![]() Siemens AktiengesellschaftBerlin und München§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020Siemens AktiengesellschaftBerlin und MünchenBekanntmachung gemäß §§ 264 Abs. 3 Nr. 1, 325 HGBDie Siemens Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Berlin und München macht für die
(jede von ihnen nachfolgend als „Gesellschaft" bezeichnet) bekannt: Aufgrund eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags der Gesellschaft mit der Siemens Aktiengesellschaft oder einer lückenlosen Kette von Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträgen zwischen mit der Siemens Aktiengesellschaft im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen und der Siemens Aktiengesellschaft besteht eine mittelbare oder unmittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Aktiengesellschaft gemäß § 302 AktG zugunsten der Gesellschaft. Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft einstimmig folgendes beschlossen: „Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit von den Offenlegungsverpflichtungen des § 325 HGB gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2020 zugestimmt. Für den Jahresabschluss zum 30. September 2020 wird die Gesellschaft ferner von der Erstellung des Anhangs und des Lageberichts und der Beachtung der Gliederungs- und Ausweisvorschriften der §§ 264 - 278 HGB mit Ausnahme der §§ 266 und 275 HGB befreit."
München, im August 2020 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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