![]() SINGULUS TECHNOLOGIES AGKahl am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Technologien für MorgenGESCHÄFTSBERICHT 2011 DER SINGULUS TECHNOLOGIES AGOptical Disc Solar Halbleiter Zukunft Auf einen BlickKonzern-Kennzahlenscroll
WIR ENTWICKELN TECHNOLOGIEN FÜR MENSCHENSINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet an zwei Megatrends der Menschheit: Entertainment und Erneuerbare Energien. Wir bieten Technologien an, die unsere Lebensqualität steigern und eine nachhaltige Energieversorgung sichern. Maschinen von SINGULUS TECHNOLOGIES ermöglichen Fortschritte in der Photovoltaik, von denen wir und folgende Generationen profitieren. Unsere Blu-ray Anlagen sind die Basis für ein visuelles Erlebnis und Unterhaltungsvergnügen in höchster Qualität. Für das Arbeitsgebiet Halbleiter liefern wir Anlagen für MRAM Wafer, ein mögliches Speichermedium der Zukunft. Was uns einzigartig macht, ist unser Know-how in der Vakuumbeschichtung und der Automatisierung sowie die Fähigkeit, verschiedene Prozessschritte in integrierten Fertigungslinien zusammenzufassen. Jahreschronik 2011Q1Neuer Auftrag für Replikationsanlage BLULINE II aus Italien Im Januar vermeldet SINGULUS TECHNOLOGIES einen neuen Großauftrag für Selenisierungsanlagen zur Herstellung von CIS Dünnschicht-Solarzellen Teilnahme am World Future Energy Summit in Abu Dhabi SINGULUS TECHNOLOGIES präsentiert Solartechnik im Februar auf den Fachmessen SNEC in China und PV Korea Produktionsanlagen BLULINE II und CRYSTALLINE werden bei britischem Blu-ray Disc Hersteller in Betrieb genommen SINGULUS TECHNOLOGIES präsentiert im März Optical Disc Produktionstechnologien auf MEDIA-TECH Asia in Macao, China Jahresabschluss- und Analystenkonferenz am 31. März 2011 Q2Messeteilnahme an der Optical Disc Fachmesse und -konferenz MEDIA-TECH Europe im Mai in Hamburg Großaufträge bestätigen die positive Aussicht für Solar und Optical Disc: SINGULUS TECHNOLOGIES verzeichnet starken Anstieg des Auftragsbestands im ersten Quartal Im Mai meldet SINGULUS TECHNOLOGIES neuen Blu-ray Großauftrag des Kunden CINRAM Nach der Hauptversammlung am 31. Mai 2011 konstituiert sich der Aufsichtsrat neu SINGULUS TECHNOLOGIES stellt neue VITRUM GEN 2 Dünnschicht-Prozessanlage auf Solarfachmesse Intersolar im Juni in München vor Beschichtungssystem SINGULAR vom deutschen Forschungsinstitut zur Entwicklung neuer Zellkonzepte eingesetzt Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital beschlossen und schließt die Aktienplatzierung erfolgreich ab Q3Messeteilnahme an Solarfachmesse Intersolar USA im Juli in San Francisco SINGULUS TECHNOLOGIES kooperiert mit AVANCIS, Heraeus Noblelight und Institute for Scientific Instruments im Rahmen des CIS Clustertools Im August: Markteinführung der neuen SILEX GEN 2 Anlage mit lösungsmittelfreiem Texturierungsprozess SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt TENUIS Beschichtungsanlage für CIGS Solarmodule weiter Am 10. August meldet SINGULUS TECHNOLOGIES Zahlen zum ersten Halbjahr SINGULUS TECHNOLOGIES erhält Auftrag aus USA für SINGULAR Beschichtungsanlage SINGULAR Entwicklungsplattform für Hochleistungssolarzellen ist Mittelpunkt des Messeauftritts auf der PV-Fachmesse EU PVSEC im September in Hamburg Q4Im Oktober stellt SINGULUS TECHNOLOGIES eine neue Vakuumbeschichtungsanlage für den CIGS/CIS Wachstumsmarkt vor Blu-ray Produktion wächst weltweit zweistellig: SINGULUS TECHNOLOGIES setzt positive Entwicklung im Geschäftsfeld Optical Disc fort und meldet am 3. November ein deutliches Wachstum in den ersten neun Monaten Solar-Forschungsinstitut aus Singapur ordert SINGULAR Beschichtungsanlage Teilnahme an internationalen PV Fachmessen Solar Investment Summit - Middle East 2011 in Dubai, APVIA PV ASIA PACIFIC EXPO in Singapur und HITECH EXPO 2011 in Mailand, Italien 29. November: Blu-ray Tag "Übersicht für den Optical Disc Markt 2011 und Ausblick 2012-2014 sowie Blu-ray Statusreport und Markttrends Solar" bei SINGULUS TECHNOLOGIES mit internationaler Beteiligung SINGULUS TECHNOLOGIES intensiviert Geschäftsaktivitäten im Arbeitsfeld Halbleiter und nimmt im Dezember an der Halbleiter-Fachmesse SEMICON in Japan teil Verschmelzung der niederländischen Tochtergesellschaft SINGULUS MASTERING B.V. auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Erfolgreiche Abnahme für Selenisierungsanlagen bei AVANCIS, Torgau. SINGULUS TECHNOLGIES erhält eine Auszeichnung als einer der besten Lieferanten An die Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,SINGULUS TECHNOLOGIES hat für das Jahr 2011 die gesteckten Ziele erreicht und eine deutliche Umsatzsteigerung mit einem positiven Ergebnis erzielt. Im Optical Disc Segment ist SINGULUS TECHNOLOGIES weltweit einziger Komplettanbieter sowie Weltmarktführer bei Blu-ray Anlagen und erwartet eine weiterhin positive Entwicklung für die kommenden Jahre. Im Solar Segment hat sich SINGULUS TECHNOLOGIES im Bereich der Produktionstechnik mit neuen Anlagenkonzepten für die kristallinen sowie für Dünnschicht-Solarzellen etabliert und strebt an, auch hier einer der führenden Hersteller zu werden. Nachfolgend informiert der Aufsichtsrat über die Wahrnehmung seiner Aufgaben und die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011. Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES hat im Geschäftsjahr 2011 alle nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung vorgegebenen Aufgaben wahrgenommen. Der Vorstand wurde bei der Leitung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. Veränderungen im Aufsichtsrat und VorstandMit Ablauf der Hauptversammlung vom 31. Mai 2011 endete die Amtsperiode des auf der Hauptversammlung 2006 gewählten Aufsichtsrates. Herr Roland Lacher, Firmengründer und bis zur Hauptversammlung am 31. Mai 2011 Vorsitzender des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, hat bei den Neuwahlen zum Aufsichtsrat in jener Hauptversammlung nicht mehr kandidiert und schied damit aus dem Aufsichtsrat aus. Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, wohnhaft in Essen, und Herr Diplom-Betriebswirt Günter Bachmann, wohnhaft in Bad Homburg, wurden in derselben Hauptversammlung für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren im Aufsichtsrat bestätigt. Als drittes Mitglied des Aufsichtsrates ist Herr Diplom-Physiker Dr. rer. nat. Rolf Blessing, wohnhaft in Trendelburg, von der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG neu in den Aufsichtsrat gewählt worden. Der neu gewählte Aufsichtsrat der Gesellschaft trat im Anschluss an die Hauptversammlung zur konstituierenden Sitzung zusammen und wählte Herrn Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz zu seinem Vorsitzenden sowie Herrn Günter Bachmann zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden. Tätigkeitsschwerpunkte des AufsichtsratesAnhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, sind nicht aufgetreten. Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2011 regelmäßig und intensiv über den Gang der Geschäfte und die Lage der Unternehmensgruppe informiert sowie die Geschäftsführung des Vorstands der Gesellschaft überwacht. Dabei haben wir uns von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Grundlage für die Informations- und Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates waren regelmäßige und umfassende schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands und sonstiger Mitarbeiter sowie der externen Wirtschaftsprüfer und Berater. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat monatlich schriftlich über den aktuellen Geschäftsverlauf der einzelnen Segmente und des jeweiligen Marktumfeldes berichtet. Über wesentliche Projekte und Maßnahmen wurde der Aufsichtsrat unter anderem im Wege jeweils aktualisierter Statusberichte informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat mit dem Vorstand auch außerhalb der offiziellen Sitzungen in diversen Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung laufend erörtert. Hierüber wurde den anderen Mitgliedern im Aufsichtsrat anschließend immer ausführlich berichtet. Dank der engen Abstimmung und offenen Zusammenarbeit mit dem Vorstand hatte der Aufsichtsrat stets umfassende Kenntnis über alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns. So konnte er die Unternehmensplanung sowie die Unternehmensstrategie in den Sitzungen eingehend mit dem Vorstand erörtern und diesen entsprechend beraten. In sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, wurden wir unmittelbar eingebunden. Zustimmungspflichtigen Geschäften oder solchen, bei denen eine Behandlung im Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse erforderlich war, haben wir nach eingehender Beratung und Prüfung der uns vom Vorstand übergebenen ausführlichen Unterlagen zugestimmt. Schwerpunkte der AufsichtsratssitzungenIm Geschäftsjahr 2011 fanden insgesamt 13 Sitzungen des Aufsichtsrates statt, davon acht Präsenzsitzungen und fünf Telefonkonferenzen. In jedem Quartal fand mindestens eine Sitzung statt. Regelmäßiger Gegenstand der Tagesordnung für die ordentlichen Sitzungen waren die Geschäftsentwicklung des Unternehmens, insbesondere die Entwicklung von Umsatz und Rentabilität, der Vergleich des tatsächlichen Geschäftsverlaufes mit den budgetierten Zahlen, die Unternehmensplanung sowie die jeweiligen Zwischenabschlüsse. In den Monaten ohne Präsenzsitzung wurden die schriftlichen Berichte auf dem Wege einer Telefonkonferenz mit dem Vorstand diskutiert. Im Einzelnen bildeten die folgenden Themen den Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrates: Sitzung 28. Februar 2011Der Vorstand hat den Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftslage der einzelnen Segmente informiert sowie die vorläufigen Zahlen 2010 erläutert. Die Liquiditätssituation der Gesellschaft wurde anhand einer vorgelegten Liquiditätsplanung eingehend diskutiert. Die Finanzierung eines anstehenden Neugeschäfts sowie Finanzierungsalternativen und Kapitalmaßnahmen wurden ferner gründlich erörtert. Der Vorstand berichtete auch über weitere Kostensenkungsmaßnahmen und geplante Ergebnisverbesserungen für 2011. Weiterhin wurden der Jahresabschluss sowie die Themen Corporate Governance und Vergütung besprochen. In dieser Sitzung wurde außerdem beschlossen, die D&O-Versicherung von Vorstand und Aufsichtsrat auf Selbstbehalt umzustellen. Sitzung 24. März 2011 (Bilanz Aufsichtsratssitzung)Der Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB für das Geschäftsjahr 2010 einschließlich des zusammengefassten Konzernlageberichts nach International Financial Reporting Standards (IFRS) wurde gebilligt und gemäß § 172 AktG festgestellt. Weiterhin wurde der vom Vorstand vorgestellte Bericht über die aktuelle Geschäftslage diskutiert. Der Aufsichtsrat beschloss, der Hauptversammlung die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft, Eschborn, als Abschlussprüferin für den Jahresabschluss 2011 sowie für eventuell unterjährig zu erstellende prüferische Durchsichten vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat hat die Ausgabe von Phantom Stocks für die Mitglieder des Vorstands beschlossen und dem Vorstand freigestellt, ein ähnliches Programm ausgewählten Mitarbeitern im Konzern anzubieten. Weiterhin wurden die Einladung und die Tagesordnung zur Hauptversammlung 2011 verabschiedet. Sitzung 10. Mai 2011Auf Basis eines ausführlichen, schriftlichen Berichts haben Vorstand und Aufsichtsrat die Zahlen des ersten Quartals 2011 eingehend diskutiert. Weiterhin setzte sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Risiken der anstehenden Großprojekte und der Notwendigkeit, ein fundiertes Projektmanagement zu installieren, auseinander. Der Vorstand hat die Projektorganisation vorgestellt und alle Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat hat seine Position dahingehend bekräftigt, dass bei Großprojekten die finale Freigabe des Aufsichtsrates für die Umsetzung solcher Aufträge einzuholen ist. In der Sitzung wurde unter Beteiligung der Geschäftsführer die weitere Solarstrategie für die SINGULUS STANGL SOLAR besprochen. 27. Mai 2011 (Beschlussfassung per Telefonkonferenz)Am 27. Mai 2011 wurde der einstimmige fernmündliche Beschluss gefasst, dass der am selben Tag gefasste Beschluss des Vorstands über die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht durch Ausnutzung der Genehmigten Kapitalia I und III genehmigt wird. Sitzung 31. Mai 2011Die Sitzung diente der Vorbereitung der am gleichen Tage stattfindenden Hauptversammlung. Der Vorstand berichtete über die Geschäftslage der ersten vier Monate 2011. Der Aufsichtsrat hat die wirtschaftliche Entwicklung eingehend mit dem Vorstand diskutiert. Die durch den Aufsichtsrat gestellten Fragen wurden durch den Vorstand ausführlich beantwortet. Zudem beschloss der Aufsichtsrat eine geänderte Geschäftsordnung. Die Änderungen bezogen sich insbesondere auf die Einführung einer Regelung über Kriterien für die notwendige Expertise bei Wahlvorschlägen von Aufsichtsratsmitgliedern. Weiter wurden Möglichkeiten für schriftliche oder telefonische Beschlussfassungen eingeführt und die regelmäßige Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit festgehalten. 31. Mai 2011 (Konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates)Die am 31. Mai 2011 von der ordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates, Herr Günter Bachmann, Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz und Herr Dr. rer. nat. Rolf Blessing, sind nach der Annahme ihrer Wahl zu einer konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates wurde Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz gewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates wurde Herr Günter Bachmann gewählt. Die Wahl gilt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Sitzung 21. Juni 2011 (Telefonkonferenz)Am 21. Juni 2011 wurde der einstimmige fernmündliche Beschluss gefasst, dass der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstands vom 20. Juni 2011 über die Durchführung einer Kapitalerhöhung um insgesamt 7.880.203 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 € und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2011 zustimmt. Sitzung 4. Juli 2011 (Telefonkonferenz)Der Vorstand erläuterte dem Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung der ersten fünf Monate 2011. Der allen Teilnehmern vorab zugesandte Bericht wurde dem Aufsichtsrat detailliert vorgestellt und alle Punkte wurden ausführlich besprochen. In dieser Sitzung beschloss der Aufsichtsrat auch die Verlängerung der Amtszeit von Herrn Dipl.-Oec. Markus Ehret als Mitglied des Vorstands um drei Jahre. Sitzung 8. August 2011 (Telefonkonferenz)In dieser Sitzung wurde der Bericht der Gesellschaft zum ersten Halbjahr 2011 (Q2 Bericht) eingehend besprochen und gebilligt. Die weitere Entwicklung und die Erwartungen für das Gesamtjahr wurden diskutiert. Thematisiert wurde u. a. die aktuelle Nachfrageschwäche im Solarmarkt. Sitzung 23. September 2011 (bei SINGULUS STANGL SOLAR, Fürstenfeldbruck)In dieser Sitzung stellte der Vorstand die aktuelle Geschäftslage und den Status der einzelnen Projekte sowie die Entwicklung des Solarmarktes dar. Weiterhin wurde die weitere Finanzierung des Unternehmens vor dem Hintergrund der strategischen Erweiterung des Produktspektrums und potentieller Akquisitionen diskutiert. Die Geschäftsführung der SINGULUS STANGL SOLAR berichtete über die Situation des eigenen Unternehmens sowie die schwierige Lage des Solarmarktes. Sitzung 28. Oktober 2011 (Telefonkonferenz)In dieser Sitzung wurde der Bericht der Gesellschaft zum dritten Quartal 2011 (Q3 Bericht) besprochen und gebilligt. Der Aufsichtsrat setzte sich eingehend mit der Auswahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 auseinander. Sitzung 21. November 2011Das vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 vorgelegte Budget wurde detailliert diskutiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Alternativen und Optionen der Unternehmensfinanzierung wurden erörtert. Der Aufsichtsrat beschloss, den Aktionären auf der Hauptversammlung 2012 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Prüferin des Jahresabschlusses 2012 zur Wahl vorzuschlagen. In dieser Sitzung wurde die Verlängerung der Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck zum Vorstandsvorsitzenden um fünf Jahre beschlossen. Der Aufsichtsrat hat in der gleichen Sitzung die zukünftige Vergütung für Herrn Markus Ehret festgelegt und dem Dienstvertrag zugestimmt. A.O. Sitzung 22. Dezember 2011Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat die aktuelle Entwicklung bei einem großen Solarprojekt vorgestellt. Der Aufsichtsrat erörterte mit dem Vorstand die damit verbunden Risiken. Diese waren in vorangegangenen Aufsichtsratssitzungen bereits eingehend diskutiert worden. Der Vorstand sah aufgrund der Bedeutung des Projektes bezüglich Risiken, Neuartigkeit und Projektumfang ein zustimmungspflichtiges Geschäft. Vorstand und Aufsichtsrat diskutierten in dieser Sitzung weiterhin ein Akquisitionsvorhaben, mit der die Geschäftstätigkeit erweitert und diversifiziert werden könnte. Insbesondere Bewertungsparameter und Risiken, die mit der Akquisition verbunden sein könnten, wurden erörtert. Das Vorhaben sollte weiter geprüft werden. Beanstandungen gegen die Geschäftsführung durch den Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hatte der Aufsichtsrat zu keiner Zeit. Auch waren sich Vorstand und Aufsichtsrat über die Beurteilung von Geschäftsentwicklung, Marktumfeld, Chancen und Risiken stets einig. Corporate GovernanceDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihr Aufsichtsrat bekennen sich zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Aufsichtsrat besteht seit Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft aus drei Mitgliedern. Von der Bildung eines Prüfungsausschusses oder sonstiger Ausschüsse hat der Aufsichtsrat deshalb auch im Geschäftsjahr 2011 abgesehen. Denn sie lassen nach seiner Auffassung weder eine Effizienzsteigerung noch eine verbesserte Behandlung komplexer Sachverhalte oder eine effizientere oder bessere Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements oder der Abschlussprüfung erwarten. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Januar 2012 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben (Seite 23 des Geschäftsberichtes 2011) und gemäß Ziffer 3.10 des Kodex den Corporate Governance Bericht verfasst, der auf den Seiten 18 bis 23 des Geschäftsberichtes 2011 abgedruckt ist. Dort und in der Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft veröffentlicht ist, werden die Abweichungen von den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex erläutert. Auf die Ausführungen in diesem Bericht wird verwiesen. VorstandsvergütungDie amtierenden Vorstandsmitglieder haben individuelle Anstellungsverträge mit der Gesellschaft abgeschlossen. Mit Herrn Dipl.-Oec. Markus Ehret wurde am 21. Dezember 2011 ein neuer Dienstvertrag abgeschlossen, der ab dem 1. April 2012 gilt. Die Gesellschaft wurde beim Abschluss und bei der Änderung dieser Anstellungsverträge entsprechend den aktienrechtlichen Vorgaben vom Aufsichtsrat vertreten. Der Aufsichtsrat hat 2011 einen externen Berater mit einer Analyse der Vergütung der Vorstände beauftragt, durch die insbesondere die aktuell gewährte monetäre und nicht-monetäre Vergütung in einen Vergleich zum Referenzmarkt gesetzt wurde und Orientierungsdaten für eine künftige effiziente Vergütungsgestaltung ermittelt werden sollten. Nähere Einzelheiten zu allgemeinen Vertragskonditionen und Veränderungen sind im Vergütungsbericht auf den Seiten 69 bis 77 des Geschäftsberichtes 2011 zu finden. RisikomanagementDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt gemäß den einschlägigen aktien- und handelsrechtlichen Regelungen besonderen Anforderungen an ein internes Risikomanagement und hat deshalb ein entsprechendes Überwachungssystem eingeführt. Der Gestaltung des Überwachungssystems und den Ergebnissen gilt das besondere Interesse des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat hält das Überwachungssystem der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für effizient und teilt die Risikobeurteilung des Vorstands. Aktienbesitz der AufsichtsratsmitgliederDer Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder wird sowohl im Geschäftsbericht als auch im Internet veröffentlicht (eine detaillierte Darstellung befindet sich in den Erläuterungen auf Seite 76 des Geschäftsberichtes 2011). Jahres- und Konzernabschluss sowie LageberichtDer vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum 31. Dezember 2011 wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, geprüft. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 24. März 2011 wurde die Eignung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 ausführlich vom Aufsichtsrat erörtert und bejaht. Am 17. März 2011 hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entsprechend den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden schriftlich erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen könnten. In der ordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 31. Mai 2011 wurde sie auf Vorschlag des Aufsichtsrates zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für das Geschäftsjahr 2011 wurden gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wurde um einen Konzernlagebericht ergänzt, der gemäß § 315 Abs. 3 i. V. m. § 298 Abs. 3 Satz 1 HGB mit dem Lagebericht zum Einzelabschluss zusammengefasst wurde. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hatte der Abschlussprüfer zu beurteilen, ob die Einrichtung eines Risikoüberwachungssystems, das die rechtzeitige Erkennung existenzbedrohender Risiken ermöglicht, durch den Vorstand erfolgt ist. Zum Überwachungssystem hat der Abschlussprüfer erklärt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat, und dass diese geeignet sind, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, welche den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates lagen der geprüfte Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, der geprüfte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht zum 31. Dezember 2011 rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Die geprüften Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht waren Gegenstand der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 12. März 2012. Der gewählte Abschlussprüfer nahm an der Aufsichtsratssitzung vom 12. März 2012 zur ausführlichen Erörterung der Prüfung teil und hat dem Aufsichtsrat über die Prüfungsschwerpunkte berichtet. Die Prüfungsergebnisse wurden eingehend diskutiert, wobei alle Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrates ausführlich beantwortet wurden. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer zur Kenntnis genommen, diskutiert und keinen Grund zu Beanstandungen gesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Aktiengesellschaft sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft und für ordnungsgemäß, plausibel und vollständig befunden. Einwände gegen den Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht zum 31. Dezember 2011 waren nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 12. März 2012 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Mit Dank und großer Anerkennung würdigt der Aufsichtsrat die Leistungen des Vorstands sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr 2011, welches von vielfältigen Herausforderungen gekennzeichnet war. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sehen zusammen mit dem Vorstand mit Zuversicht der weiteren positiven Entwicklung des Unternehmens entgegen.
Kahl am Main, im März 2012 Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates An die Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Bericht des VorstandesSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, sehr geehrte Damen und Herren,im letzten Geschäftsbericht haben wir das Geschäftsjahr 2010 als Jahr des Übergangs bezeichnet. Nun können wir Ihnen berichten, dass wir den Übergang geschafft haben. SINGULUS TECHNOLOGIES hat 2011, wie angekündigt, den Turnaround erreicht und das Geschäftsjahr mit einem Umsatz von 160,0 Mio. € und einem EBIT von 6,7 Mio. € erfolgreich abgeschlossen. Die in 2010 begonnene Restrukturierung und Neuausrichtung wurde in 2011 konsequent weiterverfolgt. So konnte im Verlauf des Geschäftsjahres die weitere positive Entwicklung wesentlicher Finanzkennzahlen verzeichnet werden. Dies war das Ergebnis der Anstrengungen der gesamten Belegschaft, die die Programme zur Kosteneinsparung konsequent über die gesamte Organisation umgesetzt hat. Sichtbare Effekte waren die Reduzierung wichtiger Kostenpositionen oder organisatorische Veränderungen wie die erfolgte Verschmelzung der SINGULUS MASTERING B.V. auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Geschäftstätigkeit SolarDie Aktivitäten im Solar Segment haben sich trotz aller Marktunsicherheiten positiv weiterentwickelt. Das im Bereich optischer Speichermedien erworbene Know-how in der Vakuumbeschichtung, der Automatisierung und Prozessintegration wird von unseren Ingenieuren zur Entwicklung neuer, effizienter Solarproduktionsanlagen genutzt. Hiermit etablieren wir uns als Maschinenlieferant, aber auch zunehmend als Entwicklungspartner für hochleistungsfähige Solarzellen. SINGULUS TECHNOLOGIES baut seine Aktivitäten in diesem Bereich weiter aus und kooperiert mit führenden Solarzellenherstellern weltweit zur Entwicklung von Verfahren, die den Wirkungsgrad von Solarzellen steigern und gleichzeitig die Produktionskosten senken. Dank dieser Innovationen wird die Herstellung von Solarzellen immer kostengünstiger. Zellen und Module werden effizienter und wirtschaftlicher, sodass die Netzparität, die Wettbewerbsfähigkeit von Solarstrom, in einigen Ländern kurz bevorsteht. Speziell in den Schwellenländern, im sogenannten Sonnengürtel der Erde, wird das Erreichen der Netzparität und die Verfügbarkeit von preiswerten Photovoltaikmodulen zu einem Nachfrageschub führen. Mit neuen Anlagenkonzepten und innovativen Prozessen ermöglicht SINGULUS TECHNOLOGIES die Weiterentwicklung der Solartechnik und damit eine nachhaltige Energieversorgung für kommende Generationen. Drei Beispiele belegen diese Aussage: Im Januar 2011 konnte SINGULUS TECHNOLOGIES einen weiteren Auftrag über fünf Selenisierungsanlagen für CIS Dünnschicht-Solarzellen melden. SINGULUS TECHNOLOGIES hatte 2009 in enger Zusammenarbeit mit AVANCIS GmbH & Co. KG (AVANCIS) eine neue Prozessanlage für die Dünnschicht-Solartechnik entwickelt und Anfang 2010 einen ersten Auftrag über 19 Mio. € erhalten. Der Folgeauftrag von Hyundai-AVANCIS mit mehr als 30 Mio. € hat dieses Volumen noch einmal deutlich überstiegen. AVANCIS hat Ende November neue Rekordwerte für die Effizienz von CIS Solarzellen veröffentlicht. Im Sommer 2011 haben wir mit der Markteinführung der neuen VITRUM GEN 2 zur Bearbeitung der beschichteten Rückseiten von Dünnschicht-Solarzellen begonnen. Die optimierte Prozessanlage reinigt Rückseiten und Kanten von Dünnschicht-Solarzellen gleichzeitig in einem Arbeitsschritt. Sie bietet damit erhebliches Einsparpotential und ist zudem einfach in bereits vorhandene Fertigungslinien zu integrieren. Mehrere Anlagen wurden im Geschäftsjahr 2011 bereits als Auftragseingang verbucht und ausgeliefert. Das Beschichtungssystem SINGULAR wird neben der Massenfertigung von Silizium-Solarzellen immer mehr für die Weiterentwicklung von neuen Solarzellen-Konzepten, sogenannte Hochleistungssolarzellen, eingesetzt. Zu diesem Zweck wurde u. a. an das deutsche Institut für Solarenergieforschung Hameln (ISFH) im Juli 2011 eine SINGULAR Anlage geliefert. SINGULUS TECHNOLOGIES kooperiert ferner mit dem wichtigsten asiatischen Institut, dem Solar Energy Research Institute of Singapore (SERIS), bei der Entwicklung von Hochleistungssilizium-Solarzellen mit hohem Effizienzpotential bei gleichzeitig günstigen Herstellkosten. Geschäftstätigkeit Optical DiscSINGULUS TECHNOLOGIES konnte vor allem im Wachstumsmarkt Blu-ray Disc im Geschäftsjahr 2011 deutlich mehr Bestellungen verbuchen und setzt damit die positive Entwicklung im Geschäftsfeld Optical Disc fort. Sowohl langjährige als auch neue Kunden haben weiter in die Produktion von Blu-ray Discs investiert. SINGULUS TECHNOLOGIES lag bei den Verkäufen für Blu-ray Anlagen im Rahmen der eigenen Wachstumsprognose von 40 bis 50 Maschinen und hat damit die Lieferungen des Jahres 2010 deutlich übertroffen. Die kontinuierlich wachsende Anzahl an Aufträgen untermauert die technologische Vorreiterrolle der SINGULUS TECHNOLOGIES Replikationsanlagen für 50 GB Blu-ray Discs und bestätigt das erwartete Wachstum in diesem Segment. Für Blu-ray Discs mit Speicherkapazitäten von 100 bzw. 128 GB entwickeln wir vorausschauend neue Anlagenkonzepte und diskutieren diese mit unseren Kunden. Weiterhin bietet SINGULUS TECHNOLOGIES Fertigungsanlagen für beschreibbare Blu-ray Discs (BD-R/RE) an und hat Anfang 2012 das erste Inline-System nach Asien ausgeliefert. Segment HalbleiterSINGULUS TECHNOLOGIES hatte 2010 den Auftragseingang von drei TIMARIS Vakuum Beschichtungsanlagen mit einem Wert von über 8 Mio. € gemeldet. Für die erste dieser Anlagen haben wir bereits im ersten Halbjahr 2011 die technische Endabnahme des Kunden erhalten. Die weiteren Anlagen wurden bis Ende 2011 ausgeliefert. SINGULUS TECHNOLOGIES ist derzeit neben einem weiteren Hersteller der einzige Anbieter von Vakuum Beschichtungsanlagen für die Fertigung von MRAM Wafern. In der Vergangenheit konnte sich die MRAM Speichertechnik aufgrund verschiedener technologischer Hürden noch nicht am Markt durchsetzen. Jüngste Fortschritte weisen jedoch darauf hin, dass diese Hindernisse überwunden wurden und zukünftig vermehrt auf die neue Speichertechnik gesetzt wird. Erste Halbleiterfirmen haben den Bau von MRAM Produktionswerken angekündigt. Da die Vakuum Beschichtungstechnologie von SINGULUS TECHNOLOGIES bei Kunden bereits in der Forschung und Entwicklung von MRAM Speichern zum Einsatz kommt, gehen wir davon aus, dass diese Kunden auch zukünftig für die industrielle Fertigung Anlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES einsetzen werden. Sie wären dann in der Lage, von den derzeitigen Testanlagen Prozessparameter auf die Anlagen in der Serienfertigung zu übertragen, und könnten damit Zeit und Investitionskosten beim Aufbau der Serienproduktion sparen. Damit sieht sich SINGULUS TECHNOLOGIES in einer hervorgehobenen Ausgangsposition für den kommenden Wachstumsmarkt. Wir rechnen mit dem Marktdurchbruch dieser Halbleitertechnologie in den nächsten zwei Jahren und mit weiteren neuen Investitionen in die MRAM Fertigungstechnologie. ServicegeschäftAuch im Jahr 2011 war das Service- und Ersatzteilgeschäft ein wichtiger Bestandteil unserer Aktivitäten. Im Optical Disc Segment hat SINGULUS TECHNOLOGIES inzwischen eine Basis von über 5.000 gelieferten Produktionsanlagen im Markt. Durch Originalersatzteile stellen wir die hohe Verfügbarkeit dieser Anlagen sicher. Im Segment Solar wird der wachsende Anlagenbestand ebenso von unseren Servicemitarbeitern weltweit betreut. Wir werden unsere Aktivitäten im Servicebereich intensivieren und weiter ausbauen. Finanzkraft gestärktIm Rahmen des am 17. Juni 2011 planmäßig beendeten Bezugsangebots haben die Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 7.880.203 neue Aktien durch Ausübung ihrer Bezugsrechte bzw. im Rahmen des Mehrbezugs gezeichnet. Die Kapitalerhöhung wurde mehrfach überzeichnet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werten die hohe Zeichnungsquote und die hohen Mehrbezugswünsche der Aktionäre als großen Vertrauensbeweis in die zukünftige Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Vorstand und Aufsichtsrat hatten ihrerseits Bezugsrechte im vollen Umfang ausgeübt und darüber hinaus Mehrbezugswünsche angemeldet. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 25,2 Mio. € (nach Abzug von Transaktionskosten) wurden überwiegend für den Ausbau der Marktführerschaft im Bereich Optical Disc sowie für die weitere Expansion im Solar Segment investiert. Zu einem Teil wurden die Mittel auch zur Rückführung der Fremdfinanzierung verwendet, um Kosten zu senken und unabhängiger agieren zu können. Aussichten für 2012Nach drei Jahren mit negativen Ergebnissen hat SINGULUS TECHNOLOGIES im Geschäftsjahr 2011 wieder ein positives Ergebnis erzielt. Nach einer Phase der Konsolidierung und des Übergangs konnte im letzten Jahr endgültig der Turnaround erreicht werden. Ziel unseres Unternehmens ist es, weiterhin die Marktführerschaft im Optical Disc Bereich für Dual-Layer Blu-ray Disc Fertigungsanlagen zu behaupten. Außerdem wird sich SINGULUS TECHNOLOGIES immer stärker in der Silizium- und Dünnschicht-Solartechnik als Maschinenlieferant sowie als Entwicklungspartner für neue Zellkonzepte positionieren. SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein ausgewiesenes Know-how in der Herstellung von Anlagen zur Vakuum Beschichtung verschiedener Materialien. Dieses Know-how im Bereich der Entwicklung von Vakuum Beschichtungsanlagen beabsichtigt SINGULUS TECHNOLOGIES, auf weitere Anwendungsgebiete zu übertragen. Die Geschäftsaktivitäten im Arbeitsfeld Halbleiter sind nur ein Beispiel hierfür und werden im Zuge des wachsenden Marktes für die MRAM Halbleitertechnologie intensiv ausgebaut. Zusätzlich prüft das Unternehmen laufend weitere Branchen und Arbeitsgebiete, in denen auf Basis des vorhandenen Know-hows im Bereich Vakuum Beschichtung neue Marktsegmente erschlossen werden können. Unsere zukünftige Unternehmensstrategie leitet sich aus den folgenden klar definierten Zielen ab: -> Marktführer bei Fertigungsanlagen für Dual-Layer Blu-ray Discs -> Entwicklungspartner für zukünftige Solarzellen-Generationen -> Nutzung des Potentials bei der MRAM Halbleitertechnologie -> Aufbau neuer Arbeitsgebiete mit zusätzlichem Ergebnispotential Mit den zwei starken Kernarbeitsfeldern Optical Disc und Solar und den Chancen, die uns der Halbleitermarkt bietet, sowie dem Potential, das in neuen Anwendungen der Vakuum Beschichtung liegt, blicken wir optimistisch in das Jahr 2012. Allen SINGULUS TECHNOLOGIES Mitarbeitern weltweit danken wir für ihren Einsatz, die hohe Motivation, das Engagement und den Teamgeist. Unseren Kunden und Partnern danken wir für das Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Wir bedanken uns an dieser Stelle auch bei den Aktionärinnen und Aktionären der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für ihre Unterstützung und ihre Treue.
Kahl am Main, im März 2012 Dr.-Ing. Stefan Rinck Vorsitzender des Vorstands Markus Ehret Vorstand Finanzen, Personal, Controlling sowie IT Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB zugleich Corporate Governance-BerichtDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihr Aufsichtsrat bekennen sich zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Im Berichtszeitraum sind Interessenskonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern nicht aufgetreten. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat zeichnete sich durch Effizienz, Fachkompetenz und Vertrauen aus. Der Aufsichtsrat besteht seit Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft aus drei Mitgliedern. Von der Bildung eines Prüfungsausschusses oder sonstiger Ausschüsse hat der Aufsichtsrat deshalb auch im Geschäftsjahr 2011 abgesehen, denn sie lassen nach seiner Auffassung weder eine Effizienzsteigerung noch eine verbesserte Behandlung komplexer Sachverhalte oder eine effizientere oder bessere Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements oder der Abschlussprüfung erwarten. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Januar 2012 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben (Seite 23 des Geschäftsberichtes 2011) und gemäß Ziffer 3.10 des Kodex den Corporate Governance Bericht verfasst, der auf den Seiten 18 bis 23 des Geschäftsberichtes 2011 abgedruckt ist. Dort und in der Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft veröffentlicht ist, werden die Abweichungen von den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex erläutert. Auf die Ausführungen in diesem Bericht wird verwiesen. Der Aufsichtsrat hat sich ausführlich mit Grundsätzen für seine Zusammensetzung, insbesondere der Einführung einer Frauenquote befasst. Der Wortlaut des Beschlusses des Aufsichtsrates zu den Grundsätzen seiner Zusammenarbeit ist im Corporate Governance Bericht abgedruckt (Seiten 18 bis 23 des Geschäftsberichtes 2011). Erklärung zur Unternehmens-führung gem. § 289a HGB (zugleich Corporate Governance-Bericht)Über die Corporate Governance bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG berichtet der Vorstand - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) wie folgt: Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hatte für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG auch 2011 einen hohen Stellenwert. Darunter verstehen Vorstand und Aufsichtsrat eine verantwortungsbewusste, auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Corporate Governance soll eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen unserer Aktionäre und Mitarbeiter, einen angemessenen Umgang mit Risiken und Transparenz und Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sicherstellen. Vorstand und Aufsichtsrat verstehen unter Corporate Governance einen in die Unternehmensentwicklung integrierten Prozess, der kontinuierlich weiterentwickelt wird. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich eingehend mit der Erfüllung der Vorgaben des Kodex in der geltenden Fassung vom 26. Mai 2010 unter Berücksichtigung der Größe, Struktur und Entwicklung des Unternehmens befasst. Auf der Grundlage dieser Beratungen wurde die auf Seite 23 abgedruckte Entsprechenserklärung zum Kodex verabschiedet. Die besondere Führungsstruktur der Gesellschaft mit einem kleinen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Besonderheiten der Branche, in denen sie tätig ist, erlauben es der Gesellschaft nicht, allen Empfehlungen des Kodex, die vielfach für deutlich größere Gesellschaften konzipiert sind, nachzukommen. Seit Dezember 2011 wird Ziffer 4.2.5 i. V. m. 4.2.3. des Kodex aufgrund einer nunmehr erfolgenden individualisierten Darstellung der für die betriebliche Altersversorgung gewährten Leistungszusagen entsprochen. Die aktuelle gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG ist auf unserer Website www.singulus.de veröffentlicht. In der Entsprechenserklärung werden alle Abweichungen vom Kodex erläutert. FührungsstrukturDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt als deutsche Aktiengesellschaft dem deutschen Aktienrecht und verfügt deshalb über eine zweigliedrige Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand führt die Geschäfte und verantwortet Unternehmensstrategie, Rechnungslegung, Finanzen und Planung. Er wird dabei vom Aufsichtsrat beraten und kontrolliert. Der Aufsichtsrat erörtert die Geschäftsentwicklung und Planung, die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung. Er diskutiert mit dem Vorstand die Finanzberichte, stellt den Jahresabschluss fest und prüft den Konzernabschluss. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Wesentliche Vorstandsentscheidungen wie größere Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen unterliegen nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat seiner Zustimmung. Er erteilt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und lässt sich über die Prüfung berichten. Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, der Aufsichtsrat, der den Vorstand berät und kontrolliert, aus drei Mitgliedern. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt nicht dem Mitbestimmungsgesetz. Angesichts der Größe des Unternehmens und um eine effiziente Arbeit zu garantieren, haben beide Organe derzeit nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße. Enge Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratVorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Konzerns. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Er lässt sich regelmäßig vor Ort oder telefonisch über den Geschäftsgang informieren und berät den Vorstand bei seinen Entscheidungen. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates Zustimmungsvorbehalte durch den Aufsichtsrat fest. Insgesamt fanden 13 Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2011 statt. Zusammensetzung und Arbeit des VorstandsDer Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Er ist das Leitungsorgan des Unternehmens. Der Vorstand ist bei der Führung des Unternehmens allein an das Unternehmensinteresse gebunden und orientiert sich an dem Ziel der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Die derzeitigen Mitglieder des Vorstands sind Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck und Herr Markus Ehret. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck ist seit 1. April 2010 Vorsitzender des Vorstands. In seiner Sitzung am 21. November 2010 hat der Aufsichtsrat beschlossen, seine Bestellung um fünf Jahre zu verlängern. Herr Markus Ehret wurde vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 19. April 2010 zum Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bestellt. Der Aufsichtsrat hat seine Bestellung in der Sitzung am 4. Juli 2011 durch Beschluss um drei Jahre verlängert. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck als Vorstandsvorsitzender verantwortet die Bereiche Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten. Herr Markus Ehret ist für die Bereiche Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal und IT zuständig. Die Vergütung des Vorstands ist im Vergütungsbericht (S. 69 bis 77) detailliert beschrieben. Der Vorstand praktiziert bereits seit Jahren die Besetzung von Führungsfunktionen mit Frauen. So sind derzeit zwei der drei Prokuristen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Frauen. Zusammensetzung und Arbeit des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Die turnusmäßige Amtszeit des Aufsichtsrates endete mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2011. Der frühere Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Roland Lacher hat nicht für eine Neuwahl kandidiert und schied zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2011 aus dem Aufsichtsrat aus. Als neues Mitglied wurde Herr Dr. rer. nat. Rolf Blessing in den Aufsichtsrat gewählt. Die verbleibenden Aufsichtsratsmitglieder, Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz und Herr Günter Bachmann, wurden für eine weitere Amtszeit bestätigt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 31. Mai 2011 wurden die Herren Dr.-Ing. Leichnitz und Bachmann zum Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz gehört dem Aufsichtsrat seit Mai 2009 an und war zuletzt stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Herr Bachmann gehört dem Aufsichtsrat seit 2008 an. Von der Bildung eines Prüfungsausschusses oder sonstiger Aufsichtsratsausschüsse hat der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2011 abgesehen, weil Ausschüsse bei einem Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern keinen Sinn ergeben. Der Aufsichtsrat hat sich am 31. Mai 2011 eine neue Geschäftsordnung gegeben. Diese regelt die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, den Vorsitz und die Vertretung nach außen, die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie die interne Aufgabenverteilung. Insbesondere enthält die Geschäftsordnung die folgenden Grundsätze über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, vor allem in Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Kodex (Diversity): -> Der Aufsichtsrat soll keine Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat für eine längere Amtszeit als bis zur Vollendung ihres 70. Lebensjahres vorschlagen. -> Kandidaten, die der Hauptversammlung für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, sollen über folgende Expertise und Erfahrungen verfügen:
-> Ein Mitglied des Aufsichtsrates soll besondere Kenntnisse auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung aufweisen. Die Mitglieder sollen über Persönlichkeit, Integrität, Professionalität, Leistungsbereitschaft und Unabhängigkeit verfügen. Bei der Auswahl eines Kandidaten sollen Nationalität und Geschlecht keine Rolle spielen. Es gibt keine feste Frauenquote. In Bezug auf die Festsetzung konkreter Ziele zur angemessenen Beteiligung von Frauen weicht die Gesellschaft von der Empfehlung des Kodex, Ziffer 5.4.1, ab. Der Aufsichtsrat achtet bei seiner Zusammensetzung in erster Linie auf die entsprechende Qualifikation und die fachliche Eignung seiner Mitglieder. Dabei strebt er im Bezug auf Vielfalt (Diversity) grundsätzlich eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Da die Hightech-Branche traditionell einen sehr niedrigen Frauenanteil aufweist, hält der Aufsichtsrat die Festlegung einer Quote mit festem Zeithorizont für nicht sinnvoll. Der Aufsichtsrat wird jedoch zur Förderung der Diversity-Ziele bei vergleichbarer Qualifikation und Eignung Frauen bevorzugt auswählen. Der Aufsichtsrat hat 13 Sitzungen im Geschäftsjahr 2011 abgehalten. Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Effizienz seiner Arbeit und versucht, die Abläufe, insbesondere bei den Vorbereitungen der Sitzungen, zu verbessern. Mehr zur Arbeit des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2011 findet sich im Bericht des Aufsichtsrates auf Seite 6. Berater- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. Transparenz und KommunikationDer Vorstand veröffentlicht potentiell kursrelevante Informationen, welche die SINGULUS TECHNOLOGIES AG betreffen, unverzüglich, sofern er nicht in einzelnen Fällen hiervon befreit ist. Alle im Jahr 2011 veröffentlichten Ad-hoc-Meldungen sind auf der Webseite der Gesellschaft zugänglich. Darüber hinaus führt das Unternehmen ein Insiderverzeichnis, das sämtliche Personen mit Zugang zu Insiderinformationen umfasst. Diese werden regelmäßig über die sich daraus ergebenden rechtlichen Pflichten umfassend informiert. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG achtet darauf, dass sich die Aktionäre der Gesellschaft rechtzeitig und umfassend über die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen ein Bild über die Situation des Unternehmens machen können. SINGULUS TECHNOLOGIES berichtet seinen Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage. Alle Finanzberichte, aktuelle Unternehmenspräsentationen, der Unternehmenskalender, alle Berichte und Dokumente zur Corporate Governance und Unternehmensführung einschließlich der Satzung und der Hauptversammlungseinladungen sowie der Abstimmungsergebnisse sind unter www.singulus.de im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Zur Verbesserung der Transparenz und Pflege des Aktienkurses hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG zwei Analystenkonferenzen abgehalten und zahlreiche Einzelgespräche mit Investoren geführt. Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, der Kodex selbst und die Satzung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sind neben den Ad-hoc-Mitteilungen und den nach § 15a WpHG zu meldenden Wertpapiergeschäften ("Directors' Dealings") sowie den Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 21ff. WpHG auf der SINGULUS TECHNOLOGIES Webseite unter Investor Relations/ Corporate Governance einsehbar. Die Hauptversammlung findet in der ersten Hälfte des Jahres statt. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere Internet und E-Mail, erleichtert der Vorstand den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und ermöglicht ihnen, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Darüber hinaus kann der Vorstand vorsehen, dass Aktionäre ihr Stimmrecht schriftlich oder auf dem Wege elektronischer Kommunikation ausüben können, ohne an der Hauptversammlung teilnehmen zu müssen. Alle der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Berichte, Jahresabschlüsse und sonstige Unterlagen sind, ebenso wie die Tagesordnung der Hauptversammlung und eventuelle Gegenanträge über das Internet abrufbar. Rechnungslegung und AbschlussprüfungKonzernabschluss, Jahresabschluss und Zwischenberichte werden seit dem Geschäftsjahr 2004 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und sind international vergleichbar. Der Jahresabschluss wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, geprüft. Zwischenberichte wurden der Öffentlichkeit innerhalb von 45 Tagen nach Quartalsende, der Konzernabschluss und der Jahresabschluss innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende zugänglich gemacht. Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte unterliegen keiner prüferischen Durchsicht. Wichtige Aspekte werden vor Veröffentlichung mit dem Aufsichtsrat erörtert. Der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2011 steht auf der Webseite von SINGULUS TECHNOLOGIES. BezügeWie schon in den letzten Jahren weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowohl die festen als auch die erfolgsabhängigen Anteile der Bezüge der Vorstandsmitglieder sowie die Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung individuell aus. Die Angaben finden sich im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist und diesen Corporate Governance Bericht ergänzt. Der Vergütungsbericht stellt die Vergütung und das Vergütungssystem des Vorstands umfassend dar und geht dabei auch auf die Ausgestaltung von Vergütungsbestandteilen mit langfristiger Anreizwirkung ein. Des Weiteren wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert wiedergegeben. Der Vergütungsbericht ist im Geschäftsbericht auf den Seiten 69 bis 77 abgedruckt. Er findet sich auch auf der Webseite unter der Überschrift Corporate Governance. Directors' Dealings/AktienbesitzDie Angaben zu den Wertpapiergeschäften von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihnen nahe stehenden Personen nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie zum Aktienbesitz finden sich im Vergütungsbericht als Teil des Corporate Governance Berichts auf Seite 77 und außerdem auf der Homepage unter Investor Relations/SINGULUS Aktie/Directors' Dealings. Entsprechenserklärung 2012 zum Deutschen Corporate Governance KodexDie letzte Entsprechenserklärung wurde im März 2011 auf der Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 abgegeben. Seit Abgabe dieser Erklärung ist SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in dieser Fassung, die im Jahr 2011 unverändert geblieben ist, mit folgenden Abweichungen gefolgt: 1. Solange ein dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht, wurden und werden keine Ausschüsse gebildet (zu Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 des Kodex), da bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat eine sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Plenum stattfinden kann. Das Aktienrecht sieht zudem vor, dass entscheidungsbefugte Aufsichtsratsausschüsse mit mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern besetzt sein müssen. Eine Delegation von Aufgaben ist auch aus diesem Grund nicht zweckmäßig. 2. Der Aufsichtsrat legt keine verbindliche Quote für eine angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat fest (zu Ziffer 5.4.1 des Kodex). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen ausschließlich nach Expertise und Qualifikation ausgesucht werden ohne Beachtung von Geschlecht und Nationalität. Der Aufsichtsrat hat drei Mitglieder. Diese sollen den Vorstand kompetent und effizient beraten und kontrollieren. Die Mitglieder müssen daher über Management-Expertise und Branchenkenntnis im Bereich des Hightech-Maschinenbaus, vorzugsweise Solaranlagen, verfügen. Der Aufsichtsrat würde es begrüßen, wenn motivierte Frauen mit der erforderlichen Qualifikation und Expertise im Aufsichtsrat vertreten sind. Der Hightech-Maschinenbau ist aber traditionell eine Branche mit sehr niedrigem Frauenanteil im Management. Der Aufsichtsrat hält es daher nicht für sinnvoll, eine Quote mit festem Zeithorizont festzulegen, wird aber bei vergleichbarer Qualifikation und Eignung bevorzugt Frauen auswählen. Mit Ausnahme der oben erklärten Abweichungen entspricht die SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen.
Kahl am Main, im Januar 2012 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Für den Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Markus Ehret Für den Aufsichtsrat Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz Günter Bachmann Dr. rer. nat. Rolf Blessing Die SINGULUS TECHNOLOGIES AktieAllgemeines UmfeldZu Anfang des Jahres 2011 wurde erwartet, dass sich der weltwirtschaftliche Aufschwung nicht nur im laufenden Jahr, sondern auch noch in das Jahr 2012 hinein fortsetzen würde. Diese Einschätzung konnte jedoch nicht bestätigt werden, da bereits in den ersten Wochen des neuen Jahres Ereignisse von immenser Bedeutung stattfanden. Diese waren der deutliche Anstieg des Ölpreises infolge der politischen Umbrüche in Arabien, die Natur- und Reaktorkatastrophe in Japan im März und die eskalierende Schuldenkrise. Es waren nicht mehr nur Portugal, Griechenland und Irland, die auf die europäische Hilfe angewiesen waren, sondern schließlich mit Italien und Spanien auch noch die dritt- und die viertgrößte Euro-Volkswirtschaft. Schließlich reduzierte die Ratingagentur Standard & Poor's die Spitzen-Bonitätsnote der weltgrößten Volkswirtschaft, den USA, sowie weiterer Länder. In diesem Umfeld konnte sich Deutschland jedoch noch recht deutlich von den anderen Industrieländern absetzen. Der wirtschaftliche Aufschwung setzte sich dynamisch fort. Zwar büßte auch hierzulande das Wachstum an Schwung ein, doch mit rund 3 % im Vergleich zu 3,7 % im Vorjahr fiel dieses immer noch vergleichsweise stark aus. Der deutsche Aktienmarkt konnte sich jedoch der weltweiten Entwicklung nicht entziehen und so schloss der DAX im Jahresverlauf mit einem deutlichen Verlust in Höhe von ca. 16 % am Jahresende 2011. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AktieDie SINGULUS TECHNOLOGIES Aktie eröffnete am Jahresanfang mit 4,19 € und fiel dann aber Ende Februar 2011 unter die 4 €-Marke. Daraufhin folgte ein Pendeln um die 4 €-Marke, bis schließlich die Kapitalerhöhung im Mai 2011 bekannt gegeben wurde. SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine Kapitalerhöhung um insgesamt 7.880.203 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 € und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2011 gegen Bareinlagen erfolgreich abgeschlossen. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 25,2 Mio. € (nach Abzug von Transaktionskosten) dienten im Wesentlichen der Finanzierung des Wachstums im Segment Solar und sind zu einem Teil zur Tilgung von Finanzverbindlichkeiten verwendet worden. Mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister hat sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft auf 48.930.314 Stück erhöht. Nach der Kapitalerhöhung, mit einem Ausgabekurs in Höhe von 3,30 €, stieg der Aktienkurs an und konnte sich weiterhin um die 4,00 € behaupten. Ab Anfang August fiel der Kurs jedoch bis auf 2,03 € am Jahresende 2011. Das Jahr 2012 begann dann mit einer sehr starken Erholung des Aktienkurses um rund 50 % bis auf über 3,00 € am 3. Februar 2012. Bis Ende Februar gab der Kurs der Aktie dann leicht nach und schloss am 29. Februar 2012 bei 2,69 €. Investor RelationsSINGULUS TECHNOLOGIES hat zu jederzeit großen Wert auf eine offene und transparente Kommunikation mit dem Kapitalmarkt gelegt. Dies gilt sowohl für die Jahre mit guten wie auch für solche mit schwachen Zahlen. Die überaus erfolgreiche Umsetzung der Kapitalerhöhung im Juni 2011 hat uns in dieser Haltung bestärkt und das Vertrauen gezeigt, das uns unsere bestehenden Aktionäre entgegen bringen. Wir suchen gezielt den Austausch mit dem Kapitalmarkt und informieren schnell, klar und umfassend zu allen wesentlichen Belangen von SINGULUS TECHNOLOGIES. Institutionelle Anleger informieren wir dabei in zahlreichen Konferenzen, Einzelgesprächen und Roadshows in vielen Ländern. Den Privatanlegern geben wir insbesondere auf der Hauptversammlung und durch unsere diversen Veröffentlichungen Einblick in die Welt ihres Unternehmens. Unsere im Sommer herausgegebene Prognose haben wir erfüllt und SINGULUS TECHNOLOGIES konnte den Turnaround mit der Rückkehr in die schwarzen Zahlen vollziehen. Zahlreiche Analysten veröffentlichen regelmäßig Studien über SINGULUS TECHNOLOGIES. Heute sind dies nicht mehr ausschließlich die klassischen Analysten des Maschinenbaus, sondern zunehmend auch zusätzlich Analysten aus dem Bereich Solar. Hier erwarten wir demnächst noch die eine oder andere weitere Aufnahme der Analyse von Researchhäusern. Analysten-Coverage
ANGABEN ZUR AKTIEscroll
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SINGULUS TECHNOLOGIES AKTIE [Schlusskurs in €]![]() SINGULUS TECHNOLOGIES AKTIE IM VERGLEICH ZUM TecDAX [Schlusskurse in %]![]() Lageberichtdes SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLOGIES AGDie Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Allgemeine GeschäftslageKonzernstruktur und GeschäftstätigkeitSegment Optical DiscSINGULUS TECHNOLOGIES ist der weltweit einzige Anbieter von integrierten Produktionslinien zur Herstellung der Optical Disc Formate CD/DVD/Blu-ray. SINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert sich im Segment Optical Disc auf Produktionsanlagen für die Herstellung von Blu-ray Discs. Für Blu-ray Discs mit 50 GB Speicherkapazität bietet SINGULUS TECHNOLOGIES modular aufgebaute Produktionsanlagen (BLULINE II) an. Weiterhin entwickelt, produziert und vertreibt SINGULUS TECHNOLOGIES Fertigungsanlagen für beschreibbare Blu-ray Discs (BD-R/RE) mit dem Markennamen BLULINE BD-R/RE. Die Aktivitäten für die Mastering-Systeme wurden zum großen Teil im Geschäftsjahr 2011 in der Firmenzentrale in Kahl konzentriert. Bei den Formaten CD und DVD hat SINGULUS TECHNOLOGIES weiterhin die Produktionsanlagen für CD (SKYLINE) und DVD (SPACELINE) im Angebot. Segment SolarBei SINGULUS TECHNOLOGIES am Standort in Kahl werden Maschinenkonzepte für Aufdampf-, Kathodenzerstäubungs- und Selenisierungsprozesse gefertigt. Darüber hinaus bietet SINGULUS TECHNOLOGIES seit 2010 für Silizium-Solarzellen komplette Fertigungslinien unter dem Produktnamen SOLARE an. Bei unserem Tochterunternehmen SINGULUS STANGL SOLAR GmbH in Fürstenfeldbruck konzentrieren wir die Anlagen für nasschemische Prozesse, d. h. Reinigungs-, Ätz- und Beschichtungsanlagen für die Herstellung von Silizium- und Dünnschicht-Solarzellen. Segment HalbleiterIm Geschäftsbereich Halbleiter ist SINGULUS TECHNOLOGIES im Markt für Halbleiterelemente tätig und bietet die Anlagen mit dem Produktnamen TIMARIS für die Fertigung von MRAM Wafern und Schreib-/Leseköpfen und weitere Anwendungen an. Für beide Anwendungsgebiete wird SINGULUS TECHNOLOGIES die Anlagen- und Verfahrenstechnik für verschiedene Kundenapplikationen weiterentwickeln, um ihren Marktvorsprung auszubauen und sich besonders für die erwartete industrielle Fertigung von MRAM Chips an führender Stelle positionieren zu können. Das Ersatzteil- und Servicegeschäft steht in allen Segmenten besonders im Fokus und wird künftig weiter ausgebaut. Standorte weltweitSINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein weltweites Vertriebs- und Servicenetzwerk und bietet ihren Kunden rund um den Globus Beratungs- und Serviceleistungen an. Fertigungsstandorte: -> SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland -> SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, Niederlande (ab Dezember 2011 Betriebsstätte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Eindhoven, Niederlande) -> SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd., Guangzhou, China -> SINGULUS STANGL SOLAR GmbH, Fürstenfeldbruck, Deutschland Vertriebs-Tochtergesellschaften:-> SINGULUS MASTERING INTERNATIONAL GmbH, Schaffhausen, Schweiz -> SINGULUS TECHNOLOGIES UK Ltd., Swindon, UK -> SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L., Sant Cugat del Vallés, Spanien -> SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE S.a.r.l., Sausheim, Frankreich -> SINGULUS TECHNOLOGIES ITALIA s.r.l., Senigallia (Ancona), Italien -> SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA -> SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., São Paolo, Brasilien -> SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA PACIFIC Pte. Ltd., Singapur -> SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Ltd., Taipei, Taiwan Mit Ausnahme der SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd. hält SINGULUS TECHNOLOGIES direkt oder indirekt sämtliche Anteile an den oben aufgeführten Firmen. SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd., ChinaBei dem Joint Venture SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU (SMG) in Guangzhou, Süd-China, werden DVD und DVD-R Produktionsmaschinen gefertigt. Weiterhin betreut SMG in Guangzhou auch die Anlagen des Solar Segments. Der Anteil von SINGULUS TECHNOLOGIES an dieser Gesellschaft beträgt 51 %. SMG beschäftigte in Guangzhou zum 31. Dezember 2011 insgesamt 26 Mitarbeiter. SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, NiederlandeWie am 25. Oktober 2010 beschlossen, wurden die Optical Disc Aktivitäten in Kahl am Main konzentriert und Teile der Mastering-Aktivitäten aus Eindhoven, Niederlande, nach Kahl am Main verlagert. Gemäß § 62 Abs. 3 UmwG wurde am 18. Oktober 2011 im Bundesanzeiger bekannt gegeben, dass eine Verschmelzung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft mit Sitz in Kahl am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg, Deutschland, unter der HRB 6649, als übernehmender Rechtsträger und der SINGULUS MASTERING B.V., mit satzungsmäßigem Sitz in Eindhoven, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer für Brabant unter der Nummer 17090513, als übertragender Rechtsträger erfolgen soll. Die Verschmelzung wurde im Dezember 2011 in das Handelsregister eingetragen. Der Standort wird als Betriebsstätte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG weitergeführt. In Eindhoven, Niederlande, waren am 31. Dezember 2011 insgesamt noch 22 Mitarbeiter beschäftigt. SINGULUS STANGL SOLAR GmbH, Fürstenfeldbruck, DeutschlandBei der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH in Fürstenfeldbruck sind alle Aktivitäten für nasschemische Prozesse im Bereich Silizium- und Dünnschichtsolar konzentriert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 wurden zahlreiche neue Produktionsanlagen der "zweiten Generation" vorgestellt. Die Optimierungen beinhalten bessere Prozessparameter und ermöglichen deutlich reduzierte Betriebs- und Gesamtkosten. Bei SINGULUS STANGL SOLAR waren zum 31. Dezember 2011 insgesamt 124 Mitarbeiter beschäftigt. StrategieSicherung der Marktposition im Segment Optical DiscSINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet mit den großen Disc-Herstellern aus Europa, Amerika und Asien eng zusammen, um ihre Replikationslinie BLULINE II weiter zu optimieren und für zukünftige Blu-ray Disc Varianten vorbereitet zu sein. Dazu zählen u. a. sogenannte Hybrid-Discs sowie Blu-ray Discs mit einer Speicherkapazität von mehr als 50 GB bzw. drei- und vierlagige Blu-ray Discs mit 100 bzw. 128 GB. Die Hybrid-Disc kombiniert die beiden Formate Blu-ray und DVD. Der Inhalt kann sowohl auf Blu-ray Playern als auch auf herkömmlichen DVD Playern abgespielt werden. Die großen TV-Hersteller arbeiten derzeit an der Entwicklung von Geräten für ein neues hochauflösendes Video-Format (sog. "Ultra high definition video"-Format) mit einer Auflösung von 4 K (die genaue Auflösung beträgt 3840 x 2160 Pixel) sowie 8 K (7680 x 4320 Pixel). Für die Speicherung der erforderlichen Daten werden Speichermedien mit einer deutlich höheren Speicherkapazität benötigt. SINGULUS TECHNOLOGIES erwartet, dass zukünftig Blu-ray Discs mit mehreren Schichten erforderlich werden, und beabsichtigt, die dafür benötigten Produktionsanlagen zu entwickeln. Basis hierfür ist die BLULINE II. Es ist das Ziel von SINGULUS TECHNOLOGIES, durch eine hohe Leistungs- und Lieferbereitschaft am weiteren Wachstum und den neuen Anwendungen der Blu-ray Disc zu partizipieren. Die Aktivitäten für die Mastering-Systeme wurden im Geschäftsjahr 2011 stärker in Kahl konzentriert. SINGULUS TECHNOLOGIES fertigt hier das Mastering-System DMS Evolution für CD und DVD Master sowie das neue Mastering-System CRYSTALLINE für Blu-ray Master. Aufgrund der Erfahrung mit den Formaten CD und DVD geht SINGULUS TECHNOLOGIES davon aus, dass auch bei Blu-ray Discs ein Markt für wiederbeschreibbare Discs entstehen wird. SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt deshalb mit großen asiatischen Disc-Herstellern Produktionsmaschinen für einmal sowie wiederbeschreibbare Blu-ray Discs, in denen alle wichtigen Fertigungsschritte automatisiert ablaufen. Damit will sich SINGULUS TECHNOLOGIES frühzeitig im Markt für diese optischen Speichermedien positionieren. SINGULUS TECHNOLOGIES - Enabler im SolarmarktFür den weltweiten Solarmarkt war 2011 ein schwieriges Jahr. Der Photovoltaikmarkt war von Überkapazitäten und einem deutlichen Preisrückrang bei Solarmodulen geprägt. SINGULUS TECHNOLOGIES präsentiert sich mit neuen Anlagenkonzepten und Verfahrensprozessen in der Silizium- und in der Dünnschicht-Solartechnik als Maschinenlieferant für Investitionen in neue, verbesserte und leistungsfähigere Zellkonzepte. SINGULUS TECHNOLOGIES hat Entwicklungspartnerschaften mit Universitäten, Instituten und führenden Solarunternehmen gegründet, um die eigene Technik als Standard bei der Herstellung der neuen Zellkonzepte zu etablieren. Neuentwicklungen wie z. B. die Prozessanlagen VITRUM GEN 2 und TENUIS GEN 2 werden seit Mitte 2011 aktiv im Markt angeboten. Halbleiter - MRAM auf dem Weg zur industriellen FertigungSINGULUS TECHNOLOGIES ist im Geschäftsbereich Halbleiter mit ihren Produkten im Markt für Halbleiterelemente tätig und bietet Produktionsmaschinen für MRAM Wafer sowie Schreib-/Leseköpfe an. Im Gegensatz zu herkömmlichen Speichertechniken wie DRAM oder SRAM werden die Informationen bei MRAM Chips nicht mit elektrischen, sondern mit magnetischen Ladungselementen gespeichert. Das heißt, die MRAM Speichertechnologie nutzt die Eigenschaft bestimmter Materialien, die ihren elektrischen Widerstand unter dem Einfluss magnetischer Felder ändern. Der Vorteil dieser Technik liegt darin, dass sie nichtflüchtig ist. Die Speicher behalten also ihre Daten auch nach dem Abschalten der Energieversorgung. Damit können elektronische Geräte, wie z. B. Computer, realisiert werden, die sofort nach dem Einschalten betriebsbereit sind und nicht erst die zum Betrieb notwendigen Daten von einem Festspeicher laden müssen. Der MRAM Speichermarkt ist derzeit ein reiner Forschungs- und Entwicklungsmarkt. SINGULUS TECHNOLOGIES hat in den letzten Monaten eine erhöhte Aktivität von großen Halbleiterunternehmen im Bereich der MRAM Speicher festgestellt. So gab es z. B. Pressemeldungen darüber, dass Investitionen in die MRAM Halbleiter-Massenfertigung erfolgen sollen. SINGULUS geht davon aus, dass die Entwicklung der MRAM Speicher weiter vorangetrieben wird. Der Markt für Produktionsmaschinen für Schreib-/Leseköpfe ist ein Teilmarkt des Halbleitermarktes. Bisher werden Schreib-/ Leseköpfe auf Wafern mit Durchmessern von 150 mm hergestellt. Dieser Durchmesser soll zukünftig auf 200 mm ansteigen. SINGULUS TECHNOLOGIES erwartet, dass dies die Nachfrage nach Produktionsanlagen für Schreib-/Leseköpfe in den nächsten Jahren positiv beeinflusst. Forschung, Entwicklung und KonstruktionSINGULUS TECHNOLOGIES misst dem Bereich Forschung und Entwicklung einen hohen Stellenwert zu. Forschung und Entwicklung sichern die technologische Vorreiterrolle des Unternehmens, die einer der wesentlichen Faktoren für die Marktposition bei Produktionsanlagen für Blu-ray Discs, Solarzellen sowie Halbleiter ist. In der Entwicklungsabteilung werden innovative Verfahrensprozesse entwickelt, die in den Produkten von SINGULUS TECHNOLOGIES zum Einsatz kommen. Ideen für die Entwicklung neuer Verfahrensprozesse ergeben sich dabei aus der intensiven Marktbeobachtung, aus Anfragen und Kundengesprächen sowie der Beobachtung und Analyse technologischer Trends. Zielsetzung ist es, durch neue Verfahren die eigenen Produkte weiter zu optimieren, sodass sie Kunden Produktionsvorteile ermöglichen. Die Umsetzung der in der Entwicklungsabteilung entwickelten Verfahrensprozesse in produktionstaugliche Produkte erfolgt in den mechanischen und elektrischen Konstruktionsabteilungen. Die im Labormaßstab entwickelten Verfahren werden von den Konstruktionsabteilungen in industriell einsetzbare Maschinen transferiert. Die Konstruktions- und Entwicklungsabteilungen betreuen gemeinsam die Fertigstellung von Prototypen sowie die Optimierung der Produkte bis zur Serienreife. Im Bereich Entwicklung waren im Durchschnitt zum 31. Dezember 2011 konzernweit 63 Mitarbeiter beschäftigt. Einige Beispiele für Neuentwicklungen-> BLULINE CLMNeues Produktionsmodul zum Einsatz in Fertigungslinien für einmal und wiederbeschreibbare Blu-ray Discs - mehrere Systeme wurden bereits verkauft. -> BLULINE BD-R/BD-REKomplette Inline Fertigungslinie für einmal und wiederbeschreibbare Blu-ray Discs - eine erste Linie wurde 2011 verkauft. -> VITRUM GEN 2Auf der Intersolar in München startete die Markteinführung der neuen VITRUM GEN 2 zur Bearbeitung der beschichteten Rückseiten von Dünnschicht-Solarzellen. Die neue Prozessanlage bietet dem Anwender ein erhebliches Einsparpotential und ist einfach in bereits vorhandene Fertigungslinien zu integrieren. Es wurden bereits zehn Systeme verkauft. -> TENUIS GEN 2Auf dem Weg zur effizienten nasschemischen Beschichtung von Dünnschicht-Solarmodulen aus Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid (CIGS) auf Glas präsentiert SINGULUS TECHNOLOGIES eine erfolgversprechende Neuentwicklung: Die zweite Generation der TENUIS Fertigungsanlage ist modular in einer Clusterbauweise aufgebaut und ermöglicht neben einer erheblichen Einsparung der benötigten Fläche erstmals zeitgleich die einseitige Beschichtung von zwei Substraten. Die Prozesszeit reduziert sich ebenfalls um bis zu 20 %. -> IPA-freier Texturierungsprozess mit SILEXDie nasschemische Batch-Reinigungs- und Ätzanlage für Silizium-Wafer wurde weiterentwickelt: Kernstück des modifizierten SILEX Systems ist ein neuer, IPA-freier Texturierungsprozess, der erhebliche Kostenvorteile gegenüber marktüblichen Ätzanlagen bietet. Dieses neu entwickelte Texturverfahren verzichtet vollständig auf brennbare, leichtflüchtige Lösemittel und ermöglicht einen stabilen nasschemischen Texturprozess für Silizium-Wafer auf der Basis kommerzialisierter Additive. Dadurch können Herstellungskosten für monokristalline Silizium-Solarzellen erheblich gesenkt werden. Die erste Anlage wurde von einem großen asiatischen Kunden zertifiziert und hat erfolgreich die Endabnahme bestanden. MitarbeiterSINGULUS TECHNOLOGIES hat im Geschäftsjahr 2011 die Kapazitäten gezielt in einigen Kernbereichen ausgebaut. Ende 2011 beschäftigte der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern insgesamt 455 Mitarbeiter (Vorjahr 459 Mitarbeiter), davon 245 Mitarbeiter in Kahl am Main (Vorjahr 206 Mitarbeiter). Der Anstieg der Mitarbeiterzahl bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ist im Wesentlichen auf die Übernahme der Mitarbeiter von der SINGULUS MASTERING im Zusammenhang mit der Verschmelzung zurückzuführen. Der Personalstand bei SINGULUS STANGL SOLAR betrug zum Berichtsjahresende 124 Mitarbeiter (Vorjahr 133 Mitarbeiter). Die Weiterbildung unserer Mitarbeiter als ein zentrales Element unserer Personalpolitik wurde fortgeführt. So wurden auch 2011 gezielte Weiterbildungsmaßnahmen in allen Bereichen durchgeführt. MITARBEITER![]() Wirtschaftliche LageGesamtwirtschaftLaut dem Wirtschaftsausblick der Weltbank, den die Institution zweimal im Jahr vorlegt, soll das Wirtschaftswachstum 2012 weltweit nur noch 2,5 % betragen. Für diese pessimistische Prognose nennt die Weltbank in ihrem Bericht zwei Gründe: Erstens rutsche die Euro-Zone im Zuge der Schuldenkrise in eine Rezession - die Prognose für den Währungsraum reduzierte die Weltbank drastisch von 1,8 % auf -0,3 %. Zweitens schwäche sich auch in aufstrebenden Staaten wie China, Brasilien und Indien das Wachstum deutlich ab. Alle Schwellen- und Entwicklungsländer zusammen wachsen dem Ausblick zufolge dieses Jahr um 5,4 %. Im Juni hatte die Weltbank noch mit 6,2 % gerechnet. Eine besondere Gefahr besteht der Weltbank zufolge im Zusammenspiel dieser beiden Faktoren: "Der Abschwung in Europa und ein schwächeres Wachstum in den Entwicklungsländern erhöhen das Risiko, dass sich die beiden Entwicklungen gegenseitig verstärken und am Ende ein noch schwächeres Ergebnis steht", heißt es in der Prognose. Während die Weltbank für die Euro-Zone als Ganzes für dieses Jahr eine Rezession erwartet, soll die Wirtschaft in den führenden Industrieländern um durchschnittlich 1,4 % wachsen. Zu dieser Gruppe gehören neben den beiden Schwergewichten der Euro-Zone Deutschland und Frankreich auch Länder wie z. B. USA oder Japan. DeutschlandDie deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2011 wieder kräftig gewachsen: Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war um 3,0 % höher als im Vorjahr. Dies ergaben erste Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, die am 11. Januar 2012 veröffentlicht wurden. Damit setzte sich der konjunkturelle Aufholprozess der deutschen Wirtschaft auch im zweiten Jahr nach der Wirtschaftskrise fort. Im Jahresverlauf 2011 wurde auch das Vorkrisenniveau beim preisbereinigten BIP wieder überschritten. Die Wachstumsimpulse kamen 2011 vor allem aus dem Inland. Insbesondere die privaten Konsumausgaben erwiesen sich als Stütze der wirtschaftlichen Entwicklung. Der Außenhandel hatte zwar einen geringeren Anteil am BIP-Wachstum als die Binnennachfrage, zeigte sich aber weiterhin dynamisch: Deutschland exportierte im Jahr 2011 preisbereinigt 8,2 % mehr Waren und Dienstleistungen als ein Jahr zuvor. Die Bundesregierung hat ihre Prognose für die Wachstumsaussichten 2012 gesenkt. Das Bruttoinlandsprodukt werde laut Bundeswirtschaftsministerium in diesem Jahr voraussichtlich nur um 0,7 % wachsen. Trotz der nicht enden wollenden Schuldenkrise überwiegt in der deutschen Wirtschaft der Optimismus. Allerdings sind die Erwartungen an das kommende Jahr in den einzelnen Branchen höchst unterschiedlich. Bisher war die Bundesregierung für 2012 von 1 % Wachstum ausgegangen, nach 3 % im vergangenen Jahr. Für 2013 rechnet das Bundeswirtschaftsministerium dann wieder mit einem Anstieg des Wachstums um 1,6 %. Die Produktion im deutschen Maschinen- und Anlagenbau konnte im abgelaufenen Jahr nach Angaben des Branchenverbands VDMA ein zweistelliges Wachstum erreichen. Insgesamt dürfte die deutsche Maschinenproduktion 2011 um rund 24 Mrd. € auf etwa 187 Mrd. € gewachsen sein, hieß es. Dazu habe der Inlandsabsatz mit nominal plus 12 % prozentual fast genauso viel beigetragen wie der Auslandsabsatz. Die Kapazitätsauslastung lag 2011 nach Angaben des VDMA im Schnitt bei 88,1 % (2010: 78,0 %). Für 2012 hat der VDMA in seiner Meldung vom 23. Februar 2012 basierend auf der jüngsten Entwicklung des Auftragseingangs, der weiteren erheblichen Unsicherheiten insbesondere in Europa, aber auch im Hinblick auf eine abflachende Konjunktur in China, die Produktionsprognose von +4 % auf 0 % Wachstum revidiert. Markt für Produktionsanlagen für optische SpeichermedienDer Markt für Produktionsanlagen für optische Speichermedien wird im Wesentlichen bestimmt von der Nachfrage nach Produktionsanlagen für Blu-ray Discs. Diese ist abhängig von den benötigten Produktionsvolumina der Disc-Hersteller. Seit der Markteinführung der Blu-ray Disc im Jahr 2005 wurden in den Hauptmärkten USA und Europa über 200 Anlagen zur Herstellung von Blu-ray Discs installiert (Quelle: Futuresource Consulting, GB, "BD/DVD industry outlook: Blu-ray disc replication report", Juli 2011). Für die kommenden Jahre geht SINGULUS TECHNOLOGIES von einem deutlichen Wachstum der Nachfrage nach Blu-ray Discs aus. Nach Studien der Digital Entertainment Group, USA, ("Quarterly Newsletter 42/2011") ist auch die Anzahl der Blu-ray Disc Abspielgeräte im wichtigsten Markt, den USA, im dritten Quartal 2011 gegenüber dem zweiten Quartal von 31,6 auf 33,5 Mio. Geräte gestiegen. Die für SINGULUS TECHNOLOGIES relevante Anzahl der produzierten Blu-ray Discs mit Filmen (mehrheitlich Dual-Layer Blu-rays) ist wieder deutlich um 27 % angestiegen. Für 2012 wird von Future-source sogar ein weiterer Anstieg um 35 % vorhergesagt. Die weltweit benötigte Produktionskapazität zur Herstellung von Blu-ray Discs von rund 1,27 Mrd. Discs in 2010 ist im Jahr 2011 um etwa 30 % auf 1,67 Mrd. Discs angestiegen (Quelle: Futuresource Consulting 01-2012). Auch der Verkauf von hochauflösenden Fernsehgeräten, welche die Möglichkeiten der Blu-ray Discs ausschöpfen, haben einen Einfluss auf die Nachfrage nach Blu-ray Discs. Im dritten Quartal 2011 wurden in den USA 5,5 Mio. hochauflösende TV-Geräte verkauft. Die Gesamtsumme stieg damit auf 69,5 Mio. Geräte (Quelle: DEG, Quarterly Newsletter, 43, Winter 2011 und Veröffentlichung DEG vom 31. Oktober 2011). SINGULUS TECHNOLOGIES geht zudem davon aus, dass sich der Markt für beschreibbare Blu-ray Discs weiter positiv entwickelt. Nach einer Studie von Futuresource Consulting ("Recordable Optical Disc Supply Report", Oktober 2010) sollen 2012 bis zu 360 Mio. und 2014 bis 560 Mio. Stück beschreibbare Blu-ray Discs verkauft werden. MINIMAL BENÖTIGTE PRODUKTIONSKAPAZITÄT FÜR BLU-RAY BIS 2015 Mio. Discs![]() Quelle: Berechnungen von Futuresource Consulting 2012 für SINGULUS, basierend auf der Annahme einer Auslastung von 55 % bis 2015. Blu-ray in DeutschlandDer Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV) hat am 9. Februar 2012 Rekord-Absatzzahlen im Kaufmarkt für vorbespielte Blu-ray Discs gemeldet: Die Absatzmenge der Blu-ray Discs ist im Jahr 2011 um 41 % auf 17,0 Mio. Discs angestiegen. Der Umsatz stieg dabei um 39 % auf 267 Mio. € und generierte bereits fast ein Fünftel des kompletten Verkaufsumsatzes. Der DVD Kaufmarkt ist in Deutschland leicht von 103,2 Mio. Discs auf 101,1 Mio. Discs gesunken. Der Markt für Produktionsanlagen für SolarzellenDas Wachstum des Marktes für Solarzellen war in den vergangenen Jahren erheblich. So nimmt die European Photovoltaic Equipment Association (EPIA) in "Global-Market-Outlook-for-Photovoltaics-until-2015" (nachfolgend "EPIA") an, dass die gesamte installierte Photovoltaik-Kapazität um den Faktor 27 von 1,5 GW im Jahr 2000 auf 39,5 GW im Jahr 2010 gewachsen ist. Dies entspricht einer jährlichen Wachstumsrate von 40 %. Wie die Analysten von IHS iSuppli und IMS Research melden, dürften die Neuinstallationen 2011 auf rund 26 GW angewachsen sein. Einen wesentlichen Anteil daran hat der deutsche Markt, wo nach Angaben der Bundesnetzagentur 2011 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 7,5 GW aufgebaut wurden. Nach einer Studie des Bankhauses Sarasin ("Solarenergie 2011", November 2011) bestimmen momentan Überkapazitäten, Preisverfall und Konsolidierung das Marktumfeld der PV-Industrie. Bis Ende 2011 könnten 60 GW an installierter Solarstromleistung in Betrieb sein, gegenüber einer kumulierten Photovoltaik-Leistung von 42 GW Ende 2010. Gesunkene Einspeisetarife in einigen Ländern reduzieren das Wachstum 2011 auf rund 3 %. Global führt die Studie eine Prognose zwischen 2010 und 2015 zu einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 18 %. Daraus resultiert eine neu installierte Photovoltaik-Leistung von 25,1 GW für 2012, 30,7 GW für 2013, 38 GW für 2014 und 45,9 GW für 2015. Bis 2015 erwartet die Bank Sarasin einen Anstieg um 159,1 GW installierter Solarstromleistung. Nach der Studie von Sarasin lag im Jahr 2010 die Gesamtproduktion von Dünnschicht-Solarzellen bei 3,7 GW. Für 2011 erwartet das Bankhaus Sarasin eine Produktionsmenge von ca. 5,7 GW (ein Zuwachs von 52 %), für 2012 von ca. 7,1 GW (plus 25 %) und für 2013 von ca. 9,2 GW (ein Zuwachs von 39,6 %). Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten (CAGR) der Dünnschicht-Produktion zwischen 2010 und 2013 liegen bei 32 %. Die CIS/CIGS Technologie soll dabei durchschnittlich um ca. 53 % wachsen (Quelle: Solarenergie November 2011). SINGULUS TECHNOLOGIES geht derzeit von einer Markterholung ab 2012/2013 für den Markt für Solarzellen und damit einhergehend für die Produktionsanlagen aus. DeutschlandIn den vergangenen beiden Jahren wurde in Deutschland jeweils eine Leistung von rund 7,5 GW neu installiert. Mit vier Schritten soll der kosteneffiziente und marktorientierte Ausbau gesichert werden. -> Zusätzliche Einmalabsenkung der Vergütungssätze für alle Anlagentypen zum 9. März 2012 -> Ab 1. Mai 2012 Verstetigung der Degression durch eine monatliche Absenkung der Vergütungssätze -> Für alle Neuanlagen Einführung eines Marktintegrationsmodells im EEG (Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge auf 85 bzw. 90 %) -> Verordnungsermächtigung zur kurzfristigen Nachsteuerung der Vergütung bei Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors; kontinuierliche Absenkung des jährlichen Zubaukorridors ab 2014 Um den künftigen Zubau zurückzuführen, wird eine deutliche Einmalabsenkung der Vergütungshöhe für neue Anlagen nach Kategorien vorgenommen. HalbleiterIm Segment Halbleiter fertigt SINGULUS TECHNOLOGIES Produktionsmaschinen für MRAM Wafer sowie Schreib-/Leseköpfe. Die Nachfrage nach Produktionsmaschinen wird maßgeblich von der Nachfrage nach MRAM Speichern bestimmt. Der MRAM Speichermarkt ist derzeit ein reiner Forschungs- und Entwicklungsmarkt. SINGULUS TECHNOLOGIES hat in den letzten Monaten eine erhöhte Aktivität von großen Halbleiterunternehmen im Bereich der MRAM Speicher festgestellt. So gab es z. B. mehrere Pressemeldungen über Investitionen in die MRAM Halbleiter-Massenfertigung. SINGULUS TECHNOLOGIES geht davon aus, dass die Entwicklung der MRAM Speicher weiter vorangetrieben wird. Der Markt für Produktionsmaschinen für Schreib-/Leseköpfe ist ein Teilmarkt des Halbleitermarktes. Bisher werden Schreib-/Leseköpfe auf Wafern mit Durchmessern von 150 mm hergestellt. Dieser Durchmesser soll zukünftig auf 200 mm ansteigen. SINGULUS TECHNOLOGIES erwartet, dass dies die Nachfrage nach Produktionsanlagen für Schreib-/Leseköpfe in den nächsten Jahren positiv beeinflusst. NEU INSTALLIERTE PV KAPAZITÄTEN in MW![]() Quelle: Bank Sarasin, November 2011 Finanzwirtschaftliche Situation des SINGULUS TECHNOLOGIES KonzernsUmsatz und ErtragDie Umsatzerlöse lagen mit 160,0 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau (Vorjahr 120,1 Mio. €). Dies entspricht einem Anstieg um 33,2 %. Im Segment Optical Disc stiegen die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 15,8 Mio. € an und betrugen zum Berichtsjahresende 104,5 Mio. €. Ursächlich für die positive Entwicklung in diesem Segment waren überwiegend Mengeneffekte durch einen erhöhten Absatz von Blu-ray Anlagen. In diesem Segment wurde der Umsatz maßgeblich durch das Prerecorded-Geschäft mit unserer Anlage BLULINE und dem Ersatzteil- und Servicegeschäft geprägt. Innerhalb des Segments Solar wurden Umsatzerlöse in Höhe von 52,4 Mio. € realisiert. Damit erhöhten sich die Umsätze innerhalb dieses Segments im Vergleich zum Vorjahr um 26,9 Mio. €. Die Erlöse des Berichtsjahres sind im Wesentlichen auf unsere Aktivitäten mit dem Verkauf von Selenisierungsöfen und unseren nasschemischen Anlagen zurückzuführen. Im Segment Halbleiter erzielten wir im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 3,1 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang von 2,8 Mio. €. Die Erlöse des Berichtsjahres sind nahezu ausschließlich auf unsere Aktivitäten mit dem Verkauf von TIMARIS Anlagen im Bereich Nano-Deposition-Technologie zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2011 waren die Regionen Asien mit einem Umsatzanteil von 34,8 % (Vorjahr 20,0 %) und Amerika mit einem Anteil am Gesamtumsatz in Höhe von 34,3 % (Vorjahr 26,6 %) unsere wichtigsten Absatzgebiete. Auf die Region Europa (einschließlich Deutschland) entfielen 28,8 % des Umsatzes (Vorjahr 48,0 %). Das Geschäft in Afrika und Australien war mit 2,1 % des Umsatzes auf niedrigem Niveau rückläufig (Vorjahr 5,4 %). UMSATZ in Mio. €![]() REGIONALE UMSATZVERTEILUNG in %![]() Die Bruttomarge ist im Geschäftsjahr 2011 deutlich angestiegen. Die Erhöhung auf 29,7 % (Vorjahr 25,8 %) ist im Wesentlichen beeinflusst durch Einmaleffekte im Vorjahr aus der Abwertung von Vorräten aufgrund der anhaltenden Nachfrageschwäche von DVD- und CD-Replikationsanlagen. Neutralisiert um den Einmaleffekt aus der Abwertung der Vorräte ergibt sich für den Vorjahreszeitraum eine Bruttomarge in Höhe von 28,7 %. Die betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2011 bei 40,1Mio. € (Vorjahr 110,7 Mio. €). Dabei betrugen die Entwicklungsaufwendungen im Berichtsjahr 11,0 Mio. € (Vorjahr 16,3 Mio. €). Innerhalb der Entwicklungsaufwendungen des Vorjahres waren Sonderaufwendungen aus der Abschreibung aktivierter Entwicklungskosten in Höhe von 3,1 Mio. € enthalten. Bereinigt um diese Einmalaufwendungen ergibt sich ein Vorjahresvergleichswert von 13,2 Mio. €. Die Aufwendungen der Berichtsperiode resultieren im Wesentlichen aus den Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten im Segment Solar. Innerhalb der Entwicklungsaufwendungen wurden Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 5,7 Mio. € sowie nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten in Höhe von 3,0 Mio. € erfasst. Die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice lagen im Geschäftsjahr 2011 bei 19,7 Mio. € und liegen damit trotz des deutlich erhöhten Umsatzes nahezu auf Vorjahresniveau (Vorjahr 19,2 Mio. €). Innerhalb der Vertriebsaufwendungen wurden planmäßige Abschreibungen auf kapitalisierte Kundenstämme in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr 2,9 Mio. €) ausgewiesen. Die Aufwendungen für allgemeine Verwaltung betrugen im Berichtsjahr 12,8 Mio. € (Vorjahr 15,0 Mio. €). Damit konnten die Verwaltungsaufwendungen im Vorjahresvergleich um 2,2 Mio. € gesenkt werden. Im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge (8,5 Mio. €) hauptsächlich Auflösungen von Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 2,8 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €), Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €) sowie Fremdwährungsgewinne in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Geschäftsjahr 2011 hauptsächlich Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr 7,4 Mio. €), Fremdwährungsverluste in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr 2,0 Mio. €) sowie Aufwendungen aus zurückgenommenen Anlagen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €). In Summe ergaben sich somit für das Geschäftsjahr 2011 sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 5,1 Mio. € (Vorjahr 11,5 Mio. €). Dies entspricht einer Verminderung dieser Position im Vergleich zum Vorjahr von 6,4 Mio. €. Dieser Rückgang steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit deutlich rückläufigen Aufwendungen aus der Zuführung zu Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-5,7 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2010 wurden Aufwendungen aufgrund von Impairmentabschreibungen und Restrukturierungsaktivitäten in Höhe von 53,0 Mio. € erfasst. Diese Sonderaufwendungen betrafen im Wesentlichen Aufwendungen aus der Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts der SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, in Höhe von 20,8 Mio. €. Weiterhin wurden innerhalb dieser Tochtergesellschaft in 2010 Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 2,9 Mio. € erfasst. Die Restrukturierungsaufwendungen in 2010 resultierten zum großen Teil aus der schrittweisen Verlagerung der SINGULUS MASTERING Aktivitäten von Eindhoven nach Kahl am Main, woraus sich Aufwendungen in Höhe von 1,8 Mio. € im Vorjahr ergaben. Weiterhin mussten im Geschäftsjahr 2010 die im Zuge der Erstkonsolidierung der STANGL Semiconductor Equipment AG (heutige SINGULUS STANGL SOLAR GmbH), Fürstenfeldbruck, aktivierten Kundenbeziehungen in Höhe von 16,7 Mio. € sowie die erworbene Marke um 2,3 Mio. € außerplanmäßig abgeschrieben werden. Darüber hinaus wurden im Konzern in 2010 innerhalb der Restrukturierungskosten Wertberichtigungen auf Vorratsvermögen in Höhe von 6,1 Mio. € erfasst. Nach Bereinigung der Restrukturierungs- und Impairmentaufwendungen in Höhe von 53,0 Mio. € ergaben sich für das Geschäftsjahr 2010 betriebliche Aufwendungen in Höhe von 57,7 Mio. €. Für den Berichtszeitraum dotierte diese Position in Höhe von 40,1 Mio. €. Im Ergebnis waren die betrieblichen Aufwendungen vor Sonderaufwendungen im Berichtsjahr um 17,6 Mio. € rückläufig. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) beträgt im Berichtsjahr 6,7 Mio. € (Vorjahr -80,2 Mio. €). Bereinigt um Restrukturierungskosten und Impairmentaufwendungen in Höhe von 53,0 Mio. € ergibt sich ein EBIT für den Vorjahresberichtszeitraum in Höhe von -27,2 Mio. €. Dies entspricht einer Steigerung des operativen Ergebnisses nach Neutralisierung von Sondereffekten in Höhe von 33,9 Mio. €. Im Einzelnen beträgt das operative Ergebnis des Segments Optical Disc im Berichtszeitraum 14,4 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2010 war dieses Segment einschließlich Restrukturierungsaufwendungen mit -49,0 Mio. € negativ. Unter Bereinigung der Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 33,4 Mio. € ergab sich für dieses Segment im Vorjahr ein negatives EBIT in Höhe von -15,6 Mio. €. Das Segment Solar erzielte ein negatives EBIT in Höhe von -5,9 Mio. € (Vorjahr -31,5 Mio. €). Im EBIT des Vorjahresvergleichszeitraums waren Einmalaufwendungen aus Impairment in Höhe von 19,0 Mio. € enthalten. Bereinigt ergab sich für dieses Segment ein operatives Ergebnis im Geschäftsjahr 2010 in Höhe von -12,5 Mio. €. Im Segment Halbleiter ergab sich ein EBIT in Höhe von -1,8 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt im Geschäftsjahr 2011 18,5 Mio. € (Vorjahr -16,6 Mio. €). Bereinigt ergibt sich ein Vorjahresvergleichswert in Höhe von -11,0 Mio. €. Das Finanzergebnis war mit 1,1 Mio. € negativ und verbesserte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Mio. € (Vorjahr -4,7 Mio. €). Diese Verbesserung basiert auf gegenläufigen Effekten. Die Zinsaufwendungen verminderten sich im Zusammenhang mit der Rückführung der Fremdfinanzierung der Unternehmensgruppe. Im Berichtsjahr fielen Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Darlehen und Kreditlinien in Höhe von 1,4 Mio. € an (Vorjahr 2,2 Mio. €). Weiterhin sind in den Zinsaufwendungen Gebühren und Nebenkosten im Zusammenhang mit Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von 0,4 Mio. € enthalten (Vorjahr 1,6 Mio. €). Gegenläufig waren höhere Aufwendungen aus der Forfaitierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Diese betragen im Berichtsjahr 1,0 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2011 wurden Finanzierungserträge in Höhe von 2,2 Mio. € realisiert (Vorjahr 1,4 Mio. €). Diese resultieren im Wesentlichen aus der kurzfristigen Anlage liquider Mittel sowie aus der Einnahme von Zinserträgen aus der Finanzierung von Kundenforderungen. Das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2011 beträgt 5,6 Mio. € (Vorjahr -77,9 Mio. €). Vor Restrukturierungs- und Impairmentaufwendungen ergibt sich ein Vorjahresvergleichswert in Höhe von -24,9 Mio. €. ERGEBNISKENNZAHLEN [in Mio. €]scroll
Auftragsbestand und AuftragseingangDer Auftragseingang im Berichtsjahr lag mit 151,6 Mio. € (Vorjahr 128,2 Mio. €) um 18,2 % über dem Vorjahr. Der Auftragsbestand zum Jahresende 2011 war mit 26,8 Mio. € unter Vorjahresniveau (Vorjahr 35,5 Mio. €). AUFTRAGSEINGANG UND AUFTRAGSBESTAND in Mio. €![]() Bilanz und LiquiditätDie langfristigen Vermögenswerte liegen mit 76,7 Mio. € leicht über Vorjahresniveau (Vorjahr 74,6 Mio. €). Dieser Anstieg basiert auf gegenläufigen Effekten. Im Einzelnen erhöhten sich die langfristigen Forderungen um 6,0 Mio. €. Die Erhöhung ist auf ein Ratengeschäft mit einem Großkunden zurückzuführen. Die entsprechenden Forderungen werden planmäßig im zweiten Quartal 2012 forfaitiert. Die aktivierten Entwicklungskosten erhöhten sich um 0,2 Mio. € und liegen im Berichtsjahr mit 17,1 Mio. € nahezu auf Vorjahresniveau (Vorjahr 16,9 Mio. €). Die Investitionen in die aktivierbare Entwicklungstätigkeit betrugen 5,9 Mio. € (Vorjahr 5,9 Mio. €), die planmäßigen Abschreibungen dotierten in Höhe von 5,7 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €). Die aktivisch erfassten latenten Steuern liegen mit 0,8 Mio. € leicht über Vorjahresniveau. Gegenläufig waren die sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 3,7 Mio. € rückläufig. Die Sachanlagen waren mit 0,7 Mio. € leicht unter Vorjahresniveau (Vorjahr 10,6 Mio. €). Die Investitionen in Sachanlagen im Geschäftsjahr 2011 betrugen 1,7 Mio. € (Vorjahr 2,1 Mio. €). Die planmäßigen Abschreibungen lagen im gleichen Zeitraum bei 1,8 Mio. € (Vorjahr 2,4 Mio. €). Der Hauptanteil der Ausgaben wurde für Ersatzinvestitionen eingesetzt. Das kurzfristige Vermögen hat sich im Berichtsjahr um 1,6 Mio. € vermindert. Im Einzelnen reduzierte sich das Vorratsvermögen im Vorjahresvergleich um 5,9 Mio. €, die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte waren um 1,8 Mio. € rückläufig. Der Rückgang dieser Positionen resultiert hauptsächlich aus einer Verminderung der Sicherheitenhinterlegung liquider Mittel zur Absicherung von Kreditzusagen. In diesem Zusammenhang wurden innerhalb der sonstigen Vermögenswerte Finanzmittel in Höhe von 7,2 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €) ausgewiesen. Gegenläufig sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr gegenüber dem 31. Dezember 2010 um 0,6 Mio. € angestiegen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 5,5 Mio. € und betragen zum Berichtsjahresende 17,8 Mio. €. Die kurzfristigen Schulden waren gegenüber dem Jahresende 2010 um 24,3 Mio. € rückläufig. Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten verminderten sich im Vorjahresvergleich um 15,4 Mio. €. Dieser Rückgang steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit vertragsgemäßen Sondertilgungen von Bankkrediten im Rahmen der Kapitalerhöhung sowie dem Verkauf einer Liegenschaft in der Slowakei in Höhe von insgesamt 12,9 Mio. € sowie weiteren Tilgungszahlungen in Höhe von 2,7 Mio. €. Hiernach sind sowohl die Term Loan Facility als auch die Revolving Loan Facility des syndizierten Kredits vollständig zurückgeführt. Weiterhin verminderten sich die erhaltenen Anzahlungen um 2,7 Mio. € sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 4,1 Mio. €. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. €. Die langfristigen Schulden liegen im Berichtszeitraum um 6,9 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Dies resultiert hauptsächlich aus einem Rückgang der langfristigen Bankverbindlichkeiten um 4,0 Mio. €. Weiterhin verminderten sich die latenten Steuerschulden im Vorjahresvergleich um 1,6 Mio. €. Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten reduzierten sich im Berichtszeitraum um 1,5 Mio. €. Die Verminderung der langfristigen Bankverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die vertragsgemäße Sondertilgung des KfW-Darlehens im Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft in der Slowakei (1,5 Mio. €) sowie der teilweisen Umgliederung dieses Darlehens vom Langfrist- in den Kurzfristbereich (2,5 Mio. €) zurückzuführen. AKTIVA in Mio. €![]() PASSIVA in Mio. €![]() EigenkapitalDas Eigenkapital der Gruppe liegt mit 137,9 Mio. € deutlich oberhalb des Wertes vom 31. Dezember 2010 (106,2 Mio. €). Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt ein Eigenkapital in Höhe von 135,6 Mio. €; auf die Minderheitsanteile entfällt ein Betrag in Höhe von 2,3 Mio. €. Der Anstieg des Eigenkapitals steht hauptsächlich im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung. Hierbei wurden 7.880.203 Aktien mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2011 erfolgreich platziert. Nach Abzug von Transaktionskosten flossen der Gesellschaft hieraus 25,2 Mio. € zu. Diese Kapitalerhöhung ist am 22. Juni 2011 in das Handelsregister der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen worden. In diesem Zusammenhang wurde das gezeichnete Kapital von 41.050.111 Aktien um 7.880.203 Aktien auf nun 48.930.314 Aktien erhöht. Die Eigenkapitalquote liegt bei 75,6 % und damit deutlich über Vorjahresniveau (Vorjahr 58,4 %). CashflowIm Berichtsjahr war der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 7,5 Mio. € positiv. In der Vorjahresvergleichsperiode war der operative Cashflow mit 0,9 Mio. € negativ. Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf die deutlich angestiegenen Erlöse sowie die erzielten Kosteneinsparungen zurückzuführen. Die Nettoauszahlungen aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf 8,9 Mio. € gegenüber 8,4 Mio. € im Vorjahresvergleichszeitraum. Die Auszahlungen wurden im Wesentlichen für Investitionen in Entwicklungskosten (5,8 Mio. €), immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen (1,9 Mio. €) sowie die Tilgung einer Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Erwerb des Blu-ray Geschäfts von der Oerlikon Balzer AG (1,3 Mio. €) vorgenommen. In der Berichtsperiode betrug der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit 6,7 Mio. €. In der Vorjahresvergleichsperiode erfolgte ein Mittelzufluss innerhalb des Finanzierungsbereichs in Höhe von 6,3 Mio. €. Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Berichtsjahr resultierte im Wesentlichen aus der oben beschriebenen Kapitalerhöhung. In diesem Zusammenhang flossen SINGULUS TECHNOLOGIES insgesamt 25,2 Mio. € zu. Gegenläufig flossen liquide Mittel aufgrund der Rückführung von Darlehen in Höhe von 19,4 Mio. € ab. Weiterhin waren im Rahmen der Sicherheitenhinterlegung für Kreditzusagen insgesamt 7,2 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr verminderten sich somit die verfügungsbeschränkten Mittel um 0,9 Mio. €. Die Sicherheitenhinterlegung dient in voller Höhe der Sicherung von Avalbürgschaften und steht bei Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung der Gesellschaft wieder zur Verfügung. Im Ergebnis erhöhten sich die liquiden Mittel im Berichtsjahr um 5,5 Mio. €. CASHFLOW [in Mio. €]scroll
Finanzwirtschaftliche Situation der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (Einzelabschluss nach HGB)Der Auftragseingang lag für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG bei 130,7 Mio. € (Vorjahr 86,4 Mio. €), während der Auftragsbestand bei 52,8 Mio. € (Vorjahr 24,3 Mio. €) dotierte. Im Folgenden wird auf die wesentlichen Effekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen: DIE WICHTIGSTEN KENNZAHLEN NACH HGB AUF EINEN BLICK [in Mio. €]scroll
Der Umsatzanstieg um 50,9 Mio. € oder 75,1 % auf 118,7 Mio. € war hauptsächlich auf die ansteigenden Erlöse im Segment Solar zurückzuführen. Der Materialaufwand erhöhte sich von 52,1 Mio. € auf 77,1 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2011 lag die Gesamtleistung bei 126,8 Mio. € (Vorjahr 77,9 Mio. €). Dies entspricht einer Materialaufwandsquote von 60,8 % (Vorjahr 66,9 %). Der Personalaufwand in Höhe von 21,4 Mio. € (im Vorjahr 16,4 Mio. €) liegt über Vorjahresniveau. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Übernahme der Mitarbeiter der SINGULUS MASTERING sowie die Erfolgsbeteiligung für die Mitarbeiter des Unternehmens zurückzuführen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen in Höhe von -18,0 Mio. € (Vorjahr -24,0 Mio. €)sind Wertberichtigungen auf Forderungen gegen Dritte in Höhe von 1,3 Mio. € sowie erforderliche Wertberichtigungen im Intercompany Bereich in Höhe von 0,9 Mio. € enthalten. Die Wertberichtigungen im Intercompany Bereich betreffen eine außerplanmäßige Abschreibung der Forderungen gegenüber SINGULUS TECHNOLOGIES ITALIA. Weiterhin wurde im Geschäftsjahr 2011 aufgrund der anhaltend schwachen Ertragslage der SINGULUS STANGL SOLAR der Beteiligungsbuchwert dieser Gesellschaft um 12,3 Mio. € wertberichtigt. Im Geschäftsjahr erfolgte die Liquidation der schweizerischen Tochter SINGULUS MOLDING AG, Schaffhausen. Aus der Ausbuchung der Verbindlichkeiten gegenüber der MOLDING AG und der Überweisung des Restguthabens an die Muttergesellschaft ergibt sich hier ein außerordentlicher Ertrag von 0,8 Mio. €. Ferner entstand der Gesellschaft durch die Verschmelzung der niederländischen SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, im Geschäftsjahr ein Ertrag in Höhe von 0,5 Mio. €, wobei jedoch zu beachten ist, dass der überwiegende Teil der Forderungen und der Beteiligung bereits in den Vorperioden abgeschrieben wurde. Im Vorjahr waren aufgrund der strategischen Neuausrichtung der Geschäftstätigkeiten und Fokussierung auf die Geschäftsbereiche Optical Disc und Solar für den Geschäftsbereich CD/DVD außerordentliche Wertberichtigungen auf Bestände in Höhe von 4,7 Mio. € im außerordentlichen Ergebnis enthalten. Insgesamt stiegen die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2011 um 2,3 Mio. € und betragen zum Ende des Geschäftsjahres 17,6 Mio. €. Hiervon waren im Rahmen der Sicherheitenhinterlegung für Kreditzusagen insgesamt 6,0 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt. Diese dienen ausschließlich der Sicherung von Avalbürgschaften und stehen bei Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung der Gesellschaft wieder zur Verfügung. Das Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr im Wesentlichen aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung um 19,3 Mio. € auf 62,4 Mio. €. Die Eigenkapitalquote betrug zum Ende des Berichtsjahres 43,1 % (Vorjahr 29,5 %). Wichtige Ereignisse nach dem 31. Dezember 2011/Nachtragsbericht31. Januar 2012: SINGULUS TECHNOLOGIES unterzeichnet einen Vertrag zur Lieferung einer kompletten Fertigungslinie für kristalline SolarzellenSINGULUS TECHNOLOGIES hat einen Vertrag zur Lieferung einer Fertigungslinie mit einem osteuropäischen Kunden unterzeichnet, der neu in die Fertigung von kristallinen Solarzellen investiert. Dieser Vertrag steht unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien. Die Lieferung der Linie soll Anfang 2013 erfolgen. Die vertragliche Einigung mit dem Kunden stellt einen weiteren wichtigen Expansionsschritt für SINGULUS TECHNOLOGIES im Segment Solar dar. 6. Februar 2012: Neue Aufträge für TIMARIS Vakuum-Beschichtungsanlagen verbuchtSINGULUS TECHNOLOGIES meldet den Auftragseingang für zwei TIMARIS Vakuum-Beschichtungsanlagen. Die beiden neuen TIMARIS Aufträge bestätigen SINGULUS TECHNOLOGIES in ihrer Erwartung einer positiven Geschäftsentwicklung für das Arbeitsgebiet Halbleiter. SINGULUS TECHNOLOGIES hat in den letzten Jahren bereits mehrere Anlagen der Nano-Beschichtungstechnik für MRAM Wafer und Dünnschicht-Schreib-/ Leseköpfe sowie weitere Halbleiteranwendungen geliefert. Für diese Anwendungsgebiete entwickelt SINGULUS TECHNOLOGIES die Anlagen- und Verfahrenstechnik für verschiedene Kundenapplikationen weiter, um den Markt- und Technologievorsprung auszubauen und insbesondere um für die demnächst erwartete industrielle Fertigung von MRAM Speichern die führende Position zu behalten. 17. Februar 2012: SINGULUS TECHNOLOGIES erhält neuen Auftrag für Dünnschicht-SolartechnikSINGULUS TECHNOLOGIES gibt am 17. Februar den Verkauf einer neuen Prozessanlage zur Herstellung von CIGS/CIS Dünnschicht-Solarzellen bekannt. Die Beschichtungsanlage wurde von einem internationalen Dünnschicht-Solarhersteller bestellt und wird für den Aufbau der Pilotfertigung von CIGS/CIS Modulen eingesetzt. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist ein weiterer Ausbau der Modulfertigung geplant. Die SINGULUS Anlage trifft damit die aktuelle Nachfrage der Photovoltaik-Industrie nach Entwicklungs- und Pilotanlagen, die den Wirkungsgrad von Solarzellen steigern und gleichzeitig Produktionskosten senken. ECKDATEN DER ANLEIHEscroll
27. Februar 2012 SINGULUS TECHNOLOGIES AG begibt Unternehmensanleihe mit einem Zins von 7,75 % p. a.SINGULUS TECHNOLOGIES AG begibt eine Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 60 Mio. € bei einem jährlichen Zinssatz von 7,75 % und einer Laufzeit von 5 Jahren. Die Anleihe kann während des Angebotszeitraums vom 12. März bis voraussichtlich zum 20. März 2012 gezeichnet werden. Ab dem 23. März 2012 ist eine Notierungsaufnahme der Anleihe an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment "Entry Standard für Anleihen" der Deutsche Börse AG vorgesehen. SINGULUS TECHNOLOGIES plant mit dem Emissionserlös die Finanzierung von größeren Projekten im Geschäftsbereich Solar, den Ausbau der Systempartnerschaft mit Herstellern von Dünnschicht-Solarzellen, die Entwicklung neuer Produkte für den Geschäftsbereich Solar und die Entwicklung von Produktionsanlagen für die nächste Generation Blu-ray Discs. Ferner beabsichtigt SINGULUS TECHNOLOGIES den Aufbau neuer Geschäftsfelder im Bereich der Vakuumbeschichtung und prüft derzeit eine Akquisitionsmöglichkeit in diesem Bereich. Ziel von SINGULUS TECHNOLOGIES ist es, sich in der Silizium- und Dünnschicht-Solartechnik an führender Stelle als Maschinenlieferant sowie als Entwicklungspartner für neue Zellkonzepte zu positionieren und im Optical Disc Bereich die Marktführerschaft für Dual-Layer Blu-ray Disc Fertigungsanlagen zu behaupten. Zusätzlich prüft das Unternehmen Branchen und Arbeitsgebiete, in denen auf Basis des vorhandenen Know-hows im Bereich Vakuumbeschichtung weitere Marktsegmente erschlossen werden können. Die Geschäftsaktivitäten im Geschäftsbereich Halbleiter werden im Zuge des sich abzeichnenden wachsenden Marktes für die MRAM-Halbleitertechnologie intensiv verstärkt. Zusätzlich prüft das Unternehmen weitere Branchen und Arbeitsgebiete, in denen auf Basis des vorhandenen Know-hows im Bereich Vakuumbeschichtung neue Marktsegmente erschlossen werden können. 29. Februar 2012: SINGULUS TECHNOLOGIES liefert erste Fertigungslinie für beschreibbare Blu-ray DiscsSINGULUS TECHNOLOGIES AG hat im Februar 2012 das erste Fertigungssystem für beschreibbare Blu-ray Discs (BD-R/BD-RE) nach Asien geliefert. Die Replikationslinie mit dem Produktnamen BLULINE BD-R/BD-RE baut auf den bewährten Baugruppen der BLULINE II auf. SINGULUS lieferte bereits im Jahr 2011 mehrere Module für die Fertigung von beschreibbaren Blu-ray Discs nach Asien. SINGULUS TECHNOLOGIES geht davon aus, dass sich ein Markt für beschreibbare Blu-ray Discs entwickeln wird. Sowohl bei CD als auch bei DVD ist jeweils nach ca. ein bis zwei Jahren nach Einführung der Formate ein Markt für beschreibbare CDs bzw. DVDs entstanden. SINGULUS TECHNOLOGIES beabsichtigt deshalb, an große asiatische Disc-Hersteller Produktionsmaschinen für einmal- und wiederbeschreibbare Blu-ray Discs zu liefern, in denen alle wichtigen Fertigungsschritte automatisch ablaufen. Damit beabsichtigt SINGULUS TECHNOLOGIES, sich frühzeitig in dem Markt für diese optischen Speichermedien zu positionieren. 7. März 2012: SINGULUS TECHNOLOGIES verzeichnet zwei neue Aufträge im Geschäftsbereich HalbleiterDie SINGULUS TECHNOLOGIES hat am 7. März zwei neue Aufträge für TIMARIS Vakuum-Beschichtungsanlagen gemeldet. SINGULUS sieht ihre Strategie im Geschäftsbereich Halbleiter bestätigt und beabsichtigt, ihre Position als Anbieter von Vakuum-Beschichtungsanlagen für die Fertigung von MRAM Wafern in diesem zukünftigen Wachstumsmarkt auszubauen. In der Summe beträgt der Auftragseingang im Jahr 2012 bereits vier TIMARIS Beschichtungsanlagen in unterschiedlichen Konfigurationen. SINGULUS hat hiermit im Geschäftsbereich Halbleiter einen Auftragseingang von mehr als 13 Mio. € bis zum 7. März 2012 erzielt. AvallinienZum 31. März 2012 laufen die Avallinien aus dem syndizierten Kredit in Höhe von insgesamt 10,1 Mio. € aus. Die Gesellschaft steht derzeit in Verhandlungen mit verschiedenen Banken über neue Finanzierungszusagen. Der Vorstand geht von einem Abschluss einer Anschlussfinanzierung innerhalb des 2. Quartals 2012 aus. Sollte eine kurzzeitige Verlängerung der Avallinien aus dem syndizierten Kredit bis zum Abschluss der Anschlussfinanzierung notwendig werden, ist diese aufgrund der bestehenden Sicherheitsvereinbarungen kurzfristig durchführbar. PrognoseberichtWirtschaftliche Rahmenbedingungen, Risiken und Chancen der Bereiche Optical Disc, Solar und HalbleiterDie Entwicklung des Segments Optical Disc sehen wir weiter positiv. Die sogenannten "Packaged Media", d. h. im Wesentlichen Blu-ray Disc aber auch DVD, sind neben den Kinoeinnahmen weiterhin die wichtigste Einnahmequelle der Filmstudios. Ohne die Vermarktung der Filme über diesen Weg wäre die Produktion von Kinofilmen kaum zu finanzieren. Unsere Marktposition als Lieferant für integrierte Blu-ray Produktionsanlagen ist herausragend. Es existiert weltweit kein weiterer Lieferant, der Produktionseinrichtungen für 50 GB Blu-ray Discs anbietet. Bei der Einführung beschreibbarer Blu-ray Discs sind wir Entwicklungspartner für neue Produktionsanlagen. Für Blu-ray Discs mit 100 bzw. 128 GB haben wir Anlagenkonzepte vorbereitet, sodass wir auch in Zukunft an der Spitze der Entwicklung stehen und auf diesem Weg weiter profitabel agieren können. Der Markt für Produktionsanlagen von Solarzellen hat sich 2011 aufgrund der Überkapazitäten und der wirtschaftlichen Probleme einiger Unternehmen als weiterhin schwierig dargestellt. Wir erwarten, dass diese Unsicherheiten auch im Geschäftsjahr 2012 fortbestehen. Trotz dieses schwierigen Umfelds stehen wir in einer Vielzahl von intensiven Gesprächen mit Kunden über potentielle Aufträge für Anlagen zur Produktion sowohl von kristallinen wie auch Dünnschicht-Solarzellen. Wann diese Gespräche in konkrete Aufträge münden, lässt sich derzeit allerdings schwer einschätzen. Im Segment Solar muss SINGULUS TECHNOLOGIES sich in jedem Gebiet gegen Mitbewerber durchsetzen. Eine Standardisierung der Fertigungsschritte in der Zellproduktion ist immer noch nicht vorhanden und oft werden noch alternative Verfahren diskutiert. Entscheidungsprozesse gestalten sich daher meist als sehr langwierig. SINGULUS TECHNOLOGIES hat jedoch mit dem Know-how der Mitarbeiter Maschinen entwickelt, die zu einer besseren Zellperformance und weiteren Kostensenkungen beitragen. Wir erwarten daher trotz des schwierigen Umfelds mittelfristig gute Verkaufschancen für unsere PV Produktionsanlagen. SINGULUS TECHNOLOGIES hat in den letzten Monaten eine erhöhte Aktivität von großen Halbleiterunternehmen im Bereich der MRAM Speicher festgestellt. So gab es z. B. Pressemeldungen über neue Investitionen in die MRAM Halbleiter-Massenfertigung. Wir gehen daher davon aus, dass die Entwicklung der MR AM Speicher weiter vorangetrieben wird. Da Produktionsmaschinen für MRAM Wafer sowie Schreib-/ Leseköpfe nur insgesamt von zwei Unternehmen weltweit angeboten werden, hat SINGULUS TECHNOLOGIES mit seiner Anlagentechnik beste Chancen, bei einer steigenden Nachfrage an diesem Wachstum zu partizipieren. Chancen für die Zukunft, Ausblick und erwartete ErtragslageZiel unseres Unternehmens ist es, weiterhin die Marktführerschaft im Optical Disc Bereich für Dual-Layer Blu-ray Disc Fertigungsanlagen zu behaupten. Außerdem wird sich SINGULUS TECHNOLOGIES immer stärker in der Silizium- und Dünnschicht-Solartechnik als Maschinenlieferant sowie als Entwicklungspartner für neue Zellkonzepte positionieren. Das Segment Halbleiter wird weiter ausgebaut, um die sich abzeichnenden Potentiale im Bereich der Produktionsanlagen für MRAM wahrnehmen zu können. Unsere zukünftige Unternehmensstrategie für den Ausbau und die Sicherung des zukünftigen Geschäfts leitet sich aus den folgenden klar definierten Zielen ab: -> Marktführer bei Fertigungsanlagen für Dual-Layer Blu-ray Discs -> Entwicklungspartner für zukünftige Solarzellen-Generationen -> Nutzung des Potentials bei der MRAM Halbleitertechnologie -> Aufbau neuer Arbeitsgebiete mit zusätzlichem Ergebnispotential Um diese Ziele zu erreichen, verfolgt SINGULUS TECHNOLOGIES die folgenden strategischen Schritte: -> Verteidigung der Marktposition bei Dual-Layer Blu-ray Disc-Fertigungsanlagen -> Entwicklung von Produktionsanlagen für einmal und wiederbeschreibbare Blu-ray Discs (BD-RE/BD-R) -> Entwicklung von Anlagen der nächsten Generation Blu-ray Discs -> Optimierung der bestehenden Anlagentechniken für die Photovoltaikindustrie -> Entwicklung neuer Fertigungsmaschinen für die Photovoltaikindustrie -> Ausbau der Marktposition im Geschäftsbereich Halbleiter -> Entwicklung neuer Anwendungsbereiche für Vakuum-Beschichtungsanlagen Mit den zwei starken Kernarbeitsfeldern Optical Disc und Solar und den Chancen, die uns der Halbleitermarkt bietet, sowie dem Potential, das in neuen Anwendungen der Vakuum-Beschichtung liegt, sehen wir auch vor dem Hintergrund der Eurokrise und einer schwächeren Weltkonjunktur optimistisch auf das Jahr 2012 und planen mit einem positiven Ergebnis. Für das Geschäftsjahr 2013 erwarten wir eine Fortsetzung dieser Entwicklung. Zu einer weiteren Verbesserung der Finanzkennzahlen sollen insbesondere die Geschäftssegmente Solar und Halbleiter beitragen. Risikobericht (einschließlich Erklärung nach § 289 Abs. 5 HGB)Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu. RisikomanagementDas Risikomanagement-System ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in allen relevanten rechtlichen Einheiten und Geschäftsbereichen und zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Dabei werden, unter Berücksichtigung definierter Risikokategorien, Risiken der Geschäftsfelder und der operativen Einheiten identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe bewertet. Dies umfasst Risiken, welche für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind. Die Bewertung der Schadenshöhe erfolgt in der Regel mit Blick auf die Auswirkungen der Risiken auf das operative Ergebnis (EBIT). Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zur Risikovermeidung, -reduzierung und -absicherung zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Im Rahmen unterjähriger Controllingprozesse werden wesentliche Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen überwacht. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das zentrale Risikomanagement berichtet einmal im Quartal über die identifizierten Risiken an den Vorstand sowie einmal im Geschäftsjahr an den Aufsichtsrat. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die identifizierten Risiken finden eine entsprechende Berücksichtigung innerhalb der Bilanzierung und Berichterstattung der Gesellschaften. Unternehmerische Chancen werden nicht innerhalb des Risikomanagement-Systems behandelt, sondern im Rahmen regelmäßiger Strategiemeetings diskutiert, in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen analysiert und gegebenenfalls innerhalb der jährlich erstellten operativen Planung erfasst. Im Rahmen des Strategieprozesses werden die Chancen für weiteres profitables Wachstum ermittelt und in den Entscheidungsprozess eingebracht. Die direkte Verantwortung für das frühzeitige Identifizieren von Chancen und deren Realisierung liegt beim Vorstand. Das Vorliegen der Risikomanagement-Prozesse sowie die Einhaltung der im Risikomanagement-Handbuch der SINGULUS TECHNOLOGIES definierten Regelungen und Richtlinien unterliegen einer regelmäßigen Prüfung durch die Abschlussprüfer im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für die Jahresabschlussprüfung. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, unternehmensgefährdende Risiken und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Sollte dabei Verbesserungsbedarf erkannt werden, so werden die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zur Anpassung des Risikomanagements durchgeführt. Das Risikomanagement-System der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gewährleistet, dass sich unternehmerische Chancen und Risiken frühzeitig erkennen lassen und der Konzern in der Lage ist, ihnen aktiv und wirksam zu begegnen. Dieses System entspricht damit den gesetzlichen Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem. Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte die Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wesentlich beeinflussen können. RisikofelderAls weltweit agierendes Unternehmen sind wir von der konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Weiterhin besteht aufgrund des Wettbewerbs das Risiko des Verlusts von Marktanteilen. Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist neben dem Segment Optical Disc in den Industriebereichen Solar und Halbleiter tätig. Diese Diversifikation dient der Reduzierung der Abhängigkeit von nur einem Geschäftsfeld. Wir analysieren kontinuierlich unser Marktumfeld und unsere Konkurrenzsituation. Stetiger Kundenkontakt und die daraus resultierende Marktnähe liefern uns wichtige Informationen über die Bedürfnisse unserer Kunden. Die gewonnenen Informationen ermöglichen uns, bedarfsgerechte Produkte zu entwickeln und anzubieten sowie unsere Wettbewerbssituation weiter auszubauen. Auf diesem Wege versuchen wir, negative gesamtwirtschaftliche Entwicklungen weitgehend zu neutralisieren. Besonders im Photovoltaikmarkt ging die schwache Konjunktur mit einer allgemeinen Investitionszurückhaltung einher, was zu Verzögerungen von Neuerrichtungen von Photovoltaikanlagen führte. Die verschlechterte gesamtwirtschaftliche Lage führte auch zu einer erheblichen Unsicherheit bei den Photovoltaikanlagen finanzierenden Banken, die durch die internen Probleme innerhalb des Bankensektors verschärft wurde. So führten Bankeninsolvenzen, die Notwendigkeit staatlicher Hilfen und Konsolidierungen im Bankensektor dazu, dass Projekt- und Zwischenfinanzierungen für Photovoltaikanlagen zurückgestellt, im Umfang reduziert oder nur zu erheblich schlechteren Konditionen gewährt wurden. Dadurch wurden neue Anlagen verspätet, mit reduzierten Kapazitäten oder gar nicht errichtet. Dies führte auch zur Verringerung der Produktion und damit zu einem erhöhten Lagerbestand an Solarzellen, was wiederum die Ertragskraft der Solarzellenhersteller schwächte und zu Finanzierungsproblemen dieser Unternehmen führte. Nach der Erholung der Weltwirtschaft in den vergangenen Quartalen besteht die Gefahr, dass die Konjunktur erneut rückläufig ist. So hat die OECD bereits prognostiziert, dass die Wirtschaftsleistung der 17 Staaten des Euroraums im ersten und zweiten Quartal 2012 voraussichtlich schrumpfen wird. Sparmaßnahmen der Regierungen zur Senkung der Staatsschulden könnten erhebliche Auswirkungen auf die Konjunktur haben. Ebenso könnten unter anderem erhebliche Wechselkursschwankungen, deutliche Steigerungen der Rohstoffpreise sowie steigende Inflation oder deflationäre Tendenzen sowie Verwerfungen an den Finanzmärkten mit Auswirkungen auf das Bankensystem erhebliche Auswirkungen auf die weltweite Konjunktur haben. Im Folgenden wird näher auf die bestehenden Einzelrisiken eingegangen. BeschaffungsmarktrisikenVerfügbarkeit, Preissteigerungen und Qualität von den Einkaufsteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Für den Bereich Beschaffung und Einkauf werden daher regelmäßig Bonitätsprüfungen unserer Lieferanten durchgeführt. Weiterhin werden die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile ständig überwacht. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen die Überwachung der Gängigkeit und Reichweite sowie eine Analyse der Altersstruktur von Waren und Einkaufsteilen. Aufgrund einer deutlich rückläufigen Nachfrage unserer Produkte waren im Geschäftsjahr 2010 im Bereich Optical Disc erhöhte Wertberichtigungen auf unsere Lagerbestände notwendig. Darüber hinaus ergab sich in diesem Zusammenhang Wertberichtigungsbedarf aus der Abwertung verschiedener Halb- und Fertigfabrikate im Segment Optical Disc. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2010 Abwertungen auf Vorratsbestände in Höhe von 9,5 Mio. € verbucht. Im Geschäftsjahr 2011 traten neben den im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb notwendigen Wertberichtigunen in Höhe von 0,4 Mio. € keine weiteren Abwertungen auf. IT-RisikenUm einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten, sind Unternehmen auf Informationstechnologien angewiesen. Zur Minimierung des Risikos einer Unterbrechung von Geschäftsprozessen infolge eines Systemausfalls wurden zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem Zutrittskontrollsysteme, Notfallpläne und unterbrechungsfreie Stromversorgung kritischer Systeme, Backup-Systeme sowie eine regelmäßige Datenspiegelung. Gegen Datensicherheitsrisiken durch unberechtigten Zugriff setzen wir Firewall-Systeme und Virenscanner ein. Zudem stellen wir die Vertraulichkeit der Daten beziehungsweise deren Verfügbarkeit durch entsprechende Zugriffsberechtigungssysteme sicher. Sollte es zu einem Ausfall der IT-Systeme oder einem Entwenden von Unternehmensdaten oder der Manipulation der Unternehmens-IT kommen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES haben. ProjektrisikenInsbesondere im Segment Solar basieren unsere Erwartungen und Einschätzungen der Geschäftsentwicklung wesentlich auf der wachsenden Bedeutung des Systemgeschäfts. Solche Großprojekte stellen besondere Anforderungen an das Risikomanagement. Potentielle Risiken entstehen dabei in der mit Unsicherheiten behafteten Kalkulation derartiger Projekte. Dazu gehören unerwartete technische Probleme, Lieferengpässe und Qualitätsprobleme bei Lieferanten wichtiger Komponenten, unvorhersehbare Entwicklungen bei der Montage vor Ort und Probleme mit Partnern oder Subunternehmern. Das Projektmanagement muss dafür Sorge tragen, dass die internen und externen logistischen Abläufe reibungslos umgesetzt werden können. Dies ist wichtig, um die Abnahmezeiten für unsere Produkte beim Kunden zu minimieren. SINGULUS TECHNOLOGIES verbucht innerhalb des Segments Optical Disc Umsatzerlöse erst nach Endabnahme durch den Kunden. Mögliche Abnahmeverzögerungen werden durch Baustellenmanagement und laufende Betreuung der Inbetriebnahme vor Ort vermieden. Eine Ausnahme von der Regelung der Umsatzrealisierung nach Abnahme besteht innerhalb der Segmente Solar und Halbleiter. Hier werden Fertigungsaufträge nach dem Fertigstellungsgrad (Percentage-of-completion-Methode) bilanziert. Potentielle Risiken entstehen dabei bereits in der Kalkulation der Projekte. Zum Management der Risiken innerhalb dieses Segments wenden wir bereits in der Angebotsphase bewährte Methoden an, um den Einfluss möglicher Kostenabweichungen gegenüber den Planwerten abzuschätzen. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt lassen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten. In allen Geschäftsbereichen unterliegt SINGULUS TECHNOLOGIES zudem dem Risiko der Stornierung von Aufträgen. Sollten Kunden erteilte Aufträge wieder stornieren, besteht das Risiko, dass SINGULUS TECHNOLOGIES mit ihren Leistungen bereits erheblich in Vorleistung gegangen ist und diese Leistungen nach Stornierung nicht vollständig vom Kunden ausgeglichen werden. Dazu gehört insbesondere die Auslösung von Materialbestellungen bei Lieferanten, aber auch die Bereitstellung von unternehmensinternen Ressourcen. Um das Risiko der Stornierung zu verringern, werden regelmäßig Anzahlungen sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden auch bereits vor Leistung der Anzahlung bzw. der relevanten Zahlung nach Projektfortschritt den Auftrag wieder stornieren. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES dann bereits in Vorleistung gegangen sein und Aufwendungen im Hinblick auf die Auftragsabarbeitung getätigt haben, könnten diese vom Kunden unter Umständen nicht ersetzt werden. Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit Durchführung größerer Projekte erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Stornierungsquote innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe unter 5 %. ProduktrisikenMöglichen Produktrisiken wie beispielsweise Haftungsansprüchen oder Reputationsschäden aufgrund von Produktmängeln werden wir durch die hohe Qualität und Sicherheit unserer Produkte, unserer Produktinformationen sowie unserer Dienstleistungen gerecht. Die möglichen Gefahren und Risiken, die von einem Produkt während seines gesamten Lebenszyklus für Mitarbeiter, Kunden oder die Umwelt ausgehen können, werden bereits bei der Entwicklung unserer Produkte analysiert und das jeweilige Risikopotential entsprechend ermittelt. Wir treffen die entsprechenden Maßnahmen, um die ermittelten Risiken zu vermeiden oder, wo dies nicht möglich ist, auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. ProduktionsrisikenEine Betriebsunterbrechung in einem unserer Hauptwerke oder bei unseren Anlagen beim Kunden über einen längeren Zeitraum könnte die Ertragslage und die Reputation des Unternehmens negativ beeinflussen. Dies gilt insbesondere, wenn die Betriebsunterbrechung durch einen Unfall verursacht wird, bei dem es zusätzlich zu Personen- oder Umweltschäden kommt. Priorität haben daher Maßnahmen, die eine Betriebsunterbrechung vermeiden. Hierzu zählen insbesondere eine präventive Anlagenüberwachung und die Vorhaltung von strategischen Ersatzteilen. Bei der Prozessinbetriebnahme der von SINGULUS TECHNOLOGIES gefertigten Anlagen kommen umweltgefährdende Stoffe wie u. a. Acryllack, Silan, Ammoniak und Stickstofftrifluorid zum Einsatz. SINGULUS TECHNOLOGIES ist daher gezwungen, die für diese Stoffe bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dies ist mit hohen Kosten verbunden. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES die umweltrechtlichen Pflichten nicht einhalten, kommt sowohl eine öffentlich-rechtliche als auch zivilrechtliche Haftung für daraus entstehende Schäden oder Nachteile in Betracht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch technisches oder menschliches Versagen Umweltbeeinträchtigungen entstehen, für welche SINGULUS TECHNOLOGIES als Anlagenbetreiber in Anspruch beziehungsweise in Regress genommen werden könnte. Eine Inanspruchnahme aufgrund von Umweltrisiken trotz eines bestehenden Versicherungsschutzes könnte erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von SINGULUS TECHNOLOGIES haben. TechnologierisikoDie SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig. Für den Markterfolg sind Produkte mit verlässlicher Spitzentechnologie erforderlich. Dies verlangt ständige Verbesserungen der bereits auf dem Markt befindlichen Produkte. Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Entwicklungsrisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer Spätentwicklung ist durchaus als hoch einzustufen. Dieses Risiko mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden sowie durch unseren Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung. Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein. Zudem könnte SINGULUS TECHNOLOGIES Marktanteile an Wettbewerber verlieren. Fehlentwicklungen bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten könnten daher erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES haben. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2010 außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 3,1 Mio. € vorgenommen. In Verbindung mit der Wettbewerbsfähigkeit von SINGULUS TECHNOLOGIES kommt der Sicherung ihres technologischen Know-hows eine wesentliche Bedeutung zu. Hierzu hat SINGULUS TECHNOLOGIES Patente und Patentanmeldungen und weitere gewerbliche Schutzrechte für ihre Produkte in verschiedenen Ländern, insbesondere Deutschland, registriert oder angemeldet. In dem Umfang, in dem neuere Entwicklungen und Technologien von SINGULUS TECHNOLOGIES nicht in den verschiedenen Ländern, in denen SINGULUS TECHNOLOGIES tätig ist, durch gewerbliche Schutzrechte geschützt sind, können Wettbewerber rechtlich grundsätzlich ungehindert frei und ohne Zahlung einer Gegenleistung an SINGULUS TECHNOLOGIES die entsprechenden Entwicklungen und Technologien von SINGULUS TECHNOLOGIES nutzen, eigenständig entwickeln und vermarkten. Sollte es nicht gelingen, eigenes Know-how umfassend zu schützen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von SINGULUS TECHNOLOGIES haben. AbsatzmarktrisikoEin hohes Risiko besteht im Marketing- und Vertriebsbereich. Hier gilt es, Einbrüche bei der Nachfrage oder Risiken von möglichen Fehleinschätzungen bei einzelnen Märkten oder Produkten zu erfassen und zu bewerten. Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden helfen hier, künftige Entwicklungen besser einschätzen zu können. Diese Risiken sind als materiell einzustufen und können zu substanziellen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen. Bedingt durch den weltweiten Einbruch der Konjunktur war die Nachfrage nach Investitionsgütern bis ins Geschäftsjahr 2010 dramatisch rückläufig. Von diesem Rückgang waren sowohl das Segment Optical Disc als auch das Segment Solar betroffen. In diesem Zusammenhang wurden Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 44,2 Mio. € gebildet, die die Reduzierung der Fair Values verschiedener Vermögenswerte betrafen. Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Ohne staatliche Fördermaßnahmen wäre die Photovoltaik gegenwärtig noch nicht mit den Stromerzeugungskosten konventioneller Energieträger (zum Beispiel Kernkraft, Kohle, Gas) wettbewerbsfähig. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit erheblich von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen für Investitionen in Photovoltaik ab. In Deutschland beruht die Förderung der Photovoltaik insbesondere auf dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG). Das EEG verpflichtet (Strom-) Netzbetreiber, Photovoltaikanlagen an ihr Netz anzubinden und den gesamten von solchen Anlagen erzeugten Strom zu langfristig garantierten und über dem derzeitigen Marktpreis für konventionell erzeugten Strom liegenden Mindestpreisen abzunehmen. Nur durch diese staatlich vorgegebene finanzielle Unterstützung des durch Photovoltaik erzeugten Stroms ist diese Form der Stromerzeugung auf absehbare Zeit im Bereich netzgekoppelter Anlagen gegenüber anderen Energieträgern in Deutschland wettbewerbsfähig. Das EEG sieht auf der Grundlage regelmäßiger Erfahrungsberichte des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Möglichkeit einer Anpassung der im EEG geregelten Einspeisevergütung und der Degressionssätze entsprechend der technologischen Entwicklung und Marktentwicklung für neu in Betrieb genommene Anlagen vor. Dementsprechend wurden die Degression der Einspeisevergütung und die Reduzierung der gesetzlich festgelegten Vergütungshöhe bereits mehrfach geändert. Die Höhe der Reduktion hängt dabei von der Erreichung eines bestimmten Ausbaugrades ab. Dabei wird auf die Höhe der in einem bestimmten Zeitraum bei der Bundesnetzagentur registrierten Leistung an neu installierten Anlagen (sogenannter Zielkorridor) abgestellt. Die gesetzlich vorgesehene Degression der Einspeisevergütung wird auch weiterhin zu einem Druck auf die Verkaufspreise für Photovoltaikanlagen führen. Es ist dabei nicht gewährleistet, dass es der Photovoltaikbranche gelingt, Senkungen der Produktionskosten bzw. Effektivitätssteigerungen der Produkte durch technologischen Fortschritt zu erreichen, so dass eine Senkung der Verkaufspreise für Photovoltaikanlagen ausreichend kompensiert werden kann. Dies könnte sich erheblich negativ auf die Nachfrage nach den von SINGULUS TECHNOLOGIES hergestellten Produktionsmaschinen auswirken. Dieses Risiko könnte sich durch eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen zur Förderung der Photovoltaik weiter erhöhen. Vergleichbare Abnahmeverpflichtungen zu Mindestpreisen oder andere staatliche Fördermaßnahmen bestehen auch in anderen Ländern, in denen SINGULUS TECHNOLOGIES ihre Produkte verkauft. Es ist möglich und für die Zukunft zu erwarten, dass auch in diesen Ländern die staatlichen Fördermaßnahmen reduziert oder aufgehoben werden. Eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder das Unterbleiben weiterer Maßnahmen zur Förderung der Photovoltaik innerhalb und außerhalb Deutschlands könnte zu einer erheblichen Reduzierung der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen insgesamt und damit auch nach den von SINGULUS TECHNOLOGIES vertriebenen Produktionsanlagen führen. Sollte die Photovoltaik im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, wie etwa aus Windkraft, Biomasse, Geothermie und Solarthermie am Markt der Erneuerbaren Energien in Zukunft weniger akzeptiert werden und die anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln als die Photovoltaik, könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen. Die Nachfrage nach Produktionsanlagen für Solarzellen könnte dann sinken. Dies könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES auswirken. Im Segment Solar erwartet das Management insbesondere Zuwachsraten über den Verkauf von nasschemischen Anlagen, Selenisierungsöfen sowie dem Systemgeschäft. Sollten die angenommenen Umsatzerlöse im Systemgeschäft hinter den Annahmen zurückbleiben, würde dies zu einer Unterdeckung der Buchwerte führen und Impairmentaufwendungen zur Folge haben. Währungs- und AusfallrisikenIm Hinblick auf die Währungsrisiken, die sich aus der Fakturierung in Fremdwährung ergeben können, gilt das Prinzip der Kurssicherung. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen spezifische Länderrisiken setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall wenn möglich durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt. Jedoch wurden im Geschäftsjahr 2010 Forderungen aus Maschinenlieferungen aus Vorjahren in Höhe von 7,4 Mio. €, die weder durch Kreditversicherungen oder Bankgarantien abgedeckt waren, aufwandswirksam wertberichtigt. Insgesamt bestehen zum Ende des Berichtsjahres 2011 Wertberichtigungen von 4,0 Mio. €. Aufgrund dessen sowie durch die umgesetzten Veränderungen von Prozessen im Vertrieb und Rechnungswesen gehen wir aus heutiger Sicht von einer ausreichenden Deckung des Forderungsausfallrisikos aus. Finanzielle RisikenDie SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken, Währungsrisiken und Zinsrisiken ausgesetzt. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vorgehalten. Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. Zur Stabilisierung der Liquiditätssituation erfolgte im Juni 2011 eine Kapitalerhöhung. In diesem Zusammenhang flossen der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von insgesamt 25,2 Mio. € zu. Darüber hinaus wurde im November 2010 eine nicht betriebsnotwendige Immobilie in der Slowakei zu einem Kaufpreis in Höhe von 5,4 Mio. € veräußert. Aus diesen Liquiditätszuflüssen wurde im Berichtsjahr ein Betrag in Höhe von insgesamt 12,9 Mio. € zur außerplanmäßigen Tilgung der Term Loan sowie der Revolving Loan Facility verwendet. Diese Kreditverbindlichkeiten wurden somit vollständig zurückgeführt. Zum 31. März 2012 laufen die Avallinien aus dem syndizierten Kredit in Höhe von insgesamt 10,1 Mio. € aus. Die Gesellschaft steht derzeit in Verhandlungen mit verschiedenen Banken über neue Finanzierungszusagen. Der Vorstand geht von einem Abschluss einer Anschlussfinanzierung innerhalb des 2. Quartals 2012 aus. Sollte eine kurzzeitige Verlängerung der Avallinien aus dem syndizierten Kredit bis zum Abschluss der Anschlussfinanzierung notwendig werden, ist diese aufgrund der bestehenden Sicherheitsvereinbarungen kurzfristig durchführbar. Im Geschäftsjahr 2011 wurden im Rahmen von Sicherheitenhinterlegungen für Kreditzusagen insgesamt 7,2 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt. Diese dienen der Sicherung von Avalbürgschaften und stehen bei Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung der Gesellschaft wieder zur Verfügung. Zum 31. Dezember 2011 betrug die Nettoliquidität vor Einbeziehung von verfügungsbeschränkten Finanzmitteln 11,1 Mio. € und die Eigenkapitalquote 75,6 %. Der Eintritt ins Solargeschäft kann je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig machen. Insbesondere ist der kurzfristige Abschluss der Finanzierungsverhandlungen über neue Avalzusagen notwendig. Um künftig über Finanzierungsmittel in ausreichender Höhe zu verfügen, hat SINGULUS TECHNOLOGIES entschieden, eine Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 60 Mio. € bei einem jährlichen Zinssatz von 7,75 % und einer Laufzeit von 5 Jahren zu begeben. Die Anleihe kann während des Angebotszeitraums vom 12. März bis voraussichtlich zum 20. März 2012 gezeichnet werden, eine vorzeitige Schließung ist hier vorbehalten. Ab dem 23. März 2012 ist eine Notierungsaufnahme der Anleihe an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment "Entry Standard für Anleihen" der Deutsche Börse AG vorgesehen. Neben den finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bezogen auf die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe bestehen weiterhin finanzielle Risiken im Hinblick auf die Bereitstellung von Projektfinanzierungen, insbesondere im Bereich für Photovoltaikanlagen. Diese werden regelmäßig durch Fremdkapital finanziert. Dabei gewähren Kreditinstitute, aber auch Fondsgesellschaften, Förderbanken, Kreditversicherer und andere Marktteilnehmer, Finanzierungen zur Errichtung (Zwischenfinanzierung) sowie zum Betrieb (längerfristige Finanzierung) von Photovoltaikanlagen, die im Laufe der Zeit aus Erträgen aus der Einspeisung der gewonnenen Energie zurückgeführt werden. Derartige Projektfinanzierungen für Großanlagen wurden vor der Finanzkrise in erheblichem Umfang zur Verfügung gestellt. Seit Herbst 2008 haben Marktteilnehmer, insbesondere Kreditinstitute, ihre Engagements reduziert und die Bedingungen für die Bereitstellung einer Finanzierung verschlechtert. Dadurch konnte das Wachstumspotential des Photovoltaikmarktes nicht in dem erwarteten Umfang realisiert werden. Eine Verlangsamung des Wachstums oder ein Schrumpfen des Marktes für Photovoltaikanlagen geht aber mit einem Rückgang der Nachfrage nach Produktionsanlagen für Solarzellen einher, so dass auch eine zukünftige Zurückhaltung von Kreditinstituten bei der Finanzierung von Photovoltaikanlagen mittelbare Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Produkten von SINGULUS TECHNOLOGIES haben könnte. Das derzeitige und in der Vergangenheit bestehende niedrige Zinsniveau und die daraus resultierenden niedrigen Fremdkapitalkosten haben die Rentabilität von Photovoltaikanlagen positiv beeinflusst und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen geleistet. Ein Anstieg des Zinsniveaus würde durch höhere Fremdkapitalkosten die Rentabilität von Photovoltaikanlagen reduzieren und somit sowohl die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen als auch nach den Produkten von SINGULUS TECHNOLOGIES beeinträchtigen. Rechtliche RisikenAls international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht, Steuerrecht sowie Gesellschaftsrecht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit prognostiziert werden, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und Auswirkungen auf das Geschäft sowie die entsprechenden Ergebnisse haben können. Im Rahmen der juristischen Unterstützung der operativen Geschäftstätigkeit werden rechtliche Risiken einem systematischen Ansatz folgend identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potentiellen Auswirkung qualitativ und quantitativ bewertet. Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen rechtlichen Risiken dar. Sie sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen. Im Zusammenhang mit dem Beherrschungsvertrag vom 21. April 2006 zwischen der erloschenen STEAG HamaTech AG, Sternenfels ("HamaTech AG"), als abhängiger Emittentin und der Singulus Technologies Aktiengesellschaft als herrschendem Unternehmen haben ehemalige Aktionäre der HamaTech AG einen Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit von Barabfindung sowie Ausgleichszahlung gestellt. Das Gericht hat Beweis erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige ist in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass die angebotene Barabfindung sowie die Ausgleichszahlung angemessen sind. Sollte das Gericht von der Einschätzung des Sachverständigen abweichen und SINGULUS TECHNOLOGIES dennoch unterliegen, müsste die Gesellschaft die gerichtlich festgesetzte Erhöhung der Barabfindung sowie des Ausgleichs an alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der HamaTech AG zahlen. Dies würde zu erheblichen Nachzahlungsverpflichtungen führen. Hinzu kämen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Auch im Fall des Obsiegens müsste SINGULUS TECHNOLOGIES nach der gesetzlichen Regelung voraussichtlich die Gerichtskosten, die Kosten des Sachverständigen, die Kosten der gemeinsamen Vertreter sowie ihre eigenen Rechtsverteidigungskosten tragen. Im Rahmen der Verschmelzung der HamaTech AG auf die Singulus Technologies Aktiengesellschaft haben ehemalige Aktionäre der HamaTech AG einen Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer baren Zuzahlung gestellt. Der Antrag wurde in erster Instanz zurückgewiesen. Die Antragsteller haben Beschwerde eingelegt. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES in diesem Verfahren unterliegen, müsste sie an sämtliche im Zuge der Verschmelzung ausgeschiedenen HamaTech-Aktionäre die gerichtlich festgesetzte bare Zuzahlung leisten. Dies könnte zu erheblichen Nachzahlungsverpflichtungen führen. Hinzu kommen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Auch bei einem Obsiegen wird SINGULUS TECHNOLOGIES nach der gesetzlichen Regelung voraussichtlich die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters, die Kosten des vom Gericht bestellten Sachverständigen sowie ihre eigenen Rechtsverteidigungskosten tragen müssen. StrategierisikoSINGULUS TECHNOLOGIES hat eine langfristige Wachstumsstrategie entwickelt. In regelmäßigen Sitzungen bewerten der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie Führungskräfte die Wachstumsstrategie des Konzerns und leiten, sofern notwendig, korrigierende Maßnahmen ein. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagement-Systems des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns hinsichtlich des RechnungslegungsprozessesIm SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wird das interne Kontroll- und Risikomanagement-System, in Anlehnung an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen sind dies: -> Die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit -> Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung -> Die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen Vorschriften Das Risikomanagement-System beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Wesentlichen die folgenden Elemente: -> Identifikation wesentlicher Risikofelder und Kontrollen mit Einfluss auf den konzernweiten Rechnungslegungsprozess -> Überwachung des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und der entsprechenden Ergebnisse auf Ebene des Vorstands -> Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein. Umwelt und Nachhaltigkeit bei SINGULUS TECHNOLOGIESSINGULUS TECHNOLOGIES hat auch 2011 den Gedanken der Umwelt und Nachhaltigkeit weiterverfolgt und dabei nachhaltiges mit betriebswirtschaftlichem Handeln kombiniert. Eine nachhaltige Entwicklung bedeutet für uns, dass wir die Bedürfnisse der heutigen Generation sichern, ohne die Erfüllung der Bedürfnisse der künftigen Generationen zu gefährden. Wir versuchen, in unserem Unternehmen ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis zu etablieren, in dem die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen gleichrangig als integrale Bestandteile behandelt werden. Eine intakte Natur und Umwelt sind neben der wirtschaftlichen Prosperität und sozialen Wohlfahrt die Basis und eine wichtige Säule für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Unsere Anlagen entsprechen den modernsten Anforderungen für Umwelt, Energieverbrauch und Sicherheit. Maschinen von SINGULUS TECHNOLOGIES sind umweltschonend und energiesparend entwickelt und entsprechen so besonders auch den Anforderungen unserer internationalen Kundschaft. In unserem neuen Werk in Fürstenfeldbruck haben wir schon beim Bau besonderen Wert auf Ressourcenschonung gelegt. Auf dem Dach des Werkes wurde im April 2010 eine Photovoltaikanlage mit 468 Modulen installiert, die 86,15 KWp an Leistung erbringt. Wir werden auch im Jahr 2012 bei SINGULUS TECHNOLOGIES aktiv den Umweltgedanken und ein nachhaltiges Denken leben. VergütungsberichtDieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichtes für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Er enthält die Angaben, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts, erweitert durch das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG), Bestandteil des Anhangs nach § 314 HGB bzw. des Lageberichtes nach § 315 HGB sind. Der Vergütungsbericht berücksichtigt mit Ausnahme der in der Erklärung nach § 161 AktG genannten Einschränkungen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. A. Vergütung des VorstandsI. Zusammensetzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2011scroll
II. Individuelle VergütungFür die einzelnen Vorstandsmitglieder ergab sich im Berichtsjahr folgende Vergütung: scroll
1)
Unter sonstige Vergütung fallen Nebenleistungen
wie Pensionszusagen, Versicherung und Firmenwagen. Insgesamt betrug die Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 1.298 T€. Hiervon nahm der jährlich fixe Gehaltsbestandteil ca. 47 % sowie der variable Gehaltsbestandteil ca. 31 % der Gesamtvergütung ein. Die sonstigen Bezüge betreffen im Wesentlichen die Pensionszusagen und Firmenwagen. In diesem Zusammenhang wurden im Berichtsjahr insgesamt 235 T€ in ein Versorgungswerk eingezahlt. III. Erläuterung Vergütungsstruktur1. Überblick über Vergütungsstruktur1.1 Konzept und Zielsetzungen der VergütungsstrukturDie Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist dabei, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und besteht aus einer fixen und variablen monetären Vergütung, Aktienoptionen, Versorgungszusagen und Sachleistungen. Der Aufsichtsrat geht dabei von einem jährlichen monetären Zieleinkommen aus, das sich zu rund 60 % aus fixen und zu 40 % aus variablen Bezügen zusammensetzen soll. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Höhe des Zieleinkommens an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen, sowie an der vertikalen Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Die Absicht des Aufsichtsrates ist es auch, die Vorstandsmitglieder langfristig an das Unternehmen zu binden und einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen. Der Aufsichtsrat bezieht in die Überprüfung der Vergütung die individuelle Leistung und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein. Die regelmäßige Überprüfung soll jeweils bei der ersten Aufsichtsratssitzung des Jahres erfolgen. Der Aufsichtsrat hat sich im Januar 2012 von unabhängigen Vergütungsexperten zur Vergütung der Vorstände der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beraten lassen. Die Vergütung wurde in Bezug zu vergleichbaren Unternehmen gesetzt, die in zwei Vergleichsgruppen zusammengefasst wurden, wobei auf das Jahr 2010 abgestellt wurde. Eine Vergleichsgruppe wurde aus international tätigen Unternehmen aus der Elektrotechnik-, Feinmechanik- und Optikbranche gebildet, die andere aus SDax- und TecDAX-Unternehmen vergleichbarer Branchen. Die Vergütungsanalyse ergab insgesamt eine gute bis partiell über dem Markt liegende Positionierung der Vergütung. Durch die stärkere Konzentration der vielfältigen Vorstandsangelegenheiten auf den lediglich zweiköpfigen Vorstand erscheint dem Aufsichtsrat diese Positionierung angemessen. Das Vergütungssystem für die Vorstände wurde generell als marktüblich beurteilt, sowohl bezogen auf Höhe als auch auf Struktur der Vergütung. Empfohlen wurde lediglich eine graduelle Anpassung durch eine stärkere Gewichtung der mehrjährigen Vergütungskomponente und eine Berücksichtigung des individuellen Erfolgsbeitrags. 1.2 Zusammensetzung der VergütungDie Vergütung setzt sich generell aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus einem festen Jahresgehalt, Pensionszusagen und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus, ein Sonderbonusprogramm mit langfristiger Anreizwirkung und virtuellen Aktien ("Phantom Stocks"), deren Wert von der langfristigen Unternehmensentwicklung abhängt. Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauf folgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorständen individuell vereinbart. Werden die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht, entscheidet der Aufsichtsrat, ob und in welcher Höhe eine variable Vergütung gezahlt wird. Die Vorstandsverträge sehen die Möglichkeit vor, zusätzlich zu den variablen Vergütungen einmalige Sonderzahlungen zu leisten, um besonderen Umständen Rechnung tragen und eine angemessene sowie wettbewerbsfähige Vergütung gewähren zu können. Mit dem Vorstandsvorsitzenden wurde in 2009 eine weitere variable Vergütung (Sonderbonus) vereinbart, die eine langfristige Anreizwirkung haben soll. Danach gewährt die Gesellschaft einen Sonderbonus in Höhe von 500.000 € pro Jahr, vorausgesetzt, dass bestimmte Erfolgsziele, die sich u. a. an dem nach IFRS ermittelten Konzernjahresüberschuss orientieren, erreicht werden. Das Erfolgsziel in 2011 für den Sonderbonus ist das Ergebnis pro Aktie in Höhe von 0,77 €. Diese Zielmarke steigt jedes Jahr um 10 % an. Wird das Erfolgsziel nicht erreicht, wird der Sonderbonus für das betreffende Geschäftsjahr gesperrt, bis das Erfolgsziel eines der nächsten Jahre erreicht wird. In diesem Fall kommen sämtliche gesperrten Sonderboni kumuliert zur Auszahlung. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, beim Unternehmen zu bleiben und den Unternehmenswert durch Verbesserung des Ergebnisses pro Aktie stetig und nachhaltig zu steigern. Gesperrte Sonderboni und der eventuell für das laufende Geschäftsjahr zu gewährende Sonderbonus verfallen, wenn der Dienstvertrag während eines Geschäftsjahres beendet wird. Die Sonderbonusregelung wurde mit Herrn Markus Ehret nicht vereinbart. In der Vergangenheit wurden Aktienoptionen für Vorstandsmitglieder gewährt. In den letzten vier Jahren wurden jedoch keine Optionsprogramme mehr aufgelegt. Der letzte Optionsplan stammt aus dem Jahr 2007. Weder Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck noch Herr Markus Ehret waren Begünstigte eines früheren Aktienoptionsprogramms. Somit hält keiner der derzeitigen Vorstände Aktienoptionen aus diesen Programmen. Seit dem Geschäftsjahr 2011 gewährt das Unternehmen den Mitgliedern des Vorstands virtuelle Aktien (Phantom Stocks) nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen Phantom Stocks-Programms 2011 als eine weitere Form der variablen aktienorientierten Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung. Das Programm soll eine langfristige Anreizwirkung und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Die "Phantom Stocks" stellen eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht und damit nachhaltig Wert für die Aktionäre schafft. Die Ausübung von "Phantom Stocks" kann erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren erfolgen, die mit dem Ausgabetag zu laufen beginnt. Sie können jeweils innerhalb von fünf Jahren seit dem Ausgabetag ausgeübt werden. Die Ausgabe der "Phantom Stocks" erfolgt unentgeltlich. Jede virtuelle Aktie berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dem nicht gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag. Nach Ablauf der Warteperiode erhält der Empfänger der Aktien bei Ausübung den Gegenwert des Aktienpreises ausschließlich in Form eines Barausgleichs (Cash Settlement). Eine Befriedigung mit eigenen Aktien der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die Ausübung der "Phantom Stocks" ist nur möglich, wenn der Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft bestimmte Erfolgsziele erreicht hat, d. h. um einen bestimmten Prozentsatz über dem Ausübungspreis liegt. Schließlich erhalten die Vorstandsmitglieder Sachbezüge wie Dienstwagen und Versicherungen sowie Pensionszusagen. 2. Feste VergütungDie feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen. Die gesamte im Geschäftsjahr 2011 bezahlte feste Vergütung betrug 610 T€. 3. Variable VergütungDie auf Basis der individuellen Zielabsprachen und gemäß der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2011 bezahlte variable Vergütung betrug 407 T€. 4. Aktienoptionen und virtuelle Aktien (Phantom Stocks)Im Geschäftsjahr 2011 gewährte die SINGULUS TECHNOLOGIES AG insgesamt 336.000 virtuelle Aktien, hiervon wurden 200.000 zu gleichen Teilen auf die Vorstandsmitglieder aufgeteilt. Der Ausübungspreis dieser virtuellen Aktien beträgt 2,356 €. 5. Sonstige VergütungWeiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie Dienstwagen bzw. pauschale Entschädigung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke, Unfall- und Haftpflichtversicherung und D & O-Versicherung mit dem gesetzlich geforderten Selbstbehalt. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Höhe zu. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck hat für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH keine gesonderte Vergütung erhalten. Bezüge aus Aufsichtsratsvergütungen in Konzernunternehmen werden auf die Vorstandsbezüge angerechnet. 6. PensionszusagenPensionen werden an Vorstandsmitglieder ab dem 63. Lebensjahr gezahlt. Die Pensionszusagen für aktive Vorstandsmitglieder betragen 20 % des letzten vor dem Ausscheiden bezogenen Festgehalts. Im Jahr 2011 wurde die Altersversorgung von der Gesellschaft auf den Verein Towers Watson Second e-Trust e.V. ausgegliedert. Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewähr t den Vorständen seit 1. Januar 2011 einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Die gesamten im Jahr 2011 ausgezahlten jährlichen Versorgungsbeiträge betrugen 235 T€, wovon 186 T€ auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 48 T€ auf Herrn Markus Ehret entfielen. IV. Leistungszusagen im Fall der Beendigung der Tätigkeit und von Dritten, Change of Control-Klauseln1. AbfindungsregelungenFür den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben. Herr Dr.-Ing. Pawlakowitsch hat nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand am 19. November 2010 weiter seine fixen Bezügen aus seinem Dienstvertrag erhalten. Die Fortzahlung der fixen Bezüge nach seinem Ausscheiden wird als Abfindung behandelt. Im Geschäftsjahr 2011 standen Herrn Pawlakowitsch fixe Bezüge von 247 T€ sowie sonstige Bezüge in Höhe von 24 T€ zu. 2. Leistungszusagen DritterKeinem Vorstandsmitglied wurden im Berichtszeitraum im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten gewährt oder zugesagt. 3. Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control-Klauseln)3.1 Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Danach erhält das Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert, gekündigt oder das Vorstandsmitglied beurlaubt wird, eine Sonderzahlung in Höhe des zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses zuletzt bezogenen Festgehaltes für ein Jahr. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Aktionär die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), d. h. mindestens 30 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erlangt. In diesem Fall werden mit Beendigung des Dienstvertrags auch alle gesperrten Sonderboni -unabhängig vom Ablauf von Sperrfristen und dem Erreichen von Erfolgszielen - fällig oder zum Verkauf frei (vgl. zu Sonderboni und virtuellen Aktien die Erläuterungen unter III. Ziffer 1.2 und 4 oben). Dasselbe gilt für ausgegebene virtuelle Aktien. Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht. B. Vergütung des AufsichtsratesDie Vergütung des Aufsichtsrates wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns. Die gegenwärtig für den Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geltenden Vergütungsregeln wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2008 beschlossen und sind in § 11 der Satzung enthalten. Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine Vergütung, die sich aus fixen und variablen Elementen zusammensetzt. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält als feste Vergütung einen Betrag in Höhe von 30 T€, der nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird. Hinzu kommt eine erfolgsabhängige Vergütung von 800,00 € für jeden Cent des nach den Internationalen Accounting Standards/ International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) ermittelten Konzerngewinns pro Aktie. Die feste Vergütung ist auf die erfolgsabhängige Vergütung anzurechnen. Die Bemessungsgrundlage ist höchstens gleich dem Bilanzgewinn der Gesellschaft, vermindert um einen Betrag von 4 % der auf den geringsten Ausgabebetrag der Aktie geleisteten Einlagen. Die variable Vergütung wird nach Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr fällig. Die auf die Aufsichtsratsbezüge entfallene Umsatzsteuer wird als Vorsteuer von der Gesellschaft beim Finanzamt geltend gemacht. Die Aufsichtsräte müssen die darin enthaltene Umsatzsteuer an die für sie zuständigen Finanzämter abführen. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen und der erfolgsabhängigen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf folgende Vergütungen für das Berichtsjahr. Die variable Vergütung kommt aufgrund der Anrechnung auf die fixe Vergütung in 2011 nicht zum Tragen. Im Vorjahr entfiel die variable Vergütung aufgrund der angefallenen Verluste. scroll
C. Kreditgewährungen an Vorstands- und AufsichtsratsmitgliederKredite und Vorschüsse wurden den Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. D. Aktienbesitz von Vorstand und AufsichtsratDer bis zum 31. Mai 2011 amtierende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Roland Lacher, hielt zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat direkt und indirekt über die VVG Familie Roland Lacher KG (einer Gesellschaft, die Herrn Roland Lacher gemäß § 15a Abs. 3 Satz 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugerechnet wird) insgesamt 594.472 Aktien und somit einen Anteil von 1,5 % am Grundkapital der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Kein weiteres Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates hält einen direkten oder indirekten Anteil am Grundkapital der Gesellschaft, welcher größer ist als 1 %. Folgende Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2011 direkt oder indirekt Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: scroll
Die amtierenden Vorstandsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2011 keine Bezugsrechte aus Aktienoptionen oder Wandelschuldverschreibungen. E. Directors' DealingsNach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihnen nahe stehende Personen den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente melden, soweit der Wert der im Geschäftsjahr getätigten Geschäfte die Summe von 5 T€ erreicht oder übersteigt. Im Geschäftsjahr 2011 wurden folgende Geschäfte gemeldet: scroll
Lagebericht zu §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGBAngaben nach Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt 48.930.314,00 € und ist eingeteilt in 48.930.314 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Sämtliche Aktien sind Stammaktien. Sie vermitteln die sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergebenden Rechte und Pflichten. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen: keine3. Direkte oder indirekte Kapitalbeteiligung über 10 %: keine4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten: keine5. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen: keine6. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen:Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richten sich nach §§ 84, 85 AktG. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Kapitalmehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Im Übrigen gelten §§ 133, 179 - 181 AktG. Der Aufsichtsrat ist nach § 17.1 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals. 7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien7.1 Befugnisse zur Ausgabe von Aktien: keine 7.2 Ermächtigung zum Rückkauf: keine 8. Change of Control-Klauseln und Entschädigungsvereinbarungen8.1 Die Vorstandsdienstverträge enthalten Change of Control-Klauseln. Danach erhält das Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert, gekündigt oder das Vorstandsmitglied beurlaubt wird, eine Sonderzahlung in Höhe des zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses zuletzt bezogenen Festgehaltes für ein Jahr. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Aktionär die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), d. h. mindestens 30 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erlangt hat. Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht, um sich aus dem Dienstverhältnis lösen zu können, falls Differenzen über die zukünftige strategische Ausrichtung mit dem neuen Mehrheitsaktionär bestehen oder aus sonstigen Gründen das Verhältnis zum Mehrheitsaktionär gestört ist. Jeder Vorstand ist berechtigt, bis zum Ablauf von einem Jahr nach einem Kontrollwechsel seinen Dienstvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen oder sein Vorstandsmandat niederzulegen. Das Vorstandsmitglied erhält für den Fall einer solchen Sonderkündigung keine Abfindung oder Abgeltung für die restliche Vertragslaufzeit seit Kündigungszeitpunkt. Die Gesellschaft gewährt Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck einen Sonderbonus in Höhe von 500.000,00 € pro Jahr, wenn ein bestimmter Schwellenwert für das Ergebnis pro Aktie erreicht wird (Erfolgsziel). Andernfalls wird der Sonderbonus gesperrt, bis das Erfolgsziel eines der nächsten Jahre erreicht wird. Genauere Angaben finden sich im Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Der Vergütungsbericht stellt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder umfassend dar. Wird der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert, gekündigt, wird das Vorstandsmitglied beurlaubt oder macht es von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, werden mit Beendigung des Dienstvertrags alle gesperrten Sonderboni unabhängig vom Ablauf von Sperrfristen und dem Erreichen von Erfolgszielen fällig oder zum Verkauf frei. 8.2 Die auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2005 an Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für weitere Führungskräfte und Mitarbeiter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und nachgeordneter verbundener Unternehmen ausgegebenen und zum Bilanzstichtag noch ausstehenden 276.855 Aktienoptionen können vorzeitig ausgeübt werden, wenn für die Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) gemacht wird oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt, d. h. mindestens 30 % der Stimmrechte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hält. Eine Kontrolle in diesem Sinne liegt bereits vor, wenn ein entsprechender Vertrag über die Veräußerung von Aktien nicht mehr unter einer Bedingung steht, auch wenn dieser noch nicht vollzogen ist. Die Ausübung aller Aktienoptionen ist jedoch nur möglich, wenn die Erfolgsziele gemäß dem jeweiligen Aktienoptionsplan in dem Zeitraum, in den das Übernahmeangebot oder die Kontrollerlangung fällt oder in einem späteren Ausübungszeitraum erreicht sind. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGBEine Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB ist auf der Webseite www.singulus.de veröffentlicht.
Kahl am Main, 12. März 2012 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Markus Ehret KonzernjahresabschlussKonzernbilanzen zum 31. Dezember 2011 und 2010AKTIVA scroll
(Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil des Konzernabschlusses) PASSIVAscroll
(Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil des Konzernabschlusses) Konzerngewinn- und Verlustrechnungen 2011 und 2010scroll
(Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil des Konzernabschlusses) Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals zum 31. Dezember 2011 und 2010scroll
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nach Abzug von Transaktionskosten Konzerngesamtergebnisrechnung 2011 und 2010scroll
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unter Berücksichtigung latenter Steuern (Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil des Konzernabschlusses) Konzern-Kapitalflussrechnungen 2011 und 2010scroll
(Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil des Konzernabschlusses) scroll
(Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil des Konzernabschlusses) Erläuterungen zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 201101 Allgemeine InformationenDer Konzernabschluss enthält alle Geschäftsvorfälle der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl am Main, (im Folgenden auch "SINGULUS TECHNOLOGIES AG" genannt) und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden auch "SINGULUS TECHNOLOGIES", "SINGULUS", "Gesellschaft" oder "Konzern" genannt). Der Konzernabschluss ist in EURO (€) aufgestellt. Sofern nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen € (Mio. €) angegeben. Durch die Angabe in Mio. € können Rundungsdifferenzen entstehen. Der Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften aufgestellt. Die Bezeichnung "IFRS" umfasst sämtliche am Bilanzstichtag verbindlich anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2011 verbindlich anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretation Committee (IFRS IC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC) und International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) -wurden ebenfalls angewendet. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Des Weiteren werden die Buchwerte der in der Bilanz erfassten Vermögenswerte und Schulden, die Grundgeschäfte im Rahmen von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts darstellen, aufgrund von Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, die auf die abgesicherten Risiken zurückgeführt werden können, angepasst. Der Konzernabschluss enthält alle Geschäftsvorfälle der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihrer Tochterunternehmen. Das Management hat den Konzernabschluss unter der Going Concern Prämisse aufgestellt. 02 GeschäftstätigkeitDie technologische Kernkompetenz von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Vakuum-Dünnschichttechnik. Hierunter versteht man das Aufbringen dünner Schichten im Vakuum mittels Kathodenzerstäubung. Hauptanwendungsbereich dieser Kernkompetenz ist die Herstellung und der Vertrieb von Produktionsanlagen für Blu-ray Disc, die alle Fertigungsschritte in der Optical Disc Produktion anbietet. Hierzu gehört auch die Herstellung von Masteringsystemen und Spritzgussmaschinen. Die Geschäftstätigkeit des Tochterunternehmens SINGULUS STANGL SOLAR GmbH umfasst im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von Anlagen für nasschemische Prozesse für die Herstellung von Silizium- und Dünnschichtsolarzellen. Darüber hinaus baut SINGULUS auf dem Know-how des Kernbereichs Optical Disc auf und entwickelte eine neue Solar-Beschichtungsanlage. Weiterhin wurden die Aktivitäten in diesem Geschäftsbereich mit dem Verkauf von Selenisierungsöfen sowie einer weiteren Prozessanlage zur Herstellung von Dünnschichtsolarzellen und Handlingsystemen ausgeweitet. Eine weitere Geschäftstätigkeit umfasst die Entwicklung und den Vertrieb von Anlagen für die Fertigung von MRAM Wafern und Wafern für Schreib- und Leseköpfe für Festplatten in der Halbleiterindustrie. Im Weiteren verweisen wir auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung unter Anmerkung 5. 03 Neue RechnungslegungsstandardsVerpflichtend anzuwendende neue Rechnungslegungsstandards und InterpretationenDer International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben in den Vorjahren folgende neue Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht. Diese waren für das Geschäftsjahr 2011 aufgrund der Anerkennung durch die EU im Rahmen des sog. Endorsement-Verfahrens neu anzuwenden: -> IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung (Überarbeitung bezüglich der Klassifizierung von Rechten) -> IFRS 1 - Erstmalige Anwendung der IFRS (Überarbeitung bezüglich zusätzlicher Ausnahmen) -> IFRIC 19 - Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten (neue Interpretation) -> IAS 24R - Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (Überarbeitung grundlegender Definitionen sowie der Berichtspflichten von Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist) -> IFRIC 14/IAS 19 - Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung (Überarbeitung bezüglich Vorauszahlungen auf Mindestdotierungsverpflichtungen) -> Improvements to IFRS 2010 (Überarbeitung der folgenden Standards und Interpretation: IFRS 1, IFRS 3, IFRS 7, IAS 1, IAS 27, IAS 34, IFRIC 13) Nachfolgend werden zusammenfassend die für den SINGULUS Konzern relevanten Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss beschrieben: -> Änderung an IAS 24 Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen: Der überarbeitete Standard IAS 24 wurde vom IASB im November 2009 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnt. Mit der Änderung wird die Definition der nahestehenden Unternehmen und Personen geändert und eine partielle Befreiung von den Angabepflichten für einer öffentlichen Stelle nahestehende Unternehmen eingeführt. Die Änderungen haben die Bilanzierung im Konzern nicht geändert und keinen Einfluss auf die Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen bezogen auf den vorliegenden Abschluss. -> Verbesserungen an den IFRS 2010: Im Mai 2010 hat der IASB seinen dritten Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS veröffentlicht. Mit dem Standard wird primär das Ziel verfolgt, Inkonsistenzen zu beseitigen und Formulierungen klarzustellen. Die Sammelstandards sehen für jeden geänderten IFRS eine eigene Übergangsregelung vor. Die Änderungen sind grundsätzlich erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnt. Änderungen von IFRS 3, IAS 27, IAS 28 sowie IAS 31 sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnt. Die Änderungen haben keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss. Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sindNeben den verpflichtend anzuwendenden neuen Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden vom IASB und vom IFRS Interpretations Committee noch weitere Standards und Interpretationen veröffentlicht, die das Endorsement-Verfahren der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Eine Anwendung der nachfolgend aufgeführten Standards erfolgt mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung. Von einer eventuell bestehenden Möglichkeit einer freiwilligen Vorabanwendung wurde im vorliegenden Abschluss kein Gebrauch gemacht. Der nachfolgend aufgeführte überarbeitete Standard hat das EU-Endorsement-Verfahren bereits durchlaufen: -> Änderungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente - Angaben: IFRS 7 wurde vom IASB im Oktober 2010 veröffentlicht und ist erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnt. Die Änderungen werden den Abschlussadressaten ein besseres Verständnis der Übertragung finanzieller Vermögenswerte (zum Beispiel Verbriefungen) ermöglichen, insbesondere der möglichen Auswirkungen der Risiken, die bei dem Unternehmen verbleiben, welches die Vermögenswerte übertragen hat. Die Änderungen sehen zudem zusätzliche Angaben vor, wenn gegen Ende der Berichtsperiode unverhältnismäßig viele Übertragungen vorgenommen werden. Im Konzernabschluss von SINGULUS werden mit der erstmaligen Anwendung voraussichtlich in Zukunft zusätzliche Anhangangaben erforderlich. Die nachfolgend aufgeführten (überarbeiteten) Standards haben das EU-Endorsement-Verfahren noch nicht durchlaufen: -> IFRS 9 - Finanzinstrumente -> IFRS 10 - Konzernabschlüsse -> IFRS 11 - Gemeinschaftliche Vereinbarungen -> IFRS 12 - Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen -> IFRS 13 - Bemessung des beizulegenden Zeitwerts -> IAS 27 R - Einzelabschlüsse (überarbeitet 2011) -> IAS 28 R - Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (überarbeitet 2011) -> Änderungen in IAS 12 - Ertragsteuern - Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte -> Änderungen in IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer -> Änderungen in IAS 1 - Darstellung des Abschlusses -Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses -> Änderungen in IFRS 7 und IAS 32 - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten -> IFRIC 20 - Bilanzierung von Abraumbeseitigungskosten im Tagebergbau Nachfolgend werden nur Standards und ggf. Interpretationen explizit aufgeführt, die eine Relevanz für den SINGULUS Konzern haben könnten: -> IFRS 9 spiegelt die erste Phase des IASB-Projekts zum Ersatz von IAS 39 wider und beinhaltet die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Eine verpflichtende Anwendung ist - eine Anerkennung durch die EU vorausgesetzt - für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2015 vorgesehen. Mögliche Auswirkungen von IFRS 9 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden analysiert, sobald die beiden derzeit noch ausstehenden Projektphasen von IFRS 9 abgeschlossen sind. -> IFRS 10 Konzernabschlüsse wurde vom IASB im Mai 2011 veröffentlicht und ersetzt die Vorschriften von IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse, die die Bilanzierung von Konzernabschlüssen regeln, sowie SIC-12 Konsolidierung - Zweckgesellschaften. IFRS 10 begründet ein einheitliches Beherrschungskonzept, welches auf alle Unternehmen einschließlich der Zweckgesellschaften Anwendung findet. Die mit IFRS 10 eingeführten Änderungen erfordern gegenüber der bisherigen Rechtslage eine erhebliche Ermessensausübung des Managements bei der Beurteilung der Frage, über welche Unternehmen im Konzern Beherrschung ausgeübt wird und ob diese daher im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Der Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden. Die Auswirkungen der Änderungen auf die Bilanzierung und Bewertung werden vom Konzern noch analysiert. -> IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen wurde vom IASB im Mai 2011 veröffentlicht und löst IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Unternehmen - Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen ab. IFRS 11 regelt die Bilanzierung von "gemeinschaftlichen Vereinbarungen" (Joint Operations und Joint Ventures). Laut Definition handelt es sich dabei um vertragliche Vereinbarungen, bei denen zwei oder mehr Parteien die gemeinschaftliche Führung ausüben. Das bisherige Wahlrecht der Quotenkonsolidierung bei gemeinschaftlich geführten Unternehmen wurde durch den Standard abgeschafft. Stattdessen sind gemeinschaftlich geführte Unternehmen, die die Definition eines Joint Ventures erfüllen, künftig zwingend nach der Equity-Methode zu erfassen. Der Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden. Da der Konzern weder gemeinschaftlichen Tätigkeiten nachgeht, noch in ein Gemeinschaftsunternehmen eingebunden ist, werden diese Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung können sich nur dann ergeben, wenn derartige Vereinbarungen in der Zukunft abgeschlossen werden. -> IFRS 12 Angaben über Anteile an anderen Unternehmen wurde vom IASB im Mai 2011 veröffentlicht. In IFRS 12 finden sich die Angabevorschriften aus IAS 27, die sich auf Konzernabschlüsse beziehen, sowie sämtliche Angabevorschriften aus IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und aus IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen wieder. Diese Angaben betreffen Anteile eines Unternehmens an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen sowie assoziierten und strukturierten Unternehmen. Der Standard schreibt eine Reihe neuer Angaben vor. Ein Unternehmen hat jetzt unter anderem offenzulegen, welche wesentlichen Ermessensentscheidungen bei der Beurteilung, ob es ein anderes Unternehmen beherrscht, getroffen wurden. Der Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden. Im Abschluss werden durch die erstmalige Anwendung voraussichtlich zusätzliche Anhangangaben erforderlich. -> IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde im Mai 2011 veröffentlicht. IFRS 13 erweitert nicht die Anwendung der Bilanzierung mit dem beizulegenden Zeitwert, sondern enthält Leitlinien zur Anwendung, wenn diese bereits von einem anderen IFRS-Standard verlangt oder erlaubt wird. Der Standard definiert den beizulegenden Zeitwert im Sinne der IFRS als den Preis, den man in einer ordnungsgemäßen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts erhalten oder für die Übertragung einer Schuld zahlen würde (de facto der sog. "exit price"). Er enthält erweiterte Angabepflichten in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die den Abschlussadressaten helfen sollen, die Bewertungsverfahren zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sowie die Auswirkungen der Bewertungen auf das Periodenergebnis zu verstehen. Der Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden. Die Auswirkungen der Änderungen auf die Bilanzierung und Bewertung werden vom Konzern noch analysiert. -> Die Änderungen zu IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer wurden vom IASB im Juni 2011 veröffentlicht und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Durch die Änderungen entfällt unter anderem das Wahlrecht zur zeitlich versetzten Erfassung von Gewinnen und Verlusten, das so genannte Korridorverfahren. Stattdessen sind alle versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bei ihrer Entstehung im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income - OCI) zu erfassen. Die Änderungen sehen außerdem zusätzliche Angabepflichten vor. Der Konzern wendet derzeit bei der Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste die Korridormethode an. Entsprechend werden die Auswirkungen der Änderungen auf die Bilanzierung und Bewertung derzeit noch analysiert. -> Die Änderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses wurden vom IASB im Juni 2011 veröffentlicht. Dabei sind Posten des OCI danach zu gruppieren, ob sie möglicherweise in das Periodenergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden müssen. Die vorgenommenen Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Die Änderungen werden sich lediglich auf die Darstellung, nicht jedoch auf die Bilanzierung und Bewertung des Konzerns auswirken. -> Der IASB hat im Dezember 2011 eine Ergänzung zum IAS 32 Finanzinstrumente Darstellung veröffentlicht, welche die Voraussetzungen für die Saldierung von Finanzinstrumenten klarstellt. Diese Ergänzung soll Inkonsistenzen der praktischen Handhabung bei der Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten beseitigen. In der Ergänzung wird die Bedeutung des gegenwärtigen Rechtsanspruchs zur Aufrechnung erläutert. Weiterhin wird festgestellt, welche Systeme mit Bruttoausgleich als Nettoausgleich im Sinne des Standards angesehen werden können. Die Ergänzung ist verpflichtend retrospektiv für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. In diesem Zusammenhang wurde eine Ergänzung zum IFRS 7 Finanzinstrumente -Anhangangaben bezüglich der Saldierung von Finanzinstrumenten vorgenommen. Die Änderungen können sich auf die Höhe des Ausweises von finanziellen Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz des Konzerns auswirken. Eine Analyse wird noch vorgenommen. Aus allen anderen aufgeführten, noch nicht verpflichtend anzuwendenden (überarbeiteten) Standards und Interpretationen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SINGULUS Konzerns erwartet. 04 Wesentliche RechnungslegungsgrundsätzeKonsolidierungsgrundsätze und KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninterne Salden, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Der Konzernabschluss enthält neben der SINGULUS TECHNOLOGIES AG alle Gesellschaften, die unter der rechtlichen oder faktischen Beherrschung der Gesellschaft stehen. Die folgenden Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss enthalten: -> SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, Niederlande (bis 31. Dezember 2010) -> SINGULUS MASTERING INTERNATIONAL GmbH, Schaffhausen, Schweiz -> SINGULUS MOLDING AG, Schaffhausen, Schweiz (liquidiert in 2010) -> SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA -> SINGULUS TECHNOLOGIES SERVICE GROUP Inc., Windsor, USA -> SINGULUS TECHNOLOGIES UK Ltd., Swindon, Großbritannien -> SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA PACIFIC Pte. Ltd., Singapur -> SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., São Paulo, Brasilien -> SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L., Sant Cugat del Vallés, Spanien -> SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE s.a.r.l., Illzach, Frankreich -> SINGULUS TECHNOLOGIES ITALIA s.r.l., Senigallia (Ancona), Italien -> SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Limited, Taipeh, Taiwan -> SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd., Guangzhou, China -> HamaTech APE GmbH & Co. KG, Sternenfels, Deutschland (bis 15. Februar 2010) -> HamaTech APE Beteiligungs-GmbH, Sternenfels, Deutschland (bis 15. Februar 2010) -> HamaTech Slowakei s.r.o. (ehemals: STEAG Electronic Systems spol. s.r.o.), Nove Mesto, Slowakei -> HamaTech USA Inc., Austin, USA (ehemals: STEAG HamaTech USA Inc.) -> STEAG HamaTech Asia Ltd., Hong Kong, China -> SINGULUS STANGL SOLAR GmbH, Fürstenfeldbruck, Deutschland, im Folgenden auch SINGULUS STANGL (vormals STANGL Semiconductor Equipment AG, im Folgenden auch "STANGL" genannt) -> SINGULUS CIS Solar Tec GmbH, Kahl am Main, Deutschland Die Gesellschaft SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. In 2010 sind die HamaTech APE GmbH & Co. KG, Sternenfels, sowie die HamaTech APE Beteiligungs-GmbH, Sternenfels, veräußert worden und jeweils zum 15. Februar 2010 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteile am Eigenkapital und Periodenergebnis werden in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen (sogenannte "nicht beherrschende Anteile"). Die Periodenergebnisse von erworbenen Unternehmen werden im Konzernabschluss vom Zeitpunkt des Erwerbs an berücksichtigt. Alle wesentlichen konzerninternen Transaktionen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Im Weiteren verweisen wir auf Anmerkung 35. FremdwährungsumrechnungDie Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden in der Währung aufgestellt, in welcher überwiegend die Abwicklung der geschäftlichen Transaktionen erfolgt (funktionale Währung). Die funktionale Währung entspricht dabei der jeweiligen Landeswährung. Die Posten der Bilanz werden mit dem Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Das Eigenkapital der Beteiligungen wird zum historischen Kurs bewertet. Die Währungsdifferenzen, die aus der Anwendung unterschiedlicher Kurse entstehen, werden erfolgsneutral in den "sonstigen Rücklagen" ausgewiesen. Auf Fremdwährungen lautende monetäre Posten werden grundsätzlich zum Stichtagskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden als Aufwand oder Ertrag in der Periode, in der sie entstanden sind, erfasst. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von SchätzungsunsicherheitenDie Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen durch die Geschäftsleitung, die sich auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Wertminderungen von Vermögenswerten, die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen, den Ansatz von erzielbaren Restwerten im Bereich des Vorratsvermögens sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Im SINGULUS Konzern sind im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Bereiche von Ermessensausübungen und Schätzungsunsicherheiten betroffen: a) Wertminderung von VermögenswertenDer Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Darüber hinaus wird auch bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte, eine Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögenswertes auf Grundlage einer Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswertes vorgenommen. Falls es dabei nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu schätzen, wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört. Dies erfordert eine Schätzung der erzielbaren Beträge des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der Vermögenswert zugeordnet ist. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter "Wertminderung von Vermögenswerten" innerhalb dieser Anmerkung. b) Latente SteueransprücheLatente Steueransprüche werden für alle temporären Differenzen sowie für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür künftig zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Steueransprüche tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 20. c) Anteilsbasierte VergütungDie Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Die Annahmen und angewandten Verfahren sind in der Anmerkung 15 ausgewiesen. d) PensionsverpflichtungenDer Aufwand aus leistungsorientierten Plänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 17. e) EntwicklungskostenEntwicklungskosten werden entsprechend der unter "Forschungs- und Entwicklungskosten" in dieser Anmerkung dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows, die die Vermögenswerte generieren, vorzunehmen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 10. f) KundenbeziehungenZur Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der Kundenbeziehungen sind Annahmen über die künftigen Free Cashflows, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows dieser Vermögenswerte zu treffen. Im Übrigen verweisen wir auf die weiteren Ausführungen innerhalb dieser Anmerkung. g) LeasingDer Konzern hat Leasingverträge geschlossen. Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung des Übergangs von Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 32. h) Forderungen POCBei der Beurteilung des Auftragsfortschritts bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen sind Schätzungen bezogen auf die bis zur Fertigstellung erwarteten Auftragskosten notwendig. Wir verweisen auf die Ausführungen zur "Umsatzrealisierung" innerhalb dieser Anmerkung sowie auf die Ausführungen unter Anmerkung 7. UmsatzrealisierungUmsatzerlöse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anlagen innerhalb des Geschäftssegments Optical Disc werden erfasst, wenn ein Vertrag wirksam zu Stande gekommen ist, die Lieferung erbracht ist, gegebenenfalls die Installation verbunden mit einer Abnahmebestätigung des Kunden erfolgt ist und die Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist. Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Leistung erbracht wurde, ein Preis vereinbart und bestimmbar ist und dessen Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist. Da es sich bei der Fertigung innerhalb der Geschäftssegmente Solar und Halbleiter nicht um Serienfertigung handelt, sondern um individuelle kundenbezogene Aufträge, erfolgt die Bilanzierung gemäß der sogenannten "Percentage-of-completion-Methode" (POC-Methode; im Folgenden auch kurz "POC"). Der anzusetzende Fertigstellungsgrad wird nach der inputorientierten sog. "Cost-to-cost-Methode" bestimmt. Dabei werden die bisher angefallenen Kosten ins Verhältnis zu den geschätzten voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten gesetzt. Der Ausweis der Aufträge erfolgt aktivisch als Forderung aus POC innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. passivisch als Verbindlichkeiten aus POC innerhalb der erhaltenen Anzahlungen, soweit die erhaltenen Anzahlungen die kumulierten Leistungen übersteigen. Im Falle des Verkaufs von einzelnen Anlagenkomponenten oder Ersatzteilen werden Umsatzerlöse gemäß den zugrunde liegenden Verträgen bereits bei Gefahrenübergang realisiert. Umsatzerlöse werden abzüglich Umsatzsteuer, Rücknahmen, Erlösschmälerungen und Gutschriften ausgewiesen. Geschäfts- oder FirmenwertGeschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenserwerb wurden bei allen erfassten und bilanzierten Unternehmenserwerben bei deren erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bemessen (sog. "Partial-Goodwill-Method"). Nach Veröffentlichung des überarbeiteten IFRS 3 und IAS 27 besteht für Unternehmenserwerbe ab dem 1. Januar 2010 für die SINGULUS TECHNOLOGIES ein Wahlrecht, wonach der gesamte, auch auf Minderheitsgesellschafter entfallende Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts des erworbenen Unternehmens erfasst werden kann (sog. "Full-Goodwill-Method"). Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder noch häufiger in den Fällen überprüft, in denen Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen unter "Wertminderung von Vermögenswerten" verwiesen. Der Erwerb zusätzlicher Anteile von bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen erfolgte bei allen im vorliegenden Abschluss historisch erworbenen Anteilen nach der interessentheoretisch geprägten sog. "Parent-entity-extension-Methode". Nach dieser Methode wird ein positiver oder negativer Firmenwert in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und anteiligem Vermögen (nach IFRS Buchwerten) ermittelt. In der Folge werden die positiven oder negativen Firmenwerte analog zu denen aus Unternehmenszusammenschlüssen entstehenden bilanziert. Nach Veröffentlichung des überarbeiteten IFRS 3 werden Differenzen zwischen Kaufpreis und anteiligem Vermögen beim Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen nach dem 1. Januar 2010 im Singulus Konzern mit dem Eigenkapital verrechnet. Negativer Unterschiedsbetrag aus UnternehmenserwerbenÜbersteigt der Anteil an der Summe der zu beizulegenden Zeitwerten angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs, wird der Überschuss nach erneuter Beurteilung sofort erfolgswirksam erfasst. Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Entwicklungskosten werden gemäß IAS 38 als immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern die Voraussetzungen des IAS 38.57 vorliegen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear über die vorgesehene Laufzeit (3 bis 5 Jahre) der entwickelten Produkte. Grundsätzlich werden die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in dem Funktionsbereich erfasst, dem die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind. Wertminderungen auf Entwicklungskosten wurden unter den "Restrukturierungsaufwendungen" ausgewiesen, wenn die Fertigung der betreffenden Produkte an den jeweiligen Standorten eingestellt wurde. Sonstige immaterielle VermögenswerteEinzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt aktiviert. Intern erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sofern diese die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden diese nicht aktiviert und die damit verbundenen Kosten werden erfolgswirksam im Aufwand der Periode erfasst, in der sie anfallen. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, unterliegen jedoch einem mindestens jährlich durchzuführenden Wertminderungstest. Mit Ausnahme der im Rahmen des Unternehmenserwerbs der SINGULUS STANGL erworbenen Marke waren in der Berichtsperiode keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer aktiviert. Die Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen: scroll
Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Geldanlagen mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten im Erwerbszeitpunkt sowie Wechsel mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. Sofern die Gesellschaft über verfügungsbeschränkte Finanzmittel verfügt, werden diese innerhalb der sonstigen Vermögenswerte ausgewiesen. Entsprechende Finanzmittel werden, sofern ein Zusammenhang mit Finanzierungstransaktionen der Gesellschaft gegeben ist, innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus dem Finanzierungsbereich dargestellt. ForderungenRechnungen für Lieferungen und Leistungen werden überwiegend in Euro fakturiert. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsaufwendungen als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Die Gesellschaft führt Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen individuell bei Zahlungsverzug der Kunden durch. Dies gilt nur für Fälle, in denen keine Sicherheiten (z. B. Warenkreditversicherungen, etc.) vorliegen. Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden (wie z. B. Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), wird eine Wertminderung vorgenommen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam zurückgeführt. Der neue Buchwert des Vermögenswerts darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen forfaitiert und gehen hierbei alle mit dem Vermögenswert in Verbindung stehenden Chancen und Risiken auf den Ankäufer über, werden die entsprechenden Forderungen ausgebucht. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen unter "Finanzielle Vermögenswerte und Schulden" sowie "Ausbuchung". Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Fremdwährungsforderungen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Sicherungsgeschäfte verweisen wir auf die Ausführungen unter "Hedge Accounting" sowie unter "Fremdwährungsumrechnung". VorräteVorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe inklusive der Ersatzteile erfolgt auf Basis des gewogenen Durchschnittspreises. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt auf Basis eines Vollkostenansatzes. Zur Berücksichtigung potentieller Verluste aufgrund von veralteten oder ungängigen Vorräten werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Die vier bestehenden Abwertungsklassen nach Gängigkeit reichen von 0 % bis maximal 80 % Wertberichtigung von den fortgeführten Anschaffungskosten. Die vier bestehenden Abwertungsklassen nach Reichweiten reichen von 0 % bis maximal 80 % Wertberichtigung von den fortgeführten Anschaffungskosten. Darüber hinaus werden die Vorratsbestände individuell auf notwendigen Wertminderungsbedarf untersucht und bis zu 100 % abgewertet. Finanzielle Vermögenswerte und SchuldenFinanzielle Vermögenswerte werden, sofern es sich nicht um vom Unternehmen ausgegebene Kredite oder Forderungen handelt oder sie zwingend als zu "Handelszwecken gehalten" klassifiziert werden müssen (Derivate), grundsätzlich als "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" klassifiziert. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben. Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte. Nach der erstmaligen Bewertung werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn ein solcher finanzieller Vermögenswert ausgebucht wird oder wertgemindert ist, wird der zuvor direkt im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Der Konzern hat keine finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, bei denen es sich um eine Finanzgarantie handelt oder die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis (Geldkurs) bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle. Kredite und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertberichtigungen und unter Berücksichtigung von Disagien und Agien beim Erwerb ermittelt und beinhalten Transaktionskosten und Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes sind. Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument designiert werden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. AusbuchungEin finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: -> Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen. -> Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt (sog. Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlich alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen. Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst der Konzern den Vermögenswert im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird. Hedge-AccountingBei Derivaten, die im Rahmen eines Fair-Value-Hedges als Sicherungsinstrument eingesetzt werden, werden Änderungen des beizulegenden Wertes weiterhin erfolgswirksam erfasst. Das Grundgeschäft wird in diesem Fall bezogen auf das abgesicherte Risiko ebenfalls zum beizulegenden Wert bilanziert, sodass sich bei einer hohen Effektivität die Wertänderungen bezogen auf das abgesicherte Risiko weitgehend ausgleichen. Im Rahmen eines Cashflow Hedges wird das als Sicherungsgeschäft designierte Derivat in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Wertänderungen des Derivates werden jedoch, sofern und soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist, erfolgsneutral in den sonstigen Rücklagen im Eigenkapital erfasst. Der nicht effektive Teil der Wertänderung wird weiterhin ergebniswirksam bilanziert. Die im Eigenkapital erfasste Wertänderung wird erfolgswirksam ausgebucht, sobald das gesicherte Grundgeschäft die Gewinn- und Verlustrechnung berührt oder, im Falle einer Auflösung des Grundgeschäftes, sobald das Grundgeschäft entfällt. Das Hedge-Accounting wird nur so lange aufrechterhalten, wie die Effektivität (Bandbreite 80 - 125 %) nachgewiesen werden kann. Diese wird regelmäßig retrospektiv und prospektiv überprüft. Das Hedge-Accounting nach IAS 39 ist an erhebliche Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen geknüpft. Wirtschaftliche Sicherungsbeziehungen werden nur dann im Hedge-Accounting abgebildet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt wurden bzw. werden. Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen schließt die Gesellschaft im Wesentlichen Devisentermingeschäfte ab. Im Falle der Absicherung von bestehenden Forderungen wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch der gesicherte Risikoanteil des Grundgeschäftes zum Zeitwert angesetzt. Bewertungsänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Bei Sicherungen von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente ebenfalls zum Zeitwert. Als Bewertungskurs für abgeschlossene Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Bewertungsänderungen werden, soweit sie als effektive Sicherungsinstrumente anzusehen sind, zunächst erfolgsneutral unter Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Rücklagen und erst bei Realisierung des Zahlungsstroms erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil wird sofort im Periodenergebnis erfasst. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten, vermindert um Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Finanzierungskosten werden bei sog. qualifizierenden Vermögenswerten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern die in IAS 23 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abschreibungen erfolgen linear auf Basis der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sachanlagen werden periodisch überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens in Einklang stehen. Die Nutzungsdauern wurden wie folgt geschätzt: scroll
Gewinne bzw. Verluste aus Anlagenabgängen werden ergebniswirksam berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurden für das Sachanlagevermögen keine Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden in dem Funktionsbereich erfasst, dem die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilieSINGULUS TECHNOLOGIES bewertet die Position "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" gemäß IAS 40 nach dem Anschaffungskostenmodell zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Es handelte sich um ein gewerblich genutztes Grundstück und Gebäude, das vermietet wurde. Diese Liegenschaft wurde mit Wirkung zum November 2010 veräußert. Im Rahmen dieses Geschäftsvorfalls floss der Gesellschaft im Vorjahr ein Verkaufserlös in Höhe von 5,4 Mio. € zu, der im Geschäftsjahr 2010 zu einem Veräußerungsverlust in Höhe von 0,6 Mio. € führte. LeasingDie Gesellschaft ist Leasingnehmer von Sachanlagen und Leasinggeber von Replikationslinien. Alle Leasingverhältnisse werden gemäß den nach IAS 17 definierten Kriterien, nach denen auf der Basis von Chancen und Risiken beurteilt wird, ob das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand dem Leasinggeber ("Operating Lease") oder dem Leasingnehmer ("Finance Lease") zuzurechnen ist, beurteilt und entsprechend behandelt. Bei Leasingverhältnissen, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, wird das wirtschaftliche Eigentum an den Leasinggegenständen gemäß IAS 17 dem Leasinggeber zugerechnet, wenn dieser im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand trägt. Die Bilanzierung der Leasinggegenstände erfolgt in diesem Fall beim Leasinggeber. Die dafür anfallenden Leasingaufwendungen werden in voller Höhe als Aufwand erfasst. Von der Gesellschaft vermietete Anlagen, die als Operating Lease zu klassifizieren sind, werden zu Herstellungskosten aktiviert und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die betreffenden Mieterlöse werden linear abgegrenzt und über die Laufzeit der Mietverträge realisiert. Wertminderung von VermögenswertenDie Gesellschaft beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung verpflichtend, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts/der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert/die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Im Falle der Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit werden die Vermögenswerte der Einheit in der folgenden Reihenfolge vermindert: a) Zuerst der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes, der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet ist; und b) dann anteilig die anderen Vermögenswerte der Einheit auf Basis der Buchwerte jedes einzelnen Vermögenswertes der Einheit (jedoch nicht unter seinen beizulegenden Zeitwert, Nutzungswert oder Null). Zur Ermittlung des erzielbaren Betrages werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Da der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der SINGULUS STANGL auch die derzeitigen und künftigen Geschäftsaktivitäten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Geschäftssegment Solar widerspiegelt, wurde dieser Firmenwert auf Ebene des Geschäftssegments Solar überprüft. Zum Bilanzstichtag und im Vorjahr wurde dem Geschäftssegment Solar ein Geschäfts- oder Firmenwert mit einem Buchwert in Höhe von 21,7 Mio. € zugeordnet. Im Vorjahr wurde der Geschäfts- oder Firmenwert MASTERING im Geschäftssegment Optical Disc aufgrund der anhaltend schwachen Nachfrage nach diesen Anlagen in Höhe von 20,8 Mio. € vollständig wertgemindert. Grundannahmen für die Berechnung des NutzungswertsBei folgenden Parametern der der Berechnung des Nutzungswerts der immateriellen Vermögenswerte zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten: -> Bruttogewinnmargen, -> Abzinsungssätze, -> Marktanteile im Berichtszeitraum, -> Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird. Bruttogewinnmargen - Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die Bruttogewinnmargen werden im Laufe des Budgetzeitraums um die erwarteten Änderungen von Herstellungskosten bzw. Verkaufserlösen erhöht oder vermindert. Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnender spezifischer Risiken wider. Als Kapitalisierungszinssätze wurden gewichtete Kapitalkostensätze (WACC) für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit verwendet. Der dabei zugrundegelegte Basiszinssatz wurde nach der Svensson-Methode von laufzeitäquivalenten Umlaufrenditen deutscher Bundesanleihen abgeleitet. Annahmen über den Marktanteil - Diese Annahmen sind insofern wichtig, als die Unternehmensleitung - wie auch bei der Festlegung von Annahmen für Wachstumsraten (siehe unten) - beurteilt, wie sich die Position der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Vergleich zu ihren Wettbewerbern während des Budgetzeitraums ändern könnte. Schätzungen der Wachstumsraten - Den Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen zugrunde. In der ewigen Rente der DCF-Modelle ("Discounted Cashflow-Modelle") wurde das Budget mit einer Wachstumsrate von 1 % extrapoliert. Sensitivität der getroffenen AnnahmenIm Geschäftssegment Solar könnte eine Änderung der getroffenen Grundannahmen dazu führen, dass der Buchwert der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ihren erzielbaren Wert übersteigt. Hierzu könnte ein Absinken der geplanten Bruttogewinnmargen um 1,1 %-Punkte führen. Das Geschäftssegment Solar soll von dem prognostizierten weltweiten Marktwachstum partizipieren. Insofern wird sich diese Entwicklung auch im Nutzungswert der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Geschäftssegment Solar widerspiegeln. Im Bereich Solar erwartet das Management insbesondere Zuwachsraten über nasschemische Anlagen, Selenisierungsöfen und das Systemgeschäft. Sollten die angenommenen Umsatzerlöse je Planungsjahr mit 4,7 %-Punkten hinter den Annahmen zurückbleiben, würde dies zu einer Unterdeckung der Buchwerte führen. Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf den von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt für die Geschäftssegmente Optical Disc 10,64 % und Solar 10,77 %. Impairment-Test für KundenbeziehungenDie Überprüfung möglicher Wertminderungen für die Kundenbeziehungen erfolgt bei Vorliegen eines "Triggering Events" zunächst auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Ein zu verbuchender Wertberichtigungsbedarf ist zunächst einem eventuell vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen, danach anteilig den verbleibenden Vermögenswerten der Einheit auf Basis der jeweiligen Buchwerte. Hierbei darf die Wertminderung den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten nicht überschreiten. Daher ist bei einem auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführten Wertminderungstest im Rahmen der Allokation von Wertminderungsaufwendungen zusätzlich die Ermittlung der Zeitwerte einzelner Vermögenswerte (außer dem Geschäfts- oder Firmenwert) notwendig. Die Ermittlung des Zeitwertes für die Kundenbeziehungen aus dem Erwerb der STANGL sowie aus der Akquisition der Blu-ray-Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG basiert auf einem DCF-Modell (MEEM-Modell). Wesentlicher Treiber des Wertes der Kundenbeziehungen im Geschäftssegment Solar (Restbuchwert zum 31. Dezember 2011: 3,9 Mio. €) ist der erwartete Umsatz aus dem Geschäft mit nasschemischen Anlagen. Dieser ist beeinflusst vom Marktanteil und von der Marktnachfrage. Im Zusammenhang mit einem deutlichen Nachfragerückgang nach diesen Anlagen im Geschäftsjahr 2010 sowie aufgrund der Entwicklung der geografischen Märkte, in denen diese Kunden tätig sind, wurde der Wert der Kundenbeziehungen im Vorjahr in Höhe von 16,7 Mio. € wertberichtigt. Der aus diesen Wertminderungen resultierende Wertminderungsaufwand wurde im Geschäftsjahr 2010 erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Linie "Impairment & Restrukturierungsaufwand" erfasst. Wir verweisen auf Anmerkung 29. Wesentlicher Treiber des Wertes der Kundenbeziehungen Oerlikon (Restbuchwert zum 31. Dezember 2011: 8,1 Mio. €) ist der erwartete Umsatz aus dem Blu-ray Anlagengeschäft. Dieser ist beeinflusst vom Marktanteil und der Nachfrage. Auf den Wert der Kundenbeziehungen wurde in der Vergangenheit eine Wertberichtigung in Höhe von 9,5 Mio. € vorgenommen. Die Überprüfung im Geschäftsjahr 2011 ergab keinen Zuschreibungsbedarf. Bei Erholung der Marktgegebenheiten wäre eine Zuschreibung der Kundenbeziehungen in folgenden Perioden entsprechend erforderlich. Sollte sich der Marktanteil in den jeweiligen Geschäftsbereichen wider Erwarten in den Folgejahren weiter reduzieren oder sollte die prognostizierte Nachfrage innerhalb des Solarmarktes nicht eintreten, wären weitere Wertberichtigungen nicht auszuschließen. Sonstige Forderungen und VermögenswerteSonstige Forderungen und Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steuerschulden und latente SteueransprücheDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die steuerlichen Verlustvorträge werden auf Basis interner Steuerplanungsrechnungen gebildet. Latente Steueransprüche und -schulden werden auf der Basis der erwarteten Steuersätze auf das zu versteuernde Einkommen in den Jahren, in welchen diese temporären Unterschiede erwartungsgemäß ausgeglichen werden, ermittelt. Bei einer Änderung der Steuersätze werden die jeweiligen Auswirkungen auf die latenten Steueransprüche und -schulden erfolgswirksam in der Periode, für welche der neue Steuersatz gilt, berücksichtigt. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder ihre Tochterunternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und wenn die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen die von der gleichen Steuerbehörde erhoben wurden. PensionsrückstellungenDie versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zum Ende der vorherigen Berichtsperiode 10 % der leistungsorientierten Verpflichtungen übersteigt. Diese Gewinne oder Verluste werden über die erwartete durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der vom Plan erfassten Arbeitnehmer realisiert. Sonstige RückstellungenGemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag erfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden gebildet, sobald die betreffenden Umsatzerlöse realisiert wurden. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten der geschätzten Kosten zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung inklusive der Kosten für Handling und Transport. VerbindlichkeitenKurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten stehen zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Verträgen werden mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. Anteilsbasierte VergütungAls Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten die Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sog. anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Mitarbeitern des Führungskräftekreises werden Wertsteigerungsrechte gewährt, die in bar (sog. anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich) oder in Form von Eigenkapitalinstrumenten ausgeglichen werden können. Die Kosten aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente, die nach dem 7. November 2002 erfolgte, werden mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird durch einen externen Sachverständigen unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Anmerkung 15). Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der Betrag, der der Gewinn- und Verlustrechnung belastet bzw. gutgeschrieben wird, reflektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind. Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt, sofern zum Bilanzstichtag die Ausübbarkeit als wahrscheinlich eingestuft wird. Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, werden zunächst unter Anwendung eines Binominalmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit ergebniswirksam verteilt und eine korrespondierende Schuld erfasst. Die Schuld wird zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu bemessen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam erfasst. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie ("basic earnings per share") wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien errechnet. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ("diluted earnings per share") wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zuzüglich der im Umlauf befindlichen Wandelschuldverschreibungen und Aktienoptionen ermittelt, sofern die Ausübung der Wandlungsrechte sowie der Aktienoptionen hinreichend sicher ist. Ausweisänderung in der KonzernkapitalflussrechnungSeit dem Geschäftsjahr 2011 werden Auszahlungen für aktivierte Entwicklungsprojekte nicht mehr als Bestandteil des Cashflows der betrieblichen Geschäftstätigkeit, sondern IAS 7.16 folgend innerhalb des Cashflows aus Investitionstätigkeit gesondert ausgewiesen. Die Vergleichszahlen des Jahres 2010 wurden gemäß IAS 8.42 korrigiert. 05 SegmentberichterstattungZum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über die folgenden drei berichtspflichtigen Geschäftssegmente: Das Geschäftssegment Optical Disc umfasst die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Replikationslinien zur Herstellung optischer Speichermedien der dritten Generation ("BLULINE"), sogenannter Blu-ray Discs. Weiterhin werden noch Umsätze aus dem Vertrieb von Geräten zur Metallbeschichtung von prerecorded, recordable und rewritable CD und DVD sowie Replikationslinien für die entsprechenden Produkte ausgewiesen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst darüber hinaus auch die Herstellung und den Vertrieb von Mastering- sowie Spritzgusssystemen. Im Zuge der strategischen Fokussierung auf die Geschäftsbereiche Blu-ray und Solar waren im Geschäftssegment Optical Disc im Geschäftsjahr 2010 Restrukturierungsmaßnahmen notwendig. Im Weiteren verweisen wir auf unsere Ausführungen in Anmerkung 29. Das Geschäftssegment Solar umfasst die Herstellung und den Vertrieb von Anlagen für nasschemische Prozesse der Wafer- und Zellbearbeitung im Bereich Photovoltaik sowie Beschichtungsanlagen für das Aufbringen von Antireflexionsschichten in der Silizium-Solartechnik. Darüber hinaus werden innerhalb dieses Geschäftssegments im Wesentlichen die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb eines Selenisierungsofens sowie einer weiteren Prozessanlage für die Dünnschicht-Solartechnik ausgewiesen. Aufgrund der deutlichen Abnahme der Nachfrage innerhalb der Märkte in Europa und Nordamerika waren im Geschäftsjahr 2010 materielle Wertminderungen zu verbuchen. Im Weiteren verweisen wir auf unsere Ausführungen in Anmerkung 29. Im Geschäftssegment Halbleiter liegt ein Schwerpunkt in der Entwicklung und der Herstellung von Anlagen der TMR (Tunnel Magnetic Resistance) Technologie für IT-Anwendungen. Mit Hilfe dieser Anlagen werden MRAM Wafer und Thin Film Heads hergestellt. In der Position Sonstige enthalten sind Geschäftsbereiche, deren Anteile an den Konzernaktiva, an den Konzernumsatzerlösen und am Konzernergebnis weniger als 10 % betragen. In 2010 wurde hierin die im selben Geschäftsjahr veräußerte Immobilie der HamaTech Slowakei gezeigt. Das operative Ergebnis der Geschäftseinheiten wird vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Das Management steuert auf Basis der Nettoumsatzerlöse und der Kennzahl EBIT (=operatives Ergebnis). Schulden werden auf Konzernebene gesteuert. Zum Bilanzstichtag wurden den Geschäftssegmenten folgende Vermögenswerte sowie Umsatzerlöse und operative Ergebnisse zugeordnet. scroll
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Im Geschäftsjahr 2011 hat der SINGULUS Konzern mit einem Kunden im Geschäftssegment Solar einen Umsatz von 24,6 Mio. € (15,4 % vom Gesamtumsatz) realisiert. Im Geschäftssegment Optical Disc wurden mit einem Kunden Umsatzerlöse in Höhe 33,3 Mio. € (20,8 % vom Gesamtumsatz) getätigt. Innerhalb des gleichen Geschäftssegments wurden mit einem weiteren Kunden Umsätze von 23,4 Mio. € (14,6 % vom Gesamtumsatz) realisiert. Informationen über geographische Gebiete zum 31. Dezember 2011 auf Basis der Bruttoumsatzerlöse sowie der Vermögenswerte: scroll
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Informationen über geographische Gebiete zum 31. Dezember 2010 auf Basis der Bruttoumsatzerlöse sowie der Vermögenswerte: scroll
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06 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalentescroll
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinsen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beträgt 17,8 Mio. € (Vorjahr 12,3 Mio. €). Die Gesellschaft verfügt über finanzielle Mittel in Höhe von 7,2 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €), die aufgrund von Barhinterlegungen auf Sperrkonten nicht in der Verfügungsgewalt der Gesellschaft stehen. Entsprechend werden diese finanziellen Mittel, sofern ein Zusammenhang mit Finanzierungstransaktionen der Gesellschaft gegeben ist, innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus dem Finanzierungsbereich dargestellt. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Anmerkung 8. 07 Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Zum 31. Dezember 2011 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von 4,0 Mio. € (Vorjahr 10,6 Mio. €) wertgemindert. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar: scroll
Die langfristigen Forderungen werden zu marktüblichen Konditionen verzinst. Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung der auf Debitorenbasis gebuchten Wertberichtigungen wie folgt dar: scroll
Den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stehen Sicherheiten in Form von Eigentumsvorbehalten, Versicherungen und Akkreditiven gegenüber. Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das Nettoergebnis aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr - 6,4 Mio. €) im Berichtsjahr setzt sich zusammen aus den Erträgen aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €), aus den Aufwendungen aus der Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr 7,4 Mio. €) sowie aus Kursverlusten (im Vorjahr Kursgewinnen) bedingt durch die Stichtagsbewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von -0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). Die in den kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Forderungen aus POC ("Percentage-of-completion") in Höhe von 9,4 Mio. € sind alle innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr 14,2 Mio. €). Forderungen aus POC entstehen, wenn der Umsatz nach dem Fertigstellungsgrad (gemäß "Cost-to-cost-Methode") und unter Erfüllung der Kriterien nach IAS 11.23 realisiert werden kann, jedoch dem Kunden vertraglich noch nicht in Rechnung gestellt werden darf. Die Kosten und geschätzten Gewinne beinhalten direkt zuzuordnende Einzelkosten sowie sämtliche produktionsbezogene Teile an den Gemeinkosten. Die Forderungen aus POC und die damit verrechneten projektbezogenen erhaltenen Anzahlungen ergeben sich wie folgt: scroll
Es bestehen auch Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden, die als Verbindlichkeiten aus POC in den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen werden und sich wie folgt zusammensetzen: scroll
In der Berichtsperiode wurden Auftragserlöse von 49,1 Mio. € (Vorjahr 29,9 Mio. €) erfasst. Im Berichtsjahr wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen forfaitiert. Da in diesem Zusammenhang alle wesentlichen Chancen und Risiken (hauptsächlich Ausfallrisiko) aus den zukünftigen Cashflows der Forderungen übertragen wurden, wurde die Forderung abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts ausgebucht. Hieraus flossen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Berichtsjahr liquide Mittel in Höhe von 35,6 Mio. € zu (Vorjahr 14,7 Mio. €). 08 Sonstige Forderungen und sonstige VermögenswerteDie sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt auf: scroll
Die ausgewiesenen verfügungsbeschränkten Finanzmittel stehen in Verbindung mit der Sicherheitshinterlegung liquider Mittel zur Absicherung von Kreditzusagen. In diesem Zusammenhang wurden innerhalb der sonstigen Vermögenswerte Finanzmittel in Höhe von 7,2 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €) ausgewiesen. Diese dienen in voller Höhe der Sicherung von Aval- und Garantiebürgschaften und stehen bei Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung der Gesellschaft wieder zur Verfügung. Die Gesellschaft sichert ihre Forderungen sowie zukünftige Transaktionen in USD durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente gegen mögliche Währungsverluste ab. Für die Absicherung werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Insgesamt waren am Bilanzstichtag Forderungen im Gesamtwert von 1,3 Mio. USD sowie 0,8 Mio. SGD durch entsprechende Derivate gesichert. Darüber hinaus hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Devisentermingeschäfte für zukünftige USD Transaktionen im Gesamtwert von 1,0 Mio. USD abgeschlossen. Die Summe aller Sicherungsgeschäfte mit positiven Fair Values betrug am Bilanzstichtag 38 T€. Als Bewertungskurs für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Die Steuererstattungsansprüche des Geschäftsjahres 2011 resultieren im Wesentlichen aus der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (0,4 Mio. €) sowie aus der SINGULUS STANGL (0,5 Mio. €) und betreffen ausschließlich Vorsteuererstattungsansprüche. 09 VorräteDie Vorräte des Konzerns gliedern sich wie folgt auf: scroll
Die Wertberichtigungen betreffen die Abwertungen entsprechend dem Prinzip "lower of cost or net realizable value". Dabei werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe einerseits sowie die restlichen Vorräte andererseits getrennt betrachtet. Im Vorjahr waren hierin auch Zuführungen zu den Wertberichtigungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie auf unfertige Erzeugnisse in Höhe von 6,1 Mio. € im Rahmen der Restrukturierung enthalten. Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Bildung von Wertberichtigungen in Höhe von 0,4 Mio. € als Aufwand erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 5,5 Mio. € (Vorjahr 8,5 Mio. €). 10 Immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich in den Geschäftsjahren 2011 und 2010 wie folgt (alle Beträge in Mio. €): scroll
Von den im Geschäftsjahr 2011 angefallenen Entwicklungskosten erfüllen 5,8 Mio. € die Aktivierungskriterien nach IFRS (Vorjahr 5,9 Mio. €). Die aktivierten Entwicklungskosten stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Aufwendungen im Kerngeschäft Optical Disc und Solar. Die planmäßigen Abschreibungen von aktivierten Entwicklungskosten werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Entwicklungsaufwendungen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf Kundenbeziehungen werden unter den Vertriebsaufwendungen, die planmäßigen Abschreibungen für aktivierte Technologie unter Entwicklungsaufwendungen gezeigt. Die Wertminderungen aus Impairment-Tests wurden im Impairment und Restrukturierungsaufwand ausgewiesen. Die im Geschäftsjahr 2010 verbuchten Abgänge innerhalb der aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 8,9 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus den in den vergangenen Geschäftsjahren durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen und den damit in Zusammenhang stehenden Schließungen der jeweiligen Produktbereiche. 11 SachanlagenDas Sachanlagevermögen entwickelte sich in den Geschäftsjahren 2011 und 2010 wie folgt (alle Beträge in Mio. €): scroll
12 sonstige kurzfristige VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf: scroll
Im Berichtsjahr wurden erfolgsabhängige Zahlungen an die Mitglieder des Vorstands, leitende Angestellte sowie die Belegschaft in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr 0,2 Mio. €) passiviert. In den Verbindlichkeiten aus der Übernahme von Patenten und Lizenzen ist der kurzfristige Teil der Kaufpreisverbindlichkeit und somit die letzte Rate aus dem Erwerb der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG enthalten. Zum Vorjahresbilanzstichtag dotierte diese Verbindlichkeit insgesamt in Höhe von 2,8 Mio. €. Hiervon wurden 1,3 Mio. € innerhalb der kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zusätzlich sind Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €) ausgewiesen. Wir verweisen auf die Ausführungen in Anmerkung 7. Zur Absicherung des im Darlehen vom 14. Dezember 2007 vereinbarten variablen Zinssatzes ("Drei-Monats-EURIBOR") wurde im Jahr 2008 ein Zinsswap mit fixem Zinssatz (3,87 %) abgeschlossen. Dieser Zinsswap diente der Absicherung des Term Loans. Aus diesem Swap resultiert im Vorjahr aufgrund der damalig aktuellen Zinsentwicklung ein Verlustrisiko in Höhe von 0,4 Mio. €. Mit der vollständigen Tilgung des Term Loans im Geschäftsjahr 2011 führt der Zinsswap für die verbleibende Restlaufzeit bis Ende 2012 zu einem Verlust in Höhe von 0,1 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2010 waren in den Verbindlichkeiten aus Restrukturierungsmaßnahmen im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der notwendigen Verlegung der Betriebsstätte MASTERING in den Niederlanden in Höhe von 1,2 Mio. € enthalten. Innerhalb der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden in 2010 Wandelschuldverschreibungen im Rahmen eines Aktienoptionsplans für Mitglieder des Vorstands sowie leitende Mitarbeiter ausgewiesen. scroll
Zur Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Wandelschuldverschreibungen verweisen wir auf Anmerkung 15 - Anteilsbasierte Vergütung (Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen). Der Nennwert der in 2010 noch im Umlauf befindlichen Anleihen betrug 1,00 € pro Wandelschuldverschreibung. 13 Erhaltene Anzahlungenscroll
Erhaltene Anzahlungen zum 31. Dezember 2011 und 2010 beziehen sich im Wesentlichen auf Anzahlungen für Bestellungen im Geschäftssegment Optical Disc, die als unfertige Erzeugnisse im Vorratsbestand ausgewiesen sind. 14 sonstige langfristige VerbindlichkeitenInnerhalb der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten war bis zum 31. Dezember 2010 eine Kaufpreisverbindlichkeit aus der Übernahme der Blu-ray Aktivitäten von der Oerlikon Balzers AG enthalten, die die erworbene Technologie betrifft. 15 Anteilsbasierte VergütungDie verschiedenen in der Vergangenheit aufgelegten anteilsbasierten Vergütungspläne werden im Folgenden dargestellt. "Phantom Stocks"-Programm 2011 (PSP I und II)Um den Mitgliedern des Vorstands und leitenden Mitarbeitern eine langfristige Anreizwirkung zu geben, hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG in 2011 ein "Phantom Stock"-Programm aufgelegt, dessen Bezugsrechte virtuell zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je € 1,00 zum Ausübungspreis berechtigen. Insgesamt umfasst das Programm 600.000 "Phantom Stocks" (Bezugsrechte). Hiervon sind 200.000 Bezugsrechte zur Ausgabe an den Vorstand bestimmt, bis zu 400.000 Bezugsrechte sollen an leitende Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Bezugsrechte können in mehreren Tranchen ausgegeben werden. Die Ausgabe hat bis Ende März 2012 zu erfolgen. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre. Die Bezugsrechte können frühestens nach Ablauf der Wartefrist von zwei Jahren binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal, ausgeübt werden, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25 % der vom Bezugsberechtigten gehaltenen "Phantom Stocks" und innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weitere 25 % ausgeübt werden können. Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn der nicht gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (i) im Referenzzeitraum für die ersten 25 % der Bezugsrechte (erste Ausübungstranche) um mindestens 15 % (ii) im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %, (iii) im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20 % und (iv) im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Ausübungspreis liegt. Können die Bezugsrechte einer Ausübungstranche innerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraums nicht ausgeübt werden, weil das jeweilige Erfolgsziel nicht erreicht wurde, können die "Phantom Stocks" dieser Ausübungstranche während des nächsten Ausübungszeitraums oder eines der folgenden Ausübungszeiträume ausgeübt werden, wenn in diesem nächsten Referenzzeitraum oder einem der folgenden Referenzzeiträume das Erfolgsziel der jeweils vorhergehenden Ausübungstranche/n erreicht wird. Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts. Mit Wirkung zum 23. September 2011 wurden 200.000 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 2,3560 € an die Mitglieder des Vorstands zugeteilt (PSP I). Eine weitere Tranche über 136.000 Bezugsrechte aus diesem Programm wurde mit Wirkung zum 11. Oktober 2011 an leitende Mitarbeiter der Unternehmensgruppe ausgegeben (PSP II). Der Ausübungspreis dieser Bezugsrechte beträgt 2,3724 €. Entwicklung der Bezugsrechtescroll
Die Bezugsrechte wurden mit einem Binomialmodell bewertet. Dieses berücksichtigt die Begrenzung des Auszahlungsbetrages auf das Dreifache des Ausübungspreises. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen: scroll
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG abgeleitet. Als historisches Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Bezugsrechte zugrunde gelegt. Im Berichtsjahr ergab sich ein Personalaufwand aus der Ausgabe der Phantom Stocks in Höhe von 23 T€. Der Plan wurde als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich im Sinne von IFRS 2 behandelt. Aktienoptionsplan 2005Um ihren Führungskräften und sonstigen Leistungsträgern eine langfristige Anreizwirkung zu geben, hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG in 2005 einen Aktienoptionsplan (AOP) aufgelegt, dessen Bezugsrechte zum Bezug von bis zu 1.200.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien berechtigen. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre. Die Bezugsrechte können frühestens nach Ablauf der Wartefrist von zwei Jahren binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal, ausgeübt werden, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25 % der vom Bezugsberechtigten gehaltenen Aktienoptionen und innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weitere 25 % ausgeübt werden können. Die Optionen können nur ausgeübt werden, wenn das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (i) im Referenzzeitraum für die ersten 25 % der Aktienoptionen (erste Ausübungstranche) um mindestens 15 % (ii) im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %, (iii) im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20 % und (iv) im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Ausübungspreis liegt. Können die Aktienoptionen einer Ausübungstranche innerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraums nicht ausgeübt werden, weil das jeweilige Erfolgsziel nicht erreicht wurde, können die Aktienoptionen dieser Ausübungstranche während des nächsten Ausübungszeitraums oder eines der folgenden Ausübungszeiträume ausgeübt werden, wenn in diesem nächsten Referenzzeitraum oder einem der folgenden Referenzzeiträume das Erfolgsziel der jeweils vorhergehenden Ausübungstranche/n erreicht wird. Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts. Im Geschäftsjahr 2006 wurden 500.000 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 10,05 € zugeteilt (AOP I). Im Geschäftsjahr 2007 wurden weitere 472.230 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 8,58 € ausgegeben (AOP II). Im Rahmen dieser Tranche wurden die gesamte Belegschaft der Gesellschaft sowie Führungskräfte von Tochterunternehmen begünstigt. Für den AOP I ist die zweijährige Wartefrist seit dem Geschäftsjahr 2008 erreicht. Der Ausübungszeitraum dieser Bezugsrechte endete am 7. Juni 2011. Für den AOP II war die Frist erstmalig im Geschäftsjahr 2009 erreicht. Somit könnten 100 % der ausgegebenen Optionen zum 31. Dezember 2011 ausgeübt werden. Da aber die Optionsbedingung (Schlusskurse der Aktie) nicht erreicht wurde, sind zum Ende des Geschäftsjahres keine Optionen ausübbar. Bedingt durch das Ausscheiden einiger anspruchsberechtigter Optionsinhaber in 2011 wurden den ausgeschiedenen Belegschaftsmitgliedern und Führungskräften 19.500 Optionen aus dem AOP II entzogen. Im Vorjahr wurden den damals ausgeschiedenen Mitarbeitern 16.000 Optionen aus dem AOP II entzogen. Die Bezugsrechte wurden mit einer Monte-Carlo-Simulation bewertet. Im Modell wurde die frühzeitige Ausübung in allen Fällen angenommen, in denen der Schlusskurs zum Zeitpunkt der Ausübung mindestens 200 % des Ausübungspreises entspricht. Des Weiteren wurde simuliert, dass nach Ablauf der Sperrfrist 3 % der Berechtigten aus dem Unternehmen ausscheiden und bei gegebener Möglichkeit ihre Optionsrechte sofort ausüben. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen: scroll
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG abgeleitet. Als historisches Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Optionsrechte zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2011 wurde nach dem Ausscheiden anspruchsberechtigter Mitarbeiter ein Ertrag in Höhe von 0,1 Mio. € verbucht (Vorjahr 0,1 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2010 ergab sich ein Personalaufwand aus Aktienoptionen in Höhe 0,2 Mio. €. Der Plan wurde als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Sinne von IFRS 2 behandelt. Entwicklung der Bezugsrechtescroll
Ausgabe von WandelschuldverschreibungenMit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. November 1997 sowie mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen vom 7. Mai 1999 und vom 7. Mai 2001 wurde der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrates ermächtigt, bis zum 30. September 2002 einmalig oder mehrmalig verzinsliche Wandelschuldverschreibungen bis zum Gesamtnennbetrag von 1.597.104 € sowie bis zum 30. September 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig verzinsliche Wandelschuldverschreibungen an Mitglieder des Vorstands sowie leitende Angestellte bis zum Gesamtnennbetrag von 1.800.000 € auszugeben (bedingtes Kapital II). Der Aktienoptionsplan wurde für die Geschäftsleitung und weitere Angestellte zu dem Zweck entwickelt, sie stärker zu motivieren und im Sinne des Unternehmenserfolgs handeln zu lassen. Per Aufhebungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2010 wurde das bedingte Kapital I aufgehoben. Die folgenden Tabellen fassen die Informationen zu den ausstehenden Wandelanleihen zum 31. Dezember 2011 sowie zum 31. Dezember 2010 zusammen. Entwicklung der Wandelanleihenscroll
Die Bewertung durch die Wandelanleihen gewährten Optionsrechte wurde nach IFRS 2 mit dem Marktwert vorgenommen. IFRS 2 ist auf Optionsrechte anzuwenden, die nach dem 7. November 2002 zugesagt wurden. SINGULUS TECHNOLOGIES hat von dem Wahlrecht der früheren Anwendung des IFRS 2 keinen Gebrauch gemacht. Somit wurden lediglich die 270.000 Wandelanleihen, welche nach dem 7. November 2002 ausgegeben wurden, im Geschäftsjahr 2008 oder in Vorperioden aufwandswirksam erfasst. Die betreffenden Wandelanleihen sind im Geschäftsjahr 2009 ausgelaufen. Aufwendungen wurden somit im Berichtsjahr nicht verbucht. Der Marktwert der betroffenen Optionsrechte wurde auf Basis eines Binominalbaummodells ermittelt. Die Determinanten der Optionsbewertung im Zeitpunkt der Optionszusage stellten sich wie folgt dar: scroll
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG abgeleitet. Als historisches Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Wandelanleihen zugrunde gelegt. 16 BankverbindlichkeitenZum 31. Dezember 2011 bestehen Bankverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 6,7 Mio. € (Vorjahr 26,1 Mio. €). Im 2. Quartal des Geschäftsjahres 2011 wurden das Tilgungsdarlehen vom 14. Dezember 2007 in Höhe von 5,6 Mio. € sowie die revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 10,0 Mio. € zurückgeführt und damit vollständig getilgt. Aus dieser syndizierten Finanzierung standen zum 31. Dezember 2011 noch eine Avallinie in Höhe von 6,5 Mio. € zur Verfügung. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Ratifizierung eine zusätzliche Avallinie in Höhe von 6,2 Mio. € zur Abwicklung eines Auftrages innerhalb des Geschäftssegments Solar gewährt. Zum Geschäftsjahresende stand diese Linie in Höhe von 3,6 Mio. € zur Verfügung. Insgesamt standen Avallinien innerhalb der Unternehmensgruppe in Höhe von 19,1 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende in Höhe von 7,8 Mio. € ausgenutzt. Zum 31. März 2012 laufen die Avallinien aus dem syndizierten Kredit in Höhe von insgesamt 10,1 Mio. € aus. Die Gesellschaft steht derzeit in Verhandlungen mit verschiedenen Banken über neue Finanzierungszusagen. Der Vorstand geht von einem Abschluss einer Anschlussfinanzierung innerhalb des zweiten Quartals 2012 aus. Sollte eine kurzzeitige Verlängerung der Avallinien aus dem syndizierten Kredit bis zum Abschluss der Anschlussfinanzierung notwendig werden, ist diese aufgrund der bestehenden Sicherheitsvereinbarungen kurzfristig durchführbar. Die Verzinsung der syndizierten Kreditzusage wurde monatlich an den "Ein-Monats-EURIBOR" angepasst. Zum Rückzahlungszeitpunkt betrug der effektive Zinssatz dieses Darlehens 10,18 % p.a. (Vorjahr 7,317 % p.a.). Der effektive Zinssatz der revolvierenden Kreditfazilität betrug ebenfalls zum Rückzahlungszeitpunkt 10,18 % p. a. (Vorjahr 8,026 % p. a.). Im Weiteren wurde im Geschäftsjahr 2010 ein Darlehen in Höhe von 10,0 Mio. € von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Dieses diente zur Zahlung der verbleibenden Kaufpreisverbindlichkeiten im Rahmen der Übernahme der restlichen 49 % der Anteile an STANGL. Die Tilgung erfolgt in 16 gleichen Raten, erstmalig zum 30. Juni 2011. In diesem Zusammenhang wurden zum Ende des Berichtszeitraums Tilgungsleistungen in Höhe von 1,9 Mio. € geleistet. Darüber hinaus wurde eine Sondertilgung in Höhe von 1,5 Mio. € abgeführt. Zum 31. Dezember 2011 valutiert das Darlehen in Höhe von 6,7 Mio. €. Der effektive Zinssatz dieses Darlehens beträgt zum Jahresende 6,60 % p.a. Zur Besicherung dieses Darlehens ist die KfW dem Sicherheitenpool des Bankenkonsortiums beigetreten. Im Rahmen der Kreditvereinbarung sowie der o.g. Avallinien wurden folgende Sicherheiten an den Kreditgeber übertragen:
Hiermit sind alle wesentlichen Vermögenswerte des Konzerns sicherungsübereignet. Die beizulegenden Werte der Bankverbindlichkeiten entsprachen zum 31. Dezember 2011 sowie im Vorjahr im Wesentlichen den Buchwerten. Aus der Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, die zum Restbuchwert bewertet werden, resultierte ein Nettoverlust von 1,4 Mio. € (Vorjahr 2,2 Mio. €). Die Nettoverluste entfallen ausschließlich auf Zinsen. Auf Anmerkung 36 wird verwiesen. 17 PensionsverpflichtungenPensionspläne wurden gewährt von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie von der HamaTech AG. In beiden Fällen handelt es sich um leistungsorientierte Pensionspläne. Im Rahmen der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2009 gingen die Leistungszusagen der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG über. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit zum Vorjahr wurden die Vorjahrespositionen beider Pensionspläne zusammengefasst. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterhält einen Pensionsplan für den Vorstand und Mitarbeiter, die von der Leybold AG übernommen sowie von der Leybold AG im Auftrag der Gesellschaft eingestellt wurden. Der Pensionsplan basiert auf einer Pensionsordnung aus 1969 unter Berücksichtigung der Ergänzungen und Änderungen von 1977, 1986 und 2001. Der von der HamaTech AG im Rahmen der Verschmelzung übergegangene Pensionsplan wurde ausschließlich für frühere Mitglieder des Vorstands dieser Gesellschaft unterhalten. Der Pensionsplan ist nicht durch einen Pensionsfonds abgesic0ert. Die Pensionsrückstellungen werden anhand eines unabhängigen versicherungsmathematischen Pensionsgutachters ermittelt. Die Pensionsansprüche richten sich gemäß der Pensionsordnung grundsätzlich nach den pensionsfähigen, aktuellen Bezügen der jeweiligen Mitarbeiter sowie nach der entsprechenden Betriebszugehörigkeit. Im Folgenden werden die Pensionsverpflichtungen sowie die verwendeten Annahmen dargestellt. Die Veränderung der Pensionsverpflichtungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum 31. Dezember 2011 und 2010 stellt sich wie folgt dar: Veränderung der Pensionsverpflichtungenscroll
Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Während der Dienstzeitaufwand im Wesentlichen in den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sowie in den Herstellungskosten des Umsatzes ausgewiesen wurde, wurde der Zinsaufwand im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Beträge der laufenden und der vorangegangenen vier Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar: scroll
Die erfahrungsbedingten Anpassungen betragen im Berichtsjahr 3,0 % (2010: - 5,5 %, 2009: 3,8 %) in Bezug auf die in der Bilanz erfassten Pensionsrückstellungen. Die Annahmen, die bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung zugrunde gelegt wurden, stellen sich wie folgt dar: scroll
Für das Geschäftsjahr 2012 wurden von dem versicherungsmathematischen Gutachter Aufwendungen für Pensionen in Höhe von 0,5 Mio. € (davon 0,4 Mio. € Zinsaufwendungen) geschätzt. Im Berichtsjahr sind Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung von 1,7 Mio. € erfolgt. Hierbei handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan. 18 Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden sowohl in Relation zu den angefallenen Herstellungskosten als auch für einzelne Gewährleistungsrisiken gebildet. Die Prozentsätze werden im Geschäftsjahr 2011 erstmals aus Erfahrungswerten pro Produktart abgeleitet und bewegen sich zwischen 0,77 % und 3,00 %. Im Geschäftsjahr 2010 wurde die Ermittlung auf Basis der Nettoumsatzerlöse durchgeführt. Hierbei ergab sich ein Prozentsatz von 1,09 %. 19 EigenkapitalGezeichnetes KapitalDer Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hatte in 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 41.050.111 €, das in 41.050.111 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 € eingeteilt war, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals I und III um einen Betrag von bis zu 7.880.203 € und somit 7.880.203 Aktien auf bis zu 48.930.314 € gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden den Aktionären der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Verhältnis von 16 zu 3 im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezugspreis von 3,30 € je neuer Aktie zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist begann am 4. Juni 2011 und endete am 17. Juni 2011 (einschließlich). Im Rahmen der Aktienplatzierung wurden 7.880.203 Aktien mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2011 erfolgreich platziert. Die Kosten der Kapitalerhöhung betrugen im Geschäftsjahr 2011 0,8 Mio. €. Hieraus resultierend flossen der Gesellschaft 25,2 Mio. € (26,0 Mio. € Bruttomittelzufluss abzüglich Transaktionskosten) zu. Diese Kapitalerhöhung ist am 22. Juni 2011 in das Handelsregister der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen worden. Das Grundkapital beläuft sich damit zum 31. Dezember 2011 auf insgesamt 48.930.314,00 € und ist eingeteilt in 48.930.314 Inhaberstückaktien zum Nennbetrag von je 1,00 €. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ist am 21. November 1997 zum Geregelten Markt mit Aufnahme des Handels im Neuen Markt, mittlerweile TecDAX, an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen worden. Nach dem Ausscheiden aus dem TecDAX im Geschäftsjahr 2009 wurde die Aktie ab März 2010 wieder in den TecDAX aufgenommen. Der Vorstand ist ermächtigt, folgende Veränderungen des Grundkapitals vorzunehmen: Genehmigtes Kapital I:In der Hauptversammlung vom 6. Juni 2008 wurde beschlossen, nach Auslauf des genehmigten Kapitals I zum 21. Juni 2007 ein neues Genehmigtes Kapital I gem. § 5 Ziffer 2 der Satzung zu schaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 7.000.000,00 € durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe 7.000.000 neuer auf den Inhaber lautender Aktien im Nennbetrag von 1,00 € gegen Bareinlage oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Hierbei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um Inhabern der von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften ausgegebenen Wandlungs- und/oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Nennbetragsaktien im Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde. Auf Grund der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung wurde im März 2010 eine Erhöhung des Grundkapitals um 3.694.640,00 € auf 41.050.111,00 € aus dem Genehmigten Kapital I durchgeführt. Das Genehmigte Kapital I betrug nach teilweiser Ausschöpfung zum 31. Dezember 2010 noch 3.305.360,00 €. Im Rahmen der Kapitalerhöhung im Juni 2011 wurden das verbliebene Genehmigte Kapital I ausgeschöpft. Genehmigtes Kapital II:Das Genehmigte Kapital II ist zum 21. Juni 2007 ausgelaufen. Genehmigtes Kapital III:Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2012 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.988.385,00 € zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Ein Teil dieses Kapitals in Höhe von 2.004.478,00 € wurde im Geschäftsjahr 2007 für die Akquisition der SINGULUS STANGL GmbH, Fürstenfeldbruck, Deutschland, verwendet. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat am 13. Februar 2009 im Wege der teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals III gemäß § 5 Ziffer 5.3 beschlossen, dass zur Durchführung der Verschmelzung der HamaTech AG auf die Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft von 36.946.407,00 € um 409.064,00 € auf 37.355.471,00 € durch Ausgabe von 409.064 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € erhöht wird. Diese Ermächtigung des Vorstands beruht auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2007 und wurde am 31. Juli 2007 in das Handelsregister eingetragen. Die Ausübung und Wandlung der HamaTech AG Aktien in Aktien der SINGULUS AG fand in 2009 statt. Darüber hinaus verminderte sich das Genehmigte Kapital III im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung im Juni 2011 um 4.574.843 Mio. €. Damit ist das genehmigte Kapital III vollständig ausgeschöpft. Bedingtes Kapital I:Per Aufhebungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2010 wurde das bedingte Kapital I aufgehoben. Bedingtes Kapital II:Das Bedingte Kapital II ist ausgelaufen. Bedingtes Kapital III:Per Aufhebungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2005 wurde das bedingte Kapital III aufgehoben. Bedingtes Kapital IV:Das Bedingte Kapital IV ist zum 30. Mai 2010 ausgelaufen. Bedingtes Kapital V:Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.200.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Geschäftsleitungsorgane verbundener Unternehmen sowie an weitere Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2005. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesen Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Zum 30. Mai 2006 sind von dem Bedingten Kapital V 227.770 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ausgelaufen. Weiterhin sind von den insgesamt 972.230 ausgegebenen Aktienoptionen 695.375 Stück verfallen. Das Bedingte Kapital V beträgt demnach zum Bilanzstichtag 276.855 €. Bedingtes Kapital VI:Das Bedingte Kapital VI ist zum 6. Juni 2008 ausgelaufen. Bedingtes Kapital VII:Das Bedingte Kapital VII ist zum 6. Juni 2009 ausgelaufen. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage hat sich im Geschäftsjahr 2011 um 17,3 Mio. € erhöht und beträgt zum Geschäftsjahresende 77,2 Mio. €. Dieser Anstieg steht im Zusammenhang mit der Ausgabe von 7.880.203 Aktien zum Preis von 3,30 € je Aktie um 18,1 Mio. € (vor Verrechnung von Transaktionskosten in Höhe von 0,8 Mio. €). Weiterhin verringerte sich die Kapitalrücklage in Verbindung mit der aktienbasierten Vergütung um 0,1 Mio. €. Im Vorjahresvergleichszeitraum erhöhte sich die Kapitalrücklage um 11,2 Mio. € im Zusammenhang mit der Ausgabe von 3.694.640 Aktien am 5. März 2010 zum Preis von 4,10 € je Aktie. Die Erhöhung der Kapitalrücklage in Verbindung mit der aktienbasierten Vergütung betrug in diesem Zeitraum 0,1 Mio. €. Da die Kapitalrücklage 10 % des Grundkapitals übersteigt, ist die Bildung einer gesetzlichen Gewinnrücklage gemäß § 150 Abs. 2 AktG nicht erforderlich. Sonstige RücklagenIn den Sonstigen Rücklagen werden Marktwertänderungen von Casflow Hedges sowie Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse erfasst. Nicht beherrschende AnteileDie Anteile anderer Gesellschafter zeigen den Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften. Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen im Berichtsjahr ausschließlich die SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU. 20 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie letzte steuerliche Außenprüfung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat den Zeitraum von 2005 bis einschließlich 2009 umfasst. Die entsprechend geänderten Steuerbescheide für diese Jahre ergingen in 2011. Die hieraus resultierenden Aufwendungen für Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen für den genannten Prüfungszeitraum wurden in 2011 erfasst, die Zahlung erfolgte in 2012. Die Angaben zu den Steuern vom Einkommen und Ertrag stellen sich zum 31. Dezember 2011 und 2010 wie folgt dar: scroll
Nach dem deutschen Steuerrecht setzen sich die Ertragsteuern aus Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag zusammen. Die latenten Steueransprüche setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Anstieg der latenten Steueransprüche (vor Saldierung mit latenten Steuerschulden der SINGULUS TECHNOLOGIES AG) um 1,6 Mio. € resultiert aus gegenläufigen Effekten. Einem Anstieg der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 2,8 Mio. € steht ein Rückgang der latenten Steueransprüche aus steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen in Höhe von 0,5 Mio. € entgegen. Weiterhin entstanden im Berichtsjahr keine latenten Steueransprüche mehr aus der Kaufpreisverbindlichkeit gegenüber der Oerlikon Balzers AG (Vorjahr 0,4 Mio. €). Die latenten Steuerschulden, die auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG entfallen, erhöhten sich im Berichtszeitraum auf 8,9 Mio. € (Vorjahr 7,6 Mio. €). Im Ergebnis erhöhten sich die latenten Steueransprüche auf 0,8 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €). Zum 31. Dezember 2011 bestehen für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG vorläufige körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 93,6 Mio. € (Vorjahr 97,4 Mio. €) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 62,9 Mio. € (Vorjahr 88,9 Mio. €) aus Verlustvorträgen der Jahre 2007 bis einschließlich 2010. Für noch nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 84,0 Mio. € sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 55,7 Mio. € wurden in der Bilanz keine latenten Steueransprüche angesetzt. Die latenten Steuerschulden setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr war ein Rückgang der latenten Steuerschulden (vor Saldierung mit latenten Steueransprüchen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG) um 0,3 Mio. € auf 11,4 Mio. € zu verzeichnen. Im Einzelnen waren die latenten Steuern aus Erstkonsolidierungen um 0,9 Mio. € sowie der Auftragsfertigung um 0,7 Mio. € rückläufig. Gegenläufig erhöhten sich die latenten Steuerschulden hauptsächlich im Rahmen der Aktivierung von Entwicklungskosten im Vorjahresvergleich um 0,9 Mio. €. Die passiven latenten Steuern, die auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG entfallen, erhöhten sich im Berichtszeitraum auf 8,9 Mio. € (Vorjahr 7,6 Mio. €). Im Ergebnis verminderten sich die latenten Steuerschulden um 1,6 Mio. € und betragen zum Geschäftsjahresende 2,5 Mio. € (Vorjahr 4,1 Mio. €). Der effektive Steuersatz in Deutschland (für Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag) betrug 27,725 % (Vorjahr 27,725 %). Die Überleitung vom effektiven Steuersatz zu der tatsächlichen Steuerquote stellt sich wie folgt dar: scroll
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ein negatives Vorzeichen steht für einen Steuerertrag 21 Ergebnis je AktieBei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, welche sich aus der Umwandlung aller potentiellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt. Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge: scroll
Im Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potentiellen Stammaktien stattgefunden. 22 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie nicht in der Konzernbilanz erfassten Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf 8,9 Mio. € (7,8 Mio. €) und betreffen im Wesentlichen Avale für erhaltene Anzahlungen und Gewährleistungsbürgschaften. Dem Vorstand sind keine weiteren Tatsachen bekannt, die eine materielle nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, auf die finanziellen Umstände oder auf das Geschäftsergebnis der Gesellschaft haben könnten. 23 Erlösschmälerungen und VertriebseinzelkostenDie Erlösschmälerungen beinhalten gewährte Skonti und Rabatte. In den Vertriebseinzelkosten sind im Wesentlichen Provisionen enthalten. 24 MaterialaufwandUnter den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen wird im Geschäftsjahr 2011 ein Materialeinsatz in Höhe von 94,7 Mio. € (Vorjahr 65,3 Mio. €) ausgewiesen. 25 PersonalaufwandIm Geschäftsjahr 2011 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Personalaufwand in Höhe von 35,2 Mio. € (Vorjahr 30,4 Mio. €) ausgewiesen. Bereinigt um restrukturierungsbedingte Personalaufwendungen beträgt der Aufwand im Vorjahr 29,6 Mio. €. 26 Planmäßige AbschreibungDie Aufwendungen für planmäßige Abschreibung betragen 11,8 Mio. € (Vorjahr 16,3 Mio. €). 27 Allgemeine VerwaltungskostenUnter Verwaltungsaufwendungen werden die Aufwendungen der Geschäftsleitung, des Personalwesens und des Finanz- und Rechnungswesens sowie die auf sie entfallenden Raum- und Kfz-Kosten erfasst. Weiterhin sind hier die laufenden IT-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, die Kosten der Investor Relations, der Hauptversammlung und die Kosten des Jahresabschlusses ausgewiesen. 28 Forschungs- und EntwicklungsaufwendungenIn den Forschungs- und Entwicklungskosten sind neben den Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten auch planmäßige Abschreibungen aktivierter Entwicklungskosten in Höhe von 5,7 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €) enthalten. Mit insgesamt 8,8 Mio. € in 2011 lagen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung unterhalb des Vorjahresniveaus (Vorjahr 11,0 Mio. €). 29 Impairment- und RestrukturierungsaufwendungenInsgesamt wurden im Geschäftsjahr 2010 Aufwendungen aufgrund von Impairmentabschreibungen und Restrukturierungen in Höhe von 53,0 Mio. € verbucht. Diese betreffen im Einzelnen Aufwendungen aus der Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts der SINGULUS MASTERING B.V., Eindhoven, in Höhe von 20,8 Mio. €. Weiterhin wurden innerhalb dieser Tochtergesellschaft Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 2,9 Mio. € erfasst. Die Restrukturierungsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der schrittweisen Verlagerung der SINGULUS MASTERING Aktivitäten nach Kahl am Main. Hieraus ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 1,8 Mio. €. Die im Zuge der Erstkonsolidierung der Mehrheit an der damaligen STANGL Semiconductor Equipment AG, Fürstenfeldbruck, aktivierten Kundenbeziehungen wurden in Höhe von 16,7 Mio. € sowie die erworbene Marke um 2,3 Mio. € wertgemindert. Ursächlich für diese Abwertung war insbesondere der deutliche Einbruch der Nachfrage innerhalb der Märkte in Europa und Nordamerika. Dies führte im Geschäftsjahr 2010 zu einem deutlichen Rückgang der Auftragseingänge bei SINGULUS STANGL. Darüber hinaus wurden im Vorjahr im Konzern innerhalb der Restrukturierungskosten Wertberichtigungen auf Vorratsvermögen in Höhe von 6,1 Mio. € erfasst. Diese standen insbesondere im Zusammenhang mit der Fokussierung der Geschäftstätigkeit auf Blu-ray und Solar. 30 Sonstige betriebliche Erträge/AufwendungenIm Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 2,8 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €), Fremdwährungsgewinne in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €) sowie Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr hauptsächlich Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr 7,4 Mio. €), Fremdwährungsverluste in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr 2,0 Mio. €) sowie Aufwendungen aus zurückgenommenen Anlagen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €). 31 Finanzerträge und FinanzierungsaufwendungenDie Zinserträge/-aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Finanzierungsaufwendungen enthalten die Finanzierungsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Darlehen in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr 2,2 Mio. €). Weiterhin sind in dieser Position Gebühren und Nebenkosten im Zusammenhang mit Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von 0,4 Mio. € enthalten (Vorjahr 1,6 Mio. €). Außerdem waren Aufwendungen aus der Forfaitierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,0 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr 0,7 Mio. €). 32 Mieten und PachtenDie Gesellschaft hat mit dem Immobilien-Leasingvertrag vom 24. September 1999 und mit Nachtrag vom 27. Dezember 2004 das Bürogebäude und die Produktionshalle in Kahl am Main geleast. Die Laufzeit des Vertrags begann am 1. Juli 2000 und endet am 30. Juni 2018. Die jährliche Leasingrate beträgt 1,5 Mio. €. STANGL hat zum 26. September 2008 einen Immobilien-Leasingvertrag mit der Steatit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH über ein Produktions- und Verwaltungsgebäude in Fürstenfeldbruck geschlossen. Die Gesamtinvestitionskosten des Objekts belaufen sich auf 17,5 Mio. €, die Mietzeit beträgt 15 Jahre zuzüglich einer Mietverlängerungsoption von fünf Jahren. Die jährlichen Zahlungen an den Leasinggeber in diesem Zusammenhang betragen 1,4 Mio. € zuzüglich 0,2 % Verwaltungskostenbeitrag. Die Jahresmieten, Mietvorauszahlungen und die Verwaltungskostenbeiträge werden vierteljährlich am Ende des jeweiligen Kalendervierteljahres fällig. Nach den Regelungen des IAS 17 stellen sich die Leasingverträge als Operating-Leasingverhältnisse dar, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum in Verbindung stehenden Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleiben. Zum 31. Dezember 2011 belaufen sich die zukünftigen Mindestzahlungen aufgrund von Miet- und Operating-Leasingverhältnissen im Konzern insgesamt auf: scroll
33 Ereignisse nach dem BilanzstichtagEreignisse nach dem Bilanzstichtag sind vorteilhafte oder nachteilige Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eintreten, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird. Ereignisse, die weitere substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben, sind im Konzernabschluss berücksichtigt. Ereignisse, die Gegebenheiten anzeigen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, werden in den Erläuterungen zum Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht dargestellt, wenn sie von wesentlicher Bedeutung sind. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2011 sind die folgenden berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten: SINGULUS TECHNOLOGIES hat im Januar 2012 einen Vertrag zur Lieferung einer Fertigungslinie mit einem osteuropäischen Kunden unterzeichnet, der neu in die Fertigung von kristallinen Solarzellen investiert. Die Lieferung der Linie soll, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, bereits Anfang 2013 erfolgen. Weiterhin hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG entschieden, eine Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 60 Mio. € bei einem jährlichen Zinssatz von 7,75 % und einer Laufzeit von fünf Jahren zu begeben. Die Anleihe kann während des Angebotszeitraums vom 12. März bis voraussichtlich zum 20. März 2012 gezeichnet werden. Ab dem 23. März 2012 ist eine Notierungsaufnahme der Anleihe an der Frankfurter Wertpapierbörse im Geschäftssegment "Entry Standard" für Anleihen der Deutsche Börse AG vorgesehen. SINGULUS TECHNOLOGIES plant mit dem Emissionserlös die Finanzierung von größeren Projekten im Geschäftsbereich Solar, den Ausbau der Systempartnerschaft mit Herstellern von Dünnschichtsolarzellen, die Entwicklung neuer Produkte für den Geschäftsbereich Solar und die Entwicklung von Produktionsanlagen für die nächste Generation Blu-ray Discs. Ferner beabsichtigt SINGULUS TECHNOLOGIES den Aufbau neuer Geschäftsfelder im Bereich der Vakuumbeschichtung und prüft derzeit eine Akquisitionsmöglichkeit in diesem Bereich. Ziel von SINGULUS TECHNOLOGIES ist es, sich in der Silizium- und Dünnschicht-Solartechnik an führender Stelle als Maschinenlieferant sowie als Entwicklungspartner für neue Zellkonzepte zu positionieren und im Optical Disc Bereich die Marktführerschaft für Dual-Layer Blu-ray Disc Fertigungsanlagen zu behaupten. Die Geschäftsaktivitäten im Geschäftsbereich Halbleiter werden im Zuge des sich abzeichnenden wachsenden Marktes für die MRAM Halbleitertechnologie intensiv verstärkt. Zusätzlich prüft das Unternehmen weitere Branchen und Arbeitsgebiete, in denen auf Basis des vorhandenen Know-hows im Bereich Vakuumbeschichtung zusätzliche Marktsegmente erschlossen werden können. Der Konzernabschluss wurde am 8. März 2012 vom Vorstand freigegeben und zur Prüfung an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Zum 31. März 2012 laufen die Avallinien aus dem syndizierten Kredit in Höhe von insgesamt 10,1 Mio. € aus. Die Gesellschaft steht derzeit in Verhandlungen mit verschieden Banken über neue Finanzierungszusagen. Der Vorstand geht von einem Abschluss einer Anschlussfinanzierung innerhalb des zweiten Quartals 2012 aus. Sollte eine kurzzeitige Verlängerung der Avallinien aus dem syndizierten Kredit bis zum Abschluss der Anschlussfinanzierung notwendig werden, ist diese aufgrund der bestehenden Sicherheitsvereinbarungen kurzfristig durchführbar. 34 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG erbringt im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zahlreiche Leistungen für nahestehende Unternehmen. Umgekehrt erbringen die jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen ihres Geschäftszweckes auch Leistungen innerhalb des SINGULUS Konzerns. Diese umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2011 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: scroll
Die vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Herr Roland Lacher, Firmengründer und bis zur Hauptversammlung am 31. Mai 2011 Vorsitzender des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, hat nicht mehr zur Wahl für den Aufsichtsrat kandidiert. Die AR-Mitglieder Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, wohnhaft in Essen, und Diplom-Betriebswirt Günter Bachmann, wohnhaft in Bad Homburg, wurden in der gleichen Hauptversammlung für eine weitere Amtsperiode im Aufsichtsrat bestätigt. Als drittes Mitglied des Aufsichtsrates ist Diplom-Physiker Dr. rer. nat. Rolf Blessing, wohnhaft in Trendelburg, von der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gewählt worden. Der Aufsichtsrat erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 30 T€. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat während des vorangegangenen Geschäftsjahres jeweils nach Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses eine erfolgsabhängige Vergütung. Diese beträgt 800 € für jeden Cent des nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelten Konzerngewinns pro Aktie. Die Bemessungsgrundlage ist höchstens gleich dem Bilanzgewinn der Gesellschaft, vermindert um einen Betrag von vier vom Hundert der auf den geringsten Ausgabe betrag der Aktien geleisteten Einlagen. Die feste Vergütung ist auf die erfolgsabhängige Vergütung anzurechnen. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages der festen und der erfolgsabhängigen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr erhielten die Aufsichtsräte ihre feste Vergütung gemäß der Satzung in Höhe von 135 T€. Die Bemessungsgrundlage zur Zahlung einer zusätzlichen variablen Vergütung wurde im Berichtsjahr nicht erreicht. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrates Auslagen in Höhe von 8 T€ erstattet. Die folgenden Aufsichtsratsmitglieder halten Aktien der Gesellschaft: Aktien per 31. Dezemberscroll
Darüber hinaus hielt die VVG Familie Roland Lacher KG zum 31. Mai 2011 zusammen 594.472 Stück Aktien an der Gesellschaft. Die Aufsichtsratsmitglieder üben derzeitig folgende Berufe aus und halten folgende weitere Aufsichtsratsmandate bzw. Mandate von vergleichbaren Kontrollgremien: scroll
Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2011 aus folgenden Mitgliedern: scroll
Der Vorstand hat im Berichtszeitraum reguläre Gesamtbezüge im Rahmen der laufenden Tätigkeit in Höhe von 1.298 T€ erhalten. Diese gliedern sich wie folgt auf: scroll
1)
Unter sonstige Vergütung fallen Nebenleistungen
wie Pensionszusagen, Versicherung und Firmenwagen. Herr Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch hat nach seinem Ausscheiden weiter die fixe Vergütung nach seinem Dienstvertrag erhalten. Die Fortzahlung der fixen Bezüge nach seinem Ausscheiden wird als Abfindung behandelt. Im Geschäftsjahr 2011 standen Herrn Pawlakowitsch fixe Bezüge von 247 T€ sowie sonstige Bezüge in Höhe von 24 T€ zu. Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 0,5 Mio. € ausbezahlt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2011 insgesamt 4,5 Mio. €. Folgende ehemalige Vorstandsmitglieder halten jeweils die folgende Anzahl an Aktienoptionen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen: scroll
Der im Geschäftsjahr 2011 gemäß IFRS 2 erfasste Personalaufwand aus diesen Aktienoptionen betrug 4 T€ (Vorjahr 47 T€). Des Weiteren wurden von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten: scroll
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2010 folgende Optionsscheine gehalten: scroll
Bis zum Ende des Berichtsjahres waren diese Optionsscheine verfallen. 35 Angaben zum Anteilsbesitzscroll
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Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen
nach IFRS entnommen. Die SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA, hält eine Beteiligung von 100 % an der SINGULUS TECHNOLOGIES SERVICE GROUP Inc., Windsor, USA. Die restlichen 8,5 % der Beteiligung an der SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., São Paulo, Brasilien, werden von der SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L., Sant Cugat del Vallés, Spanien, gehalten. Die STEAG HamaTech Asia Ltd. hat ihren operativen Geschäftsbetrieb im April 2003 eingestellt. 36 FinanzrisikomanagementDie im Konzernabschluss enthaltenen finanziellen Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen dienen der Finanzierung der Übernahme der verbleibenden 49 % der Anteile an SINGULUS STANGL SOLAR. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Des Weiteren verfügt der Konzern über derivative Finanzinstrumente. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Darüber hinaus wurde für die Sicherung eines Tilgungsdarlehens ein Zinsswap abgeschlossen. Entsprechend den konzerninternen Richtlinien wurde in den Geschäftsjahren 2011 und 2010, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Aus den Finanzinstrumenten können sich im Wesentlichen Zins-, Liquiditäts- und Währungsrisiken ergeben. WährungsrisikoFremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt dem US-Dollar- (USD) bzw. dem Singapur-Dollar- (SGD) Währungsrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen USD- bzw. gegen SGD- Wechselkursrisiken eingesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden im Rahmen des Risikomanagement-Systems laufend beurteilt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderung von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden) und des Eigenkapitals des Konzerns (aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Devisenterminkontrakte) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung von USD und SGD gegenüber dem EUR. Alle anderen Variablen bleiben konstant. scroll
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Die ergebniswirksamen Effekte aus einer möglichen Kurs-Änderung von USD und SGD resultieren bei der SINGULUS TECHNOLOGIES aus den in USD und SGD gehaltenen Bankbeständen, aus den nicht gesicherten Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus den nicht gesicherten Forderungen und Verbindlichkeiten im Verbundbereich. Bei den Effekten auf das Eigenkapital wurde die potentielle Veränderung des Marktwertes der erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Devisentermingeschäfte dargestellt (Cashflow Hedges). Im Geschäftsjahr 2011 ergaben sich keine Auswirkungen aus erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Cashflow Hedges. LiquiditätsrisikoIm zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2011 wurden das Tilgungsdarlehen vom 14. Dezember 2007 in Höhe von 5,6 Mio. € sowie die revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 10,0 Mio. € zurückgeführt und damit vollständig getilgt. Aus dieser syndizierten Finanzierung standen zum 31. Dezember 2011 noch eine Avallinie in Höhe von 6,5 Mio. € zur Verfügung. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Ratifizierung eine zusätzliche Avallinie in Höhe von 6,2 Mio. € zur Abwicklung eines Auftrages innerhalb des Geschäftssegments Solar gewährt. Zum Geschäftsjahresende stand diese Linie in Höhe von 3,6 Mio. € zur Verfügung. Insgesamt standen Avallinien innerhalb der Unternehmensgruppe in Höhe von 19,1 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende in Höhe von 7,8 Mio. € ausgenutzt. Zum 31. März 2012 laufen die Avallinien aus dem syndizierten Kredit in Höhe von insgesamt 10,1 Mio. € aus. Die Gesellschaft steht derzeit in Verhandlungen mit verschiedenen Banken über neue Finanzierungszusagen. Der Vorstand geht von einem Abschluss einer Anschlussfinanzierung innerhalb des zweiten Quartals 2012 aus. Sollte eine kurzzeitige Verlängerung der Avallinien aus dem syndizierten Kredit bis zum Abschluss der Anschlussfinanzierung notwendig werden, ist diese aufgrund der bestehenden Sicherheitsvereinbarungen kurzfristig durchführbar. Um die Liquiditätssituation des Konzerns zu verbessern, wurden bereits im Geschäftsjahr 2010 die Anteile an der HamaTech APE GmbH & Co. KG, verschiedene Vermögenswerte der HamaTech Inc. sowie das Betriebsgebäude in Sternenfels mit Wirkung zum 15. Februar 2010 veräußert. Hieraus resultierend sind dem Konzern 6,2 Mio. € zugeflossen. Darüber hinaus wurde die Liegenschaft in der Slowakei mit Wirkung zum November 2010 veräußert. Hieraus sind der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von 5,4 Mio. € zugeflossen. Weiterhin sind der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung über 3.694.640 Aktien am 11. März 2010 insgesamt 14,8 Mio. € (nach Abzug von Transaktionskosten) zugeflossen. In Folge einer weiteren Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2011 über 7.880.203 Aktien flossen der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von 25,2 Mio. € (nach Abzug von Transaktionskosten) zu. Zum Ende des Berichtsjahres waren das Tilgungsdarlehen sowie das Darlehen auf revolvierender Basis im Zusammenhang mit planmäßigen und außerplanmäßigen Rückführungen vollständig getilgt. Aus dieser syndizierten Kreditlinie besteht bis dato ausschließlich eine Avalzusage in Höhe von 6,5 Mio. €. Das KfW-Darlehen valutiert zum Ende des Berichtsjahres in Höhe von 6,7 Mio. €. Derzeit verfügt der Konzern über ausreichende Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Der Eintritt ins Solargeschäft kann je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Kreditlinien notwendig machen. In diesem Zusammenhang werden Gespräche über weitere Finanzierungszusagen geführt. Zum 31. Dezember 2011 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen. scroll
Aus dem negativen Marktwert des zur Absicherung des bilanzierten variabel verzinslichen Darlehens abgeschlossenen Zinsswaps resultieren bis zum Ende der Laufzeit (Dezember 2012) Zahlungsströme in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €). scroll
ZinsrisikoDas Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen variabel verzinslichen Darlehen. Um das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze zu begrenzen, wurde im Februar 2008 ein Zinsswap abgeschlossen, bei dem der Konzern in festgelegten Zeitabständen die unter Bezugnahme auf einen vorab vereinbarten Nennbetrag ermittelten Differenz zwischen festverzinslichen und variabel verzinslichen Beträgen mit dem Vertragspartner tauscht. Mit diesem Zinsswap wird die zugrunde liegende Zinsverpflichtung aus der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 25 Mio. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgesichert. Der Zinsswap wurde betragskongruent mit Bezug auf die bei Abschluss vorgesehene Tilgungsstruktur geschlossen. in Folge der Neuverhandlung des syndizierten Kredites waren außerplanmäßige Tilgungen zu leisten. Eine Betragskongruenz von Darlehen und Zinssicherungsgeschäft ist nach vollständiger Tilgung der Verbindlichkeit somit nicht mehr gegeben. Zum Vorjahresbilanzstichtag betrug das gesicherte Volumen 10,8 Mio. €. Bei einer Verschiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 50 BP ergeben sich für den Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern. Es wurden analog zum Vorjahr keine Effekte aus dem Zinsswap ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. KapitalmanagementDer Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der Überwachung der Kennzahl "Netto-Liquidität". Diese Kennzahl ermittelt sich aus den Zahlungsmitteln, kurzfristigen Einlagen und Finanzmitteln abzüglich der verzinslichen Darlehen und stellt sich zum Geschäftsjahresende wie folgt dar: scroll
Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden zweiwöchentlich Liquiditätsplanungen auf Basis einer 3-Monats-Vorschau erstellt. Darüber hinaus wurden weitere Kostensenkungsmaßnahmen in der Gruppe identifiziert und durchgeführt. 37 FinanzinstrumenteBeizulegender ZeitwertDie nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente. scroll
Erläuterung der Abkürzungen: scroll
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Gleiches gilt für kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Zinsparameter. Die beizulegenden Zeitwerte der Wandelschuldverschreibungen entsprechen dem Rückzahlungsbetrag bei Rückgabe bzw. bei Fälligkeit der Wandelschuldverschreibungen. Als Bewertungskurs für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entsprechen dem Rückzahlungsbetrag der Bankdarlehen am Bilanzstichtag. Der Zinsswap wurde auf Basis von aktuellen Marktzinsstrukturkurven berechnet. Das maximale Kreditrisiko wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden reflektiert. SicherungsbeziehungenInsgesamt waren am Bilanzstichtag Forderungen im Gesamtwert von 1,0 Mio. USD (Vorjahr 3,6 Mio. USD) durch entsprechende Devisentermingeschäfte gesichert. Darüber hinaus hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Devisentermingeschäfte für zukünftige USD Transaktionen in Gesamtwert von 1,3 Mio. USD (Vorjahr 2,5 Mio. USD) sowie für zukünftige Transaktionen in Singapur Dollar (SGD) in Höhe von 0,8 Mio. SGD (Vorjahr 4,0 Mio. SGD) abgeschlossen. Des Weiteren besteht ein Zinsswap, der zur Absicherung variabler Zinsen abgeschlossen wurde. Aufgrund von außerplanmäßigen Tilgungen ist eine Betragskongruenz von Darlehen und Zinssicherungsgeschäft nicht mehr gegeben. Zum Vorjahresbilanzstichtag betrug das gesicherte Volumen 10,8 Mio. €. Zum Ende des Berichtszeitraums war das Darlehen vollständig zurückgeführt. Devisenterminkontrakte/Zinsswapscroll
Die wesentlichen Konditionen für die Devisenterminkontrakte wurden entsprechend den Konditionen der zugrunde liegenden Verpflichtungen ausgehandelt. Aus der Kategorie zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente resultieren im Berichtsjahr Nettogewinne in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). Hierarchie beizulegender ZeitwerteDer Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren: Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind, Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswertescroll
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswertescroll
Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeitenscroll
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeitenscroll
38 MitarbeiterIm abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 460 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Im Vorjahr belief sich die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt auf 484. Zum 31. Dezember 2011 waren 455 Mitarbeiter im Konzern beschäftigt (Vorjahr 459). Die Aufteilung der im Geschäftsjahr im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter gliedert sich nach Funktionsbereichen wie folgt auf: scroll
39 Honorare des Abschlussprüfers (Angabe gemäß § 314 Absatz 1, Nr. 9 HGB)Im Berichtsjahr wurden von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie ihren Tochtergesellschaften folgende Honorare von Seiten des Konzernabschlussprüfers (unter Einschluss seiner deutschen verbundenen Unternehmen] berechnet: scroll
40 Corporate GovernanceDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im März 2011 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 41 VeröffentlichungDer Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird voraussichtlich am 27. März 2012 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
Kahl am Main, 12. März 2012 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Markus Ehret BestätigungsvermerkZu dem Konzernabschluss und dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Wir haben den von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Erläuterungen - sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Eschborn/Frankfurt am Main, 12. März 2012 Ernst & Young GmbH Müller, Wirtschaftsprüfer Winterling, Wirtschaftsprüfer EINZELABSCHLUSS SINGULUS TECHNOLOGIES AGBilanzen zum 31. Dezember 2011 und 2010AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnungen 2011 und 2010scroll
Erklärung des Vorstands nach §§ 297 Abs. 2 S. 4, 315 Abs. 1 S. 6 HGBNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss nach IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns vermittelt, der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Kahl am Main, 12. März 2012 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Unternehmenskalender 2012scroll
Hauptversammlung 2012SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main Dienstag, 19. Juni 2012, 10:30 Uhr Hermann-Josef-Abs Saal Junghofstraße 11 D-60311 Frankfurt am Main Sie finden auf der Homepage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG unter: http://www.singulus.de/de/investor- relations/hauptversammlung/2012.html umfangreiche information über die Hauptversammlung 2012. Konzern-Kennzahlen 2009-2011Die Konzernabschlüsse der Jahre 2009 bis 2011 sind nach den international Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. scroll
SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstraße 103 D-63796 Kahl am Main Tel. +49 6188 440-0 Fax +49 6188 440-1 10 Internet: www.singulus.de Investor Relations Maren Schuster Tel. +49 6188 440-612 Fax +49 6188 440-1 10 investor.relations@singulus.de Herausgeber SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main Herstellung MetaCom Corporate Communications GmbH Konzeption und Inhalt Bernhard Krause Texte Bernhard Krause SINGULUS TECHNOLOGIES Fotografie Marc Krause Gerhilde Skoberne Shutterstock Werksfotos SINGULUS Artwork/DTP MetaCom Jens Gloger Michaela Schäfer Publikation 31.03.2012 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstraße 103 | D-63796 Kahl am Main www.singulus.de |
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