Singulus Technologies Aktiengesellschaft

Kahl am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Zusammengefasster Lagebericht

des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern.

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell und Segmente des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns

SINGULUS TECHNOLOGIES ist ein weltweit agierendes High-Tech Maschinenbauunternehmen. Die Gesellschaft konzentriert ihre Tätigkeit auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Maschinen, Anlagen und Systemen im Bereich der Vakuum-Beschichtungstechnik, der Oberflächenbehandlung, der Nasschemie sowie der thermischen Prozesstechnik. Das Leistungsspektrum deckt alle im Zusammenhang stehende Geschäfte und Dienstleistungen, einschließlich der verschiedenen Formen der Absatzfinanzierung, ab. Die Geschäftstätigkeit umfasst die Segmente Solar, das seit 2019 neue Segment Life Science sowie Halbleiter.

In den beiden vergangenen Geschäftsjahren hat die Gesellschaft auf Basis des technologischen Know-Hows neue Anlagen für weitere Anwendungsmöglichkeiten entwickelt. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der neuen Arbeitsgebiete hat SINGULUS TECHNOLOGIES die Segmentstruktur dieser Entwicklung angepasst. Seit dem 1. Januar 2019 werden die Produkte in den Arbeitsgebieten Medizintechnik und Dekorative Schichten dem Segment Life Science zugeordnet. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 waren die Aktivitäten im Bereich Medizintechnik auf Grundlage der technologischen Ausprägung innerhalb des Segments Solar ausgewiesen worden, die Aktivitäten im Bereich Dekorative Schichten waren dem Segment Optical Disc zugeordnet worden.

Das neue Segment Life Science enthält neben den Arbeitsgebieten "Medizintechnik" und "Dekorative Schichten" auch das Arbeitsgebiet "Datenspeicher" (Optical Disc). Weiterhin führt die Gesellschaft die Segmente Solar und Halbleiter fort.

Segment Solar

Im Segment Solar fasst SINGULUS TECHNOLOGIES seine Aktivitäten für die Herstellung von kristallinen Solarzellen mit dem Schwerpunkt Hochleistungszellen sowie für Dünnschicht-Solarzellen auf Basis von Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid (CIGS) und Cadmiumtellurid (CdTe) zusammen. Es handelt sich hierbei um verschiedene Vakuum-Beschichtungsanlagen, Anlagen für thermische Prozesse sowie Anlagen für die nasschemische Behandlung. Das Arbeitsgebiet der kristallinen Silizium-Solarzellen umfasst Produktionslösungen für Hochleistungs-Zellkonzepte wie HJT- (Heterojunction), IBC- (Interdigitated Back Contact) sowie TOPCon- (Tunnel Oxide Passivated Contacts) Solarzellen. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet in diesem Markt darüber hinaus komplette Produktionslinien für kristalline Silizium-Solarzellen an.

Segment Life Science

SINGULUS TECHNOLOGIES bündelt in diesem Segment die neuen Produktlösungen für die Medizintechnik, Dekorative Schichten, sowie die Anlagen- und Servicelösungen des Arbeitsgebiets Datenspeicher (Optical Disc). Bereits seit mehreren Jahren arbeitet die Gesellschaft intensiv an der Einführung seiner Prozesse und Anlagen in neue Marktbereiche. Der Fokus liegt dabei auf den Vakuum-Beschichtungsanlagen für die Veredelung von Oberflächen sowie auf den verschiedenen nasschemischen Reinigungsanlagen für Anwendungen in der Medizintechnik und dem Konsumgüterbereich.

Seit dem Jahr 2017 vertreibt SINGULUS TECHNOLOGIES die Produktionsmaschine MEDLINE für Anwendungen in der Medizintechnik, wie z. B. für die Herstellung von Kontaktlinsen. Für den Bereich Konsumgüter wurde in den vergangenen Jahren die integrierte Produktionslinie DECOLINE II sowie die Inline-Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlage POLYCOATER entwickelt.

Im Arbeitsgebiet Datenspeicher (Optical Disc) werden Maschinen zur Herstellung der bekannten Optical Disc Formate (CD, DVD, Dual Layer Blu-ray Discs sowie Ultra HD Blu-ray Discs) angeboten.

Segment Halbleiter

SINGULUS TECHNOLOGIES ist im Halbleitermarkt als Anbieter von Spezialmaschinen tätig und bietet die Anlagenplattformen TIMARIS und ROTARIS an. SINGULUS TECHNOLOGIES hat diesem Segment auch die neu entwickelte Prozesslösung für das nasschemische Reinigen von Elektronikbauteilen zugeordnet.

Konzernstruktur

Am Standort in Kahl am Main werden Maschinen und Anlagen für alle Segmente entwickelt, konstruiert und gefertigt. Darüber hinaus sind an diesem Standort die Konzernleitung sowie die Abteilungen des Finanzwesens, des Vertriebs und alle zentralen Funktionen des Unternehmens konzentriert. Am Standort in Fürstenfeldbruck werden ausschließlich Produktionsanlagen für nasschemische Prozesse entwickelt und produziert, die in den Segmenten Solar und Halbleiter zur Anwendung kommen.

Das gesamte Anlagenprogramm der Gesellschaft wird durch ein weltweites Ersatzteil- und Servicegeschäft ergänzt. Die betreffenden Umsatzerlöse sowie die korrespondierenden Aufwendungen werden den jeweiligen Segmenten zugeordnet. SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein Vertriebs- und Servicenetzwerk in allen wichtigen Regionen der Welt und bietet Beratungs- und Serviceleistungen weltweit an. Eigene Tochtergesellschaften in Schlüsselregionen werden dabei durch ein Netz von Vertretungen ergänzt.

Ziele und Strategie

Erschließung von Märkten mit interessanten Wachstumsraten

Die Gesellschaft legt den Fokus auf Märkte, in denen der Einsatz der Anlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES eine klare Differenzierung gegenüber Wettbewerbern ermöglicht und einen Mehrwert für unsere Kunden erwirtschaftet. Die Gesellschaft zielt auf die Erschließung von Märkten, mit interessanten Wachstumsraten. Das Maschinen- und Anlagenportfolio von SINGULUS TECHNOLOGIES wird wesentlich durch eigene sowie teilweise durch geförderte Entwicklungen im Rahmen von gezielten Kooperationen mit Kunden oder Forschungsinstituten erweitert.

Segment Solar

Fokus auf zukunftsträchtige Zellkonzepte

Die Strategie von SINGULUS TECHNOLOGIES ist es, die Nutzung und Erweiterung der bestehenden Kernkompetenzen für Produktionslösungen im Bereich Photovoltaik auf zukunftsträchtige Zellkonzepte auszuweiten. Darüber hinaus hat sich SINGULUS TECHNOLOGIES im Geschäftsjahr 2019 auf die laufenden Großprojekte im Bereich CIGS-Solar sowie ausgesuchte Projekte im kristallinen Zellbereich fokussiert. Im Zentrum unserer Aktivitäten standen dabei die Fertigung und Installation der bestellten Produktionsanlagen sowie die Akquisition von Folgeaufträgen und insbesondere auch Aufträge für den Markt der Anlagen zur Produktion von kristallinen Hochleistungs-Solarzellen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 wurde die GENERIS PVD Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlage sowie im Bereich Nasschemie eine neue Version der Inline-Anlage LINEX in den Markt eingeführt.

Segment Life Science

Vielfältige Anwendungsbereiche für bestehende Kernkompetenzen

Seit Ende 2017 verkauft SINGULUS TECHNOLOGIES Produktionslösungen für die Medizintechnik. Die Medizinbranche ist nach Ansicht der Gesellschaft einer der wichtigsten Wachstumsmärkte der Zukunft. SINGULUS TECHNOLOGIES hat Anfang April 2019 von einem europäischen Kunden einen neuen Auftrag für die Lieferung von Prozessanlagen zur Reinigung von medizinischen Produkten erhalten.

Die Vakuum-Beschichtungstechnik bringt alle Voraussetzungen mit, um die konventionelle Produktveredelung von Kunststoff-, Glas- und Metallbauteilen ressourcenschonender zu gestalten. Generell sieht das Unternehmen ein steigendes Interesse an neuen, umweltfreundlichen und kostengünstigen Lösungen für die Veredelung von Oberflächen in der Automobil-, der Konsumgüter- und Verpackungsindustrie.

Der Trend bei Filmen und Musik zu Download und Streaming hält weiter an. Daher konzentriert das Unternehmen die Aktivitäten im Arbeitsgebiet Datenspeicher in den kommenden Jahren auf das weltweite Ersatzteil- und Servicegeschäft für die umfangreiche installierte Anlagenbasis.

Segment Halbleiter

Erhöhung der Marktpräsenz durch neue Applikationen

Im Segment Halbleiter arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES mit Forschungsinstituten und Industriepartnern im Markt für Halbleiterequipment zusammen. Das Anwendungsspektrum der zwei Maschinenplattformen TIMARIS und ROTARIS umfasst MRAM (Magnetoresistive Random Access Memory), Sensorik, Spannungsregler und mikroelektromechanische Systeme (MEMS). Die Gesellschaft hat diesem Segment zudem die Prozesslösungen für das nasschemische Reinigen von Elektronikbauteilen zugeordnet.

Es ist das Ziel von SINGULUS TECHNOLOGIES, weitere Applikationen im Bereich Halbleiter zu testen und entsprechende Anlagensysteme in den kommenden Jahren für neue Applikationen zu qualifizieren und damit die Marktpräsenz zu erhöhen.

System zur Unternehmenssteuerung

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern in berichtspflichtige Geschäftssegmente unterteilt. Die Steuerung erfolgt über finanzielle Ergebnisgrößen. Das Management verwendet zur Konzernsteuerung hauptsächlich die Kennzahlen "Umsatzerlöse" und "EBIT" (Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern) jeweils nach Segmenten, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu treffen und die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Die Finanzierung und Liquiditätsentwicklung wird auf Konzernebene überwacht und gesteuert. Neben den oben genannten Steuerungskennzahlen nach IFRS stellen handelsrechtlich die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag abzüglich sonstige Steuern und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag) die Steuerungskennzahlen dar.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem wird im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen sind dies:

Die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit

Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung

Die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen Vorschriften

Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe nachfolgende Strukturen und Prozesse implementiert.

Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wichtig eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Besonderen die folgenden Elemente:

Identifikation wesentlicher Risikofelder und Kontrollen mit Einfluss auf den konzernweiten Rechnungslegungsprozess

Überwachung des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und der entsprechenden Ergebnisse auf Ebene des Vorstands

Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen

Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein.

Forschung, Entwicklung und Konstruktion

Im Segment Solar arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES bei der Herstellung von CIGS-Dünnschichtmodulen gemeinsam mit seinen Kunden weiterhin an der Optimierung der Prozesse, um den weiter steigenden Anforderungen innerhalb der Solarindustrie nach Produktivität bei gleichzeitig niedrigen Betriebskosten gerecht zu werden. Im Bereich der kristallinen Hochleistungszellen wurde die GENERIS PVD für Prozessschritte zur Fertigung HJT-Solarzellen in den Markt eingeführt und an einen großen asiatischen Solarzellenhersteller ausgeliefert. Die bestehende Inline-Prozessanlage LINEX wurde wesentlich weiterentwickelt, um eine erhöhte Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Ein Prototyp wurde bereits an einen führenden Solarzellenhersteller ausgeliefert.

Im Segment Life Science arbeitet die Gesellschaft im Arbeitsgebiet Medizintechnik an neuen nasschemischen Anlagenkonzepten des Typs MEDLINE für die Fertigung von Kontaktlinsen sowie an neuen nasschemischen Prozessen und Produktionsanlagen, die im Bereich der Fertigung von Displays eingesetzt werden.

Die Aktivierungsquote im Geschäftsjahr 2019 lag bei 37,0 % (Vorjahr: 26,9 %). Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten lagen im Jahr 2019 im Konzern bei 8,5 Mio. € (Vorjahr: 9,8 Mio. €).

Im Bereich Forschung, Entwicklung und Konstruktion waren im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 90 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter bei SINGULUS TECHNOLOGIES beschäftigt (Vorjahr: 82 Mitarbeiter).

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2019 hat SINGULUS TECHNOLOGIES seine Belegschaft gezielt weiter aufgebaut. Die Mitarbeiterzahl im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern stieg auf 351 vollzeitbeschäftigte Personen zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 343 Mitarbeiter). Im Inland betrug die Zahl der Mitarbeiter zum Jahresende 296 Mitarbeiter (Vorjahr: 293 Mitarbeiter).

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Handelskonflikt und geopolitische Unsicherheiten belasten die Weltwirtschaft

Der Handelskonflikt zwischen den USA und China belastete im abgelaufenen Geschäftsjahr die Weltwirtschaft. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hatte Mitte Oktober 2019 seine Prognose für das Jahr 2019 das vierte Mal in Folge gesenkt. Der IWF ging in dieser Studie von einem Wachstum von 3,0 % aus.

Im Juli 2019 hatte der IWF noch 3,2 % erwartet. Als Gründe für den Rückgang wurde auch die zunehmende Unsicherheit durch geopolitische Risiken genannt. Insgesamt verzeichnete der IWF beim globalen Handelsvolumen das langsamste Wachstum seit 2012.

Auch für Deutschland wurde die Konjunkturprognose leicht nach unten verändert. Hier wurde für das Jahr 2019 nur noch ein Wachstum von 0,5 % erwartet. Deutschlands Wirtschaft ist besonders abhängig vom Export und somit stärker von den Auswirkungen des Handelsstreits betroffen. Laut IWF wäre die Lage ohne die sehr lockere Geldpolitik in vielen Ländern und Wirtschaftsregionen wesentlich schlechter.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Segment Solar

Verringerung der Treibhausgas-Emissionen durch Erhöhung erneuerbarer Energien

Der Weltklimarat (IPCC) hatte bereits Ende 2018 einen Sonderbericht vorgestellt, in dem er weltweit eine radikale Verringerung der Treibhausgas-Emissionen fordert, um bis zur Mitte des Jahrhunderts CO2-Neutralität zu erreichen. Mit den derzeitigen Emissionsraten wird nach der Einschätzung des IPCC das von der Weltklimakonferenz in Paris definierte Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf lediglich 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, bereits in den 2040er Jahren überschritten. Nach dem Bericht liegt die globale Erwärmung aktuell bei etwa einem Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter. Als konkrete Maßnahme müsse laut diesem Bericht u. a. der Anteil erneuerbarer Energieträger im weltweiten Strommix von derzeit ca. 20 % auf mindestens 70 - 85 % gesteigert werden.

Kosten für Wind- und Solarenergie um ein Vielfaches geringer als die der fossilen Kraftwerke

Gemäß einer von Greenpeace Energy beauftragten Kurzstudie liegen die Vollkosten, unter Berücksichtigung von Gestehungskosten und Folgekosten von Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschäden, neuer Photovoltaikanlagen bei etwa 7 ct/kWh - die bestehenden fossilen Kraftwerke liegen im Durchschnitt bei 17 ct/kWh. Damit sind die Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschäden von Wind- und Solarenergie um ein Vielfaches geringer als die der fossilen Kraftwerke. Im Jahr 2020 erspart der Studie nach jede zusätzliche Kilowattstunde Strom aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen der Gesellschaft Kosten von rund 9,7 Cent.

Photovoltaik ist damit auch international ohne Subventionen konkurrenzfähig gegenüber fossilen Brennstoffen und in Teilen der Welt die günstigste Technologie, um neue Stromkapazitäten aufzubauen.

Für das Jahr 2019 wurde ein stabiles Wachstum des Solarmarktes von 24 % prognostiziert

Das Marktforschungsunternehmen IHS Markit prognostiziert für das Jahr 2019 weltweite Installationen von 129 GW und ein Wachstum des Solarmarkts von 24 % im Jahresvergleich. Für den weltweit größten Solarmarkt in China wird jedoch ein um 5 GW rückläufiger Zubau erwartet. Dieser soll jedoch durch ein schneller als erwartetes Wachstum in anderen internationalen Märkten ausgeglichen werden. In Europa könnten diese Märkte nach IHS Markit die Niederlande, Spanien, Deutschland, Italien, die Türkei oder auch die Ukraine umfassen. Darüber hinaus besteht auch in der APAC-Region (Asia Pacific) außerhalb Chinas sowie in mehreren südamerikanischen Märkten und Südafrika ein beträchtliches Marktpotenzial.

Die Position von SINGULUS TECHNOLOGIES im Solarmarkt

Im Markt für Produktionsanlagen für CIGS-Solarzellen hat SINGULUS TECHNOLOGIES eine führende Marktposition und kann Produktionsanlagen für einen Großteil der für die Zelleffizienz relevanten Prozessschritte anbieten. Dabei liegt der strategische Fokus auf der Bereitstellung von Anlagen für den jeweiligen Herstellungsprozess der Kunden. Zwar gibt es zu einzelnen Anlagentypen regelmäßig Anbieter, die im Wettbewerb zu den Anlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES stehen, jedoch kann aus derzeitiger Sicht der Gesellschaft kein Wettbewerber die Expertise oder den Umfang an aufeinander abgestimmten Anlagentypen anbieten.

Der größte Kunde von SINGULUS TECHNOLOGIES, der chinesische Staatskonzern China National Building Materials (CNBM), Peking, China, hält 16,75 % der Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. CNBM plant nach eigenen Angaben, mittelfristig insgesamt in bis zu 6.000 MW Produktionskapazität für die Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen zu investieren. Nachdem in der ersten Fabrik für CIGS-Solarmodule in der Stadt Bengbu, China, die Produktion erfolgreich angelaufen ist, will CNBM seine Ausbaupläne weiterverfolgen und in Xuzhou, nach den Städten Bengbu und Meishan, den dritten Standort in China für eine 300 MW-Produktion eröffnen. SINGULUS TECHNOLOGIES ist hierbei der wichtigste Technologielieferant. Am 9. November 2019 fand im Zuge der China International Import Expo (CIIE) in Shanghai eine Unterschriftszeremonie zwischen Tochterunternehmen des chinesischen Staatskonzerns CNBM und SINGULUS TECHNOLOGIES statt. Ziel war die Bestätigung beider Parteien über die Einigung der maßgeblichen Parameter zur Lieferung von Produktionsanlagen der ersten Ausbaustufe mit 150 MW für die nächste Fabrik für CIGS-Solarmodule in der Stadt Xuzhou mit einem Projektvolumen von rund 56 Mio. €. Die entsprechenden Lieferverträge wurden am 15. Januar 2020 unterzeichnet.

Im Hinblick auf Silizium-Solarzellen gehen wir von einer Bewegung des Marktes hin zu hocheffizienten kristallinen Zellen, z. B. solche basierend auf der Heterojunction-Technologie (HJT) aus. Neben HJT-Solarzellen wird an der Entwicklung komplett neuer Zellsysteme wie z. B. IBC, HBC, TOPCon und Tandemsolar gearbeitet.

Im Bereich der kristallinen Hochleistungssolarzellen bietet die Gesellschaft nasschemische Produktionsanlagen, wie z. B. die SILEX II, an. Weiterhin wurde eine neue Vakuum-Beschichtungsanlage (Sputtering-System) mit dem Produktnamen GENERIS PVD in den Markt eingeführt und bereits ein Prototyp an einen großen asiatischen Solarzellenhersteller geliefert. Aufgrund der allgemeinen Wettbewerbsintensität im Bereich der kristallinen Zellformate unterliegt SINGULUS TECHNOLOGIES mit den Produkten der Nasschemie einem hohen preislichen Wettbewerbsdruck. Bei den Vakuum-Beschichtungsanlagen für die kristalline Technologie besteht ein hoher Konkurrenzdruck im Hinblick auf das technische sowie preisliche Umfeld.

Segment Life Science

Wachstum der globalen Gesundheitsausgaben spiegelt sich in der positiven Entwicklung des globalen Marktes der Medizintechnik wider

Der Eintritt in den Markt für Medizintechnikanwendungen war aus Sicht von SINGULUS TECHNOLOGIES eine strategisch wichtige Portfolioerweiterung für die Zukunft. Das Wachstum der globalen Gesundheitsausgaben spiegelt sich in der positiven Entwicklung des globalen Marktes der Medizintechnik wider. Insgesamt sind der Gesundheits- und Medizintechnikmarkt mit Wachstumsraten von über 4 % attraktive Zielmärkte, die perspektivisch zahlreiche Einsatzmöglichkeiten für die Kompetenzen von SINGLUS TECHNOLOGIES bieten. Der Markt für Kontaktlinsen soll Studien zu Folge bis 2021 stabil mit jährlich 5,4 % wachsen. Die Gesellschaft hat dabei die internen Prozesse auf die hohen Ansprüche in der Medizintechnik an Beschaffenheit und Funktionalität und damit an die Qualität der Produkte ausgerichtet. Die Gesellschaft bietet derzeit für dieses Arbeitsgebiet für weitere Zielmärkte zusätzlich Vakuum-Beschichtungsanlagen für verschiedenste Beschichtungen und Oberflächenbehandlungen an. Die Prozessanlagen des Typs MEDLINE zur Herstellung von Kontaktlinsen aus dem Erstauftrag aus 2017 wurden am Fertigungsstandort eines international tätigen Unternehmens in Betrieb genommen. Weitere Anlagen werden für einen europäischen Kunden Anfang des Jahres 2020 geliefert.

Differenzierung durch umweltfreundliche und kostengünstige Beschichtungstechnologie für Konsumgüter

Durch die umweltfreundliche und kostengünstige Beschichtungstechnologie hebt sich die DECOLINE II von SINGULUS TECHNOLOGIES deutlich von den traditionellen Beschichtungsprozessen ab. Das Linienkonzept ist für zwei- und dreidimensionale Bauteile unterschiedlichster Ausprägung einsetzbar. Die Veredelung von Oberflächen mittels Vakuum-Beschichtungstechnik eröffnet zahlreiche neue Anwendungen in der Automobil- und Kosmetikindustrie sowie u. a. bei der Veredelung von Modeartikeln, Kugelschreibern und Smartphones. Mit der DECOLINE II wird das Chrom (VI)-freie Beschichten von Bauteilen wirtschaftlich realisiert, und nach Ansicht der Gesellschaft könnten insbesondere der Automobilindustrie Kosteneinsparungen durch eine integrierte Fertigung und vereinfachte Logistik ermöglicht werden. Der in der DECOLINE II integrierte POLYCOATER wird auch als einzelne Vakuum-Beschichtungsmaschine angeboten und veredelt im Vakuum dreidimensionale Kunststoffbauteile. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Bestellungen für eine Produktionslinie sowie für mehrere Vakuum-Beschichtungsanlagen verbucht.

Optische Medien als kostengünstige Alternative für Datenspeicherung

Für die traditionellen Anwendungen DVD und Blu-ray erwartet das Unternehmen weiterhin keine nennenswerten Investitionen in neue Produktionsanlagen. Das sich verändernde Verhalten der Konsumenten bildet sich in einem weltweiten Anstieg von Online-Dienstleistungen ab und verstärkt den negativen Einfluss auf die Nachfrage nach physikalischen Medien weiter. Hiervon ist nicht nur die Nachfrage nach Produktionsanlagen, sondern auch das Service- und Ersatzteilgeschäft betroffen.

Die von SINGULUS TECHNOLOGIES konzipierten Maschinen lassen sich ebenfalls für die Herstellung von optischen Datenspeichermedien einsetzen. Als kostengünstige Alternative bieten sich diese optischen Medien an, insbesondere die Blu-ray Disc mit ihrem großen Speichervolumen. SINGULUS TECHNOLOGIES hat im Geschäftsjahr 2019 erste Anlagen für diese Anwendung verkauft.

Segment Halbleiter

Nischenanwendung im Halbleitermarkt

SINGULUS TECHNOLOGIES spricht im Halbleitermarkt mit seinen Anlagen eine Nische mit speziellen Anwendungen, wie der Sensorik oder dem Aufbringen von dünnsten metallischen Schichtsystemen, an und ist dahingehend abgekoppelt von Investitionszyklen des weltweiten Halbleitermarktes. Das Unternehmen bietet die Anlagensysteme TIMARIS und ROTARIS an, auf deren existierenden Plattformen entsprechende modifizierte Fertigungssysteme vermarktet werden. Die Gesellschaft befindet sich innerhalb der angebotenen Halbleiter-Anwendungen in einem kompetitiven Umfeld mit mehreren internationalen Wettbewerbern.

Geschäftsverlauf des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns

Die Vergleichsinformationen für die Vorperioden wurden im Hinblick auf die neue Segmentierung nach IFRS 8.29 angepasst. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Kapitel Grundlagen des Konzerns.

Verzögerungen im Segment Solar führen zur Verfehlung der Jahresprognose

SINGULUS TECHNOLOGIES konnte im vergangenen Jahr seine prognostizierten Ziele nicht erreichen und verfehlte damit die Prognose für das Geschäftsjahr 2019. Für den Konzern erwartete die Gesellschaft nach IFRS (International Financial Reporting Standards) eine Steigerung der Umsatzerlöse und Ergebniskennzahlen im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr 2018. Hierbei sollten die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 innerhalb einer Bandbreite von 135,0 Mio. € bis 155,0 Mio. € liegen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sollte sich ebenfalls positiv entwickeln und innerhalb einer Bandbreite von 6,0 Mio. € bis 11,0 Mio. € liegen. Die wichtigsten Umsatz- und Ergebnisimpulse sollten aus dem Segment Solar und hierbei aus den großen Projektaufträgen für Investitionen in Produktionslinien für CIGS-Solarmodule kommen. Grundlage für die erwarteten Steigerungen im Konzern war auf Basis der aktuellen Projektplanung die Realisierung der laufenden Projekte sowie der Start der erwarteten neuen Projekte zu den geplanten Erweiterungen bzw. neuen CIGS-Standorten von CNBM.

scroll
Prognose aus dem Geschäftsbericht 2018 Ist-Daten für das Geschäftsjahr 2019
Konzernumsatz 135,0 Mio. € bis 155,0 Mio. € 79,4 Mio. €
EBIT 6,0 Mio. € bis 11,0 Mio. € -8,2 Mio. €

Im September 2019 informierte der chinesische Staatskonzern CNBM, Peking, den Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG darüber, dass sich die Unterzeichnung der Verträge über den weiteren Ausbau der Produktionskapazitäten für CIGS-Dünnschichtsolarmodule verzögern würde. Die im Januar 2020 erfolgte Unterzeichnung der Verträge verschiebt die Realisierung der einhergehenden Umsätze und Ergebnisanteile im Wesentlichen in das laufende Geschäftsjahr.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 hat SINGULUS TECHNOLOGIES einen Umsatz von 79,4 Mio. € (Vorjahr 127,5 Mio. €) erreicht. Es wurde ein operatives Ergebnis (EBIT) von -8,2 Mio. € erzielt (Vorjahr: 6,8 Mio. €). Vor Abschreibungen (EBITDA) wurde mit -4,1 Mio. € ebenfalls ein negatives Ergebnis verzeichnet (Vorjahr: 9,1 Mio. €).

Besonders das Segment Solar konnte die angestrebten Wachstumsziele nicht erreichen. Bezogen auf die Umsatzerlöse wurde im Geschäftsjahr 2019 insgesamt ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Das operative Ergebnis (EBIT) sollte sich ebenfalls verbessern und im oberen mittleren einstelligen Millionenbereich liegen. Unter Berücksichtigung der neuen Segmentstruktur erwartete die Gesellschaft einen leichten Anstieg des Umsatzniveaus sowie eine deutliche Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBIT).

Die Umsatzerlöse in diesem Segment betrugen nach der Verzögerung der Vertragsabschlüsse für den weiteren Ausbau der Produktionskapazitäten von CIGS-Dünnschichtmodulen des Kunden CNBM lediglich 45,0 Mio. € (Vorjahr: 89,7 Mio. €). Das operative Ergebnis (EBIT) lag bei -7,3 Mio. € (Vorjahr: 5,1 Mio. €). Damit wurden die Ziele im Kernsegment Solar im Geschäftsjahr 2019 deutlich verfehlt.

Im alten Segment Optical Disc sah die Planung der Gesellschaft leicht rückläufige Umsatzerlöse vor. Hierbei sollte der deutliche Rückgang des Service- und Ersatzteilgeschäfts im Bereich der Optical Disc-Aktivitäten teilweise durch die steigenden Umsatzerlöse aus dem Arbeitsgebiet Dekorative Schichten ausgeglichen werden. Es wurde dabei von einem ausgeglichenen operativen Ergebnis (EBIT) in diesem Segment ausgegangen. Nach Anpassung der Segmentstruktur enthält das neue Segment Life Science neben den Aktivitäten der Medizintechnik die Aktivitäten des ehemaligen Segments Optical Disc. Unter Berücksichtigung der neuen Segmentstruktur erwartete die Gesellschaft einen Anstieg der Umsatzerlöse sowie ein leicht positives, aber rückläufiges Ergebnis.

Die Umsatzerlöse in diesem Segment betrugen 28,3 Mio. € (Vorjahr: 28,6 Mio. €), das EBIT war mit 0,0 Mio. € ausgeglichen (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Somit verfehlte die Gesellschaft auch hier ihre Umsatz- sowie Ergebnisprognose.

Ausgehend von einem niedrigen Umsatzniveau im Geschäftsjahr 2018 für das Segment Halbleiter erwartete die Gesellschaft für 2019 einen deutlichen Anstieg der Umsätze. Das operative Ergebnis (EBIT) sollte leicht positiv ausfallen. Im Geschäftsjahr 2019 konnte die Planung innerhalb dieses Segments nicht erreicht werden. Im Einzelnen betrugen die Umsatzerlöse im Segment Halbleiter 6,1 Mio. € (Vorjahr: 9,2 Mio. €) und das hieraus resultierende operative Ergebnis (EBIT) war mit -0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) negativ ausgefallen.

Lage

Ertragslage

Umsatzrückgang um 37,7 % im Vergleich zum Vorjahr

Die Brutto-Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 79,4 Mio. € lagen deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert von 127,5 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang der Umsatzerlöse um 37,7 % im Vergleich zum Vorjahr.

Umsatzerlöse

(Mio.€)

scroll
2018 127,5
2019 79,4

Im Einzelnen verteilen sich die Brutto-Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 auf die Segmente Solar mit 45,0 Mio. € (Vorjahr: 89,7 Mio. €), Life Science mit 28,3 Mio. € (Vorjahr: 28,6 Mio. €) sowie Halbleiter mit 6,1 Mio. € (Vorjahr: 9,2 Mio. €).

Die rückläufigen Umsätze im Segment Solar (-44,7 Mio. €) sind im Wesentlichen bedingt durch die Auftragsverzögerungen des Kunden CNBM. Das Segment Life Science war im abgelaufenen Geschäftsjahr auf Vorjahresniveau (-0,3 Mio. €). Das Segment Halbleiter lag unter Vorjahresniveau (-3,1 Mio. €).

Größter Absatzmarkt bleibt Asien

Für das Geschäftsjahr 2019 zeigt sich die prozentuale regionale Umsatzverteilung wie folgt: Asien 55,5 % (Vorjahr: 67,5 %), Europa 27,1 % (Vorjahr: 20,4 %), Nord- und Südamerika 17,0 % (Vorjahr: 11,5 %) sowie Afrika und Australien 0,4 % (Vorjahr: 0,6 %).

Bruttomarge auf Vorjahresniveau

Im Berichtsjahr lag die Bruttomarge mit 28,8 % auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 28,1 %).

Leichter Rückgang der betrieblichen Aufwendungen vor Sondereinflüssen

Aufgrund der Insolvenz eines großen Kunden im Segment Solar entstanden der Gesellschaft in 2019 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 3,3 Mio. €. Die betrieblichen Aufwendungen (vor sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen und Wertminderungsaufwendungen) lagen im Geschäftsjahr 2019 bei 27,7 Mio. € (Vorjahr: 30,9 Mio. €). Dieser leichte Rückgang ist vorwiegend auf rückläufige Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice (-3,2 Mio. €) sowie Forschung und Entwicklung (-1,7 Mio. €) zurückzuführen. Im Einzelnen betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 6,5 Mio. € (Vorjahr: 8,2 Mio. €). Diese Aufwendungen stehen vornehmlich im Zusammenhang mit planmäßigen Abschreibungen aktivierter Entwicklungskosten innerhalb des Segments Solar sowie nicht kapitalisierter Entwicklungsleistungen auf dem Gebiet der kristallinen Hochleistungs-Solarzellen. Die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice betrugen im Berichtsjahr 11,0 Mio. € (Vorjahr: 14,2 Mio. €). Grund hierfür waren im Wesentlichen rückläufige Personalkosten im Zusammenhang mit ausstehenden Phantom Stocks aufgrund des schwächeren Aktienkurses sowie rückläufige Aufwendungen für erwartete Bonuszahlungen. Die Kosten für die allgemeine Verwaltung betrugen 10,2 Mio. € (Vorjahr: 8,5 Mio. €). Der Anstieg steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit erhöhten Beratungsaufwendungen. Im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung sonstiger Verbindlichkeiten und Rückstellungen (0,3 Mio. €, Vorjahr: 1,8 Mio. €) sowie Erträge aus Versicherungsforderungen (0,3 Mio. €, Vorjahr: 0,3 Mio. €).

Umsatzrückgang belastet Ergebnis

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Berichtsjahr betrug -8,2 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €). Vor Berücksichtigung von Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 3,3 Mio. € im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Kunden im Segment Solar betrug das bereinigte EBIT für das Geschäftsjahr 2019 -4,9 Mio.€.

Wichtige Ergebniskennzahlen

(Mio. €)

scroll
2019 2018
EBIT -8,2 6,8
EBITDA -4,1 9,1
Periodenergebnis -11,3 0,8
Finanzergebnis -2,1 -2,0
Ergebnis pro Aktie in € -1,27 0,09

Im Einzelnen erzielte das Segment Solar im Berichtszeitraum ein EBIT in Höhe von -7,3 Mio. € (Vorjahr: 5,1 Mio. €). Das Segment Life Science erzielte ein ausgeglichenes EBIT in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Im Segment Halbleiter ergab sich ein EBIT in Höhe von -0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €).

EBIT nach Segmenten

(Mio. €)

scroll
2019 2018
Solar -7,3 5,1
Life Science 0,0 1,0
Halbleiter -0,9 0,7

Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr 2019 -2,1 Mio. € (Vorjahr: -2,0 Mio. €). Hierin enthalten waren hauptsächlich Finanzierungsaufwendungen. Diese resultierten hauptsächlich aus den Finanzierungskosten der Unternehmensanleihe. Der Steueraufwand beläuft sich für das Geschäftsjahr auf 1,0 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €). Die Steueraufwendungen im Geschäftsjahr betreffen im Wesentlichen passive latente Steuern, die sich in Folgeperioden umkehren. Aufgrund der rückläufigen Geschäftsentwicklung betrug das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2019 -11,3 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €).

Auftragseingang und Auftragsbestand auf niedrigem Niveau

Im Berichtsjahr lag der Auftragseingang mit insgesamt 39,7 Mio. € (Vorjahr: 86,8 Mio. €) deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2019 betrug 26,3 Mio. € (Vorjahr: 66,0 Mio. €).

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein zentrales Finanzmanagement zur Liquiditätssteuerung. Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung einer ausreichenden Liquiditätsausstattung. Überschüssige Liquidität bei Tochtergesellschaften wird, soweit wie möglich, bei der Muttergesellschaft konzentriert und überwacht. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist ausschließlich die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Ohne das Vorliegen eines entsprechenden Grundgeschäfts werden keinerlei Derivate abgeschlossen. Zur Absicherung gegen Ausfallrisiken der Lieferforderungen werden möglichst Kreditversicherungen oder Bankgarantien eingesetzt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich unter Textziffer 37 im Anhang zum Konzernabschluss.

Liquiditätsmanagement

Derzeit finanziert sich die Gesellschaft im Wesentlichen über eine Unternehmensleihe im Nominalwert von 12,0 Mio. € sowie über die Anzahlungen der kontrahierten Projekte. Die Laufzeit der Anleihe beträgt fünf Jahre, die Endfälligkeit datiert auf den 22. Juli 2021. Die Gesellschaft befindet sich derzeit in Gesprächen zur Refinanzierung der Anleihe. Eine erfolgreiche Refinanzierung ist zentraler Bestandteil der langfristigen Liquiditätssicherung der Gesellschaft.

Im Rahmen der Anleihebedingungen hat die Gesellschaft zur Stärkung der Liquidität im Februar 2019 ein besichertes Darlehen über 4,0 Mio. € mit einer Laufzeit von zwölf Monaten aufgenommen. Im März 2020 wurde die Laufzeit dieses Darlehens bis zum 1. März 2021 verlängert. Darüber hinaus hat die Gesellschaft zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 Anzahlungen in Höhe von 12,4 Mio. € für das CIGS-Großprojekt des Kunden CNBM am Produktionsstandort in Xuzhou vereinnahmt. Weitere Teilzahlungen in Höhe von jeweils 5,0 Mio. € werden in den Monaten April 2020 und Mai 2020 erwartet. Weiterhin verhandelt die Gesellschaft derzeit über eine Kreditlinie in Höhe von 10,0 Mio. € mit einer Laufzeit von zwölf Monaten.

Zum 31. Dezember 2019 standen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 20,8 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende in Höhe von 1,6 Mio. € ausgenutzt. Zusätzlich bestand zum Stichtag ein Einzelaval in Höhe von 1,6 Mio. € für eine erhaltene Anzahlung. Zum Bilanzstichtag waren diese Kreditzusagen größtenteils mit 100 %-Barhinterlegungen gesichert. Die Gesellschaft verhandelt derzeit über die Zeichnung weiterer Avallinien mit deutlich reduzierter Barhinterlegung. Diese werden für weitere Anzahlungen aus verschiedenen Projekten benötigt. Insbesondere innerhalb des Solargeschäftes kann je nach projektspezifischen Anforderungen ein erhöhter Avalbedarf notwendig werden.

Überschüssige Liquidität investiert SINGULUS TECHNOLOGIES ausschließlich in Tagesgeld oder Termineinlagen. Fremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt generell einem Währungsrisiko, hier insbesondere dem US-Dollar (USD) Wechselkursrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken eingesetzt. Im Berichtsjahr war der Anteil der Umsätze in fremder Währung jedoch unwesentlich. Risiken aus Fremdwährungen werden, soweit sie wesentlich sind, im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt.

Der operative Cashflow des Konzerns war im Geschäftsjahr 2019 mit -3,2 Mio. € negativ (Vorjahr: 2,5 Mio. €). Der Cashflow im Investitionsbereich betrug -5,6 Mio. € (Vorjahr: -4,4 Mio. €). Innerhalb des Cashflows aus dem Investitionsbereich sind in 2019 Auszahlungen für Investitionen in Entwicklungskosten in Höhe von -4,9 Mio. € (Vorjahr: -3,6 Mio. €) ausgewiesen. Die Auszahlungen für Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen betrugen -0,7 Mio. € (Vorjahr: -0,8 Mio. €). Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich betrug insgesamt 10,0 Mio. € (Vorjahr: -11,3 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch die Verminderung verfügungsbeschränkter Finanzmittel (9,9 Mio. €) sowie durch die Einzahlung für die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3,9 Mio. €. Im Ergebnis ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 14,8 Mio. € leicht gestiegen (Vorjahr: 13,5 Mio. €).

Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 bestanden nicht ausgenutzte Avalzusagen in Höhe von 19,2 Mio. €.

Cashflow

(Mio. €)

scroll
2019 2018
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit -3,2 2,5
Cashflow aus dem Investitionsbereich -5,6 -4,4
Freier Cashflow -8,8 -1,9
Cashflow aus dem Finanzierungsbereich 10,0 -11,3
Zu-/Abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1,2 -13,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres 13,5 27,2
Auswirkungen von Fremdwährungsumrechungsdifferenzen 0,1 0,2
Änderung des Konsolidierungskreises 0,0 -0,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres 14,8 13,5

Vermögenslage

Vermögens- und Kapitalstruktur

(Mio. €)

scroll
2019 2018
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 14,8 13,5
Verfügungsbeschränkte Finanzmittel 4,4 14,3
Forderungen und sonstige Vermögenswerte (kurzfristig) 16,8 35,5
Vorräte 15,5 17,1
Langfristiges Vermögen 32,2 23,7
Summe Aktiva 83,7 104,1
Kurzfristige Schulden 38,2 50,2
Langfristige Schulden 38,5 34,2
Eigenkapital 7,0 19,7
Summe Passiva 83,7 104,1

Die Bilanzsumme verringerte sich im Vorjahresvergleich und beträgt zum 31. Dezember 2019 insgesamt 83,7 Mio. € (Vorjahr: 104,1 Mio. €).

Die langfristigen Vermögenswerte betragen zum Berichtsjahresende 32,2 Mio. € (Vorjahr: 23,7 Mio. €). Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus der Aktivierung des Nutzungsrechts für das Büro- und Produktionsgebäude in Fürstenfeldbruck im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 - Leasingverhältnisse (3,9 Mio. €). Zusätzlich erhöhten sich die aktivierten Entwicklungskosten auf 9,5 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €). Dieser Anstieg steht wesentlich im Zusammenhang mit der Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen im Segment Life Science, sowie Anlagen zur Fertigung von CIGS-Solarmodulen und HJT-Solarzellen.

Das kurzfristige Vermögen beträgt im Berichtszeitraum 51,5 Mio. € und liegt damit unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 80,4 Mio. €). Grund für diese Entwicklung sind im Wesentlichen rückläufige Forderungen aus Fertigungsaufträgen um 15,8 Mio. € auf 4,6 Mio. € (31. Dezember 2019: 20,4 Mio. €). Weiterhin reduzierten sich die verfügungsbeschränkten Finanzmittel um 9,9 Mio. € im Zuge der Abarbeitung der laufenden Großprojekte im Segment Solar. Die verfügungsbeschränkten Finanzmittel sind insbesondere hinterlegte Barmittel, die der Sicherung von Avalen für erhaltene Anzahlungen dienen.

Die Vorräte betragen zum Berichtsjahresende 15,5 Mio. € und liegen damit leicht unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 17,1 Mio. €).

Die kurzfristigen Schulden verringerten sich gegenüber dem Geschäftsjahresende 2018 um 12,0 Mio. € und betragen zum 31. Dezember 2019 38,2 Mio. € (Vorjahr: 50,2 Mio. €). Im Wesentlichen ist dies auf rückläufige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (-10,2 Mio. €) sowie verringerte Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen (-8,2 Mio. €), bedingt durch das rückläufige Geschäftsvolumen, zurückzuführen. Gegenläufig hat die Gesellschaft im Februar 2019 ein besichertes Darlehen über 4,0 Mio. € mit einer Laufzeit von zwölf Monaten aufgenommen und im März 2020 bis zum 1. März 2021 verlängert.

Die langfristigen Schulden in Höhe von 38,5 Mio. € liegen leicht über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 34,2 Mio. €). Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus der Passivierung des Leasingvertrages des Büro- und Produktionsgebäudes in Fürstenfeldbruck nach der Erstanwendung des IFRS 16 - Leasingverhältnisse.

Das Eigenkapital der Gruppe gemäß IFRS verringerte sich im Berichtszeitraum um 12,7 Mio. € und notiert zum 31. Dezember 2019 mit 7,0 Mio. € (Vorjahr: 19,7 Mio. €), das in voller Höhe auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2019 8,4 % (Vorjahr: 18,9 %).

Zur Entwicklung des Eigenkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel Jahresabschluss nach HGB.

Kapitalmanagement

Grundsätzlich gilt es, den künftigen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte zu decken. Die Gesellschaft prüft in diesem Zusammenhang laufend die bestehenden Optionen im Hinblick auf eine optimale Finanzierungsstruktur.

Das vorrangige Ziel des Kapitalmanagements ist die Stärkung der Kapitalstruktur zur Sicherstellung der langfristigen Unternehmensfinanzierung. Derzeit finanziert sich die Gesellschaft im Wesentlichen über eine Unternehmensleihe im Nominalwert von 12,0 Mio. €. Die Laufzeit der Anleihe beträgt fünf Jahre, die Endfälligkeit datiert auf den 22. Juli 2021. Die Gesellschaft befindet sich derzeit in Gesprächen zur Refinanzierung der Anleihe.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF), Washington, D.C., USA, dass das Wachstum der Weltwirtschaft in 2020 niedriger als im Vorjahr ausfallen wird. 2019 wuchs die Weltwirtschaft einer IWF-Schätzung zufolge um etwa 2,9 %. Für 2020 hatte der IWF noch ein Zuwachs von 3,3 % erwartet. Allerdings gebe es nach dem IWF große Unsicherheiten über die Verbreitung des Virus. So lange nicht klar sei, wie lange die Pandemie andauert und wie schwer diese ausfällt, sei eine genaue Vorhersage schwierig.

Branchenspezifische Erwartungen und Ausblick für das Geschäftsjahr 2020

Segment Solar

Langfristig gute Wachstumsperspektiven im Photovoltaik-Markt

Nach dem aktuellen Marktbericht "Renewables 2019" der Internationalen Energieagentur (IEA), der Ende 2019 veröffentlicht wurde, soll die gesamte regenerative Stromkapazität weltweit zwischen 2019 und 2024 um 50 % wachsen. Dies wäre ein Anstieg um 1.200 GW. 60 % dieses Wachstums - also 720 GW - sollen auf das Konto der Photovoltaik gehen. Fast die Hälfte dieser neuen Kapazität sollen laut IEA dezentrale Photovoltaikanlagen beitragen, zu denen neben privaten auch gewerbliche und industrielle Dachanlagen zählen. Die IEA hat damit ihre Prognose für den Photovoltaikausbau gegenüber dem letzten Bericht um 14 % angehoben.

Die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) sieht die Entwicklung für Solar PV sogar noch expansiver als die IEA. Davon ausgehend, dass im Jahr 2018 die global installierte Solar PV-Kapazität bei ca. 480 GW lag, sagt IRENA für 2030 eine installierte Gesamtkapazität von 2.840 GW voraus. Bis zum Jahr 2050 sollen es dann insgesamt 8.519 GW sein. Solar PV soll 2050 insgesamt 25 % der benötigten Energieproduktion weltweit erzeugen. Zusammen mit Wind- und Wasserenergie sollen die Erneuerbaren Energien 86 % des Weltenergieverbrauchs erzeugen. Eine beschleunigte PV-Nutzung in Verbindung mit einer tiefen Elektrifizierung könnte damit bis 2050 ca. 21 % der CO₂-Emissionsreduktionen (fast 4,9 Gigatonnen pro Jahr) bewirken. Asien würde mit über 50 % der installierten Leistung weiterhin die Solarenergie dominieren, gefolgt von Nordamerika (20 %) und Europa (10 %).

Kurzfristig gewinnen Märkte außerhalb Chinas an Dynamik

Nach den Analysen von IHS Markit wird der Photovoltaikzubau für das Jahr 2020 bei einem Zuwachs von 14 % auf dann 142 GW neu installierte Photovoltaikleistung liegen. Es wird erwartet, dass die Märkte außerhalb Chinas wieder an Bedeutung gewinnen und zwei Drittel der neu installierten Photovoltaikleistung auf diese Regionen zurückgehen. Die Analysten von Bloomberg New Energy Finance (BloombergNEF) reduzierten Anfang März 2020 aufgrund der aktuellen Krise hervorgerufen durch die COVID-19 Pandemie ihre Erwartungen für den Photovoltaik-Zubau in diesem Jahr. Sie gehen von einer global neu installierten Leistung zwischen 108 und 143 Gigawatt aus.

Es gibt zahlreiche Initiativen, Europas Position in der Solar PV-Industrie wieder zu stärken und eine Produktionsstätte für Hochleistungs-Solarzellen in der EU aufzubauen. So hat der VDMA im Jahr 2019 eine Ausarbeitung veröffentlicht, die aufzeigt, dass auch in Europa zu gleichen Kosten wie in China Zellen hergestellt werden können. Eine solche Fabrik müsste eine Kapazität von 5 - 10 GW haben. Auch der Rat des European Solar Manufacturing Council (ESMC) arbeitet an der Realisierung dieses Zieles. In dieser Vereinigung haben sich europäische Photovoltaikhersteller, Forschungsinstitute und Anlagenbauer zusammengeschlossen, um ihre industriepolitischen Positionen in der EU stärker zu verfolgen.

SINGULUS TECHNOLOGIES spezifische Trends in der Photovoltaik

Die generellen Rahmenbedingungen sprechen auch aus Sicht der Gesellschaft für ein kontinuierliches Wachstum im Bereich Photovoltaik. SINGULUS TECHNOLOGIES setzt in den kommenden Jahren auf die Teilmärkte für Dünnschicht-basierende Solarmodule (z. B. CIGS) und neue kristalline Hochleistungs-Solarzellen (z. B. HJT).

Seitens der chinesischen Regierung wurden erhebliche Ausbaupläne für Dünnschicht-basierende Solarfabriken publiziert. Insbesondere unserem Kunden CNBM kommt hierbei eine hohe Bedeutung mit einem geplanten Ausbau von 6 GW Produktionskapazität zu.

Im Bereich der neuen Hochleistungs-Solarzellen wie z. B. Heterojunction (HJT) ist eine konkurrenzfähige Angebotspalette von Produktionsmaschinen notwendig. Hier hat SINGULUS TECHNOLOGIES eigene Anlagen für die Zellproduktion entwickelt. Neben den Maschinen für die nasschemische Behandlung von Zellen, handelt es sich besonders um die neue Vakuum-Beschichtungsanlage zur Kathodenzerstäubung ("PVD"). Mit dem Verkauf einer GENERIS PVD an einen strategisch wichtigen Kunden konnte ein erster Schritt realisiert werden. Es ist das Ziel des Unternehmens, sich mit seinen Maschinen für die wichtigsten Prozessschritte in der Fertigung für Hocheffizienzzellen im kommenden Geschäftsjahr zu etablieren.

Das Geschäft im Segment Solar soll im Jahr 2020 wieder deutlich wachsen. Hierbei kommt insbesondere den Projekten für den Kunden CNBM eine besondere Bedeutung zu. Im Einzelnen setzt dies die planmäßige Inbetriebnahme des CIGS-Produktionsstandortes in Meishan sowie die planmäßige Abarbeitung des im Januar 2020 kontrahierten Liefervertrags für den Standort in Xuzhou voraus.

Bezogen auf die Umsatzerlöse des Segments Solar, wird im Geschäftsjahr 2020 wieder ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Im Vergleich zu 2019 sollen sich die Umsatzerlöse dieses Segments nahezu verdoppeln. Das operative Ergebnis (EBIT) soll sich ebenfalls deutlich verbessern und leicht positiv abschließen.

Segment Life Science

Stabiles Wachstum im Markt für Kontaktlinsen

Für die Medizintechnik bietet SINGULUS TECHNOLOGIES Maschinentechnologie für nasschemische Verfahren sowie die verschiedenen Verfahren der Beschichtungstechnik an. Das Unternehmen folgt den hohen Ansprüchen in der Medizintechnik an Beschaffenheit und Funktionalität und damit an die Qualität der Produkte und der erforderlichen Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren. Bei SINGULUS TECHNOLOGIES wurden die notwendigen Qualitätsmanagementmaßnahmen eingeführt. Dies dient der Gewährleistung der Produktqualität und der Erfüllung der für die Vermarktung verbindlichen Anforderungen der Gesundheitsbehörden und hier besonders den Regeln der "FDA - U.S. Food and Drug Administration" (FDA/21 CFR).

Innerhalb der Geschäftstätigkeiten für Medizintechnikanwendungen hat sich die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr im Wesentlichen im Markt für Kontaktlinsen bewegt. Diese Konzentration wird sich im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der Markt für Kontaktlinsen soll Studien zur Folge bis 2021 stabil mit jährlich 5,4 % wachsen.

Umweltfreundlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Kosteneinsparung prägen Entwicklungen im Konsumgüterbereich

Die Entwicklung und die Marktchancen im Arbeitsgebiet Dekorative Schichten sind im Wesentlichen geprägt von den Faktoren Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit sowie Kosteneinsparung. Mit unseren Maschinen wird nun das Chrom (VI)-freie Beschichten von Teilen für die verschiedenen Einsatzgebiete möglich und der Einsatz von Galvanik entfällt dabei. Solche Verfahren können neben Anwendungen in der Kosmetikindustrie auch in Zulieferbetrieben der Automobilindustrie für Einbauteile in Chromoptik für Bedienelemente wie etwa Drucktasten und Hebel für Schaltungen eingesetzt werden. SINGULUS TECHNOLOGIES fokussiert sich mit seinen Produkten auf diese Märkte.

Datenspeichertechnik bleibt Nischengeschäft

Im Arbeitsgebiet Datenspeicher folgt das Service- und Ersatzteilgeschäft dem rückläufigen Trend von optischen Speichermedien. Neue Anwendungen im Bereich der Datenspeichertechnik werden ein Nischengeschäft bleiben.

Bezogen auf die Umsatzerlöse des Segments Life Science, wird im Geschäftsjahr 2020 ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Das operative Ergebnis (EBIT) soll sich ebenfalls deutlich verbessern und im niedrigen einstelligen Millionenbereich liegen.

Segment Halbleiter

Breitere Anwendung in der MRAM-Technologie für Speicherbausteine erwartet

Im laufenden Geschäftsjahr 2020 wird laut der SEMI (Semiconductor Equipment and Materials International), Milpitas, USA, das Investitionsvolumen für alle Halbleiterproduktionsanlagen um 27,5 % auf insgesamt 67,5 Mrd. USD ansteigen. Der größte Anstieg wird für das Memoryspeicher-Geschäft erwartet.

SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert momentan in diesem Markt Nischen mit Spezialanwendungen. Das Unternehmen konzentriert sich neben der Anwendung MRAM mit seiner Anlagenfamilie weiter auf neue potenzielle Anwendungen der Vakuum-Beschichtungstechnik, wie z. B. im Bereich Sensorik, sowie nasschemische Prozesslösungen für das Reinigen von Elektronikbauteilen. Aus Sicht von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die weitere Entwicklung und Bedeutung von MRAM als mögliche Speichertechnologie der Zukunft nach wie vor offen.

Für MRAM wird in den kommenden Jahren eine breitere Anwendung dieser Technologie für Speicherbausteine erwartet. Laut dem Bericht "Emerging Memories Ramp Up" von Objective Analysis & Coughlin Associates soll der MRAM-Speicher das deutlichste Wachstum aller aufkommenden Speichertechnologien in den kommenden Jahren aufweisen. Dabei soll der Umsatz von 2018 bis 2029 um das 170-Fache steigen und einen Umsatz von fast 4 Mrd. USD erreichen. Die Auslieferungen an Kapazitäten werden vorrausichtlich von etwa 0,1 Petabyte im Jahr 2019 auf fast 1 Million Petabyte im Jahr 2029 ansteigen.

Ausgehend von einem niedrigen Niveau für das Segment Halbleiter erwarten wir im Geschäftsjahr 2020 einen deutlichen Anstieg der Umsätze gegenüber 2019. Das operative Ergebnis (EBIT) soll leicht positiv ausfallen.

Ausblick für die Geschäftsjahre 2020 und 2021

Als international agierendes Unternehmen überprüft SINGULUS TECHNOLOGIES fortlaufend die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen auf unser Unternehmen. Es ist jedoch für die Gesellschaft derzeit nicht möglich, die Implikationen und Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit abschließend zu beurteilen. Das Management überwacht die Situation eng, um erforderliche Gegenmaßnahmen umsetzen zu können.

Trotz des herausfordernden, von Unsicherheiten geprägten Umfelds plant SINGULUS TECHNOLOGIES nach IFRS für das laufende Jahr aufgrund der aktuellen Prognose einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse und Ergebniskennzahlen im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr 2019. Hierbei sollen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020 innerhalb einer Bandbreite von 120,0 Mio. € bis 140,0 Mio. € liegen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) soll sich ebenfalls positiv entwickeln und mit einem mittleren einstelligen Millionenbetrag abschließen. Die Erreichung dieser Finanzkennzahlen setzt eine planmäßige Entwicklung der Geschäftstätigkeit voraus, eine materielle Beeinflussung der Projekte durch die COVID-19 Pandemie könnte zu einer deutlichen Reduzierung der Umsatz- und Ergebnisziele für das Geschäftsjahr 2020 führen.

Finanzielle Konzernziele

(Mio. €)

scroll
Mio. € Prognose 2020 Ist 2019
Umsatzerlöse 120,0 Mio. € bis 140,0 Mio. € 79,4 Mio. €
EBIT mittlerer, einstelliger Millionenbetrag -8,2 Mio. €

Die wichtigsten Umsatz- und Ergebnisimpulse sollen aus dem Segment Solar und hierbei aus der planmäßigen Abarbeitung des im Januar 2020 kontrahierten Liefervertrags für den Standort in Xuzhou sowie der planmäßigen Inbetriebnahme des CIGS-Produktionsstandortes in Meishan kommen. Weiterhin werden im Jahresverlauf im Segment Life Science signifikante Aufträge erwartet, die sich sehr positiv auf die Umsatz- und EBIT-Kennzahlen auswirken sollen.

Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist sowohl im Hinblick auf die Erreichung der Erzielung der erwarteten Finanzkennzahlen als auch auf die weitere Liquiditätsentwicklung in hohem Maße von der weiteren Entwicklung der Geschäftsaktivitäten mit wenigen, großen Kunden abhängig. Eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Planung in den nächsten zwei Jahren realisiert werden kann. Wesentliche Voraussetzungen in der Planung sind dabei, dass die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge zu leistenden Teilzahlungen auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller Verzögerung erfolgen. Darüber hinaus ist die Erlangung eines weiteren Großauftrages, z. B. im Segment Life Science oder einer Kombination von gleichwertigen Alternativprojekten, im laufenden Geschäftsjahr notwendig. Weiterhin ist eine erfolgreiche und zeitnahe Refinanzierung der im Juli 2021 fällig werdenden Unternehmensanleihe in Höhe von 12,0 Mio. € zentraler Bestandteil der langfristigen Liquiditätssicherung der Gesellschaft. Der Vorstand erwartet jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit, den planmäßigen Eingang der zu leistenden Teilzahlungen, die Unterzeichnung eines weiteren Großauftrages oder einer Kombination von gleichwertigen Alternativprojekten sowie eine erfolgreiche Refinanzierung der Unternehmensanleihe. Aus Sicht des Unternehmens ist eine Durchfinanzierung auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung für das laufende Geschäftsjahr überwiegend wahrscheinlich.

Für das Jahr 2021 prognostiziert die Gesellschaft, gemessen am Mittelwert der oben genannten Bandbreite, einen weiteren Anstieg der Umsatzerlöse. Das operative Ergebnis (EBIT) soll entsprechend ansteigen. Hierbei soll das Segment Life Science wesentlich zum Anstieg der Umsatzerlöse und Ergebniskennzahlen beitragen. Zur Erreichung der Prognose ist darüber hinaus ein weiterwachsender Solarmarkt, insbesondere für den Bereich CIGS, notwendig.

Sollte die tatsächliche Entwicklung in den kommenden Monaten deutlich hinter diesen Erwartungen zurückbleiben, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens.

Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2020 zum handelsrechtlichen Jahresabschluss ist dem Kapitel Jahresabschluss nach HGB dieses Lageberichts zu entnehmen.

Risiko- und Chancenbericht

Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die mit dem unternehmerischen Handeln innerhalb der operativen Segmente verbunden sind und sich aus internen und externen Einflüssen ergeben. Unter einem Risiko wird die Gefahr verstanden, dass Ereignisse, Entwicklungen oder Handeln den Konzern oder eines der Segmente daran hindern, seine Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist es für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wichtig, Chancen zu identifizieren, um diese im Zuge des unternehmerischen Handelns zu nutzen und so die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und auszubauen. Unternehmerische Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und zu steuern liegt dabei in der direkten Verantwortung der operativen Segmente und Abteilungen. Hierfür werden wirksame Steuerungs- und Kontrollsysteme eingesetzt, um Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und konsequent zu handhaben. Eine Verrechnung von Risiken und Chancen erfolgt nicht.

Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu.

Zielsetzung und Grundsätze des Risikomanagements

Das Risikomanagement unterstützt das Erreichen der Unternehmensziele durch die Schaffung von Transparenz über die Risikosituation des Unternehmens als Grundlage für risikobewusste Entscheidungen, das Erkennen möglicher Gefahren für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die Priorisierung der Risiken und des jeweiligen Handlungsbedarfs. Des Weiteren stellt das Risikomanagement die gezielte Steuerung von Risiken durch entsprechende Maßnahmen und deren Überwachung sicher. Weiterhin soll eine Begrenzung der Risiken auf ein akzeptables Niveau sowie die Optimierung der Risikokosten erreicht werden.

Das Risikomanagement bei SINGULUS TECHNOLOGIES wird geprägt durch die folgenden Grundsätze:

Das Risikomanagement erfolgt in erster Linie durch die operativen Segmente im Rahmen ihrer Geschäftsführungsaufgaben;

Das Risikomanagement darf sich nicht nur auf finanzielle Risiken beschränken, sondern muss auf alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken gerichtet sein;

Das Risikomanagement muss integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse sein;

Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement ist die klare und eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung und ein systematischer Risikomanagementprozess;

Unterstützung und aktive Beteiligung seitens des Managements;

Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Risikomanagementsystems sind laufend zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen;

Das Risikomanagementsystem ist in geeigneter Weise zu dokumentieren, Grundsätze und Richtlinien zum Risikomanagement sind schriftlich festzulegen und an die betreffenden Stellen zu kommunizieren;

Chancen sind nicht Bestandteil des Risikomanagements.

Das Risikomanagement soll insbesondere dazu beitragen:

Das Risikobewusstsein und die Risikotransparenz zu verbessern;

Alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, angemessen zu steuern und zu überwachen;

Risikoakkumulationen aufzuzeigen;

Zuverlässige Managementinformationen über die Risikosituation des Unternehmens sicherzustellen.

Organisation des Risikomanagements

Für die Identifizierung von Risiken wird die Risikoentwicklung einmal jährlich im Rahmen der Unternehmensplanung reflektiert und neue Risiken für die Geschäftsentwicklung aus der Unternehmensperspektive innerhalb aller produzierenden SINGULUS TECHNOLOGIES Standorte sowie Vertriebstochtergesellschaften diskutiert. Aufgrund einer schwach ausgeprägten Eigenständigkeit der Vertriebstochtergesellschaften werden die Risiken unmittelbar bei der Muttergesellschaft erfasst. Für die anschließende Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikohandhabung sind die jeweiligen Abteilungsleiter verantwortlich. Die Bereiche Controlling und Finanzen unterstützen die Abteilungsleiter innerhalb der einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses. Der Risikomanager hat die Methoden- und Richtlinienkompetenz innerhalb des Unternehmens und koordiniert die Berichterstattung über Risiken innerhalb des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Implementierung eines angemessenen und funktionsfähigen Risikomanagements, um die rechtzeitige Identifikation und Bewältigung bestandsgefährdender Entwicklungen zu gewährleisten.

Risikomanagementorganisation der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:

Der Risikomanagementprozess im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern

Insgesamt stellt sich das System des Risikomanagements entsprechend dem Business Risk Management Process als ein kontinuierlicher Prozess dar:

Stufe 1: Festlegung von Zielen, Inhalten und Infrastruktur

Die Grundlage des strategischen Risikomanagementprozesses wird gebildet durch die Ausrichtung der Risikopolitik (einschließlich Ziele und Grenzwerte), die Risikomanagementprozesse und die Definition der hierfür relevanten Systeme und Instrumente. Die ursprünglichen Festlegungen sind im Anschluss im Rahmen eines langfristig angelegten Regelkreislaufs zu ergänzen bzw. zu modifizieren.

Stufe 2: Analyse der Risiken

In einem zweiten Schritt werden Risiken zunächst identifiziert und dokumentiert, danach unter verschiedensten Aspekten analysiert und schließlich, soweit möglich, bewertet. Zur Gewährleistung einer vollständigen Risikoinventur wird auf ein theoretisches Risikoportfolio zurückgegriffen. Die Analyse und Aktualisierung erfolgten im Rahmen der jährlichen Planung. Quartalsweise erfolgt die Erstellung einer unterjährigen Berichterstattung (Risikoreporting) über die Entwicklung der wesentlichen Risiken.

Die Bewertung von Risiken wird mit Hilfe einer ordinalen Skala vorgenommen. Bewertet wird der Bruttoschaden. Diese Bewertung wird quartalsweise erneuert.

Als Bruttoschaden wird dabei der negative Ergebniseffekt auf das geplante Konzern-EBIT definiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich als subjektive Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts für das Geschäftsjahr. Im Einzelnen wird klassifiziert nach einer niedrigen, mittleren oder hohen Wahrscheinlichkeit. Die Bewertungen erfolgen dabei jeweils "brutto", d. h. bestehende Kontrollen und Maßnahmen werden nicht berücksichtigt. In der folgenden Tabelle sind für das Brutto-Risiko Relevanzkennziffern zur Kategorisierung definiert. Hierbei leiten sich die Annahmen zu den konkreten Höchstschadenswerten (bezogen auf das Konzerneigenkapital) aus langfristigen historischen Betrachtungen der Finanzkennzahlen ab. Darüber hinaus wird das kurz- und mittelfristige Liquiditätsrisiko laufend überwacht.

scroll
Relevanz Ausprägung Höchstschadenwert
von bis
1 Unbedeutende Risiken, die das EBIT nicht spürbar beeinflussen. 0 EUR 0,5 Mio. EUR
2 Mittlere Risiken, die eine spürbare Beeinträchtigung des EBIT bewirken. 0,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR
3 Bedeutende Risiken, die das EBIT stark beeinflussen oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes führen. 2,5 Mio. EUR 10 Mio. EUR
4 Schwerwiegende Risiken, die zu einem negativen EBIT führen und den Unternehmenswert erheblich reduzieren. 10 Mio. EUR 20 Mio. EUR
5 Bestandsgefährdende Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. >20 Mio. EUR

Für die einzelnen Risiken wird anschließend eine Eintrittswahrscheinlichkeit (Klassifizierung hoch, mittel, niedrig) geschätzt.

Stufe 3: Formulierung von Risikobewältigungsstrategien

Auf Basis von Risikobewältigungsstrategien können konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Die Definition dieser Strategien erfolgt im Hinblick auf die Gesamtstrategie und die Risikopräferenz der Gesellschaft. Grundsätzlich stehen dem Management zur Handhabung von Risiken folgende Alternativen zur Verfügung:

Risiken vermeiden

Bei der Vermeidung von Risiken kommt es zu einer vollständigen Eliminierung des Risikos, z. B. durch einen Ausstieg aus einem riskanten oder unprofitablen Geschäft.

Risiken reduzieren

Bei der Reduzierung des Risikos besteht das Ziel darin, die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkung auf das EBIT oder die Unternehmensziele auf ein akzeptables Maß zu bringen, z. B. durch Verbesserung der Risikofrüherkennung und damit Implementierung gegensteuernder Maßnahmen.

Risiken transferieren (versichern)

Bei einer Absicherung/Deckung eines möglichen Schadens wird dieser auf einen Dritten übertragen, z. B. durch einen entsprechenden Versicherungsschutz.

Risiken selbst tragen (akzeptieren)

Mit der Akzeptanz von Risiken wird die unmittelbare Form der Risikofinanzierung durch SINGULUS TECHNOLOGIES beschrieben, z. B. durch finanzielle Vorsorge über die Bildung einer Rückstellung. Die Entwicklung der Risiken wird durch die entsprechenden Mitarbeiter verfolgt, ohne dass jedoch bestimmte Maßnahmen zur Risikobewältigung eingeführt werden.

Stufe 4: Design und Implementierung geeigneter Strukturen und Maßnahmen

Auf Basis der zuvor formulierten Risikobewältigungsstrategie werden im Weiteren die notwendigen Strukturen und die zu ergreifenden Maßnahmen abgeleitet und implementiert.

Stufe 5: Überwachung der Effektivität

Die implementierten Maßnahmen sind regelmäßig zu verfolgen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Des Weiteren sind die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen abzudecken.

Stufe 6: Adjustierung der Maßnahmen und kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Die Umweltdynamik zwingt dazu, das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess zu verstehen. Aus diesem Grunde ist eine kontinuierliche Anpassung des Risikomanagementprozesses an externe und interne Entwicklungen unausweichlich. Um dies zu ermöglichen, ist auch weiterhin ein intensives Wissensmanagement notwendig. Ausgangspunkt im Risikomanagementprozess von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Unternehmensstrategie, auf deren Basis die Definition und Kommunikation der geschäftlichen Ziele erfolgt.

Die Überprüfung des Risikomanagementsystems wird von neutraler Seite vorgenommen, d. h. von Personen, die nicht unmittelbar in das Management von Risiken eingebunden sind. Folgende grundsätzliche Prüfungsanforderungen gelten:

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat obliegt die Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagements. Der Vorstand informiert dabei mindestens einmal jährlich den Aufsichtsrat über den aktuellen Status des Risikomanagements.

Revision

Im Zuge der Jahresabschlussprüfung wird gem. § 317 Abs. 4 HGB im Rahmen der Prüfung beurteilt, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh zu erkennen.

Risikobericht

Als international agierendes Unternehmen überprüft SINGULUS TECHNOLOGIES fortlaufend die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen auf unser Unternehmen. Das Management überwacht die Situation eng, um erforderliche Gegenmaßnahmen umsetzen zu können.

Zusammenfassend ergaben sich für das Berichtsjahr für die einzelnen identifizierten wesentlichen Risikogruppen folgende Relevanzkennziffern sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten jeweils im Vergleich zum Vorjahr:

Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des Konzerns maßgeblich beeinflussen und zu einer negativen Zielabweichung führen können.

Darüber hinaus können Risiken, die heute noch nicht bekannt sind oder als nicht wesentlich eingestuft werden, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen.

Absatzmarktrisiko

Risikobeschreibung: Die Gesellschaft unterliegt generell weltweiten Konjunkturzyklen und geopolitischen Risiken, die das Geschäft belasten können. SINGULUS TECHNOLOGIES ist insbesondere von der Investitionsbereitschaft seiner internationalen Kunden in neue Produktionsanlagen abhängig. Nachfrageeinbrüche oder Fehleinschätzungen im Hinblick auf die Entwicklung von Märkten und Produkten können negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Gesellschaft haben.

Der weltweite Konjunkturverlauf ist aus heutiger Sicht in hohem Maße abhängig von der weiteren Entwicklung der COVID-19 Pandemie. Infolgedessen könnte sich die globale Wirtschaft, insbesondere innerhalb der wesentlichen Absatzmärkte der Gesellschaft, weiter abschwächen. Die Auswirkungen sind jedoch aus heutiger Sicht nicht quantifizierbar.

Segment Solar

Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen von staatlichen Subventionen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit auch künftig von der Ausprägung nationaler Energiepolitik sowie der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen ab. Dies gilt hauptsächlich innerhalb der Hauptmärkte China und USA. Insbesondere aufgrund der enormen Bedeutung Chinas als Wachstumstreiber der Solarindustrie in den vergangenen Jahren ist in der weiteren Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen in diesem Land ein erhebliches Risiko im Hinblick auf das Hauptgeschäftsfeld der Gesellschaft zu sehen. Sofern die chinesische Regierung ihre Energiepolitik neu ausrichtet oder justiert und hiermit verbunden im Solarbereich im Rahmen ihrer Förderpolitik auf andere Technologien als CIGS, HJT oder andere neue Produktionsverfahren setzt oder auch nur den Ausbau der Produktionskapazitäten nicht in dem derzeit angekündigten Umfang umsetzen sollte, hätte dies erheblich negative Auswirkungen auf den Absatz der Gesellschaft.

Darüber hinaus könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von der SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen, da die Solartechnologie im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen in Zukunft weniger akzeptiert werden könnte oder diese anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln könnten als die Photovoltaik.

Die Gesellschaft tätigt im Segment Solar zurzeit Geschäfte mit einer geringen Anzahl an Großkunden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die laufenden Großaufträge sowie die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem chinesischen Staatskonzern CNBM der Fall. Die Liquiditäts- und Ertragslage ist entsprechend volatil und auch kurzfristig von großvolumigen Projekten abhängig. Bei der derzeitigen Kunden- und Projektkonzentration können sich singuläre zeitliche Verschiebungen, merkliche Reduzierungen oder gar ein Abbruch der jeweiligen Geschäftsaktivitäten materiell auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. In einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich, dass es der Gesellschaft gelingt, das wegfallende Geschäftsvolumen kurz- oder mittelfristig durch neue Kunden zu kompensieren.

Zudem könnte die Wettbewerbsintensität infolge künftiger Zusammenschlüsse oder Kooperationen einzelner Wettbewerber oder des Markteintritts neuer Wettbewerber weiter zunehmen. Steigender Wettbewerb könnte zu reduzierten Preisen für Produktionsanlagen der Gesellschaft oder sogar zu einem erheblichen Verlust von Marktanteilen führen.

Auswirkung: Das Marktrisiko im Segment Solar wird aufgrund der rückläufigen Auftragslage zum Geschäftsjahresende mit einer Relevanzkennziffer von 5 (Vorjahr: 5) bewertet. Durch die anhaltenden Verzögerungen von Geschäftsabschlüssen im Segment Solar im Verlauf des Geschäftsjahres wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit zum Bilanzstichtag mit hoch (Vorjahr: mittel) bewertet. Auch nach Unterzeichnung der Lieferverträge mit CNBM für den Produktionsstandort in Xuzhou und dem Erhalt der ersten Anzahlungen stuft die Gesellschaft die Eintrittswahrscheinlichkeit des Absatzmarktrisikos aktuell mit hoch ein. Demnach wird dieses Risiko nach wie vor als bestandsgefährdend eingestuft.

Das Management erwartet über die kommenden Jahre anhaltend hohe Umsatzerlöse im Segment Solar. Trotz des Einstiegs in neue Geschäftsfelder soll auch im laufenden Geschäftsjahr dieser Geschäftsbereich den weitaus größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Würde dem Ausbau der regenerativen Energien seitens der chinesischen Regierung eine verminderte Priorität eingeräumt werden und sich der Zubau an Solarparks in diesem Land damit in den kommenden Jahren deutlich verringern, hätte dies eine erhebliche Auswirkung auf die Investitionsneigung der chinesischen Kunden und damit auf den wichtigsten Absatzmarkt für die Gesellschaft. Insbesondere besteht eine hohe Abhängigkeit vom Kunden CNBM sowie dessen weiterer Nachfrage nach CIGS-Produktionsequipment. Bereits heute ist der größte Teil des Auftragsbestandes für den chinesischen Markt bestimmt. Sollten die angenommenen Auftragseingänge in diesem Bereich in den folgenden Geschäftsjahren hinter den Annahmen zurückbleiben, würde dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Maßnahmen: Die Gesellschaft beobachtet die Marktentwicklung in China laufend. Hierzu gehören insbesondere Gespräche mit unseren Kunden sowie Instituten in China. Weiterhin wird die Verringerung der Abhängigkeit vom chinesischen Solarmarkt durch die Diversifizierung in andere Märkte und Anwendungen angestrebt.

Segment Life Science

Neben dem Kernsegment Solar kommt dem neuen Segment Life Science eine hohe Bedeutung für die weitere Geschäftsentwicklung zu. Nach dem Verkauf der ersten Anlagen innerhalb der beiden Arbeitsgebiete Medizintechnik und Dekorative Schichten, erwartet die Gesellschaft für das laufende Jahr die Realisierung eines Großauftrages und damit eine signifikante Ausweitung der Geschäftsaktivitäten in diesem Bereich.

Auswirkung: Aufgrund der zunehmenden Bedeutung dieses Segments für die Finanzkennzahlen des Unternehmens wird ihm eine Relevanzkennziffer von 4 sowie eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit beigemessen. Sollten die angenommenen Auftragseingänge in diesem Bereich im laufenden Geschäftsjahr deutlich hinter den Annahmen zurückbleiben und es nicht gelingen, gleichwertige Alternativprojekte zu gewinnen, würde dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Maßnahmen: Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden sowie monatliche Abgleiche der Istwerte im Verhältnis zu Planwerten helfen hier, künftige Entwicklungen in einer frühen Phase besser einschätzen zu können.

Segment Halbleiter

Der Halbleiterbereich wird aufgrund der niedrigen Volumina im Hinblick auf die realisierbaren Umsatzerlöse weiterhin als nicht materiell angesehen.

Maßnahmen: Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden sowie monatliche Abgleiche der Istwerte im Verhältnis zu Planwerten helfen hier, künftige Entwicklungen in einer frühen Phase besser einschätzen zu können.

Projektrisiken

Risikobeschreibung: Projektrisiken betreffen nach unserer Definition Aufträge, die nicht standardisierte Anlagen beinhalten mit einem Verkaufspreis, der in der Regel 3,0 Mio. € überschreitet. Im Einzelnen sind die sich ergebenden Risiken die Verfehlung von Plankosten sowie des Projektzeitplans, die Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie Auftragsstornierungen und damit einhergehende Nichtabnahmen von Anlagen und daraus resultierende Vertragsrisiken.

Auswirkung: Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit der Durchführung größerer Projekte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Als materiell werden insbesondere das Risiko der Verfehlung des Projektzeitplans sowie die Nichterfüllung von Abnahmekriterien eingeschätzt. Insbesondere die planmäßige Auftragsbearbeitung über die Lieferung von Anlagen zur Herstellung von CIGS-Solarmodulen für den Großkunden CNBM ist von großer Bedeutung für das Fortbestehen der Gesellschaft. Nach deutlichen Verzögerungen haben die entsprechenden Anlagen für die erste Ausbaustufe der Fabrik in Bengbu, China, im vergangenen Geschäftsjahr den Prozess hin zur Endabnahme weitgehend durchlaufen. Zum Bilanzstichtag konnte die finale Endabnahme für einen großen Teil der Anlagen bereits erreicht werden. Für den Produktionsstandort in Meishan erwartet die Gesellschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden die Endabnahme der Anlagen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Realisierung von Projektrisiken innerhalb dieser Aktivitäten zu erheblich negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen würde. Sollten diese Projekte ganz oder in Teilen scheitern oder sich der geplante wirtschaftliche Erfolg nicht hinreichend realisieren, könnte dies erheblich negative Auswirkungen bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens haben.

Negative Implikationen auf den Projektverlauf könnten sich auch im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie ergeben. Würden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus über längere Zeit beibehalten oder ausgebaut werden, könnte dies infolgedessen zu erheblichen Verzögerungen bei der Abarbeitung von Projekten führen.

Zusammenfassend schätzen wir die Projektrisiken unverändert mit einer Relevanzkennziffer von 5 (Vorjahr: 5) ein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert zum Vorjahr als mittel eingestuft.

Maßnahmen: Zum Management der Risiken werden bereits in der Angebotsphase Projektkalkulationen, Projektterminpläne sowie projektspezifische Risikobewertungen und Liquiditätsplanungen erstellt. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt sollen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten lassen. Um das Risiko der Stornierung zu verringern, werden regelmäßig Anzahlungen sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Hier ist insbesondere das Ausbleiben von Teilzahlungen im Zusammenhang mit der Abarbeitung von Großprojekten sowie die Refinanzierung der Anleihe im Juli 2021 zu nennen. Zudem bestehen Ausfallrisiken in Bezug auf Kundenforderungen. In allen Segmenten können je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden. Insbesondere sind Anzahlungen unserer Kunden im Projektgeschäft oftmals mit Avalbürgschaften abzusichern. Die Gesellschaft hat hierfür einen hohen Anteil liquider Mittel als Sicherheit bei den Avalgebern zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung steht der Gesellschaft nicht als Working Capital-Finanzierung zur Verfügung und könnte je nach Projektverlauf zu Liquiditätsengpässen führen.

Das Zahlungsverhalten der Kunden allgemein sowie von unserem größten Kunden CNBM hat eine erhebliche Bedeutung für die weitere Liquiditätsentwicklung und die weitere Verbesserung der Bonität der Gesellschaft.

Die weitere Entwicklung der COVID-19 Pandemie könnte negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Nachfragesituation sowie dem Projektverlauf wesentlicher Kundenaufträge haben. Hiermit im Zusammenhang stehend könnte es zu maßgeblichen Verschiebungen oder gar dem Ausfall von relevanten Teilzahlungen kommen.

Eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 kann generell nur aufrechterhalten werden, wenn die Planung in den nächsten zwei Jahren realisiert werden kann. Wesentliche Voraussetzungen in der Planung sind dabei, dass die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge zu leistenden Teilzahlungen auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller zeitlicher Verzögerung erfolgen und die in der Liquiditätsplanung zudem berücksichtigten Aufträge wie geplant abgeschlossen werden. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.

Auswirkung: Derzeit messen wir dem Liquiditätsrisiko unverändert eine Relevanzkennziffer von 5 (Vorjahr: 5), dem Ausfallrisiko eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 3) bei. Die Eintrittswahrscheinlichkeit stufen wir trotz Erhalt weiterer Teilzahlungen des Kunden CNBM im Berichts- sowie im Aufstellungszeitraum als hoch ein (Vorjahr: mittel). Insbesondere ist der vertragsgemäße Eingang von weiteren Teilzahlungen des Kunden CNBM sowie weiterer Großprojekte notwendig. Materielle Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfälle innerhalb dieser Projekte könnten nicht kompensiert werden.

Weiterhin müssen innerhalb der Finanzierungszusagen der Kreditinstitute und Versicherer für erforderliche Avallinien im kommenden Geschäftsjahr 2020 die notwendigen Barhinterlegungen reduziert werden. Insbesondere könnte die Finanzierung von Großprojekten eine deutlich höhere Flexibilität der verfügbaren liquiden Mittel erfordern.

Maßnahmen: Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln vorgehalten. Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Die Gesellschaft verhandelt derzeit über die Gewährung neuer Avalbürgschaften mit deutlich reduzierter Sicherheitshinterlegung. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im März 2020 zur weiteren Sicherung der Liquidität die Laufzeit des Darlehens mit einem Volumen von 4,0 Mio. € bis zum 1. März 2021 verlängert. Weiterhin befindet sich die Gesellschaft derzeit in Gesprächen zur Refinanzierung der Unternehmensanleihe im Nominalwert von 12,0 Mio. €. Die Endfälligkeit dieser Anleihe datiert auf den 22. Juli 2021. Die Gesellschaft geht bei positiver Entwicklung der Geschäftstätigkeit von einer erfolgreichen Umsetzung der Refinanzierung aus. Darüber hinaus hat die Gesellschaft zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 Anzahlungen in Höhe von 12,4 Mio. € für das CIGS-Großprojekt des Kunden CNBM am Produktionsstandort in Xuzhou vereinnahmt. Weitere Teilzahlungen in Höhe von jeweils 5,0 Mio. € werden in den Monaten April 2020 und Mai 2020 erwartet. Weiterhin verhandelt die Gesellschaft derzeit über eine Kreditlinie in Höhe von 10,0 Mio. € mit einer Laufzeit von zwölf Monaten.

Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle bei ausländischen Abnehmern setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall möglichst durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt.

Technologierisiko

Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig. Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Auswirkung: Derzeit bewerten wir das Risiko einer Fehl- bzw. verspäteten Entwicklung unverändert zum Vorjahr mit einer Relevanzkennziffer von 3 sowie unverändert einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.

Maßnahmen: Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Technologierisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer verspäteten Entwicklung mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Forschungseinrichtungen sowie einem laufenden Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein besonderer Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Für nicht als werthaltig angesehene aktivierte Entwicklungskosten werden notwendige Wertberichtigungen vorgenommen. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung.

Beschaffungsmarktrisiken

Risikobeschreibung: Verfügbarkeit, ungeplante Preissteigerungen und mangelhafte Qualität von Einkaufsteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus zu hohen Lagerbeständen.

Auswirkung: Dem Bestandsrisiko im Hinblick auf die Höhe des Lagerbestandes messen wir derzeit wie im Vorjahr eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 3) bei und schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit nach wie vor als niedrig (Vorjahr: niedrig) ein. Aus heutiger Sicht gehen wir insgesamt von einer ausreichenden Deckung des Bestandsrisikos durch Bildung bilanzieller Wertberichtigungen aus. Das Risiko in Bezug auf die Verfügbarkeit, Qualität und Preissteigerungen von Einkaufsteilen bewerten wir zum Geschäftsjahresende mit der Relevanzkennziffer 3 (Vorjahr: 3), die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: mittel). Aus den laufenden Vertragsverhandlungen sowie aus der Analyse der Markterwartungen rechnen wir kurz- und mittelfristig mit keinen nennenswerten Preissteigerungen. Die durchschnittliche Rückstandsquote sowie die Anzahl der Qualitätsreklamationen lagen über das gesamte Geschäftsjahr weitgehend innerhalb des Zielkorridors.

Maßnahmen: Die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile werden ständig überwacht. Derzeit prüft die Gesellschaft die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Auswirkungen der Lieferketten. Zum heutigen Stand sieht die Gesellschaft keine erheblich negativen Folgen für die Geschäftstätigkeit. Das Management überwacht die Situation sowie die künftige Entwicklung eng, um möglicherweise nötige Gegenmaßnahmen umsetzen zu können. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen regelmäßige Gängigkeits- und Reichweitenanalysen von Waren und Einkaufsteilen. Um ungeplante Preissteigerungen zu vermeiden, werden teilweise langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen.

Zum Ende des Berichtsjahres 2018 hatte die Gesellschaft die Auswirkungen eines ungeordneten Brexits validiert. Die Gesellschaft erwartete selbst im Falle eines Eintritts aufgrund des geringen Einkaufsvolumens sowie dem Bestehen von alternativen Lieferanten keine materiellen Auswirkungen auf den Beschaffungsprozess. Im Geschäftsjahr 2019 blieb die Einschätzung unverändert.

Compliance-Risiken

Risikobeschreibung: Als international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe neben operativen und finanzwirtschaftlichen Risiken einer Vielzahl von rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht sowie Gesellschaftsrecht. Ergebnisse aus Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsverfahren können der Reputation und dem Geschäft der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen oder zumindest hohe Kosten verursachen.

Darüber hinaus könnten die Missachtung von Gesetzen, regulatorischen Anforderungen und der darauf abgestimmten Richtlinien eine gravierende Negativauswirkung, wie beispielsweise Reputationsschäden oder Strafzahlungen, auf die Gesellschaft haben. Hierzu gehören beispielsweise Risiken im Zusammenhang mit Korruption sowie die Verstöße gegen Exportbedingungen.

Auswirkung: Compliance-Verstöße können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten ist mit Unsicherheiten behaftet und kann zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen führen. Diese können unter Umständen nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt werden und haben damit Auswirkungen auf unser Geschäft sowie die entsprechenden Finanzkennzahlen.

In der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bestehen derzeit keine materiellen offenen Rechtsstreitigkeiten bzw. wesentliche Compliance-Verstöße sind nicht bekannt. Auswirkungen aus Compliance-Verstößen messen wir daher eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 3) bei, die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir mit unverändert niedrig.

Maßnahmen: Rechtliche Risiken werden, einem systematischen Ansatz folgend, identifiziert und unter Zuhilfenahme von externen Rechtsanwälten betreut.

Zur Prävention möglicher Gesetzesverstöße hat die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe einen konzernweiten Code of Conduct etabliert. Dieser soll den Mitarbeitern konkrete Verhaltensregeln für verschiedene Situationen geben. Eine weitere Maßnahme zur Vorbeugung von Compliance-Verstößen sind individuelle Mitarbeiterschulungen zu einzelnen Fragen verschiedener rechtlicher Vorschriften.

Chancenbericht

SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert den Weltmarkt für Maschinen und Anlagen zur Herstellung der unterschiedlichen Formate von Solarzellen. Im Bereich CIGS fokussieren sich die Bemühungen im Wesentlichen auf die weiteren Ausbaupläne des chinesischen Unternehmens CNBM. CNBM als größter Kunde plant an vier Standorten in China eine Ausbringungsmenge von 6 GW. Dies bedeutet den Aufbau von ca. 20 Fabriken mit einer Ausbringungsmenge von jeweils 300 MW. Während die erste Fabrik in der Stadt Bengbu bereits produziert, werden die Fabriken in den Städten Meishan und Xuzhou in 2020 errichtet. Der vierte Standort soll auskunftsgemäß die Stadt Weihai werden. Nach der Unterschrift eines neuen Vertrages Anfang Januar 2020 besteht die Erwartung, mit den Anlagen für die CIGS Dünnschicht-Solartechnik die Umsatzerlöse und positiven Ergebnisse im Segment auszubauen.

Im Bereich der kristallinen Hochleistungs-Solarzellen strebt SINGULUS TECHNOLOGIES an, die wesentlichen Produktionsschritte, d. h. neben der nasschemischen Behandlung auch die verschiedenen Schritte der Vakuum-Beschichtungstechnik, aus einer Hand liefern zu können. Im Markt für HJT-Solarzellen werden international neue Projekte angekündigt, für die SINGULUS TECHNOLOGIES mit den jeweiligen Kunden im Gespräch ist. So wird in Europa derzeit an unterschiedlichen Standorten, wie z. B. in Italien und Ost-Europa, der Ausbau bestehender Fertigungskapazitäten für HJT-Solarzellen mit den Kunden diskutiert.

Dies eröffnet SINGULUS TECHNOLOGIES für das laufende Geschäftsjahr Chancen für neue Großprojekte in beiden Bereichen: der kristallinen HJT- und der Dünnschicht-Solartechnik.

Im Segment Life Science sehen wir Chancen, in der Zukunft bei Vakuum-Beschichtungsanlagen für die Veredelung von Oberflächen im Konsumgüterbereich sowie in der Medizintechnik Umsatzerlöse zu generieren. Die Entwicklung und die Marktchancen im Arbeitsgebiet Dekorative Schichten sind im Wesentlichen geprägt von den Faktoren Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit sowie Kosteneinsparung. Nach Lieferung erster Maschinen schwerpunktmäßig in die Kosmetikindustrie in den vergangenen beiden Geschäftsjahren sieht die Gesellschaft gute Chancen, weitere Anlagen, beispielsweise in der Automobilzuliefererindustrie, zu verkaufen.

Die nasschemischen Reinigungsanlagen für verschiedene Anwendungen in der Medizintechnik bieten die Möglichkeit, zusätzliche Umsatz- und Ergebnisbeiträge zu generieren. Neben dem erfolgreichen Markteintritt in den Markt für Kontaktlinsen sieht die Gesellschaft Möglichkeiten, weitere Anwendungsfelder zu erschließen.

Im Segment Halbleiter bietet sich die Chance, auf der Grundlage von zahlreichen MRAM Entwicklungsprojekten, Vakuum-Beschichtungsanlagen in diesem Bereich bei ansteigendem Bedarf zu verkaufen. Zusätzlich erwarten wir in den kommenden Jahren weitere Chancen bei neuen Anwendungsfeldern für extrem präzise Schichtsysteme, wie z. B. in der Sensorik. Für nasschemische Prozessanlagen sehen wir bei Elektronikbauteilen und Halbleiteranwendungen die Möglichkeit, Produktionsanlagen zu vermarkten.

Zusammenfassende Darstellung der Risiken und Chancen

Das Projekt- und das Absatzmarktrisiko für das Segment Solar sowie das Liquiditätsrisiko werden aus heutiger Sicht immer noch als die wesentlichen Risiken im Konzern angesehen.

Das Segment Solar soll im laufenden Geschäftsjahr den größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Auch vor dem Hintergrund der Etablierung neuer Geschäftsbereiche bleibt die Entwicklung des Solarmarktes ein entscheidendes Kriterium für den zukünftigen Fortgang der Gesellschaft.

Darüber hinaus plant die Gesellschaft einen wesentlichen Anstieg der Geschäftsaktivitäten im Segment Life Science. Bleiben die prognostizierten Umsätze innerhalb der kommenden Jahre aus, würde dies zu materiellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES führen.

Sollten sich Risiken mit der Auftragsbearbeitung von derzeitigen und zukünftigen Großprojekten verwirklichen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft haben.

Eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Planung in den nächsten zwei Jahren realisiert werden kann. Wesentliche Voraussetzungen in der Planung sind dabei, dass die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge zu leistenden Teilzahlungen der Kunden auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller Verzögerung erfolgen. Darüber hinaus ist die Erlangung eines weiteren Großauftrages oder eine Kombination von gleichwertigen Alternativprojekten im laufenden Geschäftsjahr notwendig. Weiterhin ist eine erfolgreiche und zeitnahe Refinanzierung der im Juli 2021 fällig werdenden Unternehmensanleihe in Höhe von 12,0 Mio. € zentraler Bestandteil der Liquiditätssicherung der Gesellschaft.

Diese Ereignisse und Begebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt. Die Gesellschaft verfügt jedoch aus heutiger Sicht über ausreichend frei verfügbare liquide Mittel zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit und bilanziert daher unter der Going Concern Prämisse.

Umwelt und Nachhaltigkeit 1

Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hat für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG einen hohen Stellenwert. Darunter verstehen Vorstand und Aufsichtsrat die verantwortungsbewusste und nachhaltige, auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Diese Grundsätze der guten Unternehmensführung, Corporate Governance, stellen eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen unserer Aktionäre und Mitarbeiter, angemessenen Umgang mit Risiken und Transparenz sowie Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sicher.

Mit seinen Produkten für die Solartechnik arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES aktiv an der Einführung und Verbreitung einer umweltfreundlichen Energieerzeugung. Die Produkte des Unternehmens werden kontinuierlich verbessert, um dem Gedanken der Nachhaltigkeit zu folgen und den Energieverbrauch im Betrieb zu senken. Nachhaltiges Denken beginnt hier schon bei der Konstruktion der Anlagen. Das Recycling von Verbrauchsmaterialien ist im Unternehmen selbstverständlich.

SINGULUS TECHNOLOGIES hat ein Energiemanagementsystem im Unternehmen installiert und befolgt folgende Regeln:

der Energieverbrauch wird systematisch evaluiert

die Energieströme werden aufgezeichnet und auf aktuellem Stand gehalten

Energiesparmaßnahmen werden geplant und eingeführt

die geplanten Aktivitäten zur Verbesserung der Energieeffizienz werden kontinuierlich auf den neuesten Stand gebracht

der Vorstand veröffentlicht die Ziele zum Energiemanagement

Um die Energiepolitik umzusetzen, kontrolliert und steuert ein Energiemanagement-Beauftragter die Entwicklung. Um die unternehmerische Sorgfaltspflicht einzuhalten, werden alle strategischen und operativen Ziele sowie alle notwendigen Maßnahmen in einem Energiemanagement-Handbuch festgelegt.

Im Jahr 2019 wurden ca. 6,597 GWh Gesamtenergie an den Standorten Kahl am Main und Fürstenfeldbruck verbraucht. In dieser Angabe sind Strom und Gas addiert. Im Jahr 2018 lag dieser Wert bei 5,909 GWh. Einen Teil der verbrauchten Energie erzeugen wir selbst über unsere Photovoltaik-Anlage an unserem Standort in Fürstenfeldbruck. An beiden Standorten wurden sukzessive die komplette Beleuchtung der Hallen sowie die Außenbeleuchtung auf moderne und effiziente LED-Leuchtmittel umgestellt.

SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als eine Chance an, sich mit innovativen Produkten, die diesem Grundgedanken folgen, entsprechend zu positionieren.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

Umweltbewusstsein

Das Schonen von Ressourcen

Das Vermeiden von unnötiger CO2-Belastung

1 Nicht geprüfte Aussagen

Vergütungsbericht

Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Er enthält die Angaben, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts (§ 289a Abs. 2 i.V.m. § 285 Nr. 9 HGB) Bestandteil des Anhangs nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB bzw. des Lageberichtes nach § 315a Abs. 2 HGB sind. Der Vergütungsbericht erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (Kodex) die Grundzüge und die Struktur des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und legt außerdem die Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 offen. Darüber hinaus berücksichtigt er die Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 17 (DRS).

A. Vergütung des Vorstands

I. Zusammensetzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019

Dr.-Ing. Stefan Rinck

Vorsitzender des Vorstands; Vorstand für Produktion (bis 31. Oktober 2019), Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten

Dipl.-Oec. Markus Ehret

Vorstand für Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf (bis 31. Oktober 2019) und IT

Dr. rer. nat. Christian Strahberger

seit 1. November 2019

Vorstand für Einkauf, Produktion, Semiconductor und Aufbau China Fertigung

II. Erläuterung Vergütungsstruktur

1 Überblick Vergütungsstruktur

1.1. Konzept und Zielsetzungen der Vergütungsstruktur

Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen.

Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und besteht aus einer fixen sowie einer variablen Vergütung. Der fixe, erfolgsunabhängige Teil der Vergütung besteht aus einem festen Jahresgehalt, einer betrieblich finanzierten Altersversorgung und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und eine aktienbasierte Vergütungskomponente (Phantom Stocks). Der variable Bonus zielt darauf ab, die Motivation und Leistungsbereitschaft des jeweiligen Vorstandsmitglieds und seine Verbundenheit mit der Gesellschaft zu fördern. Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauffolgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorstandsmitgliedern individuell vereinbart. Das Phantom Stocks Programm soll eine langfristige Anreiz- und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Wertentwicklung der Aktie der Gesellschaft und somit die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren können die Phantom Stocks halbjährlich in Tranchen von 25 % ausgeübt werden, wenn der Kurs der Aktie der Gesellschaft um einen bestimmten Mindestprozentsatz über dem Ausübungspreis liegt. Die Phantom Stocks stellen damit eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht.

Sowohl der variable Bonus als auch die Phantom Stocks und die Vergütung insgesamt weisen, wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, betragsmäßig Höchstgrenzen auf.

Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Höhe des Zieleinkommens an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen sowie an der vertikalen Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Die Absicht des Aufsichtsrates ist es, die Vorstandsmitglieder langfristig an das Unternehmen zu binden und einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen. Die variable Vergütung soll zudem Motivation und Leistungsbereitschaft der Vorstandsmitglieder fördern, bietet aber zugleich die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bei der Festlegung des Bonus zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütung regelmäßig in seiner ersten Aufsichtsratssitzung des Jahres. In diese Überprüfung bezieht er die individuelle Leistung und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein.

Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26. Januar 2017 wurde die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck zum Mitglied des Vorstands um fünf Jahre bis zum 31. August 2022 verlängert und der vorhergehende Dienstvertrag wurde mit Wirkung ab dem 1. September 2017 durch einen neu gefassten Dienstvertrag ersetzt. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 25. Januar 2018 wurde der Dienstvertrag von Herrn Markus Ehret mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 für die verbleibende Laufzeit bis 31. Dezember 2019 neu gefasst. Mit Beschluss vom 20. März 2019 wurde die Bestellung von Herrn Markus Ehret zum Mitglied des Vorstands vorzeitig um fünf Jahre bis zum 20. März 2024 verlängert und ein neuer Dienstvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen, der den bisherigen Dienstvertrag ersetzt. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 17. September 2019 wurde Herr Dr. rer. nat. Christian Strahberger für die Dauer von drei Jahren ab dem 1. November 2019 zum Mitglied des Vorstands bestellt und ein Dienstvertrag mit Wirkung ab dem 1. November 2019 abgeschlossen. Das geltende Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder hat die Hauptversammlung mit Beschluss vom 28. Juni 2018 gebilligt.

1.2. Zusammensetzung der Vergütung

Die Vergütung setzt sich generell aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen.

Der erfolgsunabhängige Teil der Vergütung besteht aus einem festen Jahresgehalt, einer betrieblich finanzierten Altersversorgung und Sachbezügen. Die Sachbezüge beinhalten Dienstwagen, Versicherungen sowie eine betrieblich finanzierte, beitragsorientierte Altersversorgung.

Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und Phantom Stocks (virtuelle Aktien). Die Vorstandsverträge sehen weiterhin die Möglichkeit des Aufsichtsrates vor, zusätzlich zu den variablen Vergütungen einmalige Sonderzahlungen für außerordentliche Leistungen zu gewähren.

Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauffolgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorstandsmitgliedern individuell vereinbart. Die Zielvereinbarungen bestehen in der Regel zu 50 % aus finanziellen, zu 30 % aus operativen und zu 20 % aus strategischen Zielen. Der variable Bonus darf 80 % des Festgehalts nicht überschreiten, sodass sich die Zielvergütung bei maximalem Bonus zu rund 56 % aus dem Festgehalt und zu rund 44 % aus der jährlichen Bonuszahlung zusammensetzt. Werden die Jahresziele vom jeweiligen Vorstandsmitglied übertroffen, kann der Aufsichtsrat die Zielerreichung im Einzelfall nach freiem Ermessen auf bis zu 120 % festlegen. Bei unterstellter 100 %-iger Erreichung der Jahresziele im Mittel entspricht der Bonus dem maximalen Bonus. Werden die Ziele nicht oder nur teilweise nicht zu mindestens 50 % erreicht, entscheidet der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen, ob und in welcher Höhe der Bonus gezahlt wird.

Seit dem Geschäftsjahr 2011 gewährt das Unternehmen den Mitgliedern des Vorstands jedes Jahr Phantom Stocks nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen und zwischenzeitlich angepassten Phantom Stocks Programms. Das Phantom Stocks Programm soll eine langfristige Anreiz- und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Die Phantom Stocks stellen eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht und damit nachhaltig Wert für die Aktionäre schafft. Die Zuteilung der Phantom Stocks erfolgt unentgeltlich als weiterer Bestandteil der Vergütung. Jede einzelne Phantom Stock ist als virtuelle Option ausgestaltet und berechtigt nach Ablauf einer Wartezeit und Erreichen eines Erfolgsziels zum Erhalt einer Zahlung, die der Differenz bei Ausübung zwischen dem maßgeblichen Ausübungspreis und dem Referenzpreis für jeweils eine auf den Inhaber lautende Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € entspricht. Der Ausübungspreis entspricht dem nicht gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag. Der Referenzpreis ist der (nicht gewichtete) Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausübungstag. Die Ausübung von Phantom Stocks kann erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren erfolgen, die mit dem Ausgabetag zu laufen beginnt. Die Laufzeit der Phantom Stocks beträgt jeweils fünf Jahre ab dem jeweiligen Ausgabetag. Phantom Stocks, die bis zum Ende dieser Laufzeit nicht ausgeübt wurden, verfallen ersatz- und entschädigungslos. Nach Ablauf der Wartezeit kann die Ausübung binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag (einschließlich) nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal bis zum 20. Juni bzw. 20. Dezember dieses Geschäftsjahres, erfolgen (Ausübungszeitraum). War während eines Ausübungszeitraumes eine Ausübung wegen einer Selbstbefreiung nach Art. 17 Abs. 4 Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) nicht möglich, verlängert sich der Ausübungszeitraum um die Dauer der Selbstbefreiung. Innerhalb eines Ausübungszeitraumes können jeweils nur bis zu 25 % der gewährten Phantom Stocks neu ausgeübt werden. Wird in einem Ausübungszeitraum eine Ausübungstranche nicht ausgeübt, kann sie in den folgenden Ausübungszeiträumen zusätzlich ausgeübt werden. Die Ausübung der Phantom Stocks ist des Weiteren nur bei Erreichen des Erfolgsziels möglich, d.h. wenn der Referenzpreis zum Zeitpunkt der Ausübung mindestens 15 % über dem Ausübungspreis liegt.

Innerhalb der Laufzeit der Phantom Stocks können die Phantom Stocks auch vorzeitig, d.h. auch außerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraumes und vor Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden, sobald für die Aktien der Gesellschaft ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) veröffentlicht worden ist oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. In diesen Fällen können alle Phantom Stocks ausgeübt werden, unabhängig vom Erreichen des Erfolgsziels.

Phantom Stocks berechtigen bei Ausübung zu einer Zahlung ausschließlich in Form eines Barausgleichs. Der Barausgleich ist auf das Dreifache des Ausübungspreises je Phantom Stock begrenzt. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen zudem eine weitere Grenze vor, nach der der innerhalb eines Jahres zu zahlende Barausgleich die Höhe der Jahresfestvergütung nicht überschreiten darf. Eine Erfüllung der Ansprüche aus den Phantom Stocks mit eigenen Aktien der Gesellschaft ist ausgeschlossen.

1.3. Höchstgrenzen

Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 des Kodex empfiehlt, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder betragsmäßige Höchstgrenzen insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Bestandteile aufweisen soll. Der Aufsichtsrat hält Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung grundsätzlich für sinnvoll und hat diese in der folgenden Form implementiert:

In den Dienstverträgen der drei amtierenden Vorstandsmitglieder sind Höchstgrenzen für die variablen Vergütungsbestandteile vorgesehen, die sich aus der Systematik der Vergütung ergeben und vom Aufsichtsrat kontrolliert werden. Der Aufsichtsrat kann den variablen Bonus für das jeweilige Vorstandsmitglied bei Übertreffen der Jahresziele nach freiem Ermessen auf bis zu 120 % des Zielbetrags erhöhen. Allerdings darf der variable Bonus 80 % des Festgehalts nicht übersteigen; dies gilt auch, wenn die Zielerreichung über 100 % liegt.

Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Phantom Stocks. Über die Anzahl der zu gewährenden Phantom Stocks entscheidet der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen. Der bei Ausübung der Phantom Stocks zu gewährende Barausgleich ist jedoch auf das Dreifache des Ausübungspreises je Phantom Stock begrenzt. Der über den Zeitraum eines Jahres aus den Phantom Stocks Programmen zu gewährende Barausgleich darf zudem den Betrag des jährlichen Festgehalts nicht übersteigen. Das gilt auch, wenn während eines Jahres Ausübungstranchen fällig werden, die aus den Phantom Stocks Programmen verschiedener Jahre herrühren. Diese Grenze gilt nicht im Fall einer vorzeitigen Ausübung der Phantom Stocks bei Vorliegen eines Übernahmeangebots oder nach Kontrollwechsel (siehe oben).

Eine etwaige vom Aufsichtsrat gewährte einmalige Sonderzahlung darf höchstens die Hälfte des Festgehalts betragen und unterliegt der Gesamtgrenze der Vergütung, die das Vorstandsmitglied maximal im Laufe eines Jahres erhalten kann.

Die Vergütung, die das jeweilige Vorstandsmitglied maximal im Laufe eines Jahres erhalten kann (fixe und variable Vergütung einschließlich Nebenleistungen, einer möglichen Sonderzahlung und Versorgungsbeiträgen) ist auf das 3,5-fache des jeweils festgesetzten Festgehalts begrenzt. Etwaige Abfindungen und Zahlungen unter dem Phantom Stock Programm bei vorzeitiger Ausübung der Phantom Stocks nach Kontrollwechsel unterfallen nicht der Höchstgrenze.

2 Feste Vergütung

Die feste, erfolgsunabhängige, jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder wird in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines Monats gezahlt, und zwar letztmalig für den vollen Monat, in dem der Dienstvertrag endet. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit hin überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen. Die jährliche Festvergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2019 betrug 440.000 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, 300.000 € für Herrn Markus Ehret und 300.000 € für Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger.

Die im Geschäftsjahr 2019 den Vorstandsmitgliedern bezahlte feste Vergütung betrug insgesamt 790.000 €.

3 Kurzfristige variable Vergütung

Zusätzlich zu dem Festgehalt gewährt die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern eine einjährig zu bemessende, variable Brutto-Vergütung (Bonus), deren Höhe der Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr auf der Grundlage von jährlich neu vereinbarten Zielvereinbarungen festlegt. Basierend auf den mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern abgeschlossenen Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 auf jeweils 60 % festgesetzt. Die auf Basis der individuellen Zielabsprachen und gemäß der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2019 gewährte variable Vergütung betrug 175.800 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, 112.000 € für Herrn Markus Ehret und 18.667 € für Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger, insgesamt also 306.467 €.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Recht, Vorstandmitgliedern nach freiem Ermessen für eine außerordentliche Leistung eine Sonderzahlung zu gewähren. Von der Möglichkeit der Gewährung einer Sonderzahlung an die Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 keinen Gebrauch gemacht.

4 Langfristig variable Vergütung (Phantom Stocks)

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG gewährt den Mitgliedern des Vorstands jedes Jahr Phantom Stocks nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen Phantom Stocks Programms. Im Geschäftsjahr 2019 gewährte die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern insgesamt 250.000 (Vorjahr: 250.000) Phantom Stocks, davon 150.000 Stück an Herrn Dr.- Ing. Stefan Rinck (Vorjahr: 150.000) und 100.000 Stück an Herrn Markus Ehret (Vorjahr: 100.000). Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung dieser virtuellen Aktien betrug 3,443 € pro Phantom Stock (Vorjahr: 4,554 €). Herr Dr. rer. nat. Christian Strahberger hält keine Phantom Stocks. Damit hält der Vorstand einschließlich der im Geschäftsjahr 2019 ausgegebenen 250.000 Phantom Stocks und abzüglich der im Geschäftsjahr 2019 ausgeübten Phantom Stocks am Ende des Geschäftsjahres 2019 862.500 Phantom Stocks.

Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck übte am 21. Mai 2019 Phantom Stocks wie folgt aus und erhielt folgende Ausgleichszahlung: Programm 2016: 31.250 Stück, 146.956,25 €. Herr Markus Ehret übte am 21. Mai 2019 Phantom Stocks wie folgt aus und erhielt folgende Ausgleichzahlung: Programm 2016: 25.000 Stück, 117.565,00 €.

Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck hielt am Ende des Geschäftsjahres 2019 512.500 virtuelle Aktien, die sich wie folgt zusammensetzen: (i) 62.500 verbliebene virtuelle Aktien aus dem Programm 2016, (ii) 150.000 virtuelle Aktien aus dem Programm 2017, (iii) 150.000 im Geschäftsjahr 2018 gewährte virtuelle Aktien und (iv) 150.000 im Geschäftsjahr 2019 gewährte virtuelle Aktien. Herr Markus Ehret hielt am Ende des Geschäftsjahres 2019 350.000 virtuelle Aktien, die sich wie folgt zusammensetzen: (i) 50.000 verbliebene virtuelle Aktien aus dem Programm 2016, (ii) 100.000 virtuelle Aktien aus dem Programm 2017, (iii) 100.000 im Geschäftsjahr 2018 gewährte virtuelle Aktien und (iv) 100.000 im Geschäftsjahr 2019 gewährte virtuelle Aktien

Die periodengerechte Verteilung des beizulegenden Zeitwerts der virtuellen Aktien führte im Geschäftsjahr 2019 zu einem Ertrag in Höhe von 0,8 Mio. €. Auf die virtuellen Aktien von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck entfällt ein Ertrag in Höhe von 482 T€ (Vorjahr: Aufwand 400 T€) auf die virtuellen Aktien von Herrn Markus Ehret entfällt ein Ertrag in Höhe von 358 T€ (Vorjahr: Aufwand 276 T€).

5 Sonstige Vergütung

Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie Dienstwagen bzw. pauschale Entschädigung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke und Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern.

Die sonstige Vergütung im Geschäftsjahr 2019 betrug 47 T€ für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, 27 T€ für Herrn Markus Ehret und 2 T€ für Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger. Für die Tätigkeiten als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft bezogen die Vorstände im Geschäftsjahr 2019 keine zusätzliche Vergütung. Ein pauschaler Anteil in Höhe von 15 % der Festvergütung und der einjährigen variablen Vergütung gilt als Vergütung für diese Tätigkeiten.

6 Pensionszusagen

Die Vorstandsmitglieder erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des dienstvertraglichen Bruttojahresfestgehalts. Diese Form der Altersversorgung erlaubt es der Gesellschaft, den jährlichen - und folglich auch den langfristigen - Aufwand zuverlässig zu berechnen. Die Höhe der Leistungszusage wurde auf der Basis eines in etwa angestrebten Versorgungsniveaus, einer hypothetischen Bestellungsdauer und der erwarteten Zinsentwicklung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen als Prozentsatz der Festvergütung berechnet. Das tatsächliche Versorgungsniveau steht bei einer beitragsorientierten Leistungszusage jedoch nicht fest, da es von der Dauer der Vorstandszugehörigkeit und der Zinsentwicklung abhängt.

Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck seit 1. Januar 2012 59,97 %, für Herrn Markus Ehret seit 1. Januar 2018 31,58 % und für Herrn Dr. rer. nat. Strahberger seit dem 1. November 2019 35,00 % des Jahresfestgehalts. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 betrug rund 377 T€ (Vorjahr: 359 T€), wovon rund 264 T€ (Vorjahr: 264 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, rund 95 T€ (Vorjahr: 95 T€) auf Herrn Markus Ehret und rund 18 T€ auf Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger entfielen.

Die Altersversorgung wurde in 2011 von der Gesellschaft auf den Verein Towers Watson Second e-Trust e.V. ("Verein") ausgegliedert. Als Versorgungsleistungen werden Altersversorgungsleistungen und Hinterbliebenenleistungen gewährt. Hinsichtlich der Altersversorgungsleistung ist geregelt, dass eine monatliche Altersrente oder eine einmalige Kapitalzahlung gewährt wird, wenn das Vorstandsmitglied nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. Scheidet das Vorstandsmitglied vor Vollendung des 63. Lebensjahres, frühestens jedoch nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis aus, wird als vorgezogene Altersversorgungsleistung eine vorgezogene monatliche Altersrente oder eine vorgezogene einmalige Kapitalzahlung gewährt, sofern das Vorstandsmitglied zum Ausscheidezeitpunkt die Zahlung der vorgezogenen Altersversorgungsleistung verlangt. Die Höhe der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung richtet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Tarifwerk des Rückdeckungsversicherers. Der Verein schließt zur Rückdeckung der Versorgungsleistungen entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. Die Rechte aus diesen Verträgen stehen ausschließlich dem Verein zu. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds vor Inanspruchnahme einer (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung erhält der hinterbliebene Ehegatte ein einmaliges Hinterbliebenenkapital. Die Höhe des Hinterbliebenenkapitals wird bei Eintritt des Versorgungsfalls ermittelt und entspricht der jeweils fälligen Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn aus der für den Vorstand vom Verein abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung.

Im Falle des Todes nach Inanspruchnahme der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung in Form einer monatlichen Rente, jedoch vor Ablauf von 20 Jahren seit Rentenbeginn, erhält der hinterbliebene Ehegatte eine zeitlich befristete Hinterbliebenenrente bis zum Ablauf dieses 20-Jahres-Zeitraums. Sofern kein anspruchsberechtigter hinterbliebener Ehegatte vorhanden ist, erhalten unter bestimmten Umständen die hinterbliebenen Kinder jeweils zu gleichen Teilen die Hinterbliebenenleistung.

Scheidet das Vorstandsmitglied vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus den Diensten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus, behält es eine anteilige Anwartschaft auf Versorgungsleistungen, unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt des Ausscheidens die gesetzliche Unverfallbarkeit gemäß den maßgebenden Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes vorliegt.

III. Individuelle Vergütung

Die den Vorstandsmitgliedern gewährte Gesamtvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 2.614 T€ (Min.: 1.242 T€, Max.: 3.130 T€) (Vorjahr: 2.790 T€). Davon entfielen 790 T€ (Vorjahr: 740 T€) auf fixe, erfolgsunabhängige und 511 T€ (Min.: 0 T€; Max.: 632 T€ (Vorjahr: 480 T€)) auf variable, einjährige erfolgsbezogene Vergütungskomponenten. 76 T€ (Vorjahr: 73 T€) entfielen auf erfolgsunabhängige Sachbezüge und sonstige Leistungen sowie 376 T€ (Vorjahr: 359 T€) auf den Versorgungsaufwand. Die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2019 gewährten virtuellen Aktien (Phantom Stocks) beliefen sich auf insgesamt 250.000 Stück (Vorjahr: 250.000 Stück) bei einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung (Gewährungswert) von 3,443 € je Phantom Stock (Vorjahr: 4,554 €). Für die einzelnen Vorstandsmitglieder ergaben sich im Berichtsjahr folgende gewährte Zuwendungen (in Bezug auf die zugeflossenen Gesamtvergütungen verweisen wir auf die Zufluss-Tabelle):

scroll
Dr. Ing. Stefan Rinck Vorstandsvorsitzender Eintrittsdatum: 01.09.2009
Gewährte Zuwendungen 2018
[in €]
2019
[in €]
2019 (Min.)
[in €]
2019 (Max.)
[in €]
Festvergütung 440.000 440.000 440.000 440.000
Nebenleistungen 45.691 47.220 47.220 47.220
Summe 485.691 487.220 487.220 487.220
Einjährige variable Vergütung 293.000 1) 293.000 2) 0 352.000
Sonderzahlungen 0 0 0 220.000 3)
Mehrjährige variable Vergütung 683.100 4) 516.450 4) 0 516.450 4)
Phantom Stocks 2018 (Ausübung vom 09.04.2020 bis 09.04.2023) 683.100 0) 0 0
Phantom Stocks 2019 (Ausübung vom 12.04.2021 bis 11.04.2023) 0 516.450 4) 0 516.450 4)
Summe 1.461.791 1.296.670 487.220 1.575.670
Versorgungsaufwand 263.868 263.868 263.868 263.868
Gewährte Gesamtvergütung 1.725.659 1.560.538 751.088 1.839.538 5)
scroll
Dipl. Oec. Markus Ehret Mitglied des Vorstands Eintrittsdatum 19.04.2010
Gewährte Zuwendungen 2018
[in €]
2019
[in €]
2019 (Min.)
[in €]
2019 (Max.)
[in €]
Festvergütung 300.000 300.000 300.000 300.000
Nebenleistungen 27.225 27.115 27.115 27.115
Summe 327.225 327.115 327.115 327.115
Einjährige variable Vergütung 186.667 1) 186.667 2) 0 240.000
Sonderzahlungen 0 0 0 150.000 3)
Mehrjährige variable Vergütung 455.400 4) 344.300 4) 0 344.300 4)
Phantom Stocks 2018 (Ausübung vom 09.04.2020 bis 09.04.2023) 455.400 0 0 0
Phantom Stocks 2019 (Ausübung vom 12.04.2021 bis 11.04.2023) 0 344.300 4) 0 344.300 4)
Summe 969.292 858.082 327.115 1.061.415
Versorgungsaufwand 94.740 94.740 94.740 94.740
Gewährte Gesamtvergütung 1.064.032 952.822 421.855 1.156.115 6)
scroll
Dr. rer. nat. Christian Strahberger Mitglied des Vorstands Eintrittsdatum 01.11.2019
Gewährte Zuwendungen 2019 2019 (Min.)
[in €]
2019 (Max.)
[in €]
Festvergütung 50.000 50.000 50.000
Nebenleistungen 1.965 1.965 1.965
Summe 51.965 51.965 51.965
Einjährige variable Vergütung 31.111 2) 0 40.000
Sonderzahlungen 0 0 25.000 3)
Mehrjährige variable Vergütung 0 4) 0 0 4)
Phantom Stocks 2018 (Ausübung vom 09.04.2020 bis 09.04.2023) 0 0 0
Phantom Stocks 2019 (Ausübung vom 12.04.2021 bis 11.04.2023) 0 0 0
Summe 83.076 51.965 116.965
Versorgungsaufwand 17.500 17.500 17.500
Gewährte Gesamtvergütung 100.576 69.465 134.465

1) Die tatsächlich gewährte einjährige variable Vergütung betrug für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck 278.350 €, für Herrn Markus Ehret 177.334 € bei 95%-iger Zielerreichung.

2) Die tatsächlich gewährte einjährige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 betrug für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck 175.800 €, für Herrn Markus Ehret 112.000 € sowie 18.667 € für Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger bei 60 %-iger Zielerreichung.

3) Höchstgrenze des Betrages, den das Vorstandsmitglied laut Dienstvertrag in einem Jahr erhalten kann.

4) Fair Market Value der Phantom Stocks zum Gewährungszeitpunkt; eine Ausübung der Phantom Stocks ist frühestens im Geschäftsjahr 2020 (Phantom Stocks 2018) zu 50 % und frühestens im Geschäftsjahr 2021 (Phantom Stocks 2019) zu 50% möglich. Bei Ausübung der Phantom Stocks erhält der Berechtigte die Differenz zwischen dem Ausübungspreis bei Gewährung und dem Referenzpreis bei Ausübung der Option, höchstens aber das Dreifache des Ausübungspreises je Phantom Stock. Die über den Zeitraum eines Jahres zu gewährende Ausgleichszahlung darf den Betrag des jährlichen Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds nicht überschreiten.

5) Höchstgrenze laut Dienstvertrag von 1.540.000 €; schließt Versorgungsaufwand ein; bezieht sich nicht auf Phantom Stocks, die in dem Geschäftsjahr gewährt, aber nicht ausgeübt wurden. Eine Höchstgrenze für Phantom Stocks besteht ausschließlich im Hinblick auf den Zufluss und damit die Ausübung dieses Vergütungsinstruments.

6) Höchstgrenze laut Dienstvertrag von 1.050.000 €; schließt Versorgungsaufwand ein; bezieht sich nicht auf Phantom Stocks, die in dem Geschäftsjahr gewährt, aber nicht ausgeübt wurden. Eine Höchstgrenze für Phantom Stocks besteht ausschließlich im Hinblick auf den Zufluss und damit die Ausübung dieses Vergütungsinstruments.

Die den Vorstandsmitgliedern zugeflossene Gesamtvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 1.963 T€ (Vorjahr: 1.941 T€). Davon entfielen 790 T€ (Vorjahr: 740 T€) auf fixe, erfolgsunabhängige und 720 T€ (Vorjahr: 770 T€) auf variable, ein- und mehrjährige erfolgsbezogene Vergütungskomponenten. 76 T€ (Vorjahr: 73 T€) entfielen auf erfolgsunabhängige Sachbezüge und sonstige Leistungen sowie 376 T€ (Vorjahr: 359 T€) auf den Versorgungsaufwand.

scroll
Dr. Ing. Stefan Rinck Vorstandsvorsitzender Eintrittsdatum: 01.09.2009 Dipl. Oec. Markus Ehret Mitglied des Vorstands Eintrittsdatum 19.04.2010 Dr. rer. nat. Christian Strahberger Mitglied des Vorstands Eintrittsdatum 01.11.2019
Zufluss 2018
[in €]
2019
[in €]
2018
[in €]
2019
[in €]
2019
[in €]
Festvergütung 440.000 440.000 300.000 300.000 50.000
Nebenleistungen 45.691 47.222 27.225 27.115 1.965
Summe 485.691 487.222 327.225 327.115 51.965
Einjährige variable Vergütung 234.400 278.350 149.334 177.334 0
Sonderzahlzungen 0 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 214.677 146.956 171.742 117.565 0
Phantom Stocks 2015 (Ausübung vom 09.04.2017 - 09.07.2020) 1.471 1.177 0
Phantom Stocks 2016 (Ausübung vom 30.11.2018 - 30.11.2021) 213.206 146.956 170.565 117.565 0
Sonstiges 0 0 0 0 0
Summe 934.768 912.528 648.301 622.014 51.965
Versorgungsaufwand 263.868 263.868 94.740 94.740 17.500
Gesamtvergütung 1.198.636 1.176.396 743.041 716.754 69.465

IV. Leistungszusagen im Fall der Beendigung der Tätigkeit und von Dritten, Change of Control-Klauseln

1. Abfindungsregelungen

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung erhalten die Vorstandsmitglieder eine Abfindung, deren Höhe auf zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Die Höhe bemisst sich nach dem Festgehalt ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen zuzüglich einer pauschalierten variablen Vergütung in Höhe von 25 % des maßgeblichen Festgehalts unter Einbeziehung der Zuführungen zur Altersversorgung. Wenn die Restlaufzeit des jeweiligen Vorstandsdienstvertrages weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig bezogen auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu kürzen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Abfindung.

2. Leistungszusagen Dritter

Keinem Vorstandsmitglied wurden im Berichtszeitraum im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten gewährt oder zugesagt.

3. Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control-Klauseln)

Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Die Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG haben im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht, das sie berechtigt, ihr Dienstverhältnis innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Kontrollwechsel jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten außerordentlich zu kündigen. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG.

Endet der Dienstvertrag, weil ein Vorstandsmitglied das Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel nicht verlängert wird, so hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe der Summe (i) des zuletzt gezahlten Festgehalts für drei Jahre, (ii) der Summe der variablen Vergütungen (Boni), die für die letzten drei Jahre gezahlt wurden, sowie (iii) der Zuführung der Altersversorgung für drei Jahre. Ein Anspruch auf Sondervergütung besteht nur, wenn der Dienstvertrag zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Die Dienstverträge sehen zudem vor, dass der Anspruch auch für den Fall der Beurlaubung oder der Kündigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft nach einem Kontrollwechsel besteht.

Innerhalb der Laufzeit der Phantom Stocks Programme können Optionsrechte aus den Phantom Stocks auch vorzeitig, d.h. auch außerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraums und vor Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden, sobald für die Aktien der Gesellschaft (i) ein Übernahmeangebot im Sinne von § 29 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht worden ist oder (ii) eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. In diesen Fällen können alle Phantom Stocks ausgeübt werden, unabhängig vom Erreichen des Erfolgsziels.

B. Vergütung des Aufsichtsrates

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in § 11 der Satzung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder.

Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 40.000 €, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere feste Vergütung.

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates lag im Geschäftsjahr 2019 bei 172.000 € (Vorjahr: 180.000 €) zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 32.680 € (Vorjahr: 34.200 €). Im Einzelnen haben die Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 Anspruch auf folgende Vergütungen:

scroll
Gesamt 2019
(in T€)
Gesamt 2018
(in T€)
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz 80 80
Dr. Silke Landwehrmann 1) 16 0
WP/StB Christine Kreidl 2) 36 60
Dr. rer. nat. Rolf Blessing 40 40
Gesamt 172 180

1) Zum 11. August 2019 vom Amtsgericht Aschaffenburg als Mitglied des Aufsichtsrats der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bestellt.

2) Zum 10. August 2019 aus dem Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ausgeschieden.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Berichtsjahr keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erhalten.

C. Vorschuss und Kreditgewährungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Die Gesellschaft hat den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr keine Vorschüsse und keine Kredite gewährt.

LAGEBERICHT ZU §§ 289A ABS. 1, 315A ABS. 1 HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zum 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 8.896.527.00 €, eingeteilt in 8.896.527 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht; sämtliche Aktien sind Stammaktien. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie vermittelt eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist gemäß § 6.4 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien gemäß § 6.5 der Satzung der Gesellschaft abweichend von § 60 AktG bestimmt werden.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit von Aktien der Gesellschaft bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind gemäß den gesetzlichen Regelungen, die für auf den Inhaber lautende Stückaktien gelten, frei handelbar.

3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital im Umfang von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Investoren, die durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise direkt oder indirekt die Stimmrechtsschwellen gemäß § 33 WpHG an einem börsennotierten Unternehmen erreichen, über- oder unterschreiten, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet.

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 war nach Kenntnis der Gesellschaft nur Triumph Science and Technology Group Co., Ltd. direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beteiligt, und zwar mit 16,75 % der Stimmrechte. Die von der Triumph Science and Technology Group Co., Ltd. gehaltenen Stimmrechte werden den folgenden Meldepflichtigen zugerechnet: Volksrepublik China und China National Building Material Group Co., Ltd.

4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft, bei denen die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar selbst ausüben, bestehen nicht.

6. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; Satzungsänderungen

Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der §§ 84, 85 AktG. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Er kann gemäß § 84 AktG und § 7.1 der Satzung der Gesellschaft einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Es können gemäß § 7.1 der Satzung der Gesellschaft stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG erfolgt die Änderung der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Kapitalmehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, sofern nicht die Satzung eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. Gemäß § 15.2 der Satzung der Gesellschaft genügt in den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert und sofern nicht durch das Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Der Aufsichtsrat ist nach § 5.2 und 17.1 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals.

7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

7.1. Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2018 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27. Juni 2023 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.448.263,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/1). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, (1) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; (2) wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - sofern dieser Betrag niedriger ist - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht; (3) soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach der Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde; (4) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

7.2. Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 24.465.157,00 € durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/1). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.

7.3. Ermächtigung zum Rückkauf

Befugnisse des Vorstands, Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, bestehen nicht.

8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen

Gemäß den Anleihebedingungen der von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Juli 2016 ausgegebenen Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 12.000.000,00 € sind Anleihegläubiger im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, ihre Schuldverschreibungen zu kündigen und deren unverzügliche Rückzahlung oder, nach Wahl der Gesellschaft, deren Ankauf durch die Gesellschaft oder einen Dritten zu einem Preis von 100,00 € je Schuldverschreibung zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.

Die Anleihegläubiger müssen die Put-Option innerhalb eines Zeitraums ("Put-Ausübungszeitraum") von 30 Tagen, nachdem die Mitteilung über den Kontrollwechsel veröffentlicht wurde, ausüben. Eine Ausübung der Put-Option wird jedoch nur wirksam, wenn innerhalb des Put-Ausübungszeitraums bei der Gesellschaft Put-Ausübungserklärungen von Anleihegläubigern im Gesamtbetrag von mindestens 25 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen eingegangen sind. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: (i) die Gesellschaft erlangt Kenntnis davon, dass eine Person oder gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer (direkt oder indirekt) von mehr als 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft geworden ist bzw. sind; oder (ii) die Verschmelzung der Gesellschaft mit einer oder auf eine dritte Person oder die Verschmelzung einer dritten Person mit oder auf die Gesellschaft, außer im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, in deren Folge die Inhaber von 100 % der Stimmrechte der Gesellschaft wenigstens die Mehrheit der Stimmrechte an dem überlebenden Rechtsträger unmittelbar nach einer solchen Verschmelzung halten.

9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sehen für den Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht der Vorstandsmitglieder vor. Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds nach einem Kontrollwechsel, weil das Vorstandsmitglied sein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder wird der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel nicht verlängert, vorausgesetzt, der Dienstvertrag hat im Fall der Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten, so hat das jeweilige Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Sonderzahlung. Dasselbe gilt für den Fall der Beurlaubung oder der Kündigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft nach Kontrollwechsel. Diese Sonderzahlung ist in ihrer Höhe begrenzt. Eine nähere Beschreibung der Change of Control-Klauseln und der Entschädigungsleistungen ist im Vergütungsbericht enthalten.

Jahresabschluss nach HGB

Der hälftige Verzehr des Grundkapitals nach HGB ist im Geschäftsjahr 2017 eingetreten und wurde zum 21. September 2017 gemeldet. Die außerordentliche Hauptversammlung erfolgte am 29. November 2017. Zum 31. Dezember 2019 betrug der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag -47,5 Mio. € (Vorjahr: -29,9 Mio. €).

Die Entwicklung des handelsrechtlichen Eigenkapitals ist insbesondere von den Abnahmen der Anlagen für die Fabriken der Städte Bengbu und Meishan durch den Kunden CNBM sowie einzelner weiterer Großprojekte abhängig. Die Verzögerung dieser Projekte hat wesentlich dazu beigetragen, dass trotz erster Endabnahmen eine Erholung des Eigenkapitals bis dato noch nicht eingetreten ist.

Anfang Mai 2019 konnten die ersten drei von neun Abnahmen der Anlagen für die Fabrik in Bengbu erfolgreich abgeschlossen werden. Im Dezember 2019 erhielten drei weitere Anlagen die finale Abnahme. Damit waren zum Ende des Geschäftsjahres sechs Anlagen fakturiert. Der Vorstand rechnet mit weiteren Abnahmen für die Fabrik in Bengbu sowie weiterer wesentlicher Projekte in den kommenden Monaten des Geschäftsjahres 2020.

Die Gesellschaft erwartet in den kommenden Monaten umfangreiche Zahlungen ihrer Kunden für die laufenden Großprojekte. Hierin sind vor allem Zahlungen vom Kunden CNBM herauszuheben und spielen eine maßgebliche Rolle für die weitere Liquiditätsentwicklung der Gesellschaft. Für die Projekte geht die Gesellschaft von einem Eingang der Zahlungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen aus. Weiterhin befindet sich die Gesellschaft derzeit in Gesprächen zur Refinanzierung der Unternehmensanleihe im Nominalwert von 12,0 Mio. €. Die Endfälligkeit dieser Anleihe datiert auf den 22. Juli 2021. Die Gesellschaft geht bei positiver Entwicklung der Geschäftstätigkeit von einer erfolgreichen Umsetzung der Refinanzierung aus. Weiterhin ist die bereits begonnene, schrittweise Reduzierung der Barhinterlegung von Avalbürgschaften zur Reduzierung gebundener Liquidität vorgesehen.

Auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden liquiden Mittel sowie dem oben dargestellten erwarteten Verlauf der Zahlungseingänge sowie der zeitnahen Erlangung eines weiteren Großauftrags und der Refinanzierung der Unternehmensanleihe, ergibt sich eine positive Fortführungsprognose und eine entsprechende Bilanzierung unter Going Concern Prämissen.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Jahresabschluss nach HGB/Finanzkennzahlen

(Mio. €)

scroll
2019 2018
Umsatz 91,8 23,8
Gesamtleistung 87,0 76,8
Materialaufwand -50,4 -57,1
Personalaufwand -28,0 -30,1
Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen -14,6 -12,0
Jahresfehlbetrag -17,6 -30,8
Anlagevermögen 23,6 29,3
Umlaufvermögen (ohne Guthaben bei Kreditinstituten) 6,0 7,3
Guthaben bei Kreditinstituten 15,6 24,2
davon verfügungsbeschränkt 4,4 14,3
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 47,5 29,9
Rückstellungen 24,4 24,3
Anleihen 12,0 12,0
Übrige Verbindlichkeiten 56,5 54,7

Im Folgenden wird auf die Effekte mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen.

Die Umsatzerlöse nach HGB konnten im Geschäftsjahr 2019 aufgrund von Endabnahmen der ersten Maschinen des CIGS-Großauftrags von CNBM für den Fertigungsstandort in Bengbu sowie weiterer Großprojekte im Vergleich zum Vorjahr fast vervierfacht werden. Insgesamt erzielte die Gesellschaft im Berichtsjahr Umsätze in Höhe von 91,8 Mio. € (Vorjahr: 23,8 Mio. €). Der Umsatz im Geschäftsbereich Solar betrug 56,4 Mio. € gegenüber 5,7 Mio. € im Vorjahresvergleich. Die Erlöse im Geschäftsbereich Life Science lagen mit 23,9 Mio. € über Vorjahresniveau (Vorjahr: 11,3 Mio. €). Im Geschäftsbereich Halbleiter lagen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr bei 11,3 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2019 stieg die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistung) auf 87,0 Mio. € (Vorjahr: 76,8 Mio. €).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €) sind hauptsächlich periodenfremde Erträge in Höhe von 1,1 Mio. € enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (0,9 Mio. €) resultieren.

Der Materialaufwand verringerte sich von 57,1 Mio. € auf 50,4 Mio. €. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand / Gesamtleistung) beträgt damit 57,9 % (Vorjahr: 74,4 %). Der Rückgang der Materialaufwandsquote ist im Wesentlichen bedingt durch den deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse bei gleichzeitig sinkender Bestandsversänderung im Vorjahresvergleich.

Der Personalaufwand in Höhe von 28,0 Mio. € (Vorjahr: 30,1 Mio. €) war im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Grund hierfür waren im Wesentlichen rückläufige Personalkosten im Zusammenhang mit ausstehenden Phantom Stocks aufgrund des schwächeren Aktienkurses sowie rückläufige Aufwendungen für erwartete Bonuszahlungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren bei der SINGULUS TECHNOLGIES AG im Jahresdurchschnitt 332 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 319).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 16,5 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio. €) sind größtenteils Rechts-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten, Raum- und Gebäudekosten, Kosten für Transport und Verpackung, Reise- und Bewirtungskosten sowie sonstige Mietaufwendungen enthalten. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus dem Zinsertrag aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen lagen mit -2,8 Mio. € auf Vorjahresniveau (Vorjahr: -2,9 Mio. €). Im Einzelnen betrugen die Zinsaufwendungen aus begebenen Schuldverschreibungen in 2019 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €). Aus der Aufnahme eines besicherten Darlehens in Höhe von 4,0 Mio. € in 2019 resultierten Zinsaufwendungen in Höhe von 0,3 Mio. €.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf -3,5 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Im Wesentlichen wurde eine Wertberichtigung auf eine Beteiligung in Höhe des Werts eines in Vorjahren eingelegten immateriellen Vermögensgegenstandes vorgenommen.

Insgesamt ergab sich ein Jahresfehlbetrag von -17,6 Mio. € (Vorjahr: -30,8 Mio. €).

Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich mit 92,9 Mio. € zum 31. Dezember 2019 auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 91,0 Mio. €).

Das Anlagevermögen hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 25,4 % und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 23,6 Mio. € (Vorjahr: 29,3 Mio. €). Die Sachanlagen betragen 11,6 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €). Weiterhin sind immaterielle Vermögensgegenstände (5,4 Mio. €), die hauptsächlich aus der Verschmelzung mit der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH im Geschäftsjahr 2015 resultieren (5,0 Mio. €), enthalten. Der Rückgang um 3,4 Mio. € auf 5,4 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Abschreibung der Vermögenswerte.

Die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 153,9 Mio. € überstiegen das Vorratsvermögen (121,1 Mio. €) zum Ende des Berichtsjahres. Der übersteigende Betrag wird passivisch innerhalb der Verbindlichkeiten (32,8 Mio. €) ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen resultieren im Wesentlichen aus den Aufträgen im Segment Solar.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 2,3 Mio. € und haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht (+0,9 Mio. €).

Die liquiden Mittel waren im Geschäftsjahr rückläufig. Zum 31. Dezember 2019 betrugen diese 15,6 Mio. € (Vorjahr: 24,2 Mio. €). Hiervon sind im Rahmen von Sicherheitshinterlegungen, größtenteils für Anzahlungsavale, insgesamt 4,4 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt (Vorjahr: 14,3 Mio. €). Die verfügbaren liquiden Mittel lagen damit zum Ende des Berichtsjahrs bei 11,2 Mio. € (Vorjahr: 9,9 Mio. €).

Das Eigenkapital verringerte sich im Berichtsjahr weiter um 17,6 Mio. €. Damit weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum Berichtsjahresende einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von -47,5 Mio. € aus (Vorjahr: -29,9 Mio. €). Im Hinblick auf die Erwartung der Gesellschaft zur weiteren Entwicklung des Eigenkapitals nach HGB verweisen wir auf die Ausführungen zu Beginn dieses Kapitels.

Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Fremdkapital 92,9 Mio. € (Vorjahr: 91,0 Mio. €).

Die Rückstellungen sind auf Vorjahresniveau geblieben und belaufen sich auf 24,4 Mio. € zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 24,3 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2019 insgesamt 11,5 Mio. € (Vorjahr: 12,9 Mio. €). Hierin sind im Wesentlichen Personalrückstellungen (4,4 Mio. €), Gewährleistungsrückstellungen (2,7 Mio. €), Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit der Unterauslastung eines gemieteten Gebäudes (1,5 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (1,1 Mio. €) sowie Rückstellungen für nachlaufende Herstellungskosten (1,0 Mio. €) enthalten.

Die Verbindlichkeiten lagen mit 68,5 Mio. € zum 31. Dezember 2019 leicht über Vorjahresniveau (66,7 Mio. €). Die Anleiheverbindlichkeit beläuft sich unverändert auf 12,0 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich geschäftsvolumenbedingt von 10,1 Mio. € im Vorjahr auf 7,8 Mio. € zum 31. Dezember 2019 leicht verringert.

Darüber hinaus bestehen sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen in Höhe von 7,8 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €). Diese resultieren in voller Höhe aus den Leasingverbindlichkeiten für das Büro- und Produktionsgebäude am Sitz der Gesellschaft.

Prognose für das Geschäftsjahr 2020 und 2021 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB

Die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern nach HGB im Geschäftsjahr 2019 blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück. Grund hierfür waren insbesondere Verzögerungen bei der Endabnahme der Maschinen des CIGS-Großauftrags von CNBM am Fertigungsstandort in Meishan sowie der Erweiterung der Fabrik in Bengbu. Diese Anlagen werden voraussichtlich in 2020 vom Kunden abgenommen und dann gemäß HGB zu Umsatz und Ergebnis wesentlich beitragen. Im Ergebnis prognostiziert die Gesellschaft somit für 2020 deutlich steigende Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere innerhalb des Segments Solar. Insgesamt rechnen wir für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB für das Geschäftsjahr 2020 mit Umsatzerlösen innerhalb einer Bandbreite von 145,0 bis 165,0 Mio. €. Das Ergebnis vor Steuern 2 soll innerhalb einer Bandbreite von 24,0 bis 30,0 Mio. € liegen. Für 2021 gehen wir infolge von geplanten Großprojekten in den Segmenten Solar sowie Life Science von einem weiteren deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zu 2020 aus. Für das Ergebnis vor Steuern 2 für 2021 rechnet die Gesellschaft ebenfalls mit einer deutlichen Verbesserung im Vergleich zu 2020.

Zur aktuellen Situation der COVID-19 Pandemie auf die Gesellschaft wird auf den Ausblick des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns verwiesen.

2 Das Ergebnis vor Steuern ist definiert aus Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag abzüglich sonstige Steuern und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F BZW. § 315D HGB 3

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB sowie das Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung der Leitungs- und Überwachungsorgane des Unternehmens ist mit dem Corporate Governance Bericht zusammengefasst und auf der Webseite der Gesellschaft unter www.singulus.de/de/investor-relations/corporate-governance.html zugänglich.

 

Kahl am Main, 23. März 2020

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Der Vorstand

Dr.-Ing. Stefan Rinck

Dipl.-Oec. Markus Ehret

Dr. rer. nat. Christian Strahberger

3 Nicht geprüfte Aussagen

Erklärung des Vorstands nach §§ 297 Abs. 2 S. 4, 315 Abs. 1 S. 5 HGB

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss nach IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns vermittelt, der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Kahl am Main, 23. März 2020

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Der Vorstand

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

scroll
31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.567 2.019
2. Geschäfts- oder Firmenwert 3.789 6.630
3. Geleistete Anzahlungen 79 139
5.435 8.788
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 7.121 8.074
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.835 1.883
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 670 671
4. Anlagen im Bau 0 11.626 592 11.220
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 6.583 9.288
23.644 29.296
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.301 14.080
2. Unfertige Erzeugnisse 109.181 114.376
3. Geleistete Anzahlungen 4.645 7.042
4. Erhaltene Anzahlungen -121.127 0 -135.498 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.338 1.414
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.874 4.412
3. Sonstige Vermögensgegenstände 789 6.001 1.435 7.261
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 15.601 24.248
21.602 31.509
C. Rechnungsabgrenzungsposten 207 247
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 47.459 29.907
92.912 90.959

Passiva

31.12.2019
TEUR
31.12.2018
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 8.896 8.896
II. Kapitalrücklage 19.697 19.697
III. Bilanzverlust -76.052 -58.500
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 47.459 29.907
0 0
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 12.250 10.994
2. Steuerrückstellungen 643 405
3. Sonstige Rückstellungen 11.476 12.870
24.369 24.269
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 12.000 12.000
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 32.780 32.400
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.809 10.102
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.311 5.827
5. Sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen 7.780 4.923
6. Sonstige Verbindlichkeiten 1.859 1.431
--davon aus Steuern TEUR383 (i.Vj. TEUR 622)--
68.539 66.683
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4 7
92.912 90.959

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

scroll
2019 2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 91.804 23.833
2. Verringerung (i. Vj. Erhöhung) des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen -5.195 52.330
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 428 589
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.944 4.171
--davon Erträge aus der Währungsumrechnung TEUR 34 (i. Vj. TEUR 205)--
--davon aus unrealisierten Währungseffekten TEUR 34 (i. Vj. TEUR 205)--
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -34.635 -37.501
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -15.773 -50.408 -19.643 -57.144
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -21.831 -24.746
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -6.127 -27.958 -5.371 -30.117
--davon für Altersversorgung TEUR 1.760 (i. Vj. TEUR 1.425)--
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -5.381 -5.187
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -16.535 -16.149
--davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung TEUR 135 (i. Vj. TEUR 24)--
--davon aus unrealisierten Währungseffekten TEUR 135 (i. Vj. TEUR 24)--
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 214 203
--davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 214 (i. Vj. TEUR 203)--
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 45 31
--davon Erträge aus der Abzinsung TEUR45 (i. Vj. TEUR 31)--
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen -3.474 -150
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.772 -2.856
--davon an verbundene Unternehmen TEUR 722 (i. Vj. TEUR 684)--
--davon Aufwendungen aus der Abzinsung TEUR 452 (i. Vj. TEUR 381)--
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -232 -300
14. Ergebnis nach Steuern -17.520 -30.746
15. Sonstige Steuern -32 -36
16. Jahresfehlbetrag -17.552 -30.782
17. Verlustvortrag -58.500 -27.718
18. Bilanzverlust -76.052 -58.500

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

A. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der hälftige Verzehr des Grundkapitals nach HGB ist im Geschäftsjahr 2017 eingetreten und wurde zum 21. September 2017 gemeldet. Die außerordentliche Hauptversammlung erfolgte am 29. November 2017. Zum 31. Dezember 2019 betrug der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag T€ -47.459 (Vorjahr: T€ -29.907).

Die Entwicklung des handelsrechtlichen Eigenkapitals ist insbesondere von den Abnahmen der Anlagen für die Fabriken der Städte Bengbu und Meishan durch den Kunden CNBM sowie einzelner weiterer Großprojekte abhängig. Die Verzögerung dieser Projekte hat wesentlich dazu beigetragen, dass eine Erholung des Eigenkapitals bis dato noch nicht eingetreten ist.

Anfang Mai 2019 konnten die ersten drei von neun Abnahmen der Anlagen für die Fabrik in Bengbu erfolgreich abgeschlossen werden. Im Dezember 2019 erhielten drei weitere Anlagen die finale Abnahme. Damit waren zum Ende des Geschäftsjahres sechs Anlagen fakturiert. Der Vorstand rechnet mit weiteren Abnahmen für die Fabrik in Bengbu sowie weiterer wesentlicher Projekte in den kommenden Monaten des Geschäftsjahres 2020.

Im Hinblick auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen, verweisen wir auf den Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLIGIES AG.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nummer HRB 6649 eingetragen.

Nachfolgend wird die SINGULUS TECHNOLOGIES AG vereinfachend als Gesellschaft bezeichnet.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Im Einzelnen waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, entsprechend ihrer Nutzungsdauer, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Auf die Anwendung des Wahlrechts zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB wurde verzichtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden wie folgt abgeschrieben:

scroll
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3 Jahre
Geschäfts- oder Firmenwert 6 Jahre *
Technologie 6 Jahre
Entwicklungsleistungen aus Verschmelzung 8 Jahre
Kundenstamm 10 Jahre

*) Die Nutzungsdauer wurde auf Basis eines im Rahmen der Verschmelzung der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH erstellten Gutachtens für den Geschäfts- oder Firmenwert von der Gesellschaft in Anlehnung an die Nutzungsdauer für Technologie ebenfalls mit 6 Jahren festgelegt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten beinhalten neben Einzelkosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieses auf die Fertigung entfällt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine dauernde Wertminderung gegeben ist. Sofern die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch höchstens auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Das Sachanlagevermögen wird über die folgenden Zeiträume abgeschrieben:

scroll
Betriebsgebäude 25 Jahre
Einbauten 10 - 15 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5 - 15 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 20 Jahre

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 250,00 sind sofort aufwandswirksam erfasst worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben.

Forschungszuschüsse werden erfolgswirksam im Jahr des Zugangs erfasst.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden entsprechende Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe für die Wertminderungen nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, höchstens jedoch auf die historischen Anschaffungskosten. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mithilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind mit dem gewogenen Durchschnittswert oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis aktueller Stücklisten und Fertigungspläne zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Fertigung auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert.

Bei unfertigen Erzeugnissen ohne kostendeckende Verkaufspreise werden Abwertungen nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Für eventuell absehbare Verluste wird eine Drohverlustrückstellung gebildet.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Ihnen wird durch entsprechende Gängigkeits- und Reichweitenabschläge (jeweils 30 %, 40 % oder 80 %) ausreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus werden zur Berücksichtigung potenzieller Verluste bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei halbfertigen Erzeugnissen und Baugruppen - auf Grund von Alterung oder Gängigkeit - weitere auf Einschätzung der Verwertbarkeit beruhende produktindividuelle Wertberichtigungen von bis zu 100 % vorgenommen.

Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB werden die erhaltenen Anzahlungen offen von den Vorräten abgesetzt. Sofern sich daraus jedoch für die Vorräte insgesamt ein negativer Wert ergibt, wird der übersteigende Betrag auf der Passivseite als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschluss-Stichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Wahlrecht des § 250 Abs 3 HGB (Aktivierung Disagio) wurde im Jahr 2017 in Anspruch genommen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der sogenannten "Projected Unit Credit Method" bewertet. Sie sind mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung eines künftigen Gehaltstrends von 2,00 % (i. Vj. 2,0 %), eines Rententrends von 1,60 % (i. Vj. 1,60 %) sowie einer Fluktuationsrate von unverändert 2,0 % angesetzt. Die Abzinsung erfolgte mit einem Rechnungszinssatz von 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) p.a. unter der Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Es wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ein Zinssatz, der dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre, der sich auf Basis einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, verwendet. Hierbei wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und bekannt gegebene Abzinsungssatz herangezogen.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzins von 10 Jahren und dem durchschnittlichen Marktzins von 7 Jahren beträgt T€ 1.413 und ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.

Der im Pensionsaufwand enthaltene Zinsanteil wird unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Das Abzinsungswahlrecht für ursprünglich langfristige Rückstellungen, welche am Abschlussstichtag nur noch eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aufweisen, wird ausgeübt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von unter einem Jahr werden nicht abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern auf Grund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge wurden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem erwarteten Steuersatz in Höhe von 29,13 % zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Im Geschäftsjahr 2019 fielen im Wesentlichen aktive latente Steuern an, diese sind vor allem auf temporäre Differenzen im Bereich der Forderungen, Vorräte, Pensionsrückstellungen, Drohverlustrückstellungen sowie den Verlust- und Zinsvorträgen zurückzuführen. Die Aktivierung aktiver latenter Steuern unterbleibt jedoch in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Imparitäts- und das Anschaffungskostenprinzip beachtet.

C. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Im Berichtsjahr wurden aus dem Umlaufvermögen Anlagegegenstände in Höhe von T€ 1.487 in das Anlagevermögen umgegliedert.

Angaben zum Anteilsbesitz

scroll
Währung Beteiligung
%
Eigenkapital
in T€
Ergebnis
in T€
Inland
SINGULUS CIS Solar Tec GmbH, Kahl am Main T€ 100 14 -1
New Heterojunction Technologies GmbH, Kahl am Main T€ 100 - 309 -3.999
Ausland *
SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA T€ 100 8.927 344
SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc., Windsor, USA ** T€ 100 -648 0
SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA Pacific Pte. Ltd., Singapur T€ 100 1.335 581
SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien *** T€ 98,8 -4.575 -513
SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L., Sant Cugat del Vallés, Spanien **** T€ 100 -1.458 -0
SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE S.A.R.L., Sausheim, Frankreich T€ 100 375 -49
SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Ltd. Taipeh, Taiwan T€ 100 -1.558 -85
SINGULUS TECHNOLOGIES SHANGHAI Co., Ltd., Shanghai, China T€ 100 569 -161
STEAG HamaTech Asia Ltd. Hongkong, China T€ 100 0 0
HamaTech USA Inc., Austin/Texas, USA T€ 100 -987 8

* Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen nach IFRS entnommen

** Tochtergesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA

*** Die restlichen 1,2 % an dieser Beteiligung sind in 2019 von der SINGULUS TECHNOLOGIES Ibérica S.L. auf die New Heterojunction Technologies GmbH übergegangen.

**** Die Gesellschaft befindet sich zum 31. Dezember 2019 in Liquidation.

Die Singulus Technologies ITALIA s.r.l., Ancona, Italien, wurde in 2019 liquidiert.

Im Geschäftsjahr hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG T€ 560 in die SINGULUS TECHNOLOGIES (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai, China, eingelegt. Deren Grundkapital beläuft sich nun auf T€ 740. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG hält 100% der Anteile.

In 2019 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG 34,0% der Anteile an der SINGULUS CIS SOLAR TEC GmbH von den Minderheitsgesellschaftern übernommen und hält nun 100% der Anteile.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat in die SINGULUS TECHNOLOGIES S.A.R.L., Sausheim, Frankreich, eine Einlage durch den Verzicht von Forderungen vorgenommen. Diese erhöht den Beteiligungsbuchwert um EUR 1.

Der Beteiligungsbuchwert der New Heterojunction Technologies GmbH wurde in Höhe des Werts eines in Vorjahren eingelegten immateriellen Vermögensgegenstands um T€ 3.274 wertberichtigt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren zum Bilanzstichtag vollständig aus Lieferungen und Leistungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit ihren Tochterunternehmen.

3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Von den am Bilanzstichtag ausgewiesenen liquiden Mitteln in Höhe von T€ 15.601 kann die Gesellschaft über T€ 4.416 (Vorjahr: T€ 14.262) nicht frei verfügen, da sich diese Mittel zwecks Sicherung im Wesentlichen von Avallinien auf Sperrkonten befinden.

4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der am Bilanzstichtag ausgewiesene Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen abgegrenzte Vorauszahlungen zu Leasing Verträgen.

5. Eigenkapital

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2017 hatte der Vorstand den hälftigen Verzehr des Grundkapitals gemäß § 92 Abs.1 AktG angezeigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB weiterhin einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf € 8.896.527,00 und ist eingeteilt in 8.896.527 Inhaberaktien zum Nennbetrag von je € 1,00. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht; sämtliche Aktien sind Stammaktien.

Der Vorstand ist ermächtigt, folgende Veränderungen des Grundkapitals vorzunehmen:

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital 2018/I:

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27. Juni 2023, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.448.263,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.

Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - sofern dieser Betrag niedriger ist - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht;

soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach der Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde;

für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2018/I festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital 2015/I:

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 24.465.157,00 durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 bedingt erhöht (″Bedingtes Kapital 2015/I″). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen, oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigten Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.

Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2015/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder für die Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2019 unverändert T€ 19.697.

6. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (T€ 4.391; Vorjahr: T€ 7.348), Drohverlustrückstellungen (T€ 1.499; Vorjahr: T€ 2.539), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 1.122; Vorjahr: T€ 1.335), Rückstellungen für nachlaufende Herstellungskosten (T€ 964; Vorjahr: T€ 459) sowie Rückstellungen für Gewährleistungen (T€ 2.673; Vorjahr: T€ 283).

Zur Ermittlung der Rückstellung für Gewährleistungsaufwendungen kommen Schätzverfahren zur Anwendung. Hierbei werden die tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwendungen im Garantiezeitraum in Relation zu den angefallenen Herstellungskosten oder zu den erzielten Umsatzerlösen gesetzt und entsprechende Prozentsätze aus den Erfahrungswerten pro Produktart abgeleitet. Für die angemietete Produktionsstätte am Standort Fürstenfeldbruck wurde eine Drohverlustrückstellung auf Grund eines partiellen Leerstands des Gebäudes über die verbleibende Restmietzeit gebildet. Der Teil der Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird mit dem laufzeitadäquaten, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz, diskontiert.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Darlehen i.H.v. T€ 6.307 (Vorjahr: T€ 5.827).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

scroll
Abschlussposten Restlaufzeit bis 1 Jahr
T€
Restlaufzeit über 1 bis 5 Jahre
T€
Restlaufzeit über 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
1. Anleihen 0 12.000 0 12.000
(Vorjahr) (0) (12.000) (0) (12.000)
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 32.780 0 0 32.780
(Vorjahr) (32.400) (0) (0) (32.400)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.809 0 0 7.809
(Vorjahr) (10.102) (0) (0) (10.102)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.311 0 0 6.311
(Vorjahr) (5.827) (0) (0) (5.827)
5. Sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen 5.199 2.581 0 7.780
(Vorjahr) (1.142) (3.781) (0) (4.923)
6. Sonstige Verbindlichkeiten 1.720 139 0 1.859
(Vorjahr) (1.431) (0) (0) (1.431)
Gesamtsumme 53.819 14.720 0 68.539
(Vorjahr) (50.902) (15.781) (0) (66.683)

Die Gesellschaft hat am 22. Juli 2016 besicherte Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von € 12.000.000,00, eingeteilt in 120.000 auf den Inhaber lautende, festverzinsliche Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils € 100,00, emittiert. Die Schuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis zum 22. Juli 2021 und weisen eine jährlich steigende Verzinsung auf. Die Erstverzinsung betrug 3,0 % p.a.; diese steigt, vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung, auf 10,0 % p.a. an. Seit dem 22. Juli 2019 hat sich die Verzinsung der Anleihe von 7 % auf 8 % erhöht.

Als Sicherheiten für die Schuldverschreibungen dienen Zahlungsmittel, Forderungen, Vorräte, Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG.

Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen betreffen einen Immobilienleasingvertrag für das Büro- und Produktionsgebäude in Kahl. Dieser Vertrag wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. In diesem Zusammenhang ist das Betriebsgrundstück mit einer Gesamtgrundschuld in Höhe von T€ 16.744 unverändert zu Gunsten der Commerzbank AG, Hanau, belastet. Im Geschäftsjahr wurde ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von T€ 4.000 aufgenommen, welches unter den Sonstigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen ausgewiesen wird.

Der Gesellschaft stehen Avallinien in Höhe von T€ 20.750 (Vorjahr: T€ 20.750) zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit T€ 1.645 ausgenutzt. Darüber hinaus bestand ein Avalkredit in Höhe von T€ 1.646 für erhaltene Anzahlungen. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt.

8. Umsatzerlöse

Die Umsatzrealisierung in Projektgeschäften erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, die sich auf die finale Endabnahme bzw. auf alternative Regelungen zur finalen Umsatzlegung beziehen.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in T€ gliedern sich nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt:

scroll
2019 2018
Inland 6.164 3.687
China 41.843 4.295
EU 17.512 5.418
Übriges Ausland 26.286 10.435
91.805 23.835
Abzüglich Erlösschmälerungen -1 -2
91.804 23.833

Die auf das übrige Ausland entfallenden Umsatzerlöse wurden insbesondere in Asien (ohne China) und den USA erzielt.

Nach Tätigkeitsgebieten teilen sich die Umsätze in T€ wie folgt auf:

scroll
2019 2018
Solar 56.383 5.732
Life Science (im Vorjahr Optical Disc & Medizintechnik) 23.877 11.269
Halbleiter 11.296 6.834
Sonstige 249 0
91.805 23.835
Abzüglich Erlösschmälerungen -1 -2
91.804 23.833

2. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 1.111 (Vorjahr: T€ 3.321) enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 979; Vorjahr: T€ 2.860) resultieren.

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 229 (Vorjahr T€ 90) enthalten.

4. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 erfolgten Wertberichtigungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 200 sowie Wertberichtigungen auf Beteiligungen in Höhe von T€ 3.274.

E. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 332 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufteilung nach Gruppen stellt sich wie folgt dar:

scroll
2019
Vertrieb / Kundendienst 80
Montage, Produktion und Logistik 105
Forschung und Entwicklung 98
Verwaltung (ohne Vorstände) 49
332

2. Organe der Gesellschaft

Der Aufsichtsrat besteht aus den im Folgenden aufgeführten Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden:

scroll
Ausgeübter Beruf Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten bzw. anderen Kontrollgremien
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender Bauingenieur
Dr. Silke Landwehrmann 1) Diplom-Kauffrau, Geschäftsführerin der Aufam Asset Management GmbH, Rheinberg Lufthansa Cargo AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats
Christine Kreidl 2) , Stv. Vorsitzende Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Biotest AG, Dreieich, Mitglied des Aufsichtsrats
Dr. rer. nat. Rolf Blessing Diplom-Physiker, Geschäftsführer der B.plus Beschichtungen Projekte Gutachten, Bad Karlshafen

1) Zum 11. August 2019 vom Amtsgericht Aschaffenburg als Mitglied des Aufsichtsrats der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bestellt.

2) Zum 10. August 2019 aus dem Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ausgeschieden.

Gemäß Satzung erhält der Aufsichtsrat für einen 12-Monatszeitraum seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von T€ 40. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, die stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Zusätzlich werden Auslagen und die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet. Die Bezüge des Aufsichtsrats belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf T€ 172. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats Auslagen in Höhe von T€ 8 erstattet. Im Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr einen Wechsel. Für Frau Christine Kreidl wurde Frau Dr. Silke Landwehrmann zum 11. August 2019 in den Aufsichtsrat berufen.

Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2019 aus den folgenden Mitgliedern, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführten:

Dr.-Ing. Stefan Rinck

Vorsitzender des Vorstands

Verantwortlich für die Bereiche: Produktion (bis 31. Oktober 2019), Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten

Markus Ehret

Vorstand für Finanzen

verantwortlich für die Bereiche: Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf (bis 31. Oktober 2019) sowie IT

Dr. rer. nat. Christian Strahberger (seit 1. November 2019)

Chief Operating Officer (COO)

Verantwortlich für die Bereiche: Einkauf, Produktion, Semiconductor und Aufbau China Fertigung

Der Vorstand hat im Berichtszeitraum folgende Gesamtbezüge (in T€) erhalten:

scroll
2019
Fixe Vergütung Sonstige Vergütung1) Variable Vergütung Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2) Gesamt
Dr.-Ing. Stefan Rinck 440 47 176 516 1-179
Dipl.-Oec. Markus Ehret 300 27 112 344 789
Dr. rer. nat. Christian Strahberger 50 2 19 0 71
790 76 307 860 2.033

[var. Vergütung entspricht tatsächlicher Zielerreichung, derzeit 60 % von Vorstand geschätzt]

Die Vorstandsbezüge des Vorjahresvergleichszeitraums gliedern sich wie folgt auf:

scroll
2018
Fixe Vergütung Sonstige Vergütung1) Variable Vergütung Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2) Gesamt
Dr.-Ing. Stefan Rinck 440 46 278 683 1.447
Dipl.-Oec. Markus Ehret 300 27 177 455 959
740 73 455 1.138 2.406

1) Unter "Sonstige Vergütung" fallen Nebenleistungen wie Versicherung und Firmenwagen.

2) Phantom Stocks sind bei erstmaliger Gewährung der Bezugsrechte mit dem jeweiligen Zeitwert berücksichtigt.

Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Dieser betrug für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ab 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret 31,58 % seit 1. Januar 2018 und für Herrn Dr. rar. nat. Christian Strahberger seit 1. November 2019 35,00 %. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 betrug T€ 377 (Vorjahr: T€ 359), wovon T€ 264 (Vorjahr: T€ 264) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, T€ 95 (Vorjahr: T€ 95) auf Herrn Markus Ehret und T€ 18 (Vorjahr: T€ 0) auf Herrn Dr. rar. nat. Christian Strahberger entfielen.

Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von T€ 386 (Vorjahr T€ 320). Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2019 insgesamt T€ 5.940 (Vorjahr T€ 5.512).

Des Weiteren wurde von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten:

scroll
(in Stück) 2019 2018
Dr.-Ing. Stefan Rinck 122 122
Markus Ehret 43 43
Dr. rer. nat. Christian Strahberger 2.000 0
2.165 165

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung erhalten die Vorstandsmitglieder eine Abfindung, deren Höhe auf zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Die Höhe bemisst sich nach dem Festgehalt ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen zuzüglich einer pauschalierten variablen Vergütung in Höhe von 25 % des maßgeblichen Festgehalts unter Einbeziehung der Zuführungen zur Altersversorgung. Wenn die Restlaufzeit des jeweiligen Vorstandsdienstvertrages weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig bezogen auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu kürzen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Abfindung.

Hinsichtlich weiterer Angaben zu den Vergütungen wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht verwiesen.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf T€ 5.257 (Vorjahr: T€ 6.310), hiervon sind T€ 1.231 in einem Jahr fällig. Diese resultieren im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverpflichtungen für das Gebäude der Niederlassung Fürstenfeldbruck in Höhe von T€ 4.752 (Vorjahr: T€ 5.771) und sonstigen Leasingverpflichtungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 505 (Vorjahr: T€ 538).

4. Derivative Finanzinstrumente

Die Gesellschaft sichert ihre Forderungen sowie zukünftige Transaktionen in USD und CNH durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente ab. Für die Absicherung werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Die buchhalterische Abbildung erfolgt nicht als Bewertungseinheit. Zum 31. Dezember 2019 waren wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte für zukünftige Fremdwährungstransaktionen abgeschlossen.

5. Mitteilungen gemäß § 40 / § 41 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Gemäß §§ 40, 41 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wurden an den folgenden Terminen die unten genannten Meldungen veröffentlicht:

14. Oktober 2019

Die FPM Funds SICAV Luxembourg, Grevenmacher, Luxemburg, hat uns hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 9. Oktober 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 3,09 % (das entspricht 274.995 Stimmrechten) beträgt. Die Stimmrechte sind der FPM Funds SICAV Luxembourg gemäß § 34 WpHG in voller Höhe zuzurechnen.

14. Oktober 2019

Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 9. Oktober 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 5,86 % (das entspricht 520.911 Stimmrechten) beträgt. Die Stimmrechte in Höhe von 3,09 % sind der Universal-Investment-Gesellschaft beschränkter Haftung gemäß § 34 WpHG von der Universal-Investment-Luxembourg S.A zuzurechnen.

19. März 2019

Herr Clemens Jakopitsch hat uns hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 15. März 2019 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 6,21 % (das entspricht 552.688 Stimmrechten) beträgt. Davon sind Herrn Clemens Jakopitsch 45.452 Stimmrechte gemäß § 33 WpHG direkt und 507.236 Stimmrechte gemäß §34 WpHG zugeordnet.

26. September 2018

The People's Republic of China, Peking, Volksrepublik China, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 20. September 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 13,11 % (das entspricht 1.166.487 Stimmrechten) beträgt. Weiterhin hält sie 3,64 % Anteile (das entspricht 323.510 Stimmrechten) an Instrumenten i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG. Die Stimmrechte sind der Triumph Science and Technology Group Co., Ltd gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Zusätzlich wurden wir am 22. Januar 2019 darüber informiert, dass im Rahmen der Minderheitsbeteiligung, weitere 3,64% (das entspricht 1.166.487 Stimmrechten) in einem zweiten Schritt erworben wurden und der Eigentumsübergang der Aktien an die Triumph Science and Technology Group Company, LLC, einer 100 %igen Tochtergesellschaft von China National Building Materials, Peking, China (CNBM), erfolgt ist.

5. Februar 2018

Die Janus Henderson Group plc, St. Helier, Jersey, Channel Islands, Großbritannien, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 30. Januar 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 3,54 % (das entspricht 314.667 Stimmrechten) beträgt. Die Stimmrechte sind der Janus Henderson Group gemäß § 34 WpHG von der Henderson Global Investor Limited zuzurechnen.

2. Februar 2018 (bzw. Korrekturmeldung vom 18. April 2018)

Die TR European Growth Trust plc, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 30. Januar 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 3,54 % (das entspricht 314.667 Stimmrechten) beträgt.

Oben genannte Informationen sind auf der Internetseite der SINGULUS TECHNOLOGIES AG veröffentlicht (https://www.singulus.de/de/investor-relations/singulus-aktie/veroeffentlichung-40-wphg.html).

6. Honorar des Abschlussprüfers

Die Honorare des Abschlussprüfers belaufen sich auf T€ 384. Davon entfallen auf die Abschlussprüfung (einschließlich prüferischer Durchsichten) T€ 365, und auf sonstige Leistungen T€ 19. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG WPG bezog sich auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses. Die sonstigen Leistungen betreffen Leistungen zu prüfungsnahen Fragestellungen und Unterstützung bei Projekten.

7. Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde zuletzt im Dezember 2019 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.singulus.de/de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerungen/2019-dezember.html dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

8. Konzernzugehörigkeit

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.

9. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Research Institute of Glass lndustry Co., Ltd., Bengbu, China, einer Tochtergesellschaft der China National Building Materials Group, (CNBM) Peking, China, für die Lieferung von Anlagen zur Produktion von CIGS Solarmodulen für den Standort Xuzhou unterzeichnet. Das Auftragsvolumen liegt bei rd. T€ 56.000. Erste Anzahlungen wurden bereits in 2020 vereinnahmt.

Als international agierendes Unternehmen werden die laufenden Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG überprüft. Es ist jedoch für die GeseIlschaft derzeit nicht möglich, die Implikationen und Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit abschließen zu beurteilen. Das Management überwacht die Situation eng, um erforderliche Maßnahmen umzusetzen.

Weitere berichtspflichtige Ereignisse sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

 

Kahl am Main, den 23. März 2020

Der Vorstand

Dr.-Ing. Stefan Rinck

Markus Ehret

Dr. rer. nat. Christian Strahberger

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

scroll
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2019
TEUR
Zugänge
TEUR
Umgliederung*
TEUR
Abgänge
TEUR
31.12.2019
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 24.730 128 139 0 24.997
2. Geschäfts- oder Firmenwert 17.049 0 0 0 17.049
3. Geleistete Anzahlungen 2.127 79 -139 0 2.067
43.906 207 0 0 44.113
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 25.576 8 3 0 25.587
2. Technische Anlagen und Maschinen 7.912 443 3.290 0 11.645
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.022 289 0 69 8.242
4. Anlagen im Bau 592 0 -592 0 0
42.102 740 2.701 69 45.474
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 11.793 569 0 893 11.469
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.410 200 0 0 3.610
15.203 769 0 893 15.079
101.211 1.716 2.701 962 104.666
scroll
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2019
TEUR
Zugänge
TEUR
Umgliederung*
TEUR
Abgänge
TEUR
31.12.2019
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 22.711 719 0 0 23.430
2. Geschäfts- oder Firmenwert 10.419 2.841 0 0 13.260
3. Geleistete Anzahlungen 1.988 0 0 0 1.988
35.118 3.560 0 0 38.678
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 17.502 964 0 0 18.466
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.029 567 1.214 0 7.810
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.351 290 0 69 7.572
4. Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
30.882 1.821 1.214 69 33.848
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.505 3.274 0 893 4.886
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.410 200 0 0 3.610
5.915 3.474 0 893 8.496
71.915 8.855 1.214 962 81.022
scroll
Buchwerte 31.12.2019
TEUR
Buchwerte 31.12.2018
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.567 2.019
2. Geschäfts- oder Firmenwert 3.789 6.630
3. Geleistete Anzahlungen 79 139
5.435 8.788
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 7.121 8.074
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.835 1.883
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 670 671
4. Anlagen im Bau 0 592
11.626 11.220
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.583 9.288
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0
6.583 9.288
23.644 29.296

* Die Umgliederungen betreffen Umgliederungen aus dem Umlaufvermögen in Höhe von TEUR 2.701 (Anschaffungs- und Herstellungskosten) bzw. TEUR 1.214 (Abschreibungen)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Singulus Technologies AG, Kahl am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Singulus Technologies AG, Kahl am Main (nachfolgend Singulus AG oder Gesellschaft genannt), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht des Singulus Technologies Konzerns und der Singulus Technologies AG, Kahl am Main, (nachfolgend Lagebericht genannt) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie seine Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt A: "Allgemeine Grundlagen" im Anhang sowie auf die Angaben im Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" des Lageberichts des Singulus-Konzerns und der Singulus AG. Dort stellt der Vorstand dar, dass eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 nur aufrecht erhalten werden kann, wenn die Planung in den nächsten zwei Jahren realisiert werden kann. Wesentliche Voraussetzungen in der Planung sind dabei, dass die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge zu leistenden Teilzahlungen der Kunden auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller Verzögerung erfolgen. Darüber hinaus ist die Erlangung eines weiteren Großauftrages oder eine Kombination von gleichwertigen Alternativprojekten im laufenden Geschäftsjahr 2020 notwendig. Weiterhin ist eine erfolgreiche und zeitnahe Refinanzierung der im Juli 2021 fällig werdenden Unternehmensanleihe in Höhe EUR 12,0 Mio zentraler Bestandteil der Liquiditätssicherung der Gesellschaft.

Im Rahmen der Prüfung haben wir die Angemessenheit der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie die angemessene Darstellung der wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Jahresabschluss daher als bedeutsames Risiko identifiziert und unter anderem folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:

In einem ersten Schritt haben wir die aktuelle Liquiditätssituation der Gesellschaft analysiert. Darauf aufbauend haben wir uns in einem zweiten Schritt mit der Liquiditätsplanung bis zum 31. Dezember 2021 auseinandergesetzt. Basis dieser Liquiditätsplanung ist die aktuelle Dreijahresplanung der Gesellschaft.

Wir haben zunächst ein Verständnis vom Planungsprozess gewonnen und die bedeutsamen Annahmen der Planung mit den Verantwortlichen erörtert. Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Aufgrund von Planverfehlungen haben wir insbesondere die bedeutsamsten Annahmen, wie z. B. die Umsatzentwicklung, gewürdigt.

Wir haben dazu sowohl den Auftragsbestand zum 31. Dezember 2019 auf Basis einer risikoorientierten bewussten Auswahl als auch die Entwicklung des Auftragsbestandes bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks beurteilt. Im Rahmen der Planungsplausibilisierung haben wir uns insbesondere auf die Ergebnisse eines externen Gutachters (Restrukturierungsberater) gestützt. Dieser hat im Auftrag der Gesellschaft ein Gutachten hinsichtlich der Fortführungsprognose bis zum 31. Dezember 2021 erstellt. In diesem Zusammenhang hat er sich eingehend mit der Planung der Gesellschaft auseinandergesetzt und diese gewürdigt. Wir haben uns unter Hinzuziehung von KPMG-internen Restrukturierungsspezialisten von der sachgerechten Vorgehensweise des externen Gutachters überzeugt und die Ergebnisse des Gutachtens eingehend besprochen.

Der externe Gutachter hat in seinem Gutachten zur Fortführungsprognose vom 10. März 2020 vier notwendige Voraussetzungen aufgeführt, die zukünftig kumulativ erfüllt werden müssen, um die Liquidität der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2021 zu gewährleisten. Von diesen vier Voraussetzungen sind zum Datum des Bestätigungsvermerks noch drei nicht oder nicht vollständig erfüllt.

Der Vorstand hat daraufhin in seiner schriftlichen Fortführungsprognose dargelegt, warum er mit hinreichender Sicherheit von der Realisierung dieser notwendigen Voraussetzungen ausgeht. Wir haben uns auf Basis dieser schriftlichen Fortführungsprognose eingehend mit der Realisierbarkeit dieser Kriterien auseinandergesetzt. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen unterschiedlicher Szenarien auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit analysiert.

Wir geben zu diesen Sachverhalten kein gesondertes Prüfungsurteil ab.

Die vom Vorstand getroffenen Annahmen sowie die Darstellung im Anhang und Lagebericht sind nachvollziehbar.

Gleichwohl ist festzustellen, dass die Fortführung der Gesellschaft gemäß der Liquiditätsplanung davon abhängig ist, dass die Planung in den nächsten zwei Jahren realisiert werden kann. Wesentliche Voraussetzungen in der Planung sind dabei, dass die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge zu leistenden Teilzahlungen der Kunden auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller Verzögerung erfolgen. Darüber hinaus ist die Erlangung eines weiteren Großauftrages oder eine Kombination von gleichwertigen Alternativprojekten im laufenden Geschäftsjahr 2020 notwendig. Weiterhin ist eine erfolgreiche und zeitnahe Refinanzierung der im Juli 2021 fällig werdenden Unternehmensanleihe in Höhe von EUR 12,0 Mio zentraler Bestandteil der Liquiditätssicherung der Gesellschaft. Sollten die entsprechenden Mittelzuflüsse nicht wie geplant realisiert werden, wird der Finanzmittelbestand im Verlauf der Jahre 2020 und 2021 nicht ausreichen, um den Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Insofern ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

Wie in Abschnitt A: "Allgemeine Grundlagen" im Anhang sowie in den Angaben im Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" des Lageberichts dargestellt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Erläuterungen zur Entwicklung des Geschäftsbereichs "Nasschemischer Anlagen" innerhalb des Konzernsegments "Solar" finden sich im Lagebericht.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Der Geschäfts- oder Firmenwert beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 3,8 Mio bei einem nicht durch Eigenkapital gedecktem Fehlbetrag von EUR 47,5 Mio.

Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der im Jahr 2015 erfolgten Verschmelzung der Singulus Stangl Solar GmbH (Bestandteil des Konzernsegments Solar) auf die Singulus AG und wird über einen Zeitraum von sechs Jahren in Höhe von EUR 2,8 Mio jährlich planmäßig abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert betrifft ausschließlich die Aktivitäten des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen und wurde zum Abschlussstichtag auf dieser Ebene auf seine Werthaltigkeit überprüft.

Dazu werden der Buchwert des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen einschließlich des zugehörigen Geschäfts- oder Firmenwerts sowie der immateriellen Vermögensgegenstände und der beizulegende Wert des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen verglichen. Liegt der Buchwert über dem beizulegenden Wert, ergibt sich bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ein Abwertungsbedarf. Der beizulegende Wert wird mittels eines Bewertungsmodells auf Basis des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember 2019.

Die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen unter Berücksichtigung der geplanten strategischen Geschäftsentwicklung, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.

Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung hat die Gesellschaft keinen Abwertungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert festgestellt.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht erkannt wurde.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit des für die Werthaltigkeitsprüfung herangezogenen Diskontzinssatzes beurteilt. Daneben haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche Zwecke, mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Dreijahresplanung sowie mit dem Entwurf einer Stellungnahme eines externen Sachverständigen vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Da sich Änderungen des Abzinsungssatzes in wesentlichem Umfang auf die Ergebnisse des Werthaltigkeitstests auswirken können, haben wir die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir im Rahmen einer eigenen Sensitivitätsanalyse mögliche Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind insgesamt ausgewogen.

Werthaltigkeit der unfertigen Erzeugnisse

Zu den angewandten Bilanzierungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Singulus AG weist zum 31. Dezember 2019 unfertige Erzeugnisse in Höhe von EUR 109,2 Mio (vor vollständiger Saldierung mit den erhaltenen Anzahlungen) aus.

Die Bilanzierung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu den Herstellungskosten. Bei unfertigen Erzeugnissen ohne kostendeckende Verkaufspreise werden Abwertungen nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Für darüber hinausgehende Verluste wird eine entsprechende Drohverlustrückstellung gebildet. Die Bewertung von unfertigen Erzeugnissen ist komplex und ermessensbehaftet. Schätzunsicherheiten bestehen insbesondere hinsichtlich der noch anfallenden Kosten, die für die verlustfreie Bewertung bzw. die Bildung von Drohverlustrückstellungen relevant sind.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderungen für unfertige Erzeugnisse nicht erkannt wurden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der korrekten Zuordnung der Herstellungskosten auf die einzelnen Aufträge beurteilt.

Außerdem haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Bilanzierung bei unter risikoorientierten Aspekten ausgewählten Fertigungsaufträgen gewürdigt. Dabei haben wir bedeutsame Ermessensentscheidungen, wie die Schätzung der noch anfallenden Kosten, auf deren Angemessenheit beurteilt. Dazu haben wir die ausgewählten Fertigungsaufträge einschließlich bestehender Risiken (z. B. rechtlicher Risiken oder Gewährleistungsrisiken) mit den relevanten Ansprechpartnern des Unternehmens (z. B. dem Vorstand, der Vertriebsleitung, dem Controlling sowie den Projektverantwortlichen) erörtert, deren fortgeschriebene Auftragskalkulationen analysiert sowie zugehörige Dokumente (z. B. Verträge) gewürdigt. Außerdem haben wir für die ausgewählten noch laufenden Aufträge die aufgelaufenen Istkosten mit der ursprünglichen Kalkulation verglichen, um die allgemeine Planungsgüte beurteilen zu können. Aufbauend auf den zuvor erlangten Erkenntnissen haben wir die sachgerechte bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung beurteilt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise der Singulus AG zur Bewertung der unfertigen Erzeugnisse ist sachgerecht. Die der Bewertung von unfertigen Erzeugnissen zugrunde liegenden Annahmen sind angemessen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. 315f HGB" Bezug genommen wird, und

die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zu dem die übrigen Teile des uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. September 2019 vom Aufsichtsrat der Singulus AG beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 als Abschlussprüfer der Singulus AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Janz.

 

Frankfurt am Main, den 23. März 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Janz, Wirtschaftsprüfer

Horn, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Singulus Technologies Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 wurde am 23. März 2020 festgestellt.