Siemens Healthineers AGMünchenJahresabschluss zum 30. September 2020siemens-healthineers.de Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht der Siemens Healthineers AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Siemens Healthineers Geschäftsbericht 2020 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Siemens Healthineers AG für das Geschäftsjahr 2020 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der Siemens Healthineers AG sowie der Geschäftsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 stehen auch im Internet zur Verfügung unter: www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/presentations-financial-publications A. JahresabschlussA.1 Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
A.2 BilanzAktiva scrollen
A.3 AnhangA.3.1 Allgemeine AngabenDie Siemens Healthineers AG hat ihren Sitz in München, Deutschland und ist unter der Nummer HRB 237558 im Register des Amtsgerichts München eingetragen. Die Gesellschaft wurde im Dezember 2017 gegründet und fungiert als Managementholding des Siemens Healthineers Konzerns und erbringt zentrale Verwaltungsdienstleistungen. Der Siemens-Konzern hielt zum 30. September 2020 einen Anteil von rund 79 % (im Vj. 85 %) an der Siemens Healthineers AG. Die Aktien der Siemens Healthineers AG werden am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel SHL gehandelt. Der Jahresabschluss zum 30. September 2020 wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 3 HGB und § 264d HGB auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von großen Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Angabe der Beträge erfolgt grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. €). Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Im August 2020 haben Siemens Healthineers und Varian Medical Systems Inc., USA (nachfolgend: "Varian"), ein weltweit tätiges Unternehmen im Bereich der Krebsversorgung, eine Vereinbarung abgeschlossen, der zufolge Siemens Healthineers sämtliche Aktien von Varian für 177,50 US$ pro Aktie in bar erwerben wird. Dies entspricht einem Kaufpreis von rund 16,4 Mrd. US$ (14,0 Mrd. € zum 30. September 2020). Der Erwerb von Varian soll vorbehaltlich der Erteilung behördlicher Genehmigungen und des Eintritts anderer üblicher Vollzugsbedingungen voraussichtlich in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2021 vollzogen werden. Die Siemens Healthineers AG wird die Anteile an Varian nicht selbst erwerben. Dies erfolgt durch die Siemens Healthineers Holding I GmbH, Röttenbach, der die Siemens Healthineers AG die entsprechende finanzielle Ausstattung auf Basis einer harten Patronatserklärung zusicherte. Die Siemens Healthineers Holding I GmbH hat in diesem Zusammenhang mit der Siemens AG zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos aus einem Teil der Kaufpreisverpflichtung für den geplanten Erwerb von Varian einen Deal Contingent Forward mit einem Nominalbetrag von 7.500 Mio. € abgeschlossen. Die Kosten des Absicherungsgeschäftes werden voraussichtlich 148 Mio. € nicht überschreiten. Im Zuge der Finanzierung des Erwerbs von Varian wurde mit der Siemens Finance B.V., Den Haag/Niederlande, ein Rahmenkreditvertrag (Brückenfazilität) in Höhe von 15,2 Mrd. € abgeschlossen. Der Kreditrahmen wurde inzwischen auf 12,5 Mrd. € reduziert. Hierauf fielen Einmalgebühren an, die über den Zeitraum bis zur erwarteten Refinanzierung verteilt und im Zinsaufwand ausgewiesen werden. Im September 2020 wurde als ein Schritt zur Finanzierung des Erwerbs von Varian eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss von Bezugsrechten in Höhe von 7,5 % des gezeichneten Kapitals durchgeführt. A.3.2 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeAls Umsatzerlöse werden Erlöse aus Managementdienstleistungen für verbundene Unternehmen ausgewiesen. Ausschüttungen von anderen Unternehmen werden als Erträge aus Beteiligungen ausgewiesen, wenn sie nicht in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit vor dem Erwerb der Beteiligung entstandenen Rücklagen stehen oder eine Rückzahlung zuvor getätigter Kapitalerhöhungen oder -zuzahlungen darstellen. Finanzanlagen, die durch Sacheinlagen der Gesellschafter erworben werden, werden grundsätzlich mit dem Ausgabebetrag laut Kapitalerhöhungsbeschluss, maximal jedoch mit dem Zeitwert bei Einbringung angesetzt. Sacheinlagen in andere Unternehmen werden von Fall zu Fall unter Nutzung des Wahlrechts im Rahmen der Tauschgrundsätze entweder mit dem Buchwert oder dem Zeitwert des eingebrachten Vermögens als Anschaffungskosten angesetzt, maximal jedoch mit dem Zeitwert. Zuschüsse ohne Gegenleistung an verbundene Unternehmen werden nur dann als Anschaffungskosten aktiviert, wenn sich durch den Zuschuss der innere Wert der Beteiligung erhöht. Ausschüttungen von anderen Unternehmen werden als Kapitalrückzahlung bzw. Anschaffungskostenminderung erfasst, soweit die ausgeschütteten Beträge nachvollziehbar mit vor dem Erwerb der Beteiligung entstandenen und damit in den Anschaffungskosten enthaltenen Rücklagen im Zusammenhang stehen oder eine Ausschüttung von zuvor getätigten Kapitalerhöhungen oder -zuzahlungen erfolgt. Liquiditätsausschüttungen von Personengesellschaften werden in der Regel als Kapitalrückzahlung behandelt. Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft eingestuft wird. Dies ist der Fall, wenn objektive Hinweise, insbesondere Ereignisse oder veränderte Umstände, auf eine signifikante oder länger anhaltende Wertminderung hindeuten. Die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden wesentlichen Unsicherheiten wurden, falls relevant, bei der Bewertung von Finanzanlagen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2020 führte die COVID-19-Pandemie zu keinen Anpassungen der Buchwerte der Finanzanlagen. Das Wahlrecht zum Ansatz von Disagien als Rechnungsabgrenzungsposten wird ausgeübt. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Die Siemens Healthineers AG bewertet die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag, der nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wird. Leistungsansprüche aus Plänen, die auf Investmenterträgen von zugrundeliegenden Vermögenswerten basieren, werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert der zugrundeliegenden Vermögenswerte zum Bilanzstichtag bewertet. Ist die Wertentwicklung der zugrundeliegenden Vermögenswerte niedriger als eine zugesagte Rendite, werden zur Ermittlung der Leistungsverpflichtung die Beiträge mit der zugesagten Rendite aufgezinst und auf den Barwert abgezinst. Für die Abzinsung wird der jeweilige durchschnittliche Marktzinssatz verwendet, den die Deutsche Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Siemenseigene Sterbetafeln (Siemens Bio 2017/2020) verwendet. In den übrigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen gebildet für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird. Währungsumrechnung: Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände, flüssigen Mittel, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Haftungsverhältnisse in fremder Währung werden grundsätzlich zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag bewertet. Über die Ausübung des Wahlrechts zur Bildung von Bewertungseinheiten wird von Fall zu Fall entschieden. In diesem Jahresabschluss wurden alle derivativen Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken eingesetzt und mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Bewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode bilanziert. Devisentermingeschäfte werden grundsätzlich vollständig zur Bewertungseinheit designiert. In diesem Fall werden bei der Bildung von Bewertungseinheiten die Wertänderungen aus den Grundgeschäften und aus der Kassakomponente der Devisentermingeschäfte einander gegenübergestellt; zurückgestellt wird nur ein negativer Überhang aus dem ineffektiven Teil der Marktwertänderung. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil gleichen sich vollständig aus und werden weder bilanziell noch ergebniswirksam erfasst. Die Terminkomponente bei Abschluss von Devisentermingeschäften, die im Rahmen von Bewertungseinheiten für die Absicherung einer zinstragenden Verbindlichkeit bilanziert werden, wird pro rata temporis über die Laufzeit der Devisentermingeschäfte als Korrektur des Zinsaufwandes erfasst. Führt die Terminkomponente in diesem Fall zu einem Abschlag auf den Kassakurs, wird diese als sonstiger Vermögensgegenstand ausgewiesen, sofern der Ausweis als Forderung gegen verbundene Unternehmen nicht Vorrang hat. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht und auf die Aktivierung verzichtet. Abschlussgliederung: Die Siemens Healthineers AG fasst einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammen, sofern sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds nicht erheblich ist, und durch eine Zusammenfassung die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Diese Posten weist die Siemens Healthineers AG im Anhang gesondert aus. In der Anteilsbesitzliste wurden wie im Vorjahr grundsätzlich Werte aus dem Jahresabschluss der jeweiligen Gesellschaft nach lokal geltenden Rechnungslegungsvorschriften angegeben. A.3.3 Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungZiffer 1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse resultierten ausschließlich aus der Erbringung von Managementdienstleistungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 16 Mio. € (im Vj. 14 Mio. €). Der Umsatz wurde ausschließlich mit verbundenen Unternehmen im Inland erwirtschaftet. Ziffer 2 Sonstige betriebliche Erträge und AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Erträge enthielten insbesondere Kostenerstattungen durch die Siemens AG für an Mitarbeiter der Siemens Healthineers AG im Rahmen des sogenannten IPO Incentive zugesagte anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von 1 Mio. € (im Vj. 1 Mio. €). Die zugehörigen Aufwendungen wurden in den Funktionskosten bzw. im Personalaufwand ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden im Geschäftsjahr 2020 nahezu ausschließlich aus Transaktionsnebenkosten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung und dem in diesem Geschäftsjahr abgeschlossenen Aktienrückkaufprogramm ausgewiesen. Ziffer 3 Erträge aus BeteiligungenDie Erträge aus Beteiligungen resultierten in Höhe von 1.459 Mio. € (im Vj. 1.415 Mio. €) aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Siemens Healthcare GmbH, München sowie aus einer Gewinnentnahme aus der Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG, Röttenbach in Höhe von 76 Mio. € (im Vj. 0 Mio. €) und damit ausschließlich aus verbundenen Unternehmen. Der Gewinnabführungsvertrag der Siemens Healthineers AG mit der Siemens Healthcare GmbH wurde im Februar 2018 mit Wirkung zum 1. April 2018 auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 16. April 2018. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch mit Ablauf des 30. September 2023. Der Vertrag beinhaltet eine Verpflichtung zur Übernahme der Verluste der Siemens Healthcare GmbH entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung. Ziffer 4 ZinsaufwendungenDie Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Finanzierungsnebenkosten zu der oben genannten Brückenfazilität in Höhe von 5 Mio. € (im Vj. 0 Mio. €), die im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Varian stehen. Der Zinsaufwand wurde zudem durch die zeitanteilige Vereinnahmung der Terminkomponente von Devisentermingeschäften, die in Bewertungseinheiten einbezogen sind, um 36 Mio. € (im Vj. 12 Mio €) gemindert. Die Zinsaufwendungen enthielten keine positiven Zinsen aus der Geldaufnahme. Ziffer 5 Übriges FinanzergebnisDas übrige Finanzergebnis enthielt im Wesentlichen das Zinsergebnis aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 1 Mio. € (im Vj. 1 Mio. €). Der Zinsanteil aus der Veränderung der Pensionsrückstellungen stellt einen Aufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen dar. Ziffer 6 ErtragsteuernDie Ertragsteuern enthielten ausschließlich laufende Ertragsteuern aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, da der Überhang an aktiven latenten Steuern aufgrund der Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt wurde. A.3.4 Erläuterungen zur BilanzZiffer 7 Anlagevermögenscrollen
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Um eine eigenständige Siemens Healthineers-Konzernstruktur aufzubauen, wurden im Jahr 2018 alle Gesellschaften mit Siemens Healthineers-Geschäft unter der Siemens Healthineers AG sowie ihren Tochterunternehmen gebündelt. Das Geschäft des Siemens Healthineers Konzerns wird durch die Siemens Healthcare GmbH und die Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG, sowie ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen geführt. Während des Geschäftsjahres 2020 hat die Siemens Healthineers AG zum Zweck der Durchführung des Erwerbs von Varian die Siemens Healthineers Holding I GmbH erworben. Aufgrund der bestehenden Patronatserklärung war die Siemens Healthineers AG verpflichtet, eine Kapitalzuzahlung in Höhe von 24 Mio. € zu leisten. Des Weiteren hat die Siemens Healthineers AG der Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG mit Gesellschafterbeschluss vom 29. September 2020 eine Leistung in deren Kapitalkonto II in Höhe von 3.000 Mio. € zugesagt, welche von der Tochtergesellschaft eingefordert wurde. Diese Leistung kann durch eine Barzuzahlung, eine Sacheinlage oder eine gemischte Einlage erbracht werden. Ziffer 8 Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen stellten wie im Vorjahr keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sondern ausschließlich übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände dar und beinhalteten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 21 Mio. € (im Vj. 12 Mio. €). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen waren Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 49 Mio. € (im Vj. 13 Mio. €) ausgewiesen. Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände hatten zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Ziffer 9 RechnungsabgrenzungspostenIm Rechnungsabgrenzungsposten waren Disagien in Höhe von 21 Mio. € (im Vj. 33 Mio. €) enthalten. Diese Disagien entstanden im Rahmen der Übernahme von zwei Darlehen im Jahr 2019 von der Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG, da der Zeitwert der übernommenen Darlehen, der als Anschaffungskosten der Anteile an der Tochtergesellschaft erfasst wurde, unter deren Erfüllungsbetrag lag, mit dem diese passiviert wurden. Die Auflösung der Disagien erfolgt über die Laufzeit der Darlehen, d.h. bis September 2021 bzw. 2023. Im Zusammenhang mit der im Abschnitt → A.3.1 Allgemeine Angaben erwähnten Brückenfazilität zur Sicherstellung der Finanzierung der Akquisition von Varian fielen im Geschäftsjahr 2020 Einmalgebühren für den Abschluss und die Syndizierung an. Diese Einmalgebühren werden als zinsähnliche Aufwendungen auf den Zeitraum bis zur erwarteten Refinanzierung der Brückenfazilität verteilt, was zu aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 24 Mio. € führte. Ziffer 10 Aktive latente SteuernAus der Ermittlung der latenten Steuern ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern, der aufgrund der Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt wurde. Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,20 % zugrunde gelegt. Abweichend hiervon wurde für temporäre Differenzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Personengesellschaften ein Steuersatz von 15,83 % verwendet. Die ertragsteuerliche Organschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 um zwei indirekte Tochtergesellschaften erweitert, sodass auch deren latente Steuern bei der Siemens Healthineers AG berücksichtigt werden. Die zu versteuernden temporären Differenzen resultierten aus immateriellen Vermögensgegenständen, Geschäfts- oder Firmenwerten, Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und mit Rückstellungen verrechnetem Deckungsvermögen der Organgesellschaften der Siemens Healthineers AG. Die abziehbaren temporären Differenzen resultierten bis zur Höhe der zu versteuernden temporären Differenzen aus den Pensionsrückstellungen der Siemens Healthineers AG und der Organgesellschaften. Darüber hinaus bestanden abziehbare temporäre Differenzen im Wesentlichen in Bezug auf Anteile an verbundenen Unternehmen der Siemens Healthineers AG sowie in Bezug auf sonstige Rückstellungen, Vorräte, immaterielle Vermögensgegenstände und kurzfristige Verbindlichkeiten der Organgesellschaften. Ziffer 11 Eigenkapitalscrollen
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Gezeichnetes KapitalZum 30. September 2020 war das gezeichnete Kapital der Siemens Healthineers AG in 1.075.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag aufgeteilt, auf die ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil des Aktionärs am Gewinn nach Steuern der Gesellschaft. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Im September 2020 wurde eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss von Bezugsrechten in Höhe von 7,5 % des gezeichneten Kapitals durchgeführt. Es wurden 75.000.000 neue Aktien platziert. Hieraus ergaben sich Erlöse vor Provisionen und Kosten in Höhe von 2,73 Mrd. €. Es ist geplant, die zugeflossenen Mittel teilweise für die Finanzierung der angekündigten Übernahme von Varian zu verwenden. Genehmigtes KapitalDie Siemens Healthineers AG verfügte zum 30. September 2020 über genehmigtes Kapital von 425 Mio. €, aus dem bis zum 18. Februar 2023 einmal oder mehrmals insgesamt bis zu 425.000.000 neue auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden können (Genehmigtes Kapital 2018). Die im September durchgeführte Kapitalerhöhung erfolgte unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018. Bedingtes KapitalDarüber hinaus verfügte die Siemens Healthineers AG zum 30. September 2020 über bedingtes Kapital von 100 Mio. € oder 100.000.000 Aktien. Dieses kann zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen genutzt werden, die bis zum 18. Februar 2023 begeben werden (Bedingtes Kapital 2018). KapitalrücklageDie Kapitalrücklage betrug zum 30. September 2020 13.400 Mio. € (im Vj. 10.754 Mio. €). Aus der Kapitalerhöhung im September 2020 sind 2.655 Mio. € in die Kapitalrücklage geflossen. Darüber hinaus entstand ein Zugang zur Kapitalrücklage aus der Ausgabe eigener Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktienprogramme in Höhe von 50 Mio. €. Für den Rückkauf eigener Aktien wurde ein Betrag in Höhe von 60 Mio. € aus der frei verfügbaren Kapitalrücklage entnommen. Zum 30. September 2020 war die Kapitalrücklage vor Berücksichtigung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Höhe von 338 Mio. € (im Vj. 350 Mio. €) ausschüttbar. Eigene Aktienscrollen
Die außerordentliche Hauptversammlung am 19. Februar 2018 ermächtigte den Vorstand, bis zum 18. Februar 2023 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung, sofern dieser Wert geringer ist, für jeden zulässigen Zweck zurückzukaufen. Die zum 30. September 2020 im Bestand der Siemens Healthineers AG befindlichen 898.249 Aktien entsprachen einem Betrag von nominal 898.249 € beziehungsweise 0,08 % des Grundkapitals. Im Geschäftsjahr 2020 hat die Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs insgesamt 1.550.474 Stück eigene Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Betrag von nominal 1.550.474 € beziehungsweise 0,14 % des Grundkapitals. Hierfür wurden in diesem Zeitraum 61 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) aufgewendet; dies entspricht einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 38,88 € je Aktie. Der Erwerb erfolgte im Berichtszeitraum an 50 Xetra-Handelstagen in den Monaten Oktober bis Dezember 2019 sowie Januar 2020 durch eine von der Siemens Healthineers AG beauftragten Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Das durchschnittliche Handelsvolumen betrug an diesen Handelstagen rund 498.433 Aktien. Hierbei durfte der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Siemens Healthineers-Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 1.186.962 Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von 38,27 € je Aktie im Rahmen der Mitarbeiteraktienprogramme als Investment-Aktien an Planteilnehmer veräußert, wobei der Kaufpreis auf Basis des Xetra-Schlusskurses am Tag der Übertragung der Aktien bestimmt wurde. Aus diesen Veräußerungen hat die Siemens Healthineers AG insgesamt 47 Mio. € vereinnahmt. Dieser Betrag stand der Gesellschaft grundsätzlich zur freien Verfügung und reduzierte die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die übrigen im Berichtszeitraum ausgegebenen 116.421 Aktien betrafen Bonus-Aktien im Rahmen des Basis-Aktienprogramms, welche im Februar 2020 ausgegeben wurden. Im Oktober 2020 startete ein neues Aktienrückkaufprogramm der Siemens Healthineers AG. Dieses läuft bis Februar 2021 und hat ein Volumen von 160 Mio. €. Angaben zu ausschüttungsgesperrten BeträgenDer nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach der Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn sowie den vergangenen sieben Jahren betrug 2 Mio. € (im Vj. 2 Mio. €). Der von der Siemens Healthcare GmbH als Organgesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Organträgerin abgeführte Gewinn in Höhe von 1.459 Mio. € (im Vj. 1.415 Mio. €) enthielt - entsprechend dem Wortlaut des § 301 AktG - auch den nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag in Höhe von 118 Mio. € (im Vj. 124 Mio. €). Den ausschüttungsgesperrten Beträgen stand eine ausschüttbare Kapitalrücklage in Höhe von 338 Mio. € (im Vj. 350 Mio. €) gegenüber. Daher bestand keine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn in Höhe von 1.394 Mio. € (im Vj. 1.057 Mio. €). Angaben zu Beteiligungen am Kapital der Siemens Healthineers AGDer Gesellschaft lagen folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG vor (Stand 30. September 2020): Die Siemens AG teilte uns am 20. März 2018 aufgrund der erstmaligen Zulassung der Aktien der Siemens Healthineers AG zum Handel an einem organisierten Markt mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siemens Healthineers AG am 15. März 2018, direkt und indirekt gehalten, 850.000.000 Stimmrechte oder 85,00 % der Stimmrechte betrug. Zu diesem Zeitpunkt bestand zudem ein Rücklieferungsanspruch aus Wertpapierleihe bedingt durch die Greenshoe-Option für die Siemens Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. OHG in Bezug auf 19.565.217 Stimmrechte oder 1.96 %. Da weder die Siemens AG noch ein mit ihr verbundenes Unternehmen an der Kapitalerhöhung im September 2020 teilgenommen haben, ist der Anteil des Siemens-Konzerns auf rund 79 % gesunken. Dementsprechend musste mangels Unterschreitung einer Meldeschwelle keine neue Mitteilung über die Beteiligung an der Siemens Healthineers AG erfolgen. Ziffer 12 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenIn Deutschland gewährt die Siemens Healthineers AG Pensionsleistungen durch die Siemens Healthineers Beitragsorientierte Siemens Altersvorsorge (BSAV), eingefrorene Pläne mit Altzusagen und Pläne mit Entgeltumwandlungen. Die Mehrheit der aktiven Mitarbeiter nimmt an der Siemens Healthineers BSAV teil. Die Leistungen aus diesem Plan basieren überwiegend auf nominalen Beiträgen und deren Investmenterträgen, wobei das Unternehmen eine Mindestverzinsung garantiert. Für Leistungen aus den eingefrorenen Plänen mit Altzusagen wurde die Wirkung aus Gehaltssteigerungen weitgehend eliminiert, so dass Bewertungsprämissen für Lohn- und Gehaltssteigerungen inklusive Karrieretrend keine wesentliche Bedeutung für die Pensionsverpflichtungen der Siemens Healthineers AG mehr haben. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betrug zum Stichtag 22 Mio. € (im Vj. 19 Mio. €). Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basierte im Wesentlichen auf folgenden Parametern: Für die Pensionsverpflichtungen wurde der 10-jährige Durchschnittszins in Höhe von 2,41 % gemäß § 253 Abs. 2 HGB herangezogen. Für die sonstigen Verpflichtungen wurde der 7-jährige Durchschnittszins in Höhe von 1,71 % verwendet. Der Bewertungsunterschied gemäß § 253 Abs. 6 HGB aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-jährigen Durchschnittszinssatz zum 7-jährigen Durchschnittszinssatz beträgt zum Stichtag 2 Mio. € (im Vj. 2 Mio. €). Für die Pensionsverpflichtungen wurde ein Rententrend von 1,50 % per annum und eine Einkommensdynamik von 2,25 % per annum berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Siemenseigene Sterbetafeln (Siemens Bio 2017/2020) verwendet. Ziffer 13 Übrige RückstellungenDie übrigen Rückstellungen enthielten sonstige Rückstellungen in Höhe von 17 Mio. € (im Vj. 7 Mio. €) und Steuerrückstellungen in Höhe von 178 Mio. € (im Vj. 136 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen bestanden im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von 13 Mio. € (im Vj. 5 Mio. €). Für die Methode zur Ermittlung der Rückstellung für Aktienzusagen wird auf die Ausführungen in → Ziffer 17 Anteilsbasierte Vergütung verwiesen. Ziffer 14 Verbindlichkeitenscrollen
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Die Verbindlichkeiten aus Steuern betrugen zum 30. September 2020 347 Tsd. € (im Vj. 340 Tsd. €) und die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 23 Tsd. € (im Vj. 22 Tsd. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrafen Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling innerhalb des Siemens Healthineers Konzerns gegenüber der Siemens Healthcare GmbH in Höhe von 195 Mio. € (im Vj. 2.222 Mio. €), Darlehen von der Siemens Finance B.V. inklusive der Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 1.438 Mio. € (im Vj. 1.438 Mio. €), die Verbindlichkeit aus der im Geschäftsjahr 2020 zugesagten und eingeforderten Einlage in das Kapitalkonto II der Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG in Höhe von 3.000 Mio. € (im Vj. 1.000 Mio. € aus der im Geschäftsjahr 2019 zugesagten und eingeforderten Kapitalzuzahlung) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 80 Mio. € (im Vj. 99 Mio. €), die aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit mehreren Tochterunternehmen und aus für Tochterunternehmen vereinnahmten Beträgen resultierten. Daneben bestanden erstmals Verbindlichkeiten aus der zugesagten und eingeforderten Kapitalzuzahlung gegenüber der Siemens Healthineers Holding I GmbH in Höhe von 24 Mio. € und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Siemens Healthcare GmbH in Höhe von 3 Mio. €. Der starke Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling ist auf die Kapitalerhöhung im September 2020 zurückzuführen. Die Erlöse nach Abzug der direkt von den Banken einbehaltenen Gebühren in Höhe von 2.710 Mio. € wurden im regulären Cash-Pooling erfasst. Jedoch werden diese separiert von der zwischen der Siemens Healthcare GmbH und der Siemens AG bestehenden revolvierenden Mehrwährungskreditlinie bei der Siemens AG angelegt, um die Verfügbarkeit der Erlöse für die Akquisition von Varian sicherzustellen. A.3.5 Sonstige AngabenZiffer 15 Materialaufwandscrollen
Ziffer 16 PersonalaufwandDie Personalaufwendungen enthielten nicht die im übrigen Finanzergebnis ausgewiesenen Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und Personalrückstellungen. scrollen
Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 52 Mitarbeiter beschäftigt, die ausschließlich in Verwaltungsfunktionen tätig waren. Die durchschnittliche Frauenquote betrug hierbei 20 %. Ziffer 17 Anteilsbasierte VergütungDie Siemens Healthineers AG räumt Mitarbeitern und Mitgliedern des Vorstands die Teilnahme an anteilsbasierten Vergütungsprogrammen ein. Zum Zweck der Bedienung anteilsbasierter Vergütungsprogramme liefert die Siemens Healthineers AG auch Siemens Healthineers-Aktien, die von verbundenen Unternehmen zugesagt wurden. AktienzusagenDie Siemens Healthineers AG gewährt Mitgliedern des Vorstands, leitenden Angestellten und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern Aktienzusagen (Stock Awards). Aktienzusagen an Begünstigte der Siemens Healthineers AG werden aufwandswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und ratierlich entsprechend der Erdienung mit dem Kurs der Siemens Healthineers AG-Aktie (innerer Wert) am Bilanzstichtag und unter Berücksichtigung des geschätzten Zielerreichungsgrads der den Aktienzusagen zugrundeliegenden Leistungskriterien am Bilanzstichtag bewertet. Im Geschäftsjahr wurden erstmals auch Aktienzusagen ohne Leistungsbedingungen, d.h. nur mit einer Dienstbedingung, gewährt, die jährlich zu einem Viertel erdient werden. Dadurch ergibt sich vor Berücksichtigung der Aktienkursentwicklung grundsätzlich eine höhere Aufwandserfassung in den ersten Jahren des Erdienungszeitraums. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der von den Vorständen, leitenden Angestellten und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern der Siemens Healthineers AG gehaltenen Aktienzusagen: scrollen
Der zeitanteilige innere Wert aller an Begünstigte der Siemens Healthineers AG ausgegebenen Aktienzusagen belief sich zum Bilanzstichtag auf 9 Mio. €. Share-Matching-ProgrammeDie Mitarbeiter der Siemens Healthineers AG haben verschiedene Möglichkeiten, um am Share Matching Programm teilzunehmen: das Basis-Aktienprogramm und den Share-Matching-Plan. Die Planteilnehmer haben Anspruch auf eine Siemens Healthineers Aktie (Matching-Aktie) für je drei über den Erdienungszeitraum gehaltene Investment-Aktien, ohne hierfür eine Zahlung zu leisten. An Begünstigte der Siemens Healthineers AG gewährte Matching-Aktien werden aufwandswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und ratierlich entsprechend der Erdienung mit dem Kurs der Siemens Healthineers Aktie (innerer Wert) am Bilanzstichtag bewertet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ansprüche der Begünstigten der Siemens Healthineers AG auf Matching-Aktien: scrollen
Der zeitanteilige innere Wert aller an Begünstigte der Siemens Healthineers AG ausgegebenen Matching-Aktien belief sich zum Bilanzstichtag auf 0 Mio. €. Ziffer 18 HaftungsverhältnisseDie Siemens Healthineers AG hat sich im Rahmen einer harten Patronatserklärung gegenüber der Siemens Healthineers Holding I GmbH verpflichtet, für sämtliche bestehende und künftige Verpflichtungen der Tochtergesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb von Varian in der Weise einzustehen, dass sie die Tochtergesellschaft mit einem entsprechend hohen Eigenkapital ausstattet (Einstands- und Ausstattungspflicht). Diese Verpflichtung umfasst auch die Sicherstellung der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Erwerb von Varian sowie Verpflichtungen aus dem zur Absicherung von Währungseffekten abgeschlossenen Derivat. Dementsprechend ist die Siemens Healthineers AG mittelbar verpflichtet, den Kaufpreis in Höhe von 16,4 Mrd. US$ (14,0 Mrd. €) zu zahlen und die Rückzahlung aller ausstehenden Beträge im Rahmen einer bestehenden Kreditvereinbarung von Varian, deren Umfang sich auf maximal 1,2 Mrd. US$ (1,0 Mrd. €) beläuft, zu finanzieren. Die Akquisition von Varian wird als hochwahrscheinlich eingeschätzt. Im unwahrscheinlichen Fall, dass der Erwerb von Varian nicht zu Stande kommt, können Vertragsstrafen in Höhe von 450 Mio. US$ bis maximal 925 Mio. US$ anfallen, zu deren Zahlung die Siemens Healhtineers AG ebenfalls mittelbar verpflichtet ist. Darüber hinaus ist die Siemens Healthineers AG aus der Patronatserklärung verpflichtet, der Siemens Healthineers Holding I GmbH so viel Eigenkapital zuzuführen, dass ihr kein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entsteht. Zusätzlich stellte die Siemens Healthineers AG der Siemens AG eine Garantie in Form eines selbstständigen Zahlungsversprechens in Bezug auf die Zahlungen, die die Siemens Healthineers Holding I GmbH im Rahmen des Deal Contingent Forward leisten muss, aus. Der zu zahlende Nominalbetrag des Deal Contingent Forward beläuft sich auf 7,5 Mrd. €. Des Weiteren besteht zum 30. September 2020 ein Gewährleistungsvertrag, in unbeschränkter Höhe und unbestimmter Laufzeit, der zur Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen im Ausland mit einem verbundenen Unternehmen geschlossen wurde. Dieses verbundene Unternehmen bilanzierte zum 30. September 2020 Verbindlichkeiten in Höhe von 27 Mio. €. Ein im Vorjahr bestehender Gewährleistungsvertrag, der zur Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen im Ausland mit einem verbundenen Unternehmen geschlossen wurde, wurde im Geschäftsjahr 2020 gekündigt. Die Ansprüche aus dem gekündigten Gewährleistungsvertrag verjähren bis 2025. Außerdem bestehen lieferbezogene Garantieverpflichtungen in Höhe von 306 Mio. €., diese beinhalten in Anspruch genommene Bankbürgschaften in Höhe von 20 Mio. €. Die Siemens Healthineers AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung ein. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass die jeweiligen Tochterunternehmen abgesehen von der Siemens Healthineers Holding I GmbH ihre Verpflichtungen selbst erfüllen können. Diese Auffassung beruht auf einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und berücksichtigt die bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse. Sie schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen abgesehen von der Patronatserklärung an die Siemens Healthineers Holding I GmbH das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. Da der Abschluss der Akquisition von Varian als hochwahrscheinlich eingeschätzt wird, wird auch die Inanspruchnahme aus oben genannter Einstands- und Ausstattungspflicht als hochwahrscheinlich beurteilt. Darüber hinaus ist es möglich, dass aufgrund der Patronatserklärung weitere Kapitalzuzahlungen zum Ausgleich eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags an die Siemens Healthineers Holding I GmbH geleistet werden müssen. Ziffer 19 Finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und MietverträgenAus Leasing- und Mietverträgen bestanden am Bilanzstichtag Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) gegenüber einem verbundenen Unternehmen. Ziffer 20 Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Ziffer 21 Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenDie Siemens Healthineers AG ist aufgrund der im Geschäftsjahr 2019 von der Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG übernommenen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Siemens Finance B.V. wie im Vorjahr nennenswerten Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, da die Darlehen in U.S. Dollar denominiert sind. Da die Darlehen festverzinslich sind, besteht kein Zinsänderungsrisiko. Zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos hat die Siemens Healthineers AG Devisentermingeschäfte mit der Siemens AG abgeschlossen. Zum 30. September 2020 bestanden Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen in Höhe von 1.383 Mio. €, die einen positiven Marktwert in Höhe von 19 Mio. € hatten. Das Nominalvolumen entspricht dabei der Summe der Kontraktwerte. Die Bewertung bzw. die Ermittlung des Marktwerts der Devisentermingeschäfte erfolgt auf Basis der Veränderung der Devisenkurse. Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind und die Entscheidung für die Ausübung des Wahlrechts getroffen wurde, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Da im Geschäftsjahr 2020 nur Mikro-Hedges vorlagen, d.h. das aus einem einzelnen Grundgeschäft resultierende Risiko wird mit einem einzelnen derivativen Finanzinstrument abgesichert, erfolgte die Beurteilung der Wirksamkeit der Bewertungseinheiten sowohl prospektiv als auch retrospektiv auf Basis der Critical-Terms-Match-Methode. In Bezug auf die Devisentermingeschäfte wurde für diese Beurteilung die Entwicklung der Kassakomponente den Wert- bzw. Zahlungsstromänderungen der Grundgeschäfte aus Wechselkursänderungen gegenübergestellt. Die Terminkomponente wird über die Laufzeit der jeweiligen Devisentermingeschäfte pro rata temporis vereinnahmt und als Korrektur des Zinsaufwandes ausgewiesen. Bewertungseinheiten zur Absicherung des WährungsrisikosJede Siemens Healthineers Einheit ist gemäß der Unternehmenspolitik verantwortlich für die Erfassung, Bewertung und Überwachung ihrer Fremdwährungsrisiken. Die Nettofremdwährungsposition jeder Einheit dient als zentrale Steuerungsgröße und ist in einer Bandbreite von mindestens 75 %, aber nicht mehr als 100 % grundsätzlich mit der Konzern-Treasury der Siemens AG abzusichern. Für jede im Rahmen der Darlehensverbindlichkeiten anfallende Zahlung wurde eine separate Bewertungseinheit gebildet. Die Bewertungseinheiten für die Darlehensverbindlichkeiten weisen eine Laufzeit bis 15. September 2021 bzw. bis 15. September 2023 auf. Die Bewertungseinheiten für die Zinszahlungen hatten auf Basis der Zinsperiode von sechs Monaten zum Bilanzstichtag eine Laufzeit von fünfeinhalb Monaten bis maximal 11,5 Monaten bzw. 35,5 Monaten. scrollen
Da für die abgesicherten Fremdwährungsrisiken keine Ineffektivität im Rahmen der Bewertungseinheiten bestand, waren keine Drohverlustrückstellungen zu bilden. Buchwerte der bilanzierungspflichtigen derivativen FinanzinstrumenteDa keine Drohverlustrückstellungen für derivative Finanzinstrumente zu bilden waren, schlug sich nur die ratierlich vereinnahmte Terminkomponente der noch nicht fällig gewordenen Devisentermingeschäfte in der Bilanz nieder. Deren Buchwert betrug zum 30. September 2020 47 Mio. € und wurde unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. Ziffer 22 Vorschlag zur GewinnverwendungAufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der Siemens Healthineers AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1.394 Mio. € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den restlichen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Die durch die Kapitalerhöhung neu ausgegebenen 75 Mio. Stückaktien sind ab 1. Oktober 2019 dividendenberechtigt. Ziffer 23 Vergütung des Vorstands und des AufsichtsratsVergütung der Mitglieder des VorstandsDie Mitglieder des Vorstands erhielten eine Barvergütung in Höhe von 3,3 Mio. €. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2020 gewährten anteilsbasierten Vergütung betrug 3,0 Mio. € für 139.006 Aktienzusagen. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Beiträge zum Pensionsplan der Siemens Healthineers BSAV (inklusive einmalige Sonderbeiträge) in Höhe von 1,1 Mio. € gewährt. Die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung sowie gewährten Leistungen betrugen somit insgesamt 7,4 Mio. €. Gesamtbezüge früherer Mitglieder des VorstandsDem mit Ablauf des Geschäftsjahres 2019 ausgeschiedenen Vorstandsmitglied wurde im Geschäftsjahr 2019 eine Abfindung in Höhe von 2,4 Mio. € gewährt, die im Geschäftsjahr 2020 ausgezahlt wurde. Daneben erhielten frühere Vorstandsmitglieder und Hinterbliebene im Geschäftsjahr 2020 Gesamtbezüge im Sinne von § 285 Abs. 1 Nr. 9 Bst. b HGB in Höhe von 37 Tsd. €. Für Pensionszusagen an frühere Mitglieder des Vorstands hat die Siemens Healthineers AG keine Pensionsrückstellungen gebildet. Es bestehen nur unverfallbare Zusagen eines Tochterunternehmens, für die dieses eine Pensionsrückstellung gebildet hat. Vergütung der AufsichtsratsmitgliederDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug insgesamt, einschließlich Sitzungsgeldern, im Geschäftsjahr 2020 1,2 Mio. €. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist (Abschnitt A.8), dargestellt. Ziffer 24 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG haben zum 30. September 2020 die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter → www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/corporate-governance öffentlich zugänglich gemacht. Ziffer 25 KonzernzugehörigkeitDie Siemens Healthineers AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis, in den sie einbezogen wird, selbst auf. Zusätzlich wird sie gemäß § 290 Abs. 1 HGB in den Konzernabschluss der Siemens AG (Sitz in München und Berlin, Amtsgericht München HRB 6684 und Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 12300) als größten Konsolidierungskreis einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ziffer 26 Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs ergab sich folgender Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag: Am 6. Oktober 2020 übernahm die Siemens Healthineers AG ein Darlehen von der Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG im Rahmen einer befreienden Schuldübernahme unter vorweggenommenem Verzicht auf die Regressforderung. Dabei handelte es sich um eine weitere Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Siemens Finance B.V., in Höhe von 1.689 Mio. US$ (1.544 Mio. €). Das Darlehen mit einer Laufzeit bis zum 15. Oktober 2026 wurde ursprünglich an die Siemens Medical Solutions USA, Inc., Wilmington/USA, ausgegeben. Mit dem Darlehen wurde auch die aufgelaufene Zinsverbindlichkeit in Höhe von 17 Mio. € (20 Mio. US$) übertragen. Die bis zum Laufzeitende noch zu leistenden Zinszahlungen beliefen sich auf 275 Mio. US$. Am selben Tag übernahm die Siemens Healthineers AG von der Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG auch die dazugehörigen Devisentermingeschäfte zum Marktwert in Höhe von 62 Mio. €. Ziffer 27 Zusammensetzung und Mandate des Vorstands und des AufsichtsratsMitglieder des VorstandsIm Geschäftsjahr 2020 und im Zeitraum bis zur Aufstellung dieses Jahresabschlusses gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an: scrollen
Mitglieder des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG besteht aus neun Mitgliedern. Alle Mitglieder wurden durch die Hauptversammlung bestellt und repräsentieren die Anteilseigner. Den deutschen Regelungen zur unternehmerischen Mitbestimmung entsprechend ist die Siemens Healthineers AG nicht dazu verpflichtet, einen mitbestimmten Aufsichtsrat einzusetzen, da die Siemens Healthineers AG weniger als die erforderliche Anzahl an Mitarbeitern beschäftigt. Im Einklang mit den deutschen Regelungen zur unternehmerischen Mitbestimmung werden Mitarbeiter anderer Unternehmen des Konzerns nicht der Siemens Healthineers AG zugerechnet. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: scrollen
Prof. Dr. Ralf P. Thomas hat das Aufsichtsratsmandat bei der scrollen
Dr. Norbert Gaus hat das Aufsichtsratsmandat bei der scrollen
Dr. Roland Busch hat das Aufsichtsratsmandat bei der scrollen
Dr. Marion Helmes hat das Aufsichtsrat Mandat bei der Uniper SE zum 03.04.2020 aufgegeben. Dr. Andreas C. Hoffmann hat das Aufsichtsratsmandat bei der scrollen
Dr. Philipp Rösler hat das Aufsichtsratsmandat bei der scrollen
Michael Sen hat das Aufsichtsratsmandat bei der Siemens Healthcare GmbH zum 27.11.2019 aufgegeben. Dr. Nathalie von Siemens hat das Aufsichtsratsmandat bei der TÜV SÜD AG am 10.07.2020 aufgenommen. Dr. Gregory Sorensen hat das Aufsichtsratsmandat bei der scrollen
Karl-Heinz Streibich hat das Aufsichtsratsmandat bei der scrollen
Ziffer 28 Aufstellung des Anteilsbesitzes der Siemens Healthineers AG gemäß § 285 Nr.11 HGBscrollen
1 Die Werte entsprechen grundsätzlich den
Jahresabschlüssen nach eventueller
Gewinnabführung nach lokal geltenden
B. Weitere InformationenB.1 Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Siemens Healthineers AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, 19. November 2020 Siemens Healthineers AG Der Vorstand Dr. Bernhard Montag Dr. Jochen Schmitz Dr. Christoph Zindel B.2 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Siemens Healthineers AG, München Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Siemens Healthineers AG, München, bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, der Bilanz zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Siemens Healthineers AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, geprüft. Das Kapitel A.7.4 "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts, einschließlich Kapitel C.4.2 "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB" des Geschäftsberichts 2020, auf das in Kapitel A.7.4 "Erklärung zur Unternehmensführung" verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt: Werthaltigkeit von FinanzanlagenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen war ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da insbesondere im Rahmen der Prüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen aufgrund deren Wesentlichkeit sowie der Ermessensabhängigkeit der Beurteilung, ob objektive Hinweise auf einen niedrigeren beizulegenden Zeitwert und länger anhaltende Wertminderung hindeuten, aus unserer Sicht ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung besteht. Zudem sind die Bewertungen der Finanzanlagen in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Prüferisches Vorgehen: Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen haben wir uns mit den Prozessen zur Planung künftiger Zahlungsströme sowie zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Anteilen an verbundenen Unternehmen befasst. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten wurden die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Ferner haben wir die Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planung, einschließlich etwaiger Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, eingeholt und untersucht, ob die Budgetplanungen allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen widerspiegeln. Durch stichprobenweise Soll-Ist-Abgleiche von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnissen wurde die Planungstreue beurteilt. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter wie beispielsweise die geschätzten Wachstumsraten sowie die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze wurden mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen und gegenüber der Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt. Um das Wertminderungsrisiko bei Änderung wesentlicher Annahmen einschätzen zu können, haben wir auch eigene Sensitivitätsanalysen vorgenommen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Werthaltigkeit von Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss in Kapitel A.3.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Sonstige InformationenDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2020 verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen: scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. März 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. September 2018 als Abschlussprüfer der Siemens Healthineers AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Zusätzlich zur Prüfung des Jahresabschlusses der Siemens Healthineers AG haben wir die gesetzliche Prüfung des Siemens Healthineers Konzernabschlusses, Prüfungen von Abschlüssen von Tochterunternehmen der Siemens Healthineers AG, prüfungsintegrierte prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen sowie projektbegleitende IT-Prüfungen durchgeführt. Andere Bestätigungsleistungen umfassten im Wesentlichen sonstige gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Bestätigungsleistungen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Spannagl.
München, den 19. November 2020 Ernst
& Young GmbH
Spannagl, Wirtschaftsprüfer Tropschug, Wirtschaftsprüferin B.3 HinweiseAufgrund von Rundungen ist es möglich, dass einzelne Zahlen in diesem Dokument und in anderen Dokumenten nicht genau der angegebenen Summe entsprechen und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich und geht der englischen Übersetzung des Dokuments vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen in der Formatierung zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Bericht überwiegend die männliche Form verwendet. Es sind immer Personen des weiblichen und männlichen Geschlechts gleichermaßen gemeint. Internet: www.siemens-healthineers.de Presse: www.siemens-healthineers.com/press-room Investor Relations: www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations Siemens Healthineers AG Henkestraße 127 91052 Erlangen, Deutschland Telefon +49 (9131) 84-3385 siemens-healthineers.de © Siemens Healthineers AG, 2020 Geschäftsbericht 2020A. Zusammengefasster LageberichtA.1 GeschäftsgrundlagenA.1.1 Beschreibung der GeschäftstätigkeitOrganisationSiemens Healthineers ist ein weltweiter Anbieter von Lösungen und Dienstleistungen im Gesundheitswesen, der in zahlreichen Ländern der Welt tätig ist. Der Siemens Healthineers-Konzern (nachfolgend bezeichnet als "Siemens Healthineers", das "Unternehmen", "wir" oder der "Konzern") umfasst die Siemens Healthineers AG, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, als Muttergesellschaft und ihre Tochterunternehmen. Die Siemens Healthineers AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München (Deutschland) eingetragen. Das operative Geschäft des Unternehmens wird von den unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen der Siemens Healthineers AG geführt. Zum 30. September 2020 hielt der Siemens-Konzern rund 79 % der Anteile der Siemens Healthineers AG. Siemens Healthineers beschäftigte zum 30. September 2020 etwa 54.300 Arbeitnehmer (30. September 2019: rund 52.000). Siemens Healthineers hat eine starke Präsenz und Größe in einem attraktiv wachsenden Markt, mit einer direkten Vertretung in weltweit mehr als 70 Ländern. Unsere wesentlichen Produktionsstandorte liegen in den USA, China und Deutschland. Mit unserer ganzheitlichen Systemkompetenz entwickeln, produzieren und vertreiben wir ein vielfältiges Angebot innovativer Bildgebungs-, Diagnostik- und neuartiger Therapieprodukte und Dienstleistungen an Gesundheitsdienstleister in mehr als 180 Ländern. Wir bieten außerdem klinische Beratungsleistungen, abgerundet durch ein umfangreiches Set an Trainings- und Serviceangeboten, an. Dieses umfassende Portfolio unterstützt Kunden entlang der Behandlungskette, von der Prävention und Früherkennung über die Diagnose bis zur Therapie und Nachsorge. Die Bereitstellung hochqualitativer und bezahlbarer Gesundheitsversorgung erfordert skalierbare Lösungen, um die Bedürfnisse eines Spektrums von Gesundheitsversorgern zu erfüllen. Dieses Spektrum reicht von öffentlichen und privaten Gesundheitsdienstleistern, einschließlich Krankenhäusern und Krankenhaussystemen, öffentlichen und privaten Kliniken und Laboren, Universitäten, Ärzten/Ärztegemeinschaften, öffentlichen Gesundheitsbehörden sowie gesetzlichen und privaten Krankenkassen bis hin zu Pharmaunternehmen und klinischen Forschungsinstituten. Wir bieten in allen Marktsegmenten verschiedene, auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnittene Lösungen an. Unsere Geschäftstätigkeiten sind in drei Segmente unterteilt: Imaging, Diagnostics und Advanced Therapies. In allen diesen Segmenten sind wir ein weltweit führender Anbieter. Unser Imaging Segment bietet bildgebende Produkte, Dienstleistungen und Lösungen an. Unsere wichtigsten Produkte in diesem Segment sind Geräte, die Magnetresonanz, Computertomographie, Röntgensysteme, molekulare Bildgebung und Ultraschall umfassen. Alle unsere Bildgebungs- und Therapiesysteme werden durch gemeinsam genutzte Softwareplattformen unterstützt. Zudem bieten wir ein breites und skalierbares Angebot von Softwarelösungen zur Unterstützung von multimodalem Lesen und strukturierter Berichterstellung. Aus unserem Kundenservicegeschäft (Dienstleistungen und Ersatzteile) generieren wir regelmäßige Umsätze in erheblichem Umfang durch eine starke und wachsende installierte Basis sowie langfristige Servicebeziehungen. Diese bilden eine stabile Gewinnbasis. Das Portfolio unseres Diagnostics Segments umfasst Produkte und Dienstleistungen für In-vitro-Diagnostika, die wir Gesundheitsdienstleistern im Bereich der Labordiagnostik, molekularen Diagnostik und Point-of-Care-Diagnostik zur Verfügung stellen. Mit einer breiten Auswahl an Anwendungsgebieten diagnostischer Tests, angefangen bei zentralisierten Referenz- und Krankenhauslaboren bis hin zu Kliniken und Praxislaboren, deckt unser umfassendes Portfolio verschiedene Testdisziplinen ab, unter anderem Immunchemie, Hämatologie, Gerinnung, Harnanalyse, Blutgasmessung und PCR-Analyse (molekular). Darüber hinaus stellen wir Lösungen für Betriebsabläufe und Informatikprodukte zur Verfügung, die in unseren Angeboten integriert sind und die Effizienz und Produktivität der Dienstleister erhöhen. Das Diagnostics Geschäftsmodell basiert überwiegend auf langfristigen Aufträgen, die mit der Installation eines Instruments beginnen, gefolgt von laufenden Verkäufen von Reagenzien, die zu einem vorhersehbaren und nachhaltigen Umsatzstrom führen. Das Portfolio unseres Advanced Therapies Segments besteht aus hochintegrierten Produkten, Dienstleistungen und Lösungen in den verschiedensten klinischen Bereichen, die wir den Therapieabteilungen von Gesundheitsdienstleistern zur Verfügung stellen. Die Produkte aus unserem Advanced Therapies Segment erleichtern die bildgesteuerte minimalinvasive Behandlung in den Bereichen Kardiologie, interventionelle Radiologie, Chirurgie und Radioonkologie. Unsere wichtigsten Produkte innerhalb dieses Segments sind Angiographiesysteme und mobile C-Bögen. Mit dem Abschluss der Übernahme von Corindus Vascular Robotics, Inc. (nachfolgend "Corindus") im frühen Geschäftsjahr 2020 ist das Geschäft rund um die robotergestützte Plattform für kardiovaskuläre und periphere vaskuläre Eingriffe Teil des Advanced Therapies Segments. Unser integriertes Geschäftsmodell bildet die Basis für unsere Geschäftstätigkeit in diesem Bereich, wobei wir dank unserer wachsenden installierten Basis und unseres Angebots an Kundenservices regelmäßig wiederkehrende Umsätze generieren. Innerhalb dieser drei Segmente stellen wir umfassende Dienstleistungen entlang der gesamten Kundenwertschöpfungskette zur Verfügung, darunter Planung und Gestaltung, Instandhaltung, Betriebsmanagement, Training und Schulungen. Unsere Serviceangebote beinhalten ferner Leistungsmanagement für medizinisches Equipment, klinische Ausbildung und E-Learning, Asset-Management, Betreibermodelle für Labore und Gesundheitseinrichtungen, Beratung sowie Produkte und Dienstleistungen für das digitale Gesundheitswesen. In diesem Bereich baute das Unternehmen sein Portfolio durch den abgeschlossenen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an ECG Management Consultants (nachfolgend "ECG") im frühen Geschäftsjahr 2020 weiter aus. Der geplante Erwerb von Varian Medical Systems, Inc. (nachfolgend "Varian"), der im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2020 bekannt gegeben wurde, wird ein zusätzliches Geschäftssegment innerhalb des Unternehmens hinzufügen, das innovative Lösungen im Bereich der Krebsversorgung anbietet, insbesondere in der Strahlentherapie und der dazugehörigen Software. Siemens Healthineers Strategie 2025Vor dem Hintergrund der in → A.1.2 Geschäftsumfeld beschriebenen Trends im Gesundheitswesen definierte Siemens Healthineers strategische Stoßrichtungen, um kurzfristige Potenziale zu nutzen und die Marktführerschaft über 2025 hinaus zu sichern. Die erste, "Reinforcing" genannte Phase der Siemens Healthineers Strategie 2025 endete mit dem Ablauf des Geschäftsjahres 2019. Der Fokus dieser Phase lag dabei auf der Markteinführung neuer Produkte und Plattformen sowie einem Kosteneinsparungsprogramm inklusive Produktivitätsverbesserungsmaßnahmen. Das Geschäftsjahr 2020 kennzeichnete den Beginn der zweiten Phase der Siemens Healthineers Strategie 2025. Hierfür definierte das Unternehmen klare Prioritäten für seine Segmente. Die sogenannte Upgrading-Phase läuft bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022. Während der Upgrading-Phase strebt Siemens Healthineers ein vergleichbares Umsatzwachstum von größer 5 % p. a. (per annum) und ein Wachstum des bereinigten unverwässerten Ergebnisses je Aktie von circa 10 % p. a. an. Im Imaging Segment liegt der Fokus auf kontinuierlichen Innovationen im Kerngeschäft, der Erweiterung des Diagnostikangebots und einer federführenden Rolle in klinischen Entscheidungsprozessen basierend auf künstlicher Intelligenz (nachfolgend "KI"). Die Hauptzielsetzung des Segments Diagnostics ist die Nutzung von Chancen, die sich aus dem Markttrend hin zu automatisierten Arbeitsabläufen in der Labordiagnostik ergeben, sowie das Wachstum des Segments mittelfristig auf Marktniveau zu bringen. Darüber hinaus ist geplant, das sogenannte Point-of-Care-Geschäft weiter auszubauen. Das Advanced Therapies Segment wird weiterhin innovative Technologien und Dienstleistungen entwickeln, mit denen bildgesteuerte klinische Verfahren vorangebracht und verbessert werden. Die zunehmende Anzahl dieser Verfahren bildet dabei die Grundlage, in angrenzenden Märkten profitabel zu wachsen. Gleichzeitig definierte Siemens Healthineers drei segmentübergreifende Prioritäten für die Upgrading-Phase: Marktanteilsgewinne in geografischen Wachstumsmärkten, Marktanteilsgewinne bei führenden Gesundheitsanbietern und Fortführung der digitalen Transformation des Unternehmens. Weitere, zentrale Elemente der Upgrading-Strategie sind es, sowohl in den bestehenden Märkten weiter zu wachsen als auch in angrenzende vorzustoßen sowie neue Märkte zu schaffen. Die Akquisitionen im Geschäftsjahr 2020 (ECG und Corindus) sowie die angekündigte Akquisition von Varian zeigen den Fortschritt in diesem Bereich der Upgrading-Strategie. Forschung und EntwicklungUnsere Aktivitäten in Forschung und Entwicklung (nachfolgend "FuE") sind durchgehend darauf ausgerichtet, innovative und nachhaltige Lösungen für unsere Kunden zu schaffen und gleichzeitig unsere Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und weiter zu verbessern. Folglich konzentrieren wir unsere FuE-Aktivitäten auf ausgewählte Technologien und Innovationen. Insbesondere im Umfeld der Digitalisierung und KI haben wir unsere FuE-Aktivitäten weiter ausgebaut. Diese Entwicklungen spiegeln sich in einem weiter ausgebauten Produkt- und Lösungsportfolio in diesem Bereich wider: Mittlerweile haben wir mehr als 65 KI-basierte Produkte und Anwendungen im Markt, die die Produktivität unserer Kunden weiter steigern sowie präzisere und individuell auf den Patienten zugeschnittene klinische Entscheidungen ermöglichen. Die wesentlichen Zuwächse des KI-basierten Produktportfolios sind getrieben durch Erweiterungen unserer AI-Rad Companion und neuer AI-Pathway Companion sowie syngo.via Produkte und Lösungen. Für das Geschäftsjahr 2021 sind AI-Rad Companion-Erweiterungen für Gehirn, Prostata-MR und Röntgenthorax-Daten sowie die Organkonturierung zur Strahlentherapieplanung vorgesehen. Zudem haben wir für den AI-Pathway Companion Prostate Cancer, einen digitalen Companion zur klinischen Entscheidungsunterstützung, eine CE- Kennzeichnung in Europa für den Einsatz im klinischen Behandlungspfad für Prostatakrebs erhalten, der zweithäufigsten Krebserkrankung (nach Lungenkrebs) bei Männern weltweit. Wir erweitern kontinuierlich unser Portfolio an digitalen Dienstleistungen, um unsere Kunden bei ihrem Übergang zu einer wertbasierten Versorgung zu unterstützen. Die digitale Gesundheitsplattform Teamplay führt Daten, Anwendungen und Dienste zusammen, um auf effiziente Weise bessere Entscheidungen für Patienten zu treffen. Darüber hinaus haben wir eine Reihe neuer Produkte eingeführt. So haben wir beispielsweise das High-End-Single-Source-CT-System SOMATOM X.cite mit myExam Companion - einem Assistenten zur einfachen Bedienung - und den mobilen Kopf-CT-Scanner SOMATOM On.site eingeführt. Außerdem führten wir das Röntgensystem YSIO X.pree ein, ebenfalls mit myExam Companion, um Anwender mit unterschiedlicher Erfahrung zu unterstützen. In der Magnetresonanztomografie (nachfolgend "MRT") planen wir neue Innovationen, die den globalen Zugang zur MRT-Bildgebung deutlich verbessern, unter anderem durch stark vereinfachte Infrastrukturanforderungen, eine hochautomatisierte Bedienung mit myExam Companion sowie die weltweit erste Patientenöffnung mit 80 cm. Darüber hinaus können unsere Kunden mit Syngo Virtual Cockpit, unserer Softwarelösung zur Fernbedienung von Geräten, die Auslastung ihrer Scanner-Flotte optimieren und einen höheren Qualitätsstandard erreichen. Im Bereich der Robotik verstärkten wir unsere Bestrebungen mit dem CorPath GRX System von Corindus, welches das einzige Robotersystem auf dem Markt für perkutane koronare und vaskuläre Eingriffe ist. Das System ist darauf ausgelegt, die Präzision der Eingriffe zu verbessern, die Behandlung zu standardisieren und ein sichereres Verfahren für Patienten und medizinisches Fachpersonal zu schaffen. Damit bildet die Lösung einen weiteren Schritt in der Umsetzung der Strategie 2025. Für 2021 ist bei CorPath GRX eine Erweiterung für neurovaskuläre Prozeduren geplant, insbesondere hinsichtlich eines Zugangs zur Versorgung durch ferngesteuerte Roboterfähigkeiten (oder Telerobotik). Auch bei unserem Laborsystem Atellica Solution kommt im Geschäftsjahr 2021 im Bereich der Probenhandhabung und -klassifizierung innovative KI-basierte Technologie für effizientes Management des Labor-Arbeitsablaufes zum Einsatz. Eine Ausprägung der KI für die Atellica Solution ermöglicht die Auswertung von bis zu 7.500 Merkmalen einer Probe. Eine weitere stellt mittels KI die Robustheit der Proben-Charakterisierung sicher. Diese wurde an über 60.000 Datensätzen trainiert und evaluiert. Die neue Atellica Hämatologie-Suite stellt ein Hoch-Volumensystem der nächsten Generation von Hämatologie-Analysegeräten dar. Zudem wurde der Atellica DCA Analyzer (CE) Diabetes-Test weiterentwickelt. Bei den Point-of-Care (nachfolgend "POC")-Lösungen ist es uns zeitnah gelungen, den CLINITEST COVID-19 Antigen-Schnelltest mit Beginn des Geschäftsjahres 2021 vorzustellen. Es handelt sich hierbei um eine Testkassette zum Nachweis von SARS-CoV-2 und ermöglicht Ergebnisse in 15 Minuten ohne Laborgeräte oder spezialisiertes medizinisches Fachpersonal. Im Bereich der molekularen Diagnostik werden wir im Geschäftsjahr 2021 einen FTD CoV-2/Flu/HRSV Test auf den Markt bringen. Dieser Test kann SARS-CoV-2 und HRSV A&B nachweisen und zwischen Influenza A/B unterscheiden. Neben der kontinuierlichen Erneuerung unseres Portfolios steht im Fokus unserer Entwicklungsaktivitäten auch die laufende Verbesserung bestehender Produkte und Lösungen. Unsere mittlerweile rund 10.000 FuE-Mitarbeiter arbeiten weltweit an verschiedenen FuE-Standorten, vor allem in Deutschland, USA, China und Indien. Die Verteilung unserer FuE-Mitarbeiter auf ein international ausgewogenes Netzwerk gibt uns die Möglichkeit, besser auf die Bedürfnisse der lokalen Märkte einzugehen und ermöglicht uns einen Zugang zu lokalen Arbeitsmärkten. Dies versetzt uns in die Lage, die besten Mitarbeiter für die entsprechenden Aufgaben zu gewinnen. Zusätzlich ergänzen wir unsere eigenen Kompetenzen durch unsere Beziehungen mit strategischen Partnern. Im Geschäftsjahr 2020 lagen die FuE-Kosten bei 1.342 Mio. € (2019: 1.328 Mio. €). Die resultierende FuE-Intensität, definiert als das Verhältnis von FuE-Aufwendungen zu Umsatzerlösen, lag bei 9 % (2019: 9 %). Die Zugänge zu aktivierten Entwicklungskosten betrugen 245 Mio. € (2019: 155 Mio. €). Damit entsprach der Anteil der aktivierten Entwicklungskosten an den gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 18 % (2019: 12 %). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten beliefen sich auf 99 Mio. € (2019: 111 Mio. €). Am 30. September 2020 hielten wir mehr als 18.500 Patente, Patentanmeldungen und Gebrauchsmuster. Darin enthalten waren etwa 13.500 erteilte Patente und registrierte Gebrauchsmuster. Dies lag auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019. A.1.2 GeschäftsumfeldWir agieren in einem langfristig stabilen Wachstumsmarkt, der durch die nachfolgend genannten Trends im Gesundheitswesen unterstützt wird. Zudem stammt ein Großteil der Umsatzerlöse von Siemens Healthineers aus wiederkehrenden Geschäften, die eine stabile Gewinnbasis bilden. Schwankungen des Gesundheitsmarktes unterliegen auch dem Einfluss von gesamtwirtschaftlichen Veränderungen und politischen Entwicklungen, einschließlich Änderungen in der Gesundheitspolitik und bei Erstattungssystemen sowie im Bereich der Regulierung. Trends im Gesundheitsmarkt und Entwicklungen in der GesundheitspolitikDie Gesundheitsmärkte werden weltweit von vier wesentlichen, nachhaltigen Trends beeinflusst, die auch durch die COVID-19-Pandemie kaum beeinflusst werden. Der erste Trend sind demografische Entwicklungen, insbesondere die weltweit wachsende und alternde Bevölkerung. Diese Entwicklung stellt die weltweiten Gesundheitssysteme vor große Herausforderungen, bietet gleichzeitig aber auch Chancen für Anbieter im Gesundheitswesen, da sich die Nachfrage nach kosteneffizienten Lösungen für die Gesundheitsversorgung intensiviert. Der zweite Trend ist die wirtschaftliche Entwicklung in Schwellenländern, die vielen Menschen einen besseren Zugang zu einer Gesundheitsversorgung ermöglicht. Aufgrund der weiterhin wachsenden Mittelschicht werden weiterhin signifikante Investitionen in die Erweiterung der privaten und öffentlichen Gesundheitssysteme vorgenommen, die die allgemeine Nachfrage nach Produkten und Services im Gesundheitswesen erhöhen und somit das Marktwachstum fördern. Der dritte Trend ist die Zunahme an chronischen Erkrankungen, bedingt durch eine alternde Bevölkerung und umwelt- und lebensstilbedingter Veränderungen. Diese Entwicklung setzt die Gesundheitssysteme zusätzlich unter Druck und führt zu erhöhten Kosten, diese Herausforderung anzugehen. Der vierte globale Trend mit bedeutender Auswirkung auf unsere Geschäftsentwicklung, die Transformation der Leistungserbringer, resultiert aus einer Kombination von gesellschaftlichen Entwicklungen und Markteinwirkungen. Diese veranlassen Leistungserbringer im Gesundheitswesen dazu, ihre Leistungen in anderer Art und Weise zu planen und zu erbringen. Aufgrund des wachsenden Kostendrucks im Gesundheitswesen werden neue Vergütungsmodelle für Gesundheitsdienstleistungen, wie beispielsweise wertbasierte statt behandlungsbasierte Vergütung, eingeführt. Digitalisierung und KI werden voraussichtlich Schlüsselfaktoren für Gesundheitsversorger sein, da diese sich zunehmend darauf fokussieren, die ganzheitliche Patientenerfahrung zu optimieren, mit besseren Behandlungsergebnissen und einer allgemeinen Verringerung der Behandlungskosten. Treiber dieser Entwicklung sind unter anderem zunehmende gesellschaftliche Widerstände gegenüber den Kosten der Gesundheitsversorgung, die wachsende Professionalisierung der Kostenträger, Belastungen durch chronische Krankheiten sowie der rapide wissenschaftliche Fortschritt. Als Folge davon schließen sich Gesundheitsdienstleister in Netzwerken zusammen, woraus größere Klinik- und Laborketten resultieren, oft auf internationaler Ebene, die mehr und mehr wie Großunternehmen agieren. Die Anwendung dieser industriellen Logik auf den Gesundheitsmarkt kann zu systematischen Qualitätsverbesserungen bei gleichzeitig niedrigeren Kosten führen. Aufgrund der Notwendigkeit, dass Gesundheitssysteme weltweit bessere Ergebnisse zu geringeren Kosten erzielen müssen, ist die Regulierung weltweit zunehmend darauf ausgerichtet, neue Vergütungsmodelle für Gesundheitsdienstleistungen einzuführen. Dies führt dazu, dass die Erstattungen im Gesundheitswesen nicht mehr anhand der Anzahl der Eingriffe, sondern auf Grundlage des Behandlungserfolgs ermittelt werden. Derzeit gibt es in den meisten Industrieländern Überlegungen oder Maßnahmen, regulatorische Änderungen innerhalb ihrer Gesundheitssysteme durchzuführen. COVID-19 beeinflusste auch Regulierungssysteme und -verfahren im Gesundheitswesen, da Regierungen und Anbieter im Gesundheitswesen mit nie dagewesenen Herausforderungen konfrontiert waren. So nutzten die Regulierungsbehörden Methoden, um die Markteinführung diagnostischer Produkte zu beschleunigen. Regierungen stellten so Vergütungssysteme für Tests zur Verfügung. Das bedeutete sowohl Veränderungen der bestehenden Erstattungsstrukturen als auch beschleunigte Regulierungen und Zulassungsverfahren. Dadurch wurde die Verfügbarkeit von diagnostischen Tests und Zugang zu Erstattungen für zum Beispiel digitale Lösungen wie Telemedizin in verschiedenen Ländern, wie zum Beispiel China, den USA und Deutschland, positiv beeinflusst. Die Wichtigkeit und der Wert solcher Technologien wurde dadurch während der Pandemie bestätigt und erhöht. Jedoch könnten diese Änderungen der Gesundheitspolitik und des Erstattungswesens nur von vorübergehender Natur sein und eventuell mittelfristig zurückgenommen oder angepasst werden. Der Fokus auf die Pandemie hat in den USA einen vorübergehenden Rückgang der Bestrebungen, das Gesundheitswesen hin zu wertbasierten Vergütungsmodellen zu verändern, ausgelöst. Die Einführung dieser Modelle wurde temporär ausgesetzt. Mittelfristig wird der Einfluss von COVID-19 auf die Finanzen des öffentlichen und privaten Sektors den Druck auf die Auslastung der Geräte und das Erstattungswesen womöglich erhöhen. Durch die Präsidentschaftswahl in den USA im November 2020 und die Finalisierung von Chinas nächstem Fünf-Jahres-Plan im Frühjahr 2021 unterliegen in den nächsten Jahren zwei unserer Hauptabsatzmärkte zusätzlichen politischen Veränderungen, die Unsicherheiten im Bereich der Gesundheitspolitik und Haushaltsplanung mit sich bringen. Die Wahlprogramme der beiden Präsidentschaftskandidaten in den USA unterscheiden sich in den Punkten Wirtschaft und Gesundheitswesen weitgehend. Das Wahlergebnis könnte einen wesentlichen Einfluss auf die Steuerpolitik, die Anzahl an unversicherten Bürgern sowie den Durchbruch der Initiativen zur wertorientierten Gesundheitsversorgung haben. Da die COVID-19-Pandemie die Weltwirtschaft in die Rezession gestürzt hat, setzt sich China nach wie vor dafür ein, die Marktöffnung auszuweiten, um so das Wachstum zu stützen und die Globalisierung und integrative Entwicklung voranzutreiben. Chinas nächster Fünf-Jahres-Plan für den Zeitraum 2021- 2025 hat zudem entscheidende Auswirkungen auf die nationale strategische Initiative "Made in China 2025". Das Ziel des nächsten Fünf-Jahres-Plans ist es, einen entscheidenden Vorsprung im Bereich der Schlüsselindustrien, einschließlich des Gesundheitswesens, zu erreichen. Die fortwährende Unterstützung der lokalen chinesischen Medizinbranche durch die Regierung sowie die Einführung von Regelungen, die das lokale Beschaffungswesen unterstützen, führen letztendlich für multinationale Konzerne zu einem erhöhten Wettbewerb mit lokalen Anbietern. Die chinesische Regierung legte die medizinische Grundversorgung und die Einführung eines gestaffelten Gesundheitssystems als Prioritäten der Strategie "Healthy China 2030" fest. Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Geräten und höherwertigen Produkten zunehmen wird, genauso wie die Nachfrage nach Lösungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Darüber hinaus werden die Reformen bezüglich Kostenerstattungen, wie zum Beispiel diagnosebezogene Fallgruppen, sogenannte Diagnosis Related Groups, in weiteren Regionen des Landes eingeführt. Politische EntwicklungenDas Geschäftsumfeld unterliegt nicht nur dem Einfluss von Regulierungssystemen, die Medizintechnikunternehmen und Anbieter im Gesundheitswesen beachten müssen, damit sie ihre Produkte verkaufen und Dienstleistungen erbringen können. Darüber hinaus sind auch nichttarifäre Handelsbarrieren wie Lokalisierungszwang, Lizenzierungsanforderungen und insbesondere wirtschaftlicher Protektionismus Themen, die in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen haben. Handelsbarrieren werden immer häufiger. Sie betreffen alle unsere Segmentmärkte und schaffen zusätzliche finanzielle Belastungen für Unternehmen. Der nach wie vor anhaltende Handelskonflikt zwischen den USA und China führte zu Kostensteigerungen, da in beiden Ländern neue Zölle eingeführt wurden, was sich auf die Produktströme zwischen diesen Ländern auswirkte. Der Wahlzyklus in den USA in 2020 und Chinas nächster Fünf-Jahres-Plan könnten diese Situation ebenfalls beeinflussen. Handelskonflikte werden davon unabhängig jedoch immer ein Thema bleiben. In Europa stellten sich die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) kompliziert dar. Dies hatte jedoch kaum Auswirkungen auf die Investitionsneigung, und nur begrenzte bis keine Auswirkungen auf die Marktentwicklung in der Region EMEA. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt könnte zu Beeinträchtigungen führen, die den freien Handel von Gütern und Dienstleistungen betreffen. Dabei würden potenzielle Auswirkungen auf Zölle, das Transportwesen und zusätzlicher Verwaltungsaufwand, und damit letztendlich auf die Preisgestaltung, zu erwarten sein. SegmentmärkteIm Imaging-Markt lassen sich zwei grundlegende Trends beobachten: ein Wechsel hin zu Präzisionsmedizin sowie eine zunehmende Verwendung von bildgebenden Geräten in Therapie, Screening und Intervention. Beide Trends treiben die Nachfrage nach einer breiteren Anwendung bildgebender Verfahren und Digitalisierung an und erhöhen damit die Nachfrage nach Bildgebungstechnologien. Ferner werden Entwicklungen in den Bereichen KI, Big Data und Deep Machine Learning den Weg des bevölkerungsbezogenen Gesundheitsmanagements weiter bestimmen. Hochintelligente, bildgebende Systeme werden auch weiterhin entscheidend für das Management und die Bereitstellung von medizinischer Versorgung sein. Ein moderates Konsolidierungsniveau ist ein zentrales Merkmal des globalen Imaging-Marktes, in dem Siemens Healthineers, GE Healthcare und Philips die drei Hauptwettbewerber darstellen. Der Diagnostics-Markt ist ein Markt mit einem attraktiven zugrunde liegenden Wachstum, das vor allem in Schwellenländern von der zunehmenden Nachfrage nach Diagnostiktests, sowohl durch die Entwicklung neuer Tests als auch durch den erhöhten Zugriff auf bestehende Tests, getrieben ist. Um den erhöhten Testbedarf und die steigenden Gesundheitskosten auszugleichen, setzen Gesundheitsanbieter die Konsolidierung ihrer Geschäftsaktivitäten weiter fort, um niedrigere Laborkosten zu realisieren und industrialisieren ihre Testprozesse, um durch Automation und Digitalisierung Effizienzsteigerungen zu erzielen. Die stärkere Digitalisierung wird die Laborproduktivität weiter erhöhen und eine bessere Integration der Ergebnisse aus Diagnostiktests in die klinische Entscheidungsfindung ermöglichen. Die Immunchemie ist nach wie vor das größte und eines der am schnellsten wachsenden Segmente des Diagnostics-Marktes. Der Diagnostics-Markt ist fragmentiert mit verschiedenen globalen Wettbewerbern, die international und über Marktsegmente hinweg konkurrieren, sich aber auch Konkurrenz durch regionale Akteure und spezialisierte Unternehmen in Nischentechnologien gegenübersehen. Einer der wichtigsten Faktoren, der das Wachstum im Markt für Advanced Therapies bestimmt, ist die Entwicklung im Bereich der klinischen Verfahren. Zu den wichtigsten Markttreibern zählen minimalinvasive Verfahren sowie die wachsende Komplexität der Verfahren, die komplexe technologische Geräte erfordern. Insbesondere aufgrund von technologischen Innovationen in den Bereichen Bildgebung, Robotik, Medizingeräte und IT haben minimalinvasive Verfahren unter anderem geringere Komplikationsrisiken, schnellere Genesung, weniger postoperative Schmerzen, kürzere Krankenhausaufenthalte und geringere Kosten zur Folge. Der globale Advanced Therapies-Markt kann als konsolidiert bezeichnet werden mit drei wesentlichen Wettbewerbern (Siemens Healthineers, GE Healthcare und Philips). A.2 Finanzielles SteuerungssystemBedeutsamste LeistungsindikatorenVergleichbares UmsatzwachstumZur Steuerung und Überwachung des Wachstums der Umsatzerlöse (bis Geschäftsjahr 2020) bzw. der bereinigten Umsatzerlöse (ab dem Geschäftsjahr 2021) unserer Segmente und von Siemens Healthineers verwenden wir das vergleichbare Umsatzwachstum als bedeutsamsten Leistungsindikator (Key Performance Indicator, nachfolgend "KPI"). Es zeigt die Entwicklung der Umsatzerlöse bzw. der bereinigten Umsatzerlöse, angepasst um die von uns nicht beeinflussbaren Währungsumrechnungseffekte sowie um Portfolioeffekte, die sich aus Geschäftsaktivitäten ergeben, die entweder neu hinzugekommen oder nicht länger Bestandteil unseres Geschäftes sind. Die Umsatzerlöse von Siemens Healthineers sind definiert als die konsolidierten Umsatzerlöse, wie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berichtet. Die bereinigten Umsatzerlöse sind zusätzlich um Effekte aus der Neubewertung von Vertragsverbindlichkeiten im Rahmen der Kaufpreisallokation nach IFRS 3 angepasst. Auf Segmentebene werden die Umsatzerlöse als gesamte Umsatzerlöse definiert und entsprechen der Summe aus Außenumsatzerlösen und internen Umsatzerlösen mit anderen Segmenten von Siemens Healthineers. Die gesamten bereinigten Umsatzerlöse der Segmente sind zusätzlich um Effekte aus der Neubewertung von Vertragsverbindlichkeiten im Rahmen der Kaufpreisallokation nach IFRS 3 angepasst. Für das Geschäftsjahr 2020 bestanden keine Effekte aus der Neubewertung von Vertragsverbindlichkeiten im Rahmen der Kaufpreisallokation nach IFRS 3. Bereinigte EBIT-MargeZur Steuerung der operativen Leistung unserer Segmente nutzen wir die bereinigte EBIT-Marge (Earnings before Interest and Taxes, EBIT) als KPI. Das bereinigte EBIT ist definiert als der Gewinn vor Ertragsteuern, Zinserträgen und -aufwendungen und sonstigem Finanzergebnis, bereinigt um nicht operative Positionen. Die Bereinigungen umfassten bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 folgende Positionen: scrollen
Das EBIT wird ab dem Geschäftsjahr 2021 um folgende Positionen bereinigt: scrollen
Die Bereinigungen (inklusive der Umsatzerlöse) beziehen sich auf Aufwendungen und Erträge, die nicht die operative Leistung widerspiegeln und somit die Periodenvergleichbarkeit der Ergebnisgröße beeinträchtigen. Die Bereinigungspositionen ab dem Geschäftsjahr 2021 berücksichtigen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Portfolioanpassungen in größerem Umfang, um weiterhin die Transparenz, Vergleichbarkeit und Überleitbarkeit der bereinigten EBIT-Marge sicherzustellen. Die bereinigte EBIT-Marge ist definiert als das bereinigte EBIT des jeweiligen Segments, geteilt durch die jeweiligen gesamten Umsatzerlöse (bis Geschäftsjahr 2020) bzw. der gesamten bereinigten Umsatzerlöse (ab dem Geschäftsjahr 2021). Für die Berechnung der bereinigten EBIT-Marge werden die gesamten (bereinigten) Umsatzerlöse, wie oben definiert, herangezogen. Überleitung der Bereinigungspositionen der bereinigten EBIT-Marge (für das Geschäftsjahr 2020)scrollen
Wachstum des bereinigten unverwässerten Ergebnisses je Aktie (bis Geschäftsjahr 2020)Die Steuerung der Leistung auf Unternehmensebene erfolgte mittels des Wachstums des bereinigten unverwässerten Ergebnisses je Aktie. Das bereinigte unverwässerte Ergebnis je Aktie war definiert als das unverwässerte Ergebnis je Aktie, bereinigt um nachfolgend beschriebene Positionen, nach Steuern: scrollen
Bereinigtes unverwässertes Ergebnis je Aktie (ab Geschäftsjahr 2021)Ab dem Geschäftsjahr 2021 erfolgt die Steuerung der Leistung auf Unternehmensebene nicht mehr mittels des Wachstums des bereinigten unverwässerten Ergebnisses je Aktie. Stattdessen verwenden wir das bereinigte unverwässerte Ergebnis je Aktie als neuen KPI. Ab dem Geschäftsjahr 2021 werden folgende Bereinigungen, analog der geänderten Definition der bereinigten EBIT-Marge, vorgenommen: scrollen
So werden auch in diesem KPI Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Portfolioanpassungen in größerem Umfang bereinigt, um weiterhin die Transparenz, Vergleichbarkeit und Überleitbarkeit des bereinigten unverwässerten Ergebnisses je Aktie sicherzustellen. Die analoge Bereinigung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie und des EBIT stellt die Konsistenz der KPIs bereinigte EBIT-Marge und des bereinigten unverwässerten Ergebnisses je Aktie sicher. Die Bereinigungen erfolgen nach Steuern. Die Steuereffekte auf die Bereinigungen werden wie im Geschäftsjahr 2020 auf Basis der Ertragsteuerquote der entsprechenden Berichtsperiode ermittelt. Ebenso wird das bereinigte unverwässerte Ergebnis je Aktie basierend auf der durchschnittlich gewichteten Anzahl der ausgegebenen Aktien der entsprechenden Berichtsperiode ermittelt. Überleitung der Bereinigungspositionen des bereinigten unverwässerten Ergebnisses je Aktie (für das Geschäftsjahr 2020)scrollen
DividendeWir möchten unseren Aktionären eine attraktive Rendite bieten. Daher beabsichtigen wir, eine jährliche Dividende in Höhe von 50 % bis 60 % des Gewinns nach Steuern des jeweiligen vergangenen Geschäftsjahres auszuschütten. Zu diesem Zweck kann der Gewinn nach Steuern als Bemessungsgrundlage für die Dividende um ausgewählte außergewöhnliche nicht zahlungswirksame Positionen angepasst werden. A.3 GeschäftsentwicklungA.3.1 MarktentwicklungDer weltweit adressierbare Markt für das Imaging-Produktgeschäft belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf etwa 19 Mrd. €. Der adressierbare Produktmarkt für den Bereich Advanced Therapies (basierend auf Angiographiesystemen und mobilen C-Bögen, exklusive Radioonkologie) lag schätzungsweise bei 3 Mrd. €. Innerhalb des Produktgeschäfts der Segmente Imaging und Advanced Therapies wuchs Siemens Healthineers, basierend auf dem Auftragseingang, stärker als der adressierbare Markt. Inklusive Molekulardiagnostik belief sich der weltweite Diagnostics-Markt auf etwa 34 Mrd. €. Unterstützt durch eine Zunahme unserer installierten Basis im Vorjahr, zeigte sich im vergangenen Geschäftsjahr ein gesundes Wachstum des produktbezogenen Service-Geschäfts. Nach dem ersten bestätigten Auftreten von SARS-CoV-2 Ende 2019 breitete sich das Virus rasch aus und führte zur COVID-19-Pandemie im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2020. Diese Entwicklung beeinflusste die Volkswirtschaften weltweit, einschließlich unserer adressierten Märkte. Verglichen mit den Einschätzungen aus dem Geschäftsbericht 2019 und dem durchschnittlichen Wachstumsniveau der Vorjahre, hat sich die Entwicklung der Märkte im Geschäftsjahr 2020 anders dargestellt. Der Wettbewerb unter den führenden Gesundheitsunternehmen blieb nach wie vor auf einem hohen Niveau. COVID-19 verstärkte einige der langfristigen Markttrends und hat so zum Beispiel den ohnehin zunehmenden Kostendruck auf Gesundheitssysteme und Kunden auf unvorhergesehene Level gehoben sowie die Konsolidierung der Anbieter im Gesundheitswesen bekräftigt. Insbesondere in den Ländern mit schwerwiegenden COVID-19-Ausbrüchen, wie zum Beispiel USA und Brasilien, zeigt sich ein signifikanter Effekt auf die wirtschaftliche Situation des Gesundheitswesens insbesondere durch weitere Kostensteigerungen bei gleichzeitig, temporär erheblichen Umsatzeinbußen der Krankenhäuser. Investitionen in Anlagegüter und andere Ausstattung für medizinische Bildgebung wurden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder ganz gestrichen. Der zunächst erwartete Nachfragestau und dessen Auflösung stellt sich im Geschäftsjahr 2020 nicht ein, auch nicht in Ländern, die nach Beendigung der ersten Pandemiewelle wieder auf dem Weg der Erholung waren. Im Allgemeinen verzeichneten die Märkte für Medizintechnik zur Bekämpfung von COVID-19 einen leicht positiven Effekt auf das Wachstum im Geschäftsjahr 2020. Unsere adressierten Imaging-Märkte erfuhren im Allgemeinen einen leichten Rückgang. Erhebliche Marktrückgänge bei größeren Modalitäten, wie zum Beispiel Magnetresonanztomographen, wurden dabei durch eine moderat bis beträchtlich erhöhte Nachfrage nach Geräten und Lösungen, die für die Diagnose und Verlaufskontrolle von COVID-19 genutzt werden, einschließlich Computertomographen und (mobile) Röntgensysteme, ausgeglichen. Der Ultraschall-Markt war im Geschäftsjahr 2020 moderat rückläufig, da eine erhöhte Nachfrage nach zum Beispiel tragbaren Ultraschallgeräten, die patientennah für die Diagnose und Überwachung von COVID-19 eingesetzt werden, verschobene Projekte und den starken Rückgang anderer Ultraschall-Marktsegmente nicht ausgleichen konnte. Vor dem Hintergrund, dass Krankenhäuser Kapazitäten und Ressourcen für potenzielle COVID-19-Notfälle vorhalten mussten, nahm die Anzahl an Routine- und elektiven Eingriffen stark ab. Dadurch waren die Märkte im Bereich Advanced Therapies negativ beeinträchtigt, was zu einem sehr starken Marktrückgang führte. Innerhalb des Segments Diagnostics wuchsen die Märkte für Point-of-Care-Tests, die zur Patientenüberwachung eingesetzt werden, sowie Labortests zum Nachweis von SARS-CoV-2 und zur Antikörperbestimmung. Gleichzeitig verringerte sich die Nachfrage nach bestimmten diagnostischen Reagenzien, insbesondere für Tests der Routineversorgung, da die Anzahl an Patienten stark abnahm. Das außergewöhnliche Wachstum im Bereich der Molekulardiagnostik konnte dabei den starken Rückgang des Labordiagnostikmarktes ausgleichen, sodass der adressierte Diagnostikmarkt insgesamt moderat wuchs. China, einer unserer größten Märkte und wesentlicher inkrementeller Wachstumstreiber, war das erste Land, das einen schwerwiegenden SARS-CoV-2-Ausbruch verzeichnete. Dies führte zu einem kompletten Herunterfahren des Landes für mehr als zwei Monate. Nach Beendigung der Ausgangssperre kehrte das Land nach relativ kurzer Zeit wieder zur regulären Geschäftstätigkeit zurück. Das zunehmende private Marktsegment war durch die COVID-19-Krise stärker belastet, was eine erwartete langsamere Erholung und eine eventuelle Konsolidierung in diesem Segment nach sich ziehen könnte. Während verschobene und abgesagte elektive Eingriffe zu einem starken Rückgang des Advanced Therapies-Marktes führten, resultierten staatliche Investitionen in einzelnen Provinzen mit hohen COVID-19-Fallzahlen in einem beträchtlichen Wachstum des Imaging-Marktes im Bereich der Modalitäten zur Bekämpfung von COVID-19. Insbesondere lokale Medizintechnikanbieter profitierten von dieser zusätzlichen Marktnachfrage. Auch wenn diagnostische Testverfahren in breitem Umfang angewendet wurden, um SARS-CoV-2 nachzuweisen, darunter auch breit angelegte Testreihen ganzer Bevölkerungen bestimmter Regionen, konnte diese zusätzliche Nachfrage den Rückgang an Tests der Routineversorgung nicht auffangen. Dies führte schließlich zu einem insgesamt signifikanten Marktrückgang im Bereich Diagnostics. In Japan, dem zweitgrößten Markt der Region Asien, Australien, führte die Umsatzsteuererhöhung im frühen Geschäftsjahr 2020 zu vorgezogenen Investitionen bereits im Geschäftsjahr 2019. COVID-19 beeinträchtigte den Markt zusätzlich, sodass die Märkte der Segmente Imaging und Advanced Therapies signifikant sowie der Diagnostics-Markt leicht zurückgingen. In der Region EMEA wurden negative Effekte infolge der Ausgangssperren durch staatliche Investitionsprogramme und COVID-19 bezogene erhöhte Nachfragen in einigen Ländern ausgeglichen. Dies führte insgesamt zu einem starken bis beträchtlichen Wachstum der Märkte von Imaging und Advanced Therapies im Geschäftsjahr 2020. Das signifikante Wachstum des Diagnostics-Marktes wurde durch Test-Programme auf SARS-CoV-2 getrieben, die von verschiedenen Regierungen in der Region EMEA eingesetzt wurden. Der schwerwiegende Rückgang an Tests der Routineversorgung wurde dadurch ausgeglichen. In den USA führten verschobene und gestoppte Projekte sowie der eingeschränkte Zugang zu Anbietern im Gesundheitswesen infolge der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Ausgangssperren zu erheblichen Rückgängen in allen Imaging und Advanced Therapies-Märkten. Im Bereich Diagnostics erhöhten die zunehmenden COVID-19-Fallzahlen das Wachstum des USA Diagnostics-Marktes auf ein starkes Niveau, da dadurch auch die Nachfrage nach molekulardiagnostischen und Point-of-Care COVID-19-Tests weiter zunahm. Die Marktschätzungen basieren auf dem Marktmodell von Healthineers, das auf externen Quellen (u. a. IQVIA Ltd., OMDIA und Signify Research), Marktinformationen von Verbänden der Medizintechnikbranche (u. a. COCIR, NEMA, JIRA und MedTech Europe) und Schätzungen des Managements von Siemens Healthineers beruht. Die Aussagen zur Marktentwicklung beziehen sich dabei auf die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2020, da die Ist-Werte für das Gesamtgeschäftsjahr 2020 bis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts nicht vorlagen. Durch die Unvorhersagbarkeit der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie und dadurch entstehende Beeinträchtigungen der Märkte im Gesundheitswesen, können bekannte und vergangene Muster der Marktentwicklung in diesem Jahr nicht angewandt werden. A.3.2 ErtragslageA.3.2.1 Umsatz nach Segmenten und Regionenscrollen
Umsatzerlöse nach Sitz des Kundenscrollen
Siemens HealthineersDer Umsatz lag bei 14.460 Mio. € und damit in etwa auf Vorjahresniveau. Auch auf vergleichbarer Basis, also ohne Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekte, lag der Umsatz trotz der COVID-19-Pandemie auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019. Leichten Zuwächsen auf vergleichbarer Basis in den Segmenten Imaging und Advanced Therapies stand ein moderater Rückgang bei Diagnostics gegenüber. Währungsumrechnungseffekte hatten einen negativen Einfluss von rund einem Prozentpunkt auf das nominale Umsatzwachstum. Dieser Entwicklung wirkten Portfolioeffekte in etwa gleicher Höhe entgegen. SegmenteDie gesamten Umsatzerlöse von Imaging stiegen nominal, wie auch auf vergleichbarer Basis, um 2 % auf 9.090 Mio. €. Insbesondere Computed Tomography zeigte ein sehr starkes Wachstum, da Computertomographen auch bei der Untersuchung von an COVID-19 erkrankten Personen zum Einsatz kamen. Geografisch betrachtet stiegen die gesamten Umsatzerlöse auf vergleichbarer Basis in EMEA sehr stark und in Asien, Australien leicht an. Dagegen verzeichnete Amerika ein leicht rückläufiges Wachstum, hauptsächlich aufgrund der COVID-19-Pandemie. Die gesamten Umsatzerlöse von Diagnostics sanken nominal um 5 % auf 3.924 Mio. €. Auf vergleichbarer Basis betrug der Rückgang 4 %. Hintergrund war hauptsächlich das niedrigere Testaufkommen für Routine-Untersuchungen während der COVID-19-Pandemie. Alle Regionen verzeichneten einen moderaten bis starken vergleichbaren Umsatzrückgang. Die gesamten Umsatzerlöse von Advanced Therapies stiegen nominal wie auch vergleichbar um 1 % auf 1.628 Mio. €, unterstützt durch einen starken Anstieg in EMEA. Gegenläufig wirkte ein leichter Rückgang in Amerika. RegionenDer Anstieg des vergleichbaren Umsatzes um 4 % in EMEA wurde durch ein sehr starkes Wachstum im Segment Imaging und starkes Wachstum bei Advanced Therapies getrieben. Das Segment Diagnostics entwickelte sich moderat rückläufig. Deutschland lag auf Vorjahresniveau. In Amerika sank der vergleichbare Umsatz um 3 %, die Segmente Imaging und Advanced Therapies entwickelten sich leicht rückläufig. Diagnostics zeigte einen moderaten vergleichbaren Umsatzrückgang. Die USA verzeichneten einen vergleichbaren Umsatzrückgang von 3 %. In Asien, Australien sank der vergleichbare Umsatz um 1 %. Das Segment Diagnostics entwickelte sich stark rückläufig, was durch ein leichtes Umsatzwachstum bei Imaging teilweise kompensiert wurde. Advanced Therapies lag in etwa auf Vorjahresniveau. China wies ein vergleichbares Umsatzwachstum von 4 % auf. A.3.2.2 Bereinigtes EBITscrollen
Siemens HealthineersDas bereinigte EBIT sank um 10 %. Daraus ergab sich eine bereinigte EBIT-Marge von 15,4 % für das Geschäftsjahr 2020. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr war hauptsächlich bedingt durch eine schwache Entwicklung der bereinigten EBIT-Marge bei Diagnostics. In der bereinigten EBIT-Marge wirkten negative Einflüsse aus der COVID-19-Pandemie. Gegenläufig wirkten niedrigere Aufwendungen für erfolgsabhängige Vergütung und Erträge in Höhe von 34 Mio. € in den USA im Zusammenhang mit dem CARES Act. Das Vorjahresergebnis beinhaltete positive Effekte in Höhe von 24 Mio. € aus einem Vergleich. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen stiegen um 14 Mio. € oder 1 %. Auch währungsbereinigt stiegen die Aufwendungen leicht gegenüber dem Vorjahresniveau. Die Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen um 64 Mio. € oder 3 %, auch währungsbereinigt stiegen die Kosten moderat. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Zukäufe von Corindus und ECG zurückzuführen. SegmenteDie bereinigte EBIT-Marge von Imaging lag mit 21,0 % über dem Vorjahr, hauptsächlich bedingt durch einen günstigeren Geschäftsmix, konsequentes Kostenmanagement und positive Währungseffekte. Damit konnten negative Einflüsse in der regionalen Zusammensetzung des Umsatzes aus der COVID-19-Pandemie ausgeglichen werden. Das bereinigte EBIT stieg um 4 % auf 1.909 Mio. €. Die bereinigte EBIT-Marge von Diagnostics lag mit 1,8 % unter dem Vorjahr, hauptsächlich bedingt durch gesunkene Testvolumina für Routine-Untersuchungen und höhere Kosten aufgrund der COVID-19-Pandemie, sowie zukunftsgerichtete Aufwendungen in Zusammenhang mit Atellica Solution und negative Währungseffekte. Das bereinigte EBIT sank auf 72 Mio. €. Die bereinigte EBIT-Marge von Advanced Therapies lag mit 18,3 % unterhalb des Vorjahreswertes, insbesondere aufgrund der Effekte von Corindus. Ohne diese Effekte lag die bereinigte EBIT-Marge über dem Vorjahr. Unterstützt wurde die Entwicklung von positiven Währungseffekten. Das bereinigte EBIT sank um 6 % auf 298 Mio. €. Überleitung zum KonzernabschlussDie folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom bereinigten EBIT zum Gewinn nach Steuern: scrollen
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die in Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, stiegen um 37 Mio. € auf 168 Mio. € an. Der Grund sind die Zukäufe von Corindus und ECG im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020. Zusätzlich fielen hauptsächlich aufgrund der Übernahme von Corindus akquisitionsbedingte Transaktionskosten von 16 Mio. € an. Das Finanzergebnis verbesserte sich um 79 Mio. € aufgrund der Umstrukturierung von Schulden im Geschäftsjahr 2019 sowie eines Zinsertrags aus einem internationalen Steuerverständigungsverfahren. Zusätzlich wirkten im Vorjahr negative Währungseffekte, verbunden mit der Finanzierung des Türkeigeschäfts. Die Ertragsteueraufwendungen sanken um 75 Mio. € auf 532 Mio. €. Die effektive Ertragsteuerquote blieb weitgehend konstant und lag bei 27.2 % im Geschäftsjahr 2020 gegenüber 27.7 % im Vorjahr. Für weitere Informationen siehe → Ziffer 5 Ertragsteuern im Anhang zum Konzernabschluss. Aufgrund der zuvor beschriebenen Faktoren sank der Gewinn nach Steuern auf 1.423 Mio. €, was zu einem Rückgang des bereinigten unverwässerten Ergebnisses je Aktie von 7 % auf 1,59 € führte. scrollen
A.3.3 Vermögens- und FinanzlageA.3.3.1 Vermögenslage und KapitalstrukturDie Vermögenslage und die Kapitalstruktur werden anhand der folgenden Positionen beschrieben, die sich, wie in der Tabelle dargestellt, zur Konzernbilanz überleiten lassen: scrollen
Operatives Nettoumlaufvermögenscrollen
Das operative Nettoumlaufvermögen blieb mit einem geringen Anstieg um 12 Mio. € auf 2.550 Mio. € auf einem nahezu gleichen Niveau. Innerhalb des operativen Nettoumlaufvermögens stiegen die Vorräte trotz negativer Währungsumrechnungseffekte um 240 Mio. €. Dieser Anstieg diente der Sicherstellung der Lieferfähigkeit aller Segmente und resultierte im Wesentlichen aus der aktuellen ökonomischen Entwicklung aufgrund der COVID-19-Pandemie. Diese Entwicklung wurde durch einen Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen um 211 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch Währungsumrechnungseffekte und ein verbessertes Forderungsmanagement, ausgeglichen. Übrige kurzfristige Vermögenswertescrollen
Die Steigerung der übrigen kurzfristigen Vermögenswerte um 154 Mio. € auf 645 Mio. € entstand primär aus einem Anstieg der übrigen Forderungen gegen den Siemens-Konzern um 116 Mio. €. Dieser resultierte aus Forderungen in Zusammenhang mit der vor dem Börsengang bestehenden Gruppenbesteuerung mit dem Siemens-Konzern in den USA. Die Beträge entstanden aus erweiterten Möglichkeiten für steuerliche Verlustrückträge durch den CARES Act zur finanziellen Abmilderung der COVID-19-Pandemie. Der Anstieg der sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte um 65 Mio. € war im Wesentlichen auf Wertänderungen von Derivaten zur Sicherung von Fremdwährungsrisiken in Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit und dem erwarteten Erwerb von Varian zurückzuführen. Für weitere Informationen zu Derivaten siehe → Ziffer 25 Finanzinstrumente und Sicherungsaktivitäten im Anhang zum Konzernabschluss. Summe langfristige Vermögenswertescrollen
Die Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte um 1.176 Mio. € auf 14.827 Mio. € resultierte vorrangig aus einem Anstieg der Geschäfts- oder Firmenwerte um 447 Mio. € und der sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 337 Mio. €. Diese Entwicklungen waren vor allem auf die Akquisitionen von Corindus und ECG zurückzuführen. Negative Währungsumrechnungseffekte von 599 Mio. € wirkten gegenläufig. Für weitere Informationen zu den Akquisitionen siehe → Ziffer 3 Akquisitionen im Anhang zum Konzernabschluss. Zudem erhöhten sich die Sachanlagen, trotz negativer Währungsumrechnungsdifferenzen, um 456 Mio. €, vor allem aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16. Für weitere Informationen zur erstmaligen Anwendung von IFRS 16 siehe → Ziffer 2 Bilanzierungsgrundsätze im Anhang zum Konzernabschluss. Nettoverschuldung (inklusive Pensionen)Im Geschäftsjahr 2020 nahm Siemens Healthineers die Nettoverschuldung in die Beschreibung der Vermögenslage und Kapitalstruktur auf, da das Kapitalmanagement von Siemens Healthineers auf dieser Kennzahl basiert. scrollen
NettoverschuldungDie Positionen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens-Konzern aus Finanzierungstätigkeiten repräsentieren die kurzfristig verfügbaren finanziellen Mittel des Unternehmens. Sie veränderten sich durch Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit sowie durch die kurzfristige Anlage überschüssiger Liquidität beziehungsweise die Aufnahme kurzfristiger liquider Mittel. Der Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 264 Mio. € war im Wesentlichen durch die Anlage liquider Mittel von Siemens Healthineers-Gesellschaften in China beim Siemens-Konzern bedingt. Der Saldo aus Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens-Konzern aus Finanzierungstätigkeiten stieg um 907 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund der kurzfristigen Anlage der liquiden Mittel aus der Kapitalerhöhung von 2,7 Mrd. €, die zur Finanzierung der geplanten Akquisition von Varian im September 2020 durchgeführt wurde. Zudem wirkte die beschriebene Anlage liquider Mittel von Siemens Healthineers-Gesellschaften in China beim Siemens-Konzern erhöhend. Gegenläufige Effekte resultierten aus folgenden Sachverhalten: scrollen
Der Anstieg der kurzfristigen Finanzschulden und kurzfristig fälligen Anteile langfristiger Finanzschulden um 87 Mio. € und der langfristigen Finanzschulden um 252 Mio. € war im Wesentlichen auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16, Leasingverhältnisse, zurückzuführen. Für weitere Informationen zur erstmaligen Anwendung von IFRS 16 siehe → Ziffer 2 Bilanzierungsgrundsätze im Anhang zum Konzernabschluss. PensionenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen blieben mit einem leichten Rückgang um 16 Mio. € auf nahezu gleichem Niveau. Für weitere Informationen siehe → Ziffer 21 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen im Anhang zum Konzernabschluss. FinanzierungsmanagementEs bestehen Darlehen mit verschiedenen Laufzeiten und in verschiedenen Währungen gegenüber dem Siemens-Konzern, insbesondere: scrollen
Im Geschäftsjahr 2019 wurden die 2021, 2023 und 2027 fälligen US$-Darlehen von einer US-amerikanischen Gesellschaft auf deutsche Gesellschaften übertragen. Die daraus resultierenden Fremdwährungsrisiken wurden durch Devisentermingeschäfte gesichert. Hierdurch wurden die Darlehen faktisch in synthetische Euro-Darlehen gewandelt und die tatsächlichen Zinsaufwendungen verringerten sich aufgrund der positiven Terminkomponente der Devisentermingeschäfte. Insgesamt reduzierte sich der tatsächliche volumengewichtete durchschnittliche Zinssatz der übertragenen Darlehen auf aktuell circa -0,1 %. Das im Geschäftsjahr 2046 fällige Darlehen wird mit einem vertraglichen Zinssatz von 3,4 % verzinst. Zum 30. September 2020 nahm Siemens Healthineers weiterhin am Cash-Pooling des Siemens-Konzerns teil, was die kurzfristige Anlage überschüssiger Liquidität sowie die Aufnahme kurzfristiger Mittel innerhalb des Siemens-Konzerns beinhaltete. Siemens Healthineers beabsichtigt, mittelfristig ein eigenes Cash-Pooling einzurichten, um die Teilnahme am Cash-Pooling des Siemens-Konzerns (teilweise) zu ersetzen. Zudem bestehen lokale Bankdarlehen, um den Finanzierungsbedarf einiger Siemens Healthineers-Gesellschaften sicherzustellen, die keinen Zugriff auf direkte Finanzierungen innerhalb von Siemens Healthineers haben. Wie im Vorjahr gewährte der Siemens-Konzern Siemens Healthineers zwei Kreditlinien. Zum 30. September 2020 bestand eine revolvierende Mehrwährungskreditlinie bis zu 1,1 Mrd. € (30. September 2019: 1,0 Mrd. €), die zur Finanzierung des Nettoumlaufvermögens und als kurzfristige Kreditlinie dient. Die Laufzeit dieser Kreditlinie wurde im Geschäftsjahr 2020 bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Daneben wurde eine revolvierende Mehrwährungskreditlinie bis zu 1,0 Mrd. € (30. September 2019: 1,0 Mrd. €) gewährt, die als Finanzierungsreserve dient und bis zum 31. Januar 2023 verfügbar ist. Zum 30. September 2020 wurden diese Kreditlinien mit 166 Mio. € (30. September 2019: 0 Mio. €) in Anspruch genommen. Zum 30. September 2020 betrug die erwartete Kaufpreisverpflichtung aus dem geplanten Erwerb von Varian 16,4 Mrd. US$. Nach Abschluss der Akquisition ist Siemens Healthineers zur Rückzahlung von ausstehenden Beträgen im Rahmen einer Kreditvereinbarung von Varian von bis zu 1,2 Mrd. US$ verpflichtet. Zur Finanzierung dieses Erwerbs stellte der Siemens-Konzern eine Brückenfazilität zur Verfügung. Zum 30. September 2020 betrug die Finanzierungszusage 12,5 Mrd. € und wurde von Siemens Healthineers nicht in Anspruch genommen. Siemens Healthineers plant, die Brückenfazilität durch vom Siemens-Konzern bereitgestelltes Fremdkapital und gegebenenfalls durch die Emission von Eigenkapitalinstrumenten zu ersetzen. Für weitere Informationen zu den Finanzschulden siehe → Ziffer 16 Finanzschulden im Anhang zum Konzernabschluss. Für weitere Informationen zu den Aufgaben und Zielen des Finanzrisikomanagements siehe → Ziffer 26 Management finanzieller Risiken im Anhang zum Konzernabschluss. Übrige kurzfristige Schuldenscrollen
Die übrigen kurzfristigen Schulden sanken um 82 Mio. € auf 1.936 Mio. €. Dabei reduzierten sich die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 59 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund von Wertänderungen von Derivaten und einem Rückgang von Verbindlichkeiten für bedingte Gegenleistungen aus Unternehmenserwerben: Übrige langfristige Schuldenscrollen
Die übrigen langfristigen Schulden erhöhten sich um 63 Mio. € auf 969 Mio. €. Dabei stiegen die passiven latenten Steuern um 95 Mio. €. Hier wirkten die im Rahmen der Erstkonsolidierungen von Corindus und ECG erfassten passiven latenten Steuern. Summe Eigenkapitalscrollen
Das Eigenkapital stieg um 2.729 Mio. € auf 12.511 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund einer Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien der Siemens Healthineers AG zur Finanzierung des geplanten Erwerbs von Varian. Dadurch stieg das gezeichnete Kapital um 75 Mio. € und die Kapitalrücklage nach Abzug der Effekte aus Transaktionskosten um 2.629 Mio. €. Die Gewinnrücklagen erhöhten sich um 582 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund des Gewinns nach Steuern des Geschäftsjahres 2020 von 1.423 Mio. €. Der Anstieg wurde teilweise durch Dividendenzahlungen von 798 Mio. € aufgewogen. Die sonstigen Bestandteile des Eigenkapitals sanken um 604 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund von Unterschieden aus der Währungsumrechnung. Für weitere Informationen zum Eigenkapital siehe → Ziffer 23 Eigenkapital im Anhang zum Konzernabschluss. A.3.3.2 Cashflowsscrollen
Betriebliche TätigkeitDie Zahlungsmittelzuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit erhöhten sich um 311 Mio. € auf 1.928 Mio. €. Insbesondere die Mittelabflüsse aus dem operativen Nettoumlaufvermögen sanken um 192 Mio. €, hauptsächlich weil sich die Mittelflüsse aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen aufgrund eines verbesserten Forderungsmanagements um 331 Mio. € verbesserten. Gegenläufig stiegen die Mittelabflüsse aus dem Aufbau der Vorräte um 208 Mio. €. Die erstmalige Anwendung von IFRS 16, Leasingverhältnisse, führte zu einer Erhöhung des berichteten Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit um 130 Mio. €. Dieser stand eine entsprechende Reduzierung des berichteten Cashflows aus Finanzierungstätigkeit gegenüber. Für weitere Informationen zur erstmaligen Anwendung von IFRS 16 siehe → Ziffer 2 Bilanzierungsgrundsätze im Anhang zum Konzernabschluss. InvestitionstätigkeitDie Zahlungsmittelabflüsse aus Investitionstätigkeit stiegen um 1.264 Mio. € auf 1.912 Mio. €. Dies resultierte vor allem aus Mittelabflüssen für Akquisitionen von Geschäftseinheiten, abzüglich übernommener Zahlungsmittel, von 1.354 Mio. €, die hauptsächlich aus den Zukäufen von Corindus und ECG stammten. FinanzierungstätigkeitDie Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzierungstätigkeit sanken um 354 Mio. € auf 249 Mio. €. Aus der Ausgabe neuer Anteile zur Finanzierung der geplanten Akquisition von Varian resultierten im Geschäftsjahr 2020 Mittelzuflüsse von 2,7 Mrd. €. Die Mittelzuflüsse aus sonstigen Transaktionen/Finanzierungen mit dem Siemens-Konzern veränderten sich um 2.098 Mio. € zu Zahlungsmittelabflüssen von 1.853 Mio. €. Die Anlage der aus der Kapitalerhöhung erhaltenen liquiden Mittel beim Siemens-Konzern führte in dieser Position zu Mittelabflüssen in entsprechender Höhe. Weitere Mittelabflüsse von 406 Mio. € resultierten im Geschäftsjahr 2020 aus der Anlage liquider Mittel von Siemens Healthineers-Gesellschaften in China beim Siemens-Konzern. Die Mittelabflüsse wurden teilweise durch Mittelzuflüsse aus der Aufnahme des Darlehens in Zusammenhang mit dem Erwerb von Corindus von 1,0 Mrd. € beim Siemens-Konzern ausgeglichen. Die Mittelzuflüsse aus der Veränderung kurzfristiger Finanzschulden und sonstiger Finanzierungstätigkeiten veränderten sich um 153 Mio. € zu Mittelabflüssen von 101 Mio. €. Dies ergab sich im Wesentlichen aus der beschriebenen Verschiebung aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16. Um 99 Mio. € höhere Mittelabflüsse resultierten aus an Aktionäre der Siemens Healthineers AG gezahlten Dividenden von 798 Mio. € (2019: 699 Mio. €). Free CashflowSiemens Healthineers berichtet den Free Cashflow als zusätzliche Liquiditätskennzahl: scrollen
A.3.3.3 Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und SachanlagenDie Investitionen von Siemens Healthineers wurden hauptsächlich zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit eingesetzt und bezogen sich im Wesentlichen auf Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten, einschließlich aktivierter Entwicklungskosten, sowie auf Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in Sachanlagen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Schwerpunkte der Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in den Segmenten waren: Imaging: Die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten bezogen sich im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich auf die Aktivierung von Entwicklungskosten für Software. Die Zugänge zu Sachanlagen betrafen im Wesentlichen den Erwerb von Spezialwerkzeugen für neue Produkte, Maschinen, Ersatzbeschaffungen sowie die Modernisierung von Standorten. Diagnostics: Die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten umfassten im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich die Entwicklung weiterer Produkte innerhalb der Produktlinien Atellica Solution und Blutgasanalytik. Die Zugänge zu Sachanlagen bezogen sich im Wesentlichen auf Investitionen in Produktionsanlagen in China und den USA. Advanced Therapies: Im Geschäftsjahr 2020 wurden vor allem Investitionen in neue Maschinen und Werkzeuge für die neue Produktfamilie ARTIS icono getätigt. Für Siemens Healthineers bestanden zum 30. September 2020 vertragliche Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen von 107 Mio. € (30. September 2019: 84 Mio. €). Diese betrafen insbesondere künftige Zahlungen in Zusammenhang mit Fabrikneubauten und werden über das Cash-Pooling des Siemens-Konzerns finanziert. A.3.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageGemäß unserer im Geschäftsbericht 2019 gegebenen Prognose erwarteten wir für das Geschäftsjahr 2020: scrollen
Der im Geschäftsbericht 2019 gegebene Ausblick wurde von uns zum Halbjahr ausgesetzt. Die der ursprünglichen Prognose zugrunde liegenden Annahmen für das Geschäftsjahr 2020 waren aufgrund der COVID-19-Pandemie in wesentlichen Teilen nicht mehr zutreffend. Dies galt sowohl für die Segmente als auch für Siemens Healthineers. Entsprechend waren die ursprünglich kommunizierten Ziele zum vergleichbaren Umsatzwachstum und dem bereinigten EBIT der Segmente sowie zum vergleichbaren Umsatzwachstum und zum Wachstum des bereinigten unverwässerten Ergebnisses je Aktie von Siemens Healthineers nicht mehr valide. In der Quartalsmitteilung zum dritten Quartal des Geschäftsjahres 2020 haben wir einen neuen Ausblick für Siemens Healthineers gegeben. Wir erwarteten im Geschäftsjahr 2020 einen auf vergleichbarer Basis in etwa flachen Umsatzwachstumsverlauf und das bereinigte unverwässerte Ergebnis je Aktie (bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die in Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, Personalrestrukturierungsaufwendungen und akquisitionsbedingte Transaktionskosten, nach Steuern) zwischen 1,54 € und 1,62 € (Vorjahr: 1,70 €). Der Ausblick basierte auf der Annahme, dass sich das damalige Geschäftsumfeld, einschließlich des beobachtbaren Aufwärtstrends bei den Tests für Routine-Untersuchungen, nicht erneut verschlechtert, sowie auf damaligen Währungskursannahmen und dem aktuellen Portfolio. Zusätzlich war unterstellt, dass es keine wesentliche Veränderung bei der Bewertung der Aktienprogramme, die auf Aktien der Siemens AG basieren, geben wird. Für das Geschäftsjahr 2020 lag das vergleichbare Umsatzwachstum von Siemens Healthineers bei 0 % und entsprach somit dem von uns erwarteten in etwa flachen Umsatzverlauf aus der Quartalsmitteilung des dritten Quartals des Geschäftsjahres 2020. Für unsere Segmente gaben wir in unserem Ausblick im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2020 keine Prognosen ab. Auf vergleichbarer Basis stiegen die gesamten Umsatzerlöse bei Imaging um 2 % und bei Advanced Therapies um 1 % an. Die Umsatzerlöse des Segments Diagnostics sanken auf vergleichbarer Basis um 4 % gegenüber dem Vorjahr. Die bereinigte EBIT-Marge von Imaging lag bei 21,0 % und damit über dem Vorjahr und innerhalb des mittelfristigen Zielkorridors von 20 % bis 22 %. Bei Advanced Therapies lag die bereinigte EBIT-Marge bei 18,3 % und damit unterhalb des Vorjahresniveaus, bedingt durch Corindus und damit auch unterhalb des mittelfristig gesteckten Ziels von 20 % bis 22 %. Ohne Corindus lag die bereinigte EBIT-Marge innerhalb des Zielkorridors. Diagnostics lag mit einer bereinigten EBIT-Marge von 1,8 % unterhalb des Niveaus des vergangenen Geschäftsjahres, hauptsächlich aufgrund von niedrigerem Testaufkommen bei Routine-Untersuchungen bedingt durch die COVID-19-Pandemie. Der Gewinn nach Steuern sank um 10 % auf 1.423 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund eines niedrigeren EBIT. Gegenläufig wirkte ein besseres Finanzergebnis, das sich vor allem aus der Umstrukturierung der Schulden im Geschäftsjahr 2019 ergab. Der niedrigere Gewinn nach Steuern führte zu einem Rückgang des bereinigten unverwässerten Ergebnisses je Aktie von 7 % auf 1,59 €. Wir erfüllten auf dieser Basis unsere Prognose, die lautete, ein bereinigtes unverwässertes Ergebnis je Aktie zwischen 1,54 € und 1,62 € zu erreichen. Somit lag dieser KPI in dem von uns erwarteten Zielkorridor aus der Quartalsmitteilung des dritten Quartals des Geschäftsjahres 2020. Ohne die durchgeführte Kapitalerhöhung hätten wir ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von 1,60 € erreicht. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € je berechtigter Aktie vor. Dieser Wert liegt auf Vorjahresniveau und entspricht einer erwarteten Gesamtzahlung von rund 859 Mio. €. In Bezug auf den Gewinn nach Steuern des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 1.423 Mio. € entspricht dies einer Ausschüttungsquote von 60 %. Wir haben im Geschäftsjahr bedeutende Meilensteine für die strategische Entwicklung von Siemens Healthineers erreicht und wichtige Maßnahmen zur weiteren Stärkung unseres Portfolios initiiert. Mit der Ankündigung der geplanten Übernahme von Varian, einem amerikanischen Unternehmen, das den Bereich der Krebsversorgung adressiert und Lösungen in der Strahlentherapie und der dazugehörigen Software anbietet, will Siemens Healthineers für Gesundheitsversorger einen Mehrwert über das bisherige Produkt- und Lösungsgeschäft hinaus schaffen. A.4 Nichtfinanzielle ThemenSiemens Healthineers ist von der Abgabe der nichtfinanziellen Konzernerklärung gemäß § 315b Abs. 2 Handelsgesetzbuch (nachfolgend "HGB") befreit und verweist auf die zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung, die in den zusammengefassten Lagebericht im Geschäftsbericht des Siemens-Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 integriert ist und im Internet unter → https://www.siemens.com/investor/de/publikationen_kalender.php veröffentlicht wird. A.5 PrognoseberichtA.5.1 Erwartete MarktentwicklungDas COVID-19-Pandemiegeschehen ist aktuell noch immer unberechenbar und dynamisch, insbesondere solange weitere Wellen der Pandemie, die Dauer der Krise und die entsprechenden Reaktionen und Maßnahmen der Regierungen nach wie vor noch unklar sind. Durch diese Unvorhersehbarkeit können gewöhnliche und vergangene Entwicklungsmuster der Siemens Healthineers-Märkte wahrscheinlich nicht für Prognosezwecke eingesetzt werden. Daher stellt es derzeit eine Herausforderung dar, die Auswirkungen von COVID-19 auf unsere adressierten Märkte und eine entsprechend erwartete Marktentwicklung verlässlich einzuschätzen. Nichtsdestotrotz gehen wir davon aus, dass die zugrunde liegenden Trends, die im Kapitel → A.1.2 Geschäftsumfeld beschrieben werden, intakt sind und bleiben werden. Wir evaluieren fortlaufend die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere adressierten Märkte. Die positiven Auswirkungen auf bestimmte Marktsegmente innerhalb der Medizintechnik (z. B. medizinische Geräte und Hilfsmittel, die zur Bekämpfung von COVID-19 benötigt werden) sowie bestimmte Technologien (z. B. Telemedizin) könnten in den nächsten Geschäftsjahren anhalten. Die Schätzungen, wann das allgemeine Marktniveau bezüglich Größe und Wachstum wieder wie zu Vor-COVID-19-Zeiten zu erwarten ist, variieren innerhalb der einzelnen Marktsegmente und Regionen. Dabei können sich Einschränkungen der verfügbaren Budgets im Gesundheitswesen, eventuell stattfindende Budgetverschiebungen und eine erhöhte Preissensitivität in den Märkten der einzelnen Geschäftsgebiete unterschiedlich auswirken. Für die Produktgeschäfte im Segment Imaging wird erwartet, dass im Geschäftsjahr 2021 eine Markterholung stattfinden wird. In einigen Ländern kann bereits im Geschäftsjahr 2021 mit einem sanften Aufschwung gerechnet werden, ohne jedoch die vorhergehenden Wachstumsniveaus zu erreichen. In der Region EMEA werden die Regierungsinitiativen, die im Geschäftsjahr 2020 das Wachstum maßgeblich mitgetragen haben, Ende des Kalenderjahres 2020 auslaufen und zu einem erwarteten rückläufigen Markt beitragen. Für den Advanced Therapies-Markt, der im Geschäftsjahr 2020 durch COVID-19 stark beeinträchtigt war, wird erwartet, dass sich erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2021 eine vollständige Erholung einstellt. Erste Schritte in diese Richtung sollten jedoch bereits nach dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2021 sichtbar werden. Die erwartete Zukunft der Diagnostics-Märkte ist wesentlich durch die Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffes sowie weitere Auswirkungen von COVID-19, wie weitere Pandemiewellen und eine mögliche aufgestaute Nachfrage an Tests der Routineversorgung, bestimmt. Es wird erwartet, dass die Tests auf SARS-CoV-2 einen akuten Wachstumsanstieg des Marktes im Geschäftsjahr 2021 treiben. Aufgrund von Ressourcenknappheit im Gesundheitswesen wird die Erholung der Wachstumsraten der Schwellenländer, die das globale Wachstum wesentlich antreiben, wahrscheinlich über alle Segmente hinweg leicht zurückbleiben. Zusätzlich zu den oben beschriebenen adressierbaren Produktmärkten bietet der produktbezogene Servicemarkt nachhaltiges Wachstumspotenzial. Durch die beständig wachsende installierte Basis entwickelt sich dieser Bereich zunehmend positiv. Darüber hinaus und entsprechend unserer in → A.1.1 Beschreibung der Geschäftstätigkeit beschriebenen Siemens Healthineers Strategie 2025 zielen wir darauf ab, attraktive angrenzende Märkte zu adressieren und neue innovative Marktsegmente aufzubauen. Die angekündigte Akquisition von Varian würde für Siemens Healthineers ein weiteres, stark wachsendes Marktsegment hinzufügen, das ein künftiges Marktpotential von mehr als 20 Mrd. US$ (einschließlich Produkte, Service- und Softwarelösungen im Bereich der Krebsversorgung) aufweist. Die erwarteten Marktentwicklungen basieren auf dem Marktmodell von Siemens Healthineers, das auf externen Quellen (u. a. IQVIA Ltd., OMDIA und Signify Research), Marktinformationen von Verbänden der Medizintechnikbranche (u. a. COCIR, NEMA, JIRA und MedTech Europe) und Schätzungen des Managements von Siemens Healthineers beruht. A.5.2 Erwartete GeschäftsentwicklungIm Geschäftsjahr 2021 werden neben dem vergleichbaren Umsatzwachstum, die bereinigte EBIT-Marge (für die Segmente) und das bereinigte unverwässerte Ergebnis je Aktie (für Siemens Healthineers) gemäß ihrer neuen Definition zur Steuerung verwendet, siehe hierzu → A.2 Finanzielles Steuerungssystem. Die Entwicklung im Imaging Segment wird primär auf den jüngsten und geplanten Einführungen neuer Produkte und Plattformen sowie auf dem Verkauf von bildgebenden Produkten und Dienstleistungen aus unserem bestehenden Portfolio basieren. Im Geschäftsjahr 2021 erwarten wir für das Imaging Segment ein deutlich über dem Vorjahr liegendes vergleichbares Umsatzwachstum von mindestens 5 % sowie einen Anstieg der bereinigten EBIT-Marge von rund 100 Basispunkten gegenüber dem Vorjahr. Der Ausblick für das Diagnostics Segment basiert auf den Annahmen, dass sich das Umfeld für Tests bei Routine-Untersuchungen weiter kontinuierlich verbessert, wir mit unserem neuen CLINITEST COVID-19 Antigen-Schnelltest einen Umsatz von mindestens 100 Mio. € erzielen sowie Produktneuheiten einen positiven Beitrag auf die Geschäftsentwicklung leisten. Im Geschäftsjahr 2021 erwarten wir für das Diagnostics Segment ein vergleichbares Umsatzwachstum im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich. Es wird erwartet, dass sich die bereinigte EBIT-Marge wieder erholt und damit deutlich über der bereinigten EBIT-Marge des Vorjahres liegt und mehr als 5 % betragen wird. Das Advanced Therapies Segment wird maßgeblich durch nachhaltige Entwicklungen des Geschäftsumfeldes in allen adressierten klinischen Bereichen positiv beeinflusst. Diese Faktoren steigern erwartungsgemäß die Nachfrage nach Produkten und Lösungen des Segments, was unsere Wachstumserwartungen stützt. Im Geschäftsjahr 2021 erwarten wir für das Advanced Therapies Segment ein stark über dem Vorjahr liegendes vergleichbares Umsatzwachstum von mindestens 5 %. Wir erwarten, dass sich die bereinigte EBIT-Marge weiterhin gut im Branchenvergleich entwickelt und damit ungefähr auf Vorjahresniveau bleibt. A.5.3 Gesamtaussage zur voraussichtlichen EntwicklungFür das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir ein vergleichbares Umsatzwachstum zwischen 5 % und 8 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020. Für das bereinigte unverwässerte Ergebnis je Aktie wird eine Bandbreite zwischen 1,58 € und 1,72 € erwartet. Wir sind Wechselkurseinflüssen ausgesetzt, insbesondere im Zusammenhang mit dem US-Dollar und Schwellenländerwährungen wie dem chinesischen Yuan. Wir gehen davon aus, dass die Volatilität auf den weltweiten Devisenmärkten im Geschäftsjahr 2021 anhalten wird. Siemens Healthineers ist nach wie vor ein Netto-Exporteur aus der Eurozone in den Rest der Welt. Das heißt, dass absolut betrachtet ein schwacher Euro generell positiv und ein starker Euro in der Regel nachteilig für unser Geschäft ist. Zur Absicherung der Währungsrisiken in unserem Geschäft setzen wir derivative Finanzinstrumente ein. Wir erwarten, dass wir mit dieser Maßnahme die Effekte aus Wechselkursschwankungen auf die Erträge im Geschäftsjahr 2021 begrenzen können. Der Ausblick basiert auf mehreren Annahmen. Dazu gehört die Erwartung, dass aktuelle und potenzielle zukünftige Maßnahmen, um die COVID-19-Pandemie unter Kontrolle zu bringen, sich nicht negativ auf die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen auswirken. Darüber hinaus erwarten wir, dass sich das Umfeld für Tests bei Routine-Untersuchungen weiter verbessert und das Investitionsverhalten in den USA ab Januar 2021 wieder anzieht. Zudem basiert der Ausblick auf aktuellen Währungskursannahmen und ist vor Portfoliomaßnahmen. Er beinhaltet somit auch nicht die geplante Akquisition von Varian. Zusätzlich ist unterstellt, dass es keine wesentliche Veränderung bei der Bewertung der Aktienprogramme, die auf Aktien der Siemens AG basieren, geben wird. Von dieser Prognose sind zudem Belastungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen ausgenommen. Das prognostizierte bereinigte unverwässerte Ergebnis je Aktie wurde basierend auf der für das Geschäftsjahr 2021 erwarteten Ertragsteuerquote und mit der Anzahl der ausstehenden Aktien zum Geschäftsjahresende 2020 ermittelt. Die tatsächliche Entwicklung von Siemens Healthineers und der Segmente kann aufgrund der im folgenden Kapitel beschriebenen Chancen und Risiken oder für den Fall, dass unsere Erwartungen und Annahmen nicht eintreten, sowohl positiv als auch negativ von unseren Prognosen abweichen. Durch die geplante Akquisition von Varian - wir planen den Vollzug im ersten Halbjahr des Kalenderjahres 2021 - vorbehaltlich der Erteilung von behördlichen Genehmigungen und des Eintritts anderer üblicher Vollzugsbedingungen, rechnen wir mit einer erheblichen Steigerung der Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2021. Ab dem Geschäftsjahr 2021 erwarten wir einen positiven Einfluss auf unser bereinigtes unverwässertes Ergebnis je Aktie auf Grund des Erwerbs von Varian auf Basis einer konstanten Anzahl ausstehender Aktien. Die Aussagen zur Entwicklung inklusive Varian basieren auf extern verfügbaren Informationen, da zu diesem Zeitpunkt die Übernahme noch nicht abgeschlossen ist. A.6 Bericht über wesentliche Risiken und ChancenA.6.1 RisikomanagementGrundprinzipien des RisikomanagementsUnsere Risikopolitik unterstützt unser Bestreben, nachhaltig zu wachsen und damit den Unternehmenswert zu steigern. Wesentlich dafür ist es, Risiken und Chancen angemessen zu steuern. Unser Risikomanagement ist daher ein integraler Bestandteil der Planung und Umsetzung unserer Geschäftsstrategien. Die Risikopolitik wird durch den Vorstand vorgegeben. Entsprechend unserer Organisations- und Verantwortungshierarchie ist das jeweilige Management einer Geschäftseinheit, einer Region oder einer Funktion dazu verpflichtet, ein umfassendes Risikomanagementsystem zu implementieren. Dieses ist dabei auf den spezifischen Bereich und seine Verantwortlichkeiten zugeschnitten, entspricht aber gleichzeitig den übergreifenden Grundsätzen. Prozess und Organisation des unternehmensweiten Risikomanagements (Enterprise-Risk-Management-Prozess)Wir bedienen uns einer Reihe aufeinander abgestimmter Risikomanagement- und Kontrollsysteme. Diese unterstützen uns, Entwicklungen, die den Fortbestand unseres Geschäfts gefährden können, frühzeitig zu erkennen. Das größte Gewicht haben dabei unsere unternehmensweiten Prozesse für die strategische Unternehmensplanung und für das interne Berichtswesen. Die strategische Unternehmensplanung soll uns helfen, potenzielle Risiken lange vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen abzuschätzen. Das interne Berichtswesen soll es uns ermöglichen, solche Risiken im Geschäftsverlauf genauer zu überwachen. Unsere interne Revision überprüft auf Anfrage durch den Prüfungsausschuss die Angemessenheit und Effektivität unseres Risikomanagementsystems. So können, falls Mängel aufgedeckt werden, geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung initiiert werden. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden. Das Risikomanagementsystem von Siemens Healthineers basiert auf einem umfassenden, interaktiven und managementorientierten Enterprise-Risk-Management-Ansatz (ERM-Ansatz). Dieser Ansatz ist in die Unternehmensorganisation integriert und befasst sich sowohl mit Risiken als auch mit Chancen. Er basiert auf dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) entwickelten und weltweit anerkannten Rahmenkonzept "Enterprise Risk Management - Integrating with Strategy and Performance" (2017) sowie auf dem International Organization for Standardization (ISO) Standard 31000 (2018) und ist an die Anforderungen von Siemens Healthineers angepasst. Unser ERM-Prozess zielt auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und Compliancebezogenen Unternehmensziele in wesentlichem Maß beeinflussen können. Der Betrachtungszeitraum im Rahmen des ERM-Ansatzes beträgt üblicherweise drei Jahre. Unser ERM basiert auf einem Nettoprinzip, bei dem die Risiken und Chancen adressiert werden, die nach Durchführung bestehender Kontrollmaßnahmen verbleiben. Sofern Risiken bereits in der Planung, in Budgets, in der Prognose oder im Konzernabschluss (zum Beispiel in Form einer Rückstellung oder Risikovorsorge) berücksichtigt wurden, sollten sie bereits mit ihren finanziellen Auswirkungen in den Geschäftszielen der einzelnen Einheiten berücksichtigt sein. Als Konsequenz sollten im ERM nur zusätzliche Risiken zum gleichen Thema (wie zum Beispiel Abweichungen von Geschäftszielen oder im Falle von unterschiedlichen Risikodimensionen) erfasst werden. Um einen umfassenden Blick auf unsere Geschäftsaktivitäten zu ermöglichen, werden Risiken und Chancen in einem strukturierten Prozess identifiziert. Dieser kombiniert Elemente eines Top-down- und eines Bottom-up-Ansatzes. Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich quartalsweise, wobei der reguläre Berichterstattungsprozess durch eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt wird, um kritische Themen rechtzeitig zu eskalieren. Relevante Risiken und Chancen werden aus verschiedenen Perspektiven wie Geschäftsziele, Reputation und regulatorische Angelegenheiten nach Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert. Der Bottom-up-Identifizierungs- und -Priorisierungsprozess wird durch Workshops mit dem jeweiligen Management der Geschäftsbereiche von Siemens Healthineers und der regionalen Ebenen unterstützt. Dieses Top-down-Element stellt sicher, dass potenzielle neue Risiken und Chancen auf Managementebene zur Diskussion gestellt und danach bei Relevanz in die Berichterstattung aufgenommen werden. Die berichteten Risiken und Chancen werden nach möglichen kumulativen Effekten analysiert und auf der jeweiligen Organisationsebene, wie oben dargestellt, aggregiert. Für alle relevanten Risiken und Chancen werden Verantwortlichkeiten festgelegt. Dabei hängt die hierarchische Ebene der Verantwortlichkeit von der Bedeutung des Risikos beziehungsweise der Chance ab. In einem ersten Schritt erfordert die Übernahme der Verantwortung die Festlegung auf eine unserer allgemeinen Reaktionsstrategien. Bezogen auf Risiken umfassen diese Strategien die folgenden Alternativen: Risiken vermeiden, übertragen, vermindern, beibehalten oder beobachten. Bezogen auf Chancen sieht die allgemeine Reaktionsstrategie vor, die jeweilige Chance zu verfolgen. In einem zweiten Schritt beinhaltet die Verantwortung entsprechend der gewählten Risikostrategie dann das Entwickeln, Initiieren und Überwachen angemessener Maßnahmen in einem angemessenen Zeitraum. Um eine effektive Risikosteuerung zu ermöglichen, müssen diese Reaktionsmaßnahmen auf die relevanten Umstände spezifisch zugeschnitten sein. Aus diesem Grund haben wir eine Vielzahl von Reaktionsmaßnahmen mit unterschiedlichen Ausprägungen entwickelt. Um eine aussagekräftige Diskussion auf Unternehmensebene führen zu können, werden individuelle Risiken und Chancen, die einen ähnlichen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang haben, zu Risiko- und Chancenthemen aggregiert. Im Zuge dieser Aggregation kommt es naturgemäß zu einer Mischung von Risiken mit primär qualitativen und Risiken mit primär quantitativen Risikobewertungen. Dementsprechend ist eine rein quantitative Beurteilung von Risikothemen nicht vorgesehen. A.6.2 RisikenIm Folgenden beschreiben wir Risiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- (einschließlich Auswirkungen auf Vermögenswerte, Schulden und Cashflows) und Ertragslage sowie unsere Reputation haben können. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken innerhalb der vier Kategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des Risikomaßes für Siemens Healthineers wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Risiken für uns. Zusätzliche Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die wir jetzt noch als unwesentlich einschätzen, können unsere Geschäftsaktivitäten und -ziele ebenfalls negativ beeinflussen. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Risiken auf alle unsere Segmente. A.6.2.1 Strategische RisikenTransaktionsbezogene Risiken (M&A)Unsere Geschäftsstrategie umfasst unter anderem den Erwerb von Unternehmen und Geschäftsaktivitäten, die unser bestehendes Geschäft erweitern oder ergänzen. Ein Beispiel ist die geplante Akquisition von Varian Medical Systems, Inc., die im August 2020 angekündigt wurde. Erfolgreiches Wachstum durch Akquisitionen hängt von unserer Fähigkeit ab, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren, eine angemessene Due Diligence durchzuführen, Transaktionen zu günstigen Bedingungen auszuhandeln und schließlich solche Transaktionen abzuschließen sowie das erworbene Unternehmen erfolgreich zu integrieren. Fusionen und Akquisitionen sind aufgrund der Schwierigkeiten, die bei der Integration von Menschen, Betrieben, Technologien und Produkten auftreten können, generell mit Risiken behaftet. Geplante Akquisitionen unterliegen Abschlussbedingungen, einschließlich der entsprechenden kartellrechtlichen und anderen behördlichen Genehmigungen sowie Genehmigungen im Rahmen der Auslandsinvestitionskontrolle. Die erforderlichen Genehmigungen können abgelehnt werden, was sich negativ auf unsere strategische Planung auswirken und erhebliche Anpassungen unserer operativen und finanziellen Strukturen erforderlich machen könnte. Die Nichteinhaltung solcher Abschlussbedingungen durch eines der beiden Unternehmen könnte zudem zu Rechtsstreitigkeiten und zusätzlichen Auflösungsgebühren führen. Unsere Einschätzungen und Annahmen bezüglich der Akquisitionsziele könnten sich als nicht korrekt erweisen, und die tatsächlichen Entwicklungen könnten erheblich von unseren Erwartungen abweichen. Dies könnte dazu führen, dass die erwarteten Synergien und Kosteneinsparungen nicht in vollem Umfang realisiert werden können. Übernommene Unternehmen können zudem unerwartete oder im Vorfeld nicht identifizierte Verbindlichkeiten oder offene Rechtsstreitigkeiten aufweisen. Daraus könnten sich zusätzliche Kosten und negative Auswirkungen auf unser Geschäft ergeben. Es kann nicht garantiert werden, dass eines der von uns übernommenen Unternehmen erfolgreich und innerhalb des geplanten Zeitrahmens integriert werden kann. Es ist möglich, dass die beabsichtigte Kombination von Unternehmen, Prozessen und Mitarbeitern komplexer sein wird als erwartet. Wenn wir neu erworbene Unternehmen nicht erfolgreich in unsere bestehenden Geschäfte integrieren können, zum Beispiel mit Blick auf die Einhaltung von Vorschriften, die Informationstechnologie und den Finanzbereich, könnten zusätzliche Ausgaben, Verzögerungen und Schwierigkeiten auftreten. Gleiches gilt für die Integration der Unternehmenskulturen. Sollte es uns nicht gelingen, diese zu integrieren, riskieren wir den Verlust von Mitarbeitern in Schlüsselrollen. Dadurch könnten unser Know-how und unsere Innovationsfähigkeit sowie die Zusammenarbeit mit den Kunden negativ beeinträchtigt werden. Die Akquisition könnte auch zum Verlust von Kunden, Lieferanten, Partnern, Lizenzgebern oder Kontakten zu anderen Stakeholdern führen. Darüber hinaus können in Zusammenhang mit solchen Transaktionen ungeplante Akquisitions-, Verwaltungs-, Steuer- und andere Ausgaben entstehen, einschließlich Kosten in Zusammenhang mit der Integration der erworbenen Unternehmen. Übernahmen können zu erheblichen Zugängen an immateriellen Vermögenswerten, einschließlich Goodwill, in unserer Bilanz führen. Sollte das Geschäft des übernommenen Unternehmens dauerhaft unter unseren Erwartungen liegen, müssten diese immateriellen Vermögenswerte, einschließlich des Goodwills, möglicherweise ergebniswirksam abgeschrieben werden, was sich nachteilig auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken würde. Wir begegnen diesen Risiken, indem wir die zu übernehmenden Unternehmen sorgfältig auswählen und eine gründliche Due Diligence durchführen. Zudem erstellen wir detaillierte Integrationsplanungen, setzen Integrationsprojekte auf und sind bestrebt, diese so umzusetzen, dass rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Darüber hinaus fördern wir die Integration der Unternehmenskultur und das Veränderungsmanagement, indem wir den Mitarbeitern Klarheit über die Organisationsstrukturen verschaffen und klare Kommunikationspläne entwickeln und umsetzen. Zusätzlich sind wir bestrebt, die Mitarbeiterbindung durch Anreiz- und Vergütungsprogramme sowie durch den Zugang zu zusätzlichen lokalen Leistungen und zur Infrastruktur des Unternehmens zu erreichen und zu erhalten. Verstärkter Protektionismus der RegierungenWir betreiben Produktionsstätten sowie Entwicklungs- und Serviceeinrichtungen in vielen verschiedenen Ländern und vermarkten unsere Produkte, Dienstleistungen und Lösungen weltweit. Aufgrund des internationalen Rahmens unserer Geschäftstätigkeit sind wir einer Vielzahl von Risiken und Herausforderungen ausgesetzt, von denen manche außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu gehört der seit einigen Jahren zunehmende staatliche Protektionismus, etwa in Form von Import- und Exportkontrollen, Zöllen und anderen Handelsbarrieren, einschließlich des Ausschlusses von bestimmten Märkten und Preis- oder Devisenkontrollen. Protektionistische Handelspolitik und Änderungen im politischen und regulatorischen Umfeld in den Märkten könnten unser Geschäft in nationalen Märkten beeinträchtigen und sich negativ auf unser Geschäft sowie unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Zusätzlich könnten sie für uns zu Strafen, anderen Sanktionen und Reputationsschäden führen. Des Weiteren könnten die Verhängung von Importzöllen, verschärfte Regulierungsmaßnahmen und nicht abzugsfähige Steuern auf ausländische Wertschöpfung eine Reduzierung unserer Verrechnungspreise erfordern, soweit eine Weitergabe dieser Kosten an die Kunden nicht durchsetzbar ist. Die USA und China sind wichtige Märkte von Siemens Healthineers, und der Handelskonflikt zwischen den beiden Ländern belastet das dortige Geschäft. Neben den zusätzlichen Strafzöllen ist damit auch das Risiko einer Gefährdung des freien Marktzugangs verbunden. Andere protektionistische Maßnahmen, wie die Auferlegung von Lokalisierungsanforderungen oder lokaler Inhaber- und Gesellschafterregelungen, könnten zu signifikanten Auswirkungen auf unser Geschäftsvolumen und unsere Marktanteile sowie zu einer schlechteren Wettbewerbsposition in Bieterverfahren führen und folglich unsere Erträge mindern. Um diesen Risiken zu begegnen, beobachten wir laufend die weltweiten geopolitischen Entwicklungen und ihre Indikatoren, um kritische Fälle zu identifizieren. Darauf basierend wollen wir unsere Prozesse und unser Geschäftsmodell an mögliche protektionistische Veränderungen anpassen, die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften sicherstellen und die Organisation für diese Veränderungen sensibilisieren. WettbewerbsumfeldDie weltweiten Märkte für unsere Produkte, Lösungen und Dienstleistungen sind mit Blick auf Preisbildung, Produkt- und Servicequalität, Produktentwicklungs- und -einführungszeiten, Kundenservice und Finanzierungsbedingungen hochgradig wettbewerbsintensiv. Auch die Marktnachfrage ist Veränderungen unterworfen, die zum Teil durch rasante und signifikante Änderungen infolge der Einführung innovativer und disruptiver Technologien bedingt sind. Neuer Wettbewerb in Form von Gesundheitsdienstleistern aus dem Niedrigpreissegment oder aus Nischenmärkten sowie unabhängige Dienstleister oder Global Player, die ihr Geschäft mit neuen Portfolio-Elementen erweitern oder neue Geschäftsmodelle einführen wollen, könnte zu höherem Druck auf Preise oder dem Verlust von Marktanteilen führen. Zusätzlich existiert das Risiko, dass vor dem Hintergrund des rasanten technologischen Fortschritts neue, bisher branchenfremde Anbieter in unsere Märkte vordringen, wie etwa IT-Unternehmen. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir sowohl die bestehenden Wettbewerber, bekannte potenzielle Wettbewerber sowie die Markteintrittsbarrieren laufend beobachten und einen Informationsaustausch mit Industrieverbänden pflegen. Sollten Gesundheitsmärkte insbesondere in Schwellenländern das antizipierte Marktwachstum nicht erreichen, könnte es zu einer sinkenden Nachfrage nach unseren Produkten, Systemen und Dienstleistungen kommen. Dies könnte zu einer Veränderung unserer relativen Marktposition oder einer unerwarteten Preiserosion führen. In einigen Marktsegmenten, in denen wir tätig sind, kommt es verstärkt zu Konsolidierungen auf der Kundenseite. Wenn unsere Kunden sich durch Fusionen und Übernahmen zusammenschließen, sich Einkaufsverbänden anschließen oder anderweitig gemeinsam in unseren Märkten auftreten, könnte dies zu einem geringeren Verkaufsvolumen und einem höheren Preisdruck führen. Wir begegnen diesen Risiken mit verschiedenen Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem Benchmarking-Aktivitäten, strategische Initiativen, Vertriebsinitiativen sowie die Umsetzung von Produktivitätsmaßnahmen und Projekten zur Erreichung der Zielkosten, etwa durch Anpassungen der betrieblichen Strukturen, Outsourcing, Fusionen sowie Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, aber auch durch Export aus Niedrigkostenländern in preissensitive Märkte und die Optimierung unseres Produktportfolios. Mit vielen unserer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen sind wir ein branchenweiter Technologieführer. Insbesondere in Schwellenländern steigt allerdings die Nachfrage nach standardisierten und Basisprodukten. Solche Produkte erbringen in der Regel niedrigere Margen. Sollten wir unseren Produkt-Mix, unsere Kostenstruktur und unsere Produktionskapazitäten den Veränderungen im Markt, der Technologie oder den Kundenanforderungen für High-End-, Standard- und Basisprodukte nicht schnell genug anpassen, könnte dies negative Auswirkungen auf unser Ergebnis haben. Um diesen Risiken zu begegnen, beobachten wir genau, wie sich die Märkte entwickeln, um zukünftige Entwicklungen besser vorauszusehen, um unsere Produktpalette an künftige Anforderungen anpassen zu können, um Maßnahmen zu implementieren, die das Value Selling stärken, und um festzustellen, wie wir zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bei Basis- und Standardprodukten Betriebskosten senken können. Außerdem könnte die Einführung von neuen Produkten durch andere zu weiterem Druck auf Preise führen (wie zum Beispiel die Wettbewerbsreaktion auf unsere Plattform für Labordiagnostik). Wir überwachen und analysieren kontinuierlich Markt- und Wettbewerbsdaten, um ungünstige Entwicklungen des Wettbewerbsumfelds besser voraussehen zu können, anstatt lediglich auf sie reagieren zu müssen. Wirtschaftliche, politische und geopolitische Rahmenbedingungen (makroökonomisches Umfeld)Globale oder regionale wirtschaftliche und geopolitische Instabilität sowie anhaltende Unsicherheiten und herausfordernde Bedingungen in regionalen Märkten könnten einen negativen Einfluss auf unser Geschäft haben. Zukünftige Entwicklungen weltweit hängen von einer Vielzahl politischer und wirtschaftlicher Faktoren ab, die wir nicht vollständig antizipieren können. Es besteht ein Risiko, dass ein instabiles politisches, regulatorisches oder wirtschaftliches Umfeld in bestimmten Ländern erhebliche nachteilige geschäftliche Auswirkungen haben könnte, einschließlich nicht nachhaltiger Geschäftsentwicklungen, erhöhten Zeitaufwands für das Management oder geringere Wettbewerbsfähigkeit. Verlangsamtes Wirtschaftswachstum in einem Land könnte das Steueraufkommen reduzieren, was in einem zweiten Schritt den Etat für öffentliche Gesundheitsausgaben drosseln könnte. Weitere Risiken liegen in geopolitischen Spannungen (beispielsweise im Iran, in Syrien, Russland, Nordkorea, in der Türkei und Ukraine) und potenziell daraus resultierenden Konflikten. Ein terroristischer Angriff, Cyberkriminalität wesentlichen Ausmaßes oder eine Reihe solcher Angriffe oder Vorfälle in großen Volkswirtschaften könnten die globale Konjunktur schwächen und das Geschäftsklima und Konsumentenvertrauen einbrechen lassen. Wir sehen ein hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf das derzeitige politische Umfeld und ein Risiko für den Fortbestand der EU in ihrer jetzigen Form. Dies betrifft die finanzpolitische Stabilität, Diskussionen über eine Eurokrise, die Entwicklung des Negativzinsumfelds sowie weitere Debatten über nationale Unabhängigkeit. Außerdem ist der Ausgang der Verhandlungen über den Brexit immer noch unklar. Wenn keine Einigungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union erzielt werden kann, könnten wir mit der Auferlegung von neuen Zöllen sowie mit der Wiedereinführung von Zollkontrollen konfrontiert werden, was zu zusätzlichen Kosten und Unterbrechungen in unserer Lieferkette führen könnte. Das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in den USA könnte Auswirkungen auf die Klima-, Steuer-, Handels-, Gesundheits-, Einwanderungs- und Außenpolitik haben, die sich sowohl negativ als auch positiv auf unsere Geschäftstätigkeit auswirken könnten. Insbesondere zukünftige Entwicklungen in Bezug auf den Affordable Care Act, wie seine Auswirkungen auf unsere Kunden und deren finanzielle Situation könnten erhebliche Folgen für unser Geschäft in den Vereinigten Staaten haben. Wenn darüber hinaus das globale gesamtwirtschaftliche Wachstum ins Stocken gerät und es uns nicht gelingt, erfolgreich unsere Produktions- und Kostenstruktur an die anschließenden Veränderungen in unseren Märkten anzupassen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass wir negative Auswirkungen spüren werden. Des Weiteren könnten sich die Preise für unsere Produkte, Lösungen und Dienstleistungen aufgrund von unvorteilhaften Marktbedingungen in einem stärkeren Maße verschlechtern, als wir bisher angenommen haben. Es könnte für unsere Kunden schwieriger werden, Finanzierungen zu erhalten. Infolgedessen könnten sie Pläne zum Kauf unserer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen verändern, verzögern oder verwerfen oder bereits getätigte Käufe und Verträge nicht aufrechterhalten. Um den Risiken in diesem Bereich zu begegnen, beobachten wir kontinuierlich Veränderungen in der wirtschaftlichen, politischen und geopolitischen Lage. Das gilt beispielsweise für die Entwicklungen rund um den Brexit, in welchem Zusammenhang wir lokale und globale Mitigationsmaßnahmen koordinieren. Darüber hinaus führen wir Gespräche mit lokalen Behörden. Die globale Aufstellung von Siemens Healthineers mit Aktivitäten in fast allen relevanten Volkswirtschaften kann zusammen mit der Vielfalt unserer Produkte und Dienstleistungen dazu beitragen, die Auswirkungen einer nachteiligen Entwicklung in einem einzelnen Markt zu kompensieren. A.6.2.2 Operative RisikenCOVID-19-PandemieSeit Beginn des Kalenderjahres 2020 sind wir von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen. Zu den wichtigsten potenziellen Auswirkungen zählen in Zukunft unter anderem die Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter, sowie die Schließung von Büros und Produktionsstätten aufgrund von COVID-19-Fällen. Wir könnten negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit durch Einschränkungen der Lieferkette, Verzögerungen bei der Markteinführung bestimmter Produkte oder Produktlebenszyklen oder Veränderungen bei Installations- und Servicekapazitäten erleben. Weitere wichtige potenzielle Auswirkungen umfassen Umsatzrückgänge, beispielsweise aufgrund der Verschiebung von Investitionen, einer geringeren Nachfrage nach Reagenzien im Diagnostikgeschäft, Umverteilungen staatlicher Förderungen oder finanzieller Schwierigkeiten unserer Kunden. Verschiebungen von Investitionen könnten insbesondere Geräte für medizinische Bildgebung betreffen, soweit diese nicht im Rahmen der Therapie von COVID-19-Patienten zum Einsatz kommen. Ferner könnten sich unvorhergesehene Ausgaben nachteilig auf unsere Finanzlage auswirken. Um den Geschäftsbetrieb sicherzustellen und die Auswirkungen der Pandemie auf unser Geschäft zu reduzieren, haben wir ein breites Spektrum an Maßnahmen initiiert. Diese beinhalten unter anderem den Schutz unserer Mitarbeiter (zum Beispiel durch Bereitstellung von Persönlicher Schutzausstattung sowie Präventionsgrundsätze, COVID-19-Tests für Mitarbeiter, insbesondere Installations- und Servicetechniker, Homeoffice, versetzte Arbeitszeiten zur Reduzierung physischer Kontakte sowie Reiserestriktionen), regelmäßige Treffen des Krisenmanagement-Teams unter Leitung des Vorstands und der dedizierten Task-Forces, die Koordination von lokalen Reaktionsplänen und die Gewährleistung einer engen Kommunikation mit Lieferanten. Wir beobachten die Lage kontinuierlich, einschließlich der Veränderungen von pandemiebezogenen Restriktionen, um neue Entwicklungen schnell zu erkennen, potenzielle Auswirkungen zu evaluieren, Risiken zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. CybersicherheitWir beobachten eine weltweite Zunahme von Bedrohungen der Cybersicherheit und ein höheres Maß an Professionalität in der Cyberkriminalität. Diese stellen ein Sicherheitsrisiko für Produkte, Systeme und Netzwerke sowie für die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten dar. In diesem Zusammenhang ist die Gesundheitsbranche, die in Bezug auf ein breites Spektrum von Gesundheitsinformationen besonderen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften unterliegt, zu einem Hauptziel für Angreifer geworden. Die Zahl der Bedrohungen der Cybersicherheit hat sich erhöht und die Cyberkriminalität hat sich insbesondere im Gesundheitswesen während der COVID-19-Pandemie verstärkt. Diese Bedrohungen sind beispielsweise in Form von Lösegeld-Angriffen gegen Gesundheitsdienstleister aufgetreten und haben zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen geführt und dadurch die Gesundheit und Sicherheit der Patienten beeinträchtigt. Die gegen Siemens Healthineers verübten Angriffe haben sich hingegen in Anzahl und Kritikalität nicht wesentlich verändert. Der politische und regulatorische Fokus auf Cybersicherheit hat zugenommen, was dazu geführt hat, dass eine Vielzahl von Vorschriften umgesetzt und in verschiedene Bereiche und Prozesse integriert wurde. Die Bußgelder und Strafen wurden erhöht und stellen sowohl finanzielle als auch Reputationsrisiken dar, die nur mit einem starken internen Kontrollsystem und einem hohen Bewusstsein für die entsprechenden Anforderungen und Risiken vermieden werden können. Die Bereitschaft gegen Bedrohungen und Angriffe vorzugehen ist nach wie vor von entscheidender Priorität. Durch organisatorische Veränderungen etablieren wir klare Verantwortlichkeiten in der gesamten Organisation. Zusätzlich haben wir Veränderungen an der Infrastruktur, der Zugangsverwaltung, der Einsatzmöglichkeiten von Telearbeit und der Cloud-basierten Dienste vorgenommen, die auch während der durch die Pandemie veränderten Arbeitssituation sichere und unterbrechungsfreie Abläufe ermöglichen. Zusätzlich zu unseren etablierten technischen und organisatorischen Kontrollen stärken wir das Bewusstsein der Mitarbeiter, damit sie Angriffe frühzeitig erkennen und verbessert darauf reagieren können. Da Cybersicherheit eine gemeinsame Verantwortung aller beteiligten Parteien und verschiedener Interessengruppen ist, entwickeln wir auch laufend unsere Fähigkeit weiter, Kunden präventiv vor Cyberangriffen zu schützen sowie reaktiv nach solchen zu unterschützen. Um auf die Bedürfnisse des Marktes zu reagieren, das interne Kontrollsystem zu stärken, Reife und Sicherheit zu erhöhen sowie Kundenanforderungen zu erfüllen, bauen wir unsere Zertifizierungsaktivitäten nach ISO 27001 weiter aus. Darüber hinaus nutzen wir unsere Cyberresilienz, um Geschäftskontinuität zu ermöglichen. Daher konzentrieren wir uns weiterhin auf die Erweiterung, Anpassung und Verbesserung der etablierten Sicherheitskontrollen im gesamten Unternehmen und in der Lieferkette. Wir haben uns standardmäßig zu unseren Sicherheitsansätzen und dem Schutz der Privatsphäre verpflichtet, sowohl für Produkte als auch für interne Prozesse. Der Austausch und die Zusammenarbeit mit Gesundheitsdienstleistern, Industrie, Partnern, Regulierungsbehörden und Sicherheitsforschern im Einklang mit den Grundsätzen der Charter of Trust für eine sichere digitale Welt wird durch regelmäßige Beratungsgremien mit Kunden, die Entwicklung von Standards und den Austausch von Informationen über Bedrohungen erweitert. Produktentwicklung und -einführungWir entwickeln, produzieren und vertreiben ein vielfältiges Portfolio an Produkten, Lösungen und Dienstleistungen (einschließlich Zubehör und Softwareprodukte) für ein breites Spektrum an Gesundheitsdienstleistern. Mit vielen unserer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen sind wir ein branchenweiter Technologieführer. Unsere Geschäftsergebnisse hängen wesentlich von unserer Technologieführerschaft sowie unserer Fähigkeit ab, Veränderungen in unseren Märkten zu antizipieren und uns sowie die Kosten für die Herstellung unserer Produkte an diese Veränderungen anzupassen. Unsere Produkte, Lösungen, Dienstleistungen und Weiterentwicklungen durchlaufen oftmals lange Entwicklungs- und staatliche Genehmigungszyklen. Deshalb müssen wir relevante Veränderungen im Markt, in der Technologie und bei den Kundenanforderungen möglichst genau und frühzeitig voraussehen. Die Einführung neuer Produkte und Technologien erfordert ein starkes Engagement in FuE, das mit einem beträchtlichen Einsatz finanzieller Mittel verbunden ist und unter Umständen nicht immer zum Erfolg führt. Unsere Ertragslage könnte negativ beeinflusst werden, wenn wir in Technologien investieren, die nicht wie erwartet funktionieren oder integriert werden können, oder sie nicht die erwartete Marktakzeptanz finden. Gleiches gilt, wenn unsere Produkte, Lösungen und Dienstleistungen, insbesondere im Vergleich zu unseren Wettbewerbern, nicht rechtzeitig am Markt und zu den angestrebten Margen eingeführt werden können oder sogar obsolet werden. Außerdem könnten Fehler im Produktdesign oder operative Störungen in unserer Wertschöpfungskette zu Qualitätsproblemen sowie zu potenziellen Produkt-, Arbeitssicherheits-, regulatorischen sowie Umweltrisiken führen. Die Fehlerbehebung kann zu ungeplanten Kosten führen, gleichzeitig Garantie- oder Gewährleistungsansprüche zur Folge haben und darüber hinaus unsere Reputation nachteilig beeinflussen. Es kann sein, dass unsere Patente und andere Rechte an geistigem Eigentum nicht verhindern können, dass Wettbewerber selbst Produkte und Dienstleistungen entwickeln und verkaufen, die den unseren gleichen oder ihnen sehr ähnlich sind. Wenn es uns nicht gelingt, unsere Rechte an geistigem Eigentum zu schützen und wirksam gegen die Konkurrenz durchzusetzen, könnten wir unsere Technologieführerschaft und Marktanteile verlieren, was zu negativen finanziellen Auswirkungen, Reputationsverlust oder Verlust von Kunden führen könnte. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, veranlassen und implementieren wir kontinuierlich Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, zum Projektrisikomanagement und zur Schadensvermeidung, die dazu beitragen, bestehende Risiken zu mitigieren. Außerdem überwachen wir die Marktentwicklungen genau, um neue Anforderungen schon frühzeitig zu identifizieren und darauf reagieren zu können. Wir melden laufend neue Patente an und pflegen aktiv unser Portfolio geistigen Eigentums, um unsere führende Technologieposition zu sichern. A.6.2.3 Finanzielle RisikenRisiken aus PensionsverpflichtungenSiemens Healthineers bietet für die Mehrheit seiner Mitarbeiter Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an, für die teilweise Pensionsrückstellungen gebildet werden. Eine Erhöhung der Pensionsrückstellungen aufgrund einer ungünstigen Entwicklung des Planvermögens oder der Pensionsverpflichtungen wird als ein wesentliches Risiko betrachtet. Der Finanzierungsstatus könnte sowohl durch eine Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen, hauptsächlich des Abzinsungssatzes, als auch durch Veränderungen an den Finanzmärkten beeinflusst werden. Zur Erfüllung lokaler Pensionsvorschriften in ausgewählten Ländern könnten wir mit einem erhöhten Zahlungsmittelabfluss konfrontiert sein, um eine Unterdeckung unserer Pensionspläne in diesen Ländern zu verringern. Asset-Liability-Studien werden regelmäßig für größere Pensionspläne durchgeführt mit dem Ziel, eine Investmentstrategie umzusetzen, die Risiken aus Verbindlichkeiten und die Volatilität des Finanzierungsstatus reduziert. MarktpreisrisikenWir unterliegen dem Einfluss von Wechselkursschwankungen, insbesondere zwischen dem US-Dollar (sowie anderen Währungen, deren Bewegungen positiv mit dem US-Dollar korrelieren) und dem Euro. In Abhängigkeit unserer Sicherungsaktivitäten kann die Abwertung des US-Dollars gegenüber dem Euro einen erheblich negativen Einfluss auf unser Ergebnis haben. Weitere, in Bezug auf einen Fremdwährungseffekt wesentliche Währungen sind der chinesische Yuan, der japanische Yen, der koreanische Won und das britische Pfund. Eine Aufwertung des Euros könnte einen Einfluss auf unsere Wettbewerbsposition haben. Ebenso sind wir Risiken aus Zinsschwankungen ausgesetzt. Unser weltweites operatives Geschäft sowie unsere Investitions- und Finanzierungsaktivitäten werden insbesondere durch Wechselkurs- und Zinsschwankungen beeinflusst. Zunehmende Marktschwankungen können für uns zu einem erheblichen Volatilitätsrisiko bei Ertrag und Zahlungsmittelflüssen (Cashflow) führen. Um die Allokation der finanziellen Mittel in unseren Segmenten und Einheiten zu optimieren und um unsere Ziele zu erreichen, identifizieren, analysieren und steuern wir die damit verbundenen Marktrisiken. Wir versuchen, diese Risiken in erster Linie durch unsere laufenden Betriebs- und Finanzierungsaktivitäten zu steuern und zu kontrollieren, und verwenden derivative Finanzinstrumente, wenn dies zweckmäßig ist. Steuerliche RisikenSiemens Healthineers ist mit seinem Geschäftsbetrieb in einer Vielzahl von Ländern vertreten und unterliegt somit verschiedenen nationalen Steuersystemen. Bei den meisten Siemens Healthineers-Gesellschaften werden regelmäßig Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden der jeweiligen Jurisdiktionen durchgeführt. Steuerliche Risiken können durch abweichende Rechtsauslegungen der Finanzverwaltungen gegenüber unserer und Änderungen der Rechtsvorschriften sowie der Rechtsprechung und deren Umsetzung entstehen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit verschiedenen Jurisdiktionen. Daraus können Steuermehraufwand und zusätzliche Steuerzahlungen, Doppelbesteuerung und die Verhängung von Strafzuschlägen und Zinszahlungen folgen, was zu negativen Auswirkungen auf das Konzernergebnis und den Zahlungsmittelfluss (Cashflow) des Unternehmens führen könnte. Steuerliche Risiken werden durch die Steuerabteilung identifiziert, regelmäßig überwacht und beurteilt und notwendige Maßnahmen ergriffen. Liquiditäts- und FinanzierungsrisikoIn Bezug auf unsere Treasury- und Finanzierungsaktivitäten könnten sich negative Entwicklungen in Zusammenhang mit den Finanzmärkten ergeben, wie begrenzte Verfügbarkeit von Finanzmitteln und Sicherungsinstrumenten, eine geänderte Einschätzung unserer Bonität insbesondere von Rating-Agenturen, Auswirkungen aus restriktiveren Regulierungen des Finanzsektors, der Politik der Zentralbanken sowie der Nutzung von Finanzinstrumenten, eine Beendigung der Finanzierung durch die Siemens AG oder anderer Einheiten des Siemens-Konzerns oder eine Verschlechterung der finanziellen Situation unseres Hauptfinanzpartners, der Siemens AG. Eine Ausweitung der Kreditrisikoaufschläge aufgrund von Unsicherheiten und Risikoaversion an den Finanzmärkten könnte zu negativen Veränderungen unserer finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, insbesondere unserer derivativen Finanzinstrumente, führen. Für weitere Informationen in Bezug auf die beschriebenen finanziellen Risiken, insbesondere zu derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsaktivitäten, zum Management finanzieller Risiken, zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und zu Ertragsteuern siehe → Ziffer 25 Finanzinstrumente und Sicherungsaktivitäten, → Ziffer 26 Management finanzieller Risiken, → Ziffer 21 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und → Ziffer 5 Ertragsteuern im Anhang zum Konzernabschluss. A.6.2.4 Compliance-RisikenRechtliches und regulatorisches UmfeldAls ein weltweit tätiges und diversifiziertes Medizintechnologieunternehmen sind wir unterschiedlichen, zunehmend komplexeren produkt- und länderbezogenen Regelungen, Gesetzen und Richtlinien ausgesetzt, die unsere Geschäftsaktivitäten und Prozesse beeinflussen. Eine Nichteinhaltung aktueller Vorgaben oder veränderte und neue regulatorische Anforderungen könnten zu behördlichen Strafzahlungen oder anderen Sanktionen, zur zeitweisen oder dauerhaften Schließung von Produktionsstätten, zu Ansprüchen von Dritten, Importbeschränkungen und negativer öffentlicher Aufmerksamkeit führen. Dies könnte zu unvorhergesehenen Kosten führen und sich negativ auf unsere Finanzlage sowie auf die Markteinführung bestimmter Produkte oder Produktlebenszyklen auswirken. Darüber hinaus könnte unser Geschäft insbesondere durch neue Gesetze und Regulierungen betroffen sein, die innovative Produkte und Geschäftsaktivitäten, inklusive Dienstleistungen und Lösungen wie die Verwendung von Künstlicher Intelligenz, regeln. Für diese neuen Themenfelder sind die regulatorischen Anforderungen häufig noch nicht definiert oder sie unterliegen voraussichtlich zukünftigen Änderungen, deren Auswirkungen noch nicht abschätzbar sind. Vorgaben von Aufsichtsbehörden wie der Food and Drug Administration (FDA) in den USA und der National Medical Product Administration (NMPA) in China sowie Verordnungen wie die Medical Device Regulation (MDR) und In-Vitro Diagnostics Regulation (IVDR) in Europa sind für die Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen besonders relevant. Allerdings gibt es zahlreiche weitere regulatorische Vorgaben in nahezu allen Jurisdiktionen weltweit, die wir ebenfalls beachten müssen. Risiken könnten außerdem durch Auswirkungen aus den Regelungen in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (Environment, Health, and Safety, EHS) entstehen, insbesondere durch die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (Restriction of Hazardous Substances, RoHS) und die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals, REACH). Wir sind zur Einhaltung und Sicherstellung der Anforderungen verpflichtet, um die Produktsicherheit zu gewährleisten. Um den zuvor genannten Risiken entgegenzuwirken, überwachen wir das politische und regulatorische Umfeld in allen unseren Schlüsselmärkten, um mögliche Problembereiche zu antizipieren mit dem Ziel, möglichst schnell unsere Geschäftsaktivitäten und Prozesse an die veränderten Bedingungen anzupassen. Außerdem geben wir interne Regelungen und Vorgaben heraus, führen kontinuierlich Schulungs- und Kommunikationsprogramme sowie aufeinander abgestimmte Umsetzungen von Maßnahmen durch. Zusätzlich werden interne und externe Prüfungen im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften durchgeführt. Verstöße gegen Antikartell-, Antikorruptions- und Datenschutzvorschriften sowie sonstige GesetzesverletzungenIn Zusammenhang mit unseren weltweiten Geschäftsaktivitäten müssen wir ein breites Spektrum an rechtlichen und regulatorischen Anforderungen in zahlreichen Jurisdiktionen einhalten. Zusätzlich verarbeiten wir als global agierendes Unternehmen in der Gesundheitsbranche personenbezogene Daten unserer Mitarbeiter, unserer Kunden, der Patienten unserer Kunden und unserer Geschäftspartner. Dabei sind wir an verschiedene Gesetze wie die europäische Datenschutz-Grundverordnung gebunden. Seit der Umsetzung haben die europäischen Behörden ihre Durchsetzungsaktivitäten im Falle von Datenschutzverletzungen verschärft und verhängen höhere Geldbußen. In anderen Ländern sind wir an ähnliche Bestimmungen gebunden. Zur Einhaltung von Compliance-Vorgaben haben wir Compliance- und Risikomanagementsysteme eingerichtet. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass wir mit diesen Systemen sämtliche Risiken in jeder Jurisdiktion vermeiden können. Verfahren gegen uns hinsichtlich Kartell- oder Korruptionsvorwürfen sowie Vorwürfen betreffend andere Gesetzesverletzungen könnten zu Strafen, wie beispielsweise straf- oder verwaltungsrechtlichen Bußgeldern, führen. Weitere Folgen könnten unter anderem Sanktionen, Verfügungen bezüglich künftigen Verhaltens, Gewinnabschöpfungen, der Ausschluss von der direkten oder indirekten Teilnahme an bestimmten Geschäften und öffentliche Ausschreibungen, der Verlust von Gewerbekonzessionen sein oder zu anderen Restriktionen und Rechtsfolgen führen. Diese Konsequenzen könnten uns unter bestimmten Umständen auch dann betreffen, wenn sie sich auf Verstöße von unseren Vertriebs- oder Geschäftspartnern beziehen. Dementsprechend könnte es unter anderem erforderlich werden, dass wir möglichen Leistungspflichten, einschließlich potenzieller Steuerstrafen, in Zusammenhang mit diesen Untersuchungen und Verfahren nachkommen müssen. Ein erheblicher Anteil unserer Geschäftstätigkeit involviert Regierungen und Unternehmen in staatlichem Besitz. Wir sind außerdem an verschiedenen Projekten beteiligt, die von Behörden sowie zwischenstaatlichen und supranationalen Organisationen wie multilateralen Entwicklungsbanken finanziert werden. Mögliche künftige Ermittlungen zu Kartell- oder Korruptionsvorwürfen oder zu Vorwürfen betreffend anderer Gesetzesverletzungen könnten nachteilige Auswirkungen auf unsere Beziehung mit solchen Behörden oder Organisationen haben oder zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen. Sie könnten auch bestehende privatwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen und unsere Fähigkeit, neue Geschäftspartner in der Privatwirtschaft für möglicherweise bedeutende strategische Projekte und Transaktionen wie strategische Allianzen, Gemeinschaftsunternehmen oder andere Formen der geschäftlichen Zusammenarbeit zu gewinnen, negativ beeinflussen oder zur Aufhebung einiger unserer bestehenden Verträge führen. Darüber hinaus könnten Dritte, einschließlich Kunden oder unsere Wettbewerber, Verfahren gegen uns einleiten. Ferner sehen wir uns möglicherweise Compliance-Risiken in Verbindung mit kürzlich erworbenen Unternehmen ausgesetzt, die sich noch im Integrationsprozess befinden. Des Weiteren könnten künftige Entwicklungen in laufenden oder potenziellen künftigen Ermittlungen, etwa die Reaktion auf behördliche Ersuchen und die Zusammenarbeit mit den Behörden zu erhöhtem Zeitaufwand für das Management führen. Eine Verletzung der Datenschutzgesetze könnte einen erheblichen Schaden für das Unternehmen zur Folge haben, etwa durch Geldbußen, Schadenersatzansprüche sowie Reputationsschäden. Das Eintreten eines dieser Risiken könnte negative Auswirkungen sowohl auf unser Geschäft und unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als auch auf unsere Reputation und unsere Zukunftsperspektive haben. Zusätzlich zu anderen Maßnahmen, wie allgemeinen Schulungen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften, unserem Antitrust Compliance Programm und Anforderungen unserer Business Conduct Guidelines, hat Siemens Healthineers eine weltweite Compliance-Organisation etabliert. Diese führt unter anderem Compliance-Risikoreduzierungsprozesse, wie etwa Compliance-Risikobewertungen, durch, die wiederum von externen Compliance-Experten überprüft wurden. In Bezug auf seine Geschäftspartner hat Siemens Healthineers ein globales Geschäftspartnermanagement etabliert. Dieses umfasst neben weiteren Maßnahmen einen sorgfältigen Auswahlprozess, einen strukturierten Aufnahmeprozess sowie Schulungen, Kontrollen und einen engen Austausch während Besuchen vor Ort sowie regelmäßige Prüfungen mit konsequenter Umsetzung und Nachverfolgung von getroffenen Maßnahmen. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und nehmen diese sehr ernst. Folglich begegnen wir Datenschutzrisiken aktuell und auch in Zukunft mit organisatorischen Maßnahmen, zum Beispiel durch die Stärkung unserer Datenschutzfunktion auf zentraler und regionaler Ebene. Außerdem haben wir unsere Corporate Governance verstärkt, zum Beispiel durch Einführung einer weltweit geltenden Richtlinie. Parallel werden unsere Mitarbeiter durch kontinuierliche Schulungen zum Thema Datenschutz sensibilisiert. Um die Einhaltung des festgelegten Standards sicherzustellen, haben wir Datenschutzkontrollen eingeführt und führen darüber hinaus über unsere interne Revision unabhängige Prüfungen durch. Mit der Einführung eines speziellen Tools und der Einrichtung von Anlaufstellen ermöglichen wir die rechtzeitige Meldung von potenziellen Schwachstellen oder Verstöße an uns, Behörden oder gegebenenfalls andere Stakeholder. A.6.2.5 Zusammenfassende Darstellung der RisikolageDie Reihenfolge der dargestellten Risiken in jeder der vier obigen Kategorien - strategische Risiken, operative Risiken, finanzielle Risiken und Compliance-Risiken - spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des Risikomaßes wider. Die wesentlichsten Risiken, denen wir uns ausgesetzt sehen, sind die COVID-19-Pandemie, Rechtliches und regulatorisches Umfeld und Cybersicherheit. Im Vergleich zum Vorjahr und wie bereits im Halbjahresfinanzbericht beschrieben, ist die COVID-19-Pandemie das wesentlichste Risiko. Alle anderen oben genannten Risiken werden von uns als weniger hoch eingestuft als die drei wesentlichsten Risiken. Gegenwärtig haben wir keine Risiken identifiziert, die, allein oder in Kombination, die Fortführung unseres Geschäfts gefährden. A.6.3 ChancenIm Folgenden beschreiben wir unsere wesentlichen Chancen. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Chancen auf alle unsere Segmente. WachstumsfelderInnovationen, digitale Angebote und neue Geschäftsmodelle bilden das Herzstück unseres Unternehmens, um die Zukunft des Gesundheitswesens zu gestalten. Wir investieren signifikant in FuE, um innovative Produkte, Lösungen und Dienstleistungen für unsere Kunden auch im Bereich Digitalisierung zu entwickeln. Damit bezwecken wir gleichzeitig auch unsere Wettbewerbsfähigkeit untermauern. Unser Ziel ist es Gesundheitsversorgern zu ermöglichen, durch den Ausbau der Präzisionsmedizin, die Neugestaltung der Gesundheitsversorgung und die Verbesserung der Patientenerfahrung mit digitalen Technologien zusätzlichen Mehrwert zu schaffen. Wir gehen davon aus, die künftigen Bedürfnisse, die sich aus den fundamentalen Trends ergeben, erfüllen zu können. Zu diesen Trends gehören der demografische Wandel und das weltweite Bevölkerungswachstum, aber auch steigende Belastungen durch chronische Erkrankungen. Wir sind kontinuierlich bestrebt, in etablierten Märkten zu wachsen und zu expandieren, neue Märkte für bestehende Portfolioelemente zu erschließen und unsere installierte Basis zu stärken, um einen höheren Marktanteil und eine verbesserte Profitabilität zu erzielen. Darüber hinaus sind wir bestrebt, unser Angebotsprofil weiterzuentwickeln und auch in angrenzende Bereiche vorzustoßen, vor allem in Kundensegmente mit hohem Wachstum. Dies wird über verschiedene Maßnahmen erreicht, wie gezielte Produktentwicklung (zum Beispiel Einsteigersysteme), den Ausbau unserer Beratungskapazitäten zur Festigung unserer Position als bewährter Partner sowie die Beurteilung neuer Markteintrittsstrategien. Zu den Maßnahmen gehören aber auch M&A-Aktivitäten, wie zum Beispiel der geplante Erwerb von Varian Medical Systems, Inc., der im August 2020 angekündigt wurde. Varian ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der Krebsversorgung mit innovativen Lösungen vor allem in der Strahlentherapie und der dazugehörigen Software. Des Weiteren sehen wir Chancen, mit neuen und innovativen digitalen Produkten, Dienstleistungen und Lösungen, einschließlich Cybersicherheit für unsere Kunden, präventiver Instandhaltung und Datenanalyse, zusätzliches Umsatzvolumen und Ergebnis zu generieren. Ferner könnten sich neue geschäftliche Chancen aus langfristigen Partnerschaften mit Gesundheitsdienstleistern, der Unterstützung unserer Kunden bei der Einrichtung von Kompetenzzentren und der gemeinsamen Erarbeitung von Lösungen ergeben. Weitere Geschäftschancen könnten sich zudem aus unserem SARS-CoV-2-Testangebot (zum Beispiel der COVID-19 Antigen-Schnelltest) ergeben, mit dem wir Gesundheitsdienstleister bei der Diagnose von COVID-19 unterstützen. Außerdem könnte die Bereitstellung von Mitteln seitens Hilfsorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) oder der EU sowie die Bereitstellung von nationalen Mitteln oder Subventionen steigen. Dadurch würden sich die Investitionen und die Ausgaben für Krankenhäuser erhöhen, zum Beispiel im Nahen Osten, in Afrika, Asien und Europa. Dies könnte wiederum zusätzliches Wachstum in diesen Märkten generieren, insbesondere für Standard- und Basisprodukte sowie Dienstleistungen. In unserem Diagnostics Segment könnte die weitere Zusammenarbeit mit Drittanbietern Chancen für Umsatz- und Margensteigerungen auf den bestehenden Plattformen schaffen, unter anderem durch die Schaffung eines noch breiteren Spektrums an Assays zusätzlich zu unseren selbst entwickelten Assays und durch die schnellere Verfügbarkeit für unsere Kunden. EffizienzsteigerungenUnser umfassender und strukturierter Ansatz für unsere interne digitale Transformation und die damit verbundenen Investitionen könnten potenziell unser Wachstum unterstützen, unsere Kostenposition verbessern und unsere Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Die Möglichkeit unserer digitalen Fähigkeiten, Infrastruktur, Tools und Daten könnte uns in die Lage versetzen, eine signifikante Wertschöpfung zu erzielen. Weitere Investitionen in Effizienzmaßnahmen sowie der Einsatz neuer Technologien wie maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz könnten potenziell zu weiteren Verbesserungen unserer Prozesse und Kostenstrukturen führen. Eine verstärkte Harmonisierung, Zusammenarbeit und Transparenz innerhalb der gesamten Organisation könnte Synergien schaffen, zu einem schnelleren Entscheidungsfindungsprozess führen und redundante Aufwände reduzieren. Die Lokalisierung bestimmter Aktivitäten in der Lieferkette wie Beschaffung, Produktion, Logistik, Wartung und Service, zum Beispiel in Schwellenländern, könnte es uns ermöglichen, Kosten zu senken und unsere globale Wettbewerbsposition zu stärken, vor allem gegenüber Wettbewerbern in Ländern mit günstigeren Kostenstrukturen. In den Bereichen Supply Chain Management und Product Lifecycle Management könnten Chancen für Verbesserungen aus der fortgeführten Implementierung einer Systemlandschaft mit integrierten digitalen Tools entstehen. Zu den Verbesserungen könnten außerdem weitere Effizienzsteigerungen aus der Nutzung von standardisierten Plattform-Elementen über mehrere Anwendungen hinweg gehören. Die Nutzung dieser Synergien könnte zudem Flexibilität und Geschwindigkeit weiter erhöhen, um unser innovatives Lösungsportfolio an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen, während gleichzeitig die Produktlebenszykluskosten optimiert und die interne Komplexität reduziert werden. Zusammenfassende Darstellung der ChancenlageDie Reihenfolge der dargestellten Chancen spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des Ausmaßes für Siemens Healthineers wider. Die beschriebenen Chancen sind nicht notwendigerweise die einzigen, die sich uns bieten. Des Weiteren ist unsere Einschätzung der Chancen Änderungen unterworfen, da sich das Unternehmen, unsere Märkte und Technologien kontinuierlich weiterentwickeln. Es ist auch möglich, dass Chancen, die wir heute sehen, sich niemals verwirklichen. A.6.4 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und RisikomanagementsystemsDas übergeordnete Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems lautet, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts von Siemens Healthineers mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen. Unser ERM-Ansatz basiert auf dem vom COSO entwickelten Rahmenwerk "Enterprise Risk Management - Integrating with Strategy and Performance" (2017) sowie auf dem ISO Standard 31000 (2018) und ist auf die Anforderungen von Siemens Healthineers angepasst. Diese Rahmenwerke verknüpfen den ERM-Prozess mit der Finanzberichterstattung und dem internen Kontrollsystem. Sie messen den Aspekten der Unternehmensstrategie, der Effizienz und Effektivität der operativen Geschäftsaktivitäten, der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung wie auch der Einhaltung relevanter Gesetze und Regelungen gleichermaßen Bedeutung bei. Unser rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (Kontrollsystem) basiert auf dem ebenfalls vom COSO entwickelten und international anerkannten Rahmenwerk "Internal Control - Integrated Framework " (2013). Beide Systeme ergänzen sich gegenseitig. Unser Management beurteilt zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten Kontrollsystems. Hierzu verfügen wir über ein standardisiertes Verfahren, nach dem notwendige Kontrollen definiert, nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Dessen ungeachtet gibt es inhärente Beschränkungen hinsichtlich der Wirksamkeit eines jeden Kontrollsystems. Kein Kontrollsystem, auch wenn es als wirksam beurteilt wurde, kann alle unzutreffenden Angaben verhindern oder aufdecken. Unser Konzernabschluss wird auf Basis eines zentral vorgegebenen konzeptionellen Rahmens erstellt. Dieser umfasst im Wesentlichen einheitliche Vorgaben in Form von Bilanzierungsrichtlinien und einen Kontenplan. Diese werden vom Siemens-Konzern herausgegeben und durch zusätzliche Siemens Healthineers-Richtlinien für geschäftsspezifische Finanzberichterstattungsthemen ergänzt. Die Siemens Healthineers AG und andere nach HGB bilanzierende Gesellschaften von Siemens Healthineers wenden im Rahmen der Erstellung ihres Einzelabschlusses nach HGB zusätzliche verpflichtende HGB-spezifische Regelungen an. Es wird fortlaufend analysiert, ob eine Anpassung des konzeptionellen Rahmens aufgrund von Änderungen im regulatorischen Umfeld erforderlich ist. Regelmäßig werden die Rechnungswesen-Abteilungen über aktuelle Themen und einzuhaltende Termine informiert, die die Rechnungslegung und den Abschlusserstellungsprozess betreffen. Die Datengrundlage für die Erstellung unserer Abschlüsse bilden die von der Siemens Healthineers AG und deren Tochterunternehmen berichteten Abschlussinformationen. Rechnungslegungsaktivitäten, wie Governance und Überwachung betreffende Tätigkeiten, sind in der Regel auf regionaler Ebene zusammengefasst. In bestimmten Fällen, wie der Bewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, setzen wir externe Dienstleister, wie zum Beispiel Aktuare ein. Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Abschluss im Konsolidierungssystem erstellt. Die zur Erstellung des Abschlusses durchzuführenden Schritte werden manuellen wie auch systemtechnischen Kontrollen unterzogen. Die Qualifikation der in den Rechnungslegungsprozess einbezogenen Mitarbeiter wird durch geeignete Auswahlprozesse und regelmäßige Schulungsmaßnahmen sichergestellt. Grundsätzlich gilt unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitserwägungen das "Vier-Augen-Prinzip". Abschlussinformationen müssen bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen über die inhaltliche Zusammensetzung und Veränderungen der einzelnen Posten sowohl der von Unternehmenseinheiten berichteten Abschlussinformationen als auch des Konzernabschlusses. Zum Schutz vor nicht autorisiertem Zugriff sind in Übereinstimmung mit unseren Bestimmungen zur Informationssicherheit in den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen Zugriffsberechtigungen definiert. Quartalsweise findet ein interner Zertifizierungsprozess statt, bei dem das Management verschiedener Ebenen unserer Organisation die Ordnungsmäßigkeit der an die Unternehmenszentrale berichteten Finanzdaten bestätigt und über die Wirksamkeit der entsprechenden Kontrollsysteme berichtet. Unsere interne Revision befasst sich mit der Integrität unserer Finanzberichterstattung, der Effektivität unseres Kontrollsystems und unseres Risikomanagementsystems sowie der Einhaltung unserer Compliance-Richtlinien. Der Prüfungsausschuss ist ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Er überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Des Weiteren haben wir ein Offenlegungskomitee eingerichtet, das bestimmte finanzielle und nichtfinanzielle Informationen vor der Veröffentlichung überprüft. A.7 Siemens Healthineers AGDer Jahresabschluss der Siemens Healthineers AG wurde nach den Vorschriften des deutschen HGB aufgestellt. Die Siemens Healthineers AG ist die Muttergesellschaft von Siemens Healthineers, fungiert als Managementholding und erbringt zentrale Verwaltungsdienstleistungen. Die Ergebnisse der Siemens Healthineers AG werden maßgeblich durch direkt oder indirekt gehaltene Tochtergesellschaften beeinflusst. Die Geschäftsentwicklung der Siemens Healthineers AG unterliegt demzufolge grundsätzlich den gleichen Risiken und Chancen wie der Konzern. Aufgrund der Wechselbeziehungen zwischen der Siemens Healthineers AG und ihren Tochtergesellschaften spiegelt der Ausblick des Unternehmens auch unsere Erwartungen an die Siemens Healthineers AG wider. Daher gelten die vorstehenden Ausführungen für Siemens Healthineers auch für die Siemens Healthineers AG. Zusätzlich besteht bei der Siemens Healthineers AG das Risiko einer Wertminderung von Beteiligungen an Tochterunternehmen. Der Werthaltigkeitstest für die Anteile an Tochterunternehmen basiert auf einem Discounted-Cashflow-Modell. Das Ergebnis des Tests wird von der Entwicklung und dem Erfolg der Tochtergesellschaften und deren Beteiligungen beeinflusst. Daher können nachteilige Einflüsse auf Tochtergesellschaften oder indirekte Beteiligungen zu einer Wertminderung der Beteiligung an Tochterunternehmen im Jahresabschluss der Siemens Healthineers AG führen. Wertminderungen würden das Nettoeinkommen reduzieren, das an die Eigentümer ausgeschüttet werden kann. Da die Beteiligungen an Tochtergesellschaften nahezu 100 % der Bilanzsumme darstellen, ist dieses Risiko für die Siemens Healthineers AG von hoher Bedeutung. Das Beteiligungsergebnis beeinflusst den Jahresüberschuss der Siemens Healthineers AG wesentlich. Das Geschäftsjahr 2020 war insbesondere von der Ankündigung der Übernahme von Varian und der COVID-19-Pandemie geprägt. Für Details zur angekündigten Übernahme von Varian siehe → A.3.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage und → A.5.3 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung. In diesem Zusammenhang schloss die Siemens Healthineers AG eine Brückenfazilität mit dem Siemens-Konzern ab und führte eine Kapitalerhöhung durch. Für Details wird auf → A.3.3.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur verwiesen. Diese Vorgänge verursachten Aufwendungen für Gebühren und Dienstleistungen von Banken und verbundenen Unternehmen sowie für Beratungsleistungen. Für die Durchführung des Erwerbs von Varian wurde die Siemens Healthineers Holding I GmbH erworben. Deren finanzielle Ausstattung garantiert die Siemens Healthineers AG durch eine harte Patronatserklärung. Die COVID-19- Pandemie hatte im Wesentlichen indirekte Auswirkungen auf die Siemens Healthineers AG, indem sie die Geschäftstätigkeit der direkten und indirekten Tochtergesellschaften beeinflusste. Hierzu wird auf → A.3.2 Ertragslage verwiesen. Für das Geschäftsjahr 2020 wird eine Dividendenausschüttung in Höhe von rund 859 Mio. € vorgeschlagen. Dies entspricht einer Dividende von 0,80 € pro Aktie. Die Aktien aus der im September durchgeführten Kapitalerhöhung sind dabei ab dem 1. Oktober 2019 dividendenberechtigt. Zum 30. September 2020 beschäftigte die Siemens Healthineers AG 52 Mitarbeiter. A.7.1 Ertragslagescrollen
Die Umsatzerlöse und Umsatzkosten resultierten ausschließlich aus der Erbringung von Managementdienstleistungen an verbundene Unternehmen. Der Rückgang des sonstigen betrieblichen Ergebnisses ist im Wesentlichen durch Gebühren von Banken im Zusammenhang mit der Durchführung der Kapitalerhöhung bedingt. Das Finanzergebnis in Höhe von 1.516 Mio. € ergab sich im Wesentlichen aus Beteiligungserträgen, die neben dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Siemens Healthcare GmbH erstmals auch aus einer Gewinnentnahme aus der Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG in Höhe von 76 Mio. € resultierten. Die Gewinnabführung der Siemens Healthcare GmbH stieg um 44 Mio. € auf 1.459 Mio. €. Die Ertragsteuern enthielten ausschließlich laufende Ertragsteuern aus Körperschaft- und Gewerbesteuer, da der Überhang an aktiven latenten Steuern aufgrund der Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Neben der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Siemens Healthcare GmbH bestand im Geschäftsjahr 2020 erstmals auch eine ertragsteuerliche Organschaft mit zwei weiteren Tochtergesellschaften. Der Rückgang der Ertragsteuern im Vergleich zum Vorjahr resultierte im Wesentlichen daraus, dass die Siemens Healthineers AG und die Siemens Healthcare GmbH deutlich höhere steuerfreie Beteiligungserträge vereinnahmten und bei der Siemens Healthcare GmbH um 28 Mio. € höhere anrechenbare Quellensteuern anfielen. A.7.2 Vermögens- und Finanzlagescrollen
AnlagevermögenDer Anstieg der Finanzanlagen um 3.024 Mio. € betraf im Wesentlichen die Anteile an der Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG. Die Siemens Healthineers AG sagte der Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG eine Zuwendung ins Eigenkapital in Höhe von 3.000 Mio. € zu, die von der Tochtergesellschaft eingefordert wurde. Die Erfüllung der Zusage kann in Form einer Barzuzahlung, einer Sacheinlage oder einer gemischten Einlage erfolgen. Darüber hinaus hat die Siemens Healthineers AG die Siemens Healthineers Holding I GmbH erworben und eine Kapitalzuzahlung in Höhe von 24 Mio. € in Erfüllung ihrer Verpflichtung aus der bestehenden Patronatserklärung zugesagt, die von der Tochtergesellschaft eingefordert wurde. Aufgrund dieser Patronatserklärung muss die Siemens Healthineers AG der Siemens Healthineers Holding I GmbH im Geschäftsjahr 2021 sehr wahrscheinlich Eigenkapital für die Durchführung des Erwerbs von Varian bereitstellen, d. h. für den Kaufpreis von rund 16,4 Mrd. US$ (14,0 Mrd. € zum 30. September 2020) und für die Rückzahlung aller ausstehenden Beträge im Rahmen einer bestehenden Kreditvereinbarung von Varian, deren Umfang sich auf maximal 1,2 Mrd. US$ (1,0 Mrd. € zum 30. September 2020) beläuft. Im unwahrscheinlichen Fall des Scheiterns der Akquisition muss die Siemens Healthineers AG die Mittel für die Begleichung der dann gegebenenfalls anfallenden Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 925 Mio. US$ (790 Mio. € zum 30. September 2020) zur Verfügung stellen. Darüber hinaus kann eine zusätzliche Kapitalzuzahlung für den Ausgleich eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags anfallen. UmlaufvermögenDer Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 59 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus der im Vergleich zum Vorjahr um 44 Mio. € auf 1.459 Mio. € gestiegenen Forderung gegen die Siemens Healthcare GmbH aus der Gewinnabführung. Daneben sind die Forderungen gegen das Finanzamt aus der umsatzsteuerlichen Organschaft um 21 Mio. € auf 75 Mio. € gesunken. RechnungsabgrenzungspostenDer Anstieg des Rechnungsabgrenzungspostens um 12 Mio. € betraf im Wesentlichen die Abgrenzung der für die Brückenfazilität gezahlten Einmalgebühren in Höhe von 24 Mio. €. Gegenläufig wirkte die planmäßige Auflösung der Disagien aus den im Vorjahr übernommenen Darlehensverbindlichkeiten. EigenkapitalDer Anstieg des Eigenkapitals um 3.057 Mio. € ist auf gegenläufige Entwicklungen zurückzuführen. Durch die Kapitalerhöhung im September 2020 erhöhte sich das gezeichnete Kapital um 75 Mio. € und die Kapitalrücklage um 2.655 Mio. €. Die für das Geschäftsjahr 2019 ausgeschüttete Dividende reduzierte den Bilanzgewinn um 798 Mio. €. Dieser negative Effekt wurde durch den Jahresüberschuss überkompensiert, sodass der Bilanzgewinn insgesamt um 337 Mio. € anstieg. Die aus dem Vorjahr verbliebene Kapitalrücklage im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wurde auch im Geschäftsjahr 2020 für den Erwerb eigener Aktien verwendet, von denen zum 30. September 2020 898.249 (30. September 2019: 651.158) im Bestand waren. Für die Angaben zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 Aktiengesetz (AktG) wird auf Ziffer 11 Eigenkapital im Jahresabschluss der Siemens Healthineers AG zum 30. September 2020 verwiesen. Zum 30. September 2020 war die Kapitalrücklage vor Berücksichtigung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Höhe von 338 Mio. € (30. September 2019: 350 Mio. €) ausschüttbar. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 72 % auf 76 %. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Kapitalerhöhung. Der gleichzeitig leichte Anstieg der Verbindlichkeiten und Rückstellungen wirkte sich gegenläufig auf die Eigenkapitalquote aus. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und übrige Verbindlichkeiten betrafen fast ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling reduzierten sich um 2.027 Mio. € auf 195 Mio. €, da die Mittelzuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit und aus der laufenden Geschäftstätigkeit die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit überkompensierten. Die Cash-Pooling-Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich mit 0,31 % verzinst. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus zugesagten, eingeforderten Zuwendungen ins Eigenkapital erhöhten sich um 2.024 Mio. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die im Wesentlichen aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit mehreren Tochterunternehmen resultierten, sanken um 19 Mio. € auf 80 Mio. €. Die Darlehen aus der im Vorjahr durchgeführten Schuldübernahme in Höhe von 1,6 Mrd. US$ bestanden unverändert. Die Nominalbeträge der in US-Dollar denominierten Darlehen und alle damit zusammen hängenden Zinszahlungen sind weiterhin mittels Devisentermingeschäften gesichert. Zur Währungssicherung der Darlehen wird zudem auf Ziffer 21 Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten im Jahresabschluss der Siemens Healthineers AG zum 30. September 2020 verwiesen. Die vertraglichen Zinssätze für diese festverzinslichen Darlehen betrugen 1,9 % für das im Geschäftsjahr 2021 fällige Darlehen in Höhe von 0,9 Mrd. US$ und 2,2 % für das im Geschäftsjahr 2023 fällige Darlehen in Höhe von 0,7 Mrd. US$. Abgesehen von dem im Geschäftsjahr 2023 fälligen Darlehen wiesen die Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. Für weiterführende Angaben in Bezug auf die Brückenfazilität und die in US-Dollar denominierten Darlehen wird auf → A.3.3.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur verwiesen. A.7.3 Cashflows und Liquiditätscrollen
In der obigen Tabelle werden die erhaltenen Beteiligungserträge inklusive der von der Siemens Healthcare GmbH erhaltenen Gewinnabführung der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet, da dies der Tätigkeit der Siemens Healthineers AG als Managementholding besser entspricht als eine Zuordnung zur Investitionstätigkeit. Die Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultierten im Wesentlichen aus der Zahlung der Gewinnabführung der Siemens Healthcare GmbH für das Vorjahr und den gegenläufigen Ertragsteuerzahlungen. Der signifikante Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2020 ergab sich aus der Erfüllung der im Vorjahr beschlossenen und eingeforderten Kapitalzuzahlung an die Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG. Im Vorjahr wurde eine Kapitalrückzahlung von dieser Tochtergesellschaft durchgeführt. Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit setzte sich im Wesentlichen aus den Nettozuflüssen der Kapitalerhöhung in Höhe 2.709 Mio. € abzüglich der im Vergleich zum Vorjahr um 99 Mio. € gestiegenen Dividendenzahlung, einem signifikanten Anstieg der gezahlten Zinsen sowie dem Rückkauf eigener Aktien zusammen. In den gezahlten Zinsen sind für die Brückenfazilität gezahlten Einmalgebühren in Höhe von 28 Mio. € enthalten. Die Liquiditätsversorgung der Siemens Healthineers AG wird im Wesentlichen durch das Cash-Pooling sichergestellt. Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung wurden von der Cash-Pool-Führerin separiert von der mit der Siemens AG bestehenden revolvierenden Mehrwährungskreditlinie bei dieser angelegt, um die Verfügbarkeit der Erlöse für die Akquisition von Varian sicherzustellen. In Bezug auf besondere Kreditbedingungen, die zu einer vorzeitigen Fälligkeit der übernommenen Darlehen führen könnten, siehe → A.9 Übernahmerelevante Informationen und erläuternder Bericht. A.7.4 Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und findet sich in → C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB. A.7.5 Bericht über die Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand der Siemens Healthineers AG hat den nach § 312 AktG vorgeschriebenen Bericht für das Geschäftsjahr 2020 an den Aufsichtsrat erstattet und folgende Schlusserklärung abgegeben: "Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und anderen Maßnahmen im Geschäftsjahr 2020 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist." A.8 VergütungsberichtDer Bericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 und nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der Deutschen Rechnungslegungs Standards sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Bericht beschreibt die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats der Siemens Healthineers AG für das Geschäftsjahr 2020 im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Zudem gibt er einen Ausblick auf das ab 1. Oktober 2020 gültige überarbeitete Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder. A.8.1 Vergütung der Mitglieder des VorstandsA.8.1.1 VergütungssystemGrundsätze und ZieleDer Aufsichtsrat entscheidet auf Vorschlag des Präsidiums über das Vergütungssystem. Er beurteilt regelmäßig, ob das Vergütungssystem angemessen ist, und legt die an die Vorstandsmitglieder gezahlte Gesamtvergütung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Vorgaben des DCGK fest. Gegebenenfalls passt er das Vergütungssystem an. Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Siemens Healthineers AG kommt seit März 2018 zur Anwendung. Insbesondere die folgenden Grundsätze berücksichtigt der Aufsichtsrat bei der Gestaltung des Vergütungssystems und der Festlegung der Vergütungshöhe und -struktur: Wirtschaftliche Lage, Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens: Der Aufsichtsrat berücksichtigt sowohl bei der Gestaltung als auch der Umsetzung des Vergütungssystems die Größe des Unternehmens wie auch dessen aktuelle und künftige wirtschaftliche Lage. Nachhaltiges Wachstum des Unternehmens: Das Vergütungssystem soll Anreiz für eine erfolgreiche Unternehmensführung und ein nachhaltiges Wachstum des Unternehmens sein. Die erfolgsbezogenen Komponenten berücksichtigen sowohl positive als auch negative Entwicklungen in der Zukunft. Von den Vorstandsmitgliedern erwartet man nachhaltigen Einsatz für das Unternehmen. Sie sollen unverhältnismäßige Risiken vermeiden. Ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung ist an die langfristige Entwicklung der Siemens Healthineers AG-Aktie gekoppelt. Strategische Unternehmensziele: Das Vergütungssystem spiegelt die langfristigen strategischen Ziele von Siemens Healthineers wider. An Aufgaben und Erfolg gekoppelte Vergütung: Sie richtet sich nach den Aufgaben, Zuständigkeiten und der Leistung jedes Vorstandsmitglieds. Die Erreichung im Voraus vereinbarter, anspruchsvoller Ziele entscheidet über die Höhe der erfolgsbezogenen Vergütung. Die erfolgsbezogene Vergütung macht einen wesentlichen Teil der Gesamtvergütung aus. Übliche Vergütung: Es ist ein besonderes Anliegen des Aufsichtsrats, dass das Vergütungssystem im Einklang mit der Marktpraxis steht und parallel dazu das Spannungsfeld aus internationalem Wettbewerb im Gesundheitsmarkt, deutscher Marktpraxis und den Siemens-Konzern als starkem Ankeraktionär abbildet. Der Aufsichtsrat orientiert sich an der üblichen Vergütung vergleichbarer Unternehmen. Zu diesem Zweck nimmt der Aufsichtsrat auch Empfehlungen eines unabhängigen Sachverständigen in Vergütungsfragen in Anspruch. Die Vergütung soll im Vergleich zu Wettbewerbern attraktiv sein und daher qualifizierten Führungskräften einen Anreiz bieten, für das Unternehmen tätig zu werden und langfristig zu bleiben. Des Weiteren berücksichtigt der Aufsichtsrat die in anderen Unternehmensbereichen vorherrschende Vergütungsstruktur. Dabei wird auch das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft einschließlich der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt, wobei der Aufsichtsrat festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abgegrenzt werden. Im Geschäftsjahr 2020 setzte sich das Vergütungssystem aus folgenden Komponenten zusammen:
Erfolgsunabhängige KomponentenFixe GrundvergütungDie fixe Grundvergütung wird als Monatsgehalt in bar gezahlt. Für das Geschäftsjahr 2020 betrug die Jahresgrundvergütung: scrollen
NebenleistungenDie Nebenleistungen enthalten die Kosten beziehungsweise den geldwerten Vorteil von Sachbezügen und weitere Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu Versicherungen und Wohnungs- und Umzugskosten, einschließlich der gegebenenfalls hierauf übernommenen Steuern, sowie Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen. Erfolgsbezogene KomponentenErfolgsbezogene Komponenten bestehen aus der variablen Vergütung (Bonus) und der langfristigen anteilsbasierten Vergütung (Siemens Healthineers Stock Awards). Variable Vergütung (Bonus)Der Bonus hängt vom Erfolg des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr und vom Erreichen individueller Ziele ab. Er wird vollständig in bar gezahlt und setzt sich zu je einem Drittel aus den folgenden Komponenten zusammen: scrollen
Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 % legte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 folgende Jahreszielbeträge für den Bonus fest: scrollen
Die Bonuszahlung entfällt, wenn die Zielerreichung 0 % beträgt, und ist auf 200 % der jeweiligen Zielbeträge begrenzt. Für alle oder einzelne Vorstandsmitglieder kann der Aufsichtsrat die Bonuszahlung um bis zu 20 % nach oben oder unten anpassen. Berücksichtigt werden dabei Wachstum und Markt im Vergleich zum Vorjahr, die Ergebnisse einer Kundenzufriedenheitsumfrage und einer Mitarbeiterbefragung, sofern eine solche durchgeführt wird, sowie der individuelle Beitrag. Der maximale angepasste Bonusbetrag liegt somit bei 240 % des Zielbetrags. Im Geschäftsjahr 2020 machte der Aufsichtsrat von dieser Anpassungsmöglichkeit keinen Gebrauch. Gemäß einer Einbehaltsklausel (Malus Clause) kann der Aufsichtsrat den sich ergebenden Auszahlungsbetrag (bis auf null) reduzieren, wenn eine schwerwiegende Pflicht- oder Compliance-Verletzung oder ein schwerwiegendes unethisches Verhalten seitens eines Vorstandsmitglieds vorliegt.
Langfristige anteilsbasierte Vergütung (Siemens Healthineers Stock Awards)Als langfristige anteilsbasierte Vergütung werden zu Beginn eines Geschäftsjahres verfallbare Aktienzusagen (Siemens Healthineers Stock Awards) gewährt. Der Jahreszielbetrag für den Geldwert der Aktienzusagen bei 100 % Zielerreichung betrug für das Geschäftsjahr 2020 scrollen
Der Aufsichtsrat kann im Einzelfall diesen Betrag um bis zu 75 % pro Geschäftsjahr anheben. Hierdurch können die individuelle Leistung und Erfahrung eines Vorstandsmitglieds sowie Umfang und Herausforderungen der Funktion, das Ziel einer langfristigen und tragfähigen Unternehmensentwicklung und ferner die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Vergütungssystems berücksichtigt werden. Im Geschäftsjahr 2020 machte der Aufsichtsrat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.
Den Berechtigten wird, abhängig von der Zielerreichung, nach Ablauf einer rund vierjährigen Sperrfrist ohne eigene Zuzahlung für je eine Aktienzusage eine Siemens Healthineers AG-Aktie übertragen. Die Anzahl der gewährten Aktienzusagen ermittelt sich aus der Division des zugesagten Zielbetrags durch den Schlusskurs der Siemens Healthineers AG-Aktie im Xetra-Handel am Zuteilungstag (abzüglich der abgezinsten geschätzten Dividenden während der Sperrfrist). Die Aktienzusagen werden basierend auf einer Zielerreichung von 200 % gewährt. Liegt die tatsächliche Zielerreichung am Ende der Sperrfrist unter 200 %, verfällt die entsprechende Zahl der Aktienzusagen ersatzlos. Die Zielerreichung der Aktienzusagen ist an die Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) der Siemens Healthineers AG-Aktie im Vergleich zu deren Entwicklung bei Wettbewerbern während der Sperrfrist geknüpft. Zur Bestimmung der Zielerreichung wird für die Aktienrendite der Siemens Healthineers AG-Aktie und der jeweiligen Wettbewerber in den ersten zwölf Monaten der Sperrfrist ein Referenzkurs (Durchschnittskurs) festgestellt, der nachfolgend während des dreijährigen Performance-Zeitraums für jede Aktie mit dem sogenannten Performance-Kurs verglichen wird. Hieraus resultiert nach Ablauf der rund vierjährigen Sperrfrist ein Zielerreichungsgrad in der Bandbreite von 0 % und höchstens 200 % (Cap). Dabei darf der tatsächliche Betrag, definiert als die endgültige Anzahl an zu übertragenden Siemens Healthineers AG-Aktien, multipliziert mit dem Siemens Healthineers AG-Aktienkurs zum Ende der Sperrfrist, 300 % des ursprünglich zugesagten Zielbetrags nicht übersteigen (absolute Auszahlungsbegrenzung). Liegt der tatsächliche Betrag darüber, verfällt die der Überschreitung entsprechende Zahl der Aktienzusagen ersatzlos. Zu Beginn eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat das Zielsystem und die Zusammensetzung der Wettbewerber fest. Anpassungen können vorgenommen werden, wenn es bei den relevanten Wettbewerbern zu wesentlichen Änderungen kommt und/oder außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen eintreten, die Auswirkungen auf den Aktienkurs haben. Für die im Geschäftsjahr 2020 gewährten Zusagen wurden folgende zwölf Wettbewerber für die Berechnung der Zielerreichung festgelegt:
Im Fall von Compliance-Verstößen eines Vorstandsmitglieds kann der Aufsichtsrat, je nach Schwere des Verstoßes, die Aktienzusagen ganz oder teilweise ersatzlos verfallen lassen. Hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Aktienzusagen gelten für den Vorstand im Wesentlichen die gleichen Rahmenbedingungen wie für die leitenden Angestellten, die in → Ziffer 27 Anteilsbasierte Vergütung im Anhang zum Konzernabschluss näher erläutert werden. Höchstmögliche GesamtvergütungZusätzlich zur Begrenzung der erfolgsbezogenen Vergütung beträgt die höchstmögliche Gesamtvergütung das 1,7-Fache der Zielvergütung (d. h. der Grundvergütung, des Zielbetrags der variablen Vergütung (Bonus) und der langfristigen anteilsbasierten Vergütung (Siemens Healthineers Stock Awards) jedoch ohne Nebenleistungen und Versorgungszusagen). Bei einer Einbeziehung der Nebenleistungen und Versorgungszusagen erhöht sich die höchstmögliche Gesamtvergütung entsprechend um diese Beträge. Share Ownership GuidelinesDie Share Ownership Guidelines sind ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungssystems für den Vorstand. In ihren Verträgen sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, während ihrer Vorstandszugehörigkeit einen Prozentsatz ihrer durchschnittlichen Jahresgrundvergütung der zurückliegenden vier Jahre in Siemens Healthineers AG-Aktien dauerhaft zu halten, das heißt für den Vorstandsvorsitzenden 250 % und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 200 %. Jedes Vorstandsmitglied muss nachweisen, dass es nach einer Aufbauphase von bis zu vier Jahren (frühestens jedoch im März 2022) und danach jährlich diese Anforderung erfüllt. Sinkt der Wert des Aktienbestands infolge eines Kursrückgangs der Siemens Healthineers AG-Aktien unter den jeweils nachzuweisenden Betrag, ist das Vorstandsmitglied zum Nacherwerb verpflichtet.
VersorgungszusagenDie Vorstandsmitglieder nehmen an der Siemens Healthineers Beitragsorientierten Siemens Altersversorgung (Siemens Healthineers BSAV) teil. Im Rahmen dieses Plans erhalten die Mitglieder des Vorstands Beiträge, die ihrem Versorgungskonto gutgeschrieben werden. Der Aufsichtsrat legt jährlich fest, ob ein Beitrag geleistet wird, und bestimmt dessen Höhe als Prozentsatz von der Summe der Grundvergütung und des Zielbetrags für den Bonus (derzeit 28 %). Er kann außerdem über Sonderbeiträge und Sonderregelungen für einzelne Vorstandsmitglieder entscheiden. Bei seiner Entscheidung berücksichtigt der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau, die Dauer der Vorstandszugehörigkeit sowie den daraus abgeleiteten jährlichen und langfristigen Aufwand. Die Mitglieder des Vorstands haben mit Vollendung des 62. Lebensjahres, jedoch frühestens mit Eintritt in den Ruhestand, Anspruch auf Leistung. Die Auszahlung des Versorgungsguthabens erfolgt grundsätzlich in zwölf Jahresraten. Auf Antrag des Vorstandsmitglieds oder seiner Hinterbliebenen kann mit Zustimmung der Siemens Healthineers AG die Auszahlung auch in anderer Weise erfolgen. Versorgungszusagen oder Ansprüche erlöschen, wenn ein Empfänger wichtige Interessen des Siemens-Konzerns gefährdet oder verletzt oder ein Verhalten zeigt, das die Siemens Healthineers AG zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würde. Weitere Regelungen des VergütungssystemsZusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im VorstandIm Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit gelten folgende Bestimmungen: scrollen
Folgende weitere Bestimmungen gelten für Aktienzusagen: scrollen
Nebentätigkeiten von VorstandsmitgliedernNebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb von Siemens Healthineers, bedürfen der Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrats. Die Entscheidung über die Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten trifft der Aufsichtsrat. Die Wahrnehmung von Mandaten in Gesellschaften von Siemens Healthineers gilt als mit der Vorstandsvergütung abgegolten. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich zum Verzicht auf eine ihnen für diese Mandate zustehende Vergütung verpflichtet. Ist dies nicht möglich, wird die von der Siemens Healthineers-Gesellschaft gezahlte Vergütung auf die Vorstandsvergütung angerechnet. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sind in → C.4.1.1 Vorstand in den weiteren Informationen aufgeführt. A.8.1.2 Vergütung der Vorstandsmitglieder im GeschäftsjahrIm Folgenden wird beschrieben, welche Vergütung die Vorstandsmitglieder der Siemens Healthineers AG im Geschäftsjahr 2020 erhielten. Nachdem der Aufsichtsrat das Erreichen der von ihm im Oktober 2019 festgelegten Ziele geprüft hatte, legte der Aufsichtsrat die Höhe der variablen Vergütung, der langfristigen anteilsbasierten Vergütung sowie die Versorgungszusagen für die zum 30. September 2020 amtierenden Vorstandsmitglieder folgendermaßen fest: Variable Vergütung (Bonus)Der Aufsichtsrat legte für alle Vorstandsmitglieder die Zielparameter bereinigtes unverwässertes Ergebnis je Aktie (ohne Währungseffekte und wesentliche Portfolioeffekte) und vergleichbares Umsatzwachstum fest. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat individuelle Ziele mit jeweils drei Schwerpunktthemen zur umfassenden Berücksichtigung der Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt. Im Folgenden werden die jeweiligen zu erfüllenden Werte für eine Zielerreichung von 100 % sowie die tatsächlich erreichten Werte beschrieben: scrollen
1 Die Anpassung aufgrund von
Währungseffekten betrug im Geschäftsjahr 2020
-0,01 €.
Die Zielerreichung lag im Geschäftsjahr 2020 zwischen 39,0 % und 47,3 %. Der Aufsichtsrat hat in der wertenden Gesamtschau aller Aspekte keine Anpassungen der Bonusauszahlungsbeträge vorgenommen. Langfristige anteilsbasierte Vergütung (Siemens Healthineers Stock Awards)Die Anzahl der gewährten Aktienzusagen basiert auf einer Zielerreichung von 200 %. Zur Ermittlung der Anzahl der gewährten Aktienzusagen wurde der Kurs der Siemens Healthineers AG-Aktie im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG am Tag der Zusage, abzüglich der abgezinsten geschätzten Dividendenzahlungen während der Sperrfrist, herangezogen. Der Wert zur Ermittlung der Anzahl der Aktienzusagen betrug 38,20 €. GesamtvergütungAufgrund der vorgenannten Festsetzungen des Aufsichtsrats ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 eine Gesamtvergütung des Vorstands von 6.230.641 €. Von diesem Gesamtbetrag entfielen 3.275.054 € auf Barvergütungen und 2.955.587 € auf anteilsbasierte Vergütungen. Die im Folgenden dargestellte Vergütung wurde den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2020 beziehungsweise 2019 gewährt. Im Geschäftsjahr 2020 amtierende Mitglieder des Vorstandsscrollen
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1 Die Nebenleistungen enthalten die Kosten
für beziehungsweise den geldwerten Vorteil von
Sachbezügen und Nebenleistungen wie beispielsweise die
Bereitstellung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu
Versicherungen, Wohnungs- und Umzugskosten
einschließlich der hierauf entfallenden Steuern sowie
Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen.
ZuflussDie nachfolgende Tabelle weist den Zufluss aus fixer Grundvergütung, Nebenleistungen, einjähriger und mehrjähriger variabler Vergütung sowie Versorgungsaufwand für das Geschäftsjahr 2020 beziehungsweise 2019 aus: Im Geschäftsjahr 2020 amtierende Mitglieder des Vorstandsscrollen
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1 Die Nebenleistungen enthalten die Kosten
beziehungsweise den geldwerten Vorteil von Sachbezügen
und Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung
eines Dienstwagens, Zuschüsse zu Versicherungen und
Wohnungs- und Umzugskosten, einschließlich der
hierauf entfallenden Steuern sowie Kosten in Zusammenhang
mit Vorsorgeuntersuchungen.
VersorgungszusagenFür das Geschäftsjahr 2020 wurden den Mitgliedern des Vorstands auf der Grundlage des im Oktober 2020 vom Aufsichtsrat gefassten Beschlusses im Rahmen der Siemens Healthineers BSAV Beiträge in Höhe von insgesamt 1.144.640 € (Vorjahr: 856.800 €) gewährt. Von dem vorgenannten Betrag entfielen 12.410 € auf die Finanzierung der persönlichen Altzusagen, die vor Transfer in die Siemens Healthineers BSAV erworben wurden. Die Bereitstellung der Beiträge auf dem persönlichen Versorgungskonto erfolgt jeweils im auf das Ende des Geschäftsjahres folgenden Januar. Auf dem Versorgungskonto wird bis zum Eintritt des Versorgungsfalls jährlich jeweils am 1. Januar eine Zinsgutschrift (Garantiezins) in Höhe von derzeit 0,9 % erteilt. Die folgende Übersicht zeigt die Beiträge (Zuführungen) in den Geschäftsjahren sowie die Anwartschaftsbarwerte der Pensionszusagen in individualisierter Form. Im Geschäftsjahr 2020 amtierende Mitglieder des Vorstandsscrollen
1 Der im Geschäftsjahr 2020
gemäß IFRS erfasste Aufwand (Service Cost)
für die Ansprüche der Vorstandsmitglieder aus der
Siemens Healthineers BSAV betrug 1.119.686 € (Vorjahr:
1.262.061 €).
Leistungen an frühere VorstandsmitgliederFrühere Vorstandsmitglieder und Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2020 Gesamtbezüge im Sinne von § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. b HGB in Höhe von 37.384 €. Kredite und VorschüsseMitglieder des Vorstands erhielten vom Unternehmen keine Kredite oder Vorschüsse. A.8.1.3 Zusatzangaben zu anteilsbasierten VergütungsinstrumentenÜberblick über AktienzusagenDie nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Bestands der von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Aktienzusagen im Geschäftsjahr 2020: Im Geschäftsjahr 2020 amtierende Mitglieder des Vorstandsscrollen
1 Ein Teil der Aktienzusagen von Dr. Bernhard
Montag wurde im November 2017 ursprünglich als
Siemens-Aktienzusagen (basierend auf Siemens AG-Aktien)
gewährt, aber durch Siemens Healthineers-Aktienzusagen
ersetzt und daher als Siemens Healthineers-Aktienzusagen
ausgewiesen. In der Anzahl sind 9.391 virtuelle
Aktienzusagen enthalten. Für die virtuellen
Aktienzusagen wird am Ende der Sperrfrist ein Barausgleich
anstelle eines Aktienübertrags vorgenommen. Im
Übrigen gelten die für Aktienzusagen getroffenen
Regelungen.
Im Bestand der Aktienzusagen sind auch IPO Aktienzusagen enthalten, die in der Amtsperiode 2018 (01. März 2018 bis 30. September 2018) und im Geschäftsjahr 2019 an die in diesem Zeitraum amtierenden Vorstandsmitglieder, Dr. Bernhard Montag und Dr. Jochen Schmitz, einmalig in zwei Tranchen gewährt wurden (IPO Incentive): scrollen
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine erneute Gewährung von IPO Incentive-Aktienzusagen. Der Gesamtzielbetrag beider Tranchen (bei 100 % Zielerreichung) entsprach der vereinbarten Jahresgrundvergütung des Geschäftsjahres 2018. Je Tranche ergaben sich unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielerreichungsgrade die tatsächlichen Zielbeträge sowie die Anzahl an Aktienzusagen. Hierbei entsprach die Anzahl an Aktienzusagen dem tatsächlichen Zielbetrag, dividiert durch den Marktwert der Siemens Healthineers AG-Aktien bei Gewährung der jeweiligen Tranche. Die Zielerreichung je Tranche konnte zwischen 50 % (Untergrenze) und 150 % (Cap) schwanken. Die gewährten Aktienzusagen unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Die Bezugsberechtigten erhalten je Aktienzusage eine Siemens Healthineers AG-Aktie oder eine entsprechende Barauszahlung. Die vorgenannten Regelungen zum Verfall einschließlich der Einbehaltsklausel bei Aktienzusagen gelten entsprechend. A.8.1.4 Weiterentwicklung des Vergütungssystems mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2020Mit Beginn des Kalenderjahres 2020 ist das neue Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft getreten, das wesentliche Änderungen der Anforderungen an die Vorstandsvergütung vorsieht. Auch der neue DCGK ist seit 20. März 2020 in Kraft und beinhaltet neue Empfehlungen zur Vorstandsvergütung. Dies hat der Aufsichtsrat zum Anlass genommen, das Vorstandsvergütungssystem grundlegend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. In seiner Sitzung im September 2020 hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und der Empfehlungen des DCGK sowie der Siemens Healthineers Strategie 2025 und der Erwartungen unserer Aktionäre beschlossen, das überarbeitete Vergütungssystem ab dem 1. Oktober 2020 in Kraft zu setzen. Das neue Vergütungssystem wird der kommenden Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Alle Vorstandsmitglieder haben den Anpassungen ihrer Dienstverträge zugestimmt. Förderung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Unternehmensentwicklung - Siemens Healthineers Strategie 2025Mit der Weiterentwicklung soll die Vergütung noch stärker zur Förderung unserer Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung von Siemens Healthineers beitragen. Die Siemens Healthineers Strategie 2025 ist auf beschleunigtes profitables Wachstum ausgerichtet. Das Wachstum soll sowohl durch eine Stärkung der bisherigen Kerngeschäfte als auch durch den strategischen Fokus auf angrenzende Wachstumsmärkte erzielt werden. Durch die starke Gewichtung variabler Vergütungsbestandteile und ambitionierte Zielvorgaben soll das Vergütungssystem dazu beitragen, den Vorstand zur effektiven Umsetzung der Siemens Healthineers Strategie 2025 zu motivieren. Die starke Aktienkursorientierung der langfristigen variablen Vergütungskomponente (Siemens Healthineers Stock Awards) verknüpft die Vorstandsvergütung mit den Interessen der Aktionäre. Zugleich soll die Vorstandsvergütung die nachhaltige und langfristige Entwicklung von Siemens Healthineers fördern, namentlich durch die überproportionale Gewichtung der langfristigen Elemente im Rahmen der variablen Vergütungsbestandteile und durch die Einführung eines Nachhaltigkeitsziels, gemessen anhand von zwei bis drei ESG-Zielen (Environmental, Social and Governance-Ziele). Das System soll Innovationen fördern und Anreize für eine wertschaffende und langfristige Entwicklung des Unternehmens bei gleichzeitiger Vermeidung unverhältnismäßiger Risiken setzen. Grundzüge und wesentliche Änderungen am VergütungssystemDie Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder der Siemens Healthineers AG setzt sich weiterhin aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen. Dabei umfasst die erfolgsunabhängige, fixe Vergütung die Grundvergütung sowie Nebenleistungen und Versorgungszusagen (Siemens Healthineers BSAV). Die erfolgsabhängige und somit variable Vergütung umfasst die kurzfristige variable Vergütung (Bonus) sowie die langfristige variable anteilsbasierte Vergütung (Siemens Healthineers Stock Awards). Im Zuge der Überarbeitung des Vergütungssystems sind die Grundvergütung und die Nebenleistungen im Wesentlichen unverändert geblieben. Die variablen Vergütungskomponenten, Bonus und Siemens Healthineers Stock Awards, sowie die Versorgungszusage wurden weiterentwickelt und an die neuen regulatorischen Anforderungen angepasst. Die mögliche Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied ist auf einen maximalen Betrag begrenzt (Maximalvergütung). Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Änderungen am Vergütungssystem beschlossen: scrollen
Die Möglichkeit des Aufsichtsrats, nach pflichtgemäßem Ermessen den zur Auszahlung kommenden Bonus bis zu 20 % nach unten oder oben anzupassen sowie den Zielbetrag der Siemens Healthineers Stock Awards um bis zu 75 % pro Geschäftsjahr anzuheben, wurde gestrichen. Der maximale Bonus-Auszahlungsbetrag wird dadurch von 240 % auf 200 % des Zielbetrags reduziert. scrollen
Zur Erhöhung der Nachvollziehbarkeit der relativen Performance im Rahmen der Siemens Healthineers Stock Awards wird die Kapitalmarktperformance zukünftig mittels der relativen Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) gegenüber den zwei gleichgewichteten Indizes MSCI World Health Care und MSCI Europe Health Care Equipment & Services gemessen. Die beiden Indizes bilden die wichtigsten Märkte, Wettbewerber und Tätigkeitsgebiete von Siemens Healthineers ab und sind zudem ausschließlich durch einen externen Anbieter definiert. scrollen
Die Verknüpfung von finanziellen Zielen und Nachhaltigkeitszielen sowohl in der kurzfristigen als auch in der langfristigen variablen Vergütungskomponente betont die Bedeutung eines nachhaltigen Wirtschaftens in besonderem Maße. scrollen
Der Beitrag zur Altersversorgung wird zukünftig als fester Beitrag anstatt in Relation zur Zielbarvergütung (Grundvergütung zuzüglich Zielbetrag für den Bonus) vom Aufsichtsrat festgelegt. scrollen
Entsprechend der Empfehlung des neuen DCGK entfällt die Regelung zum Kontrollwechsel, durch die das Vorstandsmitglied im Falle einer Veränderung der Unternehmenskontrolle, durch die sich die Stellung des einzelnen Vorstandsmitglieds wesentlich ändert, ein Recht zur Kündigung hat. Hierdurch entfällt ebenfalls der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. scrollen
Neben der bestehenden Malus-Regelung wurde eine zusätzliche Clawback-Regel eingeführt. Diese erlaubt dem Aufsichtsrat, insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die erfolgsabhängige Vergütung ganz oder teilweise zurückzufordern beziehungsweise den Verfall der Siemens Healthineers Stock Awards zu erklären.
Einführung einer MaximalvergütungMit der Einführung einer Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden sowie die ordentlichen Vorstandsmitglieder kommt die Siemens Healthineers AG den Vorgaben des § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG nach. Die Maximalvergütung umfasst sämtliche erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile. Sie ist die betragsmäßige Höchstgrenze und somit der tatsächliche maximale Zufluss für das betreffende Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der erfolgsunabhängigen Vergütung (einschließlich Grundvergütung, Nebenleistungen und Versorgungszusagen), kurzfristiger variabler Vergütung (Bonus) und langfristiger variabler Vergütung (Siemens Healthineers Stock Awards). Darüber hinaus umfasst die Maximalvergütung u. a. mögliche zusätzliche individualvertraglich zugesagte Leistungen wie beispielsweise eine Ausgleichszahlung für den Verfall von Leistungen des Vorarbeitgebers. Die Maximalvergütung erfasst damit den maximalen Aufwand der Siemens Healthineers AG für das jeweilige Vorstandsmitglied. TransparenzMit der Weiterentwicklung des Vergütungssystems für den Vorstand verfolgt die Siemens Healthineers AG das Ziel, im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und jenen unserer Aktionäre nochmals weiter die Transparenz zu erhöhen. Ferner soll das neue Vergütungssystem einfach, klar und verständlich gestaltet sein, sodass stets klar nachvollziehbar ist, wie das Vergütungssystem zur Umsetzung der Strategie beziehungsweise zur nachhaltigen Entwicklung der Siemens Healthineers AG beiträgt. Im Vergütungsbericht werden künftig die maßgeblichen Leistungskriterien und finanziellen Kennzahlen für den Bonus des folgenden Geschäftsjahres ex ante bekannt gegeben. Auch die für die neue Tranche der Siemens Healthineers Stock Awards ausgewählten ESG-Kennzahlen des Nachhaltigkeitsziels werden veröffentlicht. Zudem werden für das entsprechende Berichtsjahr die Zielwerte, Zielkorridore und Zielerreichungsgrade der maßgeblichen finanziellen Kennzahlen des Bonus ex post veröffentlicht. Auch die Zielwerte, Zielkorridore und die jeweiligen Zielerreichungsgrade der Kennzahlen für die Siemens Healthineers Stock Awards (d. h. die beiden relativen Kapitalmarktperformances sowie die Kennzahlen des Nachhaltigkeitsziels) werden nach Ablauf der Sperrfrist der jeweiligen Tranche bekannt gegeben. Zielsetzung für das Geschäftsjahr 2021Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung im September 2020 für den Bonus folgende Leistungskriterien (und Kennzahlen) für das Geschäftsjahr 2021 beschlossen: scrollen
Weiterhin hat der Aufsichtsrat für die Siemens Healthineers Stock Awards Tranche 2021 (Sperrfrist: rund vier Jahre) folgende Leistungskriterien festgelegt: scrollen
A.8.2 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats§ 12 der Satzung der Siemens Healthineers AG regelt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und setzt pro Geschäftsjahr die folgende Grundvergütung fest: scrollen
zusätzlich für die Arbeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats: scrollen
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen (Zwölf-Monatigen) Geschäftsjahres angehören oder jeweils den Vorsitz innehatten, erhalten die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats nicht teil, so reduziert sich ein Drittel der ihm zustehenden Gesamtvergütung prozentual im Verhältnis der im Geschäftsjahr stattgefundenen Aufsichtsratssitzungen gegenüber den Aufsichtsratssitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Die Vergütung des Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen ist nur für Geschäftsjahre zahlbar, in denen er zu mindestens einer Sitzung zusammengekommen ist oder mindestens einen Beschluss gefasst hat. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500 €. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen und die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer durch die Siemens Healthineers AG ersetzt. Die Struktur der Aufsichtsratsvergütung fördert die langfristige Entwicklung des Unternehmens und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats, indem sie ausschließlich eine feste Vergütung vorsieht. Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten vom Unternehmen keine Kredite oder Vorschüsse. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen war die Vergütung wie folgt: Im Geschäftsjahr 2020 amtierende Mitglieder des Aufsichtsratsscrollen
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1 Die Vorstandsmitglieder der Siemens AG, Dr.
Roland Busch, Michael Sen und Prof. Dr. Ralf P. Thomas,
haben auf eine Vergütung für ihre Arbeit im
Aufsichtsrat bei der Siemens Healthineers AG verzichtet.
SonstigesDie Siemens AG unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder der Siemens AG und für Organmitglieder und Mitarbeiter des Siemens-Konzerns, einschließlich der Siemens Healthineers AG und ihrer Tochtergesellschaften. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Kosten werden von Siemens anteilig an Siemens Healthineers verrechnet. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In der Police für das Geschäftsjahr 2020 ist für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes und des DCGK in der Fassung von 2017 entspricht. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist aufgrund der neuen Fassung des DCGK ab dem Geschäftsjahr 2021 kein Selbstbehalt mehr vorgesehen. A.9 Übernahmerelevante Informationen und erläuternder Bericht (gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB)A.9.1 Zusammensetzung des GrundkapitalsZum 30. September 2020 belief sich das Grundkapital der Siemens Healthineers AG auf 1.075.000.000 €. Das Grundkapital ist in 1.075.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien), die rechnerisch jeweils mit 1 € am Grundkapital beteiligt sind, unterteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. A.9.2 Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenJede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn nach Steuern der Siemens Healthineers AG. Hiervon ausgenommen sind von der Siemens Healthineers AG gehaltene eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG sind die Stimmrechte dieser Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Es bestehen Aktienprogramme in deren Rahmen bestimmte Mitarbeiter Aktien der Siemens Healthineers AG erhalten oder erhalten werden. Diese Aktienprogramme wurden im Geschäftsjahr 2020 fortgeführt. Die Aktien aus diesen Aktienprogrammen unterliegen keiner Veräußerungssperre, soweit nicht lokal anwendbare Rechtsvorschriften eine solche vorsehen. Ferner bestehen im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und auf Basis interner Vorgaben für Vorstands- sowie Aufsichtsratsmitglieder der Siemens Healthineers AG beim Kauf und Verkauf von Aktien der Siemens Healthineers AG gewisse Handelsverbote im (zeitlichen) Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Quartalsgeschäftszahlen. A.9.3 Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der SatzungDie Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in § 84 und § 85 AktG geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Eine Änderung der Satzung bedarf nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, wurde gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt worden, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung der genehmigten und bedingten Kapitalia sowie nach Ablauf der jeweiligen Ermächtigungs- beziehungsweise Ausnutzungsfrist zu ändern. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung eine größere Mehrheit vorschreiben. Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung in der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. A.9.4 Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenAuf der Grundlage eines Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG vom 19. Februar 2018 war der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Siemens Healthineers AG einmalig oder mehrmals bis zum 18. Februar 2023 um bis zu 500 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 500.000.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Zum 30. September 2020 hatte die Siemens Healthineers AG die vorgenannte Ermächtigung in Höhe von 75 Mio. € in Anspruch genommen. Zum 30. September 2020 war der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats daher ermächtigt, das Grundkapital der Siemens Healthineers AG einmalig oder mehrmals bis zum 18. Februar 2023 um bis zu 425 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 425.000.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Am 19. Februar 2018 beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG, ein bedingtes Kapital zu schaffen. Das Grundkapital der Siemens Healthineers AG ist um bis zu 100 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 100.000.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Eine Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2018 wird nur zur Gewährung von Aktien durchgeführt, wenn Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die von der Siemens Healthineers AG oder durch ein abhängiges Unternehmen bis zum 18. Februar 2023 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und nur wenn keine anderen Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 6,0 Mrd. € mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder eine Kombination aus diesen Instrumenten zu begeben, die die Inhaber/Gläubiger berechtigen, bis zu 100.000.000 neue auf den Namen lautende Stückaktien der Siemens Healthineers AG zu zeichnen. Zum 30. September 2020 hatte die Siemens Healthineers AG von der Möglichkeit, Schuldverschreibungen im Rahmen dieser Ermächtigung zu begeben, keinen Gebrauch gemacht. Die neuen Aktien im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018 und die Schuldverschreibungen im Rahmen der oben genannten Ermächtigung werden gegen Bar- oder Sacheinlagen begeben. Sie sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe gegen Sacheinlagen auszuschließen. Bei einer Barkapitalerhöhung ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen auszuschließen: scrollen
Bei einer Barkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, um Arbeitnehmern der Siemens Healthineers AG und ihrer Tochtergesellschaften Aktien zu gewähren (Belegschaftsaktien). Soweit gesetzlich zulässig, können die Belegschaftsaktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten. Am 2. September 2020 hat der Vorstand der Siemens Healthineers AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Siemens Healthineers AG unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Siemens Healthineers AG und unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre von 1.000.000.000 € um 75.000.000 € auf 1.075.000.000 € zu erhöhen. Die 75.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien wurden mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei institutionellen Anlegern platziert und sind ab dem 1. Oktober 2019 gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung wurde mit ihrer Eintragung im Handelsregister am 3. September 2020 wirksam. Die Siemens Healthineers AG darf eigene Aktien nur mit vorheriger Ermächtigung der Hauptversammlung oder in den wenigen im Aktiengesetz ausdrücklich geregelten Fällen zurückerwerben. Am 19. Februar 2018 ermächtigte die außerordentliche Hauptversammlung den Vorstand, in der Zeit bis zum 18. Februar 2023 zu jedem zulässigen Zweck Siemens Healthineers AG-Aktien von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder, sofern dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung zurückgekauften Siemens Healthineers AG-Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Siemens Healthineers AG bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß § 71d und § 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Der Rückkauf der Siemens Healthineers AG-Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands als Kauf über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots. Neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre wurde der Vorstand ergänzend durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Februar 2018 ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung zurückgekauften Siemens Healthineers AG-Aktien zu jedem zulässigen Zweck zu verwenden. Diese Aktien können insbesondere scrollen
Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Siemens Healthineers AG-Aktien zu verwenden, die mit Vorstandsmitgliedern im Rahmen der Regelungen zur Vorstandsvergütung vereinbart wurden beziehungsweise werden. Unter Ausnutzung der am 19. Februar 2018 von der außerordentlichen Hauptversammlung erteilten Ermächtigung wurden bisher vier Aktienrückkäufe durchgeführt. Im September 2020 hat der Vorstand der Siemens Healthineers AG einen Aktienrückkauf im Zeitraum bis zum 5. Februar 2021 mit einem Volumen von bis zu 160 Mio. € und einer maximalen Anzahl von 6.400.000 Stückaktien, beschlossen. Beginn des Aktienrückkaufs war der 7. Oktober 2020. Im September 2019 hatte die Siemens Healthineers AG einen Aktienrückkauf im Zeitraum bis zum 31. Januar 2020 mit einem Volumen von bis zu 70 Mio. € angekündigt. Dieser begann am 24. September 2019. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufs, der am 31. Januar 2020 endete, kaufte die Siemens Healthineers AG 1.791.916 Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von insgesamt 70 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) zurück. Darüber hinaus kaufte die Siemens Healthineers AG im Geschäftsjahr 2019 1.205.012 Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von insgesamt 45 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) zurück. Die Aktienrückkäufe dienen primär dem Zweck der Ausgabe von Aktien an Siemens Healthineers-Mitarbeiter und bestimmte Organmitglieder der Siemens Healthineers, insbesondere im Rahmen von Aktienprogrammen. Soweit die zurückgekauften Aktien nicht für einen solchen Zweck benötigt werden, können sie für andere gesetzlich zulässige Zwecke verwendet werden. Zum 30. September 2020 verfügte die Siemens Healthineers AG über 898.249 eigene Aktien. A.9.5 Wesentliche Vereinbarungen, deren Wirksamkeit, Änderung oder Beendigung unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenEs bestehen verschiedene Vereinbarungen zwischen dem Siemens-Konzern und Siemens Healthineers. Die Mehrzahl dieser Vereinbarungen enthält Bestimmungen für einen Kontrollwechsel. Treasury- und FinanzierungsvereinbarungenIn Bezug auf Treasury und Finanzierung beinhalten diese Vereinbarungen insbesondere die folgenden Bestimmungen: Eine US-Tochtergesellschaft der Siemens Healthineers AG als Darlehensnehmerin und eine Tochtergesellschaft der Siemens AG als Darlehensgeberin schlossen im Jahr 2016 einen bilateralen Rahmen-Darlehensvertrag mit einem Volumen von 6,0 Mrd. US$ ab. Unter diesem Rahmen-Darlehensvertrag sind vier individuelle Darlehensverträge in Höhe von 4,3 Mrd. US$ in Anspruch genommen. Jeder Vertrag sieht ein Kündigungsrecht der Darlehensgeberin für den Fall vor, dass die Darlehensnehmerin nicht länger ein verbundenes Unternehmen der Siemens AG ist. Als verbundenes Unternehmen ist dabei eine Gesellschaft zu verstehen, an der die Siemens AG (direkt oder indirekt) die Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte hält. Zwei Tranchen in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. US$ wurden unter den vorgenannten individuellen Darlehensverträgen im Geschäftsjahr 2019 von der Siemens Healthineers AG übernommen. Eine deutsche Tochtergesellschaft der Siemens Healthineers AG übernahm eine Tranche in Höhe von 1,7 Mrd. US$. Außerdem unterhält die Siemens Healthcare GmbH als Darlehensnehmerin bei der Siemens AG als Darlehensgeberin jeweils eine revolvierende Mehrwährungs-Kreditlinie in Höhe von 1,1 Mrd. € zur Finanzierung des Nettoumlaufvermögens und als kurzfristige Kreditlinie sowie eine revolvierende Mehrwährungs-Kreditlinie in Höhe von 1,0 Mrd. €, die als Finanzierungsreserve dient. Die Vereinbarung bezüglich der zwei vorgenannten Kreditlinien sieht ein Kündigungsrecht der Siemens AG für den Fall vor, dass die Darlehensnehmerin nicht länger ein verbundenes Unternehmen der Siemens AG ist. Als verbundenes Unternehmen ist dabei eine Gesellschaft zu verstehen, an der die Siemens AG (direkt oder indirekt) die Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte hält. Für den Erwerb der Corindus Vascular Robotics, Inc. wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Darlehensvertrag zwischen der Siemens AG als Darlehensgeberin und der Siemens Healthcare GmbH als Darlehensnehmerin in Höhe von 1,0 Mrd. € mit einer Laufzeit bis 30. September 2021 abgeschlossen. Der Darlehensvertrag sieht ein Kündigungsrecht der Darlehensgeberin für den Fall vor, dass die Darlehensnehmerin nicht länger ein verbundenes Unternehmen der Siemens AG ist. Als verbundenes Unternehmen ist dabei eine Gesellschaft zu verstehen, an der die Siemens AG (direkt oder indirekt) die Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte hält. Im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb von Varian Medical Systems, Inc. hat die Siemens Finance B.V. als Darlehensgeberin der Siemens Healthineers AG als Darlehensnehmerin im Geschäftsjahr 2020 eine Brückenfazilität zur Finanzierung des Kaufpreises und weiterer Kosten und Ausgaben für eine Laufzeit von 24 Monaten zur Verfügung gestellt. Zum Bilanzstichtag betrug diese Brückenfazilität 12,5 Mrd. €. Die Brückenfazilität sieht, außerhalb einer zugesicherten begrenzten Zeitspanne ("Certain Funds Period"), ein Kündigungsrecht der Darlehensgeberin für den Fall vor, dass die Darlehensnehmerin nicht länger ein verbundenes Unternehmen der Siemens AG ist. Als verbundenes Unternehmen ist dabei eine Gesellschaft zu verstehen, an der die Siemens AG (direkt oder indirekt) die Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte hält. Die zwischen der Siemens Healthineers AG oder zahlreichen Tochtergesellschaften der Siemens Healthineers AG auf der einen Seite und der Siemens AG oder einer ihrer US-Tochtergesellschaften auf der anderen Seite gemäß den Regelungen der International Swaps and Derivatives Association Inc. (ISDA) geschlossenen Rahmenverträge (ISDA Agreements) gewähren der Siemens AG und ihrer US-Tochtergesellschaft ein Kündigungsrecht, wenn die Siemens AG entweder nicht länger die (direkte oder indirekte) Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte am jeweiligen Vertragspartner hält und/oder wenn der jeweilige Vertragspartner nicht länger eine konsolidierte Tochtergesellschaft der Siemens AG ist. Solche Verträge sehen außerdem ein Kündigungsrecht vor, wenn die Siemens Healthineers AG oder ihre jeweilige Tochtergesellschaft als Vertragspartner von einem Dritten konsolidiert wird, mit einem Dritten fusioniert oder wenn im Wesentlichen alle Vermögenswerte an einen Dritten übertragen werden. Das letztgenannte Kündigungsrecht besteht jedoch nur dann, wenn die Kreditwürdigkeit der daraus hervorgehenden Gesellschaft wesentlich schlechter ist als die des jeweiligen Vertragspartners unmittelbar vor einem solchen Ereignis oder die daraus hervorgehende Gesellschaft nicht gleichzeitig die Verbindlichkeiten des jeweiligen Vertragspartners gemäß den ISDA Agreements übernimmt. Zwischen der Siemens Healthcare GmbH und der Siemens AG besteht eine Vereinbarung, nach der die Siemens AG für die Siemens Healthcare GmbH und über die Siemens Healthcare GmbH auch für Siemens Healthineers weiterhin bestimmte Cash-Management-Leistungen erbringt. Zu diesen Dienstleistungen gehören die Bereitstellung einer Zahlungsinfrastruktur, einschließlich der Nutzung von Siemens-Konzern-Bankkonten für externe eingehende und ausgehende Zahlungstransaktionen, die Bereitstellung von internen Konten mit Kreditlinien (Letzteres nur gemäß separaten Verträgen), die Teilnahme an den Cash Pools des Siemens-Konzerns und die Abrechnung von konzerninternen Transaktionen zwischen dem Siemens-Konzern auf der einen Seite und Siemens Healthineers auf der anderen Seite. Der Vertrag kann von der Siemens AG für den Fall gekündigt werden, dass die Siemens AG die Siemens Healthineers AG nicht länger kontrolliert, wobei Kontrolle als die Mehrheit der Aktien und/oder der Stimmrechte definiert ist. Außerdem besteht zwischen der Siemens Healthcare GmbH und einer Tochtergesellschaft der Siemens AG ein Vertrag, auf dessen Grundlage Siemens Healthineers im Treasury-Bereich eine zentrale IT-Anwendung für das Finanzmanagement des Unternehmens verwendet. Der Vertrag kann von der Tochtergesellschaft der Siemens AG für den Fall eines tatsächlichen oder drohenden Kontrollverlusts der Siemens AG im Hinblick auf die Siemens Healthcare GmbH gekündigt werden, wobei Kontrolle als das Halten der (direkten oder indirekten) Mehrheit der Anteile und/oder der Stimmrechte definiert ist. Weitere VereinbarungenFerner bestehen zwischen der Siemens Healthineers AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften mehrere, teilweise langfristige Dienstleistungsverträge mit Gesellschaften des Siemens-Konzerns. Die durch solche Verträge abgedeckten Dienstleistungen umfassen insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen IT, Personalwesen, Einkauf, Rechnungslegung, Recht und Compliance sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Steuern. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der Siemens Healthineers AG oder einer Tochtergesellschaft als Leistungsempfänger (d. h. wenn die Siemens AG nicht länger die (direkte oder indirekte) Mehrheit der Stimmrechte an der jeweiligen Gesellschaft hält oder das Recht verliert, die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zu bestellen oder ähnliche Kontrollrechte auszuüben) kann der Leistungserbringer den jeweiligen Vertrag kündigen, sofern der Kontrollwechsel Auswirkungen auf die erbrachten Dienstleistungen hat, zum Beispiel wenn die Erbringung der Dienstleistungen aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen unmöglich wurde. Zwischen Siemens Healthineers als Leasingnehmer oder Mieter und dem Siemens-Konzern als Leasinggeber oder Vermieter bestehen mehrere Leasing- und Mietverträge sowie immobilienbezogene Dienstleistungsverträge. Für den Fall, dass die Siemens AG nicht länger die (direkte oder indirekte) Mehrheit der Stimmrechte an der Siemens Healthineers AG hält oder das Recht verliert, die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zu bestellen oder ähnliche Kontrollrechte auszuüben, können mehrere rechtliche Folgen eintreten, unter anderem die Verpflichtung, die Räumlichkeiten zu räumen, die Kündigung von Mietverträgen oder eine physische Trennung in Fällen, in denen die Räumlichkeiten von Gesellschaften des Siemens-Konzerns auf der einen Seite und Gesellschaften von Siemens Healthineers auf der anderen Seite gemeinsam genutzt werden. Die Siemens AG hat mit der Siemens Healthineers AG und einigen ihrer Tochtergesellschaften Lizenzverträge über die Nutzung von Marken- und Handelsnamen geschlossen. Im Rahmen dieser Verträge gewährt die Siemens AG dem jeweiligen Lizenznehmer das Recht, die Bezeichnung "Siemens" und "Siemens Healthineers" unter anderem als Produktmarke, Unternehmensmarke und als Teil des Unternehmensnamens, der Geschäftsbezeichnung und der Domain zu verwenden. Die Verträge enden automatisch nach einer Übergangsphase, wenn die Siemens Healthineers AG nicht länger eine Gesellschaft ist, in der die Siemens AG (direkte oder indirekte) Leitungsmacht durch Vertrag, auf sonstige Weise oder dadurch ausübt, dass sie durch Inhaberschaft von Stimmrechten (direkt oder indirekt) die Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans bestellen kann. A.9.6 Sonstige übernahmerelevante AngabenMit Ausnahme der Beteiligung der Siemens AG mit Sitz in Berlin und München, Deutschland, die (direkt und indirekt) 850.000.000 Aktien hält (entspricht ca. 79 % aller Aktien), auf die 850.000.000 Stimmrechte entfallen, sind uns (direkte oder indirekte) Beteiligungen am Grundkapital der Siemens Healthineers AG, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, nicht bekannt und im abgelaufenen Geschäftsjahr auch nicht gemeldet worden. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Soweit die Siemens Healthineers AG oder ihre Tochtergesellschaften Mitarbeitern im Rahmen ihrer Mitarbeiteraktienprogramme und/oder als anteilsbasierte Vergütungen Aktien gewähren, werden die Aktien den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Aktionärsrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben. B. KonzernabschlussB.1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
B.2 Konzern-Gesamtergebnisrechnungscrollen
B.3 Konzernbilanzscrollen
B.4 Konzern-Kapitalflussrechnungscrollen
B.5 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscrollen
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B.6 Anhang zum KonzernabschlussZiffer 1 Allgemeine AngabenDer Konzernabschluss zum 30. September 2020 stellt die Geschäftsaktivitäten der Siemens Healthineers AG mit eingetragenem Sitz in München (Amtsgericht München, Handelsregisternummer HRB 237558), Deutschland, und ihrer Tochterunternehmen (nachfolgend zusammen bezeichnet als "Konzern" oder "Siemens Healthineers") dar. Er wurde erstellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden Vorschriften. Der Konzernabschluss entspricht den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Am 19. November 2020 gab der Vorstand der Siemens Healthineers AG den Konzernabschluss zur Veröffentlichung frei. Die Siemens Healthineers AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis, in den sie einbezogen wird, selbst auf. Zusätzlich wird sie gemäß § 290 Abs. 1 HGB in den Konzernabschluss der Siemens AG (Sitz in München und Berlin, Amtsgericht München HRB 6684 und Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 12300) als größten Konsolidierungskreis einbezogen. Siemens Healthineers erstellte und veröffentlichte den Konzernabschluss in Euro (€). Aufgrund von Rundungen addieren sich Zahlen gegebenenfalls nicht exakt zu angegebenen Summen auf. Ziffer 2 BilanzierungsgrundsätzeDie nachfolgend dargestellten Bilanzierungsgrundsätze wurden, wenn nicht anders angegeben, konsistent für alle dargestellten Perioden angewandt. Schätzungen und ErmessensentscheidungenIn bestimmten Fällen sind Schätzungen und Ermessensentscheidungen notwendig. Diese umfassen komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die naturgemäß ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Schätzungen und Ermessensentscheidungen können sich im Zeitablauf ändern und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Außerdem hätte Siemens Healthineers Schätzungen in demselben Berichtszeitraum aus gleichermaßen nachvollziehbaren Gründen auch anders vornehmen können. Siemens Healthineers weist darauf hin, dass künftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern. Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von Schätzungen und Annahmen werden in der Periode der Änderung sowie in künftigen Perioden, die von den Änderungen betroffen sind, erfasst. Die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden wesentlichen Unsicherheiten wurden, falls relevant, bei Schätzungen und Ermessensentscheidungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2020 führte die COVID-19-Pandemie zu keinen wesentlichen Anpassungen der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden. Zusätzliche Angaben zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie finden sich innerhalb der betreffenden Ziffern im Konzernanhang sowie im Konzernlagebericht. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden die Siemens Healthineers AG und die Tochtergesellschaften, über die Beherrschung ausgeübt wird, einbezogen. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, sofern er Verfügungsgewalt über dieses hat. Darüber hinaus muss Siemens Healthineers eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen haben und muss die Fähigkeit besitzen, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. UnternehmenszusammenschlüsseDie Anschaffungskosten einer Akquisition bemessen sich nach dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Schulden (einschließlich Eventualverbindlichkeiten) werden zum Erwerbszeitpunkt erstmalig mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Nicht beherrschende Anteile werden mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden bewertet (Partial-Goodwill-Methode). Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfordert Schätzungen und Ermessensentscheidungen, wie zum Beispiel bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erworbener identifizierbarer Vermögenswerte und übernommener Schulden oder auch bei der Beurteilung, ob ein immaterieller Vermögenswert identifizierbar und damit getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen ist. Die nicht beherrschenden Anteile sind am Gesamtergebnis beteiligt. Transaktionen, die zu Änderungen der von nicht beherrschenden Anteilen gehaltenen Eigenkapitalanteile führen, die jedoch keinen Beherrschungsverlust des Konzerns zur Folge haben, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst. Zum Zeitpunkt eines Beherrschungsverlusts wird die betroffene Gesellschaft entkonsolidiert und jegliche im Konzern verbleibenden Eigenkapitalanteile werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Als Stillhalter einer Verkaufsoption auf nicht beherrschende Anteile evaluiert Siemens Healthineers, ob die Voraussetzungen für den Übergang der bestehenden Eigentumsanteile zum Abschlussstichtag erfüllt sind. Sofern Siemens Healthineers nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, die der Verkaufsoption zugrunde liegen, wird zu jedem Abschlussstichtag die Ausübung der Verkaufsoption unterstellt und als eine Transaktion zwischen Anteilseignern unter entsprechender Erfassung einer Kaufpreisverbindlichkeit zum jeweiligen Ausübungspreis abgebildet. Die nicht beherrschenden Anteile sind am Erfolg während des Berichtszeitraums beteiligt. FremdwährungsumrechnungVermögenswerte und Schulden ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Devisenkassakurs am Ende des Berichtszeitraums umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden hingegen zu monatlichen Durchschnittskursen umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital erfasst und erfolgswirksam umgegliedert, wenn der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf des ausländischen Geschäftsbetriebs erfasst wird. Die Posten in der Konzern-Kapitalflussrechnung werden zu monatlichen Durchschnittskursen umgerechnet, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente hingegen zum Devisenkassakurs am Ende des Berichtszeitraums. FremdwährungstransaktionenTransaktionen in einer von der funktionalen Währung einer Gesellschaft abweichenden Währung werden bei ihrem Erstansatz in dieser funktionalen Währung mit dem Devisenkassakurs am Tag der Transaktion erfasst. Am Ende jedes Berichtszeitraums werden auf Fremdwährung lautende monetäre Posten mit dem dann gültigen Devisenkassakurs umgerechnet. Gewinne und Verluste aus diesen Fremdwährungsneubewertungen werden erfolgswirksam erfasst. Auf Fremdwährung lautende nichtmonetäre Posten werden nachfolgend zu historischen Devisenkassakursen umgerechnet. UmsatzrealisierungSiemens Healthineers realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Dies setzt unter anderem voraus, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht, der Kunde die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zugesagt hat und der Erhalt der Gegenleistung unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem Siemens Healthineers erwartungsgemäß berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es zu keiner signifikanten Rücknahme des Umsatzes kommt, sobald die damit verbundene Unsicherheit nicht mehr besteht. Bei der Bestimmung der variablen Gegenleistung sind in erheblichem Maße Schätzungen erforderlich. Die Ermittlung erfolgt entweder als Erwartungswert oder als wahrscheinlichster Betrag, abhängig davon, welcher Betrag die variable Gegenleistung erwartungsgemäß am zutreffendsten widerspiegelt. Die Gegenleistung wird um den Zeitwert des Geldes angepasst, sofern der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für den Kunden oder Siemens Healthineers resultiert. Wenn ein Vertrag mehr als ein abgrenzbares Gut oder eine abgrenzbare Dienstleistung umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, schätzt Siemens Healthineers diese in angemessener Höhe, überwiegend unter Verwendung historischer Bezugswerte. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern: Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt über die Güter (insb. Geräte, Reagenzien und Verbrauchsmaterialien) auf den Kunden übergeht, im Regelfall bei Lieferung der Güter. Die Zahlungen werden üblicherweise nicht später als 90 Tage nach Kundenabnahme fällig. Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen: Die Umsatzerlöse werden linear realisiert oder, sofern die Leistungserbringung nicht linear erfolgt, entsprechend der Erbringung der Dienstleistungen. Dienstleistungsverträge können auch erweiterte Gewährleistungen beinhalten, die einen über die gesetzliche beziehungsweise branchenübliche Gewährleistungsfrist hinausgehenden Zeitraum abdecken. In diesen Fällen werden die Umsatzerlöse linear über den erweiterten Gewährleistungszeitraum realisiert. Die Kundenzahlungen werden üblicherweise monatlich oder quartalsweise über die Vertragslaufzeit vereinnahmt. Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und Forderungen: Hat eine der Parteien eines Vertrags mit einem Kunden ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird in Abhängigkeit vom Verhältnis zwischen der Leistungserbringung von Siemens Healthineers und der Zahlung des Kunden ein Vertragsvermögenswert oder eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Vertragsvermögenswerte resultieren primär aus Verkäufen von Gütern, bei denen die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht, bevor Siemens Healthineers einen unbedingten Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung erlangt hat. Vertragsverbindlichkeiten stammen überwiegend aus erhaltenen Anzahlungen für Dienstleistungen sowie für noch nicht gelieferte Produkte. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten werden auf Vertragsebene saldiert und als kurzfristig ausgewiesen, da diese innerhalb des regulären Geschäftszyklus anfallen. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Wertberichtigungen für Bonitätsrisiken auf Vertragsvermögenswerte und Forderungen werden entsprechend den Bilanzierungsgrundsätzen für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte gebildet. FunktionskostenBetriebliche Aufwandsarten werden den Funktionsbereichen grundsätzlich nach Maßgabe ihrer Profitcenter beziehungsweise Kostenstellen zugeordnet. Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sind in den Funktionskosten entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte enthalten. Forschungs- und EntwicklungsaufwendungenAusgaben für Forschungsaktivitäten und -kooperationen werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Ausgaben für Entwicklungsaktivitäten werden als Aufwand erfasst und nur aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte, erfüllt sind. Zur Beurteilung der Erfüllung dieser Kriterien müssen unter anderem Annahmen zu technischen Entwicklungsrisiken und Marktentwicklungen getroffen werden. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet, wobei die Abschreibungsdauer in der Regel fünf bis 25 Jahre beträgt. ErtragsteuernAnsatz und Bewertung von Steuerpositionen werden von den jeweiligen lokalen Steuergesetzen und den einschlägigen Verwaltungsauffassungen bestimmt. Diese können komplex sein und werden von Steuerpflichtigen und lokalen Finanzbehörden gegebenenfalls unterschiedlich interpretiert. Daher sind nachträgliche laufende Steuerzahlungen oder -erstattungen für vergangene Jahre möglich. Diese Unsicherheiten werden basierend auf der Einschätzung der Unternehmensleitung berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern für temporäre Differenzen zwischen bilanziellen und steuerlichen Wertansätzen für Vermögenswerte und Schulden sowie aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge werden unter Anwendung der Verbindlichkeitenmethode (Liability Method) mit den Steuersätzen bewertet, die voraussichtlich im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Verbindlichkeit gültig sind. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn für die Perioden, in denen die zugrunde liegende temporäre Differenz aufgelöst wird, ausreichend steuerpflichtiges Einkommen prognostiziert wird. In die Prognose werden insbesondere die künftigen Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit, Umkehrungen von zu versteuernden temporären Differenzen sowie aus konkretisierten Steuergestaltungsmöglichkeiten einbezogen. Auf Basis des prognostizierten steuerpflichtigen Einkommens beurteilt Siemens Healthineers zu jedem Bilanzstichtag erneut die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern. Da künftige Geschäftsentwicklungen unsicher sind und sich teilweise der Steuerung durch Siemens Healthineers entziehen, sind Annahmen zur Schätzung des künftigen steuerpflichtigen Einkommens sowie der Periode der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich. Schätzungen werden regelmäßig aktualisiert und resultierende Anpassungen in der jeweiligen Periode erfasst. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und ein rechtlicher Anspruch zur Aufrechnung der laufenden Steuerforderungen gegen die -verbindlichkeiten besteht. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Gewinns nach Steuern, der auf die Aktionäre der Siemens Healthineers AG entfällt, durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien der Siemens Healthineers AG. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potenziell verwässernden anteilsbasierten Vergütungspläne umgewandelt beziehungsweise ausgeübt werden. VorräteVorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bilanziert. Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten werden grundsätzlich auf Basis eines Durchschnittswerts oder auf Basis des First-in-First-out-Verfahrens bestimmt. Für die Ermittlung des Nettoveräußerungswerts werden Annahmen hinsichtlich Mengenrisiken, Risiken technischer Überalterung und Preisrisiken getroffen. Geschäfts- oder FirmenwerteDie Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen angesetzt. Für die Überprüfung auf Wertminderung wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert auf jene zahlungsmittelgenerierende Einheit oder auf jene Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten allokiert, die erwartungsgemäß von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses profitiert und die unterste Ebene darstellt, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Zwecke der Unternehmensleitung überwacht wird. Bei Siemens Healthineers wird der Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene der Segmente (siehe hierzu auch → Ziffer 29 Segmentinformationen) durchgeführt. Die Allokation der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert Ermessensentscheidungen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich sowie bei Vorliegen eines Anhaltspunktes (auslösendes Ereignis) dafür, dass die Buchwerte nicht wiedererlangt werden können, auf Wertminderung überprüft. Siemens Healthineers führt den jährlichen Wertminderungstest in dem zum 30. September endenden Quartal durch. Zum Zweck des Wertminderungstests ist der erzielbare Betrag eines Segments als der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten des Segments und seinem Nutzungswert zu bestimmen. Übersteigt einer dieser Beträge den Buchwert, ist es nicht notwendig, beide Beträge zu ermitteln. Übersteigt der Buchwert des Segments, dem der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, seinen erzielbaren Betrag, wird der diesem Segment zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert. Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten werden in künftigen Perioden nicht umgekehrt. Der erzielbare Betrag eines Segments beruht auf Berechnungen diskontierter Zahlungsströme und erfordert Schätzungen. Der Betrag wird beispielsweise beeinflusst durch die Markteinführung neuer Güter und Dienstleistungen, die erfolgreiche Integration von Akquisitionen, die Volatilität auf den Kapitalmärkten, die Entwicklung von Zinssätzen, die Schwankungen von Wechselkursen und die erwartete wirtschaftliche Entwicklung. Bei Siemens Healthineers wird der erzielbare Betrag grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten eines Segments werden die Zahlungsströme der nächsten fünf Jahre prognostiziert. Die Prognosen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung sowie auf Marktannahmen. Zahlungsströme jenseits der Detailplanungsperiode werden unter Anwendung individueller Wachstumsraten extrapoliert. Der ermittelte beizulegende Zeitwert eines Segments ist dem Level 3 der Hierarchie von beizulegenden Zeitwerten zuzuordnen. Die wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten basiert, sind geschätzte ewige Wachstumsraten sowie Abzinsungssätze. Beide Annahmen werden für jedes Segment individuell getroffen. Die Abzinsungssätze entsprechen den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der Segmente und werden auf Basis eines risikofreien Zinssatzes und einer Marktrisikoprämie ermittelt. Darüber hinaus spiegeln die Abzinsungssätze die gegenwärtige Marktbeurteilung der spezifischen Risiken jedes Segments wider, indem spezifische Peergroup-Informationen zu Betafaktoren, Verschuldungsgrad und Fremdkapitalkosten berücksichtigt werden. Die Parameter zur Ermittlung der Abzinsungssätze basieren auf externen Informationsquellen. Die Peergroups sind Gegenstand einer jährlichen Überprüfung und werden, sofern notwendig, angepasst. Die ewigen Wachstumsraten berücksichtigen externe makroökonomische Daten und branchenspezifische Trends. Die Schätzungen einschließlich der angewandten Methodik können erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Beträge und letztlich auf die Höhe einer etwaigen Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte haben. Darüber hinaus kann das Ergebnis der Überprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Wertminderung von der Allokation dieser Geschäfts- oder Firmenwerte auf die Segmente abhängen. Sonstige immaterielle VermögenswerteSiemens Healthineers schreibt erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre. Daneben existieren immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommen wurden, insbesondere Kundenbeziehungen, Markennamen und Technologien. Für die Kundenbeziehungen und Markennamen liegt die Nutzungsdauer zwischen fünf und 20 Jahren, für die Technologien zwischen zwei und 15 Jahren. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear. Die folgenden Nutzungsdauern werden unterstellt: scrollen
Wertminderungen von sonstigen immateriellen Vermögenswerten und SachanlagenSiemens Healthineers überprüft die sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen auf Wertminderungen, wenn Anhaltspunkte (auslösende Ereignisse) dafür vorliegen, dass die Buchwerte nicht wiedererlangt werden können. Darüber hinaus werden noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte jährlich auf Wertminderung überprüft. Wenn der erzielbare Betrag eines individuellen Vermögenswerts nicht ermittelt werden kann, wird die Überprüfung auf Wertminderung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die den Vermögenswert beinhaltet, der auf Wertminderung überprüft werden soll und Mittelzuflüsse erzeugt, die weitgehend unabhängig von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind. Bei der Bestimmung der relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheit sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, einschließlich der Art und Weise, wie die Unternehmensleitung die Geschäftsaktivitäten steuert oder Entscheidungen über die Fortsetzung oder Veräußerung von Vermögenswerten und Geschäftsaktivitäten trifft. Damit erfordert die Identifizierung der relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheit Ermessensentscheidungen. Darüber hinaus sind bei der Überprüfung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen auf Wertminderung Schätzungen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erforderlich, die einen wesentlichen Einfluss auf die jeweiligen Beiträge und letztlich auf die Höhe der etwaigen Wertminderung haben können. LeasingverhältnisseEin Vertrag ist oder beinhaltet ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag für einen vereinbarten Zeitraum das Recht, die Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts zu kontrollieren, gegen Entgelt überträgt. Für weitere Informationen betreffend Leasingverhältnissen siehe → Ziffer 7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, → Ziffer 13 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, → Ziffer 16 Finanzschulden, → Ziffer 24 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und → Ziffer 26 Management finanzieller Risiken. Siemens Healthineers als Leasinggeber vermietet Geräte an seine Kunden. Werden im Wesentlichen alle Chancen und Risiken am Eigentum des vermieteten Geräts auf den Kunden übertragen, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing, anderenfalls als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Beim Finanzierungsleasing erfolgt die Umsatzlegung zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Geräts zur Nutzung durch den Kunden. Zur gleichen Zeit wird eine Forderung aus Finanzierungsleasing in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis ausgewiesen. In den Folgeperioden werden Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode realisiert, die eine konstante periodische Verzinsung der Nettoinvestition widerspiegelt. Bei Operating-Leasingverhältnissen wird das vermietete Gerät im Sachanlagevermögen erfasst und linear über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags erfasst. Siemens Healthineers als Leasingnehmer wendet das Nutzungsrechtsmodell an, das heißt, es werden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst, welche im Zeitpunkt der erstmaligen Bewertung normalerweise den abgezinsten Leasingzahlungen entsprechen. Das Nutzungsrechtsmodell findet keine Anwendung auf Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten sowie für Vermögenswerte von geringem Wert. In diesen Fällen werden die Leasingzahlungen stattdessen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. Verlängerungsoptionen werden in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen, wenn deren Ausübung hinreichend sicher ist. Das Bilanzierungswahlrecht zur Nichtseparierung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten wird, mit Ausnahme von Leasingverhältnissen für Fahrzeuge, in Anspruch genommen und alle Komponenten werden wie Leasingkomponenten bilanziert. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet und linear über den kürzeren Zeitraum aus Laufzeit des Leasingverhältnisses und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Leasingverbindlichkeiten werden zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen bewertet, hauptsächlich abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. In der Folge werden sie unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Leasingverbindlichkeiten werden neubewertet im Falle von Änderungen des Leasingverhältnisses (aufgrund von Neuverhandlungen) oder durch Index-Änderungen ausgelöste Preisanpassungen und infolge notwendiger Neubeurteilungen bereits bestehender Vertragskonditionen. Die Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten führt zu einer entsprechenden Anpassung der Nutzungsrechte. Bis zum 30. September 2019 wurden IAS 17 und IFRIC 4 angewandt. Die Leasingnehmerbilanzierung differenzierte zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasingverhältnissen. Die Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen ist weitgehend vergleichbar mit der für das Nutzungsrechtsmodell, das aktuell für die Leasingnehmerbilanzierung angewandt wird. Operating-Leasingverhältnisse wurden außerbilanziell berichtet und die Leasingzahlungen als Aufwand über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. RückstellungenEine Rückstellung wird angesetzt, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: (1) Siemens Healthineers hat aus einem Ereignis in der Vergangenheit wahrscheinlich eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung, (2) es ist wahrscheinlich, dass Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen, und (3) es ist eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich. Sofern der Effekt wesentlich ist, werden Rückstellungen mit dem Barwert angesetzt, der sich aus der Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit einem Zinssatz vor Steuern ergibt, welcher dem risikofreien Marktzinssatz entspricht. Die Bestimmung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen mit Kunden, für Gewährleistungsverpflichtungen, für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen sowie für Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Verfahren und behördliche Untersuchungen (nachfolgend zusammen bezeichnet als "Rechtsstreitigkeiten") ist in erheblichem Maße mit Schätzungen verbunden. Siemens Healthineers bildet eine Rückstellung für drohende Verluste aus Kundenaufträgen, wenn die geschätzten unvermeidbaren Kosten der noch nicht gelieferten Güter und noch nicht erbrachten Dienstleistungen die verbleibenden erwarteten Umsatzerlöse übersteigen. Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde und sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend erfordert die Beurteilung, ob zum Stichtag wahrscheinlich eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, ein erhebliches Ermessen. Die Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten erfolgt in der Regel unter Einbeziehung interner und externer Anwälte. Aufgrund neuer Entwicklungen kann es notwendig werden, eine Rückstellung für ein laufendes rechtliches Verfahren zu bilden oder die Höhe einer bestehenden Rückstellung anzupassen. Zudem können durch den Ausgang eines rechtlichen Verfahrens für Siemens Healthineers Aufwendungen entstehen, die die für den Sachverhalt gebildete Rückstellung übersteigen. Rechtsstreitigkeiten können wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Leistungsorientierte PläneSiemens Healthineers bewertet die Ansprüche aus leistungsorientierten Plänen nach der Methode der laufenden Einmalprämien. Damit spiegeln die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen den versicherungsmathematischen Barwert der bereits erdienten Anwartschaft wider (leistungsorientierte Verpflichtung). Versicherungsmathematische Bewertungen beruhen auf wesentlichen Annahmen, unter anderem zu Abzinsungssätzen, erwarteten Gehalts- und Rententrends sowie Sterblichkeitsraten. Die Abzinsungssätze werden auf Grundlage der Renditen bestimmt, die am Ende des Berichtszeitraums für hochrangige Unternehmensanleihen mit entsprechender Laufzeit und Währung erzielt werden. Hochrangige Unternehmensanleihen haben ein Emissionsvolumen von mehr als 100 Mio. (in der jeweiligen Währung) und ein AA-Rating (oder ein entsprechendes Rating) von mindestens einer der drei Ratingagenturen Moody's Investors Service, Standard & Poor's Ratings Services oder Fitch Ratings. Falls solche Renditen nicht verfügbar sind, basieren die Abzinsungssätze auf Renditen von Staatsanleihen. Für signifikante Pläne werden individuelle Spot Rates nach der Full-Yield-Curve-Methode angewandt. Aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen können die zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Sind die Leistungsansprüche durch Planvermögen gedeckt, saldiert Siemens Healthineers den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens mit der leistungsorientierten Verpflichtung. Der Nettobetrag wird, angepasst in Bezug auf jegliche Auswirkungen der Vermögensobergrenze, ausgewiesen. Laufender und nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie nicht mit der Verwaltung des Planvermögens zusammenhängende Verwaltungskosten werden den Funktionskosten zugeordnet. Dabei werden der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen sofort im Gewinn nach Steuern erfasst. Der laufende Dienstzeitaufwand wird ebenso wie die Zinserträge und -aufwendungen basierend auf den Annahmen, die für die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag des vorhergehenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt wurden, bestimmt und erfolgswirksam erfasst. Die Nettozinsen ergeben sich damit aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit dem Nettovermögenswert beziehungsweise der Nettoverbindlichkeit aus leistungsorientierten Plänen zum Bilanzstichtag des vorhergehenden Geschäftsjahres. Zum Bilanzstichtag werden Neubewertungen im sonstigen Ergebnis erfasst. Diese umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie den Unterschied zwischen den Erträgen aus Planvermögen und den Zinserträgen auf Planvermögen, die in den Nettozinsen enthalten sind. Leistungsansprüche aus Plänen, die auf Investmenterträgen von zugrunde liegenden Vermögenswerten basieren, werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Vermögenswerte zum Bilanzstichtag bewertet. Ist die Wertentwicklung der zugrunde liegenden Vermögenswerte niedriger als eine zugesagte Rendite, werden zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung die Beiträge mit der zugesagten Rendite aufgezinst und auf den Barwert abgezinst. Leistungen aus Anlass der Beendigung des ArbeitsverhältnissesLeistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden gewährt, wenn Siemens Healthineers einem Arbeitnehmer anbietet, vor dem regulären Renteneintrittszeitpunkt freiwillig aus dem Beschäftigungsverhältnis auszutreten, oder sich entscheidet, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, werden als Verbindlichkeiten und Aufwendungen erfasst, wenn das Angebot solcher Leistungen nicht mehr zurückgenommen werden kann. FinanzinstrumenteFinanzinstrumente werden grundsätzlich erstmalig mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Forderungen aus Finanzierungsleasing werden in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis bewertet. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst. Die Folgebewertung von Finanzinstrumenten richtet sich nach der Kategorie, der sie zugeordnet sind: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: Schuldinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn sie weder in dem Geschäftsmodell "Halten zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme" noch in dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" gehalten werden oder wenn ihre vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen. Eigenkapitalinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sofern nicht die Option gewählt wurde, sie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Derivate werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente designiert werden. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten bedingte Gegenleistungen, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt wurden, sowie Verbindlichkeiten aus geschriebenen Verkaufsoptionen auf nicht beherrschende Anteile. Siemens Healthineers macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair-Value-Option). Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Siemens Healthineers hat unwiderruflich die Option gewählt, Wertänderungen der Beteiligung an der Medical Systems S.p.A. im sonstigen Ergebnis auszuweisen, um Ergebnisschwankungen zu vermeiden. Dementsprechend werden unrealisierte Gewinne und Verluste sowie Gewinne und Verluste aus dem anschließenden Verkauf der Beteiligung im sonstigen Ergebnis erfasst. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Darlehen, Forderungen und sonstige Schuldinstrumente, die in dem Geschäftsmodell "Halten zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme" gehalten werden und deren vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode berechnet. Wertberichtigungen werden für erwartete Kreditverluste gebildet, die einen zukunftsorientierten Schätzwert künftiger Kreditverluste darstellen und wesentliche Ermessensentscheidungen erfordern. Erwartete Kreditverluste werden auf Basis des Bruttobuchwerts des finanziellen Vermögenswerts abzüglich Sicherheiten ermittelt, multipliziert mit einem Faktor, der die Ausfallwahrscheinlichkeit und den Verlust bei einem Ausfall widerspiegelt. Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verluste bei einem Ausfall werden überwiegend aus Ratings von Siemens Financial Services abgeleitet. Wertberichtigungen auf Forderungen gegen den Siemens-Konzern werden nach dem allgemeinen Drei-Stufen-Ansatz ermittelt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen und Vertragsvermögenswerte wendet Siemens Healthineers die vereinfachte Vorgehensweise an, die Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Finanzielle Vermögenswerte werden als ausgefallen betrachtet, wenn der Schuldner unwillig oder unfähig ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Eine Reihe von intern definierten Ereignissen kann zu einem Ausfallrating führen. Diese beinhalten die Eröffnung von Insolvenzverfahren oder ein Ausfallrating einer externen Ratingagentur. Finanzielle Vermögenswerte werden wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben, wenn es unwahrscheinlich ist, dass diese eingetrieben werden können. Dies ist grundsätzlich der Fall nach Ablauf einer gesetzlichen Verjährungsfrist, nach Einstellung des Insolvenzverfahrens oder wenn die Forderung wegen Geringfügigkeit nicht weiterverfolgt wird. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Siemens Healthineers bewertet finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme von Derivaten, bedingten Gegenleistungen aus Unternehmenszusammenschlüssen und geschriebenen Verkaufsoptionen auf nicht beherrschende Anteile, zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet. Siemens Healthineers betrachtet alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung eine Restlaufzeit von drei Monaten oder weniger haben, als Zahlungsmitteläquivalente. Kurzfristige Anlagen und Kontokorrentkredite, die in Zusammenhang mit den Cash-Pooling-Vereinbarungen mit dem Siemens-Konzern eingeräumt wurden, werden nicht in die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezogen. Veränderungen dieser Positionen werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung als Finanzierungstätigkeiten dargestellt. Cashflow Hedges: Der effektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente in Cashflow Hedges designiert sind, wird im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die in der Cashflow Hedge-Rücklage aufgelaufenen Beträge werden in den Perioden in den Gewinn nach Steuern umgegliedert, in denen das Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Sofern es sich bei dem Grundgeschäft um einen erwarteten Unternehmenszusammenschluss handelt, wird der effektive Teil der Wertänderungen aus dem Sicherungsinstrument im Zeitpunkt des Abschlusses der Akquisition (Closing) bei der Ermittlung des Transaktionspreises berücksichtigt. Der ineffektive Teil wird hingegen sofort erfolgswirksam erfasst. Die Anwendung von Hedge Accounting für erwartete Unternehmenszusammenschlüsse setzt voraus, dass der Abschluss der Akquisition als hochwahrscheinlich eingeschätzt wird. Diese Beurteilung kann erhebliches Ermessen erfordern. Sobald das Closing nicht mehr als hochwahrscheinlich erachtet werden sollte, muss Hedge Accounting prospektiv beendet werden. Falls das Closing nicht länger erwartet werden sollte, muss der bis dahin in der Cashflow Hedge-Rücklage aufgelaufene Betrag sofort erfolgswirksam erfasst werden. Für bestimmte zeitraumbezogene Cashflow Hedges designiert Siemens Healthineers nur die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Kassaelements der Devisentermingeschäfte als Sicherungsinstrument. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Terminelements werden im sonstigen Ergebnis erfasst und getrennt in einer Rücklage für Kosten der Absicherung kumuliert. Das Terminelement zum Zeitpunkt der Designation wird linear über den Absicherungszeitraum erfolgswirksam erfasst. Anteilsbasierte VergütungAnteilsbasierte Vergütungszusagen können in Aktien der Siemens Healthineers AG oder der Siemens AG, je nachdem welche Aktien die Basis sind, oder in bar ausgeglichen werden. Anteilsbasierte Vergütungszusagen, die auf Aktien der Siemens Healthineers AG basieren, werden vorwiegend als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert. Anteilsbasierte Vergütungszusagen, die auf Aktien der Siemens AG basieren, werden als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich klassifiziert, um die spezifischen Anforderungen an anteilsbasierte Vergütungstransaktionen zwischen Gesellschaften eines Konzerns zu erfüllen, da von der Siemens AG Beherrschung über Siemens Healthineers ausgeübt wird. Der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten aus Plänen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und von Verbindlichkeiten aus Plänen mit Barausgleich wird zum Gewährungszeitpunkt ermittelt und als Aufwand über den Erdienungszeitraum verteilt. Für Pläne mit Barausgleich wird der beizulegende Zeitwert jedes Quartal neu bestimmt. Der beizulegende Zeitwert basiert auf dem Börsenkurs der Aktien der Siemens Healthineers AG oder der Siemens AG unter Berücksichtigung des Barwerts der Dividenden, auf die während des Erdienungszeitraums kein Anspruch besteht, sowie, soweit erforderlich, von Markt- und Nichtausübungsbedingungen. Der beizulegende Zeitwert basiert damit auf Marktparametern, Annahmen und Schätzungen. Deren Änderungen können zu wesentlichen Anpassungen des Buchwerts der Verbindlichkeiten führen. VorjahresinformationenEinzelne Vorjahresangaben sind an die aktuelle Darstellung angepasst worden. Erstmals angewandte RechnungslegungsverlautbarungenIFRS 16, Leasingverhältnisse, wurde zum 1. Oktober 2019 erstmalig modifiziert retrospektiv angewandt (unter Anwendung von Vereinfachungs- und Übergangsregelungen), das heißt, es erfolgte keine Anpassung der Vorjahreszahlen. Zum Erstanwendungszeitpunkt wurde nicht neu beurteilt, ob ein bestehender Vertrag ein Leasingverhältnis war oder beinhaltete. IFRS 16 führte ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungsmodell (sogenanntes Nutzungsrechtsmodell) ein, das Leasingnehmer verpflichtet, Vermögenswerte für die gewährten Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Die Wahlrechte für die Nicht-Anwendung des Nutzungsrechtsmodells für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten sowie für Vermögenswerte von geringem Wert wurden in Anspruch genommen. Der Großteil des Umstellungseffekts entfiel auf die von Siemens Healthineers geleasten Immobilien. Zum 1. Oktober 2019 wurden zusätzliche Nutzungsrechte von 435 Mio. € in den Sachanlagen erfasst, die grundsätzlich zum Betrag der Leasingverbindlichkeiten bewertet wurden, angepasst um etwaige im Voraus bezahlte oder abgegrenzte Leasingzahlungen. Daneben wurde das Nutzungsrecht ausgebucht, wenn der Leasinggegenstand als Finanzierungsleasing an einen Kunden untervermietet wurde. Die Umstellung auf IFRS 16 hatte nahezu keine Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen. Im Geschäftsjahr 2020 führte die erstmalige Anwendung zu einer Verbesserung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit um 130 Mio. €, einer entsprechenden Verschlechterung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit und einem korrespondierenden Anstieg des Free Cashflows. Die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 30. September 2019 lassen sich wie folgt auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019 überleiten: scrollen
Die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019 in Höhe von 470 Mio. € überstiegen die Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 30. September 2019 in Höhe von 32 Mio. € um 438 Mio. €. Neue, noch nicht angewandte RechnungslegungsverlautbarungenDas IASB hat Standards und Änderungen zu Standards veröffentlicht, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und welche zum Teil noch nicht von der EU übernommen wurden (Endorsement). Siemens Healthineers geht gegenwärtig davon aus, dass die Anwendung dieser Standards und Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird. Ziffer 3 AkquisitionenAkquisition von CorindusAm 29. Oktober 2019 schloss Siemens Healthineers den Erwerb aller Anteile an Corindus Vascular Robotics, Inc. (nachfolgend "Corindus") ab. Corindus entwickelt und vertreibt eine robotergestützte Plattform für kardiovaskuläre und periphere vaskuläre Eingriffe. Durch Kombination der kardiovaskulären und neurointerventionalen Therapiesysteme von Siemens Healthineers mit Corindus' innovativer Technologie ist es Siemens Healthineers möglich, die Verfahrensoptimierung für bildgestützte minimalinvasive Therapien voranzutreiben. Das Geschäft wurde in das Advanced Therapies Segment integriert. Der Kaufpreis betrug 1,1 Mrd. US$ (1,0 Mrd. € zum Erwerbszeitpunkt) und wurde durch die Übertragung von Zahlungsmitteln beglichen. Die Kaufpreisallokation zum Erwerbszeitpunkt ergab folgende Vermögenswerte und Schulden: scrollen
Der Geschäfts- oder Firmenwert von 751 Mio. € enthielt nicht separierbare immaterielle Vermögenswerte wie Fachwissen der Mitarbeiter und erwartete Synergieeffekte. Im Wesentlichen werden Synergien aus dem Verkauf der Produkte von Corindus über das Vertriebsnetzwerk von Siemens Healthineers erwartet sowie aus der Kombination der Robotersysteme von Corindus mit den Therapiesystemen und Lösungen im Bereich der Digitalisierung und künstlichen Intelligenz von Siemens Healthineers. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte von 306 Mio. € beinhalten insbesondere erworbene Technologien. Mit dem Abschluss der Akquisition von Corindus stellte Siemens im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 an Siemens Healthineers eine zusätzliche Finanzierung von 1,0 Mrd. € bereit. Das erworbene Geschäft hat bei Siemens Healthineers in der Zeit zwischen der Akquisition und dem 30. September 2020 zu Umsatzerlösen in Höhe von 8 Mio. € und einem Nettoverlust in Höhe von 48 Mio. €, inklusive Ergebniseffekten aus der Kaufpreisallokation und Integrationskosten, beigetragen. Wäre Corindus seit dem 1. Oktober 2019 in den Konzernabschluss einbezogen worden, hätten die Umsatzerlöse und der Gewinn nach Steuern, einschließlich der Ergebniseffekte aus der Kaufpreisallokation und Integrationskosten, im Geschäftsjahr 2020 14.461 Mio. € beziehungsweise 1.419 Mio. € betragen. Akquisition von ECGAm 1. November 2019 schloss Siemens Healthineers den Erwerb von 75 % der Anteile an ECG Management Consultants (nachfolgend "ECG") ab. ECG ist ein führendes Beratungsunternehmen in den USA, welches sich auf das Gesundheitswesen spezialisiert hat und ein umfangreiches Angebot von Beratungsleistungen rund um die strategischen, finanziellen, operativen und technologiebezogenen Herausforderungen, vor denen Gesundheitsanbieter heutzutage stehen, besitzt. Das Geschäft ist Teil des Imaging Segments und ermöglicht Siemens Healthineers, angrenzende Wachstumsmärkte zu erschließen. Der Kaufpreis betrug inklusive nachträglicher Anpassungen 219 Mio. US$ (196 Mio. € zum Erwerbszeitpunkt) und wurde durch die Übertragung von Zahlungsmitteln beglichen. Zudem wurden Finanzverbindlichkeiten von ECG in Höhe von 143 Mio. US$ (129 Mio. € zum Erwerbszeitpunkt) durch Siemens Healthineers beglichen. Die Kaufpreisallokation zum Erwerbszeitpunkt ergab folgende Vermögenswerte und Schulden: scrollen
Der Geschäfts- oder Firmenwert von 200 Mio. € enthielt nicht separierbare immaterielle Vermögenswerte wie Fachwissen der Mitarbeiter und erwartete Synergieeffekte. Davon sind voraussichtlich 99 Mio. € steuerlich abzugsfähig. Einige Mitarbeiter sind von einer Wettbewerbsverbotsklausel betroffen, die als separate Transaktion klassifiziert und als sonstiger immaterieller Vermögenswert mit 19 Mio. € bewertet wurde. Die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 25 % wurden mit dem entsprechenden Anteil des Betrags für das erworbene Nettovermögen bewertet. Im August 2020 vereinbarte Siemens Healthineers den Erwerb sämtlicher Aktien von Varian Medical Systems, Inc. (nachfolgend "Varian") zum erwarteten Kaufpreis von 16,4 Mrd. US$ (14,0 Mrd. € zum 30. September 2020). Die Aktionäre von Varian haben der Akquisition am 15. Oktober 2020 zugestimmt. Der Erwerb von Varian soll, vorbehaltlich der Erteilung behördlicher Genehmigungen und des Eintritts anderer üblicher Vollzugsbedingungen, voraussichtlich in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2021 vollzogen werden. Ziffer 4 Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Betrag von 34 Mio. € in den USA in Zusammenhang mit dem CARES Act zur finanziellen Abmilderung der COVID-19-Pandemie erfasst. Im Geschäftsjahr 2019 realisierte Siemens Healthineers aus einem Vergleich sonstige betriebliche Erträge von 24 Mio. €. Ziffer 5 ErtragsteuernDie Ertragsteuern untergliederten sich wie folgt: scrollen
Im Geschäftsjahr 2020 enthielten die laufenden Steuern Aufwendungen von 9 Mio. € (2019: 7 Mio. €) aus Anpassungen für Steuern früherer Geschäftsjahre. Die latenten Steuern enthielten Aufwendungen von 45 Mio. € (2019: 50 Mio. €) aus der Entstehung und Auflösung temporärer Unterschiede. Verschiedene einmalig auftretende Sachverhalte, wie insbesondere die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und die Anpassung der outside basis differences auf die Verminderung lokaler Quellensteuern auf Ausschüttungen einer Gesellschaft, beeinflussten die effektive Steuerquote des Geschäftsjahres 2020 insgesamt in geringem Umfang positiv. Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Steuerquote durch verschiedene Effekte, beispielsweise durch den Abschluss internationaler Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie durch steuerfreie Erträge als Folge internationaler Rechtsprechungsänderungen, positiv beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2020 wurden in Zusammenhang mit diesen Verfahren Zinsen aus Steuerforderungen in Höhe von 19 Mio. € als Zinserträge erfasst. Im Geschäftsjahr 2020 basierte die Ermittlung der Steuern in Deutschland auf einem Gesamtsteuersatz von 29,2 % (2019: 29,5 %), der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (2019: 15,0 %), dem Solidaritätszuschlag hierauf von 5,5 % (2019: 5,5 %) und einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 13,4 % (2019: 13,7 %) ergab. Die Steuern ausländischer Tochterunternehmen wurden auf Grundlage des lokalen Steuerrechts und der maßgeblichen Steuersätze des jeweiligen Landes ermittelt. Im Geschäftsjahr 2020 wichen die Ertragsteueraufwendungen von den auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes von 29,2 % (2019: 29,5 %) erwarteten Ertragsteueraufwendungen wie folgt ab: scrollen
Die aktiven und passiven (-) latenten Steuern bezogen sich auf folgende Posten: scrollen
Die aktiven und passiven latenten Steuern (netto) entwickelten sich wie folgt: scrollen
Für die folgenden Posten wurden keine aktiven latenten Steuern (Bruttobeträge) angesetzt: scrollen
138 Mio. € von den zum 30. September 2020 nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen werden im Zeitraum bis 2028 verfallen (30. September 2019: Verfall von 89 Mio. € bis 2037). Zum 30. September 2020 wurden für temporäre Differenzen in Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 3.412 Mio. € (30. September 2019: 3.228 Mio. €) keine passiven latenten Steuern gebildet, da Siemens Healthineers deren Umkehrung steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich diese Differenzen in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. Für geplante Dividendenausschüttungen wurden zum 30. September 2020 passive latente Steuern in Höhe von 21 Mio. € (30. September 2019: 18 Mio. €) bilanziert. Unsicherheiten bei der Interpretation einer Steuerregelung im Rahmen einer im Ausland beschlossenen Steuerreform aus früheren Jahren führen möglicherweise zu einer künftigen Steuerzahlung in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags. Aufgrund der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit wurde weiterhin keine laufende Ertragsteuerverbindlichkeit erfasst. Ziffer 6 Ergebnis je Aktiescrollen
Ziffer 7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungenscrollen
Forderungen aus Finanzierungsleasing standen insbesondere in Zusammenhang mit der Vermietung von bildgebenden Geräten im Imaging Segment. Der korrespondierende langfristige Anteil wird unter der Bilanzposition sonstige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen und betrug zum Bilanzstichtag 162 Mio. € (30. September 2019: 144 Mio. €). In der nachfolgenden Tabelle wird von den zukünftigen nicht diskontierten Mindestleasingzahlungen auf die Nettoinvestition in Finanzierungsleasing übergeleitet: scrollen
Die künftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen waren wie folgt fällig: scrollen
Ziffer 8 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswertescrollen
Die Zunahme des Postens Derivate resultierte aus Währungssicherungsgeschäften im Wesentlichen in Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit und dem geplanten Erwerb von Varian. Für weitere Details siehe → Ziffer 16 Finanzschulden und → Ziffer 25 Finanzinstrumente und Sicherungsaktivitäten. Ziffer 9 VertragsvermögenswerteZum Bilanzstichtag betrugen die Vertragsvermögenswerte 818 Mio. € (30. September 2019: 839 Mio. €; 1. Oktober 2018: 600 Mio. €). Davon wiesen Vertragsvermögenswerte in Höhe von 132 Mio. € (30. September 2019: 128 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten auf. Die Veränderung der Vertragsvermögenswerte im Geschäftsjahr 2019 stammte überwiegend aus dem Imaging Segment mit einem Anstieg um 153 Mio. € und war insbesondere auf einen Anstieg bei den Lieferungen von bildgebenden Geräten zurückzuführen, für welche die Verfügungsgewalt zwar bereits auf den Kunden übergegangen war, der unbedingte Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung zum Bilanzstichtag allerdings noch von der Erbringung ausstehender Dienstleistungen abhing. Ziffer 10 Vorrätescrollen
Im Geschäftsjahr 2020 enthielten die Umsatzkosten als Aufwand erfasste Vorräte in Höhe von 8.698 Mio. € (2019: 8.503 Mio. €). Die Wertberichtigungen auf Vorräte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 11 Mio. € (2019: 35 Mio. €). Ziffer 11 Sonstige kurzfristige Vermögenswertescrollen
Die Forderungen aus sonstigen Steuern umfassten zum 30. September 2020 überwiegend Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 217 Mio. € (30. September 2019: 246 Mio. €). Ziffer 12 Geschäfts- oder Firmenwertescrollen
Der Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene der Segmente ergab keinen Wertminderungsbedarf. Die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte zu den Segmenten sowie die wesentlichen Annahmen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der Segmente waren wie folgt: scrollen
Den Umsatzzahlen im fünfjährigen Detailplanungszeitraum lagen durchschnittliche Wachstumsraten der Umsatzerlöse (ohne Portfolioeffekte) von 6 % bis 9 % (2019: 5 % bis 8 %) zugrunde. Siemens Healthineers führte Sensitivitätsanalysen durch, bei denen eine Senkung der künftigen Zahlungsströme nach Steuern um 10 %, eine Erhöhung der Abzinsungssätze nach Steuern um einen Prozentpunkt oder eine Senkung der ewigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen wurde. Hieraus hätte sich kein Wertminderungsbedarf der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben. Ziffer 13 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagenscrollen
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Siemens Healthineers als LeasinggeberDer Posten vermietete Geräte umfasste vorwiegend diagnostische Instrumente, die im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen im Diagnostics Segment vermietet wurden. Die künftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen waren wie folgt fällig: scrollen
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsatzerlöse aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von 216 Mio. € (2019: 162 Mio. €) realisiert. Darin enthalten waren variable Leasingzahlungen in Höhe von 109 Mio. € (2019: 85 Mio. €). Bevor Siemens Healthineers Verträge über den Verkauf von Reagenzien und Verbrauchsmaterialien unter Zurverfügungstellung eines diagnostischen Instruments mit dem Kunden abschließt, werden die vom Kunden prognostizierten Auftragsvolumina analysiert und verifiziert. Auf der Basis von realistischen Abnahmevolumina werden kundenspezifische Preise für Reagenzien kalkuliert, die eine Kompensation für das diagnostische Instrument enthalten. Die durchschnittliche Laufzeit der Kundenverträge deckt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der diagnostischen Instrumente ab. Siemens Healthineers als LeasingnehmerDie gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen betrugen im Geschäftsjahr 2020 190 Mio. €. Die gesamten betrieblichen Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen betrugen im Geschäftsjahr 2019 201 Mio. €. Ziffer 14 Sonstige finanzielle Vermögenswertescrollen
Ziffer 15 Sonstige Vermögenswertescrollen
Vermögenswerte aus Entgeltumwandlung hingen mit einem Entgeltumwandlungsplan in den USA zusammen. Siehe → Ziffer 22 Sonstige Verbindlichkeiten für die korrespondierenden Verbindlichkeiten aus Entgeltumwandlung. Ziffer 16 Finanzschuldenscrollen
1 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum
30. September 2019.
Zum 30. September 2020 bestanden Finanzierungsvereinbarungen von Siemens Healthineers mit der Siemens AG aus einer revolvierenden Mehrwährungskreditlinie bis zu 1,1 Mrd. € (30. September 2019: 1,0 Mrd. €), die zur Finanzierung des Nettoumlaufvermögens und als kurzfristige Kreditlinie dient, sowie einer revolvierenden Mehrwährungskreditlinie bis zu 1,0 Mrd. € (30. September 2019: 1,0 Mrd. €) als Finanzierungsreserve. Zum Bilanzstichtag wurden diese Kreditlinien mit 166 Mio. € (30. September 2019: 0 Mio. €) in Anspruch genommen. Daneben stellte der Siemens-Konzern eine Brückenfazilität zur Finanzierung des Kaufpreises und weiterer Kosten in Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb von Varian zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag betrug diese Finanzierungszusage 12,5 Mrd. € und wurde von Siemens Healthineers nicht in Anspruch genommen. Auf nicht in Anspruch genommene Beträge der Brückenfazilität ist eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr und sonstige Entgelte werden im sonstigen Finanzergebnis erfasst und beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 5 Mio. €. Darüber hinaus bestanden Darlehen mit dem Siemens-Konzern mit verschiedenen Laufzeiten und in verschiedenen Währungen. Die Darlehen lauteten zum 30. September 2020 und 2019 hauptsächlich auf US-Dollar und waren mit circa 0,9 Mrd. US$ im Geschäftsjahr 2021 (vertraglicher Zinssatz: 1,9 %), 0,7 Mrd. US$ im Geschäftsjahr 2023 (vertraglicher Zinssatz: 2,2 %), 1,7 Mrd. US$ im Geschäftsjahr 2027 (vertraglicher Zinssatz: 2,5 %) und 1,0 Mrd. US$ im Geschäftsjahr 2046 (vertraglicher Zinssatz: 3,4 %) fällig. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die 2021, 2023 und 2027 fälligen Darlehen von einer US-amerikanischen Gesellschaft auf deutsche Gesellschaften übertragen. Die daraus resultierenden Fremdwährungsrisiken wurden durch Devisentermingeschäfte gesichert. Hierdurch wurden die Darlehen faktisch in synthetische Euro-Darlehen gewandelt und die tatsächlichen Zinsaufwendungen verringerten sich aufgrund der positiven Terminkomponente der Devisentermingeschäfte. Insgesamt reduzierte sich der tatsächliche volumengewichtete durchschnittliche Zinssatz der übertragenen Darlehen auf aktuell circa -0,1 %. Für weitere Informationen zu den Sicherungsaktivitäten siehe → Ziffer 25 Finanzinstrumente und Sicherungsaktivitäten. In Zusammenhang mit dem Erwerb von Corindus (siehe hierzu auch → Ziffer 3 Akquisitionen) gewährte die Siemens AG im Geschäftsjahr 2020 ein zusätzliches, variabel verzinstes Darlehen in Höhe von 1,0 Mrd. €, das im Geschäftsjahr 2021 fällig ist. Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die Zinsaufwendungen aus Finanzierungsvereinbarungen mit der Siemens AG insgesamt 21 Mio. € (2019: 31 Mio. €) und aus Finanzierungsvereinbarungen mit anderen Siemens-Konzerngesellschaften insgesamt 22 Mio. € (2019: 73 Mio. €). Der Rückgang der Zinsaufwendungen resultierte vor allem aus positiven Effekten der oben genannten Darlehensübertragungen. In den folgenden Tabellen werden die Veränderungen der Finanzschulden beziehungsweise der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten nach ihrem Ursprung aufgegliedert: scrollen
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1 Enthält Effekte aus der modifiziert
retrospektiven Anwendung von IFRS 16,
Leasingverhältnisse (siehe hierzu auch → Ziffer 2
Bilanzierungsgrundsätze).
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Ziffer 17 Weitere Angaben zum KapitalmanagementSiemens Healthineers erwirtschaftet durch wiederkehrende Umsätze beständig liquide Mittel. Dies unterstützt eine starke Liquiditätsposition. Das Kapitalmanagement zielt darauf ab, jederzeit den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten, und damit zur Finanzierung über verschiedene Schuldinstrumente, zu gewährleisten sowie die Fähigkeit zur Rückzahlung und Bedienung der Finanzschulden im Zeitablauf sicherzustellen. Dazu steuert Siemens Healthineers die Nettoverschuldung (inklusive Pensionen) und das Verhältnis von Nettoverschuldung (inklusive Pensionen) zu EBITDA aktiv. Diese Kennzahl zeigt näherungsweise die Anzahl der Jahre an, die es dauert, die Nettoverschuldung (inklusive Pensionen) durch fortlaufende Einnahmen zu decken, wobei Zinsen, Steuern und Abschreibungen unberücksichtigt bleiben. Die Nettoverschuldung (inklusive Pensionen) und das Verhältnis von Nettoverschuldung (inklusive Pensionen) zu EBITDA werden langfristig orientiert gesteuert und so verwaltet, dass sich Siemens Healthineers mindestens für ein stabiles Investment Grade Rating qualifizieren würde. scrollen
Ziffer 18 VertragsverbindlichkeitenZum 30. September 2020 beliefen sich die Vertragsverbindlichkeiten auf 1.784 Mio. € (30. September 2019: 1.741 Mio. €; 1. Oktober 2018: 1.524 Mio. €). Darin waren Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 451 Mio. € (30. September 2019: 440 Mio. €) mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten enthalten. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Betrag in Höhe von 1.059 Mio. € (2019: 1.070 Mio. €) als Umsatzerlöse erfasst, der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten war. Ziffer 19 Rückstellungenscrollen
Die Mehrheit der Rückstellungen wird erwartungsgemäß innerhalb der nächsten ein bis 15 Jahre zahlungswirksam. Gewährleistungen bezogen sich auf veräußerte Güter. Auftragsbezogene Rückstellungen für Drohverluste und Risiken wurden primär für Verträge gebildet, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die verbleibenden erwarteten Umsatzerlöse überstiegen. Die sonstigen Rückstellungen enthielten verschiedene Arten von Rückstellungen, wie beispielsweise Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen für bestimmte Sachanlagen sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten. Siemens Healthineers ist im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet der Konzern aus diesen Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Ziffer 20 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeitenscrollen
Der Rückgang des Postens Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten und andere Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern ist insbesondere auf geringere Verbindlichkeiten aus erfolgsbezogener Vergütung zurückzuführen. Mitarbeiterbezogene Abgrenzungen enthielten primär Abgrenzungen für Urlaubsansprüche und anteilsbasierte Vergütung. Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern umfassten zum Bilanzstichtag überwiegend Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 157 Mio. € (30. September 2019: 143 Mio. €). Ziffer 21 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenSiemens Healthineers gewährt fast allen deutschen Mitarbeitern und der Mehrheit der ausländischen Mitarbeiter Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese werden entweder als leistungsorientierte oder als beitragsorientierte Pläne bilanziert. Leistungsorientierte PläneDie leistungsorientierten Pläne umfassen rund 48.000 Anspruchsberechtigte. Diese teilen sich auf in 29.000 aktive Mitarbeiter, für die laufender Dienstzeitaufwand erfasst wird, 8.000 aktive und ehemalige Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen, für die kein laufender Dienstzeitaufwand mehr erfasst wird, und 10.000 Pensionäre und Hinterbliebene, die Leistungen erhalten. Die leistungsorientierten Pläne sind in gewissem Umfang von Langlebigkeit, Inflation und Gehaltssteigerungen beeinflusst und berücksichtigen länderspezifische Unterschiede. Die bedeutendsten Pläne sind durch Vermögen in externen, zugriffsbeschränkten Versorgungseinrichtungen gedeckt. Diese Pläne werden gemäß lokalem Recht mittels Treuhandverträgen mit der jeweiligen Versorgungseinrichtung im Interesse der Begünstigten verwaltet. Die leistungsorientierten Pläne, die offen für Neuzugänge sind, basieren vorwiegend auf Beiträgen von Siemens Healthineers. Ein Großteil der Rückstellungen für Pensionen stammt aus leistungsorientierten Plänen in den folgenden vier Ländern: DeutschlandIn Deutschland gewährt Siemens Healthineers Pensionsleistungen durch die Siemens Healthineers BSAV (Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung), eingefrorene Pläne mit Altzusagen und Pläne mit Entgeltumwandlungen. Die Mehrheit der aktiven Mitarbeiter nimmt an der Siemens Healthineers BSAV teil. Die Leistungen aus diesem Plan basieren überwiegend auf nominalen Beiträgen und deren Investmenterträgen, wobei eine Mindestverzinsung garantiert wird. Bei den eingefrorenen Plänen trägt Siemens Healthineers das Anlage-, Zins- und Langlebigkeitsrisiko. Der Effekt aus Gehaltssteigerungen ist weitgehend eliminiert. Die Pensionspläne sind über ein Contractual Trust Arrangement (CTA) gedeckt. In Deutschland bestehen keine rechtlichen oder regulatorischen Mindestdotierungsverpflichtungen. USAIn den USA werden von Siemens Healthineers leistungsorientierte Pläne unterhalten, die für Neueintritte sowie das Erdienen weiterer Ansprüche, mit Ausnahme von Zinsgutschriften für Cash-Balance-Konten, geschlossen sind. Das Vermögen dieser Pläne wird in Trusts gehalten. Die Treuhänder der Trusts sind für die Verwaltung des Vermögens verantwortlich. Sie handeln nach Vorgaben eines Anlageausschusses, an den Siemens Healthineers die Aufsicht über die Kapitalanlage der Planvermögen delegiert hat. Die Pläne unterliegen den Finanzierungsanforderungen des Employee Retirement Income Security Act of 1974 (ERISA, US-amerikanisches Betriebsrentengesetz) in der jeweils gültigen Fassung. Es besteht die Vorschrift, für leistungsorientierte Pläne ein Mindestfinanzierungsniveau von 80 % sicherzustellen, um Leistungsbeschränkungen zu vermeiden. Die jährlichen Beiträge werden von unabhängigen Aktuaren berechnet. Siemens Healthineers kann nach eigenem Ermessen über diese regulatorische Anforderung hinaus Beiträge leisten. Vereinigtes KönigreichSiemens Healthineers gewährt im Vereinigten Königreich Pensionsleistungen durch den Siemens Healthineers Benefit Scheme, für dessen überwiegenden Teil ein Inflationsausgleich bis zum Rentenbeginn verbindlich vorgeschrieben ist. Die notwendige Finanzierung wird alle drei Jahre durch sogenannte technische Bewertungen nach gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. SchweizNach dem schweizerischen beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) hat jeder Arbeitgeber Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an anspruchsberechtigte Mitarbeiter zu gewähren. Dementsprechend unterhält Siemens Healthineers in der Schweiz Cash-Balance-Pläne. Diese Pläne werden von unternehmensexternen Stiftungen verwaltet. Der Vorstand der bedeutendsten Stiftung setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der Plansponsoren zusammen. Der Vorstand der Stiftung ist verantwortlich für die Anlagepolitik und Verwaltung des Planvermögens, für jegliche Änderungen der Planbedingungen und für die Festlegung der Beiträge zur Finanzierung der Leistungen. Die Beiträge von Siemens Healthineers müssen insgesamt mindestens der in den Planbedingungen vorgegebenen Summe der Arbeitnehmerbeiträge entsprechen. Im Falle einer Unterdeckung können gemäß definierter Sanierungsmaßnahmen Sonderbeiträge von Siemens Healthineers und von den Arbeitnehmern erhoben werden. scrollen
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1 Enthielt nachzuverrechnenden
Dienstzeitaufwand, Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen
sowie verpflichtungsbezogene Verwaltungskosten für
durch Planvermögen gedeckte Pläne.
Die Nettozinsaufwendungen in Zusammenhang mit Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betrugen im Geschäftsjahr 2020 10 Mio. € (2019: 17 Mio. €). Die leistungsorientierte Verpflichtung entfiel zu 45 % (2019: 46 %) auf aktive Mitarbeiter, zu 14 % (2019: 15 %) auf aktive und ehemalige Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen, für die kein laufender Dienstzeitaufwand mehr erfasst wird, und zu 41 % (2019: 39 %) auf Pensionäre und Hinterbliebene. Die in den Neubewertungen enthaltenen versicherungsmathematischen Gewinne (-) und Verluste resultierten aus: scrollen
Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein versicherungsmathematischer Gewinn von 83 Mio. € aus der Veränderung finanzieller Annahmen in Zusammenhang mit Auszahlungsoptionen bei Eintritt in den Ruhestand in Deutschland erfasst. Versicherungsmathematische AnnahmenDer gewichtete durchschnittliche Abzinsungssatz war wie folgt: scrollen
Die angewandten Sterbetafeln waren: scrollen
Die Gehalts- und Rententrends für Länder, in denen diese Annahmen einen wesentlichen Effekt haben, sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Inflationswirkungen wurden, soweit zutreffend, berücksichtigt. scrollen
SensitivitätsanalyseEine Veränderung der oben genannten Annahmen von einem halben Prozentpunkt würde die leistungsorientierte Verpflichtung wie folgt beeinflussen: scrollen
Die leistungsorientierte Verpflichtung würde sich infolge einer 10 %igen Senkung der Sterblichkeitsraten für alle Begünstigten zum 30. September 2020 um 109 Mio. € (30. September 2019: 104 Mio. €) erhöhen. Die Berechnung der Sensitivitäten basierte auf derselben Methode, die für die Berechnung der Verbindlichkeiten aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angewandt wurde. Die Sensitivitäten spiegeln eine Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung nur für die jeweils geänderte Annahme wider. Asset-Liability-Management-StrategienEine Verschlechterung des Finanzierungsstatus der Pensionspläne aufgrund einer ungünstigen Entwicklung des Planvermögens oder der leistungsorientierten Verpflichtung wird als ein wesentliches Risiko betrachtet. Der Finanzierungsstatus kann sowohl durch Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen, insbesondere des Abzinsungssatzes, als auch durch Bewegungen an den Finanzmärkten beeinflusst werden. Aus diesem Grund implementierte Siemens Healthineers eine an der leistungsorientierten Verpflichtung ausgerichtete Investmentstrategie (Liability-Driven-Investment-Ansatz). Das Management der Risiken erfolgt auf Basis einer weltweit definierten Risikomessgröße (Value at Risk, VaR), die sowohl das Planvermögen als auch die leistungsorientierte Verpflichtung berücksichtigt. Die Risikobeurteilung wird mit einem Stresstest verbunden, bei dem der Einfluss einer Verschlechterung des Finanzierungsstatus in Höhe des VaR auf die Nettoverschuldung (inklusive Pensionen) simuliert wird. Die zuvor genannten Risiken und die Vermögensentwicklung werden kontinuierlich überwacht, bei Bedarf wird die Investmentstrategie entsprechend angepasst. Die Auswahl der unabhängigen Vermögensverwalter erfolgt auf Basis quantitativer sowie qualitativer Analysen, die deren Anlageerfolg und Risikoneigung berücksichtigen. Derivate werden zur Risikoreduzierung als Teil des Risikomanagements genutzt. Aufgliederung des Planvermögensscrollen
Nahezu alle Aktien hatten Preisnotierungen an einem aktiven Markt. Der beizulegende Zeitwert der festverzinslichen Wertpapiere basierte auf Preisen, die von Preis-Service-Agenturen zur Verfügung gestellt wurden. Die festverzinslichen Wertpapiere wurden an aktiven Märkten gehandelt und besaßen fast alle ein Investment-Grade-Rating. Alternative Anlagen umfassten größtenteils Investments in Hedgefonds. Daneben waren Immobilieninvestitionen enthalten. Multi-Strategie-Fonds umfassten primär Absolute-Return- und Diversified-Growth-Fonds, die innerhalb eines Fonds in verschiedene Vermögensklassen investierten mit dem Ziel, die Vermögenserträge zu stabilisieren und Volatilität zu reduzieren. Derivate beinhalteten überwiegend Finanzinstrumente zur Sicherung des Zinsrisikos. Künftige ZahlungsströmeDie für das Geschäftsjahr 2021 erwarteten Arbeitgeberbeiträge zu leistungsorientierten Plänen betrugen zum Bilanzstichtag 73 Mio. € (2020: 76 Mio. €). Für die kommenden zehn Geschäftsjahre wurden durchschnittlich jährliche Leistungszahlungen in Höhe von 181 Mio. € (30. September 2019: 181 Mio. €) erwartet. Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung der leistungsorientierten Pläne von Siemens Healthineers betrug 13 Jahre (30. September 2019: 13 Jahre). Beitragsorientierte PläneDie im Aufwand erfassten Beiträge zu beitragsorientierten Plänen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 449 Mio. € (2019: 418 Mio. €). Darin waren Beiträge zu staatlichen Plänen von 287 Mio. € (2019: 284 Mio. €) enthalten. Ziffer 22 Sonstige Verbindlichkeitenscrollen
Verbindlichkeiten aus Entgeltumwandlung hingen mit einem Entgeltumwandlungsplan in den USA zusammen. Siehe → Ziffer 15 Sonstige Vermögenswerte für die korrespondierenden Vermögenswerte aus Entgeltumwandlung. Mitarbeiterbezogene Abgrenzungen enthielten primär Abgrenzungen für Jubiläumsaufwendungen und Aufwendungen für Altersteilzeit in Deutschland. Ziffer 23 EigenkapitalIm September 2020 hat der Vorstand der Siemens Healthineers AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals autorisiert. Die 75.000.000 neuen Aktien wurden unter Ausschluss des Bezugsrechts der Bestandsaktionäre zu einem Ausgabekurs von 36,40 € je Aktie begeben und sind ab dem 1. Oktober 2019 gewinnberechtigt. Im Eigenkapital wurden Effekte aus Transaktionskosten in Höhe von 26 Mio. € erfasst. Gezeichnetes Kapital: Zum 30. September 2020 war das gezeichnete Kapital der Siemens Healthineers AG in 1.075.000.000 (30. September 2019: 1.000.000.000) auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag und mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Aktie aufgeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil des Aktionärs am Gewinn nach Steuern. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten. Autorisiertes Kapital: Zum 30. September 2020 verfügte die Siemens Healthineers AG über genehmigtes Kapital in Höhe von 425 Mio. € (30. September 2019: 500 Mio. €), aus dem bis zum 18. Februar 2023 einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 425.000.000 (30. September 2019: 500.000.000) neue auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden können. Daneben verfügte die Siemens Healthineers AG zum 30. September 2020 und 2019 über bedingtes Kapital in Höhe von 100 Mio. € oder 100.000.000 Aktien. Dieses kann zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen genutzt werden. Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen: Im Geschäftsjahr 2020 resultierte die Änderung in der Kapitalrücklage überwiegend aus der oben beschriebenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden zum Zweck der Dividendenausschüttung 390 Mio. € aus der freien Kapitalrücklage der Siemens Healthineers AG entnommen und in die Gewinnrücklagen transferiert. Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals: Im Geschäftsjahr 2020 kaufte Siemens Healthineers 1.550.474 (2019: 1.446.454) Aktien zurück und übertrug 1.303.383 (2019: 1.043.059) eigene Anteile. Zum Bilanzstichtag betrug der Bestand an eigenen Anteilen 898.249 (30. September 2019: 651.158). Dividenden: Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Dividende von 0,80 € je Aktie ausgeschüttet. Der Betrag wurde auf Grundlage des Gewinns nach Steuern des Konzerns für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 berechnet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen für das Geschäftsjahr 2020 die Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigter Aktie vor. Dies entspricht einer erwarteten Gesamtzahlung von rund 859 Mio. €. Die Zahlung der vorgeschlagenen Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung am 12. Februar 2021. Ziffer 24 Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag betrug die erwartete Kaufpreisverpflichtung aus dem geplanten Erwerb von Varian 16,4 Mrd. US$ (14,0 Mrd. €). Nach Abschluss der Akquisition ist Siemens Healthineers zur Rückzahlung aller ausstehenden Beträge im Rahmen einer bestehenden Kreditvereinbarung von Varian verpflichtet, deren Umfang sich auf maximal 1,2 Mrd. US$ (1,0 Mrd. €) beläuft. Für weitere Informationen siehe → Ziffer 3 Akquisitionen. Zum 30. September 2020 bestanden Verlängerungsoptionen für Leasingverhältnisse mit nicht diskontierten Leasingzahlungen in Höhe von 393 Mio. €, deren Ausübung als nicht hinreichend sicher eingeschätzt wurde. Zum Bilanzstichtag betrugen die vertraglichen Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen 107 Mio. € (30. September 2019: 84 Mio. €). Ziffer 25 Finanzinstrumente und SicherungsaktivitätenFinanzinstrumenteDie nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte sowie Einzelheiten zur Bewertung aller Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: Buchwerte zum 30. September 2020scrollen
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1 AC = Financial Assets/Liabilities at Amortized
Cost (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten); FVtPL =
Financial Assets/Liabilities at Fair Value through Profit
or Loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten); FVtOCI = Financial
Assets at Fair Value through Other Comprehensive Income
(Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte); n. a. = nicht anwendbar.
Buchwerte zum 30. September 2019scrollen
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1 AC = Financial Assets/Liabilities at Amortized
Cost (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten); FVtPL =
Financial Assets/Liabilities at Fair Value through Profit
or Loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten); FVtOCI = Financial
Assets at Fair Value through Other Comprehensive Income
(Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte); n. a. = nicht anwendbar.
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Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nettogewinne oder -verluste aus Finanzinstrumenten: scrollen
Nettogewinne oder -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten umfassten Gewinne und Verluste aus der Fremdwährungsneubewertung, Änderungen der Wertberichtigungen sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung. Nettogewinne oder -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten beinhalteten Gewinne und Verluste aus der Fremdwährungsneubewertung. Nettogewinne oder -verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten resultierten aus der Neubewertung von Eigenkapitalinstrumenten sowie aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert wurden. Nettogewinne oder -verluste aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten beinhalteten Gewinne und Verluste aus der Neubewertung. Im Geschäftsjahr 2020 betrug der Zinsaufwand für nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 128 Mio. € (2019: 126 Mio. €). Erfolgswirksam erfasste Differenzen aus der Fremdwährungsneubewertung von nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten betrugen 161 Mio. € (2019: -84 Mio. €). Wertberichtigungen für erwartete KreditverlusteWertminderungen für erwartete Kreditverluste wurden grundsätzlich in dem Posten Vertriebs- und allgemeine Verwaltungsaufwendungen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Wertberichtigungen auf kurz- und langfristige Forderungen, enthalten in den Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte, bemessen sich nach den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten und veränderten sich wie folgt: scrollen
Die Veränderung der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Wertberichtigungen stand im Geschäftsjahr 2020 in Zusammenhang mit einem Anstieg der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 27 Mio. € (2019: Anstieg um 16 Mio. €). Forderungen gegen den Siemens-Konzern wurden in Stufe 1 des allgemeinen Wertberichtigungsansatzes eingestuft, das heißt, die Wertberichtigungen wurden nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust bemessen. Zum 30. September 2020 wiesen die Bruttoforderungen gegen den Siemens-Konzern in Höhe von 3.392 Mio. € (30. September 2019: 686 Mio. €) ein Invest ment Grade Rating auf. In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 wurden keine wesentlichen Wertberichtigungen erfasst. SaldierungenSiemens Healthineers hat Globalaufrechnungsvereinbarungen und ähnliche Verträge für Derivate abgeschlossen. Zum 30. September 2020 beliefen sich die Bruttobeträge dieser Derivate auf 154 Mio. € (30. September 2019: 116 Mio. €) für Derivate mit positivem beizulegendem Zeitwert und auf 10 Mio. € (30. September 2019: 45 Mio. €) für Derivate mit negativem beizulegendem Zeitwert. Davon unterlagen 5 Mio. € (30. September 2019: 2 Mio. €) einer Globalaufrechnungsvereinbarung, wurden in der Konzernbilanz aber nicht saldiert, da die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren. SicherungsaktivitätenAls Teil des Risikomanagementansatzes von Siemens Healthineers (siehe hierzu auch → Ziffer 26 Management finanzieller Risiken) wurden Derivate eingesetzt, um vor allem die Risiken aus sich ändernden Wechselkursen zu reduzieren. Insbesondere hat Siemens Healthineers Devisentermingeschäfte abgeschlossen, um das Risiko schwankender künftiger Zahlungsströme aus erwarteten Umsätzen und Käufen sowie Akquisitionen, festen Verpflichtungen und Darlehen in Fremdwährung zu vermindern. In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 hielt Siemens Healthineers keine wesentlichen Derivate in Bezug auf Zinsrisiken oder Rohstoffpreisrisiken. Cashflow HedgesSiemens Healthineers wandte für bestimmte wesentliche, auf Fremdwährung lautende geplante Transaktionen, feste Verpflichtungen und Darlehen Hedge Accounting an. Die wesentlichen Merkmale der als Sicherungsinstrument designierten Devisentermingeschäfte stimmten grundsätzlich mit den zugrunde liegenden Grundgeschäften überein (z. B. Nominal betrag, Fälligkeit). Die Nominalbeträge der Sicherungsinstrumente nach Fälligkeit stellten sich wie folgt dar: scrollen
Zum Bilanzstichtag wurden Devisentermingeschäfte mit einem Nominalbetrag von 3.102 Mio. € (30. September 2019: 3.399 Mio. €) eingesetzt, um Fremdwährungsrisiken aus Darlehen in US-Dollar abzusichern, die in den Geschäftsjahren 2021, 2023 und 2027 fällig werden. Der gewichtete durchschnittliche Sicherungskurs betrug 1,2548 US$/€ (30. September 2019: 1,2525 US$/€). Bei diesen Sicherungen wurden nur die Wertänderungen des Kassaelements der Devisentermingeschäfte als Sicherungsinstrumente designiert. Darüber hinaus hat Siemens Healthineers zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos aus einem Teil der Kaufpreisverpflichtung für den geplanten Erwerb von Varian einen Deal Contingent Forward mit einem Nominalbetrag von 7.500 Mio. € abgeschlossen. Der Sicherungskurs des Deal Contingent Forwards ist an den Zeitpunkt des Closings gekoppelt und betrug erwartungsgemäß 1,1677 US$/€. Da die Akquisition von Varian als hochwahrscheinlich eingeschätzt wurde, wurde der Deal Contingent Forward als Sicherungsinstrument in einem Cashflow Hedge designiert. Das Vorliegen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft wird regelmäßig sowohl qualitativ als auch quantitativ geprüft. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird mithilfe der Dollar-Offset-Methode ermittelt, wobei die Wertänderungen des Deal Contingent Forwards mit den Wertänderungen eines hypothetischen Derivats verglichen werden, das stellvertretend für das gesicherte Grundgeschäft steht. Ineffektivitäten können sich vor allem durch die in dem Sicherungsinstrument enthaltene Contingency-Komponente ergeben, welche von Einschätzungen zum Zustandekommen und zum Eintrittszeitpunkt des Closings abhängt. Die beizulegenden Zeitwerte der als Sicherungsinstrument designierten Derivate waren wie folgt: scrollen
1 Ausgewiesen in den Bilanzposten sonstige
kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und sonstige
finanzielle Vermögenswerte.
Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Sicherungsinstrumente, die zur Bestimmung einer Unwirksamkeit der Absicherungen herangezogen wurden, auf -127 Mio. € (2019: 41 Mio. €). Die Wertänderungen der gesicherten Grundgeschäfte betrugen 127 Mio. € (2019: -41 Mio. €). Es ergaben sich keine wesentlichen erfolgswirksamen Effekte aus Ineffektivitäten. Die Cashflow Hedge-Rücklage und die Rücklage für Kosten der Absicherung bezogen sich auf die Absicherung von Fremdwährungsrisiken und lassen sich wie folgt überleiten: scrollen
Ziffer 26 Management finanzieller RisikenSiemens Healthineers wird zentral durch den Vorstand geleitet. Der Vorstand ist für das operative Geschäft verantwortlich und steuert beziehungsweise überwacht die finanziellen Risiken in Übereinstimmung mit seiner Risikomanagementpolitik. Der Siemens-Konzern ist als Dienstleister in Bezug auf bestimmte Aktivitäten des Finanzrisikomanagements tätig. MarktrisikenZunehmende Marktschwankungen können zu signifikanten Ergebnisrisiken und Risiken schwankender Zahlungsströme führen. Insbesondere Änderungen der Währungskurse und der Zinssätze können das weltweite operative Geschäft sowie die Investitions- und Finanzierungsaktivitäten beeinflussen. Um die Allokation finanzieller Ressourcen über die Segmente und Gesellschaften hinweg zu optimieren und seine Ziele zu erreichen, identifiziert, analysiert und steuert Siemens Healthineers die relevanten Marktrisiken. Dabei versucht Siemens Healthineers, diese Risiken primär über die laufenden Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten zu steuern und zu überwachen, und setzt Derivate ein, sofern dies zweckmäßig erscheint. Das Management von Marktrisiken ist eine Priorität für den Vorstand. Der Finanzvorstand trägt dabei besondere Verantwortung für diesen Teil des gesamten Risikomanagementsystems, wobei diese Verantwortung an die Konzern-Treasury delegiert wird. Aus unternehmerischen Gründen hat Siemens Healthineers Dienstleistungsverträge mit dem Siemens-Konzern abgeschlossen, welche Unterstützungsleistungen hinsichtlich des Managements von Marktrisiken umfassen. Zur Quantifizierung von Marktrisiken nutzt Siemens Healthineers das Konzept des Value at Risk (VaR). Die VaR-Werte werden auf Basis der historischen Volatilitäten und Korrelationen verschiedener Risikofaktoren, einer Haltedauer von zehn Tagen sowie eines Konfidenzniveaus von 99,5 % berechnet. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder die Konzern-Gesamtergebnisrechnung gemäß IFRS können infolge grundlegender konzeptioneller Unterschiede deutlich von den ermittelten VaR-Werten abweichen, welche das Ergebnis eines Modells mit einer rein finanzwirtschaftlichen Perspektive sind. Obwohl der VaR ein bedeutendes Konzept zur Quantifizierung von Marktrisiken ist, ergeben sich aus den Annahmen, auf denen das Modell aufgebaut ist, einige Einschränkungen, wie zum Beispiel die folgenden: scrollen
Marktsensitive Instrumente, einschließlich der Anlagen in Aktien und zinstragende Investments, die in Zusammenhang mit den Pensionsplänen von Siemens Healthineers gehalten werden, sind nicht Gegenstand der folgenden quantitativen und qualitativen Angaben. FremdwährungsrisikoTransaktionsrisikoJede Gesellschaft, deren Geschäftstätigkeit zu künftigen Zahlungsströmen in einer von ihrer funktionalen Währung abweichenden Währung führt, ist Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Dies betrifft im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaften insbesondere Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro. Siemens Healthineers definiert das Fremdwährungsrisiko als Summe aus dem Nettobetrag der auf Fremdwährung lautenden monetären Bilanzpositionen, schwebenden Geschäfte und geplanten Umsätze und Käufe in Fremdwährung. Das Fremdwährungsrisiko wird auf Basis der jeweiligen funktionalen Währungen der betreffenden Gesellschaften bestimmt. Das Fremdwährungsrisiko aus Zahlungseingängen in Fremdwährung wird zum Teil dadurch ausgeglichen, dass Güter, Rohstoffe und Dienstleistungen in den entsprechenden Währungen beschafft werden und dass in den lokalen Märkten produziert wird beziehungsweise andere Leistungen entlang der Wertschöpfungskette erbracht werden. Die Gesellschaften sind an ein konzernweites Fremdwährungsrisikomanagementsystem gebunden. Jede Gesellschaft ist dabei für die Erfassung, Bewertung und Überwachung ihrer transaktionsbezogenen Fremdwährungsrisiken verantwortlich. Die verpflichtende Richtlinie zur Behandlung von Fremdwährungsrisiken innerhalb von Siemens Healthineers beschreibt die Vorgehensweise zur Identifikation und Bestimmung der einzelnen Nettofremdwährungspositionen. Sie verpflichtet die Gesellschaften, mindestens 75 %, aber nicht mehr als 100 % ihrer auf Fremdwährung lautenden monetären Bilanzpositionen, schwebenden Geschäfte sowie Zahlungsströme aus in den nächsten drei Monaten geplanten Umsätze und Käufe abzusichern. Die Mehrheit der Hedging-Transaktionen von Siemens Healthineers wird mit der Konzern-Treasury des Siemens-Konzerns als Gegenpartei durchgeführt. Den Gesellschaften ist es verboten, aus spekulativen Gründen Finanzmittel in Fremdwährungen aufzunehmen oder anzulegen. Neue Finanzierungen durch den Siemens-Konzern oder Investitionen der operativen Einheiten werden bevorzugt in der jeweiligen funktionalen Währung durchgeführt. Sofern sich eine Einheit in einer anderen als ihrer funktionalen Währung finanziert, ist das betreffende Fremdwährungsrisiko zu 100 % abzusichern. Fremdwährungsrisiken in Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf von Unternehmen werden einzelfallabhängig abgesichert. Zum 30. September 2020 betrug der VaR für Fremdwährungsrisiken 50 Mio. € (30. September 2019: 51 Mio. €). Dieser VaR wurde unter Berücksichtigung von Positionen der Konzernbilanz, schwebenden Geschäften in Fremdwährung, Zahlungsströmen in Fremdwährung aus geplanten Transaktionen in den folgenden zwölf Monaten sowie Effekten aus Hedging-Transaktionen ermittelt. TranslationsrisikoZahlreiche Siemens Healthineers-Einheiten befinden sich außerhalb der Eurozone. Da die Berichtswährung von Siemens Healthineers der Euro ist, werden die Abschlüsse dieser Gesellschaften für die Erstellung des Konzernabschlusses in Euro umgerechnet. Zur Berücksichtigung der translationsbezogenen Fremdwährungsrisiken im Risikomanagement gilt grundsätzlich die Annahme, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden. Die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung von Nettovermögenspositionen in Euro werden im Bilanzposten sonstige Bestandteile des Eigenkapitals erfasst. ZinsrisikoDas Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments oder dessen künftige Zahlungsströme aufgrund von Veränderungen des Zinssatzes schwanken. Dieses Risiko tritt immer dann auf, wenn sich die Zinskonditionen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unterscheiden. Das Risiko schwankender Zahlungsströme aufgrund von Zinssatzänderungen bezieht sich bei Siemens Healthineers vor allem auf kurzfristige Bankverbindlichkeiten sowie Geldaufnahmen beziehungsweise -anlagen beim Siemens-Konzern. Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens-Konzern werden überwiegend fest verzinst. Daher war Siemens Healthineers keinem bedeutenden Risiko schwankender Zahlungsströme aufgrund von Zinssatzänderungen ausgesetzt. Darüber hinaus werden die Zinsrisiken aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts von langfristigen Verbindlichkeiten derzeit nicht aktiv gesteuert, da keine wesentlichen Auswirkungen auf den Gewinn nach Steuern erwartet werden. Folglich wurden in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 keine Zinsderivate verwendet. Zum 30. September 2020 betrug der VaR für Zinsrisiken 47 Mio. € (30. September 2019: 184 Mio. €). Der Rückgang ist vor allem auf geringere Zinsvolatilitäten in den USA und in der Eurozone zurückzuführen. LiquiditätsrisikoLiquiditätsrisiken beziehen sich auf die Fähigkeit von Siemens Healthineers, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zum 30. September 2020 betrug die Liquiditätsreserve von Siemens Healthineers aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 656 Mio. € (30. September 2019: 920 Mio. €). In den dargestellten Perioden hat sich Siemens Healthineers in erheblichem Umfang über das Cash-Pooling- und Cash-Management-System des Siemens-Konzerns finanziert und überschüssige Liquidität angelegt. Für detaillierte Informationen zu den Finanzierungsvereinbarungen mit dem Siemens-Konzern siehe → Ziffer 16 Finanzschulden. Die folgende Tabelle zeigt die vertraglich fixierten Zahlungen für Tilgung und Zinsen. Die dargestellten erwarteten, nicht diskontierten Nettozahlungen aus derivativen finanziellen Verbindlichkeiten wurden einzeln für jeden Zahlungszeitpunkt eines Finanzinstruments ermittelt und basieren auf dem frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem eine Zahlung von Siemens Healthineers verlangt werden kann. Darüber hinaus enthält die Mehrzahl der Finanzierungsvereinbarungen mit dem Siemens-Konzern Bestimmungen, die zur vorzeitigen Fälligkeit im Falle eines Kontrollwechsels führen können (siehe hierzu auch → A.9.5. Wesentliche Vereinbarungen, deren Wirksamkeit, Änderung oder Beendigung unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen). Mittelabflüsse für finanzielle Verbindlichkeiten ohne festen Betrag basieren auf den zum 30. September 2020 bestehenden Konditionen. scrollen
1 Ohne separat angegebene
Leasingverbindlichkeiten.
Das in der obigen Tabelle dargestellte Risiko berücksichtigt nur das einseitige Szenario von Zahlungsabflüssen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich Leasingverbindlichkeiten, stammen hauptsächlich aus der Finanzierung von für die laufende Geschäftstätigkeit genutzten Vermögenswerten, wie Sachanlagen und Investitionen in das Umlaufvermögen. Siemens Healthineers berücksichtigt diese Vermögenswerte im Rahmen des allgemeinen Liquiditätsrisikomanagements und begrenzt somit das Liquiditätsrisiko durch die Umsetzung einer effektiven Steuerung des Umlaufvermögens und der Zahlungsmittel. Um die vorhandenen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu überwachen und die künftigen Risiken effektiv zu steuern, verwendet Siemens Healthineers ein umfangreiches Risikoberichterstattungssystem, das die weltweiten Geschäftseinheiten umfasst. KreditrisikoDas Kreditrisiko ist definiert als ein unerwarteter Verlust aus Finanzinstrumenten, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen kann oder Sicherheiten an Wert verlieren. Die effektive Überwachung und Steuerung der Kreditrisiken durch Kreditprüfungen und -ratings ist eine Kernkompetenz des Risikomanagementsystems von Siemens Healthineers. Dementsprechend wurden verbindliche Kreditrisikogrundsätze implementiert. Grundsätzlich ist jede Gesellschaft für das Kreditrisikomanagement im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit selbst verantwortlich. Ratings sowie individuell festgelegte Kreditlimits basieren überwiegend auf allgemein anerkannten Ratingmethoden. Dabei werden Informationen von Kunden, externen Ratingagenturen, Informationsdienstleistungsunternehmen sowie Erfahrungen hinsichtlich Forderungsausfällen einbezogen. Ratings berücksichtigen für das spezifische Finanzinstrument bedeutsame zukunftsorientierte Informationen, wie zum Beispiel erwartete Veränderungen der Finanzlage des Schuldners, sowie weiter gefasste zukunftsorientierte Informationen, wie zum Beispiel erwartete makroökonomische, industriespezifische und wettbewerbliche Entwicklungen. Darüber hinaus berücksichtigen Ratings auch eine länderspezifische Risikokomponente, die aus externen Länderratings abgeleitet wird. Ratings und Kreditlimits werden sorgfältig berücksichtigt, um die Bedingungen zu bestimmen, unter denen Siemens Healthineers seinen Kunden direkte oder indirekte Finanzierungen anbietet. Für die Analyse und Überwachung des Kreditrisikos verwendet Siemens Healthineers verschiedene Systeme und Prozesse. Es ist eine zentrale IT-Anwendung verfügbar, welche Rating- und Ausfallinformationen bereitstellt. Daraus ergibt sich zusammen mit den Daten der operativen Gesellschaften eine Schätzung, die als Basis für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen für Ausfallrisiken genutzt wird. Über diesen automatisierten Prozess hinaus werden auch qualitative Informationen herangezogen, insbesondere um aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen. Zum 30. September 2020 und 2019 bestanden keine wesentlichen Konzentrationen von Kreditrisiken aus Kundenbeziehungen. Das maximale Ausfallrisiko für finanzielle Vermögenswerte, ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, entspricht ihrem Buchwert. Der Wert der Sicherheiten für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte betrug zum 30. September 2020 59 Mio. € (30. September 2019: 78 Mio. €). Die Sicherheiten bestanden überwiegend aus Akkreditiven und Garantien. Zum 30. September 2020 belief sich der Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 2.612 Mio. € (30. September 2019: 2.831 Mio. €). Auf Basis von Ratinginformationen von Siemens Financial Services hatten 38 % (30. September 2019: 38 %) der Forderungen ein Investment Grade Rating und 62 % (30. September 2019: 62 %) ein Non-Investment Grade Rating. Die Forderungen aus Finanzierungsleasing mit einem Bruttobuchwert von 216 Mio. € (30. September 2019: 185 Mio. €) sowie Vertragsvermögenswerte mit einem Bruttobuchwert von 825 Mio. € (30. September 2019: 844 Mio. €) weisen grundsätzlich vergleichbare Risikomerkmale auf. Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Kreditzusagen und finanziellen Garantien. Ziffer 27 Anteilsbasierte VergütungZum 30. September 2020 belief sich der Buchwert der Verbindlichkeiten aus anteilsbasierter Vergütung auf 72 Mio. € (30. September 2019: 80 Mio. €). Die Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung betrugen im Geschäftsjahr 2020 88 Mio. € (2019: 36 Mio. €). Diese bezogen sich mit 50 Mio. € (2019: 22 Mio. €) auf anteilsbasierte Vergütungszusagen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Im Geschäftsjahr 2020 gewährte anteilsbasierte Vergütungszusagen basierten auf Siemens Healthineers AG-Aktien, wie die Siemens Healthineers-Aktienzusagen und das Share-Matching-Programm auf Basis von Siemens Healthineers AG-Aktien. Zudem nahmen Mitarbeiter weiterhin an bestehenden anteilsbasierten Vergütungsplänen des Siemens-Konzerns auf Basis von Siemens AG-Aktien teil. Diese Pläne umfassten die Siemens-Aktienzusagen, das Share-Matching-Programm basierend auf Siemens AG-Aktien und das Jubiläumsaktienprogramm. Nach der Abspaltung von Siemens Energy vom Siemens-Konzern erhalten Teilnehmer der Siemens-Aktienzusagen und des auf Siemens AG-Aktien basierenden Share-Matching-Programms, welche als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert werden, als Ausgleich für die durch die Abspaltung erwartete Verwässerung zusätzlich zu ihren gewährten, aber noch nicht erdienten Siemens-Aktienzusagen und Siemens Matching-Aktien eine Barzahlung. Diese Barzahlung gilt für die angenommene Anzahl an Siemens Energy AG-Aktien im Verhältnis von zwei zu eins basierend auf der Anzahl der jeweiligen Siemens AG-Aktien der Teilnehmer und hängt vom Aktienkurs der Siemens Energy-Aktie am Ende der Sperrfrist ab. Dies stellt eine Modifikation der zugrunde liegenden Siemens-Aktienzusagen und Siemens Matching-Aktien dar und muss als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert werden. Zum Zeitpunkt der Änderung, das heißt der Annahme der Abspaltung auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Siemens AG am 9. Juli 2020, betrug der beizulegende Zeitwert 5 Mio. €. AktienzusagenSiemens Healthineers gewährt Mitgliedern des Vorstands, leitenden Angestellten und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern Aktienzusagen. Diese gewähren den Berechtigten nach Ablauf der Sperrfrist einen Anspruch auf Siemens Healthineers AG-Aktien ohne Leistung einer Zahlung (Siemens Healthineers-Aktienzusagen). Im Geschäftsjahr 2018 gewährte Siemens Healthineers letztmalig Aktienzusagen basierend auf Siemens AG-Aktien (Siemens-Aktienzusagen). Die Aktienzusagen an Mitglieder des Vorstands, leitende Angestellte und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter entwickelten sich wie folgt: scrollen
Siemens-AktienzusagenDie Zielerreichung der Siemens-Aktienzusagen ist hinsichtlich des gesamten Zielbetrags anteilsbasierter Vergütung an die Aktienkursentwicklung der Siemens AG im Vergleich zur Aktienkursentwicklung von Wettbewerbern während der rund vierjährigen Sperrfrist gebunden. Die Zielerreichung der Leistungskriterien reicht von 0 % bis 200 %. Überschreitet die Zielerreichung 100 %, erfolgt eine zusätzliche Barzahlung entsprechend der Zielüberschreitung. Siemens-Aktienzusagen werden als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich klassifiziert. Siemens Healthineers-AktienzusagenIm Geschäftsjahr 2020 gewährte Siemens Healthineers Mitgliedern des Vorstands, leitenden Angestellten und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern Siemens Healthineers-Aktienzusagen. Erstmalig mit der Tranche 2020 hängt der überwiegende Teil der an leitende Angestellte und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter gewährten Siemens Healthineers-Aktienzusagen (Plandesign II) ausschließlich von der Erfüllung der jeweiligen Dienstbedingung des Mitarbeiters ab. Darüber hinaus sind die an Mitglieder des Vorstands und berechtigte leitende Angestellte und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter gewährten Siemens Healthineers-Aktienzusagen (Plandesign I) weiterhin an die Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return) im Vergleich zu deren Entwicklung bei etablierten Wettbewerbern während des Erdienungszeitraums gebunden. Die nachfolgende Tabelle fasst die Informationen für die Siemens Healthineers-Aktienzusagen der Tranchen 2020 und 2019 zusammen. Siemens Healthineers-Aktienzusagenscrollen
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1 Basierend auf einer Zielerreichung von 200 %.
Share-Matching-Programm und die zugrunde liegenden PläneIm Rahmen des Share-Matching-Programms bietet Siemens Healthineers Pläne an, die den Berechtigten einen Anspruch auf Siemens Healthineers AG-Aktien gewähren. Bis zum Geschäftsjahr 2018 basierte der Anspruch auf Siemens AG-Aktien. Die Pläne des auf Siemens Healthineers AG-Aktien basierenden Share-Matching-Programms werden als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert, die Pläne des auf Siemens AG-Aktien basierenden Share-Matching-Programms als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich. Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2020 gewährten Siemens Healthineers Matching-Aktien betrug 33,81 € je Aktie (2019: 28,17 € je Aktie). Er ergab sich aus dem Aktienkurs abzüglich des Barwerts der erwarteten Dividenden und unter Berücksichtigung von Nichtausübungsbedingungen. Die Entwicklung der ausstehenden Matching-Aktien der nachfolgend erläuterten Pläne des Share-Matching-Programms war wie folgt: scrollen
Share-Matching-PlanIm Rahmen des Share-Matching-Plans können leitende Angestellte einen Teil ihrer variablen Vergütung in Aktien investieren (Investment-Aktien). Die Aktien werden an einem festgelegten Tag im zweiten Quartal eines jeden Geschäftsjahres zum Marktpreis erworben. Für je drei über den Erdienungszeitraum von rund drei Jahren gehaltene Investment-Aktien haben die Planteilnehmer Anspruch auf eine Aktie, ohne hierfür eine Zahlung zu leisten (Matching-Aktie). Voraussetzung ist, dass der Planteilnehmer bis zum Ende des Erdienungszeitraums ununterbrochen beim Siemens-Konzern, Siemens Healthineers inbegriffen, beschäftigt ist. Monatlicher InvestitionsplanIm Rahmen des monatlichen Investitionsplans können Mitarbeiter, die keine leitenden Angestellten sind, monatlich über einen Zeitraum von zwölf Monaten einen Teil ihrer Vergütung in Aktien investieren. Die Aktien werden monatlich an einem festgelegten Tag zum Marktpreis erworben. Wenn der Vorstand entscheidet, dass die unter dem monatlichen Investitionsplan erworbenen Aktien in den Share-Matching-Plan übertragen werden, erhalten die Planteilnehmer einen Anspruch auf Matching-Aktien unter den gleichen Bedingungen wie beim zuvor beschriebenen Share-Matching-Plan, jedoch mit einem Erdienungszeitraum von rund zwei Jahren. Im Geschäftsjahr 2020 entschied der Vorstand der Siemens Healthineers AG, die unter der Tranche 2019 erworbenen Aktien im Februar 2020 in den Share-Matching-Plan zu übertragen. Basis-AktienprogrammIm Rahmen des Basis-Aktienprogramms können Mitarbeiter teilnehmender Gesellschaften einen festgesetzten Betrag ihrer Vergütung in Aktien investieren, der von Siemens Healthineers aufgestockt wird. Die Aktien werden an einem festgelegten Tag im zweiten Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres zum Marktpreis erworben und gewähren einen Anspruch auf Matching-Aktien unter den gleichen Bedingungen wie beim zuvor beschriebenen Share-Matching-Plan. JubiläumsaktienprogrammBei Erreichen des 25. und 40. Dienstjubiläums erhalten berechtigte Mitarbeiter in Deutschland Jubiläumsaktien in Form von Siemens AG-Aktien. Das Jubiläumsaktienprogramm wird als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich klassifiziert. Zum 30. September 2020 bestanden von Siemens Healthineers-Mitarbeitern Ansprüche auf 426.240 (30. September 2019: 485.360) Jubiläumsaktien. Ziffer 28 Personalaufwendungen und Mitarbeiterscrollen
Löhne und Gehälter beinhalteten im Geschäftsjahr 2020 Aufwendungen für Personalrestrukturierungen in Höhe von 65 Mio. € (2019: 57 Mio. €). Die Mitarbeiter waren in folgenden Funktionen tätig (Durchschnittswerte): scrollen
Ziffer 29 Segmentinformationenscrollen
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1 Siemens Healthineers: Gewinn vor
Ertragsteuern.
Berichtspflichtige SegmenteSiemens Healthineers hat die folgenden drei berichtspflichtigen Segmente, die nach Art der Güter und der Dienstleistungen abgegrenzt sind: scrollen
Bewertung und ÜberleitungenDie Bilanzierungsgrundsätze für Segmentinformationen entsprechen grundsätzlich den in → Ziffer 2 Bilanzierungsgrundsätze zusammengefassten. Etwaige Besonderheiten oder Ergänzungen werden nachfolgend dargestellt oder sind in den Überleitungen ersichtlich. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse von Siemens Healthineers beinhalteten Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden und Erträge aus Leasingverhältnissen. Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die Erträge aus Leasingverhältnissen 323 Mio. € (2019: 233 Mio. €). In allen Segmenten resultieren Umsatzerlöse überwiegend aus Leistungsverpflichtungen, die zu einem Zeitpunkt erfüllt werden, wie insbesondere im Fall des Verkaufs von Gütern einschließlich Reagenzien und Verbrauchsmaterialien im Diagnostics Segment. Leistungsverpflichtungen in Zusammenhang mit Wartungsverträgen für verkaufte Geräte werden jedoch prinzipiell über einen bestimmten Zeitraum erfüllt und die Umsatzerlöse linear erfasst. Zum Bilanzstichtag betrug die Gesamthöhe der Transaktionspreise, die noch nicht oder teilweise noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet waren (Auftrags bestand), 19 Mrd. € (30. September 2019: 18 Mrd. €). Davon werden voraussichtlich 6 Mrd. € (30. September 2019: 6 Mrd. €) in den nächsten zwölf Monaten als Umsatzerlöse erfasst. Interne Umsatzerlöse basieren auf Marktpreisen. Bereinigtes EBITSeit dem Geschäftsjahr 2020 wird die bereinigte EBIT-Marge zur Steuerung der operativen Leistung unserer Segmente verwendet. Die bereinigte EBIT-Marge ist definiert als das bereinigte EBIT des jeweiligen Segments geteilt durch die jeweiligen gesamten Umsatzerlöse. Das bereinigte EBIT ist definiert als der Gewinn vor Ertragsteuern, Zinserträgen und -aufwendungen und sonstigem Finanzergebnis, bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die in Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, Personalrestrukturierungsaufwendungen, akquisitionsbedingte Transaktionskosten und zentral getragene Dienstzeit- und Verwaltungsaufwendungen. Ertragsteueraufwendungen sind vom bereinigten EBIT der Segmente ausgeschlossen, da Ertragsteuern von rechtlichen Strukturen abhängen, die jedoch im Regelfall nicht der Segmentstruktur entsprechen. Entscheidungen zu wesentlichen Pensionsthemen werden zentral getätigt. Entsprechend enthält das bereinigte EBIT der Segmente primär laufenden Dienstzeitaufwand aus Pensionsplänen, während die übrigen regelmäßig anfallenden pensionsbezogenen Aufwendungen (zentral getragene Dienstzeit- und Verwaltungsaufwendungen) nicht berücksichtigt werden. Akquisitionsbedingte Transaktionskosten und Personalrestrukturierungsaufwendungen sind nicht Bestandteil des bereinigten EBIT, da diese nicht die operative Leistung des Segments beeinflussen. Das Finanzergebnis umfasst das sonstige Finanzergebnis sowie sämtliche Zinserträge und -aufwendungen. Das Finanzergebnis ist vom bereinigten EBIT der Segmente ausgeschlossen, da Finanzierungsentscheidungen im Regelfall auf Konzernebene getroffen werden. Daneben werden ausgewählte Posten, die nicht bezeichnend für die Leistung der Segmente sind, vom bereinigten EBIT ausgenommen, wie Posten, die einen Konzern- oder zentralen Charakter aufweisen oder mehr als einem berichtspflichtigen Segment, der Konzern-Treasury oder Siemens Healthineers Real Estate zuzuordnen sind. Kosten für Unterstützungsfunktionen werden überwiegend auf die Segmente umgelegt. Die Überleitung der Summe des bereinigten EBIT der Segmente auf den Gewinn vor Ertragsteuern von Siemens Healthineers ist in der folgenden Tabelle dargestellt: scrollen
Der Posten Corporate Items enthält zentrale Aufwendungen wie Aufwendungen für die Konzernsteuerung und für zentrale Projekte sowie Geschäftsaktivitäten und spezielle Themen, die nicht direkt den Segmenten zugeordnet werden. VermögenSiemens Healthineers hat das Vermögen der Segmente, definiert als eingesetztes Nettokapital, als Messgröße zur Beurteilung der Kapitalintensität der Segmente bestimmt. Das Vermögen der Segmente basiert auf den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögenswerten (d. h. inklusive in Unter nehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerten), welche auf die Segmente allokiert werden, primär unter Ausschluss von Forderungen gegen den Siemens-Konzern aus Finanzierungstätigkeit sowie Vermögenswerten in Verbindung mit Steuern, da die korrespondierenden Erträge und Aufwendungen vom bereinigten EBIT der Segmente ebenfalls ausgeschlossen sind. Daneben werden von den verbleibenden Vermögenswerten zinslose Verbindlichkeiten (z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten) abgezogen, jedoch mit Ausnahme von Steuerverbindlichkeiten. scrollen
Free CashflowDer Free Cashflow umfasst den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit und die im Cashflow aus Investitionstätigkeit enthaltenen Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. In Analogie zum bereinigten EBIT der Segmente sind Zahlungen in Zusammenhang mit Ertragsteuern, Corporate Items sowie bestimmte andere Zahlungen vom Free Cashflow der Segmente ausgeschlossen. Durch die Verwendung der bereinigten EBIT-Marge als neuen Leistungsindikator ergeben sich entsprechende Folgeauswirkungen auf die Berechnung des Free Cashflow, wodurch die operativen Zinsen nicht mehr Teil des Free Cashflow der Segmente sind. scrollen
1 Geschäftsjahr 2019: Auf Segmentebene
angepasst gemäß der Definition des bereinigten
EBIT.
Abschreibungen und WertminderungenAbschreibungen und Wertminderungen umfassen Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen sowie auf immaterielle Vermögenswerte (in Analogie zum bereinigten EBIT der Segmente ohne in Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte), jeweils nach Abzug von Wertaufholungen. Ziffer 30 Informationen nach RegionenDie folgenden Tabellen zeigen die Umsatzerlöse nach Sitz des Kunden und der Gesellschaft sowie die Standorte langfristiger Vermögenswerte. Die langfristigen Vermögenswerte umfassten Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte. scrollen
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Ziffer 31 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenSiemens Healthineers unterhielt Geschäftsbeziehungen mit dem Siemens-Konzern sowie mit Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen sowohl des Siemens-Konzerns als auch von Siemens Healthineers. Der Siemens-Konzern ist nahestehend, da die Siemens AG die Siemens Healthineers AG beherrscht. Transaktionen mit dem Siemens-Konzernscrollen
Zwischen Siemens Healthineers und dem Siemens-Konzern bestanden Liefer- und Leistungsverträge: scrollen
Forderungen gegen den und Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens-Konzernscrollen
Forderungen gegen den und Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens-Konzern resultierten im Wesentlichen aus Finanzierungsaktivitäten: scrollen
Zusätzlich stellte der Siemens-Konzern für den geplanten Erwerb von Varian eine Brückenfazilität zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag betrug diese Finanzierungszusage 12,5 Mrd. € und wurde von Siemens Healthineers nicht in Anspruch genommen. Für weitere Informationen zur Kapitalerhöhung siehe → Ziffer 23 Eigenkapital. Für Details zu Finanzierungsvereinbarungen mit dem Siemens-Konzern, zur Brückenfazilität in Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb von Varian sowie daraus resultierenden Zinsaufwendungen und -erträgen siehe → Ziffer 16 Finanzschulden. Sonstige wesentliche Beziehungen mit dem Siemens-KonzernSicherungsaktivitätenDie Mehrheit der Sicherungsaktivitäten von Siemens Healthineers wurde mit der Konzern-Treasury des Siemens-Konzerns als Gegenpartei abgewickelt. Damit zusammenhängende sonstige kurzfristige und sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte betrugen zum 30. September 2020 154 Mio. € (30. September 2019: 116 Mio. €). Darin enthalten waren sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 25 Mio. € in Zusammenhang mit einem Deal Contingent Forward, der zur Absicherung der Kaufpreiszahlung für den geplanten Erwerb von Varian mit dem Siemens-Konzern abgeschlossen wurde. Darüber hinaus betrugen die sonstigen kurzfristigen oder sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten aus Sicherungsaktivitäten mit dem Siemens-Konzern 10 Mio. € (30. September 2019: 45 Mio. €). Für weitere Details siehe → Ziffer 16 Finanzschulden und → Ziffer 25 Finanzinstrumente und Sicherungsaktivitäten. Garantien und PatronatserklärungenIm Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit des Konzerns stellte der Siemens-Konzern Garantien für oder im Auftrag von Siemens Healthineers aus. Die durch die Siemens AG beziehungsweise andere Siemens-Konzerngesellschaften ausgestellten Garantien beliefen sich zum 30. September 2020 auf 19 Mio. € (30. September 2019: 82 Mio. €) beziehungsweise 236 Mio. € (30. September 2019: 305 Mio. €). Zudem stellte die Siemens AG Patronatserklärungen zugunsten von Banken und Versicherungen aus, wie zum Beispiel in Zusammenhang mit der Absicherung von Garantielinien und Kontokorrentkrediten des Konzerns. Zum 30. September 2020 wurden durch Patronatserklärungen Verpflichtungen in Höhe von 452 Mio. € (30. September 2019: 463 Mio. €) abgesichert. Anteilsbasierte VergütungspläneMitarbeiter von Siemens Healthineers nahmen weiterhin an bestehenden anteilsbasierten Vergütungsplänen des Siemens-Konzerns auf Basis von Siemens AG-Aktien teil. Für weitere Informationen siehe → Ziffer 27 Anteilsbasierte Vergütung. Die Siemens AG übertrug die entsprechenden Aktien im Auftrag von Siemens Healthineers und erhielt dafür eine Erstattung von Siemens Healthineers. Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte UnternehmenIm Geschäftsjahr 2020 hat Siemens Healthineers Güter und Dienstleistungen von seinen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von 70 Mio. € (2019: 72 Mio. €) bezogen. Nahestehende PersonenVorstand und Aufsichtsrat des KonzernsIm Geschäftsjahr 2020 erhielten die Mitglieder des Vorstands eine Barvergütung in Höhe von 3,3 Mio. € (2019: 4,1 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2020 gewährten anteilsbasierten Vergütung betrug 3,0 Mio. € (2019: 3,9 Mio. €) für 139.006 Aktienzusagen. Die Beiträge zum Pensionsplan Siemens Healthineers BSAV beliefen sich auf 1,1 Mio. € (2019: 0,9 Mio. €). Damit betrugen die gewährte Vergütung sowie die gewährten Leistungen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 7,4 Mio. € (2019: 8,8 Mio. €). Die Aufwendungen in Zusammenhang mit anteilsbasierter Vergütung beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 2,4 Mio. € (2019: 2,0 Mio. €). Die leistungsorientierte Verpflichtung für Pensionszusagen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen betrug zum 30. September 2020 0,7 Mio. €. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug (einschließlich Sitzungsgeldern) im Geschäftsjahr 2020 1,2 Mio. € (2019: 1,1 Mio. €). Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Healthineers AG sind in Kapitel → A.8 Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht dargestellt. In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 fanden keine weiteren bedeutenden Geschäftsvorfälle zwischen Siemens Healthineers und den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats statt. Einige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind oder waren im vergangenen Jahr in hochrangigen Positionen bei anderen Gesellschaften tätig. Siemens Healthineers unterhält zu vielen dieser Gesellschaften Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Vorstand und Aufsichtsrat der Siemens AGZum 30. September 2020 und 2019 wurde Siemens Healthineers von seinem obersten Mutterunternehmen, der Siemens AG, beherrscht. Daher wurden auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens AG als Management in Schlüsselpositionen angesehen. Informationen über den Vorstand und den Aufsichtsrat der Siemens AG können dem veröffentlichten Geschäftsbericht des Siemens-Konzerns entnommen werden. Ziffer 32 Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersDie Honorare für Dienstleistungen des Abschlussprüfers EY waren wie folgt: scrollen
Von dem Gesamthonorar entfielen im Geschäftsjahr 2020 42 % (2019: 40 %) auf die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen durch EY bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses von Siemens Healthineers, Prüfungen der Einzelabschlüsse der Siemens Healthineers AG und ihrer Tochterunternehmen, prüfungsintegrierte prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen sowie projektbegleitende IT-Prüfungen. Andere Bestätigungsleistungen umfassten im Wesentlichen sonstige gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Bestätigungsleistungen. Ziffer 33 Corporate GovernanceDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG haben zum 30. September 2020 die nach § 161 Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Die Erklärung ist auf der Website des Konzerns unter → www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/corporate-governance verfügbar. Ziffer 34 Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 Handelsgesetzbuchscrollen
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1 Beherrschender Einfluss aufgrund
Stimmrechtsmehrheit.
C. Weitere InformationenC.1 Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Siemens Healthineers AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 19. November 2020 Siemens Healthineers AG Der Vorstand Dr. Bernhard Montag Dr. Jochen Schmitz Dr. Christoph Zindel C.2 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Siemens Healthineers AG, München Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Siemens Healthineers AG, München und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, der Konzernbilanz zum 30. September 2020, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Siemens Healthineers AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, der mit dem Lagebericht der Siemens Healthineers AG zusammengefasst ist, geprüft. Das Kapitel → A.7.4 Erklärung zur Unternehmensführung des zusammengefassten Lageberichts, einschließlich Kapitel → C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB des Geschäftsberichts 2020, auf das in Kapitel → A.7.4 Erklärung zur Unternehmensführung verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrecht lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: UmsatzrealisierungGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Umsätze des Konzerns resultieren aus dem Verkauf von Bildgebungs-, Diagnostik- und Therapieprodukten einschließlich zugehöriger Wartungs- und Servicedienstleistungen. Die finanzielle Steuerung sowie die Bewertung der operativen Leistung der jeweiligen Segmente erfolgt auf Basis des vergleichbaren Umsatzwachstums und der bereinigten EBIT-Marge. Die Entwicklung dieser bedeutsamsten Leistungsindikatoren wird maßgeblich durch die erfassten Umsatzerlöse bestimmt. Aufgrund der Wesentlichkeit der Umsatzerlöse und ihrer Bedeutung für die finanzielle Steuerung des Konzerns ist die Umsatzrealisierung aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir alle wesentlichen Umsatzströme identifiziert, denen unterschiedliche Prozesse, Risiken und Kontrollen zugrunde liegen. Für diese Umsatzströme haben wir die unterschiedlichen Prozesse der Umsatzrealisierung sowie die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems im Zusammenhang mit der Umsatzerfassung beurteilt. Art, Zeitpunkt und Umfang von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir entsprechend unserer individuellen Risikobeurteilung der einzelnen Umsatzströme geplant. Im Rahmen unserer aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir insbesondere Analysen auf Basis disaggregierter Daten durchgeführt. Dabei haben wir analysiert, ob unerwartete Diskrepanzen zwischen Umsatzerlösen, Umsatzkosten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. Vertragsvermögenswerten sowie wesentliche oder ungewöhnliche Veränderungen von Schlüsselkennzahlen (z. B. Umsatzerlöse oder Bruttoergebnis vom Umsatz) vorliegen. Ferner haben wir Korrelationsanalysen und tagesgenaue Analysen von Umsatztransaktionen im Zeitraum um den Bilanzstichtag (Cut-Off), durchgeführt. Datenanalytische Prüfungshandlungen haben wir durch stichprobenbasierte Belegprüfungen, insbesondere im Bereich Bildgebungs- und Therapieprodukte, ergänzt und Höhe sowie Zeitpunkt der Umsatzerfassung auf Basis von Verträgen, Rechnungen und Liefernachweisen beurteilt. Hierbei haben wir auch externe Kundenbestätigungen eingeholt und nach dem Stichtag erteilte Gutschriften eingesehen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Umsatzrealisierung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in → Ziffer 2 Bilanzierungsgrundsätze. Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten ("Diagnostics") und aktivierter EntwicklungskostenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts, welcher der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Diagnostics" zugeordnet wurde, sowie aktivierter Entwicklungskosten, bestehen erhebliche Ermessensspielräume bei der Einschätzung künftiger Zahlungsmittelzuflüsse und Diskontierungszinssätze. Schätzungsunsicherheit besteht in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse insbesondere auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten ("Diagnostics") und aktivierten Entwicklungskosten war daher im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Zur Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten erzielbaren Beträge für Geschäfts- oder Firmenwerte und aktivierte Entwicklungskosten haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen und Kontrollen befasst. Ferner haben wir zur Beurteilung der erzielbaren Beträge für Geschäfts- oder Firmenwerte die im Rahmen des Prozesses zur Budgetierung künftiger Zahlungsströme implementierten Kontrollen auf ihre Wirksamkeit beurteilt. Die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung der erzielbaren Beträge wurden sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Zur Beurteilung der Einschätzung künftiger Zahlungsmittelüberschüsse haben wir genehmigte Budgetplanungen zu den uns vorgelegten Bewertungen abgestimmt. Ferner haben wir untersucht, ob die Budgetplanungen allgemeine, branchen- und produktspezifische Markterwartungen, einschließlich etwaiger Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, widerspiegeln. Zur Beurteilung der Planungstreue erfolgte, sofern verfügbar, stichprobenweise ein Soll-Ist-Abgleich von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnissen. Die im Rahmen der Schätzung der erzielbaren Beträge verwendeten Bewertungsparameter, wie beispielsweise die geschätzten Wachstumsraten sowie die Diskontierungszinssätze, haben wir mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen und vor dem Hintergrund der Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt. Um das Wertminderungsrisiko bei Änderung wesentlicher Annahmen einschätzen zu können, haben wir auch eigene Sensitivitätsanalysen vorgenommen. Ergänzend haben wir die Angaben im Konzernanhang zur Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Hinblick auf die Anforderungen des IAS 36 gewürdigt. Bei der Beurteilung der erzielbaren Beträge haben wir interne Bewertungsspezialisten einbezogen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts, welcher der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Diagnostics" zugeordnet wurde, sowie aktivierter Entwicklungskosten ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie sonstigen immateriellen Vermögenswerten, einschließlich aktivierter Entwicklungskosten, angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in → Ziffer 2 Bilanzierungsgrundsätze. Für erläuternde Angaben zu Geschäfts- oder Firmenwerten sowie sonstigen immateriellen Vermögenswerten verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in → Ziffer 12 Geschäfts- oder Firmenwerte sowie in → Ziffer 13 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Unternehmenszusammenschlüsse ("Corindus")Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Am 29. Oktober 2019 wurde der Zusammenschluss von Siemens Healthineers mit Corindus Vascular Robotics, Inc., USA ("Corindus"), vollzogen. Siemens Healthineers hält 100 % der Anteile und bilanziert den Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse. Die Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses war im Rahmen unserer Prüfung aufgrund der für die Kaufpreisallokation erforderlichen Annahmen und Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung erworbener Technologien, ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Unsere Prüfungshandlungen in Bezug auf die Kaufpreisallokation umfassten, neben der Würdigung der von Siemens Healthineers erbrachten Gegenleistung, die Beurteilung des methodischen Vorgehens des von den gesetzlichen Vertretern hinzugezogenen externen Gutachters zur Identifizierung und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte nach den Vorgaben des IFRS 3. Die Eignung des externen Bewertungsgutachtens als Prüfungsnachweis haben wir unter anderem durch Befragungen der gesetzlichen Vertreter sowie des externen Gutachters beurteilt. Weiterhin haben wir mit Unterstützung interner Bewertungsspezialisten die Annahmen und ermessensbehafteten Schätzungen (insbesondere Wachstumsraten, Kapitalkostensätze, Lizenzgebührensätze und Restnutzungsdauern) zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte, insbesondere der erworbenen Technologien, daraufhin analysiert, ob diese allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen entsprechen. Für die Beurteilung von Ansatz und Bewertung der identifizierten erworbenen Technologien haben wir zusätzlich die Expertise interner Branchenspezialisten herangezogen. Zusätzlich haben wir die Modelle rechnerisch nachvollzogen und die bei der Bewertung herangezogenen künftig erwarteten Zahlungsströme unter anderem zu internen Businessplänen abgestimmt. Zudem haben wir die Angaben im Konzernanhang zum Zusammenschluss mit Corindus im Hinblick auf die sich aus den Vorschriften nach IFRS 3 ergebenden Anforderungen gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses mit Corindus ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in → Ziffer 2 Bilanzierungsgrundsätze. Eine Erläuterung der Transaktion sowie Angaben zur Kaufpreisallokation sind in → Ziffer 3 Akquisitionen des Anhangs zum Konzernabschluss dargestellt. Sonstige InformationenDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2020 verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen: scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden, in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. März 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 als Konzernabschlussprüfer der Siemens Healthineers AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Spannagl.
München, den 19. November 2020 Ernst
& Young GmbH
Spannagl, Wirtschaftsprüfer Tropschug, Wirtschaftsprüferin C.3 Bericht des AufsichtsratsLiebe Aktionärinnen und Aktionäre,im Jahr 2020 ist die gesellschaftliche Bedeutung von Siemens Healthineers deutlicher denn je zutage getreten. In der COVID-19-Pandemie standen und stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens mit dem medizinischen Personal ihrer Kunden an vorderster Front, um gemeinsam Maßnahmen im Kampf gegen COVID-19 durchzuführen und gleichzeitig den Regelbetrieb in den Kliniken aufrechtzuerhalten. Ihr gemeinsames Ziel war und ist, Patientinnen und Patienten optimal zu versorgen und gleichzeitig sich selbst vor Ansteckung zu schützen. Von der Diagnose bis zur Nachsorge berührt das Portfolio von Siemens Healthineers den gesamten Behandlungspfad von COVID-19-Patienten. Nicht zuletzt dadurch wird deutlich, dass Siemens Healthineers eine entscheidende Rolle in den Gesundheitssystemen dieser Welt spielt. Zudem hat das Unternehmen im dritten Jahr nach der Börsennotierung die unternehmerische Eigenständigkeit immer stärker genutzt, um sich entlang der selbst gesetzten Prioritäten mit großen Schritten operativ und strategisch weiterzuentwickeln: Durch die geplante Übernahme von Varian Medical Systems, Inc. wird Siemens Healthineers zum führenden Anbieter von Krebstherapien und wird dazu beitragen, die Erfolgsaussichten von Millionen Patienten im Kampf gegen Krebs zu verbessern. Ich bin überzeugt davon, dass die gesellschaftliche Bedeutung von Siemens Healthineers weiter zunehmen wird. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats sehe ich es als meine Pflicht, die Entwicklung dieses großartigen Unternehmens mit Rat und Tat zu begleiten. Gleichzeitig ist es eine Aufgabe, der ich mit großer Überzeugung, Freude und Engagement nachkomme. Im Berichtsjahr haben wir alle die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen und uns am Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") orientiert. In diesem Sinne haben wir den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens in beratender Funktion begleitet und überwacht. Der Vorstand hat uns in sämtliche grundlegende Entscheidungen unmittelbar, frühzeitig und umfassend eingebunden. Er hat uns durch schriftliche und mündliche Berichte innerhalb und außerhalb von Sitzungen regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Hierbei wurden wir über alle relevanten Aspekte der Geschäftsplanung, einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, der Finanzlage sowie der Rentabilität des Unternehmens informiert. Der Aufsichtsrat und die jeweils zuständigen Ausschüsse haben die Beschlussvorschläge des Vorstands gründlich geprüft und darüber beraten. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden uns im Einzelnen erläutert und im Aufsichtsrat intensiv behandelt. Als Aufsichtsratsvorsitzender habe ich zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden, regelmäßig Kontakt gehalten und mit ihm Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig auch ohne Mitglieder des Vorstands getagt, insbesondere wegen Angelegenheiten des Aufsichtsrats und Personalangelegenheiten des Vorstands. Die Themen im AufsichtsratsplenumDer Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2020 sieben turnusmäßige Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung ab und fasste zwei Beschlüsse im schriftlichen Verfahren. Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Beschäftigungsentwicklung von Siemens Healthineers. In der Sitzung am 10. Oktober 2019 beschlossen wir nach eingehenden Beratungen die vom Vorstand vorgelegte Mittelfrist- und Budgetplanung 2020 und beleuchteten in diesem Zusammenhang die zweite Phase der Strategie 2025 (Upgrading-Phase). In der Sitzung am 31. Oktober 2019 besprachen wir die finanziellen Eckdaten des vierten Quartals und des Geschäftsjahres 2019. Des Weiteren legte der Aufsichtsrat auf Basis der ermittelten Zielerreichung die Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 fest. Zudem beschlossen wir auf Vorschlag des Präsidiums die Zielsetzung für die Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020. Am 26. November 2019 befassten wir uns mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die Siemens Healthineers AG und den Konzern zum 30. September 2019, mit dem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zum 30. September 2019 gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG), mit dem Geschäftsbericht 2019 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance Berichts und des Vergütungsberichts sowie mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 12. Februar 2020. Darüber hinaus setzten wir uns mit den Ergebnissen der durchgeführten Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats auseinander. In der Sitzung am 31. Januar 2020 berichtete der Vorstand über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach Abschluss des ersten Quartals. Ferner thematisierten wir die Hauptversammlung 2020. Unmittelbar nach der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 fand eine Sitzung des Aufsichtsrats statt, in der wir Anpassungen sowohl betreffend die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats als auch die Geschäftsordnung des Vorstands beschlossen. Darüber hinaus fassten wir Beschlüsse hinsichtlich der Zusammensetzung des Innovations- und Finanzausschusses sowie der Neubildung eines Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen. In der Sitzung am 4. Mai 2020 beschlossen wir einstimmig die Wiederbestellung der Vorstandsmitglieder Dr. Bernhard Montag (CEO) und Dr. Jochen Schmitz (CFO) mit Wirkung ab dem 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2026. Außerdem berichtete uns der Vorstand über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach Abschluss des zweiten Quartals einschließlich der Auswirkungen durch die COVID-19-Pandemie. Vor dem Hintergrund der neuen Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG II") und des grundlegend überarbeiteten DCGK behandelten wir außerdem Fragen der Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie das Konzept eines neuen Vergütungssystems für den Vorstand. In diesem Zusammenhang beleuchteten wir auch die durch einen externen Vergütungsexperten durchgeführte Angemessenheitsprüfung. Diese ergab, dass die bestehende und vorgesehene Vorstandsvergütung sowohl im Marktvergleich (horizontal) als auch unternehmensintern (vertikal) angemessen ist. Im Mittelpunkt unserer Sitzung am 31. Juli 2020 stand die geplante Übernahme von Varian Medical Systems, Inc., der wir nach ausführlichen Erörterungen einstimmig zustimmten. Ein relevanter Aspekt für diese Zustimmung war insbesondere das erhebliche Wertsteigerungspotenzial, das die Transaktion mit sich bringt, sowie die Schaffung eines hochintegrierten Portfolios im weltweiten Kampf gegen Krebs. Im Rahmen dieser Sitzung befassten wir uns darüber hinaus auch mit der neuen Nachhaltigkeitsstrategie. Neben dem Bericht des Vorstands über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach Abschluss des dritten Quartals widmeten wir uns ferner den neuen Regelungen des grundlegend revidierten und am 20. März 2020 in Kraft getretenen DCGK. Besonders im Fokus standen hier die Regelungen zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. Vor diesem Hintergrund beschlossen wir unser aktualisiertes Kompetenzprofil und passten die Ziele hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats an. Einen Schwerpunkt der außerordentlichen Sitzung am 14. September 2020 bildete die Befassung mit dem weiterentwickelten System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Auf Empfehlung des Präsidiums des Aufsichtsrats beschlossen wir die der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegenden Änderungen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Ferner befassten wir uns mit der aktuellen Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG. Die Arbeit in den Ausschüssen des AufsichtsratsZur effizienten Wahrnehmung unserer Aufgaben haben wir insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet. Sie bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen worden. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung. Die Aufgaben und die Mitglieder der Ausschüsse sind in → C.4.1.2 Aufsichtsrat im Einzelnen aufgeführt. Das Präsidium tagte in der Berichtsperiode 14 Mal (davon sieben außerordentliche Sitzungen). Zudem wurden zwei Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Zwischen den Sitzungen besprach der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit den Präsidiumsmitgliedern Themen von besonderer Bedeutung. Das Präsidium beschäftigte sich insbesondere mit Personalthemen wie der Vorbereitung der turnusmäßigen Wiederbestellung von zwei Vorstandsmitgliedern, der langfristigen Planung für die Besetzung des Vorstands, der Vorstandsvergütung, der Übernahme von Mandaten von Vorstandsmitgliedern in anderen Institutionen sowie mit Corporate-Governance-Fragen. Einen besonderen Schwerpunkt bildete die Befassung mit dem neuen Vorstandsvergütungssystem im Hinblick auf die Anforderungen von ARUG II und DCGK. Außerdem war das Präsidium in die Durchführung einer Kapitalerhöhung zur Finanzierung der geplanten Akquisition von Varian Medical Systems, Inc. eingebunden. Dabei fasste das Präsidium Beschlüsse selbst oder bereitete diese für den Aufsichtsrat vor. Ferner bereitete das Gremium den Vorschlag des Aufsichtsrats für die Wahl eines neuen Anteilseignervertreters im Aufsichtsrat an die Hauptversammlung vor. Der Innovations- und Finanzausschuss hielt im Berichtszeitraum zwei Sitzungen ab. Im Mittelpunkt standen die Vorbereitung der Billigung des Budgets durch den Aufsichtsrat sowie die Erörterung der Innovationsstrategie des Unternehmens mit einem Schwerpunkt auf Molecular Diagnostics. Der Ausschuss befasste sich zudem ausführlich mit der Investition in einen Innovation Hub, der in einem neuen Campus im indischen Bengaluru untergebracht wird. In dem Campus werden die Aktivitäten des bestehenden Forschungs- und Entwicklungszentrums und die hochmoderne Fertigung medizinischer Bildgebungssysteme kombiniert. Der Ausschuss stimmte nach intensiver Erörterung diesem zukunftsträchtigen digitalen Projekt im Wachstumsmarkt Indien zu. Der Prüfungsausschuss hielt im Berichtszeitraum fünf Sitzungen ab. Er erörterte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für die Siemens Healthineers AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sowie den Halbjahresfinanzbericht und die Quartalsmitteilungen für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss besprach im Beisein des Abschlussprüfers dessen Prüfungsberichte zum Jahres- und Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht sowie den Bericht zur prüferischen Durchsicht des Konzernhalbjahresabschlusses sowie des Konzernzwischenlageberichts. Er erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 und die prüferische Durchsicht der unterjährigen Abschlüsse und Finanzinformationen, bestimmte die Prüfungsschwerpunkte und legte dessen Honorar fest. Der Ausschuss überwachte die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Das Gremium behandelte außerdem die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Risikomanagement- und des internen Kontrollsystems, die Wirksamkeit, Ausstattung, Feststellungen und den Prüfungsplan der internen Revision sowie die Berichte über Compliance und Regulatory Compliance sowie drohende und anhängige Rechtsstreitigkeiten. Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen wurde am 12. Februar 2020 neu errichtet und hielt im Berichtsjahr eine Sitzung ab, um über die geplante Finanzierung des Erwerbs von Varian Medical Systems, Inc. zu sprechen. Konkret sprachen wir über die Möglichkeit einer Brückenfazilität, die eine Tochtergesellschaft der Siemens AG übergangsweise der Siemens Healthineers AG zur Verfügung stellt, sowie über ein Sicherungsgeschäft mit der Siemens AG und der entsprechenden Garantievereinbarung zugunsten der Siemens AG. Nachdem sich der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen von der Marktüblichkeit der Konditionen überzeugt hatte, stimmte er den finanziellen Vereinbarungen zu. Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag im Berichtsjahr insgesamt bei ca. 97 %. Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitgliederscrollen
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Corporate GovernanceDie Anwendung und Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Regelungen werden von uns regelmäßig verfolgt. Detaillierte Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen einschließlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats finden sich in → C.4 Corporate Governance. Die von uns zum 30. September 2020 beschlossene Entsprechenserklärung zum DCGK wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht. Sie ist auch wiedergegeben in → C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB. Jahres- und Konzernabschlussprüfung ausführlich erörtertDer Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, prüfte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Siemens Healthineers AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 und erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Jahresabschluss der Siemens Healthineers AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Siemens Healthineers AG und den Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften erstellt. Der Konzernabschluss entspricht auch den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Der Abschlussprüfer führte die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung durch, unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA). Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden vom Vorstand vorab an uns verteilt. Der Dividendenvorschlag wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 30. Oktober 2020 ausführlich behandelt, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 20. November 2020. Dabei beschäftigte sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit den im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 20. November 2020 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems wurden nicht berichtet. In dieser Sitzung erläuterte der Vorstand die Abschlüsse der Siemens Healthineers AG und des Unternehmens sowie das Risikomanagementsystem. Weiteres Thema der Sitzung war die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss führte eine Beurteilung auf der Grundlage von vorab festgelegten Indikatoren durch. Vor diesem Hintergrund verabschiedete der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Empfehlung des Prüfungsausschusses zur Wahl des Abschlussprüfers den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Vorstand stellte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss auf. Wir haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und den hieraus auf für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht dividendenberechtigte Aktien entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Diesem Vorschlag haben wir zugestimmt. Prüfung des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen UnternehmenZum Ende des Geschäftsjahres hielt die Siemens AG (direkt und indirekt) etwa 79 % des Grundkapitals der Siemens Healthineers AG. Die Siemens Healthineers AG wird als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Siemens AG einbezogen. Aus diesem Grund erstellte der Vorstand der Siemens Healthineers AG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 312 AktG und legte diesen dem Aufsichtsrat fristgerecht vor. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, erteilte der Abschlussprüfer nach § 313 Abs. 3 AktG folgenden Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1.) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2.) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, (3.) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vor und wurden von diesen geprüft. Die Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer wird zugestimmt. Veränderungen im Aufsichtsrat und im VorstandIm Berichtsjahr haben sich folgende Veränderungen ergeben: AufsichtsratHerr Michael Sen hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 niedergelegt. Herr Dr. Roland Busch wurde mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, von der Hauptversammlung zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. In der sich unmittelbar an die Hauptversammlung anschließenden Sitzung am 12. Februar 2020 wurde er zum Mitglied des Innovations- und Finanzausschusses gewählt. Dank seiner langjährigen und verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Siemens AG verfügt Herr Dr. Busch über wertvolle Erfahrungen und unternehmensspezifische Kenntnisse. Im Rahmen seiner Amtseinführung führte er persönliche Gespräche mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Vorstandsvorsitzenden und weiteren Schlüsselpersonen des Unternehmens. Im Berichtsjahr erfolgten weitere gremieninterne Veränderungen. So übernahm ich am 1. Dezember 2019 den Aufsichtsratsvorsitz von Herrn Michael Sen. Außerdem übernahm ich auch den Vorsitz des Innovations- und Finanzausschusses von Herrn Michael Sen. Als mein Nachfolger fungiert Herr Dr. Andreas C. Hoffmann seit dem 1. Februar 2020 als Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Frau Dr. Marion Helmes hat den Vorsitz des am 12. Februar 2020 neu errichteten Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen inne. VorstandHerr Michael Reitermann ist am 30. September 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Dr. Christoph Zindel wurde mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2022 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Im Berichtsjahr beschlossen wir außerdem einstimmig die Wiederbestellung von Herrn Dr. Bernhard Montag zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands und Herrn Dr. Jochen Schmitz zum Mitglied des Vorstands und Finanzvorstand mit Wirkung ab dem 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2026. Im Namen des Aufsichtsrats bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Siemens Healthineers für ihren außerordentlich engagierten Einsatz im vergangenen Jahr, das durch die Pandemie geprägt war. Der Dank gilt gleichermaßen den Mitgliedern des Vorstands, die das Unternehmen wieder erfolgreich durch ein anspruchsvolles Jahr geführt haben. Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, gilt mein besonderer Dank dafür, dass Sie im vergangenen Geschäftsjahr unserem Unternehmen, seinem Management, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Technologien Ihr Vertrauen geschenkt haben.
München, den 20. November 2020 Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. Ralf P. Thomas, Vorsitzender C.4 Corporate GovernanceC.4.1 Führungs- und KontrollstrukturDie Siemens Healthineers AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. C.4.1.1 VorstandDer Vorstand ist als Leitungsorgan des Unternehmens an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung. Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts sowie für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens Healthineers AG und des Konzerns. Der Vorstand sorgt ferner dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und wirkt darauf hin, dass die Konzernunternehmen sie beachten (Compliance). Der Vorstand hat ein umfassendes Compliance-Management-System eingerichtet. Einzelheiten hierzu finden sich auf der Internetseite unter → www.corporate.siemens-healthineers.com/de/compliance. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Diversität und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen sowie der Internationalität an. Für den Anteil von Frauen im Vorstand der Siemens Healthineers AG hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße und eine Frist für deren Erreichung bestimmt. Für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand eine Zielgröße und eine Frist für deren Erreichung festgelegt. Die Einzelheiten hierzu sind in → C.4.2.4 Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in der Führungsebene unterhalb des Vorstands; Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat dargestellt. Informationen über Aufgabenbereiche sowie Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter → www.corporate.siemens-healthineers.com/de/about/management verfügbar. Informationen zur Vergütung der Vorstandsmitglieder finden sich im Kapitel → A.8 Vergütungsbericht. Mitglieder des Vorstands und Mandate der VorstandsmitgliederIm Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an: scrollen
C.4.1.2 AufsichtsratDer Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der Siemens Healthineers AG und des Konzerns und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahresabschluss der Siemens Healthineers AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Zudem befasst sich der Aufsichtsrat beziehungsweise der Prüfungsausschuss mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Wesentliche Vorstandsentscheidungen, zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen, Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen, sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, soweit sie nicht gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats in die Zuständigkeit eines Ausschusses des Aufsichtsrats fallen. In der Geschäftsordnung für den Vorstand hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands geregelt. Über Einzelheiten der Arbeit des Gremiums informiert der → C.3 Bericht des Aufsichtsrats. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter → www.corporate.siemens-healthineers.com/de/about/supervisory-board verfügbar. Informationen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich in → A.8. Vergütungsbericht. Der Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG umfasst neun Mitglieder. Er ist ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die Amtsperiode der im Jahr 2018 bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023. Die Amtsperiode des im Jahr 2020 bestellten Aufsichtsratsmitglieds endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025. Ein Aktionär reichte bei dem Landgericht München I einen Antrag nach § 98 Aktiengesetz auf Feststellung ein, dass für die Besetzung des Aufsichtsrats das Mitbestimmungsgesetz anzuwenden sei. Das Gericht hat rechtskräftig bestätigt, dass der Aufsichtsrat in dessen derzeitiger Zusammensetzung ausschließlich mit Vertretern der Aktionärsseite richtig besetzt ist. Mitglieder des Aufsichtsrats und Mandate der AufsichtsratsmitgliederIm Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: scrollen
Ziele für die Zusammensetzung und Kompetenzprofil des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium beschlossen, die in → C.4.2.6 Ziele für Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat dargestellt sind. Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat verfügt über vier Ausschüsse. Ihre Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse stimmen mit den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie des DCGK überein. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse. Das Präsidium koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor. Es bereitet die Selbstbeurteilung der Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats vor und überwacht die Durchführung der vom Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse gefassten Beschlüsse. Es unterbreitet Vorschläge für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und behandelt die Vorstandsverträge. Bei Vorschlägen für Erstbestellungen berücksichtigt das Präsidium, dass die Bestelldauer in der Regel drei Jahre nicht überschreiten soll. Bei den Vorschlägen für die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands achtet das Präsidium auf deren fachliche Eignung, internationale Erfahrung und Führungsqualität, die für die Mitglieder des Vorstands festgelegte Altersgrenze und die langfristige Nachfolgeplanung sowie auf Diversität. Es berücksichtigt dabei die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand. Es entscheidet über die Genehmigung von Verträgen und Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und den ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen. Das Präsidium unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Festsetzung der jeweiligen Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Das Präsidium bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem für den Vorstand und für den Aufsichtsrat sowie deren regelmäßige Überprüfung vor. Das Präsidium hat ferner die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten für neue Aufsichtsratsmitglieder vorzuschlagen. Ihm kommen somit die Aufgaben eines Nominierungsausschusses zu. Dabei sollen neben den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele angemessen berücksichtigt und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils angestrebt werden. Darüber hinaus entscheidet das Präsidium anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu den Vorschlägen des Vorstands über die Bestellung und Abberufung der Inhaber bestimmter Leitungsfunktionen auf der ersten Ebene unterhalb des Vorstands sowie über wesentliche Grundsätze des Vergütungs- und Incentivierungssystems für Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Präsidium folgende Mitglieder an: Prof. Dr. Ralf P. Thomas, Dr. Nobert Gaus, Dr. Andreas C. Hoffmann und Michael Sen (bis 12.02.2020). Den Vorsitz übernahm am 01.12.2019 Herr Prof. Dr. Thomas von Herrn Sen. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess. Ihm obliegt die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens Healthineers AG und des Konzerns sowie des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Abschlüsse unterbreitet der Prüfungsausschuss nach eigener Vorprüfung Vorschläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der Siemens Healthineers AG und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Dem Prüfungsausschuss obliegt es, die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht mit dem Vorstand und Abschlussprüfer zu erörtern sowie die Berichte des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht des Konzernhalbjahresabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts zu behandeln. Er befasst sich mit Fragen des Risikomanagements und überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Die interne Revision des Unternehmens berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss. Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und spricht dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung aus. Der Prüfungsausschuss erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer und überwacht die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl, Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers. Er beurteilt die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Leistungen des Abschlussprüfers einschließlich der von ihm erbrachten zusätzlichen Leistungen. Hierbei beachtet er die anwendbaren rechtlichen Vorschriften, insbesondere auch die Vorgaben der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission, EU-Abschlussprüferverordnung). Der Prüfungsausschuss befasst sich ferner mit der Überwachung der Compliance und mit der nichtfinanziellen Berichterstattung beziehungsweise der Befreiung davon. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Dr. Andreas C. Hoffmann, Dr. Marion Helmes, Michael Sen (bis 12.02.2020) und Prof. Dr. Ralf P. Thomas. Den Vorsitz übernahm am 01.02.2020 Herr Dr. Hoffmann von Herrn Prof. Dr. Thomas. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Nach dem Aktiengesetz muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Nach dem DCGK soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Er soll außerdem unabhängig sein. Sowohl der derzeitige Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Andreas C. Hoffmann, als auch der bisherige Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Ralf P. Thomas, erfüllen diese Anforderungen mit Ausnahme des Unabhängigkeitserfordernisses, da der DCGK Vertreter eines kontrollierenden Aktionärs nicht als unabhängig ansieht. Der Innovations- und Finanzausschuss hat insbesondere die Aufgabe, auf der Grundlage der Gesamtstrategie des Unternehmens die Innovationsstrategie zu erörtern und die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über die finanzielle Lage und Ausstattung des Unternehmens sowie über Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen vorzubereiten. Darüber hinaus beschließt der Innovations- und Finanzausschuss anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften und Maßnahmen, soweit deren Größenordnung unter 300 Mio. € liegt. Der Innovations- und Finanzausschuss befasst sich zudem mit dem Firmen-, Marken- und Designauftritt der Siemens Healthineers AG und ihrer abhängigen Gesellschaften, insbesondere mit Blick auf den Auftritt als Unternehmen des Siemens-Konzerns (Siemens-Brand), und beschließt anstelle des Aufsichtsrats über diesbezügliche Veränderungen beziehungsweise Maßnahmen. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Innovations- und Finanzausschuss folgende Mitglieder an: Prof. Dr. Ralf P. Thomas (seit 01.12.2019), Dr. Roland Busch (seit 12.02.2020), Dr. Norbert Gaus, Michael Sen (bis 30.11.2019), Dr. Gregory Sorensen und Karl-Heinz Streibich. Den Vorsitz übernahm Herr Prof. Dr. Thomas von Herrn Sen. Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen beschließt über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen im Sinne der §§ 107 und 111a bis 111c Aktiengesetz (sogenannte Related Party Transactions). Die Errichtung des neuen Ausschusses schafft die verfahrensmäßigen Voraussetzungen dafür, dass die Befassung des Aufsichtsrats mit Geschäften mit nahestehenden Personen unabhängig von den an dem Geschäft beteiligten nahestehenden Personen erfolgt. Die Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen geht im vorgenannten Anwendungsbereich der Entscheidungszuständigkeit anderer Ausschüsse vor. Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen wurde am 12.02.2020 neu errichtet und besteht aus drei vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitgliedern. Der Ausschuss ist mehrheitlich aus Mitgliedern zusammengesetzt, zu denen auch die Ausschussvorsitzende gehört, bei denen keine Besorgnis eines Interessenkonflikts aufgrund ihrer Beziehungen zu einer nahestehenden Person besteht. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Ausschuss folgende Mitglieder an: Dr. Marion Helmes (Vorsitzende), Dr. Andreas C. Hoffmann und KarlHeinz Streibich. Selbstbeurteilung der Arbeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse die Aufgaben erfüllen. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat eine fragebogengestützte Selbstbeurteilung durchgeführt. Den Schwerpunkt der Selbstbeurteilung bildeten die Informationsversorgung des Aufsichtsrats, die Durchführung der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie die Zusammensetzung und Struktur des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. C.4.1.3 Aktiengeschäfte von OrganmitgliedernMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Siemens Healthineers AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Gesamtbetrag der von dem Mitglied oder ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von 20.000 € erreicht oder übersteigt. Die der Siemens Healthineers AG im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Website des Unternehmens verfügbar unter: → www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/corporate-governance/directors-dealings. C.4.1.4 HauptversammlungIn der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate jedes Geschäftsjahres statt. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert der Vorstand den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und ermöglicht es ihnen, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Aktionäre dürfen ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Aktionäre können Anträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten. Aktionäre mit einem Anteilsbetrag am Grundkapital in Höhe von mindestens 100.000 € können darüber hinaus verlangen, dass ein Sonderprüfer zur Überprüfung bestimmter Vorgänge gerichtlich bestellt wird. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte, Unterlagen und Informationen, einschließlich des Geschäftsberichts, werden im Internet zur Verfügung gestellt, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und gegebenenfalls zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären. Nach dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entscheiden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird, sofern die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung möglich ist, den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird und den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet; er kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats entscheiden, dass die Hauptversammlung abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz innerhalb des Geschäftsjahres stattfindet. Die Regelungen des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung waren zunächst nur auf Hauptversammlungen anwendbar, die im Jahr 2020 stattfanden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz war jedoch ermächtigt, die Geltung bis höchstens zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, wenn dies aufgrund fortbestehender Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Bundesrepublik Deutschland geboten erschien. Von dieser Ermächtigungsgrundlage hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Gebrauch gemacht und durch Rechtsverordnung, die am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, eine Verlängerung der Regeln über virtuelle Hauptversammlungen bis Ende 2021 vorgesehen. C.4.1.5 AktionärskommunikationIm Rahmen der Investor-Relations-Arbeit wird umfassend über die Entwicklung im Unternehmen informiert. Siemens Healthineers nutzt dabei zur Berichterstattung intensiv auch das Internet. Unter → www.corporate.siemens-healthineers.com/ de/investor-relations wird zusätzlich zu den Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanz- und Geschäftsberichten, Ad-hoc-Mitteilungen, Analystenpräsentationen und Pressemitteilungen unter anderem der Finanzkalender für das laufende Jahr publiziert, der die für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine und den Termin der Hauptversammlung enthält. Unsere Satzung, die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, die Geschäftsordnung für den Vorstand, die Entsprechenserklärung sowie weitere Unterlagen zur Corporate Governance stehen auf unserer Website zur Verfügung unter → www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/corporate-governance. C.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB (Handelsgesetzbuch) ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f und § 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden. C.4.2.1 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG haben zum 30. September 2020 eine Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz verabschiedet. Sie hat folgenden Wortlaut: Die Siemens Healthineers AG ("Gesellschaft") hat seit der letzten Abgabe der Entsprechenserklärung vom 30. September 2019 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") mit Ausnahme der nachfolgend unter Ziffer 1 dargelegten Abweichungen entsprochen. Die Gesellschaft entspricht außerdem allen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020, "DCGK 2020") mit Ausnahme der nachfolgend unter Ziffer 2 dargelegten Abweichung und wird diesen auch künftig mit der genannten Ausnahme entsprechen. 1. Im Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 30. September 2019 wurde sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2017 mit folgenden Ausnahmen entsprochen: Nach Ziff. 5.3.2 Abs. 3 Satz 2 und 3 des DCGK 2017 soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig sein und der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben. Die Abweichung zu Ziff. 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 des DCGK 2017 durch das vorübergehende Zusammenfallen des Vorsitzes in Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss seit der Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes durch Herrn Prof. Dr. Ralf P. Thomas am 1. Dezember 2019 ist seit der Übernahme des Vorsitzes im Prüfungsausschuss durch Herrn Dr. Andreas C. Hoffmann ab dem 1. Februar 2020 wieder entfallen. 2. Die Gesellschaft entspricht sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2020 mit folgender einziger Ausnahme: Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll gemäß C.10 Satz 2 und D.4 Satz 1 DCGK 2020 unabhängig sein. Zu der in den Ziffern 1 und 2 erklärten Abweichung in Bezug auf die Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird erläutert, dass die Gesellschaft aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Siemens-Konzern in dessen Konzernabschluss einbezogen wird. Vor diesem Hintergrund wird die Wahrnehmung der Funktionen des Prüfungsausschusses der Siemens Healthineers AG dadurch gestärkt, dass ein Vertreter des Mehrheitsaktionärs den Vorsitz des Prüfungsausschusses innehat.
München, 30. September 2020 Siemens Healthineers AG Der Vorstand Der Aufsichtsrat C.4.2.2 Angaben zu UnternehmensführungspraktikenAnregungen des Deutschen Corporate Governance KodexNeben den Empfehlungen enthält der DCGK auch Anregungen, deren Einhaltung nicht offengelegt werden muss. Die Siemens Healthineers AG hat den Anregungen seit dem 30. September 2019 mit Ausnahme der nachfolgend zu Ziffer 2.3.2 und 3.7 Abs. 3 des DCGK 2017 dargelegten Abweichungen entsprochen. Die Gesellschaft entspricht außerdem allen Anregungen des DCGK 2020 bis auf A.5. Gemäß Ziffer 2.3.2 des DCGK 2017 sollte der vom Vorstand bestellte Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Die von der Siemens Healthineers AG bestellten Stimmrechtsvertreter waren während der Hauptversammlung 2020 für die anwesenden Aktionäre persönlich erreichbar. Die Erteilung von Weisungen zur Stimmrechtsausübung an die Stimmrechtsvertreter auf elektronischem Wege war allerdings aufgrund der technischen Rahmenbedingungen nicht bis zum Ende der Generaldebatte möglich. Die frühere Anregung gemäß Ziffer 2.3.2 des DCGK 2017 ist in der Neufassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 entfallen. Gemäß Ziffer 3.7 Abs. 3 des DCGK 2017 bzw. A.5 des DCGK 2020 sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktio näre über das Angebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. Die Einberufung einer Hauptversammlung stellt, selbst unter Berücksichtigung der im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz vorgesehenen verkürzten Fristen, eine organisatorische Herausforderung für große börsennotierte Unternehmen dar. Es erscheint fraglich, ob der damit verbundene Aufwand auch in den Fällen gerechtfertigt ist, in denen keine relevanten Beschlussfassungen der Hauptversammlung vorgesehen sind. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung soll deshalb nur in angezeigten Fällen erfolgen. Weitere Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, sind in den Business Conduct Guidelines enthalten. Business Conduct GuidelinesDie Siemens Healthineers Business Conduct Guidelines stecken den ethisch-rechtlichen Rahmen ab, innerhalb dessen das Unternehmen handelt und auf Erfolgskurs bleiben will. Sie enthalten die grundlegenden Prinzipien und Regeln für das Verhalten aller Siemens Healthineers-Mitarbeiter im Unternehmen und in Beziehung zu unseren externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie legen fest, wie Siemens Healthineers die ethische und rechtliche Verantwortung als Unternehmen wahrnimmt. C.4.2.3 Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer AusschüsseDie Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Ausschüsse des Aufsichtsrats wird in → C.4.1 Führungs- und Kontrollstruktur beschrieben. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Geschäftsordnungen der entsprechenden Gremien. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende werden namentlich in → C.4.1.2 Aufsichtsrat genannt. Ausführungen zur Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats finden sich in → C.4.1.2 Aufsichtsrat. Die genannten Informationen und Dokumente einschließlich des DCGK und der Business Conduct Guidelines sind unter → www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/corporate-governance öffentlich zugänglich. C.4.2.4 Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in der Führungsebene unterhalb des Vorstands; Zielgröße für den Frauenanteil im AufsichtsratNach dem Aktiengesetz legt der Aufsichtsrat Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat fest. Der Vorstand legt Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands fest. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 %, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. In der Siemens Healthineers AG ist für den Vorstand eine Zielgröße von mindestens einer Frau bis zum 30. Juni 2023 und für die Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von mindestens 25 % für den Anteil von Frauen bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Es existiert nur eine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Für den Aufsichtsrat ist eine Zielgröße von mindestens 2/9 für den Anteil von Frauen bis zum 30. Juni 2023 festgelegt. C.4.2.5 Nachfolgeplanung und Diversitätskonzept für den VorstandLangfristige Nachfolgeplanung für den VorstandDer Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Präsidiums und unter Einbindung des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Zu diesem Zweck befasst sich der Aufsichtsrat bzw. das Präsidium regelmäßig mit potenziellen Kandidaten für den Vorstand. Der Vorsitzende des Vorstands wird eingebunden, sofern es nicht um seine eigene Nachfolge geht. Der Aufsichtsrat entwirft ein Bewerberprofil für offene Positionen im Vorstand. Er achtet darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands unterschiedlich und ausgewogen sind, und verfolgt dabei das verabschiedete Diversitätskonzept. Zudem lässt sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Nachfolgeplanung für die Ebene unterhalb des Vorstands informieren und berät den Vorstand insoweit. Die Bestellung der Inhaber bestimmter Leitungsfunktionen auf der ersten Ebene unterhalb des Vorstands bedarf der Zustimmung des Präsidiums. Diversitätskonzept für den VorstandDas Präsidium lässt sich bei den Vorschlägen für die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands von dem Ziel leiten, eine möglichst vielfältige, sich gegenseitig ergänzende Zusammensetzung eines führungsstarken Vorstands sicherzustellen. Es wird angestrebt, dass im Vorstand insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten von Siemens Healthineers als wesentlich erachtet werden. Der Aufsichtsrat achtet bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands auf deren persönliche Eignung, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, internationale Erfahrung, die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die bisherigen Leistungen, Kenntnisse über das Unternehmen sowie die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt. Der Aspekt der Diversität ist bei der Besetzung von Vorstandspositionen ein wichtiges Auswahlkriterium, auch in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund. Bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands berücksichtigt der Aufsichtsrat daher insbesondere auch folgende Gesichtspunkte: scrollen
Maßgeblich für die Entscheidung über die Besetzung einer konkreten Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Umsetzung des Diversitätskonzepts für den VorstandDie Umsetzung des Diversitätskonzepts erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Vorstandsbestellung durch den Aufsichtsrat. Bei der Auswahl von Kandidaten berücksichtigt der Aufsichtsrat die im Diversitätskonzept für den Vorstand niedergelegten Anforderungen. Bei den im Berichtszeitraum getroffenen Entscheidungen über die Wiederbestellung des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands mit Wirkung ab dem 1. März 2021 wurde das Diversitätskonzept im Rahmen des strukturierten Besetzungsprozesses durch den Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass es im besten Unternehmensinteresse liegt, die beiden Vorstandsmitglieder nach der sehr erfolgreichen ersten Bestellperiode jeweils für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren wieder zu bestellen. Bei Wiederbestellungen liegt es in der Natur der Sache, dass die bisherige Amtsführung im Vordergrund der Entscheidungsfindung steht. C.4.2.6 Ziele für Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den AufsichtsratDas Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat wurde vom Aufsichtsrat zusammen mit den Zielen für die Zusammensetzung und dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat beschlossen. Danach soll der Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem Siemens Healthineers tätig ist. KompetenzprofilDie zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen von Siemens Healthineers in der Öffentlichkeit zu stärken. Dabei soll insbesondere auf die Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten von Siemens Healthineers als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören unter anderem Kompetenzen und Erfahrungen in den Bereichen Medizin- und Gesundheitstechnologie (einschließlich Informationstechnologie und Digitalisierung), Transformationsprozesse, unternehmerische Initiative, Einkauf, Produktion und Vertrieb, Finanzen, Recht (einschließlich Compliance) und Personal. Zudem sollen im Aufsichtsrat Kenntnisse und Erfahrungen aus den für Siemens Healthineers wichtigen Geschäftsfeldern vorhanden sein, insbesondere in den Bereichen (diagnostische) Bildgebung, Labordiagnostik und klinische Therapie. Dem Aufsichtsrat sollen insbesondere auch Personen angehören, die aufgrund der Wahrnehmung einer leitenden Tätigkeit oder als Mitglied eines Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren Gremiums Führungserfahrung in einem international tätigen Großunternehmen haben. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Im Falle einer anstehenden Neubesetzung ist zu prüfen, welche der wünschenswerten Kenntnisse im Aufsichtsrat verstärkt werden sollen. InternationalitätMit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erfahrung angehört. DiversitätBei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll auf hinreichende Diversität geachtet werden. Dies umfasst neben einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen auch die Vielfalt hinsichtlich der kulturellen Herkunft, der Religion und des ethnischen Hintergrunds sowie die Unterschiedlichkeit von beruflichen Hintergründen, Erfahrungen und Denkweisen. Bei der Prüfung potenzieller Kandidaten für die Besetzung von Aufsichtsratspositionen soll der Gesichtspunkt der Diversität frühzeitig im Auswahlprozess angemessen berücksichtigt werden. UnabhängigkeitNach dem DCGK soll dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Dabei soll die Eigentümerstruktur berücksichtigt werden. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser Empfehlung des DCGK als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll berücksichtigen, dass dem Aufsichtsrat mindestens drei unabhängige Anteilseignervertreter angehören, die alle vorgenannten Unabhängigkeitskriterien erfüllen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind gegenwärtig mindestens vier Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft, ihrem Vorstand und dem Mehrheitsaktionär, namentlich Dr. Marion Helmes, Dr. Philipp Rösler, Dr. Gregory Sorensen und Karl-Heinz Streibich. Nach dem DCGK soll mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die Anteilseignerseite soll, wenn sie die Unabhängigkeit ihrer Mitglieder von der Gesellschaft und vom Vorstand einschätzt, insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds: scrollen
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind gegenwärtig alle Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft und ihrem Vorstand. Einige Mitglieder des Aufsichtsrats sind in hochrangigen Positionen bei anderen Gesellschaften tätig, mit denen Siemens Healthineers Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit unterhält. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass keine dieser Beziehungen als wesentlich einzustufen sind. Sofern die Gesellschaft einen kontrollierenden Aktionär hat, sollen nach dem DCGK im Fall eines Aufsichtsrats mit mehr als sechs Mitgliedern mindestens zwei Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig vom kontrollierenden Aktionär, wenn es selbst oder ein naher Familienangehöriger weder kontrollierender Aktionär ist noch dem geschäftsführenden Organ des kontrollierenden Aktionärs angehört oder in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum kontrollierenden Aktionär steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind gegenwärtig mindestens vier Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig von dem Mehrheitsaktionär, namentlich Dr. Marion Helmes, Dr. Philipp Rösler, Dr. Gregory Sorensen und Karl-Heinz Streibich. Zeitliche VerfügbarkeitJedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Mandatsbeschränkungen und die vom DCGK empfohlene Obergrenze von zwei Aufsichtsratsmandaten für Vorstandsmitglieder börsennotierter Gesellschaften bzw. fünf Aufsichtsratsmandaten für andere Mitglieder sind zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Mandatsausübung bei Siemens Healthineers ist zu berücksichtigen, dass scrollen
Altersgrenze und ZugehörigkeitsdauerUnter Wahrung der vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Altersgrenze sollen zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind. Es wird angestrebt, dass im Aufsichtsrat eine angemessene Erfahrungs- und Altersstruktur besteht. Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung einschließlich Kompetenzprofil und Diversitätskonzept; unabhängige Mitglieder im AufsichtsratDer Aufsichtsrat berücksichtigt die Ziele für die Zusammensetzung und die im Diversitätskonzept niedergelegten Anforderungen im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung von Kandidaten für den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut und verfügen über die für Siemens Healthineers wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Ein beachtlicher Anteil an Aufsichtsratsmitgliedern ist international tätig beziehungsweise verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Diversität ist im Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat zwei weibliche Mitglieder an. Dem Aufsichtsrat gehört zudem eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind gegenwärtig mindestens vier Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft, ihrem Vorstand und dem Mehrheitsaktionär, namentlich Dr. Marion Helmes, Dr. Philipp Rösler, Dr. Gregory Sorensen und Karl-Heinz Streibich. C.5 Hinweise und zukunftsgerichtete AussagenDieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und unsere künftige finanzielle Leistung(sfähigkeit) sowie auf künftige Siemens Healthineers betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie zum Beispiel "erwarten", "prognostizieren", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "werden" und "zum Ziel setzen" oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen treffen. Des Weiteren können unsere Vertreter von Zeit zu Zeit zukunftsgerichtete Aussagen mündlich treffen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Siemens Healthineers-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Siemens Healthineers liegen. Da sie sich auf künftige Gegebenheiten oder Entwicklungen beziehen, unterliegen sie einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in den jeweiligen Veröffentlichungen beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken, Ungewissheiten oder Faktoren realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistung(sfähigkeit) und Erfolge von Siemens Healthineers (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt, zu dem sie getroffen wurden und Siemens Healthineers übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu. Dieses Dokument enthält - in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte - ergänzende Finanzkennzahlen (bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren), die alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Diese ergänzenden Finanzkennzahlen können als Analyseinstrument nur eingeschränkt tauglich sein und sollten für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens Healthineers nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernhalbjahresabschluss und Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen, sodass sie deshalb möglicherweise nicht vergleichbar sind. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass einzelne Zahlen in diesem Dokument und in anderen Dokumenten nicht genau der angegebenen Summe entsprechen und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich und geht der englischen Übersetzung des Dokuments vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen in der Formatierung zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Geschäftsbericht überwiegend die männliche Form verwendet. Die Information bezieht sich dennoch auf Personen jeglichen Geschlechts. Internet: → www.siemens-healthineers.de Presse: → www.siemens-healthineers.de/presse Investor Relations: → www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations Siemens Healthineers AG Henkestr. 127 91052 Erlangen, Deutschland siemens-healthineers.de Investor Relations Telefon: +49 (9131) 84-3385 E-Mail: ir.team@siemens-healthineers.com Presse E-Mail: press.team@siemens-healthineers.com |
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