Siemens Healthineers AG
München
Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Jahresabschluss 30.9.2018
Siemens Healthcare Diagnostics GmbH
Eschborn
Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB
Die Siemens Healthcare Diagnostics GmbH mit dem Sitz in Eschborn, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 83244 ("Gesellschaft"), macht auf Grundlage
der Zustimmung ihrer alleinigen Gesellschafterin von den Befreiungsmöglichkeiten nach
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Gebrauch.
Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers
AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.
Die Siemens Healthineers AG hat sich mit Patronatserklärung vom 10. Oktober 2018 gegenüber
der Gesellschaft verpflichtet, für deren Verpflichtungen im Sinne von § 264 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 HGB einzustehen. Diese Patronatserklärung endet mit Ablauf des auf das
Geschäftsjahr 2018 folgenden Geschäftsjahres.
Eschborn, den 19.12.2018
Tobias Thäns, Geschäftsführer
Guido Schütte, Geschäftsführer
Beschluss der Gesellschafterversammlung der Siemens Healthcare Diagnostics GmbH
I. Die Siemens Healthcare Diagnostics GmbH mit dem Sitz in Eschborn ist eine Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt
am Main unter HRB 83244 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin
der Gesellschaft ist die Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821.
II. Die Siemens Healthcare GmbH hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen
oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung
und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft
ab und beschließt einstimmig was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von
i. der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften
nach §§ 264-277 HGB,
ii. der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts
nach § 289 HGB, sowie
iii. den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2018 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung
ist damit geschlossen.
Erlangen, den 10. Oktober 2018
Siemens Healthcare GmbH
ppa. Rauenbusch
ppa. Bindl
Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH
Eschborn
Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB
Die Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH mit dem Sitz in Eschborn, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 43443 ("Gesellschaft"),
macht auf Grundlage der Zustimmung ihrer alleinigen Gesellschafterin von den Befreiungsmöglichkeiten
nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Gebrauch.
Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers
AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.
Die Siemens Healthineers AG hat sich mit Patronatserklärung vom 19. November 2018
gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, für deren Verpflichtungen im Sinne von §
264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB einzustehen. Diese Patronatserklärung endet mit Ablauf
des auf das Geschäftsjahr 2018 folgenden Geschäftsjahres.
Eschborn, den 19.12.2018
Ashraf Baig, Geschäftsführer
Tobias Thäns, Geschäftsführer
Beschluss der Gesellschafterversammlung der Siemens Healthcare Diagnostics Holding
GmbH, Eschborn
I. Die Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH mit dem Sitz in Eschborn ist eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Frankfurt am Main unter HRB 43443 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin
der Gesellschaft ist die Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821.
II. Die Siemens Healthcare GmbH hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen
oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung
und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft
ab und beschließt einstimmig was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von
i. der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften
nach §§ 264-277 HGB,
ii. der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts
nach § 289 HGB, sowie
iii. den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2018 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung
ist damit geschlossen.
Erlangen, den 19. November 2018
Siemens Healthcare GmbH
ppa. Rauenbusch
ppa. Bindl
Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH
Marburg
Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB
Die Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH mit dem Sitz in Marburg, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 2054 ("Gesellschaft"), macht
auf Grundlage der Zustimmung ihrer alleinigen Gesellschafterin von den Befreiungsmöglichkeiten
nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Gebrauch.
Durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag in der Fassung zuletzt vom 1. August
2013 hat sich die alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft, die Siemens Healthcare
Diagnostics Holding GmbH mit dem Sitz in Eschborn, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 43443, das Mutterunternehmen gegenüber
der Gesellschaft entsprechend § 302 Abs. 1 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet.
Gegenüber der Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH wiederum hat sich die Siemens
Healthineers AG mit Patronatserklärung vom 19. November 2018 verpflichtet, für deren
Verpflichtungen im Sinne von § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB einzustehen. Diese Patronatserklärung
endet mit Ablauf des auf das Geschäftsjahr 2018 folgenden Geschäftsjahres.
Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers
AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.
Marburg, den 20.12.2018
Tobias Thäns, Geschäftsführer
Michael Heinold, Geschäftsführer
Beschluss der Gesellschafterversammlung der Siemens Healthcare Diagnostics Products
GmbH, Marburg
I. Die Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH mit dem Sitz in Marburg ist eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Marburg unter HRB 2054 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin
der Gesellschaft ist die Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH mit dem Sitz
in Eschborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter
HRB 43443 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin"). Zwischen der Gesellschaft und
der Alleingesellschafterin besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
in der Fassung zuletzt vom 1. August 2013, der im Handelsregister der Gesellschaft
eingetragen ist. Es ist derzeit beabsichtigt, dass die Siemens Healthineers AG als
oberstes Mutterunternehmen gegenüber der Alleingesellschafterin eine Einstandsverpflichtung
übernimmt.
II. Die Alleingesellschafterin hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen
oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung
und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft
ab und beschließt einstimmig was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von
i. der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften
nach §§ 264-277 HGB,
ii. der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts
nach § 289 HGB, sowie
iii. den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2018 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung
ist damit geschlossen.
Eschborn, den 10. Oktober 2018
Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH
Thäns
Baig
Siemens Healthcare GmbH
München
Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB
Die Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts München unter HRB 213821 ("Gesellschaft"), macht auf Grundlage der
Zustimmung ihrer alleinigen Gesellschafterin von den Befreiungsmöglichkeiten nach
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Gebrauch.
Durch Gewinnabführungsvertrag vom 16./19.02.2018 hat sich das Mutterunternehmen gegenüber
der Gesellschaft entsprechend § 302 Abs. 1 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet.
Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers
AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.
Erlangen, den 19.12.2018
Dr. Bernhard Montag, Geschäftsführer
Dr. Jochen Schmitz, Geschäftsführer
Beschluss der Gesellschafterversammlung der Siemens Healthcare GmbH
I. Die Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München ist eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821
(nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist
die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts München unter HRB 237558. Zwischen der Gesellschaft und der Siemens
Healthineers AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit Datum vom 16/19. Februar
2018 und im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen seit 16. April 2018.
II. Die Siemens Healthineers AG hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen
oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung
und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft
ab und beschließt einstimmig was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von
i. der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften
nach §§ 264-277 HGB,
ii. der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts
nach § 289 HGB, sowie
iii. den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2018 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung
ist damit geschlossen.
München, den 10. Oktober 2018
Siemens Healthineers AG
ppa. Rauenbusch
ppa. Bindl
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