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In der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2015 ist der Mittelzufluss
aus der laufenden Geschäftstätigkeit um T€ 793 zu hoch ausgewiesen, sodass anstelle
eines negativen Cashflows von T€ -176 ein positiver Cashflow von T€ +617 berichtet
wurde. In Höhe von T€ 793 beruht der indirekt abgeleitete operative Cashflow auf Veränderungen
von Bilanzposten, die nicht aus Ein- oder Auszahlungen, sondern aus Umrechnungsdifferenzen
resultieren.
Die Vorgehensweise der Gesellschaft verstößt gegen IAS 7.25 f., wonach Cashflows in
Fremdwährung mit dem zum Zahlungszeitpunkt geltenden Wechselkurs in die funktionale
Währung umzurechnen sind.
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