Siemens Healthineers AG

München

Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Jahresabschluss 30.9.2018

Siemens Healthcare Diagnostics GmbH

Eschborn

Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Siemens Healthcare Diagnostics GmbH mit dem Sitz in Eschborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 83244 ("Gesellschaft"), macht auf Grundlage der Zustimmung ihrer alleinigen Gesellschafterin von den Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Gebrauch.

Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.

Die Siemens Healthineers AG hat sich mit Patronatserklärung vom 10. Oktober 2018 gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, für deren Verpflichtungen im Sinne von § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB einzustehen. Diese Patronatserklärung endet mit Ablauf des auf das Geschäftsjahr 2018 folgenden Geschäftsjahres.

 

Eschborn, den 19.12.2018

Tobias Thäns, Geschäftsführer

Guido Schütte, Geschäftsführer


Beschluss der Gesellschafterversammlung der Siemens Healthcare Diagnostics GmbH

I. Die Siemens Healthcare Diagnostics GmbH mit dem Sitz in Eschborn ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 83244 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821.

II. Die Siemens Healthcare GmbH hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine

außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft

ab und beschließt einstimmig was folgt:

Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von

i. der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB,

ii. der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB, sowie

iii. den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB

für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2018 wird hiermit zugestimmt.

Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist damit geschlossen.

 

Erlangen, den 10. Oktober 2018

Siemens Healthcare GmbH

ppa. Rauenbusch

ppa. Bindl


Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH

Eschborn

Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH mit dem Sitz in Eschborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 43443 ("Gesellschaft"), macht auf Grundlage der Zustimmung ihrer alleinigen Gesellschafterin von den Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Gebrauch.

Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.

Die Siemens Healthineers AG hat sich mit Patronatserklärung vom 19. November 2018 gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, für deren Verpflichtungen im Sinne von § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB einzustehen. Diese Patronatserklärung endet mit Ablauf des auf das Geschäftsjahr 2018 folgenden Geschäftsjahres.

 

Eschborn, den 19.12.2018

Ashraf Baig, Geschäftsführer

Tobias Thäns, Geschäftsführer


Beschluss der Gesellschafterversammlung der Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH, Eschborn

I. Die Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH mit dem Sitz in Eschborn ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 43443 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821.

II. Die Siemens Healthcare GmbH hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine

außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft

ab und beschließt einstimmig was folgt:

Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von

i. der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB,

ii. der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB, sowie

iii. den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB

für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2018 wird hiermit zugestimmt.

Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist damit geschlossen.

 

Erlangen, den 19. November 2018

Siemens Healthcare GmbH

ppa. Rauenbusch

ppa. Bindl

Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH

Marburg

Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH mit dem Sitz in Marburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 2054 ("Gesellschaft"), macht auf Grundlage der Zustimmung ihrer alleinigen Gesellschafterin von den Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Gebrauch.

Durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag in der Fassung zuletzt vom 1. August 2013 hat sich die alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft, die Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH mit dem Sitz in Eschborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 43443, das Mutterunternehmen gegenüber der Gesellschaft entsprechend § 302 Abs. 1 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet. Gegenüber der Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH wiederum hat sich die Siemens Healthineers AG mit Patronatserklärung vom 19. November 2018 verpflichtet, für deren Verpflichtungen im Sinne von § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB einzustehen. Diese Patronatserklärung endet mit Ablauf des auf das Geschäftsjahr 2018 folgenden Geschäftsjahres.

Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.

 

Marburg, den 20.12.2018

Tobias Thäns, Geschäftsführer

Michael Heinold, Geschäftsführer


Beschluss der Gesellschafterversammlung der Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH, Marburg

I. Die Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH mit dem Sitz in Marburg ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 2054 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH mit dem Sitz in Eschborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 43443 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin"). Zwischen der Gesellschaft und der Alleingesellschafterin besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag in der Fassung zuletzt vom 1. August 2013, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist. Es ist derzeit beabsichtigt, dass die Siemens Healthineers AG als oberstes Mutterunternehmen gegenüber der Alleingesellschafterin eine Einstandsverpflichtung übernimmt.

II. Die Alleingesellschafterin hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine

außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft

ab und beschließt einstimmig was folgt:

Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von

i. der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB,

ii. der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB, sowie

iii. den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB

für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2018 wird hiermit zugestimmt.

Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist damit geschlossen.

 

Eschborn, den 10. Oktober 2018

Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH

Thäns

Baig


Siemens Healthcare GmbH

München

Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821 ("Gesellschaft"), macht auf Grundlage der Zustimmung ihrer alleinigen Gesellschafterin von den Befreiungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Gebrauch.

Durch Gewinnabführungsvertrag vom 16./19.02.2018 hat sich das Mutterunternehmen gegenüber der Gesellschaft entsprechend § 302 Abs. 1 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet.

Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.

 

Erlangen, den 19.12.2018

Dr. Bernhard Montag, Geschäftsführer

Dr. Jochen Schmitz, Geschäftsführer


Beschluss der Gesellschafterversammlung der Siemens Healthcare GmbH

I. Die Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558. Zwischen der Gesellschaft und der Siemens Healthineers AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit Datum vom 16/19. Februar 2018 und im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen seit 16. April 2018.

II. Die Siemens Healthineers AG hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine

außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft

ab und beschließt einstimmig was folgt:

Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von

i. der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB,

ii. der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB, sowie

iii. den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB

für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2018 wird hiermit zugestimmt.

Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist damit geschlossen.

 

München, den 10. Oktober 2018

Siemens Healthineers AG

ppa. Rauenbusch

ppa. Bindl