Softing Automotive Electronics GmbHHaarMitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGBDie Gesellschafterversammlung hat der Befreiung der Gesellschaft von den Offenlegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 325 bis 329 HGB) für das Geschäftsjahr 2022 nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 (3) des HGB zugestimmt. Wir erklären, dass die Softing Automotive Electronics GmbH zum 31.12.2022 laut §264 Abs. 3 (3) des HGB in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens Softing AG einbezogen ist und der Konzernabschluss in den elektronischen Bundesanzeiger eingestellt wird. Zwischen der Softing Automotive Electronics GmbH und der Softing AG wurde ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.
Haar im März 2023 Die Geschäftsführung |