Siemens Healthineers AGMünchenBekanntmachung gemäß §§ 264 Abs. 3 Nr. 1, 325 HGBDie Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München macht für die scrollen
(jede von ihnen nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet) bekannt: Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags mit der Siemens Healthineers AG oder einer lückenlosen Kette von Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträgen zwischen mit der Siemens Healthineers AG im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen und der Siemens Healthineers AG besteht eine mittelbare oder unmittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Healthineers AG gemäß § 302 AktG zugunsten der Gesellschaft. Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft einstimmig folgendes beschlossen: "Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von: scrollen
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2020 wird hiermit zugestimmt."
Erlangen, den 28.10.2020 Dr. Bernhard Montag, Vorstand Dr. Jochen Schmitz, Vorstand Beschluss der Gesellschafterversammlungder NEO New Oncology GmbH, KölnI. Die NEO New Oncology GmbH mit dem Sitz in Köln ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87620 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin"). Zwischen der Gesellschaft und der Alleingesellschafterin besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Datum vom 18. / 26. August 2020, der seit 21. September 2020 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist. Zwischen der Alleingesellschafterin und der Siemens Healthineers AG besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit Datum vom 16. /19. Februar 2018, der seit 16. April 2018 im Handelsregister der Alleingesellschafterin eingetragen ist. Aufgrund dieser lückenlosen Kette von Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträgen zwischen Unternehmen, die mit dem Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss aufstellt, also der Siemens Healthineers AG, im Sinne des § 15 AktG verbunden sind, und der Siemens Healthineers AG besteht eine mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Healthineers AG entsprechend § 302 Abs. 1 AktG zugunsten der Gesellschaft. II. Die Siemens Healthcare GmbH hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaftab und beschließt einstimmig was folgt: Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von: scrollen
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2020 wird hiermit zugestimmt. Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist damit geschlossen.
Erlangen, den 28. September 2020 Siemens Healthcare GmbH ppa. Gernot Sanders ppa. Jochen Rauenbusch Beschluss der Gesellschafterversammlungder Siemens Healthcare GmbHI. Die Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558. Zwischen der Gesellschaft und der Siemens Healthineers AG besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit Datum vom 16/19. Februar 2018, der seit 16. April 2018 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist. II. Die Siemens Healthineers AG hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaftab und beschließt einstimmig was folgt: Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von: scrollen
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2020 wird hiermit zugestimmt. Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist damit geschlossen.
Erlangen, den 22. September 2020 Siemens Healthineers AG ppa. Jochen Rauenbusch ppa. Christian Bindl Beschluss der Gesellschafterversammlungder Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH, MarburgI. Die Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH mit dem Sitz in Marburg ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 2054 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die NEO New Oncology GmbH mit dem Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87620 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin"). Zwischen der Gesellschaft und der Alleingesellschafterin besteht nach Verschmelzung der Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH, vormals mit dem Sitz in Eschborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 43443, als übertragendem Rechtsträger auf die Alleingesellschafterin als übernehmendem Rechtsträger ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, ursprünglich geschlossen zwischen der Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH und der Gesellschaft, in der Fassung zuletzt vom 1. August 2013, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist. Zwischen der Alleingesellschafterin und deren alleiniger Gesellschafterin, der Siemens Healthcare GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213821, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Datum vom 18. August 2020 / 26. August 2020, der seit 21. September 2020 im Handelsregister der Alleingesellschafterin eingetragen ist. Zwischen der Siemens Healthcare GmbH und der Siemens Healthineers AG besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit Datum vom 16./19. Februar 2018, der seit 16. April 2018 im Handelsregister der Siemens Healthcare GmbH eingetragen ist. Aufgrund dieser lückenlosen Kette von Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträgen zwischen Unternehmen, die mit dem Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss aufstellt, also der Siemens Healthineers AG, im Sinne des §15 AktG verbunden sind, und der Siemens Healthineers Aktiengesellschaft besteht eine mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Healthineers AG entsprechend § 302 Abs. 1 AktG zugunsten der Gesellschaft. II. Die Alleingesellschafterin hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaftab und beschließt einstimmig was folgt: Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von scrollen
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2020 wird hiermit zugestimmt. Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist damit geschlossen.
Köln, den 30.September 2020 NEO New Oncology GmbH Corey Bouwman Steffen Maerz |
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