Splendid Medien AGKölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015der Splendid Medien AG, KölnI. Grundlagen des Konzerns I.1 Geschäftsmodell Die Splendid Medien AG ist ein mittelständisch geprägter, integrierter Medienkonzern, der vorwiegend im deutschsprachigen Europa und in den Benelux-Ländern agiert. Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST), die Vermarktung von Edutainment-Programmen und Musikinhalten sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht. Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2015 im Überblick: ![]() Am 27. August 2015 wurde die Firma der „Splendid Produktion GmbH“ geändert in „Splendid Entertainment GmbH“. Geschäftsbereich Content Die Splendid Gruppe erwirbt Lizenzrechte an Spielfilmen, TV-Serien, Special Interest- und Kinderprogrammen von vorwiegend ausländischen Produzenten. Daneben entwickelt und produziert die Splendid Gruppe auch selbst Filme und TV-Formate und verfügt zudem über ein eigenes Musikangebot. Die Lizenzrechte für Spielfilme werden üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren erworben. Die Verträge beinhalten in der Regel die Zahlung von Minimumgarantien, die dann entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden. Bei dem Einkauf von TV-Serien und Special Interest-Programmen wird üblicherweise ein kürzerer Lizenzzeitraum (2 bis 5 Jahre) vereinbart und die Lizenzmodelle basieren auf umsatzabhängigen, quartalsweisen Lizenzvergütungen. Zunehmend werden auch für diese Programmbereiche Minimumgarantiezahlungen vereinbart, die dann entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden. Die Filmbibliothek der Splendid Gruppe umfasst etwa 1.500 Filmtitel und repräsentiert ein breites Spektrum aus den Genres Action, Dokumentation, Horror/Fantasy, TV-Serien, Komödie, Kinder- und Familienunterhaltung, Programme für Fitness/Wellness und Gesundheit sowie Drama und Arthouse. Die Vermarktung der Filminhalte erfolgt entlang der Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertainment und TV) schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux-Ländern. Kino Ausgewählte Spielfilme und Dokumentationen wertet die Splendid Gruppe im Kino aus. Die Veröffentlichung geschieht in der Regel in Eigenregie, wobei die Splendid Gruppe beim Verleih (Booking & Billing) mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammenarbeitet, darunter Sony Pictures, Tobis und 24 Bilder Filmagentur. Durch eine Kinoveröffentlichung erfährt ein Film eine erhöhte Aufmerksamkeit, was sich i.d.R. positiv auf die Vermarktung in den folgenden Auswertungsstufen Home Entertainment und TV auswirkt. Home Entertainment Etwa vier bis sechs Monate nach dem Kinostart wird der Film im Home Entertainment ausgewertet, der wichtigsten Auswertungsstufe für die Splendid Gruppe. Die Splendid Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum sowie zu den größten Lieferanten des Handels im Home Entertainment-Bereich. Es werden alle Vertriebskanäle bedient - Online-Händler, stationärer Verkauf (Warenhausketten, Fachvertriebe, Einzelhandel) sowie Verleih über Videotheken. Neben den eigenen Produkten übernimmt die Splendid Gruppe auch die Vertriebsabwicklung für zahlreiche weitere Partner aus dem In- und Ausland. Im Bereich VoD/EST vermarktet die Splendid Gruppe ihre Inhalte über alle bedeutenden Internetplattformen sowie über die eigene Plattform Videociety (www.videociety.de). Als Content-Aggregator für iTunes und andere Portale übernimmt die Splendid Gruppe zudem auch den Vertrieb sowie die technische Bereitstellung von Film-Inhalten für Drittanbieter. Fernsehen Zu den Kunden der Splendid Gruppe gehören alle wichtigen TV-Sender im deutschsprachigen Raum und in Benelux. Etwa sechs bis acht Monate nach Auswertungsbeginn im Home Entertainment beginnt die Auswertung des Films im Fernsehen. In der Regel wird der Film zunächst im Pay-TV ausgestrahlt. Danach, mit einem zeitlichen Abstand von etwa einem Jahr, folgt die Ausstrahlung im Free-TV. Die Splendid Gruppe veräußert die Fernseh-Lizenzrechte für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer bzw. für eine vertraglich festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen in einer Zeitperiode. Nach Ablauf des Lizenzvertrages steht der Film für eine erneute Verwertung im TV-Bereich zur Verfügung (Zweitverwertung). TV-Produktion Im Jahr 2015 wurde mit dem Aufbau des Geschäftsfeldes TV-Produktion begonnen. Durch den Erwerb eines Mehrheitsanteils an der Joker Productions GmbH im Januar 2016 wird der Aufbau forciert und die Splendid Gruppe wird ab dem Geschäftsjahr 2016 verstärkt TV-Formate für Fernsehsender produzieren. Geschäftsbereich Services Die Splendid Gruppe gehört mit ihren Dienstleistungen rund um die Synchronisation und die digitale Postproduktion zu den führenden Unternehmen in Deutschland und Europa. Die Service-Gesellschaften der Splendid Gruppe erstellen Synchronisationen, tontechnische Nachbearbeitungen sowie Digitalisierungsdienstleistungen für Blu-ray- und DVD-Produktionen und für die VoD- und EST-Vermarktung im Internet. Die Erstellung der Synchronisation und Digitalisierung von Filmen und Serien im eigenen Hause garantiert nicht nur einen gleich bleibend hohen Qualitätsstandard für die eigene Filmbibliothek, sondern wird auch stark von externen Kunden nachgefragt. I.2 Ziele und Strategien Für die strategische Ausrichtung der Splendid Gruppe sind vor allem die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten: In der Öffentlichkeitswahrnehmung ist die Filmbranche vor allem geprägt durch die kontinuierlichen Neuveröffentlichungen von spektakulären Kinoerlebnissen. Kino wird zum Event für gemeinsame Erlebnisse und der Zuschauer ist bereit, für erstklassige Unterhaltung, Ausstattung und Service entsprechende Ticketpreise zu entrichten. Daneben hat sich in den vergangenen Jahren das Marktsegment Home Entertainment stetig weiterentwickelt. Der Konsument verfügt heute aufgrund des technischen Fortschritts bei Fernsehgeräten und Mobile Devices über vielfältige Möglichkeiten, sowohl zuhause als auch unterwegs hochwertige Unterhaltungs- und Informationsprogramme zu nutzen. Der deutsche Home Entertainment-Markt ist nach wie vor durch die physischen Bildtonträgerformate DVD und Blu-ray dominiert, jedoch schreitet die Nutzung von digitalen Inhalten über das Internet weiter voran und wird in den kommenden Jahren zunehmend Marktanteile erlangen. Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf die TV-Angebote aus. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten durch das Internet (Online-Mediatheken, SVoD-Angebote) lassen die Grenzen zwischen dem klassischen Home Entertainment- und dem Fernsehangebot zunehmend verschwinden. Darüber hinaus hat die Digitalisierung auch zu einer zunehmenden Anzahl von TV-Sendern geführt, die dem Konsumenten ein breites und stetig wechselndes Inhalteangebot bereitstellen. Seit einigen Jahren setzen v.a. die großen TV-Gesellschaften in ihrer Programmpolitik vermehrt auf TV-Formate wie Real-Life Dokutainment oder Light-Fiction-Produktionen, die eine kostengünstigere Alternative hinsichtlich Mitteleinsatz und Reichweitenerzielung darstellen. Durch die vorstehend beschriebenen Änderungen bei der Vermarktung der Filminhalte stellt sich für die Anbieter von Postproduktionsleistungen zunehmend die Herausforderung, den Marktentwicklungen durch zeiteffiziente und integrierte Auftragsbearbeitung gerecht zu werden. Die Splendid Gruppe hat sich in mehr als 40 Jahren als Independent erfolgreich in der Medienbranche positioniert. Die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe zielt auf ein nachhaltiges, ertragsorientiertes Umsatzwachstum ab. Im Einzelnen werden dabei die folgenden Ziele vorrangig verfolgt: - Weiterer Ausbau der Marktstellung im Home Entertainment - Positionierung als großer Independent Kinoverleih - Auf- und Ausbau des Geschäftsfeldes TV-Produktion - Bedeutender Dienstleister für Postproduktion und Internet-Services Die Erreichung dieser Ziele wird durch ein Bündel von Maßnahmen verfolgt, die im Rahmen einer Mehrjahresstrategie umgesetzt werden. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die fortlaufende Akquise bzw. Produktion attraktiver, marktgängiger Filminhalte sowie die stetige Anpassung an die technologischen Herausforderungen erfolgreicher Vermarktung von Filmen und Entertainment-Formaten. I.3 Steuerungssysteme Die Splendid Medien AG bestimmt als Management-Holdinggesellschaft der Splendid Gruppe die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit auf Konzernebene sowie Investor Relations. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführer der Enteractive GmbH und der WVG Medien GmbH sind auch selbst am jeweiligen Unternehmen beteiligt. Mit der Enteractive GmbH und der Splendid Synchron GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. Mit der Polyband Medien GmbH sowie mit der WVG Medien GmbH bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge. Die Splendid Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist das profitable Wachstum im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Das Berichtssystem orientiert sich an den Segmenten Content und Services sowie an den in den Segmenten tätigen Konzerngesellschaften. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie - bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/Ist-Vergleich. Ferner haben die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Konzernvorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft der Gesellschaft wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis- und Cash-flow-Entwicklungen mittels eines Soll-/Ist-Vergleichs erfasst und analysiert. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet. I.4 Forschung und Entwicklung Als Medienunternehmen mit Schwerpunkt auf der Filmvermarktung betreibt die Splendid Gruppe keine mit produzierenden Unternehmen vergleichbare Forschung und Entwicklung. Daher entfällt dieser Teilbericht. II. Wirtschaftsbericht II.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Deutsche Wirtschaft - Wachstum aus Binnenkonjunktur Die deutsche Wirtschaft durchlief im gesamten Jahr 2015 eine Expansionsentwicklung. Vor allem die Binnenwirtschaft trug mit einem positiven Konsumklima dazu bei, ausgelöst durch günstige Einkommens- und Beschäftigungseffekte und rückläufige Energiepreise. Auf Jahresbasis expandierte die deutsche Wirtschaft um 1,7 % (Vorjahr: 1,6 %). Für das Jahr 2016 wird mit einer Fortsetzung der Aufwärtsentwicklung der deutschen Wirtschaft gerechnet. Die Wirtschaft in den Benelux-Staaten erlebte 2015 eine leichte Erholung, die sich im kommenden Jahr fortsetzen soll. Branchenumfeld Das Geschäftsfeld Home Entertainment umfasst die Bereiche Verkauf physischer Bildtonträger (Blu-ray und DVD), Verleih über Videotheken und das Internet (Video-on-Demand VoD) sowie lizenzierte digitale Downloads (Electronic Sell-Through EST). Der deutsche Videomarkt (ohne Umsätze aus Subscriptional Video-on-Demand, im Folgenden: „SVoD“) erzielte 2015 ein Umsatzvolumen von EUR 1,608 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,642 Mrd.), was einem Rückgang von 2,1 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Umsatz im Kaufmarkt (Blu-ray, DVD, EST) ging leicht um 1,5 % auf EUR 1,349 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,370 Mrd.) zurück, der Umsatz im Verleihmarkt (Blu-ray, DVD, Transactional Video-on-Demand TVoD) sank um 4,8 % auf EUR 259 Mio. (Vorjahr: EUR 272 Mio.). Das rückläufige Marktvolumen resultiert aus dem Umsatz mit physischen Bildtonträgern, während der Umsatz aus digitalen Transaktionen (EST, TVoD) auf EUR 195 Mio. (Vorjahr: EUR 150 Mio.) gestiegen ist. Damit erhöhte sich dessen Anteil am Videomarkt auf 12,1 % (Vorjahr: 9,1 %). DVD und Blu-ray dominieren allerdings nach wie vor den Videomarkt in Deutschland mit einem Marktanteil von 87,9 % (Vorjahr: 90,9 %). Aus Angeboten der digitalen Auswertungsstufe SVoD, die im Gegensatz zum Einzelabruf (TVoD) ein Abonnementmodell (u.a. Amazon Prime, Netflix) beinhaltet, wurde in 2015 ein deutliches Umsatzwachstum auf EUR 228 Mio. (Vorjahr: EUR 52 Mio.) erzielt. Der deutsche Fernsehmarkt finanziert sich über Werbeerlöse, Ausgaben der Konsumenten für Abonnements von Kabel-, Satelliten-, IPTV- und Pay-TV-Diensten sowie über Fernsehgebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender. 2015 entfiel der größte Anteil der Brutto-Werbeumsätze nach Mediagattungen in Deutschland an das Fernsehen. Der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr lag bei 7,0 % (Vorjahr: 8,0 %). Der wichtigste deutsche Bezahlsender Sky Deutschland verbuchte steigende Abonnentenzahlen und die öffentlich-rechtlichen Sender bilanzieren nach dem neuen Beitragsmodell einen Gebührenüberschuss. In den vergangenen 10 Jahren hat sich die Anzahl der TV-Sender in Deutschland stetig ausgeweitet. Insgesamt zählte die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) bundesweit mehr als 400 Fernsehprogramme. Der TV-Konsum erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf 223 Minuten täglich (Vorjahr: 221 Minuten) und gehört damit nach wie vor zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Auch bei den jungen Zuschauern liegt das Fernsehen auf Platz 2 in der Mediennutzung - hinter der Nutzung von Online-Medien. Der deutsche Kinomarkt konnte im Jahr 2015 deutliche Besucher- und Umsatzsteigerungen vermelden. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Kinoumsatz in 2015 um 19,1 % auf EUR 1,17 Mrd. (Vorjahr: EUR 980 Mio.). Auch die Anzahl der Kinobesucher nahm deutlich zu: Insgesamt wurden 139,2 Mio. Tickets gelöst (Vorjahr: 121,7 Mio.). Die Ticketpreise stiegen um durchschnittlich 34 Cent auf nunmehr EUR 8,39 (Vorjahr: EUR 8,05). Deutsche Filme erfreuten sich eines wachsenden Marktanteils. Mit 72,5 % bilden ausländische Produktionen allerdings den überwiegenden Anteil aller in den deutschen Kinos besuchten Filme (Vorjahr: 73,3 %). Auch die Anzahl der Spielstätten nahm gegenüber dem Vorjahr weiter zu. Im Bereich audiovisuelle Postproduktion (Synchronisation und digitale Postproduktion) besteht weiterhin ein sehr wettbewerbsintensives Marktumfeld. Die Entwicklung der Sehgewohnheiten hin zu digitalen Plattformen und Streaming-Portalen sorgt für neue Kundenkreise bei den Postproduktionsunternehmen. Die Verkürzung der Auswertungsfenster und die zunehmende Digitalisierung erfordern weiterhin eine Anpassung der technischen Ausstattung und Abläufe in der Branche. II.2 Geschäftsverlauf und Ertragslage Gesamtbewertung des Berichtszeitraums: Die Splendid Gruppe blickt insgesamt auf ein zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2015 zurück und hat dieses im Rahmen der prognostizierten Ergebnisbandbreite abgeschlossen. Erwartungsgemäß war die Umsatzentwicklung im Vorjahresvergleich deutlich rückläufig und es wurde ein Konzernumsatz von EUR 56,8 Mio. (Vorjahr: EUR 66,0 Mio.) erzielt. Gleichzeitig stieg das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) deutlich an auf EUR 3,7 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.). Ursächlich für die positive Ergebnisentwicklung waren im Wesentlichen rückläufige Herstellungs- und Vertriebskosten in der Auswertungsstufe Kino. Das Konzernjahresergebnis erhöhte sich im Geschäftsjahr deutlich auf EUR 2,9 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.). scroll
Umsatzentwicklung Die Splendid Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2015 einen Gesamtumsatz von EUR 56,8 Mio. (Vorjahr: EUR 66,0 Mio.), was einem Umsatzminus von EUR 9,2 Mio. bzw. 14 % zum Vorjahr entspricht. Die Umsatzentwicklung gegenüber dem Vorjahr war erwartungsgemäß rückläufig und es wurde ein Umsatz am unteren Rand der Prognosebandbreite erreicht. Der Umsatz im vierten Quartal 2015 betrug EUR 15,6 Mio. (Vorjahr: EUR 23,6 Mio.). Der wichtigste Geschäftsbereich war das Segment Content, dessen Anteil am Gesamtumsatz bei 92 % (Vorjahr: 93 %) lag. Der Bereich Services erreichte einen Umsatzanteil von 8 % (Vorjahr: 7 %). In den einzelnen Geschäftsbereichen entwickelte sich der Umsatz wie folgt: Segment Content Im Geschäftsjahr 2015 wurde im Segment Content ein Umsatz von EUR 52,2 Mio. (Vorjahr: EUR 61,1 Mio.) erzielt. In der Auswertungsstufe Kinoverleih wurde mit der Veröffentlichung von insgesamt 7 (Vorjahr: 15) Filmen ein Umsatz von EUR 2,5 Mio. (Vorjahr: EUR 7,7 Mio.) erreicht. Infolge von Titelverschiebungen nach 2016 wurden weniger Titel als ursprünglich geplant veröffentlicht, wodurch der Umsatzrückgang stärker als geplant ausgefallen ist. Der besucherstärkste Film in 2015 war das Drama „Still Alice - Mein Leben ohne Gestern“, der mit knapp 460 T Zuschauern in Deutschland und Österreich ein sehr erfreuliches Einspielergebnis oberhalb der Planungen erzielte. Die nach Besucherzahlen nächstfolgenden Filme waren die im Januar 2015 veröffentlichte Komödie „St. Vincent“ (105 T Besucher) sowie die im Juli veröffentlichte französische Komödie „Mama gegen Papa - Wer hier verliert, gewinnt“ (93 T Besucher). Beide Titel blieben aber hinter den Erwartungen zurück. In der Auswertungsstufe Home Entertainment wurde mit der Veröffentlichung von Blu-ray und DVD sowie aus digitalem Vertrieb (VoD, EST) ein Umsatz von EUR 36,1 Mio. (Vorjahr: EUR 42,3 Mio.) erreicht. Erwartungsgemäß lag der Umsatz unterhalb des Rekordniveaus von 2014, in dem sehr umsatzstarke Neu-Veröffentlichungen erfolgt waren. Insgesamt blieb die Umsatzentwicklung aber hinter den internen, reduzierten Planungen zurück. Der digitale Vertrieb verzeichnete dabei ein Umsatzwachstum von 10,9 % auf EUR 4,3 Mio. (Vorjahr: EUR 3,9 Mio.). Damit erhöhte sich der Anteil des digitalen Vertriebs am Gesamtumsatz der Auswertungsstufe Home Entertainment auf 11,8 % (Vorjahr: 9,1 %). Zu den umsatzstärksten Titeln im Home Entertainment zählte „Sin City 2: A Dame to Kill For“, die erste Staffel der Zombie-Serie „Fear the Walking Dead“, die Filmadaptionen des X-Box-Games „Halo“, das Zombie-Drama „Maggie“ mit Arnold Schwarzenegger, der Arthouse-Kinoerfolg „Still Alice - Mein Leben ohne Gestern“ sowie der bereits zum Jahresende 2014 veröffentlichte Action-Titel „The Expendables 3“. Daneben wurden hohe Umsatzbeiträge aus der Vermarktung von TV-Serien und Special Interest-Produkten erzielt. Auch aus dem Katalogprogramm konnten mit verschiedenen Titeln weiterhin erfreuliche Umsatzerlöse erzielt werden. Ergänzend zu den Auswertungen von eigenen Filmrechten erzielte die Splendid Gruppe auch in 2015 Zuwächse bei den Umsätzen aus Vertriebsprovisionen für die Vermarktung von Filminhalten nationaler und internationaler Vertriebspartner wie Entertainment One. Aus diesem Bereich erreichte insbesondere die fünfte Staffel der Kultserie „The Walking Dead“ im vierten Quartal erneut Top-Positionen in den deutschen Verkaufscharts. In der Auswertungsstufe Lizenzverkäufe wurde entgegen der ursprünglichen Planungen ein erfreulicher Umsatzzuwachs auf EUR 13,2 Mio. (Vorjahr: EUR 11,1 Mio.) durch die Vergabe von Lizenzen an TV-Sender erzielt. Die in 2015 umsatzwirksamen TV-Lizenzen wurden u.a. realisiert mit RTL II, Sky Deutschland, RTL, dem Zweiten Deutschen Fernsehen, ProSiebenSat.1, SuperRTL sowie Kabelnetzbetreibern und TV-Gesellschaften in den Benelux-Ländern (v.a. CLT-UFA). Im Berichtsjahr wurden zudem weitere TV-Lizenzverträge abgeschlossen und verhandelt, die ab 2016 umsatzwirksam werden. Im Berichtsjahr wurde mit dem Aufbau des Geschäftsfeldes TV-Produktion begonnen und es wurden erste Umsätze aus der Produktion von Pilotfolgen (EUR 0,2 Mio.) erzielt. Segment Services Das Segment Services verzeichnete im Geschäftsjahr 2015 einen Umsatzrückgang zum erfolgreichen Vorjahr und blieb damit hinter den ursprünglichen Jahreszielen zurück. Der Außenumsatz mit konzernfremden Auftraggebern lag im Berichtsjahr bei EUR 4,6 Mio. (Vorjahr: EUR 4,9 Mio.) und damit um 7,2 % unterhalb des Vorjahresniveaus. Der Innenumsatz mit Konzernunternehmen erreichte EUR 2,3 Mio. (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.). Der Umsatzrückgang des Segmentes entfällt vorwiegend auf den Synchronisationsbereich, der im Vorjahr einen Rekordumsatz erzielt hatte. Im Geschäftsfeld Neue Medien/Digitalisierung wurden 68 % (Vorjahr: 66 %) der Umsätze mit externen Auftraggebern erzielt. Zum größten Teil wurden hier Aufträge aus VoD/EST-Digitalisierung für Internet-Portale wie iTunes, Google oder Amazon sowie Premastering-Aufträge für DVD/Blu-ray bearbeitet. Im Synchronbereich wurden im Berichtsjahr ca. 63 % (Vorjahr: ca. 68 %) der Umsätze aus Aufträgen mit externen Auftraggebern erzielt. Neben der Synchronisation von Spielfilmen und TV-Serien wurden auch tontechnische Bearbeitungen von Dokumentationen vorgenommen. Zu den größten Kunden zählen die internationalen Partner BBC, Discovery Channel und Entertainment One sowie die Sender der RTL-Gruppe. Kostenentwicklung Die Herstellungskosten sind gegenüber dem Vorjahr um EUR 4,5 Mio. gesunken, jedoch hat sich die Herstellungskostenquote auf 68,1 % (Vorjahr: 65,5 %) erhöht. Der absolute Rückgang der Herstellungskosten resultiert insbesondere aus geringeren Kinoherausbringungskosten sowie aus geringeren Abschreibungen auf das Filmvermögen, wobei die Abschreibungen in Relation zum Umsatz nur unterproportional rückläufig waren. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von EUR 19,9 Mio. (Vorjahr: EUR 21,5 Mio.) verrechnet, davon EUR 0,4 Mio. aus außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr: EUR 1,9 Mio.). Die Abschreibungsquote erhöhte sich damit auf 35,0 % (Vorjahr: 32,6 %), vorwiegend bedingt durch den höheren Umsatzanteil aus TV-Lizenzen. Die Vertriebskosten verringerten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 40,5 % auf EUR 9,6 Mio. (Vorjahr: EUR 16,1 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch geringere Ausgaben für Werbung und Vertriebsprovisionen. Die Vertriebskostenquote verbesserte sich auf 16,9 % (Vorjahr: 24,4 %). Die Verwaltungskosten nahmen im Vorjahresvergleich um EUR 0,3 Mio. leicht ab. Kostenreduzierungen ergaben sich insbesondere aus verringerten Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit Produktpiraterie. Die Verwaltungskostenquote erhöhte sich auf 12,1 % (Vorjahr: 10,8 %). Die Sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 1,8 Mio. (Vorjahr: EUR 2,5 Mio.). Die Position erhält im Wesentlichen Erträge aus der Verfolgung von Produktpiraterie in Höhe von EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1,4 Mio.), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) sowie Erträge aus Filmförderung in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.). Im Berichtszeitraum sind saldiert Währungsgewinne in Höhe von EUR 0,4 Mio. entstanden (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.). Die Nettogewinne umfassen sowohl realisierte als auch stichtagsbezogene Wechselkurseffekte aus US-Dollar-Termingeschäften. Ergebnisentwicklung Im Segment Content wurde in 2015 ein deutlich verbessertes operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von EUR 4,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.) erzielt. Hier haben insbesondere die deutlich reduzierten Herstellungs- und Vertriebskosten zur Ergebnisverbesserung beigetragen. Die EBIT-Marge des Segmentes lag im Berichtszeitraum bei 8,2 % (Vorjahr: 2,9 %). Im Segment Services war demgegenüber infolge des Umsatzrückganges auch ein Rückgang des EBIT auf EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.) zu verzeichnen. Die EBIT-Marge lag bei 9,4 % (Vorjahr: 12,6 %). Insgesamt erzielte die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2015 ein deutlich verbessertes operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von EUR 3,7 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.). Das Ergebnisziel in der Bandbreite von EUR 3,5 Mio. bis EUR 4,5 Mio. wurde damit erreicht und die EBIT-Marge auf 6,5 % (Vorjahr: 3,0 %) verbessert. Die Zinsaufwendungen lagen auf dem Niveau des Vorjahres. Das Finanzergebnis betrug wie im Vorjahr EUR - 0,6 Mio. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten positive Nettoeffekte aus der Bildung von latenten Steuern in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.). Der Ist-Steueraufwand (ohne Berücksichtigung von latenten Steuern) lag in 2015 bei EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.). Bei der Ermittlung des Steueraufwands konnten erneut erhebliche steuerliche Verlustvorträge angerechnet werden. Insgesamt wird im Berichtsjahr ein Steueraufwand von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,5 Mio.) ausgewiesen. Das Konzernjahresergebnis hat sich deutlich erhöht auf EUR 2,9 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.). Das Ergebnis je Aktie beträgt im Geschäftsjahr EUR 0,30 (Vorjahr: EUR 0,09). Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung, die am 9. Juni 2016 in Köln stattfindet, erneut die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre vorschlagen. Die Höhe des Dividendenvorschlags liegt bei 10 Cent je Aktie (Vorjahr: 5 Cent je Aktie). II.3 Vermögenslage scroll
Die Konzernbilanzsumme der Splendid Gruppe reduzierte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von EUR 72,3 Mio. auf EUR 68,3 Mio. Die Verminderung der langfristigen Vermögenswerte entfällt im Wesentlichen auf das Filmvermögen, das zum Stichtag abschreibungsbedingt auf EUR 24,6 Mio. (Vorjahr: EUR 26,7 Mio.) zurückgegangen ist. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Investitionen in diesem Lagebericht sowie auf die Erläuterungen zum Filmvermögen im Konzernanhang. Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Latenten Steueransprüche in Höhe von EUR 6,2 Mio. (Vorjahr: EUR 6,0 Mio.) resultieren überwiegend aus der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge der Splendid Medien AG und der Splendid Film GmbH. Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen mit EUR 35,3 Mio. unterhalb des Vorjahresniveaus (EUR 36,9 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen EUR 24,0 Mio. (Vorjahr: EUR 25,8 Mio.). Hierin enthalten sind v.a. Forderungen aus dem Vertrieb der Home Entertainment-Produkte sowie aus dem TV-Lizenzgeschäft. Die Liquiden Mittel haben sich zum Stichtag auf EUR 7,8 Mio. (Vorjahr: EUR 7,4 Mio.) erhöht. Das Eigenkapital des Konzerns stieg im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,4 Mio. auf EUR 27,6 Mio. (Vorjahr: EUR 25,1 Mio.) an. Im Geschäftsjahr war eine Dividendenauszahlung in Höhe von EUR 0,5 Mio. an die Aktionäre erfolgt. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich zum Bilanzstichtag auf 40,4 % (Vorjahr: 34,7 %). Die langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um EUR 0,9 Mio. vermindert, im Wesentlichen bedingt durch planmäßige Darlehenstilgungen. Die Position enthält vor allem den langfristigen Anteil eines Tilgungsdarlehens in Höhe von EUR 2,2 Mio. (Vorjahr: EUR 3,0 Mio.). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich auf EUR 38,0 Mio. (Vorjahr: EUR 43,5 Mio.). Die Veränderung geht vorwiegend auf die Rückführung kurzfristiger Darlehensverpflichtungen auf EUR 12,7 Mio. (Vorjahr: EUR 13,7 Mio.) sowie auf die stichtagsbezogene Verringerung der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 12,1 Mio. (Vorjahr: EUR 14,5 Mio.) zurück. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 6,8 Mio. (Vorjahr: EUR 7,5 Mio.) zurückgegangen. Hierin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lizenzverträgen, für Jahresbonusvereinbarungen mit Handelspartnern sowie für Filmförderabgaben/GEMA. Die Sonstigen Verbindlichkeiten haben sich reduziert auf EUR 3,8 Mio. (Vorjahr: EUR 4,0 Mio.), vorwiegend bedingt durch niedrigere Umsatzsteuerverbindlichkeiten zum Stichtag. II.4 Finanzlage Kapitalstruktur Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe erfordert eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere zur Finanzierung der erworbenen Filmlizenzen sowie zur Finanzierung der mit der Filmvermarktung verbundenen Betriebsmittel. Die Splendid Gruppe strebt hierfür ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital an. Die Kapitalstruktur weist zum Bilanzstichtag eine Eigenkapitalquote von 40,4 % (Vorjahr: 34,7 %) auf. Die langfristigen Verbindlichkeiten haben sich auf 4,0 % (Vorjahr: 5,1 %) der Bilanzsumme vermindert, die kurzfristigen Verbindlichkeiten auf 55,6 % (Vorjahr: 60,2 %). In den Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag zinstragende Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 14,9 Mio. (Vorjahr: EUR 16,7 Mio.) sowie Finanzleasingverbindlichkeiten von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) enthalten. Im Dezember 2015 wurden turnusmäßige Verhandlungen über den von einem Bankenkonsortium bereitgestellten Kreditrahmen abgeschlossen. Der bestehende Kreditrahmen wurde um EUR 3,0 Mio. erweitert und betrug zum Stichtag einschließlich der Erhöhung EUR 20,1 Mio. (Vorjahr: EUR 17,9 Mio.). Zu den Details der bestehenden Bankfinanzierung verweisen wir auf die Angaben unter VII. 3 Finanzierung und Financial Covenants in diesem Konzernlagebericht. Cashflow Die Splendid Gruppe entwickelt ihren Cashflow ausgehend vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Dieses wird um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt. Ergänzend werden die Zahlungsströme berücksichtigt, die aus der Veränderung von Bilanzposten abgeleitet werden. Die Entwicklung der Cashflows im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ist leicht angestiegen auf EUR 22,1 Mio. (Vorjahr: EUR 21,7 Mio.). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Wesentlichen Zahlungsabflüsse aus Investitionen in das Filmvermögen in Höhe von EUR 19,1 Mio. (Vorjahr: EUR 24,0 Mio.). Daneben wurden im Berichtsjahr EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) in das Anlagevermögen investiert. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei EUR -2,3 Mio. (Vorjahr: EUR 2,1 Mio.). Neben der planmäßigen Tilgung eines langfristigen Bankdarlehens in Höhe von EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 0,8 Mio.) wurden kurzfristige Geldmarktkredite in Höhe von netto EUR 1,0 Mio. zurückgeführt. Im Vorjahr war eine Nettokreditaufnahme von kurzfristigen Geldmarktkrediten in Höhe von EUR 3,9 Mio. zugeflossen. Daneben wurde die Auszahlung der Dividende in Höhe von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,0 Mio.) an die Aktionäre der Splendid Medien AG vorgenommen. Investitionen Im Geschäftsjahr 2015 investierte die Splendid Gruppe EUR 17,7 Mio. netto (Vorjahr: EUR 25,0 Mio.) in das Filmvermögen. Durch Verzögerung bei der Anlieferung von Filmtiteln lag das Investitionsvolumen unterhalb der Planwerte. Unter Berücksichtigung von Auszahlungen für Investitionen des Vorjahres wurden EUR 19,1 Mio. (Vorjahr: EUR 24,0 Mio.) Investitionsauszahlungen getätigt. Die Investitionen beinhalten auch geleistete Anzahlungen für Filmrechte, die nach Vertragsabschluss bzw. zu Drehbeginn geleistet werden. Zu den bedeutendsten Filminvestitionen der Splendid Gruppe gehörten im Geschäftsjahr 2015 veröffentlichte Kino- und Home Entertainment-Titel wie „Fear the Walking Dead“, „Mama gegen Papa - Wer hier verliert, gewinnt“,„Maggie“ und „Still Alice - Mein Leben ohne Gestern“. Für die Programmbereiche TV-Serien und Special Interest wurde ein neuer Lizenz-Vertrag mit dem langjährigen Partner BBC Worldwide vereinbart. Durch den neuen Vertrag wird die seit dem Jahre 2000 bestehende Zusammenarbeit für weitere fünf Jahre fortgesetzt. Im Rahmen des neuen Output-Deals besteht ein vorrangiger Zugriff auf alle verfügbaren Titel aus dem bestehenden und neuen BBC Worldwide-Portfolio zur Veröffentlichung auf DVD und Blu-ray für den deutschsprachigen Raum. Darüber hinaus verhandelte bzw. schloss die Splendid Gruppe weitere Einkaufsverträge für die Auswertung im deutschsprachigen Raum und Benelux. Zu den für die Auswertung ab 2016 vorgesehenen neuen Filmrechten gehören u.a. die Sci-Fi-Filme „Beyond Skyline“ und „What Happened to Monday“ mit Noomi Rapace, der Bruce Willis-Actioner „Precious Cargo“, der Action-Thriller „Sleepless Night“ mit Jamie Foxx und das Biopic „The Founder“ mit Michael Keaton. Liquidität Der Finanzmittelbestand der Splendid Gruppe umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie Kontokorrentkredite. Insgesamt hat sich der Finanzmittelbestand im Berichtszeitraum auf EUR 7,8 Mio. (Vorjahr: EUR 7,4 Mio.) erhöht. Die Unternehmensgruppe verfügt über eine stabile Finanz- und Liquiditätsstruktur und ist in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen. II.5 Mitarbeiter Die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter (ohne Vorstand) betrug zum Jahresende 139 (Vorjahr: 130). Es wurden 14 neue Mitarbeiter eingestellt, 5 Mitarbeiter verließen im Laufe des Jahres das Unternehmen. Die zusätzlichen Mitarbeiter wurden schwerpunktmäßig im Bereich Services sowie im Vertrieb bzw. Produktmanagement eingestellt. Zum Bilanzstichtag waren die fest angestellten Mitarbeiter wie folgt in den Segmenten beschäftigt: scroll
Die Mehrzahl der Konzernmitarbeiter verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. Maßgebliche Mitarbeiter, allen voran die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, sind über Bonisysteme und/oder Beteiligungen am Geschäftserfolg beteiligt. III. Vergütungsbericht Vorstand Mitglieder des Vorstands waren zum 31. Dezember 2015: • Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender • Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb • Hans-Jörg Mellmann, Vorstand Finanzen Vergütungssystem Das Vergütungssystem für den Vorstand ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen. Rechnung getragen werden soll mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Größe des Unternehmens und des Konzerns, ihrer wirtschaftlichen Lage und der Positionierung im Markt. Indem Erfolge bei der Unternehmensführung besonders honoriert werden, sollen die Vorstandsmitglieder zu hohem Engagement motiviert, gleichzeitig aber auch dauerhaft an das Unternehmen gebunden werden. Berücksichtigt werden die Vergütungsstrukturen bei vergleichbaren Unternehmen. Im Vergleich zu ihnen soll sich die Vergütung des Vorstandes der Splendid Medien AG als attraktiv darstellen. Im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung der Vorstandsmitglieder für den Erfolg des Unternehmens bemisst sich ihre Vergütung nicht nur nach individuellen Leistungen, sondern auch nach den Ergebnissen, die das Unternehmen und der Konzern insgesamt unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder erzielen. Der variable Teil der Vergütung ist von einer mehrjährigen erfolgreichen Entwicklung des Konzerns abhängig. Soweit die angestrebten Ziele in dem festgelegten Mehrjahreszeitraum nicht realisiert werden können, führt dies zu einer Verringerung der zunächst verdienten Vergütung des Vorstandes. Gefördert werden soll damit eine auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung. Grundvergütung Die Grundvergütung besteht in einem festen Gehalt, das monatlich ausgezahlt wird. Dieses Gehalt wird bei Beginn des Anstellungsvertrages festgelegt. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass das feste Gehalt in regelmäßigen Abständen auf seine Angemessenheit überprüft wird. Variable Vergütung Die variable Vergütung von Andreas R. Klein bestimmt sich nach dem EBIT des Konzerns und dem EBIT der Splendid Film GmbH. Der Höhe nach ist diese Vergütung auf den Betrag der jährlichen Grundvergütung von Andreas R. Klein begrenzt. Die variable Vergütung von Alexander Welzhofer richtet sich nach dem Umsatz und den Ergebnissen des Konzerns und derjenigen Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG, für die Alexander Welzhofer im Vorstand besonders verantwortlich ist. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt. Die variable Vergütung von Hans-Jörg Mellmann richtet sich nach den Ergebnissen des Konzerns sowie nach qualitativen Zielen für die Bereiche, für die Herr Mellmann im Vorstand besonders verantwortlich ist. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt. Aktienoptionen Alexander Welzhofer wurden im Jahr 2001 33.375 Aktienoptionen gewährt. Diese Optionen wurden bisher nicht ausgeübt. Der Ausübungspreis lag zur Zeit der Ausgabe der ersten Tranche bei EUR 3,43. Die Optionen haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Bezugsrechte können mindestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Zuteilung und dann über die folgenden vier Jahre verteilt innerhalb von Ausübungszeiträumen und -fenstern in Abhängigkeit von erreichten Erfolgszielen ausgeübt werden. Herr Welzhofer hat im Jahr 2015 von seinem Ausübungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Nebenleistungen Das Unternehmen hat für die Vorstandsmitglieder Unfallversicherungen abgeschlossen. Die Vorstände haben im Jahr 2015 entweder einen Dienstwagen gestellt bekommen oder eine Dienstwagenpauschale erhalten. Die Vorstände erhalten Zuschüsse zur Sozialversicherung, Andreas R. Klein und Hans-Jörg Mellmann darüber hinaus auch zu einer Direktversicherung. Die genannten Nebenleistungen werden den Vorständen auch weiterhin gewährt. Die geldwerten Vorteile der Nebenleistungen, die die Vorstandsmitglieder erhalten, werden von diesen versteuert. Kein Vorstandsmitglied hat im Geschäftsjahr 2015 Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Das Unternehmen hat keinem Vorstandsmitglied einen Kredit gewährt. Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit Den Vorstandsmitgliedern sind keine Zusagen über eine betriebliche Altersversorgung gemacht worden. Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung festgelegt, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten dürfen. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 Gewährte Zuwendungen im Berichtsjahr Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen EUR 1.360.441 (Vorjahr: EUR 1.201.644). Alexander Welzhofer hat in 2015 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH zudem einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55. In der nachstehenden Tabelle sind gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Gesamtvergütungen (DCGK) des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Zielwerte für die einjährige und die mehrjährige variable Vergütung angegeben. Ergänzend wurden als Überleitung zu den nach den Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelten Gesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder die tatsächlich für das Geschäftsjahr 2015 zugesagten einjährigen und mehrjährigen variablen Vergütungen ausgewiesen. scroll
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Zufluss für das Berichtsjahr Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss im beziehungsweise für das Geschäftsjahr 2015 aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung sowie mehrjähriger variabler Vergütung und Versorgungsaufwand aus. Abweichend von der vorstehend dargestellten, für das Geschäftsjahr 2015 gewährten, mehrjährigen variablen Vergütung beinhaltet diese Tabelle den tatsächlichen Wert aus in Vorjahren gewährten und im Geschäftsjahr 2015 zugeflossenen, mehrjährigen variablen Vergütungen. scroll
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Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats sind: • Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln • Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender) (bis 30. April 2015) • Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, München Vergütung des Aufsichtsrates Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Über die satzungsmäßige Vergütung hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine Nebenleistungen. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt. Die satzungsmäßige Vergütung ergibt sich wie folgt: scroll
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle). CMS Hasche Sigle und verbundene Unternehmen erbrachten im Geschäftsjahr 2015 verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür TEUR 73 Honorarleistungen in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 73). Herr Kucera (Kucera & Hüttner GmbH) berechnete im Geschäftsjahr 2015 neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 26 für die Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid Gruppe (davon aufwandswirksam: TEUR 26). D&O Versicherung Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für die Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsratsmitglieder. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die versicherten Personen bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex ist in der Versicherung ein Selbstbehalt zu Lasten der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen. Minderheitsgesellschafter Die Abfindungsvereinbarung mit Minderheitsgesellschaftern sieht folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor: scroll
Aufgrund einer Anpassung an steuerliche Erfordernisse wurde im Vorjahr der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für Hans Dieter Henseleit bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019 verlängert. IV. Übernahmerelevante Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht Kapital- und Stimmrechtsstruktur Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2015 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je EUR 1,00 je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Nach den zum 31. Dezember 2015 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen und Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar: scroll
Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat. Satzungsänderungen Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots Bei einem Kontrollwechsel sieht die im Jahr 2012 geschlossene Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium vor, dass beide Vertragsparteien über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen Einigung erzielen. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels abgeschlossen. Dies betrifft auch eventuelle Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern. Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 bis 5 der Satzung geregelt. Genehmigtes Kapital Genehmigtes Kapital 2015/I Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang. Genehmigtes Kapital 2015/II Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang. Bedingtes Kapital Bedingtes Kapital I Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden. Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang. Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG am 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2020 Aktien der Splendid Medien AG in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, einzeln oder gemeinsam durch die Splendid Medien AG oder durch mit ihr im Sinne des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung für Dritte ausgenutzt werden. Der Erwerb eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 darf auch unter Einsatz von Derivaten durchgeführt werden beziehungsweise dürfen Derivate eingesetzt werden, bei denen sich die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien verpflichtet. Der Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit eines Derivates darf 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien in Ausübung des Derivats nicht nach dem 15. Juni 2020 stattfindet. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Splendid Medien AG, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern und zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zur Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, zur Verwendung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zur Veräußerung an Dritte oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sowie zur Einziehung. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang. V. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 289a HGB wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. VI. Nachtragsbericht Am 29. Januar 2016 übernahm die Splendid Medien AG über ihre Tochtergesellschaft Splendid Entertainment GmbH, Köln, einen Mehrheitsanteil von 60 % an der Joker Productions GmbH, Kiel (im Folgenden: „Joker“), mit der Option, die restlichen 40 % der Anteile an dieser Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt vollständig zu erwerben. Joker entwickelt und realisiert TV-Formate sowie Werbe- und Imagefilme mit Schwerpunkt im Bereich von non-fiktionalen TV-Formaten. Der Kaufpreis für den Erwerb des Mehrheitsanteils betrug EUR 3,8 Mio. und wurde in bar geleistet. Die Finanzierung erfolgt über Eigen- und Fremdmittel. Mit dem Erwerb der Gesellschaft wird der in 2015 eingeleitete Aufbau des Geschäftsfeldes TV-Produktion wesentlich forciert. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang. VII. Chancen- und Risikobericht VII. 1 Ziele des Chancen- und Risikomanagementsystems Das primäre Ziel der Splendid Gruppe ist die Umsatzausweitung und die Erreichung eines nachhaltigen positiven Ergebnisses zur Steigerung des Unternehmenswertes. Als eine auch international agierende Unternehmensgruppe ergeben sich für die Splendid Gruppe vielfältige unternehmerische Chancen. Gleichzeitig ist die Splendid Gruppe unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Die Splendid Gruppe strebt ein ausgewogenes Chancen/Risiken-Verhältnis an und erfasst und analysiert dazu die sich aus der Geschäftstätigkeit ergebenden Chancen und Risiken regelmäßig, bewertet und überwacht diese. VII. 2 Organisation des Chancen- und Risikomanagementsystems Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Einzelrisiken identifiziert und transparent aufbereitet. Daraus abgeleitet werden angemessene Steuerungsmaßnahmen, die Integration von geeigneten Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse sowie die kontinuierliche Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung dieser Maßnahmen. Chancen werden im Wesentlichen außerhalb des Risikomanagementsystems erfasst, jedoch teilweise bei den Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung eines Risikos genannt oder direkt im Risiko beschrieben. Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien „wirtschaftliches Verlustpotenzial“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“ bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich überarbeitet und aktualisiert. Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben, wird der Vorstand umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält mindestens zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid Gruppe. Die Konzeption und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements sind Gegenstand der Konzernabschlussprüfung. VII. 3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken Im Rahmen der Risikobetrachtung werden nachfolgende Felder in besonderem Maße analysiert, da sie in direktem Zusammenhang mit der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens stehen: Einkauf und Absatz von Filmlizenzen Bei der Akquisition von Filmlizenzen steht das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen im Vordergrund. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb „Acquisition Proposals“, in denen neben einer projektbezogenen Analyse u.a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich der erwartete wirtschaftliche Erfolg eintritt. Des Weiteren können Verschiebungen von Projekten (Verschiebungen von Materiallieferungen, Änderung von Veröffentlichungszeitpunkten) zu Abweichungen der planmäßigen Umsatz- und Ertragszeitpunkte führen. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen. Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig externen juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Lage auf die Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen. Marktveränderungen im Home Entertainment Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid Gruppe mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass dieser Markt von der Konjunkturlage, insbesondere von der Konsumneigung der Verbraucher, der wirtschaftlichen Lage des Einzelhandels sowie vom technischen Fortschritt abhängig ist. Bisher entfällt der größte Anteil des Home Entertainment Marktes auf physische Bildtonträger. Hinsichtlich des digitalen Vertriebs (Video-on-Demand VoD bzw. Electronic Sell-Through EST) von Filmrechten arbeitet die Splendid Gruppe mit allen wesentlichen Anbietern im deutschsprachigen Raum und Benelux zusammen und betreibt eine eigene VoD/EST-Plattform. Inwiefern sich ein anhaltender Preisdruck bei Bildtonträgern, die Substitution der physischen Bildtonträgerformate DVD und Blu-ray durch digitale Vertriebsformen wie VoD/EST sowie die wirtschaftliche Situation und Preissteigerungserwartungen der Verbraucher auf den zukünftigen Absatz von Home Entertainment-Produkten auswirken, bleibt abzuwarten. TV-Vermarktung Die Splendid Gruppe generiert Umsätze aus der Lizenzierung von Filmen an das Free-TV und Pay-TV sowie Umsätze aus der Produktion von TV-Formaten für Fernsehsender. Werbe- und Gebühreneinnahmen sowie die Anzahl der Abonnenten beeinflussen in erheblichem Maße das Einkaufsbudget der Fernsehsender. Die wirtschaftliche Situation in der Medienlandschaft, darunter mögliche negative Auswirkungen der Konjunkturentwicklung sowie Veränderungen in den Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender mit vergleichsweise längeren Zahlungszielen beeinflussen unter Umständen die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe negativ. Produktpiraterie Die Filmindustrie beklagt seit Jahren die illegalen Downloadmöglichkeiten aus dem Internet. Auch andere Formen der Produktpiraterie wie die Verbreitung illegaler DVD/Blu-ray-Kopien gehen zu Lasten der Filmindustrie, insbesondere der Home Entertainment-Branche. Von Seiten der Industrie wurde eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen, die die Produktpiraterie zunehmend eingrenzen sollen. Generell ist festzuhalten, dass die Produkte der Splendid Gruppe in unterschiedlichem Maße von illegalen Downloads betroffen sind. Die Produkte der Konzerngesellschaften Polyband und WVG mit ihren Special Interest- und Kinderprogrammen unterliegen dabei einem deutlich geringeren Risiko als die Spielfilmprodukte der Splendid Film. Dies ist vornehmlich auf die unterschiedlichen Zielgruppen des jeweiligen Genres zurückzuführen. Die Splendid Gruppe verwendet Kopierschutzsysteme für die DVD- und Blu-ray-Produkte. Daneben verfolgen die Unternehmen der Splendid Gruppe Urheberrechtsverstöße in Internet-Downloadforen. Generell ist das wirtschaftliche Risiko für die Splendid Gruppe als marktkonform zu beurteilen. Währungsrisiken Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u. a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend in Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt. Zinsrisiken Die Splendid Gruppe finanziert Filminvestitionen und Betriebsmittel durch Bankdarlehen. Längere Zeiträume zwischen Bereitstellung und Rückzahlung der Darlehen sind mit Zinsänderungsrisiken behaftet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen. Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr vielmehr vom anhaltend niedrigen Zinsniveau profitiert. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen Die Splendid Gruppe wertet einen großen Teil der erworbenen Lizenzrechte im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum und in den Benelux-Ländern aus. Wirtschaftliche Entwicklungen, insbesondere die Geschäftslage sowie das Zahlungsverhalten der Handelspartner, die für die Splendid Gruppe in Zahlungsausfall oder -verschiebungen resultieren können, werden regelmäßig beobachtet. Größere Forderungen im Home Entertainment werden über eine Forderungsausfallversicherung gesichert. Ein großer Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist zudem über ein individuelles Abrechnungsprozedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert. Finanzierung und Financial Covenants Die Ausstattung mit ausreichendem Kapital für den Erwerb von Filmlizenzen ist für die Splendid Gruppe von entscheidender Bedeutung. Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe seit 2012 überwiegend über eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Die Finanzierung umfasst ein Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit zu einem Festzinssatz sowie flexibel nutzbare Kreditlinien, die auf Basis des Euribor flexibel verzinst werden. Im Dezember 2015 wurde der Kreditrahmen für die Splendid Gruppe mit der Unterzeichnung einer neuen Finanzierungsvereinbarung um EUR 3,0 Mio. erweitert. Per 31. Dezember 2015 verfügte die Splendid Gruppe aus der Finanzierungsvereinbarung über einen Gesamtkreditrahmen von EUR 20,1 Mio., der mit EUR 14,9 Mio. durch das Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Kreditrahmen anrechenbaren Avalkredite beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,2 Mio. und die Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag EUR 0,1 Mio. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung hat sich die Splendid Gruppe u.a. zur Einhaltung von Financial Covenants hinsichtlich Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad und Investitionsumfang verpflichtet. Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjährige Berichterstattung offengelegt. Die Finanzierungsvereinbarung wird auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs in regelmäßigen Abständen angepasst beziehungsweise verlängert. Einzelrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden darüber hinaus im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert. Auf der Grundlage der vorstehenden Erläuterungen sind gegenwärtig keine negativen Auswirkungen auf die Finanzsituation ersichtlich. Die Splendid Gruppe verfügt über eine stabile Finanz- und Liquiditätsstruktur. Schlüsselpersonen-Risiko Der wirtschaftliche Erfolg der Gruppe wird maßgeblich beeinflusst durch das Management und wichtige Know-how-Träger in den Tochtergesellschaften. Ein plötzlicher Wegfall dieser Schlüsselpersonen kann zu einer negativen Beeinflussung der Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften und des Konzerns führen. Die Gesellschaft begegnet dem Risiko mit Vertreterregelungen. Unternehmensbeteiligungen, flache Hierarchien sowie erfolgsorientierte Vergütungsmodelle zielen auf die Arbeitszufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter in den Gesellschaften ab. Rechtliche Risiken Wesentliche rechtliche Risiken sind - bis auf die im Rahmen der Filmverträge genannten allgemeinen Risiken - nicht ersichtlich. Risiken der Tochtergesellschaften Möglichen Risiken der Tochtergesellschaften mit Auswirkung auf den Konzern wird mittels Prognoserechnungen bzw. Forecasts auf Gesamtjahresbasis sowie mittels eines standardisierten monatlichen Berichtswesens begegnet, bei dem Soll/Ist-Abweichungen an den Vorstand berichtet werden. Der Aufsichtsrat wird von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt. Corporate Compliance Zur Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dient eine für alle Gesellschaften der Splendid Gruppe geltende Corporate Compliance-Richtlinie. Der Vorstand und die Geschäftsführer der einzelnen Konzerngesellschaften sind für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich und berichten im Rahmen regelmäßiger Abfragen über mögliche Verstöße. Des Weiteren ist ein Compliance Manager als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen den Prinzipienkatalog eingesetzt. Es sind bisher keine Verstöße gegen die Richtlinie aufgetreten. VII. 4 Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Risiken, denen die Splendid Gruppe ausgesetzt ist, überschaubar und beherrschbar sind. Im Einzelnen sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Die Einschätzung potenzieller Auswirkungen und eines möglichen Eintritts hat sich zum Vorjahr im Wesentlichen nicht verändert. VII. 5 Internes Kontrollsystem (IKS) Primäres Ziel des internen Kontrollsystems der Splendid Medien AG ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben (insbesondere die konzerninternen Steuerungsgrößen wie z.B. Umsatz und EBIT), gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen. Die folgenden Beispiele stehen exemplarisch für die vielfältigen Kontrollprozesse: - Monatliches Berichtswesen, in dem interne Berichte und Auswertungen sowie externe Daten mit Soll/Ist-Analysen für die Entscheidungsträger erstellt werden - Konzerneinheitliche Vorgaben zur Bilanzierung, Bewertung und Kontierung von wesentlichen Sachverhalten - Organisatorische Maßnahmen in Verbindung mit Zugriffsberechtigungen auf Rechnungslegungs- und Finanzsysteme sowie Schutzmaßnahmen für weitere vertrauliche Daten - Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen in wichtigen Funktionsbereichen - Vier-Augen-Prinzip beim Berichtswesen sowie im Rahmen der Abschlussprozesse - Entscheidungs- bzw. Kontrollfunktion des Vorstands bzw. der Geschäftsführung der Tochtergesellschaften bei wesentlichen Geschäftsvorfällen Die Splendid Gruppe legt daneben jährlich in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zusätzliche Prüfungsgegenstände im Rahmen des Risikomanagements/Internen Kontrollsystems fest. Die Prüfungen werden in der Regel durch unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden im Rahmen des Risikomanagements ausgewählte Geschäftsprozesse einer Revision unterzogen und - sofern erforderlich - optimiert. Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Chan-cen/Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionsfähig sein oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. VIII. Prognosebericht Die Konjunkturaussichten für den Kernmarkt der Splendid Gruppe in Deutschland sind insgesamt weiter positiv. Auch die Wirtschaft in den Niederlanden und Belgien erholt sich wieder. Die hohe bzw. steigende Erwerbstätigkeit und steigende verfügbare Einkommen der Haushalte sorgen für Wachstumsimpulse, die sich positiv auf den Medienkonsum auswirken dürften. Auf Basis der Jahreszahlen 2015 im Home Entertainment und der anhaltend positiven Konsumneigung der Verbraucher blickt die deutsche Medienbranche zuversichtlich auf das Jahr 2016. In den Sommermonaten werden jedoch die Großereignisse Fussball-EM und Olympische Spiele die Umsatzentwicklungen in den Marktsegmenten Kino und Home Entertainment temporär negativ beeinflussen. Der Umsatz mit physischen Bildtonträgern (DVD, Blu-ray) aus dem Kaufsegment des Home Entertainment Marktes bleibt auch in 2016 das mit Abstand wichtigste Marktsegment. Die Bedeutung von digitalen Angeboten im Home Entertainment und im Fernsehen wird allerdings weiter zunehmen. Die Aussichten für den Kinomarkt sind auch für das Jahr 2016 positiv. Die Splendid Gruppe plant für das Jahr 2016 mit steigenden Umsätzen im Segment Content, vorwiegend aus dem neuen Geschäftsfeld TV-Produktion. Daneben werden auch steigende Umsätze aus dem Kinobereich erwartet, insbesondere auch aus der Veröffentlichung von Kinotiteln in Benelux. Im Segment Services wird mit einem Umsatz auf dem Niveau des Vorjahres geplant. Die wesentlichen Grundlagen für die Umsatzplanungen der beiden operativen Segmente sind wie folgt: Segment Content: In der Auswertungsstufe Kino erwarten wir für das Jahr 2016 Umsatzzuwächse aus der Veröffentlichung von insgesamt 15 Kinofilmen, davon 5 Titel mit Veröffentlichungen ausschließlich in Benelux. Anfang Februar wurde das Kinojahr mit dem Horrortitel „The Forest“ begonnen, der die gesteckten Besuchererwartungen erfüllt hat. Ende März startet die Komödie „Rock the Kasbah“. Für die zweite Jahreshälfte sind dann u.a. der Action-Thriller „Criminal“, der Science-Fiction Titel „Beyond Skyline“ sowie der Thriller „Sleepless Night“ (nur in Benelux) eingeplant. Im Jahresverlauf sind weitere Kinoveröffentlichungen aus den Bereichen Thriller, Komödie, Animation und Familienunterhaltung vorgesehen, mit denen insgesamt ein breites Publikumsspektrum angesprochen wird. Die Auswertungsstufe Home Entertainment bleibt der wichtigste Umsatzträger in der Splendid Gruppe. Für 2016 wird mit der Auswertung einer breiten Palette von Spielfilmen sowie Special Interest-Angeboten geplant. Auf Basis des aktuellen Veröffentlichungskalenders rechnen wir mit einem Umsatz in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2015. In unserem Hauptmarkt Deutschland wollen wir unsere bedeutende Marktstellung festigen und auch in Österreich, der Schweiz und in Benelux planen wir weiterhin eine starke Präsenz. Der Umsatz mit physischen Bildtonträgern auf DVD und Blu-ray bleibt trotz rückläufiger Marktentwicklung die wichtigste Erlösquelle. Die internetbasierten Vertriebswege VoD und EST werden wir über die Zusammenarbeit mit iTunes, unserem eigenen Streaming-Portal Videociety sowie allen weiteren relevanten Anbietern weiter fortentwickeln. Hier erwarten wir ein Wachstum gegenüber dem Vorjahr. Im TV-Lizenzbereich, der neben Free-TV auch Pay-TV Rechte beinhaltet, erwarten wir weiterhin hohe Umsatzbeiträge aus bereits kontrahierten Verträgen. Der Umsatz in 2016 wird jedoch unter dem sehr hohen Niveau des Vorjahres liegen. Für das neue Geschäftsfeld TV-Produktion planen wir insbesondere mit größeren Umsatzbeiträgen aus der Auftragsproduktion von non-fiktionalen Formaten. Die Umsatzerwartungen für das neue Geschäftsfeld liegen in einer Bandbreite von EUR 9 Mio. bis EUR 11 Mio. Segment Services: Für das Segment Services plant die Splendid Gruppe mit steigenden Umsatzerlösen aus dem Geschäftsfeld Digitalisierung/Neue Medien, während sich die Umsatzentwicklung im Geschäftsfeld Synchronisation voraussichtlich leicht abschwächen wird. Insgesamt rechnet der Vorstand mit einem Umsatzbeitrag auf dem Niveau des Vorjahres. Der Schwerpunkt im Geschäftsfeld Digitalisierung/Neue Medien wird zunehmend auf Dienstleistungen für die Bereiche VoD/EST verlagert. Zusätzlich sorgen neue Dienstleistungen im Portfolio für weitere Chancen und die Umsatzerwartungen sind entsprechend positiv. Das Premastering für die Blu-ray und DVD bleibt weiterhin ein wichtiger Umsatzträger. Der Wettbewerbsdruck insbesondere im Premastering ist jedoch weiterhin hoch. Im Geschäftsfeld Synchronisation werden 2016 die erfolgreichen Geschäftsbeziehungen mit Bestandskunden fortgeführt. Die Synergien an den beiden Standorten Köln und Berlin ermöglichen die Erschließung von neuen Kundenkreisen. Auch im Geschäftsfeld Synchronisation bleibt der Wettbewerbsdruck aber unverändert hoch. Gesamtausblick Auf Basis der Segmentumsatzplanungen erwartet der Vorstand für 2016 einen Konzernumsatz in einer Bandbreite von EUR 64 Mio. bis EUR 69 Mio., was einer Umsatzsteigerung von 13 % bis 21 % entspricht. Auf der Kostenseite sind insbesondere in Relation zur Umsatzentwicklung erhöhte Vertriebsaufwendungen im Zusammenhang mit den vorgesehenen Kinoveröffentlichungen geplant. Die Herstellungs- und Verwaltungskosten werden voraussichtlich unterproportional zum Umsatz steigen, die hier geplanten Kostensteigerungen entfallen vorwiegend auf das neue Geschäftsfeld TV-Produktion. In der Planung wurde zudem eine weitere Aufwertung des US-Dollars berücksichtigt, was insbesondere zu erhöhten Filmabschreibungen für neue Filmtitel führt. Durch die vorgesehenen Umsatzsteigerungen erwartet der Vorstand für 2016 insgesamt eine weitere Verbesserung der Ertragskraft und prognostiziert für 2016 ein operatives EBIT in einer Bandbreite von EUR 4 Mio. bis EUR 5 Mio. Aus der Unternehmensplanung ergibt sich im Vergleich zum Geschäftsverlauf 2015 für die erste Jahreshälfte zunächst ein Rückgang des EBIT, entsprechend ist dann für die zweite Jahreshälfte eine deutliche Verbesserung des EBIT vorgesehen. In 2016 werden die eingeleiteten Programmstrategien weiter fortgeführt und es wird verstärkt in Film- und Programmtitel unterschiedlicher Genres und Formate mit einer breiten demografischen Zielgruppe investiert. Das Investitionsvolumen wird voraussichtlich in einer Bandbreite zwischen EUR 23 Mio. bis EUR 27 Mio. liegen. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow sowie aus dem bestehenden Kreditrahmen. Wesentliche Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Anlieferung und Veröffentlichung der erworbenen Spielfilme sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite können deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen trotz entsprechender Kurssicherungsmaßnahmen einen starken Einfluss auf diese Ergebnisprognose haben. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter „VII. 3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken“ in diesem Konzernlagebericht. Die Splendid Gruppe plant, die ertragsorientierte Wachstumsstrategie auch in den Jahren ab 2017 fortzuführen. Schwerpunkte sind dabei die kontinuierliche Ergänzung und Ausweitung unseres attraktiven Inhalte- und Dienstleistungsangebotes sowie die erfolgreiche Fortsetzung unserer Strategien im Bereich der digitalen Angebote und Services. Als integrierter Medienkonzern mit Expertise sowohl bei der Inhalte-Verwertung wie auch bei der technischen Umsetzung in neue Medien sehen wir uns nach wie vor sehr gut positioniert, um den schrittweisen Wandel vom stationären zum internetbasierten Angebot erfolgreich zu gestalten. Der Vorstand beurteilt die Geschäftschancen aus den Marktveränderungen in den verschiedenen Geschäftsfeldern unverändert positiv.
Köln, 16. März 2016 Splendid Medien AG Vorstand gez. Andreas R. Klein gez. Alexander Welzhofer gez. Hans-Jörg Mellmann Versicherung des Vorstands gemäß § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs.1 Satz 6 HGBWir versichern nach bestem Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31.12.2015 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, den 16. März 2016 Der Vorstand gez. Andreas R. Klein gez. Alexander Welzhofer gez. Hans-Jörg Mellmann Konzernbilanz zum 31. Dezember 2015der Splendid Medien AG, KölnAktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015der Splendid Medien AG, Kölnscroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015der Splendid Medien AG, Kölnscroll
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2015der Splendid Medien AG, Kölnscroll
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2015der Splendid Medien AG, Kölnscroll
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2015der Splendid Medien AG, Köln1. Allgemeine Angaben Die Splendid Medien AG ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz an der Alsdorfer Str. 3 in 50933 Köln und ist im Handelsregister unter Nummer HR B 31022 eingetragen. Die Gesellschaft ist im geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Splendid Medien AG stellt als Muttergesellschaft der Splendid Gruppe nach § 315a HGB diesen Konzernabschluss auf. Die Splendid Gruppe ist ein integrierter Medienkonzern, dessen operative Geschäftstätigkeit in die Segmente Content und Services unterteilt ist. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on- Demand VoD, Electronic Sell-Through EST), die Vermarktung von Edutainment-Programmen und Musikinhalten sowie die Film- und TV Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht. 2. Grundlagen der Rechnungslegung Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 ist nach den zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2015 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle für das Geschäftsjahr 2015 geltenden Auslegungen und Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRSIC) wurden angewendet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR). Dabei werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännisch auf- oder abgerundet. 2.1 Änderungen der anzuwendenden Standards und Interpretationen Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen bzw. überarbeiteten Standards resultieren. Im Geschäftsjahr 2015 erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften scroll
*Für Jahresabschlüsse, die am oder nach diesem Datum beginnen. IFRIC 21 „Abgaben“ IFRIC 21 betrifft Unternehmen, die zur Zahlung von öffentlichen Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich des IAS 12 fallen, verpflichtet sind. Zielsetzung des IFRIC 21 ist, die derzeit in der Praxis existierenden Bilanzierungsunterschiede hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfassung von Zahlungsverpflichtungen durch die erstmalige Definition eines verpflichtenden Ereignisses zu beseitigen. Annual Improvement Project des IASB 2011-2013: IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse: Der Anwendungsbereich des IFRS 3 wird angepasst und schließt zukünftig - analog zu IFRS 11 - die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen aus. IFRS 13 - Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Es wird klargestellt, dass die Portfolioausnahme auch für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten anwendbar ist, die zwar nach IAS 39 oder IFRS 9 wie Finanzinstrumente bilanziert werden, aber nicht den Definitionen von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten in IAS 32 entsprechen. Aus der Anwendung dieser Standards bzw. Interpretationen ergeben sich im Berichtszeitraum keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe. Vom IASB verabschiedete, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften Im Geschäftsjahr 2015 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war. Die Anwendung dieser Standards setzt die zum Teil noch ausstehende Anerkennung durch die EU Kommission voraus. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften: scroll
Annual Improvement Project des IASB 2010-2012: IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütungen“: Die Änderung betrifft eine Klarstellung zu den Definitionen „Ausübungsbedingungen“ und „Marktbedingungen“ und fügt darüber hinaus eigenständige Definitionen für „Leistungsbedingungen“ und „Dienstbedingungen“ hinzu. Leistungsabhängige Bedingungen müssen durch den Mitarbeiter beeinflussbare Größen sein, wie z. B. Umsatz, EBIT oder Aktienkurs des eigenen Unternehmens. Dienstbedingungen zeichnen sich dadurch aus, dass diese ausschließlich an eine bestimmte Verweildauer im Unternehmen geknüpft sind. Die Abgrenzung der einzelnen Ausübungsbedingungen nach Dienstbedingungen, marktbezogenen und sonstigen Leistungsbedingungen hat Auswirkungen auf die Bewertung einer anteilsbasierten Vergütung. IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“: Bedingte Gegenleistungen, die als Vermögenswert oder Schuld klassifiziert werden, sind zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Diese Folgebewertung ist unabhängig davon, ob es sich bei der Gegenleistung um ein Finanzinstrument im Sinne des IFRS 9 bzw. IAS 39 oder einen nicht finanziellen Vermögenswert bzw. eine nicht finanzielle Schuld handelt. IFRS 8 „Geschäftssegmente“: Ein Unternehmen hat bei der Zusammenfassung von Geschäftssegmenten zu einem berichtspflichtigen Segment offenzulegen, anhand welcher Ermessensentscheidung das Management die Segmentierung vorgenommen hat. In diesem Zusammenhang ist auch eine Kurzbeschreibung der einzelnen zusammengefassten Segmente gefordert. Zudem muss eine Überleitung der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte auf das Gesamtvermögen des Unternehmens nur dann erfolgen, wenn die Vermögenswerte des Segments auch für interne Zwecke dem Management gemeldet werden. IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“: Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten kann auch weiterhin auf die Abzinsung verzichtet werden, solange die Auswirkungen hieraus nicht wesentlich sind. Trotz der Abschaffung der Erleichterungsvorschrift für kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Einführung des IFRS 13, findet für die Beurteilung das allgemeine Wesentlichkeitskriterium des IAS 8 Anwendung, so dass auf eine Diskontierung bei unwesentlichen Zinseffekten verzichtet werden kann. IAS 16/IAS 38 „Sachanlagen / Immaterielle Vermögenswerte“: Bei der Neubewertung eines Vermögenswerts wird die Änderung des Bruttowerts nach derselben Methode wie die Nettobuchwertänderung ermittelt. Die kumulierten Abschreibungen ergeben sich als Differenz zwischen Brutto- und Nettobuchwert. IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“: Durch die Änderung wird der Kreis der nahe stehenden Personen um solche erweitert, die Managementdienstleistungen für das berichtende Unternehmen oder das Mutterunternehmen erbringen. Diese Personen gelten auch dann als nahe stehende Personen, wenn sonst keine weiteren rechtlichen oder persönlichen Beziehungen zum berichtenden Unternehmen bestehen. Änderungen an IAS 16 und IAS 38 „Klarstellung der zulässigen Abschreibungsmethode“ Der geänderte IAS 16 stellt klar, dass umsatzbasierte Abschreibungsmethoden für Sachanlagen nicht sachgerecht sind. Durch die Änderung an IAS 38 wird die widerlegbare Vermutung eingeführt, dass Umsatzerlöse keine angemessene Basis für die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten darstellen. Diese Vermutung kann nur in den folgenden beiden Fällen widerlegt werden: a) Wenn der immaterielle Vermögenswert als Maß für die Umsatzerlöse ausgedrückt werden kann. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn die Vertragslaufzeit einer Konzession zur Förderung von Bodenschätzen nicht an einen bestimmten Zeitraum, sondern an den Gesamtumsatzerlös, den die Förderung der Bodenschätze generiert, geknüpft wäre. b) Wenn Umsätze und Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens stark miteinander korrelieren. Annual Improvement Project des IASB 2012-2014: IFRS 7 „Finanzinstrumente“: Es wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Verwaltung eines übertragenen Finanzinstruments ein fortgesetztes Engagement darstellt und daher angabepflichtig ist. Darüber hinaus sind die Angaben zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden nicht verpflichtend in allen Zwischenberichten nach IAS 34 aufzunehmen. Änderungen an IAS 1 „Angabeninitiative“ Die Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ sind Teil der Angabeninitiative (Disclosure Initiative) des IASB, welche sich aus einer Reihe von Teilprojekten zusammensetzt. Sie beinhalten insbesondere Klarstellungen hinsichtlich: - der Beurteilung der Wesentlichkeit von Abschlussangaben, - der Darstellung von zusätzlichen Abschlussposten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung, - der Darstellung des sonstigen Ergebnisses, das auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfällt, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, - der Struktur von Anhangangaben und - der Darstellung der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden. Insbesondere die Klarstellung, dass das Wesentlichkeitsprinzip auch für die Anhangangaben gilt, könnte zu einer deutlichen Verschlankung des Anhangs führen. IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ Der neue Standard ersetzt IAS 18 „Umsatzerlöse“ und IAS 11 „Fertigungsaufträge“ sowie die dazugehörigen Interpretationen. IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht darin, dass ein Unternehmen Erlöse erfassen soll, wenn die Lieferung von Gütern erfolgt ist bzw. die Dienstleistung erbracht wurde. Dieses Kernprinzip wird im Rahmen des Standards in einem Fünf-Schritte-Modell umgesetzt. Hierzu sind zunächst die relevanten Verträge mit dem Kunden und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Die Erlösrealisierung erfolgt dann in Höhe der erwarteten Gegenleistung für jede separate Leistungsverpflichtung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen. Darüber hinaus enthält IFRS 15 detaillierte Anwendungsleitlinien zu einer Vielzahl von Einzelthemen (z.B. Vertragsänderungen, Veräußerungen mit Rückgaberecht, Behandlung von Ver-tragskosten, Verlängerungsoptionen, Lizenzerlösen, Prinzipal-Agent-Beziehungen, Bill-und-Hold-Vereinbarungen, Konsignationsvereinbarungen etc.). Zudem wird der Umfang der Anhangangaben erweitert. Die Zielsetzung der neuen Angabevorschriften besteht darin, Informationen über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden einschließlich der hieraus resultierenden Zahlungsströme offenzulegen. Die Splendid Gruppe geht davon aus, dass die Umsatzrealisierung weiterhin zeitpunktbezogen erfolgt und erwartet insofern keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus der Anwendung dieses Standards. IFRS 9 „Finanzinstrumente“ Das IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme des Instruments als auch des Geschäftsmodells, in dem das Instrument gehalten wird. Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die nach IAS 39 bestehenden Kategorisierungsvorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen. Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den zu erwartenden Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanzi-ellen Risiken. Ferner werden durch IFRS 9 zusätzliche Anhangangaben erforderlich. Änderungen an IAS 7 „Angabeninitiative“ Mit den Änderungen an IAS 7 wird klargestellt, welche Veränderungen im Fremdkapital als Ergebnis von Finanzierungstätigkeiten anzugeben sind. Die Änderung hält auch fest, dass diese Vorschriften ggf. auch für Veränderungen im Finanzvermögen gelten. Änderungen an IAS 12 „Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste“ Mit den Änderungen sollen Unklarheiten bzgl. des Ansatzes latenter Steueransprüche aus zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten behoben werden. Von der Möglichkeit, vom IASB bereits verabschiedete Standards/Interpretationen vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht. Ob und inwieweit sich aus den zukünftig anzuwendenden neuen/geänderten Standards bzw. Interpretationen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben werden, wird aktuell geprüft. 2.2 Konsolidierung In den Konzernabschluss wurden neben dem Mutterunternehmen Splendid Medien AG die folgenden Tochterunternehmen einbezogen: scroll
Die Splendid Medien AG übt als Holdinggesellschaft zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe aus, darunter Finanzen, Controlling, Organisation, EDV, Unternehmenskommunikation und Investor Relations. Die Splendid Film GmbH (100 %), Köln, erwirbt Filme auf dem Weltmarkt und vermarktet die Filme vornehmlich im deutschsprachigen Raum und in den Benelux-Ländern. Die Polyband Medien GmbH (100 %), München, erwirbt Programme im Bereich Special Interest, TV Serien und Family-Entertainment und wertet diese im deutschsprachigen Raum über die gesamte Wertschöpfungskette aus. Die Polyband Medien GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Early Learning Group GmbH (100 %), Hamburg, erwarb, produzierte und vermarktete Edutainment-Programme im Familien-Umfeld. Die Verwertungsrechte der Edutainment-Produkte wurden an die WVG Medien GmbH veräußert. Über die WVG Medien GmbH (90 %) in Hamburg vertreiben Splendid Film und Polyband ihre Blu-ray- und DVD-Programme. Die WVG Medien vertreibt auch ein eigenes Programm und übernimmt darüber hinaus den Vertrieb von Blu-ray Discs und DVDs für weitere Unternehmen. Der zwischen der WVG Medien GmbH und der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft bestehende Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag sieht eine Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Alexander Welzhofer vor, in der eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55 festgeschrieben ist. Die eNterActive GmbH (85 %) in Hamburg erbringt digitale Dienstleistungen für die nationale und internationale Medienindustrie, darunter Erstellung von Mastern für die Blu-ray- und DVD-Produktion, Digitalisierung und Archivierung von Spielfilmen und TV-Programmen, digitale Distribution von Video-on-Demand (VoD)-Daten an VoD-Provider sowie Aufbau und Betrieb von VoD-Portalen. Die eNterActive GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Hans Dieter Henseleit, sieht eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 58 vor. Die Splendid Synchron GmbH (100 %), Köln, synchronisiert fremdsprachige Filme und TV-Serien und überarbeitet diese tontechnisch. Die Splendid Synchron GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Videociety GmbH (100 %) in Köln betreibt eine Video-on-Demand-Plattform. Die Splendid Entertainment GmbH (100 %) in Köln betreibt Entwicklung, Herstellung sowie Verwertung und Vermarktung von TV-Unterhaltungsprogrammen, Kino- und Fernsehfilmen. Am 27. August 2015 wurde die Splendid Produktion GmbH umfirmiert in die Splendid Entertainment GmbH. Die Anteile an der Splendid Entertainment GmbH wurden am 18. Dezember 2015 von der Splendid Medien AG an die Splendid Film GmbH veräußert. Unternehmen, die von der Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen Die Polyband Medien GmbH, München, die Splendid Synchron GmbH, Köln, sowie die eNterActive GmbH, Hamburg, nehmen für ihre Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2015 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch, die Polyband Medien GmbH, München, darüber hinaus auch bezüglich der Aufstellung des Lageberichts. Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 alle Unternehmen einbezogen, die von der Splendid Medien AG als Mutterunternehmen beherrscht werden. Das Mutterunternehmen beherrscht ein Beteiligungsunternehmen dann, wenn es alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt: - die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben), - eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und - die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Splendid Medien AG aufgestellt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Die Kapitalkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt grundsätzlich durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Fair Value der übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Zeitpunkt ihres Erwerbes (Erwerbsmethode). Verbleibende Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Er wird beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, in den Folgeperioden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen. scroll
Die aus der Erstkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden bis zum Geschäftsjahr 2004 über 20 Jahre entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Der Konzern überprüft seitdem gemäß IFRS 3 jährlich jeweils zum Geschäftsjahresende die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte anhand des Nutzungswertes. Die Überprüfung erfolgt auf Basis von prognostizierten Cashflows der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Tochterunternehmen), die aus der vom jeweiligen Management vorgelegten 5-Jahres-Planung abgeleitet werden. Im 5-Jahres-Zeitraum wurde auf Basis von quantifizierbaren Einzelprojekten oder Segmenten die Planrechnung abgeleitet. Nach dem 5-Jahres-Zeitraum werden gleichbleibende Cashflows mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 2 % unterstellt. Der Wert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde dann aus den Cashflows unter Zugrundelegung eines Diskontierungssatzes von 9 % nach Steuern ermittelt. Nach dem oben erläuterten Verfahren war keine Wertberichtigung notwendig. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich dann als Differenz aus dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Einmal, auch unterjährig, erfasste Wertminderungsaufwendungen können in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht mehr aufgeholt werden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geht der Vorstand nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen aus. Beseitigungen von Schätzunsicherheiten werden nicht erwartet. Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden ebenso wie Zwischengewinne eliminiert. Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der funktionalen Währung bewertet, die der Währung des wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen operiert, entspricht. Die Berichtswährung des Konzernabschlusses ist der Euro. Er stellt die funktionale Währung des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen dar. 2.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des vorliegenden Konzernabschlusses wurden, mit Ausnahme der Änderungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Standards, gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Bilanz ist nach Fälligkeiten gegliedert, die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte haben eine Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren. Segmentberichterstattung Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger in der Splendid Gruppe ist der Vorstand der Splendid Medien AG, der für die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente und die Überprüfung der Ertragskraft zuständig ist. Der Hauptentscheidungsträger betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht. Die Splendid Gruppe berichtet über zwei operative Segmente (Content und Services). Währungsumrechnung Fremdwährungstransaktionen werden mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Für monetäre Vermögenswerte und Schulden, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben wird, erfolgt die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt. Folgende Kurse waren für die Währungsumrechnung im Konzern maßgebend: scroll
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls berechnet. Sachanlagevermögen Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um plan- und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Fremdkapitalkosten werden ohne Rücksicht auf die Verwendung des Fremdkapitals in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Vermögenswerte, die aufgrund des Vorliegens von Finanzierungsleasing der Gesellschaft zuzurechnen sind, wurden nach IAS 17 mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Für die Ermittlung der Barwerte wurden die den jeweiligen Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Zinssätze als Abzinsungssätze verwendet. Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Vermögenswerte, die durch Finanzierungsleasing entstehen, werden linear pro rata temporis unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 13 Jahren abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen der nicht aufgrund bestehender Leasingverträge aktivierten Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 werden seit dem Jahr 2008 über einen jahresbezogenen GWG Pool über 5 Jahre linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn die Vermögenswerte einen zukünftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden um planmäßige und gegebenenfalls um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode i. d. R. über 3 bis 5 Jahre vorgenommen. Es liegen nur entgeltlich erworbene Vermögenswerte und Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer vor. Des Weiteren sind Firmenwerte aktiviert, die gemäß IFRS 3 nicht abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft werden. Filmvermögen Unter dieser Position werden sowohl erworbene Rechte an Fremdproduktionen und geleistete Anzahlungen auf Filmrechte als auch Herstellungskosten für Filme, die innerhalb der Splendid Gruppe produziert wurden (Eigenproduktionen), ausgewiesen. In Ermangelung branchenspezifischer Vorschriften nach IFRS erfolgte die Bewertung nach allgemeinen Grundsätzen. Das Filmvermögen enthält vorwiegend Auswertungsrechte an fremdproduzierten Filmen, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden. Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden ggf. vermindert um Zuschüsse oder bedingt rückzahlbare Darlehen aus Projektförderungen. Die im Filmvermögen ausgewiesenen von Dritten erworbenen Filmrechte werden im Zeitpunkt der technischen Abnahme des Filmmaterials mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe einer verwertungsabhängigen Abschreibungsmethode, die den Wertverzehr der genutzten Filmrechte im Zeitablauf in Abhängigkeit von den erzielbaren Verwertungsergebnissen darstellt. Die Bilanzierung beruht hierbei auf den Erfahrungen und Einschätzungen der Geschäftsführung über die Auswertungsmöglichkeiten der Lizenzen. Der Zeitraum der Erlösschätzung, der Basis für die Berechnung der Abschreibung ist, wurde dabei in der Regel auf maximal 10 Jahre beschränkt. Im Regelfall des Vollrechtserwerbs erfolgt bei Auswertung der Filmrechte im DVD/Blu-ray-Verleih-/ DVD/Blu-ray-Kaufgeschäft eine Abschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten. Bei Veräußerung der TV-Rechte werden Abschreibungen in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten verrechnet. Bei Verwertung der Pay-TV-Rechte werden 10 % als Abschreibungen im Aufwand erfasst. Für die Free-TV-Rechte erfolgt dann eine Abschreibung in Höhe von 70 %, da die Verwertung von Pay-TV-Rechten die Free-TV-Abschreibung um jene 10 % kürzt. Für die Auswertungsstufe „Kino“ wird eine Abschreibung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten verrechnet. Das entsprechende Abschreibungsvolumen wird auf der Auswertungsstufe „TV-Rechte“ gekürzt. Abweichend von der vorgenannten Abschreibungsmethode erfolgt für niedrigpreisige Filme, die nur einen verhältnismäßig geringen Erlös aus der TV Verwertung im Vergleich zu den erwarteten Erlösen aus der gesamten Auswertungskette des Filmes erwarten lassen, bei Auswertung der Filmrechte im DVD/Blu-ray-Geschäft eine Abschreibung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten. Bei Veräußerung der TV-Rechte werden ebenfalls Abschreibungen in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten verrechnet. Wird erkannt, dass eine Abschreibung nach den vorgenannten Regeln nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führt, werden dem tatsächlichen Auswertungsverlauf entsprechende Anpassungen vorgenommen. Von diesen Abschreibungsregeln ausgenommen ist die Lernspielreihe „Ben & Bella“. Die Abschreibung erfolgt vor dem Hintergrund der erwarteten Nutzung linear über einen Zeitraum von zehn Jahren. Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Wenn die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert durch die geschätzten Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten eines Films unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Anfalls nicht gedeckt sind, wird eine Abschreibung auf den Nutzungswert vorgenommen. Zu weiteren Informationen wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen. Fremdkapitalkosten, die direkt einer Eigenproduktion oder dem Erwerb eines Filmrechtes zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungskosten des entsprechenden Vermögenswertes nach IAS 23 aktiviert. Bemessungsgrundlage für diese Aktivierung hierbei sind Filminvestitionen nach dem 1. Januar 2009, wenn sich der Zeitraum der Anschaffung von Anzahlung bis Schlussrechnung über mehr als 1 Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Außerplanmäßige Abschreibungen Ein Unternehmen hat gemäß IAS 36 an jedem Bilanzstichtag und auch zusätzlich dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, zu untersuchen, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Wenn sein Buchwert diesen Betrag übersteigt, wird ein Vermögenswert ergebniswirksam wertgemindert. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus beizulegendem Wert abzüglich Verkaufskosten und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme, die durch die fortlaufende Nutzung des Vermögens-werts erwartet werden. Zu jedem Bilanzstichtag ist zu beurteilen, ob eine Wertminderung weiterhin besteht. Sind die Gründe für die außerplanmäßige Wertminderung entfallen, werden Zuschreibungen bis zu dem Betrag vorgenommen, der sich ergeben hätte, wenn die außerplanmäßige Abschreibung nicht vorgenommen worden wäre. Letzteres gilt nicht für Geschäfts- oder Firmenwerte. Vorräte Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten korrigiert um Wertminderungen am Bilanzstichtag bewertet. Der hierbei zu Grunde gelegte Nettoveräußerungswert ergibt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der voraussichtlich noch anfallenden Produktionskosten sowie geschätzter Vertriebskosten. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, so wird die vorgenommene Abschreibung rückgängig gemacht. Bei den enthaltenen fertigen Erzeugnissen und Waren handelt es sich im Wesentlichen um DVDs und Blu-rays. Bei den enthaltenen unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Vorleistungen für Produktionsdienstleistungen. In die Herstellungskosten sind direkt zurechenbare Material- und Fertigungskosten eingeflossen, Fertigungsgemeinkosten sind hierbei von untergeordneter Bedeutung. Beim Wertansatz der fertigen Erzeugnisse und Waren sind stufenweise Abwertungen unter Berücksichtigung der Lagerreichweiten eingeflossen. Sonderabverkauf über Postenware wird geplant zu abgewerteter Marge. Insofern sind darüber hinaus keine weiteren Abwertungsrisiken anzusetzen. Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte der Splendid Gruppe umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert sowie sonstige zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten sowie derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert. Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Held to Maturity“ liegen ebenso wie finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die unter die „Fair Value Option“ fallen, nicht vor. Leasingverträge, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist und aufgrund eines Finanzierungsleasings eine Leasingverbindlichkeit besteht, werden entsprechend IAS 39.2 nicht als Finanzinstrument klassifiziert. Lediglich in Bezug auf die Ausbuchung findet IAS 39 Anwendung. Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt bei Kauf oder Verkauf zum Handelstag, d. h. dem Tag, an dem eine Verpflichtung zum Kauf bzw. Verkauf eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit eingegangen wurde. Finanzielle Vermögenswerte Die finanziellen Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden die finanziellen Vermögenswerte je nach Kategorie, der sie angehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte auf Grundlage der für die Bewertung verwendeten Daten nach der dreistufigen Hierarchie des IFRS 13: - Auf aktiven Märkten notierter Börsen- oder Marktpreis (Stufe 1) - Börsen- oder Marktpreis auf einem aktiven Markt für ähnliche Finanzinstrumente oder andere Bewertungstechniken auf Basis beobachtbarer Marktdaten (Stufe 2) - Bewertungstechniken, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten) (Stufe 3) Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfolgt ist: - die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, - der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt, übernommen und dabei entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht bzw. Kontrolle an dem Vermögenswert übertragen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Liquide Mittel) Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Bankguthaben und Termingelder, deren Gesamtlaufzeit weniger als 3 Monate beträgt. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ausländische Valuten werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Forderungen Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte) sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert, welcher in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt, unter Berücksichtigung von Transaktionskosten; an den Folgestichtagen werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, bei längerfristigen Vermögenswerten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Bei Forderungen, bei denen erkennbare Risiken bestehen, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen, die auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst werden. Anzeichen hierfür sind verspätete oder stockende Zahlungseingänge, Insolvenzen sowie Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit fehlenden oder nicht werthaltigen Sicherheiten. Zudem werden Erfahrungswerte der Vergangenheit bei der Bewertung der Forderungen berücksichtigt. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten rückgängig gemacht. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Einzelwertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Die Forderungen sind überwiegend kurzfristig und haben eine Laufzeit von unter drei Monaten. Wesentliche langfristige finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht. Wesentliche Zinsrisiken bestehen für diese Kategorien nicht. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten (Darlehensverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten) werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich etwaiger Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Differenzen bei den Verbindlichkeiten zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug der Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit des Darlehensvertrages grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode (Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes) verteilt und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Verbindlichkeiten werden als langfristig klassifiziert, sofern der Vertrag eine Tilgung nach 12 Monaten vorsieht. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Der beizulegende Zeitwert der vorliegenden langfristigen festverzinslichen Darlehen wird im Wesentlichen durch die Zinserwartungen bestimmt, daneben aber unter anderem auch durch die Bonität der Gesellschaft. Ein aktiver Markt für derartige Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Zeitwert dem Buchwert der Verbindlichkeit entspricht. Eine verlässliche Berechnung des beizulegenden Zeitwertes wird als nicht möglich angesehen. Die zukünftigen vertraglich festgelegten Ausgleichsansprüche der Minderheitsgesellschafter stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar (siehe unter Punkt 4.11 „Eigenkapital - Minderheitenanteile“). Angesetzt ist der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Leasingverbindlichkeiten Soweit der Leasingnehmer im Rahmen von Leasingverträgen alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt und somit als wirtschaftlicher Eigentümer gemäß IAS 17 anzusehen ist, wird der Leasinggegenstand bei Vertragsabschluss mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. In entsprechender Höhe wird eine Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing passiviert, die in den Folgeperioden nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird. Die Finanzierungs-Leasingverhältnisse umfassen technisches Equipment der Studioeinrichtungen. Die Anlagen werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben, die passivierten Finanzierungsleasingverträge haben Laufzeiten von bis zu 5 Jahren. Die nicht bilanzierten Operating-Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen geleaste Pkw sowie Büroausstattung. Die Laufzeit der Leasingverhältnisse beträgt in der Regel 3 Jahre. Die künftigen Verpflichtungen aus Leasingzahlungen sind unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen. Alle Leasingverhältnisse basieren auf fest vereinbarten Raten und lauten auf Euro. Zu Handels- bzw. Spekulationszwecken gehaltene derivative finanzielle Vermögenswerte Unter diese Kategorie fallen die Derivate, die nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind (held for trading). Die Splendid Gruppe setzt zur Absicherung gegen Währungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Devisenoptionen und Devisentermingeschäften ein. Währungsrisiken ergeben sich durch Lizenzzahlungen, die in USD denominiert sind. Diese Derivate erfüllen nicht die Voraussetzung von IAS 39 für eine Bilanzierung als Sicherungsgeschäft, obwohl sie bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Sicherung darstellen. Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Gewinne oder Verluste aus der Folgebewertung erfolgswirksam erfasst. Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Handelstag. Devisenoptionen werden erstmalig in Höhe ihrer Optionsprämie als sonstiger finanzieller Vermögenswert oder sonstige finanzielle Verbindlichkeit und nachfolgend mit ihrem Marktwert aktiviert bzw. passiviert. Wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist, wird eine finanzielle Verbindlichkeit erfasst. Der beizulegende Zeitwert der Derivate wird unter Bezugnahme auf aktuelle relevante Marktparameter ermittelt. Laufende und latente Steuern Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften in den Ländern berechnet, in denen die Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften. Latente Steuern werden gemäß IAS 12 für alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet. Aktive latente Steuern aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen sind zu aktivieren, sofern ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung der Verlustvorträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Bei der Berechnung werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach der aktuellen Rechtslage zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Öffentliche Zuwendungen Öffentliche Zuwendungen werden erfasst, wenn mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Es wird zwischen Projektförderungen (Filmherstellung) und Verleihförderungen differenziert. Projektförderungen Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen bzw. Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und Medien BKM (Deutscher Filmförderfonds DFFF) als nicht rückzahlbare Zuschüsse unterschieden. Projektförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Filmstiftung NRW) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung. Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF) Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz vom Buchwert des Films abgesetzt. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Verleihförderungen Bei den Förderungen wird zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtige Darlehen und als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse unterschieden. Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. FilmFernsehFonds Bayern „FFF Bayern“ Richtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung des Filmes eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Sonstige betriebliche Erträge in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der entsprechende Betrag passiviert. Verleihförderung als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse Hierbei handelt es sich um nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher z. B. in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten eines Folgefilms zustehen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für angefallene Aufwendungen. Die gewährten Zuschüsse werden als Sonstige betriebliche Erträge zum Zeitpunkt des Kinostarts des Folgefilms ergebniswirksam erfasst. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 mit dem Betrag angesetzt, der sich aufgrund der bestmöglichen Schätzung des Ressourcenabflusses zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag ergibt. Eine Rückstellung wird angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und dies voraussichtlich zu künftigen Nettozahlungsabflüssen führen wird. Eine Bilanzierung gemäß IAS 37 wird nur dann vorgenommen, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit mehr als 50 % beträgt. Geldleistungsverpflichtungen, für die keine Zinsen zu zahlen sind, werden mit ihrem Barwert angesetzt. Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristiger Natur. Ertrags- und Aufwandsrealisierung Die Konzernunternehmen generieren Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten sowie aus Dienstleistungen für die Film- und Fernsehbranche. Im Rahmen der Verwertung von Filmrechten werden für einen zeitlich und/oder räumlich begrenzten Bereich Nutzungsrechte an Abnehmer vorwiegend in Deutschland und im deutschsprachigen Europa erteilt. Die Konzernunternehmen erzielen hierbei Umsätze aus der Auswertung in Kino, DVD/Blu-ray, VoD/EST bis hin zum Free- und Pay-TV. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Verwertungschancen und Risiken an den Erwerber übergegangen sind, die Höhe der Erträge zuverlässig bestimmt werden kann, der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens hinreichend wahrscheinlich ist und die Konzernunternehmen im Zuge der Veräußerung keine Verpflichtungen mehr zu erfüllen bzw. keine Verfügungsmacht mehr haben. Im Speziellen wird bei der Lizenzierung von Kinorechten der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert. Im Rahmen der DVD/Blu-ray- und TV-Auswertung erfolgt die Realisierung des Umsatzes bei Materialabnahme durch den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung. Im Bereich VoD/EST erfolgt die Umsatzrealisierung bei Download des entsprechenden Inhaltes. Umsätze aus Dienstleistungen im Bereich Audio- und Video-Postproduktion werden bei länger laufenden Projekten nach Fertigstellungsgrad realisiert. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird aufgrund der angefallenen Kosten zum Stichtag im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtprojektkosten ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringlich sind. In 2015 waren Sachverhalte, nach denen die PoC-Methode angewendet werden muss, nicht gegeben. Alle Umsätze werden ohne Umsatzsteuer und gemindert um Retouren, Rabatte und Preisnachlässe ausgewiesen. Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst, ebenso wie Fremdkapitalkosten. Finanzerträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt. Dividendenausschüttungen Die Ansprüche der Anteilseigner aus Dividendenausschüttungen werden in derjenigen Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung der Hauptversammlung erfolgt. 3. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Die Erstellung von Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den Regelungen der IFRS erfordert, dass Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die Einfluss auf die Werte der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres haben. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte innerhalb des nächsten Geschäftsjahres in sich bergen können, werden im Folgenden dargestellt: Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von den Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die hierbei getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren, kann dies zu geänderten Abschreibungsverläufen und Wertminderungen in Folgejahren führen. Diese Aussage bezieht sich auf einen Buchwert des Filmvermögens in Höhe von TEUR 24.596 (i. V. TEUR 26.734). Die Schätzung bezüglich der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist im Hinblick auf ihre künftige Nutzbarkeit davon abhängig, dass zukünftig die von der Gesellschaft im Rahmen der Unternehmensplanung substantiiert prognostizierten positiven steuerlichen Einkommen generiert werden können. Der Buchwert hierfür beträgt TEUR 6.064 (i. V. TEUR 5.833). Hierbei wurde ein Planungshorizont von 5 Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzung der Verlustvorträge wird jährlich an aktualisierte Planungen angepasst. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge werden wie im Vorjahr mit einem langfristig erwarteten Steuersatz von 32,46 % in Ansatz gebracht. Im Geschäftsjahr 2015 wurden insgesamt EUR 0,2 Mio. latente Steuern auf Verlustvorträge hinzuaktiviert, daneben bestehen nicht berücksichtigte Verlustvorträge von EUR 68,2 Mio. für die Körperschaftsteuer und EUR 60,6 Mio. für die Gewerbesteuer. Des Weiteren sind Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vor allem bei der Bemessung von sonstigen Rückstellungen und von Impairments auf Geschäfts- oder Firmenwerte, die Klassifizierung von Leasing sowie bei der Festlegung konzerneinheitlicher Nutzungsdauern von Bedeutung. Die derivativen Finanzinstrumente werden grds. anhand der Market-to-Market-Methode bewertet. 4. Erläuterungen zur Konzernbilanz 4.1 Sachanlagevermögen scroll
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Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sind mit TEUR 236 in den Herstellungskosten (i. V. TEUR 196), mit TEUR 75 in den Verwaltungskosten (i. V. TEUR 85) sowie mit TEUR 1 in den Vertriebskosten (i. V. TEUR 1) enthalten. Die Entwicklung im Vorjahr war folgende: scroll
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4.2 Immaterielle Vermögenswerte scroll
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Bei den zu Anschaffungskosten bewerteten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um erworbene Software, denen eine begrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Die Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 143 (i. V. TEUR 153) in den Verwaltungskosten, in Höhe von TEUR 44 (i. V. TEUR 39) in den Herstellungskosten und in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 1) in den Vertriebskosten enthalten. Der Gesamtbetrag an planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte beträgt im Geschäftsjahr TEUR 499 (i. V. TEUR 475). Außerplanmäßige Abschreibungen fanden im Geschäftsjahr nicht statt. Die Entwicklung im Vorjahr war folgende: scroll
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4.3 Filmvermögen scroll
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Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen in Höhe von TEUR 17.736 von Dritten erworbene Filmrechte. Die Entwicklung im Vorjahr war folgende: scroll
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Da das Filmvermögen sowohl Kriterien des Umlauf- als auch des Anlagevermögens erfüllt, ist es der allgemeinen historischen Bilanzierungspraxis folgend in der Vergangenheit im handelsrechtlichen Einzelabschluss als gesonderte Bilanzposition zwischen Anlage- und Umlaufvermögen bilanziert worden. Als Folge dieser Bilanzierungspraxis sind die historischen Anschaffungskosten für vor dem 31. Dezember 2004 angeschaffte Lizenzen, die zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgeschrieben waren, nicht im Rahmen eines Anlagengitters fortgeführt. Die angegebenen historischen Anschaffungskosten beziehen sich daher nur auf Lizenzen, für die zum 31. Dezember 2004 noch ein Restbuchwert vorhanden war. Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Die Überprüfung der Filmbibliothek zum Jahresende führte im vierten Quartal zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 140 (im vierten Quartal des Vorjahres: TEUR 1.643) sowie zu Wertaufholungen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 0). Im gesamten Berichtsjahr betrugen die außerplanmäßigen Abschreibungen und Verluste auf Filmvermögen TEUR 401 (i. V. TEUR 1.888). Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen. Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden übertragbare Nutzungsrechte des Filmvermögens als Sicherheit abgetreten. 4.4 Geschäfts- oder Firmenwert Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden gemäß IFRS 3 auf Werthaltigkeit überprüft und im Geschäftsjahr nicht außerplanmäßig abgeschrieben. Der Restbuchwert zum Stichtag i. H. v. TEUR 326 ergibt sich aus den historischen Anschaffungskosten von TEUR 5.590 und den kumulierten Abschreibungen von TEUR 5.264. 4.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die liquiden Mittel i. H. v. TEUR 7.832 (i. V. TEUR 7.435) bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten, deren Gesamtlaufzeit jeweils weniger als drei Monate beträgt. Sie sind zum Nennbetrag angesetzt. Ausländische Valuten sind zum Stichtagskurs umgerechnet (siehe auch unter Punkt 2.3. „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Währungsumrechnung“). 4.6 Forderungen und sonstige Vermögenswerte Sonstige Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 9 (i. V. TEUR 9) und stellen finanzielle Vermögenswerte dar. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr und gliedern sich wie folgt: scroll
Die Entwicklung der erfolgswirksam erfassten Wertberichtigungen von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs erfolgt auf Basis erwarteter Cashflows und Bewertungsannahmen des Managements. Die Fälligkeitsanalyse ausgewählter Vermögenswerte zeigt folgendes Bild: scroll
Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über eine Globalzession abgetreten. 4.7 Vorräte scroll
Die Verringerung des Bestandes um TEUR 209 setzt sich aus Minderungen des Bestandes in Höhe von TEUR 101 sowie erhöhten Wertminderungen in Höhe von TEUR 108 zusammen. 4.8 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scroll
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Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 264 (i. V. TEUR 312) und stellen finanzielle Verbindlichkeiten dar. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr und gliedern sich wie folgt: scroll
Unter den Bankverbindlichkeiten werden zum Stichtag kurzfristige Bankkredite von TEUR 12.661 sowie ein Tilgungsdarlehen in Höhe von TEUR 2.229 inklusive Transaktionskosten ausgewiesen. Im Übrigen verweisen wir auf Punkt 6. „Finanzielles Risikomanagement“. Unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten wurde die im Jahr 2010 geschlossene stille Beteiligung bei der Videociety GmbH bilanziert. Aufgrund der bislang entstandenen Anlaufverluste wurde die Einlage des stillen Gesellschafters durch das zugewiesene Ergebnis aufgezehrt. Der aus dieser Verlustübernahme resultierende Betrag wurde in Vorjahren unter den Finanzerträgen ausgewiesen. Weitergehende Forderungen gegen den stillen Gesellschafter wurden nicht aktiviert, da eine Nachschussvereinbarung vertraglich nicht fixiert ist. Der Buchwert der Verbindlichkeit gegenüber dem stillen Gesellschafter beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 0. 4.9 Finanzleasingverbindlichkeiten Die Mindestleasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die unter den Anlagenklassen Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Technische Anlagen und Maschinen bilanzierten geleasten Vermögenswerte stehen zum 31. Dezember 2015 mit TEUR 334 zu Buche (i. V. TEUR 379). 4.10 Rückstellungen In den Rückstellungen enthalten sind insbesondere Verpflichtungen aus Lizenzverträgen für fremdproduzierte Titel, Filmförderabgaben/GEMA und GVL sowie Kundenboni. Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
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Sämtliche Rückstellungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen werden in Höhe von TEUR 6.309 voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu einem Abfluss führen, für die übrigen Beträge kann aufgrund rechtlicher Unsicherheiten der Abflusszeitpunkt nicht näher bestimmt werden. Im Vorjahr war die Entwicklung folgende: scroll
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4.11 Eigenkapital Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Darstellung der Tabelle „Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00. Kapitalmanagement Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Konzern ist die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität. Dies ist auch durch die Erhaltung einer angemessenen Eigenkapitalquote gewährleistet. Die Steuerung orientiert sich dabei an der Definition des Eigenkapitals nach IFRS. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2015 40,4 % (i. V. 34,7 %) und entspricht damit den internen Zielsetzungen. Genehmigtes Kapital Genehmigtes Kapital 2015/I Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig - für Spitzenbeträge sowie - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Genehmigtes Kapital 2015/II Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig - für Spitzenbeträge, - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie - wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn von Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn von Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absätze 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet; sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2015/II von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze anzurechnen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/II festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Bedingtes Kapital Bedingtes Kapital I Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden. Für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde keine Option ausgeübt. Der Ausübungspreis liegt für die erste Tranche bei EUR 3,43. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren im Wesentlichen aus Agiobeträgen aus der Ausgabe neuer Aktien in 1999 i. H. v. TEUR 49 bzw. TEUR 69.278 (letztere resultierend aus dem Börsengang) sowie aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von TEUR 9 dotiert. Die Kosten des Börsengangs und der Kapitalerhöhung wurden nach IAS 32 netto (Kosten abzüglich Ertragsteuern) mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet. Zum 31. Dezember 2008 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 66.615 zum Ausgleich eines im Einzelabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2008 nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2008 verbleibenden Verlustvortrags aus dem Vorjahr. Aktienoptionsplan 2001 Teilen der Belegschaft, dem Vorstand sowie Geschäftsführern verbundener Unternehmen wurde die Möglichkeit gewährt, auf den Inhaber lautende Aktienoptionen zum Bezug von maximal 890.000 Stück Aktien der Splendid Medien AG im Nennbetrag von je EUR 1,00 zu erwerben. Die Bezugsrechte konnten frühestens nach Ablauf von 2 Jahren nach Zuteilung und dann über die folgenden 4 Jahre innerhalb von Ausübungszeiträumen und -fenstern in Abhängigkeit von erreichten Erfolgszielen ausgeübt werden. Die Laufzeit der ausgegebenen Bezugsrechte beträgt maximal 15 Jahre. Der bei der Ausübung der Aktienoption für den Bezug einer Nennbetragsaktie der Splendid Medien AG zu zahlende jeweilige Ausübungspreis entspricht dem Durchschnitt der an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Schlusskurse der Aktie der letzten 30 Börsenhandelstage, die dem Ausgabetag der Aktienoptionen vorausgehen, mindestens aber dem Nennbetrag der zu erwerbenden Aktie. Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Weitere für die Jahre 2002, 2003 und 2004 geplante Tranchen wurden nicht ausgegeben. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde keine Option ausgeübt. Der Ausübungspreis lag zum Zeitpunkt der Ausgabe der ersten Tranche bei EUR 3,43. Da diese Aktienoptionen vor dem 7. November 2002 gewährt wurden, erfolgt keine Aufwandserfassung dieser Leistung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Minderheitenanteile Die Anteile anderer Gesellschafter wurden grundsätzlich zum Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenserwerbs mit dem den Minderheitsgesellschaftern zuzuordnenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der im Rahmen des Anteilserwerbs übernommenen Vermögenswerte und Schulden zuzüglich der jährlich auflaufenden anteiligen Ergebnisbeiträge - soweit verrechenbar - angesetzt. Minderheitenanteile, für die eine vertraglich festgelegte feste Ausgleichsverpflichtung besteht (§ 304 AktG), werden als zusammengesetzte Finanzinstrumente bilanziert. Die vertraglich festgelegten künftigen Ausgleichsansprüche stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar. Angesetzt wird der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde. Mangels eindeutiger diesbezüglicher Regelungen in den IFRS wurde dabei wie folgt verfahren: Der Barwert der künftigen Ausgleichszahlungen innerhalb der vertraglich festgelegten Mindest- bzw. Restlaufzeit wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Differenz zum Buchwert der Minderheitenanteile wurde mit diesen verrechnet und im Eigenkapital ausgewiesen. In den Fällen, in denen sich hieraus ein negativer Saldo ergab, erfolgte aufgrund der bis zum Jahr 2009 geltenden Regelungen des IAS 27 solange eine Verrechnung mit den Rücklagen der Muttergesellschaft Splendid Medien AG, wie die Verbindlichkeit den Buchwert der Minderheitenanteile überstieg. Ab dem Jahr 2010 erfolgt die Verrechnung auch, sofern sich ein negativer Minderheitenanteil ergibt. Die wiederkehrenden Ausgleichszahlungen werden im Finanzaufwand erfasst. Aufgrund einer im Juni 2014 erfolgten Verlängerung eines Ergebnisabführungsvertrages war für die vereinbarte Ausgleichszahlung mit dem Minderheitsgesellschafter zudem eine langfristige Verbindlichkeit zu passivieren, die den Gewinnvortrag um rund TEUR 264 vermindert hat. 5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 5.1 Umsatzerlöse Bezüglich der Umsätze nach Segmenten (Geschäftsfelder und Regionen) wird auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung verwiesen. Die Umsätze des Segmentes Content betreffen im Wesentlichen Lizenzerlöse mit TV-Sendern, Umsätze aus dem Kinoverleih, Warenlieferungen sowie Vertriebsdienstleistungen, die Umsätze des Segmentes Services ausschließlich Dienstleistungen. 5.2 Herstellungskosten In den Herstellungskosten sind folgende Posten enthalten: scroll
Die Abschreibungen auf Filmrechte beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 401 (i. V. TEUR 1.888). 5.3 Vertriebskosten In den Vertriebskosten sind die Posten der folgenden Tabelle enthalten: scroll
5.4 Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen: scroll
Das in den Rechts- und Beratungskosten enthaltene Honorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungen beträgt TEUR 99 (i. V. TEUR 125), das Honorar für Steuerberatungsleistungen beträgt TEUR 58 (i. V. TEUR 49) und das Honorar für übrige Leistungen beträgt TEUR 51 (i. V. TEUR 18). 5.5 Sonstige betriebliche Erträge scroll
5.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Einzelposten ergeben sich wie folgt: scroll
5.7 Währungsgewinne/-verluste Im Berichtsjahr ist ein saldierter Währungsgewinn in Höhe von TEUR 353 (i. V. Währungsgewinn: TEUR 144) angefallen. Der Saldo ergibt sich aus Währungsgewinnen von TEUR 859 und Währungsverlusten von TEUR 506. Aus der Bewertung der zu Handelszwecken gehaltenen derivativen finanziellen Vermögenswerte ergibt sich hierin im Geschäftsjahr ein Gewinn in Höhe von TEUR 55 (i. V. Gewinn: TEUR 98). 5.8 Finanzergebnis Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Zinsen wurden in Höhe von TEUR 629 (i. V. TEUR 664) gezahlt und in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 2) vereinnahmt. 5.9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Unter der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer einschließlich der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie die latenten Steuern auf temporäre Differenzen und auf Verlustvorträge ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Für die Steuerabgrenzung werden die bei Auflösung der temporären Differenzen erwarteten, künftigen Steuersätze angewendet. Für Zwecke der latenten Steuern wurde die Körperschaftsteuer mit dem ab 2008 geltenden Satz von 15 % berechnet. Die Gewerbesteuer wurde mit 16,625 % (i. V. 16,625 %) angesetzt, der Solidaritätszuschlag wurde mit einem Satz von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein zukünftig erwarteter Ertragsteuersatz der Splendid Gruppe von 32,46 % (i. V. 32,46 %). Ertragsteuerliche Konsequenzen ergeben sich aus der für das Geschäftsjahr 2015 vorgeschlagenen Dividende nicht. Der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten: scroll
Den latenten Steuerabgrenzungen sind folgende Bilanzposten zuzuordnen: scroll
Die auf Verlustvorträge aktivierten latenten Steuern betreffen mit EUR 2,2 Mio. die Splendid Film GmbH, die in 2015 einen Verlust erzielte. Aufgrund der Mehrjahresplanung wird die Splendid Film GmbH jedoch ab 2016 wieder positive Jahresergebnisse erzielen. Bei der Aktivierung der steuerlichen Verlustvorträge wurden passive latente Steuern aus Konsolidierungsdifferenzen der Schuldenkonsolidierung wie folgt aufgerechnet: scroll
Bezüglich der Ermittlung der latenten Steuern auf Verlustvorträge wird im Übrigen auf die Ausführungen unter 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen. Innerhalb des Konzerns bestehen nach Verrechnung von Steuerlatenzen infolge zugrundeliegender Konsolidierungsdifferenzen Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 68,2 Mio. und für die Gewerbesteuer in Höhe von EUR 60,6 Mio., für die kein latenter Steueranspruch bilanziert wurde. 5.10 Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je durchschnittlich im Umlauf befindlicher Aktie beträgt EUR 0,30 (i. V. EUR 0,09). Bezüglich des Gewinnverwendungsvorschlages verweisen wir auf Punkt 14. „Gewinnverwendungsvorschlag“. Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 9.789.999 (i. V. 9.789.999) Aktien zugrunde gelegt. Eine potentielle Verwässerung des Ergebnisses je Aktie könnte sich in Zukunft durch die genehmigten bzw. bedingten Kapitalien ergeben. Siehe hierzu 4.11 „Eigenkapital“. Bezüglich der Bemessungsgrundlage des Ergebnisses je Aktie 2015 verweisen wir auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung. 5.11 Sonstige Angaben Der Gesamtpersonalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 9.298 (i. V. TEUR 8.964). Darin sind soziale Abgaben in Höhe von TEUR 1.209 (i. V. TEUR 1.175) sowie Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 2 (i. V. TEUR 3) enthalten. Die sozialen Abgaben umfassen auch Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 545 (i. V. TEUR 535). Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2015 neben drei (i. V. drei) Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 139 (i. V. 131) Geschäftsführer und Angestellte. 6. Finanzielles Risikomanagement Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten im Konzern umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Finanzierungsleasingverhältnisse, Schulden aus Lieferungen und Leistungen und Mietkaufverträgen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Zins-, Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden: Zinsrisiken Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, könnte sich überwiegend aus langfristigen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz ergeben. Da die Splendid Gruppe nur kurzfristige Verbindlichkeiten und finanzielle Vermögenswerte besitzt bzw. langfristige Verbindlichkeiten zu einem festen Zinssatz aufgenommen wurden, bestehen diesbezüglich keine wesentlichen Risiken. Künftig könnten sich durch die Inanspruchnahme kurzfristiger Bankdarlehen mit variablen Zinssätzen Zinsrisiken ergeben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine neuen Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen. Liquiditätsrisiken Die Splendid Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch eine kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows, das Halten von angemessenen Bankguthaben sowie entsprechenden Kreditlinien bei Banken. Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe seit 2012 überwiegend über eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Die Finanzierung umfasst ein Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit zu einem Festzinssatz sowie flexibel nutzbare Kreditlinien, die auf Basis des Euribor flexibel verzinst werden. Im Dezember 2015 wurde der Kreditrahmen für die Splendid Gruppe mit der Unterzeichnung einer neuen Finanzierungsvereinbarung um EUR 3,0 Mio. erweitert. Per 31. Dezember 2015 verfügte die Splendid Gruppe aus der Finanzierungsvereinbarung über einen Gesamtkreditrahmen von EUR 20,1 Mio., der mit EUR 14,9 Mio. durch das Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Kreditrahmen anrechenbaren Avalkredite beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,2 Mio. und die Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag EUR 0,1 Mio. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung hat sich die Splendid Gruppe u.a. zur Einhaltung von Financial Covenants hinsichtlich Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad und Investitionsumfang verpflichtet. Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjährige Berichterstattung offengelegt. Die Finanzierungsvereinbarung wird auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs in regelmäßigen Abständen angepasst bzw. verlängert. Währungsrisiken Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u.a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend im deutschsprachigen Raum ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/US-Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt. Die hierbei eingesetzten derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der generellen Absicherung bestehender Risiken und werden nicht zu Spekulationszwecken verwendet. Im Rahmen von geplanten Filmakquisitionen wurden US-Dollar mit dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Dollarkurs erworben und für den Bezug der entsprechenden Filmrechte bevorratet, sodass ein Grundstock an Devisenbeständen auch bei Terminverschiebungen vorhanden ist. Bei terminlich feststehenden Zahlungsverpflichtungen wird überwiegend auf Devisentermingeschäfte zurückgegriffen. Zum Bilanzstichtag gibt es offene Devisentermingeschäfte über TUSD 2.500 und Devisen Optionen von TUSD 2.000. scroll
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen einer zehnprozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar: scroll
In die Berechnung der Fremdwährungssensitivität werden die zu den Stichtagen bestehenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in US-Dollar sowie die vereinbarten Devisenoptionen und -termingeschäfte einbezogen. Es ist unterstellt, dass der Bestand an Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlussstichtag als repräsentativ für das Gesamtjahr betrachtet werden kann. Die Berechnung wird für die gesicherte Nettoposition und für die Kurssicherungsmaßnahmen auf Basis einer angenommenen 10-prozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar vorgenommen. Somit beträgt das Gesamtrisiko aus Devisenkursen TEUR 263 (dieses würde bei einer gegenläufigen Entwicklung in etwa gleicher Größenordnung einer Chance entsprechen). Die Netto-Fremdwährungsexposure setzt sich zusammen aus Liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar. Zum 31. Dezember 2015 bestanden zudem Verpflichtungen aus noch nicht geleisteten Lizenzzahlungen in USD in Höhe von TUSD 27.825. Kreditrisiken Der Konzern ist bestrebt, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen. Der überwiegende Teil der erworbenen Lizenzrechte wird im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum ausgewertet. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen begegnet der Konzern im Rahmen des Forderungsmanagements über regelmäßige, standardisierte Maßnahmen. Ein wesentlicher Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über ein strukturiertes Abrechnungsprocedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert. Der Konzern hat eine Warenkreditversicherung mit einer jährlichen Maximalentschädigung von EUR 5,0 Mio. abzüglich 10 % Selbstbehalt abgeschlossen. Finanzielle Vermögenswerte Die nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte weisen keine Anzeichen einer fehlenden Werthaltigkeit auf. Anzeichen von Wertminderungen haben in Einzelwertberichtigungen Niederschlag gefunden. Zudem wird durch eine Pauschalwertberichtigung potentiellen Wertminderungen Rechnung getragen. Siehe hierzu auch Textziffer 4.6. Buchwerte und Zeitwerte der Finanzinstrumente Zahlungsmittel, Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen und sonstige Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, deren Buchwerte zum Abschlussstichtag daher dem Zeitwert entsprechen. Bezüglich des langfristigen Darlehens sowie abgezinst angesetzter langfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Buchwert vom Fair Value abweicht. scroll
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Die nachfolgende Tabelle stellt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie dar: scroll
Zu den Finanzerträgen/-aufwendungen für nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Zinsen vgl. Ziffer 5.8. Zum Ertrag aus der erfolgswirksamen Bewertung der Derivate vgl. Ziffer 5.7. Marktrisiken Über die geschilderten Risiken hinausgehende Marktrisiken (z. B. Börsenkursveränderungen) sind vor dem Hintergrund der Struktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht ersichtlich. 7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung nach IFRS Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 erstellt. Sie zeigt, wie sich der Finanzmittelbestand durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres verändert hat. Die Splendid Medien AG ermittelt den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen der nicht zahlungswirksamen Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, angepasst wird. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Schecks, Kassenbestände und Guthaben sowie Kontokorrentkredite bei Kreditinstituten) mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen betreffen ausschließlich Veränderungen an Devisenoptions- und Devisentermingeschäften. 8. Segmentberichterstattung Der Hauptentscheidungsträger der Splendid Gruppe betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht. Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST), die Vermarktung von Edutainment Programmen und Musikinhalten sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht. Bei der Darstellung der Segmente wurden nur solche Posten berücksichtigt, die einem Segment direkt zugeordnet bzw. auf vernünftiger Grundlage auf bestimmte Segmente aufgeteilt werden konnten. Intersegmentäre Aufwendungen und Erträge wurden eliminiert. Wesentliche Kennzahlen der Segmente sind: scroll
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Die außerplanmäßigen Abschreibungen (vor Konsolidierung) betreffen in voller Höhe von TEUR 401 (i. V. TEUR 1.888) das Segment Content. Aufgrund der engen Verknüpfung der einzelnen Segmente wurde auf eine weitere Segmentierung verzichtet. Die Erlöse nach geografischen Regionen stellen sich wie folgt dar: scroll
Der geografische Standort der Vermögenswerte liegt in Deutschland. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze werden marktorientiert festgelegt (At Arm´s Length-Prinzip). 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen scroll
Nach Ende der Leasing-Laufzeit eines VoD-Servers besteht eine Kaufoption zu Gunsten des Konzerns in Höhe von TEUR 10 sowie eine Verlängerungsoption. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus Operating-Leasing in Höhe von TEUR 174 (i. V. TEUR 166) erfolgswirksam verbucht. Das Bestellobligo insbesondere für Investitionen in das Filmvermögen beträgt TEUR 34.777 (i. V. TEUR 24.584). 10. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2015 bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. 11. Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand Mitglieder des Vorstandes sind: • Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender • Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb • Hans-Jörg Mellmann, Vorstand Finanzen scroll
Alexander Welzhofer hat in 2015 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55 (i. V. TEUR 55). Zur Vergütung des Vorstands vergleiche ergänzend die entsprechenden Ausführungen im Konzernlagebericht (Vergütungsbericht). Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats sind: • Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln • Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender) (bis 30. April 2015) • Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, München Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe: scroll
Bezüglich der von Aufsichtsratsmitgliedern in Rechnung gestellten sonstigen Leistungen verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 12. „Beziehungen zu nahestehenden Personen“. Aktienbesitz der Organmitglieder Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde keine Option ausgeübt. Der früheste mögliche Ausübungstermin war der 29. August 2003. Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2015 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt. Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2015: scroll
In 2015 lagen keine Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG vor. 12. Beziehungen zu nahestehenden Personen Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die Splendid Gruppe die Personen bzw. Unternehmen, die die Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Gruppe beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Splendid Medien AG sowie die durch diese beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen als nahestehende Personen definiert. Zudem ist Herr Albert Klein als Firmengründer sowie Mitglied der Familie Klein als nahestehende Person definiert. Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Tochtergesellschaften werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Tochtergesellschaften bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen: scroll
Die Abfindungsvereinbarung mit Minderheitsgesellschaftern sieht folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor: scroll
Aufgrund einer Anpassung an steuerliche Erfordernisse wurde im Vorjahr der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für Hans Dieter Henseleit bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019 verlängert. 13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Splendid Medien AG hat über ihre Tochtergesellschaft Splendid Entertainment GmbH mit Kaufvertrag vom 29. Januar 2016 einen Mehrheitsanteil von 60 % der Geschäftsanteile an der Joker Productions GmbH, Kiel (im Folgenden: „Joker“), erworben. Im Zuge des Anteilserwerbs wurden zudem Kaufoptionen für die restlichen 40 % der Anteile vereinbart, die eine vollständige Übernahme der Joker zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen. Zudem wurden auch Verkaufsoptionen für die Minderheitsgesellschafter vereinbart. Joker entwickelt und realisiert seit vielen Jahren TV-Formate sowie Werbe- und Imagefilme und unterhält Standorte in Kiel und Köln, wobei der Großteil der Produktionstätigkeit am Standort Köln erfolgt. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt derzeit im Bereich von non-fiktionalen TV-Formaten, darunter Formate wie „Die Wollnys“ und „Sarah und Pietro“. Joker wird künftig als selbständiges Unternehmen unter dem Dach der Splendid Gruppe weitergeführt. Die bisherigen Gesellschafter halten nach der Akquisition einen Anteil von 40 % an Joker und bleiben weiterhin in leitender Funktion im Unternehmen tätig. Zweck des Erwerbs der Joker ist die maßgebliche Erweiterung des Geschäftsfeldes TV-Produktionen, dessen Aufbau in 2015 begonnen wurde. Mit Erwerb des Mehrheitsanteiles und der damit verbundenen Stimmrechte hat die Splendid Gruppe die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis beträgt insgesamt TEUR 3.750 und wurde in bar geleistet. Die Werte der Kauf- und Verkaufsoptionen gleichen sich nach Einschätzung der Splendid Gruppe aus, weshalb der Kaufpreis vollständig dem Erwerb der 60 % Gesellschaftsanteile zugeordnet wird. Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden der Joker stellt sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar: scroll
Die Kaufpreisallokation und die Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwerts sind noch nicht abgeschlossen, da noch nicht alle notwendigen Bewertungen vorliegen. Änderungen können sich insbesondere aus der Anpassung des beizulegenden Zeitwerts der immateriellen Vermögenswerte ergeben. Der sich ergebende Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet den Vergütungsanteil für die Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitarbeiter der Joker, TV-Produktionen erfolgreich zu entwerfen und umzusetzen. Hieraus resultiert im Wesentlichen die gute Marktposition und Profitabilität der Joker, worauf dann auch die zukünftigen Ertragspotentiale der Gesellschaft basieren. Die erworbenen Forderungen umfassen Forderungen aus Fertigungsaufträgen von TEUR 1.338, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 167 sowie sonstige Forderungen von TEUR 502. Der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen entspricht jeweils deren beizulegendem Zeitwert. Es liegen keine Anzeichen dafür vor, dass die zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Forderungen teilweise oder vollständig uneinbringlich sein könnten. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der nicht beherrschenden Anteile erfolgte mittels eines aus vergleichbaren Transaktionen abgeleiteten EBIT-Multiplikators. Weitere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich wären, liegen nicht vor. 14. Gewinnverwendungsvorschlag Die Splendid Medien AG weist in ihrem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von EUR 2.175.083,25 aus. Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung, die am 9. Juni 2016 in Köln stattfindet, die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von 10 Cent je Aktie vorschlagen. Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss nach dem Vorschlag des Vorstandes auf neue Rechnung vorgetragen werden. 15. Nach § 26 WpHG veröffentlichte Mitteilungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG) Am 6. Januar 2014 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht: „Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung IFM Independent Fund Management AG, Vaduz, Liechtenstein, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Verwaltungsgesellschaft mit dem Namen IFM Independent Fund Management AG für den Fund, Scherrer Small Caps Europe, an der Splendid Medien AG am 23. Dezember 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,15 % (entspricht 308.398 Stimmrechten) betrug.“ Am 12. August 2011 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht: „Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung. Herr Josef Siepe, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 5. August 2011 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,08 % (entspricht 497.191 Stimmrechten) betrug. Davon sind ihm 4,39 % (430.191 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Herrn Siepe zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von Herrn Siepe kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Siepe GmbH. Die Siepe GmbH, Kerpen, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass deren Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 5. August 2011 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,39 % (entspricht 430.191 Stimmrechten) betrug.“ 16. Erklärung nach § 161 AktG Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 16. März 2016 vom Vorstand an den Aufsichtsrat freigegeben.
Köln, 16. März 2016 Splendid Medien AG Vorstand gez. Andreas R. Klein gez. Alexander Welzhofer gez. Hans-Jörg Mellmann Bestätigungsvermerk des KonzernabschlussprüfersWir haben den von der Splendid Medien AG, Köln, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, 17. März 2016 Ebner Stolz GmbH & Co. KG gez. Dr. Christian Janßen, Wirtschaftsprüfer gez. Nicole Lorré, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratsDer Vorstand hat dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2015 regelmäßig über die geschäftlichen Entwicklungen der Unternehmen des Splendid-Konzerns und zeitnah über wesentliche Ereignisse berichtet. Der Aufsichtsrat konnte hiernach zur geschäftlichen Ausrichtung der Unternehmen und den Maßnahmen, die dem Vorstand als Reaktion auf Marktentwicklungen geboten schienen, jeweils rechtzeitig Stellung nehmen. Strategische Entscheidungen wurden von dem Aufsichtsrat ausführlich mit dem Vorstand erörtert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes befanden sich während des gesamten Geschäftsjahrs 2015 in einem regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch. Soweit nach Gesetz, der Satzung der Splendid Medien AG oder den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich, hat der Aufsichtsrat an geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mitgewirkt und hierüber Beschluss gefasst. Mit Monatsberichten, die ausgewählte Kennzahlen des Splendid-Konzerns darstellten und die Einschätzungen des Vorstands zu der erwarteten geschäftlichen Entwicklung enthielten, wurde der Aufsichtsrat laufend über die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage im Konzern unterrichtet. Dies erlaubte dem Aufsichtsrat jederzeit, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Beratung und Überwachung des Vorstands effizient wahrzunehmen. Soweit vom Aufsichtsrat Entscheidungen zu treffen waren, stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Vorbereitung dieser Entscheidungen rechtzeitig aussagekräftige Unterlagen zur Verfügung. Auf Nachfrage des Aufsichtsrats gab der Vorstand ergänzend mündliche Erläuterungen. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats wurden von dem Vorstand ordnungsgemäß umgesetzt. Sonderausschüsse sind von dem Aufsichtsrat nicht gebildet worden. Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat In Vorstand und Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2015 keine Veränderungen. Sitzungen des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat ist in dem Geschäftsjahr 2015 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammengetreten. In der Sitzung am 25. März 2015 erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand ausführlich die Einspielergebnisse der Filme, die in den Monaten zuvor im Kino veröffentlicht worden waren, sowie die Gründe für die Planabweichungen in positiver und negativer Hinsicht. Der Aufsichtsrat schloss sich der Meinung des Vorstandes an, dass ein Kinovertrieb zur Förderung des Vertriebs auf nachfolgenden Verwertungsstufen, insbesondere zur Stärkung des Home Entertainment-Geschäfts, sinnvoll ist. Konzeptionelle Änderungen am Kinovertrieb erschienen dem Aufsichtsrat nicht erforderlich. Breiten Raum nahm in der Sitzung die Diskussion über die mögliche Akquisition eines anderen Unternehmens ein. Der Vorstand berichtete über den Stand der Verhandlungen sowie die mit Banken geführten Gespräche zur Bereitstellung einer Akquisitionsfinanzierung. Vorstand und Aufsichtsrat vereinbarten, dass der Aufsichtsrat über alle weiteren Schritte des Projektes zeitnah von dem Vorstand auf dem Laufenden gehalten werden sollte. Angesichts des frühen Verhandlungsstadiums waren Entscheidungen des Aufsichtsrates in dieser Angelegenheit nicht geboten. Nachdem über den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 von dem Aufsichtsrat Beschluss gefasst worden war, stellte der Aufsichtsrat die Tantiemeansprüche des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 fest. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2015 wurde von dem Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand verabschiedet. Der Aufsichtsrat schloss sich den Vorschlägen des Vorstandes zu den Beschlussfassungen auf der Hauptversammlung an. Das Für und Wider eines Wechsels des Abschlussprüfers wurde ausführlich erörtert. Um sich einen besseren Marktüberblick zu verschaffen, ersuchte der Aufsichtsrat den Vorstand, von anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Angebote für die Abschlussprüfung einzuholen und diese dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zentrales Thema der Sitzung am 15. Juni 2015 war die allgemeine Marktentwicklung im Bereich Home Entertainment. Der Vorstand schilderte die Auswirkungen, die der verstärkte Markteintritt von Anbietern wie Netflix und Amazon auf diesen Bereich hatten und wie sich das Lizenzgeschäft in den kommenden Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Zu dem Stand der Gespräche über eine mögliche Unternehmensakquisition gab der Vorstand einen aktuellen Bericht. Ferner ließ sich der Aufsichtsrat von dem Vorstand darüber berichten, wie die Verhandlungen der Videociety GmbH über Kooperationen mit Geschäftskunden in den vergangenen Monaten verlaufen waren. Zu den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Frauenanteil auf Führungsebenen stellten Vorstand und Aufsichtsrat weiteren Klärungsbedarf fest. Verabredet wurde, dass der Aufsichtsrat die von ihm geforderten Festlegungen in der folgenden Aufsichtsratssitzung vornehmen würde. Der überarbeitete Risikomanagementbericht und die aktuellen Vertretungsregelungen, die der Vorstand dem Aufsichtsrat vor der Sitzung übersandt hatte, wurden von dem Aufsichtsrat geprüft. In einigen Punkten wurden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Ergänzungen abgestimmt. Auf Ersuchen des Aufsichtsrates erläuterte der Vorstand welche Vorkehrungen systemseitig gegen Cyber-Angriffe getroffen worden waren. Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung, die die Informationstechnologie in dem Konzern in den letzten Jahren gewonnen hatte, kamen Vorstand und Aufsichtsrat überein, dass eine IT-Policy erstellt werden sollte. Zu Beginn der Sitzung am 25. August 2015 stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Entwurf des Halbjahresfinanzberichts vor. Dieser wurde nach eingehender Diskussion von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet. Im Hinblick auf die Entscheidung des Vorstandes, künftig in höherwertige Filme zu investieren, ließ sich der Aufsichtsrat von dem Vorstand die mittelfristige Liquiditätsplanung erläutern. Der Aufsichtsrat befürwortete das Vorhaben des Vorstandes, mit den Banken Gespräche über eine Erweiterung des Kreditrahmens aufzunehmen. Besprochen wurden in diesem Zusammenhang auch die Konditionen, die mit der BBC anlässlich des Abschlusses des neuen Vertrages vereinbart worden waren. Der Aufsichtsrat bestätigte den Vorstand in seiner Entscheidung, die Verhandlungen über die geplante Unternehmensakquisition im Hinblick auf die Kaufpreisvorstellungen der Verkäuferseite nicht fortzuführen. Übereinstimmend waren Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass stattdessen Verhandlungen über den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Joker Productions GmbH aufgenommen werden sollten. Ein solcher Erwerb wurde von dem Aufsichtsrat als eine strategisch sinnvolle und wichtige Erweiterung der Geschäftsbereiche innerhalb des Splendid-Konzerns angesehen. Im Rahmen der Erörterung des von dem Vorstand vorgestellten Forecast I wurden unter anderem die Erwartungen an die weitere Zusammenarbeit mit der Firma E1, die voraussichtlichen Veröffentlichungstermine neu erworbener Filme sowie die Umsatzsituation bei der Videociety GmbH thematisiert. Die dem Forecast I zugrunde gelegten Annahmen gaben keinen Anlass für Beanstandungen des Aufsichtsrates. Auf der Grundlage der zwischenzeitlich eingeholten weiteren Informationen legte der Aufsichtsrat die angestrebte Frauenquote im Aufsichtsrat auf 33 % und im Vorstand auf 0 % fest. Ausdrücklich stellte der Aufsichtsrat hierbei fest, dass hiermit selbstverständlich keine Entscheidung gegen die Wahl weiterer Frauen zum Aufsichtsrat bzw. die Bestellung weiterer Frauen in den Vorstand verbunden sei. Insbesondere in Bezug auf den Vorstand hielt der Aufsichtsrat jedoch die Vorgabe einer bestimmten Frauenquote nicht mit dem vorrangigen Bemühen vereinbar, jeweils nur den/die qualifizierteste/n Bewerber/in zum Vorstand zu bestellen. Ausführlich diskutiert wurden die Angebote, die der Vorstand bei verschiedenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für die Vornahme von Jahresabschlussprüfungen eingeholt hatte. Verabredet wurde zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, dass in Ansehung dieser Angebote ein Gespräch mit Vertretern der bisherigen Abschlussprüferin über eine Verbesserung der Konditionen geführt werden sollte. Von dem Ausgang dieses Gespräches sollte abhängig gemacht werden, welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Hauptversammlung künftig als Abschlussprüferin vorgeschlagen werden soll. Die Sitzung am 16. Dezember 2015 stand zunächst im Zeichen einer eingehenden Diskussion über die Entwicklung des digitalen Onlinegeschäftes. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorstand darin zu, dass der Erfolg dieses Geschäftes im Wesentlichen davon abhängen wird, ob es den Unternehmen des Splendid-Konzerns gelingen wird, Kooperationen mit Kunden einzugehen, die den Vertrieb von Filmen als eine sinnvolle Erweiterung der eigenen Strategie bei dem Vertrieb ihrer Produkt- und Dienstleistungen ansehen. Zudem werden nach der, von dem Aufsichtsrat geteilten, Einschätzung des Vorstandes auch Kooperationen mit anderen Medienunternehmen an Bedeutung gewinnen. Der Aufsichtsrat ließ sich von dem Vorstand über den bereits erreichten Stand dieser Kooperationsgespräche berichten. Erneut wurden in diesem Zusammenhang die besonderen Herausforderungen erörtert, die sich aufgrund der Video on Demand-Angebote von Netflix und Amazon ergaben. Während diese Anbieter sich auf das Verleihgeschäft (mit dem Schwerpunkt Serien) konzentrieren, sah der Vorstand Geschäftschancen vor allem im Bereich des sogenannten Transactional Video on Demand-Geschäfts, also bei dem Verkauf hochwertiger Filme auf digitalem Wege. Der Aufsichtsrat erachtete diese Markteinschätzung als plausibel, unterstrich aber gleichzeitig, dass in Ansehung der bisherigen Umsätze der Videociety GmbH die Vertriebsanstrengungen deutlich erhöht werden müssten. Der Vorstand teilte hierzu mit, dass er diese Auffassung teile. Erste Maßnahmen hierfür seien bereits unternommen worden. Weitere strategische Entscheidungen, insbesondere zu der Verbesserung des Marktauftritts und der Intensivierung der Vertriebsbemühungen, würden unter Einbeziehung aller verantwortlichen Personen des Splendid-Konzerns zu Beginn des Geschäftsjahres 2016 erörtert und verabschiedet werden. Es schloss sich der Bericht des Vorstandes zu den weiteren Verhandlungen über den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Joker Productions GmbH an. Der Vorstand schilderte den ambitionierten Zeitplan, den er sich für diese Transaktion gesetzt hatte, und verwies darauf, dass die notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Überprüfungen bereits in Auftrag gegeben worden seien. Besprochen wurde zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, in welcher Weise die Joker Productions GmbH strukturell in den Splendid-Konzern integriert werden sollte. Danach teilte der Vorstand mit, dass die Verhandlungen mit den Banken über eine Erweiterung des Kreditrahmens erfolgreich verlaufen seien und kurz vor ihrem Abschluss stünden. Der Vorstand berichtete, auf welchen Planannahmen das Budget für das Geschäftsjahr 2016 erstellt worden war, das dem Aufsichtsrat im Entwurf vor der Sitzung zugeleitet worden war. Auf Bitten des Aufsichtsrates erläuterte der Vorstand einzelne Positionen dieses Budgets. Die Erklärungen des Vorstandes erschienen dem Aufsichtsrat in jeder Hinsicht plausibel. Anhaltspunkte für Beanstandungen ergaben sich nicht. Der Aufsichtsrat stimmte daher dem Budget in der vorgelegten Fassung zu. Auf der Grundlage des verabschiedeten Budgets wurden mit den Herren Welzhofer und Mellmann die Tantiemevereinbarungen für das Jahr 2016 getroffen. Den Bericht über die im Jahre 2015 durchgeführte Interne Revision sowie den aktualisierten Bericht des Vorstandes über das Risikomanagementsystem nahm der Aufsichtsrat zustimmend zu Kenntnis. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Einhaltung des Corporate Governence Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet. Nach Erörterung stimmte der Aufsichtsrat, unter Enthaltung von Herrn Dr. Drouven, dem Abschluss einer neuen Mandats- und Vergütungsvereinbarung mit der Kanzlei CMS Hasche Sigle zu. In Anbetracht der Vorlage eines neuen Angebotes mit verbesserten Konditionen sprach sich der Aufsichtsrat dafür aus, dass die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschafsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, der Hauptversammlung auch für das Geschäftsjahr 2016 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer vorgeschlagen wird. Vor der Sitzung hatte der Aufsichtsrat von dem Vorstand den Entwurf einer IT-Policy erhalten. Dieser Entwurf wurde in der Sitzung von dem Vorstand näher erläutert. Vorstand und Aufsichtsrat verständigten sich über notwendige Ergänzungen der IT-Policy. Nach den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat einmal jährlich eine Effizienzprüfung vorzunehmen. Der Aufsichtsrat kam dieser Empfehlung in der Sitzung am 16. Dezember 2015 nach. Die Prüfung führte zu folgenden Ergebnissen: Die Überwachung der Unternehmensleitung wird durch die vorhandenen Systeme in ausreichender Weise unterstützt. Der Aufsichtsrat konnte damit seine Aufgaben in der durch Gesetz und Satzung gebotenen Weise erfüllen. Nach Qualifikation und beruflicher Erfahrung besitzen die Mitglieder des Aufsichtsrats die erforderlichen Kompetenzen und das notwendige Wissen, um die Aufsichtsratsmandate effizient auszuüben. Der Aufsichtsrat ist daher der Auffassung, dass Änderungen in seiner Zusammensetzung ebenso wenig geboten sind wie eine andere Art der Aufgabenwahrnehmung. Durch die Arbeit des Aufsichtsrats sind im Geschäftsjahr 2015 die Unternehmensinteressen in der durch das Gesetz und die Satzung vorgeschriebenen Weise gewahrt und gefördert worden. Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hat am 16. Juni 2015 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln (Ebner Stolz) zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2015 gewählt. Nachdem Ebner Stolz dem Aufsichtsrat die gemäß Ziffer 7.2.1 des Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung vorgelegt hatte, erteilte der Aufsichtsrat ihr den Auftrag zur Abschlussprüfung. Ebner Stolz hat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG sowie den Konzernabschluss und die Lageberichte für die Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geprüft und jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 21. März 2016 den Jahresabschluss und den Lagebericht der Splendid Medien AG, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin. An der Bilanzsitzung nahmen auch die verantwortlichen Vertreter der Abschlussprüferin teil. Sie schilderten dem Aufsichtsrat den Verlauf der Abschlussprüfung und deren wesentlichen Ergebnisse. In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere die Bewertung des Filmvermögens, die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Videociety GmbH und der an sie gewährten Darlehen sowie die Lageberichte der Splendid Medien AG und des Konzerns, insbesondere unter Berücksichtigung des Erwerbs der Mehrheitsbeteiligung an der Joker Productions GmbH als Ereignis des neuen Geschäftsjahres, erörtert. Die Fragen, die der Aufsichtsrat zu den Abschlüssen und Lageberichten sowie zu Feststellungen in den Prüfungsberichten an den Vorstand und die Vertreter der Abschlussprüferin richtete, wurden von diesen vollständig und aus Sicht des Aufsichtsrats plausibel beantwortet. Der Aufsichtsrat kam nach den eigenen Prüfungen der Unterlagen, die dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt worden waren, sowie unter Würdigung der erteilten Auskünfte zu dem Schluss, dass die Abschlüsse und die Lageberichte nicht zu beanstanden waren. Die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG gemäß § 289 Abs. 4 und 5 HGB, § 289a HGB und im Konzernlagebericht gemäß § 315 Abs. 4 HGB, die der Aufsichtsrat eingehend prüfte, waren nach seiner Überzeugung vollständig und zutreffend. Der Aufsichtsrat schloss sich den Feststellungen in den Prüfungsberichten der Abschlussprüferin an und billigte dementsprechend den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2015 wurde damit festgestellt. Die vorgelegten Lageberichte und den darin enthaltenen Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat wertete den Vorschlag des Vorstands, eine Ausschüttung in Höhe von 0,10 EUR je Aktie vorzunehmen und den restlichen Teil des Bilanzgewinns der Splendid Medien AG vorzutragen, als angemessen und schloss sich ihm daher an. Die Ausschüttung wird dem Unternehmen nach Überzeugung des Aufsichtsrates ausreichend liquide Mittel belassen um die Investitionen vorzunehmen, die für eine weiter erfolgreiche Entwicklung erforderlich sind. Compliance Vorstand und Aufsichtsrat legen besonderen Wert darauf, dass die Mitarbeiter des Splendid-Konzerns sich jederzeit im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln verhalten, die von den Unternehmen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen geschäftlichen Verhaltens aufgestellt worden sind. Aus Sicht des Aufsichtsrates sind die vorhandenen Compliance-Systeme geeignet, um dieses Ziel sicherzustellen. Der Aufsichtsrat ist sich seiner eigenen Pflicht bewusst, Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten zu verhindern. Er wird diese Pflicht, wie in der Vergangenheit, weiterhin sehr gewissenhaft wahrnehmen. Soweit dem Aufsichtsrat Verstöße bekannt werden, wird er den Vorstand veranlassen, diese streng zu ahnden oder, soweit dies in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fällt, die Sanktionen selbst aussprechen. Corporate Governance Die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex befolgt die Splendid Medien AG bis auf wenige Ausnahmen. Die Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex sind aus Sicht des Aufsichtsrates sachlich geboten und liegen im Unternehmensinteresse. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG werden sie benannt und näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie alle früheren Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der nach Auffassung des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist. Risikofrüherkennungssystem Das Risikofrüherkennungssystem, das bei der Splendid Medien AG eingerichtet worden ist, ermöglicht es dem Vorstand nach Überzeugung des Aufsichtsrats jederzeit, Gefahren für die Gesellschaft rechtzeitig zu erkennen und auf diese effizient zu reagieren. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig von dem Vorstand über die Aktualisierung des Risikofrüherkennungssystems berichten. Änderungen oder Erweiterungen dieses Systems, die der Aufsichtsrat selbst für geboten erachtet, werden vom Vorstand umgehend umgesetzt. Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2015.
Köln, den 21. März 2016 gez. Dr. Ralph Drouven, Vorsitzender des Aufsichtsrats Corporate GovernanceÜber die Corporate Governance bei der Splendid Medien AG berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex wie folgt: Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse und zum Wohle der Splendid Medien AG eng zusammen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die strategischen Entwicklungen, über die Lage des Konzerns und alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates fest. Mehr dazu erfahren Sie im Bericht des Aufsichtsrates sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung. Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestehen mit Herrn Dr. Ralph Drouven und Herrn Bernd Kucera. Herr Dr. Drouven ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Partner der Rechtsanwaltssozietät CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln (CMS Hasche Sigle); Herr Kucera ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn. Soweit CMS Hasche Sigle bzw. Kucera & Hüttner GmbH im Berichtszeitraum für das Unternehmen beratend tätig wurden, hat der Aufsichtsrat der Beauftragung zugestimmt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zulegen sind, traten nicht auf. Die Amtsperiode der drei Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen wird. Directors’ Dealings Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Splendid Medien AG und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahe stehender Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 Euro erreicht oder übersteigt. Die Splendid Medien AG veröffentlicht diese Transaktionen unverzüglich, nachdem sie dem Unternehmen mitgeteilt wurden. Zudem sind die Informationen im Internet unter http://www.splendidmedien.com/de/boersendaten-und-kennzahlen abrufbar. Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Transaktionen getätigt. Corporate Compliance Gemäß Ziffer 4.1.3 DCGK hat der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Diesem Ziel dient eine vom Vorstand verabschiedete Corporate Compliance-Richtlinie, die insbesondere der Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dienen soll. Der Vorstand und das Management sind für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Das Management und die Mitarbeiter wurden auch im Jahr 2015 entsprechend unterwiesen. Im Rahmen regelmäßiger Abfragen wird über mögliche Verstöße berichtet. Des Weiteren ist ein Compliance Manager als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder die Richtlinie eingesetzt. Es sind bisher keine Verstöße gegen die Richtlinie aufgetreten oder bekannt geworden. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats sind: • Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln • Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender) (bis 30. April 2015) • Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, München Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe: scroll
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge Herr Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle). CMS Hasche Sigle und verbundene Unternehmen erbrachten im Geschäftsjahr verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür TEUR 73 in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 73). Herr Kucera (Kucera & Hüttner GmbH) berechnete im Geschäftsjahr neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 26 für die Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid Gruppe (davon aufwandswirksam: TEUR 26). Zielsetzungen bei Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Umsetzungen Die Splendid Medien AG verfolgt bei der Besetzung des Aufsichtsrates folgende Ziele: Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Sämtliche Mitglieder sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass dem Aufsichtsrat ein Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung angehört. Angesichts der Tatsache, dass sich im Bereich des Filmlizenzhandels vielfältige rechtliche Probleme stellen, aber auch im Hinblick auf die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen rechtlichen Anforderungen an eine gute Unternehmensführung strebt der Aufsichtsrat an, dass ein weiteres Mitglied über qualifizierte Rechtskenntnisse verfügt. Schließlich sollten alle Mitglieder vor ihrer Wahl bereits Erfahrungen in der Medienbranche gesammelt haben. Personen, bei denen aufgrund ihrer anderweitigen beruflichen Tätigkeiten oder aus sonstigen Gründen mit dem Auftreten von Interessenkonflikten zu rechnen ist, sollen nicht für die Wahl zum Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat wird bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern nur solche Personen vorschlagen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben. Wie von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, wird der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch auf die Vielfalt (Diversity) im Sinne einer Pluralität von Meinungen und Erfahrungen der vorgeschlagenen Personen achten. Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern, darunter eine Frau. Unter Berücksichtigung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Aufsichtsrat für die Besetzung des Aufsichtsratsgremiums eine Zielgröße für den Frauenanteil von 33 Prozent beschlossen. Die Umsetzung erfolgt mit sofortiger Wirkung. Die Ziele, die die Splendid Medien AG bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats verfolgt, sind bei seiner gegenwärtigen Zusammensetzung in vollem Umfang erfüllt. Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen Bei der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern und der Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterstützt der Aufsichtsrat das Bestreben der Gesellschaft, eine angemessene Vertretung von Frauen in diesen Positionen zu erreichen. Der Vorstand strebt dies ebenfalls bei der Besetzung von Führungspositionen im Konzern an. Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht derzeit aus drei männlichen Mitgliedern. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der bestehenden Vorstandsverträge ist bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Zielerreichung am 30. Juni 2017 kein Frauenanteil im Vorstand der Splendid Medien AG vorgesehen. Der Vorstand der Splendid Medien AG hat die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands definiert. Die 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasst die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften der Splendid Gruppe. Der Frauenanteil auf dieser Führungsebene betrug zum Zeitpunkt der Festlegung am 25.8.2015 16,7%. Es wurde das Ziel festgelegt, mit sofortiger Wirkung einen Frauenanteil von mindestens 16,7% zu halten. Am 29.1.2016 erwarb die Splendid Medien AG über ihre Tochtergesellschaft Splendid Entertainment GmbH, Köln, einen Mehrheitsanteil von 60% an der Joker Productions GmbH, Kiel. Die Joker Productions GmbH beschäftigt männliche Geschäftsführer. Infolge dessen veränderte sich der Frauenanteil auf der 1. Führungsebene auf aktuell 14,3%. Die 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasst die Bereichsleiter in der Muttergesellschaft. Der Frauenanteil auf dieser Führungsebene betrug zum 25.8.2015 50%. Auf der 2. Führungsebene soll mit sofortiger Wirkung ein Frauenanteil von mindestens 30% ausgewiesen werden. Die Gesellschaft wird regelmäßig über den Stand und die Erreichung der festgelegten Zielgrößen berichten. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG haben zuletzt am 16. Dezember 2015 gemäß § 161 AktG die gemeinsame Entsprechenserklärung abgegeben. Diese Entsprechenserklärung hat folgenden Wortlaut: Erklärung Die vorangegangene Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG datiert vom 25. März 2015. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf den Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015. Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Maßgaben entsprochen wurde und wird. 1. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1 und 3 Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Der Aufsichtsrat hat bisher nicht gemeinsam mit dem Vorstand eine Nachfolgeplanung vorgenommen. Begründung: Angesichts der Zusammensetzung und Altersstruktur des Vorstandes der Splendid Medien AG sehen Aufsichtsrat und Vorstand eine Nachfolgeplanung derzeit nicht als erforderlich an. 2. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 3 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nr. 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat ein Höchstalter für Mitglieder des Aufsichtsrates vorgegeben. Dagegen hat der Aufsichtsrat beschlossen, im Hinblick auf die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat keine Regelgrenze festzulegen. Begründung: Der Aufsichtsrat erachtet eine pauschale Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit der Aufsichtsratsmitglieder als nicht sachgerecht. Die Festlegung einer solchen Grenze würde auf der Vermutung fußen, dass allein eine längere Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ein Aufsichtsratsmitglied für eine weitere Mitgliedschaft disqualifiziert. Für eine solche Vermutung besteht keine sachliche Rechtfertigung. Im Übrigen berücksichtigt eine solche starre Regelgrenze individuelle Faktoren, die für eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder sprechen, nicht. 3. Ziffer 5.4.5 Abs. 2 Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden. Da weiterhin unklar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann, wird vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 5.4.5 Abs. 2 DCGK erklärt. 4. Ziffer 7.1.2. Satz 4 Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein. Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Die Veröffentlichung der Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung erfolgt binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes. Der Halbjahresfinanzbericht wird weiterhin erst binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom Kodex empfohlenen Zeitraumes wäre nur bei einer mit Kosten verbundenen Vergrößerung des internen Rechnungswesens möglich. |
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