SIMONA Aktiengesellschaft
Kirn an der Nahe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2013
Bericht des
Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2013
Die Entwicklung des SIMONA Konzerns war in 2013 von einer nicht
zufriedenstellenden Geschäftslage geprägt. Breiten Raum nahm deshalb
die strategische Neuausrichtung des Unternehmens ein. Bei einer relativ
konstanten Absatzentwicklung wurden die Umsatz- und Ergebnisziele
nicht erreicht. Veränderungen im Produktmix und hoher Druck auf die
Verkaufspreise aufgrund intensiven Wettbewerbs waren hierfür die Hauptgründe.
Die Weltwirtschaft war darüber hinaus von einer schwachen Konjunktur
mit anhaltender Investitionsschwäche insbesondere in Europa gekennzeichnet.
Der Vorstand hat auf die Entwicklung der nachlassenden Ertragskraft
mit einer strategischen Neuausrichtung reagiert. Kernpunkte sind eine
Reduzierung der Abhängigkeit vom Markt für chemisch-technischen Behälter-
und Apparatebau in Europa, der nur noch gering wächst, ein schnelleres
Wachstum in den Emerging Markets, eine Stärkung der Innovationskraft
und eine Verschlankung der Prozesse. Der Aufsichtsrat hat sich intensiv
mit dieser neuen strategischen Ausrichtung befasst und unterstützt
den neuen Kurs des Unternehmens. SIMONA soll weiter unabhängig bleiben
und ihr Wachstum selbstständig gestalten können. Der Aufsichtsrat
ist der Auffassung, dass zur Umsetzung der neuen Strategie die richtigen
Weichenstellungen vorgenommen wurden.
Die Aussichten für das Geschäftsjahr 2014 beurteilt der Aufsichtsrat
vorsichtig optimistisch. Das konjunkturelle Umfeld in der Weltwirtschaft
hat sich aufgehellt. Die Konjunkturindikatoren deuten auf eine Belebung
der für SIMONA wichtigen Investitionstätigkeit hin. Die strategischen
Initiativen werden in 2014 und 2015 zu einem großen Teil abgeschlossen.
Nur durch deren konsequente Umsetzung werden die anspruchsvollen Wachstums-
und Ergebnisziele erreicht. Der Aufsichtsrat wird sich weiterhin intensiv
mit der neuen strategischen Ausrichtung beschäftigen, gemeinsam mit
dem Vorstand deren Fortschritt erörtern und die Umsetzung kontrollieren.
Er wird insbesondere die Erreichung der Ergebnisziele in den Mittelpunkt
seiner Arbeit stellen.
ZUSAMMENARBEIT
MIT DEM VORSTAND
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2013 die ihm nach Gesetz,
Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, den
Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine
Geschäftsführung überprüft und überwacht. Er unterzog auch das Risikomanagement
und die Compliance einer Überprüfung und ist der Auffassung, dass
diese den Anforderungen in vollem Umfang entsprechen. Vorstand und
Aufsichtsrat haben sich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens
abgestimmt und in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung
erörtert. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender
Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der
Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen
Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend. Die Berichte behandelten
vor allem die Planung, die Strategie, die Geschäftsentwicklung und
-lage der SIMONA AG und ihrer Tochtergesellschaften, einschließlich
der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance sowie Geschäfte
von besonderer Bedeutung für das Unternehmen. Der Vorstand ging dabei
auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufes von den aufgestellten
Plänen ein und erläuterte die Abweichungen sowie Korrekturmaßnahmen.
Gegenstand und Umfang der Berichterstattung des Vorstandes entsprechen
den vom Aufsichtsrat gestellten Anforderungen. Neben den Berichten
ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen erteilen.
Insbesondere stand der Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrates
zur Erörterung und zur Beantwortung der vom Aufsichtsrat gestellten
Fragen zur Verfügung. Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrates
bedürfen, wurden mit dem Vorstand erörtert und eingehend geprüft,
wobei regelmäßig der Nutzen und die Auswirkungen des jeweiligen Geschäftes
im Mittelpunkt standen. Der Aufsichtsrat tagte, wenn erforderlich,
auch ohne den Vorstand. Die Geschäftsordnung, in der die Zusammenarbeit
zwischen Vorstand und Aufsichtsrat geregelt ist, wurde 2013 überarbeitet,
um die Steuerung des Unternehmens noch effektiver wahrnehmen zu können.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wurde auch zwischen den Sitzungsterminen
des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse ausführlich informiert. So
wurden die Strategie, die aktuelle Geschäftsentwicklung und -lage,
die Planung, das Risikomanagement, die Risikolage und die Compliance
sowie wesentliche Einzelthemen und Entscheidungen in regelmäßigen
Gesprächen zwischen dem Vorsitzenden des Vorstandes und dem Vorsitzenden
des Aufsichtsrates erörtert. Darüber hinaus hat der Vorsitzende des
Aufsichtsrates auch mit den weiteren Mitgliedern des Vorstandes fachbezogene
Einzelgespräche geführt. Über wichtige Ereignisse, die von wesentlicher
Bedeutung für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die
Leitung der SIMONA waren, wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrates
unverzüglich durch den Vorsitzenden des Vorstandes informiert.
SITZUNGEN
DES AUFSICHTSRATES
Der Aufsichtsrat tagte 2013 in vier ordentlichen Sitzungen.
Mit Ausnahme der Sitzung am 02. August 2013, an der Andreas Bomm,
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, nicht teilnehmen konnte, haben
alle Mitglieder des Aufsichtsrates an allen Sitzungen teilgenommen.
In der Sitzung am 11. April 2013 beschäftigte sich der Aufsichtsrat
mit dem Konzernabschluss, dem Jahresabschluss der AG sowie dem Konzernlagebericht,
dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289
Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und dem Lagebericht der SIMONA AG für das
Geschäftsjahr 2012, dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung
des im Geschäftsjahr 2012 erzielten Bilanzgewinnes, dem Bericht des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 und mit dem Ergebnis der
von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, durchgeführten
Abschlussprüfung. An der Sitzung nahm der Abschlussprüfer teil und
berichtete eingehend über die Prüfungsergebnisse. Dabei konnte sich
der Aufsichtsrat davon überzeugen, dass die Prüfung ordnungsgemäß
erfolgt war. Der Aufsichtsrat erteilte in der Sitzung dem Ergebnis
der Abschlussprüfung seine Zustimmung. Nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahresabschluss
der AG und den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr 2012, billigte die Abschlüsse und verabschiedete
den Bericht des Aufsichtsrates. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des
Vorstandes schloss er sich nach dessen Prüfung an. Des Weiteren diskutierte
und verabschiedete der Aufsichtsrat in dieser Sitzung den Wahlvorschlag
zur Nachwahl im Aufsichtsrat aufgrund des Ausscheidens von Herrn Dr.
Horst Heidsieck sowie die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2013.
Darüber hinaus informierte sich der Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung
im ersten Quartal 2013 und über die Entwicklung an den Produktionsstandorten
in den USA, China und Tschechien. Außerdem diskutierte der Aufsichtsrat
eine mögliche Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung und legte
auf Vorschlag des Personalausschusses die Ziele für den "SIMONA Value
Added" fest, die Basis für die langfristige variable Vergütung des
Vorstandes sind.
In seiner Sitzung am 06. Juni 2013 informierte sich der Aufsichtsrat
über den Geschäftsverlauf in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres
und ließ sich einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung in 2013 geben.
Des Weiteren informierte der Vorstand den Aufsichtsrat in dieser
Sitzung über die Ansätze zur strategischen Neuausrichtung. Weitere
Tagesordnungspunkte waren die Geschäftsentwicklung in den USA und
China sowie die Ausweitung der Aktivitäten im Wachstumsmarkt Türkei.
In der Sitzung am 02. August 2013 befasste sich der Aufsichtsrat
schwerpunktmäßig mit der neuen Strategie. Der Aufsichtsrat diskutierte
in dieser Sitzung die vom Vorstand vorgestellten strategischen Ansätze
und verabschiedete das Konzept und die Unternehmensmission. Des Weiteren
informierte sich der Aufsichtsrat über den Geschäftsverlauf im ersten
Halbjahr 2013 und verabschiedete die überarbeitete Geschäftsordnung
von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Entwicklung der Produktionsstandorte
in den USA und in China sowie ein Status zur Entwicklung in der Türkei
wurden ebenfalls diskutiert.
In der Sitzung am 28. November 2013 beschäftigte sich der Aufsichtsrat
mit der aktuellen Geschäftssituation und dem Ausblick auf das Jahresende
2013. In dieser Sitzung wurde außerdem der Umsatz-, Ergebnis- und
Investitionsplan für das Geschäftsjahr 2014 genehmigt.
Darüber hinaus informierte sich der Aufsichtsrat über den Status
der Strategieentwicklung und die wesentlichen Ergebnisse der verabschiedeten
Initiativen sowie über das Projekt zur Restrukturierung in Europa.
Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit dem aktuellen Status laufender
M&A-Transaktionen.
DIE ARBEIT
IN DEN AUSSCHÜSSEN
Wirtschafts- und Personalausschuss unterstützen den Aufsichtsrat.
Sie informieren den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über ihre
Arbeit. Der Wirtschaftsausschuss (Audit Committee) befasst sich schwerpunktmäßig
mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit
des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der
Abschlussprüfung, hier insbesondere der erforderlichen Unabhängigkeit
des Abschlussprüfers, den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten
Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer,
der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung
sowie der Compliance und Akquisitionen. Der Personalausschuss beschäftigt
sich insbesondere mit Fragen der Vergütung sowie dem Abschluss, der
Änderung und Aufhebung der Anstellungsverträge der Mitglieder des
Vorstandes.
Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss beriet 2013 in insgesamt vier Sitzungen.
Breiten Raum nahm dabei die Festlegung der Leitplanken für das neue
strategische Konzept ein, welches in der Aufsichtsratssitzung am 02.
August 2013 verabschiedet wurde. Neben der kritischen Überprüfung
der Kosten und Strukturen im Unternehmen befasste sich der Wirtschaftsausschuss
vor allem mit dem Ausbau des Geschäftes in den USA und möglichen Akquisitionen.
Der Wirtschaftsausschuss prüfte auch die Halbjahres- und Quartalsergebnisse
und bereitete den Vorschlag des Aufsichtsrates zur Wahl des Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2013 an die Hauptversammlung vor.
Personalausschuss
Der Personalausschuss trat 2013 ebenfalls viermal zusammen. Er
befasste sich intensiv mit strukturellen organisatorischen Veränderungen
in der Unternehmensleitung, vor allem wegen der zunehmenden Internationalisierung
des Unternehmens. Die Geschäftsordnung für die Zusammenarbeit zwischen
Vorstand und Aufsichtsrat wurde überarbeitet. Die Ziele für die langfristige
variable Vorstandsvergütung wurden für die Folgejahre fortgeschrieben.
Notwendige Beschlüsse zu diesen Themen erfolgten im Plenum des Aufsichtsrates.
JAHRES- UND
KONZERNABSCHLUSS
Die Rechnungslegung der SIMONA AG für das Geschäftsjahr 2013 wurde
durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, geprüft, die von der Hauptversammlung am 07. Juni
2013 zum Abschlussprüfer gewählt worden war. Bevor der Aufsichtsrat
der Hauptversammlung die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
als Abschlussprüfer vorschlug, hatte die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestätigt, dass keine
Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen
könnten. Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht
der SIMONA AG und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht
und den erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach §
289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB unter Einbeziehung der Buchführung geprüft
und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Allen Mitgliedern
des Wirtschaftsausschusses und des Aufsichtsrates wurden die genannten
Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte sowie der Vorschlag des
Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns rechtzeitig vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat in der Aufsichtsratssitzung am 23. April 2014
ausführlich über sämtliche wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung
berichtet und sämtliche Fragen des Aufsichtsrates umfassend beantwortet.
Der Aufsichtsrat hat in eigener Verantwortung den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Lagebericht der SIMONA AG, den Konzernabschluss
und den Konzernlagebericht, den erläuternden Bericht des Vorstandes
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB, die Prüfungsberichte
des Abschlussprüfers und den Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung
geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung sind keine
Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis
der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und hat den Jahresabschluss
der Gesellschaft, der damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist,
und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 23. April 2014 gebilligt
und den Bericht des Aufsichtsrates verabschiedet. Der Aufsichtsrat
schließt sich ferner dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes
an, der vorsieht, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von 9.791.050,04
EUR wie folgt zu verwenden:
a) Zahlung einer Dividende von 6,00 EUR je Aktie, zahlbar am 16.
Juni 2014: 3.600.000,00 EUR
b) Vortrag auf neue Rechnung: 6.191.050,04 EUR
Herr Andreas Bomm hat sein Mandat als Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat der SIMONA AG mit Wirkung vom 28. März 2014 niedergelegt,
da er dem neu gewählten Betriebsrat der SIMONA AG nicht mehr angehören
wird. Herr Jörg Hoseus, der im Februar 2012 als Ersatzmitglied für
Herrn Bomm bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
gewählt wurde, rückt mit Wirkung vom 28. März 2014 als Nachfolger
von Herrn Bomm nach. Wir danken Herrn Bomm für seine engagierte Mitarbeit
im Aufsichtsrat, dem das Wohl der SIMONA AG im Interesse der Arbeitnehmer
stets am Herzen lag. Wir begrüßen Herrn Hoseus als neues Mitglied
im Aufsichtsrat und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern. In einem Jahr, das von einer schwierigen konjunkturellen
Entwicklung geprägt war, haben sie die strukturellen Änderungen im
Unternehmen loyal und mit großem Einsatz angepackt. Allen Kunden und
Partnern dankt der Aufsichtsrat für die gute Zusammenarbeit und das
hohe Vertrauen in SIMONA.
Kirn, 23. April 2014
DER AUFSICHTSRAT
Dr. Rolf Goessler, Vorsitzender
Entsprechenserklärung
der
SIMONA AG
zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und
Aufsichtsrat haben am 8. März 2013 die folgende Entsprechenserklärung
gemäß § 161 AktG abgegeben
Die letzte Entsprechenserklärung wurde am 9. März 2012 auf der
Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung
vom 26. Mai 2010 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich
für den Zeitraum ab Veröffentlichung der letzten Entsprechenserklärung
bis zum 15. Juni 2012 auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010. Für den Zeitraum
ab dem 16. Juni 2012 bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung
vom 15. Mai 2012, die am 15. Juni 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht
wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der SIMONA AG (im Folgenden die "SIMONA")
erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird:
| ― |
Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen
wird nicht elektronisch übermittelt. Dazu liegen die Zustimmungserfordernisse
nicht vor. Eine zusätzliche Übermittlung auf elektronischem Wege ist
aus Sicht von SIMONA selbst bei Erfüllung der Zustimmungserfordernisse
nicht praktikabel, da Namen und E-Mail-Adressen der Aktionäre nicht
vollständig zur Verfügung stehen. (Kodex Ziffer 2.3.2)
|
| ― |
Die Vorstandsverträge enthalten zurzeit keine Begrenzungsmöglichkeit
(Cap) für außerordentliche Entwicklungen. Eine außerordentliche Entwicklung
besteht aus Sicht von SIMONA vor allem in einer "Change of Ownership".
Für diesen Fall enthalten die Vorstandsverträge keine Klausel aufgrund
derer ein Anspruch auf eine gesonderte Zahlung besteht. Daher ist
die Vereinbarung einer Begrenzungsmöglichkeit aus Sicht von SIMONA
derzeit nicht erforderlich. (Kodex Ziffer 4.2.3 Abs. 3 Satz 4)
|
| ― |
Die Hauptversammlung der SIMONA hat am 01. Juli 2011 mit der
nötigen Dreiviertel-Mehrheit beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder
nicht individualisiert, sondern nur gemeinschaftlich zu veröffentlichen;
aufgeteilt nach fixen Bezügen und nach erfolgsbezogenen Komponenten.
(Kodex Ziffer 4.2.4 Satz 3)
|
| ― |
Der Aufsichtsrat hat bisher keinen Nominierungsausschuss gebildet.
Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat beraten bereits bisher
Wahlvorschläge getrennt, so dass die formale Bildung eines Nominierungsausschusses
aus Sicht von SIMONA nicht erforderlich ist. (Kodex Ziffer 5.3.3)
|
| ― |
Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine konkreten
Ziele benannt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation
die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte,
die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Kodex
Ziffer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder
und Vielfalt (Diversity) - insbesondere eine angemessene Beteiligung
von Frauen vorsehen. Dementsprechend werden bei Vorschlägen des Aufsichtsrats
an die zuständigen Wahlgremien solche Ziele nicht berücksichtigt.
Die Festlegung von Quoten ist aus Sicht von SIMONA bei der Größe des
Aufsichtsrates und der aufgrund der speziellen Unternehmensausrichtung
in Frage kommenden Kandidaten nicht zielführend. (Kodex Ziffer 5.4.1
Abs. 2 und Abs. 3)
|
| ― |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine ihrer Verantwortung
und ihrem Tätigkeitsumfang Rechnung tragende Vergütung. Die Vergütung
enthält über die in der Satzung bestimmte feste Vergütung hinaus keine
erfolgsorientierten Vergütungskomponenten. Die Hauptversammlung ist
allerdings ermächtigt, eine vom Erreichen oder Überschreiten von Unternehmenskennzahlen
abhängige Vergütung des Aufsichtsrates zu beschließen. Soweit hierin
bis einschließlich zum 15. Juni 2012 eine Abweichung von den Empfehlungen
des Kodex vorlag, hielt SIMONA diese Regelung aufgrund der Gesamtvergütungsstruktur
für das geeignetste Vergütungsmodell für die Arbeit des Aufsichtsrates.
(Kodex Ziffer 5.4.6 Abs. 2)
|
| ― |
Konzernabschlüsse und Zwischenberichte werden im Rahmen der
gesetzlichen Fristenregelungen öffentlich zugänglich gemacht. Aufgrund
des definierten Procedere der Jahresabschlusserstellung mit dem Ziel
höchster Transparenz und Genauigkeit ist eine frühere Veröffentlichung
aus Sicht von SIMONA nicht möglich. (Kodex Ziffer 7.1.2 Satz 4)
|
Kirn, im März 2013
SIMONA AG
Aufsichtsrat und Vorstand
|