Softing AG
Haar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat der Softing AG hat im Geschäftsjahr 2011 die ihm nach Gesetz und
Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des
Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat
hat sich vom Vorstand regelmäßig über die Lage der Softing AG und des Konzerns unterrichten
lassen und die Arbeit des Vorstands, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
und der unternehmensinternen Richtlinien überwacht und begleitet (Compliance). Der
Vorstand hat dabei den Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über die Geschäftspolitik,
grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung, über die wirtschaftliche Lage
und strategische Weiterentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie
über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichtet und mit ihm hierüber beraten. In Entscheidungen
wesentlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat stets eingebunden.
Im Berichtsjahr 2011 haben sechs Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden: am 14.
März 2011, 23. März 2011, 20. Mai 2011, 2. August 2011, 23. September 2011 und 16.
Dezember 2011.
Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen sowie zwischen Vorstand
und Aufsichtsrat bildeten die organisatorische und strategische Entwicklung und Ausrichtung
des Konzerns, die Positionierung der Softing AG, ihre finanzielle Entwicklung und
wichtige Geschäftsereignisse. Der Aufsichtsrat wurde auch zwischen den Sitzungen über
Vorhaben und Entwicklungen informiert, die von besonderer Bedeutung waren. Soweit
aufgrund gesetzlicher und satzungsgemäßer Vorschriften oder nach der Geschäftsordnung
erforderlich, erteilte der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung seine
Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Einzelvorgängen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen
mit dem Vorstand über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten
lassen. Ferner hat der Aufsichtsratsvorsitzende in gesonderten Strategiegesprächen
mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte
erörtert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen wie auch der Kontrollen und Prüfungen waren
der gesamte Rechnungslegungsprozess in der Softing AG und im Konzern, die Überwachung
des internen Kontrollsystems sowie die Wirksamkeit des internen Revisions- und des
Risikomanagementsystems.
Schwerpunkte der Sitzungen
Ein zentrales Thema der Tätigkeit des Aufsichtsrats 2011 war die Begleitung des Vorstands
beim Umbau der Konzernstruktur. Von der früheren INAT GmbH, die seit dem 1. Dezember
2011 unter dem Namen Softing Industrial Networks GmbH firmiert, wurden die zur Erreichung
von 100 % noch fehlenden Gesellschaftsanteile von der Softing AG erworben. Softing
Industrial Networks ist damit nun rechtlich und organisatorisch als Tochtergesellschaft
von Softing Industrial Automation zugeordnet. Nachdem Softing bereits seit längerem
eine strategische Partnerschaft mit der samtec automotive software & electronics GmbH
eingegangen war, übernahm Softing Ende Oktober 2011 deren sämtliche Geschäftsanteile.
Die Softing-Gruppe umfasst nun neben den vier Kerngesellschaften am Standort Haar
sieben Tochterunternehmen. Durch die neue Struktur erfolgt eine klare Zuordnung der
Töchter, wodurch weiteres Wachstum wirksamer und nachhaltiger generiert werden kann.
In der Aufsichtsratssitzung am 14. März 2011 befasste sich der Aufsichtsrat unter
Vortrag des Abschlussprüfers mit der Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres
2010, mit Risiken, etwa beim Ausfall von Schlüssellieferanten und -kunden sowie mit
der Geschäftsentwicklung der ersten Monate 2011.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 23. März 2011 war die Feststellung des Jahresabschlusses
sowie die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010. Der Aufsichtsrat
schloss sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an. Des Weiteren genehmigte
der Aufsichtsrat die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2011.
In der Aufsichtsratssitzung vom 20. Mai 2011 standen Status und Ausblick des operativen
Geschäfts im Mittelpunkt der Beratungen.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 2. August 2011 war neben einer ausführlichen
Präsentation des Geschäfts im ersten Halbjahr die Bestellung von Herrn zu Hohenlohe
zum Vorstand.
In der Aufsichtsratssitzung vom 23. September 2011 befasste sich der Aufsichtsrat
mit dem Finanz- und Geschäftsbericht des Vorstands, den Investitionen der Gesellschaft
in Infrastruktur und EDV-Systemen.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 16. Dezember 2011 waren u.a. die Einhaltung
und die unternehmensspezifischen Anwendungen der allgemeinen Compliance-Regeln sowie
die Angemessenheit der Vorstandsvergütungen. Dabei wurden die vollständige Einhaltung
der Compliance sowie die Angemessenheit der Vorstandsbezüge festgestellt. Die vom
Vorstand vorgestellte Geschäftsplanung für das Jahr 2012 sowie die Mehrjahresplanung
wurden in dieser Sitzung vom Aufsichtsrat geprüft und abschließend beschlossen.
Corporate Governance
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Jahr 2011 an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen
teilgenommen. Interessenskonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats sind im abgelaufenen
Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Die Unabhängigkeit des Finanzexperten im Aufsichtsrat
wurde fortlaufend überprüft und ist gewährleistet.
Der Aufsichtsrat hat sich in der Sitzung vom 16. Dezember 2011 umfassend mit der Einhaltung
der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Er billigte die
zusammen mit dem Vorstand erstellte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate
Governance Kodex, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich
zugänglich gemacht wurde.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 14. März 2011 die im Corporate Governance
Kodex vorgesehene Effizienzprüfung vorgenommen und die Erfüllung aller für die Effizienz
seiner Tätigkeit erforderlichen Kriterien festgestellt.
Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Ausschüsse wurden auch 2011 keine gebildet.
Es gab im Geschäftsjahr 2011 personelle Veränderungen im Aufsichtsrat. Herr Andreas
Kratzer ist zum 31. Januar 2011 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Dr. Klaus
Fuchs wurde auf Antrag des Vorstands mit Beschluss des Registergerichts München vom
3. Februar 2011 zum Aufsichtsrat bestellt. Die Hauptversammlung vom 20. Mai 2011 hat
Herrn Dr. Klaus Fuchs zum Aufsichtsrat gewählt.
Das Vorstandsmitglied Herr Dr. Michael Siedentop ist nach regulärem Auslaufen seines
Vorstandsvertrages zum 1. Februar 2011 aus der Softing AG ausgeschieden. Herr Maximilian
Prinz zu Hohenlohe-Waldenburg ist seit 2. August 2011 neues Vorstandsmitglied und
verantwortlich für die Bereiche Finanzen und Personal. Herr Dr. Wolfgang Trier verantwortet
derzeit die operativen Segmente Industrial Automation und Automotive Electronics sowie
Investor Relations.
Jahres- und Konzernabschluss
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Softing AG wurden nach den Regeln des
Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden
nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Softing AG sowie der Konzernabschluss
und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2011 wurden durch den von der Hauptversammlung
gewählten Abschlussprüfer, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss
haben jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Der Abschlussprüfer
hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem
eingerichtet hat, dass gesetzliche Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender
Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen
hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.
Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat die vom Corporate Governance Kodex
geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr
angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt.
Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden rechtzeitig die Jahresabschlussunterlagen
und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers übersandt. Der Aufsichtsrat hat in seiner
Bilanzsitzung vom 26. März 2012 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den
Lagebericht der Softing AG sowie den Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht unter
Einbeziehung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers eingehend geprüft. An der Sitzung
haben die Abschlussprüfer und der Vorstand teilgenommen. Die Abschlussprüfer haben
über ihre Prüfung insgesamt und über einzelne Prüfungsschwerpunkte sowie über die
wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und eingehend die Fragen der Mitglieder
des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend
zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung waren keine
Einwendungen zu erheben.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 2011
in seiner Sitzung am 26. März 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat
angeschlossen.
Dank
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für die verantwortungsbewusste
und äußerst erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat würdigt
im besonderen Maße, wie schnell das Management durch sein konsequentes Handeln im
bzw. nach dem Krisenjahr 2009 den gesamten Konzern schon 2011 wieder zu einem derartigen
Wachstum führen und ein Rekordergebnis erzielen konnte.
Haar, den 26. März 2012
Dr. Horst Schiessl Vorsitzender
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands der Softing AG an den Aufsichtsrat
Der Vorstand schlägt vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von
€ 4.466.013,07
a) einen Teilbetrag in Höhe von € 1.522.043,46 zur Ausschüttung einer Dividende
von € 0,27 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden
und
b) den verbleibenden Teilbetrag von € 2.943.969,61 sowie den aus der Dividendenausschüttung
gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
Haar, den 26. März 2012
Softing AG Der Vorstand
Corporate Governance Bericht
Vorstand und Aufsichtsrat der Softing AG befürworten zahlreiche Anregungen und Regeln
des deutschen
Corporate Governance Kodexes und erklären, dass den darin enthaltenen Verhaltensempfehlungen
in der
jeweils gültigen Fassung unter Berücksichtigung der aufgeführten Ausnahmen bzw. Kommentierungen
im
abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen
wird. Vorstand und
Aufsichtsrat haben am 16. Dezember 2011 die Entsprechenserklärung abgegeben. Abweichungen
sind von
Vorstand und Aufsichtsrat kommentiert und nachfolgend offengelegt. Den vollständigen
Kodex finden Sie auf
unserer Homepage www.softing.com unter Investor Relations.
a. Die Gesellschaft unterstützt die Aktionäre nicht durch Briefwahl (Kodex Ziff. 2.3.3
Satz 2).
Die Satzung der Gesellschaft sieht zwar die Möglichkeit der Briefwahl vor. Die Gesellschaft
bietet den
Aktionären bereits die Möglichkeit, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
mit der
Ausübung des Stimmrechts zu beauftragen, so dass die Wahrnehmung der Aktionärsrechte
durch die
zusätzliche Möglichkeit einer Briefwahl im Ergebnis nicht erleichtert würde.
b. Die Gesellschaft hat derzeit für die Mitglieder des Aufsichtsrats keinen Selbstbehalt
bezüglich der D&O
Versicherung vereinbart (Kodex Ziff. 3.8 Abs. 3).
Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass Motivation und Verantwortung, mit der die
Mitglieder des
Aufsichtsrats der Gesellschaft ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt
nicht verbessert
werden könnte.
c. Die Gesellschaft hält nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen zum Kodex nicht
fünf Jahre lang auf
ihrer Internetseite zugänglich (Kodex Ziff. 3.10 S. 4).
Die Gesellschaft hält es für nicht erforderlich, dass nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen
zum Kodex
ganze fünf Jahre lang auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind. Eine
solche Veröffentlichung
führt nicht zu neuen kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen.
d. Abfindungs-Cap (Kodex Ziff. 4.2.3 Abs. 4, Abs. 5)
Ein Abfindungs-Cap ist nicht vorgesehen. Die bestehenden Regelungen in den Vorstandsverträgen
entsprechen aus Sicht des Aufsichtsrats jedoch dem Gebot der Angemessenheit, so dass
keine
Notwendigkeit zur Änderung gesehen wird. Die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps widerspricht
auch dem
Grundverständnis des regelmäßig auf die Dauer der Bestellperiode abgeschlossenen und
im Grundsatz nicht
ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags. Eine vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrags
ohne wichtigen
Grund setzt eine einvernehmliche Aufhebung voraus. Selbst wenn Abfindungs-Caps vereinbart
sind, ist damit
nicht ausgeschlossen, dass beim Ausscheiden über den Abfindungs-Cap mitverhandelt
wird. Bei Abschluss
von Vorstandsverträgen wird der Aufsichtsrat weiterhin eine Umsetzung der Empfehlung
prüfen.
e. Die Gesellschaft erstellt keinen Vergütungsbericht (Kodex Ziff. 4.2.5).
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung gemäß Ziff. 4.2.5 des Kodex
im Vergütungsbericht
unterbleibt, da die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. August 2007 einen entsprechenden
Beschluss für die Dauer von fünf Jahren gefasst hat.
f. Vielfalt im Vorstand (Kodex Ziff. 5.1.2 Abs. 1 S. 2)
Der Aufsichtsrat kann bei der Zusammensetzung des Vorstands nicht auch auf Vielfalt
("Diversity") achten, da
die Gesellschaft nur zwei Vorstände hat. Angesichts einer Anzahl von zwei Vorstandsmitgliedern,
die für die
Gesellschaft derzeit als ausreichend erachtet werden und deren Positionen auf absehbare
Zeit besetzt sind,
erscheint in näherer Zukunft das vom Kodexgeber empfohlene Anstreben einer angemessenen
Berücksichtigung von Frauen als nicht durchführbar.
g. Der Aufsichtsrat bildet keine Ausschüsse (Kodex Ziff. 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3).
Im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats (drei Mitglieder) wird die Bildung von
Ausschüssen für nicht
erforderlich gehalten.
h. Eine Altersgrenze für Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder wird nicht festgelegt
(Kodex Ziff. 5.1.2 Abs. 2
und 5.4.1 Abs. 2).
Eine festgelegte Altersgrenze könnte ein nicht gewolltes Ausschlusskriterium für qualifizierte
Vorstands- oder
Aufsichtsratsmitglieder sein.
i. Festlegung konkreter Ziele für Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Kodex Ziff. 5.4.1
Abs. 2, Abs. 3)
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung.
Der
Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich
von der Eignung
der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen mit dem Ziel, den Aufsichtsrat so zusammenzusetzen,
dass
seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben
erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dieses Vorgehen hat sich
nach Überzeugung
des Aufsichtsrats bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis
zu ändern. Folglich kann
auch den hierauf basierenden Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 3 nicht gefolgt werden.
j. Wahlen zum Aufsichtsrat werden nicht als Einzelwahl durchgeführt. Die gerichtliche
Bestellung eines
Aufsichtsratsmitglieds wird nicht bis zur nächsten Hauptversammlung befristet (Kodex
Ziff. 5.4.3).
Die Gesellschaft behält sich vor, den Aufsichtsrat als Gesamtorgan wählen zu lassen.
Pauschale zeitliche
Beschränkungen bei zwingend notwendigen Neu- oder Nachbesetzungen des Aufsichtsrats
hält die
Gesellschaft nicht für notwendig.
k. Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte werden vom Aufsichtsrat vor der
Veröffentlichung mit
dem Vorstand nicht erörtert (Kodex Ziff. 7.1.2 S. 2).
Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass eine gesonderte Erörterung der Berichte
nicht notwendig ist, da der
Aufsichtsrat ohnehin regelmäßig über Geschäftsvorgänge informiert wird.
Die Softing AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 26.
Mai 2010 seit der letzten Entsprechenserklärung von Dezember 2010 grundsätzlich entsprochen.
Nicht
angewandt wurden die Empfehlungen aus den Ziffern 2.3.3 Satz 2, 3.8 Abs. 3, 4.2.1
Satz 1, 4.2.3 Abs. 4 und
5, 4.2.5, 5.1.2 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 3, 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3, 5.4.1 Abs. 2, Abs.
3, 5.4.3 und 7.1.2 S. 2.
Wegen des Ausscheidens des Vorstandsmitglieds Michael Siedentop bestand der Vorstand
der Softing AG
im Zeitraum vom 1. Februar 2011 bis zur Bestellung von Herrn Maximilian Prinz zu Hohenlohe-Waldenburg
am 2. August 2011 nur aus einem Vorstandsmitglied. Der Aufsichtsrat musste in dem
vorgenannten Zeitraum
einen Nachfolger suchen. Insoweit lag für diesen Zeitraum eine Abweichung von der
Empfehlung in Ziffer
4.2.1 Satz 1 vor. Seit dem 2. August 2011 besteht der Vorstand der Softing AG wieder
aus mehreren
Personen.
Zu den Gründen der übrigen unter dieser Nr. 2 genannten Abweichungen von den Kodexempfehlungen
siehe
Erläuterungen unter Nr. 1.
Die Vergütungen für aktive Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2011 finden Sie im
Anhang des
Geschäftsberichts 2011 auf Seite 70.
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG finden Sie auf unserer
Homepage
www.softing.com unter Investor Relations.
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