![]() SINGULUS TECHNOLOGIES AGKahl am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Geschäftsbericht 2013Innovative TechnologienGeschäftsbericht 2013 der SINGULUS TECHNOLOGIES AGAuf einen Blick Konzern-Kennzahlenscroll
SINGULUS TECHNOLOGIES - Innovationen für neue TechnologienDas Ziel von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Technologieführerschaft in den Segmenten Optical Disc, Solar und Halbleiter sowie die Nutzung von Synergien, um künftig neue Arbeitsfelder zu erschließen. SINGULUS TECHNOLOGIES fokussiert sich in diesem Prozess auf Lösungen, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch nachhaltig und ressourcenschonend sind. Im Segment Optical Disc baut SINGULUS TECHNOLOGIES seine Marktführerschaft aus und ist bereits heute in der Lage, Anlagen anzubieten, die eine Herstellung von dreilagigen Blu-ray Discs mit einem Speichervolumen von ca. 100 GB ermöglichen. SINGULUS TECHNOLOGIES positioniert sich als Anbieter neuer Produktionslösungen für kristalline und Dünnschicht-Solarzellen, die bei niedrigeren Produktionskosten den Wirkungsgrad steigern bzw. einen höheren Wirkungsgrad erzielen. SINGULUS TECHNOLOGIES etabliert sich damit in diesem Markt als Entwicklungspartner und Maschinenlieferant für Technologien, die eine nachhaltige und bewusste Energieversorgung auf der Basis Erneuerbarer Energien ermöglichen. In der Halbleiter-Sparte konzentriert SINGULUS TECHNOLOGIES die Aktivitäten auf die Vakuumbeschichtung von Wafern mit ultradünnen Schichten zur Produktion von MRAM Speichern, Dünnschicht-Schreib-/ Leseköpfen, Sensoren und weiteren Halbleiteranwendungen. SINGULUS TECHNOLOGIES erweitert kontinuierlich sein technologisches Know-how in den Bereichen Vakuumbeschichtung, Automatisierung, Prozesstechnik sowie Integration von Fertigungsschritten, um sich zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu erschließen. Dabei werden internes Wachstum aus der Entwicklung eigener Lösungen sowie Akquisitionsmöglichkeiten zur Generierung von externem Wachstum auf ihre sinnvolle Realisierung hin geprüft. SINGULUS TECHNOLOGIES Jahreschronik 2013Q1 2013Teilnahme an der Intermag Conference in den USA sowie an der PV Expo in Japan Die Photovoltaik-Vertriebsaktivitäten in Korea werden verstärkt Mit M-Cells, China, wird eine Vereinbarung für die technische Zusammenarbeit bei der Herstellung von leistungsfähigen kristallinen Siliziumzellen unterzeichnet Rückkaufprogramm für Unternehmensanleihe wird bis zum 30. Juni verlängert Bilanzpresse- und Analystenkonferenz am 27. März in Frankfurt am Main Q2 2013Memory-Tech, Japan, bestellt neue BLULINE II Systeme CD Video Manufacturing startet die Blu-ray Disc Produktion mit einer BLULINE II in USA Bericht zum ersten Quartal 2013 wird am 8. Mai veröffentlicht Toyo Recording, Japan, bestellt eine weitere BLULINE II Die Cinram Group ordert BLULINE II Systeme Ordentliche Hauptversammlung des Unternehmens am 6. Juni in Frankfurt am Main Rückkaufprogramm der Unternehmensanleihe wird bis zum 31. Dezember verlängert und auf insgesamt 5,0 Mio. € erhöht Teilnahme an internationalen Konferenzen und Ausstellungen:
Q3 2013Teilnahme an der Semicon West/Intersolar USA Der Bericht des ersten Halbjahres 2013 wird am 13. August veröffentlicht Arvato Entertainment bestellt mehrere Blu-ray Produktionsanlagen Präsentation des Unternehmens bei der GulfSol in Dubai und beim 2. PV Briefing in Saudi-Arabien Teilnahme an der Intersolar Nordamerika in den USA sowie der Intersolar South America in São Paulo, Brasilien Anlässlich der IFA, Berlin, wird ein Anlagenkonzept für 100 GB Blu-ray Disc vorgestellt Teilnahme an der 6th Renewable Energy India 2013 Expo, Region of Delhi, Indien Rahmenvertrag für die Lieferung von 16 Maschinen für die Fertigung von PERC-Solarzellen mit M•Cells, China Q4 2013SINGULUS TECHNOLOGIES präsentiert neue Solarproduktionsanlagen für PERC- und CIGS-Solarzellen auf der 28th EU PVSEC in Paris, Frankreich Neue Produktionslinie von SINGULUS TECHNOLOGIES für kristalline Solarzellen in Litauen wird eingeweiht Am 12. November werden positive Zahlen für die ersten drei Quartale 2013 gemeldet UN-Generalsekretär Ban Ki-moon besichtigt SINGULUS Zelllinie in Litauen Dritter internationales Kundenevent mit 120 Teilnehmern am 4. und 5. Dezember in Kahl Das Rückkaufprogramm für die Unternehmensanleihe wird bis zum 30. Juni 2014 verlängert Teilnahme an Photovoltaik- und Halbleitermessen in Taiwan, Malaysia, USA und Japan Der Times Square in New York City symbolisiert besonders die moderne Vielfalt des Entertainments und der Freizeitgestaltung. Neue TV-Formate, neue Spielekonsolen wie die PS4 und Xbox One prägen dieses Entertainmenterlebnis. Trend der Zukunft: EntertainmentEntertainment und Freizeitgestaltung werden geprägt von einem rasanten Fortschritt. Filme und Spiele mit immer neuerer und besserer Grafik und innovativen neuen Ideen erscheinen in kurzen Abständen. Wir bieten mit unserer Technik ein visuelles Erlebnis und Unterhaltungsvergnügen in höchster Qualität. In diesem Markt sind wir die Nummer eins - und bereit für die nächste Generation Optical Disc. An die Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AGBericht des AufsichtsratesSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat sich in den letzten Jahren technologisch kontinuierlich weiterentwickelt und ist daher mit ihren Produkten sehr gut in den drei Segmenten Optical Disc, Solar und Halbleiter positioniert. Trotz der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in der Solarindustrie, ist es der Gesellschaft gelungen, das Geschäftsjahr 2013 mit einem positiven EBIT abzuschließen. Der Erfolg des Geschäftsjahres 2013 ist dabei geprägt von der guten Entwicklung im Segment Optical Disc, speziell für die Lieferung von Blu-ray Produktionsanlagen. Ziel des Unternehmens ist es, zukünftig auf der Basis der Kernkompetenzen Nano- und Vakuumbeschichtung sowie thermischer- und nasschemischer Prozesstechnik neue, innovative Produkte in allen drei Segmenten zu entwickeln, um erfolgreich weitere Märkte zu erschließen. Die gezielte Ausweitung des bestehenden Produktportfolios durch eigene Forschung und Entwicklung steht hierbei im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie. Weitere Details zur Entwicklung des Unternehmens werden im Lagebericht erläutert. Ich möchte in meinem Bericht die Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2013 darstellen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben wahrgenommen und die Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates befolgt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG regelmäßig beraten und hat die Tätigkeit des Vorstands überwacht. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat den Aufsichtsrat frühzeitig in alle wichtigen Entscheidungen und Prozesse eingebunden und ihn über alle relevanten Vorgänge informiert. Beanstandungen gegen die Geschäftsführung durch den Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hatte der Aufsichtsrat zu keiner Zeit. VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRATFrau Dipl.-Kauffrau Christine Kreidl, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, war nach dem Ausscheiden von Herrn Günter Bachmann vom Amtsgericht Aschaffenburg mit Wirkung zum 4. Dezember 2012 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 6. Juni 2013 als Mitglied des Aufsichtsrates bestellt worden. Die Hauptversammlung vom 6. Juni 2013 wählte Frau Kreidl mit über 99 %-iger Mehrheit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates. Frau Kreidl wurde am 10. Juni 2013 durch den Aufsichtsrat im schriftlichen Umlaufverfahren zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. AUFSICHTSRATSSITZUNGEN 2013Im Geschäftsjahr 2013 fanden insgesamt neun Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Es wurden fünf Präsenzsitzungen und vier Telefonkonferenzen abgehalten. Der Aufsichtsrat war an allen unten stehenden Terminen jeweils vollständig vertreten.
Der Aufsichtsrat hat sich in den ordentlichen Sitzungen eingehend mit der Geschäftsentwicklung des Unternehmens, insbesondere der finanziellen Entwicklung, befasst. Basis war die Berichterstattung durch den Vorstand und dabei ganz wesentlich der Verlauf von Auftragseingang, Umsatz und Rentabilität. Der tatsächliche Geschäftsverlauf wurde mit den in der Unternehmensplanung budgetierten Zahlen verglichen und Abweichungen sowie eventuell notwendige Maßnahmen besprochen. Sämtliche Zwischenabschlüsse der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2013 wurden im Aufsichtsrat ausführlich erörtert und durch diesen ausdrücklich gebilligt. BERATUNG UND KONTROLLE DURCH DEN AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe informiert und hat die Vorstandstätigkeit überwacht. Dabei hat sich der Aufsichtsrat von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit aller Geschäftsvorfälle überzeugt. Grundlage für die Informations- und Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates war das ausführliche, monatliche Berichtswesen. Weiterführende, schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands, sonstiger Mitarbeiter, der Wirtschaftsprüfer sowie externer Berater ergänzten das Reporting. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat mit dem Vorstand zudem regelmäßig in Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung erörtert. Hierüber wurde den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates anschließend jeweils berichtet. In seinen monatlichen Berichten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den aktuellen Geschäftsverlauf der einzelnen Segmente dargelegt und das jeweilige aktuelle Marktumfeld erläutert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wurde zwischen Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt und deren Umsetzung dann im weiteren Jahresverlauf in regelmäßigen Abständen erörtert. Hierbei wurden insbesondere die erforderlichen Investitionspläne besprochen sowie Zielgesellschaften für eine mögliche Unternehmensakquisition analysiert. Dem Aufsichtsrat wurden vom Vorstand alle Zwischenberichte des Jahres 2013 vor Veröffentlichung zugesandt. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat die Berichte erläutert und wesentliche Zahlen und Aussagen detailliert dargestellt. Der Aufsichtsrat hat sich besonders die einzelnen Werte der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ausgewählte Bilanzposten darlegen lassen. Diskutiert wurde auch der Kursverlauf der Aktie sowie der Unternehmensanleihe. Der Vorstand berichtete über die laufenden Gespräche mit den Kapitalmarktteilnehmern. Die Anregungen des Aufsichtsrates zu den einzelnen Berichten wurden vom Vorstand umgesetzt. In sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Zustimmungspflichtigen Geschäften oder solchen, bei denen eine Behandlung im Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse erforderlich war, hat der Aufsichtsrat nach eingehender Beratung und Prüfung, gegebenenfalls nach Anforderung weiterer Informationen, zugestimmt. Dazu gehörten auch Projekte, die eine Ausweitung des bestehenden Leistungsspektrums betroffen haben. Der im Vorjahr beschlossene Bau einer kompletten Fertigungslinie für kristalline Solarzellen für die BOD Group, Litauen, wurde in mehreren Aufsichtsratssitzungen diskutiert und der Baufortschritt besprochen. Im vierten Quartal wurde die Fertigungslinie für kristalline Solarzellen mit dem Markennamen SOLARE beim Kunden BOD Group in der litauischen Hauptstadt Wilna unter Anwesenheit des litauischen Ministerpräsidenten Algirdas Butkevicius, des deutschen Botschafters Matthias Mülmenstädt sowie des Bürgermeisters von Wilna Arturas Zuokas feierlich eingeweiht und technisch durch den Kunden erfolgreich abgenommen. Die am 23. März 2012 begebene Unternehmensanleihe war Gegenstand von Erörterungen in verschiedenen Sitzungen des Aufsichtsrates im Jahr 2013. Den vom Vorstand am 26. März 2013 sowie am 26. Juni 2013 beschlossenen Verlängerungen des Programms zum Rückerwerb der begebenen Schuldverschreibung hatte der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen vom 18. März 2013 bzw. vom 6. Juni 2013 bereits im Vorfeld die Zustimmung erteilt. Das günstige Kursniveau ermöglichte den Rückkauf von Schuldverschreibungen unter dem Nennbetrag. Dadurch konnte das ausstehende Volumen der Anleihe liquiditätsschonend reduziert werden. Auch der Erhöhung des Programms auf ein Gesamtvolumen von maximal 5,0 Mio. € lag eine Ermächtigung des Aufsichtsrates zugrunde. Zuletzt hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 21. November 2013 zugestimmt, das Rückkaufprogramm nochmals bis zum 30. Juni 2014 zu verlängern. Der Vorstand hat diese Maßnahme am 12. Dezember 2013 beschlossen. Die Gesellschaft hat einen Ethikkodex als interne Richtlinie für die Compliance im Unternehmen ausgearbeitet, der Thema in den Sitzungen vom 6. Juni 2013 und vom 5. September 2013 war. Anschließend wurde der Ethikkodex von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Umsetzbarkeit hin überprüft. Im Geschäftsjahr 2014 wird der Ethikkodex im gesamten Unternehmen implementiert. Die Corporate Governance war ein weiteres Schwerpunktthema der Aufsichtsratssitzungen im Jahr 2013. In der Sitzung vom 21. November 2013 erläuterte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aufsichtsrat und Vorstand ausführlich die aktuellen Anforderungen an interne Kontrollsysteme und an eine gute Unternehmensführung und stellte die Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex dar, die im Mai 2013 beschlossen worden waren. Aktuelle Änderungen und mögliche Abweichungen vom Kodex wurden vor diesem Hintergrund unter den Mitgliedern des Aufsichtsrates diskutiert und das weitere Vorgehen erörtert (siehe dazu auch die nachfolgenden Erläuterungen). INTERESSENKONFLIKTEInteressenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. CORPORATE GOVERNANCEDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihr Aufsichtsrat bekennen sich zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG und Ziff. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex(Kodex) abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Ausnahme der genannten und begründeten Abweichungen entspricht. Die Änderungen des Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 wurden vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen und diskutiert. Die Änderungen, insbesondere zur Vorstandsvergütung, sind auf unsere Gesellschaft derzeit nicht anwendbar, weil seit Inkrafttreten der Änderungen keine Vorstandsverträge abgeschlossen oder verlängert wurden. Der Aufsichtsrat hat aber mittlerweile die Vergleichsgruppen "oberer Führungskreis" und "relevante Belegschaft" definiert und wird die Vergütung dieser Vergleichsgruppen berücksichtigen, wenn neue Vorstandsverträge abgeschlossen bzw. bestehende verlängert werden, wie von Ziffer 4.2.2 des Kodex in der geltenden Fassung gefordert wird. Gegenüber dem Vorjahr haben sich daher keine Änderungen bei der Entsprechenserklärung ergeben. Auf die ausführliche Darstellung im Corporate Governance Bericht auf Seite 20 des Geschäftsberichtes 2013, der auch die aktuelle Entsprechenserklärung enthält, wird verwiesen. VORSTANDSVERGÜTUNGDie amtierenden Vorstandsmitglieder haben im Jahr 2012 individuelle Anstellungsverträge mit der Gesellschaft abgeschlossen. Nähere Einzelheiten sind im Vergütungsbericht auf den Seiten 80 bis 87 des Geschäftsberichtes 2013 zu finden. RISIKOMANAGEMENTDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt gemäß den einschlägigen, aktien- und handelsrechtlichen Regelungen besonderen Anforderungen an ein internes Risikomanagement und hat deshalb ein entsprechendes Überwachungssystem eingeführt, das im Laufenden Jahr verbessert und an aktuelle Entwicklungen angepasst wurde. Das System erfüllt gemäß der von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Abschlussprüfung vorgenommenen Beurteilung die gesetzlichen Vorgaben. Nach ausführlicher Erläuterung durch die Wirtschaftsprüfer und anschließender Diskussion der Prüfung sieht auch der Aufsichtsrat keinen Grund für Beanstandungen. Der Aufsichtsrat hält das Überwachungssystem der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für effizient und teilt die Risikobeurteilung des Vorstands (der Risikobericht befindet sich auf Seite 70 des Geschäftsberichtes 2013). AKTIENBESITZ DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDERDer Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder wird sowohl im Geschäftsbericht als auch im Internet veröffentlicht (eine detaillierte Darstellung befindet sich in den Erläuterungen auf Seite 87 des Geschäftsberichtes 2013). JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS SOWIE LAGEBERICHTDer vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum 31. Dezember 2013 wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wurde in der ordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 6. Juni 2013 auf Vorschlag des Aufsichtsrates zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 gewählt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für das Geschäftsjahr 2013 wurden gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wurde um einen Konzernlagebericht ergänzt, der gemäß § 315 Abs. 3 i. V. m. § 298 Abs. 3 Satz 1 HGB mit dem Lagebericht zum Einzelabschluss zusammengefasst wurde. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates lagen der geprüfte Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, der geprüfte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht zum 31. Dezember 2013 rechtzeitig zur Prüfung vor. Die Prüfungsansätze der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 21. November 2013 vorgestellt, erörtert und vorläufig gebilligt. Die geprüften Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht waren Gegenstand der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 19. März 2014. In dieser Sitzung waren auch die zuständigen Wirtschaftsprüfer anwesend, die den Umfang, den Verlauf und die Ergebnisse der Prüfung erläuterten und Fragen der Aufsichtsratsmitglieder umfassend beantworteten. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer eingehend diskutiert und keinen Grund zu Beanstandungen gesehen. Einwände seitens des Aufsichtsrates gegen den Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht zum 31. Dezember 2013 waren nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 19. März 2014 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss ist folglich festgestellt. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ihre Position in allen Segmenten weiter ausbauen und neue Geschäftsfelder generieren wird. Zusammen mit dem Vorstand sieht der Aufsichtsrat der langfristigen positiven Entwicklung des Unternehmens entgegen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für ihr hervorragendes Engagement im vergangenen Geschäftsjahr 2013.
Kahl am Main, im März 2014 Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates DR.-ING. STEFAN RINCKZum 1. September 2009 wurde Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck Mitglied des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Ab dem 1. April 2010 hat er den Vorsitz im Vorstand übernommen und verantwortet die Bereiche Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten. Herr Dr.-Ing. Rinck ist zudem Mitglied im Hauptvorstand des VDMA sowie Vorsitzender des Ausschusses für Forschung und Innovation. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck (geb. 1958) studierte Maschinenbau der Fachrichtung Fertigungstechnik an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) in Aachen und wurde dort promoviert. An die Aktionäre Bericht des VorstandsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, sehr geehrte Damen und Herren, wir blicken heute auf das Geschäftsjahr 2013 zurück, in dem wir in unserem Stammgeschäft zeigen konnten, welches Potenzial SINGULUS TECHNOLOGIES besitzt. In den prosperierenden Marktsegmenten haben wir mit unserer Technologie ein gutes Ergebnis erwirtschaftet. Insgesamt ist das zurückliegende Geschäftsjahr dank des finanziellen Erfolgs in unserem Segment Optical Disc sehr gut verlaufen. Wir konnten die von uns kommunizierte Prognose bestätigen und ein positives operatives Ergebnis (EBIT) erreichen. Dabei ergibt sich nach Berücksichtigung von Finanzierungskosten im Konzern noch ein leicht negatives Jahresergebnis unter IFRS. Neben der Nutzung der Chancen und Möglichkeiten, die sich im Segment Optical Disc boten, haben wir den Weg weiterverfolgt, den Strukturwandel der Gesellschaft voranzutreiben. Ziel ist es, die wirtschaftliche Abhängigkeit von Optical Disc zu reduzieren. Im Vordergrund dieser Entwicklungen stehen dabei die Kernkompetenzen der SINGULUS TECHNOLOGIES und ihre Anwendung in den Segmenten Solar und Halbleiter sowie in neuen Marktsegmenten. Diese beruhen auf dem fundierten Verständnis der Vakuum- und Beschichtungstechnologie sowie der einhergehenden Verfahrensprozesse. Wir sind nicht nur in der Lage, komplexe Verfahrensprozesse zu erarbeiten, sondern können diese auch für unsere Kunden auf effektiv arbeitenden Produktionsanlagen abbilden. Die Fähigkeiten von SINGULUS TECHNOLOGIES kombinieren dabei die Disziplinen der Mathematik, Physik, Chemie, der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Zukünftig sollen auch auf der Basis der Kernkompetenzen Nano- und Vakuumbeschichtung sowie thermischer- und nasschemischer Prozesstechnik innovative Produkte entwickelt werden, um neue Märkte zu erschließen. Lassen Sie uns nun die Segmente im Einzelnen mit ihren Entwicklungen während des vergangenen Geschäftsjahres betrachten: Optical DiscDas Jahr 2013 war für Optical Disc ein sehr gutes Jahr. Die Absatzzahlen von BLULINE II Anlagen zur Produktion der Blu-ray Discs lagen so hoch, dass zum Jahresende alle produzierten Anlagen verkauft waren. Hinzu kamen eine Reihe von Aufträgen über CD- und DVD-Anlagen. Dabei hat sich einmal mehr gezeigt, dass die technologische Markteintrittsbarriere für den Markt von Produktionsanlagen für Blu-ray Discs mit einer Speicherkapazität für 50 Gigabyte hoch liegt, weshalb wir unsere führende Position als einziger Maschinenlieferant für unsere Kunden behaupten und sogar noch weiter ausbauen konnten. Neue Dispositionen für Blu-ray Disc Produktionsanlagen werden im Markt üblicherweise erst in der Mitte des Jahres getroffen. Wir nehmen aber wahr, dass der globale Markt für Blu-ray Discs mit Filminhalten weiter wächst und die Verkäufe von Blu-ray Discs im Weihnachtsgeschäft 2013 deutlich angestiegen sind. Zusätzliche, positive Impulse erhielt der Markt durch die Markteinführung der neuen Spielekonsolen Playstation 4 von Sony, der Wii von Nintendo sowie der Xbox One von Microsoft mit Blu-ray Disc Laufwerken. Das Blu-ray Format ist international ein unbestrittener Erfolg, weshalb wir die grundsätzliche Entwicklung des Marktes für die folgenden Jahre positiv sehen und weiterhin gute Absatzzahlen für unsere Blu-ray Produktionsanlagen erwarten. Eine wichtige Entwicklung ist zudem die Einführung des neuen hochauflösenden Fernsehformats Ultra High Definition (UHD), die den Lebenszyklus der Blu-ray Disc durch die Anforderungen an eine höhere Speicherkapazität verlängert. Rechtzeitig zur Markteinführung des neuen UHD-Formats haben wir bereits die Fertigungstechnik für neue dreilagige Blu-ray Discs mit 100 GB Speichervolumen vorgestellt. Generell konnten wir in diesem Jahr im Segment Optical Disc wieder beweisen, welche Ertragskraft und Chancen für SINGULUS TECHNOLOGIES in Märkten mit einer hohen Nachfrage bestehen. SolarObwohl sich der Endmarkt für Solarmodule weltweit sehr positiv entwickelt, erwies sich der Weltmarkt für Produktionsanlagen von Solarzellen und -modulen leider im vergangenen Jahr weiterhin als schwach. Nachdem wir in 2012 in Relation zu Markt und Wettbewerb noch einen außergewöhnlich guten Auftragseingang erzielen konnten, erwies sich 2013 für uns als ein schwaches Jahr. Wir konnten dennoch einige Erfolge im Segment Solar erzielen. Im vierten Quartal 2013 ging die Fertigungslinie für kristalline Solarzellen bei unserem Kunden in Wilna, Litauen, in Betrieb. Die Beschichtungsanlage SINGULAR XP für die Rückseitenbeschichtung der neuen PERC-Solarzellen konnte erfolgreich bei ersten Kunden platziert werden. Mit der Finalisierung der industriellen Fertigungsprozesse für PERC-Zellen rechnen wir noch in diesem Jahr und versprechen uns aufgrund der ersten aus China vorliegenden Verträge - unter anderem einem Rahmenvertrag über die Lieferung von bis zu 16 SINGULAR XP - eine sehr gute Ausgangsposition im Markt für das sogenannte "Upgrade"-Geschäft bestehender Zelllinien. In Bereich der Dünnschichtzellen konnten die bestehenden Maschinenkonzepte um weitere Produktionsanlagen, wie z. B. eine Aufdampfanlage, ergänzt werden. SINGULUS TECHNOLOGIES deckt damit heute bereits rund zwei Drittel der erforderlichen Anlagen einer CIS/CIGS-Modulproduktion ab und hat sich zu einem weltweit gefragten Partner für die führenden Anbieter solcher Solarmodule entwickelt. Am 3. Februar dieses Jahres hat ein Kunde in Südafrika eine Pilotfertigungslinie für CIGS-Dünnschichtmodule eingeweiht und in Betrieb genommen. Zum Ende des Geschäftsjahres und in den ersten Wochen des Jahres 2014 wurden mehrere Marktprognosen veröffentlicht, die wieder eine steigende Konjunktur für das Gebiet Photovoltaik aufzeigen und auch einen neuen Investitionszyklus für Investitionsgüter vorhersagen. Neben den verbesserten Prognosen einschlägiger Marktforschungsunternehmen konnten wir auch erste Auftragseingänge erzielen, die auf eine wieder anziehende Investitionstätigkeit hindeuten. Diese Investitionstätigkeit basiert vor allem auf der erreichten Preisparität von Solarstrom in vielen Ländern der Erde sowie auf den schnell wachsenden Märkten für Solarmodule in Asien und anderen sonnenreichen Regionen der Erde. Eine positive Marktentwicklung würde die Investitionsentscheidungen unserer potentiellen Kunden beeinflussen und damit zu Auftragseingängen für SINGULUS TECHNOLOGIES führen. HalbleiterWir haben im Jahr 2012 mehr Vakuum-Beschichtungsanlagen als Auftragseingang verbuchen können als jemals zuvor für diesen Bereich. Im vergangen Jahr 2013 wurden diese Anlagen montiert und bei unseren global agierenden Halbleiterkunden erfolgreich in Betrieb genommen. Wir haben die aus diesen Kundenprojekten gewonnenen Hinweise und Anregungen aufgenommen und unsere Anlagenplattform erweitert. So wurde die TIMARIS III entwickelt, die unseren Halbleiterkunden Produktionsanlagen mit einer deutlich erhöhten Kapazität für die Waferherstellung bietet. SINGULUS TECHNOLOGIES zielt mit der neuen Anlagengeneration ganz konkret auf die erwartete Nachfrage für die industrielle Fertigung von MRAM Wafern ab. Ergänzend wurde die ROTARIS als Plattform für Forschungs- und Entwicklungsanwendungen fertiggestellt und bereits bei ersten Kunden im Markt etabliert. Damit kann die Nachfrage für Forschung und Entwicklung einerseits sowie industrielle Massenfertigung von Wafern andererseits durch SINGULUS TECHNOLOGIES gezielt bedient werden. Neue Projektgespräche mit zahlreichen namhaften Halbleiterherstellern über zukünftige Investitionen in Anlagentechnik von SINGULUS TECHNOLOGIES wurden in 2013 begonnen. Bei diesen Projektgesprächen handelt es sich sowohl um Erweiterungen bestehender Entwicklungs- und Pilotanlagen als auch um Investitionen in neue Produktionskapazitäten. Mehrere Projekte für Neuinvestitionen standen Ende 2013 kurz vor der Entscheidung und konnten zwischenzeitlich bereits als erste Auftragseingänge in diesem Segment verbucht werden. Weitere Projekte sind in Verhandlung. Strategie und Ausblick auf 2014Der in den letzten Jahren durch den Vorstand eingeschlagene Pfad der Weiterentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES entlang ihrer Kernkompetenzen wird auch in den kommenden Jahren konsequent weitergeführt. Dies bedeutet eine Ausweitung des Angebots innerhalb der bereits bestehenden Segmente. Hierfür werden die Entwicklungsanstrengungen fortgesetzt und verstärkt, um Maschinen- und Anlagenkonzepte auszuführen und zur Marktreife zu bringen. Weiterhin werden die Kompetenzen des Unternehmens auf neue Anwendungsfelder übertragen, um eine Verbreiterung der Kundenbasis zu erreichen. Damit wird gleichzeitig eine Reduzierung der Abhängigkeit von Zyklen in einzelnen Absatzmärkten erzielt. Die intensive Weiterentwicklung des bestehenden Produktportfolios durch interne Maßnahmen steht auch im Jahr 2014 im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie. Wie bereits im vergangenen Geschäftsjahr 2013 wird der Vorstand die Übernahme von Unternehmen oder Unternehmensteilen prüfen. Diese Angebote zur Verbreiterung des Leistungsspektrums und für eine größere Kundenbasis werden selbstverständlich mit der gebührenden Sorgfalt untersucht und mit gebotener kaufmännischer Vorsicht in Erwägung gezogen. Das Know-how von SINGULUS TECHNOLOGIES bietet sehr gute Chancen, das Unternehmen durch einen Mix von internen und externen Maßnahmen weiter zu stärken und die Position als führendes Technologieunternehmen auszubauen und auch weitere zukunftsweisende Arbeitsgebiete zu erschließen. Für das Jahr 2014 erwarten wir wieder eine gute Entwicklung des Geschäftsverlaufes mit einem positiven Ergebnis auf operativer Basis (EBIT). Der Vorstand und die gesamte Belegschaft werden mit hohem Engagement an den Zielen und der Strategie der Gesellschaft arbeiten. Der Vorstand bedankt sich bei unseren Kunden und Partnern für die über viele Jahre hinweg sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Allen SINGULUS TECHNOLOGIES Mitarbeitern danken wir für ihr beständiges Engagement im vergangenen Jahr. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für ihre Unterstützung.
Kahl am Main, im März 2014 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Mit freundlichen Grüßen Dr.-Ing. Stefan Rinck, Vorsitzender des Vorstands, CEO Dipl.-Oec. Markus Ehret, Vorstand Finanzen, CFO DIPL.-OEC. MARKUS EHRETHerr Dipl.-Oec. Markus Ehret wurde am 19. April 2010 zum Finanzvorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG berufen. Er leitet die Bereiche Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf und IT. Herr Markus Ehret (geb. 1967) absolvierte sein Studium von 1988 bis 1994 an der Universität Hohenheim, Stuttgart, sowie an der University of Massachusetts, USA, mit dem Abschluss zum Diplom-Ökonom. Corporate GovernanceDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihr Aufsichtsrat bekennen sich zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex). Im Berichtszeitraum sind Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern nicht aufgetreten. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat zeichnete sich durch Effizienz, Fachkompetenz und Vertrauen aus. Der Aufsichtsrat besteht seit Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft aus drei Mitgliedern. Von der Bildung eines Prüfungsausschusses oder sonstiger Ausschüsse hat der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2013 abgesehen, denn sie lassen nach seiner Auffassung weder eine Effizienzsteigerung noch eine verbesserte Behandlung komplexer Sachverhalte oder eine effizientere oder bessere Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements oder der Abschlussprüfung erwarten. Das Aktienrecht sieht zudem vor, dass entscheidungsbefugte Aufsichtsratsausschüsse mit mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern besetzt sein müssen. Eine Delegation von Aufgaben ist auch aus diesem Grund nicht zweckmäßig. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Januar 2014 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben (Seite 25 des Geschäftsberichtes 2013) und gemäß Ziffer 3.10 des Kodex den Corporate Governance Bericht verfasst, der auf den Seiten 20 bis 25 des Geschäftsberichtes 2013 abgedruckt ist. Darin werden die Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex erläutert. Die Entsprechenserklärung und der Bericht sind Teil der Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft veröffentlicht ist. Auf die Ausführungen in dieser Erklärung wird verwiesen. Im November haben sich Vorstand und Aufsichtsrat in einem Workshop mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich die aktuellen Anforderungen an interne Kontrollsysteme und an eine gute Unternehmensführung darlegen lassen. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläuterte weiterhin die Änderungen des Kodex. Mögliche Abweichungen vom Kodex wurden vor diesem Hintergrund unter den Mitgliedern des Aufsichtsrates und mit dem Vorstand diskutiert und das weitere Vorgehen erörtert. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEM. § 289A HGB ZUGLEICH CORPORATE GOVERNANCE BERICHTÜber die Corporate Governance bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG berichtet der Vorstand - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Kodex wie folgt: Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hatte für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG auch 2013 einen hohen Stellenwert. Darunter verstehen Vorstand und Aufsichtsrat eine verantwortungsbewusste, auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Corporate Governance soll eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen unserer Aktionäre und Mitarbeiter, angemessenen Umgang mit Risiken und Transparenz und Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sicherstellen. Vorstand und Aufsichtsrat verstehen unter Corporate Governance einen in die Unternehmensentwicklung integrierten Prozess, der kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im Hinblick auf die Änderungen des Kodex im Jahr 2012 passte der Aufsichtsrat im Januar 2013 seine Geschäftsordnung an. Zudem schlugen Vorstand und Aufsichtsrat eine den Anforderungen des Kodex entsprechende Anpassung der in der Satzung geregelten Aufsichtsratsvergütung auf eine rein fixe Vergütung vor, die in der Hauptversammlung vom 6. Juni 2013 beschlossen wurde und bereits für das Geschäftsjahr 2013 gilt. Die Änderungen des Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 wurden in Vorstand und Aufsichtsrat diskutiert. Die Änderungen des Kodex, insbesondere zur Vorstandsvergütung, sind nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat auf die Gesellschaft derzeit nicht anwendbar, weil seit Inkrafttreten der Änderungen keine Vorstandsverträge abgeschlossen oder verlängert wurden. Ein Eingriff in alte Verträge zur ggf. erforderlichen Korrektur darin festgesetzter Vergütungsbestandteile ist für die Gesellschaft jedoch einseitig nicht durchsetzbar und wird nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat von den Bestimmungen des Kodex auch nicht gefordert. Die Auslegung der neuen Empfehlungen ist im Einzelnen noch unklar. Nach Auffassung des Aufsichtsrates ist jedoch nicht zu erwarten, dass eine wesentliche Anpassung der derzeit vereinbarten Vergütungsstruktur in Zukunft geboten ist. Diese Einschätzung wird der Aufsichtsrat bei Abschluss neuer Verträge überprüfen. Vorstand und Aufsichtsrat haben dementsprechend die auf Seite 25 abgedruckte Entsprechenserklärung zum Kodex verabschiedet. Die besondere Führungsstruktur der Gesellschaft mit einem kleinen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Besonderheiten der Branche, in denen sie tätig ist, erlauben es der Gesellschaft nicht, allen Empfehlungen des Kodex, die vielfach für deutlich größere Gesellschaften konzipiert sind, nachzukommen. Die aktuelle gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG ist auch auf der Website www.singulus.de veröffentlicht. In der Entsprechenserklärung werden alle Abweichungen vom Kodex erläutert. FührungsstrukturDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt als deutsche Aktiengesellschaft dem deutschen Aktienrecht und verfügt deshalb über eine zweigliedrige Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand führt die Geschäfte und verantwortet Unternehmensstrategie, Rechnungslegung, Finanzen und Planung. Er wird dabei vom Aufsichtsrat beraten und kontrolliert. Der Aufsichtsrat erörtert auf Grundlage der Berichte des Vorstands die Geschäftsentwicklung und Planung, die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung. Wesentliche Vorstandsentscheidungen wie größere Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen unterliegen nach der Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrates. Er erteilt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und lässt sich über die Prüfung berichten. Nach eigener Prüfung billigt der Aufsichtsrat die Zwischenberichte, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss. Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt nicht dem Mitbestimmungsgesetz. Angesichts der Größe des Unternehmens und um eine effiziente Arbeit zu garantieren, haben beide Organe derzeit nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße. Enge Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratVorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Konzerns. Grundlage für die Informations- und Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates ist das ausführliche, monatliche Berichtswesen. Weiterführende, schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands, sonstiger Mitarbeiter, der Wirtschaftsprüfer sowie externer Berater ergänzen das Reporting. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erörtert mit dem Vorstand zudem regelmäßig in Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung und berichtet anschließend den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates. Die Berichte werden anschließend intern im Aufsichtsrat und auch gemeinsam mit dem Vorstand erörtert und diskutiert. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung des Vorstands Zustimmungsvorbehalte durch den Aufsichtsrat fest. Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2013 neun Aufsichtsratssitzungen statt und in jeder der Aufsichtsratssitzungen waren sämtliche Aufsichtsratsmitglieder präsent. Zusammensetzung und Arbeit des VorstandsDer Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Er ist das Leitungsorgan des Unternehmens. Der Vorstand ist bei der Führung des Unternehmens allein an das Unternehmensinteresse gebunden und orientiert sich an dem Ziel der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie an den Belangen der Aktionäre und der Mitarbeiter. Die derzeitigen Mitglieder des Vorstands sind Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck und Herr Markus Ehret. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck ist seit 1. April 2010 Vorsitzender des Vorstands, Herr Markus Ehret ist seit 19. April 2010 Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Mit beiden Vorständen wurden in 2012 neue Dienstverträge abgeschlossen. Der Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing Stefan Rinck endet am 31. August 2017, der Dienstvertrag von Herrn Markus Ehret läuft bis zum 31. März 2015. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck verantwortet als Vorstandsvorsitzender die Bereiche Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten. Herr Markus Ehret ist für die Bereiche Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf und IT zuständig. Die Vergütung des Vorstands ist im Vergütungsbericht ab Seite 80 detailliert beschrieben. Der Vorstand besetzt bereits seit Jahren Führungsfunktionen mit Frauen, soweit diese die erforderliche fachliche Qualifikation und persönliche Eignung aufweisen. So sind derzeit zwei der drei Prokuristen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG weiblich. Zusammensetzung und Arbeit des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Frau Christine Kreidl, WP/StB, und Herr Dr. rer. nat. Rolf Blessing an. Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz gehört dem Aufsichtsrat seit 2009 an und ist seit 2011 Vorsitzender des Aufsichtsrates. Sein Amt endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 entscheidet. Herr Dr. rer. nat. Rolf Blessing gehört dem Aufsichtsrat seit 2011 an. Seine verbleibende Amtszeit entspricht der von Herrn Dr. Leichnitz. Frau Christine Kreidl wurde am 4. Dezember 2012 gerichtlich mit Wirkung bis zur Hauptversammlung am 6. Juni 2013 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die Hauptversammlung vom 6. Juni 2013 hat Frau Christine Kreidl bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt. Frau Christine Kreidl wurde am 10. Juni 2013 vom Aufsichtsrat zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Von der Bildung eines Prüfungsausschusses oder sonstiger Aufsichtsratsausschüsse hat der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2013 abgesehen, weil Ausschüsse bei einem Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern keinen Sinn ergeben. Der Aufsichtsrat hat am 24. Januar 2013 seine Geschäftsordnung in Hinblick auf Ziffer 5.4.1. des Kodex überarbeitet. Nunmehr wurde festgelegt, dass der Aufsichtsrat zu zwei Drittel mit unabhängigen Mitgliedern im Sinne von Ziffer 5.4.2. des Kodex besetzt sein soll. Derzeit sind alle Aufsichtsratsmitglieder unabhängig. Der Aufsichtsrat hat zugleich die Regelungen für die Auswahl von Kandidaten, die der Hauptversammlung für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen, geändert. Der Aufsichtsrat hat dabei davon abgesehen, eine feste Frauenquote einzuführen. Obwohl der Aufsichtsrat sehr begrüßt, dass mit Frau Christine Kreidl eine Frau als Mitglied des Aufsichtsrates gewonnen werden konnte, hält er die Festlegung einer Quote für die zukünftige Beteiligung von Frauen nicht für sinnvoll. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Arbeit. Eine detaillierte Ausführung über die Arbeit des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2013 findet sich im Bericht des Aufsichtsrates auf den Seiten 8 bis 13 des Geschäftsberichts. Berater- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. Transparenz und KommunikationDer Vorstand veröffentlicht potentiell kursrelevante Informationen, welche die SINGULUS TECHNOLOGIES AG betreffen, unverzüglich, sofern die Gesellschaft nicht in einzelnen Fällen hiervon befreit ist. Alle im Jahr 2013 veröffentlichten Ad-hoc-Meldungen sind auf der Website der Gesellschaft zugänglich. Darüber hinaus führt das Unternehmen ein Insiderverzeichnis, das sämtliche Personen mit Zugang zu Insiderinformationen umfasst. Diese werden regelmäßig über die sich daraus ergebenden rechtlichen Pflichten umfassend informiert. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG achtet darauf, dass sich die Aktionäre der Gesellschaft rechtzeitig und umfassend über die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen ein Bild über die Situation des Unternehmens machen können. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG berichtet ihren Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage. Alle Finanzberichte, aktuelle Unternehmenspräsentationen, der Unternehmenskalender sowie die Ad-hoc-Mitteilungen, die nach § 15a WpHG zu meldenden Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings) und die Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG sind unter www.singulus.de im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Weiterhin finden sich dort sämtliche Berichte und Dokumente zur Corporate Governance und Unternehmensführung einschließlich der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, einem Verweis auf den im Internet abrufbaren Volltext des Kodex selbst, die Satzung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie die Einladungen zur Hauptversammlung, Hauptversammlungsinformationen und die jeweiligen Abstimmungsergebnisse. Zur Verbesserung der Transparenz und Pflege des Aktienkurses hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG mehrere Analystenkonferenzen abgehalten und zahlreiche Einzelgespräche mit Investoren geführt. Die Hauptversammlung findet in der ersten Hälfte des Jahres statt. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere Internet und E-Mail, erleichtert der Vorstand den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und ermöglicht ihnen, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Darüber hinaus kann der Vorstand vorsehen, dass Aktionäre ihr Stimmrecht schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können, ohne an der Hauptversammlung teilnehmen zu müssen. Rechnungslegung und AbschlussprüfungKonzernabschluss, Jahresabschluss und Zwischenberichte werden seit dem Geschäftsjahr 2004 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und sind international vergleichbar. Der vom Vorstand erstellte Konzern- und Jahresabschluss wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Der Aufsichtsrat hat die Abschlüsse seinerseits geprüft und gebilligt. Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte unterliegen keiner prüferischen Durchsicht. Wichtige Aspekte wurden mit dem Aufsichtsrat erörtert und die Berichte vor Veröffentlichung von diesem gebilligt. Zwischenberichte wurden der Öffentlichkeit innerhalb von 45 Tagen nach Quartalsende, der Konzernabschluss und der Jahresabschluss innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende zugänglich gemacht. BezügeWie schon in den letzten Jahren weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowohl die festen als auch die erfolgsabhängigen Anteile der Bezüge der Vorstandsmitglieder sowie die Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung individuell aus. Zusätzlich wird auch die Zuführung zur Altersversorgung, der ein beitragsorientiertes System zu Grunde liegt, individuell offen gelegt. Die Angaben finden sich im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist und diesen Corporate Governance Bericht ergänzt. Der Vergütungsbericht stellt die Vergütung und das Vergütungssystem des Vorstands umfassend dar und geht dabei auch auf die Ausgestaltung von Vergütungsbestandteilen mit langfristiger Anreizwirkung ein. Des Weiteren wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert wiedergegeben. Der Vergütungsbericht ist im Geschäftsbericht auf den Seiten 80 bis 87 abgedruckt. Directors' Dealings/AktienbesitzDie Angaben zu den Wertpapiergeschäften von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihnen nahe stehenden Personen nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie zum Aktienbesitz finden sich im Vergütungsbericht auf Seite 87 und außerdem auf der Homepage unter Investor Relations/SINGULUS Aktie/Directors' Dealings. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2014 ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXDie letzte Entsprechenserklärung wurde im Januar 2013 auf der Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in der Fassung vom 15. Mai 2012 abgegeben. Seit Abgabe dieser Erklärung ist SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in dieser Fassung mit den in der Entsprechenserklärung aufgeführten Abweichungen gefolgt. Am 13. Mai 2013 wurde eine geänderte Fassung des Kodex beschlossen. Mit den folgenden Ausnahmen entsprach und entspricht die SINGULUS TECHNOLOGIES AG auch der geänderten Fassung des Kodex: 1. Solange ein dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht, wurden und werden keine Ausschüsse gebildet (zu Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 des Kodex), da bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat eine sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Plenum stattfinden kann. Ausschüsse lassen in diesem Fall weder eine Effizienzsteigerung noch eine verbesserte Behandlung komplexer Sachverhalte oder eine effizientere oder bessere Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements oder der Abschlussprüfung erwarten. Das Aktienrecht sieht zudem vor, dass entscheidungsbefugte Aufsichtsratsausschüsse mit mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern besetzt sein müssen. Eine Delegation von Aufgaben ist auch aus diesem Grund nicht zweckmäßig. 2. Der Aufsichtsrat legt keine verbindliche Quote für eine angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat fest (zu Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex). Der Aufsichtsrat begrüßt sehr, dass Frau Christine Kreidl dem Aufsichtsrat angehört. Dennoch hält es der Aufsichtsrat nicht für sinnvoll, ein konkretes Ziel für die zukünftige Beteiligung von Frauen vorzusehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen ausschließlich nach Expertise und Qualifikation ausgesucht werden ohne Beachtung von Geschlecht und Nationalität. Sie sollen den Vorstand kompetent und effizient beraten und kontrollieren. Die Mitglieder sollen daher über Expertise und Branchenkenntnis im Bereich des High-Tech-Maschinenbaus oder des Managements von komplexen Entwicklungsprojekten verfügen. Auf Grund des traditionell geringen Frauenanteils im High-Tech-Maschinenbau oder verwandten Branchen und der Tatsache, dass der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, kann eine verbindliche Quote nicht sinnvoll festgelegt werden. Mit Ausnahme der oben erklärten Abweichungen entspricht die SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen.
Kahl am Main, im Januar 2014 Für den Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Markus Ehret Für den Aufsichtsrat Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz Christine Kreidl Dr. rer. nat. Rolf Blessing SINGULUS TECHNOLOGIES am KapitalmarktALLGEMEINES UMFELDDie internationalen Kapitalmärkte waren auch im sechsten Jahr nach Ausbruch der großen Finanzkrise durch außergewöhnliche Entwicklungen im makroökonomischen Umfeld beeinflusst. Erfreulicherweise kam es 2013 nicht zu einer erneuten Verschärfung der Schuldenkrise in der Eurozone. Die amerikanische Zentralbank sorgte im Jahresverlauf für leichte Verwerfungen, nachdem zunächst im Frühjahr ein Ausstieg aus dem Rückkaufprogramm von Anleihen verkündet, dieses allerdings dann doch nicht entsprechend umgesetzt wurde. Erst zum Ende des Jahres 2013 begann man den langsamen Ausstieg aus dem Ankauf von amerikanischen Staatsanleihen. Weitere marktbewegende Themen waren der amerikanische Haushaltsstreit, die zeitweiligen Liquiditätsengpässe im chinesischen Bankensektor, die zunächst verhaltene Reaktion der EZB im internationalen Währungsspiel sowie die Regulierung des Finanzsektors im Allgemeinen. Mit Ausnahme der Eurozone gelang es den wichtigen Wirtschaftsregionen, sich aus der Rezession zu befreien. Das Wachstum in den Industrienationen befindet sich weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau und auch Schwellenländer haben in ihrer Dynamik eingebüßt. Diese schleppende Erholung lässt wieder Deflationsängste aufkeimen. Die Notwendigkeit von negativen Realzinsen scheint viele Anleger in Aktien insbesondere aus Ländern wie USA, Deutschland und Japan zu treiben. So schnitten die Leitindizes dieser Aktienmärkte im Jahr 2013 dann auch mit Wertentwicklungen von ca. 30 % (S&P500), 25 % (DAX) bzw. 57 % (Nikkei225) positiv ab. SINGULUS TECHNOLOGIES AKTIE IM INDEXVERGLEICH![]() DIE SINGULUS TECHNOLOGIES AKTIEDie SINGULUS TECHNOLOGIES Aktie eröffnete zu Jahresbeginn bei 1,40 € und sank bis Anfang April bis auf 1,10 € ab. Im Folgenden setzte ein Erholungstrend bei der Aktie ein, der fast das gesamte Jahr über anhielt. Im November 2013 erreichte die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktie ihren Jahreshöchstkurs von 2,59 €. Danach setzte eine Konsolidierung ein, sodass die Aktie das Börsenjahr 2013 mit einem Kurs von 2,11 € beendete. Damit ergibt sich auf Jahressicht eine positive Wertentwicklung von über 50 %. Im Vergleich dazu konnte der Auswahlindex TecDAX im Jahr 2013 um knapp 41 % zulegen. Zum Jahresanfang 2014 setzte sich die Aufwärtsbewegung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktie weiter fort und der Börsenkurs stieg wieder auf 2,49 € am 31. Januar 2014 und notierte am 17. März 2014 sogar bei 2,57 €. ANALYSTEN-COVERAGE
AKTIONÄRSSTRUKTURDie Dimensional Holdings Inc., Texas, USA, ist bereits seit 2012 in die SINGULUS TECHNOLOGIES AG investiert. Das Volumen liegt über der meldepflichtigen 3 %-Schwelle. Im Januar 2014 gab es weitere Veränderungen in der Aktionärsstruktur. Sowohl die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt, Deutschland als auch der Argos Fund, Luxemburg, sind jeweils mit über 3 % investiert. Insgesamt besteht ein reges Interesse von internationalen und deutschen Investoren mit einem besonderen Fokus auf den Technologie und Small Cap Bereich, den die SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit ihren Aktien abdeckt. ![]() SINGULUS TECHNOLOGIES Aktie Schlusskurse in €, Xetra![]() ANGABEN ZUR AKTIE ISIN: DE0007238909, WKN: 723890 Börsenkürzel: SNG/Reuters SNGG.DE/Bloomberg SNG.NM, Prime Standard: Technologyscroll
DIE SINGULUS TECHNOLOGIES ANLEIHEDie Anleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird nun bereits seit fast zwei Jahren im Open Market der Deutschen Börse AG im Segment "Entry Standard für Anleihen" der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (ISIN/ WKN: DE000A1MASJ4/ A1MASJ). Die Unternehmensanleihe ist mit einem jährlichen Kupon von 7,75 % ausgestattet, hat eine Laufzeit von fünf Jahren und wird am 22. März 2017 fällig. Die Anleihe mit einer Stückelung von je 1.000 € wurde zu einem Kurs von 100 % ausgegeben. Am 11. Dezember 2012 beschloss der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ein auf maximal 3,0 Mio. € begrenztes Anleihe-Rückkaufprogramm zu starten, da die Anleihe nach Einschätzung des Vorstands mit einem Kurs von lediglich 70 % unter ihrem fairen Wert notierte. Das Anleiherückkaufprogramm trug auch dazu bei, den Kurs erfolgreich zu stützen. Aus diesem Grund wurde es Mitte des Jahres 2013 bis zum 31. Dezember 2013 verlängert und das Gesamtvolumen auf maximal 5,0 Mio. € erhöht. Insgesamt konnte sich der Kurs der Anleihe im Jahresverlauf 2013 von um die 70 % auf über 90 % erholen. Im Dezember 2013 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Programm nochmals bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Die Rahmenbedingungen des Programms bleiben von der Verlängerung der Frist unberührt. Zum 31. Dezember 2013 waren im Zuge des Rückkaufprogrammes seit dessen Beginn insgesamt Schuldverschreibungen im Wert von nominal 2,65 Mio. € durch die Gesellschaft erworben worden. Das mit der Ausgabe der Schuldverschreibungen kommunizierte Ziel der Wachstumsfinanzierung bleibt dabei weiterhin bestehen. SINGULUS TECHNOLOGIES hat mit den erhaltenen Finanzmitteln der Unternehmensanleihe bereits größere Projekte im Geschäftsbereich Solar und die Entwicklung von Produktionsanlagen für die nächste Generation Blu-ray Discs finanziert. Ein weiterer Teil der Mittel wird für den Aufbau neuer Geschäftsfelder im Bereich der Vakuum-Beschichtungstechnologie durch Forschung und Entwicklung verwendet. ANGABEN ZUR ANLEIHEscroll
KURS DER UNTERNEHMENSANLEIHE Börse Frankfurt, €scroll
WERTENTWICKLUNG DER UNTERNEHMENSANLEIHE Börse Frankfurt, %![]() KONTINUIERLICHER DIALOG MIT DEM KAPITALMARKTSINGULUS TECHNOLOGIES legt jederzeit großen Wert auf die intensive Kommunikation mit dem Kapitalmarkt. Dabei ist der offene und transparente Austausch mit unseren privaten sowie institutionellen Investoren und Analysten das erklärte Ziel, um über die aktuelle Situation sowie die zukünftige Unternehmensstrategie zeitnah informieren zu können. Auf der jährlichen Hauptversammlung in Frankfurt am Main und durch unsere aktuellen Veröffentlichungen stellen wir sicher, dass auch unsere Privataktionäre umfänglich informiert sind. Mit Analysten und institutionellen Anlegern suchen wir den Austausch bei zahlreichen Konferenzen, Einzelgesprächen und Roadshows in vielen Ländern. Erfolgreich etabliert hat sich auch die jährliche Veranstaltung "Technology & Market Review and Future Outlook/MEDIATECH Year-End Event", die bereits zum dritten Mal mit großer internationaler Beteiligung stattfand. Dieses Zusammentreffen bietet eine ideale Plattform für den Austausch mit den verschiedenen Besuchern und wurde unter anderem von Analysten besucht, um sich über Neuerungen, insbesondere im Optical Disc Markt, auf den neusten Stand zu bringen. Über die direkten Kontakte kann SINGULUS TECHNOLOGIES die offene Kommunikation der Unternehmensstrategie betreiben und den Kapitalmarktteilnehmern die Unternehmensziele vermitteln. Ultra High Definition und 4K sind die neuen Schlagwörter. Viele sprechen inzwischen über diese neuen Innovationen. Die Unterhaltungsindustrie zeigt bereits die nächste Generation gestochen scharfer Kinobilder für zu Hause: TV-Geräte mit einer Auflösung von 3.840 x 2.160 Pixeln. Trend der Zukunft: Ultra High Definition TVEine einfache Möglichkeit, Ultra HD genießen zu können, wird die Blu-ray Disc bieten. Die Produktionsanlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES ermöglichen es, auf Basis der heutigen BLULINE Produktionsanlagen die nächste Generation von Optical Discs herzustellen. Auf drei Speicherschichten werden ca. 100 GB Film- und Audiodaten gespeichert. ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DES SINGULUS TECHNOLOGIES KONZERNS UND DER SINGULUS TECHNOLOGIES AGDie Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Grundlagen des KonzernsGESCHÄFTSMODELLDie SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe konzentriert ihre Tätigkeit auf die Entwicklung und Konstruktion sowie den Vertrieb und den Bau von Maschinen und Anlagen für die Segmente Optical Disc, Solar und Halbleiter. Im Segment Optical Disc handelt es sich im Wesentlichen um Maschinen zur Herstellung von Dual Layer Blu-ray Discs mit 50 GB Speicherkapazität sowie den Ersatzbedarf für CD und DVD. Für Blu-ray Discs mit 100 GB Speicherkapazität bietet SINGULUS TECHNOLOGIES eine neue, modular aufgebaute Produktionsanlage mit dem Markennamen BLULINE III an. Im Fokus steht weiterhin der weltweite Ausbau des Ersatzteil- und Servicegeschäfts aufgrund der hohen installierten Maschinenbasis. Im Segment Solar bietet SINGULUS TECHNOLOGIES Aufdampf- und Kathodenzerstäubungsanlagen, Anlagen für die Selenisierung sowie Anlagen für die nasschemische Behandlung von CIS/CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen an. SINGULUS TECHNOLOGIES vermarktet in diesem Teilsegment weiterhin Vakuum-Beschichtungsanlagen, Anlagen für die nasschemische Behandlung sowie komplette Produktionslinien für kristalline Silizium-Solarzellen. Für den Markt der PERC-Zellen (Solarzellen mit passiviertem selektivem Emitter und Rückseitenkontakten) hat SINGULUS TECHNOLOGIES im Jahr 2013 neue Produktionslösungen vorgestellt. Im Segment Halbleiter bietet SINGULUS TECHNOLOGIES eine modulare Anlagenplattform mit dem Markennamen TIMARIS an. Um den erwarteten Anforderungen des Halbleitermarktes für die Anwendungen von Magnetoresistive Random Access Memory (MRAM) und Sensorik gerecht zu werden, entwickelt SINGULUS TECHNOLOGIES leistungsfähigere Produktionsmaschinen und vermarktet diese unter dem Namen TIMARIS III. Für die Anwendungsforschung im Gebiet von Halbleitern wird das Programm durch eine universelle Vakuum-Beschichtungsanlage mit dem Produktnamen ROTARIS abgerundet. SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt des weiteren Verfahren und Anlagen für verschiedene neue Applikationen. Diese Konzepte werden bereits teilweise mit potentiellen Kunden im Zuge von Vorfeldtests getestet, um die Chancen auf ein organisches Wachstum durch neue Maschinen und Anlagen auszuloten und schließlich wahrzunehmen. Eine zusätzliche Erweiterung der Geschäftsaktivitäten über mögliche Akquisitionen wird ebenfalls fortlaufend bei interessanten Angeboten geprüft. Die Gesellschaft befindet sich hier regelmäßig im Dialog mit interessierten Parteien. KONZERNSTRUKTURAm Standort in Kahl am Main sind die Konzernleitung und Abteilungen des Finanzwesens, der Administration und des Vertriebs sowie alle zentralen Funktionen des Unternehmens konzentriert. In Kahl am Main werden Maschinenkonzepte für alle Segmente entwickelt, konstruiert und gefertigt. In Fürstenfeldbruck betreibt SINGULUS TECHNOLOGIES speziell die Entwicklung, Montage und Inbetriebnahme der Anlagen für nasschemische Prozesse, d. h. Reinigungs-, Ätz- und Beschichtungsanlagen. SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein Vertriebs- und Servicenetzwerk in allen für unsere Produkte relevanten Regionen der Welt und bietet damit seinen Kunden Zugriff auf Beratungs- und Serviceleistungen weltweit sowie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr an. Eigene Tochtergesellschaften in Schlüsselregionen werden dabei durch ein Netz langjährig verbundener Vertretungen ergänzt. Erfahrene Vertriebs- und Servicemitarbeiter betreuen die Kundschaft des Unternehmens und bilden die Brücke zur Unternehmenszentrale. ![]() ZIELE & STRATEGIEDie Strategie von SINGULUS TECHNOLOGIES gründet sich auf die Nutzung und Erweiterung der bestehenden Kernkompetenzen. Diese liegen in der hohen Expertise einer Kombination von verfahrenstechnischem, naturwissenschaftlichem Wissen verbunden mit anspruchsvollsten Lösungen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Anwendungsgebiete dieser Expertise liegen heute in den Themen der Vakuumtechnologie, der Oberflächenbeschichtung und -behandlung sowie der einhergehenden chemischen und physikalischen Verfahrensprozesse. Unsere Anlagen werden dabei von global agierenden Kunden für deren Produkte in den Segmenten Optical Disc, Solar und Halbleiter eingesetzt. Die bestehenden Kernkompetenzen sollen einerseits entlang der Technologie und der Wertschöpfungskette erweitert werden. Andererseits sollen nach und nach weitere Kompetenzen erworben und in den Unternehmensverbund integriert werden. Gleichzeitig sollen die Kunden durch die Leistungsfähigkeit der Produkte und der Dienstleistungen langfristig an SINGULUS TECHNOLOGIES gebunden werden. Die Zielsetzung des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, nachhaltig das Geschäftsvolumen zu steigern und ein stabiles, profitables Ergebnis zu erwirtschaften. Im Segment Optical Disc ist SINGULUS TECHNOLOGIES Weltmarktführer bei der Herstellung und dem Vertrieb von Produktionsanlagen für Blu-ray Discs sowie für die Formate DVD und CD. Es ist das erklärte Ziel des Unternehmens, die erarbeitete Alleinstellung bei diesen Produkten auf der Welt zu erhalten und auszubauen. Erreicht wird dies bei Blu-ray durch die hohe technologische Markteintrittsbarriere, welche derzeit keinen Zutritt eines weiteren Wettbewerbers in den Markt zulässt. Die im Markt bewährte Blu-ray Disc Produktionsanlage BLULINE II wird global vermarktet und die Kundenbasis weiter ausgebaut. Für die Zukunft sind wir bestrebt, mit Partnern die angekündigte dreilagige Blu-ray Disc mit einem Speichervolumen von 100 GB marktfähig zu machen und unser neues Anlagenkonzept BLULINE III zu präsentieren. Mit dieser Innovation wird der Vorsprung von SINGULUS TECHNOLOGIES weiter ausgebaut und unseren Kunden wird ein Alleinstellungsmerkmal an die Hand gegeben. Die Servicepartnerschaft mit unseren Kunden wird noch intensiviert, um über das Ersatzteilgeschäft und weitere Zusatzdienstleistungen Geschäft zu generieren sowie die Kundenbindung zu stärken. Im Segment Solar nutzen wir in den beiden Technologiefeldern unsere Kompetenzen in der Beschichtung, im Maschinenbau und der Integration von anspruchsvollen Verfahrensprozessen. Die in den vergangenen Jahren begonnene Entwicklungspartnerschaft mit Instituten und führenden Solarunternehmen werden wir weiter intensivieren, um zukünftig leistungsfähige Spitzentechnologie für die Zellherstellung anzubieten. Im Markt für kristalline Solarzellen sehen wir Bedarf für unsere 2013 erfolgreich installierte SOLARE Fertigungslinie. Diese wird Kunden in unterschiedlichen regionalen Märkten angeboten, die integrierte, modernste Fertigungstechnologie für die Produktion von leistungsfähigen Siebdruck-Solarzellen nachfragen. Die Modernisierung der bestehenden Fertigungslinien zur Erzielung höherer Wirkungsgrade (Upgrades) adressieren wir durch unsere Technologie zur Produktion der PERC-Zellen. Im Arbeitsgebiet der Dünnschicht-Solarzellen wird sich SINGULUS TECHNOLOGIES weitestgehend auf die CIS/CIGS-Technik konzentrieren. Hierbei differenzieren wir uns über die Kombination von proprietärem Prozesswissen mit unserem High-Tech-Maschinenbau. Die Gesellschaft hat sich hier in den letzten Jahren eine hohe Kompetenz im Markt der CIS/ CIGS-Technik sowohl für Verfahrenswissen wie für den darauf abgestimmten Anlagenbau erarbeitet. Dieser wird von weltweit führenden Modulherstellern angefragt und anerkannt. Mit den auf die Kunden zugeschnittenen und individuell optimierten Anlagen will sich die Gesellschaft zusehends ein ausgeprägtes Alleinstellungsmerkmal erarbeiten und die schrittweise Ausweitung des Lieferumfanges innerhalb der zu errichtenden CIS/CIGS-Fabriken erreichen. SINGULUS TECHNOLOGIES hat sich in der Solarindustrie einen Marktanteil erarbeitet, der nach Erwartung der Gesellschaft bei einem wieder anziehenden Markt zu einer stark ausgeweiteten Geschäftstätigkeit führen wird. Im Segment Halbleiter arbeiten wir daran, auf Basis unseres technologisch führenden Konzeptes zur Beschichtung von Wafern mit dünnsten magnetischen Schichten unsere Produktfamilie zu erweitern. Mit der Ausweitung sollen gezielt neue Anwendungen getestet werden. Zukünftig werden Forschungsinstitute und global agierende Halbleiterhersteller Produkte für MRAM und Sensorik intensiv zur Fertigungsreife weiterentwickeln. Hier stellt SINGULUS TECHNOLOGIES, für Anforderungen mit größerer Kapazität, wichtigen Schlüsselkunden seit 2013 ein neues, leistungsfähigeres Konzept seiner TIMARIS Produktfamilie vor: eine modulare Anlagenplattform mit dem Namen TIMARIS III. Die neue Plattform bietet dem Halbleitermarkt eine deutlich erhöhte Produktionskapazität für die Wafer-Herstellung. SINGULUS TECHNOLOGIES zielt mit der neuen Anlagengeneration vor allem auf eine erwartete größere Nachfrage für MRAM Wafer ab. Für die gezielte Anwendungsforschung haben wir eine Entwicklungsanlage mit dem Produktnamen ROTARIS vorgestellt, die wir hier in Zukunft vermarkten wollen. Auf Basis der bestehenden Kernkompetenzen bewegt sich SINGULUS TECHNOLOGIES in eine Richtung, die die Gesellschaft über neue Anwendungsfelder hin in neue attraktive Marktsegmente führen soll. Konkret bedeutet dies für den Fall des organisch zu erzielenden Wachstums, das vorhandene Prozesswissen sowie die Expertise im Maschinen- und Anlagenbau wird auf neue Applikationen übertragen. Mit ausgewählten Leitkunden werden dann neue Konzepte und Studien für Anlagen entwickelt, die auf dem Zielmarkt klare Wettbewerbsvorteile gegenüber unseren Mitbewerbern besitzen. Die grundlegenden Fähigkeiten und das erforderliche Wissen werden dabei aus den bestehenden Tätigkeitsfeldern innerhalb des Unternehmens übertragen, was durch den übergreifenden Einsatz der Wissenschaftler und Ingenieure über die unterschiedlichsten Fachrichtungen und Abteilungen der SINGULUS TECHNOLOGIES hinweg geschieht. Bereits in naher Zukunft sollen erste Entwicklungen eine Marktreife erlangen und mit den Leitkunden gemeinsam in die industrielle Fertigung übertragen werden. Wo die eigenen Kompetenzen nicht hinreichend erscheinen, um ein zügiges Wachstum in einem attraktiven Markt zu erreichen, zieht das Management von SINGULUS TECHNOLOGIES den Erwerb von Rechten und Patenten, Unternehmensteilen bis hin zu ganzen Unternehmen in Erwägung. Während des vergangenen Geschäftsjahres wurde hier eine Reihe von Gelegenheiten durch die Gesellschaft sondiert und in Erwägung gezogen. Selbstverständlich unterzieht das Management jede dieser Gelegenheiten einer höchst sorgfältigen Prüfung, um die Abwägung der Chancen und Risiken entsprechend sorgfältig zu untersuchen. Sollte die Gesellschaft eine solche Prüfung insgesamt positiv abschließen und der Einsatz der entsprechenden Mittel als wirtschaftlich erscheinen, dann wird sich SINGULUS TECHNOLOGIES über eine Akquisition ein neues Arbeitsgebiet, eine Technologiekompetenz oder ein Kundensegment erschließen. STEUERUNGSSYSTEMZum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten in berichtspflichtige Geschäftssegmente unterteilt. Die Steuerung erfolgt ausschließlich nach finanziellen Steuerungsgrößen. Das Management verwendet zur Konzernsteuerung die Umsatzerlöse und die Kennzahl EBIT (operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern) jeweils nach Segmenten um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu treffen und die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Schulden werden auf Konzernebene überwacht und gesteuert. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND KONSTRUKTIONBei SINGULUS TECHNOLOGIES hat die Forschung und Entwicklung von neuen Prozessen sowie die angewandte Forschung für neue Applikationen einen sehr hohen Stellenwert. Zusammen mit den konstruktiven Fähigkeiten unserer Ingenieure erarbeiten wir neue Lösungen und folgen so den Herausforderungen unserer Gesellschaft einer veränderten Umwelt sowie unseren Märkten. Nachhaltiges Denken und Handeln hat dabei höchste Priorität. Neue Produktlösungen stärken die Position des Unternehmens in den verschiedenen Märkten und im internationalen Wettbewerb. Im Bereich Forschung, Entwicklung und Konstruktion waren durchschnittlich im Geschäftsjahr 2013 konzernweit 64 Mitarbeiter beschäftigt. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten lagen im Jahr 2013 im Konzern bei 5,3 Mio. € (Vorjahr 5,7 Mio. €). Darüber hinaus wurden Entwicklungskosten von 2,3 Mio. € aktiviert (Vorjahr 4,8 Mio. €). Die Aktivierungsquote im Geschäftsjahr 2013 lag bei 30 % (Vorjahr 54 %). Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen 2,0 Mio. € (Vorjahr 5,6 Mio. €). Entwicklungsschwerpunkte des Jahres 2013Im Jahr 2013 hat SINGULUS TECHNOLOGIES das Konzept für eine neue Replikationsanlage mit dem Produktnamen BLULINE III vorgestellt. Die BLULINE III wurde für die Herstellung von dreilagigen Blu-ray Discs mit einem Speichervolumen von 100 GB entwickelt. Die Produktionsanlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES ermöglichen es, auf der Basis der heutigen BLULINE II für Dual Layer Blu-ray Discs die nächste Generation von Optical Discs herzustellen. Die Tendenz in der Solarindustrie zu immer dünneren Wafern für kristalline Solarzellen bei gleichzeitig erhöhten Wirkungsgraden fordert eine verbesserte Oberflächenpassivierung der Zellrückseite. SINGULUS TECHNOLOGIES hat bereits im Jahr 2012 mit dem Institut für Solarenergieforschung Hameln (ISFH) an der Weiterentwicklung der Zelltechnologie gearbeitet. In dieser Zusammenarbeit ist es gelungen, den Wirkungsgrad von Siebdruck-Silizium-Solarzellen von den in der PV-Industrie üblichen 17,0 % bis 18,5 % auf einen Rekordwert von 20,1 % zu steigern. Im Solar Segment lag der Fokus im Jahr 2013 auf der Weiterentwicklung der Produktionslösung für PERC-Zellen (Passivated Emitter and Rear Cell). Für die Aufrüstung einer bestehenden Zell-Produktionslinie sind drei zusätzliche Produktionsschritte notwendig. Vor der Beschichtung der Zellrückseite wird diese mit einer nasschemischen Politur geglättet. Die Passivierungsschicht wird in einer Vakuum-Beschichtungsanlage abgeschieden. Für die Rückseitenkontaktierung mittels Laserverfahren arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES eng mit Kooperationspartnern zusammen. Das "BOD Group High Technology Center L.I.G.H.T. Wing (Lithuanian of green and high technologies)" wurde am 15. Oktober 2013 in der litauischen Hauptstadt Wilna unter Anwesenheit des litauischen Ministerpräsidenten Algirdas Butkevicius, des deutschen Botschafters Matthias Mülmenstädt sowie des Bürgermeisters von Wilna Arturas Zuokas feierlich eingeweiht. 01 Eine typische Zellproduktionslinie wird durch drei Arbeitsschritte ergänzt und ist dann in der Lage, hochwertige PERC-Solarzellen herzustellen![]() Die SINGULAR XP Vakuum-Beschichtungsanlage von SINGULUS TECHNOLOGIES ist genau auf die Produktionskapazität einer typischen Zellproduktionslinie ausgerichtet. Die SINGULAR XP bietet den Vorteil, dass die beiden für die Rückseitenpassivierung benötigten Schichtsysteme Aluminiumoxid (AlOx) und Siliziumnitrid (SiNx) ohne Unterbrechung des Vakuums aufgebracht werden können. Aufgrund ihrer kompakten Bauweise lässt sich die Anlage als Upgrade in vorhandene Zellproduktionslinien integrieren. Für die nasschemische Politur der Rückseite der kristallinen Zellen wurde die LINEA II Polish/Etch entwickelt. SINGULUS TECHNOLOGIES hat das Upgrade-Paket zu einer Produktionslösung zusammengefasst. Diese Lösung mit dem Produktnamen PERCEUS wird speziell für die Nachrüstung bestehender Zellproduktionslinien angeboten und ist mit den gängigen Produktionslinien zur Fertigung von Siebdruck-Solarzellen kompatibel. Auf dem Gebiet der Dünnschicht-Solartechnik arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES in enger Kooperation mit potentiellen Kunden an der Weiterentwicklung von Prozessanlagen für die Herstellung von CIS/CIGS-Solarmodulen. Ziel ist es, die Prozesse zu optimieren und die einzelnen Fertigungsschritte besser aufeinander abzustimmen, die Modulperformance zu verbessern und die Herstellkosten zu senken. Als weitere Fertigungslösung bei der Herstellung von CIS/CIGS-Modulen wurde eine Aufdampfanlage entwickelt, im abgelaufenen Geschäftsjahr geliefert und erfolgreich in Betrieb genommen. SINGULUS TECHNOLOGIES deckt mit der Kathodenzerstäubung, der Selenisierung, der nasschemischen Prozesse sowie der Aufdampftechnik alle wichtigen Fertigungsschritte in der CIS/CIGS-Technologie ab. Im Segment Halbleiter wurde basierend auf der TIMARIS Plattform eine neue universelle Vakuum-Beschichtungsanlage für die Anwendungsforschung mit dem Produktnamen ROTARIS entwickelt und gebaut. Parallel dazu wurde die TIMARIS II weiterentwickelt, um den gestiegenen Produktionsanforderungen des MRAM Marktes gerecht zu werden. SINGULUS TECHNOLOGIES diskutiert seit Mitte letzten Jahres Anlagenkonzepte, die eine deutlich größere Produktionsausbeute garantieren. Die Anlagenplattform mit dem Namen TIMARIS III wird aktiv im Halbleitermarkt angeboten. Parallel zu den Entwicklungsarbeiten in den drei Segmenten Optical Disc, Solar und Halbleiter arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES daran, neue Anwendungsfelder mit vorhandenem Prozess- und Anlagen-Know-how zu erschließen. MITARBEITERDer Personalstand im Unternehmen ist gesunken. Ende 2013 beschäftigte der Konzern insgesamt 362 Mitarbeiter (Vorjahr 400 Mitarbeiter), davon 232 Mitarbeiter bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG in Kahl am Main (Vorjahr 246 Mitarbeiter). Im Inland sind insgesamt 283 Personen beschäftigt (Vorjahr 305). Im Ausland waren es 79 (Vorjahr 95). Weiterbildungsmaßnahmen für alle Arbeitsgebiete des Unternehmens wurden laufend mit Mitarbeitern besprochen und entsprechend durchgeführt. MITARBEITER ZUM 31. DEZEMBER 2013![]() Trend der Zukunft: Energieunabhängigkeit in ländlichen GegendenUnabhängig Energie erzeugen - für das eigene Haus, die ganze Siedlung oder nur für die Wasserversorgung. Effizient arbeitende Solarmodule helfen dabei. Wir von SINGULUS TECHOLOGIES arbeiten an neuartigen Lösungen, um Solarzellen einfach und preiswert herzustellen, um damit überall eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen. Energie wird aus Kohle gewonnen, das Holz dafür stammt aus einer übermäßigen Abholzung von Regenwald. Strom wird mit Dieselgeneratoren erzeugt, als Lichtquelle dienen Öllampen, deren Ruß die Behausungen schwärzt und die Lungen der Bewohner belastet. Mit dezentralen Lösungen der Photovoltaik lässt sich dies ändern. WirtschaftsberichtGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENDie Verunsicherung durch die Finanzmarktkrise und die Euro-Schuldenkrise hat im Jahr 2013 abgenommen. In Europa und einigen Schwellenländern sind aber noch strukturelle Herausforderungen zu bewältigen. Die notwendigen Anpassungsprozesse dämpfen die wirtschaftliche Entwicklung der Weltwirtschaft. Die US-Wirtschaft scheint inzwischen auf einem stabilen Wachstumspfad zu sein. Der Euroraum löst sich dagegen nur sehr zögerlich aus seiner Rezession. Für China wird ein Wachstum von ca. 7,5 % vorhergesagt. Frühindikatoren wie der globale Einkaufsmanagerindex oder der Frühindikator der OECD deuten jedoch sowohl für den Euroraum als auch für die Weltwirtschaft auf eine Fortsetzung der aktuellen Besserungstendenzen hin. Es wird erwartet, dass auch die deutsche Wirtschaft ihren moderaten Wachstumskurs fortsetzt. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt für das Gesamtjahr 2013 wird aber aufgrund des schwachen vergangenen Winters nur wenig über dem des Vorjahres liegen. Die allmählich zunehmenden Impulse aus der Weltwirtschaft stärken die deutschen Warenexporte und die Aussichten für die deutsche Exportwirtschaft bleiben daher positiv. Nach einem stagnierenden Geschäft im Jahr 2013 erwartet auch der Branchenverband VDMA für den Maschinenbau in 2014 ein Produktionswachstum von 3 % sowie steigende Beschäftigungszahlen. OPTICAL DISC MARKTDer Markt für Optical Disc Produktionsanlagen ist abhängig von Innovationen und vom Wachstum der internationalen Medienmärkte. Die Kreativität und der Erfolg der Marketingstrategien von Hollywood sind nach wie vor besonders wichtig. Produziert die Filmwirtschaft neue Filme, die im Kino erfolgreich sind, steigt die Nachfrage nach Blu-ray Discs und DVDs. Zusätzlich mit dem Kataloggeschäft, d. h. dem Veröffentlichen älterer Filme auf Blu-ray Disc, führt dies insgesamt zu einer positiven Entwicklung im Markt. Weitere Einflussfaktoren sind die Trends im Markt der Spielekonsolen. So hat sich bereits im November 2012 die Markteinführung der Wii U von Nintendo mit einem Blu-ray Laufwerk positiv ausgewirkt. Die neue Xbox One von Microsoft und die Spielekonsole PS4 von Sony, beide mit einem Blu-ray Laufwerk ausgestattet, haben mit ihren Erfolgen bei der Markteinführung Ende 2013 mit allein 5 Millionen verkaufter PS 4 Konsolen die Nachfrage nach Spielen auf Blu-ray Disc weiter steigen lassen. Smartphones und Tablets sind bei den Konsumenten weiter auf dem Vormarsch. Sie bringen neue Trends in die Welt der digitalen Medien. Oft werden Inhalte (z. B. Fernsehserien und kürzere Filme) auf diesen Geräten konsumiert. Dennoch können sie nicht annähernd den Konsumgenuss von hochauflösenden Filmen auf einem großen Full-HD-Fernseher mit einem modernen Audiosystem ermöglichen. Hier bietet jedoch die Blu-ray Disc dem Nutzer eine unerreichte visuelle Qualität, verbunden mit einem Sound, z. B. in Dolby 7.1. In Summe hat sich der größte Medienmarkt USA auch im Jahr 2013 wieder leicht positiv entwickelt. Wie die Digital Entertainment Group (DEG) meldete, belief sich der gesamte Umsatz mit dem physischen und digitalen Verleih sowie dem Verkauf von Videoprodukten 2013 auf rund 18,2 Mrd. USD (Vorjahr 18,0 Mrd. USD). Bei sinkenden Preisen pro Blu-ray Disc bedeutet das jeweils verzeichnete Umsatzwachstum ein überproportionales Wachstum für den unterliegenden Absatz der Blu-ray Discs. Der Jahresumsatz für Optical Discs insgesamt entwickelte sich von 8,47 Mrd. USD auf 7,78 Mrd. USD. Dies liegt jedoch am Rückgang der DVD-Verkäufe und am Rückgang der Preise pro Disc. Die Blu-ray Umsätze legten weiter zu. Im Dezember 2013 gab es Rekordumsätze für Blu-ray mit bis zu 127,1 Mio. USD pro Woche (Durchschnitt 2013 pro Woche: 107,0 Mio. USD, Vorjahr 96,0 Mio. USD). Das Marktforschungsinstitut Futuresource Consulting hat für das Jahr 2013 ein weltweites Wachstum der Blu-ray Disc Produktion von 13,2 % gemeldet (Vorjahr +10 %). Für 2014 wird daher mit einem weiteren Wachstum der Gesamtproduktion von 857 Mio. auf insgesamt 975 Mio. Blu-ray Disc gerechnet. PRODUKTIONSKAPAZITÄT FÜR BLU-RAY WELTWEIT Mio. Discs![]() Quelle: Futuresource, 11/2013 BLU-RAY PRODUKTION WELTWEITscroll
Quelle: Futuresource, 11/2013 Die Entwicklung in DeutschlandDie Home Entertainment Marktzahlen für Filme für das Jahr 2013 sind mit einem Gesamtmarktumsatz in Höhe von 1.757 Mio. € nach 1.707 Mio. € in 2012 weiter angestiegen. Wie die aktuellen Daten der GfK Panel Services Deutschland, die im Auftrag der Deutschen Filmförderungsanstalt (FFA) erhoben werden, belegen, ergibt sich dieses Ergebnis maßgeblich aus dem Kaufmarkt in Höhe von 1.445 Mio. € (+3 % nach 1.408 Mio. € in 2012) und einem um +4 % angestiegenen Leihmarktumsatz in Höhe von 312 Mio. € (300 Mio. € in 2012). Die Online-Verkaufsumsätze in Höhe von 52 Mio. € (46 Mio. € in 2012) sind nur moderat gewachsen. Das Wachstum ist auf die weiterhin ansteigende Nachfrage nach physischen Produkten zurückzuführen. Während die DVD mit einem Umsatz von 984 Mio. € nach 1.019 Mio. € mit -3 % leicht unter Vorjahresniveau notierte, konnte dieser Umsatzrückgang durch die veränderte Mediennutzung hin zum High Definition Standard Blu-ray auf 410 Mio. € Umsatz (+20 % nach 343 Mio. € in 2012) überkompensiert werden. Die weiterhin anhaltende Beliebtheit physischer Produkte begrenzte den Umsatzanteil der digitalen Verkäufe in 2013 auf 4 % des gesamten Verkaufsumsatzes. Zukünftige Entwicklung des Blu-ray MarktesDie zukünftige Entwicklung der Blu-ray Disc ist abhängig vom Trend zur Produktion von höherwertigen Kinofilmen und von der Markteinführung der neuen Fernseher mit Ultra-HD-Auflösung. Kinofilme werden heute oft noch mit 24 Frames per Second (FpS; mit dem englischen Ausdruck Frames per Second wird die Anzahl der Einzelbilder pro Sekunde bezeichnet) produziert. Bei hochwertig produzierten Kinofilmen und bei 3D-Filmen werden jedoch inzwischen 48 Bilder verwendet. Diese hohe Bildfrequenz macht sich die Nachbildwirkung zunutze und ermöglicht dem Betrachter, eine Sequenz von Einzelbildern als fortlaufende Bildfolge wahrzunehmen. Einzelne Produktionen sind schon in ca. 60 Bildern geplant. Diese Qualitätssteigerung in der Filmproduktion führt zu einem deutlich höheren Speicherbedarf pro Film. Filme wie "Avatar", "Der Hobbit" oder "Fluch der Karibik" sowie fast alle 3D-Filme benötigen zwischen 70 und 90 Gigabyte Speichervolumen. Weiterhin spielt die Entwicklung der Medienlandschaft hin zu höherwertigen Fernsehgeräten eine große Rolle. Auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) im letzten Jahr wurden bereits 17 Geräte vorgestellt, die nach der neuen Ultra-High-Definition-Technologie arbeiten. Auch auf der Fachmesse CES in Las Vegas im Januar 2014 waren die neuen TV-Geräte mit einer Auflösung von 3.840 mal 2.160 Pixeln das Highlight. Nahezu alle großen Elektronikhersteller bieten diese Geräte inzwischen an. SINGULUS TECHNOLOGIES hat am 4. und 5. Dezember zum internationalen Branchen-Highlight der Optical-Disc-Industrie eingeladen. Zahlreiche Kunden und Geschäftspartner sowie Vertreter von Marktforschungsinstituten sind der Einladung für die Veranstaltung unter dem Titel "Technology & Market Review 2013 and Future Outlook/Media-Tech Year-End Event" gefolgt. Auf der zum dritten Mal stattfindenden Veranstaltung konnten rund 120 Gäste aus 19 Ländern begrüßt werden. Im Fokus der zahlreichen Fachpräsentationen standen aktuelle Marktentwicklungen, neueste Trends der Medienindustrie sowie innovative Fertigungsmethoden. Die einzige Möglichkeit, Filme in der UHD-Auflösung abspielen und genießen zu können, bietet die Blu-ray Disc. Es besteht die Möglichkeit, Inhalte auf neuartige Blu-ray Discs mit weiteren Speicherebenen von bis zu ca. 100 GB zu speichern. Mit der Realisierung einer neuen und speziell für die UHD-Technologie entwickelten Komprimierung der Datenmenge kann dadurch das Speichervolumen jeder Informationsschicht von 25 GB auf 33 GB gesteigert werden. Im Rahmen der Blu-ray Disc Association (BDA) arbeitet die "Format Extension Study Task Force" bereits an der Weiterentwicklung des derzeitigen Blu-ray Disc Standards. Dabei geht es vor allem um die Implementierung neuer Technologien und Codierungsverfahren, die UHD-Filme auf Blu-ray Discs ermöglichen sollen. Die Blu-ray Disc Association erwartet, dass der optische Datenträger Blu-ray langfristig noch eine große Rolle bei der Auslieferung von Filminhalten spielen wird. SINGULUS TECHNOLOGIES hat bereits 2013 das Konzept einer neuen Replikationsanlage mit dem Produktnamen BLULINE III für die Herstellung von dreilagigen Blu-ray Discs mit einem Speichervolumen von 100 GB vorgestellt. Die Produktionsanlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES ermöglichen es, auf der Basis der heutigen BLULINE II für Dual Layer Blu-ray Discs die nächste Generation von Optical Discs herzustellen. Bei einer entsprechenden Entscheidung der BDA erwartet SINGULUS TECHNOLOGIES erste Anfragen für die BLULINE III Replikationsanlage und sieht aufgrund der weltweiten Alleinstellung auch gute Geschäftsaussichten für dieses Produkt. PHOTOVOLTAIK MARKTDie internationale Energieagentur (IEA) geht in einer Veröffentlichung vom November 2013 davon aus, dass weltweit auch in Zukunft immer mehr Energie benötigt wird. So soll der Energieverbrauch bis 2035 um ein Drittel steigen. Vor allem in Indien und Südostasien wird die Nachfrage erheblich zulegen. In China und in den OECD-Staaten soll das benötigte Volumen dagegen kaum noch ansteigen. Die IEA sagt dabei voraus, dass die Nachfrage nach allen Energieträgern weiter ansteigen wird. Dies gilt auch für die Erneuerbaren Energien. DER ENERGIEHUNGER DER WELT Mio. Tonnen Öläquivalente![]() Quelle: FAZ/IEA-Szenario (IEA=Internationale Energieagentur) Entwicklung und Situation der PhotovoltaikMehrere Studien gehen nach den schwachen Jahren nun von einem beginnenden Aufschwung im Solarmarkt aus. Mehr als 60 % der Nachfrage in 2013 kamen aus drei Ländern: China, Japan und den USA. Die Nachfrage ist laut dem Marktforschungsinstitut NPD Solarbuzz auf etwa 36 GW angestiegen. Zwar war der weltweite Markt für Solarmodule im letzten Jahr noch von Überkapazitäten geprägt. Dennoch erholen sich nun langsam auch die Preise für Solarmodule angesichts der weiter steigenden Nachfrage sowie der regionalen Schutzzölle auf chinesische Solarmodule. Die weiterhin noch existierende Überkapazität an Produktionsleistung für Zellen und Module führt bis dato zu einer anhaltenden Investitionszurückhaltung für Produktionsequipment im Solarmarkt. Mehrere Studien zeigen aber für das Jahr 2014 eine positivere Entwicklung des Solarmarktes auf. Besonders in den Ländern des sogenannten "Sonnengürtels" der Erde wird Photovoltaik mehr nachgefragt. In fast allen Ländern kann bereits zu konkurrenzfähigen Preisen Energie mittels Photovoltaik bereitgestellt werden. MARKTENTWICKLUNG FÜR MODULPRODUKTION FÜR KRISTALLINE UND DÜNNSCHICHT-SOLARZELLEN GW![]() Quelle: NPD Solarbuzz 2014 NACHFRAGE FÜR PHOTOVOLTAIK-MODULE GW![]() Quelle: NPD Solarbuzz 2014 Das US-amerikanische Beratungshaus NPD Solarbuzz sieht in seiner Studie, die Ende Januar 2014 veröffentlicht wurde, nach einem 18-monatigen Rückgang mit erwarteten 49 GW (Vorjahr 36 GW) ein ca. 36 %-iges Wachstum der Nachfrage nach Photovoltaikmodulen im Gesamtjahr 2014. Als die stärksten Wachstumsmärkte werden weiterhin China, Japan und die USA angesehen. Die Deutsche Bank sagt in einer Veröffentlichung eine ähnlich positive Entwicklung der Photovoltaik voraus. Für 2015 erwartet die Bank eine neu installierte Gesamtleistung von 56 GW. In der Studie werden auch neue Zukunftsmärkte wie z. B. Südafrika, Südamerika, der Nahe Osten und Australien erwähnt. Besonders in den Ländern des sogenannten "Sonnengürtels" der Erde wird Photovoltaik mehr nachgefragt. JÄHRLICHE PHOTOVOLTAIK-PRODUKTIONSKAPAZITÄT![]() Quelle: NPD Solarbuzz 2014 JÄHRLICHE PRODUKTIONSKAPAZITÄT & AUSGABEN FÜR ANLAGENINVESTITIONENscroll
Quelle: NPD Solarbuzz 2014 Marktvolumen für Photovoltaik-ProduktionsanlagenSolarbuzz sieht in der aktuellen Studie für das Jahr 2014 ein Wachstum der Zell-Produktionskapazitäten von 7 %. Im Folgejahr 2015 soll das Wachstum weiter auf 17 % ansteigen. Nach einem Rückgang der Investitionen für Produktionsanlagen im Jahr 2013 um ca. 60 % gegenüber 2012 wird für das laufende Jahr 2014 eine Steigerung auf 2.759 Mio. USD (1.727 Mio. USD in 2013) erwartet. Die Investitionen für den Sektor kristalliner Solarzellen sollen sich mehr als verdoppeln. Im Bereich Dünnschicht ist die Entwicklung weitestgehend abhängig von den Entscheidungen einiger Großunternehmen (Solar Frontier, Hanergy). Sollten die Ausbaupläne dieser Unternehmen realisiert werden, wird besonders der CIGS-Sektor ebenfalls deutlich ansteigen. Deutschland: Zubau bei Solarstrom deutlich niedrigerIm Jahr 2013 wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 3,3 GW neu installiert. Dies entspricht einem Rückgang um mehr als 50 % gegenüber dem Jahr 2012. Der Bundesverband Solar erwartet für das laufende Jahr 2014 einen weiteren Rückgang. Aktuell trägt die Solarenergie in Deutschland zur Stromerzeugung mit ca. 29 GW pro Jahr bei. HALBLEITER-EQUIPMENT-UMSÄTZE WELTWEIT Mio. US-Dollar![]() Quelle: Semicon, Dezember 2013 ENTWICKLUNG MRAM MARKT Mio. Einheiten![]() Quelle: VLSI Reasearch, Dezember 2012 HALBLEITER MARKTDie Halbleiter Verbandsorganisation Semicon geht in ihrer Meldung vom 12. Dezember 2013 generell davon aus, dass sich die Stimmung im Halbleitermarkt wieder aufhellt. Nach dem Rückgang der Halbleiter-Equipment-Umsätze im Jahr 2013 von 36,9 Mrd. USD auf ca. 32,0 Mrd. USD soll der Markt im Jahr 2014 wieder deutlich ansteigen. Erwartet wird ein Umsatz von 39,5 Mrd. USD. SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert u. a. den Markt der MRAM Speicher, der sich immer noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet. Das Marktforschungsunternehmen VLSIresearch geht in diesem Segment von einem deutlichen Wachstum von MRAM Wafern in den nächsten Jahren aus. Viele große Speicherhersteller wie unter anderem Everspin, Hynix, Micron und Samsung haben im Jahr 2013 angekündigt, in die MRAM Entwicklung und Fertigung zu investieren. Zahlreiche Allianzen für Entwicklung und Produktion sind geschlossen worden. Crocus Technologies, Halbleiter-Produzent aus dem Silicon Valley, hat 2013 eine moderne MRAM Produktionslinie als Joint Venture mit der russischen Aktiengesellschaft Rusnano errichtet und MRAM Chips angekündigt. Sollten sich die MRAM Speicherbausteine in den nächsten Jahren aufgrund ihrer spezifischen Vorteile durchsetzen, wird der Übergang in die industrielle Massenproduktion erwartet. GESCHÄFTSVERLAUF DES SINGULUS TECHNOLOGIES KONZERNSSINGULUS TECHNOLOGIES hat im vergangenen Geschäftsjahr 2013 seine Gesamtprognose erfüllt und schließt wie angekündigt im Konzern insgesamt mit einem leicht positiven operativen Ergebnis (EBIT) ab. Die Umsatzerlöse des Unternehmens konnten gemäß unserer Vorjahresprognose gesteigert werden. Nach Berücksichtigung von Finanzierungskosten im Konzern hat sich erwartungsgemäß dennoch ein leicht negatives Jahresergebnis unter IFRS ergeben. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 war dabei geprägt von der sehr guten Entwicklung im Segment Optical Disc speziell für die Lieferung von Blu-ray Produktionsanlagen. Die Entwicklung in diesem Segment lag sowohl bezogen auf die Umsatzerlöse als auch auf das operative Ergebnis deutlich über unseren Erwartungen. Im Jahr 2013 hat die hohe Nachfrage nach Blu-ray Discs bedingt durch die hohen Verkaufszahlen für Discs mit Filmen sowie die Einführung der neuen Spielekonsolen mit Blu-ray Laufwerk zu einer hohen Nachfrage nach Produktionsanlagen geführt. Die Absatzzahlen von BLULINE II Anlagen zur Produktion der Blu-ray Discs lagen so hoch, dass zum Jahresende alle produzierten Anlagen verkauft waren. Dabei hat sich einmal mehr gezeigt, wie hoch die technologische Markteintrittsbarriere für den Markt von Produktionsanlagen für Blu-ray Discs mit einer Speicherkapazität für 50 GB liegt. Hinzu kamen noch eine Reihe von Aufträgen über CD und DVD Anlagen. Die Umsatzerlöse und das EBIT lagen im Segment Solar für 2013 deutlich unter unserer Prognose aus dem Geschäftsjahr 2012. Insbesondere konnten erwartete Großaufträge nicht realisiert werden. Dies führte entgegen unserer Erwartung zu einer erheblichen Belastung des EBIT im Konzern. Der Weltmarkt für Produktionsanlagen von Solarzellen und -modulen erwies sich leider im vergangenen Jahr weiterhin als schwach. Dennoch konnten Erfolge im Segment Solar erzielt werden. Im vierten Quartal 2013 ging die Fertigungslinie für kristalline Solarzellen bei unserem Kunden in Wilna, Litauen, in Betrieb. Die Beschichtungsanlage SINGULAR XP für die Rückseitenbeschichtung der neuen PERC-Solarzellen konnte erfolgreich bei den ersten Kunden platziert werden. Im Bereich der Dünnschicht-Solarzellen hat SINGULUS TECHNOLOGIES u. a. eine neue Aufdampfanlage entwickelt und geliefert. Somit deckt SINGULUS TECHNOLOGIES mit seinem Anlagenspektrum heute bereits rund zwei Drittel der erforderlichen Anlagen einer CIS/CIGS-Modulproduktion ab. Im Segment Halbleiter konnte der erwartete leichte Umsatzanstieg nicht erreicht werden. Umsatzerlöse und EBIT blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Im Jahr 2013 wurden jedoch zahlreiche Halbleiter-Beschichtungsanlagen montiert und bei den global agierenden Halbleiterkunden erfolgreich in Betrieb genommen. SINGULUS TECHNOLOGIES hat 2013 seine Anlagenplattform erweitert und die TIMARIS III mit einer deutlich erhöhten Kapazität für die Waferherstellung entwickelt und vorgestellt. Ergänzend wurde die ROTARIS als Plattform für Forschungs- und Entwicklungsanwendungen fertiggestellt und bereits bei ersten Kunden im Markt etabliert. Damit können die beiden Nachfragesegmente für Forschung und Entwicklung einerseits sowie industrielle Massenfertigung von Wafern andererseits durch SINGULUS TECHNOLOGIES gezielt bedient werden. REGIONALE UMSATZVERTEILUNG in %![]() LAGEErtragslageDie Umsatzerlöse (brutto) des Geschäftsjahres 2013 lagen mit 134,9 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau (Vorjahr 108,6 Mio. €). Dies entspricht einem Anstieg der Umsatzerlöse um 24,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Segment Optical Disc sind die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 29,9 Mio. € angestiegen und betragen im Berichtsjahr 94,9 Mio. € (Vorjahr 65,0 Mio. €). In diesem Segment wurde der Umsatz maßgeblich durch das Geschäft mit unserer Anlage BLULINE II und dem Ersatzteil- und Servicegeschäft geprägt. Ursächlich für diesen Anstieg waren überwiegend Mengeneffekte durch einen gesteigerten Absatz von Blu-ray Anlagen. Im Segment Solar wurden Umsatzerlöse in Höhe von 29,0 Mio. € realisiert (Vorjahr 29,1 Mio. €). Damit verblieben die Umsätze innerhalb dieses Segments aufgrund der allgemein schwachen Nachfrage nach Photovoltaik-Maschinen erneut auf niedrigem Niveau. Die Erlöse des Berichtsjahres sind im Wesentlichen auf unsere Aktivitäten mit dem Verkauf und der Installation unserer SOLARE Linie sowie auf Großanlagen im Bereich der CIS/CIGS-Technologie zurückzuführen. Im Segment Halbleiter erzielten wir im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 11,0 Mio. €. UMSATZ Mio. €![]() Dies entspricht einem Rückgang von 3,5 Mio. €. Die Erlöse des Berichtsjahres sind im Wesentlichen auf unsere Aktivitäten mit dem Verkauf von TIMARIS Anlagen zurückzuführen. Im Berichtsjahr erzielte SINGULUS TECHNOLOGIES eine Bruttomarge in Höhe von 25,0 % (Vorjahr 18,0 %). Im Vorjahresvergleichszeitraum war die Bruttomarge jedoch durch vorgenommene Sonderaufwendungen belastet. Bereinigt lag die Bruttomarge in 2012 bei 23,7 %. Insgesamt war das Vorjahr mit Sonderaufwendungen in Höhe von 43,9 Mio. € belastet, die im Wesentlichen Impairment- und Restrukturierungsaufwendungen (27,1 Mio. €) betrafen. Die betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2013 bei 31,1 Mio. € (Vorjahr 79,9 Mio. €). Hierin sind Erträge aus der Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 1,6 Mio. € enthalten. Bereinigt ergeben sich betriebliche Aufwendungen in Höhe von 32,7 Mio. €. Der Vorjahresvergleichswert war mit Sonderaufwendungen in Höhe von 37,7 Mio. € belastet. Bereinigt betrugen die betrieblichen Aufwendungen im Vorjahr 42,2 Mio. €. Bereinigt ergibt sich im Vorjahresvergleich ein Rückgang der betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 9,5 Mio. €. Dieser ist im Wesentlichen bedingt durch Kosteneinsparungen sowie verminderte Abschreibungen. Im Einzelnen betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 8,4 Mio. € (Vorjahr 17,5 Mio. €). Im Vorjahresvergleichszeitraum beinhalteten die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung Sonderaufwendungen in Höhe von 6,2 Mio. €. Bereinigt ergibt sich somit eine Verminderung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 2,9 Mio. €, was im Wesentlichen auf verminderte Abschreibungen auf in Vorjahren aktivierte Entwicklungskosten zurückzuführen ist. Die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice verminderten sich um 2,0 Mio. € auf 15,0 Mio. €. Die Aufwendungen für allgemeine Verwaltung notierten mit 11,2 Mio. € ebenfalls unter Vorjahresniveau (Vorjahr 12,3 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1,6 Mio. € (Vorjahr 8,8 Mio. €) und betreffen hauptsächlich Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr 4,7 Mio. €). Innerhalb des Postens Impairment- und Restrukturierungsaufwand wurden in 2013 Erträge aus der Auflösung einer Rückstellung in Höhe von 1,6 Mio. € ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2013 konnte ein EBIT in Höhe von 2,2 Mio. € erreicht werden (Vorjahr -60,5 Mio. €). Bereinigt um Sonderaufwendungen in Höhe von insgesamt 43,9 Mio. € ergibt sich ein bereinigtes EBIT für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von -16,6 Mio. €. Für das Berichtsjahr ergibt sich ein EBIT vor Erträgen aus der Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. €. Somit konnte eine Verbesserung des bereinigten operativen Ergebnisses in Höhe von 17,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden. WICHTIGE ERGEBNISKENNZAHLEN Mio. €scroll
AUFTRAGSEINGANG Mio. €![]() AUFTRAGSBESTAND (31.12.) Mio. €Im Einzelnen beträgt das EBIT des Segments Optical Disc im Berichtszeitraum 17,4 Mio. €. Unter Bereinigung von Sonderaufwendungen in Höhe von 17,4 Mio. € ergab sich für dieses Segment im Vorjahresvergleichszeitraum ein negatives EBIT in Höhe von -7,6 Mio. Das Segment Solar erzielte ein negatives EBIT in Höhe von -11,3 Mio. € (Vorjahr -36,7 Mio. €). Bereinigt um Sonderaufwendungen von 26,5 Mio. € ergab sich für dieses Segment ein operatives Ergebnis im Geschäftsjahr 2012 in Höhe von -10,2 Mio. €. Im Segment Halbleiter ergab sich ein negatives EBIT in Höhe von -3,9 Mio. € (Vorjahr 1,2 Mio. €). Das Finanzergebnis war mit -3,2 Mio. € negativ (Vorjahr -3,3 Mio. €) und damit nahezu auf Vorjahresniveau. Die Zinsaufwendungen lagen mit 5,7 Mio. € über Vorjahresniveau (Vorjahr -5,1 Mio. €). Die Finanzierungsaufwendungen resultieren in Höhe von 5,0 Mio. € aus der Begebung der Unternehmensanleihe in 2012 (Vorjahr 3,8 Mio. €). Das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2013 beträgt -0,7 Mio. € (Vorjahr -62,4 Mio. €). Vor Sonderaufwendungen ergibt sich für den Vorjahresvergleichszeitraum ein negatives Periodenergebnis in Höhe von -20,0 Mio. € (unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte). Im Geschäftsjahr 2013 lag der Auftragseingang mit 115,1 Mio. € (Vorjahr 121,9 Mio. €) leicht unter dem Vorjahresvergleichswert. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2013 beträgt 20,3 Mio. € (Vorjahr 40,1 Mio. €). Die Höhe des Auftragseingangs und des Auftragsbestands des Geschäftsjahres 2013 ist vor allem auf bisher nicht realisierte Vertragsabschlüsse in den Segmenten Solar und Halbleiter zurückzuführen. FinanzlageGRUNDSÄTZE UND ZIELE DES FINANZMANAGEMENTSDie SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein zentrales Finanzmanagement zur Liquiditätssteuerung. Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung einer ausreichenden Liquiditätsausstattung. Überschüssige Liquidität bei Tochtergesellschaften wird, wenn möglich, bei der Muttergesellschaft konzentriert und überwacht. Mit einem hohen Liquiditätsbestand soll die Flexibilität und die Sicherheit der Unternehmensgruppe gestärkt werden. Über Kreditlinien kann im Bedarfsfall weiteres Liquiditätspotential genutzt werden. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist ausschließlich die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Ohne die Vorlage eines entsprechenden Grundgeschäfts werden keinerlei Derivate abgeschlossen. Zur Absicherung gegen Ausfallrisiken werden möglichst Kreditversicherungen oder Bankgarantien eingesetzt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich unter Textziffer 38 im Anhang zum Konzernabschluss. LIQUIDITÄTSMANAGEMENTIm Rahmen der Platzierung einer Unternehmensanleihe zum 23. März 2012 sind der SINGULUS TECHNOLOGIES AG insgesamt 58,4 Mio. € (nach Abzug von Transaktionskosten) zugeflossen. Die Laufzeit der Anleihe beträgt fünf Jahre, die Verzinsung erfolgt zu 7,75 % p. a. Im Geschäftsjahr 2013 wurde eine Erhöhung des Anleiherückkaufprogrammes auf bis zu 5,0 Mio. € beschlossen. Hiervon wurden bis dato Anleihen mit einem Nominalwert von 2,7 Mio. € zurückgekauft. Weiterhin stehen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 21,6 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit 6,7 Mio. € ausgenutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt. Derzeit verfügt der Konzern über ausreichende flüssige Mittel, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Überschüssige Liquidität investieren wir ausschließlich in Termineinlagen. Fremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt dem US-Dollar (USD) Währungsrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen USD Wechselkursrisiken eingesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden, soweit sie wesentlich sind, im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt. KAPITALMANAGEMENTDas vorrangige Ziel des Kapitalmanagements ist die Erhaltung einer gesunden Kapitalstruktur. In diesem Zusammenhang soll langfristig das Eigenkapital der Gesellschaft weiter gestärkt werden, um zukünftig die unternehmerische Flexibilität, Sicherheit sowie das Vertrauen von Investoren und Kreditgebern sicherzustellen. Insbesondere soll der künftige potentielle Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte gedeckt werden. Im Geschäftsjahr 2013 war der operative Cashflow des Konzerns mit -0,6 Mio. € negativ und liegt damit auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr -0,4 Mio. €). Durch die Begebung der Unternehmensanleihe im März 2012 unterscheiden sich die Cashflows aus dem Investitionsbereich sowie aus dem Finanzierungsbereich im Vorjahresvergleich deutlich. Der Cashflow im Investitionsbereich betrug im Berichtszeitraum -5,2 Mio. € (Vorjahr -21,7 Mio. €). Im Vorjahresberichtszeitraum war dieser geprägt durch die Anlage liquider Mittel aus dem Zufluss der Anleihe in Höhe von 15,0 Mio. €. Diese Termingelder mit einer Restlaufzeit von mehr als drei Monaten werden in der Cashflow-Darstellung im Investitionsbereich ausgewiesen. Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich betrug im Geschäftsjahr 2013 insgesamt 0,2 Mio. €. Dabei führte im Wesentlichen der Rückgang der verfügungsbeschränkten Mittel zu einer Erhöhung der Finanzmittel in Höhe von 10,9 Mio. €. Gegenläufig schlugen die Auszahlung der Zinsen für die Unternehmensanleihe (-4,6 Mio. €), der Anleiherückkauf (-1,9 Mio. €) sowie die Tilgung von Darlehen (-4,2 Mio. €) zu Buche. Im Vorjahr war der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich geprägt durch den Mittelzufluss aus der Anleihebegebung und betrug 45,1 Mio. €. Insgesamt verminderten sich die flüssigen Mittel im Berichtszeitraum um 4,9 Mio. € und betragen 51,0 Mio. €. Zum Ende des Geschäftsjahres 2013 bestanden nicht ausgenutzte Avalzusagen in Höhe von 14,9 Mio. €. Aus heutiger Sicht ist das Unternehmen damit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. CASHFLOW Mio. €scroll
VermögenslageDie langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Geschäftsjahr 2013 um 16,9 Mio. € und lagen bei 70,3 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Segment Optical Disc mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr um 16,9 Mio. € aufgrund eines erhöhten Anteils von Umsatzerlösen, welchen Vereinbarungen mit langfristigen Zahlungszielen zu Grunde liegen. VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR in Mio. €![]() Das kurzfristige Vermögen hat sich um 29,0 Mio. € vermindert und beträgt 124,1 Mio. €. Hintergrund ist die Veräußerung auf Lager befindlicher Anlagen im Segment Optical Disc, wodurch eine Minderung des Vorratsvermögens um insgesamt 18,0 Mio. € erzielt wurde. Weiterhin reduzierten sich die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte um 8,5 Mio. €. Dieser Rückgang steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Abnahme von Barhinterlegungen für Anzahlungsavale um 10,8 Mio. €. Die flüssigen Mittel verminderten sich im Berichtszeitraum um 4,9 Mio. €. Die kurzfristigen Schulden verringerten sich gegenüber dem Jahresende 2012 um 6,0 Mio. € und betragen zum Ende des Berichtszeitraumes 48,0 Mio. €. Im Einzelnen waren die Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen um 15,5 Mio. € in Verbindung mit der Abarbeitung laufender Aufträge, die nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert werden, rückläufig. Weiterhin reduzierten sich die kurzfristigen Rückstellungen aus Restrukturierungsmaßnahmen um 2,7 Mio. €. Dies steht einerseits im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe von 2,1 Mio. €, andererseits wurden Rückstellungen aus Restrukturierungsmaßnahmen im Berichtsjahr aufgrund veränderter wirtschaftlicher Umstände in Höhe von 1,6 Mio. € ertragswirksam aufgelöst. Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten reduzierten sich in Folge der vollständigen Rückführung des KfW-Darlehens in Höhe von 2,5 Mio. €. Gegenläufig erhöhten sich die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten um 8,0 Mio. €. Dieser Anstieg steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit einer Zahlungsverpflichtung aus der Forfaitierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die langfristigen Schulden verminderten sich im Vergleich zum Jahresende 2012 um 5,4 Mio. € und betragen 72,6 Mio. €. Dies resultiert aus einem Rückgang der langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung um 2,0 Mio. € bedingt durch das Anleiherückkaufprogramm. Weiterhin reduzierten sich die langfristigen Bankverbindlichkeiten durch die Tilgung des KFW Darlehens. Das Unternehmen finanziert sich über eine festverzinsliche Anleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren, endfällig zum 23. März 2017. Das Eigenkapital der Gruppe verminderte sich um 0,7 Mio. € und notiert zum 31. Dezember 2013 mit 73,8 Mio. €. Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt ein Eigenkapital in Höhe von 72,9 Mio. € (Vorjahr 73,5 Mio. €), auf die Minderheitsanteile entfällt ein Betrag in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €). Die Eigenkapitalquote lag mit 38,0 % (Vorjahr 36,1 %) auf einem zufriedenstellenden Niveau. JAHRESABSCHLUSS NACH HGBErtrags-, Finanz- und Vermögenslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AGDIE WICHTIGSTEN KENNZAHLEN IM VERGLEICH ZUM VORJAHR AUF EINEN BLICK Mio. €scroll
Im Einzelabschluss lag der Auftragseingang für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG bei 97,9 Mio. € (Vorjahr 105,1 Mio. €), während der Auftragsbestand zum Stichtag 27,9 Mio. € (Vorjahr 64,7 Mio. €) betrug. Die Umsatzerlöse sowie das Jahresergebnis, bereinigt um Beteiligungsabwertungen, entwickelten sich in 2013 bedingt durch den positiven Geschäftsverlauf des Geschäftsbereichs Optical Disc über den Erwartungen. Im Folgenden wird auf die wesentlichen Effekte der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen. Der Umsatzanstieg um 41,5 Mio. € oder 44,5 % auf 134,7 Mio. € war hauptsächlich auf die gestiegenen Erlöse im Geschäftsbereich Optical Disc aufgrund von Mengeneffekten zurückzuführen. Innerhalb dieses Segments betrugen die Umsatzerlöse 78,7 Mio. € (Vorjahr 51,8 Mio. €). Im Geschäftsbereich Solar lagen die Umsatzerlöse von 36,5 Mio. € auf Vorjahresniveau (Vorjahr 35,9 Mio. €). Der Umsatz im Geschäftsbereich Halbleiter betrug 19,5 Mio. € gegenüber 5,5 Mio. € im Vorjahresvergleich. Da in den Segmenten Solar und Halbleiter entgegen der Vorgehensweise nach IFRS Umsatzerlöse erst bei Fertigstellung der Projekte realisiert werden, liegen die Werte über denen des Konzernabschlusses. Der Materialaufwand verminderte sich von 64,4 Mio. € auf 62,2 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2013 lag die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen) bei 108,3 Mio. € (Vorjahr 91,1 Mio. €). Dies entspricht einer Materialaufwandsquote von 57,4 % (Vorjahr 70,7 %). Die Reduzierung ist wesentlich auf die Veränderung des Produktmixes zurückzuführen. Weiterhin war das Vorjahr durch Abwertungen auf das Vorratsvermögen im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen belastet. Der Personalaufwand in Höhe von 20,7 Mio. € (Vorjahr 22,4 Mio. €) liegt unter Vorjahresniveau. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen im Vorjahr zurückzuführen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 17,4 Mio. € (Vorjahr 24,5 Mio. €) sind wie im Vorjahr im Wesentlichen Provisionen an Dritte und an verbundene Unternehmen sowie Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten enthalten. Weiterhin sind Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr 4,7 Mio. €) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 5,8 Mio. € (Vorjahr 3,3 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen sowie die Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Geschäftsjahr 2013 wurde aufgrund der anhaltend schwachen Ertragslage der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH der Beteiligungsbuchwert dieser Gesellschaft in Höhe von 21,0 Mio. € wertberichtigt. Insgesamt ergab sich ein Jahresfehlbetrag von 13,8 Mio. € (Vorjahr 4,2 Mio. €). Zum 31. Dezember 2013 werden Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 14,1 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr 8,7 Mio. €). Hiervon entfallen 13,2 Mio. € auf die SINGULUS STANGL SOLAR GmbH. Im Rahmen eines Großprojektes wurde einem Kunden ein Kreditrahmen von 5,5 Mio. € gewährt, der per 31. Dezember 2013 vollständig ausgeschöpft war und als Sonstige Ausleihungen ausgewiesen wurde. Insgesamt waren die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2013 um 15,5 Mio. € rückläufig und betragen zum Ende des Geschäftsjahres 47,4 Mio. €. Hiervon waren im Rahmen der Sicherheitshinterlegung für Kreditzusagen insgesamt 5,8 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt (Vorjahr 16,7 Mio. €). Der Rückgang der liquiden Mittel ist im Wesentlichen auf die Finanzierung des Working Capitals im Zusammenhang mit dem erhöhten Geschäftsvolumen zurückzuführen. Das Eigenkapital verminderte sich im Berichtsjahr um 13,8 Mio. € auf 44,3 Mio. €. Die Eigenkapitalquote betrug zum Ende des Berichtsjahres 27,4 % (Vorjahr 34,1 %). Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich um 3,7 Mio. €, was im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Rückstellung für nachlaufende Herstellungskosten sowie Gewährleistungen zurückzuführen ist. Der Anstieg beider Rückstellungen ist wesentlich auf die Veränderung des Produktmixes zurückzuführen. Prognose für das Geschäftsjahr 2014Im Jahresabschluss nach HGB werden Kundenaufträge in den Geschäftsbereichen Solar und Halbleiter im Wesentlichen erst mit Endabnahme umsatzwirksam und damit zeitlich verzögert im Vergleich zur Umsatzrealisierung nach IFRS. Aufgrund der Projektstruktur erwarten wir in 2014 deutlich weniger Endabnahmen in diesen Geschäftsbereichen im Vergleich zu 2013. Weiterhin liegen im Geschäftsbereich Optical Disc die Umsatzerwartungen deutlich unter Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2014 rechnen wir mit deutlich rückläufigen Umsatzerlösen, jedoch mit einem leicht positiven Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und damit einem signifikanten Ergebnisanstieg gegenüber dem Geschäftsjahr 2013, welches wesentlich geprägt war durch Abschreibungen auf Finanzanlagen. NachtragsberichtNach dem Abschlussstichtag haben sich keine wesentlichen Ereignisse für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ergeben. PTiP nimmt feierlich unter Anwesenheit hochrangiger Politiker und Geschäftspartner sowie zahlreicher Ehrengäste aus Deutschland und Südafrika seine Pilotfertigungslinie für die Herstellung von CIGS-Solarmodulen in Betrieb. SINGULUS TECHNOLOGIES hat die Anlagentechnik für die wichtigsten Fertigungsschritte geliefert. PrognoseberichtWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENFür das laufende Jahr 2014 wird eine stabile Entwicklung der Weltkonjunktur erwartet. Die Verunsicherung durch die Finanzmarktkrise und die Euroschuldenkrise ist weiter zurückgegangen. Frühindikatoren wie der globale Einkaufsmanagerindex oder der Frühindikator der OECD deuten sowohl für den Euroraum als auch für die Weltwirtschaft auf eine Fortsetzung der aktuellen Besserungstendenzen hin. Die Weltbank erwartet für 2014 einen globalen Aufschwung (Veröffentlichung vom 15. Januar 2014). Die Aussichten für die globale Wirtschaft sind nach Einschätzung der Weltbank dank einer positiven Entwicklung in den Industriestaaten so gut wie lange nicht mehr. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird 2014 demnach weltweit um 3,2 % zulegen (nach 2,4 % im vergangenen Jahr). 2015 soll das Plus 3,4 % gegenüber Vorjahr betragen. Als Hauptgrund für den Aufschwung nennt die Organisation die Entwicklung in den Industriestaaten, die in den vergangenen Jahren noch unter den Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise litten. Die Weltbank erwartet auch für die gesamte Eurozone einen Aufschwung. Im laufenden Jahr 2014 soll ein Wachstum in Höhe von 1,1 % und in 2015 in Höhe von 1,4 % erreicht werden. Deutlich besser sehen die Prognosen für die USA aus: Für die größte Volkswirtschaft rechnet die Weltbank in diesem Jahr mit 2,8 %, für 2015 mit 2,9 %. BRANCHENSPEZIFISCHE ERWARTUNGEN UND AUSBLICK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014Vor dem Hintergrund guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erwartet SINGULUS TECHNOLOGIES für das Geschäftsjahr 2014 generell einen positiven Verlauf. Es gibt allerdings eine Reihe von Herausforderungen und Faktoren in den jeweiligen Segmenten, die das Jahr 2014 deutlich beeinflussen können. SINGULUS TECHNOLOGIES hat sich in den letzten Jahren durch das technologische Know-how kontinuierlich weiterentwickelt und sich daher in den drei Segmenten gut positioniert. Ziel ist es, auf der Basis der Kernkompetenzen Nano- und Vakuumbeschichtung sowie thermischer- und nasschemischer Prozesstechnik innovative Produkte zu entwickeln, um neue Märkte zu erschließen. Die Blu-ray Disc erfreut sich einer großen Beliebtheit und die Nachfrage im Konsumentenmarkt zeigt 2014 eine weiter steigende Tendenz. Es wurden in 2013 neue Spielekonsolen von Sony und Microsoft eingeführt, das hohe Vermarktungsinteresse der Filmstudios am Medium Blu-ray Disc ist ungebrochen, höher auflösende Formate wie HD und UHD oder 3D erfordern mehr Speicherkapazität und so zeigten sich zum Jahresende 2013 gute Verkaufszahlen für Blu-ray Discs. Insgesamt war die Auslastung der Kapazitäten auf Basis unserer ausgelieferten Anlagen bei unseren Kunden in der zweiten Jahreshälfte hoch und sehr zufriedenstellend. 2013 war für unser Segment Optical Disc ein sehr gutes Jahr, in dem wir unsere Erwartungen aus dem in 2012 aufgestellten Budget signifikant übertreffen konnten. Die Produktion von Blu-ray Discs ist innerhalb eines Jahresverlaufes immer stark saisonal zum Jahresende. Somit erfolgt ein Auftragseingang für unsere Anlagen, die der Erweiterung der bestehenden Produktionskapazität dienen, erst zur Jahresmitte, weshalb eine quantitative Prognose der Zahlen für das Segment zum jetzigen Zeitpunkt mit hoher Unsicherheit behaftet ist. Für 2014 hat das Unternehmen im Herbst 2013 wiederum vorsichtig geplant. Im Verhältnis zu den Istzahlen 2013 erwarten wir auf Basis dieser Planung für 2014 einen deutlich niedrigeren Umsatz- und Ergebnisbeitrag (EBIT). Dennoch soll Optical Disc auch im neuen Geschäftsjahr positiv zum Konzernergebnis beitragen. Im Segment Solar haben wir uns in den schwachen Jahren 2012 und 2013 mit unseren Neuentwicklungen für innovative Produktionsanlagen international gut positioniert. Die Signale der Marktforschungsinstitute für den Solarmarkt für die Jahre 2014 und 2015 sind überwiegend positiv. Besonders in Asien und weiteren Ländern des Sonnengürtels soll die Nachfrage nach Photovoltaikzellen und -modulen stark ansteigen. Die Deutsche Bank spricht in einer ihrer Veröffentlichungen gar von "einem zweiten Goldrausch für Photovoltaik". Für 2015 erwartet die Bank eine neu installierte Modulleistung von bis zu 56 GW und dies gerade auch in neuen Zukunftsmärkten wie z. B. Südafrika, Südamerika, dem Nahen Osten und Australien. Aufgrund des heute bereits existierenden Produktportfolios sowie unseren Plänen zur gezielten Ausweitung des Angebots an Anlagen rechnen wir damit, am Marktwachstum überproportional teilhaben zu können. Der Geschäftsverlauf im Segment Solar sollte sich somit erheblich positiver entwickeln als in den vergangenen Jahren. Dies setzt die Realisierung von Großaufträgen mit einem Auftragsvolumen im zweistelligen Millionenbereich voraus. Bezogen auf die Umsatzerlöse und das operative Ergebnis erwarten wir in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 einen mehr als deutlichen Anstieg. Die Vorhersagen für die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung für Investitionen in Halbleiter-Produktionsequipment sind für 2014 positiv. In dem von SINGULUS TECHNOLOGIES adressierten Teilmarkt der MRAM Halbleiter Wafer sehen Marktforschungsunternehmen wie VLSIresearch ebenfalls ein deutliches Wachstum für die nächsten Jahre. Wir gehen davon aus, im Laufe dieses Jahres durch unsere Kunden einen besseren Blick auf die weitere Entwicklung und die Bedeutung von MRAM als mögliche Speichertechnologie der Zukunft zu erhalten. Bis dato sehen wir bereits erste installierte Produktionsanlagen, zahlreiche Entwicklungskooperationen von namhaften Halbleiterherstellern für MRAM und stellen fest, dass das Thema MRAM international weiter an Bedeutung zunimmt. Sollten hier in den nächsten Monaten Investitionsentscheidungen fallen, könnte dies zu einer starken Belebung der Nachfrage nach unseren Beschichtungsanlagen des Typs TIMARIS führen. Aus heutiger Sicht erwarten wir innerhalb dieses Segments Umsatzerlöse auf Niveau des Jahres 2013, das operative Ergebnis (EBIT) wird sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2013 aufgrund einer verbesserten Kostenstruktur, jedoch voraussichtlich deutlich verbessern. Zusammenfassend erwarten wir durch die Positionierung unserer Produkte und die gezielte Erweiterung unseres Produktportfolios entsprechende Auftragseingänge in allen Segmenten, insbesondere jedoch im Segment Solar, zu generieren. SINGULUS TECHNOLOGIES plant für das Geschäftsjahr 2014 eine leichte Steigerung der Umsatzerlöse sowie des operativen Ergebnis (EBIT). Die derzeitige Finanzierungsstruktur der Gesellschaft über die begebene Anleihe führt zu einem Zinsaufwand, der das Ergebnis beeinflusst und letztlich zu einem negativen Periodenergebnis unter IFRS führen kann. Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2014 zum handelsrechtlichen Jahresabschluss ist dem Kapitel Jahresabschluss nach HGB auf Seite 63 innerhalb dieses Lageberichts zu entnehmen. Aus Sonne wird Strom. Nach der verheerenden Reaktorkatastrophe von Fukushima in Japan hat die Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien an Fahrt aufgenommen. Eine Herausforderung für die Zukunft ist die Frage, wie die Menschheit intelligent und schonend Energie erzeugen kann. Trend der Zukunft: Schonend Energie erzeugenSolarstrom ist auf dem besten Wege, zu einer tragenden Säule der künftigen Energieversorgung zu werden. Diese intelligente Energiewende ist Chance und Herausforderung zugleich für eine regenerative Energieerzeugung. Die konsequente Nutzung verfügbarer Flächen gibt uns den Platz. Hocheffiziente Photovoltaikzellen bieten uns die Chance der Realisierung. Wir von SINGULUS TECHNOLOGIES bieten Know-how und Technik für diesen Weg. Risikobericht (einschließlich Erklärung nach § 289 Abs. 5 HGB)Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu. ZIELSETZUNG UND GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTSSINGULUS TECHNOLOGIES versteht effizientes und vorausschauendes Risikomanagement als eine wichtige und wertschaffende Aufgabe. Risikomanagement gehört zu den Kernfunktionen unternehmerischen Handelns und ist ein entscheidendes Element für den Erfolg unserer Geschäftstätigkeit. Im Einzelnen unterstützt das Risikomanagement das Erreichen der Unternehmensziele durch die Schaffung von Transparenz über die Risikosituation des Unternehmens als Grundlage für risikobewusste Entscheidungen, das Erkennen möglicher Gefahren für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens sowie die Priorisierung der Risiken und des jeweiligen Handlungsbedarfs. Des Weiteren stellt das Risikomanagement die gezielte Steuerung von Risiken durch entsprechende Maßnahmen und deren Überwachung sicher. Weiterhin soll eine Begrenzung der Risiken auf ein akzeptables Niveau sowie die Optimierung der Risikokosten erreicht werden. Risikomanagement trägt damit zur Steigerung des Unternehmenswertes bei, ist im Interesse der Kapitalgeber und Stakeholder und dient der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Das Risikomanagement bei SINGULUS TECHNOLOGIES wird geprägt durch die folgenden Grundsätze:
Das Risikomanagement soll insbesondere dazu beitragen:
Organisation des RisikomanagementsDie Risikomanagementorganisation ist in die bestehende Organisation von SINGULUS TECHNOLOGIES integriert. Sie bildet keine eigenständige Struktur. Träger der Risikomanagementorganisation bei SINGULUS TECHNOLOGIES sind die jeweiligen Abteilungsleiter, unterstützt durch den Risikomanager sowie den Finanzvorstand. Der Vorstand für Finanzen stimmt sich mit dem Vorstandsvorsitzenden über alle Aktivitäten in Verbindung mit dem Risikomanagement von SINGULUS TECHNOLOGIES ab. Für die Identifizierung von Risiken wird die Risikoentwicklung einmal jährlich im Rahmen der Unternehmensplanung reflektiert und neue Risiken/Chancen für die Geschäftsentwicklung aus der Unternehmensperspektive innerhalb aller produzierender SINGULUS TECHNOLOGIES Gesellschaften sowie Vertriebstochtergesellschaften diskutiert. Aufgrund einer schwach ausgeprägten Eigenständigkeit der Vertriebstochtergesellschaften werden die Risiken unmittelbar bei der Muttergesellschaft erfasst. Für die anschließende Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikohandhabung sind die jeweiligen Geschäftsführer oder Abteilungsleiter verantwortlich. Der Risikomanager hat die Methoden- und Richtlinienkompetenz innerhalb des Unternehmens und koordiniert die Berichterstattung über Risiken innerhalb des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Implementierung eines angemessenen und funktionsfähigen Risikomanagements, um die rechtzeitige Identifikation und Bewältigung bestandsgefährdender Entwicklungen zu gewährleisten. Der Risikomanagementprozess im SINGULUS TECHNOLOGIES KonzernInsgesamt stellt sich das System des Risikomanagements entsprechend dem Business Risk Management Process als ein kontinuierlicher Prozess dar. STUFE 1: FESTLEGUNG VON ZIELEN, INHALTEN UND INFRASTRUKTURDie Grundlage des strategischen Risikomanagementprozesses wird gebildet durch die Ausrichtung der Risikopolitik (einschließlich Ziele und Grenzwerte), die Risikomanagementprozesse und die Definition der hierfür relevanten Systeme und Instrumente. Die ursprünglichen Festlegungen sind im Anschluss im Rahmen eines langfristig angelegten Regelkreislaufs zu ergänzen bzw. zu modifizieren. STRATEGISCHES RISIKOMANAGEMENTFestlegung Ziele, Inhalte und Infrastruktur des Risikomanagements
OPERATIVES RISIKOMANAGEMENT![]() STUFE 2: ANALYSE DER RISIKENIn einem zweiten Schritt werden Risiken zunächst identifiziert und dokumentiert, danach unter verschiedensten Aspekten analysiert und schließlich, soweit möglich, bewertet. Zur Gewährleistung einer vollständigen Risikoinventur wird auf das Risikomodell zurückgegriffen. Die Analyse und Aktualisierung erfolgt im Rahmen der jährlichen Planung. Quartalsweise erfolgt die Erstellung einer unterjährigen Berichterstattung (Risikoreporting) über die Entwicklung der wesentlichen Risiken. Die Bewertung von Risiken wird mit Hilfe einer ordinalen Skala vorgenommen. Bewertet wird dabei der Bruttoschaden. Diese Bewertung wird quartalsweise erneuert. Als Bruttoschaden wird dabei der negative Ergebniseffekt auf das EBIT definiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich als subjektive Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintrittes für das laufende Geschäftsjahr. Im Einzelnen wird klassifiziert nach einer niedrigen, mittleren oder hohen Wahrscheinlichkeit. Die Bewertungen erfolgen dabei jeweils "brutto", d. h. bestehende Kontrollen und Maßnahmen werden nicht berücksichtigt. In der folgenden Tabelle sind für das Brutto-Risiko Relevanzkennziffern zur Kategorisierung definiert. Für die einzelnen Risiken wird anschließend eine Eintrittswahrscheinlichkeit geschätzt. scroll
STUFE 3: FORMULIERUNG VON RISIKOBEWÄLTIGUNGSSTRATEGIEAuf Basis von Risikobewältigungsstrategien können konkrete Maßnahmen und Indikatoren abgeleitet werden. Die Definition dieser Strategien erfolgt im Hinblick auf die Gesamtstrategie und die Risikopräferenz der Gesellschaft. Grundsätzlich stehen dem Management zur Handhabung von Risiken folgende Alternativen zur Verfügung:
STUFE 4: DESIGN UND IMPLEMENTIERUNG GEEIGNETER STRUKTUREN UND MASSNAHMENAuf Basis der zuvor formulierten Risikobewältigungsstrategie werden im Weiteren die notwendigen Strukturen und die zu ergreifenden Maßnahmen abgeleitet und implementiert. STUFE 5: ÜBERWACHUNG DER EFFEKTIVITÄTDie implementierten Maßnahmen sind regelmäßig zu verfolgen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Des Weiteren sind die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen abzudecken. STUFE 6: ADJUSTIERUNG DER MASSNAHMEN UND KONTINUIERLICHER VERBESSERUNGSPROZESSDie Umweltdynamik zwingt dazu, das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess zu verstehen. Aus diesem Grunde ist eine kontinuierliche Anpassung des Risikomanagementprozesses an externe und interne Entwicklungen unausweichlich. Um dies zu ermöglichen, ist auch weiterhin ein intensives Wissensmanagement notwendig. Ausgangspunkt im Risikomanagementprozess von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Unternehmensstrategie, auf deren Basis die Definition und Kommunikation der geschäftlichen Ziele erfolgt. Die Überprüfung des Risikomanagementsystems wird von neutraler Seite vorgenommen, d. h. von Personen, die nicht unmittelbar in das Management von Risiken eingebunden sind. Folgende grundsätzliche Prüfungsanforderungen gelten:
Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des Konzerns wesentlich beeinflussen und zu einer negativen Zielabweichung führen können. ABSATZMARKTRISIKORisikobeschreibung:SINGULUS TECHNOLOGIES ist von der Investitionsbereitschaft seiner weltweiten Kunden in neue Produktionsanlagen für optische Speicher, Solarzellen und Halbleiter abhängig. Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen für Investitionen in der Photovoltaik ab. Sollte die Photovoltaik im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen, wie etwa aus Windkraft, Biomasse, Geothermie und Solarthermie am Markt der Erneuerbaren Energien in Zukunft weniger akzeptiert werden und die anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln als die Photovoltaik, könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von der SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen. Auswirkung:Derzeit stufen wir das Marktrisiko im Segment Solar mit der Relevanzkennziffer 4 und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit ein. Demnach wird dieses Risiko als schwerwiegend eingestuft und kann zu einem negativen EBIT für die gesamte Unternehmensgruppe führen und den Unternehmenswert damit erheblich reduzieren. Im Einzelnen erwartet das Management deutliche Zuwachsraten im Solarsegment. Sollten die angenommenen Umsatzerlöse auch künftig hinter den Annahmen zurück bleiben, würde dies zu einer Unterdeckung der Buchwerte führen und Impairmentaufwendungen zur Folge haben. Dem Marktrisiko im Segment Optical Disc wird lediglich eine Relevanzkennziffer von 2 sowie eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit beigemessen. Der Halbleiterbereich wird vom Volumen als zurzeit noch nicht relevant angesehen. Maßnahmen:Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden sowie monatliche Abgleiche der Istwerte im Verhältnis zu Planwerten helfen hier, künftige Entwicklungen besser einschätzen zu können. PROJEKTRISIKENRisikobeschreibung:Projektrisiken betreffen nach unserer Definition Aufträge, die nicht standardisierte Anlagen beinhalten mit einem Verkaufspreis, der in der Regel 3 Mio. € überschreitet. Dies betrifft die Segmente Solar und Halbleiter. Im Einzelnen sind die sich ergebenden Risiken die Verfehlung von Plankosten sowie des Projektzeitplans, die Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie Auftragsstornierungen und damit einhergehende Nichtabnahmen von Anlagen und daraus resultierende Vertragsrisiken. Auswirkung:Sollten sich dennoch Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit der Durchführung größerer Projekte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Insbesondere im Segment Solar basieren unsere Erwartungen und Einschätzungen der Geschäftsentwicklung wesentlich auf der wachsenden Bedeutung des Systemgeschäfts. Als materiell wird insbesondere das Risiko der Plankostenverfehlung eingeschätzt. Diesem wird derzeit eine Relevanzkennziffer von 3 sowie eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit beigemessen. Somit wird das Marktrisiko für dieses Geschäftssegment als bedeutend eingestuft und kann damit den Jahresüberschuss stark beeinflussen oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes führen. Maßnahmen:Zum Management der Risiken innerhalb dieses Segments werden bereits in der Angebotsphase Projektkalkulationen, Projektterminpläne sowie projektspezifische Risikobewertungen und Liquiditätsplanungen erstellt. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt sollen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten lassen. Um das Risiko der Stornierung zu verringern, werden regelmäßig Anzahlungen sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden auch bereits vor Leistung der Anzahlung bzw. der relevanten Zahlung nach Projektfortschritt den Auftrag wieder stornieren. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES dann bereits in Vorleistung gegangen sein und Aufwendungen im Hinblick auf die Auftragsabarbeitung getätigt haben, könnten diese vom Kunden unter Umständen nicht ersetzt werden. FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKENRisikobeschreibung:Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken sowie Ausfallrisiken ausgesetzt. Auswirkung:Derzeit messen wir dem Ausfallrisiko eine Relevanzkennziffer von 4, dem Liquiditätsrisiko eine Relevanzkennziffer von 1 bei, schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit jedoch als niedrig ein. Aus heutiger Sicht gehen wir von einer ausreichenden Deckung der finanzwirtschaftlichen Risiken des Forderungsausfallrisikos aus. Maßnahmen:Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form einer begebenen Anleihe, von Kreditlinien und Barmitteln vorgehalten. Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. Allerdings können im Solargeschäft je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle bei ausländischen Abnehmern setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall wenn möglich durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt. TECHNOLOGIERISIKORisikobeschreibung:Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig. Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein. Auswirkung:Derzeit bewerten wir das Risiko einer Fehl- bzw. verspäteten Entwicklung mit einer Relevanzkennziffer von 3 sowie einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Maßnahmen:Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Entwicklungsrisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer verspäteten Entwicklung mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Forschungseinrichtungen sowie einem laufenden Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung. BESCHAFFUNGSMARKTRISIKENRisikobeschreibung:Verfügbarkeit, ungeplante Preissteigerungen und mangelhafte Qualität von Einkaufsteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Auswirkung:Aus laufenden Vertragsverhandlungen sowie aus der Analyse der Markterwartungen erwarten wir kurz- und mittelfristig keine wesentlichen Preissteigerungen. Jedoch lagen die durchschnittliche Rückstandsquote sowie die Anzahl der Qualitätsreklamationen im Geschäftsjahr 2013 temporär leicht außerhalb des Zielkorridors. Dies war im Wesentlichen auf die geringe Serienreife der gefertigten Anlagen innerhalb der Segmente Solar und Halbleiter zurückzuführen. Künftig erwarten wir jedoch eine Verbesserung der betreffenden Kennzahlen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos bewerten wir damit als gering. Dem Bestandsrisiko messen wir derzeit eine Relevanzkennziffer von 4 bei, schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit jedoch als niedrig ein. Aus heutiger Sicht gehen wir von einer ausreichenden Deckung des Bestandsrisikos aus. Maßnahmen:Um ungeplante Preissteigerungen zu vermeiden, werden möglichst langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen. Weiterhin werden die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile ständig überwacht. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen die Überwachung der Gängigkeit und Reichweite sowie eine Analyse der Altersstruktur von Waren und Einkaufsteilen. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS DES SINGULUS TECHNOLOGIES KONZERNS HINSICHTLICH DES RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSESIm SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wird das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen sind dies:
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Wesentlichen die folgenden Elemente:
Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein. ChancenberichtUnternehmerische Chancen werden nicht innerhalb des Risikomanagementsystems behandelt, sondern im Rahmen regelmäßiger Strategiemeetings diskutiert, in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen analysiert und gegebenenfalls innerhalb der jährlich erstellten operativen Planung erfasst. Im Rahmen des Strategieprozesses werden die Chancen für weiteres profitables Wachstum ermittelt und in den Entscheidungsprozess eingebracht. Am Anfang dieses Prozesses steht eine Analyse des Marktumfeldes. Im Einzelnen werden hierbei wenn möglich Kundenwünsche, Marktentwicklungen oder Wettbewerber analysiert und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen. Hierbei werden Kosten und Erlöse detailliert über einen Mehrjahreszeitraum geplant und Einflüsse auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Kapitalflussrechnung abgebildet. Die direkte Verantwortung für das frühzeitige Identifizieren von Chancen und deren Realisierung liegt beim Vorstand. Im Segment Optical Disc bieten sich Chancen, die den Lebenszyklus der physikalischen Speichermedien deutlich verlängern. Die weitere Verbreitung von 3D-Filmen sowie die Einführung neuer Spielekonsolen im Jahr 2013 können zu einer deutlichen Nachfragesteigerung führen. Die Markteinführung der neuen UHD-Fernseher erfordert Speichermedien mit einer höheren Kapazität. Es wird ein neues Blu-ray Format mit 100 GB Speichervolumen diskutiert. Sollte sich die Blu-ray Association in diese Richtung entscheiden, eröffnen sich SINGULUS TECHNOLOGIES Chancen für die Markteinführung einer neuen Generation von Blu-ray Disc Produktionsmaschinen. Im Halbleiter Segment besteht die große Möglichkeit, dass MRAM flächendeckend als neue Speicherchipgeneration eingeführt wird. Große Speicherchiphersteller auf der ganzen Welt arbeiten an diesem Thema. SINGULUS TECHNOLOGIES ist mit seiner TIMARIS Anlagenfamilie sehr gut für dieses Wachstum positioniert. (Weitere Informationen finden Sie im Geschäftsbericht auf Seite 43.) Die Fortsetzung unserer positiven Unternehmensentwicklung und -expansion hängt natürlich von unserer Fähigkeit ab, neue Innovationen durch Forschung und Entwicklung zu schaffen. Wir sind dabei, besonders im Bereich Vakuum-Beschichtung zahlreiche neue Anwendungen mit potentiellen Kunden zu testen. Hier bestehen gute Chancen, zusätzliche Umsätze und Erträge zu generieren. ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER RISIKEN UND CHANCENIm vergangenen Geschäftsjahr haben sich keine wesentlichen Veränderungen der Risikobeurteilung im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Aufgrund der schwachen Auftragslage im Segment Solar in den vergangenen Jahren ist insbesondere das Marktrisiko innerhalb dieses Geschäftsfeldes als materiell anzusehen. Bleiben auch im laufenden Geschäftsjahr größere Auftragseingänge innerhalb dieses Segmentes aus, wird dies deutlich negative Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe haben. Aus heutiger Sicht gehen wir aber künftig von einer steigenden Nachfrage von Anlagen zur Fertigung von Solarzellen aus. Aufgrund des aktuell bereits entwickelten Produktportfolios sowie unseren weiteren Plänen zur gezielten Ausweitung des Angebots an Anlagen rechnen wir damit, an dem Marktwachstum deutlich teilhaben zu können. Umwelt und NachhaltigkeitEine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hatte für SINGULUS TECHNOLOGIES auch 2013 einen hohen Stellenwert. Darunter verstehen Vorstand und Aufsichtsrat eine verantwortungsbewusste, auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Corporate Governance soll eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen unserer Aktionäre und Mitarbeiter, angemessenen Umgang mit Risiken und Transparenz und Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sicherstellen (siehe auch Seite 20). Das Unternehmen verfolgt das Ziel, bei allen wirtschaftlichen Abläufen und Prozessen das Ziel der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit zu befolgen. Die Produkte des Unternehmens, d. h. Produktionsanlagen für Optical Disc (CD, DVD & Blu-ray Disc) sowie Produktionsanlagen für Solarzellen werden kontinuierlich verbessert, um ihren Energieverbrauch zu senken. Das Recycling von Verbrauchsmaterialien, z. B. von Lacken, ist für das Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Werterhaltung und Wertsteigerung zu erreichen. Im Halbleiterbereich ist die TIMARIS Anlage als Maschine zur Herstellung von MRAM Chips dafür prädestiniert, den Energieverbrauch bei den Endprodukten deutlich zu senken. SINGULUS TECHNOLOGIES stellt im Solarbereich nicht nur Produktionsanlagen her, die energieeffizient sind, sondern zudem regenerative Energien kostengünstiger ermöglichen sollen. Unternehmerisches Handeln beinhaltet in der Regel nachhaltiges Handeln. Auch im Jahr 2014 stehen im Mittelpunkt:
Eine intakte Natur und Umwelt sind neben der wirtschaftlichen Prosperität und sozialen Wohlfahrt die Basis und eine wichtige Säule für eine zukunftsfähige Gesellschaft. VergütungsberichtDieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichtes für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Er enthält die Angaben, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts (§ 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB), erweitert durch das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG), Bestandteil des Anhangs nach § 314 HGB bzw. des Lageberichtes nach § 315 HGB sind. Der Vergütungsbericht berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. A. VERGÜTUNG DES VORSTANDSI. Zusammensetzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2013Dr.-Ing. Stefan RinckVorsitzender des Vorstands; Vorstand für Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten Dipl.-Oec. Markus EhretVorstand für Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf und IT II. Erläuterung Vergütungsstruktur1. ÜBERBLICK ÜBER VERGÜTUNGSSTRUKTUR1.1 Konzept und Zielsetzungen der VergütungsstrukturDie Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und besteht aus einer fixen und variablen monetären Vergütung (einschließlich aktienbasierten Vergütung), Versorgungszusagen und Sachleistungen. Der Aufsichtsrat geht dabei von einem jährlichen monetären Zieleinkommen aus, das sich zu rund 60 % aus fixen und zu 40 % aus variablen Bezügen zusammensetzen soll. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Höhe des Zieleinkommens an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen, sowie an der vertikalen Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Der Aufsichtsrat wird in Zukunft auch das Verhältnis zur Vergütung des "oberen Führungskreises" in die Beurteilung einbeziehen, erwartet jedoch nicht, dass aufgrund dieses Vergleichs eine Anpassung der Vergütung geboten ist. Die Absicht des Aufsichtsrates ist es, die Vorstandsmitglieder langfristig an das Unternehmen zu binden und einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen. Der Aufsichtsrat bezieht in die Überprüfung der Vergütung die individuelle Leistung und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein. Die regelmäßige Überprüfung soll jeweils bei der ersten Aufsichtsratssitzung des Jahres erfolgen. Nach dem Abschluss neuer Dienstverträge in 2012 hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 von einer Anhebung der fixen Bestandteile der Vorstandsvergütung abgesehen. 1.2 Zusammensetzung der VergütungDie Vergütung setzt sich generell aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Mit beiden Vorstandsmitgliedern wurden in 2012 neue Dienstverträge abgeschlossen, aufgrund derer die Vergütung nunmehr einheitlich nach dem hier beschriebenen Vergütungssystem gewährt wird. Der erfolgsunabhängige Teil besteht aus einem festen Jahresgehalt, betrieblich finanzierten Altersversorgungen und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und virtuelle Aktien (Phantom Stocks), deren Wert von der langfristigen Unternehmensentwicklung abhängt, als langfristigen Anreiz für die künftige Tätigkeit. Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauf folgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorständen individuell vereinbart. Die Zielvergütung soll sich bei 100 %-iger Zielerreichung zu rund 60 % aus dem Festgehalt und zu etwa 40 % aus der Bonuszahlung zusammensetzen. Werden die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht, entscheidet der Aufsichtsrat, ob und in welcher Höhe eine variable Vergütung gezahlt wird. Der Aufsichtsrat kann für den Vorstandsvorsitzenden nach freiem Ermessen festlegen, dass dieser bei Übertreffen der vereinbarten Ziele bis zu 150 % der vereinbarten Bonuszahlung erhält. Die Vorstandsverträge sehen die Möglichkeit vor, zusätzlich zu den variablen Vergütungen einmalige Sonderzahlungen zu leisten, um besonderen Umständen Rechnung tragen und eine angemessene sowie wettbewerbsfähige Vergütung gewähren zu können. Seit dem Geschäftsjahr 2011 gewährt das Unternehmen den Mitgliedern des Vorstands virtuelle Aktien nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen Phantom Stocks-Programms. Das Programm soll eine langfristige Anreizwirkung und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Die Phantom Stocks stellen eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht und damit nachhaltig Wert für die Aktionäre schafft. Die Zuteilung der Phantom Stocks erfolgt unentgeltlich als weiterer Bestandteil der Vergütung. Jeder Phantom Stock berechtigt virtuell zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dem nicht gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag. Nach Ablauf der Warteperiode erhält der Inhaber der virtuellen Aktien bei Ausübung den Gegenwert des Aktienpreises abzüglich des Ausübungspreises ausschließlich in Form eines Barausgleichs (Cash Settlement), höchstens aber das Dreifache des Ausübungspreises. Eine Erfüllung mit eigenen Aktien der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die Ausübung von Phantom Stocks kann erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren erfolgen, die mit dem Ausgabetag zu laufen beginnt. Sie können jeweils innerhalb von fünf Jahren seit dem Ausgabetag ausgeübt werden. Nach Ablauf der Wartezeit kann die Ausübung binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag (einschließlich) nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal erfolgen, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25 % der gehaltenen Phantom Stocks, innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weitere 25 % ausgeübt werden können. Die Ausübung der Phantom Stocks setzt voraus, dass der Kurs der Aktie der Gesellschaft bestimmte Erfolgsziele erreicht hat, d. h. um einen bestimmten Mindestprozentsatz über dem Ausübungspreis liegt: Maßgebend für die Bestimmung des Erfolgsziels für einen Ausübungszeitraum ist der nicht gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse im Referenzzeitraum; Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen in Frankfurt am Main ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts. Die Ausübung der Phantom Stocks ist nur möglich, wenn der nicht gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse im Referenzzeitraum für die ersten 25 % der Phantom Stocks (erste Ausübungstranche) um mindestens 15,0 %, im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %, im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20,0 % und im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Ausübungspreis liegt. Eine vorzeitige Ausübung unabhängig vom Erreichen der Erfolgsziele ist für einen Zeitraum möglich, in dem ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht worden ist oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. Schließlich erhalten die Vorstandsmitglieder Sachbezüge wie Dienstwagen und Versicherungen sowie eine betrieblich finanzierte, beitragsorientierte Altersversorgung. 1.3 HöchstgrenzenZiff. 4.2.3 Abs. 3 Satz 6 des Kodex empfiehlt seit Mai 2013, dass die Vergütung betragsmäßige Höchstgrenzen insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Bestandteile aufweisen soll. Der Aufsichtsrat hält Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung grundsätzlich für sinnvoll und hat diese auch in der folgenden Form implementiert: Die Anstellungsverträge der amtierenden Vorstandsmitglieder beziffern für die Vergütung insgesamt keine betragsmäßige Höchstgrenze. Allerdings bestehen für die variablen Vergütungsbestandteile Höchstgrenzen, die sich aus der Systematik der Vergütung ergeben und vom Aufsichtsrat kontrolliert werden. Die Höhe des Bonus bei 100 %-iger Zielerreichung sowie die zu erreichenden Ziele werden jeweils für das Folgejahr in einer Zielvereinbarung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt. Die Zielvergütung soll sich bei 100 %-iger Zielerreichung zu 60 % aus dem Festgehalt und zu bis zu 40 % aus der Bonuszahlung zusammensetzen. Der Aufsichtsrat kann den Bonus für den Vorstandsvorsitzenden bei Übertreffen der Ziele nach freiem Ermessen auf bis zu 150 % des Zielbetrags erhöhen. Zusätzlich erhält der Vorstand Phantom Stocks. Die Zahl der Phantom Stocks, die gewährt werden können, ist nicht von Anfang an nach oben begrenzt, sondern wird vom Aufsichtsrat bei Gewährung jeder Tranche festgesetzt. Bei Realisierung der Phantom Stocks erhält der Berechtigte die Differenz zwischen dem Aktienpreis bei Ausgabe (Ausübungspreis) und bei Ausübung,höchstens aber das Dreifache des Ausübungspreises. Die mögliche Auszahlung an den Vorstand weist folglich auch insgesamt eine Höchstgrenze auf, die der Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres beziffern kann. 2. FESTE VERGÜTUNGDie feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen. Nach dem Abschluss neuer Dienstverträge in 2012 hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 von einer Anhebung der fixen Bestandteile der Vorstandsvergütung abgesehen. Die gesamte im Geschäftsjahr 2013 bezahlte feste Vergütung (einschließlich sonstige Vergütung) betrug 754 T€. 3. VARIABLE VERGÜTUNGDie auf Basis der individuellen Zielabsprachen und gemäß der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2013 zurückgestellte variable Vergütung betrug 473 T€. 4. AKTIENOPTIONEN UND VIRTUELLE AKTIENIm Geschäftsjahr 2013 gewährte die SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Vorständen keine weiteren virtuellen Aktien. 2012 wurden den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 180.000 virtuelle Aktien zugeteilt. Der Ausübungspreis dieser virtuellen Aktien beträgt 1,08 € (2,356 € für die in 2011 gewährten Phantom Stocks). Zusammen mit schon gewährten virtuellen Aktien hält Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck 200.000 virtuelle Aktien (100.000 in 2011 gewährte Phantom Stocks und 100.000 in 2012 gewährte Phantom Stocks) und Herr Markus Ehret 180.000 virtuelle Aktien (100.000 in 2011 gewährte Phantom Stocks und 80.000 in 2012 gewährte Phantom Stocks). Die periodengerechte Verteilung des beizulegenden Zeitwerts der virtuellen Aktien führte im IFRS Konzernabschluss im Geschäftsjahr 2013 zu einem Aufwand in Höhe von 76 T€ (im Vorjahr 9 T€) für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 67 T€ für Herrn Markus Ehret (Vorjahr 9 T€). In der Vergangenheit wurden Aktienoptionen für Vorstandsmitglieder gewährt. In den letzten Jahren wurden jedoch keine Optionsprogramme mehr aufgelegt. Keines der Vorstandsmitglieder hält Aktienoptionen. 5. SONSTIGE VERGÜTUNGWeiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie Dienstwagen bzw. pauschale Entschädigung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke und Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Höhe zu. Für die Tätigkeiten als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft bezogen die Vorstände im Geschäftsjahr 2013 keine zusätzliche Vergütung. Bezüge aus Aufsichtsratsvergütungen in Konzernunternehmen werden auf die Vorstandsbezüge angerechnet. 6. PENSIONSZUSAGENDie Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Diese Form der Altersversorgung erlaubt es der Gesellschaft, den jährlichen - und folglich auch den langfristigen - Aufwand zuverlässig zu berechnen. Die Höhe der Leistungszusage wurde auf der Basis eines in etwa angestrebten Versorgungsniveaus, einer hypothetischen Bestellungsdauer und der erwarteten Zinsentwicklung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen als Prozentsatz der Festvergütung berechnet. Das tatsächliche Versorgungsniveau steht bei einer beitragsorientierten Leistungszusage jedoch nicht fest, da es von der Dauer der Vorstandszugehörigkeit und der Zinsentwicklung abhängt. Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck seit 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret 23,07 % des Bruttojahresfestgehalts. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2013 betrug 314 T€ (im Vorjahr 321 T€), wovon 258 T€ (im Vorjahr 264 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 56 T€ (58 T€) auf Herrn Markus Ehret entfielen. Die Altersversorgung wurde in 2011 von der Gesellschaft auf den Verein Towers Watson Second e-Trust e. V. (Verein) ausgegliedert. Als Versorgungsleistungen werden Altersversorgungsleistungen und Hinterbliebenenleistungen gewährt. Hinsichtlich der Altersversorgungsleistung ist geregelt, dass eine monatliche Altersrente oder eine einmalige Kapitalzahlung gewährt wird, wenn der Vorstand nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. Scheidet der Vorstand vor Vollendung des 63. Lebensjahres, frühestens jedoch nach Vollendung des 60. Lebensjahres, aus dem Dienstverhältnis aus, wird als vorgezogene Altersversorgungsleistung eine vorgezogene monatliche Altersrente oder eine vorgezogene einmalige Kapitalzahlung gewährt, sofern der Vorstand zum Ausscheidezeitpunkt die Zahlung der vorgezogenen Altersversorgungsleistung verlangt. Die Höhe der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung richtet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Tarifwerk des Rückdeckungsversicherers. Der Verein schließt zur Rückdeckung der Versorgungsleistungen entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. Die Rechte aus diesen Verträgen stehen ausschließlich dem Verein zu. Im Falle des Todes eines Vorstands vor Inanspruchnahme einer (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung erhält der hinterbliebene Ehegatte ein einmaliges Hinterbliebenenkapital. Die Höhe des Hinterbliebenenkapitals wird bei Eintritt des Versorgungsfalls ermittelt und entspricht der jeweils fälligen Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn aus der für den Vorstand vom Verein abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung. Im Falle des Todes nach Inanspruchnahme der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung in Form einer monatlichen Rente, jedoch vor Ablauf von 20 Jahren seit Rentenbeginn, erhält der hinterbliebene Ehegatte eine zeitlich befristete Hinterbliebenenrente bis zum Ablauf dieses 20-Jahres-Zeitraums. Sofern kein anspruchsberechtigter hinterbliebener Ehegatte vorhanden ist, erhalten unter bestimmten Umständen die hinterbliebenen Minderjährigen jeweils zu gleichen Teilen die Hinterbliebenenleistung. Scheidet der Vorstand vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus den Diensten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus, behält er eine anteilige Anwartschaft auf Versorgungsleistungen, unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt des Ausscheidens die gesetzliche Unverfallbarkeit gemäß den maßgebenden Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes vorliegt. III. Individuelle Vergütung 2013Für die einzelnen Vorstandsmitglieder ergab sich im Berichtsjahr folgende Vergütung: scroll
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Unter sonstige Vergütung fallen Nebenleistungen
wie Versicherung und Firmenwagen. Insgesamt betrug die Vergütung der Mitglieder des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.227 T€. Hiervon nahm der jährliche fixe Gehaltsbestandteil ca. 60 % sowie der variable Gehaltsbestandteil ca. 40 % der Gesamtvergütung ein. Die sonstigen Bezüge betreffen im Wesentlichen Firmenwagen. Im Geschäftsjahr 2013 wurden keine neuen Phantom Stocks ausgegeben. IV. Leistungszusagen im Fall der Beendigung der Tätigkeit und von Dritten, Change of Control-Klauseln1. ABFINDUNGSREGELUNGENFür den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung erhalten die Vorstände eine Abfindung, deren Höhe auf höchstens zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Die Höhe bemisst sich nach dem Festgehalt ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen zuzüglich einer pauschalierten variablen Vergütung in Höhe von 25 % des maßgeblichen Festgehalts; im Fall von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ist zusätzlich eine Einbeziehung der Zuführungen zur Altersversorgung vereinbart. Wenn die Restlaufzeit des Dienstvertrags weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig bezogen auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu kürzen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Abfindung. 2. LEISTUNGSZUSAGEN DRITTERKeinem Vorstandsmitglied wurden im Berichtszeitraum im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten gewährt oder zugesagt. 3. REGELUNGEN FÜR DEN FALL EINES KONTROLLWECHSELS (CHANGE OF CONTROL KLAUSELN)Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Danach erhält jedes Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG endet, weil das Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder sein Vertrag nicht verlängert wird, eine Sonderzahlung in Höhe des Festgehaltes und der variablen Bonuszahlung für zwei Jahre (beim Vorstandsvorsitzenden zuzüglich der Altersversorgung). Der Anspruch auf Sonderzahlung besteht nur, wenn der Dienstvertrag im Zeitpunkt der Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG. Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht. B. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATESDie Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Die gegenwärtig für den Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geltenden Vergütungsregeln wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2013 beschlossen und sind in § 11 der Satzung enthalten. Mit der Umstellung auf eine rein fixe Vergütung entspricht die Aufsichtsratsvergütung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Empfehlungen in Ziffer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 40.000 €, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf folgende Vergütungen für das Berichtsjahr: scroll
C. KREDITGEWÄHRUNGEN AN VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSMITGLIEDERKredite und Vorschüsse wurden den Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. D. AKTIENBESITZ VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATKein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates hält einen direkten oder indirekten Anteil am Grundkapital der Gesellschaft, welcher größer ist als 1 %. Folgende Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2013 direkt oder indirekt Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: scroll
Die amtierenden Vorstandsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2013 keine Bezugsrechte aus Aktienoptionen oder Wandelschuldverschreibungen. E. DIRECTORS' DEALINGSNach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihnen nahe stehende Personen den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente melden, soweit der Wert der im Geschäftsjahr getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Im Geschäftsjahr 2013 wurden keine entsprechenden Geschäfte gemeldet. Lagebericht zu §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGBANGABEN NACH ÜBERNAHMERICHTLINIE UMSETZUNGSGESETZ1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt 48.930.314,00 € und ist eingeteilt in 48.930.314 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Sämtliche Aktien sind Stammaktien. Sie vermitteln die sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergebenden Rechte und Pflichten. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen: keine3. Direkte oder indirekte Kapitalbeteiligung über 10 %: keine4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten: keine5. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen: keine6. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen:Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richten sich nach §§ 84, 85 AktG. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Kapitalmehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Im Übrigen gelten §§ 133, 179 - 181 AktG. Der Aufsichtsrat ist nach § 17.1 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals. 7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien7.1 Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2017 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 24.465.157,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für neu ausgegebene Aktien mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 20 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (1) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; (2) soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Optionsrechten oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde; (3) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Vermögensgegenständen anbieten zu können. Weiter ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für gegen bar neu ausgegebene Aktien mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung das gesetzliche Bezugsrecht auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 9.750.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 9.750.000 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu gewähren. 7.2 Ermächtigung zum Rückkauf: keine 8. Change of Control-Klauseln und Entschädigungsvereinbarungen8.1 Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Danach erhält jedes Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG endet, weil das Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder sein Vertrag nicht verlängert wird, eine Sonderzahlung in Höhe des Festgehaltes und der variablen Bonuszahlung für zwei Jahre (beim Vorstandsvorsitzenden zuzüglich der Altersversorgung). Der Anspruch auf Sonderzahlung besteht nur, wenn der Dienstvertrag im Zeitpunkt der Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinn von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 UmwG mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG. In diesem Fall (i) und (iv) können auch die ausgegebenen virtuelle Aktien (Phantom Stocks) vorzeitig ausgeübt werden (vgl. zu den virtuellen Aktien die Erläuterungen im Vergütungsbericht unter II. Ziffer 4). Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht. Wird der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert, gekündigt, wird das Vorstandsmitglied beurlaubt oder macht es von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, können mit Beendigung des Dienstvertrags alle ausgegebenen virtuellen Aktien, die den beiden Vorstandsmitgliedern gewährt wurden, vorzeitig ausgeübt werden. Der Vergütungsbericht stellt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder umfassend dar. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB ist auf der Website www.singulus.de veröffentlicht.
Kahl am Main, 17. März 2014 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Dipl.-Oec. Markus Ehret Unsere Mobilität erfordert komplett neue Lösungen in vielen Bereichen. Extrem dünne Schichten werden in der Halbleitertechnik benötigt, z. B. für MRAM Chips, die besonders stromsparend und sehr schnell sind. Von dieser neuen Technologie können vor allem mobile Geräte wie Laptops, Handys, Tablets und Organizer profitieren. Trend der Zukunft: MobilitätIn Vakuum-Beschichtungsanlagen können Funktionsschichten aus verschiedenen Materialien mit unterschiedlicher Dicke aufgebracht werden. Damit lassen sich zum Beispiel wichtige Teile von Westentaschenlaboren sowie Sensoren in der KFZ-Technik bei Automobilen herstellen. Als einer der wenigen Anbieter von Produktionsanlagen für MRAM Wafer verfügen wir für diese Anwendung über einen deutlichen Know-how-Vorsprung. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2013 und 2012AKTIVA scroll
Konzerngewinn- und Verlustrechnung 2013 und 2012scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2013 und 2012scroll
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Vorjahresbeträge angepasst/siehe Anmerkung
3, 18 und 22 Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2013 und 2012scroll
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Vorjahr angepasst/siehe Anmerkung 3, 18 und
22 Konzern-Kapitalflussrechnung 2013 und 2012scroll
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Vorjahresbeträge angepasst/siehe Anmerkung
3, 18 und 22 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 201301 ALLGEMEINE INFORMATIONENDer Konzernabschluss enthält alle Geschäftsvorfälle der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl am Main, und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden auch "SINGULUS TECHNOLOGIES", "Gesellschaft" oder "Konzern" genannt). Der Konzernabschluss ist in EURO (€) aufgestellt. Sofern nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen € (Mio. €) angegeben. Durch die Angabe in Mio. € können Rundungsdifferenzen entstehen. Der Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs.1 HGB anzuwendenden Vorschriften, aufgestellt. Die Bezeichnung "IFRS" umfasst sämtliche am Bilanzstichtag verbindlich anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2013 verbindlich anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretation Committee (IFRS IC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC) und International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) - wurden ebenfalls angewendet. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit des Konzernabschlusses werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Das Management hat den Konzernabschluss unter der Going Concern Prämisse aufgestellt. 02 GESCHÄFTSTÄTIGKEITDie technologische Kernkompetenz von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Vakuum-Dünnschichttechnik. Hierunter versteht man das Aufbringen dünner Schichten im Vakuum mittels Kathodenzerstäubung. Im Weiteren verweisen wir auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung unter Anmerkung 5. 03 NEUE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDSVerpflichtend anzuwendende neue Rechnungslegungsstandards und InterpretationenDer International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben in den Vorjahren folgende neue Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht. Diese waren für das Geschäftsjahr 2013 aufgrund der Anerkennung durch die EU im Rahmen des sog. Endorsement-Verfahrens anzuwenden:
Nachfolgend werden zusammenfassend die für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern relevanten Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss beschrieben:
Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sindNeben den verpflichtend anzuwendenden neuen Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden vom IASB und vom IFRS Interpretations Committee noch weitere Standards und Interpretationen veröffentlicht, die das Endorsement-Verfahren der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Eine Anwendung der nachfolgend aufgeführten Standards erfolgt mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung. Von einer eventuell bestehenden Möglichkeit einer freiwilligen Vorabanwendung wurde im vorliegenden Abschluss kein Gebrauch gemacht. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzernabschluss derzeit geprüft. Die nachfolgend aufgeführten überarbeiteten und neue Standards sowie Interpretationen haben das EU-Endorsement-Verfahren bereits durchlaufen:
Die nachfolgend aufgeführten überarbeiteten und neuen Standards haben das EU-Endorsement-Verfahren noch nicht durchlaufen:
Nachfolgend werden nur Standards und ggf. Interpretationen explizit aufgeführt, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns haben könnten.
04 WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE4.1 Konsolidierungsgrundsätze und KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Der Konzernabschluss enthält neben der SINGULUS TECHNOLOGIES AG alle Gesellschaften, die unter der rechtlichen oder faktischen Beherrschung der Gesellschaft stehen. Die folgenden Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss enthalten:
Die SINGULUS MASTERING INTERNATIONAL GmbH, Schaffhausen, Schweiz befand sich zum 31. Dezember 2013 in Liquidation. Die Endkonsolidierung wird voraussichtlich mit Abschluss der Liquidation im Geschäftsjahr 2014 erfolgen. Den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteile am Eigenkapital und Periodenergebnis werden in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen (sogenannte "nicht beherrschende Anteile"). Die Periodenergebnisse von erworbenen Unternehmen werden im Konzernabschluss vom Zeitpunkt des Erwerbs an berücksichtigt. Im Weiteren verweisen wir auf Anmerkung 37. 4.2 FremdwährungsumrechnungDie Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden in der Währung aufgestellt, in welcher überwiegend die Abwicklung der geschäftlichen Transaktionen erfolgt (funktionale Währung). Die funktionale Währung entspricht dabei der jeweiligen Landeswährung. Zur Einbeziehung ausländischer Abschlüsse in die Berichtswährung des Konzerns werden die Posten der Bilanz mit dem Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Das Eigenkapital der Beteiligungen wird zum historischen Kurs umgerechnet. Die Währungsdifferenzen, die aus der Anwendung unterschiedlicher Kurse entstehen, werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Auf Fremdwährungen lautende monetäre Posten werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden als Aufwand oder Ertrag in der Periode, in der sie entstanden sind, erfasst. 4.3 Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von SchätzungsunsicherheitenDie Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen durch die Geschäftsleitung, die sich auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Wertminderungen von Vermögenswerten, die Bewertung von Rückstellungen, die Einbringlichkeit von Forderungen, den Ansatz von erzielbaren Restwerten im Bereich des Vorratsvermögens sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Im Konzern sind im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Bereiche von Ermessensausübungen und Schätzungsunsicherheiten betroffen: 4.3.1 WERTMINDERUNG VON VERMÖGENSWERTENDer Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Darüber hinaus wird auch bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte, eine Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögenswertes auf Grundlage einer Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswertes vorgenommen. Falls es dabei nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu schätzen, wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört. Dies erfordert eine Schätzung der erzielbaren Beträge des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der Vermögenswert zugeordnet ist. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter 4.16 "Wertminderung von Vermögenswerten". 4.3.2 LATENTE STEUERANSPRÜCHELatente Steueransprüche werden für alle temporären Differenzen sowie für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür künftig zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Steueransprüche tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 22. 4.3.3 ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGDie Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Die Annahmen und angewandten Verfahren sind in der Anmerkung 15 ausgewiesen. 4.3.4 PENSIONSVERPFLICHTUNGENDer Aufwand aus leistungsorientierten Plänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 18. 4.3.5 ENTWICKLUNGSKOSTENEntwicklungskosten werden entsprechend der unter "Forschungs- und Entwicklungskosten" in dieser Anmerkung dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für Zwecke der Überprüfung der Werthaltigkeit hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows, die die Vermögenswerte generieren, vorzunehmen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 11. 4.3.6 KUNDENBEZIEHUNGENZur Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der Kundenbeziehungen sind Annahmen über die künftigen Free Cashflows, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows dieser Vermögenswerte zu treffen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter 4.16 "Wertminderung von Vermögenswerten". 4.3.7 LEASINGDer Konzern hat Leasingverträge geschlossen. Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung des Übergangs von Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 34. 4.3.8 FERTIGUNGSAUFTRÄGEBei der Beurteilung des Auftragsfortschritts bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen sind Schätzungen bezogen der bis zur Fertigstellung erwarteten Auftragskosten notwendig. Wir verweisen auf die nachfolgenden Ausführungen 4.4 "Umsatzrealisierung" sowie auf die Ausführungen unter Anmerkung 7. 4.3.9 RÜCKSTELLUNGENDie Schätzung zukünftiger Aufwendungen ist mit Unsicherheiten behaftet. Sie betrifft besonders Restrukturierungsmaßnahmen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Bei der Ermittlung einer Drohverlustrückstellung wurden Abschätzungen bezogen auf die Gebäudeauslastung notwendig. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Anmerkung 31. 4.4 UmsatzrealisierungUmsatzerlöse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anlagen innerhalb des Geschäftssegments Optical Disc werden erfasst, wenn ein Vertrag wirksam zu Stande gekommen, die Lieferung erbracht, gegebenenfalls die Installation verbunden mit einer Abnahmebestätigung des Kunden erfolgt und die Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist. Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Leistung erbracht wurde, ein Preis vereinbart und bestimmbar ist und dessen Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist. Da es sich bei der Fertigung innerhalb der Geschäftssegmente Solar und Halbleiter nicht um Serienfertigung handelt, sondern um individuelle kundenbezogene Aufträge, erfolgt die Bilanzierung gemäß der sogenannten "percentage-of-completion-Methode" (POC-Methode; im Folgenden auch kurz "POC"). Der anzusetzende Fertigstellungsgrad wird nach der inputorientierten sog. cost-to-cost-Methode bestimmt. Dabei werden die bisher angefallenen Kosten ins Verhältnis zu den geschätzten voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten gesetzt. Der Ausweis der Aufträge erfolgt aktivisch als Forderungen aus Fertigungsaufträgen bzw. passivisch als Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen, soweit die erhaltenen Anzahlungen die kumulierten Leistungen übersteigen. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Im Falle des Verkaufs von einzelnen Anlagenkomponenten oder Ersatzteilen werden Umsatzerlöse gemäß den zugrunde liegenden Verträgen bei Gefahrenübergang realisiert. Umsatzerlöse werden abzüglich Umsatzsteuer, Rücknahmen, Erlösschmälerungen und Gutschriften sowie Vertriebseinzelkosten (im Wesentlichen Provisionen) ausgewiesen. 4.5 Geschäfts- oder FirmenwertGeschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenserwerb wurden bei allen Unternehmenserwerben bei deren erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bemessen (sog. Partial-Goodwill-Method). Nach Inkrafttreten des überarbeiteten IFRS 3 und IAS 27 besteht für Unternehmenserwerbe ab dem 1. Juli 2009 ein Wahlrecht, wonach der gesamte, auch auf den nicht beherrschenden Anteil entfallende, Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts des erworbenen Unternehmens erfasst werden kann (sog. Full-Goodwill-Method). Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden jährlich - oder bei vorliegenden Anzeichen einer Wertminderung - im Rahmen eines "Impairment-Tests" auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Werthaltigkeitsprüfung findet dabei auf Basis der zugrunde liegenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit statt. Ist der erzielbare Betrag der betreffenden Einheit unter deren Buchwert gesunken, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 vorgenommen. Wertaufholungen sind nicht zulässig. 4.6 Negativer Unterschiedsbetrag aus UnternehmenserwerbenÜbersteigt der Anteil an der Summe der zu beizulegenden Zeitwerten angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs, wird der Überschuss nach erneuter Beurteilung sofort erfolgswirksam erfasst. 4.7 Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Entwicklungskosten werden gemäß IAS 38 als immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern die Voraussetzungen des IAS 38.57 vorliegen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear über die vorgesehene Laufzeit (3 bis 5 Jahre) der entwickelten Produkte. Grundsätzlich werden die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in dem Funktionsbereich erfasst, dem die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind. Wertminderungen auf Entwicklungskosten wurden unter den "Restrukturierungsaufwendungen" ausgewiesen, wenn die Fertigung der betreffenden Produkte an den jeweiligen Standorten eingestellt wurde. 4.8 Sonstige immaterielle VermögenswerteEinzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt aktiviert. Intern erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden die damit verbundenen Kosten erfolgswirksam im Aufwand der Periode in der sie anfallen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, unterliegen jedoch einem mindestens jährlich durchzuführenden Wertminderungstest. In der Berichtsperiode waren keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer aktiviert. Die Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen: scroll
4.9 Flüssige MittelFlüssige Mittel umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Termingelder mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten, welche in der Bilanz zusammengefasst werden. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Geldanlagen mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten im Erwerbszeitpunkt sowie Wechsel mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. Termingelder mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten beinhalten Geldanlagen mit einer vertraglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten ab Erwerbszeitpunkt. Sofern die Gesellschaft verfügungsbeschränkte Finanzmittel besitzt, werden diese innerhalb der sonstigen Vermögenswerte ausgewiesen. Entsprechende Finanzmittel werden, sofern ein Zusammenhang mit Finanzierungstransaktionen der Gesellschaft gegeben ist, innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus dem Finanzierungsbereich dargestellt. 4.10 ForderungenRechnungen für Lieferungen und Leistungen werden überwiegend in Euro fakturiert und zum Zeitwert der erbrachten Leistungen ausgewiesen. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe der Wertminderungsaufwendungen als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden (wie z. B. Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), wird eine Wertminderung vorgenommen. Dies gilt nur für Fälle in denen keine Sicherheiten (z. B. Warenkreditversicherungen, etc.) vorliegen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam zurückgeführt. Der neue Buchwert des Vermögenswerts darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen forfaitiert und gehen hierbei alle mit dem Vermögenswert in Verbindung stehenden Chancen und Risiken auf den Ankäufer über, werden die entsprechenden Forderungen ausgebucht. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen unter 4.12 "Finanzielle Vermögenswerte und Schulden". Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Fremdwährungsforderungen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Sicherungsgeschäfte verweisen wir auf die Ausführungen unter 4.13 "Hedge Accounting" sowie unter 4.2 "Fremdwährungsumrechnung". 4.11 VorräteVorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe inklusive der Ersatzteile erfolgt auf Basis des gewogenen Durchschnittspreises. Im Fall von hergestellten Erzeugnissen beinhalten die Herstellungskosten einen angemessenen Anteil an den auf der normalen Betriebskapazität basierenden Produktionsgemeinkosten. Zur Berücksichtigung potenzieller Verluste aufgrund von veralteten oder ungängigen Vorräten werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Die vier bestehenden, aus Erfahrungswerten abgeleiteten Abwertungsklassen nach Gängigkeit reichen von 0 % bis maximal 80 % Wertberichtigung auf die fortgeführten Anschaffungskosten. Die vier bestehenden Abwertungsklassen nach Reichweiten reichen ebenfalls von 0 % bis maximal 80 % Wertberichtigung auf die fortgeführten Anschaffungskosten. Darüber hinaus werden die Vorratsbestände individuell auf notwendigen Wertminderungsbedarf untersucht und bis zu 100 % abgewertet. 4.12 Finanzielle Vermögenswerte und SchuldenFinanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals in der Bilanz angesetzt, wenn ein Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Der erstmalige Ansatz erfolgte für sämtliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert (evtl. zuzüglich Transaktionskosten). Finanzielle Vermögenswerte werden, sofern es sich nicht um Kredite oder Forderungen handelt oder sie zwingend als zu "Handelszwecken gehalten" klassifiziert werden müssen, grundsätzlich als "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" klassifiziert. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben. Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Kredite und Forderungen werden unter Berücksichtigung von Disagien und Agien beim Erwerb ermittelt und beinhalten Transaktionskosten und Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Der Konzern hat keine finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Finanzielle Vermögenswerte sowie finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, bei denen es sich um eine Finanzgarantie handelt oder die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis (Geldkurs) bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle. Aufgenommene Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. AusbuchungEin finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
4.13 Hedge-AccountingBei Derivaten, die im Rahmen eines Fair-Value-Hedges als Sicherungsinstrument eingesetzt werden, werden Änderungen des beizulegenden Wertes erfolgswirksam erfasst. Das Grundgeschäft wird in diesem Fall bezogen auf das abgesicherte Risiko ebenfalls zum beizulegenden Wert bilanziert, sodass sich bei einer hohen Effektivität die Wertänderungen bezogen auf das abgesicherte Risiko weitgehend ausgleichen. Im Rahmen eines Cash-Flow-Hedges wird das als Sicherungsgeschäft designierte Derivat in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Wertänderungen des Derivates werden jedoch, sofern und soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist, erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Der nicht effektive Teil der Wertänderung wird ergebniswirksam bilanziert. Die im Eigenkapital erfasste Wertänderung wird erfolgswirksam ausgebucht, sobald das gesicherte Grundgeschäft die Gewinn- und Verlustrechnung berührt oder, im Falle einer Auflösung des Grundgeschäftes, sobald das Grundgeschäft entfällt. Das Hedge-Accounting wird nur so lange aufrechterhalten, wie die Effektivität (Bandbreite 80-125 %) nachgewiesen werden kann. Diese wird regelmäßig retrospektiv und prospektiv überprüft. Das Hedge-Accounting nach IAS 39 ist an erhebliche Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen geknüpft. Wirtschaftliche Sicherungsbeziehungen werden nur dann im Hedge-Accounting abgebildet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt wurden bzw. werden. Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen schließt die Gesellschaft im Wesentlichen Devisentermingeschäfte ab. Im Falle der Absicherung von bestehenden Forderungen wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch der gesicherte Risikoanteil des Grundgeschäftes zum Zeitwert angesetzt. Bewertungsänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Bei Sicherungen von zukünftigen Zahlungsströmen (Cash-Flow-Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente ebenfalls zum Zeitwert. Als Bewertungskurs für abgeschlossene Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Bewertungsänderungen werden, soweit sie als effektive Sicherungsinstrumente anzusehen sind, zunächst erfolgsneutral unter Berücksichtigung von latenten Steuern im sonstigen Ergebnis und erst bei Realisierung des Zahlungsstroms erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil wird sofort im Periodenergebnis erfasst. 4.14 SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten, vermindert um Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Finanzierungskosten werden bei sog. qualifizierenden Vermögenswerten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern die in IAS 23 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abschreibungen erfolgen linear auf Basis der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sachanlagen werden periodisch überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens in Einklang stehen. Die Nutzungsdauern wurden wie folgt geschätzt: scroll
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden in dem Funktionsbereich erfasst, dem die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind. 4.15 LeasingDie Gesellschaft ist Leasingnehmer von Sachanlagen und Leasinggeber von Replikationslinien. Alle Leasingverhältnisse werden gemäß den nach IAS 17 definierten Kriterien, nach denen auf der Basis von Chancen und Risiken beurteilt wird, ob das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand dem Leasinggeber ("Operating Lease") oder dem Leasingnehmer ("Finance Lease") zuzurechnen ist, beurteilt und entsprechend behandelt. Bei Leasingverhältnissen, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, wird das wirtschaftliche Eigentum an den Leasinggegenständen gemäß IAS 17 dem Leasinggeber zugerechnet, wenn dieser im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand trägt. Die Bilanzierung der Leasinggegenstände erfolgt in diesem Fall beim Leasinggeber. Die dafür anfallenden Leasingaufwendungen werden in voller Höhe beim Leasingnehmer als Aufwand erfasst. Von der Gesellschaft vermietete Anlagen, die als Operating Lease zu klassifizieren sind, werden zu Herstellungskosten aktiviert und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die betreffenden Mieterlöse werden linear abgegrenzt und über die Laufzeit der Mietverträge realisiert. 4.16 Wertminderung von VermögenswertenDie Gesellschaft beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung verpflichtend, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts/der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert/die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und erfolgswirksam auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Im Falle der Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit werden die Vermögenswerte der Einheit in der folgenden Reihenfolge vermindert: a) Zuerst der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes, der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet ist; und b) dann anteilig die anderen Vermögenswerte der Einheit auf Basis der Buchwerte jedes einzelnen Vermögenswertes der Einheit. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrages werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die Schätzungen basieren hierbei auf einer durch den Vorstand erstellten Fünfjahresplanung. Diese leitet sich ab aus der vom Aufsichtsrat genehmigten Dreijahresplanung, die zur Ermittlung des erzielbaren Betrages um zwei weitere Jahre fortgeschrieben wird. Auf Basis des fünften Planungsjahres wird die ewige Rente ermittelt. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den drei Geschäftssegmenten des Konzerns entsprechen. Da der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der SINGULUS STANGL SOLAR auch die derzeitigen und künftigen Geschäftsaktivitäten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Geschäftssegment Solar widerspiegelt, wurde dieser Firmenwert auf Ebene des Geschäftssegments Solar überprüft. 4.16.1 Grundannahmen für die Berechnung des NutzungswertsBei folgenden Parametern der der Berechnung des Nutzungswerts der immateriellen Vermögenswerte zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:
Die EBIT-Margen basieren auf den vom Management erwarteten Umsatzerlösen, die wiederum anhand von branchenbezogenen Marktforschungsprognosen validiert werden. Für die Planjahre 2014 bis 2016 (Budgetzeitraum) sind insbesondere geschätzte Umsätze aufgrund von Kundenanfragen bzw. in Verhandlung befindlichen Angeboten in die Unternehmensplanung eingeflossen. Die so budgetierten Umsätze wurden weiterhin mit Erfolgswahrscheinlichkeiten bewertet. Insgesamt geht das Management in den Segmenten Solar und Halbleiter von einer über der allgemeinen Marktentwicklung liegenden Steigerung der Umsatzerlöse auf Basis des niedrigen Niveaus des abgelaufenen Geschäftsjahres aus. Im Zusammenhang mit dem geplanten Umsatzanstieg geht der Vorstand von einer deutlich positiven Entwicklung der EBIT-Margen aus. Für die Jahre 2017 und 2018 sind insbesondere Markterwartungen berücksichtigt. Anhand dieser Umsatzplanung werden die Herstellungskosten des Umsatzes und die betrieblichen Aufwendungen anhand der aktuellen Kostenstruktur, Plankalkulationen sowie anhand von Erfahrungswerten ermittelt. Insgesamt erstreckt sich der Detailplanungszeitraum damit über fünf Jahre. Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnender spezifischer Risiken wider. Als Kapitalisierungszinssätze wurden gewichtete Kapitalkostensätze (WACC) für die jeweilige Zahlungsmittel generierende Einheit verwendet. Der dabei zugrundegelegte Basiszinssatz wurde nach der Svensson-Methode von laufzeitäquivalenten Umlaufrenditen deutscher Bundesanleihen abgeleitet. Weitere Komponenten sind die Marktrisikoprämie von 6,0 % (Vorjahr: 6,5 %), die Beta-Faktoren, Annahmen der Zuschläge für das Länder- und Kreditrisiko und der Verschuldungsquote anhand von Marktdaten. Getroffene Annahmen der Unternehmensleitung über Marktveränderungen und -wachstum, welche technologischen Trends sich voraussichtlich durchsetzen werden und wie sich SINGULUS im Vergleich zu ihren Wettbewerbern während des Budgetzeitraums in diesem Marktumfeld positionieren könnte, sind für die Berechnung des Nutzungswertes im Segment Solar von hoher Bedeutung, wie auch bei der Festlegung von Annahmen für Wachstumsraten (siehe unten). Neben den eigenen Branchenerkenntnissen und Gesprächen mit Kunden werden veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen berücksichtigt, die ein deutliches Wachstum des Solarmarktes prognostizieren. Schätzungen der Wachstumsraten - Den geplanten Wachstumsraten außerhalb des Budgetzeitraums liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen zugrunde. In der ewigen Rente der DCF-Modelle (Discounted Cash-Flow-Modelle) wurde das Budget in den Segmenten Solar und Halbleiter jeweils mit einer Wachstumsrate von 1 % extrapoliert. Für das Segment Optical Disc wurde keine Wachstumsrate berücksichtigt (Vorjahr: Wachstumsrate 1 %). Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf den von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt für das Geschäftssegment Optical Disc 12,35 % (Vorjahr 12,92 %), für das Geschäftssegment Solar 16,78 % (Vorjahr 14,43 %) und für das Geschäftssegment Halbleiter 13,88 %. 4.16.2 Sensitivität der getroffenen AnnahmenIm Geschäftssegment Solar könnte eine Änderung der getroffenen Grundannahmen dazu führen, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Wert übersteigt. Hierzu könnte eine Erhöhung des verwendeten Abzinsungssatzes vor Steuern von 1,2 %-Punkte führen. Das Geschäftssegment Solar soll von dem prognostizierten weltweiten Marktwachstum partizipieren. Gleichzeitig rechnet das Management mit einer steigenden EBIT-Marge. Insofern spiegelt sich diese Entwicklung auch im Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Geschäftssegment Solar wider. Die EBIT-Margen steigen von einem niedrigen Niveau bis 2018 auf 7,8 %. Die ewige Rente wird mit dieser EBIT-Marge in Höhe von 7,8 % gerechnet. Sollte diese angenommene EBIT-Marge für 2018 sowie in der ewigen Rente mit 0,8 %-Punkten hinter den Annahmen aufgrund niedriger Umsätze zurück bleiben, würde dies zu einer Unterdeckung der Buchwerte führen. 4.16.3 Impairment Test für KundenbeziehungenWesentlicher Treiber des Wertes der Kundenbeziehungen Oerlikon ist der erwartete Umsatz aus dem Blu-ray Anlagengeschäft. Die Überprüfung im Berichtsjahr ergab keinen Anpassungsbedarf des Restbuchwertes in Höhe von 5,8 Mio. € zum 31. Dezember 2013. Bei Erholung der Marktgegebenheiten wäre eine Zuschreibung der Kundenbeziehungen in folgenden Perioden entsprechend erforderlich. Sollte die prognostizierte Nachfrage in den jeweiligen Geschäftsbereichen, u. a. wegen technologischen Veränderungen nicht eintreten, wären weitere Wertberichtigungen nicht auszuschließen. 4.17 Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. 4.18 Latente Steuerschulden und latente SteueransprücheDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Methode auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, um die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwenden zu können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Zuvor nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Diese Entscheidung wird anhand interner Steuerplanungsrechnungen getroffen. Latente Steueransprüche und -schulden werden auf der Basis der erwarteten Steuersätze auf das zu versteuernde Einkommen in den Jahren, in welchen diese temporären Unterschiede erwartungsgemäß ausgeglichen werden, ermittelt. Bei einer Änderung der Steuersätze werden die jeweiligen Auswirkungen auf die latenten Steueransprüche und -schulden erfolgswirksam in der Periode, für welche der neue Steuersatz gilt, berücksichtigt. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder ihre Tochterunternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und wenn die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen die von der gleichen Steuerbehörde erhoben wurden. 4.19 PensionsrückstellungenDie versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. 4.20 RückstellungenGemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag erfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden gebildet, sobald die betreffenden Umsatzerlöse realisiert wurden. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten der geschätzten Kosten zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung inklusive der Kosten für Handling und Transport. 4.21 VerbindlichkeitenDer Konzern erfasst ausgegebene Finanzverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung erstmals zu dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der Konzern Vertragspartei hinsichtlich des Finanzinstruments geworden ist. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben und ausgelaufen sind. Nicht derivative Finanzinstrumente werden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft. Solche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zählen Kredite und verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten, Finanzverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Verträgen werden mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. 4.22 Anteilsbasierte VergütungVorstand und Mitarbeitern des Führungskräftekreises werden aktienbasierte Vergütungen gewährt, die in bar (sog. anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich) oder in Form von Eigenkapitalinstrumenten ausgeglichen werden können. Die Kosten aus der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung, die nach dem 7. November 2002 erfolgte, werden mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird durch einen externen Sachverständigen unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Anmerkung 15). Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der Betrag, der der Gewinn - und Verlustrechnung belastet bzw. gutgeschrieben wird, reflektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Für Vergütungsrechte die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind. Die Kosten, die aufgrund der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich entstehen, werden zunächst unter Anwendung eines Binominalmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit ergebniswirksam verteilt und eine korrespondierende Schuld erfasst. Die Schuld wird zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu bemessen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam erfasst. 4.23 Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie ("basic earnings per share") wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien errechnet. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ("diluted earnings per share") wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zuzüglich der im Umlauf befindlichen Wandelschuldverschreibungen und Aktienoptionen ermittelt, sofern die Ausübung der Wandlungsrechte sowie der Aktienoptionen hinreichend sicher ist. Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt, sofern zum Bilanzstichtag die Ausübbarkeit als wahrscheinlich eingestuft wird. 05 SEGMENTBERICHTERSTATTUNGZum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über die folgenden drei berichtspflichtigen Geschäftssegmente: Segment Optical DiscSINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert sich im Segment Optical Disc im Wesentlichen auf die Fertigung und den Vertrieb von integrierten Produktionslinien zur Herstellung der Blu-ray Discs. Für Blu-ray Discs mit 50 GB Speicherkapazität bietet SINGULUS TECHNOLOGIES modular aufgebaute Produktionsanlagen mit dem Markennamen BLULINE II an. Für beschreibbare Blu-ray Discs (BD-R/RE) stellt SINGULUS TECHNOLOGIES Systeme mit dem Markennamen BLULINE BD-R/RE her. Darüber hinaus werden innerhalb des Segments Optical Disc die Erlöse aus dem Ersatzteil- und Servicegeschäft, die mit den genannten Linien in Zusammenhang stehen, ausgewiesen. Segment SolarAm Standort in Kahl am Main werden Maschinenkonzepte für Aufdampf-, Kathodenzerstäubungs- und Selenisierungsprozesse sowie komplette Fertigungslinien gefertigt und angeboten. SINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert am Standort in Fürstenfeldbruck die Entwicklung, Montage und Inbetriebnahme der Anlagen für nasschemische Prozesse, d. h. Reinigungs-, Ätz- und Beschichtungsanlagen. Segment HalbleiterIm Geschäftsbereich Halbleiter ist SINGULUS TECHNOLOGIES im Markt für Halbleiterelemente tätig. Ein Schwerpunkt liegt in der Entwicklung und der Herstellung von Anlagen der TMR (Tunnel Magnetic Resistance) Technologie für IT-Anwendungen. Mit Hilfe dieser Anlagen werden Wafer für MRAM, Thin Film Heads sowie für Sensoren prozessiert. Grundsätzlich werden innerhalb der Segmentberichterstattung direkt zuzuordnende Erlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte direkt den entsprechenden Segmenten zugeordnet. Nicht direkt zuzuordnende Erlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden im Verhältnis der geplanten Umsätze des Geschäftsjahres verteilt. Das operative Ergebnis der Geschäftssegmente wird vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Das Management steuert auf Basis der Nettoumsatzerlöse und der Kennzahl EBIT (=operatives Ergebnis). Schulden werden auf Konzernebene gesteuert. In 2013 wurden den Geschäftssegmenten folgende Vermögenswerte sowie Umsatzerlöse und operative Ergebnisse zugeordnet. scroll
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Im Geschäftsjahr 2013 hat der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern im Geschäftssegment Optical Disc mit zwei Kunden wesentliche Umsatzerlöse getätigt. Dabei entfielen auf einen Kunden 31,6 Mio. € bzw. 23,5 % vom Gesamtumsatz. Auf den zweiten Kunden entfielen 25,3 Mio. € bzw. 18,8 % vom Gesamtumsatz (Vorjahr: 16,0 Mio. € bzw. 14,7 %). Weiterhin wurden im Geschäftssegment Solar mit einem Kunden Umsatzerlöse in Höhe von 18,7 Mio. € bzw. 13,8 % vom Gesamtumsatz erzielt. Informationen über geographische Gebiete zum 31. Dezember 2013 auf Basis der Bruttoumsatzerlöse sowie der Vermögenswerte: scroll
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Informationen über geographische Gebiete zum 31. Dezember 2012 auf Basis der Bruttoumsatzerlöse sowie der Vermögenswerte: scroll
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Außerhalb Deutschlands wurden im Berichtsjahr wesentliche Umsatzerlöse in den USA (30,8 Mio. €), in Litauen (18,7 Mio. €) und Mexiko (16,1 Mio. €) erzielt. 06 FLÜSSIGE MITTELscroll
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinsen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und zwölf Monaten betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der flüssigen Mittel beträgt 51,0 Mio. € (Vorjahr 55,9 Mio. €). Die Gesellschaft verfügt darüber hinaus über finanzielle Mittel in Höhe von 6,8 Mio. € (Vorjahr 17,6 Mio. €), die aufgrund von Barhinterlegungen auf Sperrkonten nicht in der Verfügungsgewalt der Gesellschaft stehen und unter den sonstigen Forderungen und sonstige Vermögenswerte ausgewiesen werden. Entsprechend werden diese finanziellen Mittel, sofern ein Zusammenhang mit Finanzierungstransaktionen der Gesellschaft gegeben ist, innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus dem Finanzierungsbereich dargestellt. Weiterhin enthalten die verfügungsbeschränkten Finanzmittel einen Zahlungseingang auf forfaitierte Forderungen in Höhe von 5,4 Mio. €. 07 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN, LEISTUNGEN UND FERTIGUNGSAUFTRÄGENscroll
Zum 31. Dezember 2013 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von 2,7 Mio. € (Vorjahr 5,0 Mio. €) wertgemindert. Die Entwicklung der Wertberichtigungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen uneinbringlich, werden die entsprechenden Forderungen und Wertberichtigungen ausgebucht. Die langfristigen Forderungen werden zu marktüblichen Konditionen verzinst. Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Fertigungsaufträgen unter Berücksichtigung der auf Debitorenbasis gebuchten Wertberichtigungen wie folgt dar: scroll
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Den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stehen Sicherheiten in Form von Eigentumsvorbehalten, Versicherungen und Akkreditiven gegenüber. Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Aus der Folgebewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergab sich im Saldo eine Auswirkung in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr -4,4 Mio. €). Diese setzt sich im Wesentlichen aus den Erträgen aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €) sowie aus den Aufwendungen aus der Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr 4,7 Mio. €) zusammen. Forderungen aus Fertigungsaufträgen entstehen, wenn der Umsatz nach dem Fertigstellungsgrad (gemäß cost-to-cost-Methode) und unter Erfüllung der Kriterien nach IAS 11.23 realisiert werden kann, jedoch dem Kunden vertraglich noch nicht in Rechnung gestellt werden darf. Die Kosten und geschätzten Gewinne beinhalten direkt zuzuordnende Einzelkosten sowie sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten. Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen und die damit verrechneten projektbezogenen erhaltenen Anzahlungen ergeben sich wie folgt: scroll
Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden, die als Verbindlichkeit aus Fertigungsaufträgen in einem eigenen Bilanzposten ausgewiesen werden, setzten sich wie folgt zusammen: scroll
In der Berichtsperiode wurden Umsätze aus Fertigungsaufträgen von 35,4 Mio. € (Vorjahr 39,0 Mio. €) erfasst. 08 SONSTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEDie sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt auf: scroll
Bezüglich der verfügungsbeschränkten Finanzmittel verweisen wir auf Anmerkung 6. Insgesamt waren zum 31. Dezember 2013 verfügungsbeschränkte Finanzmittel mit Buchwerten in Höhe von 6,8 Mio. € (Vorjahr 17,6 Mio. €) als Sicherheit übereignet. Die Gesellschaft sichert ihre Forderungen sowie zukünftige Transaktionen in USD durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente gegen mögliche Währungsverluste ab. Für die Absicherung werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von 1,9 Mio. US-Dollar, für welche die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Devisentermingeschäfte abgeschlossen hat. Die Summe aller Sicherungsgeschäfte mit positiven Fair Values betrug 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) am Bilanzstichtag. Als Bewertungskurs für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Die Steuererstattungsansprüche des Geschäftsjahres 2013 betreffen im Wesentlichen die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (0,2 Mio. €) und resultieren aus Ertragssteuererstattungsansprüchen. 09 VORRÄTEDie Vorräte des Konzerns gliedern sich wie folgt auf: scroll
Die Wertberichtigungen betreffen die Abwertungen entsprechend dem Prinzip "lower of cost or net realizable value" sowie Abwertungen zur Berücksichtigung mangelnder Gängigkeit und zu hoher Reichweite. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2013 Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert der Vorräte in Höhe von 1,3 Mio. € vorgenommen. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 6,9 Mio. € (Vorjahr 5,0 Mio. €). 10 AUSLEIHUNGENscroll
Die Ausleihungen betreffen im Wesentlichen ein gewährtes Darlehen an einen Kunden mit einer Restschuld von 5,5 Mio. €. Die Rückzahlung erfolgt in sechs halbjährlichen Raten bis Dezember 2016. Die Verzinsung des Darlehens erfolgt zu EURIBOR plus 6,5 % p. a., ist jedoch auf einen Prozentsatz von 7,75 % p. a. begrenzt. 11 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDie immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich in den Geschäftsjahren 2013 und 2012 wie folgt (alle Beträge in Mio. €): scroll
Zum Bilanzstichtag und im Vorjahr wurde dem Geschäftssegment Solar ein Geschäfts- oder Firmenwert mit einem Buchwert in Höhe von 21,7 Mio. € zugeordnet. Innerhalb der sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden im Wesentlichen die Kundenbeziehungen aus der Übernahme des Blu-ray Disc Anlagengeschäfts der Oerlikon Balzers AG ausgewiesen. Der Restbuchwert zum Ende des Berichtszeitraums betrug 5,8 Mio. €, die verbleibende Restnutzungsdauer zum 31. Dezember 2013 beträgt fünf Jahre. Die planmäßigen Abschreibungen auf Kundenbeziehungen werden unter den Vertriebsaufwendungen ausgewiesen. Von den im Geschäftsjahr 2013 angefallenen Entwicklungskosten erfüllen 2,3 Mio. € die Aktivierungskriterien nach IFRS (Vorjahr 4,8 Mio. €). Die aktivierten Entwicklungskosten stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Aufwendungen in den Segmenten Solar und Halbleiter. Die planmäßigen Abschreibungen von aktivierten Entwicklungskosten werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Entwicklungsaufwendungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2013 wurde eine Entwicklungsanlage aus den aktivierten Entwicklungskosten in das Sachanlagevermögen umgegliedert. Ausführungen zum Geschäfts-oder Firmenwert erfolgen unter 4.5 und 4.16. 12 SACHANLAGENDas Sachanlagevermögen entwickelte sich in den Geschäftsjahren 2013 und 2012 wie folgt (alle Beträge in Mio. €): scroll
13 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITENDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf: scroll
In den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ist ein Betrag enthalten, welcher aus einer kurz vor dem Stichtag erhaltenen Zahlung aus forfaitierten Forderungen in Höhe von 5,4 Mio. € resultiert. Im Berichtsjahr wurden erfolgsabhängige Zahlungen an die Mitglieder des Vorstands, Geschäftsführer von Tochtergesellschaften, leitende Angestellte sowie an weitere Mitarbeiter in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr 1,2 Mio. €) passiviert. Bezüglich des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit der Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat die Gesellschaft eine sonstige Verbindlichkeit in Höhe von 1,7 Mio. € passiviert. 14 ERHALTENE ANZAHLUNGENscroll
Erhaltene Anzahlungen zum 31. Dezember 2013 und 2012 beziehen sich im Wesentlichen auf Anzahlungen für Bestellungen in den Segmenten Optical Disc und Solar, die als unfertige Erzeugnisse im Vorratsbestand ausgewiesen sind. 15 ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGDie verschiedenen in der Vergangenheit aufgelegten anteilsbasierten Vergütungspläne werden im Folgenden dargestellt: Phantom Stocks-Programm 2011 (PSP I, PSP II und PSP III)Um den Mitgliedern des Vorstands und leitenden Mitarbeitern eine langfristige Anreizwirkung zu geben, hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG in 2011 ein Phantom Stock Programm aufgelegt, dessen Bezugsrechte unentgeltlich zum Bezug einer virtuellen auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je € 1,00 zum Gewährungswert berechtigen. Insgesamt umfasst das Programm 600.000 Phantom Stocks (Bezugsrechte). Hiervon sind 200.000 Bezugsrechte zur Ausgabe an den Vorstand bestimmt, bis zu 400.000 Bezugsrechte sollen an leitende Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Bezugsrechte können in mehreren Tranchen ausgegeben werden. Die Ausgabe war ursprünglich bis Ende März 2012 befristet. Diese Befristung der Ausgabe wurde in 2012 bis 31. Dezember 2012 verlängert. In diesem Zusammenhang wurden mit Wirkung zum 23. September 2011 200.000 Bezugsrechte mit einem Gewährungswert von 2,3560 € an die Mitglieder des Vorstands zugeteilt (PSP I). Eine weitere Tranche über 136.000 Bezugsrechte aus diesem Programm wurde mit Wirkung zum 11. Oktober 2011 an leitende Mitarbeiter der Unternehmensgruppe ausgegeben (PSP II). Der Gewährungswert dieser Bezugsrechte beträgt 2,3724 €. Eine letzte Tranche aus diesem Programm über 134.000 Bezugsrechte mit einem Gewährungswert von 1,0800 € wurde mit Wirkung zum 26. November 2012 ebenfalls leitenden Mitarbeitern zugeteilt (PSP III). Phantom Stocks-Programm 2012 (PSP IV)Mit Beschluss vom 26. November 2012 wurde vom Aufsichtsrat die Ausgabe von 180.000 Bezugsrechten an den Vorstand beschlossen (PSP IV). Das zugrunde liegende Phantom Stock Programm entspricht hierbei dem Programm aus 2011. Der Gewährungswert dieser Bezugsrechte beträgt 1,0800 €. Die Bedingungen der genannten Phantom Stock Programme sehen im Einzelnen wie folgt aus: Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre. Die Bezugsrechte können frühestens nach Ablauf der Wartefrist von 2 Jahren binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal, ausgeübt werden, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25 % der vom Bezugsberechtigten gehaltenen Phantom Stocks und innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weitere 25 % ausgeübt werden können. Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn der nicht gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (i) im Referenzzeitraum für die ersten 25 % der Bezugsrechte (erste Ausübungstranche) um mindestens 15% (ii) im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %, (iii) im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20 % und (iv) im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Gewährungswert liegt. Können die Bezugsrechte einer Ausübungstranche innerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraums nicht ausgeübt werden, weil das jeweilige Erfolgsziel nicht erreicht wurde, können die Phantom Stocks dieser Ausübungstranche während des nächsten Ausübungszeitraums oder eines der folgenden Ausübungszeiträume ausgeübt werden, wenn in diesem nächsten Referenzzeitraum oder einem der folgenden Referenzzeiträume das Erfolgsziel der jeweils vorhergehenden Ausübungstranche/n erreicht wird. Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts. Im Folgenden ist die Entwicklung der ausgegebenen Tranchen dargestellt: scroll
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Die Bezugsrechte wurden mit einem Binomialmodell bewertet. Dieses berücksichtigt die Begrenzung des Auszahlungsbetrages auf das Dreifache des Ausübungspreises. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen: scroll
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG abgeleitet. Als historisches Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Bezugsrechte zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr ergab sich ein Personalaufwand aus der Ausgabe der Phantom Stocks in Höhe von 247 T€ (Vorjahr: 29 T€). Der Plan wurde als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich im Sinne von IFRS 2 behandelt. 16 UNTERNEHMENSANLEIHEMit Wirkung zum 23. März 2012 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von 60,0 Mio. € platziert. Die Unternehmensanleihe ist mit 7,75 % p. a. verzinst und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Am 14. März 2012 wurde der Handel im Open Market der Deutsche Börse AG im Segment "Entry Standard für Anleihen" der Frankfurter Wertpapierbörse gestartet. Die Unternehmensanleihe wird geführt unter: ISIN: DE000A1MASJ4 / A1MASJ. Im Dezember 2012 wurde ein zeitlich und der Höhe nach begrenztes Rückkaufprogramm gestartet. Dieses ist im Volumen auf max. 5,0 Mio. € begrenzt. Das Programm wurde bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Bis zum 31. Dezember 2013 wurden Anleihen im Nennwert in Höhe von 2,7 Mio. € zurück gekauft. 17 BANKVERBINDLICHKEITENZum 31. Dezember 2013 wurden sämtliche verbleibende Bankverbindlichkeiten (Vorjahr: 4,2 Mio. €) getilgt. Diese Verbindlichkeiten betrafen ein im Januar 2010 beantragtes Darlehen in Höhe von 10,0 Mio. € von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Berichtsjahr wurde die Regeltilgungszahlung in Höhe von 2,5 Mio. € sowie eine freiwillige Tilgung zur vollständigen Ablösung der Verbindlichkeit in Höhe von 1,7 Mio. € geleistet. Der effektive Zinssatz dieses Darlehens betrug zum Jahresende 6,60 % p. a. Zur Besicherung dieses Darlehens war die KfW dem Sicherheitenpool eines zwischenzeitig zurückgeführten syndizierten Kredites beigetreten. In diesem Zusammenhang wurden folgende Sicherheiten an Kreditgeber übertragen:
Nach vollständiger Rückführung des KfW-Darlehens wird zurzeit die Freigabe der oben genannten Sicherheiten vorbereitet. Weiterhin stehen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 21,6 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit 6,7 Mio. € ausgenutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt. Aus der Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, resultierte im Berichtszeitraum ein Verlust von 5,2 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €). Die Nettoverluste entfallen im Wesentlichen auf Zinsen. Auf Anmerkung 38 wird verwiesen. 18 PENSIONSVERPFLICHTUNGENPensionspläne wurden gewährt von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie von der früheren Hama-Tech AG. In beiden Fällen handelt es sich um leistungsorientierte Pensionspläne. Im Rahmen der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2009 gingen die Leistungszusagen der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG über. Der von der HamaTech AG im Rahmen der Verschmelzung übergegangene Pensionsplan wurde ausschließlich für frühere Mitglieder des Vorstands dieser Gesellschaft unterhalten. Betriebliche Altersversorgung in Gestalt unmittelbarer Pensionszusagen ist bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nur für einen Teil der Arbeitnehmer vorgesehen. Begünstigt sind einerseits diejenigen Arbeitnehmer, welche vor Gründung der Firma im Jahr 1995 bei Leybold beschäftigt waren, nach Maßgabe der dortigen Pensionsordnungen in den Fassungen vom 1. Januar 1969 bzw. 1. Januar 1986, andererseits einige ehemalige Vorstände sowie wenige Arbeitnehmer, denen auf einzelvertraglicher Grundlage Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden sind. Neue Pensionszusagen werden seit geraumer Zeit nicht mehr erteilt. Insbesondere gibt es keine für den Neuzugang an Arbeitnehmern offenen Pensionspläne. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen basieren durchweg auf leistungsorientierten Plänen. Zugesagt sind in einem einzelvertraglichen Sonderfall eine einmalige Kapitalzahlung bei Erreichen der Altersgrenze, ansonsten durchweg Leistungen in Form lebenslanger Renten bei Invalidität, Alter oder Tod (an Hinterbliebene). Die Höhe der Renten ist bei den Einzelzusagen vertraglich festgelegt. Bei den Zusagen nach den Leybold-Pensionsordnungen richtet sie sich nach der Dauer der Dienstzeit und dem ruhegeldfähigen Einkommen, wobei die Gesamtversorgung aus Betriebsrente und gesetzlicher Rente eine Obergrenze in Höhe des zuletzt bezogenen Netto-Arbeitsentgelts nicht überschreiten darf. Altersgrenze ist die Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt ausschließlich intern über das planmäßige Ansammeln von Rückstellungen. Planvermögen im Sinne von lAS 19 liegt nicht vor; auch sonstige Rückdeckungsversicherungen existieren nicht. Das Unternehmen ist nicht mit Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen auf die Altersversorgungsleistungen belastet. Für die vorliegenden Pensionszusagen bestehen neben den allgemeinen Zins-, Inflations-, Langlebigkeits- und Rechtsprechungsrisiken keine besonderen unternehmensspezifischen Risiken. Dem Langlebigkeitsrisiko wird durch die Verwendung von Generationentafeln bei der Kalkulation der Verpflichtung Rechnung getragen. Die Generationentafeln berücksichtigen durch geeignete Annahmen insbesondere die zukünftig voraussichtlich weiter steigende Lebenserwartung. Das Inflationsrisiko wird durch einen langfristigen Ansatz mit 1,75 % p. a. bei der Kalkulation der Verpflichtung nach derzeitigen Erkenntnissen in ausreichendem Maße berücksichtigt. Es wirkt sich im Übrigen hauptsächlich bei der Anpassungsprüfung laufender Renten aus. Risiken arbeitsrechtlicher Natur aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung, die sich auf die Zusagen auswirken würden, sind gegenwärtig nicht bekannt. Der von der HamaTech AG im Rahmen der Verschmelzung übergegangene Pensionsplan wurde ausschließlich für frühere Mitglieder des Vorstands dieser Gesellschaft unterhalten. Der Pensionsplan ist nicht durch Planvermögen abgesichert. Die Pensionsrückstellungen werden anhand eines unabhängigen versicherungsmathematischen Pensionsgutachters ermittelt. Die Pensionsansprüche richten sich gemäß der Pensionsordnung grundsätzlich nach den pensionsfähigen, aktuellen Bezügen der jeweiligen Mitarbeiter sowie nach der entsprechenden Betriebszugehörigkeit. Im Folgenden werden die Pensionsverpflichtungen sowie die verwendeten Annahmen dargestellt. Die Veränderung der Pensionsverpflichtungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum 31. Dezember 2013 und 2012 stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Während der Dienstzeitaufwand im Wesentlichen in den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sowie in den Herstellungskosten des Umsatzes ausgewiesen wurde, wurde der Zinsaufwand im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Beträge der laufenden und der vorangegangenen vier Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Annahmen, die bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung zugrunde gelegt wurden, stellen sich wie folgt dar: scroll
Am 31. Dezember 2013 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung bei 16,0 Jahren. Für das Geschäftsjahr 2014 wurden Aufwendungen für Pensionen in Höhe von 0,4 Mio. € (davon 0,3 Mio. € Zinsaufwendungen) geschätzt. Im Berichtsjahr sind Leistungen an die gesetzlichen Rentenversicherungen von 1,4 Mio. € erfolgt. Hierbei handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan. Weiterhin erhielten die Vorstände eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Hierfür wurden im Berichtsjahr 0,3 Mio. € ausgezahlt. Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesene Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst. scroll
19 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden sowohl in Relation zu den angefallenen Herstellungskosten als auch für einzelne Gewährleistungsrisiken gebildet. Die Prozentsätze werden aus Erfahrungswerten pro Produktart abgeleitet und bewegen sich unverändert zum Vorjahr zwischen 1,80 % und 4,00 % im Verhältnis zu den Herstellungskosten. Darüber hinaus werden Verpflichtungen für Einzelfälle berücksichtigt. Der Garantiezeitraum und damit eine mögliche Inanspruchnahme liegt zwischen 1 und 24 Monaten. 20 RÜCKSTELLUNGEN AUS RESTRUKTURIERUNGSMASSNAHMENDie Rückstellungen aus Restrukturierungsmaßnahmen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
In den Rückstellungen aus Restrukturierungsmaßnahmen sind im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Konzentration der Aktivitäten innerhalb des Segments Optical Disc am Stammsitz in Kahl am Main aus dem Geschäftsjahr 2012 enthalten. Hiermit zusammenhängend wurden Restrukturierungsmaßnahmen in einer Reihe von ausländischen Niederlassungen und Betriebsstätten umgesetzt. Mit der Inanspruchnahme rechnen wir bis zum Ende des ersten Halbjahres 2014. Weiterhin wurden die Kapazitäten im Segment Solar innerhalb der Nasschemie deutlich reduziert. In diesem Zusammenhang wurde ein Rückstellungsbetrag in Höhe von 6,4 Mio. € innerhalb der langfristigen Schulden ausgewiesen. Diese betreffen die Kapazitäten des Betriebsgebäudes in Fürstenfeldbruck. Die Inanspruchnahme wird sich voraussichtlich über die Vertragslaufzeit des geleasten Verwaltungs- und Produktionsgebäudes am Standort Fürstenfeldbruck bis 2024 erstrecken. 21 EIGENKAPITALGezeichnetes KapitalDas Grundkapital beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf insgesamt 48.930.314,00 € und ist eingeteilt in 48.930.314 voll eingezahlte Inhaberstückaktien zum Nennbetrag von je 1,00 €. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ist am 21. November 1997 zum Geregelten Markt mit Aufnahme des Handels im Neuen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen worden. Der Vorstand ist ermächtigt, folgende Veränderungen des Grundkapitals vorzunehmen: Genehmigtes KapitalGENEHMIGTES KAPITAL 2012 / IDer Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2017, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 24.465.157,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 € zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand hat beschlossen, die zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgeschlagene Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals nur mit folgender Einschränkung auszunutzen: Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlage unter dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien darf 20 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht übersteigen. Auf diese 20 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2012/I gegen bar unter Ausschluss des Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sowie gegen Sacheinlage ausgegeben wurden und solche Aktien, die unter mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten auszugeben sind. Diese bindende Erklärung hat der Vorstand auf der Hauptversammlung am 19. Juni 2012 gegenüber den Aktionären abgeben. Bedingtes KapitalBedingtes Kapital 2012 / IIIDer Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen Schuldverschreibungen) im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000,00 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für bis zu 9.750.000 auf den Inhaber lautende Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € und einer Laufzeit von längstens 20 Jahren mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 9.750.000,00 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage hat sich im Geschäftsjahr 2013 nicht verändert. Da die Kapitalrücklage 10 % des Grundkapitals übersteigt, ist die Bildung einer gesetzlichen Gewinnrücklage gemäß § 150 Abs. 2 AktG nicht erforderlich. RücklagenIn den Rücklagen werden Marktwertänderungen von Cash-Flow-Hedges, finanzmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionszusagen sowie Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse erfasst. Nicht beherrschende AnteileDie Anteile anderer Gesellschafter zeigen den Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften. Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen im Berichtsjahr ausschließlich die SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU. 22 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGDie Angaben zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stellen sich für 2013 und 2012 wie folgt dar: scroll
Im Rahmen der Änderungen des IAS 19 werden seit dem Geschäftsjahr 2013 versicherungsmathematische Gewinne und Verluste erfolgsneutral - vermindert um latente Steuern - im sonstigen Ergebnis erfasst. Diese Änderung ist in der Vorjahresvergleichsperiode darzustellen. Aus der Erfassung der versicherungsmathematischen Verluste im Vorjahresberichtszeitraum wurden die korrespondierenden latenten Steueransprüche nicht aktiviert. Entsprechend führte diese Änderung zu einem verminderten Steuerergebnis für 2012 in Höhe von 0,8 Mio. €. Nach dem deutschen Steuerrecht setzen sich die Ertragsteuern aus Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag zusammen. Die latenten Steueransprüche setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die latenten Steueransprüche (vor Saldierung mit latenten Steuerschulden) bewegen sich mit 7,9 Mio. € auf Vorjahresniveau (7,8 Mio. €). Aufgrund einer niedrigeren Saldierung mit latenten Steuerschulden ergibt sich ein Anstieg der latenten Steueransprüche auf 2,7 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €). Dabei entwickelten sich die latenten Steueransprüche wie folgt: scroll
Zum 31. Dezember 2013 bestehen für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie für die SINGULUS STANGL SOLAR GmbH vorläufige körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 112,7 Mio. € (Vorjahr 110,1 Mio. €) gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 104,8 Mio. € (Vorjahr 102,9 Mio. €) sowie Zinsvorträge in Höhe von 9,3 Mio. € (Vorjahr 10,1 Mio. €) der Jahre 2007 bis einschließlich 2013. Bei der Steuerermittlung des Berichtsjahres wurden körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 3,8 Mio. €, gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 4,7 Mio. € sowie Verlustvorträge aus der Zinsschranke in Höhe von 0,8 Mio. € in Anspruch genommen. Für unverfallbare noch nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 108,4 Mio. €, gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 100,3 Mio. € sowie Zinsvorträge in Höhe von 9,3 Mio. € wurden in der Bilanz keine latenten Steueransprüche angesetzt. Die latenten Steuerschulden setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr war ein Rückgang der latenten Steuerschulden (vor Saldierung mit latenten Steueransprüchen) um 1,6 Mio. € auf 5,2 Mio. € zu verzeichnen. Im Wesentlichen resultiert dieser Effekt aus niedrigeren latenten Steuern aus Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen. Im Ergebnis wurden die latenten Steuerschulden im Geschäftsjahr vollständig mit latenten Steueransprüchen verrechnet. Die Höhe der temporären Unterschiede, die mit Investitionen in Tochterunternehmen verbunden sind, für die keine latenten Steuerschulden gebildet wurden, betrug 0,7 Mio. €. Der effektive Steuersatz in Deutschland (für Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag) betrug 29,13 % (Vorjahr 29,86 %). Die Überleitung vom effektiven Steuersatz zu der tatsächlichen Steuerquote stellt sich wie folgt dar: scroll
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Ein negatives Vorzeichen steht für einen Steuerertrag Die letzte steuerliche Außenprüfung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat den Zeitraum von 2005 bis einschließlich 2009 umfasst. Die entsprechend geänderten Steuerbescheide für diese Jahre ergingen in 2011. Die hieraus resultierenden Aufwendungen für Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen für den genannten Prüfungszeitraum wurden in 2011 erfasst, die Zahlung erfolgte in 2012. 23 ERGEBNIS JE AKTIEBei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befanden, geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, welche sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt. Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge: scroll
Im Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden. 24 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDie nicht in der Konzernbilanz erfassten Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf 7,1 Mio. € (18,7 Mio. €) und betreffen im Wesentlichen Avale für erhaltene Anzahlungen und Gewährleistungsbürgschaften. Dem Vorstand sind keine weiteren Tatsachen bekannt, die eine materielle nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, auf die finanziellen Umstände oder auf das Geschäftsergebnis der Gesellschaft haben könnten. Zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Mieten und Pachten verweisen wir auf Anmerkung 34. 25 ERLÖSSCHMÄLERUNGEN UND VERTRIEBSEINZELKOSTENDie Erlösschmälerungen beinhalten gewährte Skonti und Rabatte. In den Vertriebseinzelkosten sind im Wesentlichen Provisionen enthalten. 26 MATERIALAUFWANDUnter den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen ist im Geschäftsjahr 2013 ein Materialeinsatz in Höhe von 84,9 Mio. € (Vorjahr 72,7 Mio. €) enthalten. 27 PERSONALAUFWANDIm Geschäftsjahr 2013 ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Personalaufwand in Höhe von 30,8 Mio. € (Vorjahr 35,3 Mio. €) enthalten. Bereinigt um restrukturierungsbedingte Personalaufwendungen betrug der Aufwand in 2012 insgesamt 32,2 Mio. €. Die Aufwendungen für Sozialabgaben betrugen im Berichtsjahr 3,8 Mio. € (Vorjahr 4,6 Mio. €), die Aufwendungen für Altersversorgung 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €). 28 PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGDie Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen betragen 5,9 Mio. € (Vorjahr 11,3 Mio. €). 29 ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTENUnter Verwaltungsaufwendungen werden die Aufwendungen der Geschäftsleitung, des Personalwesens und des Finanz- und Rechnungswesens sowie die auf sie entfallenden Raum- und Kfz-Kosten erfasst. Weiterhin sind hier die laufenden IT-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, die Kosten der Investor Relations, der Hauptversammlung und die Kosten des Jahresabschlusses ausgewiesen. 30 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGENIn den Forschungs- und Entwicklungskosten sind neben den Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten auch planmäßige Abschreibungen aktivierter Entwicklungskosten in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr 5,6 Mio. €) enthalten. Mit insgesamt 7,7 Mio. € in 2013 lagen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf Vorjahresniveau (Vorjahr 8,9 Mio. €). 31 IMPAIRMENT- UND RESTRUKTURIERUNGSAUFWENDUNGENBei der Umsetzung der Restrukturierung lagen die im Vorjahr zurückgestellten Aufwendungen über der tatsächlichen Inanspruchnahme im Geschäftsjahr 2013. Im Zusammenhang mit der Auflösung der Rückstellung wurden Erträge in Höhe von 1,6 Mio. € erfasst. Insgesamt wurden im Vorjahr Aufwendungen für Restrukturierung und Impairment in Höhe von 27,1 Mio. € erfasst. Diese betrafen in Höhe von 10,8 Mio. € die Neubewertung der Mastering-Aktivitäten. Im Einzelnen wurden in diesem Zusammenhang hauptsächlich aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 3,0 Mio. € abgeschrieben sowie Vorräte in Höhe von 3,4 Mio. € wertberichtigt. Weiterhin waren Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung SINGULUS STANGL SOLAR in Höhe von 8,8 Mio. € zu verzeichnen. Diese resultieren im Wesentlichen aus notwendig gewordenen Kapazitätsanpassungen (8,4 Mio. €) innerhalb unserer Nasschemieaktivitäten. Weiterhin mussten im Geschäftsjahr 2012 die im Zuge der Erstkonsolidierung der STANGL Semiconductor Equipment AG (heutige SINGULUS STANGL SOLAR GmbH), Fürstenfeldbruck, aktivierten Kundenbeziehungen in Höhe von 3,6 Mio. € sowie die erworbene Marke um 1,6 Mio. € außerplanmäßig abgeschrieben werden. Im Zusammenhang mit der Restrukturierung weiterer Tochtergesellschaften fielen Restrukturierungskosten in Höhe von 2,3 Mio. € an. 32 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE/AUFWENDUNGENIm Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €) sowie Fremdwährungsgewinne in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr hauptsächlich Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr 4,7 Mio. €) sowie Fremdwährungsverluste in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 1 ,0 Mio. €). Im Vorjahrszeitraum waren ebenfalls Aufwendungen aus zurückgenommenen Anlagen in Höhe von 1,2 Mio. € sowie Aufwendungen aus der Rückstellung des Zuzahlungsbetrages gemäß dem Gerichtsbeschluss zur Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (1,5 Mio. €) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. 33 FINANZERTRÄGE UND FINANZIERUNGSAUFWENDUNGENDie Zinserträge/-aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
34 MIETEN UND PACHTENDie Gesellschaft hat mit dem Immobilien-Leasing-Vertrag vom 24. September 1999 und mit Nachtrag vom 27. Dezember 2004 das Bürogebäude und die Produktionshalle in Kahl am Main geleast. Die Laufzeit des Vertrags begann am 1. Juli 2000 und endet am 30. Juni 2018. Die jährliche Leasingrate beträgt 1,5 Mio. €. SINGULUS STANGL SOLAR hat zum 26. September 2008 einen Immobilien Leasingvertrag mit der Steatit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH über ein Produktions- und Verwaltungsgebäude in Fürstenfeldbruck geschlossen. Die Gesamtinvestitionskosten des Objekts belaufen sich auf 17,5 Mio. €, die Mietzeit beträgt 15 Jahre zuzüglich einer Mietverlängerungsoption von 5 Jahren. Die jährlichen Zahlungen an den Leasinggeber in diesem Zusammenhang betragen 1,4 Mio. €. Nach den Regelungen des IAS 17 sind beide Leasingverträge als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum in Verbindung stehenden Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleiben. Zum 31. Dezember 2013 belaufen sich die zukünftigen Mindestzahlungen aufgrund von Miet- und Operating Leasingverhältnissen im Konzern insgesamt auf: scroll
35 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGBerichtspflichtige Ereignisse sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten. 36 ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENDie SINGULUS TECHNOLOGIES AG erbringt im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zahlreiche Leistungen für nahestehende Unternehmen. Umgekehrt erbringen die jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen ihres Geschäftszweckes auch Leistungen innerhalb des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns. Diese umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2013 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: scroll
Die vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Aufgrund der Niederlegung seines Amtes als Aufsichtsrat ist Herr Günter Bachmann zum 30. November 2012 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Seine Nachfolge trat Frau Christine Kreidl an, sie wurde vom Aufsichtsrat dem Amtsgericht als Ersatzmitglied vorgeschlagen und mit Wirkung vom 4. Dezember 2012 bis zur nächsten Hauptversammlung am 6. Juni 2013 bestellt. Frau Kreidl wurde von der Hauptversammlung der Aktionäre 2013 mehrheitlich gewählt. Der Aufsichtsrat erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von T€ 40. In der Hauptversammlung 2013 wurde die Satzung bezüglich der Vergütung des Aufsichtsrates geändert, dieser erhält ab dem Vergütungszeitraum 2013 statt der variablen, ergebnisabhängigen Vergütungskomponente lediglich eine fixe Komponente wie oben beschrieben. Zur Kompensation wurde die fixe Komponente um T€ 10 in der Basis erhöht. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, die stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr erhielten die Aufsichtsräte ihre feste Vergütung gemäß der Satzung in Höhe von 180 T€. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrates Auslagen in Höhe von 4 T€ erstattet. Herr Dr.-Ing. Leichnitz hielt zum 31. Dezember 2013 insgesamt 39.344 Stück Aktien der Gesellschaft (Vorjahr 39.344 Stück). Die Aufsichtsratsmitglieder üben derzeitig folgende Berufe aus und halten folgende weitere Aufsichtsratsmandate bzw. Mandate von vergleichbaren Kontrollgremien: scroll
Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2013 aus folgenden Mitgliedern: scroll
Der Vorstand hat im Berichtszeitraum reguläre Gesamtbezüge im Rahmen der laufenden Tätigkeit in Höhe von 1.227 T€ erhalten. Diese gliedern sich wie folgt auf: scroll
Die Vorstandsbezüge des Vorjahresvergleichszeitraums gliedern sich wie folgt auf: scroll
1)
Unter sonstige Vergütung fallen Nebenleistungen
wie Versicherung und Firmenwagen. Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Dieser betrug für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ab 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret 23,07 %. Die gesamten im Jahr 2013 ausgezahlten jährlichen Versorgungsbeiträge betrugen 314 T€ (im Vorjahr 321 T€), wovon 258 T€ (im Vorjahr 264 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 56 T€ (58 T€) auf Herrn Markus Ehret entfielen. Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 0,2 Mio. € ausbezahlt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2013 insgesamt 5,5 Mio. €. Des Weiteren wurde von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten: scroll
37 ANGABEN ZUM ANTEILSBESITZscroll
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Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen
nach IFRS entnommen. Die SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA, hält eine Beteiligung von 100 % an der SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc. (vormals: SINGULUS TECHNOLOGIES SERVICE GROUP Inc.), Windsor, USA. Die restlichen 8,5 % der Beteiligung an der SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien, werden von der SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L., Sant Cugat del Vallés, Spanien, gehalten. Die STEAG HamaTech Asia Ltd. hat ihren operativen Geschäftsbetrieb im April 2003 eingestellt. Die SINGULUS MASTERING INTERNATIONAL GmbH, Schaffhausen, Schweiz befand sich zum 31. Dezember 2013 in Liquidation. 38 FINANZRISIKOMANAGEMENTDie im Konzernabschluss enthaltenen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die in 2012 platzierte Anleihe. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Des Weiteren verfügt der Konzern über derivative Finanzinstrumente. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Entsprechend den konzerninternen Richtlinien wurde in den Geschäftsjahren 2013 und 2012, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten zu Spekulationszwecken betrieben. Aus der Geschäfts- und Finanzierungstätigkeit können sich im Wesentlichen Zins-, Ausfalls-, Liquiditäts- und Währungsrisiken ergeben. Im Folgenden werden die einzelnen Risiken näher beschrieben, weitere Erläuterungen sind dem Risikobericht innerhalb des Lageberichts zu entnehmen. WährungsrisikoFremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt dem US-Dollar (USD) Währungsrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen USD Wechselkursrisiken eingesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderung von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden) und des Eigenkapitals des Konzerns (aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfassten Devisenterminkontrakte) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung von USD gegenüber dem EUR. Alle anderen Variablen bleiben konstant. scroll
Die ergebniswirksamen Effekte aus einer möglichen Kurs-Änderung von USD resultieren bei der SINGULUS TECHNOLOGIES aus den in USD gehaltenen Bankbeständen, aus den nicht gesicherten Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus den nicht gesicherten Forderungen und Verbindlichkeiten im Verbundbereich. Bei den Effekten auf das Eigenkapital wurde die potentielle Veränderung des Marktwertes der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfassten Devisentermingeschäfte dargestellt (Cash-Flow-Hedges). LiquiditätsrisikoIm Rahmen der Platzierung einer Unternehmensanleihe mit Wirkung zum 23. März 2012 sind der SINGULUS TECHNOLOGIES AG insgesamt 58,4 Mio. € (nach Abzug von Transaktionskosten) zugeflossen. Die Laufzeit der Anleihe beträgt fünf Jahre, die Verzinsung erfolgt zu 7,75 % p. a. Weiterhin stehen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 21,6 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit 6,7 Mio. € ausgenutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt. Derzeit verfügt der Konzern über ausreichende flüssige Mittel, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Zum 31. Dezember 2013 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen. scroll
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ZinsrisikoDas Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus der in 2012 platzierten Unternehmensanleihe. Bei einer Verschiebung der Zinsstrukturkur ve um +/- 50 BP ergeben sich für den Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern. AusfallrisikoDas Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstrumentes seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Forderungen aus Fertigungsaufträgen des Konzerns. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen spezifische Länderrisiken setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall wenn möglich durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt. Aus heutiger Sicht gehen wir von einer ausreichenden Deckung des Forderungsausfallrisikos aus. BEDEUTUNG DES AUSFALLRISIKOSDie Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns am Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar: scroll
KapitalmanagementDer Konzern analysiert sein Kapital auf Basis der "Netto-Liquidität" (als Summe aus flüssigen Mitteln, kurzfristigen Einlagen und verfügungsbeschränkten Finanzmitteln abzüglich der Anleihe sowie verzinslichen Darlehen). Zum Geschäftsjahresende stellt sich die Netto-Liquidität wie folgt dar: scroll
Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden vierwöchentlich Liquiditätsplanungen auf Basis einer 3-Monats-Vorschau erstellt. 39 FINANZINSTRUMENTEBeizulegender ZeitwertDie nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente nach Klassen. scroll
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Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde,
basierend auf den Inputfaktoren der verwendeten Bewertungstechniken,
als beizulegender Zeitwert der Stufe 1 eingeordnet. Erläuterung der Abkürzungen:scroll
Flüssige Mittel sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Gleiches gilt für kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Zinsparameter. Als Bewertungskurs für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Anleihe entspricht dem Börsenkurs zum Abschlussstichtag zuzüglich dem Buchwert der abgegrenzten Zinsverbindlichkeiten zum Stichtag. Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entsprechen dem Rückzahlungsbetrag der Bankdarlehen am Bilanzstichtag. Das maximale Kreditrisiko wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden reflektiert. SicherungsbeziehungenZum Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von 1,9 Mio. US-Dollar, für welche die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Devisentermingeschäfte abgeschlossen hat. Im Vorjahr hatte die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Devisentermingeschäfte für zukünftige USD Transaktionen im Gesamtwert von 6,1 Mio. USD abgeschlossen. Die folgende Tabelle stellt die Perioden dar, in denen die Zahlungsströme voraussichtlich eintreten werden sowie die beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsinstrumente. scroll
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Die wesentlichen Konditionen für die Devisenterminkontrakte wurden entsprechend den Konditionen der zugrunde liegenden Verpflichtungen ausgehandelt. Aus der Kategorie zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente resultieren im Berichtsjahr Nettogewinne in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). Hierarchie beizulegender ZeitwerteDer Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren: Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind, Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: scroll
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Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: scroll
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40 MITARBEITERIm abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 369 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Im Vorjahr belief sich die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt auf 435. Zum 31. Dezember 2013 waren 362 Mitarbeiter im Konzern beschäftigt (Vorjahr 400). Die Aufteilung der im Geschäftsjahr im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter gliedert sich nach Funktionsbereichen wie folgt auf: scroll
41 HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ANGABE GEMÄSS § 314 ABSATZ 1, NR. 9 HGB)Im Berichtsjahr wurden der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie ihren Tochtergesellschaften folgende Honorare von Seiten des Konzernabschlussprüfers berechnet: scroll
42 CORPORATE GOVERNANCEDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im Januar 2014 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 43 VERÖFFENTLICHUNGDer Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wurde am 17. März 2014 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
Kahl am Main, 17. März 2014 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Dipl.-Oec. Markus Ehret Trend der Zukunft: Urbanes Leben in der StadtBesonders wichtig sind dabei saubere Technologien und Produktionsprozesse, die unsere Umwelt erhalten. Unsere Vakuum-Beschichtungstechnik eignet sich in hervorragender Weise dafür. Vakuum-Beschichtungsprozesse schonen die Umwelt, sind besonders effektiv und nachhaltig. SINGULUS TECHNOLOGIES hat sich in den letzten Jahren durch das technologische Know-how kontinuierlich weiterentwickelt und bietet auf der Basis der Kernkompetenzen Nano- und Vakuum-Beschichtung neue innovative Produkte an. Immer mehr Menschen wohnen in den großen Zentren dieser Welt. Die Herausforderung für die Zukunft heißt mehr Lebensräume zu schaffen. Die Aufarbeitung von Industrieflächen ist dabei eine wichtige Möglichkeit, wieder urbanes Leben zu generieren und nachhaltig zu Leben. Der High Line Park in New York ist eine Hochbahntrasse, die seit 2006 zu einer Parkanlage umgebaut wurde. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der Singulus Technologies AG, Kahl am Main, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Singulus Technologies AG zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 17. März 2014 KPMG AG Pürsün, Wirtschaftsprüfer Gebhardt, Wirtschaftsprüfer WEITERE ANGABEN - EINZELABSCHLUSSSINGULUS TECHNOLOGIES AGBilanz zum 31. Dezember 2013 und 2012AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung 2013 und 2012scroll
Erklärung des Vorstands nach §§ 297 Abs. 2 S. 4, 315 Abs. 1 S. 6 HGBNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss nach IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns vermittelt, der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Kahl am Main, 17. März 2014 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand SINGULUS TECHNOLOGIES - weltweit aktiv!scroll
Hauptversammlung 2014SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main Donnerstag, 28. Mai 2014, 10:30 Uhr Auditorium der Commerzbank Große Gallusstraße 19 60311 Frankfurt am Main Sie finden auf der Homepage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG unter http://www.singulus.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html alle notwendigen Information über die Hauptversammlung 2014. Unternehmenskalender 2014scroll
Konzern-Kennzahlen 2010-2013scroll
SINGULUS TECHNOLOGIES AGHanauer Landstraße 103 D-63796 Kahl am Main Tel. +49 6188 440-0 Fax +49 6188 440-110 Internet: www.singulus.de Investor RelationsMaren Schuster Tel. +49 6188 440-612 Fax +49 6188 440-110 investor.relations@singulus.de HerausgeberSINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main HerstellungMetaCom GmbH Konzeption und InhaltBernhard Krause TexteBernhard Krause SINGULUS TECHNOLOGIES FotografieMarc Krause Shutterstock F1online Werksfotos SINGULUS Artwork/DTPMetaCom Jens Gloger Michaela Schäfer Publikation31. März 2014 SINGULUS TECHNOLOGIES AGHanauer Landstraße 103 | D-63796 Kahl am Main www.singulus.de |
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