Ad-hoc | 14 June 1999 07:35
Ad hoc-Service: Singulus Technologies AG
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SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Alzenau
Bekanntmachung
über die Umstellung des Grundkapitals und der Aktiennennbeträge
auf EURO mit Nennbetragsglättung der Aktien durch Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln, verbunden mit einem Aktiensplitt sowie
Umstellung der Börsennotierung.
Die ordentliche Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES
AKTIENGESELLSCHAFT vom 7. Mai 1999 hat u.a. beschlossen,
– das Grundkapital von DM 30.000.000,– auf EURO 15.338.756,44
umzustellen,
– das Grundkapital von EURO 15.338.756,44 durch Umwandlung
eines Teilbetrages der Gewinnrücklage um EURO 2.661.243,56 auf
EURO 18.000.000,– und durch Erhöhung des Nennbetrages der
Aktien von bisher DM 5,– auf künftig EURO 3,– zu erhöhen,
– die Aktien im Nennbetrag von je EURO 3,– in jeweils drei
Aktien im Nennbetrag von je EURO 1,– zu teilen.
Das umgestellte Grundkapital der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
beträgt EURO 18. 000.000,– und ist eingeteilt in Stück
18.000.000 Aktien im Nennbetrag von je EURO 1,–. Die
Satzungsänderung ist am 25. Mai 1999 in das Handelsregister des
Amtsgerichts Aschaffenburg eingetragen worden. Damit sind aus
einer Aktie im Nennbetrag von DM 5,– nun drei Aktien im
Nennbetrag von je EURO 1 geworden.
Mit der Umstellung auf Aktien im Nennbetrag von je EURO 1,–
ist auch eine Umstellung der Börsennotierung verbunden. Die
Preisfeststellung der Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
(Wertpapier-Kenn-Nummer 723 890) im Neuen Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse und im Freiverkehr an den
Wertpapierbörsen in Düsseldorf, München, Hamburg, Berlin, Bremen
und Stuttgart wird vom Donnerstag, den l. Juli 1999 an, von der
bisherigen Einheit 1 Stück = DM 5,– auf die neue Einheit 1
Stück = EURO 1,– im Verhältnis 1:3 umgestellt. Vorliegende
Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 30. Juni 1999.
Nach dem Stand vom 30. Juni 1999, abends, werden die
Depotbanken die Gattungsbezeichnung für die Aktien der
SINGULUS TECHNOLOGIES AG auf EURO-Nennbetragsaktien ändern und
die Depotbestände an Aktien der Singulus Technologies AG im
Verhältnis 1:3 umbuchen, so daß jeweils eine Aktie im
Nennbetrag von nom. DM 5,– drei Aktien im Nennbetrag von je
EURO 1,– verbucht sind. Die Depotumstellung ist für die
Aktionäre kostenfrei.
Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist
ausgeschlossen. Die 18.000.000 Aktien im Nennbetrag von je EURO
1,– sind in Form von Globalaktien bei der Deutsche Börse
Clearing AG hinterlegt.
Von den Aktionären ist nichts zu veranlassen.
Der Vorstand
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Bernhard Krause, Consultant for Communications,
Phone: ++49-6181-990240,Fax: ++49-6181-990243, e-mail: MetaCom@t-online.de
Or: Eva Welzhofer, Phone: ++49-(0)6023-945-292,
Fax:++49-(0)6023-945-110, e-mail: Eva Welzhofer@singulus.de
Singulus Technologies AG – Junkersstrasse 1 – D-63755 Alzenau –
Internet: http://www.Singulus.de
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