Siltronic AGMünchen§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014zum Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Siltronic AGUnter Verzicht auf sämtliche Form- und Fristerfordernisse fasst die außerordentliche
Hauptversammlung der Siltronic AG den folgenden Beschluss: Der Befreiung der Gesellschaft von der Anwendung der Vorschriften des Ersten, Dritten
und Vierten Unterabschnitts des zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs
sowie deren Offenlegung gemäß § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014
bis 31.01.2014 wird zugestimmt. München, 15. Dezember 2014 Dr. Joachim Rauhut |