Softway Aktiengesellschaft
Hirschaid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
| A. Anlagevermögen |
942.891,92 |
908.062,71 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
435.443,46 |
445.744,40 |
| II. Sachanlagen |
507.448,46 |
462.318,31 |
| B. Umlaufvermögen |
95.926,64 |
102.299,59 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
90.844,18 |
100.845,47 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
5.082,46 |
1.454,12 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
3.789,72 |
1.979,38 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
1.042.608,28
|
1.012.341,68 |
Passiva
|
|
31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
| A. Eigenkapital |
189.890,76 |
144.017,53 |
| I. gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
230.593,02 |
230.593,02 |
| III. Verlustvortrag |
136.575,49 |
147.220,25 |
| IV. Jahresüberschuss |
45.873,23 |
10.644,76 |
| B. Rückstellungen |
39.292,00 |
30.657,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
786.415,77 |
830.915,47 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
27.009,75 |
6.751,68 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
1.042.608,28 |
1.012.341,68 |
Anhang
der
Firma Softway AG,
Hirschaid für das Geschäftsjahr
2016
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne von §§ 264, 267 Absatz 2 HGB auf.
Der
vorliegende Jahresabschluss ist demgemäß nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Zusätzlich waren die Bestimmungen
des GmbHG zu beachten. Die Gliederung der Bilanz
sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen
der §§ 266, 275 HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. In der Bilanz und in der
Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite
sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind
nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen geeignet und bestimmt sind. Die auf den
Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind im
Vergleich zum Vorjahr beibehalten worden. Der Jahresabschluss
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a)
Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bilanzierungsverbote gemäß
§ 248 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im
Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten
wurden ausschließlich gemäß § 250 HGB gebildet. Soweit
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben. b)
Bewertungsmethoden Die angewandten
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wird von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände
und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Im Einzelnen gelten die folgenden
Besonderheiten: . Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der
betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. . Es wurde ausschließlich von der linearen oder von der degressiven
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Die Abschreibungen bei den
Zugängen wurden zeitanteilig vorgenommen. . Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im
Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand erfasst. Der steuerliche
Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG für geringwertige
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 wurde in
die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für
das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Den in den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird
durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz der liquiden
Mittel erfolgte zum Nominalwert. Die sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zu
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
3. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlage zum
Anhang. Unter der bei den
immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Position „Selbst
geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte“
sind Herstellungskosten für selbst entwickelte (originäre)
Software-Produkte aktiviert. Im Geschäftsjahr 2016 wurden Kosten
i.H.v. € 66.443,63 als Zugang aktiviert.
Im Geschäftsjahr wurden
Abschreibungen i.H.v.€ 65.711,57 vorgenommen, der Buchwert beträgt
zum 31.12.2016 € 379.127,46. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
waren mit € 0,00 auszuweisen (Vorjahr € 0,00). Auf eine Erläuterung der
sonstigen Rückstellungen wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB
verzichtet. Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ergeben sich aus dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
|
|
Restlaufzeit bis zu einem
Jahr |
Restlaufzeit zwischen
einem und fünf
Jahren |
Restlaufzeit
von mehr als fünf
Jahren |
Gesamtbetrag |
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| Verbindlichkeiten |
329.264,08 |
280.394,12 |
176.757,57 |
786.415,77 |
Zum Abschlussstichtag
bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne von §§ 268 Abs. 8,
285 Nr. 28 HGB i.H.v. € 379.127,46 (= Buchwert zum 31.12.2016 der
aktivierten selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens).
4. Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB bestanden nicht.
b) Sonstige finanzielle
Verpflichtungen Auf die Angabe der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a
HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind,
wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.
c) Vorstand Mitglieder des Vorstands
waren im Geschäftsjahr: . Herr István Veiland, DV-Kaufmann Auf die Angabe der
Vergütungen an die Geschäftsführer wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB
verzichtet.
Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden
nicht bzw. wurden nicht gewährt.
d)
Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat
der Gesellschaft besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden
Dipl.-Volkswirt Steffen Schütz, Unternehmensberater, Herrn Detlev
Jagnow, Kaufmann sowie Frau Ute Veiland,
Notariatsangestellte.
e)
Gesellschafter Gegenüber Gesellschaftern
bestanden Darlehensverbindlichkeiten i.H.v. € 127.286,08 (Vorjahr
€ 127.286,08).
Die Gesellschafter (Darlehensgeber) sind mit
ihren Rückzahlungsansprüchen gegenüber der Softway AG im Rang
hinter alle Forderungen anderer Gläubiger der Softway AG
zurückgetreten (Rangrücktritt).
f) Beschäftigte
Arbeitnehmer Auf die Angabe der
durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahrs
beschäftigten Arbeitnehmer wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB
verzichtet.
Hirschaid, den
30.05.2017 Softway AG
István Veiland
(Vorstand)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.7.2017.
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