Softing AG
Haar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat der Softing AG hat im Geschäftsjahr 2010 die ihm nach Gesetz und
Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des
Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat
hat sich vom Vorstand regelmäßig über die Lage der Softing AG und des Konzerns unterrichten
lassen und die Arbeit des Vorstands, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
und der unternehmensinternen Richtlinien überwacht und begleitet (Compliance). Der
Vorstand hat dabei den Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über die Geschäftspolitik,
grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung, über die wirtschaftliche Lage
und strategische Weiterentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie
über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichtet und mit ihm hierüber beraten. In Entscheidungen
wesentlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat stets eingebunden.
Im Berichtsjahr 2010 haben fünf Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden: Am 4. März
2010, 31. Mai 2010, 2. August 2010, 15. Oktober 2010 und 17. Dezember 2010.
Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen sowie zwischen Vorstand
und Aufsichtsrat bildeten die organisatorische und strategische Entwicklung und Ausrichtung
des Konzerns, die Positionierung der Softing AG, ihre finanzielle Entwicklung und
wichtige Geschäftsereignisse. Der Aufsichtsrat wurde auch zwischen den Sitzungen über
Vorhaben und Entwicklungen informiert, die von besonderer Bedeutung waren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen wie auch der Kontrollen und Prüfungen waren
der gesamte Rechnungslegungsprozess in der Softing AG und im Konzern, die Überwachung
des internen Kontrollsystems sowie die Wirksamkeit des internen Revisions- und des
Risikomanagementsystems.
Das zentrale Thema der Tätigkeit des Aufsichtsrats 2010 war der Umbau der Konzernstruktur
des Softing-Konzerns. Die Softing AG hat mit Wirkung zum 1. Juli 2010 die operativen
Geschäftsbereiche Industrial Automation und Automotive Electronics, das Projektgeschäft
von Automotive Electronics sowie die konzernweiten internen Dienstleistungen in vier
Gesellschaften ausgegliedert. Diese sind die Softing Industrial Automation GmbH, die
Softing Automotive Electronics GmbH, die Softing Project Services GmbH und die Softing
Services GmbH. Derzeit umfasst die Softing-Gruppe neben diesen vier am Hauptsitz Haar
ansässigen Gesellschaften zwei national und vier international angesiedelte Töchter.
Durch die nun geschaffene direkte Zuordnung der Töchter zu ihrem jeweiligen operativen
Geschäft wird weiteres Wachstum generiert werden.
Im Vorfeld der Sitzung vom 17. Dezember 2010 sowie während der Sitzung selbst hat
sich der Aufsichtsrat u. a. ausführlich mit der Einhaltung der Compliance-Regeln sowie
der Angemessenheit der Vorstandsvergütungen beschäftigt. Dabei wurden die vollständige
Einhaltung der Compliance sowie die Angemessenheit der Vorstandsbezüge festgestellt.
Zudem unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat in seinen Berichten fortlaufend
über die wichtigsten Kennzahlen zur finanziellen Entwicklung der Softing AG, insbesondere
zur Entwicklung der Liquidität. Soweit aufgrund gesetzlicher und satzungsgemäßer Vorschriften
oder nach der Geschäftsordnung erforderlich, erteilte der Aufsichtsrat nach gründlicher
Prüfung und Beratung seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Einzelvorgängen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen
mit dem Vorstand über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten
lassen. Ferner hat der Aufsichtsratsvorsitzende in gesonderten Strategiegesprächen
mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte
erörtert.
Der Aufsichtsrat behandelte regelmäßig das Thema Corporate Governance. Der Aufsichtsrat
hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2010 gemeinsam mit dem Vorstand eine aktualisierte
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben
und die Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes
erläutert. Die Entsprechenserklärung wurde im Geschäftsbericht sowie auf den Internetseiten
der Softing AG veröffentlicht. Bei sämtlichen Sitzungen waren alle Mitglieder des
Aufsichtsrats persönlich anwesend. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 14. März
2011 die im Corporate Governance Kodex vorgesehene Effizienzprüfung seiner Tätigkeit
durchgeführt.
Interessenskonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats sind im abgelaufenen Geschäftsjahr
nicht aufgetreten. Ausschüsse wurden nicht gebildet. Die Unabhängigkeit des Finanzexperten
im Aufsichtsrat wurde fortlaufend überprüft. Es gab im Geschäftsjahr 2010 keine personellen
Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Softing AG wurden nach den Regeln des
Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden
nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Softing AG sowie der Konzernabschluss
und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2010 wurden durch den von der Hauptversammlung
gewählten Abschlussprüfer, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss
haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Der Abschlussprüfer hat
entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem
eingerichtet hat, die gesetzlichen Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender
Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen
hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.
Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat die vom Corporate Governance Kodex
geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr
angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt.
Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden rechtzeitig die Jahresabschlussunterlagen
und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers übersandt. Der Aufsichtsrat hat in seiner
Bilanzsitzung vom 23. März 2011 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den
Lagebericht der Softing AG sowie den Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht unter
Einbeziehung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers eingehend geprüft. An der Sitzung
haben die Abschlussprüfer und der Vorstand teilgenommen. Die Abschlussprüfer haben
über ihre Prüfung insgesamt und über einzelne Prüfungsschwerpunkte sowie über die
wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und eingehend die Fragen der Mitglieder
des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend
zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung waren keine
Einwendungen zu erheben.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 2010
in seiner Sitzung am 23. März 2011 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für die verantwortungsbewusste
und sehr erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat würdigt
im besonderen Maße, dass es dem Management durch schnelles und konsequentes Handeln
im Krisenjahr 2009 gelungen ist, den gesamten Softing- Konzern 2010 zu erheblichem
Wachstum zurückzuführen und ein deutlich positives Ergebnis zu erzielen.
Haar, den 23. März 2011
Dr. Horst Schiessl Vorsitzender
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