![]() SINGULUS TECHNOLOGIES AGKahl am MainGeschäftsbericht 2009AUF EINEN BLICKKONZERNKENNZAHLEN 2007 - 2009 (IFRS)scroll
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(nach Veräußerung von Hamatech APE 487 Mitarbeiter) JAHRESCHRONIK 2009scroll
AN DIE AKTIONÄRE DER SINGULUS TECHNOLOGIES AGFlexible Dünnschicht-Solarzellen aus Produktionsanlagen von STANGLDünnschicht-Solarzellen unter Verwendung von flexiblen Trägermaterialien sind oft kostengünstiger in der Herstellung als die meisten traditionellen Solarpanels. Solche Solarmodule werden bei Anwendungen in der Gebäudetechnik, bei großflächigen Installationen von Solaranlagen, im Weltraum und auch in der Unterhaltungselektronik mit portablen Stromquellen eingesetzt. ST ANGL hat 2008 einen Großauftrag über 8 Roll-to-Roll Produktionsanlagen des Typs IMPEDIO für die nasschemische Beschichtung von flexiblen Solarzellen auf der Basis der CIS/CIGS Technologie erhalten. AN DIE AKTIONÄRE DER SINGULUS TECHNOLOGIES AGBericht des AufsichtsratesSEHR GEEHRTE AKTIONÄRIN, SEHR GEEHRTER AKTIONÄR,Das Jahr 2009 wird als das Jahr der großen Finanz- und Wirtschaftskrise in die Geschichte der Weltwirtschaft eingehen. Die Regierungen der europäischen Industriestaaten und der USA haben alle Anstrengungen unternommen, mit finanziellen Stützungsmaßnahmen und Konjunktur-Programmen dieser Krise entgegen zu wirken und damit den Fortbestand des westlichen Wirtschaftssystems zu sichern. Dabei wurde allgemein eine weiter anwachsende Staatsverschuldung in Kauf genommen, deren Rückführung in der Zukunft bis auf weiteres ungewiss bleiben wird. Auch SINGULUS TECHNOLOGIES wurde von der Finanz- und Wirtschaftskrise in beiden Kerngeschäften - den Anlagen für Optical Disc und Photovoltaik - mit einem Rückgang des Umsatzes von etwa 40 % gegenüber dem Vorjahr erheblich getroffen. Bereits im Frühjahr 2009 hatte der Vorstand mit Maßnahmen zur Kostensenkung sowohl bei allgemeinen Verwaltungskosten als auch bei Personalkosten reagiert, um entsprechende Entlastungen sofort und für die Folgejahre zu erzielen. In Q3/2009 wurden weitere Restrukturierungen und erhebliche Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Vorräte und Forderungen vorgenommen, um der wirtschaftlich angespannten Situation des Unternehmens in vollem Umfang Rechnung zu tragen. Durch den Erwerb der Beteiligung von 51 % an der STANGL Semiconductor Equipment AG (STANGL) im September 2007 war SINGULUS TECHNOLOGIES der erfolgreiche Eintritt in den Markt für Photovoltaik-Anlagen gelungen. Im Dezember 2009 konnten die bei den Verkäufern noch verbliebenen 49 % Aktien übernommen werden, so dass damit der Weg frei wurde, diese Beteiligung in den Folgejahren in den SINGULUS Konzern vollständig zu integrieren und die mittelfristige Strategie zum Aufbau eines leistungsfähigen Produktprogramms für diesen neuen Markt zügig zu verwirklichen. Mit dem Verkauf der Beteiligung HamaTech APE zum Jahreswechsel 2009/2010 einschließlich der Immobilie in Sternenfels konnte das Portfolio weiter bereinigt werden, um dieses künftig allein auf die Geschäftsfelder der Anlagen für Optical Disc und Photovoltaik zu konzentrieren. VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND VORSTANDHerr Thomas Geitner, Mitglied des Aufsichtsrates unseres Unternehmens seit dem Börsengang im November 1997, hatte sein Mandat nach fast 12 Jahren aus beruflichen Gründen mit Wirkung der Hauptversammlung im Mai 2009 niedergelegt. Die Hauptversammlung 2009 wählte an seiner statt Herrn Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz als neues Mitglied in den Aufsichtsrat. Aufsichtsrat und Vorstand fühlen sich Herrn Geitner für seine mehr als 11 -jährige Tätigkeit im Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu großem Dank verpflichtet. Mit seinem Sachverstand in Fragen der allgemeinen Unternehmensführung, technischer Zusammenhänge und technologischer Entwicklungen, aber auch in Fragen der Corporate Governance und Compliance eines börsennotierten Unternehmens war er stets ein loyaler und weitsichtiger Ratgeber. Das Mandat von Herrn Hans-Jürgen Stangl als Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wurde zum 30.07.2009 beendet. Sein Amt als Vorsitzender des Vorstands der STANGL Semiconductor Equipment AG blieb davon unberührt. Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat hat Herr Stefan A. Baustert sein Amt als Mitglied des orstands und als Vorsitzender des Vorstands mit Wirkung zum 17.08.2009 niedergelegt. Gleichzeitig beschloss der Aufsichtsrat, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn Roland Lacher, gemäß § 105 Abs. 2 AktG mit sofortiger Wirkung und befristet bis zum 31.03.2010 in den Vorstand zu entsenden. Herr Lacher übernahm dort das Amt als Vorsitzender des Vorstands, bis er zum 01.04.2010 in den Aufsichtsrat von SINGULUS zurückkehren wird. Für die Zeit der Entsendung von Herrn Lacher in den Vorstand übernahm der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, den Vorsitz im Aufsichtsrat. Zur Vermeidung einer Vakanz im Aufsichtsrat von SINGULUS, welcher gemäß der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern besteht, wurde auf Vorschlag des Aufsichtsrates und zeitgleich vom Amtsgericht Aschaffenburg Herr Dipl.-Betriebswirt und MBA Jürgen Lauer befristet bis zum 31.03.2010 als Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt. In der folgenden Sitzung wählte der Aufsichtsrat das Mitglied Günter Bachmann zum stellvertretenden Vorsitzenden. Mit Wirkung vom 01.09.2009 wurde Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck zum Mitglied des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG berufen. Dr.-Ing. Rinck, der in Personalunion auch zum Mitglied des Vorstands der STANGL Semiconductor Equipment AG bestellt wurde, wird zum 01.04.2010 den Vorsitz im Vorstand von SINGULUS übernehmen. TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE DES AUFSICHTSRATESDer Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2009 regelmäßig und intensiv über den Gang der Geschäfte und die Lage der Unternehmensgruppe informiert sowie die Geschäftsführung des Vorstands der Gesellschaft überwacht. Grundlage für die Informations- und Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates waren schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands und sonstiger Mitarbeiter sowie der externen Wirtschaftsprüfer und Berater. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat monatlich schriftlich über den aktuellen Geschäftsverlauf der einzelnen Segmente und des jeweiligen Marktumfeldes berichtet. Über wesentliche Projekte und Maßnahmen wurde der Aufsichtsrat unter anderem im Wege jeweils aktualisierter Status-quo-Berichte informiert. Weiterhin wurde immer zeitnah über geplante Maßnahmen zur Kostenreduzierung, deren Umsetzung und Beitrag zur Stabilisierung des Ergebnisses berichtet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat mit dem Vorstand auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrates in diversen Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung laufend erörtert. Hierüber wurde den anderen Mitgliedern im Aufsichtsrat anschließend immer ausführlich berichtet. Dank der engen Abstimmung und offenen Zusammenarbeit mit dem Vorstand hatte der Aufsichtsrat stets umfassende Kenntnis über alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe. So konnte er die Unternehmensplanung und die Unternehmensstrategie in den Sitzungen eingehend beraten und mit dem Vorstand erörtern. Der Aufsichtsrat erhielt vom Vorstand jeweils eine schriftliche Darstellung der vorgeschlagenen Vorgehensweise. Ein besonderes Augenmerk galt dabei den gemeinsamen Anstrengungen zum Aufbau des neuen Geschäftsfeldes für Solar-Anlagen als zweites Standbein und als Ergänzung zum bisherigen Kerngeschäft der Optical Disc Anlagen. Wie zuvor bereits erwähnt, betrafen die Beratungen des Aufsichtsrates auch in erheblichem Umfang verschiedene Vorstandsangelegenheiten. Die Vergütungsstruktur wurde überprüft und die bisherige Vergütung aufgrund der Verluste im Geschäftsjahr 2009 entsprechend dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) reduziert. Das Erreichen der individuellen Zielvorgaben der Vorstände für 2009 wurde überprüft und über die bei Erreichen der Zielvorgaben vereinbarten variablen Vergütungen entschieden. Die Höhe der im Jahr 2009 an die Mitglieder des Vorstands gezahlten Bezüge ergibt sich aus dem Vergütungsbericht (siehe Seite 49 bis 55 des Geschäftsberichtes). Im Geschäftsjahr 2009 fanden insgesamt 13 Sitzungen des Aufsichtsrates statt, davon 6 ordentliche und 7 außerordentliche Sitzungen (5 als TelefonKonferenz). In jedem Quartal fand mindestens eine Sitzung statt. Regelmäßiger Gegenstand der Tagesordnung für die ordentlichen Sitzungen waren die Geschäftsentwicklung des Unternehmens, insbesondere die Entwicklung von Umsatz und Rentabilität, der Vergleich des tatsächlichen Geschäftsverlaufes mit den budgetierten Zahlen, die Unternehmensplanung sowie die jeweiligen Zwischenabschlüsse. Im Einzelnen bildeten die folgenden Themen den Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrates: SITZUNG 30.01.2009Ein revidiertes Budget für 2009 und eine Mittelfristplanung bis 2011 wurden besprochen und verabschiedet. Beantragung von "Genehmigtem Kapital" für die Hauptversammlung 2009. Der Risikobericht und die Corporate Governance Erklärung gemäß § 161 AktG wurden verabschiedet. SITZUNG 13.03.2009 (BILANZ AUFSICHTSRATSSITZUNG)In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Rechnungslegung und der Konzern-Rechnungslegung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie den Ergebnissen der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2008 in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young. Der Jahresabschluss 2008 einschließlich des zusammengefassten Lageberichtes wurde gebilligt und gemäß § 172 Satz 2 AktG festgestellt. Weiteres Thema war die Vorbereitung der Vorschläge des Aufsichtsrates zu den sonstigen Tagesordnungspunkten der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2009 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. SITZUNG 02.04.2009 (TELEFONKONFERENZ)Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat über einen schlechten Auftragseingang in Q1/2009 sowohl bei STANGL als auch bei SINGULUS in Kahl. In dieser Zeit erfolgte bereits ein Personalabbau um 95 Mitarbeiter im Konzern. Kurzarbeit bis Ende Juni 2009 wurde für Kahl eingeführt. Es wurde beschlossen, die Ernst & Young AG für den Abschluss des Jahres 2009 wieder zur Wahl vorzuschlagen. SITZUNG 19.05.2009 (TELEFONKONFERENZ)Der Vorstand unterrichtete über die weiterhin angespannte Auftragslage im Konzern. Aufgrund der weltweiten Finanzkrise ist das mehrjährige Wachstum im Markt für Anlagen der Photovoltaik zum Stillstand gekommen. Ein Verkäufer-Markt hat sich zu einem Käufer-Markt mit gleichzeitig deutlichem Preisverfall bei Solarzellen und Maschinen-Ausrüstungen gewandelt. SITZUNG 29.05.2009Die Sitzung diente der Vorbereitung der am gleichen Tage stattfindenden Hauptversammlung. Erste Überlegungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, den für das Jahr 2010 vorgesehenen Kauf der 49 % Aktien an der STANGL Semiconductor Equipment AG noch in das Jahr 2009 vorzuziehen. SITZUNG 02.07.2009Erneut berichtete der Vorstand über den unbefriedigenden Auftragseingang und die angespannte Geschäftslage. Der Aufsichtsrat beschloss, eine A.O. Aufsichtsratssitzung zur Klärung dieses Themas für den 24.07.2009 anzuberaumen. Diskussion der Auswirkungen aus dem jüngst vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen (VorstAG). SITZUNG 24.07.2009 (A.O. SITZUNG)Die Notwendigkeit weiterer Restrukturierungs-Maßnahmen wurde besprochen. Der Vorstand stellte dazu eine überarbeitete, mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung vor. Probleme bei der Integration der 51 % Beteiligung von STANGL wurden eingehend diskutiert; Handlungs-Alternativen für den Vorstand wurden definiert. SITZUNG 17.08.2009 (A.O. SITZUNG)Stefan A. Baustert legte sein Amt als Vorsitzender des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES nieder. Der Aufsichtsrat beurlaubte Herrn Baustert von seinen Pflichten mit sofortiger Wirkung. Beschluss über die Bestellung von Dr.-Ing. Stefan Rinck zum Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 01.09.2009. Beschluss über die Entsendung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn Roland Lacher, gemäß § 105 Abs. 2 AktG mit sofortiger Wirkung und befristet bis zum 31.03.2010 in den Vorstand. Beschluss über den Vorschlag an das Amtsgericht Aschaffenburg, Herrn Dipl.-Betriebswirt und MBA Jürgen Lauer als drittes Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen. SITZUNG 14.09.2009Die Mitglieder des Aufsichtsrates wählten Herrn Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herrn Günter Bachmann zum stellvertretenden Vorsitzenden. Bericht des Vorstands über die Beschlüsse der a.o. Hauptversammlung und der Aufsichtsrats-Sitzung der STANGL Semiconductor Equipment AG vom 08.09.2009. Bericht des Vorstands über die aktuelle Liquiditätsplanung und jüngste Gespräche mit den Konsortialbanken. Ein Update des Rekonstrukturierungs-Plans wurde besprochen, wobei der Personal-Abbau in Kahl in Erwartung neuer Aufträge bei Solar deutlich zurückgenommen wurde. SITZUNG 27.10.2009 (TELEFONKONFERENZ)Der Vorstand informierte über die jüngsten Gespräche mit den Konsortialbanken zum laufenden Kreditvertrag und die weitere Liquiditätsplanung. SITZUNG 30.10.2009Ausführliche Diskussion des Finanzreports zum Q3/2009 und der Hochrechnung bis zum Jahresende 2009. Der Vorstand berichtete anhand vorläufiger Zahlen über eventuell notwendige Wertberichtigungen bei Vorräten, Forderungen und Impairments auf Konzernebene. Vorlage einer überarbeiteten Mittelfristplanung 2010 bis 2012. Bericht über Verkaufsverhandlungen mit einem neuen Interessenten für HamaTech APE. SITZUNG 20.11.2009Bericht des Vorstands über die Ergebnisse eines Restrukturierungs-Gutachtens, welches von PwC im Auftrage der Konsortialbanken angefertigt wurde. Darin wurden die Planungen 2010 sowohl für das Geschäftsfeld Optical Disc als auch für das Geschäftsfeld Photovoltaik in vollem Umfang bestätigt. Bericht des Vorstands über die laufenden Verhandlungen zu einem noch 2009 vorgezogenen Kauf der verbliebenen 49 % Aktien an STANGL. Erläuterung und Diskussion des erweiterten Geschäftsmodells für Photovoltaik-Anlagen, neben dem heutigen Geschäft für einzelne Maschinen auch künftig System-Geschäfte zu entwickeln. SITZUNG 16.12.2009 (TELEFONKONFERENZ)Dem vom Vorstand vorgeschlagenen Vertragsentwurf zum Verkauf der HamaTech APE einschließlich der Immobilie in Sternenfels wurde zugestimmt. Der vom Vorstand geschlossene Vertrag zum Kauf von 49 % Aktien an der STANGL Semiconductor Equipment AG wurde genehmigt. Es wurde zugestimmt, einen KfW-Kredit für die Finanzierung des Kaufpreises zu beantragen. Der Vorstand unterrichtete über die Verhandlungen mit den Konsortialbanken zum laufenden Kreditvertrag. Beanstandungen gegen die Geschäftsführung durch den Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hatte der Aufsichtsrat zu keiner Zeit. Auch waren sich Vorstand und Aufsichtsrat über die Beurteilung von Geschäftsentwicklung, Marktumfeld, Chancen und Risiken stets einig. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung, die im Geschäftsjahr 2009 unverändert geblieben ist. Der Aufsichtsrat überprüft ständig die Effizienz seiner Tätigkeit - insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der Sitzungen, Informationsfluss und Berichterstattung durch den Vorstand, um eine effektive Kontrolle und schnelle Entscheidungen zu ermöglichen. CORPORATE GOVERNANCESINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihr Aufsichtsrat bekennen sich zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Im Berichtszeitraum sind Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern nicht aufgetreten. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat zeichnete sich durch Effizienz, Fachkompetenz und Vertrauen aus. Der Aufsichtsrat besteht seit Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft aus drei Mitgliedern. Von der Bildung eines Prüfungsausschusses oder sonstiger Aufsichtsratsausschüsse hat der Aufsichtsrat deshalb auch im Geschäftsjahr 2009 abgesehen. Denn sie lassen nach seiner Auffassung weder eine Effizienzsteigerung noch eine verbesserte Behandlung komplexer Sachverhalte oder eine effizientere oder bessere Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements oder der Abschlussprüfung erwarten. Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2010 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben (Seite 18 des Geschäftsberichtes 2009) und gemäß Ziffer 3.10 des Kodex den Corporate Governance Bericht verfasst, der auf den Seiten 16 bis 18 des Geschäftsberichtes 2009 abgedruckt ist. Dort werden die Abweichungen von den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex erläutert. Auf die Ausführungen in diesem Bericht wird verwiesen. VORSTANDSVERGÜTUNGDie amtierenden Vorstandsmitglieder haben individuelle Anstellungsverträge mit der Gesellschaft abgeschlossen. Die Gesellschaft wurde beim Abschluss und bei Änderung dieser Anstellungsverträge entsprechend den aktienrechtlichen Vorgaben vom Aufsichtsrat vertreten. Nähere Einzelheiten zu allgemeinen Vertragskonditionen und Veränderungen der Vergütung sind im Vergütungsbericht beschrieben, welcher Teil des Konzernlageberichts ist. Der Vergütungsbericht ist auf den Seiten 49 bis 55 des Geschäftsberichtes 2009 abgedruckt. RISIKOMANAGEMENTDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt gemäß den einschlägigen aktien- und handelsrechtlichen Regelungen besonderen Anforderungen an ein internes Risikomanagement und hat deshalb ein entsprechendes Überwachungssystem eingeführt. Der Gestaltung und den Ergebnissen des Überwachungssystems gilt das besondere Interesse des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat hält das Überwachungssystem der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für effizient und teilt die Risikobeurteilung des Vorstands. AKTIENBESITZ DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDERDer Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder wird sowohl im Geschäftsbericht als auch im Internet veröffentlicht (eine detaillierte Darstellung befindet sich in den Erläuterungen auf Seite 54 des Geschäftsberichtes 2009). JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS SOWIE LAGEBERICHTDer vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum 31.12.2009 wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Eschborn, geprüft. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat entsprechend den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden am 12.03.2009 schriftlich erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen könnten. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 02.04.2009 wurde die Eignung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 ausführlich vom Aufsichtsrat erörtert und bejaht; in der ordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 29.05.2009 wurde sie auf Vorschlag des Aufsichtsrates zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 gewählt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für das Geschäftsjahr 2009 wurden gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wurde um einen Konzernlagebericht ergänzt, der gemäß § 315 Abs. 3 i.V.m. § 298 Abs. 3 Satz 1 HGB mit dem Lagebericht zum Einzelabschluss zusammengefasst wurde. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hatte der Abschlussprüfer auch zu beurteilen, ob die Einrichtung eines Risikoüberwachungssystems durch den Vorstand erfolgt ist, das die rechtzeitige Erkennung existenzbedrohender Risiken ermöglicht. Zum Überwachungssystem hat der Abschlussprüfer erklärt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz geforderten Maßnahmen getroffen hat und dass diese geeignet sind, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, welche den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates lagen der geprüfte Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, der geprüfte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht zum 31.12.2009 rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Die geprüften Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht waren Gegenstand der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 15.03.2010. Der gewählte Abschlussprüfer nahm an der Aufsichtsratssitzung vom 08.03.2010 zur ausführlichen Erörterung der Prüfung teil und hat dem Aufsichtsrat über die Prüfungsschwerpunkte berichtet. Die Prüfungsergebnisse wurden eingehend im Aufsichtsrat und mit dem Abschlussprüfer diskutiert, wobei alle Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrates ausführlich beantwortet wurden. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer zur Kenntnis genommen, diskutiert und keinen Grund zu Beanstandungen gesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Aktiengesellschaft sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft und für ordnungsgemäß, plausibel und vollständig befunden. Als Ergebnis seiner eigenen Prüfung konnte der Aufsichtsrat deshalb feststellen, dass Einwände gegen den Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht zum 31.12.2009 nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 15.03.2010 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Mit Dank und großer Anerkennung würdigt der Aufsichtsrat die Leistungen des Vorstands sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr 2009, welches von vielfältigen Schwierigkeiten intern und extern gekennzeichnet war. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sehen jedoch im Einvernehmen mit dem Vorstand der weiteren Geschäftsentwicklung des Unternehmens mit Zuversicht entgegen. Denn der Geschäftsbereich Optical Disc wird vom sich beschleunigenden Wachstum der Blu-ray Disc ebenso profitieren wie auch das Geschäftsfeld Photovoltaik, für welches sich ein neuer wirtschaftlicher Aufschwung im laufenden Jahr 2010 deutlich abzeichnet.
Kahl am Main, im März 2010 Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates AN DIE AKTIONÄRE DER SINGULUS TECHNOLOGIES AGBERICHT DES VORSTANDSSEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER SINGULUS TECHNOLOGIES AG, SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERRENSie haben uns im Geschäftsjahr 2009 durch ein schwieriges Jahr begleitet. Wir danken allen Aktionärinnen und Aktionären der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für ihre Treue und Ihr Verständnis. Das Jahr 2009 war ein Jahr, in welchem die internationale Wirtschaft und die Finanzmärkte in Europa, Amerika und Asien größten Schwierigkeiten ausgesetzt waren. Nach der Krise im amerikanischen Immobilienmarkt 2008 und dem Zusammenbruch verschiedener Großbanken hatten sich die Konjunkturerwartungen für 2009 schlagartig verschlechtert. Die großen Volkswirtschaften befanden sich Ende 2008 inmitten einer Rezession, deren Ausmaß an die große Weltwirtschaftskrise nach dem ersten Weltkrieg erinnerte. Nur das Eingreifen der Regierungen weltweit mit direkten Beteiligungen an krisengeschüttelten Finanzinstituten und mit dem Start umfangreicher Konjunkturprogramme führte zu einer langsamen Stabilisierung des weltweiten Finanzsystems. Auch die deutsche Wirtschaft und insbesondere der Maschinen- und Anlagenbau waren inbesonderem Maße von dieser negativen Entwicklung betroffen. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS) hatte im September 2008 entschieden, das Unternehmen künftig ausschließlich auf die Bereiche Optical Disc und Solar auszurichten. Die klare Konzentration auf diese beiden Wachstumsfelder sollte sowohl beim Umsatz als auch beim Ergebnis in den kommenden Jahren zu deutlichen Verbesserungen führen. Die internationale Krise hat das Erreichen dieser Ziele verhindert und die Entwicklung der beiden Kernarbeitsgebiete Optical Disc und Solar im Jahr 2009 deutlich negativ beeinflusst. Die Geschäftszahlen 2009 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG spiegeln dies wider. Das Investitionsverhalten unserer Kunden ist Ende 2008 sehr verhalten gewesen bzw. 2009 zum Teil ganz zum Erliegen gekommen. Begonnene Projekte wurden verschoben und notwendige Bestellungen wurden so spät wie möglich erteilt. 2009: WEITERE KONSOLIDIERUNGS-MASSNAHMEN NOTWENDIGDie schwierige Situation der Optical Disc Branche hat sich durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise und zurückhaltende Investitionstätigkeit in den letzten 12 Monaten zunehmend verschärft, wobei auch insbesondere die Bonität einzelner Kunden weiter abgenommen hat. Diese Entwicklung hatte zwangsläufig negative Auswirkungen auf die Werthaltigkeit unserer Forderungen und Vorräte. So hat der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG alle Positionen im Unternehmen intensiv auf notwendige Wertberichtigungen und Abschreibungen überprüft. In seiner Sitzung am 04.11.2009 wurde beschlossen, bilanzielle Wertberichtigungen von insgesamt 37,4 Mio. € vorzunehmen. SINGULUS TECHNOLOGIES VERÄUSSERT HAMATECH APE, STERNENFELSSINGULUS hat 100 % der Anteile an der Hama-Tech APE GmbH & Co. KG, Sternenfels, an die SÜSS MicroTec AG (SÜSS), Garching, veräußert. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde am 06.12.2009 von beiden Vertragspartnern unterzeichnet, der endgültige Kaufvertrag im Januar 2010 von beiden Parteien unterzeichnet. Es ist ein Kaufpreis in Höhe von 3,6 Mio. € für das Unternehmen APE vereinbart worden. Zuzüglich zum Kaufpreis für HamaTech APE wurde ein variabler Vergütungsbestandteil ("Earn-out-Komponente") in Höhe von 1,0 Mio. € vereinbart, welcher an die Umsatzentwicklung der HamaTech APE im Jahr 2010 geknüpft ist. Weiterhin wurde ein Kaufpreis in Höhe von 4,5 Mio. € für der Erwerb des Grundstücks und des Firmengebäudes am Standort Sternenfels vereinbart. Aus diesem Erlös wurde ein Betrag von 1,1 Mio. € für die Rückführung der Leasing Verbindlichkeiten verwendet. Dieser Vertrag beinhaltet auch die Übernahme der 80 Mitarbeiter am Standort Sternenfels und in den Auslandsgesellschaften durch SÜSS. Im Geschäftsjahr 2009 hat die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von ca. 11 Mio. € erwirtschaftet. Das Closing erfolgte im Februar 2010. SINGULUS TECHNOLOGIES AG ÜBERNIMMT IM DEZEMBER 2009 VORZEITIG 49 % DER ANTEILE AM SOLARTECHNIK-UNTERNEHMEN STANGLDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat am 07.12.2009 die restlichen 49 % an der STANGL Semiconductor Equipment AG (STANGL), Fürstenfeldbruck bei München, übernommen. Das Closing fand zum Ende des Jahres statt, und SINGULUS besitzt nach der Übernahme 100 % der Anteile von STANGL. Es ist SINGULUS damit gelungen, den Kauf der STANGL-Anteile gegenüber früheren Planungen noch in das Jahr 2009 vorzuziehen und gleichzeitig einen deutlich niedrigeren Kaufpreis als für die erste Tranche von 2007 zu bezahlen. GESCHÄFTSENTWICKLUNG IM SEGMENT OPTICAL DISCDas Geschäft mit Produktionsanlagen für CD, DVD und Blu-ray war im Geschäftsjahr 2009 schwach. Angebote für Gebrauchtmaschinen haben auch 2009 das Geschäft für neue CD- und DVD-Anlagen deutlich beeinträchtigt. Das neue Blu-ray Format hat sich dagegen weiter positiv entwickelt und sich als Standard für Filme in High Definition-Auflösung durchgesetzt. Der erste und wichtigste Grund ist augenfällig: Große Flachbildfernseher von mehr als einem Meter Breite zeigen Blu-ray Filme mit deutlich größerer Detailschärfe und wesentlich klareren Konturen als dieselben Filme auf einer DVD. Bereits 2005 wurden von SINGULUS die ersten Produktionssysteme für Blu-ray an internationale Großkunden ausgeliefert. Mit Ausnahme von SONY produzieren heute fast alle Blu-ray Disc Hersteller auf Anlagen von SINGULUS. Trotz der anhaltenden Krise ist es SINGULUS gelungen, auch 2009 neue Regionen für seine Blu-ray Produktionsmaschinen zu erschließen. So konnte ein erstes BLULINE II System nach Japan und weitere Anlagen nach Brasilien verkauft werden. SINGULUS hat bis heute mehr als 70 Blu-ray Produktionsanlagen an Kunden in der ganzen Welt geliefert. Die neuesten technischen Entwicklungen eröffnen dem Blu-ray Disc Format weitere Anwendungspotentiale in der Zukunft. So sollen u.a. für die neue 3-D Film- und Fernsehtechnik in HD-Auflösung Blu-ray Discs mit mehr als 100 Gbyte Speichervolumen entwickelt werden. Aufgrund dieser jüngsten Entwicklungen erwarten wir deutliche Wachstumssignale für unser Blu-ray Anlagengeschäft in 2010 und Folgejahren. GESCHÄFTSENTWICKLUNG IM SEGMENT SOLARBis Mitte 2008 war der Boom in der Solarbranche ungebrochen und befand sich sogar in einer Phase starker Überhitzung. Auch hier hat die internationale Wirtschaftskrise in 2009 zu tiefen Einschnitten geführt. SINGULUS hat diese Phase zur intensiven Entwicklung seiner Solaraktivitäten genutzt. Die Übernahme der restlichen 49 % von STANGL war dabei für SINGULUS eine der wichtigen Voraussetzungen, um im Segment Solar weiter zu expandieren. STANGL war die erste Akquisition außerhalb des traditionellen Arbeitsgebietes der Optical Disc Produktionsanlagen. Damit wurde der strategisch wichtige Marktzugang zur Solarindustrie möglich gemacht. Wir werden uns in Zukunft deutlich auf das Systemgeschäft mit Produktionsanlagen für Solarzellen konzentrieren und unser Know-how in der Beschichtungs- und Automatisierungstechnik sowie im Systemgeschäft einbringen. SINGULUS und STANGL kooperieren dabei mit führenden Zellherstellern bei der Entwicklung neuer Fertigungstechnologien und neuer Anlagenkonzepte. Erste Aufträge in 2010 bestätigen die guten Erfolgsaussichten unserer Strategie. Ziel ist es, bei Produktionsanlagen und -systemen für Solarzellen in den nächsten Jahren eine führende Position aufzubauen und am kommenden Wachstum in diesem Markt zu partizipieren. WEITERE ENTWICKLUNG 2010Volkswirte und Fachleute zahlreicher Wirtschaftsinstitute sehen den Beginn einer positiven Konjunktur-Entwicklung für Jahr 2010. Sollte sich die gesamtwirtschaftliche Situation ab 2010 verbessern, wird dies auch unserem Geschäft wieder neue Impulse verleihen. Unser erklärtes Ziel ist es, das Unternehmen so schnell wie möglich wieder zu positiven Ergebnissen zu führen. Break Even auf EBIT-Basis ist unser erklärtes Ziel für 2010. Der Vorstand und alle Mitarbeiter arbeiten intensiv daran, dieses Ziel zu erreichen. Wir bedanken uns bei den Aktionärinnen und Aktionären sowie bei allen Geschäftsfreunden und Mitarbeitern der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für ihre Unterstützung und ihre Treue.
Kahl am Main, im März 2010 Roland Lacher, Vorsitzender des Vorstands Dr.-Ing. Stefan Rinck, Vorstand Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch, Vorstand für Technik, Forschung und Entwicklung Dipl.-Ing. Roland LacherHerr Roland Lacher, (67) studierte Allgemeinen Maschinenbau an der Technischen Universität München. Nach dem Abschluss als Diplom-Ingenieur begann Herr Lacher seine berufliche Tätigkeit als Fertigungsingenieur und war mehrere Jahre Betriebsleiter in namhaften Unternehmen des Kunststoff-Spritzgussmaschinenbaus.1984 trat er in die Firma LEYBOLD AG, Hanau, ein. 1988/1989 leitete er als President eine US-Tochtergesellschaft. Zurück in Hanau wurde er 1989 Unternehmens-Bereichsleiter der Vakuum-Beschichtungstechnik. Roland Lacher war Gründer der SINGULUS TECHNOLOGIES GmbH. Nach Umwandlung in eine Aktiengesellschaft im August 1997 wurde Herr Lacher zum Vorsitzenden des Vorstands berufen und begleitete in dieser Funktion den Börsengang von SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 25.1 1.1997 und hat SINGULUS bis Anfang 2006 geführt. Im Juni 2006 wurde Roland Lacher als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt, und er wurde während der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats zum Vorsitzenden ernannt. Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat in seiner Sitzung am 17.08.2009 beschlossen, Herrn Roland Lacher, gemäß § 105 Abs. 2 AktG mit sofortiger Wirkung und befristet bis zum 31.03.2010 in den Vorstand zu entsenden. Herr Roland Lacher übernahm dort das Amt als Vorsitzender des Vorstands. Herr Lacher wird mit Wirkung zum 01.04.2010 in den Aufsichtsrat von SINGULUS zurückkehren. Dr.-Ing. Stefan RinckHerr Dr.-Ing. Stefan Rinck (52) studierte Maschinenbau der Fachrichtung Fertigungstechnik an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH), Aachen. Nach seinem Abschluss als Dipl.-Ing. war er von 1987 bis 1992 am Institut für Hydraulik und Pneumatik der RWTH als wissenschaftlicher Assistent beschäftigt und promovierte dort mit Auszeichnung. 1992 trat Dr.-Ing. Rinck in die Mannesmann Rexroth AG ein und begann dort seine Tätigkeit zunächst im Technischen Vertrieb. 1999 erfolgte die Berufung in die Geschäftsleitung der Mannesmann Rexroth AG in Lohr am Main, und er übernahm dort den Technischen Vertrieb des Geschäftsbereichs Hydraulik. In 2001 wurde Dr.-Ing. Stefan Rinck zum Geschäftsleiter Technik der Bosch Rexroth AG für den Geschäftsbereich Mobilhydraulik in Ulm ernannt. 2003 trat Dr.-Ing. Rinck als Sprecher der Geschäftsleitung der Linde Material Handling und Bereichsvorstand in die Linde AG, Wiesbaden ein. 2006 wurde er zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der Linde Material Handling GmbH & Co. KG / Kion Group in Aschaffenburg ernannt und Mitglied im Executive Comittee der Kion Group. Ab 2007 war Dr.-Ing. Rinck als Geschäftsführer der Linde Material Handling GmbH & Co. KG / Kion Group in Aschaffenburg tätig. Von Ende 2007 bis 2009 war Dr.-Ing. Rinck als Berater für eine namhafte Unternehmensberatung tätig. Zum 01.09.2009 wurde Dr.-Ing. Rinck Mitglied des Vorstands von SINGULUS TECHNOLOGIES und übernimmt ab 01.04.2010 den Vorsitz im Vorstand. Dr.-Ing. Anton PawlakowitschHerr Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch (57) wurde vom Aufsichtrat mit Wirkung zum 01.01.2007 zum Mitglied des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl/Main, berufen. Er ist zuständig für das Ressort Technik. Anton Pawlakowitsch hat nach der Lehre ein Studium des allgemeinen Maschinenbaus an der Universität Stuttgart absolviert und an der Fakultät Fertigungstechnik der Universität Stuttgart promoviert. Er war von 1984 bis 1995 bei der Leybold AG in Hanau zuletzt als Bereichsleiter Konstruktion tätig. Danach hatte er verschiedene leitende Managementfunktionen inne, u. a. bei MAN Roland und zuletzt als Geschäftsführer Technik bei Focke & CO in Verden. Seit dem 15.02.2006 war er Mitglied des Vorstands der HamaTech AG, Sternenfels. Zum 01.04.2006 hat er die Funktion als Sprecher des Vorstands der HamaTech AG übernommen und hatte diese Funktion bis zur Verschmelzung mit SINGULUS TECHNOLOGIES AG inne. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEM. § 289a HGB(ZUGLEICH CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT)Über die Corporate Governance bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG berichtet der Vorstand - zugleich auch für den Aufsichtsrat -gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex wie folgt: Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hatte für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG auch 2009 einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat haben die Umsetzung der geänderten Richtlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex einstimmig beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat verstehen unter Corporate Governance einen in die Unternehmensentwicklung integrierten Prozess, der kontinuierlich weiterentwickelt wird. Durch ein Höchstmaß an Transparenz macht die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Unternehmensprozesse nachvollziehbar und fördert ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Aktionären. ENGE ZUSAMMENARBEIT VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat als deutsche Aktiengesellschaft nach dem deutschen Aktienrecht eine zweiteilige Führungs- und Kontrollstruktur. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Konzerns. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist mit dem Vorstand in ständigem Kontakt, um sich über den Geschäftsgang zu informieren und den Vorstand bei seinen Entscheidungen zu beraten. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates Zustimmungsvorbehalte für den Aufsichtsrat fest. Im Geschäftsjahr 2009 fanden insgesamt 13 Aufsichtsratssitzungen statt, davon 5 Telefonkonferenzen ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEIT DES VORSTANDSDer Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht aus drei Mitgliedern. Er ist das Leitungsorgan des Unternehmens. Der Vorstand ist bei der Leitung des Unternehmens allein an das Unternehmensinteresse gebunden und orientiert sich an dem Ziel der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Herr Stefan A. Baustert war bis zum 17.08.2009 Vorsitzender des Vorstands und zuständig für die Bereiche Finanzen, Vertrieb, Strategie und Öffentlichkeitsarbeit. Herr Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch leitet als Vorstandsmitglied den Bereich Technik, Forschung und Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Herr Hans-Jürgen Stangl, zuständig für den neuen Geschäftsbereich Solar-Anlagen, gehörte dem Vorstand bis zu seiner Abberufung am 30.07.2009 an. Seit dem 17.08.2009 ist Herr Roland Lacher, der vom Aufsichtsrat gem. § 105 Abs. 2 AktG befristet bis zum 31.03.2010 in den Vorstand entsandt worden ist, Vorsitzender des Vorstands. Am 17.08.2009 beschloss der Aufsichtsrat zudem, Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck mit Wirkung zum 01.09.2009 als drittes Mitglied des Vorstands zu bestellen. Herr Dr.-Ing. Rinck wird zum 01.04.2010 den Vorsitz des Vorstands von Herrn Lacher übernehmen. ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEIT DES AUFSICHTSRATESDer Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 entscheidet. Herr Thomas Geitner, Mitglied des Aufsichtsrates unseres Unternehmens seit dem Börsengang im November 1997, hatte sein Mandat nach fast 12 Jahren aus beruflichen Gründen mit Wirkung der Hauptversammlung im Mai 2009 niedergelegt. Die Hauptversammlung 2009 wählte an seiner statt Herrn Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz als neues Mitglied in den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat beschloss am 17.08.2009, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn Roland Lacher, gemäß § 105 Abs. 2 AktG mit sofortiger Wirkung und befristet bis zum 31.03.2010 in den Vorstand zu entsenden. Herr Lacher übernahm dort das Amt als Vorsitzender des Vorstands, bis er zum 01.04.2010 in den Aufsichtsrat von SINGULUS zurückkehren wird. Für die Zeit der Entsendung von Herrn Lacher in den Vorstand übernahm der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, den Vorsitz im Aufsichtsrat. Zur Vermeidung einer Vakanz im Aufsichtsrat von SINGULUS, welcher gemäß der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern besteht, wurde auf Vorschlag des Aufsichtrates und zeitgleich vom Amtsgericht Aschaffenburg Herr Dipl.-Betriebswirt und MBA Jürgen Lauer befristet bis zum 31.03.2010 als Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt. In der folgenden Sitzung wählte der Aufsichtsrat das Mitglied Günter Bachmann zum stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Unternehmensführung. Er erörtert die Geschäftsentwicklung und Planung, die Strategie und deren Umsetzung. Er behandelt die Finanzberichte und prüft den Jahresabschluss. Wesentliche Vorstandsentscheidungen wie größere Akquisitionen und Finanzmaßnahmen unterliegen nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat seiner Zustimmung. Von der Bildung eines Prüfungsausschusses oder sonstiger Aufsichtsratsausschüsse hat der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2009 abgesehen, weil Ausschüsse bei einem Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern keinen Sinn machen. Weitere Ausführungen zur Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2009 findet sich im Bericht des Aufsichtsrats auf S. 6. Berater- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. TRANSPARENZ UND KOMMUNIKATIONDer Vorstand veröffentlicht potentiell kursrelevante Informationen, welche die SINGULUS TECHNOLOGIES AG betreffen, unverzüglich, sofern er nicht in einzelnen Fällen hiervon befreit ist. Alle im Jahr 2009 veröffentlichten Ad-hoc Meldungen sind auf der Website zugänglich. Darüber hinaus führt das Unternehmen ein Insiderverzeichnis, das sämtliche Personen mit Zugang zu Insiderinformationen umfasst. Diese werden regelmäßig über die sich daraus ergebenden rechtlichen Pflichten umfassend informiert. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG achtet darauf, dass sich die Aktionäre der Gesellschaft rechtzeitig und umfassend über die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen ein Bild über die Situation des Unternehmens machen können. Sie veröffentlicht unter www.singulus.de im Bereich Investor Relations unter anderem regelmäßig ihre Finanzberichterstattung und Unternehmenspräsentationen sowie den Unternehmenskalender. Zur Verbesserung der Transparenz und Pflege des Aktienkurses hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG 2 Analystenkonferenzen abgehalten und zahlreiche Einzelgespräche mit Investoren geführt. Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, der Kodex selbst sowie die Satzung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sind neben den Ad-hoc-Mitteilungen und den nach § 15a WpHG zu meldenden Wertpapiergeschäften (Directors' Dealings) sowie den Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 21ff. WpHG auf der SINGULUS-Webseite unter Investor Relations/Corporate Governance einsehbar. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNGKonzernabschluss, Jahresabschluss und Zwischenberichte werden seit dem Geschäftsjahr 2004 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und sind international vergleichbar. Der Jahresabschluss wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Zwischenberichte wurden der Öffentlichkeit innerhalb von 45 Tagen nach Quartalsende zugänglich gemacht, der Konzernabschluss und der Jahresabschluss innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Halbjahres- und Quartals-Finanzberichte unterliegen keiner prüferischen Durchsicht. Wichtige Aspekte werden vor Veröffentlichung mit dem Aufsichtsrat erörtert. Der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2009 steht auf der Website der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum Herunterladen zur Verfügung. BEZÜGEWie auch schon in den letzten Jahren weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowohl die festen als auch die erfolgsabhängigen Anteile der Bezüge der Vorstandsmitglieder sowie die Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung individuell aus. Die Angaben finden sich im Vergütungsbericht auf Seite 49 des Geschäftsberichts. Der Vergütungsbericht stellt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder umfassend dar und geht dabei auch auf die Ausgestaltung der laufenden Aktienoptionspläne und ähnlicher Anreizsysteme ein. Des Weiteren wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert wiedergegeben. DIRECTORS' DEALINGS/AKTIENBESITZDie Angaben zu den Wertpapiergeschäften von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihnen nahe stehenden Personen nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie zum Aktienbesitz finden sich im Vergütungsbericht auf Seite 54 und außerdem auf der Homepage unter Investor Relations/Singulus Aktie/ Directors' Dealings. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DER SINGULUS TECHNOLOGIES AG GEMÄSS § 161 AKTG:Vorstand und Aufsichtsrat der SINGULUS TEOHNOLOGIES AG erklären gem. § 161 AktG:Das Bundesministerium der Justiz hat im Jahr 2009 eine Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird im laufenden Geschäftsjahr 2010 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18.06.2009 entsprechen. Auch im vergangenen Geschäftsjahr 2009 wurde den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 06.06.2008 und 18.06.2009 gefolgt. Davon ausgenommen sind die folgenden Empfehlungen in Ziffern 1 - 5 für die Geschäftsjahre 2009 und 2010: 1. zu Ziffer 3.8 Abs. 2 des KodexDie Gesellschaft hat im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Mitglieder ihrer Organe ("D&O-Versicherung") keinen Selbstbehalt vereinbart. Sie hat aber mit den Organmitgliedern vereinbart, dass diese die auf sie entfallende Versicherungsprämie für die D&O-Versicherung selbst tragen. Wirtschaftlich stehen die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstands daher so, als hätte nicht die Gesellschaft eine D&O-Versicherung abgeschlossen, sondern sie selbst. Eine von einem Organmitglied selbst bezahlte D&O-Versicherung muss keinen Selbstbehalt enthalten. 2. zu Ziffer 5.1.2 Abs. 2 des KodexEine satzungsmäßige Festlegung der Altersgrenze für Vorstandsmitglieder besteht nicht. Eine solche Festsetzung ist unterblieben, da die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates eine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands vorsieht, die bei der Nachfolgeplanung zu berücksichtigen ist. 3. zu Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 des KodexSolange nur ein dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht, wurden und werden keine Ausschüsse gebildet, da bei einem nur dreiköpfigen Aufsichtsrat eine sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Plenum stattfinden kann. Aktienrechtliche Vorschriften würden überdies erfordern, dass entscheidungsbefugte Aufsichtsrats-Ausschüsse mit mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern besetzt sind. Eine Delegation von Aufgaben ist auch aus diesem Grund nicht zweckmäßig. 4. zu Ziffer 5.4.1 des KodexEine satzungsmäßige Festlegung der Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder besteht nicht. Eine solche Festsetzung ist unterblieben, da die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates eine Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats vorsieht, die bei der Nachfolgeplanung berücksichtigt werden soll. Die Festlegung einer satzungsmäßigen starren Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder würde den Aufsichtsrat pauschal bei der Auswahl geeigneter Aufsichtsratsmitglieder beschränken. 5. zu Ziffer 4.2.5 i.V.m. 4.2.3. des KodexEs erfolgt keine individualisierte Angabe der jährlichen Zuführung zu den Pensionsrückstellungen oder Pensionsfonds bei Versorgungszusagen für Vorstandsmitglieder. Der Vergütungsbericht als Teil des Konzernlageberichts enthält nach den Vorgaben des Vorstandsvergütungsoffenlegungs-Gesetzes bereits detaillierte Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und zum Gesamtumfang der Pensionszusagen. Eine darüber hinaus erfolgende Darlegung der Pensionsrückstellungen hält die SINGULUS TECHNOLOGIES AG für nicht erforderlich.
Kahl, März 2010 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Für den Vorstand Dipl.-Ing. Roland Lacher Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch Dr.-Ing. Stefan Rinck Für den Aufsichtsrat Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz Günter Bachmann Jürgen Lauer DIE SINGULUS TECHNOLOGIES AKTIEAB 22.03.2010 WIEDER IM TECDAXBÖRSENUMFELDNach der schwersten Finanzkrise seit den 30er Jahren verzeichneten die Aktienmärkte im Frühjahr 2009 neue Tiefststände. Positive Aspekte zum Jahreswechsel 2008/2009 konnten den Vertrauensverlust nicht aufwiegen, der den Finanzmarkt stark belastete. Die Anleger hatten das Vertrauen in den Finanzmarkt weitestgehend verloren. Das Gleiche galt und gilt teilweise auch immer noch für die Marktteilnehmer untereinander. Viele Banken sind nicht mehr gewillt, sich gegenseitig Liquidität bereit zu stellen. Im April 2009 zeichnete sich langsam ab, dass das globale Intervenieren von Regierungen und Notenbanken - u.a. durch die Zinspolitik - die Finanzmärkte positiv beeinflussen konnte. Die Gewinnschätzungen von Analysten befinden sich seit Mitte 2009 wieder im Aufwärtstrend. Seitdem waren fast alle Anlageklassen in der Lage, sich bis zum Jahresende 2009 wieder zu erholen. Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktie konnte in den ersten Monaten des Jahres 2009 nicht der Performance des TecDAX folgen. Erst Anfang November 2009 erholte sich die Aktie. Ein erster Aufwärtstrend wurde sichtbar. Dieser setzte sich bis in das Jahr 2010 fort, wobei die Annäherung an den Index bis auf einige Prozentpunkte gelang. Ab Anfang Januar verlief die Performance des TecDAX im Vergleich mit der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktie relativ parallel. DIE SINGULUS TECHNOLOGIES-AKTIEDie SINGULUS-Aktie startete mit etwas über 3,00 € in das Jahr 2009 und folgte dann dem allgemeinen Abwärtstrend des Kapitalmarkts. Der Tiefstkurs lag im März 2009 bei 1,76 €. Danach entwickelte sie sich seitwärts. Die Aktie konnte dann zwar die 2,75 € durchbrechen, aber letztendlich ist es erst in der zweiten Hälfte des Dezembers gelungen, die 3,00 € wieder zu überschreiten. Infolge dieses Trends stieg die Aktie im Januar 2010 auf 4,08 € an und schloss am 19.03.2010 mit 4,80 €. SINGULUS TECHNOLOGIES KEHRT AM 22.03.2010 ZURÜCK IN DEN TECDAXBei der planmäßigen Überprüfung der Aktienindizes der Deutschen Börse am 03.03.2010 wurde entschieden, SINGULUS zum 22.03.2010 wieder in den TecDAX aufzunehmen. SINGULUS war am 03.09.2009 aus dem TecDAX genommen worden und kann nun bereits nach 6 Monaten wieder in das Wachstumssegment der Deutschen Börse zurückkehren. Die SINGULUS Aktie wird damit zunehmend wieder interessanter für nationale und internationale Investoren und rückt außerdem in den Fokus der Fonds, die nur in entsprechende Indizes investieren dürfen. INDIZIERTER KURSVERLAUF SINGULUS TECHNOLOGIES AKTIEIM VERGLEICH ZUM TECDAX![]() SINGULUS TECHNOLOGIES AKTIE UND BÖRSENUMSÄTZE![]() SINGULUS TECHNOLOGIES SCHLIESST KAPITALERHÖHUNG AM 05.03.2010 ERFOLGREICH ABDer Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat am 04.03.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 04.03.2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 37.355.471 €, das eingeteilt ist in 37.355.471 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 €, um einen Betrag von bis zu 3.694.640 € auf bis zu 41.050.111 € gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Aktienplatzierung im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei deutschen und internationalen Investoren wurde am 05.03.2010 erfolgreich durchgeführt. Platziert wurden Stück 3.694.640 Aktien mit Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009 zum Preis von 4,10 € je Aktie. Der Bruttomittelzufluss für die Gesellschaft beträgt 15.148.024,00 €. Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 37.355.471 €, eingeteilt in 37.355.471 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 €, wird damit um einen Betrag von 3.694.640 € auf 41.050.111 € erhöht. INVESTOR RELATIONSSINGULUS TECHNOLOGIES AG legt besonderen Wert auf den kontinuierlichen und offenen Austausch mit allen Kapitalmarktteilnehmern, um die Unternehmensstrategie und alle aktuellen Ereignisse rund um das Unternehmen zu kommunizieren. Institutionelle Anleger informieren wir in zahlreichen Konferenzen, Einzelgesprächen und Roadshows in vielen Ländern. Den zahlreichen Privatanlegern geben wir u. a. auf der Hauptversammlung und durch unsere diversen Veröffentlichungen Einblick in die Welt ihres Unternehmens. scroll
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SINGULUS TECHNOLOGIES AG bietet allen Interessenten die Möglichkeit, unter www.singulus.de aktuelle Informationen zur Aktie und zum Unternehmen optimiert für mobile Endgeräte wie Handys, Blackberrys und PDAs abzurufen. Bei dem RSS-Angebot (Nachrichtenticker) von SINGULUS TECHNOLOGIES AG handelt es sich um einen Service, um neu veröffentlichte Informationen zum Unternehmen automatisch zu erhalten. ANALYSTENEMPFEHLUNGENIn 2009 veröffentlichten etwa 20 Finanzanalysten regelmäßig Studien über die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Am Ende des Jahres 2009 kamen noch zwei neue Analysten hinzu, die eine Coverage aufnahmen. Im Februar 2010 wurde zusätzlich von einem dritten Brokerhaus erstmalig ein Research Report veröffentlicht. Dies zeigt, dass sich SINGULUS TECHNOLOGIES AG gerade in den letzten Monaten wieder stärker im Fokus der Anleger befand. ANALYSTEN-COVERAGE
LageberichtDES SINGULUS TECHNOLOGIES KONZERNS UND DER SINGULUS TECHNOLOGIES AGBlu-ray Technologie von SINGULUSWeltweit arbeiten Firmen mit Blu-ray Produktionsanlagen von SINGULUS . Mit der innovativen Blu-ray Technologie, die erfolgreich die Nachfolge der DVD angetreten hat, wird die Idee von zukunftsweisender Technik für Heimkino und IT verwirklicht. Blu-ray: Kinobilder in HD-Qualität, das heißt in nie zuvor gesehener schärfe und Brillanz. Den aufregenden, dynamischen Klang auf bis zu 7.1 Kanälen. Auf der consumer Electronics show (OEs) in Las Vegas wurden Blu-ray 3-D-Player und 3-D fähige Fernseher vorgestellt. Nach der Einführung des hochauflösenden Fernsehens können sich die Verbraucher damit auf die nächste Innovation freuen. Die Blu-ray Disc ist mit einem Speichervolumen von 50 Gbyte das einzige preiswerte Speichermedium für den Verkauf von 3-D Filmen in hochauflösender Filmtechnik. Blu-ray Discs mit 75 bzw. 100 Gbyte sind in Entwicklung. LAGEBERICHT DES SINGULUS TECHNOLOGIES KONZERNS UND DER SINGULUS TECHNOLOGIES AGDie Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. ALLGEMEINE GESCHÄFTSLAGEKONZERNSTRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEITDIE ARBEITSGEBIETEDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat sich 2009 auf die beiden Kernarbeitsgebiete Optical Disc und Solar konzentriert. Im Segment Optical Disc bietet SINGULUS TECHNOLOGIES Produktionsanlagen für die Herstellung von CD, DVD und Blu-ray Disc an. Bei den Produkten der ersten und zweiten Generation, CD und DVD, besitzt SINGULUS weltweit einen Marktanteil von ca. 70 %. Bei dem neuen dritten Optical Disc Format Blu-ray ist unser Unternehmen weltweit mit der Produktionsanlage BLULINE II sowie dem Mastering System CRYSTALLINE für Single und Dual-Layer Blu-ray die Nummer 1 und neben Sony das einzige Unternehmen, das über solche Technologien verfügt. SINGULUS TECHNOLOGIES wird sich in Zukunft aktiv an der Entwicklung neuer Maschinen für Blu-ray Disc mit Speichervolumina von 100 Gbyte und mehr beteiligen. Die SINGULUS TECHNOLOGIES Tochtergesellschaft STANGL stellt in Fürstenfeldbruck bei München Reinigungs-, Ätz- und Texturierungs-Anlagen mit nasschemischen Prozessen zur Produktion von Silizium-Solarzellen und Dünnschicht-Solarzellen her. SINGULUS in Kahl am Main entwickelt und baut neue Maschinenkonzepte für die Vakuum-Beschichtung und andere "trockene Prozesse". So hat SINGULUS im November 2009 die erste SINGULAR Beschichtungsanlage für Silizium-Solarzellen an einen Schlüsselkunden geliefert. Weiterhin wurden 2009 automatische Solar-Wafer-Handlingsysteme entwickelt und bereits beim Kunden installiert. Für die Dünnschicht-Solartechnik entwickelt SINGULUS Anlagen für verschiedene Fertigungsschritte und wird im Geschäftsjahr 2010 erste Anlagen ausliefern. STANDORTE WELTWEITSINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein weltweites Vertriebs- und Servicenetzwerk in allen wichtigen Regionen. Das Unternehmen bietet seinen Kunden weltweit Beratungs- und Serviceleistungen an. Fertigungsstandorte:
Vertriebs-Tochtergesellschaften:
Mit Ausnahme der SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU hält SINGULUS TECHNOLOGIES direkt oder indirekt sämtliche Anteile an den oben aufgeführten Firmen. Im Dezember 2009 hat SINGULUS TECHNOLOGIES die restlichen 49 % an der STANGL Semiconductor Equipment AG, Fürstenfeldbruck, übernommen. Das Closing fand zum Ende des Jahres 2009 statt, und SINGULUS besitzt nach der Übernahme jetzt 100 % der Anteile von STANGL. HamaTech AG, Kahl am MainDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat am 24.02.2009 gemeldet, dass die Verschmelzung mit der HamaTech AG durch Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichtes Aschaffenburg rechtswirksam geworden ist. Die HamaTech AG, Kahl am Main, ist mit der Verschmelzung erloschen. Einige Aktionäre der HamaTech AG hatten gegen den von der außerordentlichen Hauptversammlung der HamaTech AG am 17.12.2007 gefassten Verschmelzungsbeschluss Anfechtungsklage erhoben. Auf Antrag der HamaTech AG hat das Landgericht Nürnberg-Fürth durch Beschluss vom 14.08.2008 festgestellt, dass die Erhebung der Klagen der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister nicht entgegensteht. Die von einigen Aktionären gegen diesen Beschluss erhobenen sofortigen Beschwerden wurden durch Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 17.02.2009 rechtskräftig zurückgewiesen. Damit war der Weg für die Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister frei. Beim Landgericht Mannheim ist das Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der den freien Aktionären im Rahmen des Beherrschungsvertrages vom 21.04.2006 gewährten Garantiedividende immer noch nicht abgeschlossen. Beim Landgericht Nürnberg-Fürth ist noch das Spruchverfahren zur Überprüfung des anlässlich der Verschmelzung festgelegten Umtauschverhältnisses von 9 HamaTech Aktien in 2 SINGULUS Aktien anhängig. HamaTech APE, SternenfelsBei HamaTech APE, Sternenfels, hat sich in 2009 das Geschäft mit Anlagen für die Reinigung von Photomasken stabilisiert und positiv entwickelt. Die HamaTech APE erzielte 2009 einen Umsatz von 11,4 Mio. €. SINGULUS TECHNOLOGIES hat die HamaTech APE GmbH & Co. KG (APE) am 12.01.2010 an die SÜSS MicroTec AG veräußert. Es wurde ein Verkaufspreis in Höhe von 3,6 Mio. € für das Unternehmen APE erzielt. Zuzüglich zum Kaufpreis für HamaTech APE wurde ein variabler Vergütungsbestandteil ("Earn-out-Komponente") in Höhe von 1,0 Mio. € vereinbart, welcher an die Umsatzentwicklung der HamaTech APE im Jahr 2010 geknüpft ist. Weiterhin wurde ein Kaufpreis in Höhe von 4,5 Mio. € für der Erwerb des Grundstücks und des Firmengebäudes am Standort Sternenfels vereinbart. Aus diesem Erlös wurde ein Betrag von 1,1 Mio. € für die Rückführung der Leasing-Verbindlichkeiten verwendet. SÜSS hat alle Mitarbeiter der APE am Standort Sternenfels und in den Auslandsgesellschaften übernommen. Das Closing der Transaktion fand am 15.02.2010 statt. SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU (SMG), ChinaIm Joint Venture SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU in Guangzhou, Süd China, werden DVD und DVD-R Produktionsmaschinen produziert. Der Anteil von SINGULUS TECHNOLOGIES AG an dieser Gesellschaft beträgt 51 %. SMG beschäftigte in Guangzhou zum 31.12.2009 insgesamt 29 Mitarbeiter. SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, NiederlandeSINGULUS MASTERING hat im Oktober 2009 die erste technische Abnahme für das Dual Layer Blu-ray Mastering System CRYSTALLINE erhalten und damit den technischen Durchbruch erreicht. SINGULUS MASTERING hat mit diesem System sehr gute Marktchancen im wachsenden Blu-ray Disc Markt, da weltweit nur noch die Firma SONY diese höchst anspruchsvolle Technologie im Markt anbietet. Bei SINGULUS MASTERING waren zum 31.12.2009 insgesamt 35 Mitarbeiter beschäftigt. STANGL Semiconductor Equipment AG, FürstenfeldbruckDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, konsolidiert die STANGL Semiconductor Equipment AG seit September 2007. STANGL hat im Geschäftsjahr 2009 einen Bruttoumsatz gemäß IFRS von 34,7 Mio. € erzielt und profitierte dabei im Wesentlichen vom Auftragsbestand aus dem Jahr 2008. STANGL bietet Maschinen im Bereich der nasschemischen Prozesse sowohl für Silizium- als auch Dünnschicht-Solarzellen an. Mitte 2009 wurden die Verwaltung und die Fertigung von Eichenau an den neuen Firmensitz in Fürstenfeldbruck verlegt. Bei STANGL waren zum Jahresende 2009 insgesamt 148 fest angestellte Mitarbeiter und 18 temporäre Mitarbeiter beschäftigt STRATEGIEWEITERE KONSOLIDIERUNGSMASSNAHMEN IN 2009 NOTWENDIGDie schwierige Situation der Optical Disc Branche hat sich durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise und die zurückhaltende Investitionstätigkeit in den letzten 12 Monaten zunehmend verschärft. Insbesondere die Bonität einzelner Kunden hat weiter abgenommen. Diese Entwicklung hatte zwangsläufig negative Auswirkungen auf die Werthaltigkeit unserer Forderungen und Vorräte. So hat der Vorstand von SINGULUS TECHNOLOGIES Ende 2009 erneut alle Bilanzpositionen im Unternehmen intensiv auf notwendige Wertberichtigungen und Abschreibungen überprüft. In seiner Sitzung am 04.11.2009 hat der Vorstand beschlossen, weitere bilanzielle, nicht liquiditätswirksame Wertberichtigungen von insgesamt 37,4 Mio. € vorzunehmen. Damit wurden bis zum 31.12.2009 im Konzern insgesamt Impairment- und Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 32,9 Mio. € sowie sonstige außerplanmäßige Wertberichtigungen in Höhe von 10,1 Mio. € vorgenommen. VON DER KOSTEN- ZUR PRODUKTINITIATIVE IM MARKTSINGULUS TECHNOLOGIES hat in den Geschäftsjahren bis 2009 die operativen Kosten deutlich gesenkt und die Kapazitäten in mehreren Schritten den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. OPTICAL DISC: MARKT- UND INNOVATIONSFÜHRERSINGULUS ist mit Abstand Marktführer bei Produktionsequipment für Optical Disc. Mit dem Masteringsystem CRYSTALLINE und der Replikationslinie BLULINE II ist SINGULUS bestens für das künftige Wachstum im Blu-ray Bereich positioniert und wird davon in den kommenden Jahren deutlich profitieren. Es ist die erklärte Strategie des Unternehmens in diesem Markt als Marktführer weltweit an der Spitze zu bleiben. Einerseits bedeutet dies die Ausweitung und Intensivierung der Vermarktung der Fertigungsmaschinen für die Blu-ray Disc weltweit. Andererseits beteiligt sich SINGULUS an der Entwicklung neuer Maschinenkonzepte für so genannte Hybrid Blu-ray Disc, d. h. einer kombinierten Blu-ray und DVD. Auch für den kommenden Markt der 3-D Filme wird das Unternehmen an Ideen für Fertigungskonzepte für Blu-ray Discs mit Speichervolumina von 75 bzw. 100 Gbyte und mehr arbeiten. Für das jüngst vorgestellte dreidimensionale Fernsehen reicht die Speicherkapazität der Dual-Layer Blu-ray Disc von 50 Gbyte nicht aus. Es werden 75 oder 100 Gbyte benötigt. Durch andere Kodierungsalgorithmen und weitere Informationslagen (Layer) kann das Blu-ray Format größere Speichervolumina erreichen. Der Lebenszyklus der Blu-ray Disc wird dadurch erheblich verlängert. SINGULUS wird die notwendigen Produktionsmaschinen dafür zeitnah entwickeln. SOLAR: WANDEL VOM LIEFERANTEN VON EINZELNEN MASCHINEN ZUM SYSTEMANBIETERIm Segment Solar kooperiert SINGULUS mit führenden Zellherstellern bei der Entwicklung neuer Fertigungstechnologien und neuer Anlagenkonzepte für verbesserte Zellkonzepte mit höheren Wirkungsgraden und gleichzeitig sinkenden Herstellkosten. Es ist das Ziel des Unternehmens, sich sowohl in der Silizium- als auch in der Dünnschicht-Solartechnik bei der Einführung neuer Technologien ganz vorne zu positionieren. In den kommenden Jahren wird SINGULUS eine breite Produktpalette von neuen Anlagen für die Photovoltaikindustrie in den Markt einführen, die den Herstellern sowohl bei Silizium- als auch bei Dünnschichtzellen besondere Kostenvorteile bieten werden. Gerade in Zeiten des Kostendrucks im Photovoltaik-Markt steigt das Interesse an neuen Anlagenkonzepten mit geringeren Produktkosten als bisher. SINGULUS und STANGL werden sich zu einem gemeinsamen Anbieter von kompletten Produktionssystemen mit Prozess Know-how weiterentwickeln und schon in 2010 solche Systeme aktiv im Solarmarkt anbieten. Diese Erweiterung des Geschäftsmodells war vor Jahren auch der erfolgreiche Weg im Markt der Optical Disc Anlagen. Dieselbe Strategie soll auch der Weg zum Erfolg im Geschäftsfeld Photovoltaik werden. Forschung und EntwicklungSINGULUS TECHNOLOGIES hat 2009 seine neue Blu-ray Produktionslinie BLULINE II zu einem stabilen Fertigungssystem optimiert und ist damit neben SONY führend auf der ganzen Welt. Zahlreiche Detailverbesserungen sind seither in das System eingeflossen. Das Mastering System CRYSTALLINE für Dual-Layer Blu-ray Disc wurde in 2009 erfolgreich im Markt etabliert und von Disc Herstellern technisch abgenommen und qualifiziert. Nur SINGULUS beliefert den freien Markt der unabhängigen Disc-Hersteller. Im Rahmen der Entwicklungsprojekte wurde im Segment Optical Disc an neuen Maschinenkonzepten für Hybrid Blu-ray Disc und für drei- bzw. vierlagige Blu-ray Discs mit mehr als 100 Gbyte Speichervolumen gearbeitet. In der Silizium-Solartechnik hat SINGULUS TECHNOLOGIES im November 2009 die erste Inline Beschichtungsanlage für die Anti-Reflex-Beschichtung von Silizium-Solarzellen mit dem Produktnamen SINGULAR an einen europäischen Hersteller von Silizium-Solarzellen ausgeliefert. Die SINGULAR Anlage arbeitet inzwischen in der täglichen Produktion und liefert Solarzellen mit exzellenter Qualität. Zusätzlich bekam der Kunde das neuentwickelte Inline Reinigungs- und Ätzssystem LINEA mit dazugehörigen vollautomatischen Wafer-Handlingsystemen. SINGULUS wird damit bei diesem Schlüsselkunden im Frühjahr 2010 eine Front-End Referenzlinie in Betrieb nehmen. Das spezielle Know-how und die langjährige Erfahrung von SINGULUS im Bereich der Vakuum-Beschichtungstechnik, der Handhabungs- und Automatisierungstechnik verbunden mit der intelligenten Integration verschiedener Prozessschritte in einem System war und ist der Garant für die herausragende Marktposition bei Optical Disc. Diese Fähigkeiten wurden bei der Entwicklung der SINGULAR angewandt und bilden auch die Grundlage für zukünftige Neuentwicklungen, wie zum Beispiel von integrierten Front-End Linien zur Herstellung von Siliziumzellen. Die Anti-Reflektionsbeschichtung ist ein wichtiger Baustein im Produktionsprozess von Solarzellen und knüpft im Materialfluss direkt an die PhosphorÄtzanlage LINEA von STANGL an. Für die direkte Verknüpfung der beiden Maschinen hat SINGULUS ein modular aufgebautes, vollautomatisches Handlingsystem entwickelt. Im Bereich Dünnschicht-Solartechnik arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES u.a. an der Entwicklung der neuen Anlagentechnik für das Ion Layer Gas Reaction Verfahren (ILGAR). Die SINGULUS TECHNOLOGIES Tochtergesellschaft STANGL und das Helmholtz Zentrum Berlin für Materialien und MITARBEITER ZUM 31.12. ANZAHLscroll
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Nach Veräußerung von HamaTech APE: 487 Mitarbeiter Energie (HZB) hatten im September 2008 auf der Solarmesse in Valencia, Spanien, das neue Verfahren zur Produktion von Dünnschicht-Solarzellen vorgestellt. Das Verfahren ist am HZB entwickelt, patentiert und von STANGL lizenziert worden. Das neue ILGAR Verfahren wird zum Aufbringen von Pufferschichten aus Indiumsulfid verwendet, die in der Lage sind, das giftige Cadmiumsulfid in bestimmten Dünnschicht-Solarzellen zu ersetzen. Die Spraytechnologie ist schnell reproduzierbar und sehr kostengünstig. SINGULUS hat 2009 in enger Zusammenarbeit mit einem Schlüsselkunden eine neue Diffusions-Prozessanlage für die Dünnschicht-Solartechnik entwickelt und konnte Anfang 2010 den Produktionsauftrag für diese Anlagen verbuchen. SINGULUS erweitert damit sein Produktportfolio im Bereich der Photovoltaik-Anlagen und wird diese Technologie ab sofort im Markt anbieten. Dieser Auftrag ist ein wesentlicher und weiterer Schritt zur Erweiterung unseres Portfolios für wichtige Prozess-Schritte im Geschäftsbereich Solar. MITARBEITERSINGULUS TECHNOLOGIES hat im Geschäftsjahr 2009 die Kapazitäten der Marktentwicklung weiter angepasst und damit zusätzliche Einsparungen erzielt. Dies schloss Personalmaßnahmen und Sachkostenreduzierungen mit ein. Bei STANGL wurde im Geschäftsjahr 2009 die Mitarbeiterzahl um 24 Personen reduziert. Der Personalstand bei STANGL betrug zum Berichtsjahresende 148 Mitarbeiter. Die Mitarbeiterzahl der HamaTech APE verminderte sich 2009 um 13 Angestellte. Ende 2009 beschäftige der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern inkl. APE insgesamt 572 Mitarbeiter (Vorjahr: 722 Mitarbeiter). Durch den Verkauf der HamaTech APE Anfang 2010 sind dann 85 Mitarbeiter aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden, so dass sich der Personalstand damit auf 487 Personen reduziert hat. Trotz der wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben wir in die Weiterbildung unserer Mitarbeiter investiert. So wurden während des Jahres gezielte Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Mitarbeiterführung, Entwicklungsmethodik, diverse Softwareanwendungen und Fremdsprachen angeboten und von Mitarbeitern besucht. WIRTSCHAFTLICHE LAGEGESAMTWIRTSCHAFTIn 2009 gab es - mit Ausnahme von China - kaum eine Volkswirtschaft, die nicht von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen war. Die Negativentwicklung war extrem und in den Auswirkungen nur mit der Weltwirtschaftskrise nach dem ersten Weltkrieg vergleichbar. Seit Ende des letzten Jahres haben sich die Aussichten wieder etwas aufgehellt, und erste positive Signale werden sichtbar. Die Prognosen für das Jahr 2010 werden vorsichtig nach oben angehoben. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat kürzlich sogar ihre 2010er-Schätzung für das globale Wachstum von 2,3 % auf 3,4 % erhöht. Jim O'Neill, Chefvolkswirt von Goldman Sachs, ist noch optimistischer: In einer neuen Studie sieht er die Weltwirtschaft sogar um 4,4 % expandieren. Eine besondere Wachstumsdynamik - auch da sind sich die Experten einig - werden die Schwellenländer entfalten. So geht die OECD in ihrem "Economic Outlook" davon aus, dass zum Beispiel das Bruttoinlandsprodukt in China im kommenden Jahr um 10,3 % zulegen wird. Goldman Sachs hält sogar ein Plus von 11,4 % für möglich. Wir sehen jedoch diese Vorhersagen aus dem Blickwinkel unseres Unternehmens als sehr optimistisch an und glauben, dass das Wirtschaftsjahr 2010 ein Jahr des Übergangs werden wird. Die Rezession der wichtigen Volkswirtschaften in 2009 war extrem, und die Auswirkungen werden auch 2010 noch sichtbar und spürbar sein. Insgesamt sehen wir jedoch ebenfalls wieder einen "positiven Trend". DEUTSCHLANDDie deutsche Wirtschaftsleistung ist im vergangen Jahr sehr stark geschrumpft, da der Export und die Investitionen dramatisch eingebrochen sind. Das Bruttoinlandsprodukt verminderte sich um 5 %. Vor allem im Winterhalbjahr 2008/2009 war die Schwäche sehr ausgeprägt. Seit Sommer 2009 stabilisiert sich die Lage auf einem neuen, niedrigen Niveau. Für 2010 rechnet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Deutschland wieder mit einem Wachstum von 2,3 %. Allerdings sehen vielen Firmen lt. DIHK die Finanzkrise noch nicht als beendet an. Mehr als ein Viertel der Firmen befürchten zunehmende Finanzierungsprobleme. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erwartet für den deutschen Maschinenbau für das abgelaufene Jahr 2009 ein Umsatzminus von nominal 23,1 %. Die Produktionskapazitäten des Maschinenbaus lagen im Schnitt in 2009 bei einem Auslastungsgrad von 70,7 %. Laut dem VDMA gab es im Dezember 2009 ein Orderplus von 8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Wie lange die Phase der Talsohle allerdings BLU-RAY DISC AUF ERFOLGSSPUR:DAS NACHFOLGEFORMAT DER DVD HAT DEN MASSENMARKT ERREICHT -UND DAMIT BESTE WACHSTUMS-PERSPEKTIVEN"Das wahre Geheimnis des Erfolgs ist die Begeisterung, hat der amerikanische Industrie-Pionier Walter Chrysler gesagt. Ich sage: Begeisterung ist auch der Schlüssel für den bemerkenswerten Erfolg der Blu-ray Disc, denn immer mehr Heimkinofans, Musikliebhaber und IT-Profis wissen die Qualitäten des hochauflösenden Standards zu schätzen. Die Blu-ray Disc befindet sich weltweit auf einem dynamischen und kontinuierlichen Wachstumskurs - und das trotz der globalen Wirtschaftskrise. Dass heute schon in jedem zehnten europäischen Haushalt ein BD Player steht und die Blu-ray Disc der DVD zunehmend Marktanteile streitig macht, liegt aber nicht nur an brillanten Bildern und sattem Sound für Heimkino-Enthusiasten. Blu-ray kann viel mehr: Die direkte Verbindung zum Internet - Stichwort "BD Live" - macht BD Player auch zum Herz moderner Multimedia-Zentralen. Dazu überzeugen die Discs als robustes und mobiles Speichermedium mit viel Platz für hochauflösende Bilder und Videos. Wichtige Faktoren für den Erfolg sind natürlich auch die konsumentenfreundliche Preisentwicklung bei Hard- und Software, die Blu-ray Produkte für breite Käuferschichten erschwinglich macht, und die stetig wachsende BD Auswahl. Man sieht, was möglich ist, wenn Hersteller und Filmstudios an einem Strang ziehen und eine zukunftssichere Technologie zu attraktiven Bedingungen anbieten. Ich bin mir sicher: Die Blu-ray Disc kann ihrer Rolle als Wachstumsmotor auch in Zukunft gerecht werden. Denn das Potenzial der Technologie ist noch lange nicht ausgereizt, wie die neue 3-D Technologie beweist. Die nächste BD Generation wirft bereits ihre Schatten voraus und bietet noch bessere Voraussetzungen für Heimkino-Erlebnisse der Extraklasse - so sieht Entertainment von morgen aus. Für mich besteht deshalb kein Zweifel: Blu-ray ist die Zukunft." Niels Leibbrandt, Blu-ray Disc Association Europa (BDA)andauern wird, ist nach Aussage des VDMA-Experten Dr. Ralph Wiechers noch offen. Mit der gegenwärtigen Bodenbildung sei die Maschinenproduktion in Deutschland zurück auf den Stand von 2005 gefallen. Bei einem maßvollen Wachstum werde es daher noch Jahre dauern, bis die Branche wieder auf dem Stand des Rekordjahres 2008 angekommen ist. BLU-RAY: WACHSTUMSTREIBER IM OPTICAL DISC SEGMENT: 60 % PLUS ERWARTETDie Entwicklung des Blu-ray Disc Marktes und damit unseres Anlagengeschäftes ist immer BLU-RAY DISC VERKAUF 2007 BIS 2013![]() ENTWICKLUNG BLU-RAY PRODUKTION BIS 2013![]() noch stark durch die Produktionskapazitäten des Formatentwicklers SONY geprägt, der in den Jahren 2006 bis 2008 innerhalb kurzer Zeit große Produktionskapazitäten für Blu-ray Disc aufgebaut hatte. 2008 besaß SONY noch einen Weltmarktanteil von ca. 70 %. Im Jahr 2009 ist dieser Anteil dann auf 58 % gefallen, da die anderen großen Disc-Hersteller ihren Anteil am Blu-ray Markt ausweiten konnten. Die neueste Studie des Marktforschungsinstitutes Futuresource Consulting vom Dezember 2009 bezüglich der Blu-ray Disc Produktionszahlen für das abgelaufene Jahr 2009 zeigt beeindruckende Zuwächse und macht das Wachstumspotential der Blu-ray Disc deutlich. Laut Futuresource ist die Blu-ray Produktion in 2009 gegenüber 2008 um 30 % gestiegen. Noch ausgeprägter war das Wachstum allein bei den Filmen auf Blu-ray Disc mit einer Steigerung von 46 % in 2009 gegenüber 2008. Die Branche hatte jedoch mit einem noch größeren Wachstum gerechnet. Neben der aktuellen Krise hat ebenfalls das Produktionsverhalten der sogenannten "Independents" zu der etwas geringeren Steigerung geführt. Kleinere, oft auch nationale Filmproduktionen, wurden 2009 aus Kostengründen häufig nur über das DVD Format vermarktet. Diese Vermarktungsstrategie hat sich Mitte 2009 geändert. Die Produktions- und Lizenzkosten sind 2009 gefallen. Neben den großen Hollywood Studios veröffentlichen auch die "Independents" nun deutlich mehr Filmtitel im Blu-ray Format. Bereits im 4. Quartal 2009 hat sich dieser Trend bemerkbar gemacht. Alle großen Disc-Hersteller haben über volle Orderbücher berichtet. Die Entertainment Group, USA, berichtete, dass im 4. Quartal 2009 die Verkäufe der Blu-ray Disc in den USA um 35 % auf insgesamt 38,6 Mio. Discs angestiegen sind. Die Gesamtumsätze für Blu-ray stiegen auf 1,5 Mrd. US $. Die Verkäufe stiegen dabei um 70 % auf 500 Mio. US $, der Verleih um 48 % auf ca. 1 Mrd. US $. In USA wurden mehr als 7 Mio. Blu-ray Player verkauft. Der Bestand in den Haushalten hat bis Ende 2009 ca. 17 Mio. Blu-ray Player erreicht. Das entspricht einem Wachstum gegenüber 2008 um 76 %. In Europa ist der Verkauf von Blu-ray Titeln im Jahr 2009 sogar um 167 % angestiegen. Futuresource erwartet in 2010 ein Anwachsen der Blu-ray Produktion um 60 % gegenüber dem Vorjahr. Die Treiber für dieses Wachstum sind hauptsächlich die hochauflösenden Filme mit einer Wachstumsrate von fast 80 %. Bis 2013 sollen Produktionskapazitäten für die Herstellung von rund 3 Mrd. Blu-ray Discs installiert werden. BIS ENDE SEPTEMBER 2009 IN DEUTSCHLAND 6,2 MIO. BLU-RAY DISCSNach Angaben des Bundesverbandes Audiovisuelle Medien (BVV) ist der DVD Absatz in Deutschland in 2009 mit 106,5 Mio. Einheiten noch um 5 % angestiegen (nach 101,3 Mio. Stück in 2008). Aber vor allem der Blu-ray-Markt entwickelte sich zum neuen Spitzenwert. So konnten bis Ende 2009 bereits 6,2 Mio. High Definition-Bildtonträger verkauft werden, was nach den 1,7 Mio. verkauften Blu-ray-Discs des Jahres 2008 fast eine Vervierfachung bedeutet (+264 %). Die Verbandsprognosen zum Erfolg der High Definition Formate in 2009 haben sich durch den tatsächlichen High Definition-Jahresumsatz in Höhe von 119 Mio. € deutlich erfüllt. Der Anteil aus dem Verkauf der Blu-ray-Discs am Gesamtumsatz des Bildtonträger-Kaufmarktes betrug in 2009 bereits etwa 9 %. Für das laufende Jahr rechnet BVV-Verbandssprecher Oliver Trettin mit einem Durchmarsch der High-End-Bildtonträger: "Dank der gerade im 4. Quartal 2009 stark erweiterten Blu-ray-Abspielbasis und der gesunkenen Durchschnittspreise für die Discs erwarten wir für 2010 bereits einen Blu-ray-Marktanteil von 20 % - 25 % am Gesamtumsatz." Ein Grund für den rasanten Absatzanstieg ist auch die mittlerweile "sehr günstige Hardware". Große Elektronikmärkte bieten Blu-ray-Player zeitweise bereits unter 100 € an. Sogar die Discounter verkaufen schon preiswerte Blu-ray-Player. Vor wenigen Jahren lagen die niedrigsten Preise noch bei 500 €. Die Marktforscher von Futuresource schätzen, dass der Verkauf von Abspielgeräten insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 150 % steigen wird. DIE DRITTE DIMENSION 3-D IST EINE REVOLUTIONDie Messebesucher auf der Consumer Electonic Show (CES) in Las Vegas Anfang 2010 konnten bereits das dreidimensionale Fernsehen genießen. Der Medienbranche steht mit 3-D fähigen TV-Geräten eine weitere technische Revolution bevor. 3-D TV-Geräte standen auf der Elektronikmesse CES in Las Vegas im Zentrum des Geschehens. In 2010 sollen lt. der Consumer Electronics Association in den USA bereits 4,3 Mio. HDTV-Geräte mit 3-D Funktion verkauft werden können. Nahezu alle Unternehmen der Unterhaltungselektronik haben neue, 3-D fähige Geräte angekündigt. Die Euphorie für den Markterfolg der neuen TV-Geräte ist groß. Kommentar des Samsung-Fernsehchefs Boo Keun Yong: "3-D ist eine größere Revolution als der Übergang vom Schwarzweißfernsehen zur Farbe" (FAZ 15.03.2010). Der jüngste Publikumserfolg des Kinofilms Avatar aus dem Hause Twentieth Century Fox lässt die gesamte Branche auf einen neuen Wachstumsschub hoffen. Die Studios von Disney und Dreamworks arbeiten an einer Reihe von 3-D Filmen und kündigten an, künftig alle Trickfilme in der dritten Dimension zu erstellen. Auch Japanische Filmstudios ziehen hier mit ihren TV-Animationsfilm-Projekten mit. Hochauflösende Filme in 3-D beanspruchen deutlich mehr Speicherplatz als Standard HD-Filme. Die Kapazität einer Blu-ray mit 50 Gbyte wird dadurch überschritten. Anfangs planen Studios, solche Filme auf 2 Blu-ray Discs zu veröffentlichen. Parallel denkt man über die Entwicklung von Blu-ray Discs mit Speichervolumina größer 100 Gbyte nach. Die Blu-ray Disc ist für hochauflösende 3-D Filme das bevorzugte Speichermedium der Zukunft. Durch 3-D Filme wird sich der Lebenszyklus der Blu-ray Disc erheblich verlängern. CD UND DVD WEITER RÜCKLÄUFIGBei CD gibt es zurzeit keine nennenswerten Veränderungen. Der Markt ist weiter rückläufig. Die CD als Speichermedium für Musik und Daten wird jedoch noch für lange Zeit aktuell bleiben. Im Anlagengeschäft sehen wir hier nur vereinzelt Ersatzbedarf. Laut Futuresource liegt der Rückgang bei DVD bei einer Gesamtproduktion von 7,6 Mrd. Discs für das Jahr 2009 bei 9 %. In USA fielen die Einnahmen aus DVD-Verkauf bzw. DVD-Verleihung um 11 % auf 16,4 Mrd. US $. Mengenmäßig lag die Zahl der DVD im Jahr 2009 im Vergleich zu 2008 zwar höher, der Umsatz pro Disc ging aufgrund des Preisverfalls jedoch zurück. ENTWICKLUNG DER WELTWEITEN DVD PRODUKTION![]() SINGULUS sieht hier trotzdem die Möglichkeit, neue DVD-Linien im Austausch gegen ältere Maschinen an die großen Disc-Hersteller zu verkaufen, da die neuen Maschinen höhere Produktionsleistungen und damit deutliche Kostenvorteile bieten. VERGLEICH ZWISCHEN JÄHRLICHER ZELLPRODUKTION UND PV-INSTALLATION![]() SOLAR-BRANCHE - IN 2010 WIEDER EIN WACHSTUMSSEGMENT: 40 % PLUS ERWARTETDie Solarenergie emanzipiert sich immer mehr von den staatlichen Absatzförderungen sowie Anschubfinanzierungen und bewegt sich zügig in Richtung Netzparität. Dazu gehören neben der Photovoltaik (PV) auch CSP Kraftwerke (Concentrating Solar Power) wie z.B. das DESERTEC Projekt in der Sahara. Auch die Solarthermie spielt weiterhin eine wichtige Rolle. Die globale Photovoltaik Industrie ist Ende 2008 in eine Absatz-Krise geraten, die sich nur langsam wieder auflöst. Der Solarmarkt wurde nach Jahren des Booms auf ein Nullwachstum in 2009 gebremst. Seit Ende 2008 sind die Preise für Solarmodule um 30 bis 40 % gesunken. Die deutschen und europäischen Zellenhersteller sind dadurch massiv unter Druck geraten und stehen im internationalen Konkurrenzkampf unter dem Zwang, ihre Fertigungskosten deutlich zu reduzieren. Die Verbraucher dagegen profitieren von dieser für sie positiven Preisentwicklung. Die Investitionen der Konsumenten in die Solartechnik sind u.a. deshalb in der zweiten Jahreshälfte 2009 wieder deutlich angestiegen. Die Bank SARASIN prognostiziert in ihrer Studie "Solarenergie 2009", die im November des letzten Jahres veröffentlicht wurde, für 2010 wieder eine "grüne" Erholung. Dank Kostenreduktion, Effizienzsteigerung und Ausbau der Vertriebskanäle erwartet SARASIN trotz sinkender Förderprogramme bereits 2010 wieder ein Wachstum des globalen PV-Marktes von 46 %. Bis 2012 werden Wachstumsraten zwischen 45 % und 50 % als möglich angesehen. Schwerpunkte bilden in dieser Erwartung die Märkte China mit 132 % sowie Indien und USA mit jeweils ca. 100 % Wachstum. Europa soll mit moderaten 14 % pro Jahr wachsen. Der Preisdruck bewirkt, dass sich die Produktion in Zukunft an die Nachfrage angleicht. Die Anzahl der produzierten Solarzellen, welche die Menge bereits installierter Module übertrifft, steigt im Jahr 2009 zwar noch an, doch schon ab dem zweiten Halbjahr 2010 erwartet SARASIN eine Verringerung dieses Überschusses und damit eine Annäherung des Angebots an die fortlaufend steigende Nachfrage. SARASIN erwartet in der Studie, dass bis 2011 mindestens zehn neue PV-Märkte mit einem jährlichen Volumen von über 500 MW entstehen und so ein breites Fundament für ein stabiles zukünftiges Wachstum entsteht. Bis 2020 wird mit einem Anstieg des globalen Marktvolumens von 155 GW gerechnet. Nationale PV-Förderprogramme - wichtigste Neuerungen für 2010 gegenüber 2009scroll
Quelle: Bank Sarasin, Dez. 2009 SARASIN sieht die Möglichkeit einer Netzparität bei PV-Kleinanlagen für den privaten Endkunden bis in spätestens fünf Jahren. ENTWICKLUNG IN DEUTSCHLANDNach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. lässt sich Solarstrom schon in vier Jahren auf deutschen Dächern zu Kosten erzeugen, die dem Niveau herkömmlicher Verbraucher-Stromtarife entsprechen. "Solarstrom vom eigenen Dach ist dann bereits zum Ende dieser Legislaturperiode so günstig wie Strom aus der Steckdose", stellt BSW-Solar-Geschäftsführer Carsten Körnig fest. "Damit trägt Solarenergie langfristig entscheidend zum Schutz der Verbraucher, zur Versorgungssicherheit und zum Erreichen der Klimaziele bei." Die nationale Solar-Industrie und die Hausbesitzer müssen sich aber nach den Ankündigungen deutscher Politiker auf deutliche Einschnitte bei der Förderung von Sonnenstrom in Deutschland einstellen. Ziel der deutschen Regierung ist es zwar, eine Überförderung abzubauen, den weiteren Ausbau der Solarbranche jedoch weiterhin pro-aktiv zu begleiten. Entsprechend einem jüngsten Gesetzes-Entwurf soll ab 01.07.2010 für Dachflächen eine Reduzierung der Einspeisevergütung um 16 % und für Freiflächen um 15 % gelten. Für Solaranlagen auf Ackerflächen soll es aber keine Förderung mehr geben. Gefördert würden aber auch Anlagen an Randstreifen von Bahnschienen und Autobahnen. Die alte Förderung soll es aus Vertrauensschutzgründen noch für Anlagen auf Freiflächen geben, für welche zum 01.01.2010 schon eine Baugenehmigung vorlag und die bis Ende des Jahres 2010 Solarstrom ins Netz einspeisen. Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs, profitiert zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt. Die im Erneuerbare-Energien-Gesetz ohnehin vorgesehene jährliche Degression wird weiter verschärft werden: Ab Januar 2011 soll die Degression von durchschnittlich 9 % um weitere 2,5 Prozentpunkte erhöht werden, wenn der Zubau von Solaranlagen in einem Jahr über 3.500 Megawatt liegt. Ab 2012 soll die Degression um weitere drei Prozentpunkte wachsen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wurde am 03.03.2010 von der Deutschen Regierung beschlossen. FINANZWIRTSCHAFTLICHE SITUATION DER SINGULUS TECHNOLOGIES AGSilizium Solartechnik von SINGULUSSINGULUS hat 2008 mit der Markteinführung der neuen Inline Beschichtungsanlage für Silizium-Solarzellen mit dem Produktnamen SINGULAR begonnen. Die neue Inline Beschichtungsanlage ist für eine Kapazität (bei drei Modulen) von mehr als 4.500 Silizium Solarzellen/h ausgelegt. Mit der SINGULAR Beschichtungsanlage wird zukünftig die Produktion der Antireflexschichten auf den Solarwafern automatisiert. SINGULUS wird künftig für die Silizium-Solartechnik nicht nur einzelne Maschinen und Anlagen liefern, sondern auch sogenannte Front End Systeme und komplette Produktionssysteme für die komplette Zellenfertigung mit Prozess Know-how aktiv im Solarmarkt anbieten. SINGULUS und STANGL besitzen dazu bereits mit der Nasschemie und der AR-Beschichtung das notwendige Basis-Know-how. FINANZWIRTSCHAFTLICHE SITUATION DES SINGULUS TECHNOLOGIES KONZERNSUMSATZ UND ERTRAGDie Umsatzerlöse gingen im Vorjahresvergleich von 212,1 Mio. € um 95,5 Mio. € auf 116,6 Mio. € zurück. Im Segment Optical Disc waren die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 84,7 Mio. € rückläufig und betragen zum Berichtsjahresende 68,8 Mio. €. Ursächlich für die rückläufige Entwicklung in diesem Segment waren überwiegend Mengeneffekte. Im Berichtsjahr wurde der Umsatz im Segment Optical Disc maßgeblich durch das Pre-recorded Geschäft mit unserer Anlage BLULINE und dem Ersatzteil- und Servicegeschäft bestimmt. Das Segment Solar verzeichnete im Berichtsjahr im Wesentlichen Umsatzerlöse aus der konsolidierten STANGL Semiconductor Equipment AG. Insgesamt wurden Umsatzerlöse in Höhe von 36,0 Mio. € realisiert. Damit lagen die Umsatzerlöse des Berichtsjahres nahezu auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 37,9 Mio. €). Im Segment Halbleiter waren die Erlöse im Vorjahresvergleich deutlich rückläufig. In diesem Geschäftsbereich verminderten sich die Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich um 8,9 Mio. € und betragen zum Ende des Berichtsjahres 11,9 Mio. €. UMSATZIN MIO. € scroll
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Im Geschäftsjahr 2009 war Europa (einschließlich Deutschland) erneut unser wichtigstes Absatzgebiet mit einem Anteil am Gesamtumsatz von 42,7 % (Vorjahr: 39,4 %). Amerika war mit einem Anteil von 23,3 % (Vorjahr: 33,1 %) im Vorjahresvergleich rückläufig. Auf die Region Asien entfielen 32,7 % des Umsatzes (Vorjahr: 27,0 %). Das Geschäft in Afrika und Australien war mit 1,3 % des Umsatzes auf niedrigem Niveau leicht steigend (Vorjahr: 0,5 %). Die Bruttomarge war im Geschäftsjahr 2009 leicht rückläufig. Der Rückgang auf 28,9 % (Vorjahr: 31,6 %) ist im Wesentlichen beeinflusst durch einen im Vergleich zum Vorjahr rückläufigen Anteil des margenstarken Geschäftes mit unseren Blu-ray Replikationsanlagen im Verhältnis zum Gesamtumsatz. Die betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2009 bei 106,4 Mio. € (Vorjahr: 111,9 Mio. €). Hierin sind Restrukturierungs- und Impairmentaufwendungen in Höhe von 32,9 Mio. € enthalten. Die Restrukturierungsaufwendungen betreffen im Einzelnen 10,3 Mio. € aus der Neubewertung der Vermögenswerte der HamaTech APE sowie einen Betrag in Höhe von 5,9 Mio. € für Sozialplanaufwendungen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Mitarbeiter bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und verschiedener Tochtergesellschaften. Weiterhin wurden Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 10,3 Mio. € infolge der Einzelwertberichtigung verschiedener Positionen im Vorratsbereich verbucht. Aufgrund der Neubewertung des Kundenstamms aus der Übernahme der Blu-ray Aktivitäten von Oerlikon Balzers ergibt sich außerdem ein Impairment in Höhe von 9,5 Mio. €. Gegenläufig resultiert aus der Neubewertung der zugehörigen Kaufpreisverbindlichkeiten ein Ertrag in Höhe von 4,0 Mio. €. Darüber hinaus wurden weitere außerplanmäßige Wertberichtungen für sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,9 Mio. € verbucht. Bereinigt um die Einmalaufwendung ergeben sich für den Berichtszeitraum betriebliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 73,5 Mio. €. Im Vorjahresvergleichszeitraum ergaben sich, bereinigt um Restrukturierungs- und Impairmentaufwendungen sowie bereinigt um den außerordentlichen Ertrag aus der Erstkonsolidierung des Blu-ray Geschäftes der Oerlikon Balzers AG (16,8 Mio. €), betriebliche Aufwendungen in Höhe von 80,6 Mio. €. Dieser Rückgang basiert auf gegenläufigen Effekten. Im Einzelnen waren die Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung um 4,4 Mio. € rückläufig. Gleichzeitig verminderten sich die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice um 2,0 Mio. € sowie die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung um 1,1 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 4,6 Mio. €. Gegenläufig erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vorjahresvergleichszeitraum um 5,1 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2009 enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 2,8 Mio. €, Fremdwährungsgewinne in Höhe von 0,9 Mio. € sowie Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 1,0 Mio. €. In 2008 fielen lediglich Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. € an. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr hauptsächlich Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 11,2 Mio. € (Vorjahr: 7,6 Mio. €), Fremdwährungsverluste in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) sowie Aufwendungen aus zurückgenommenen Anlagen in Höhe von 2,6 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist im Berichtsjahr mit -73,2 Mio. € negativ (Vorjahr: -46,2 Mio. €). Bereinigt um Restrukturierungskosten und Impairmentaufwendungen ergibt sich ein EBIT in Höhe von -40,3 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €). Im Einzelnen war das operative Ergebnis des Segments Optical Disc einschließlich Restrukturierungsaufwendungen mit -59,2 Mio. € negativ. Unter Bereinigung der Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 21,5 Mio. € ergibt sich für dieses Segment ein negatives EBIT in Höhe von -37,7 Mio. €. Das Segment Solar erzielte ein positives EBIT in Höhe von 0,3 Mio. €. Hierin waren Einmalaufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. € enthalten. Bereinigt ergibt sich für dieses Segment ein operatives Ergebnis in Höhe von 1,4 Mio. €. Im Segment Halbleiter ergab sich nach Einmalaufwendungen in Höhe von 10,3 Mio. € ein EBIT in Höhe von -14,4 Mio. €. Das Finanzergebnis war mit -6,1 Mio. € negativ und damit deutlich besser als im Vorjahr (Vorjahr: -8,0 Mio. €). Dieser Anstieg basiert im Wesentlichen auf verminderten Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Aufzinsung der Kaufpreisverbindlichkeiten aus der Akquisition der STANGL Semiconductor Equipment AG sowie der Übernahme der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG. Auf Basis dieser Sachverhalte wurden Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt 3,1 Mio. € erfasst. Die weiteren Aufwendungen resultieren größtenteils aus der Verzinsung der in Anspruch genommenen Darlehen und Kreditlinien. Hieraus fielen im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. € an (Vorjahr: 3,0 Mio. €). Gegenläufig wurden Finanzierungserträge in Höhe von 1,4 Mio. € realisiert. Diese resultieren im Wesentlichen aus der kurzfristigen Anlage liquider Mittel sowie aus der Einnahme von Zinserträgen aus der Finanzierung von Kundenforderungen. Das Periodenergebnis war mit -78,8 Mio. € negativ und damit im Wesentlichen durch die Einmalaufwendungen des Berichtsjahres sowie die deutlich rückläufigen Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich geprägt (Vorjahr: -49,3 Mio. €). Vor Restrukturierungsaufwendungen ergibt sich ein negatives Periodenergebnis in Höhe von -45,9 Mio. € (Vorjahr: -1,1 Mio. €). ERGEBNISKENNZAHLEN IN MIO. €scroll
AUFTRAGSEINGANG UND AUFTRAGSBESTANDDer Auftragseingang im Berichtsjahr lag mit 81,1 Mio. € (Vorjahr: 226,4 Mio. €) um 64,2 % unter Vorjahr. Auch beim Auftragsbestand zum Jahresende 2009 war mit 34,7 Mio. € ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr (70,2 Mio. €) zu verzeichnen. AUFTRAGSEINGANG UND AUFTRAGSBESTAND IN MIO. €scroll
BILANZ UND LIQUIDITÄTDie langfristigen Vermögenswerte liegen mit 139,6 Mio. € deutlich unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 200,9 Mio. €). Im Einzelnen verminderte sich der Geschäfts- oder Firmenwert um 23,9 Mio. € im Zusammenhang mit der vorzeitigen Übernahme der verbleibenden 49 % der Anteile von STANGL. Kaufpreis für die verbleibenden 49 % des Grundkapitals von beträgt insgesamt 20,0 Mio. €. Der Kaufpreis lag damit um 23,9 Mio. € unter dem bei der Erstkonsolidierung, auf Basis der vereinbarten Put / Call Option, ermittelten Wert. Weiterhin waren die aktivierten sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 22,9 Mio. € rückläufig. Dieser Rückgang basiert im Wesentlichen auf der Wertberichtigung des Kundenstamms aus der Übernahme der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG (9,5 Mio. €) sowie der Umgliederung der Vermögenswerte der HamaTech APE in die Position "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" (5,6 Mio. €). Darüber hinaus verminderten sich die aktivisch erfassten latenten Steuern um 13,1 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf die Verlusthistorie und einer damit verbundenen vorsichtigeren Einschätzung der Werthaltigkeit bzw. Nutzbarkeit von latenten Steueransprüchen zurückzuführen. Die aktivierten Entwicklungskosten reduzierten sich um 3,7 Mio. €. Die Sachanlagen liegen mit 12,3 Mio. € über Vorjahresniveau (Vorjahr: 10,3 Mio. €). Die Investitionen in Sachanlagen betrugen 3,5 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €). Der Hauptanteil der Ausgaben wurde für Ersatzinvestitionen eingesetzt. Das kurzfristige Vermögen hat sich im Berichtsjahr um 104,9 Mio. € vermindert. Im Einzelnen ist das Vorratsvermögen im Vorjahresvergleich um 35,6 Mio. € rückläufig, die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte verminderten sich um 44,3 Mio. €. Der Rückgang dieser Positionen resultiert hauptsächlich aus der verminderten Geschäftstätigkeit sowie den im Berichtsjahr verbuchten Einzelwertberichtigungen. Die liquiden Mittel betragen zum Ende des Berichtszeitraumes 15,2 Mio. €. Die Nettoliquidität war zum 31.12.2009 mit -11,7 Mio. € negativ. Der Anstieg der Position "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" (+9,7 Mio. €) resultiert aus der Umgliederung der Vermögenswerte der HamaTech APE im Zusammenhang mit dem Verkauf dieses Geschäfts. Hiermit zusammenhängend wurden Vermögenswerte in Höhe von 6,5 Mio. € in diese Position umgegliedert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich im Vorjahresvergleich um 6,6 Mio. €. Dieser Rückgang basiert auf gegenläufigen Effekten. Im Einzelnen verminderten sich die erhaltenen Anzahlungen (-10,7 Mio. €), die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (-6,8 Mio. €) sowie die Steuerrückstellungen (-1,7 Mio. €) aufgrund des deutlich rückläufigen Geschäftsvolumens im Vorjahresvergleich. Gegenläufig erhöhten sich die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten um 6,5 Mio. € im Zusammenhang mit der Nichterreichung der mit dem Bankenkonsortium im Rahmen des Konsortialkreditvertrages vereinbarten Finanzkennzahlen aufgrund der stark rückläufigen Ertragslage. Hieraus resultierend waren die Kredite im Zeitraum der Neuverhandlung der Finanzierung, der sich über den Bilanzstichtag erstreckte, vertragsgemäß sofort fällig. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen um 4,9 Mio. € an. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die vorzeitige Übernahme der verbliebenen 49 % der Anteile von STANGL zurückzuführen. Insgesamt beläuft sich der Kaufpreis auf 20,0 Mio. €. Am Bilanzstichtag bestand eine Restkaufverbindlichkeit in Höhe von 10,1 Mio. €, die bis spätestens 31.12.2010 zur Zahlung fällig ist. Die langfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich im Vorjahresvergleich um 76,0 Mio. €. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf gesunkene sonstige langfristige Verbindlichkeiten zurückzuführen (45,3 Mio. €). Der Rückgang dieser Position resultiert im Wesentlichen aus der oben beschriebenen vorzeitigen Übernahme der verbliebenen 49 % der Anteile von STANGL. Zum 31.12.2008 wurde in dieser Position eine Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 40,4 Mio. € bilanziert. Weiterhin war der langfristige Anteil der Kaufpreisverbindlichkeit aus der Übernahme der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG um 3,7 Mio. € rückläufig. Die latenten Steuerschulden waren zum einen aufgrund der Wertberichtigung immaterieller Vermögenswerte im Berichtsjahr sowie aufgrund höherer Saldierung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden um 14,2 Mio. € rückläufig. EIGENKAPITALDie Eigenkapitalquote ist per 31.12.2009 auf 62,9 % angestiegen (Vorjahr: 57,8%). Das Eigenkapital der Gruppe liegt mit 165,7 Mio. € per 31.12.2009 unterhalb dem Vorjahresvergleichswert vom 31.12.2008 (245,5 Mio. €). Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt ein Eigenkapital in Höhe von 163,2 Mio. €, auf die Minderheitsanteile entfällt ein Betrag in Höhe von 2,6 Mio. €. AKTIVA IN MIO. €scroll
PASSIVA IN MIO. €scroll
CASHFLOWIm Berichtsjahr war der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 0,2 Mio. € positiv. In der Vorjahresvergleichsperiode war der operative Cashflow mit -11,2 Mio. € negativ. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit belaufen sich auf 14,7 Mio. € gegenüber 9,1 Mio. € im Vorjahresvergleichszeitraum. Diese resultieren im Wesentlichen aus Auszahlungen im Zusammenhang mit der Entwicklungstätigkeit im Segment Solar. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2009 die verbliebenen 49 % der Anteile von STANGL erworben. In diesem Zusammenhang wurde eine erste Kaufpreisrate in Höhe von 10,0 Mio. € gezahlt. CASHFLOW IN MIO. €scroll
In der Berichtsperiode betrug der Mittelabflussaus der Finanzierungstätigkeit 10,5 Mio. €. In der Vorjahresvergleichsperiode erfolgte ein Mittelzufluss innerhalb des Finanzierungsbereichs in Höhe von 23,5 Mio. €. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus der Rückführung von Darlehen in Höhe von 10,3 Mio. €. Im Ergebnis verminderten sich die liquiden Mittel im Berichtsjahr um 25,0 Mio. €. FINANZWIRTSCHAFTLICHE SITUATION DER SINGULUS TECHNOLOGIES AG (EINZELABSCHLUSSS NACH HGB)KENNZAHLEN FÜR EINZELABSCHLUSS NACH HGB IN MIO. €scroll
Der Auftragseingang lag für die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft bei 34,6 Mio. €, während der Auftragsbestand bei 13,7 Mio. € lag. Im Folgenden wird auf die wesentlichen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen: Der signifikante Umsatzrückgang um 78,5 Mio. € oder 59,2 % auf 54,0 Mio. € war im Wesentlichen auf die auch im Geschäftsjahr 2009 anhaltende Weltwirtschaftskrise zurückzuführen. Der Materialaufwand reduzierte sich von 101,4 Mio. € auf 37,6 Mio. €. Dabei hängt die Erhöhung der Materialaufwandsquote im Wesentlichen mit umfangreichen Bereinigungen im Lagerbestand zusammen. Der Personalaufwand in Höhe von 19,8 Mio. € (Vorjahr: 17,7 Mio. €) war im Geschäftsjahr durch Aufwendungen für Abfindungen und Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 3,9 Mio. € geprägt. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 37,7 Mio. € sind Wertberichtigungen auf Forderungen gegen Dritte in Höhe von 9,3 Mio. € sowie erforderliche Wertberichtigungen im Intercompany Bereich in Höhe von 12,4 Mio. € enthalten. Die Wertberichtigung im Intercompany-Bereich betreffen dabei im Wesentlichen eine außerplanmäßige Abschreibung der Forderungen gegenüber SINGULUS MASTERING (12,0 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden die Verschmelzung der SINGULUS Nano Deposition Technologies GmbH (NDT) und der SINGULUS Emould GmbH (Emould) auf SINGULUS zum Stichtag 01.01.2009 bzw. 30.06.2009 vollzogen. Aus der Verschmelzung der NDT resultierte im Einzelabschluss von SINGULUS ein Verschmelzungsverlust in Höhe von 1,0 Mio. €; bei der Verschmelzung der Emould auf SINGULUS entstand ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von 8,5 Mio. €. Beide Effekte wurden im außerordentlichen Ergebnis erfasst. Im Zusammenhang mit dem Abverkauf der HamaTech APE waren weiterhin außerordentliche Wertberichtigungen in Höhe von 9,8 Mio. € notwendig. Insgesamt reduzierten sich die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2009 um 17,2 Mio. €. Das Eigenkapital verminderte sich im Berichtsjahr um 53,2 Mio. € auf 99,5 Mio. €. WICHTIGE EREIGNISSE NACH DEM 31.12.2009 / NACHTRAGSBERICHTVERÄUSSERUNG DER HAMATECH APESINGULUS hatte im Dezember 2009 eine Absichtserklärung unterschrieben, dass 100 % der Anteile an der HamaTech APE GmbH & Co. KG, Sternenfels, an die SÜSS MicroTec AG (SÜSS), Garching, veräußert werden. Der endgültige Kaufvertrag wurde am 12.01.2010 von beiden Parteien unterzeichnet. Es ist ein Kaufpreis in Höhe von 3,6 Mio. € für das Unternehmen APE vereinbart worden. Zuzüglich zum Kaufpreis für HamaTech APE wurde ein variabler Vergütungsbestandteil ("Earn-out-Komponente") in Höhe von 1,0 Mio. € vereinbart, welcher an die Umsatzentwicklung der HamaTech APE im Jahr 2010 geknüpft ist. Weiterhin wurde ein Kaufpreis in Höhe von 4,5 Mio. € für der Erwerb des Grundstücks und des Firmengebäudes am Standort Sternenfels vereinbart. Aus diesem Erlös wurde ein Betrag von 1,1 Mio. € für die Rückführung der Leasing Verbindlichkeiten verwendet. SÜSS hat alle Mitarbeiter der APE am Standort Sternenfels und in den Auslandsgesellschaften übernommen. GROSSAUFTRAG FÜR SOLAR-ANLAGEN WURDE ERTEILTSINGULUS erhielt im Februar 2010 von einem führenden europäischen Solarzellenhersteller einen Auftrag in Höhe von ca. 19 Mio. € für Fertigungsanlagen zur Herstellung einer neuen Generation von Dünnschicht-Solarzellen. Die neue Prozessanlage für die Dünnschicht-Solartechnik war im Jahr 2009 in enger Zusammenarbeit mit diesem Kunden entwickelt worden. SINGULUS erweitert damit sein Produktportfolio im Bereich der Photovoltaik-Anlagen und wird diese Technologie ab sofort auch im Markt anbieten. FINANZIERUNG MITTELFRISTIG GESICHERTSINGULUS hat sich mit einem Konsortium von Kreditinstituten auf eine mittelfristige Finanzierung geeinigt. Ein entsprechender Vertrag wurde im März 2010 mit den beteiligten Banken für eine syndizierte Kreditlinie mit neuen Konditionen bis Ende 2012 vereinbart. Die Finanzierung bildet die Grundlage für die Realisierung der erweiterten Solarstrategie. Um jederzeit eine ausreichende Liquidität sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, werden im Unternehmen auch weiterhin ausreichende Kreditlinien und Barmittel vorgehalten. SINGULUS TECHNOLOGIES BESCHLIESST AM 04.03.2010 EINE KAPITALERHÖHUNG OHNE BEZUGSRECHT AUS GENEHMIGTEM KAPITALDer Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat am 04.03.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 04.03.2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 37.355.471 €, das eingeteilt ist in 37.355.471 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 €, um einen Betrag von bis zu 3.694.640 € auf bis zu 41.050.111 € gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Aktienplatzierung im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei deutschen und internationalen Investoren wurde am 05.03.2010 erfolgreich durchgeführt. Platziert wurden Stück 3.694.640 Aktien mit Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009 zum Preis von 4,10 € je Aktie. Der Bruttomittelzufluss für die Gesellschaft beträgt 15.148.024,00 €. Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 37.355.471 €, eingeteilt in 37.355.471 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 €, wird damit um einen Betrag von 3.694.640 € auf 41.050.111 € erhöht. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen überwiegend zur Finanzierung des weiteren Wachstums und zu einem Teil zur Rückführung der Fremdfinanzierung verwendet werden. SINGULUS wird seine Aktivitäten im Segment Solar deutlich ausweiten und die Marktaktivitäten intensivieren. Es ist das Ziel des Unternehmens sich in der Silizium- und in der Dünnschicht-Solartechnik bei der Einführung neuer Technologien an führender Stelle zu positionieren. SINGULUS TECHNOLOGIES KEHRT AM 22.03.2010 ZURÜCK IN DEN TECDAXBei der regelmäßigen Index-Überprüfung der Deutschen Börse am 03.03.2010 wurde entschieden, SINGULUS zum 22.03.2010 wieder in den TecDAX aufzunehmen. SINGULUS war am 03.09.2009 aus dem TecDAX genommen worden und kann nun bereits nach 6 Monaten wieder in das Wachstumssegment der Deutschen Börse zurückkehren. Die SINGULUS Aktie wird damit zunehmend wieder interessanter für nationale und internationale Investoren und rückt außerdem in den Fokus der Fonds, die nur in entsprechende Indizes investieren dürfen. AUSBLICKAUSRICHTUNG DES KONZERNS: INTENSIVE MARKTERSCHLIESSUNG IM SEGMENT SOLAR UND AUSBAU DER MARKTFÜHRERSCHAFT BEI BLU-RAYSINGULUS hat die Phase der Konsolidierung in den Jahren 2008/2009 genutzt, um seine Solaraktivitäten zu entwickeln und mit wichtigen Kunden im Solarmarkt zusammenzuarbeiten. Ziel des Unternehmens ist es, bei Produktionsanlagen für Solarzellen in den nächsten Jahren eine starke Marken-Position aufzubauen um am kommenden Wachstum im Solarmarkt zu partizipieren. Das gilt sowohl für die Silizium- als auch für die Dünnschicht-Solartechnik mit der Einführung neuer Technologien. SINGULUS hat im Bereich Silizium-Solartechnik strategische Partnerschaften geschlossen und bietet seit Anfang 2010 aus einer Hand sowohl sogenannte Front-End-Systeme als auch komplette Fertigungssysteme an. Ein solches Komplettsystem umfasst alle einzelnen Produktionsschritte von dem ersten Reinigungsschritt der Silizium-Wafer bis hin zur fertigen Silizium-Solarzelle. SINGULUS wird sich in Zukunft deutlich auf das Systemgeschäft mit Produktionsanlagen für Solarzellen konzentrieren und dabei das Know-how in der Beschichtungs- und Automatisierungstechnik, der Nasschemie sowie im Systemgeschäft einbringen. Die Erweiterung des Geschäftsmodells zum System-Geschäft war vor Jahren auch der erfolgreiche Weg im Markt der Optical Disc Anlagen. Dieselbe Strategie soll auch der Weg zum Erfolg im Geschäftsfeld Photovoltaik werden. Auch in der Dünnschicht-Solartechnik wird SINGULUS neue Produkte in den Markt einführen und damit den Zellenherstellern besondere Kostenvorteile bieten. Gerade der zunehmende Kostendruck in der Photovoltaik zwingt die Hersteller zu Innovationen. So arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES u.a. an der Entwicklung und Markteinführung einer neuen Anlagentechnik für das Ion Layer Gas Reaction Verfahren (ILGAR). Weitere neue Konzeptideen sind in Vorbereitung und werden mit potentiellen Partnern diskutiert. Der erste Auftrag für neuartige Prozessanlagen in der Dünnschicht-Solartechnik bestätigt diese Strategie. SINGULUS SYSTEMGESGHAFT: VGM WAFER ZUR FERTIGEN SILIZIUMSGLARZELLE![]() WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN DER BEREICHE OPTICAL DISC UND SOLARDie Krise der Weltwirtschaft hatte 2009 einen starken Einfluss auf die Geschäftsaktivitäten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Die Fachleute rechnen im Jahr 2010 mit einer schrittweisen Erholung der Wirtschaft. Wie schnell das geschieht, lässt sich nicht zuverlässig abschätzen. Erfreulicherweise ist bei SINGULUS TECHNOLOGIES jedoch die Projekttätigkeit in beiden Segmenten angestiegen und lässt damit eine Besserung des Auftragseingangs erwarten. Im Optical Disc Bereich stimmt uns die prognostizierte Steigerung von 60 % bei Blu-ray Disc positiv. Bei solchen Steigerungsraten stoßen die Disc-Hersteller schnell an ihre Kapazitätsgrenzen und müssen in neue Fertigungsanlagen investieren. Auch im Solarsegment erwarten wir eine wirtschaftliche Erholung. Die Läger der Zellenhersteller haben sich wieder geleert und die Nachfrage ist wieder deutlich angestiegen. In zahlreichen Regionen der Welt wird die Stromerzeugung durch Photovoltaik weiter ausgebaut. SINGULUS bietet dafür moderne Anlagensysteme an, die für die Zellenhersteller ein Potential zur Kostenreduzierung in der Fertigung bieten. Der Strategiewechsel vom reinen OEM-Anbieter zum Systemlieferanten wird dem Unternehmen neue Möglichkeiten erschließen. ERWARTETE ERTRAGSLAGE UND CHANCEN FÜR DIE ZUKUNFTEs ist zu erwarten, dass sich die gesamtwirtschaftliche Situation in 2010 wieder verbessert. Zusätzlich werden die in 2009 durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten führen. Das Blu-ray Format hat sich international durchgesetzt und entwickelt sich zunehmend zum Massenmarkt. SINGULUS ist als Marktführer im Optical Disc Bereich mit Mastering und seiner Produktionsanlage BLULINE II bestens dafür positioniert. Im Geschäftsbereich Solar ist es das Ziel, in den kommenden Jahren eine breite Produktpalette von neuen Anlagen für die Photovoltaik-Industrie anzubieten. Diese bieten den Herstellern sowohl bei Silizium- als auch bei Dünnschichtzellen neue Fertigungstechnologien und damit besondere Kostenvorteile. Wir sehen gerade jetzt in der Zeit eines weltweiten Umbruchs im Markt der Photo-voltaik ein steigendes Interesse bezüglich neuer Anlagenkonzepte. Der Vorstand und alle Mitarbeiter arbeiten intensiv daran, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wir sind daher der festen Überzeugung, dass SINGULUS TECHNOLOGIES als Marktführer im Optical Disc Segment und mit neuen Produkten im Segment Solar das operative Geschäft wieder profitabel gestalten wird. Es ist das erklärte Ziel des Vorstands und des gesamten Managements, 2010 auf EBIT-Basis wieder positive Zahlen zu erzielen und ab 2011 wieder ein nachhaltig positives Ergebnis zu erwirtschaften. RISIKOBERICHT(EINSCHLIESSLICH ERKLÄRUNG NACH § 289 ABS. 5 HGB)Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu. RISIKOMANAGEMENTDas Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in allen relevanten rechtlichen Einheiten und Geschäftsbereichen und zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Dabei werden, unter Berücksichtigung definierter Risikokategorien, Risiken der Geschäftsfelder und der operativen Einheiten identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe bewertet. Dies umfasst Risiken, welche für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind. Die Bewertung der Schadenshöhe erfolgt in der Regel mit Blick auf die Auswirkungen der Risiken auf das operative Ergebnis (EBIT). Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zur Risikovermeidung, -reduzierung und -absicherung zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Im Rahmen unterjähriger Controllingprozesse werden wesentliche Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen überwacht. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das zentrale Risikomanagement berichtet einmal im Quartal über die identifizierten Risiken an den Vorstand sowie einmal im Geschäftsjahr an den Aufsichtsrat. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die identifizierten Risiken finden eine entsprechende Berücksichtigung innerhalb der Bilanzierung und Berichterstattung der Gesellschaften. Unternehmerische Chancen werden nicht innerhalb des Risikomanagementsystems behandelt, sondern im Rahmen regelmäßiger Strategiemeetings diskutiert, in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen analysiert und gegebenenfalls innerhalb der jährlich erstellten operativen Planung erfasst. Im Rahmen des Strategieprozesses werden die Chancen für weiteres profitables Wachstum ermittelt und in den Entscheidungsprozess eingebracht. Die direkte Verantwortung für das frühzeitige Identifizieren von Chancen und deren Realisierung liegt beim Vorstand. Die Effizienz der Risikomanagement-Prozesse sowie die Einhaltung der im Risikomanagement-Handbuch der SINGULUS TECHNOLOGIES definierten Regelungen und Richtlinien unterliegen einer regelmäßigen Prüfung durch die Abschlussprüfer im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für die Jahresabschlussprüfung. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, unternehmensgefährdende Risiken und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Sollte dabei Verbesserungsbedarf erkannt werden, so werden die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zur Anpassung des Risikomanagements durchgeführt. Das Risikomanagement-System der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gewährleistet, dass sich unternehmerische Chancen und Risiken frühzeitig erkennen lassen und der Konzern in der Lage ist, ihnen aktiv und wirksam zu begegnen. Dieses System entspricht damit den gesetzlichen Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem und steht im Einklang mit den Deutschen Corporate Governance Grundsätzen. Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte die Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wesentlich beeinflussen können. RISIKOFELDERAls weltweit agierendes Unternehmen sind wir von der konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Weiterhin besteht aufgrund des Wettbewerbs das Risiko des Verlusts von Marktanteilen. Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist neben dem Segment Optical Disc in den Industriebereichen Solar und Halbleiter tätig. Diese Diversifikation dient der Reduzierung der Abhängigkeit von nur einem Geschäftsfeld. Wir analysieren kontinuierlich unser Marktumfeld und unsere Konkurrenzsituation. Stetiger Kundenkontakt und die daraus resultierende Marktnähe liefern uns wichtige Informationen über die Bedürfnisse unserer Kunden. Die gewonnenen Informationen ermöglichen uns, bedarfsgerechte Produkte zu entwickeln und anzubieten sowie unsere Wettbewerbssituation weiter auszubauen. Auf diesem Wege versuchen wir negative gesamtwirtschaftliche Entwicklungen weitgehend zu neutralisieren. Im Folgenden wird näher auf die bestehenden Einzelrisiken eingegangen. BESCHAFFUNGSMARKTRISIKENVerfügbarkeit, Preissteigerungen und Qualität von Einkaufteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Für den Bereich Beschaffung und Einkauf werden daher regelmäßig Bonitätsprüfungen unserer Zulieferanten durchgeführt. Weiterhin werden die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile ständig überwacht. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen die Überwachung der Gängigkeit und Reichweite des Roh-, Hilfs- und Betriebsstofflagers sowie eine Analyse der Altersstruktur von Waren und Einkaufsteilen. Aufgrund einer deutlich rückläufigen Nachfrage unserer Produkte waren im Geschäftsjahr 2009 im Bereich Optical Disc erhöhte Wertberichtigungen auf unsere Lagerbestände notwendig. Darüber hinaus ergab sich in diesem Zusammenhang Wertberichtigungsbedarf aus der Abwertung verschiedener Halb- und Fertigfabrikate im Segment Optical Disc. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Abwertungen auf Vorratsbestände in Höhe von 15,1 Mio. € verbucht. Sollte sich die Nachfrage im Geschäftsjahr 2010 nicht erhöhen, wären insbesondere aufgrund hoher Reichweiten- und Gängigkeitskennziffern in Zukunft erhöhte Wertberichtigungen der Lagerbestände notwendig. IT-RISIKENUm einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten, sind Unternehmen auf Informationstechnologien angewiesen. Zur Minimierung des Risikos einer Unterbrechung von Geschäftsprozessen infolge eines Systemausfalls wurden zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem Zutrittskontrollsysteme, Notfallpläne und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung kritischer Systeme, Backup-Systeme sowie eine regelmäßige Datenspiegelung. Gegen Datensicherheitsrisiken durch unberechtigten Zugriff setzen wir Firewall-Systeme und Virenscanner ein. Zudem stellen wir die Vertraulichkeit der Daten beziehungsweise deren Verfügbarkeit durch entsprechende Zugriffsberechtigungssysteme sicher. PROJEKTMANAGEMENTRISIKENDas Projektmanagement muss dafür Sorge tragen, dass die internen und externen logistischen Abläufe reibungslos umgesetzt werden können. Dies ist wichtig, um die Abnahmezeiten für unsere Produkte beim Kunden zu minimieren. SINGULUS TECHNOLOGIES verbucht innerhalb der Segmente Optical Disc und Halbleiter Umsatzerlöse erst nach Endabnahme durch den Kunden. Mögliche Abnahmeverzögerungen werden durch Baustellenmanagement und laufende Betreuung der Inbetriebnahme vor Ort vermieden. Eine Ausnahme von der Regelung der Umsatzrealisierung nach Abnahme besteht innerhalb des Segments Solar. Hier werden Fertigungsaufträge nach dem Fertigstellungsgrad (percentage-of-completion-Methode) bilanziert. Potenzielle Risiken entstehen dabei bereits in der mit Unsicherheit behafteten Kalkulation der Projekte. Zum Management der Risiken innerhalb dieses Segments wenden wir bereits in der Angebotsphase bewährte Methoden an, um den Einfluss möglicher Kostenabweichungen gegenüber den Planwerten abzuschätzen. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt lassen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten. TECHNOLOGIERISIKODie SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig. Für den Markterfolg sind Produkte mit verlässlicher Spitzentechnologie erforderlich. Dies erfordert ständige Verbesserungen der bereits auf dem Markt befindlichen Produkte. Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Entwicklungsrisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer Spätentwicklung ist durchaus als hoch einzustufen. Dieses Risiko mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden sowie durch unseren Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Die Analyse der Erfolgschancen und somit die Erschließung und Nutzung von Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, ist somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung. ABSATZMARKTRISIKOEin hohes Risiko besteht im Marketing- und Vertriebsbereich. Hier gilt es, Einbrüche bei der Nachfrage oder Risiken von möglichen Fehleinschätzungen bei einzelnen Märkten oder Produkten zu erfassen und zu bewerten. Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden helfen hier, künftige Entwicklungen besser einschätzen zu können. Diese Risiken sind als materiell einzustufen und können zu substanziellen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen. Bedingt durch den weltweiten Einbruch der Konjunktur war die Nachfrage nach Investitionsgütern dramatisch rückläufig. Dies führte zu einem Umsatzrückgang in 2009 gegenüber dem Vorjahr um 45,0 %. Der Auftragsbestand zum 31.12.2009 liegt um 50,6 % unter dem Vorjahresvergleichswert. Von diesem Rückgang waren sowohl das Segment Optical Disc als auch das Segment Solar betroffen. Darüber hinaus wurden Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 9,5 Mio. € gebildet, die die Reduzierung des Fair Values der Kundenbeziehungen aus der Übernahme der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG betreffen. Dies war im Wesentlichen auf den oben genannten Einbruch der Konjunktur sowie die Unsicherheit im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Produktionskapazitäten des Formatentwicklers SONY zurückzuführen. Die hieraus resultierende Ergebnisbelastung war im Berichtsjahr zwar signifikant, jedoch nicht liquiditätswirksam und damit für das Unternehmen nicht substanzgefährdend. WÄHRUNGS- UND AUSFALLRISIKENIm Hinblick auf die Währungsrisiken, die sich aus der Fakturierung in Fremdwährung ergeben können, gilt das Prinzip der Kurssicherung. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen spezifische Länderrisiken setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt. Das Zahlungsverhalten einiger Kunden hat sich im Geschäftsjahr 2009 weiter verschlechtert. In diesem Zusammenhang wurden Forderungen aus Maschinenlieferungen aus Vorjahren, die weder durch Kreditversicherungen oder Bankgarantien abgedeckt waren, wertberichtigt. Im Einzelnen wurden im Berichtsjahr insgesamt Einzelwertberichtungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 11,2 Mio. € verbucht. Insgesamt bestehen zum Ende des Berichtsjahres Wertberichtungen von 7,3 Mio. €. Aus heutiger Sicht gehen wir damit von einer ausreichenden Deckung des Forderungsausfallrisikos aus. FINANZIELLE RISIKENDie SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken, Währungsrisiken und Zinsrisiken ausgesetzt. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vorgehalten. In diesem Zusammenhang wurde mit Wirkung zum 14.12.2007 eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 60,0 Mio € gezeichnet. Infolge des Umsatzeinbruchs im Jahr 2009 zeichnete sich im Sommer 2009 ab, dass die vereinbarten Covenants-Regelungen bis Ende Q4/2009 nicht eingehalten werden können. Der Vorstand trat deshalb pro-aktiv in Gespräche mit den kreditgebenden Banken ein und vereinbarte im März 2010 ein neues Kreditvolumen bis maximal 41,5 Mio. € mit einer Laufzeit bis Ende 2012. Zum 31.12.2009 betrug die Nettoverschuldung 11,7 Mio. € und die Eigenkapitalquote 62,9 %. Im Rahmen dieser mittelfristigen Kreditlinie wurden durch die finanzierenden Banken umfangreiche Sicherheiten gefordert. Weiterhin wurden in diesem Kreditvertrag neue Financial Covenants geschlossen, deren Nichteinhaltung die Bankinstitute zur Fälligstellung berechtigt. Vorausschauend wird die Einhaltung der Covenants durch die Gesellschaft und die Banken überwacht. Der Vorstand geht derzeit davon aus, die Covenants bis zum Ende der Vertragslaufzeit einhalten zu können. Wenn sich das operative Ergebnis in 2010 verbessert, wird es zu keinen Liquiditätsengpässen kommen. Insbesondere muss bis Ende 2010 die zweite Kaufpreisrate für den Erwerb der Restbeteiligung an STANGL bezahlt werden. Für die Zahlung der ausstehenden Kaufpreisrate (10,0 Mio. €) darf die Kreditlinie nicht gezogen werden. Zur Sicherung dieser zweiten Kaufpreisrate hat SINGULUS die von ihr gehaltenen 100 % STANGL-Aktien auf einen Sicherheitentreuhänder übertragen, der diese Aktien als Sicherheit für die Ansprüche der ehemaligen STANGL-Aktionäre und der Konsortialkreditgeber hält. Neben der bereits erwähnten Kapitalerhöhung von 15,1 Mio. € erfolgte bereits im Februar 2010 zur Verbesserung der Liquiditätssituation der Verkauf der Tochtergesellschaft HamaTech APE und des Grundstücks in Sternenfels. In diesem Zusammenhang erfolgte im März 2010 ein Liquiditätszufluss in Höhe von 6,5 Mio. €. Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt. Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolios der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. STRATEGIERISIKODie SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat eine langfristige Wachstumsstrategie entwickelt. In regelmäßigen Sitzungen bewerten der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie Führungskräfte die Wachstumsstrategie des Konzerns und leiten, sofern notwendig, korrigierende Maßnahmen ein. BEURTEILUNG DER GESAMTRISIKOSITUATIONDer Rahmen der reduzierten Kreditlinie ist auskömmlich, sofern in 2010 eine Belebung der Nachfrage nach Blu-ray Anlagen eintritt. Weitere Risiken, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe führen könnten, bestehen aus der derzeitigen Sicht nicht. Organisatorisch sind alle Voraussetzungen erfüllt, um frühzeitig über sich abzeichnende Risikosituationen Kenntnis zu erlangen. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS DES SINGULUS TECHNOLOGIES AG KONZERNS HINSICHTLICH DES RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSESIm SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wird das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem, in Anlehnung an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen ist dies:
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Wesentlichen die folgenden Elemente:
Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein. UMWELT UND NACHHALTIGKEITFür einen nachhaltigen Umgang mit unserem Heimatplaneten benötigen wir das Wissen über die Auswirkungen der Industriegesellschaften und den Einfluss des weltweit steigenden Konsums auf das System Erde. Hierzu liefern die Belastungen in der Atmosphäre, der Treibhauseffekt, die klimarelevanten Meeresströmungen und die Eismassen an den Polen ebenso wichtige Hinweise wie die in der Fläche schrumpfenden Regenwälder und die sich daraus ergebenden Veränderungen. Erkenntnisse über die Ursachen des Klimawandels sind entscheidend mitverantwortlich dafür, dass sich Nachhaltigkeit in der Wirtschaft zu einem bedeutenden Unternehmensziel und gleichzeitig Wettbewerbsfaktor entwickelt hat. Ob im Gesundheitsbereich, in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft, in der Produktion, im Verkehrsbereich oder bei der Bereitstellung und Verwendung von Energie - überall wird versucht, mit weitaus geringeren Belastungen für die Umwelt einen größeren Nutzen für alle Menschen zu erwirtschaften. Umweltschutz und technische Innovationen fördern eine bessere Nutzung der natürlichen Ressourcen. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung) UMWELT UND NACHHALTIGKEIT BEI SINGULUS TECHNOLOGIESNachhaltigkeit bedeutet bei SINGULUS TECHNOLOGIES mehr als nur Umweltschutz. Sie umfasst neben ökologischen auch ökonomische und soziale Ziele. SINGULUS TECHNOLOGIES ist ein Technologie-Konzern mit einem hohen Anspruch an sich und an seine Produkte. Maschinen und Anlagen von SINGULUS arbeiten umweltverträglich und ressourceneffizient. Die Anlagen der Segmente Optical Disc und Solar entsprechen dabei den modernsten Anforderungen für Umwelt, Energieverbrauch und Sicherheit. In unserer Fertigung werden moderne Methoden der Rückgewinnung von Energie und Rohstoffen eingesetzt. Hohe Sicherheitsstandards für die Mitarbeiter sind selbstverständlich. VERGÜTUNGSBERICHTDieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichtes für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG und enthält die Angaben, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts, erweitert durch das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG), Bestandteil des Anhangs nach § 314 HGB bzw. des Lageberichtes nach § 315 HGB sind. Der Vergütungsbericht berücksichtigt mit Ausnahme der in der Erklärung nach § 161 AktG genannten Einschränkungen die Empfehlungen des Deutschen Corporate-Goverance Kodex und wird im Geschäftsbericht als Bestandteil des Lageberichtes abgedruckt. A. VERGÜTUNG DES VORSTANDSI. ZUSAMMENSETZUNG DES VGRSTANDS IM GESGHÄFTSJAHR 2009Roland LacherVorsitzender des Vorstands nach Entsendung durch den Aufsichtsrat in den Vorstand (ab 17.G8.2GG9 und befristet bis 31 .G3.2G1 G) Dr.-Ing. Anton PawlakowitschrVorstand für Technik, Forschung und Entwicklung Dr.-Ing. Stefan RinckMitglied des Vorstands (seit G1 .G9.2GG9) Vorstand für Marketing und Vertrieb Stefan A. BaustertVorsitzender des Vorstands (bis 17.G8.2GG9) Hans-Jürgen StanglVorstand für den Geschäftsbereich Solar (bis 31.G7.2GG9) II. INDIVIDUELLE VERGÜTUNGDie regulären Gesamtbezüge des Vorstands für laufende Tätigkeit gliedern sich wie folgt auf: scroll
III. ERLÄUTERUNG VERGÜTUNGSSTRUKTUR1. ÜberblickDie Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist dabei, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütung besteht aus einer fixen und einer variablen monetären Vergütung, aus Aktienbezugsrechten, Versorgungszusagen und Sachleistungen. Der Aufsichtsrat geht dabei von einem Zieleinkommen aus, das sich zu 60 % aus fixen und zu 40 % aus variablen Bezügen zusammensetzen soll. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Höhe des Zieleinkommens an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen sowie an der vertikalen Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Die Absicht des Aufsichtsrates ist es auch, die Vorstandsmitglieder durch die Vergütung langfristig an das Unternehmen zu binden und für eine Steigerung des Unternehmenswerts zu motivieren. Der Aufsichtsrat bezieht in die Überprüfung der Vergütung die individuelle Performance und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein. Die Überprüfung erfolgt jeweils bei der ersten Aufsichtsratssitzung des Jahres. Die Vergütung setzt sich generell aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus einem festen Jahresgehalt und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und ein Sonderbonusprogramm mit langfristiger Anreizwirkung, welches nicht bei allen Mitgliedern des Vorstands gewährt ist. Der variable Bonus knüpft an individuelle Zielvereinbarungen an, die zu Beginn eines Jahres vom Aufsichtsrat mit jedem Vorstandsmitglied vereinbart werden. Die Vorstandsverträge sehen auch die Möglichkeit vor, zusätzlich zu den variablen Vergütungen einmalige Sonderzahlungen zu leisten, um besonderen Umständen Rechnung zu tragen und eine angemessene und wettbewerbsfähige Vergütung gewähren zu können. Die Vorstandsverträge enthalten Sonderregelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control-Klauseln). Des Weiteren haben die Vorstandsmitglieder Pensionszusagen erhalten. Herr Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch hält Aktienoptionen, welche in früheren Geschäftsjahren zugeteilt waren. Das gem. § 105 Abs. 2 AktG in den Vorstand entsandte Aufsichtsratmitglied Roland Lacher erhält für seine Tätigkeit ausschließlich eine Vergütung aus fixen Bezügen. Insgesamt betrug die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 1.480,8 T€. Hiervon nahm der jährliche fixe Gehaltsbestandteil ca. 81 % und der erfolgsbezogene variable Gehaltsbestandteil ca. 19 % der Gesamtvergütung ein. Wegen der Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands gegenüber dem Vorjahr (Beendigung des Vorstands-Mandates von Hans-Jürgen Stangl zum 31.07.2009; Austritt von Herrn Stefan A. Baustert mit Wirkung zum 17.08.2009; Eintritt von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck zum 01.09.2009 sowie Entsendung von Roland Lacher durch den Aufsichtsrat nach § 105 Abs. 2 AktG) und der unterschiedlichen Zusammensetzung der Vergütung (nur fixe Vergütung bei Herrn Roland Lacher) kann das Gesamteinkommen des Vorstands im Jahr 2009 mit dem des Vorjahres nicht sinnvoll verglichen werden. 2. Feste VergütungDie feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen. Bei der Überprüfung orientiert sich der Aufsichtsrat an einem Zieleinkommen, das er auf der Grundlage einer Analyse der Vergütung von Geschäftsleitern vergleichbarer Unternehmen und im Vergleich zum generellen Gehaltsniveau im Unternehmen festlegt. Die Vorstandsmitglieder Herr Baustert und Herr Dr.-Ing. Pawlakowitsch hatten bis zum 30.09.2009 freiwillig auf 20 % ihres Bruttojahresfestgehalts verzichtet. Wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens beschloss der Aufsichtsrat, eine Anpassung der Vorstandsbezüge nach § 87 Abs. 2 AktG vorzunehmen und für den Zeitraum ab dem 01.10.2009 das Bruttojahresfestgehalt von Herrn Dr.-Ing. Pawlakowitsch um 20 % zu reduzieren. 3. Variable Vergütung3.1 Die variable Vergütung ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, unternehmerische, operative und technische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das folgende Jahr neu festgelegt. Werden die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht, entscheidet der Aufsichtsrat, ob und in welcher Höhe eine variable Vergütung gezahlt wird. Der Aufsichtsrat beschloss, die Anpassung der Vorstandsbezüge nach § 87 Abs. 2 AktG auch auf die variablen Vergütungsbestandteile auszudehnen, so dass die Obergrenze der jährlichen erfolgsbezogenen Vergütung von Herrn Dr.-Ing. Pawlakowitsch für den Zeitraum ab dem 01.10.2009 um 20 % herabgesetzt wurde. Der Aufsichtsrat hat am 08.03.2010 entschieden, dass Herr Dr.-Ing. Pawlakowitsch für 2009 eine variable Vergütung in Höhe von 90.000,00 € erhalten soll. Herr Dr.-Ing. Rinck erhält eine variable Vergütung in Höhe von 66.750,00 €. 3.2 Erstmals für das Geschäftsjahr 2006 wurde mit allen Vorständen eine weitere variable Vergütung (Sonderbonus) vereinbart, die eine langfristige Anreizwirkung haben soll. Danach gewährt die Gesellschaft jedem Vorstand einen Sonderbonus in Höhe von 500.000 € pro Jahr, sofern bestimmte Erfolgsziele, die sich u.a. an dem nach IFRS ermittelten Konzernjahresüberschuss orientieren, erreicht werden. Die Zielmarke für das Erfolgsziel steigt jedes Jahr um 10 % an. Wird das Erfolgsziel nicht erreicht, wird der Sonderbonus für das betreffende Geschäftsjahr gesperrt, bis das Erfolgsziel eines der nächsten Jahre erreicht wird. In diesem Fall kommen sämtliche gesperrten Sonderboni kumuliert zur Auszahlung. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, beim Unternehmen zu verbleiben und den Unternehmenswert durch Verbesserung des Ergebnisses pro Aktie nachhaltig zu steigern. Die Vorstandsmitglieder haben z. T. das Recht, statt der Gewährung eines Sonderbonus in bar auch virtuelle Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die nach Ablauf der Wartezeit und Erreichen des Erfolgsziels virtuell an die Gesellschaft verkauft werden können. Bei negativer Entwicklung wird der Bonus gesperrt und kann erst ausgezahlt werden, wenn die negative Entwicklung nicht nur gestoppt, sondern die sich jährlich erhöhende Zielmarke wieder erreicht wird. Mit Herrn Hans-Jürgen Stangl und Herrn Roland Lacher war kein Sonderbonus vereinbart. Gesperrte und für das laufende Geschäftsjahr gewährte Sonderboni verfallen, wenn der Dienstvertrag während eines Geschäftsjahres beendet wird. Gleiches gilt für virtuelle Aktien, für welche die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. 4. Vergütung mit langfristiger AnreizwirkungDie dritte Komponente der Vergütung besteht aus Aktienoptionen. Die Zahl der an die einzelnen Vorstandmitglieder ausgegebenen Aktienoptionen legt der Aufsichtsrat fest. Zum 31.12.2009 hält Herr Dr.-Ing. Pawlakowitsch 80.000 Aktienoptionen. Die Aktienoptionen hatten zum Zeitpunkt der Gewährung einen nach IFRS 2 ermittelten Marktwert (Fair Value) von insgesamt 67.000 €. Die Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren halbjährlich in Tranchen von jeweils 25 % der insgesamt gewährten Optionen ausgeübt werden. Die Ausübung ist für die erste Tranche nur möglich, wenn der Kurs der SINGULUS Aktie zum Zeitpunkt der Ausübung der Option mindestens um 15 % den Kurs am Ausgabetag überschreitet (Erfolgsziel). Für die weiteren Tranchen erhöht sich das Erfolgsziel um jeweils 2,5 %-Punkte. Im Berichtszeitraum wurden neue Aktienoptionen nicht gewährt. 5. Sonstige VergütungWeiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen (z. B. Dienstwagen bzw. pauschale Entschädigung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke) sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Höhe zu. Herr Stangl erhielt für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Vorstands der STANGL Semiconductor Equipment AG von dieser eine gesonderte Vergütung. Herr Dr.-Ing. Pawlakowitsch erhielt für seine Tätigkeit als Vorstand der HamaTech AG keine gesonderte Vergütung. Die HamaTech AG ist im Februar 2009 auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG verschmolzen worden. Bezüge aus Aufsichtsratsvergütungen in Konzernunternehmen werden auf die Vorstandsbezüge angerechnet. Die Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der HamaTech AG wird nur zu 50% angerechnet. Sie besteht in einem festen Vergütungsanteil und einer variablen Vergütung, deren Erfolgsziele sich am Ergebnis vor Steuern (EBIT) der HamaTech AG für das jeweilige Geschäftsjahr orientierten. Herr Baustert hat für seine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der HamaTech AG eine gesonderte Vergütung erhalten. 6. PensionszusagenPensionen werden an Vorstandsmitglieder gezahlt, welche die Altersgrenze von 63 Jahren erreicht haben. Die Pensionsverträge für Vorstandsmitglieder bestehen aus der Zusage eines prozentualen Anteils des letzten, vor dem Ausscheiden bezogenen Festgehalts. Der Anwartschaftsbarwert sämtlicher Pensionszusagen gegenüber Mitgliedern des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG betrug zum 31.12.2009 4.293 T€. Die bisherige Altersversorgungszusage an Herrn Dr.-Ing. Pawlakowitsch in Form einer Prämienzahlung in eine Lebensversicherung wurde im Geschäftsjahr 2009 in eine Pensionszusage umgewandelt. Betriebsrenten aus früheren Tätigkeiten werden angerechnet. IV. LEISTUNGSZUSAGEN IM FALL DER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT UND VON DRITTEN, CHANGE OF CONTROL-KLAUSELN1. AbfindungsregelungenFür den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben. Für Herrn Stefan A. Baustert wurde nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand am 17.08.2009 für die Restlaufzeit des Dienstvertrages bis 30.11.2011 eine Abfindung (einschließlich sonstiger Bezüge) in Höhe von 1.036.400 € vereinbart. 2. Leistungszusagen DritterKeinem Vorstandsmitglied wurden im Berichtszeitraum im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten gewährt oder zugesagt. 3. Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control-Klauseln)3.1 Die Vorstandsverträge enthalten, mit Ausnahme des Dienstvertrags von Herrn Lacher für die Zeit seiner Entsendung in den Vorstand, eine Change of Control-Klausel. Danach erhält das Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert, gekündigt oder das Vorstandsmitglied beurlaubt wird, eine Sonderzahlung in Höhe des zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses zuletzt bezogenen Festgehaltes für ein Jahr. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Aktionär die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetztes (WpÜG), d. h. mindestens 30 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erlangt. In diesem Fall werden mit Beendigung des Dienstvertrags auch alle gesperrten Sonderboni oder gesperrten virtuellen Aktien - unabhängig vom Ablauf von Sperrfristen und dem Erreichen von Erfolgszielen - fällig oder zum Verkauf frei (vgl. zu Sonderboni und virtuellen Aktien die Erläuterungen unter 3.2). Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder (mit Ausnahme von Herrn Lacher für die Zeit seiner Entsendung in den Vorstand) im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht. 3.2 Die an Vorstandmitglieder ausgegebenen Aktienoptionen können im Falle eines Kontrollwechsels vorzeitig ausgeübt werden, sofern die Wartezeit abgelaufen ist. B. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATESDie Vergütung des Aufsichtsrates wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns. Die gegenwärtig für den Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geltenden Vergütungsregeln wurden von der Hauptversammlung am 06.06.2008 beschlossen und sind in § 11 der Satzung enthalten. Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine Vergütung, die sich aus fixen und variablen Elementen zusammensetzt. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält als feste Vergütung einen Betrag in Höhe von 30.000,00 €, der nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird. Hinzu kommt eine erfolgsabhängige Vergütung von 800,00 € für jeden Cent des nach den Internationalen Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) ermittelten Konzerngewinns pro Aktie. Die Bemessungsgrundlage ist höchstens gleich dem Bilanzgewinn der Gesellschaft, vermindert um einen Betrag von 4% der auf den geringsten Ausgabebetrag der Aktie geleisteten Einlagen. Die variable Vergütung wird nach Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr fällig. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen und der erfolgsabhängigen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auffolgende Vergütungen für das Berichtsjahr 2009, wobei die variable Vergütung erst nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung 2010 über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2009 ausgezahlt wird:
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C. KREDITGEWÄHRUNGEN AN VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSMITGLIEDERKredite und Vorschüsse wurden den Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. D. AKTIENBESITZ VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATDer Vorsitzende des Vorstands, Herr Lacher, hielt zum 31.12.2009 direkt und indirekt über die VVG Roland Lacher KG (einer Gesellschaft, die Herrn Lacher gemäß § 15a Abs. 3 Satz 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugerechnet wird), insgesamt 594.472 Aktien und somit einen Anteil von 1,6 % am Grundkapital der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Kein weiteres Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates hält einen direkten oder indirekten Anteil am Grundkapital der Gesellschaft, welcher größer ist als 1 %. Folgende Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31.12.2009 direkt Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: scroll
Folgende Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31.12.2009 direkt Aktienoptionen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: scroll
E. DIRECTORS' DEALINGSNach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihnen nahe stehende Personen den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente melden, soweit der Wert der im Geschäftsjahr getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Bis zur Feststellung des Abschlusses 2009 wurden folgende Geschäfte gemeldet: scroll
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289A HGBEine Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB ist auf der Website www.singulus.de veröffentlicht. LAGEBERICHT ZU §§ 289 ABS. 4, 315 ABS. 4 HGBANGABEN NACH ÜBERNAHMERICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 37.355.471 und ist eingeteilt in 37.355.471 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je € 1,00. Sämtliche Aktien sind Stammaktien. Sie vermitteln die sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergebenden Rechte und Pflichten. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen: keine 3. Direkte oder indirekte Kapitalbeteiligung über 10 %: keine 4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten: keine 5. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen: keine 6. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen: Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richten sich nach §§ 84, 85 AktG. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen abweichend von § Abs. 2 AktG neben der einfachen Stimmenmehrheit nach § 133 Abs. 1 AktG nur der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit sie nicht die Änderung des Unternehmensgegenstands betreffen. Im Übrigen gelten §§ 133, 179-181 AktG. 7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien 7.1 Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 4.574.843,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien im Nennbetrag von € 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstiger Wirtschaftsgüter sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere im Wege der Verschmelzung ausgeschlossen werden. 7.2 Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 7.000.000 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien im Nennbetrag von € 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstiger Wirtschaftsgüter sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere im Wege der Verschmelzung ausgeschlossen werden. 7.3 Der Vorstand ist ermächtigt, einmalig oder mehrmals verzinsliche, auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 250.000.000 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft im Nennbetrag von je € 1,00 mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu € 13.000.000 zu gewähren. Die Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Options- oder Wandelanleihe nicht unterschreitet oder die Anleihe gegen Sachleistung ausgegeben wird. 8. Change of Control-Klauseln und Entschädigungsvereinbarungen 8.1 Die Vorstandsdienstverträge enthalten - mit Ausnahme des Dienstvertrags des Vorstands Lacher für die Zeit seiner Entsendung durch den Aufsichtsrat - Change of Control-Klauseln. Danach erhält das Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert, gekündigt oder das Vorstandsmitglied beurlaubt wird, eine Sonderzahlung in Höhe des zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses zuletzt bezogenen Festgehaltes für ein Jahr. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Aktionär die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetztes (WpÜG), d.h. mindestens 30 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erlangt hat. Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder - mit Ausnahme von Herrn Lacher - im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht, um sich aus dem Dienstverhältnis lösen zu können, falls Differenzen über die zukünftige strategische Ausrichtung mit dem neuen Mehrheitsaktionär bestehen oder aus sonstigen Gründen das Verhältnis zum Mehrheitsaktionär gestört ist. Jeder Vorstand ist berechtigt, bis zum Ablauf von einem Jahr nach einem Kontrollwechsel seinen Dienstvertrag mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen oder sein Vorstandsmandat niederzulegen. Das Vorstandsmitglied erhält für den Fall einer solchen Sonderkündigung keine Abfindung oder Abgeltung für die restliche Vertragslaufzeit seit Kündigungszeitpunkt. Die Gesellschaft gewährt den Herren Dr.-Ing. Rinck und Dr.-Ing. Pawlakowitsch einen Sonderbonus in Höhe von € 500.000 pro Jahr, wenn ein bestimmter Schwellenwert für das Ergebnis pro Aktie erreicht wird (Erfolgsziel). Andernfalls wird der Sonderbonus gesperrt, bis das Erfolgziel eines der nächsten Jahre erreicht wird. Gleiches gilt für virtuelle Aktien, welche die Vorstandsmitglieder anstelle der Gewährung eines Sonderbonus in Bar erwerben können. Die Angaben finden sich im Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Der Vergütungsbericht stellt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder umfassend dar und geht dabei auch auf Anreizsysteme ein. Wird der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert oder gekündigt, wird das Vorstandsmitglied beurlaubt oder macht es von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, werden mit Beendigung des Dienstvertrags alle gesperrten Sonderboni und gesperrten virtuellen Aktien unabhängig vom Ablauf von Sperrfristen und dem Erreichen von Erfolgszielen fällig oder zum Verkauf frei. 8.2 Die auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2005, 2007 und 2008 an Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, an Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie an weitere Führungskräfte und Mitarbeiter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und nachgeordneter, verbundener Unternehmen insgesamt ausgegebenen Aktienoptionen können nach Ablauf der Wartezeit vorzeitig ausgeübt werden, wenn für die Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) gemacht wird oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt, d. h. mindestens 30 % der Stimmrechte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hält. Eine Kontrolle in diesem Sinne liegt bereits vor, wenn ein entsprechender Vertrag über die Veräußerung von Aktien nicht mehr unter einer Bedingung steht, auch wenn dieser noch nicht vollzogen ist. Die Ausübung aller Aktienoptionen ist jedoch nur möglich, wenn die Erfolgsziele gemäß dem jeweiligen Aktienoptionsplan in dem Zeitraum, in den das Übernahmeangebot oder die Kontrollerlangung fällt, oder in einem späteren Ausübungszeitraum erreicht sind.
Kahl am Main, im März 2010 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Roland Lacher, Vorsitzender des Vorstands Dr.-Ing. Stefan Rinck, Vorstand Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch, Vorstand ERKLÄRUNG DES VORSTANDS §§ 297 ABS. 2 S. 4, 315 NACH ABS. 1 S. 6 HGBNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss nach IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe vermittelt, der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Kahl am Main, 19.03.2010 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand KONZERNJAHRESABSCHLUSS DER SINGULUS TECHNOLOGIES AGDünnschicht-Solartechnik von SINGULUSDünnschicht-Solarmodule bieten spezifische Vorteile gegenüber der Silizium-Solartechnik. Sie lassen sich hervorragend als Gestaltungselement in die Architektur einpassen. SINGULUS ist mit der nasschemischen Reinigung für CIS und CdTe Verfahren führend. Neue Anlagenkonzepte, die z.B. nach dem Spray Ion Layer Gas Reaction Verfahren (ILGAR) arbeiten, erweitern das Portfolio und die Wertschöpfungskette in der Dünnschicht-Solartechnik. Es ist das Ziel des Unternehmens, sich sowohl in der Silizium- als auch in der Dünnschicht-Solartechnik bei der Einführung neuer Technologien ganz vorne zu positionieren. SINGULUS wird sich auch in diesem Solarsegment Schritt für Schritt zum Systemlieferanten weiterentwickeln. BESTÄTIGUNGSVERMERKZu dem Konzernabschluss und dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Wir haben den von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Erläuterungen - sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2009 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Eschborn/Frankfurt am Main, 19.03.2010 Ernst & Young GmbH Müller, Wirtschaftsprüfer Winterling, Wirtschaftsprüfer KONZERNBILANZEN ZUM 31. DEZEMBER 2009 UND 2008AKTIVA scroll
(Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil des Konzernabschlusses) KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGEN 2009 UND 2008scroll
ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALS ZUM 31. DEZEMBER 2009 UND 2008scroll
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KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG 2009 UND 2008scroll
ONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGEN 2009 UND 2008
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unter Berücksichtigung latenter Steuern KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGEN 2009 UND 2008scroll
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ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 200901 ALLGEMEINE INFORMATIONENDer Konzernabschluss enthält alle Geschäftsvorfälle der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl am Main, (im Folgenden auch "SINGULUS TECHNOLOGIES AG" genannt) und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden auch "SINGULUS TECHNOLOGIES", "Gesellschaft" oder "Konzern" genannt). Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Sofern nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in tausend Euro (TEUR) angegeben. Der Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs.1 HGB anzuwendenden Vorschriften, aufgestellt. Die Bezeichnung "IFRS" umfasst sämtliche am Bilanzstichtag verbindlich anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2009 verbindlich anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC) - wurden ebenfalls angewendet. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die Buchwerte der in der Bilanz erfassten Vermögenswerte und Schulden, die Grundgeschäfte im Rahmen von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts darstellen, werden aufgrund von Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, die auf die abgesicherten Risiken zurückgeführt werden können, angepasst. Der Konzernabschluss enthält alle Geschäftsvorfälle der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main und ihrer Tochterunternehmen. Das Management hat den Konzernabschluss unter der Going Concern Prämisse aufgestellt. 02 GESCHÄFTSTÄTIGKEITDie technologische Kernkompetenz von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Vakuum-Dünnschichttechnik. Hierunter versteht man das Aufbringen dünner Schichten im Vakuum mittels Kathodenzerstäubung. Hauptanwendungsbereich dieser Kernkompetenz ist die Herstellung und der Vertrieb von Produktionsanlagen für CD, DVD und Blu-ray Disc, die alle Fertigungsschritte in der Optical Disc Produktion anbietet. Hierzu gehören auch die Herstellung von Masteringsystemen und Spritzgussmaschinen. Die Geschäftstätigkeit des Tochterunternehmens STANGL AG umfasst im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von Anlagen für nasschemische Prozesse der Waferbearbeitung im Bereich Photovoltaik. In diesem Bereich Solar baut SINGULUS auf dem Know-how des Kernbereichs Optical Disc auf und entwickelte eine neue Solar-Beschichtungsanlage die im Geschäftsjahr 2009 erstmalig ausgeliefert wurde. Im Weiteren verweisen wir auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung unter Anmerkung 6. 03 NEUE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDSVerpflichtend anzuwendende neue Rechnungslegungsstandards und Interpretationen Das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben in den Vorjahren folgende neue Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht. Diese waren für das Geschäftsjahr 2009 aufgrund der Anerkennung durch die EU infolge eines entsprechenden Endorsement-Verfahrens neu anzuwenden:
Nachfolgend werden zusammenfassend die für den SINGULUS Konzern relevanten Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss beschrieben:
Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sindNeben den verpflichtend anzuwendenden neuen Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden vom IASB und vom IFRIC noch weitere Standards und Interpretationen veröffentlicht, die das Endorsement der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Eine Anwendung der nachfolgend aufgeführten Standards erfolgt mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung, sofern diese nicht freiwillig vorab angewandt wurden. Die nachfolgend aufgeführten Standards und Interpretationen haben das EU-Endorsement-Verfahren zum 31. Dezember 2009 bereits durchlaufen:
Die Anwendungen dieser Vorschriften wird - mit Ausnahme von IAS 27 und IFRS 3 - voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf zukünftige Abschlüsse des SINGULUS Konzerns haben:
Für weitere veröffentlichte Standards und Interpretationen war das EU-Endorsement zum 31. Dezember 2009 noch nicht erfolgt:
Die Auswirkungen der oben genannten Standards und Interpretationen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wird derzeit noch analysiert. Zudem wurde im Berichtsjahr vom IASB der zweite Teil der sogenannten Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards veröffentlicht, der ebenfalls noch nicht in das Gemeinschaftsrecht der EU übernommen wurde. 04 WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZEKonsolidierungsgrundsätze und KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Der Konzernabschluss enthält neben der SINGULUS TECHNOLOGIES AG alle Gesellschaften, die unter der rechtlichen oder faktischen Beherrschung der Gesellschaft stehen. Die folgenden Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss enthalten:
Am 24. Februar 2009 wurde die Verschmelzung der HamaTech AG, Kahl am Main, als übertragende Gesellschaft auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, als übernehmende Gesellschaft durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wirksam. Damit sind die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG übergegangen. Die HamaTech AG, Kahl am Main, ist mit der Verschmelzung erloschen. Die Gesellschaft SINGULUS Nano Deposition Technologies GmbH wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2009 auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Gesellschaft SINGULUS Emould GmbH wurde mit Wirkung vom 30. Juni 2009 auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. Bezüglich der Beteiligung an der STANGL AG verweisen wir auf das Kapitel Unternehmenszusammenschlüsse in Anmerkung 5. Den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteile am Eigenkapital und Periodenergebnis werden in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen. Wenn jedoch der Verlustanteil der Minderheitsgesellschafter den Buchwert ihrer Anteile am Eigenkapital übersteigt, werden die Anteile auf einen Buchwert von Null korrigiert und weitere anteilige Verluste nicht mehr erfasst. Die Periodenergebnisse von erworbenen Unternehmen werden im Konzernabschluss vom Zeitpunkt des Erwerbs an berücksichtigt. Alle wesentlichen konzerninternen Transaktionen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. FremdwährungsumrechnungDie Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden in der Währung aufgestellt, in welcher überwiegend die Abwicklung der geschäftlichen Transaktionen erfolgt (funktionale Währung). Die funktionale Währung entspricht dabei der jeweiligen Landeswährung. Die Posten der Bilanz werden mit dem Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Das Stammkapital der Beteiligungen wird zum historischen Kurs bewertet. Die Währungsdifferenzen, die aus der Anwendung unterschiedlicher Kurse entstehen, werden erfolgsneutral in den "sonstigen Rücklagen" ausgewiesen. Auf Fremdwährungen lautende monetäre Posten werden grundsätzlich zum Stichtagskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden als Aufwand oder Ertrag in der Periode, in der sie entstanden sind, erfasst. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von SchätzungsunsicherheitenDie Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen durch die Geschäftsleitung, die sich auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Wertminderungen von Vermögenswerten, die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen, den Ansatz von erzielbaren Restwerten im Bereich des Vorratsvermögens sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Im SINGULUS Konzern sind im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Bereiche von Ermessensausübungen und Schätzungsunsicherheiten betroffen: a) Wertminderung von VermögenswertenDer Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Darüber hinaus wird auch bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte, eine Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögenswertes auf Grundlage einer Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswertes vorgenommen. Falls es dabei nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu schätzen, wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört. Dies erfordert eine Schätzung der erzielbaren Beträge des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der Vermögenswert zugeordnet ist. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter "Wertminderung von Vermögenswerten" innerhalb dieser Anmerkung. b) Latente SteueransprücheLatente Steueransprüche werden für alle temporären Differenzen sowie für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür künftig zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 23. c) Anteilsbasierte VergütungDie Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Die Annahmen und angewandten Verfahren sind in der Anmerkung 18 ausgewiesen. d) PensionsverpflichtungenDer Aufwand aus leistungsorientierten Plänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 20. e) EntwicklungskostenEntwicklungskosten werden entsprechend der unter "Forschungs- und Entwicklungskosten" in dieser Anmerkung dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows, die die Vermögenswerte generieren, vorzunehmen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 11. f) LeasingDer Konzern hat Leasingverträge geschlossen. Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung des Übergangs von Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 35. g) Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteVermögenswerte sind als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Damit dies der Fall ist, müssen die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte gängig und üblich sind, sofort veräußerbar und eine solche Veräußerung höchstwahrscheinlich sein. Dies erfordert eine Einschätzung des Managements zur wahrscheinlichen Veräußerung. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 14. UmsatzrealisierungUmsatzerlöse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anlagen innerhalb der Segmente Optical Disc und Halbleiter werden erfasst, wenn ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, die Lieferung erbracht ist und gegebenenfalls die Installation verbunden mit einer Abnahmebestätigung des Kunden erfolgt ist. Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Leistung erbracht wurde, ein Preis vereinbart und bestimmbar ist und dessen Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist. Da es sich bei der Fertigung in der STANGL AG nicht um Serienfertigung handelt, sondern um individuelle kundenbezogene Aufträge, erfolgt die Bilanzierung gemäß der percentage-of-completion-Methode (POC-Methode). Der anzusetzende Fertigstellungsgrad wird nach der inputorientierten sogenannten cost-to-cost-Methode bestimmt. Dabei werden die bisher angefallenen Kosten ins Verhältnis zu den geschätzten voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten gesetzt. Der Ausweis der Aufträge erfolgt aktivisch unter den Forderungen aus POC bzw. passivisch innerhalb der Verbindlichkeiten aus POC, soweit die erhaltenen Anzahlungen die kumulierten Leistungen übersteigen. Im Falle des Verkaufs von einzelnen Anlagenkomponenten oder Ersatzteilen werden Umsatzerlöse gemäß den zugrunde liegenden Verträgen bereits bei Gefahrenübergang realisiert. Umsatzerlöse werden abzüglich Umsatzsteuer, Rücknahmen, Erlösschmälerungen und Gutschriften ausgewiesen. Geschäfts- oder FirmenwertGeschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenserwerb werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder noch häufiger in den Fällen überprüft, in denen Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen unter "Wertminderung von Vermögenswerten" verwiesen. Der Erwerb zusätzlicher Anteile von bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen erfolgt nach der interessentheoretisch geprägten sogenannten parent-entity-extension-Methode. Nach dieser Methode wird ein positiver oder negativer Firmenwert in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und anteiligem Vermögen (nach IFRS Buchwerten) ermittelt. In der Folge werden die positiven oder negativen Firmenwerte analog zu denen aus Unternehmenszusammenschlüssen entstehenden bilanziert. Negativer Unterschiedsbetrag aus UnternehmenserwerbenÜbersteigt der Anteil an der Summe der zu beizulegenden Zeitwerten angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs, wird der Überschuss nach erneuter Beurteilung sofort erfolgswirksam erfasst. Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Entwicklungskosten werden gemäß IAS 38 als immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern die Voraussetzungen des IAS 38.57 vorliegen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear über die vorgesehene Laufzeit der entwickelten Produkte, die im Allgemeinen mit fünf Jahren angenommen wird. Grundsätzlich werden die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in dem Funktionsbereich erfasst, dem die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind. Wertminderungen auf Entwicklungskosten wurden unter den "Restrukturierungsaufwendungen" ausgewiesen, wenn die Fertigung der betreffenden Produkte an den jeweiligen Standorten eingestellt wurde. Sonstige immaterielle VermögenswerteEinzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt aktiviert. Intern erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sofern diese die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden diese nicht aktiviert und die damit verbundenen Kosten werden erfolgswirksam im Aufwand der Periode erfasst, in der sie anfallen. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, unterliegen jedoch einem mindestens jährlich durchzuführenden Wertminderungstest. Mit Ausnahme der im Rahmen des Unternehmenserwerbs der STANGL AG erworbenen Marke waren in der Berichtsperiode keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer aktiviert. Die Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen: scroll
Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Geldanlagen mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten im Erwerbszeitpunkt sowie Wechsel mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. ForderungenRechnungen für Lieferungen und Leistungen werden überwiegend in Euro fakturiert. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Die Gesellschaft führt Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen individuell bei Zahlungsverzug der Kunden durch. Dies gilt nur für Fälle, in denen keine Sicherheiten (z. B. Warenkreditversicherungen etc.) vorliegen. Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden (wie z. B. Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), wird eine Wertminderung vorgenommen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam zurückgeführt. Der neue Buchwert des Vermögenswerts darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Fremdwährungsforderungen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Sicherungsgeschäfte verweisen wir auf die Ausführungen unter "Hedge Accounting" sowie unter "Fremdwährungsumrechnung". VorräteVorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe inklusive der Ersatzteile erfolgt auf Basis des gewogenen Durchschnittspreises. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt auf Basis eines Vollkostenansatzes. Zur Berücksichtigung potenzieller Verluste aufgrund von veralteten oder ungängigen Vorräten werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Die vier bestehenden Abwertungsklassen nach Gängigkeit reichen von 0 % bis maximal 80 % Wertberichtigung von den fortgeführten Anschaffungskosten. Die vier bestehenden Abwertungsklassen nach Reichweiten reichen von 0 °° bis maximal 80 % Wertberichtigung von den fortgeführten Anschaffungskosten. Finanzielle Vermögenswerte und SchuldenFinanzielle Vermögenswerte werden, sofern es sich nicht um vom Unternehmen ausgegebene Kredite oder Forderungen handelt oder sie zwingend als zu "Handelszwecken gehalten" klassifiziert werden müssen (Derivate), grundsätzlich als "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" klassifiziert. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben. Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte. Nach der erstmaligen Bewertung werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn ein solcher finanzieller Vermögenswert ausgebucht wird oder wertgemindert ist, wird der zuvor direkt im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Der Konzern hat keine finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, bei denen es sich um eine Finanzgarantie handelt oder die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis (Geldkurs) bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle. Kredite und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertberichtigungen und unter Berücksichtigung von Disagien und Agien beim Erwerb ermittelt und beinhalten Transaktionskosten und Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes sind. Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument designiert werden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert erloschen sind. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Hedge-AccountingBei Derivaten, die im Rahmen eines Fair-Value-Hedges als Sicherungsinstrument eingesetzt werden, werden Änderungen des beizulegenden Wertes weiterhin erfolgswirksam erfasst. Das Grundgeschäft wird in diesem Fall bezogen auf das abgesicherte Risiko ebenfalls zum beizulegenden Wert bilanziert, sodass sich bei einer hohen Effektivität die Wertänderungen bezogen auf das abgesicherte Risiko weitgehend ausgleichen. Im Rahmen eines Cash-Flow Hedges wird das als Sicherungsgeschäft designierte Derivat in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Wertänderungen des Derivates werden jedoch, sofern und soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist, erfolgsneutral in den sonstigen Rücklagen im Eigenkapital erfasst. Der nicht effektive Teil der Wertänderung wird weiterhin ergebniswirksam bilanziert. Die im Eigenkapital erfasste Wertänderung wird erfolgswirksam ausgebucht, sobald das gesicherte Grundgeschäft die Gewinn- und Verlustrechnung berührt oder, im Falle einer Auflösung des Grundgeschäftes, sobald das Grundgeschäft entfällt. Das Hedge-Accounting wird nur so lange aufrechterhalten, wie die Effektivität (Bandbreite 80 - 125 °°) nachgewiesen werden kann. Diese wird regelmäßig retrospektiv und prospektiv überprüft. Das Hedge-Accounting nach IAS 39 ist an erhebliche Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen gekoppelt. Wirtschaftliche Sicherungsbeziehungen werden nur dann im Hedge-Accounting abgebildet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt wurden bzw. werden. Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen schließt die Gesellschaft im Wesentlichen Devisentermingeschäfte ab. Im Falle der Absicherung von bestehenden Forderungen wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch der gesicherte Risikoanteil des Grundgeschäftes zum Zeitwert angesetzt. Bewertungsänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Bei Sicherungen von zukünftigen Zahlungsströmen (Cash Flow Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente ebenfalls zum Zeitwert. Als Bewertungskurs für abgeschlossene Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Bewertungsänderungen werden, soweit sie als effektive Sicherungsinstrumente anzusehen sind, zunächst erfolgsneutral unter Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Rücklagen und erst bei Realisierung des Zahlungsstroms erfolgswirksam erfasst. Der ineffiziente Teil wird sofort im Periodenergebnis gezeigt. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Finanzierungskosten werden nicht angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen auf Basis der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sachanlagen werden periodisch überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens in Einklang stehen. Die Nutzungsdauern wurden wie folgt geschätzt: scroll
Gewinne bzw. Verluste aus Anlagenabgängen werden ergebniswirksam berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurde für das Sachanlagevermögen kein außerplanmäßiger Wertberichtigungsbedarf festgestellt. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden in dem Funktionsbereich erfasst, dem die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilieSINGULUS TECHNOLOGIES bewertet die Position "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" gemäß IAS 40 nach dem Anschaffungskostenmodell zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Es handelt sich um ein gewerblich genutztes Grundstück und Gebäude, das vermietet wird. LeasingDie Gesellschaft ist Leasingnehmer von Sachanlagen und Leasinggeber von Replikationslinien. Alle Leasingverhältnisse werden gemäß den nach IAS 17 definierten Kriterien, nach denen auf der Basis von Chancen und Risiken beurteilt wird, ob das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand dem Leasinggeber ("Operating Lease") oder dem Leasingnehmer ("Finance Lease") zuzurechnen ist, beurteilt und entsprechend behandelt. Bei Leasingverhältnissen, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, wird das wirtschaftliche Eigentum an den Leasinggegenständen gemäß IAS 17 dem Leasinggeber zugerechnet, wenn dieser im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand trägt. Die Bilanzierung der Leasinggegenstände erfolgt beim Leasinggeber. Die dafür anfallenden Leasingaufwendungen werden in voller Höhe als Aufwand erfasst. Vermietete Anlagen von der Gesellschaft, die als Operating Lease zu klassifizieren sind, werden zu Herstellungskosten aktiviert und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die betreffenden Mieterlöse werden linear abgegrenzt und über die Laufzeit der Mietverträge realisiert. Wertminderung von VermögenswertenDie Gesellschaft beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts / der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert/die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Im Falle der Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit werden die Vermögenswerte der Einheit in der folgenden Reihenfolge vermindert:
auf Basis der Buchwerte jedes einzelnen Vermögenswertes der Einheit (jedoch nicht unter seinen beizulegenden Zeitwert, Nutzungswert und Null). Zur Ermittlung des erzielbaren Betrages werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die bei SINGULUS TECHNOLOGIES grundsätzlich den Tochterunternehmen entsprechen. Zum Bilanzstichtag und im Vorjahr wurden die folgenden Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen: scroll
Grundannahmen für die Berechnung des NutzungswertsBei folgenden Parametern der der Berechnung des Nutzungswerts der immateriellen Vermögenswerte zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:
Bruttogewinnmargen - Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die Bruttogewinnmargen werden im Laufe des Budgetzeitraums um die erwarteten Änderungen von Herstellungskosten bzw. Verkaufserlösen erhöht oder vermindert. Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnender spezifischer Risiken wider. Als Kapitalisierungszinssätze wurden gewichtete Kapitalkostensätze (WACC) für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit verwendet. Der dabei zugrunde gelegte Basiszinssatz wurde nach der Svensson-Methode von laufzeitäquivalenten Umlaufrenditen deutscher Bundesanleihen abgeleitet. Annahmen über den Marktanteil - Diese Annahmen sind insofern wichtig, als die Unternehmensleitung - wie auch bei der Festlegung von Annahmen für Wachstumsraten (siehe unten) - beurteilt, wie sich die Position der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Vergleich zu ihren Wettbewerbern während des Budgetzeitraums ändern könnte. Schätzungen der Wachstumsraten - Den Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen zugrunde. In der ewigen Rente der DCF-Modelle (Discounted Cash-Flow-Modelle) wurde das Budget mit einer Wachstumsrate von 1 % extrapoliert. Sensitivität der getroffenen AnnahmenBei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit MASTERING könnte eine Änderung der getroffenen Grundannahmen dazu führen, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Wert übersteigt. Hierzu könnte eine Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 0,1 % führen oder ein Absinken der geplanten Bruttogewinnmargen um 0,5 %. Auch der Bereich MASTERING soll von dem prognostizierten Blu-ray Geschäft partizipieren. Insofern wird sich diese Entwicklung auch im Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit MASTERING widerspiegeln. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit STANGL AG könnte eine Änderung der getroffenen Grundannahmen dazu führen, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Wert übersteigt. Hierzu könnte ein Absinken der geplanten Bruttogewinnmarge um 2,8 % und eine Unterschreitung des erwarteten Marktwachstums um 6,25 % führen. Im Bereich Solar erwartet das Management insbesondere Zuwachsraten über das Systemgeschäft. Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf den von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt für die Segmente Optical Disc 10,4 % und Solar 14,0 %. Impairment Test für KundenbeziehungenDie Ermittlung des Zeitwertes für die Kundenbeziehungen aus dem Erwerb des Blu-ray Anlagengeschäftes von Oerlikon basiert auf einem DCF-Modell. Bereits in der Kaufpreisallokation nach IFRS 3 (PPA) wurde mit einer Nutzungsdauer der Kundenbeziehungen von 11 Jahren gerechnet. Wesentlicher Treiber des Wertes der Kundenbeziehungen ist der erwartete Umsatz aus dem Blu-ray Anlagengeschäft. Dieser ist beeinflusst vom Marktanteil und von der Marktnachfrage. Im Zuge der Auswirkungen aus der Finanzmarktkrise und dem damit verbundenen Einbruch der Konjunktur sowie aufgrund der Unsicherheit im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Produktionskapazitäten, war auf den Wert der Kundenbeziehungen eine Wertminderung in Höhe von TEUR 9.500 erforderlich, die im Geschäftsjahr erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Linie "Impairment & Restrukturierungsaufwand" erfasst wurde. Bei Erholung der Marktgegebenheiten wäre eine Zuschreibung der Kundenbeziehungen in folgenden Perioden entsprechend erforderlich. Sollte sich der Marktanteil im Blu-ray Anlagengeschäft für SINGULUS wider Erwarten in den Folgejahren nach unten entwickeln oder sollte die prognostizierte Nachfrage nach Blu-ray Discs in den kommenden Jahren nicht eintreten, wären weitere Wertberichtigungen nicht auszuschließen. Sonstige Forderungen und VermögenswerteSonstige Forderungen und Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steuerschulden und latente SteueransprücheDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die steuerlichen Verlustvorträge werden auf Basis interner Steuerplanungsrechnungen gebildet. Latente Steueransprüche und -schulden werden auf der Basis der erwarteten Steuersätze auf das zu versteuernde Einkommen in den Jahren, in welchen diese temporären Unterschiede erwartungsgemäß ausgeglichen werden, ermittelt. Bei einer Änderung der Steuersätze werden die jeweiligen Auswirkungen auf die latenten Steueransprüche und -schulden erfolgswirksam in der Periode, für welche der neue Steuersatz gilt, berücksichtigt. Steuerliche Konsequenzen von Gewinnausschüttungen werden erst zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses berücksichtigt. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn SINGULUS TECHNOLOGIES oder ihre Tochterunternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und wenn die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragssteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben wurden. PensionsrückstellungenDie versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zum Ende der vorherigen Berichtsperiode 10 °° der leistungsorientierten Verpflichtungen übersteigt. Diese Gewinne oder Verluste werden über die erwartete durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der vom Plan erfassten Arbeitnehmer realisiert. Sonstige RückstellungenGemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag erfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden gebildet, sobald die betreffenden Umsatzerlöse realisiert wurden. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten der geschätzten Kosten zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung inklusive der Kosten für Handling und Transport. VerbindlichkeitenKurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten stehen zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Verträgen werden mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und VeräußerungsgruppenAls zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Das Management muss die Veräußerung beschlossen haben, die erwartungsgemäß innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung für eine Erfassung als abgeschlossener Verkauf in Betracht kommen muss. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen werden nicht abgeschrieben. Anteilsbasierte VergütungAls Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten die Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sogenannte Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Mitarbeitern des Führungskräftekreises werden Wertsteigerungsrechte gewährt, die in bar (sogenannte Transaktion mit Barausgleich) oder in Form von Eigenkapitalinstrumenten ausgeglichen werden können. Die Kosten aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente, die nach dem 7. November 2002 erfolgte, werden mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird durch einen externen Sachverständigen unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Anmerkung 18). Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sogenannter Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der Betrag, der der Gewinn- und Verlustrechnung belastet bzw. gutgeschrieben wird, reflektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Für Vergütungsrechte die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind. Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt, sofern zum Bilanzstichtag die Ausübbarkeit als wahrscheinlich eingestuft wird. Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, werden zunächst unter Anwendung eines Binominalmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit ergebniswirksam verteilt und eine korrespondierende Schuld erfasst. Die Schuld wird zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu bemessen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam erfasst. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie ("basic earnings per share") wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien errechnet. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ("diluted earnings per share") wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zuzüglich der im Umlauf befindlichen Wandelschuldverschreibungen und Aktienoptionen ermittelt, sofern die Ausübung der Wandlungsrechte sowie der Aktienoptionen hinreichend sicher ist. 04 UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEAusübung Call / Put Option STANGL 2009Mit Wirkung zum 14. September 2007 erwarb die Gesellschaft 51 % der Anteile der STANGL AG. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Anlagen für nasschemische Prozesse bei der Bearbeitung von Silizium- und Dünnschichtsolarzellen. Für die Anteile wurde ein Kaufpreis in Höhe von TEUR 43.800 vereinbart. Für die übrigen Unternehmensanteile wurde der SINGULUS TECHNOLOGIES AG eine Call-Option eingeräumt. Gleichzeitig wurde den Aktionären der STANGL AG eine Put-Option eingeräumt. Die Call-Option konnte entweder im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Mai 2010 oder im Zeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Mai 2011 ausgeübt werden. Die Put-Option konnte entweder im Zeitraum 1. Juni 2010 bis 31. Oktober 2010 oder im Zeitraum 1. Juni 2011 bis 31. Oktober 2011 ausgeübt werden. Die Put/Call-Option wurde als Verbindlichkeit in Höhe des Barwertes des geschätzten Zahlungsmittelabflusses passiviert. Mit Datum vom 7. Dezember 2009 einigten sich die Parteien auf eine vorzeitige Übernahme der verbleibenden 49 % der Anteile zu einem Kaufpreis in Höhe von TEUR 20.000. Hiervon wurden bei Übernahme der Anteile TEUR 10.000 gezahlt, die verbleibende Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von TEUR 10.000 ist bis spätestens 31. Dezember 2010 zu tilgen. Eine vorzeitige Tilgung ist möglich. Die Verzinsung erfolgt in Höhe von 9,00 %o. Der Unterschied zwischen dem tatsächlich geringeren Kaufpreis und der geschätzten Verbindlichkeit für die 49 %-Anteile (Contingent Consideration) wurde als Anpassung des Goodwills in der Berichtsperiode 2009 verbucht. Im Zuge dieser Anpassung verminderte sich der Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheit STANGL um TEUR 23.862. Unternehmenszusammenschlüsse 2008Mit Wirkung zum 31. Januar 2008 erwarb die Gesellschaft das Blu-ray Disc Anlagengeschäft der Oerlikon Balzers AG. Gegenstand der Akquisition war einerseits die Übernahme von Know-how, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kundenverträge, Produktionsteile und unfertige Leistungen. Hierfür wurde ein Kaufpreis in Höhe von TEUR 5.303 gezahlt. Andererseits wurde patentierte Technologie übernommen. Der Kaufpreis für die patentierte Technologie ermittelt sich auf Basis eines Earn-out Modells über die kommenden vier Jahre in Abhängigkeit von den erzielten Nettoumsatzerlösen im Geschäft mit Blu-ray Anlagen. Zum Bewertungsstichtag ergab sich für den Earn-out einschließlich Mindestlizenz eine Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von TEUR 8.979. Die direkt dem Unternehmenszusammenschluss zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten betrugen TEUR 226. Die Gesellschaft hat diesen Unternehmenserwerb in Übereinstimmung mit IFRS 3 bilanziert. Der Kaufpreis wurde in Höhe von TEUR 28.780 im Wesentlichen auf immaterielle Vermögensgegenstände allokiert. Diese betreffen im Einzelnen Kundenbeziehungen (TEUR 23.729) sowie Technologie (TEUR 5.051). Weiterhin wurden bei der Kaufpreisallokation materielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 6.957 identifiziert. Des Weiteren ergaben sich aus der Erstkonsolidierung passive latente Steuern in Höhe von TEUR 7.091 sowie aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.508. Der hieraus resultierende passive Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 15.646 wurde in Übereinstimmung mit IFRS 3 im Geschäftsjahr 2008 erfolgswirksam vereinnahmt. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des Blu-ray Disc Anlagengeschäfts der Oerlikon Balzers AG zum Erwerbszeitpunkt und die entsprechenden Buchwerte unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt stellen sich wie folgt dar: scroll
Da der Unternehmenserwerb am 31. Januar 2008 erfolgte und der Monat Januar bezogen auf Umsatz und Ergebnis im Verhältnis zum gesamten Jahr für den Konzern eine vernachlässigbare Größe darstellen, besteht kein wesentlicher Unterschied in Umsatz und Ergebnis des Konzerns unter der Annahme, dass der Erwerbszeitpunkt am Anfang der Berichtsperiode gelegen hätte. Im Geschäftsjahr 2008 wurde die erworbene Technologie (TEUR 5.051) wertberichtigt und damit vollständig abgewertet. Diese Notwendigkeit ergab sich aus der Strategieänderung die Oerlikon Technologie nicht weiter nutzen zu wollen. SINGULUS entschloss sich ausschließlich die eigenen Entwicklungen im Bereich Blu-ray zu nutzen. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2009 die aus der Übernahme resultierende Kundenbeziehung in Höhe von TEUR 9.500 wertberichtigt. Im Zuge der Auswirkungen der Finanzmarktkrise und dem damit verbundenen Einbruch der Konjunktur sowie aufgrund der Unsicherheit im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Produktionskapazitäten, war auf den Wert der Kundenbeziehungen eine Wertminderung notwendig. Die Earn-out Verbindlichkeit wurde an die aktualisierte Planung zum Jahresende angepasst. Diese Anpassung in Höhe von TEUR 3.971 wurde im Geschäftsjahr 2009 ertragswirksam vereinnahmt. 06 SEGMENTBERICHTERSTATTUNGZum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über folgende vier berichtspflichtige operative Segmente: Das Geschäftssegment Optical Disc umfasst die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Geräten zur Metall-beschichtung von prerecorded, recordable und rewritable CD und DVD sowie Replikationslinien für die entsprechenden Produkte. Die Geräte zur Metallbeschichtung werden unter den Markennamen "Singulus" bzw. "Modulus", die Replikationslinien für prerecorded CD und DVD unter "Skyline", für CD-R und DVD-R unter "Streamline" sowie für Video DVD unter "Spaceline" und für CD-RW und DVD-RW unter "Sunline" vertrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2007 wurden in diesem Segment auch Umsatzerlöse durch den Verkauf von Replikationslinien zur Herstellung optischer Speichermedien der dritten Generation ("Bluline"), sogenannter Blu-ray Discs, realisiert. Mit der Akquisition der HamaTech AG wird eine Replikationslinie zur Herstellung von CD-R bzw. DVD-R unter dem Markennamen "Taurus" vertrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2002 umfasst die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft darüber hinaus auch die Herstellung und den Vertrieb von Mastering-Systemen, welche die Replikationslinien der Gesellschaft ergänzen. Im Geschäftsjahr 2009 wurde außerdem im Segment Optical Disc die zur Veräußerung gehaltene Immobilie der HamaTech in Sternenfels ausgewiesen (TEUR 3.156). Das Geschäftssegment Solar umfasst die Herstellung und den Vertrieb von Anlagen für nasschemische Prozesse der Waferbearbeitung im Bereich Photovoltaik sowie die Entwicklung einer Beschichtungsanlage für das Aufbringen von Antireflexionsschichten in der Silizium Solartechnik. Darüber hinaus werden innerhalb dieses Segments die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Selinisierungsofens für die Dünnschicht Solartechnik ausgewiesen. Im Geschäftssegment Halbleiter liegt ein Schwerpunkt auf der Herstellung von Anlagen zur Reinigung von Photomasken. Diese dienen als Projektionsvorlagen in der Halbleiterindustrie. Weiterhin umfasst das Geschäftssegment Halbleiter die Entwicklung und Herstellung von Anlagen der TMR (Tunnel Magnetic Resistance) Technologie für IT-Anwendungen. Mithilfe dieser Anlagen werden MRAM-Wafer und Thin Film Heads hergestellt. Der Produktbereich Photomaskenreinigung geht mit Verkauf der HamaTech APE mit Wirkung zum 15. Februar 2010 an die SÜSS MicroTec AG, Garching, über. Es wird auf unsere Ausführungen in Anmerkung 36 - Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verwiesen. Im Geschäftssegment Coating wurde eine Maschine entwickelt, die eine automatisierte In-Line Prozesstechnik zur Beschichtung von optischen Linsen einsetzt. Ein weiterer Bereich innerhalb dieses Segments war die Herstellung einer Anlage zur Aufbringung dekorativer Schichten auf dreidimensionale Kunststoff- oder Metallteile. Die Geschäftsaktivitäten innerhalb dieses Segments wurden im Geschäftsjahr 2008 eingestellt. Wir verweisen auf Anmerkung 32. In der Position Sonstige enthalten sind Geschäftsbereiche, deren Anteile zum Konzernvermögen, Nettoerlös und operativen Ergebnis kleiner 10 % sind. Hierin wird die im Berichtsjahr als Finanzinvestition gehaltene Immobilie der HamaTech Slowakei gezeigt. Das operative Ergebnis der Geschäftseinheiten wird vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Das Management steuert auf Basis der Nettoumsatzerlöse und der Kennzahl EBIT (= operatives Ergebnis). Schulden werden auf Konzernebene gesteuert. Zum Bilanzstichtag wurden den Segmenten folgende Vermögenswerte sowie Umsatzerlöse und operative Ergebnisse zugeordnet. scroll
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Geographische Informationen zum 31. Dezember 2009 auf Basis der Bruttoumsatzerlöse:scroll
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Geographische Informationen zum 31. Dezember 2008 auf Basis der Bruttoumsatzerlöse:scroll
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07 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEscroll
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinsen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beträgt TEUR 15.185 (Vorjahr: TEUR 40.143). 08 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN_scroll
Zum 31. Dezember 2009 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von TEUR 7.266 (Vorjahr: TEUR 14.006) wertgemindert. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar: scroll
Die langfristigen Forderungen werden zu marktüblichen Konditionen verzinst. Zum 31. Dezember stellt sich die Alterstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung der auf Debitorenbasis gebuchten Wertberichtigungen wie folgt dar: scroll
Den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stehen Sicherheiten in Form von Eigentumsvorbehalten, Versicherungen und Akkreditiven gegenüber. Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das Nettoergebnis aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 10.258 (Vorjahr: - TEUR 5.830) im Berichtsjahr setzt sich zusammen aus den Erträgen aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.003 (Vorjahr: TEUR 21), aus den Aufwendungen aus der Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 11.189 (Vorjahr: TEUR 7.554) sowie aus Kursverlusten (im Vorjahr: Kursgewinne) bedingt durch die Stichtagsbewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 72 (Vorjahr: TEUR 1.703). Die in den kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Forderungen aus POC (percentage-of-completion) in Höhe von TEUR 8.484 sind alle innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr: TEUR 10.346). Forderungen aus POC entstehen, wenn der Umsatz nach dem Fertigstellungsgrad (gemäß cost-to-cost-Methode) und unter Erfüllung der Kriterien nach IAS 11.23 realisiert werden kann, jedoch dem Kunden vertraglich noch nicht in Rechnung gestellt werden darf. Die Kosten und geschätzten Gewinne beinhalten direkt zuzuordnende Einzelkosten sowie sämtliche produktionsbezogene Teile an den Gemeinkosten. Die Forderungen aus POC und die damit verrechneten projektbezogenen erhaltenen Anzahlungen ergeben sich wie folgt: scroll
Es bestehen auch Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden, die als Verbindlichkeiten aus POC in den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen werden und sich wie folgt zusammensetzen: scroll
In der Berichtsperiode wurden Auftragserlöse von TEUR 34.632 (Vorjahr: TEUR 37.905) erfasst. 09 SONSTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEDie sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt auf: scroll
Die Gesellschaft sichert Fremdwährungsforderungen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente gegen mögliche Währungsverluste ab. Für die Absicherung der Forderungen werden im Wesentlichen Devisentermingeschäfte eingesetzt. Insgesamt waren am Bilanzstichtag Forderungen im Gesamtwert von TUSD 4.791 (Vorjahr: TUSD 18.690) sowie TYEN 149.492 (Vorjahr: TYEN 0) durch entsprechende Derivate gesichert. Der Fair Value aller Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag betrug TEUR 112 (Vorjahr: - TEUR 746, welche unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden). Wir verweisen auf Anmerkung 15. Als Bewertungskurs für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden für Kassevaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Die Steuererstattungsansprüche des Geschäftsjahres 2009 resultieren in Höhe von TEUR 2.059 aus der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und betreffen im Wesentlichen Vorsteuererstattungsansprüche. In Höhe von TEUR 769 resultieren die Steuererstattungsansprüche aus der STANGL AG und waren ebenfalls hauptsächlich auf Vorsteuererstattungsansprüche zurückzuführen. 10 VORRÄTEscroll
Die Wertberichtigungen betreffen die Abwertungen entsprechend dem Prinzip "lower of cost or net realizable value". Dabei werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe einerseits sowie die restlichen Vorräte andererseits getrennt betrachtet. Im Berichtsjahr sind darüber hinaus Zuführungen zu den Wertberichtigungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie auf unfertige Erzeugnisse in Höhe von TEUR 10.327 im Rahmen der Restrukturierung enthalten. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als gewöhnlicher Verkaufspreis abzüglich der notwendigen Veräußerungskosten. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt TEUR 5.314 (Vorjahr: TEUR 2.456). 11 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDie immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2009 wie folgt (alle Beträge in TEUR): scroll
Von den im Geschäftsjahr 2009 angefallenen Entwicklungskosten erfüllen TEUR 8.971 die Aktivierungskriterien nach IFRS (Vorjahr: TEUR 12.579). Die aktivierten Entwicklungskosten stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Aufwendungen im Kerngeschäft Optical Disc und Solar. Im Rahmen der vorzeitigen Übernahme der verbleibenden 49 % der Anteile an der STANGL AG verminderte sich aufgrund des reduzierten Kaufpreises der Firmenwert aus der Kaufpreisallokation in Höhe von TEUR 23.862. Aufgrund des Verkaufs der HamaTech APE und der damit einhergehenden Umgliederung der Vermögenswerte in die Position "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" wurden aus den aktivierten Entwicklungskosten Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 6.205 sowie Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.393 umgegliedert. Im gleichen Zusammenhang verminderten sich die Anschaffungskosten der sonstigen immateriellen Vermögenswerte um TEUR 8.250 sowie die zugehörigen Abschreibungen um TEUR 2.626. Wesentliche Zugänge im Geschäftsjahr 2008 bei den immateriellen Vermögenswerten ergaben sich im Zusammenhang mit den Erwerb der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG. Im Weiteren verweisen wir auf Anmerkung 5 - Unternehmenszusammenschlüsse. 12 SACHANLAGENDas Sachanlagevermögen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2009 wie folgt (alle Beträge in TEUR): scroll
13 ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEBei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt sich um die Immobilie in der Slowakei, die zu Mietzwecken gehalten wird. Im Geschäftsjahr 2009 wurden Buchwerte in Höhe von TEUR 6.814 (Vorjahr: TEUR 7.150) in der Position "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" bilanziert. Der beizulegende Zeitwert entspricht weitgehend dem Buchwert. Die planmäßige Abschreibung der "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" beläuft sich im Berichtsjahr auf TEUR 336. Die Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 4 bis 40 Jahren. Die Erträge aus der Vermietung betragen TEUR 462 p. a. 14 ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN AUS ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENEN VERMÖGENSWERTENDas Optical Disc Geschäft der HamaTech AG wurde sukzessive nach Kahl am Main verlagert. Im Zusammenhang mit der Reorganisation wurde die Veräußerung des bisher von der HamaTech AG genutzten Gebäudes in Sternenfels beschlossen. Ein Teil der Immobilie befindet sich im rechtlichen Eigentum der Gesellschaft, während ein anderer Teil im Rahmen eines Finanzierungsleasings von einer Leasingobjektgesellschaft gekauft und von der HamaTech AG zurückgemietet wurde. Aufgrund der Veräußerungsabsicht wurde die Immobilie als "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" klassifiziert. Mit Wirkung zum 15. Februar 2010 wurde die Immobilie an die SÜSS MircoTec AG zu einem Kaufpreis in Höhe von TEUR 3.402 (nach Rückführung der Leasing-Verbindlichkeiten) veräußert. Entsprechend wurde die Immobilie im Geschäftsjahr 2009 mit dem Zeitwert in Höhe des Kaufpreises abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Die Leasingverbindlichkeit ist gleichzeitig auf den Käufer übergegangen. Weiterhin werden innerhalb dieser Position die Vermögenswerte und Schulden der HamaTech APE GmbH & Co. KG sowie der HamaTech Inc. bilanziert. Die Anteile an der HamaTech APE GmbH & Co. KG sowie die Vermögenswerte und Schulden der HamaTech Inc. wurden mit Wirkung zum 15. Februar 2010 zu einem Verkaufpreis in Höhe von TEUR 3.644 zuzüglich eines möglichen variablen Anteils ("Earn Out", der an Bedingungen geknüpft ist) in Höhe von TEUR 1.000 veräußert. In diesem Zusammenhang wurden Vermögenswerte zum Zeitwert in Höhe von TEUR 6.543 sowie Schulden in Höhe von TEUR 2.431 erfasst: scroll
In diesem Zusammenhang wurden Wertberichtigungen auf den Zeitwert in Höhe von TEUR 9.719 notwendig, die aufgrund der Besonderheit und im Zusammenhang mit der Reorganisation des SINGULUS Konzerns in den "Impairment- und Restrukturierungsaufwendungen" ausgewiesen wurden. Der Produktbereich Photomaskenreinigung der HamaTech APE GmbH & Co. KG wurde im Segment "Halbleiter" ausgewiesen. Wir verweisen auf Anmerkung 6. 15 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITENDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf: scroll
Innerhalb der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden Wandelschuldverschreibungen im Rahmen eines Aktienoptionsplans für Mitglieder des Vorstands sowie leitende Mitarbeiter ausgewiesen. scroll
Zur Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Wandelschuldverschreibungen verweisen wir auf Anmerkung 18 -Anteilsbasierte Vergütung (Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen). Der Nennwert der noch im Umlauf befindlichen Anleihen beträgt 1,00 EUR pro Wandelschuldverschreibung. Zum 31. Dezember 2009 belief sich der gesamte Wert aller noch vorhandenen Tranchen der Wandelschuldverschreibungen auf TEUR 85. In den Verbindlichkeiten aus der Übernahme von Patenten und Lizenzen sind in Höhe von TEUR 1.250 der kurzfristige Teil der Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Erwerb der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG enthalten. Wir verweisen auf die Ausführungen in Anmerkung 5. Des Weiteren ist in dieser Position die Restkaufverbindlichkeit in Höhe von TEUR 505 aus dem Erwerb der Mold Pro Rechte im Geschäftsjahr 2004 enthalten. 16 ERHALTENE ANZAHLUNGENscroll
Erhaltene Anzahlungen zum 31. Dezember 2009 und 2008 beziehen sich im Wesentlichen auf Anzahlungen für Replikationslinien, die als unfertige Erzeugnisse im Vorratsbestand ausgewiesen sind. Zusätzlich sind Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden in Höhe von TEUR 441 (Vorjahr: TEUR 3.462) in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Wir verweisen auf die Ausführungen in Anmerkung 8. 17 SONSTIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITENInnerhalb der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten ist eine Kaufpreisverbindlichkeit aus der Übernahme der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG enthalten, die die erworbene Technologie betrifft. Der Kaufpreis für die patentierte Technologie ermittelt sich auf Basis eines Earn-out Modells über die kommenden drei Jahre in Abhängigkeit der erzielten Nettoumsatzerlöse im Geschäft mit Blu-ray Anlagen. Zum Bewertungsstichtag ergab sich für den Earn-out einschließlich Mindestlizenz eine Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von TEUR 8.979. Der Betrag der innerhalb der langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird, dotiert am Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 2.402 (Vorjahr: TEUR 7.457). Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Anmerkung 5 -Unternehmenszusammenschlüsse. Im Vorjahresberichtszeitraum enthielten die langfristigen Verbindlichkeiten eine auf den 31. Dezember 2008 abgezinste Verbindlichkeit für den Erwerb der ausstehenden Anteile an der STANGL AG (TEUR 40.350). Hintergrund war die im Rahmen des Erwerbes von Anteilen an der STANGL AG bei Vertragsabschluss vereinbarte Put/Call Option, bei der davon auszugehen war, dass einer der Parteien innerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraums der Optionen von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen wird. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Anmerkung 5 - Unternehmenszusammenschlüsse. 18 ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGDie verschiedenen in der Vergangenheit aufgelegten anteilsbasierten Vergütungspläne werden im Folgenden dargestellt. Ausgabe von WandelschuldverschreibungenMit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. November 1997 sowie mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen vom 7. Mai 1999 und vom 7. Mai 2001 wurde der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrates ermächtigt, bis zum 30. September 2002 einmalig oder mehrmalig verzinsliche Wandelschuldverschreibungen bis zum Gesamtnennbetrag von Euro 1.597.104 sowie bis zum 30. September 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig verzinsliche Wandelschuldverschreibungen an Mitglieder des Vorstandes sowie leitende Angestellte bis zum Gesamtnennbetrag von EUR 1.800.000 mit einer Laufzeit von längstens bis zum 31. Dezember 2010 auszugeben. Der Aktienoptionsplan wurde für die Geschäftsleitung und weitere Angestellte zu dem Zweck entwickelt, sie stärker zu motivieren und im Sinne des Unternehmenserfolgs handeln zu lassen. Die Bewertung der durch die Wandelanleihen gewährten Optionsrechte wurde nach IFRS 2 mit dem Marktwert vorgenommen. IFRS 2 ist auf Optionsrechte anzuwenden, die nach dem 7. November 2002 zugesagt wurden. SINGULUS TECHNOLOGIES hat von dem Wahlrecht der früheren Anwendung des IFRS 2 nicht Gebrauch gemacht. Somit wurden lediglich die 270.000 Wandelanleihen, welche nach dem 7. November 2002 ausgegeben wurden, im Geschäftsjahr 2008 oder in Vorperioden aufwandswirksam erfasst. Die betreffenden Wandelanleihen sind im Geschäftsjahr 2009 ausgelaufen. Aufwendungen wurden somit im Berichtsjahr nicht verbucht. Zum Ende des Geschäftsjahres 2008 standen von diesen 270.000 gewährten Wandelanleihen noch 60.000 Stück aus (Tranche II/2004). Der Marktwert der betroffenen Optionsrechte wurde auf Basis eines Binomialbaummodells ermittelt. Die Determinanten der Optionsbewertung im Zeitpunkt der Optionszusage stellten sich wie folgt dar: scroll
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG abgeleitet. Als historisches Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Wandelanleihen zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2008 ergab sich ein Personalaufwand aus Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 10. Die folgenden Tabellen fassen die Informationen zu den ausstehenden Wandelanleihen zum 31. Dezember 2009 sowie zum 31. Dezember 2008 zusammen. scroll
Aktienoptionsplan 2005Um ihren Führungskräften und sonstigen Leistungsträgern eine langfristige Anreizwirkung zu geben, hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG in 2005 einen Aktienoptionsplan (AOP) aufgelegt, dessen Bezugsrechte zum Bezug von bis zu 1.200.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien berechtigen. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre. Die Bezugsrechte können frühestens nach Ablauf der Wartefrist von 2 Jahren binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal, ausgeübt werden, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25 % der vom Bezugsberechtigten gehaltenen Aktienoptionen und innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weitere 25 °% ausgeübt werden können. Die Optionen können nur ausgeübt werden, wenn das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (i) im Referenzzeitraum für die ersten 25 °% der Aktienoptionen (erste Ausübungstranche) um mindestens 15 °% (ii) im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %, (iii) im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20 % und (iv) im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Ausübungspreis liegt. Können die Aktienoptionen einer Ausübungstranche innerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraums nicht ausgeübt werden, weil das jeweilige Erfolgsziel nicht erreicht wurde, können die Aktienoptionen dieser Ausübungstranche während des nächsten Ausübungszeitraums oder eines der folgenden Ausübungszeiträume ausgeübt werden, wenn in diesem nächsten Referenzzeitraum oder einem der folgenden Referenzzeiträume das Erfolgsziel der jeweils vorhergehenden Ausübungstranche/n erreicht wird. Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts. Im Geschäftsjahr 2006 wurden 500.000 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 10,05 EUR zugeteilt (AOP I). Im Geschäftsjahr 2007 wurden weitere 472.230 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 8,58 EUR ausgegeben (AOP II). Im Rahmen dieser Tranche wurde die gesamte Belegschaft der Gesellschaft sowie Führungskräfte von Tochterunternehmen begünstigt. Für den AOP I ist die zweijährige Wartefrist seit dem Geschäftsjahr 2008 erreicht. Damit könnten zum 31. Dezember 2009 75 % der ausgegebenen Optionen ausgeübt werden. Für den AOP II ist die Frist erstmalig im Berichtsjahr erreicht. Somit könnten 25 % der ausgegebenen Optionen ausgeübt werden. Da aber die Optionsbedingungen (Schlusskurse der Aktie) beider AOP nicht erreicht wurden, sind zum Ende des Geschäftsjahres keine Optionen ausübbar. Bedingt durch das Ausscheiden einiger anspruchsberechtigter Optionsinhaber in 2009 wurden den ausgeschiedenen Belegschaftsmitgliedern und Führungskräften 186.000 Optionen aus dem AOP I und 159.875 aus dem AOP II entzogen. scroll
Die Bezugsrechte wurden mit einer Monte-Carlo-Simulation bewertet. Im Modell wurde die frühzeitige Ausübung in allen Fällen angenommen, in denen der Schlusskurs zum Zeitpunkt der Ausübung mindestens 200 % des Ausübungspreises entspricht. Des Weiteren wurde simuliert, dass nach Ablauf der Sperrfrist 3 % der Berechtigten aus dem Unternehmen ausscheiden und bei gegebener Möglichkeit ihre Optionsrechte sofort ausüben. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen: scroll
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG abgeleitet. Als historisches Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Optionsrechte zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2009 ergab sich ein Personalaufwand aus Aktienoptionen in Höhe von TEUR 537 (Vorjahr: TEUR 1.269). Gegenläufig wurde nach dem Ausscheiden anspruchsberechtigter Mitarbeiter ein Ertrag in Höhe von TEUR 1.034 verbucht. Der insgesamt erfasste Aufwand des Konzerns für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen stellt sich für die oben beschriebenen Optionsprogramme wie folgt dar: scroll
19 BANKVERBINDLICHKEITENZum 31. Dezember 2009 bestehen Bankverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 26.836 (Vorjahr: TEUR 37.109). Mit Wirkung zum 14. Dezember 2007 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von TEUR 60.000 gezeichnet. Gegenstand dieses Kreditrahmens war ein Darlehen in Höhe von TEUR 25.000 sowie eine revolvierende Kreditfazilität im Volumen von TEUR 35.000 mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren. Infolge des Umsatzeinbruchs im Jahr 2009 zeichnete sich im Sommer 2009 ab, dass die vereinbarten Covenants-Regelungen für das dritte Quartal nicht eingehalten werden könnten. Der Vorstand trat deshalb pro aktiv in Gespräche mit den kreditgebenden Banken ein. Zum Geschäftsjahresende valutiert das Darlehen nach planmäßiger Tilgung von TEUR 5.400 (Vorjahr: TEUR 3.400) in Höhe von TEUR 16.200 (Vorjahr: TEUR 21.600), die revolvierende Kreditfazilität war in Höhe von TEUR 10.000 in Anspruch genommen. Die Verzinsung der Kreditzusage wird vierteljährlich an den "3 Monats EURIBOR" angepasst. Zum Jahresende beträgt der effektive Zinssatz dieses Darlehens 3,603 % p. a. (Vorjahr: 5,815 % p. a.). Der effektive Zinssatz der revolvierenden Kreditfazilität beträgt zum Jahresende 2,895 % p. a. (Vorjahr: 6,202 % p. a.). Nach Verhandlungen wurde Anfang 2010 die syndizierte Kreditlinie nunmehr auf TEUR 41.500 reduziert. Die neue Kreditlinie teilt sich auf in ein Tilgungsdarlehen in Höhe von TEUR 25.000 und in ein Darlehen auf revolvierender Basis in Höhe von TEUR 16.500. Hiervon ist ein Betrag in Höhe von TEUR 6.500 als Avalinie verfügbar. Im Rahmen dieser Kreditvereinbarung fungieren die Gesellschaften SINGULUS TECHNOLOGIES Inc. sowie die SINGULUS MASTERING B.V. als Garantiegeber. Daneben wurden folgende Sicherheiten an den Kreditgeber übertragen:
Für die Zahlung der ausstehenden Kaufpreisrate aus dem Erwerb der 49 %-Anteile an der STANGL AG (TEUR 10.000) darf die Kreditlinie (das neue Tilgungsdarlehen in Höhe von TEUR 25.000) nicht in Anspruch genommen werden. Wir verweisen auf Anmerkung 36 zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag. Weiterhin wurde im April 2006 ein Darlehen mit einem Auszahlungsbetrag von insgesamt TEUR 10.000 aufgenommen. Zum Anfang des Berichtsjahres valutierte das Darlehen in Höhe von TEUR 4.610. Bis zum 31. Dezember 2009 wurde der ausstehende Betrag vollständig zurückgeführt. Der effektive Zinssatz des Darlehens betrug 2,522 % (Vorjahr: 5,360 % p. a.). Darüber hinaus bestehen am Bilanzstichtag bei der STANGL AG nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von TEUR 2.000. Die beizulegenden Werte der Bankverbindlichkeiten entsprachen im Vorjahr im Wesentlichen den Buchwerten. Aus der Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, die zum Restbuchwert bewertet werden, resultierte ein Nettoverlust von TEUR 1.507 (Vorjahr: TEUR 1.966). Die Nettoverluste entfallen ausschließlich auf Zinsen. 20 PENSIONSVERPFLICHTUNGENPensionspläne wurden gewährt von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie von der HamaTech AG. In beiden Fällen handelt es sich um leistungsorientierte Pensionspläne. Im Rahmen der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2009 gingen die Leistungszusagen der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG über. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit zum Vorjahresberichtszeitraum wurden die Vorjahrespositionen beider Pensionspläne zusammengefasst. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterhält einen Pensionsplan für den Vorstand und Mitarbeiter, die von der Leybold AG übernommen sowie von der Leybold AG im Auftrag der Gesellschaft eingestellt wurden. Der Pensionsplan basiert auf einer Pensionsordnung aus 1969 unter Berücksichtigung der Ergänzungen und Änderungen von 1977, 1986 und 2001. Der von der HamaTech AG im Rahmen der Verschmelzung übergegangene Pensionsplan wurde ausschließlich für frühere Mitglieder des Vorstands dieser Gesellschaft unterhalten. Entsprechend der in Deutschland üblichen Praxis ist der Pensionsplan nicht durch einen Pensionsfonds abgesichert. Die Pensionsrückstellungen werden anhand eines unabhängigen versicherungsmathematischen Pensionsgutachters ermittelt. Die Pensionsansprüche richten sich gemäß der Pensionsordnung grundsätzlich nach den pensionsfähigen, aktuellen Bezügen der jeweiligen Mitarbeiter sowie nach der entsprechenden Betriebszugehörigkeit. Im Folgenden werden die Pensionsverpflichtungen sowie die verwendeten Annahmen dargestellt. Die Veränderung der Pensionsverpflichtungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum 31. Dezember 2009 und 2008 stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Beträge der laufenden und der vorangegangenen vier Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Annahmen, die bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung zugrunde gelegt wurden, stellen sich wie folgt dar: scroll
Für 2010 wurden von dem versicherungsmathematischen Gutachter Aufwendungen für Pensionen in Höhe von TEUR 607 geschätzt. 21 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden sowohl in Relation zu den realisierten Umsatzerlösen als auch für einzelne Gewährleistungsrisiken gebildet. Die Prozentsätze werden aus Erfahrungswerten abgeleitet und betragen im Geschäftsjahr 2009 0,85 % der Netto-umsatzerlöse (Vorjahr: 0,8 %). 22 EIGENKAPITALGezeichnetes KapitalIm Zusammenhang mit der Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der damit im Zusammenhang stehenden Abfindung von Minderheitsaktionären wurde das Grundkapital im Berichtsjahr um EUR 409.064,00 erhöht. Das Grundkapital beläuft sich auf insgesamt EUR 37.355.471,00 und ist eingeteilt in 37.355.471 Inhaberstammaktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00. Das gesamte Grundkapital ist am 21. November 1997 zum Geregelten Markt mit Aufnahme des Handels im Neuen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen worden. Bedingtes KapitalBedingtes Kapital I:Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 988.362,00 durch Ausgabe von bis zu 988.362 Stück auf den Inhaber lautender Stammaktien im Nennbetrag von je Euro 1,00 mit Gewinnberechtigung jeweils ab dem 1. Januar des Jahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Umtauschrechten, die den Berechtigten aus der Wandelschuldverschreibung gewährt werden, die die Hauptversammlung vom 6. November 1997 beschlossen hat. Der Ausgabebetrag der Aktien aus bedingtem Kapital entspricht dem gemäß den Anleihebedingungen festgelegten Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten auf Umtausch in Aktien Gebrauch machen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Bedingtes Kapital II:Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.800.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.800.000 Stück auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird insoweit durchgeführt, wie die Berechtigten aus Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2001 ausgegeben werden, von ihrem Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsrechts noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Bedingtes Kapital III:Per Aufhebungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2005 wurde das bedingte Kapital III aufgehoben. Bedingtes Kapital IV:Mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2005 wurde ein bedingtes Kapital IV geschaffen. Das Grundkapital ist demnach um weitere bis zu EUR 13.000.000 durch Ausgabe von bis zu 13.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten, die von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2005 bis zum 30. Mai 2010 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Bedingtes Kapital V:Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.200.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft, an Geschäftsleitungsorgane verbundener Unternehmen sowie an weitere Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2005. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesen Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Bedingtes Kapital VI:Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2007 kann das Grundkapital der Gesellschaft um 600.000,00 EUR, eingeteilt in bis zu 600.000 Stück auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00, bedingt erhöht werden (Bedingtes Kapital VI). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesen Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Aktienoptionen eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Bedingtes Kapital VII:Das Grundkapital ist um bis zu EUR 600.000,00, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an sonstige Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer nachgeordneten verbundenen Unternehmen im In- und Ausland (einschließlich der Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen der nachgeordneten verbundenen Unternehmen) sowie an weitere Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer nachgeordneten verbundenen Unternehmen im In- und Ausland nach näherer Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juni 2008. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesen Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Aktienoptionen eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Genehmigtes KapitalGenehmigtes Kapital I:In der Hauptversammlung vom 6. Juni 2008 wurde beschlossen, nach Auslauf des genehmigten Kapital I zum 21. Juni 2007 ein neues Genehmigtes Kapital I gem. § 5 Ziffer 2 der Satzung zu schaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 7.000.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe 7.000.000 neuer auf den Inhaber lautender Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 gegen Bareinlage oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Hierbei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um Inhabern der von der SINGULUS AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften ausgegebenen Wandlungs- und/oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Nennbetragsaktien im Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Nennbetragsaktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Nennbetragsaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet und das rechnerisch auf die ausgegebenen Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Auf diese Kapitalgrenze ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen auszugeben sind. Eine solche Anrechnung erfolgt jedoch nur insoweit, als die Optionsbzw. Wandelanleihen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen ist das Grundkapital, das auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals ausgegeben oder nach Rückerwerb als eigene Aktien veräußert werden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstiger Wirtschaftsgüter sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere im Wege der Verschmelzung. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Genehmigtes Kapital II:Das Genehmigte Kapital II ist zum 21. Juni 2007 ausgelaufen. Genehmigtes Kapital III:Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 06. Juni 2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2012 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.988.385,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Ein Teil dieses Kapitals in Höhe von EUR 2.004.478,00 wurde im Geschäftsjahr 2007 für die Akquisition der STANGL Semiconductor Equipment AG, Fürstenfeldbruck, Deutschland, verwendet. Weiterhin wurde im Berichtsjahr das genehmigte Kapital III in Höhe von EUR 409.064,00 zur Durchführung der Verschmelzung der HamaTech AG auf die Gesellschaft verwendet. Somit beträgt das genehmigte Kapital nach teilweiser Ausschöpfung zum 31. Dezember 2009 noch EUR 4.574.843,00. In der Hauptversammlung vom 29. Mai 2009 wurden alle Beschlüsse betreffend Änderungen des genehmigten und des bedingten Kapitals abgelehnt, da die notwendige 75 % Mehrheit nicht erreicht wurde. Somit verbleiben die am 6. Juni 2008 von der Hauptversammlung beschlossenen Regelungen. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage hat sich im Geschäftsjahr 2009 per Saldo um TEUR 92 vermindert. Für Zwecke der Abfindung der Minderheitsaktionäre der HamaTech AG im Rahmen der Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS AG wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Diese Kapitalerhöhung führte zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um TEUR 405. Gegenläufig reduzierte sich die Kapitalrücklage durch das Ausscheiden einiger Inhaber von Aktienoptionen aus dem Konzern und dem damit in Zusammenhang stehenden Entzug der Aktienoptionen um TEUR 497. Im Vorjahresberichtszeitraum erhöhte sich die Kapitalrücklage in Verbindung mit der aktienbasierten Vergütung um TEUR 1.279. Sonstige RücklagenIn den Sonstigen Rücklagen werden Marktwertänderungen von Cashflow-Hedges sowie Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse erfasst. MinderheitsanteileDie Anteile anderer Gesellschafter zeigen den Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften. Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen im Berichtsjahr die SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU. Im Vorjahreszeitraum waren darüber hinaus die Minderheiten der HamaTech AG erfasst. 23 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGDie letzte steuerliche Außenprüfung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat den Zeitraum von 2001 bis einschließlich 2004 umfasst. Die Prüfung ist im Hinblick auf die Prüfungshandlungen von Seiten des Finanzamts abgeschlossen. Ein finaler Prüfungsbericht liegt jedoch bislang nicht vor. Die bereits bekannten vorläufigen Effekte aus den Feststellungen sind in den Steuerrückstellungen mit TEUR 656 unverändert zum Vorjahr berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2008 verkaufte die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ihr Körperschaftsteuerguthaben zum Barwert von TEUR 8.910 (Zinssatz von 5,34 %) abzüglich einer Strukturierungsgebühr in Höhe von TEUR 30. Da die Forderung regresslos an die Bank überging, handelt es sich bilanziell um ein echtes Factoring, welches einen Abgang der Forderung gegen das Finanzamt zur Folge hat. Der im Rahmen der Transaktion angefallene Diskontierungsaufwand wurde im Geschäftsjahr 2007 erfolgswirksam im Finanzergebnis der Gesellschaft erfasst. Die Angaben zu den Steuern vom Einkommen und Ertrag stellen sich zum 31. Dezember 2009 und 2008 wie folgt dar: scroll
Nach dem deutschen Steuerrecht setzen sich die Ertragsteuern aus Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag zusammen. Die latenten Steueransprüche setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Reduzierung der latenten Steueransprüche um TEUR 13.110 resultiert zum einen aus der Rückgängigmachung der auf die Verlustvorträge der SINGULUS AG und der Mastering aktivierten latenten Steuern in Höhe von TEUR 8.312 sowie zum anderen aus der Saldierung der latenten Steueransprüche, die auf die SINGULUS AG entfallen, mit den zugehörigen latenten Steuerschulden (TEUR 7.029). Die Korrektur der latenten Steueransprüche wurde aufgrund der Verlusthistorie und der damit verbundenen vorsichtigeren Einschätzung der zukünftigen Nutzbarkeit der Verlustvorträge bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und bei der SINGULUS MASTERING B.V. notwendig. Zum 31. Dezember 2009 bestehen für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG vorläufige steuerliche Verlustvorträge in Höhe von MEUR 65,0 aus Verlustvorträgen der Jahre 2007 bis einschließlich 2009. Die latenten Steuerschulden setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr war ein Rückgang der latenten Steuerschulden um TEUR 14.187 auf TEUR 13.416 zu verzeichnen. Dieser Rückgang ist auf die umfangreichen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie auf die Saldierung der latenten Steueransprüche, die auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG entfallen, mit den zugehörigen latenten Steuerschulden (TEUR 7.029) zurückzuführen. Der effektive Steuersatz in Deutschland (für Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag) betrug 27,725 % (Vorjahr: 27,725 %). Die Überleitung vom effektiven Steuersatz zu der tatsächlichen Steuerquote stellt sich wie folgt dar: scroll
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Ein negatives Vorzeichen steht für einen Steuerertrag 24 ERGEBNIS JE AKTIEBei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, welche sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt. Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge: scroll
Im Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben neben der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden. Da bei der Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie keine der Verwässerung entgegenwirkenden Effekte erzeugt werden dürfen, konnte weder die Ausgabe neuer Aktien für die Verschmelzung HamaTech AG (in 2009 wurden 409.064 Aktien ausgegeben) noch die Ausgabe neuer Aktien für die Kapitalerhöhung vom 4. März 2010 (3.694.640 neue Aktien mit Gewinnbezugsrecht ab 2009) verwässernd berücksichtigt werden. Im Vorjahr wurde - entgegen des Wortlauts des IAS 33.5 -bei der Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie die faktische Verpflichtung aus dem Erwerb der noch ausstehenden 49 % der Anteile an der STANGL AG in der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Stammaktien und in dem den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnenden Ergebnis berücksichtigt. Aufgrund dieser Berücksichtigung ergab sich ein negatives verwässertes Ergebnis je Aktie von - 1,04 EUR. Bei Neutralisierung dieses Verwässerungseffektes ergibt sich ein Wert in Höhe von - 1,32 EUR (entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie). 25 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDie nicht in der Konzernbilanz erfassten Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf TEUR 3.430 (Vorjahr: TEUR 11.097) und betreffen im Wesentlichen Avale für erhaltene Anzahlungen und Gewährleistungsbürgschaften sowie Rücknahmeverpflichtungen aus dem Verkauf von Anlagen. Den Rücknahmeverpflichtungen aus dem Verkauf von Linien gegenüber Leasingunternehmen stehen im Falle eines Anspruchs die Erlöse aus der Verwertung der zurückgenommenen Linien gegenüber. Bezüglich der Haftungsverhältnisse aus Miet- und Operating Leasingverhältnissen verweisen wir auf Anmerkung 35. Dem Vorstand sind keine weiteren Tatsachen bekannt, die eine materielle nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, auf die finanziellen Umstände oder auf das Geschäftsergebnis der Gesellschaft haben könnten. Nach dem Bilanzstichtag wurde die Kreditvereinbarung mit dem Bankenkonsortium neu vereinbart. In diesem Zusammenhang sind durch die Gesellschaft weitere Sicherheiten zu stellen. Wir verweisen auf Anmerkung 36. 26 ERLÖSSCHMÄLERUNGEN UND VERTRIEBSEINZELKOSTENDie Erlösschmälerungen beinhalten gewährte Skonti. In den Vertriebseinzelkosten sind im Wesentlichen Provisionen enthalten. 27 MATERIALAUFWANDUnter den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen wird im Geschäftsjahr 2009 ein Materialeinsatz in Höhe von TEUR 56.960 (Vorjahr: TEUR 133.188) ausgewiesen. 28 PERSONALAUFWANDIm Geschäftsjahr 2009 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Personalaufwand in Höhe von TEUR 45.923 (Vorjahr: TEUR 52.250) ausgewiesen. Bereinigt um restrukturierungsbedingte Personalaufwendungen beträgt der Aufwand TEUR 40.065 (Vorjahr: TEUR 50.079). 29 PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGDie Aufwendungen für planmäßige Abschreibung betragen TEUR 30.569 (Vorjahr: TEUR 22.889). 30 ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTENUnter Verwaltungsaufwendungen werden die Aufwendungen der Geschäftsleitung, des Personalwesens und des Finanz- und Rechnungswesens sowie die auf sie entfallenden Raumund Kfz-Kosten erfasst. Weiterhin sind hier die laufenden IT-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, die Kosten des Investor Relations, der Hauptversammlung und die Kosten des Jahresabschlusses ausgewiesen. 31 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGENIn den Forschungs- und Entwicklungskosten sind neben den Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten auch planmäßige Abschreibungen aktivierter Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 9.932 (Vorjahr: TEUR 12.157) enthalten. 32 IMPAIRMENT- UND RESTRUKTURIERUNGSAUFWENDUNGENDie Restrukturierungsaufwendungen betreffen im Einzelnen TEUR 10.303 aus der Neubewertung der Vermögenswerte der HamaTech APE sowie einen Betrag in Höhe von TEUR 5.858 für Sozialplanaufwendungen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Mitarbeiter bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und verschiedener Tochtergesellschaften. Weiterhin wurden Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von TEUR 10.327 in Folge von Einzelwertberichtigungen im Vorratsbereich berücksichtigt, welche sich auf eingestellte Produktbereiche beziehen. Aufgrund der Neubewertung der Kundenbeziehungen aus der Übernahme der Blu-ray Aktivitäten von Oerlikon Balzers ergibt sich außerdem ein Impairment in Höhe von TEUR 9.500. Gegenläufig resultiert aus der Bewertung der zugehörigen Kaufpreisverbindlichkeiten ein Ertrag in Höhe von TEUR 3.971. Darüber hinaus wurden weitere außerplanmäßige Wertberichtungen für sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 870 verbucht. Im Vorjahresberichtszeitraum wurden Impairment- und Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von TEUR 48.191 verbucht. Diese stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Fokussierung auf die Geschäftsfelder Optical Disc und Solar mit der damit verbundenen Bereinigung des Produktportfolios. Insgesamt wurden aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 18.402 wertberichtigt. Diese Abwertungen betreffen im Wesentlichen die Segmente Halbleiter (TEUR 8.966) und Coating (TEUR 5.717). Weiterhin wurden Abwertungen aktivierter Entwicklungskosten im Segment Optical Disc in Höhe von TEUR 3.719 verbucht. Das Segment Halbleiter enthält darüber hinaus Restrukturierungsaufwendungen aus Sozialplankosten in Höhe von TEUR 1.266. Außerdem wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 10.408 wertberichtigt. Diese Abschreibung betrifft hauptsächlich den Firmenwert der SINGULUS MASTERING (TEUR 9.800). Darüber hinaus wurde der verbliebene Firmenwert der SINGULUS EMOULD mit TEUR 608 wertberichtigt und damit vollständig abgewertet. Neben den Geschäfts- oder Firmenwerten wurden weitere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 4.701 abgewertet, die ebenfalls das Segment Optical Disc betreffen. Im Rahmen der Verlagerung der Geschäftsaktivitäten der SINGULUS MOLDING an den Hauptstandort Kahl am Main sind innerhalb dieses Segments Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.980 angefallen. Die weiteren Restrukturierungskosten betreffen im Wesentlichen Wertberichtigungen von kurzfristigen Vermögenswerten in Höhe von insgesamt TEUR 8.378. Darüber hinaus wurden Wertberichtigungen im Zusammenhang mit Anpassungen der Buchwerte der bilanzierten Gebäude in Sternenfels und der Slowakei in Höhe von TEUR 3.056 verbucht. 33 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE / AUFWENDUNGENIm Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.771 (Vorjahr: TEUR 551), Fremdwährungsgewinne in Höhe von TEUR 929 (Vorjahr: TEUR 0) sowie Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 1.003 (Vorjahr: TEUR 0). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr hauptsächlich Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 11.189 (Vorjahr: TEUR 7.554), Fremdwährungsverluste in Höhe von TEUR 1.230 (Vorjahr: TEUR 2.981) sowie Aufwendungen aus zurückgenommenen Anlagen in Höhe von TEUR 2.636 (Vorjahr: TEUR 1.856). 34 FINANZERTRÄGE UND FINANZIERUNGSAUFWENDUNGENDie Zinserträge/-aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
In den Zinsaufwendungen ist die Aufzinsung in Höhe von TEUR 2.828 (Vorjahr: TEUR 3.530) der Put/Call-Option und der damit im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeit aus der Akquisition der STANGL AG sowie die Aufzinsung der Earn-out-Verbindlichkeit aus der Übernahme der patentierten Technologie der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG in Höhe von TEUR 281 (Vorjahr: TEUR 382) enthalten. Weiterhin enthalten die Finanzierungsaufwendungen Zinsen aus der Inanspruchnahme von Darlehen in Höhe von TEUR 1.507 (Vorjahr: TEUR 1.966). 35 MIETEN UND PACHTENDie Gesellschaft hat mit Immobilien-Leasing-Vertrag vom 24. September 1999 und mit Nachtrag vom 27. Dezember 2004 das Bürogebäude und die Produktionshalle in Kahl am Main geleast. Die Laufzeit des Vertrags begann am 1. Juli 2000 und endet am 30. Juni 2018. Die jährliche Leasingrate beträgt TEUR 1.476. Die STANGL AG hat zum 26. September 2008 einen ImmobilienLeasing-Vertrag mit der Steatit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH über ein Produktions- und Verwaltungsgebäude in Fürstenfeldbruck geschlossen. Die Gesamtinvestitionskosten des Objekts belaufen sich auf TEUR 17.500, die Mietzeit beträgt 15 Jahre zuzüglich einer Mietverlängerungsoption von 5 Jahren. Die Mietzeit beginnt am ersten Tag des der Übernahme folgenden Kalendervierteljahres. Zu Mietbeginn (1. Januar 2009) wurde eine Gesamtzahlung der STANGL AG an den Leasinggeber, die sich aus Mieten und Mietvorauszahlungen zusammensetzt, in Höhe von TEUR 1.398 zuzüglich 0,2 % Verwaltungskostenbeitrag fällig. Im Geschäftsjahr 2009 wurden Auszahlungen in Höhe von TEUR 341 geleistet. Die Jahresmieten, Mietvorauszahlungen und die Verwaltungskostenbeiträge werden vierteljährlich am Ende des jeweiligen Kalendervierteljahres fällig. Nach den Regelungen des IAS 17 stellt sich der Leasingvertrag als ein Operating-Leasingverhältnis dar, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum in Verbindung stehenden Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleiben. Zum 31. Dezember 2009 belaufen sich die zukünftigen Mindestzahlungen aufgrund von Miet- und Operating Leasingverhältnissen im Konzern insgesamt auf: scroll
36 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGEreignisse nach dem Bilanzstichtag sind vorteilhafte oder nachteilige Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eintreten, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird. Ereignisse, die weitere substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben, sind im Konzernabschluss berücksichtigt. Ereignisse, die Gegebenheiten anzeigen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, werden in den Erläuterungen zum Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht dargestellt, wenn sie von wesentlicher Bedeutung sind. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2009 sind die folgenden berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten: Veräußerung der HamaTech APESINGULUS hatte im Dezember 2009 eine Absichtserklärung unterschrieben, dass 100 % der Anteile an der HamaTech APE GmbH & Co. KG, Sternenfels, sowie das Betriebsgebäude in Sternenfels an die SÜSS MicroTec AG (SÜSS), Garching, veräußert werden. Der endgültige Kaufvertrag wurde am 12. Januar 2010 von beiden Parteien unterzeichnet. Es ist ein Kaufpreis in Höhe von TEUR 3.644 für das Unternehmen APE vereinbart worden. Zuzüglich zum Kaufpreis für HamaTech APE wurde ein variabler Vergütungsbestandteil ("Earn-out-Komponente") in Höhe von TEUR 1.000 vereinbart, welcher an die Umsatzentwicklung der HamaTech APE im Jahr 2010 geknüpft ist. Weiterhin wurde ein Kaufpreis in Höhe von 4,5 Mio. € für den Erwerb des Grundstücks und des Firmengebäudes am Standort Sternenfels vereinbart. Aus diesem Erlös wurde ein Betrag von 1,1 Mio. € für die Rückführung der Leasing-Verbindlichkeiten verwendet. SÜSS hat alle Mitarbeiter der APE am Standort Sternenfels und in den Auslandsgesellschaften übernommen. Großauftrag für Solar-Anlagen wurde verbuchtSINGULUS erhielt im Februar 2010 von einem führenden europäischen Solarzellenhersteller einen Auftrag in Höhe von ca. 19 Mio. € für Fertigungsanlagen zur Herstellung einer neuen Generation von Dünnschicht-Solarzellen. Mittelfristige Fremdfinanzierung vereinbartSINGULUS hat sich mit einem Konsortium von Kreditinstituten auf eine mittelfristige Finanzierung geeinigt. Ein entsprechender Vertrag wurde im März 2010 mit den beteiligten Banken für eine syndizierte Kreditlinie mit neuen Konditionen bis Ende 2012 vereinbart. Zu den begebenen Sicherheiten wird auf Anmerkung 19 verwiesen. Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus genehmigtem KapitalDer Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat am 4. März 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 4. März 2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 37.355.471 €, das eingeteilt ist in 37.355.471 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 €, um einen Betrag von bis zu 3.694.640 € auf bis zu 41.050.111 € gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Aktienplatzierung im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei deutschen und internationalen Investoren wurde am 05.03.2010 erfolgreich durchgeführt. Platziert wurden 3.694.640 Aktien mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009 zum Preis von 4,10 € je Aktie. Der Bruttomittelzufluss für die Gesellschaft beträgt 15.148.024,00 €. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen überwiegend zur Finanzierung des weiteren Wachstums und zu einem Teil zur Rückführung der Fremdfinanzierung verwendet werden. SINGULUS TECHNOLOGIES kehrt am 22. März 2010 zurück in den TecDAXBei der regelmäßigen Index-Überprüfung der Deutschen Börse am 3. März 2010 wurde entschieden, SINGULUS zum 22. März 2010 wieder in den TecDAX aufzunehmen. SINGULUS war am 3. September 2009 aus dem TecDAX genommen worden und wird damit nach 6 Monaten wieder in das Wachstumssegment der Deutschen Börse zurückkehren. Der Konzernabschluss wurde am 19. März 2010 vom Vorstand freigegeben und zur Prüfung an den Aufsichtsrat weitergeleitet. 37 ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG erbringt im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zahlreiche Leistungen für nahe stehende Unternehmen. Umgekehrt erbringen die jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen ihres Geschäftszweckes auch Leistungen innerhalb des SINGULUS Konzerns. Diese umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2009 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: scroll
Die vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder sind bis zum Ablauf der Hauptversammlung bestellt, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 entscheidet. Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz wurde von der Hauptversammlung am 29. Mai 2009 zum Aufsichtsratmitglied ernannt. Er übernimmt das Mandat von Herrn Thomas Geitner, der 2009 von seinem Amt zurückgetreten ist. In der außerordentlichen Aufsichtsratsitzung vom 17. August 2009 ist Herr Roland Lacher von seinem Amt als Aufsichtsratsvorsitzender zurückgetreten und temporär bis zum 31. März 2010 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt worden. Nach seiner Berufung zum Vorstandsvorsitzenden wird Herr Lacher wieder in das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zurückkehren. Der vorübergehend aufgenommene Aufsichtsrat Herr Jürgen Lauer wird dann aus dem Aufsichtsrat wieder ausscheiden. Der Aufsichtsrat erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 30. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat während des vorangegangenen Geschäftsjahres jeweils nach Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses eine erfolgsabhängige Vergütung. Diese beträgt ab dem 7. Juni 2008 EUR 800 für jeden Cent des nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelten Konzerngewinns pro Aktie. Die Bemessungsgrundlage ist höchstens gleich dem Bilanzgewinn der Gesellschaft, vermindert um einen Betrag von vier vom Hundert der auf den geringsten Ausgabebetrag der Aktien geleisteten Einlagen. Die feste Vergütung ist auf die erfolgsabhängige Vergütung anzurechnen. Die Satzungsänderung betreffend die Vergütung des Aufsichtsrates wurde von der Hauptversammlung am 6. Juni 2008 beschlossen. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages der festen und der erfolgsabhängigen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr erhielten die Aufsichtsräte ihre feste Vergütung gemäß der Satzung in Höhe von TEUR 135. Aufgrund des negativen Ergebnisses 2009 fallen keine variablen Anteile an. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrates Auslagen in Höhe von TEUR 11 erstattet. Durch die Verschmelzung der HamaTech AG zum 24. Februar 2009 wurde dem Aufsichtsrat der HamaTech AG anteilig für 2009 eine Vergütung von TEUR 4 bezahlt. Die folgenden Aufsichtsratmitglieder halten Aktien der Gesellschaft: scroll
Nach dem Bilanzstichtag wurden von Herrn Günter Bachmann am 13. Januar 2010 weitere 5.000 Aktien der Gesellschaft erworben. Die Aufsichtsratsmitglieder üben derzeitig folgende Berufe aus und halten folgende weitere Aufsichtsratsmandate bzw. Mandate von vergleichbaren Kontrollgremien: scroll
Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2OO9 aus folgenden Mitgliedern: scroll
Der Vorstand hat im Berichtszeitraum reguläre Gesamtbezüge im Rahmen der laufenden Tätigkeit in Höhe von TEUR 1.481 erhalten. Diese gliedern sich wie folgt auf: scroll
Darüber hinaus erhielt Herr Baustert im Rahmen seines Ausscheidens aus dem Unternehmen eine Abfindungszahlung in Höhe von TEUR 1.000. Weiterhin stehen Herrn Baustert sonstige Bezüge in Höhe von TEUR 36 zu. Ehemalige Mitglieder des Vorstandes der SINGULUS AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 229 ausbezahlt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2009 TEUR 1.354. Folgende Vorstandsmitglieder sowie ehemalige Vorstandsmitglieder halten jeweils die folgende Anzahl an Wandelschuldverschreibungen sowie Aktienoptionen: scroll
Der in den Geschäftsjahren 2009 und 2008 gemäß IFRS 2 erfasste Personalaufwand beträgt für die Vorstandsmitglieder: scroll
Des Weiteren wurden von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten: scroll
Die VVG Familie Roland Lacher hält 594.472 Aktien zum Stichtag. 38 ANGABEN ZUM ANTEILSBESITZscroll
Die SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, Niederlande, hält eine Beteiligung von 100% an der MASTERING INTERNATIONAL GmbH, Schaffhausen, Schweiz. Zudem besteht eine 100 °% Beteiligung der SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA, an der SINGULUS TECHNOLOGIES SERVICE GROUP Inc., Windsor, USA. Die restlichen 8,5 % der Beteiligung an der SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien, werden von der SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L., Sant Cugat del Valles, Spanien, gehalten. Ferner wurde im Geschäftsjahr 2006 in China zusammen mit VIKA International Ltd. die SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd., China, mit einem Grundkapital von USD 1.400.000,00 gegründet. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG hält hier einen Anteil von 51 %. Die Gesellschaft erwarb im Geschäftsjahr 2009 die noch ausstehenden 49 % der Anteile an der STANGL AG zu einem Kaufpreis von 20 Mio. EUR. Die SINGULUS AG ist damit zum 31. Dezember 2009 zu 100% an der STANGL AG beteiligt. Die STEAG HamaTech Asia Ltd. hat ihren operativen Geschäftsbetrieb im April 2003 eingestellt. 39 FINANZRISIKOMANAGEMENTDie wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen Bankdarlehen sowie Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Des Weiteren verfügt der Konzern über derivative Finanzinstrumente. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Entsprechend den konzerninternen Richtlinien wurde in den Geschäftsjahren 2009 und 2008, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Aus den Finanzinstrumenten können sich im Wesentlichen Zins-, Liquiditäts- und Währungsrisiken ergeben. WährungsrisikoFremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt dem USD bzw. dem YEN Währungsrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen USD bzw. gegen YEN Wechselkursrisiken eingesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderung von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden) und des Eigenkapitals des Konzerns (aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der Devisenterminkontrakte) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des USD gegenüber dem EUR. Alle anderen Variablen bleiben konstant. scroll
Die ergebniswirksamen Effekte aus einer möglichen USD Änderung resultieren bei der SINGULUS TECHNOLOGIES aus den in USD gehaltenen Bankbeständen sowie aus den nicht gesicherten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Bei den Effekten auf das Eigenkapital wurde die potenzielle Veränderung des Marktwertes der erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Devisentermingeschäfte dargestellt (Cash Flow Hedges). Im Geschäftsjahr 2009 ergaben sich keine Auswirkungen aus erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Cash Flow Hedges. LiquiditätsrisikoMit Wirkung zum 14. Dezember 2007 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von TEUR 60.000 gezeichnet. Gegenstand dieses Kreditrahmens war ein Darlehen in Höhe von TEUR 25.000 sowie eine revolvierende Kreditfazilität im Volumen von TEUR 35.000 mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren. Aufgrund der deutlich rückläufigen Geschäftsaktivitäten im Berichtsjahr kam es zum Bruch vereinbarter Finanzkennzahlen. Als Folge hierauf wurde die revolvierende Kreditfazilität auf ein Volumen von TEUR 10.000 reduziert. Um die Liquiditätssituation der Gesellschaft zu verbessern, wurden die Anteile an der HamaTech APE GmbH & Co. KG, verschiedene Vermögenswerte der HamaTech Inc sowie das Betriebsgebäude in Sternenfels mit Wirkung zum 15. Februar 2010 veräußert. Hieraus resultierend sind der Gesellschaft im Februar 2010 TEUR 6.468 zugeflossen. Darüber hinaus sind der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung über 3.694.640 Aktien am 11. März 2010 insgesamt TEUR 15.148 zugeflossen. Aus der mit Wirkung zum 7. Dezember 2009 vorzeitigen Übernahme der verbliebenen 49 % der Anteile an der STANGL AG, besteht zum Bilanzstichtag eine Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von TEUR 10.000. Derzeit verfügt der Konzern über ausreichende Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Aus heutiger Sicht besteht für den Konzern kein Liquiditätsrisiko. Zum 31. Dezember 2009 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen. scroll
Aus dem negativen Marktwert des zur Absicherung des bilanzierten variabel verzinslichen Darlehens abgeschlossenen Zinsswaps resultieren innerhalb der nächsten drei Jahre Zahlungsströme in Höhe von TEUR 626. scroll
ZinsrisikoDas Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen variabel verzinslichen Darlehen. Um das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze zu begrenzen, wurde im Februar 2008 ein Zinsswap abgeschlossen, bei dem der Konzern in festgelegten Zeitabständen die unter Bezugnahme auf einen vorab vereinbarten Nennbetrag ermittelte Differenz zwischen festverzinslichen und variabel verzinslichen Beträgen mit dem Vertragspartner tauscht. Mit diesem Zinsswap wird die zugrunde liegende Zinsverpflichtung aus der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von TEUR 25.000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgesichert. Der Zinsswap wurde betragskongruent mit Bezug auf den Term Loan (Tilgungsdarlehen) geschlossen. Somit beträgt das zum Bilanzstichtag gesicherte Volumen TEUR 16.200. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze (aufgrund der Auswirkung auf die variabel verzinslichen Darlehen sowie auf den Zinsswap). Alle anderen Variablen bleiben konstant. scroll
Es wurden keine Effekte aus dem Zinsswap ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. In Höhe des Tilgungsdarlehens wurde im Februar 2008 ein Zinsswap mit der gleichen Bank geschlossen, um den variablen Zinssatz in einen fixen Zinssatz zu tauschen. Der Zinsswap hat kongruente Zinszahlungstermine. KapitalsteuerungDer Konzern überwacht sein Kapital mithilfe der Überwachung der Kennzahl "Nettoliquidität". Diese Kennzahl ermittelt sich aus den verzinslichen Darlehen abzüglich der Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen und stellen sich zum Geschäftsjahresende wie folgt dar: scroll
40 FINANZINSTRUMENTEBeizulegender ZeitwertDie nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente. scroll
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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Gleiches gilt für kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Zinsparameter. Die beizulegenden Zeitwerte der Wandelschuldverschreibungen entsprechen dem Rückzahlungsbetrag bei Rückgabe bzw. bei Fälligkeit der Wandelschuldverschreibungen. Als Bewertungskurs für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entsprechen dem Rückzahlungsbetrag der Bankdarlehen am Bilanzstichtag. Der Zinsswap wurde auf Basis von aktuellen Marktzinsstrukturkurven berechnet. Das maximale Kreditrisiko wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden reflektiert. SicherungsbeziehungenZum 31. Dezember 2009 bestehen Devisenterminkontrakte, die zur Absicherung bestehender Fremdwährungsforderungen im Nominalvolumen von TUSD 4.791 (Vorjahr TUSD 18.690) bzw. von TYEN 149.492 (Vorjahr TYEN 0) abgeschlossen wurden. Des Weiteren besteht ein Zinsswap, der zur Absicherung variabler Zinsen auf ein Darlehen im Nominalwert in Höhe von TEUR 16.200 geschlossen wurde. scroll
Die wesentlichen Konditionen für die Devisenterminkontrakte wurden entsprechend den Konditionen der zugrunde liegenden Verpflichtungen ausgehandelt. Aus der Kategorie zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente resultieren im Berichtsjahr Nettogewinne in Höhe von TEUR 757 (Vorjahr Aufwand TEUR 1.567). Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenscroll
Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenscroll
41 MITARBEITERIm abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 641 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Im Vorjahr belief sich die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt auf 751. Zum 31. Dezember 2009 waren 572 Mitarbeiter im Konzern beschäftigt (Vorjahr: 722). 42 HONORARE DES ABSCHLUSSPRüFERS (ANGABE GEMÄSS § 314 ABSATZ 1, NR. 9 HGB)Im Berichtsjahr wurden von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie ihren Tochtergesellschaften folgende Honorare von Seiten des Konzernabschlussprüfers (unter Einschluss seiner deutschen verbundenen Unternehmen) im Aufwand erfasst: scroll
43 CORPORATE GOVERNANCEDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im Januar 2009 sowie in unveränderter Form im März 2010 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 44 VERÖFFENTLICHUNGDer Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird voraussichtlich am 26. März 2010 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
Kahl am Main, 19. März 2010 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Roland Lacher Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch Dr.-Ing. Stefan Rinck In Anlehnung an internationale Gepflogenheiten haben wir unsere Berichterstattung auf den Konzern konzentriert. Nachfolgend beschränken wir uns deshalb auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB. Der detaillierte Einzelabschluss nach HGB ist auf Anfrage beim Vorstandssekretariat erhältlich. SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstraße 103 D-63796 Kahl Tel.: +49-6188-440-0 Fax: +49-6188-440-110 Internet: www.singulus.de E-Mail: investor-relations@singulus.de BILANZEN ZUM 31. DEZEMBER 2009 UND 2008AKTIVA scroll
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGEN 2009 UND 2008scroll
AUF EINEN BLICKKONZERNKENNZAHLEN 2003 - 2009scroll
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UNTERNEHMENSKALENDER 2010scroll
Hauptversammlung 2010SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main Mittwoch, 02.06.2010, 10:30 Uhr Hermann-Josef-Abs Saal Junghofstraße 11 D-60311 Frankfurt am Main Sie finden auf der Homepage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG unter: http://www.singulus.de/de/investor-relations/ hauptversammlung/2010.html umfangreiche Information über die Hauptversammlung 2010. SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstraße 103 D-63796 Kahl am Main Tel. +49 6188 440-0 Fax +49 6188 440-110 Internet: www.singulus.de Investor Relations Maren Schuster Tel. +49 6188 440-612 Fax +49 6188 440-110 investor.relations@singulus.de Herausgeber SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main Herstellung MetaCom Corporate Communications GmbH Konzeption und Inhalt Bernhard Krause Texte Bernhard Krause SINGULUS TECHNOLOGIES Artwork/DTP MetaCom Sun Mee Martin Michaela Schäfer Fotografie Marc Krause Publikation 31.03.2010 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstraße 103 D-63796 Kahl, Germany Tel. +49 6188 440-0 Fax +49 6188 440-110 sales@singulus.de www.singulus.de |
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