Singulus Technologies AG

Kahl am Main

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und zusammengefasster Lagebericht

Zusammengefasster Lagebericht

des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern.

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns

Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern konzentriert seine Tätigkeit auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Maschinen und Anlagen im Bereich der Vakuum-Beschichtungstechnik, der Oberflächenbehandlung, der Nasschemie sowie der thermischen Prozesstechnik. Das Leistungsspektrum deckt dabei alle im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen, einschließlich der verschiedenen Formen der Absatzfinanzierung, ab. Die Gesellschaft fokussiert sich im Wesentlichen auf die Absatzmärkte Solar, Optical Disc und Halbleiter sowie künftig verstärkt auf die Bereiche Konsumgüter und Medizintechnik. Weitere Einflussfaktoren für SINGULUS TECHNOLOGIES ergeben sich hauptsächlich aus der Nachfrage nach neuem Fertigungsequipment für diese Märkte sowie für neue Anwendungen.

Die Geschäftsaktivitäten in den Bereichen Konsumgüter sowie Medizintechnik sind in ihrer Bedeutung im Hinblick auf die Finanzkennzahlen des Konzerns im Berichtsjahr nicht wesentlich. Für die Segmentzuordnung wurde daher hilfsweise auf die technologische Ausprägung der Produkte abgestellt. Im Einzelnen wurden die Aktivitäten im Bereich Konsumgüter in dem Segment Optical Disc bzw. im Bereich Medizintechnik in dem Segment Solar zusammengefasst.

Im Segment Solar bietet SINGULUS TECHNOLOGIES Maschinen für die Herstellung von kristallinen Solarzellen sowie für Dünnschicht-Solarzellen auf Basis von Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid (CIGS) und Cadmiumtellurid (CdTe) Vakuum-Beschichtungsanlagen sowie Anlagen für thermische Prozesse und Anlagen für die nasschemische Behandlung an. Dabei umfasst das Arbeitsgebiet der kristallinen Silizium-Solarzellen Produktionslösungen für Hochleistungs-Zellkonzepte wie HJT- (Heterojunction), IBC- (Interdigited Back Contact), PERC- (Passivated Emitter Rear Cell) und PERT- (High-Efficiency Passivated Emitter, Rear Totally Diffused Cell) Solarzellen. SINGULUS TECHNOLOGIES vermarktet in diesem Segment darüber hinaus komplette Produktionslinien für kristalline Silizium-Solarzellen.

Nachdem SINGULUS TECHNOLOGIES im Vorfeld die strategische Entscheidung über den Eintritt in den Markt für Medizintechnik getroffen hatte, gelang es im November des Geschäftsjahres 2017 einen ersten Auftrag mit einem renommierten Kunden für nasschemische Anlagen zu unterzeichnen. In Zukunft werden in dieser Branche sowohl nasschemische Prozessanlagen als auch Vakuum-Beschichtungsanlagen angeboten.

Im Segment Optical Disc werden Maschinen zur Herstellung der bekannten Optical Disc Formate (CD, DVD, Dual Layer Blu-ray Discs sowie Ultra HD Blu-ray Discs mit bis zu 100 GB Speicherkapazität) angeboten. Das Anlagenprogramm wird durch das weltweite Ersatzteil- und Servicegeschäft ergänzt.

Für den Bereich Konsumgüter wurde in den vergangenen Jahren die integrierte Produktionslinie DECOLINE II sowie die Inline-Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlage POLYCOATER entwickelt.

Im Segment Halbleiter bietet SINGULUS TECHNOLOGIES modulare Ultra-Hochvakuum Anlagenplattformen mit den Markennamen TIMARIS und ROTARIS für die Beschichtung von Wafern mit komplexen Funktionsschichten an.

Konzernstruktur

Am Standort in Kahl am Main werden Maschinen und Anlagen für alle Segmente entwickelt, konstruiert und gefertigt. Darüber hinaus sind an diesem Standort die Konzernleitung sowie die Abteilungen des Finanzwesens, des Vertriebs und alle zentralen Funktionen des Unternehmens konzentriert. SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und produziert außerdem am Standort in Fürstenfeldbruck Produktionsanlagen für nasschemische Prozesse.

SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein Vertriebs- und Servicenetzwerk in allen relevanten Regionen der Welt und bietet Beratungs- und Serviceleistungen weltweit an. Eigene Tochtergesellschaften in Schlüsselregionen werden dabei durch ein Netz langjährig verbundener Vertretungen ergänzt.

Ziele und Strategie

Segment Solar: Weiterhin Wachstumsstrategie im Solarmarkt

SINGULUS TECHNOLOGIES hat auch im Jahr 2017 umfangreiche Kapazitäten auf die Entwicklung von neuen Produktionsanlagen für die Herstellung von neuen Zellkonzepten für die kristalline und Dünnschicht-Solartechnik konzentriert.

Die Zielsetzung des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, im Bereich CIGS-Solar die bereits vorhandene Position im Markt weiter auszubauen. Für SINGULUS TECHNOLOGIES steht dabei an erster Stelle, für die kommenden Jahre ein ausreichend großes Geschäftsvolumen zu erwirtschaften, um damit ein stabiles, profitables Ergebnis zu erreichen und den Unternehmenswert zu steigern.

Für den Markt der Anlagen zur Produktion von kristallinen Hochleistungszellen, z. B. HJT-Solarzellen, hat die Gesellschaft mit ihrer nasschemischen Prozessanlage SILEX II ebenfalls eine gute Marktposition erreicht und diese im Geschäftsjahr 2017 gefestigt. Mit der GENERIS PVD Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlage wurde ein neues Beschichtungssystem für HJT-Solarzellen in den Markt eingeführt. Für den Prozessschritt PECVD (Plasma-Enhanced Chemical Vapor Deposition = plasmaunterstützte chemische Gasphasenabscheidung) ist eine Markteinführung in den kommenden Monaten geplant.

Die Strategie von SINGULUS TECHNOLOGIES gründet sich dabei auf die Nutzung und Erweiterung der bestehenden Kernkompetenzen für Produktionslösungen im Bereich Photovoltaik. Zur Anwendung kommen hierbei die Vakuum-Beschichtungstechnik, die Oberflächenbehandlung, die Nasschemie sowie die thermische Prozesstechnik.

Segment Optical Disc: Ultra HD Blu-ray - ein Nischenmarkt

SINGULUS TECHNOLOGIES geht davon aus, dass künftig neben begrenzten Ersatzinvestitionen für CD, DVD und Blu-ray Anlagen nur noch in wenige Produktionsanlagen des Typs BLULINE III für Ultra HD Blu-ray Discs investiert wird. Obwohl immer mehr große Hollywood Filmstudios die Veröffentlichung von Filmen auf Ultra HD Blu-ray Discs ankündigen, wird der Markt für die entsprechende Produktionsmaschine BLULINE III aus Sicht von SINGULUS TECHNOLOGIES ein Nischenmarkt bleiben. SINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert die Aktivitäten in diesem Segment in den kommenden Jahren in erster Linie auf das weltweite Ersatzteil- und Servicegeschäft für die installierte Anlagenbasis.

Segment Halbleiter: Hightech-Anlagenplattform

SINGULUS TECHNOLOGIES hat im Segment Halbleiter Anlagenplattformen etabliert, die extrem dünne Schichten von kleiner als einem Nanometer mit gleichzeitig höchster Präzision auftragen. Diese Anlagen finden ihre Anwendung beispielsweise in der Halbleitertechnik für magnetische Schichten wie der MRAM Technologie. Nach wie vor ist allerdings die weitere Entwicklung und Bedeutung von MRAM als mögliche Speichertechnologie der Zukunft aus Sicht von SINGULUS TECHNOLOGIES offen.

Die Verfahrensprozesse für dünnste Schichten werden zunehmend in der modernen Sensorik wie zum Beispiel für die Medizintechnik, die Automobilindustrie und das Internet of Things (Internet der Dinge) benötigt. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet hier die Anlagenplattformen TIMARIS und ROTARIS an und arbeitet daran, weitere Applikationen, wie zum Beispiel die Spannungsregulierung auf Basis von Halbleitern direkt auf der Central Processing Unit (CPU = Haupt-Prozessor eines Computers), mit Leitkunden zu testen und auf Basis der existierenden Plattformen entsprechende neue Anlagensysteme anzubieten. Gemessen an den Geschäftsaktivitäten und den hieraus resultierenden Finanzkennzahlen ist dieses Segment nach wie vor das kleinste Segment der Gesellschaft.

Neue Arbeitsgebiete

Die Kernkompetenzen von SINGULUS TECHNOLOGIES liegen in den Bereichen Vakuum-Beschichtungstechnik, nasschemische Verfahren, Oberflächentechnik sowie thermischen Prozesstechniken. Hierbei wird jeweils eine innovative Verfahrenstechnik mit Maschinenbau verknüpft. Die Strategie der Gesellschaft ist es, diese Expertise in weitere Märkte zu übertragen.

Dazu gehört u. a. die Veredelung der Oberflächen von Gebrauchsgütern aller Art. SINGULUS TECHNOLOGIES hat hier mit der integrierten Produktionslinie DECOLINE II und der Inline-Vakuum-Beschichtungsanlage POLYCOATER zwei Systeme in den Markt eingeführt.

Im abgelaufenen Jahr 2017 wurde die Möglichkeit eines Einstiegs in den Wachstumsmarkt der Medizintechnik intensiv geprüft und eine entsprechende strategische Entscheidung getroffen. Mit der Auftragserteilung für neue Prozessanlagen für die Bearbeitung von Kontaktlinsen wurde dieser wichtige Schritt im November 2017 realisiert.

Das Unternehmen arbeitet daran, für die beiden neuen Arbeitsgebiete weitere Anwendungen zu testen, um die vorhandenen Marktchancen weiter auszubauen. Für die kommenden Jahre besteht die Zielsetzung, zusätzliche Maschinenkonzepte in verschiedenen neuen Märkten einzuführen, um die Gesellschaft weiter marktseitig zu diversifizieren.

System zur Unternehmenssteuerung

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern in berichtspflichtige Geschäftssegmente unterteilt. Die Steuerung erfolgt über finanzielle Steuerungsgrößen. Das Management verwendet zur Konzernsteuerung die Umsatzerlöse und die Kennzahl EBIT (operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern) jeweils nach Segmenten, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu treffen und die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Die Finanzierung wird auf Konzernebene überwacht und gesteuert.

Forschung, Entwicklung und Konstruktion

Im Bereich Forschung, Entwicklung und Konstruktion waren im Geschäftsjahr 2017 durchschnittlich 73 Mitarbeiter bei SINGULUS TECHNOLOGIES beschäftigt (Vorjahr: 75 Mitarbeiter).

Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten lagen im Jahr 2017 im Konzern bei 6,9 Mio. € (Vorjahr: 12,2 Mio. €). Darüber hinaus wurden Kosten von 1,7 Mio. € vornehmlich für die Entwicklung von modularen Baugruppen für Anlagenkonzepte im Segment Solar aktiviert (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Die Aktivierungsquote im Geschäftsjahr 2017 lag bei 19,8 % (Vorjahr: 0,8 %). Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen 0,9 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €).

Entwicklungsschwerpunkte des Jahres 2017

Auch im Geschäftsjahr 2017 lag der Schwerpunkt bei der Neu- und Weiterentwicklung von Prozessanlagen für die Herstellung von CIGS-Solarmodulen sowie kristallinen Hocheffizienz-Solarzellen.

SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine neue Version der Inline-Kathodenzerstäubungsanlage für den Einsatz in der CIGS-Dünnschicht-Solartechnik entwickelt. Gemeinsam mit einem Kunden arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES hierbei auch an Beschichtungsprozessen zur Weiterentwicklung und Optimierung der Rückelektrode von CIGS-Dünnschichtmodulen. Die Kathodenzerstäubungsanlage besitzt einen horizontalen Substrattransport und ist modular aufgebaut. Die Vakuum-Prozesskammern sind mit leistungsfähigen drehbaren Rundkathoden ausgestattet. Die Anlagenplattform von SINGULUS TECHNOLOGIES soll hierbei vor allem den hohen Anforderungen innerhalb der Solarindustrie nach Produktivität bei gleichzeitig niedrigen Betriebskosten gerecht werden.

SINGULUS TECHNOLOGIES hat bereits zahlreiche Vakuum-Beschichtungsanlagen für den Einsatz in der Solarindustrie entwickelt, gefertigt und geliefert. Mit der GENERIS PVD Kathodenzerstäubungsanlage überträgt SINGULUS TECHNOLOGIES das Know-how dieser Beschichtungsanlagen auf das Arbeitsgebiet HJT. Die Solarzellen werden voll automatisiert durch die Prozesskammern transportiert und von beiden Seiten beschichtet. Die GENERIS PVD garantiert eine hohe Schichtdickengleichmäßigkeit bei einer gleichzeitig hohen Reproduzierbarkeit der Schicht mit hoher Produktivität und niedrigen Betriebskosten. Die GENERIS PVD ist speziell für äußerst dünne Substrate, wie z. B. Wafer für HJT-Solarzellen, konzipiert worden.

Im Bereich der Nasschemie wurde an der Optimierung der neuen Inline-Prozessanlage LINEX zur Reinigung und Texturierung von Wafern gearbeitet. SINGULUS TECHNOLOGIES hat hierbei einen neuen Texturierungsprozess für die Bearbeitung von multikristallinen Solarwafern zur Produktionsreife entwickelt. Weiterhin hat die Gesellschaft einen neuen Prozess für diamantdraht-gesägte Wafer in die LINEX-Inline-Anlage integriert. Die Inline-Prozessanlage LINEX kann dadurch die Kosten signifikant reduzieren und auch die Leistung der Zelle verbessern.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2017 hat SINGULUS TECHNOLOGIES eine zurückhaltende Personalpolitik verfolgt und die Anzahl der Mitarbeiter innerhalb der Unternehmensgruppe im Vergleich zum Vorjahr stabil gehalten. Der Schwerpunkt in der Personalpolitik in 2017 lag besonders auf der Qualifizierung der Mitarbeiter. An Schlüsselpositionen in Entwicklung und Konstruktion werden jedoch in 2018 gezielt Fachkräfte gesucht.

Im Inland betrug die Zahl der Mitarbeiter zum Jahresende 279 Mitarbeitern (Vorjahr: 278 Mitarbeiter). Insgesamt hat sich die Zahl der Beschäftigten weltweit im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern auf 315 leicht reduziert (Vorjahr: 318 Mitarbeiter).

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine Wachstumsprognose für die Weltwirtschaft in seiner Veröffentlichung am 22. Januar 2018 leicht angehoben und setzt auf eine weitere Erholung der Weltwirtschaft. Die weltweite Wirtschaftsleistung sollte hiernach im Jahr 2017 im Vorjahresvergleich um 3,7 % steigen. Dies bedeutet eine Anhebung um jeweils 0,1 % im Vergleich zu den Prognosen im April und im Juli 2017.

Ursächlich für diese Anpassung sind nach der Prognose des IWF im Wesentlichen die Eurozone, Japan, China sowie die Länder Osteuropas und Russland. Gegenläufig sieht der IWF die Rahmendaten für die Länder USA, Großbritannien und Indien.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Markt für Produktionsanlagen für Solarzellen

Die Photovoltaik etabliert sich derzeit in weiten Teilen der Welt als integraler Bestandteil der Energieversorgung. Die Kostenentwicklung der durch Photovoltaik erzeugten Energie spricht auch im Jahr 2017 für den Einsatz Erneuerbarer Energiequellen. Das international renommierte Beratungsunternehmen Lazard, New York, USA, hat im Jahr 2017 eine aktualisierte Studie über die Kostenentwicklung "Levelized Cost of Energy (LCOE)" veröffentlicht. Lazard stellt in dieser Studie fest, dass neben der Windenergie, die auf Basis der Photovoltaik erzeugte Energie am günstigsten ist. Dabei erreichen die Kosten für Energie aus kristallinen Solarzellen eine Bandbreite von 46 bis 53 USD pro Megawattstunde; die Kosten für Energie aus Dünnschicht-Solarzellen 43 bis 48 USD. Damit liegen die Kosten für Energie aus Photovoltaik nach dieser Studie deutlich unter den Kosten der fossilen Brennstofftechnologien. Für Kohle liegt die Bandbreite bei 60 bis 143 USD; für Atomkraft bei 112 bis 183 USD.

Im derzeitigen Weltmarkt werden weiterhin unterschiedliche Formen von Solarzellen und Solarmodulen entwickelt und produziert: monokristalline und polykristalline sowie Dünnschicht-Module. Im Bereich der kristallinen Solarzellen sind dies im Wesentlichen heute HJT-Hochleistungszellen sowie PERC- (PERL/PERT), n-Typ und IBC-Zellformate. In der Dünnschicht-Solartechnik unterscheidet man im Wesentlichen zwischen CdTe- und CIGS-Solarzellen.

Solarenergie ist die am schnellsten wachsende neue Energiequelle der Welt. Nach Angaben der Internationalen Energieagentur (IEA) waren Ende 2016 mindestens 302 GW Solarkapazität in Betrieb. 2017 kamen noch einmal ca. 100 GW dazu. Solarenergie deckt nach wie vor weniger als 2 % des weltweiten Strombedarfs. Die IEA erwartet daher ein anhaltendes Wachstum der Solarenergie über die kommenden Jahrzehnte.

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Die führenden Solarländer bemühen sich gemeinsam darum, mehr Erneuerbare Energiequellen zu nutzen. Die weltweite Nachfrage nach zusätzlicher Photovoltaikleistung erreichte 2017 erstmals das 100-GW-Niveau - ein Wachstum von rund 30 % gegenüber dem Stand von 2016. Das Vorjahr war mit 76,6 GW das bisherige Rekordjahr für den Photovoltaik-Zubau. Zu diesem Ergebnis kommt Solarpower Europe auf Grundlage einer aktuellen Marktanalyse.

China ist seit mehr als einem Jahrzehnt die treibende Kraft hinter der Solarindustrie. Den Zahlen von Solarpower Europe zufolge hat alleine China in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 rund 42 GW Photovoltaik installiert. Bis Ende des Jahres wurden demnach nach letzten Schätzungen mehr als 54 GW zugebaut. Dies entspricht der Hälfte der weltweiten Nachfrage nach neuen Photovoltaik-Kapazitäten. Im Jahr 2016 hatte der Zubau in China noch bei 34,5 GW gelegen. Nach dem jüngsten Bericht von Asia Europe Clean Energy Advisory Co. Ltd. (AECEA), der die gleichen Gesamtzahlen bestätigt, ist in 2017 vor allem der Markt für die kleineren Photovoltaik-Anlagen kräftig gewachsen. Dieses Wachstum ist vor allem auf zusätzliche Anreize für diese Anlagen durch die Nationale Energiebehörde (NEA) zurückzuführen. Zudem haben zahlreiche Provinzen und Städte finanzielle Anreize für diese Anlagen offeriert.

Auch der Solarmarkt in Indien ist nach einer Studie der Internationalen Energieagentur (IEA), im Berichtsjahr deutlich gewachsen. In 2017 wurden hiernach rund 10 GW zugebaut, in 2016 wurden hier rund 9 GW installiert. Im Ergebnis betrug die Kapazität in Indien am Ende des Jahres 2017 insgesamt rund 53 GW. Damit nimmt Indien derzeit noch vor Deutschland und Japan den zweiten Platz im Weltmarkt für Solarkapazität ein.

GTM Research rechnet in den USA für 2017 mit einer zusätzlichen Solarkapazität von 12,6 GW. Auch in weiteren Industrieländern wird die Solarenergie zunehmend in den nationalen Energiemix integriert und immer stärker als saubere und nun mehr kostengünstige Alternative ausgebaut. Für Europa geht die jüngste Analyse von SolarPower Europe davon aus, dass die Nachfrage nach neuen Photovoltaik-Kapazitäten zum Ende des Jahres 2017 bei etwa 7,5 GW lag. Dies wäre eine leichte Verbesserung gegenüber 2016, im Vorjahr betrug das Volumen des europäischen Marktes rund 6,7 GW.

Die Position von SINGULUS TECHNOLOGIES im Solarmarkt

SINGULUS TECHNOLOGIES geht von einem längeren Investitionszyklus, speziell für hochwertige CIGS-Dünnschicht-Solarmodule, aus. Der größte Kunde in China, der chinesische Staatskonzern China National Building Materials (CNBM), hat neben dem Standort in Bengbu, Provinz Anhui, inzwischen mit dem Bau von drei weiteren Produktionsstandorten für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule in China begonnen. Die geplante Ausbringungsmenge jeder Fabrik beträgt am Ende der ersten Ausbaustufe jeweils rund 300 MW. In weiteren Ausbaustufen soll letztlich jeder Standort eine Ausbringungsmenge von rund 1.500 MW erreichen. Die Verträge für das durch SINGULUS TECHNOLOGIES zu liefernde Maschinenequipment für die ersten beiden Produktionsstandorte in Bengbu, sowie in Meishan wurden im Mai 2016 unterzeichnet. Die Anlagen für die Fabrik Bengbu sind ausgeliefert und werden in 2018 für die Produktion zur Verfügung stehen. Für den zweiten Standort wurde nach Eingang der vereinbarten Anzahlung im Februar 2018 mit dem Bau der Anlagen begonnen; diese werden voraussichtlich noch bis Ende 2018 zum größten Teil fertig gestellt.

Insgesamt sieht SINGULUS TECHNOLOGIES ein hohes Interesse an der CIGS-Technologie, allem voran in China. SINGULUS TECHNOLOGIES war bisher an den wesentlichen neuen Investitionen in den Aufbau von Fertigungsstandorten für die Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen beteiligt. Die im Jahr 2017 von weiteren großen Unternehmen im CIGS-Markt erhaltenen Aufträge für Vakuum-Beschichtungsanlagen sowie nasschemische Beschichtungsanlagen bestätigen dies. In der jüngeren Vergangenheit sieht die Gesellschaft auch in anderen Teilen der Welt zunehmendes Interesse an der industriellen Fertigung von Dünnschicht-Solarmodulen auf der Basis von CIGS.

Im Markt für Produktionsanlagen für CIGS-Solarzellen hat SINGULUS TECHNOLOGIES eine führende Marktstellung und kann einen Großteil der für die Zelleffizienz relevanten Prozessschritte anbieten. Dabei liegt unser strategischer Fokus auf der Bereitstellung individualisierter Anlagen für den jeweiligen Herstellungsprozess der unterschiedlichen Kunden. Somit wird auf die individuell bestmögliche Anlage eines bestimmten Anlagentyps abgezielt, um bei dem jeweiligen Kunden einen für SINGULUS TECHNOLOGIES speziellen Wettbewerbsvorteil herauszuarbeiten. Zwar gibt es zu einzelnen Anlagentypen regelmäßig Anbieter, die im Wettbewerb zu unseren Anlagen stehen. Jedoch kann kein einzelner Wettbewerber die Expertise oder gar den Umfang an aufeinander abgestimmten Anlagentypen anbieten wie SINGULUS TECHNOLOGIES.

Im Bereich der Hochleistungs-Solarzellen für die Heterojunction-Technologie hat SINGULUS TECHNOLOGIES im Berichtszeitraum mehrere SILEX II Prozessanlagen verkauft. Mit dieser Anlage hat SINGULUS TECHNOLOGIES damit eine gute Marktposition bei der Produktion von Hochleistungs-Solarzellen in den wesentlichen Märkten außerhalb Chinas. Mit der SILEX II bietet das Unternehmen dem Solarmarkt eine Maschine mit hoher Modularität, mit der der Anwender flexibel auf die unterschiedlichen Prozessanforderungen in der Fertigung reagieren kann. Darüber hinaus wird mit Kunden über weitere Projekte verhandelt. Hiernach sollen in Ergänzung zu den SILEX II zusätzlich Produktionsanlagen mit Vakuum-Beschichtungstechnologie geliefert werden. SINGULUS TECHNOLOGIES strebt auch bei den kristallinen Hochleistungs-Solarzellen an, die wesentlichen Produktionsschritte aus einer Hand liefern zu können.

Um den Marktzugang in China zügig zu entwickeln, hat SINGULUS TECHNOLOGIES mit den Gesellschaften Golden Concord Holdings Limited (GCL) und China Intellectual Electric Power Technology Co.,Ltd. (CIE) vereinbart, ein Joint Venture zu gründen. Während SINGULUS TECHNOLOGIES seine Kompetenz als Maschinenbauer in das geplante Joint Venture einbringt, steuert CIE seinen Produktionsprozess für die Hocheffizienzzellen bei und GCL, eines der weltweit größten Unternehmen im Solarmarkt, bringt seine Material- und Marketingkompetenz für den Vertrieb der Anlagen mit ein.

Bei den herkömmlichen kristallinen Zellformaten ist die Marktsituation vielschichtig. Mit den Produkten der Nasschemie unterliegt SINGULUS TECHNOLOGIES einem hohen preislichen Wettbewerbsdruck. Auch bei den unterschiedlichen Vakuum-Beschichtungsverfahren befindet sich SINGULUS TECHNOLOGIES sowohl technisch als auch preislich in einem Umfeld mit hohem Konkurrenzdruck. In diesen weitverbreiteten und standardisierten Produktionsverfahren hat sich bereits ein chinesischer Wettbewerber zu den jeweiligen Produktionsanlagen etabliert, mit dem SINGULUS TECHNOLOGIES keinen preislichen Wettbewerb anstrebt, sondern sich vielmehr weiterhin auf innovative Verfahrensprozesse und Produktionsanlagen fokussiert.

Entwicklung im Segment Optical Disc

SINGULUS TECHNOLOGIES geht davon aus, dass neben stark begrenzten Ersatzinvestitionen für CD, DVD und Blu-ray Anlagen nur noch in wenige Produktionsanlagen des Typs BLULINE III für Ultra HD Blu-ray Discs investiert wird. Der Markt für die entsprechende Produktionsmaschine BLULINE III wird aus Sicht von SINGULUS TECHNOLOGIES ein Nischenmarkt bleiben.

Das britische Marktforschungsinstitut Futuresource Consulting, St. Albans, England, geht in seiner Studie 3-2017 davon aus, dass die Produktion von Blu-ray Discs von 2016 auf 2017 von 750 auf 723 Mio. Discs zurückgeht.

Die Produktionszahlen des neuen Disc-Formats Ultra HD Blu-ray sollen 2017 von 10 Mio. Discs im Jahr 2016 auf 17 Mio. Discs ansteigen. Die Markteinführung der neuen Disc-Generation, der Ultra HD Blu-ray Disc mit einem Speichervolumen von bis zu 100 GB kommt damit nur langsam voran. Die DEG (The Digital Entertainment Group) hat in 2017 gemeldet, dass in den USA bis dato insgesamt 4,3 Mio. Abspielgeräte für das neue Format Ultra HD Blu-ray ausgeliefert wurden.

Das sich weiter verändernde Verhalten der Konsumenten mit einem weltweiten Anstieg der Verbreitung von Breitbandzugängen und damit auch von Online-Dienstleistungen hat einen deutlich negativen Einfluss auf die Nachfrage nach physikalischen Medien. Hiervon ist auch das Service- und Ersatzteilgeschäft betroffen. Insbesondere sieht sich die Gesellschaft hier einem zunehmenden Wettbewerb lokaler Anbieter gegenüber.

Entwicklung im Markt für Halbleiter-Anwendungen

PCs und Smartphones sind in den letzten zehn Jahren die Wachstumstreiber für die Halbleiterindustrie gewesen. In jüngster Zeit ist die Zahl der neuen Anwendungen, vor allem im Hinblick auf die Märkte Industrie, Automobil, Medizin und Konsumgüter, stark angestiegen. Diese neuen Anwendungen führten in 2017 insbesondere zu einer großen Nachfrage nach Halbleitern. In der Folge hieraus ist der Halbleitermarkt im Jahr 2017 erstmals auf über 400 Mrd. USD angestiegen - nur vier Jahre nach Erreichen der 300-Milliarden-Dollar-Marke. Weiterhin wächst der Markt für Halbleiter-Fertigungsmaschinen zweistellig. Die Jahresendprognose von SEMI (Semiconductor Equipment and Materials International) Milpitas, USA, sagt für Halbleiter-Fertigungsmaschinen einen Anstieg von 37,5 % im Jahr 2017 auf 45 Mrd. USD voraus.

SINGULUS TECHNOLOGIES spricht im Segment Halbleiter mit seinen Anlagen jedoch lediglich eine kleine Nische dieses Marktes an. Die Verfahrensprozesse für dünnste Schichten werden zunehmend in der modernen Sensorik, beispielsweise für die Medizintechnik, die Automobilindustrie oder das Internet of Things (Internet der Dinge), benötigt. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet hier die Anlagensysteme TIMARIS und ROTARIS für solche Anwendungen an und arbeitet daran, weitere Applikationen zu testen und auf Basis der existierenden Plattformen entsprechende modifizierte Anlagensysteme anzubieten.

Die Anlagen wurden ursprünglich für magnetische Schichten in der MRAM Technologie entwickelt. Die weitere Entwicklung und Bedeutung von MRAM als mögliche Speichertechnologie der Zukunft ist aber noch offen.

Grundsätzlich befindet sich die Gesellschaft innerhalb der angebotenen Halbleiter-Anwendungen in einem Umfeld hohen Konkurrenzdrucks mit mehreren Wettbewerbern.

Ausrichtung auf neue Märkte - Dekorative Beschichtung

SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert mit seinen Vakuum-Beschichtungsanlagen für die Veredelung von Oberflächen verschiedene Märkte. Die Vakuum-Beschichtungstechnik hebt sich deutlich von den traditionellen Beschichtungsprozessen ab und erfüllt somit alle Voraussetzungen, um die konventionelle Produktveredelung von Kunststoff-, Glas- und Metallbauteilen teilweise zu substituieren. Das Konzept ist u. a. in der Verpackungsindustrie, der Kosmetikindustrie, für Haushaltsgeräte, der Unterhaltungselektronik, Interieur- und Exterieur-Bauteile in Automobilen sowie der Beleuchtungsindustrie für die Beschichtung zwei- und dreidimensionaler Bauteile unterschiedlichster Ausprägung einsetzbar.

Generell sieht das Unternehmen ein steigendes Interesse in diesem Markt an neuen, umweltfreundlichen und kostengünstigen Lösungen für die Veredlung von Oberflächen. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet für diesen Markt Vakuum-Beschichtungsanlagen sowie Turnkey-Lösungen an, die erforderliche Lackier- und Vorbehandlungsschritte in einen Produktionsablauf integrieren und dabei die Teile automatisiert transportieren.

Ausrichtung auf neue Märkte - Medizintechnik

SINGULUS TECHNOLOGIES hat Anfang November 2017 den ersten Vertrag mit einem Umfang von über 10 Mio. € für den Verkauf von Prozessanlagen zur Bearbeitung von Kontaktlinsen unterzeichnet. Die Anlagen sollen an ein global tätiges Unternehmen in der Medizinbranche geliefert werden. Der Eintritt in den Markt für Medizintechnikanwendungen ist aus Sicht der Gesellschaft eine strategisch wichtige Portfolioerweiterung für die Zukunft. SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet mit diesem Schlüsselkunden seit einiger Zeit in Entwicklungsprojekten zusammen und entwickelte in diesem Zusammenhang eine neue Prozessanlage für die Produktion von Kontaktlinsen. Die neue Prozessanlage mit dem Namen MEDLINE Clean reinigt die Kontaktlinsen von Materialresten und beschichtet die Linsen anschließend in einem weiteren Prozessschritt.

SINGULUS TECHNOLOGIES hat seine Prozesse auf die hohen Anforderungen an Beschaffenheit, Funktionalität und damit an die Qualität der Produkte sowie der erforderlichen Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren innerhalb dieses Marktes ausgerichtet. Dies beinhaltet die Umsetzung der GMP-Richtlinien (Good Manufacturing Practice = Gute Herstellungspraxis) sowie des in der regulierten Industrie zur Validierung computergestützter Systeme geltenden GAMP-Leitfadens (Good Automated Manufacturing Practice) und besonders auch der Regeln der "FDA - U.S. Food and Drug Administration" (FDA / 21 CFR).

Die Medizinbranche ist nach Auffassung der Gesellschaft einer der wichtigsten Wachstumsmärkte der Zukunft, nicht zuletzt durch den demographischen Wandel, einer wachsenden Anzahl medizinischer Innovationen, den Aufbau nachhaltiger Gesundheitssysteme in Schwellenländern und die deutliche Zunahme von Zivilisationskrankheiten in den vergangenen Jahren. Eine aktuelle Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) kommt zu dem Fazit, dass Gesundheit ein internationaler Wachstumsmarkt ist. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht hier innerhalb einzelner Teilmärkte Potenziale, die uns auf Basis unserer Kernkompetenzen für unsere Anlagen eine nachhaltige Zukunftsperspektive bieten.

Geschäftsverlauf des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns

SINGULUS TECHNOLOGIES konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 ein Umsatzwachstum von 32,6 % verzeichnen. Hatten die Umsatzerlöse in 2016 noch bei 68,8 Mio. € gelegen, lagen diese in 2017 bei 91,2 Mio. €. Gleichzeitig konnte mit -1,2 Mio. € ein leicht negatives operatives Ergebnis (EBIT) erzielt werden, nachdem im Vorjahr noch ein deutlicher Verlust in Höhe von -17,4 Mio. € angefallen war. Vor Abschreibungen (EBITDA) wurde mit 0,7 Mio. € ein leicht positives Ergebnis erreicht (Vorjahr:-14,1 Mio. €).

Allerdings konnten in 2017 nicht alle gesteckten Ziele erreicht werden. So wurde die Prognose für das Berichtsjahr 2017 verfehlt. In der Planung nach IFRS war SINGULUS TECHNOLOGIES zu Jahresbeginn für das Jahr 2017 von einer Verdopplung der Umsatzerlöse im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 ausgegangen. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2017 beruhte dabei hauptsächlich auf der Annahme, dass die im Auftragsbestand befindlichen, kontrahierten Lieferverträge innerhalb des Geschäftsjahres zu einem überwiegenden Anteil planmäßig abgearbeitet werden können. Die wichtigste Bedingung hierfür war der rechtzeitige Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlungen.

Zwar konnten mit einer Reihe von namhaften Kunden unterjährig weitere Aufträge gewonnen werden, jedoch hatte CNBM, der Kunde des Großprojektes für CIGS-Produktionsanlagen, SINGULUS TECHNOLOGIES im dritten Quartal mitgeteilt, dass sich die ausstehende Anzahlung für die nächsten Maschinen verzögert. Somit konnte dieser Teilauftrag entgegen der ursprünglichen Planungen nicht mehr zu Umsatz und Ergebnis im Berichtsjahr beitragen. SINGULUS TECHNOLOGIES hatte sodann am 26. September 2017 unverzüglich die Anpassung der nach IFRS veröffentlichten Prognose bekanntgegeben.

Für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach der Korrektur ein Umsatz in einer Bandbreite von 90,0 Mio. € bis 100,0 Mio. € prognostiziert. Das operative Ergebnis (EBIT) sollte hiernach in einer Spanne zwischen -3,0 Mio. € und +2,0 Mio. € liegen. Mit Umsatzerlösen in Höhe von 91,2 Mio. € sowie einem operativen Ergebnis (EBIT) in Höhe von -1,2 Mio. € liegt die Gesellschaft jeweils in den Bandbreiten der korrigierten Prognose vom September 2017.

Innerhalb des Segments Solar sollten sich die Umsatzerlöse im Vergleich zu 2016 mehr als verdoppeln. Das operative Ergebnis (EBIT) sollte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessern und im mittleren einstelligen Millionenbereich abschließen. Im Ergebnis wurde innerhalb des Segments Solar die Prognose für den Umsatz als auch für das operative Ergebnis (EBIT) im Wesentlichen aufgrund der oben beschriebenen Verzögerung der Anzahlung für den zweiten Produktionsstandort des Kunden CNBM verfehlt. Die Umsatzerlöse in diesem Segment betrugen 64,8 Mio. € (Vorjahr: 40,5 Mio. €), das operative Ergebnis (EBIT) lag bei 2,1 Mio. € (Vorjahr: -13,8 Mio. €).

Im Segment Optical Disc ging der Vorstand in seiner Planung für 2017 von einem leichten Umsatzrückgang im Vergleich zu 2016 aus. Das EBIT sollte einen leicht negativen Betrag aufweisen. In den Gesprächen über die neue Produktionstechnik für die kommende Disc-Generation, die Ultra HD Blu-ray Disc mit einem Speichervolumen von bis zu 100 GB, zeichnete sich bislang ein nur geringer Fortschritt ab. Hieraus resultierend gab es im Jahresverlauf keine nennenswerte Nachfrage nach neuen Produktionsmaschinen. Insgesamt blieben die Geschäftsaktivitäten im Segment Optical Disc umsatzseitig leicht hinter den Erwartungen zurück. Aufgrund der Realisierung von Einspareffekten bei Tochtergesellschaften lag das operative Ergebnis (EBIT) jedoch im Rahmen der Planung. Die Umsatzerlöse in diesem Segment betrugen 18,4 Mio. € (Vorjahr: 24,2 Mio. €), das operative Ergebnis (EBIT) lag bei -3,0 Mio. € (Vorjahr: -3,3 Mio. €).

Innerhalb des Segments Halbleiter erwartete die Gesellschaft im Vergleich zu 2016, ausgehend von niedrigem Niveau, deutlich steigende Umsätze, die zu einem leicht positiven EBIT führen sollten. Im Geschäftsjahr 2017 konnte die Planung innerhalb dieses Segments teilweise erreicht werden. Im Einzelnen betrugen die Umsatzerlöse im Segment Halbleiter 8,0 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €), das hieraus resultierende operative Ergebnis (EBIT) war mit -0,3 Mio. € leicht negativ (Vorjahr: -0,3 Mio. €).

Lage

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden teilweise angepasst. Hierzu verweisen wir auf die Textziffer 5 "Korrektur gemäß IAS 8" im Anhang zum Konzernabschluss.

Ertragslage

Die Brutto-Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 91,2 Mio. € lagen deutlich über dem Vorjahresvergleichswert von 68,8 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg der Umsatzerlöse um 32,6 % im Vergleich zum Vorjahr.

Die Brutto-Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017 verteilen sich auf die Segmente Solar mit 64,8 Mio. € (Vorjahr: 40,5 Mio. €), Optical Disc mit 18,4 Mio. € (Vorjahr: 24,2 Mio. €) sowie Halbleiter mit 8,0 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €).

Die erhöhten Umsätze im Segment Solar (+24,3 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen die Abarbeitung des Großauftrages von CNBM. Der Rückgang im Segment Optical Disc (-5,8 Mio. €) resultiert im Wesentlichen aus einer Verminderung des Ersatzteil- und Servicegeschäfts im Vergleich zum Vorjahr. Das Segment Halbleiter lag über Vorjahresniveau (+3,9 Mio. €).

Für das Geschäftsjahr 2017 zeigt sich die prozentuale regionale Umsatzverteilung wie folgt: Asien 61,6 % (Vorjahr: 37,9 %), Europa 19,4 % (Vorjahr: 24,2 %), Nord- und Südamerika 18,3 % (Vorjahr: 35,6 %) sowie Afrika und Australien 0,7 % (Vorjahr: 2,3 %).

Im Berichtsjahr hat sich die Bruttomarge deutlich um 9,3 Prozentpunkte im Vorjahresvergleich verbessert und betrug 28,1 % (Vorjahr: 18,8 %). Eine gestiegene Auslastung, vor allem im Segment Solar, trug maßgeblich zu dieser Entwicklung bei.

Die betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2017 bei 26,5 Mio. € (Vorjahr: 30,1 Mio. €). Dieser Rückgang ist vorwiegend auf rückläufige Kosten für Forschung und Entwicklung (-3,1 Mio. €) sowie höhere sonstige betriebliche Erträge (+1,4 Mio. €) zurückzuführen. Im Einzelnen betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 4,7 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €). Diese Aufwendungen stehen vornehmlich im Zusammenhang mit Entwicklungsleistungen für Produktionslösungen auf dem Gebiet der kristallinen Hochleistungs-Solarzellen sowie CIGS-Solarmodulen. Die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice betrugen 12,0 Mio. € (Vorjahr: 12,1 Mio. €) und für die allgemeine Verwaltung 11,7 Mio. € (Vorjahr: 9,2 Mio. €). Das Ergebnis aus Restrukturierung im Vorjahr 2016 beinhaltete im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kapitalmaßnahme in 2015.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Berichtsjahr betrug -1,2 Mio. € (Vorjahr: -17,4 Mio. €).

Wichtige Ergebniskennzahlen (Mio. €)

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2017 2016*
EBIT -1,2 -17,4
EBITDA 0,7 -14,1
Periodenergebnis -3,2 20,2
Finanzergebnis -1,6 37,8
Ergebnis pro Aktie in € -0,39 5,48

*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Textziffer 5 im Anhang zum Konzernabschluss)

Im Einzelnen erzielte das Segment Solar im Berichtszeitraum ein positives EBIT in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr: -13,8 Mio. €). Das Segment Optical Disc erzielte ein EBIT in Höhe von -3,0 Mio. € (Vorjahr: -3,3 Mio. €). Im Segment Halbleiter ergab sich ein leicht negatives EBIT in Höhe von -0,3 Mio. € (Vorjahr: -0,3 Mio. €).

Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr 2017 -1,6 Mio. € (Vorjahr: 37,8 Mio. €). Im Vorjahr war das Finanzergebnis im Wesentlichen geprägt durch den Sanierungsgewinn in Höhe von 41,2 Mio. € im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Anleihe aus 2012.

Der Steueraufwand beläuft sich für das Geschäftsjahr auf 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).

Das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2017 beträgt -3,2 Mio. € (Vorjahr: 20,2 Mio. €).

Im Berichtsjahr lag der Auftragseingang mit insgesamt 88,0 Mio. € (Vorjahr: 152,1 Mio. €) unter dem Vorjahresvergleichswert. Im Vorjahr führte insbesondere der Großauftrag mit dem chinesischen Staatskonzern CNBM zu einem Anstieg der Bestellungen. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2017 betrug 106,7 Mio. € (Vorjahr: 109,9 Mio. €).

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Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein zentrales Finanzmanagement zur Liquiditätssteuerung. Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung einer ausreichenden Liquiditätsausstattung. Überschüssige Liquidität bei Tochtergesellschaften wird, soweit wie möglich, bei der Muttergesellschaft konzentriert und überwacht. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist ausschließlich die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Ohne das Vorliegen eines entsprechenden Grundgeschäfts werden keinerlei Derivate abgeschlossen. Zur Absicherung gegen Ausfallrisiken der Lieferforderungen werden möglichst Kreditversicherungen oder Bankgarantien eingesetzt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich unter Textziffer 37 im Anhang zum Konzernabschluss.

Liquiditätsmanagement

Zur weiteren Liquiditätsstärkung hat die Gesellschaft am 6. Dezember 2017 eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Hierbei wurden 808.775 neue Inhaberaktien ausgegeben. Die Gesellschaft erzielte mit dieser Maßnahme Einzahlungen in Höhe von 10,2 Mio. €. Zum Ende des Berichtsjahres betrugen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente insgesamt 27,2 Mio. €.

Des Weiteren standen der Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2017 Avallinien in Höhe von 20,8 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende in Höhe von 5,6 Mio. € ausgenutzt. Zum Bilanzstichtag waren diese Kreditzusagen größtenteils mit 100 %-Barhinterlegungen gesichert. Im Januar 2018 wurden Anzahlungsavale im Gesamtwert von 12,0 Mio. € im Zusammenhang mit der Erweiterung des Standortes Bengbu des Kunden CNBM ausgereicht. In den kommenden Wochen soll diese Kreditzusage auf einen neuen Finanzierungspartner übertragen werden. In diesem Zusammenhang würden aus der Sicherheitshinterlegung liquide Mittel in Höhe von bis zu 12,0 Mio. € frei. Darüber hinaus sollen in der zweiten Jahreshälfte weitere Avallinien zu einer reduzierten Barhinterlegung gezeichnet werden. Diese werden für weitere Anzahlungen aus verschiedenen Projekten benötigt. Insbesondere innerhalb des Solargeschäftes können je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden.

Zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität hat die Gesellschaft im März 2017 ein besichertes Darlehen über 4,0 Mio. € mit einer Laufzeit von ursprünglich zwölf Monaten aufgenommen und später bis November 2018 verlängert. Im Februar 2018 erhielt die Gesellschaft die erste Anzahlung für das beauftragte Produktionsequipment für den Standort in der Stadt Meishan in Höhe von 11,2 Mio. €. Diese Anzahlung steht der Gesellschaft zur Projektfinanzierung zur Verfügung.

Überschüssige Liquidität investiert SINGULUS TECHNOLOGIES ausschließlich in Tagesgeld oder Termineinlagen. Fremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt dem US-Dollar (USD) Währungsrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen USD-Wechselkursrisiken eingesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden, soweit sie wesentlich sind, im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt.

Der operative Cashflow des Konzerns war im Geschäftsjahr 2017 mit -14,1 Mio. € negativ (Vorjahr: 14,1 Mio. €). Grund hierfür war im Wesentlichen die Abarbeitung der Fertigungsaufträge der Großprojekte im Segment Solar.

Der Cashflow im Investitionsbereich betrug -2,2 Mio. € (Vorjahr: -0,5 Mio. €). Innerhalb des Cashflows aus dem Investitionsbereich sind in 2017 Auszahlungen für Investitionen in Entwicklungskosten in Höhe von -1,7 Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €) ausgewiesen. Die Auszahlungen für Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen betrugen 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich betrug insgesamt 25,5 Mio. € (Vorjahr: -14,1 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 10,2 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €) sowie die Veränderung der verfügungsbeschränkten Finanzmittel von 12,2 Mio. € (Vorjahr: -17,7 Mio. €).

Insgesamt erhöhten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Berichtszeitraum um 8,7 Mio. € und betragen 27,2 Mio. € zum 31. Dezember 2017. Zum Ende des Geschäftsjahres 2017 bestanden nicht ausgenutzte Avalzusagen in Höhe von 15,2 Mio. €.

Cashflow (Mio. €)

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2017 2016
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit -14,1 14,1
Cashflow aus dem Investitionsbereich -2,2 -0,5
Cashflow aus dem Finanzierungsbereich 25,5 -14,1
Zu-/Abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 9,2 -0,5
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres 18,5 19,0
Währungsbedingte Veränderung -0,5 0,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres 27,2 18,5

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich im Vorjahresvergleich leicht verkürzt und beträgt zum 31. Dezember 2017 insgesamt 87,9 Mio. € (Vorjahr: 95,1 Mio. €).

Die langfristigen Vermögenswerte betragen zum Berichtsjahresende 15,5 Mio. € und liegen damit auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 15,0 Mio. €). Die latenten Steueransprüche gingen um -0,3 Mio. € leicht zurück. Gegenläufig liegen die aktivierten Entwicklungskosten um 0,7 Mio. € über dem Vorjahreswert.

Das kurzfristige Vermögen beträgt im Berichtszeitraum 72,4 Mio. € und liegt damit unter dem Niveau des Geschäftsjahresende 2016 (Vorjahr: 80,1 Mio. €). Im Wesentlichen minderten sich die verfügungsbeschränkten Finanzmittel um 12,3 Mio. € im Zusammenhang mit der Abarbeitung des Großauftrags von CNBM über die Lieferung von Anlagen zur Herstellung von CIGS-Solarmodulen. Die verfügungsbeschränkten Finanzmittel sind im Wesentlichen hinterlegte Barmittel, die der Sicherung von Avalen für erhaltene Anzahlungen dienen. Weiterhin reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-5,5 Mio. €) sowie die sonstigen Forderungen (-1,2 Mio. €). Gegenläufig erhöhten sich die Forderungen aus Fertigungsaufträgen (+7,3 Mio. €).

Die Vorräte verminderten sich im Zusammenhang mit der Abarbeitung der Solar-Aufträge um 4,7 Mio. €.

Die kurzfristigen Schulden minderten sich deutlich gegenüber dem Geschäftsjahresende 2016 um 13,2 Mio. € und betragen zum 31. Dezember 2017 40,5 Mio. € (Vorjahr: 53,7 Mio. €). Im Wesentlichen ist dies bedingt durch verminderte Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen (-18,3 Mio. €) im Zusammenhang mit der Abarbeitung des Großauftrags von CNBM über die Lieferung von Anlagen zur Herstellung von CIGS-Solarmodulen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen blieben auf gleichem Niveau (10,1 Mio. €). Gegenläufig entstanden durch die Aufnahme eines vorrangig besicherten Darlehens im März 2017 Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. €.

Die langfristigen Schulden liegen zum Geschäftsjahresende mit 27,2 Mio. € auf dem Niveau der Vorjahres in Höhe von 28,1 Mio. €.

Vermögens- und Kapitalstruktur (Mio. €)

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2017 2016*
Langfristiges Vermögen 15,5 15,0
Vorräte 17,3 22,0
Forderungen und sonstige Vermögenswerte (kurzfristig) 19,2 18,6
Flüssige Mittel 27,2 18,5
Verfügungsbeschränkte Finanzmittel 8,7 21,0
Summe Aktiva 87,9 85,1
Kurzfristige Schulden 40,5 53,7
Langfristige Schulden 27,2 28,1
Eigenkapital 20,2 13,3
Summe Passiva 87,9 95,1

*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Textziffer 5 im Anhang zum Konzernabschluss)

Das Eigenkapital der Gruppe erhöhte sich im Berichtszeitraum um 6,9 Mio. € und beträgt zum 31. Dezember 2017 20,2 Mio. € (Vorjahr: 13,3 Mio. €).

Der Anstieg des Eigenkapitals steht hauptsächlich im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung. Hierbei wurden 808.775 Aktien mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2017 erfolgreich platziert. Der Gesellschaft flossen hieraus 10,2 Mio. € zu. Diese Kapitalerhöhung ist am 7. Dezember 2017 in das Handelsregister der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen worden. In diesem Zusammenhang wurde das gezeichnete Kapital von 8.087.752 Aktien um 808.775 Aktien auf nun 8.896.527 Aktien erhöht.

Das Periodenergebnis verringerte das Eigenkapital im Berichtsjahr um 3,2 Mio. €.

Auf die Anteilseigner der SINGULUS TECHNOLOGIES AG entfällt ein Eigenkapital in Höhe von 19,5 Mio. €, auf die Minderheitsanteile entfällt ein Betrag in Höhe von 0,7 Mio. €. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2017 rund 23,0 % (Vorjahr: 14 %).

Kapitalmanagement

Das vorrangige Ziel des Kapitalmanagements ist die weitere Stärkung der Kapitalstruktur. Nach einer erfolgreichen Restrukturierung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2016, einer unmittelbar anschließenden Barkapitalerhöhung sowie einer weiteren Kapitalerhöhung in 2017 soll künftig die unternehmerische Flexibilität sowie das Vertrauen von Investoren und Kreditgebern wiedererlangt werden. Hierzu soll im Weiteren auch ein nachhaltiges operatives Wachstum der Geschäftsaktivitäten, und damit verbunden eine deutliche Verbesserung der Finanzkennzahlen, beitragen. Insbesondere gilt es, den künftigen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte zu decken. Die Gesellschaft prüft hierzu derzeit verschiedene Handlungsoptionen.

Jahresabschluss nach HGB

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2017 hatte der Vorstand den hälftigen Verzehr des Grundkapitals gemäß § 92 Abs.1 AktG angezeigt. Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 0,9 Mio. €. Im Aufstellungszeitraum entwickelte sich das Eigenkapital weiter rückläufig, per heute weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Insbesondere die Anlagen für die erste Fabrik für Dünnschicht-Solarzellen in China werden größtenteils in den kommenden Monaten final abgenommen und werden damit das Eigenkapital nach HGB wieder stärken. Allerdings könnte es aufgrund des zyklischen Projektgeschäfts der Gesellschaft in Verbindung mit den Grundsätzen der Umsatzrealisierung nach HGB künftig zu einem mehrmaligen Unter- und anschließenden Übersteigen der Grenze des Grundkapitals gemäß § 92 Abs.1 AktG kommen. Eine langfristige Erholung der Eigenkapitalbasis erwartet der Vorstand erst im kommenden Geschäftsjahr. Die Gesellschaft verfügt jedoch innerhalb dieses Zeitraums aus heutiger Sicht über ausreichend frei verfügbare liquide Mittel zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit und bilanziert daher unter der Going Concern Prämisse.

Vermögens-, Finanz und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Jahresabschluss nach HGB/Finanzkennzahlen (Mio. €)'

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2017 2016
Umsatz 61,7 51,0
Gesamtleistung 60,8 53,8
Materialaufwand -45,8 -24,6
Personalaufwand -26,4 -23,5
Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen -7,2 29,3
Jahresergebnis -30,0 23,1
Anlagevermögen 32,6 38,2
Umlaufvermögen (ohne Guthaben bei Kreditinstituten) 4,9 7,9
Guthaben bei Kreditinstituten 31,1 33,4
davon uneingeschränkt 8,7 21,0
Eigenkapital 0,9 20,4
Rückstellungen 23,3 23,6
Anleihen 12,0 12,0
Übrige Verbindlichkeiten 33,1 23,7

Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2017 bedingt durch die Realisierung eines Großauftrages mit einem US-amerikanischen Kunden im Vorjahresvergleich deutlich an und lagen leicht unter den Erwartungen. Grund hierfür war der verspätete Erhalt von Anzahlungen und damit die Verschiebung der Endabnahme der ersten Maschinen des Großauftrags von CNBM für den Fertigungsstandort in Bengbu. Dies führte auch dazu, dass das Ergebnis nach Steuern deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb.

Im Folgenden wird auf die Effekte mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen.

Der Umsatz stieg, ausgehend von niedrigem Niveau, um 10,7 Mio. € oder 21,0 % auf 61,7 Mio. €. Der Anstieg ist hauptsächlich auf die Umsatzrealisierung eines Großauftrages eines US-amerikanischen Kunden zurückzuführen. Der Umsatz im Geschäftsbereich Solar betrug 45,1 Mio. € gegenüber 28,2 Mio. € im Vorjahresvergleich. Die Erlöse im Geschäftsbereich Optical Disc lagen mit 10,8 Mio. € unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 17,5 Mio. €). Im Geschäftsbereich Halbleiter lagen die Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau und betrugen im Berichtsjahr 5,3 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2017 lag die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen) somit bei 60,8 Mio. € (Vorjahr: 53,8 Mio. €).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 7,4 Mio. € (Vorjahr: 45,8 Mio. €) sind hauptsächlich periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (3,1 Mio. €) sowie Versicherungserstattungen (1,4 Mio. €) enthalten.

Der Materialaufwand erhöhte sich von 24,6 Mio. € auf 45,8 Mio. €. Die Materialaufwandsquote beträgt 75,3 % (Vorjahr: 45,7 %). Der Anstieg der Materialaufwandsquote ist im Wesentlichen bedingt durch den im Geschäftsjahr 2017 veränderten Produktmix.

Der Personalaufwand in Höhe von 26,4 Mio. € (Vorjahr: 23,5 Mio. €) hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf erhöhte Aufwendungen aus den gewährten Phantom Stocks zurückzuführen sowie für erwartete Bonuszahlungen und Arbeitszeitkonten. Im Einzelnen stiegen die Löhne und Gehälter um 2,0 Mio. €, sowie die Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung um 0,9 Mio. €. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren bei der SINGULUS TECHNOLGIES AG im Jahresdurchschnitt 306 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 315).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 14,6 Mio. € (Vorjahr: 16,5 Mio. €) sind größtenteils Rechts-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten, Raum- und Gebäudekosten, Kosten für Transport und Verpackung, Reise- und Bewirtungskosten sowie sonstige Mietaufwendungen enthalten. Die Rechts- und Beratungskosten verminderten sich nach der Anleihestrukturierung in 2016 und betrugen insgesamt 2,4 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €).

Das Zinsergebnis war mit -2,6 Mio. € negativ (Vorjahr: -3,6 Mio. €). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen lagen mit 2,6 Mio. € deutlich unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 3,8 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf einen Rückgang der Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Begebung der neuen Anleihe zurückzuführen. Im Einzelnen betrugen die Zinsaufwendungen aus begebenen Schuldverschreibungen in 2017 0,8 Mio. €, im Vorjahr 2,7 Mio. €. Gegenläufig erhöhten sich die Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines besicherten Darlehens in Höhe von 4,0 Mio. €. Die Zinserträge in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus langfristigen Kundenforderungen.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf 2,3 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €).

Das Ergebnis nach Steuern belief sich somit auf -30,0 Mio. € (Vorjahr: 23,1 Mio. €).

Insgesamt ergab sich ein Jahresfehlbetrag von -30,0 Mio. € (Vorjahr: Jahresüberschuss 23,1 Mio. €). Das Ergebnis in 2016 war im Wesentlichen geprägt durch einen Sanierungsgewinn in Höhe von 42,7 Mio. € im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Anleihe aus 2012.

Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 69,2 Mio. €, dies ist ein Rückgang um 10,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr.

Das Anlagevermögen hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 47,1 % und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 32,6 Mio. € (Vorjahr: 38,2 Mio. €). Hierin enthalten sind im Wesentlichen immaterielle Vermögensgegenstände. Diese resultieren hauptsächlich aus der Verschmelzung mit der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH im Geschäftsjahr 2015. Der Rückgang um 8,3 Mio. € auf 12,1 Mio. € resultiert aus der planmäßigen Abschreibung sowie dem Abgang der Technologie SILEX II, welche als Sacheinlage in die Tochtergesellschaft New Heterojunction Technologies GmbH eingebracht wurde. In diesem Zusammenhang stiegen die Finanzanlagen auf 9,7 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €).

Die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 81,1 Mio. € überstiegen das Vorratsvermögen (71,8 Mio. €) zum Ende des Berichtsjahres. Der übersteigende Betrag wird passivisch innerhalb der erhaltenen Anzahlungen (9,3 Mio. €) ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen resultieren im Wesentlichen aus den Aufträgen im Segment Solar.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1,2 Mio. € und haben sich stichtagsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Mio. € vermindert.

Die liquiden Mittel waren im Geschäftsjahr im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit deutlich rückläufig. Gegenläufig wirkte sich jedoch die Kapitalerhöhung mit einem Zufluss in Höhe von 10,2 Mio. € aus. Im Ergebnis lagen die liquiden Mittel zum Ende des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 31,1 Mio. € leicht unter Vorjahr (33,4 Mio. €). Hiervon sind im Rahmen der Sicherheitshinterlegung insgesamt 8,7 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt (Vorjahr: 21,0 Mio. €). Die verfügbaren liquiden Mittel lagen damit zum Ende des Berichtsjahrs über dem Vorjahresvergleichswert.

Das Eigenkapital verringerte sich im Berichtsjahr um 19,5 Mio. €. Damit weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum Berichtsjahresende ein Eigenkapital in Höhe von 0,9 Mio. € aus (Vorjahr: 20,4 Mio. €). Die Eigenkapitalquote beträgt 1,3 %. (Vorjahr: 25,6 %). Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen zum Konzerneigenkapital.

Zum 31. Dezember 2017 beträgt das Fremdkapital 68,3 Mio. € (Vorjahr: 59,3 Mio. €).

Die Rückstellungen haben sich insgesamt um 0,3 Mio. € vermindert und belaufen sich auf 23,3 Mio. € zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 23,6 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2017 insgesamt 12,9 Mio. € (Vorjahr: 13,9 Mio. €). Hierin sind im Wesentlichen Personalrückstellungen (4,5 Mio. €), Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit der Unterauslastung von Fertigungskapazitäten (2,3 Mio. €), Rückstellungen für nachlaufende Herstellungskosten (1,8 Mio. €) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (1,6 Mio. €) enthalten.

Die Verbindlichkeiten lagen mit 45,1 Mio. € zum 31. Dezember 2017 deutlich über Vorjahresniveau (35,7 Mio. €). Die Anleiheverbindlichkeit beläuft sich unverändert auf 12,0 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbedingt von 2,6 Mio. € im Vorjahr auf 7,4 Mio. € zum 31. Dezember 2017 erhöht.

Darüber hinaus bestehen sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen in Höhe von 10,1 Mio. €. Diese resultieren in Höhe von 6,1 Mio. € aus den Leasingverbindlichkeiten für das Büro- und Produktionsgebäude am Sitz der Gesellschaft (Vorjahr: 7,2 Mio. € ausgewiesen unter den sonstigen Verbindlichkeiten) sowie der Aufnahme von Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. €.

Prognose für das Geschäftsjahr 2018 und 2019 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Im laufenden Geschäftsjahr 2018 wird eine Reihe von Anlagen, die im vergangenen Jahr 2017 geliefert wurden, mit der in diesem Jahr anstehenden Endabnahme handelsrechtlich nach HGB umsatzwirksam. Dies betrifft unter anderem die Produktionsanlagen, die im Rahmen des Großauftrags an CNBM für den Standort in Bengbu geliefert worden waren und derzeit in Betrieb genommen werden. Weiterhin erwarten wir aber auch die Montage und Inbetriebnahme von Anlagen für die anderen Kunden für die CIGS-Technologie an den Standorten der jeweiligen Kunden. Im Ergebnis prognostiziert die Gesellschaft somit deutlich steigende Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr innerhalb des Segments Solar. In diesem Segment sollen sich die Umsatzerlöse in etwa verdoppeln. Im Segment Optical Disc liegen die Umsatzerwartungen leicht unter dem erzielten Vorjahresniveau. Für das Segment Halbleiter erwartet die Gesellschaft ebenfalls in etwa eine Verdopplung der Umsatzerlöse, jedoch von einem niedrigen Niveau.

Insgesamt rechnen wir für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB für das Geschäftsjahr 2018, ausgehend von einem niedrigen Vorjahresumsatz, nahezu mit einer Verdopplung der Umsatzerlöse. Das Ergebnis vor Steuern soll positiv im mittleren einstelligen Millionenbereich liegen. Für 2019 gehen wir infolge von Endabnahmen für Großprojekte im Geschäftsbereich Solar erneut von einem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zu 2018 aus. Für das Ergebnis vor Steuern für 2019 rechnet die Gesellschaft ebenfalls mit einer weiteren, deutlichen Verbesserung im Vergleich zu 2018.

Aufgrund der niedrigen Realisierung von Umsatzerlösen nach den Vorschriften des HGB fehlte im Geschäftsjahr 2017 einhergehend der Ausweis der Ergebnisbeiträge zur Deckung der laufenden betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft. Im Ergebnis führte dies zu Verlusten, die sich zum 31. August 2017 auf eine Höhe von 16,7 Mio. € beliefen und damit das Grundkapital zu mehr als der Hälfte verbraucht hatten. Der Vorstand hatte daraufhin am 21. September 2017 den hälftigen Verzehr des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich angezeigt und die Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2017 eingeladen.

Die Gesellschaft hat mit dem Immobilien-Leasingvertrag vom 24. September 1999 und mit Nachtrag vom 27. Dezember 2004 das Bürogebäude und die Produktionshalle in Kahl am Main geleast. Die Laufzeit des Vertrags begann am 1. Juli 2000 und endet am 30. Juni 2018. Die jährliche Leasingrate beträgt 1,5 Mio. €. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in Verhandlung zur Verlängerung des Leasingverhältnisses um weitere fünf Jahre zu vergleichbaren Konditionen am Standort Kahl am Main. Der Vorstand erwartet zeitnah einen Vertragsabschluss.

Das Eigenkapital der Gesellschaft konnte durch die Kapitalerhöhung vom 6. Dezember 2017 verbessert werden. Weiterhin rechnet der Vorstand insbesondere in Folge der Abnahme der an CNBM ausgelieferten Anlagen sowie einer weiteren planmäßigen Entwicklung der sonstigen Geschäftsaktivitäten mit einem Anstieg des Eigenkapitals im Jahresverlauf. Sollten sich die Geschäftsaktivitäten jedoch im Jahr 2018 nicht im Rahmen dieser Erwartungen entwickeln, könnte dies aufgrund des zyklischen Projektgeschäfts der Gesellschaft in Verbindung mit den Grundsätzen des HGB, nach welchen Umsätze bei langen Projektlaufzeiten erst vollständig mit der finalen Abnahme der Produktionsanlagen bilanziert werden, dazu führen, dass das Eigenkapital die Grenze von 50 % des Grundkapitals mehrmals übersteigt und wieder unterschreitet. Hierauf hatte der Vorstand die Aktionäre in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. November 2017 bereits hingewiesen und in diesem Zusammenhang erklärt, man werde in diesem Fall von einer erneuten Anzeige nach § 92 Abs. 1 AktG und einer Einberufung der Hauptversammlung absehen, wenn aufgrund eines solchen Sachverhalts das Eigenkapital wieder unter 50 % des Grundkapitals fallen sollte.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF), Washington, D.C., USA, hält die konjunkturelle Dynamik an und die Unternehmensgewinne steigen weiter. Der IWF hat seine Prognose für das Weltwirtschaftswachstum in 2018 auf 3,9 % angehoben. Bemerkenswert ist laut dem IWF besonders die außergewöhnliche Breite des Aufschwungs, der fast alle Regionen der Welt mit sich ziehe. Entsprechend werden sich sowohl Unternehmens- als auch Konsumentenstimmungsindizes weltweit größtenteils auf expansiven, teilweise sogar auf Rekordniveaus befinden. Insbesondere die stark exportorientierte Industrie, und somit viele deutsche und europäische Unternehmen, werden davon profitieren. Von dieser Entwicklung und den parallel anziehenden Rohstoffpreisen sollen auch die Schwellenländer partizipieren. Es wird erwartet, dass China sich zudem nach dem Parteikongress aufgrund der starken Exportorientierung weiter stabil zeigt.

Trotz dieser guten Entwicklung sollen die Inflationsraten nicht ansteigen und anhaltend deutlich unter der Marke von 2 % liegen. Es wird erwartet, dass die Europäische Zentralbank (EZB) ihren geldpolitischen Kurs daher bis mindestens September 2018 expansiv belassen wird. Eine Zinserhöhung stünde damit frühestens in 2019 auf der Agenda.

In den USA unterstützt die kurz vor Jahresschluss endgültig beschlossene Reform der Unternehmensbesteuerung die Börsenentwicklung zusätzlich. Einige Firmen haben bereits angekündigt, Teile der eingesparten Steuerzahlungen für größere Investitionen zu nutzen. Gegenläufig könnte sich die drohende Spirale aus wechselseitigen Strafzöllen negativ auswirken.

Branchenspezifische Erwartungen und Ausblick für das Geschäftsjahr 2018

Segment Solar - die Energiegewinnungskosten durch Photovoltaik fallen weiter

Die Zuschlagswerte bei einer Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland sind erstmals unter die Marke von 4,00 Eurocent pro Kilowattstunde gesunken. Damit steigt die Attraktivität von Photovoltaik-Anlagen gegenüber anderen Energiequellen weiter an. In vielen Ländern kann die Photovoltaik mit allen konventionellen Energieträgern konkurrieren und mit einem Durchschnittspreis von 4,33 Eurocent pro Kilowattstunde auch in Deutschland.

Für 2018 wurde in Saudi-Arabien bei einer Ausschreibung für langfristige Stromlieferung aus Photovoltaik-Anlagen ein Gebot von umgerechnet 1,517 Eurocent pro Kilowattstunde verzeichnet. Weitere sieben der acht abgegebenen Gebote blieben unter der Marke von 2,5 Eurocent pro Kilowattstunde.

Eine Stromversorgung, die rein auf Erneuerbarer Energie wie z. B. Photovoltaik und Windkraft basiert, lässt sich nach einer auf der Klimakonferenz COP23 vorgestellten Studie bis 2050 realisieren. Aufgrund der Kostensenkungen können Photovoltaik kombiniert mit Speicherlösungen die wichtigsten Pfeiler eines solchen 100-Prozent-Erneuerbaren-Systems sein.

Anlässlich der Klimakonferenz COP23 wurde zudem veröffentlicht, dass auch der weltweite Energiebedarf von 24.310 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2015 auf ungefähr 48.800 TWh im Jahr 2050 ansteigen soll. Für die Photovoltaik wird ein Anteil von 69 % erwartet. Die Batteriespeicher-Technologie wird dabei als die Schlüsseltechnologie für Photovoltaik angesehen.

Die Nachfrage für Photovoltaik steigt weiter

Das Marktforschungsunternehmen IHS Markit prognostiziert für das Jahr 2018 ein weiteres Rekordjahr für Solarenergie und sagt bis Ende des Jahres 2018 einen Zubau für Photovoltaik von 108 GW voraus. Die Analysten sagen, dass die anhaltende Nachfrage aus China der Schlüssel zu diesem Wachstum sein wird, da das Land seinen Markt erfolgreich diversifiziert und starke Impulse im Bereich der dezentralen Erzeugung erzielt hat. China hat im vergangenen Jahr bereits alle Erwartungen übertroffen. Obwohl die endgültigen Zahlen noch nicht bekannt sind, dürften die Neuinstallationen in 2017 bei mehr als 54 GW liegen.

Auch Bloomberg New Energy Finance (BNEF) hat ähnliche Installationszahlen für den globalen Gesamtmarkt vorausgesagt. Die globalen Installationen für Photovoltaik werden hiernach 2018 mindestens 107 GW erreichen. In der Prognose von BNEF im Jahr 2018 dominiert wiederum China mit einem Zubau in einer Bandbreite von 47 - 65 GW. Weiterhin sollen Regionen wie Lateinamerika, Südostasien, der Mittlere Osten und Afrika einen messbaren Anteil am Gesamtvolumen ausmachen.

SINGULUS TECHNOLOGIES spezifische Trends in der Photovoltaik

Die Rahmenbedingungen sprechen weiter für ein kontinuierliches Wachstum im Bereich Photovoltaik. IHS Markit hat im Januar 2018 veröffentlicht, dass die verfügbare Produktionskapazität für Solarzellen (kristallin und Dünnschicht) von ca. 99,7 GW im Jahr 2017 auf über 117 GW im laufenden Jahr 2018 ansteigen soll.

Für die Erreichung immer höherer Effizienz bei den modernen Zellkonzepten spielt die Oberflächenbehandlung und die Beschichtung eine immer wichtigere Rolle. Dies gilt sowohl für die Dünnschichttechnologien (CIGS, CdTe) als auch für kristalline Zellkonzepte (u. a. HJT). Damit bewegen sich die Anlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES in dem technischen Bereich, der ganz wesentlich die Wettbewerbsvorteile unserer Kunden definiert. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht damit besonders für die Teilmärkte CIGS und HJT großes Potenzial. Allerdings ist die Umsetzung des Potenzials eng mit der Realisierung der durch die chinesische Regierung gesteckten Ziele für den lokalen Energiemarkt verknüpft. Hierbei spielt der große chinesische Staatskonzern CNBM eine zentrale Rolle. Zur Erfüllung der Energieziele hat er inzwischen den Bau von vier Fabriken für die Herstellung von CIGS-Solarmodulen begonnen. Alle Standorte sollen mit einer Produktionskapazität von 300 MW in der ersten Ausbaustufe starten und laut CNBM jeweils in den folgenden Jahren auf eine Gesamtkapazität von jeweils 1.500 MW (1,5 GW) ausgebaut werden. Den wichtigsten Baustein für den gesamten Herstellungsprozess bilden dabei unsere Anlagen.

Im kristallinen Bereich für HJT-Zellen ist SINGULUS TECHNOLOGIES mit seinen nasschemischen Prozessanlagen und den Neuentwicklungen im Bereich Vakuum-Beschichtung weiter erfolgreich. Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Kooperationen lassen hier für die kommenden Jahre eine positive Entwicklung erwarten.

Der Geschäftsverlauf im Segment Solar soll sich im Jahr 2018 im Hinblick auf die Finanzkennzahlen erheblich besser entwickeln als in den Vorjahren. Dies setzt die für das Jahr 2018 erwartete planmäßige Realisierung der bereits erteilten Aufträge des Kunden CNBM voraus. Insbesondere erwartet die Gesellschaft den planmäßigen Eingang der weiteren Anzahlungen des Kunden CNBM für die Erweiterung des Standortes Bengbu sowie für das beauftragte Produktionsequipment für den Standort in der Stadt Meishan. Bezogen auf die Umsatzerlöse des Segments Solar wird im Geschäftsjahr 2018 ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2017 erwartet. Das operative Ergebnis (EBIT) soll sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessern und im mittleren einstelligen Millionenbereich liegen.

Segment Optical Disc - Der Markt für physikalische Medien ist rückläufig

Mit dem zunehmenden Ausbau und Zugang zu Breitbandnetzen hat sich das Konsumentenverhalten in der Unterhaltungsbranche in den letzten Jahren stark verändert. Insbesondere hält der Trend für das Abrufen von Filmen und TV-Serien über Internet, Kabel und Satellit an. Die Qualitätsvorteile von Medien wie Ultra HD Blu-ray für Ton und Bild werden wenig nachgefragt und sind bis heute kein entscheidender Faktor bei der Kaufentscheidung der Konsumenten.

Das britische Marktforschungsunternehmen Futuresource Consulting erwartet in seiner Studie für das Jahr 2018 einen Rückgang der weltweiten Produktion von Standard Blu-ray Discs von 723 Mio. Discs in 2017 auf 670 Mio. Discs im Jahr 2018. Gegenläufig soll nach dieser Studie die Produktion von Ultra HD Blu-ray Discs von 17 Mio. Discs in 2017 auf 24. Mio. Discs in 2018 ansteigen. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht jedoch derzeit noch wenig Bereitschaft bei Disc-Herstellern, in die neue Anlagentechnik der BLULINE III für Ultra HD Blu-ray Discs zu investieren. Der Markt für BLULINE III wird deshalb aus Sicht der Gesellschaft ein Nischenmarkt bleiben. Für die kommenden Jahre werden daher nur geringe Auftragseingänge für Produktionsanlagen in diesem Segment erwartet. Das Service- und Ersatzteilgeschäft in diesem Segment entwickelt sich voraussichtlich trotz der großen Anzahl der weltweit installierten Anlagen leicht rückläufig. Insgesamt geht der Vorstand in seiner Planung für 2018 von leicht sinkenden Umsatzerlösen im Vergleich zum Vorjahr aus. Aus den Geschäftsaktivitäten dieses Segments resultiert dennoch ein positiver Deckungsbeitrag. Das operative Ergebnis (EBIT) soll aufgrund der bereits realisierten Kosteneinsparungen im Vergleich zum Vorjahr leicht steigen und damit ausgeglichen sein.

Segment Halbleiter - keine Änderung der Markterwartung

Im laufenden Geschäftsjahr wird laut der SEMI (Semiconductor Equipment and Materials International) Milpitas, USA, das Investitionsvolumen für alle Halbleiterproduktionsanlagen auf insgesamt 63,0 Mrd. USD ansteigen.

Für die ursprüngliche Zieltechnologie MRAM gibt es keine Änderung in den Markterwartungen. MRAM Speicherbausteine werden bis jetzt nur in kleinen Mengen für spezielle Anwendungsgebiete verwendet. MRAM Speicherbausteine sollen zukünftig u. a. Anwendung in verschiedenen Produktsegmenten wie Robotik, Automotive, Luft- und Raumfahrt und Medizin finden. Sie konnten sich noch nicht für den breiten Einsatz in der Chipindustrie etablieren.

Das Unternehmen konzentriert sich mit seiner Anlagenfamilie derzeit auf neue potenzielle Anwendungen der Vakuum-Beschichtungstechnik, wie z. B. im Bereich Sensorik oder der Spannungsregulierung auf Ebene der CPU. Mit den entwickelten Anlagentypen ist SINGULUS TECHNOLOGIES in diesen Nischenmärkten absolut wettbewerbsfähig und sieht hier gute Chancen in diesen Nischen gegen die großen amerikanischen und asiatischen Wettbewerber bestehen zu können. Somit sehen wir hier insgesamt auf Basis der in der Vergangenheit entwickelten Anlagenkonzepte ein gutes Potenzial für die Zukunft und eine Diversifizierung der Umsatzerlöse für SINGULUS TECHNOLOGIES.

Ausgehend von einem niedrigen Niveau erwarten wir im Geschäftsjahr 2018 für dieses Segment einen leichten Anstieg der Umsätze gegenüber 2017. Trotz positiver Deckungsbeiträge wird das operative Ergebnis (EBIT) für dieses Segment erwartungsgemäß leicht negativ ausfallen.

Neue Arbeitsgebiete

SINGULUS TECHNOLOGIES wird auch 2018 intensiv an der Einführung seiner Prozesse und Anlagen in neue Marktbereiche arbeiten. Ein Fokus liegt dabei bei den Vakuum-Beschichtungsanlagen für die Veredelung von Oberflächen. Die Vakuum-Beschichtungstechnik hebt sich deutlich von den traditionellen Beschichtungsprozessen ab und bringt alle Voraussetzungen mit, um die konventionelle Produktveredelung von Kunststoff-, Glas- und Metallbauteilen ressourcenschonender zu gestalten. Das Konzept ist u. a. in der Verpackungsindustrie, der Kosmetikindustrie, für Haushaltsgeräte, der Unterhaltungselektronik, Interieur- und Exterieur-Bauteile in Automobilen sowie der Beleuchtungsindustrie für die Beschichtung zwei- und dreidimensionaler Bauteile unterschiedlichster Ausprägung einsetzbar.

Generell sieht das Unternehmen ein steigendes Interesse an neuen, umweltfreundlichen und kostengünstigen Lösungen für die Veredlung von Oberflächen in diesem Markt. Die verbuchten Aufträge aus dem Geschäftsjahr 2017 werden zu einem Anstieg der Umsätze gegenüber 2017 führen und auch das operative Ergebnis positiv beeinflussen. Das Unternehmen rechnet für 2018 mit weiteren Aufträgen für die Produkte.

Der Anfang November 2017 verbuchte Auftrag über 10. Mio. € für den Verkauf von Prozessanlagen zur Bearbeitung von Kontaktlinsen wird im Jahr 2018 erstmals zu Umsätzen aus dem Bereich Medizintechnik führen und auch das operative Ergebnis positiv beeinflussen. Das Unternehmen rechnet für 2018 mit weiteren Aufträgen für die Produkte.

Die Medizinbranche ist einer der wichtigsten Wachstumsmärkte der Zukunft, nicht zuletzt angetrieben durch Faktoren wie den demographischen Wandel, immer mehr medizinische Innovationen, den Aufbau der Gesundheitssysteme in Schwellenländern und die Zunahme von Zivilisationskrankheiten. Eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) kommt zu dem Fazit, dass Gesundheit ein internationaler Wachstumsmarkt ist. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) rechnet mit einer Verdopplung des Volumens des Gesundheitsmarkts in den OECD-Ländern im Zeitraum von 2010 bis 2035, bis 2060 soll es sich sogar vervierfachen. Laut der OECD-Studie soll der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt von rund 6,2 % im Jahr 2010 auf zirka 9,5 % im Jahr 2060 steigen.

Nach dem erfolgreichen Markteintritt in 2017 und dem Start mit einem ersten Auftrag, der im Wesentlichen in 2018 umgesetzt wird, erwartet SINGULUS TECHNOLOGIES im Verlauf von 2018 noch weitere Auftragseingänge für das bestehende Anlagenkonzept. Damit trägt das Arbeitsgebiet in 2018 bereits zum Umsatz und Ergebnis der Gruppe bei.

Infolge der Zuordnung der Geschäftsaktivitäten im Bereich Konsumgüter zum Segment Optical Disc und im Bereich Medizintechnik zum Segment Solar sind die Planwerte in den entsprechenden Prognosen enthalten.

Ausblick für die Geschäftsjahre 2018 und 2019

SINGULUS TECHNOLOGIES plant nach IFRS für das laufende Jahr aufgrund der aktuellen Prognose wiederum eine deutliche Steigerung der Umsatzerlöse im Vergleich zu 2017. Es wird erwartet, dass die Umsatzerlöse der Unternehmensgruppe deutlich wachsen und im niedrigen dreistelligen Millionenbereich liegen. Im Geschäftsjahr 2018 soll das EBIT im mittleren einstelligen Millionenbereich positiv abschließen. Die wesentlichen Umsatz- und Ergebnisimpulse sollen dabei aus dem Segment Solar kommen und hierbei im Wesentlichen aus wenigen, großen Projektaufträgen für Investitionen in Produktionslinien für Dünnschicht-Solarmodule auf Basis der CIGS-Technologie resultieren.

Grundlage dafür ist der planmäßige Fortgang der kontrahierten Projekte, insbesondere der Eingang der weiteren Anzahlungen unseres Kunden CNBM für die Erweiterung des Standortes Bengbu sowie für das Produktionsequipment für den Standort in der Stadt Meishan. Hiermit rechnet der Vorstand mit hoher Wahrscheinlichkeit. Darüber hinaus ist die Reduzierung der Barunterlegung für Avalbürgschaften vorgesehen.

Für das Geschäftsjahr 2018 wird erwartet, dass der Umsatz mit rund 75 % überwiegend auf das Segment Solar und zu rund 15 % auf das Segment Optical Disc entfällt. Ein Anteil von rund 10 % wird für das Segment Halbleiter erwartet. Dabei werden die Umsatzerlöse der neuen Arbeitsgebiete im Geschäftsjahr 2018 unter Optical Disc (für dekorative Beschichtung) und unter Solar (für Medizintechnik) ausgewiesen.

Für das Jahr 2019 geht die Gesellschaft von einem weiteren Anstieg der Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich aus, das operative Ergebnis (EBIT) soll sich hiernach entsprechend ebenfalls erhöhen und im mittleren einstelligen Millionenbereich liegen. Diese Entwicklung basiert auf der Annahme weiter wachsender Solarmärkte insbesondere im Bereich CIGS. Weiterhin sollen die neuen Arbeitsgebiete dekorative Beschichtung und Medizintechnik materiell zu Umsatz und Ergebnis beitragen. Die Erwartung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 setzt die Realisierung der geplanten Auftragseingänge sowie der damit verbundenen Anzahlungen, insbesondere im Bereich der CIGS-Projekte, zur Sicherstellung der Liquidität voraus.

Sollten diese Projekte wider Erwarten nicht wie geplant verlaufen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten der Gesellschaft nicht zur Verfügung stehen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens haben.

Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2018 zum handelsrechtlichen Jahresabschluss ist dem Kapitel Jahresabschluss nach HGB auf Seite 31f. innerhalb dieses Lageberichts zu entnehmen.

Risikobericht

Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu.

Zielsetzung und Grundsätze des Risikomanagements

SINGULUS TECHNOLOGIES versteht effizientes und vorausschauendes Risikomanagement als eine wichtige und wertschaffende Aufgabe. Risikomanagement gehört zu den Kernfunktionen unternehmerischen Handelns und ist ein entscheidendes Element für den Erfolg unserer Geschäftstätigkeit.

Im Einzelnen unterstützt das Risikomanagement das Erreichen der Unternehmensziele durch die Schaffung von Transparenz über die Risikosituation des Unternehmens als Grundlage für risikobewusste Entscheidungen, das Erkennen möglicher Gefahren für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die Priorisierung der Risiken und des jeweiligen Handlungsbedarfs. Des Weiteren stellt das Risikomanagement die gezielte Steuerung von Risiken durch entsprechende Maßnahmen und deren Überwachung sicher. Weiterhin soll eine Begrenzung der Risiken auf ein akzeptables Niveau sowie die Optimierung der Risikokosten erreicht werden.

Risikomanagement trägt damit zur Steigerung des Unternehmenswertes bei, ist im Interesse der Kapitalgeber und Anteilseigner und dient der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Das Risikomanagement bei SINGULUS TECHNOLOGIES wird geprägt durch die folgenden Grundsätze:

Das Risikomanagement erfolgt in erster Linie durch die operativen Segmente im Rahmen ihrer Geschäftsführungsaufgaben;

Das Risikomanagement darf sich nicht nur auf finanzielle Risiken beschränken, sondern muss auf alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken gerichtet sein;

Das Risikomanagement muss integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse sein;

Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement ist die klare und eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung und ein systematischer Risikomanagementprozess;

Unterstützung und aktive Beteiligung seitens des Managements;

Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Risikomanagementsystems sind laufend zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen;

Das Risikomanagementsystem ist in geeigneter Weise zu dokumentieren, Grundsätze und Richtlinien zum Risikomanagement sind schriftlich festzulegen und an die betreffenden Stellen zu kommunizieren;

Chancen sind nicht Bestandteil des Risikomanagements.

Das Risikomanagement soll insbesondere dazu beitragen:

Das Risikobewusstsein und die Risikotransparenz zu verbessern;

Alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, angemessen zu steuern und zu überwachen;

Risikoakkumulationen aufzuzeigen;

Zuverlässige Managementinformationen über die Risikosituation des Unternehmens sicherzustellen.

Organisation des Risikomanagements

Die Risikomanagementorganisation ist in die bestehende Organisation von SINGULUS TECHNOLOGIES integriert. Sie bildet keine eigenständige Struktur. Träger der Risikomanagementorganisation bei SlNGULUS TECHNOLOGIES sind die jeweiligen Abteilungsleiter, unterstützt durch den Risikomanager sowie den Finanzvorstand. Der Vorstand für Finanzen stimmt sich mit dem Vorstandsvorsitzenden über alle Aktivitäten in Verbindung mit dem Risikomanagement von SINGULUS TECHNOLOGIES ab.

Für die Identifizierung von Risiken wird die Risikoentwicklung einmal jährlich im Rahmen der Unternehmensplanung reflektiert und neue Risiken für die Geschäftsentwicklung aus der Unternehmensperspektive innerhalb aller produzierenden SINGULUS TECHNOLOGIES Gesellschaften sowie Vertriebstochtergesellschaften diskutiert. Aufgrund einer schwach ausgeprägten Eigenständigkeit der Vertriebstochtergesellschaften werden die Risiken unmittelbar bei der Muttergesellschaft erfasst. Für die anschließende Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikohandhabung sind die jeweiligen Geschäftsführer oder Abteilungsleiter verantwortlich. Die Bereiche Controlling und Finanzen unterstützen die Abteilungsleiter innerhalb der einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses. Der Risikomanager hat die Methoden- und Richtlinienkompetenz innerhalb des Unternehmens und koordiniert die Berichterstattung über Risiken innerhalb des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Implementierung eines angemessenen und funktionsfähigen Risikomanagements, um die rechtzeitige Identifikation und Bewältigung bestandsgefährdender Entwicklungen zu gewährleisten.

Risikomanagementorganisation der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:

Der Risikomanagementprozess im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern

Insgesamt stellt sich das System des Risikomanagements entsprechend dem Business Risk Management Process als ein kontinuierlicher Prozess dar:

Stufe 1: Festlegung von Zielen, Inhalten und Infrastruktur

Die Grundlage des strategischen Risikomanagementprozesses wird gebildet durch die Ausrichtung der Risikopolitik (einschließlich Ziele und Grenzwerte), die Risikomanagementprozesse und die Definition der hierfür relevanten Systeme und Instrumente. Die ursprünglichen Festlegungen sind im Anschluss im Rahmen eines langfristig angelegten Regelkreislaufs zu ergänzen bzw. zu modifizieren.

Stufe 2: Analyse der Risiken

In einem zweiten Schritt werden Risiken zunächst identifiziert und dokumentiert, danach unter verschiedensten Aspekten analysiert und schließlich, soweit möglich, bewertet. Zur Gewährleistung einer vollständigen Risikoinventur wird auf ein theoretisches Risikoportfolio zurückgegriffen. Die Analyse und Aktualisierung erfolgt im Rahmen der jährlichen Planung. Quartalsweise erfolgt die Erstellung einer unterjährigen Berichterstattung (Risikoreporting) über die Entwicklung der wesentlichen Risiken.

Die Bewertung von Risiken wird mit Hilfe einer ordinalen Skala vorgenommen. Bewertet wird der Bruttoschaden. Diese Bewertung wird quartalsweise erneuert.

Als Bruttoschaden wird dabei der negative Ergebniseffekt auf das Konzern-EBIT definiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich als subjektive Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts für das laufende Geschäftsjahr. Im Einzelnen wird klassifiziert nach einer niedrigen, mittleren oder hohen Wahrscheinlichkeit. Die Bewertungen erfolgen dabei jeweils "brutto", d. h. bestehende Kontrollen und Maßnahmen werden nicht berücksichtigt. In der folgenden Tabelle sind für das Brutto-Risiko Relevanzkennziffern zur Kategorisierung definiert. Hierbei leiten sich die Annahmen zu den konkreten Höchstschadenswerten (bezogen auf das Konzerneigenkapital) aus langfristigen historischen Betrachtungen ab. Darüber hinaus wird das kurz- und mittelfristige Liquiditätsrisiko laufend überwacht. Hierzu wird zur aktuellen Einschätzung auf den Prognosebericht verwiesen.

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Höchstschadenwert
Relevanz Ausprägung von bis
1 Unbedeutende Risiken, die weder EBIT noch Unternehmenswert spürbar beeinflussen. 0 EUR 0,5 Mio. EUR
2 Mittlere Risiken, die eine spürbare Beeinträchtigung des EBIT bewirken. 0,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR
3 Bedeutende Risiken, die den EBIT stark beeinflussen oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes führen. 2,5 Mio. EUR 10 Mio. EUR
4 Schwerwiegende Risiken, die zu einem negativen EBIT führen und den Unternehmenswert erheblich reduzieren. 10 Mio. EUR 20 Mio. EUR
5 Bestandsgefährdende Risiken, die mit einer wesentlichen Wahrscheinlichkeit den Fortbestand des Unternehmens gefährden. > 20 Mio. EUR

Für die einzelnen Risiken wird anschließend eine Eintrittswahrscheinlichkeit (Klassifizierung hoch, mittel, niedrig) geschätzt.

Stufe 3: Formulierung von Risikobewältigungsstrategien

Auf Basis von Risikobewältigungsstrategien können konkrete Maßnahmen und Indikatoren abgeleitet werden. Die Definition dieser Strategien erfolgt im Hinblick auf die Gesamtstrategie und die Risikopräferenz der Gesellschaft. Grundsätzlich stehen dem Management zur Handhabung von Risiken folgende Alternativen zur Verfügung:

Risiken vermeiden

Bei der Vermeidung von Risiken kommt es zu einer vollständigen Eliminierung des Risikos, z. B. durch einen Ausstieg aus einem riskanten oder unprofitablen Geschäft.

Risiken reduzieren

Bei der Reduzierung des Risikos besteht das Ziel darin, die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkung auf das EBIT oder die Unternehmensziele auf ein akzeptables Maß zu bringen, z. B. durch Verbesserung der Risikofrüherkennung und damit Implementierung gegensteuernder Maßnahmen.

Risiken transferieren (versichern)

Bei einer Absicherung/Deckung eines möglichen Schadens wird dieser auf einen Dritten übertragen, z. B. durch einen entsprechenden Versicherungsschutz.

Risiken selbst tragen (akzeptieren)

Mit der Akzeptanz von Risiken wird die unmittelbare Form der Risikofinanzierung durch SINGULUS TECHNOLOGIES beschrieben, z. B. durch finanzielle Vorsorge über die Bildung einer Rückstellung. Die Entwicklung der Risiken wird durch die entsprechenden Mitarbeiter verfolgt, ohne dass jedoch bestimmte Maßnahmen zur Risikobewältigung eingeführt werden.

Stufe 4: Design und Implementierung geeigneter Strukturen und Maßnahmen

Auf Basis der zuvor formulierten Risikobewältigungsstrategie werden im Weiteren die notwendigen Strukturen und die zu ergreifenden Maßnahmen abgeleitet und implementiert:

Stufe 5: Überwachung der Effektivität

Die implementierten Maßnahmen sind regelmäßig zu verfolgen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Des Weiteren sind die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen abzudecken.

Stufe 6: Adjustierung der Maßnahmen und kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Die Umweltdynamik zwingt dazu, das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess zu verstehen. Aus diesem Grunde ist eine kontinuierliche Anpassung des Risikomanagementprozesses an externe und interne Entwicklungen unausweichlich. Um dies zu ermöglichen, ist auch weiterhin ein intensives Wissensmanagement notwendig. Ausgangspunkt im Risikomanagementprozess von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Unternehmensstrategie, auf deren Basis die Definition und Kommunikation der geschäftlichen Ziele erfolgt.

Die Überprüfung des Risikomanagementsystems wird von neutraler Seite vorgenommen, d. h. von Personen, die nicht unmittelbar in das Management von Risiken eingebunden sind. Folgende grundsätzliche Prüfungsanforderungen gelten:

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat obliegt die Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagements. Der Vorstand informiert dabei mindestens einmal jährlich den Aufsichtsrat über den aktuellen Status des Risikomanagements.

Revision

Im Zuge der Jahresabschlussprüfung wird gem. § 317 Abs. 4 HGB im Rahmen der Prüfung beurteilt, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh zu erkennen.

Zusammenfassend ergaben sich für das Berichtsjahr für die einzelnen identifizierten wesentlichen Risikogruppen folgende Relevanzkennziffern sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr:

Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des Konzerns maßgeblich beeinflussen und zu einer negativen Zielabweichung führen können.

Absatzmarktrisiko

Risikobeschreibung: SINGULUS TECHNOLOGIES ist von der Investitionsbereitschaft seiner weltweiten Kunden in neue Produktionsanlagen für Solarzellen, optische Speicher und Halbleiter abhängig.

Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit auch künftig von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen für Investitionen in der Photovoltaik ab. Diese Entwicklung gilt insbesondere innerhalb der Hauptmärkte China und USA.

Sollte die Photovoltaik im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen in Zukunft weniger akzeptiert werden und diese anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln als die Photovoltaik, könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von der SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen.

Zudem könnte die Wettbewerbsintensität infolge künftiger Zusammenschlüsse oder Kooperationen einzelner Wettbewerber oder des Markteintritts weiterer Wettbewerber weiter zunehmen. Steigender Wettbewerb könnte zu reduzierten Preisen für Produktionsanlagen der Gesellschaft oder sogar zu einem erheblichen Verlust von Marktanteilen führen.

Die Gesellschaft tätigt im Segment Solar zurzeit Geschäfte mit einer geringen Anzahl an Großkunden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Großauftrag sowie die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem chinesischen Staatskonzern CNBM der Fall. Es besteht das Risiko, dass Großkunden die Geschäftsbeziehung zur Gesellschaft merklich reduzieren oder abbrechen. In einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich, dass es der Gesellschaft gelingt, das wegfallende Geschäftsvolumen kurz- oder mittelfristig durch neue Kunden zu kompensieren.

Darüber hinaus birgt der chinesische Markt erhebliche politische Risiken, sofern die chinesische Regierung ihre Energiepolitik neu ausrichtet oder justiert, im Solarbereich auf andere Technologien als CIGS oder HJT in ihrer Förderpolitik für neue Produktionsverfahren setzt oder auch nur den Ausbau der Produktionskapazitäten nicht in dem derzeit angekündigten Umfang umsetzen sollte.

Auswirkung: Das Marktrisiko im Segment Solar wird aufgrund der verbesserten Auftragslage zum Geschäftsjahresende mit einer Relevanzkennziffer von 4 (Vorjahr: 5) sowie unverändert einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Demnach wird dieses Risiko als schwerwiegend eingestuft und kann zu einer erheblichen Reduzierung des Unternehmenswertes führen. Das Management erwartet über die kommenden Jahre deutliche Zuwachsraten im Segment Solar, auch vor dem Hintergrund des Einstiegs in neue Geschäftsfelder soll künftig dieser Geschäftsbereich den größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Insbesondere besteht eine hohe Abhängigkeit vom Kunden CNBM sowie dessen weitere Nachfrage nach CIGS-Produktionsequipment. Bereits heute ist der größte Teil des Auftragsbestandes für den chinesischen Markt bestimmt. Sollten die angenommenen Auftragseingänge in diesem Bereich in den folgenden Geschäftsjahren hinter den Annahmen zurück bleiben, würde dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich belasten. Würde dem Ausbau der regenerativen Energien seitens der chinesischen Regierung eine verminderte Priorität eingeräumt werden und sich der Zubau an Solarparks damit in den kommenden Jahren deutlich verringern, hätte dies eine erhebliche Auswirkung auf die Investitionsneigung der chinesischen Kunden und damit auf den wichtigsten Absatzmarkt für die Gesellschaft.

Aufgrund der zögerlichen Einführung des neuen UHD-Standards wurden die geplanten Investitionen unserer Kunden im Segment Optical Disc in neues Produktionsequipment erneut verschoben. Aus heutiger Sicht wird dem Marktrisiko aufgrund der anhaltenden Veränderungen im Konsumentenverhalten sowie der damit verbundenen weiter rückläufigen Bedeutung dieses Segments als bedeutendem Risiko eine Relevanzkennziffer von 2 (Vorjahr: 3) sowie eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: mittel) beigemessen.

Der Halbleiterbereich wird aufgrund der niedrigen Volumina im Hinblick auf die realisierbaren Umsatzerlöse weiterhin als nicht materiell angesehen.

Maßnahmen: Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden sowie monatliche Abgleiche der Istwerte im Verhältnis zu Planwerten helfen hier, künftige Entwicklungen besser einschätzen zu können.

Projektrisiken

Risikobeschreibung: Projektrisiken betreffen nach unserer Definition Aufträge, die nicht standardisierte Anlagen beinhalten mit einem Verkaufspreis, der in der Regel 3 Mio. € überschreitet. Dies betrifft die Segmente Solar und Halbleiter. Im Einzelnen sind die sich ergebenden Risiken die Verfehlung von Plankosten sowie des Projektzeitplans, die Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie Auftragsstornierungen und damit einhergehende Nichtabnahmen von Anlagen und daraus resultierende Vertragsrisiken.

Auswirkung: Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit der Durchführung größerer Projekte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Als materiell wird insbesondere das Risiko der Plankostenverfehlung eingeschätzt. Insbesondere die planmäßige Auftragsbearbeitung über die Lieferung von Anlagen zur Herstellung von CIGS-Solarmodulen für den Großkunden CNBM ist von großer Bedeutung für das Fortbestehen der Gesellschaft. Die entsprechenden Aufträge sind zentraler Bestandteil der strategischen Ausrichtung und dokumentieren die führende Position der Gesellschaft im Bereich der CIGS-Solartechnologie. Die Realisierung von Projektrisiken innerhalb dieser Aktivitäten würde zu erheblich negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen. Sollten diese Projekte ganz oder in Teilen scheitern oder sich der geplante wirtschaftliche Erfolg nicht hinreichend realisieren, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens haben. Entsprechend schätzen wir die Projektrisiken unverändert mit einer Relevanzkennziffer von 5 (Vorjahr: 5) ein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert zum Vorjahr als mittel eingestuft.

Maßnahmen: Zum Management der Risiken werden bereits in der Angebotsphase Projektkalkulationen, Projektterminpläne sowie projektspezifische Risikobewertungen und Liquiditätsplanungen erstellt. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt sollen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten lassen. Um das Risiko der Stornierung zu verringern, werden regelmäßig Anzahlungen sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden auch bereits vor Leistung der Anzahlung bzw. der relevanten Zahlung nach Projektfortschritt, den Auftrag wieder stornieren. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES dann bereits in Vorleistung gegangen sein und Aufwendungen im Hinblick auf die Auftragsabarbeitung getätigt haben, könnte die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Kunden unter Umständen nicht sichergestellt sein.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Zudem bestehen Ausfallrisiken in Bezug auf Kundenforderungen. Im Solargeschäft können je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden. Insbesondere sind Anzahlungen unserer Kunden im Projektgeschäft oftmals mit Avalbürgschaften abzusichern. Die Gesellschaft hat hierfür in einem hohen Ausmaß liquide Mittel als Sicherheit bei den Avalgebern zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung steht der Gesellschaft nicht als Working Capital-Finanzierung zur Verfügung und könnte je nach Projektverlauf zu Liquiditätsengpässen führen.

Das Zahlungsverhalten der Kunden allgemein sowie insbesondere von CNBM hat eine erhebliche Bedeutung für die weitere Liquiditätsentwicklung und die weitere Verbesserung der Bonität der Gesellschaft. Ein Ausbleiben oder eine materielle Verzögerung dieser Liquiditätszuflüsse in Zusammenhang mit den CNBM-Projekten würde unter Umständen im weiteren Verlauf der Geschäftsjahre 2018 und 2019 zu erheblich negativen Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens führen.

Auswirkung: Derzeit messen wir dem Liquiditätsrisiko unverändert eine Relevanzkennziffer von 5 (Vorjahr: 5), dem Ausfallrisiko nach wie vor eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 3) bei. Trotz der erfolgreichen Umsetzung einer Barkapitalerhöhung im Dezember 2017 sowie einer weiterhin verbesserten Auftragslage stufen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit des Liquiditätsrisikos nicht mehr wie im Vorjahr als niedrig, sondern als mittel ein. Insbesondere sind die Umdeckung der Avalbürgschaften zur Reduzierung der Barhinterlegung für das Projekt in Bengbu sowie der planmäßige Eingang von weiteren Anzahlungen seitens des Kunden CNBM notwendig. Materielle Zahlungsverzögerungen innerhalb dieser Projekte könnten nicht kompensiert werden.

Weiterhin müssen die Finanzierungszusagen der Kreditinstitute und Versicherer für erforderliche Avallinien im kommenden Geschäftsjahr deutlich ausgeweitet werden, damit die zusätzlichen neuen Aufträge, welche der positiven Geschäftsentwicklung zugrunde liegen, entsprechend finanziert werden können. Nur mit einer hinreichenden Verfügbarkeit der liquiden Mittel aus den Kundenanzahlungen kann das Liquiditätsrisiko der Gesellschaft reduziert werden.

Für das Ausfallrisiko sehen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit unverändert zum Vorjahr als niedrig an.

Maßnahmen: Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln sowie Kreditlinien vorgehalten. Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Die Gesellschaft verhandelt derzeit über die Gewährung neuer Avalbürgschaften mit deutlich reduzierter Sicherheitshinterlegung. Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Standortes Bengbu um fünf CISARIS Anlagen hat die Gesellschaft Anzahlungsavale im Januar 2018 in Höhe von 12,0 Mio. € ausgereicht. Diese wurden in voller Höhe mit liquiden Mitteln hinterlegt. Die Gesellschaft verhandelt derzeit über eine Umdeckung der gestellten Avalbürgschaften. In diesem Zusammenhang würden der Gesellschaft in Folge der Reduzierung der Barhinterlegung liquide Mittel in Höhe von bis zu 12,0 Mio. € zufließen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im November 2017 zur weiteren Sicherung der Liquidität ein Darlehen im Volumen von 4,0 Mio. € bis November 2018 prolongiert.

Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle bei ausländischen Abnehmern setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall wenn möglich durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt.

Im Übrigen verweisen wir zum Risiko des hälftigen Verzehrs des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES AG auf die Prognose im Lagebericht zum Jahresabschluss nach HGB.

Technologierisiko

Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig. Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Auswirkung: Derzeit bewerten wir das Risiko einer Fehl- bzw. verspäteten Entwicklung unverändert zum Vorjahr mit einer Relevanzkennziffer von 3 sowie einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.

Maßnahmen: Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Entwicklungsrisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer verspäteten Entwicklung mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Forschungseinrichtungen sowie einem laufenden Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein besonderer Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Für nicht als werthaltig angesehene aktivierte Entwicklungskosten werden notwendige Wertberichtigungen vorgenommen. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung.

Beschaffungsmarktrisiken

Risikobeschreibung: Verfügbarkeit, ungeplante Preissteigerungen und mangelhafte Qualität von Einkaufsteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus zu hohen Lagerbeständen.

Auswirkung: Dem Bestandsrisiko im Hinblick auf die Höhe des Lagerbestandes messen wir derzeit wie im Vorjahr eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 3) bei, schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit nach wie vor als niedrig (Vorjahr: niedrig) ein. Aus heutiger Sicht gehen wir insgesamt von einer ausreichenden Deckung des Bestandsrisikos aus. Das Risiko in Bezug auf die Verfügbarkeit, Qualität und Preissteigerungen von Einkaufsteilen bewerten wir zum Geschäftsjahresende mit der Relevanzkennziffer 3 (Vorjahr: 3), die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: niedrig). Aus laufenden Vertragsverhandlungen sowie aus der Analyse der Markterwartungen rechnen wir kurz- und mittelfristig mit keinen nennenswerten Preissteigerungen. Die durchschnittliche Rückstandsquote sowie die Anzahl der Qualitätsreklamationen lagen über das gesamte Geschäftsjahr weitgehend innerhalb des Zielkorridors.

Maßnahmen: Die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile werden ständig überwacht. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen die Überwachung der Gängigkeit und Reichweite sowie eine Analyse der Altersstruktur von Waren und Einkaufsteilen. Soweit es seitens der Produktionsplanung als notwendig erachtet wird, werden, um ungeplante Preissteigerungen zu vermeiden, teilweise langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen.

Compliance-Risiken

Risikobeschreibung: Als international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe neben operativen und finanzwirtschaftlichen Risiken einer Vielzahl von rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht sowie Gesellschaftsrecht. Ergebnisse aus Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsverfahren können der Reputation und dem Geschäft der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen oder zumindest hohe Kosten verursachen.

Darüber hinaus hat die Missachtung von Gesetzen, regulatorischen Anforderungen und der darauf abgestimmten Richtlinien eine gravierende Negativauswirkung auf die Gesellschaft. Hierzu gehören beispielsweise Risiken im Zusammenhang mit Korruption sowie die Verstöße gegen Exportbedingungen.

Auswirkung: Die Ergebnisse von Rechtsstreitigkeiten sind mit Unsicherheiten behaftet. In der Folge können aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen, die nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und damit Auswirkungen auf unser Geschäft sowie die entsprechenden Finanzkennzahlen haben können.

In der SINGULUS TECHNOLOGIES AG resultierte das Risiko aus Rechtsstreitigkeiten zu einem hohen Anteil aus der Klage der Alster & Elbe Inkasso GmbH, Hamburg.

Bezüglich dieser Klage mit einem Streitwert von 750 Mio. € gegen die Gesellschaft sowie fünf weitere Beklagte auf Feststellung der Verpflichtung zum Schadenersatz hatte das Landgericht Karlsruhe am 26. Juli 2017 die Klage vollständig abgewiesen. Das Urteil bestätigte die Gesellschaft in ihrer Rechtsauffassung sowie die Ausführungen im Risikobericht zum 31. Dezember 2016. Die Alster & Elbe hat die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgenommen. Das Urteil ist daher rechtskräftig. Ein materielles rechtliches Risiko besteht für die Gesellschaft daher nicht mehr.

Auswirkungen aus Compliance-Verstößen messen wir eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 5) bei, die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir mit niedrig.

Maßnahmen: Rechtliche Risiken werden einem systematischen Ansatz folgend identifiziert und unter Zuhilfenahme von externen Rechtsanwälten betreut.

Zur Prävention möglicher Gesetzesverstöße hat die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe einen konzernweiten Code of Conduct etabliert. Dieser soll den Mitarbeitern konkrete Verhaltensregeln für verschiedene Situationen geben. Eine weitere Maßnahme zur Vorbeugung von Compliance-Verstößen sind individuelle Mitarbeiterschulungen zu einzelnen Fragen verschiedener rechtlicher Vorschriften.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses

Im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wird das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen sind dies:

Die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit

Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung

Die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen Vorschriften

Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert.

Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wichtig eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Besonderen die folgenden Elemente:

Identifikation wesentlicher Risikofelder und Kontrollen mit Einfluss auf den konzernweiten Rechnungslegungsprozess

Überwachung des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und der entsprechenden Ergebnisse auf Ebene des Vorstands

Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen

Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein.

Chancenbericht

Die Chancen von SINGULUS TECHNOLOGIES für die weitere unternehmerische Entwicklung werden im Rahmen regelmäßiger Strategiemeetings diskutiert, in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen analysiert und gegebenenfalls innerhalb der jährlich erstellten operativen Planung erfasst. Im Rahmen der Strategieplanung werden die Chancen für das Erreichen eines profitablen Wachstums ermittelt. Die direkte Verantwortung für das frühzeitige Identifizieren von Chancen und deren Realisierung liegt beim Vorstand.

Im Segment Solar hat SINGULUS TECHNOLOGIES das Produktportfolio in den letzten Geschäftsjahren strategisch ausgerichtet und weiter ausgebaut. SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert dabei im Wesentlichen den Weltmarkt für Maschinen und Anlagen zur Zellproduktion. Im Bereich CIGS hat SINGULUS TECHNOLOGIES eine führende Position erreicht und geht von einem längeren Investitionszyklus für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule aus. Die erreichte Marktstellung eröffnet dem Unternehmen zahlreiche Chancen und Möglichkeiten. Der größte Kunde in China, CNBM, hat inzwischen den Bau von vier Produktionsstandorten für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule in China begonnen. Die geplante Ausbringungsmenge jeder Fabrik beträgt am Ende der ersten Ausbaustufe jeweils rund 300 MW. In weiteren Ausbaustufen soll letztlich jeder Standort eine Ausbringungsmenge von rund 1.500 MW erreichen. Die bereits bestehenden Verträge sowie die geplanten Ausbaustufen bis zu 1.500 MW eröffnen SINGULUS TECHNOLOGIES als Lieferant für Maschinenequipment eine positive Entwicklung. Die Gespräche für die Ausstattung von zwei weiteren Standorten bieten die Möglichkeit zu einer weiteren Steigerung der Auftragseingänge in diesem Segment. SINGULUS TECHNOLOGIES rechnet hier jeweils mit einer Auftragserteilung nach erfolgreichem Abschluss der laufenden Vertragsverhandlungen.

Da weitere Unternehmen planen, in China die Produktion von CIGS-Modulen auszubauen, sieht das Unternehmen gute Chancen für weitere Aufträge in diesem Bereich.

Im Bereich der Hochleistungs-Solarzellen für die Heterojunction-Technologie hat SINGULUS TECHNOLOGIES im Berichtszeitraum seine Position für SILEX II Prozessanlagen gefestigt. Mit mehreren Kunden wird über weitere Projekte verhandelt. SINGULUS TECHNOLOGIES strebt auch bei den kristallinen Hochleistungs-Solarzellen an, die wesentlichen Produktionsschritte aus einer Hand liefern zu können. In Ergänzung sollen zusätzlich Produktionsanlagen mit Vakuum-Beschichtungstechnologie geliefert werden. Das Joint Venture mit Golden Concord Holdings Limited (GCL) und China Intellectual Electric Power Technology Co., Ltd. (CIE) soll den Marktzugang für die Heterojunction-Technologie in China erleichtern und beschleunigen. In China und zahlreichen anderen Ländern wird die Erweiterung bzw. die Einführung der lokalen Produktion von Solarzellen und -modulen intensiv geprüft. Dies eröffnet SINGULUS TECHNOLOGIES zahlreiche Chancen für neue Großprojekte in beiden Bereichen: der kristallinen HJT und der Dünnschicht-Solartechnik.

Da die Nachfrage nach dem neuen Disc-Format Ultra HD Blu-ray Disc bis jetzt gering ist, ergeben sich mit der Einführung der neuen Ultra HD Blu-ray Disc nur geringe Chancen für den Einsatz der Produktionsanlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES. Dieser Markt wird aus Sicht der Gesellschaft ein Nischenmarkt mit geringen Absatzzahlen bleiben.

Im Segment Halbleiter zeichnet sich immer noch kein Massenmarkt für MRAM Speicher ab. SINGULUS TECHNOLOGIES hat sich derzeit eine sehr gute Position bei zahlreichen MRAM Entwicklungsprojekten erarbeitet und es bietet sich hier die Chance, seine Vakuum-Beschichtungsanlagen in diesem Bereich bei ansteigendem Bedarf zu verkaufen. Zusätzlich eröffnen sich in den kommenden Jahren weitere Chancen bei neuen Anwendungsfeldern für extrem präzise Schichtsysteme, wie z. B. in der Sensorik.

Es bestehen gute Chancen, in der Zukunft in neuen Absatzmärkten, wie z. B. der dekorativen Beschichtung von Gebrauchsgütern und in der Anwendung von nasschemischen Prozessen, zusätzliche Umsatz- und Ergebnisbeiträge zu generieren. Der erfolgreiche Start in der Medizintechnik im abgelaufenen Geschäftsjahr bietet der Gesellschaft die Chance, hier weitere Abnehmer zu finden und Aufträge zu generieren.

Zusammenfassende Darstellung der Risiken und Chancen

Das Projekt- und das Absatzmarktrisiko für das Segment Solar sowie das Liquiditätsrisiko werden aus heutiger Sicht immer noch als die wesentlichen Risiken im Konzern angesehen.

Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung, insbesondere mit der Durchführung der CNBM-Projekte, verwirklichen, könnten diese erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft haben. Das Eintreffen der zugesagten Anzahlungen sowie Erteilung von weiteren Großaufträgen über die Lieferung von Anlagen zur Herstellung von CIGS-Solarmodulen ist von enormer Bedeutung für den Erfolg und das Fortbestehen von SINGULUS TECHNOLOGIES.

Das Segment Solar soll in den kommenden Jahren den größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Bleiben die prognostizierten Umsätze innerhalb der kommenden Jahre aus, würde dies zu materiellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES führen. Auch vor dem Hintergrund der Entwicklung neuer Geschäftsbereiche bleibt die Entwicklung des Solarmarktes entscheidendes Kriterium für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. Aus heutiger Sicht gehen wir aber künftig von einer weiter steigenden Nachfrage nach Anlagen zur Fertigung von Solarzellen aus.

Nach einer erfolgreichen Kapitalerhöhung zum Ende des Geschäftsjahres 2017 sowie einer deutlich verbesserten Auftragslage hat sich die Liquiditätssituation der Gesellschaft verbessert. Für die weitere Liquiditätsentwicklung ist ein planmäßiger Zahlungseingangsverlauf der CNBM-Projekte erforderlich. Ein teilweises Scheitern der Realisierung dieser Großprojekte hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens.

Umwelt und Nachhaltigkeit

Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hat für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG einen immer höheren Stellenwert. Darunter verstehen Vorstand und Aufsichtsrat die verantwortungsbewusste und nachhaltige, auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Diese Grundsätze der guten Unternehmensführung, Corporate Governance, stellen eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen unserer Aktionäre und Mitarbeiter, angemessenen Umgang mit Risiken und Transparenz sowie Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sicher. Die Gesellschaft hat einen Ethikkodex als interne Richtlinie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (i. e. Compliance) im Unternehmen ausgearbeitet und implementiert. Die Schulungen der relevanten Führungskräfte und Mitarbeiter werden regelmäßig wiederholt. Das Unternehmen verfolgt dabei das Ziel, bei den wirtschaftlichen Abläufen und Prozessen den Gedanken und die Ziele der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit zu befolgen.

Die Produkte des Unternehmens werden kontinuierlich verbessert, um den Gedanken der Nachhaltigkeit zu folgen und den Energieverbrauch zu senken. Nachhaltiges Denken beginnt hier schon bei der Konstruktion der Anlagen. Das Recycling aller Verbrauchsmaterialien im Alltag ist im Unternehmen selbstverständlich.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG widmet generell ihre Aufmerksamkeit der strukturellen Reduktion des betrieblichen Energieverbrauches auf Basis von:

relevanten Gesetzen und Regulierungen

Kosteneinsparungen und Wettbewerbsfähigkeit

Perspektiven zur Optimierung der Abläufe

SINGULUS TECHNOLOGIES hat ein Energiemanagementsystem im Unternehmen installiert. Im Jahr 2016 wurde das Zertifikat nach DIN EN ISO 50001 für das Unternehmen erteilt. Hierin werden die ermittelten normativen, rechtlichen und internen Anforderungen und Vorgaben einbezogen, festgehalten und umgesetzt. Für die ständigen Verbesserungen des Energiemanagementsystems, deren Verwirklichungen und Aufrechterhaltung, stellt SINGULUS TECHNOLOGIES die notwendigen finanziellen, technischen und personellen Ressourcen bereit.

Die Realisierung der Energiepolitik wird gemäß DIN EN ISO 50001 durch folgende Schritte realisiert:

der Energieverbrauch wird systematisch evaluiert

die Energieströme werden aufgezeichnet und auf aktuellem Stand gehalten

Energiesparmaßnahmen werden geplant und eingeführt

die geplanten Aktivitäten zur Verbesserung der Energieeffizienz werden kontinuierlich auf den neuesten Stand gebracht

der Vorstand veröffentlicht die Ziele zum Energiemanagement

Um die Energiepolitik umzusetzen, wurde ein Energiemanagementbeauftragter (EMB) ernannt. Um die unternehmerische Sorgfaltspflicht einzuhalten, werden alle strategischen und operativen Ziele sowie alle notwendigen Maßnahmen in einem Energiemanagementhandbuch festgelegt.

Im Jahr 2015 wurden ca. 6,263 GWh Gesamtenergie an den Standorten Kahl am Main und Fürstenfeldbruck verbraucht. 2016 lag der Verbrauch bei 6,354 GWh Gesamtenergie, im Jahr 2017 bei 6,293 GWh. Dieser Wert wird stark beeinflusst vom Auslastungsgrad an beiden Standorten. Einen Teil der verbrauchten Energie erzeugen wir selbst über unsere Photovoltaik-Anlage an unserem Standort in Fürstenfeldbruck.

SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als eine Chance an, sich mit innovativen Produkten entsprechend zu positionieren und damit eine langfristige Werterhaltung und Wertsteigerung zu erreichen.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

Soziale Verantwortung im Unternehmen und gegenüber der Region

Umweltbewusstsein

Das Schonen von Ressourcen

Das Vermeiden von unnötiger CO2-Belastung

Eine intakte Natur und Umwelt sind neben der wirtschaftlichen Prosperität und sozialen Wohlfahrt die Basis und eine wichtige Säule für eine zukunftsfähige Gesellschaft.

Vergütungsbericht

Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Er enthält die Angaben, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts (§ 289a Abs. 2 i.V.m. § 285 Nr. 9 HGB) Bestandteil des Anhangs nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB bzw. des Lageberichtes nach § 315a Abs. 2 HGB sind. Der Vergütungsbericht erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("Kodex") die Grundzüge und die Struktur des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und legt außerdem die Vergütung der einzelnen Vorstands und Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 offen. Darüber hinaus berücksichtigt er die Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 17 (DRS).

A. VERGÜTUNG DES VORSTANDS

I. Zusammensetzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2017

Dr.-Ing. Stefan Rinck

Vorsitzender des Vorstands; Vorstand für Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten

Dipl.-Oec. Markus Ehret

Vorstand für Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf und IT

II. Erläuterung Vergütungsstruktur

1 Überblick Vergütungsstruktur

1.1 Konzept und Zielsetzungen der Vergütungsstruktur

Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen.

Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und besteht aus einer fixen sowie einer variablen Vergütung (einschließlich einer aktienbasierten Vergütung), Versorgungszusagen und Sachleistungen. Der Aufsichtsrat geht dabei von einem jährlichen monetären Zieleinkommen aus, das sich zu rund 60 % aus der Fixvergütung und zu 40 % aus dem jährlichen variablen Bonus zusammensetzen soll. Hinzu kommen - bei Erreichen der jeweiligen Erfolgsziele - Auszahlungen aus den Phantom Stock (virtuelle Aktien) Programmen, maximal in Höhe des Dreifachen des jeweiligen Ausübungspreises. Im Fall von Herrn Markus Ehret darf der über den Zeitraum eines Jahres aus den Phantom Stock Programmen zu gewährende Barausgleich den Betrag des jährlichen Festgehalts nicht übersteigen. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26. Januar 2017 wurde die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck zum Mitglied des Vorstands vorzeitig um fünf Jahre bis zum 31. August 2022 verlängert und der bisherige Dienstvertrag wurde mit Wirkung ab dem 1. September 2017 durch einen neu gefassten Dienstvertrag ersetzt, wobei mit Blick auf zwischenzeitlich erfolgte Änderungen des Kodex einige Punkte geändert wurden (siehe dazu im Folgenden).

Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Höhe des Zieleinkommens an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen sowie an der vertikalen Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Die Absicht des Aufsichtsrates ist es, die Vorstandsmitglieder langfristig an das Unternehmen zu binden und einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen. Die variable Vergütung soll zudem Motivation und Leistungsbereitschaft der Vorstandsmitglieder fördern, bietet aber zugleich die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bei der Festlegung des Bonus zu berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütung regelmäßig in seiner ersten Aufsichtsratssitzung des Jahres. In diese Überprüfung bezieht er die individuelle Leistung und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein.

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft hatte in der Vergangenheit deutliche Auswirkungen auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder. Aufgrund der vormals schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft hatte der Vorstand dem Aufsichtsrat in 2016 vorgeschlagen, bis auf weiteres die vor 2015 beschlossenen Gehaltskürzungen um 20 % beizubehalten und auf die ursprünglich vorgesehene Anpassung der Vergütung auf das vertragliche Niveau für das Geschäftsjahr 2016 zu verzichten. Der Aufsichtsrat hatte daraufhin gemäß § 87 Abs. 2 AktG beschlossen, das Festgehalt der Vorstandsmitglieder vom 1. Januar 2016 bis spätestens 31. Dezember 2016 weiterhin um jeweils 20 % gegenüber der vertraglich vereinbarten Höhe herabzusetzen. Beiträge zur Altersvorsorge und sonstigen Nebenleistungen blieben davon unberührt. Aufgrund der inzwischen verbesserten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft war es aus Sicht des Aufsichtsrates nicht erforderlich, die Gehaltskürzungen länger aufrecht zu erhalten, sodass die Gehälter der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2017 wieder das vertraglich vorgesehene Niveau erreichten.

Der Aufsichtsrat hat die Zielerreichung beider Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 auf jeweils 80 % festgesetzt.

Nach Abschluss des dritten Quartals des Geschäftsjahres 2017 war eine Ausübung von Phantom Stocks aus den Programmen 2012, 2014 und 2015 möglich, eine entsprechende Ausübung erfolgte durch beide Vorstandsmitglieder. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck übte am 1. Dezember 2017 Phantom Stocks wie folgt aus und erhielt folgende Ausgleichszahlungen: (i) Programm 2012: 625 Stück, EUR 1.931,24, (ii) Programm 2014: 781,25 Stück, EUR 5.836,72 und (iii) Programm 2015: 390,625 Stück, EUR 1.471,10. Somit betrug die Summe des Auszahlungsbetrags für ihn EUR 9.239,06. Herr Markus Ehret übte ebenfalls am 1. Dezember 2017 Phantom Stocks wie folgt aus und erhielt folgende Ausgleichzahlungen: (i) Programm 2012: 500 Stück, EUR 1.545,00, (ii) Programm 2014: 625 Stück, EUR 4.669,38 und (iii) Programm 2015: 321,5 Stück, EUR 1.176,88. Somit betrug die Summe des Auszahlungsbetrags für ihn EUR 7.391,26. Die Auszahlungen erfolgten im Januar 2018.

In der Aufsichtsratssitzung vom 19. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat entschieden, den Vorstandsmitgliedern Phantom Stocks im Geschäftsjahr 2017 auszugeben. An Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck wurden 150.000 Stück und an Herrn Markus Ehret 100.000 Stück ausgegeben.

1.2 Zusammensetzung der Vergütung

Die Vergütung setzt sich generell aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Mit Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck wurde in 2017 ein neuer Dienstvertrag abgeschlossen und mit Herrn Markus Ehret wurde in 2014 ein neuer Dienstvertrag abgeschlossen, aufgrund derer die Vergütungen grundsätzlich einheitlich nach dem hier beschriebenen Vergütungssystem gewährt werden. In dem 2017 neu abgeschlossenen Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck wurden insbesondere Anpassungen an die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen des Kodex vorgenommen, was zu einer weiteren Angleichung der Dienstverträge der beiden Vorstandsmitglieder führte (siehe zu wesentlichen Abweichungen in dem 2017 neu gefassten Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck im Folgenden jeweils die zusätzlichen Anmerkungen). Der erfolgsunabhängige Teil der Vergütung besteht aus einem festen Jahresgehalt, betrieblich finanzierten Altersversorgungen und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und Phantom Stocks, deren Wert von der langfristigen Unternehmensentwicklung abhängt, als langfristigen Anreiz für die künftige Tätigkeit.

Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauffolgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorstandsmitgliedern individuell vereinbart. Die Zielvereinbarungen bestehen in der Regel zu 50 % aus finanziellen, zu 30 % aus operativen und zu 20 % aus strategischen Zielen. Die Zielvergütung soll sich bei 100 %-iger Zielerreichung zu rund 60 % aus dem Festgehalt und zu etwa 40 % aus der jährlichen Bonuszahlung zusammensetzen. In dem 2017 neu gefassten Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck findet sich diese Aufteilung nicht ausdrücklich geregelt; allerdings darf hier der Bonus 80 % des Festgehalts nicht überschreiten, sodass sich die Zielvergütung zu rund 56 % aus dem Festgehalt und zu rund 44 % aus der jährlichen Bonuszahlung zusammensetzt. Werden die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht, entscheidet der Aufsichtsrat, ob und in welcher Höhe eine variable Vergütung gezahlt wird. Der Aufsichtsrat kann für den Vorstandsvorsitzenden nach freiem Ermessen festlegen, dass dieser bei Übertreffen der vereinbarten Ziele bis zu 150 % (unter dem 2017 neu gefassten Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck: 120 %) der einjährigen variablen Vergütung (bezogen auf 100 % Zielerreichung) erhält.

Die Vorstandsverträge sehen die Möglichkeit vor, zusätzlich zu den variablen Vergütungen einmalige Sonderzahlungen zu leisten, um besonderen Umständen Rechnung tragen und eine angemessene sowie wettbewerbsfähige Vergütung gewährleisten zu können. Unter dem 2017 neu gefassten Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck kann die Sonderzahlung höchstens die Hälfte des Festgehalts betragen und unterliegt der Gesamtgrenze der Vergütung, die das Vorstandsmitglied maximal im Laufe eines Jahres erhalten kann.

Seit dem Geschäftsjahr 2011 gewährt das Unternehmen den Mitgliedern des Vorstands grundsätzlich jedes Jahr Phantom Stocks nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen Phantom Stocks Programms. Die Bedingungen des Programms wurden für Herrn Markus Ehret in seinem am 12. Juni 2014 abgeschlossenen Dienstvertrag angepasst und wurden für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck in seinem 2017 neu gefassten Dienstvertrag ebenfalls angepasst. Die Änderungen waren jeweils vorwiegend technischer Natur. Mit Wirksamkeit der von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 beschlossenen Kapitalherabsetzung hatte sich die Zahl der vor der Maßnahme ausgegebenen Phantom Stocks im Verhältnis 160:1 reduziert. Der Ausübungspreis blieb hierdurch unverändert.

Das Phantom Stocks Programm soll eine langfristige Anreiz- und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Die Phantom Stocks stellen eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht und damit nachhaltig Wert für die Aktionäre schafft. Die Zuteilung der Phantom Stocks erfolgt unentgeltlich als weiterer Bestandteil der Vergütung. Jeder Phantom Stock berechtigt virtuell zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dem nicht gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag. Nach Ablauf der Warteperiode erhält der Inhaber der virtuellen Aktien bei Ausübung den Gegenwert des Aktienpreises abzüglich des Ausübungspreises ausschließlich in Form eines Barausgleichs (Cash Settlement), höchstens aber das Dreifache des Ausübungspreises je Phantom Stock. Der Dienstvertrag von Herrn Markus Ehret ab 1. Januar 2015 und der 2017 neu gefasste Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck sehen zudem eine weitere Grenze vor, nach der der innerhalb eines Jahres gewährte Barausgleich die Höhe der Jahresfestvergütung nicht überschreiten darf. Eine Erfüllung der Ansprüche aus den Phantom Stocks mit eigenen Aktien der Gesellschaft ist ausgeschlossen.

Die Ausübung von Phantom Stocks kann erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren erfolgen, die mit dem Ausgabetag zu laufen beginnt. Die Phantom Stocks können jeweils innerhalb einer Laufzeit von fünf Jahren seit dem Ausgabetag ausgeübt werden. Phantom Stocks, die bis zum Ende dieser Laufzeit nicht ausgeübt wurden, verfallen ersatz- und entschädigungslos. Nach Ablauf der Wartezeit kann die Ausübung binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag (einschließlich) nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal erfolgen, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25 % der gehaltenen Phantom Stocks, innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weiteren 25 % ausgeübt werden können. Unter dem ab dem 1. Januar 2015 geltenden Dienstvertrag von Herrn Markus Ehret und unter dem 2017 neu gefassten Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck wurde der Ausübungszeitraum bis zum 20. Juni bzw. 20. Dezember, der unmittelbar auf die Veröffentlichung des jeweiligen Quartalsberichts folgt, verlängert. In dem 2017 neu gefassten Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck wurde zudem klargestellt, dass sich der Ausübungszeitraum um die Dauer der Selbstbefreiung verlängert, wenn während eines Ausübungszeitraums eine Ausübung wegen einer Selbstbefreiung nach Art. 17 Abs. 4 MAR nicht möglich war.

Die Ausübung der Phantom Stocks setzt voraus, dass der Kurs der Aktie der Gesellschaft bestimmte Erfolgsziele erreicht hat, d. h. um einen bestimmten Mindestprozentsatz über dem Ausübungspreis liegt: Maßgebend für die Bestimmung des Erfolgsziels für einen Ausübungszeitraum ist der nicht gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse im Referenzzeitraum; Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen in Frankfurt am Main ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts. Die Bedingungen der an Herrn Markus Ehret ab 2014 ausgegebenen Phantom Stocks sehen als Referenzzeitraum den Zeitraum von einem Kalendermonat ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts (einschließlich) vor. Die Ausübung der Phantom Stocks ist nur möglich, wenn der nicht gewichtete (ab Phantom Stock Programm 2014 für Herrn Markus Ehret: gewichtete) Durchschnitt der Schlusskurse im Referenzzeitraum für die ersten 25 % der Phantom Stocks (erste Ausübungstranche) um mindestens 15,0 %, im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %. im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20,0 % und im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Ausübungspreis liegt. Unter dem 2017 neu gefassten Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ist die Ausübung für alle Tranchen jeweils nur möglich, wenn der Referenzpreis zum Zeitpunkt der Ausübung mindestens 15 % über dem Ausübungspreis liegt. Eine Ausübung unabhängig vom Erreichen der Erfolgsziele ist innerhalb der Laufzeit der Phantom Stocks auch vorzeitig möglich, sobald ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht worden ist oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt.

Schließlich erhalten die Vorstandsmitglieder Sachbezüge wie Dienstwagen und Versicherungen sowie eine betrieblich finanzierte, beitragsorientierte Altersversorgung.

1.3 Höchstgrenzen

Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 des Kodex empfiehlt, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder betragsmäßige Höchstgrenzen insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Bestandteile aufweisen soll. Der Aufsichtsrat hält Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung grundsätzlich für sinnvoll und hat diese in der folgenden Form implementiert:

In den Dienstverträgen beider amtierender Vorstandsmitglieder sind Höchstgrenzen für die variablen Vergütungsbestandteile vorgesehen, die sich aus der Systematik der Vergütung ergeben und vom Aufsichtsrat kontrolliert werden. Der Aufsichtsrat kann die einjährige variable Vergütung für den Vorstandsvorsitzenden bei Übertreffen der Ziele nach freiem Ermessen auf bis zu 150 % des Zielbetrags erhöhen (unter dem 2017 neu gefassten Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck: 120 %). Allerdings darf diese einjährige variable Vergütung unter dem 2017 neu gefassten Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck 80 % des Festgehalts nicht übersteigen; dies gilt auch, wenn die Zielerreichung über 100 % liegt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Phantom Stocks. Die Zahl der Phantom Stocks, die gewährt werden können, ist nicht von Anfang an nach oben begrenzt, sondern wird vom Aufsichtsrat bei Gewährung jeder Tranche festgesetzt. Bei Ausübung der Phantom Stocks erhält der Berechtigte die Differenz zwischen dem Aktienpreis bei Ausgabe (Ausübungspreis) und bei Ausübung, höchstens aber das Dreifache des Ausübungspreises je Phantom Stock (siehe oben).

Der mit Wirkung zum 1. Januar 2015 geschlossene Dienstvertrag von Herrn Markus Ehret sieht darüber hinaus die folgenden weiteren Höchstgrenzen vor: Die jährliche Vergütung (fixe und variable Vergütung einschließlich Nebenleistungen, ohne Einbezug des Versorgungsaufwands) ist insgesamt auf 800.000 €, der variable Bonus weiterhin auf zwei Drittel des jährlichen Festgehalts, derzeit also 186.667 €, und der über den Zeitraum eines Jahres aus den Phantom Stocks Programmen zu gewährende Barausgleich auf den Betrag des jährlichen Festgehalts, seit dem 1. Januar 2015 also 280.000 €, begrenzt.

Der in 2012 abgeschlossene Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck bezifferte für die Vergütung insgesamt keine betragsmäßige Höchstgrenze. Nach der Neufassung des Dienstvertrags von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck aus 2017 ist die Vergütung, die das Vorstandsmitglied im Laufe eines Jahres erhalten kann (fixe und variable Vergütung einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsbeitrag), auf das 3,5-fache des jeweils festgesetzten Festgehalts (von derzeit 440.000 €), also derzeit auf 1.540.000 € begrenzt. Der variable Bonus ist weiterhin auf 80 % des Festgehalts begrenzt, derzeit also auf 352.000 €, und der über den Zeitraum eines Jahres aus den Phantom Stocks Programmen zu gewährende Barausgleich auf den Betrag des jährlichen Festgehalts, derzeit also auf 440.000 €. Eine Sonderzahlung kann zudem höchstens die Hälfte des Festgehalts betragen, ist derzeit also auf 220.000 € begrenzt, und unterliegt im Übrigen der Höchstgrenze der Vergütung insgesamt.

Die mögliche Auszahlung an die Vorstandsmitglieder weist folglich auch insgesamt eine Höchstgrenze auf, die der Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres beziffern kann.

2 Feste Vergütung

Die feste Vergütung der Vorstandsmitglieder wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen. Die Festvergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2017 betrug 440.000 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 280.000 € für Herrn Markus Ehret.

Die gesamte im Geschäftsjahr 2017 bezahlte feste Vergütung (einschließlich sonstige Vergütung) betrug 792.695 €.

3 Variable Vergütung

Die auf Basis der individuellen Zielabsprachen und gemäß der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2017 zurückgestellte variable Vergütung betrug 234.400 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 149.333 € für Herrn Markus Ehret, insgesamt also 383.733 €.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Recht, nach freiem Ermessen für außerordentliche Leistungen Sonderzahlungen zu gewähren.

4 Aktienoptionen und virtuelle Aktien (Phantom Stocks)

Im Geschäftsjahr 2017 gewährte die SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Vorstandsmitgliedern insgesamt 250.000 (Vorjahr: 225.000) weitere Phantom Stocks, davon 150.000 Stück an Herrn Dr.- Ing. Stefan Rinck (Vorjahr: 125.000) und 100.000 Stück an Herrn Markus Ehret (Vorjahr: 100.000). Der Gewährungswert dieser virtuellen Aktien beträgt 3,146 € pro Phantom Stock (Vorjahr: 1,749 €). Damit hält der Vorstand einschließlich der im Geschäftsjahr 2017 ausgegebenen 250.000 virtuellen Aktien und abzüglich der im Geschäftsjahr 2017 ausgeübten virtuellen Aktien am Ende des Geschäftsjahres 2017 rund 475.703,12 Phantom Stocks.

Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck übte am 1. Dezember 2017 Phantom Stocks wie folgt aus: (i) Programm 2012: 625 Stück, (ii) Programm 2014: 781,25 Stück und (iii) Programm 2015: 390,625 Stück. Herr Markus Ehret übte ebenfalls am 1. Dezember 2017 Phantom Stocks wie folgt aus: (i) Programm 2012: 500 Stück, (ii) Programm 2014: 625 Stück und (iii) Programm 2015: 312,5 Stück.

Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck hielt damit am Ende des Geschäftsjahres 2017 275.390,625 virtuelle Aktien, die sich wie folgt zusammensetzen: (i) 390,625 verbliebene virtuelle Aktien aus dem Programm 2015, (ii) 125.000 virtuelle Aktien aus dem Programm 2016 und (iii) 150.000 im Geschäftsjahr 2017 gewährte virtuelle Aktien. Herr Markus Ehret hielt damit am Ende des Geschäftsjahres 2017 200.312,5 virtuelle Aktien, die sich wie folgt zusammensetzen: (i) 312,5 verbliebene virtuelle Aktien aus dem Programm 2015, (ii) 100.000 virtuelle Aktien aus dem Programm 2016 und (iii) 100.000 im Geschäftsjahr 2017 gewährte virtuelle Aktien.

Die periodengerechte Verteilung des beizulegenden Zeitwerts der virtuellen Aktien führte im Geschäftsjahr 2017 zu einem Aufwand in Höhe von 722 T€. Auf die virtuellen Aktien von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck entfällt ein Aufwand in Höhe von 411 T€ (Vorjahr: 12 T€) auf die virtuellen Aktien von Herrn Markus Ehret entfällt ein Aufwand in Höhe von 311 T€ (Vorjahr: 9 T€).

5 Sonstige Vergütung

Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie Dienstwagen bzw. pauschale Entschädigung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke und Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Höhe zu.

Für die Tätigkeiten als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft bezogen die Vorstände im Geschäftsjahr 2017 keine zusätzliche Vergütung.

6 Pensionszusagen

Die Vorstandsmitglieder erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des dienstvertraglichen Bruttojahresfestgehalts. Diese Form der Altersversorgung erlaubt es der Gesellschaft, den jährlichen - und folglich auch den langfristigen - Aufwand zuverlässig zu berechnen. Die Höhe der Leistungszusage wurde auf der Basis eines in etwa angestrebten Versorgungsniveaus, einer hypothetischen Bestellungsdauer und der erwarteten Zinsentwicklung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen als Prozentsatz der Festvergütung berechnet. Das tatsächliche Versorgungsniveau steht bei einer beitragsorientierten Leistungszusage jedoch nicht fest, da es von der Dauer der Vorstandszugehörigkeit und der Zinsentwicklung abhängt.

Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck seit 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret 31,58 % seit 1. Januar 2015 des Jahresfestgehalts. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 betrug rund 352 T€ (Vorjahr: 344 T€), wovon rund 264 T€ (Vorjahr: 257 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und rund 88 T€ (Vorjahr: 87 T€) auf Herrn Markus Ehret entfielen.

Die Altersversorgung wurde in 2011 von der Gesellschaft auf den Verein Towers Watson Second e-Trust e.V. ("Verein") ausgegliedert. Als Versorgungsleistungen werden Altersversorgungsleistungen und Hinterbliebenenleistungen gewährt. Hinsichtlich der Altersversorgungsleistung ist geregelt, dass eine monatliche Altersrente oder eine einmalige Kapitalzahlung gewährt wird, wenn das Vorstandsmitglied nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. Scheidet das Vorstandsmitglied vor Vollendung des 63. Lebensjahres, frühestens jedoch nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis aus, wird als vorgezogene Altersversorgungsleistung eine vorgezogene monatliche Altersrente oder eine vorgezogene einmalige Kapitalzahlung gewährt, sofern das Vorstandsmitglied zum Ausscheidezeitpunkt die Zahlung der vorgezogenen Altersversorgungsleistung verlangt. Die Höhe der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung richtet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Tarifwerk des Rückdeckungsversicherers. Der Verein schließt zur Rückdeckung der Versorgungsleistungen entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. Die Rechte aus diesen Verträgen stehen ausschließlich dem Verein zu. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds vor Inanspruchnahme einer (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung erhält der hinterbliebene Ehegatte ein einmaliges Hinterbliebenenkapital. Die Höhe des Hinterbliebenenkapitals wird bei Eintritt des Versorgungsfalls ermittelt und entspricht der jeweils fälligen Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn aus der für den Vorstand vom Verein abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung. Im Falle des Todes nach Inanspruchnahme der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung in Form einer monatlichen Rente, jedoch vor Ablauf von 20 Jahren seit Rentenbeginn, erhält der hinterbliebene Ehegatte eine zeitlich befristete Hinterbliebenenrente bis zum Ablauf dieses 20-Jahres-Zeitraums. Sofern kein anspruchsberechtigter hinterbliebener Ehegatte vorhanden ist, erhalten unter bestimmten Umständen die hinterbliebenen Kinder jeweils zu gleichen Teilen die Hinterbliebenenleistung. Scheidet das Vorstandsmitglied vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus den Diensten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus, behält es eine anteilige Anwartschaft auf Versorgungsleistungen, unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt des Ausscheidens die gesetzliche Unverfallbarkeit gemäß den maßgebenden Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes vorliegt.

Ill. lndividuelle Vergütung

Für die einzelnen Vorstandsmitglieder ergab sich im Berichtsjahr folgende Vergütung:

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Dr.-Ing. Stefan Rinck Vorstandsvorsitzender Eintrittsdatum: 01.09.2009
Gewährte Zuwendungen 2016
[in €]
2017
[in €]
2017 (Min)
[in €]
2017 (Max)
[in €]
Festvergütung1) 352.000 440.000 440.000 440.000
Nebenleistungen 45.580 45.580 45.580 45.580
Summe 397.580 485.580 485.580 485.580
Einjährige variable Vergütung 293.0002) 293.0003) 0 352.000
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Sonderzahlungen 0 0 0 220.0004)
Phantom Stocks 2016 (Ausübung vom 10.11.2018 bis 09.11.2021) 218.625 0 0 0
Phantom Stocks 2017 (Ausübung vom 21.07.2019 bis 20.07.2022) 0 471.900 0 440.0006)
Summe 909.205 1.250.480 485.580 1.497.580
Versorgungsaufwand 256.629 263.868 263.868 263.868
Gesamtvergütung 1.165.834 1.514.348 749.448 1.540.0007)
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Dipl.-Oec. Markus Ehret Mitglied des Vorstands Eintrittsdatum: 19.04.2010
Gewährte Zuwendungen 2016
[in €]
2017
[in €]
2017 (Min)
[in €]
2017 (Max)
[in €]
Festvergütung1) 224.000 280.000 280.000 280.000
Nebenleistungen 26.823 27.115 27.115 27.115
Summe 250.823 307.115 307.115 307.115
Einjährige variable Vergütung 186.667 2) 186.667 3) 0 186.667
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Sonderzahlungen 0 0 0 5)
Phantom Stocks 2016 (Ausübung vom 10.11.2018 bis 09.11.2021) 174.900 0 0 0
Phantom Stocks 2017 (Ausübung vom 21.07.2019 bis 20.07.2022) 0 314.600 0 280.0006)
Summe 612.390 808.382 307.115 773.782
Versorgungsaufwand 86.885 88.424 88.424 88.424
Gesamtvergütung 699.275 896.806 395.539 862.2068)

1) In 2016 um 20% reduzierte Festvergütung

2) Die tatsächlich gewährte einjährige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2016 betrug 175.800 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 112.000 € für Herrn Markus Ehret

3) Die tatsächlich gewährte einjährige variable Vergütung beträgt für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck 234.400 € und für Herrn Markus Ehret 149.333 €. Unter Berücksichtigung dieser gewährten Beträge und unter Außerachtlassung der Aufwendungen für Altersversorgung betragen die Gesamtbezüge gem. §285 Nr. 9 HGB für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck 1.159.980 € und für Herrn Markus Ehret 736.448 €, also insgesamt 1.896.428 €.

4) Höchstgrenze des Betrags, den das Vorstandsmitglied laut Dienstvertrag in einem Jahr erhalten kann

5) Im Rahmen der Höchstgrenze der Gesamtvergütung nach Dienstvertrag

6) Höchstbetrag des Barausgleichs zum Ausübungszeitpunkt

7) Höchstgrenze laut Dienstvertrag von 1.540.000 €; schließt Versorgungsaufwand ein

8) Höchstgrenze laut Dienstvertrag von 800.000 €; schließt Versorgungsaufwand nicht ein

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Dr.-Ing. Stefan Rinck Vorstandsvorsitzender Eintrittsdatum: 01.09.2009
Zufluss 2016
[in €]
2017
[in €]
Festvergütung* 352.000 440.000
Nebenleistungen 45.580 45.580
Summe 397.580 485.580
Einjährige variable Vergütung 146.500 175.800
Mehrjährige variable Vergütung 0 0
Phantom Stocks 2012 (Ausübung vom 27.11.2014 bis 26.11.2017) 0 1.931**
Phantom Stocks 2014 (Ausübung vom 08.04.2016 bis 07.04.2019) 0 5.837**
Phantom Stocks 2015 (Ausübung vom 10.04.2017 bis 09.04.2019) 0 1.471**
Sonstiges 0 0
Summe 544.080 670.619
Versorgungsaufwand 256.629 263.868
Gesamtvergütung 800.709 934.487
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Dipl.-Oec. Markus Ehret Mitglied des Vorstands Eintrittsdatum: 19.04.2010
Zufluss 2016
[in €]
2017
[in €]
Festvergütung* 224.000 280.000
Nebenleistungen 26.823 27.115
Summe 250.823 307.115
Einjährige variable Vergütung 93.334 112.000
Mehrjährige variable Vergütung 0
Phantom Stocks 2012 (Ausübung vom 27.11.2014 bis 26.11.2017) 0 1.545**
Phantom Stocks 2014 (Ausübung vom 08.04.2016 bis 07.04.2019) 0 4.669**
Phantom Stocks 2015 (Ausübung vom 10.04.2017 bis 09.04.2019) 0 1.177**
Sonstiges 0 0
Summe 344.157 426.506
Versorgungsaufwand 86.885 88.424
Gesamtvergütung 431.042 514.930

*In 2016 um 20 % reduzierte Festvergütung

**Auszahlung erfolgte abrechnungsbedingt im Januar 2018

Für das Geschäftsjahr 2017 betrug die Barvergütung für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 1.176.429 €. Hiervon nahm der jährliche fixe Gehaltsbestandteil ca. 61 % sowie der jährliche variable Gehaltsbestandteil ca. 33 % ein. Die sonstigen Bezüge betreffen hauptsächlich Firmenwagen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden insgesamt 250.000 neue Phantom Stocks mit einem Gewährungswert von 3,146 € (Zeitwert zum 31. Dezember 2017: 5,377 €) pro Aktie ausgegeben. Die Hälfte dieser Phantom Stocks kommen frühestens in 2019 zur Auszahlung, die weiteren 50 % frühestens in 2020.

IV. Leistungszusagen im Fall der Beendigung der Tätigkeit und von Dritten, Change of Control-Klauseln

1. Abfindungsregelungen

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung erhalten die Vorstandsmitglieder eine Abfindung, deren Höhe auf zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Die Höhe bemisst sich nach dem Festgehalt ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen zuzüglich einer pauschalierten variablen Vergütung in Höhe von 25 % des maßgeblichen Festgehalts; im Fall von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ist zusätzlich eine Einbeziehung der Zuführungen zur Altersversorgung vereinbart. Wenn die Restlaufzeit des jeweiligen Vorstandsdienstvertrags weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig bezogen auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu kürzen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Abfindung.

2. Leistungszusagen Dritter

Keinem Vorstandsmitglied wurden im Berichtszeitraum im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten gewährt oder zugesagt.

3. Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control-Klauseln)

Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Die Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG haben im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht, das sie berechtigt, ihr Dienstverhältnis innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Kontrollwechsel jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten außerordentlich zu kündigen. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG.

Endet der Dienstvertrag, weil ein Vorstandsmitglied das Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel nicht verlängert wird, so hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe des zuletzt gezahlten Festgehalts für zwei Jahre sowie der Summe der variablen Vergütungen (Boni) für zwei Jahre (bei Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck zuzüglich der Altersversorgung; der 2017 neu gefasste Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck sieht außerdem vor, dass die Sonderzahlung in Höhe des Festgehalts, der variablen Bonuszahlung und der Altersversorgung für drei Jahre besteht). Ein Anspruch auf Sondervergütung besteht nur, wenn der Dienstvertrag zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Der Dienstvertrag von Herrn Markus Ehret und der 2017 neu gefasste Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck sehen zudem vor, dass der Anspruch auch für den Fall der Beurlaubung oder der Kündigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft nach einem Kontrollwechsel besteht.

Innerhalb der Laufzeit der Phantom Stocks können Optionsrechte aus den Phantom Stocks auch vorzeitig ausgeübt werden, sobald für die Aktien der Gesellschaft (i) ein Übernahmeangebot im Sinne von § 29 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht worden ist oder (ii) eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. In diesen Fällen können alle Phantom Stocks ausgeübt werden, unabhängig vom Erreichen der Erfolgsziele für den Zeitraum, in dem das Übernahmeangebot oder der Kontrollwechsel erfolgt.

B. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATES

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in § 11 der Satzung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder.

Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 40.000 €, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere feste Vergütung.

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates lag im Geschäftsjahr 2016 bei 180.000 € (Vorjahr: 180.000 €) zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 34.200 € (Vorjahr: 34.200 €). Im Einzelnen haben die Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 Anspruch auf folgende Vergütungen:

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Gesamt 2017
(in T€)
Gesamt 2016
(in T€)
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz 80 80
WP/StB Christine Kreidl 60 60
Dr. rer. Nat. Rolf Blessing 40 40
Gesamt 180 180

Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Berichtsjahr keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erhalten.

C. VORSCHUSS UND KREDITGEWÄHRUNGEN AN VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Die Gesellschaft hat den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr keine Vorschüsse und keine Kredite gewährt.

Lagebericht zu §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

1 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zum 31. Dezember 2017 betrug das Grundkapital der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 8.896.527,00 €, eingeteilt in 8.896.527 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht; sämtliche Aktien sind Stammaktien. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie vermittelt eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist gemäß § 6.4 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien gemäß § 6.5 der Satzung der Gesellschaft abweichend von § 60 AktG bestimmt werden.

2 Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit von Aktien der Gesellschaft bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind gemäß den gesetzlichen Regelungen, die für auf den Inhaber lautende Stückaktien gelten, frei handelbar.

3 Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital im Umfang von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Investoren, die durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise direkt oder indirekt die Stimmrechtsschwellen gemäß § 33 WpHG (bis zum 2. Januar 2018: § 21 WpHG) an einem börsennotierten Unternehmen erreichen, über- oder unterschreiten, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet. Bis zum 31. Dezember 2017 haben folgende Unternehmen und Personen das Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 10 % an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gemeldet:

Familie Roland Lacher Vermögensverwaltung GmbH, Gelnhausen, Deutschland (zugerechnet nach § 22 WpHG)

16,76 % der Stimmrechte (bezogen auf die Aktienzahl vor der Kapitalerhöhung im Dezember 2017)

Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland (zugerechnet nach § 22 WpHG)

10,43 % der Stimmrechte (bezogen auf die Aktienzahl vor der Kapitalerhöhung im Dezember 2017)

Mit Datum der Schwellenberührung vom 29. Dezember 2017 hat die People's Republic of China den mittelbaren Erwerb von Finanzinstrumenten in Höhe von 18,18 % der Stimmrechte mitgeteilt, die unmittelbar von Triumph Science and Technology Group Company, LLC gehalten werden. Die Mitteilung und deren Veröffentlichung erfolgten im Januar 2018.

4 Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

5 Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft, bei denen die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar selbst ausüben, bestehen nicht.

6 Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; Satzungsänderungen

Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorschriften der §§ 84, 85 AktG. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Er kann gemäß § 84 AktG und § 7.1 der Satzung der Gesellschaft einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG erfolgt die Änderung der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Kapitalmehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Der Aufsichtsrat ist nach § 17.1 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals.

7 Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

7.1 Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 19. Juni 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 3.235.101,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 3.235.101 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/1). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, (1) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen (2) wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - sofern dieser Betrag niedriger ist - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht (3) soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach der Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde; (4) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligung an Unternehmen.

7.2 Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 24.465.157,00 € durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/1). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.

7.3 Ermächtigung zum Rückkauf

Befugnisse des Vorstands, Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, bestehen nicht.

8 Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen

Gemäß den Anleihebedingungen der von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Juli 2016 ausgegebenen Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 12.000.000,00 € sind Anleihegläubiger im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, ihre Schuldverschreibungen zu kündigen und deren unverzügliche Rückzahlung oder, nach Wahl der Gesellschaft, deren Ankauf durch die Gesellschaft oder einen Dritten zu einem Preis von 100,00 € je Schuldverschreibung zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Anleihegläubiger müssen die Put-Option innerhalb eines Zeitraums ("Put-Ausübungszeitraum") von 30 Tagen, nachdem die Mitteilung über den Kontrollwechsel veröffentlicht wurde, ausüben. Eine Ausübung der Put-Option wird jedoch nur wirksam, wenn innerhalb des Put-Ausübungszeitraums bei der Gesellschaft Put-Ausübungserklärungen von Anleihegläubigern im Gesamtbetrag von mindestens 25 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen eingegangen sind. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: (i) die Gesellschaft erlangt Kenntnis davon, dass eine Person oder gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer (direkt oder indirekt) von mehr als 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft geworden ist bzw. sind; oder (ii) die Verschmelzung der Gesellschaft mit einer oder auf eine dritte Person oder die Verschmelzung einer dritten Person mit oder auf die Gesellschaft, außer im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, in deren Folge die Inhaber von 100 % der Stimmrechte der Gesellschaft wenigstens die Mehrheit der Stimmrechte an dem überlebenden Rechtsträger unmittelbar nach einer solchen Verschmelzung halten.

9 Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sehen eine Entschädigung für den Fall eines Kontrollwechsels vor. Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds nach einem Kontrollwechsel, so haben die Vorstandsmitglieder gegebenenfalls einen Anspruch auf Gewährung einer Sonderzahlung. Diese Sonderzahlung ist in ihrer Höhe begrenzt. Eine nähere Beschreibung der Change of Control-Klauseln und der Entschädigungsleistungen ist im Vergütungsbericht enthalten.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB sowie das Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung der Leitungs- und Überwachungsorgane des Unternehmens ist mit dem Corporate Governance Bericht zusammengefasst und auf der Webseite der Gesellschaft unter www.singulus.de zugänglich.

Erklärung des Vorstands nach §§ 297 Abs. 2 S. 4, 315 Abs. 1 S. 6 HGB

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss nach IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns vermittelt, der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Kahl am Main, 19. Mai 2018

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Der Vorstand

 

Kahl am Main, 19. März 2018

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Der Vorstand

Dr.-lng. Stefan Rinck

Dipl.-Oec. Markus Ehret

Bilanz

Aktiva

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR TEUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.598 7.451
2. Geschäfts- oder Firmenwert 9.471 12.313
3. Geleistete Anzahlungen 26 600
12.095 20.364
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.041 10.021
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.063 649
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 762 10.866 834 11.504
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9677 6.347
32.638 38.215
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.413 6.396
2. Unfertige Erzeugnisse 62.046 62.945
3. Geleistete Anzahlungen 4.315 6.226
4. Erhaltene Anzahlungen -71.774 0 -75.567 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.158 5.270
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.466 773
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.287 4.911 1.900 7.943
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 31.143 33.433
36.054 41.376
C. Rechnungsabgrenzungsposten 508 138
69.200 79.729

Passiva

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 8.896 8.088
II. Kapitalrücklage 19.697 9.991
III. Bilanzverlust (i. Vj. Bilanzgewinn) -27.718 2.312
875 20.391
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10.333 9.688
2. Steuerrückstellungen 17 7
3. Sonstige Rückstellungen 12.910 13.944
23.260 23.639
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 12.000 12.000
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 9.279 9.206
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.395 2.551
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.252 3.694
5. Sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen 10.067 0
6. Sonstige Verbindlichkeiten 1.072 8.248
davon aus Steuern TEUR 336 (i.Vj. TEUR 319)
45.065 35.699
69.200 79.729

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2017

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2017 2016
TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 61.676 50.961
2. Verringerung (i.Vj. Erhöhung) des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen -899 2.876
3. Sonstige betriebliche Erträge 7.394 45.763
davon Erträge aus der Währungsumrechnung 444 TEUR (i. Vj. TEUR 259)
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -34.263 -17.302
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -11.571 -45.834 -7.311 -24.613
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -21.596 -19.550
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -4.835 -26.431 -3.930 -23.480
davon für Altersversorgung 1.003 TEUR (i. Vj. TEUR 357)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen -6.710 -6.728
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -14.550 -16.481
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 73 TEUR (i. Vj. TEUR 166)
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 291 0
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 291 (i. Vj. TEUR 0)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 47 135
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 1)
davon Erträge aus der Abzinsung TEUR 21 (i. Vj. TEUR 0)
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen -2.331 -1.531
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.639 -3.757
davon an verbundene Unternehmen TEUR 571 (i. Vj. TEUR 85)
davon Aufwendungen aus der Abzinsung TEUR 399 (i. Vj. TEUR 657)
12. Erträge aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 1
13. Ergebnis nach Steuern -29.986 23.146
14. Sonstige Steuern -44 -79
15. Jahresfehlbetrag (i.Vj. Jahresüberschuss) -30.030 23.067
16. Gewinnvortrag (i. Vj. Verlustvortrag) 2.312 -69.379
Ertrag aus der Kapitalherabsetzung 0 48.624
17. Bilanzverlust (i. Vj. Bilanzgewinn) -27.718 2.312

Anhang für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

A. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde beibehalten mit Ausnahme des Ausweises der Verbindlichkeiten aus dem Immobilienleasingvertrag für das Büro- und Produktionsgebäude am Standort Kahl. Diese werden in 2017 unter den sonstigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den sonstigen Verbindlichkeiten.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2017 hatte der Vorstand den hälftigen Verzehr des Grundkapitals gemäß § 92 Abs.1 AktG angezeigt. Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 0,9 Mio. €. Im Aufstellungszeitraum entwickelte sich das Eigenkapital weiter rückläufig, per heute weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Insbesondere die Anlagen für die erste Fabrik für Dünnschicht-Solarzellen in China werden größtenteils in den kommenden Monaten final abgenommen und werden damit das Eigenkapital nach HGB wieder stärken. Allerdings könnte es aufgrund des zyklischen Projektgeschäfts der Gesellschaft in Verbindung mit den Grundsätzen der Umsatzrealisierung nach HGB künftig zu einem mehrmaligen Unter- und anschließenden Übersteigen der Grenze des Grundkapitals gemäß § 92 Abs.1 AktG kommen. Eine langfristige Erholung der Eigenkapitalbasis erwartet der Vorstand erst im kommenden Geschäftsjahr. Die Gesellschaft verfügt jedoch innerhalb dieses Zeitraums aus heutiger Sicht über ausreichend frei verfügbare liquide Mittel zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit und bilanziert daher unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Dies setzt den planmäßigen Verlauf und den Erhalt der Anzahlungen für erwartete Projekte voraus. Zudem ist die Reduzierung der Barunterlegung für Avalbürgschaften vorgesehen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nummer HRB 6649 eingetragen.

Nachfolgend wird die SINGULUS TECHNOLOGIES AG vereinfachend Gesellschaft oder SINGULUS AG bezeichnet.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, mit Ausnahme der Bewertung einer Drohverlustrückstellung. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.5. Sonstige Rückstellungen. Die Ertragslage hat sich hierdurch um T€ 2.095 verbessert. Im Einzelnen waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Auf die Anwendung des Wahlrechts zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB wurde verzichtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden wie folgt abgeschrieben:

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Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3 Jahre
Geschäfts- oder Firmenwert 6 Jahre*
Technologie 6 Jahre
Entwicklungsleistungen 8 Jahre
Kundenstamm 10 Jahre

*) Die Nutzungsdauer wurde auf Basis eines im Rahmen der Verschmelzung der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH erstellten Gutachtens für den Geschäfts- oder Firmenwert von der Gesellschaft in Anlehnung an die Nutzungsdauer für Technologie ebenfalls mit 6 Jahren festgelegt.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten einschließlich entsprechender Nebenkosten, angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine dauernde Wertminderung gegeben ist. Sofern die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch höchstens auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Das Sachanlagevermögen wird über die folgenden Zeiträume abgeschrieben:

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Betriebsgebäude 25 Jahre
Einbauten 10 - 15 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5 - 15 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 20 Jahre

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 150,00 sind sofort aufwandswirksam erfasst worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben.

Bis zum Geschäftsjahr 2016 wurden am Standort Fürstenfeldbruck Forschungszuschüsse mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten verrechnet. Seit 2017 werden diese wie auch am Standort Kahl grundsätzlich erfolgswirksam im Jahr des Zugangs erfasst.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden entsprechende Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe für die Wertminderungen nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, höchstens jedoch auf die historischen Anschaffungskosten. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mithilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind mit dem gewogenen Durchschnittswert oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis aktueller Stücklisten und Fertigungspläne zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Fertigung auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert.

Bei unfertigen Erzeugnissen ohne kostendeckende Verkaufspreise werden Abwertungen nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Für eventuell absehbare kalkulierte Verluste wird eine Drohverlustrückstellung gebildet.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Ihnen wird durch entsprechende Gängigkeits- und Reichweitenabschläge (jeweils 30 %, 40 % oder 80 %) ausreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus werden zur Berücksichtigung potenzieller Verluste bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei halbfertigen Erzeugnissen und Baugruppen - auf Grund von Veralterung oder Ungängigkeit - weitere auf Einschätzung der Verwertbarkeit beruhende produktindividuelle Wertberichtigungen von bis zu 100 % vorgenommen.

Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB werden die erhaltenen Anzahlungen offen von den Vorräten abgesetzt. Sofern sich daraus jedoch für die Vorräte insgesamt ein negativer Wert ergibt, wird der übersteigende Betrag auf der Passivseite als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschluss-Stichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Wahlrecht des § 250 Abs 3 HGB (Aktivierung Disagio) wird in Anspruch genommen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der sogenannten "Projected Unit Credit Method" bewertet. Sie sind mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung eines künftigen Gehaltstrends von 2,0 % (i. Vj. 2,0 %), eines Rententrends von 1,60 % (i. Vj. 1,60 %) sowie einer Fluktuationsrate von unverändert 2,0 % angesetzt. Die Abzinsung erfolgte mit einem Rechnungszinssatz von 3,68 % (Vorjahr 4,01 %) p.a. unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Es wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n. F. ein Zinssatz, der dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre, der sich auf Basis einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, verwendet. Hierbei wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und bekannt gegebene Abzinsungssatz herangezogen.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzins von 10 Jahren und dem durchschnittlichen Marktzins von 7 Jahren beträgt T€ 1.362 und ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n. F. ausschüttungsgesperrt.

Der im Pensionsaufwand enthaltene Zinsanteil wird unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Das Abzinsungswahlrecht für ursprünglich langfristige Rückstellungen, welche am Abschlussstichtag nur noch eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aufweisen, wird ausgeübt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von unter einem Jahr werden nicht abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern auf Grund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge wurden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem erwarteten Steuersatz in Höhe von 29,13 % zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Im Geschäftsjahr 2017 fielen im Wesentlichen aktive latente Steuern an, diese sind vor allem auf temporäre Differenzen im Bereich der Vorräte und Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Die Aktivierung aktiver latenter Steuern unterbleibt jedoch in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Imparitäts- und das Anschaffungskostenprinzip beachtet.

C. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Angaben zum Anteilsbesitz

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Währung Beteiligung
%
Eigenkapital
in T€
Ergebnis
in T€
Inland
SINGULUS CIS Solar Tec GmbH, Kahl am Main T€ 66 16 -1
New Heterojunction Technologies GmbH, vormals SINGULUS MOCVD GmbH, Kahl am Main T€ 100 4.401 19
Ausland *
SINGULUS TECHNOLOGIES Inc.,
Windsor, USA T€ 100 8.259 409
SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD
Inc., Windsor, USA** T€ 100 -607 0
SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA Pacific
Pte. Ltd., Singapur T€ 100 1.008 -141
SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA
Ltda., Sao Paolo, Brasilien*** T€ 91,5 -3.838 -1.580
SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L.,
Sant Cugat del Vallés, Spanien**** T€ 100 -1.458 -0
SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE
S.A.R.L., Sausheim, Frankreich T€ 100 -65 -286
SINGULUS TECHNOLOGIES ITALIA s.r.l.,
Ancona, Italien**** T€ 100 0 11
SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Ltd.
Taipeh, Taiwan T€ 100 -1.347 -183
SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd., Guangzhou, China**** T€ 51 1.385 -58
STEAG HamaTech Asia Ltd.
Hongkong, China T€ 100 0 0
HamaTech USA Inc.,
Austin/Texas, USA T€ 100 -954 -129

* Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen nach IFRS entnommen

** Tochtergesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA

*** Die restlichen 8,5 % an dieser Beteiligung werden von der SINGULUS TECHNOLOGIES Ibérica S.L. gehalten.

**** Die Gesellschaften befinden sich zum 31. Dezember 2017 in Liquidation.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren zum Bilanzstichtag vollständig aus Lieferungen und Leistungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit ihren Tochterunternehmen.

3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Von den am Bilanzstichtag ausgewiesenen liquiden Mitteln in Höhe von T€ 31.143 kann die Gesellschaft über T€ 8.728 (Vorjahr: T€ 20.974) nicht frei verfügen, da sich diese Mittel zwecks Sicherung von Avallinien auf Sperrkonten befinden. Daneben stehen der Gesellschaft Barmittel in Höhe von T€ 500 nicht zur Verfügung, die als Sicherheit für die Verpfändung von Aktien einzelner Anteilseigner dienen (vgl. Erläuterungen zu den erhaltenen Anzahlungen).

4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der am Bilanzstichtag ausgewiesene Rechnungsabgrenzungsposten enthält ein Disagio in Höhe von T€ 135.

5. Eigenkapital

Der Vorstand teilte am 21. September 2017 mit, dass der Verlust des hälftigen Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG im Zwischenabschluss zum 31. August 2017 eingetreten ist und zeigte dies im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2017 an.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 1. Januar 2017 auf 8.087.752 €, eingeteilt in 8.087.752 € Inhaberaktien im Nennbetrag von je 1,00 €.

Mit Beschluss des Vorstands vom 6. Dezember 2017 und Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag hat der Vorstand die Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital 2017/I beschlossen. Das Grundkapital wurde gegen Bareinlage von 8.087.752,00 € durch Ausgabe von 808.775 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € auf 8.896.527,00 € erhöht. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der neuen Aktien und dem Emissionserlös betrug 9.705.300 € und wurde der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zugewiesen. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 7. Dezember 2017.

Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich danach zum 31. Dezember 2017 auf 8.896.527,00 € und ist eingeteilt in 8.896.527 Inhaberaktien zum Nennbetrag von je 1,00 €. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht; sämtliche Aktien sind Stammaktien.

Der Vorstand ist ermächtigt, folgende Veränderungen des Grundkapitals vorzunehmen:

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital 2017/I:

Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2017 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2022, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 3.235.101,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 3.235.101 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Zum 31. Dezember 2017 sind aus dem genehmigten Kapital 2017/I 808.775 Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 ausgegeben worden.

Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - sofern dieser Betrag niedriger ist - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht.

soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach der Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde;

für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017/I festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Genehmigtes Kapital 2012/I:

Die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals in Form des Genehmigten Kapitals 2012/I endete vor der Ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2017.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital 2015/I:

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 24.465.157,00 € durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (″Bedingtes Kapital 2015/I″). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen, oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.

Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2015/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder für die Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten.

Kapitalrücklage

Im Geschäftsjahr wurde im Rahmen der Barkapitalerhöhung ein Betrag in Höhe von T€ 9.705 in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Es wird auf die Ausführungen zum gezeichneten Kapital verwiesen. Die Kapitalrücklage beträgt damit zum 31. Dezember 2017 T€ 19.697.

6. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (T€ 4.459; Vorjahr: T€ 2.994), Drohverlustrückstellungen (T€ 2.292; Vorjahr: T€ 5.609), Rückstellungen für nachlaufende Herstellungskosten (T€ 1.792; Vorjahr: T€ 621), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 1.632; Vorjahr: T€ 933) und Rückstellungen für Gewährleistungen (T€ 399; Vorjahr: T€ 1.229).

Zur Ermittlung der Rückstellung für Gewährleistungsaufwendungen kommen Schätzverfahren zur Anwendung. Hierbei werden die tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwendungen im Garantiezeitraum in Relation zu den angefallenen Herstellungskosten oder zu den erzielten Umsatzerlösen gesetzt und entsprechende Prozentsätze aus den Erfahrungswerten pro Produktart abgeleitet.

Für die angemietete Produktionsstätte am Standort Fürstenfeldbruck wurde eine Drohverlustrückstellung auf Grund eines partiellen Leerstands des Gebäudes über die verbleibende Restmietzeit gebildet. Der Teil der Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird mit dem laufzeitadäquaten, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz, diskontiert.

Die Gesellschaft hatte in der Rückstellungsberechnung Mietbestandteile für zukünftig erhöhte Leerstandsflächen aufgrund von erwarteten Umsatzrückgängen und einen erhöhten Leerstand wegen einer beschlossenen zukünftigen Reduktion der Fertigungstiefe sowie ein Mieterdarlehen, welches entweder auf Mietzahlungen nach Ablauf der Mietzeit angerechnet wird oder durch den Leasinggeber zurück erstattet wird, angesetzt. Diese werden erstmalig im Geschäftsjahr 2017 bei der der Rückstellungsbewertung nicht mehr zum Ansatz gebracht. In diesem Zusammenhang verminderte sich die Drohverlustrückstellung um T€ 2.095.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Darlehen i.H.v. T€ 5.249 (Vorjahr: T€ 1.856) und darüber hinaus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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Abschlussposten Restlaufzeit bis 1 Jahr
T€
Restlaufzeit über 1 bis 5 Jahre
T€
Restlaufzeit über 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
1. Anleihen 0 12.000 0 12.000
(Vorjahr) (0) (12.000) (0) (12.000)
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 9.279 0 0 9.279
(Vorjahr) (9.206) (0) (0) (9.206)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.395 0 0 7.395
(Vorjahr) (2.551) (0) (0) (2.551)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.252 0 0 5.252
(Vorjahr) (3.694) (0) (0) (3.694)
5. Sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen 10.067 0 0 10.067
(Vorjahr) (0) (0) (0) (0)
6. Sonstige Verbindlichkeiten 1.072 0 0 1.072
(Vorjahr) (2.498) (5.750) (0) (8.248)
Gesamtsumme 33.065 12.000 0 45.065
(Vorjahr) (17.949) (17.750) (0) (35.699)

Die Gesellschaft hat am 22. Juli 2016 besicherte Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 12.000.000,00 €, eingeteilt in 120.000 auf den Inhaber lautende, festverzinsliche Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 100,00 €, emittiert. Die Schuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis zum 22. Juli 2021 und weisen eine jährlich steigende Verzinsung auf. Die Erstverzinsung betrug 3,0 % p.a.; diese steigt, vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung, auf 10,0 % p.a. an. Seit dem 22. Juli 2017 hat sich die Verzinsung der Anleihe von 3% auf 6% erhöht.

Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen betreffen ein kurzfristiges Darlehen gegenüber einem Fonds sowie den Immobilienleasingvertrag für das Büro- und Produktionsgebäude in Kahl,

Als Sicherheiten für die Schuldverschreibungen dienen Zahlungsmittel, Forderungen, Vorräte, Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG.

Zur Sicherung von erhaltenen Anzahlungen von Kunden in Höhe von T€ 23.595 wurden im Vorjahr von einzelnen Anteilseignern Sicherheiten in Form eines Pfandrechtes über deren Aktien der Gesellschaft gestellt, die 3 % des Grundkapitals zum 31. Dezember 2016 entsprachen. Die dafür von der Gesellschaft gewährten Sicherheiten in Form von hinterlegten Barmitteln betrugen T€ 1.000. Dieses Sicherungsgeschäft ist im Geschäftsjahr ausgelaufen. Die Sicherheitenhinterlegung für ein nachfolgendes Sicherungsgeschäft beträgt zum Stichtag T€ 500.

Zur Sicherung der Finanzierung der Verbindlichkeiten aus dem Immobilienleasingvertrag über das Büro- und Produktionsgebäude in Kahl, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen zum 31. Dezember 2017 in Höhe von T€ 6.067 ausgewiesen werden, wurde das Betriebsgrundstück mit einer Gesamtgrundschuld in Höhe von T€ 16.744 zu Gunsten der Commerzbank AG, Hanau, belastet. Der Leasingvertrag läuft zum 30. Juni 2018 aus. Ein Folgevertrag steht kurz vor der Unterzeichnung.

Der Gesellschaft stehen Avallinien in Höhe von T€ 20.750 (Vorjahr: T€ 20.750) zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit T€ 5.574 ausgenutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in T€ gliedern sich nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt:

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2017 2016
Inland 4.802 8.730
EU 3.703 5.161
Übriges Ausland 53.175 37.077
61.680 50.968
Abzüglich Erlösschmälerungen -4 -7
61.676 50.961

Die auf das übrige Ausland entfallenden Umsatzerlöse wurden insbesondere in den USA erzielt.

Nach Tätigkeitsgebieten teilen sich die Umsätze in T€ wie folgt auf:

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2017 2016
Solar 45.109 28.243
Optical Disc 10.823 17.477
Halbleiter 5.272 4.950
Sonstiges 476 298
61.680 50.968
Abzüglich Erlösschmälerungen -4 -7
61.676 50.961

2. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 4.732 (Vorjahr: T€ 1.814) enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 3.098; Vorjahr: T€ 1.421) sowie Versicherungserstattungen (T€ 1.381; Vorjahr: T€ 15).

3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Auf geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 600 getätigt (Vorjahr: T€ 526).

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 28 (Vorjahr T€ 44) enthalten.

5. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögen

In den Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 124 (Vorjahr: T€ 0) enthalten.

6. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 erfolgten auf Beteiligungsbuchwerte Abschreibungen in Höhe von T€ 1.411 und auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 920.

E. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 306 (Vorjahr: 315) fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufteilung nach Gruppen stellt sich wie folgt dar:

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2017 2016
Vertrieb / Kundendienst 86 90
Montage, Produktion und Logistik 102 134
Forschung und Entwicklung 80 37
Verwaltung (ohne Vorstände) 38 54
306 315

2. Organe der Gesellschaft

Der Aufsichtsrat besteht aus den im Folgenden aufgeführten Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden:

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Ausgeübter Beruf Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten bzw. anderen Kontrollgremien
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender Bauingenieur
Christine Kreidl, Stv. Vorsitzende Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Biotest AG, Dreieich, Mitglied des Aufsichtsrats
Dr. rer. nat. Rolf Blessing Diplom-Physiker, Geschäftsführer der B.plus Beschichtungen Projekte Gutachten, Bad Karlshafen

Gemäß Satzung erhält der Aufsichtsrat für einen 12-Monatszeitraum seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von T€ 40. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, die stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Zusätzlich werden Auslagen und die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet. Die Bezüge des Aufsichtsrats belaufen sich im Geschäftsjahr 2017 auf T€ 180. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats Auslagen in Höhe von T€ 8 erstattet.

Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2017 aus folgenden Mitgliedern, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführten:

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Dr.-Ing. Stefan Rinck Vorsitzender des Vorstands verantwortlich für die Bereiche: Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten
Markus Ehret Vorstand verantwortlich für die Bereiche: Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf sowie IT

Der Vorstand hat im Berichtszeitraum folgende Gesamtbezüge (in T€) erhalten:

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2017
Fixe Vergütung Sonstige Vergütung1) Variable Vergütung Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2) Gesamt
Dr.-Ing. Stefan Rinck 440 46 234 472 1.192
Dipl.-Oec. Markus Ehret 280 27 149 315 771
720 73 383 787 1.963

Die Vorstandsbezüge des Vorjahresvergleichszeitraums gliedern sich wie folgt auf:

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2016
Fixe Vergütung Sonstige Vergütung1) Variable Vergütung Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2) Gesamt
Dr.-Ing. Stefan Rinck 3523) 45 176 219 792
Dipl.-Oec. Markus Ehret 2243) 27 112 175 538
576 72 288 394 1.330

1) Unter "Sonstige Vergütung" fallen Nebenleistungen wie Versicherung und Firmenwagen.

2) Phantom Stocks sind bei erstmaliger Gewährung der Bezugsrechte mit dem jeweiligen Zeitwert berücksichtigt.

3) Der Vorstand verzichtete im Geschäftsjahr 2016 auf 20 % der fixen Vergütung.

Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Dieser betrug für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ab 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret 31,58 % seit 1. Januar 2015. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 betrug 352 T€ (Vorjahr: 344 T€), wovon 264 T€ (Vorjahr: 257 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 88 T€ (Vorjahr: 87 T€) auf Herrn Markus Ehret entfielen.

Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von T€ 326 (Vorjahr T€ 320). Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2017 insgesamt T€ 5.294 (Vorjahr T€ 5.131.).

Des Weiteren wurde von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten:

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(in Stück) 2017 2016
Dr.-Ing. Stefan Rinck 122 122
Markus Ehret 43 43
165 165

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung erhalten die Vorstände eine Abfindung, deren Höhe auf zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Die Höhe bemisst sich nach dem Festgehalt ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen zuzüglich einer pauschalierten variablen Vergütung in Höhe von 25 % des maßgeblichen Festgehalts; im Fall von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ist zusätzlich eine Einbeziehung der Zuführungen zur Altersversorgung vereinbart. Wenn die Restlaufzeit des jeweiligen Vorstands-Dienstvertrages weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig bezogen auf die Restlaufzeit des Dienstvertrages zu kürzen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Abfindung.

Hinsichtlich weiterer Angaben zu den Vergütungen wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht verwiesen.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf T€ 7.446 (Vorjahr: T€ 6.403), hiervon sind T€ 1.305 in einem Jahr fällig. Diese resultieren im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverpflichtungen für das Gebäude der Niederlassung Fürstenfeldbruck in Höhe von T€ 6.773 (Vorjahr: T€ 5.701) und sonstigen Leasingverpflichtungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 673 (Vorjahr: T€ 703).

4. Derivative Finanzinstrumente

Die Gesellschaft sichert ihre Forderungen sowie zukünftige Transaktionen in USD und CNH durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente ab. Für die Absicherung werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Die buchhalterische Abbildung erfolgt nicht als Bewertungseinheit. Zum 31. Dezember 2017 waren Devisentermingeschäfte ausschließlich für zukünftige CNH-Transaktionen im Gesamtwert von TCNH 1.423 (Nominalvolumen) abgeschlossen. Die beizulegenden Zeitwerte leiten sich vom Mid Market-Preis ab. Sie belaufen sich auf T€ -39. Für drohende Verluste aus diesen Geschäften wurden Rückstellungen in Höhe von T€ 39 gebildet.

5. Mitteilungen gemäß § 25 Abs. 1 / § 26 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Gemäß §§ 25, 26 WpHG (seit dem 3. Januar 2018 §§ 40, 41 WpHG) wurden an den folgenden Terminen die unten genannten Meldungen veröffentlicht:

14. Dezember 2017

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. Dezember 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland sich am 13. Dezember 2017 auf 3,09 % (das entspricht 274.758 Stimmrechten) erhöht hat.

24. November 2017

Die IP Concept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxembourg, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. November 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland sich am 21. November 2017 auf 3,017 % (das entspricht 244.000 Stimmrechten) erhöht hat.

2. Oktober 2017

Herr Roland Lacher, Gelnhausen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29. September 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland sich am 29. September 2017 auf 16,76 % (das entspricht 1.355.802 Stimmrechten) erhöht hat. Die Stimmrechte sind Herrn Lacher gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Familie Roland Lacher Vermögensverwaltung GmbH zuzurechnen.

28. August 2017

Die IFM Independent Fund Management AG, Vaduz, Liechtenstein, Liechtenstein hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. August 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland sich am 22. August 2017 auf 3,09 % (das entspricht 249.904 Stimmrechten) erhöht hat.

Oben genannte Informationen sind auf der Internetseite der SINGULUS TECHNOLOGIES AG veröffentlicht (http://www.singulus.de/de/investor-relations/singulus-aktie/veroeffentlichung-2526-wphg.html).

6. Honorar des Abschlussprüfers

Die Honorare des Abschlussprüfers belaufen sich auf TEUR 401. Davon entfallen auf die Abschlussprüfung (einschließlich prüferischer Durchsichten) TEUR 358, auf andere Beratungsleistungen TEUR 5 und auf sonstiges TEUR 38.

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG WPG bezog sich auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie Leistungen in Verbindung mit einem Enforcement Verfahren. Die sonstigen Leistungen betreffen Leistungen zu prüfungsnahen Fragestellungen.

7. Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde zuletzt im Januar 2018 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.singulus.de/de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerungen/2017.html dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

8. Konzernzugehörigkeit

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.

9. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

China National Building Materials, Peking (CNBM), hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 2. Januar 2018 darüber informiert, dass im Rahmen einer Minderheitsbeteiligung rund 1,5 Millionen Aktien (rd. 16,8%) von den derzeit 8,9 Millionen begebenen Aktien von außenstehenden Aktionären erworben wurden. Entsprechende rechtsverbindliche Kaufverträge seien unterzeichnet worden (Signing). Ein Eigentumsübergang der Aktien an CNBM (Closing) solle nach dem Eintreten bestimmter aufschiebender Bedingungen in der nächsten Zeit erfolgen. So sei der Erwerb der Aktien noch durch chinesische Regierungsbehörden und die zuständigen Kartellbehörden zu genehmigen. Mit den Genehmigungen werde in den kommenden Monaten gerechnet.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) hat im Februar 2018 eine Anzahlung in Höhe von 11,2 Mio. € vom Kunden China National Building Materials (CNBM), China, für den bereits im Jahr 2016 abgeschlossen Vertrag zur Lieferung von Produktionsanlagen für CIGS Solarmodule erhalten, die weitgehend zur freien Verfügung der Gesellschaft stehen.

Weitere berichtspflichtige Ereignisse sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

 

Kahl am Main, 19. März 2018

Der Vorstand

Dr.-Ing. Stefan Rinck

Markus Ehret

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2017
TEUR
Zugänge
TEUR
Umgliederung
TEUR
Abgänge
TEUR
31.12.2017
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 30.246 57 0 5.701 24.602
2. Geschäfts- oder Firmenwert 17.049 0 0 0 17.049
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.988 26 0 0 2.014
49.283 83 0 5.701 43.665
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 25.531 36 0 0 25.567
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.716 0 630 0 4.346
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.648 278 0 59 7.867
36.895 314 630 59 37.780
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 7.724 4.741 0 0 12.465
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.340 920 0 0 3.260
10.064 5.661 0 0 15.725
96.242 6.058 630 5.760 97.170
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Kumulierte Abschreibungen
1.1.2017
TEUR
Zugänge
TEUR
Umgliederung
TEUR
Abgänge
TEUR
31.12.2017
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 22.795 1.687 0 2.478 22.004
2. Geschäfts- oder Firmenwert 4.736 2.842 0 0 7.578
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.388 600 0 0 1.988
28.919 5.129 0 2.478 31.570
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 15.510 1.016 0 0 16.526
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.067 216 0 0 3.283
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.814 349 0 58 7.105
25.391 1.581 0 58 26.914
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.377 1.411 0 0 2.788
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.340 920 0 0 3.260
3.717 2.331 0 0 6.048
58.027 9.041 0 2.536 64.532
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Buchwerte Buchwerte
31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.598 7.451
2. Geschäfts- oder Firmenwert 9.471 12.313
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 26 600
12.095 20.364
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 9.041 10.021
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.063 649
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 762 834
10.866 11.504
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.677 6.347
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0
9.677 6.347
32.638 38.215

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Singulus Technologies AG, Kahl am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Singulus Technologies AG, Kahl am Main (nachfolgend Singulus AG oder Gesellschaft genannt), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht des Singulus Technologies Konzerns und der Singulus Technologies AG, Kahl am Main, (nachfolgend Lagebericht genannt) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang. Erläuterungen zur Entwicklung des Geschäftsbereichs "Nasschemischer Anlagen" innerhalb des Konzernsegments "Solar" finden sich im zusammengefassten Lagebericht.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Der Geschäfts- oder Firmenwert beträgt zum 31. Dezember 2017 EUR 9,5 Mio bei einem Eigenkapital von EUR 0,9 Mio.

Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der im Jahr 2015 erfolgten Verschmelzung der Singulus Stangl Solar GmbH (Bestandteil des Konzernsegments Solar) auf die Singulus AG und wird über einen Zeitraum von sechs Jahren in Höhe von EUR 2,8 Mio. jährlich planmäßig abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert betrifft ausschließlich die Aktivitäten des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen und wurde zum Abschlussstichtag auf dieser Ebene auf seine Werthaltigkeit überprüft.

Dazu werden der Buchwert des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen einschließlich des zugehörigen Geschäfts- oder Firmenwerts sowie der immateriellen Vermögensgegenstände und der beizulegende Wert des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen verglichen. Liegt der Buchwert über dem beizulegenden Wert, ergibt sich bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ein Abwertungsbedarf. Der beizulegende Wert wird mittels eines Bewertungsmodells auf Basis des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember 2017.

Die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen unter Berücksichtigung der geplanten strategischen Geschäftsentwicklung, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.

Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung hat die Gesellschaft keinen Abwertungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert festgestellt.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht erkannt wurde.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft für den beizulegenden Wert beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche Zwecke, mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Dreijahresplanung sowie mit einem extern erstellten Entwurf eines Gutachtens gemäß IDW S 6 vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir die bisherige Prognosegüte der Gesellschaft gewürdigt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Da sich Änderungen des Abzinsungssatzes in wesentlichem Umfang auf die Ergebnisse des Werthaltigkeitstests auswirken können, haben wir die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir im Rahmen einer eigenen Sensitivitätsanalyse mögliche Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind insgesamt ausgewogen.

Werthaltigkeit der unfertigen Erzeugnisse

Zu den angewandten Bilanzierungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Singulus AG weist zum 31. Dezember 2017 unfertige Erzeugnisse in Höhe von EUR 62,0 Mio (vor Saldierung mit den erhaltenen Anzahlungen von EUR 71,8 Mio) aus.

Die Bilanzierung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu den Herstellungskosten. Bei unfertigen Erzeugnissen ohne kostendeckende Verkaufspreise werden Abwertungen nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Für darüber hinaus gehende Verluste wird eine entsprechende Drohverlustrückstellung gebildet. Die Bewertung von unfertigen Erzeugnissen ist komplex und ermessensbehaftet. Schätzunsicherheiten bestehen insbesondere hinsichtlich der noch anfallenden Kosten, die für die verlustfreie Bewertung bzw. die Bildung von Drohverlustrückstellungen relevant sind.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderungen für unfertige Erzeugnisse nicht erkannt wurden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der korrekten Zuordnung der Herstellungskosten auf die einzelnen Aufträge beurteilt.

Außerdem haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Bilanzierung bei unter risikoorientierten Aspekten ausgewählten Fertigungsaufträgen gewürdigt. Dabei haben wir bedeutsame Ermessensentscheidungen, wie die Schätzung der noch anfallenden bzw. nachlaufenden Kosten, auf deren Angemessenheit beurteilt. Dazu haben wir die ausgewählten Fertigungsaufträge einschließlich bestehender Risiken (z. B. rechtlicher Risiken oder von Gewährleistungsrisiken) mit dem Vorstand, der Vertriebsleitung sowie den Projektverantwortlichen erörtert, deren fortgeschriebene Auftragskalkulationen analysiert sowie zugehörige Dokumente (z. B. Verträge) gewürdigt. Außerdem haben wir für bereits abgeschlossene und noch laufende Aufträge die aufgelaufenen Istkosten mit der ursprünglichen Kalkulation verglichen, um die allgemeine Planungsgüte beurteilen zu können. Aufbauend auf den zuvor erlangten Erkenntnissen haben wir die sachgerechte bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung beurteilt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise der Singulus AG zur Bewertung der unfertigen Erzeugnisse ist sachgerecht. Die der Bewertung von unfertigen Erzeugnissen zugrunde liegenden Annahmen sind angemessen.

Anhangangaben zu Sachverhalten in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen hierzu im Anhang auf die Anmerkung A. Allgemeine Information und im zusammengefassten Lagebericht auf die Ausführungen im Kapitel Wirtschaftsbericht, Die Position von Singulus Technologies im Solarmarkt, im Kapitel Geschäftsverlauf des Singulus Technologies Konzerns, Liquiditätsmanagement, im Kapitel Jahresabschluss nach HGB, Prognose für das Geschäftsjahr 2018 und 2019 der Singulus Technologies AG und im Kapitel Risikobericht, Finanzwirtschaftliche Risiken, Absatzmarkt- und Projektrisiko sowie Zusammenfassende Darstellung der Risiken und Chancen.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Singulus AG ist nach handelsrechtlicher Ermittlung im Jahresabschluss zum Zeitpunkt der Berichterstattung bilanziell überschuldet. Nach der aktuellen, aus der Unternehmensplanung abgeleiteten Liquiditätsplanung der Gesellschaft stehen für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 ausreichend liquide Mittel zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit zur Verfügung, um eine insolvenzrechtliche Überschuldung zu vermeiden. Infolgedessen hat der Vorstand den Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Singulus AG ist ganz wesentlich davon bestimmt, dass die bereits kontrahierten bzw. die erwarteten Großprojekte mit einem chinesischen Großkunden sowie weitere große Projektaufträge beauftragt und planmäßig abgearbeitet werden können. Dies schließt auch den rechtzeitigen Zahlungseingang von geplanten Anzahlungen ein.

Weiterhin müssen die Finanzierungszusagen der Kreditinstitute und Versicherer für erforderliche Avallinien im kommenden Geschäftsjahr deutlich ausgeweitet werden, damit die zusätzlichen neuen Aufträge, welche der geplanten Geschäftsentwicklung zugrunde liegen, entsprechend finanziert werden können. Bei den bestehenden Avallinien soll die Sicherheitshinterlegung reduziert bzw. umgedeckt werden. Weiterhin verhandelt die Gesellschaft über die Gewährung neuer Avallinen mit deutlich reduzierter Sicherheitshinterlegung.

Die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die dazu gemachten Angaben im Anhang und im zusammengefassten Lagebericht beruhen auf einer Reihe von wesentlichen Annahmen in der Erstellung der Liquiditätsplanung für die Geschäftsjahre 2018 und 2019. Diese Annahmen betreffen zum Beispiel die planmäßige Abarbeitung bereits kontrahierter bzw. noch zu erwartender Großprojekte und den Zeitpunkt der damit verbundenen Zahlungsmittelzu- und -abflüsse, insbesondere den Erhalt von Anzahlungen und den Umfang an Barhinterlegungen sowie die Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben die Unternehmensplanung und die damit verbundene Liquiditätsplanung für die Jahre 2018 und 2019 sowie den Prozess der Planungserstellung untersucht. Dazu haben wir unter anderem Einsicht in zugrundeliegende intern und extern von Gutachtern erstellte Unterlagen genommen sowie die gesetzlichen Vertreter befragt. Wir haben die Vorgehensweise im Budgetierungsprozess und die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen sowie in den externen Unterlagen aufgeführten wesentlichen Annahmen beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität der externen Gutachter beurteilt. Außerdem haben wir die Protokolle der Vorstandssitzungen und die an den Aufsichtsrat kommunizierten Unterlagen eingesehen.

Des Weiteren haben wir die Plausibilität der wichtigsten Planungsannahmen beurteilt und die Planung mit bereits kontrahierten Verträgen einschließlich deren wesentlichen Vertragsbedingungen sowie mit Finanzierungsvereinbarungen abgestimmt. Die Liquiditätsplanung einschließlich der Szenarioanalysen haben wir rechnerisch überprüft sowie die Konsistenz mit der Unternehmensplanung gewürdigt. Außerdem haben wir untersucht, ob die aktuelle Entwicklung in 2018 innerhalb der geplanten Entwicklung liegt.

Ferner haben wir beurteilt, ob die Angaben im Anhang und im zusammengefassten Lagebericht zu Sachverhalten in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausreichend detailliert und sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die in der Unternehmens- sowie Liquiditätsplanung berücksichtigten Annahmen und damit die Annahme der gesetzlichen Vertreter zur Unternehmensfortführung sind insgesamt vertretbar. Die Anhang- bzw. Lageberichtangaben zu Sachverhalten in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sind ausreichend detailliert und sachgerecht dargestellt.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-AprVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Juli 2017 vom Aufsichtsrat der Singulus AG beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 als Abschlussprüfer der Singulus AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Yaman Pürsün.

 

Frankfurt am Main, den 19. März 2018

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Pürsün, Wirtschaftsprüfer

Horn, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

AN DIE AKTIONÄRE DER SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2017 war für unser Unternehmen ein herausforderndes Jahr, in dem wir jedoch den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG sichern und in wichtigen Bereichen unsere führende Position im internationalen Wettbewerb festigen konnten.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ist ein Anbieter von Maschinen und Produktionsanlagen für die Gebiete Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, nasschemische Verfahren sowie für thermische Prozesstechniken.

Im Segment Solar sind wir im Geschäftsjahr 2017 sehr erfolgreich gewesen. Wir konnten uns inzwischen zum führenden Anbieter für die verschiedenen Fertigungsmaschinen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarmodulen nach dem CIGS-Prinzip etablieren. Auch bei den kristallinen Hochleistungszellen erarbeiten wir uns Schritt für Schritt eine führende Position im internationalen Wettbewerb. Durch die Integration unserer Erfahrungen in der Vakuum-Beschichtungstechnik, der Plasmatechnik sowie der nasschemischen und thermischen Prozesstechniken arbeiten wir klare Wettbewerbsvorteile für unsere Anlagen heraus und bieten diese unseren Kunden an. In einem global wachsenden Energiemarkt, der sich immer stärker auf die Photovoltaik als Energieressource der Zukunft ausrichtet, sehen wir hier mittelfristig ein hohes Wachstumspotenzial für unser Unternehmen.

Die Strategie von SINGULUS TECHNOLOGIES ist darauf ausgerichtet, die Kernkompetenzen in der Verfahrenstechnik und im Maschinenbau zu nutzen, um über innovative Maschinen- und Anlagenkonzepte weitere Märkte zu erschließen.

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

Unsere Kernkompetenzen zur Veränderung und Verbesserung von Oberflächen werden wir zielgerichtet bei Produktionsanlagen für Halbleiter, Konsumgüter, z. B. für den Bereich Kosmetik, sowie für das Gebiet Medizintechnik einsetzen. Wir haben Lösungsangebote entwickelt, führen diese in den Märkten ein und werden weitere innovative Konzepte und Anlagen vorstellen. Erste Erfolge bestärken uns in unserer Strategie und Vorgehensweise. Dies wird uns in den kommenden Jahren zusehends Wettbewerbsvorteile verschaffen und damit nachhaltig erfolgreich machen.

Die weiteren Details zur Entwicklung des Unternehmens werden Ihnen im Lagebericht ausführlich erläutert.

Der Bericht des Aufsichtsrates informiert Sie über die Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Im Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben wahrgenommen und die Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates befolgt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG regelmäßig beraten und die Tätigkeit des Vorstands konstant überwacht. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat den Aufsichtsrat frühzeitig in alle wichtigen Entscheidungen und Prozesse eingebunden und ihn über alle relevanten Vorgänge informiert.

Beanstandungen über die Führung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2017 durch den Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hatte der Aufsichtsrat zu keiner Zeit.

Im Geschäftsjahr 2017 gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates.

AUFSICHTSRATSSITZUNGEN 2017

Im Geschäftsjahr 2017 fanden insgesamt zehn Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Es wurden fünf Präsenzsitzungen und fünf Telefonkonferenzen abgehalten. Der Aufsichtsrat war an allen untenstehenden Terminen jeweils vollständig vertreten.

Präsenzsitzung am 26. Januar 2017

Telefonkonferenz am 6. März 2017

Präsenzsitzung am 14. März 2017

Telefonkonferenz am 10. Mai 2017

Präsenzsitzung am 19. Juni 2017

Telefonkonferenz am 8. August 2017

Präsenzsitzung am 28. September 2017

Telefonkonferenz am 6. November 2017

Präsenzsitzung am 29. November 2017

Telefonkonferenz am 6. Dezember 2017

BERATUNG UND KONTROLLE DES VORSTANDS DURCH DEN AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen intensiv mit der Geschäftsentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Geschäftsjahr 2017 befasst. Basis für die Berichterstattung durch den Vorstand waren jeweils die Kennzahlen über den Verlauf von Auftragseingang, Umsatz und Ergebnisentwicklung. Besondere Beachtung fand die kontinuierliche Berichterstattung der Liquiditätslage und der Entwicklung des Eigenkapitals. Der tatsächliche Geschäftsverlauf im Jahr 2017 wurde mit den Zahlen der Unternehmensplanung verglichen. Alle Abweichungen wurden dokumentiert und die notwendigen Maßnahmen zu eventuellen Korrekturen mit dem Vorstand besprochen. Weiterführende schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands, sonstiger Mitarbeiter, der Wirtschaftsprüfer sowie externer Berater haben die Berichterstattung ergänzt.

Die Fortentwicklung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens wurde zwischen Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt und deren Umsetzung in regelmäßigen Abständen erörtert. Die erforderlichen Investitionspläne wurden im Rahmen der verabschiedeten Strategie analysiert und beschlossen.

Der Aufsichtsrat hat sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der besprochenen Geschäftsvorfälle unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft überzeugt.

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat alle Zwischenberichte sowie den Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2017 termingerecht vor Veröffentlichung zugesandt. Die Berichte wurden vom Vorstand erläutert und wichtige Kennzahlen und Aussagen detailliert dargestellt. Der Aufsichtsrat hat sich insbesondere die Gewinn- und Verlustrechnung, die Liquiditätslage und die Entwicklung des Eigenkapitals sowie weitere ausgewählte Bilanzpositionen detailliert erläutern lassen. Die Anregungen des Aufsichtsrates zu den einzelnen Zwischenberichten sowie zum Halbjahresfinanzbericht wurden vom Vorstand umgesetzt.

Der Aufsichtsrat wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe informiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat in monatlichen Berichten über den aktuellen Geschäftsverlauf der einzelnen Segmente, einschließlich der Entwicklung des Marktumfelds, und erläuterte Auftragseingang und -bestand sowie wichtige Finanzkennzahlen. Die Entwicklung des Eigenkapitals des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns sowie die Entwicklung des Eigenkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft waren Thema in jeder Sitzung des Aufsichtsrates. Die Liquidität des Unternehmens wurde im gesamten Jahresverlauf dokumentiert und laufend überwacht. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat mit dem Vorstand zudem regelmäßig in Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung erörtert. Hierüber wurde den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates anschließend jeweils berichtet.

Alle zustimmungspflichtigen Geschäfte oder solche, bei denen eine Behandlung im Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse erforderlich war, hat der Aufsichtsrat diskutiert und geprüft. Dazu gehörten besonders auch neue Projekte, die eine Ausweitung des bestehenden Leistungsspektrums betreffen. In sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, wurde

der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.

ANZEIGE DES VERLUSTS IN HÖHE DER HÄLFTE DES GRUNDKAPITALS DER SINGULUS TECHNOLOGIES AKTIENGESELLSCHAFT GEM. §92 ABS. 1 AKTG

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat darüber informiert, dass am 21. September 2017 eine Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG bekanntgegeben wurde. In der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft war im Zwischenabschluss gem. HGB zum 31. August 2017 ein Verlust im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 16,7 Mio. € eingetreten, durch den mehr als die Hälfte des Grundkapitals verzehrt worden war. Das Eigenkapital zum 31. August 2017 gem. HGB betrug 3,7 Mio. € gegenüber 20,4 Mio. € zum 31. Dezember 2016. Der Verlust resultierte hauptsächlich aus dem verzögerten Ausweis von Umsatzerlösen nach HGB. Nach den Grundsätzen des HGB sind die Umsatzerlöse erst mit der finalen Abnahme der gelieferten Anlagen zu realisieren. Die Ursache lag im Wesentlichen in der noch kommenden Abnahme der Anlagen für die erste neue Fabrik am Standort Bengbu, Provinz Anhui, für CIGS-Dünnschicht-Solarzellen in China.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft hat dann unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung für den 29. November 2017 einberufen. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung wurde am 2. Oktober 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. In der außerordentlichen Hauptversammlung hat der Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals angezeigt und die Lage der Gesellschaft erörtert.

WIRTSCHAFTLICHE SITUATION DES UNTERNEHMENS

Die operative und bilanzielle Sanierung des Unternehmens konnte im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossen werden.

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat in allen Sitzungen des Geschäftsjahres 2017 die jeweils aktuellen Analysen und Erkenntnisse für die SINGULUS TECHNOLOGIES Segmente dargestellt und umfangreiche Informationen über die verschiedenen Marktsegmente zur Verfügung gestellt.

Die bereits im Geschäftsjahr 2016 erwartete Erholung des Solarmarktes hat sich im Geschäftsjahr 2017 bestätigt. Die Entwicklung und Bearbeitung des Mitte 2016 erhaltenen Großauftrags über Produktionsanlagen für CIGS-Solarzellen wurde in allen Schritten im Aufsichtsrat diskutiert und der Vorstand hat den Aufsichtsrat über die laufenden Gespräche mit dem Kunden unterrichtet. Die Errichtung der Anlagen für die erste Fabrik am Standort Bengbu, Provinz Anhui, des chinesischen Staatskonzerns China National Building Materials, Peking China (CNBM), wurde im laufenden Geschäftsjahr weitestgehend abgeschlossen, die Testphase und die finale Abnahme der Maschinen hat begonnen. Der Vorstand beaufsichtigt das Projekt im Detail in regelmäßig stattfindenden Projektleitungssitzungen. Dem Aufsichtsrat wurde in allen Sitzungen über den Verlauf des Projekts berichtet.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat auch über die laufenden Gespräche mit den Vertretern des Kunden CNBM informiert. Im Hinblick auf die verzögerte erste Anzahlung für den zweiten Standort Meishan, Provinz Sichuan, wurde dem Vorstand im Rahmen eines Treffens zwischen Vorstand und dem Kunden im September 2017 von CNBM bestätigt, dass die Mittel für die ausstehende Anzahlung dem Kunden bereits zur Verfügung stünden, aber noch nicht endgültig freigegeben seien. Es wurde auch zugesichert, dass mit der Errichtung der Fabrik am Standort Meishan, Provinz Sichuan, kurzfristig begonnen werde. Die Verzögerung der Anzahlung, die damit verbundene Verzögerung der Errichtung der Fabrik und das einhergehende Ausbleiben der geplanten Umsatzbeiträge haben dazu geführt, dass die Prognose für das Geschäftsjahr 2017 korrigiert werden musste. Dies ist durch die Ad-hoc Meldung vom 26. September 2017 erfolgt.

CNBM hat inzwischen den Bau von vier Produktionsstandorten für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule in China begonnen, die jeweils eine erste Ausbaustufe von 300 MW Produktionskapazität haben sollen. Während an drei dieser Standorte die Produktionsgebäude derzeit noch errichtet werden, werden am ersten Standort Bengbu, Provinz Anhui, die Anlagen für die kommende Produktion der CIGS-Dünnschicht-Solarmodule bereits planmäßig in Betrieb genommen. Die Anlagen für den derzeit noch im Bau befindlichen Standort Meishan, Provinz Sichuan, hatte CNBM bereits im vergangenen Jahr im Rahmen des laufenden Großauftrags mitbeauftragt. SINGULUS TECHNOLOGIES hat Ende Februar 2018 einen ersten Teil der vereinbarten Anzahlung für den bereits im Jahr 2016 abgeschlossenen Vertrag zur Lieferung von Produktionsanlagen für CIGS-Solarmodule erhalten. SINGULUS TECHNOLOGIES rechnet mit einer kurz- bis mittelfristigen Vergabe der Aufträge für die beiden noch verbleibenden, im Bau befindlichen Standorte.

Im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der gemeinsamen Geschäftstätigkeit mit der SINGULUS TECHNOLOGIES AG strebt CNBM den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG an. So hat CNBM unsere Gesellschaft am 2. Januar 2018 über den Abschluss von Kaufverträgen zum Erwerb von bis zu rund 18 % der Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG informiert (Signing). Der Eigentumsübergang (Closing) der Aktien von den bisherigen Aktionären auf CNBM soll nach dem Erhalt der erforderlichen Genehmigungen durch die zuständigen Kartellbehörden sowie den verantwortlichen chinesischen Regierungsstellen erfolgen. Aufsichtsrat und Vorstand sehen diese Entwicklung positiv, da mit diesem global tätigen Großkonzern ein wichtiger Kunde der Gesellschaft weitere Stabilität verleiht und das Wachstum in interessanten Märkten noch fördern kann.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat zudem über alle weiteren größeren Solarprojekte informiert und den jeweiligen Status vorgestellt. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Entwicklung des Marktes für kristalline Hochleistungszellen auf Basis der Heterojunction-Technologie (HJT) gelegt. Die chinesische Regierung unterstützt den lokalen Aufbau von Produktionskapazitäten in der Photovoltaik für HJT. Für die Fertigung solcher HJT-Zellen bietet SINGULUS TECHNOLOGIES mit der SILEX II, die im Markt führende nasschemische Anlage an und hat mit der GENERIS PVD den zweiten wichtigen Fertigungsschritt im Markt platziert. Im Geschäftsjahr 2018 soll mit der PECVD Anlage der dritte wichtige Fertigungsschritt für HJT angeboten werden. Der Markt für diese Hochleistungszellen wird für die Zukunft auf jährlich über 20 GW geschätzt. China strebt hierbei eine führende Position im Weltmarkt für Photovoltaik an, um den steigenden Energieverbrauch im eigenen Land sowie den weltweiten auch durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen zu decken. Parallel dazu strebt China für die Photovoltaik an, auch die Entwicklungskapazitäten im eigenen Land aufzubauen und den Maschinen- und Anlagenbau in China zu fördern. Mit dem Aufsichtsrat wurden deshalb die Pläne zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit den beiden chinesischen Firmen Golden Concord Holdings Limited (GCL) und China Intellectual Electric Power Technology Co., Ltd. (CIE) diskutiert. Der Aufsichtsrat hat diesen Plänen zugestimmt und am 13. Oktober 2017 hat SINGULUS TECHNOLOGIES die Unterzeichnung einer Vereinbarung für die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit den chinesischen Unternehmen GCL und CIE bekannt gegeben. Bei GCL handelt es sich um eines der weltgrößten Unternehmen im Bereich Solarenergie; CIE hat sich auf die Entwicklung hocheffizienter HJT-Solarzellen fokussiert. Ziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die Entwicklung, die Optimierung, der Bau sowie der Vertrieb von gesamten Produktionslinien zur Herstellung von hocheffizienten Solarzellen auf Basis der HJT. CIE und GCL werden in dem Gemeinschaftsunternehmen die Prozesstechnologie weiterentwickeln und streben an, die hocheffizienten Solarzellen selbst zu produzieren. SINGULUS TECHNOLOGIES wird in dem Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in China einen Minderheitenanteil übernehmen und für dessen Kompetenz im Maschinenbau verantwortlich zeichnen. Weiterhin wurden die Pläne für den Aufbau einer eigenen Vertriebs- und Service-Organisation seitens SINGULUS TECHNOLOGIES in China besprochen und durch den Aufsichtsrat genehmigt.

Das im Geschäftsjahr 2017 schwache Produktionsvolumen für Optical Disc lässt auch für die Zukunft einen schwachen Markt für neue Blu-ray Disc-Produktionsanlagen erwarten. Die zögerliche Einführung des neuen Blu-ray Disc-Formats "Ultra HD Blu-ray" gibt für das laufende Geschäftsjahr keine wesentlichen Impulse für neue Investitionen. Das laufende Service- und Ersatzteilgeschäft für die in der Vergangenheit in diesem Segment verkauften Anlagen zeigt sich immerhin noch relativ stabil.

Der Aufsichtsrat ließ sich auch über die Herausforderungen im Segment Halbleiter informieren und hat mit dem Vorstand die weitere Entwicklung dieses Segments diskutiert. Der Vorstand hat dargelegt, dass in Asien mit Schwerpunkt China ein steigendes Interesse an der Anlagentechnik von SINGULUS TECHNOLOGIES besteht. Auch aus den USA wurden weitere Aufträge speziell für ROTARIS-Anlagen für die Chip-Entwicklung erteilt.

Der Aufsichtsrat hat den notwendigen strukturellen Wandel des Unternehmens intensiv mit dem Vorstand besprochen und die strategische Ausrichtung der Geschäftstätigkeit von SINGULUS TECHNOLOGIES auf neue Anwendungen und Geschäftsfelder diskutiert. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat die neuen Anwendungsfelder Kosmetik und Medizintechnik mit den relevanten Technologien vorgestellt. Besonders der Einstieg in den Markt für Medizintechnik wurde detailliert erörtert.

Die Medizinbranche, heute oft im Begriff Life Science zusammengefasst, ist einer der wichtigsten Wachstumsmärkte der Zukunft, nicht zuletzt durch den demographischen Wandel, der steigenden Anzahl von medizinischen Innovationen, den Aufbau der Gesundheitssysteme in Schwellenländern und die Zunahme von Zivilisationskrankheiten.

SINGULUS TECHNOLOGIES hat Anfang November 2017 bekanntgegeben, dass das Unternehmen den strategisch wichtigen Markteintritt in den Wachstumsmarkt Medizintechnik gestartet und bereits den ersten Vertrag mit einem Umfang von über 10 Mio. € für den Verkauf von Prozessanlagen zur Bearbeitung von Kontaktlinsen erhalten hat. Die Gesellschaft hat ihre Prozesse auf die hohen Ansprüche in der Medizintechnik an Beschaffenheit und Funktionalität und damit an die Qualität der Produkte und der erforderlichen Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren ausgerichtet. Damit ist SINGULUS TECHNOLOGIES bereits heute ein weltweit zuverlässiger Partner für internationale Kunden aus den Bereichen Pharma und Healthcare.

AUFSICHTSRATSANGELEGENHEITEN

Für das Geschäftsjahr 2017 standen keine Wahlen zum Aufsichtsrat an.

Von der Bildung eines Prüfungs-, Nominierungs- oder sonstigen Aufsichtsratsausschusses hat der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2017 abgesehen, da bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat eine sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Plenum stattfinden kann. Ausschüsse lassen in diesem Fall weder eine Effizienzsteigerung noch eine verbesserte Behandlung komplexer Sachverhalte oder eine effizientere oder bessere Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements oder der Abschlussprüfung erwarten.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung vom 28. September 2017 einer Effizienzprüfung unterzogen und entsprechende Verbesserungen identifiziert und diese beschlossen. Der Aufsichtsrat ließ sich auch über neue Rechtsvorschriften unterrichten und belehren.

Ein Schwerpunkt waren dabei die Informationen über die Veränderungen, die sich aufgrund der in 2016 in Kraft getretenen Marktmissbrauchsverordnung für die Bereiche Insiderhandel, Ad-hoc Veröffentlichungen und Directors' Dealing ergeben haben. Die Marktmissbrauchsverordnung schafft europaeinheitliche Regelungen zum Kapitalmarktrecht, die auch einheitlich angewandt werden sollen. Für eine einheitliche Umsetzung sollen Verordnungen und Richtlinien der ESMA sorgen (European Securities Market Association).

Als Konsequenz der Finanzmarktkrise wurden auf europäischer Ebene die Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der "Abschlussprüferrichtlinie" (Richtlinie 2006/43/EG) sowie die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) erlassen. Auf nationaler Ebene traten am 17. Juni 2016 zur Umsetzung der Richtlinie 2014/56/EU das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in Kraft, das ebenso Regelungen zur Ausführung der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) Nr. 537/2014 enthält.

Die oben genannten Regelungen haben insbesondere Auswirkungen auf die vorherige Billigung von Nichtprüfungsleistungen, die durch Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaften für das geprüfte Unternehmen selbst oder mit ihm verbundene Unternehmen erbracht werden. Sie enthalten erhöhte Anforderungen an die Aufsichtsrats- bzw. Prüfungsausschussmitglieder und regulieren sowohl das Auswahlverfahren und die Voraussetzungen für die Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften als auch die Durchführung der Prüfung selbst.

Der Aufsichtsrat hat die entsprechenden Konsequenzen für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG eingehend erörtert und eine Anpassung der Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen. In seiner Sitzung vom 26. Januar 2017 hat der Aufsichtsrat zudem Leitlinien erlassen, nach denen bestimmte Arten von Nichtprüfungsleistungen generell gebilligt werden sowie zur Sicherstellung einer gruppenweiten Einhaltung der Leitlinien eine zentrale Clearingstelle eingerichtet, die die Nichtprüfungsleistungen vor Erteilung des Auftrags freigeben soll.

INTERESSENKONFLIKTE

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.

AKTIENBESITZ DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Der Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder wird sowohl im Geschäftsbericht als auch im Internet veröffentlicht (eine detaillierte Darstellung befindet sich in den Erläuterungen auf Seite 37 des Geschäftsberichtes 2017).

CORPORATE GOVERNANCE

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihr Aufsichtsrat bekennen sich zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG und Ziff. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Ausnahme der genannten und begründeten Abweichungen entspricht. Die Entsprechenserklärung wurde im Januar 2018 auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht. Die ausführliche Darstellung im Corporate Governance Bericht sowie die aktuelle Entsprechenserklärung ist auf Seite 27 des Geschäftsberichtes 2017 dargestellt.

VORSTANDSANGELEGENHEITEN

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2017 mit dem Vorstand Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2017 diskutiert und diese verabschiedet. Die Zielvereinbarungen sind Grundlage für die Bemessung der variablen Gehaltsbestandteile der Vorstände. In seiner Sitzung am 20. März 2018 beschloss der Aufsichtsrat für beide Vorstandsmitglieder die Grade der Zielerreichung auf Basis der Jahreszahlen. Zu diesem Zweck beurteilte der Aufsichtsrat alle Ziele personenbezogen und überprüfte den jeweiligen Zielerreichungsgrad. Der Aufsichtsrat würdigte insgesamt die Leistungen des Vorstands und äußerte sich positiv über den Einsatz, das Engagement und die qualitativen Ergebnisse. Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2017 Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft, für weitere fünf Jahre zum Vorstand bestellt und seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden erneuert. Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck hat die Bestellung angenommen und wird der Gesellschaft auch zukünftig als Vorsitzender des Vorstands zur Verfügung stehen.

RISIKOMANAGEMENT

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt gemäß den einschlägigen, aktien- und handelsrechtlichen Regelungen den besonderen Anforderungen eines internen Risikomanagementsystems. Das entsprechende Überwachungssystem wird jeweils an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Der Aufsichtsrat hält das Überwachungssystem der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für zielführend und hinreichend und teilt die Risikobeurteilung des Vorstands in allen Punkten (der Risikobericht befindet sich auf Seite 80ndes Geschäftsberichtes 2017).

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS SOWIE LAGEBERICHT

Der geprüfte Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, der geprüfte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht zum 31. Dezember 2017 waren Gegenstand der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 20. März 2018. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für das Geschäftsjahr 2017 gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wurde um einen entsprechenden Konzernlagebericht ergänzt, der gemäß § 315 Abs. 5 i. V. m. § 298 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem Lagebericht zum Einzelabschluss zusammengefasst wurde. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates lagen die geprüften Abschlüsse, der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfberichte der KPMG rechtzeitig zur Prüfung vor. In der Sitzung am 20. März 2018 waren die zuständigen Abschlussprüfer anwesend, die die Ergebnisse der Prüfung erläuterten und Fragen der Aufsichtsratsmitglieder umfassend beantworteten.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht sowie die Prüfergebnisse der Abschlussprüfer weiter diskutiert und keinen Grund zu Beanstandungen gesehen. Die Annahmen, die der Fortbestehensprognose zu Grunde liegen, sowie die Schlussfolgerungen, die der Vorstand und die KPMG daraus gezogen haben, wurden besprochen. Nachfragen der Mitglieder des Aufsichtsrates beantworteten der Vorstand und die anwesenden Abschlussprüfer in der gebotenen Ausführlichkeit.

Einwände seitens des Aufsichtsrates gegen den Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht zum 31. Dezember 2017 sowie die Prüfung durch die KPMG gab es nicht.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2018 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss ist folglich festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement im vergangenen Geschäftsjahr 2017 und wünscht für das Geschäftsjahr 2018 viel Erfolg.

 

Kahl am Main, im März 2018

Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates