![]() SMA Solar Technology AGNiestetalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Jahresabschluss 2014SMA Solar Technology AGZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHTDer Lagebericht der SMA Solar Technology AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2014 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der SMA Solar Technology AG für das Geschäftsjahr 2014 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der SMA Solar Technology AG sowie der Jahresbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 stehen auch im Internet unter www.SMA.de/IR/Finanzberichte zur Verfügung. Gewinn- und VerlustrechnungDER SMA SOLAR TECHNOLOGY AGscroll
BilanzDER SMA SOLAR TECHNOLOGY AGAktiva scroll
ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2014DER SMA SOLAR TECHNOLOGY AGA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDer Jahresabschluss der SMA Solar Technology AG wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Die Textziffern beziehen sich auf Verweise in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung der SMA Solar Technology AG. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde in Euro aufgestellt; im Sinne von § 243 Abs. 2 HGB wurden die Beträge zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit auf volle TEUR gerundet. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENGeschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die übrigen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer erfasst. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare und in Einzelfällen degressive Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen auf Grundlage der folgenden Nutzungsdauern: scroll
Geringwertige Anlagegüter werden ab einem Betrag von 150 Euro einzeln aktiviert und auf Basis ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die im Jahresabschluss als Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und die übrigen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte sind, ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren liegen der Ermittlung der Anschaffungskosten im Allgemeinen gleitende Durchschnittspreise zu Grunde. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden auf der Grundlage einer detaillierten Kostenrechnung ermittelt. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos pauschale Wertberichtigungen vorgenommen. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert angesetzt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse enthält von der öffentlichen Hand gewährte steuerpflichtige Zuschüsse für Investitionen im Anlagevermögen und wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter erfolgswirksam aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages wurden Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst, wie er von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Auf der Passivseite sind als passive Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Umrechnungskurs am Tag der Lieferung oder Leistung umgerechnet, wobei dem Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) und dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) Rechnung getragen wird. Latente Steuern werden für zeitliche, sich zukünftig voraussichtlich abbauende Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Der Ermittlung der latenten Steuern wird der kombinierte Ertragsteuersatz der SMA Solar Technology AG zugrunde gelegt. Der kombinierte Ertragsteuersatz setzt sich aus Körperschaftsteuer-, Solidaritätszuschlags- sowie Gewerbesteuersatz zusammen und beläuft sich derzeit auf 30,7 %. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt ein Überhang der aktiven latenten Steuern; von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Saldiert werden Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden. Die Schulden aus gegenüber Arbeitnehmern bestehenden, langfristig fälligen Verpflichtungen wurden mit dem entsprechenden Deckungsvermögen verrechnet. Das Deckungsvermögen ist mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein positiver Überhang aus der Vermögensverrechnung hat sich nicht ergeben. C. ANGABEN ZUR BILANZ(1) IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEscroll
Die Zugänge zu immateriellen Vermögensgegenständen resultieren im Wesentlichen aus dem Kauf von Softwarelizenzen und Kundenverträgen, letzteres im Rahmen des Erwerbs der europäischen Betriebsführungs- und Wartungsdienstleistungen (O&M-Geschäft) der Phoenix Solar AG. Die Zugänge zum Geschäfts- oder Firmenwert resultieren aus der Übernahme der Wechselrichtersparte der Danfoss Power Electronics A/S (Dänemark) und der Eingliederung der europäischen Betriebsführungs- und Wartungsdienstleistungen (O&M Geschäft) der Phoenix Solar AG. In den Abschreibungen sind 2,4 Mio. Euro außerplanmäßige Abschreibungen auf eine nicht weiter eingesetzte Technologie enthalten. (2) SACHANLAGENscroll
In den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau zum 31. Dezember 2014 sind im Wesentlichen Anzahlungen für Werkzeuge sowie Anlagen für die Qualitätssicherung enthalten. Die Zugänge bei den Grundstücken und Bauten betreffen insbesondere den Kauf eines Grundstücks in Niestetal Sandershausen, das Service-Center am Sandershäuser Berg sowie den Einbau von Befeuchtungsanlagen in mehreren Gebäuden. Die Zugänge bei den technischen Anlagen und Maschinen sowie bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhalten die PV-Freiflächenanlage am Sandershäuser Berg sowie die Ausstattung der Produktionsstätte in Kassel mit Testequipment und Werkzeugen. Die Abgänge beinhalten im Wesentlichen Mietereinbauten, den Verkauf von zwei Flurstücken in Bettenhausen, Mündener Straße, technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. (3) FINANZANLAGENscroll
Die Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen betreffen die Neugründung der SMA Sunbelt Energy GmbH, Einzahlungen in die Kapitalrücklage der SMA SubSahara Production (PTY) Ltd. und der SMA Sunbelt Energy GmbH und die Umwandlung eines Darlehens in eine Kapitalerhöhung der Jiangsu Zeversolar New Energy Co., Ltd. Die Abschreibung betrifft die Jiangsu Zeversolar New Energy Co., Ltd. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich aus langfristigen Darlehen zusammen. (4) VORRÄTEscroll
Die Wertberichtigung auf Vorräte beträgt 45,5 Mio. Euro (Vj.: 50,3 Mio. Euro). (5) FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEscroll
Auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 14,5 Mio. Euro gebildet (Vj.: 11,0 Mio. Euro). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Darlehensforderungen in Höhe von 38,7 Mio. Euro (Vj.: 33,9 Mio. Euro) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 54,4 Mio. Euro (Vj.: 28,6 Mio. Euro) und Forderungen aus Konzernumlagen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen die Finanzverwaltung, Ansprüche auf ausländische Vorsteuer, Forderungen gegen die öffentliche Hand, debitorische Kreditoren und Abgrenzungen für Lieferanten-Boni für das Geschäftsjahr 2014. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 4,1 Mio. Euro (Vj.: 2,4 Mio. Euro) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Alle übrigen Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (6) WERTPAPIEREDie Wertpapiere des Umlaufvermögens enthalten verzinsliche Papiere, die im Wesentlichen im Rahmen eines Asset Management Mandates in Form eines Publikumsfonds (Geldmarktfonds) angelegt wurden. (7) FLÜSSIGE MITTELDie flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände sowie Sicht- und Terminguthaben bei Kreditinstituten. Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 17,9 Mio. Euro unterliegen einer Verfügungsbeschränkung. (8) AKTIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen für Aufwendungen, die erst in den folgenden Geschäftsjahren anfallen. (9) EIGENKAPITALDas Grundkapital der Gesellschaft besteht zum Stichtag aus 34,7 Mio. auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 22. Mai 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 10,0 Mio. Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen, bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Kapitalrücklage enthält zum Stichtag das Agio aus dem Börsengang 2008 in Höhe von 124,2 Mio. Euro. Die Gewinnrücklagen enthalten zum Stichtag neben der gesetzlichen Rücklage in Höhe von 0,4 Mio. Euro, andere Rücklagen aus der erstmaligen Anwendung von BilMoG in Höhe von 3,1 Mio. Euro. Angaben nach § 160 Abs. 1, Nr. 8 AktG:Die Danfoss A/S, Nordborg, DK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.06.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland am 30.05.2014 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % überschritten hat und 20 % der Stimmrechte erreicht hat (das entspricht 6.940.000 Stimmrechten). 20 % der Stimmrechte (das entspricht 6.940.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Bitten og Mads Clausens Fonds, Nordborg, DK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.06.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland am 30.05.2014 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % überschritten hat und 20 % der Stimmrechte erreicht hat (das entspricht 6.940.000 Stimmrechten). 20 % der Stimmrechte (das entspricht 6.940.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Herr Werner Kleinkauf, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.05.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland am 30.05.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,388% (das entspricht 1.522.500 Stimmrechten) betragen hat. Die Günther Cramer Stiftung, Kassel, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.05.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland am 30.05.2014 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,882% (das entspricht 1.000.000 Stimmrechten) betragen hat. Die Reiner Wettlaufer Stiftung, Kassel, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.05.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland am 30.05.2014 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,882% (das entspricht 1.000.000 Stimmrechten) betragen hat. Die Peter Drews Stiftung, Kassel, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.05.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland am 30.05.2014 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,882% (das entspricht 1.000.000 Stimmrechten) betragen hat. Uns wurde gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt: 1. Günther Cramer (Deutschland) Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil von Herrn Günther Cramer an der SMA Solar Technology AG am 10. August 2014 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und 4,746 % (1.646.800 Stimmrechte) beträgt. 2. Peter Drews (Deutschland) Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil von Herrn Peter Drews an der SMA Solar Technology AG am 10. August 2014 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und 4,762 % (1.652.336 Stimmrechte) beträgt 3. Reiner Wettlaufer (Deutschland) Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil von Herrn Reiner Wettlaufer an der SMA Solar Technology AG am 10. August 2014 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und 4,762 % (1.652.344 Stimmrechte) beträgt. 4. Lars Cramer (Deutschland) Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil von Herrn Lars Cramer an der SMA Solar Technology AG am 1. Oktober 2010 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und 25,200 % (8.744.470 Stimmrechte) beträgt. Davon werden Herrn Lars Cramer 18,900 % (6.558.360 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Zurechnung erfolgt aufgrund eines ,Poolvertrag SMA Solar Technology AG' zwischen Herrn Lars Cramer, Frau Verena Drews, Herrn Uwe Kleinkauf, Frau Kirstin Homburg-Kleinkauf, Frau Marsha Wettlaufer, Frau Silvia Ortmann und Herrn Volker Ortmann. 5. Verena Drews (Deutschland) Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil von Frau Verena Drews an der SMA Solar Technology AG am 1. Oktober 2010 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und 25,200 % (8.744.470 Stimmrechte) beträgt. Davon werden Frau Verena Drews 18,900 % (6.558.360 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Zurechnung erfolgt aufgrund eines ,Poolvertrag SMA Solar Technology AG' zwischen Frau Verena Drews, Herrn Lars Cramer, Herrn Uwe Kleinkauf, Frau Kirstin Homburg-Kleinkauf, Frau Marsha Wettlaufer, Frau Silvia Ortmann und Herrn Volker Ortmann. 6. Uwe Kleinkauf (Deutschland) Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil von Herrn Uwe Kleinkauf der SMA Solar Technology AG am 1. Oktober 2010 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und 27,280 % (9.466.186 Stimmrechte) beträgt. Davon werden Herrn Uwe Kleinkauf 2,075 % (720.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Darüber hinaus werden Herrn Uwe Kleinkauf 19,765 % (6.858.360 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Zurechnung erfolgt aufgrund eines ,Poolvertrag SMA Solar Technology AG' zwischen Herrn Uwe Kleinkauf, Herrn Lars Cramer, Frau Verena Drews, Frau Kirstin Homburg-Kleinkauf, Frau Marsha Wettlaufer, Frau Silvia Ortmann und Herrn Volker Ortmann. 7. Kirstin Homburg-Kleinkauf (Deutschland) Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil von Frau Kirstin Homburg-Kleinkauf an der SMA Solar Technology AG am 1. Oktober 2010 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und 25,200 % (8.744.470 Stimmrechte) beträgt. Davon werden Frau Kirstin Homburg-Kleinkauf 24,336 % (8.444.460 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Zurechnung erfolgt aufgrund eines ,Poolvertrag SMA Solar Technology AG' zwischen Frau Kirstin Homburg-Kleinkauf, Herrn Lars Cramer, Frau Verena Drews, Herrn Uwe Kleinkauf, Frau Marsha Wettlaufer, Frau Silvia Ortmann und Herrn Volker Ortmann. 8. Marsha Wettlaufer (Deutschland) Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil von Frau Marsha Wettlaufer an der SMA Solar Technology AG am 1. Oktober 2010 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und 25,200 % (8.744.470 Stimmrechte) beträgt. Davon werden Frau Marsha Wettlaufer 23,100 % (8.015.760 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Zurechnung erfolgt aufgrund eines ,Poolvertrag SMA Solar Technology AG' zwischen Frau Marsha Wettlaufer, Herrn Lars Cramer, Frau Verena Drews, Herrn Uwe Kleinkauf, Frau Kirstin Homburg-Kleinkauf, Frau Silvia Ortmann und Herrn Volker Ortmann. 9. Silvia Ortmann (Deutschland) Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil von Frau Silvia Ortmann an der SMA Solar Technology AG am 1. Oktober 2010 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und 25,200 % (8.744.470 Stimmrechte) beträgt. Davon werden Frau Silvia Ortmann 23,100 % (8.015.760 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Zurechnung erfolgt aufgrund eines ,Poolvertrag SMA Solar Technology AG' zwischen Frau Silvia Ortmann, Herrn Lars Cramer, Frau Verena Drews, Herrn Uwe Kleinkauf, Frau Kirstin Homburg-Kleinkauf, Frau Marsha Wettlaufer und Herrn Volker Ortmann. 10. Volker Ortmann (Deutschland) Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil von Herrn Volker Ortmann an der SMA Solar Technology AG am 1. Oktober 2010 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und 25,200 % (8.744.486 Stimmrechte) beträgt. Davon werden Herrn Volker Ortmann 23,100 % (8.015.760 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Zurechnung erfolgt aufgrund eines ,Poolvertrag SMA Solar Technology AG' zwischen Herrn Volker Ortmann, Herrn Lars Cramer, Frau Verena Drews, Herrn Uwe Kleinkauf, Frau Kirstin Homburg-Kleinkauf, Frau Marsha Wettlaufer und Frau Silvia Ortmann. (10) SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSEDer Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde für steuerpflichtige Zuwendungen der öffentlichen Hand aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (EU-GA-Programm) gebildet. Der Gesamtbetrag der Auflösung des Sonderpostens wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. scroll
(11) RÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. Sie betreffen ausschließlich Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen. scroll
Die Rückstellungen im Personalbereich betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Personalmaßnahmen. Des Weiteren sind Rückstellungen für Urlaubs- und Gleitzeitguthaben enthalten. Die Rückstellungen des Produktions- und Absatzbereiches wurden insbesondere für Gewährleistungsverpflichtungen gebildet. Daneben wird unter anderem eine Rückstellung für Kundenboni ausgewiesen. In 2009 hat SMA wertbasierte Lebensarbeitszeitkonten eingeführt. Mitarbeiter können unter bestimmten Bedingungen Zeitguthaben oder Sondervergütungen auf diese Wertkonten umbuchen lassen und später aus den unter Berücksichtigung von Erträgen fortgeschriebenen Guthaben bezahlte Freistellungen in Anspruch nehmen. Zur Sicherung dieser Zusagen wurden diese an den jeweiligen Anspruchsberechtigten abgetreten und somit dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Die Schulden wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den korrespondierenden Vermögensgegenständen sowie die entsprechenden Aufwendungen und Erträge verrechnet. Die ursprünglichen Anschaffungskosten der Finanzanlagen betragen 1.217 TEUR (Vj.: 1.167 TEUR), der beizulegende Zeitwert dieser Finanzanlagen sowie der Erfüllungsbetrag der sonstigen Rückstellungen betragen 1.246 TEUR (Vj.: 1.194 TEUR). In Höhe des Differenzbetrages (29 TEUR) zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert besteht eine Ausschüttungssperre. Die entsprechend verrechneten Zinsaufwendungen und Zinserträge betragen 29 TEUR (Vj.: 28 TEUR). (12) VERBINDLICHKEITENDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 8.642 TEUR (Vj.: 0 TEUR) aus kurzfristigen Darlehen. Im Übrigen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. (13) PASSIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENDer passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen Vorauszahlungen von Kunden für den Garantieverlängerungszeitraum bei Wechselrichtern. (14) HAFTUNGSVERHÄLTNISSEDie Gesamthöhe an ausgegebenen Bürgschaften beträgt zum Stichtag 29,8 Mio. EUR (Vj.: 9,6 Mio. Euro). Die Änderung zum Vorjahreswert beruht auf der Anpassung des beizumessenden Wertes in Bezug auf Verpflichtungen, resultierend aus von Tochterunternehmen extern vergebenen Fertigungsaufträgen bzw. aus Projekt-Liefergeschäften in Kanada und den USA. Die Verpflichtungen bestehen zur Absicherung der mit Fertigungsaufträgen zugesagten Auslastung von Produktionsanlagen. Ein Unterschreiten der zugesagten Fertigungsauslastung wird zur Zeit nicht erwartet. Weitere Verpflichtungen bestehen aus Lieferverträgen nordamerikanischer Tochtergesellschaften in Form von Vertragserfüllungszusagen und Performancezusagen an Kunden in Höhe von 21,0 Mio. Euro (Vj.: 4,1 Mio. Euro). Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist gering, da aufgrund der aktuellen Liefersituation Verstöße gegen die gegebenen Zusagen nicht zu erwarten sind. (15) ANGABEN ZU NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENEN GESCHÄFTEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENSonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverträgen. Die künftigen Zahlungen bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit der Verträge haben folgende Fälligkeiten: scroll
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 81,0 Mio Euro (Vj.: 91,0 Mio. Euro) enthalten Verpflichtungen aus Gebäudemietverträgen in Höhe von 50,7 Mio Euro (Vj.: 55,0 Mio. Euro) gegenüber der Tochtergesellschaft SMA Immo GmbH & Co. KG, sowie eine PUT-Option (Stillhalteposition) bezüglich Anteilen an der Jiangsu Zeversolar New Energy Co., Ltd. in Höhe von 3,7 Mio Euro (Vj.: 3,3 Mio. Euro). Darüber hinaus bestanden finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten aus dem Bestellobligo für erteilte Aufträge in Höhe von 3,1 Mio. Euro (Vj.: 5,3 Mio. Euro). (16) DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTEZur Absicherung von Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft werden derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte genutzt, die grundsätzlich nur zu Sicherungszwecken eingesetzt werden. Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt imparitätisch. Für negative Marktwerte werden Rückstellungen gebildet. Über die Anschaffungskosten hinausgehende positive Marktwerte werden nicht angesetzt. Somit ergibt sich zum Stichtag eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 2.363 TEUR (Vj.: 35 TEUR), die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird. Zum Bilanzstichtag bestanden Devisentermingeschäfte für USD, CAD, CNY und Japanische Yen mit einem Nominalwert von 26.129 TEUR. Sie werden - wie alle Finanzinstrumente - bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte sind auch für die Folgebewertungen relevant. Der beizulegende Zeitwert gehandelter derivativer Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Dieser Wert kann positiv oder negativ sein. Die Bewertung erfolgte bei den Termingeschäften auf Basis von Devisenterminkursen und bei den Optionen nach Black-Scholes bzw. Heath-Jarrow-Morton. Die Parameter, die in den Bewertungsmodellen benutzt wurden, sind aus Marktdaten abgeleitet. Anschaffungskosten entstanden für diese Geschäfte nicht. Die Geschäfte weisen zum 31. Dezember 2014 positive Marktwerte in Höhe von 225 TEUR und negative Marktwerte in Höhe von 2.363 TEUR aus, für die eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet wurde. D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG(17) UMSATZERLÖSEDie Umsatzerlöse verteilen sich geographisch und nach Produktbereichen wie folgt: scroll
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Bei den Erlösschmälerungen handelt es sich im Wesentlichen um Boni und Skonti. (18) ANDERE AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGENDie anderen aktivierten Eigenleistungen resultieren im Wesentlichen aus Investitionen in selbsterstellte Testschränke, diverses Testequipment sowie die dazugehörige Software und Produktionsequipment. (19) SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Währungsgewinne in Höhe von 14,4 Mio. Euro (Vj.: 4,6 Mio. Euro), Lizenzerträge in Höhe von 18,0 Mio. Euro (Vj.: 3,7 Mio. Euro) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von 19,1 Mio. Euro (Vj.: 17,1 Mio. Euro). Diese betreffen hauptsächlich Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 16,7 Mio. Euro (Vj.: 14,5 Mio. Euro) sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 1,6 Mio. Euro (Vj.: 1,8 Mio. Euro) . (20) MATERIALAUFWANDscroll
In den bezogenen Leistungen sind Aufwendungen für Zeitarbeitskräfte in Höhe von 12,9 Mio. Euro (Vj.: 13,9 Mio. Euro) enthalten. (21) PERSONALAUFWANDscroll
In den Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 1,3 Mio. Euro (Vj.: 1,6 Mio. Euro) enthalten. (22) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten unter anderem Dienstleistungen und Gebäudemieten, Aufwendungen für Vertriebskosten, Aufwendungen aus der Bildung von Rückstellungen sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. Euro (Vj.: 4,8 Mio. Euro), die überwiegend aus Verlusten aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 2,0 Mio. Euro (Vj.: 3,3 Mio. Euro) resultieren. Ferner wurden Währungsverluste in Höhe von 3,8 Mio. EUR (Vj.: 9,0 Mio. Euro) erfasst. (23) FINANZERGEBNISscroll
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge aus Darlehen an verbundene Unternehmen in Höhe von 1,4 Mio. Euro (Vj.: 1,4 Mio. Euro) enthalten. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 2,7 Mio. Euro (Vj.: 3,4 Mio. Euro). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Jiangsu Zeversolar New Energy Co., Ltd. (62,3 Mio. Euro). (24) STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Latente Steuern sind im Steuerergebnis aufgrund der Inanspruchnahme des Bilanzierungswahlrechts für aktive latente Steuern nicht enthalten. Die künftige Steuerentlastung ist im Wesentlichen auf zeitliche Bilanzierungsunterschiede bei Rückstellungen, sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sowie im Anlagevermögen zurückzuführen. Der Ertragsteueraufwand des laufenden Jahres ist auf Belastungen mit ausländischen Quellensteuern (Kanada) zurückzuführen. (25) BILANZGEWINNGemäß Beschluss der Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG vom 27. Mai 2014 wurde aus dem Bilanzgewinn der SMA Solar Technology AG zum 31.12.2013 für das Geschäftsjahr 2013 keine Dividende ausgeschüttet. E. SONSTIGE ANGABEN(26) ANZAHL DER ARBEITNEHMERDie durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug: scroll
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl wurde wie im Vorjahr zur verbesserten Berücksichtigung unterjähriger Schwankungen nach § 1 Abs. 2 Satz 5 PublG ermittelt. (27) GESELLSCHAFTSORGANEDem Vorstand der SMA Solar Technology AG gehörten im Geschäftsjahr an: scroll
Ferner gehört Martin Kinne seit Januar 2015 dem Vorstand an. Er verantwortet das Ressort Vertrieb und Service. Der Aufsichtsrat der SMA Solar Technology AG setzt sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: scroll
Der Unternehmensgründer und langjährige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Günther Cramer ist am 6. Januar 2015 leider nach langer, schwerer Krankheit verstorben. Dr. Günther Cramer hat als Pionier und Wegbereiter der Energiewende die Geschichte der SMA ein Leben lang geprägt. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 3,0 Mio. Euro (Vj.: 2,0 Mio. Euro), davon 1,4 Mio. Euro (Vj.: 0,0 Mio. Euro) variable Bezüge. Darin enthalten ist eine seitens der Firmengründer gewährte direkte Zuwendung in Höhe von insgesamt brutto 1,25 Mio. Euro an den Vorstand. Die Wahrnehmung von Aufgaben bei Tochtergesellschaften durch Vorstandsmitglieder wird nicht separat vergütet. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 0,5 Mio. Euro (Vj.: 0,5 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine variablen Vergütungen an den Aufsichtsrat gezahlt. Vorstandsmitglieder halten zum Stichtag insgesamt einen Anteil von 0,69 % (Vj.: 0,56 %) und Aufsichtsratsmitglieder einen Anteil von insgesamt 21,25 % (Vj.: 28,51 %) der Aktien. Familienmitglieder von Vorstands und Aufsichtsratsmitgliedern halten zusammen einen Anteil von 25,2 % (Vj.: 25,2 %) der Aktien. Die Bezüge für Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sind individualisiert in einem separaten Vergütungsbericht nach den Kriterien des Corporate Governance Kodex dargestellt. Der vollständige Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts im Konzernabschluss der SMA Solar Technology AG. (28) ANTEILSBESITZDie Angaben zu Unternehmen, an denen die SMA Solar Technology AG zum Bilanzstichtag Anteile von mehr als 20 % hält, sind als Anlage I zum Anhang dargestellt. (29) HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERSDie Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars ist im Konzernabschluss der SMA Solar Technology AG enthalten. (30) ERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 03. Dezember 2014 wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat abgegeben und dauerhaft auf der Internet-Seite unter http://sma.de zugänglich gemacht. (31) KONZERNABSCHLUSSDie SMA Solar Technology AG stellt als Mutterunternehmen zum 31. Dezember 2014 für den größten Kreis einen Konzernabschluss auf, der beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und nachfolgend im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Niestetal, den 3. März 2015 SMA Solar Technology AG Der Vorstand Pierre-Pascal Urbon Roland Grebe Martin Kinne Dr.-Ing. Jürgen Reinert ANTEILSBESITZ zum 31. Dezember 2014DER SMA SOLAR TECHNOLOGY AGscroll
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Die restlichen Anteile werden von der SMA
Technologie-Holding GmbH gehalten. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Gesellschaft der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Niestetal, den 3. März 2015 SMA Solar Technology AG Der Vorstand Pierre-Pascal Urbon Roland Grebe Martin Kinne Dr.-Ing. Jürgen Reinert Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der SMA Solar Technology AG, Niestetal, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der SMA Solar Technology AG, Niestetal, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Hannover, den 3. März 2015 Deloitte & Touche GmbH Scharpenberg, Wirtschaftsprüfer Schwibinger, Wirtschaftsprüfer HAUPTVERSAMMLUNG 2015BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS AUS DEM GESCHÄFTSJAHR 2014Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 295.253.503,22 Euro in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Niestetal SMA Solar Technology AG
Wertpapier-Kenn-Nummer A0DJ6J ISIN DE000A0DJ6J9 |
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