![]() SINGULUS TECHNOLOGIES AGKahl am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Geschäftsbericht 2010Technologie für Menschen GESCHÄFTSBERICHT 2010 DER SINGULUS TECHNOLOGIES AGCD / DVD Blu-ray 3D Kristalline Solarzellen Dünnschicht Solarzellen Solartechnik der Zukunft Auf einen BlickKonzern-Kennzahlenscroll
Mit Optical Disc und Solar zum ErfolgBei Optical Disc sind wir Technologieführer.Schätzungsweise mehr als die Hälfte aller CD und DVD sowie über ein Drittel aller Blu-ray Discs weltweit wurden auf einer SINGULUS TECHNOLOGIES Anlage gefertigt. Damit ermöglicht SINGULUS TECHNOLOGIES ein Unterhaltungserlebnis für jeden, das Live-Auftritten bei Musik und modernen Kinos in nichts nachsteht. Solar ist unser zweites Standbein.Unser Solarsegment entwickelt sich derzeit zu einer weiteren Erfolgsstory. Anlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES werden in Zukunft mithelfen, moderne und leistungsfähige Solarzellen für die Stromerzeugung zu wirtschaftlichen Preisen bereitzustellen. CD/DVDDigitale Medien für besseren Klang und mehrGeschäftsfeld Optical DiscUm 1978 wurde die Länge der von Philips und Sony eingeführten CD auf 74 Minuten festgelegt, um die 9. Sinfonie von Beethoven vollständig auf einer einzigen CD speichern und abspielen zu können. Mit der DVD gab es 1997 die erste Revolution in der Bildqualität. Filme vom Videoband mit oft mangelhafter Bildqualität und ruckelnden Bildern gehörten damit der Vergangenheit an. Auf der Welt werden heute jährlich über 13 Milliarden CDs und DVDs für Audio- und Videoanwendungen produziert. Blu-rayDie zweite Revolution in der BildqualitätGeschäftsfeld Optical DiscMit Blu-ray wurde ein neues Disc-Format für die neue Generation der hochauflösenden und 3D-fähigen Bildschirme entwickelt. Es gestattet eine sehr hohe Bildauflösung 1.080 p (1.920 x 1.080 Pixel) und ermöglicht so ein unvergleichliches Filmerlebnis. Die Blu-ray Disc unterstützt die Tonformate der nächsten Generation wie Dolby®, TrueHD oder DTS-HD® für ein Sounderlebnis, das einer Kinoqualität entspricht. 3DDie dritte Revolution mit der dritten DimensionGeschäftsfeld Optical Disc3D ist spätestens seit "Avatar" in aller Munde, und nun erobert 3D die Haushalte. 3D-Fernseher sind preiswert geworden. Hollywood produziert viele wichtige Filme in 3D. Schon heute bekommt man ein echtes 3D-Filmerlebnis zu Hause mit Blu-ray. Nur die Blu-ray-Disc mit ihrer enormen Speicherkapazität bietet den Platz für die zusätzlichen Datenmengen eines 3D-Filmes. Kristalline SolarzellenEin Stromspender erster KlasseGeschäftsfeld SolarOb auf dem Dach, im Großflächen-Solarkraftwerk oder im mobilen Einsatz - Strom lässt sich heute umweltfreundlich produzieren. Bereits heute können auch in unseren Breiten sogenannte Plusenergiehäuser mit Photovoltaik gebaut werden, die mehr Energie liefern als ihre Bewohner verbrauchen. Dünnschicht SolarzellenÄsthetik als StromproduzentGeschäftsfeld SolarDünnschicht-Solartechnik vereint Wirtschaftlichkeit mit Ästhetik und Design. Nur ca. 2 μm, das heißt zwei tausendstel Millimeter reichen aus, um hocheffizient elektrischen Strom zu produzieren - und das völlig ohne Silizium. Egal ob auf Glas, Metall- oder Kunststofffolie. Solartechnik der ZukunftLaborergebnisse auf dem Weg zum MenschenGeschäftsfeld SolarAußer an der Optimierung der Produktionsprozesse arbeiten die Zellhersteller an einer Erhöhung der Wirkungsgrade, um zu einer Verbesserung der Energiebilanz zu kommen. Die Literatur beschreibt Wirkungsgrade von über 40 % als theoretisch möglich. Die Forschung erreicht heute schon Wirkungsgrade von 20 % und mehr. Effizientere Fertigungsmethoden werden nun vom Labor auf die vorindustrielle Produktion übertragen. Jahreschronik 2010Q1 2010
Q2 2010
Q3 2010
Q4 2010
An die Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,das Jahr 2010 war von wichtigen Veränderungen gekennzeichnet, die das Unternehmen wieder auf den Weg des wirtschaftlichen Erfolges zurückbringen werden. Die Phase der Restrukturierung gilt nunmehr als abgeschlossen, und alle personellen und finanziellen Ressourcen können jetzt auf die weitere Entwicklung der beiden Kern-Geschäftsfelder - Anlagen für Optical Disc und für Solar - konzentriert werden. Der Vorstand sah die Notwendigkeit weiterer Wertberichtigungen auf Vorräte, Forderungen und immaterielle Vermögenswerte. Diese Maßnahmen, die dem Aufsichtsrat vom Vorstand im Detail erläutert und begründet wurden, sind im Wesentlichen für den in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Verlust verantwortlich. Veränderungen im Aufsichtsrat und VorstandMit Wirkung zum 17. August 2009 hatte der Aufsichtsrat den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn Roland Lacher, gemäß § 105 Abs. 2 AktG mit sofortiger Wirkung und befristet bis zum 31. März 2010 in den Vorstand entsandt. Herr Roland Lacher übernahm dort das Amt als Vorsitzender des Vorstands und kehrte zum 1. April 2010 in den Aufsichtsrat von SINGULUS TECHNOLOGIES zurück. Gleichzeitig endete das AR-Mandat von Herrn Dipl.-Betriebswirt und MBA Jürgen Lauer, der vom Amtsgericht Aschaffenburg zeitgleich und befristet bis zum 31. März 2010 als Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt war. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck, der als Vorstand von SINGULUS TECHNOLOGIES in Personalunion auch zum Mitglied des Vorstands der STANGL Semiconductor Equipment AG bestellt worden war, übernahm zum 1. April 2010 den Vorsitz im Vorstand von SINGULUS TECHNOLOGIES. Mit Wirkung zum 19. April 2010 wurde Herr Dipl.-Oec. Markus Ehret zum Vorstand der Gesellschaft bestellt und ist dort für den Bereich Finanzen, Controlling, Investor Relations, Materialwirtschaft, Personal und IT verantwortlich. Am 19. November 2010 beschloss der Aufsichtsrat, das Vorstandsmandat von Herrn Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch für Entwicklung, Konstruktion und Fertigung mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu beenden und ihn von seiner Dienstverpflichtung freizustellen. Tätigkeitsschwerpunkte des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2010 regelmäßig und intensiv über den Gang der Geschäfte und die Lage der Unternehmensgruppe informiert sowie die Geschäftsführung des Vorstands der Gesellschaft überwacht. Grundlage für die Informations- und Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates waren schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands und sonstiger Mitarbeiter sowie der externen Wirtschaftsprüfer und Berater. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat monatlich schriftlich über den aktuellen Geschäftsverlauf der einzelnen Segmente und des jeweiligen Marktumfeldes berichtet. Über wesentliche Projekte und Maßnahmen wurde der Aufsichtsrat unter anderem im Wege jeweils aktualisierter Status-Berichte informiert. Weiterhin wurde immer zeitnah über geplante Maßnahmen zur Kostenreduzierung, deren Umsetzung und Beitrag zur Stabilisierung des Ergebnisses berichtet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat mit dem Vorstand auch außerhalb der offiziellen Sitzungen in diversen Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung laufend erörtert. Hierüber wurde den anderen Mitgliedern im Aufsichtsrat anschließend immer ausführlich berichtet. Dank der engen Abstimmung und offenen Zusammenarbeit mit dem Vorstand hatte der Aufsichtsrat stets umfassende Kenntnis über alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns. So konnte er die Unternehmensplanung sowie die Unternehmensstrategie in den Sitzungen eingehend beraten und mit dem Vorstand erörtern. Der Aufsichtsrat erhielt vom Vorstand jeweils eine schriftliche Darstellung der vorgeschlagenen Vorgehensweise. Ein besonderes Augenmerk galt dabei den gemeinsamen Anstrengungen zum Aufbau des neuen Geschäftsfeldes für Solar-Anlagen als zweites Standbein und als Ergänzung zum bisherigen Kerngeschäft der Optical Disc Anlagen. Wie zuvor bereits erwähnt, betrafen die Beratungen des Aufsichtsrates auch verschiedene Vorstandsangelegenheiten. Die Vergütungsstruktur wurde überprüft und die bisherige Vergütung für ein Mitglied des Vorstands aufgrund der Verluste in den Geschäftsjahren 2009 sowie 2010 entsprechend den Vorgaben in § 87 Abs. 2 AktG herabgesetzt. Das Erreichen der individuellen Zielvorgaben der Vorstände für 2010 wurde überprüft und über die variblen Vergütungen entschieden. DieHöhederimJahr2010andie Mitglieder des Vorstands gezahlten Bezüge ergibt sich aus dem Vergütungsbericht (siehe Seite 73 bis 81 des Geschäftsberichtes). Im Geschäftsjahr 2010 fanden insgesamt acht Sitzungen des Aufsichtsrates statt, davon fünf ordentliche und drei außerordentliche Sitzungen als Telefonkonferenz. In jedem Quartal fand mindestens eine Sitzung statt. Regelmäßiger Gegenstand der Tagesordnung für die ordentlichen Sitzungen waren die Geschäftsentwicklung des Unternehmens, insbesondere die Entwicklung von Umsatz und Rentabilität, der Vergleich des tatsächlichen Geschäftsverlaufes mit den budgetierten Zahlen, die Unternehmensplanung sowie die jeweiligen Zwischenabschlüsse. Im Einzelnen bildeten die folgenden Themen den Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrates: Sitzung 15. Januar 2010 (a.o. Sitzung - Telefonkonferenz)Der Vorstand berichtete von den Verhandlungen mit dem Bankenkonsortium bezüglich eines Amendments zum Kreditvertrag, welches vom Aufsichtsrat gebilligt wurde. Der Aufsichtsrat ermächtigte den Vorstand zur Vorbereitung einer Kapitalerhöhung von 10 % aus dem Genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechtes. Der Abschluss des Vertrages zum Verkauf der HamaTech APE einschließlich aller Assets der HamaTech Inc. in Austin/Texas sowie der Immobilie in Sternenfels wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Sitzung 8. März 2010In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit Fragen der Rechnungslegung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie den Ergebnissen der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2009 in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn. Es erfolgte die Verabschiedung und Billigung des AR-Berichtes für das Geschäftsjahr 2009, des Risikoberichtes sowie der Entsprechenserklärung 2010. Weiterhin wurden die Einladung und die Tagesordnung zur Hauptversammlung 2010 verabschiedet. Der Aufsichtsrat berief mit Herrn Markus Ehret einen neuen Vorstand für Finanzen und Verwaltung (CFO), beschloss die Ernennung von Dr.-Ing. Stefan Rinck zum Vorsitzenden des Vorstands ab 1. April 2010 und legte die variable Vergütung für die Mitglieder des Vorstands für das abgelaufene Geschäftsjahr 2009 fest. Ebenso wurden die individuellen Zielvorgaben 2010 für die variable Vergütung der Vorstände diskutiert und verabschiedet. Außerdem wurde die Einladung zur Hauptversammlung 2010 mit der Tagesordnung in allen Punkten ausführlich erörtert und verabschiedet. Sitzung 22. März 2010 (Bilanz Aufsichtsratssitzung)Der Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB sowie der Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) für das Geschäftsjahr 2009 einschließlich des zusammengefassten Konzern-Lageberichtes wurden gebilligt und der Jahresabschluss wurde gemäß § 172 AktG festgestellt. 19. April 2010 - Beschlussfassung im UmlaufverfahrenDer Aufsichtstrat wählte Herrn Roland Lacher zu seinem Vorsitzenden und Herrn Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz zum stellvertretenden Vorsitzenden. Sitzung 13. Mai 2010 (a.o. Sitzung - Telefonkonferenz)Die Erweiterung des Geschäftsmodells für Solar-Anlagen von Einzelmaschinen auf das Systemgeschäft wurde grundsätzlich gebilligt. Der Umwandlung der STANGL Semiconductor Eguipment AG in eine GmbH wurde ebenso zugestimmt wie der Änderung des Firmennamens in SINGULUS STANGL SOLAR GmbH. Sitzung 2. Juni 2010Die Sitzung diente der Vorbereitung der am gleichen Tage stattfindenden Hauptversammlung. Der Vorstand berichtete über den unbefriedigenden Auftragseingang und die angespannte Geschäftslage. Die daraus resultierende unbefriedigende Umsatz- und Ergebnissituation, die Liguiditätslage sowie die Einhaltung der Covenants unter dem Kreditvertrag wurden eingehend diskutiert und Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet. Sitzung 31. August 2010Die Notwendigkeit weiterer Restrukturierungen für SINGULUS MASTERING B.V. in Eindhoven/ Niederlande wurde besprochen und mit konkreten Maßnahmen beschlossen. Außerdem stellte der Vorstand die Asien-Strategie für den Konzern im Detail vor, die vom Aufsichtsrat gebilligt wurde. Sitzung 22. Oktober 2010 (a.o. Sitzung - Telefonkonferenz)Der Vorstand berichtete, dass die geplanten Ziele bei Umsatz und Ergebnis für das laufende Geschäftsjahr aufgrund des schlechten Auftragseingangs seit Jahresbeginn voraussichtlich nicht mehr erreicht werden können. Noch vor Veröffentlichung der Finanzzahlen für QIII/2010 wird deshalb nach Vorliegen einer neuen und belastbaren Hochrechnung eine Gewinnwarnung in Form einer Ad-hoc-Meldung erfolgen. Der Vorstand berichtete weiterhin, dass im Abschluss QIII/2010 neue Sonderaufwendungen gebucht werden müssen, deren Höhe seinerzeit noch ermittelt wurde. Sitzung 19. November 2010Das vom Vorstand vorgelegte Budget für das Geschäftsjahr 2011 wurde eingehend diskutiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Es wurde vereinbart, dass vom Vorstand noch zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Senkung der Kostenbasis und damit zur Absicherung der Planung 2011 einzuleiten sind. Beanstandungen gegen die Geschäftsführung durch den Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hatte der Aufsichtsrat zu keiner Zeit. Auch waren sich Vorstand und Aufsichtsrat über die Beurteilung von Geschäftsentwicklung, Marktumfeld, Chancen und Risiken stets einig. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung, die im Geschäftsjahr 2010 unverändert geblieben ist. Der Aufsichtsrat überprüft ständig die Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der Sitzungen, Informationsfluss und Berichterstattung durch den Vorstand, um eine effektive Kontrolle und schnelle Entscheidungen zu ermöglichen. Corporate GovernanceDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihr Aufsichtsrat bekennen sich zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Im Berichtszeitraum sind Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern nicht aufgetreten. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat zeichnete sich durch Effizienz, Fachkompetenz und Vertrauen aus. Der Aufsichtsrat besteht seit Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft aus drei Mitgliedern. Von der Bildung eines Prüfungsausschusses oder sonstiger Ausschüsse hat der Aufsichtsrat deshalb auch im Geschäftsjahr 2010 abgesehen. Denn sie lassen nach seiner Auffassung wedereine Effizienzsteigerung noch eine verbesserte Behandlung komplexer Sachverhalte oder eine effizientere oder bessere Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements oder der Abschlussprüfung erwarten. Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2011 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben (Seite 35 des Geschäftsberichtes 2010) und gemäß Ziffer 3.10 des Kodex den Corporate Governance Bericht verfasst, der auf den Seiten 30 bis 35 des Geschäftsberichtes 2010 abgedruckt ist. Dort und in der Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlich ist, werden die Abweichungen von den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex erläutert. Auf die Ausführungen in diesem Bericht wird verwiesen. Der Aufsichtsrat hat sich ausführlich mit Grundsätzen für seine Zusammensetzung, insbesondere der Einführung einer Frauenguote befasst. Der Wortlaut des Beschlusses des Aufsichtsrates zu den Grundsätzen seiner Zusammenarbeit ist im Corporate Governance Bericht abgedruckt (Seiten 30 bis 35 des Geschäftsberichtes 2010). VorstandsvergütungDie amtierenden Vorstandsmitglieder haben individuelle Anstellungsverträge mit der Gesellschaft abgeschlossen. Die Gesellschaft wurde beim Abschluss und bei Änderung dieser Anstellungsverträge entsprechend den aktienrechtlichen Vorgaben vom Aufsichtsrat vertreten. Nähere Einzelheiten zu allgemeinen Vertragskonditionen und Veränderungen der Vergütung sind im Vergütungsbericht beschrieben, welcher Teil des Konzernlageberichts ist. Der Vergütungsbericht ist auf den Seiten 73 bis 81 des Geschäftsberichtes 2010 abgedruckt. RisikomanagementDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt gemäß den einschlägigen aktien- und handelsrechtlichen Regelungen besonderen Anforderungen an ein internes Risikomanagement und hat deshalb ein entsprechendes Überwachungssystem eingeführt. Der Gestaltung und den Ergebnissen des Überwachungssystems gilt das besondere Interesse des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat hält das Überwachungssystem der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für effizient und teilt die Risikobeurteilung des Vorstands. Aktienbesitz der AufsichtsratsmitgliederDer Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder wird sowohl im Geschäftsbericht als auch im Internet veröffentlicht (eine detaillierte Darstellung befindet sich in den Erläuterungen auf Seite 80 des Geschäftsberichtes 2010). Jahres- und Konzernabschluss sowie LageberichtDer vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum 31. Dezember 2010 wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, geprüft. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 8. März 2010 wurde die Eignung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 ausführlich vom Aufsichtsrat erörtert und bejaht. Am 14. April 2010 hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entsprechend den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden schriftlich erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen könnten. In der ordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 2. Juni 2010 wurde sie auf Vorschlag des Aufsichtsrates zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 gewählt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für das Geschäftsjahr 2010 wurden gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wurde um einen Konzernlagebericht ergänzt, der gemäß § 315 Abs. 3 i. V. m. § 298 Abs. 3 Satz 1 HGB mit dem Lagebericht zum Einzelabschluss zusammengefasst wurde. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hatte der Abschlussprüfer auch zu beurteilen, ob die Einrichtung eines Risikoüberwachungssystems durch den Vorstand erfolgt ist, das die rechtzeitige Erkennung existenzbedrohender Risiken ermöglicht. Zum Überwachungssystem hat der Abschlussprüfer erklärt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und dass diese geeignet sind, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, welche den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates lagen der geprüfte Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, der geprüfte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht zum 31. Dezember 2010 rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Die geprüften Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht waren Gegenstand der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 24. März 2011. Der gewählte Abschlussprüfer nahm an der Aufsichtsratssitzung vom 24. März 2011 zur ausführlichen Erörterung der Prüfung teil und hat dem Aufsichtsrat über die Prüfungsschwerpunkte berichtet. Die Prüfungsergebnisse wurden eingehend im Aufsichtsrat und mit dem Abschlussprüfer diskutiert, wobei alle Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrates ausführlich beantwortet wurden. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer zur Kenntnis genommen, diskutiert und keinen Grund zu Beanstandungen gesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Aktiengesellschaft sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft und für ordnungsgemäß, plausibel und vollständig befunden. Als Ergebnis seiner eigenen Prüfung konnte der Aufsichtsrat deshalb feststellen, dass Einwände gegen den Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht zum 31. Dezember 2010 nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 24. März 2011 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Mit Dank und großer Anerkennung würdigt der Aufsichtsrat die Leistungen des Vorstands sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr 2010, welches von vielfältigen Herausforderungen gekennzeichnet war. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sehen jedoch - im Einvernehmen mit dem Vorstand - mit großer Zuversicht der weiteren Geschäftsentwicklung des Unternehmens entgegen. Denn der Geschäftsbereich Optical Disc wird in den kommenden Jahren vom deutlichen Wachstum der Blu-ray Disc profitieren, nachdem sich dieses neue Format im Markt der Consumer Electronics fest etabliert hat. Aber auch das Geschäftsfeld Solar eröffnet SINGULUS TECHNOLOGIES künftig große Chancen, nachdem dort der Markteintritt erfolgreich gelungen ist. Der Aufsichtsrat ist sehr zuversichtlich, dass sich die hohen Investitionen in dieses zweite Kern-Geschäftsfeld sehr bald amortisieren werden.
Kahl am Main, im März 2011 Roland Lacher, Vorsitzender des Aufsichtsrates An die Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand - Brief an die AktionäreSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, sehr geehrte Damen und Herren,das Geschäftsjahr 2010 war für unser Unternehmen ein Übergangsjahr, geprägt durch die Nachwirkungen der schweren internationalen Wirtschaftskrise des Jahres 2009 sowie durch interne Restrukturierungen und Veränderungen. Gleichzeitig war es aber auch ein Jahr des Aufbruchs. Wir haben bei SINGULUS TECHNOLOGIES wichtige Themen vorangebracht und sind davon überzeugt, besonders in unserem Segment Solar den Grundstein für den zukünftigen Erfolg gelegt zu haben. In dem abgelaufenen Geschäftsjahr konnten wir in einem für SINGULUS TECHNOLOGIES immer noch schwierigen wirtschaftlichen Umfeld die Weichen stellen, die unser Unternehmen in den kommenden Jahren wieder zum Erfolg führen werden. Die konsequente Restrukturierung und Neuausrichtung konnte damit in 2010 weitestgehend abgeschlossen werden. Die wesentlichen Finanzkennzahlen spiegeln diese Herausforderungen des Geschäftsjahres 2010 wider. Der Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2010 betrug 120,1 Mio. € und liegt damit trotz der Veräußerung der HamaTech APE im Januar 2010 und der einhergehenden Entkonsolidierung leicht über dem Vorjahresumsatz. Der Vorstand hatte am 26. Oktober 2010 in einer Ad-hoc-Mitteilung die Umsatzprognose für 2010 nach unten angepasst und gemeldet, dass das Gesamtjahr 2010 mit einem operativen Verlust abgeschlossen werden würde. Der Hauptgrund lag dabei in dem zu niedrigen Auftragseingang im Bereich Solar, resultierend unter anderem aus der Zurückhaltung bei Neuinvesitionen für Dünnschicht-Solartechnik. Weiterhin zeigte die Neuausrichtung im Bereich der kristallinen Siliziumtechnologie erst schrittweise Ergebnisse. Der Absatz für einzelne Maschinen verlief somit unbefriedigend, und erste erwartete Vertragsabschlüsse für Komplettsysteme zur Fertigung von kristallinen Silizium-Solarzellen verzögerten sich deutlich. Der Vorstand hat im Oktober sämtliche Bilanzpositionen auf ihre jeweilige Werthaltigkeit überprüft. Nach Abwägung aller Sachverhalte beschloss der Vorstand in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2010, Wertberichtigungen und Abschreiungen in der Bilanz sowie Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 67,8 Mio. € (Sonderaufwendungen) vorzunehmen. Während sich das vierte Quartal für SINGULUS TECHNOLOGIES zumindest im Hinblick auf das bereinigte operative Ergebnis noch positiv entwickelte und wir den Break-even auf EBIT-Basis für die verbliebenen Monate bis zum Jahresende 2010 erreicht haben, lag das Ergebnis für das Gesamtjahr jedoch bei -80,2 Mio. €. Vor Berücksichtigung der Restrukturierungs-, Impairment- und sonstigen Sonderaufwendungen ergab sich für das Berichtsjahr ein operatives Ergebnis in Höhe von -27,2 Mio. €. Dennoch konnten wesentliche erste Schritte hin zu einer besseren Zukunft getan werden. Wir wollen hiereinige besonders hervorheben: Mit dem Auftrag zur Erstellung der Inline-Selenisierungsöfen zu Jahresbeginn 2010 über 19 Mio. € haben wir uns in dem Zukunftsmarkt der CIS/CIGS-Technologie für Dünnschicht-Solarzellen klar positionieren können. Dies führte letztlich bereits im Januar 2011 zu einem ersten Folgeauftrag mit einem Volumen von über 30 Mio. €. Da der gesamte Markt dieser neuen Generation von Dünnschicht-Solarzellen noch stark wächst, dürfen wir hier in den kommenden Jahren mit weiteren Aufträgen aus der Solarindustrie rechnen. Unsere Beschichtungsanlage für kristalline Silizium-Solarzellen SINGULAR konnte zudem zum ersten Mal erfolgreich am Markt platziert und zusammen mit weiteren Anlagen unseres Hauses als Front-end-System installiert werden. In diesem Zusammenhang zeigte sich das Potenzial der Anlage sowie deren Reife für die industrielle Massenfertigung von Silizium-Solarzellen. Die SINGULAR-Beschichtungsanlagen werden sowohl für Aufgaben in der Standardfertigung von Silizium-Solarzellen als auch für die Weiterentwicklung von neuen Solarzellen-Konzepten eingesetzt. Das modulare Konzept erlaubt ideal den Einsatz vollkommen neuer Beschichtungsprozesse und bietet dafür eine besondere Flexibilität. Weitere Aufträge aus China für den SINGULAR folgten, und das innovative Konzept des SINGULAR findet zusehends Anklang bei den Zellherstellern. Damit konnten wir SINGULUS TECHNOLOGIES hier im Solarmarkt erfolgreich als Hersteller von Produktionseguipment positionieren. In unserem Segment Optical Disc zeigte sich eine anziehende Nachfrage nach den Blu-ray Anlagen. Dies verhalf SINGULUS TECHNOLOGIES über das Gesamtjahr 2010 hinweg, hier im Rahmen der Erwartungen zu bleiben. Die Nachfrage in den USA und in Europa nach Blu-ray Discs ist weiterhin stark wachsend, und wir erwarten in den kommenden Jahren eine Zunahme unserer Absatzerfolge für Anlagen zur Produktion vorbespielter wie bespielbarer Blu-ray Disc. Im Gegenzug muss für den Absatz neuer CD- und DVD-Anlagen konstatiert werden, dass der Technologiewechsel hin zu Blu-ray stattgefunden hat und wir hier keine signifikanten Absätze mehr erwarten. Unser Service hat sich wiederum als stabiler Anker für unsere Geschäftstätigkeit erwiesen. Hier können wir auf der jahrelangen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Kunden, der sehr hohen installierten Maschinenbasis sowie auf unserem hoch motivierten und exzellenten Stamm an Servicemitarbeitern aufbauen. Mit der Veräußerung der Hama-Tech APE konnte in 2010 letztlich die Bereinigung des SINGULUS TECHNOLOGIES Portfolios abgeschlossen werden. Unsere verbleibenden Aktivitäten im Halbleitermarkt betreffen die Herstellung von Anlagen zur Produktion von Speicherchips auf Basis der MRAM-Technologie. Unsere Kernkompetenz in der Beschichtung von Oberflächen mit extrem hoher Präzision und Qualität ist hierbei unser Ausgangspunkt. Mit einer ausgereiften TIMARIS Anlage sowie dem außergewöhnlichen Fachwissen unserer Mitarbeiter halten wir uns alle Optionen offen, uns bei einem anziehenden Markt und im Falle eines endgültigen kommerziellen Durchbruchs von MRAM in dieser höchst anspruchsvollen Technologie von Beginn an als Marktführer zu positionieren. In 2010 konnten wir Auftragseingänge über drei Anlagen verzeichnen. Der Gesamtauftragswert für diese drei Maschinen beträgt mehr als 8,0 Mio. €. In organisatorischer Hinsicht wurde der Vorstand von SINGULUS TECHNOLOGIES neu besetzt. Nach der Rückkehr von Herrn Roland Lacher aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat übernahm Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck mit Wirkung zum 1. April 2010 den Vorstandsvorsitz. Zum 19. April 2010 erfolgte die Bestellung von Herrn Markus Ehret als Finanzvorstand. Im weiteren Verlauf des Jahres schied Herr Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch aus dem Vorstand aus. Ein Vorstand mit nur zwei Mitgliedern erlaubt eine schnelle und effiziente Entscheidungsfindung und ist für die bestehenden Aufgaben der Gesellschaft absolut hinreichend. Der Kapitalmarkt bewies im vergangenen Jahr sein Vertrauen in die Neuausrichtung der SINGULUS TECHNOLOGIES und deren Tragfähigkeit für die Zukunft. So konnte SINGULUS TECHNOLOGIES im März das Grundkapital um rund zehn Prozent auf 41.050.111 € erhöhen. Dabei wurden 3.694.640 Aktien mit Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009 zum Preis von 4,10 € je Aktie platziert. Der Bruttomittelzufluss für die Gesellschaft betrug 15,1 Mio. €. Aussichten für 2011Das Optical Disc Geschäft wird in den nächsten Jahren im Blu-ray Sektor weiter wachsen. SINGULUS TECHNOLOGIES ist nicht nur Weltmarktführer, sondern derzeit der einzige Anbieter von kompletten Produktionssystemen für optische Speichermedien. Wir bieten unseren Kunden Anlagen über die gesamte Wertschöpfungskette an. Das Spektrum reicht vom Mastering über die Spritzgießtechnik bis hin zur Replikationslinie für sämtliche marktüblichen Formate. Wie die aktuellen Marktzahlen und die weitere Markterwartung deutlich zeigen, bewegt sich SINGULUS TECHNOLOGIES bei Blu-ray in den nächsten Jahren in einem Wachstumsmarkt. Ein Ausbau der hoch ausgelasteten Produktionskapazitäten bei unseren Kunden wird bei SINGULUS TECHNOLOGIES zu weiteren Auftragseingängen und zu einem deutlichen Wachstum in dem Optical Disc Segment führen. Unsere Blu-ray Anlagen sind "3D-ready" und somit ein sicheres Investment in die Zukunft der Optical Disc Produktion. Im Solar Segment bietet SINGULUS TECHNOLOGIES zusammen mit der Tochter SINGULUS STANGL SOLAR moderne Einzelanlagen für die Fertigung von Silizium- und Dünnschicht-Solarzellen. Mit unseren in der Gruppe vorhandenen Produktionsmaschinen sind wir in der Lage, den größten Teil der Wertschöpfung bei der Fertigung kristalliner Siliziumsolarzellen mit eigenen Maschinen für die Zellhersteller abzubilden. Die Weiterentwicklung hin zum Anbieter kompletter Fertigungslinien wird in 2011 am Markt umgesetzt werden und eröffnet unserem Unternehmen den Zugang zu zusätzlichen Projekten und zu einem umfangreichen Auftragspotential. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass es insgesamt gelingen wird, die Geschäftsaktivitäten im Segment Solar wie geplant erfolgreich auszubauen, damit dieser Bereich zukünftig nachhaltig zum Konzernergebnis beitragen wird. Wir vertrauen auf unsere zwei Kern-Geschäftsfelder und unser schlankes Geschäftsmodell. Im Optical Disc Segment sind wir Marktführer - das Geschäft des Segments Solar wird uns deutlich positive Impulse für die künftige Geschäftsentwicklung unseres Unternehmens geben. Wir werden unser Unternehmen wieder auf den Wachstumspfad zurückführen. Geben Sie uns bitte die Zeit, dieses Ziel zu erreichen. Allen SINGULUS TECHNOLOGIES Mitarbeitern weltweit danken wir an dieser Stelle für Ihren Einsatz, die hohe Motivation und den Teamgeist, der sich besonders in der schwierigen Phase bewährt hat. Unseren Kunden und Partnern danken wir für das nachhaltige Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Wir freuen uns darauf, diese in den kommenden Jahren weiter fortsetzen zu dürfen. Wir bedanken uns an dieser Stelle auch ausdrücklich bei den Aktionärinnen und Aktionären und allen Geschäftsfreunden der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für ihre Unterstützung und ihre Treue.
Kahl am Main, im März 2010 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Mit freundlichen Grüßen Dr.-Ing. Stefan Rinck, Vorsitzender des Vorstands Markus Ehret, Vorstand Finanzen, Personal, Controlling sowie IT Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AGDr.-Ing. Stefan RinckZum 1. September 2009 wurde Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck Mitglied des Vorstands von SINGULUS TECHNOLOGIES AG und hat ab 1. April 2010 den Vorsitz im Vorstand übernommen. Herr Dr.-Ing. Rinck (53) studierte Maschinenbau der Fachrichtung Fertigungstechnik an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH), Aachen. Nach seinem Abschluss als Dipl.-Ing war er von 1987 bis 1992 am Institut für Hydraulik und Pneumatik der RWTH als wissenschaftlicher Assistent beschäftigt und hat dort mit Auszeichnung promoviert. 1992 trat Dr.-Ing. Stefan Rinck in die Mannesmann Rexroth AG ein und begann dort seine Tätigkeit zunächst im Technischen Vertrieb. 1999 erfolgte die Berufung in die Geschäftsleitung der Mannesmann Rexroth AG in Lohram Main, und er übernahm dort den Technischen Vertrieb des Geschäftsbereichs Hydraulik. In 2001 wurde Dr.-Ing. Stefan Rinck Geschäftsleiter Technik der Bosch Rexroth AG für den Geschäftsbereich Mobilhydraulik in Ulm. 2003 trat Dr.-Ing. Stefan Rinck als Sprecher der Geschäftsleitung der Linde Material Handling und als Bereichsvorstand in die Linde AG, Wiesbaden, ein. 2006 wurde er zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der Linde Material Handling GmbH & Co. KG/Kion Group in Aschaffenburg ernannt und Mitglied im Executive Committee der Kion Group. Ab 2007 war Dr.-Ing. Stefan Rinck als Geschäftsführer der Linde Material Handling GmbH & Co. KG/ Kion Group in Aschaffenburg tätig. Von Ende 2007 bis 2009 war Dr.-Ing. Stefan Rinck Berater bei einer namhafte Unternehmensberatung. Dipl.-Oec. Markus EhretHerr Dipl.-Oec. Markus Ehret (44) wurde zum 19. April 2010 zum Finanzvorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG berufen. Er leitet die Bereiche für Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal und IT. Seit 1999 und bis zu seiner Tätigkeit bei SINGULUS TECHNOLOGIES war Herr Markus Ehret bei der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, im Bereich Advisory Transactions tätig. Hierbei führte und verantwortete er die Konzeption und Umsetzung von Themenstellungen in allen Belangen der Corporate Finance. Er betreute dabei u. a. Dax-Unternehmen, ausländische Großkonzerne, aber auch namhafte mittelständische Unternehmen und Finanzinvestoren. Der Schwerpunkt der jeweiligen Unternehmensaktivitäten lag dabei zumeist im Technologiesektor sowie in der Informationstechnologie. Von 1995 bis 1998 war Herr Markus Ehret als Berater und zuletzt in der Projektleitung bei der Coopers & Lybrand Unternehmensberatung GmbH, Frankfurt am Main, tätig. Hierbei lag der Schwerpunkt seiner Arbeit in der Analyse, Restrukturierung und Einführung von Rechnungswesen-Prozessen und -Systemen sowie von Kostenrechnungs- und Controllingsystemen. Herr Markus Ehret absolvierte sein Studium an der Universität Hohenheim, Stuttgart, von 1988 bis 1994 und an der University of Massachusetts, USA, mit dem Abschluss zum Diplom-Ökonom. Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB zugleich Corporate Governance-BerichtÜber die Corporate Governance bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG berichtet der Vorstand - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") wie folgt: Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hatte für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG auch 2010 einen hohen Stellenwert. Darunter verstehen Vorstand und Aufsichtsrat eine verantwortungsbewusste, auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Corporate Governance soll eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen unserer Aktionäre und Mitarbeiter, angemessenen Umgang mit Risiken und Transparenz und Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sicherstellen. Vorstand und Aufsichtsrat verstehen unter Corporate Governance einen in die Unternehmensentwicklung integrierten Prozess, der kontinuierlich weiterentwickelt wird. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich eingehend mit der Erfüllung der Vorgaben des Kodex, insbesondere den neuen Anforderungen vom 26. Mai 2010 unter Berücksichtigung der Größe, Struktur und Entwicklung des Unternehmens befasst. Auf der Grundlage dieser Beratungen wurde die auf Seite 35 abgedruckte Entsprechenserklärung zum Kodex verabschiedet, die auch auf unserer Internetseite veröffentlicht ist (www.singulus.de). In der Entsprechenserklärung werden alle Abweichungen vom Kodex erläutert. Die Gesellschaft kann wegen ihrer besonderen Führungsstruktur mit einem kleinen Vorstand und Aufsichtsrat sowie den Besonderheiten der Branchen, in denen sie tätig ist, nicht allen Empfehlungen nachkommen, die vielfach für viel größere Gesellschaften konzipiert sind. FührungsstrukturDie SINGULUS TECHNOLOIGIES AG unterliegt als deutsche Aktiengesellschaft dem deutschen Aktienrecht und verfügt deshalb über eine zweigliedrige Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand führt die Geschäfte und verantwortet Unternehmensstrategie, Rechnungslegung, Finanzen und Planung. Er wird dabei vom Aufsichtsrat beraten und kontrolliert. Der Aufsichtsrat erörtert die Geschäftsentwicklung und Planung, die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung. Er diskutiert mit dem Vorstand die Finanzberichte, stellt den Jahresabschluss fest und prüft den Konzernabschluss. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Wesentliche Vorstandsentscheidungen wie größere Akguisitionen und Finanzmaßnahmen unterliegen nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat seiner Zustimmung. Er erteilt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und lässt sich über die Prüfung berichten. Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, der Aufsichtsrat, der den Vorstand berät und kontrolliert, aus drei Mitgliedern. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt nicht dem Mitbestimmungsgesetz. Angesichts der Größe des Unternehmens und um eine effiziente Arbeit zu garantieren, haben beide Organe derzeit nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße. Enge Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratVorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. DerVorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Konzerns. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Er ist in der Regel mehrmals pro Monat im Unternehmen, um sich über den Geschäftsgang vor Ort zu informieren und den Vorstand bei seinen Entscheidungen zu beraten. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates Zustimmungsvorbehalte durch den Aufsichtsrat fest. Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2010 acht Aufsichtsratssitzungen statt. Zusammensetzung und Arbeit des VorstandsDer Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Er ist das Leitungsorgan des Unternehmens. Der Vorstand ist bei der Führung des Unternehmens allein an das Unternehmensinteresse gebunden und orientiert sich an dem Ziel der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Die derzeitigen Mitglieder des Vorstands sind Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck und Herr Markus Ehret. Herr Roland Lacher wurde vom Aufsichtsrat am 17. August 2009 gem. § 105 Abs. 2 AktG befristet bis zum 31. März 2010 als Vorsitzender des Vorstands in den Vorstand entsandt. Mit dem Ausscheiden von Herrn Roland Lacher aus dem Vorstand am 31. März 2010 hat Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck den Vorsitz des Vorstands zum 1. April 2010 übernommen. Mitwirkung zum 19. April 2010 wurde Herr Markus Ehret zum Vorstand bestellt. Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch ist am 19. November 2010ausdem Vorstand ausgeschieden. Er war bis dahin für die Bereiche Technik sowie Forschung und Entwicklung zuständig. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck als Vorstandsvorsitzender verantwortet die Bereiche Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten. Herr Markus Ehret ist für die Bereiche Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal und IT zuständig. Die Vergütung des Vorstands ist im Vergütungsbericht detailliert beschrieben. Der Vorstand praktiziert bereits seit Jahren die Besetzung von Führungsfunktionen mit Frauen. So sind derzeit zwei der drei Prokuristen der SINGULUS TECHNOLOIGES AG Frauen. Zusammensetzung und Arbeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2011. Im Hinblick auf die anstehende Neuwahl des Aufsichtsrates und auf die neu eingeführte Bestimmung in Ziffer 5.4.1 des Kodex (Diversity) hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28. Februar 2011 Grundsätze für seine Zusammensetzung ausführlich diskutiert und im Folgenden beschlossen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist Herr Roland Lacher. Er war bereits von Juli 2006 bis zum August 2009 Vorsitzender des Aufsichtsrates. Vom 17. August 2009 bis 31. März 2010 war Herr Roland Lacher in den Vorstand entsandt. In dieser Zeit waren Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Herr Günter Bachmann und - für die Zeit der Entsendung von Herrn Roland Lacher - aufgrund gerichtlicher Bestellung Herr Jürgen Lauer Mitglied des Aufsichtsrates. Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz hatte für die Zeit der Entsendung von Herrn Roland Lacher in den Vorstand den Vorsitz des Aufsichtsrates übernommen. Am 1. April 2010 kehrte Herr Roland Lacher in den Aufsichtsrat zurück und übernahm daraufhin wieder den Vorsitz. Herr Jürgen Lauer schied aus dem Aufsichtsrat aus. Von der Bildung eines Prüfungsausschusses oder sonstiger Aufsichtsratsausschüsse hat der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2010 abgesehen, weil Ausschüsse bei einem Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern keinen Sinn ergeben. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Diese regelt die Zusammensetzung des Aufsichtsrates entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen, den Vorsitz und die Vertretung nach außen, die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie die interne Aufgabenverteilung. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2010 acht Sitzungen abgehalten. Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Effizienz seiner Arbeit und versucht, die Abläufe, insbesondere bei den Vorbereitungen der Sitzungen, zu verbessern. Mehr zur Arbeit des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2010 findet sich im Bericht des Aufsichtsrates auf Seite 18. Berater- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. Transparenz und KommunikationDer Vorstand veröffentlicht potentiell kursrelevante Informationen, welche die SINGULUS TECHNOLOGIES AG betreffen, unverzüglich, sofern er nicht in einzelnen Fällen hiervon befreit ist. Alle im Jahr 2010 veröffentlichten Ad-hoc-Meldungen sind auf der Website zugänglich. Darüber hinaus führt das Unternehmen ein Insiderverzeichnis, das sämtliche Personen mit Zugang zu Insiderinformationen umfasst. Diese werden regelmäßig über die sich daraus ergebenden rechtlichen Pflichten umfassend informiert. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG achtet darauf, dass sich die Aktionäre der Gesellschaft rechtzeitig und umfassend über die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen ein Bild über die Situation des Unternehmens machen können. SINGULUS TECHNOLOGIES berichtet seinen Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage. Alle Finanzberichte, aktuelle Unternehmenspräsentationen, der Unternehmenskalender, alle Berichte und Dokumente zur Corporate Governance und Unternehmensführung einschließlich der Satzung und der Hauptversammlungseinladungen sowie der Abstimmungsergebnisse sind unterwww.singulus.de im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Zur Verbesserung der Transparenz und Pflege des Aktienkurses hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG zwei Analystenkonferenzen abgehalten und zahlreiche Einzelgespräche mit Investoren geführt. Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, der Kodex selbst und die Satzung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sind neben den Ad-hoc-Mitteilungen und den nach § 15a WpHG zu meldenden Wertpapiergeschäften ("Directors' Dealings") sowie den Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG auf der SINGULUS TECHNOLOGIES Webseite unter Investor Relations/ Corporate Governance einsehbar. Die Hauptversammlung findet in der ersten Hälfte des Jahres statt. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere Internet und E-Mail, erleichtert der Vorstand den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und ermöglicht ihnen, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Darüberhinaus kann der Vorstand vorsehen, dass Aktionäre ihr Stimmrecht schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können, ohne an der Hauptversammlung teilnehmen zu müssen. Alle der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Berichte, Jahresabschlüsse und sonstige Unterlagen sind, ebenso wie die Tagesordnung der Hauptversammlung und eventuelle Gegenanträge, über das Internet abrufbar. Rechnungslegung und AbschlussprüfungKonzernabschluss, Jahresabschluss und Zwischenberichte werden seit dem Geschäftsjahr 2004 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und sind international vergleichbar. Der Jahresabschluss wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Zwischenberichte wurden der Öffentlichkeit innerhalb von 45 Tagen nach Quartalsende, der Konzernabschluss und der Jahresabschluss innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende zugänglich gemacht. Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte unterliegen keiner prüferischen Durchsicht. Wichtige Aspekte werden vor Veröffentlichung mit dem Aufsichtsrat erörtert. Der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2010 steht auf der Website von SINGULUS TECHNOLOGIES. BezügeWie schon in den letzten Jahren weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowohl die festen als auch die erfolgsabhängigen Anteile der Bezüge der Vorstandsmitglieder sowie die Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung individuell aus. Die Angaben finden sich im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist und diesen Corporate Governance Bericht ergänzt. Der Vergütungsbericht stellt die Vergütung und das Vergütungssystem des Vorstands umfassend dar und geht dabei auch auf die Ausgestaltung von Vergütungsbestandteilen mit langfristiger Anreizwirkung ein. Des Weiteren wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert wiedergegeben. Der Vergütungsbericht ist im Geschäftsbericht auf den Seiten 73-81 abgedruckt. Erfindet sich auch auf der Website unter der Überschrift "Corporate Governance". Directors' Dealings/AktienbesitzDie Angaben zu den Wertpapiergeschäften von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihnen nahe stehenden Personen nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie zum Aktienbesitz finden sich im Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts auf Seite 81 und außerdem auf der Homepage unter Investor Relations/SINGULUS Aktie/Directors' Dealings. Entsprechenserklärung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gemäß § 161 AktG:1. Die letzte Entsprechenserklärung wurde am 8. März 2010 auf der Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 abgegeben. Im Geschäftsjahr 2010 ist SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in dieser Fassung mit folgenden Abweichungen gefolgt: 1.1 Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Mitglieder ihrer Organe ("D&O-Versicherung") keinen Selbstbehalt vereinbart (Ziffer 3.8). Die Gesellschaft hat stattdessen mit den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrates vereinbart, dass diese die auf sie entfallende Versicherungsprämie für die D&O-Versicherung, die als Gruppenversicherung für alle Organmitglieder der Gesellschaft und ihrer Gruppengesellschaften abgeschlossen ist, selbst tragen (zu Ziffer 3.8 Abs. 2 des Kodex). Wirtschaftlich stehen die Aufsichtsratsmiglieder und Vorstände daher so, als hätte die Gesellschaft keine D&O-Versicherung abgeschlossen, sondern sie selbst hätten eine eigene Versicherung abgeschlossen. Bei einer solchen Regelung ist ein Selbstbehalt nicht erforderlich. Im Hinblick auf den gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt bei Vorständen wurde die Versicherung für die Vorstände und Aufsichtsräte ab dem Jahr 2011 umgestellt. Sie sieht nun für alle Organmitglieder einen Selbstbehalt von 10% vor. 1.2. Solange ein dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht, wurden und werden keine Ausschüsse gebildet (zu Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 des Kodex), da bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat eine sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Plenum stattfinden kann. Das Aktienrecht sieht zudem vor, dass entscheidungsbefugte Aufsichtsratsausschüsse mit mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern besetzt sein müssen. Eine Delegation von Aufgaben ist auch aus diesem Grund nicht zweckmäßig. 1.3 Es erfolgt keine individualisierte Angabe der jährlichen Zuführung zu den Pensionsrückstellungen oder Pensionsfonds bei Versorgungszusagen für Vorstandsmitglieder (zu Ziffer 4.2.5 i. V. m. 4.2.3 des Kodex). Der Vergütungsbericht als Teil des Konzernlageberichts enthält nach den Vorgaben des Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetzes bereits detaillierte Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und zum Gesamtumfang der Pensionszusagen. Eine darüber hinaus erfolgende Darlegung der Pensionsrückstellungen hält die SINGULUS TECHNOLOGIES AG für nicht erforderlich. 2. Das Bundesministerium der Justiz hat am 2. Juli 2010 eine Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht, die am 26. Mai 2010 beschlossen worden ist. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird im laufenden Geschäftsjahr 2011 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprechen. Davon ausgenommen sind die in den vorstehenden Ziffern 1.2 und 1.3 erläuterten Abweichungen. Zusätzlich gilt für das Geschäftsjahr 2011 die folgende Abweichung. 2.1 Der Aufsichtsrat legt keine verbindliche Quote für eine angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat fest (zu Ziffer 5.4.1 des Kodex). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen ausschließlich nach Expertise und Qualifikation ausgesucht werden ohne Beachtung von Geschlecht und Nationalität. Der Aufsichtsrat hat drei Mitglieder. Diese sollen den Vorstand kompetent und effizient beraten und kontrollieren. Die Mitglieder müssen daher über Management Expertise und Branchenkenntnis im Bereich des High-Tech Maschinenbaus, vorzugsweise Solaranlagen, verfügen. Der Aufsichtsrat würde es begrüßen, wenn motivierte Frauen mit der erforderlichen Qualifikation und Expertise im Aufsichtsrat vertreten sind. Der High-Tech Maschinenbau ist aber traditionell eine Branche mit sehr niedrigem Frauenanteil im Management. Der Aufsichtsrat hält es daher nicht für sinnvoll, eine Quote mit festem Zeithorizont festzulegen.
Kahl am Main, März 2011 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Für den Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Markus Ehret Für den Aufsichtsrat Roland Lacher Günter Bachmann Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz Die SINGULUS TECHNOLOGIES AktieBörsenumfeldIn 2010 konnten die Aktienmärkte ihre Erholung fortsetzen. Die Haupttreiber der Aktienmärkte waren unter anderem die expansive Geldpolitik der Notenbanken, der milde Ausgang des europäischen Banken-Stresstests, starke Konjunkturdaten aus China und Deutschland, überzeugende Unternehmensgewinne und zunehmende M&A-Aktivitäten. Die Ankündigung einer restriktiveren Fiskalpolitik einzelner europäischer Staaten als Folge der europäischen Schuldenkrise, ein 750 Mrd. € großer Rettungsschirm für in Schwierigkeiten geratene EU-Staaten, schwache US-Arbeitsmarktdaten und eine restriktivere Geldpolitik in China sorgten zwischenzeitlich jedoch für Spekulationen, das Wachstum der Weltwirtschaft könne deutlich an Fahrt verlieren. Getrieben von exportstarken Unternehmen gewann der DAX 16 % im Börsenjahr 2010. Deutsche Small- und MidCaps konnten noch stärker zulegen: Der MDAX legte 35 % und der SDAX 46 % zu. Die schwache Performance der Solarwerte führte beim TecDAX zu einem mäßigen Jahresgewinn von 4 %. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AktieAm Jahresanfang 2010 startete die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktie bei 3,29 € und stieg dann aber Mitte Januar über die 4 Euro-Marke. Es folgte ein dreimonatiger Aufwärtstrend bis zum Jahreshöchstkurs von 6,66 € am 26. April 2010. Somit stieg der Aktienkurs selbst nach der im März durchgeführten Kapitalerhöhung noch fast zwei Monate an. Die Aktienplatzierung im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei deutschen und internationalen Investoren wurde am 5. März 2010 erfolgreich durchgeführt. Platziert wurden 3.694.640 Aktien. Das Grundkapital der Gesellschaft von 37.355.471 €, eingeteilt in 37.355.471 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 €, wurde damit um einen Betrag von 3.694.640 € auf 41.050.111 € erhöht. Im Zeitraum von Mai bis August verlor die Aktie an Wert, um sich dann bei der 4 Euro-Marke zu stabilisieren. Nach der Ad-hoc-Veröffentlichung der Wertberichtigungen zum Ende des dritten Quartals wurde der Jahrestiefstkurs am 29. Oktober 2010 mit 3,27 € erreicht. Die Aktie erholte sich bis zum Jahresende wieder auf 4,48 €. In den ersten Monaten des Jahres 2011 war der Kurs der SINGULUS Aktie etwas Schacher als zum Jahresende aber behauptete sich bis auf wenige Tage z. B. Mitte März über der 4 Euro-Marke und schloss am 25. März 2011 mit 4,33 €. SINGULUS TECHNOLOGIES kehrte am 22. März 2010 zurück in den TecDAXBei der regelmäßigen Index-Überprüfung der Deutschen Börse am 3. März 2010 wurde entschieden, SINGULUS TECHNOLOGIES zum 22. März 2010 wieder in den TecDAX aufzunehmen. SINGULUS TECHNOLOGIES war am 3. September 2009 aus dem TecDAX genommen worden und konnte bereits nach sechs Monaten wieder in das Wachstumssegment der Deutschen Börse zurückkehren. Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktie wurde damit zunehmend wieder interessanter für nationale und internationale Investoren und rückte in den Fokus der Fonds, die nur in entsprechende Indizes investieren dürfen. Investor RelationsFür SINGULUS TECHNOLOGIES ist die offene und kontinuierliche Kommunikation mit dem Kapitalmarkt sehr wichtig. In diesem erneut nicht sehr einfachen Jahr 2010 haben wir einen intensiven und offenen Austausch mit allen Kapitalmarkt-Teilnehmern geführt, um die Unternehmensstrategie und alle aktuellen Ereignisse rund um das Unternehmen zu kommunizieren. Institutionelle Anleger informieren wir in zahlreichen Konferenzen, Einzelgesprächen und Roadshows in vielen Ländern. Den Privatanlegern geben wir u. a. auf der Hauptversammlung und durch unsere diversen Veröffentlichungen Einblick in die Welt ihres Unternehmens. Zahlreiche Analysten veröffentlichen regelmäßig Studien über SINGULUS TECHNOLOGIES. Dies sind nun nicht immer nur noch die klassischen Analysten des Maschinenbaus, sondern zunehmend auch zusätzlich Analysten aus dem Bereich Solar. Analysten-CoverageB. Metzler Seel. Sohn & Co. BHF Bank Close Brothers Seydler CSFB Credit Suisse Deutsche Bank AG DZ Bank eguinet Kepler Capital Markets Landesbank Baden-Württemberg Mirabaud Securities M. M. Warburg Steubing UniCredit ![]() ![]() Angaben zur Aktiescroll
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Lagebericht des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLOGIES AGDie Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Allgemeine GeschäftslageKonzernstruktur und GeschäftstätigkeitSegment Optical DiscSINGULUS TECHNOLOGIES ist der weltweit einzige Anbieter von integrierten Produktionslinien für optische Speichermedien über die gesamte Wertschöpfungskette zur Herstellung sämtlicher Optical Disc Formate. Für Blu-ray Discs mit bis zu 50 GB Speicherkapazität, auf denen der Inhalt (z. B. Film) bereits im Zuge der Herstellung direkt aufgespielt wird, hat SINGULUS TECHNOLOGIES eine Alleinstellung als Anbieter von Produktionsanlagen (BLULINE II). Diese Blu-ray Anlagen sind modular aufgebaut und bilden die Basis weiterer neuer Produktionssysteme für die kommenden beschreibbaren Blu-ray Discs (BD-R/RE). SINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert sich in Zukunft im Segment Optical Disc auf Produktionsanlagen für die Herstellung von Blu-ray Disc. Für diese Anlagen ist SINGULUS TECHNOLOGIES der Weltmarktführer. Bei den Produkten der ersten und zweiten Generation CD und DVD wird weiterhin der noch geringe Bedarf an Neu- und Ersatzinvestitionen erfüllt. SINGULUS TECHNOLOGIES besitzt hier weltweit einen Marktanteil von über 70 %. Die weltweit hohe Anzahl installierter Produktionsanlagen für CD (SKYLINE), DVD (SPACELINE) und Blu-ray (BLULINE II) bilden die Basis für unser stabiles und profitables Servicegeschäft. Segment SolarSINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert sich in dem Solar Segment in Kahl auf Maschinenkonzepte für "trockene Prozesse" wie z. B. die Vakuum-Beschichtung von Silizium-Zellen oder die Selenisierung von Dünnschicht-Solarzellen und in Fürstenfeldbruck auf Anlagen für nasschemische Prozesse, d. h. Reinigungs-, Ätz- und Texturierungs-Anlagen für Silizium- und Dünnschicht-Solarzellen. Seit Anfang 2010 bietet SINGULUS TECHNOLOGIES für Silizium-Solarzellen komplette Fertigungslinien unter dem Produktnamen SOLARE an. Standorte WeltweitSINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein weltweites Vertriebs- und Servicenetzwerk und bietet seinen Kunden weltweit Beratungs- und Serviceleistungen an. Fertigungsstandorte:
Vertriebs-Tochtergesellschaften
Mit Ausnahme der SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd. hält SINGULUS TECHNOLOGIES direkt oder indirekt sämtliche Anteile an den oben aufgeführten Firmen. HamaTech APE GmbH & Co.KG, SternenfelsSINGULUS TECHNOLOGIES hat die HamaTech APE GmbH & Co. KG am 12. Januar 2010 an die SÜSS Micro Tee AG veräußert. In diesem Zusammenhang wurden das Grundstück und die Firmengebäude am Standort Sternenfels an den gleichen Käufer übertragen. Die SÜSS Micro Tee AG hat alle Mitarbeiter von HamaTech APE übernommen. Das Closing der Transaktion fand am 15. Februar 2010 statt. SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd. (SMG), ChinaBei dem Joint Venture SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU in Guangzhou, Süd China, werden DVD und DVD-R Produktionsmaschinen gefertigt. SMG hat Ende 2010 in Guangzhou ein neues Gebäude bezogen und seine Vertriebsaktivitäten in dem Solar Segment deutlich ausgeweitet. Der Anteil von SINGULUS TECHNOLOGIES an dieser Gesellschaft beträgt 51 %. SMG beschäftigte in Guangzhou zum 31. Dezember 2010 insgesamt 28 Mitarbeiter. SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, NiederlandeDer Vorstand hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2010 beschlossen, Wertberichtigungen und Abschreibungen in der Bilanz vorzunehmen sowie operative Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten. In diesem Zusammenhang werden die Optical Disc Aktivitäten in Kahl am Main konzentriert, um weitere Kostenreduzierungen zu realisieren. Hierbei werden wesentliche Teile der Mastering-Aktivitäten aus Eindhoven nach Kahl am Main verlagert. Bei SINGULUS MASTERING waren zum 31. Dezember 2010 insgesamt 32 Mitarbeiter beschäftigt. SINGULUS STANGL SOLAR GmbH, Fürstenfeldbruck, Deutschland (bis 12. August 2010 STANGL Semiconductor Equipment AG)Die fortlaufende Integration der Aktivitäten im Bereich Nasschemie und die Konzentration auf Solarprodukte erforderten einen prägnanteren Auftritt im Solarmarkt. Die STANGL Semiconductor Eguipment AG wurde deshalb in "SINGULUS STANGL SOLAR GmbH" umfirmiert sowie die Rechtsform der AG in eine GmbH umgewandelt. Die Namensänderung und die neue Rechtsform wurden am 12. August 2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Bei SINGULUS STANGL SOLAR waren zum 31. Dezember 2010 insgesamt 133 Mitarbeiter beschäftigt. SINGULUS TECHNOLOGIES und SINGULUS STANGL SOLAR bieten Systeme für die komplette Zellfertigung an und werden einzelne Produktionsschritte integrieren, um die Komplexität der Zell-Fertigung zu reduzieren. StrategieProduktinitiative im Segment Optical DiscSINGULUS TECHNOLOGIES ist mit Abstand Marktführer mit seiner Replikationslinie BLULINE II. Nahezu alle Replikatoren auf der Welt, mit der Ausnahme von Sony, fertigen Blu-ray Discs mit ca. 50 GB Speichervolumen auf Maschinen von SINGULUS TECHNOLOGIES. Sony fertigt auf eigenen Anlagen, die jedoch nicht im freien Markt angeboten werden. Es konnten im Jahr 2010 neue Kunden in Australien, Brasilien, Japan und Europa gewonnen werden. Es ist das Ziel von SINGULUS TECHNOLOGIES, durch eine hohe Leistungs- und Lieferbereitschaft am weiteren starken Wachstum der Blu-ray Disc zu partizipieren. Das CRYSTALLINE Mastering-System für Blu-ray wurde von mehreren Disc-Produzenten in die Fertigung übernommen. Damit ist dieses System im Markt etabliert und wird sich erwartungsgemäß international durchsetzen. Für den kommenden Markt der beschreibbaren Blu-ray Discs positioniert sich SINGULUS TECHNOLOGIES mit neuen Maschinenkonzepten, die auf Baugruppen der bewährten BLULINE II bestehen. SINGULUS TECHNOLOGIES bedient hier einerseits den Markt der Unternehmen, die eigene Fertigungslinien zusammenstellen mit Fertigungskomponenten die aus der BLULINE II stammen. Andererseits werden seit Ende 2010 eigene integrierte Fertigungslinien angeboten. Die exzellente technologische Kompetenz und die daraus resultierende Leistungsfähigkeit unserer Blu-ray Anlagen bilden eine hohe Markteintrittsbarriere für potenzielle Wettbewerber. SINGULUS TECHNOLOGIES wird diesen Wettbewerbsvorsprung in den kommenden Jahren weiterhin behaupten. Das Solargeschäft wird sich 2011 positiv entwickelnDie Geschäftsentwicklung in unserem Solarbereich verlief im Geschäftsjahr 2010 schwächer als erwartet. Im Solarsegment bietet SINGULUS TECHNOLOGIES moderne Einzelanlagen für die Silizium- und auch Dünnschicht-Solartechnik sowie Komplettsysteme für die Fertigung von kristallinen Silizium-Solarzellen an. Es ist das Ziel von SINGULUS TECHNOLOGIES, sich sowohl in der Silizium - als auch in der Dünnschicht-Solartechnik bei der Einführung neuer Prozesstechnologien und Maschinenkonzepte ganz vorne zu positionieren. Um dies zu gewährleisten, arbeiten wir technologisch mit Marktführern in den einzelnen Segmenten zusammen. Damit erreichen wir, dass die von uns entwickelten Anlagen in den kommenden Jahren den Stand der Technik in der jeweiligen Photovoltaik-Technologie darstellen. Forschung und EntwicklungDie Entwicklungsarbeiten an dem Blu-ray Produktionssystem BLULINE II sind größtenteils abgeschlossen. BLULINE II ist ein stabiles Fertigungssystem mit einer hohen Produktionsrate und weltweit die Benchmark in der Blu-ray Disc Fertigung. Künftige Entwicklungsarbeiten konzentrieren sich insbesondere noch auf die weitere Erhöhung der Ausbringungsrate und die Verbesserung der Produktionsergebnisse. Das CRYSTALLINE Mastering-System für Dual-Layer Blu-ray Disc wurde in 2010 von weiteren Disc-Herstellern technisch abgenommen und für Dual Layer Blu-ray qualifiziert. Aktuell wird an der Entwicklung von kürzeren Masteringzeiten gearbeitet. Im Rahmen eines Entwicklungsprojektes wird im Segment Optical Disc an neuen Maschinenkonzepten für beschreibbare Blu-ray Disc gearbeitet. Erste Maschinen wurden im ersten Quartal 2011 aufgebaut und in Betrieb genommen. SINGULUS TECHNOLOGIES hat in 2009 in enger Zusammenarbeit mit der Firma AVANCIS GmbH & Co. KG, Torgau (AVANCIS), einen neuen Selenisierungsofen für die Dünnschicht-Solartechnik entwickelt und konnte nach dem ersten Auftrag 2010 über drei Öfen Anfang 2011 einen weiteren Produktionsauftrag für fünf dieser Anlagen verbuchen. Die ersten Anlagen wurden 2010 in Kahl am Main gefertigt. Mit der internen Prozessinbetriebnahme wurde im Dezember 2010 begonnen. Die Installationen beim Kunden haben im Februar 2011 begonnen. Dieses Beispiel zeigt die erfolgreiche Kooperation in F&E mit marktführenden Unternehmen von der Konzeption bis hin zur marktreifen Produktionsanlage. Wir werden diesen erfolgreich eingeschlagenen Pfad auch in Zukunft für Schlüsseltechnologien wie CIS/ CIGS weiter fortsetzen. In der Silizium-Solartechnik hat SINGULUS TECHNOLOGIES in 2010 die erste Inline-Beschichtungsanlage für Silizium-Solarzellen mit dem Produktnamen SINGULAR in Betrieb genommen und inzwischen weitere Systeme geliefert. Mit der SINGULAR entwickelt SINGULUS TECHNOLOGIES sowohl zusammen mit Forschungsinstituten als auch mit Zellherstellern neue Beschichtungsverfahren für leistungsfähigere Silizium-Solarzellen mit verbesserten Wirkungsgraden. Unsere F&E-Arbeiten basieren hierauf dem Wissen und den langjährigen Erfahrungen unserer Ingenieure aus der Vakuumbeschichtung. An unserem Standort in Fürstenfeldbruck im Bereich der nasschemischen Anlagen liegt der Entwicklungsschwerpunkt einerseits bei der laufenden Verbesserung bestehender und neuer Maschinenkonzepte. Der zweite Schwerpunkt liegt im Zusammenspiel von technischen Anlagen und chemischen Verfahrensprozessen. Die Optimierung dieser ineinander greifenden Disziplinen bildet in Zukunft ein wichtiges Merkmal für unser Geschäftsmodell. Mit diesem integrierten Ansatz aus Prozesswissen und Anlagenbau werden wir es den Herstellern von Solarzellen ermöglichen, auf unseren Produktionsmaschinen besonders kostengünstig Zellen mit einer möglichst hohen Zellperformance zu fertigen. MitarbeiterSINGULUS TECHNOLOGIES hat im Geschäftsjahr 2010 die Kapazitäten der Marktentwicklung weiter angepasst. Zusätzlich hat sich durch den Verkauf der HamaTech APE die Zahl der Mitarbeiter um 85 Personen reduziert. Der Personalstand bei SINGULUS STANGL SOLAR betrug zum Berichtsjahresende 133 Mitarbeiter (Vorjahr 148 Mitarbeiter). Ende 2010 beschäftigte der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern insgesamt 459 Mitarbeiter (Vorjahr: 572 Mitarbeiter) davon 206 Mitarbeiterin Kahlam Main. Auch in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten der vergangenen Jahre haben wir in die Weiterbildung unserer Mitarbeiter investiert. So wurden in 2010 gezielte Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Mitarbeiterführung, Entwicklungsmethodik, diverse Softwareanwendungen und Fremdsprachen angeboten und von den Mitarbeitern wahrgenommen. Mitarbeiter (zum 31.12.)scroll
Wirtschaftliche LageGesamtwirtschaftDie OECD rechnet für alle 33 OECD-Staaten zusammen mit einem Wirtschaftswachstum von 2,3 % in 2011 und für das Jahr 2012 mit 2,8 %. In den USA dürfte das Wachstum von 2,2 % im Jahr 2011 sogar auf 3,1 % im Jahr 2012 anziehen. Die Schwellenländer werden noch deutlich schneller wachsen als die OECD-Länder und den Welthandel beflügeln. Zu den Risiken des Aufschwungs zählen für die OECD ein möglicher erneuter Fall der Immobilienpreise in den USA oder Großbritannien, die hohen Staatsschulden einiger Länder sowie mögliche Renditeausschläge bei Staatsanleihen. Die Konsolidierung der Staatsfinanzen ist laut OECD notwendig, um Defizite und Schulden zu senken und um Handlungsspielräume für eine künftige Fiskalpolitik zu schaffen. Die Weltbank rechnet nach einer kräftigen Erholung der Weltwirtschaft in 2010 für das Jahr 2011 mit einem Wachstum von insgesamt noch rund 3,3 %. Für 2012 sagt die Weltbank eine Zunahme der Wirtschaftsleistung um durchschnittlich 3,6 % voraus. Das reduzierte Wachstum der globalen Wirtschaft im Jahr 2011 ist nach Meinung der Weltbank-Experten nicht verwunderlich. Viele Länder hätten nach der zurückliegenden Rezession im vergangenen Jahr mit Konjunkturpaketen versucht, ihre Ökonomie anzukurbeln. Diese Programme laufen nun vielerorts aus. "Die Weltwirtschaft ist jetzt in eine neue Erholungsphase eingetreten", sagte der Chefökonom der Weltbank, Justin Lin, bei der Vorlage des Reports. Allerdings warnt er zugleich vor zahlreichen Risiken nach der schweren Finanzkrise. Noch immer seien die Staatsschulden vor allem in reicheren Ländern zu hoch. Auch die Arbeitslosigkeit und der angeschlagene Immobilien- und Finanzsektor vieler Volkswirtschaften bergen Ungewissheiten. Motoren des weltweiten Wachstums sind laut dem Bericht der Weltbank weiter die Schwellen- und Entwicklungsländer. Diese legen den Angaben zufolge 2011 um 6,0 % und 2012 um 6,1 % zu. Im vergangenen Jahr hatte der Konjunkturauftrieb in den armen Ländern nach letzten Schätzungen sogar 7,0 % betragen. Mit 10,0 % ist im vergangenen Jahr am rasantesten China gewachsen, die Asien-Pazifik-Region hat insgesamt um 9,3 % angezogen. In China wird für dieses Jahr ein Rückgang des Wachstums auf 8,7 % erwartet. Die großen Industrieländer müssen nach Ansicht der Weltbank 2011 mit einer gezügelten Konjunktur auskommen. Das Wachstum werde nur noch bei 2,4 % liegen - nach 2,8 % im Vorjahr. Für 2012 werden 2,7 % geschätzt. Gerade in reichen Ländern sei das Wachstum zu gering, um die in der Rezession verlorenen Arbeitsplätze wieder vollständig aufbauen zu können. DeutschlandNur ein Jahr nach der tiefsten Rezession in der Nachkriegszeit ist die deutsche Wirtschaft so stark gewachsen wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) legte 2010 preisbereinigt um 3,6 % zu, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. 2009 war es noch um 4,7 % gesunken. Der Aufschwung wird sich auch in diesem Jahr fortsetzen. Der außenwirtschaftliche Impuls ist inzwischen auf die Binnennachfrage übergesprungen. Sie entwickelt sich zunehmend zur treibenden Kraft und wird in diesem Jahr zu über drei Vierteln zur gesamtwirtschaftlichen Aktivität beitragen. Die Wachstumschancen der deutschen Volkswirtschaft sind auch von stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen in Europa abhängig. Es wird erwartet, dass die deutsche Wirtschaft erst im Laufe des Jahres 2011 wieder den Vorkrisenstand erreichen wird. Bei einer moderaten Teuerung von 1,1 % im Jahresdurchschnitt profitierte auch der Arbeitsmarkt deutlich vom Aufschwung. Die Wirtschaftsleistung des Jahres 2010 ist von rund 40,5 Millionen Erwerbstätigen erbracht worden. Diese Zahl bedeutet einen Zuwachs um 212.000 Personen oder 0,5 %. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat seine Prognosen für den Maschinenbau im laufenden und kommenden Jahr bestätigt, sieht die Branche aber gleichwohl vor der Herausforderung, in Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise Strategieänderungen herbeizuführen. Nach einem Umsatzminus von nominal 23,1 % im Jahr 2009 rechnete der VDMA damit, dass die Maschinenproduktion 2011 um 8 % zulegen wird. Blu-ray weltweit auf dem VormarschDas Marktforschungsinstitut Futuresource Consulting gab im "Blu-ray Disc Replication Report" im November 2010 bekannt, dass die weltweite Blu-ray Produktion im Jahr 2010 enorm angestiegen ist. Bis zum Ende des Jahres 2010 erwartete man eine Gesamtproduktion von 400 Millionen vorbespielten Video-Blu-rays. Das entspricht einem Anstieg um 60 % im Vergleich zum Jahr 2009. Für die nächsten Jahre prognostizieren die Analysten von Futuresource Consulting einen weiteren Anstieg in der Blu-ray Produktion. Die benötigte Produktionskapazität für die Herstellung von Blu-ray Disc soll sich bis 2014 fast verdreifachen und mehr als 3,0 Milliarden Disc betragen. Die Digital Entertainment Group (DEG) gab anlässlich der Consumer Electronics Show 2011 bekannt, dass die Blu-ray Verkaufszahlen in den USA im letzten Jahr um 68 % gegenüber dem Vorjahr 2009 gesteigert wurden. Die Verkaufszahlen der Blu-ray Disc wachsen stetig und konnten 2010 in den USA einen Umsatz von 1,8 Mrd. US-Dollar generieren. Die DEG schätzt, dass mittlerweile 27,5 Mio. Haushalte in den USA mit mindestens einem Blu-ray Player ausgestattet sind (+62 % gegenüber Vorjahr). Laut der DEG sind 11,3 Mio. Einheiten im gesamten Jahr 2010 veräußert worden. Ca. 91 Mio. HDTV-Geräte wurden bis dato in den USA verkauft. Blu-ray - Höchster Kaufmarkt-Absatz aller Zeiten in DeutschlandWie die aktuellen Marktdaten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zum dritten Quartal 2010 belegen, erfreut sich das Home Entertainment-Vergnügen weiterhin ungebremster Beliebtheit in Deutschland. Mit 76,7 Mio. Blu-ray Discs wurde das Vorjahresergebnis von 69,4 Mio. Stück in Deutschland um weitere 11 % übertroffen. Das Vorgängerformat DVD fiel um 3 % auf 103,5 Mio. verkaufte Einheiten. Etwa ein Zehntel der verkauften Filme werden im Blu-ray Format erworben und damit mittlerweile knapp jeder siebte Umsatzeuro (13,7%) im High Definition Segment in Deutschland generiert. Laut dem Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. hat der High Definition Jahresabsatz 2010 mit 193 Mio. € erstmals die zweistellige Millionenmarke überstiegen. So gingen mit Ablauf des dritten Quartals 2010 bereits 7,3 Millionen Blu-rays über die deutschen Ladentische, und das traditionell besonders erfolgreiche Vorweihnachtsgeschäft im letzten Quartal hat diese Marke noch deutlich übertroffen. Der Umsatz mit den "blauen" Scheiben hat sich in Deutschland mit 117 Mio. € im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Drittes Quartal 2009: 65 Mio. €) fast verdoppelt. Und dies trotz des um mehr als 20% reduzierten Durchschnittspreises pro verkaufter Blu-ray Disc auf nunmehr 16,05€ (Durchschnitt in 2009: 20,17 €). Die Dritte Dimension 3D - ein WachstumstreiberSeit dem Publikumserfolg des Kinofilms "Avatar" Ende 2009 und der Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas Anfang 2010 ist 3D in aller Munde. Auch in Deutschland stand die Dritte Dimension auf der Internationalen Funkausstellung im September 2010 im Mittelpunkt. Zahlreiche Hersteller, allen voran Panasonic und Sony, setzen voll und ganz auf die neue Technik. In Deutschland hat die Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. (ZVEI) eine Studie zum Thema 3D durchgeführt, die deutlich zeigt, dass 3D-fähige Fernseher auf ein sehr aufgeschlossenes Publikum treffen. Über 40 % aller Befragten gab an, dass sie in den nächsten drei Jahren einen 3D-fähigen Fernseher kaufen würden. Den offiziellen Startschuss für das räumliche Filmvergnügen auf Blu-ray hat die Blu-ray Disc Association (BDA) bereits 2009 gegeben. Blu-ray Player geben 3D-Filme in HD-Auflösung von 1920 x 1080 Pixeln wieder Da die aktuelle Technik für die räumliche Darstellung jedem Auge ein eigenes Bild zur Verfügung stellt, steigt auch die Datenmenge um etwa 50 Prozent. Blu-ray Discs fassen bis zu 50 Gigabyte. Das genügt für einen langen Spielfilm, inklusive Surround-Sound, Sprachversionen, etc. Die 3D-Blu-ray ist das einzige verfügbare und zudem preiswerte Medium, um hochauflösende Filme in 3D-Technik zu speichern und dem Konsumenten zurVerfügung zu stellen. Die Blu-ray Disc ist daher für hochauflösende 3D-Filme das bevorzugte Speichermedium. Durch 3D-Filme wird sich der Lebenszyklus der Blu-ray Disc erheblich verlängern. Blu-ray ist damit das Speichermedium der Zukunft. CD und DVD rückläufigDer CD Markt ist rückläufig. Die CD als Speichermedium für Musik und Daten wird aber noch für lange Zeit am Markt bleiben. Die Anzahl der verkauften DVD in Deutschland ist 2010 gegenüber dem Vorjahr leicht um 3 % gefallen. Laut Futuresource ist die DVD-Gesamtproduktion des Jahres 2009 von 7,7 Mrd. Disc um rund 8 % auf 7,1 Mrd. Disc in 2010 zurück gegangen. Im laufenden Jahr 2011 wird die DVD weiter von der Blu-ray Disc abgelöst, so dass sich die Absatzmenge wiederum um einen ähnlichen Prozentsatz reduzieren dürfte. Aus diesem Grund konzentriert sich das Management im Wesentlichen im Segment Optical Disc auf die Herstellung von Anlagen der dritten Formatgeneration. ![]() Solarwirtschaft - unterwegs in neue DimensionenUnter diesem Motto hat das renommierte Bankhaus Sarasin seine neueste Studie erstellt. Wir berufen uns in unserem Bericht auf diese Studie sowie die Veröffentlichungen des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW). Die Studie des Bankhaus Sarasin kommt zu dem Schluss, dass sich die Nachfrage nach Solarenergie in den letzten zwei Jahren relativ krisenresistent gezeigt hat. Die Photovoltaik (PV)-Industrie erreichte eine Zuwachsrate von 87 % bzw. 13,8 GW bei der neu installierten PV-Leistung. Es wurden 28 Mrd. € weltweit umgesetzt. 2010 wurden weltweit die 30 GW an installierter Solarstromleistung überschritten. Mindestens acht neue regionale PV-Märkte mit einem Potenzial von je 500 MW pro Jahr werden sich in den nächsten zwei Jahren entwickeln und werden damit ein breiteres Fundament für ein stabiles zukünftiges Wachstum bilden. In der Periode von 2009 bis 2015 sollen die globalen Installationen mit durchschnittlich 33 % pro Jahr wachsen. Besonders die Märkte in China (+77 %) und USA (+70 %) wachsen stark. Für Europa wird mit rund 16 % pro Jahr gerechnet. Bis 2020 erwartet die Bank Sarasin einen Anstieg auf insgesamt 116 GW. Die Photovoltaik hat von allen erneuerbaren Energien die steilste Kostensenkungsrate. Damit wird der Solarstrom konkurrenzfähig. Immer mehr Länder stehen innerhalb der nächsten Jahre davor, die Netzparität für den privaten Endkunden zu erreichen. Erfolgreiches Jahr für Photovoltaik in Deutschland - Kürzung der Solarförderung wird vorgezogenNach Schätzungen des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. gingen 2010 über 230.000 Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von sieben bis acht Gigawatt allein in Deutschland neu ans Netz. Fast verdreifacht haben sich die Installationen der internationalen Märkte, wie z. B. Italien, Frankreich, Japan, Australien und USA. Damit werden inzwischen ca. zwei Drittel aller neuen PV-Anlagen außerhalb Deutschlands installiert. Nach einer Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) erwirtschaftet die Installation und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen in diesem Jahr 5,8 Mrd. €. Das ist mehr als die Hälfte der gesamten kommunalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien (10,5 Mrd. €). Die Solarenergie entwickelt sich damit zunehmend zur wesentlichen Säule einer sicheren, sauberen und zuverlässigen Energieversorgung. Bis zum Jahr 2020 wird die Photovoltaik nach übereinstimmenden Prognosen von Bundesregierung und Solarbranche ihren Anteil am deutschen Strombedarf von derzeit 2 auf 10 % steigern können. Allein seit 2006 sind laut dem BSW die Preise für Solarstrom um 40 % gesunken. In drei Jahren kann er das Preisniveau der Verbraucherstromtarife erreichen. Die deutsche PV-Branche hat ihre Anstrengungen bei der Kostenreduktion durch erhebliche Investitionen in die Effizienzsteigerung der Produktion sowie in Forschung und Entwicklung intensiviert. Die Solarenergie befindet sich auf dem besten Weg zur Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Energieformen (Herausgeber BSW: Studie Prognos/Roland Berger). Die Fördersumme für Erneuerbare Energien wird durch das jährliche Abschmelzen der Vergütung begrenzt. Dies regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Vergütung auf 20 Jahre begrenzt. Die Bundesregierung will die Ausgaben für die jährliche Förderung dämpfen, der durch den ungebrochenen Neubau von Solaranlagen ausgelöst wird. Die Kürzung für Neuanlagen in Deutschland soll in 2011 bis zu 15 % betragen. ![]() ![]() Silizium SolarDie weltweiten Produktionskapazitäten stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Die Top-Ten der Siliziumwafer-Hersteller wollen bis Ende 2010 ihre Kapazität von 6 GW auf 11 GW steigern. Erkennbar ist weiterhin der Trend zur Verlagerung von Absatz und Produktion aus Deutschland und Europa vornehmlich nach Asien und zu einem geringeren Teil auch nach Nordamerika. China, derzeit ein großer Solarmodul- und Zubehörhersteller, aber ein Land mit noch geringer Inlandsnachfrage, wird sich bis 2015 zum weltgrößten Solar-Markt entwickeln. Die "etablierten" Technologien der kristallinen Silizium-Solarzellen müssen so weiterentwickelt werden, dass die Solarzellen einen höheren Wirkungsgrad aufweisen, weniger Material benötigen und kostengünstiger gefertigt werden können. Dünnschicht-Solar - CIS/CIGS Technik mit CAGR von 100 %Im Vergleich zu den kristallinen Modulen ist die Attraktivität der Dünnschichtmodule in technischer Hinsicht deutlich sichtbar. Sie bieten effiziente Produktionsabläufe, hohe Temperaturkoeffizienten und einen geringen bzw. keinen Siliziumbedarf. Der rasche Preisverfall der kristallinen Siliziummodule in den letzten 18 Monaten ist jedoch die große Herausforderung für die weitere Marktausbreitung der Dünnschichttechnik. Die durchschnittlichen Wachstumsraten (CAGR) der Dünnschicht-Solartechnik liegen mit mehr als 48 % über dem CAGR des gesamten Solarmarktes mit 37 %. Das stärkste Wachstum hat dabei die CIS/CIGS-Technologie mit einem CAGR von 100 %. Finanzwirtschaftliche Situation des SINGULUS TECHNOLOGIES KonzernsUmsatz und ErtragDie Umsatzerlöse lagen mit 120,1 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau (Vorjahr 116,6 Mio. €). Und dies trotz des Ausscheidens der HamaTech APE GmbH & Co. KG, Sternenfels, aus dem Konsolidierungskreis. Im Segment Optical Disc stiegen die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 20,0 Mio. € an und betragen zum Berichtsjahresende 88,7 Mio. €. Ursächlich für die positive Entwicklung in diesem Segment waren überwiegend Mengeneffekte durch einen erhöhten Absatz von Blu-ray Anlagen. In diesem Segment wurde der Umsatz maßgeblich durch das Prerecorded-Geschäft mit unserer Anlage BLULINE und dem Ersatzteil- und Servicegeschäft geprägt. Innerhalb des Segments Solar wurden Umsatzerlöse in Höhe von 25,5 Mio. € realisiert, und damit verminderten sich diese im Vergleich zum Vorjahr um 10,5 Mio. €. Hintergrund der reduzierten Erlöse ist das schwache Abschneiden im Bereich der nasschemischen Anlagen vor dem Hintergrund eines schwachen Marktes für Produktionsanlagen für Dünnschicht-Solarzellen sowie unzureichender Absatzstrukturen in wichtigen asiatischen Märkten. Die Erlöse des Berichtsjahres sind im Wesentlichen auf unsere Aktivitäten mit dem Verkauf von nasschemischen Anlagen sowie unseren Selenisierungsöfen zurückzuführen. Umsatz (in Mio. €)scroll
Regionale Umsatzverteilung (in %)scroll
Im Segment Halbleiter erzielten wir vor dem Hintergrund der Veräußerung der HamaTech APE deutlich niedrigere Erlöse im Vorjahresvergleich. In diesem Geschäftsbereich verminderten sich die Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich von 11,9 Mio. € um 6,0 Mio. € und betragen zum Ende des Berichtsjahres 5,9 Mio. €. Allerdings ist dieser Rückgang hauptsächlich auf den Verkauf der HamaTech APE im Februar des Geschäftsjahres zurückzuführen. In 2009 hatte diese Tochtergesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von 11,4 Mio. € zum konsolidierten Umsatz beigetragen. Die Erlöse des Berichtsjahres sind somit größtenteils auf unsere Aktivitäten mit dem Verkauf von TIMARIS Anlagen im Bereich Nano-Deposition-Technologie zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2010 war Europa (einschließlich Deutschland) erneut unser wichtigstes Absatzgebiet mit einem Anteil am Gesamtumsatz von 48,0 % (Vorjahr 42,7 %). Amerika war mit einem Anteil von 26,6 % (Vorjahr 23,3 %) im Vorjahresvergleich ansteigend. Auf die Region Asien entfielen 20,0 % des Umsatzes (Vorjahr 32,7 %). Das Geschäft in Afrika und Australien war mit 5,4 % des Umsatzes auf niedrigem Niveau steigend (Vorjahr 1,3 %). Die Bruttomarge war im Geschäftsjahr 2010 deutlich rückläufig. Der Rückgang auf 25,8 % (Vorjahr 28,8 %) ist im Wesentlichen beeinflusst durch Einmaleffekte aus der Abwertung von Vorräten aufgrund der anhaltenden Nachfrageschwäche von DVD- und CD-Replikationsanlagen sowie durch deutlich rückläufige Auftragseingänge bei SINGULUS STANGL SOLAR. Neutralisiert um den Einmaleffekt aus der Abwertung der Vorräte ergibt sich für den Berichtszeitraum eine Bruttomarge in Höhe von 28,7 % (Vorjahr 30,2 %). Die betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahres 2010 bei 110,7 Mio. € (Vorjahr: 106,4 Mio. €). In den betrieblichen Aufwendungen des Berichtsjahres sind Einmalaufwendungen aus der Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7,4 Mio. € enthalten. Weiterhin sind Sonderaufwendungen aus der Abschreibung aktivierter Entwicklungskosten in Höhe von 3,1 Mio. € enthalten. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr Aufwendungen aufgrund von Impairmentabschreibungen und Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 53,0 Mio. € verbucht. Diese Sonderaufwendungen betreffen ganz wesentlich Aufwendungen aus der Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts der SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, in Höhe von 20,8 Mio. €. Weiterhin wurden innerhalb dieser Tochtergesellschaft Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 2,9 Mio. € erfasst. Die Restrukturierungsaufwendungen resultieren hier zum großen Teil aus der schrittweisen Verlagerung der SINGULUS MASTERING Aktivitäten von Eindhoven nach Kahlam Main, woraus sich Aufwendungen in Höhe von 1,8 Mio. € ergeben. Weiterhin mussten die im Zuge der Erstkonsolidierung der STANGL Semiconductor Eguipment AG, Fürstenfeldbruck, aktivierten Kundenbeziehungen in Höhe von 16,7 Mio. € sowie die erworbene Marke um 2,3 Mio. € außerplanmäßig abgeschrieben werden. Ursächlich für diese Abwertung war insbesondere der Einbruch der Nachfrage in den Märkten für nasschemische Anlagen zur Produktion von Dünnschicht-Solarzellen in Europa und Nordamerika. Dies führte im Berichtsjahr zu einem Rückgang der Auftragseingänge bei der STANGL Semiconductor Eguipment AG bzw. SINGULUS STANGL SOLAR. Darüber hinaus wurden im Konzern innerhalb der Restrukturierungskosten Wertberichtigungen auf Vorratsvermögen in Höhe von 6,1 Mio. € erfasst. Diese stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Fokussierung der Geschäftstätigkeit auf Optical Disc und Solar. Die betrieblichen Aufwendungen des Vorjahresvergleichszeitraums waren ebenfalls durch Sonderaufwendungen belastet. Hierin waren Restrukturierungs- und Impairmentaufwendungen in Höhe von 32,9 Mio. € enthalten. Die Restrukturierungsaufwendungen betrafen in 2009 im Einzelnen 10,3 Mio. € aus der Neubewertung der Vermögenswerte der HamaTech APE sowie einen Betrag in Höhe von 5,9 Mio. € für Sozialplanaufwendungen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Mitarbeiter bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und verschiedener Tochtergesellschaften. Weiterhin wurden Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 10,3 Mio. € infolge der Einzelwertberichtigung verschiedener Positionen im Vorratsbereich verbucht. Aufgrund der Neubewertung des Kundenstamms aus der Übernahme der Blu-ray Aktivitäten von Oerlikon Balzers hatte sich im Vorjahr weiterhin ein Impairment in Höhe von 9,5 Mio. € ergeben. Gegenläufig resultierte in diesem Zeitraum aus der Neubewertung der zugehörigen Kaufpreisverbindlichkeiten ein Ertrag in Höhe von 4,0 Mio. €. Darüber hinaus waren in 2009 weitere außerplanmäßige Wertberichtungen im Vorjahresberichtszeitraum für sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,9 Mio. € verbucht worden. Nach Bereinigung der Restrukturierungs- und Impairmentaufwendungen ergaben sich für das Geschäftsjahr 2010 betriebliche Aufwendungen in Höhe von 57,7 Mio. €, für den Vorjahresvergleichszeitraum dotierte diese Position nach Neutralisierung um Einmaleffekte in Höhe von 73,5 Mio. €. Im Ergebnis waren die betrieblichen Aufwendungen vor Sonderaufwendungen im Geschäftsjahr 2010 um 15,8 Mio. € rückläufig. Dieser Rückgang basiert auf gegenläufigen Effekten. Im Einzelnen waren die Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung um 2,6 Mio. € rückläufig. Gleichzeitig verminderten sich die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice um 1,4 Mio. € sowie die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung um 2,3 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren im Vorjahresvergleich um 11,2 Mio. € rückläufig. Gegenläufig verminderten sich die sonstigen betrieblichen Erträge um 1,7 Mio. €. Im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge hauptsächlich Auflösungen von Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €), Fremdwährungsgewinne in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €) sowie Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr hauptsächlich Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 7,4 Mio. € (Vorjahr 11,2 Mio. €), Fremdwährungsverluste in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr 1,2 Mio. €), sowie Aufwendungen aus zurückgenommenen Anlagen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist im Berichtsjahr mit -80,2 Mio. € negativ (Vorjahr -73,3 Mio. €). Bereinigt um Restrukturierungskosten und Impairmentaufwendungen in Höhe von 53,0 Mio. € ergibt sich ein EBIT in Höhe von -27,2 Mio. € (Vorjahr -40,4 Mio. €). Weiterhin war das operative Ergebnis im Berichtsjahr durch einmalige Sonderaufwendungen in Höhe von 14,3 Mio. € belastet. Im Einzelnen war das operative Ergebnis des Segments Optical Disc einschließlich Restrukturierungsaufwendungen mit -49,0 Mio. € negativ. Unter Bereinigung der Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 33,4 Mio. € ergibt sich für dieses Segment ein negatives EBIT in Höhe von -15,6 Mio. €. Das Segment Solarerzielte ein negatives EBIT in Höhe von -31,5 Mio. €. Hierin waren Einmalaufwendungen aus Impairment in Höhe von 19,0 Mio. € enthalten. Bereinigt ergibt sich für dieses Segment ein operatives Ergebnis in Höhe von -12,5 Mio. €. Im Segment Halbleiter ergab sich ein EBIT in Höhe von 0,1 Mio. €. Ergebniskennzahlen (in Mio. €)scroll
Das Finanzergebnis war mit -4,7 Mio. € negativ und verbesserte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio. € (Vorjahr -6,1 Mio. €). Diese Verbesserung basiert auf gegenläufigen Effekten. Im Geschäftsjahr 2009 waren letztmalig Aufwendungen aus der Aufzinsung der Put/Call-Option und der damit verbunden Verbindlichkeit aus der Akquisition der STANGL Semiconductor Eguipment AG in Höhe von 2,8 Mio. € enthalten. Gegenläufig erhöhten sich die Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung der Unternehmensgruppe. Im Berichtsjahr fielen Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Darlehen und Kreditlinien in Höhe von 2,2 Mio. € an (Vorjahr 1,5 Mio. €). Weiterhin sind in den Zinsaufwendungen Gebühren und Nebenkosten im Zusammenhang mit Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von 1,6 Mio. € enthalten (Vorjahr 0,6 Mio. €). Außerdem waren Aufwendungen aus der Forfaitierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,7 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr 0,7 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2010 wurden Finanzierungserträge in Höhe von 1,4 Mio. € realisiert (Vorjahr 1,5 Mio. €). Diese resultieren im Wesentlichen aus der kurzfristigen Anlage liquider Mittel sowie aus der Einnahme von Zinserträgen aus der Finanzierung von Kundenforderungen. Das Periodenergebnis war mit -77,9 Mio. € negativ und damit im Wesentlichen durch die Einmalaufwendungen des Berichtsjahres geprägt (Vorjahr -78,9 Mio. €). Vor Restrukturierungs- und Impairmentaufwendungen ergibt sich ein negatives Periodenergebnis in Höhe von -24,9 Mio. € (Vorjahr -46,0 Mio. €) Auftragseingang und Auftragsbestand (in Mio €)scroll
Auftragsbestand und AuftragseingangDer Auftragseingang im Berichtsjahr lag mit 128,2 Mio. € (Vorjahr 81,1 Mio. €) um 58,1 % über Vorjahr. Der Auftragsbestand zum Jahresende 2010 war mit 35,5 Mio. € nahezu auf Vorjahresniveau (Vorjahr 34,7 Mio. €). Bilanz und LiquiditätDie langfristigen Vermögenswerte liegen mit 74,6 Mio. € deutlich unter Vorjahresniveau (Vorjahr 139,6 Mio. €). Im Einzelnen verminderte sich der Geschäfts- oder Firmenwert um 20,8 Mio. € im Zusammenhang mit der außerplanmäßigen Abschreibung des Firmenwerts der SINGULUS MASTERING. Weiterhin waren die aktivierten sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 23,8 Mio. € rückläufig. Dieser Rückgang basiert größtenteils auf der außerplanmäßigen Wertberichtigung der aktivierten Kundenbeziehungen (16,7 Mio. €) sowie der Marke (2,3 Mio. €) der STANGL Semiconductor Equipment AG bzw. SINGULUS STANGL SOLAR. Die aktivierten Entwicklungskosten verminderten sich aufgrund der durchgeführten Sonderabschreibungen im dritten Quartal des Berichtsjahres um 9,6 Mio. €. Die Sachanlagen liegen mit 10,6 Mio. € unter Vorjahresniveau (Vorjahr 12,3 Mio. €). Die Investitionen in Sachanlagen betrugen 2,0 Mio. € (Vorjahr 5,6 Mio. €). Der Hauptanteil der Ausgaben wurde für Ersatzinvestitionen eingesetzt. Die Position "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" verminderte sich im Rahmen des Verkaufs der Liegenschaft in der Slowakei um 6,8 Mio. €. Die aktivisch erfassten latenten Steuern liegen aufgrund der Aktivierung von latenten Steueransprüchen aus Verlustvorträgen mit 0,5 Mio. € unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr 1,4 Mio. €). Das kurzfristige Vermögen hat sich im Berichtsjahr um 7,0 Mio. € vermindert. Diese Reduzierung resultiert aus gegenläufigen Effekten. Im Einzelnen ist das Vorratsvermögen im Vorjahresvergleich um 10,0 Mio. € rückläufig. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den im Berichtsjahr verbuchten Wertberichtigungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich um 5,9 Mio. €. Der Anstieg dieser Positionen resultiert hauptsächlich aus der Sicherheitenhinterlegung liquider Mittel zur Absicherung von Kreditzusagen. In diesem Zusammenhang wurden innerhalb der sonstigen Vermögenswerte Finanzmittel in Höhe von 8,1 Mio. € ausgewiesen. Die liquiden Mittel betragen zum Ende des Berichtszeitraumes 12,3 Mio. €. Die Nettoliquidität vor Einbeziehung von Finanzmitteln war zum 31. Dezember 2010 mit -13,8 Mio. € negativ. Der Rückgang der Position "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" resultiert aus dem Verkauf der HamaTech APE zu Beginn des Geschäftsjahres. Hiermit zusammenhängend gingen die entsprechenden Vermögenswerte ab. Aktiva (in Mio. €)scroll
Passiva (in Mio. €)scroll
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich im Vorjahresvergleich um 17,8 Mio. €. Dieser Rückgang basiert auf gegenläufigen Effekten. Im Einzelnen verminderten sich die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten um 12,4 Mio. €, die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten waren um 8,8 Mio. € rückläufig. Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ist hauptsächlich auf die Zahlung der Restkaufverbindlichkeit aus der Übernahme der verbleibenden 49 % der Anteile von der STANGL Semiconductor Equipment AG zurückzuführen. Die Verminderung der kurzfristigen Bankverbindlichkeiten steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Tilgung von Darlehen in Höhe von 10,6 Mio. €. Darüber hinaus erhöhten sich die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten um 1,9 Mio. € im Zusammenhang mit der Gewährung eines KfW-Darlehens. Insgesamt sind der Gesellschaft hieraus 10,0 Mio. € zugeflossen. Dieser Liquiditätszufluss wurde zur Zahlung des Restkaufpreises für die Übernahme der verbleibenden 49 % der Anteile an der STANGL Semiconductor Equipment AG verwendet. Die Steuerrückstellungen verminderten sich um 1,6 Mio. €, die sonstigen Rückstellungen waren um 1,1 Mio. € rückläufig. Gegenläufig erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (4,9 Mio. €). Die erhaltenen Anzahlungen erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 1,2 Mio. €. Die langfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich im Vorjahresvergleich um 1,9 Mio. €. Dieser Rückgang ist auf unterschiedliche Effekte zurückzuführen. Im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Gewährung eines KfW-Darlehens über insgesamt 10,0 Mio. € stiegen die langfristigen Bankverbindlichkeiten um 8,1 Mio. € an. Die latenten Steuerschulden waren im Wesentlichen aufgrund der Wertberichtigung immaterieller Vermögenswerte im Berichtsjahr um 9,3 Mio. € rückläufig. EigenkapitalDas Eigenkapital der Gruppe liegt mit 106,2 Mio. € per 31. Dezember 2010 unterhalb des Vorjahresvergleichswerts vom 31. Dezember 2009 (165,8 Mio. €). Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt ein Eigenkapital in Höhe von 103,5 Mio. €, auf die nicht beherrschenden Anteile entfällt ein Betrag in Höhe von 2,7 Mio. €. Die Eigenkapitalquote liegt per 31. Dezember 2010 bei 58,4% (Vorjahr 62,9 %). Im Berichtsjahr wurde eine Aktienplatzierung im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei deutschen und internationalen Investoren erfolgreich durchgeführt. Platziert wurden 3.694.640 Aktien mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009 zum Preis von 4,10 € je Aktie. Der Bruttomittelzufluss für die Gesellschaft betrug 15,1 Mio. €. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde aufgrund der Ermächtigung in § 5 Abs. 2 Satz 4 der Satzung ausgeschlossen. Diese Kapitalerhöhung ist am 10. März 2010 in das Handelsregister der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen worden. CashflowIm Berichtsjahr war der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 6,9 Mio. € negativ. In der Vorjahresvergleichsperiode war der operative Cashflow mit 0,2 Mio. € positiv. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf 2,4 Mio. € gegenüber 14,7 Mio. € im Vorjahresvergleichszeitraum. Mittelabflüssen für den Erwerb der Minderheitenanteile von der STANGL Semiconductor Equipment AG in Höhe von 10,0 Mio. € sowie für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 2,8 Mio. €, stehen Mittelzuflüsse aus der Veräußerung von Liegenschaften und Beteiligungen in Höhe von 11,6 Mio. € entgegen. In der Berichtsperiode betrug der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit 6,3 Mio. €. In der Vorjahresvergleichsperiode erfolgte ein Mittelabfluss innerhalb des Finanzierungsbereichs in Höhe von 10,5 Mio. €. Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Berichtsjahr resultierte im Wesentlichen aus der oben beschriebenen Kapitalerhöhung. In diesem Zusammenhang flössen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG insgesamt 15,1 Mio. € zu. Weiterhin erfolgte aus der Gewährung eines KfW-Darlehens ein Mittelzufluss in Höhe von 10,0 Mio. €. Gegenläufig flössen liquide Mittelaufgrund der Rückführung von Darlehen in Höhe von 10,7 Mio. € ab. Weiterhin wurden im Rahmen der Sicherheitenhinterlegung für Kreditzusagen über insgesamt 8,1 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt. Diese dienen in Höhe von Mio. € der Sicherung von Avalbürgschaften und stehen bei Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung der Gesellschaft wieder zur Verfügung. Im Weiteren wurden Sicherheitshinterlegungen aus dem Verkauf verschiedener Vermögenswerte geleistet (3,7 Mio. €). Im Ergebnis verminderten sich die liquiden Mittel im Berichtsjahr um 2,9 Mio. €. Cashflow (in Mio €)scroll
Finanzwirtschaftliche Situation der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (Einzelabschluss nach HGB)Kennzahlen auf einen Blick (in Mio €)Die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick und im Vergleich zum Vorjahr: scroll
Der Auftragseingang lag für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG bei 86,4 Mio. €, während der Auftragsbestand bei 24,3 Mio. € lag. Im Folgenden wird auf die wesentlichen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen: Der Umsatzanstieg um 13,8 Mio. € oder 25,6 % auf 67,8 Mio. € war hauptsächlich auf die ansteigenden Erlöse im Segment Optical Disc zurückzuführen. Der Materialaufwand erhöhte sich von 37,6 Mio. € auf 52,1 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2010 lag die Gesamtleistung bei 77,9 Mio. €. Dies entspricht einer Materialaufwandsquote von 66,9 %. Der Personalaufwand in Höhe von 16,4 Mio. € (im Vorjahr: 19,8 Mio. €) liegt unter Vorjahresniveau. Im Geschäftsjahr 2009 war diese Position jedoch durch Aufwendungen für Abfindungen und Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 3,9 Mio. € beeinflusst. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträge in Höhe von 24,0 Mio. € sind Wertberichtigungen auf Forderungen gegen Dritte in Höhe von 5,5 Mio. € sowie erforderliche Wertberichtigungen im Intercompany Bereich in Höhe von 6,5 Mio. € enthalten. Die Wertberichtigungen im Intercompany Bereich betreffen eine außerplanmäßige Abschreibung der Forderungen gegenüber SINGULUS MASTERING. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr 2010 aufgrund der anhaltend schwachen Ertragslage der SINGULUS MASTERING der Beteiligungsbuchwert dieser Gesellschaft in Höhe von 24,9 Mio. € wertberichtigt. Darüber hinaus wurde aufgrund des signifikanten Rückgangs der Auftragseingänge bei SINGULUS STANGL SOLAR dieser Beteiligungsbuchwert in Höhe von 16,3 Mio. € wert berichtigt. Aufgrund der Fokussierung auf den Produktbereich Blu-ray sowie Solar wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Wertberichtigungen auf die Produktgruppen CD und DVD in Höhe von 4,7 Mio. € auf das Vorratsvermögen vorgenommen. Insgesamt stiegen die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2010 um 12,4 Mio. € und betragen zum Ende des Geschäftsjahres 15,3 Mio. €. Hiervon waren im Rahmen der Sicherheitenhinterlegung für Kreditzusagen insgesamt 7,9 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt. Diese dienen in Höhe von 4,2 Mio. € der Sicherung von Avalbürgschaften und stehen bei Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung der Gesellschaft wieder zur Verfügung. Im Weiteren wurden Sicherheitshinterlegungen aus dem Verkauf verschiedener Vermögenswerte geleistet (3,7 Mio. €). Das Eigenkapital verminderte sich im Berichtsjahr um 56,5 Mio. € auf 43,0 Mio. €. Die Eigenkapitalquote betrug zum Ende des Berichtsjahres 29,5 % (Vorjahr 47,9 %). Wichtige Ereignisse nach dem 31. Dezember 2010/ NachtragsberichtSINGULUS TECHNOLOGIES AG hat im Januar 2011 einen weiteren Auftrag über fünf Selenisierungsanlagen für CIS Dünnschicht-Solarzellen gemeldet. SINGULUS TECHNOLOGIES hatte 2009 in enger Zusammenarbeit mit AVANCIS GmbH & Co. KG eine neue Prozessanlage für die Dünnschicht-Solartechnik entwickelt und Anfang 2010 einen ersten Auftrag über 19 Mio. € erhalten. Der Folgeauftrag von Hyundai-AVANCIS mit mehr als 30 Mio. € übersteigt dieses Volumen deutlich. Aufgrund der anhaltenden Ertragsschwäche im Geschäftsjahr 2010 wurde die Vereinbarung mit den finanzierenden Banken zur Einhaltung von Finanzkennzahlen nicht eingehalten. Daraufhin wurde zunächst eine Stillhaltevereinbarung mit den Instituten abgeschlossen. Im Februar 2011 wurde die Kreditvereinbarung mit dem Bankenkonsortium unter Beibehaltung der wesentlichen Finanzierungsparameter erneuert. PrognoseberichtWirtschaftliche Rahmenbedingungen, Risiken und Chancen der Bereiche Optical Disc und SolarObwohl die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auch 2010 noch zu spüren waren, ist erfreulicherweise bei SINGULUS TECHNOLGIES die Projekttätigkeit in allen beiden Segmenten deutlich angestiegen. Für das Segment Optical Disc stimmt uns der positive Verlauf des Weihnachtsgeschäftes 2010 und die damit verbundende sehr hohe Auslastung der Produktionskapazitäten der Blu-ray Hersteller mehr als optimistisch. Die Entwicklung dieses Marktes ist klar auf Wachstum ausgerichtet. Wir sehen hier geringe Risiken für unser Unternehmen, da unsere Position als Lieferant für integrierte Blu-ray Produktionsanlagen derzeit von keinem anderen Unternehmen weltweit bedroht wird. Die Steigerungen im globalen Solarmarkt im Jahr 2010 sind überwiegend auf die Silizium-Solartechnik in Asien zurückzuführen. Da SINGULUS TECHNOLOGIES erst Ende 2009 begonnen hatte, sein asiatisches Vertriebsnetz für Solar auszubauen, konnte das Unternehmen bis jetzt nur begrenzt und stark verzögert an diesem regionalen Wachstum partizipieren. Erste Erfolge in China geben uns jedoch hier Anlass zur Zuversicht, dass sich diese fundamentalen Arbeiten den Markt zu entwickeln in den kommenden Jahren auszahlen werden. Der Markt für Produktionsanlagen von Dünnschicht-Solarzellen gewinnt zusehends an Dynamik. Dies lässt sich anhand der zahlreichen Kontakte und Vertriebsansätze mit Herstellern von Dünnschicht-Solarzellen feststellen. In den vergangenen Jahren fehlten häufig die Finanzierungen durch die Kapitalmärkte für die - im Vergleich zur Silizium-Technologie - deutlich höheren Investitionskosten. Hier signalisieren Hersteller wie Investoren für 2011 eine Zunahme der Finanzierungstätigkeit. Dies würde zu einer allgemeinen Belebung der Nachfrage nach Produktionsanlagen führen. Der Großauftrag von Anfang 2011 ist dabei ein erster Beleg hierfür. Im Segment Solar muss SINGULUS TECHNOLOGIES sich in jedem Gebiet gegen Mitbewerber durchsetzen. Mit einer fortschrittlichen Technologie, die besonders bei neuen Zellkonzepten Anwendung findet und zu einer besseren Zellperformance sowie weiteren Kostensenkungen beiträgt, sowie mit der Verzahnung aus Maschinenbau und Verfahrenstechnik, wird sich SINGULUS TECHNOLOGIES in beiden Bereichen des Solarmarkts mit seinen Anlagen weiter durchsetzen. Chancen für die Zukunft, Ausblick und erwartete ErtragslageSINGULUS TECNOLOGIES ist für die Zukunft sehr gut aufgestellt und hat gute Chancen, wieder in eine Phase stabiler Erträge zurückzukehren. Wir sind davon überzeugt, dass wir im Jahr 2011 unsere Ziele erreichen werden. Die internen Voraussetzungen wurden geschaffen, und die externen wirtschaftlichen Rahmenbedingen haben sich positiv entwickelt und bilden eine solide Grundlage. Im Optical Disc Segment ist SINGULUS TECHNOLOGIES weltweit einziger Komplettanbieter sowie Weltmarktführer bei Blu-ray Anlagen und erwartet ein starkes Wachstum in diesem Bereich für die kommenden Jahre. Exzellente Produkte, eine einzigartige Marktposition und Topleistungen im Service sind für unser Unternehmen die Basis für ein profitables Segment Optical Disc. Wir erwarten, dass sich diese Entwicklung auch in 2012 fortsetzen wird. Im Solarsegment wird sich SINGULUS TECHNOLOGIES im Bereich der Produktionstechnik für die kristallinen und für Dünnschicht-Solarzellen weiter durchsetzen. Zahlreiche Projekte für Einzel- und Gesamtsysteme sind in Verhandlung und lassen in 2011 entsprechende Auftragseingänge erwarten. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass es gelingen wird, die Geschäftsaktivitäten im Segment Solar wie geplant erfolgreich auszubauen, damit dieser Bereich nachhaltig Erträge zum Konzernergebnis erwirtschaften wird. Wir erwarten deshalb bereits 2011 einen Break-even in unserem Segment Solar und gehen von einer positiven Weiterentwicklung in 2012 aus. Risikobericht (einschließlich Erklärung nach §289 Abs. 5 HGB)Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu. RisikomanagementDas Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in allen relevanten rechtlichen Einheiten und Geschäftsbereichen und zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Dabei werden, unter Berücksichtigung definierter Risikokategorien, Risiken der Geschäftsfelder und der operativen Einheiten identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe bewertet. Dies umfasst Risiken, welche für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind. Die Bewertung der Schadenshöhe erfolgt in der Regel mit Blick auf die Auswirkungen der Risiken auf das operative Ergebnis (EBIT). Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zur Risikovermeidung, -reduzierung und -absicherung zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Im Rahmen unterjähriger Controllingprozesse werden wesentliche Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen überwacht. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das zentrale Risikomanagement berichtet einmal im Quartal über die identifizierten Risiken an den Vorstand sowie einmal im Geschäftsjahr an den Aufsichtsrat. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die identifizierten Risiken finden eine entsprechende Berücksichtigung innerhalb der Bilanzierung und Berichterstattung der Gesellschaften. Unternehmerische Chancen werden nicht innerhalb des Risikomanagementsystems behandelt, sondern im Rahmen regelmäßiger Strategiemeetings diskutiert, in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen analysiert und gegebenenfalls innerhalb der jährlich erstellten operativen Planung erfasst. Im Rahmen des Strategieprozesses werden die Chancen für weiteres profitables Wachstum ermittelt und in den Entscheidungsprozess eingebracht. Die direkte Verantwortung für das frühzeitige Identifizieren von Chancen und deren Realisierung liegt beim Vorstand. Die Effizienz der Risikomanagement-Prozesse sowie die Einhaltung der im Risikomanagement-Handbuch der SINGULUS TECHNOLOGIES definierten Regelungen und Richtlinien unterliegen einer regelmäßigen Prüfung durch die Abschlussprüfer im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für die Jahresabschlussprüfung. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, unternehmensgefährdende Risiken und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Sollte dabei Verbesserungsbedarf erkannt werden, so werden die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zur Anpassung des Risikomanagements durchgeführt. Das Risikomanagement-System der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gewährleistet, dass sich unternehmerische Chancen und Risiken frühzeitig erkennen lassen und der Konzern in der Lage ist, ihnen aktiv und wirksam zu begegnen. Dieses System entspricht damit den gesetzlichen Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem und steht im Einklang mit den Deutschen Corporate Governance Grundsätzen. Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte die Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wesentlich beeinflussen können. RisikofelderAls weltweit agierendes Unternehmen sind wir von der konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Weiterhin besteht aufgrund des Wettbewerbs das Risiko des Verlusts von Marktanteilen. Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist neben dem Segment Optical Disc in den Industriebereichen Solar und Halbleiter tätig. Diese Diversifikation dient der Reduzierung der Abhängigkeit von nur einem Geschäftsfeld. Wir analysieren kontinuierlich unser Marktumfeld und unsere Konkurrenzsituation. Stetiger Kundenkontakt und die daraus resultierende Marktnähe liefern uns wichtige Informationen über die Bedürfnisse unserer Kunden. Die gewonnenen Informationen ermöglichen uns, bedarfsgerechte Produkte zu entwickeln und anzubieten sowie unsere Wettbewerbssituation weiter auszubauen. Auf diesem Wege versuchen wir negative gesamtwirtschaftliche Entwicklungen weitgehend zu neutralisieren. Im Folgenden wird näher auf die bestehenden Einzelrisiken eingegangen. BeschaffungsmarktrisikenVerfügbarkeit, Preissteigerungen und Qualität von Einkaufteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Für den Bereich Beschaffung und Einkauf werden daher regelmäßig Bonitätsprüfungen unserer Zulieferanten durchgeführt. Weiterhin werden die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile ständig überwacht. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen die Überwachung der Gängigkeit und Reichweite des Roh-, Hilfs- und Betriebsstofflagers sowie eine Analyse der Altersstruktur von Waren und Einkaufsteilen. Aufgrund einer deutlich rückläufigen Nachfrage unserer Produkte waren im Geschäftsjahr 2010 im Bereich Optical Disc erhöhte Wertberichtigungen auf unsere Lagerbestände notwendig. Darüber hinaus ergab sich in diesem Zusammenhang Wertberichtigungsbedarf aus der Abwertung verschiedener Halb- und Fertigfabrikate im Segment Optical Disc. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Abwertungen auf Vorratsbestände in Höhe von 9,5 Mio. € verbucht. IT-RisikenUm einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten, sind Unternehmen auf Informationstechnologien angewiesen. Zur Minimierung des Risikos einer Unterbrechung von Geschäftsprozessen infolge eines Systemausfalls wurden zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem Zutrittskontrollsysteme, Notfallpläne und unterbrechungsfreie Stromversorgung kritischer Systeme, Backup-Systeme sowie eine regelmäßige Datenspiegelung. Gegen Datensicherheitsrisiken durch unberechtigten Zugriff setzen wir Firewall-Systeme und Virenscanner ein. Zudem stellen wir die Vertraulichkeit der Daten, beziehungsweise deren Verfügbarkeit durch entsprechende Zugriffsberechtigungssysteme sicher. ProjektrisikenInsbesondere im Segment Solar basieren unsere Erwartungen und Einschätzung der Geschäftsentwicklung wesentlich auf der wachsenden Bedeutung des Systemgeschäfts. Solche Großprojekte stellen besondere Anforderungen an das Risikomanagement. Dies gilt innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe vor allem bezüglich unserer Geschäftsaktivitäten im Segment Solar. Potenzielle Risiken entstehen dabei in der mit Unsicherheiten behafteten Kalkulation derartiger Projekte. Dazu gehören unerwartete technische Probleme, Lieferengpässe und Qualitätsprobleme bei Lieferanten wichtiger Komponenten, unvorhersehbare Entwicklungen bei der Montage vor Ort und Probleme mit Partnern oder Subunternehmern. Das Projektmanagement muss dafür Sorge tragen, dass die internen und externen logistischen Abläufe reibungslos umgesetzt werden können. Dies ist wichtig, um die Abnahmezeiten für unsere Produkte beim Kunden zu minimieren. SINGULUS TECHNOLOGIES verbucht innerhalb des Segments Optical Disc Umsatzerlöse erst nach Endabnahme durch den Kunden. Mögliche Abnahmeverzögerungen werden durch Baustellenmanagement und laufende Betreuung der Inbetriebnahme vor Ort vermieden. Eine Ausnahme von der Regelung der Umsatzrealisierung nach Abnahme besteht innerhalb der Segmente Solar und Halbleiter. Hier werden Fertigungsaufträge nach dem Fertigstellungsgrad (percentage-of-completion-Methode) bilanziert. Potenzielle Risiken entstehen dabei bereits in der Kalkulation der Projekte. Zum Management der Risiken innerhalb dieses Segments wenden wir bereits in der Angebotsphase bewährte Methoden an, um den Einfluss möglicher Kostenabweichungen gegenüber den Planwerten abzuschätzen. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt lassen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten. ProduktrisikenMöglichen Produktrisiken, wie beispielweise Haftungsansprüchen oder Reputationsschäden aufgrund von Produktmängeln, werden wir durch die hohe Qualität und Sicherheit unserer Produkte, unserer Produktinformationen sowie unserer Dienstleistungen gerecht. Die möglichen Gefahren und Risiken, die von einem Produkt während seines gesamten Lebenszyklus für Mitarbeiter, Kunden oder die Umwelt ausgehen können, werden bereits bei der Entwicklung unserer Produkte analysiert und das jeweilige Risikopotenzial entsprechend ermittelt. Wir treffen die entsprechenden Maßnahmen, um die ermittelten Risiken zu vermeiden oder, wo dies nicht möglich ist, auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. ProduktionsrisikenEine Betriebsunterbrechung an einem unserer Hauptwerke oder bei unseren Anlagen beim Kunden über einen längeren Zeitraum könnte die Ertragslage und die Reputation des Unternehmens negativ beeinflussen. Dies gilt insbesondere, wenn die Betriebsunterbrechung durch einen Unfall verursacht wird, bei dem es zusätzlich zu Personen- oder Umweltschäden kommt. Priorität haben daher Maßnahmen, die eine Betriebsunterbrechung vermeiden. Hierzu zählt insbesondere eine präventive Anlagenüberwachung und die Vorhaltung von strategischen Ersatzteilen. TechnologierisikoDie SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig. Für den Markterfolg sind Produkte mit verlässlicher Spitzentechnologie erforderlich. Dies erfordert ständige Verbesserungen der bereits auf dem Markt befindlichen Produkte. Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Entwicklungsrisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer Spätentwicklung ist durchaus als hoch einzustufen. Dieses Risiko mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden sowie durch unseren Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung. AbsatzmarktrisikoEin hohes Risiko besteht im Marketing- und Vertriebsbereich. Hier gilt es, Einbrüche bei der Nachfrage oder Risiken von möglichen Fehleinschätzungen bei einzelnen Märkten oder Produkten zu erfassen und zu bewerten. Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden helfen hier, künftige Entwicklungen besser einschätzen zu können. Diese Risiken sind als materiell einzustufen und können zu substanziellen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen. Bedingt durch den weltweiten Einbruch der Konjunktur war die Nachfrage nach Investitionsgütern bis ins Geschäftsjahr 2010 dramatisch rückläufig. Von diesem Rückgang waren sowohl das Segment Optical Disc als auch das Segment Solar betroffen. In diesem Zusammenhang wurden Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 44,2 Mio. € gebildet, die die Reduzierung der Fair Values verschiedener Vermögenswerte betreffen. Die hieraus resultierende Ergebnisbelastung war im Berichtsjahr zwar signifikant, jedoch in 2010 nicht liquiditätswirksam und damit für das Unternehmen nicht bestandsgefährdend. Währungs- und AusfallrisikenIm Hinblick auf die Währungsrisiken, die sich aus der Fakturierung in Fremdwährung ergeben können, gilt das Prinzip der Kurssicherung. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen spezifische Länderrisiken setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt. Das Zahlungsverhalten einiger Kunden hat sich im Geschäftsjahr 2010 weiter verschlechtert. In diesem Zusammenhang wurden Forderungen aus Maschinenlieferungen aus Vorjahren, die weder durch Kreditversicherungen oder Bankgarantien abgedeckt waren, wertberichtigt. Im Einzelnen wurden im Berichtsjahr insgesamt Einzelwertberichtungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7,4 Mio. € verbucht. Insgesamt bestehen zum Ende des Berichtsjahres Wertberichtungen von 10,6 Mio. €. Aufgrund dessen sowie durch die umgesetzten Veränderungen von Prozessen im Vertrieb und Rechnungswesen gehen wir aus heutiger Sicht von einer ausreichenden Deckung des Forderungsausfallrisikos aus. Finanzielle RisikenDie SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken, Währungsrisiken und Zinsrisiken ausgesetzt. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vorgehalten. Zur Stabilisierung der Liquiditätssituation erfolgte bereits im März 2010 eine Kapitalerhöhung von 15,1 Mio. € sowie der Verkauf der Tochtergesellschaft HamaTech APE und des Grundstücks in Sternenfels. In diesem Zusammenhang erfolgte im März 2010 ein Liquiditätszufluss in Höhe von 6,2 Mio. €. Darüber hinaus wurde im November 2010 in diesem Zusammenhang eine nicht betriebsnotwendige Immobilie in der Slowakei zu einem Kaufpreis in Höhe von 5,4 Mio. € veräußert. Zur Finanzierung der ausstehenden Kaufpreisverbindlichkeit im Rahmen der Übernahme von 49 % der Anteile an der STANGL Semiconductor Eguipment AG in Höhe von 10,0 Mio. € wurde im April 2010 ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährtes Darlehen in Anspruch genommen. Infolge des anhaltend schwachen Geschäftsverlaufs im Jahr 2010 zeichnete sich im Sommer 2010 ab, dass die vereinbarten Covenants-Regelungen der bestehenden Kreditvereinbarung bis Ende 2010 nicht eingehalten werden können. Der Vorstand trat deshalb proaktiv in Gespräche mit den kreditgebenden Banken ein und vereinbarte im Februar 2011 eine neue Finanzierungsvereinbarung mit einer Laufzeit bis Ende 2012. Hierbei wurde das ursprünglich zur Verfügung gestellte Kreditvolumen von 41,5 Mio. € um eine weitere Avallinie in Höhe von 6,2 Mio. € ausgeweitet. Somit stehen der Gesellschaft neben der Term Loan Facility von ursprünglich 25,0 Mio. €, eine Revolving Facility in Höhe von 10,0 Mio. € sowie eine Avallinie in Höhe von 12,7 Mio. € zur Verfügung. Bis zum Ende des Berichtsjahres wurde die Term Loan Facility bis auf 5,6 Mio. € zurückgeführt. Die Revolving Loan Facility war in voller Höhe ausgenutzt, die Avallinie wurde zum Stichtag in Höhe von 5,5 Mio. € beansprucht. Zum 31. Dezember 2010 betrug die Nettoverschuldung vor Einbeziehung von Finanzmitteln -13,8 Mio. € und die Eigenkapitalquote 58,4 %. Im Rahmen dieser mittelfristigen Kreditlinie wurden den finanzierenden Banken umfangreiche Sicherheiten gestellt. In einem Amendment vom 9. Februar 2011 zum Kreditvertrag sind mit den kreditgewährenden Banken Covenants vereinbart worden, die monatlich geprüft werden. Bei einem Bruch der Covenants wären die Banken berechtigt, die Kredite, die eine notwendige Voraussetzung für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sind, fällig zu stellen. Der Vorstand arbeitet deshalb mit höchster Priorität und großem Nachdruck an der Einhaltung der einzelnen Covenants. Sollte dennoch ein Bruch eintreten, gehen wir aufgrund der niedrigen Gesamtverschuldung des Konzerns, der sehr hohen Eigenkapitalquote sowie der großen Sicherheiten der finanzierenden Banken von einer Fortführung der Finanzierung aus. Der Eintritt ins Solargeschäft kann je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig machen. Im Geschäftsjahr 2010 wurden im Rahmen von Sicherheitenhinterlegungen für Kreditzusagen insgesamt 8,1 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt. Diese dienen in Höhe von 4,4 Mio. € der Sicherung von Avalbürgschaften und stehen bei Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung der Gesellschaft wieder zur Verfügung. Im Weiteren wurden Erlöse aus dem Verkauf verschiedener Vermögenswerte zur Sicherheit vorübergehen hinterlegt (3,7 Mio. €). Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. Rechtliche RisikenAls international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht, Steuerrecht sowie Gesellschaftsrecht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesetzt werden, so dass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und Auswirkungen auf unser Geschäft und sowie die entsprechenden Ergebnisse haben können. Im Rahmen der juristischen Unterstützung der operativen Geschäftstätigkeit werden rechtliche Risiken einem systematischen Ansatz folgend identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkung qualitativ und quantitativ bewertet. Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtrisiken dar. Sie sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen. Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Verschmelzungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der HamaTech AG vom 17. Dezember 2007 und Feststellung einer Rückerwerbsverpflichtung15 ehemalige Aktionäre der HamaTech AG hatten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss über die Zustimmung zur Verschmelzung mit der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Mit Urteil vom 28. Mai 2009 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Kläger gegen den Verschmelzungsbeschluss abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht hingegen auf Antrag von elf Klägern festgestellt, dass die Gesellschaft mit Wirksamwerden der Verschmelzung verpflichtet sei, aufgrund der Abfindungsregelung im Beherrschungsvertrags vom 21. April 2006 zwischen ihr und der (erloschnen) HamaTech AG auf Verlangen der Kläger (als ehemalige Aktionäre der HamaTech AG) deren anteilige SINGULUS-Aktien, welche diese im Wege der Verschmelzung erlangt haben, gegen eine Barabfindung von 2,55 € für jede ehemalige HamaTech-Aktie zu erwerben. Gegen die Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage wurde von einigen der Klägern Berufung gegen das Feststellungsurteil von der SINGULUS TECHNOLGIES AG eingelegt. Die Erfolgsaussichten der Berufung der Kläger hält die Gesellschaft für gering. Die Erfolgsaussichten der eigenen Berufung gegen das Feststellungsurteil sind schwer einzuschätzen. Aber selbst wenn die Berufung keinen Erfolg hätte, wären anspruchsberechtigt nur elf Kläger für die von ihnen gehaltenen Aktien. Zu der Zahl der gehaltenen Aktien haben die Kläger bisher keine Angaben gemacht. Zusätzlich müsste die Gesellschaft alle Gerichtskosten zahlen. Spruchverfahren nach BeherrschungsvertragGegenstand dieses Spruchverfahrens ist die gerichtliche Bestimmung des Ausgleichs und der Abfindung gemäß dem Beherrschungsvertrag vom 21. April 2006 zwischen der (erloschenen) HamaTech AG als abhängiger Gesellschaft und der Gesellschaft als herrschendem Unternehmen. 24 (ehemalige) außenstehende Aktionäre der HamaTech AG haben einen Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit von Barabfindung und Ausgleichszahlung gestellt. Das Gericht hat einen Sachverständigen beauftragt, eine Berechnung vorzunehmen. Das Gutachten liegt noch nicht vor. Eine Erhöhung der Abfindung durch das Gericht würde für alle Aktionäre gelten, die die Abfindung angenommen haben, nicht nur für die Kläger. Die Erfolgsaussichten der Kläger und das Volumen einer möglichen Anpassung kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Selbst bei Obsiegen muss die SINGULUS TECHNOLGIES AG aufgrund gesetzlicher Regelung die Gerichts- und Verfahrenskosten der Kläger tragen. Spruchverfahren nach VerschmelzungGegenstand dieses Spruchverfahrens ist die gerichtliche Bestimmung der baren Zuzahlung an die ehemaligen Aktionäre der HamaTech AG anlässlich der Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. 45 (ehemalige) außenstehende Aktionäre der HamaTech AG haben einen Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer baren Zuzahlung gestellt. Das Gericht hat noch keinen Sachverständigen mit einer Stellungnahme zu einzelnen Bewertungsrügen der Antragsteller bestellt. Der Ausgang des Verfahrens lässt sich daher derzeit nicht prognostizieren. Auf jeden Fall muss die SINGULUS TECHNOLGIES AG die Gerichts- und Verfahrenskosten tragen. StrategierisikoDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat eine langfristige Wachstumsstrategie entwickelt. In regelmäßigen Sitzungen bewerten der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie Führungskräfte die Wachstumsstrategie des Konzerns und leiten, sofern notwendig, korrigierende Maßnahmen ein. Beurteilung der GesamtrisikosituationDer Rahmen der reduzierten Kreditlinie ist für das Anlagengeschäft innerhalb unserer Segmente Optical Disc, Solar und Halbleiter ausreichend, sofern in 2011 eine Belebung der Nachfrage innerhalb unserer Märkte eintritt. Darüber hinaus können je nach projektspezifischen Anforderungen innerhalb des Solarsystemgeschäfts weitere finanzielle Mittel oder Finanzierungszusagen notwendig werden, für die ein erweiterter Finanzierungsrahmen erforderlich wäre. Im Segment Solar erwartet das Management insbesondere Zuwachsraten über das Systemgeschäft. Sollten die angenommenen Umsatzerlöse im Systemgeschäft hinter den Annahmen zurück bleiben, würde dies zu einer Unterdeckung der Buchwerte führen und weitere Impairmentaufwendungen zur Folge haben. Weitere Risiken, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe führen könnten, bestehen aus der derzeitigen Sicht nicht. Organisatorisch sind alle Voraussetzungen erfüllt, um frühzeitig übersieh abzeichnende Risikosituationen Kenntnis zu erlangen. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des SINGULUS TECHNOLOGIES AG Konzerns hinsichtlich des RechnungslegungsprozessesIm SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wird das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem, in Anlehnung an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen sind dies:
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Wesentlichen die folgenden Elemente:
Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein. Umwelt und Nachhaltigkeit bei SINGULUS TECHNOLOGIESSINGULUS TECHNOLOGIES hat einen hohen Anspruch an sich und an seine Produkte. Die Anlagen der Segmente Optical Disc und Solar entsprechen den modernsten Anforderungen für Umwelt, Energieverbrauch und Sicherheit. Der bewusste Umgang mit Ressourcen und die Fürsorge für die Mitarbeiter, gepaart mit gesellschaftlichem Engagement, stehen für SINGULUS TECHNOLOGIES an hervorragender Stelle und unterstreichen nachdrücklich unsere gesellschaftliche Verantwortung und unser Engagement für die Umwelt. Eine umweltbewusste Konstruktion, ressourcenschonender Materialeinsatz und Recyclingfähigkeit sind die Grundlage einer nachhaltigen Fertigung und Montage unserer Maschinen. Wir überprüfen diese Abläufe permanent auf mögliche Anpassungen in Bezug auf ihre Effizienz und Umweltverträglichkeit. Maschinen von SINGULUS TECHNOLOGIES sind energiesparend. So ist z. B. der Stromverbrauch auf das absolute Minimum reduziert - dies schlägt sich in der Energiebilanz und Kostenbetrachtung unserer Kunden nieder. In unserem eigenen Haus werden seit Firmengründung wiederverwertbare Stoffe, wie z. B. die bei der Inbetriebnahme anfallenden CD, DVD und Blu-ray Discs, gesammelt. Kunststoff und wertvolle Metalle werden von Dienstleistern weiterverarbeitet. In unserem neuen Werk in Fürstenfeldbruck haben wir besonderen Wert auf Ressourcenschonung gelegt. Auf dem Dach des Werkes wurde im April des Jahres 2010 eine Photovoltaikanlage mit 468 Modulen installiert, die 86,15 KWp an Leistung erbringt. Der Aufbau belegt eine Fläche von 625 m2 . Weiterhin nutzen wir dort die Erdwärme im Winter zur Unterstützung der Heizung sowie im Sommer für die Kühlung der Gebäude. Im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wird der Umweltgedanke und das nachhaltige Denken aktiv gelebt. VergütungsberichtDieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichtes für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Er enthält die Angaben, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts, erweitert durch das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG), Bestandteil des Anhangs nach § 314 HGB bzw. des Lageberichtes nach § 315 HGB sind. Der Vergütungsbericht berücksichtigt mit Ausnahme der in der Erklärung nach § 161 AktG genannten Einschränkungen die Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex. A. Vergütung des VorstandsI. Zusammensetzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2010scroll
II. Individuelle VergütungFür die einzelnen Vorstandsmitglieder ergab sich im Berichtsjahr folgende Vergütung: scroll
1)
Unter sonstige Vergütung fallen Nebenleistungen
wie Versicherung und Firmenwagen. Insgesamt betrug die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 1.223 T€. Hiervon nahm der jährliche fixe Gehaltsbestandteil ca. 70 % und der variable - allerdings bei den Vorständen Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck und Herr Markus Ehret überwiegend fest zugesagte - Gehaltsbestandteil ca. 24 % der Gesamtvergütung ein. III. Erläuterung Vergütungsstruktur1. Überblick über Vergütungsstruktur1.1 Konzept und Zielsetzungen der VergütungsstrukturDie Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist dabei, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und besteht aus einer fixen und variablen monetären Vergütung, Aktienoptionen, Versorgungszusagen und Sachleistungen. Der Aufsichtsrat geht dabei von einem jährlichen monetären Zieleinkommen aus, das sich zu 60 % aus fixen und zu 40 % aus variablen Bezügen zusammensetzen soll. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Höhe des Zieleinkommens an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen, sowie an der vertikalen Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Die Absicht des Aufsichtsrates ist es auch, die Vorstandsmitglieder langfristig an das Unternehmen zu binden und einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen. Der Aufsichtsrat bezieht in die Überprüfung der Vergütung die individuelle Leistung und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein. Die regelmäßige Überprüfung soll jeweils bei der ersten Aufsichtsratssitzung des Jahres erfolgen. 1.2 Zusammensetzung der VergütungDie Vergütung setzt sich generell aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus einem festen Jahresgehalt, Pensionszusagen und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus, ein Sonderbonusprogramm mit langfristiger Anreizwirkung und Aktienoptionen, deren Wert von der langfristigen Unternehmensentwicklung abhängt. Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, unternehmerische, operative und technische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauf folgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorständen individuell vereinbart. Werden die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht, entscheidet der Aufsichtsrat, ob und in welcher Höhe eine variable Vergütung gezahlt wird. Die Vorstandsverträge sehen die Möglichkeit vor, zusätzlich zu den variablen Vergütungen einmalige Sonderzahlungen zu leisten, um besonderen Umständen Rechnung tragen und eine angemessene sowie wettbewerbsfähige Vergütung gewähren zu können. Erstmals für das Geschäftsjahr 2006 wurde mit den Vorständen eine weitere variable Vergütung (Sonderbonus) vereinbart, die eine langfristige Anreizwirkung haben soll. Danach gewährt die Gesellschaft jedem Vorstand einen Sonderbonus in Höhe von 500.000 € pro Jahr vorausgesetzt dass bestimmte Erfolgsziele, die sich u. a. an dem nach IFRS ermittelten Konzernjahresüberschuss orientieren, erreicht werden. Das Erfolgsziel in 2010 für den Sonderbonus ist das Ergebnis pro Aktie in Höhe von 0,70 €. Diese Zielmarke steigt jedes Jahr um 10 % an. Wird das Erfolgsziel nicht erreicht, wird der Sonderbonus für das betreffende Geschäftsjahr gesperrt, bis das Erfolgsziel eines der nächsten Jahre erreicht wird. In diesem Fall kommen sämtliche gesperrten Sonderboni kumuliert zur Auszahlung. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, beim Unternehmen zu bleiben und den Unternehmenswert durch Verbesserung des Ergebnisses pro Aktie stetig und nachhaltig zu steigern. Gesperrte Sonderboni und der eventuell für das laufende Geschäftsjahr zu gewährende Sonderbonus verfallen, wenn der Dienstvertrag während eines Geschäftsjahres beendet wird. Mit Herrn Markus Ehret wurde in 2010 keine Sonderbonusregelung abgeschlossen. In der Vergangenheit wurden Aktienoptionen gewährt. In den letzten zwei Jahren wurden jedoch keine Optionsprogramme mehr aufgelegt. Der letzte Optionsplan stammt aus dem Jahr 2007. Weder Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck noch Herr Markus Ehret waren Begünstigte eines früheren Aktienoptionsprogramms. Somit hält keiner der derzeitigen Vorstände Aktienoptionen aus diesen Programmen. Der Aufsichtsrat plant, in 2011 den Vorständen, Führungskräften und Mitarbeitern virtuelle Aktien oder Aktienoptionen zu gewähren. Er hat daraufhin den Vorstand beauftragt, entsprechende Programme als Entscheidungsvorlage vorzubereiten. Zielsetzung eines solchen Programmes ist es generell, die Begünstigten langfristig an das Unternehmen zu binden. Weiterhin soll mit dem Programm eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage umgesetzt werden, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten sowie der Aktionäre erreicht und damit nachhaltig Wert für die Aktionäre schafft. Schließlich erhalten die Vorstandsmitglieder Sachbezüge wie Dienstwagen und Versicherungen sowie Pensionszusagen. 2. Feste VergütungDie feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen. Die gesamte im Geschäftsjahr 2010 bezahlte feste Vergütung betrug 850 T€. Wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage beschloss der Aufsichtsrat am 14, September 2009, eine Anpassung der Vorstandsbezüge nach § 87 Abs. 2 AktG vorzunehmen und für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2009 das Bruttojahresfestgehalt der amtierenden Vorstände um 20 % zu reduzieren. Dabei wurde die Möglichkeit einer nachträglichen Erhöhung des Bruttojahresfestgehalts im Wege einer zeitanteiligen Nachzahlung bis hin zur Wiederherstellung des ungekürzten Bruttojahresfestgehalts in Abhängigkeit zum erwirtschafteten Konzernjahresüberschuss je Aktie vorgesehen. Dieser Beschluss galt im Geschäftsjahr 2010 fort und betraf nur noch Herrn Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch. Die neu gewonnen Vorstände Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck und Herr Markus Ehret, die nach diesem Beschluss bestellt wurden, fallen nicht unter diese Regelung. 3. Variable VergütungDie gesamte im Geschäftsjahr 2010 bezahlte variable Vergütung betrug 299 T€. Der Aufsichtsrat beschloss, die Anpassung der Vorstandsbezüge nach § 87 Abs. 2 AktG auch auf die variablen Vergütungsbestandteile auszudehnen, so dass die Obergrenzen der jährlichen erfolgsabhängigen Vergütung der Vorstandsmitglieder für den Zeitraum ab dem 1. September 2009 um 20% herabgesetzt wurden. Für die Vorstände Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck und Herr Markus Ehret galt diese Herabsetzung im Geschäftsjahr 2010 nicht, da sie erst nach dem Herabsetzungsbeschluss bestellt wurden. Herr Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch erhält für das Jahr 2010 keine variable Vergütung. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck erhält eine bei Bestellung vertraglich fest zugesagte variable Vergütung in Höhe von 133.500 € zuzüglich eines Anerkennungsbonus von 66.500 € und Herr Markus Ehret eine ebenfalls vertraglich fest zugesagte variable Vergütung von 99.200 € 4. Aktienoptionen und virtuelle AktienHerr Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch hielt zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Vorstand 80.000 Aktienoptionen aus einem früheren Aktienoptionsplan. Diese Optionen würden zum Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens aus der Gesellschaft verfallen, falls die Ausübungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen sollten. Die übrigen Vorstandsmitglieder halten keine durch die Gesellschaft gewährten Optionen. Der Aufsichtsrat hat in 2011 beschlossen, den Vorständen virtuelle Aktien oder Aktienoptionen zukommen zu lassen. Ein entsprechendes Programm wird derzeit durch die Gesellschaft als Entscheidungsvorlage für den Aufsichtsrat vorbereitet. 5. Sonstige VergütungWeiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie Dienstwagen bzw. pauschale Entschädigung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke, Unfall- und Haftpflichtversicherung und D & 0 Versicherung mit dem gesetzlich geforderten Selbstbehalt. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Höhe zu. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck hat für seine Tätigkeit als Vorstand/ Geschäftsführer der STANGL Semiconductor Eguipment AG/ SINGULUS STANGL SOLAR GmbH keine gesonderte Vergütung erhalten. Bezüge aus Aufsichtsratsvergütungen in Konzernunternehmen werden auf die Vorstandsbezüge angerechnet. 6. PensionszusagenPensionen werden an Vorstandsmitglieder gezahlt, die die Altersgrenze von 63 Jahren erreicht haben. Die Pensionszusagen für Vorstandsmitglieder beziehen sich auf einen Prozentsatz des letzten vor dem Ausscheiden bezogenen Festgehalts. Der Anwartschaftsbarwert sämtlicher Pensionszusagen gegenüber Mitgliedern des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG betrug zum 31. Dezember 2010 0 €. IV. Leistungszusagen im Fall der Beendigung der Tätigkeit und von Dritten, Change of Control-Klauseln1. AbfindungsregelungenFür den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses erhalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben. Herr Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch hat nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand am 19. November 2010 weiter seine fixen Bezüge aus seinem Dienstvertrag erhalten. Eine Abfindung wurde nicht vereinbart. 2. Leistungszusagen DritterKeinem Vorstandsmitglied wurden im Berichtszeitraum im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten gewährt oder zugesagt. 3. Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control Klauseln)3.1 Die Vorstandsverträge enthalten, mit Ausnahme des Dienstvertrags für Herrn Roland Lacher für die Zeit seiner Entsendung in den Vorstand, eine Change of Control-Klausel. Danach erhält das Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert, gekündigt oder das Vorstandsmitglied beurlaubt wird, eine Sonderzahlung in Höhe des zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses zuletzt bezogenen Festgehaltes für ein Jahr. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Aktionär die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetztes (WpÜG), d. h. mindestens 30 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erlangt. In diesem Fall werden mit Beendigung des Dienstvertrags auch alle gesperrten Sonderboni - unabhängig vom Ablauf von Sperrfristen und dem Erreichen von Erfolgszielen - fällig oder zum Verkauf frei (vgl. zu Sonderboni und virtuellen Aktien die Erläuterungen unter III. Ziffer 3 und k oben). Dasselbe gilt für ausgegebene virtuelle Aktien. Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht. 3.2 Die an Vorstandmitglieder ausgegebenen Aktienoptionen können im Falle eines Kontrollwechsels vorzeitig ausgeübt werden. B. Vergütung des AufsichtsratesDie Vergütung des Aufsichtsrates wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns. Die gegenwärtig für den Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geltenden Vergütungsregeln wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2008 beschlossen und sind in § 11 der Satzung enthalten. Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine Vergütung, die sich aus fixen und variablen Elementen zusammensetzt. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält als feste Vergütung einen Betrag in Höhe von 30.000 €, der nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird. Hinzu kommt eine erfolgsabhängige Vergütung von 800,00 € für jeden Cent des nach den Internationalen Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/ IFRS) ermittelten Konzerngewinns pro Aktie. Die feste Vergütung ist auf die erfolgsabhängige Vergütung anzurechnen. Die Bemessungsgrundlage ist höchstens gleich dem Bilanzgewinn der Gesellschaft, vermindert um einen Betrag von 4 % der auf den geringsten Ausgabebetrag der Aktie geleisteten Einlagen. Die variable Vergütung wird nach Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr fällig. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen und der erfolgsabhängigen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf folgende Vergütungen für das Berichtsjahr, wobei die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2010 wie im Vorjahr wegen des angefallenen Verlustes der Gesellschaft entfällt: scroll
C. Kreditgewährungen an Vorstands- und AufsichtsratsmitgliederKredite und Vorschüsse wurden den Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. D. Aktienbesitz von Vorstand und AufsichtsratDer Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Roland Lacher, hielt zum 31. Dezember 2010 direkt und indirekt über die VVG Roland Lacher KG (einer Gesellschaft, die Herrn Roland Lacher gemäß § 15a Abs. 3 Satz 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugerechnet wird) insgesamt 594.472 Aktien und somit einen Anteil von 1,5 % am Grundkapital der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Kein weiteres Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates hält einen direkten oder indirekten Anteil am Grundkapital der Gesellschaft, welcher größer ist als 1 %. Folgende Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2010 direkt oder indirekt Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder Optionsscheine: scroll
Die amtierenden Vorstandsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2010 keine Bezugsrechte aus Aktienoptionen oder Wandelschuldverschreibungen. E. Directors' DealingsNach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihnen nahe stehende Personen den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente melden, soweit der Wert der im Geschäftsjahr getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Im Geschäftsjahr 2010 wurden folgende Geschäfte gemeldet: scroll
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Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGBEine Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB ist auf der Website www.singulus.de veröffentlicht.
Kahl am Main, 2k. März 2011 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Markus Ehret Lagebericht zu §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGBAngaben nach Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 41.050.111,00 € und ist eingeteilt in 41.050.111 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Sämtliche Aktien sind Stammaktien. Sie vermitteln die sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergebenden Rechte und Pflichten. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen: keine 3. Direkte oder indirekte Kapitalbeteiligung über 10 %: keine 4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten: keine 5. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen: keine 6. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen: Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richten sich nach §§ 84, 85 AktG. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen abweichend von § 179 Abs. 2 AktG neben der einfachen Stimmenmehrheit nach § 133 Abs. 1 AktG nur der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit sie nicht die Änderung des Unternehmensgegenstands betreffen. Im Übrigen gelten §§ 133, 179 - 181 AktG. 7. Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien 7.1 Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.574.843,00 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien im Nennbetrag von 1,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstiger Wirtschaftsgüter sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere im Wege der Verschmelzung, ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). 7.2 Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 3.305.360,00 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien im Nennbetrag von 1,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstiger Wirtschaftsgüter sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere im Wege der Verschmelzung, ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). 7.3 Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 1.800.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 1.800.000 Stück auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird insoweit durchgeführt, wie die Berechtigten aus Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2001 ausgegeben werden, von ihrem Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. 7.4 Ermächtigung zum Rückkauf: keine 8. Change of Control-Klauseln und Entschädigungsvereinbarungen 8.1 Die Vorstandsdienstverträge enthalten mit Ausnahme des Dienstvertrags des Vorstands Herrn Roland Lacher für die Zeit seiner Entsendung durch den Aufsichtsrat Change of Control-Klauseln. Danach erhält das Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert, gekündigt oder das Vorstandsmitglied beurlaubt wird, eine Sonderzahlung in Höhe des zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses zuletzt bezogenen Festgehaltes für ein Jahr. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Aktionär die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetztes (WpÜG), d. h. mindestens 30 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erlangt hat. Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder mit Ausnahme von Herrn Roland Lacher im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht, um sich aus dem Dienstverhältnis lösen zu können, falls Differenzen über die zukünftige strategische Ausrichtung mit dem neuen Mehrheitsaktionär bestehen oder aus sonstigen Gründen das Verhältnis zum Mehrheitsaktionär gestört ist. Jeder Vorstand ist berechtigt bis zum Ablauf von einem Jahr nach einem Kontrollwechsel, seinen Dienstvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen oder sein Vorstandsmandat niederzulegen. Das Vorstandsmitglied erhält für den Fall einer solchen Sonderkündigung keine Abfindung oder Abgeltung für die restliche Vertragslaufzeit seit Kündigungszeitpunkt. Die Gesellschaft gewährt Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck einen Sonderbonus in Höhe von 500.000,00 € pro Jahr, wenn ein bestimmter Schwellenwert für das Ergebnis pro Aktie erreicht wird (Erfolgsziel). Andernfalls wird der Sonderbonus gesperrt, bis das Erfolgsziel eines der nächsten Jahre erreicht wird. Genauere Angaben finden sich im Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Der Vergütungsbericht stellt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder umfassend dar. Wird der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert, gekündigt, wird das Vorstandsmitglied beurlaubt oder macht es von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, werden mit Beendigung des Dienstvertrags alle gesperrten Sonderboni unabhängig vom Ablauf von Sperrfristen und dem Erreichen von Erfolgszielen fällig oder zum Verkauf frei. 8.2 Die auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2005, 2007 und 2008 an Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für weitere Führungskräfte und Mitarbeiter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und nachgeordneter verbundener Unternehmen insgesamt ausgegebenen 1.014.230 Aktienoptionen können nach Ablauf der Wartezeit vorzeitig ausgeübt werden, wenn für die Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) gemacht wird oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt, d. h. mindestens 30 % der Stimmrechte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hält. Eine Kontrolle in diesem Sinne liegt bereits vor, wenn ein entsprechender Vertrag über die Veräußerung von Aktien nicht mehr unter einer Bedingung steht, auch wenn dieser noch nicht vollzogen ist. Die Ausübung aller Aktienoptionen ist jedoch nur möglich, wenn die Erfolgsziele gemäß dem jeweiligen Aktienoptionsplan in dem Zeitraum, in den das Übernahmeangebot oder die Kontrollerlangung fällt, oder in einem späteren Ausübungszeitraum erreicht sind. 03 KONZERNJAHRESABSCHLUSSKonzernbilanzen zum 31. Dezember 2010 und 2009AKTIVAscroll
(Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil des Konzernabschlusses) Passiva scroll
(Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil des Konzernabschlusses) Konzerngewinn- und verlustrechnungen 2010 und 2009scroll
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals zum 31. Dezember 2010 und 2009scroll
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nach Abzug von Transaktionskosten Konzerngesamtergebnisrechnung 2010 und 2009scroll
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unter Berücksichtigung latenter Steuern (Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil des Konzernabschlusses) Konzern-Kapitalflussrechnungen 2010 und 2009scroll
(Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil des Konzernabschlusses) Erläuterungen zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 201001 Allgemeine InformationenDer Konzernabschluss enthält alle Geschäftsvorfälle der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl am Main (im Folgenden auch "SINGULUS TECHNOLOGIES AG" genannt), und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden auch "SINGULUS TECHNOLOGIES", "SINGULUS", "Gesellschaft" oder "Konzern" genannt). Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR/€) aufgestellt. Sofern nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Durch die Umstellung von T€ auf Mio. € entstanden im Berichtsjahr sowie im Vorjahresvergleichszeit räum Rundungsdifferenzen. Der Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wurde gemäß den International Financial Reporting Standards UFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs.1 HGB anzuwendenden Vorschriften, aufgestellt. Die Bezeichnung "IFRS" umfasst sämtliche am Bilanzstichtag verbindlich anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2010 verbindlich anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC) - wurden ebenfalls angewendet. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die Buchwerte der in der Bilanz erfassten Vermögenswerte und Schulden, die Grundgeschäfte im Rahmen von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts darstellen, werden aufgrund von Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, die auf die abgesicherten Risiken zurückgeführt werden können, angepasst. Der Konzernabschluss enthält alle Geschäftsvorfälle der SINGULUS TECHNOLOGIESAG, Kahl am Main, und ihrer Tochterunternehmen. Das Management hat den Konzernabschluss unter der Going Concern Prämisse aufgestellt. 02 GeschäftstätigkeitDie technologische Kernkompetenz von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Vakuum-Dünnschichttechnik. Hierunter versteht man das Aufbringen dünner Schichten im Vakuum mittels Kathodenzerstäubung. Hauptanwendungsbereich dieser Kernkompetenz ist die Herstellung und der Vertrieb von Produktionsanlagen für Blu-ray Disc, die alle Fertigungsschritte in der Optical Disc Produktion anbietet. Hierzu gehört auch die Herstellung von Masteringsystemen und Spritzgussmaschinen. Die Geschäftstätigkeit des Tochterunternehmens SINGULUS STANGL Solar GmbH umfasst im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von Anlagen für nasschemische Prozesse der Waferbearbeitung im Bereich Solar. Darüber hinaus baut SINGULUS auf dem Know-how des Kernbereichs Optical Disc auf und entwickelte eine neue Solar-Beschichtungsanlage. Weiterhin wurden die Aktivitäten in diesem Geschäftsbereich mit dem Verkauf von Selenisierungsöfen und Handlingsystemen ausgeweitet. Im Weiteren verweisen wir auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung unter Anmerkung 6. 03 Neue RechnungslegungsstandardsVerpflichtend anzuwendende neue Rechnungslegungsstandards und InterpretationenDer International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben in den Vorjahren folgende neue Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht. Diese waren für das Geschäftsjahr 2010 aufgrund der Anerkennung durch die EU im Rahmen des sog. Endorsement-Verfahrens neu anzuwenden:
Nachfolgend werden zusammenfassend die für den SINGULUS Konzern relevanten Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss beschrieben:
Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sindNeben den verpflichtend anzuwendenden neuen Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden vom IASB und vom IFRIC noch weitere Standards und Interpretationen veröffentlicht, die das Endorsement-Verfahren der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Eine Anwendung der nachfolgend aufgeführten Standards erfolgt mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung. Von einer eventuell bestehenden Möglichkeit einer freiwilligen Vorabanwendung wurde im vorliegenden Abschluss kein Gebrauch gemacht. Die nachfolgend aufgeführten überarbeiteten Standards und Interpretationen haben das EU-Endorsement-Verfahren bereits durchlaufen:
Die nachfolgend aufgeführten (überarbeiteten) Standards haben das EU-Endorsement-Verfahren noch nicht durchlaufen:
Aus allen anderen aufgeführten, noch nicht verpflichtend anzuwendenden (überarbeiteten) Standards und Interpretationen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SINGULUS Konzerns erwartet. 04 Wesentliche RechnungslegungsgrundsätzeKonsolidierungsgrundsätze und KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Der Konzernabschluss enthält neben der SINGULUS TECHNOLOGIES AG alle Gesellschaften, die unter der rechtlichen oder faktischen Beherrschung der Gesellschaft stehen. Die folgenden Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss enthalten:
In 2010 sind die HamaTech APE GmbH & Co. KG, Sternenfels, sowie die HamaTech APE Beteiligungs-GmbH, Sternenfels, veräußert worden und jeweils zum 15. Februar 2010 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Die Gesellschaft SINGULUS Emould GmbH, Würselen, wurde mit Wirkung vom 30. Juni 2009 auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. Am 24. Februar 2009 wurde die Verschmelzung der HamaTech AG, Kahl am Main, als übertragende Gesellschaft auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, als übernehmende Gesellschaft durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wirksam. Damit sind die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG übergegangen. Die HamaTech AG, Kahl am Main, ist mit der Verschmelzung erloschen. Die Gesellschaft SINGULUS Nano Deposition Technologies GmbH, Kahl am Main, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2009 auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. Bezüglich der Beteiligung an der SINGULUS STANGL verweisen wir auf das Kapitel Unternehmenszusammenschlüsse in Anmerkung 5. Den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteile am Eigenkapital und Periodenergebnis werden in der Bilanz und Gewinn - und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen. Die Periodenergebnisse von erworbenen Unternehmen werden im Konzernabschluss vom Zeitpunkt des Erwerbs an berücksichtigt. Alle wesentlichen konzerninternen Transaktionen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. FremdwährungsumrechnungDie Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden in der Währung aufgestellt, in welcher überwiegend die Abwicklung der geschäftlichen Transaktionen erfolgt (funktionale Währung). Die funktionale Währung entspricht dabei der jeweiligen Landeswährung. Die Posten der Bilanz werden mit dem Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Das Stammkapital der Beteiligungen wird zum historischen Kurs bewertet. Die Währungsdifferenzen, die aus der Anwendung unterschiedlicher Kurse entstehen, werden erfolgsneutral in den "sonstigen Rücklagen" ausgewiesen. Auf Fremdwährungen lautende monetäre Posten werden grundsätzlich zum Stichtagskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden als Aufwand oder Ertrag in der Periode, in der sie entstanden sind, erfasst. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von SchätzungsunsicherheitenDie Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen durch die Geschäftsleitung, die sich auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Wertminderungen von Vermögenswerten, die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen, den Ansatz von erzielbaren Restwerten im Bereich des Vorratsvermögens sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Im SINGULUS Konzern sind im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Bereiche von Ermessensausübungen und Schätzungsunsicherheiten betroffen: a) Wertminderung von VermögenswertenDer Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Darüber hinaus wird auch bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte, eine Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögenswertes auf Grundlage einer Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswertes vorgenommen. Falls es dabei nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu schätzen, wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört. Dies erfordert eine Schätzung der erzielbaren Beträge des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der Vermögenswert zugeordnet ist. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter "Wertminderung von Vermögenswerten" innerhalb dieser Anmerkung. b) Latente SteueransprücheLatente Steueransprüche werden für alle temporären Differenzen sowie für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür künftig zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Steueransprüche tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 23. c) Anteilsbasierte VergütungDie Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Die Annahmen und angewandten Verfahren sind in der Anmerkung 18 ausgewiesen. d) PensionsverpflichtungenDer Aufwand aus leistungsorientierten Plänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 20. e) EntwicklungskostenEntwicklungskosten werden entsprechend der unter "Forschungs- und Entwicklungskosten" in dieser Anmerkung dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cash Flows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cash Flows, die die Vermögenswerte generieren, vorzunehmen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 11. f) KundenbeziehungenZur Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der Kundenbeziehungen sind Annahmen über die künftigen Free Cash Flows, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cash Flows dieser Vermögenswerte zu treffen. Im Übrigen verweisen wir auf die weiteren Ausführungen innerhalb dieser Anmerkung. g) LeasingDer Konzern hat Leasingverträge geschlossen. Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung des Übergangs von Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 35. h) Forderungen POCBei der Beurteilung des Auftragsfortschritts bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen sind Schätzungen bezogen auf die bis zur Fertigstellung erwarteten Auftragskosten notwendig. Wir verweisen auf die Ausführungen zur "Umsatzrealisierung" innerhalb dieser Anmerkung sowie auf die Ausführungen unter Anmerkung 8. i) Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteVermögenswerte sind als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Damit dies der Fall ist, müssen die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte gängig und üblich sind, sofort veräußerbar und eine solche Veräußerung höchstwahrscheinlich sein. Dies erfordert eine Einschätzung des Managements zur wahrscheinlichen Veräußerung. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 14. UmsatzrealisierungUmsatzerlöse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anlagen innerhalb des Segments Optical Disc werden erfasst, wenn ein Vertrag wirksam zu Stande gekommen ist, die Lieferung erbracht ist, gegebenenfalls die Installation verbunden mit einer Abnahmebestätigung des Kunden erfolgt ist und die Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist. Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Leistung erbracht wurde, ein Preis vereinbart und bestimmbar ist und dessen Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist. Da es sich bei der Fertigung innerhalb der Segmente Solar und Halbleiter nicht um Serienfertigung handelt, sondern um individuelle kundenbezogene Aufträge, erfolgt die Bilanzierung gemäß der percentage-of-completion-Methode (POC-Methode). Der anzusetzende Fertigstellungsgrad wird nach der inputorientierten sog. cost-to-cost-Methode bestimmt. Dabei werden die bisher angefallenen Kosten ins Verhältnis zu den geschätzten voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten gesetzt. Der Ausweis der Aufträge erfolgt aktivisch als Forderung aus POC innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. passivisch als Verbindlichkeiten aus POC innerhalb der erhaltenen Anzahlungen, soweit die erhaltenen Anzahlungen die kumulierten Leistungen übersteigen. Im Falle des Verkaufs von einzelnen Anlagenkomponenten oder Ersatzteilen werden Umsatzerlöse gemäß den zugrunde liegenden Verträgen bereits bei Gefahrenübergang realisiert. Umsatzerlöse werden abzüglich Umsatzsteuer, Rücknahmen, Erlösschmälerungen und Gutschriften ausgewiesen. Geschäfts- oder FirmenwertGeschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenserwerb wurden bei allen erfassten und bilanzierten Unternehmenserwerben bei deren erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bemessen (sog. Partial-Goodwill-Method). Nach Veröffentlichung des überarbeiteten IFRS 3 und IAS 27 besteht für Unternehmenserwerbe ab dem 1. Januar 2010 für die SINGULUS TECHNOLOGIES ein Wahlrecht, wonach der gesamte, auch auf Minderheitsgesellschafter entfallende Teil, des Geschäfts- oder Firmenwerts des erworbenen Unternehmens erfasst werden kann (sog. Full-Goodwill-Method). Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder noch häufiger in den Fällen überprüft, in denen Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen unter "Wertminderung von Vermögenswerten" verwiesen. Der Erwerb zusätzlicher Anteile von bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen erfolgte bei allen im vorliegenden Abschluss historisch erworbenen Anteilen nach der interessentheoretisch geprägten sog. parent-entity-extension-Methode. Nach dieser Methode wird ein positiver oder negativer Firmenwert in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und anteiligem Vermögen (nach IFRS Buchwerten) ermittelt. In der Folge werden die positiven oder negativen Firmenwerte analog zu denen aus Unternehmenszusammenschlüssen entstehenden bilanziert. Nach Veröffentlichung des überarbeiteten IFRS 3 werden Differenzen zwischen Kaufpreis und anteiligem Vermögen beim Erwerb von nicht beherrschen Anteilen nach dem 1. Januar 2010 im Singulus Konzern mit dem Eigenkapital verrechnet. Negativer Unterschiedsbetrag aus UnternehmenserwerbenÜbersteigt der Anteil an der Summe der zu beizulegenden Zeitwerten angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs, wird der Überschuss nach erneuter Beurteilung sofort erfolgswirksam erfasst. Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Entwicklungskosten werden gemäß IAS 38 als immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern die Voraussetzungen des IAS 38.57 vorliegen. Die Anschaffungs-oder Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear über die vorgesehene Laufzeit der entwickelten Produkte. Grundsätzlich werden die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in dem Funktionsbereich erfasst, dem die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind. Wertminderungen auf Entwicklungskosten wurden unter den "Restrukturierungsaufwendungen" ausgewiesen, wenn die Fertigung der betreffenden Produkte an den jeweiligen Standorten eingestellt wurde. Sonstige immaterielle VermögenswerteEinzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt aktiviert. Intern erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sofern diese die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden diese nicht aktiviert und die damit verbundenen Kosten werden erfolgswirksam im Aufwand der Periode erfasst, in der sie anfallen. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauerwerden nicht planmäßig abgeschrieben, unterliegen jedoch einem mindestens jährlich durchzuführenden Wertminderungstest. Mit Ausnahme der im Rahmen des Unternehmenserwerbs der SINGULUS STANGL erworbenen Marke waren in der Berichtsperiode keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer aktiviert. Die Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen: scroll
Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Geldanlagen mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten im Erwerbszeitpunkt sowie Wechsel mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. Sofern die Gesellschaft über verfügungsbeschränkte Finanzmittel verfügt, werden diese innerhalb der sonstigen Vermögenswerte ausgewiesen. Entsprechende Finanzmittel werden innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich dargestellt. ForderungenRechnungen für Lieferungen und Leistungen werden überwiegend in Euro fakturiert. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsaufwendungen als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cash Flows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Die Gesellschaft führt Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen individuell bei Zahlungsverzug der Kunden durch. Dies gilt nur für Fälle in denen keine Sicherheiten (z. B. Warenkreditversicherungen, etc.) vorliegen. Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden (wie z. B. Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), wird eine Wertminderung vorgenommen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam zurückgeführt. Der neue Buchwert des Vermögenswerts darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Fremdwährungsforderungen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Sicherungsgeschäfte verweisen wir auf die Ausführungen unter "Hedge Accounting" sowie unter "Fremdwährungsumrechnung". VorräteVorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe inklusive der Ersatzteile erfolgt auf Basis des gewogenen Durchschnittspreises. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt auf Basis eines Vollkostenansatzes. Zur Berücksichtigung potenzieller Verluste aufgrund von veralteten oder ungängigen Vorräten werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Die vier bestehenden Abwertungsklassen nach Gängigkeit reichen von 0% bis maximal 80% Wertberichtigung von den fortgeführten Anschaffungskosten. Die vier bestehenden Abwertungsklassen nach Reichweiten reichen von 0% bis maximal 80% Wertberichtigung von den fortgeführten Anschaffungskosten. Darüber hinaus werden die Vorratsbestände individuell auf notwendigen Wertminderungsbedarf untersucht. Finanzielle Vermögenswerte und SchuldenFinanzielle Vermögenswerte werden, sofern es sich nicht um vom Unternehmen ausgegebene Kredite oder Forderungen handelt oder sie zwingend als zu "Handelszwecken gehalten" klassifiziert werden müssen (Derivate), grundsätzlich als "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" klassifiziert. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Markt übliche Käufe und Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben. Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Zur Veräußerung verfügbare Finanz Investitionen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte. Nach der erstmaligen Bewertung werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden direkt im Eigen kapital erfasst. Wenn ein solcher finanzieller Vermögenswert ausgebucht wird oder wertgemindert ist, wird der zuvor direkt im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Der Konzern hat keine finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, bei denen es sich um eine Finanzgarantie handelt oder die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis (Geldkurs) bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cash Flows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle. Kredite und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertberichtigungen und unter Berücksichtigung von Disagien und Agien beim Erwerb ermittelt und beinhalten Transaktionskosten und Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes sind. Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument designiert werden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cash Flows aus einem finanziellen Vermögenswert erloschen sind. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Hedge-AccountingBei Derivaten, die im Rahmen eines Fair-Value-Hedges als Sicherungsinstrument eingesetzt werden, werden Änderungen des beizulegenden Wertes weiterhin erfolgswirksam erfasst. Das Grundgeschäft wird in diesem Fall bezogen auf das abgesicherte Risiko ebenfalls zum beizulegenden Wert bilanziert, sodass sich bei einer hohen Effektivität die Wertänderungen bezogen auf das abgesicherte Risiko weitgehend ausgleichen. Im Rahmen eines Cash Flow-Hedges wird das als Sicherungsgeschäft designierte Derivat in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Wertänderungen des Derivates werden jedoch, sofern und soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist, erfolgsneutral in den sonstigen Rücklagen im Eigenkapital erfasst. Der nicht effektive Teil der Wertänderung wird weiterhin ergebniswirksam bilanziert. Die im Eigenkapital erfasste Wertänderung wird erfolgswirksam ausgebucht, sobald das gesicherte Grundgeschäft die Gewinn- und Verlustrechnung berührt oder, im Falle einer Auflösung des Grundgeschäftes, sobald das Grundgeschäft entfällt. Das Hedge-Accounting wird nur so lange aufrechterhalten, wie die Effektivität (Bandbreite 80-125%) nachgewiesen werden kann. Diese wird regelmäßig retrospektiv und prospektiv überprüft. Das Hedge-Accounting nach IAS 39 ist an erhebliche Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen geknüpft. Wirtschaftliche Sicherungsbeziehungen werden nur dann im Hedge-Accounting abgebildet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt wurden bzw. werden. Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen schließt die Gesellschaft im Wesentlichen Devisentermingeschäfte ab. Im Falle der Absicherung von bestehenden Forderungen wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch der gesicherte Risikoanteil des Grundgeschäftes zum Zeitwert angesetzt. Bewertungsänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Bei Sicherungen von zukünftigen Zahlungsströmen (Cash Flow-Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente ebenfalls zum Zeitwert. Als Bewertungskurs für abgeschlossene Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Bewertungsänderungen werden, soweit sie als effektive Sicherungsinstrumente anzusehen sind, zunächst erfolgsneutral unter Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Rücklagen und erst bei Realisierung des Zahlungsstroms erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil wird sofort im Periodenergebnis erfasst. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten, vermindert um Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Finanzierungskosten werden nicht angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen auf Basis der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sachanlagen werden periodisch überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens in Einklang stehen. Die Nutzungsdauern wurden wie folgt geschätzt: scroll
Gewinne bzw. Verluste aus Anlagenabgängen werden ergebniswirksam berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurde für das Sachanlagevermögen kein außerplanmäßiger Wertberichtigungsbedarf festgestellt. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden in dem Funktionsbereich erfasst, dem die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilieSINGULUS TECHNOLOGIES bewertet die Position "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" gemäß IAS 40 nach dem Anschaffungskostenmodell zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Es handelt sich um ein gewerblich genutztes Grundstück und Gebäude, das vermietet wurde. Diese Liegenschaft wurde mit Wirkung zum November 2010 veräußert. Im Rahmen dieses Geschäftsvorfalls floss der Gesellschaft ein Verkaufserlös in Höhe von 5,4 Mio. € zu. Die Anpassung auf den Fair Value führte zu einem Veräußerungsverlust in Höhe von 0,6 Mio. €. LeasingDie Gesellschaft ist Leasingnehmer von Sachanlagen und Leasinggeber von Replikationslinien. Alle Leasingverhältnisse werden gemäß den nach IAS 17 definierten Kriterien, nach denen auf der Basis von Chancen und Risiken beurteilt wird, ob das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand dem Leasinggeber ("Operating Lease") oder dem Leasingnehmer ("Finance Lease") zuzurechnen ist, beurteilt und entsprechend behandelt. Bei Leasingverhältnissen, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, wird das wirtschaftliche Eigentum an den Leasinggegenständen gemäß IAS 17 dem Leasinggeber zugerechnet, wenn dieser im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand trägt. Die Bilanzierung der Leasinggegenstände erfolgt in diesem Fall beim Leasinggeber. Die dafür anfallenden Leasingaufwendungen werden in voller Höhe als Aufwand erfasst. Von der Gesellschaft vermietete Anlagen, die als Operating Lease zu klassifizieren sind, werden zu Herstellungskosten aktiviert und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die betreffenden Mieterlöse werden linear abgegrenzt und über die Laufzeit der Mietverträge realisiert. Wertminderung von VermögenswertenDie Gesellschaft beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung verpflichtend, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts/der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert/ die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Im Falle der Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit werden die Vermögenswerte der Einheit in der folgenden Reihenfolge vermindert: a) Zuerst der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes, der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet ist; und b) dann anteilig die anderen Vermögenswerte der Einheit auf Basis der Buchwerte jedes einzelnen Vermögenswertes der Einheit (jedoch nicht unter seinen beizulegenden Zeitwert, Nutzungswert oder Null). Zur Ermittlung des erziel baren Betrages werden die geschätzten künftigen Cash Flows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Da der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der SINGULUS STANGL auch die derzeitigen und künftigen Geschäftsaktivitäten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Segment Solar widerspiegelt, wurde dieser Firmenwert auf Ebene des Geschäftssegments Solar überprüft. Zum Bilanzstichtag und im Vorjahr wurden die folgenden Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte den folgenden Geschäftssegmenten zugeordnet: scroll
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde der Geschäfts- oder Firmenwert MASTERING im Geschäftssegment Optical Disc aufgrund der anhaltend schwachen Nachfrage nach diesen Anlagen vollständig wertgemindert. Grundannahmen für die Berechnung des NutzungswertsBei folgenden Parametern der der Berechnung des Nutzungswerts der immateriellen Vermögenswerte zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:
Bruttogewinnmargen - Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die Bruttogewinnmargen werden im Laufe des Budgetzeitraums um die erwarteten Änderungen von Herstellungskosten bzw. Verkaufserlösen erhöht oder vermindert. Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnender spezifischer Risiken wider. Als Kapitalisierungszinssätze wurden gewichtete Kapitalkostensätze (WACC) für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit verwendet. Der dabei zugrundegelegte Basiszinssatz wurde nach der Svensson-Methode von laufzeitäquivalenten Umlaufrenditen deutscher Bundesanleihen abgeleitet. Annahmen über den Marktanteil - Diese Annahmen sind insofern wichtig, als die Unternehmensleitung - wie auch bei der Festlegung von Annahmen für Wachstumsraten (siehe unten) - beurteilt, wie sich die Position der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Vergleich zu ihren Wettbewerbern während des Budgetzeitraums ändern könnte. Schätzungen der Wachstumsraten - Den Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen zugrunde. In der ewigen Rente der DCF-Modelle (Discounted Cash Flow-Modelle) wurde das Budget mit einer Wachstumsrate von 1 % extrapoliert. Sensitivität der getroffenen AnnahmenIm Geschäftssegment Solar könnte eine Änderung der getroffenen Grundannahmen dazu führen, dass der Buchwert der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ihren erzielbaren Wert übersteigt. Hierzu könnte eine Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 0,3%-Punkte führen oder ein Absinken der geplanten Bruttogewinnmargen um 0,3%-Punkte. Das Geschäftssegment Solar soll von dem prognostizierten Marktwachstum partizipieren. Insofern wird sich diese Entwicklung auch im Nutzungswert der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Geschäftssegment Solar widerspiegeln. Im Bereich Solar erwartet das Management insbesondere Zuwachsraten über das Systemgeschäft. Sollten die angenommenen Umsatzerlöse je Planungsjahr im Systemgeschäft mit 4,0%-Punkten hinter den Annahmen zurück bleiben, würde dies zu einer Unterdeckung der Buchwerte führen. Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cash Flow-Prognosen ermittelt, die auf den von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Der für die Cash Flow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt für die Segmente Optical Disc 12,6% und Solar 12,2%. Impairment Test für KundenbeziehungenDie Überprüfung möglicher Wertminderungen für die Kundenbeziehungen erfolgt bei Vorliegen eines "triggering events" zunächst auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Ein zu verbuchender Wertberichtigungsbedarf ist zunächst einem eventuell vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen, danach anteilig den verbleibenden Vermögenswerten der Einheit auf Basis der jeweiligen Buchwerte. Hierbei darf die Wertminderung den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten nicht überschreiten. Daher ist bei einem auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführten Wertminderungstest im Rahmen der Allokationvon Wertminderungsaufwendungen zusätzlich die Ermittlung der Zeitwerte einzelner Vermögenswerte (außer dem Geschäfts- oder Firmenwert) notwendig. Die Ermittlung des Zeitwertes für die Kundenbeziehungen aus dem Erwerb der STANGL basiert auf einem DCF-Modell (MEEM-Modell). Wesentlicher Treiber des Wertes der Kundenbeziehungen ist der erwartete Umsatz aus dem Geschäft mit nasschemischen Anlagen. Dieser ist beeinflusst vom Marktanteil und von der Marktnachfrage. Im Zusammenhang mit einem deutlichen Nachfragerückgang nach diesen Anlagen im Geschäftsjahr 2010 sowie aufgrund der Entwicklung der geografischen Märkte, in denen diese Kunden tätig sind, wurde der Wert der Kundenbeziehungen im Berichtsjahr in Höhe von 16,7 Mio. € wert berichtigt. Die Ermittlung des Zeitwertes für die Kundenbeziehungen aus dem Erwerb des Blu-ray Anlagengeschäftes der Oerlikon Balzers AG basiert auf einem DCF-Modell (MEEM-Modell). Wesentlicher Treiber des Wertes der Kundenbeziehungen ist der erwartete Umsatz aus dem Blu-ray Anlagengeschäft. Dieser ist beeinflusst vom Marktanteil und von der Marktnachfrage. Im Zuge der Auswirkungen aus der Finanzmarktkrise und dem damit verbundenen Einbruch der Konjunktur sowie aufgrund der Unsicherheit im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Produktionskapazitäten, war auf den Wert der Kundenbeziehungen im Vorjahresberichtszeitraum eine Wertminderung in Höhe von 9,5 Mio. € erforderlich. Der aus diesen Wertminderungen resultierende Wertminderungsaufwand wurde erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Linie "Impairment & Restrukturierungsaufwand" erfasst. Wir verweisen auf Anmerkung 32. Bei Erholung der Marktgegebenheiten wäre eine Zuschreibung der Kundenbeziehungen in folgenden Perioden entsprechend erforderlich. Sollte sich der Marktanteil in den jeweiligen Geschäftsbereichen wider erwarten in den Folgejahren nach unten entwickeln oder sollte die prognostizierte Nachfrage innerhalb der Märkte nicht eintreten, wären weitere Wertberichtigungen nicht auszuschließen. Sonstige Forderungen und VermögenswerteSonstige Forderungen und Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steuerschulden und latente SteueransprücheDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Ein kommen verfüg bar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die steuerlichen Verlustvorträge werden auf Basis interner Steuerplanungsrechnungen gebildet. Latente Steueransprüche und -schulden werden auf der Basis der erwarteten Steuersätze auf das zu versteuernde Einkommen in den Jahren, in welchen diese temporären Unterschiede erwartungsgemäß ausgeglichen werden, ermittelt. Bei einer Änderung der Steuersätze werden die jeweiligen Auswirkungen auf die latenten Steueransprüche und -schulden erfolgswirksam in der Periode, für welche der neue Steuersatz gilt, berücksichtigt. Steuerliche Konsequenzen von Gewinnausschüttungen werden erst zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses berücksichtigt. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder ihre Tochterunternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und wenn die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragssteuern beziehen die von der gleichen Steuerbehörde erhoben wurden. PensionsrückstellungenDie versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zum Ende der vorherigen Berichtsperiode 10% der leistungsorientierten Verpflichtungen übersteigt. Diese Gewinne oder Verluste werden über die erwartete durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der vom Plan erfassten Arbeitnehmer realisiert. Sonstige RückstellungenGemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag erfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden gebildet, sobald die betreffenden Umsatzerlöse realisiert wurden. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten der geschätzten Kosten zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung inklusive der Kosten für Handling und Transport. VerbindlichkeitenKurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten stehen zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Verträgen werden mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und VeräußerungsgruppenAls zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Das Management muss die Veräußerung beschlossen haben, die erwartungsgemäß innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung für eine Erfassung als abgeschlossener Verkauf in Betracht kommen muss. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen werden nicht abgeschrieben. Anteilsbasierte VergütungAls Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten die Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sog. Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Mitarbeitern des Führungskräftekreises werden Wertsteigerungsrechte gewährt, die in bar (sog. Transaktion mit Barausgleich) oder in Form von Eigenkapitalinstrumenten ausgeglichen werden können. Die Kosten aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente, die nach dem 7. November 2002 erfolgte, werden mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird durch einen externen Sachverständigen unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Anmerkung 18). Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der Betrag, der der Gewinn- und Verlustrechnung belastet bzw. gutgeschrieben wird, reflektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Für Vergütungsrechte die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind. Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt sofern zum Bilanzstichtag die Ausübbarkeit als wahrscheinlich eingestuft wird. Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, werden zunächst unter Anwendung eines Binominalmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit ergebniswirksam verteilt und eine korrespondierende Schuld erfasst. Die Schuld wird zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu bemessen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam erfasst. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie ("basic earnings per share") wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien errechnet. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ("diluted earnings per share") wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zuzüglich der im Umlauf befindlichen Wandelschuldverschreibungen und Aktienoptionen ermittelt, sofern die Ausübung der Wandlungsrechte sowie der Aktienoptionen hinreichend sicher ist. 05 UnternehmenszusammenschlüsseAusübung Call/Put Option STANGL 2009Mit Wirkung zum 14. September 2007 erwarb die Gesellschaft 51 % der Anteile von STANGL. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Anlagen für nasschemische Prozesse bei der Bearbeitung von Silizium- und Dünnschichtsolarzellen. Für die Anteile wurde ein Kaufpreis in Höhe von 43,8 Mio. € vereinbart. Für die übrigen Unternehmensanteile wurde der SINGULUS TECHNOLOGIES AG eine Call-Option eingeräumt. Gleichzeitig wurde den Aktionären von STANGL eine Put-Option eingeräumt. Die Call-Option konnte entweder im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Mai 2010 oder im Zeitraum 1.Januar2011 bis 31. Mai 2011 ausgeübt werden. Die Put-Option konnte entweder imZeitraum1.Juni2010bis31.0ktober2010oderimZeitraum1.Juni2011 bis 31. Oktober 2011 ausgeübt werden. Die Put/Call-Option wurde als Verbindlichkeit in Höhe des Barwertes des geschätzten Zahlungsmittelabflusses passiviert. Mit Datum vom 7. Dezember 2009 einigten sich die Parteien auf eine vorzeitige Übernahme der verbleibenden 49% der Anteile zu einem Kaufpreis in Höhe von 20,0 Mio. €. Hiervon wurden bei Übernahme der Anteile 10,0 Mio. € gezahlt, die verbleibende Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 10,0 Mio. € wurde im Juli 2010 getilgt. Die Verzinsung erfolgte in Höhe von 9,00 %. Der Unterschied zwischen dem tatsächlich geringeren Kaufpreis und der ursprünglich geschätzten Verbindlichkeit für die 49 %-Anteile (Contingent Consideration) wurde als Anpassung des Goodwills in der Berichtsperiode 2009 verbucht. Im Zuge dieser Anpassung verminderte sich der Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheit STANGL um 23,9 Mio. €. 06 SegmentberichterstattungZum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über die folgenden drei berichtspflichtigen operativen Segmente: Das Geschäftssegment Optical Disc umfasst die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Replikationslinien zur Herstellung optischer Speichermedien der dritten Generation ("BLULINE"), sogenannter Blu-ray Discs. Weiterhin werden noch Umsätze aus dem Vertrieb von Geräten zur Metallbeschichtung von prerecorded, recordable und rewritable CD und DVD sowie Replikationslinien für die entsprechenden Produkte ausgewiesen. Die Geräte zur Metallbeschichtung werden unter den Markennamen "SINGULUS" bzw. "MODULUS", die Replikationslinien für prerecorded CD und DVD unter "SKYLINE", für CD-R und DVD-R unter "STREAMLINE", sowie für DVD unter "SPACELINE" und für CD-RW und DVD-RW unter "SUNLINE" vertrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2002 umfasst die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft darüber hinaus auch die Herstellung und den Vertrieb von Mastering-Systemen, welche die Replikationslinien der Gesellschaft ergänzen. Im Geschäftsjahr 2009 wurde außerdem im Segment Optical Disc die zur Veräußerung gehaltene Immobilie der HamaTech in Sternenfels ausgewiesen (3,2 Mio. €), deren Veräußerung im Februar 2010 abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der strategischen Fokussierung auf die Geschäftsbereiche Blu-ray und Solar waren im Geschäftssegment Optical Disc Restrukturierungsmaßnahmen notwendig. Im Weiteren verweisen wir auf unsere Ausführungen in Anmerkung 32. Das Geschäftssegment Solar umfasst die Herstellung und den Vertrieb von Anlagen für nasschemische Prozesse der Wafer- und Zellbearbeitung im Bereich Photovoltaik sowie die Entwicklung einer Beschichtungsanlage für das Aufbringen von Antireflexionsschichten in der Silizium Solartechnik. Darüber hinaus werden innerhalb dieses Segments die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Vertrieb eines Selenisierungsofens für die Dünnschicht Solartechnik ausgewiesen. Aufgrund der deutlichen Abnahme der Nachfrage innerhalb der Märkte in Europa und Nordamerika waren im Geschäftsjahr 2010 materielle Wertminderungen zu verbuchen. Im Weiteren verweisen wir auf unsere Ausführungen in Anmerkung 32. Im Geschäftssegment Halbleiter liegt ein Schwerpunkt in der Entwicklung und der Herstellung von An lagen der TMR (Tunnel Magnetic Resistance) Technologie für IT-Anwendungen. Mit Hilfe dieser Anlagen werden MRAM-Wafer und Thin Film Heads hergestellt. Im Vorjahresberichtszeitraum wurden hier auch die Entwicklung und Herstellung von Photomaskenreinigungsanlagen ausgewiesen. Dieser Produktbereich ging mit Verkauf der HamaTech APE mit Wirkung zum 15. Februar 2010 an die SÜSS MicroTec AG, Garching, über. Es wird auf unsere Ausführungen in Anmerkung 14verwiesen. In der Position Sonstige enhalten sind Geschäftsbereiche, deren Anteile an den Konzernaktiva, an den Konzernumsatzerlösen und am Konzernergebnis weniger als 10% betragen. Hierin wird die im Berichtsjahr veräußerte Immobilie der HamaTech Slowakei gezeigt. Das operative Ergebnis der Geschäftseinheiten wird vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Das Management steuert auf Basis der Nettoumsatzerlöse und der Kennzahl EBIT (=operatives Ergebnis). Schulden werden auf Konzernebene gesteuert. Zum Bilanzstichtag wurden den Segmenten folg ende Vermögenswerte sowie Umsatzerlöse und operative Ergebnisse zugeordnet. scroll
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Im Geschäftsjahr 2010 hat der SINGULUS Konzern mit einem Kunden im Segment Solar einen Umsatz von 10,2 Prozent bzw. 12,2 Mio. € am Gesamtumsatz realisiert. Informationen über geographische Gebiete zum 31. Dezember 2010 auf Basis der Bruttoumsatzerlöse: scroll
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Informationen über geographische Gebiete zum 31. Dezember 2009 auf Basis der Bruttoumsatzerlöse: scroll
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07 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalentescroll
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinsen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beträgt 12,3 Mio. € (Vorjahr 15,2 Mio. €). Die Gesellschaft verfügt über finanzielle Mittel, die aufgrund von Barhinterlegungen auf Sperrkonten nicht in der Verfügungsgewalt der Gesellschaft stehen. Entsprechend wurden diese finanziellen Mittel in Höhe von 8,1 Mio. € in den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Weiterhin wurden diese finanziellen Mittel in der Kapitalflussrechnung als Mittelabfluss im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich ausgewiesen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Anmerkungen. 08 Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Zum 31. Dezember 2010 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von 10,6 Mio. € (Vorjahr 7,3 Mio. €) wertgemindert. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar: scroll
Die langfristigen Forderungen werden zu marktüblichen Konditionen verzinst. Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung der auf Debitorenbasis gebuchten Wertberichtigungen wie folgt dar: scroll
Den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stehen Sicherheiten in Form von Eigentumsvorbehalten, Versicherungen und Akkreditiven gegenüber. Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das Nettoergebnis aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von -6,4 Mio. € (Vorjahr - 10,3 Mio. €) im Berichtsjahr setzt sich zusammen aus den Erträgen aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €), aus den Aufwendungen aus der Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen in Höhe von 7,4 Mio. € (Vorjahr 11,2 Mio. €) sowie aus Kursgewinnen (im Vorjahr Kursverlusten) bedingt durch die Stichtagsbewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr -0,1 Mio. €). Die in den kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Forderungen aus POC (percentage-of-completion) in Höhe von 14,2 Mio. € sind alle innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr 8,4 Mio. €). Forderungen aus POC entstehen, wenn der Umsatz nach dem Fertigstellungsgrad (gemäß cost-to-cost-Methode) und unter Erfüllung der Kriterien nach IAS 11.23 realisiert werden kann, jedoch dem Kunden vertraglich noch nicht in Rechnung gestellt werden darf. Die Kosten und geschätzten Gewinne beinhalten direkt zuzuordnende Einzelkosten sowie sämtliche produktionsbezogene Teile an den Gemeinkosten. Die Forderungen aus POC und die damit verrechneten projektbezogenen erhaltenen Anzahlungen ergeben sich wie folgt: scroll
Es bestehen auch Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden, die als Verbindlichkeiten aus POC in den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen werden und sich wie folgt zusammensetzen: scroll
In der Berichtsperiode wurden Auftragserlöse von 29,9 Mio. € (Vorjahr 34,6 Mio. €) erfasst. 09 Sonstige Forderungen und sonstige VermögenswerteDie sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt auf: scroll
Die ausgewiesenen Finanzmittel stehen in Verbindung mit der Sicherheitshinterlegung liquider Mittel zur Absicherung von Kreditzusagen. In diesem Zusammenhang wurden innerhalb der sonstigen Vermögenswerte Finanzmittel in Höhe von 8,1 Mio. € ausgewiesen. Diese dienen in Höhe von 4,4 Mio. € der Sicherung von Avalbürgschaften und stehen bei Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung der Gesellschaft wieder zur Verfügung. Die Gesellschaft sichert ihre Forderungen sowie zukünftige Transaktionen in USD durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente gegen mögliche Währungsverluste ab. Für die Absicherung werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Insgesamt waren am Bilanzstichtag Forderungen im Gesamtwert von 3,6 Mio. USD durch entsprechende Derivate gesichert. Darüber hinaus hat die SINGULUS AG Devisentermingeschäfte für zukünftige USD Transaktionen in Gesamtwert von 2,5 Mio. USD sowie für zukünftige Transaktionen in Singapur Dollar (SGD) in Höhe von 4,0 Mio. SGD abgeschlossen. Die Summe aller Sicherungsgeschäfte mit positiven Fair Values betrug am Bilanzstichtag 0,2 Mio. €. Als Bewertungskurs für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Die Steuererstattungsansprüche des Geschäftsjahres 2010 resultieren in Höhe von 1,2 Mio. € aus der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und betreffen im Wesentlichen Vorsteuererstattungsansprüche. In Höhe von 0,6 Mio. € resultieren die Steuererstattungsansprüche aus der SINGULUS STANGL und waren hauptsächlich auf Körperschaft- und Gewerbesteuerrückerstattungsansprüche zurückzuführen. 10 VorräteDie Vorräte des Konzerns gliedern sich wie folgt auf: scroll
Die Wertberichtigungen betreffen die Abwertungen entsprechend dem Prinzip "lower of cost or net realizable value". Dabei werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe einerseits sowie die restlichen Vorräte andererseits getrennt betrachtet. Im Berichtsjahr sind hierin auch Zuführungen zu den Wertberichtigungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie auf unfertige Erzeugnisse in Höhe von 6,1 Mio. € im Rahmen der Restrukturierung enthalten (Vorjahr 10,3 Mio. €). Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 8,5 Mio. € (Vorjahr 5,3 Mio. €). 11 Immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2010 wie folgt lalle Beträge in Mio. €): scroll
Die im Berichtsjahr verbuchten Abgänge innerhalb der aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 8,9 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus den in den vergangenen Geschäftsjahren durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen und den damit in Zusammenhang stehenden Schließungen der jeweiligen Produktbereiche. Von den im Geschäftsjahr 2010 angefallenen Entwicklungskosten erfüllen 5,9 Mio. € die Aktivierungskriterien nach IFRS (Vorjahr 9,0 Mio. €). Die aktivierten Entwicklungskosten stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Aufwendungen im Kerngeschäft Optical Disc und Solar. Im Rahmen der vorzeitigen Übernahme der verbleibenden 49% der Anteile an der STANGL verminderte sich aufgrund des reduzierten Kaufpreises der Firmenwert aus der Kaufpreisallokation im Vorjahresberichtszeitraum in Höhe von 23,9 Mio. €. Aufgrund des Verkaufs der HamaTech APE und der damit einhergehenden Umgliederung der Vermögenswerte in die Position "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" wurden im Geschäftsjahr 2009 aus den aktivierten Entwicklungskosten Anschaffungskosten in Höhe von 6,2 Mio. € sowie Abschreibungen in Höhe von 3,4 Mio. € umgegliedert. Im gleichen Zusammenhang verminderten sich die Anschaffungskosten der sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 8,3 Mio. € sowie die zugehörigen Abschreibungen um 2,5 Mio. €. Die planmäßigen Abschreibungen von aktivierten Entwicklungskosten werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Entwicklungsaufwendungen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf Kundenbeziehungen werden unter den Vertriebsaufwendungen, die planmäßigen Abschreibungen für aktivierte Technologie unter Entwicklungsaufwendungen gezeigt. Die Wertminderungen aus Impairment-Tests wurden im Impairment und Restrukturierungsaufwand ausgewiesen. 12 SachanlagenDas Sachanlagevermögen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2010 wie folgt (alle Beträge in Mio. €): scroll
13 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilieBei der im Vorjahr als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt sich um die Immobilie in der Slowakei, die im Berichtsjahr zu einem Kaufpreis in Höhe von 5,4 Mio. € veräußert und bis dahin zu Mietzwecken gehalten wurde. Zum 31. Dezember 2009 wurden Buchwerte in Höhe von 6,8 Mio. € in der Position "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" bilanziert. Der beizulegende Zeitwert entsprach zum damaligen Zeitpunkt weitgehend dem Buchwert. Die planmäßige Abschreibung der "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" belief sich im Vorjahresberichtszeitraum auf 0,3 Mio. €. Die Erträge aus der Vermietung betrugen im Vorjahr 0,5 Mio. € p.a. Im Zusammenhang mit der Veräußerung der Liegenschaft fielen im Berichtsjahr Verluste aus der Veräußerung in Höhe von 0,6 Mio. € an. 14 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Schulden in Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen VermögenswertenIm Geschäftsjahr 2009 wurde die Veräußerung des von der ehemaligen HamaTech AG genutzten Gebäudes in Sternenfels beschlossen. Ein Teil der Immobilie befand sich im rechtlichen Eigentum der Gesellschaft, während ein anderer Teil im Rahmen eines Finanzierungsleasings von einer Leasingobjektgesellschaft gekauft und von der HamaTech AG zurückgemietet wurde. Aufgrund der Veräußerungsabsicht wurde die Immobilie einschließlich der zugehörigen Leasingverbindlichkeit in 2009 als "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" klassifiziert. Mit Wirkung zum 15. Februar 2010 wurde die Immobilie an die SÜSS MircoTec AG zu einem Kaufpreis in Höhe von 3,4 Mio. € veräußert. Entsprechend wurde die Immobilie im Geschäftsjahr 2009 mit dem Zeitwert in Höhe des Kaufpreises abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Die Leasingverbindlichkeit ist gleichzeitig auf den Käufer übergegangen. Weiterhin wurden innerhalb dieser Position im Geschäftsjahr 2009 die Vermögenswerte und Schulden der HamaTech APE GmbH & Co. KG sowie der HamaTech Inc. bilanziert. Die Anteile an der HamaTech APE GmbH & Co. KG sowie die Vermögenswerte und Schulden der HamaTech Inc. wurden ebenfalls mit Wirkung zum 15. Februar 2010 zu einem vorläufigen Kaufpreis in Höhe von 3,6 Mio. € zuzüglich eines möglichen variablen Anteils ("Earn Out") in Höhe von 1,0 Mio. € veräußert. Im Rahmen einer nachträglichen Kaufpreisanpassung im Geschäftsjahr 2010 reduzierte sich der Kaufpreis sowie die Earn-Out-Komponente um jeweils 0,7 Mio. €. In diesem Zusammenhang wurden im Vorjahr Vermögenswerte zum Zeitwert in Höhe von 6,5 Mio. € sowie Schulden in Höhe von 2,4 Mio. € erfasst: scroll
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In diesem Zusammenhang wurden in 2009 Wertberichtigungen auf den Zeitwert in Höhe von 9,7 Mio. € notwendig, die aufgrund der Besonderheit und im Zusammenhang mit der Reorganisation des SINGULUS Konzerns in den "Impairment- und Restrukturierungsaufwendungen" ausgewiesen wurden. Durch eine Kauf Preisanpassung im Geschäftsjahr 2010 wurden weitere Aufwendungen in Höhe von 0,7 Mio. € erfasst. Der Produktbereich Photomaskenreinigung der HamaTech APE GmbH & Co. KG wurde im Segment "Halbleiter" ausgewiesen. Wir verweisen auf Anmerkung 6. 15 Sonstige kurzfristige VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf: scroll
In den Verbindlichkeiten aus Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 1,2 Mio. € sind im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der notwendigen Verlegung der Betriebsstätte MASTERING in den Niederlanden enthalten. Des Weiteren waren im Zuge der Restrukturierung des SINGULUS Konzerns Personalmaßnahmen notwendig. Zum Berichtsjahresende dotieren hieraus Verbindlichkeiten in Höhe von 0,5 Mio. €. In Folge dieser Maßnahmen wird mit einem entsprechenden Zahlungsmittelabfluss im ersten Halbjahr 2011 gerechnet. Zur Absicherung des im Darlehen vom 14. Dezember 2007 vereinbarten variablen Zinssatzes (Drei Monats-EURIBOR) wurde im Jahr 2008 ein Zinsswap mit fixem Zinssatz (3,87%) abgeschlossen. Dieser Zinsswap dient der Absicherung des Term Loans. Aus diesem SWAP resultiert aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung ein Verlustrisiko in Höhe von 0,4 Mio. €. Der Zinsswap wurde auf Basis von aktuellen Marktzinsstrukturkurven berechnet. Innerhalb der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden Wandelschuldverschreibungen im Rahmen eines Aktienoptionsplans für Mitglieder des Vorstands sowie leitende Mitarbeiter ausgewiesen. scroll
Zur Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Wandelschuldverschreibungen verweisen wir auf Anmerkung 18 - Anteilsbasierte Vergütung (Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen). Der Nennwert der noch im Umlauf befindlichen Anleihen beträgt 1,00 € pro Wandelschuldverschreibung. Zum 31. Dezember 2010 belief sich der gesamte Wert aller noch vorhandenen Tranchen der Wandelschuldverschreibungen auf 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). In den Verbindlichkeiten aus der Übernahme von Patenten und Lizenzen sind in Höhe von 1,3 Mio. € der kurzfristige Teil der Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Erwerb der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG enthalten (Vorjahr 1,3 Mio. €). Des Weiteren waren im Vorjahr in dieser Position die Restkaufverbindlichkeit in Höhe von 0,5 Mio. € aus dem Erwerb der MoldPro Rechte im Geschäftsjahr 2004 enthalten. 16 Erhaltene Anzahlungenscroll
Erhaltene Anzahlungen zum 31. Dezember 2010 und 2009 beziehen sich im Wesentlichen auf Anzahlungen für Bestellungen im Segment Solar und Halbleiter, die als unfertige Erzeugnisse im Vorratsbestand ausgewiesen sind. Zusätzlich sind Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €) ausgewiesen. Wir verweisen auf die Ausführungen in Anmerkung 8. 17 Sonstige langfristige VerbindlichkeitenInnerhalb der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten ist eine Kaufpreisverbindlichkeit aus der Übernahme der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG enthalten, die die erworbene Technologie betrifft. Der Kaufpreis für die patentierte Technologie ermittelt sich auf Basis eines Earn-out Modells über die kommenden zwei Jahre in Abhängigkeit der erzielten Nettoumsatzerlöse im Geschäft mit Blu-ray Anlagen. Zum erstmaligen Bewertungsstichtag am 31. Januar 2008 ergab sich für den Earn-out einschließlich Mindestlizenz eine Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 9,0 Mio. €. Insgesamt dotiert diese Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag in Höhe von 2,8 Mio. €. Davon wird ein Betrag in Höhe von 1,5 Mio. € zum Bilanzstichtag (Vorjahr 2,5 Mio. €) innerhalb der langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 18 Anteilsbasierte VergütungDie verschiedenen in der Vergangenheit aufgelegten anteilsbasierten Vergütungspläne werden im Folgenden dargestellt. Ausgabe von WandelschuldverschreibungenMit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. November 1997 sowie mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen vom 7. Mai 1999 und vom 7. Mai 2001 wurde der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrates ermächtigt, bis zum 30. September 2002 einmalig oder mehrmalig verzinsliche Wandelschuldverschreibungen bis zum Gesamtnennbetrag von 1.597.104 € sowie bis zum 30. September 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig verzinsliche Wandelschuldverschreibungen an Mitglieder des Vorstandes sowie leitende Angestellte bis zum Gesamtnennbetrag von 1.800.000 € auszugeben (bedingtes Kapital II). Der Aktienoptionsplan wurde für die Geschäftsleitung und weitere Angestellte zu dem Zweck entwickelt, sie stärker zu motivieren und im Sinne des Unternehmenserfolgs handeln zu lassen. Per Aufhebungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2010 wurde das bedingte Kapital I aufgehoben. Die folgenden Tabellen fassen die Informationen zu den ausstehenden Wandelanleihen zum 31. Dezember 2010 sowie zum 31. Dezember 2009 zusammen. scroll
Die Bewertung der durch die Wandelanleihen gewährten Optionsrechte wurde nach IFRS 2 mit dem Marktwert vorgenommen. IFRS 2 ist auf Optionsrechte anzuwenden, die nach dem 7. November 2002 zugesagt wurden. SINGULUS TECHNOLOGIES hat von dem Wahlrecht der früheren Anwendung des IFRS 2 keinen Gebrauch gemacht. Somit wurden lediglich die 270.000 Wandelanleihen, welche nach dem 7. November 2002 ausgegeben wurden, im Geschäftsjahr 2008 oder in Vorperioden aufwandswirksam erfasst. Die betreffenden Wandelanleihen sind im Geschäftsjahr 2009 ausgelaufen. Aufwendungen wurden somit im Berichtsjahr nicht verbucht. Der Marktwert der betroffenen Optionsrechte wurde auf Basis eines Binomialbaummodells ermittelt. Die Determinanten der Optionsbewertung im Zeitpunkt der Optionszusage stellten sich wie folgt dar: scroll
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG abgeleitet. Als historisches Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Wandelanleihen zugrunde gelegt. Aktienoptionsplan 2005Um ihren Führungskräften und sonstigen Leistungsträgern eine langfristige Anreizwirkung zu geben, hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG in 2005 einen Aktienoptionsplan (AOP) aufgelegt, dessen Bezugsrechte zum Bezug von bis zu 1.200.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien berechtigen. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre. Die Bezugsrechte können frühestens nach Ablauf der Wartefrist von 2 Jahren binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal, ausgeübt werden, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25% der vom Bezugsberechtigten gehaltenen Aktienoptionen und innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weitere 25% ausgeübt werden können. Die Optionen können nur ausgeübt werden, wenn das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (i) im Referenzzeitraum für die ersten 25% der Aktienoptionen (erste Ausübungstranche) um mindestens 15% (ii) im Referenzzeitraum für die nächsten 25% (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5%, (iii) im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20% und (iv) im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5% über dem Ausübungspreis liegt. Können die Aktienoptionen einer Ausübungstranche innerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraums nicht ausgeübt werden, weil das jeweilige Erfolgsziel nicht erreicht wurde, können die Aktien optionen dieser Ausübungstranche während des nächsten Ausübungszeitraums oder eines der folgenden Ausübungszeiträume ausgeübt werden, wenn in diesem nächsten Referenzzeitraum oder einem der folgenden Referenzzeiträume das Erfolgsziel der jeweils vorhergehenden Ausübungstranche/n erreicht wird. Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts. Im Geschäftsjahr 2006 wurden 500.000 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 10,05 € zugeteilt (AOP I). Im Geschäftsjahr 2007 wurden weitere 472.230 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 8,58 € ausgegeben (AOP II). Im Rahmen dieser Tranche wurde die gesamte Belegschaft der Gesellschaft sowie Führungskräfte von Tochterunternehmen begünstigt. scroll
Für den AOP I ist die zweijährige Wartefrist seit dem Geschäftsjahr 2008 erreicht. Damit könnten zum 31. Dezember 2010 100% der ausgegebenen Optionen ausgeübt werden. Für den AOP II war die Frist erstmalig im Geschäftsjahr 2009 erreicht. Somit könnten 75% der ausgegebenen Optionen ausgeübt werden. Da aber die Optionsbedingungen (Schlusskurse der Aktie) beider AOP nicht erreicht wurden, sind zum Ende des Geschäftsjahres keine Optionen ausübbar. Bedingt durch das Ausscheiden einiger anspruchsberechtigter Optionsinhaber in 2010 wurden den ausgeschiedenen Belegschaftsmitgliedern und Führungskräften 16.000 Optionen aus dem AOP II entzogen. Im Vorjahr wurden den damals ausgeschiedenen Mitarbeitern 186.000 Optionen aus dem AOP I und 159.875 aus dem AOP II entzogen. Die Bezugsrechte wurden mit einer Monte-Carlo-Simulation bewertet. Im Modell wurde die frühzeitige Ausübung in allen Fällen angenommen, in denen der Schlusskurs zum Zeitpunkt der Ausübung mindestens 200 % des Ausübungspreises entspricht. Des Weiteren wurde simuliert, dass nach Ablauf der Sperrfrist 3% der Berechtigten aus dem Unternehmen ausscheiden und bei gegebener Möglichkeit ihre Optionsrechte sofort ausüben. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen: scroll
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG abgeleitet. Als historisches Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Optionsrechte zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2010 ergab sich ein Personalaufwand aus Aktienoptionen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €). Gegenläufig wurde nach dem Ausscheiden anspruchsberechtigter Mitarbeiter ein Ertrag in Höhe von 0,1 Mio. € verbucht (Vorjahr 1,0 Mio. €). Der insgesamt erfasste Aufwand des Konzerns für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen stellt sich für die oben beschriebenen Optionsprogramme wie folgt dar: scroll
19 BankverbindlichkeitenZum 31. Dezember 2010 bestehen Bankverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 26,1 Mio. € (Vorjahr 26,8 Mio. €). Mitwirkung zum 14. Dezember 2007 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG einen syndizierten Kredit in Höhe von 60,0 Mio. € gezeichnet. Der Kreditrahmen umfasste ein Darlehen in Höhe von 25,0 Mio. € sowie eine revolvierende Kreditfazilität im Volumen von 35,0 Mio. € mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren. Mit Wirkung zum 4. März 2010 wurde dieser Vertrag angepasst. Die syndizierte Kreditlinie wurde nunmehr auf 41,5 Mio. € reduziert. Die neue Kreditlinie teilt sich auf in ein Tilgungsdarlehen in Höhe von 25,0 Mio. € und ein Darlehen auf revolvierender Basis in Höhe von 16,5 Mio. €. Hiervon ist ein Betrag in Höhe von 6,5 Mio. € als Avallinie verfügbar. Infolge der anhaltenden Ertragsschwäche im Jahr 2010 zeichnete sich im Sommer 2010 ab, dass die vereinbarten Covenant-Regelungen für das dritte Quartal 2010 nicht eingehalten werden können. Der Vorstand trat deshalb pro aktiv in Gespräche mit den kreditgebenden Banken ein. Eine Neuverhandlung des syndizierten Kredit Vertrages konnte unter Beibehaltung der zur Verfügung stehenden Kredite am 9. Februar2011 unterzeichnet werden, darüber hinaus wurde zur Abwicklung eines Auftrages innerhalb des Segments Solar eine zusätzliche Avallinie in Höhe von 6,2 Mio. € gewährt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2010 valutiert das Darlehen nach Tilgung im Berichtszeitraum von 10,7 Mio. € in Höhe von 5,6 Mio. €, die revolvierende Kreditfazilität war in Höhe von 10,0 Mio. € vollständig in Anspruch genommen. Die Verzinsung der Kreditzusage wird monatlich an den "1 Monats EURIBOR" angepasst. Zum Jahresende beträgt der effektive Zinssatz dieses Darlehens 7,317% p. a. (Vorjahr 3,603% p. a.). Der effektive Zinssatz der revolvierenden Kreditfazilität beträgt zum Jahresende 8,026 % p. a. (Vorjahr 2,895 % p. a.). Im Rahmen dieser Kreditvereinbarung fungieren die Gesellschaften SINGULUS TECHNOLOGIES Inc. sowie die SINGULUS MASTERING B.V. als Garantiegeber. Daneben wurden folgende Sicherheiten an den Kreditgeber übertragen: SINGULUS TECHNOLOGIESAG
SINGULUS MASTERING B.V.
SINGULUS TECHNOLOGIES Inc.
Hiermit sind alle wesentlichen Vermögenswerte des Konzerns sicherungsübereignet. Im Weiteren hat der Vorstand im Januar des Berichtszeitraums einen Antrag über die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 10,0 Mio. € bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht. Der Mittelzufluss erfolgte im 2. Quartal 2010 und ist zweckgebunden in Bezug auf die Zahlung der verbleibenden Kaufpreisverbindlichkeiten zur Übernahme der restlichen 49% der Anteile an STANGL. Die Verwendung dieser Mittel erfolgte im Juli 2010. Der effektive Zinssatz dieses Darlehens beträgt zum Jahresende 6,600 % p. a. Zur Besicherung dieses Darlehens ist die KfW dem Sicherheitenpool des Bankenkonsortiums beigetreten. Darüber hinaus bestehen am Bilanzstichtag bei SINGULUS STANGL nicht in Anspruch genommene Avalkreditlinien in Höhe von 12,0 Mio. €. Die beizulegenden Werte der Bankverbindlichkeiten entsprachen im Berichtsjahr sowie im Vorjahr im Wesentlichen den Buchwerten. Aus der Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, die zum Restbuchwert bewertet werden, resultierte ein Nettoverlust von 2,2 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €). Die Nettoverluste entfallen ausschließlich auf Zinsen. Auf Anmerkung 39 wird verwiesen. 20 PensionsverpflichtungenPensionspläne wurden gewährt von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie von der HamaTech AG. In beiden Fällen handelt es sich um leistungsorientierte Pensionspläne. Im Rahmen der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2009 gingen die Leistungszusagen der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG über. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit zum Vorjahresberichtszeitraum wurden die Vorjahrespositionen beider Pensionspläne zusammengefasst. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterhält einen Pensionsplan für den Vorstand und Mitarbeiter, die von der Leybold AG übernommen sowie von der Leybold AG im Auftrag der Gesellschaft eingestellt wurden. Der Pensionsplan basiert auf einer Pensionsordnung aus 1969 unter Berücksichtigung der Ergänzungen und Änderungen von 1977, 1986 und 2001. Der von der HamaTech AG im Rahmen der Verschmelzung übergegangene Pensionsplan wurde ausschließlich für frühere Mitglieder des Vorstands dieser Gesellschaft unterhalten. Entsprechend der in Deutschland üblichen Praxis ist der Pensionsplan nicht durch einen Pensionsfonds abgesichert. Die Pensionsrückstellungen werden anhand eines unabhängigen versicherungsmathematischen Pensionsgutachters ermittelt. Die Pensionsansprüche richten sich gemäß der Pensionsordnung grundsätzlich nach den pensionsfähigen, aktuellen Bezügen der jeweiligen Mitarbeiter sowie nach der entsprechenden Betriebszugehörigkeit. Im Folgenden werden die Pensionsverpflichtungen sowie die verwendeten Annahmen dargestellt. Die Veränderung der Pensionsverpflichtungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum 31. Dezember 2010 und 2009 stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Während der Dienstzeitaufwand im Wesentlichen in den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sowie in den Herstellungskosten des Umsatzes ausgewiesen wurde, wurde der Zinsaufwand im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Beträge der laufenden und der vorangegangenen vier Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar: scroll
Die erfahrungsbedingten Anpassungen betragen im Berichtsjahr - 5,5% (Vorjahr + 3,8%) in Bezug auf den in der Bilanz erfassten Pensionsrückstellungen. Die Annahmen, die bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung zugrunde gelegt wurden, stellen sich wie folgt dar: scroll
Für 2011 wurden von dem versicherungsmathematischen Gutachter Aufwendungen für Pensionen in Höhe von 0,5 Mio. € (davon 0,3 Mio. € Zinsaufwendungen) geschätzt. 21 Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden sowohl in Relation zu den realisierten Umsatzerlösen als auch für einzelne Gewährleistungsrisiken gebildet. Die Prozentsätze werden aus Erfahrungswerten abgeleitet und betragen im Geschäftsjahr 2010 1,09% der Nettoumsatzerlöse (Vorjahr 0,85%). 22 EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas Grundkapital beläuft sich auf insgesamt 41.050.111,00 € und ist eingeteilt in 41.050.111 Inhaberstückaktien zum Nennbetrag von je 1,00 €. Durch die Kapitalerhöhung aus dem bedingten Kapital im März 2010 erhöhte sich das Kapital um 3.694.640 Inhaberstückaktien zum Nennbetrag von je 1,00 €. Der Emissionskurs lag bei 4,10€, wo bei 11.453.384,00€ in die Kapitalrücklagen eingestellt wurden. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ist am 21. November 1997 zum Geregelten Markt mit Aufnahme des Handels im Neuen Markt, mittlerweile TecDax, an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen worden. Nach dem Ausscheiden aus dem TecDax im Geschäftsjahr 2009 wurde die Aktie ab März 2010 wieder in den TecDax aufgenommen. Der Vorstand ist ermächtigt, folgende Veränderungen des Grundkapitals vorzunehmen: Genehmigtes Kapital IIn der Hauptversammlung vom 6. Juni 2008 wurde beschlossen, nach Auslauf des genehmigten Kapital I zum 21. Juni 2007 ein neues Genehmigtes Kapital I gem. § 5 Ziffer 2 der Satzung zu schaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 7.000.000,00 € durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe 7.000.000 neuer auf den Inhaber lautender Aktien im Nennbetrag von 1,00 € gegen Bareinlage oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Hierbei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um Inhabern der von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften ausgegebenen Wandlungs- und/oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Nennbetragsaktien im Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde. Auf Grund der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung wurde im März 2010 eine Erhöhung des Grundkapitals um 3.694.640,00 € auf 41.050.111,00 € aus dem Genehmigten Kapital I durchgeführt. Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.305.360,00 €. Die Kosten der Kapitalerhöhung beliefen sich auf 0,4 Mio. €. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Nennbetragsaktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Nennbetragsaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet und das rechnerisch auf die ausgegebenen Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksam-Werdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Auf diese Kapitalgrenze ist das auf diejenigen Aktien entfallende Grundkapital anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen auszugeben sind. Eine solche Anrechnung erfolgt jedoch nur insoweit, als die Options- bzw. Wandelanleihen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen ist das Grundkapital, das auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals ausgegeben oder nach Rückerwerb als eigene Aktien veräußert werden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstiger Wirtschaftsgüter sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere im Wege der Verschmelzung. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Genehmigtes Kapital IIDas Genehmigte Kapital II ist zum 21. Juni 2007 ausgelaufen. Genehmigtes Kapital IIIDer Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2012 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.988.385,00 € zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Ein Teil dieses Kapitals in Höhe von 2.004.478,00 € wurde im Geschäftsjahr 2007 für die Akquisition der Singulus STANGL GmbH, Fürstenfeldbruck, Deutschland, verwendet. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat am 13. Februar 2009 im Wege der teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals III gemäß §5 Ziffer 5.3 beschlossen, dass zur Durchführung der Verschmelzung der HamaTech AG auf die Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft von 36.946.407,00 € um 409.064,00 € auf 37.355.471,00 € durch Ausgabe von 409.064 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von je 1,00€erhöhtwird. Diese Ermächtigung des Vorstandes beruht auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2007 und wurde am 31. Juli 2007 in das Handelsregister eingetragen. Die Ausübung und Wandlung der HamaTech AG Aktien in Aktien der SINGULUS AG fand in 2009 statt. Bedingtes Kapital IPer Aufhebungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2010 wurde das bedingte Kapital I aufgehoben. Bedingtes Kapital IIDas Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 1.800.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 1.800.000 Stück auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird insoweit durchgeführt, wie die Berechtigten aus Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2001 ausgegeben werden, von ihrem Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsrechts noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Bedingtes Kapital IIIPer Aufhebungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2005 wurde das bedingte Kapital III aufgehoben. Bedingtes Kapital IVDas bedingte Kapital IV ist zum 30. Mai 2010 ausgelaufen. Bedingtes Kapital VDas Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.200.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft, an Geschäftsleitungsorgane verbundener Unternehmen sowie an weitere Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2005. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesen Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Bedingtes Kapital VIDurch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2007 kann das Grundkapital der Gesellschaft um 600.000,00 € bedingt erhöht werden. Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesen Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Aktienoptionen eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Bedingtes Kapital VIIDas Grundkapital ist um bis zu 600.000,00 € eingeteilt in bis zu 600.000 Stück auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 €, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an sonstige Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer nachgeordneten verbundenen Unternehmen im In- und Ausland (einschließlich der Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen der nachgeordneten verbundenen Unternehmen) sowie an weitere Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer nachgeordneten verbundenen Unternehmen im In- und Ausland nach näherer Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juni 2008. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesen Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Aktienoptionen eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage hat sich im Geschäftsjahr 2010 um 11,2 Mio. € erhöht und beträgt zum Geschäftsjahresende 59,9 Mio. €. Dieser Anstieg steht im Zusammenhang mit der Ausgabe von 3.694.640 Aktien am 5. März 2010 mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009 zum Preis von 4,10 € je Aktie um 11,5 Mio. € (vor Verrechnung von Transaktionskosten in Höhe von 0,4 Mio. €). Weiterhin erhöhte sich die Kapitalrücklage in Verbindung mit der aktienbasierten Vergütung um 0,1 Mio. €. Im Vorjahresvergleichszeitraum wurde für Zwecke der Abfindung der Minderheitsaktionäre der HamaTech AG im Rahmen der Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS AG eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Diese Kapitalerhöhung führte zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 0,4 Mio. €. Gegenläufig reduzierte sich die Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2009 durch das Ausscheiden einiger Inhaber von Aktienoptionen aus dem Konzern und dem damit in Zusammenhang stehenden Entzug der Aktienoptionen um 0,5 Mio. €. Da die Kapitalrücklage 10% des Grundkapitals übersteigt, ist die Bildung einer gesetzlichen Gewinnrücklage gemäß § 150 Abs. 2 AktG nicht erforderlich. Sonstige RücklagenIn den Sonstigen Rücklagen werden Marktwertänderungen von Cash Flow-Hedges sowie Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse erfasst. Nicht beherrschende AnteileDie Anteile anderer Gesellschafter zeigen den Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften. Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen im Berichtsjahr ausschließlich die SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU. 23 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie letzte steuerliche Außenprüfung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat den Zeitraum von 2001 bis einschließlich 2004 umfasst. Die entsprechend geänderten Steuerbescheide für diese Jahre ergingen in 2010. Die hieraus resultierenden Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen für den genannten Prüfungszeitraum wurden in 2010 gezahlt. Für die Jahre 2005 bis 2008 wurden unter Berücksichtigung der Feststellungen der steuerlichen Außenprüfung geänderte Steuererklärungen erstellt. Steuernachzahlungen ergeben sich jedoch für die Jahre 2005 bis 2008 aufgrund der steuerlichen Verluste in diesen Jahren nicht. Die Angaben zu den Steuern vom Einkommen und Ertrag stellen sich zum 31. Dezember 2010 und 2009 wie folgt dar: scroll
Nach dem deutschen Steuerrecht setzen sich die Ertragsteuern aus Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag zusammen. Die latenten Steueransprüche setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Reduzierung der latenten Steueransprüche (vor Saldierung mit latenten Steuerschulden der SINGULUS TECHNOLOGIES AG) um 0,3 Mio. € resultiert aus gegenläufigen Effekten. Einem Anstieg der aktivierten latenten Steuern auf Verlust Vorträge in Höhe von 1,7 Mio. € steht ein Rückgang der latenten Steueransprüche aus steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen in Höhe von 2,3 Mio. € entgegen. Die latenten Steuerschulden die auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG entfallen, erhöhten sich im Berichtszeitraum auf 7,6 Mio. € (Vorjahr 7,0 Mio. €). Im Ergebnis verminderten sich die latenten Steueransprüche auf 0,5 Mio. € (Vorjahr 1,4 Mio. €). Zum 31. Dezember 2010 bestehen für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG vorläufige körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 97,4 Mio. € (Vorjahr 65,0 Mio. €) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 88,9 Mio. € (Vorjahr 62,1 Mio. €) aus Verlustvorträgen der Jahre 2007 bis einschließlich 2010. Für noch nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 87,9 Mio. € sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 79,7 Mio. € wurden in der Bilanz keine latenten Steueransprüche angesetzt. Die latenten Steuerschulden setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr war ein Rückgang der latenten Steuerschulden (vor Saldierung mit latenten Steueransprüchen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG) um 8,7 Mio. € auf 11,7 Mio.€ zu verzeichnen. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die im Berichtsjahr durchgeführten Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögenswerte zurückzuführen. Die passiven latenten Steuern die auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG entfallen, erhöhten sich im Berichtszeitraum auf 7,6 Mio. € (Vorjahr 7,0 Mio. €). Im Ergebnis verminderten sich die latenten Steuerschulden um 9,3 Mio. € und betragen zum Geschäftsjahresende 4,1 Mio. € (Vorjahr 13,4 Mio. €). Der effektive Steuersatz in Deutschland (für Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag) betrug 27,725 % (Vorjahr 27,725 %). Die Überleitung vom effektiven Steuersatz zu der tatsächlichen Steuerquote stellt sich wie folgt dar: scroll
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ein negatives Vorzeichen steht für einen Steuerertrag 24 Ergebnis je AktieBei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, welche sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt. Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge: scroll
Im Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden. 25 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie nicht in der Konzernbilanz erfassten Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf 7,8 Mio. € (3,4 Mio. €) und betreffen im Wesentlichen Avale für erhaltene Anzahlungen und Gewährleistungsbürgschaften. Dem Vorstand sind keine weiteren Tatsachen bekannt, die eine materielle nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, auf die finanziellen Umstände oder auf das Geschäftsergebnis der Gesellschaft haben könnten. 26 Erlösschmälerungen und VertriebseinzelkostenDie Erlösschmälerungen beinhalten gewährte Skonti. In den Vertriebseinzelkosten sind im Wesentlichen Provisionen enthalten. 27 MaterialaufwandUnter den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen wird im Geschäftsjahr 2010 ein Materialeinsatz in Höhe von 65,3 Mio.€ (Vorjahr 57,0 Mio. €) ausgewiesen. 28 PersonalaufwandIm Geschäftsjahr 2010 wird in der Gewinn- und Verlustrechnungen Personalaufwand in Höhe von 30,4 Mio. € (Vorjahr 45,9 Mio. €) ausgewiesen. Bereinigt um restrukturierungsbedingte Personalaufwendungen beträgt der Aufwand 29,6 Mio. € (Vorjahr 40,1 Mio. €). 29 Planmäßige AbschreibungDie Aufwendungen für planmäßige Abschreibung betragen 16,3 Mio. € (Vorjahr 30,6 Mio. €). 30 Allgemeine VerwaltungskostenUnter Verwaltungsaufwendungen werden die Aufwendungen der Geschäftsleitung, des Personalwesens und des Finanz- und Rechnungswesens sowie die auf sie entfallenden Raum- und Kfz-Kosten erfasst. Weiterhin sind hier die laufenden IT-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, die Kosten des Investor Relations, der Hauptversammlung und die Kosten des Jahresabschlusses ausgewiesen. 31 Forschungs- und EntwicklungsaufwendungenIn den Forschungs- und Entwicklungskosten sind neben den Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten auch planmäßige Abschreibungen aktivierter Entwicklungskosten in Höhe von 8,1 Mio. € (Vorjahr 9,9 Mio. €) enthalten. 32 Impairment- und RestrukturierungsaufwendungenInsgesamt wurden im Berichtsjahr Aufwendungen aufgrund von Impairmentabschreibungen und Restrukturierungen in Höhe von 53,0 Mio. € verbucht. Diese betreffen im Einzelnen Aufwendungen aus der Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts der SINGULUS MASTERING BV, Eindhoven, in Höhe von 20,8 Mio. €. Weiterhin wurden innerhalb dieser Tochtergesellschaft Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 2,9 Mio. € erfasst. Die Restrukturierungsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der schrittweisen Verlagerung der SINGULUS MASTERING Aktivitäten nach Kahl am Main. Hieraus ergeben sich Aufwendungen in Höhe von 1,8 Mio. €. Die im Zuge der Erstkonsolidierung der Mehrheit an der damaligen STANGL Semiconductor Equipment AG, Fürstenfeldbruck, aktivierten Kundenbeziehungen wurden in Höhe von 16,7 Mio. € sowie die erworbene Marke um 2,3 Mio. € wertgemindert. Ursächlich für diese Abwertung war insbesondere der deutliche Einbruch der Nachfrage innerhalb der Märkte in Europa und Nordamerika. Dies führte im Berichtsjahr zu einem deutlichen Rückgang der Auftragseingänge bei SINGULUS STANGL. Darüber hinaus wurden im Konzern innerhalb der Restrukturierungskosten Wertberichtigungen auf Vorratsvermögen in Höhe von 6,1 Mio. € erfasst. Diese stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Fokussierung der Geschäftstätigkeit auf Blu-ray und Solar. Im Vorjahresvergleichszeitraum wurden ebenfalls Restrukturierungs- und Impairmentaufwendungen in Höhe von 32,9 Mio. € bilanziert. Die Restrukturierungsaufwendungen betrafen im Einzelnen 10,3 Mio. € aus der Neubewertung der Vermögenswerte der HamaTech APE sowie einen Betrag in Höhe von 5,9 Mio. € für Sozialplanaufwendungen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Mitarbeiter bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und verschiedener Tochtergesellschaften. Weiterhin wurden Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 10,3 Mio. € infolge der Einzelwertberichtigung verschiedener Positionen im Vorratsbereich verbucht. Aufgrund der Neubewertung des Kundenstamms aus der Übernahme der Blu-ray Aktivitäten von Oerlikon Balzers ergibt sich außerdem ein Impairment in Höhe von 9,5 Mio. €. Gegenläufig resultiert aus der Neubewertung der zugehörigen Kaufpreisverbindlichkeiten ein Ertrag in Höhe von 4,0 Mio. €. Darüber hinaus wurden weitere außerplanmäßige Wertberichtungen für sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,9 Mio. € verbucht. 33 Sonstige betriebliche Erträge/AufwendungenIm Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €), Fremdwährungsgewinne in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €) sowie Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr hauptsächlich Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 7,4 Mio. € (Vorjahr 11,2 Mio. €), Fremdwährungsverluste in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr 1,2 Mio. €) sowie Aufwendungen aus zurückgenommenen Anlagen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €). 34 Finanzerträge und FinanzierungsaufwendungenDie Zinserträge/-aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Zinsaufwendungen enthalten die Finanzierungsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Darlehen in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €). Weiterhin sind in dieser Position Gebühren und Nebenkosten im Zusammenhang mit Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von 1,6 Mio. € enthalten (Vorjahr 0,6 Mio. €]. Außerdem waren Aufwendungen aus der Forfaitierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,7 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr 0,7 Mio. €). Weiterwaren in den Finanzierungsaufwendungen im Berichtsjahr Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufzinsung der Earn-out-Verbindlichkeit aus der Übernahme der patentierten Technologie der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €) enthalten. Im Geschäftsjahr 2009 waren weiterhin Aufwendungen aus der Aufzinsung der Put/Call-Option und der damit verbunden Verbindlichkeit aus der Akquisition der STANGL in Höhe von 2,8 Mio. € enthalten. 35 Mieten und PachtenDie Gesellschaft hat mit dem Immobilien-Leasing-Vertrag vom 24. September 1999 und mit Nachtrag vom 27. Dezember 2004 das Bürogebäude und die Produktionshalle in Kahlam Main geleast. Die Laufzeit des Vertrags begann am 1. Juli 2000 und endet am 30. Juni 2018. Die jährliche Leasingrate beträgt 1,5 Mio. €. STANGL hat zum 26. September 2008 einen Immobilien Leasingvertrag mit der Steatit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH über ein Produktions- und Verwaltungsgebäude in Fürstenfeldbruck geschlossen. Die Gesamtinvestitionskosten des Objekts belaufen sich auf 17,5 Mio. €, die Mietzeit beträgt 15 Jahre zuzüglich einer Mietverlängerungsoption von 5 Jahren. Die jährlichen Zahlungen an den Leasinggeber in diesem Zusammenhang betragen 1,4 Mio. € zuzüglich 0,2% Verwaltungskostenbeitrag. Die Jahresmieten, Mietvorauszahlungen und die Verwaltungskostenbeiträge werden vierteljährlich am Ende des jeweiligen Kalendervierteljahres fällig. Nach den Regelungen des IAS 17 stellt sich der Leasingvertrag als ein Operating-Leasingverhältnis dar, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum in Verbindung stehenden Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleiben. Zum 31. Dezember 2010 belaufen sich die zukünftigen Mindestzahlungen aufgrund von Miet- und Operating Leasingverhältnissen im Konzern insgesamt auf: scroll
36 Ereignisse nach dem BilanzstichtagEreignisse nach dem Bilanzstichtag sind vorteilhafte oder nachteilige Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eintreten, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird. Ereignisse, die weitere substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben, sind im Konzernabschluss berücksichtigt. Ereignisse, die Gegebenheiten anzeigen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, werden in den Erläuterungen zum Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht dargestellt, wenn sie von wesentlicher Bedeutung sind. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2010 sind die folgenden berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten: SINGULUS erhielt im Januar 2011 von einem führenden europäischen Solarzellenhersteller einen weiteren Auftrag für Fertigungsanlagen zur Herstellung einer neuen Generation von Dünnschicht-Solarzellen in Höhe von 32,5 Mio. €. Infolge der anhaltenden Ertragsschwäche im Jahr 2010 zeichnete sich im Sommer 2010 ab, dass die vereinbarten Covenant-Regelungen für das dritte Quartal 2010 nicht eingehalten werden können. Der Vorstand trat deshalb pro aktiv in Gespräche mit den kreditgebenden Banken ein. Eine Neuverhandlung des syndizierten Kreditvertrages konnte unter Beibehaltung der zur Verfügung stehenden Kredite am 9. Februar 2011 unterzeichnet werden. Der Konzernabschluss wurde am 24. März2011 vom Vorstand freigegeben und zur Prüfung an den Aufsichtsrat weitergeleitet. 37 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG erbringt im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zahlreiche Leistungen für nahestehende Unternehmen. Umgekehrt erbringen die jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen ihres Geschäftszweckes auch Leistungen innerhalb des SINGULUS Konzerns. Diese umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2010 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: scroll
Die vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 17. August 2009 ist Herr Roland Lacher von seinem Amt als Aufsichtsratsvorsitzender zurückgetreten und temporär bis zum 31. März 2010 zum Vorstandsvorsitzenden der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ernannt worden. Nach seiner Berufung zum Vorstandsvorsitzenden ist Herr Lacher nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand im Geschäftsjahr 2010 wieder planmäßig am 1. April 2010 in den Aufsichtsrat zurückgekehrt und wurde am 19. April 2010 durch den Aufsichtsrat wieder in das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Der vorübergehend aufgenommene Aufsichtsrat Herr Jürgen Lauer ist aus dem Aufsichtsrat wieder ausgeschieden. Der Aufsichtsrat erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 30 T€. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat während des vorangegangenen Geschäftsjahres jeweils nach Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses eine erfolgsabhängige Vergütung. Diese beträgt 800 € für jeden Cent des nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelten Konzerngewinns pro Aktie. Die Bemessungsgrundlage ist höchstens gleich dem Bilanzgewinn der Gesellschaft, vermindert um einen Betrag von vier vom Hundert der auf den geringsten Ausgabebetrag der Aktien geleisteten Einlagen. Die feste Vergütung ist auf die erfolgsabhängige Vergütung anzurechnen. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages der festen und der erfolgsabhängigen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr erhielten die Aufsichtsräte ihre feste Vergütung gemäß der Satzung in Höhe von 135 T€. Aufgrund des negativen Ergebnisses in 2010 fallen keine variablen Anteile an. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrates Auslagen in Höhe von 11 T€ erstattet. Durch die Verschmelzung der HamaTech AG zum 24. Februar 2009 wurde dem Aufsichtsrat der HamaTech AG anteilig für 2009 eine Vergütung von 4 T€ bezahlt. Die folgenden Aufsichtsratsmitglieder halten Aktien der Gesellschaft: scroll
Darüber hinaus hält die VVG Familie Roland Lacher KG zum 31. Dezember 2010 zusammen 594.472 Stück Aktien an der Gesellschaft. Die Aufsichtsratsmitglieder üben derzeitig folgende Berufe aus und halten folgende weitere Aufsichtsratsmandate bzw. Mandate von vergleichbaren Kontrollgremien: scroll
Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2010 aus folgenden Mitgliedern: scroll
Der Vorstand hat im Berichtszeitraum reguläre Gesamtbezüge im Rahmen der laufenden Tätigkeit in Höhe von 1.223 T€ erhalten. Diese gliedern sich wie folgt auf: scroll
Herr Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch hat nach seinem Ausscheiden weiter die fixe Vergütung nach seinem Dienstvertrag erhalten. Die Fortzahlung der fixen Bezüge nach seinem Ausscheiden wird als Abfindung behandelt. Herr Stefan A. Baustert hat im Rahmen seines Ausscheidens aus dem Unternehmen im Geschäftsjahr 2009 eine Abfindungszahlung in Höhe von 1,0 Mio. € erhalten. Weiterhin standen Herrn Baustert sonstige Bezüge im Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 17 T€ (Vorjahr 36 T€) zu. Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 0,2 Mio. € ausbezahlt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2010 insgesamt 4,0 Mio. €. Folgende ehemalige Vorstandsmitglieder halten jeweils die folgende Anzahl an Aktienoptionen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen: scroll
Der im Geschäftsjahr 2010 gemäß IFRS 2 erfasste Personalaufwand aus diesen Aktienoptionen betrug 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). Des Weiteren wurden von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIESAG gehalten: scroll
Darüber hinaus wurden folgende Optionsscheine gehalten: scroll
38 Angaben zum Anteilsbesitzscroll
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Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen
nach IFRS entnommen Die SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, Niederlande, hält eine Beteiligung von 100% an der MASTERING INTERNATIONAL GmbH, Schaffhausen, Schweiz. Zudem besteht eine 100% Beteiligung der SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA, an der SINGULUS TECHNOLOGIES SERVICE GROUP Inc., Windsor, USA. Die restlichen 8,5 % der Beteiligung an der SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien, werden von der SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S. L., Sant Cugat del Valles, Spanien, gehalten. Die Gesellschaft erwarb im Geschäftsjahr 2009 die noch ausstehenden 49 % der Anteile an der STANGL zu einem Kaufpreis von 20,0 Mio. €. Die SINGULUS AG ist damit zum 31. Dezember 2009 zu 100 % an der STANGL AG beteiligt. Die STEAG HamaTech Asia Ltd. hat ihren operativen Geschäftsbetrieb im April 2003 eingestellt. 39 FinanzrisikomanagementDie im Konzernabschluss enthaltenen finanziellen Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen sowie aus Lieferungen und Leistungen dienen im Wesentlichen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Des Weiteren verfügt der Konzern über derivative Finanzinstrumente. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Darüber hinaus wurde für die Sicherung eines Tilgungsdarlehens ein Zinsswap abgeschlossen. Entsprechend den konzerninternen Richtlinien wurde in den Geschäftsjahren 2010 und 2009, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Aus den Finanzinstrumenten können sich im Wesentlichen Zins-, Liquiditäts- und Währungsrisiken ergeben. WährungsrisikoFremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt dem US-Dollar (USD) bzw. dem Singapur-Dollar (SGD) Währungsrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen USD bzw. gegen SGD Wechselkursrisiken eingesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderung von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden) und des Eigenkapitals des Konzerns (aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Devisenterminkontrakte) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des USD gegenüber dem EUR. Alle anderen Variablen bleiben konstant. scroll
Die ergebniswirksamen Effekte aus einer möglichen USD Änderung resultieren bei der SINGULUS TECHNOLOGIES aus den in USD gehaltenen Bankbeständen, aus den nicht gesicherten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus den nicht gesicherten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei den Effekten auf das Eigenkapital wurde die potentielle Veränderung des Marktwertes der erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Devisentermingeschäfte dargestellt (Cash Flow-Hedges). Im Geschäftsjahr 2009 ergaben sich keine Auswirkungen aus erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Cash Flow-Hedges. LiquiditätsrisikoMitwirkung zum U. Dezember 2007 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG einen syndizierten Kredit in Höhe von 60,0 Mio. € gezeichnet. Der Kreditrahmen umfasste ein Darlehen in Höhe von 25,0 Mio. € sowie eine revolvierende Kreditfazilität im Volumen von 35,0 Mio. € mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren. Aufgrund der deutlich rückläufigen Geschäftsaktivitäten im Geschäftsjahr 2009 kam es zum Bruch vereinbarter Finanzkennzahlen. Als Folge hierauf wurde die syndizierte Kreditlinie auf 41,5 Mio. € reduziert. Die neue Kreditlinie teilt sich auf in ein Tilgungsdarlehen in Höhe von 25,0 Mio. € und ein Darlehen auf revolvierender Basis in Höhe von 16,5 Mio. €. Hiervon ist ein Betrag in Höhe von 6,5 Mio. € als Avallinie verfügbar. Zum Bilanzstichtag valutiert das Tilgungsdarlehen in Höhe von 5,6 Mio. €, des revolvierende Darlehen in Höhe von 10,0 Mio. €. Infolge der anhaltenden Ertragsschwäche im Jahr 2010 zeichnete sich im Sommer 2010 ab, dass die vereinbarten Covenant-Regelungen für das dritte Quartal 2010 nicht eingehalten werden können. Der Vorstand trat deshalb pro aktiv in Gespräche mit den kreditgebenden Banken ein. Eine Neuverhandlung des syndizierten Kredit Vertrages konnte unter Beibehaltung der zur Verfügung stehenden Kredite am 9. Februar2011 unterzeichnet werden. Darüber hinaus wurde zur Abwicklung eines Auftrages innerhalb des Segments Solar eine zusätzliche Avallinie in Höhe von 6,2 Mio. € gewährt. Um die Liquiditätssituation des Konzerns zu verbessern wurden die Anteile an der HamaTech APE GmbH & Co. KG, verschiedene Vermögenswerte der HamaTech Inc. sowie das Betriebsgebäude in Sternenfels mit Wirkung zum 15. Februar 2010 veräußert. Hieraus resultierend sind dem Konzern 6,2 Mio. € zugeflossen. Darüber hinaus wurde die Liegenschaft in der Slowakei mit Wirkung zum November 2010 veräußert. Hieraus sind der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von 5,4 Mio. € zugeflossen. Darüber hinaussind der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung über 3.694.640 Aktien am 11. März2010 insgesamt 15,1 Mio. € (vor Gebühren) zugeflossen. Aus der mit Wirkung zum 7. Dezember 2009 vorzeitigen Übernahme der verbliebenen 49 % der Anteile an der STANGL AG, bestand zum Ende des Vorjahresberichtszeitraums eine Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 10,1 Mio. € (inklusive Zinsen). Diese wurde im Berichtsjahr vollständig getilgt. In Zusammenhang mit diesem Sachverhalt flössen der Gesellschaft aus der Gewährung eines KfW-Darlehens Mittel in Höhe von 10,0 Mio. € zu. Derzeit verfügt der Konzern über ausreichende Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Im Rahmen der mittelfristigen Kreditline wurden den finanzierenden Banken umfangreiche Sicherheiten gestellt. Weiterhin wurden in dem Amendment vom 9. Februar 2011 zum Kreditvertrag mit den kreditgewährenden Banken Convenants vereinbart, die monatlich geprüft werden. Bei einem Bruch der Covenants wären die Banken berechtigt, die Kredite, die eine notwendige Voraussetzung für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sind, fällig zu stellen. Der Vorstand arbeitet deshalb mit höchster Priorität und großem Nachdruck an der Einhaltung der einzelnen Covenants. Sollte dennoch ein Bruch eintreten, geht der Vorstand aufgrund der niedrigen Gesamtverschuldung des Konzern, der sehr hohen Eigenkapitalquote sowie der großen Sicherheiten der finanzierenden Banken von einer Fortführung der Finanzierung aus. Der Eintritt ins Solargeschäft kann je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig machen. Zum 31. Dezember 2010 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen. scroll
Aus dem negativen Marktwert des zur Absicherung des bilanzierten variabel verzinslichen Darlehens abgeschlossenen Zinsswaps resultieren innerhalb der nächsten drei Jahre Zahlungsströme in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €). scroll
ZinsrisikoDas Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen variabel verzinslichen Darlehen. Um das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze zu begrenzen wurde im Februar 2008 ein Zinsswap abgeschlossen, bei dem der Konzern in festgelegten Zeitabständen die unter Bezugnahme auf einen vorab vereinbarten Nennbetrag ermittelten Differenz zwischen festverzinslichen und variabel verzinslichen Beträgen mit dem Vertragspartner tauscht. Mit diesem Zinsswap wird die zugrunde liegende Zinsverpflichtung aus der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 25 Mio. € mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgesichert. Der Zinsswap wurde betragskongruent mit Bezug auf die bei Abschluss vorgesehene Tilgungsstruktur geschlossen. In Folge der Neuverhandlung des syndizierten Kredites waren außerplanmäßige Tilgungen im Berichtsjahr zu leisten. Eine Betragskongruenz von Darlehen und Zinssicherungsgeschäft ist somit nicht mehr gegeben. Zum Bilanzstichtag beträgt das gesicherte Volumen 10,8 Mio. €. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze (aufgrund der Auswirkung auf die variabel verzinslichen Darlehen sowie auf den Zinsswap). Alle anderen Variablen bleiben konstant. scroll
Es wurden keine Effekte aus dem Zinsswap ergebnisneutral im Ei gen kapital erfasst. KapitalsteuerungDer Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der Überwachung der Kennzahl "Nettoliquidität". Diese Kennzahl ermittelt sich aus den verzinslichen Darlehen abzüglich der Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen und stellen sich zum Geschäftsjahresende wie folgt dar: scroll
Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden zweiwöchentlich Liquiditätsplanungen auf Basis einer 3-Monats-Vorschau erstellt. Darüber hinaus wurden weitere Kostensenkungsmaßnahmen in der Gruppe identifiziert und durchgeführt. 40 FinanzinstrumenteBeizulegender ZeitwertDie nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente. scroll
Erläuterung der Abkürzungen: scroll
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Gleiches gilt für kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Zinsparameter. Die beizulegenden Zeitwerte der Wandelschuldverschreibungen entsprechen dem Rückzahlungsbetrag bei Rückgabe bzw. bei Fälligkeit der Wandelschuldverschreibungen. Als Bewertungskurs für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entsprechen dem Rückzahlungsbetrag der Bankdarlehen am Bilanzstichtag. Der Zinsswap wurde auf Basis von aktuellen Marktzinsstrukturkurven berechnet. Das maximale Kreditrisiko wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden reflektiert. SicherungsbeziehungenInsgesamt waren am Bilanzstichtag Forderungen im Gesamtwert von 3,6 Mio. USD durch entsprechende Devisentermingeschäfte gesichert. Darüber hinaus hat die SINGULUS AG Devisentermingeschäfte für zukünftige USD Transaktionen in Gesamtwert von 2,5 Mio. USD sowie für zukünftige Transaktionen in Singapur Dollar (SGD) in Höhe von 4,0 Mio. SGD abgeschlossen. Des Weiteren besteht ein Zinsswap, der zur Absicherung variabler Zinsen abgeschlossen wurde. Aufgrund von außerplanmäßigen Tilgungen ist eine Betragskongruenz von Darlehen und Zinssicherungsgeschäft nicht mehr gegeben. Zum Bilanzstichtag beträgt das gesicherte Volumen 10,8 Mio. €. scroll
Die wesentlichen Konditionen für die Devisenterminkontrakte wurden entsprechend den Konditionen der zugrunde liegenden Verpflichtungen ausgehandelt. Aus der Kategorie zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente resultieren im Berichtsjahr Nettogewinne in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €). Hierarchie beizulegender ZeitwerteDer Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren: Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind, Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: scroll
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Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: scroll
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41 MitarbeiterIm abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 484 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Im Vorjahr belief sich die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt auf 641. Zum 31. Dezember 2010 waren 459 Mitarbeiter im Konzern beschäftigt (Vorjahr 572). Die Aufteilung der im Geschäftsjahr im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter gliedert sich nach Funktionsbereichen wie folgt auf: scroll
42 Honorare des Abschlussprüfers (Angabe gemäß § 314 Absatz 1, Nr. 9 HGB)Im Berichtsjahr wurden von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie ihren Tochtergesellschaften folgende Honorare von Seiten des Konzernabschlussprüfers (unter Einschluss seiner deutschen verbundenen Unternehmen) im Aufwand erfasst: scroll
43 Corporate GovernanceDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im März 2011 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 44 VeröffentlichungDer Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird voraussichtlich am 24. März 2011 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
Kahl am Main, 24. März 2011 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Markus Ehret 04 Weitere AngabenBestätigungsvermerkZu dem Konzernabschluss und dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Wir haben den von der Singulus Technologies AG, Kahl am Main, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Erläuterungen - sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bild es der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im zusammengefassten Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort ist im Abschnitt "Finanzielle Risiken" ausgeführt, dass mit den kreditgewährenden Banken Convenants vereinbart worden sind, die monatlich geprüft werden. Bei einem Bruch der Covenants wären die Banken berechtigt, die Kredite, die eine notwendige Voraussetzung für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sind, fällig zu stellen. Der Vorstand arbeitet deshalb mit höchster Priorität und großem Nachdruck an der Einhaltung der einzelnen Covenants. Sollte dennoch ein Bruch eintreten, geht der Vorstand aufgrund der niedrigen Gesamtverschuldung des Konzern, der sehr hohen Eigenkapitalquote sowie der großen Sicherheiten der finanzierenden Banken von einer Fortführung der Finanzierung aus. Des Weiteren können bei Eintritt ins Solarsystemgeschäft je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig sein."
Eschborn/Frankfurt am Main, 24. März 2011 Ernst & Young GmbH Müller, Wirtschaftsprüfer Winterling, Wirtschaftsprüfer Einzelabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AGBilanzen zum 31. Dezember 2010 und 2009Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungen 2010 und 2009scroll
Erklärung des Vorstands nach §§ 297 Abs. 2 S. 4, 315 Abs. 1 S. 6 HGBNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss nach IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns vermittelt, der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Kahl am Main, 24. März 2011 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Unternehmenskalender 2011scroll
Hauptversammlung 2011SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main Dienstag, 31. Mai 2011, 10:30 Uhr Hermann-Josef-Abs Saal Junghofstraße 11 D-60311 Frankfurt am Main Sie finden auf der Homepage der SINGULUS TECHNOLOGIES Ag unter: http:// www.singulus.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2011.html umfangreiche Information über die Hauptversammlung 2011. Konzern-Kennzahlen 2005 - 2010Die Konzernabschlüsse der Jahre 2005 bis 2010 sind nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. scroll
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SINGULUS TECHNOLOGIES AGHanauer Landstraße 103 D-63796 Kahl am Main Tel. +49 6188 440-0 Fax+49 6188 440-110 Internet: www.singulus.ide Investor RelationsMaren Schuster Tel. +49 6188 440-612 Fax+49 6188 440-110 investor.relations@singulus.de HerausgeberSINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main HerstellungMetaCom Corporate Communications GmbH Konzeption und InhaltBernhard Krause TexteBernhard Krause SINGULUS TECHNOLOGIES FotografieMarc Krause Matthias Müller Fotodienste Werksfotos SINGULUS Bert Bostelmann/ photon-pictures.com Artwork/DTPMetaCom Jens Gloger Michaela Schäfer Publikation31.03.2011 SINGULUS TECHNOLOGIES AGHanauer Landstraße 103 | D-63796 Kahl am Main www.singulus.de |
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