Ad-hoc | 18 May 2001 18:07
Ad hoc-Service: SOFTING AG
Korrektur
Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Korrekturmitteilung im Auftrag des Emittenten:
In der Ad-hoc-Mitteilung von heute, 16:52, muss es im letzten Satz,
statt: “Der Fehlbetrag zum 31.03.2000 lag bei -1,0 Mio. DM.” richtig
heißen:”Der Fehlbetrag zum 31.03.2001 lag bei -1,0 Mio. DM.”.
Die gesamte korrigierte Mitteilung lautet:
Softing AG: Im ersten Quartal 2001 liegen Umsatz und Ebit von
Softing im Plan
Der Auftragseingang lag mit 8,0 Mio. DM (2000: 9,2 Mio. DM)
leicht unter Plan, jedoch betrug der Auftragsbestand zum
31.03. 2001 erfreuliche 12,8 Mio DM, knapp 60 % mehr als 2000
(8,1 Mio. DM). Der Softing-Konzern erzielte im ersten Quartal
weltweit einen Umsatz von 8,1 Mio. DM (2000: 6,1 Mio. DM)DM.
Das EBIT lag bei -1,9 Mio. DM. Zu berücksichtigen ist, daß das
erste Quartal traditionell umsatz- und ertragsschwach ist und
insbesondere die im ersten Quartal vorgezogenen Produktentwicklungen
für das Jahr 2001 sich auf den Auftragseingang auswirkten.
Der Fehlbetrag zum 31. 03. 2001 lag bei -1,0 Mio. DM
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c) DGAP 18.05.2001
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WKN: 517800; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen,
Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung