Splendid Medien AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014

der Splendid Medien AG, Köln

I. Grundlagen

I. 1 Geschäftsmodell

Die Splendid Medien AG ist die Holdinggesellschaft eines mittelständisch geprägten, integrierten Medienkonzerns, der vorwiegend im deutschsprachigen Europa agiert.

Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST), die Vermarktung von Edutainment-Programmen und Musikinhalten sowie die Filmproduktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht.

Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2014 im Überblick:

Chart

Geschäftsbereich Content

Die Splendid Gruppe erwirbt Lizenzrechte an Spielfilmen, TV-Produktionen, Special Interest- und Kinderprogrammen von vorwiegend ausländischen Produzenten. Von Fall zu Fall entwickelt und produziert die Splendid Gruppe auch selbst Filme und verfügt zudem über ein eigenes Musikangebot.

Die Lizenzrechte für Spielfilme werden üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren erworben. Die Verträge beinhalten in der Regel die Zahlung von Minimumgarantien, die dann entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden.

Bei TV-Produktionen und Special Interest-Programmen wird üblicherweise ein kürzerer Lizenzzeitraum (2 bis 5 Jahre) vereinbart und die Lizenzmodelle basieren schwerpunktmäßig auf umsatzabhängigen, quartalsweisen Lizenzvergütungen.

Die Filmbibliothek der Splendid Gruppe umfasst mehr als 1.500 Filmtitel und repräsentiert ein breites Spektrum aus den Genres Action, Dokumentation, Horror/Fantasy, TV-Serien, Komödie, Kinder- und Familienunterhaltung, Programme für Fitness/Wellness und Gesundheit sowie Drama und Arthouse.

Die Vermarktung der Filminhalte erfolgt entlang der Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertain-ment und TV) schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux-Ländern.

Kino

Ausgewählte Spielfilme und Dokumentationen wertet die Splendid Gruppe im Kino aus. Die Veröffentlichung geschieht in der Regel in Eigenregie, wobei die Splendid Gruppe beim Verleih (Booking & Billing) mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammenarbeitet, darunter Sony Pictures, Twentieth Century Fox of Germany und 24 Bilder Filmagentur. Durch eine Kinoveröffentlichung erfährt ein Film eine erhöhte Aufmerksamkeit, was sich i.d.R. positiv auf die Vermarktung in den folgenden Auswertungsstufen Home Entertainment und TV auswirkt.

Home Entertainment

Etwa vier bis sechs Monate nach dem Kinostart wird der Film im Home Entertainment ausgewertet, der wichtigsten Auswertungsstufe für die Splendid Gruppe.

Die Splendid Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum sowie zu den größten Lieferanten des Handels im Home Entertainment-Bereich. Es werden alle Vertriebskanäle bedient - Online-Händler, stationärer Verkauf (Warenhausketten, Fachvertriebe, Einzelhandel) sowie Verleih über Videotheken. Neben den eigenen Produkten übernimmt die Splendid Gruppe auch die Vertriebsabwicklung für zahlreiche weitere Partner aus dem In- und Ausland.

Im Bereich VoD/EST vermarktet die Splendid Gruppe ihre Inhalte über alle bedeutenden Internetplattformen sowie über die eigene Plattform Videociety (www.videociety.de). Als Content-Aggregator für iTunes und andere Portale übernimmt die Splendid Gruppe zudem auch den Vertrieb sowie die technische Bereitstellung von Film-Inhalten für Drittanbieter.

Fernsehen

Zu den Kunden der Splendid Gruppe gehören alle wichtigen TV-Sender im deutschsprachigen Raum und in Benelux. Etwa sechs bis acht Monate nach Auswertungsbeginn im Home Entertainment beginnt die Auswertung des Films im Fernsehen. In der Regel wird der Film zunächst im Pay-TV ausgestrahlt. Danach, mit einem zeitlichen Abstand von etwa einem Jahr, folgt die Ausstrahlung im Free-TV. Die Splendid Gruppe veräußert die Fernseh-Lizenzrechte für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer bzw. für eine vertraglich festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen in einer Zeitperiode. Nach Ablauf des Lizenzvertrages steht der Film für eine erneute Verwertung im TV-Bereich zur Verfügung (Zweitverwertung).

Geschäftsbereich Services

Die Splendid Gruppe gehört mit ihren Dienstleistungen rund um die Synchronisation und die digitale Postproduktion zu den führenden Unternehmen in Deutschland und Europa.

Die Service-Gesellschaften der Splendid Gruppe erstellen Synchronisationen, tontechnische Nachbearbeitungen sowie Digitalisierungsleistungen für Blu-ray- und DVD-Produktionen und für die VoD- und EST-Vermarktung im Internet. Die Erstellung der Synchronisation und Digitalisierung von Filmen und Serien im eigenen Hause garantiert nicht nur einen gleich bleibend hohen Qualitätsstandard für die eigene Filmbibliothek, sondern wird auch stark von externen Kunden nachgefragt.

I. 2 Ziele und Strategien

Für die strategische Ausrichtung der Splendid Gruppe sind vor allem die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten:

In der Öffentlichkeitswahrnehmung ist die Filmbranche vor allem geprägt durch die kontinuierlichen Neuveröffentlichungen von spektakulären Kinoerlebnissen. Kino wird zum Event für gemeinsame Erlebnisse und der Zuschauer ist bereit, für erstklassige Unterhaltung, Ausstattung und Service entsprechende Ticketpreise zu entrichten.

Daneben hat sich in den vergangenen Jahren das Marktsegment Home Entertainment stetig weiterentwickelt. Der Konsument verfügt heute aufgrund des technischen Fortschritts bei Fernsehgeräten und Mobile Devices über vielfältige Möglichkeiten, sowohl zuhause als auch unterwegs hochwertige Unterhaltungs- und Informationsprogramme zu nutzen. Der deutsche Home Entertainment-Markt ist nach wie vor durch die physischen Bildtonträgerformate DVD und Blu-ray dominiert, jedoch schreitet die Nutzung von digitalen Inhalten über das Internet weiter voran und wird in den kommenden Jahren zunehmend Marktanteile erlangen.

Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf die TV-Angebote aus. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten durch das Internet (Online-Mediatheken, SVoD-Angebote) lassen die Grenzen zwischen dem klassischen Home Entertainment- und dem Fernsehangebot zunehmend verschwinden. Darüber hinaus hat die Digitalisierung auch zu einer zunehmenden Anzahl von TV-Sendern geführt, die dem Konsumenten ein breites und stetig wechselndes Inhalteangebot bereitstellen.

Durch die vorstehend beschriebenen Änderungen bei der Vermarktung der Filminhalte stellt sich für die Anbieter von Postproduktionsleistungen zunehmend die Herausforderung, den Marktentwicklungen durch zeiteffiziente und integrierte Auftragsbearbeitung gerecht zu werden.

Die Splendid Gruppe hat sich in den letzten mehr als 40 Jahren als Independent erfolgreich in der Medienbranche positioniert. Die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe zielt auf ein nachhaltiges, ertragsorientiertes Umsatzwachstum ab.

Im Einzelnen werden dabei die folgenden Ziele vorrangig verfolgt:

- Weiterer Ausbau der Marktstellung im Home Entertainment

- Positionierung als großer Independent Kinoverleih

- Bedeutender Dienstleister für Postproduktion und Internet-Services

Die Erreichung dieser Ziele wird durch ein Bündel von Maßnahmen verfolgt, die im Rahmen einer Mehrjahresstrategie umgesetzt werden. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die fortlaufende Akquise attraktiver, marktgängiger Filminhalte sowie die stetige Anpassung an die technologischen Herausforderungen erfolgreicher Filmvermarktung.

I. 3 Steuerungssysteme

Die Splendid Medien AG bestimmt als Management-Holdinggesellschaft der Splendid Gruppe die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung sowie Öffentlichkeitsarbeit und Investor Relations. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführer der Enteractive GmbH und der WVG Medien GmbH sind auch selbst am jeweiligen Unternehmen beteiligt. Mit der Enteractive GmbH und der Splendid Synchron GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. Mit der Polyband Medien GmbH sowie mit der WVG Medien GmbH bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge.

Die Splendid Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist das profitable Wachstum im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Das Berichtssystem orientiert sich an den Segmenten Content und Services sowie an den in den Segmenten tätigen Konzerngesellschaften. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das Ergebnis vor Steuern (EBT) sowie - bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/Ist-Vergleich. Ferner haben die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, EBT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Konzernvorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft der Gesellschaft wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis- und Cashflow-Entwicklungen mittels eines Soll-/Ist-Vergleichs erfasst und analysiert. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.

I. 4 Forschung und Entwicklung

Als Medienunternehmen mit Schwerpunkt auf der Filmvermarktung betreibt die Splendid Gruppe keine mit produzierenden Unternehmen vergleichbare Forschung und Entwicklung. Daher entfällt dieser Teilbericht.

II. Wirtschaftsbericht

II. 1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Deutsche Wirtschaft überwindet konjunkturelle Schwäche

Nach einem starken Jahresauftakt 2014 durchlief die deutsche Wirtschaft seit dem Frühjahr eine konjunkturelle Schwächephase. Gegen Ende des Jahres nahm sie allerdings wieder deutlich an Fahrt auf. Vor allem die Binnenwirtschaft trug mit einem positiven Konsumklima dazu bei, ausgelöst durch günstige Einkommens- und Beschäftigungseffekte und zusätzlich beflügelt durch sinkende Energiepreise. Auf Jahresbasis expandierte die deutsche Wirtschaft um 1,6 % (Vorjahr: 0,1 %). Für das Jahr 2015 wird mit einer Fortsetzung der Aufwärtsentwicklung der deutschen Wirtschaft gerechnet, wobei die expansiven Impulse zunehmend aus dem durch die Euro-Abwertung verbesserten Außenhandel kommen dürften.

Die Benelux-Staaten erlebten nach der schwachen, teils rezessiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen Jahre seit Ende 2013 eine leichte Erholung, die sich in 2015 fortsetzen soll.

Branchenumfeld

Das Geschäftsfeld Home Entertainment umfasst die Bereiche Verkauf physischer Bildtonträger, Verleih über Videotheken und das Internet (Video-on-Demand VoD) sowie lizenzierte digitale Downloads (Electronic Sell-Through EST).

Der deutsche Gesamtmarkt verzeichnete im WM-Jahr 2014 mit einem Volumen von EUR 1,693 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,757 Mrd.) einen leichten Rückgang von 3,6 % gegenüber dem Vorjahr. Der Umsatz im physischen Kaufmarkt ging zurück (- 5,2 %) auf einen Umsatz von EUR 1,370 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,445 Mrd.). Dagegen erlebte der Verleihmarkt einen Zuwachs von 3,5 % (Vorjahr: 4,3 %) auf EUR 323 Mio. (Vorjahr: EUR 312 Mio.), vor allem auf der Grundlage der Zuwächse im digitalen Bereich.

Insgesamt stieg der Umsatz aus digitalen Transaktionen weiterhin stark auf EUR 202 Mio. (Vorjahr: EUR 154 Mio.). Damit erhöhte sich dessen Anteil am Videomarkt auf 11,9 % (Vorjahr: 8,8 %). Insgesamt dominiert allerdings nach wie vor der Anteil physischer Produkte mit 88,1 % (Vorjahr: 91,3 %) die Video-Branche.

Der deutsche Fernsehmarkt finanziert sich über TV-Werbeerlöse, Ausgaben der Konsumenten für Abonnements von Kabel-, Satelliten-, IPTV- und Pay-TV-Diensten sowie über Fernsehgebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender. 2014 verzeichnete die TV-Werbung mit einer Steigerung von 8,0 % (Vorjahr: 6,9 %) die höchste Wachstumsrate im gesamten Werbemarkt. Pay-TV und Kabel-TV konnten im Jahr 2014 weitere Geschäftszuwächse verzeichnen und die Gebühreneinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender sind im ersten Jahr mit dem neuen Beitragsmodell ebenfalls angestiegen.

Der TV-Konsum lag wie im Vorjahr bei 221 Minuten täglich und gehört damit nach wie vor zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Die Digitalisierung schreitet weiter voran. 2014 empfingen 78 % der deutschen Haushalte ihr Programm auf digitalem Wege, ein Zuwachs um 4,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Der deutsche Kinomarkt holte nach einem sehr schwachen ersten Halbjahr im weiteren Jahresverlauf noch einmal auf. Insgesamt musste die Kinobranche im WM-Jahr 2014 jedoch Einbußen bei Umsatz und Besucherzahlen hinnehmen. Nach dem herausragenden Vorjahr (EUR 1,023 Mrd.) sank der Branchenumsatz in 2014 auf EUR 980 Mio., ein Minus von 4,2 %. Die Besucherzahlen verzeichneten einen noch stärkeren Rückgang. Steigende Ticketpreise konnten die Auswirkung auf den Umsatz etwas schmälern. Mit 73,3 % bilden ausländische Produktionen den überwiegenden Anteil aller in den deutschen Kinos besuchten Filme (Vorjahr: 73,8 %). Die Anzahl der Spielstätten ist zum ersten Mal seit Jahren wieder gewachsen. Allerdings nahm die Anzahl der Orte, die über ein eigenes Kino verfügen, weiter ab.

Im Bereich audiovisuelle Postproduktion (Synchronisation sowie digitale Postproduktion) besteht weiterhin ein sehr wettbewerbsintensives Marktumfeld. Insbesondere im Bereich der digitalen Postproduktion stellt der wachsende Digitalmarkt stetig neue technische Herausforderungen an die Dienstleister. Im Synchronbereich erfordert die Verkürzung der Auswertungsfenster ebenfalls eine Anpassung der technischen Ausstattung und Abläufe.

II. 2 Geschäftsverlauf und Ertragslage

Die Splendid Medien AG erzielt Umsatzerlöse aus Verwaltungskostenumlagen sowie Zinserträge aus der Finanzierung der Konzerntöchter. Darüber hinaus wird die Ertragslage maßgeblich durch die Ergebnisabführungsverträge mit verschiedenen Tochtergesellschaften beeinflusst.

Die Unternehmen der Splendid Gruppe konnten im Geschäftsjahr 2014 ein deutliches Umsatz- wachstum erzielen, was sich entsprechend auch bei der Splendid Medien AG in einem Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 15 % positiv ausgewirkt hat.

Wie bisher hat die Splendid Medien AG im Geschäftsjahr 2014 zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe ausgeübt. Aus den im Wege einer Verwaltungskostenumlage weiterbelasteten Aufwendungen aus den erbrachten Serviceleistungen sowie der Untervermietung von Geschäftsräumen an die Tochtergesellschaften erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.).

Daneben wurden gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhte Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen der Tochtergesellschaften in Höhe von EUR 4,9 Mio. (Vorjahr: EUR 3,8 Mio.) verbucht.

Die Kosten sind im Berichtszeitraum um EUR 0,2 Mio. zurückgegangen, insbesondere aus Reduzierungen beim Personalaufwand sowie aus geringeren Sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Letztere waren vor allem aufgrund verminderter Aufwendungen für IT-Beratung sowie Public Relations rückläufig.

Das Zinsergebnis lag mit EUR 0,8 Mio. auf dem Niveau des Vorjahres. Verminderten Zinserträgen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen standen verringerte Zinsaufwendungen gegenüber.

Insgesamt verzeichnet die Splendid Medien AG einen sehr zufriedenstellenden Anstieg des Jahresüberschusses auf EUR 4,5 Mio. (Vorjahr: EUR 3,1 Mio.).

Das Konzernjahresergebnis (IFRS) war dagegen deutlich rückläufig und die Splendid Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2014 ein Konzernjahresergebnis von EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 3,7 Mio.).

Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung, die am 16. Juni 2015 in Köln stattfindet, erneut die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre vorschlagen. Die Höhe des Dividendenvorschlags trägt der Konzernergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2014 Rechnung und liegt bei 5 Cent je Aktie (Vorjahr: 10 Cent je Aktie).

II. 3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Splendid Medien AG hat sich zum 31. Dezember 2014 auf EUR 35,4 Mio. erhöht (Vorjahr: EUR 31,3 Mio.).

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen nahmen im Vorjahresvergleich um EUR 3,6 Mio. auf EUR 24,4 Mio. (Vorjahr: EUR 20,8 Mio.) zu. Die Ausleihungen umfassen Darlehen an verschiedene Tochtergesellschaften zum Ausbau des Geschäftsbetriebes.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 9,3 Mio. (Vorjahr: EUR 8,1 Mio.). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den zum Stichtag erhöhten Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen.

Unter Berücksichtigung der erhöhten Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben sich die Zahlungsmittel auf EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) reduziert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen auf EUR 8,8 Mio. (Vorjahr: EUR 8,7 Mio.). Der Anstieg resultiert aus der Aufnahme kurzfristiger Geldmarktkredite, denen im Geschäftsjahr die planmäßige Tilgung eines langfristigen Tilgungsdarlehens gegenüberstand.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten haben sich auf EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.) erhöht, im Wesentlichen durch erhöhte Umsatzsteuerverbindlichkeiten.

Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresüberschuss auf EUR 23,6 Mio. (Vorjahr: EUR 20,0 Mio.) erhöht, nachdem im Juni 2014 erneut eine Dividende von rund EUR 1,0 Mio. an die Aktionäre ausgezahlt wurde. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 66,7 % (Vorjahr: 64,0 %).

II. 4 Finanzlage

Kapitalstruktur

Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe erfordert eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere zur Finanzierung der erworbenen Filmlizenzen sowie zur Finanzierung der mit der Filmvermarktung verbundenen Betriebsmittel. Die Splendid Gruppe strebt hierfür ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital an, das auch für die Splendid Medien AG maßgeblich ist.

Die Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag weist eine gegenüber dem Vorjahr verbesserte Eigenkapitalquote von 66,7 % aus (Vorjahr: 64,0 %).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 8,8 Mio. (Vorjahr: EUR 8,7 Mio.). Zu den Details der bestehenden Bankverbindlichkeiten verweisen wir auf die Angaben unter VII. 3 Finanzierung und Financial Covenants in diesem Lagebericht.

Cashflow

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit lag bei EUR 3,8 Mio. (Vorjahr: EUR 4,2 Mio.). Die Verringerung resultiert im Wesentlichen aus Working Capital Veränderungen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR -3,7 Mio. (Vorjahr: EUR -0,4 Mio.) umfasst im Wesentlichen die Ausreichung von Darlehen an verbundene Unternehmen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei EUR -0,9 Mio. (Vorjahr: EUR -4,7 Mio.). Der Einzahlung aus der Neuaufnahme von Bankdarlehen in Höhe von EUR 2,4 Mio. stehen planmäßige Auszahlungen in Höhe von EUR 2,3 Mio. gegenüber. Daneben wurde erneut eine Dividende in Höhe von rund EUR 1,0 Mio. an die Aktionäre der Splendid Medien AG ausgezahlt.

Liquidität

Der Finanzmittelbestand der Splendid Medien AG umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben und Kontokorrentkredite.

Insgesamt hat sich der Finanzmittelbestand auf EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) reduziert.

Die Splendid Medien AG verfügt über eine stabile Finanz- und Liquiditätsstruktur und ist in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen.

II. 5 Mitarbeiter

Zum Jahresende 2014 beschäftigte die Splendid Medien AG neben dem Vorstand 9 Mitarbeiter (Vorjahr: 10 Mitarbeiter).

III. Vergütungsbericht

Vorstand

Mitglieder des Vorstands waren zum 31. Dezember 2014:

• Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender

• Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb

• Hans-Jörg Mellmann, Vorstand Finanzen

Vergütungssystem

Das Vergütungssystem für den Vorstand ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen. Rechnung getragen werden soll mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Größe des Unternehmens und des Konzerns, ihrer wirtschaftlichen Lage und der Positionierung im Markt. Indem Erfolge bei der Unternehmensführung besonders honoriert werden, sollen die Vorstandsmitglieder zu hohem Engagement motiviert, gleichzeitig aber auch dauerhaft an das Unternehmen gebunden werden. Berücksichtigt werden die Vergütungsstrukturen bei vergleichbaren Unternehmen. Im Vergleich zu ihnen soll sich die Vergütung des Vorstandes der Splendid Medien AG als attraktiv darstellen.

Im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung der Vorstandsmitglieder für den Erfolg des Unternehmens bemisst sich ihre Vergütung nicht nur nach individuellen Leistungen, sondern auch nach den Ergebnissen, die das Unternehmen und der Konzern insgesamt unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder erzielen.

Der variable Teil der Vergütung ist von einer mehrjährigen erfolgreichen Entwicklung des Konzerns abhängig. Soweit die angestrebten Ziele in dem festgelegten Mehrjahreszeitraum nicht realisiert werden können, führt dies zu einer Verringerung der zunächst verdienten Vergütung des Vorstandes. Gefördert werden soll damit eine auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung.

Grundvergütung

Die Grundvergütung besteht in einem festen Gehalt, das monatlich ausgezahlt wird. Dieses Gehalt wird bei Beginn des Anstellungsvertrages festgelegt. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass das feste Gehalt in regelmäßigen Abständen auf seine Angemessenheit überprüft wird.

Variable Vergütung

Die variable Vergütung von Andreas R. Klein bestimmt sich nach dem EBIT des Konzerns und dem EBIT der Splendid Film GmbH. Der Höhe nach ist diese Vergütung auf den Betrag der jährlichen Grundvergütung von Andreas R. Klein begrenzt. Die variable Vergütung von Alexander Welzhofer richtet sich nach dem Umsatz und den Ergebnissen des Konzerns und derjenigen Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG, für die Alexander Welzhofer im Vorstand besonders verantwortlich ist. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt. Die variable Vergütung von Hans-Jörg Mellmann richtet sich nach den Ergebnissen des Konzerns sowie nach qualitativen Zielen für die Bereiche, für die Herr Mellmann im Vorstand besonders verantwortlich ist. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt.

Aktienoptionen

Alexander Welzhofer wurden im Jahr 2001 33.375 Aktienoptionen gewährt. Diese Optionen wurden bisher nicht ausgeübt. Der Ausübungspreis lag zur Zeit der Ausgabe der ersten Tranche bei EUR 3,43. Die Optionen haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Bezugsrechte können mindestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Zuteilung und dann über die folgenden vier Jahre verteilt innerhalb von Ausübungszeiträumen und -fenstern in Abhängigkeit von erreichten Erfolgszielen ausgeübt werden. Herr Welzhofer hat im Jahr 2014 von seinem Ausübungsrecht keinen Gebrauch gemacht.

Nebenleistungen

Das Unternehmen hat für die Vorstandsmitglieder Unfallversicherungen abgeschlossen. Die Vorstände haben im Jahr 2014 entweder einen Dienstwagen gestellt bekommen oder erhalten eine Dienstwagenpauschale. Die Vorstände erhalten Zuschüsse zur Sozialversicherung, Andreas R. Klein und Hans-Jörg Mellmann darüber hinaus auch zu einer Direktversicherung. Die genannten Nebenleistungen werden den Vorständen auch weiterhin gewährt. Die geldwerten Vorteile der Nebenleistungen, die die Vorstandsmitglieder erhalten, werden von diesen versteuert.

Kein Vorstandsmitglied hat im Geschäftsjahr 2014 Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Das Unternehmen hat keinem Vorstandsmitglied einen Kredit gewährt.

Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit

Den Vorstandsmitgliedern sind keine Zusagen über eine betriebliche Altersversorgung gemacht worden.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung festgelegt, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten dürfen. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2014

Gewährte Zuwendungen im Berichtsjahr

Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen EUR 861.324 (Vorjahr: EUR 981.733).

Alexander Welzhofer hat in 2014 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH zudem einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55.

In der nachstehenden Tabelle sind gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Gesamtvergütungen (DCGK) des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Zielwerte für die einjährige und die mehrjährige variable Vergütung angegeben. Ergänzend wurden als Überleitung zu den nach den Rechnungslegungs- grundsätzen ermittelten Gesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder die tatsächlich für das Geschäftsjahr 2014 zugesagten einjährigen und mehrjährigen variablen Vergütungen ausgewiesen.

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in EUR Andreas R. Klein Vorstandsvorsitzender
  GJ 2013 GJ 2014 GJ 2014 (Min) GJ 2014 (Max)
Festvergütung 400.000 400.000 400.000 400.000
Nebenleistungen 29.538 28.082 28.082 28.082
Summe 429.538 428.082 428.082 428.082
Einjährige variable Vergütung 206.010 237.370 0 280.000
Mehrjährige variable Vergütung 88.290 101.730 0 120.000
Summe 723.838 767.182 428.082 828.082
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 723.838 767.182 428.082 828.082
Überleitung        
Einjährige variable Vergütung 154.439 64.347    
Mehrjährige variable Vergütung 66.188 27.577    
Gesamtvergütung 650.165 520.006    
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in EUR Alexander Welzhofer Vorstand Marketing und Vertrieb
  GJ 2013 GJ 2014 GJ 2014 (Min) GJ 2014 (Max)
Festvergütung 80.000 80.000 80.000 80.000
Nebenleistungen 0 0 0 0
Summe 80.000 80.000 80.000 80.000
Einjährige variable Vergütung 24.500 24.500 0 34.300
Mehrjährige variable Vergütung 25.500 25.500 0 35.700
Summe 130.000 130.000 80.000 150.000
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 130.000 130.000 80.000 150.000
Überleitung        
Einjährige variable Vergütung 25.423 26.633    
Mehrjährige variable Vergütung 23.886 0    
Gesamtvergütung 129.309 106.633    
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in EUR Hans-Jörg Mellmann Vorstand Finanzen
  Eintritt 1.4.2013
  GJ 2013 GJ 2014 GJ 2014 (Min) GJ 2014 (Max)
Festvergütung 135.000 180.000 180.000 180.000
Nebenleistungen 18.873 25.285 25.285 25.285
Summe 153.873 205.285 205.285 205.285
Einjährige variable Vergütung 24.500 24.500 0 34.300
Mehrjährige variable Vergütung 25.500 25.500 0 35.700
Summe 203.873 255.285 205.285 275.285
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 203.873 255.285 205.285 275.285
Überleitung        
Einjährige variable Vergütung 24.500 29.400    
Mehrjährige variable Vergütung 23.886 0    
Gesamtvergütung 202.259 234.685    

Zufluss für das Berichtsjahr

Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss im beziehungsweise für das Geschäftsjahr 2014 aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung sowie mehrjähriger variabler Vergütung und Versorgungsaufwand aus. Abweichend von der vorstehend dargestellten, für das Geschäftsjahr 2014 gewährten, mehrjährigen variablen Vergütung beinhaltet diese Tabelle den tatsächlichen Wert aus in Vorjahren gewährten und im Geschäftsjahr 2014 zugeflossenen, mehrjährigen variablen Vergütungen.

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in EUR Andreas R. Klein
  Vorstandsvorsitzender
  GJ 2014 GJ 2013
Festvergütung 400.000 400.000
Nebenleistungen 28.082 29.538
Summe 428.082 429.538
Einjährige variable Vergütung 64.347 154.439
Mehrjährige variable Vergütung 51.777 37.367
Sonstiges 0 0
Summe 544.206 621.344
Versorgungsaufwand 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 544.206 621.344
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in EUR Alexander Welzhofer
  Vorstand Marketing und Vertrieb
  GJ 2014 GJ 2013
Festvergütung 80.000 80.000
Nebenleistungen 0 0
Summe 80.000 80.000
Einjährige variable Vergütung 26.633 25.423
Mehrjährige variable Vergütung 8.750 27.054
Sonstiges 0 0
Summe 115.383 132.477
Versorgungsaufwand 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 115.383 132.477
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in EUR Hans-Jörg Mellmann
  Vorstand Finanzen
  Eintritt 1.4.2013
  GJ 2014 GJ 2013
Festvergütung 180.000 135.000
Nebenleistungen 25.285 18.873
Summe 205.285 153.873
Einjährige variable Vergütung 29.400 24.500
Mehrjährige variable Vergütung 3.583 16.720
Sonstiges 0 0
Summe 238.268 195.093
Versorgungsaufwand 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 238.268 195.093
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in EUR Michael Gawenda
  Vorstand Finanzen
  Austritt: 30.6.2011
  GJ 2014 GJ 2013
Festvergütung 0 0
Nebenleistungen 0 0
Summe 0 0
Einjährige variable Vergütung 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 1.147 3.443
Sonstiges 0 0
Summe 1.147 3.443
Versorgungsaufwand 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 1.147 3.443

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

• Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln

• Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender)

• Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, München

Vergütung des Aufsichtsrates

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Die Gründe für diese Abweichung von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind in der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 AktG dargelegt.

Über die satzungsmäßige Vergütung hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine Nebenleistungen. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt.

Die satzungsmäßige Vergütung ergibt sich wie folgt:

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Dr. Ralph Drouven: EUR 25.000
Bernd Kucera: EUR 18.750
Malisa Scott: EUR 12.500

Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge

Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle). CMS Hasche Sigle erbrachten im Geschäftsjahr 2014 verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür TEUR 52 in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 52). Herr Kucera (Kucera & Hüttner GmbH) berechnete im Geschäftsjahr 2014 neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 2 für die Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid Medien AG (davon aufwandswirksam: TEUR 2).

D&O Versicherung

Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für die Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsratsmitglieder. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die versicherten Personen bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex ist in der Versicherung ein Selbstbehalt zu Lasten der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen.

Minderheitsgesellschafter

Die Abfindungsvereinbarung mit Minderheitsgesellschaftern sieht folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor:

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in TEUR 2014
Alexander Welzhofer: 55
Hans Dieter Henseleit: 58

Aufgrund einer Anpassung an steuerliche Erfordernisse wurde der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für Hans Dieter Henseleit bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019 verlängert.

IV. Übernahmerelevante Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Kapital- und Stimmrechtsstruktur

Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2014 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je EUR 1,00 je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Nach den zum 31. Dezember 2014 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen und Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar:

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Name Anzahl der Aktien % Anteil am Grundkapital
Andreas R. Klein 5.208.984 53,21
Familie Klein GbR 617.285 6,31
Josef Siepe 497.191 5,08
Scherrer Small Caps Europe (IFM Independent Fund Management AG) 308.398 3,15

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.

Satzungsänderungen

Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Bei einem Kontrollwechsel sieht die im Jahr 2012 geschlossene Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium vor, dass beide Vertragsparteien über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen Einigung erzielen. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels abgeschlossen. Dies betrifft auch eventuelle Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern.

Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 bis 5 der Satzung geregelt.

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital I/2010

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

Genehmigtes Kapital II/2010

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II/2010).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden. Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG am 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2015 Aktien der Splendid Medien AG in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre in anderer Weise erfolgen, und zwar wenn der Erwerb im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen erfolgt oder wenn es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des derzeitigen Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Splendid Medien AG, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern und zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zur Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, zur Verwendung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zur Veräußerung an Dritte und an alle Aktionäre, sowie zur Einziehung.

V. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 289a HGB wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

VI. Nachtragsbericht

Es liegen keine berichtspflichtigen Tatsachen vor.

VII. Chancen- und Risikobericht

VII. 1 Ziele des Chancen- und Risikomanagementsystems

Das primäre Ziel der Splendid Gruppe ist die Umsatzausweitung und die Erreichung eines nachhaltigen positiven Ergebnisses zur Steigerung des Unternehmenswertes.

Als Muttergesellschaft einer auch international agierenden Unternehmensgruppe ergeben sich für die Splendid Medien AG vielfältige unternehmerische Chancen. Gleichzeitig ist die Splendid Gruppe unterschiedlichen Risiken ausgesetzt.

Die Splendid Gruppe strebt ein ausgewogenes Chancen/Risiken-Verhältnis an und erfasst und analysiert dazu die sich aus der Geschäftstätigkeit ergebenden Chancen und Risiken regelmäßig, bewertet und überwacht diese.

VII. 2 Organisation des Chancen- und Risikomanagementsystems

Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Einzelrisiken identifiziert und transparent aufbereitet. Daraus abgeleitet werden angemessene Steuerungsmaßnahmen, die Integration von geeigneten Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse sowie die kontinuierliche Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung dieser Maßnahmen.

Chancen werden im Wesentlichen außerhalb des Risikomanagementsystems erfasst, jedoch teilweise bei den Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung eines Risikos genannt oder direkt im Risiko beschrieben.

Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien „wirtschaftliches Verlustpotenzial“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“ bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich überarbeitet und aktualisiert.

Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben, wird der Vorstand umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält mindestens zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid Gruppe.

Die Konzeption und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements sind Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.

VII. 3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken

Im Rahmen der Risikobetrachtung werden nachfolgende Felder in besonderem Maße analysiert, da sie in direktem Zusammenhang mit der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens stehen:

Einkauf und Absatz von Filmlizenzen

Bei der Akquisition von Filmlizenzen steht das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen im Vordergrund. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb „Acquisition Proposals“, in denen neben einer projektbezogenen Analyse u. a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich ein wirtschaftlicher Erfolg wird. Des Weiteren können Verschiebungen von Projekten (Verschiebungen von Materiallieferungen, Änderung von Veröffentlichungszeitpunkten) zu Abweichungen der planmäßigen Umsatz- und Ertragszeitpunkte führen. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen. Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig externen juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Lage auf die Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen.

Marktveränderungen im Home Entertainment

Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid Gruppe mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass dieser Markt von der Konjunkturlage, insbesondere von der Konsumneigung der Verbraucher, der wirtschaftlichen Lage des Einzelhandels sowie vom technischen Fortschritt abhängig ist. Bisher entfällt der größte Anteil des Home Entertainment Marktes auf physische Bildtonträger. Hinsichtlich des digitalen Vertriebs (Video-on-Demand VoD bzw. Electronic Sell-Through EST) von Filmrechten arbeitet die Splendid Gruppe mit allen wesentlichen Anbietern im deutschsprachigen Raum und Benelux zusammen und betreibt eine eigene VoD/EST-Plattform. Inwiefern sich ein anhaltender Preisdruck bei Bildtonträgern, die Substitution der physischen Bildtonträgerformate DVD und Blu-ray durch digitale Vertriebsformen wie VoD/EST sowie wirtschaftliche Situation und Preissteigerungserwartungen der Verbraucher auf den zukünftigen Absatz von Home Entertainment-Produkten auswirken, bleibt abzuwarten.

TV-Auswertung

Die Splendid Gruppe generiert u. a. Umsätze aus der Lizenzierung von Filmen an das Free-TV und Pay-TV. Werbe- und Gebühreneinnahmen sowie die Anzahl der Abonnenten beeinflussen in erheblichem Maße das Einkaufsbudget der Fernsehsender. Die wirtschaftliche Situation in der Medienlandschaft, darunter mögliche negative Auswirkungen der Konjunkturentwicklung sowie Veränderungen in den Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender mit vergleichsweise längeren Zahlungszielen beeinflussen unter Umständen die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe negativ.

Produktpiraterie

Die Filmindustrie beklagt seit einigen Jahren die illegalen Downloadmöglichkeiten aus dem Internet. Auch andere Formen der Produktpiraterie, wie die Verbreitung illegaler DVD/Blu-ray-Kopien gehen zu Lasten der Filmindustrie, insbesondere der Home Entertainment-Branche. Von Seiten der Industrie wurde eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen, die die Produktpiraterie zunehmend eingrenzen sollen. Generell ist festzuhalten, dass die Produkte der Splendid Gruppe in unterschiedlichem Maße von illegalen Downloads betroffen sind. Die Produkte der Konzerngesellschaften Polyband und WVG mit ihren Special Interest- und Kinderprogrammen unterliegen dabei einem deutlich geringeren Risiko als die Spielfilmprodukte der Splendid Film. Dies ist vornehmlich auf die unterschiedlichen Zielgruppen des jeweiligen Genres zurückzuführen. Die Splendid Gruppe verwendet Kopierschutzsysteme für die DVD- und Blu-ray-Produkte. Daneben verfolgen die Unternehmen der Splendid Gruppe Urheberrechtsverstöße in Internet-Downloadforen. Generell ist das wirtschaftliche Risiko für die Splendid Gruppe als marktkonform zu beurteilen.

Währungsrisiken

Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u. a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend in Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.

Zinsrisiken

Die Splendid Gruppe finanziert Filminvestitionen und Betriebsmittel durch Bankdarlehen. Längere Zeiträume zwischen Bereitstellung und Rückzahlung der Darlehen sind mit Zinsänderungsrisiken behaftet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen, die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr vielmehr vom anhaltend niedrigen Zinsniveau profitiert.

Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen

Die Splendid Gruppe wertet einen großen Teil der erworbenen Lizenzrechte im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum und in den Benelux-Ländern aus. Wirtschaftliche Entwicklungen, insbesondere die Geschäftslage sowie das Zahlungsverhalten der Handelspartner, die für die Splendid Gruppe in Zahlungsausfall oder -verschiebungen resultieren können, werden regelmäßig beobachtet. Größere Forderungen im Home Entertainment werden über eine im Jahr 2012 abgeschlossene Forderungsausfallversicherung gesichert. Ein großer Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist zudem über ein individuelles Abrechnungsprozedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert.

Finanzierung und Financial Covenants

Die Ausstattung mit ausreichendem Kapital für den Erwerb von Filmlizenzen ist für die Splendid Gruppe von entscheidender Bedeutung.

Im August 2012 schloss die Splendid Gruppe eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium über einen Kreditrahmen von EUR 14,95 Mio. unter Führung der NATIONAL-BANK AG ab. Die Finanzierung umfasst ein Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit in Höhe von ursprünglich EUR 4,95 Mio. zu einem Festzinssatz sowie flexibel nutzbare Kreditlinien in Höhe von EUR 10,0 Mio., die auf Basis des Euribor flexibel verzinst werden.

Im März 2014 wurde der Kreditrahmen für die Splendid Gruppe mit der Unterzeichnung einer neuen Finanzierungsvereinbarung um EUR 4 Mio. erweitert. Per 31. Dezember 2014 verfügte die Splendid Gruppe aus der Finanzierungsvereinbarung über einen Gesamtkreditrahmen von EUR 17,9 Mio., der mit EUR 16,7 Mio. durch das Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Kreditrahmen anrechenbaren Avalkredite beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. und die Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag EUR 0,1 Mio.

Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung hat sich die Splendid Gruppe u.a. zur Einhaltung von Financial Covenants hinsichtlich Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad und Investitionsumfang verpflichtet. Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjährige Berichterstattung offengelegt. Die Finanzierungsvereinbarung wird auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs in regelmäßigen Abständen angepasst beziehungsweise verlängert.

Einzelrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden darüber hinaus im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert.

Auf der Grundlage der vorstehenden Erläuterungen sind gegenwärtig keine negativen Auswirkungen auf die Finanzsituation ersichtlich. Die Splendid Gruppe verfügt über eine stabile Finanz- und Liquiditätsstruktur.

Schlüsselpersonen-Risiko

Der wirtschaftliche Erfolg der Gruppe wird maßgeblich beeinflusst durch das Management und wichtige Know-how-Träger in den Tochtergesellschaften. Ein plötzlicher Wegfall dieser Schlüsselpersonen kann zu einer negativen Beeinflussung der Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften und des Konzerns führen. Die Gesellschaft begegnet dem Risiko mit Vertreterregelungen. Unternehmensbeteiligungen, flache Hierarchien sowie erfolgsorientierte Vergütungsmodelle zielen auf die Arbeitszufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter in den Gesellschaften ab.

Rechtliche Risiken

Wesentliche rechtliche Risiken sind - bis auf die im Rahmen der Filmverträge genannten allgemeinen Risiken - nicht ersichtlich.

Risiken der Tochtergesellschaften

Möglichen Risiken der Tochtergesellschaften mit Auswirkung auf den Konzern wird mittels Prognoserechnungen bzw. Forecasts auf Gesamtjahresbasis sowie mittels eines standardisierten monatlichen Berichtswesens begegnet, bei dem Soll/Ist-Abweichungen an den Vorstand berichtet werden. Der Aufsichtsrat wird von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt.

Corporate Compliance

Zur Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dient eine konzerninterne Corporate Compliance-Richtlinie. Der Vorstand und das Management sind für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich und berichten im Rahmen regelmäßiger Abfragen über mögliche Verstöße. Des Weiteren ist ein Compliance Manager als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen den Prinzipienkatalog eingesetzt. Es sind bisher keine Verstöße gegen die Richtlinie aufgetreten.

VII. 4 Internes Kontrollsystem (IKS)

Ziel des internen Kontrollsystems der Splendid Medien AG ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben (insbesondere die konzerninternen Steuerungsgrößen wie z.B. Umsatz und EBIT), gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen.

Die folgenden Beispiele stehen exemplarisch für die vielfältigen Kontrollprozesse:

- Monatliches Berichtswesen, in dem interne Berichte und Auswertungen sowie externe Daten mit Soll/Ist-Analysen für die Entscheidungsträger erstellt werden

- Konzerneinheitliche Vorgaben zur Bilanzierung, Bewertung und Kontierung von wesentlichen Sachverhalten

- Organisatorische Maßnahmen in Verbindung mit Zugriffsberechtigungen auf Rechnungslegungs- und Finanzsysteme

- Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen in wichtigen Funktionsbereichen

- Vier-Augen-Prinzip beim Berichtswesen sowie im Rahmen der Abschlussprozesse

- Entscheidungs- bzw. Kontrollfunktion des Vorstands bzw. der Geschäftsführung der Tochtergesellschaften bei wesentlichen Geschäftsvorfällen

Die Splendid Gruppe legt daneben jährlich in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zusätzliche Prüfungsgegenstände im Rahmen des Risikomanagements/Internen Kontrollsystems fest. Die Prüfungen werden in der Regel durch unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften durchgeführt. Im Jahr 2014 wurden im Rahmen des Risikomanagements ausgewählte Geschäftsprozesse einer Revision unterzogen und - sofern erforderlich - optimiert.

Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Chancen/Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionsfähig sein oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

VIII. Prognosebericht

Die Konjunkturaussichten für unseren Hauptmarkt Deutschland sind insgesamt positiv. Hohe Erwerbstätigkeit, niedrige Arbeitslosigkeit, steigende Löhne sowie der gesunkene Ölpreis sollen für Wachstumsimpulse sorgen. Für das Gesamtjahr 2015 hat die Bundesregierung daher in ihrer aktuellen Konjunkturprognose die Wachstumserwartung auf 1,5 % erhöht.

Auf Basis der Jahreszahlen 2014 im Home Entertainment und der anhaltend positiven Konsumneigung der Verbraucher blickt die deutsche Medienbranche zuversichtlich auf das Jahr 2015. Die Bedeutung von digitalen Angeboten im Home Entertainment und im Fernsehen wird weiter zunehmen. Der Umsatz mit physischen Bildtonträgern (DVD, Blu-ray) aus dem Kaufsegment des Home Entertainment Marktes wird leicht rückläufig erwartet, bleibt jedoch mit Abstand das wichtigste Marktsegment. Der Verleih-Markt verschiebt sich sukzessive zugunsten der verschiedenen VoD-Angebote im Internet und es wird insgesamt mit weiterem Wachstum in diesem Marktsegment gerechnet. Die Digitalisierung im Kinobereich ist zu großen Teilen umgesetzt und die Aussichten für den Kinomarkt 2015 sind positiv.

Nachdem die Splendid Gruppe in den letzten Jahren jeweils deutliche Umsatzzuwächse erreichen konnte, plant sie aufgrund von Verschiebungen verschiedener Filmprojekte für das Jahr 2015 mit einem Umsatzrückgang in einer Größenordnung zwischen 9 bis 14 %. Der Umsatzrückgang entfällt auf das Segment Content, während im Segment Services mit einem leichten Wachstum geplant wird.

Die wesentlichen Grundlagen für die Umsatzplanungen der beiden operativen Segmente sind wie folgt:

Segment Content:

In der Auswertungsstufe Kino sind insgesamt 12 Kinoveröffentlichungen für 2015 vorgesehen, die jedoch im Vergleich zu den Kinoveröffentlichungen 2014 mit reduzierten Umsatzerwartungen und entsprechend geringeren Marketingbudgets geplant wurden. Anfang März startete das Drama „Still Alice“ in den deutschen Kinos, für das Julianne Moore mit dem Oscar als beste Hauptdarstellerin ausgezeichnet wurde. Im zweiten Quartal ist die Veröffentlichung der französischen Erfolgskomödie „Papa ou Maman“ vorgesehen und in der zweiten Jahreshälfte veröffentlichen wir u.a. den Action-Thriller „Criminal“ sowie die Komödie „Rock the Kasbah“. Daneben sind im Jahresverlauf weitere Kinoveröffentlichungen aus den Bereichen Thriller, Komödie, Animation, Familienunterhaltung sowie Dokumentation vorgesehen, womit insgesamt ein breites Publikumsspektrum adressiert wird.

Wichtigster Umsatzbereich im Segment Content bleibt die Auswertungsstufe Home Entertainment. In unserem Hauptmarkt Deutschland wollen wir unsere bedeutende Marktstellung festigen und auch in Österreich, der Schweiz und in Benelux planen wir weiterhin eine starke Präsenz auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Der Umsatz mit physischen Bildtonträgern auf DVD und Blu-ray bleibt die wichtigste Erlösquelle und die parallele Herausbringung in beiden Formaten ist auf absehbare Zeit weiter erforderlich. Auf Basis des aktuellen Veröffentlichungskalenders plant die Splendid Gruppe mit einem Umsatzniveau unter dem Rekordniveau von 2014. Besondere Umsatzbedeutung haben insbesondere der im Januar veröffentlichte Titel „Sin City 2“ sowie die weitere Auswertung des zum Jahresende 2014 veröffentlichten Top-Titels „The Expendables 3“. Beide Titel konnten zu Jahresbeginn bereits Top-Positionen in den Home Entertainment-Verkaufs-Charts erreichen. Daneben planen wir die Auswertung einer breiten Palette von Spielfilmen sowie Special Interest-Angeboten, wobei den Folgeauswertungen der Kinotitel jeweils eine erhöhte Umsatzerwartung zukommt.

Die internetbasierten Vertriebswege VoD und EST einschließlich unseres eigenen Streaming-Portals Videociety werden weiter ausgebaut. Wir erwarten auf Basis der allgemeinen Marktentwicklung weiter zunehmende Umsatzanteile aus diesen Bereichen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit iTunes und anderen Anbietern setzen wir fort und bauen sie weiter aus.

Im TV-Lizenzbereich, der neben Free-TV auch Pay-TV Rechte beinhaltet, erwarten wir weiterhin hohe Umsatzbeiträge aus bereits kontrahierten Verträgen. Der Umsatz in 2015 wird voraussichtlich jedoch nicht das sehr hohe Niveau des Vorjahres erreichen.

Segment Services:

Nach dem erfolgreichen Geschäftsverlauf in 2014 plant die Splendid Gruppe mit steigenden Umsatzerlösen aus dem Geschäftsfeld Digitalisierung/Neue Medien, während sich die Wachstumsdynamik im Geschäftsfeld Synchronisation voraussichtlich leicht abschwächen wird.

Der Schwerpunkt im Geschäftsfeld Digitalisierung/Neue Medien wird sich weiter in Richtung Dienstleistungen für die Bereiche VoD/EST verlagern. Zusätzlich sorgen neue Dienstleistungen im Portfolio für weitere Chancen und die Umsatzerwartungen sind entsprechend positiv. Das Premastering für die Blu-ray und DVD bleibt weiterhin ein wichtiger Umsatzträger. Der Wettbewerbsdruck insbesondere im Premastering ist jedoch weiterhin hoch.

Im Geschäftsfeld Synchronisation werden 2015 die erfolgreichen Geschäftsbeziehungen mit Bestandskunden fortgeführt. Zusätzlich sollen weitere Kunden aus dem Bereich TV-Sender gewonnen werden und die neue Präsenz in Berlin ermöglicht die Erschließung von neuen Kundenkreisen.

Gesamtausblick für die Splendid Gruppe

Unter Berücksichtigung der Segmentumsatzplanungen erwartet der Vorstand für 2015 einen Konzernumsatz in einer Bandbreite von EUR 57 Mio. bis EUR 62 Mio.

Auf der Kostenseite sieht die Unternehmensplanung in 2015 überproportional rückläufige Herstellungs- und Vertriebskosten vor. Neben reduzierten Abschreibungen auf das Filmvermögen beinhaltet die Unternehmensplanung im Vergleich zu 2014 insbesondere deutlich reduzierte Herausbringungsbudgets für die geplanten Kinotitel.

Auf Basis der Unternehmensplanung erwartet der Vorstand daher trotz rückläufiger Umsatzentwicklung eine deutliche Verbesserung des EBIT und prognostiziert für 2015 ein operatives EBIT in einer Bandbreite von EUR 3,5 Mio. bis EUR 4,5 Mio.

Für 2015 planen wir weiter mit Filminvestitionen auf dem Niveau des Jahres 2014 und das Investitionsvolumen wird voraussichtlich in einer Bandbreite zwischen EUR 23,0 Mio. bis EUR 27,0 Mio. liegen. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow sowie aus dem bestehenden Kreditrahmen.

Wesentliche Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Anlieferung und Veröffentlichung der erworbenen Spielfilme sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite können deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen trotz entsprechender Kurssicherungsmaßnahmen einen starken Einfluss auf diese Ergebnisprognose haben. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter „VII. 3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken“ in diesem Lagebericht.

Die Splendid Gruppe plant, die ertragsorientierte Wachstumsstrategie in den Jahren ab 2016 fortzuführen. Schwerpunkte sind dabei die kontinuierliche Ergänzung und Ausweitung unseres attraktiven Inhalteangebotes sowie die erfolgreiche Fortsetzung unserer Strategien im Bereich der digitalen Angebote und Services. Als integrierter Medienkonzern mit Expertise sowohl bei der Inhalte-Verwertung wie auch bei der technischen Umsetzung in neue Medien sehen wir uns nach wie vor sehr gut positioniert, um den schrittweisen Wandel vom stationären zum internetbasierten Angebot erfolgreich zu gestalten. Der Vorstand beurteilt die Geschäftschancen aus den Marktveränderungen in den verschiedenen Geschäftsfeldern unverändert positiv.

Voraussichtliche Entwicklung der Splendid Medien AG

Die Ertragslage der Splendid Medien AG wird neben den Beteiligungserträgen von den Zinszahlungen der Tochtergesellschaften für von der AG gewährte Darlehen und einer Verwaltungskostenumlage bestimmt. Letztere hängt in ihrer Höhe vom Umsatz der jeweiligen Gesellschaft ab. Somit unterliegt die AG dem wirtschaftlichen Risiko, inwieweit die Tochtergesellschaften die jeweiligen Zinszahlungen und Verwaltungskostenumlagen erwirtschaften können. Die Beteiligungserträge umfassen im Wesentlichen die Erträge aus den bestehenden Ergebnisabführungsverträgen mit den Gesellschaften Polyband Medien GmbH, WVG Medien GmbH, Splendid Synchron GmbH und Enteractive GmbH und spiegeln unmittelbar den Geschäftserfolg der Tochtergesellschaften wider.

Auf Basis der vorstehenden Gruppenprognose erwarten wir für den Einzelabschluss der Splendid Medien AG für das Geschäftsjahr 2015 erneut ein deutlich positives Jahresergebnis, das durch reduzierte Ergebniserwartungen bei den Unternehmen mit einem Ergebnisabführungsvertrag jedoch unter dem sehr guten Ergebnis 2014 liegen wird. Wir erwarten für den Einzelabschluss der Splendid Medien AG ein Jahresergebnis in einer Bandbreite von 20 bis 30 % unterhalb des Jahresergebnisses von 2014.

Die Splendid Gruppe plant, die ertragsorientierte Wachstumsstrategie auch in den Jahren ab 2016 fortzuführen. Der Vorstand beurteilt die Geschäftschancen, die sich aus den Marktveränderungen in den Geschäftsfeldern der Splendid Gruppe ergeben sowie deren Auswirkungen auf die Splendid Medien AG weiterhin positiv.

 

Köln, 18. März 2015

Splendid Medien AG

Vorstand

gez. Andreas R. Klein

gez. Alexander Welzhofer

gez. Hans-Jörg Mellmann

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2014

SPLENDID MEDIEN AG, KÖLN

AKTIVA

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  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 25.113.640,02 21.576.638,02
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 170.258,00 203.156,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 170.258,00 203.156,00
II. Sachanlagen 109.702,00 137.913,00
1. Bauten auf fremden Grundstücken 7.185,00 8.658,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 102.517,00 129.255,00
III. Finanzanlagen 24.833.680,02 21.235.569,02
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 434.929,02 434.929,02
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 24.398.751,00 20.800.640,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 10.199.357,87 9.656.117,63
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.367.351,77 8.102.278,82
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.339.313,57 8.063.663,14
2. Sonstige Vermögensgegenstände 28.038,20 38.615,68
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 832.006,10 1.553.838,81
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 109.535,83 66.436,14
  35.422.533,72 31.299.191,79

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. EIGENKAPITAL 23.617.483,73 20.034.601,34
I. Gezeichnetes Kapital 9.789.999,00 9.789.999,00
II. Kapitalrücklage 2.751.880,85 2.751.880,85
III. Bilanzgewinn 11.075.603,88 7.492.721,49
B. RÜCKSTELLUNGEN 673.256,21 733.420,16
1. Steuerrückstellungen 248.862,21 146.256,00
2. Sonstige Rückstellungen 424.394,00 587.164,16
C. VERBINDLICHKEITEN 11.131.793,78 10.531.170,29
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8.832.009,00 8.743.750,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 158.816,27 119.622,39
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.140.968,51 1.667.797,90
- davon aus Steuern: EUR 2.024.170,20 (Vorjahr: EUR 1.529.737,51)    
  35.422.533,72 31.299.191,79

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014

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  2014
EUR
2013
EUR
1. Umsatzerlöse 2.010.908,22 1.742.705,69
2. Sonstige betriebliche Erträge 35.504,40 19.828,13
- davon Erträge aus Währungsumrechnung: EUR 1.383,93 (Vorjahr: EUR 2.262,45)    
3. Personalaufwand -1.398.235,05 -1.565.711,20
a) Löhne und Gehälter -1.291.228,92 -1.458.421,58
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -107.006,13 -107.289,62
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -136.774,81 -142.323,42
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.124.482,02 -1.184.830,84
- davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 2.970,86)    
6. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen 4.933.603,90 3.784.071,58
7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.124.497,39 1.251.832,11
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens: EUR 1.124.497,39 (Vorjahr: EUR 1.251.832,11)    
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.727,72 43.128,99
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 873,52 (Vorjahr: EUR 39.844,44)    
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -330.159,89 -464.289,18
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.116.589,86 3.484.411,86
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -554.707,57 -351.420,68
12. Sonstige Steuern 0,00 -2.895,11
13. Jahresüberschuss 4.561.882,29 3.130.096,07
14. Gewinnvortrag 6.513.721,59 4.362.625,42
15. Bilanzgewinn 11.075.603,88 7.492.721,49

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

der Splendid Medien AG, Köln

I. Allgemeine Angaben

Die Firma der Gesellschaft lautet Splendid Medien AG. Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 24. September 1999 (Tag der Erstnotiz) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Aktien der Splendid Medien AG notieren seit Oktober 2009 im General Standard.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Derivative Finanzinstrumente werden unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wenn der beizulegende Zeitwert negativ ist, wird eine Rückstellung erfasst.

Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der Bilanzposten und der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der Anschaffungskosten und der aufgelaufenen Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2014 ist im Anlagespiegel (Anlage zu diesem Anhang) dargestellt.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Die zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (immaterielle Vermögensgegenstände bis zu 5 Jahre, bewegliche Sachanlagen 3 - 10 Jahre, Mietereinbauten über die Mietdauer von 6 - 14 Jahren) abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 werden seit dem Jahr 2008 über einen jahresbezogenen GWG Pool über 5 Jahre abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten) abzgl. vorgenommener Wertberichtigungen aktiviert. Im Jahr 2014 wurden wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen vorgenommen. Von dem Wahlrecht, eine Abwertung bei nur vorübergehender Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB zu unterlassen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Splendid Medien AG stellt gemäß § 290 HGB in Verbindung mit § 315a HGB einen Konzernabschluss nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen IFRS auf, der die unten aufgeführten Gesellschaften einbezieht.

Der Beteiligungsbesitz der Gesellschaft stellt sich zum 31. Dezember 2014 wie folgt dar (Angabe gemäß § 285 Nr. 11 HGB):

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Finanzanlagen Sitz Beteiligungsquote
in %
Gezeichnetes Kapital
TEUR
Eigenkapital 31.12.2014
TEUR
Jahresergebnis 2014*
TEUR
Verbundene Unternehmen          
Splendid Film GmbH Köln 100 36 -54.120 -3.253
Splendid Synchron GmbH Köln 100 25 167 327
Early Learning Group GmbH Hamburg 100 26 -3.720 -3
Polyband Medien GmbH München 100 26 448 1.330
eNterActive GmbH Hamburg 85 50 630 553
WVG Medien GmbH Hamburg 90 25 25 2.837
Videociety GmbH Köln 100 25 -2.503 -633
Splendid Produktion GmbH Köln 100 25 -51 4

* für die Splendid Synchron GmbH, die Polyband Medien GmbH, die eNterActive GmbH und die WVG Medien GmbH vor Gewinnabführung

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen verzinslich gewährte Darlehen an die Splendid Film GmbH (TEUR 19.619), an die Polyband Medien GmbH (TEUR 2.000), an die Videociety GmbH (TEUR 2.000), an die Splendid Synchron GmbH (TEUR 450), an die Splendid Produktion GmbH (TEUR 130), an die eNterActive GmbH (TEUR 100) und an die Early Learning Group GmbH (TEUR 100).

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Erkennbaren Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 2.240 (Vorjahr: TEUR 2.156) aus Forderungen aus Lieferung und Leistung und in Höhe von TEUR 7.099 (Vorjahr: TEUR 5.908) aus laufenden Verrechnungen (inkl. Gewinnabführungsansprüchen).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Steuerforderungen in Höhe von TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 30) und haben in Höhe von TEUR 15 eine Restlaufzeit von größer einem Jahr.

Eigenkapital/Grundkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital I/2010

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.

Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig zum Ausgleich von Spitzenbeträgen sowie bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I anzupassen.

Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht.

Genehmigtes Kapital II/2010

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II/2010). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig

• zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,

• bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie

• wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn von Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn von Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absätze 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital II/2010 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital II anzupassen.

Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden. Für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat.

Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Bis zum 31. Dezember 2014 wurde keine Option ausgeübt. Der Ausübungspreis liegt für die erste Tranche bei EUR 3,43.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren im Wesentlichen aus Agiobeträgen aus der Ausgabe neuer Aktien in 1999 i. H. v. TEUR 49 bzw. TEUR 69.278 (letztere resultierend aus dem Börsengang) sowie aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von TEUR 9 dotiert. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 66.615 zum Ausgleich des nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2008 verbleibenden Verlustvortrages aus dem Vorjahr.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages wurden Kostensteigerungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, ausstehende Rechnungen sowie Abschluss- und Prüfungskosten.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen unter einem Jahr mit Ausnahme eines Tilgungsdarlehens, das zum Stichtag mit TEUR 3.919 valutiert. Vom Bilanzwert sind TEUR 825 innerhalb eines Jahres fällig, TEUR 3.094 haben eine Laufzeit von 1-5 Jahren.

Das Tilgungsdarlehen sowie die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 4.913 sind Teil einer Finanzierungsvereinbarung für die Splendid Gruppe mit einem Gesamtkreditrahmen von EUR 17,9 Mio. zum 31.12.2014, der wahlweise von der Splendid Medien AG oder von verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Zum Stichtag hatten verbundene Unternehmen hieraus weitere Kredite in Höhe von TEUR 7.914, Avalkredite in Höhe von TEUR 270 sowie ein Devisenobligo in Höhe von TEUR 146 in Anspruch genommen. Alle Gesellschaften haften gesamtschuldnerisch. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung wurden umfangreiche Sicherheiten gewährt, die neben einer Globalzession auf Forderungen auch Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des in der Splendid Gruppe gehaltenen Filmvermögens beinhalten. Daneben wurden u. a. auch Financial Covenants vereinbart, wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Lagebericht unter VII. 3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 1.984 (Vorjahr: TEUR 1.495) sowie aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 35) enthalten. Zudem enthalten die sonstigen Verbindlichkeiten die Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von TEUR 113 (Vorjahr: TEUR 113).

Latente Steuern

Aktive latente Steuern liegen für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Fremdwährungspositionen und Devisentermingeschäften vor. Aufgrund bestehender steuerlicher Verlustvorträge ergeben sich zudem weitere aktive latente Steuern in erheblichem Umfang. Diese wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse enthalten mit TEUR 1.816 (Vorjahr: TEUR 1.521) Verwaltungskostenumlagen an verbundene Unternehmen, mit TEUR 180 (Vorjahr: TEUR 207) Mieterträge und mit TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 15) IT-Umlagen an verbundene Unternehmen.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 19; Vorjahr: TEUR 3) sowie Versicherungsentschädigungen (TEUR 7; Vorjahr: TEUR 0) enthalten.

Personalaufwand

Die Vergütungen an den Vorstand betrugen in 2014 TEUR 861 (einschließlich Tantiemen; Vorjahr: TEUR 982).

Vergütung des Vorstands 2014 in EUR

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  Jahresvergütung
  Festvergütung Nebenleistungen Tantieme Insgesamt
Andreas R. Klein 400.000 28.082 91.924 520.006
Alexander Welzhofer 80.000 0 26.633 106.633
Hans-Jörg Mellmann 180.000 25.285 29.400 234.685
Insgesamt 660.000 53.367 147.957 861.324

Herr Welzhofer hat in 2014 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Der Ausweis betrifft ausschließlich planmäßige Abschreibungen. Hinsichtlich der auf die einzelnen Positionen der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen entfallenden Abschreibungsbeträge wird auf den Anlagespiegel (Anlage zu diesem Anhang) verwiesen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Diese Position beinhaltet Aufwendungen für Verwaltung, Instandhaltung und Mieten, andere Betriebskosten sowie Kosten der Öffentlichkeitsarbeit. Der Verwaltungsaufwand enthält Aufwendungen für Abschlussprüfungen in Höhe von TEUR 52, Aufwendungen aus Steuerberatung durch den Abschlussprüfer in Höhe von TEUR 22 sowie Honorare für übrige Leistungen des Abschlussprüfers in Höhe von TEUR 14.

In den Verwaltungsaufwendungen sind auch Vergütungen an den Aufsichtsrat in Höhe von TEUR 56 (Vorjahr: TEUR 56) ausgewiesen. Periodenfremde Aufwendungen sind aus Abgängen des Sachanlagevermögens enthalten (TEUR 1; Vorjahr: TEUR 0).

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

Ausgewiesen sind die nachfolgend aufgeführten, auf Gewinnabführungsverträgen beruhenden, Gewinnabführungsansprüche abzüglich der Ausgleichszahlungen an die Minderheitsgesellschafter in Höhe von insgesamt TEUR 113.

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Polyband Medien GmbH TEUR 1.330  
WVG Medien GmbH TEUR 2.837 (vor Abzug Ausgleichszahlung TEUR 55)
Splendid Synchron GmbH TEUR 327  
eNterActive GmbH TEUR 553 (vor Abzug Ausgleichszahlung TEUR 58)

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Ausgewiesen werden Zinsen aus Ausleihungen an die verbundenen Unternehmen Splendid Film GmbH, Polyband Medien GmbH, Splendid Synchron GmbH, Splendid Produktion GmbH, eNterActive GmbH sowie Videociety GmbH.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Der Ausweis betrifft Zinsen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Zinsen aus Bankguthaben.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen Zinsen für Verbindlichkeiten von Kreditinstituten.

V. Sonstige Angaben

1. Organe

Vorstand

Mitglieder des Vorstandes sind:

• Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender

• Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb

• Hans-Jörg Mellmann, Vorstand Finanzen

Aufsichtsrat

• Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender;

weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln

• Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender)

• Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, München

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe:

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Dr. Ralph Drouven: EUR 25.000,00
Bernd Kucera: EUR 18.750,00
Malisa Scott: EUR 12.500,00

Herr Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB. Die Gesellschaft stellte im Berichtsjahr TEUR 52 für Beratungsleistungen in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 52). Herr Kucera (Kucera & Hüttner GmbH) berechnete TEUR 2 für die Erstellung der Lohnabrechnungen (davon aufwandswirksam: TEUR 2).

2. Nach § 26 WpHG veröffentlichte Mitteilungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)

Am 6. Januar 2014 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht:

„Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

IFM Independent Fund Management AG, Vaduz, Liechtenstein, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Verwaltungsgesellschaft mit dem Namen IFM Independent Fund Management AG für den Fund, Scherrer Small Caps Europe, an der Splendid Medien AG am 23. Dezember 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,15 % (entspricht 308.398 Stimmrechten) betrug.“

Am 12. August 2011 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht:

„Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung.

Herr Josef Siepe, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 5. August 2011 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,08 % (entspricht 497.191 Stimmrechten) betrug. Davon sind ihm 4,39 % (430.191 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Herrn Siepe zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von Herrn Siepe kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Siepe GmbH.

Die Siepe GmbH, Kerpen, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass deren Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 5. August 2011 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,39 % (entspricht 430.191 Stimm- rechten) betrug.“

3. Erklärung nach § 161 AktG

Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht.

4. Aktienbesitz der Organmitglieder

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  2014 2013
  Anzahl Anteile
in %
Optionen Anzahl Anteile in % Optionen
Vorstand            
Andreas R. Klein 5.208.984 53,21 0 5.224.368 53,36 0
Alexander Welzhofer 28.621 0,29 33.375 28.621 0,29 33.375
Aufsichtsrat            
Dr. Ralph Drouven 3.060 0,03 0 3.060 0,03 0

Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG

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1. September 2014 Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender:
  Verkauf von 5.000 Aktien der Gesellschaft
  Preis in EUR: 2,508; Geschäftsvolumen in EUR: 12.540,00
  Quotrix
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3. September 2014 Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender:
  Verkauf von 10.384 Aktien der Gesellschaft
  Preis in EUR: 2,449; Geschäftsvolumen in EUR: 25.430,42
  Quotrix

Weitere Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG liegen nicht vor.

5. Beziehungen zu nahestehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB)

Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß § 285 Nr. 21 HGB gelten für die Splendid Medien AG insbesondere die Personen bzw. Unternehmen, die die Gesellschaft beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Medien AG beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. In Übereinstimmung mit Art. 43 Abs. 1 Nr. 7 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtlinie (Präambel Ziff. 7) wird als Definition explizit auf IAS 24.9 verwiesen.

Geschäftsvorfälle mit Tochtergesellschaften, an denen die Splendid Medien AG zu 100 % beteiligt ist, werden nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu diesen Tochtergesellschaften sowie den vorstehend erläuterten Vergütungen für Leistungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen:

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Name Betrag
in TEUR
davon Ertrag / Aufwand Art der Tätigkeit Abrechnung
WVG Medien GmbH 215 215 Verwaltungskostenumlage der Splendid Medien AG an Tochterunternehmen umsatzabhängige Vergütung
eNterActive GmbH 106 106 Verwaltungskosten- und IT-Umlage der Splendid Medien AG an Tochterunternehmen umsatzabhängige Vergütung
Albert Klein 160 160 Miete Bürogebäude inkl. Nebenkosten gem. Mietvertrag

Die Abfindungsvereinbarungen mit Minderheitsgesellschaftern bei Tochtergesellschaften sehen folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor:

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Alexander Welzhofer: TEUR 55
Hans-Dieter Henseleit: TEUR 58

Aufgrund einer Anpassung an steuerliche Erfordernisse wurde der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für Hans Dieter Henseleit bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019 verlängert.

6. Haftungsverhältnisse/Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Bürgschaften für durch Tochtergesellschaften abgeschlossene Miet- und Leasingverträge in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5).

Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für eine Finanzierungsvereinbarung der Splendid Gruppe mit einem Gesamtkreditrahmen von EUR 17,9 Mio., der wahlweise von der Splendid Medien AG oder verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung wurden umfangreiche Sicherheiten gewährt, die neben einer Globalzession auf Forderungen auch Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des in der Splendid Gruppe gehaltenen Filmvermögens beinhalten. Zum Bilanzstichtag bestanden bei verbundenen Unternehmen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 7,9 Mio., Avalkredite in Höhe von EUR 0,3 Mio. sowie ein Kreditobligo aus Devisentermingeschäften in Höhe von EUR 0,1 Mio. Das Risiko der Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung schätzen wir aufgrund der wirtschaftlich stabilen Lage der Splendid Gruppe als gering ein.

Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Wartungs- und Leasingverträgen in einer Gesamthöhe von TEUR 405 (Vorjahr: TEUR 552).

7. Beschäftigtenzahl

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2014 neben drei Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 9 (Vorjahr: 11) angestellte Mitarbeiter.

8. Ergebnisverwendungsvorschlag

Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von EUR 4.561.882,29. Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung, die am 16. Juni 2015 in Köln stattfindet, die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von 5 Cent je Aktie vorschlagen. Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss nach dem Vorschlag des Vorstandes auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Köln, 18. März 2015

Splendid Medien AG

Vorstand

gez. Andreas R. Klein

gez. Alexander Welzhofer

gez. Hans-Jörg Mellmann

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2014

der Splendid Medien AG, Köln

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  Anschaffungs-/Herstellungskosten
  Stand am 1.1.2014
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2014
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 711.144,49 66.874,00 155.749,22 622.269,27
  711.144,49 66.874,00 155.749,22 622.269,27
II. Sachanlagen        
1. Bauten auf fremden Grundstücken 609.077,59 0,00 3.208,88 605.868,71
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 347.371,65 9.641,81 56.197,25 300.816,21
  956.449,24 9.641,81 59.406,13 906.684,92
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.153.914,17 0,00 0,00 6.153.914,17
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 76.264.891,11 4.630.000,00 1.031.889,00 79.863.002,11
  82.418.805,28 4.630.000,00 1.031.889,00 86.016.916,28
  84.086.399,01 4.706.515,81 1.247.044,35 87.545.870,47
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  Kumulierte Abschreibungen
  Stand am 1.1.2014
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2014
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 507.988,49 99.772,00 155.749,22 452.011,27
         
II. Sachanlagen        
1. Bauten auf fremden Grundstücken 600.419,59 1.473,00 3.208,88 598.683,71
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 218.116,65 35.529,81 55.347,25 198.299,21
  818.536,24 37.002,81 58.556,13 796.982,92
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.718.985,15 0,00 0,00 5.718.985,15
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 55.464.251,11 0,00 0,00 55.464.251,11
  61.183.236,26 0,00 0,00 61.183.236,26
  62.509.760,99 136.774,81 214.305,35 62.432.230,45
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  Buchwerte
  Stand am 31.12.2014
EUR
Stand am 31.12.2013
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 170.258,00 203.156,00
     
II. Sachanlagen    
1. Bauten auf fremden Grundstücken 7.185,00 8.658,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 102.517,00 129.255,00
  109.702,00 137.913,00
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 434.929,02 434.929,02
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 24.398.751,00 20.800.640,00
  24.833.680,02 21.235.569,02
  25.113.640,02 21.576.638,02

Versicherung des Vorstands gemäß § 37v Abs. 1, 2 WpHG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31.12.2013 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Köln, den 18. März 2014

Der Vorstand

gez. Andreas R. Klein

gez. Alexander Welzhofer

gez. Hans-Jörg Mellmann

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Splendid Medien AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Köln, 20. März 2015

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Dr. Christian Janßen, Wirtschaftsprüfer

gez. Nicole Lorré, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2014 regelmäßig über die geschäftlichen Entwicklungen bei der Splendid Medien AG und ihren Tochtergesellschaften sowie über Ereignisse von besonderer Bedeutung berichtet. Sämtliche strategischen Fragen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zu wesentlichen Angelegenheiten, die die Splendid-Unternehmensgruppe betrafen, beraten und die Geschäftsführung des Vorstands in dem gebotenen Umfang überwacht. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes befanden sich während des gesamten Geschäftsjahrs 2014 in einem regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch. Soweit vom Gesetz, der Satzung oder den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat gefordert, hat der Aufsichtsrat an geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mitgewirkt und hierüber Beschluss gefasst.

Der Vorstand hielt den Aufsichtsrat anhand von Monatsberichten, in denen ausgewählte Kennzahlen der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften dargestellt wurden, laufend über die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage im Konzern unterrichtet. Der Aufsichtsrat war daher jederzeit in der Lage, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben effizient wahrzunehmen. Die Entscheidungen im Aufsichtsrat basierten auf schriftlichen Unterlagen, die der Vorstand sorgfältig zusammengestellt und dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Verfügung gestellt hatte, sowie auf ergänzenden mündlichen Erläuterungen des Vorstands. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats wurden von dem Vorstand ordnungsgemäß umgesetzt. Sonderausschüsse sind von dem Aufsichtsrat nicht gebildet worden.

Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

In Vorstand und Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2014 keine Veränderungen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist in dem Geschäftsjahr 2014 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammengetreten.

Zentrales Thema der Sitzung am 21. März 2014 war die Entwicklung des Online-Marktes in Deutschland und die künftige Positionierung der Splendid-Unternehmensgruppe in diesem Markt. Obgleich Vorstand und Aufsichtsrat keinen Zweifel daran haben, dass der Online-Vertrieb eine immer größere Bedeutung gewinnen wird, war festzustellen, dass jedenfalls in Deutschland der Rückgang des physischen Vertriebs (DVD, Blu-ray) deutlich niedriger ausgefallen war als in Nachbarländern. Der Aufsichtsrat bekräftigt dennoch den Vorstand darin, dass der Geschäftsaufbau bei der Videociety GmbH zügig weiterbetrieben werden sollte. Der Vorstand berichtete in diesem Zusammenhang über die bevorstehenden Abschlüsse von Kooperationsverträgen, die der Videociety GmbH Zugang zu Filmrechten der meisten Major Studios verschaffen würde. Die strategischen Planungen der Videociety GmbH im B2B-Bereich wurden von dem Vorstand näher erläutert. Der Vorstand schilderte ferner die Fortschritte bei dem Aufbau eines eigenen Kinoverleihs. Berichten konnte der Vorstand, dass die Finanzierungsverträge erfolgreich neu gestaltet und erweitert worden waren. Die Tantiemeansprüche des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 wurden auf der Grundlage des Jahresabschlusses der Splendid Medien AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 von dem Aufsichtsrat festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten gemeinsam die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2013. Den Vorschlägen des Vorstandes zu den Beschlussfassungen auf der Hauptversammlung schloss sich der Aufsichtsrat an. Die neue Fassung des Corporate Governance Berichtes wurde von Vorstand und Aufsichtsrat einvernehmlich verabschiedet.

Die Erörterungen von Vorstand und Aufsichtsrat zur Strategie im Online-Bereich wurden in der Sitzung am 11. Juni 2014 fortgeführt. Auf Bitte des Aufsichtsrates schilderte der Vorstand ausführlich, auf welchen Geschäftsfeldern die Videociety GmbH künftig tätig werden soll. Dabei ging der Vorstand besonders auf die Kooperationen ein, die von der Videociety GmbH bereits mit anderen Unternehmen verhandelt wurden. Vorstand und Aufsichtsrat stellten gemeinsam fest, dass der anerkannt hohe technische Standard der Videociety-Plattform zunehmend das Interesse von Unternehmen findet, die selbst im Online-Bereich expandieren wollen, jedoch nicht über das notwendige Know-how verfügen. Der Vorstand berichtete, dass das neue Studio der Splendid Synchron GmbH in Berlin mit ersten eigenen Aufnahmen seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen hatte. Diskutiert wurde der Rückgang im Home Entertainment-Bereich in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres 2014. Der Vorstand wies darauf hin, dass die Wettbewerber der Splendid hiervon in ähnlicher Weise betroffen waren. Für die zweite Jahreshälfte stellte der Vorstand einen erheblich verbesserten Geschäftsverlauf im Bereich Home Entertainment in Aussicht. In Bezug auf künftige Kinoveröffentlichungen machte der Vorstand deutlich, dass zwar weiterhin in Top-Filme investiert würde, jedoch auch eine Diversifizierung angestrebt würde. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorstand darin zu, dass eine reine Umsatzausweitung durch höhere Investitionen in Filmrechte nicht erstrebenswert erscheint. Berichtet wurde von dem Vorstand über den weiteren Aufbau der softwarebasierten Systeme zur Ermittlung der GEMA-Gebühren. Der von dem Vorstand vorgelegte aktualisierte Bericht über das Risikomanagementsystem wurde von dem Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

In der Sitzung am 26. August 2014 wurde der Halbjahresbericht des Vorstandes diskutiert und verabschiedet. Im Anschluss hieran stellte der Vorstand den Forecast I für das Geschäftsjahr 2014 vor. Er erläuterte, welche Änderungen im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen angesichts des Geschäftsverlaufs in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres vorgenommen worden waren. In der Abweichungsanalyse berücksichtigte der Vorstand auch die Tatsache, dass bei dem Film „Expendables 3“ die Besucherzahlen am ersten Wochenende in Deutschland hinter den Erwartungen zurückgeblieben waren. Im Hinblick darauf, dass noch nicht absehbar war, wie die Kinoveröffentlichung des Filmes „Sin City 2“ verlaufen würde, wurde der Forecast I von Vorstand und Aufsichtsrat in der vorgelegten Fassung verabschiedet. Gleichzeitig wurde jedoch verabredet, dass dieser Forecast I Ende September 2014 nach den dann vorliegenden Ergebnissen zur Kinoveröffentlichung des Films „Sin City 2“ nochmals kritisch überprüft werden sollte. (Diese Überprüfung veranlasste den Vorstand zu der Veröffentlichung einer Gewinnwarnung am 30. September 2014.) Auf Nachfrage des Aufsichtsrates gab der Vorstand einen Überblick über die Cash flow-Situation des Konzerns in den folgenden Monaten. Erneut thematisiert wurden die Marktveränderungen im Online-Bereich und die Reaktionen der Splendid-Unternehmensgruppe hierauf. In der Erwartung, dass künftig digitale Verwertungsformen an Bedeutung gewinnen werden, wird dem Erwerb digitaler Verwertungsrechte eine Schlüsselrolle zukommen. Nach übereinstimmender Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat wird die Splendid-Unternehmensgruppe davon profitieren, dass im Markt ihre Expertise bei der Digitalisierung von Medien ebenso anerkannt ist wie ihr hohes und weit gefächertes Vertriebs Know-how. Die künftige Besetzung des Vorstandes der Splendid Medien AG und weitere Führungspositionen in dem Konzern wurde erörtert. Herr Klein und Herr Welzhofer erklärten ihre grundsätzliche Bereitschaft, ihre Anstellungsverträge über das vereinbarte Laufzeitende am 31. Dezember 2014 hinaus zu verlängern. Im Hinblick auf die öffentlich geführte Diskussion über den Wechsel von Abschlussprüfern wurde das Für und Wider eines solchen Wechsels erörtert.

In der Sitzung am 11. Dezember 2014 berichtete der Vorstand, welche Strategien die verschiedenen Video on demand-Anbieter in Deutschland verfolgen. In Abgrenzung hierzu erklärte der Vorstand, in welcher Weise die Splendid-Unternehmensgruppe die Möglichkeiten von Video on demand für sich nutzen möchte. Diskutiert wurden mit dem Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang die Verwertung von Filmrechten in neuen Verwertungsfenstern, die Zusammenarbeit mit neu am Markt auftretenden Rechteinhabern und die Möglichkeiten, die neue Vertriebskanäle wie YouTube bieten. Darüber hinaus setzten sich Vorstand und Aufsichtsrat mit den Szenarien auseinander, die sich ergeben könnten, wenn in der Zukunft das Geschäft mit DVD und Blu-ray starke Einbrüche erleben würde. Es schloss sich mit Blick auf das von dem Vorstand vorgelegte Budget für das Geschäftsjahr 2015 eine Diskussion über die künftige Strategie bei dem Erwerb von Filmrechten an. Der Vorstand teilte mit, dass Action-Filme in der Zukunft weniger im Fokus stehen werden. Soweit sich hierfür Gelegenheiten bieten werden, sollen in noch stärkerem Maße als bisher auch Filme anderer Genres erworben werden. Die Vermarktungsmöglichkeiten für diese Filme im Home Entertainment-Bereich wurden erörtert. Der Vorstand berichtete, dass nach dem erfolgreichen Geschäftsaufbau in Benelux Planungen dafür bestehen, künftig Filme auch in Skandinavien zu vertreiben. Angesichts des bisher noch verhaltenen Wachstums der Videociety GmbH hinterfragte der Aufsichtsrat deren geschäftliche Perspektiven. Der Vorstand erläuterte, in aus Sicht des Aufsichtsrats nachvollziehbarer Weise, dass sich in den kommenden Jahren diverse Opportunitäten für Kooperationen ergeben werden, die die Grundlage für ein starkes Wachstum der Videociety GmbH bilden werden. Auch die Überprüfung der weiteren Planannahmen ergaben aus Sicht des Aufsichtsrates keinen Anlass zu Beanstandungen. Der Aufsichtsrat genehmigte daher einstimmig das Budget in der vorgelegten Fassung. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden Herr Klein und Herr Welzhofer für weitere drei Jahre, also bis zum 31. Dezember 2017, zu Vorständen der Splendid Medien AG bestellt. Ihre Anstellungsverträge wurden für diesen Zeitraum zu unveränderten Konditionen verlängert. Vor der Sitzung hatte der Aufsichtsrat von dem Vorstand die Ergebnisse der durchgeführten Internen Revision und den aktualisierten Bericht zu dem Risikomanagementsystem erhalten. Zu beiden hatte der Aufsichtsrat nur wenige Anmerkungen. Der Vorstand sagte deren Umsetzung zu. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet.

Die Effizienzprüfung, die nach den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex einmal jährlich von dem Aufsichtsrat vorzunehmen ist, führte zu folgenden Ergebnissen: Die Splendid-Unternehmensgruppe verfügt über ausreichende Systeme, um dem Aufsichtsrat eine Überwachung der Unternehmensleitung in dem nach Gesetz und Satzung gebotenen Umfang zu ermöglichen. Der Aufsichtsrat hat auf diese Systeme zur Erfüllung seiner Aufgaben zurückgegriffen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats besitzen nach ihren Qualifikationen und ihren jeweiligen beruflichen Erfahrungen die Kenntnisse, die erforderlich sind, um ihre Ämter effizient auszuüben. Nach Meinung des Aufsichtsrats sind weder Änderungen in seiner Zusammensetzung noch eine andere Form der Aufgabenwahrnehmung zum Zwecke der Effizienzsteigerung geboten. Die Unternehmensinteressen sind von dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2014 so gewahrt und gefördert worden, wie dies das Gesetz und die Satzung vorschreiben.

Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses

Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hat am 12. Juni 2014 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln (Ebner Stolz) zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2014 gewählt. Der Auftrag zur Abschlussprüfung wurde von dem Aufsichtsrat erteilt, nachdem Ebner Stolz dem Aufsichtsrat die gemäß Ziffer 7.2.1 des Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung vorgelegt hatte. Ebner Stolz hat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG sowie den Konzernabschluss und die Lageberichte für die Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geprüft und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 25. März 2015 zugeleitet. An der Bilanzsitzung nahm auch der verantwortliche Vertreter der Abschlussprüferin teil. Er berichtete dem Aufsichtsrat über den Verlauf der Abschlussprüfung und deren wesentlichen Ergebnisse. In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere die Bewertung des Filmvermögens, die Ergebnisse der Systemprüfungen, die von der Abschlussprüferin vorgenommen worden waren, sowie die Lageberichte der Splendid Medien AG und des Konzerns erörtert. Fragen zu den Abschlüssen und Lageberichten sowie zu Feststellungen in den Prüfungsberichten, die der Aufsichtsrat an den Vorstand und den Vertreter der Abschlussprüferin richtete, wurden vollständig und aus Sicht des Aufsichtsrats plausibel beantwortet.

Aufgrund seiner eigenen Prüfungen der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der erteilten Auskünfte gelangte der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass die Abschlüsse und die Lageberichte nicht zu beanstanden waren. Besonders geprüft wurden von dem Aufsichtsrat die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG gemäß § 289 Abs. 4 und 5 HGB und im Konzernlagebericht gemäß § 315 Abs. 4 HGB. Der Aufsichtsrat erachtete diese Angaben als vollständig und zutreffend.

Der Aufsichtsrat schloss sich den Feststellungen in den Prüfungsberichten der Abschlussprüferin an und billigte dementsprechend den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2014 wurde damit festgestellt. Zustimmend nahm der Aufsichtsrat die vorgelegten Lageberichte und den Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat teilte die Auffassung des Vorstands, dass trotz des im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Konzernergebnisses eine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden sollte. Den Vorschlag des Vorstands, eine Ausschüttung in Höhe von 0,05 EUR je Aktie vorzunehmen und den restlichen Teil des Bilanzgewinns der Splendid Medien AG vorzutragen, wertete der Aufsichtsrat als angemessen und schloss sich ihm daher an. Nach der Ausschüttung wird das Unternehmen weiterhin über ausreichende liquide Mittel verfügen, um die Investitionen vorzunehmen, die für ein gesundes Wachstum erforderlich sind.

Compliance

Die Splendid Medien AG und der Konzern legen besonderen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter sich jederzeit im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln verhalten, die von den Unternehmen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen geschäftlichen Verhaltens aufgestellt worden sind. Die bestehenden Compliance-Systeme sind aus Sicht des Aufsichtsrats geeignet, um dieses Ziel sicherzustellen. Der Aufsichtsrat ist sich bewusst, dass auch er angehalten ist, Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten zu verhindern. Wie in der Vergangenheit wird der Aufsichtsrat auch in Zukunft diese Aufgabe gewissenhaft wahrnehmen. Soweit dem Aufsichtsrat Verstöße bekannt werden, wird er den Vorstand veranlassen diese streng zu ahnden oder, soweit dies in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fällt, die Sanktionen selbst vornehmen.

Corporate Governance

Bis auf wenige Ausnahmen befolgt die Splendid Medien AG die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex. Die Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex sind aus Sicht des Aufsichtsrates sachlich geboten und liegen im Unternehmensinteresse. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG werden sie benannt und näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie alle früheren Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der nach Auffassung des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist.

Risikofrüherkennungssystem

Die Splendid Medien AG verfügt über ein Risikofrüherkennungssystem, auf dessen Grundlage der Vorstand nach Meinung des Aufsichtsrats jederzeit in der Lage ist, Gefahren für die Gesellschaft rechtzeitig zu erkennen und auf diese effizient zu reagieren. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig von dem Vorstand über die Aktualisierung des Risikofrüherkennungssystems berichten. Soweit der Aufsichtsrat selbst Änderungen für geboten erachtete, wurden diese vom Vorstand umgehend umgesetzt.

Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2014.

 

Köln, den 25. März 2014

gez. Dr. Ralph Drouven, Vorsitzender des Aufsichtsrats