Softing AGHaarKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Geschäftsbericht 2023Kennzahlen Konzernscrollen
Vorwort des VorstandsLIEBE AKTIONÄRE, MITARBEITER, PARTNER UND FREUNDE VON SOFTING,um es gleich vorwegzunehmen: 2023 war trotz einiger Herausforderungen ein gutes Jahr für Softing! Wir haben entscheidende Fortschritte gemacht im Wachstum, in der Profitabilität, in der Produkt- und in der Marktentwicklung. Einiges davon ist in ihrer Wirkung schon im Jahr 2023 erkennbar, weitere Schritte entfalten Ihre Wirkung erst jetzt und in den Folgejahren. Wir haben wieder Anlauf genommen und auf rein organischer Basis erstmals in der Unternehmensgeschichte die Umsatzschwelle von 100 Mio. EUR deutlich überschritten. Nach 98,3 Mio. EUR Umsatz im Vorjahr konnten wir mit 112,6 Mio. EUR den Umsatz um mehr als 14 % steigern. Neben der Entwicklung neuer Kunden und dem Ausbau der Beziehungen zu bestehenden Kunden hat der Abbau der noch aus dem Jahr 2022 stammenden Lieferrückstände wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Doch selbst wenn man aufgrund des Lieferstaus statt des Einzeljahres den Durchschnitt der Umsätze in den Jahren 2022 und 2023 betrachtet, konnten wir in dieser zweijährigen Periode ein rund 8 % organisches Wachstum realisieren. Die unter dem Einfluss der Lieferkettenprobleme verstärkten Teams in der Materialbeschaffung waren höchst erfolgreich und konnten elektronische Bauteile zunehmend in der geforderten Menge beschaffen bzw. die Produktion immer wieder auf die verfügbaren Bauteile ausrichten. Unsere Lieferfristen haben wir damit deutlich reduziert. Infolge normalisierte sich der Auftragseingang im Jahr 2023 im Vergleich zu der von Sorge um Lieferfristen dominierten Extremwert von 155,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 63,7 Mio. EUR. Auch hier geglättet auf zwei Jahre entspricht dies einem durchschnittlichen jährlichen Auftragseingang von rund 110 Mio. EUR. Die schnellere Lieferbarkeit zeigte sich auch im Auftragsbestand, der zum 31. Dezember 2023 einen Umfang von 45,1 Mio. EUR umfasste (Vj. 89,9 Mio. EUR). Das Segment Industrial dominierte erneut sowohl im Umsatz, wie auch im Ergebnisbeitrag. So konnte Industrial einen Umsatz von 83,0 Mio. EUR (Vj. 72,0 Mio. EUR) erzielen. Besonders erfreulich in unserem größten Geschäftsfeld war die Entwicklung des operativen Segmentergebnisses mit 9,8 Mio. EUR nach 4,9 Mio. EUR im Jahr 2022, was einer rund 12 %igen operativen EBIT-Marge entspricht. Das EBIT lag, mit 8,8 Mio. EUR (Vj. 4,1 Mio. EUR) leicht darunter. Die Treiber dieser Entwicklung waren unsere Gesellschaft en in den USA sowie in Deutschland, während Italien und China aufgrund lokaler Konjunktureinflüsse schwächer als im Vorjahr abgeschnitten haben. Dem Segment Automotive gelangen langfristige Vertriebserfolge durch neue Hard- und Software Produkte. Auf Basis neu- und weiterentwickelter Softwarelösungen haben wir unsere Kundenbasis für Diagnose- und Testlösungen erweitert. Dabei wurde in erster Linie der Geschäftsanteil mit Soft ware-Mietmodellen (SaaS) weiter ausgebaut. Auch im Bereich der Prüfstandsmontagen konnten wir neue Kunden gewinnen und unsere Umsätze deutlich steigern. So stieg der Umsatz im Segment Automotive um 18,1 % von 19,3 Mio. EUR auf 22,8 Mio. EUR. Darin sind noch keine relevanten Umsätze aus dem Großauftrag eines Premium-Herstellers zur Ausrüstung seiner weltweiten Werke enthalten. Der Umsatzschub daraus wird erst im laufenden Jahr einsetzen. Die Kernbereiche des Automotive Segments haben alle einen positiven Beitrag zum EBIT geleistet. Die Tochter GlobalmatiX konnte weitere Kunden für die Pilotierung ihrer Telematiklösungen für Fahrzeuge gewinnen. Dennoch wurden Aufträge aus Machbarkeitsstudien kundenseitig verschoben und der Umsatz blieb deutlich hinter den Planungen zurück. Wir haben neue Produkte für den Einsatz innovativen Reifenschutzes, schlüssellosem Betrieb vom Mietflotten sowie zum verdeckten Diebstahlschutz entwickelt und getestet. Das führte auf der Kostenseite zu einem unverändert hohen Aufwand, differenziert uns jedoch von generischen Billiglösungen am Markt und bildet die Ausgangsbasis für Umsatzwachstum in den Folgejahren. Schon in den ersten Monaten des laufenden Jahres erhielten wir neue Aufträge mit Signalwirkung. Daraus und aus sehr konkreten Gesprächen über kurzfristige Lieferungen sehen wir uns in der Strategie, trotz der von GlobalmatiX verursachten Belastungen für das Segment Automotive bestätigt. Wir erwarten im laufenden Jahr steigende Umsätze und damit zumindest einen deutlichen Rückgang der finanziellen Belastungen. Die unverändert hohe Markteintrittsinvestitionen im Bereich der Telematik-Dienstleistungen belasteten die Verbesserungen bei Automotive. Das operative EBIT, unsere primäre Kennzahl, verbesserte sich um 1 Mio. EUR auf -0,9 Mio. EUR (Vj. -1,9 Mio. EUR), blieb damit aber negativ und zeigt weiteren Handlungsbedarf. Darüber hinaus wurde das Automotive Segment-EBIT mit Korrekturen des Firmenwertes ("Goodwill") und Korrekturen aktivierter Software der GlobalmatiX mit über 3,0 Mio. EUR einmalig belastet. Das Segment IT Networks hat ein turbulentes Jahr hinter sich. Wir konnten im vergangenen Jahr das Produktportfolio wesentlich erweitern und insbesondere im Bereich der Glasfasertechnik Lücken schließen. Im zweiten Halbjahr erfolgte die finale Markteinführung der LinkXpert-Serie wie die Übernahme des Vertriebs für Lichtbogen-Spleißgeräte zur Verbindung von Glasfaserkabeln. Bedingt durch den in diesem Marktsegment typischen Vorlauf von 6 bis 8 Monaten werden die Effekte daraus aber erst im laufenden Jahr vollständig sichtbar werden. Hier erwarten wir ein zweistelliges Wachstum. Das Jahr 2023 war aber auch geprägt von einem überraschenden Totalausfall eines amerikanischen Lohnfertigers. Trotz umgehender Verlagerung auf zwei deutsche Fertiger konnten aufgrund der Vorlaufzeiten zwei Produktlinien mit jeweils mehr als 1 Mio. EUR jährlichem Umsatzpotenzial über sieben bzw. elf Monate nicht ausgeliefert werden. Das Segment IT Networks entstand aus dem Zukauf der Psiber Data GmbH. Der Wandel von einer Vertriebsorganisation mit Fremdprodukten zu einem Unternehmen mit überwiegend eigenen Produkten hatte bilanzielle Folgen. Die auf die Distribution gebildeten und nunmehr rückläufigen Werte dürfen aus bilanziellen Gründen nicht den Werten des neuen Produktgeschäfts verrechnet werden. Es erfolgte eine Korrektur des Firmenwertes in Höhe von 5,1 Mio. EUR. Auch wenn völlig Cash-Flow neutral, belastete diese einmalige Korrektur das Segment-EBIT stark. Durch den langen Lieferausfall der beiden umsatzstarken Geräteserien sank im Segment IT Networks der Umsatz leicht auf 7,3 Mio. EUR (Vj. 7,7 Mio. EUR). In Verbindung mit den anhaltenden Kosten zum Aufbau einer europaweiten Vertriebsorganisation und dem Aufwand für die Neuentwicklung eines Kernprodukts der IT Networks führte zu einem weiterhin negativen operativen EBIT von -2,6 Mio. EUR (Vj. -2,4 Mio. EUR). Für das laufende Jahr rechnen wir mit einem massiven Ergebnishub, nachdem das gesamte Portfolio nunmehr ab Lager lieferbar ist und ein zentrales Neuprodukt im Herbst erscheinen wird. Im gesamten Softing-Konzern erreichte im Jahr 2023 das operative EBIT, also das EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen von 5,7 Mio. EUR und deren Abschreibungen von 6,2 Mio. EUR sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung, einen Wert von 5,6 Mio. EUR (Vj. 3,3 Mio. EUR). Damit wurde trotz der genannten Herausforderungen die Prognose für das operative EBIT in Höhe von 3,0 bis 3,5 Mio. EUR aus dem Vorjahr deutlich übertroffen. Das EBIT des Geschäftsjahres 2023 ist hauptsächlich durch die Anpassungen der Firmenwerte im Bereich IT-Networks und GlobalmatiX über in Summe 6,2 Mio. EUR und den damit einhergehenden Wertberichtigungen auf selbsterstellte Software mit 2,0 Mio. EUR belastet. Das Konzern-EBIT verschlechterte sich aufgrund der einmaligen Firmenwertkorrekturen von 0,8 Mio. EUR im Vorjahr auf -2,7 Mio. EUR im Jahr 2023. Bereinigt um die einmaligen Abschreibungen ist auch in Bezug auf das EBIT die Prognose mit 5,5 Mio. EUR deutlich überschritten worden. Das aktuelle politische und wirtschaftliche Umfeld für unser Arbeiten bleibt, gelinde gesagt, weiter sehr herausfordernd. Die politische Lage lässt sich knapp zusammenfassen: Russland führt weiter Krieg in Europa, im Gazastreifen ist ein neuer grauenvoller Konfliktherd ausgebrochen, China rüstet militärisch Wirtschaftsproblemen zum Trotz weiter in Rekordtempo auf. Die letzte verbliebene militärische Supermacht USA befindet sich in einem Wahljahr und es droht die Wahl eines mit der Führung der westlichen Welt intellektuell überforderten Egomanen. Derweil ist Deutschland politisch weitgehend führungs- und damit bedeutungslos. Statt die Steuereinnahmen primär in Wachstum und Bildung zu investieren, verschleudert die Bundesregierung die Mittel rein konsumtiv für völlig überzogenen Sozialleistungen und schwächt die Wirtschaftskräfte wo immer möglich. Kurzum, in dieser Gemengelage ruhig und optimistisch zu bleiben, erfordert schon einiges an Kraft. Die Wirtschaftsprognosen für Deutschland und Europa gehen zumindest für das erste Halbjahr 2024 von einer Stagnation bis maximal einem kleinen Wachstum aus. Große amerikanische Unternehmen der Automatisierungsindustrie erwarten zunächst rückläufige Bedarfe und rechnen erst für das zweite Halbjahr wieder mit neuen Wachstumsimpulsen. Von China ist dieses Jahr keinerlei Wachstum zu erwarten. Das von der dortigen Regierung prognostizierte Wachstum von 5 % ist bestenfalls Wunschdenken. Die Strategie für Softing lautet daher, Potenziale mit unseren bestehenden Kunden optimal zu nutzen, Chancen zum nicht-organischen Wachstum zu prüfen und über ein strenges Kostenmanagement die Profitabilität zu steigern. So erwarten wir bei Industrial Automation im ersten Halbjahr schwächere Umsätze, die sich in der zweiten Jahreshälfte zumindest teilweise erholen werden. Für Automotive rechnen wir aufgrund der guten Positionierung in längerfristigen Projekten steigende Umsätze mit deutlich verbesserten Margen. Bei GlobalmatiX sehen wir eine deutliche Umsatzsteigerung und damit eine verbesserte Ertragslage voraus. IT Networks wird von der Verfügbarkeit der gesamten Produktpalette und von deutlich verbreiterten Absatzkanälen profitieren, wobei letztere vor allem im zweiten Halbjahr zu wachsenden Umsätzen führen werden. Auf Konzernebene gehen wir konjunkturbedingt für 2024 von einem Umsatz zwischen 105 und 113 Mio. EUR aus. Wir erwarten für den Softing-Konzern ein operatives EBIT zwischen 5,0 bis 7,0 Mio. EUR, sowie ein stark verbessertes positives EBIT im Bereich von 3,0 bis 4,5 Mio. EUR. Der Vorstand legt in seiner Planung weiterhin eine normale Beschaffungssituation elektronischer Bauteile sowie eine nur moderat rezessive Weltwirtschaft zugrunde. Durch die Vielzahl geopolitischer Brennpunkte und die damit einhergehenden Belastungen der Weltwirtschaft ist eine erhöhte Prognoseunsicherheit unvermeidbar, was sich in den genannten Umsatz- und Ergebnisbandbreiten niederschlägt. Begleiten Sie uns weiterhin und verfolgen Sie uns bei der Umsetzung unserer Ziele.
Herzlichst Dr. Wolfgang Trier, Vorstandsvorsitzender Softing-AktieSTAMMDATEN DER SOFTING-AKTIEscrollen
AKTIENMARKT 2023Das Börsenjahr war vor allem von drei Faktoren geprägt: dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, dem Kampf gegen die Inflation und den steigenden Zinsen. Nach einer Bankenkrise im Frühjahr, die in Europa in der Pleite der Schweizer Großbank Credit Suisse ihren Höhepunkt fand, war die Stimmung am Boden. Der Deutsche Aktienindex (Dax) fiel bis auf 14.600 Punkte zurück. Dieses Jahrestief wurde im Oktober noch einmal erreicht, dann erfolgte die Wende und der Dax stieg zum erstmals in seiner Geschichte über 17.000 Punkte. Zum Jahresende lag er bei auf 16.752 Punkte, 20 % mehr als zu Jahresbeginn. SOFTING-AKTIEDie Softing-Aktie begann das Jahr mit einem Kurs von EUR 5,24 und erreichte ihr erstes Zwischenhoch von EUR 7,40 am 19. April nach guten Ergebnissen im ersten Quartal und hielt sich bis Mitte Juni über 7,00 EUR. In den nachfolgenden vier Wochen gab sie bis auf 6,40 EUR nach, um am 17. Juli nochmal 7,15 EUR zu erreichen. Danach verlief der Kurs der Softing-Aktie bis 30. Oktober kontinuierlich nach unten auf EUR 6,00, wenn gleich immer mit kleineren Ausschlägen nach oben. Im November erreichte sie ein Zwischenhoch von EUR 6,50 und sank dann rasant bis zum 27. Dezember auf das Jahrestief von EUR 5,30. Zum Jahresende am 29. Dezember notierte die Aktie bei EUR 5,40. Die Marktkapitalisierung der Softing AG lag damit am Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 bei 49,2 Mio. EUR, leicht über dem entsprechenden Vorjahreswert von 48,3 Mio. EUR. Das Grundkapital der Softing AG beträgt unverändert 9.105.381 EUR, eingeteilt in ebenso viele Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Aktuell (20. März 2024) notiert die Softing-Aktie bei EUR 5,60. ERGEBNIS JE AKTIEDas Ergebnis je Aktie (EPS) lag im Jahr 2023 bei -0,63 EUR gegenüber -0,13 EUR im Vorjahr. Das Ergebnis je Aktie berechnet die Softing AG gemäß IAS 33 auf Basis der durchschnittlich ausgegebenen Aktien. HAUPTVERSAMMLUNG BESCHLOSS EINE DIVIDENDE AUSZUSCHÜTTENDie Hauptversammlung der Softing AG beschloss am 4. Mai 2023 auf Grund der Ergebnissituation des Geschäftsjahres 2022 wiederum eine Dividende von EUR 0,10 je Stückaktie auszuschütten. AKTIONÄRSSTRUKTURDie größte Einzelposition der 9.105.381 Softing-Aktien wird nach Kenntnis der Gesellschaft mit 2.043.221 Aktien (22,4 %) unverändert von der Helm Trust Company Limited, St. Helier, Jersey, Großbritannien gehalten. Dem folgt als weiterer Großaktionär Herr Alois Widmann, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, der 1.450.000 Aktien (15,9 %) hält, gefolgt von einer Reihe von institutionellen Investoren sowie einigen privaten Ankerinvestoren. Die verbleibenden Aktien befinden sich im Streubesitz. ANALYSTENEMPFEHLUNGENWarburg Research analysiert die Softing-Aktie seit Jahren regelmäßig in Research-Berichten und veröffentlichte 2023 sechs Studien und Updates zur Aktie. Das letzte Update vom 18. Dezember 2023 spricht unverändert eine Buy-Empfehlung aus und nennt ein Kursziel von EUR 8,90. HANDELSVOLUMINA DER SOFTING-AKTIE 2023 IN EUR
Analysteneinschätzungen zur Softing-Aktie stehen unter www.softing.com im Bereich Investor Relations - News & Veröffentlichungen - Analysten & Research zur Information bereit. Im Bereich Presse und Interviews sind die Wachstumsaussichten des Softing-Konzerns, die in den verschiedensten Finanznachrichten wie etwa 4investors, Börsengeflüster, Börse Online, Der Aktionär, Effecten-Spiegel, Börse Global, Börsengeflüster.de, Value-Depesche, Nebenwerte Journal Extra, Nebenwerte Magazin, Frankfurter Börsenbrief, finanzen.net, Plusvisionen oder anderen veröffentlicht wurden, zu finden. KAPITALMARKTKOMMUNIKATIONInvestor Relations ist eine zentrale Aufgabe des Konzerns. 2023 war Softing, um die notwendige Aufmerksamkeit und Attraktivität am Kapitalmarkt kontinuierlich sicherzustellen, auf Investorenkonferenzen wie dem Deutschen Eigenkapitalforum im November in Frankfurt am Main, sowie den Münchener Kapitalmarktkonferenzen (MKK) ebenfalls im November vertreten. Im laufenden Jahr 2024 wird Softing zur kontinuierlichen Betreuung der Investoren wiederum an ausgewählten Analystenkonferenzen teilnehmen. Die Aktivitäten in der Finanzkommunikation wurden durch zahlreiche Gespräche mit institutionellen und privaten Investoren, sowie mit Vertretern der Presse ergänzt. Auf der Unternehmenswebsite finden Anleger relevante Informationen zur Softing-Aktie (Bereich Investor Relations) sowie zum Unternehmen. KURS DER SOFTING-AKTIE VOM 2.1.2023 BIS 31.12.2023 IN EUR (XETRA)
ORGANE DER GESELLSCHAFT UND WERTPAPIERBESITZscrollen
FINANZKALENDERscrollen
Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Softing AG sowie des Softing-KonzernsGRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS UND DES KONZERNSGESCHÄFTSMODELLGeschäftsmodell des Softing-KonzernsDer Softing-Konzern ist als Software- und Systemhaus in den Segmenten Industrial, Automotive und IT Networks international etabliert. Das Unternehmen entwickelt und vermarktet komplexe und hochwertige Software, Hardware-Produkte sowie komplette Systemlösungen. Hardware-Prototypen werden im eigenen Haus entwickelt, die Fertigung erfolgt extern. Im Segment Industrial ist Softing nach Ansicht des Vorstandes ein weltweit führender Anbieter von industriellen Kommunikationslösungen und Produkten für die Fertigungs- und Prozessindustrie. Die Produkte sind zugeschnitten auf die Anforderungen von System- und Geräteherstellern, Maschinen- und Anlagenbauern sowie Endanwendern. Sie sind bekannt für ihre ausgesprochene Benutzerfreundlichkeit und funktionalen Vorteile. Die Schwerpunkte liegen in Komponenten und Werkzeugen für Feldbussysteme und industrieller Steuerungen sowie in Lösungen für die Produktionsautomatisierung. Die Kernthemen Diagnose, Messen und Testen im Segment Automotive von Softing stehen für Schlüsseltechnologien in der Automobilelektronik sowie nah verwandter Elektronik-Bereiche, z. B. in der Nutzfahrzeug- oder Landmaschinen-Branche. Das Leistungsangebot umfasst Hard- und Softwareprodukte, passgenaue Lösungen sowie Consulting und Engineering vor Ort. Softing ist der Spezialist für den gesamten Lebenszyklus elektronischer Steuergeräte und Systeme, von der Entwicklung über die Produktion bis zum Service. Automotive setzt bei seinen Entwicklungen auf Standardisierung. Softing ist aktives Mitglied in den wesentlichen Standardisierungsgremien der Automobilelektronik, wie ASAM und ISO. Das Thema Datenfernübertragung hat mit der Akquisition der GlobalmatiX AG in den letzten Jahren eine neue Dimension erfahren und wurde im Jahr 2019 zur Marktreife gebracht. Das Segment IT Networks steht für das Testen, Qualifizieren und Zertifizieren von Verkabelungen in IT-Systemen, basierend auf weltweiten technologischen Standards. Die Kunden optimieren mit den Messgeräten von IT Networks für Kupfer-, Glasfaser- und WLAN-Netze ihre täglichen Arbeitsabläufe und schaffen Sicherheit im Datenaustausch. Beratung, Analysen, Studien und Schulungen runden in allen drei Geschäftssegmenten das Leistungsangebot ab. Softing bedient mit seinen Dienstleistungen und Produkten schwerpunktmäßig den europäischen und den nordamerikanischen Markt. Die asiatischen Märkte wie China, Japan und Korea gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung. Darstellung der SegmenteDie Segmentierung des Softing-Konzerns erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiken und Ertragsstrukturen der einzelnen Geschäftsfelder. Bei der Segmentierung nach Geschäftsfeldern werden die Aktivitäten in die Geschäftsfelder Automotive, Industrial und IT Networks aufgeteilt. Für weitere Details sowie quantitative Angaben zu den Segmenten des Softing-Konzerns verweisen wir auf die Segmentberichterstattung im Konzernanhang. Geschäftsmodell des KonzernsSegment IndustrialSofting Industrial Automation GmbHDie Softing Industrial Automation GmbH mit Sitz in Haar bei München, ist nach Ansicht des Vorstandes ein weltweit führender Anbieter von industriellen Kommunikationslösungen und Produkten sowohl für die Fertigungs- als auch die Prozessindustrie. Die Produkte sind zugeschnitten auf die Anforderungen von System- und Geräteherstellern, Maschinen- und Anlagenbauern oder Endanwendern und bekannt für ihre Benutzerfreundlichkeit und funktionalen Vorteile. Weit mehr als 30 Jahre Wissens- und Erfahrungsaufbau in Software und Embedded Engineering prägen das Unternehmen und seine Mitarbeiter. Softing Industrial Automation ist mit einem starken "Softing Brand" bekannt, speziell für exzellente industrielle Kommunikationslösungen. Der weiter anhaltende Trend hin zu flächiger Digitalisierung, mit der Ausprägung hin zu IoT- sowie IIoT- ("Industrial Internet of Things") Lösungen verstärken diese Marktposition von Softing und bewirken eine solide Nachfrage nach Dienstleistungen und Produkten des Unternehmens für Anwendungen in bestehenden Industrieanlagen als auch in neuen Produktionsstätten. Softing Italia s.r.l.Softing Italia ist organisatorisch eine Tochter der Softing Industrial Automation GmbH und betreut Kunden im Bereich der Fertigungs- wie auch Prozessindustrie in Italien sowie auf dem südlichen Balkan direkt vor Ort. Online Development Inc. (OLDI) und Softing Inc.Online Development Inc. und Softing Inc. mit Sitz in Knoxville, Tennessee, sowie das Vertriebsbüro der Softing Inc. in Newburyport, Massachusetts, sind organisatorisch Töchter der Softing North America Holding Inc. mit Sitz in Delaware. OLDI ist seit fast 30 Jahren nach Ansicht des Vorstandes ein führender Original Design Manufacturer (ODM) mit einer Bandbreite an Hardware- und Software-Produkten, die zahlreiche industrielle Marktsegmente unterstützen. Große Markenhersteller nutzen OLDIs tiefreichendes Wissen der industriellen Datenverarbeitung und Kommunikation, um die Markteinführung neuer und bewährter Technologien zu verbessern. Softing Inc. bedient als Vertriebsgesellschaft den nordamerikanischen Markt mit Produkten für die industrielle Automation und zur Diagnose von IT Infrastruktur. Softing Inc. betreut damit den Großteil des Softing-Produktgeschäfts in Nordamerika. Buxbaum Automation GmbHDie Vertriebsniederlassung Buxbaum Automation GmbH in Eisenstadt betreut Kunden im Bereich der Fertigungs- wie auch in der Prozessindustrie in Österreich und einigen Anrainerstaaten. Segment IT NetworksSofting IT Networks GmbH und Softing Singapore Pte. Ltd.Softing IT Networks GmbH mit Sitz in Haar, München, ist Anbieter von Geräten zur Diagnose von IT-Netzwerken, die im Bereich der Büroinstallation, in der Industrieautomation sowie bei Rechenzentren eingesetzt werden. Softing Singapore mit Sitz in Singapur entwickelt und liefert Test- und Messgeräte für Kupferkabel- und Glasfaser-Daten-Netzwerke. Dies schließt sowohl die Entwicklung und Herstellung von Produkten mit der höchsten Performance in diesem Bereich als auch Zubehör zur Unterstützung des Vertriebs ein. Neben dem Vertrieb in Asien liefert die Softing Singapore auch technischen Support und Kalibrierungsleistungen für die angebotenen Produkte. Segment AutomotiveSofting Automotive Electronics GmbHDie Softing Automotive Electronics GmbH mit Sitz in Haar, München, bietet Produkte und Dienstleistungen in der Diagnose und der Testautomatisierung an. Der prozessübergreifende Ansatz der Softing-Lösungen steigert Qualität und Zuverlässigkeit in der Steuergerätekommunikation. Im Markt für Diagnose- und Testsysteme in der Fahrzeugelektronik besitzt Softing mit über 80.000 Installationen nach Ansicht des Vorstandes eine führende Stellung im Markt. Weltweit vertrauen Fahrzeughersteller sowie System- und Steuergerätelieferanten auf bewährte Hard- und Software-Werkzeuge sowie Lösungen von Softing. Softing Engineering & Solutions GmbHDie Softing Engineering & Solutions GmbH mit Sitz in Kirchentellinsfurt, ist organisatorisch eine Tochter der Softing Automotive Electronics GmbH. Softing ist seit mehr als 20 Jahren erfolgreich im Bereich Automotive Test Solutions tätig und bietet umfangreiches Expertenwissen rund um das automatisierte Testen der Fahrzeugelektronik. Für viele im Kraftfahrzeug vorhandene Steuergeräte hat Softing bereits Funktionsprüfungen und Test-Designs realisiert. Zur optimalen Unterstützung der Kunden bietet die Softing Engineering & Solutions GmbH hochwertige Dienstleistungen bei Bedarf auch unmittelbar am jeweiligen Kundenstandort an. Für Kunden werden qualifizierte Consulting- und Engineering-Leistungen mit Fokus auf die Kernthemen Diagnose, Messen und Testen erbracht. Die gut ausgebildeten Mitarbeiter arbeiten teilweise direkt in den Fachabteilungen der Kunden. Die enge Vernetzung mit allen maßgeblichen Beteiligten ist ein wesentliches Kennzeichen der Arbeitsweise der Softing Engineering & Solutions GmbH und spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Projekte. Darüber hinaus decken Produkte der Softing Mess-Technik (SMT) den Bereich der mobilen und stationären Messwerterfassung ab. GlobalmatiX AG, GlobalmatiX Inc. und GlobalmatiX GmbHDie GlobalmatiX AG mit Sitz in Liechtenstein, vertreten in den USA und Deutschland durch ihre Vertriebsgesellschaften, ist ein Mobile Virtual Network Operator (MVNO) der in Europa und Nordamerika mobile Datenkommunikation für Fahrzeuge und Maschinen anbietet, wie diese in den Bereichen (teil-) autonomes Fahren wie auch bei anderen "Connected Services" von Fahrzeugen und Maschinen benötigt werden. Die Globalmatix hilft ihren Kunden insbesondere im Flottenmanagment, diese effizienter zu verwalten. Da die GloblamatiX nicht nur die notwendige Hardware, sondern auch laufende Datenanalysen und Datensammlung anbietet, erzielt die GlobalmatiX mit zunehmender Kundenbasis neben den Geräteumsätzen auch laufende Serviceumsätze. Sonstige GesellschaftenSofting Services GmbHDie Softing Services GmbH mit Sitz in Haar, München, stellt Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften der Softing AG zur Verfügung. SoftingROM s.r.l.Die Tochter SoftingROM s.r.l. (SoftingROM) mit Sitz in Cluj, Rumänien, fungiert als Tochtergesellschaft der Softing Services GmbH. SoftingROM bildet für den Softing-Konzern einen wichtigen Pool von IT-Spezialisten bei anspruchsvollen Entwicklungsaufgaben und ist ein strategisch wichtiges Mitglied des Softing-Konzerns. Softing S.A.R.L.Die Softing S.A.R.L. mit Sitz in Paris, Frankreich, stellt den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für Vertriebsaktivitäten des Softing-Konzerns in Frankreich zur Verfügung. Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co.,Ltd.Die Softing Services GmbH und die Firma Beijing Windhill Technology Co., Ltd. betreiben ein Joint Venture für die Vermarktung der Produkte aus dem Softing-Konzern im chinesischen Markt. Softing North America Holding Inc., Delaware/USADie Softing North America Holding Inc. ist die zentrale Holdinggesellschaft für die nordamerikanischen Tochtergesellschaften. Geschäftsmodell der Softing AGDie Softing AG fungiert als Management-Holding für den Softing-Konzern. Sie erzielt Erlöse durch die Verrechnung von Management-Leistungen, Unterstützung in Rechtsfragen und Qualitätsmanagement an die Tochterunternehmen. Darüber hinaus beschränkt sich das Geschäftsmodell auf die Verwaltung der Beteiligungen. Der Konzernabschluss wurde gemäß § 315e Abs. 1 HGB unter Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsvorschriften, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. STEUERUNGSSYSTEMDer Softing-Konzern orientiert sich bei der Steuerung seiner Geschäftsaktivitäten vor allem an den Kenngrößen Konzernumsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und dem davon abgeleiteten operativen EBIT (EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen und deren Abschreibungen sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung). Daneben steuert der Softing-Konzern das Working Capital über ausgewählte Kennzahlen. Das Working Capital besteht im Wesentlichen aus Vorräten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bezüglich der Corporate Social Responsibility (CSR) wird auf den im Internet veröffentlichen Nachhaltigkeitsbericht verwiesen, https://investor.softing.com/de/ corporate-governance-kodex/nachhaltigkeitsbericht.html. Der Lagerbestand wird laufend analysiert und in regelmäßigen Abständen auf nicht mehr benötigte Teile durchgesehen und bei Bedarf abgewertet. Zudem wird anhand kurzfristiger Absatzprognosen die Bestellung neuer Ware im Hinblick auf Verfügbarkeit gesteuert. Ziel ist es, kontinuierlich lieferfähig zu sein, um Produkte auch kurzfristig unseren Kunden zur Verfügung stellen zu können. Während der COVID-19-Pandemie und der Beschaffungskrise gab es Verzögerungen in der Lieferfähigkeit, die im Jahr 2023 größtenteils abgearbeitet wurden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden regelmäßig anhand der Altersstruktur analysiert und auf Wertberichtigungsbedarf überprüft. Die Kunden werden üblicherweise durch interne Limit-Vergaben einer entsprechenden Steuerung unterzogen. Überfällige Forderungen werden stringent nachverfolgt. Es kam zu keinen erhöhten Forderungsausfällen während der politischen und gesellschaftlichen Verwerfungen der letzten Jahre. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden meist unter Ausnutzung von Skontobeträgen beglichen, sofern diese angeboten werden. Grundlage der Steuerung sind für die Softing AG aufgrund des Geschäftsmodells im Wesentlichen die Ergebnisse aus Gewinnabführungsverträgen und Dividenden von Konzerngesellschaften. Durch die oben erläuterte Steuerung der Tochterunternehmen bewirkt die Softing AG auch die Steuerung der Ergebnisse aus Gewinnabführungsverträgen in der AG selbst. Forschung und EntwicklungDer Softing-Konzern investiert seit Jahren große Teile des Mittelzuflusses aus seinen Umsatzerlösen in Forschung und Entwicklung. Insgesamt hat der Softing-Konzern 18,8 Mio. EUR (Vj. 15,9 Mio. EUR) in die Entwicklung neuer, sowie in die Weiterentwicklung bestehender Produkte im Zusammenhang mit Kundenprojekten investiert. Dies entspricht einer Investitionsquote (Verhältnis der Entwicklungskosten zu den Umsatzerlösen) in Höhe von 16,7 % (Vj. 16,2 %). Von den Forschungs- und Entwicklungskosten hat der Softing-Konzern 30,0 % (Vj. 25,1 %) aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergaben sich planmäßige Abschreibungen (4,2 Mio. EUR) und Wertminderungen (2,0 Mio. EUR) auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von zusammen 6,2 Mio. EUR (Vj. 4,6 Mio. EUR). Zum Jahresende waren 252 (Vj. 224) Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung beschäftigt. Die Softing AG selbst betreibt keinerlei Forschung und Entwicklung. Diese findet ausschließlich in den operativen Segmenten statt. Die Schwerpunkte im Jahr 2023 werden nachfolgend dargestellt: Segment IndustrialIm Jahr 2023 wurde die neue 2-Draht Ethernet-Kommunikationstechnologie "Advanced Physical Layer" (APL) speziell für die Anforderungen der Prozessindustrie weiterentwickelt. Neben der Erweiterung des Angebots für Technologie-Integration verspricht sich die Gesellschaft insbesondere durch eine komplett neue Produktfamilie, den APL-Switches, Schub für neues Wachstum. Des Weiteren wird von Softing in den Bereich der Edge Connectivity (Fabrikautomation/Machine Connectivity) und die Erweiterung des Angebots für Zugang zu Asset Monitoring (Prozessautomation/Device Connectivity) investiert. Segment IT NetworksIm Bereich IT Networks konzentrierte sich die Arbeit auf die Produktfamilie "WireXpert", mit Produktpflege, Ergänzungen sowie Neuentwicklungen. Daneben fokussierte sich die Entwicklung auf weitere Digitalisierungsmöglichkeiten und einfachere Auswertemöglichkeiten der bestehenden Geräte für den Kunden. Segment AutomotiveIm Segment Automotive konzentriert sich Softing weiter auf zwei Schwerpunkte: Im klassischen Automotive Geschäft wurde im Jahr 2023 weiter an der Integration der verschiedenen Produktsegmente in übergreifende Kundenlösungen gearbeitet, durch die im Jahr 2022 initiierten Produkt-Markt-Teams. Ferner arbeiteten wir an der nächsten Produktgeneration zur flexiblen Integration von Datenbanksystemen. Darüber hinaus wurde an dem Ausbau von 'remote' Use Cases gearbeitet und die DTS9 sowie VCI (Vehicle Communication Interfaces) weiterentwickelt. Mit der aktuell in Entwicklung befindlichen nächsten Generation im Produktsegment TDX werden hochskalierbare Cloud-Technologien die flexible Integration von weiteren Kunden-Backendsystemen erlauben. Hierzu laufen bereits erste erfolgreiche Pilotprojekte und der Markteintritt ist im Geschäftsjahr 2023 erfolgt. Erste Kundenbeauftragungen zu den oben genannten Projekten zeigten die Wichtigkeit dieser Entwicklungen der letzten Jahre, dies wurde auch in der Presse gemeldet. Im Telematikbereich wurde für die Erbringung von neuen "Connected Car"- Anwendungen die zentrale Plattform (Cloud-Plattform) weiterentwickelt. So wurde die Performance der Plattform erneut verbessert und stabilisiert. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN 2023Die Weltkonjunktur hielt sich angesichts des Inflationsschocks und der massiven Straffung der Geldpolitik im Jahr 2023 besser als erwartet, auch wenn die wirtschaftliche Expansion moderat war. Die Inflation geht inzwischen zurück. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften bremsen eine hohe Unsicherheit über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Konjunktur und finanzpolitische Impulse fallen weg. In China ist die wirtschaftliche Dynamik angesichts enormer Probleme im Immobiliensektor, westlichen Sanktionen infolge aggressiven militärischen Verhaltens in Südostasien und demographischer Entwicklung nahezu zum Erliegen gekommen. Damit mutiert China noch stärker als bisher vom Motor zur Bremse der Weltwirtschaft. Insgesamt lag gemessen auf Basis von Kaufkraftparitäten das Wachstum der Weltwirtschaft bei 3,1 % im Jahr 2023. (Quelle: IfW, Kieler Konjunkturberichte, Nr. 109 und Nr. 110, www.ifw-kiel.de, sowie Anpassungen aus den Publikationen ifo Institut, München) Was die derzeitigen Produktionsbehinderungen anbelangt, so gab es zuletzt sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite Entlastung (gegenüber Anfang des vierten Quartals 2023). 43 % der im Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI e.V.) organisierten Unternehmen berichteten noch über Auftragsmangel, 29 % über zu wenig Arbeits- bzw. Fachkräfte und 21 % über knappes Material. Nach dem ersten Wiederanstieg im Dezember hat sich das Geschäftsklima in der deutschen Elektro- und Digitalindustrie auch im Januar 2024 verbessert. Zwar wurde die aktuelle Lage unterm Strich noch genauso beurteilt wie im Vormonat, aber die allgemeinen Geschäftserwartungen kletterten deutlich nach oben. 22 % der Elektrofirmen bewerteten ihre wirtschaftliche Situation im Januar als gut. Für 52 % war sie unverändert und für 26 % schlecht. Mit Blick auf die nächsten sechs Monate gehen 15 % der Branchenunternehmen von anziehenden Geschäften aus. 58 % rechnen mit gleichbleibenden und 27 % mit rückläufigen Aktivitäten. Die Exporterwartungen konnten im Januar ebenfalls zulegen und erstmals seit einem halben Jahr wieder ganz leicht ins Plus drehen. So stieg der Saldo aus Unternehmen, die für die kommenden drei Monate von mehr bzw. weniger Lieferungen ins Ausland ausgehen, hier um 4,5 %-Punkte. (Quelle: ZVEI-Konjunkturbarometer, Ausgabe Februar 2024, www.zvei.org) GESCHÄFTSVERLAUFDer Softing Konzern konnte im Geschäftsjahr 2023 erstmalig die Umsatzschwelle von 100 Mio. EUR mehr als deutlich überschreiten. Dies ist auch den hohen Auftragsbeständen aus dem Jahr 2022 geschuldet, welche im Jahr 2023 weiter abgearbeitet wurden. Dies zeigt sich im Umsatz von 112,6 Mio. EUR (Vj. 98,3 Mio. EUR), die Umsatzsteigerung betrug 14,5 %. Der Auftragseingang normalisierte sich zum Vorjahr von 155,8 Mio. EUR auf 63,7 Mio. EUR. Im Durchschnitt der zwei Geschäftsjahre ergibt sich somit ein Auftragseingang von rund 110 Mio. EUR pro Jahr. Der Auftragsbestand beläuft sich auf 45,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023 (Vj. 89,9 Mio. EUR). Das EBITDA betrug im Geschäftsjahr 13,9 Mio. EUR (Vj. 9,7 Mio. EUR), dies entspricht einer EBITDA-Marge von 12,3 % (Vj. 9,9 %). Das operative EBIT (EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen) von 5,7 Mio. EUR und deren Abschreibungen von 6,2 Mio. EUR sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung von 7,8 Mio. EUR) beträgt im Jahr 2023 5,6 Mio. EUR (Vj. 3,3 Mio. EUR). Damit wurde die Prognose für das operative EBIT in Höhe von 3,0 bis 3,5 Mio. EUR aus dem Vorjahr übertroffen. Das EBIT des Geschäftsjahres 2023 ist hauptsächlich durch die Wertminderungen der derivativ erworbenen Firmenwerte im Bereich IT-Networks und GlobalmatiX in Höhe von 6,2 Mio. EUR belastet und den damit einhergehenden Wertberichtigungen auf selbsterstellte Software mit 2,0 Mio. EUR. Im Vorjahr betrugen die Wertminderungen auf Firmenwerte 120 TEUR. Hintergrund zur Wertberichtigung auf diese Firmenwerte ist die Tatsache, dass diese Firmenwerte als sogenannter "Goodwill" zum Zeitpunkt des jeweiligen Firmenkaufs gebildet wurden auf Basis der erwarteten Erträge aus dem zum Erwerbszeitraum bekannten oder zu erwartenden Geschäften. Die aktuellen Planungen ergaben, dass die Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows bei dem dauerhaft gestiegenen Zinsniveau und einem sich ändernden Geschäftsmodell durch das Ausphasen der Altprodukte in den CGUs Psiber GmbH geringer eingeschätzt werden als bei der Übernahme. Bei der GlobalmatiX AG führt das dauerhaft gestiegene Zinsniveau und die länger dauernde Marktdurchdringung mit einem veränderten Leistungsportfolio zu den genannten Wertminderungen. Das EBIT verschlechterte sich aufgrund der oben genannten Wertberichtigungen von 0,8 Mio. EUR im Vorjahr auf -2,7 Mio. EUR im Jahr 2023, dies sind auch die Gründe der Prognoseabweichung aus dem Geschäftsbericht 2022. Ohne die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Firmenwerte und Wertberichtigungen auf selbsterstellte Software, wären die Ergebnisse im Zielkorridor von 1,0 Mio. EUR bis 1,5 Mio. EUR mit 5,5 Mio. EUR weit überschritten worden. Das Finanzergebnis beläuft sich -0,5 Mio. EUR und beinhaltet hauptsächlich die Zinsaufwendungen der aufgenommen Darlehen (Vj. -1,3 Mio. EUR). Das Finanzergebnis war im Vorjahr durch die Verminderung des beizulegenden Zeitwertes in Höhe von 1,1 Mio. EUR eines nicht notierten Eigenkapitalinstruments (Beteiligung an der YOMA Solutions GmbH) belastet. Die Steuern erhöhten sich um rund 1,8 Mio. EUR wegen des gestiegenen Jahresergebnis der US-Tochter und den latenten Steuern auf aktivierte Eigenleistungen. In Summe resultierte daraus ein Konzernergebnis nach Zinsen und Steuern von -5,7 Mio. EUR nach -1,2 Mio. EUR im Vorjahr. Die Entwicklung in den Segmenten verlief dabei wie folgt: Segment IndustrialDie Nachfrage nach industriellen Produkten entwickelte sich im Zuge der Erholung nach der Beschaffungskrise im Bereich bei elektronischen Bauteilen sehr gut. So konnten die Produktionsrückstände weitgehend, wie geplant abgearbeitet werden und es ergaben sich lediglich weiterhin negative Auswirkungen auf der Kostenseite durch die hohe Inflation. Das Segment Industrial erzielte einen Umsatz von 83,0 Mio. EUR (Vj. 72,0 Mio. EUR). Das EBITDA betrug 12,5 Mio. EUR (Vj. 7,2 Mio. EUR). Das EBIT profitierte sehr stark von gestiegenen Umsätzen und wuchs auf starke 8,8 Mio. EUR nach 4,1 Mio. EUR im Vorjahr. Das operative Segmentergebnis stieg auf 9,8 Mio. EUR nach 4,9 Mio. EUR im Jahr 2022. Segment AutomotiveEs gelang durch neue Leistungsangebote wiederum, die Kundenbasis für Diagnose- und Testlösungen zu erweitern und somit den Geschäftsanteil mit Software-Mietmodellen weiter auszubauen. Im Bereich der Prüfstände konnten ebenfalls neue Kunden gewonnen werden. Insgesamt konnten die Kernbereiche des Automotive Segments weiter einen positiven EBIT-Beitrag leisten. Den Telematik-Bereich belasteten weiterhin hohe Ausgaben für die Fortentwicklung der Plattform und für die Kundengewinnung, die über zahlreiche Pilotprojekte erfolgt, die zu Aufwendungen führten, aber noch nicht zu Erträgen. Aufgrund der hohen Markteintrittsinvestitionen im Bereich der Telematik-Dienstleistungen und der oben beschriebenen Wertberichtigung von 3,1 Mio. EUR bei der GlobalmatiX AG blieb das EBIT mit -4,6 Mio. EUR (Vj. -2,4 Mio. EUR) noch negativ. Der Umsatz im Segment Automotive in Summe stieg um 18,5 % von 19,2 Mio. EUR auf 22,8 Mio. EUR, daraus resultierte ein EBITDA von 1,8 Mio. EUR nach 1,3 Mio. EUR im Vorjahr. Das operative EBIT stieg von -1,9 Mio. EUR im Vorjahr auf -0,9 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023. Segment IT NetworksIm Geschäftsjahr 2023 erfolgte, nach der Lösung von Produktionsproblemen, im zweiten Halbjahr die endgültige Markteinführung zweier neuer eigener Produktreihen (CableMaster und LinkXpert). Im zweiten Halbjahr 2023 standen die Produkte in den benötigten Stückzahlen erstmalig zur Verfügung. Ein weiteres Produkt (NetXpert) mit hohem Umsatzpotential konnte durch den Ausfall eines Fertigungspartners erst im Dezember 2023 wieder geliefert werden und steht seitdem im benötigten Umfang zur Verfügung. Es kam auch im Jahr 2023 zu einer leicht geringeren Nachfrage nach dem "WireXpert". Eine neue Produktserie für den Vertrieb von Premium Spleißgeräten für die Glasfaserverkabelung steht seit dem zweiten Halbjahr neu zur Verfügung. Der Wandel von einer Vertriebsorganisation mit Fremdprodukten, wie zum Erwerbszeitpunkt vorherrschend, hin zu einer Produktorganisation mit eigenen Produkten, bedingte aber eine Korrektur des Firmenwertes in Höhe von 5,1 Mio. EUR. Die Korrektur belastete das Segment-EBIT stark. Wesentlich bedingt durch die fehlende Lieferbarkeit umsatzstarker Produkte sank im Segment IT Networks der Umsatz leicht von 7,7 Mio. EUR auf 7,3 Mio. EUR und es wurde ein EBITDA von -1,3 Mio. EUR (Vj. -1,2 Mio. EUR) sowie nach der vorstehend genannten Korrektur des Firmenwertes ein EBIT von -7,4 Mio. EUR (Vj. -2,3 Mio. EUR) erzielt. Das operative EBIT sank von -2,4 Mio. EUR auf -2,6 Mio. EUR. Geschäftsverlauf der Softing AGIm abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 4,2 Mio. EUR (Vj. Jahresüberschuss 0,2 Mio. EUR). Der Jahresfehlbetrag ergab sich insbesondere aufgrund gesunkener sonstiger betrieblicher Erträge und Kostensteigerungen sowie einem Überhang der Verlustübernahmen über die Erträge aus Gewinnabführung in Höhe von 3,3 Mio. EUR. Ertragslage Softing-KonzernDie primären finanziellen Leistungsindikatoren im Konzern sind die Umsatzerlöse, das erzielte operative EBIT und das EBIT. Im vergangenen Geschäftsjahr stieg der Konzernumsatz um 14,3 Mio. EUR auf 112,6 Mio. EUR, was einer Steigerung von 14,5 % entspricht. Das Segment Industrial zeigte hierbei einen Anstieg in den Umsatzerlösen von 11,1 Mio. EUR. Die aktivierten Eigenleistungen (Produktentwicklungen) betrugen 5,7 Mio. EUR und lagen somit 44 % über dem Vorjahresniveau. Der Anteil der aktivierten Eigenleistungen im Verhältnis zum Gesamtumsatz stieg im Geschäftsjahr 2023 von 4,0 % auf 5,0 %. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 3,7 Mio. EUR um 2,0 Mio. EUR auf 1,7 Mio. EUR gesunken. Der Rückgang beruht im Wesentlichen auf Umgliederungen im Vorjahr von zuvor im Eigenkapital erfassten Kursdifferenzen in Höhe von 2,0 Mio. EUR, die im Jahr 2022 in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden. Zudem wurden Zuschüsse aus der Teilnahme an einem Forschungsprogramm von 0,8 Mio. EUR vereinnahmt. Der Materialaufwand stieg um 3,6 Mio. EUR auf 51,9 Mio. EUR oder 7,3 %. Der Grund dafür liegt hauptsächlich in den Umsatzsteigerungen in den Segmenten. Insgesamt betrug die Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) 46,0 % (Vj. 49,1 %) und der Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) stieg überproportional von 50,0 Mio. EUR auf 60,8 Mio. EUR. Der Personalaufwand stieg aufgrund des für zukünftiges Wachstum ausgebauten Personalstands und inflationsbedingten erhöhten Lohnkostensteigerungen um 11,5 % auf 40,1 Mio. EUR. Zum Stichtag waren 432 Mitarbeiter im Softing-Konzern beschäftigt (Vj. 395), was einem Wachstum von rund 9 % entspricht. Die Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen/ Nutzungsrechte stiegen von 9,0 Mio. EUR auf 16,6 Mio. EUR. Ursächlich für den Anstieg war im Wesentlichen die außerplanmäßige Abschreibung auf Geschäfts- und Firmenwert (6,2 Mio. EUR) und selbsterstellte Software (2,0 Mio. EUR) in Höhe von zusammen 8,2 Mio. EUR. scrollen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 2,2 Mio. EUR auf 14,1 Mio. EUR. Diese Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 liegt darin begründet, dass wieder vermehrte Vertriebsaktivitäten und Reisetätigkeiten durchgeführt wurden. Auch fielen erhöhte Ausgaben für die IT-Sicherheit und Infrastrukturkosten, sowie Fremdleistungen an. Eine zentrale Größe für die Beurteilung und die Steuerung der Ertragslage ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von -2,7 Mio. EUR (Vj. 0,8 Mio. EUR) und lag damit unter der Prognose von 1-1,5 Mio. EUR aus dem Vorjahr. Wesentliche Ursache für die Abweichung sind trotz des deutlich besser verlaufenen Geschäfts im Segment Industrial, die Wertminderungen der Firmenwerten bei den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten. Das operative EBIT von 5,6 Mio. EUR (Vj. 3,3 Mio. EUR) lag deutlich über der Prognose aus dem Vorjahr von 3-3,5 Mio. EUR. da im operativen EBIT keine Abschreibungen und Wertminderungen auf selbsterstellte Vermögenswerte und Firmenwerte enthalten sind. Daher wirkte sich hier die positive Geschäftsentwicklung insbesondere im Segment Industrial stärker aus. Das Zinsergebnis und die übrigen Finanzaufwendungen beliefen sich auf -0,5 Mio. EUR (Vj. -1,3 Mio. EUR). Bei den übrigen Finanzerträgen/Finanzaufwendungen von 0,0 Mio. EUR (Vj. -1,0 Mio. EUR) handelte es sich im Vorjahr um eine Verminderung des beizulegenden Zeitwertes in Höhe von 1,1 Mio. EUR auf eine Minderheitsbeteiligung an der Yoma Solutions GmbH. Die Steuern stiegen um 1,8 Mio. EUR. Ursächlich hierfür war hauptsächlich das deutlich gestiegene Ergebnis vor Steuern aus den USA. Die Abschreibungen auf Firmenwerte und Selbsterstellte von 8,2 Mio. EUR haben zusätzlich keine Relevanz für die Steuerberechnung. Ertragslage Softing AGAls Management-Holding erzielte die Softing AG Umsatzerlöse nur durch die Leistungserbringung an die Tochtergesellschaften. Im Wesentlichen bestanden diese Leistungen in der aktiven Geschäftsführung in den Gesellschaften, sowie in der Unterstützung in Rechtsfragen und im Qualitätsmanagement. Die hierfür anfallenden Kosten wurden zu festgelegten Teilen an die Tochtergesellschaften belastet; nicht belastet wurden die Kosten für allgemeine Kontrollleistungen. Die Softing AG tritt nicht direkt am Markt auf, sondern erhält Erträge aus Beteiligungen und Ergebnisabführungsverträgen. Das Ergebnis aus Ergebnisabführungen ist die wesentliche Steuerungsgröße für die Softing AG und stellt den finanziellen Leistungsindikator dar. Im vergangenen Geschäftsjahr veränderten sich diese von -0,3 Mio. EUR auf -3,3 Mio. EUR. Ursächlich hierfür war eine Korrektur der Beteiligung der Softing Industrial Automation GmbH an der Softing IT Networks GmbH in Höhe von 4,1 Mio. EUR, einhergehend mit der Korrektur des Firmenwertes der IT Networks GmbH auf Konzernebene. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind aufgrund des letztjährigen Einmaleffekts durch Wechselkursgewinne von 2,7 Mio. EUR auf 0,1 Mio. EUR gesunken. Der Personalaufwand stieg aufgrund erhöhter variabler Gehaltskomponenten von 2,2 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 0,9 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR. Der Großteil des Anstiegs ergab sich aufgrund gestiegener Kapitalmarktkosten und erhöhten Währungsaufwendungen. Aufgrund leicht gestiegener Kosten im Zusammenhang mit der Steuerung der Tochtergesellschaften ergab sich für 2023 eine Erhöhung der Erlöse mit verbundenen Unternehmen von 3,1 Mio. EUR auf 3,2 Mio. EUR. Die Softing AG hat im Geschäftsjahr 2023 ihre Anteile an der Globalmatix AG, Liechtenstein sowie Forderungen gegenüber der Globalmatix AG, Liechtenstein, jeweils im Wesentlichen zum bisherigen Buchwert an die Softing North America Holding Inc. übertragen. Der Verkehrswert der Anteile lag zum Veräußerungszeitpunkt unterhalb des bisherigen Buchwerts. Die Kaufpreisforderung wird unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips zum Nennwert unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Durch die Übertragung zu Buchwerten wurden stille Reserven in der Beteiligung an der Softing North America Holding Inc. gehoben. Das Geschäft dient der Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals der Softing AG und erhöht das ausschüttbare Vermögen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden aus der Transaktion außerplanmäßige Abschreibungen von 12,8 Mio. EUR sowie Beteiligungserträge von 13,0 Mio. EUR ausgewiesen. Ferner hat die Softing AG im Geschäftsjahr Ihre Anteile an der Softing IT Networks GmbH und an der Softing Singapore Ltd. zum Buchwert an die Softing Industrial Automation GmbH veräußert. Zudem veräußerte die Softing AG ihre Darlehen an die Softing Industrial Automation GmbH. Die Softing Industrial Automation GmbH führte zum Jahresende einen Wertminderungstest für die Beteiligung an der Softing IT Networks durch. Das Ergebnis des Wertminderungstest ist in durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Softing Industrial Automation GmbH in der Gewinn- und Verlustrechnung der Softing AG enthalten. Für Verpflichtungen aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer im abgelaufenen Geschäftsjahr, wurden im Geschäftsjahr keine Steuerrückstellungen gebildet (Vj. 0,1 Mio. EUR). Der Jahresfehlbetrag beträgt -4,2 Mio. EUR (Vj. 0,2 Mio. EUR). FINANZLAGEFinanzlage Softing-KonzernFinanzmanagementIm Rahmen des Konzern-Finanzmanagements sind die deutschen Tochtergesellschaften in ein Cash Pooling einbezogen, das die Softing AG führt. Falls notwendig werden die Cashflows der Fremdwährungsgesellschaften durch klassische Termingeschäfte abgesichert. KapitalstrukturZum Jahresende 2023 belief sich das Eigenkapital des Softing-Konzerns auf 54,3 Mio. EUR (Vj. 61,8 Mio. EUR). Der Rückgang ist durch die Dividendenausschüttung im Mai 2023 sowie den Konzernverlust bedingt. Die Eigenkapitalquote erreichte 52,7 % (Vj. 55,9 %). Die langfristigen Schulden beliefen sich auf 21,3 Mio. EUR (Vj. 23,2 Mio. EUR). Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus der planmäßigen Tilgung von Darlehen in Höhe von 2,9 Mio. EUR. Die kurzfristigen Schulden stiegen um 2,0 Mio. EUR auf 27,5 Mio. EUR, im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg kurzfristiger Finanzschulden, dem Anstieg von Vertragsschulden und kurzfristigen finanziellen Schulden, gegenläufig war eine Rückführung von Schulden aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,5 Mio. EUR. InvestitionenIm vergangenen Geschäftsjahr investierte der Softing-Konzern 6,5 Mio. EUR (Vj. 5,0 Mio. EUR) in selbsterstellte und fremderstellte immaterielle Vermögenswerte. Die Investitionen in das übrige Anlagevermögen betrugen im Jahr 2023 1,4 Mio. EUR (Vj. 1,0 Mio. EUR), ohne den Anstieg der Nutzungsrechte nach IFRS 16. Hinsichtlich der segmentbezogenen Angaben zu Investitionen verweisen wir auf den Abschnitt Forschung und Entwicklung. LiquiditätDer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 9,0 Mio. EUR (Vj. 3,8 Mio. EUR) stieg in erster Linie aufgrund des erhöhten Perioden Cashflow von 13,5 Mio. EUR (Vj. 6,5 Mio. EUR) und dem Abbau von Forderungen in Höhe von 4,1 Mio. EUR, gegenläufig waren der Aufbau höherer Lagerbestände (4,7 Mio. EUR) und der Abbau von Schulden aus Lieferungen und Leistungen (-2,5 Mio. EUR). Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug 7,9 Mio. EUR (Vj. 6,1 Mio. EUR), größtenteils geprägt durch die Investitionen in Produktneuentwicklungen und Ersatzbeschaffungen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -3,1 Mio. EUR (Vj -0,7 Mio. EUR). Es erfolgten Rückzahlungen von kurz- und langfristigen Bankdarlehen in Höhe von 4,0 Mio. EUR und die Aufnahme neuer Darlehen von 4,1 Mio. EUR. Die dem Konzern zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel standen zum Jahresende bei 4,9 Mio. EUR (Vj. 6,8 Mio. EUR). Finanzlage Softing AGKapitalstrukturDas Eigenkapital ist von 47,0 Mio. EUR um 10,9 % auf 41,9 Mio. EUR gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen durch die Dividendenausschüttung im Mai 2023 sowie den aktuellen Jahresfehlbetrag bedingt. Die Eigenkapitalquote betrug 61,0 % (Vj. 65,0 %). Der Anstieg der Rückstellungen von 3,2 Mio. EUR auf 3,4 Mio. EUR basiert größtenteils auf einem Anstieg der Personalrückstellungen, im Bereich der variablen Vergütung und in den Pensionsrückstellungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sanken leicht von 4,5 Mio. EUR auf 4,4 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken leicht um 0,3 Mio. EUR, aufgrund einerseits der planmäßigen Tilgungen langfristiger Kredite und andererseits der Aufnahme von kurzfristigen Darlehen. LiquiditätDie Finanzierung der Tochtergesellschaften erfolgte fast ausschließlich durch das Cash-Pooling-System der Softing AG und eigene, operative Geldzuflüsse für Tochtergesellschaften, die nicht am Cash-Pooling-System teilnehmen. In geringem Umfang wurden separate Bankfinanzierungen von Tochtergesellschaften genutzt. Zur Finanzierung des festen Kaufpreises von OLDI sowie der Finanzierung der GlobalmatiX AG und von Produktinnovationen hat die Softing AG 2019 insgesamt Darlehen in Höhe von 14,0 Mio. EUR von zwei deutschen Geschäftsbanken aufgenommen, die am 31.12.2023 noch mit 6,7 Mio. EUR valutierten. Weiterhin besteht ein endfälliges Darlehen in Höhe von 2,5 Mio. EUR bis Mitte 2025. Die Finanzmittel betrugen zum Jahresende 3,0 Mio. EUR (Vj. 4,3 Mio. EUR). Es bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vj. 4,6 Mio. EUR). VERMÖGENSLAGEVermögenslage Softing-KonzernDie langfristigen Vermögenswerte beinhalten unter anderem immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmenwerte, das Sachanlagevermögen und latente Steueransprüche und repräsentierten Ende 2023 einen Anteil von 54,9 % der Bilanzsumme (Vj. 58,3 %). Dem gegenüber standen Eigenkapital und langfristige Schulden in Höhe von zusammen 73,4 % (Vj. 77,0 %) in der Bilanz. Die langfristigen Vermögenswerte sanken um 7,8 Mio. EUR auf 56,6 Mio. EUR. Die Gründe lagen, wie bereits oben beschrieben, hauptsächlich in der Anpassung der Firmenwerte der Softing IT Networks GmbH und der GlobalmatiX AG. Die kurzfristigen Vermögenswerte umfassen Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die kurzfristigen Vermögenswerte veränderten sich nur leicht von 46,1 Mio. EUR auf 46,5 Mio. EUR. Die Bilanzsumme sank im Geschäftsjahr auf 103,1 Mio. EUR (Vj. 110,4 Mio. EUR). Vermögenslage Softing AGDie Bilanzsumme der Softing AG verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Mio. EUR auf 68,6 Mio. EUR (Vj. 72,2 Mio. EUR). Die von der Softing AG gehaltenen Anteile an der Softing IT Networks GmbH und der Softing Singapore Pte Ltd wurden zu Buchwerten an die Softing Industrial Automation GmbH übertragen, gleichzeitig erfolgte bei der Softing Industrial Automation GmbH eine Kapitalerhöhung zu gleichen Werten. Die Anteile der GlobalmatiX AG wurden leicht über dem Buchwert (0,2 Mio. EUR) an die amerikanische Holdinggesellschaft übertragen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sanken somit von 30,6 Mio. EUR auf 22,9 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Bankdarlehen in Höhe von 2,8 Mio. EUR getilgt und kurzfristige Bankdarlehen in Höhe von 2,5 Mio. EUR neu aufgenommen. Die Softing AG hat sich im Zuge der Darlehensgewährung zur Einhaltung von Financial Covenants (Verpflichtung zur Einhaltung von Finanzkennzahlen) verpflichtet. Die Financial Covenants sind bezogen auf die Einhaltung einer bestimmten Eigenkapitalquote und eines maximalen Verschuldungsgrades bezogen auf den Konzern. Im Geschäftsjahr hat die Softing AG das Kriterium der Eigenkapitalquote und des maximalen Verschuldungsgrades erneut deutlich erfüllt. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen stiegen um 4,3 Mio. EUR auf 26,6 Mio. EUR aufgrund von neu ausgegebenen Darlehen und der Umwandlung des Kaufpreises der GlobalmatiX AG Anteile an die Softing North America Inc. in ein langfristiges Darlehen. Der Bestand an flüssigen Mitteln sank auf 3,0 Mio. EUR bedingt durch Darlehensrückzahlungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen von 14,6 Mio. EUR auf 15,6 Mio. EUR aufgrund gestiegener Forderungen aus Lieferung und Leistung. BERICHTERSTATTUNG ZU NICHT FINANZIELLEN LEISTUNGSINDIKATORENAls Technologie- und Entwicklungsunternehmen ist das Knowhow, die Qualifikation sowie die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter eine der wichtigsten Ressourcen für den nachhaltigen Unternehmenserfolg des Softing-Konzerns. Der Konzern misst daher den Mitarbeitern und ihrer Qualifikation besonders große Bedeutung bei. Das Wissen, die Fähigkeiten, die Weiterentwicklung und das Engagement der Mitarbeiter sind essenziell für den bisherigen und weiteren Erfolg des Softing-Konzerns. Der Konzern sieht daher die Mitarbeiterfluktuation als einen wichtigen nichtfinanziellen Leistungsindikator und bemüht sich die Fluktuation möglichst unter 10 % zu halten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sank die Mitarbeiterfluktuation in den deutschen Gesellschaften von 13,9 % auf 10 %, bedingt durch eine leichte Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt. Die ausländischen Niederlassungen zeigten eine ähnliche Mitarbeiterfluktuation. Zur weiteren Verbesserung dieser Kennzahl werden Maßnahmen getroffen. GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND DER LAGE DES SOFTING-KONZERNS UND DER SOFTING AGDer Geschäftsverlauf des Softing Konzerns zeigt eine erfreuliche Steigerung der Umsätze um 14,5 % in einem herausfordernden geopolitischen Umfeld. Die Auftragslage normalisierte sich im Verlauf des Jahres. Auf der Kostenseite führten jedoch Beschaffungsengpässe, eine höhere Inflation und einmalige Wertberichtigungen auf Firmenwerte zu einem deutlichen Kostenanstieg, so dass sich schließlich ein Konzernjahresverlust ergab. Dies führte in der Finanz- und Vermögenslage zu einem leichten Rückgang des Eigenkapitals und zu einer Reduktion des Zahlungsmittelbestands. Trotzdem hat sich die Finanz- und Vermögenslage des Softing-Konzerns, nach Ansicht des Vorstands in dieser durch Weltkrisen geprägten Zeit, als stabil erwiesen. Der Geschäftsverlauf der Softing AG war geprägt durch die Einnahmen aus Verrechnung an die Tochtergesellschaften für erbrachte Managementleistungen und die negativen Erträge aus den Ergebnisabführungsverträgen. Weiterhin erzielte die Softing AG Beteiligungserträge aus dem Verkauf der Anteile der GlobalmatiX AG an die amerikanische Holdinggesellschaft von 13,0 Mio. EUR. Im Zusammenhang mit den Beteiligungserträgen ergaben sich zudem außerplanmäßige Abschreibungen von 12,8 Mio. EUR vor der Veräußerung. Die Finanz- und Vermögenslage war belastet durch einen Jahresverlust. In Verbindung mit der Dividende ergab sich eine Verminderung des Eigenkapitals um 4,2 Mio. EUR. Nach Einschätzung des Vorstands ist die Finanz- und Vermögenslage weiterhin stabil. BERICHTE ZU CHANCEN, RISIKEN UND PROGNOSENCHANCENBERICHTDie dargelegten Ausführungen gelten gleichermaßen für den Softing-Konzern als auch für die Softing AG. Die Chancen und Risiken entstehen in den einzelnen Tochterunternehmen der Softing AG. Über die abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge bzw. Beteiligungserträge wirken sie sich direkt, gegebenenfalls mit einem zeitlichen Verzug zur IFRS-Rechnungslegung auch auf den Einzelabschluss der Softing AG aus. Segment IndustrialDurch den Auf- bzw. Ausbau strategischer Partnerschaften mit führenden Anbietern im Bereich der Automatisierung wird das Lösungsangebot rund um Datenkonnektivität weiter ausgebaut und daneben eine deutliche Steigerung der Sichtbarkeit von Softing erzielt. Die durch Partnerschaften geschaffenen Synergien bei Vertrieb und Vermarktung und die Positionierung der Gesellschaft als Lösungsanbieter stellen auch im Jahr 2024 eine Wachstumschance dar. Ein wesentlicher Treiber für Wachstum liegt weiterhin im Trend der OT/IT Konvergenz und der strategischen Entwicklung eines Angebots zur Cloud-Anbindung, also von Komponenten für die sog. Edge Connectivity. In diesem Bereich werden im Jahr 2024 erneut eine Reihe von Produkten am Markt eingeführt, die weiter zur Komplettierung des Angebots beitragen. Die Einführung einer neuen HW-Plattform zur Jahresmitte ermöglicht es zukünftig, alle containerisierten SW-Produkte auch in Form eines Gateways anzubieten, womit eine deutlich erhöhte Frequenz an Produkteinführungen erwartet werden kann. Das mittelfristige Ziel ist es, Softings Position als führenden Anbieter für Maschinen- und Steuerungskonnektivität im Bereich der Fabrikautomation zu erhalten, ganz unabhängig davon, welche Netzwerk-Architektur (Hardware versus Software, OT versus IT, Windows versus Linux) der Kunde präferiert. Vergleichsweise hohe Investitionsausgaben und damit verbundene lange Anlagen- und Technologielebenszyklen in der Prozessautomatisierung lassen eine weitere Digitalisierung von Feldgeräten wie Sensoren und Antriebselementen erwarten und begünstigen die Vermarktungschancen von Produkten, die Daten für sog. Asset Management Anwendungen zur Verfügung stellen. Die herausragende Position im Bereich Technologieintegration (OPC-Toolkits, PROFINET, PROFIBUS) soll weiter als Grundlage für den zukünftigen Geschäftserfolg dienen. Neben der Verbreiterung des Angebots liegt der Fokus auf einer Stärkung der Vertriebs- und Vermarktungsorganisation mit Fokus auf Internationalisierung in den dynamischen und investitionsstarken Weltregionen und einer engeren Integration der internationalen Softing-Niederlassungen. Die erstmaligen, äußerst erfolgreichen Teilnahmen an internationalen Messeveranstaltungen (Indien, Singapur) im Jahr 2023 bestätigen die internationalen Wachstumschancen, welche durch eine systematische Erweiterung der indirekten und direkten Vertriebskapazitäten, wie zum Beispiel in Frankreich, Indien und Spanien, flankiert werden. Weiterer Kapazitätsaufbau der Service-Abteilung an den Standorten in Singapur und Knoxville mit erstmalig globaler Support-Abdeckung wird den stetig steigenden Beratungsbedarf der Automatisierungskunden abdecken und zusätzliche Umsätze durch sog. SLAs (Service Level Agreements) beisteuern. Segment IT NetworksDie Softing IT Networks erneuerte in den vergangenen Jahren ihr Produktportfolio und der erfolgte Umzug der Fertigung der NetXpert und LinkXpert Serie von USA nach Deutschland brachte Softing IT Networks mehr Flexibilität und wesentlich effizientere und zuverlässigere Lieferwege. Somit wurde das mittlere Segment des Produktportfolios maßgeblich gestärkt. Im unteren Portfolio-Segment wurden mit CableMaster 210 und CableMaster FO weitere Produkte hinzugefügt, um das Gesamtangebot abzurunden. Die Verstärkung der Vertriebswege für das internationale Geschäft und des digitalen Auftritts der Business Unit haben wesentlich zum Ausbau des internationalen Bekanntheitsgrades geführt. Softing IT Networks wird im Jahr 2024 zusätzliche Produkte in Eigenmarke auf den Markt bringen, um weiterhin neuen Markttrends und Normen gerecht zu werden. Die genannten Investitionen und Marktaktivitäten bieten der Softing IT Networks daher perspektivisch hohe Chancen. Segment AutomotiveDie weltweit steigende Nachfrage an integrierten Lösungen rund um Test- und Bedatungsanwendungen in der Fahrzeugindustrie stärkt Softings Marktposition. Durch marktanerkannte Expertise in allen erforderlichen Kompetenzfeldern kann Softing Automotive nachhaltig und profitabel Wachstum generieren. Softing bietet seinen Kunden modulare und auf Standards basierende Produkte inklusive Integrationsprojekte von der Applikation bis zum Embedded Device inkl. "onboard" an. Wichtige Treiber bleiben weiterhin dezentralisierte Arbeitsabläufe bei unseren Kunden durch "Home-Office" bzw. "Mobiles Arbeiten". Effizienzsteigerungen bei unseren Kunden werden durch parallel, remote oder autark betriebene Lösungen erreicht. Softing konzentriert sich weiterhin auf strategische Zielkunden sowie Bestandskunden. Mit dem Einsatz der GlobalmatiX Telematik Lösung schaffen wir die Voraussetzung für die Digitalisierung unseres Connected Vehicle Konzeptes. Damit werden aufwendige Rückgabeprozesse für Rental-, Carsharing-, Abo- und Flottenbetreiber transparenter und kostengünstiger, sowie kundenfreundlicher. Ein schlüsselloser Zugang zum Fahrzeug kann die Vermietung auch dann ermöglichen, wenn die Station bereits geschlossen oder noch nicht geöffnet ist. Der Aufbau einer digitalen Fahrzeugakte (Car-CV) erhöht den Wiederverkaufswert der Fahrzeuge und reduziert Wartezeiten, denn der Verkaufsprozess kann gestartet werden, bevor das Flottenfahrzeug zurückkommt. Bagatellschäden, Tachostand und Wartung können beispielsweise schon aus der Ferne und wiederkehrend erfasst werden. Die Auswertung von "Big Data"-Anwendungen in Echtzeit und mit hoher Auflösung erfordert zunehmend "Cloud-basierende Plattformen" als Service-Dienstleistungen, die zwischenzeitlich auch von OEMs und deren Zulieferern nachgefragt werden. Dabei wird das Telematik Interface der GlobalmatiX zunehmend als verbundenes Telematik- und Datenlogger-Interface für Connected Battery, Connected Tire oder Connected Diagnostics eingesetzt. Das Telematik-Interface erfasst Sensordaten mit hohen Abtastraten, die in die Cloud-Datenbank übertragen und mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz und selbstlernenden Verfahren zu Geschäftsentscheidungen geführt werden. Das auf "Security by Design" basierende Sicherheitspatent der GlobalmatiX für Connected Vehicle hilft dabei weltweit Datentransaktionen aus dem Fahrzeug in die Cloud vor Fremdzugriffen zu schützen. Die Softing Engineering & Solutions GmbH verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 schon hohe Nachfrage und sieht diese etwa durch Outsourcing der Hersteller auch in den kommenden Jahren sowohl beim Engineering als auch im Bereich der Prüf- und Testsysteme. Zudem wurde das bisherige Portfolio im vierten Quartal 2023 um den Bereich Prüfstandlösungen, u.a. für elektrische LKW-Achsen, erweitert. Dies ist ein weiterer Ansatz für aktuelle und zukünftige Fahrzeugtechnologien. Das gesamte Portfolio ist nicht abhängig von der Art des Antriebs. Die Softing Engineering & Solutions GmbH bedient sowohl die Welt der Verbrennungsmotoren als auch alle neuen Antriebskonzepte. RISIKOBERICHTDie dargelegten Ausführungen gelten gleichermaßen für den Softing-Konzern als auch für die Softing AG. Die Risiken entstehen in den einzelnen Tochterunternehmen der Softing AG. Über die abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge bzw. Beteiligungserträge wirken sie sich direkt, gegebenenfalls mit einem zeitlichen Verzug zur IFRS-Rechnungslegung auch auf den Einzelabschluss der Softing AG aus. Die aufgeführten Risiken betreffen alle Segmente. Softing ist ein international tätiges Unternehmen auf dem Gebiet der industriellen Automatisierungstechnik, der Fahrzeugelektronik und Netzwerkkommunikation. Es ist mit einer Reihe von Risiken konfrontiert, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Dies betrifft insbesondere Risiken, die aus der Marktentwicklung, der Positionierung von Produkten und Dienstleistungen, aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung, sowie aus kaufmännischen Vorgängen resultieren. Die Geschäftspolitik besteht darin, vorhandene Geschäftschancen bestmöglich zu nutzen. Aufgabe der Risikopolitik ist es, die damit verbundenen Risiken sorgfältig abzuwägen. Risikomanagement ist daher fester Bestandteil aller Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Das Risikomanagement-System des Softing-Konzerns bzw. der Softing AG umfasst Risiken und Chancen gleichermaßen. Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert. Sie beinhalten Aussagen zu Risikostrategie, Risikobereitschaft und Geltungsbereich. Bei der Risikoanalyse erfolgt eine Beurteilung der identifizierten Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit (Quantitätsdimension) und der möglichen Schadenshöhe (Intensitätsdimension). Seit Herbst 2023 setzt Softing die Risikomanagement-Software CRISAM ein, die zur Berechnung Schadenswirkung moderne statistische Methoden (z.B. Monte-Carlo-Simulation) einsetzt und damit den erhöhten Anforderungen des IDW PS 340 entspricht. Der Risikobewertung sind jedoch insbesondere im Bereich der operativen Risiken praktische Grenzen gesetzt, da die Anzahl der möglichen Risiken hoch ist, die Risikodaten häufig jedoch nur unvollständig vorliegen. Da der Aufwand für das Risikomanagement im vertretbaren Rahmen liegen sollte, muss daher in vielen Risikobereichen auf eine subjektive Risikoeinschätzung zurückgegriffen werden. Risikotragfähigkeit ist das maximale Risikoausmaß, welches das Unternehmen ohne Gefährdung seines Fortbestands tragen kann. Es versteht sich also als Gegenüberstellung des Gesamtrisikos mit den zur Risikodeckung verfügbaren finanziellen Mitteln, der sogenannten Deckungsmasse. Bei letzterer handelt es sich um betriebswirtschaftliche Kapazitäten der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, welche im Falle von Risikoeintritten zur Abfederung der Auswirkungen herangezogen werden. Ist dabei das Verhältnis von Deckungsmasse zu Gesamtrisiko nicht ausreichend, können Unternehmen im Falle des gleichzeitigen Eintritts unterschiedlicher Risiken in eine Bestandgefährdung geraten. Zum Ende des Geschäftsjahres geht der Vorstand von bestehender kurzfristiger Deckungsmasse in Höhe von 4,9 Mio. EUR freien Zahlungsmitteln aus. Zudem bestehen nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 3,2 Mio. EUR sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die die Schulden aus Lieferungen und Leistungen um 5,5 Mio. EUR übersteigen. Um die Risiken bewerten zu können, werden sie in verschiedene Risikoklassen eingeteilt. Aus dem Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensmaß ergibt sich die Risikoklasse:
Der Konzern unterscheidet folgende Risikoklassen: a. Klasse 1: Geringe Risiken sind für das Unternehmen unwesentlich und es sind keine Maßnahmen zur Risikoreduktion zu vereinbaren. b. Klasse 2: Mittlere Risiken bestehen bei einem begrenzten Schadensausmaß und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Effiziente und effektive Maßnahmen reichen aus, um mittlere Risiken zu reduzieren oder im Ernstfall rasch zu bewältigen. c. Klasse 3: Hohe Risiken einschließlich potenziell bestandsgefährdender Risiken haben im Vergleich zu mittleren Risiken ein höheres Ausmaß und/oder eine größere Eintrittswahrscheinlichkeit. Sie sollten durch geeignete Kontrollen oder Prozessoptimierung reduziert werden. Wenn möglich, sollte das erhebliche Bruttorisiko durch geeignete Maßnahmen auf die mittlere oder kleine Risikostufe reduziert werden. Bei bestandsgefährdenden Risiken sind Maßnahmen zur Reduktion des Bruttorisikos sind zwingend und unmittelbar einzuleiten. Um die Risiken überwachen und steuern zu können, nutzt der Konzern eine Reihe von Kontrollsystemen. Dazu gehört neben der Software CRISAM auch ein unternehmenseinheitlicher Planungsprozess. Die Erreichung der Geschäftsziele und die damit verbundenen Risiken werden regelmäßig überwacht, ebenso die Prozesse der Rechnungslegung. Im Berichtszeitraum wurden auch die Risiken in den einzelnen Geschäftsprozessen periodisch erfasst, analysiert und bewertet. Dabei wurde auch abgeschätzt, ob sich Einzelrisiken, die isoliert betrachtet von nachrangiger Bedeutung sind, in ihrem Zusammenwirken zu einem bestandsgefährdenden Risiko entwickeln können. Die im Folgenden genannten Risikofaktoren könnten Geschäftsentwicklung, Finanzlage und Ergebnis stark negativ beeinflussen. Unerwähnt bleiben Risiken, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als wenig geschäftsrelevant erachtet werden. LieferkettenrisikenIm Jahr 2023 und vorausblickend bleiben die längerfristig wirkenden ökonomischen Verwerfungen im Vordergrund, die sich u.a. durch die wirtschaftlichen Verwerfungen des russischen Vernichtungskrieges ergeben. Hierzu zählt eine angespannte Lieferkette und damit in Verbindung stehend das Risiko möglicher Umsatzverschiebungen und -ausfälle sowie teilweise sprunghafte Preissteigerungen bei Lieferanten, mit denen die Softing AG umgehen muss. Ein weiteres, das Beschaffungsrisiko verstärkendes Risiko, sieht Softing in einem Konflikt zwischen China und Taiwan/USA, der die Beschaffungskrise bei elektronischen Bauteilen in neue Dimensionen bringen könnte und auf die Softing auch nur partiell reagieren könnte. Dem gestiegenen Risiko von Lieferverzögerungen begegnet die Softing AG teilweise mit neuen Lieferanten, dem Ersatz von bestimmten Teilen in Produkten und wo möglich mit erhöhten Sicherheitsbeständen. Trotz der Maßnahmen lassen sich die Risiken nicht vermeiden. Es besteht die Möglichkeit von Umsatzverschiebungen in spätere Perioden. Durch Lieferengpässe können sich bei Softing ferner höhere Einstandspreise ergeben, falls auf teurere Produkte ausgewichen werden muss, um die Lieferfähigkeit zu gewährleisten. Wir begegnen diesem Risiko mit Preiserhöhungen und direkten Abstimmungen mit unseren Kunden zum Thema Preis versus Lieferzeit. Dem Risiko von Lieferantenverzögerungen und sprunghafter Preissteigerungen bzw. steigender Beschaffungspreise bei Softing Produkten begegnet die Softing AG teilweise durch erhöhte Lagerbestände, langfristige Beschaffungsverträge und Vereinbarungen zur Kostenübernahme mit Kunden. Die Lieferkettenrisiken werden in Risikoklasse 3 kategorisiert. Markt- und AbsatzrisikenDes Weiteren nehmen die geopolitischen Unsicherheiten etwa durch den russischen Vernichtungskrieg in der Ukraine weiter deutlich zu. Die beschlossenen Sanktionen können zu einer schwächeren Nachfrage führen. Da der Softing-Konzern seine Kunden im Wesentlichen auf den westlichen Raum konzentriert hat, sieht der Softing-Konzern keine direkten Folgen für sich, jedoch könnte ein sich zuspitzender Konflikt etwa zu Energieknappheit und einem wirtschaftlichen Abschwung führen, von dem auch die Softing AG betroffen wäre. Als generelle Vorsorge dagegen verfolgt die Softing AG ein Finanzierungs- und Kapitalmanagement, welches einen Puffer gegen unerwartete plötzliche Risiken vorsieht. Grundsätzlich besteht jedoch immer das Risiko der Unterauslastung und des Drucks auf die zu erzielenden Erlöse aufgrund etwa von sich verschiebenden Umsätzen bedingt durch Lieferkettenproblematiken bei Kunden oder Nachfrageabschwächungen. Softing begegnet diesen Risiken mit einem konsequenten Kostenmanagement sowie flexiblen Arbeitszeitmodellen, um sich schnell an Nachfrageänderungen anpassen zu können. Insgesamt wird dieses Risiko der Risikoklasse 3 zugeordnet. Würden die Risikomanagementmaßnahmen nicht greifen, könnte daraus eine Bestandsgefährdung resultieren. Entwicklungs-/ProduktrisikenDas Marktgeschehen ist geprägt von einem raschen Wandel der eingesetzten Technologien. Damit verbunden ist die Gefahr, dass erworbenes Knowhow durch eine unvorhergesehene Marktentwicklung wertlos wird. Dies kann zu Wertberichtigungen von aktivierten Firmenwerten und Entwicklungskosten führen und langfristig die Umsatz- und Ertragsentwicklung negativ beeinträchtigen. Softing reagiert auf dieses Risiko, indem es in einer Vielzahl von nationalen und internationalen Arbeitsgruppen aktiv mitarbeitet. So lassen sich Technologietrends frühzeitig erkennen und mitgestalten. Insbesondere die Automobilzulieferindustrie befindet sich derzeit in einem länger anhaltenden Transformationsprozess. Der Konzern konnte sich dieser Entwicklung in den vergangenen Jahren und im aktuellen Berichtsjahr nicht entziehen und investiert daher weiterhin in neue Entwicklungen (insbesondere im Telematikbereich) und achtet auf das Kostenniveau, um mittel- und langfristig die Profitabilität nachhaltig zu steigern. Im Segment IT Networks hat Softing hohe Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte und der Verbreiterung der Produktpalette unternommen, die nun sukzessive in den Markt eingeführt werden. Sollte eine mittel- und langfristige Erholung in dem Bereich jedoch ausbleiben, würde dies das Ertragsniveau des Konzerns dauerhaft belasten und die Entwicklung des Softing Konzerns beeinträchtigen. Der Konzern sieht den Eintritt des Szenarios als nicht wahrscheinlich an. Bei Eintritt des Szenarios wären die finanziellen Auswirkungen jedoch groß für die Ertragslage der Gesellschaft, da sich Wertberichtigungen des Geschäfts- und Firmenwertes sowie der aktivierten Entwicklungskosten ergeben könnten. Das Entwicklungsrisiko wird daher insgesamt der Risikoklasse 3 zugeordnet. BetriebsrisikenIn Teilen des Geschäfts, sowohl im Segment Industrial als auch im Segment Automotive ist der Konzern in komplexe Entwicklungsprojekte der Kunden eingebunden. Diese Projekte beinhalten ein Realisierungsrisiko bezüglich des geplanten Kosten- und Zeitrahmens. Überschreitungen können zu einer Verschlechterung der Ertragslage sowie zu Schadenersatzansprüchen führen. Softing begegnet diesem Risiko dadurch, dass derartige Projekte nach einem im Qualitätsmanagement-System definierten Verfahrensmodell geplant und der Projektfortschritt sorgfältig überwacht wird. Der Konzern investiert kontinuierlich, um den bereits hohen Qualitätsstandard bei Softing weiter zu verbessern. Die Produkte und Dienstleistungen des Konzerns finden Verwendung in der Produktion von industriellen Gütern. Ausfall oder Fehlfunktion könnte zu erheblichen Schäden an Personen und Sachen führen. Softing senkt dieses Risiko durch einen sorgfältigen, auf den jeweiligen Anwendungszweck abgestimmten Entwicklungsprozess. Die wesentlichen verbleibenden Restrisiken werden durch Versicherungsverträge gedeckt. Insgesamt wird dieses Risiko der Risikoklasse 2 zugeordnet. Finanzwirtschaftliche RisikenKreditrisiken haben in der Vergangenheit keine wesentliche Rolle gespielt. Durch den restriktiven Kreditmanagement-Prozess erkennt der Konzern drohende Insolvenzfälle schneller und könnte rechtzeitig gegensteuern. Als Ergebnis der gesamten Maßnahmen waren auch 2023, trotz erhöhter Risiken in der Ukrainekrise, keine wesentlichen Forderungsausfälle zu verzeichnen. Die Kunden des Softing-Konzerns sind zum großen Teil namhafte und führende Industrieunternehmen. Insgesamt wird dieses Risiko als kleines Risiko eingeschätzt. Dieses Risiko wird der Risikoklasse 1 zugeordnet. Verwendung von FinanzinstrumentenDer Konzern ist durch seine Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Das Risikomanagement zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Im Konzern werden derivative Finanzinstrumente nicht in Anspruch genommen. Der Konzern ist aufgrund seiner internationalen Ausrichtung einem Währungsrisiko ausgesetzt, bei dem insbesondere Währungsschwankungen des USD, des britischen Pfunds, des Schweizer Frankens und des Singapur Dollars einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Ein Großteil der Transaktionen ist von Natur aus abgesichert, da die Transaktionen innerhalb des Währungsraums durch die amerikanische Tochtergesellschaft abgewickelt werden. Die Restrisiken aus Transaktionen in Fremdwährung hält der Konzern für vertretbar, so dass bewusst keine Währungssicherungsinstrumente eingesetzt werden. Bei Sonderfällen kann der Konzern im Ausnahmefall Absicherungen z. B. über kurzlaufende Devisentermingeschäfte vornehmen. Zur Absicherung der Finanzierung setzt der Konzern auf feste Kreditzinsen für langfristige Darlehen. Für die bestehenden variabel verzinsten Kontokorrentlinien wurde keine Zinssicherung vereinbart. Eine Absicherung gegen Schwankungen des Zinsniveaus über die Vereinbarung von Festzinskrediten findet nicht statt. Zur Absicherung von Forderungsausfällen werden keine gesonderten Finanzinstrumente gehalten. Aufgrund der hohen Bonität des Kundenstamms sind die Risiken von Forderungsausfällen gering. Zur weiteren Erhöhung der Liquidität nimmt der Konzern an einem Reverse-Factoring Programm eines Großkunden in den USA teil. Dabei werden Forderungen an eine namhafte Bank veräußert und der Konzern erhält unmittelbar nach Ankauf die Zahlungen. Über die hier beschriebenen Finanzinstrumente hinaus hält die Gesellschaft keine weiteren Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft wesentlich sind. Insgesamt wird dieses Risiko als Risiko der Klasse 2 eingeschätzt. WährungsrisikenEin nicht unerheblicher Teil seiner Geschäftstätigkeit hat der Konzern in den USA. Insbesondere die Softing AG hat im Einzelabschluss hohe USD-Fremdwährungsausleihungen. Währungsschwankungen insbesondere des USD können daher die Ertrags- und Vermögenslage des Konzerns sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Der Konzern sieht das Risiko als mittleres Risiko an. Nur in Einzelfällen sichert sich der Konzern gegenüber Währungsrisiken ab. Insgesamt wird dieses Risiko in Risikoklasse 2 eingeordnet. InformationssicherheitsrisikenWie bei allen Unternehmen hängt das reibungslose Funktionieren der Geschäftsprozesse von der Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur ab. Angriffe aus dem Internet oder sonstige Ausfälle und Schäden in der IT-Infrastruktur stellen eine ernste Bedrohung für die Funktionsfähigkeit des Unternehmens dar. Softing hat geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner IT-Infrastruktur getroffen und überwacht und überprüft die Wirksamkeit ständig. Das Thema Cybersicherheit und die etwaige drohende Ausweitung der Kriegshandlungen auf diesem Feld werden bei Softing sehr ernst genommen. Die Empfehlungen der Behörden wurden umgesetzt und auch aktuell angepasst. Eine Abstimmung und ein Vergleich mit anderen Unternehmen finden statt, um den eigenen Standort zu bestimmen. Es werden in Cybersicherheit nicht unerhebliche Summen investiert und das Personal wird laufend geschult. Vor einem Cyberangriff ist kein Unternehmen gefeit, darum gilt es auch die Resilienz und Wiederherstellbarkeit von IT-Systemen zu trainieren und alle Mitarbeiter zur Wachsamkeit anzuhalten. Softing erreichte im ersten Halbjahr 2022 die TISAX Level 3 Zertifizierung für die Datensicherheit im Automobilsektor. Insgesamt wird dieses Risiko als Risiko der Klasse 1 eingeschätzt. PersonalrisikenDer wirtschaftliche Erfolg des Softing-Konzerns beruht zu einem wesentlichen Teil auf den Fähigkeiten und Qualifikationen der Mitarbeiter. Aus diesem Grund werden alle Mitarbeiter permanent geschult, um zu gewährleisten, dass die Qualität der Leistungen den Anforderungen der Kunden entspricht. Auf dem Arbeitsmarkt herrscht derzeit ein intensiver Wettbewerb um hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte. Für eine wertsteigernde Entwicklung des Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter eine wesentliche Voraussetzung. Deshalb ist Softing bestrebt, neue, sehr gut ausgebildete Mitarbeiter zu gewinnen, diese optimal zu integrieren, zu fördern und eine langfristige Zusammenarbeit aufzubauen. Den Mitarbeitern werden neben attraktiven Anstellungsbedingungen gezielte Schulungen und Fortbildungen angeboten. Dennoch besteht das latente Risiko, dass geeignete Fach- oder Führungskräfte nicht rechtzeitig am Markt akquiriert werden können und dass dies negative Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben könnte. Insgesamt wird dieses Risiko in Risikoklasse 2 eingeordnet. CompliancerisikenBisher ist kein Compliance-Fall bei Softing aufgetreten. Trotzdem nehmen Vorstand und Rechtsabteilung den Themenkomplex Compliance unverändert sehr ernst. Durch Teilnahme an Workshops und Vortragsserien stellt der Konzern sicher, die jeweils aktuellen Trends und Themen aufzunehmen und diese auf die Verhältnisse bei Softing abzubilden. Akute Risiken, die den Bestand des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen, liegen nach Einschätzung des Managements derzeit nicht vor. Basierend auf der Risikopolitik und der aktuellen Einschätzung der Risiken wird die Risikogefährdung sowohl für den Konzern als auch für die Softing AG als beherrschbar erachtet. Trotz vielfältiger politscher Verwerfungen wird sich die Finanz- und Vermögenslage im Jahr 2023 voraussichtlich verbessern. Für das Geschäftsjahr 2023, ist der Vorstand der Auffassung, dass die nicht durch Versicherungen gedeckten Restrisiken auch bei ungünstiger Entwicklung durch den Konzern getragen werden können. Insgesamt wird dieses Risiko der Klasse 2 zugeordnet. Der Vorstand informiert sich laufend über etwaige Änderungen in den Zollregularien und kann kurzfristige Maßnahmen bei Änderungen treffen. PROGNOSEBERICHTDer Konjunkturmotor stottertLaut Institut für Weltwirtschaft (IfW) mühte sich die deutsche Wirtschaft. Im kommenden Jahr dürfte die Wirtschaftsleistung grundsätzlich zulegen. Eine große konjunkturelle Dynamik ist aber nicht absehbar. Vor allem die recht kräftigen Zuwächse des real verfügbaren Einkommens werden den privaten Konsum anschieben. Die Zinswende belastet jedoch weiterhin massiv die Baubranche und Größere Impulse seitens der Weltwirtschaft lassen auf sich warten und stehen im Risiko der anhaltenden militärischen Aggression Russlands. Militärisch und wirtschaftlich noch weit relevanter ist die von China ausgehende Unsicherheit im Südchinesischen Meer. Zudem wird die sich nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Nachtragshaushalt 2021 abzeichnende Konsolidierung die wirtschaftliche Expansion bremsen, da die amtierende Bundesregierung dem Anwachsen konsumtiver Sozialausgaben Vorrang vor Investitionen einräumt. Bezüglich der genauen Ausgestaltung der Einsparungen besteht ebenso Unsicherheit wie über deren wirtschaftliche Auswirkungen. In der Prognose senkt die fehlende Ausrichtung auf Investitionen die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts auf gerade einmal 0,3 Prozentpunkte im Jahr 2024. Insgesamt rechnet das IfW nun mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts für das kommende Jahr von 0,9 % und damit mit einer langsameren Gangart als in der Herbstprognose (1,3 %). Im Jahr 2025 dürfte die Wirtschaftsleistung um 1,2 % zulegen (Herbstprognose: 1,5 %). Im laufenden Jahr fällt das Minus mit 0,3 % etwas niedriger aus als im Herbst erwartet (-0,5 %). Die Inflation ist zunächst gesunken. Für die kommenden beiden Jahre schätzt das IfW Raten von 2,3 % (2024) und 1,8 % (2025), nach 5,9 % im laufenden Jahr. Die geringe wirtschaftliche Dynamik hinterlässt Spuren am Arbeitsmarkt. Der demographische Wandel und damit verbunden der Fachkräftemangel wirken dem aber entgegen. Segment IndustrialDie Softing Industrial Automation GmbH sieht sich trotz des weiterhin volatilen Wirtschaftsumfelds technologisch und angebotsseitig nach wie vor sehr gut aufgestellt, um die ambitionierten Wachstumsziele auch für 2024 zu erreichen. Durch strukturelle Veränderung und strategische Fokussierung im Bereich von Vertrieb und Vermarktung wird diese optimistische Einschätzung gestützt und durch die Schaffung weiterer Synergieeffekte innerhalb des Softing-Konzerns flankiert. Risiken resultieren unverändert aus dem anhaltenden Fachkräftemangel, die Situation hinsichtlich der Bauteilbeschaffung hat sich hingegen weitestgehend entspannt. In den USA bleiben die Geschäftsaussichten auch für 2024 gemischt. Das Produktangebot für ein breit gefächertes Kundenspektrum, weiter optimierte Vertriebsstrukturen und die verbesserte Produktverfügbarkeit bieten Chancen. Der Konzern geht jedoch im Vergleich zum Rekordjahr 2023 von einem niedrigeren Umsatz und operativem Ergebnis aus. Durch das derzeitig vorherrschende wirtschaftliche Umfeld mit hoher Inflation, den Präsidentschaftswahlen und der Neuausrichtung der nordamerikanischen Industrie besteht jedoch ein erhebliches Maß an Unsicherheit. Segment AutomotiveViele Kunden suchen unverändert in den Themenbereichen "effizienzsteigernde Tools und Lösungen" nach strategischen Lieferanten, um die technologischen Herausforderungen der Zukunft erfolgreich meistern zu können. Hier liegt für das Segment Automotive weiteres Umsatzpotential. In den kommenden Jahren werden insbesondere rund um das Thema 'Test & Flash' von Fahrzeugen eine Vielzahl neuer Technologien und Vorgehensweisen eingeführt werden, so dass das Segment mit seinem Produktportfolio gut aufgestellt ist. Angesichts wieder funktionierender Lieferketten sowie eines neu aufgesetzten Marketing- und Vertriebskonzepts wird auch GlobalmatiX das Wachstum im Jahr 2024 beschleunigen. Der weitere Rollout von angelaufenen Großkundenprojekten wird weiterhin umgesetzt, spannende Pilotinstallationen konnten aufgesetzt werden und daraus auch erste Aufträge generiert werden. Die Liefer- und Installationsvolumina für 2024 umfassen 5-stellige Größenordnungen. Unsere Kunden verfolgen zudem unverändert ambitionierte Expansionsziele über Deutschland hinaus. Segment IT-NetworksDie Kombination aus neuen Produkten, neuen Vertriebspositionen und dem Ausbau des Vertriebsgebiets wird das Segment IT Networks nun schrittweise in Ertrag und Wachstum führen - insbesondere nachdem die Produktionssituation im Jahr 2023 stark verbessert wurde. So steht ab 2024 ein Produktportfolio mit drei Produktlinien in unterschiedlichen Ausprägungen und einer Vielzahl abgestufter Produkte zur Verfügung. In den Bereichen Zertifizieren, Qualifizieren und Verifizieren wird Softing dadurch seinen Anspruch als Technologieführer weiter untermauern. Da der Anteil an webbasierten Verkäufen bei den Partnern weiterhin stetig wächst, bieten sich hier nach wie vor Möglichkeiten für Softing IT Networks, die Eigenprodukte in weiteren Märkten zu platzieren. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024 des Softing-KonzernsErklärtes Ziel bleibt, die operative Exzellenz des Konzerns durch die Optimierung einer regional balancierten und einer inhaltlich fokussierten Marktdurchdringung weiter zu steigern. Dieser Weg wird auch im Geschäftsjahr 2024 konsequent weiterverfolgt. Aufgrund der Ausrichtung des Softing-Konzerns, Rückmeldungen von Kunden und einem guten Auftragsbestand aus dem Vorjahr sieht Softing für das Geschäftsjahr 2024 gute Chancen für eine stabile Umsatzsituation. Wir rechnen mit einer starken Verbesserung in EBIT und Konzernjahresüberschuss, durch den Wegfall von Sonderaufwendungen, im Vergleich zum Jahr 2023. Dem stehen auch im Jahr 2024 weiterhin eine Reihe unvermeidbarer Unsicherheiten in der konjunkturellen Entwicklung sowohl in Europa als auch in Asien und Nordamerika gegenüber. Anhaltenden Einbrüchen an den Nachfragemärkten würde sich auch Softing nicht entziehen können. Externe Risiken sind in der Prognose als dämpfende Einflussfaktoren berücksichtigt. Als Technologiekonzern mit Führungsanspruch muss und wird Softing den technischen Wandel auch zukünftig aktiv mitgestalten. Die Geschwindigkeit des Wandels nimmt dabei in allen Segmenten weiter deutlich zu. Daher sind auf Basis des durch Bestand und Zukäufe verfügbaren Knowhows auch für das Jahr 2024 umfangreiche Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten geplant. Im Jahr 2024 planen wir in Summe tendenziell eine leicht niedrigere Aktivierung von Entwicklungskosten, aufgrund hoher Investitionen in neue Produkte im Jahr 2023. Einige Produktlinien werden aufgrund der Fertigstellung abnehmende Investitionen erfahren, wo hingegen neue Zukunftstechnologien und -produkte angeschoben werden. Dem gegenüber stehen Chancen auf überproportionale Erträge im Bestandsgeschäft z. B. in der Prozess- und Fertigungsindustrie, bei Softing gebündelt im Segment Industrial. Aufgrund neuer Produkte erwarten wir weiter ein starkes Wachstum bei unseren hauseigenen Produkten im Segment IT Networks. Im Segment Automotive ist in erster Linie die Beauftragung von Neuprojekten durch Großkunden entscheidend, auch wenn diese im laufenden Jahr nur einen schwachen Einfluss auf den Umsatz haben werden, dafür aber die Basis für Wachstum in den Folgejahren bildet. Die Grundlagen wurden hierfür im Jahr 2023 geschaffen. Es bleibt weiterhin bei der Einschränkung durch die bereits erwähnten Risiken. Die wirtschaftlichen Verwerfungen in Deutschland, aufgrund einer verfehlten Industrie- und Energiepolitik, der weiterhin schwelende Ukrainekrieg und weitere aktuelle und drohende Krisen werden im Jahr 2024 und in mittlerer Zukunft eine große Rolle in der Geschäftsentwicklung spielen. Sicher ist, dass nichts sicher ist, darum sind wir vorsichtshalber misstrauisch. Die immer wieder aufflammende Unsicherheit hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit wiederum schwer abschätzbaren Auswirkungen auf wichtige Kundensegmente der Softing AG resultieren in einer unverändert hohen Prognoseunsicherheit für den weiteren Verlauf der Geschäftsentwicklung. Sie beeinträchtigen die Prognosefähigkeit erheblich. Diese spezifischen Rahmenbedingungen sind in Ergänzung zum Transformationsprozess in der Automobilindustrie zu sehen und erschweren eine zuverlässige und realistische Einschätzung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024. Der Vorstand geht in seiner Planung, weiterhin von einer normalen Beschaffungssituation von elektronischen Bauteilen im Jahr 2024 aus. Sollte sich aber ein erhöhtes Konflikt- bzw. Kriegspotential zwischen China und Taiwan im Laufe des Jahres ergeben, würden sich die Probleme in der Beschaffung von elektronischen Bauteilen aus der damaligen Coronakrise noch verstärken. Auf Konzernebene wird konjunkturbedingt ein Umsatz zwischen 105 Mio. EUR und 113 Mio. EUR erwartet. Zu berücksichtigen ist der geplant rückläufige Geschäftsverlauf im Segment Industrial beim Umsatz und dem operativen EBIT aufgrund der US-amerikanischen Tochter OLDI Inc., der 2023 durch die Abarbeitung sehr hoher Auftragsbestände aus dem Jahr 2022 geprägt war. In den Segmenten Automotive und IT-Networks gehen wir von einem starken Umsatzwachstum und einem deutlich verbessertem operativen EBIT aus. Durch die Schwäche im deutschen Markt und weltweiten negativen Signalen in den verschiedenen Segmenten gehen wir von einer erhöhten Prognoseunsicherheit aus. Aufgrund des Wegfalls des Einmaleffektes durch die außerplanmäßigen Wertminderungen im Jahr 2023, erwarten wir im Konzern ein stark verbessertes positives EBIT. Dies führt zu einer positiven EBIT-Erwartung im Konzern im Bereich von 3,2 bis 4,6 Mio. EUR. Für das operative EBIT rechnet der Vorstand in einem Bereich von 5,0 bis 7,0 Mio. EUR. Bei den nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ist geplant, das erreichte Niveau im Geschäftsjahr 2023 weiter zu halten. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024 der Softing AGDie Softing AG ist von den oben dargestellten Ergebnissen abhängig. Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Softing AG aufgrund der geplanten Ergebnisse von Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Dividenden in Höhe von bis zu 0,5-1,0 Mio. EUR aus. Das geplante Ergebnis vor Steuern wird sich, die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen und Dividenden vorausgesetzt, zwischen 0,5 Mio. EUR und 1,0 Mio. EUR bewegen. INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESSBegriffsbestimmungen und Elemente des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Softing-KonzernDas interne Kontrollsystem im Softing-Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Im Softing-Konzern besteht das interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im Softing-Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen (z. B. "Vier-Augen-Prinzip") sind auch die maschinellen IT-basierte Prozesskontrollen ein Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist hinsichtlich der Konzernrechnungslegung auf das Risiko der Falschaussage in der Konzernbuchführung und der externen Berichterstattung ausgerichtet. Im Softing-Konzern umfasst das Risikomanagementsystem neben dem operativen Risikomanagement, das auch den Risikotransfer auf Versicherungsgesellschaften durch die Absicherung von Schadens- oder Haftungsrisiken sowie den Abschluss geeigneter Sicherungsgeschäfte zur Begrenzung von Fremdwährungsrisiken beinhaltet, konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung ist im Softing-Konzern ein "Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken" gemäß § 91 Absatz 2 AktG eingerichtet. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem sind im Abschnitt "Risikobericht" enthalten. Im Rahmen der Risikoberichterstattung wird der Vorstand regelmäßig über Risiken informiert. Risiken werden dabei frühzeitig identifiziert und bewertet. Die Berichterstattung erfolgt über alle Gesellschaften, wobei die erfassten Risiken aufgelistet und bewertet werden. Der Vorstand verantwortet die Definition geeigneter Risikosteuerungsmaßnahmen. Wesentliche Einzelrisiken werden unabhängig vom Turnus aufgenommen und unverzüglich berichtet. Einsatz von IT-SystemenDie Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt in den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen der deutschen Gesellschaften in dem Buchhaltungssystem des Herstellers IFS. Unsere ausländischen Tochtergesellschaften greifen auf lokale Anbieter von Buchhaltungssystemen zurück. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der Softing AG werden durch die Tochterunternehmen die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen in standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann zentral bei der Softing AG zunächst in das Konsolidierungssystem eingestellt werden. Als Konsolidierungssystem wird das System des Softwareherstellers Lucanet verwendet. Im Konsolidierungssystem werden sämtliche Konsolidierungsvorgänge zur Erstellung des Konzernabschlusses der Softing AG, z. B. die Kapitalkonsolidierung, die Vermögens- und Schuldenkonsolidierung oder die Aufwands- und Ertragseliminierung generiert und dokumentiert. Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene RisikenSpezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken können z. B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte auftreten, die in den Buchhaltungssystemen fehlerhaft abgebildet werden können. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet. Aus den Ermessensspielräumen, die Mitarbeitern notwendigerweise bei Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden eingeräumt werden, können weitere konzernrechnungslegungsbezogene Risiken resultieren. Wesentliche Regelungs- und Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der KonzernrechnungslegungDie auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden, Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden. Sollten dennoch Fehler auftreten und erkannt werden, werden diese zeitnah korrigiert. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen beispielhaft die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlenanalysen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit zu vorsätzlichen Handlungen. Weiterhin ist z. B. sichergestellt, dass auch bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrundeliegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des Softing-Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung sicher. Die Bilanzierungsvorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilden die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Softing-Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen. Neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden sind vor allem Regelungen zu Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Segmentberichterstattung bei Einhaltung der in der EU geltenden Rechtslage getroffen worden. Die Softing-Bilanzierungsvorschriften regeln auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises sind auch die Bestandteile der durch die Konzerngesellschaften zu erstellenden Berichtspakete im Detail festgelegt. Die formalen Anforderungen regeln unter anderem die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Formularsatzes. Die Softing-Bilanzierungsvorschriften enthalten weiterhin z. B. konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzern-Verrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung, die Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse. Mit der zentralen Durchführung sogenannter Werthaltigkeitstests für die aus Konzernsicht spezifischen Zahlungsmittel generierenden Geschäftseinheiten wird die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sichergestellt. Weiterhin erfolgt auf Konzernebene die Aufbereitung und Aggregation weiterer Daten für die Erstellung externer Informationen im Anhang und Lagebericht, einschließlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Einschränkende HinweiseDas interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die im Softing-Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten, sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können allerdings der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden und führen damit zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, so dass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme nicht die absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung gewährleisten kann. ANGABEN NACH § 289A HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT1. Das Grundkapital der Softing AG im Jahr 2023 betrug 9.105.381 EUR, eingeteilt in ebenso viele Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), die jeweils die gleichen Rechte - insbesondere gleiche Stimmrechte - gewähren. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte zu. 2. Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder durch Gesetz noch durch die Satzung der Gesellschaft Beschränkungen. Die Stimmrechte sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Aktien oder eine bestimmte Stimmenzahl begrenzt. Auch sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Die Aktionäre der Softing AG sind in ihrer Entscheidung, Aktien zu erwerben oder zu veräußern, weder durch Gesetz noch durch die Satzung der Gesellschaft beschränkt. Der Erwerb und die Veräußerung von Aktien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Organe der Gesellschaft. Auch sonstige Beschränkungen, die die Übertragbarkeit von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. 3. Folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wurden uns gemeldet: Herr Hugh Alan Durell hat uns am 16.09.2020 mitgeteilt, dass alle Mitteilungen zu Schwellenberührungen am 1.12.2011 auf 24,03 %, am 5.12.2011 auf 26,69 % und am 26.03.2018 auf 22,43 % von Hugh Alan Durell und Helm Trust Company Ltd. (zuletzt veröffentlicht am 19.07.2018) zurückgenommen werden. Diese Mitteilungen haben sich nachträglich als nicht erforderlich erwiesen, weil die Stimmrechte den Genannten nicht zuzurechnen waren. Herr Dr. Dr. Wolfgang Trier hat uns am 24.11.2020 mitgeteilt, dass ihm seit 1.12.2011 von der Trier Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG 24,03 % der Stimmrechte zugerechnet werden. Herr Dr. Dr. Wolfgang Trier hat uns am 24.11.2020 mitgeteilt, dass ihm seit 26.03.2018 von der Trier Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG 22,43 % der Stimmrechte zugerechnet werden. Weiter hat uns Herr Dr. Dr. Wolfgang Trier am 27.11.2020 mitgeteilt, dass ihm seit 24.11.2020 keine Stimmrechte der Trier Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mehr zugerechnet werden, weil er die Gesellschaft nicht mehr kontrolliert. Die Trier Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG hält zum 24.11.2020 weiterhin 22,43 % der Stimmrechte und keine Finanzinstrumente. Herr Gerhard Hönig hat uns am 4.12.2020 mitgeteilt, dass ihm seit dem 3.12.2020 22,43 % der Stimmrechte zugerechnet werden. Die Kontrollstellung erlangte er durch die persönliche Übernahme der Leitungsfunktion bei der Trier Familienstiftung. Die Zurechnung der Stimmrechte erfolgt über scrollen
Herr Alois Widmann Vaduz/Liechtenstein hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28.03.2018 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 15,92 % (1.450.000 Stimmrechte) betrug. Davon sind 15,92 % (1.450.000 Stimmrechte) nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Herrn Widmann zuzurechnen. Im Jahr 2023 ergaben sich keine Veränderung zu den oben genannten Stimmrechtsmitteilungen. 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, hat die Gesellschaft nicht ausgegeben. 5. Es besteht keine Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital, aus der die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte unmittelbar ausüben können. 6. Der Vorstand der Softing AG besteht laut § 7 der Satzung der Softing AG aus einer oder mehreren Personen. Auch bei einem Grundkapital der Gesellschaft von mehr als 3.000.000 EUR kann der Vorstand aus einer Person bestehen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Bei weitergehenden Satzungsänderungen sind die §§ 133, 179 AktG einschlägig. Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 9.015.381 Aktien im Umlauf. Der Vorstand der Softing AG wurde auf der Hauptversammlung am 6. Mai 2022 ermächtigt, bis zum 5. Mai 2027 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.552.690 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Das bestehende genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2018) wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 aufgehoben. Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 9.105.381 EUR (Vj. 9.105.381 EUR) und ist eingeteilt in 9.105.381 (Vj. 9.105.381) Inhaber-Stückaktien mit rechnerischem Nennbetrag von 1 EUR. 7. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital um bis zu 4.552.690,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.552.690 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsbedingungen an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 bis zum 5. Mai 2027 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zum bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. der Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtete Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt wird. Die aufgrund der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Das bestehende bedingte Kapital (bedingtes Kapital 2018) wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 aufgehoben. 8. Der Vorstand wurde auf der Hauptversammlung vom 6. Mai 2020 ermächtigt, bis zum 5. Mai 2025 außer zum Zweck des Handels in eigenen Aktien zu Preisen, die den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Tage vor dem Erwerb nicht um mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten, eigene Aktien zu erwerben (Aktienrückkauf). Maßgeblicher Kurs ist der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) oder eines Nachfolgesystems. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Sie ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von insgesamt bis zu 10 % beschränkt. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. 9. Der Rückkauf diente dem Aufbau einer mittelfristig benötigten Akquisewährung zu Kursen, die aus Sicht der Gesellschaft deutlich unter dem Fair Value liegen. Zum 31. Dezember 2023 waren 90.000 eigene Aktien im Bestand. 10. Es existieren keine wesentlichen Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. 11. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGDer Vorstand der Softing AG berichtet in dieser Erklärung - zugleich für den Aufsichtsrat - gemäß Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß §§ 289f Abs. 1 und 315d HGB über die Unternehmensführung. Die Erklärung ist gleichermaßen für die Softing AG als Muttergesellschaft als auch für den Softing-Konzern gültig. Zu den Inhalten der Erklärung verweisen wir auf den Link https://investor.softing.com/ de/corporate-governance-kodex/erkl-zur-unter-nehmensfuehrung-289f-und-315d-hgb.html auf unserer Homepage www.softing.com. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der Softing AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Softing-Konzerns und der Softing AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie die Lage des Softing-Konzerns und der Softing AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Softing-Konzerns und der Softing AG beschrieben sind."
Haar, den 20. März 2024 Softing AG Der Vorstand Dr. Wolfgang Trier Ernst Homolka Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scrollen
Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scrollen
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scrollen
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scrollen
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Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scrollen
Zu weiteren Erläuterungen wird auf Anhangs ziffer E3 verwiesen. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen im Geschäftsjahr 2023scrollen
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im Geschäftsjahr 2022scrollen
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Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN1. GRUNDLAGENDer Konzernabschluss der Softing AG wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und aller für das abgelaufene Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1.606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ergänzend wurden die gemäß § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der Konzernabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Die Darstellung der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten. Vermögenswerte werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Weiterhin unterscheidet die Konzernbilanz zwischen kurz- und langfristigen Schulden. Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Berichtswährung ist der Euro (EUR). Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Der vorliegende Abschluss umfasst das Geschäftsjahr 2023 auf der Basis der Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Beträge und Prozent angaben nicht genau zu den angegebenen Summen addieren. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Vorstand der Softing AG hat den Konzernabschluss am 20. März 2024 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. 2. GEGENSTAND DES KONZERNSMuttergesellschaft des Konzerns ist die Softing AG, Deutschland, mit Sitz in Haar bei München. Die Softing AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Adresse "Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar" eingetragen. Die Softing AG ist gleichzeitig das oberste Mutterunternehmen der Unternehmensgruppe. Gegenstand der Softing AG und ihrer Tochtergesellschaften ist die Analyse, Beratung, Entwicklung und Durchführung von EDV-Projekten sowie betriebswirtschaftlicher Studien, Gutachten und Schulungen, insbesondere für die Bereiche Prozessautomatisierung und Betriebsdatenerfassung, System- und Anwendersoftware für Mikro- und Minirechnersysteme, Datenfernübertragung und Rechnerverbundsysteme sowie kommerzielle EDV-Anwendungen. Die Ergebnisse dieser Aktivitäten fließen in Produkte ein, die durch den Softing-Konzern vertrieben werden. 3. AUFSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSS UNTER FORTFÜHRUNGSPRÄMISSEDer Vorstand bleibt bei seiner realistischen Erwartung, dass der Konzern über ausreichende Ressourcen verfügt, um seine Geschäftstätigkeit für mindestens zwölf weitere Monate fortzuführen und dass die Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung angemessen bleibt. Die Auswirkungen, die zu einer globalen Beschaffungskrise für elektronische Bauteile geführt haben, haben sich im Jahr 2023 abgeschwächt. Bis auf vereinzelte Produkte konnten unsere Fertiger, die bereits im Jahr 2022 gegeben Aufträge, abarbeiten. Damit einhergehend war eine Umsatzsteigerung um 14,5 % von 98,3 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 112,6 Mio. EUR im abgelaufenen Geschäftsjahr die Folge. Softing erreichte somit erstmalig die Umsatzgrenze von 100 Mio. EUR in der Unternehmensgeschichte. Der Auftragseingang normalisierte sich auf 64,0 Mio. EUR gegenüber 155,8 Mio. EUR im Vorjahr. Der in das neue Geschäftsjahr vorgetragene Auftragsbestand beträgt 45,1 Mio. EUR und bildet die Basis für ein solides Umsatzziel im Jahr 2024. Für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr weist der Konzern ein negatives EBIT in Höhe von -2,7 Mio. EUR aus. Das operative EBIT (EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen von 5,7 Mio. EUR und den Abschreibungen für selbsterstellte und fremderstellte Produktentwicklungen von 6,2 Mio. EUR sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung von 7,8 Mio. EUR) des Konzerns, lag bei 5,6 Mio. EUR (Vorjahr 3,3 Mio. EUR). Der Konzern verzeichnete zum 31. Dezember 2023 ein Nettoumlaufvermögen in Höhe von 19,0 Mio. EUR. Dem Softing-Konzern standen zum 31. Januar 2023 liquide Mittel von 4,9 Mio. EUR, kurzfristige Forderungen von 12,3 Mio. EUR und vereinbarte aber noch nicht genutzte Kreditlinien von rund 3,2 Mio. EUR zur Verfügung. Somit verfügt der Konzern über kurzfristig verfügbare liquiditätsnahe Mittel von bis zu 20,4 Mio. EUR zur Bewältigung der weiterhin unterschiedlichen wirtschaftlichen Unwägbarkeiten aufgrund der unsicheren Weltlage. 4. NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN4.1. Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die erstmalig anzuwenden sindDer Konzern hat die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2023 gelten, im abgelaufenen Geschäftsjahr beachtet und die Notwendigkeit der Anwendung überprüft: IFRS 17: Versicherungsverträge inklusive nachträglicher Änderungen an IFRS 17Der IASB hat am 18.05.2017 mit IFRS 17: Versicherungsverträge einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard veröffentlicht, der Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten in Bezug auf Versicherungsverträge enthält und am 25.06.2020 um nachträgliche Änderungen angepasst wurde. IFRS 17 ersetzt den im Jahr 2005 veröffentlichten IFRS 4: Versicherungsverträge. IFRS 17 ist unabhängig von der Art des Unternehmens auf alle Arten von Versicherungsverträgen (d.h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Direktversicherungen und Rückversicherungen) und auf bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs gelten dabei einzelne Ausnahmeregelungen. Das übergeordnete Ziel von IFRS 17 ist es, für Versicherungsverträge ein einheitliches Bilanzierungsmodell zu schaffen. Im Gegensatz zu den Regelungen von IFRS 4, die weitgehend Bestandsschutz für frühere lokale Bilanzierungsvorschriften gewähren, stellt IFRS 17 ein umfassendes Modell für Versicherungsverträge dar, das alle relevanten Aspekte der Bilanzierung abbildet. Die Anwendung der Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzern. IAS 1 Änderungen: Angabe von Bilanzierung- und BewertungsmethodenDer IASB hat am 12.02.2021 die Änderungen an IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden veröffentlicht. Demnach sind im Anhang, statt der "maßgeblichen" Rechnungslegungsmethoden nunmehr die "wesentlichen" Rechnungslegungsmethoden anzugeben. Außerdem wurden Leitlinien zur Anwendung der Wesentlichkeitsdefinition hinzugefügt. Der IASB hat entschieden, den in den IFRS nicht definierten Begriff "maßgeblich" durch den definierten Begriff "wesentlich" zu ersetzen. Informationen zu Rechnungslegungsmethoden können für sich genommen nicht wesentlich sein. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit von Informationen zu Rechnungslegungsmethoden müssen Unternehmen den Umfang der Transaktionen, andere Ereignisse sowie deren Art im aktuellen Abschluss berücksichtigen. Die Änderungen stellen klar, dass Ereignisse oder Umstände, auf die sich die Informationen zur Rechnungslegungsmethode beziehen, wesentlich sein können, ohne dass die Information zur Rechnungslegungsmethode selbst wesentlich ist. Gleiches gilt auch umgekehrt. Nach den Änderungen gelten Informationen zu Rechnungslegungsmethoden in folgenden Situationen wahrscheinlich als wesentlich: Eine Änderung einer Rechnungslegungsmethode resultiert in einer wesentlichen Änderung der im Abschluss angegebenen Informationen. In den IFRS besteht bezüglich der für den Sachverhalt anzuwendenden Rechnungslegungsmethode ein Wahlrecht. Rechnungslegungsmethoden wurden mangels einschlägiger Regelungen in den IFRS gemäß IAS 8 entwickelt. Die Anwendung einer Rechnungslegungsmethode erfordert maßgebliche Ermessensentscheidungen oder Annahmen. Für den Leser des Abschlusses ist es schwierig, wesentliche Transaktionen und andere Ereignisse oder Umstände zu verstehen, da sie komplexe Rechnungslegungsentscheidungen erfordern, z.B. wenn mehr als ein IFRS auf eine Kategorie wesentlicher Geschäftsvorfälle angewendet wird. Die Angabe unwesentlicher Informationen zu Rechnungslegungsmethoden ist nach den Änderungen explizit zulässig, sofern diese keine wesentlichen Informationen verschleiern. Die Anwendung der Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzern. IAS 8 Änderungen an: Definition von rechnungslegungsbezogenen SchätzungenDer IASB hat am 12.02.2021 die Änderungen an IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen veröffentlicht, mit denen eine neue Definition für rechnungslegungsbezogene Schätzungen eingeführt wird. Der zuvor nicht definierte Begriff "rechnungslegungsbezogene Schätzungen" wurde im geänderten Standard IAS 8.5 als "in Abschlüssen angegebene Geldbeträge, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind" definiert. Im Vergleich dazu dürften sich (nicht rechnungslegungsbezogene) Schätzungen i.d.R. auf lnputfaktoren beziehen, die für die Entwicklung rechnungslegungsbezogener Schätzungen verwendet werden. Der für Zweifelsfälle geltende Grundsatz des IAS 8.35 bleibt unverändert bestehen: Fällt die Abgrenzung schwer, so liegt im Zweifel eine Schätzungsänderung vor. Der IASB hat außerdem klargestellt, dass es sich bei Auswirkungen eines geänderten lnputfaktors oder eines geänderten Bemessungsverfahrens auf eine rechnungslegungsbezogene Schätzung um Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen handelt, wenn sie nicht aus der Berichtigung von Fehlern aus vergangenen Perioden resultieren. Die Anwendung der Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzern. IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehenDer IASB hat am 07.05.2021 die Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehen, veröffentlicht. Die Änderungen stellen insbesondere klar, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Rückbauverpflichtungen bilanzieren. Unter bestimmten Umständen sind Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung von Vermögenswerten und Schulden von der Erfassung latenter Steuern befreit (initial recognition exemption). Die Änderungen legen fest, dass die Befreiung nicht greift, wenn die Transaktion zugleich zu abzugsfähigen und zu versteuernden Differenzen in gleicher Höhe führen. In diesen Fällen müssen Unternehmen latente Steuern für solche Transaktionen erfassen. Soweit die Transaktion nicht zu betragsgleichen abzugsfähigen und zu versteuernden temporären Differenzen führt, bleibt es bei der Befreiung von der Erfassung aktiver und passiver latenter Steuern. Die Änderung ist nur auf Transaktionen anzuwenden, die am oder nach dem Beginn der frühesten Vergleichsperiode stattfinden. Hierzu bestehen zwei in der Bilanzierungspraxis relevante Ausnahmen. Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Rückbauverpflichtungen werden latente Steuern zum Beginn der Vergleichsperiode erfasst und der kumulierte Effekt der Erstanwendung zu diesem Zeitpunkt in den Gewinnrücklagen oder ggf. in einem anderen Eigenkapitalbestandteil erfasst. Die Anwendung der Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzern. IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - VergleichsinformationenDer IASB hat am 09.12.2021 die Änderungen an IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen veröffentlicht. Mit den Änderungen führt der IASB eine als Klassifizierungsüberlagerung (classification overlay) bezeichnete Übergangsregelung für finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 zusammen mit IFRS 9 ein. Die Übergangsregelung ist eine Reaktion auf die Bedenken einiger Stakeholder in Bezug auf mögliche Rechnungslegungsinkongruenzen (accounting mismatches), die zwischen den finanziellen Vermögenswerten und den Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen bei der erstmaligen Anwendung der beiden Standards entstehen können. Solche Rechnungslegungsinkongruenzen könnten sich aus den unterschiedlichen Übergangsregelungen von IFRS 9 und IFRS 17 ergeben. IFRS 17 erfordert eine Anpassung der Vergleichszahlen, während eine Anpassung der Vergleichszahlen nach IFRS 9 nur zulässig ist, wenn diese ohne Berücksichtigung späterer Erkenntnisse (without hindsight) möglich ist. Eine Anpassung ist jedoch für finanzielle Vermögenswerte, die vor dem Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 9 ausgebucht wurden, verboten. Unternehmen, die die Klassifizierungsüberlagerung auf finanzielle Vermögenswerte anwenden, haben ihre Vergleichsinformationen so darzustellen, als ob die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 9 auf diese finanziellen Vermögenswerte bereits angewandt worden wären. Hierfür sind angemessene und vertretbare Informationen, welche zum Übergangszeitpunkt zur Verfügung stehen, zu verwenden, um zu bestimmen, wie das Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 zusammen mit IFRS 9 erwartungsgemäß klassifiziert und bewertet. Bei der Anwendung dieser Übergangsregelung kann auf die Anwendung der Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 für die Vergleichsperiode verzichtet werden. In diesen Fällen sind die Wertminderungsvorschriften des IAS 39 anzuwenden. Die Klassifizierungsüberlagerung kann von Unternehmen angewendet werden, welche IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig anwenden und die Vergleichsinformationen unter Anwendung von IFRS 9 anpassen. In diesen Fällen kann die Übergangsregelung nur auf finanzielle Vermögenswerte angewendet werden, die in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden. Werden die Vergleichsinformationen nicht unter Anwendung von IFRS 9 angepasst, kann die Klassifizierungsüberlagerung auf alle finanziellen Vermögenswerte der Vergleichsperiode angewendet werden. Bei Anwendung des IFRS 9 vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 kann die Klassifizierungsüberlagerung auf die finanziellen Vermögenswerte angewendet werden, welche nach IFRS 17.C29 redesigniert worden wären, wenn sie nicht in der Vergleichsperiode ausgebucht worden wären. Die Änderungen sehen vor, dass Unternehmen, welche die Klassifizierungsüberlagerung in Anspruch nehmen, diese Tatsache im Anhang anzugeben haben. Außerdem sollen qualitative Informationen bereitgestellt werden, die es dem Abschlussadressaten erlauben zu verstehen, welche Auswirkungen die Klassifizierungsüberlagerung auf die Darstellung der Vergleichsperiode hat. Die Anwendung der Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzern. IAS 12: Internationale Steuerreform - Säule 2 ModellregelnDer IASB hat am 23.05.2023 die Änderungen an IAS 12: Internationale Steuerreform - Säule-2-Modellregeln veröffentlicht. Mit den Änderungen wird einerseits eine vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Einführung der Säule-2-Modellregelungen resultieren, eingeführt. Andererseits umfassen die Änderungen erweiterte Angabepflichten für betroffene Unternehmen. Die Anwendung der Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzern. 4.2. Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende StandardsBis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende neue und geänderte Standards und Interpretationen werden nachfolgend dargestellt. Der Konzern beabsichtigt, diese neuen und geänderten Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden. IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einem Sale-and-LeasebackAm 22.09.2022 hat der IASB Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeiten in einem Sale-and-Leaseback veröffentlicht. Die Änderung konkretisiert die Vorschriften, die ein Verkäufer/Leasingnehmer bei der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion anzuwenden hat, um sicherzustellen, dass der Verkäufer/ Leasingnehmer keinen Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Eine Sale-and-Leaseback-Transaktion beinhaltet die Veräußerung eines Vermögenswerts durch ein Unternehmen (den Verkäufer/Leasingnehmer) an ein anderes Unternehmen (den Käufer/Leasinggeber) und das Rückleasing desselben Vermögenswerts durch den Verkäufer/Leasingnehmer. Bei der Feststellung, ob die Übertragung eines Vermögenswerts als Verkauf zu bilanzieren ist, hat der Verkäufer/Leasingnehmer die Regelungen des IFRS 15 anzuwenden, um zu beurteilen, ob die Verfügungsgewalt über den zugrunde liegenden Vermögenswert übergegangen ist. Wenn die Übertragung des Vermögenswerts als Verkauf gilt, erfasst der Verkäufer/Leasingnehmer das Rückleasing als Leasingverhältnis und bilanziert eine Leasingverbindlichkeit und ein Nutzungsrecht für das zurückbehaltene Recht zur Nutzung des veräußerten Vermögenswerts. Während IFRS 16.100 (a) vorschreibt, dass der Verkäufer/Leasingnehmer das mit dem Rückleasing verbundene Nutzungsrecht mit dem Teil des früheren Buchwerts anzusetzen hat, der sich auf das vom Verkäufer/Leasingnehmer zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht, enthält IFRS 16 jedoch keine konkretisierenden Regelungen zur Bewertung der Leasingverbindlichkeit, die aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion resultiert. Nach dem Bereitstellungsdatum einer Sale-and-Leaseback-Transaktion hat der Verkäufer/Leasingnehmer die Paragrafen 29 bis 35 des IFRS 16 auf das Nutzungsrecht und die Paragrafen 36 bis 46 des IFRS 16 auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden. Bei Anwendung der Paragrafen 36 bis 46 des IFRS 16 hat der Verkäufer/Leasingnehmer die "Leasingzahlungen" oder "geänderten Leasingzahlungen" in einer Weise zu bestimmen, dass der Verkäufer/Leasingnehmer keinen Betrag im Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das beim Verkäufer/Leasingnehmer zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die Anwendung dieser Vorschriften hindert den Verkäufer/Leasingnehmer jedoch nicht daran, Gewinne oder Verluste, die mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung des Leasingverhältnisses in Zusammenhang stehen, in der Gewinn- und Verlust-Rechnung zu erfassen. Die Änderung des IFRS 16 schreibt keine spezifischen Bewertungsvorschriften für Leasingverbindlichkeiten vor, die aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion resultieren. Die erstmalige Bewertung der Leasingverbindlichkeit aus einer Sale and-Leaseback-Transaktion kann dazu führen, dass ein Verkäufer/Leasingnehmer "Leasingzahlungen" festlegt, die von der allgemeinen Definition von Leasingzahlungen in Anhang A von IFRS 16 abweichen. Der Verkäufer/Leasingnehmer muss daher in Übereinstimmung mit IAS 8 eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode entwickeln und anwenden, die zu Informationen führt, die relevant und zuverlässig sind. Die Änderungen sind erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist, vorbehaltlich des erfolgten EU-Endorsements, zulässig. Ein Verkäufer/Leasingnehmer hat die Änderungen dabei rückwirkend auf Sale-and-Leaseback-Transaktionen anzuwenden, die nach dem Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 abgeschlossen wurden. IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz• oder langfristig und langfristige Schulden mit CovenantsIm Januar 2020 und Oktober 2022 hat der IASB Änderungen an IAS 1: Darstellung des Abschlusses veröffentlicht, welche die Vorschriften zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig präzisieren, wenn ein Unternehmen Nebenbedingungen in seinen Kreditvereinbarungen (sog. Covenants) erfüllen muss. Mit den Änderungen im Jahr 2022 werden Unklarheiten bei den Änderungen aus dem Jahr 2020 beseitigt, die insbesondere solche Nebenbedingungen betreffen, die nicht am Stichtag, sondern unterjährig zu erfüllen sind. Mit IAS 1.72B ist nunmehr klar geregelt, dass lediglich solche Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, die Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig beeinflussen. Covenants, die ein Unternehmen erst nach dem Bilanzstichtag zu erfüllen hat, sind für die Klassifizierung zum Bilanzstichtag unbeachtlich. In diesen Fällen hat das Unternehmen gemäß IAS l.76ZA über ein bestehendes sofortiges Rückzahlungsrisiko (der weiterhin als langfristig ausgewiesenen Schuld) bei einem Covenant-Bruch innerhalb der nächsten zwölf Monate im Anhang zu berichten. Liegt am oder vor dem Abschlussstichtag ein Covenant-Bruch vor, in dessen Folge die Verbindlichkeit auf Verlangen des Kreditgebers sofort rückzahlbar wird, ist eine Schuld nur dann (weiterhin) als langfristig auszuweisen, wenn der Kreditnehmer zum Bilanzstichtag ein Recht hat, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Andernfalls ist die Schuld als kurzfristig einzustufen (IAS 1.69(d)). Auch hier wurde mit IAS 1.72A ff. klargestellt, dass für die Beurteilung, ob ein solches Prolongationsrecht besteht, ausschließlich auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag abzustellen ist. Das Recht muss dabei substanziell sein. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Kreditgeber bis zum Bilanzstichtag einem Rückzahlungsaufschub um mehr als zwölf Monate zugestimmt hat. Eine spätere Zustimmung (auch wenn diese vor der Genehmigung des Abschlusses zur Veröffentlichung erfolgt) darf nicht mehr berücksichtigt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestehendes Prolongationsrecht auch ausgeübt wird, ist für die Klassifizierung nicht relevant (IAS 1.75A). Damit ist eine Schuld bei Vorliegen eines Prolongationsrechts selbst dann als langfristig zu klassifizieren, wenn sie voraussichtlich innerhalb der nächsten zwölf Monate beglichen wird. Umgekehrt hat ein Unternehmen, das zum Bilanzstichtag über kein Prolongationsrecht verfügt, eine Schuld ungeachtet potenzieller Refinanzierungsmöglichkeiten als kurzfristig auszuweisen (IAS 1.73). Beide Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre verpflichtend, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Eine einheitliche vorzeitige Anwendung beider Änderungen ist, vorbehaltlich des erfolgten EU-Endorsements, zulässig. IAS 7 und IFRS 7: LieferantenfinanzierungsvereinbarungenAm 25.05.2023 hat der IASB-Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 veröffentlicht, die insbesondere zusätzliche Angabepflichten im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Reverse-Factoring-Vereinbarungen) einführen und darauf abzielen, die Transparenz solcher Vereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko im Abschluss eines Unternehmens zu erhöhen. Darüber hinaus enthalten die Änderungen Klarstellungen in Bezug auf die Merkmale von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Die neuen Angabevorschriften ergänzen die in den Standards bereits enthaltenen Anforderungen und beinhalten im Einzelnen die folgenden Angabepflichten: scrollen
Die Angaben zu den Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind grundsätzlich in aggregierter Form zu tätigen. Informationen über ungewöhnliche oder einzigartige Bedingungen einzelner Vereinbarungen sind jedoch gesondert offenzulegen, wenn sie unterschiedlich sind. Die erläuternden Angaben zu den Zahlungsfristen müssen ebenfalls disaggregiert dargelegt werden, wenn die Spanne der Fälligkeitszeitpunkte unterschiedlich ist. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, anzuwenden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist, vorbehaltlich des erfolgreichen EU-Endorsements, möglich. In dem Berichtsjahr, in dem die Änderungen erstmalig angewendet werden, sind die Unternehmen nicht verpflichtet, Vergleichsinformationen anzupassen. Des Weiteren unterliegen die Unternehmen nicht der Verpflichtung, in einem Zwischenabschluss während des zuvor genannten Berichtsjahres Angaben gemäß den neuen Regelungen zu tätigen. IAS 21: Mangel an UmtauschbarkeitDer IASB hat am 15.08.2023 Änderungen an IAS 21 verabschiedet. Hintergrund der Änderungen sind Unterschiede in der Bilanzierungspraxis in Bezug auf die Abbildung eines Mangels an Umtauschbarkeit. Die Änderungen regeln, welcher Wechselkurs zu verwenden ist, wenn der Stichtagskurs nicht beobachtbar ist, und schließen damit eine Regelungslücke in IAS 21. Der Änderungsstandard umfasst nun Regelungen dazu, wann eine Währung umtauschbar ist und wie ein Unternehmen den anzuwendenden Wechselkurs bestimmt. Zusätzlich sind Regelungen dazu enthalten, in welchen Fällen eine Währung nicht umtauschbar ist und welche Informationen in diesem Zusammenhang offenzulegen sind. Demnach ist eine Währung dann umtauschbar, wenn ein Unternehmen in der Lage ist, die andere fremde Währung innerhalb eines Zeitrahmens zu erhalten, der eine normale administrative Verzögerung zulässt. Außerdem muss ein Markt oder Tauschmechanismus vorliegen, in dem ein Tauschgeschäft durchsetzbare Rechte und Verpflichtungen schafft. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, gilt die Währung als nicht umtauschbar und der Devisenkassakurs zum Stichtag muss geschätzt werden. Hierfür kann entweder ein beobachtbarer Wechselkurs ohne Anpassung oder ein anderes Schätzverfahren zur Anwendung kommen. Ist eine Währung nicht umtauschbar, sind im Anhang Informationen offenzulegen, durch die Abschlussadressaten ein Verständnis darüber erlangen können, wie sich die nicht umtauschbare Währung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Zahlungsströme des berichtenden Unternehmens auswirkt. Ein rechtzeitiges EU-Endorsement vorausgesetzt, sind die Änderungen an IAS 21 erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2025 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung nach den Standardvorgaben zulässig ist. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Abschlüsse der Softing AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für alle im Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewandt. 1. ERFASSUNG VON ERTRÄGENErträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung, abzüglich von Retouren sowie gewährten Preisnachlässen und Mengenrabatten erfasst. Für die Erfassung von Erträgen gilt im Einzelnen Folgendes: Umsatzerlöse aus VerkäufenUmsatzerlöse aus Verkäufen von Produkten werden mit dem Übergang der Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter an den Kunden erfasst. Der Kunde muss somit die Fähigkeit haben, über die Nutzung zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus ziehen. Grundlage hierfür ist ein Vertrag zwischen Softing und dem Kunden. Dem Vertrag und den darin enthalten Vereinbarungen müssen die Parteien zugestimmt haben, die einzelnen Verpflichtungen der Parteien und die Zahlungsbedingungen müssen feststellbar sein, der Vertrag muss wirtschaftliche Substanz haben und Softing die Gegenleistung für die erbrachte Leistung wahrscheinlich erhalten. Der Transaktionspreis entspricht in der Regel dem Umsatzerlös. Zur Bestimmung des Übergangs der Verfügungsgewalt stellt Softing auf die vereinbarten Incoterms ab. Eine Forderung wird bei Versand der Güter ausgewiesen, weil zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt ist, d.h. dass die Fälligkeit ab diesem Zeitpunkt automatisch mit Zeitablauf eintritt. Wenn der Vertrag mehr als eine abgrenzbare Leistungsverpflichtung beinhaltet, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Sind keine Einzelveräußerungspreise beobachtbar, schätzt Softing diese. Die einzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert. Die Zahlungen werden in der Regel spätestens 30 Tage nach Versand an den Kunden fällig. Umsatzerlöse aus DienstleistungenUmsatzerlöse aus Dienstleistungen umfassen im Wesentlichen kundenspezifische Softwareentwicklungen. Wenn die Kundenentwicklungen aufgrund ihrer Spezifikationen keinen alternativen Nutzen haben und gegenüber dem Kunden ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch mindestens in Höhe einer Erstattung der durch die bereits erbrachten Leistungen entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Gewinnmarge besteht, erfolgt eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung. Der Leistungsfortschritt wird mittels der cost-to-cost-Methode bestimmt, da die angefallenen Kosten den besten Indikator für die bereits erfüllte Leistungsverpflichtung darstellen. Die tatsächlich am Ende der Berichtsperiode erbrachten Leistungen werden im Verhältnis zu den insgesamt zu erbringenden Leistungen erfasst. Beinhalten Verträge die Installation von Hardware, wird der Umsatzerlös für die Hardware zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem sie ausgeliefert wurde, das Eigentum übergegangen ist und der Kunde die Hardware abgenommen hat. Schätzungen hinsichtlich der Erlöse, Kosten oder des Auftragsfortschritts werden korrigiert, wenn sich Umstände ändern. Etwaige daraus resultierende Erhöhungen oder Verminderungen der geschätzten Erlöse oder Kosten werden in der Periode im Gewinn oder Verlust abgebildet, in der die Umstände, die Anlass zur Korrektur geben, der Geschäftsleitung zur Kenntnis gelangen. Bei Festpreisverträgen zahlt der Kunde einen mittels Zahlungsplan festgelegten Betrag. Überschreiten die von der Softing erbrachten Dienstleistungen den zum jeweiligen Zeitpunkt bereits geleisteten Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Liegen die bereits erhaltenen Zahlungen über dem Wert der erbrachten Dienstleistungen, wird eine Vertragsschuld ausgewiesen. Erlöse aus der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen werden in der Berichtsperiode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden. Beinhaltet der Vertrag einen festen Stundensatz, werden die Erlöse in der Höhe erfasst, in der Softing einen Anspruch auf Rechnungstellung hat. Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise und die Gegenleistung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Erträge aus ZinsenZinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Zinserträge aus Guthaben bei Kreditinstituten und sonstigen finanziellen Vermögenswerten werden erst als Ertrag erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen zufließt und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. 2. KONSOLIDIERUNGSKREISIn den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sind neben der Softing AG folgende Tochtergesellschaften einbezogen worden, bei denen die Softing AG unmittelbar bzw. mittelbar über die Kontrolle/Beherrschung verfügt: scrollen
Der Ergebnisanteil der Minderheiten bei der Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd, Shanghai/China vormals Shanghai Softing software Co., Ltd. betrug im Geschäftsjahr 115 TEUR (Vj.158 TEUR) und der Minderheitenanteil der Buxbaum Automation GmbH, Eisenstadt/ Österreich betrug 2 TEUR (Vj. 60 TEUR). Die Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. wird in den Kreis der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen einbezogen, weil die wirtschaftliche und finanzielle Führung der Gesellschaft durch Softing erfolgt. Softing besetzt zwei der drei Verwaltungsratsmandate und die Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. ist von der Vermarktung von Softwareprodukten aus den Tochterunternehmen von Softing abhängig. Es wurde von der Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. eine Dividende in Höhe von insgesamt 534 TEUR ausbezahlt, wovon ein Anteil von 267 TEUR auf den Fremdgesellschafter entfielen. Von der Buxbaum Automation GmbH, Eisenstadt/Österreich wurde keine Dividende ausbezahlt. Bis zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Änderungen im Konsolidierungskreis der Softing AG im Vergleich zum 31. Dezember 2022 ergeben. Weiterhin war der Konzern an der Yoma Solutions GmbH in Norderstedt mit 6,0 % beteiligt. Der beizulegende Zeitwert blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 435 TEUR (Vj. 435 TEUR). Das handelsrechtliche Eigenkapital 2023 betrug -1.573 TEUR (Vj. -361 TEUR) und der Jahresverlust betrug 1.212 TEUR (Vj. 1.319 TEUR). Folgende Tochtergesellschaften machen von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch: scrollen
3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZETochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen der Konzern die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Die Voraussetzung zur Konsolidierung eines Unternehmens ist die Möglichkeit der Beherrschung. Ein Beherrschungsverhältnis setzt nach IFRS 10 Verfügungsgewalt, Renditen sowie eine Verknüpfung von Verfügungsgewalt und Renditen voraus. Unter Verfügungsgewalt versteht man die Möglichkeit, gegenwärtig die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, die wesentlichen Einfluss auf die Renditen haben. Verfügungsgewalt kann mittels Stimmrechte oder sonstiger vertraglicher Rechte nachgewiesen werden. Auch eine Kombination aus beiden kann zu Verfügungsgewalt führen. Verfügungsgewalt liegt vor, wenn ein Unternehmen mehr als 50 % der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen hält und keine sonstigen Vereinbarungen oder Umstände vorliegen, die dagegensprechen. Bei der Beurteilung der Beherrschungseigenschaft sind so genannte potenzielle Stimmrechte, wirtschaftliche Abhängigkeiten und die Beteiligungsquote im Vergleich zu den übrigen Anteilseignern, zusammen mit dem auf Hauptversammlungen praktizierten Abstimmungsverhalten, zu berücksichtigen. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die übertragene Gegenleistung des Erwerbs entspricht den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, der durch den Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der von den früheren Eigentümern des erworbenen Tochterunternehmens übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Außerdem beinhaltet die übertragene Gegenleistung die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzten Vermögenswerte oder Schulden, die aus vereinbarten, bedingten Gegenleistungen resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare erworbene Vermögenswerte sowie übernommene Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei Zugang mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Historisch gab es keine Anwendung der Full Goodwill Methode. Etwaige durch den Konzern zu übertragende bedingte Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Künftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden nach IFRS 9 bewertet und im Gewinn oder Verlust erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizuliegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse aus konzerninternen Transaktionen (Zwischengewinne) werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. 4. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDie immateriellen Vermögenswerte umfassen den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte und aktivierte Entwicklungskosten. Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung haben alle immateriellen Vermögenswerte eine bestimmte Nutzungsdauer. 5. ENTWICKLUNGSKOSTENEntwicklungsaufwendungen für Neuentwicklungen und die wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, eine Absicht zur Fertigstellung besteht, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und der Konzern über ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojekts verfügt. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderung ausgewiesen. Dabei umfassen die Herstellungskosten die Lohnkosten sowie weitere direkt umlegbare Kosten, die für die Erstellung des Entwicklungsprojektes notwendig sind. Der Softing-Konzern schreibt die Entwicklungskosten für neue Produktlinien und Produktversionen entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer planmäßig zwischen drei und fünf Jahren linear ab, wobei im Jahr der Fertigstellung zeitanteilig die Abschreibung erfolgt. Die Abschreibungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung in dem Posten "Abschreibung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden unmittelbar als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung erfasst. 6. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTDer Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Erwerb von Tochterunternehmen und entspricht der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert der zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteile an dem erworbenen Unternehmen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des erworbenen Nettovermögens. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Nettovermögens die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und dem beizulegenden Zeitwert der zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteile, wird die Differenz unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Gemäß IFRS 3 werden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich, sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung, einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen. Für Zwecke dieses Werthaltigkeitstests wird der Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) zugeordnet. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen bei Softing den einzelnen Gesellschaften, ausgenommen die Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit in mehrere Segmente fällt. Hier wird eine Aufteilung der jeweiligen Werte nach Segmenten herangezogen. Die relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Geschäfts- und Firmenwerte sind: scrollen
Eine Wertberichtigung wird dann vorgenommen, wenn der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert der CGU ihren erzielbaren Betrag, wird die Differenz unmittelbar als Wertminderungsaufwand im Gewinn und Verlust erfasst. Da der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nicht mit angemessenem Aufwand ermittelt werden kann, wird der Nutzungswert zugrunde gelegt. Der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde wie folgt ermittelt: Aufgrund der Bottom-Up-Planung der nächsten vier Geschäftsjahre, die vom Management der Softing AG genehmigt worden ist, wurden die zukünftigen Zahlungsströme (vor Zinsen und Steuern) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Den Planungen liegen Erfahrungswerte der Vergangenheit sowie bestmögliche Einschätzungen des Managements über die zukünftige Entwicklung zugrunde. (Um die Überprüfung der Werthaltigkeit durchzuführen, schätzte das Management die Zahlungsmittelrückflüsse über die Planungsperiode hinaus, indem ein Wachstum von 1,0 % (Vj. 1,0 %) für die Folgejahre angesetzt wurde). Unter Verwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens wurde der Nutzungswert für die zugrundeliegende zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Der verwendete Diskontierungssatz ist ein Vorsteuerzinssatz, und basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital - WACC). Diese setzten sich zusammen aus den zu Marktwerten gewichteten Eigen- und Fremdkapitalkosten. Die Eigenkapitalkosten werden jeweils nach dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) ermittelt und setzen sich demnach aus dem risikolosen Zinssatz und einem Risikoaufschlag zusammen, der sich aus der Differenz der durchschnittlichen Marktrendite und dem risikolosen Zinssatz multipliziert mit dem unternehmensspezifischen Risiko (Beta-Faktor) ergibt. Der Beta-Faktor wird dafür von einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten setzten sich aus einem Basiszinssatz und einen spezifischen aus Kapitalmarktdaten abgeleiteten Bonitätsaufschlag zusammen. Bei der Nutzungswertermittlung werden je nach zahlungsmittelgenerierender Einheit Diskontierungszinssätze vor Steuern zugrunde gelegt. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand wird in den nachfolgenden Perioden nicht aufgeholt. 7. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Sie werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Software und Technologie werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer planmäßig über drei bis sieben Jahre linear abgeschrieben. Rechte und Geschäftsbeziehungen werden über fünf bis zwanzig Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung in dem Posten "Abschreibung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. 8. SACHANLAGENDie Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen, nutzungsbedingte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen. Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode. Hardware wird über drei Jahre, Betriebsausstattung über fünf bis sieben Jahre und Einbauten entsprechend der Restlaufzeit des Mietvertrags verteilt abgeschrieben. Die Abschreibungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung in dem Posten "Abschreibung auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Bei Anlageabgängen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht, Ergebnisse aus Anlageabgängen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Wesentliche Neuerungen und Verbesserungen werden nur dann dem Buchwert des ursprünglichen Vermögenswertes zugeschlagen bzw. als separater Vermögenswert aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen in Verbindung mit dem Vermögenswert zufließen wird und dieser Nutzen verlässlich ermittelt werden kann. 9. WERTMINDERUNGENZu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen dahingehend, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt, um den Umfang einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Der erzielbare Betrag entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert; der höhere Wert ist maßgeblich. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Cashflows. Als Diskontierungszinssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Cash Generating Unit) bestimmt, der dem betreffenden Vermögenswert zugeordnet werden kann. Aus Unternehmenserwerben resultierende Geschäfts- oder Firmenwerte werden den Gruppen von Vermögenswerten (CGU) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Solche Gruppen stellen die niedrigste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Der erzielbare Betrag einer CGU, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthält, wird mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Dies erfolgt auch für Entwicklungsprojekte, die sich in der Entwicklung befinden. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswertes. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der CGU, erfolgt bezogen auf den Geschäfts- oder Firmenwert keine Wertaufholung. 10. LEASINGVERHÄLTNISSESofting tritt ausschließlich als Leasingnehmer im Rahmen von Miet- und Leasingverträgen auf. Hierbei folgt die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen seit dem 1. Januar 2019 den Vorgaben des IFRS 16. Im Folgenden werden lediglich die für den Konzern relevanten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus Sicht des Softing-Konzerns als Leasingnehmer dargestellt. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden auch weiterhin der internen Berichterstattung folgend, wie vormalige operative Mietverhältnisse gem. IAS 17 dargestellt und für Zwecke des Konzernabschlusses eliminiert. Für alle neuen Verträge, die am oder nach dem 1. Januar 2019 wirksam werden, prüft Softing, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Hierbei wendet der Konzern die Regelungen des IFRS 16 jedoch nicht auf Nutzungsrechte an immateriellen Vermögenswerten an. Ein Leasingverhältnis ist definiert als ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der das Recht einräumt, einen Vermögenswert für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu nutzen. Zur Anwendung dieser Definition beurteilt der Konzern, ob der Vertrag die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt: scrollen
Bei Mehrkomponentenverträgen wird jede separate Leasingkomponente grundsätzlich getrennt bilanziert. Hiervon ausgenommen sind Immobilienleasingverträge für einzelne Standorte. Hierbei werden, in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragsausgestaltung, Nutzungsüberlassungen von Büro- und Lagerflächen sowie Parkplätzen je Standort zusammengefasst als eine Leasingkomponente bilanziert. Nicht-Leasingkomponenten wie Service und Wartung werden periodengerecht direkt im Aufwand erfasst. Die Bestimmung der maßgeblichen Leasinglaufzeit beinhaltet die vertragliche Laufzeit, Verlängerungsoptionen und Kündigungsoptionen. Die Beurteilung, ob es hinreichend sicher ist, dass eine Kündigungs-, Verlängerungs- oder Kaufoption gezogen wird, obliegt im Softing-Konzern grundsätzlich der Geschäftsleitung der einzelnen Gesellschaft und wird umfassend unter Würdigung sämtlicher ökonomischer Vor- und Nachteile festgelegt und regelmäßig überprüft. Zum Bereitstellungsdatum des Leasinggegenstandes erfasst der Konzern ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts entsprechen im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit, berichtigt um die anfänglichen direkten Kosten des Konzerns, einer Schätzung der Kosten für die Demontage und den Ausbau des Vermögenswertes am Ende des Leasingverhältnisses sowie den vor Beginn des Leasingverhältnisses geleisteten Leasingzahlungen abzüglich etwaiger Leasinganreize. In den Folgeperioden wird das Nutzungsrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden, unter Anwendung des dem Leasingverhältnisses zugrunde liegenden Zinssatzes oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, des Grenzfremdkapitalzinssatzes. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung des zur Abzinsung verwendeten Zinssatzes aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen setzen sich auf Basis des derzeitigen Vertragsbestandes bei Softing lediglich aus festen Zahlungen (einschließlich de facto festen Zahlungen) sowie variablen Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, zusammen. Änderungen der Leasingverhältnisse und Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten werden grundsätzlich erfolgsneutral gegen das Nutzungsrecht erfasst. Eine erfolgswirksame Erfassung in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung erfolgt, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits auf null reduziert ist oder diese aufgrund einer teilweisen Beendigung des Leasingverhältnisses resultiert. Der Konzern schreibt die Nutzungsrechte i.d.R. vom Beginn des Leasingverhältnisses bis zu dem früheren Zeitpunkt aus dem Ende der Nutzungsdauer des Leasinggegenstands oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit linear ab. Der Konzern führt bei Vorliegen entsprechender Indikatoren zudem Werthaltigkeitsprüfungen durch. Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen (short-term-leases) und Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert (low-value-leases) werden die zugehörigen Zahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung erfasst. In der Bilanz werden Nutzungsrechte sowie Leasingverbindlichkeiten unter den Sachanlagen bzw. den kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Schulden ausgewiesen. 11. VORRÄTEDie Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Nettoveräußerungswert angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren/Fertigerzeugnisse werden grundsätzlich zu dem gewichteten Durchschnitt bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Vertriebskosten und Kosten der allgemeinen Verwaltung sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten. Liegt der am Abschlussstichtag erwartete Nettoveräußerungswert unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, z. B. aufgrund von Lagerdauer, Beschädigungen oder verminderter Marktgängigkeit, so wird eine Abwertung auf den niedrigeren Wert vorgenommen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. 12. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE IFRS 9Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere: scrollen
Finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt in Abhängigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsmodells und des Zahlungsstromkriteriums, wonach die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts ausschließlich aus Zinsen und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag des Finanzinstruments bestehen dürfen. Die Prüfung des Zahlungsstromkriteriums erfolgt dabei immer auf Ebene des einzelnen Finanzinstruments. Die Beurteilung des Geschäftsmodells bezieht sich auf die Frage, wie finanzielle Vermögenswerte zur Generierung von Zahlungsströmen gesteuert werden. Die Steuerung kann entweder auf ein Halten, Verkaufen oder eine Kombination aus beidem abzielen. Der Konzern teilt finanzielle Vermögenswerte in eine der folgenden Kategorien ein: scrollen
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Schuldinstrumente)Die für den Konzern bedeutendste Kategorie finanzieller Vermögenswerte ist die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte in Bezug auf Schuldinstrumente. Die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind: scrollen
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral mit Recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Schuldinstrumente)Die Bewertung erfolgsneutral mit Recycling zum beizulegenden Zeitwert für Schuldinstrumente erfolgt, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind: scrollen
Für diese finanziellen Vermögenswerte werden Zinsen, Fremdwährungsbewertungseffekte und Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Wertminderungen erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung erfasst. Die verbleibenden Änderungen werden in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 9 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Abgang in den Gewinn oder Verlust umgegliedert (Recycling). Im Konzern unterliegen aktuell keine finanziellen Vermögenswerte dieser Bewertung. Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertetDie Kategorie umfasst finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden, Finanzinstrumente unter Anwendung der Fair Value-Option, finanzielle Vermögenswerte, für die eine verpflichtende Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgesehen ist und Eigenkapitalinstrumente, die nicht erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ein Handelszweck liegt vor, wenn ein kurzfristiger Kauf oder Verkauf vorgesehen ist. Derivate, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind, werden immer zu Handelszwecken gehalten. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht das Zahlungsstromkriterium erfüllen, werden immer erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, unabhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell. Die gleiche Bewertung ergibt sich für Finanzinstrumente, die einem Geschäftsmodell "Verkaufen" unterliegen. Die Fair-Value-Option für finanzielle Vermögenswerte kommt im Konzern nicht zum Einsatz. Jegliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Instrumente werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Konzern unterliegt aktuell nur die Beteiligung an der YOMA Solutions GmbH, Norderstedt dieser Bewertung. Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral ohne Recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Eigenkapitalinstrumente)Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments hat der Konzern das unwiderrufliche Wahlrecht, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Eigenkapitalinstrument gem. IAS 32 handelt, welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird und es sich nicht um eine bedingte Gegenleistung i.S.v. IFRS 3 handelt. Das Wahlrecht wird für jedes Eigenkapitalinstrument gesondert ausgeübt. Gewinne oder Verluste aus einem solchen finanziellen Vermögenswert werden bei Abgang nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert (kein Recycling). Dividenden aus solchen Instrumenten werden erfolgswirksam erfasst. Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unterliegen nicht den Regelungen für Wertminderungen. Im Konzern unterliegen aktuell keine finanziellen Vermögenswerte dieser Bewertung. AusbuchungEin finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist: scrollen
Der Konzern nimmt an einem Reverse Factoring Programm eines Kunden teil und veräußert im Rahmen dessen bestehende Forderungen an ein Kreditinstitut. Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird. Wenn das anhaltende Engagement der Form nach dem übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste. Im Rahmen des Factorings gehen die Chancen und Risiken auf den Vertragspartner über und die Forderungen werden zum Zeitpunkt der Veräußerung ausgebucht. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenFinanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme von zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewertete finanzielle Vermögenswerte, Vertragsvermögenswerte gem. IFRS 15, Leasingforderungen, Kreditzusagen sowie finanzielle Garantien unterliegen dem Wertminderungsmodell i.S.v. IFRS 9.5.5. Danach erfasst der Konzern für diese Vermögenswerte eine Wertminderung auf Basis der erwarteten Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen, bewertet zum Barwert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erwarteten Zahlungsströme beinhalten auch Erlöse aus Sicherungsverkäufen und sonstigen Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind. Erwartete Kreditverluste werden in drei Stufen erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, für die sich keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ergeben hat, wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen (Stufe 1). Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditverlust für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts ermittelt (Stufe 2). Der Konzern unterstellt grundsätzlich, dass eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, sofern eine Überfälligkeit von 30 Tagen vorliegt. Dieser Grundsatz kann widerlegt werden, wenn im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen darauf hinweisen, dass sich das Kreditrisiko nicht erhöht hat. Sofern objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sind die zugrundeliegenden Vermögenswerte der Stufe 3 zuzuordnen. Objektive Hinweise auf eine Wertminderung werden bei einer Überfälligkeit von länger 90 Tagen unterstellt, außer, es liegen im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen vor, dass ein längerer Rückstand vertretbar ist. Darüber hinaus werden eine Zahlungsverweigerung und Ähnliches als objektiver Hinweis angesehen. Die für den Konzern relevante Klasse von Vermögenswerten für die Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte. Für diese wendet die Gruppe den vereinfachten Ansatz gem. IFRS 9.5.15 an. Danach wird die Wertberichtigung stets in Höhe, der über die Laufzeit zu erwartender Kreditverluste bemessen. Für die übrigen Vermögenswerte, die im Anwendungsbereich des geänderten Wertminderungsmodells von IFRS 9 sind und die dem allgemeinen Ansatz unterliegen, werden zur Bemessung der erwarteten Verluste finanzielle Vermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale entsprechend zusammengefasst bzw. individuelle Ausfallinformationen herangezogen. Berechnungsgrundlage sind in jedem Fall aktuelle Ausfallwahrscheinlichkeiten zum jeweiligen Stichtag. Softing unterstellt grundsätzlich einen Ausfall, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 360 Tage überfällig sind. Zusätzlich werden in Einzelfällen auch interne oder externe Informationen herangezogen, die darauf hindeuten, dass die vertraglichen Zahlungen nicht vollständig geleistet werden können. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine begründbare Erwartung über die zukünftige Zahlung besteht. 13. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND VERTRAGSSCHULDENVertragsvermögenswerte entstehen aus der Anwendung der Umsatzrealisierung über einen Zeitraum. Dies ist bei Softing vor allem der Fall, wenn die Produkte aufgrund ihrer Spezifikationen keinen alternativen Nutzen haben und gegenüber dem Kunden ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch mindestens in Höhe einer Erstattung der durch die bereits erbrachten Leistungen entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Gewinnmarge besteht (Softwareentwicklungen im Kundenauftrag). In diesen Fällen realisiert Softing auf Basis der Inputorientierten Methode cost-to-cost Umsatzerlöse. Dabei werden die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad realisiert. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den Gesamtkosten des Auftrags. Da die Umsatzrealisierung vor dem Zeitpunkt liegt, an dem Softing die volle Gegenleistung erhalten hat, wird ein Vertragsvermögenswert aktiviert. Vertragsverbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus erhaltenen Anzahlungen von Kunden, wenn diese im Zusammenhang mit einem Kundenauftrag stehen und die Produkte noch nicht ausgeliefert bzw. die Leistung noch nicht erbracht ist. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten werden auf Vertragsebene saldiert. Die Vertragssalden bei Softing besitzen in der Regel eine kurzfristige Restlaufzeit. Auf Vertragsvermögenswerte werden die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 angewendet. 14. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTEDie kurzfristigen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. 15. LAUFENDE UND LATENTE STEUERNDer Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden (oder in Kürze geltenden) Steuervorschriften der Länder, in denen Softing und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuernde Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind. Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode. Latente Steuerforderungen und latente Steuerverbindlichkeiten werden grundsätzlich für alle temporären Wertunterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld und dem für steuerliche Zwecke beizulegenden Wert bilanziert. Latente Steuerforderungen werden auch für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften bilanziert. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind in dem Maße zu bilden, in dem es wahrscheinlich ist, dass die steuerlichen Verlustvorträge in der Zukunft genutzt werden können. Daher wurden sämtliche aktive latente Steuern auf steuerliche Verluste unter Berücksichtigung ihrer Realisierbarkeit angesetzt. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf latente Steuern wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung ergebniswirksam bzw. ergebnisneutral erfasst. Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. Latente Steuerverbindlichkeiten bzw. Steuerforderungen, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. 16. PENSIONSRÜCKSTELLUNGENRückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartenden Steigerungen von Renten bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung von biometrischen Annahmen sowie eines Rechnungszinses, der sich aus der Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen gleicher Fristigkeit ableitet. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens. Der Barwert wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von hochwertigen Unternehmensanleihen abgezinst werden. Versicherungsmathematische Neubewertungen werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. 17. RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen werden für alle übrigen ungewissen Verpflichtungen und Risiken des Softing-Konzerns gegenüber Dritten gebildet. Voraussetzung für den Ansatz ist, dass eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, eine Inanspruchnahme wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Die angesetzten Beträge stellen den Barwert der zu erwartenden Ausgaben, inkl. einer etwaigen Aufzinsung bei langfristigen Rückstellungen dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist. 18. KURZFRISTIGE UND LANGFRISTIGEFINANZIELLE SCHULDENFinanzielle Schulden begründen regelmäßig eine Rückgabeverpflichtung in Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten oder einem sonstigen finanziellen Vermögenswert. Finanzielle Schulden werden immer nur dann in der Bilanz angesetzt, wenn Softing Vertragspartei der Regelungen der finanziellen Verbindlichkeit ist. Die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt dann, wenn diese getilgt ist, d.h. wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen oder aufgehoben sind oder auslaufen. Finanzielle Schulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung erfasst. Unter die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten fallen alle finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden. Hierunter fallen Derivate, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind, sowie Finanzinstrumente, für die die Fair-Value-Option ausgeübt wurde. Aktuell verfügt Softing über keine solchen Finanzinstrumente. Die Fair-Value-Option für Schuldinstrumente gemäß IFRS 9 kommt nicht zum Einsatz. Die finanziellen Schulden setzen sich aus folgenden Bilanzposten zusammen: "kurzfristige und langfristige Finanzschulden", "Schulden aus Lieferungen und Leistungen" sowie "Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden". 19. KURZFRISTIGE UND LANGFRISTIGE FINANZSCHULDENKurzfristige Finanzschulden beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer kurzfristigen Laufzeit bis zu einem Jahr. Langfristige Finanzschulden beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit über einem Jahr. Der erstmalige Ansatz von kurzfristigen und langfristigen Finanzschulden erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Finanzschulden werden als kurzfristig klassifiziert, sofern Softing nicht das unbedingte Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. 20. KURZFRISTIGE NICHT FINANZIELLE SCHULDENDie nicht finanziellen Schulden sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 21. ERMESSENSAUSÜBUNG UND SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITENDie Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Vorschriften des IASB erfordert, dass zukunftsbezogene Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden auswirken. Die zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen, die Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Leasingverhältnisse, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen) sowie auf die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen und wesentliche Ermessensausübung bzgl. des erwarteten Eintrittszeitpunkts, der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens und der künftigen Steuerplanungsstrategien (steuerliche Planungsrechnung). Grundsätzlich basieren die zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen auf Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Vergangenheit, wobei auch verschiedene gesamtwirtschaftliche Faktoren, die als verlässliche Grundlage eingeschätzt werden, herangezogen werden. Prognosen unterliegen einer natürlichen Unsicherheit und Schwierigkeit, besonders da sie in die Zukunft gerichtet sind. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Die Annahmen und Schätzungen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt bzw. in der Periode der besseren Erkenntnis und in den zukünftigen Perioden, sofern die Änderungen mehrere Perioden umfassen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen am Stichtag wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, bestehen bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen sowie der Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte. Wesentliche Prämissen bei der Durchführung des jährlichen Werthaltigkeitstests zur Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes bilden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten sowie die Steuersätze. Bei der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach der cost-to-cost Inputmethode erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt. Bei dieser Methode kommt es besonders auf die sorgfältige Einschätzung des Fertigstellungsgrads an. Die Auftragserlöse, die Gesamtauftragskosten, die noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten und die Auftragsrisiken gehören zu den maßgeblichen Schätzgrößen. Bei der Einschätzung der für die Aktivierung von Entwicklungskosten relevanten Kriterien, sowie bei der Höhe der bei einer Aktivierung angewendeten Personalstundensätze, besteht ein Ermessensspielraum. Insbesondere die Beurteilung, ob eine technische und kommerzielle Nutzbarkeit des Vermögenswertes zum Verkauf oder zur Eigennutzung gegeben ist, ob wir beabsichtigen und fähig sind, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn entweder zu nutzen oder zu verkaufen, sowie ob der Vermögenswert künftig einen wirtschaftlichen Nutzenzufluss generieren wird, unterliegt unserem Ermessen. 22. WÄHRUNGSUMRECHNUNGFremdwährungen werden gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung umgerechnet. Die funktionale Währung aller ausländischen Gesellschaften ist die jeweilige Landeswährung, mit Ausnahme von Softing IT Networks in Singapur, hier ist die funktionale Währung der USD, da die in den Konzernabschluss einbezogenen wesentlichen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig primär im jeweiligen Wirtschaftsumfeld betreiben. Das Wechselkursrisiko im Softing-Konzern ist im Wesentlichen auf die Währungen USD, RON und CHF beschränkt. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden bei Jahresabschlüssen von Konzernunternehmen, die nicht in EUR berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Kurs am Bilanzstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der Fremdwährungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe ergeben, werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und in den Gewinnrücklagen angesammelt. Dabei erfolgt ein separater Ausweis als Währungsrücklage im Eigenkapitalspiegel. Ein Geschäfts- oder Firmenwert und Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von / an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden zunächst im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung oder Rückführung von Darlehen vom Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs oder der Rückzahlung eines langfristigen Darlehens werden alle angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die dem Konzern aus dem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die Gewinn- und Verlust-Rechnung umgegliedert. Dabei werden folgende Transaktionen als Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs angesehen: Die Veräußerung des gesamten Konzernanteils oder die Teilveräußerung mit Verlust der Beherrschung oder Teil- oder Vollrückzahlungen von Darlehen, die ursprünglich als nicht rückzahlbar galten. Die für die Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse haben sich im Verhältnis zum Euro wie folgt verändert: scrollen
Kursgewinne bzw. -verluste aus Fremdwährungsgeschäften (Geschäfte in einer anderen Währung als der funktionalen Währung der Gesellschaft) werden in den Einzelabschlüssen der Konzernunternehmen als sonstige betriebliche Erträge bzw. sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Währungsdifferenzen, die sich aus der Finanzierung ergeben, werden unter den Finanzerträgen / Finanzaufwendungen ausgewiesen. C. ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ1. ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREISBis zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Änderungen im Konsolidierungskreis der Softing AG im Vergleich zum 31. Dezember 2022 ergeben. 2. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTscrollen
Anpassung der CGUs: Die Softing Engineering & Solutions GmbH & die Softing Automotive Electronics GmbH sind beide im Bereich Automotive tätig und verfügen teilweise über dieselben Kunden. Dies umso mehr, nachdem die Softing Engineering & Solutions GmbH Ihr Geschäftsportfolio weiter ausbaut und damit näher an die Softing Automotive Electronics heranrückt. Zudem geht der Konzern von Absatzsynergien aus. Der Konzern betrachtet die beiden Gesellschaften innerhalb des Segments Automotive daher als eine zahlungsmittelgenerierende Einheit. Auch bei einem Stand-Alone Ansatz ergäbe sich keine Wertminderung beim Goodwill. Aufgrund der Wechselkursänderung EUR zu USD hat sich der Geschäft- oder Firmenwert der OLDI Online Development Inc. 2023 um 270 TEUR verringert. Die Detailplanungsperiode 2024 wurde auf Basis der kurzfristigen Umsatz- und Margenerwartungen abgeleitet. In der mittleren Sicht ab 2025 bis 2027 geht Softing davon aus, dass sich der Trend zu neuen Technologien eher beschleunigt und sich die Investitionen in Produktentwicklung auszahlen werden. Der Bauteilmarkt für elektronische Komponenten hat sich in der Vergangenheit auch zyklisch entwickelt. Im Jahr 2023 wurden in fast Produktbereichen wieder eine verbesserte Lieferfähigkeit erreicht, die auch den Planungen zu Grunde liegt. Das Management beobachtet das weitere Marktumfeld und die Planungsparameter weiterhin aufmerksam, um daraus möglicherweise erforderliche Anpassungen in den Schätzungen vorzunehmen. Zur Überprüfung möglicher Wertminderungsaufwendungen wurde ein Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 für die Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Der erzielbare Betrag der CGUs wurde basierend auf Berechnungen des Nutzungswertes der Gesellschaften ermittelt. Für die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden die folgenden Parameter verwendet: Für Europa: scrollen
Für USA: scrollen
Der Zeitraum, für den das Management die Cashflows geplant hat, beträgt 4 Jahre (Vj. 4 Jahre). Danach wurde zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen eine Wachstumsrate von 1,0 % (Vj. 1,0 %) angenommen. Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zu der Entwicklung der CGUs die Entwicklung des Umsatzes und des Ergebnisses sowie der Abzinsungsfaktor. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen als auch historische Erfahrungen berücksichtigt. Die langfristigen Wachstumsraten spiegeln insbesondere geschäftsspezifische Gegebenheiten wider. Der wesentliche Werttreiber bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags ist neben der Umsatzentwicklung die Marge. Daneben hat der Diskontierungssatz einen deutlichen Einfluss auf die Höhe des Bewertungsergebnisses. Der Konzern hat Wertberichtigungen auf Firmenwerte in Höhe von 6.177 TEUR (Vorjahr 120 TEUR) im Jahr 2023 vorgenommen, davon 5.061 TEUR bei der Softing IT Networks GmbH und 1.117 TEUR bei GlobalmatiX AG. Hintergrund zur Wertberichtigung auf diese Firmenwerte ist die Tatsache, dass diese Firmenwerte als sogenannter "Goodwill" zum Zeitpunkt des jeweiligen Firmenkaufs gebildet wurden auf Basis der erwarteten Erträge aus dem zum Erwerbszeitraum bekannten oder zu erwartenden Geschäften. Die aktuellen Planungen ergaben, dass die Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows bei dem dauerhaft gestiegenen Zinsniveau und einem sich ändernden Geschäftsmodell durch das Ausphasen der Altprodukte in den CGUs Psiber GmbH geringer eingeschätzt werden als bei der Übernahme. Bei der GlobalmatiX AG führt das dauerhaft gestiegene Zinsniveau und die länger dauernde Marktdurchdringung mit einem veränderten Leistungsportfolio zu den genannten Wertminderungen. Sensitivitätsanalyse:Eine Erhöhung des Zinssatzes um 100 Basispunkte würde in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GlobalmatiX AG zu einem weiteren Wertminderungsbedarf des Geschäfts- oder Firmenwertes führen. Ebenso würde ein Absinken der geplanten EBITs um 5 % zu einem weiteren Wertminderungsbedarf des Geschäfts- oder Firmenwertes führen. Bei den übrigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ergibt sich auf Basis der Sensitivitätsanalyse kein Wertminderungsbedarf. Klimabezogene Sachverhalte: Der Konzern überwacht kontinuierlich die Gesetzgebung im Zusammenhang mit dem Klimawandel und hat im Geschäftsjahr 2022 erstmals selbst einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Gegenwärtig wurden keine Gesetze erlassen, die negative Auswirkungen auf den Konzern haben. 3. ENTWICKLUNGSKOSTENDie Entwicklung der aktivierten Entwicklungskosten ist in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (ohne aktivierte Entwicklungskosten) betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 13.127 (Vj. TEUR 11.936). Im Geschäftsjahr 2023 ergab die Nichtfortführung eines Entwicklungsprojektes am Jahresende 2023 einen Korrekturbedarf von 2.000 TEUR (Vj. TEUR 0). In der folgenden Übersicht sind die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung dargestellt: scrollen
4. ÜBRIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDie Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte ist in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. Außer den planmäßigen Abschreibungen wurden keine Wertminderungen außer beim Geschäfts- und Firmenwert vorgenommen. 5. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTESofting beteiligte sich Ende Dezember 2019 im Wege einer Kapitalerhöhung an einem Startup-Unternehmen, welches dem Segment Automotive zuzuordnen ist. Die erworbene Beteiligungsquote lag unter 10 %. Im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung wurde eine Zuzahlungsverpflichtung in die Kapitalrücklage der Beteiligungsgesellschaft i.H.v. TEUR 1.495 vereinbart, diese Zahlung ist Anfang 2020 geleistet worden. Der Konzern hat sich dazu entschieden für die Folgebewertung der Beteiligung Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam in der Konzern -Gewinn- und Verlust-Rechnung zu erfassen. Im Jahr 2023 ergab sich keine Veränderung des Fair Value im Beteiligungsansatz. Der Fair Value liegt weiterhin bei 435 TEUR (VJ. 435 TEUR). Wesentliche quantitative Inputfaktoren für die Bewertung sind die Wachstumsrate, die Annahmen über die Entwicklung der Umsätze und Kosten sowie der Abzinsungssatz. 6. SACHANLAGENDie Entwicklung der Sachanlagen ist in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen dargestellt, welche als Anlage zum Konzernabschluss beigefügt ist. Außer den planmäßigen Abschreibungen wurden keine Wertminderungen vorgenommen. Der Konzern hat mehrere Immobilien-Leasingverträge abgeschlossen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Büroflächen und im geringen Maße Lagerflächen. Zudem sind weitere Leasingverträge im Bereich KFZ-Leasing abgeschlossen. Mietverträge wurden mit Laufzeiten zwischen ein und fünf Jahren abgeschlossen und beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen. Die Nutzungsrechte an Kraftfahrzeugen umfassen den gemieteten Fuhrpark. Zum 31. Dezember 2023 waren rund 49 Mietverträge über Kraftfahrzeuge mit Restlaufzeiten von ein bis drei Jahren abgeschlossen. Angaben zu den korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten finden sich im Abschnitt C16. 7. VORRÄTEscrollen
Die Höhe der erfassten Wertminderungen auf Vorräte beträgt 2023 TEUR 406 (Vj. TEUR 278). Erfolgswirksame Wertaufholungen wurden wie im Vorjahr nicht vorgenommen. Die eingekauften Vorräte stehen bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung unter Eigentumsvorbehalt. 8. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENForderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus Verträgen mit Kunden. Das Forderungsmanagement wird stärker als vor der Corona-Krise überwacht, bisher konnte bei dem Zahlungsverhalten der Kunden keine Verschlechterung festgestellt werden. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Kunden von Softing weitgehend große internationale Konzerne mit ausreichend finanziellen Mitteln sind. Softing erfasst Wertminderungen für allgemeine Kreditrisiken unter Anwendung des Modells der erwarteten Verluste gem. IFRS 9.5.5. Sie werden zunächst auf Wertberichtigungskonten erfasst, sofern nicht bereits bei Entstehung des Grundes für die Wertberichtigung angenommen werden kann, dass die Forderung vollständig oder teilweise uneinbringlich sein wird. In solchen Fällen wird der Buchwert der Forderungen direkt erfolgswirksam abgeschrieben. scrollen
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Entwicklungen der erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: scrollen
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Entwicklungen der erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: scrollen
9. KURZFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEscrollen
10. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND VERTRAGSSCHULDENscrollen
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In Höhe von TEUR 4.395 (Vj. TEUR 2.766) wurden in der aktuellen Berichtsperiode Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden realisiert, die zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Den zum Ende der Berichtsperiode ganz oder teilweise nichterfüllten Leistungsverpflichtungen ist insgesamt ein Transaktionspreis von TEUR 8.564 (Vj. TEUR 7.272) zugeordnet. Die Realisierung dieses Transaktionspreises wird von Softing in Höhe von TEUR 7.794 (Vj. TEUR 6.295) in der Folgeperiode und in Höhe von TEUR 770 (Vj. TEUR 977) in den darauffolgenden Perioden gerechnet. Bei den angegebenen Transaktionspreisen handelt es sich um Preise für Software, Wartungsverträge und kundenspezifische Ingenieursleistungen. Für Leistungsverpflichtungen mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr oder wenn mit festen Stundensätzen abgerechnet wird, wird in Einklang mit IFRS 15 auf die Angabe des Transaktionspreises verzichtet. 11. STEUERERSTATTUNGSANSPRÜCHE AUS ERTRAGSSTEUERNDie laufenden Ertragssteueransprüche betreffen hauptsächlich Körperschaftsteuerforderungen/Federal Tax (USA) in Höhe von TEUR 391 (Vj. TEUR 324) und die Softing Italien 192 TEUR (Vj. TEUR 0). Eine ausführliche Darstellung der Konzernsteuern ist im Abschnitt D 9 dargestellt. 12. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEscrollen
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel sowie Guthaben bei Kreditinstituten und werden mit dem Nennwert zum Bilanzstichtag bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten setzen sich aus Festgeldern und aus Geldern auf Kontokorrentkonten zusammen. Die Festgelder sind innerhalb von 3 Monaten liquidierbar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden nicht wesentlich von ausländischen Währungen beeinflusst. Eine Überprüfung des Ratings der Banken hat keine zusätzlichen Risiken für den Zahlungsmittelbestand ergeben. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten. 13. KURZFRISTIGE NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEscrollen
14. EIGENKAPITALGezeichnetes KapitalDas voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 9.105.381 EUR (Vj. 9.105.381 EUR) und ist eingeteilt in 9.105.381 (Vj. 9.105.381) Inhaber-Stückaktien mit rechnerischem Nennbetrag von 1 EUR. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9.015.381 (Vj. 9.015.381) Aktien im Umlauf. Die Softing AG hält einen Bestand an eigenen Aktien von 90.000 Stück (Vj. 90.000 Stück). Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder durch Gesetz noch durch die Satzung der Gesellschaft Beschränkungen. Die Stimmrechte sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Aktien oder eine bestimmte Stimmenzahl begrenzt. Für weitere Angaben verweisen wir auf die Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.552.690,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.552.690 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden; wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauch machen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital jeweils anzupassen. Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2023 4.552.690 EUR (Vj. 4.552.690 EUR). Die Ermittlung des ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns bestimmt sich nach dem Bilanzgewinn der Softing AG gemäß deutschem Handelsrecht. Bedingtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital um bis zu 4.552.690,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.552.690 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsbedingungen an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 6. Mai 2022 bis zum 7. Mai 2027 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zum bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. der Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtete Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt wird. Die aufgrund der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien abzüglich Transaktionskosten. Eigene AnteileAm 3. April 2020 hat die Softing AG per ad hoc-Mitteilung angekündigt ein Aktienrückkaufprogramm beginnend am 15. April 2020 zu starten, dieses Programm ist mit 28. Dezember 2020 vollumfänglich ausgeschöpft worden und damit beendet. Ein Kreditinstitut wurde beauftragt, maximal bis zu Stück 90.000 Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, wobei jedoch der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von EUR 500.000 begrenzt war. Die erworbenen Aktien sollen vorrangig als Akquisitionswährung genutzt werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 4. Mai 2016 eingeräumten Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Das Kreditinstitut wurde beauftragt, die Aktien ausschließlich an der Börse unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft zurückzukaufen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit dem Wertpapierhaus jederzeit zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder eine Investmentbank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) durfte den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen. Das Kreditinstitut darf hiernach an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wurde berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin. Die Transaktionen wurden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des 7. Handelstags nach deren Ausführung bekanntgegeben und unter anderem auf der Webseite der Gesellschaft unter investor.softing.com/ de/aktie/aktienrueckkauf.html veröffentlicht. Die Hauptversammlung hat am 6. Mai 2020 den Vorstand ermächtigt bis zum 5. Mai 2025 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und eigene Aktien in Pfand zu nehmen. Der Zukauf der eigenen Anteile im Jahr 2020 erfolgte noch unter der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Mai 2016. scrollen
2023 wurden keine Geschäfte mit eigenen Aktien getätigt. Zum Bilanzstichtag hatte die Softing AG 90.000 (Vj. 90.000) Aktien im Besitz. Softing bilanziert die eigenen Anteile nach der sogenannten cost method, wonach die Anschaffungskosten der eigenen Anteile in einem separaten Posten innerhalb des Eigenkapitals als Abzugsposten ausgewiesen werden. Die Veränderungen des Konzerneigenkapitals, inklusive der Veränderungen aus Unternehmenserwerben, sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" 2023/2022 dargestellt. GewinnrücklageDie Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Im Geschäftsjahr 2023 wurde für das Jahr 2022 eine Dividende von 0,10 EUR je dividendenberechtigte Aktie (Vj. 0,10 EUR) ausgeschüttet. Für das Geschäftsjahr 2023 schlägt der Vorstand eine Dividende von 0,13 EUR je Aktie vor. Dies entspricht einer Gesamtdividende von TEUR 1.172. Bestandteil der Gewinnrücklagen sind auch die Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung und deren latente Steuern von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, sowie die erfolgsneutral erfassten Neubewertungen aus Pensionszusagen und deren latente Steuereffekte. Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile in Höhe von TEUR 689 (Vj. TEUR 839) betreffen andere Gesellschafter in Österreich und China. 15. PENSIONENDer Ausweis betrifft die den drei ehemaligen Vorständen sowie einem aktiven Vorstand gewährten und teilweise rückgedeckten, leistungsorientierten Pensionszusagen, die die Gewährung von lebenslangen Alters- und Witwenrenten sowie Voll- und Halbwaisenrenten vorsehen. Dabei besteht neben einer Festbetragszusage zusätzlich eine variable Zusage. Die Höhe der Leistungen ist individuell festgelegt. Die Verpflichtungen aus den Pensionsplänen werden jährlich von unabhängigen Gutachtern nach dem Anwartschafts-Barwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 3.663 (Vj. TEUR 3.544) wurde mit der Pensionsrückstellung saldiert. Versicherungsmathematische Neubewertungen werden nach IAS 19.120 erfolgsneutral mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die darin erfassten kumulierten Gewinne und Verluste betrugen zum 31. Dezember 2023 TEUR -517 (Vj. TEUR -674). Die Renten aus variablen Zusagen erhöhen oder vermindern sich um die Veränderung des Verbraucherindexes für Deutschland (Grundlage 2020=100). Dieser ist im Jahresdurchschnitt von 2023 auf 2024 von 116,3 auf 121,4 Punkte gestiegen. Die bei der Berechnung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst: scrollen
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Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtung beträgt 12,14 Jahre (Vj. 13,15 Jahre). scrollen
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Zur Absicherung eines Teils der Verpflichtungen aus Pensionen werden ausschließlich Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Diese haben jeweils einen direkten Bezug zur zugrundeliegenden Pensionszusage. Die voraussichtlichen Beiträge zum Planvermögen betragen im Jahr 2024 TEUR 107 (Vj. TEUR 107). In den Jahren bis 2026 wird ebenfalls mit jährlichen Einzahlungen in Höhe von TEUR 107 gerechnet. scrollen
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Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen beträgt: scrollen
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Auf eine Darstellung der Sensitivität bezogen auf die Lebenserwartung wurde verzichtet, da sich der Kreis der maßgeblichen Personen lediglich auf drei ehemalige Berechtigte und einen aktiven Berechtigten bezieht. Die Sensitivitäten wurden ermittelt mit der Veränderung eines Parameters und der Beibehaltung aller anderen Parameter. Für das Geschäftsjahr 2024 werden Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 200 (Vj. TEUR 180) erwartet. Die Beiträge zum Plan werden mit TEUR 107 (Vj. TEUR 107) und Zinserträge von TEUR 141 (Vj. TEUR 114) erwartet. 16. LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN UND SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE SCHULDENIm Jahr 2019 wurden die langfristigen Finanzschulden neu mit den Hausbanken verhandelt, die langfristigen Altschulden wurden komplett getilgt und Darlehen in Höhe von TEUR 14.000 neu aufgenommen, diese Darlehen wurden für 2 Jahre tilgungsfrei gestellt, die Rückzahlung erfolgt danach innerhalb von 5 Jahren linear/quartalsweise. Weiterhin hat die Softing AG ein Darlehen von TEUR 2.500 im Jahr 2022 erhalten, dieses Darlehen hat eine Laufzeit von 3 Jahren und ist endfällig. Die Softing AG hat sich im Zuge der Darlehensgewährung zur Einhaltung von Financial Covenants (Verpflichtung zur Einhaltung von Finanzkennzahlen) verpflichtet. Die Financial Covenants sind bezogen auf die Einhaltung einer bestimmten Eigenkapitalquote und eines maximalen Verschuldungsgrades bezogen auf den Konzern. Im Geschäftsjahr hat die Softing AG das Kriterium der Eigenkapitalquote und des maximalen Verschuldungsgrad problemlos erfüllt. Der langfristige Anteil dieser Darlehen beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 6.356 (Vj. TEUR 9.150). Daneben bestehen langfristige Darlehen in Höhe von 2.500 TEUR mit einer Endfälligkeit 2025 und einer Tochtergesellschaft gegenüber einer Bank in Höhe von TEUR 6 (Vj. TEUR 108). Teile der Vergütung des Vorstands wurden in den letzten Jahren aufgrund der Krisensituation Covid, Angriffskrieg Russlands und der damit einhergehenden Beschaffungskrise für elektronische Bauteile nicht ausbezahlt und sind gestundet. Daher sind TEUR 4.493 (Vj. TEUR 4.451) in den sonstigen langfristigen Schulden enthalten. Der durch den Verzicht verstärkte Cashflow wurde zur Unterstützung von Lohnfertigern und dem damit einhergehenden Aufbau der Vorräte verwendet. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Leasing TEUR 5.546 (Vj. TEUR 5.019). Hiervon werden TEUR 4.260 (Vj. TEUR 3.737) als langfristig und TEUR 1.286 (Vj. TEUR 1.282) als kurzfristig ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden sonstige finanzielle Schulden aus Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 1.350 (Vj. TEUR 1.227) getilgt sowie TEUR 139 (Vj. TEUR 128) an Zinsanteil für Leasing gezahlt. Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverträgen inkl. variabler Leasingzahlungen und Zahlungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen, sowie Leasingverhältnissen, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 1.499 (Vj. TEUR 1.374). Zum Bilanzstichtag ergeben sich künftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 5.904 (Vj. TEUR 5.313). Mögliche zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 67 (Vj. TEUR 911) wurden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert (oder nicht gekündigt) werden. Zukünftige Zahlungsabflüsse aus Leasingverhältnissen, die der Softing-Konzern als Leasingnehmer zum Bilanzstichtag eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, ergeben sich zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 3.915 (Vj. TEUR 387). Zum 31. Dezember 2023 war der Konzern zu kurzfristigen Leasingverträgen verpflichtet, für die das entsprechende Erleichterungswahlrecht in Anspruch genommen wurde. Die Gesamtverpflichtung zu diesem Zeitpunkt entspricht annähernd dem Aufwand des Geschäftsjahres. Die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen sind mit Buchwerten in Höhe von TEUR 5.271 (Vj. TEUR 4.763) in der Position Sachanlagen aktiviert. Die Tilgungsmodalitäten für die Leasingverbindlichkeiten, die überwiegend aus Immobilien Leasingverträgen und KFZ-Leasingverträgen resultieren, werden monatlich ratierlich bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit getilgt. Im Geschäftsjahr beträgt der Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, für die die Erleichterungsvorschriften in Anspruch genommen wurden, TEUR 12 (Vj. TEUR 19) und der Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert beträgt TEUR 1 (Vj. TEUR 0). Der Aufwand für nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogene variable Leasingzahlungen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 0 (Vj. TEUR 0). 17. SCHULDEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENSchulden aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 6.750 (Vj. TEUR 9.267) betreffen ausschließlich kurzfristige Schulden gegenüber fremden Dritten für Warenlieferungen und Dienstleistungen. Alle Schulden aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. 18. RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen werden für alle übrigen ungewissen Verpflichtungen und Risiken des Softing-Konzerns gegenüber Dritten gebildet. Voraussetzung für den Ansatz ist, dass eine Inanspruchnahme wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Die angesetzten Beträge stellen die bestmögliche Schätzung der Ausgaben dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind. scrollen
Es handelt sich ausschließlich um kurzfristige Rückstellungen mit einer geschätzten Fälligkeit innerhalb eines Jahres. 19. SCHULDEN AUS ERTRAGSTEUERNIm abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Verbindlichkeiten für zu erwartende Steuerzahlungen in Höhe von TEUR 279 (Vj. TEUR 334) bilanziert. Eine ausführliche Darstellung der Konzernsteuern ist im Abschnitt D9 dargestellt. 20. KURZFRISTIGE FINANZSCHULDENDie kurzfristigen Finanzschulden betragen TEUR 8.476 (Vj. TEUR 5.477), hierbei handelt es sich im Geschäftsjahr um die Inanspruchnahme von Kontokorrentlinien und der kurzfristige Anteil an langfristigen Darlehen. 21. SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE SCHULDENscrollen
22. KURZFRISTIGE NICHT FINANZIELLE SCHULDENscrollen
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG1. UMSATZERLÖSEscrollen
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2023 überschritt ein Kunde mit 30 % (Vj. 18 %) und mit einem Betrag von TEUR 33.478 (Vj. TEUR 17.790) die Umsatzschwelle von 10 %, anteilig zu den Konzernumsatzerlösen im Segment Industrial Automation. Zu den Angaben nach Geschäftssegmenten verweisen wir auf die Segmentberichterstattung (siehe Kapitel E1). 2. ANDERE AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGENDie anderen aktivierten Eigenleistungen betreffen die Kosten/Investitionen für die Entwicklung neuer Produkte. Es handelt sich zum größten Teil um Personalkosten der Entwicklungsabteilungen und damit einhergehender Kosten. 3. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEscrollen
4. MATERIALAUFWANDscrollen
5. PERSONALAUFWANDscrollen
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird als beitragsorientierter Versorgungsplan angesehen. Der für die gesetzliche Rentenversicherung erfasste Aufwand beträgt TEUR 1.607 (Vj. TEUR 1.432). Der Dienstzeitaufwand für die Pensionsrückstellungen beträgt TEUR 122 (Vj. TEUR 168). 6. ABSCHREIBUNG UND WERTMINDERUNG AUF IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE, SACHANLAGEN UND NUTZUNGSRECHTEDie Abschreibungen und Wertminderungen sind im Anlagenspiegel (Anlage zum Konzernanhang) aufgegliedert. Im Geschäftsjahr 2023 wurden außerplanmäßige Wertminderungen beim Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von TEUR 6.178 (Vj. TEUR 120) vorgenommen. Auf selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte wurden Wertminderungen in Höhe von TEUR 2.000 vorgenommen. 7. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENscrollen
8. ZINSERTRÄGE/ZINSAUFWENDUNGEN UND ÜBRIGE FINANZERTRÄGE UND AUFWENDUNGENDas Finanzergebnis setzt sich aus Zinsaufwendungen, Zinserträgen und übrigen Finanzerträgen/ Finanzaufwendungen zusammen. scrollen
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Bei den übrigen Finanzerträgen/Finanzaufwendungen im Vorjahr von TEUR -964, handelte es sich um Währungsschwankungen eines USD-Darlehens an die amerikanische Holdinggesellschaft. Im Geschäftsjahr waren diese Finanzerträge/Finanzaufwendungen 0 TEUR. 9. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGscrollen
Die Abschreibungen von Firmenwerten von TEUR 6.177 im Geschäftsjahr 2023 sind steuerlich nicht wirksam, somit beträgt der effektive Steuersatz 75.85 %. Latente Steuern werden gebildet auf temporäre Differenzen zwischen den bilanziellen und steuerlichen Ansätzen und auf die sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträge. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen. Der dabei zugrunde gelegte unveränderte Steuersatz für das Inland bestimmt sich wie folgt: scrollen
Die aktiven latenten Steuern auf in- und ausländische steuerliche Verlustvorträge wurden gebildet, da der Konzern aufgrund positiver steuerlicher Planungsrechnungen sowie zum Bilanzstichtag positiver Marktaussichten die Verlustvorträge in der bemessenen Höhe als werthaltig einschätzt. Die steuerlichen Verlustvorträge der Einzelgesellschaften teilen sich wie folgt auf: scrollen
Von den insgesamt vorhandenen steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 22.407 (Vj. TEUR 17.058) wurden auf TEUR 6.753 (Vj. TEUR 8.333) aktive latente Steuern und auf TEUR 15.672 (Vj. TEUR 8.725) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Der tatsächliche Ertragsteueraufwand entwickelt sich aus dem erwarteten Ertragsteueraufwand wie folgt, wobei wie im Vorjahr für den Konzern der Steuersatz der Softing AG als Gesellschaft mit dem wesentlichen Geschäftsanteil verwendet wird. scrollen
Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern ist folgenden Posten zuzuordnen: scrollen
E. SONSTIGE ANGABEN1. GESCHÄFTSSEGMENTE NACH PRODUKTEN UND GESELLSCHAFTENZum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert, die sich primär in einzelnen Gesellschaften widerspiegeln und verfügt über die folgenden drei berichtspflichtigen Geschäftssegmente: Segment Industrial AutomationDas Segment umfasst die Gesellschaften Softing Industrial Automation GmbH, Online Development Inc., Softing Inc., Softing Italia, Buxbaum Automation GmbH und Holding Softing North America Inc., da diese Gesellschaften weitestgehend überwiegend die folgenden industriellen Produkte und Anwendungen entwickeln, herstellen und vertreiben: Produkte und Dienstleistungen zur Integration von Kommunikationsfunktionen in Automatisierungssysteme und -geräte, speziell für Standards wie PROFIBUS, PROFINET, EthernetIP, EtherCAT, Powerlink, Modbus, CAN, CANopen, DeviceNet, FOUNDATION Fieldbus und (Wireless) HART; Interface-Karten, Integrationsmodule, Chip-Lösungen und Kommunikationssoftware (Stacks) zur Realisierung von Busanschaltungen in Systemen und Geräten der Prozess- und Fertigungsautomatisierung; Gateways zur Anbindung von Feldbussen an Ethernet-basierte Kommunikationssysteme und an unternehmensweite Planungs- und Verwaltungssysteme; Werkzeuge zur Netzkonfiguration sowie Toolkits zur Integration von Konfigurationsfunktionen in die Engineering-Systeme der Automatisierungshersteller; Werkzeuge und Geräte zur Signal- und Protokollanalyse industrieller Kommunikationsnetze; OPC-Server, OPC-Middleware und Entwicklungswerkzeuge für OPC-Clients und -Server (Toolkits); Entwicklung und Import von Motoren und Getriebemotoren für verschiedene Anwendungen sowie spezielles Angebot von speziellem Know-how in AC-, DC-, bürstenlosen, Induktions- und abgeschirmten Poltechnologien. Segment AutomotiveDas Segment umfasst die Gesellschaften Softing Automotive Electronics GmbH, Softing Engineering & Solutions GmbH, GlobalmatiX AG sowie GlobalmatiX Inc. und GlobalmatiX GmbH, die die folgenden Automotive Produkte und Anwendungen herstellen und vertreiben: Fahrzeug-Adapter und Datenbus-Interfaces:Interfaces für CAN-, K-Line-, LIN-, Ethernet- und FlexRay-Datenbus-Systeme in unterschiedlichen Formfaktoren mit vielfältigen PC-Anbindungen wie USB, WLAN, Bluetooth, PCI, PCIexpress, PC/104 und PCMCIA. Programmierschnittstellen nach ISO und anderen Standards sowie kundenspezifische Anpassungen. Angepasste Lösungen für die Bereiche Entwicklung/Test, Produktion und Service. Diagnosewerkzeuge:Diagnose-Lösungen für Aufgabenstellungen in den Bereichen Entwicklung/Test, Produktion und Service. Editoren für Diagnose-Daten. Diagnose-Server für die Echtzeitverarbeitung von Diagnosedaten basierend auf ISO- und Kundenstandards. Kundenspezifische und proprietäre Analyse-Werkzeuge für Diagnose-Daten. Hierbei spielen Lösungen rund um ODX und OTX eine wichtige Rolle. Testautomatisierung:Software-Schnittstellen für die Anbindung von Diagnose-Servern an Produktionssysteme. Editier- und Ablaufsysteme für Testsequenzen mit Anbindung zahlreicher Fremdprodukte. Kundenspezifische Prüfplätze für Entwicklung, Qualitätssicherung und Produktion. Lösungen für die Flash-Programmierung von Steuergeräten. Geräte für die Simulation von elektronischen Steuergeräten und Restbus-Systemen. Kundenspezifische Entwicklungen:Soft- und Hardware-Entwicklungen im Umfeld "Datenkommunikation/Diagnose/Testsysteme" nach Kundenwunsch. Resident Engineering:Unterstützung von Kunden vor Ort durch Beratungsleistung, Projektleitung und -mitwirkung sowie aktive Entwicklungstätigkeit in den Arbeitsgebieten Datenkommunikation, Diagnose, Messen und Testsysteme. Messtechnik:Die Softing MessTechnik (SMT) stellt eine in ihrer Art einzigartige Systematik dar, deren Entwicklung komplett aus der Fahrzeugentwicklung getrieben wurde. Daraus ergeben sich breite Einsatzgebiete für Prüfstandbereiche oder "raue" mobile Anwendungen in der Fahrzeugerprobung. Der Anwendungsbereich dieses kompletten Mess- und Automatisierungssystems ist keinesfalls auf die Automobiltechnik beschränkt, sondern auch für den Einsatz im gesamten industriellen Bereich geeignet. Telematikdienstleistungen zur Ferndiagnose:Mit dem Einsatz der GlobalmatiX-Telematiklösungen werden die Voraussetzungen geschaffen für die vollständige Digitalisierung eines Connected-Car-Konzeptes (Verbindung des Fahrzeugs mit den Möglichkeiten der Cloud-Technologien). Damit werden aufwändige Rückgabeprozesse für Autovermietung, Carsharing und Abo-Betreiber kundenfreundlich vereinfacht und kostengünstiger gestaltet. Segment IT NetworksDas Segment IT Networks umfasst die Tochtergesellschaften Softing IT Networks GmbH, Softing Singapore und Softing France. Das Produktportfolio umfasst Diagnosegeräte für Ethernet-Netzwerke in der Automatisierungsindustrie sowie Geräte zur Diagnose von Kupfer- und Glasfasernetzwerken bei Rechenzentren und Büroinstallationen. Segment SonstigeDas Segment "Sonstige" Holding umfasst die Gesellschaften Softing Services GmbH, Softing Rumänien, Softing China und die Softing AG, soweit diese nicht Dienstleistungen für andere Segmente erbringen und Kosten verrechnet werden. 2. SEGMENTBERICHTERSTATTUNGDie Segmentierung folgt primär den Hauptproduktgruppen und Anwendungsfällen, wobei diese sich wesentlich in den Konzerngesellschaften widerspiegeln, die die jeweiligen Hauptprodukte herstellen und vertreiben. Die Aktivitäten des Konzerns werden entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 gemäß dem Management-Approach segmentiert. Die Segmentierung erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiken und Ertragsstrukturen der einzelnen Geschäftsfelder. Die Aufgliederung nach Geschäftsbereichen ist entsprechend IFRS 8 in der folgenden Übersicht dargestellt. scrollen
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Die Spalte "Sonstige" umfasst die Geschäftstätigkeit der zentralen Einheiten der Softing AG sowie nicht den Segmenten zuordenbare Kosten. Der überwiegende Teil der Kosten der Softing AG wird verursachungsgerecht auf die operativen Segmente verrechnet. Zentrale Größen für die Beurteilung und die Steuerung der Ertragslage eines Segments sind das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und das davon abgeleitete operative EBIT TEUR 5.645 (Vj. TEUR 3.273). Letzteres entspricht dem in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung ausgewiesenen EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen von TEUR 5.690 (Vj. TEUR 3.948) und Abschreibungen für selbsterstellte und fremderstellte Produktentwicklungen von TEUR 6.205 (Vj. TEUR 4.649) sowie Abschreibungen aus der Kaufpreisverteilung von TEUR 7.845 (Vj. TEUR 1.810). Mit Ausnahme der Abschreibungen werden weitere Ertrags- und Aufwandsposten aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für den Konzern von der verantwortlichen Unternehmensinstanz nicht regelmäßig auf Segmentebene überprüft und daher nicht nach Segmenten dargestellt. scrollen
Die regionale Zuordnung der Umsatzerlöse erfolgt nach Kundenadresse. Es werden für die Segmentinformationen die gleichen Rechnungslegungsvorschriften wie für den Konzernabschluss angewendet. Die Segmente werden anhand der operativen Ergebnisse beurteilt, dabei bleiben Finanzierung und Steuereffekte unberücksichtigt. Für eine Überleitung aus dem Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag verweisen wir daher auf die Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung. Im Hinblick zu Angaben auf wichtige Kunden verweisen wir auf die Erläuterungen unter D.1. 3. KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Kapitalflussrechnung stellt die konsolidierten Zahlungsströme der im Konzernabschluss zusammengefassten Unternehmen dar und wurde indirekt ermittelt. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Schulden aus Finanzierungstätigkeit umfassen bei Softing die separat in der Bilanz ausgewiesenen kurz- und langfristigen Finanzschulden und seit 2019 die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16. Letztere werden innerhalb der Bilanzpositionen kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für Zwecke der Überleitung der Veränderung der Schulden aus Finanzierungstätigkeit teilt Softing die entsprechenden Beträge nicht nach Fristigkeit auf. Die Überleitung stellte sich wie folgt dar: scrollen
Die Finanzschulden setzen sich aus kurzfristigen Finanzschulden in Höhe von TEUR 8.476 (Vj. TEUR 5.477) und langfristigen Finanzschulden in Höhe von TEUR 6.356 (Vj. TEUR 9.258) zusammen. Die Leasingverhältnisse setzen sich aus kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.286 (Vj. TEUR 1.282) und langfristigen Finanzschulden in Höhe von TEUR 4.260 (Vj. TEUR 3.737) zusammen. 4. ERGEBNIS JE AKTIE IAS 33scrollen
Es bestehen zum 31. Dezember 2023 wie im Vorjahr keine Optionsrechte, die in Zukunft das verwässerte Ergebnis pro Aktie beeinflussen können. 5. BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENNeben den schon in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen standen im abgelaufenen Geschäftsjahr die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats - entsprechend IAS 24 - des Softing-Konzerns als Organmitglieder und teilweise auch als Aktionäre nahe. Darüber hinaus ist nahestehende Person die Trier Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, die mit 22,43 % (2.042.302) Aktien an der Gesellschaft beteiligt ist. Die Stimmrechte werden seit 7. Dezember 2020 der Trier Asset Management GmbH, der Trier Familienstiftung und Herrn Gerhard Hönig zugerechnet. Herr Alois Widmann, Geschäftsleiter der GlobalmatiX AG, hält im eigenen Besitz 1.450.000 (Vj. 1.450.000) Aktien, somit 15,92 % der Softing Anteile. Die Dividendenausschüttung an die maßgeblich beteiligte Aktionärin betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 902 (Vj. TEUR 349). Das Management in Schlüsselposition gem. IAS 24 setzt sich bei Softing aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat sowie der Geschäftsführung der Globalmatix AG zusammen da die Geschäftsleitung 15,92 % der Anteile an der Softing AG hält und des Weiteren wesentlichen Einfluss auf die zukünftige Strategie hat. Bezüglich der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand verweisen wir auf die Kapitel E12 und E13. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Trier hielt zum 31. Dezember 2023 163.234 (Vj. 163.234) Stück Aktien der Softing AG. Der Vorstand Ernst Homolka hielt zum 31. Dezember 2023 10.900 (Vj. 10.900) Stück Aktien der Softing AG. Der Aufsichtsrat Dr. Klaus Fuchs hielt zum 31. Dezember 2023 278.820 (Vj. 278.820) Stück Aktien der Softing AG. Der Aufsichtsrat Andreas Kratzer hielt zum 31. Dezember 2023 10.155 (Vj. 10.155) Stück Aktien der Softing AG. Der Geschäftsführer der GlobalmatiX AG hielt zum 31. Dezember 2023 1.450.000 (Vj. 1.450.000) Stück Aktien der Softing AG An das Management in Schlüsselposition wurden im Geschäftsjahr jeweils in Höhe ihres zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung maßgeblichen Anteilsbesitzes Dividenden in einer Gesamthöhe von TEUR 191 (Vj. TEUR 191) ausgeschüttet. Die Gesamtvergütung der nahestehenden Personen mit Schlüsselposition beträgt TEUR 2.166 (Vorjahr TEUR 1.887). Geschäfte mit nahestehenden Personen:Für beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Koordination der Softing IT Networks hat das Aufsichtsratsmitglied Dr. Fuchs insgesamt ein Honorar von 69 TEUR (Vj. 59 TEUR) erhalten. Konditionen der Geschäfte mit nahestehenden Personen:Konzernunternehmen haben in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 Vermögenswerte von der xTCU AG zu marktüblichen Konditionen erworben. Eine Person in einer Schlüsselposition des Konzerns ist beherrschender Anteilseigner der xTCU AG. Zwischen dem Konzern und der xTCU AG besteht ein Vertrag über die Lieferung von technischen Bauteilen und Entwicklungsdienstleistungen. Daneben werden Büro- und Buchhaltungsleistungen von einer nahestehenden Person bezogen. Die Transaktionen waren von folgendem Wert: scrollen
6. HAFTUNGSVERHÄLTNISSEZum Bilanzstichtag sind Tochtergesellschaften Bürgschaften in Höhe von TEUR 14.365 (Vj. TEUR 14.794) zur Absicherung von Darlehen der Softing AG und Überziehungslinien der Softing AG eingegangen. Die Bürgschaften stehen zum großen Teil im Zusammenhang mit der im Jahr 2019 getätigten Refinanzierung. 7. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENZum Bilanzstichtag bestand ein Bestellobligo aus längerfristigen Lieferverträgen i.H.v. TEUR 18.240 (Vj. TEUR 16.702). Ein Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen lag, wie im Vorjahr, zum Bilanzstichtag nicht vor. 8. ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HANDscrollen
Es wurden, wie im Vorjahr, Zuschüsse für ein Forschungsprojekt im Bereich autonomes Fahren, in Höhe von TEUR 76 (Vj. TEUR 177) vereinnahmt. Weitere Zuschüsse aus Forschungsprojekten aus den Jahren 2020 und 2021, wurden 2023 in Höhe von 769 TEUR genehmigt und ertragswirksam als Forderungen gebucht. Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden 2022 als Zuschüsse für laufende Aufwendungen in der COVID-19-Pandemie von staatlichen Stellen gewährt (Kurzarbeitergeld). TEUR 0 (Vj. TEUR 8) wurden direkt von den Personalaufwendungen in Abzug gebracht. 9. ANGABE VON BUCHWERTEN DER EINZELNEN KATEGORIEN VON FINANZINSTRUMENTEN NACH IFRS 7Beizulegende Zeitwerte der FinanzinstrumenteDie nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte sämtlicher in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fallenden Finanzinstrumente im Konzernabschluss. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen weitestgehend den Buchwerten, da es sich bei den ausgewiesenen Finanzinstrumenten (mit Ausnahme der Zahlungsmittel) fast ausschließlich um originäre kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten handelt. Es bestanden zum 31. Dezember 2023 analog zum Vorjahr keine Finanzinstrumente, die nicht vom IFRS 7 erfasst wurden. scrollen
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Gemäß IFRS 7.29a sind keine weiteren Informationen über den beizulegenden Zeitwert anzugeben, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind folgenden Stufen der Fair Value-Hierarchie zugeordnet: scrollen
Der beizulegende Zeitwert der nicht notierten Eigenkapitalinstrumente (Beteiligung an der YOMA Solutions GmbH) lag im Jahr 2023 bei 435 TEUR. Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sind die Wachstumsrate (1 % in der ewigen Rente) und der risikoadjustiere Abzinsungssatz 9,5 %, welcher der Stufe 3 zuzuordnen ist. Im Jahr 2022 ergab eine Transaktion mit Eigenkapitalgebern sowie die Bewertung zum Jahresende eine Wertänderung in Höhe von -1.064 TEUR. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der festverzinslichen Darlehen, erfolgte auf Basis aktuell verfügbarer Laufzeit- äquivalenter Euro-Swapsätze. Der Konzern kann Devisentermingeschäfte nur mit Finanzinstituten mit hoher Bonität (Investment Grade) abschließen. Zu den am häufigsten angewandten Bewertungsverfahren gehören Forward-Preismodelle unter Verwendung von Barwertberechnungen. Die Modelle beziehen verschiedene Größen mit ein, z. B. Bonität der Geschäftspartner, Devisenkassa- und -terminkurse, Renditekurven ausgewählter Fremdwährungen, Währungsspreads zwischen ausgewählten Fremdwährungen, Zinsstrukturkurven und Forwardkurven der zugrunde liegenden Rohstoffe. Etwaige Zahlungsverpflichtung aus der unternehmenswertbasierten Vergütung ermitteln sich formelbasiert auf Basis eines Vergleichs der Marktkapitalisierung der Softing zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres und wird der Stufe 2 zugeordnet. Die Nettoergebnisse der jeweiligen Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 für 2023 und 2022 werden in der nachfolgenden Übersicht gezeigt: scrollen
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Nettoergebnisse aus der Beteiligung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wobei die Zeitwertänderungen in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung erfasst werden, ergaben sich nicht. Die gesamten Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden belaufen sich in der aktuellen Periode auf TEUR 6 (Vj. TEUR 10) und Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden auf TEUR -359 (Vj. TEUR -213). 10. ZIELSETZUNG UND METHODE DES FINANZRISIKOMANAGEMENTSVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung der Softing AG ist es sicherzustellen, dass es zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2023 bzw. 31. Dezember 2022 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der Eigenkapitalquote. Eine konkrete Zielquote wird durch den Vorstand nicht definiert. Die Eigenkapitalquote betrug im Geschäftsjahr 52,7 % (Vj. 55,9 %). Das steuerungsrelevante Kapital des Softing Konzerns besteht aus dem gezeichneten Kapital, den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen, sowie den nicht beherrschenden Anteilen und entspricht folglich dem bilanzierten Eigenkapital zum Bilanzstichtag i.H.v. TEUR 54.295 (Vj. TEUR 61.835). Die Softing AG versucht, so weit wie möglich, die Geschäftsentwicklung aus dem eigenen Cashflow zu finanzieren. Als international operierendes Unternehmen ist Softing im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Zielsetzung des Finanzrisikomanagements ist daher, alle wesentlichen Finanzrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung bestehender und künftiger Erfolgspotenziale zu ergreifen. Bei diesen Risiken handelt es sich um Währungsrisiken, die aus Tätigkeiten in verschiedenen Währungsräumen resultieren, um Ausfallrisiken, die durch die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch Vertragspartner begründet sind, um Zinsrisiken, die aufgrund der Schwankungen des Marktzinssatzes zu einer Änderung des beizulegenden Wertes eines Finanzinstruments führen und um zinsbedingte Cashflow-Risiken, die zu einer Veränderung der künftigen Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund sich ändernder Marktzinssätze führen. Zur Beurteilung und Berücksichtigung solcher Risiken hat Softing durch ein zentralisiertes Risikomanagementsystem Grundsätze definiert, die einer einheitlichen und systematischen Erfassung und Bewertung von derartigen Risiken dienen. Zur Überprüfung der Einhaltung aller Grundsätze erfolgt innerhalb von Softing eine kontinuierliche Berichterstattung. Dadurch können auftretende Risiken zeitnah identifiziert und analysiert werden. Im Konzern bestehen keine wesentlichen Risikokonzentrationen bis auf die in D1. genannten Großkunden. Des Weiteren verweisen wir auf die Angaben zu Chancen und Risiken im zusammengefassten Lagebericht. AusfallrisikenSofting ist Ausfallrisiken ausgesetzt, wenn Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zur Vermeidung derartiger Risiken werden Kontrakte nur mit Vertragspartnern erstklassiger Bonität abgeschlossen. Es bestand an den Stichtagen 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 kein wesentliches Ausfallrisiko, so dass nach Auffassung des Vorstands das Risiko der Nichterfüllung durch die Vertragspartner sehr gering, abschließend jedoch nicht vollständig auszuschließen ist. Ausfallrisiken betreffen Softing im Wesentlichen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Soweit bei einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Die Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2023 betrugen TEUR 453 (Vj. TEUR 276). Die bilanzierte Höhe von finanziellen Vermögenswerten gibt ungeachtet bestehender Sicherheiten das maximale Ausfallrisiko für den Fall an, dass die Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. ZinsrisikenSofting ist außerdem Zinsschwankungen ausgesetzt. Die zinssensiblen Aktiva beziehen sich im Wesentlichen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie auf kurzfristige Wertpapiere. Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 4.859 (Vj. TEUR 6.801) werden zum Bilanzstichtag mit einem Zinssatz von 0,00 % (Vj. 0,00 %) verzinst. Aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 14.832 (Vj. TEUR 14.735) ergeben sich keine wesentlichen Zinsrisiken, da diese Darlehen in Höhe von TEUR 9.156 aus Festzinsdarlehen bestehen. Ein Anstieg des Marktzinsniveaus um 50 Basispunkte würde sich bezogen auf den Bestand der kurzfristigen Darlehen im Zinsaufwand mit TEUR 28 (Vj. TEUR 14) niederschlagen. WechselkursrisikoDas Wechselkursrisiko im Softing-Konzern ist auf drei Währungen beschränkt, USD, CHF und RON. Dem Wechselkursrisiko im USD-Bereich liegt ein natürlicher Hedge zu Grunde, da in den USA und in Singapur (USD als funktionale Währung) Erträge und Aufwendungen für die Produkte anfallen. Bezüglich des rumänischen RON und CHF besteht nur ein geringes Wechselkursrisiko, da diese an den Euro gebunden sind und die Vereinbarungen mit der rumänischen Tochter in EUR abgeschlossen sind. Bezogen auf den Wechselkurs des USD ergeben sich folgende Sensitivitäten: scrollen
Änderungen aus dem USD-Wechselkurs zum EUR würden sich teilweise im Eigenkapital des Softing-Konzerns und teilweise in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung niederschlagen. LiquiditätsrisikoUnter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass der Konzern nicht genügend Finanzierungsmittel besitzt, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Liquiditätsbedarf des Konzerns wird primär über das laufende operative Geschäft abgedeckt. Die Softing AG überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels einer Liquiditätsplanung. Ziel ist es, auch künftig den Liquiditätsbedarf aus dem eigenen Cashflow zu decken. Der Konzern verfügt über ausreichende Liquidität und nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 3,2 Mio. EUR um seine Verpflichtungen in den nächsten vier Jahren gemäß seinen strategischen Planungen zu erfüllen. Zur Beschreibung der Fälligkeiten verweisen wir auf Abschnitt C. Die Zahlungsmittel betrugen zum Jahresende TEUR 4.859 (Vj. TEUR 6.801). Ihr Anteil am Gesamtvermögen des Konzerns betrug 4,7 % (Vj. 6,2 %). Die folgende Tabelle zeigt die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns nach Fälligkeitsklassen, basierend auf der verbleibenden Restlaufzeit am Bilanzstichtag und bezogen auf die vertraglich vereinbarte Endfälligkeit. Bei den in der Tabelle aufgeführten Beträgen handelt es sich, bis auf die Festdarlehen, um nicht abgezinste Cashflows. scrollen
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11. SICHERUNGSBEZIEHUNGEN UND DERIVATEDer Softing Konzern ist durch seine internationale Tätigkeit im operativen Geschäftsbetrieb bestimmten Risiken ausgesetzt. Der Softing Konzern steuert dabei das Währungsrisiko auch durch den sporadischen Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Die Risikomanagementstrategie des Softing-Konzerns und ihre Umsetzung sind in Anhangs-Angabe E10 erläutert. Nicht als Sicherungsinstrumente designierte DerivateDer Softing-Konzern verwendet Devisenterminkontrakte, um sich gegen einen Teil der Transaktionsrisiken abzusichern. Die Devisenterminkontrakte werden nicht als Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Cashflows designiert. Der Zeitraum, für den die Devisenterminkontrakte abgeschlossen werden, entspricht dem Zeitraum, in dem ein Fremdwährungsrisiko der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle besteht, in der Regel bis zu 3 Monaten. Dabei werden Devisenterminkontrakte auch revolvierend abgeschlossen. 12. BELEGSCHAFTDie Anzahl der Mitarbeiter (ausschließlich Angestellte) betrug ohne Vorstand: scrollen
13. GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDSDem Vorstand der Softing AG gehören die folgenden Herren im Berichtszeitraum an: Herr Dr. Ing. Dr. rer. oec. Wolfgang Trier, München, Vorstandsvorsitzender Herr Ernst Homolka, München, Vorstand Finanzen und Personal scrollen
Alle Vergütungsbestandteile gelten als im Geschäftsjahr erdient. Ein Teil der Gesamtvergütung, auch aus den Vorjahren, ist zum Stichtag i.H.v. TEUR 4.493 (Vj. TEUR 4.451) in den sonstigen langfristigen finanziellen Schulden ausgewiesen. Darüber hinaus wurden nicht beanspruchte Urlaubstage in Höhe von TEUR 8 im Geschäftsjahr aus dem Vorjahr abgegolten (Vj. TEUR 10). Die Verpflichtungen aus nicht rückgedecktem Versorgungsaufwand für den Vorstand belaufen sich auf TEUR 135 (Vj. TEUR 80). Die Nebenleistungen und der Versorgungsaufwand beinhalten KFZ-Pauschalen und die Zuschüsse der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Zuschüsse zur Altersversorgung und Versorgungsaufwendungen. Bei der unternehmenswertbasierten Vergütung handelt es sich um einen kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteil, welcher in bar abgegolten wird. Der Vorstand partizipiert hierbei anteilig an einer positiven Entwicklung der Marktkapitalisierung innerhalb des Geschäftsjahres der Softing AG. Die Vergütungskomponente wird jährlich neu festgelegt. Eine Zahlungsverpflichtung resultiert hieraus nur, soweit die Unternehmenswertsteigerung eine im Vorhinein festgelegte Steigerungsrate übertrifft. Bei sinkender Marktkapitalisierung oder einem Unterschreiten der Steigerungsrate verfällt der Anspruch ersatzlos. Die Zahlungsverpflichtung ermittelt sich formelbasiert auf Basis eines Vergleichs der Marktkapitalisierung der Softing zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres. In Höhe der zum Bilanzstichtag feststehenden Zahlungsverpflichtung wurde Personalaufwand erfasst. Die Verpflichtung wurde bis zum Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlt und wird in den finanziellen Schulden ausgewiesen. Die Gesamtvergütung ist nach Maßgabe des IAS 24.17 als kurzfristig einzustufen. Zudem wurde ein Dienstzeitaufwand in Höhe von TEUR 122 (Vj. TEUR 168) erfasst. Es besteht für die Vorstände eine D&O Versicherung mit einem Eigenanteil von 10 %. Der Vorstand bekleidet zugleich die zentralen Schlüsselpositionen des Unternehmens. Für ehemalige Mitglieder des Vorstands sind zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 2.228 (Vj. TEUR 2.285) gebildet worden. Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands betrugen TEUR 194 (Vj. TEUR 182). Alle weiteren Details sind im Vergütungsbericht nach § 162 AktG dargelegt. 14. GESAMTBEZÜGE DES AUFSICHTSRATDem Aufsichtsrat der Softing AG gehörten im Jahr 2023 die folgenden Herren an: Matthias Weber, Dipl. Kaufmann, Baierbrunn (Vorsitzender) Andreas Kratzer, Dipl.-Wirtschaftsprüfer, Neuheim, Schweiz (Stellv. Vorsitzender) Dr. Klaus Fuchs, Dipl.-Informatiker und Dipl.-Ingenieur, Helfant Herr Matthias Weber, bekleidete weitere Aufsichtsratsmandate bei: Salutas Pharma GmbH, Barleben, Vorsitzender des Aufsichtsrats Lek d.d., Ljublijana, Slovenien, Vorsitzender des Aufsichtsrats Sandoz GmbH, Kundl, Österreich, Vorsitzender des Aufsichtsrats Rowex Ltd, Bantry, Irland, Mitglied des Aufsichtsrates Sandoz Austria GmbH, Österreich, Mitglied des Aufsichtsrats Herr Andreas Kratzer bekleidet ein weiteres Aufsichtsratsmandat Fox e-mobility AG, München Herr Dr. Klaus Fuchs bekleidet kein weiteres Aufsichtsratsmandat Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen und einer etwa auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 15.000,00 zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Der Vorsitzende erhält jeweils EUR 25.000,00, der stellvertretende Vorsitzende EUR 20.000,00 Darüber hinaus erhalten sie eine variable Vergütung von 0,5 % des Konzern-EBITs vor variabler Vergütung des Aufsichtsrats. Die Gesamtvergütung ist zum Stichtag i.H.v. TEUR 60 (Vj. TEUR 62) in den sonstigen kurzfristigen finanziellen Schulden ausgewiesen. Die Gesamtvergütung für Vorstand und Aufsichtsrat beträgt TEUR 1.976 (Vj. TEUR 1.698). 15. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERSDie für Dienstleistungen des Abschlussprüfers 2023 Rödl & Partner GmbH Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen (einschließlich Auslagen) betrugen: scrollen
16. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGEs sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zu berichten. 17. ERKLÄRUNG NACH §§ 289F UND 315D HGBDie Erklärung nach §§ 289f und 315d HGB wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Softing AG abgegeben und den Aktionären im Internet auf der Homepage www.softing.com dauerhaft zugänglich gemacht.
Haar, den 20. März 2024 Softing AG Der Vorstand Dr. Wolfgang Trier Ernst Homolka Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAN DIE SOFTING AG, HAARVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Softing AG, Haar, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Softing AG, Haar, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Angaben sowie den "Nachhaltigkeitsbericht", auf den die Gesellschaft im Abschnitt Steuerungssystem verweist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Da rüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. ZEITRAUMBEZOGENE ERTRAGSREALISIERUNG BEI KUNDENPROJEKTEN (DIENSTLEISTUNGSLÖSUNGEN)scrollen
Im Konzernabschluss der Softing AG werden Umsatzerlöse aus zeitraumbezogener Erfüllung von Dienstleistungsverpflichtungen in Höhe von 14.990 TEUR aus der Entwicklung von Kundenprojekten ausgewiesen. Die Bilanzierung der Umsatzerlöse erfolgt hierbei - soweit die Kriterien des IFRS 15 erfüllt sind - nach dem Leistungsfortschritt, wobei die Schätzung des Leistungsfortschritts nach dem Verhältnis der tatsächlich angefallenen Auftragskosten zu den geplanten Gesamtkosten ("Cost-to-Cost Methode") gemessen wird. Insbesondere die Schätzung der geplanten Gesamtkosten sowie die sachgerechte Zuordnung vor allem der Personalkosten auf die Projekte erfordern Einschätzungen und das Treffen von Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Aufgrund der Komplexität der Bilanzierung, der Langfristigkeit der Aufträge sowie der daraus resultierenden Schätzunsicherheiten war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. scrollen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur zeitraumbezogenen Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenprojekten unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades beurteilt und gewürdigt. Auf Basis von Stichproben haben wir Projekte auf das Vorliegen der Voraussetzungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach IFRS 15 geprüft. Ferner haben wir die Bestimmung des Fertigstellungsgrades der kundenspezifischen Fertigungsaufträge nach der "Cost-to-Cost-Methode" und die daraus abgeleitete anteilige Umsatz- und Gewinnrealisierung unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer sofortigen Verlusterfassung gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir die Ermittlung sowohl der geplanten Gesamtkosten als auch der tatsächlich angefallenen Kosten nachvollzogen. Zudem haben wir Stetigkeit und Konsistenz der angewandten Verfahren zur Ermittlung der angefallenen Kosten beurteilt. Außerdem haben wir durch konzernweit konsistente Prüfungshandlungen sichergestellt, dem diesem Prüffeld inhärenten Prüfungsrisiko zu begegnen. scrollen
Die Angaben der Gesellschaft zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten B.1, B.13, C.10 und D.1 des Konzernanhangs enthalten. WERTHALTIGKEIT VON GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTENscrollen
In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt 10.950 TEUR (10,62 % der Bilanzsumme bzw. 20,17 % des Eigenkapitals) ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert des jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 5.061 TEUR im Segment IT Networks und 1.117 TEUR bei der GlobalmatiX AG identifiziert. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. scrollen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit der bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. scrollen
Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest und zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten B.6 und C.2 des Konzernanhangs enthalten. ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN FÜR SELBSTERSTELLTE PRODUKTENTWICKLUNGENscrollen
In dem Konzernabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Übrige immaterielle Vermögenswerte" ein Betrag von 17.918 TEUR für selbsterstellte Produktentwicklungen ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Entwicklungsleistungen für Neuentwicklungen und wesentliche Weiterentwicklungen von Produkten (nachfolgend "Produktentwicklungen"), die nach den Vorschriften des IAS 38 aktiviert wurden. Die Entwicklungskosten beinhalten direkt zurechenbare Kosten. Die Aktivierbarkeit von selbsterstellten Produktentwicklungen ist von den Kriterien des IAS 38.57 abhängig - insbesondere der technischen Realisierbarkeit der Fertigstellung, der Art und Weise wie der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen finanziellen Nutzen erzielen kann sowie der verlässlichen Bewertbarkeit - und beinhaltet erhebliche Ermessensspielräume. Ab der wirtschaftlichen Nutzung des Vermögenswerts erfolgt die planmäßige Abschreibung i.d.R. über 5 Jahre. Im Geschäftsjahr 2023 trugen die aktivierten Eigenleistungen mit 5.690 TEUR zum Konzernergebnis bei. Gegenläufig wurden Abschreibungen auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte von 5.057 TEUR verbucht. Davon entfallen 2.000 TEUR auf Wertminderungen. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Aktivierung, Werthaltigkeit und Abschreibung von Entwicklungskosten in einem hohen Maß auf Einschätzungen und Annahmen des Vorstands beruht und damit mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet ist. scrollen
Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem die Voraussetzungen für die Aktivierbarkeit für einzelne Projekte anhand der Kriterien des IAS 38.57 gewürdigt. Weiterhin haben wir das methodische Vorgehen zur Ermittlung der aktivierbaren Kosten nachvollzogen. Wir haben beurteilt, dass der Prozess zur Aktivierung von Entwicklungskosten angemessen ausgestaltet ist und haben eingerichtete Kontrollen gewürdigt, ob diese sachgerecht implementiert sind. Die Höhe der aktivierten Entwicklungskosten und die Werthaltigkeit der Produktentwicklungen haben wir anhand geeigneter Nachweise (Absatzprognosen, Wertminderungstests) beurteilt. Dabei haben wir auch Einsicht in Projektunterlagen genommen und Interviews mit den technischen Projektleitern geführt, um uns von dem jeweiligen Projektfortschritt zu überzeugen. scrollen
Die Angaben der Gesellschaft zu den aktivierten Entwicklungskosten sind in den Abschnitten B.5 und C.3 des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen scrollen
aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Der Aufsichtsrat ist für den "Bericht des Aufsichtsrats" verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei SOFTING_AG_KA+LB_ESEF_31-12-2023.zip (SHA 256-Hashwert: 460d5cf5cc0fbf-7714b1e263b796cc33082b49f95f969da2e02b-dbbe2cad7991) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 4. Mai 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der Softing AG, Haar, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Felix Haendel.
München, den 20. März 2024 Rödl
& Partner GmbH
gez. Ronald Hager, Wirtschaftsprüfer gez. Felix Haendel, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratsüber das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat der Softing AG hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand regelmäßig über die Lage der Softing AG und des Softing-Konzerns unterrichten lassen und die Arbeit des Vorstands, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien überwacht und begleitet (Compliance). Der Vorstand hat dabei den Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung, über die wirtschaftliche Lage und strategische Weiterentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichtet und mit ihm hierüber beraten. In Entscheidungen wesentlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat stets eingebunden. Im Berichtsjahr 2023 haben fünf Präsenzsitzungen und zwei virtuelle Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden: Am 21. März, 24. März, 4. Mai, 20. Juni, 24. Juli, 13. Oktober und am 22. Dezember. Der Prüfungsausschuss umfasst bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat den gesamten Aufsichtsrat, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Herr Andreas Kratzer. Im Berichtsjahr 2023 haben fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses stattgefunden: Am 9.Februar, 20. Februar, 9. März, 22. September und am 22. Dezember. Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen sowie zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bildeten die organisatorische und strategische Entwicklung und Ausrichtung des Softing-Konzerns, die Positionierung der Softing AG, ihre finanzielle Entwicklung und wichtige Geschäftsereignisse. Der Aufsichtsrat wurde auch zwischen den Sitzungen über Vorhaben und Entwicklungen informiert, die von besonderer Bedeutung waren. Soweit aufgrund gesetzlicher und satzungsgemäßer Vorschriften oder nach der Geschäftsordnung erforderlich, erteilte der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Einzelvorgängen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten lassen. Ferner hat der Aufsichtsratsvorsitzende in gesonderten Strategiegesprächen mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen wie auch der Kontrollen und Prüfungen waren der gesamte Rechnungslegungsprozess in der Softing AG und im Konzern, die Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die Fortentwicklung des internen Revisions- und des Risikomanagementsystems. ZUSAMMENSETZUNG VON AUFSICHTSRAT UND VORSTANDDer Aufsichtsrat bestand im Berichtsjahr aus den Herren, Matthias Weber (Vorsitzender), Andreas Kratzer (stellvertretender Vorsitzender) und Dr. Klaus Fuchs. Die Aufgaben des Prüfungsausschusses wurden vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen, den Vorsitz hatte Herr Andreas Kratzer inne. Alle weiteren Aufgaben und Entscheidungen wurden durch den Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen. Der Vorstand bestand im Berichtsjahr aus den Herren Dr. Dr. Wolfgang Trier und Ernst Homolka. SCHWERPUNKTE DER SITZUNGENTeile der Sitzungen fanden unter Ausschluss des Vorstands statt und dienten zur internen Abstimmung innerhalb des Aufsichtsrates. Der Prüfungsausschuss informierte sich während der Erstellung laufend über den Fortgang der Arbeiten und die Ergebnisse, sowohl in der Organisation als auch in direkten Gesprächen mit den Wirtschaftsprüfern. In der Aufsichtsratssitzung am 21. März 2023 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022 und den ersten Ergebnissen im Jahr 2023. Der Aufsichtsrat hat mit der Mail von Herrn Haendel (Prüfer Rödl & Partner) vom 9. März 2023 bereits vorab die Entwürfe der Prüfungsberichte erhalten. Am 14. März. 2023 erfolgte die gebündelte Fragestellung durch Herrn Kratzer für den Aufsichtsrat in einer gesonderten Abstimmung zwischen Herrn Haendel und Herrn Homolka. In der Sitzung bat der Aufsichtsrat, die anwesenden Wirtschaftsprüfer um weitere Erläuterungen der Prüfungsberichte für den Softing Konzern, die Softing AG und den Vergütungsbericht. Weiterhin wurde die Einladung zur Hauptversammlung 2023 am 4. Mai in dieser Sitzung genehmigt, auch die Entsprechenserklärung zum DCGK und Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289ff und §315d HGB. Die Geschäftsaussichten 2023 für die GlobalmatiX AG wurden durch den Geschäftsführer Herrn Widmann vorgestellt. Weitere Themen waren, ein Bericht über die Veränderungen im Controlling, dem Ausbau des internen Kontrollsystems und die Festlegung der individuellen Ziele für den Vorstand 2023. In der virtuellen Sitzung vom 24. März stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Softing AG 2022 fest und billigte den Konzernabschluss 2022. In der Aufsichtsratssitzung am 4. Mai 2023, im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung, erfolgte die konstituierende Sitzung, aufgrund der Neuwahl des Aufsichtsrates. In dieser konstituierenden Sitzung wurde Herr Matthias Weber zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herr Andreas Kratzer zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Es erfolgte eine Nachlese zur Hauptversammlung. Ein Bericht des Vorstands zum Status und Ausblick der Strategie und des operativen Geschäfts und der Finanzsituation bildeten den Abschluss der Sitzung. In der virtuellen Sitzung, am 20. Juni 2023 präsentierte der Vorstand in der Aufsichtsratssitzung Daten und Hintergründe zu den Geschäftszahlen der ersten 5 Monate und der Finanzplanung. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand detailliert zum Verlauf des Geschäfts in den vergangenen Monaten des laufenden Jahres berichten. In der Sitzung vom 24. Juli 2023 in den Räumen der GlobalmatiX AG in Vaduz, informierte der Vorstand detailliert über Daten und Hintergründe zu den Geschäftszahlen der ersten 6 Monate 2023, der Finanzplanung für den Rest des Jahres und über den Risikobericht für das erste Halbjahr. Die Geschäftsleitung der GlobalmatiX berichtete über den Geschäftsverlauf bisher im Jahr 2023 und die Aussichten für die zweite Jahreshälfte. Am 27. September haben sich Herr Weber und Herr Kratzer in einer virtuellen Sondersitzung von Herrn Homolka und den Fachkollegen detailliert zu den Themen IKS und Riskomanagementsystem berichten lassen. In der Sitzung vom 13. Oktober 2023 informierte der Vorstand detailliert über Daten und Hintergründe zu den Geschäftszahlen der ersten 9 Monate 2023 und der Finanzplanung für den Rest des Jahres. Es schloss sich ein Statusbericht über die aktuellen Geschäfte und Perspektiven der GlobalmatiX AG und IT-Networks an. Der Vorstand informierte weiterhin den Aufsichtsrat über zwei mögliche Akquisitionsziele und über die geplanten Veränderungen in der Konzernstruktur. Herr Kratzer berichtete weiterhin über die erste Sitzung des Prüfungsausschusses im Vorgriff auf den Jahresabschluss 2023 mit den Wirtschaftsprüfern von Rödl & Partner. In der Aufsichtsratssitzung am 22. Dezember 2023 stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat eine erste Einschätzung des Jahresergebnisses 2023 und seine Geschäftsplanung für das Jahr 2024, sowie die Mehrjahresplanung vor. Nach eingehender Prüfung stimmte der Aufsichtsrat beiden Planungen zu. Der Vorstand erläuterte sein Vorgehen bezüglich der Werthaltigkeitsprüfungen zum Jahresabschluss 2023. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die im Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Effizienzprüfung vorgenommen. Der Aufsichtsrat stellte fest, dass seine Tätigkeit effizient ist. Ferner beschloss Aufsichtsrat und Vorstand die Aktualisierung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG und die Aktualisierung der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB. Herr Homolka stellte den Risikobericht für das zweite Halbjahr 2023 vor und beantwortete die Nachfragen des Aufsichtsrates. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses vom 9. Februar 2023, 20. Februar 2023 und 9. März 2023, erhielt der Aufsichtsrat eine Zusammenfassung der Prüfungsarbeiten für den Jahresabschluss 2022 durch die Wirtschaftsprüfer von Rödl & Partner. In der Sitzung vom 22. September 2023 wurde der Prüfungsauftrag, an die in der Hauptversammlung gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vergeben. Weiterhin wurden die Prüfungsschwerpunkte für die Vor- und Hauptprüfung 2023 festgelegt. Es wurde auch das Vorgehen des Aufsichtsrates für die Qualitätsbeurteilung der Wirtschaftsprüfer festgelegt. In der Sitzung vom 22. Dezember erhielt der Aufsichtsrat eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Vorprüfung und stimmte das Vorgehen über den Verlauf der Hauptprüfung mit Rödl & Partner ab. Insbesondere wurde das Thema Werthaltigkeitsprüfung und sich daraus ergebende mögliche Wertanpassungen im Detail besprochen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Jahr 2023 an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Interessenskonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Die Unabhängigkeit der Finanzexperten im Aufsichtsrat wurde fortlaufend überprüft und ist gewährleistet. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSDer Jahresabschluss und der Lagebericht der Softing AG wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Softing AG sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023 wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft , München, entsprechend den gesetzlichen Vorschrift en geprüft. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss haben jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Der Abschlussprüfer hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, dass gesetzliche Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriff en hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat die vom Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden rechtzeitig die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers übersandt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Bilanzsitzung vom 20. März 2024 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht der Softing AG sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht unter Einbeziehung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers eingehend geprüft . An der Sitzung haben die Abschlussprüfer und der Vorstand teilgenommen. Die Abschlussprüfer haben über ihre Prüfung insgesamt und über einzelne Prüfungsschwerpunkte sowie über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und eingehend die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung waren keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 2023 in seiner Sitzung am 20. März 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. DANKDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren außerordentlichen Einsatz für Softing, im schwierigen, wiederum durch das Weltgeschehen geprägten Jahr 2023 und für ihre Leistungen in diesem Geschäftsjahr.
Haar, den 20. März 2024 Matthias Weber, Vorsitzender Softing AGRichard-Reitzner-Allee 6 85540 Haar/Deutschland Telefon +49 89 4 56 56-0 Fax +49 89 4 56 56-399 investorrelations@softing.com www.softing.com |
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