Splendid Medien AGKölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Zusammengefasster Konzernlage- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018der Splendid Medien AG, KölnI. Grundlagen des Konzerns I.1 Geschäftsmodell Die Splendid Medien AG ist ein mittelständisch geprägter, integrierter Medienkonzern, der vorwiegend im deutschsprachigen Europa und in den Benelux-Ländern agiert. Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht. Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2018 im Überblick: ![]() Mit Kaufvertrag vom 26. April 2018 erwarb die Splendid Entertainment weitere 25% der Geschäftsanteile an der Splendid Studios GmbH, Köln (vormals: Joker Productions GmbH, Kiel), sodass der Mehrheitsanteil an der Gesellschaft nunmehr 85% beträgt. Mit Übernahme des weiteren Geschäftsanteils wurde die Geschäftsführung neu besetzt und der Geschäftssitz der Gesellschaft nach Köln verlegt. Die Gesellschafterversammlung vom 5. Oktober 2018 beschloss die Änderung der Firmierung der Joker Productions GmbH in "Splendid Studios GmbH". Geschäftsbereich Content Die Splendid Gruppe erwirbt Lizenzrechte an Spielfilmen, TV-Serien sowie Special Interest- und Kinderprogrammen von vorwiegend ausländischen Produzenten. Daneben entwickelt und produziert die Splendid Gruppe auch selbst Filme und TV-Formate. Die Lizenzrechte für Spielfilme werden üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren erworben. Die Verträge beinhalten in der Regel die Zahlung von Minimumgarantien, die entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden. Bei dem Einkauf von TV-Serien und Special Interest-Programmen wird üblicherweise ein kürzerer Lizenzzeitraum (5 bis 7 Jahre) vereinbart und die Lizenzmodelle basieren auf umsatzabhängigen, quartalsweisen Lizenzvergütungen. Zunehmend werden auch für diese Programmbereiche Minimumgarantiezahlungen vereinbart, die dann entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden. Die Filmbibliothek der Splendid Gruppe umfasst mehr als 1.500 Filmtitel und repräsentiert ein breites Spektrum aus den Genres Action, Dokumentation, Horror/Fantasy, TV-Serien, Komödie, Kinder- und Familienunterhaltung, Programme für Fitness/Wellness und Gesundheit sowie Drama und Arthouse. Die Vermarktung der Filminhalte erfolgt entlang der Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertainment und Lizenzen) schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux-Ländern. Kino Ausgewählte Spielfilme und Dokumentationen wertet die Splendid Gruppe im Kino aus. Der Kinoverleih in den Niederlanden wird über eine eigene Vertriebsgesellschaft vorgenommen. In Deutschland, Österreich und Belgien wird beim sogenannten "Booking & Billing" mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammengearbeitet. Durch eine Kinoveröffentlichung erfährt ein Film eine erhöhte Aufmerksamkeit, was sich i.d.R. positiv auf die Vermarktung in den folgenden Auswertungsstufen auswirkt. Home Entertainment Etwa vier bis sechs Monate nach dem Kinostart wird der Film im Home Entertainment ausgewertet. Dieses umsatzstärkste Geschäftsfeld für die Splendid Gruppe umfasst die Bereiche Verleih und Verkauf über das Internet (Video-on-Demand VoD und Electronic Sell-Through EST) sowie den Verkauf physischer Bildtonträger (Blu-ray und DVD) und den Verleih über Videotheken. Die Splendid Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum sowie zu den größten Lieferanten des Handels im Home Entertainment-Bereich. Es werden alle Vertriebskanäle bedient - Online-Händler, stationärer Verkauf (Warenhausketten, Fachvertriebe, Einzelhandel) sowie Verleih über Videotheken. Neben den eigenen Produkten übernimmt die Splendid Gruppe auch die Vertriebsabwicklung für weitere Partner aus dem In- und Ausland. Im Bereich VoD/EST vermarktet die Splendid Gruppe ihre Inhalte über alle bedeutenden Internet-Plattformen sowie über die eigene Plattform Videociety (www.videociety.de). Unter dem Label "meinVoD" stellen wir Geschäftskunden aus unterschiedlichen Branchen (z.B. Telekommunikation, Industrie, Handel) unser VoD-Plattformkonzept zur Verfügung, das den B2B-Kunden ein Leistungsspektrum von Content, Entwicklung, Betrieb und Portalmanagement für ihre Endkunden bietet. Als Content-Aggregator für iTunes und andere Portale übernimmt die Splendid Gruppe zudem auch den Vertrieb sowie die technische Bereitstellung von Film-Inhalten für Drittanbieter. Lizenzen Zu den Kunden der Splendid Gruppe gehören alle wichtigen TV-Sender sowie SVoD-Anbieter im deutschsprachigen Raum und in Benelux. Etwa sechs bis acht Monate nach Auswertungsbeginn im Home Entertainment beginnt die Auswertung des Films auf den TV-Kanälen sowie auf den SVoD-Plattformen. In der Regel wird der Film zunächst im Pay-TV ausgestrahlt. Danach, mit einem zeitlichen Abstand von etwa einem Jahr, folgt die Ausstrahlung im Free-TV sowie im SVoD. Die Splendid Gruppe veräußert die Lizenzrechte für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer bzw. für eine vertraglich festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen in einer Zeitperiode. Nach Ablauf des Lizenzvertrages steht der Film für eine erneute Lizenzierung zur Verfügung (Folgeverwertung). TV-Produktion Die Konzerngesellschaft Splendid Studios produziert TV-Formate für Fernsehsender. In der Regel entwickelt Splendid Studios mit den Sendern eine Formatidee und produziert diese im Rahmen von Auftragsproduktionen. Die Produktion von fiktionalen Unterhaltungsformaten sowie Spielfilmen gewinnt zunehmende Bedeutung in der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Geschäftsbereich Services Die Splendid Gruppe gehört mit ihren Dienstleistungen rund um die Synchronisation und die digitale Postproduktion zu den führenden Unternehmen in Deutschland und Europa. Die Service-Gesellschaften der Splendid Gruppe erstellen Synchronisationen, tontechnische Nachbearbeitungen sowie Digitalisierungsdienstleistungen für die VoD- und EST-Vermarktung im Internet sowie für Blu-ray- und DVD-Produktionen. Die Erstellung der Synchronisation und Digitalisierung von Filmen und Serien im eigenen Hause garantiert nicht nur einen gleich bleibend hohen Qualitätsstandard für die eigene Filmbibliothek, sondern wird auch stark von externen Kunden nachgefragt. I.2 Ziele und Strategien Für die strategische Ausrichtung der Splendid Gruppe sind vor allem die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten: In der Öffentlichkeitswahrnehmung ist die Filmbranche vor allem geprägt durch die kontinuierlichen Neuveröffentlichungen von spektakulären Kinoerlebnissen. Kino wird zum Event für gemeinsame Erlebnisse und der Zuschauer ist bereit, für erstklassige Unterhaltung, Ausstattung und Service entsprechende Ticketpreise zu entrichten. Daneben hat sich der Konsum von Entertainment-Programmen zuhause und unterwegs stetig weiterentwickelt. Der Konsument verfügt heute aufgrund des technischen Fortschritts bei den Endgeräten und zunehmenden Bandbreiten über vielfältige Möglichkeiten, hochwertige Unterhaltungs- und Informationsprogramme zu nutzen. Der deutsche Home Entertainment-Markt ist derzeit noch durch die physischen Bildtonträgerformate DVD und Blu-ray dominiert. Die Nutzung von digitalen Inhalten über das Internet als elektronisches Kaufmedium (EST) und Leihmedium (TVoD) ist jedoch dynamisch weiter vorangeschritten und repräsentiert mittlerweile knapp 30% des Home Entertainment-Marktes. Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf die TV-Angebote aus. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten durch das Internet (Online-Mediatheken, SVoD-Angebote) lassen die Grenzen zwischen dem klassischen Home Entertainment- und dem Fernsehangebot zunehmend verschwinden. Darüber hinaus hat die Digitalisierung auch zu einer zunehmenden Anzahl von Anbietern geführt, die dem Konsumenten ein breites und stetig wechselndes Inhalteangebot bereitstellen. Seit einigen Jahren setzen die TV-Gesellschaften und SVoD-Anbieter in ihrer Programmpolitik verstärkt auf exklusive Inhalte für ihre Zuschauer und Abonnenten. Vor allem große TV-Gesellschaften investieren dabei in TV-Formate wie Real-Life Dokutainment oder Light-Fiction-Produktionen. Durch die vorstehend beschriebenen Änderungen bei der Vermarktung der Filminhalte stellt sich für die Anbieter von Postproduktionsleistungen zunehmend die Herausforderung, den Marktentwicklungen durch zeiteffiziente und integrierte Auftragsbearbeitung gerecht zu werden. Die Splendid Gruppe hat sich in mehr als 40 Jahren als Independent erfolgreich in der Medienbranche positioniert. Die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe zielt auf ein nachhaltiges, ertragsorientiertes Umsatzwachstum ab. Im Einzelnen werden dabei die folgenden Ziele vorrangig verfolgt:
Die Erreichung dieser Ziele wird durch ein Bündel von Maßnahmen verfolgt und im Rahmen einer Mehrjahresstrategie umgesetzt. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die fortlaufende Akquise bzw. Produktion attraktiver, marktgängiger Filminhalte sowie die stetige Anpassung an die technologischen Herausforderungen erfolgreicher Vermarktung von Filmen und Entertainment-Formaten. I.3 Steuerungssysteme Die Splendid Medien AG bestimmt als Management-Holdinggesellschaft der Splendid Gruppe die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit auf Konzernebene sowie Investor Relations. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführer bzw. wichtige Know-how-Träger der Enteractive GmbH, der WVG Medien GmbH und der Splendid Studios GmbH sind zum Teil auch selbst am jeweiligen Unternehmen beteiligt. Mit der Enteractive GmbH und der Splendid Synchron GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. Mit der Polyband Medien GmbH sowie mit der WVG Medien GmbH bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge. Die Konzerngesellschaft Splendid Film GmbH ist mit der Splendid Entertainment GmbH und die Splendid Entertainment GmbH ist mit der Splendid Studios GmbH über Ergebnisabführungsverträge verbunden. Die Splendid Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist das profitable Wachstum im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Das Berichtssystem orientiert sich an den Segmenten Content und Services sowie an den in den Segmenten tätigen Konzerngesellschaften. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das Investitionsvolumen in das Filmvermögen sowie - bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/Ist-Vergleich. Ferner haben die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Konzernvorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft der Gesellschaft wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis- und Cashflow-Entwicklungen mittels eines Soll-/Ist-Vergleichs erfasst und analysiert. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet. I.4 Forschung und Entwicklung Als Medienunternehmen mit dem Schwerpunkt auf der Filmvermarktung betreibt die Splendid Gruppe keine mit produzierenden Unternehmen der Industrie vergleichbare Forschung und Entwicklung. II. Wirtschaftsbericht II.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Abgeschwächtes Wachstum in Deutschland Nach dem kräftigen Wachstum des Vorjahres legte die deutsche Wirtschaft 2018 in schwächerem Maße zu - um 1,5 % (Vorjahr 2,2 %). Geringere Zuwächse im verarbeitenden Gewerbe sowie ein geringerer Anstieg der deutschen Exporte waren maßgeblich für die Entwicklung verantwortlich, während aus der Binnennachfrage positive Impulse erwuchsen. In den Niederlanden und Belgien setzte sich das Wirtschaftswachstum 2018 weiter fort. Branchenumfeld In unserem wichtigsten Geschäftsbereich Content führt die zunehmende Digitalisierung zu Veränderungen bei der Nutzung von Film- und Programmangeboten durch den Konsumenten. Die Entwicklungen in den Branchenfeldern unserer Auswertungsstufen stellten sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt dar: Die deutsche Kinobranche musste das schwächste Geschäftsjahr seit mehr als 20 Jahren hinnehmen. Gegenüber dem Vorjahr sank der Kinoumsatz um 14,8 % auf EUR 0,9 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,06 Mrd.). Insgesamt wurden mit 105,4 Mio. um 13,9 % weniger Kinotickets gelöst (Vorjahr: 122,3 Mio.). Der Durchschnittspreis je Kinoticket sank um 9 Cent auf EUR 8,54 (Vorjahr: EUR 8,63). Der Anteil deutscher Filme lag in etwa auf Vorjahresniveau bei 23,5 % (Vorjahr: 23,9 %). Der niederländische Kinomarkt verzeichnete einen leichten Anstieg des Kinoumsatzes bei einem geringfügigen Rückgang der Besucherzahlen. Der deutsche Videomarkt (ohne Umsätze aus Subscriptional Video-on-Demand, im Folgenden: "SVoD") musste erneut ein sinkendes Marktvolumen hinnehmen. 2018 sank der Gesamtumsatz der Branche um 12,6 % auf EUR 1,170 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,338 Mrd.). Die Entwicklung resultiert aus dem gesunkenen Umsatz mit physischen Bildtonträgern, während der Umsatz aus digitalen Transaktionen (EST, TVoD) auf EUR 336 Mio. (Vorjahr: EUR 280 Mio.) anstieg. Damit erhöhte sich dessen Anteil am Videomarkt auf 28,7 % (Vorjahr: 20,9 %). Der Marktanteil von DVD und Blu-ray fiel weiter und lag bei 71,3 % (Vorjahr: 79,1 %). Die Angebote der digitalen Auswertungsstufe SVoD, die im Gegensatz zum Einzelabruf (TVoD) ein Abonnementmodell (u.a. Amazon Prime, Netflix) darstellt, wuchsen 2018 mit 77,3% besonders stark auf EUR 865 Mio. (Vorjahr: EUR 488 Mio.). Auch im Jahr 2018 war das Fernsehen das meistgenutzte Medium in Deutschland. Zu den bedeutendsten TV-Programmen zählen neben den öffentlich-rechtlichen Sendern (Das Erste, ZDF, Dritte Programme) die großen Privatsender RTL, Vox (Mediengruppe RTL) und RTL II sowie die Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe. Besonders jüngere Zielgruppen nutzen zunehmend VoD und Streamingangebote, sodass auch 2018 der Zuschauermarkt für Video-on-Demand-Abonnements wie Amazon Prime Video, Netflix, Sky oder Maxdome deutlich wuchs. Mittlerweile schaffen auch die TV-Sender zunehmend eigene On-Demand-Angebote. In den letzten Jahren sind vermehrt private TV-Sender als Auftraggeber für die Herstellung audiovisueller Produktionen in Deutschland aufgetreten. Daneben gewinnen Eigenproduktionen von VoD-Anbietern, auch im lokalen Bereich, zunehmend an Bedeutung. In unserem Geschäftsbereich Services mit Schwerpunkten im Bereich der audiovisuellen Postproduktion (Synchronisation und digitale Postproduktion) bestimmen die vorstehend genannten Marktveränderungen die Nachfrageentwicklung bezüglich der unterschiedlichen Dienstleistungsangebote. Hier besteht nach wie vor ein sehr wettbewerbsintensives Umfeld mit einem hohen Preisdruck bei gleichzeitig hohen Anforderungen der Kunden an die technischen und organisatorischen Abläufe in der Auftragsbearbeitung. Auf der anderen Seite ist die Branche in den vergangenen Jahren durch neue Plattformen, neue Sender und neue Sendeplätze für ausländische Produktionen positiv beeinflusst worden. II.2 Geschäftsverlauf und Ertragslage des Konzerns Gesamtbewertung des Berichtszeitraums: Nach zwei Geschäftsjahren mit hohen außerplanmäßigen Ergebnisbelastungen konnte die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2018 wieder in die Gewinnzone zurückkehren. Das Geschäftsjahr ist daher insgesamt für den Konzern zufriedenstellend verlaufen. 2018 wurde ein operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von EUR 2,5 Mio. (Vorjahr: EUR -2,9 Mio.) erzielt. Damit wurden die operativen Ergebniserwartungen (Bandbreite: EUR 1,0 Mio. bis EUR 3,0 Mio.) erreicht. Die deutliche Ergebnisverbesserung resultiert vor allem auf Kostenreduzierungen bei den Herstellungskosten und den Vertriebskosten. Der Konzernumsatz ging im Geschäftsjahr um 2,5% auf EUR 51,7 Mio. (Vorjahr: EUR 53,0 Mio.) zurück. Damit erreichte die Splendid Gruppe die ursprünglich für das Geschäftsjahr prognostizierte Umsatzbandbreite (EUR 53 Mio. bis EUR 57 Mio.) nicht, jedoch konnte die Umsatzabweichung durch die verbesserten Kostenrelationen zum Umsatz kompensiert werden. Das Konzernjahresergebnis für das Geschäftsjahr beläuft sich auf EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR -3,9 Mio.). scroll
Umsatzentwicklung Die Splendid Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 einen Gesamtumsatz von EUR 51,7 Mio. (Vorjahr: EUR 53,0 Mio.). Die im Dezember 2018 revidierte Umsatzbandbreite (EUR 49 Mio. bis EUR 52 Mio.) wurde damit erreicht. In der zweiten Jahreshälfte hatte die Splendid Gruppe anziehende Umsatzerlöse (EUR 28,7 Mio.; Vorjahr: EUR 28,6 Mio.) erwirtschaftet. Auf Gesamtjahressicht musste jedoch gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzrückgang von EUR 1,3 Mio. bzw. 2,5 % hingenommen werden. Die rückläufige Umsatzentwicklung zum Vorjahr entfällt auf beide operativen Segmente. Im wichtigsten Segment Content wurde der Vorjahresumsatz um EUR 0,6 Mio. unterschritten; bei einem Umsatzanteil des Segmentes von knapp 90 % (Vorjahr: 88 %) am Konzernumsatz. Der Außenumsatz im Segment Services fiel gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,7 Mio. Der Umsatzanteil am Konzernumsatz betrug 10% (Vorjahr: 12 %). Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 ergab sich ein um EUR 0,4 Mio. geringerer Umsatzausweis im Vergleich zur bis 2017 angewendeten Bilanzierungspraxis. Die Anpassungen betrafen das Segment Content und resultieren überwiegend aus Änderungen bei der Umsatzrealisierung von Lizenzerlösen. Nähere Einzelheiten finden sich unter Punkt "2. Grundlagen der Rechnungslegung - IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" im Konzernanhang. In den einzelnen Geschäftsbereichen und Auswertungsstufen entwickelte sich der Umsatz wie folgt: Segment Content Im Geschäftsjahr 2018 wurde im Segment Content ein Umsatz von EUR 46,3 Mio. (Vorjahr: EUR 46,9 Mio.) erreicht. Positiv beeinflusst wurde der Segmentumsatz durch Zuwächse in den Auswertungsstufen Lizenzen und im digitalen Vertrieb, während die Auswertungsstufen Kinoverleih, physisches Home Entertainment sowie TV-Produktion unterhalb der Vorjahreswerte verblieben. In der Auswertungsstufe Kinoverleih erwirtschafteten wir erwartungsgemäß ein Umsatzvolumen unterhalb des Vorjahres (EUR 4,1 Mio.; Vorjahr: EUR 5,8 Mio.). Mit insgesamt 19 Titeln (Vorjahr: 17) wurden in Deutschland, Österreich und Benelux mehr Titel veröffentlicht als ursprünglich geplant. Jedoch handelte es sich mehrheitlich um Veröffentlichungen mit einer reduzierten Umsatzerwartung und geringeren Marketingbudgets. Die erfolgreichste Kinoveröffentlichung in der zweiten Jahreshälfte 2018, der Animationsfilm "Elliot, das kleinste Rentier", erzielte mit knapp 270.000 Zuschauern ein sehr gutes Einspielergebnis. Unsere niederländische Kinoproduktion "Elvy's Wereld: So Ibiza" erreichte 124.000 Zuschauer in Benelux und blieb damit hinter den internen Erwartungen zurück. Besucherstärkste Kinoveröffentlichung des Gesamtjahres 2018 war der Horrorfilm "Hereditary", der knapp 350.000 Zuschauer in Deutschland, Österreich und den Benelux-Staaten erreichte und sich Mitte des Jahres in den Top 10 der deutschen und niederländischen Kinocharts platzieren konnte. In der Auswertungsstufe Home Entertainment erzielten wir mit der Veröffentlichung von Blu-ray, DVD, aus digitalem Vertrieb (VoD, EST) sowie aus Vertriebsdienstleistungen für nationale und internationale Vertriebspartner einen Umsatz von EUR 23,9 Mio., ein Rückgang von EUR 2,2 Mio. bzw. 8,5 % gegenüber dem Vorjahr (EUR 26,2 Mio.). Die Entwicklung ist maßgeblich auf den Rückgang des physischen Geschäfts mit Blu-ray und DVD zurückzuführen, das auch 2018 durch eine schwache Marktentwicklung mit hohen Retourenrückläufen gekennzeichnet war. Die Vertriebsprovisionen für die Vermarktung von Filminhalten nationaler und internationaler Vertriebspartner waren in 2018 ebenfalls rückläufig. Zu unseren umsatzstärksten Neuveröffentlichungen im Home Entertainment zählte der Horrorfilm "Hereditary", der nach dem erfolgreichen Kinostart in der zweiten Jahreshälfte in die Home Entertainment-Auswertung gelangte. Auch ein weiterer Filmtitel, dem eine Kinoveröffentlichung vorausgegangen war, die romantische Jugendbuchverfilmung "Letztendlich sind wir dem Universum egal" , zählte zu den wichtigsten Home Entertainment-Veröffentlichungen des Jahres. Aus unserem Serienprogramm stachen vor allem die zweite Staffel der BBC Naturdokumentation "Unser Blauer Planet", die zehnte Staffel des Serien-Dauerbrenners "Doctor Who" sowie die dritte Staffel der Netflix-Serie "Narcos" hervor. Im digitalen Vertrieb konnten wir einen deutlichen Umsatzzuwachs von 51,4% erreichen. Der Umsatz übertraf mit EUR 6,7 Mio. den Vorjahresumsatz (EUR 4,4 Mio.) um EUR 2,3 Mio. Damit erhöhte sich der Anteil des digitalen Vertriebs am Umsatz der Auswertungsstufe Home Entertainment auf 28,1% (Vorjahr: 17,0 %). Neben dem deutlichen Zuwachs aus der Vermarktung unserer Programme im VoD und EST über alle bedeutenden Internet-Plattformen, verzeichneten wir in 2018 auch deutliche Umsatzzuwächse unseres B2B-Angebotes "meinVoD", hier insbesondere aus der langfristig angelegten Zusammenarbeit mit der mobilcom-debitel GmbH, einer Tochtergesellschaft der freenet AG. Dabei übernimmt die Splendid-Tochtergesellschaft Videociety GmbH die Bereitstellung von Filminhalten sowie die technischen Dienstleistungen für "freenet Video", das VoD-Portal der freenet group. Eine weitere positive Entwicklung verzeichnete auch das Geschäftsfeld Künstler-Management für Social Media Plattformen. Neben Umsätzen aus den Albumverkäufen des Künstlers Michael Schulte, die vor allem aufgrund der Sogwirkung zu dessen guter Platzierung beim Eurovision Song Contest (ESC) anhaltend erfreuliche Absatzzahlen vermeldeten, trugen Umsätze aus Influencer Marketing mit VERY US-Künstlern (Marketing-Kampagnen für Markenartikler, Medienunternehmen und Agenturen) zum Wachstum des Geschäftsfeldes bei. In der Auswertungsstufe Lizenzverkäufe verzeichnete die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatzzuwachs, der deutlich höher ausfiel als erwartet. Durch die Vergabe von Lizenzen an TV-Sender und SVoD-Anbieter wurde ein Umsatz von EUR 14,1 Mio. erzielt (Vorjahr: EUR 9,1 Mio.), ein Zuwachs von EUR 4,9 Mio. bzw. 53,6%. Neben Lizenzverkäufen an TV-Sender im deutschsprachigen Raum und in Benelux wurden insbesondere deutlich steigende Umsätze aus Lizenzverträgen mit SVoD-Anbietern, darunter freenet Video, Netflix und Amazon, realisiert. Im Berichtszeitraum wurden weitere Lizenzverträge mit TV-Sendern und SVoD-Anbietern in Deutschland und den Benelux-Ländern verhandelt bzw. abgeschlossen, die ab 2019 umsatzwirksam werden. Das Geschäftsfeld TV-Produktion musste im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatzrückgang hinnehmen und erzielte einen Gesamtjahresumsatz von EUR 4,2 Mio. (Vorjahr: EUR 5,9 Mio.). Ende April wurde die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft neu besetzt und eine Neuausrichtung eingeleitet. Die im Zuge der Neuausrichtungen eingeleiteten Formatentwicklungen werden aber erst ab 2019 eine größere Umsatzwirkung entfalten. In 2018 wurden wesentliche Umsatzanteile mit der etablierten Serie "Die Wollnys" erzielt, die sich bei RTL II weiterhin großer Beliebtheit erfreut und daher ab 2019 eine deutliche Ausweitung des Produktionsvolumens erhält. Neben RTL II gehören u.a. auch die ProSiebenSat.1-Gruppe sowie RTL und DMAX zu den Auftraggebern, mit denen im zweiten Halbjahr die Geschäftsbeziehungen intensiviert werden konnten. Segment Services Das Segment Services nahm im Geschäftsjahr 2018 erwartungsgemäß einen schwächeren Verlauf. Mit konzernfremden Auftraggebern wurden Umsätze in Höhe von EUR 5,4 Mio. (Vorjahr: EUR 6,2 Mio.) erwirtschaftet, ein Rückgang von 11,5% gegenüber dem sehr starken Vorjahr. Sowohl der Bereich Synchronisation als auch der Bereich Neue Medien/Digitalisierung lagen bei den mit Dritten erwirtschafteten Umsätzen unterhalb der Vorjahreswerte, während der Innenumsatz mit Konzernunternehmen auf EUR 2,5 Mio. zunahm (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.). Im Geschäftsfeld Synchronisation wurden neben der Synchronisation von Spielfilmen und TV-Serien tontechnische Bearbeitungen von Dokumentationen vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden ca. 82 % (Vorjahr: ca. 85 %) der Umsätze aus Aufträgen mit externen Auftraggebern erzielt. Zu den größten Kunden zählen die internationalen Partner Amazon, Dreamworks, BBC, Discovery Channel und Warner Bros. sowie Super RTL, RTL und die TV-Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe. Im Geschäftsfeld Neue Medien/Digitalisierung wurden knapp 50 % (Vorjahr: 58 %) der Umsätze mit externen Auftraggebern erzielt. Zum größten Teil wurden hier Aufträge aus VoD/EST-Digitalisierungen für Internet-Portale bearbeitet, daneben Premastering-Aufträge für DVD/Blu-ray sowie weitere Dienstleistungen (z.B. Erstellung, Bearbeitung und Auslieferung digitaler Kinokopien DCP). Zu den Kunden zählen u.a. Warner Bros., BBC sowie die Tele München Gruppe. Kostenentwicklung Die Herstellungskosten verringerten sich deutlich auf EUR 34,9 Mio. (Vorjahr: EUR 39,2). Nachdem im Vorjahr hohe Wertminderungsaufwendungen angefallen waren, gingen die Abschreibungen einschließlich Wertminderungen auf das Filmvermögen in 2018 auf EUR 15,8 Mio. (Vorjahr: EUR 17,0 Mio.) zurück. Darin sind EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.) aus Wertminderungen auf das Filmvermögen enthalten. Des Weiteren konnten Kostenverbesserungen in vielen Bereichen erzielt werden, insbesondere auch bei den Herausbringungskosten in der Kinostufe sowie bei den Personalkosten. Die Herstellungskostenquote des Geschäftsjahres sank auf 67,5 % (Vorjahr: 73,9 %). Die Vertriebskosten verringerten sich ebenfalls stark auf EUR 8,6 Mio. (Vorjahr: EUR 10,8 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch reduzierte Werbeausgaben für die Kino- und Home Entertainment-Veröffentlichungen. Die Vertriebskostenquote verringerte sich auf 16,6 % (Vorjahr: 20,4%). Die Verwaltungskosten verminderten sich auf EUR 6,6 Mio. (Vorjahr: EUR 6,8 Mio.), unter anderem durch Kostenreduzierungen bei Rechts- und Beratungskosten und Fahrzeugkosten. Die Verwaltungskostenquote belief sich auf 12,8 % (Vorjahr: 12,7 %). Die Sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1,5 Mio.). Die Position enthält im Wesentlichen Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten gegenüber Minderheitsgesellschaftern in Höhe von EUR 0,3 Mio. Die Erträge aus der Verfolgung von Produktpiraterie verringerten sich weiter und lagen bei EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen veränderten sich nur leicht gegenüber dem Vorjahr. Im Berichtszeitraum entstand ein leicht positives Währungsergebnis in Höhe von aufgerundet EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR -0,6 Mio. Mio.). Die saldierten Nettogewinne umfassen sowohl realisierte als auch stichtagsbezogene Wechselkurseffekte aus US-Dollar-Termingeschäften. Ergebnisentwicklung Im zweiten Halbjahr kam es in beiden operativen Segmenten zu Ergebnisverbesserungen gegenüber der ersten Jahreshälfte sowie gegenüber dem Vorjahr. Im Segment Content wurde für das Gesamtjahr ein operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von EUR 3,4 Mio. (Vorjahr: EUR -2,2 Mio.) erzielt. Die Ergebnisverbesserung zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus verringerten Herstellkosten. Auch die rückläufigen Vertriebskosten trugen zu der Ergebnisverbesserung bei. Die EBIT-Marge des Segmentes lag im Berichtszeitraum bei 7,3 % (Vorjahr: -4,7 %). Das EBIT im Segment Services verbesserte sich infolge von operativen Kostenreduzierungen ebenfalls auf EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.). Die EBIT-Marge erhöhte sich auf 7,1 % (Vorjahr: 5,3 %). Insgesamt verbesserte sich das EBIT der Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2018 unter Berücksichtigung des Holding-Ergebnisses deutlich auf EUR 2,5 Mio. (Vorjahr: EUR -2,9 Mio.). Damit liegt das Ergebnis innerhalb der prognostizierten Bandbreite von EUR 1,0 Mio. bis EUR 3,0 Mio.. Die EBIT-Marge im Berichtszeitraum betrug 4,8 % (Vorjahr: -5,4 %). Die Finanzaufwendungen erhöhten sich im Vorjahresvergleich i. W. aufgrund der Erhöhung der Kreditzinsen zu Beginn des Jahres 2018. Das Finanzergebnis betrug EUR -1,0 Mio. (Vorjahr: EUR -0,9 Mio.). Die Ertragsteuern beliefen sich im Berichtsjahr auf EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.). Die Ergebniseffekte aus der Ermittlung von latenten Steuern haben sich im Geschäftsjahr insgesamt ausgeglichen, im Vorjahr hatte sich hieraus ein positiver Effekt von EUR 0,1 Mio. ergeben. Der Ist-Steueraufwand (ohne Berücksichtigung von latenten Steuern) lag in 2018 bei EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Bei der Ermittlung des Ist-Steueraufwandes konnten erneut erhebliche steuerliche Verlustvorträge angerechnet werden. Das Konzernjahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich auf EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR -3,9 Mio.) verbessert. Das Ergebnis je Aktie beträgt im Geschäftsjahr EUR 0,14 (Vorjahr: EUR -0,40). Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2018 keine Dividendenzahlung an die Aktionäre vorzunehmen und den Bilanzgewinn der Konzernobergesellschaft in Höhe von TEUR 358 vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen. Die Hauptversammlung findet am 13. Juni 2019 in Köln statt. II.3 Vermögenslage des Konzerns scroll
Die Konzernbilanzsumme der Splendid Gruppe erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 63,6 Mio. (Vorjahr: EUR 63,4 Mio.). Die Erhöhung ergibt sich insbesondere durch Ausweisänderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 15. Hierzu verweisen wir auf die Angaben unter Punkt "2. Grundlagen der Rechnungslegung - IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" im Konzernanhang. Die Verminderung der langfristigen Vermögenswerte liegt im Wesentlichen in der Entwicklung des Filmvermögens begründet, das auf EUR 24,5 Mio. (Vorjahr: EUR 26,0 Mio.) zurückging. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auch auf die Erläuterungen zu den Investitionen in diesem Konzernlagebericht sowie auf die Erläuterungen zum Filmvermögen im Konzernanhang. Die Position Geschäfts- oder Firmenwert liegt unverändert zum Vorjahr bei EUR 4,9 Mio. Die ausgewiesenen Latenten Steueransprüche haben sich auf EUR 5,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,5 Mio.) erhöht und resultieren mit EUR 4,1 Mio. (Vorjahr: EUR 4,2 Mio.) aus der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge. Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich auf EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,4 Mio.). Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich auf EUR 27,3 Mio. (Vorjahr: EUR 25,0 Mio.). Dem liegt eine Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 17,2 Mio. (Vorjahr: EUR 14,8 Mio.) zugrunde. Davon entfallen EUR 1,8 Mio. auf die gemäß IFRS 15 ab 2018 als Verbindlichkeit auszuweisende Remissionen, die bis 2017 mit den Forderungen saldiert wurden. Die erstmalig in 2018 auszuweisenden Vertragsvermögenswerte beinhalten Vermögenswerte aus laufenden Auftragsproduktionen in Höhe von EUR 1,4 Mio.. Im Vorjahr wurden nach alter Bilanzierungspraxis Forderungen aus Fertigungsaufträgen in Höhe von EUR 2,0 Mio. ausgewiesen. Die Liquiden Mittel erhöhten sich zum Stichtag auf EUR 6,4 Mio. (Vorjahr: EUR 5,6 Mio.). Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 19,0 Mio. (Vorjahr: EUR 18,2 Mio.). Die Veränderung resultiert aus dem Jahresergebnis abzüglich der zum 1. Januar 2018 erfolgten Korrektur des Konzernverlustvortrages aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15. Wie auf der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 beschlossen, wurde für das Geschäftsjahr 2017 keine Dividendenauszahlung vorgenommen und der Bilanzgewinn der Konzernobergesellschaft vollständig in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 29,9 % (Vorjahr: 28,8 %). Die langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um EUR 3,0 Mio. auf EUR 2,6 Mio. reduziert (Vorjahr: EUR 5,5 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch den Rückgang der langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten. Darunter werden die langfristigen Anteile der vereinbarten Ausgleichszahlungen für Minderheitsgesellschafter sowie bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus dem antizipierten Erwerb von Minderheitenanteilen an der Splendid Studios ausgewiesen. Diese verringerten sich auf EUR 1,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,8 Mio.). Der Veränderung liegt der Ende April 2018 vereinbarte Erwerb eines weiteren Geschäftsanteils in Höhe von 25% an der Splendid Studios GmbH zugrunde. Die Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von EUR 1,5 Mio. wurde zum Bilanzstichtag unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die Zahlung wurde im Januar 2019 zur Zahlung fällig. Die langfristigen Bankdarlehen reduzierten sich aufgrund planmäßiger Tilgungen auf EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,9 Mio.). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich auf EUR 42,1 Mio. (Vorjahr: EUR 39,6 Mio.). Der Anstieg entfällt im Wesentlichen auf die Rückstellungen, die sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 6,2 Mio. (Vorjahr: EUR 3,6 Mo.) erhöht haben. Die Erhöhung ergibt sich aus dem geänderten Ausweis von Rückstellungen für Remissionen, die in den Vorjahren als Forderungskorrekturen und gemäß IFRS 15 nunmehr unter den Rückstellungen auszuweisen sind. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten auf EUR 3,2 Mio. (Vorjahr: EUR 2,6 Mio.) resultiert insbesondere aus der oben erläuterten Kaufpreisverbindlichkeit. Die erstmalig in 2018 auszuweisenden Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 valutieren zum Stichtag mit EUR 4,9 Mio. Im Vorjahr wurden nach alter Bilanzierungspraxis Erhaltene Anzahlungen von Kunden in Höhe von EUR 2,2 Mio. ausgewiesen. Die Bankverbindlichkeiten reduzierten sich auf EUR 16,8 Mio. (Vorjahr: EUR 18,6 Mio.) zum Bilanzstichtag. Ebenso verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 10,6 Mio. (Vorjahr: EUR 12,5 Mio.). II.4 Finanzlage des Konzerns Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Das Finanzmanagement des Konzerns stellt sicher, dass die Unternehmen der Splendid Gruppe dauerhaft liquide sind, reduziert finanzielle Risiken soweit wirtschaftlich sinnvoll und reicht Darlehen an die Konzerngesellschaften aus. Die Splendid Medien AG erbringt und steuert diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Gesellschaften in ausreichender Form kostengünstig und möglichst über die vorhandenen internen und externen Finanzierungsmöglichkeiten zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Finanzprodukte orientiert sich die Splendid Medien AG grundsätzlich an der Art sowie der voraussichtlichen Laufzeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Grundlage für das Finanzmanagement ist die kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows sowie der Bankguthaben und der Kreditlinien bei den Banken. Kapitalstruktur Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe erfordert eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere zur Finanzierung der erworbenen Filmlizenzen sowie zur Finanzierung der mit der Filmvermarktung verbundenen Betriebsmittel. Die Splendid Gruppe strebt hierfür ein angemessenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital an. Die Kapitalstruktur weist zum Bilanzstichtag eine Eigenkapitalquote von 29,9 % (Vorjahr: 28,8 %) auf. Die langfristigen Verbindlichkeiten haben sich auf 4,0 % (Vorjahr: 8,7 %) der Bilanzsumme reduziert. Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten ist auf 66,1 % (Vorjahr: 62,5 %) gestiegen. In den Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag zinstragende Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 17,5 Mio. (Vorjahr: EUR 20,5 Mio.) sowie Finanzleasingverbindlichkeiten von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,5 Mio.) enthalten. Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe überwiegend über zwei Finanzierungsvereinbarungen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Die Finanzierungsvereinbarungen wurden zum Jahresende 2017 um weitere zwei Jahre bis Ende 2019 verlängert. In diesem Zusammenhang wurden die Finanzierungskonditionen für die flexibel nutzbaren Kreditlinien mit Wirkung ab 1. Januar 2018 angehoben. Die Verhandlungen mit den Kreditgebern zur Prolongation werden im zweiten Quartal 2019 aufgenommen. Per 31. Dezember 2018 verfügte die Splendid Gruppe aus den Finanzierungsvereinbarungen über einen Gesamtkreditrahmen von EUR 20,5 Mio., der mit EUR 17,5 Mio. durch Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Kreditrahmen anrechenbaren Avalkredite beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. und die Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag EUR 0,0 Mio.. Zu weiteren Details der bestehenden Bankfinanzierung verweisen wir auf die Angaben unter VII. 4 Finanzierung und Financial Covenants in diesem zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht. Cashflow Die Splendid Gruppe entwickelt ihren Cashflow ausgehend vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Dieses wird um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt. Ergänzend werden die Zahlungsströme berücksichtigt, die aus der Veränderung von Bilanzposten abgeleitet werden. Die Entwicklung der Cashflows im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr auf EUR 19,5 Mio. (Vorjahr: EUR 13,9 Mio.) verbessert, im Wesentlichen bedingt durch höhere Vereinnahmung von Kundenzahlungen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Wesentlichen Zahlungsabflüsse aus Investitionen in das Filmvermögen in Höhe von EUR 15,3 Mio. (Vorjahr: EUR 15,1 Mio.). Die Investitionen in das Anlagevermögen lagen mit EUR 0,4 leicht unterhalb des Vorjahresniveaus (EUR 0,5 Mio.). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei EUR -3,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,5 Mio.) und resultiert vollständig aus Reduzierungen der Bankkredite. Im Berichtszeitraum erfolgten planmäßige Tilgungen von langfristigen Tilgungsdarlehen in Höhe von EUR 1,5 Mio., zudem ergaben sich Nettorückführungen der kurzfristigen Geldmarktkrediten in Höhe von EUR 1,6 Mio. Im Vorjahr betrug die Nettokreditaufnahme EUR 0,5 Mio. Liquidität Der Finanzmittelbestand der Splendid Gruppe umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie Kontokorrentkredite. Insgesamt betrug der Finanzmittelbestand zum Ende des Berichtszeitraums EUR 6,4 Mio. (Vorjahr: EUR 5,6 Mio.). Investitionen in das Filmvermögen Im Geschäftsjahr 2018 investierte die Splendid Gruppe EUR 12,2 Mio. (Vorjahr: EUR 15,4 Mio.) in das Filmvermögen. Im Wesentlichen durch Verzögerungen bei der Anlieferung von Filmtiteln lag das Investitionsvolumen unterhalb der für 2018 prognostizierten Größenordnung (EUR 13,0 Mio. bis EUR 18,0 Mio.). Unter Berücksichtigung von Auszahlungen für Investitionen des Vorjahres wurden Investitionsauszahlungen in Höhe von EUR 15,3 Mio. (Vorjahr: EUR 15,1 Mio.) getätigt. Die Investitionen enthalten auch Anzahlungen für Filmrechte, die nach Vertragsabschluss bzw. zu Drehbeginn geleistet werden. In 2018 investierte die Splendid Gruppe schwerpunktmäßig in ein breites Programmangebot, darunter der Horrorthriller "Hereditary", der Animationsfilm "Elliot, das kleinste Rentier" sowie unsere niederländische Eigenproduktion "Elvy's Wereld: So Ibiza!". Die Dreharbeiten unserer deutschen Eigenproduktion, die Highschool-Komödie "Misfit", wurden in 2018 abgeschlossen und der Film wird im März 2019 in den deutschen Kinos ausgestrahlt. Daneben verhandelte bzw. schloss die Splendid Gruppe weitere Einkaufsverträge für die Auswertung im deutschsprachigen Raum und Benelux, darunter der Fantasyfilm "Come Away" mit Angelina Jolie, David Oyelowo und Michael Caine, die Horrorkomödie "Little Monsters" mit Lupita Nyong'o sowie der Actionfilm "The Courier" mit Olga Kurylenko und Gary Oldman. II.5 Mitarbeiter Die Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter (ohne Vorstand) betrug zum Jahresende 172 (Vorjahr: 175). Es wurden insgesamt 28 neue Mitarbeiter eingestellt, während 31 Mitarbeiter im Laufe des Jahres die Splendid Gruppe verließen. Die Zu- und Abgänge betreffen überwiegend projektbezogen beschäftigte Mitarbeiter im Bereich TV-Produktion. Zum Bilanzstichtag waren 9 Mitarbeiter (Vorjahr: 11) kurzfristig bzw. projektbezogen beschäftigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich die Anzahl der angestellten Mitarbeiter in den Segmenten wie folgt: scroll
Die Mehrzahl der Konzernmitarbeiter verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. Maßgebliche Mitarbeiter, allen voran die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, sind über Bonisysteme und/oder Beteiligungen am Geschäftserfolg beteiligt. III. Vergütungsbericht Vorstand Mitglieder des Vorstands waren zum 31. Dezember 2018: • Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender • Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb • Hans-Jörg Mellmann, Vorstand Finanzen Hans-Jörg Mellmann scheidet mit Ablauf seines Vorstandsvertrages zum 31. März 2019 aus dem Vorstand aus. Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Mai 2019 Björn Siecken zum neuen Vorstand der Splendid Medien AG bestellt. Vergütungssystem Das Vergütungssystem für den Vorstand ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen. Rechnung getragen werden soll mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Größe des Unternehmens und des Konzerns, seiner wirtschaftlichen Lage und der Positionierung im Markt. Indem Erfolge bei der Unternehmensführung besonders honoriert werden, sollen die Vorstandsmitglieder zu hohem Engagement motiviert, gleichzeitig aber auch dauerhaft an das Unternehmen gebunden werden. Berücksichtigt werden dabei auch die Vergütungsstrukturen bei vergleichbaren Unternehmen. Im Vergleich zu ihnen soll sich die Vergütung des Vorstandes der Splendid Medien AG als attraktiv darstellen. Im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung der Vorstandsmitglieder für den Erfolg des Unternehmens bemisst sich ihre Vergütung nicht nur nach individuellen Leistungen, sondern auch nach den Ergebnissen, die das Unternehmen und der Konzern insgesamt unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder erzielen. Der variable Teil der Vergütung ist von einer mehrjährigen erfolgreichen Entwicklung des Konzerns abhängig. Soweit die angestrebten Ziele in dem festgelegten Mehrjahreszeitraum nicht realisiert werden können, führt dies zu einer Verringerung der zunächst verdienten Vergütung des Vorstandes. Gefördert werden soll damit eine auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung. Grundvergütung Die Grundvergütung besteht in einem festen Gehalt, das monatlich ausgezahlt wird. Dieses Gehalt wird bei Beginn des Anstellungsvertrages festgelegt. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass das feste Gehalt in regelmäßigen Abständen auf seine Angemessenheit überprüft wird. Variable Vergütung Die variable Vergütung von Andreas R. Klein bestimmt sich nach dem EBIT des Konzerns und dem EBIT der Splendid Film GmbH. Der Höhe nach ist diese Vergütung auf den Betrag der jährlichen Grundvergütung von Andreas R. Klein begrenzt. Die variable Vergütung von Alexander Welzhofer richtet sich nach dem Umsatz und den Ergebnissen des Konzerns und derjenigen Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG, für die Alexander Welzhofer im Vorstand besonders verantwortlich ist. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt. Die variable Vergütung von Hans-Jörg Mellmann richtet sich nach den Ergebnissen des Konzerns sowie nach qualitativen Zielen für die Bereiche, für die Herr Mellmann im Vorstand besonders verantwortlich ist. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt. Nebenleistungen Das Unternehmen hat für die Vorstandsmitglieder Unfallversicherungen abgeschlossen. Die Vorstände haben im Jahr 2018 entweder einen Dienstwagen gestellt bekommen oder eine Dienstwagenpauschale erhalten. Die Vorstände erhalten Zuschüsse zur Sozialversicherung, Andreas R. Klein und Hans-Jörg Mellmann darüber hinaus auch zu einer Direktversicherung. Die genannten Nebenleistungen werden den Vorständen auch weiterhin gewährt. Die geldwerten Vorteile der Nebenleistungen, die die Vorstandsmitglieder erhalten, werden von diesen versteuert. Kein Vorstandsmitglied hat im Geschäftsjahr 2018 Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Das Unternehmen hat keinem Vorstandsmitglied einen Kredit gewährt. Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit Den Vorstandsmitgliedern sind keine Zusagen über eine betriebliche Altersversorgung gemacht worden. Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung festgelegt, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten dürfen. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 Gewährte Zuwendungen im Berichtsjahr Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen EUR 1.308.727 (Vorjahr: EUR 982.516). Die für Alexander Welzhofer ausgewiesenen Bezüge enthalten auch die Geschäftsführerbezüge aus seiner Tätigkeit für die WVG Medien GmbH. Zudem hat Alexander Welzhofer in 2018 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55. In der nachstehenden Tabelle sind gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Gesamtvergütungen (DCGK) des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Zielwerte für die einjährige und die mehrjährige variable Vergütung angegeben. Ergänzend wurden als Überleitung zu den nach den Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelten Gesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder die tatsächlich für das Geschäftsjahr 2018 zugesagten einjährigen und mehrjährigen variablen Vergütungen ausgewiesen. Gewährte Zuwendungen im Berichtsjahr scroll
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*Die einjährige variable Vergütung von Herrn Welzhofer enthält eine der Höhe nach nicht begrenzte Gewinnbeteiligung aus einem Geschäftsführervertrag, deren Maximalhöhe auf Basis eines Wahrscheinlichkeitsszenarios geschätzt wurde. Zufluss für das Berichtsjahr Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss im beziehungsweise für das Geschäftsjahr 2018 aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung sowie mehrjähriger variabler Vergütung und Versorgungsaufwand aus. Abweichend von der vorstehend dargestellten, für das Geschäftsjahr 2018 gewährten, mehrjährigen variablen Vergütung beinhaltet diese Tabelle den tatsächlichen Wert aus in Vorjahren gewährten und im Geschäftsjahr 2018 zugeflossenen, mehrjährigen variablen Vergütungen. Zufluss für das Berichtsjahr scroll
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Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
Vergütung des Aufsichtsrates Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Über die satzungsmäßige Vergütung hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine Nebenleistungen. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt. Die satzungsmäßige Vergütung ergibt sich wie folgt: scroll
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle). CMS Hasche Sigle und verbundene Unternehmen erbrachten im Geschäftsjahr 2018 verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür Honorarleistungen in Höhe von TEUR 133 in Rechnung (davon für Splendid Medien AG: TEUR 46). Davon waren aufwandswirksam: TEUR 133 (davon Splendid Medien AG: TEUR 46). Kucera & Hüttner GmbH berechneten im Geschäftsjahr 2018 für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid Gruppe TEUR 8 (davon für Splendid Medien AG: TEUR 1). Davon waren aufwandswirksam: TEUR 8 (Splendid Medien AG: TEUR 1). D&O Versicherung Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für die Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsratsmitglieder. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die versicherten Personen bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex ist in der Versicherung ein Selbstbehalt zu Lasten der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen. Minderheitsgesellschafter Die Abfindungsvereinbarungen mit Minderheitsgesellschaftern sehen folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor: scroll
Der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für Hans-Dieter Henseleit gilt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019. Die Abfindungsvereinbarungen mit den Minderheitsgesellschaftern Alexander Welzhofer und Hans Dieter Henseleit entfallen vollumfänglich auf die Muttergesellschaft. Der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für die Minderheitsgesellschafter der Splendid Studios GmbH gilt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021. IV. Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB und erläuternder Bericht Kapital- und Stimmrechtsstruktur Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2018 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je EUR 1,00 je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Nach den zum 31. Dezember 2018 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen und Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar: scroll
Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat. Satzungsänderungen Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots Bei einem Kontrollwechsel sieht die im Jahr 2012 geschlossene Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium vor, dass beide Vertragsparteien über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen Einigung erzielen. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels abgeschlossen. Dies betrifft auch eventuelle Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern. Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 bis 5 der Satzung geregelt. Genehmigtes Kapital Genehmigtes Kapital 2015/I Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang. Genehmigtes Kapital 2015/II Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang. Bedingtes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2001 war das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 durch Ausgabe von bis zu 890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich zur Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden konnten. Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft lag die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Der Ausübungszeitraum war im Geschäftsjahr 2017 abgelaufen. Die Bezugsrechte wurden nicht ausgeübt. Weitere Bezugsrechte sind im Rahmen des Splendid Aktienoptionsplanes 2001 nicht ausgegeben worden und konnten in diesem Rahmen auch nicht mehr ausgegeben werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juni 2018 wurde das Bedingte Kapital I aufgehoben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang. Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG am 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2020 Aktien der Splendid Medien AG in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, einzeln oder gemeinsam durch die Splendid Medien AG oder durch mit ihr im Sinne des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung für Dritte ausgenutzt werden. Der Erwerb eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 darf auch unter Einsatz von Derivaten durchgeführt werden beziehungsweise dürfen Derivate eingesetzt werden, bei denen sich die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien verpflichtet. Der Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit eines Derivates darf 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien in Ausübung des Derivats nicht nach dem 15. Juni 2020 stattfindet. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Splendid Medien AG, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern und zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zur Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, zur Verwendung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zur Veräußerung an Dritte oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sowie zur Einziehung. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang. V. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f i. V. m. § 315d HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 289f i. V. m. § 315d HGB sowie der Corporate Governance Bericht wurden auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. VI. Nachtragsbericht Der Nachtragsbericht befindet sich im Konzernabschluss. Wir folgen der Empfehlung des DRS 20 und weisen darauf hin, dass keine berichtspflichtigen Tatsachen vorliegen und der Nachtragsbericht damit entfällt. VII. Chancen- und Risikobericht VII.1 Ziele des Chancen- und Risikomanagementsystems Das primäre Ziel der Splendid Gruppe ist die Umsatzausweitung und die Erreichung eines nachhaltigen positiven Ergebnisses zur Steigerung des Unternehmenswertes. Als eine auch international agierende Unternehmensgruppe ergeben sich für die Splendid Gruppe vielfältige unternehmerische Chancen. Gleichzeitig ist die Splendid Gruppe unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Die Splendid Gruppe strebt ein ausgewogenes Chancen/Risiken-Verhältnis an und erfasst und analysiert dazu die sich aus der Geschäftstätigkeit ergebenden Chancen und Risiken regelmäßig, bewertet und überwacht diese. VII.2 Organisation des Chancen- und Risikomanagementsystems Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Einzelrisiken identifiziert und transparent aufbereitet. Daraus abgeleitet werden angemessene Steuerungsmaßnahmen, die Integration von geeigneten Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse sowie die kontinuierliche Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung dieser Maßnahmen. Chancen werden im Wesentlichen außerhalb des Risikomanagementsystems erfasst, jedoch teilweise bei den Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung eines Risikos genannt oder direkt im Risiko beschrieben. Eine zusammenfassende Schilderung der wesentlichen Chancen findet sich unter VII.3. Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien "wirtschaftliches Verlustpotenzial" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" qualitativ bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich überarbeitet und aktualisiert. Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben, wird der Vorstand umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält grundsätzlich zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid Gruppe. VII.3 Darstellung der wesentlichen Chancen Die Splendid Gruppe versteht Chancen im Sinne einer zusätzlichen Wertschöpfung, die sich im Wesentlichen aus den Entwicklungen des Marktes, des Wettbewerbes sowie aus betrieblichen Abläufen und Strukturen ergeben können und nicht bzw. nicht vollständig eingeplant sind. Die Nutzung und Steuerung der Chancen erfolgt im Wesentlichen dezentral durch das Management in den operativen Bereichen und orientiert sich an den Konzernzielen (vgl. dazu Kapitel I.2 Ziele und Strategien). Seit einigen Jahren ist die Medienlandschaft durch den Vormarsch der digitalen Angebote einem starken Wandel unterworfen. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten durch das Internet eröffnen erweiterte Vermarktungsmöglichkeiten für Medieninhalte und lassen dabei die Grenzen zwischen den bisherigen Wertschöpfungsstufen zunehmend verschwinden. Neben dem klassischen Kino- und Fernsehfilm haben zunehmend Serien, Franchises sowie kurze Filme und Clips, die z.B. über YouTube konsumiert werden, an Bedeutung hinzugewonnen. Einkauf und Produktion exklusiver Rechte für die jeweiligen Zuschauergruppen stellen mittlerweile ein wichtiges strategisches Element in der Programmgestaltung dar. Die Splendid Gruppe und ihre Tochtergesellschaften haben aufgrund ihres langjährigen Bestehens und ihrer Expertise eine bedeutsame Marktstellung und Reputation sowohl als Anbieter im Home Entertainment als auch im Lizenzhandel und in der Produktion erworben. Auf Basis dieser bedeutenden Marktstellung verfolgt die Splendid Gruppe vielfältige Strategien im Bereich der neuen digitalen Angebote und Services, deren Erfolgspotenziale nur teilweise in die Unternehmensplanungen einfließen. Chancen ergeben sich aus der Akquise und Produktion neuer Programminhalte sowie aus erweiterten Auswertungsmöglichkeiten der umfangreichen Filmlibrary. Daneben ergeben sich insbesondere Chancen aus der Vermarktung unseres eigenen VoD-Angebotes unter dem B2B-Label "meinVoD" sowie aus dem Bereich des Influencer Managements. VII.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken Im Rahmen der Risikobetrachtung werden nachfolgende Felder in besonderem Maße analysiert, da sie in direktem Zusammenhang mit der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens stehen: Einkauf und Absatz von Filmlizenzen Bei der Akquisition von Filmlizenzen im Segment Content steht das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen im Vordergrund. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb "Acquisition Proposals", in denen neben einer projektbezogenen Analyse u.a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich der erwartete wirtschaftliche Erfolg eintritt. Des Weiteren können Verschiebungen von Projekten (Verschiebungen von Materiallieferungen, Änderung von Veröffentlichungszeitpunkten) zu Abweichungen der planmäßigen Umsatz- und Ertragszeitpunkte führen. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen. Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Lage auf die Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen. Die im Rahmen der Bilanzerstellungen vorgenommen Werthaltigkeitsprüfungen des Filmvermögens sind das Ergebnis von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Die tatsächlichen Verwertungsergebnisse können hiervon abweichen. Marktveränderungen im Home Entertainment Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid Gruppe im Segment Content mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland. Im vergangenen Jahr war der Home Entertainment Markt in unserem Kernmarkt Deutschland um 12,6 % rückläufig. Dabei konnten sinkende Umsätze im physischen Geschäft durch das Wachstum im digitalen Geschäft (Video-on-Demand VoD bzw. Electronic Sell-Through EST) nur teilweise kompensiert werden. In den kommenden Jahren wird der Anteil physischer Bildtonträger in Deutschland weiter zurückgehen. Daraus erwächst die Herausforderung für die Unternehmen der Splendid Gruppe, die Geschäftsmodelle stärker auf den digitalen Vertrieb auszurichten. Dem erfolgreichen Ausbau der Zusammenarbeit mit den wesentlichen digitalen Anbietern beim Filmvertrieb im deutschsprachigen Raum und in Benelux wird eine immer größere Bedeutung zukommen, um den Risiken aus sinkenden Marktanteilen des physischen Geschäftes zu begegnen und die Chancen aus dem fortschreitenden Wandel zum internetbasierten Angebot erfolgreich zu gestalten. Lizenz- und Formatvermarktung Die Splendid Gruppe generiert im Segment Content Umsätze aus der Lizenzierung von Filmen an das Free-TV, Pay-TV, Subscriptional VoD (SVoD) sowie Umsätze aus der Produktion von Formaten für Fernsehsender. Veränderte Programmausrichtungen, Werbe- und Gebühreneinnahmen sowie die Anzahl der Abonnenten und die Zuschauerreichweiten beeinflussen in erheblichem Maße die Einkaufsbudgets der Fernsehsender. Veränderungen in den Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender und SVoD-Anbieter mit vergleichsweise längeren Zahlungszielen beeinflussen unter Umständen die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe negativ. Risiken der Tochtergesellschaften Möglichen Risiken der Tochtergesellschaften mit Auswirkung auf den Konzern wird mittels Prognoserechnungen bzw. Forecasts auf Gesamtjahresbasis sowie mittels eines standardisierten monatlichen Berichtswesens begegnet. Das Risiko des Nichteintritts projizierter Geschäftserfolge aus Akquisition, Produktion und Vermarktung von Unterhaltungsprogrammen kann jedoch auch durch Prognoserechnungen und Berichterstattung nicht vollständig ausgeräumt werden. Soll/Ist-Abweichungen werden an den Vorstand berichtet. Der Aufsichtsrat wird von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt. Im Geschäftsjahr 2016 wurde eine mehrheitliche Beteiligung an der Splendid Studios GmbH (vormals: Joker Productions GmbH) erworben, in der Konzernbilanz 2018 wurde hieraus unverändert zum Vorjahresstichtag ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 4,5 Mio. erfasst. Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgte auf Basis der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Nachdem sich die Erwartungen in den Geschäftsjahren 2016 -2017 nicht erfüllt haben, wurde im Geschäftsjahr 2018 ein Wechsel der Geschäftsführung vorgenommen. Nach einem deutlichen Verlust im ersten Halbjahr 2018, konnten in der zweiten Jahreshälfte deutliche Ergebnisverbesserungen und ein leicht positives Betriebsergebnis erzielt werden. Gleichwohl wird das Geschäftsjahr noch mit einem Verlust abschließen. Die Mehrjahresplanung für die kommenden Jahre sieht wieder die Rückkehr in die Gewinnzone sowie deutliche Ergebnisverbesserungen vor. Bei Nichteintritt der Ergebnisverbesserungen kann künftig eine Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwertes erforderlich werden. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen Die Splendid Gruppe wertet einen großen Teil der erworbenen Lizenzrechte im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum und in den Benelux-Ländern aus. Wirtschaftliche Entwicklungen, insbesondere die Geschäftslage sowie das Zahlungsverhalten der Handelspartner, die für die Splendid Gruppe in Zahlungsausfall oder -verschiebungen resultieren können, werden regelmäßig beobachtet. Ein großer Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über ein individuelles Abrechnungsprozedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert. Produktpiraterie Die Filmindustrie beklagt seit Jahren die illegalen Downloadmöglichkeiten sowie andere Formen der Produktpiraterie. In jüngerer Zeit ist jedoch ein rückläufiger Trend zu beobachten, der u.a. durch die steigende Verfügbarkeit legaler Angebote gestützt ist. Generell ist festzuhalten, dass die Produkte der Splendid Gruppe in unterschiedlichem Maße von illegalen Downloads betroffen sind. Die Produkte der Konzerngesellschaften Polyband und WVG mit ihren Special Interest- und Kinderprogrammen unterliegen dabei einem deutlich geringeren Risiko als die Spielfilmprodukte der Splendid Film. Dies ist vornehmlich auf die unterschiedlichen Zielgruppen des jeweiligen Genres zurückzuführen. Die Splendid Gruppe verwendet Kopierschutzsysteme für die DVD- und Blu-ray-Produkte. Daneben verfolgen die Unternehmen der Splendid Gruppe Urheberrechtsverstöße in Internet-Downloadforen. Generell ist das wirtschaftliche Risiko für die Splendid Gruppe als marktkonform zu beurteilen. Mögliche Risiken aus den Folgen des Brexit Kurz vor dem beschlossenen Austritt von Großbritannien aus der EU im März 2019 sind die Bedingungen noch immer unklar und damit der Wirkungsgrad für die Splendid Gruppe schwer abzuschätzen. Die mit englischen Unternehmen getroffenen Verträge sind überwiegend langfristiger Natur und der Vorstand sieht auf Basis der aktuellen Erkenntnisse keine negativen Auswirkungen für die existierenden Vertragsbeziehungen. Der Brexit kann aber Auswirkungen auf das künftige Programmangebot sowie die Lizenzpreise englischer Produzenten entfalten, die sich aus Änderungen der Investitionsförderung oder Besteuerung ergeben. Inwieweit sich hieraus wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe ergeben, ist nicht absehbar. Der Vorstand analysiert mögliche Risiken und Chancen auf Ebene der einzelnen Gesellschaften und der Gruppe regelmäßig. Finanzierung und Financial Covenants Die Ausstattung mit ausreichendem Kapital für den Erwerb von Filmlizenzen ist für die Splendid Gruppe von entscheidender Bedeutung. Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe seit 2012 überwiegend über eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Die Finanzierung umfasst ein Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit zu einem Festzinssatz sowie flexibel nutzbare Kreditlinien, die auf Basis des Euribor flexibel verzinst werden. Für die Akquisition der Splendid Studios GmbH wurde 2016 eine gesonderte Finanzierungsvereinbarung geschlossen, die ein Tilgungsdarlehen mit einer 5-jährigen Laufzeit sowie flexibel nutzbare Kreditlinien umfasst. Letztere werden auf Basis des Euribor flexibel verzinst. Per 31. Dezember 2018 verfügte die Splendid Gruppe aus den Finanzierungsvereinbarungen über einen Gesamtkreditrahmen von EUR 20,5 Mio., der mit EUR 17,5 Mio. durch Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Kreditrahmen anrechenbaren Avalkredite beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. und die Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag EUR 0,0 Mio. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung von Financial Covenants verpflichtet. Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjährige Berichterstattungen offengelegt. Die Finanzierungsvereinbarungen werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs in regelmäßigen Abständen angepasst beziehungsweise verlängert. Die aktuellen Vereinbarungen haben eine Laufzeit bis Ende 2019 und die Prolongationsverhandlungen werden im zweiten Quartal 2019 aufgenommen. Im Zuge der Verlängerungen können sich die Finanzierungskonditionen mit positiven oder negativen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe verändern. Im Falle einer Nichtverlängerung der Finanzierungsvereinbarungen könnte ein bestandsgefährdendes Risiko für die Splendid Gruppe entstehen. Der Vorstand beurteilt dieses Risiko aus aktueller Sicht als wenig wahrscheinlich. Einzelrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden darüber hinaus im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert. Zinsrisiken Die Splendid Gruppe finanziert Filminvestitionen und Betriebsmittel durch Bankdarlehen. Längere Zeiträume zwischen Bereitstellung und Rückzahlung der Darlehen sind mit Zinsänderungsrisiken behaftet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen. Währungsrisiken Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u. a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend in Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt. Schlüsselpersonen-Risiko Der wirtschaftliche Erfolg der Gruppe wird maßgeblich beeinflusst durch das Management und wichtige Know-how-Träger in den Tochtergesellschaften. Ein plötzlicher Wegfall dieser Schlüsselpersonen kann zu einer negativen Beeinflussung der Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften und des Konzerns führen. Die Gesellschaft begegnet dem Risiko mit Vertreterregelungen. Unternehmensbeteiligungen, flache Hierarchien, flexible Arbeitszeiten sowie erfolgsorientierte Vergütungsmodelle zielen auf die Arbeitszufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter in den Gesellschaften ab. Rechtliche Risiken Wesentliche rechtliche Risiken sind - bis auf die im Rahmen der Filmverträge genannten allgemeinen Risiken - nicht ersichtlich. Risken aus IT-Infrastruktur und unberechtigtem Zugriff Die Geschäftstätigkeit der Konzernunternehmen ist auf die reibungslose Bereitstellung und Funktion ihrer IT-Systeme angewiesen. Die Splendid Gruppe begegnet diesen Risiken mit Datensicherheitskonzepten, Beschränkungen des Zugriffs auf IT-Systeme und Geschäftsräume sowie Maßnahmen zum Datenschutz. Dennoch können trotz Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen Risiken wie IT-Ausfall und Datenverlust nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Corporate Compliance Zur Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dient eine für alle Gesellschaften der Splendid Gruppe geltende Corporate Compliance-Richtlinie. Der Vorstand und das Management sind für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Das Management und die Mitarbeiter wurden auch im Jahr 2018 entsprechend unterwiesen. Im Unternehmen werden regelmäßige Abfragen durchgeführt, um mögliche Regelverstöße zu identifizieren. Des Weiteren ist ein Compliance Manager eingesetzt, der sowohl als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder die Richtlinie dient als auch dem Vorstand regelmäßig berichtet. Im Berichtszeitraum sind keine Rechtsverstöße oder Verstöße gegen die Compliance Richtlinie bekannt geworden. VII.5 Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken In der Gesamtbewertung des Risikoportfolios ergeben sich anhaltend erhöhte Risiken insbesondere im Hinblick auf die Risiken aus den Marktveränderungen im Home Entertainment sowie aus den Risiken der Lizenz- und Formatvermarktung an Fernsehsender. Die Einschätzung potenzieller Auswirkungen und eines möglichen Eintritts hat sich zum Vorjahr im Wesentlichen nicht verändert. Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Risiken, denen die Splendid Gruppe ausgesetzt ist, überschaubar und beherrschbar sind. Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden können, werden durch geeignete Gegenmaßnahmen überwacht. VII.6 Internes Kontrollsystem (IKS) Primäres Ziel des internen Kontrollsystems der Splendid Medien AG ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben (insbesondere die konzerninternen Steuerungsgrößen wie z.B. Umsatz und EBIT), gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen. Die folgenden Beispiele stehen exemplarisch für die Kontrollprozesse:
Die Splendid Gruppe legt daneben jährlich in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zusätzliche Prüfungsgegenstände im Rahmen der ausgelagerten Internen Revision fest. Die Prüfungen werden in der Regel durch unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften durchgeführt. Für das Jahr 2018 wurden im Rahmen des Risikomanagements ausgewählte Geschäftsprozesse einer Revision unterzogen und - sofern erforderlich - optimiert. Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Chancen/Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionsfähig sein oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. VIII. Prognosebericht Für das Jahr 2019 wird für Deutschland weiterhin mit einem konjunkturellen Wachstum gerechnet, wenn auch verlangsamt. Für die Niederlande wird eine höhere Wachstumsdynamik erwartet. Auf Basis der absehbaren gesamtwirtschaftlichen Lage blickt die deutsche Medienbranche zuversichtlich in das Geschäftsjahr 2019. Trotz der nicht zufriedenstellenden Entwicklungen im Vorjahr wird in den Marktsegmenten Kino, TV und Home Entertainment für 2019 insgesamt eine positive Entwicklung erwartet, gestützt u.a. durch fehlende Großereignisse wie der Fußball-WM, die die Branche mitunter negativ beeinflussen. Im Home Entertainment wird bei den physischen Bildtonträgern ein weiterer Rückgang erwartet, dem jedoch wachsende digitale Angebote gegenüberstehen. Zunehmend wollen die Zuschauer selbst entscheiden, wann und wo sie auf Unterhaltungsprogramme zugreifen. Fernsehprogramme werden über das Internet gestreamt oder zeitversetzt in den Mediatheken genutzt, Filme und Serien werden zunehmend über Onlinevideotheken, Videoportale oder über soziale Netzwerke abgerufen. Die fortschreitende Digitalisierung bringt auch dem Dienstleistungssektor trotz intensiven Wettbewerbs wachsende Chancen und eine positive Auftragslage. Die Splendid Gruppe plant für das Jahr 2019 mit leicht steigenden Umsätzen im Segment Content, insbesondere aus dem Bereich der digitalen Angebote einschließlich SVoD-Lizenzen sowie aus den Bereichen Kino und TV Produktion. Im Segment Services planen wir mit einem leichten Umsatzrückgang aus dem Geschäft mit Drittkunden. Die wesentlichen Grundlagen für die Umsatzplanungen der beiden operativen Segmente sind wie folgt: Segment Content: In der Auswertungsstufe Kino rechnen wir für das Jahr 2019 mit einem Umsatzwachstum aus der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und den Benelux-Staaten. Die geplanten Kinoveröffentlichungen decken schwerpunktmäßig die Genres Action/Thriller, Komödie sowie Animation und Familienunterhaltung ab. Mit dem Programm wird ein insgesamt breites Publikumsspektrum angesprochen. Zu den besucherstärksten Kinotiteln in der Planung zählen die deutsche Adaption des erfolgreichen niederländischen Influencer-Spielfilms "Misfit", der von Splendid Studios in Zusammenarbeit mit einem niederländischen Produktionspartner erstellt und Mitte März in den deutschen und österreichischen Kinos veröffentlicht wird. Auch die Fortsetzungen der SciFi-Komödie "Iron Sky" mit dem Titel "Iron Sky: The Coming Race" sowie "The Ark - An Iron Sky Story" zählen zu den wichtigsten Titeln aus der Kinopipeline für 2019. Für die Auswertungsstufe Home Entertainment erwarten wir insgesamt einen Umsatz auf dem Niveau von 2018. Ein deutliches Wachstum planen wir dabei aus den digitalen Geschäftsfeldern, während der physische Bereich mit den Formaten DVD und Blu-ray einen weiteren Umsatzrückgang verzeichnen wird. Wir erwarten insbesondere wachsende Umsatzbeiträge unserer eigenen VoD-Plattform unter dem B2B-Label "meinVoD" sowohl für den Kunden Freenet als auch für weitere Kunden. Auch die Auswertung einer breiten Palette von Spielfilmen, TV-Serien sowie Special Interest-Angeboten im VoD und EST über alle bedeutenden Internet-Plattformen sorgt für steigende Umsätze. Das Geschäftsfeld Künstler-Management für Social Media-Plattformen wird ebenfalls mit positiven Impulsen aus digitalen Vermarktungsaufträgen beitragen. Die Umsätze in der Auswertungsstufe Lizenzen erwarten wir ebenfalls auf dem Niveau von 2018. Neben Umsatzbeiträgen aus zum Teil bereits kontrahierten Verträgen mit Free-TV und Pay-TV Anbietern erwarten wir einen weiter zunehmenden Umsatzanteil aus der Ausweitung der Vermarktung unserer Filmtitel über SVoD-Portale. Für das Geschäftsfeld TV-Produktion planen wir in 2019 mit deutlichen Umsatzzuwächsen. Für die etablierte Auftragsproduktion "Die Wollnys" wird eine weitere Serienstaffel produziert. Daneben entfalten die im Zuge der Neuausrichtung eingeleiteten Formatentwicklungen und die Erweiterung der Kundenbasis ebenfalls wachsendes Umsatzpotenzial. Segment Services: Für das Segment Services erwarten wir für 2019 einen Außenumsatz auf dem Niveau von 2018. Während sich die Umsatzentwicklung aus dem Geschäftsfeld Digitalisierung/Neue Medien mit einem Fokus auf Dienstleistungen für die Bereiche VoD/EST sowie Premastering voraussichtlich etwas verbessern wird, wird im Geschäftsfeld Synchronisation temporär eine leichte Abschwächung erwartet. Gesamtausblick für die Splendid Gruppe Unter Berücksichtigung der Segmentumsatzplanungen erwartet der Vorstand für 2019 einen Konzernumsatz in einer Bandbreite von EUR 51 Mio. bis EUR 55 Mio.. Auf der Kostenseite planen wir mit erhöhten Werbeaufwendungen im Zusammenhang mit den vorgesehenen Kinoveröffentlichungen, wodurch die Vertriebskosten überproportional im Verhältnis zum Gesamtumsatz steigen werden. Die Herstellungs- und Verwaltungskosten werden voraussichtlich unterproportional zum Umsatz steigen, im Wesentlichen aufgrund des zunehmenden Umsatzanteils der digitalen Auswertungsformen sowie durch Kostenanpassungsmaßnahmen. Auf Basis der Umsatz- und Kostenplanungen erwartet der Vorstand auch für 2019 ein operatives EBIT in einer Bandbreite von EUR 1,0 Mio. bis EUR 3,0 Mio.. Auf Basis der Unternehmensplanung mit den vorgesehenen Produktionsumsetzungen und Lieferzeitpunkten der kontrahierten Filme erwartet der Vorstand ein Investitionsvolumen in das Filmvermögen in einer Bandbreite von EUR 13 Mio. bis EUR 18 Mio. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow sowie aus dem bestehenden Kreditrahmen. Wesentliche Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Produktion, Anlieferung und Veröffentlichung der erworbenen Programme, die erfolgreichen Platzierungen neuer TV-Formate sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz. Die Prognose ist darüber hinaus das Ergebnis von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung getroffen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite können deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen trotz entsprechender Kurssicherungsmaßnahmen einen starken Einfluss auf diese Ergebnisprognose haben. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter "VII.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken" in diesem zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht. Die Splendid Gruppe plant ab 2020 mit einem weiteren Wachstum. Schwerpunkte der Konzernstrategie sind die kontinuierliche Ergänzung und Ausweitung unseres attraktiven Inhalte- und Dienstleistungsangebotes sowie die erfolgreiche Fortsetzung unserer Strategien im Bereich der digitalen Angebote und Services unter Berücksichtigung der Risiken aus den Marktveränderungen im Medienbereich. Als integrierter Medienkonzern mit Expertise sowohl bei der Schaffung und Verwertung von Programminhalten als auch bei der technischen Umsetzung in neue Medien sehen wir uns weiterhin gut positioniert, um den fortschreitenden Wandel zum internetbasierten Angebot erfolgreich zu gestalten und die Geschäftschancen in den verschiedenen Geschäftsfeldern zu nutzen. IX. Ergänzende Angaben für die Splendid Medien AG (Einzelgesellschaft, gemäß HGB) Überblick über das Geschäftsjahr 2018 und Prognose der Splendid Medien AG (Muttergesellschaft) Die Splendid Medien AG (Muttergesellschaft) ist als Managementholding der Splendid Gruppe hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung der operativen Gesellschaften in der Splendid Gruppe abhängig. Ergänzend zu der konzernweiten Betrachtung ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss die wichtigste Steuerungsgröße der Splendid Medien AG. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Bemessungsgrundlage für die Dividendenausschüttung an die Aktionäre der Gesellschaft. Geschäftsverlauf und Ertragslage Die Splendid Medien AG erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Verwaltungskostenumlagen und Mietumlagen. Daneben erzielt die Gesellschaft Zinserträge aus der Finanzierung der Konzerntöchter sowie Beteiligungsergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen mit verschiedenen Tochtergesellschaften. Der Geschäftsverlauf der Splendid Medien AG ist damit wesentlich geprägt von der Geschäftsentwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen. Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Splendid Medien AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) dargestellt. scroll
Die Splendid Medien AG hat im Geschäftsjahr 2018 zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe ausgeübt. Aus den im Wege einer Verwaltungskostenumlage weiterbelasteten Aufwendungen aus Serviceleistungen sowie der Untervermietung von Geschäftsräumen an die Tochtergesellschaften erzielte die Gesellschaft leicht rückläufige Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,5 Mio.). Die operativen Kosten sind im Berichtszeitraum um EUR 0,3 Mio. gestiegen. Hierin enthalten sind neben dem Personalaufwand auch Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie Sonstige betriebliche Aufwendungen. Kostenerhöhungen bei den Personalkosten sowie den Rechts- und Beratungskosten standen rückläufige Kosten für PR und Betriebskosten gegenüber. Der Anstieg des Personalaufwandes steht insbesondere im Zusammenhang mit erhöhten Tantiemen des Vorstandes, die größtenteils nach Zielen im Konzernverbund bemessen werden. Die Beteiligungserträge (Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen der Tochtergesellschaften) haben sich mit EUR 1,4 Mio. rückläufig entwickelt (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.), da die über Ergebnisabführungsverträge verbundenen Tochterunternehmen stark vom Rückgang des physischen Home Entertainment Marktes betroffen sind. Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,6 Mio. vermindert. Der Rückgang resultiert insbesondere aus geringeren Zinserträgen aus Ausleihungen an Tochterunternehmen. Der Zinsaufwand für Bankkredite hat sich aufgrund der Erhöhung der Kreditzinsen zu Jahresbeginn 2018 erhöht. Insgesamt ist das Jahresergebnis gegenüber dem Vorjahr um rund EUR 1,8 Mio. rückläufig und es wurde ein Jahresüberschuss von EUR 0,4 Mio. erzielt. Aufgrund steuerlicher Verlustvorträge ergeben sich keine Steuern vom Einkommen und Ertrag. Vermögenslage der Splendid Medien AG scroll
Die Bilanzsumme der Splendid Medien AG hat sich zum 31. Dezember 2018 um EUR 0,4 Mio. auf EUR 35,3 Mio. (Vorjahr: EUR 35,7 Mio.) leicht vermindert. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen nahmen im Vorjahresvergleich um EUR 1,9 Mio. auf EUR 29,8 Mio. (Vorjahr: EUR 27,8 Mio.) zu. Die Ausleihungen umfassen Darlehen an verschiedene Tochtergesellschaften zur Finanzierung des Geschäftsbetriebes. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 4,0 Mio. (Vorjahr: EUR 6,3 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch zum Stichtag verminderte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Ergebnisabführungsverträgen. Die Sonstigen Rückstellungen erhöhten sich zum Stichtag auf EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Die Sonstigen Verbindlichkeiten haben sich auf EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) vermindert und beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Finanzlage der Splendid Medien AG Zahlungsmittel Die Zahlungsmittel haben sich zum Bilanzstichtag auf EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.) vermindert. Der stichtagsbezogene Zahlungsmittelbestand besteht im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten. Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur der Splendid Medien AG zum Bilanzstichtag weist eine gegenüber dem Vorjahr verbesserte Eigenkapitalquote von 80,2 % aus (Vorjahr: 78,3 %). Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresüberschuss auf EUR 28,2 Mio. (Vorjahr: EUR 27,9 Mio.) erhöht. Aufgrund Beschluss der Hauptversammlung wurde der Bilanzgewinn 2017 vollständig in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum Bilanzstichtag auf EUR 5,8 Mio. (Vorjahr: EUR 6,6 Mio.) zurückgegangen, im Wesentlichen bedingt durch die planmäßige Tilgung eines langfristigen Tilgungsdarlehens. Nachtragsbericht der Splendid Medien AG Der Nachtragsbericht befindet sich im Anhang der Gesellschaft. Wir folgen der Empfehlung des DRS 20 und weisen darauf hin, dass keine berichtspflichtigen Tatsachen vorliegen und der Nachtragsbericht damit entfällt. Risiken der Splendid Medien AG Die Splendid Medien AG ist u.a. durch Finanzierungen sowie durch mittelbare und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen weitgehend mit den Unternehmen der Splendid Gruppe verbunden. Daher ist die Risikosituation der Splendid Medien AG wesentlich von der Risikosituation der Splendid Gruppe abhängig. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation der Splendid Gruppe gilt damit auch als Zusammenfassung der Risikosituation der Splendid Medien AG. Prognose der Splendid Medien AG Die Ertragslage der Splendid Medien AG wird neben den Beteiligungserträgen von den Zinszahlungen der Tochtergesellschaften für von der AG gewährte Darlehen und einer Verwaltungskostenumlage bestimmt. Letztere hängt in ihrer Höhe vom Umsatz der jeweiligen Gesellschaft ab. Die Beteiligungserträge umfassen im Wesentlichen die Erträge aus den bestehenden Ergebnisabführungsverträgen mit den Gesellschaften Polyband Medien GmbH, WVG Medien GmbH, Splendid Synchron GmbH und Enteractive GmbH und spiegeln unmittelbar den Geschäftserfolg der Tochtergesellschaften wider. Auf Basis der Gruppenprognose erwarten wir für den Einzelabschluss der Splendid Medien AG für das Geschäftsjahr 2019 erneut nur ein leicht positives Jahresergebnis. Die Splendid Medien AG plant auch im Geschäftsjahr 2019 die Konzerngesellschaften über Ausleihungen zu unterstützen.
Köln, 26. März 2019 Splendid Medien AG Vorstand gez. Andreas R. Klein gez. Alexander Welzhofer gez. Hans-Jörg Mellmann Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018der Splendid Medien AG, KölnAktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018der Splendid Medien AG, Kölnscroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018der Splendid Medien AG, Kölnscroll
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018der Splendid Medien AG, Kölnscroll
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnungder Splendid Medien AG, Kölnscroll
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Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018der Splendid Medien AG, Köln1. Allgemeine Angaben Die Splendid Medien AG ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz an der Alsdorfer Str. 3 in 50933 Köln und ist im Handelsregister unter Nummer HR B 31022 eingetragen. Die Gesellschaft ist im geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Splendid Medien AG stellt als Muttergesellschaft der Splendid Gruppe nach § 315e HGB diesen Konzernabschluss auf. Die Splendid Gruppe ist ein integrierter Medienkonzern, dessen operative Geschäftstätigkeit in die Segmente Content und Services unterteilt ist. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht. 2. Grundlagen der Rechnungslegung Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 ist nach den zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2018 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle für das Geschäftsjahr 2018 geltenden Auslegungen und Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden angewendet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR). Dabei werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännisch auf- oder abgerundet. 2.1 Änderungen der anzuwendenden Standards und Interpretationen Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen bzw. überarbeiteten Standards resultieren. Im Geschäftsjahr 2018 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften scroll
*Für Jahresabschlüsse, die am oder nach diesem Datum beginnen. IFRS 9 "Finanzinstrumente" Das IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 "Finanzinstrumente" ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme des Instruments als auch des Geschäftsmodells, in dem das Instrument gehalten wird. Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die nach IAS 39 bestehenden Kategorisierungsvorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen. Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den zu erwartenden Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Ferner werden durch IFRS 9 zusätzliche Anhangangaben erforderlich. Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 erfolgte zum 1. Januar 2018 unter Anwendung der praktischen Ausnahmen, die der Standard zulässt. Folglich wurden Vergleichswerte für das Vorjahr nicht angepasst. Die erstmalige Anwendung hatte keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Unsere Analysen haben ergeben, dass sich sowohl die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte als auch die Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten nur in unerheblichem Umfang geändert haben. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" Der neue Standard ersetzt IAS 18 "Umsatzerlöse" und IAS 11 "Fertigungsaufträge" sowie die dazugehörigen Interpretationen. IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht darin, dass ein Unternehmen Erlöse erfassen soll, wenn die Lieferung von Gütern erfolgt ist bzw. die Dienstleistung erbracht wurde. Dieses Kernprinzip wird im Rahmen des Standards in einem Fünf-Schritte-Modell umgesetzt. Hierzu sind zunächst die relevanten Verträge mit dem Kunden und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Die Erlösrealisierung erfolgt dann in Höhe der erwarteten Gegenleistung für jede separate Leistungsverpflichtung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen. Darüber hinaus enthält IFRS 15 detaillierte Anwendungsleitlinien zu einer Vielzahl von Einzelthemen (z.B. Vertragsänderungen, Veräußerungen mit Rückgaberecht, Behandlung von Vertragskosten, Verlängerungsoptionen, Lizenzerlösen, Prinzipal-Agent-Beziehungen, Bill- und-Hold-Vereinbarungen, Konsignationsvereinbarungen etc.). Zudem wird der Umfang der Anhangangaben erweitert. Die Zielsetzung der neuen Angabevorschriften besteht darin, Informationen über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden einschließlich der hieraus resultierenden Zahlungsströme offenzulegen. Weiterhin hat das IASB am 12. April 2016 Klarstellungen an IFRS 15 veröffentlicht. Die Änderungen adressieren die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal/Agent-Erwägungen und Lizenzen und zielen auf Übergangsregelungen für modifizierte und abgeschlossene Verträge ab. Die erstmalige Anwendung von IFRS 15 erfolgte zum 1. Januar 2018. Die Splendid Gruppe hat das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung genutzt und Vergleichszahlen der Vorjahresperioden folglich nicht angepasst. Der kumulierte Effekt aus der Umstellung wurde zum 1. Januar 2018 erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 15 ergaben sich wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die nachfolgend zusammenfassend dargestellt werden. Im Vergleich zu den Angaben im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 haben sich aufgrund einer vertiefenden Analyse der Zeiträume der Lizenzbeginne weitergehende Auswirkungen ergeben als ursprünglich dargestellt. Die Auswirkungen aus dem Umstellungseffekt zum 1.1.2018 sind in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
Im Konzernabschluss wurden zum 1. Januar 2018 folgende Änderungen an der bisherigen Bilanzierung vorgenommen: Erlösrealisierung Entsprechend der Vorschriften des IFRS 15 werden Lizenzerlöse bei Übergang der Kontrolle, frühestens zum Zeitpunkt des Lizenzbeginnes, realisiert. Die bisherige Bilanzierungsmethode sah die Umsatzrealisierung bei Materialabnahme durch den Kunden vor. Dementsprechend verschieben sich in der Bilanz auch die Entstehungszeitpunkte der Forderungen. Bei erfolgter Zahlung vor Lizenzbeginn werden die erhaltenen Zahlungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Zum 1. Januar 2018 wurden daraufhin die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 3.087 erfolgsneutral vermindert. Die Amortisierung der aktivierten erworbenen Filmrechte erfolgt grundsätzlich weiterhin nach Maßgabe einer verwertungsabhängigen Abschreibungsmethode, die den Werteverzehr der genutzten Filmrechte im Zeitablauf in Abhängigkeit von den erzielbaren Verwertungsergebnissen darstellt. Dementsprechend sind Abschreibungen auf das Filmvermögen, die sich auf die Lizenzumsätze beziehen, ebenfalls im Zeitpunkt der erstmaligen Anpassung des IFRS 15 anzupassen. Zum 1. Januar 2018 wurde das Filmvermögen vor allem durch entsprechend zu korrigierende Abschreibungen um TEUR 2.063 erhöht. Zusätzlich erfolgte eine Verminderung der Rückstellungen in Höhe von TEUR 77 infolge einer Anpassung von mit den Umsatzerlösen verbundenen Lizenzaufwendungen. Aus den vorstehend beschriebenen Anpassungen resultieren zum 1. Januar 2018 aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 307 und der Gesamteffekt aus der abweichenden Erlösrealisierung führte zu einer Anpassung des Konzernbilanzverlustes in Höhe von TEUR -639. Kundenremissionen Erwartete Kundenremissionen aus dem Vertrieb von physischen Datenträgern unterliegen einem geänderten Bilanzausweis. Die erwarteten Remissionen werden nicht mehr mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen saldiert, sondern gesondert als Remissionsverbindlichkeit in den Rückstellungen ausgewiesen. Zudem erfolgt die Aktivierung eines Vermögenswertes für die Remissionswaren unter den Vertragsvermögenswerten. Daraus resultiert zum Umstellungszeitpunkt 1. Januar 2018 eine Erhöhung sowohl der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte als auch der Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.877. Erlösschmälerungen Werbekostenzuschüsse an den Handel im physischen Vertrieb werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr in den Vertriebskosten ausgewiesen, sondern als Erlösschmälerungen in den Umsatzerlösen verrechnet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die kumulierten Anpassungseffekte zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zur bis 2017 angewendeten Bilanzierungspraxis. IFRS 15 Auswirkungen auf die Konzernbilanz scroll
IFRS 15 Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung scroll
Im Geschäftsjahr wirkte sich die Veränderung der angepassten Umsatzrealisierung von Lizenzerlösen mit TEUR 156 erhöhten Umsatzerlösen im Vergleich zur bisherigen Bilanzierungspraxis aus. Die Herstellungskosten wurden um TEUR 524 erhöht. Die Korrekturen betreffen mit TEUR 459 Abschreibungen auf das Filmvermögen und mit TEUR 65 Lizenzaufwendungen. Der Effekt aus der Ausweisänderung hinsichtlich Werbekostenzuschüssen führte im Geschäftsjahr zu einer erfolgsneutralen Umsatz- bzw. Vertriebskostenreduzierung von jeweils TEUR 554. Aus der abweichenden Erfassung der Lizenzerlöse und -aufwendungen resultieren latente Steuereffekte, die im Geschäftsjahr zu einem latenten Steuerertrag von TEUR 119 geführt haben. Das Konzernjahresergebnis wurde im Jahr 2018 durch diesen Umstellungseffekt um TEUR 248 belastet. Das Ergebnis je Aktie verminderte sich entsprechend um 2 Cent im Vergleich zur bis 2017 geltenden Bilanzierungspraxis. Vom IASB verabschiedete, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften Im Geschäftsjahr 2018 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war. Die Anwendung dieser Standards setzt die zum Teil noch ausstehende Anerkennung durch die EU Kommission voraus. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften: scroll
*EU-Endorsement bereits erfolgt. IFRS 16 "Leasing" Im Januar 2016 hat das IASB den neuen IFRS 16 ‚Leasingverhältnisse' veröffentlicht. Der neue Standard beinhaltet grundlegend überarbeitete Vorgaben zur Definition eines Leasingverhältnisses, zum Anwendungsbereich, zur Bilanzierung beim Leasingnehmer und Leasinggeber und ersetzt den bisherigen Standard zu Leasingverhältnissen (IAS 17). Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 ebenfalls angewendet wird. Hiervon hat die Splendid Gruppe keinen Gebrauch gemacht. Die Freigabe der EU (sogenanntes Endorsement) erfolgte am 9. November 2017. Nach IFRS 16 entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Für alle Leasingverhältnisse bilanziert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird nach den Vorschriften für immaterielle Vermögenswerte über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die Bilanzierung der Leasingverbindlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften für Finanzinstrumente nach IAS 39 bzw. zukünftig IFRS 9. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung wird gesondert als Abschreibungen auf den Vermögenswert und Zinsen aus der Verbindlichkeit vorgenommen. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung. Die Angaben im Anhang werden sich erweitern und sollen den Adressaten in die Lage versetzen, den Betrag, den Zeitpunkt sowie die Unsicherheiten im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen zu beurteilen. Der Splendid Konzern wird den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen zum 1. Januar 2019 anwenden. Die Erstanwendung wird nach der modifiziert retrospektiven Methode erfolgen, d.h., eine Anpassung der Vergleichsperiode erfolgt nicht, etwaige Umstellungseffekte werden kumuliert in den Gewinnrücklagen erfasst. Die Bewertung der erstmalig zu erfassenden Nutzungsrechte erfolgt dabei unter Ausnutzung entsprechender Wahlrechte in Höhe der zu passivierenden Leasingverbindlichkeit. Splendid hat ein konzernübergreifendes Projekt zur Implementierung aufgesetzt. Im Rahmen einer Vertragsanalyse wurde der Gesamtumfang der nach IFRS 16 zu bewertenden Verträge identifiziert, nach Vertragsart gekennzeichnet und entsprechend der Vertragslaufzeit aufgeteilt. Es wurden folgende Vertragsarten identifiziert:
Unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten hat Splendid alle wesentlichen Verträge (im Besonderen Mietverträge für Gebäude und Büroräume) hinsichtlich der Definition eines Leasingverhältnisses im Sinne von IFRS 16 untersucht. Mithilfe einer neu implementierten Software zur Abbildung der Leasingverhältnisse nach IFRS 16 wurden die identifizierten Verträge erfasst und bewertet. Im Ergebnis werden sich dadurch für das Jahr 2019 folgende Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben: Die Erstanwendung des Standards führt zu einer Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten um etwa EUR 2,4 Mio. als Folge der zu aktivierenden Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverträgen für Mobilien und Immobilien, was auch zu einer entsprechenden Erhöhung der Bilanzsumme führen wird. Der Anstieg der Leasingverbindlichkeiten hat eine entsprechende Zunahme der Finanzverbindlichkeiten zur Folge. Statt Mietaufwand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in 2019 Zinsaufwand in Höhe von rund EUR 0,1 Mio. und Abschreibungen in Höhe von rund EUR 0,7 Mio. erfasst, was zu einer Verbesserung des EBIT um rund EUR 0,1 Mio. führen wird. Aus der Umstellung ergibt sich in den ersten Jahren kein wesentlicher nachteiliger Effekt auf das Konzernergebnis. In der Kapitalflussrechnung ist der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen künftig im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zu erfassen, während die Zinszahlungen im Cashflow der betrieblichen Tätigkeit verbleiben. Der Cashflow der betrieblichen Tätigkeit verbessert sich demzufolge um rund EUR 0,7 Mio.. IFRIC 23 "Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" Die Interpretation enthält Leitlinien hinsichtlich der zu versteuernden Gewinne bzw. Verluste, der Steuerbasis, nicht genutzten steuerlichen Verlusten sowie Steuergutschriften und den Steuersätzen, um mögliche Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 "Ertragsteuern" zu beseitigen. Geht das Unternehmen beispielsweise davon aus, dass die Steuerbehörde die jeweilige steuerliche Behandlung wahrscheinlich nicht akzeptiert, erfolgt die Bilanzierung nach dem wahrscheinlichsten Wert oder dem Erwartungswert. Es ist die Methode zu wählen, die ein besseres Ergebnis nach Beseitigung der Unsicherheit ermöglicht. Dabei ist zu unterstellen, dass die Steuerbehörde volle Kenntnis der Sachverhalte sowie der Unsicherheit hat. Die Splendid Gruppe geht davon aus, dass diese Interpretation keine Auswirkung auf den Abschluss haben wird. Jährlicher Verbesserungszyklus 2015-2017 - Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 Die Änderungen betreffen folgende IFRS-Standards: IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen": Die Änderungen betreffen die Bewertung von gehaltenen Anteilen an einem Geschäftsbetrieb. Wird die Kontrolle über den Geschäftsbetrieb, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, erlangt, so hat gemäß IFRS 3 eine Neubewertung der zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile zu erfolgen. Bei gemeinsamer Kontrolle über den Geschäftsbetrieb hingegen werden nach IFRS 11 die Anteile nicht neu bewertet. IAS 12 "Ertragsteuern": Eine Klarstellung ist erfolgt, dass alle ertragsteuerlichen Auswirkungen entsprechend der zugrunde liegenden Transaktionen erfolgswirksam oder -neutral abzubilden sind. Steuerwirkungen auf Dividendenzahlungen sind daher erfolgswirksam auszuweisen, außer die Dividenden stammen aus erfolgsneutral gebildeten Erträgen. IAS 23 "Fremdkapitalkosten": Mit den Änderungen wird klargestellt, dass ab dem Zeitpunkt der Bereitschaft zur beabsichtigten Nutzung bzw. Veräußerung eines Vermögenswertes, jegliche noch vorhandenen Fremdkapitalbestände als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals zu behandeln sind. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fremdkapital ursprünglich ausdrücklich für die Beschaffung des qualifizierten Vermögenswertes aufgenommen wurde. Die Splendid Gruppe geht davon aus, dass diese Änderungen keine Auswirkungen auf den Abschluss haben werden. Änderungen an IFRS 9 "Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung" Durch die Änderungen wird klargestellt, dass finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Cashflows - ohne die negative Vorfälligkeitsregelung - ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, die Zahlungsstrombedingung erfüllen. Damit können diese zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bilanziert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vorfälligkeitsbetrag eine angemessene Ausgleichszahlung darstellt. Die Änderungen betreffen ferner symmetrische Kündigungsrechte, die in Abhängigkeit des Zinsniveaus bei vorzeitiger Rückzahlung entweder zu einem Ausgleich eines Vorfälligkeitsverlusts oder eines Vorfälligkeitsgewinns führen können. Grundsätzlich ist die Zahlungsstrombedingung nicht erfüllt, wenn der Kreditgeber bei einer Kündigung durch den Kreditnehmer eine Ausgleichszahlung zu leisten hat. Die Änderung stellt klar, dass die Zahlungsstrombedienung dagegen auch bei negativen Ausgleichsleistungen weiterhin erfüllt wird, sodass eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten möglich ist. In Bezug auf die Modifikation finanzieller Verbindlichkeiten wird klargestellt, dass bei der Restrukturierung von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zu deren Ausbuchung führen, eine unmittelbare erfolgswirksame Anpassung der Buchwerte vorzunehmen ist. In den Fällen, in denen bisher lediglich der Effektivzinssatz anstatt der fortgeführten Anschaffungskosten angepasst wurde, kann künftig eine rückwirkende Korrektur der Bilanzierung notwendig werden. Die Splendid Gruppe geht davon aus, dass diese Änderung keine Auswirkung auf den Abschluss haben wird. Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von wesentlich Das IASB hat die präzisierte Definition von wesentlich veröffentlicht. Ziel war es, die Definitionen im Rahmenkonzept und den Standards anzugleichen. Wesentlich wird wie folgt definiert: Wenn vernünftiger Weise zu erwarten ist, dass das Weglassen, die fehlerhafte Abbildung oder Verschleierung von Informationen die Entscheidungen eines primären Adressaten basierend auf einem Mehrzweckabschluss und den darin enthaltenden Finanzinformationen über ein Unternehmen beeinflussen, sind diese Informationen wesentlich. In der neuen Definition wurde Verschleierung von wesentlichen Informationen durch die Darstellung von unnötigen Informationen aufgenommen. Zudem wurde klargestellt, dass Informationen, die die Entscheidung eines Adressaten beeinflussen könnten nicht unbedingt gefordert sind, wenn sie sehr unwahrscheinlich sind. Es wurde ergänzt, dass die Wesentlichkeit der Informationen nicht an deren Einfluss auf Entscheidungen aller möglichen Adressaten, sondern nur der primären Adressaten festgelegt wird. Die Splendid Gruppe geht davon aus, dass diese Änderung keine Auswirkung auf den Abschluss haben wird. 2.2 Konsolidierung In den Konzernabschluss wurden neben dem Mutterunternehmen Splendid Medien AG die folgenden Tochterunternehmen einbezogen: scroll
Die Splendid Medien AG übt als Holdinggesellschaft zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe aus, darunter Finanzen, Controlling, Organisation, EDV, Unternehmenskommunikation und Investor Relations. Die Splendid Film GmbH (100 %), Köln, erwirbt Filme auf dem Weltmarkt und vermarktet die Filme vornehmlich im deutschsprachigen Raum. Die Polyband Medien GmbH (100 %), München, erwirbt Programme im Bereich Special Interest, TV Serien und Family-Entertainment und wertet diese im deutschsprachigen Raum über die gesamte Wertschöpfungskette aus. Die Polyband Medien GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Early Learning Group GmbH (100 %), Hamburg, erwarb, produzierte und vermarktete Edutainment-Programme im Familien-Umfeld. Die Verwertungsrechte der Edutainment-Produkte wurden an die WVG Medien GmbH veräußert. Die WVG Medien GmbH (90 %) in Hamburg vertreibt für die Konzerngesellschaften Splendid Film und Polyband Blu-ray- und DVD-Programme. Die Gesellschaft vertreibt auch eigenes Programm und übernimmt darüber hinaus den Vertrieb von Blu-ray Discs und DVD für weitere Unternehmen. Der zwischen der WVG Medien GmbH und der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft bestehende Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag sieht eine Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Alexander Welzhofer vor, in der eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55 festgeschrieben ist. Die eNterActive GmbH (85 %) in Hamburg erbringt digitale Dienstleistungen für die nationale und internationale Medienindustrie, insbesondere die digitale Distribution von Video-on-Demand (VoD)-Daten an VoD-Provider , den Aufbau und Betrieb von VoD-Portalen , die Erstellung von Mastern für die Blu-ray- und DVD-Produktion sowie die Digitalisierung und Archivierung von Spielfilmen und TV-Programmen. Die eNterActive GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Hans-Dieter Henseleit, sieht eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 58 vor. Die Splendid Synchron GmbH (100 %), Köln, synchronisiert fremdsprachige Filme und TV-Serien und überarbeitet diese tontechnisch. Die Splendid Synchron GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Videociety GmbH (100 %) in Köln betreibt eine Video-on-Demand-Plattform. Die Splendid Entertainment GmbH, Köln, 100%ige Tochtergesellschaft der Splendid Film GmbH, betreibt Entwicklung, Herstellung sowie Verwertung und Vermarktung von TV-Unterhaltungsprogrammen, Kino- und Fernsehfilmen. Die Splendid Entertainment GmbH ist mit der Splendid Film GmbH über einen Ergebnisabführungsvertrag verbunden. Splendid Studios GmbH (vormals: Joker Productions GmbH, 85%, im folgenden Text "Splendid Studios" genannt), entwickelt und realisiert TV-Serien sowie Werbe- und Imagefilme mit dem Schwerpunkt im Bereich von non-fiktionalen Formaten. Splendid Studios wird als selbständiges Unternehmen unter dem Dach der Splendid Gruppe geführt. Die bisherigen Gesellschafter halten einen Anteil von 15 % an der Gesellschaft. Splendid Studios ist mit der Splendid Entertainment GmbH über einen Ergebnisabführungsvertrag verbunden, der eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 81 für die Minderheitsgesellschafter vorsieht. Die Splendid Film B.V., Amsterdam, 100%ige Tochtergesellschaft der Splendid Film GmbH, ist eine Vertriebsgesellschaft für den Kino- und Home Entertainment-Vertrieb in den Benelux-Staaten. Unternehmen, die von der Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen Die Polyband Medien GmbH, München, die Splendid Synchron GmbH, Köln, die eNterActive GmbH, Hamburg, die Splendid Entertainment GmbH, Köln, sowie die Splendid Studios GmbH, Köln, nehmen für ihre Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2018 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch, die Polyband Medien GmbH, München, darüber hinaus auch bezüglich der Aufstellung des Lageberichts. Konsolidierungsgrundsätze In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 alle Unternehmen einbezogen, die von der Splendid Medien AG als Mutterunternehmen beherrscht werden. Das Mutterunternehmen beherrscht ein Beteiligungsunternehmen dann, wenn es alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Splendid Medien AG aufgestellt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Die Kapitalkonsolidierung gemäß IFRS 10 erfolgt grundsätzlich durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Fair Value der übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Zeitpunkt ihres Erwerbes (Erwerbsmethode). Verbleibende Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Er wird beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, in den Folgeperioden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden ebenso wie Zwischengewinne eliminiert. Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der funktionalen Währung bewertet, die der Währung des wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen operiert, entspricht. Die Berichtswährung des Konzernabschlusses ist der Euro. Er stellt die funktionale Währung des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen dar. 2.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des vorliegenden Konzernabschlusses wurden, mit Ausnahme der Änderungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Standards, gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Bilanz ist nach Fälligkeiten gegliedert, die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte haben eine Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren. Segmentberichterstattung Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger in der Splendid Gruppe ist der Vorstand der Splendid Medien AG, der für die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente und die Überprüfung der Ertragskraft zuständig ist. Der Vorstand betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht. Die Splendid Gruppe berichtet über zwei operative Segmente (Content und Services). Währungsumrechnung Fremdwährungstransaktionen werden mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Für monetäre Vermögenswerte und Schulden, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben wird, erfolgt die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt. Folgende Kurse waren für die Währungsumrechnung im Konzern maßgebend: scroll
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls berechnet. Sachanlagevermögen Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um plan- und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen (Wertminderungen) bilanziert. Fremdkapitalkosten werden ohne Rücksicht auf die Verwendung des Fremdkapitals in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Vermögenswerte, die aufgrund des Vorliegens von Finanzierungsleasing der Gesellschaft zuzurechnen sind, wurden nach IAS 17 mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Für die Ermittlung der Barwerte wurden die den jeweiligen Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Zinssätze als Abzinsungssätze verwendet. Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Vermögenswerte, die durch Finanzierungsleasing entstehen, werden linear pro rata temporis unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 13 Jahren abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen der nicht aufgrund bestehender Leasingverträge aktivierten Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Sachanlagen mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 werden seit dem Jahr 2008 über einen jahresbezogenen GWG Pool über 5 Jahre linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn die Vermögenswerte einen zukünftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden um planmäßige und gegebenenfalls um außerplanmäßige Abschreibungen (Wertminderungen) vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode i. d. R. über 3 bis 5 Jahre vorgenommen. Es liegen nur entgeltlich erworbene Vermögenswerte und Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer vor. In den Immateriellen Vermögenswerten wurde im Geschäftsjahr 2016 durch den Erwerb der Splendid Studios ein Auftragsbestand aktiviert. Dieser unterliegt nicht der planmäßigen Abschreibung, sondern wird nach Fertigstellungsgrad der übernommenen Aufträge abgeschrieben. Des Weiteren sind Firmenwerte aktiviert, die nicht abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft werden. Filmvermögen Unter dieser Position werden sowohl erworbene Rechte an Fremdproduktionen und geleistete Anzahlungen auf Filmrechte als auch Herstellungskosten für Filme, die innerhalb der SplendidGruppe produziert wurden (Eigenproduktionen), ausgewiesen. In Ermangelung branchenspezifischer Vorschriften nach IFRS erfolgte die Bewertung nach allgemeinen Grundsätzen. Das Filmvermögen enthält vorwiegend Auswertungsrechte an fremdproduzierten Filmen, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden. Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden ggf. vermindert um Zuschüsse oder bedingt rückzahlbare Darlehen aus Projektförderungen. Die im Filmvermögen ausgewiesenen von Dritten erworbenen Filmrechte werden im Zeitpunkt der technischen Abnahme des Filmmaterials mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe einer verwertungsabhängigen Abschreibungsmethode, die den Wertverzehr der genutzten Filmrechte im Zeitablauf in Abhängigkeit von den erzielbaren Verwertungsergebnissen darstellt. Die Bilanzierung beruht hierbei auf den Erfahrungen und Einschätzungen der Geschäftsführung über die Auswertungsmöglichkeiten der Lizenzen. Der Zeitraum der Erlösschätzung, der Basis für die Berechnung der Abschreibung ist, wurde dabei in der Regel auf maximal 10 Jahre beschränkt. Im Regelfall des Vollrechtserwerbs erfolgt bei Auswertung der Filmrechte im Home Entertainment (DVD/Blu-ray sowie VoD und EST) eine Abschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten. Bei der nachfolgenden Veräußerung von Lizenzrechten in der Auswertungsstufe TV (Pay-TV, S-VoD und Free-TV) werden Abschreibungen in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten verrechnet. Für die Auswertungsstufe "Kino" wird eine Abschreibung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten verrechnet. Das entsprechende Abschreibungsvolumen wird auf der Auswertungsstufe TV gekürzt. Abweichend von der vorgenannten Abschreibungsmethode erfolgt für niedrigpreisige Filme, die nur einen verhältnismäßig geringen Erlös aus dem Lizenzverkauf erwarten lassen, bei Auswertung der Filmrechte im DVD/Blu-ray-Geschäft eine Abschreibung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten. Bei Veräußerung der Lizenzrechte werden dann ebenfalls Abschreibungen in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten verrechnet. Wenn erkannt wird, dass die Abschreibung nach den vorgenannten Regeln nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führen, können die Abschreibungsverläufe nach Abschätzung der Vermarktungspotentiale in der Auswertungsstufe Lizenzen individuell festgelegt werden. Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die hierbei getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren, kann dies zu geänderten Abschreibungsverläufen und Wertminderungen in Folgejahren führen. Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Wenn die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert durch die geschätzten Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten eines Films unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Anfalls nicht gedeckt sind, wird eine Abschreibung auf den Nutzungswert vorgenommen. Zu weiteren Informationen wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. "Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" verwiesen. Fremdkapitalkosten, die direkt einer Eigenproduktion oder dem Erwerb eines Filmrechtes zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungskosten des entsprechenden Vermögenswertes nach IAS 23 aktiviert. Bemessungsgrundlage für diese Aktivierung hierbei sind Filminvestitionen nach dem 1. Januar 2009, wenn sich der Zeitraum der Anschaffung von Anzahlung bis Schlussrechnung über mehr als 1 Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Wertminderungen Ein Unternehmen hat gemäß IAS 36 an jedem Bilanzstichtag und auch zusätzlich dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, zu untersuchen, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Wenn sein Buchwert diesen Betrag übersteigt, wird ein Vermögenswert ergebniswirksam wertgemindert. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus beizulegendem Wert abzüglich Verkaufskosten und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme, die durch die fortlaufende Nutzung des Vermögenswerts erwartet werden. Zu jedem Bilanzstichtag ist zu beurteilen, ob eine Wertminderung weiterhin besteht. Sind die Gründe für die außerplanmäßige Wertminderung entfallen, werden Zuschreibungen bis zu dem Betrag vorgenommen, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht vorgenommen worden wäre. Letzteres gilt nicht für Geschäfts- oder Firmenwerte. Vorräte Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten korrigiert um Wertminderungen am Bilanzstichtag bewertet. Der hierbei zu Grunde gelegte Nettoveräußerungswert ergibt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der voraussichtlich noch anfallenden Produktionskosten sowie geschätzter Vertriebskosten. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, so wird die vorgenommene Abschreibung rückgängig gemacht. Bei den enthaltenen fertigen Erzeugnissen und Waren handelt es sich im Wesentlichen um DVDs und Blu-rays. Bei den enthaltenen unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Vorleistungen für Produktionsdienstleistungen. In die Herstellungskosten sind direkt zurechenbare Material- und Fertigungskosten eingeflossen, Fertigungsgemeinkosten sind hierbei von untergeordneter Bedeutung. Beim Wertansatz der fertigen Erzeugnisse und Waren sind stufenweise Abwertungen unter Berücksichtigung der Lagerreichweiten eingeflossen. Sonderabverkauf über Postenware wird geplant zu abgewerteter Marge. Insofern sind darüber hinaus keine weiteren Abwertungsrisiken anzusetzen. Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte der Splendid Gruppe umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten, bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten sowie derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert. Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt bei Kauf oder Verkauf zum Handelstag, d. h. dem Tag, an dem eine Verpflichtung zum Kauf bzw. Verkauf eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit eingegangen wurde. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert, wenn ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt ist, den Ausgleich netto herbeizuführen. Wertberichtigungen auf Forderungen werden grundsätzlich gesondert erfasst. Sie werden zu dem Zeitpunkt, zu dem die wertberichtigte Forderung ausgebucht wird, ebenfalls ausgebucht. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, wenn das Geschäftsmodell das Halten des finanziellen Vermögenswerts vorsieht und die Vertragsbedingungen des Instruments ausschließlich zu Zahlungsströmen führen, die Zinszahlungen und Tilgungsleistungen darstellen. Finanzinstrumente, die diese Bedingungen nicht erfüllen, werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Nicht verzinsliche monetäre Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst. Bestehen an der Einbringung von Forderungen Zweifel, werden die Forderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Eine Wertminderung wird angenommen, wenn objektive Hinweise - insbesondere die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, aktuelle branchenspezifische Konjunkturentwicklungen, die Analyse von Forderungsausfällen der Vergangenheit und der Wegfall eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert - darauf schließen lassen, dass die Gesellschaft nicht sämtliche Beträge zu den Fälligkeitsterminen erhalten wird. Die ausgewiesenen Buchwerte der kurzfristigen Forderungen entsprechen den Zeitwerten. Zusätzlich werden Portfoliowertberichtigungen für nicht einzelwertberichtigte Forderungen gebildet. Hierbei werden historische Ausfallraten zu Rate gezogen. Die entsprechenden Forderungen werden dann mit der durchschnittlichen Ausfallrate wertberichtigt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Kontokorrentguthaben sowie Termingelder mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten. Ausländische Valuten werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Effekte aus Fremdwährungsumrechnungen von monetären Posten werden in der Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst. Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden können, werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte auf Grundlage der für die Bewertung verwendeten Daten nach der dreistufigen Hierarchie des IFRS 13:
Derivative Finanzinstrumente werden sowohl bei erstmaliger als auch im Rahmen der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Diese Instrumente werden in die Kategorie "zu Handelszwecken gehalten" eingeordnet, soweit sie nicht Teil einer gesonderten und effektiven Sicherungsbeziehung sind. Gewinne und Verluste aus Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert der Derivate wird unter Bezugnahme auf aktuelle relevante Marktparameter ermittelt. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfolgt ist:
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten mit Ausnahmen von derivativen Finanzinstrumenten werden jeweils mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Unterverzinsliche und unverzinsliche langfristige Verbindlichkeiten werden bei Anschaffung mit ihrem Barwert angesetzt und bis zur Fälligkeit periodengerecht aufgezinst. Die langfristigen Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivative Finanzinstrumente mit einem negativen Marktwert am Bilanzstichtag sind immer dieser Kategorie zuzuordnen und werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Leasingverbindlichkeiten Soweit der Leasingnehmer im Rahmen von Leasingverträgen alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt und somit als wirtschaftlicher Eigentümer gemäß IAS 17 anzusehen ist, wird der Leasinggegenstand bei Vertragsabschluss mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. In entsprechender Höhe wird eine Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing passiviert, die in den Folgeperioden nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird. Die Finanzierungs-Leasingverhältnisse umfassen technisches Equipment der Studioeinrichtungen. Die Anlagen werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben, die passivierten Finanzierungsleasingverträge haben Laufzeiten von bis zu 5 Jahren. Die nicht bilanzierten Operating-Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen geleaste Pkw sowie Büroausstattung. Die Laufzeit der Leasingverhältnisse beträgt in der Regel 3 Jahre. Die künftigen Verpflichtungen aus Leasingzahlungen sind unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen. Alle Leasingverhältnisse basieren auf fest vereinbarten Raten und lauten auf Euro. Laufende und latente Steuern Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften in den Ländern berechnet, in denen die Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften. Latente Steuern werden gemäß IAS 12 für alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet. Aktive latente Steuern aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen sind zu aktivieren, sofern ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung der Verlustvorträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Bei der Berechnung werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach der aktuellen Rechtslage zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Öffentliche Zuwendungen Öffentliche Zuwendungen werden erfasst, wenn mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Es wird zwischen Projektförderungen (Filmherstellung) und Verleihförderungen differenziert. Projektförderungen Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen bzw. Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und Medien BKM (Deutscher Filmförderfonds DFFF) als nicht rückzahlbare Zuschüsse unterschieden. Projektförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Filmstiftung NRW) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung. Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF) Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz vom Buchwert des Films abgesetzt. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Verleihförderungen Bei den Förderungen wird zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtige Darlehen und als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse unterschieden. Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. FilmFernseh-Fonds Bayern "FFF Bayern" Richtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung des Filmes eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Sonstige betriebliche Erträge in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der entsprechende Betrag passiviert. Verleihförderung als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse Hierbei handelt es sich um nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher z. B. in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten eines Folgefilms zustehen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für angefallene Aufwendungen. Die gewährten Zuschüsse werden als Sonstige betriebliche Erträge zum Zeitpunkt des Kinostarts des Folgefilms ergebniswirksam erfasst. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 mit dem Betrag angesetzt, der sich aufgrund der bestmöglichen Schätzung des Ressourcenabflusses zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag ergibt. Eine Rückstellung wird angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und dies voraussichtlich zu künftigen Nettozahlungsabflüssen führen wird. Eine Bilanzierung gemäß IAS 37 wird nur dann vorgenommen, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit mehr als 50 % beträgt. Geldleistungsverpflichtungen, für die keine Zinsen zu zahlen sind, werden mit ihrem Barwert angesetzt. Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristiger Natur. Ertrags- und Aufwandsrealisierung Die Konzernunternehmen generieren Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten sowie aus Auftragsproduktionen und Dienstleistungen für die Film- und Fernsehbranche. Im Rahmen der Verwertung von Filmrechten werden für einen zeitlich und/oder räumlich begrenzten Bereich Nutzungsrechte an Abnehmer vorwiegend in Deutschland und im deutschsprachigen Europa erteilt. Die Konzernunternehmen erzielen hierbei Umsätze aus der Auswertung im Kino und Home Entertainment (DVD/Blu-ray und VoD/EST) sowie aus Lizenzen für Free-TV, Pay-TV und SVoD. Umsatzerlöse werden im Allgemeinen realisiert, soweit die Leistungsverpflichtungen des Vertrages mit dem Kunden erfüllt wurden. Bei Lizenzverträgen muss für die Erlösrealisierung zusätzlich das Kriterium des Lizenzbeginns vorliegen. Im Speziellen wird bei der Lizenzierung von Kinorechten der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert. Im Rahmen der DVD/Blu-ray-Auswertung erfolgt die Realisierung des Umsatzes bei Lieferung an den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung. Im Bereich VoD/EST erfolgt die Umsatzrealisierung bei Download des entsprechenden Inhaltes. Bei den Lizenzen ist der Lizenzbeginn der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung. Umsatzerlöse im Bereich Auftragsproduktion werden zeitraumbezogen erfasst. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird aufgrund der angefallenen Kosten zum Stichtag im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtprojektkosten ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringlich sind. Bis zum vertraglich festgelegten Anspruch auf Rechnungstellung wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Dienstleistungen im Bereich Services werden zeitraumbezogen anhand der Output-orientierten Methode erfasst. Der Leistungsfortschritt wird anhand der synchronisierten Programme bzw, der abgewickelten Teilaufträge erfasst. Alle Umsätze werden ohne Umsatzsteuer und gemindert um Retouren, Rabatte und Preisnachlässe ausgewiesen. Für Remissionsverpflichtungen aus DVD/Blu-ray Auswertungen werden Rückstellungen gebildet, die zu entsprechenden Umsatzminderungen führen. Zahlungen sind üblicherweise innerhalb einer kurzen Zeit nach Rechnungstellung fällig. Wesentliche Finanzierungskomponenten sind üblicherweise nicht vereinbart. Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst, ebenso wie Fremdkapitalkosten. Finanzerträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt. Dividendenausschüttungen Die Ansprüche der Anteilseigner aus Dividendenausschüttungen werden in derjenigen Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung der Hauptversammlung erfolgt. 3. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Die Erstellung von Konzernabschlüssen in Übereinstimmung mit den Regelungen des IFRS erfordert, dass Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die Einfluss auf die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraums haben. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte innerhalb des nächsten Geschäftsjahres in sich bergen können, werden im Folgenden dargestellt: Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von den Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die hierbei getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren, kann dies zu geänderten Abschreibungsverläufen und Wertminderungen in Folgejahren führen. Diese Aussage bezieht sich auf einen Buchwert des Filmvermögens in Höhe von TEUR 24.461 (i. V. TEUR 26.019). Die Schätzung bezüglich der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist im Hinblick auf ihre künftige Nutzbarkeit davon abhängig, dass zukünftig die von der Gesellschaft im Rahmen der Unternehmensplanung substantiiert prognostizierten positiven steuerlichen Einkommen generiert werden können. Der Buchwert hierfür beträgt TEUR 4.106 (i. V. TEUR 4.237). Hierbei wurde ein Planungshorizont von 5 Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzung der Verlustvorträge wird jährlich an aktualisierte Planungen angepasst. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge werden wie im Vorjahr mit einem langfristig erwarteten Steuersatz von 32,46 % in Ansatz gebracht. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt EUR 0,1 Mio. latente Steuern auf Verlustvorträge ertragsmindernd aufgelöst, daneben bestehen nicht berücksichtigte Verlustvorträge von EUR 78,1 Mio. für die Körperschaftsteuer und EUR 69,1 Mio. für die Gewerbesteuer. Des Weiteren sind Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vor allem bei der Bemessung von sonstigen Rückstellungen und von Impairments auf Geschäfts- oder Firmenwerte und bei der Klassifizierung von Leasing von Bedeutung. 4. Erläuterungen zur Konzernbilanz 4.1 Sachanlagevermögen scroll
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Die Abschreibungen und Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen sind mit TEUR 275 in den Herstellungskosten (i. V. TEUR 264), mit TEUR 82 in den Verwaltungskosten (i. V. TEUR 80) sowie mit TEUR 0 in den Vertriebskosten (i. V. TEUR 0) enthalten. Soweit Zugänge zum Sachanlagevermögen noch nicht vollständig gezahlt wurden, unterliegen diese den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten. Die Entwicklung im Vorjahr war folgende: scroll
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4.2 Immaterielle Vermögenswerte scroll
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Die Entwicklung im Vorjahr war folgende: scroll
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In den Immateriellen Vermögenswerten wurde im Geschäftsjahr 2016 durch den Erwerb der Splendid Studios ein Auftragsbestand aktiviert. Dieser unterliegt nicht der planmäßigen Abschreibung, sondern wird nach Fertigstellungsgrad der übernommenen Aufträge abgeschrieben. Bei den anderen zu Anschaffungskosten bewerteten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um erworbene Software, der eine begrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Die Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 67 (i. V. TEUR 89) in den Verwaltungskosten, in Höhe von TEUR 61 (i. V. TEUR 147) in den Herstellungskosten und in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 0) in den Vertriebskosten enthalten. Der Gesamtbetrag an planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte beträgt im Geschäftsjahr TEUR 485 (i. V. TEUR 580). Wertminderungen fanden im Geschäftsjahr nicht statt. 4.3 Filmvermögen scroll
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Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen in Höhe von TEUR 13.032 von Dritten erworbene Filmrechte. Die Entwicklung im Vorjahr war folgende: scroll
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Da das Filmvermögen sowohl Kriterien des Umlauf- als auch des Anlagevermögens erfüllt, ist es der allgemeinen historischen Bilanzierungspraxis folgend in der Vergangenheit im handelsrechtlichen Einzelabschluss als gesonderte Bilanzposition zwischen Anlage- und Umlaufvermögen bilanziert worden. Als Folge dieser Bilanzierungspraxis sind die historischen Anschaffungskosten für vor dem 31. Dezember 2004 angeschaffte Lizenzen, die zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgeschrieben waren, nicht im Rahmen eines Anlagengitters fortgeführt. Die angegebenen historischen Anschaffungskosten beziehen sich daher nur auf Lizenzen, für die zum 31. Dezember 2004 noch ein Restbuchwert vorhanden war. Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag oder bei Anhaltspunkten im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Die Überprüfung der Filmbibliothek zum Jahresende führte im vierten Quartal zu Wertminderungen in Höhe von TEUR 988 (im vierten Quartal des Vorjahres: TEUR 1.187) sowie zu Wertaufholungen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 0). Im gesamten Berichtsjahr betrugen die Wertminderungen auf Filmvermögen TEUR 1.345 (i. V. TEUR 3.331). Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. "Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" verwiesen. Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden übertragbare Nutzungsrechte des Filmvermögens als Sicherheit abgetreten. 4.4 Geschäfts- oder Firmenwert Der in der Bilanz ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwert setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Der Konzern überprüft gemäß IAS 36 jährlich jeweils zum Geschäftsjahresende die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte anhand des Nutzungswertes. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich dann als Differenz aus dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Einmal, auch unterjährig, erfasste Wertminderungsaufwendungen können in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht mehr aufgeholt werden. Die Überprüfung des Goodwills "Splendid Studios GmbH" erfolgt auf Basis von prognostizierten Cash¬flows, die aus der vom Management vorgelegten 5-Jahres-Planung abgeleitet werden. Im 5-Jahres-Zeitraum wurde auf Basis von quantifizierbaren Einzelprojekten oder Segmenten die Planrechnung abgeleitet. Die angenommene durchschnittliche EBT-Wachstumsrate im 5-Jahres-Zeitraum beträgt 14,0%. Nach dem 5-Jahres-Zeitraum werden gleichbleibende Cashflows mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 0,5% unterstellt. Der Wert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde dann als Barwert aus den künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Vorsteuerzinssatzes von 11,2% ermittelt. Nach dem oben erläuterten Verfahren war im Geschäftsjahr keine Wertminderung notwendig. Der geschätzte erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt deren Buchwert um annähernd EUR 1,3 Mio. Eine für möglich gehaltene Änderung des Diskontierungssatzes (Vorsteuerzinssatz) um etwa + 2,1 % oder eine Änderung der durchschnittlichen EBT-Wachstumsrate im 5-Jahres-Zeitraum auf 8,2% würde dazu führen, dass sich erzielbarer Betrag und Buchwert entsprechen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geht der Vorstand nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen aus. Beseitigungen von Schätzunsicherheiten werden nicht erwartet. 4.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die liquiden Mittel i. H. v. TEUR 6.372 (i. V. TEUR 5.604) bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten, deren Gesamtlaufzeit jeweils weniger als drei Monate beträgt. Sie sind zum Nennbetrag angesetzt. Ausländische Valuten sind zum Stichtagskurs umgerechnet (siehe auch unter Punkt 2.3. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Währungsumrechnung"). 4.6 Forderungen und Vertragsvermögenswerte Die in der Bilanz ausgewiesen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Sonstige langfristige Forderungen stellen finanzielle Vermögenswerte dar. Die kurzfristigen sonstigen Forderungen gliedern sich wie folgt: scroll
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vertragsvermögenswerte beinhalten zum Stichtag zeitraumbezogen erfasste Vermögenswerte aus TV-Auftragsproduktionen in Höhe von TEUR 1.392. Aus den laufenden Produktionen werden noch weitere Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.967 erwartet, die vollständig innerhalb eines Jahres realisiert werden sollen. Die Entwicklung der erfolgswirksam erfassten Wertberichtigungen von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Buchwerte zum Stichtag 31. Dezember 2018 der einzelwertberichtigten Forderungen betragen TEUR 0, die Buchwerte der einzelwertberichtigten Vertragsvermögenswerte betragen TEUR 69. Bezüglich der Ermittlungen der Wertberichtigungen einschließlich Portfoliowertberichtigungen wird auf die Angaben unter 6.2.2 in diesem Anhang verwiesen. Die Fälligkeitsanalyse ausgewählter Vermögenswerte zeigt folgendes Bild: scroll
Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie künftige Forderungen aus Vertragsvermögenswerten über eine Globalzession abgetreten. 4.7 Vorräte scroll
Die Verringerung des Bestandes um TEUR 354 setzt sich aus Minderungen des Bestandes in Höhe von TEUR 400 sowie geringeren Wertminderungen in Höhe von TEUR 46 zusammen. Soweit Zugänge zu den Vorräten noch nicht vollständig gezahlt wurden, unterliegen diese den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten. 4.8 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scroll
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In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht-finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 528 (i.V. TEUR 890) enthalten. Die in der Bilanz unter den Langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegen Minderheitsgesellschafter beinhalten mit TEUR 800 (i. V. TEUR 2.212) bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten, soweit die Minderheitsgesellschafter durch Optionsvereinbarungen ihre Anteile der Splendid Medien AG andienen können und die Splendid Medien AG als wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile anzusehen ist. Daneben werden Ausgleichsverpflichtungen gegenüber Minderheitsgesellschaftern aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 334 (i. V. TEUR 592) ausgewiesen. Diese langfristigen Verbindlichkeiten stellen finanzielle Verbindlichkeiten dar, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Unter den Bankverbindlichkeiten werden zum Stichtag kurzfristige Bankkredite von TEUR 16.780 (i. V. TEUR 19.147) sowie weitere langfristige Darlehen in Höhe von TEUR 741 (i. V. TEUR 1.390) inklusive Transaktionskosten ausgewiesen. Im Übrigen verweisen wir auf Punkt 6. "Finanzielles Risikomanagement". Unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten wurde die im Jahr 2010 geschlossene stille Beteiligung bei der Videociety GmbH bilanziert. Aufgrund der bislang entstandenen Anlaufverluste wurde die Einlage des stillen Gesellschafters durch das zugewiesene Ergebnis aufgezehrt. Der aus dieser Verlustübernahme resultierende Betrag wurde in Vorjahren unter den Finanzerträgen aus-gewiesen. Weitergehende Forderungen gegen den stillen Gesellschafter wurden nicht aktiviert, da eine Nachschussvereinbarung vertraglich nicht fixiert ist. Der Buchwert der Verbindlichkeit gegenüber dem stillen Gesellschafter beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 0. 4.9 Finanzleasingverbindlichkeiten Die Mindestleasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die unter den Anlagenklassen Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Technische Anlagen und Maschinen bilanzierten geleasten Vermögenswerte stehen zum 31. Dezember 2018 mit TEUR 435 zu Buche (i. V. TEUR 516). Nach Ende der Leasing-Laufzeit bestehen für verschiedene Leasingverträge Kaufoptionen (Gesamtsumme TEUR 26) und auch Verlängerungsoptionen. 4.10 Rückstellungen In den Rückstellungen enthalten sind insbesondere Verpflichtungen aus Lizenzverträgen für fremdproduzierte Titel, Filmförderabgaben/GEMA und GVL sowie Kundenboni. Ab 2018 werden zudem Remissionsverbindlichkeiten unter den Rückstellungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
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Sämtliche Rückstellungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen werden in Höhe von TEUR 5.965 voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu einem Abfluss führen, für die übrigen Beträge kann aufgrund rechtlicher Unsicherheiten der Abflusszeitpunkt nicht näher bestimmt werden. Im Vorjahr war die Entwicklung folgende: scroll
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4.11 Eigenkapital Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Darstellung der Tabelle "Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung". Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00. Kapitalmanagement Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Konzern ist die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität. Dies ist auch durch die Erhaltung einer angemessenen Eigenkapitalquote gewährleistet. Die Steuerung orientiert sich dabei an der Definition des Eigenkapitals nach IFRS. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2018 29,9 % (i. V. 28,8 %). Genehmigtes Kapital Genehmigtes Kapital 2015/I Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Genehmigtes Kapital 2015/II Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/II festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Bedingtes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2001 war das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 durch Ausgabe von bis zu 890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich zur Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden konnten. Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft lag die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Der Ausübungszeitraum war im Geschäftsjahr 2017 abgelaufen. Die Bezugsrechte wurden nicht ausgeübt. Weitere Bezugsrechte sind im Rahmen des Splendid Aktienoptionsplanes 2001 nicht ausgegeben worden und konnten in diesem Rahmen auch nicht mehr ausgegeben werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juni 2018 wurde das Bedingte Kapital I aufgehoben. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren im Wesentlichen aus Agiobeträgen aus der Ausgabe neuer Aktien in 1999 i. H. v. TEUR 49 bzw. TEUR 69.278 (letztere resultierend aus dem Börsengang) sowie aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von TEUR 9 dotiert. Die Kosten des Börsengangs und der Kapitalerhöhung wurden nach IAS 32 netto (Kosten abzüglich Ertragsteuern) mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet. Zum 31. Dezember 2008 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 66.615 zum Ausgleich eines im Einzelabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2008 nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2008 verbleibenden Verlustvortrags aus dem Vorjahr. Gewinnrücklagen Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 wurde aus dem Bilanzgewinn der Splendid Medien AG ein Betrag von TEUR 2.174 in die Gewinnrücklagen eingestellt. Minderheitenanteile Die Anteile anderer Gesellschafter wurden grundsätzlich zum Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenserwerbs mit dem den Minderheitsgesellschaftern zuzuordnenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der im Rahmen des Anteilserwerbs übernommenen Vermögenswerte und Schulden zuzüglich der jährlich auflaufenden anteiligen Ergebnisbeiträge - soweit verrechenbar - angesetzt. Minderheitenanteile, für die eine vertraglich festgelegte feste Ausgleichsverpflichtung besteht (§ 304 AktG), werden als zusammengesetzte Finanzinstrumente bilanziert. Die vertraglich festgelegten künftigen Ausgleichsansprüche stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar. Angesetzt wird der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde. Mangels eindeutiger diesbezüglicher Regelungen in den IFRS wurde dabei wie folgt verfahren: Der Barwert der künftigen Ausgleichszahlungen innerhalb der vertraglich festgelegten Mindest- bzw. Restlaufzeit wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Differenz zum Buchwert der Minderheitenanteile wurde mit diesen verrechnet und im Eigenkapital ausgewiesen. In den Fällen, in denen sich hieraus ein negativer Saldo ergab, erfolgte aufgrund der bis zum Jahr 2009 geltenden Regelungen des IAS 27 solange eine Verrechnung mit den Rücklagen der Muttergesellschaft Splendid Medien AG, wie die Verbindlichkeit den Buchwert der Minderheitenanteile überstieg. Ab dem Jahr 2010 erfolgt die Verrechnung auch, sofern sich ein negativer Minderheitenanteil ergibt. Die wiederkehrenden Ausgleichszahlungen werden im Finanzaufwand erfasst. 5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 5.1 Umsatzerlöse Bezüglich der Umsätze nach Segmenten wird auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung verwiesen. Die nachstehende Tabelle zeigt die wesentlichen Umsatzbestandteile nach Auswertungsstufen des Segmentes Content. Die Umsätze des Segmentes Services beinhalten ausschließlich Dienstleistungen. scroll
In den Umsatzerlösen sind TEUR 759 enthalten, die zum 1. Januar 2018 in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. 5.2 Herstellungskosten In den Herstellungskosten sind folgende Posten enthalten: scroll
Die Abschreibungen auf Filmrechte beinhalten Wertminderungen in Höhe von TEUR 1.345 (i. V. TEUR 3.331). 5.3 Vertriebskosten In den Vertriebskosten sind die Posten der folgenden Tabelle enthalten: scroll
5.4 Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen: scroll
Die Honorare des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungen einschließlich Review des Halbjahresabschlusses betragen TEUR 149 (i. V. TEUR 120), davon für Vorjahre TEUR 10. Das darüber hinaus in den Rechts- und Beratungskosten enthaltene Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Steuerberatungsleistungen, insbesondere für Deklarationen, E-Bilanzen und Bescheidprüfungen TEUR 70 (i. V. TEUR 80), für sonstige Leistungen TEUR 18 (i. V. TEUR 3). Sonstige Leistungen betreffen im Berichtsjahr die Teilnahme an der Hauptversammlung (TEUR 2) und entfallen darüber hinaus i.H.v. TEUR 16 auf das Vorjahr. 5.5 Sonstige betriebliche Erträge scroll
5.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Einzelposten ergeben sich wie folgt: scroll
5.7 Währungsgewinne/-verluste Im Berichtsjahr ist ein saldierter Währungsgewinn in Höhe von TEUR 42 (i. V. Währungsverlust: TEUR 624) angefallen. Der Saldo ergibt sich aus Währungsgewinnen von TEUR 316 und Währungsverlusten von TEUR 274. Aus der Bewertung der zu Handelszwecken gehaltenen derivativen finanziellen Vermögenswerte ergibt sich hierin im Geschäftsjahr ein Gewinn in Höhe von TEUR 8 (i. V. Verlust: TEUR 317). 5.8 Finanzergebnis Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Zinsen wurden in Höhe von TEUR 917 (i. V. TEUR 702) gezahlt und in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 1) vereinnahmt. 5.9 Ertragsteuern Unter dieser Position werden die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer einschließlich der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie die latenten Steuern auf temporäre Differenzen und auf Verlustvorträge ausgewiesen. Die Ertragssteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Für die Steuerabgrenzung werden, die bei Auflösung der temporären Differenzen erwarteten, künftigen Steuersätze angewendet. Für Zwecke der latenten Steuern wurde die Körperschaftsteuer mit dem ab 2008 geltenden Satz von 15 % berechnet. Die Gewerbesteuer wurde mit 16,625 % (i. V. 16,625 %) angesetzt, der Solidaritätszuschlag wurde mit einem Satz von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein zukünftig erwarteter Ertragsteuersatz der Splendid Gruppe von 32,46 % (i. V. 32,46 %). Der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten: scroll
Den latenten Steuerabgrenzungen sind folgende Bilanzposten zuzuordnen: scroll
Die auf Verlustvorträge aktivierten latenten Steuern betreffen mit EUR 1,7 Mio. die Splendid Medien AG und mit EUR 1,6 Mio. die Splendid Film GmbH. EUR 0,8 Mio. entfallen auf die Videociety GmbH, die in 2018 noch einen Verlust erzielte. Aufgrund der Mehrjahresplanung wird die Gesellschaft ab 2019 positive Jahresergebnisse erzielen. Bei der Aktivierung der steuerlichen Verlustvorträge wurden passive latente Steuern aus Konsolidierungsdifferenzen der Schuldenkonsolidierung wie folgt aufgerechnet: scroll
Bezüglich der Ermittlung der latenten Steuern auf Verlustvorträge wird im Übrigen auf die Ausführungen unter 3. "Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" verwiesen. Innerhalb des Konzerns bestehen nach Verrechnung von Steuerlatenzen infolge zugrundeliegender Konsolidierungsdifferenzen Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 78,1 Mio. und für die Gewerbesteuer in Höhe von EUR 69,1 Mio., für die kein latenter Steueranspruch bilanziert wurde. 5.10 Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je durchschnittlich im Umlauf befindlicher Aktie beträgt EUR 0,14 (i. V. EUR -0,40). Bezüglich des Gewinnverwendungsvorschlages verweisen wir auf Punkt 14. "Gewinnverwendungsvorschlag". Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 9.789.999 (i. V. 9.789.999) Aktien zugrunde gelegt. Eine potentielle Verwässerung des Ergebnisses je Aktie könnte sich in Zukunft durch die genehmigten bzw. bedingten Kapitalien ergeben. Siehe hierzu 4.11 "Eigenkapital". Bezüglich der Bemessungsgrundlage des Ergebnisses je Aktie 2018 verweisen wir auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. 5.11 Angaben zu Personal Der Gesamtpersonalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 11.925 (i. V. TEUR 12.328). Darin sind soziale Abgaben in Höhe von TEUR 1.581 (i. V. TEUR 1.661) sowie Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 1) enthalten. Die sozialen Abgaben umfassen auch Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 684 (i. V. TEUR 719). Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 neben drei (i. V. drei) Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 173 (i. V. 174) Angestellte und Geschäftsführer. 6. Finanzielles Risikomanagement 6.1 Einstufung der Finanzinstrumente und beizulegende Zeitwerte Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value Hierarchie. Vormals als Kredite und Forderungen ausgewiesene finanzielle Vermögenswerte werden nun als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente ausgewiesen. Eine Änderung der Bewertungskategorien (beizulegender Zeitwert, fortgeführte Anschaffungskosten) ergab sich aus der Umstellung auf IFRS 9 demnach nicht. scroll
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Bei Forderungen und sonstigen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Bankverbindlichkeiten sowie sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten unter einem Jahr stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Die nachfolgende Tabelle stellt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie dar: scroll
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Zu den Finanzerträgen/-aufwendungen für nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Zinsen vgl. Ziffer 5.8. Zum Ertrag aus der erfolgswirksamen Bewertung der Derivate vgl. Ziffer 5.7. 6.2 Finanzielles Risikomanagements Der Splendid Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den Geschäftstätigkeiten und den Finanzierungstätigkeiten der Unternehmen der Splendid Gruppe ergeben. Diese finanziellen Risiken lassen sich in Liquiditätsrisiken, Kreditrisken sowie Marktrisiken untergliedern. Die finanziellen Risiken der Unternehmen der Splendid Gruppe werden zentral überprüft. Die Risikolage wird anhand einer für den gesamten Konzern geltenden Risikomanagement-Richtlinie vom Risikomanager in Risikoberichten erfasst und an den Vorstand der Splendid Medien AG berichtet. Die Identifikation, Beurteilung und Sicherung der finanziellen Risiken erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den operativen Unternehmen der Splendid Gruppe. Der Vorstand beschließt die Strategien und Verfahren zur Steuerung der einzelnen Risiken. 6.2.1 Liquiditätsrisiken Ein Liquiditätsrisiko besteht darin, dass künftige Auszahlungsverpflichtungen im Konzern nicht aus vorhandener Liquidität oder entsprechende Kreditlinien gedeckt werden können. Die Splendid Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch eine kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows, das Halten von angemessenen Bankguthaben sowie entsprechenden Kreditlinien bei Banken. Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe seit 2012 überwiegend über eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Die Finanzierung umfasst ein Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit zu einem Festzinssatz sowie flexibel nutzbare Kreditlinien, die auf Basis des Euribor flexibel verzinst werden. Für die Akquisition der Splendid Studios GmbH wurde 2016 eine gesonderte Finanzierungsvereinbarung geschlossen, die ein Tilgungsdarlehen mit einer 5-jährigen Laufzeit sowie flexibel nutzbare Kreditlinien umfasst. Letztere werden auf Basis des Euribor flexibel verzinst. Per 31. Dezember 2018 verfügte die Splendid Gruppe aus den Finanzierungsvereinbarungen über einen Gesamtkreditrahmen von EUR 20,5 Mio., der mit EUR 17,5 Mio. durch Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Kreditrahmen anrechenbaren Avalkredite beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. und die Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag EUR 0,0 Mio. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung von Financial Covenants verpflichtet. Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjährige Berichterstattung offengelegt. Die Finanzierungsvereinbarungen werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs in regelmäßigen Abständen angepasst beziehungsweise verlängert. Die aktuellen Vereinbarungen haben eine Laufzeit bis Ende 2019 und die Prolongationsverhandlungen werden im zweiten Quartal 2019 aufgenommen. Der Vorstand geht davon aus, dass der bestehende Kreditrahmen unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen von zwei Tilgungsdarlehen weiter prolongiert wird. Sollten die Finanzierungsvereinbarungen entgegen den Erwartungen nicht verlängert werden, wäre in 2019 eine Kapitalaufnahme über andere Banken oder den Kapitalmarkt erforderlich. Der Abfluss aus bedingten Kaufpreisverpflichtungen wird im Jahre 2022 in Höhe von EUR 0,9 Mio. erwartet. 6.2.2 Kreditrisiken Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht oder nicht fristgerecht begleichen kann oder erhaltene Sicherheiten an Wert verlieren und damit einen finanziellen Verlust verursachen. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung. Das gleiche Risiko besteht auch bei den Vertragsvermögenswerten. Des weiteren bestehen Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert sowie für Guthaben bei Banken. Die Splendid Gruppe unterhält ausschließlich Geschäftsverbindungen mit Banken und Kreditinstituten mit guter Bonität. Die wesentlichen Bankguthaben bestehen bei den Banken des Bankenkonsortiums, die auch die Finanzierungsmittel für die Splendid Gruppe bereitstellen. Zudem werden etwaige Risiken durch Verteilung der Bankguthaben auf mehrere Kreditinstitute minimiert. Der Konzern ist bestrebt, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen. Der überwiegende Teil der erworbenen Lizenzrechte wird im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum ausgewertet. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen begegnet der Konzern im Rahmen des Forderungsmanagements über regelmäßige, standardisierte Maßnahmen. Ein wesentlicher Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über ein strukturiertes Abrechnungsprocedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert. Das Ausfallrisiko des Konzerns im Bereich der Forderungen sowie der Vertragsvermögenswerte wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Der Vorstand berücksichtigt überdies Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko beeinflussen können. Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden die Kunden in Gruppen eingeteilt. Wertminderungen werden zukunftsgerichtet in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst. Die Höhe der zu erfassenden Verluste erfolgt nach IFRS 9 grundsätzlich nach einem dreistufigen Verfahren. Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Vertragsvermögenswerten werden in der Splendid Gruppe vereinfachend die über deren Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zugrunde gelegt. Bei Vorliegen von klaren objektiven Hinweisen für einen Kreditausfall werden Einzelwertberichtungen von 100% auf die ausstehenden Kundenforderungen vorgenommen. Zum Stichtag 31.12.2018 bestehen Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 225 sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe von TEUR 24. Im Übrigen erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand einer Wertberichtigungsmatrix, innerhalb derer für bestimmte Risikokategorien jeweils einheitliche erwartete Verlustquoten zur Anwendung kommen. Zu diesem Zweck werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Kundengruppen mit gemeinsamen Risikomerkmalen zusammengefasst. Die erwarteten Verlustquoten werden ausgehend von historischen Ausfallquoten ermittelt, ergänzend fließen makroökonomische Information zur Konjunkturentwicklung ein, welche potenziell einen Einfluss auf das Zahlungsverhalten der Kunden haben. Zum Stichtag 31.12.2018 ergaben sich aus dieser Portfoliobewertung folgende Wertberichtigungen: scroll
Im Übrigen wird hinsichtlich der Entwicklung der Wertberichtungen auf finanzielle Vermögenswerte sowie der Fälligkeitsstrukturen auf die Angaben unter Abschnitt 4.6 in diesem Anhang verwiesen. 6.2.3 Marktrisiken Die Splendid Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit insbesondere Risiken aus den Veränderungen an den Zins- und Devisenmärkten ausgesetzt, die im nachstehenden erläutert werden. Über die geschilderten Risiken hinausgehende Marktrisiken (z. B. Börsenkursveränderungen) sind vor dem Hintergrund der Struktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aktuell nicht ersichtlich. Zinsrisiken Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, könnte sich überwiegend aus einer Erhöhung des EURIBOR-Zinssatzes ergeben, da die wesentlichen kurzfristigen Bankverbindlichkeiten auf Basis des EURIBOR Zinssatzes zuzüglich einer vereinbarten Zinsmarge verzinst werden. Die beiden Tilgungsdarlehen werden zu einem festen Zinssatz abgerechnet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen. Währungsrisiken Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u.a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend in Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/US-Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt. Die hierbei eingesetzten derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der generellen Absicherung bestehender Risiken und werden nicht zu Spekulationszwecken verwendet. Im Rahmen von geplanten Filmakquisitionen wurden US-Dollar mit dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Dollarkurs erworben und für den Bezug der entsprechenden Filmrechte bevorratet, sodass ein Grundstock an Devisenbeständen auch bei Terminverschiebungen vorhanden ist. Bei terminlich feststehenden Zahlungsverpflichtungen wird überwiegend auf Devisentermingeschäfte zurückgegriffen. Zum Bilanzstichtag gibt es offene Devisentermingeschäfte über TUSD 3.085. scroll
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen einer zehnprozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar: scroll
In die Berechnung der Fremdwährungssensitivität werden die zu den Stichtagen bestehenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in US-Dollar sowie die vereinbarten Devisentermingeschäfte einbezogen. Es ist unterstellt, dass der Bestand an Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlussstichtag als repräsentativ für das Gesamtjahr betrachtet werden kann. Die Berechnung wird für die gesicherte Nettoposition und für die Kurssicherungsmaßnahmen auf Basis einer angenommenen 10-prozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar vorgenommen. Somit beträgt das Gesamtrisiko aus Devisenkursen TEUR 126 (dieses würde bei einer gegenläufigen Entwicklung in etwa gleicher Größenordnung einer Chance entsprechen). Die Netto-Fremdwährungsexposure setzt sich zusammen aus Liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar. Zum 31. Dezember 2018 bestanden zudem Verpflichtungen aus noch nicht geleisteten Lizenzzahlungen in USD in Höhe von TUSD 17.453. 7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung nach IFRS Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 erstellt. Sie zeigt, wie sich der Finanzmittelbestand durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres verändert hat. Die Splendid Medien AG ermittelt den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen der nicht zahlungswirksamen Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, angepasst wird. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Schecks, Kassenbestände und Guthaben sowie Kontokorrentkredite bei Kreditinstituten) mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen betreffen Veränderungen an Devisentermingeschäften sowie Ausbuchungen von Verbindlichkeiten gegenüber Minderheitsgesellschaftern. Die Überleitung der Bilanzveränderungen zu den Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar: scroll
Für das Vorjahr ergaben sich folgende Werte: scroll
8. Segmentberichterstattung Der Hauptentscheidungsträger der Splendid Gruppe betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht. Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht. Bei der Darstellung der Segmente wurden nur solche Posten berücksichtigt, die einem Segment direkt zugeordnet bzw. auf vernünftiger Grundlage auf bestimmte Segmente aufgeteilt werden konnten. Innerhalb eines Segmentes anfallende Aufwendungen und Erträge wurden eliminiert. Die Segmentangaben beinhalten Gewinne aus Lieferungen und Leistungen an andere Segmente, etwaige Zwischengewinne hieraus werden in der Überleitungsspalte zum Konzernausweis eliminiert. Wesentliche Kennzahlen der Segmente sind: Segmentberichterstattung 2018 scroll
Segmentberichterstattung 2017 scroll
Die Wertminderungen (vor Konsolidierung) betreffen in voller Höhe von TEUR 1.345 (i. V. TEUR 3.331) das Segment Content. Aufgrund der engen Verknüpfung der einzelnen Segmente wurde auf eine weitere Segmentierung verzichtet. Die Erlöse nach geografischen Regionen stellen sich wie folgt dar: scroll
Der geografische Standort der Vermögenswerte liegt in Deutschland und den Niederlanden. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze werden marktorientiert festgelegt. Mit einem Großkunden wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 9.080 realisiert, diese Umsatzerlöse betreffen ausschließlich das Segment Content. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen scroll
Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus Operating-Leasing in Höhe von TEUR 187 (i. V. TEUR 220) erfolgswirksam verbucht. Das Bestellobligo insbesondere für Investitionen in das Filmvermögen beträgt TEUR 20.040 (i. V. TEUR 23.128). 10. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2018 bestanden Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB aus der Inanspruchnahme der Kreditlinie durch Devisengeschäfte in Höhe von TEUR 35 (i. V. TEUR 122). 11. Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand Mitglieder des Vorstandes sind:
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Im Vorjahr betrug die Vergütung des Vorstandes EUR 982.516. Alexander Welzhofer hat in 2018 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55 (i. V. TEUR 55). Zur Vergütung des Vorstands vergleiche ergänzend die entsprechenden Ausführungen im Zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht (Vergütungsbericht). Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG unverändert zum Vorjahr ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe: scroll
Bezüglich der von Aufsichtsratsmitgliedern in Rechnung gestellten sonstigen Leistungen verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 12. "Beziehungen zu nahestehenden Personen". Aktienbesitz der Organmitglieder Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2017 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt. Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2018: scroll
In 2018 lagen keine Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gem. Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung MAR/MMVO vor: 12. Beziehungen zu nahestehenden Personen Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die Splendid Gruppe die Personen bzw. Unternehmen, die die Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Gruppe beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Splendid Medien AG sowie die durch diese beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen als nahestehende Personen definiert. Zudem ist Herr Albert Klein als Firmengründer sowie Mitglied der Familie Klein als nahestehende Person definiert. Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Tochtergesellschaften werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Tochtergesellschaften bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen: scroll
Die Abfindungsvereinbarung mit Minderheitsgesellschaftern sah folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor: scroll
Der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für Hans-Dieter Henseleit gilt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019. Der im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für die Minderheitsgesellschafter der Splendid Studios gilt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021. Der Abfindungsbetrag für 2018 beträgt TEUR 81. 13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es liegen keine berichtpflichtigen Tatsachen vor. 14. Gewinnverwendungsvorschlag Die Splendid Medien AG weist in ihrem Jahresabschluss einen Bilanzgewinn von EUR 357.738,49 aus. Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2018 keine Dividendenzahlung an die Aktionäre vorzunehmen und den Bilanzgewinn in die Gewinnrücklagen einzustellen. 15. Erklärung nach § 161 AktG Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 26. März 2019 vom Vorstand an den Aufsichtsrat freigegeben.
Köln, 26. März 2019 Splendid Medien AG Vorstand gez. Andreas R. Klein gez. Alexander Welzhofer gez. Hans-Jörg Mellmann Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Splendid Medien AG, Köln Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der Splendid Medien AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt V. des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1) Bewertung des Filmvermögens 2) Werthaltigkeit des Firmenwerts "Splendid Studios GmbH" Zu 1) Bewertung des Filmvermögens a) Das Risiko für den Abschluss Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz Filmvermögen mit einem Buchwert von insgesamt EUR 24,9 Mio. aus. Die gesetzlichen Vertreter haben im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen (unterjährig und zum Bilanzstichtag) einen Wertminderungsaufwand von EUR 1,3 Mio. erfasst. Gemäß IAS 36 sind die einzelnen Filmrechte (Lizenzen) bei Anhaltspunkten, zumindest aber zum Ende des Geschäftsjahres, einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird dem Buchwert des jeweiligen Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit regelmäßig deren Nutzungswert gegenübergestellt. Der Nutzungswert wird anhand einer Schätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse je Auswertungsstufe unter Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes bestimmt. Die Angaben der Gesellschaft zum Filmvermögen sind in den Abschnitten 2.3 und 4.3 des Konzernanhangs sowie II.3 und VII.4 des zusammengefassten Lageberichts enthalten. Soweit künftige Verwertungserlöse noch nicht durch Verträge unterlegt sind, ist die Einschätzung der Werthaltigkeit ermessenbehaftet. Angesichts der zentralen Bedeutung des Lizenzgeschäfts für den Konzern, der Größenordnung des Filmvermögens und der grundsätzlichen Volatilität dieses Geschäfts, auch vor dem Hintergrund des sich ändernden Konsumverhaltens, haben diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung besondere Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Wir haben uns zunächst von den Gesellschaftsvertretern erläutern lassen, welche Prozesse und internen Kontrollen das Unternehmen eingerichtet hat, um potenziell wertgeminderte Filmrechte zu identifizieren und erforderlichenfalls der Erfassung eines Wertminderungsaufwands zuzuführen und die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Verfahren beurteilt. Außerdem haben wir die Angemessenheit der den Planungen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, die den Werthaltigkeitstests der als potenziell wertgemindert identifizierten Filmrechte zugrunde liegen, hinterfragt. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht. Die vom Konzern eingerichteten Prozesse sind angemessen und die Bewertungsverfahren sowie die Annahmen und Parameter sind sachgerecht und stehen in Einklang mit den anzuwendenden IFRS Bewertungsgrundsätzen. Die Ergebnisse der Bewertungsverfahren sind angemessen. Zu 2) Werthaltigkeit des Firmenwerts "Splendid Studios GmbH" a) Das Risiko für den Abschluss In der Konzernbilanz werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 4,9 Mio. ausgewiesen, davon entfallen EUR 4,5 Mio. auf die Splendid Studios GmbH (vormals: Joker Productions GmbH). Als Ergebnis der Wertminderungsprüfung hat die Gesellschaft bezüglich der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Ebene der Geschäfts- oder Firmenwert überwacht wird, keinen Wertminderungsaufwand erfasst. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Abschnitt 4.4 des Konzernanhangs enthalten. Gemäß IAS 36.90 sind zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, mindestens jährlich einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen. Im Rahmen dieser Prüfung werden komplexe Bewertungsmodelle verwendet, welche auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Mehrjahresplanung der Splendid Studios GmbH kritisch in Bezug auf deren Realisierbarkeit hinterfragt. Dabei haben wir auch Erkenntnisse aus bereits realisierten und vorliegenden Aufträgen und daraus zu erwartende Umsätze einschließlich Folgeaufträgen berücksichtigt. Ergänzend haben wir mit dem Vorstand und insbesondere mit der für die Leitung der Tochtergesellschaft maßgeblichen Geschäftsführung Gespräche geführt, um ein Verständnis für das künftige Geschäftsmodell, die Ursachen der Planverfehlungen bis einschließlich 2018 und die konkreten Handlungsmöglichkeiten zur deutlichen Verbesserung der Geschäftsentwicklung zu erlangen. Mit Rücksicht auf die Erwartung deutlicher Umsatzsteigerungen und darauf beruhender Ergebnisverbesserungen haben wir Sensitivitätsanalysen vorgenommen und alternative Szenarien in unsere Überprüfung einbezogen. Darüber hinaus haben wir die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung sowie in ausgewählten Fällen ihre rechnerische Richtigkeit geprüft. Wir halten die Planansätze einschließlich der Maßnahmen zur Zielerreichung für nachvollziehbar. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
die wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, und die uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Mit Schreiben vom 7. Januar 2019 wurden wir vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 als Konzernabschlussprüfer der Splendid Medien AG, Köln, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Christian Janßen.
Köln, 26. März 2019 Ebner Stolz GmbH & Co. KG gez. Marcus Lauten, Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Christian Janßen, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31.12.2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, den 26. März 2019 Der Vorstand gez. Andreas R. Klein gez. Alexander Welzhofer gez. Hans-Jörg Mellmann Bericht des AufsichtsratsDer Vorstand hat den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 regelmäßig über die geschäftlichen Entwicklungen der Konzernunternehmen, die hierfür maßgeblichen Marktbedingungen und zeitnah über Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung informiert. Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung der jeweiligen Konzernunternehmen und des Konzerns insgesamt sowie die Geschäftschancen diskutiert, die sich aus geänderten Wettbewerbsverhältnissen am Markt ergaben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes standen zudem während des gesamten Geschäftsjahrs 2018 in einem regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch. Soweit das Gesetz, die Satzung der Splendid Medien AG oder die Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat dies forderten, hat der Aufsichtsrat an geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mitgewirkt und hierüber Beschluss gefasst. Anhand von Monatsberichten, die die wesentlichen Kennzahlen der Konzernunternehmen und die Erwartungen des Vorstands an die weitere geschäftliche Entwicklung wiedergaben, konnte der Aufsichtsrat sich laufend ein umfassendes Bild über die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Konzerns machen. Auf Ersuchen des Aufsichtsrats stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat zusätzliche Unterlagen zu bestimmten Angelegenheiten zur Verfügung. Die Fragen, die sich dem Aufsichtsrat stellten, wurden von dem Vorstand umgehend und vollständig beantwortet. Der Aufsichtsrat war danach jederzeit in der Lage, die Geschäftsführung des Vorstands in dem nach Gesetz und Satzung gebotenen Umfang zu überwachen. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats setzte der Vorstand in der gebotenen Weise um. Sonderausschüsse sind von dem Aufsichtsrat nicht gebildet worden. Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat In Vorstand und Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2018 keine Veränderungen. Sitzungen des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat ist in dem Geschäftsjahr 2018 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammengetreten. An diesen Sitzungen nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und alle Mitglieder des Vorstands teil. In der Sitzung am 23. März 2018 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über die rückläufige Geschäftsentwicklung beim Vertrieb von DVD und Blu-ray Discs sowie die Anstrengungen, die in den vorangegangenen Monaten unternommen worden waren, um neue Geschäftsfelder zu besetzen. Dabei verwies der Vorstand auf den Geschäftsbereich "VeryUS", der bei der Betreuung junger Influencer überplanmäßige Erfolge aufweise. Eingehend ließ sich der Aufsichtsrat den Verlauf der Verhandlungen mit Freenet über den Abschluss eines Kooperationsvertrags, die bisherigen Verhandlungsergebnisse und die voraussichtlichen Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis schildern. Vorstand und Aufsichtsrat waren sich darin einig, dass dieser, zum Zeitpunkt der Sitzung kurz vor Abschluss stehende, Vertrag ein erhebliches Geschäftspotential für die Splendid Gruppe biete und die Videociety GmbH sich verstärkt um ähnliche Kooperationsmöglichkeiten mit weiteren Unternehmen bemühen solle. Der Vorstand erläuterte ferner die Maßnahmen, die bei der Joker Productions GmbH (heute: Splendid Studios GmbH) für die personelle Neuaufstellung im Herstellungsbereich getroffen worden waren, und die Herausforderungen, vor denen die Joker Productions GmbH im laufenden Geschäftsjahr stand. Auf der Grundlage des Jahresabschlusses der Splendid Medien AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 stellte der Aufsichtsrat die Tantiemeansprüche des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 fest. Den Bericht der Internen Revision zu dem neu eingeführten Controlling-System bei der Joker Productions GmbH nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Im Anschluss hieran verabschiedeten Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2018. Den Vorschlägen des Vorstandes zu den Beschlussfassungen auf der Hauptversammlung schloss sich der Aufsichtsrat an. Die weiterhin nicht befriedigende Geschäftsentwicklung bei der Joker Productions GmbH war das zentrale Thema der Sitzung am 20. Juni 2018. Der Vorstand schilderte dem Aufsichtsrat den Stand verschiedener Projekte und die sich hierbei stellenden Probleme. Der Aufsichtsrat stimmte zu, dass die von der Geschäftsführung der Joker Productions GmbH beabsichtigten Personalmaßnahmen unvermeidbar waren. Erörtert wurden Kooperationsangebote US-amerikanischer Unternehmen, deren Konditionen sich jedoch für die Joker Productions GmbH als nicht hinreichend attraktiv erwiesen. Der Vorstand berichtete, dass die Enteractive GmbH von Netflix zu einem ihrer weltweit 27 ‚Preferred Vendors' ernannt worden war, was der Enteractive GmbH die Möglichkeit eröffnete, künftig neben der digitalen Aufbereitung von Inhalten auch das Materialmanagement zu übernehmen und die komplette Projektverantwortlichkeit wahrzunehmen. Gleichwohl bestand zwischen Aufsichtsrat und Vorstand Einigkeit darüber, dass sich auch die Enteractive GmbH angesichts der geänderten Marktbedingungen neue Geschäftsfelder werde erschließen müssen. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat seine insoweit bestehenden Überlegungen dar. Zu der Sitzung hatte der Aufsichtsrat den Geschäftsführer der Splendid Synchron GmbH Herrn Oliver Fay eingeladen. Herr Fay berichtete dem Aufsichtsrat über die besonderen Erfolge, die die Splendid Synchron GmbH bei der Synchronisation von Dokumentationen verzeichne. Die Planungen von Herrn Fay zum Umbau und der Renovierung der Synchronstudios in Köln wurden vom Aufsichtsrat angesichts der anhaltend erfolgreichen Geschäftsentwicklung der Splendid Synchron GmbH begrüßt. Der Vorstand erklärte dem Aufsichtsrat, dass er die fortschreitende Digitalisierung für die Splendid Gruppe mehr als Chance denn als Risiko verstehe. Er verwies insoweit auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Netflix und Amazon, aus deren Sicht die Filmbibliothek von Splendid Film GmbH sich als besonders attraktiv darstelle. Den aktualisierten Bericht des Vorstands zum Risikomanagementsystem nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Auch in der Sitzung am 29. August 2018 widmete sich der Aufsichtsrat vorrangig der Geschäftsentwicklung bei der Joker Productions GmbH. Gemeinsam mit dem Vorstand wurde die personelle Aufstellung in bestimmten Bereichen diskutiert. Dabei bekräftigte der Aufsichtsrat, dass er die von der Geschäftsführung verfolgte 4-Säulen-Strategie (bestehend aus ‚non-scripted' Serien, ‚scripted' Serien, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der digitalen Vermarktung nach Kinoveröffentlichungen und internationalem Transfer von Formaten) für überzeugend und richtig ansehe. Erläutern ließ sich der Aufsichtsrat von dem Vorstand, wie er künftig die bilanzrechtlich gebotenen Impairment-Tests bei Filmrechten vornehmen werde. In gleichem Zusammenhang wurden die Auswirkungen besprochen, die sich künftig aufgrund von Änderungen der IFRS-Bilanzierungsregelungen ergeben werden. Der Vorstand wies darauf hin, dass die Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2014 bis 2016 ohne wesentliche Beanstandungen abgeschlossen worden war. Den von dem Vorstand vorgelegten Halbjahresbericht nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Auf seiner Grundlage hatte der Vorstand den Forecast 1 für das Geschäftsjahr 2018 und eine Cashflow Planung erstellt. Die hierin enthaltenen Planungsannahmen wurden von dem Aufsichtsrat hinterfragt und von dem Vorstand eingehend erläutert. Die Ausführungen des Vorstands gaben aus Sicht des Aufsichtsrats keinen Anlass für Beanstandungen. Zu der Sitzung am 14. Dezember 2018 hatte der Aufsichtsrat die Geschäftsführerin der Splendid Studios GmbH (vormals: Joker Productions GmbH) Frau Julie Link-Steffens eingeladen. Frau Link-Steffens und Herr Andreas Klein berichteten, dass die Reorganisation der vergangenen Monate erste Erfolge zeige. Es sei gelungen, eine Reihe neuer Projekte zu entwickeln. Das Personal sei wieder sehr motiviert. Neue Geschäftschancen ergäben sich durch Produktionen, die sich maßgeschneidert an bestimmte Zielgruppen richten würden. Die Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich "VeryUs" erweise sich dabei als großer Vorteil. Im Anschluss hieran erörterten Aufsichtsrat und Vorstand ausführlich die Geschäftsentwicklungen bei den übrigen Gruppenunternehmen, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 im Wesentlichen plangemäß verlaufen waren. Es bestand danach kein Anlass für eine Korrektur der veröffentlichen Prognosen zu Umsatz und Ergebnis im Geschäftsjahr 2018. Zu dem für das Geschäftsjahr 2019 vorgelegten Budget erläuterte der Vorstand die maßgeblichen Planannahmen und die strategischen Ziele, die der Vorstand bei künftigen Filmeinkäufen im Hinblick auf die weitere Digitalisierung im Bereich des Home Entertainment verfolgen wird. Die insoweit bestehenden Risiken und ihre Beherrschbarkeit schätzte der Vorstand nach Meinung des Aufsichtsrats realistisch ein. Der Aufsichtsrat genehmigte daher das Budget in der vorgelegten Fassung. Auf Grundlage des verabschiedeten Budgets wurden mit den Herren Welzhofer und Mellmann Tantiemevereinbarungen für das Jahr 2019 getroffen. Auf Ersuchen des Aufsichtsrats war im Zuge der Internen Revision von externer Seite überprüft worden, ob die Vertragsbeziehungen zwischen der Splendid Medien AG und ihren Vorständen ordnungsgemäß abgewickelt werden. Der dies uneingeschränkt bestätigende Bericht lag in der Sitzung vor und wurde von dem Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Ebenso nahm der Aufsichtsrat den aktualisierten Bericht des Vorstands zum Risikomanagementsystem zustimmend zur Kenntnis. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet. Der Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einmal jährlich eine Effizienzprüfung vornimmt. Diese Effizienzprüfung nahm der Aufsichtsrat selbst in der Sitzung am 14. Dezember 2018 vor. Der Aufsichtsrat gelangte dabei zu folgenden Ergebnissen: Aufgrund der regelmäßigen Informationen des Vorstands war der Aufsichtsrat in der Lage, seine Überwachungsaufgabe und die übrigen ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Nach Qualifikation und beruflicher Erfahrung besitzen alle Mitglieder des Aufsichtsrates das erforderliche Know-how, um die Aufsichtsratsmandate in der gebotenen Weise wahrzunehmen. Die bestehenden Risikomanagement- und Compliance-Systeme sind nach der Überzeugung des Aufsichtsrates geeignet, die Kontrollaufgaben des Aufsichtsrats wirksam zu unterstützen. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass diese Systeme laufend aktualisiert werden. Sie stellen sicher, dass die Geschäfte der Konzernunternehmen im Einklang mit Gesetz und Satzung geführt werden und bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden. Der Aufsichtsrat erachtete es danach nicht für erforderlich, Veränderungen in Bezug auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats oder die Art seiner Aufgabenwahrnehmung vorzunehmen oder eine Änderung der genannten Systeme zu veranlassen. Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hatte am 21. Juni 2018 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln (Ebner Stolz) zur Abschlussprüferin für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 gewählt. Nachdem Ebner Stolz dem Aufsichtsrat, wie von dem Corporate Governance Kodex gefordert, ihre Unabhängigkeit bestätigt hatte, erteilte der Aufsichtsrat Ebner Stolz den Auftrag zur Abschlussprüfung. Ebner Stolz hat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für den Konzern und die Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2018 auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geprüft und jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 26. März 2019 übersandt. An der Bilanzsitzung nahmen auch die verantwortlichen Vertreter der Abschlussprüferin teil. Sie schilderten dem Aufsichtsrat den Verlauf der Abschlussprüfung und deren wesentlichen Ergebnisse. In der folgenden Diskussion wurden insbesondere die Bewertung des Filmvermögens und von Firmenwerten, die Werthaltigkeit von Beteiligungen der Splendid Medien AG an Tochtergesellschaften sowie die Umsatzrealisierung unter erstmaliger Anwendung des Bilanzierungsstandards IFRS 15 erörtert. Sämtliche Fragen, die der Aufsichtsrat zu den Abschlüssen und Lageberichten sowie zu Feststellungen in den Prüfungsberichten stellte, wurden von dem Vorstand und den Vertretern der Abschlussprüferin umfassend und aus Sicht des Aufsichtsrats plausibel beantwortet. Aufgrund der eigenen Prüfungen der Unterlagen, die dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt worden waren, sowie unter Würdigung der erteilten Auskünfte kam der Aufsichtsrat zu dem Schluss, dass die Abschlüsse und die Lageberichte nicht zu beanstanden waren. Die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG gemäß § 289 Abs. 4 HGB, § 289a HGB und im Konzernlagebericht gemäß § 315 Abs. 4 HGB, waren, wovon sich der Aufsichtsrat durch eingehende Prüfung überzeugte, vollständig und zutreffend. Der Aufsichtsrat schloss sich den Ergebnissen der Prüfungen der Abschlussprüferin an und billigte dementsprechend den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2018 wurde damit festgestellt. Die vorgelegten Lageberichte und den darin enthaltenen Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Im Hinblick auf die Investitionen, die für das Jahr 2019 geplant sind, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Verlauf des Jahres 2019 noch mit den Banken über die Prolongation der bestehenden Finanzierungen zu verhandeln sein wird, hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen, keine Ausschüttung vorzunehmen und den Bilanzgewinn der Splendid Medien AG in die Gewinnrücklage einzustellen. Compliance Vorstand und Aufsichtsrat legen besonderen Wert darauf, dass die Mitarbeiter des Splendid-Konzerns sich jederzeit im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln verhalten, die von den Unternehmen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen geschäftlichen Verhaltens aufgestellt worden sind. Aus Sicht des Aufsichtsrates sind die vorhandenen Compliance-Systeme geeignet, um dieses Ziel sicherzustellen. Der Aufsichtsrat ist sich seiner eigenen Pflicht bewusst, Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten zu verhindern. Er wird dieser Pflicht, wie in der Vergangenheit, sehr gewissenhaft nachkommen. Sollten dem Aufsichtsrat Verstöße bekannt werden, wird er den Vorstand veranlassen, diese streng zu ahnden oder, soweit dies in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fällt, die Sanktionen selbst aussprechen. Corporate Governance Bis auf wenige Ausnahmen befolgt die Splendid Medien AG die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex. Die Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex sind aus Sicht des Aufsichtsrates sachlich geboten und liegen im Unternehmensinteresse. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG werden sie benannt und näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie frühere Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der aus Sicht des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist. Risikofrüherkennungssystem Der Aufsichtsrat ist überzeugt davon, dass das bei der Splendid Medien AG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem dem Vorstand jederzeit ermöglicht, Gefahren für die Gesellschaft rechtzeitig zu erkennen und auf diese effizient zu reagieren. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig von dem Vorstand über die Aktualisierung des Risikofrüherkennungssystems berichten. Änderungen oder Erweiterungen dieses Systems, die der Aufsichtsrat selbst für geboten erachtet, wurden von dem Vorstand in der Vergangenheit immer umgehend umgesetzt. Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2018.
Köln, den 26. März 2019 gez. Dr. Ralph Drouven, Vorsitzender des Aufsichtsrats Corporate GovernanceÜber die Corporate Governance bei der Splendid Medien AG berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat - gemäß Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) - wie folgt: Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse und zum Wohle der Splendid Medien AG eng und vertrauensvoll zusammen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die strategischen Entwicklungen, über die Lage des Konzerns und alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates fest. Mehr dazu erfahren Sie im Bericht des Aufsichtsrates sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung. Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestehen mit Herrn Dr. Ralph Drouven und Herrn Bernd Kucera. Herr Dr. Drouven ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Partner der Rechtsanwaltssozietät CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln (CMS Hasche Sigle); Herr Kucera ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn. Soweit CMS Hasche Sigle bzw. Kucera & Hüttner GmbH im Berichtszeitraum für das Unternehmen beratend tätig wurden, hat der Aufsichtsrat der Beauftragung zugestimmt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind, traten nicht auf. Die Amtsperiode der drei Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen wird. Aktienbesitz der Organmitglieder Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt. Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2018: scroll
Directors' Dealings Gem. Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR/MMVO) sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Splendid Medien AG und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahe stehender Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 Euro erreicht oder übersteigt. Die Splendid Medien AG veröffentlicht diese Transaktionen unverzüglich, nachdem sie dem Unternehmen mitgeteilt wurden. Zudem sind die Informationen im Internet unter http://www.splendidmedien.com/de/boersendaten-und-kennzahlen abrufbar. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Transaktionen getätigt. Corporate Compliance Corporate Compliance im Sinne der Einhaltung von Recht, Gesetz und der verbindlichen unternehmensinternen Regelwerke sowie als Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherstellung von Compliance in den Konzernunternehmen ist eine wichtige Leitungs- und Überwachungsaufgabe im Unternehmen, deren Bedeutung auch durch Ziffer 4.1.3 des DCGK Ausdruck findet. Diesem Ziel dient eine vom Vorstand verabschiedete Corporate Compliance-Richtlinie, die insbesondere der Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dienen soll. Der Vorstand und das Management sind für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Das Management und die Mitarbeiter wurden auch im Jahr 2018 entsprechend unterwiesen. Im Unternehmen werden regelmäßige Abfragen durchgeführt, um mögliche Regelverstöße zu identifizieren. Des Weiteren ist ein Compliance Manager eingesetzt, der sowohl als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder die Richtlinie dient als auch dem Vorstand regelmäßig berichtet. Darüber hinaus können sich die Mitarbeiter jederzeit vertraulich oder auch anonym in schriftlicher Form an den Vorstand oder die jeweilige Geschäftsführung wenden und mögliche Rechtsverstöße melden. Solchen Hinweisen auf Rechtsverstöße gehen wir nach und klären den Sachverhalt auf. Darüber hinaus können sich Mitarbeiter in Verdachtsfällen auch direkt an den Aufsichtsrat wenden. Im Berichtszeitraum sind keine Rechtsverstöße oder Verstöße gegen die Compliance Richtlinie bekannt geworden. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe: scroll
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle). CMS Hasche Sigle und verbundene Unternehmen erbrachten im Geschäftsjahr 2018 verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür Honorarleistungen in Höhe von TEUR 133 in Rechnung (davon für Splendid Medien AG: TEUR 46). Davon waren aufwandswirksam: TEUR 133 (davon Splendid Medien AG: TEUR 46). Kucera & Hüttner GmbH berechneten im Geschäftsjahr 2018 für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid Gruppe TEUR 8 (davon für Splendid Medien AG: TEUR 1). Davon waren aufwandswirksam: TEUR 8 (Splendid Medien AG: TEUR 1). Zielsetzungen bei Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Umsetzungen Gemäß Ziffer 5.4.1 des DCGK ist der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat sich entsprechend der Empfehlung des DCGK Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung gesetzt. Die konkreten Ziele lauten wie folgt: Dem Aufsichtsrat soll mindestens eine Person mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung angehören. Angesichts der Tatsache, dass sich im Bereich des Filmlizenzhandels vielfältige rechtliche Probleme stellen, aber auch im Hinblick auf die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen rechtlichen Anforderungen an eine gute Unternehmensführung sollen dem Aufsichtsrat mindestens eine Person mit juristischem Fachverstand angehören und mindestens eine Person mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Medien, vorzugsweise der Filmbranche. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des DCGK sein. Zu Aufsichtsratsmitgliedern sollen nicht Personen vorgeschlagen werden, bei denen zu erwarten ist, dass zwischen ihrer Aufsichtsratstätigkeit und ihren sonstigen beruflichen Tätigkeiten häufig Interessenkonflikte auftreten werden. Besonders geachtet werden soll darauf, dass dem Aufsichtsrat Personen angehören, die über eine internationale berufliche Erfahrung verfügen. Der Aufsichtsrat wird bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern nur solche Personen vorschlagen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben. Wie von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, wird der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch auf die Vielfalt (Diversity) im Sinne einer Pluralität von Meinungen und Erfahrungen der vorgeschlagenen Personen achten. Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern, darunter eine Frau. Unter Berücksichtigung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Aufsichtsrat für die Besetzung des Aufsichtsratsgremiums eine Zielgröße für den Frauenanteil von 33 Prozent beschlossen. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird diesen Zielsetzungen in vollem Umfang gerecht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates, Herr Dr. Ralph Drouven, Herr Bernd Kucera und Frau Malisa Scott, sind nach Einschätzung des Aufsichtsrates unabhängige Mitglieder. Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen Bei der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern und der Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterstützt der Aufsichtsrat das Bestreben der Gesellschaft, eine angemessene Vertretung von Frauen in diesen Positionen zu erreichen. Der Vorstand strebt dies ebenfalls bei der Besetzung von Führungspositionen im Konzern an. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Splendid Medien AG beträgt, für die Zeit bis zum 30.06.2022, 0 %. Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht aus drei männlichen Mitgliedern. Der Vorstand der Splendid Medien AG hat die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands definiert. Die 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasst die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften der Splendid Gruppe. Der Frauenanteil auf dieser Führungsebene betrug sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung am 25.8.2015 16,7% als auch zum 31.12.2018. Die Zielquote für den Frauenanteil auf der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands liegt bei mindestens 16,7% und wurde bis 30.6.2022 festgelegt. Die Zielquote ist somit erreicht. Die 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasst die Bereichsleiter in der Muttergesellschaft. Der Frauenanteil auf dieser Führungsebene betrug zum Zeitpunkt der Festlegung am 25.8.2015 50% und ist seither unverändert. Die Zielquote für den Frauenanteil auf der 2. Führungsebene liegt bei mindestens 30% und wurde bis 30.6.2022 festgelegt. Die Zielquote ist somit überschritten. Die Gesellschaft wird regelmäßig über den Stand und die Erreichung der festgelegten Zielgrößen berichten. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG haben zuletzt am 14. Dezember 2018 gemäß § 161 AktG die gemeinsame Entsprechenserklärung abgegeben. Diese Entsprechenserklärung hat folgenden Wortlaut: Erklärung Die vorangegangene Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG datiert vom 7. Dezember 2017. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf den Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24. April 2017 (Berichtigung vom 19. Mai 2017). Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Maßgaben entsprochen wurde und wird. 1. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1 und 4 Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Der Aufsichtsrat hat bisher nicht gemeinsam mit dem Vorstand eine Nachfolgeplanung vorgenommen. Begründung: Angesichts der Zusammensetzung und Altersstruktur des Vorstandes der Splendid AG sehen Aufsichtsrat und Vorstand eine Nachfolgeplanung derzeit nicht als erforderlich an. 2. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nr. 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat bereits vor Jahren einen Beschluss zur Festlegung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung gefasst und überprüft diese Zielsetzung regelmäßig. In seiner Sitzung vom 7. Dezember 2017 hat der Aufsichtsrat auch ein Kompetenzprofil verfasst, das neben der Zusammensetzung des Gesamtgremiums nunmehr auch auf die Kompetenzen der einzelnen Mitglieder eingeht. Dabei hat er sich im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation auch mit der internationalen Tätigkeit des Unternehmens, potentiellen Interessenkonflikten, Diversität und Unabhängigkeit befasst und ist bestrebt, eine ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums im Sinne der Ziffer 5.4.1 des DCGK zu erreichen. Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat ein Höchstalter für Mitglieder des Aufsichtsrates vorgegeben. Dagegen hat der Aufsichtsrat beschlossen, im Hinblick auf die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat keine Regelgrenze festzulegen. Begründung: Der Aufsichtsrat erachtet eine pauschale Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit der Aufsichtsratsmitglieder als nicht sachgerecht. Die Festlegung einer solchen Grenze würde auf der Vermutung fußen, dass allein eine längere Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ein Aufsichtsratsmitglied für eine weitere Mitgliedschaft disqualifiziert. Für eine solche Vermutung besteht keine sachliche Rechtfertigung. Im Übrigen berücksichtigt eine solche starre Regelgrenze individuelle Faktoren, die für eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder sprechen, nicht. 3. Ziffer 5.4.5 Abs. 2 Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden. Da weiterhin unklar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann, wird vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 5.4.5 Abs. 2 DCGK erklärt. 4. Ziffer 7.1.2. Satz 3 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein. Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Der Halbjahresfinanzbericht wird binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Es werden keine weiteren Zwischenberichte veröffentlicht. Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom Kodex empfohlenen Zeitraumes wäre nur bei einer mit, aus Sicht des Vorstandes und Aufsichtsrates unverhältnismäßigen, mit Kosten verbundenen Vergrößerung des internen Rechnungswesens möglich. |
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