Praxis EDV-, Betriebswirtschaft- und Software Entwicklung AG
Pferdingsleben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
| A. Anlagevermögen |
595.780,26 |
635.175,55 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,51 |
2,51 |
| II. Sachanlagen |
595.777,75 |
632.673,04 |
| III. Finanzanlagen |
0,00 |
2.500,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.626.560,75 |
1.196.856,74 |
| I. Vorräte |
90.046,46 |
51.646,35 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.181.576,16 |
898.067,03 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
354.938,13 |
247.143,36 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
4.635,17 |
696,17 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
2.226.976,18
|
1.832.728,46 |
Passiva
|
|
31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.301.616,12 |
967.508,17 |
| I. gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II. Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III. Gewinnvortrag |
912.508,17 |
0,00 |
| IV. Jahresüberschuss |
334.107,95 |
0,00 |
| V. Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
912.508,17 |
| B. Rückstellungen |
555.365,59 |
430.262,70 |
| C. Verbindlichkeiten |
224.365,47 |
359.568,59 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
145.629,00 |
75.389,00 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
2.226.976,18 |
1.832.728,46 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
Praxis EDV-, Betriebswirtschaft- und Software Entwicklung AG
mit Sitz in Pferdingsleben, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter HRB Nr. 111733
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften aufgestellt. Ergänzend hierzu wurden die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses werden in
Anspruch genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umstände, die zu einer Erläuterungspflicht gemäß § 264 HGB führen, liegen nicht vor.
In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung haben sich im Vergleich
zum Vorjahr keine wesentlichen erläuterungspflichtigen Veränderungen ergeben.
Im Einzelnen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gem. § 255 Abs. 2 a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist,
werden keine Abschreibungen vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung
bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer
des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten
sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255
II 2 HGB) bewertet. Soweit erforderlich wurden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit erforderlich, wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% Rechnung getragen.
Valutaforderungen bestehen nicht.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich
mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze durch den Gesetzgeber
vorgegebenen Abzinsungsbeträgen bewertet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf
fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und den Sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR 80.450,00 eine
Laufzeit über 1 Jahr.
Eigenkapital
Bilanzgewinn Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 912.508,17 enthalten.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen / Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung Die Verpflichtungen aus den Pensionszusagen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen
abgesichert, die an die Berechtigten der Pensionszusagen verpfändet wurden. Der saldierte
Ausweis in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, wird nachfolgend dargestellt.
Ermittlung saldierter Wert Bilanz
|
31.12.2019
|
|
EUR
|
Aktivwert (=Zeitwert) Rückdeckungsversicherung
|
362.523,00
|
davon saldierungsfähig
|
129.731,00
|
(=Planvermögen)
|
|
Pensionsverpflichtung
|
-235.397,00
|
Bilanzansatz Pensionsrückstellung
|
-105.666,00
|
Die Anschaffungskosten des Planvermögens belaufen sich auf EUR 129.731,00. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten haben EUR 224.365,47 eine Laufzeit von unter 1 Jahr. Verbindlichkeiten
mit einer Laufzeit von 2 bis 5 Jahren bestehen am Bilanzstichtag nicht.
IV. Sonstige Angaben
1. sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
a. Miet- und Leasingverträgen in Höhe von Gesamtbetrag EUR 199.439,42, davon innerhalb
eines Jahres EUR 156.525,17
2. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren während des Geschäftsjahres 27 Arbeitnehmer beschäftigt.
Pferdingsleben, den 21.09.2020
Uwe Wirth
Beate Volkmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.09.2020 festgestellt.
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