![]() SMA Solar Technology AGNiestetalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,der Aufsichtsrat hat den Vorstand während des Geschäftsjahres 2009 entsprechend Gesetz,
Satzung und Geschäftsordnung bei der Leitung der Gesellschaft fortlaufend überwacht
und regelmäßig beraten. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für SMA
war der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete uns durch
schriftliche und mündliche Berichte regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf,
die Lage, einschließlich der Ertragssituation und den Umsatz des Unternehmens und
des Konzerns, die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen
der Unternehmensplanung, insbesondere die Finanz-, Investitions-, Produktions- und
Personalplanung, die strategische Planung und über bedeutende Geschäftsvorfälle. Abweichungen
der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen wurden unter Angabe von
Gründen erläutert. Außerdem wurde über die Rentabilität der Gesellschaft und des Konzerns,
insbesondere die Rentabilität des Eigenkapitals, das Risikomanagement und die Risikolage
sowie die Compliance informiert. Ferner berichtete der Vorstand über die Situation
auf den für SMA wesentlichen Märkten, über Produktentwicklungen und das Qualitätsniveau
der Produkte. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand auch außerhalb der Sitzungen
mit dem Vorstand in Kontakt und besprach mit ihm wesentliche Geschäftsvorfälle und
anstehende Entscheidungen. Beratungen des AufsichtsratsAlle wesentlichen Vorgänge wurden im Berichtsjahr in sechs ordentlichen Sitzungen
des Aufsichtsrats zusammen mit dem Vorstand ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat
hat in den Sitzungen nach gründlicher Prüfung und Beratung die nach Gesetz, Satzung
und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Darüber hinaus wurde wegen
der besonderen Dringlichkeit ein zustimmungspflichtiger Beschluss zum Abschluss eines
Erbpachtvertrages im schriftlichen Verfahren gefasst. An allen Sitzungen nahmen jeweils
sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Da der Aufsichtsrat nur aus sechs Mitgliedern
besteht, haben wir beschlossen, keine Ausschüsse zu bilden. Das Gremium war einstimmig
der Meinung, dass bei der derzeitigen Größe des Aufsichtsrats mit sechs Mitgliedern
und dessen Zusammensetzung die effiziente Erfüllung der Aufgaben des Aufsichtsrats
auch ohne Bildung von Ausschüssen möglich ist. Zur Vorbereitung der Sitzungen erhielt der Aufsichtsrat regelmäßig und rechtzeitig
vom Vorstand schriftliche Berichte. Gegenstand der Beratungen in allen Sitzungen waren
nach einer ausführlichen Unterrichtung durch den Vorstand die aktuelle Geschäftsentwicklung,
die Entwicklung der wesentlichen Märkte für die SMA Gruppe und die Unternehmensplanung.
Vorstandsmitglieder nahmen an allen Sitzungen des Aufsichtrats teil. In der Sitzung am 19. Februar 2009 hat der Aufsichtsrat die kurz- und langfristige
Nachfolgeplanung im Vorstand sowie eine teilweise Neuverteilung der Vorstandsressorts
umfassend diskutiert und beschlossen. Dabei war auch eine Neufassung der Vorstandsverträge
Gegenstand der Diskussion. Nachdem Herr Reiner Wettlaufer mitgeteilt hatte, sein Mandat
als Mitglied des Vorstands zum 10. Juni 2009 niederlegen zu wollen, stimmte der Aufsichtsrat
zu, dass der mit Herrn Wettlaufer abgeschlossene Vorstandsvertrag zum selben Zeitpunkt
und somit vorzeitig beendet wird. Ferner befasste sich der Aufsichtrat mit dem im
Geschäftsbericht 2008 wiedergegebenen Corporate Covernance Bericht und beschloss erstmals
die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex. Auch wurde die vom Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlene Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit erstmals anhand eines standardisierten,
umfangreichen Fragebogens durchgeführt. Die Ergebnisse wurden eingehend diskutiert
und analysiert. In der Sitzung am 16. März 2009 haben wir uns mit den Abschlüssen und den Lageberichten
der SMA Solar Technology AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2008 sowie der Tagesordnung
und den Beschlussvorschlägen für die Hauptversammlung am 10. Juni 2009 befasst. Einen
weiteren Schwerpunkt bildete die Beratung des Risikomanagementsystems und des Risikoberichts. Am 9. Juni 2009 behandelte der Aufsichtsrat das Projekt zur Errichtung einer Produktionsstätte
in den USA. Darüber hinaus erörterte er ethische Grundsätze, Fragen der Nachhaltigkeit
und Corporate Social Responsibility (CSR) bei SMA. Weiterhin wurde der in der Geschäftsordnung
des Vorstands verankerte Katalog der Zustimmungsvorbehalte einer Prüfung unterzogen.
Eine Überprüfung der Geschäfte mit nahestehenden Personen und die Ernennung von Prokuristen
waren weitere Themen. Im Anschluss an die Hauptversammlung am 10. Juni 2009 fand die konstituierende Sitzung
des neuen Aufsichtsrats mit den Wahlen des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
statt. Des Weiteren wurde ein Beratervertrag mit dem neuen Aufsichtsratsmitglied Herrn
Reiner Wettlaufer beraten und genehmigt. Herr Reiner Wettlaufer erklärte sich für
befangen und nahm an der Abstimmung nicht teil. In der Sitzung am 20. August 2009 wurde über den Aufbau der Produktion in den USA
und die Entwicklung der Auslandsgesellschaften, die Vergütungsstruktur der oberen
Führungsebenen im Konzern und den aktuellen Risikobericht diskutiert. Ferner hat sich
der Aufsichtsrat mit gesetzlichen Änderungen und der Neufassung des Deutschen Corporate
Governance Kodex befasst. Der Aufsichtsrat legte fest, dass der durch das Gesetz zur
Angemessenheit der Vorstandsvergütung für den Vorstand und durch die Kodexänderung
für den Aufsichtsrat geforderte Selbstbehalt bei der Directors- and Officers-Versicherung
(D&O) bereits zum 1. Januar 2010 umgesetzt werden soll. In der letzten Sitzung des Geschäftsjahres am 26. November 2009 beschloss der Aufsichtsrat
nach einer ausführlichen Strategiediskussion die Budgets für das Geschäftsjahr 2010.
Darüber hinaus berichtete der Vorstand über die Entwicklung des Qualitätsniveaus der
verschiedenen Produktfamilien. Ferner beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat eine aktuelle
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG zur Einhaltung der Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zudem wurde der Erwerb von 94 % der Geschäftsanteile
an der SMA Immo GmbH beschlossen. Herr Prof. (em.) Dr. Werner Kleinkauf und Herr Reiner
Wettlaufer erklärten sich aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter der SMA Immo
GmbH für befangen und nahmen an der Abstimmung nicht teil. Weitere Tagesordnungspunkte
waren die Vorstellung des Leiters der Internen Revision und eine nachfolgende Erörterung
seiner Prüfplanung für 2010. Außerdem wurden im Plenum die geplanten Prüfungsschwerpunkte der Konzern- und Jahresabschlussprüfung
2010 mit dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, Herrn Scharpenberg von der Deloitte
& Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, diskutiert. Im Beisein des
Wirtschaftsprüfers und ohne Teilnahme des Vorstands erfolgte eine Effizienzprüfung
der Arbeit des Aufsichtsrats. Die Auswertung eines standardisierten Fragebogens wurde
eingehend diskutiert und analysiert und bei einzelnen als verbesserungsbedürftig identifizierten
Punkten Verbesserungsmaßnahmen beschlossen. In der Sitzung am 23. Februar 2010 haben wir die Erweiterung des Vorstands, eine teilweise
Neuverteilung der Vorstandsressorts sowie die geplante Bekanntmachung des Vorstands
nach § 97 AktG ausführlich erörtert. Nachfolgend wurde eine geänderte Fassung der
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG beschlossen. Weitere wesentliche
Themen waren ein neues Vergütungssystem für den Vorstand sowie eine Anpassung der
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats an den Deutschen Corporate Governance Kodex. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat hat sich mit den Inhalten des Deutschen Corporate Governance Kodex
befasst. Im Februar 2009 haben Aufsichtsrat und Vorstand erstmals die Entsprechenserklärung
gemäß § 161 AktG zur Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex bei der SMA Solar Technology AG beschlossen. Im November 2009 wurde die Neufassung
des Kodex erörtert. Im Februar 2010 wurde eine geänderte Fassung beschlossen, da sich
neue Umstände zur Erklärung von Abweichungen ergeben hatten. Der gemeinsame Bericht
von Aufsichtsrat und Vorstand über die Einhaltung der Regelungen des deutschen Corporate
Governance Kodex gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist auf
der Internetseite der SMA Solar Technology AG dauerhaft zugänglich gemacht und zusätzlich
auf Seite 23 in der Erklärung zur Unternehmensführung aufgeführt. Dort werden auch
Aussagen zu Interessenkonflikten und deren Behandlung geschildert. Jahres- und KonzernabschlussDer vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 der SMA Solar
Technology AG und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 sowie der Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2009 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 wurden
von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, unter Einbeziehung
der Buchführung geprüft. Vor Unterbreitung des entsprechenden Wahlvorschlags hatte
der Aufsichtsrat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1
des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt. Den Prüfauftrag hat der Aufsichtsrat
entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2009 vergeben. Des Weiteren
hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Prüfers überwacht. Behandelt wurde ferner
die Vergabe von Aufträgen für nicht prüfungsbezogene Dienstleistungen an den Abschlussprüfer. Der Konzernabschluss der SMA Solar Technology AG wurde gemäß § 315a HGB auf Grundlage
der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind,
aufgestellt. Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss und den Lagebericht
sowie für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht jeweils den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk. Die Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die
zwei Prüfberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegen.
Diese wurden vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 16. März 2010 im Beisein des Abschlussprüfers,
der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer
berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und erläuterte im Einzelnen
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie des Konzerns. Die dabei
vom Aufsichtsrat gestellten Fragen wurden beantwortet, die Abschlussunterlagen im
Einzelnen mit dem Abschlussprüfer durchgegangen, vom Aufsichtsrat diskutiert und geprüft.
Daraufhin wurde dem Ergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt. Der Aufsichtsrat erhebt
nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigte daher in seiner Bilanzsitzung am 16. März 2010 die vom Vorstand
aufgestellten Abschlüsse und jeweiligen Lageberichte für das Geschäftsjahr 2009. Damit
ist der Jahresabschluss der SMA Solar Technology AG nach § 172 AktG festgestellt. Schließlich stimmte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 16. März 2010 dem Vorschlag
des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. Er diskutierte in diesem Zusammenhang
intensiv über die Liquiditätslage der Gesellschaft, die Finanzierung der geplanten
Investitionen und die Auswirkungen auf den Kapitalmarkt. Dabei kam der Aufsichtsrat
zu dem Schluss, dass der Vorschlag im Sinne der Gesellschaft und im Interesse der
Aktionäre ist. Veränderungen im AufsichtsratIn der Hauptversammlung am 10. Juni 2009 waren mit Ausnahme von Herrn Dr. Winfried
Hoffmann, dessen Mandat bis zur Hauptversammlung 2011 läuft, die Anteilseignervertreter
im Aufsichtsrat neu zu wählen. Mit Herrn Dr. Erik Ehrentraut und Herrn Prof. (em.)
Dr. Werner Kleinkauf wurden bisherige Anteilseignervertreter in ihrem Amt bestätigt.
Als neues Mitglied wurde Herr Reiner Wettlaufer, ehemaliger Finanzvorstand der SMA
Solar Technology AG, in den Aufsichtsrat gewählt. Die Arbeitnehmervertreter waren
bereits am 27. Mai 2009 nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt
worden. Herr Johannes Häde wurde im Amt bestätigt, als neues Aufsichtsratsmitglied wurde Herr
Mirko Zeidler gewählt. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern Frau
Sabine Weber und Herrn Jürgen Dolle für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit
und das tatkräftige Engagement in diesem Gremium. Der Vorstand hat am 23. Februar 2010 bekannt gemacht, dass nach seiner Auffassung
der Aufsichtsrat nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften
zusammengesetzt ist. Wegen des Anstiegs der Mitarbeiterzahl auf in der Regel über
2.000 aber unter 10.000, seien nunmehr die §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes
und die §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes für die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats maßgebend. Hiernach wird er sich zukünftig aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzen, sofern nicht Antragsberechtigte
nach § 98 Abs. 2 des Aktiengesetzes innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung
im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 des Aktiengesetzes zuständige
Gericht angerufen haben. Auf der nächsten Hauptversammlung sind daher die geänderte
Zusammensetzung des Aufsichtsrats betreffende Satzungsänderungen zu beschließen und
eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder aller Anteilseigner durchzuführen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
SMA Solar Technology AG und aller Konzerngesellschaften für die sehr gute Leistung
und das hohe Engagement. Sie haben erneut eine sprunghafte Ausweitung des Geschäfts
großartig bewältigt und damit wieder ein herausragendes Ergebnis erzielt.
Niestetal, 16. März 2010 Der Aufsichtsrat scroll
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGVorstand und Aufsichtsrat der SMA Solar Technology AG sind der festen Überzeugung,
dass eine gute und transparente Corporate Governance gemäß international und national
anerkannten Standards ein wesentlicher Faktor für den unternehmerischen Erfolg ist.
Die Beachtung der Grundsätze guter Unternehmensführung ist für uns von großer Wichtigkeit,
um das Vertrauen von Aktionären, Geschäftspartnern, Mitarbeitern, sonstigen dem Unternehmen
verbundenen Gruppen und der Öffentlichkeit nachhaltig sicherzustellen. Der Vorstand
berichtet nachfolgend gemäß § 289a HGB zur Unternehmensführung und zugleich - auch
im Namen des Aufsichtsrats - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance
Kodex ("DCGK") zur Corporate Governance. Corporate Governance BerichtSMA misst der Einhaltung der Grundsätze guter Unternehmensführung eine hohe Bedeutung
bei und orientiert sich dabei an den Empfehlungen und Anregungen des DCGK. Dazu haben
sich Vorstand und Aufsichtsrat fortlaufend mit dessen Anforderungen befasst und erstmals
am 19. Februar 2009 eine Entsprechenserklärung abgegeben, die auf unserer Internetseite
veröffentlicht wurde. Zum 5. August 2009 traten verschiedene Änderungen des DCGK vom 18. Juni 2009 in Kraft,
mit denen sich Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich beschäftigt haben. Diese betreffen
insbesondere die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die Vorstandsvergütung und den
Abschluss von D&O-Versicherungen für Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands. Auf
Basis der Beratungen zu diesen Themen wurde am 26. November 2009 von Vorstand und
Aufsichtsrat eine geänderte Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG abgegeben
und auf unserer Internetseite veröffentlicht. Wegen des Anstiegs der Mitarbeiterzahl von SMA auf in der Regel über 2.000 hat der
Vorstand am 25. Februar 2010 gemäß § 97 AktG im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht, dass sich der Aufsichtsrat zukünftig nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes
zusammensetzen wird. Die daher auf der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 anstehende
Neubesetzung des Aufsichtsrats, die abermalige Kandidatur von Prof. (em.) Dr. Werner
Kleinkauf für den Aufsichtsrat und die Ankündigung von Herrn Günther Cramer und Herrn
Peter Drews, in 2011 für die Wahl in den Aufsichtsrat zu kandidieren, machte die Abgabe
einer weiteren Erklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG notwendig, welche am 23. Februar
2010 erfolgte und auch auf unserer Internetseite zu finden ist. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der SMA Solar Technology AG erklären gemäß § 161 Abs. 1
Satz 1 Aktiengesetz: Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 26. November 2009 hat die SMA Solar Technology
AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"
in der Fassung vom 18. Juni 2009, bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger
vom 5. August 2009, entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen auch künftig
entsprechen:
Niestetal, 23. Februar 2010 scroll
TransparenzTransparenz ist ein Kernelement guter Corporate Governance. Eine zeitnahe und gleichberechtigte
Information über die Geschäftslage und bedeutende geschäftliche Änderungen an alle
Aktionäre, Finanzanalysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit ist unser
Ziel. Alle wesentlichen Informationen werden auch auf unserer Internetseite www.SMA.de
bereitgestellt. Die Berichterstattung zur Geschäftslage und zu den Ergebnissen der
Geschäftstätigkeit erfolgt im Geschäftsbericht, in der jährlichen Bilanzpressekonferenz,
in den Quartalsberichten und im Halbjahresfinanzbericht. Des Weiteren wird die Öffentlichkeit
durch Pressemitteilungen und wo gesetzlich erforderlich durch Ad-hoc-Meldungen informiert.
Transparenz ist ganz besonders wichtig, wenn Transaktionen der Gesellschaft zu Interessenkonflikten
führen können. Aufgetretene Interessenkonflikte wurden von den betroffenen Mitgliedern
des Aufsichtsrats zu Beginn der Erörterung des Themas offengelegt. An einer gegebenenfalls
notwendigen Beschlussfassung von Vorstand oder Aufsichtsrat nahm das betroffene Mitglied
nicht teil. Für das vergangene Geschäftsjahr sind folgende Punkte zu benennen: Zwischen der SMA Solar Technology AG und der SMA Immo GmbH besteht ein Mietvertrag
über das Betriebsgebäude am Hauptsitz in Niestetal, Sonnenallee 1. Die SMA Immo GmbH
war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages und während des gesamten Geschäftsjahres
eine 100 %ige Tochtergesellschaft der SMA Technologie Holding GmbH, deren Gesellschafter
die vier Hauptaktionäre, also je zwei Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, sind.
Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 11. Januar 2010 wurden 94 % der Geschäftsanteile
der SMA Immo GmbH von der SMA Solar Technology AG erworben. Diesem Erwerb hatte der
Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 26. November 2009 auf der Basis eines von einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten Wertgutachtens zugestimmt. An der Abstimmung
im Aufsichtsrat haben sich alle im Interessenkonflikt befindlichen Mitglieder nicht
beteiligt. Auch wurden die betroffenen Vorstände beim Abschluss des Kaufvertrages
nicht auf Seiten der Gesellschaft tätig. Zwischen der SMA Solar Technology AG und der team-time GmbH besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
über die Überlassung von Zeitarbeitskräften. Alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin
der team-time GmbH ist die Ehefrau eines der Vorstandsmitglieder. Dies wurde dem Aufsichtsrat
zur Kenntnis gegeben. Die SMA Solar Technology AG hat mit einem Mitglied des Aufsichtsrats einen zeitlich
und inhaltlich begrenzten Beratervertrag geschlossen, der insbesondere auf die Einarbeitung
neuer Angestellter und die Errichtung neuer Organisationsstrukturen gerichtet ist.
Dem Abschluss dieses Vertrages hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 10. Juni
2009 zugestimmt. An der Abstimmung hat sich das betroffene Aufsichtsratsmitglied nicht
beteiligt. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung
der Vorstandsmitglieder der SMA Solar Technology AG maßgeblich sind, und erläutert
die Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. VorstandsvergütungDas Vergütungssystem für den Vorstand - einschließlich der wesentlichen Vertragselemente
- wird vom Aufsichtsratsplenum beschlossen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig
das Vergütungssystem für den Vorstand. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung
bilden sowohl die Aufgabe des einzelnen Vorstandsmitglieds, die wirtschaftliche Lage,
der Erfolg des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung
des Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur. Außerdem wird die Vergütung so
bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig
ist. Im Februar 2009 wurden alle Vorstandsverträge an den zu diesem Zeitpunkt geltenden
Deutschen Corporate Governance Kodex und die Rechtsprechung angepasst. Die Vergütung
der Vorstandsmitglieder besteht aus einem jährlichen Fixgehalt sowie einem variablen
Anteil, der vom Ergebnis vor Steuern der Gesellschaft abhängig und der Höhe nach begrenzt
ist. Entsteht ein negatives Ergebnis, so erfolgt eine Verrechnung mit dem Ertrag des
nächsten Geschäftsjahres. Nebenleistungen umfassen den Abschluss einer Direktversicherung
zur Altersvorsorge und Zuschüsse zu Versicherungen. Zudem erhalten alle Vorstandsmitglieder
einen Dienstwagen für die geschäftliche und private Nutzung. Sämtliche Dienstverträge
der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass bei Tod oder dauernder Arbeitsunfähigkeit
die Bezüge für sechs Monate weitergezahlt werden. Sämtliche Vorstandsmitglieder unterliegen
einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für zwei Jahre, das eine entsprechende monatliche
Entschädigungszahlung während der Dauer des Verbots in Höhe von 50 % eines Bruttomonatsgehaltes
beinhaltet. Berechnungsbasis bildet das für das letzte volle Kalenderjahr gezahlte
Jahresgehalt (variable und fixe Gehaltsbestandteile). Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit, ohne dass ein wichtiger
Grund vorliegt, ist die Ausgleichszahlung auf die Höhe der Gesamtvergütung für die
Restlaufzeit des Vertrages und maximal auf eine Jahresvergütung begrenzt (Abfindungs-Cap).
Falls ein Dienstvertrag mit einem Vorstand endet, weil er innerhalb eines Zeitraumes
von neun Monaten seit einem Kontrollwechsel ("Change of Control") einvernehmlich aufgehoben
wird, hat das Vorstandsmitglied ebenso Anspruch auf eine Abfindung in Höhe seiner
Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Dienstvertrages, höchstens jedoch für
die Dauer von einem Jahr. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstandsmitglieder enthält bisher keine auf den
langfristigen Unternehmenserfolg bezogenen Bestandteile (z. B. Aktienoptionen oder
Phantom Stocks). Alle Mitglieder des Vorstands halten Aktien der SMA. Die Gesamtbezüge aller Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2009 2,048
Mio. Euro (Vj.: 1,721 Mio. Euro), davon 0,936 Mio. Euro (Vj.: 0,725 Mio. Euro) variable
erfolgsabhängige Bezüge. Die Wahrnehmung von Aufgaben bei Tochtergesellschaften durch
Vorstandsmitglieder wird nicht separat vergütet. Vergütung des Vorstands
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Im Geschäftsjahr wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.
Es bestehen keine Pensionszusagen. In der Hauptversammlung am 30. April 2008 wurde der Beschluss gefasst, die Vorstandsbezüge
bis zum Ende des Geschäftsjahres 2012 nicht individuell für die einzelnen Vorstandsmitglieder
auszuweisen. Der Vorstand hat sich im Sinne von mehr Transparenz jedoch auch für das
Geschäftsjahr 2009 dazu entschlossen, von diesem Beschluss keinen Gebrauch zu machen. Mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wurden vom Gesetzgeber
neue Anforderungen hinsichtlich der Festsetzung der Vorstandsvergütung geschaffen
und dabei insbesondere eine auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtete
Vergütungsstruktur mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage für variable Vergütungsbestandteile
eingefordert. Der Aufsichtsrat wird sich in seiner Sitzung im März 2010 mit dem Thema
befassen. AufsichtsratsvergütungIn der Hauptversammlung am 30. April 2008 wurde die Aufsichtsratsvergütung ab dem
Geschäftsjahr 2008 in § 11 der Satzung neu geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats
erhalten danach außer der Erstattung ihrer baren Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres
eine feste Vergütung in Höhe von 10.000 Euro. Darüber hinaus erhalten sie eine variable
auf den Unternehmenserfolg bezogene jährliche Vergütung in Höhe von 200 Euro je 1
Mio. Euro Jahresüberschuss im Jahresabschluss der Gesellschaft, maximal jedoch 20.000
Euro. Die Vergütung wird zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr entscheidet. Die zuvor genannte Vergütung
beträgt für den Vorsitzenden jeweils das 2-Fache und für seinen Stellvertreter jeweils
das 1,5-Fache der vorgenannten Beträge. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung
des Aufsichtsrats nicht teil, so reduziert sich ein Drittel der Gesamtvergütung prozentual
im Verhältnis der im Geschäftsjahr stattgefundenen Sitzungen gegenüber den Sitzungen,
an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Aufsichtsratsmitglieder,
die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 1.500 Euro je Sitzungstag, jeder
Vorsitzende eines Ausschusses das 2-Fache des vorgenannten Betrages. Für Mitglieder
des Nominierungsausschusses entfällt die Vergütung. Die Vergütung ist zahlbar nach
Ablauf des Geschäftsjahres. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des
Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten eine
zeitanteilige Vergütung. Sonstige Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere
Beratungs- und Vermittlungsleistungen, wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt.
Der Vorstand hat mit Herrn Reiner Wettlaufer mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Juni
2009 einen Beratervertrag abgeschlossen, aus dem für das Geschäftsjahr 2009 jedoch
keine Ansprüche geltend gemacht wurden. Aufsichtsräte haben im Berichtsjahr auch keine
Kredite und Vorschüsse erhalten. Die erfolgsabhängige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder enthält keine auf den langfristigen
Unternehmenserfolg bezogenen Bestandteile (z. B. Aktienoptionen oder Phantom Stocks).
Fünf der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2009 halten Aktien
der SMA. Die gesamte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr
2009 insgesamt 0,225 Mio. Euro (Vj.: 0,212 Mio. Euro), davon 0,150 Mio. Euro (Vj.:
0,141 Mio. Euro) variable Bezüge. Da keine Ausschüsse gebildet wurden, ist auch keine Ausschussvergütung angefallen. Vergütung des Aufsichtsratsscroll
SonstigesDie Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)
für alle Organmitglieder der SMA Gruppe. Sie wird jährlich abgeschlossen bzw. verlängert.
Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko der Organmitglieder aufgrund
einer Pflichtverletzung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ab, sofern sie für einen
Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Der Selbstbehalt im Vertrag für das
Geschäftsjahr 2009 beträgt im Versicherungsfall 2.500 Euro. In der Police für das
Geschäftsjahr 2010 ist ein Selbstbehalt mit den Anforderungen des Gesetzes zur Angemessenheit
der Vorstandsvergütung für den Vorstand und durch die Kodexänderung für den Aufsichtsrat
umgesetzt worden. Aktienbesitz / Directors' DealingsZum Ende des Geschäftsjahres und auch zum Zeitpunkt der Abgabe dieses Berichts hielten
die derzeitigen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat direkt oder indirekt 75 %
(Vj.: 75,4 %) aller ausgegebenen Aktien. Vorstandsmitglieder halten insgesamt einen
Anteil von 38,8 % (Vj.: 58,2 %) und Aufsichtsratsmitglieder einen Anteil von 36,2
% (Vj.: 17,2 %) des Grundkapitals - die geänderten Zahlen resultieren im Wesentlichen
aus dem Wechsel eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsrat. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach § 15a WpHG verpflichtet,
den Erwerb oder die Veräußerung von SMA Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente
anzuzeigen, sobald der Wert der von einem Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats
oder von einer ihm nahe stehenden Person innerhalb eines Kalenderjahres getätigten
Geschäfte die Summe von 5.000 EUR erreicht. Die der SMA Solar Technology AG im Geschäftsjahr
2009 gemeldeten Geschäfte sind auch auf unserer Internetseite www.IR.SMA.de veröffentlicht. UnternehmensführungspraktikenIn unserem Unternehmensleitbild wird unseren Kunden und Aktionären und besonders allen
Mitarbeitern der Rahmen für unser Handeln und für unsere Strategie erläutert. Es soll
unser Selbstverständnis darstellen und Begeisterung für unser Unternehmen wecken.
Und es will die Werte vermitteln, welche die Säulen unseres Erfolges sind. Das Leitbild
zeigt die Vision und die Mission des Unternehmens sowie unsere Unternehmensstrategie
auf und gibt einen Einblick in unsere Werte Innovation, exzellente Qualität, partnerschaftliche
Kundenorientierung, Engagement durch Mitarbeiterbeteiligung, Flexibilität und ständige
Verbesserung, wirtschaftlicher Erfolg, ökologische Verantwortung sowie Fairness und
Ehrlichkeit. Das Anfang 2009 veröffentlichte Leitbild ist das Ergebnis eines intensiven
Abstimmungsprozesses, in den alle Mitarbeiter einbezogen wurden und sich aktiv einbringen
konnten. Das SMA Unternehmensleitbild ist auf unserer Internetseite www.SMA.de einsehbar. SMA ist 2009 dem Verhaltenskodex des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und
Logistik e. V. (BME) beigetreten. Mit dieser Verhaltensrichtlinie verpflichtet sich
SMA zu einem fairen Umgang mit Lieferanten. Die Richtlinie beruht u. a. auf den Grundsätzen
des UN Global Compact (Anhang), den ILO-Konventionen und auf der allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Ziel ist es, allgemeine Grundsätze zu Fairness,
Integrität und unternehmerischer Verantwortung in den Geschäftsbeziehungen fest zu
verankern. Für SMA stellt diese Verhaltensrichtlinie eine Ergänzung zum eigenen Leitbild
und der Unternehmenskultur dar, in der Fairness, Integrität und unternehmerische Verantwortung
fest verankert sind. Der "Code of Conduct" des BME ist auf deren Internetseite www.bme.de
abrufbar. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDie SMA Solar Technology AG ist eine nach deutschem Recht organisierte Aktiengesellschaft.
Demnach verfügt sie über eine dualistische Führungsstruktur, bei der sich ein Organ
allein der Geschäftsführung widmet (Vorstand) und dabei von einem anderen Organ überwacht
wird (Aufsichtsrat). Beide Organe sind mit unterschiedlichen Kompetenzen ausgestattet
und arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll
zusammen. VorstandDer Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und gemeinschaftlich.
Er ist der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes verpflichtet und trägt die
Verantwortung für die Führung der Geschäfte. Er entscheidet über Grundsatzfragen der
Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die kurz- und mittelfristige
Finanzplanung. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartals-, Halbjahres-
und Jahresabschlüsse der SMA Solar Technology AG und des SMA Konzerns sowie die Beachtung
aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und die Befolgung interner Richtlinien. Als Kollegialorgan strebt der Vorstand grundsätzlich an, Beschlüsse einstimmig zu
fassen. In der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands (einsehbar
auf unserer Internetseite www. IR.SMA.de) ist jedoch festgelegt, dass innerhalb des
Vorstands einzelne Mitglieder bestimmte Ressorts verantworten und für diese allein
geschäftsführungsbefugt sind. Die Ressortverteilung beschließt der Vorstand. Die Vorstandsmitglieder
unterrichten sich gegenseitig fortlaufend über alle wesentlichen Vorgänge in ihrem
Ressort und über Angelegenheiten, die mehrere Ressorts betreffen. Kann bei Beschlussfassungen
die angestrebte konsensuale Entscheidung nicht erreicht werden, entscheidet der Vorstand
mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Allerdings darf über Beschlussgegenstände,
die dem Ressort eines nicht anwesenden Mitglieds zuzuordnen sind, grundsätzlich keine
Entscheidung gefällt werden. Die Vornahme einer Reihe von Geschäften bedarf, aufgrund
gesetzlicher Vorschriften oder nach der Geschäftsordnung, zwingend eines einstimmigen
Beschlusses des Vorstands. Für andere Geschäfte besteht ein Zustimmungsvorbehalt des
Aufsichtsrats. Der Vorstand der SMA Solar Technology AG besteht zurzeit aus fünf Mitgliedern. Herr
Günther Cramer verantwortet die Ressorts Strategie und Personal. Er ist zugleich Sprecher
des Vorstands. Bis zum 10. Juni 2009 verantwortete er auch das Ressort Entwicklung,
welches zum 11. Juni 2009 Herr Roland Grebe übernommen hat. Herr Peter Drews leitet
das Ressort Operatives Geschäft, welches insbesondere die Unternehmensbereiche Produktion
und Service umfasst. Herr Pierre-Pascal Urbon hat zum 11. Juni 2009 die Leitung des
Ressorts Finanzen übernommen. Er war zuvor im Vorstand für die Bereiche Vertrieb und
Marketing verantwortlich. Diese Funktion hat zum 11. Juni 2009 Herr Marko Werner übernommen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 23. Februar 2010 beschlossen, die Herren
Uwe Hertel und Jürgen Dolle mit Wirkung ab dem 1. April 2010 zu weiteren Mitgliedern
des Vorstands zu bestellen. Herr Uwe Hertel wird statt Herrn Peter Drews die Zuständigkeit
für das Ressort Operatives Geschäft übernehmen. Herr Jürgen Dolle wird das Ressort
Personal verantworten. Herr Günther Cramer wird weiterhin die Ressorts Strategie und
Unternehmenskommunikation, Herr Peter Drews das neu geschaffene Ressort Strategie
zur systematischen Kostenreduktion verantworten. Für die Mitglieder des Vorstands ist eine Directors- and Officers-Versicherung (D&O)
abgeschlossen worden, die einen den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Selbstbehalt
vorsieht. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät den Vorstand in allen Angelegenheiten und überwacht seine Tätigkeit.
Er wird hierzu vom Vorstand in den strategischen Planungsprozess, in alle Fragen von
grundsätzlicher Bedeutung sowie in Fällen besonders bedeutsamer Geschäftsentscheidungen
eingebunden und konsultiert. Gemäß der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung
des Vorstands hat der Vorstand bei bestimmten Entscheidungen vorab die Zustimmung
des Aufsichtsrats einzuholen. Hierzu zählen beispielsweise die Billigung des Jahresbudgets
einschließlich des Investitionsplanes, die Gründung, der Erwerb oder die Veräußerung
von Unternehmen sowie der Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken, wenn bestimmte
Schwellenwerte überschritten sind. Auch die Verteilung der Ressortzuständigkeit bedarf
der Genehmigung durch den Aufsichtsrat. Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
wird auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und
fachlichen Erfahrungen geachtet. Dem Aufsichtsrat gehört eine ausreichende Zahl unabhängiger
Mitglieder an, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft
oder deren Vorstand stehen. Der Aufsichtsrat besteht zurzeit aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach den Vorschriften
des Aktiengesetzes und des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen. Danach können die
Arbeitnehmer der deutschen Konzerngesellschaften zwei Vertreter und die Anteilseigner
(Hauptversammlung) vier Vertreter in den Aufsichtsrat wählen. Mitglieder des Aufsichtsrats
sind zurzeit: Herr Johannes Häde und Herr Mirko Zeidler als Vertreter der Arbeitnehmer,
Herr Dr. Erik Ehrentraut, Herr Dr. Winfried Hoffmann, Herr Prof. (em.) Dr. Werner
Kleinkauf und Herr Reiner Wettlaufer als Vertreter der Anteilseigner. Bis zum 10.
Juni 2009 gehörten dem Aufsichtsrat Frau Sabine Weber als Vertreterin der Arbeitnehmer
und Herr Jürgen Dolle als von den Anteilseignern gewähltes Mitglied dem Aufsichtsrat
an. Herr Dr. Erik Ehrentraut und Herr Prof. (em.) Dr. Werner Kleinkauf wurden in der
Hauptversammlung am 10. Juni 2009 abermals, Herr Reiner Wettlaufer erstmals zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats gewählt. In seiner Sitzung vom 10. Juni 2009 wählte der Aufsichtsrat
Herrn Dr. Erik Ehrentraut zu seinem Vorsitzenden, Herrn Reiner Wettlaufer zum stellvertretenden
Vorsitzenden. Der Vorstand hat am 25. Februar 2010 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht,
dass nach seiner Auffassung der Aufsichtsrat nicht mehr nach den für ihn maßgebenden
gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Wegen des Anstiegs der Mitarbeiterzahl
auf in der Regel über 2.000, aber unter 10.000, seien nunmehr die §§ 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 des Aktiengesetzes und die §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes
für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats maßgebend. Hiernach wird er sich zukünftig
aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzen,
sofern nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 des AktG innerhalb eines Monats nach
der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 des AktG
zuständige Gericht angerufen haben. Auf der Hauptversammlung am 27. Mai 2010 sind
daher die geänderte Zusammensetzung des Aufsichtsrats betreffende Satzungsänderungen
zu beschließen und eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder aller Anteilseigner durchzuführen.
Alle bisherigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben ihre Bereitschaft zur
abermaligen Kandidatur für den Aufsichtsrat bekundet. Der Aufsichtsrat hat bislang davon abgesehen, die nach seiner Geschäftsordnung mögliche
Bildung eines Prüfungs-, Präsidial- und Nominierungsausschusses vorzunehmen. Dies
beruhte auf der Erwägung, dass die derzeitige Größe des Aufsichtsrats mit sechs Mitgliedern
und dessen Zusammensetzung eine effiziente Erfüllung der Aufgaben des Aufsichtsrats
auch ohne die Bildung von Ausschüssen ermöglicht. Nach unserer Ansicht bedeutete dies
keine gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz zu erklärende Abweichung von der Empfehlung
in Ziffer 5.3.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex, fachlich qualifizierte Ausschüsse
zu bilden, weil diese Empfehlung an den Aufsichtsrat "abhängig von den spezifischen
Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder" ist. Damit geht auch
der Deutsche Corporate Governance Kodex davon aus, dass nicht jeder Aufsichtsrat zur
effizienten Erledigung seiner Aufgaben Ausschüsse bilden soll. Die anstehende paritätische
Neubesetzung des Aufsichtsrats und seine Erweiterung auf zwölf Mitglieder wird es
hingegen notwendig machen, Ausschüsse einzurichten. Über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit und Beratungen berichtet der Aufsichtsrat jährlich
im Bericht des Aufsichtsrats (vgl. Seite 16). Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
finden Sie auf unserer Internetseite www.IR.SMA.de. Die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit
wurde mit Hilfe eines standardisierten, umfangreichen Fragebogens durchgeführt. In
seiner Sitzung vom 26. November 2009 hat der Aufsichtsrat die so gewonnenen Daten
ausgewertet, analysiert und diskutiert. Insbesondere erörterte er solche Punkte, bei
denen die im Fragebogen gegebenen Angaben der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder stark
divergierten. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden,
die einen der Empfehlung der Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechenden
Selbstbehalt vorsieht. Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratVorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll
zusammen und kommen somit den Erfordernissen einer wirksamen Unternehmenskontrolle
sowie der Notwendigkeit, schnell Entscheidungen treffen zu können, gleichermaßen nach.
Ihr gemeinsames Ziel ist es, den Bestand des Unternehmens zu sichern und dessen Wert
nachhaltig zu steigern. Dazu informiert der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah, umfassend,
schriftlich und mündlich sowie in regelmäßigen Sitzungen über die Lage des Konzerns,
den aktuellen Geschäftsverlauf sowie zu allen relevanten Fragen zur strategischen
Planung, des Risikomanagements, der Risikolage sowie zu wichtigen Compliance-Themen.
Bei wesentlichen Ereignissen schlägt der Vorstand dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats
vor, eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats einzuberufen. Regelmäßig werden
die Quartalsfinanzberichte sowie der Halbjahresfinanzbericht vor ihrer Veröffentlichung
mit dem Aufsichtsrat in Telefonkonferenzen erörtert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
stand auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorstand in Kontakt und besprach mit ihm
wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der SMA Solar Technology AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte
auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt
mit verbindlicher Wirkung, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Jeder Aktionär, der
sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit, das Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
die von der SMA Solar Technology AG eingesetzten und an die Weisung des Aktionärs
gebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen anderen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.
Die Einladung zur Hauptversammlung und alle für Beschlussfassungen notwendigen Berichte
und Informationen, einschließlich des Geschäftsberichts, werden den aktienrechtlichen
Vorschriften entsprechend veröffentlicht und sind im Vorfeld der Hauptversammlung
auf unserer Internetseite www.IR.SMA.de leicht einsehbar. VORSCHLAG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNSVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 2009
ausgewiesenen Bilanzgewinn von 224.291.736,99 Euro wie folgt zu verwenden: scroll
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