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir für diese beiden Positionen ein Ergebnis in annähernd gleicher Höhe. Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir keine wesentlichen Ergebniswirkungen aus nicht fortgeführten Aktivitäten. Wir gehen davon aus, dass unsere Steuerquote im Geschäftsjahr 2019 zwischen 25% und 31% liegen wird, im Vergleich zu 26% im Geschäftsjahr 2018. KapitaleffizienzUnser langfristiges Ziel ist es, eine Kapitalrendite (ROCE) in einer Bandbreite von 15% bis 20% zu erreichen. Vorwiegend aufgrund von Faktoren, die gegenwärtig den Gewinn nach Steuern sowie das durchschnittlich eingesetzte Kapital beeinflussen - insbesondere die Akquisitionen von Mentor und Mendix sowie der Zusammenschluss mit Gamesa -, erwarten wir, dass der ROCE im Geschäftsjahr 2019 weiter prozentual zweistellig sein, aber unter unserem Zielband liegen wird. KapitalstrukturWir definieren unsere Kapitalstrukturkennzahl als das Verhältnis von industrieller Nettoverschuldung zu EBITDA. Dabei streben wir im Allgemeinen einen Wert von bis zu 1,0 an. Dies erwarten wir im Geschäftsjahr 2019 zu erreichen. A.8.1.3 GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNGWir erwarten ein weiterhin günstiges Marktumfeld, mit begrenzten Risiken aus geopolitischen Unsicherheiten, insbesondere für unsere kurzzyklischen Geschäfte. Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir ein moderates Wachstum der Umsatzerlöse, bereinigt um Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte. Außerdem gehen wir davon aus, mit einem über den Umsatzerlösen liegenden Auftragseingang ein Book-to-Bill-Verhältnis von über 1 zu erreichen. Für unser Industrielles Geschäft (in seiner gegenwärtigen organisatorischen Struktur) erwarten wir eine Ergebnismarge von 11,0% bis 12,0%, ohne Berücksichtigung von Aufwendungen für Personalrestrukturierung. Ferner gehen wir davon aus, ein unverwässertes Ergebnis je Aktie (für den Gewinn nach Steuern) innerhalb einer Bandbreite von 6,30 € bis 7,00 € zu erreichen (ebenfalls bereinigt um Personalrestrukturierungsaufwendungen). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (für den Gewinn nach Steuern) von 7,12 € im Geschäftsjahr 2018 enthielt einen positiven Effekt von 1,87 € je Aktie aus Portfoliogewinnen in Verbindung mit unseren Anteilen an Atos SE und der OSRAM Licht AG und war belastet durch Aufwendungen für Personalrestrukturierung von 0,76 € je Aktie. Daraus resultiert ein Wert von 6,01 € ohne diese Einflussfaktoren. Von diesem Ausblick sind Belastungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Ergebnisse, die nach Abschluss der Zusammenlegung unseres Mobilitätsgeschäfts mit Alstom SA entstehen. Den Abschluss der Transaktion erwarten wir in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs 2019. Die tatsächliche Entwicklung von Siemens und seinen Segmenten kann aufgrund der unten beschriebenen Chancen und Risiken oder für den Fall, dass unsere Erwartungen und Annahmen nicht eintreten, sowohl positiv als auch negativ von unseren Prognosen abweichen. A.8.2 RisikomanagementA.8.2.1 GRUNDPRINZIPIEN DES RISIKOMANAGEMENTSUnsere Risikopolitik entspricht unserem Bestreben, nachhaltig zu wachsen sowie den Unternehmenswert zu steigern und dabei angemessene Risiken und Chancen zu steuern und unangemessene Risiken zu vermeiden. Unser Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Planung und Umsetzung unserer Geschäftsstrategien, wobei unsere Risikopolitik durch den Vorstand vorgegeben wird. Entsprechend der Organisations- und Verantwortungshierarchie bei Siemens ist das jeweilige Management unseres Industriellen Geschäfts und von Financial Services sowie der Regionen und Zentralabteilungen verpflichtet, ein Risikomanagementsystem zu implementieren, das auf sein spezifisches Geschäft und seine Verantwortlichkeiten zugeschnitten ist und dabei den übergreifenden Grundsätzen entspricht. Unsere strategischen Einheiten Siemens Healthineers und SGRE unterliegen ebenfalls unseren konzernweiten Grundsätzen für das Risikomanagement und sind jeweils für die Einhaltung dieser Grundsätze verantwortlich. A.8.2.2 PROZESS DES UNTERNEHMENSWEITEN RISIKOMANAGEMENTS (ENTERPRISE‑RISK‑MANAGEMENT-PROZESS)Wir bedienen uns einer Reihe aufeinander abgestimmter Risikomanagement- und Kontrollsysteme, die uns unterstützen, Entwicklungen, die den Fortbestand unseres Geschäfts gefährden können, frühzeitig zu erkennen. Das größte Gewicht haben dabei unsere konzernweiten Prozesse für die strategische Unternehmensplanung und für das interne Berichtswesen. Die strategische Unternehmensplanung soll uns helfen, potenzielle Risiken lange vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen abzuschätzen. Das interne Berichtswesen ermöglicht es uns, solche Risiken im Geschäftsverlauf genauer zu überwachen. Unsere interne Revision überprüft in regelmäßigen Zeitabständen die Angemessenheit und Effektivität unseres Risikomanagementsystems. So können, falls Mängel aufgedeckt werden, geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung initiiert werden. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden. Das Risikomanagementsystem von Siemens fußt auf einem umfassenden, interaktiven und managementorientierten Enterprise-Risk-Management-(ERM-)Ansatz, der in die Unternehmensorganisation integriert ist und sich sowohl mit Risiken als auch mit Chancen befasst. Unser ERM-Ansatz basiert dabei auf dem weltweit anerkannten Rahmenkonzept, dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) entwickelten "Enterprise Risk Management - Integrated Framework" (2004), und ist an die Anforderungen von Siemens angepasst. Ferner ist er mit dem ISO (International Organization for Standardization) Standard 31000 konform. Die Rahmenwerke verknüpfen den ERM-Prozess mit der Finanzberichterstattung und unserem internen Kontrollsystem. Sie messen den Aspekten der Unternehmensstrategie, der Effizienz und Effektivität der operativen Geschäftsaktivitäten, der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung wie auch der Einhaltung relevanter Gesetze und Regelungen gleichermaßen Bedeutung bei. Unser ERM-Prozess zielt auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-bezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen können. Der Betrachtungszeitraum beträgt üblicherweise drei Jahre und basiert auf einem Nettoprinzip, bei dem die Risiken und Chancen adressiert werden, die nach Durchführung bestehender Kontrollmaßnahmen verbleiben. Falls Risiken bereits in der Planung, in Budgets, in der Prognose oder im Konzernabschluss (zum Beispiel in Form einer Rückstellung oder Risikovorsorge) berücksichtigt wurden, sollen sie bereits mit ihren finanziellen Auswirkungen in den Geschäftszielen der einzelnen Einheiten berücksichtigt sein. Als Konsequenz sollten nur zusätzliche Risiken zum gleichen Thema wie zum Beispiel Abweichungen von Geschäftszielen oder im Falle von unterschiedlichen Risikodimensionen erfasst werden. Um einen umfassenden Blick über unsere Geschäftsaktivitäten zu ermöglichen, werden Risiken und Chancen in einem strukturierten Prozess identifiziert, der Elemente eines Top-down- und eines Bottom-up-Ansatzes kombiniert. Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich quartalsweise, wobei der reguläre Berichterstattungsprozess durch eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt wird, um kritische Themen rechtzeitig zu eskalieren. Relevante Risiken und Chancen werden aus verschiedenen Perspektiven wie Geschäftszielen, Reputation und regulatorischen Angelegenheiten nach Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert. Der Bottom-up-Identifizierungs- und -Priorisierungsprozess wird durch Arbeitstreffen mit dem jeweiligen Management des Industriellen Geschäfts und von SFS sowie der Regionen und Zentralabteilungen unterstützt. Dieses Top-down-Element stellt sicher, dass potenzielle neue Risiken und Chancen auf Managementebene zur Diskussion gestellt und danach bei Relevanz in die Berichterstattung aufgenommen werden. Die berichteten Risiken und Chancen werden nach möglichen kumulativen Effekten analysiert und auf der jeweiligen Organisationsebene, wie oben dargestellt, aggregiert. Für alle relevanten Risiken und Chancen werden Verantwortlichkeiten festgelegt. Dabei hängt die hierarchische Ebene der Verantwortlichkeit von der Bedeutung des jeweiligen Risikos beziehungsweise der jeweiligen Chance ab. In einem ersten Schritt erfordert die Übernahme der Verantwortung für ein spezifisches Risiko oder eine spezifische Chance die Zuordnung einer unserer allgemeinen Reaktionsstrategien. Bezogen auf Risiken umfassen unsere Strategien die folgenden Alternativen: Risiken vermeiden, übertragen, vermindern oder akzeptieren. Bezogen auf Chancen ist unsere allgemeine Reaktionsstrategie, sie vollständig zu realisieren. In einem zweiten Schritt beinhaltet die Risiko- beziehungsweise Chancenverantwortung auch das Entwickeln, Initiieren und Überwachen angemessener Maßnahmen entsprechend der gewählten Reaktionsstrategie. Um eine effektive Risikosteuerung zu ermöglichen, müssen diese Reaktionsmaßnahmen spezifisch zugeschnitten sein. Aus diesem Grund haben wir eine Vielzahl von Reaktionsmaßnahmen mit unterschiedlichen Ausprägungen entwickelt. So versuchen wir zum Beispiel, das Risiko aus Zins- und Wechselkursschwankungen durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften zu verringern. Bezüglich unserer langfristigen Projekte soll uns unter anderem ein systematisches und umfassendes Projektmanagement mit standardisierten Projektmeilensteinen, einschließlich vorläufiger Abnahmen während der Projektabwicklung, sowie mit eindeutig festgelegten Genehmigungsprozessen dabei unterstützen, mögliche Projektrisiken frühzeitig, sogar vor Eintritt in die Angebotsphase, zu erkennen und diesen zu begegnen. Des Weiteren haben wir für potenzielle Schadensfälle und Haftungsrisiken angemessene Versicherungen abgeschlossen, um unseren Gefährdungsgrad zu vermindern und mögliche Verluste zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren. Dem Risiko von Konjunktur- und Nachfrageschwankungen begegnen wir beispielsweise dadurch, dass wir die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der für uns wichtigen Branchen genau beobachten und, falls erforderlich, frühzeitig und konsequent unsere Kapazitäten anpassen und Kostensparmaßnahmen initiieren. A.8.2.3 ORGANISATION DES RISIKOMANAGEMENTS UND DER VERANTWORTLICHKEITENZur Überwachung des ERM-Prozesses und um die Integration und Vereinheitlichung bestehender Kontrollaktivitäten im Einklang mit den rechtlichen und operativen Anforderungen weiter voranzutreiben, hat der Vorstand eine vom Chief Risk&Internal Control Officer geleitete Risikomanagement- und interne Kontrollorganisation etabliert. Um eine aussagekräftige Risikodiskussion auf Siemens-Konzernebene führen zu können, werden durch diese Organisation individuelle Risiken und Chancen, die einen ähnlichen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang haben, zu breiteren Risiko- und Chancenthemen aggregiert. Im Zuge dieser Aggregation kommt es naturgemäß zu einer Mischung von Risiken mit primär qualitativen und primär quantitativen Risikobewertungen. Dementsprechend ist eine rein quantitative Beurteilung von Risikothemen nicht vorgesehen. Thematische Risiko- und Chancenbewertungen dienen anschließend zur Evaluierung der unternehmensweiten Risiko- und Chancensituation. Der Chief Risk&Internal Control Officer berichtet vierteljährlich an den Vorstand zu Themen bezüglich Umsetzung, Durchführung und Überwachung des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems und unterstützt ihn beispielsweise bei der Berichterstattung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. A.8.3 RisikenNachfolgend beschreiben wir Risiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Reputation haben können. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken innerhalb der vier Kategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikomaßes für Siemens wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Risiken für uns. Zusätzliche Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die wir jetzt noch als unwesentlich einschätzen, können unsere Geschäftsaktivitäten und -ziele ebenfalls negativ beeinflussen. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Risiken auf alle unsere Segmente. A.8.3.1 STRATEGISCHE RISIKENWettbewerbsumfeld: Die weltweiten Märkte für unsere Produkte, Lösungen und Dienstleistungen sind hinsichtlich Preisbildung, Produkt- und Servicequalität, Produktentwicklungs- und Einführungszeiten, Kundenservice und Finanzierungsbedingungen sowie Verschiebungen im Marktbedarf hochgradig wettbewerbsintensiv. Wir sind mit starken etablierten Wettbewerbern konfrontiert und auch mit aufsteigenden Wettbewerbern aus Schwellenländern und neuen Industrien, die eine günstigere Kostenstruktur aufweisen könnten als wir. Einige Branchen, in denen wir tätig sind, durchlaufen Konsolidierungen, die zu einer Verstärkung des Wettbewerbs, einer Veränderung unserer relativen Marktposition, einem Bestandsaufbau bei (un)fertigen Erzeugnissen oder einer unerwarteten Preiserosion führen könnten. Darüber hinaus gibt es das Risiko, dass wichtige Zulieferer von unseren Wettbewerbern übernommen werden und dass Wettbewerber verstärkt Dienstleistungen für unsere installierte Basis anbieten. Wir begegnen diesen Risiken mit verschiedenen Maßnahmen, wie beispielsweise Benchmarking-Aktivitäten, strategischen Initiativen, Vertriebsinitiativen, der Umsetzung von Produktivitätsmaßnahmen und Projekten zur Erreichung der Zielkosten, Anpassungen bei unseren Standorten, Outsourcing, Fusionen sowie Gemeinschaftsunternehmen, dem Export aus Niedrigkostenländern in preissensitive Märkte und der Optimierung unseres Produktportfolios. Wir überwachen und analysieren kontinuierlich Markt- und Branchendaten, um ungünstige Entwicklungen des Wettbewerbsumfelds besser voraussehen zu können, anstatt lediglich auf sie reagieren zu müssen. Wirtschaftliche, politische und geopolitische Rahmenbedingungen (makroökonomisches Umfeld): Wir sehen zunehmende Unsicherheit hinsichtlich der globalen Konjunkturaussichten. Das Hauptrisiko für den globalen Konjunkturzyklus ist eine weitere Eskalation des amerikanisch-chinesischen Handelskonflikts zu einem ausgewachsenen globalen Handelskrieg mit einer deutlichen Verschlechterung des globalen Wachstums. Ungünstige Auswirkungen auf das Vertrauen und die Investitionsaktivität würden das Siemens-Geschäft stark treffen. Zunehmende Handelsbarrieren würden sich entlang der Wertschöpfungskette auf Produktionskosten und Produktivität negativ auswirken. Das Risiko eines "No-Deal"-Brexits könnte die Unsicherheit bei Unternehmen und Verbrauchern insbesondere in der Europäischen Union (EU) und im Vereinigten Königreich verstärken, die Investitionstätigkeit verringern und ein Risiko für die Finanzmärkte darstellen. Ein weiterer und massiver Verlust des wirtschaftlichen Vertrauens und eine anhaltende Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen und bei der Vergabe neuer Aufträge würden sich negativ auf unser Geschäft auswirken. Wir haben eine Task Force eingerichtet, die den Austrittsprozess kontinuierlich überwacht und unsere lokalen und globalen Maßnahmen koordiniert. Erhöhte politische Risiken in der Europäischen Union, insbesondere die finanzpolitische Stabilität in Italien, weitere Unabhängigkeitsdebatten oder ein nachhaltiger Erfolg protektionistischer, anti-europäischer und unternehmensfeindlicher Parteien und Politik können die Eurokrise neu entfachen oder sogar die Unsicherheit über die Zukunft der Europäischen Union im Allgemeinen erhöhen. Die Verschärfung der Geldpolitik durch die US-Notenbank führte zu einer Abwertung verschiedener Schwellenländerwährungen (zum Beispiel des argentinischen Peso und der türkischen Lira) und zu Ängsten vor einer erneuten Krise in den Schwellenländern, da die Verschuldung der Unternehmen aus Schwellenländern gestiegen ist und sie zur Bedienung ihrer Schulden in Fremdwährung von günstigen weltweiten Finanzierungskonditionen abhängig sind. Eine weitere Eskalation könnte die Vermögenspreise und Devisenmärkte stark belasten und zu einer Hyperinflation führen. Schwellenländergeschäfte beinhalten weitere verschiedene Risiken, darunter bürgerliche Unruhen, Gesundheitsrisiken, kulturelle Unterschiede wie Beschäftigungs- und Geschäftspraktiken, Volatilität des Bruttoinlandsprodukts, wirtschaftliche und staatliche Instabilität, die mögliche Verstaatlichung von Privatvermögen und die Auferlegung von Devisenkontrollen. Ein zusätzliches Geschäftsrisiko resultiert aus einer abrupten Abschwächung des chinesischen Wirtschaftswachstums. Ein terroristischer Mega-Angriff oder ein wesentlicher Fall von Cyber-Kriminalität oder eine Reihe solcher Angriffe oder Vorfälle in großen Volkswirtschaften könnte die weltweite Wirtschaftstätigkeit dämpfen und das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen schwächen. Weitere Risiken ergeben sich aus geopolitischen Spannungen, politischen Umwälzungen und einer zunehmenden Anfälligkeit der vernetzten Weltwirtschaft gegenüber Naturkatastrophen. Darüber hinaus sind wir abhängig von der wirtschaftlichen Dynamik bestimmter Branchen, insbesondere vom anhaltenden Vertrauen in den Automobilsektor. Im Allgemeinen besteht aufgrund des signifikanten Anteils langzyklischer Geschäfte in unserem Industriellen Geschäft sowie der Bedeutung von Verträgen mit langer Laufzeit für Siemens eine zeitliche Verzögerung zwischen den Veränderungen makroökonomischer Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf unsere Ergebnisse. Demgegenüber reagieren die kurzzyklischen Geschäfte der Division Digital Factory, von Teilen der Division Process Industries and Drives sowie der Divisionen Building Technologies und Energy Management schnell auf Schwankungen bei der Nachfrage. Falls das moderate Wachstum bestimmter Märkte (zum Beispiel Öl und Gas) wieder zum Erliegen kommt und wir unsere Produktions- und Kostenstrukturen nicht erfolgreich an das geänderte Marktumfeld anpassen können, kann nicht garantiert werden, dass dies keine negativen Auswirkungen haben wird. Zum Beispiel könnten Kaufabsichten bezüglich unserer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen sich ändern, sich verzögern oder beendet werden beziehungsweise Käufe oder Verträge, die bereits begonnen wurden, nicht zu Ende geführt werden. Zudem könnten die Preise unserer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen stärker fallen, als wir dies gegenwärtig vorhersehen. Des Weiteren könnten sich die Finanzierungsmöglichkeiten unserer Kunden verschlechtern. Vertraglich festgelegte Zahlungsbedingungen könnten sich nachteilig verändern, insbesondere im Hinblick auf die Höhe an uns zu leistender Kundenanzahlungen im Rahmen von Langzeitprojekten, was sich negativ auf unsere Finanzsituation auswirken könnte. Die weltweite Geschäftsaufstellung von Siemens in nahezu allen relevanten Volkswirtschaften, unser umfangreiches Angebot, das unterschiedlichen Geschäftszyklen folgt, und unsere ausgewogene Mischung verschiedenartiger Geschäftsmodelle - zum Beispiel Ausrüstungs-, Komponenten-, System-, Software-, Service- und Lösungsgeschäft - helfen uns, die Folgen ungünstiger Entwicklungen auf einzelnen Märkten auszugleichen. Restrukturierungen: Wir sehen Risiken, dass wir nicht flexibel genug sind, unsere Organisation und Fertigungslandschaft anzupassen, um schnell auf sich ändernde Marktbedingungen zu reagieren. Die notwendigen Restrukturierungen könnten nicht in dem geplanten Maße und Zeitrahmen umgesetzt werden (zum Beispiel aufgrund lokaler Mitbestimmungsgesetze), was die Verbesserungen unserer Kostenposition mit negativen Ergebnisauswirkungen begrenzen sowie zu einem Verlust von qualifiziertem Personal führen kann. Streiks und Auseinandersetzungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten könnten zu negativen Schlagzeilen und Lieferschwierigkeiten führen. Darüber hinaus könnte sich die öffentliche Kritik an Restrukturierungen negativ auf das Ansehen von Siemens auswirken. Wir minimieren diese Risiken, indem wir die Umsetzung der geplanten Maßnahmen genau überwachen, ein striktes Kostenmanagement pflegen und laufende Gespräche mit allen betroffenen Interessengruppen führen. Konzernumbau: Risiken sind verbunden mit wesentlichen Veränderungen von Strukturen, Richtlinien oder des Managements des Unternehmens, um unsere Schnelligkeit, Agilität oder Unternehmenskultur zu verbessern. Diese beinhalten erhöhte Kosten, verfehlte Finanz- oder Leistungsziele, den Verlust von qualifiziertem Personal, den Verlust von (Kosten-)Synergien und verringertes Vertrauen der Investoren. Wir haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche das Transformationsprogramm der "Vision 2020+" eng überwacht. Disruptive Technologien: Die Märkte, in denen wir agieren, sind infolge der Einführung innovativer und disruptiver Technologien rasanten und signifikanten Änderungen unterworfen. Auf dem Gebiet der Digitalisierung (beispielsweise Internet der Dinge, Netz der Systeme, Cloud-Computing, Industrie 4.0) entstehen Risiken im Zusammenhang mit neuen Wettbewerbern, der Substitution von existierenden Produkten/Lösungen/Dienstleistungen, neuen Geschäftsmodellen (zum Beispiel bei der Preisbildung, Finanzierung, erweiterten Leistungsumfängen im Projektgeschäft oder Abonnement-Modellen im Softwaregeschäft) sowie das Risiko, dass unsere Wettbewerber aufgrund überlegener Time-to-Market-Strategien ihre disruptiven Produkte und Lösungen schneller als Siemens vermarkten können. Unsere Geschäftsergebnisse hängen wesentlich von unserer Technologieführerschaft sowie unserer Fähigkeit ab, Änderungen in unseren Märkten zu antizipieren und uns an sie anzupassen sowie unsere Kostenbasis zu optimieren. Die Einführung neuer Produkte und Technologien erfordert ein starkes Engagement in Forschung und Entwicklung, das mit einem beträchtlichen Einsatz finanzieller Mittel verbunden ist und nicht immer erfolgreich sein muss. Unsere Ertragslage könnte negativ von Investitionen in solche Technologien beeinflusst werden, die nicht wie erwartet funktionieren oder integriert werden können, nicht die erwartete Marktakzeptanz finden oder davon, dass unsere Produkte, Lösungen und Systeme, insbesondere im Vergleich zu unseren Wettbewerbern, nicht rechtzeitig am Markt eingeführt oder sogar obsolet werden. Wir beantragen ständig neue Patente und pflegen aktiv unser Portfolio geistigen Eigentums, um unsere Technologieposition zu sichern. Unsere Patente und anderen Rechte an geistigem Eigentum können jedoch nicht verhindern, dass Wettbewerber selbst Produkte und Dienstleistungen entwickeln und verkaufen, die den unseren gleichen oder Duplikate sind. Portfoliomaßnahmen, nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen, sonstige Beteiligungen und strategische Allianzen: Unsere Strategie umfasst in einigen Geschäftsfeldern Desinvestitionen und die Stärkung anderer durch Portfoliomaßnahmen, einschließlich Unternehmenszusammenschlüsse und Akquisitionen. Desinvestitionspläne beinhalten das Risiko, bestimmte Geschäftsaktivitäten nicht wie geplant veräußern zu können. Außerdem könnten sich durch realisierte Desinvestitionen negative Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Reputation ergeben. Unternehmenszusammenschlüsse und Akquisitionen bergen grundsätzlich Unwägbarkeiten, da sie Risiken aus der Integration von Mitarbeitern, Abläufen, Technologien und Produkten beinhalten. Es kann nicht garantiert werden, dass jedes erworbene Geschäft erfolgreich und entsprechend dem ursprünglich vorgesehenen Zeitplan integriert werden kann oder sich nach der Integration wie erwartet entwickeln wird. Darüber hinaus können aus solchen Transaktionen erhebliche Akquisitions-, Verwaltungs-, Steuer- und sonstige Aufwendungen entstehen, einschließlich Integrationskosten für erworbene Geschäftsaktivitäten. Zudem könnten Portfoliomaßnahmen einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf zur Folge haben und unsere Kapitalstruktur nachteilig beeinflussen. Akquisitionen können auch zu einem signifikanten Anstieg der immateriellen Vermögenswerte, einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte in unserer Bilanz, führen. Sollten wir anhaltend ungünstigen Geschäftsentwicklungen ausgesetzt sein oder bei akquirierten Aktivitäten nicht so erfolgreich sein wie ursprünglich erwartet, könnte dies Wertberichtigungen auf diese immateriellen Vermögenswerte, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte, zur Folge haben mit negativen Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Unser Anlageportfolio umfasst Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Ferner halten wir sonstige Beteiligungen. Alle Faktoren, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen und sonstigen Beteiligungen negativ beeinflussen, könnten unseren Ergebnisanteil aus diesen Beteiligungen beeinträchtigen oder zu einer Wertminderung dieser Beteiligungen führen. Außerdem könnte unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auch in Zusammenhang mit Darlehen, Garantien oder der Nichteinhaltung von Finanzkennzahlen (Financial Covenants) in Verbindung mit diesen nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen und sonstigen Beteiligungen negativ beeinflusst werden. Zudem bergen solche Beteiligungen grundsätzlich Risiken, da es uns nicht möglich sein könnte, potenziellen negativen Auswirkungen auf unser Geschäft durch ausreichende Einflussnahme auf Prozesse der Unternehmensführung (Corporate Governance) oder Geschäftsentscheidungen unserer Equity-Beteiligungen, sonstigen Beteiligungen und strategischen Allianzen entgegenzuwirken. Zudem beinhalten auch Gemeinschaftsunternehmen Risiken in Zusammenhang mit der Integration von Mitarbeitern, Abläufen, Technologien und Produkten. Auch strategische Allianzen könnten für uns mit Risiken verbunden sein, da wir in einigen Geschäftsfeldern mit Unternehmen im Wettbewerb stehen, mit denen wir strategische Allianzen eingegangen sind. Neben anderen Maßnahmen begegnen wir diesen Risiken sowohl mit standardisierten Prozessen als auch mit dezidierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Umfeld von Unternehmenszusammenschlüssen, Käufen, Verkäufen und Ausgliederungen. Dies beinhaltet die systematische Bearbeitung aller vertraglichen Verpflichtungen, Ansprüche nach Abschluss einer Transaktion und zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten. A.8.3.2 OPERATIVE RISIKENCyber- und Informationssicherheit: Digitale Technologien sind ein tief verwurzelter Teil unseres Geschäftsportfolios. Die von uns beobachtete weltweite Zunahme von Bedrohungen für die Informationssicherheit und eine größere Professionalität in der Computerkriminalität führen zu Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Produkte, Systeme und Netzwerke sowie zu Risiken hinsichtlich der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Verlässlichkeit von Daten. Es kann nicht garantiert werden, dass die Maßnahmen, die wir zum Schutz unseres geistigen Eigentums und unseres Portfolios ergreifen, unter allen Umständen erfolgreich sind. Auch bleibt das Risiko, dass vertrauliche Informationen gestohlen oder die Integrität unseres Portfolios zerstört werden könnten, zum Beispiel durch Angriffe auf unsere Netze, Social Engineering, Datenmanipulationen in kritischen Applikationen und Verlust kritischer Ressourcen. Dies hätte finanziellen Schaden zur Folge. Die IT-Sicherheit deckt die Informationstechnologie des gesamten Unternehmens ab, inklusive Büro-IT, Systeme und Applikationen, Spezialnetzwerke und unser betriebliches Umfeld wie Fertigung, Forschung und Entwicklung. Wie andere große multinationale Unternehmen sind wir regen Cyber-Angriffen von erfahrenen Gegnern ausgesetzt, die vom organisierten Verbrechen und von Nationen, die Wirtschaftsspionage oder sogar Sabotage betreiben, unterstützt werden. Wir ergreifen zur Risikominimierung eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem die Schulung von Mitarbeitern, eine umfassende Überwachung unserer Netzwerke und Informationssysteme durch Cyber Security Operation Centers sowie den Einsatz von Sicherungs- und Schutzsystemen wie Firewalls und Virenscannern. Wir haben die industrielle "Charter of Trust" ins Leben gerufen, welche von einer wachsenden Anzahl an globalen Unternehmen mit der Zielsetzung unterzeichnet wurde, Grundsätze für einen Vertrauensaufbau in die digitalen Technologien festzulegen und die digitale Welt sicherer zu machen. Dennoch bleiben die Systeme, Produkte, Lösungen und Dienstleistungen unseres Unternehmens und die unserer Dienstleister potenziell anfällig für Angriffe. Diese könnten möglicherweise zur Offenlegung, Verfälschung oder zum Verlust von Informationen - wie durch Industriespionage -, Missbrauch von Informationssystemen oder zu Produktfehlern, Produktionsausfällen und Lieferengpässen führen mit eventuell negativen Auswirkungen auf unsere Reputation, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Geschäftsergebnisse. Operative Störungen und Qualitätsprobleme in unserer Wertschöpfungskette: Unsere Wertschöpfungskette umfasst alle Stufen im Produktlebenszyklus, von der Forschung und Entwicklung über die Steuerung der Versorgungskette (Supply Chain Management) und der Produktion bis hin zu Marketing, Vertrieb und Dienstleistungen. Operative Störungen in unserer Wertschöpfungskette könnten zu Qualitätsproblemen sowie zu potenziellen Produkt-, Arbeitssicherheits- und regulatorischen sowie Umweltrisiken führen. Solche Risiken könnten insbesondere in unserem Industriellen Geschäft im Hinblick auf unsere Produktions- und Fertigungsstandorte auftreten, die auf der ganzen Welt angesiedelt sind und eine hohe organisatorische und technologische Komplexität aufweisen. Gelegentlich könnten Qualitätsprobleme bei von uns verkauften Produkten auftreten, die aus der Entwicklung oder Produktion dieser Produkte oder der Inbetriebnahme oder der in ihnen integrierten Software resultieren können. Darüber hinaus könnten wir regulatorischen Anforderungen nicht vollumfänglich gerecht werden. Unsere strategische Einheit Siemens Healthineers steht beispielsweise unter der regulatorischen Aufsicht der U.S. Food and Drug Administration und des Health and Consumer Policy Departments der Europäischen Kommission, was dazu führt, dass wir spezifische Anstrengungen unternehmen müssen, um die Sicherheit unserer Produkte sicherzustellen. Falls einer unserer Geschäftsbereiche oder strategischen Einheiten die regulatorischen Anforderungen nicht erfüllen kann, kann dies erhebliche Auswirkungen auf unser Geschäft und unseren Ruf haben. Wir haben verschiedene Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Schadensvermeidung eingeführt. Die verstärkte Nutzung von Qualitätsmanagementinstrumenten verbessert die Transparenz, ermöglicht es uns, die Ursachenanalyse zu verstärken, und dient der Vorbeugung. Kostenüberschreitungen oder zusätzliche Zahlungsverpflichtungen bei der Abwicklung unserer Langfrist- und Festpreisprojekte beziehungsweise der Aufträge für schlüsselfertige Anlagen und Dienstleistungsprojekte: Eine Reihe unserer Segmente führt Aktivitäten, insbesondere bei Großprojekten, im Rahmen von Langfristverträgen durch, die in wettbewerbsintensiven Bieterverfahren vergeben werden. Solche Verträge sind üblich bei Power and Gas, Siemens Gamesa Renewable Energy, Mobility und teilweise Energy Management sowie bei Process Industries and Drives. Einige dieser Verträge bergen an sich ein inhärentes Risiko, da sie die Übernahme nahezu aller Risiken vorsehen können, die mit der Fertigstellung des Projekts sowie mit Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projekts verbunden sind. Beispielsweise könnten wir mit dem Risiko konfrontiert sein, die technischen Anforderungen eines Projekts erfüllen zu müssen, ohne vor der Übernahme des Projekts Erfahrungen mit derartigen Anforderungen gesammelt zu haben. Die aus Festpreisverträgen erzielten Ergebnismargen könnten durch Änderungen der Kosten oder der Produktivität während der Vertragslaufzeit von den ursprünglichen Schätzungen abweichen. Manchmal tragen wir das Risiko unerwarteter Projektmodifikationen, des Mangels an qualifizierten Fachkräften, von Qualitätsproblemen, finanziellen Schwierigkeiten unserer Kunden und/oder wesentlicher Partner, Kostenüberschreitungen oder Vertragsstrafen aufgrund unerwarteter technischer Probleme, von unvorhergesehenen Entwicklungen an den Projektstandorten, von unerwarteten Änderungen oder Schwierigkeiten innerhalb des rechtlichen und politischen Umfelds, von Leistungsproblemen bei unseren Zulieferern, Subunternehmern oder Konsortialpartnern oder aufgrund sonstiger logistischer Schwierigkeiten. Einige unserer mehrjährigen Verträge umfassen zudem anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich Installation und Wartung, ferner weitere Erfüllungskriterien wie Zeitvorgaben, Stückkosten und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Diese Anforderungen könnten, wenn sie nicht erfüllt werden, erhebliche Vertragsstrafen, Schadensersatzpflichten, Zahlungsverweigerung oder Vertragskündigungen nach sich ziehen. Wir können nicht garantieren, dass unsere Verträge und Projekte, insbesondere jene mit langer Laufzeit und Festpreiskalkulation, profitabel abgeschlossen werden können. Um solchen Risiken zu begegnen, haben wir eine weltweite Projektmanagementorganisation eingeführt, die systematisch die Fähigkeiten unserer Projektmanager verbessert. Bei sehr komplexen Projekten führen wir in einem sehr frühen Stadium der Angebotsphase dezidierte Risikoeinschätzungen durch, bevor wir uns entschließen, ein verbindliches Angebot an unseren Kunden abzugeben. Funktionsoptimierte Anpassungen und Kostensenkungsinitiativen: Wir befinden uns in einem fortwährenden Prozess funktionsoptimierter Anpassungen und befassen uns laufend mit Kostensenkungsinitiativen. Diese beinhalten ständige Kapazitätsanpassungsmaßnahmen sowie Initiativen zu strukturellen Verbesserungen. Zusammenlegungen von Geschäftsaktivitäten und Fertigungsanlagen, Auslagerungen/Ausgliederungen, Gemeinschaftsunternehmen sowie Straffungen unseres Produktportfolios sind Bestandteil solcher Kostensenkungsinitiativen. Diese Maßnahmen könnten nicht wie geplant umgesetzt werden, ihr Nutzen könnte geringer sein als ursprünglich abgeschätzt, sie könnten später wirken als angenommen, oder ihre Wirkung könnte ganz ausbleiben. Jede künftige Wirkung aus diesen Programmen auf unsere Profitabilität wird beeinflusst durch die tatsächlich erzielten Einsparungen und unsere Fähigkeit, diese fortlaufenden Bemühungen nachhaltig umzusetzen. Im Falle von Restrukturierungs- und Auslagerungsaktivitäten können wir nicht ausschließen, dass es zu Lieferverzögerungen oder sogar Lieferausfällen kommen könnte. Darüber hinaus könnte eine Verzögerung in kritischen FuE-Projekten negative Folgen für laufende Geschäftsprojekte haben. Wir kontrollieren und überwachen diese Projekte fortlaufend und nutzen standardisierte Ansätze zur Steuerung und Verfolgung von Meilensteinen. Störungen in der Versorgungskette: Die Ergebnisse unseres Industriellen Geschäfts hängen von einer zuverlässigen und effektiven Steuerung unserer Versorgungskette für Komponenten, Bauteile und Materialien ab. Kapazitätsbeschränkungen und Lieferengpässe, die auf ein ineffektives Management der Versorgungskette zurückzuführen sind, könnten zu Produktionsengpässen, Lieferverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Bei der Versorgung mit Vorprodukten, Komponenten und Dienstleistungen sind wir auch auf Fremdanbieter angewiesen. Herstellung, Montage und Funktionsprüfung unserer Produkte durch Dritte reduzieren unsere unmittelbaren Möglichkeiten der Einflussnahme auf Produktivität, Qualitätssicherung, Liefertermine und Kosten. Obwohl wir eng mit unseren Lieferanten zusammenarbeiten, um versorgungsbezogene Probleme zu vermeiden, kann nicht garantiert werden, dass wir in Zukunft nicht in Versorgungsschwierigkeiten geraten, insbesondere falls wir bei kritischen Zulieferteilen einzelne Lieferanten nutzen. Engpässe oder Verzögerungen könnten unsere Geschäftsaktivitäten erheblich schädigen. Unerwartete Preissteigerungen von Komponenten und Rohmaterialien aufgrund von Marktengpässen oder aus anderen Gründen könnten sich ebenfalls negativ auf unsere Leistung auswirken. Des Weiteren könnten wir mit dem Risiko von Verzögerungen und Unterbrechungen der Versorgungskette als Auswirkungen von Katastrophen oder finanziellen Problemen einiger Lieferanten konfrontiert werden, insbesondere wenn es uns nicht gelingt, rechtzeitig oder überhaupt alternative Zulieferquellen oder Transportmöglichkeiten zu erschließen. Neben anderen Maßnahmen reduzieren wir das Risiko der weltweit schwankenden Rohmaterialpreise mit verschiedenen Sicherungsinstrumenten. Mangel an qualifizierten Mitarbeitern: Der Wettbewerb um hoch qualifizierte Mitarbeiter, wie etwa Spezialisten, Experten oder Talente im Bereich der Digitalisierung, ist in den Branchen und Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind, weiterhin intensiv. Wir benötigen fortwährend hoch qualifizierte Mitarbeiter. Unser künftiger Erfolg hängt zum Teil davon ab, inwieweit es uns dauerhaft gelingt, Ingenieure, Talente im Bereich der Digitalisierung und anderes Fachpersonal zu identifizieren, zu beurteilen, einzustellen, zu integrieren, weiterzuentwickeln und an das Unternehmen zu binden. Wir begegnen diesem Risiko zum Beispiel mit einer strukturierten Nachfolgeplanung, einer Verbesserung der Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber sowie mit Maßnahmen zu Mitarbeiterbindung und Karrieremanagement. Außerdem verstärken wir die Leistungsfähigkeit unseres Talentakquisitionsteams und haben eine Strategie festgelegt, wie die benötigten Fähigkeiten proaktiv im Markt gesucht werden. Technologie und Digitalisierung helfen uns, Talente effektiver anzuziehen und auszuwählen sowie die Effizienz unserer Prozesse zu verbessern. A.8.3.3 FINANZIELLE RISIKENMarktpreisrisiken: Wir unterliegen dem Einfluss von Wechselkursschwankungen, insbesondere zwischen dem US-Dollar und dem Euro, da ein großer Anteil unseres Geschäftsvolumens im Rahmen von Exporten von Europa in Länder, die den US-Dollar als Währung verwenden, abgewickelt wird. Darüber hinaus sind wir Effekten aus Währungen von Schwellenländern ausgesetzt, insbesondere dem chinesischen Yuan. Eine Aufwertung des Euro könnte Einfluss auf unsere Wettbewerbsposition haben. Wir sind auch Zinsschwankungen ausgesetzt. Negative Entwicklungen auf den Finanzmärkten und Änderungen in der Politik der Zentralbanken könnten sich negativ auf unser Ergebnis auswirken. In Abhängigkeit von der Entwicklung von Wechselkursen und Zinssätzen könnten Sicherungsgeschäfte unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage signifikant beeinflussen. Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken: In Bezug auf unsere Treasury- und Finanzierungsaktivitäten könnten negative Entwicklungen in Zusammenhang mit den Finanzmärkten, wie (1) begrenzte Verfügbarkeit von Finanzmitteln (insbesondere in US-Dollar) und von Sicherungsinstrumenten, (2) eine geänderte Bonitätseinschätzung von Siemens insbesondere von Ratingagenturen, (3) negative Zinssätze und (4) Auswirkungen aus restriktiveren Regulierungen des Finanzsektors, der Politik der Zentralbanken sowie der Nutzung von Finanzinstrumenten, unsere Einlagenkonditionen beziehungsweise Finanzierungskosten verschlechtern. Eine Erhöhung der Kreditrisikoaufschläge aufgrund von Unsicherheit und Risikoaversion an den Finanzmärkten könnte zudem zu einer negativen Veränderung der Marktwerte unserer finanziellen Vermögenswerte, insbesondere unserer derivativen Finanzinstrumente, führen. Kreditrisiken: In Zusammenhang mit Aufträgen und Projekten stellen wir unseren Kunden direkte und indirekte Finanzierungen in verschiedenen Ausprägungen zur Verfügung. Insbesondere SFS trägt Kreditrisiken aus seinen Finanzierungsaktivitäten. Risiken aus Pensionsverpflichtungen: Der Finanzierungsstatus unserer Pensionspläne könnte sowohl durch eine Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen, einschließlich des Abzinsungssatzes, als auch durch Veränderungen an den Finanzmärkten oder eine Änderung in der Zusammensetzung unseres investierten Vermögens beeinflusst werden. Ein wesentlicher Anstieg der Unterdeckung könnte sich negativ auf unsere Kapitalstruktur sowie unser Rating auswirken und somit die Refinanzierungsmöglichkeiten verringern und die Refinanzierungskosten erhöhen. Zur Erfüllung lokaler Pensionsvorschriften in ausgewählten Ländern könnten wir mit einem erhöhten Zahlungsmittelabfluss konfrontiert sein, um eine Unterdeckung unserer Pensionspläne in diesen Ländern zu verringern. Für weitere Informationen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, derivativen Finanzinstrumenten, Sicherungsaktivitäten, Management von finanziellen Risiken sowie Maßnahmen siehe → Ziffer 17, 24 und → 25 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss . Untersuchungen von Finanzbehörden sowie Veränderungen in den Steuergesetzen und -regelungen: Wir sind in nahezu allen Ländern der Welt tätig und unterliegen damit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen in diesen Jurisdiktionen könnten zu höheren Steueraufwendungen und zu höheren Steuerzahlungen führen. Außerdem könnten Änderungen der Gesetze und Regelungen auch Einfluss auf unsere Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie auf unsere aktiven und passiven latenten Steuern haben. Zudem könnte die Unsicherheit im rechtlichen Umfeld mancher Regionen die Möglichkeiten einschränken, unsere Rechte durchzusetzen. Als global tätiges Unternehmen agieren wir in Ländern mit komplexen steuerlichen Regelungen, die unterschiedlich ausgelegt werden können. Künftige Auslegungen beziehungsweise Entwicklungen der Steuersysteme könnten unsere Geschäfts-, Vermögens- und Ertragslage beeinflussen. Wir werden regelmäßig von den Finanzbehörden in verschiedenen Jurisdiktionen geprüft, und wir identifizieren und bewerten entsprechende Risiken fortlaufend. A.8.3.4 COMPLIANCE-RISIKENÄnderungen von Regelungen, Gesetzen und Richtlinien: Als ein diversifiziertes Unternehmen mit globalem Geschäft sind wir unterschiedlichen produkt- und länderbezogenen Regelungen, Gesetzen und Richtlinien ausgesetzt, die unsere Geschäftsaktivitäten und Prozesse beeinflussen. Wir beobachten die politische und regulatorische Lage in allen unseren wichtigen Märkten, um so potenzielle Problembereiche zu erkennen, mit dem Ziel, unsere Geschäftsaktivitäten und Prozesse frühzeitig an geänderte Rahmenbedingungen anpassen zu können. Gleichwohl können sich Änderungen von Regelungen, Gesetzen und Richtlinien nachteilig auf unsere Geschäftsaktivitäten und Prozesse sowie auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Regulatorische Risiken und potenzielle Sanktionen: Als global agierendes Unternehmen unterhalten wir Geschäftsaktivitäten mit Kunden in Ländern, die Exportkontrollregulierungen, Embargos, Wirtschaftssanktionen oder anderen Formen von Handelsbeschränkungen unterliegen (nachstehend bezeichnet als "Sanktionen"), die ihnen durch die USA, die EU oder andere Länder oder Organisationen auferlegt wurden. Neue oder ausgeweitete Sanktionen in Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, könnten zu einer Einschränkung unserer bestehenden Geschäftsaktivitäten in diesen Ländern oder indirekt in anderen Ländern führen. Uns sind Initiativen von institutionellen Investoren, wie Pensionsfonds und Versicherungen, bekannt, die Richtlinien verabschiedet haben oder zu verabschieden in Betracht ziehen, die Investitionen in und Transaktionen mit Unternehmen verbieten oder den Verkauf von Anteilen an Unternehmen vorschreiben sollen, wenn diese Geschäfte mit Ländern betreiben, die vom U.S. Department of State als staatliche Förderer des Terrorismus identifiziert wurden. Es könnte sein, dass solche Initiativen uns daran hindern, Investoren, Kunden oder Lieferanten zu gewinnen oder zu halten. Zudem könnten wir aufgrund der Beendigung unserer Geschäfte in Ländern, die Sanktionen unterliegen, Ansprüchen oder anderen Maßnahmen von Kunden ausgesetzt sein. Unsere Reputation könnte auch leiden unter unseren Geschäften mit Vertragsparteien in diesen Ländern oder mit Vertragsparteien, die mit diesen Ländern verbunden sind. Laufende und künftige Untersuchungen hinsichtlich Vorwürfen bezüglich Korruption, Kartellverstößen sowie anderer Gesetzesverletzungen: Verfahren gegen uns oder unsere Geschäftspartner hinsichtlich Korruptions- oder Kartellvorwürfen sowie Vorwürfen betreffend andere Gesetzesverletzungen könnten zu Bußgeldern führen sowie zu Strafen, Sanktionen, gerichtlichen Verfügungen bezüglich künftigen Verhaltens, Gewinnabschöpfungen, zum Ausschluss von der direkten oder indirekten Teilnahme an bestimmten Geschäften, zum Verlust von Gewerbekonzessionen, zu anderen Restriktionen und Rechtsfolgen sowie zu einer negativen Berichterstattung in den Medien. Dementsprechend könnte es unter anderem erforderlich werden, dass wir möglichen Leistungspflichten, einschließlich potenzieller Steuerstrafen, in Zusammenhang mit diesen Untersuchungen und Verfahren nachkommen müssen. Darüber hinaus könnte die Aufdeckung von Fällen öffentlicher Korruption, die nicht von den Vergleichen umfasst sind, die wir in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 mit amerikanischen und deutschen Behörden zur Beilegung von Korruptionsvorwürfen geschlossen haben, unser Geschäft mit Behörden und zwischenstaatlichen und supranationalen Organisationen gefährden sowie zur Ernennung weiterer Überwachungsinstanzen führen, die unsere künftigen Geschäftspraktiken überprüfen, und wir könnten auch in anderer Weise aufgefordert werden, unsere Geschäftspraktiken und unser Compliance-Programm zu ändern. Ein erheblicher Anteil unserer Geschäftstätigkeit entfällt auf Regierungen und auf Unternehmen in staatlichem Besitz. Wir sind außerdem an verschiedenen Projekten beteiligt, die von Behörden sowie zwischenstaatlichen und supranationalen Organisationen, etwa multilateralen Entwicklungsbanken, finanziert werden. Anhängige und mögliche künftige Ermittlungen zu Korruptions- oder Kartellvorwürfen oder Vorwürfen betreffend andere Gesetzesverletzungen könnten nachteilige Auswirkungen auf unsere Beziehung mit solchen Auftraggebern haben bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Ferner könnten dadurch bestehende privatwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen sowie unsere Fähigkeit, neue Geschäftspartner in der Privatwirtschaft für möglicherweise bedeutende strategische Projekte und Transaktionen wie strategische Allianzen, Gemeinschaftsunternehmen oder andere Formen der geschäftlichen Zusammenarbeit zu gewinnen, beeinträchtigt werden. Solche Ermittlungen könnten auch zur Aufhebung einiger unserer bestehenden Verträge führen, und Dritte, einschließlich unserer Wettbewerber, könnten gegen uns Verfahren in erheblichem Umfang einleiten. Darüber hinaus könnten künftige Entwicklungen in laufenden oder potenziellen künftigen Ermittlungen, etwa die Reaktion auf behördliche Ersuchen und die Zusammenarbeit mit den Behörden, die Aufmerksamkeit und die Ressourcen des Managements von anderen Geschäftsangelegenheiten ablenken. Des Weiteren sehen wir uns möglicherweise Compliance-Risiken in Verbindung mit kürzlich erworbenen Geschäften gegenüber, die sich noch im Integrationsprozess befinden. Siemens hat, zusätzlich zu anderen Maßnahmen, eine weltweite Compliance-Organisation etabliert, die unter anderem Compliance-Risikoreduktionsprozesse, wie beispielsweise Compliance-Risikobewertungen oder Aktivitäten der internen Revision, durchführt. Protektionismus (einschließlich Lokalisation): Protektionismus in der Handelspolitik und Änderungen im politischen und regulatorischen Umfeld in Märkten, in denen wir Geschäfte betreiben, wie Import- und Exportkontrollen, Zollbestimmungen und andere Handelshemmnisse inklusive des Ausschlusses von bestimmten Märkten, sowie Preis- oder Währungsbeschränkungen könnten unsere Geschäfte in nationalen Märkten beeinflussen und unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Außerdem könnten wir Strafzahlungen, anderen Sanktionen und Reputationsschäden ausgesetzt sein. Darüber hinaus könnte die Unsicherheit im rechtlichen Umfeld mancher Regionen unsere Möglichkeiten einschränken, unsere Rechte durchzusetzen, und dazu führen, dass wir steigenden Kosten für angemessene Compliance-Programme unterliegen. Gesetze und Regelungen zu Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit sowie andere behördliche Regelungen: Wir sind in einigen stark regulierten Branchen tätig. Gegenwärtige oder künftige umweltrechtliche, gesundheits- oder sicherheitsbezogene oder sonstige staatliche Regulierungen oder deren Änderung könnten eine Anpassung unserer operativen Tätigkeit erfordern und zu einer erheblichen Steigerung unserer operativen Kosten oder Produktionskosten führen. Darüber hinaus sehen wir das Risiko möglicher umweltrechtlicher, gesundheits- oder sicherheitsbezogener Zwischenfälle ebenso wie Risiken durch die Nichteinhaltung von umweltrechtlichen, gesundheits- oder sicherheitsbezogenen Regelungen durch Siemens und unsere Vertragspartner oder Zulieferer, die in der Folge zum Beispiel zu ernsthaften Verletzungen, Strafmaßnahmen, Reputationsverlust oder zu internen beziehungsweise externen Untersuchungen führen. Wenngleich wir über Verfahren verfügen, die sicherstellen sollen, dass wir die anwendbaren staatlichen Regulierungen in der Ausführung unserer Geschäftstätigkeit einhalten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sowohl von unserer Seite als auch vonseiten Dritter, mit denen wir in einer Vertragsbeziehung stehen, einschließlich Zulieferer und Dienstleistungsanbieter, und deren Handeln uns zugerechnet werden könnte, zu Verstößen gegen anwendbare staatliche Regulierungen kommen könnte. Jeder solcher Verstöße setzt uns insbesondere dem Risiko von Haftung, Strafen, Bußgeldern, Reputationsschäden oder Verlust von Lizenzen und Genehmigungen aus, die für unser Geschäft wichtig sind. Insbesondere könnten uns auch Verpflichtungen aus Umweltverschmutzungen oder aus der Dekontamination von verseuchten Produktionsanlagen entstehen, die von uns errichtet oder betrieben werden. Für bestimmte Umweltrisiken haben wir Haftpflichtversicherungen mit Deckungssummen abgeschlossen, die unser Management als angemessen und branchenüblich ansieht. Uns könnten aus Umweltschäden Verluste entstehen, die über die Versicherungssummen hinausgehen oder nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind, und solche Verluste könnten unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen. Laufende oder künftige Rechtsstreitigkeiten: Siemens ist und wird voraussichtlich auch künftig in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren konfrontiert. Diese können insbesondere dazu führen, dass Siemens die Zahlung von Schadensersatz, Strafschadensersatz (Punitive Damages), die Erfüllung anderer Ansprüche sowie Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Zudem können hieraus in Einzelfällen formelle oder informelle Ausschlüsse bei Ausschreibungen oder der Entzug oder Verlust der Gewerbe- oder Betriebserlaubnis resultieren. Geltend gemachte Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten unterliegen grundsätzlich einer Verzinsung. In einigen dieser Rechtsstreitigkeiten könnten negative Entscheidungen für Siemens ergehen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können. Für bestimmte rechtliche Risiken hat Siemens eine Haftpflichtversicherung in einer Höhe abgeschlossen, die das Management für angemessen und branchenüblich hält. Der Versicherungsschutz bewahrt Siemens allerdings nicht vor Reputationsschäden. Außerdem kann Siemens aus Rechtsstreitigkeiten Verluste erleiden, die über die Versicherungssumme hinausgehen oder nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind oder etwaige Rückstellungen für Verluste durch Rechtsstreitigkeiten übersteigen. Schließlich kann nicht gewährleistet werden, dass Siemens auch künftig adäquaten Versicherungsschutz zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen erhält. Für weitere Informationen in Bezug auf konkrete Rechtsstreitigkeiten siehe → Ziffer 22 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss . A.8.3.5 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER RISIKOLAGEDie größten Herausforderungen wurden in jeder der vier Kategorien strategische Risiken, operative Risiken, finanzielle Risiken und Compliance-Risiken zuerst genannt. Risiken, die aus unseren sehr wettbewerbsintensiven Märkten resultieren, sind wie im Vorjahr am signifikantesten. Während sich unsere Einschätzung der individuellen Risiken im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Entwicklung der externen Bedingungen, der Folge unserer eigenen Gegenmaßnahmen und der Anpassung unserer eigenen Pläne zur Risikobeurteilung verändert hat, hat sich die Gesamtrisikosituation für Siemens im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Gegenwärtig wurden keine Risiken identifiziert, die entweder einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand unseres Unternehmens gefährden könnten. A.8.4 ChancenIm Rahmen unseres ERM-Ansatzes identifizieren und bewerten wir regelmäßig die Chancen, die sich in unseren zahlreichen Geschäftsfeldern ergeben, und handeln entsprechend. Im Folgenden beschreiben wir unsere wesentlichsten Chancen. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die Chancen auf alle unsere Segmente. Die Reihenfolge der dargestellten Chancen spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Ausmaßes für Siemens wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die gegenwärtige Bedeutung dieser Chancen für uns. Die beschriebenen Chancen sind nicht notwendigerweise die einzigen, die sich uns bieten. Des Weiteren ist unsere Einschätzung der Chancen Änderungen unterworfen, da sich das Unternehmen, unsere Märkte und Technologien kontinuierlich weiterentwickeln. Es ist auch möglich, dass Chancen, die wir heute sehen, sich niemals verwirklichen. Langfristige Wertschaffung durch Innovation (zum Beispiel Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung): Wir treiben Innovation voran, indem wir signifikant in Forschung und Entwicklung investieren, um nachhaltige Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln und gleichzeitig unsere eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ein innovatives Unternehmen zu sein und ständig neue Technologien zu entwickeln, von denen wir erwarten, dass sie zukünftigen Anforderungen gerecht werden, die sich aus den Megatrends demografischer Wandel, Urbanisierung, Klimawandel und Globalisierung ergeben, ist eines unserer Kernziele. Wir erhalten jedes Jahr Tausende neue Patente und entwickeln kontinuierlich neue Konzepte und neue überzeugende digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle. Dies hilft uns, die nächste Generation bahnbrechender Innovationen in Bereichen wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, autonome Maschinen und Edge Computing zu schaffen. Zusätzlich zu unseren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten haben wir unsere strategische Einheit next47 gegründet, die darauf ausgerichtet ist, ausgewählte Start-ups mit innovativen Ideen für die Gestaltung der Zukunft zu gründen, zu begleiten und in sie zu investieren, um diese Ideen in lebensfähige Unternehmen umzusetzen. Über das gesamte Industrielle Geschäft hinweg profitieren wir von unserer unbestrittenen Stärke im "Digital Enterprise". Vor allem unsere cloud-basierte MindSphere-Plattform steigert die Verfügbarkeit der digitalen Produkte und Systeme unserer Kunden und verbessert ihre Produktivität und Effizienz. Wir sehen auch erhebliche Chancen, zusätzliches Volumen zu generieren und von innovativen digitalen Produkten, Dienstleistungen und Lösungen zu profitieren, darunter Cyber-Sicherheit, Anwendungen zur Optimierung des Energieverbrauchs und des Betriebs hocheffizienter Energienetze sowie skalierbare Lösungen für dezentrale und erneuerbare Energiegewinnung. Wir sehen Wachstumschancen darin, durch neue Marketing- und Vertriebsstrategien den Zugang zu neuen Märkten und Kunden zu erschließen, und haben diese in unsere Divisions-Masterpläne integriert. Unsere Position entlang der Wertschöpfungsketten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung ermöglicht uns eine weitere Steigerung der Marktdurchdringung. Entlang dieser Wertschöpfungsketten haben wir mehrere konkrete Wachstumsfelder identifiziert, in denen wir unser größtes langfristiges Potenzial sehen. Daher bündeln und entwickeln wir unsere Ressourcen beziehungsweise Fähigkeiten rund um diese Wachstumsfelder. Zusammenschlüsse, Akquisitionen, Beteiligungen, Partnerschaften, Desinvestitionen sowie Bereinigungen unseres Portfolios: Wir beobachten kontinuierlich unsere gegenwärtigen und potenziellen Märkte im Hinblick auf Chancen für strategische Zusammenschlüsse, Akquisitionen, Beteiligungen und Partnerschaften, mit denen wir unser organisches Wachstum ergänzen können. Derartige Aktivitäten können uns dabei unterstützen, unsere Position in unseren derzeitigen Märkten zu stärken, neue oder unterversorgte Märkte zu erschließen oder unser Technologieportfolio in strategischen Bereichen zu ergänzen. Chancen ergeben sich auch, wenn durch Maßnahmen zur Portfoliooptimierung Gewinne erzielt werden, die es uns ermöglichen, unsere Strategien für Wachstum und Profitabilität weiter zu verfolgen. Günstiges politisches und regulatorisches Umfeld: Staatliche Initiativen und Subventionen (inklusive Steuerreformen etc.) können zu mehr Staatsausgaben, zum Beispiel Infrastruktur- oder Digitalisierungsinvestitionen, führen und für uns letztendlich eine Chance beinhalten, daran in einer Weise teilzuhaben, die unsere Umsatzerlöse und das Ergebnis erhöhen. Gesteigerte Marktdurchdringung und verstärkte Verkaufsaktivitäten: Durch Vertriebsinitiativen und Masterpläne in den industriellen Geschäften streben wir kontinuierlich danach, zu wachsen und unser Geschäft in etablierten Märkten auszudehnen, neue Märkte für existierende Portfolioelemente zu erschließen und unsere installierte Basis zu stärken, um einen höheren Marktanteil und höhere Gewinne zu erlangen. Darüber hinaus streben wir eine Steigerung unserer Verkäufe unter anderem durch eine verbesserte Kundenbetreuung und neue Vertriebskanäle an. Exzellente Projektabwicklung: Als Ergebnis der Verbesserung des Projektmanagements und aus unseren Fehlern in der Projektabwicklung über formalisierte Ansätze zur Fehleraufarbeitung zu lernen, sehen wir die Chance, unsere Fehlleistungskosten (Non Conformance Costs) kontinuierlich zu reduzieren sowie eine fristgerechte Fertigstellung unserer Projekte und Lösungen sicherzustellen. Weiterhin helfen uns ein stringentes Risiko- und Chancenmanagement in den Projekten, das Management des Projektterminplans, die Vereinbarung von Leistungsboni sowie ein hochprofessionelles Management unserer Lieferanten und Konsortialpartner dabei, Vertragsstrafen zu vermeiden und somit unsere Ergebnisposition zu verbessern. Darüber hinaus gibt es die Chance, neue Projekte oder Folgeaufträge aus bestehenden Projekten zu gewinnen sowie unsere Schadensmanagementprozesse effektiv zur Senkung der Kosten zu nutzen, indem wir Rechtsansprüche von Kunden durch bilaterale Einigungen klären und somit gleichzeitig das Kundenbeziehungsmanagement verbessern. Zudem reduzieren wir Qualitätsprobleme, indem wir Themen mit Lieferanten frühzeitig aktiv adressieren. Verlagerung von Wertschöpfungsaktivitäten: Die Verlagerung bestimmter Aktivitäten unserer Wertschöpfungskette wie Einkauf, Produktion, Wartung oder Dienstleistungen in Wachstumsmärkte könnte es uns ermöglichen, unsere Kosten zu senken und unsere globale Wettbewerbsposition zu stärken, insbesondere im Vergleich zu Wettbewerbern aus Ländern mit vorteilhafteren Kostenstrukturen. Darüber hinaus könnte unsere lokale Präsenz uns in vielen Ländern die Chance eröffnen, Wachstumsmärkte und Marktverschiebungen auf der ganzen Welt zu nutzen, was zu einer erhöhten Marktdurchdringung und höheren Marktanteilen führen könnte. Klimawandel: Während der Klimawandel ein ernstes Risiko für Wirtschaft und Gesellschaft darstellt, sieht Siemens in der Abschwächung seiner Auswirkungen eine Chance. In Übereinstimmung mit dem globalen Klimaabkommen von Paris (COP21), das im November 2016 in Kraft trat, arbeitet Siemens darauf hin, den Trend zur Reduzierung von CO2-Emissionen zu unterstützen, sowohl bei unseren eigenen Geschäftsaktivitäten als auch bei unseren Kunden, basierend auf Technologien aus unserem Umweltportfolio, wie CO2-armer Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Zusammenfassende Darstellung der Chancenlage: Die wesentlichste Chance für Siemens ist nach wie vor der Erfolg aus der langfristigen Wertschaffung durch Innovation (zum Beispiel Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung), wie oben beschrieben. Während sich die individuellen Bewertungen von Chancen im Geschäftsjahr 2018 verändert haben, sowohl aufgrund von Entwicklungen im externen Umfeld als auch durch unsere eigenen Bemühungen, Chancen wahrzunehmen, sowie durch die Anpassung unserer eigenen strategischen Pläne, hat sich die Chancensituation im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. A.8.5 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und RisikomanagementsystemsDas übergeordnete Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems lautet, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des Siemens-Konzerns sowie des Jahresabschlusses der Siemens AG als Mutterunternehmen mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen. Unser ERM-Ansatz basiert auf dem weltweit anerkannten Rahmenwerk, dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) entwickelten "Enterprise Risk Management - Integrated Framework" (2004), und ist an die Anforderungen von Siemens angepasst. Ferner entspricht er dem ISO (International Organization for Standardization) Standard 31000. Da eines der Ziele dieser Rahmenwerke die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung ist, beinhaltet es eine rechnungslegungsbezogene Sichtweise. Unser rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (Kontrollsystem) basiert auf dem ebenfalls vom COSO entwickelten und international anerkannten Rahmenwerk "Internal Control - Integrated Framework". Beide Systeme ergänzen sich gegenseitig. Unser Management beurteilt zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten Kontrollsystems. Hierzu verfügt Siemens über ein standardisiertes Verfahren, nach dem notwendige Kontrollen definiert, nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Dessen ungeachtet gibt es inhärente Beschränkungen hinsichtlich der Wirksamkeit eines jeden Kontrollsystems. Kein Kontrollsystem - auch wenn es als wirksam beurteilt wurde - kann alle unzutreffenden Angaben verhindern oder aufdecken. Unser Konzernabschluss wird auf Basis eines zentral vorgegebenen konzeptionellen Rahmens erstellt. Dieser umfasst im Wesentlichen einheitliche Vorgaben in Form von Bilanzierungsrichtlinien und einen Kontenplan. Für die Siemens AG und andere nach HGB bilanzierende Gesellschaften des Siemens-Konzerns ergänzen verpflichtende HGB-spezifische Regelungen diesen konzeptionellen Rahmen. Es wird fortlaufend analysiert, ob eine Anpassung des konzeptionellen Rahmens aufgrund von Änderungen im regulatorischen Umfeld erforderlich ist. Quartalsweise werden die Rechnungswesenabteilungen über aktuelle Themen und einzuhaltende Termine informiert, die die Rechnungslegung und den Abschlusserstellungsprozess betreffen. Die Datengrundlage für die Erstellung unserer Abschlüsse bilden die von der Siemens AG und deren Tochterunternehmen berichteten Abschlussinformationen. Die Erstellung der Abschlussinformationen der meisten unserer Gesellschaften wird durch eine interne Shared-Services-Organisation unterstützt. Darüber hinaus sind weitere Rechnungslegungsaktivitäten, wie Governance- und Überwachungstätigkeiten, in der Regel auf regionaler Ebene gebündelt. In bestimmten Fällen, wie der Bewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bedienen wir uns der Unterstützung externer Dienstleister. Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Abschluss im Konsolidierungssystem erstellt. Die zur Erstellung des Abschlusses durchzuführenden Schritte werden manuellen wie auch systemtechnischen Kontrollen unterzogen. Die Qualifikation der in den Rechnungslegungsprozess einbezogenen Mitarbeiter wird durch geeignete Auswahlprozesse und Schulungen sichergestellt. Grundsätzlich, unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitserwägungen, gilt das "Vier-Augen-Prinzip", zudem müssen Abschlussinformationen bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen über die inhaltliche Zusammensetzung und Veränderungen der einzelnen Posten, sowohl der von Konzerneinheiten berichteten Abschlussinformationen als auch des Konzernabschlusses. Zum Schutz vor nicht autorisiertem Zugriff sind in Übereinstimmung mit unseren Bestimmungen zur Informationssicherheit in den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen Zugriffsberechtigungen definiert. Die oben genannten manuellen und systemseitigen Kontrollmaßnahmen gelten grundsätzlich auch für die Überleitung der International-Financial-Reporting-Standards-(IFRS-)Abschlussinformationen auf den Jahresabschluss der Siemens AG. Quartalsweise findet ein interner Zertifizierungsprozess statt, bei dem das Management verschiedener Ebenen unserer Organisation - unterstützt durch Bestätigungen des Managements von Einheiten in ihrem Verantwortungsbereich - die Ordnungsmäßigkeit der an die Konzernzentrale berichteten Finanzdaten bestätigt und über die Wirksamkeit der entsprechenden Kontrollsysteme berichtet. Unsere strategischen Einheiten Siemens Healthineers und SGRE unterliegen auch den konzernweiten Vorgaben zu unserem rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem und verantworten selbst deren Einhaltung. Das Management von Siemens Healthineers und SGRE bestätigt dem Vorstand der Siemens AG regelmäßig die Wirksamkeit ihres rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Vollständigkeit, Richtigkeit und Verlässlichkeit der an uns übermittelten Finanzdaten. Nach dem Zusammenschluss unseres Wind-Power-Geschäfts mit Gamesa im Geschäftsjahr 2017 hat SGRE begonnen, die ehemaligen Gamesa-Einheiten in unser rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem zu integrieren und deren interne Kontrollen zu erweitern. Die Integrationsmaßnahmen wurden im Laufe des Geschäftsjahrs 2018 abgeschlossen. Unsere interne Revision beurteilt systematisch die Integrität unserer Finanzberichterstattung, die Effektivität unseres Kontrollsystems und unseres Risikomanagementsystems sowie die Einhaltung unserer Compliance-Richtlinien. Der Prüfungsausschuss ist ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Er überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Darüber hinaus bestehen Regeln für rechnungslegungsbezogene Beschwerden. A.9 Siemens AGDer Jahresabschluss der Siemens AG wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die Siemens AG ist die Muttergesellschaft des Siemens-Konzerns. Zum Ende des Geschäftsjahrs 2018 umfasste ihr Geschäft vor allem Aktivitäten im Bereich Power and Gas, Energy Management, Building Technologies, Digital Factory, Process Industries and Drives sowie die Aktivitäten von Siemens Real Estate. Die Ergebnisse der Siemens AG sind in erheblichem Maße von ihren direkt und indirekt gehaltenen Tochtergesellschaften und Beteiligungen beeinflusst. Die Geschäftsentwicklung der Siemens AG unterliegt grundsätzlich den gleichen Risiken und Chancen wie die des Siemens-Konzerns. Der Ausblick für den Siemens-Konzern spiegelt aufgrund der Verflechtungen zwischen der Siemens AG und ihren Tochtergesellschaften sowie aufgrund des Gewichts der Siemens AG im Konzern größtenteils auch die Erwartungen für die Siemens AG wider. Daher gelten die vorstehenden Ausführungen für den Siemens-Konzern auch für die Siemens AG. Wir gehen davon aus, dass die Erträge aus Beteiligungen beziehungsweise aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen den Gewinn der Siemens AG erheblich beeinflussen werden. Wir wollen unseren Aktionären auch weiterhin eine attraktive Rendite bieten. Daher beabsichtigen wir, eine Dividende vorzuschlagen, deren Ausschüttungsvolumen 40% bis 60% des auf die Aktionäre der Siemens AG entfallenden Gewinns nach Steuern des Siemens-Konzerns entspricht. Der Gewinn nach Steuern kann zu diesem Zweck um ausgewählte außergewöhnliche nicht zahlungswirksame Effekte bereinigt werden. Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir einen Jahresüberschuss der Siemens AG, der ausreichend sein wird, um eine entsprechende Dividende ausschütten zu können. Im Rahmen der Vorbereitung des Börsengangs von Siemens Healthineers wurde im Dezember 2017 die Siemens Healthineers AG, Deutschland, gegründet. Mehrere Gesellschaften - darunter die Siemens Healthcare GmbH -, die von der Siemens AG oder einer ihrer direkten beziehungsweise indirekten Tochtergesellschaften gehalten wurden, haben wir entweder im Rahmen von Einlagen gegen Ausgabe neuer Anteile oder im Rahmen von Veräußerungsgeschäften an direkte oder indirekte Tochtergesellschaften der Siemens Healthineers AG übertragen. Dies führte zu einem beträchtlichen Anstieg von Anteilen an verbundenen Unternehmen. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Siemens Healthcare GmbH wurde mit Wirkung Ende März 2018 beendet. Anfang August 2018 wurde - im Rahmen der geplanten Zusammenlegung des Siemens-Mobilitätsgeschäfts mit Alstom - das Mobilitätsgeschäft der Siemens AG im Wege der Einzelrechtsnachfolge in die Siemens Mobility GmbH ausgegliedert. Die Ausgliederung führte vor allem zu einem Zugang der Anteile an verbundenen Unternehmen und Abgängen der übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden, insbesondere Sachanlagevermögen, Vorräte, Pensionsrückstellungen und übrige Rückstellungen. Zum 30. September 2018 betrug die Anzahl der Mitarbeiter 77.000. A.9.1 ErtragslageGewinn- und Verlustrechnung nach HGB (Kurzfassung)der Siemens AGscroll
Die Zunahme der Umsatzerlöse beinhaltete hauptsächlich Steigerungen bei Mobility um 1,1 Mrd. €, Power and Gas um 0,6 Mrd. €, Energy Management um 0,4 Mrd. € und Digital Factory um 0,4 Mrd. €. Gegenläufig wirkte ein Rückgang bei Process Industries and Drives um 1,0 Mrd. €. Regional betrachtet wurden 77% der Umsatzerlöse in der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten, 16% in der Region Asien, Australien und 7% in der Region Amerika erzielt. Die Exporte aus Deutschland machten 65% der gesamten Umsatzerlöse aus. Der Auftragseingang der Siemens AG belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 24,2 Mrd. €. In der Siemens AG hängt die Entwicklung der Umsatzerlöse stark von der Fertigstellung von Projekten ab, vor allem in Verbindung mit Großaufträgen. Die positive Veränderung des Bruttoergebnisses vom Umsatz war hauptsächlich auf die industriellen Geschäfte zurückzuführen, unter anderem mit einer Zunahme von 0,4 Mrd. € bei Mobility. Forschungs- und Entwicklungs-(FuE-)Kosten stiegen gegenüber dem Vorjahr an, hauptsächlich aufgrund von Digital Factory mit einer Zunahme um 0,1 Mrd. €. Die FuE-Intensität (FuE-Kosten in Prozent der Umsatzerlöse) stieg um 0,2 Prozentpunkte. Die FuE-Aktivitäten der Siemens AG entsprechen im Grunde denen des Siemens-Konzerns beziehungsweise seiner industriellen Geschäfte. Wir beschäftigten im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 9.500 Mitarbeiter im Bereich FuE. Der Anstieg des Finanzergebnisses war in erster Linie auf ein höheres Beteiligungsergebnis zurückzuführen. Dies war hauptsächlich Folge eines niedrigeren Ertrags im Vorjahr aufgrund der Abschreibungen auf Beteiligungen, die hauptsächlich eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 1,2 Mrd. € auf die Beteiligung Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A., Spanien, der Siemens AG beinhalteten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden um 1,1 Mrd. € höhere Erträge aus Beteiligungen größtenteils durch um 0,9 Mrd. € niedrigere Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen aufgewogen. Das übrige Finanzergebnis veränderte sich von negativen 0,3 Mrd. € im Vorjahr auf negative 1,0 Mrd. €. Der bedeutendste Grund hierfür war ein negativer Effekt von 0,4 Mrd. € aus Veränderungen der Rückstellungen für Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten. Höhere Ertragsteuern resultierten zum Teil aus einem Anstieg ausländischer Quellensteuern. Außerdem waren darin latente Steueraufwendungen beziehungsweise -erträge erfasst, die aus der Entstehung und Umkehrung von temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen resultierten. A.9.2 Vermögens- und FinanzlageBilanz nach HGB (Kurzfassung)der Siemens AGscroll
Der Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände resultierte unter anderem aus der Einstellung des Ankaufs von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen. Die flüssigen Mittel und Wertpapiere sind wesentlich beeinflusst durch die Liquiditätssteuerung durch die Konzern-Treasury der Siemens AG. Die Liquiditätssteuerung erfolgt auf Basis der Finanzierungspolitik des Siemens-Konzerns, die auf ein ausgewogenes Finanzierungsportfolio, ein diversifiziertes Fälligkeitsprofil und ein komfortables Liquiditätspolster ausgerichtet ist. Die Liquiditätsveränderung war deshalb nicht nur allein auf die Geschäftsaktivitäten der Siemens AG zurückzuführen. Der Anstieg des Eigenkapitals war zurückzuführen auf den Jahresüberschuss in Höhe von 4,6 Mrd. € sowie auf die Ausgabe eigener Anteile in Höhe von 0,9 Mrd. € im Rahmen unserer aktienbasierten Vergütung und des Mitarbeiteraktienprogramms. Gegenläufig wirkte die im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlte Dividende (für das Geschäftsjahr 2017) von 3,0 Mrd. €. Zudem verminderten die im Laufe des Geschäftsjahrs zurückgekauften Aktien das Eigenkapital um 1,5 Mrd. €. Die Eigenkapitalquote lag zum Geschäftsjahresende bei 27% (im Vj. 30%). Für die Angaben gemäß §160 Abs. 1 Nr. 2 AktG betreffend eigene Aktien wird auf → Ziffer 15 des → Jahresabschlusses der Siemens AG zum 30. September 2018 verwiesen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und übrigen Verbindlichkeiten ergab sich hauptsächlich aus höheren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aufgrund von konzerninternen Finanzierungen. A.9.3 Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und findet sich in → C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB . A.10 VergütungsberichtDer Bericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). A.10.1 Vergütung der Mitglieder des VorstandsA.10.1.1 VERGÜTUNGSSYSTEMDas System der Vorstandsvergütung bei Siemens ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu geben. Die Vorstandsmitglieder werden angehalten, sich langfristig im und für das Unternehmen zu engagieren, und können an einer nachhaltigen Wertsteigerung des Unternehmens partizipieren. Vor diesem Hintergrund ist ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die langfristige Entwicklung der Siemens-Aktie gekoppelt. Ziel ist es ferner, dass die Vergütung der Größe und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung trägt. Besondere Leistungen sollen angemessen honoriert werden, Zielverfehlungen sollen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen. Die Vergütung soll im Vergleich zum Wettbewerb attraktiv sein, um herausragende Manager für unser Unternehmen zu gewinnen und auf Dauer zu binden. Systematik und Höhe der Vorstandsvergütung werden auf Vorschlag des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats durch das Aufsichtsratsplenum festgelegt und regelmäßig überprüft. Die Angemessenheit der Vergütungshöhe wird durch den Aufsichtsrat jährlich geprüft. Hierbei werden folgende Kriterien berücksichtigt: die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens, die Aufgaben und die Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Unternehmen gilt. Dabei wird auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt, wobei der Aufsichtsrat festgelegt hat, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abgegrenzt werden. Das seit dem Geschäftsjahr 2015 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2015 gebilligt. Hierbei werden die Vergütungskomponenten Grundvergütung, variable Vergütung (Bonus) und langfristige aktienbasierte Vergütung gleich gewichtet und betragen jeweils etwa ein Drittel der Zielvergütung. Auch die drei Zielparameter der variablen Vergütung (Bonus) werden gleich gewichtet. ![]() Im Geschäftsjahr 2018 setzte sich das Vergütungssystem für den Vorstand aus folgenden Komponenten zusammen: Erfolgsunabhängige KomponentenGrundvergütung Die Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Seit dem 1. Oktober 2017 beträgt die Grundvergütung des Vorsitzenden des Vorstands, Joe Kaeser, 2.161.500 € pro Jahr. Die Grundvergütung der weiteren Mitglieder des Vorstands beträgt 1.080.000 € pro Jahr. Nebenleistungen Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für Sachbezüge und weitere Nebenleistungen wie die Bereitstellung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu Versicherungen, Rechtsberatungs-, Steuerberatungs-, Wohnungs- und Umzugskosten, einschließlich der gegebenenfalls hierauf unternehmensseitig übernommenen Steuern, Währungsausgleichszahlungen sowie Kosten in Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen. Erfolgsbezogene KomponentenVariable Vergütung (Bonus) Die variable Vergütung (Bonus) richtet sich nach dem geschäftlichen Erfolg des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Bonus hängt zu je einem Drittel von der Zielerreichung der Zielparameter Kapitalrendite und Ergebnis je Aktie sowie der individuellen Ziele ab. Entsprechende Ziele finden, zusätzlich zu anderen, auch bei den Leitenden Angestellten Anwendung, um die Durchgängigkeit des Zielsystems im Unternehmen zu erreichen. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100% (Zielbetrag) entspricht die Höhe des Bonus jener der Grundvergütung. Der Bonus ist auf 200% begrenzt (Cap). Bei deutlichen Zielverfehlungen kann die variable Vergütung vollständig entfallen (0%). Der Bonus wird vollständig in bar gewährt. Der Aufsichtsrat kann den aus der Zielerreichung resultierenden Betrag nach pflichtgemäßem Ermessen um bis zu 20% nach unten oder oben anpassen; der angepasste Bonusauszahlungsbetrag kann somit maximal bei 240% des Zielbetrags liegen. Bei der Entscheidung über eine Anpassung können neben der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zum Beispiel die Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung oder einer Kundenzufriedenheitsbefragung berücksichtigt werden. Die Anpassungsmöglichkeit kann auch dazu genutzt werden, individuelle Leistungen von Vorstandsmitgliedern zu berücksichtigen. Ab dem Geschäftsjahr 2019 soll vorgesehen werden, dass der Aufsichtsrat bei Pflicht- oder Compliance-Verstößen die Höhe der Bonus-Auszahlungen überprüfen und gegebenenfalls reduzieren kann (Clawback). Langfristige aktienbasierte Vergütung Als langfristige aktienbasierte Vergütung werden zu Beginn des Geschäftsjahrs verfallbare Aktienzusagen (Stock Awards) gewährt. Der jährliche Zielbetrag für den Geldwert der Stock-Awards-Zusage bei 100% Zielerreichung beträgt seit 1. Oktober 2017 für den Vorstandsvorsitzenden 2.233.000 € und für die weiteren Mitglieder des Vorstands 1.117.000 €. Der Aufsichtsrat hat seit dem Geschäftsjahr 2015 für alle Mitglieder des Vorstands die Möglichkeit, jeweils für ein Geschäftsjahr den Zielbetrag individuell um bis zu 75% anzuheben. Hierdurch können die individuelle Leistung und Erfahrung eines Vorstandsmitglieds sowie Umfang und Beanspruchung der Funktion berücksichtigt werden. Den Berechtigten wird - vorbehaltlich der Zielerreichung - nach Ablauf einer rund vierjährigen Sperrfrist ohne eigene Zuzahlung für je eine Aktienzusage eine Siemens-Aktie übertragen. Der Wert der Siemens-Aktien, die nach Ablauf der Sperrfrist für die Stock Awards zu übertragen sind, hängt zum einen von dem Kurs der Siemens-Aktie bei Übertragung und zum anderen von der Zielerreichung aus dem zugrunde liegenden Zielsystem ab. Liegt der Zielerreichungswert über 100%, erhalten die Mitglieder des Vorstands neben den zugesagten Siemens-Aktien für die Zielerreichung über 100% eine zusätzliche Barzahlung entsprechend der Höhe der Zielüberschreitung. Im Fall eines Zielerreichungsgrads von unter 100% verfällt eine der Zielunterschreitung entsprechende Anzahl von Aktienzusagen ersatzlos. Der Wert der Siemens-Aktien und der Barzahlung ist insgesamt auf 300% des jeweiligen Zielbetrags begrenzt. Sofern diese betragsmäßige Höchstgrenze überschritten wird, verfällt eine entsprechende Anzahl an Aktienzusagen ersatzlos. Ab dem Geschäftsjahr 2019 soll vorgesehen werden, dass auch bei einer Zielerreichung über 100% Siemens-Aktien anstelle der bisher vorgesehenen Barzahlung übertragen werden sollen. Die Zielerreichung der langfristigen aktienbasierten Vergütung ist an die Entwicklung des Aktienwerts von Siemens im Vergleich zu bestimmten Wettbewerbern geknüpft. Zu Beginn des Geschäftsjahrs legt der Aufsichtsrat ein Zielsystem (Zielwert für 100% und Zielgerade) für die Entwicklung des Kurses der Siemens-Aktie im Vergleich zu derzeit fünf Wettbewerbern (ABB, Eaton, General Electric, Mitsubishi Heavy Industries und Schneider Electric) fest. Die Kursveränderung wird ausgehend von einer Referenzperiode von zwölf Monaten (Vergütungsjahr) über drei Jahre gemessen (Performance-Zeitraum), wobei eine vierjährige Sperrfrist der Stock Awards gilt. Nach Ablauf dieser Sperrfrist stellt der Aufsichtsrat fest, inwieweit sich die Siemens-Aktie relativ zu diesen Wettbewerbern besser oder schlechter entwickelt hat. Hieraus resultiert ein Zielerreichungsgrad zwischen 0% und 200% (Cap). Kommt es während des Betrachtungszeitraums bei den relevanten Wettbewerbern zu wesentlichen Veränderungen, so kann der Aufsichtsrat dies bei der Zusammensetzung der Vergleichswerte und/oder der Ermittlung der relevanten Kurswerte der Wettbewerber angemessen berücksichtigen. Für den Fall, dass außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen eintreten, die Auswirkungen auf den Aktienkurs haben, kann der Aufsichtsrat beschließen, dass die Anzahl der zugesagten Stock Awards nachträglich reduziert wird, dass anstelle der Übertragung von Siemens-Aktien nur ein Barausgleich in einer festzulegenden eingeschränkten Höhe erfolgt oder dass die Übertragung der Siemens-Aktien aus fälligen Stock Awards bis zur Beendigung der kursbeeinflussenden Wirkung der Entwicklung ausgesetzt ist. Für den Fall, dass sich ein Mitglied des Vorstands eines Compliance-Verstoßes schuldig gemacht hat, steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Aufsichtsrats - je nach Schwere des Compliance-Verstoßes - die Siemens Stock Awards ganz oder teilweise ersatzlos verfallen zu lassen (Clawback). Falls der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds während des Geschäftsjahrs beginnt, wird anstelle von Stock Awards eine entsprechende Anzahl von Siemens Phantom Stock Awards zugesagt und am Ende der Sperrfrist ausschließlich ein Barausgleich vorgenommen; im Übrigen gelten insoweit die für die Stock Awards getroffenen Regelungen entsprechend. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Stock Awards gelten für den Vorstand im Wesentlichen die gleichen Rahmenbedingungen wie für die Leitenden Angestellten, die in → Ziffer 26 in → B.6 ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS erläutert werden. Variable Vergütung (Bonus) und langfristige aktienbasierte Vergütung scroll
scroll
Höchstgrenze für die Vergütung insgesamtZusätzlich zu den betragsmäßigen Höchstgrenzen für die variable Vergütung und die langfristige aktienbasierte Vergütung ist eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Vergütung insgesamt vereinbart. Diese beträgt seit dem Geschäftsjahr 2014 das 1,7-Fache der Zielvergütung. Die Zielvergütung setzt sich aus der Grundvergütung, dem Zielbetrag der variablen Vergütung (Bonus) sowie dem Zielbetrag der langfristigen aktienbasierten Vergütung, ohne Nebenleistungen und Versorgungszusagen, zusammen. Unter Einbeziehung der Nebenleistungen und Versorgungszusagen erhöht sich die betragsmäßige Höchstgrenze für die Vergütung insgesamt um diese Beträge entsprechend. Share Ownership GuidelinesDie Siemens Share Ownership Guidelines sind ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungssystems für den Vorstand und die obersten Führungskräfte. Diese verpflichten die Mitglieder des Vorstands, nach einer Aufbauphase während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand ein Vielfaches ihrer Grundvergütung - für den Vorstandsvorsitzenden 300%, für die weiteren Mitglieder des Vorstands 200% - in Siemens-Aktien dauerhaft zu halten. Maßgeblich ist hierbei die durchschnittliche Grundvergütung, die das jeweilige Mitglied des Vorstands in den vier Jahren vor dem jeweiligen Nachweistermin bezogen hat. Zwischenzeitliche Anpassungen der Grundvergütung werden somit einbezogen. Die bis einschließlich Geschäftsjahr 2014 gewährten unverfallbaren Aktienzusagen (Bonus Awards) werden für die Erfüllung der Share Ownership Guidelines berücksichtigt. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist erstmalig nach einer vierjährigen Aufbauphase und danach jährlich nachzuweisen. Sinkt der Wert des aufgebauten Aktienbestands infolge von Kursschwankungen der Siemens-Aktie unter den jeweils nachzuweisenden Betrag, ist das Vorstandsmitglied zum Nacherwerb verpflichtet. VersorgungszusagenDie Mitglieder des Vorstands sind - wie die Mitarbeiter der Siemens AG - in die Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung (BSAV) eingebunden. Im Rahmen der BSAV erhalten die Mitglieder des Vorstands Beiträge, die ihrem Versorgungskonto gutgeschrieben werden. Die Höhe der jährlichen Beiträge resultiert aus einem festgelegten Prozentsatz, bezogen auf Grundvergütung und Zielbetrag des Bonus. Der Aufsichtsrat entscheidet jährlich über diesen Prozentsatz, der zuletzt auf 28% festgelegt wurde. Bei seiner Entscheidung berücksichtigt der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau, auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit, sowie den daraus abgeleiteten jährlichen und langfristigen Aufwand für das Unternehmen. Die Unverfallbarkeit der Versorgungszusagen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Aufgrund von Einzelentscheidungen des Aufsichtsrats können Vorstandsmitgliedern auch Sonderbeiträge gewährt werden. Soweit ein Mitglied des Vorstands vor Einführung der BSAV einen Pensionsanspruch gegenüber dem Unternehmen erworben hat, entfällt ein Teil seiner Beiträge auf die Finanzierung dieses Altanspruchs. Die Mitglieder des Vorstands haben frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahrs - für Versorgungszusagen ab 1. Januar 2012 frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahrs - einen Anspruch auf Leistungen aus der BSAV. Die Auszahlung des Versorgungsguthabens erfolgt grundsätzlich in zwölf Jahresraten. Auf Antrag des Mitglieds des Vorstands oder seiner Hinterbliebenen kann das Versorgungsguthaben mit Zustimmung der Gesellschaft auch in einer geringeren Anzahl Raten oder in einer Summe als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Ferner kann das Versorgungsguthaben verrentet werden. Darüber hinaus können Kombinationsmöglichkeiten aus Einmalbetrag, Ratenzahlung (zwei bis zwölf Raten) und Verrentung gewählt werden. Sofern eine Verrentung gewählt wird, ist zu entscheiden, ob dies mit oder ohne Hinterbliebenenversorgung erfolgen soll. Aufgrund ihres Steuerstatus in den USA gelten für Lisa Davis teilweise abweichende Detailregelungen ihrer Versorgungszusage, insbesondere bezüglich der Besicherung. Die Leistungen aus der vor der BSAV bestehenden Versorgungsordnung werden grundsätzlich als Rentenleistung mit Hinterbliebenenversorgung gewährt. Anstelle der Rentenzahlung kann auch hier die Auszahlung in Raten oder als Einmalbetrag gewählt werden. Die Mitglieder des Vorstands, die bereits vor dem 30. September 1983 im Unternehmen tätig waren, haben - wie sonstige anspruchsberechtigte Mitarbeiter der Siemens AG - in den ersten sechs Monaten nach Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf Übergangszahlungen in Höhe des Differenzbetrags zwischen der letzten Grundvergütung und dem Leistungsanspruch aus der betrieblichen Altersversorgung. Zusagen in Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im VorstandFür den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sehen die Vorstandsverträge eine Ausgleichszahlung vor, deren Höhe auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist und die nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet (Abfindungscap). Die Höhe der Ausgleichszahlung errechnet sich anhand der Grundvergütung sowie der im letzten Geschäftsjahr vor der Beendigung tatsächlich erhaltenen variablen Vergütung und langfristigen aktienbasierten Vergütung. Die Ausgleichszahlung ist zahlbar im Monat des Ausscheidens. Zudem wird ein einmaliger Sonderbeitrag in die BSAV geleistet; die Höhe dieses Sonderbeitrags bemisst sich nach dem BSAV-Beitrag, den das betroffene Mitglied des Vorstands im Vorjahr erhalten hat, sowie nach der Restlaufzeit der Bestellung; er ist jedoch auf maximal zwei Jahresbeiträge begrenzt (Cap). Die vorgenannten Leistungen werden nicht erbracht, wenn die einvernehmliche Beendigung der Vorstandstätigkeit auf Wunsch des Vorstandsmitglieds erfolgt oder ein wichtiger Grund zur Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch die Gesellschaft besteht. Im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control), durch den sich die Stellung des einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert - zum Beispiel durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds -, hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Anstellungsvertrag zu kündigen. Ein Kontrollwechsel liegt dann vor, wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der Siemens AG erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben, die Siemens AG durch Abschluss eines Unternehmensvertrags im Sinne des §291 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird oder auf ein anderes Unternehmen verschmolzen wird. Bei Ausübung dieses Kündigungsrechts hat das Mitglied des Vorstands einen Abfindungsanspruch in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen. In die Berechnung der Jahresvergütung wird zusätzlich zur Grundvergütung und zum Zielbetrag für den Bonus auch der Zielbetrag für die Stock Awards einbezogen, wobei jeweils auf das letzte vor Vertragsbeendigung abgelaufene Geschäftsjahr abgestellt wird. Die in der Vergangenheit zugesagten aktienbasierten Vergütungsbestandteile bleiben unberührt. Der Abfindungsanspruch besteht nicht, soweit das Vorstandsmitglied in Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel Leistungen von Dritten erhält. Ein Recht zur Kündigung besteht ferner nicht, wenn der Kontrollwechsel innerhalb von zwölf Monaten vor Übertritt des Vorstandsmitglieds in den Ruhestand eintritt. Zusätzlich werden bei Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen Sachbezüge durch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 5% der Ausgleichs- beziehungsweise Abfindungssumme abgegolten. Zur pauschalen Anrechnung einer Abzinsung sowie eines anderweitigen Verdiensts werden Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen um 10% gekürzt; die Kürzung bezieht sich jedoch nur auf den Teil der Ausgleichs- oder Abfindungszahlung, der ohne Berücksichtigung der ersten sechs Monate der restlichen Vertragslaufzeit ermittelt wurde. Aktienzusagen (Stock Awards), die als langfristige aktienbasierte Vergütung gewährt wurden und für die noch die Sperrfrist läuft, verfallen ersatzlos, wenn der Anstellungsvertrag nach Ablauf der Bestellungsperiode nicht verlängert wird und diese Nichtverlängerung auf Wunsch des Vorstandsmitglieds erfolgt oder ein wichtiger Grund vorliegt, der zum Widerruf der Bestellung oder zur Kündigung des Anstellungsvertrags berechtigt hätte. Gewährte Stock Awards verfallen jedoch nicht, wenn die Beendigung des Anstellungsvertrags aufgrund einvernehmlicher Beendigung auf Wunsch der Gesellschaft, aufgrund von Pensionierung, Erwerbsunfähigkeit oder Tod oder in Zusammenhang mit einer Ausgliederung, einem Betriebsübergang oder einem Wechsel der Tätigkeit innerhalb des Konzerns stattfindet. Die Stock Awards bleiben in diesem Fall bei Beendigung des Anstellungsvertrags bestehen und werden nach Ablauf der Sperrfrist erfüllt. Nebentätigkeiten von VorstandsmitgliedernÜber die Zustimmung zu Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, insbesondere zu Aufsichtsratsmandaten außerhalb des Konzerns, entscheidet das Präsidium des Aufsichtsrats. Die Wahrnehmung von Mandaten in Konzerngesellschaften gilt als mit der vertraglichen Vorstandsvergütung abgegolten. Die Mitglieder des Vorstands sind grundsätzlich zum Verzicht auf eine ihnen nach einem solchen Mandatsverhältnis an sich zustehende Vergütung verpflichtet. Sollte ein Verzicht nach der für die jeweilige Gesellschaft geltenden Rechts- oder Steuerordnung nicht möglich sein, wird die dem Vorstandsmitglied nach dem jeweiligen Mandatsverhältnis gezahlte Vergütung auf die für die Vorstandstätigkeit zustehende Vergütung angerechnet. Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sind in → ZIFFER C.4.1 in → C.4 CORPORATE GOVERNANCE aufgeführt. A.10.1.2 VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018Der Aufsichtsrat hat zu Beginn des Geschäftsjahrs für die variable Vergütung (Bonus) für alle Mitglieder des Vorstands die Zielparameter Kapitalrendite (Return on Capital Employed, ROCE) und Ergebnis je Aktie (Earnings per Share, EPS) jeweils auf Basis fortgeführter und nicht fortgeführter Aktivitäten festgelegt. Die EPS-Zielwerte wurden anhand einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage festgesetzt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat bei der Zielsetzung für die variable Vergütung zusätzlich individuelle Ziele zur stärkeren Berücksichtigung der Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt. Die interne Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 hat ergeben, dass die sich aus der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2018 ergebende Vorstandsvergütung angemessen ist. Unter Berücksichtigung der Angemessenheit und nach Prüfung des Erreichens der zu Beginn des Geschäftsjahrs festgelegten Ziele hat der Aufsichtsrat die Höhe der variablen Vergütung, der Aktienzusagen sowie der Beiträge zur Altersversorgung wie folgt festgelegt: Variable Vergütung (Bonus)Für die Zielparameter der variablen Vergütung (Bonus) resultierten folgende Zielsetzung und Zielerreichung: scroll
1
Fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten. Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich für die Mitglieder des Vorstands Zielerreichungsgrade des Bonus zwischen 105,89% und 119,23%. Der Aufsichtsrat hat in der wertenden Gesamtschau aller Aspekte keine diskretionäre Anpassung der Bonusauszahlungsbeträge vorgenommen. Langfristige aktienbasierte VergütungZur Ermittlung der Anzahl der für das Geschäftsjahr 2018 gewährten Aktienzusagen wurde der Xetra-Schlusskurs der Siemens-Aktie am Tag der Zusage im November 2017, abzüglich des Gegenwerts der während der Sperrfrist erwarteten Dividenden, die dem Berechtigten nicht zustehen, herangezogen. Dieser Wert zur Ermittlung der Anzahl der Aktienzusagen beträgt 100,01 (im Vj. 91,32) €. GesamtvergütungAufgrund der vorgenannten Festsetzungen des Aufsichtsrats ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018 eine Gesamtvergütung des Vorstands in Höhe von 31,72 Mio. €; dies entspricht einer Minderung von 6,6% (im Vj. 33,97 Mio. €). Von dieser Gesamtvergütung entfielen 21,93 (im Vj. 20,73) Mio. € auf die Barvergütung und 9,79 (im Vj. 13,24) Mio. € auf die aktienbasierte Vergütung. Für die Mitglieder des Vorstands wurde die auf den folgenden Seiten dargestellte Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 gewährt (individualisierte Angaben). Zum 30. September 2018 amtierende Vorstandsmitglieder scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
1
Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für Sachbezüge und weitere Nebenleistungen
wie die Bereitstellung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu Versicherungen, Rechtsberatungs-,
Steuerberatungs-, Wohnungs- und Umzugskosten, einschließlich der gegebenenfalls hierauf
unternehmensseitig übernommenen Steuern, Währungsausgleichszahlungen sowie Kosten
in Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen. Zufluss Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss für das Geschäftsjahr 2018 aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung (Bonus) sowie mehrjähriger variabler Vergütung, differenziert nach den jeweiligen Bezugsjahren, und Versorgungsaufwand aus. Abweichend von der vorstehend dargestellten, für das Geschäftsjahr 2018 gewährten, mehrjährigen variablen Vergütung beinhaltet diese Tabelle den tatsächlichen Wert aus in Vorjahren gewährten und im Geschäftsjahr 2018 zugeflossenen, mehrjährigen variablen Vergütungen. Zum 30. September 2018 amtierende Vorstandsmitglieder scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
1
Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für Sachbezüge und weitere Nebenleistungen
wie die Bereitstellung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu Versicherungen, Rechtsberatungs-,
Steuerberatungs-, Wohnungs- und Umzugskosten, einschließlich der gegebenenfalls hierauf
unternehmensseitig übernommenen Steuern, Währungsausgleichszahlungen sowie Kosten
in Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen. VersorgungszusagenFür das Geschäftsjahr 2018 wurden den Mitgliedern des Vorstands auf der Grundlage des am 7. November 2018 vom Aufsichtsrat gefassten Beschlusses im Rahmen der BSAV Beiträge in Höhe von 5,4 (im Vj. 5,0) Mio. € gewährt, davon entfielen 0,03 (im Vj. 0,06) Mio. € auf die Finanzierung der persönlichen Altzusagen. Die Bereitstellung der BSAV-Beiträge auf dem persönlichen Versorgungskonto erfolgt jeweils im auf das Ende des Geschäftsjahrs folgenden Januar. Auf dem Versorgungskonto wird bis zum Eintritt des Versorgungsfalls jährlich jeweils am 1. Januar eine Zinsgutschrift (Garantiezins) in Höhe von derzeit 0,90% erteilt. Die folgende Übersicht zeigt die Beiträge (Zuführungen) zur BSAV für das Geschäftsjahr 2018 sowie die Anwartschaftsbarwerte der Pensionszusagen in individualisierter Form: scroll
1
Der im Geschäftsjahr 2018 gemäß IFRS erfasste Aufwand (Service Cost) für Ansprüche
der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 aus der BSAV belief sich auf 5.258.315
(im Vj. 6.754.665) €. Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2018 Gesamtbezüge im Sinne von §314 Abs. 1 Nr. 6b HGB in Höhe von 39,9 (im Vj. 34,1) Mio. €. Darin enthalten ist die Einmalzahlung aus dem Versorgungsguthaben des ehemaligen Vorstandsmitglieds Peter Löscher. Der Anwartschaftsbarwert (Defined Benefit Obligation, DBO) sämtlicher Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen betrug zum 30. September 2018 168,2 (im Vj. 191,5) Mio. €, die in → Ziffer 17 in → B.6 ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS enthalten sind. SonstigesMitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Kredite und Vorschüsse. A.10.1.3 ZUSATZANGABEN ZU AKTIENBASIERTEN VERGÜTUNGSINSTRUMENTEN IM GESCHÄFTSJAHR 2018AktienzusagenNachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Bestands der von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Aktienzusagen im Geschäftsjahr 2018: scroll
scroll
1
Als beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt ergab sich dabei im Geschäftsjahr
2018 je zugesagte Aktie ein Wert von 97,39 €. Share Ownership GuidelinesFür die einzelnen Mitglieder des Vorstands gelten jeweils unterschiedliche Termine des erstmaligen Nachweises der Erfüllung der Siemens Share Ownership Guidelines, abhängig vom Zeitpunkt der Bestellung zum Mitglied des Vorstands. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Siemens-Aktien, die von den zum 30. September 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands zur Erfüllung der Share Ownership Guidelines zum Nachweistermin im März 2018 gehalten wurden und mit Blick auf die weiteren Nachweistermine dauerhaft zu halten sind. scroll
1
Für die Höhe der Verpflichtung ist die durchschnittliche Grundvergütung während der
jeweils vergangenen vier Jahre vor dem jeweiligen Nachweistermin maßgeblich. A.10.1.4 AUSBLICK GESCHÄFTSJAHR 2019Veränderungen im Rahmen der Vision 2020+Vor dem Hintergrund der strategischen Neuausrichtung des Siemens-Konzerns im Rahmen der Vision 2020+ wird die Vergütungspolitik unter Berücksichtigung aller regulatorischen Anforderungen umfassend geprüft. Zudem ist mit weiteren gesetzlichen Anforderungen in Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie zu rechnen. Es ist beabsichtigt, der Hauptversammlung nach Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen die Vergütungspolitik zur Billigung vorzulegen. Übertrag der Stock Awards Tranchen 2014 und 2015 im November 2018Um der Marktpraxis zu entsprechen, wurde im November 2015 der Zeitraum der Zielmessung der Siemens Stock Awards um ein Jahr reduziert. Als Folge kommt es im Vorstand im November 2018 einmalig zu einem Zufluss von zwei Tranchen (für die Geschäftsjahre 2014 und 2015). A.10.2 Vergütung der Mitglieder des AufsichtsratsDie gegenwärtig geltenden Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung am 28. Januar 2014 mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 verabschiedet; sie sind in §17 der Satzung der Siemens AG niedergelegt. Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet; sie trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie Vorsitz und Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss und im Präsidium sowie im Vergütungs-, Compliance- sowie Innovations- und Finanzausschuss werden zusätzlich vergütet. Nach den geltenden Regeln erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich eine Grundvergütung in Höhe von 140.000 €; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine Grundvergütung von 280.000 € und jeder seiner Stellvertreter von 220.000 €. Die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit in den jeweiligen Ausschüssen zusätzlich folgende feste Vergütung: der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 160.000 €, jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 80.000 €; der Vorsitzende des Präsidiums 120.000 €, jedes andere Mitglied des Präsidiums 80.000 €; der Vorsitzende des Vergütungsausschusses 100.000 €, jedes andere Mitglied des Vergütungsausschusses 60.000 €, wobei die Vergütung für eine etwaige Tätigkeit im Präsidium auf die Vergütung für eine Tätigkeit im Vergütungsausschuss angerechnet wird; der Vorsitzende des Innovations- und Finanzausschusses 80.000 €, jedes andere Mitglied dieses Ausschusses 40.000 €; der Vorsitzende des Compliance-Ausschusses 80.000 €, jedes andere Mitglied dieses Ausschusses 40.000 €. Die Tätigkeit im Compliance-Ausschuss wird jedoch nicht zusätzlich vergütet, soweit einem Mitglied dieses Ausschusses eine Vergütung wegen seiner Tätigkeit im Prüfungsausschuss zusteht. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats nicht teil, reduziert sich ein Drittel der ihm insgesamt zustehenden Vergütung prozentual im Verhältnis der im Geschäftsjahr stattgefundenen Aufsichtsratssitzungen zu den Aufsichtsratssitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Bei Veränderungen im Aufsichtsrat oder in seinen Ausschüssen erfolgt die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500 €. Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf die Bezüge entfallende Umsatzsteuer ersetzt. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden darüber hinaus für die Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Büro mit Sekretariat und eine Fahrbereitschaft zur Verfügung gestellt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite und Vorschüsse. Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergab sich die nachfolgend dargestellte Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 (individualisierte Angaben). scroll
scroll
1
Jim Hagemann Snabe wurde mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 31. Januar
2018 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. A.10.3 SonstigesDie Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter des Siemens-Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In der Police für das Geschäftsjahr 2018 ist für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes und des DCGK entspricht. A.11 Übernahmerelevante Angaben(nach §289a Abs. 1 und §315a Abs. 1 HGB) sowie erläuternder BerichtA.11.1 Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsZum 30. September 2018 belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 2,550 Mrd. €. Das Grundkapital ist in 850 Mio. auf Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) unterteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. A.11.2 Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenJede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. In den Fällen des §136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Aktien, die weltweit an Mitarbeiter unter dem Mitarbeiteraktienprogramm ausgegeben werden, das seit Beginn des Geschäftsjahrs 2009 existiert (insbesondere Share Matching Plan), unterliegen keiner Veräußerungssperre, soweit nicht lokal anwendbare Rechtsvorschriften eine solche Veräußerungssperre vorsehen. Um für jeweils drei im Rahmen des Aktienprogramms gekaufte Aktien eine Matching-Aktie ohne Zuzahlung zu erhalten, müssen die Teilnehmer des Programms diese Aktien jedoch für einen mehrjährigen Erdienungszeitraum halten; Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer durchgängig bis zum Ablauf der Haltefrist bei der Siemens AG oder einer anderen Konzerngesellschaft beschäftigt sind. Werden Aktien während der Haltefrist verkauft, übertragen, durch ein Kursabsicherungsgeschäft gesichert, verpfändet oder anderweitig belastet, entfällt der Anspruch auf Matching-Aktien. Die von Siemens-Vermögensverwaltung GmbH (vSV) hat auf Dauer angelegte Vollmachten, im Namen der Mitglieder der Familie von Siemens die Stimmrechte von 9.862.275 Aktien (Stand: 30. September 2018) auszuüben, wobei diese Aktien einen Teil des Bestands der von den Mitgliedern der Familie von Siemens insgesamt gehaltenen Aktien darstellen. Die Stimmrechtsvollmacht besteht auf der Grundlage eines zwischen der vSV und (unter anderem) Mitgliedern der Siemens-Familie abgeschlossenen Vertrags. Das Stimmrecht für diese Aktien wird einheitlich durch die vSV ausgeübt, unter Berücksichtigung der Vorschläge einer von den Familienmitgliedern gegründeten Familiengesellschaft oder eines ihrer Gremien. A.11.3 Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der SatzungDie Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§84 und 85 AktG sowie in §31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Der Vorstand besteht gemäß §8 Abs. 1 der Satzung aus mehreren Personen; die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Eine Änderung der Satzung bedarf nach §179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß §13 Abs. 2 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt worden, §4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung der Genehmigten und Bedingten Kapitalia und nach Ablauf der jeweiligen Ermächtigungs- beziehungsweise Ausnutzungsfrist zu ändern. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach §179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. A.11.4 Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Januar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 90 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 30 Mio. auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur an Arbeitnehmer der Siemens AG und ihrer verbundenen Unternehmen (Belegschaftsaktien) ausgegeben werden. Soweit gesetzlich zulässig, können die Belegschaftsaktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach §58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten. Außerdem ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 27. Januar 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal 528,6 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 176,2 Mio. auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Zum 30. September 2018 verfügt die Siemens AG somit über Genehmigtes Kapital von insgesamt nominal 618,6 Mio. €, das in Teilbeträgen mit unterschiedlichen Befristungen durch Ausgabe von bis zu 206,2 Mio. auf Namen lautenden Stückaktien ausgegeben werden kann. Durch Beschlüsse der Hauptversammlungen am 28. Januar 2014 und am 27. Januar 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht oder mit in Optionsscheinen verbrieften Optionsrechten oder eine Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 80 Mio. auf Namen lautende Stückaktien der Siemens AG zu begeben. Aufgrund der beiden Ermächtigungen können jeweils Wandel-/Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 15 Mrd. € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 27. Januar 2019 beziehungsweise bis zum 26. Januar 2020 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von solchen Wandel-/Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in den Hauptversammlungen 2014 und 2015 um jeweils bis zu 80 Mio. auf Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingte Kapitalia 2014 und 2015); dies entspricht insgesamt einer Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 480 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 160 Mio. auf Namen lautenden Stückaktien. Neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2014 und die genannten Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sachleistung ausgegeben werden. Sie sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Ausgabe gegen Sachleistung auszuschließen. Bei Ausgabe gegen Barleistung kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen ausgeschlossen werden:
Für die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und Sachleistungen ausgegebenen oder auszugebenden neuen Aktien gelten in bestimmten Fällen weitere Einschränkungen, wie in der jeweiligen Ermächtigung näher beschrieben. Dazu zählt insbesondere eine Begrenzung der Gesamtmenge der aus dem Genehmigten Kapital 2014 und aufgrund der genannten Schuldverschreibungen ausgegebenen und auszugebenden Aktien auf einen Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 20%. Im Februar 2012 hat Siemens Optionsschuldverschreibungen mit einem Volumen von 3 Mrd. US$ begeben. Einen Großteil der 2012 emittierten Optionsscheine hat Siemens im September 2015 gegen neue Optionsscheine umgetauscht; zu diesem Zweck hat Siemens erneut Optionsschuldverschreibungen begeben. Nach Rückzahlung der ersten Tranche von 1,5 Mrd. US$ bei Fälligkeit im August 2017 ergeben sich aus den noch ausstehenden Optionsscheinen insgesamt Optionsrechte auf rund 11,5 Mio. Siemens-Aktien. Neben der Nutzung von bedingtem Kapital erlauben es die jeweiligen Optionsbedingungen Siemens, ausgeübte Optionsrechte auch aus dem Bestand eigener Aktien zu bedienen und die Optionsscheine zurückzukaufen. Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur mit vorheriger Ermächtigung der Hauptversammlung oder in den wenigen im Aktiengesetz ausdrücklich geregelten Fällen zurückerwerben. Am 27. Januar 2015 ermächtigte die Hauptversammlung die Gesellschaft, in der Zeit bis zum 26. Januar 2020 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - sofern dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Der Erwerb der Siemens-Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) als Kauf über die Börse oder (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots. Ergänzend wurde der Vorstand ermächtigt, den Erwerb von Siemens-Aktien gemäß der oben beschriebenen Ermächtigung auch unter Einsatz bestimmter Derivate (Put-Optionen, Call-Optionen und Terminkäufe sowie Kombinationen dieser Derivate) durchzuführen. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz solcher Derivate sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit eines Derivats darf jeweils 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Siemens-Aktien in Ausübung des Derivats nicht nach dem 26. Januar 2020 erfolgt. Der Vorstand wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Januar 2015 ermächtigt, die eigenen Aktien, die aufgrund dieser oder früher erteilter Ermächtigungen erworben wurden, zusätzlich zu einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre zu jedem zulässigen Zweck, insbesondere auch wie folgt, zu verwenden:
Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die aufgrund dieser oder früher erteilter Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Siemens-Aktien zu verwenden, die mit Vorstandsmitgliedern der Siemens AG im Rahmen der Regelungen zur Vorstandsvergütung vereinbart wurden beziehungsweise werden. Im November 2015 kündigte die Gesellschaft einen Aktienrückkauf innerhalb der nächsten bis zu 36 Monate in einem Volumen von bis zu 3 Mrd. € an. Dieser wurde am 2. Februar 2016 unter Ausnutzung der am 27. Januar 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigungen begonnen. Im Rahmen des Aktienrückkaufs wurden bis zum 30. September 2018 23.688.118 Aktien zu einem Kaufpreis von rund 2,632 Mrd. € (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Der Aktienrückkauf dient ausschließlich den Zwecken der Einziehung, der Ausgabe an Mitarbeiter, Organmitglieder von verbundenen Unternehmen und Mitglieder des Vorstands sowie der Bedienung/Absicherung von Erwerbspflichten oder -rechten auf Siemens-Aktien insbesondere aus und im Zusammenhang mit Wandel- und Optionsschuldverschreibungen. Zum 30. September 2018 verfügte die Gesellschaft über 39.951.459 Stück eigene Aktien. Die Einzelheiten der Ermächtigungen, insbesondere auch die Grenzen der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die Anrechnungsmodalitäten, ergeben sich aus dem jeweiligen Ermächtigungsbeschluss und §4 der Satzung. A.11.5 Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenDie Siemens AG verfügt über zwei Kreditlinien von 4 Mrd. € beziehungsweise 3 Mrd. US$, die ein Kündigungsrecht der Darlehensgeber für den Fall vorsehen, dass (1) die Siemens AG Tochtergesellschaft eines anderen Unternehmens wird oder (2) eine Person oder eine Gruppe gemeinsam handelnder Personen die Kontrolle über die Siemens AG erwirbt, indem sie die Möglichkeit erhält, einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit der Siemens AG auszuüben (Art. 3 (2) Verordnung [EG] Nr. 139/2004 des Rates). Außerdem schlossen im März 2013 eine konsolidierte Siemens-Tochtergesellschaft als Darlehensnehmerin und die Siemens AG als Garantin zwei bilaterale Darlehensverträge ab, die jeweils in voller Höhe von jeweils 500 Mio. US$ in Anspruch genommen wurden. Beide Darlehensverträge sehen ein Kündigungsrecht des jeweiligen Darlehensgebers für den Fall vor, dass (1) die Siemens AG Tochtergesellschaft eines anderen Unternehmens wird oder (2) eine Person oder eine Gruppe gemeinsam handelnder Personen die Kontrolle über die Siemens AG erwirbt, indem sie die Möglichkeit erhält, einen bestimmenden Einfluss auf die Siemens AG auszuüben (Art. 3 (2) Verordnung [EG] Nr. 139/2004 des Rates). Die von der Siemens AG unter den International Swaps and Derivatives Association Inc. (ISDA) Master Agreements geschlossenen Rahmenverträge (ISDA Agreements) gewähren dem jeweiligen Vertragspartner ein Kündigungsrecht, wenn die Siemens AG auf einen Dritten verschmolzen wird oder sie im Wesentlichen alle Vermögensgegenstände auf einen Dritten überträgt. Das Kündigungsrecht besteht in diesen Fällen aber nur, wenn (1) die Kreditwürdigkeit der daraus hervorgehenden Einheit wesentlich schlechter ist als die der Siemens AG vor diesem Ereignis oder (2) die daraus hervorgehende Einheit nicht gleichzeitig die Verbindlichkeiten der Siemens AG unter den ISDA Agreements übernimmt. Einige ISDA Agreements gewähren dem jeweiligen Vertragspartner zusätzlich ein Kündigungsrecht, wenn ein Dritter Aktien an der Siemens AG erwirbt, die hinreichende Stimmrechte vermitteln, um die Mehrheit des Aufsichtsrats der Siemens AG zu wählen, oder wenn der Dritte auf andere Weise Kontrolleinfluss auf wesentliche Geschäftsentscheidungen der Siemens AG erlangt und die Kreditwürdigkeit der Siemens AG wesentlich schlechter ist als vor diesem Ereignis. In beiden Fällen sind die ISDA Agreements derart ausgestaltet, dass im Fall einer Kündigung die ausstehenden und unter den ISDA Agreements dokumentierten Zahlungsansprüche verrechnet werden. Nach den Bedingungen der noch ausstehenden Optionsscheine aus den im Februar 2012 begebenen Optionsschuldverschreibungen erhalten die Inhaber der Optionsscheine das Recht, im Fall eines Kontrollwechsels eine erhöhte Zahl von Aktien zu entsprechend angepassten Optionspreisen je Aktie zu erhalten, wenn sie während einer bestimmten Frist nach dem Kontrollwechsel ihr Optionsrecht ausüben. Diese Frist endet (1) entweder nach näherer Bestimmung durch die Gesellschaft nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 60 Tage nach der Bekanntgabe des Kontrollwechsels oder (2) 30 Kalendertage, nachdem der Kontrollwechsel erstmals öffentlich bekannt wird. Das Ausmaß der Anpassung des Optionspreises sinkt dabei während der Laufzeit der Optionsscheine und ist näher in den Bedingungen der Optionsscheine geregelt. Ein Kontrollwechsel nach diesen Bedingungen liegt vor, wenn eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Siemens AG erlangt beziehungsweise erlangen. A.11.6 Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sindIm Fall eines Kontrollwechsels, durch den sich die Stellung des einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert (zum Beispiel durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds), hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Anstellungsvertrag zu kündigen. Ein Kontrollwechsel liegt dabei vor, wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der Siemens AG erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben oder wenn die Siemens AG durch Abschluss eines Unternehmensvertrags im Sinne des §291 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird oder auf ein anderes Unternehmen verschmolzen wird. Bei Ausübung dieses Kündigungsrechts hat das Mitglied des Vorstands einen Abfindungsanspruch in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen. In die Berechnung der Jahresvergütung wird zusätzlich zur Grundvergütung und zum Zielbetrag für den Bonus auch der Zielbetrag für die Stock Awards einbezogen, wobei jeweils auf das letzte vor Vertragsbeendigung abgelaufene Geschäftsjahr abgestellt wird. Die in der Vergangenheit zugesagten aktienbasierten Vergütungsbestandteile bleiben unberührt. Zusätzlich werden Sachbezüge durch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 5% der Abfindungssumme abgegolten. Zur pauschalen Anrechnung einer Abzinsung sowie eines anderweitigen Verdienstes wird die Abfindung um 10% gekürzt; die Kürzung bezieht sich jedoch nur auf den Teil der Abfindungszahlung, der ohne Berücksichtigung der ersten sechs Monate der restlichen Vertragslaufzeit ermittelt wurde. Kein Abfindungsanspruch besteht, soweit das Vorstandsmitglied in Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel Leistungen von Dritten erhält. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht, wenn der Kontrollwechsel innerhalb von zwölf Monaten vor Übertritt des Vorstandsmitglieds in den Ruhestand stattfindet. A.11.7 Sonstige übernahmerelevante AngabenDirekte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, sind uns im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gemeldet worden und auch nicht bekannt. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Soweit die Siemens AG im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms beziehungsweise als aktienbasierte Vergütung Aktien an Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben. B. KonzernabschlussB.1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
B.2 Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
B.3 KonzernbilanzAktiva scroll
B.4 Konzern-Kapitalflussrechnungscroll
B.5 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
scroll
B.6 Anhang zum KonzernabschlussZiffer 1 Allgemeine GrundlagenGegenstand des Konzernabschlusses sind die Siemens Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Handelsregisternummer HRB 12300) und München (Handelsregisternummer HRB 6684), Deutschland, und deren Tochterunternehmen (das Unternehmen, die Gesellschaft oder Siemens). Siemens hat den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach §315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Konzernabschluss entspricht den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Der Konzernabschluss wurde am 26. November 2018 durch den Vorstand aufgestellt. Siemens erstellt und veröffentlicht den Konzernabschluss in Euro (€). Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Siemens ist ein in Deutschland ansässiger, international aufgestellter Technologiekonzern mit Kernaktivitäten auf den Gebieten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung. Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive BilanzierungsgrundsätzeIn bestimmten Fällen ist es notwendig, schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Solche schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsgrundsätze können sich im Zeitablauf ändern und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Außerdem können sie Schätzungen enthalten, die Siemens in demselben Berichtszeitraum aus gleichermaßen nachvollziehbaren Gründen auch anders hätte treffen können. Siemens weist darauf hin, dass künftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern. Konsolidierungskreis - Einbezogen in den Konzernabschluss werden die Siemens AG und ihre Tochtergesellschaften, über die sie Beherrschung ausübt. Siemens beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, sofern es Verfügungsgewalt über dieses hat. Darüber hinaus ist Siemens schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt oder besitzt Anrechte auf diese und hat die Fähigkeit, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Unternehmenszusammenschlüsse - Anschaffungskosten einer Akquisition bemessen sich nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, bewertet Siemens erstmalig mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten (Partial-Goodwill-Methode). Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst. Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts werden jegliche verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Als Stillhalter einer Verkaufsoption auf nicht beherrschende Anteile evaluiert Siemens, ob die Voraussetzungen für den Übergang der bestehenden Eigentumsanteile zum Abschlussstichtag erfüllt sind. Sofern das Unternehmen nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, die der Verkaufsoption zugrunde liegen, wird zu jedem Abschlussstichtag die Ausübung der Verkaufsoption unterstellt und als eine Transaktion zwischen Anteilseignern unter entsprechender Erfassung einer Kaufpreisverbindlichkeit zum jeweiligen Ausübungspreis abgebildet. Die nicht beherrschenden Anteile sind am Erfolg während des Berichtszeitraums beteiligt. Assoziierte Unternehmen - Unternehmen, bei denen Siemens die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik auszuüben; dies geschieht in der Regel durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20% bis 50%. Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil von Siemens am Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach Erwerb wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Konzern-Eigenkapital. Die kumulierten Veränderungen nach dem Erwerbszeitpunkt erhöhen beziehungsweise vermindern den Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens. Entsprechen die Verluste eines assoziierten Unternehmens, die Siemens zuzurechnen sind, dem Wert des Anteils an diesem Unternehmen oder übersteigen diesen, werden keine weiteren Verlustanteile erfasst, es sei denn, Siemens ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das assoziierte Unternehmen geleistet. Der Anteil an einem assoziierten Unternehmen ist der Buchwert der Beteiligung, zuzüglich sämtlicher langfristigen Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition von Siemens in das assoziierte Unternehmen zuzuordnen sind. Gemeinschaftsunternehmen - Unternehmen, bei denen Siemens und eine oder mehrere Partei(en) gemeinschaftlich die Führung ausüben. Gemeinschaftliche Führung liegt vor, wenn Entscheidungen über maßgebliche Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Fremdwährungsumrechnung - Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, rechnet Siemens zum Devisenkassamittelkurs am Ende des Berichtszeitraums um. Aufwendungen und Erträge werden hingegen zu unterjährigen Durchschnittskursen umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital ausgewiesen und erfolgswirksam umgegliedert, wenn der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf einer ausländischen Tochtergesellschaft erfasst wird. Die Posten der Konzern-Kapitalflussrechnung werden zu unterjährigen Durchschnittskursen umgerechnet, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente hingegen zum Devisenkassamittelkurs am Ende des Berichtszeitraums. Fremdwährungsbewertung - Transaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung einer Unternehmenseinheit abweichende Währung lauten, werden in der funktionalen Währung zum Devisenkassamittelkurs am Tag ihrer erstmaligen Bilanzierung erfasst. Am Ende des Berichtszeitraums bewertet die Gesellschaft auf Fremdwährung lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der funktionalen Währung mit dem dann gültigen Devisenkassamittelkurs. Gewinne und Verluste aus diesen Fremdwährungsbewertungen erfasst Siemens erfolgswirksam. Nicht monetäre Konzernbilanzposten in Fremdwährung werden zu historischen Wechselkursen fortgeführt. Realisierung von Umsatzerlösen - Siemens realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden - wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem Siemens voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt. Wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für den Kunden oder Siemens resultiert, wird die Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, schätzt Siemens diese in angemessener Höhe. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Umsatzerlöse bei Verträgen im Anlagengeschäft: Umsatzerlöse werden über einen bestimmten Zeitraum nach der Percentage-of-Completion-Methode (Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad) basierend auf dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten realisiert. Ein erwarteter Verlust aus einem Vertrag wird sofort als Aufwand erfasst. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. Bei der Percentage-of-Completion-Methode ist die Einschätzung des Fertigstellungsgrads von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfangs beinhalten, der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Diese wesentlichen Schätzungen umfassen die geschätzten Gesamtkosten, die gesamten geschätzten Umsatzerlöse, die Auftragsrisiken - einschließlich technischer, politischer und regulatorischer Risiken - und andere maßgebliche Größen. Nach der Percentage-of-Completion-Methode können Schätzungsänderungen die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern. Außerdem ist zu beurteilen, ob für einen Vertrag dessen Fortsetzung oder dessen Kündigung das wahrscheinlichste Szenario darstellt. Für diese Beurteilung werden individuell für jeden Vertrag alle relevanten Tatsachen und Umstände berücksichtigt. Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen: Umsatzerlöse werden linear über einen bestimmten Zeitraum realisiert oder - sofern die Leistungserbringung nicht linear erfolgt - entsprechend der Erbringung der Dienstleistungen, das heißt nach der Percentage-of-Completion-Methode, wie zuvor beschrieben. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. Verkauf von Gütern: Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Erwerber übergeht, im Regelfall bei Lieferung der Güter. Rechnungen werden zu diesem Zeitpunkt ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. Für Lizenzvereinbarungen, die dem Kunden ein Recht gewähren, das geistige Eigentum von Siemens zu nutzen, werden Rechnungen gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. Nutzungsentgelte: Nutzungsentgelte (Lizenzgebühren) werden periodengerecht in Übereinstimmung mit dem wirtschaftlichen Gehalt des zugrunde liegenden Vertrags erfasst. Erträge aus Leasingvereinbarungen: Erträge aus Operating-Leasing-Verhältnissen für vermietete Erzeugnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags erfasst. Zinserträge - Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Funktionskosten - Betriebliche Aufwendungen nach Arten werden grundsätzlich nach Maßgabe des Funktionsbereichs der jeweiligen Profitcenter beziehungsweise der jeweiligen Kostenstellen den einzelnen Funktionen zugeordnet. Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sind in den Funktionskosten entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte enthalten. Produktbezogene Aufwendungen - Aufwendungen für Rückstellungen für Produktgewährleistungen berücksichtigt Siemens zum Zeitpunkt der Erfassung der Umsatzerlöse im Posten Umsatzkosten. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen - Forschungsaufwendungen werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bei einer Abschreibungsdauer von in der Regel drei bis zehn Jahren. Ergebnis je Aktie - Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Gewinns aus fortgeführten Aktivitäten, des Gewinns aus nicht fortgeführten Aktivitäten beziehungsweise des Gewinns nach Steuern, der jeweils den Stammaktionären der Siemens AG zugerechnet werden kann, durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs in Umlauf befindlichen Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potenziell verwässernden Wertpapiere und aktienbasierten Vergütungspläne umgewandelt beziehungsweise ausgeübt werden. Geschäfts- oder Firmenwerte - Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Wertminderungen, angesetzt. Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf der Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die grundsätzlich durch ein Segment repräsentiert wird. Bei Siemens Gamesa Renewable Energy und - seit dem Geschäftsjahr 2018 - bei Siemens Healthineers ist dies jeweils eine Ebene unter dem Segment. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellt die unterste Ebene dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Zwecke der Unternehmensleitung überwacht werden. Für die Überprüfung auf Wertminderung wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert jener zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder jener Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die erwartungsgemäß Nutzen aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses zieht. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, deren erzielbaren Betrag, wird ein Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet ist. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Übersteigt einer dieser Werte den Buchwert, ist es nicht immer notwendig, beide Werte zu ermitteln. Diese Werte beruhen grundsätzlich auf abgezinsten Zahlungsströmen (Discounted-Cashflow-Bewertungen). Es werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, ist mit Schätzungen der Unternehmensleitung verbunden. Das auf Basis dieser Schätzungen prognostizierte Ergebnis wird zum Beispiel beeinflusst von einer erfolgreichen Integration von akquirierten Unternehmen, der Volatilität auf den Kapitalmärkten, den Zinsentwicklungen, den Schwankungen der Währungskurse oder der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung. Den Discounted-Cashflow-Bewertungen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags liegen Fünf-Jahres-Vorausberechnungen zugrunde, die auf Finanzprognosen aufbauen. Die Prognosen der Zahlungsströme berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung. Zahlungsströme jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung individueller Wachstumsraten extrapoliert. Die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, und des Nutzungswerts basiert, beinhalten geschätzte Wachstumsraten sowie gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensätze. Diese Schätzungen sowie die zugrunde liegende Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte haben. Sonstige immaterielle Vermögenswerte - Siemens schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre, mit Ausnahme von immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommen wurden. Diese bestehen insbesondere aus Kundenbeziehungen und Markennamen sowie Technologie. Deren Nutzungsdauer lag bei bestimmten Transaktionen zwischen vier und 20 Jahren für Kundenbeziehungen und Markennamen sowie zwischen fünf und 25 Jahren für Technologie. Sachanlagen - Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an. Den Wertansätzen liegen folgende unterstellte Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Wertminderungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte - Siemens überprüft Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Darüber hinaus überprüft Siemens jedes Jahr noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderung. Bei der Überprüfung der Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerte auf Wertminderung ist die Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte mit Schätzungen verbunden. Dies kann einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung haben. Nicht fortgeführte Aktivitäten und langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - Nicht fortgeführte Aktivitäten werden ausgewiesen, sobald ein Unternehmensbestandteil als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird oder bereits abgegangen ist und der Unternehmensbestandteil einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt sowie Teil eines abgestimmten Gesamtplans zur Veräußerung ist. Siemens klassifiziert einen langfristigen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Ertragsteuern - Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze sowie der einschlägigen Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und lokale Finanzbehörden andererseits. Unterschiedliche Auslegungen von bestehenden oder neuen Steuergesetzen aufgrund von Steuerreformen (wie dem US-Steuerreformgesetz "Tax Cuts and Jobs Act" vom Dezember 2017) oder anderen Steuergesetzgebungsverfahren können zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen; sie werden basierend auf der Einschätzung der Unternehmensleitung in die Betrachtung einbezogen. Nach der Verbindlichkeitenmethode (Liability Method) werden aktive und passive latente Steuern mit der künftigen Steuerwirkung angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen bilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Aktiv- und Passivposten ergibt. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit, die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen sowie mögliche Steuerstrategien mit einbezogen. Auf Basis des geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt Siemens zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern. Siemens geht aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und des erwarteten steuerlichen Einkommens davon aus, dass die aktiven latenten Steuern realisiert werden können. Da künftige Geschäftsentwicklungen unsicher sind und sich teilweise der Steuerung durch Siemens entziehen, sind Annahmen zur Schätzung von künftigen steuerpflichtigen Einkommen sowie über den Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich. Schätzungen werden in der Periode angepasst, in der ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen. Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und Forderungen - Hat eine der Parteien des Vertrags mit dem Kunden ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird - abhängig vom Verhältnis zwischen der Leistungserbringung von Siemens und der Zahlung des Kunden - ein Vertragsvermögenswert, eine Vertragsverbindlichkeit oder eine Forderung ausgewiesen. Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten werden als kurzfristig ausgewiesen, da sie innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus angefallen sind. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte und Forderungen für Bonitätsrisiken werden entsprechend der Bewertungsmethode für Darlehen und Forderungen gebildet. Vorräte - Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bilanziert. Angesetzt wird in der Regel ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des FIFO-Verfahrens (First in, First out) ermittelter Wert. Leistungsorientierte Pläne - Siemens bewertet die Leistungsansprüche nach der Methode der laufenden Einmalprämien, die den versicherungsmathematischen Barwert der bereits erdienten Anwartschaft widerspiegelt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet. Die Annahmen, die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahrs zugrunde gelegt werden, gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahrs. Für wesentliche Pläne werden individuelle Spot Rates nach der Full-Yield-Curve-Methode zur Bestimmung der laufenden Dienstzeitaufwendungen und der Zinsaufwendungen angewendet. Die Nettozinserträge beziehungsweise Nettozinsaufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit dem Nettovermögenswert beziehungsweise der Nettoverbindlichkeit aus leistungsorientierten Plänen zum Bilanzstichtag des vorhergehenden Geschäftsjahrs. Die laufenden und nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen sowie Gewinne/Verluste aus Planabgeltungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie nicht mit der Verwaltung des Planvermögens zusammenhängende Verwaltungskosten werden den Funktionskosten zugeordnet. Die nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen sowie Gewinne/Verluste aus Planabgeltungen werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Sind die Leistungsansprüche nicht durch Vermögen gedeckt, entspricht der im Posten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthaltene Betrag der DBO. Sind die Leistungsansprüche durch Planvermögen gedeckt, wird ein Nettobetrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens und der DBO - angepasst in Bezug auf jegliche Auswirkungen der Vermögensobergrenze - ausgewiesen. Neubewertungen umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie den Unterschied zwischen den Erträgen aus Planvermögen und den Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoverbindlichkeit (den Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind. Sie werden im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern erfasst. Versicherungsmathematische Bewertungen beruhen auf wesentlichen Annahmen, unter anderem zu Abzinsungssätzen, erwarteten Gehalts- und Rententrends sowie Sterblichkeitsraten. Die angesetzten Abzinsungssätze werden auf Grundlage der Renditen bestimmt, die am Ende des Berichtszeitraums für hochrangige Unternehmensanleihen mit entsprechender Laufzeit und Währung erzielt werden. Falls solche Renditen nicht verfügbar sind, basieren die Abzinsungssätze auf Renditen von Staatsanleihen. Aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Rückstellungen - Siemens bilanziert Rückstellungen, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: (1) Das Unternehmen hat aus einem Ereignis in der Vergangenheit wahrscheinlich eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung, (2) es ist wahrscheinlich, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen, und (3) es ist eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich. Dabei ist eine Abzinsung vorzunehmen, wenn der Effekt wesentlich ist. Siemens setzt die Rückstellung in Höhe des Barwerts an, der sich aus der Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit einem Zinssatz vor Steuern ergibt. Dieser spiegelt die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt wider. Wenn aus einem Vertrag ein Verlust droht, erfasst das Unternehmen die gegenwärtige Verpflichtung aus dem Vertrag als Rückstellung. Die Bestimmung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen, von Gewährleistungsrückstellungen, von Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen und von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Verfahren sowie behördliche Untersuchungen (Rechtsstreitigkeiten) ist in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Siemens bildet eine Rückstellung für drohende Verluste aus Verträgen mit Kunden, wenn die aktuell geschätzten Gesamtkosten die geschätzten Umsatzerlöse übersteigen. Verluste aus Verträgen mit Kunden identifiziert Siemens durch die laufende Kontrolle des Projektfortschritts und die Aktualisierung der Schätzungen. Dies erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen im Hinblick auf die Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Einschätzung von Gewährleistungsaufwendungen und Projektverzögerungen, einschließlich der Beurteilung der Zurechenbarkeit dieser Verzögerungen zu den beteiligten Projektpartnern. In Bezug auf Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen umfassen Unsicherheiten die geschätzten Kosten der Stilllegung sowie der Abfallendlagerung aufgrund des langen Zeitraums, über den die künftigen Zahlungsmittelabflüsse erwartet werden, einschließlich der zugehörigen Aufzinsung. Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen können erhebliche Auswirkungen auf die geschätzten Zahlungsmittelabflüsse haben. Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, und sie sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend beruht die Beurteilung, ob zum Stichtag wahrscheinlich eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, auf einem erheblichen Ermessen. Die Beurteilung erfolgt in der Regel unter Einbeziehung interner und externer Anwälte. Es kann notwendig werden, dass eine Rückstellung für ein laufendes Verfahren aufgrund neuer Entwicklungen gebildet oder die Höhe einer bestehenden Rückstellung angepasst werden muss. Zudem können durch den Ausgang eines Verfahrens für Siemens Aufwendungen entstehen, die die für den Sachverhalt gebildete Rückstellung übersteigen. Aus Rechtsstreitigkeiten können wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens resultieren. Leistungenaus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Das Unternehmen gewährt Leistungen als Folge eines Angebots zum freiwilligen Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis vor dem regulären Renteneintrittszeitpunkt oder aufgrund der Entscheidung des Unternehmens, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, werden dann als Verbindlichkeiten und Aufwendungen erfasst, wenn Siemens das Angebot solcher Leistungen nicht mehr zurücknehmen kann. Finanzinstrumente - Finanzinstrument ist jeder Vertrag, der einen finanziellen Vermögenswert bei einer Einheit und eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Einheit begründet. Siemens nutzt nicht die Kategorie bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinstrumente und macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair-Value-Option). Finanzinstrumente werden unter Zugrundelegung ihrer Wesensart in folgende Klassen unterteilt: zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Forderungen aus Finanzierungsleasing. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten berücksichtigt Siemens bei der Ermittlung des Buchwerts nur, soweit es die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Ansatz von Forderungen aus Finanzierungsleasing erfolgt in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten richtet sich nach der Kategorie, der sie zugeordnet sind: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Darlehen und Forderungen, finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, oder zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte - Anlagen in Eigenkapitalinstrumente, Schuldinstrumente und Fondsanteile werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn dieser verlässlich ermittelt werden kann. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteueraufwendungen im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern ausgewiesen. Sofern ein beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar ist, bewertet Siemens die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten. Dies ist bei Eigenkapitalinstrumenten der Fall, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und wesentliche Parameter zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts mithilfe von Bewertungsmodellen nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden können. Bei seiner Einschätzung der möglichen Wertminderungen der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte bezieht das Unternehmen alle verfügbaren Informationen ein, wie Marktbedingungen und Preise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten. Überschreitet der Rückgang 20% der Anschaffungskosten oder dauert er länger als sechs Monate an, betrachtet Siemens dies als einen objektiven Hinweis auf eine Wertminderung. Darlehen und Forderungen - Finanzielle Vermögenswerte, die als Darlehen und Forderungen klassifiziert wurden, bewertet Siemens unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich Wertminderungen. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen erfasst die Gesellschaft auf separaten Wertberichtigungskonten. Wertberichtigungen aufgrund des Kreditrisikos umfassen in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden und aktuellen Konjunkturentwicklungen beruhen. Im Allgemeinen werden Wertberichtigungen auf Basis der von Financial Services zur Verfügung gestellten Kundenratings vorgenommen. Die Ratings werden zentral ermittelt. Ihnen liegen Kundeninformationen sowie Informationen von externen Ratingagenturen zugrunde. Daneben berücksichtigen sie auch länderspezifische Ausfallrisiken. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (einschließlich Leasingverhältnisse) betrugen 1.176 (im Vj. 1.391) Mio. €. Finanzielle Verbindlichkeiten - Siemens bewertet die finanziellen Verbindlichkeiten - mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente - unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Derivative Finanzinstrumente - Derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte und Zinsswap-Kontrakte bilanziert Siemens zum beizulegenden Zeitwert und stuft sie als zu Handelszwecken gehalten ein, es sei denn, sie werden als Sicherungsinstrumente in die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) einbezogen. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Finanzinstrumente erfasst das Unternehmen entweder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder, sofern es sich um Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen) handelt, nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern. Bestimmte derivative Finanzinstrumente, die in einen Basisvertrag (Host Contract) eingebettet sind, bilanziert Siemens separat als Derivate. Fair Value Hedges (Absicherung des beizulegenden Zeitwerts): Der Buchwert des Grundgeschäfts wird um den Gewinn oder Verlust, der dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, erhöht oder vermindert. Handelt es sich bei dem Grundgeschäft um einen nicht bilanzierten schwebenden Vertrag, stellt Siemens die nachfolgende kumulierte Änderung seines beizulegenden Zeitwerts als separaten finanziellen Vermögenswert oder separate finanzielle Verbindlichkeit in die Konzernbilanz ein; einen entsprechenden Ertrag oder Aufwand erfasst das Unternehmen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Grundgeschäften, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, löst Siemens die Erhöhung oder Verminderung des Buchwerts bis zur Fälligkeit des Grundgeschäfts vollständig auf. Bei abgesicherten schwebenden Verträgen erhöht oder vermindert das Unternehmen die anfänglichen Buchwerte der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die aus der Erfüllung der schwebenden Verträge hervorgehen, um die kumulierten Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der vorher separat bilanzierten finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen): Den effektiven Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente, die als sogenannte Cashflow Hedges bestimmt sind, weist Siemens nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern aus. Der ineffektive Teil wird sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die im Eigenkapital aufgelaufenen Beträge werden in den gleichen Perioden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berichtet, in denen sich das Grundgeschäft in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung niederschlägt. Aktienbasierte Vergütung - Aktienbasierte Zusagen bei Siemens sind vorwiegend mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ausgestaltet. Der beizulegende Zeitwert wird zum Gewährungszeitpunkt ermittelt und aufwandswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird bestimmt als Börsenkurs der zugrunde liegenden Aktien, unter Berücksichtigung von Dividenden, auf die während des Erdienungszeitraums kein Anspruch besteht, und - soweit erforderlich - von Markt- und Nichtausübungsbedingungen. Pläne, die das Recht auf Erhalt von Aktien eines Tochterunternehmens gewähren, begründen eigene Aktien und werden dementsprechend als Zusagen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Vorjahresinformationen - Einzelne Vorjahresangaben sind an die aktuelle Darstellung angepasst worden. ERSTANWENDUNG KÜRZLICH VERÖFFENTLICHTER VERLAUTBARUNGENSiemens wendet IFRS 15 rückwirkend zum 1. Oktober 2017 an, das heißt, die vergleichbare Vorjahresperiode wird gemäß IFRS 15 dargestellt (unter Anwendung von Ausnahmeregelungen). Die erstmalige Anwendung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (einschließlich Ergebnis je Aktie). Die Posten Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit blieben im Geschäftsjahr 2017 unbeeinflusst. Nachstehende Tabelle fasst die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 auf die Konzernbilanz zusammen (im Wesentlichen Umgliederungen): scroll
KÜRZLICH VERÖFFENTLICHTE RECHNUNGSLEGUNGSVERLAUTBARUNGEN - NOCH NICHT UMGESETZTDie nachfolgenden, vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und von Siemens bislang auch noch nicht angewendet worden. Das IASB veröffentlichte im Juli 2014 IFRS 9, Finanzinstrumente. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nichtfinanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Siemens wird IFRS 9 erstmalig für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2018 anwenden; auf die Anpassung von Vorjahreszahlen wird gemäß den Übergangsvorschriften des IFRS 9 verzichtet. Siemens hat die Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 9 analysiert und erwartet nur überschaubare Auswirkungen auf den Konzernabschluss: Schuldinstrumente, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden können, sind unwesentlich. Das neue Wertminderungsmodell des IFRS 9 wird die Wertberichtigungen um 81 Mio. € (Betrag vor Steuern) erhöhen, die Anpassung erfolgt gegen die Gewinnrücklagen. Siemens wird das vereinfachte Wertminderungsmodell zum Ansatz der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Leasingforderungen anwenden. Die Regelungen des IFRS 9 zum Hedge Accounting werden prospektiv ab dem 1. Oktober 2018 angewendet. Die bestehenden Hedge-Accounting-Beziehungen werden auch die Voraussetzungen zum Hedge Accounting nach IFRS 9 erfüllen. Das IASB veröffentlichte im Januar 2016 IFRS 16, Leasingverhältnisse. IFRS 16 schafft die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen auf Leasingnehmerseite in Operating- und Finance-Leasing-Verhältnisse ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance-Leasing-Verhältnissen - bilanziell zu erfassen sind. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Siemens wird den Standard für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2019 modifiziert retrospektiv anwenden, das heißt, auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird verzichtet. Derzeit wird erwartet, dass der Umstellungseffekt größtenteils die von Siemens geleasten Immobilien betrifft. Mit der Anwendung von IFRS 16 werden lineare Aufwendungen für Operating-Leasing-Verhältnisse durch Abschreibungsaufwendungen für die Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ersetzt. Hieraus resultieren eine Verschlechterung des Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und eine Verbesserung des Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Das Unternehmen prüft gegenwärtig, welche weiteren Auswirkungen die Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss hat. Es wird beabsichtigt, die nach IFRS 16 bestehenden Erleichterungsvorschriften weitgehend in Anspruch zu nehmen. Im Mai 2017 wurde IFRIC 23, Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung, vom IASB herausgegeben. Mit der Interpretation werden die Anforderungen an den Ansatz und die Bewertung von unsicheren Ertragsteuerpositionen klargestellt. Im Rahmen der Einschätzung der Unsicherheit hat ein Unternehmen zu beurteilen, ob es wahrscheinlich ist, dass die Steuerjurisdiktion die ertragsteuerliche Behandlung akzeptieren wird. IFRIC 23 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Siemens prüft derzeit, welche Auswirkungen die Anwendung der Interpretation auf den Konzernabschluss hat. Ziffer 3 Akquisitionen und Änderungen der Eigentumsanteile an TochterunternehmenAKQUISITIONENIm April 2017 brachte Siemens sein Wind-Power-Geschäft in Gamesa Corporación Tecnológica, S.A., Spanien, ein. Im Gegenzug erhielt Siemens neu ausgegebene Aktien an dem kombinierten Unternehmen Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A., Spanien (SGRE). Siemens hält 59% der Anteile an dem kombinierten Unternehmen. Die von Siemens erbrachte Gegenleistung belief sich auf 3.669 Mio. €. Im abgelaufenen Geschäftsjahr führte der Abschluss der Kaufpreisallokation zum Akquisitionszeitpunkt zu einer Erhöhung des Geschäfts- oder Firmenwerts um 232 Mio. € auf 2.857 Mio. € und zu einem Rückgang der nicht beherrschenden Anteile um 161 Mio. € auf 560 Mio. €, hauptsächlich aufgrund einer Zunahme der Rückstellungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erwarb Siemens mehrere Unternehmen zu einem Kaufpreis von insgesamt 571 Mio. €, der im Wesentlichen bar bezahlt wurde. Die (vorläufigen) Kaufpreisallokationen führten zu sonstigen immateriellen Vermögenswerten von 215 Mio. € sowie Geschäfts- oder Firmenwerten von 350 Mio. €, die nicht separierbare immaterielle Vermögenswerte, wie Fachwissen der Mitarbeiter und erwartete Synergien, beinhalten. Die Kaufpreisallokation ist für einige der erworbenen Unternehmen vorläufig, weil eine detaillierte Analyse der Vermögenswerte und Schulden noch nicht abgeschlossen ist. ANSTEHENDE ZUSAMMENLEGUNG MIT ALSTOM SAIm März 2018 unterzeichneten Siemens und Alstom SA ein bindendes Business Combination Agreement über die Zusammenlegung ihrer Mobilitätsgeschäfte (einschließlich der Sparte Bahnantriebe von Siemens, die Teil der Division Process Industries and Drives ist). Im Juli 2018 stimmten die Aktionäre von Alstom SA der vorgeschlagenen Zusammenlegung zu. Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kartellbehörden und wird in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs 2019 erwartet. ÄNDERUNGEN DER EIGENTUMSANTEILE AN TOCHTERUNTERNEHMENIm Zuge des Börsengangs am 16. März 2018 platzierte Siemens 15% seiner Anteile an der Siemens Healthineers AG zu einem Preis von 28 € je Aktie, mit einem gesamten Platzierungsvolumen von 4.200 Mio. €. Das Eigenkapital der Aktionäre der Siemens AG erhöhte sich um 2.962 Mio. €, und die nicht beherrschenden Anteile nahmen um 1.163 Mio. € zu. Die Veränderungen im Eigenkapital werden im Posten Eigenkapitalveränderungen aus großen Portfoliotransaktionen in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesen. Ziffer 4 Anteile an anderen UnternehmenNach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen scroll
Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen beinhaltete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Wertminderungsaufwand in Höhe von 154 Mio. € in Verbindung mit einer Beteiligung, die unter Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten ausgewiesen wird. Das anhaltend ungünstige Marktumfeld war der Auslöser, eine Wertminderungsüberprüfung der Beteiligung durchzuführen. Der erzielbare Betrag wurde als beizulegender Zeitwert der Beteiligung, abzüglich Veräußerungskosten, bestimmt. Dabei wurde ein auf dem angepassten EBIT der Beteiligung basierendes Marktmultiplikatorverfahren verwendet (Stufe 3 der Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten). Der Buchwert aller einzeln nicht wesentlichen assoziierten Unternehmen betrug 1.867 (im Vj. 1.836) Mio. €. Die zusammengefassten Finanzinformationen für alle einzeln nicht wesentlichen assoziierten Unternehmen, angepasst an die von Siemens gehaltene Beteiligungsquote, sind nachfolgend dargestellt. Die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Posten werden entsprechend dem Zwölfmonatszeitraum, der der Bilanzierung nach der Equity-Methode zugrunde lag, dargestellt. scroll
TOCHTERUNTERNEHMEN MIT WESENTLICHEN NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILENDie folgenden zusammengefassten Finanzinformationen werden in Übereinstimmung mit den IFRS und vor konzerninternen Konsolidierungen dargestellt. scroll
Langfristige Vermögenswerte bei SGRE beinhalteten den gesamten, aus dem Zusammenschluss resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert. In den sechs Monaten zwischen der Akquisition und dem 30. September 2017 enthielt die Summe Cashflows bei SGRE die im Rahmen des Zusammenschlusses an die Gamesa-Aktionäre - ohne Siemens - geleistete Barzahlung von 999 Mio. €. Ziffer 5 Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalteten Gewinne in Verbindung mit dem Verkauf von Geschäftseinheiten in Höhe von 171 (im Vj. 172) Mio. € sowie Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von 103 (im Vj. 176) Mio. €. Ziffer 6 Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten Verluste aus der Veräußerung von Sachanlagen, Transaktionskosten sowie Wirkungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen und aus Versicherungsbelangen. Ziffer 7 ErtragsteuernDie Ertragsteueraufwendungen/-erträge setzten sich wie folgt zusammen: scroll
In den laufenden Steuern waren Steuererträge in Höhe von 980 (im Vj. Steueraufwendungen von 100) Mio. € für laufende Steuern früherer Geschäftsjahre enthalten, die durch Wirkungen aus der Neubewertung von Steuerpositionen in verschiedenen Steuerjurisdiktionen beeinflusst waren. Die latenten Steuern beinhalteten Steuererträge von 241 (im Vj. Steueraufwendungen von 140) Mio. € in Zusammenhang mit der Entwicklung der temporären Unterschiede. Latente Steuern enthielten im abgelaufenen Geschäftsjahr Erträge aus der Umbewertung von latenten Steuern in Höhe von 243 Mio. €, die sich infolge des US-Steuerreformgesetzes "Tax Cuts and Jobs Act" und der damit einhergehenden Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes (Federal Tax Rate) von 35% auf 21% ergaben. Aus dem Übergang auf ein territoriales Steuersystem in den USA und der einmaligen Besteuerung thesaurierter Gewinne ausländischer Gesellschaften resultierten laufende Steueraufwendungen, die von latenten Steuererträgen aus dem Wegfall von Outside Basis Differences überwogen wurden, sodass sich hieraus Steuererträge in Höhe von 192 Mio. € ergaben. Diese Wirkungen sind in der Position Effekt Steuersatzänderungen in der Tabelle weiter unten enthalten. Für die Ermittlung der laufenden Steuern in Deutschland wurde ein Gesamtsteuersatz von 31% herangezogen, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15%, dem Solidaritätszuschlag von 5,5% und einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 15% ergibt. Die laufenden Steuern von ausländischen Tochterunternehmen werden auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Steuerrechts und mit dem im Sitzland maßgeblichen Steuersatz ermittelt. Aktive und passive latente Steuern werden in Deutschland und im Ausland mit den Steuersätzen bewertet, die voraussichtlich im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Verbindlichkeit gültig sind. Die auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes von 31% erwarteten Ertragsteueraufwendungen (laufende und latente) weichen von den ausgewiesenen wie folgt ab: scroll
1
Enthielt Steuerwirkungen aus konzerninternen Ausgliederungsaktivitäten. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht (auf Nettobasis) dargestellt: scroll
Minusbeträge stehen für passive latente Steuern. Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: scroll
Minusbeträge stehen für aktive latente Steuern. Zum Geschäftsjahresende wies das Unternehmen steuerliche Verlustvorträge aus, die Verlustverrechnungsbeschränkungen unterlagen. Für diese wurden insoweit keine aktiven latenten Steuern angesetzt, als deren Nutzung durch künftige positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist. Für die folgenden Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge): scroll
Von den nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen verfallen 1.931 (im Vj. 1.361) Mio. € im Zeitraum bis 2031. Siemens hat für aufgelaufene Ergebnisse der Tochterunternehmen in Höhe von 37.498 (im Vj. 36.157) Mio. € keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen. Unter Berücksichtigung der direkten Eigenkapitalbuchungen und der Aufwendungen/Erträge aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten ergaben sich die folgenden Steueraufwendungen/-erträge: scroll
Ziffer 8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungenscroll
Der langfristige Anteil der Forderungen aus Finanzierungsleasing wird unter der Position Sonstige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen und betrug 3.867 (im Vj. 3.699) Mio. €. Die Veränderungen der Wertberichtigungen auf kurz- und langfristige Forderungen innerhalb der zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte (ausgenommen Forderungen aus Finanzierungsleasing) setzten sich wie folgt zusammen: scroll
Die künftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen stellten sich folgendermaßen dar: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der künftigen Mindestleasingzahlungen zur Brutto- und Nettoinvestition in Leasingverhältnisse sowie zum Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen: scroll
Die Bruttoinvestition in Leasingverhältnisse sowie der Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen waren wie folgt fällig: scroll
Die Investitionen in Finanzierungsleasing resultierten überwiegend aus dem Leasinggeschäft mit Industrieausrüstungen, medizinischen Geräten, Transportsystemen sowie Büro- und Datenverarbeitungsgeräten. Die tatsächlichen Mittelzuflüsse werden infolge künftiger Verkäufe von Finanzforderungen, Vorauszahlungen und Forderungsausbuchungen von den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten abweichen. Ziffer 9 Sonstige kurzfristige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte enthielten Darlehensforderungen in Höhe von 6.900 (im Vj. 5.985) Mio. € sowie derivative Finanzinstrumente in Höhe von 594 (im Vj. 530) Mio. €. Ziffer 10 Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeitenVon den Vertragsvermögenswerten und -verbindlichkeiten werden voraussichtlich 1.954 (im Vj. 1.810) Mio. € beziehungsweise 3.118 (im Vj. 3.445) Mio. € nach mehr als zwölf Monaten realisiert beziehungsweise erfüllt. Im Vorjahr waren wesentliche Änderungen der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten in Höhe von 643 Mio. € beziehungsweise 1.000 Mio. € zu verzeichnen, die sich aus Unternehmenszusammenschlüssen ergaben. Die abzüglich Wertberichtigungen von 150 (im Vj. 122) Mio. € dargestellten Vertragsvermögenswerte verminderten sich aufgrund von ergebniswirksamen Wertminderungen in Höhe von 28 (im Vj. 22) Mio €. Umsatzerlöse aus in vorangegangenen Geschäftsjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen betrugen 21 (im Vj. 13) Mio. €. Die Umsatzerlöse enthielten 9.271 (im Vj. 10.563) Mio. €, die zu Geschäftsjahresbeginn in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen waren. Ziffer 11 Vorrätescroll
Die Umsatzkosten enthielten Vorräte in Höhe von 57.029 (im Vj. 57.176) Mio. €, die als Aufwendungen erfasst wurden. Die Wertberichtigungen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 19 (im Vj. Erhöhung um 15) Mio. €. Ziffer 12 Geschäfts- oder Firmenwertescroll
Siemens führte im vierten Quartal die verpflichtende jährliche Wertminderungsüberprüfung durch. Dabei wurden die erzielbaren Beträge für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten höher eingeschätzt als die Buchwerte. Die grundlegenden Annahmen, auf deren Basis Siemens den beizulegenden Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, beinhalteten langfristige Wachstumsraten von bis zu 1,7% (im Vj. von bis zu 1,7%) und Abzinsungssätze (nach Steuern) von 6,5% bis 8,5% (im Vj. von 6,0% bis 8,5%). Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden Zahlungsströme für die nächsten fünf Jahre prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung sowie auf Marktannahmen basieren. Der ermittelte beizulegende Zeitwert für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde der Stufe 3 der Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, wird hauptsächlich durch den Endwert (Barwert der ewigen Rente) bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate und zum Abzinsungssatz reagiert. Beide Annahmen werden individuell für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten festgelegt. Die Abzinsungssätze basieren auf dem Konzept gewichteter durchschnittlicher Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Für Financial Services entspricht der Abzinsungssatz den Eigenkapitalkosten. Die Abzinsungssätze werden auf Basis eines risikofreien Zinssatzes und einer Marktrisikoprämie ermittelt. Darüber hinaus spiegeln die Abzinsungssätze die gegenwärtige Marktbeurteilung der spezifischen Risiken jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider, indem Betafaktoren, Verschuldungsgrad und Fremdkapitalkosten spezifischer Peergroups berücksichtigt werden. Die Parameter zur Ermittlung der Abzinsungssätze basieren auf externen Informationsquellen. Die Peergroup ist Gegenstand einer jährlichen Überprüfung und wird - sofern notwendig - angepasst. Die Wachstumsraten berücksichtigen externe makroökonomische Daten und branchenspezifische Trends. Die folgende Tabelle zeigt grundlegende Annahmen, die bei der Wertminderungsüberprüfung der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, herangezogen worden sind: scroll
Den Werten der Umsatzerlöse im fünfjährigen Planungszeitraum der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, liegen durchschnittliche Wachstumsraten der Umsatzerlöse (ohne Portfolioeffekte) zwischen 0,3% und 8,9% (im Vj. zwischen 0,1% und 9,1%) zugrunde. Für Power and Gas erwartet Siemens einen stabilen Beitrag aus dem Servicegeschäft sowie einen stabilen Marktanteil im Produkt- und Lösungsgeschäft. Power and Gas muss dabei mit herausfordernden strukturellen Trends im globalen Energiemarkt, insbesondere für große Gasturbinen, umgehen. scroll
Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, wurde eine Senkung der künftigen Zahlungsströme (nach Steuern) um 10% oder eine Erhöhung der Abzinsungssätze (nach Steuern) um einen Prozentpunkt oder eine Senkung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Auf dieser Grundlage kommt Siemens zu dem Ergebnis, dass sich für keine der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungsbedarf ergeben würde. Ziffer 13 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagenscroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
Der Bruttobuchwert der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau enthielt 1.074 (im Vj. 908) Mio. € für Sachanlagen im Bau. Die vertraglichen Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen betrugen 652 (im Vj. 665) Mio. €. Die künftigen Mindestzahlungen von Leasingnehmern aus Operating-Leasing-Verhältnissen betrugen: scroll
Ziffer 14 Sonstige finanzielle Vermögenswertescroll
Die Position Darlehensforderungen resultierte im Wesentlichen aus langfristigen Darlehenstransaktionen von Financial Services. Ziffer 15 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeitenscroll
Ziffer 16 Finanzschuldenscroll
VERÄNDERUNGEN DER VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITENscroll
scroll
Bei den unter dieser Ziffer angegebenen Zinssätzen handelt es sich um Per-annum-Angaben. Der gewichtete Durchschnittszins für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lag bei 2,1% (im Vj. 2,9%), für sonstige Finanzschulden bei 1,8% (im Vj. 1,0%) und für Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing bei 6,6% (im Vj. 5,8%). KREDITLINIENZum Geschäftsjahresende bestanden Kreditlinien in Höhe von insgesamt 9,5 (im Vj. 7,75) Mrd. €, davon waren 8,3 (im Vj. 7,75) Mrd. € nicht in Anspruch genommen. Die Kreditlinien dienen allgemeinen Unternehmenszwecken. Die Konsortialkreditlinie in Höhe von 4,0 Mrd. € wurde nicht in Anspruch genommen, sie läuft zum 25. Juni 2021 aus. Die Konsortialkreditlinie in Höhe von 3,0 Mrd. US$ wurde nicht in Anspruch genommen, sie läuft zum 27. September 2020 aus. Die revolvierende bilaterale Kreditlinie in Höhe von 450 Mio. € wurde nicht in Anspruch genommen und bis September 2019 verlängert. Die Gesamtsumme der Kreditlinien beinhaltete ebenso eine revolvierende Konsortialkreditlinie eines Tochterunternehmens in Höhe von 2,5 Mrd. €, die in mehreren Währungen genutzt werden kann. Diese Kreditlinie umfasste einen in vollem Umfang gezogenen Kredit in Höhe von 500 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2021 und eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von 2,0 Mrd. € mit einer Laufzeit bis 2023 und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr; letztgenannte Kreditlinie war in Höhe von 700 Mio. € in Anspruch genommen. Die revolvierende Konsortialkreditlinie kann zur Refinanzierung ausstehender Finanzschulden der Tochtergesellschaft genutzt werden. Zum Geschäftsjahresende des Vorjahrs hatte die Tochtergesellschaft eine nicht in Anspruch genommene Konsortialkreditlinie in Höhe von 750 Mio. €, die in mehreren Währungen genutzt werden konnte. Diese Kreditlinie hatte eine Laufzeit bis 2022; sie wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr gekündigt und durch die neue Kreditlinie abgelöst. ANLEIHEN UND SCHULDVERSCHREIBUNGENscroll
Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen (Debt Issuance Program) - Der Gesellschaft steht ein Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen zur Verfügung, unter dem sie (wie im Vorjahr) bis zu 15,0 Mrd. € an Schuldverschreibungen begeben kann. Der ausstehende Nominalbetrag belief sich auf 8,5 (im Vj. 7,8) Mrd. €. Siemens zahlte die 1,6 Mrd. € 5,625% und die 500 Mio. US$ 1,5% festverzinslichen Schuldverschreibungen bei Fälligkeit zum Nominalwert zurück. Im September 2018 emittierte Siemens Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 2,75 Mrd. € in drei Tranchen. US$-Schuldverschreibungen - Die 500 Mio. US$ 3M-LIBOR+ 0,28% variabel verzinslichen Schuldverschreibungen und die 1,25 Mrd. US$ 1,45% festverzinslichen Schuldverschreibungen wurden bei Fälligkeit zum Nominalwert zurückgezahlt. Optionsschuldverschreibungen - Die 1,5 Mrd. US$-Optionsschuldverschreibungen wurden mit 6.000 abtrennbaren Optionsscheinen emittiert, die bis zum 1. August 2019 ausübbar sind. Zum Geschäftsjahresende waren 21 Optionsscheine ausgeübt. Es bestanden 5.233 (im Vj. 5.236) Optionsscheine, die entsprechend ihren Bedingungen die Inhaber zum Bezug von 1.935,4236 (im Vj. 1.924,1160) Siemens-Aktien je Optionsschein bei einem Ausübungspreis von 97,0551 (im Vj. 97,6255) € je Aktie berechtigen; 746 (im Vj. 764) Optionsscheine berechtigen ihre Inhaber entsprechend den Bedingungen zum Bezug von 1.843,7734 (im Vj. 1.833,0013) Siemens-Aktien und 141,8556 (im Vj. 146,0092) OSRAM-Aktien je Optionsschein bei einem Ausübungspreis von 187.842,81 €. Die Anzahl der Aktien kann gemäß den Optionsscheinbedingungen angepasst werden. DARLEHEN UND SCHULDSCHEINDARLEHENWie im Vorjahr waren zum Geschäftsjahresende zwei bilaterale langfristige Darlehen in Höhe von jeweils 500 Mio. US$ in Summe von 864 (im Vj. 847) Mio. € ausstehend, die eine Laufzeit bis zum 26. März 2020 haben. Zum Geschäftsjahresende waren bei einer Tochtergesellschaft Darlehen in Höhe von 991 Mio. € mit Laufzeiten bis 2019 ausstehend. Im Vorjahr waren bei der Tochtergesellschaft Darlehen in Höhe von 424 Mio. € mit Laufzeiten bis 2018 und 2019 ausstehend, die Klauseln (Covenants) enthielten, die alle eingehalten wurden; die Darlehen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückgezahlt. PROGRAMM ZUR BEGEBUNG KURZFRISTIGER SCHULDVERSCHREIBUNGEN (COMMERCIAL PAPER PROGRAM)Siemens steht ein Programm zur Begebung kurzfristiger Schuldverschreibungen über 9,0 Mrd. US$ (30. September 2018: 7,8 Mrd. €) zur Verfügung, das auch die Möglichkeit zur Begebung von verlängerbaren US$-Schuldverschreibungen gibt. Zum Geschäftsjahresende standen 700 Mio. US$ (605 Mio. €) (im Vj. 720 Mio. US$ beziehungsweise 610 Mio. €) aus. Die kurzfristigen Schuldverschreibungen von Siemens haben in der Regel eine Laufzeit von weniger als 90 Tagen. Die Zinssätze reichten von 1,08% bis 2,33% (im Vj. von 0,37% bis 1,47%). Ziffer 17 Leistungen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesLEISTUNGSORIENTIERTE PLÄNEDie leistungsorientierten Pläne, die offen für Neuzugänge sind, basieren vorwiegend auf Unternehmensbeiträgen. Diese Pläne sind nur in begrenztem Umfang von Langlebigkeit, Inflations- und Gehaltssteigerungen beeinflusst und berücksichtigen länderspezifische Unterschiede. Die bedeutendsten Pläne des Unternehmens sind durch Vermögen in externen, zugriffsbeschränkten Versorgungseinrichtungen gedeckt. Diese Pläne werden gemäß lokalem Recht und bilateralen Vereinbarungen mit der jeweiligen Versorgungseinrichtung (Treuhandvertrag) im Interesse der Begünstigten verwaltet. Die leistungsorientierten Pläne umfassten 489.000 Anspruchsberechtigte, davon 220.000 Aktive, 84.000 Ehemalige mit unverfallbaren Ansprüchen sowie 186.000 Pensionäre und Hinterbliebene. DeutschlandIn Deutschland werden Pensionsleistungen durch die BSAV (Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung), eingefrorene Pläne mit Altzusagen und Pläne mit Entgeltumwandlungen gewährt. Die Mehrheit der aktiven Mitarbeiter nimmt an der BSAV teil. Die Leistungen aus diesem Plan basieren überwiegend auf den geleisteten Arbeitgeberbeiträgen und den Investmenterträgen auf diese Beiträge, wobei der Arbeitgeber eine Mindestverzinsung garantiert. Mit Einführung der BSAV wurde für Leistungen aus den eingefrorenen Plänen mit Altzusagen die Wirkung aus Gehaltssteigerungen weitgehend eliminiert. Auch wenn aus diesen Altzusagen keine weiteren Leistungen mehr erdient werden können, trägt Siemens weiterhin das Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko. Die Pläne sind über Treuhandstrukturen mit Vermögen gedeckt. In Deutschland bestehen keinerlei rechtliche oder regulatorische Mindestdotierungsverpflichtungen. USAIn den USA werden Siemens-Pensionspläne unterhalten, die - mit Ausnahme von Zinsgutschriften für Cash-Balance-Konten - für Neueintritte ebenso wie für das Erdienen weiterer Ansprüche größtenteils geschlossen sind. Siemens hat die Aufsicht über die Kapitalanlage der Planvermögen an einen Anlageausschuss delegiert. Die Planvermögen werden in sogenannten Master Trusts verwaltet. Die Treuhänder der Master Trusts, die für die Verwaltung der Vermögenswerte verantwortlich sind, handeln nach Vorgaben des Anlageausschusses. Die Pläne unterliegen den Finanzierungsanforderungen des Employee Retirement Income Security Act of 1974 (ERISA, US-amerikanisches Betriebsrentengesetz) in der jeweils gültigen Fassung. Dabei besteht die Vorschrift, für leistungsorientierte Pläne ein Mindestfinanzierungsniveau von 80% sicherzustellen, um Leistungsbeschränkungen zu vermeiden. Die Arbeitgeber können nach eigenem Ermessen über diese regulatorische Anforderung hinaus Beiträge leisten. Die jährlichen Beiträge werden von unabhängigen Aktuaren berechnet. Vereinigtes KönigreichPensionsleistungen werden überwiegend durch den Siemens Benefit Scheme gewährt, für dessen überwiegenden Teil ein Inflationsausgleich bis zum Rentenbeginn verbindlich vorgeschrieben ist. Die notwendige Finanzierung wird alle drei Jahre durch sogenannte technische Bewertungen nach gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Aufgrund abweichender Vorgaben für die Bestimmung der Abzinsungssätze ist das sogenannte technische Finanzierungsdefizit regelmäßig höher als die Unterdeckung nach IFRS. Zur Reduzierung des Defizits wurden zwischen Siemens und den Treuhändern im Rahmen einer Vereinbarung jährliche Zahlungen in Höhe von 31 Mio. £ (35 Mio. €) bis zum Geschäftsjahr 2033 festgelegt. Gleichzeitig wurde zwischen dem Unternehmen und den Treuhändern die einmalige Abgeltung der verbleibenden jährlichen Zahlungen durch die Siemens AG zum Zeitpunkt einer vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung aufgrund Kündigung oder Insolvenz vereinbart. SchweizNach dem schweizerischen beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) hat jeder Arbeitgeber Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an anspruchsberechtigte Mitarbeiter zu gewähren. Dementsprechend unterhält das Unternehmen in der Schweiz kapitalbasierte Pläne. Diese Pläne werden von unternehmensexternen Stiftungen verwaltet. Der Vorstand der bedeutendsten Stiftung setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Vorstand ist verantwortlich für die Anlagepolitik und -verwaltung des Planvermögens, für jegliche Änderungen der Planbedingungen und für die Festlegung der Beiträge zur Finanzierung der Leistungen. Die Beiträge des Unternehmens müssen insgesamt mindestens der in den Planbedingungen vorgegebenen Summe der Arbeitnehmerbeiträge entsprechen. Im Fall einer Unterdeckung können Sonderbeiträge vom Arbeitgeber und von den Arbeitnehmern gemäß klar definierten Sanierungsmaßnahmen erhoben werden. Entwicklung der leistungsorientierten Plänescroll
scroll
In Zusammenhang mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergaben sich Nettozinsaufwendungen in Höhe von 164 (im Vj. 198) Mio. €. Die DBO verteilte sich auf Aktive zu 31% (im Vj. 31%), auf Ehemalige mit unverfallbaren Ansprüchen zu 14% (im Vj. 14%) und auf Pensionäre und Hinterbliebene zu 55% (im Vj. 54%). Die Arbeitgeberbeiträge enthielten im abgelaufenen Geschäftsjahr eine zusätzliche Dotierung in Deutschland in Höhe von 1.755 Mio. €. Die in den Neubewertungen enthaltenen versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste resultierten aus: scroll
Versicherungsmathematische AnnahmenDer gewichtete durchschnittliche Abzinsungssatz, der der versicherungsmathematischen Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag zugrunde lag, stellte sich wie folgt dar: scroll
Die Bestimmung des Abzinsungssatzes basierte auf hochrangigen Unternehmensanleihen mit einem Emissionsvolumen von mehr als 100 Mio. (in der jeweiligen Währung) und einem AA-Rating (oder einem entsprechenden Rating) von mindestens einer der drei Ratingagenturen Moody's Investors Service, Standard&Poor's Global Ratings oder Fitch Ratings. Die angewendeten Sterbetafeln waren: scroll
Die Gehalts- und Rententrends für Länder, in denen diese Prämissen eine wesentliche Wirkung haben, sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Inflationswirkungen sind in den unten genannten Annahmen, soweit zutreffend, berücksichtigt. scroll
SensitivitätsanalysenEine Veränderung der oben genannten Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern: scroll
Die DBO würde sich infolge einer 10%igen Senkung der Sterblichkeitsraten für alle Begünstigten um 1.031 (im Vj. 1.103) Mio. € erhöhen. Unverändert zum Vorjahr basiert die Berechnung der Sensitivitäten auf derselben Methode, die für die Berechnung der Verbindlichkeiten aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angewendet wurde. Die Sensitivitäten spiegeln eine Veränderung der DBO nur für die jeweils geänderte Annahme wider. Asset-Liability-Matching-StrategienDas Unternehmen hat als ein Hauptrisiko die Verschlechterung des Finanzierungsstatus aufgrund der ungünstigen Entwicklung des Planvermögens und/oder der leistungsorientierten Verpflichtungen als Folge sich verändernder Parameter identifiziert. Aus diesem Grund setzt Siemens ein an den Versorgungsverpflichtungen ausgerichtetes Risikomanagementkonzept um (Asset Liability Matching). Die Risikosteuerung erfolgt auf Basis einer weltweit definierten Risikoobergrenze (Value at Risk). Das Konzept, die Risikoobergrenze sowie die Vermögensentwicklung, einschließlich der Investmentstrategie, werden kontinuierlich unter Beteiligung von führenden externen Experten überprüft und angepasst. Die Auswahl der unabhängigen Vermögensverwalter erfolgt auf Basis quantitativer sowie qualitativer Analysen, die deren Anlageerfolg und Risikoeinschätzung berücksichtigen. Derivate werden zur Risikoreduzierung als Teil des Risikomanagements genutzt. Aufgliederung des Planvermögensscroll
Nahezu alle Aktien hatten Preisnotierungen an einem aktiven Markt. Der beizulegende Zeitwert der festverzinslichen Wertpapiere basierte auf Preisen, die von Preisserviceagenturen zur Verfügung gestellt wurden. Die festverzinslichen Wertpapiere werden an hochliquiden Märkten gehandelt, und fast alle festverzinslichen Wertpapiere haben ein Investment-Grade-Rating. Zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs waren in der Position Aktien 12,5 Mio. Anteile an Atos SE enthalten. Alternative Anlagen umfassen größtenteils Anteile an Hedgefonds, darüber hinaus sind Anlagen in Private Equity sowie Immobilien enthalten. Multi-Strategie-Fonds umfassen Absolute-Return- und Diversified-Growth-Fonds, die innerhalb eines Fonds in verschiedene Vermögensklassen investieren mit dem Ziel, die Vermögenserträge zu stabilisieren und Volatilität zu reduzieren. Derivate beinhalten überwiegend Finanzinstrumente zur Sicherung des Zins- und Inflationsrisikos. In den sonstigen Vermögenswerten war zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs eine Rückdeckungsversicherung im Umfang von 1.269 Mio. € enthalten. Künftige ZahlungsströmeDie für das Geschäftsjahr 2019 erwarteten Arbeitgeberbeiträge zu den leistungsorientierten Plänen betragen 984 Mio. €. Zum Geschäftsjahresende wurden für die kommenden zehn Geschäftsjahre durchschnittlich jährliche Leistungszahlungen in Höhe von 1.843 (im Vj. 1.843) Mio. € erwartet. Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der DBO der leistungsorientierten Pläne von Siemens betrug 12 (im Vj. 13) Jahre. BEITRAGSORIENTIERTE PLÄNE UND STAATLICHE PLÄNEDie erfolgswirksam erfassten Beiträge zu beitragsorientierten Plänen beliefen sich auf 643 (im Vj. 664) Mio. €. Die Beiträge zu staatlichen Plänen betrugen 1.748 (im Vj. 1.684) Mio. €. Ziffer 18 Rückstellungenscroll
Mit Ausnahme der Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen erwartet Siemens für die Mehrheit der Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten 15 Jahre zahlungswirksam werden. Gewährleistungen beziehen sich im Wesentlichen auf veräußerte Produkte. Auftragsbezogene Rückstellungen für Drohverluste und Risiken bildet Siemens für erwartete Verluste und Risiken aus nicht beendeten Fertigungsaufträgen, Verkaufs- sowie Leasingverträgen. Das Unternehmen hat bei bestimmten Posten des Sachanlagevermögens Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen. Diese stehen überwiegend in Zusammenhang mit Sanierungskosten sowie mit Kosten für Rückbauverpflichtungen von Mietereinbauten am Ende der Mietzeit. Die Sanierungskosten ergaben sich auf Basis der geschätzten Dekontaminations- und Umweltschutzverpflichtungen für die Stilllegung des Standorts in Hanau (Werk Hanau), an dem Uran- und Mischoxidbrennelemente gefertigt wurden, sowie für ein nukleares Forschungs- und Dienstleistungszentrum in Karlstein (Werk Karlstein). Während im Geschäftsjahr 2017 die Entsorgung radioaktiven Abfalls gesetzlich teilweise neu geregelt wurde (Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung), ist Siemens von diesen Regelungen nicht abgedeckt und befolgt somit weiterhin die Vorschriften des deutschen Atomgesetzes, nach denen der radioaktive Abfall bei der Stilllegung einer kerntechnischen Anlage entsorgt und in ein staatlich bewilligtes Endlager verbracht werden muss. Vor diesem Hintergrund arbeitete das Unternehmen folgenden Stufenplan für die Stilllegung der Werke in Hanau und Karlstein aus: Rückbau (beinhaltet Reinigung, Dekontamination und Demontage des technischen Geräts und der Anlagen, Dekontamination der Betriebsräume und Gebäude), Aufbereitung und Verpackung sowie Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls (einschließlich Transport zur Endlagerstätte). Außerdem sind begleitend kontinuierliche technische Studien geplant, ebenso die Entnahme von Proben des radioaktiven Materials unter der Aufsicht von Bundes- und Länderbehörden. Dekontamination und Demontage sollen bis zum Ende des Kalenderjahrs 2018 fortgeführt werden, wohingegen Abfallaufbereitung und Verpackung bis 2025 fortgesetzt werden sollen. Danach hat das Unternehmen für die Lagerung des radioaktiven Abfalls in einem Zwischenlager zu sorgen, bis dieser zu einem Endlager transportiert und abgegeben wird. In Bezug auf das Werk Hanau ist der Rückbau bereits vollständig abgeschlossen und die Zwischenlagerung eingerichtet. Am 21. September 2006 hat die Gesellschaft eine offizielle Benachrichtigung von den Behörden erhalten, dass das Werk Hanau von der Anwendung des deutschen Atomgesetzes befreit wurde und die weitere Nutzung unbeschränkt ist. Die genaue Höhe der Dekontaminationskosten wird letztlich davon abhängen, für welche Endlager sich die Bundesregierung entscheidet und wann diese zur Verfügung stehen werden. Verschiedene Parameter, die in Zusammenhang mit der Errichtung eines Endlagers für radioaktiven Abfall stehen, wurden im Hinblick auf das "Schacht Konrad" genannte Endlager festgelegt. Die Bewertung berücksichtigte Annahmen, die aktuelle und detaillierte Kostenschätzungen, Preissteigerungsraten sowie Abzinsungssätze widerspiegelten und laufende Zahlungsmittelabflüsse bis in die 2060er-Jahre für Rückbau, Zwischen- und Endlagerung beinhalteten. Die geschätzten Zahlungsmittelabflüsse könnten sich wesentlich ändern, wenn der Zeitplan der Regierung, das Endlager "Schacht Konrad" fertigzustellen, durch politische Entwicklungen beeinträchtigt wird. Zur Abzinsung der Zahlungsmittelabflüsse verwendet das Unternehmen die zum Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Die Rückstellung belief sich auf 710 (im Vj. 697) Mio. €. Sie wurde abzüglich eines Barwertabschlags von 338 (im Vj. 359) Mio. € ausgewiesen, der den erwarteten kontinuierlichen Zahlungsmittelabfluss bis in die 2060er-Jahre widerspiegelt. Die Position Sonstiges beinhaltete transaktionsbezogene Rückstellungen und Rückstellungen nach Transaktionsabschluss in Zusammenhang mit Portfolioaktivitäten sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, soweit die dem jeweiligen Rechtsstreit zugrunde liegenden Risiken nicht bereits in der Projektbilanzierung berücksichtigt wurden. Die in dieser Position enthaltenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten betrugen 375 (im Vj. 416) Mio. €. Ziffer 19 EigenkapitalDas Grundkapital der Siemens AG war, wie im Vorjahr, in 850 Mio. auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) aufgeteilt, auf die ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 3,00 € je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil des Aktionärs am Gewinn nach Steuern der Gesellschaft. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten. Siemens kaufte 13.248.262 (im Vj. 7.922.129) Aktien zurück, 7.777.923 (im Vj. 15.162.691) eigene Anteile wurden übertragen. Zum Geschäftsjahresende betrug der Bestand an eigenen Anteilen 39.951.459 (im Vj. 34.481.120). Wie im Vorjahr verfügte die Siemens AG zum Geschäftsjahresende über Genehmigtes Kapital von insgesamt nominal 618,6 Mio. €, aus dem in Teilbeträgen aufgrund verschiedener befristeter Ermächtigungen bis zu 206,2 Mio. auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben werden können. Darüber hinaus hatte die Siemens AG, ebenfalls unverändert zum Vorjahr, Bedingtes Kapital von nominal 1.080,6 Mio. € (360,2 Mio. Aktien). Damit können vor allem Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheine aus Optionsschuldverschreibungen bedient werden, die aufgrund verschiedener befristeter, von der Hauptversammlung beschlossener Ermächtigungen ausgegeben werden konnten beziehungsweise können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Dividende je Aktie von 3,70 (im Vj. 3,60) € ausgeschüttet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen die Ausschüttung einer Dividende von 3,80 € je dividendenberechtigte Aktie vor. Dies entspricht einer erwarteten Gesamtzahlung von rund 3,1 Mrd. €. Die Zahlung der vorgeschlagenen Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung am 30. Januar 2019. Im November 2018 hat Siemens ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 3 Mrd. € angekündigt, das bis zum 15. November 2021 läuft. Ziffer 20 Zusätzliche Angaben zum KapitalmanagementAusschlaggebend für die Steuerung der Kapitalstruktur ist es, sowohl einen breiten Kapitalmarktzugang über verschiedene Fremdfinanzierungsmittel als auch die Bedienung der Finanzschulden sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten, strebt Siemens für das Verhältnis von industrieller Nettoverschuldung zu EBITDA (fortgeführte Aktivitäten) einen Wert von bis zu 1,0 an. Diese Verhältniszahl gibt Aufschluss darüber, wie viele Jahre es annähernd dauert, bis die industrielle Nettoverschuldung durch fortlaufende Einnahmen getilgt werden kann; dabei bleiben Zinsen, Steuern und Abschreibungen außer Betracht. scroll
1
Die Anpassungen berücksichtigen, dass sowohl Moody's als auch S&P SFS als konzerneigene
Finanzierungsgesellschaft (Captive Finance Company) betrachten. Diese Ratingagenturen
akzeptieren bei den konzerneigenen Finanzierungstochtergesellschaften im Rahmen der
Festlegung von Kreditratings im Allgemeinen höhere Schuldenstände. Diesem Ansatz folgend
wurden die SFS-Finanzschulden abgezogen, um eine industrielle Nettoverschuldung zu
ermitteln, die nicht durch die Finanzierungsaktivitäten von SFS beeinflusst ist. Das Geschäft von Financial Services ist kapitalintensiv und finanziert sich in einem größeren Umfang als das Industriegeschäft durch Finanzschulden. scroll
Das Financial Services zugeordnete Eigenkapital weicht vom Buchwert des Eigenkapitals ab, da die Zuordnung im Wesentlichen auf Basis der Risiken der zugrunde liegenden Geschäfte erfolgt. Das derzeitige Kreditrating des Unternehmens zeigt die folgende Tabelle: scroll
Ziffer 21 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und EventualverbindlichkeitenDie folgende Tabelle weist den nicht abgezinsten maximalen Betrag aus, für den Siemens am Bilanzstichtag aus wesentlichen Arten von Garantien (einschließlich Bürgschaften) haftete: scroll
Die Position Kreditgarantien/-bürgschaften zeigt, in welchem Umfang Siemens für Finanzverpflichtungen Dritter haftet. Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen Siemens Lieferant und/oder Vertragspartner ist oder für Verpflichtungen von assoziierten Unternehmen haftet, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Darüber hinaus werden Kreditgarantien/-bürgschaften im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Financial Services gewährt. Bei Kreditgarantien/-bürgschaften garantiert das Unternehmen im Allgemeinen, dass es im Fall der Nichterfüllung durch den Hauptschuldner dessen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die maximale Haftungssumme entspricht der Inanspruchnahme beziehungsweise der Restschuld des Kredits oder - im Fall von Kreditlinien, die in variabler Höhe in Anspruch genommen werden können - dem Betrag, der maximal in Anspruch genommen werden kann. Die Restlaufzeit dieser Garantien/Bürgschaften reichte bis zu 15 (im Vj. 14) Jahre. Für Kreditgarantien/-bürgschaften in Höhe von 172 (im Vj. 189) Mio. € bestanden Sicherheiten, im Wesentlichen in Form von Vorräten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für Kreditgarantien/-bürgschaften waren Verbindlichkeiten in Höhe von 35 (im Vj. 33) Mio. € bilanziert. Außerdem garantiert Siemens die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Dritter, hauptsächlich durch Anzahlungs- und Leistungserfüllungsgarantien/-bürgschaften im Rahmen von Konsortien. Kommt ein Konsortialpartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, wird Siemens bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag in Anspruch genommen. Im Regelfall betragen die Laufzeiten dieser Haftungsverhältnisse bis zu zehn Jahre. Im Allgemeinen ergeben sich aus Konsortialverträgen entsprechende Rückgriffshaftungen zwischen den Konsortialpartnern. Für Vertragserfüllungsgarantien/-bürgschaften waren Verbindlichkeiten in Höhe von 3 (im Vj. 3) Mio. € bilanziert. Zusätzlich zu den in der obigen Tabelle aufgeführten bestanden weitere Garantien/Bürgschaften. Die maximale Inanspruchnahme, die sich aus diesen Verpflichtungen ergeben könnte, betrug - soweit sie nicht als unwahrscheinlich betrachtet wurde - insgesamt 492 (im Vj. 611) Mio. €. Enthalten sind dabei Schadensersatzverpflichtungen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftseinheiten stehen und den Käufer vor potenziellen steuerlichen, rechtlichen und/oder anderen Unwägbarkeiten in Verbindung mit der übernommenen Geschäftseinheit schützen können. Für diese weiteren Verpflichtungen wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 204 (im Vj. 243) Mio. € bilanziert. Aus unkündbaren Operating-Leasing-Verträgen bestanden folgende künftige Zahlungsverpflichtungen: scroll
Die gesamten Mietaufwendungen beliefen sich auf 1.249 (im Vj. 1.242) Mio. €. Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch und hat Eigenkapitaleinlageverpflichtungen als Gesellschafterin in Personenhandelsgesellschaften sowie im Rahmen von verschiedenen Konsortien. Ziffer 22 RechtsstreitigkeitenVERFAHREN AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT BEHAUPTETEN VERTRAGSVERLETZUNGENWie berichtet, ist die Siemens AG Mitglied eines Lieferantenkonsortiums, das von Teollisuuden Voima Oyj (TVO) mit der Errichtung des schlüsselfertigen Kernkraftwerks "Olkiluoto 3" in Finnland beauftragt wurde. Der vereinbarte Fertigstellungstermin für die Anlage war der 30. April 2009. Der Anteil der Siemens AG am Vertragspreis beläuft sich auf rund 27%. Das andere Mitglied des Lieferantenkonsortiums ist ein weiteres Konsortium, bestehend aus Areva NP S.A.S. und deren 100%igem Tochterunternehmen Areva GmbH. Die Fertigstellung des Kraftwerks hat sich aus Gründen verzögert, die unter den Parteien strittig waren. Das Lieferantenkonsortium erhob im Dezember 2008 Schiedsklage gegen TVO und forderte Bauzeitverlängerung, Nachträge, Abschlagszahlungen, Schadensersatz und Zinsen. TVO bestritt die Ansprüche und machte widerklagend Gegenansprüche geltend, die im Wesentlichen aus Verzugsschadensersatzansprüchen bestanden. Im August 2015 aktualisierte TVO seine Gegenforderungen auf rund 2,3 Mrd. €. Zuletzt aktualisierte das Lieferantenkonsortium seine monetären Forderungen auf rund 3,6 Mrd. €. Im März 2018 unterzeichneten das Lieferantenkonsortium, Areva SA und TVO eine umfassende Vergleichsvereinbarung, mit der alle Ansprüche und Gegenansprüche aus dem Schiedsverfahren gegen eine einmalige Zahlung von 450 Mio. € durch Areva an TVO endgültig verglichen wurden. Im Mai 2018 erklärte das Schiedsgericht das Verfahren für beendet. VERFAHREN AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT BEHAUPTETEN COMPLIANCE-VORWÜRFENWie berichtet, hat im Juli 2008 Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE) in Deutschland vor dem Landgericht München eine Auskunftsklage gegenüber der Siemens AG mit dem Ziel erhoben, Siemens zu verurteilen, die Ergebnisse seiner internen Ermittlungen offenzulegen, soweit diese OTE betreffen. OTE begehrt Auskunft zu den Vorwürfen angeblicher unlauterer Einflussnahme und/oder Bestechung in Zusammenhang mit Aufträgen, die zwischen den Kalenderjahren 1992 und 2006 zwischen der Siemens AG und OTE abgeschlossen wurden. Ende Juli 2010 hat OTE die Klage erweitert und beantragt, die Siemens AG wegen angeblich an OTE-Mitarbeiter geleisteter Bestechungszahlungen zur Zahlung von Schadensersatz an OTE in Höhe von mindestens 57 Mio. € zu verurteilen. Im Oktober 2014 hat OTE die Schadensersatzforderung auf mindestens 68 Mio. € erhöht. Die Siemens AG setzt sich weiterhin gegen die erweiterte Klage zur Wehr. Wie berichtet, forderte die israelische Kartellbehörde im September 2011 Siemens zu einer rechtlichen Stellungnahme im Hinblick auf eine angebliche wettbewerbsbeschränkende Absprache zwischen April 1988 und April 2004 im Bereich gasisolierter Schaltanlagen auf. Im September 2013 veröffentlichte die israelische Kartellbehörde einen Grundlagenbescheid, wonach die Siemens AG an einer wettbewerbswidrigen Absprache betreffend den israelischen Markt für gasisolierte Schaltanlagen zwischen 1988 und 2004 mit einer Unterbrechung von Oktober 1999 bis Februar 2002 teilgenommen habe. Das Unternehmen hat gegen diese Entscheidung im Mai 2014 Rechtsmittel eingelegt. Basierend auf dem vorerwähnten Grundlagenbescheid der israelischen Kartellbehörde haben im September 2013 zwei Stromverbrauchergruppen jeweils einen Antrag auf Zulassung einer Sammelklage wegen Kartellschadensersatz vor einem israelischen staatlichen Gericht gegen verschiedene Gesellschaften, unter anderem die Siemens AG, eingereicht. Eine der Sammelklagen wurde vom Gericht im Geschäftsjahr 2015 abgewiesen. Mit der anderen Sammelklage wird Ersatz für angebliche Schäden in Höhe von 2,8 Mrd. ILS (September 2018: rund 665 Mio. €) geltend gemacht. Darüber hinaus hat die Israel Electric Corporation (IEC) Ende Dezember 2013 eine eigenständige Schadensersatzklage gegen die Siemens AG und andere Gesellschaften, die angeblich ein Kartell am israelischen Markt für gasisolierte Schaltanlagen gebildet hätten, in Höhe von 3,8 Mrd. ILS (September 2018: rund 897 Mio. €) vor einem israelischen staatlichen Gericht erhoben. Die Siemens AG setzt sich gegen die Klagen zur Wehr. Wie berichtet, schloss im Mai 2013 Siemens Ltda., Brasilien (Siemens Ltda.), mit dem Administrative Council for Economic Defense (CADE) sowie weiteren beteiligten brasilianischen Behörden eine Kronzeugenvereinbarung im Hinblick auf mögliche Kartellrechtsverletzungen in Zusammenhang mit angeblichen wettbewerbswidrigen Unregelmäßigkeiten bei U-Bahn- und Nahverkehrszug-Projekten, an denen Siemens Ltda. und teilweise die Siemens AG sowie eine Reihe anderer Unternehmen als Auftragnehmer beteiligt waren. Im März 2014 eröffnete CADE das formale Bußgeldverfahren, wobei die Immunität von Siemens Ltda. hinsichtlich Bußgeldern wegen des berichteten angeblichen Fehlverhaltens bestätigt wurde. In Zusammenhang mit den oben genannten U-Bahn- und Nahverkehrszug-Projekten nahmen verschiedene brasilianische Behörden Ermittlungen auf, die angebliche Straftaten (Bestechungszahlungen, wettbewerbswidriges Verhalten, unzulässige Einflussnahme auf öffentliche Ausschreibungen) betreffen. Wie berichtet, wurde Siemens im März 2014 informiert, dass in Zusammenhang mit den oben genannten U-Bahn- und Nahverkehrszug-Projekten die Staatsanwaltschaft São Paulo bei Gericht beantragt hat, Strafprozesse gegen mehrere Personen, einschließlich aktueller und früherer Siemens-Mitarbeiter, wegen angeblicher Verstöße gegen brasilianisches Kartellrecht einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft São Paulo betreibt die Verfahren weiter und hat zwischenzeitlich, soweit die Eröffnung von Verfahren abgelehnt wurde, Berufung eingelegt. Wie berichtet, hat die Landesanwaltschaft (Ministério Público) São Paulo im Mai 2014 Klage gegen Siemens Ltda. sowie andere Unternehmen und verschiedene Personen unter anderem auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2,5 Mrd. BRL (September 2018: rund 537 Mio. €), zuzüglich Inflationsanpassung und Zinsen, in Zusammenhang mit Verträgen über die Modernisierung von Zügen erhoben, die zwischen 2008 und 2011 geschlossen wurden. Eine administrative Mitteilung der brasilianischen Kartellbehörde CADE Anfang des Kalenderjahrs 2014 enthielt keine Hinweise auf eine Beteiligung von Siemens Ltda. an wettbewerbswidrigem Verhalten in Zusammenhang mit diesen Modernisierungsverträgen. Im Januar 2015 hat das Bezirksgericht in São Paulo eine Klage des Staates São Paulo und von zwei Kunden gegen Siemens Ltda., die Siemens AG und andere Unternehmen und Personen auf Zahlung von Schadensersatz in unbezifferter Höhe zugelassen. Im März 2015 hat das Bezirksgericht São Paulo eine Klage der Landesanwaltschaft São Paulo gegen Siemens Ltda. und andere Unternehmen unter anderem auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 487 Mio. BRL (September 2018: rund 105 Mio. €), zuzüglich Inflationsanpassung und Zinsen, in Zusammenhang mit Verträgen über die Wartung von Zügen zugelassen, die 2000 und 2002 geschlossen wurden. Im September 2015 hat das Bezirksgericht São Paulo eine weitere Klage der Landesanwaltschaft São Paulo gegen Siemens Ltda. und andere Unternehmen unter anderem auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 918 Mio. BRL (September 2018: rund 197 Mio. €), zuzüglich Inflationsanpassung und Zinsen, in Zusammenhang mit Verträgen über die Wartung von Zügen zugelassen, die 2006 und 2007 geschlossen wurden. Siemens wird sich gegen diese Klagen zur Wehr setzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere wesentliche Schadensersatzansprüche von Kunden oder dem Staat gegenüber Siemens geltend gemacht werden. Wie berichtet, hat Siemens Ltda. im Juni 2015 einen Rechtsbehelf beim Obersten Gerichtshof gegen die Entscheidung einer Vorinstanz eingelegt, Siemens Ltda. für die Dauer von fünf Jahren von Ausschreibungen und Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern in Brasilien auszuschließen. Die Entscheidung beruhte auf angeblichen Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen der brasilianischen Postbehörde in den Kalenderjahren 1999 und 2004. Im Februar 2018 wurde der Rechtsbehelf abgewiesen. Siemens Ltda. hat gegen die Entscheidung einen weiteren Rechtsbehelf eingelegt. Im Juni 2018 entschied das Gericht zugunsten von Siemens, dass die Entscheidung der vorherigen Instanz unwirksam ist. Siemens Ltda. ist derzeit nicht von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen. Im Februar 2018 hat die Bundesanwaltschaft (Ministério Público) Brasilia eine Klage auf Basis desselben Sachverhalts erhoben und darin im Wesentlichen den Ausschluss von Siemens Ltda. von öffentlichen Ausschreibungen für die Dauer von zehn Jahren gefordert. Siemens Ltda. setzt sich gegen die Klage zur Wehr. Wie berichtet, hat Siemens im Jahr 2017 belastbare Informationen erhalten, wonach vier Gasturbinen, die für ein Projekt in Taman, Russland, vorgesehen waren und von OOO Siemens Gas Turbines Technologies (SGTT) an ihren Kunden OAO VO TechnoPromExport im Sommer 2016 ausgeliefert wurden, unter Verletzung vertraglicher Vorschriften mit SGTT angeblich auf die Krim verbracht wurden. Angeblich wurden diese vier Gasturbinen von OAO VO TechnoPromExport an OOO VO TechnoPromExport verkauft, dann vor Ort modifiziert und auf die Krim verbracht, die Sanktionen unterliegt. Die Siemens AG hat zusammen mit SGTT und SGTT hat zusätzlich Klage vor dem Handelsgericht in Moskau gegen OAO VO TechnoPromExport und OOO VO TechnoPromExport auf Herausgabe der Gasturbinen erhoben. Beide Klagen der Siemens AG und SGTT wurden vom Handelsgericht in Moskau in vier Instanzen abgewiesen. Unabhängig davon hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Strafverfahren gegen Siemens-Mitarbeiter wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet. Siemens kooperiert mit den Behörden. Siemens ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Diese können insbesondere dazu führen, dass Siemens die Zahlung von Schadensersatz, Strafschadensersatz (Punitive Damages), die Erfüllung anderer Ansprüche sowie straf- oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Zudem können hieraus in Einzelfällen formelle oder informelle Ausschlüsse bei Ausschreibungen oder der Entzug oder Verlust der Gewerbe- oder Betriebserlaubnis resultieren. Ferner können weitere Rechtsstreitigkeiten eingeleitet oder bestehende Rechtsstreitigkeiten ausgeweitet werden. Geltend gemachte Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten unterliegen grundsätzlich einer Verzinsung. In einigen dieser Rechtsstreitigkeiten könnten negative Entscheidungen für Siemens ergehen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens in dem jeweiligen Berichtszeitraum haben können. Aus den in dieser Ziffer nicht beschriebenen Fällen erwartet Siemens zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zu Rechtsstreitigkeiten werden gemäß IAS 37, Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen, geforderte Angaben nicht gemacht, sofern das Unternehmen zu dem Schluss kommt, dass diese Angaben das Ergebnis des Falls ernsthaft beeinträchtigen können. Ziffer 23 Zusätzliche Informationen über FinanzinstrumenteDie folgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: scroll
1
Erfasst in den folgenden Posten der Konzernbilanz: Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen, Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
sowie Sonstige finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme von zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten von 715 (im Vj. 2.290) Mio. € und derivativen Finanzinstrumenten
von 1.882 (im Vj. 2.314) Mio. €, die gesondert ausgewiesen wurden. Beinhaltete Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen von 16.044 (im Vj. 15.242) Mio. €, davon 810 (im Vj.
681) Mio. € mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthielten 200 (im Vj. 266) Mio. €, die Siemens vor allem aufgrund von Mindestreserveverpflichtungen gegenüber Banken nicht zur Verfügung standen. Der Buchwert von finanziellen Vermögenswerten, die Siemens als Sicherheit gestellt hat, betrug 126 (im Vj. 179) Mio. €. Die folgende Tabelle stellt die beizulegenden Zeitwerte sowie die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dar, die zu Anschaffungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden und deren Buchwerte nicht annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten entsprachen: scroll
Das Unternehmen bewertet festverzinsliche und variabel verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten, einschließlich der Forderungen aus Finanzierungsleasing, auf der Basis verschiedener Parameter wie Zinssätze, spezifischer Länderrisiken, der individuellen Bonität der Kunden und der Risikostruktur des finanzierten Projekts. Auf Grundlage dieser Bewertung erfasst Siemens Wertberichtigungen auf diese Forderungen. Der beizulegende Zeitwert von Anleihen und Schuldverschreibungen basiert auf Preisen zum Bilanzstichtag, die von Preisserviceagenturen zur Verfügung gestellt werden (Stufe 2). Den beizulegenden Zeitwert von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sowie sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten bestimmt Siemens durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzschulden mit vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten aktuell geltenden Zinsen (Stufe 2). Die folgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten: scroll
scroll
Der beizulegende Zeitwert der auf einem aktiven Markt notierten zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumente basiert auf den Kursnotierungen zum Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert von Schuldinstrumenten basiert entweder auf Preisen, die von Preisserviceagenturen zur Verfügung gestellt werden, oder wird durch Abzinsung künftiger Zahlungsströme mit aktuellen Marktzinssätzen ermittelt. Die Verluste (vor Steuern) aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von langfristigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten zum Geschäftsjahresende beziehungsweise bei Umgliederung betrugen 284 (im Vj. Gewinne von 700) Mio. €. Zum 30. September 2017 wurden Aktien der OSRAM Licht AG als zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente bewertet und als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte ausgewiesen. Aufgrund des Verkaufs für 1,2 Mrd. € in bar wurden im Oktober 2017 kumulierte Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von 644 Mio. € (nach Ertragsteuern von 10 Mio. €) aus dem Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert; 655 Mio. € wurden im Posten Sonstiges Finanzergebnis ausgewiesen und unter Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten berichtet. Zur Finanzierung eines Pensionsplans übertrug Siemens im März 2018 alle an Atos SE gehaltenen Anteile an den Siemens Pension-Trust e.V. Die Anteile - die als zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente ausgewiesen waren - wurden zum beizulegenden Zeitwert von 1,4 Mrd. € ausgebucht. Dabei wurden kumulierte Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von 886 Mio. € (nach Ertragsteuern von 14 Mio. €) aus dem Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert; 900 Mio. € wurden im Posten Sonstiges Finanzergebnis ausgewiesen und unter Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten berichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Zinsswaps, die nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllen, mit einem beizulegenden Zeitwert von 373 Mio. € an den Siemens Pension-Trust e.V. übertragen. Siemens ermittelt die beizulegenden Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente je nach Art des Instruments. Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten ergibt sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Kontrakts unter Einsatz aktueller Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven. Zinsfutures werden mit ihrem Kurswert bewertet, sofern ein solcher vorhanden ist. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungsderivaten erfolgt auf Basis von Devisenterminkursen. Optionen bewertet Siemens grundsätzlich mit ihrem Kurswert oder auf Basis von Optionspreismodellen. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines derivativen Finanzinstruments bleiben Kompensationseffekte aus den Grundgeschäften (zum Beispiel schwebende Geschäfte und geplante Transaktionen) unberücksichtigt. Das Unternehmen begrenzt die Ausfallrisiken aus derivativen Finanzinstrumenten, indem es grundsätzlich Transaktionen mit Finanzinstituten abwickelt, die mindestens ein Investment-Grade-Kreditrating haben. Das Kreditrisiko wird über eine Bewertungsanpassung, basierend auf dem Nettorisiko von Siemens gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, berücksichtigt. Ein nicht notiertes Eigenkapitalinstrument, das Stufe 3 der Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten zugeordnet ist, betrifft eine Beteiligung an einem Offshore-Windpark. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis einer Discounted-Cashflow-Bewertung ermittelt. Bei dem bedeutsamsten nicht beobachtbaren Inputfaktor für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts handelt es sich um die Cashflow-Planung, die vor allem auf den künftigen Einnahmen aus der Energieerzeugung basiert. Diese Einnahmen sind grundsätzlich von künftigen Marktentwicklungen abhängig und somit Preisvolatilität ausgesetzt. Da ein geschlossener langfristiger Energieabnahmevertrag die Preisvolatilität reduziert, sind wesentliche Änderungen der Cashflow-Planung unwahrscheinlich, und demzufolge werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern erwartet. Die Nettogewinne/-verluste aus Finanzinstrumenten betrugen: scroll
Die dargestellten Beträge beinhalten Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Realisierung sowie aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Nettogewinne/-verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten enthielten, wie im Vorjahr, Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Zinserträge und -aufwendungen), für die die Regelungen zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nicht angewendet wurden. Die Zinserträge und -aufwendungen beinhalteten die folgenden Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden: scroll
SALDIERUNGENSiemens schließt Globalaufrechnungsvereinbarungen und ähnliche Verträge für derivative Finanzinstrumente ab. Die Voraussetzungen für eine Saldierung der bilanzierten Finanzinstrumente werden in der Regel nicht erfüllt. Die folgende Tabelle spiegelt die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wider, die Gegenstand von Aufrechnungsvereinbarungen und ähnlichen Verträgen sind: scroll
scroll
Ziffer 24 Derivative Finanzinstrumente und SicherungsaktivitätenDie beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Arten von derivativen Finanzinstrumenten, die als finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert werden, stellten sich wie folgt dar: scroll
FREMDWÄHRUNGSRISIKOMANAGEMENTDerivative Finanzinstrumente, die nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllenDas Unternehmen sichert Risiken, die aus Schwankungen der in Fremdwährung lautenden Forderungen, Verbindlichkeiten, Finanzschulden sowie schwebenden Geschäften und geplanten Transaktionen resultieren, vorwiegend durch einen konzernweiten Portfolioansatz ab. Dieser besteht darin, die konzernweiten Risiken zentral zu bündeln und durch den Einsatz verschiedener derivativer Finanzinstrumente - vor allem Devisentermingeschäfte, Währungsswaps und -optionen - zu minimieren. Eine solche Strategie erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting). Siemens bilanziert auch Währungsderivate, die in bestimmte Kauf- und Verkaufsverträge eingebettet sind. Cashflow HedgesDie operativen Einheiten des Unternehmens wenden für bestimmte wesentliche, in Fremdwährung lautende geplante Transaktionen und schwebende Geschäfte Hedge Accounting an. Siemens setzt in erster Linie Devisentermingeschäfte ein, um das Risiko von Schwankungen künftiger Zahlungsströme aus geplanten Käufen und Verkäufen sowie schwebenden Geschäften zu vermindern. Dieses Risiko resultiert vor allem aus auf US-Dollar lautenden langfristigen Verträgen, zum Beispiel im Projektgeschäft, und dem Standardproduktgeschäft der operativen Einheiten von Siemens. Die abgesicherten geplanten Transaktionen und schwebenden Geschäfte in Fremdwährung werden voraussichtlich in den folgenden Geschäftsjahren erfolgswirksam: scroll
ZINSRISIKOMANAGEMENTDerivative Finanzinstrumente, die nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllenDas Zinsrisikomanagement des Konzerns, ausgenommen die Geschäfte von Financial Services und SGRE, nutzt derivative Finanzinstrumente im Rahmen eines portfoliobasierten Ansatzes zur aktiven Steuerung des Zinsrisikos unter Zugrundelegung eines Orientierungswerts (Benchmark). Das Zinsrisikomanagement für die Geschäfte von Financial Services und SGRE erfolgt weiterhin als separater Portfolioansatz unter Berücksichtigung der Zinsstruktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Keiner der beiden Ansätze erfüllt die Voraussetzungen für eine Anwendung der Regelungen zum Hedge Accounting. Der Saldo aus erhaltenen und geleisteten Zahlungen aus Zinsswaps wurde als Zinsaufwendungen im Posten Sonstiges Finanzergebnis erfasst. Cashflow Hedges für variabel verzinsliche kurzfristige Schuldverschreibungen (Commercial Paper)Siemens wendet Cashflow Hedge Accounting für ein revolvierendes Portfolio variabel verzinslicher kurzfristiger Schuldverschreibungen mit einem Nominalvolumen von 700 Mio. US$ an. Dabei zahlt das Unternehmen einen festen und erhält einen variablen Zinssatz. Dadurch werden künftige Veränderungen der Zinszahlungen auf die zugrunde liegenden variabel verzinslichen kurzfristigen Schuldverschreibungen ausgeglichen. Der Saldo aus erhaltenen und geleisteten Zahlungen wurde in den Zinsaufwendungen erfasst. Fair Value Hedges für festverzinsliche FinanzschuldenAuf Grundlage der bestehenden Zinsswap-Kontrakte zahlte das Unternehmen, wie im Vorjahr, einen variablen Zinssatz auf einen Kapitalbetrag und erhielt im Gegenzug dafür Zinsen auf Basis eines festen Zinssatzes auf denselben Betrag. Diese Zinsswaps gleichen die Auswirkungen künftiger Veränderungen der als abgesichertes Risiko dokumentierten Zinssätze auf den beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden festverzinslichen Finanzschulden aus. Buchwertkorrekturen der Finanzschulden, die sich aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts aufgrund des jeweils abgesicherten Zinsrisikos ergeben, wurden im Posten Sonstiges Finanzergebnis erfasst; es ergab sich ein Gewinn von 29 (im Vj. 57) Mio. €. Die zugehörigen Zinsswaps führten zu einem Verlust von 27 (im Vj. 57) Mio. €. Der Saldo aus erhaltenen und geleisteten Zahlungen aus solchen Zinsswaps wurde in den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Rahmen der bestehenden Zinsswaps zahlte Siemens einen variablen Zinssatz von durchschnittlich 1,4% (im Vj. -0,3%) und erhielt einen durchschnittlichen Festzinssatz von 2,3% (im Vj. 1,1%). Der abgesicherte Nominalbetrag der Finanzschulden betrug 1.314 (im Vj. 1.650) Mio. €. Damit wurden 5% (im Vj. 7%) des Bestands an Anleihen und Schuldverschreibungen des Unternehmens von festverzinslich auf variabel verzinslich getauscht. Die Zinsswap-Kontrakte werden zu unterschiedlichen Terminen fällig, da sie auf die Laufzeiten der abgesicherten Positionen abgestimmt sind. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps, die Finanzschulden absicherten, betrug netto, das heißt ohne Berücksichtigung abgegrenzter Zinsen, 17 (im Vj. 37) Mio. €. Ziffer 25 Management von finanziellen RisikenZunehmende Marktpreisschwankungen können für Siemens zu signifikanten Ergebnisrisiken und Zahlungsstromvolatilitätsrisiken führen. Insbesondere Änderungen der Währungskurse und der Zinssätze beeinflussen sowohl das operative Geschäft als auch die Investitions- und Finanzierungsaktivitäten des Unternehmens. Um die Allokation der finanziellen Ressourcen über die Siemens-Segmente und -Einheiten hinweg zu optimieren und seine Ziele zu erreichen, identifiziert, analysiert und steuert Siemens die hiermit verbundenen Marktpreisrisiken. Das Unternehmen versucht, diese Risiken in erster Linie im Rahmen der laufenden Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten zu steuern und zu überwachen, und setzt - sofern zweckmäßig - derivative Finanzinstrumente ein. Für die Quantifizierung von Marktpreisrisiken hat Siemens das Konzept des "Value at Risk" (VaR) implementiert, das auch für die interne Steuerung der Aktivitäten der Konzern-Treasury verwendet wird. Die VaR-Werte werden auf Basis der historischen Volatilitäten und Korrelationen verschiedener Risikofaktoren, einer Haltedauer von zehn Tagen sowie eines Konfidenzniveaus von 99,5% berechnet. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder die Konzern-Gesamtergebnisrechnung können infolge grundlegender konzeptioneller Unterschiede von den ermittelten VaR-Werten deutlich abweichen. Während die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Konzern-Gesamtergebnisrechnung nach den IFRS erstellt werden, basieren die VaR-Werte auf einem Modell, das aus einer rein finanzwirtschaftlichen Perspektive einen möglichen finanzwirtschaftlichen Verlust errechnet, der bei einer Haltedauer von zehn Tagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% nicht überschritten wird. Obwohl der VaR ein bedeutendes Konzept zur Messung von Marktpreisrisiken ist, können die Modellannahmen zu Einschränkungen führen. Dazu gehören: Eine Haltedauer von zehn Tagen unterstellt, dass es möglich ist, die zugrunde liegenden Positionen innerhalb dieser Periode zu veräußern. Dies kann sich in anhaltenden Phasen von illiquiden Märkten als unrichtig erweisen. Ein Konfidenzniveau von 99,5% bedeutet, dass mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von 0,5% Verluste eintreten, die den berechneten VaR übersteigen. Bei der Verwendung von historischen Daten als Basis für die Abschätzung des statistischen Verhaltens der relevanten Märkte und letztlich der Quantifizierung der möglichen Bandbreite der künftigen Ergebnisse auf Basis dieses statistischen Verhaltens besteht die Möglichkeit, dass nicht alle möglichen Entwicklungen abgedeckt sind. Dies gilt im Besonderen für das Auftreten außergewöhnlicher Ereignisse. Marktsensitive Instrumente - einschließlich der Anlagen in Aktien und zinstragende Investments -, die in Zusammenhang mit den Pensionsplänen des Unternehmens stehen, sind nicht Gegenstand der folgenden quantitativen und qualitativen Angaben. FREMDWÄHRUNGSRISIKOTransaktionsrisikoJede Siemens-Einheit ist Risiken in Zusammenhang mit Wechselkursänderungen ausgesetzt, wenn sie Geschäfte mit internationalen Vertragspartnern abschließt und daraus in der Zukunft Zahlungsströme in Fremdwährungen resultieren, die nicht der funktionalen Währung der jeweiligen Siemens-Einheit entsprechen. Siemens-Einheiten sind im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit insbesondere Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro ausgesetzt. Das Fremdwährungsrisiko wird zum Teil dadurch ausgeglichen, dass Güter, Rohstoffe und Dienstleistungen in den entsprechenden Fremdwährungen beschafft werden und dass in den lokalen Märkten produziert wird beziehungsweise andere Leistungen entlang der Wertschöpfungskette erbracht werden. Den operativen Einheiten (Industrielles Geschäft und Financial Services) ist es verboten, aus spekulativen Gründen Finanzmittel in Fremdwährungen aufzunehmen oder anzulegen. Konzerninterne Finanzierungen oder Investitionen der operativen Einheiten werden bevorzugt in der jeweiligen funktionalen Währung oder auf währungsgesicherter Basis durchgeführt. Die Siemens-Einheiten sind gemäß der Unternehmenspolitik verantwortlich für die Erfassung, Bewertung und Überwachung ihrer transaktionsbezogenen Fremdwährungsrisiken. Die Nettofremdwährungsposition der Siemens-Einheiten dient als zentrale Steuerungsgröße und ist in einer Bandbreite von mindestens 75%, aber nicht mehr als 100% abzusichern. Die operativen Einheiten schließen dazu in der Regel ihre Sicherungstransaktionen intern mit der Konzern-Treasury ab, die wiederum, im Rahmen eines kostenoptimierenden Portfolioansatzes, die Fremdwährungsrisiken mit externen Handelspartnern sichert und begrenzt. Der VaR für Fremdwährungsrisiken betrug 103 (im Vj. 87) Mio. €. Er wurde ermittelt unter Berücksichtigung von Positionen der Konzernbilanz, der schwebenden Geschäfte in Fremdwährung sowie der Zahlungsströme in Fremdwährung, die sich aus geplanten Transaktionen der folgenden zwölf Monate ergeben. Die Zunahme des VaR resultierte aus einer höheren Nettofremdwährungsposition nach Sicherungstransaktionen, gegenläufig wirkte eine niedrigere Volatilität bei der Wechselkursparität zwischen US-Dollar und Euro. TranslationsrisikoViele Siemens-Einheiten befinden sich außerhalb der Eurozone. Da die Berichtswährung bei Siemens der Euro ist, rechnet das Unternehmen für die Erstellung des Konzernabschlusses die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um. Zur Berücksichtigung der translationsbezogenen Fremdwährungsrisiken im Risikomanagement wird generell unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden. Die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung von Nettovermögenspositionen in Euro werden im Posten Eigenkapital des Konzernabschlusses von Siemens erfasst. ZINSRISIKODas Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert von künftigen Zahlungsmittelflüssen eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen des Marktzinssatzes schwankt. Das Risiko tritt immer dann auf, wenn sich die Zinskonditionen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unterscheiden. Die Konzern-Treasury führt unter Verwendung fixer oder variabler Zinsen aus Anleiheemissionen und unter Einsatz derivativer Finanzinstrumente ein umfassendes konzernweites Zinsrisikomanagement mit dem Ziel durch, das Zinsrisiko, die Zinserträge und die Zinsaufwendungen des Unternehmens zu steuern. Das Zinsrisiko des Konzerns, mit Ausnahme der Geschäfte von Financial Services und SGRE, wird vermindert durch die aktive Steuerung des Zinsrisikos im Verhältnis zu einem Benchmark. Das Zinsrisiko aus den Geschäften von Financial Services und SGRE wird - unter Berücksichtigung der Laufzeitstruktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - getrennt gesteuert. Das Zinsrisiko von Siemens resultiert in erster Linie aus der Finanzierung in US-Dollar, britischen Pfund und Euro. Soweit länderspezifische Regelungen dem nicht entgegenstehen, stellt die Konzern-Treasury konzernweit die erforderlichen Finanzierungsmittel in Form von Darlehen oder über konzerninterne Verrechnungskonten zur Verfügung. Das gleiche Konzept wird auf Einlagen aus den Zahlungsmitteln angewendet, die die operativen Einheiten erwirtschaften. Der VaR aus dem Zinsrisiko betrug 191 (im Vj. 479) Mio. €. Ausschlaggebend für den Rückgang waren eine niedrigere Zinsvolatilität im US-Dollar-Bereich sowie eine Verminderung der Zinssensitivität, hauptsächlich in Verbindung mit Kapitalmaßnahmen im Zuge des Börsengangs der Siemens Healthineers AG. LIQUIDITÄTSRISIKODas Liquiditätsrisiko für die Gesellschaft besteht darin, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Siemens folgt einer wohlüberlegten Finanzierungspolitik, die auf ein ausgewogenes Finanzierungsportfolio, ein diversifiziertes Fälligkeitsprofil und ein komfortables Liquiditätspolster ausgerichtet ist. Siemens begrenzt das Liquiditätsrisiko durch die Umsetzung einer effektiven Steuerung des Nettoumlaufvermögens und der Zahlungsmittel, durch vereinbarte Kreditlinien bei Finanzinstituten mit hohem Rating, durch ein Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen sowie durch ein globales Programm zur Begebung kurzfristiger Schuldverschreibungen in mehreren Währungen. Das Liquiditätsrisiko kann ebenfalls durch die Siemens Bank GmbH gemindert werden, die die Flexibilität von Siemens bei Geldanlagen und Refinanzierungen erhöht. Ergänzend verfolgt Siemens kontinuierlich die sich an den Finanzmärkten bietenden Finanzierungsmöglichkeiten und beobachtet, wie sich Verfügbarkeit und Kosten der Finanzierungsmöglichkeiten entwickeln. Ein wesentliches Ziel ist es dabei, die finanzielle Flexibilität von Siemens zu sichern und Rückzahlungsrisiken zu begrenzen. Die folgende Tabelle zeigt die vertraglich fixierten Zahlungen für Tilgung, Rückzahlungen und Zinsen. Die dargestellten erwarteten, nicht diskontierten Nettozahlungen aus derivativen finanziellen Verbindlichkeiten wurden einzeln für jeden Zahlungszeitpunkt eines Finanzinstruments ermittelt und basieren auf dem frühestmöglichen Zeitpunkt, an dem eine Zahlung von Siemens verlangt werden kann. Den Mittelabflüssen für finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Zinsen) ohne festen Betrag oder Zeitraum lagen die Konditionen zum Geschäftsjahresende zugrunde. scroll
1
Basierend auf den maximalen Beträgen, für die Siemens im Falle der Nichterfüllung
durch den Hauptschuldner in Anspruch genommen werden kann. KREDITRISIKODas Kreditrisiko ist definiert als ein unerwarteter Verlust an Finanzinstrumenten, wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht vollständig und bei Fälligkeit nachkommt oder wenn Sicherheiten an Wert verlieren. Siemens stellt seinen Kunden, insbesondere in Zusammenhang mit Großprojekten, direkte und indirekte Finanzierungen in verschiedensten Ausprägungen zur Verfügung. Die sich hieraus ergebenden Kreditrisiken werden durch die Bonität des Schuldners, die Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten, den Erfolg der Projekte, in die Siemens investiert hat, und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bestimmt. Die effektive Überwachung und Steuerung der Kreditrisiken durch Kreditprüfungen und -ratings ist eine Kernkompetenz des Risikomanagementsystems. Siemens hat in diesem Zusammenhang verbindliche Kreditrisikogrundsätze implementiert. Die Konzern-Treasury hat das Siemens Credit Warehouse eingerichtet, auf das zahlreiche operative Einheiten des Siemens-Konzerns regelmäßig ihre Geschäftspartnerdaten als Grundlage eines zentralisierten Prozesses für Ratings und Kreditlimitempfehlungen übertragen. Durch die Identifizierung, Quantifizierung und aktive Verwaltung des Kreditrisikos erhöht das Siemens Credit Warehouse die Transparenz der Kreditrisiken. Ratings sowie individuell festgelegte Kreditlimite basieren auf allgemein anerkannten Ratingmethoden, unter Verwendung von Informationen von Kunden, externen Ratingagenturen und Informationsdienstleistungsunternehmen, sowie auf den Erfahrungen von Siemens hinsichtlich Forderungsausfällen. Die Ratings und Limite für Kreditinstitute sowie öffentliche und private Auftraggeber beziehungsweise Kunden von Siemens - die von internen Spezialisten für Risikobewertung ermittelt werden - werden laufend aktualisiert und bei der Anlage von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie der Festlegung der Konditionen für direkte oder indirekte Kundenfinanzierungen berücksichtigt. Für die Analyse und Überwachung des Kreditrisikos wendet die Gesellschaft verschiedene Systeme und Prozesse an. Ein Hauptelement ist eine zentrale IT-Anwendung, die die Daten operativer Einheiten zusammen mit den Rating- und Ausfallinformationen verarbeitet. Daraus ergibt sich eine Schätzung, die als Basis für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen für Ausfallrisiken genutzt werden kann. Über diesen automatisierten Prozess hinaus werden auch qualitative Informationen herangezogen, insbesondere um aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen. Der maximale Risikobetrag für finanzielle Vermögenswerte, ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, entspricht ihrem Buchwert. Der Wert der Sicherheiten - in Form von Aufrechnungsvereinbarungen bei Derivaten für den Fall der Insolvenz des entsprechenden Vertragspartners - für Finanzinstrumente, die als finanzielle Vermögenswerte, bewertet zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, betrug 550 (im Vj. 647) Mio. €. Sicherheiten für Finanzinstrumente, die als Forderungen aus Finanzierungsleasing klassifiziert sind, bestanden in Höhe von 2.095 (im Vj. 1.967) Mio. € und stellen im Wesentlichen die Leasinggegenstände dar. Der Wert der Sicherheiten für Finanzinstrumente, die als zu Anschaffungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind, betrug 3.628 (im Vj. 3.347) Mio. €. Die Sicherheiten bestanden überwiegend aus Sachanlagen. Kreditrisiken aus unwiderruflichen Darlehenszusagen entsprechen den erwarteten künftigen Auszahlungen. Der Wert der für diese Verpflichtungen gehaltenen Sicherheiten - hauptsächlich Vorräte und Forderungen - betrug 970 (im Vj. 843) Mio. €. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie den Darlehen beziehungsweise Forderungen innerhalb des Postens Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die weder im Wert gemindert noch überfällig waren, lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Zahlungsausfälle eintreten werden, die bei Siemens zu einer Vermögensminderung führen. Überfällige Finanzinstrumente werden grundsätzlich auf Portfoliobasis für in den entsprechenden Portfolios entstandene Verluste im Wert berichtigt. Liegen Hinweise auf zu erwartende wesentliche Zahlungsverzögerungen vor, werden überfällige Finanzinstrumente individuell auf erforderliche zusätzliche Wertberichtigungen geprüft und gegebenenfalls weiter im Wert berichtigt. Ziffer 26 Aktienbasierte VergütungDie Erfüllung von aktienbasierten Zusagen kann durch neu ausgegebene Aktien der Siemens AG, durch eigene Anteile oder durch Geldzahlung erfolgen. Aktienbasierte Zusagen können verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis des Begünstigten vor Ablauf des Erdienungszeitraums endet. Die Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen betrugen 386 (im Vj. 512) Mio. € (vor Steuern) und bezogen sich mit 306 (im Vj. 416) Mio. € auf Zusagen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus aktienbasierter Vergütung belief sich zum Geschäftsjahresende auf 176 (im Vj. 124) Mio. €. AKTIENZUSAGENDas Unternehmen gewährt Mitgliedern des Vorstands, leitenden Angestellten und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern Aktienzusagen (Stock Awards). Aktienzusagen unterliegen einer Sperrfrist von rund vier Jahren und gewähren einen Anspruch auf Siemens-Aktien, die der Begünstigte nach Ablauf der Sperrfrist erhält, ohne hierfür eine Zahlung zu leisten. Aktienzusagen sind an Leistungskriterien geknüpft. Der jährliche Zielbetrag für Aktienzusagen kann an den Durchschnitt des Ergebnisses je Aktie (Earnings per Share - EPS, unverwässert) der vergangenen drei Geschäftsjahre und/oder an die Aktienkursentwicklung von Siemens im Vergleich zur Aktienkursentwicklung von fünf wichtigen Wettbewerbern während der vierjährigen Sperrfrist gebunden sein. Die Bandbreite der Zielerreichung der Leistungskriterien reicht von 0% bis 200%. Liegt der Zielerreichungsgrad des zukunftsgerichteten Kursentwicklungsziels der Siemens-Aktie im Vergleich zu fünf Wettbewerbern über 100%, erfolgt eine zusätzliche Barzahlung entsprechend der Zielüberschreitung. Der Erdienungszeitraum beträgt vier Jahre beziehungsweise fünf Jahre für Aktienzusagen, die den Mitgliedern des Vorstands bis zum Geschäftsjahr 2014 gewährt wurden. Darüber hinaus wurde bis zum Geschäftsjahr 2014 ein Teil der variablen Vergütung (Bonus) der Mitglieder des Vorstands in Form von unverfallbaren Zusagen auf Siemens-Aktien (Bonus Awards) gewährt, die einem Erdienungszeitraum von einem Jahr unterliegen. Den Begünstigten wird nach einer Wartefrist von vier weiteren Jahren für je einen Bonus Award eine Siemens-Aktie übertragen, ohne dass sie hierfür eine Zahlung leisten. Da hinsichtlich der Besteuerung noch nicht völlige Rechtssicherheit bestand, wurden Aktienzusagen, die im November 2017 und 2016 erdient waren, in bar und nicht durch Eigenkapitalinstrumente beglichen. Die beizulegenden Zeitwerte zum Umstellungszeitpunkt von 89 (im Vj. 107) Mio. € wurden vom Eigenkapital in die Verbindlichkeiten umgegliedert. Zusagen an Mitglieder des VorstandsEs wurden, wie im Vorjahr, Vereinbarungen abgeschlossen, die Ansprüche der Mitglieder des Vorstands auf Aktienzusagen vorsehen, von denen die meisten vom Erreichen des zukunftsgerichteten Kursentwicklungsziels der Siemens-Aktie im Vergleich zu fünf Wettbewerbern abhängig sind. Der beizulegende Zeitwert dieser Ansprüche betrug 10 (im Vj. 13) Mio. € und wurde auf Basis eines Bewertungsmodells ermittelt. In dieses Modell ist für die Mehrheit der Aktienzusagen die Siemens-Aktie mit einer erwarteten gewichteten Volatilität von 22,12% (im Vj. 22,72%) und einem Kurs von 114,50 (im Vj. 106,40) € je Siemens-Aktie eingeflossen. Die erwartete Volatilität wurde aus historischen Volatilitäten abgeleitet. Im Modell wurden ein risikoloser Zinssatz von bis zu 0,08% (im Vj. bis zu -0,02%) sowie eine erwartete Dividendenrendite von 3,24% (im Vj. 3,38%) verwendet. Annahmen zu Aktienkurskorrelationen wurden auf Basis historischer Korrelationen bestimmt. Zusagen an leitende Angestellte und andere teilnahmeberechtigte MitarbeiterEs wurden 1.898.517 (im Vj. 2.078.828) Aktienzusagen in Abhängigkeit vom Erreichen des zukunftsgerichteten Kursentwicklungsziels der Siemens-Aktie im Vergleich zu fünf Wettbewerbern gewährt. Der beizulegende Zeitwert der Aktienzusagen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente betrug 137 (im Vj. 138) Mio. € und wurde auf Basis eines Bewertungsmodells ermittelt. In dieses Modell ist die Siemens-Aktie mit einer erwarteten gewichteten Volatilität von 22,17% (im Vj. 22,79%) und einem Kurs von 114,80 (im Vj. 107,95) € je Siemens-Aktie eingeflossen. Die erwartete Volatilität wurde aus historischen Volatilitäten abgeleitet. Im Modell wurden ein risikoloser Zinssatz von bis zu 0,05% (im Vj. bis zu 0,03%) sowie eine erwartete Dividendenrendite von 3,23% (im Vj. 3,33%) verwendet. Annahmen zu Aktienkurskorrelationen wurden auf Basis historischer Korrelationen bestimmt. Die Aktienzusagen an leitende Angestellte und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter entwickelten sich wie folgt: scroll
SHARE-MATCHING-PROGRAMM UND DIE ZUGRUNDE LIEGENDEN PLÄNEIm abgelaufenen Geschäftsjahr gab Siemens jeweils eine neue Tranche unter den Plänen des Share-Matching-Programms aus. Share Matching PlanIm Rahmen des Share Matching Plans können leitende Angestellte einen bestimmten Teil ihrer variablen Vergütung in Siemens-Aktien investieren (Investment-Aktien). Die Aktien werden zum Marktpreis an einem festgelegten Tag im zweiten Quartal erworben. Die Planteilnehmer haben Anspruch auf eine Siemens-Aktie (Matching-Aktie) für je drei über den Erdienungszeitraum von rund drei Jahren gehaltene Investment-Aktien, ohne hierfür eine Zahlung zu leisten. Voraussetzung ist, dass die Planteilnehmer bis zum Ende des Erdienungszeitraums ununterbrochen bei Siemens beschäftigt sind. Monatlicher InvestitionsplanIm Rahmen des monatlichen Investitionsplans können Mitarbeiter, die nicht leitende Angestellte sind, monatlich über einen Zeitraum von zwölf Monaten einen bestimmten Teil ihrer Vergütung in Siemens-Aktien investieren. Die Aktien werden zum Marktpreis an einem festgelegten Tag monatlich erworben. Wenn der Vorstand entscheidet, dass die unter dem monatlichen Investitionsplan erworbenen Aktien in den Share Matching Plan übertragen werden, erhalten die Planteilnehmer einen Anspruch auf Matching-Aktien zu den gleichen Bedingungen wie beim zuvor beschriebenen Share Matching Plan mit einem Erdienungszeitraum von rund zwei Jahren. Für die im Vorjahr und im Geschäftsjahr 2016 ausgegebenen Tranchen hat der Vorstand entschieden, die erworbenen Aktien im Februar 2018 beziehungsweise Februar 2017 in den Share Matching Plan zu übertragen. Basis-Aktien-ProgrammIm Rahmen des Basis-Aktien-Programms können Mitarbeiter der Siemens AG und der teilnehmenden inländischen Konzerngesellschaften einen festgesetzten Betrag ihrer Vergütung in Siemens-Aktien investieren, der von der Gesellschaft aufgestockt wird. Die Aktien werden zum Marktpreis an einem festgelegten Tag im zweiten Quartal erworben und gewähren einen Anspruch auf Matching-Aktien zu den gleichen Bedingungen wie beim zuvor beschriebenen Share Matching Plan. Der beizulegende Zeitwert unter dem Basis-Aktien-Programm betrug 37 (im Vj. 36) Mio. €. Resultierende Matching-Aktienscroll
Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der gewährten Matching-Aktien betrug 89,75 (im Vj. 92,68) € je Aktie und ergab sich aus dem Kurs der Siemens-Aktie, abzüglich des Barwerts der erwarteten Dividenden und unter Berücksichtigung von Nichtausübungsbedingungen. SIEMENS PROFIT SHARINGDer Vorstand entscheidet jährlich neu über die Ausgabe einer Siemens-Profit-Sharing-Tranche und legt die Ziele für das laufende Geschäftsjahr fest. Am Ende des Geschäftsjahrs entscheidet der Vorstand - basierend auf der Zielerreichung - nach seinem Ermessen über den Betrag, der dem Profit-Sharing-Pool zugeführt wird. Die Zuführung ist dabei auf einen bestimmten jährlichen Höchstbetrag begrenzt. Befindet sich (nach einem oder mehreren Geschäftsjahren) ein bestimmter Mindestbetrag im Pool, wird er ganz oder teilweise an berechtigte Mitarbeiter unterhalb der leitenden Angestellten in Form von Gratisaktien der Siemens AG ausgeschüttet. Die Aufwendungen werden ratierlich über den geschätzten Erdienungszeitraum erfasst. Zum Geschäftsjahresende 2017 befanden sich 300 Mio. € im Profit-Sharing-Pool. Im November 2017 wurden weitere 100 Mio. € zugeführt. Der im Pool angesammelte Betrag wurde im März 2018 durch die Gewährung kostenloser Siemens-Aktien an berechtigte Mitarbeiter ausgeschüttet. JUBILÄUMSAKTIENPROGRAMMBei Erreichen ihres 25. und 40. Dienstjubiläums erhalten berechtigte Mitarbeiter Jubiläumsaktien. Zum Geschäftsjahresende bestanden Ansprüche auf 4,24 (im Vj. 4,26) Mio. Jubiläumsaktien. Ziffer 27 Personalaufwendungenscroll
Die Aufwendungen für Personalrestrukturierung betrugen 923 (im Vj. 466) Mio. €, davon betrafen 361 (im Vj. 19) Mio. € Power and Gas sowie 132 (im Vj. 71) Mio. € Zentrale Posten. Die Position Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet die laufenden Dienstzeitaufwendungen des Berichtszeitraums. Die Personalaufwendungen für fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten betrugen 30.497 (im Vj. 29.622) Mio. €. Die Mitarbeiter waren in folgenden Funktionen tätig (durchschnittliche Mitarbeiterzahlen auf Basis Kopfzählung): scroll
Ziffer 28 Ergebnis je Aktiescroll
Ziffer 29 Segmentinformationenscroll
scroll
scroll
BESCHREIBUNG DER BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENTESiemens hat neun berichtspflichtige Segmente. Diese sind:
ÜBERLEITUNG KONZERNABSCHLUSSZentral gesteuerte Portfolioaktivitäten - umfassen im Allgemeinen von Siemens gehaltene Beteiligungen ohne beherrschenden Einfluss, die aus strategischen Gründen weder einem Segment noch Siemens Real Estate, Zentrale Posten oder der Konzern-Treasury zugeordnet sind. Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten enthalten auch Aktivitäten, die grundsätzlich veräußert oder eingestellt werden sollen, sowie Restaktivitäten von Desinvestitionen beziehungsweise nicht fortgeführten Aktivitäten. Siemens Real Estate (SRE) - betreut das Immobilienportfolio des Siemens-Konzerns. SRE betreibt die Nutzung der Liegenschaften und Gebäude und ist für Bauvorhaben sowie den Kauf und die Veräußerung von Immobilien verantwortlich; ausgenommen sind SGRE, die ausgegliederten Immobilien von Mobility und seit Januar 2018 Siemens Healthineers. Zentrale Posten - enthalten zentrale Kosten, wie Aufwendungen für die Konzernsteuerung, die grundlegende Forschung von Corporate Technology, zentral verantwortete Projekte und nicht den Segmenten zugeordnete Beteiligungen sowie die Ergebnisse aus zentralen derivativen Finanzgeschäften. Pensionen - beinhalten die nicht den Segmenten, SRE oder Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten zugeordneten Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft aus Pensionsthemen. Konsolidierungen, Konzern-Treasury und sonstige Überleitungspositionen - umfassen die Konsolidierungen von Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten, bestimmte Überleitungs- und Umgliederungspositionen sowie die Aktivitäten der Konzern-Treasury. Sie schließen auch Zinserträge und -aufwendungen ein, zum Beispiel Zinsen, die nicht den Segmenten oder Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten zugeordnet sind (Finanzierungszinsen), sowie Zinsen in Zusammenhang mit Aktivitäten der Konzern-Treasury oder zinsbezogene Konsolidierungs- und Überleitungseffekte. MESSGRÖSSEN DER SEGMENTEDie Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmentinformationen entsprechen grundsätzlich denen, die auf den Konzernabschluss Anwendung finden. Jedoch werden Leasingtransaktionen für die interne Berichterstattung und die Segmentberichterstattung als Operating Leasing klassifiziert. Konzerninterne Transaktionen erfolgen zu Marktpreisen. UmsatzerlöseUmsatzerlöse enthalten Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowie Erlöse aus Leasinggeschäften. Umsatzerlöse aus Leasinggeschäften erzielten hauptsächlich Siemens Healthineers mit 179 (im Vj. 185) Mio. €, Financial Services mit 247 (im Vj. 247) Mio. € sowie SRE mit 77 (im Vj. 79) Mio. €. Die Segmente Power and Gas, Mobility sowie SGRE realisieren Umsatzerlöse vorwiegend über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aufgrund der Art ihrer langfristigen Verträge. Alle anderen Segmente erfassen Umsatzerlöse grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt. ErgebnisDer Vorstand der Siemens AG ist für die Beurteilung des Geschäftserfolgs der Segmente verantwortlich (verantwortliche Unternehmensinstanz). Als Erfolgsgröße für die Segmente (mit Ausnahme von Financial Services) bestimmte die verantwortliche Unternehmensinstanz das Ergebnis vor Finanzierungszinsen, vor bestimmten Pensionsaufwendungen, vor Ertragsteuern und vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden (Ergebnis). Die wesentlichen Themen, die nicht Bestandteil des Ergebnisses der Segmente sind, werden unten angegeben. Unter Finanzierungszinsen, die nicht Bestandteil des Ergebnisses sind, fallen alle Zinserträge und -aufwendungen mit Ausnahme der Zinserträge aus Kundenforderungen, aus den Segmenten zugerechneten Zahlungsmitteln sowie die Zinsaufwendungen auf Lieferantenverbindlichkeiten. Finanzierungszinsen sind vom Ergebnis ausgenommen, da Finanzierungsentscheidungen im Regelfall zentral getroffen werden. Entscheidungen zu wesentlichen Pensionsthemen werden zentral getroffen. Daher enthält das Ergebnis vor allem nur die laufenden Dienstzeitaufwendungen aus Pensionsplänen. Die übrigen regelmäßig anfallenden pensionsbezogenen Aufwendungen werden in der Position Zentral getragene Pensionsaufwendungen in der Überleitung Konzernabschluss ausgewiesen. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, sind nicht Bestandteil des Ergebnisses. Auch Ertragsteuern werden vom Ergebnis ausgenommen, da Steuersubjekt nur rechtliche Einheiten sind, die im Regelfall nicht der Struktur der Segmente entsprechen. Die Auswirkungen bestimmter rechtlicher und regulatorischer Themen sind nicht Bestandteil des Ergebnisses, wenn sie nicht bezeichnend für die Leistung sind. Dies gilt ebenso für Themen, die mehr als einem berichtspflichtigen Segment, SRE und/oder Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten zuzuordnen sind oder einen Konzern- oder zentralen Charakter aufweisen. Kosten für Unterstützungsfunktionen werden vorwiegend auf die Segmente umgelegt. Ergebnis des Segments Financial ServicesDas Ergebnis des Segments Financial Services entspricht dem Ergebnis vor Ertragsteuern. Im Gegensatz zur Erfolgsgröße für die anderen Segmente sind Zinserträge und -aufwendungen ein ergebnisbestimmender Faktor bei Financial Services. Messgrößen des VermögensDie Unternehmensleitung hat das Vermögen (eingesetztes Nettokapital) zur Grundlage für die Beurteilung der Kapitalintensität der Segmente (mit Ausnahme von Financial Services) bestimmt. Die Definition des Vermögens entspricht der Messgröße des Ergebnisses, mit Ausnahme der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, erworben im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, die nicht Bestandteil des Ergebnisses sind. Die entsprechenden immateriellen Vermögenswerte sind jedoch Bestandteil des Segmentvermögens. Das Segmentvermögen ergibt sich aus dem Gesamtvermögen der Konzernbilanz, im Wesentlichen abzüglich der konzerninternen Finanzforderungen und der Steuerforderungen sowie abzüglich der Vermögenswerte der nicht fortgeführten Aktivitäten, da die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge nicht in das Ergebnis einfließen. Darüber hinaus werden zinslose Verbindlichkeiten - zum Beispiel Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -, mit Ausnahme von Steuerverbindlichkeiten, abgezogen. Im Gegensatz dazu ist das Vermögen von Financial Services das Gesamtvermögen. Bei Mobility ist die projektbezogene konzerninterne Finanzierung eines langfristigen Projekts im Vermögen enthalten. Das Vermögen von SGRE und Siemens Healthineers beinhaltet Immobilien, während die Immobilien aller anderen Segmente von Siemens - ausgenommen die ausgegliederten Immobilien von Mobility - bei SRE ausgewiesen werden. AuftragseingangDer Auftragseingang entspricht grundsätzlich den geschätzten Umsatzerlösen der angenommenen Aufträge, für die durchsetzbare Rechte und Pflichten bestehen. Dabei werden auch nachträgliche Änderungen und Korrekturen des Auftragswerts einbezogen. Daneben berücksichtigt Siemens Kündigungsrechte sowie die Kundenbonität. Absichtserklärungen sind nicht Inhalt des Auftragseingangs. Der Auftragsbestand betrug zum Geschäftsjahresende 132 Mrd. €. Davon entfielen auf Power and Gas 40 Mrd. €, auf Energy Management 12 Mrd. €, auf Building Technologies 5 Mrd. €, auf Mobility 28 Mrd. €, auf Digital Factory 4 Mrd. €, auf Process Industries and Drives 6 Mrd. €, auf Siemens Healthineers 16 Mrd. € sowie auf SGRE 23 Mrd. €. Siemens erwartet, dass rund 47 Mrd. € des Auftragsbestands im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlöse realisiert werden. Davon werden für Power and Gas rund 8 Mrd. € erwartet, für Energy Management rund 8 Mrd. €, für Building Technologies rund 3 Mrd. €, für Mobility rund 7 Mrd. €, für Digital Factory rund 3 Mrd. €, für Process Industries and Drives rund 4 Mrd. €, für Siemens Healthineers rund 6 Mrd. € und für SGRE rund 8 Mrd. €. Definition Free Cash FlowDer Free Cash Flow der Segmente (mit Ausnahme von Financial Services) errechnet sich aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, abzüglich Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Er schließt Finanzierungszinsen - ausgenommen qualifizierten Vermögenswerten zugeordnete aktivierte oder als Vertragskosten klassifizierte Zinsen -, Ertragsteuern sowie bestimmte andere Zahlungen und Erlöse aus. Der Free Cash Flow von Financial Services beinhaltet die zugehörigen Finanzierungszinszahlungen; Ertragsteuerzahlungen und -erstattungen von Financial Services sind ausgeschlossen. Abschreibungen und WertminderungenDie Abschreibungen und Wertminderungen beinhalten die Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte, jeweils nach Abzug von Wertaufholungen. MESSGRÖSSEN VON ZENTRAL GESTEUERTE PORTFOLIOAKTIVITÄTEN UND SREDie Messgrößen für Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten entsprechen denen der Segmente (mit Ausnahme von Financial Services). SRE verwendet die gleichen Messgrößen wie Financial Services. ÜBERLEITUNG KONZERNABSCHLUSSErgebnis scroll
Das Ergebnis von Financial Services enthielt Zinserträge in Höhe von 1.220 (im Vj. 1.241) Mio. € sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 495 (im Vj. 442) Mio. €. Vermögen scroll
Ziffer 30 Informationen nach Regionenscroll
Langfristige Vermögenswerte bestehen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten sowie sonstigen immateriellen Vermögenswerten. Ziffer 31 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenGEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN UND ASSOZIIERTE UNTERNEHMENSiemens unterhält mit vielen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dabei kauft und verkauft Siemens eine große Vielfalt von Produkten und Dienstleistungen grundsätzlich zu Marktbedingungen. scroll
scroll
Die an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gewährten Garantien betrugen 438 (im Vj. 726) Mio. €. Die an Gemeinschaftsunternehmen gewährten Garantien betrugen 246 (im Vj. 488) Mio. €. Die an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gewährten Darlehen beliefen sich auf 363 (im Vj. 222) Mio. €, davon betrafen 360 (im Vj. 218) Mio. € Gemeinschaftsunternehmen. Die Gesellschaft hatte Verpflichtungen zu Kapitaleinlagen in Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen in Höhe von 14 (im Vj. 76) Mio. €, wovon 4 (im Vj. 16) Mio. € gegenüber Gemeinschaftsunternehmen bestanden. Kreditzusagen an Gemeinschaftsunternehmen bestanden in Höhe von 178 (im Vj. 147) Mio. €. NAHESTEHENDE PERSONENDie Mitglieder des Vorstands erhielten eine Barvergütung in Höhe von 21,9 (im Vj. 20,7) Mio. €. Der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütung betrug 9,8 (im Vj. 13,2) Mio. € für 100.511 (im Vj. 132.831) Aktienzusagen. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Beiträge zur BSAV in Höhe von insgesamt 5,4 (im Vj. 6,6; inklusive einmalige Sonderbeiträge) Mio. € gewährt. Die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung sowie gewährten Leistungen betrugen somit insgesamt 37,1 (im Vj. 40,5) Mio. €. Die Aufwendungen in Zusammenhang mit aktienbasierter Vergütung betrugen 13,6 (im Vj. 19,0) Mio. €. Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten Gesamtbezüge im Sinne von §314 Abs. 1 Nr. 6 b HGB in Höhe von 39,9 (im Vj. 34,1) Mio. €. Die DBO sämtlicher Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen betrug 168,2 (im Vj. 191,5) Mio. €. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug insgesamt, einschließlich Sitzungsgeldern, 5,4 (im Vj. 5,2) Mio. €. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, dargestellt. Wie im Vorjahr fanden keine weiteren bedeutenden Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats statt. Einige Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von Siemens sind oder waren im vergangenen Jahr in hochrangigen Positionen bei anderen Unternehmen tätig. Siemens unterhält zu fast allen diesen Unternehmen Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Kauf und Verkauf eines breit gefächerten Angebots von Produkten und Dienstleistungen erfolgten dabei zu marktüblichen Bedingungen. Ziffer 32 Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersFür Dienstleistungen des Abschlussprüfers Ernst&Young (EY) fielen die folgenden Honorare an: scroll
Von dem berechneten Gesamthonorar entfielen 48% (im Vj. 40%) auf die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen durch EY bezog sich vor allem auf die Prüfung des Siemens-Konzernabschlusses, Prüfungen der Einzelabschlüsse der Siemens AG und ihrer Tochterunternehmen, prüfungsintegrierte prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, projektbegleitende IT-Prüfungen sowie Prüfungsleistungen in Zusammenhang mit der Umsetzung von neuen Rechnungslegungsvorschriften. Andere Bestätigungsleistungen umfassten im Wesentlichen Prüfungen und prüferische Durchsichten von Abschlüssen sowie sonstige Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit M&A-Aktivitäten, Comfort Letter, Bestätigungsleistungen bezüglich des Umweltportfolios, Prüfungen von Plänen für Leistungen an Arbeitnehmer und sonstige gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Bestätigungsleistungen. Ziffer 33 Corporate GovernanceVorstand und Aufsichtsrat der Siemens AG sowie der Vorstand und Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG, einer börsennotierten Tochtergesellschaft der Siemens AG, haben zum 1. Oktober 2018 beziehungsweise zum 30. September 2018 die nach §161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website ihres jeweiligen Unternehmens unter → www.siemens.com/dcg-kodex beziehungsweise unter → www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/corporate-governance öffentlich zugänglich gemacht. Ziffer 34 Ereignisse nach dem BilanzstichtagIm Oktober 2018 erwarb Siemens Mendix, einen Pionier der cloud-basierten Low-Code-Applikationsentwicklung mit Hauptsitz in den USA. Das erworbene Geschäft wird zum Softwaregeschäft der Division Digital Factory gehören. Der Kaufpreis betrug am Akquisitionstag 515 Mio. €; er wurde bar bezahlt. Die Kaufpreisallokation zum Akquisitionszeitpunkt ist vorläufig, da eine detaillierte Analyse der Vermögenswerte und Schulden noch nicht abgeschlossen ist. Die resultierenden sonstigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 189 Mio. € stellen im Wesentlichen Kundenbeziehungen dar. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 401 Mio. € beinhaltet immaterielle Vermögenswerte, die nicht separierbar sind, wie Fachwissen der Mitarbeiter und Synergien. Siemens erwartet Synergien durch die Kombination eines Wachstums der Umsatzerlöse und einer antizipierten Margenausweitung. Ziffer 35 Aufstellung des Anteilsbesitzes des Siemens-Konzerns gemäß §313 Abs. 2 HGBscroll
1
Beherrschender Einfluss aufgrund Stimmrechtsmehrheit. scroll
1
Beherrschender Einfluss aufgrund Stimmrechtsmehrheit. C. Weitere InformationenC.1 Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Siemens Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 26. November 2018 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand Joe Kaeser Dr. Roland Busch Lisa Davis Klaus Helmrich Janina Kugel Cedrik Neike Michael Sen Prof. Dr. Ralf P. Thomas C.2 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Konzernabschluss der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018, der Konzernbilanz zum 30. September 2018, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Siemens Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018, der mit dem Lagebericht der Siemens Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, geprüft. Den Abschnitt → A.9.3 Erklärung zur Unternehmensführung des zusammengefassten Lageberichts, einschließlich Abschnitt → C.4.2 des Geschäftsberichts 2018, auf den in Abschnitt → A.9.3 verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Umsatzrealisierung bei Verträgen im AnlagengeschäftGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns, insbesondere in den Divisionen Power and Gas, Energy Management, Mobility sowie in der Strategischen Einheit Siemens Gamesa Renewable Energy, wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für langfristige Verträge im Anlagengeschäft erfolgt gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, in der Regel basierend auf dem Fertigstellungsgrad. Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Dies gilt vor allem hinsichtlich des erforderlichen Liefer- und Leistungsumfangs, der geschätzten Gesamtkosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der geschätzten Umsatzerlöse sowie der Auftragsrisiken einschließlich technischer, politischer, regulatorischer und rechtlicher Risiken. Umsatzerlöse, geschätzte Gesamtkosten und Gewinnrealisierung können aufgrund von neuen Erkenntnissen über Kostenüberschreitungen sowie Änderungen im Projektumfang während der Laufzeit eines Vertrags im Anlagengeschäft teils erheblich von den ursprünglichen Schätzungen abweichen. Zudem war die erstmalige Anwendung von IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die neuen bilanzierungsrelevanten Kriterien für unsere Prüfung von Relevanz. Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagengeschäft auseinandergesetzt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von projektspezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt. Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Dabei haben wir insbesondere solche Projekte ausgewählt, die wesentliche zukünftige Unsicherheiten und Risiken aufweisen, wie beispielsweise Festpreis- beziehungsweise schlüsselfertige Anlagenprojekte, Projekte mit hohen technischen Anforderungen oder hohem Leistungsanteil von Zulieferern, Subunternehmen oder Konsortialpartnern, grenzüberschreitende Projekte sowie Projekte, die Kostenänderungen, Verzögerungen und/oder geringe oder negative Margen aufweisen. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Teillieferungen beziehungsweise -leistungen, Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadenersatz. Für die ausgewählten Projekte haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht. Auf Basis der Vorgaben des IFRS 15 haben wir auch die bilanziellen Auswirkungen von Vertragsänderungen oder vertraglichen Optionen gewürdigt. Ferner haben wir Befragungen des Projektmanagements (sowohl kaufmännische als auch technische Projektmanager) zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt. Bei der Festlegung unserer Prüfungshandlungen haben wir auch Ergebnisse aus Projektprüfungen der internen Revision berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir Nachweise von Dritten für ausgewählte Projekte eingeholt (zum Beispiel Projektabnahmen, Vertragskonditionen sowie Rechtsanwaltsbestätigungen zu behaupteten Vertragsverletzungen und geltend gemachten Ansprüchen) und Werks- und Projektstandorte besichtigt. Um Auffälligkeiten in der Margenentwicklung über den Projektverlauf zu erkennen, haben wir auch datenanalytische Verfahren eingesetzt. Aufgrund der Höhe des Vertragsvolumens und des Risikoprofils, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung in den Märkten für Stromerzeugung, lag hierbei ein besonderer Prüfungsschwerpunkt auf Großaufträgen zur schlüsselfertigen Errichtung von Kraftwerken, im Lösungsgeschäft für Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung, zur Lieferung von Hochgeschwindigkeits- und Nahverkehrszügen sowie zur Errichtung von Offshore Windparks. Hinsichtlich der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 haben wir uns mit den von Siemens eingerichteten Prozessen zur Implementierung des neuen Standards befasst. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse haben wir insbesondere - in Stichproben - gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft vorliegen. Ferner haben wir die Angaben zu den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 im Konzernanhang gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Verträgen im Anlagengeschäft ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen einschließlich der Angaben zur Erstanwendung kürzlich veröffentlichter Verlautbarungen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in → Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze . Zu Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten sowie Rückstellungen für Drohverluste und Risiken aus Verträgen im Anlagengeschäft verweisen wir auf → Ziffer 10 Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten und → Ziffer 18 Rückstellungen des Anhangs zum Konzernabschluss . Rückstellungen für Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen sowie für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche VerpflichtungenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Bilanzierung von Rückstellungen für Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen einschließlich Korruptions- oder Kartellvorwürfen sowie für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen war aus unserer Sicht ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Diese sind im besonderen Maße mit Unsicherheiten behaftet und erfordern Schätzungen, die einen erheblichen Einfluss auf den Ansatz und die Höhe der jeweiligen Rückstellung und somit die Vermögens- und Ertragslage haben können. Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen sind mit Unsicherheiten verbunden, da diese häufig komplexe rechtliche Fragestellungen umfassen und folglich erhebliche Ermessensspielräume seitens der gesetzlichen Vertreter bestehen, insbesondere hinsichtlich der Einschätzung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist. Die Unsicherheiten und ermessensbehafteten Schätzungen in Bezug auf die Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen beziehen sich insbesondere auf die zu erwartenden Stilllegungskosten, den erwarteten Zeitraum der Zahlungsmittelabflüsse sowie die Abzinsungssätze. Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung von Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen haben wir uns mit den von Siemens eingerichteten Prozessen zur Identifizierung, Beurteilung und Bilanzierung von Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Verfahren befasst. Um festzustellen, welche potenziell wesentlichen anhängigen Rechtsstreitigkeiten oder geltend gemachten Ansprüche bekannt sind und um die Schätzungen der gesetzlichen Vertreter zu den erwarteten Mittelabflüssen beurteilen zu können, umfassten unsere Prüfungshandlungen Befragungen der gesetzlichen Vertreter und anderer mit diesen Sachverhalten betrauter Personen innerhalb des Konzerns, die Einholung schriftlicher Erklärungen hausinterner Rechtsberater zur Bewertung des geschätzten Mittelabflusses und der Eintrittswahrscheinlichkeit, die Einholung von Bestätigungen von externen Rechtsberatern sowie die Beurteilung interner Stellungnahmen zur bilanziellen Abbildung im Konzernabschluss. Darüber hinaus haben wir Aufwandskonten für Rechtsberatung auf Hinweise für noch nicht berücksichtigte Sachverhalte untersucht. Weiterhin haben wir uns mit behaupteten oder aufgedeckten Nichteinhaltungen von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance-Verstöße) durch Einsichtnahme in interne und externe Stellungnahmen zu einzelnen Sachverhalten, Einholung schriftlicher Erklärungen von externen Rechtsberatern sowie Befragungen der Compliance-Organisation auseinandergesetzt. Dabei haben wir unter anderem die Durchführung und die Ergebnisse interner Untersuchungen durch Einsichtnahme in interne Berichte sowie die getroffenen Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen gewürdigt und beurteilt, ob etwaige Risiken im Konzernabschluss abzubilden sind. Unsere Prüfungshandlungen in Bezug auf die Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen konzentrierten sich aufgrund der oben genannten Unsicherheiten auf die Dekontaminations- und Umweltschutzverpflichtungen für die Stilllegung der Anlagen in Hanau (Werk Hanau) sowie für das nukleare Forschungs- und Dienstleistungszentrum in Karlstein (Werk Karlstein). Unsere Prüfungshandlungen umfassten unter anderem die Beurteilung der Eignung des von den gesetzlichen Vertretern beauftragten Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen als Prüfungsnachweis, der angewandten Bewertungsmethoden unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer Bewertungsspezialisten sowie der wesentlichen ermessensbehafteten Schätzungen, die sich insbesondere aus der langen Laufzeit ergeben. Durch Befragungen von mit dem Sachverhalt betrauten Personen und Einsichtnahme in interne und externe Dokumente haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter gewürdigt, dass Siemens zum 30. September 2018 weiterhin nicht von den im Geschäftsjahr 2017 durch das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung teilweise geänderten Regelungen hinsichtlich der Entsorgung radioaktiven Abfalls erfasst ist und daher unverändert dem deutschen Atomgesetz folgt, wonach der radioaktive Abfall bei der Stilllegung seinerzeit von Siemens betriebenen nuklearen Anlagen schadlos verwertet und in ein staatlich bewilligtes Endlager verbracht werden muss. Ferner haben wir die Angaben zu Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen sowie zu Rückbau-, Stilllege- und ähnlichen Verpflichtungen im Konzernanhang gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen sowie von Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in → Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze . Hinsichtlich der Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen verweisen wir auf → Ziffer 22 Rechtsstreitigkeiten . Zu den bestehenden Unsicherheiten und ermessensbehafteten Schätzungen in Bezug auf Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen verweisen wir auf → Ziffer 18 Rückstellungen . Ungewisse Steuerpositionen sowie latente SteuernGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Siemens übt seine Geschäftstätigkeit in zahlreichen Ländern mit unterschiedlichem lokalem Steuerrecht aus. Die Bilanzierung von ungewissen Steuerpositionen sowie latenten Steuern war im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte, da diese in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Dies betrifft insbesondere die Bewertung sowie die Vollständigkeit von ungewissen Steuerpositionen, die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sowie die Bewertung und Vollständigkeit passiver latenter Steuern. Zudem waren die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu den bilanziellen Auswirkungen der Änderungen der steuerlichen Gesetzgebung in den USA im Rahmen unserer Prüfung von Relevanz. Prüferisches Vorgehen: Unter Einbindung von internen Steuerspezialisten mit entsprechenden Kenntnissen des jeweiligen lokalen Steuerrechts haben wir uns mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen befasst und die internen Kontrollen zur Identifizierung, zum Ansatz und zur Bewertung von Steuerpositionen getestet. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen in Bezug auf ungewisse Steuerpositionen haben wir beurteilt, ob die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zu steuerlichen Auswirkungen von wesentlichen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen im Geschäftsjahr 2018, aus denen sich ungewisse Steuerpositionen ergeben können oder die Einfluss auf die Bewertung bestehender ungewisser Steuerpositionen haben können, in Einklang mit dem Steuerrecht stehen. Dies beinhaltet insbesondere steuerliche Auswirkungen aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmensanteilen, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, Ergebnisse von Betriebsprüfungen sowie Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug wie beispielsweise die Bestimmung von Verrechnungspreisen. Zur Beurteilung der Bewertung und Vollständigkeit haben wir auch Bestätigungen von externen Steuerberatern eingeholt. Ferner haben wir die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren durch Befragungen der Siemens-Steuerabteilung und unter Berücksichtigung der aktuellen Steuerrechtsprechung gewürdigt. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern haben wir insbesondere die Annahmen der gesetzlichen Vertreter zur Prognose des zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Einkommens hinterfragt und zu internen Businessplänen abgeglichen. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zu den passiven latenten Steuern haben wir uns vor allem mit den Annahmen zur zeitlich unbestimmten Reinvestition von aufgelaufenen Ergebnissen von Tochtergesellschaften befasst und diese unter Hinzuziehung der Dividendenplanung beurteilt. Ferner haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zu den bilanziellen Auswirkungen der Änderungen der steuerlichen Gesetzgebung in den USA, insbesondere aus der Senkung des Körperschaftsteuersatzes sowie den weiteren steuerrechtlichen Änderungen unter Einbindung von US-Steuerspezialisten gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von ungewissen Steuerpositionen sowie latenten Steuern ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Ertragsteuern angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in → Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze und zu Angaben zu aktiven und passiven latenten Steuern auf → Ziffer 7 Ertragsteuern des Anhangs zum Konzernabschluss . SONSTIGE INFORMATIONENDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel → C.3 des Geschäftsberichts 2018 verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden, in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 31. Januar 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 als Konzernabschlussprüfer der Siemens Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Spannagl.
München, den 26. November 2018 Ernst&Young GmbH Spannagl, Wirtschaftsprüfer Breitsameter, Wirtschaftsprüferin C.3 Bericht des Aufsichtsrats
der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands fortlaufend überwacht und beratend begleitet. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats - teilweise vorbereitet durch die Ausschüsse - die Beschlussvorlagen nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Jahr war die strategische Ausrichtung des Unternehmens, mit der wir uns eingehend in mehreren Sitzungen und vertiefend im Rahmen zusätzlicher Treffen mit dem Vorstand ("Strategiedialoge") auseinandergesetzt haben. Der Aufsichtsrat unterstützt die strategische Weiterentwicklung und ist davon überzeugt, dass die "Vision 2020+" ein hervorragendes Konzept ist, um Siemens aus einer Position der Stärke heraus schneller weiterzuentwickeln und für die nächste Dekade zu stärken. DIE THEMEN IM AUFSICHTSRATSPLENUMIm Berichtsjahr fanden sechs turnusmäßige Sitzungen statt. In Form der konstituierenden Sitzung unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung am 31. Januar 2018 fand außerdem eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt. Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung der Siemens AG und des Konzerns sowie die Finanz- und Ertragslage. Außerdem befassten wir uns anlassbezogen mit den wesentlichen Akquisitions- und Desinvestitionsprojekten sowie mit bestimmten Risiken des Unternehmens. Weiterer Gegenstand der Beratungen waren Portfoliomaßnahmen, insbesondere die geplante Zusammenführung des Mobilitätsgeschäfts von Siemens mit dem börsennotierten Unternehmen Alstom SA, Frankreich, und der Börsengang der Siemens Healthineers AG. In der Sitzung am 8. November 2017 besprachen wir die finanziellen Eckdaten des Geschäftsjahrs 2017 und billigten das Budget 2018. Des Weiteren legte der Aufsichtsrat auf Basis der ermittelten Zielerreichung die Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 fest. Eine interne Prüfung hat deren Angemessenheit bestätigt. Zudem beschlossen wir auf Vorschlag des Vergütungsausschusses die Zielsetzung für die Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2018. Das für das Geschäftsjahr 2018 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist gegenüber dem für das Geschäftsjahr 2015 geltenden Vergütungssystem, das von der Hauptversammlung am 27. Januar 2015 mit einer Mehrheit von über 92% gebilligt worden war, unverändert. Außerdem informierte uns der Vorstand über die geschäftliche Entwicklung der Division Power and Gas, insbesondere über Herausforderungen im Bereich des Geschäfts mit großen Gasturbinen. Am 29. November 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern zum 30. September 2017, mit dem Geschäftsbericht 2017 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-Berichts und des Vergütungsberichts sowie mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 31. Januar 2018 befasst. Der Vorstand informierte uns über den aktuellen Status von Akquisitionen und Desinvestitionen und über die Geschäftslage und die Geschäftsentwicklung in der Region Asien, Australien. Weiter beschäftigten wir uns mit dem Jahresbericht des Chief Compliance Officers. In dieser Sitzung stimmten wir außerdem der Durchführung des Börsengangs der Siemens Healthineers AG zu. Der Vorstand berichtete über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Siemens Technology&Innovation Council sowie über Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den als für Siemens besonders relevant identifizierten Technologie- und Innovationsfeldern. In der Aufsichtsratssitzung am 30. Januar 2018 berichtete uns der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des ersten Quartals und über die Situation der Divisionen Power and Gas und Process Industries and Drives in den Märkten für große und kleine Gasturbinen. Mit der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 endete turnusmäßig die Wahlperiode von sieben Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre. Drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre waren bereits durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Januar 2016 vorzeitig erneut für eine volle Amtszeit von fünf Jahren zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre gewählt worden. Sieben Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre wurden von der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 für die neue Wahlperiode 2018 bis 2023 gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer waren für diese Wahlperiode bereits am 5. Oktober 2017 mit Wirkung ab dem Ende dieser Hauptversammlung gewählt worden. Unmittelbar nach der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt. In dieser Sitzung wurde Jim Hagemann Snabe zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Der Aufsichtsrat bestätigte Birgit Steinborn als stellvertretende Vorsitzende und Werner Wenning als weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Zudem führte der Aufsichtsrat die Wahlen zur Ausschussbesetzung durch. Am 19. März 2018 fand für die neuen Mitglieder des Aufsichtsrats eine gesonderte Informationsveranstaltung ("Onboarding") statt, um diese mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Strukturen des Siemens-Konzerns vertraut zu machen. Am 20. März 2018 trafen sich die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre und am 11. April 2018 die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mit dem Vorstand, um jeweils im Rahmen eines "Strategiedialogs" vertiefend über die weitere strategische Ausrichtung des Unternehmens zu beraten. In der Sitzung am 8. Mai 2018 berichtete uns der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des zweiten Quartals. Im Rahmen eines Strategieschwerpunkts befassten wir uns in dieser Sitzung - auf der Grundlage der mit dem Vorstand in den vorhergehenden Wochen geführten Strategiedialoge - umfassend und ausführlich mit dem Stand der Umsetzung der Strategie "Vision 2020" und der weiteren strategischen Ausrichtung des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die strategischen Prioritäten und das Governance-Modell. Der Aufsichtsrat nahm die Ausführungen des Vorstands zu den strategischen Portfolioaktivitäten sowie die Ausführungen des Vorstandsvorsitzenden zur bestehenden Governance, die Überlegungen zum künftigen Governance-Modell sowie die strategischen Designprinzipien der "Vision 2020+" als Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Gesamtstrategie "Vision 2020+" zustimmend zur Kenntnis. Weiter stimmten wir einer Investition im Bereich der Fertigung und Wartung von Nahverkehrszügen für den indischen Markt zu. In unserer Sitzung am 1. August 2018 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage nach Abschluss des dritten Quartals. Zudem befassten wir uns erneut ausführlich mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat nahm die Ausführungen des Vorstands zur "Vision 2020+" zustimmend zur Kenntnis und legte die Verantwortungsbereiche der Mitglieder des Vorstands neu fest. Der Aufsichtsrat beschloss ferner, sich der ihm vorgelegten Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses für die Bestellung des Abschlussprüfers anzuschließen, sowie seine Absicht, der Hauptversammlung einen auf diese Empfehlung und Präferenz gestützten Vorschlag zur Bestellung der Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zu machen. Weiter stimmte der Aufsichtsrat dem Erwerb von Mendix, Inc., einem im Rapid Application Development Geschäft tätigen Softwareunternehmen, zu. Außerdem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Empfehlungen des Siemens Technology& Innovation Council. Die Aufsichtsratssitzung am 26. September 2018 fand am Standort Karlsruhe, dem fünftgrößten Siemens-Standort und einem Zentrum für Prozess-, Fertigungs- und Gebäudeautomatisierung und Industrial Services, statt. Im Rahmen einer Werksführung und eines Besuchs der "Process Automation World" ließen wir uns unter anderem Automatisierungslösungen für die Prozessindustrie am Beispiel der Pharma- und Chemieindustrie erläutern. In der Sitzung berichtete uns der Vorstand über die Lage des Unternehmens. Zudem setzten wir die Diskussion und die Beratungen über die weitere strategische Ausrichtung des Unternehmens fort und beschäftigten uns insbesondere mit Innnovationsmanagement, Führung und Talententwicklung sowie mit der Umsetzung der "Vision 2020+". Außerdem beschlossen wir Änderungen der Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung passten wir nach Vorbereitung und Empfehlung durch den Vergütungsausschuss die Höhe der Vorstandsvergütung mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2019 an. Weitere Gegenstände der Sitzung waren Angelegenheiten der Corporate Governance, insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zudem beschlossen wir das Diversitätskonzept für den Vorstand und eine Neufassung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, einschließlich des Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat, die in Kapitel → C.4.2. Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB erläutert werden. CORPORATE GOVERNANCE KODEXIn der Aufsichtsratssitzung am 26. September 2018 hat der Aufsichtsrat eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG beschlossen. Informationen zur Corporate Governance finden Sie in Kapitel → C.4 Corporate Governance . Die Entsprechenserklärung wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist auch in Kapitel → C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB wiedergegeben. DIE ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat sieben Ausschüsse eingerichtet. Sie bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung. Die Aufgaben und die Mitglieder der Ausschüsse sind im Kapitel → C.4.1 Führungs- und Kontrollstruktur im Einzelnen aufgeführt. Das Präsidium tagte 13 Mal. Auch zwischen den Sitzungen, die teilweise in Form von Telefonkonferenzen abgehalten wurden, hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit den Präsidiumsmitgliedern Themen von besonderer Bedeutung besprochen. Das Präsidium hat sich insbesondere mit Personalthemen, der langfristigen Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands, Corporate-Governance-Fragen sowie mit der Übernahme von Mandaten von Vorstandsmitgliedern in anderen Unternehmen und Institutionen beschäftigt. Der Nominierungsausschuss tagte ein Mal. In dieser Sitzung am 7. November 2017 bereitete der Nominierungsausschuss den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung am 31. Januar 2018 zur turnusmäßig anstehenden Wahl von sieben Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre vor. Der Nominierungsausschuss beschloss außerdem, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, in der Einberufung der Hauptversammlung 2018 Jim Hagemann Snabe als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz zu benennen. Auch außerhalb der Sitzungen befasste er sich intensiv mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat, insbesondere mit der Nachfolge des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Bei der Suche und Evaluierung der Kandidaten hat der Nominierungsausschuss zusätzlich zu den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat auch die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Kompetenzprofil berücksichtigt. Bei seiner Tätigkeit wurde der Nominierungsausschuss von einem externen Personalberater unterstützt. Der Compliance-Ausschuss trat vier Mal zusammen. Er behandelte hauptsächlich die Quartalsberichte und den Jahresbericht des Chief Compliance Officers. Der Vermittlungsausschuss musste nicht einberufen werden. Der Vergütungsausschuss trat drei Mal zusammen. Zudem wurde ein Beschluss im schriftlichen Verfahren gefasst. Der Vergütungsausschuss bereitete insbesondere die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und die Billigung des Vergütungsberichts vor. Der Innovations- und Finanzausschuss tagte vier Mal. Im Mittelpunkt standen die Empfehlung des Ausschusses zum Budget 2018, die Erörterung der Pensionswirtschaft und der Konzernstrategie einschließlich Portfoliomaßnahmen sowie die Vorbereitung beziehungsweise Billigung von Investitions- und Desinvestitionsvorhaben. So bereitete der Ausschuss die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über den Börsengang der Siemens Healthineers AG, den Erwerb des Softwareunternehmens Mendix, Inc., sowie über eine Investition im Bereich der Fertigung und Wartung von Nahverkehrszügen für den indischen Markt vor. Außerdem stimmte der Ausschuss dem Beschluss des Vorstands über die Investition in zwei Gaskraftwerke in Brasilien zu. Der Prüfungsausschuss hielt sechs Sitzungen ab. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern. Der Prüfungsausschuss erörterte den Halbjahresfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand und Abschlussprüfer. Zudem besprach der Prüfungsausschuss im Beisein des Abschlussprüfers den Bericht zur prüferischen Durchsicht des Konzernhalbjahresabschlusses sowie des Konzernzwischenlageberichts. Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zur Wahl vorzuschlagen. Er erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018, bestimmte die Prüfungsschwerpunkte und legte dessen Honorar fest. Der Ausschuss überwachte die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Das Gremium hat außerdem die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, das Risikomanagementsystem des Unternehmens, die Wirksamkeit, Ausstattung und Feststellungen der internen Revision sowie die Berichte über drohende und anhängige Rechtsstreitigkeiten behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Prüfungsausschusses lag im Geschäftsjahr 2018 auf den Vorbereitungen und der Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens für die Auswahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019. Hierfür hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 30. Januar 2018 die Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens gemäß Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission, "EU-Abschlussprüferverordnung") beschlossen. Nach sorgfältiger Prüfung der Bewerber hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für zwei Vorschläge mit einer Präferenz für einen der beiden Vorschläge, nämlich die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, vorgelegt. Außerdem hat sich der Prüfungsausschuss mit den neuen gesetzlichen Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen befasst. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG AUSFÜHRLICH ERÖRTERTDer Abschlussprüfer, die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, ist seit dem Geschäftsjahr 2009 Abschlussprüfer für die Siemens AG und den Siemens-Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Katharina Breitsameter seit dem Geschäftsjahr 2016 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Thomas Spannagl seit dem Geschäftsjahr 2014. Der Jahresabschluss der Siemens AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Siemens AG und den Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach §315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss entspricht auch den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführt unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA). Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind vom Vorstand vorab an uns verteilt worden. Der Dividendenvorschlag wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 6. November 2018 ausführlich behandelt, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 27. November 2018. Dabei hat sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit den im jeweiligen Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Die Prüfung durch den Prüfungsausschuss umfasste auch die in den zusammengefassten Lagebericht integrierten nichtfinanziellen Angaben für die Siemens AG und den Konzern. Im Beisein des Abschlussprüfers wurde das diesbezügliche Konzept zur Erfüllung der erstmals auf die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2018 anwendbaren §§289c bis 289e HGB, für den Konzern in Verbindung mit §315c HGB erörtert. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 28. November 2018 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der Siemens AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. In seiner Sitzung am 28. November 2018 hat der Aufsichtsrat zudem unter Berücksichtigung der Empfehlung und der Präferenz des Prüfungsausschusses zur Wahl des Abschlussprüfers den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung verabschiedet. Dem lag die Erklärung des Prüfungsausschusses zugrunde, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sei und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt worden sei. Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss aufgestellt. Wir haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 3,80 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und den hieraus auf für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht dividendenberechtigte Aktien entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Diesem Vorschlag haben wir zugestimmt. VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTANDIm Vorstand gab es im Berichtsjahr keine Veränderungen. Mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2017 ist Hans-Jürgen Hartung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg wurde Dorothea Simon mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 bis zum Ablauf der am 31. Januar 2018 stattfindenden Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 schieden mit Ablauf ihrer Amtszeit aufseiten der Anteilseignervertreter Dr. Gerhard Cromme, Dr. Hans Michael Gaul, Gérard Mestrallet und Güler Sabancı und aufseiten der Arbeitnehmervertreter Olaf Bolduan und Sibylle Wankel aus. Wir haben den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit und für ihren professionellen Einsatz und Beitrag zum Erfolg des Unternehmens gedankt. Ein besonderer Dank gilt Dr. Gerhard Cromme und Dr. Hans Michael Gaul, die als Vorsitzender des Aufsichtsrats beziehungsweise Vorsitzender des Prüfungsausschusses die Tätigkeit des Aufsichtsrats über viele Jahre maßgeblich geprägt haben. Neu in den Aufsichtsrat wählte die Hauptversammlung am 31. Januar 2018 für die Anteilseignerseite Dr. Werner Brandt, Benoît Potier, Dame Nemat Talaat Shafik und Matthias Zachert. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Michael Diekmann, Dr.-Ing.Dr.-Ing.E.h. Norbert Reithofer und Dr. Nathalie von Siemens, deren Amtszeit turnusmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 endete, wurden erneut für eine volle Amtszeit von fünf Jahren zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre gewählt. Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Jim Hagemann Snabe sowie Werner Wenning waren bereits durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Januar 2016 vorzeitig erneut für eine volle Amtszeit von fünf Jahren zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre gewählt worden. Nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes sind am 5. Oktober 2017 Dr. Andrea Fehrmann und Gunnar Zukunft als Arbeitnehmervertreter mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 neu in den Aufsichtsrat gewählt worden. Die bisherigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Reinhard Hahn, Bettina Haller, Robert Kensbock, Harald Kern, Jürgen Kerner, Michael Sigmund, Dorothea Simon und Birgit Steinborn sind mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 erneut in den Aufsichtsrat gewählt worden. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der Siemens AG und aller Konzerngesellschaften für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Für den Aufsichtsrat Jim Hagemann Snabe, Vorsitzender C.4 Corporate GovernanceC.4.1 Führungs- und KontrollstrukturDie Siemens AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. C.4.1.1 VORSTANDDer Vorstand ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung. Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts des Unternehmens sowie für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens AG und des Konzerns. Der Vorstand sorgt ferner dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Der Vorstand hat ein umfassendes Compliance-Management-System eingerichtet. Einzelheiten hierzu finden sich auf der Internetseite des Unternehmens unter: → www.siemens.com/nachhaltigkeitskennzahlen Der Vorstand ist gegliedert in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden und in verschiedene Vorstandsressorts. Der Aufsichtsrat hat in dem Geschäftsverteilungsplan die für die einzelnen Vorstandsressorts verantwortlichen Mitglieder des Vorstands bestimmt. Der Arbeitsdirektor als Leiter des Vorstandsressorts Human Resources wird nach Maßgabe des §33 des Mitbestimmungsgesetzes bestellt. Das einzelne Mitglied des Vorstands führt das ihm zugewiesene Vorstandsressort grundsätzlich in eigener Verantwortung. Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsressorts, die für das Unternehmen von außergewöhnlicher Bedeutung sind oder mit denen ein außergewöhnliches wirtschaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der vorherigen Zustimmung des gesamten Vorstands. Dasselbe gilt für solche Maßnahmen und Geschäfte, bei denen der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des Vorstands die vorherige Beschlussfassung des Vorstands verlangt. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Koordination aller Vorstandsressorts. Weitere Einzelheiten finden sich in der Geschäftsordnung für den Vorstand unter: → www.siemens.com/geschaeftsordnung-vorstand Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage und der Compliance sowie über unternehmerische Risiken. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Vielfalt (Diversity) und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen sowie der Internationalität an. Mit Unterstützung des Präsidiums und unter Einbindung des Vorstands sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Für die Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat im September 2018 ein Diversitätskonzept beschlossen, das auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) berücksichtigt und Kriterien einer langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand beinhaltet. Für den Anteil von Frauen im Vorstand der Siemens AG hat der Aufsichtsrat 2017 eine Zielgröße und eine Frist für deren Erreichung bestimmt. Der Vorstand hat für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands 2017 Zielgrößen und Fristen für deren Erreichung festgelegt. Die Einzelheiten zum Diversitätskonzept für den Vorstand und seine Umsetzung sowie zu den Zielgrößen sind im Kapitel → C.4.2.4 ZIELGRÖSSEN FÜR DEN FRAUENANTEIL IM VORSTAND UND IN DEN BEIDEN ERSTEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS dargestellt. Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für die Siemens AG einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, insbesondere nicht Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Sie dürfen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Siemens-Konzerns, nur mit Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrats übernehmen. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Kein Mitglied des Vorstands verfügt über mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen. Es gibt einen Vorstandsausschuss, den Eigenkapital- und Vergütungsausschuss. Er ist zuständig für die ihm durch Beschluss des Vorstands zugewiesenen Aufgaben. Diese umfassen insbesondere Aufgaben im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen und Finanzierungselementen mit Eigenkapitalbezug, hinsichtlich der Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte im Siemens-Konzern (mit Ausnahme der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Topmanagements) sowie hinsichtlich aktienbasierter Vergütungselemente und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Der Eigenkapital- und Vergütungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Leiter des Vorstandsressorts Human Resources, dem Leiter des Vorstandsressorts Controlling and Finance sowie dem Chief of Staff der Siemens AG als beratendem Mitglied. Ihm gehören folgende Mitglieder an: Joe Kaeser (Vorsitzender), Janina Kugel, Prof. Dr. Ralf P. Thomas sowie als beratendes Mitglied Mariel von Schumann (Stand: 30.09.2018). Informationen über Aufgabenbereiche sowie Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter → www.siemens.com/unternehmensstruktur verfügbar. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder finden Sie im Kapitel → A.10 Vergütungsbericht . Mitglieder des Vorstands und Mandate der VorstandsmitgliederIm Geschäftsjahr 2018 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an: scroll
C.4.1.2 AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der Siemens AG und des Konzerns und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahresabschluss der Siemens AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Zudem befasst sich der Aufsichtsrat beziehungsweise der unten näher erläuterte Compliance-Ausschuss mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Wesentliche Vorstandsentscheidungen - zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen, Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen - sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, soweit sie nicht gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat stattdessen in die Zuständigkeit des Innovations- und Finanzausschusses des Aufsichtsrats fallen. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die die Aufgabenverteilung sowie die Regeln für die Zusammenarbeit des Vorstands beinhaltet. Zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen finden regelmäßig getrennte Vorbereitungstreffen der Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter statt. Der Aufsichtsrat tagt bei Bedarf ohne den Vorstand, mindestens jedoch einmal pro Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig entweder intern oder unter Einbeziehung von externen Beratern die Effizienz seiner Tätigkeit. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung wird im Bericht des Aufsichtsrats informiert. Der Aufsichtsrat hat im September 2018 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Kodex die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium sowie das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat neu beschlossen. Einzelheiten hierzu sowie zum Stand der Umsetzung finden sich unter → C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB . Der Aufsichtsrat der Siemens AG umfasst 20 Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Anteilseignervertretern und - durch * kenntlich gemachten - Arbeitnehmervertretern besetzt. In der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 wurden sieben der zehn Anteilseignervertreter gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 5. Oktober 2017 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Januar 2018 gewählt. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder endet grundsätzlich mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023. Die Amtsperiode von Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Jim Hagemann Snabe und Werner Wenning endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021. Über Einzelheiten der Arbeit des Gremiums informiert das Kapitel → C.3 Bericht des Aufsichtsrats . Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter → www.siemens.com/aufsichtsrat verfügbar. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden Sie im Kapitel → A.10 Vergütungsbericht . Mitglieder des Aufsichtsrats und Mandate der AufsichtsratsmitgliederIm Geschäftsjahr 2018 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: scroll
1
Gesellschafterausschuss. Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat verfügt über sieben Ausschüsse. Ihre Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse stimmen mit den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie des Kodex überein. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse. Das Präsidium unterbreitet insbesondere Vorschläge für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und ist zuständig für den Abschluss, die Änderung, Verlängerung und Aufhebung von Anstellungsverträgen mit Mitgliedern des Vorstands. Bei Vorschlägen für Erstbestellungen berücksichtigt das Präsidium, dass die Bestelldauer in der Regel drei Jahre nicht überschreiten soll. Bei den Vorschlägen für die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands achtet das Präsidium auf deren fachliche Eignung, internationale Erfahrung und Führungsqualität, die für die Mitglieder des Vorstands festgelegte Altersgrenze und die langfristige Nachfolgeplanung sowie auf Vielfalt (Diversity). Es berücksichtigt dabei die vom Aufsichtsrat für den Vorstand festgelegten Zielgrößen für den Anteil von Frauen sowie das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept. Das Präsidium befasst sich mit Corporate-Governance-Fragen des Unternehmens und bereitet die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Entsprechenserklärung, einschließlich der Erläuterung von Abweichungen vom Kodex, sowie über die Billigung des Corporate-Governance-Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vor. Zudem unterbreitet das Präsidium dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Besetzung von Aufsichtsratsausschüssen und entscheidet über die Genehmigung von Verträgen und Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und den ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen. Zum 30. September 2018 gehörten dem Präsidium folgende Mitglieder an: Jim Hagemann Snabe (Vorsitzender), Jürgen Kerner, Birgit Steinborn und Werner Wenning. Der Vergütungsausschuss bereitet insbesondere die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der Umsetzung dieses Systems in den Vorstandsverträgen, die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Billigung des jährlichen Vergütungsberichts vor. Zum 30. September 2018 gehörten dem Vergütungsausschuss folgende Mitglieder an: Werner Wenning (Vorsitzender), Michael Diekmann, Robert Kensbock, Jürgen Kerner, Jim Hagemann Snabe und Birgit Steinborn. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess. Ihm obliegt die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens AG und des Konzerns. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Abschlüsse unterbreitet er nach eigener Vorprüfung Vorschläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der Siemens AG und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Dem Prüfungsausschuss obliegt es, die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht mit dem Vorstand und Abschlussprüfer zu erörtern sowie die Berichte des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht des Konzernhalbjahresabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts zu behandeln. Er befasst sich mit dem Risikoüberwachungssystem des Unternehmens und überwacht die Wirksamkeit seines internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Die unternehmensinterne Konzernrevision berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss. Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung. Vor Unterbreitung des Wahlvorschlags holt der Prüfungsausschuss eine Erklärung des vorgesehenen Abschlussprüfers ein, dass keine Zweifel an seiner Unabhängigkeit bestehen. Der Prüfungsausschuss erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer und überwacht die Abschlussprüfung sowie die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Zum 30. September 2018 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Dr. Werner Brandt (Vorsitzender), Bettina Haller, Robert Kensbock, Jürgen Kerner, Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Jim Hagemann Snabe, Birgit Steinborn und Matthias Zachert. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Nach dem Aktiengesetz muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Nach dem Kodex soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen, und er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Werner Brandt, erfüllt diese Anforderungen. Der Compliance-Ausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). Zum 30. September 2018 gehörten dem Compliance-Ausschuss folgende Mitglieder an: Jim Hagemann Snabe (Vorsitzender), Dr. Werner Brandt, Bettina Haller, Harald Kern, Jürgen Kerner, Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Birgit Steinborn und Matthias Zachert. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Dabei sollen neben den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele und das beschlossene Diversitätskonzept, insbesondere auch Unabhängigkeit und Vielfalt (Diversity), angemessen berücksichtigt und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils angestrebt werden. Es ist auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote sowie darauf zu achten, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sind. Zum 30. September 2018 gehörten dem Nominierungsausschuss folgende Mitglieder an: Jim Hagemann Snabe (Vorsitzender), Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Benoît Potier und Werner Wenning. Der Vermittlungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Zum 30. September 2018 gehörten dem Vermittlungsausschuss folgende Mitglieder an: Jim Hagemann Snabe (Vorsitzender), Jürgen Kerner, Birgit Steinborn und Werner Wenning. Der Innovations- und Finanzausschuss hat insbesondere die Aufgabe, auf der Grundlage der Gesamtstrategie des Unternehmens die Innovationsschwerpunkte des Unternehmens zu erörtern und die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über die finanzielle Lage und Ausstattung der Gesellschaft einschließlich der Jahresplanung (Budget) sowie über Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen vorzubereiten. Darüber hinaus beschließt der Innovations- und Finanzausschuss anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften und Maßnahmen, soweit deren Größenordnung unter 600 Mio. € liegt. Zum 30. September 2018 gehörten dem Innovations- und Finanzausschuss folgende Mitglieder an: Jim Hagemann Snabe (Vorsitzender), Robert Kensbock, Harald Kern, Jürgen Kerner, Dr.-Ing.Dr.-Ing.E.h. Norbert Reithofer, Dr. Nathalie von Siemens, Birgit Steinborn und Werner Wenning. Individualisierte Offenlegung der Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen im Geschäftsjahr 2018scroll
C.4.1.3 AKTIENGESCHÄFTE VON ORGANMITGLIEDERNMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Siemens AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Gesamtbetrag der von dem Mitglied oder ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Die der Siemens AG im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Website des Unternehmens verfügbar unter → www.siemens.de/directors-dealings Angaben zu Transaktionen mit Organmitgliedern als nahestehenden Personen finden sich in → Ziffer 31 in → B.6 Anhang zum Konzernabschluss . C.4.1.4 HAUPTVERSAMMLUNG UND AKTIONÄRSKOMMUNIKATIONIn der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahrs statt. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert der Vorstand den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und ermöglicht es ihnen, sich bei der weisungsgebundenen Ausübung ihres Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen; die Stimmrechtsvertreter sind auch während der Hauptversammlung erreichbar. Aktionäre dürfen ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Die Gesellschaft ermöglicht den Aktionären die Verfolgung der gesamten Hauptversammlung über das Internet. Aktionäre können Anträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten. Aktionäre mit einem Anteilsbetrag am Grundkapital in Höhe von mindestens 100.000 € können darüber hinaus verlangen, dass ein Sonderprüfer zur Überprüfung bestimmter Vorgänge gerichtlich bestellt wird. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte, Unterlagen und Informationen, einschließlich des Geschäftsberichts, sind im Internet verfügbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und gegebenenfalls zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären. Bei Wahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wird für jeden Kandidaten ein ausführlicher Lebenslauf veröffentlicht. Im Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit informieren wir umfassend über die Entwicklung im Unternehmen. Siemens nutzt für die Berichterstattung intensiv das Internet; unter → www.siemens.com/investoren wird zusätzlich zu den Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanz- und Geschäftsberichten, Ergebnismeldungen, Ad-hoc-Mitteilungen, Analystenpräsentationen, Aktionärsbriefen und Pressemitteilungen unter anderem der Finanzkalender für das laufende Jahr publiziert, der die für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine und den Termin der Hauptversammlung enthält. Unsere Satzung, die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und seine wichtigsten Ausschüsse, die Geschäftsordnung für den Vorstand, sämtliche Entsprechenserklärungen sowie weitere Unterlagen zur Corporate Governance stehen auf unserer Website zur Verfügung unter: → www.siemens.de/corporate-governance C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß §317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach §289f und §315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden. C.4.2.1 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXVorstand und Aufsichtsrat der Siemens AG haben die folgende Erklärung gemäß §161 AktG zum 1. Oktober 2018 verabschiedet: Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Siemens AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in der Fassung vom 7. Februar 2017 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2017 hat die Siemens AG den Empfehlungen des Kodex entsprochen.
Berlin und München, 1. Oktober 2018 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat C.4.2.2 ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKENAnregungen des KodexDie Siemens AG erfüllt freiwillig auch die nicht obligatorischen Anregungen des Kodex, lediglich mit folgender Abweichung: Gemäß Ziffer 3.7 Abs. 3 des Kodex sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Angebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. Die Einberufung einer Hauptversammlung stellt - selbst unter Berücksichtigung der im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorgesehenen verkürzten Fristen - eine organisatorische Herausforderung für große börsennotierte Unternehmen dar. Es erscheint fraglich, ob der damit verbundene Aufwand auch in den Fällen gerechtfertigt ist, in denen keine relevanten Beschlussfassungen der Hauptversammlung vorgesehen sind. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung soll deshalb nur in angezeigten Fällen erfolgen. Weitere Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, sind in unseren Business Conduct Guidelines enthalten. Unternehmenswerte und Business Conduct GuidelinesUnser Unternehmen hat sich in den 171 Jahren seines Bestehens weltweit einen herausragenden Ruf erarbeitet. Technische Leistungsfähigkeit, Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Internationalität haben Siemens zu einem der führenden Unternehmen auf den Gebieten der Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung gemacht. Es sind Spitzenleistungen mit hohem ethischen Anspruch, die Siemens stark gemacht haben. Dafür soll das Unternehmen auch in Zukunft stehen. Die Business Conduct Guidelines stecken den ethisch-rechtlichen Rahmen ab, innerhalb dessen wir handeln und auf Erfolgskurs bleiben wollen. Sie enthalten die grundlegenden Prinzipien und Regeln für unser Verhalten innerhalb unseres Unternehmens und in Beziehung zu unseren externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie legen dar, wie wir unsere ethisch-rechtliche Verantwortung als Unternehmen wahrnehmen, und sind Ausdruck unserer Unternehmenswerte "Verantwortungsvoll" - "Exzellent" - "Innovativ". C.4.2.3 BESCHREIBUNG DER ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT SOWIE DER ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE IHRER AUSSCHÜSSEDie Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie von deren Ausschüssen wird oben im Kapitel → C.4.1 Führungs- und Kontrollstruktur beschrieben. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Geschäftsordnungen der jeweiligen Gremien. Die genannten Informationen und Dokumente einschließlich des Kodex und der Business Conduct Guidelines sind unter → www.siemens.com/289f öffentlich zugänglich. C.4.2.4 ZIELGRÖSSEN FÜR DEN FRAUENANTEIL IM VORSTAND UND IN DEN BEIDEN ERSTEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS; ANGABEN ZUR EINHALTUNG VON MINDESTANTEILEN BEI DER BESETZUNG DES AUFSICHTSRATSIn der Siemens AG sind für den Vorstand eine Zielgröße von mindestens 2/8 und für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen von jeweils 20% für den Anteil von Frauen, jeweils bis zum 30. Juni 2022, festgelegt. Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile entsprochen. C.4.2.5 DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DEN VORSTANDDer Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Präsidiums und unter Einbindung des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Für die Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat im September 2018 das nachfolgende Diversitätskonzept beschlossen, das auch die Empfehlungen des Kodex berücksichtigt: "Ziel ist es, eine möglichst vielfältige, sich gegenseitig ergänzende Zusammensetzung eines führungsstarken Vorstands sicherzustellen. Es wird angestrebt, dass im Vorstand insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten von Siemens als wesentlich erachtet werden. Der Aufsichtsrat achtet bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands auf deren persönliche Eignung, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, internationale Erfahrung, die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die bisherigen Leistungen, Kenntnisse über das Unternehmen sowie die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt. Der Aspekt der Vielfalt (Diversität) ist bei der Besetzung von Vorstandspositionen ein wichtiges Auswahlkriterium, auch in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund. Bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere auch folgende Gesichtspunkte: Neben den erforderlichen spezifischen Fachkenntnissen sowie Management- und Führungserfahrungen für die jeweilige Aufgabe sollen die Vorstandsmitglieder möglichst ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ausbildungs- und Berufshintergründen abdecken. Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Internationalität im Sinne von unterschiedlichen kulturellen Hintergründen oder internationalen Erfahrungen (z.B. längere, für Siemens relevante berufliche Erfahrungen im Ausland oder Betreuung ausländischer Geschäftsaktivitäten) geachtet werden. Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über Erfahrungen aus den für Siemens wichtigen Geschäftsfeldern, insbesondere im Industrie-, Energie-, Gesundheits- und Infrastrukturbereich, verfügen. Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Technologie (einschließlich Informationstechnologie und Digitalisierung), Forschung und Entwicklung, Einkauf, Produktion und Vertrieb, Finanzen sowie Recht (einschließlich Compliance) und Personal verfügen. Bei der Besetzung von Vorstandspositionen ist die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand einen Frauenanteil von 25% (2/8) als Zielgröße zum 30. Juni 2022 festgelegt. Es wird als hilfreich angesehen, wenn im Vorstand unterschiedliche Altersgruppen vertreten sind. Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex eine Altersgrenze bestimmt. Danach sollten Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 63 Jahre sein. Maßgeblich für die Entscheidung über die Besetzung einer konkreten Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls." Umsetzung des Diversitätskonzepts für den VorstandDie Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Vorstandsbestellung. Der Aufsichtsrat bzw. das Präsidium des Aufsichtsrats beachten bei der Auswahl der Kandidaten bzw. bei den Vorschlägen zur Bestellung der Mitglieder des Vorstands die im Diversitätskonzept für den Vorstand festgelegten Anforderungen. Der Vorstand erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung sämtliche Anforderungen des Diversitätskonzepts. Die Vorstandsmitglieder decken ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ausbildungs- und Berufshintergründen ab und verfügen über internationale Erfahrung. Im Vorstand sind insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden, die angesichts der Aktivitäten von Siemens als wesentlich erachtet werden. Der Vorstand verfügt in seiner Gesamtheit sowohl über Erfahrungen aus den für Siemens wichtigen Geschäftsfeldern, insbesondere im Industrie-, Energie-, Gesundheits- und Infrastrukturbereich, als auch über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Technologie (einschließlich Informationstechnologie und Digitalisierung), Forschung und Entwicklung, Einkauf, Produktion und Vertrieb, Finanzen sowie Recht (einschließlich Compliance) und Personal. Im Geschäftsjahr 2018 gehörten dem Vorstand zwei Frauen und sechs Männer an. Damit hat der Anteil von Frauen im Vorstand der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgröße zum 30. Juni 2022 im Geschäftsjahr 2018 entsprochen. Im Vorstand sind unterschiedliche Altersgruppen vertreten. Kein Vorstandsmitglied ist derzeit älter als 63 Jahre. C.4.2.6 ZIELE FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG, KOMPETENZPROFIL UND DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DEN AUFSICHTSRATDas Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat wurde vom Aufsichtsrat im September 2018 zusammen mit den Zielen für die Zusammensetzung und dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat beschlossen: "Der Aufsichtsrat der Siemens AG soll so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Hierbei wird ein sich ergänzendes Zusammenwirken von Mitgliedern mit unterschiedlichen persönlichen und fachlichen Hintergründen sowie eine Vielfalt mit Blick auf Internationalität, Alter und Geschlecht als hilfreich angesehen. Kompetenzprofil Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, kapitalmarktorientierten Großunternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des Siemens-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Dabei soll insbesondere auf die Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten von Siemens als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören u.a. Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Technologie (einschließlich Informationstechnologie und Digitalisierung), Einkauf, Produktion und Vertrieb, Finanzen sowie Recht (einschließlich Compliance) und Personal. Zudem sollen im Aufsichtsrat Kenntnisse und Erfahrungen aus den für Siemens wichtigen Geschäftsfeldern vorhanden sein, insbesondere im Industrie-, Energie-, Gesundheits- und Infrastrukturbereich. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist. Mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats soll über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung sowie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Dem Aufsichtsrat sollen insbesondere auch Personen angehören, die aufgrund der Wahrnehmung einer leitenden Tätigkeit oder als Mitglied eines Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren Gremiums Führungserfahrung in einem international tätigen Großunternehmen haben. Im Falle einer anstehenden Neubesetzung ist zu prüfen, welche der wünschenswerten Kenntnisse im Aufsichtsrat verstärkt werden sollen. Internationalität Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erfahrung angehört. Ziel ist es, dass der derzeit bestehende beachtliche Anteil an Aufsichtsratsmitgliedern mit langjähriger internationaler Erfahrung gewahrt bleibt. Diversität Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll auf hinreichende Vielfalt (Diversity) geachtet werden. Dies umfasst neben einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen auch die Vielfalt hinsichtlich der kulturellen Herkunft sowie die Unterschiedlichkeit von Bildungs- und Berufshintergründen, Erfahrungen und Denkweisen. Bei der Prüfung potentieller Kandidaten für eine Nachwahl oder Neubesetzung vakant werdender Aufsichtsratspositionen soll der Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversity) frühzeitig im Auswahlprozess angemessen berücksichtigt werden. Nach dem Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Es soll weiterhin mindestens eine Frau Mitglied des Nominierungsausschusses sein. Unabhängigkeit Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl an unabhängigen Mitgliedern angehören. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte, zum Beispiel durch Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens, sollen vermieden werden. Unter der Prämisse, dass allein die Ausübung des Aufsichtsratsmandats als Arbeitnehmervertreter keine Zweifel an der Erfüllung der Unabhängigkeitskriterien nach Ziffer 5.4.2 des Kodex begründen kann, sollen dem Aufsichtsrat insgesamt mindestens 16 Mitglieder angehören, die unabhängig im Sinne des Kodex sind. Jedenfalls soll der Aufsichtsrat so zusammengesetzt sein, dass eine Anzahl von mindestens sechs unabhängigen Anteilseignervertretern im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Kodex erreicht wird. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Siemens AG angehören. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen für die Wahrnehmung des Mandats ausreichend Zeit haben, sodass sie das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen können. Altersgrenze und Zugehörigkeitsdauer Unter Wahrung der vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Altersgrenze sollen zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind. Der Wahlvorschlag soll die vom Aufsichtsrat festgelegte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von drei vollen Amtszeiten (15 Jahre) berücksichtigen. Es wird als hilfreich angesehen, wenn im Aufsichtsrat unterschiedliche Altersgruppen vertreten sind." Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung einschließlich Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat; unabhängige Mitglieder im AufsichtsratDer Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigen die Ziele für die Zusammensetzung und die im Diversitätskonzept festgelegten Anforderungen im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung von Kandidaten für den Aufsichtsrat. Zuletzt hat der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen für die Vertreter der Anteilseigner für die Hauptversammlung 2018 die Ziele einschließlich des Kompetenzprofils berücksichtigt. Um eine Beurteilung der Kompetenzen und einen Abgleich mit den Zielen zu ermöglichen, wurden im Vorfeld der Hauptversammlung auf der Webseite der Siemens AG die Lebensläufe der Kandidaten veröffentlicht. Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut und verfügen über die für Siemens wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Ein beachtlicher Anteil an Aufsichtsratsmitgliedern ist international tätig beziehungsweise verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Vielfalt (Diversity) ist im Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2018 gehörten dem Aufsichtsrat sieben weibliche Mitglieder an, davon drei aufseiten der Anteilseigner und vier aufseiten der Arbeitnehmer. Dies entspricht einem Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat von 35%. Dr. Nicola Leibinger-Kammüller ist Mitglied des Nominierungsausschusses. Dem Aufsichtsrat gehört zudem eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind gegenwärtig mindestens 18 Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Kodex, davon mindestens acht Mitglieder aufseiten der Anteilseignervertreter, namentlich Dr. Werner Brandt, Michael Diekmann, Benoît Potier, Dr.-Ing.Dr.-Ing.E.h. Norbert Reithofer, Dame Nemat Talaat Shafik, Jim Hagemann Snabe, Werner Wenning und Matthias Zachert. Die Regelung zur Altersgrenze sowie die Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von drei vollen Amtszeiten (15 Jahre) werden berücksichtigt. C.5 Hinweise und zukunftsgerichtete AussagenDieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Siemens betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "werden" und "vorhersagen" oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Siemens-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Siemens liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen - insbesondere im Abschnitt Risiken dieses Geschäftsberichts - beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von Siemens (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Siemens übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. Dieses Dokument enthält - in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte - ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und anderen Dokumenten nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. Über Nachhaltigkeit und gesellschaftliches Engagement von Siemens wird in den "Nachhaltigkeitsinformationen 2018" berichtet. Diese finden sich unter: → www.siemens.com/investor/de/ Anlage zum Lagebericht der Siemens AGBericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach §21 Entgelttransparenzgesetz für das Kalenderjahr 2016Bei der Siemens AG fördern wir seit vielen Jahren aktiv die Vielfalt unserer Belegschaft. Vielfalt stärkt unsere Innovationskraft, setzt Potenzial unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei und trägt damit zum Geschäftserfolg bei. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns bei der Siemens AG bereits seit langem aktiv für die vermehrte Beschäftigung von Frauen auf allen Ebenen ein. Dabei haben wir ambitionierte Ziele in einem Berufsfeld mit traditionell geringem Frauenanteil. Wir setzen uns für mehr Frauen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Berufe) einMehr Frauen in MINT-Berufen - dies ist uns ein großes Anliegen. Diverse Aktivitäten (für unterschiedliche Zielgruppen) zielen deshalb darauf ab, insbesondere mehr Frauen für MINT-Berufe zu begeistern und zu gewinnen. So beteiligen wir uns schon seit vielen Jahren am Girl's Day. Im Kalenderjahr 2016 (nachfolgend bezeichnet als "Berichtszeitraum") haben wir anlässlich des "Girl's Day" für insgesamt 1.300 Mädchen ab 14 Jahren an 41 Standorten unsere Pforten geöffnet und diesen ermöglicht, in technische Berufe hinein zu schnuppern sowie Kontakte zu knüpfen. Auch unsere Schulpartnerschaften mit insgesamt 93 Schulen dienen dazu, frühzeitig Schüler und insbesondere Schülerinnen für MINT-Berufe zu begeistern. Studentinnen und Studenten fördern wir mit unseren Siemens-Studentenprogrammen. Im Rahmen dieser Programme können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen vertieften Einblick in die Praxis eines internationalen Technologiekonzerns gewinnen und erste berufliche Kontakte knüpfen. Mit unseren Studentenprogrammen sprechen wir Personen unabhängig von ihrem Geschlecht an. Im Rahmen unseres übergeordneten Ziels der Erhöhung des Frauenanteils in MINT-Berufen begrüßen wir jedoch den hohen Frauenanteil in diesen Programmen im Berichtszeitraum. Wir setzen uns für mehr Frauen in Führungspositionen einSeit vielen Jahren engagieren wir uns bei der Siemens AG aktiv für mehr Frauen in Führungspositionen. So haben wir uns schon im Jahr 2011 im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Dax-30-Unternehmen das Ziel gesetzt, den Anteil an Frauen im übertariflichen Kreis in Deutschland bis Ende 2015 auf 12 - 13% zu erhöhen. Dieses Ziel wurde erreicht. Im Berichtszeitraum ist es uns gelungen, den Frauenanteil im übertariflichen Kreis weiter zu erhöhen. Nach Einführung des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" haben wir im September 2015 für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes Zielgrößen von jeweils 10% für den Anteil von Frauen, jeweils bis zum 30. Juni 2017, festgelegt. Diese Zielgrößen haben wir bis zum 30. Juni 2017 erreicht. An der Erreichung dieser Zielgrößen haben wir auch während des Berichtszeitraums kontinuierlich gearbeitet. Spezielle Leadership-Programme adressieren ausschließlich Frauen. Dabei möchten wir Frauen ermuntern, Kontakte in andere Bereiche aufzubauen und ihr Netzwerk zu erweitern. Auch Mentoring nutzen wir seit Jahren als etabliertes und erfolgreiches Instrument der Frauenförderung. Unsere Belegschaft kann sich auf ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld verlassenDie Arbeit in unserem Unternehmen ist von Respekt, Vielfalt und Inklusion geprägt. Bei der Siemens AG können sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach ihren eigenen Talenten und Vorlieben entwickeln und sich dabei auf eine gerechte Behandlung in einem vorurteilsfreien Arbeitsumfeld verlassen. Ausdruck unserer Kultur ist ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz. Wir pflegen ein Arbeitsumfeld, das für alle Menschen offen ist, unabhängig von ethnischer Herkunft, Rasse, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, Geschlecht, sexueller Identität und Orientierung. Diese Grundsätze sind in unseren Siemens Business Conduct Guidelines und in unserer Arbeitsordnung fest verankert. Gemäß unserer Arbeitsordnung wacht jede Führungskraft im Rahmen ihrer Führungsverantwortung für die ihr anvertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber, dass Benachteiligungen von Personen aus Gründen der ethnischen Herkunft, Rasse, Religion und Weltanschauung, der Behinderung, des Alters, Geschlechts, der sexuellen Identität und Orientierung unterbleiben. Gezielte Schulungsangebote unseres Siemens Global Learning Campus sowie Maßnahmen im Rahmen unserer Personalentwicklung und Weiterbildung (zum Beispiel Mentoringprogramme und Seminare) unterstützen unsere Führungskräfte sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der kontinuierlichen Verwirklichung dieser Grundsätze. Wir setzen uns für die Steigerung des Bewusstseins für Diversity einHinzu kommen unsere Kommunikationsaktivitäten zur Steigerung des Bewusstseins für Diversity und insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter innerhalb und außerhalb des Unternehmens. So beteiligten wir uns mit zahlreichen Aktionen am deutschen Diversity Tag 2016 im Rahmen der Charta der Vielfalt sowie am Women's Day 2016. Wir fördern unternehmensinterne Diversity-NetzwerkeWir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, unternehmensinterne Diversity-Netzwerke zu gründen und sich darin zu engagieren. Die zahlreichen zu verschiedenen Diversity-Dimensionen (zum Beispiel Gender, sexuelle Identität etc.) bestehenden Netzwerke zeigen, dass dies bei unserer Belegschaft auf positive Resonanz stößt. Insbesondere bestehen an verschiedenen Standorten Frauennetzwerke, in deren Rahmen sich Mitarbeiterinnen für verschiedene Aspekte der Gleichstellung einsetzen, beispielsweise für die Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen. Wir fördern die Gleichstellung der Geschlechter - auch mit unseren Aktivitäten in externen NetzwerkenAuch durch unser Engagement in unternehmensübergreifenden Netzwerken und Arbeitskreisen wirken wir aktiv an der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter mit. So beteiligen wir uns zum Beispiel an der "Initiative Chefsache", einem Netzwerk von Führungskräften aus der Industrie, der Wissenschaft, dem öffentlichen Sektor und den Medien, die mit Unterstützung von Bundeskanzlerin Angela Merkel die Gleichstellung der Geschlechter zur Top-Management-Priorität erhoben haben. Im Rahmen dieser "Initiative Chefsache" waren wir beispielsweise im Berichtszeitraum an der unternehmensübergreifenden Entwicklung eines Trainings zur Sensibilisierung für unbewusste Vorurteile (Unconscious Bias-Training) beteiligt. Als Mitglied der Charta der Vielfalt fördern wir zahlreiche öffentlichkeitswirksame Initiativen zum unternehmerischen Wandel. Die Arbeit des Vereins "FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte" unterstützen wir in Einzelprojekten. Wir tragen zum Entwicklungsziel "Gender Balance" der Vereinten Nationen beiMit unserem Engagement für die Gleichberechtigung der Geschlechter tragen wir auch zur Erreichung des nachhaltigen Entwicklungszieles "Gender Balance" der Vereinten Nationen bei. Die Siemens AG hat am 1. August 2016 die Grundsätze der Vereinten Nationen zur Stärkung der Frauen im Unternehmen unterschrieben. Es ist die erste weltweite Initiative, die gezielt das Thema Förderung und Stärkung von Frauen in Unternehmen aufgreift. Wir vergüten geschlechtsneutralWir vergüten unsere Belegschaft unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Rasse, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Orientierung. Durch Tarifverträge sowie durch Vereinbarungen mit unseren Betriebspartnern stellen wir eine transparente tätigkeitsbezogene Vergütung nach geschlechtsneutralen Kriterien sicher. Auch die Vergütungsstruktur für unsere übertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive der Leitenden Angestellten) sowie deren Anwendung ist geschlechtsneutral, leistungs-, erfolgs- und marktorientiert. Im Rahmen unseres EFA-Prozesses (Entwicklung, Förderung, Anerkennung) stellen wir auch eine geschlechtsneutrale Vergütungsentwicklung sicher. Damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Talente optimal entfalten können, bieten wir zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten in einer modernen Arbeitswelt. Wir setzen uns für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben einDie Siemens AG ist ein familienbewusster Arbeitgeber. Ob mobiles Arbeiten oder Telearbeit, Sabbatical oder Schnupper-Teilzeit, Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit und besondere Freistellungsmöglichkeiten im Anschluss an die Elternzeit - mit unseren vielfältigen Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort unterstützen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und tragen zugleich zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter bei. Betriebsnahe Kinderbetreuungsplätze sowie Ferien- und Notfallbetreuungen an zahlreichen Standorten und ein deutschlandweiter Elternservice unterstützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern. So hat die Siemens AG im Berichtszeitraum rund 2.000 Betreuungsplätze an 31 Standorten bereitgestellt. Einen weiteren Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben wir mit unseren Kinderbetreuungszuschüssen für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 geleistet. Ebenso unterstützen wir unsere Belegschaft bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege durch Freistellungsmöglichkeiten zur Pflege sowie Beratungs- und Schulungsangebote. Zahlenangaben zu BeschäftigtenIm Kalenderjahr 2016 lag die
Diesen Zahlen liegt der spezifische Beschäftigtenbegriff im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes zugrunde (insbesondere wurden darin auch ruhende Arbeitsverhältnisse berücksichtigt). Dieser führt zu Abweichungen von der allgemeinen Berichterstattung. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||