Splendid Medien AGKölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022KonzernbilanzAktiva scrollen
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Konzern-Eigenkapital-VeränderungsrechnungFür den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 scrollen
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Konzernanhangder Splendid Medien AG, Köln für das Geschäftsjahr 2022 1. Allgemeine AngabenDie Splendid Medien AG ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Lichtstraße 25 in 50825 Köln und ist im Handelsregister unter Nummer HR B 31022 eingetragen. Die Gesellschaft ist im geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Splendid Medien AG stellt als Muttergesellschaft der Splendid Gruppe nach § 315e HGB diesen Konzernabschluss auf. Die Splendid Gruppe ist ein integrierter Medienkonzern, dessen operative Geschäftstätigkeit in die Segmente Content und Services unterteilt ist. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Filmproduktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht. 2. Grundlagen der RechnungslegungDer Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ist nach den zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2022 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2022 geltenden Auslegungen und Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden angewendet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR). Dabei werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännisch auf- oder abgerundet. 2.1 Änderungen der anzuwendenden Standards und InterpretationenDie angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen bzw. überarbeiteten Standards resultieren. Im Geschäftsjahr 2022 erstmals anzuwendende RechnungslegungsvorschriftenFür Jahresabschlüsse, welche am oder nach dem 01.01.2022 beginnen, traten die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen in Kraft und wurden von der Gesellschaft erstmalig angewandt: scrollen
Aus den genannten Standards ergaben sich keinerlei Auswirkungen auf die Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns. Vom IASB verabschiedete, aber noch nicht angewendete RechnungslegungsvorschriftenIm Geschäftsjahr 2022 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedeten neuen bzw. geänderten Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war. Die Anwendung dieser Standards setzt die zum Teil noch ausstehende Anerkennung durch die EU-Kommission voraus. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften: scrollen
1) EU-Endorsement bereits erfolgt.
Die Splendid Medien AG hat diese Regelungen nicht vorzeitig angewandt und wird diese voraussichtlich auch nicht vorzeitig anwenden. Die Geschäftsleitung der Splendid Medien AG erwartet aus der künftigen Anwendung der genannten Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 2.2 Konsolidierung
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| Verbundene Unternehmen | Sitz |
Anteil
in % |
| Splendid Film GmbH | Köln | 100 |
| Polyband Medien GmbH | München | 100 1) |
| WVG Medien GmbH | Hamburg | 90 |
| eNterActive GmbH | Hamburg | 85 |
| Splendid Synchron GmbH | Köln | 100 2) |
| Videociety GmbH | Hamburg | 100 |
| Splendid Entertainment GmbH | Köln | 100 3)4) |
| Splendid Studios GmbH | Köln | 100 5)6) |
| Splendid Film B.V. | Amsterdam | 100 4) |
| Early Learning Group GmbH i.L. | Hamburg | 100 7) |
1) Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Medien AG
als herrschender Gesellschaft
2) Ergebnisabführungsvertrag mit der
Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft
3) Ergebnisabführungsvertrag mit der
Splendid Film GmbH als herrschender Gesellschaft
4) Anteile gehalten über Splendid Film GmbH
5) Ergebnisabführungsvertrag mit der
Splendid Entertainment GmbH als herrschender Gesellschaft
6) Anteile gehalten über Splendid
Entertainment GmbH (100%ige Tochtergesellschaft der
Splendid Film GmbH)
7) inaktiv, seit 2021 in Liquidation
Die Splendid Medien AG übt als Holdinggesellschaft zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe aus, darunter Finanzen, Controlling, Organisation, EDV, Unternehmenskommunikation und Investor Relations.
Die Splendid Film GmbH erwirbt Filme auf dem Weltmarkt und vermarktet diese vornehmlich im deutschsprachigen Raum.
Die Polyband Medien GmbH erwirbt Programme im Bereich Dokumentationen, TV-Serien und Family Entertainment und wertet diese im deutschsprachigen Raum über die gesamte Wertschöpfungskette aus.
Die WVG Medien GmbH, Hamburg, fungiert im Wesentlichen als Vertriebsgesellschaft für Splendid Film und Polyband sowie für konzernfremde Unternehmen und übernimmt den physischen Vertrieb von Blu-rays und DVDs.
Die eNterActive GmbH erbringt digitale Dienstleistungen für die nationale und internationale Medienindustrie, insbesondere die Distribution von Video-on-Demand (VoD)-Daten an VoD-Provider, den Aufbau und Betrieb von VoD-Portalen, die Erstellung von Mastern für die Blu-ray- und DVD-Produktion sowie die Digitalisierung und Archivierung von Spielfilmen und TV-Programmen.
Die Splendid Synchron GmbH synchronisiert fremdsprachige Filme und TV-Serien und überarbeitet diese tontechnisch.
Die Videociety GmbH betreibt Video-on-Demand-Plattformen (www.videociety.de und www.maxdome.de) für Endkunden und bietet VoD-Plattform-Lösungen mit umfassenden Serviceleistungen für Geschäftskunden.
Die Splendid Entertainment GmbH betreibt in gewissem Umfang Entwicklung, Herstellung sowie Verwertung und Vermarktung von TV-Unterhaltungsprogrammen sowie Kino- und Fernsehfilmen und fungiert darüber hinaus im Wesentlichen als Zwischenholding.
Im Januar 2022 erwarb die Splendid Entertainment GmbH die ausstehenden 10% der Geschäftsanteile an der Splendid Studios GmbH, sodass deren Anteil an der Gesellschaft seither 100% beträgt.
Die Splendid Studios GmbH entwickelt und realisiert TV-Serien und Filme mit Schwerpunkt im Bereich non-fiktionaler Formate. Die Splendid Studios GmbH hat mit dem Verkauf der Rechte an der TV-Produktion "Die Wollnys" im Wege eines Asset Deals ihren wesentlichen Geschäftsbereich Auftragsproduktion aufgegeben und ist danach weitgehend inaktiv.
Die Splendid Film B.V. ist eine Vertriebsgesellschaft für den Kino-, Home Entertainment-und Lizenz-Vertrieb in den Benelux-Staaten.
In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 die Abschlüsse der Splendid Medien AG und ihrer Tochterunternehmen einbezogen. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung erlangt (in der Regel der Erwerbszeitpunkt), bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Der Bilanzstichtag ist für alle einbezogenen Unternehmen einheitlich der 31.12. eines Jahres.
Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen.
Sämtliche konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.
Fremdwährungstransaktionen werden mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Für monetäre Vermögenswerte und Schulden, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben wird, erfolgt die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt.
Folgende Kurse waren für die Währungsumrechnung im Konzern maßgebend:
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Stichtagskurs
USD |
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| 31.12.2021 | 1,1326 |
| 31.12.2022 | 1,0666 |
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung anzusetzen sind, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Bilanz ist nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren.
Im Einzelnen stellen sich die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie folgt dar:
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit ihren historischen Anschaffungsoder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen (Wertminderungen) bilanziert.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Mietereinbauten | 6 bis 14 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 13 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 bis 5 Jahre |
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear im Falle begrenzter Nutzungsdauer. Für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt mindestens einmal jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung; ggf. wird ein außerplanmäßiger Wertminderungsaufwand erfasst.
Erworbene Rechte an Fremdproduktionen, geleistete Anzahlungen auf Filmrechte sowie Herstellungskosten für Filme, die innerhalb der Splendid Gruppe produziert wurden (Eigenproduktionen) werden in der Konzernbilanz in einem gesonderten Posten ausgewiesen.
Ansatz und Bewertung erfolgen in Ermangelung branchenspezifischer Vorschriften nach den allgemeinen Grundsätzen des IAS 38, wenn die betreffenden Vermögenswerte einen zukünftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.
Die im Filmvermögen ausgewiesenen, von Dritten erworbenen Filmrechte werden im Zeitpunkt des Lizenzbeginns mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten werden ggf. um gewährte Zuschüsse oder bedingt rückzahlbare Darlehen aus Projektförderungen gemindert. Soweit direkt zuordenbar werden Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten aktiviert, wenn sich die Anschaffung oder Herstellung des Vermögenswerts über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2022 waren keine Fremdkapitalkosten zu aktivieren.
Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt nach Maßgabe einer verwertungsabhängigen Abschreibungsmethode, die den Wertverzehr der genutzten Filmrechte im Zeitablauf in Abhängigkeit von den erzielbaren Verwertungsergebnissen darstellt. Die Bilanzierung beruht hierbei auf den Erfahrungen und Einschätzungen des Managements betreffend die Auswertungsmöglichkeiten der Lizenzen. Der Zeitraum der Erlösschätzung, welcher die Basis für die Berechnung der Abschreibung bildet, ist dabei in der Regel auf maximal zehn Jahre beschränkt.
Im Regelfall des Vollrechtserwerbs erfolgt über den Zeitraum der Auswertung der Filmrechte im Home Entertainment (DVD/Blu-ray sowie VoD und EST) eine Abschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten. Bei der nachfolgenden Veräußerung von Lizenzrechten in der Auswertungsstufe TV (Pay-TV/S-VoD, Free-TV sowie Folge- und Zweitverwertung TV) werden über den betreffenden Lizenzzeitraum in der Regel Abschreibungen in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten verrechnet.
Sofern zunächst eine Auswertung im Kino erfolgt, wird hierfür eine Abschreibung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten berücksichtigt, welche das Abschreibungsvolumen der Auswertungsstufe "TV" entsprechend mindert.
Abweichend hiervon entfallen bei niedrigpreisigeren Filmen, welche nur einen verhältnismäßig geringeren Erlös aus dem Lizenzverkauf erwarten lassen, auf den Zeitraum der Auswertung der Filmrechte im Home Entertainment (DVD/Blu-ray-Geschäft) ebenso wie auf die nachfolgende Veräußerung der Lizenzrechte jeweils Abschreibungen in Höhe von 50% der Anschaffungskosten.
Sofern eine Abschreibung nach den vorgenannten Regeln aufgrund der erwarteten Vermarktungspotentiale in der Auswertungsstufe Lizenzen erkennbar nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führen würde, werden die Abschreibungsverläufe individuell festgelegt.
Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die diesbezüglich getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren lassen, kann dies zu Wertminderungen sowie geänderten Abschreibungsverläufen in den Folgejahren führen.
Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert des Filmrechts durch die geschätzten künftigen Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten nicht gedeckt ist. In diesem Fall wird eine Abschreibung auf den unter Berücksichtigung noch erwarteter Vermarktungspotenziale voraussichtlich erzielbaren Wert (Nutzungswert) vorgenommen. Zu weiteren Informationen wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. "Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" verwiesen.
Der Wertansatz des Filmvermögens wird halbjährlich vollumfänglich, sowie darüber hinaus im Rahmen regelmäßiger titelindividueller Wertminderungstests überprüft.
So wird die Validität der dem Abschreibungsverlauf zugrunde liegenden Verkaufsprognosen bei jedem Start in eine neue Lizenzauswertungsstufe anhand der bis zu diesem Zeitpunkt realisierten Vermarktungserfolge überprüft. Etwaigen sich hieraus ergebenden negativen Veränderungen der Gesamtverkaufsprognose wird durch eine entsprechende Wertminderung sowie ggf. einen veränderten Abschreibungsverlauf Rechnung getragen.
Ergänzend werden für jede Lizenzauswertungsstufe bestimmte Zeitfenster definiert, innerhalb derer die für die jeweilige Auswertungsstufe geplanten Verwertungserfolge vollumfänglich eingetreten sein müssen. Wenn und soweit die geplanten Verwertungserfolge bis zum Ende des definierten Zeitfensters nicht oder nicht vollumfänglich eingetreten sind, wird das für diese Lizenzauswertungsstufe planmäßig vorgesehene verwertungsabhängige Abschreibungsvolumen als Wertminderung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Darüber hinaus stellt diese Tatsache einen Anhaltspunkt für eine Prüfung auf Wertminderungsbedarf auch im Hinblick auf die weiteren Verwertungsstufen dar.
Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich aus Unternehmenszusammenschlüssen als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmens über die nach der Erwerbsmethode ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden. Die Splendid Medien AG testet zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung, wenn Sachverhalte oder Umstände auf eine eventuelle Minderung des Buchwerts hindeuten.
Ist der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger als ihr Buchwert, so wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsaufwand erfasst, welcher zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird. Jeglicher Wertminderungsaufwand betreffend den Geschäfts- oder Firmenwert wird direkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuern werden angesetzt für zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und deren Ansatz in der Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge.
Passive latente Steuern werden für sämtliche zu versteuernden temporären Differenzen gebildet.
Aktive latente Steuern werden für abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die latenten Steueransprüche verwendet werden können oder soweit mit passiven latenten Steuern aufgerechnet werden kann. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem eine künftige Verwendung nicht oder teilweise nicht (mehr) wahrscheinlich ist.
Aktive latente Steuern aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen werden aktiviert, sofern ein zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung der Verlustvorträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Die Bildung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt in Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung bzw. -belastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation erwarteten Steuersatzes.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, soweit sie dasselbe Steuersubjekt betreffen und sich die künftig ergebenden tatsächlichen Steuerforderungen und -schulden aufrechenbar gegenüberstehen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, korrigiert um Wertminderungen am Bilanzstichtag bewertet. Der hierbei zu Grunde gelegte Nettoveräußerungswert ergibt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der voraussichtlich noch anfallenden Produktionskosten sowie geschätzter Vertriebskosten. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, so wird die vorgenommene Abschreibung ergebniswirksam rückgängig gemacht.
In die Herstellungskosten sind direkt zurechenbare Material- und Fertigungskosten eingeflossen, Fertigungsgemeinkosten sind regelmäßig von untergeordneter Bedeutung. Im Wertansatz der fertigen Erzeugnisse und Waren sind stufenweise Abwertungen unter Berücksichtigung der Lagerreichweiten enthalten.
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einer Vertragspartei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Vertragspartei zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sie werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen, es sei denn, es besteht das Recht und die Absicht zur Aufrechnung.
Die Bilanzierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Schulden (Finanzinstrumente) erfolgt abhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell und der Art der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme als:
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erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Schulden, oder |
| ― |
zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Schulden |
Die Splendid Medien AG verfügt zum Stichtag im Wesentlichen über originäre (nichtderivative) finanzielle Vermögenswerte und Schulden, welche der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten" zuzuordnen sind.
Bei den originären Vermögenswerten handelt es sich insbesondere um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Erstbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, welcher in der Regel dem vereinbarten Transaktionspreis zuzüglich etwaiger direkt zurechenbarer Transaktionskosten entspricht. Die Folgebewertung erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Wertminderungen werden bereits ab dem erstmaligen Ansatz in Höhe der künftig erwarteten Forderungsausfälle erfasst. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jedem Stichtag aktualisiert, um Veränderungen des Ausfallrisikos Rechnung zu tragen.
Bei der Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Vertragsvermögenswerten werden vereinfachend die über deren Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zugrunde gelegt. Die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle erfolgt mit Hilfe einer Wertberichtigungsmatrix, innerhalb derer auf finanzielle Vermögenswerte aufgrund bestimmter vordefinierter Risikokategorien jeweils einheitliche erwartete Verlustquoten angewandt werden.
Zu diesem Zweck werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte nach gemeinsamen Risikomerkmalen, insbesondere Überfälligkeitstagen, zusammengefasst. Vertragsvermögenswerte aus noch nicht fakturierten laufenden Arbeiten weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale auf wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus den entsprechenden Vertragsarten. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass die erwarteten Verlustquoten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert für die Verlustquoten betreffend Vertragsvermögenswerte darstellen.
Die erwarteten Verlustquoten werden ausgehend von historischen Ausfallquoten ermittelt. Ergänzend fließen aktuelle und prognostische Informationen zu makroökonomischen Rahmenbedingungen ein, welche potenziell einen Einfluss auf das Zahlungsverhalten der Kunden haben könnten.
Die Angaben zu erwarteten und erfassten Kreditverlusten finden sich unter Angabe 6.2.2 (Kreditrisiken).
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Kontokorrentguthaben sowie Termingelder mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten. Sie werden ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ausländische Valuten werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Effekte aus Fremdwährungsumrechnungen von monetären Posten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anwendung des Modells der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 auf diese Vermögenswerte ergab aufgrund der Bonitätsratings der Vertragspartner sowie aufgrund der kurzen Laufzeiten zum Stichtag keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung.
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen zum Stichtag im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige nicht derivative Verbindlichkeiten. Sie werden bei erstmaliger Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Nicht verzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten werden mit dem Barwert angesetzt und bis zu ihrer Fälligkeit periodengerecht aufgezinst.
Die Splendid Medien AG und ihre Tochtergesellschaften mieten bzw. leasen verschiedene Büro- und Lagergebäude, Stellplätze sowie Büro-Equipment, Anlagen und Fahrzeuge. Die Miet- und Leasingkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragskonditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von ein bis fünf Jahren abgeschlossen, können jedoch im Sinne einer maximalen betrieblichen Flexibilität der Splendid-Gruppe Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen enthalten. Die bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können in der Regel ausschließlich durch den Konzern, nicht jedoch durch den jeweiligen Vermieter/Leasinggeber ausgeübt werden.
Gemäß IFRS 16 werden grundsätzlich für sämtliche Miet- und Leasinggegenstände ab dem Zeitpunkt, zu dem diese dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung stehen, Nutzungsrechte sowie korrespondierend Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.
Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zum Barwert der vereinbarten festen Leasingzahlungen sowie etwaig erwarteter Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien erfasst. Der nach der Effektivzinsmethode ermittelte Zinsanteil der vereinbarten Leasingraten wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses aufwandswirksam erfasst.
Leasingzahlungen werden mit dem internen Zinssatz des Leasingverhältnisses abgezinst, sofern dieser ohne weiteres verlässlich bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, d.h. dem Zinssatz, der im Falle eines vollständig fremdfinanzierten Kaufs aufgewendet werden müsste.
Für eine Vielzahl von Immobilien-Leasingverträgen des Konzerns bestehen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen.
Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt das Management sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich ergebende Laufzeitänderungen sowie Zahlungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Verlängerungs-, Kauf- oder Kündigungsoptionen werden bei der Bilanzierung der betreffenden Leasingverpflichtungen nur berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind.
Die Folgebewertung der bilanzierten Leasingverpflichtungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten durch Aufzinsung nach der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Leasingraten und der jeweils aktuellen Erkenntnisse zur voraussichtlichen Vertragslaufzeit.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, welche bei erstmaligem Ansatz im Wesentlichen dem abgezinsten Wert der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit entsprechen. Darüber hinaus werden - sofern wesentlich - folgende Posten in die Ermittlung der Anschaffungskosten einbezogen:
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Sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen |
| ― |
Direkte Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss |
| ― |
Ggf. geschätzte Kosten der Demontage, Wiederherstellung oder Rückversetzung in den verlangten Zustand |
Nutzungsrechte werden in der Konzernbilanz in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Die Zusammensetzung der Nutzungsrechte nach Gruppen von Vermögenswerten ist in Angabe 4.3. enthalten.
Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, es sei denn, die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts ist kürzer. Zur Prüfung der Notwendigkeit einer Wertminderung und deren Erfassung wird auf die Bilanzierungsgrundsätze für Anlagevermögen unter 2.4 verwiesen.
Öffentliche Zuwendungen werden erfasst, wenn mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Es wird zwischen Projektförderungen (Filmherstellung) und Verleihförderungen differenziert.
Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen bzw. Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und Medien BKM (Deutscher Filmförderfonds DFFF) als nicht rückzahlbare Zuschüsse unterschieden.
Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Filmstiftung NRW) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt.
Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung.
Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz vom Buchwert des Films abgesetzt. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.
Bei den Förderungen wird zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtige Darlehen und als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse unterschieden.
Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Film-Fernseh-Fonds Bayern "FFF Bayern" Richtlinien) gewährt. Gewährte Darlehen sind aus den dem Antragsteller zustehenden Verwertungserlösen, nach vorrangiger Rückführung der eingesetzten Eigenmittel und einer ggf. anzurechnenden Verleihgarantie, zu tilgen.
Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Sonstige betriebliche Erträge in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht bzw. ein Ertrag storniert der entsprechende Betrag passiviert.
Hierbei handelt es sich um nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher z. B. in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten eines Folgefilms zustehen bzw. einem Pool von Referenzfilmen, die diesen Voraussetzungen entsprechen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für angefallene Aufwendungen. Die gewährten Zuschüsse werden als Sonstige betriebliche Erträge zum Zeitpunkt des Kinostarts des Folgefilms ergebniswirksam erfasst.
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aus einem vergangenen Ereignis hat, sofern ein künftiger Ressourcenabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung überwiegend wahrscheinlich (>50%) ist und dessen Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt mit dem bestmöglichen Schätzwert unter Berücksichtigung sämtlicher inhärenter Risiken und Unsicherheiten am Bilanzstichtag.
Die Konzernunternehmen generieren Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten, aus Filmproduktionen sowie Dienstleistungen für die Film- und Fernsehbranche. Im Rahmen der Verwertung von Filmrechten werden für einen zeitlich und/oder räumlich begrenzten Bereich Nutzungsrechte an Abnehmer vorwiegend in Deutschland und im deutschsprachigen Europa erteilt. Die Konzernunternehmen erzielen hierbei Umsätze aus der Auswertung im Kino und im Home Entertainment (DVD/Blu-ray und TVoD/EST) sowie aus Lizenzen für Free-TV, Pay-TV und SVoD.
Die Zahlungskonditionen bei Lizenzierungen werden kundenindividuell vereinbart. Üblich sind sowohl die Fälligkeit bei Materialabnahme oder Lizenzbeginn (mit oder ohne Vereinbarung von Anzahlungen) als auch ratierliche Zahlungen über die Lizenzlaufzeit ab Lizenzbeginn. Bei Auftragsproduktionen werden in der Regel Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt vereinbart, Schlusszahlungen werden bei Materialabnahme fällig. Wesentliche Finanzierungskomponenten sind üblicherweise nicht vereinbart.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn und soweit die betreffende Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag mit dem Kunden erfüllt ist. Dies ist nach IFRS 15 im Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über die bezogenen Waren bzw. die in Anspruch genommenen Dienstleistungen auf den Kunden der Fall.
Für die von den Gesellschaften der Splendid Medien Gruppe erbrachten Leistungen gilt im Einzelnen Folgendes:
Bei der Lizenzierung von Kinorechten wird der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert.
Im Rahmen der DVD/Blu-ray-Auswertung und der hiermit verbundenen physischen Auslieferung von Bildtonträgern erfolgt die Realisierung der Umsatzerlöse zeitpunktbezogen bei Lieferung an den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung.
Im Bereich TVoD/EST erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen bei Download des entsprechenden Inhaltes.
Bei Lizenzerlösen ist der Lizenzbeginn der maßgebliche Zeitpunkt für die Umsatzrealisierung.
Umsatzerlöse im Bereich Auftragsproduktion werden zeitraumbezogen erfasst. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird aufgrund der angefallenen Kosten zum Stichtag im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtprojektkosten ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden Auftragserlöse nur bis zur Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, soweit diese wahrscheinlich einbringlich sind. In Arbeit befindliche Auftragsproduktionen werden als Vertragsvermögenswerte erfasst.
Dienstleistungen im Bereich Services werden zeitraumbezogen anhand der Input-orientierten Methode erfasst. Der Leistungsfortschritt wird dabei auf der Grundlage der synchronisierten Programme bzw. der abgewickelten Teilaufträge ermittelt.
Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und gemindert um Retouren, Rabatte, Preisnachlässe und weitere Erlösminderungen (z.B. Werbekostenzuschüsse) ausgewiesen. Für Remissionsverpflichtungen aus DVD/Blu-ray Auswertungen werden Rückstellungen gebildet, die zu entsprechenden Umsatzminderungen führen.
Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst.
Finanzerträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des jeweils anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt.
Die Aufstellung von Konzernabschlüssen in Übereinstimmung mit den Regelungen des IFRS erfordert Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche Einfluss auf Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, ausgewiesene Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraums haben.
Den Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt.
Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen, können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.
Am Bilanzstichtag hat der Vorstand im Wesentlichen folgende zukunftsbezogenen Annahmen getroffen und/oder geändert, sowie wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten identifiziert, durch die ein signifikantes Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.
Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von den Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die hierbei getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren, kann dies zu Wertminderungen und geänderten Abschreibungsverläufen in Folgejahren führen. Der Buchwert des Filmvermögens beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 7.861 (i. V. TEUR 5.855).
Für die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist es erforderlich, den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, zu ermitteln. Die Berechnung des Nutzungswertes bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung.
Faktoren wie geringere als erwartete künftige Ergebnisse und daraus resultierende niedrigere Nettozahlungsströme sowie Änderungen der Abzinsungssätze können zur Notwendigkeit der Anpassung des Buchwerts führen. Der Buchwert der zum 31.12.2022 ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte betrug TEUR 326.
Für das Markenrecht wird von einer unbestimmten Nutzugsdauer ausgegangen. Die Berechnung des Markenrechts basiert auf den Cashflows, aus der Nutzung des Markenrechtes. Mindestens einmal jährlich wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt und ggf. wird ein außerplanmäßiger Wertminderungsaufwand erfasst. Der Buchwert des Markenrechtes beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 1.100.
Die Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge ist abhängig von deren künftiger Nutzbarkeit und setzt daher voraus, dass die im Rahmen einer Unternehmensplanung substantiiert prognostizierten positiven steuerlichen Einkommen künftig generiert werden können.
Der Buchwert der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge beträgt EUR 2,056 Mio. (i.V. 0). Die latenten Steuern auf Verlustvorträge werden basierend auf einem langfristig zu erwartenden Steuersatz von 32,45% in Ansatz gebracht. Bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurde angesichts der Volatilität der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Branchenumfelds ein Planungshorizont von drei Jahren zugrunde gelegt. Nicht berücksichtigte Verlustvorträge bestehen in Höhe von EUR 84,8 Mio. (Körperschaftsteuer) bzw. EUR 77,4 Mio. (Gewerbesteuer).
Des Weiteren waren umfangreiche Annahmen betreffend die im Bereich des physischen Home-Entertainments ausgewiesenen Remissionsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.066 von Bedeutung. Diese Annahmen beziehen sich insbesondere auf Zeitpunkt und Umfang der erwarteten Retouren und beruhen auf langjährigen Erfahrungswerten sowie auf der Analyse von statistischen Abverkaufsdaten.
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| in TEUR | Stand 1.1.2022 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2022 | Stand 1.1.2022 |
| Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.568 | 6 | 20 | 0 | 1.554 | 1.114 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 721 | 6 | 206 | 0 | 521 | 599 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.123 | 182 | 374 | 492 | 2.423 | 1.878 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 5 | 0 | 0 | -5 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 4.417 | 194 | 600 | 487 | 4.498 | 3.591 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwerte | |||||
| in TEUR | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2022 | Stand 31.12.2022 | Stand 31.12.2021 |
| Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 79 | 13 | 0 | 1.180 | 374 | 454 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 29 | 207 | 0 | 421 | 100 | 122 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 123 | 355 | 474 | 2.120 | 303 | 245 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 |
| Summe Sachanlagen | 231 | 575 | 474 | 3.721 | 777 | 826 |
Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sind mit TEUR 165 in den Herstellungskosten (i. V. TEUR 154) sowie mit TEUR 66 in den Verwaltungskosten (i. V. TEUR 58) enthalten. Soweit Zugänge zum Sachanlagevermögen noch nicht vollständig bezahlt wurden, unterliegen diese den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.
In der Umbuchungsspalte wird die Übernahme zuvor geleaster Vermögenswerte nach dem Ende der Vertragslaufzeit ausgewiesen. Auf die entsprechende Darstellung zu den Nutzungsrechten unter 4.3 wird verwiesen.
Die Entwicklung im Vorjahr war Folgende:
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| in TEUR | Stand 1.1.2021 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2021 | Stand 1.1.2021 | Zugänge |
| Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.600 | 0 | 32 | 1.568 | 1.067 | 79 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 714 | 8 | 1 | 721 | 570 | 30 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.122 | 78 | 77 | 2.123 | 1.849 | 103 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 5 | 0 | 5 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 4.436 | 91 | 110 | 4.417 | 3.486 | 212 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwerte | |||
| in TEUR | Abgänge | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 |
| Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 32 | 1.114 | 454 | 533 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1 | 599 | 122 | 144 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 76 | 1.878 | 245 | 273 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 0 | 5 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 109 | 3.591 | 826 | 950 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| in TEUR | Stand 1.1.2022 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2022 | Stand 1.1.2022 | Zugänge |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.708 | 41 | 49 | 2.700 | 1.481 | 65 |
| 2. Kundenstamm | 150 | 0 | 0 | 150 | 21 | 86 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 116 | 0 | 116 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 2.974 | 41 | 165 | 2.850 | 1.502 | 151 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwerte | |||
| in TEUR | Abgänge | Stand 31.12.2022 | Stand 31.12.2022 | Stand 31.12.2021 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 48 | 1.498 | 1.202 | 1.227 |
| 2. Kundenstamm | 0 | 107 | 43 | 129 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 116 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 48 | 1.605 | 1.245 | 1.472 |
Bei den zu Anschaffungskosten bewerteten immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 1.245 zum Bilanzstichtag handelt es sich im Wesentlichen um erworbene Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer, die nicht planmäßig abgeschrieben werden sowie um einen erworbenen Kundenstamm, dem eine begrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Daneben wird erworbene Software mit einer begrenzten Nutzungsdauer ausgewiesen.
Der Buchwert des Markenrechts wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, einem Impairment-Test unterzogen.
Die Überprüfung des Buchwerts des Markenrechts erfolgte auf Basis der geschätzten durch die Markeninhaberschaft zusätzlich generierten, prognostizierten Cashflows, welche aus der vom Management vorgelegten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Innerhalb des dreijährigen Detailplanungszeitraums wurden die voraussichtlich erzielbaren Ergebnisse und die hieraus abgeleiteten (zusätzlichen) Cash-flows anhand qualifizierter Umsatzerwartungen und entsprechender Aufwandsschätzungen auf der Basis der künftigen Markteinschätzung abgeleitet.
Nach dem Detailplanungszeitraum werden gleichbleibende (zusätzliche) Cashflows mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 0,5% unterstellt. Der Nutzungswert der Marke wurde als Barwert der künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Vorsteuerzinssatzes von 13,86% (Vorjahr 12,07%) ermittelt.
Der auf dieser Basis geschätzte erzielbare Betrag des Markenrechts übersteigt zum Stichtag deren Buchwert.
Die Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 31 (i. V. TEUR 31) in den Verwaltungskosten sowie in Höhe von TEUR 120 (i. V. TEUR 70) in den Herstellungskosten enthalten.
Der Gesamtbetrag der planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte beträgt im Geschäftsjahr TEUR 455 (i. V. TEUR 314). Wertminderungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Die Entwicklung im Vorjahr war Folgende:
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| in TEUR | Stand 1.1.2021 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2021 | Stand 1.1.2021 | Zugänge |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.534 | 1.179 | 5 | 2.708 | 1.405 | 81 |
| 2. Kundenstamm | 0 | 150 | 0 | 150 | 0 | 21 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 82 | 34 | 0 | 116 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 1.616 | 1.363 | 5 | 2.974 | 1.405 | 102 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwerte | |||
| in TEUR | Abgänge | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 5 | 1.481 | 1.227 | 129 |
| 2. Kundenstamm | 0 | 21 | 129 | 0 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 116 | 82 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 5 | 1.502 | 1.472 | 211 |
Die Nutzungsrechte im Zusammenhang mit bestehenden Miet- und Leasingverhältnissen haben sich wie folgt entwickelt:
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| in TEUR | Stand 1.1.2022 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2022 | Stand 1.1.2022 |
| Nutzungsrechte | ||||||
| 1. Immobilien | 2.330 | 662 | 174 | 0 | 2.818 | 1.297 |
| 2. Technische Anlagen | 509 | 0 | 0 | -487 | 22 | 421 |
| 3. Büro Equipment | 21 | 0 | 0 | 0 | 21 | 14 |
| 4. Fahrzeuge | 181 | 26 | 49 | 0 | 158 | 76 |
| Summe Nutzungsrechte | 3.041 | 688 | 223 | -487 | 3.019 | 1.808 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwerte | |||||
| in TEUR | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2022 | Stand 31.12.2022 | Stand 31.12.2021 |
| Nutzungsrechte | ||||||
| 1. Immobilien | 519 | 120 | 0 | 1.696 | 1.122 | 1.033 |
| 2. Technische Anlagen | 73 | 0 | -474 | 20 | 2 | 88 |
| 3. Büro Equipment | 5 | 0 | 0 | 19 | 2 | 7 |
| 4. Fahrzeuge | 76 | 49 | 0 | 103 | 55 | 105 |
| Summe Nutzungsrechte | 673 | 169 | -474 | 1.838 | 1.181 | 1.233 |
Die Zugänge bei den Nutzungsrechten für Immobilien resultieren aus Verlängerungen von Mietverträgen für die Standorte in Köln, Amsterdam und Hamburg.
Die Entwicklung im Vorjahr war Folgende:
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| in TEUR | Stand 1.1.2021 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2021 | Stand 1.1.2021 | Zugänge |
| Nutzungsrechte | ||||||
| 1. Immobilien | 2.521 | 45 | 236 | 2.330 | 876 | 492 |
| 2. Technische Anlagen | 509 | 0 | 0 | 509 | 317 | 104 |
| 3. Büro Equipment | 21 | 0 | 0 | 21 | 9 | 5 |
| 4. Fahrzeuge | 197 | 77 | 93 | 181 | 95 | 67 |
| Summe Nutzungsrechte | 3.248 | 122 | 329 | 3.041 | 1.297 | 668 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwerte | |||
| in TEUR | Abgänge | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 |
| Nutzungsrechte | ||||
| 1. Immobilien | 71 | 1.297 | 1.033 | 1.645 |
| 2. Technische Anlagen | 0 | 421 | 88 | 192 |
| 3. Büro Equipment | 0 | 14 | 7 | 12 |
| 4. Fahrzeuge | 86 | 76 | 105 | 102 |
| Summe Nutzungsrechte | 157 | 1.808 | 1.233 | 1.951 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| in TEUR | Stand 1.1.2022 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2022 | Stand 1.1.2022 |
| Filmvermögen | ||||||
| 1. Filmrechte | 249.967 | 8.724 | 13.881 | 815 | 245.625 | 245.563 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.856 | 1.509 | 0 | -815 | 2.550 | 473 |
| 3. Eigenproduktionen | 2.864 | 1.083 | 0 | 0 | 3.947 | 2.796 |
| Summe Filmvermögen | 254.687 | 11.316 | 13.881 | 0 | 252.122 | 248.832 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwerte | |||||
| in TEUR | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2022 | Stand 31.12.2022 | Stand 31.12.2021 |
| Filmvermögen | ||||||
| 1. Filmrechte | 9.258 | 13.881 | -16 | 240.924 | 4.701 | 4.404 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 473 | 2.077 | 1.383 |
| 3. Eigenproduktionen | 68 | 0 | 16 | 2.864 | 1.083 | 68 |
| Summe Filmvermögen | 9.326 | 13.881 | 0 | 244.261 | 7.861 | 5.855 |
Im Geschäftsjahr 2022 wurden im Rahmen der vollständigen Inventur des Filmvermögens nicht mehr aktive Lizenzen (ausgelaufene Rechte), mit einem Anschaffungskostenvolumen von ursprünglich EUR 13,9 Mio. und einem Buchwert von TEUR 0 als Abgang erfasst.
Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen in Höhe von TEUR 8.724 von Dritten erworbene Filmrechte und in Höhe von TEUR 1.083 Eigenproduktionen.
Die Herstellungskosten der Eigenproduktionen sind um Projektfilmförderungen in Höhe von TEUR 902 gekürzt ausgewiesen.
Die Entwicklung im Vorjahr war Folgende:
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| in TEUR | Stand 1.1.2021 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2021 | Stand 1.1.2021 | Zugänge |
| Filmvermögen | ||||||
| 1. Filmrechte | 245.208 | 6.205 | 3.283 | 249.967 | 236.911 | 11.918 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.918 | 1.939 | 164 | 1.856 | 473 | 0 |
| 3. Eigenproduktionen | 2.864 | 0 | 0 | 2.864 | 2.752 | 44 |
| Summe Filmvermögen | 249.990 | 8.144 | 3.447 | 254.687 | 240.136 | 11.962 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwerte | |||
| in TEUR | Abgänge | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 |
| Filmvermögen | ||||
| 1. Filmrechte | 3.266 | 245.563 | 4.404 | 8.297 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 473 | 1.383 | 1.445 |
| 3. Eigenproduktionen | 0 | 2.796 | 68 | 112 |
| Summe Filmvermögen | 3.266 | 248.832 | 5.855 | 9.854 |
Der Wertansatz des Filmvermögens wird zu jedem Bilanzstichtag oder unterjährig bei Vorliegen von Anhaltspunkten im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Wertminderungsbedarf kann sich insbesondere aufgrund von mit verändertem Nutzerverhalten einhergehenden erhöhten Vermarktungsrisiken und den entsprechend möglichen Auswirkungen auf die künftige Ertragssituation in den Auswertungsstufen Kino, Home Entertainment, Lizenzen und TV-Produktionen ergeben. Die Überprüfung der Filmbibliothek zum Jahresende führte im Geschäftsjahr 2022 zu Wertminderungen auf das Filmvermögen von insgesamt TEUR 381 (i. V. TEUR 240).
Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswerts des Filmvermögens wurden geplante Zahlungsströme im Erwartungszeitraum von drei Jahren bewertet.
Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. "Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" verwiesen.
Der in der Bilanz ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert setzt sich wie folgt zusammen:
| Unternehmen |
Restbuchwert Geschäfts- oder Firmenwert
TEUR |
| Polyband Medien GmbH | 308 |
| WVG Medien GmbH | 18 |
Der Konzern überprüft gemäß IAS 36 jährlich jeweils zum Geschäftsjahresende die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte anhand des Nutzungswertes. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Höhe der Wertminderung ergibt sich als Differenz aus dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist.
Anlässlich der Veräußerung des Geschäftsbereiches Auftragsproduktion durch die Splendid Studios GmbH wurde der betreffende Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 546 vollumfänglich als Abgang gebucht.
Die Überprüfung des Goodwills "Polyband Medien GmbH" erfolgte auf Basis prognostizierter Cashflows, welche aus der vom Management vorgelegten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Innerhalb des dreijährigen Detailplanungszeitraums wurden die voraussichtlich erzielbaren Ergebnisse und die hieraus abgeleiteten Cashflows anhand quantifizierbarer (teils bereits kontrahierter) Einzelprojekte sowie weiterer Umsatzerwartungen und entsprechender Aufwandsschätzungen auf der Basis der künftigen Markteinschätzung abgeleitet.
Nach dem Detailplanungszeitraum werden gleichbleibende Cashflows mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 0,5% unterstellt. Der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde als Barwert der künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Vorsteuerzinssatzes von 13,86% (Vorjahr 12,07%) ermittelt.
Der auf dieser Basis geschätzte erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt zum Stichtag deren Buchwert.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geht der Vorstand nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen aus. Beseitigungen von Schätzunsicherheiten werden nicht erwartet.
Die liquiden Mittel i. H. v. TEUR 4.455 (i. V. TEUR 6.905) bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten, deren Gesamtlaufzeit jeweils weniger als drei Monate beträgt. Sie sind zum Nennbetrag angesetzt. Ausländische Valuten sind zum Stichtagskurs umgerechnet (siehe auch unter Punkt 2.3. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Währungsumrechnung").
Die in der Bilanz ausgewiesen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.501 | 1.215 |
| langfristige sonstige Forderungen | 77 | 38 |
| Gesamt langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistung und sonstige Forderungen | 1.578 | 1.253 |
| kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.957 | 8.853 |
| kurzfristige sonstige Forderungen | 576 | 461 |
| Gesamt kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistung und sonstige Forderungen | 11.534 | 9.314 |
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen den nach Ablauf eines Jahres fälligen Anteil der Lizenzforderungen.
Die kurzfristigen sonstigen Forderungen gliedern sich wie folgt:
| in TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| Anspruch aus Filmförderung | 162 | 85 |
| Sonstige kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte | 382 | 298 |
| Nicht-Finanzielle Vermögenswerte | 32 | 77 |
| Gesamt kurzfristige sonstige Forderungen | 576 | 461 |
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vertragsvermögenswerte beinhalten zum Stichtag zeitraumbezogen erfasste Vermögenswerte aus TV-Auftragsproduktionen in Höhe von TEUR 181. Die aus den nachlaufenden Produktionen erwarteten Umsatzerlöse übersteigen deren Buchwert und werden innerhalb von drei Monaten realisiert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten keine wesentliche Finanzierungskomponente. Als kurzfristige Forderungen ausgewiesene Beträge sind in der Regel innerhalb von bis zu 90 Tagen fällig.
Die zum Stichtag ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Ansprüche gegen Kunden sämtlicher Verwertungsstufen und Vertriebskanäle der Splendid Gruppe. Die Forderungen weisen unabhängig von der betroffenen Kundengruppe historisch ähnliche Verlustquoten auf, welche im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei lediglich rund 0,5% lagen.
Trotz Heterogenität der gegenüber den Kunden abgerechneten Leistungen ergeben sich im Hinblick auf zu erwartende Kreditausfälle auch darüber hinaus keine systematischen Differenzierungsmerkmale, so dass eine Klassifizierung nach individuellen Risikomerkmalen nicht in Betracht kommt. Vor diesem Hintergrund werden Wertberichtigungen auf folgender Grundlage vorgenommen:
Für sämtliche Forderungen sowie für Vertragsvermögenswerte wird im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung eine einheitliche Risikovorsorge für während der Laufzeit erwartete Ausfälle mit Hilfe einer Wertberichtigungsmatrix gebildet. Von einer Einzelbetrachtung bei Entstehung der Forderungen bzw. des Vertragsvermögenswerts wird aufgrund der vorliegenden Erfahrungswerte sowie aus Wesentlichkeitsgründen abgesehen.
Der Verwendung einer gegenüber der durchschnittlichen historischen Verlustrate erhöhten Ausfallquote liegt die Annahme zugrunde, dass aufgrund der nach wie vor anhaltenden dynamischen Veränderung der Filmbranche historische Ausfallquoten gegebenenfalls kein zuverlässiger Indikator für künftige Ausfälle sein könnten, obwohl sich konkrete diesbezügliche Anhaltspunkte bis dato nicht ergeben haben.
Soweit sich ein Hinweis auf eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Kunden und damit eine potenzielle Erhöhung des Ausfallrisikos ergibt, werden die betreffenden Forderungen einer Einzelfallbetrachtung unterzogen und individuell auf etwaigen (ergänzenden) Wertberichtigungsbedarf hin analysiert. Als Hinweis für ein potenziell erhöhtes Ausfallrisiko gilt stets eine im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen festgestellte Überfälligkeit der Forderung von 60 Tagen.
Für die Beurteilung, ob das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist, sowie für die Schätzung erwarteter Verluste werden neben eigenen Analysen und Erfahrungswerten der Vergangenheit qualitative und quantitative, vergangenheitsbezogene und zukunftsgerichtete externe Informationen herangezogen (Kreditauskünfte, Informationen von Geschäftspartnern etc.) soweit diese ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind.
Die Entwicklung der erfolgswirksam erfassten Wertberichtigungen von Forderungen und sonstigen Vertragsvermögenswerten stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | Portfoliowertberichtigungen | Einzelwertberichtigungen Forderungen |
| Stand 01.01.2022 | 141 | 242 |
| Auflösung | 10 | 7 |
| Inanspruchnahme | 0 | 7 |
| Zuführung | 47 | 0 |
| Stand 31.12.2022 | 178 | 229 |
| Stand 01.01.2021 | 101 | 321 |
| Auflösung | 21 | 110 |
| Inanspruchnahme | 0 | 63 |
| Zuführung | 61 | 94 |
| Stand 31.12.2021 | 141 | 242 |
| In TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 524 | 581 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 284 | 282 |
| 808 | 863 |
Soweit Zugänge zu den Vorräten noch nicht vollständig bezahlt wurden, unterliegen diese den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.
Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung".
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 13. Juni 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.900,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
a) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 978.900,00 (10%-Grenze) auszuschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; für die Frage des Ausnutzens der 10%-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG mit zu berücksichtigen;
b) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, wenn die neuen Aktien der Gesellschaft im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen durch die Gesellschaft als Gegenleistung eingesetzt werden sollen;
c) das Bezugsrecht der Aktionäre zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch vollständig oder teilweise als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen, auszuschließen.
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden.
Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2022 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter werden grundsätzlich zum Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenserwerbs mit dem den Minderheitsgesellschaftern zuzuordnenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der im Rahmen des Anteilserwerbs übernommenen Vermögenswerte und Schulden zuzüglich der jährlich auflaufenden anteiligen Ergebnisbeiträge - soweit verrechenbar - angesetzt.
Restlaufzeiten und Besicherung der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| In TEUR | Betrag | davon über 1 Jahr | Gegebene Sicherheiten | Art |
| 2022 | ||||
| Leasingverbindlichkeiten | 1.253 | 605 | ||
| Bankverbindlichkeiten | 24 | 0 | 24 | Globalzession auf Forderungen |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.769 | 0 | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 1.405 | 0 | ||
| Ertragsteuerschulden | 519 | 0 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.270 | 0 | ||
| 13.240 | 605 | 24 |
Im Vorjahr:
| In TEUR | Betrag | davon über 1 Jahr | Gegebene Sicherheiten | Art |
| 2021 | ||||
| Leasingverbindlichkeiten | 1.273 | 618 | ||
| Bankverbindlichkeiten | 2.852 | 0 | 2.852 | Globalzession auf Forderungen und Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des Filmvermögens |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.907 | 0 | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 1.612 | 0 | ||
| Ertragsteuerschulden | 281 | 0 | ||
| Verbindlichkeiten gegen Minderheitsgesellschafter | 54 | 0 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.685 | 0 | ||
| 14.664 | 618 | 2.852 |
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht-finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 940 (i.V. TEUR 663) enthalten.
Unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten wurde, die im Jahr 2010 geschlossene stille Beteiligung bei der Videociety GmbH bilanziert. Aufgrund der bislang entstandenen Anlaufverluste wurde die Einlage des stillen Gesellschafters durch das zugewiesene Ergebnis aufgezehrt. Der aus dieser Verlustübernahme resultierende Betrag wurde in Vorjahren unter den Finanzerträgen ausgewiesen. Weitergehende Forderungen gegen den stillen Gesellschafter wurden nicht aktiviert, da eine Nachschussvereinbarung vertraglich nicht fixiert ist. Der Buchwert der Verbindlichkeit gegenüber dem stillen Gesellschafter beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 0.
Die Leasingverbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| 01.01.22 | Zugang | Abgang | Tilgung | Umbuchung | 31.12.22 | |
| Leasingverbindlichkeiten kurzfristig | 654 | 166 | 23 | 669 | 519 | 648 |
| Leasingverbindlichkeiten langfristig | 618 | 522 | 0 | 16 | -519 | 605 |
| 1.273 | 688 | 23 | 685 | 0 | 1.253 |
Für Verträge mit Verlängerungsoptionen, deren Ausübung als nicht wahrscheinlich angesehen worden ist, wurde eine mögliche Verpflichtung in Höhe von TEUR 452 ermittelt.
Im Vorjahr entwickelten sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt:
| 01.01.21 | Zugang | Abgang | Tilgung | Umbuchung | 31.12.21 | |
| Leasingverbindlichkeiten kurzfristig | 681 | 0 | 0 | 676 | 648 | 654 |
| Leasingverbindlichkeiten langfristig | 1.309 | 122 | 165 | 0 | -648 | 618 |
| 1.991 | 122 | 165 | 676 | 0 | 1.273 |
In den Rückstellungen enthalten sind insbesondere Verpflichtungen aus Lizenzverträgen für fremdproduzierte Titel, Filmförderabgaben und GEMA, Kundenboni sowie Remissionsverbindlichkeiten.
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
|
Rückstellungsspiegel
in TEUR |
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen | Filmförderabgaben / GEMA | Remissionsverbindlichkeiten | Boni | Sonstige | Gesamt |
| Stand 01.01.2022 | 4.776 | 305 | 3.444 | 843 | 49 | 9.416 |
| Zuführung | 2.614 | 42 | 714 | 697 | 0 | 4.067 |
| Verbrauch | 2.086 | 101 | 1.079 | 331 | 9 | 3.606 |
| Auflösung | 22 | 0 | 14 | 0 | 0 | 35 |
| Stand am 31.12.2022 | 5.283 | 245 | 3.066 | 1.209 | 40 | 9.842 |
Die Rückstellungen werden in Höhe von TEUR 5.201 voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu einem Abfluss führen, für die übrigen Beträge kann aufgrund rechtlicher Unsicherheiten der Abflusszeitpunkt nicht näher bestimmt werden. Sämtliche Rückstellungen werden insoweit als kurzfristig eingestuft.
Im Vorjahr war die Entwicklung Folgende:
|
Rückstellungsspiegel
in TEUR |
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen | Filmförderabgaben / GEMA / GVL | Remissionsverbindlichkeiten | Boni | Sonstige | Gesamt |
| Stand 01.01.2021 | 3.193 | 333 | 3.617 | 639 | 57 | 7.839 |
| Zuführung | 3.275 | 137 | 504 | 603 | 20 | 4.539 |
| Verbrauch | 1.636 | 110 | 460 | 399 | 28 | 2.632 |
| Auflösung | 56 | 55 | 218 | 0 | 0 | 329 |
| Stand am 31.12.2021 | 4.776 | 305 | 3.444 | 843 | 49 | 9.416 |
Die nachstehende Tabelle zeigt die wesentlichen Umsatzbestandteile nach Auswertungsstufen des Segments Content. Die Umsätze des Segments Services beinhalten ausschließlich Dienstleistungen.
| in TEUR | 2022 | 2021 |
| Kino | 1.777 | 2.057 |
| TV-Auftragsproduktion | 4.418 | 4.170 |
| Lizenzen | 12.922 | 13.116 |
| Home Entertainment | 18.278 | 20.027 |
| Summe Content | 37.395 | 39.370 |
| Summe Services | 6.291 | 5.364 |
| Konzernumsatz | 43.686 | 44.734 |
In den Umsatzerlösen sind TEUR 822 enthalten, die zum 1. Januar 2022 in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren.
In den Herstellungskosten sind folgende Posten enthalten:
| in TEUR | 2022 | 2021 |
| Bezogene Leistungen und Materialkosten | 9.563 | 9.298 |
| Abschreibungen auf Filmrechte | 9.326 | 11.962 |
| Personalkosten | 4.668 | 4.357 |
| Lizenzaufwand / Royalties | 4.199 | 4.391 |
| Abschreibungen auf Sachanlagevermögen | 599 | 584 |
| Bestandsveränderungen | 15 | 23 |
| Sonstiges | 394 | 74 |
| Gesamt | 28.764 | 30.689 |
Die Abschreibungen auf Filmrechte beinhalten Wertminderungen in Höhe von TEUR 381 (i. V. TEUR 240).
Die Vertriebskosten ergeben sich wie folgt:
| in TEUR | 2022 | 2021 |
| Personalkosten | 2.983 | 2.948 |
| Werbung | 1.836 | 1.405 |
| GEMA / Filmförderabgabe | 285 | 641 |
| Reisekosten | 212 | 61 |
| Verkaufsprovisionen | 154 | 672 |
| Sonstiges | 330 | 189 |
| Gesamt | 5.800 | 5.916 |
Die Verwaltungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2022 | 2021 |
| Personalkosten | 2.904 | 2.690 |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.400 | 1.947 |
| Kommunikation, IT, Bürokosten | 655 | 604 |
| Mietneben- und Betriebskosten | 526 | 480 |
| Abschreibungen auf Anlagevermögen | 455 | 398 |
| Versicherungen, Beiträge | 150 | 168 |
| Kfz-Kosten | 90 | 107 |
| Public Relations, Investor Relations, HV | 89 | 147 |
| Sonstiges | 341 | 231 |
| Gesamt | 6.610 | 6.772 |
In den Personalkosten sind Tantieme-Rückstellungen für die im Vergütungssystem vorgesehene mehrjährige variable Vorstandsvergütung (Long Termin Incentives - LTI) des Vorstandes gemäß der aktuellen Vorstandsverträge berücksichtigt.
| in TEUR | 2022 | 2021 |
| Auflösung von Rückstellungen | 384 | 507 |
| Filmverleihförderungen | 231 | 238 |
| Ertrag aus der Ausbuchung von Altverbindlichkeiten | 74 | 257 |
| Erstattung Lohnfortzahlung | 40 | 44 |
| Herabsetzung von Wertberichtigungen / aus abgeschriebenen Forderungen | 19 | 132 |
| Vertragsnichterfüllung | 0 | 291 |
| Ertrag aus Rechtsstreitigkeiten | 0 | 207 |
| Sonstige | 110 | 137 |
| Gesamt | 858 | 1.813 |
Im Geschäftsjahr wurden Verleihförderungen in Höhe von TEUR 231 (im Vj. TEUR 238) als Ertragszuschuss vereinnahmt.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 114 (im Vj.179) betreffen im Wesentlichen Aufwand aus Wertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 47, im Vj. TEUR 151) sowie mit TEUR 73 Buchverluste aus Anlagenabgängen.
Im Berichtsjahr ist ein saldierter Währungsgewinn in Höhe von TEUR 92 (i. V. TEUR -19) angefallen. Der Saldo ergibt sich aus Währungsgewinnen von TEUR 167 und Währungsverlusten von TEUR 75.
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2022 | 2021 |
| Finanzaufwendungen | ||
| Bankverbindlichkeiten | 224 | 346 |
| Leasingverbindlichkeiten | 42 | 46 |
| Factoringverbindlichkeiten | 0 | 136 |
| Ausgleichsansprüche nicht beherrschender Gesellschafter | 0 | -85 |
| Sonstige | 151 | 118 |
| Summe Finanzaufwendungen | 417 | 561 |
| Finanzergebnis | -417 | -561 |
Zinsaufwendungen waren in Höhe von TEUR 417 (i. V. TEUR 509) liquiditätswirksam.
Unter dieser Position werden die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer einschließlich der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie die latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge ausgewiesen.
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2022 | 2021 |
| Körperschaftsteuer | 361 | 290 |
| Gewerbesteuer | 380 | 180 |
| Latente Steuern auf temporäre Differenzen | -311 | -412 |
| Aktivierung latenter Steuern auf Verluste des laufenden Geschäftsjahres | -165 | 0 |
| Neubewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge | -1.891 | 0 |
| Gesamt | -1.626 | 58 |
Für die Steuerabgrenzung werden die bei Auflösung der temporären Differenzen erwarteten, künftigen Steuersätze angewendet. Für Zwecke der latenten Steuern wurden die Körperschaftsteuer mit 15 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5%) sowie die Gewerbesteuer mit 16,625 % (i. V. 16,625 %) angesetzt. Daraus ergibt sich unverändert gegenüber dem Vorjahr ein zukünftig erwarteter Ertragsteuersatz der Splendid Gruppe von 32,46 %.
Der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:
| in TEUR | 2022 | 2021 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag auf Basis eines Steuersatzes von 32,46 % (i. V. 32,46 %) | 951 | 783 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfreie Erträge | 53 | 7 |
| Abweichende ausländische Steuersätze | 8 | -30 |
| Steuerliche Wirkung aus dem Abgang eines Geschäfts-oder Firmenwerts | 177 | 0 |
| Steuerliche Auswirkungen aus der Nichtaktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge | 428 | 0 |
| Nutzung von bisher nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen | -1.345 | -892 |
| Erstmaliger Ansatz von bisher nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen | -1.891 | 0 |
| Steuerliche Auswirkungen aus Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern | 0 | 190 |
| Sonstige | -7 | 0 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | -1.626 | 58 |
Die latenten Steuerabgrenzungen betreffen folgende Bilanzposten:
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
| in TEUR | Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1 | 0 | 0 | 0 |
| Verlustvorträge | 2.056 | 0 | 0 | 0 |
| Filmvermögen | 0 | 516 | 0 | 510 |
| Forderungen | 944 | 0 | 684 | 0 |
| Rückstellungen | 182 | 0 | 42 | 0 |
| Erhaltene Anzahlungen | 89 | 0 | 182 | 0 |
| Leasingverhältnisse (saldierter Ausweis) | 22 | 0 | 13 | 0 |
| Summe | 3.294 | 516 | 921 | 510 |
| Saldierung | -516 | -516 | -510 | -510 |
| Bilanzwert | 2.779 | 0 | 412 | 0 |
Aktive latente Steuern aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen wurden aktiviert, soweit ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung dieser Verlustvorträge auf der Grundlage der vorliegenden Unternehmensplanungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge betreffen mit TEUR 1.891 die Splendid Film GmbH sowie mit TEUR 164 die Videociety GmbH.
Danach bestehen im Konzern körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 89,1 Mio. sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 81,3 Mio., für die kein latenter Steueranspruch bilanziert wurde.
Das Ergebnis je durchschnittlich im Umlauf befindlicher Aktie beträgt EUR 0,46 (i. V. EUR 0,24). Bezüglich des Gewinnverwendungsvorschlages verweisen wir auf Punkt 15. "Gewinnverwendungsvorschlag". Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 9.789.999 (i. V. 9.789.999) Aktien zugrunde gelegt. Eine potentielle Verwässerung des Ergebnisses je Aktie könnte sich in Zukunft durch das genehmigte Kapital ergeben. Siehe hierzu 4.9 "Eigenkapital".
Bezüglich der Bemessungsgrundlage des Ergebnisses je Aktie 2022 verweisen wir auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Gesamtpersonalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR 10.892 (i. V. TEUR 9.994). Darin sind soziale Abgaben in Höhe von TEUR 1.486 (i. V. TEUR 1.404) enthalten.
Von dem Gesamtpersonalaufwand wurden TEUR 337 für die Eigenproduktion aktiviert.
Die sozialen Abgaben umfassen auch Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 630 (i. V. TEUR 619).
Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 neben zwei (i. V. zwei) Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 145 (i. V. 147) Angestellte und Geschäftsführer.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value Hierarchie.
| Buchwerte | Beizulegender Wert | ||||
|
Finanzielle Vermögenswerte
in TEUR |
Klasse | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 1 | 4.455 | 6.905 | - | - |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten | 1 | 10.957 | 6.987 | - | - |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Verkauf bestimmt | 1 | 0 | 1.866 | 1.866 | |
| Vertragsvermögenswerte | 1 | 181 | 161 | - | - |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 1 | 539 | 329 | - | - |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1 | 1.501 | 1.215 | - | - |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 1 | 77 | 38 | ||
| Buchwerte | Beizulegender Wert | ||||
|
Finanzielle Verbindlichkeiten
in TEUR |
Klasse | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| Bankverbindlichkeiten (kurzfristig) | 1 | 24 | 2.852 | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten (langfristig) | 1 | 605 | 618 | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) | 1 | 648 | 655 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (kurzfristig) | 1 | 4.769 | 5.907 | - | - |
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | 0 | 29 | 0 | 29 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 1 | 4.583 | 1.840 | - | - |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 1 | 0 | 0 | - | - |
1. Schuldinstrumente, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2. Schuldinstrumente, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Bei Forderungen und sonstigen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Bankverbindlichkeiten sowie sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten unter einem Jahr stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.
Zu den Finanzerträgen/-aufwendungen für nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Zinsen vgl. Ziffer 5.8.
Der Splendid Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den Geschäftstätigkeiten und den Finanzierungstätigkeiten der Unternehmen der Splendid Gruppe ergeben. Diese finanziellen Risiken lassen sich in Liquiditätsrisiken, Kreditrisken sowie Marktrisiken untergliedern.
Die finanziellen Risiken der Unternehmen der Splendid Gruppe werden zentral überprüft. Die Risikolage wird anhand einer für den gesamten Konzern geltenden Risikomanagement-Richtlinie vom Risikomanager in Risikoberichten erfasst und an den Vorstand der Splendid Medien AG berichtet. Die Identifikation, Beurteilung und Minimierung der finanziellen Risiken erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den operativen Unternehmen der Splendid Gruppe. Der Vorstand beschließt die Strategien und Verfahren zur Steuerung der einzelnen Risiken. Auf die Ausführungen zum Risikomanagement unter Tz. V. im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht wird verwiesen.
Ein Liquiditätsrisiko besteht, wenn künftige Auszahlungsverpflichtungen im Konzern nicht aus vorhandener Liquidität oder entsprechende Kreditlinien gedeckt werden können.
Die Splendid Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch eine kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows, das Halten von angemessenen Guthaben sowie Kreditlinien bei Kreditinstituten.
Die bisherigen Finanzierungsvereinbarungen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG sind vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit (31. Dezember 2022) zurückgeführt worden. 2022 wurden neue, unbefristete Finanzierungsvereinbarungen mit mehreren Geschäftsbanken geschlossen. Der Gesamtkreditrahmen beträgt EUR 9,0 Mio. Die auf den Gesamtkreditrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.
Daneben hat der Mehrheitsaktionär der Splendid Medien AG Darlehen über insgesamt EUR 2,5 Mio. gewährt. Die Darlehenssumme ist unbesichert und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024. Der Zinssatz lag bis einschließlich 31. Dezember 2022 bei 6% und beträgt seit 1. Januar 2023 8%.
Im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung bestimmter Covenants verpflichtet, die über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen an die finanzierenden Institute überwacht werden. Die Vertragsbedingungen sehen für den Fall der Nichteinhaltung der Covenants unter anderem ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Die vereinbarten Covenants und Auskunftspflichten können aus der Sicht des Vorstands nachhaltig eingehalten werden.
Eine erhöhte Risikolage mit Wirkung auf die Liquiditätslage der Splendid Gruppe kann sich aus dem makroökonomischen Umfeld, insbesondere den Folgen des Krieges in der Ukraine mit Wirkung auf die Absatz- und Beschaffungsmärkte ergeben. Des Weiteren können sich potenzielle Risiken aus den Marktveränderungen auf die Geschäftsentwicklung in der Beschaffung und dem Absatz von Filmprogrammen sowie über die Wertschöpfungsstufen der Splendid Gruppe ergeben. Die Risiken sind nach Einschätzung des Vorstands insgesamt mit den in der Splendid Gruppe eingesetzten Instrumenten identifizierbar und beherrschbar.
Die Splendid Gruppe hat alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, um mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Vorstehend genannte Risiken werden engmaschig überwacht, um unmittelbar und mit angemessenen Gegenmaßnahmen zu reagieren. (Vgl. hierzu auch die Ausführungen unter V.5.1 "Finanzierung und Liquidität in den Konzerngesellschaften", V.5.2 "Marktrisiken", V.5.3 "Makroökonomisches Umfeld / Risiken aus dem Krieg in der Ukraine sowie Restrisiken aus der COVID-19-Pandemie" und "V.6 Gesamtbeurteilung der Risiken" im Risikobericht des zusammengefassten Konzern- und Lageberichts).
Im Geschäftsjahr 2023 werden Zahlungsabflüsse in Höhe der Buchwerte der in der Bilanz ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten erwartet. Aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten wird für 2023 ein Zahlungsabfluss in Höhe von EUR 0,6 Mio. und für Folgejahre in Höhe von EUR 0,7 Mio. erwartet.
Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht oder nicht fristgerecht begleichen kann oder erhaltene Sicherheiten an Wert verlieren und damit einen finanziellen Verlust verursachen. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung. Das gleiche Risiko besteht auch bei den Vertragsvermögenswerten. Des Weiteren bestehen Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert sowie für Guthaben bei Banken.
Die Splendid Gruppe unterhält ausschließlich Geschäftsverbindungen mit Banken und Kreditinstituten mit guter Bonität. Die wesentlichen Bankguthaben bestehen bei den Banken des Bankenkonsortiums, die auch die Finanzierungsmittel für die Splendid Gruppe bereitstellen. Zudem werden etwaige Risiken durch Verteilung der Bankguthaben auf mehrere Kreditinstitute minimiert.
Der Konzern ist bestrebt, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen. Der überwiegende Teil der erworbenen Lizenzrechte wird im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum ausgewertet. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen begegnet der Konzern durch verschiedenste Maßnahmen entlang der gesamten Prozesskette des Forderungsmanagements (Einholung von Kreditauskünften bei Neukundenanlage, laufende Branchen- und Marktbeobachtung im Hinblick auf die fortgesetzte Solvenz von Bestandskunden, Überwachung des Zahlungsverhaltens/Mahnwesen, Lieferstopps). Ein wesentlicher Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über ein strukturiertes Abrechnungsprocedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert.
Wertminderungen werden zukunftsgerichtet in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst. Die Höhe der zu erfassenden Verluste erfolgt nach IFRS 9 grundsätzlich nach einem dreistufigen Verfahren. Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Vertragsvermögenswerten werden in der Splendid Gruppe vereinfachend die über deren Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zugrunde gelegt. Bei Vorliegen von klaren objektiven Hinweisen für einen Kreditausfall werden Einzelwertberichtungen von bis zu 100% auf die ausstehenden Kundenforderungen vorgenommen.
Im Übrigen wird hinsichtlich der Entwicklung der Wertberichtungen auf finanzielle Vermögenswerte auf die Angaben unter Abschnitt 4.7 in diesem Anhang verwiesen.
Die Splendid Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit insbesondere Risiken aus den Veränderungen an den Zins- und Devisenmärkten ausgesetzt, die im Nachstehenden erläutert werden. Über die geschilderten Risiken hinausgehende Marktrisiken (z. B. Börsenkursveränderungen) sind vor dem Hintergrund der Struktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aktuell nicht ersichtlich.
Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, ergibt sich überwiegend aus einer Erhöhung des EURIBOR Zinssatzes, da die wesentlichen kurzfristigen Bankverbindlichkeiten auf Basis des EURIBOR Zinssatzes zuzüglich einer vereinbarten Zinsmarge verzinst werden.
Die Splendid Gruppe prüft die verschiedenen Möglichkeiten der Zinsabsicherung.
Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u.a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend in Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/US-Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus.
Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.
Bei terminlich feststehenden Zahlungsverpflichtungen wird überwiegend auf Devisentermingeschäfte zurückgegriffen. Zum Bilanzstichtag gibt es keine offenen Devisentermingeschäfte.
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen einer zehnprozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar:
| 31.12.2022 | Sensitivitätsauswirkung | |
| Netto-Fremdwährungsexposure | 264 | -24 |
| Brutto-Fremdwährungsexposure | 264 | -24 |
In die Berechnung der Fremdwährungssensitivität werden die zu den Stichtagen bestehenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in US-Dollar sowie die vereinbarten Devisentermingeschäfte einbezogen. Es ist unterstellt, dass der Bestand an Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlussstichtag als repräsentativ für das Gesamtjahr betrachtet werden kann. Die Berechnung wird für die gesicherte Nettoposition und für die Kurssicherungsmaßnahmen auf Basis einer angenommenen 10-prozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar vorgenommen. Somit beträgt das Gesamtrisiko aus Devisenkursen TEUR 24 (dieses würde bei einer gegenläufigen Entwicklung in etwa gleicher Größenordnung einer Chance entsprechen).
Das Netto-Fremdwährungsexposure setzt sich zusammen aus Liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar.
Zum 31. Dezember 2022 bestanden zudem zukünftige Verpflichtungen aus Lizenzzahlungen (Bestellobligo) in US-Dollar in Höhe von TUSD 9.183.
Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 erstellt. Die Splendid Medien AG ermittelt den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode, indem der Gewinn oder Verlust der Periode um Veränderungen im Working Capital ergänzt sowie um Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen und Ertrags- oder Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, korrigiert wird.
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten) mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten.
Im Folgenden wird die Veränderung der Verbindlichkeit aus Finanzierungstätigkeit unter Berücksichtigung sowohl zahlungswirksamer als auch zahlungsunwirksamer Transaktionen dargestellt:
| in TEUR | Gesellschafter Darlehen | Kurzfristige Bankverbindlichkeiten | Kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten | Ausweis Kapitalflussrechnung |
| Bilanzwert 1.1.2022 | 500 | 2.852 | 1.273 | 0 |
| Aufnahmen | 2.000 | 3 | 688 | 2.003 |
| Tilgungen | 0 | -2.831 | -685 | -3.516 |
| Sonstige Veränderungen/ Neubewertung/Abgang | 0 | 0 | -23 | 0 |
| Bilanzwert 31.12.2022/ Cash-Flow aus Finanzierung | 2.500 | 24 | 1.253 | -1.513 |
Im Zusammenhang mit dem Abschluss neuer Leasingverträge betreffend Nutzungsrechte an Gebäuden sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung ergaben sich nicht zahlungswirksame Investitionen in Höhe von TEUR 688. Ebenfalls nicht zahlungswirksam erfolgte eine entsprechende Aufnahme von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in dieser Höhe.
Für das Vorjahr ergaben sich folgende Werte:
| in TEUR | Auszahlung für Anteile vollkonsolidierter Unternehmen | Kurzfristige Bankverbindlichkeiten | Kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten | Ausweis Kapitalflussrechnung |
| Bilanzwert 1.1.2021 | 0 | 8.792 | 1.991 | 0 |
| Aufnahmen | 0 | 3.039 | 0 | 3.039 |
| Tilgungen | 0 | -8.979 | -676 | -9.655 |
| Sonstige Veränderungen/ Neubewertung/Abgang | -600 | 0 | -42 | -600 |
| Bilanzwert 31.12.2021/ Cash-Flow aus Finanzierung | -600 | 2.852 | 1.273 | -7.216 |
Der Hauptentscheidungsträger der Splendid Gruppe betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht.
Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.
Bei der Darstellung der Segmente wurden nur solche Posten berücksichtigt, die einem Segment direkt zugeordnet bzw. auf vernünftiger Grundlage auf bestimmte Segmente aufgeteilt werden konnten. Innerhalb eines Segments anfallende Aufwendungen und Erträge wurden eliminiert. Die Segmentangaben beinhalten Gewinne aus Lieferungen und Leistungen an andere Segmente, etwaige Zwischengewinne hieraus werden in der Überleitungsspalte eliminiert.
Wesentliche Kennzahlen der Segmente sind:
| in TEUR | Content | Services | Holding | Überleitung | Gesamt |
| Umsätze Gesamt | 37.448 | 8.338 | 1.343 | 47.129 | |
| Konzerninterne Umsätze | -53 | -2.047 | -1.343 | -3.443 | |
| Umsätze Konzern | 37.395 | 6.291 | 0 | 43.686 | |
| EBITDA | 15.235 | 987 | -657 | -1.837 | 13.728 |
| Abschreibungen und Wertminderungen Filmvermögen | -9.720 | 0 | 0 | 394 | -9.326 |
| Abschreibungen und Wertminderungen Sachanlagen | -359 | -466 | -230 | -1.055 | |
| EBIT | 5.156 | 521 | -887 | -1.442 | 3.348 |
| Finanzergebnis | -417 | ||||
| Ertragsteuern | 1.626 | ||||
| Konzernjahresergebnis | 4.557 | ||||
| Beschäftigte | 68 | 63 | 14 | 0 | 145 |
| in TEUR | Content | Services | Holding | Überleitung | Gesamt |
| Umsätze Gesamt | 39.437 | 7.467 | 1.254 | 48.158 | |
| Konzerninterne Umsätze | -67 | -2.103 | -1.254 | -3.424 | |
| Umsätze Konzern | 39.370 | 5.364 | 0 | 44.734 | |
| EBITDA | 17.890 | 802 | -2.402 | -375 | 15.915 |
| Abschreibungen und Wertminderungen Filmvermögen | -12.378 | 0 | 0 | 416 | -11.962 |
| Abschreibungen und Wertminderungen Sachanlagen | -393 | -482 | -106 | -981 | |
| EBIT | 5.119 | 320 | -2.508 | 41 | 2.972 |
| Finanzergebnis | -561 | ||||
| Ertragsteuern | -58 | ||||
| Konzernjahresergebnis | 2.353 | ||||
| Beschäftigte | 71 | 62 | 14 | 147 |
Wertminderungen im Filmvermögen betreffen in voller Höhe von TEUR 381 (i. V. TEUR 240) das Segment Content.
Die Erlöse nach geografischen Regionen (Sitz der Kunden bzw. Lizenzgebiet) stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2022 | 2021 |
| Deutschland | 36.839 | 37.197 |
| Übriges Europa | 6.244 | 7.280 |
| Übrige | 603 | 257 |
| Konzernumsatz | 43.686 | 44.734 |
Mit einem Großkunden wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 13.145 realisiert, diese Umsatzerlöse betreffen ausschließlich das Segment Content.
| in TEUR | 2022 | 2021 |
| Kino | 1.777 | 2.057 |
| TV-Auftragsproduktion | 4.418 | 4.170 |
| Lizenzen | 12.922 | 13.116 |
| davon PayTV, SVoD | 8.023 | 10.998 |
| davon FreeTV, AVoD | 4.899 | 2.118 |
| Home Entertainment | 18.278 | 20.027 |
| davon physisch (DVD, Blu-ray) | 9.146 | 10.730 |
| davon digital (TVoD, EST) | 9.132 | 9.297 |
| Summe Content | 37.395 | 39.370 |
| Summe Services | 6.291 | 5.364 |
| Konzernumsatz | 43.686 | 44.734 |
| in TEUR | bis 1 Jahr | 2 bis 5 Jahre | Gesamt |
| Bestellobligo | 8.809 | 1.656 | 10.464 |
| Übrige | 63 | 0 | 63 |
| 8.872 | 1.656 | 10.527 |
Das Bestellobligo betrifft insbesondere Investitionen in das Filmvermögen (i. Vj. TEUR 11.406).
Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Serviceverträge im Zusammenhang mit der Anmietung von Büroflächen.
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2022:
| ― |
Dr. Dirk Schweitzer, Vorsitzender |
| ― |
Björn Siecken, Vorstand Finanzen |
Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug für das Geschäftsjahr EUR 869.488 (Vorjahr: EUR 809.802). Der Vergütungsbericht wird bis spätestens zur Einberufung der Hauptversammlung 2023 der Splendid Medien AG (voraussichtlich Anfang Mai 2023) auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendid-medien.com/de/hauptversammlung bzw. unter www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance). Dort werden auch Einzelheiten des Vergütungssystems ausführlich dargestellt.
Ehemalige Mitglieder des Vorstandes erhielten in 2022 TEUR 26 aus mehrjährigen Tantiemen.
| ― |
Herr Thies G.J. Goldberg, Vorsitzender
|
||||
| ― |
Herr Hans-Jörg Mellmann, stellvertretender
Vorsitzender
|
||||
| ― |
Frau Sandra Münstermann,
|
| ― |
Herr Dr. Ralph Drouven
|
||||
| ― |
Herr Bernd Kucera
|
||||
| ― |
Frau Malisa Scott
|
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden gemäß Satzung der Splendid Medien AG die ihnen bei der Wahrnehmung ihres Amtes entstandenen Auslagen ersetzt. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2021 und Eintrag der dort beschlossenen Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung ergibt sich die satzungsmäßige Vergütung wie folgt:
| Aufsichtsratsvorsitzender: | EUR 45.000 |
| Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender: | EUR 35.000 |
| Übrige Aufsichtsratsmitglieder: | EUR 25.000 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2022 und 2021 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.
| Aufsichtsratmitglied | Zeitraum |
2022
in EUR |
2021
in EUR |
| Thies G.J. Goldberg | ab 15.06.2022 * | 26.250,00 | - |
| Hans-Jörg Mellmann | ab 15.06.2022 * | 20.416,67 | - |
| Sandra Münstermann | ab 15.06.2022 * | 14.583,33 | - |
| Dr. Ralph Drouven | bis 14.06.2022 | 20.342,50 | 39.740,00 |
| Bernd Kucera | bis 14.06.2022 | 15.821,00 | 29.715,00 |
| Malisa Scott | bis 14.06.2022 | 11.300,00 | 19.740,00 |
* Die Vergütung wird aufvolle Monate
gerundet.
Bezüglich der von Aufsichtsratsmitgliedern in Rechnung gestellten sonstigen Leistungen verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 11. "Beziehungen zu nahestehenden Personen".
Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt.
Zum 31. Dezember 2022 lag kein Aktienbesitz der Organmitglieder vor.
Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2021:
| 31. Dezember 2021 | ||
| Name | Anzahl der Aktien | % Anteil am Grundkapital |
| Aufsichtsrat | ||
| Dr. Ralph Drouven | 3.060 | 0,03 |
2022 lagen keine Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gem. Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung MAR/MMVO vor.
Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die Splendid Gruppe die Personen bzw. Unternehmen, die die Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Gruppe beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Der Mehrheitsaktionär Andreas R. Klein ist gem. IAS 24.13 als beherrschend einzustufen. Wir verweisen hierzu auch auf die Angaben unter Punkt VI. "Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB und erläuternder Bericht" im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG sowie die durch diese beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen und Personen werden als nahestehende Personen definiert.
Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Tochtergesellschaften werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Tochtergesellschaften bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen:
| in TEUR | Betrag | davon Aufwand | davon offen | Art der Tätigkeit | Abrechnung |
| Andreas R. Klein | 148 | 148 | 0 | Darlehensgewährung * | Zinsen gem. Vertrag |
| Andreas R. Klein | 420 | 420 | 72 | Beratung inkl. Nebenkosten | gem. Vertrag |
| Dr. Ralph Drouven (CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB) | 89 | 89 | 0 | Beratung ** | Abrechnung nach Stunden |
* Herr Andreas R. Klein hat der Gesellschaft
Darlehen über insgesamt TEUR 2.500 gewährt. Die
Darlehenssumme wurde im Geschäftsjahr 2022 mit 6 %
p.a. verzinst. Mit Wirkung ab Januar 2023 hat das Darlehen
eine Laufzeit bis zum 31.12.2024 und wird mit 8% p.a.
verzinst.
** Dr. Ralph Drouven war bis zum Ablauf der
Hauptversammlung am 14. Juni 2022 Vorsitzender des
Aufsichtsrates der Splendid Medien AG. Beratungshonorare
der CMS Hasche Sigle sind bis einschließlich 14. Juni
2022 oben stehend aufgeführt.
Die Honorare des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungen im Konzern betrugen TEUR 138 (i. V. TEUR 133).
Die nachfolgend aufgeführten Tochtergesellschaften, bei denen die Splendid Medien AG als Mutterunternehmen entweder direkt oder indirekt (durch eine lückenlose Kette von Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen) zur Verlustübernahme verpflichtet ist, machen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022 Gebrauch:
| ― |
Polyband Medien GmbH, München |
| ― |
Splendid Synchron GmbH, Köln |
Es liegen keine berichtspflichtigen Tatsachen vor.
Die Splendid Medien AG weist in ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag von EUR 1.633.360,58 aus. Der Jahresfehlbetrag der Konzernobergesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 22. März 2023 vom Vorstand an den Aufsichtsrat freigegeben.
Köln, 23. März 2023
Splendid Medien AG
Vorstand
Dr. Dirk Schweitzer
Björn Siecken
Die Splendid Medien AG ist ein mittelständisch geprägter, integrierter Medienkonzern, der vorwiegend im deutschsprachigen Europa und in den Benelux-Ländern agiert.
Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.
| Content | Services | |
| Splendid Film GmbH 100% | WVG Medien GmbH 90% | Enteractive GmbH 85% |
| Splendid Film B.V. 100% | Splendid Entertainment GmbH 100% | Splendid Synchron GmbH 100% |
| Polyband Medien GmbH 100% | Splendid Studios GmbH 100% | |
| Videociety GmbH 100% |
Die Splendid Gruppe erwirbt Lizenzrechte an Spielfilmen, Serien, Dokumentationen sowie weiteren Unterhaltungsprogrammen aus verschiedenen Genres von vorwiegend ausländischen Produzenten. Daneben entwickelt und produziert die Splendid Gruppe mit Ko-Produktionspartnern Filme für die Auswertung im Kino, TV und auf SVoD-Plattformen (SVoD = Subscription Video-on-Demand = digitale Abonnement-Angebote).
Die Lizenzrechte für Spielfilme werden üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren erworben. Die Verträge beinhalten in der Regel die Zahlung von Minimumgarantien, die als immaterielle Vermögenswerte aktiviert und entsprechend der Wertschöpfungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden.
Bei den übrigen Formaten wird üblicherweise ein kürzerer Lizenzzeitraum (5 bis 7 Jahre) vereinbart. In der Regel werden auch für diese Programmbereiche Minimumgarantiezahlungen vereinbart, die als immaterielle Vermögenswerte aktiviert und entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden. Daneben basieren die Lizenzmodelle auf umsatzabhängigen Lizenzvergütungen, welche quartalsweise, halbjährlich oder jährlich abgerechnet werden.
Die Filmbibliothek der Splendid Gruppe umfasst rund 1.800 Filmtitel und repräsentiert ein breites Spektrum aus den Genres Action, Dokumentation, Horror/Fantasy, TV-Serien, Komödie, Kinder- und Familienunterhaltung, Fitness/Wellness und Gesundheit sowie Drama und Arthouse.
Die Vermarktung der Filminhalte erfolgt entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertainment und Lizenzen) schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux-Ländern.
Ausgewählte Spielfilme und Dokumentationen wertet die Splendid Gruppe im Kino aus. Der Kinoverleih in den Niederlanden wird über eine eigene Vertriebsgesellschaft vorgenommen. In Deutschland, Österreich und Belgien wird beim sogenannten "Booking & Billing" mit verschiedenen Kooperationspartnern (Einhorn, 24 Bilder, WWE) zusammengearbeitet. Durch eine Kinoveröffentlichung erfährt ein Film eine erhöhte Aufmerksamkeit, was sich i.d.R. positiv auf die Vermarktung in den folgenden Auswertungsstufen auswirkt.
Etwa vier Monate nach dem Kinostart wird der Film üblicherweise im Home Entertainment ausgewertet. Diese umsatzstärkste Auswertungsstufe für die Splendid Gruppe umfasst die Bereiche Verleih und Verkauf über das Internet (Video-on-Demand VoD und Electronic Sell-Through EST) sowie den Verkauf und Verleih physischer Bildtonträger (Blu-ray und DVD).
Die Splendid Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum sowie zu den größten Lieferanten des Handels im Home Entertainment-Bereich. Es werden alle Vertriebskanäle bedient - insbesondere Online-Händler und stationärer Verkauf (Warenhausketten, Fachvertriebe, Einzelhandel). Neben der Vermarktung eigener Programme übernimmt die Splendid Gruppe auch die Vertriebsabwicklung für weitere Partner.
Im Bereich VoD/EST vermarktet die Splendid Gruppe ihre Inhalte über alle bedeutenden Internet-Plattformen sowie über die eigenen Portale maxdome (www.maxdome.de) und videociety (www.videociety.de). Unter dem Label "meinVoD" stellen wir darüber hinaus Geschäftskunden aus unterschiedlichen Branchen (z.B. Telekommunikation, Industrie, Handel) unser VoD-Plattformkonzept zur Verfügung, das den B2B-Kunden ein Leistungsspektrum von Content, Entwicklung, Betrieb und Portalmanagement für ihre Endkunden bietet. Als Content-Aggregator für Amazon, Google, iTunes, Sky und andere Portale übernimmt die Splendid Gruppe zudem auch den Vertrieb sowie die technische Bereitstellung von Film-Inhalten für Drittanbieter.
Zu den Kunden der Splendid Gruppe gehören alle wichtigen TV-Sender sowie SVoD (VoD im Abonnement)-Anbieter im deutschsprachigen Raum und in Benelux. Die Splendid Gruppe veräußert die Lizenzrechte für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer bzw. für eine vertraglich festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen in einer Zeitperiode. Etwa vier bis sechs Monate nach Auswertungsbeginn im Home Entertainment beginnt die Auswertung des Produktes (Film oder Serie) auf den Streaming-Plattformen oder im TV. In der Regel wird der Film zunächst für das sogenannte "Pay1-Window" an Pay-TV- oder Streaming-Anbieter lizenziert, meist für zwölf Monate. Im Anschluss folgt das Free-TV-Fenster, das zweite Pay-Window oder die AVoD-Auswertung ("Advertising" VoD, mit werbefinanzierten Portalen anstelle von Abo-Modellen). Ebenfalls hinzu kommt das "Direct to Stream", bei dem die Film- oder Serienpremiere beim Streaming-Dienst oder Pay-TV-Anbieter stattfindet. Nach Ablauf des Lizenzvertrages steht der Film für eine erneute Lizenzierung zur Verfügung (Folgeverwertung).
Die Service-Gesellschaften der Splendid Gruppe erstellen Synchronisationen, tontechnische Nachbearbeitungen und erbringen Digitalisierungsdienstleistungen für die VoD-und EST-Vermarktung im Internet sowie für Blu-ray- und DVD-Produktionen. Die Synchronisation und Digitalisierung von Filmen und Serien im eigenen Hause garantiert nicht nur einen gleich bleibend hohen Qualitätsstandard für die eigene Filmbibliothek, sondern wird auch stark von externen Kunden nachgefragt.
Für die strategische Ausrichtung der Splendid Gruppe sind vor allem die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten:
Während der Corona-Pandemie hat der Kinomarkt einen drastischen Rückgang erlitten. Geschwindigkeit und Umfang der künftigen Erholung werden von Faktoren wie der Kaufkraftentwicklung sowie der Attraktivität des Programms abhängen. In den vergangenen Jahren war der Kinomarkt insbesondere in den jüngeren Besuchergruppen zunehmend mit konkurrierenden Entertainment-Formaten wie Gaming, Social Media oder Streaming-Angeboten konfrontiert sowie durch eine hohe Zuschauerkonzentration auf internationale Blockbuster gekennzeichnet.
Die Nutzung von Streaming-Angeboten und transaktionalen digitalen Inhalten als elektronisches Kaufmedium (EST) und Leihmedium (TVoD) hat durch die Strukturveränderungen infolge der Corona-Pandemie weiter an Intensität zugenommen und führt mit zunehmender Reife des Marktes zur Entwicklung neuer, ergänzender Geschäftsmodelle. In der zweiten Jahreshälfte 2022 starteten erste AVoD-Dienste ("Advertising Video on Demand", d.h. werbefinanzierte Portale anstelle von Abo-VoD). Daneben werden mit FASTAngeboten (Free Ad Supported TV = lineare Streamingprogramme) die Grenzen zum klassischen TV weiter aufgelöst.
Das Angebot von High-Speed Internet hat insbesondere seit 2018 auch in Deutschland weiter zugenommen. Dennoch ist die Digitalisierungsinfrastruktur mit einer Hochgeschwindigkeits-Internetversorgung von ca. 75% und einer deutlich niedrigeren Quote in Gebieten mit geringerer Bevölkerungsdichte noch ausbaufähig. Der fortschreitende Netzausbau und die zunehmende Anzahl digitaler Anbieter wird die Nachfrage nach digitalen Inhalten weiter erhöhen.
Das hohe Aufkommen an Streaming-Anbietern und neue Geschäftsmodelle sorgen für eine hohe Nachfrage nach Postproduktions-Dienstleistungen. Entscheidend für die Auftragserteilung ist die Sicherstellung einer hohen Dienstleistungsqualität unter knappen personellen Ressourcen und hohen Herausforderungen an die technische Infrastruktur bei gleichzeitiger Preiswettbewerbsfähigkeit und zeitnaher Bereitstellung.
Die Splendid Gruppe positioniert sich seit fast 50 Jahren als Independent in der Medienbranche und verfolgt die Strategie einer nachhaltigen, ertragsorientierten Geschäftsentwicklung.
Die Strategie und Struktur im Geschäftsbereich Content des Konzerns ist an die zunehmende Entwicklungsdynamik der Märkte und die sich daraus ergebenden Erfordernisse in den Auswertungsstufen angepasst. Investitionen in ein breites Portfolio wenig kapitalintensiver Filmprojekte bilden dabei den Schwerpunkt. Einzelne Filme mit hohen Investitionsvolumina, die mit einem hohen Vermarktungsrisiko verbunden sind, werden selektiv akquiriert bzw. produziert.
Die Vermarktung von Titeln und Programmen erfolgt individualisiert auf Basis einer Einschätzung des konkreten Verwertungspotenzials in den verschiedenen Auswertungsstufen. Gleichzeitig konzentriert sich die Splendid Gruppe bei dem Einkauf von Fremdtiteln vorrangig auf den Streaming-Markt. Über die Konzerngesellschaft Videociety betreibt die Splendid Gruppe mit "maxdome" ein eigenes transaktionsbasiertes Streaming-Portal.
Neben dem Privatkundengeschäft (B2C) bilden die Contentbereitstellung und das Portalmanagement für Geschäftskunden (B2B) einen weiteren Schwerpunkt. Im Geschäftsbereich Services positioniert sich die Splendid Gruppe als bedeutender Dienstleister für Synchronisation und digitale Postproduktion.
Die Splendid Medien AG bestimmt als Management-Holdinggesellschaft der Splendid Gruppe die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation auf Konzernebene sowie Investor Relations. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführer bzw. wichtige Know-how-Träger der Enteractive GmbH und der WVG Medien GmbH sind persönlich am jeweiligen Unternehmen beteiligt. Mit der Splendid Synchron GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und mit der Polyband Medien GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Konzerngesellschaft Splendid Film GmbH ist mit der Splendid Entertainment GmbH und diese wiederum mit der Splendid Studios GmbH über Ergebnisabführungsverträge verbunden.
Die Splendid Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist die profitable Geschäftsentwicklung im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Das Berichtssystem orientiert sich an den Segmenten Content und Services sowie an den in den Segmenten tätigen Konzerngesellschaften. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie das Investitionsvolumen in das Filmvermögen. Zudem werden - bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/Ist-Vergleich durchgeführt. Die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung hat ebenso eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Vorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft des Konzerns wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis-, sowie Cashflow- und Liquiditätsentwicklungen erfasst und mittels eines Soll-/Ist-Vergleichs analysiert. Ergänzend wird 14-tägig die Entwicklung der Tochtergesellschaften inhaltlich u.a. unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken mit den Geschäftsführern besprochen. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.
Als Medienunternehmen mit dem Schwerpunkt auf der Filmvermarktung betreibt die Splendid Gruppe keine mit produzierenden Unternehmen der Industrie vergleichbare Forschung und Entwicklung.
Die deutsche Wirtschaft zeigte sich trotz Ukraine-Krieg, Lieferkettenengpässen und Energiekrise robust - das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt nahm im Jahr 2022 um 1,9% gegenüber dem Vorjahr zu. Getragen wurde die Entwicklung vor allem vom Wachstum des privaten Konsums, da Reisen, Restaurantbesuche, Kulturveranstaltungen, Feste und Messen wieder möglich waren. Auf unseren Absatzmärkten Niederlande und Belgien kam es im Jahr 2022 ebenfalls zu einer Konjunkturerholung.
Nach dem weitgehenden Wegfall der Einschränkungen im Zusammenhang mit der CO-VID-19-Pandemie eröffnete sich den Branchenunternehmen eine Rückkehr zur Normalität. Diese Entwicklung wurde jedoch durch die massiven Auswirkungen des Ukraine-Krieges, die wirtschaftlich vor allem steigende Verbraucherpreise zur Folge hatten, konterkariert. Die Entwicklungen in den Branchenfeldern unserer Auswertungsstufen stellten sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt dar:
Der deutsche Kinomarkt meldete sich im Jahr 2022 mit steigenden Zahlen wieder zurück - auch und vor allem aufgrund publikumsträchtiger Kinogroßereignisse, allen voran "Avatar - The Way of Water", der auch dem 3D-Format wieder zu wachsender Bedeutung verhalf. Mit 78 Mio. verkaufter Kinotickets, ein Plus von 85% gegenüber dem Vorjahr (42,1 Mio.) und Kinoumsätzen in Höhe von EUR 722 Mio., ein Plus von 94% (Vorjahr: EUR 373,2 Mio.) wurden zwar noch deutlich geringere Werte erwirtschaftet als im letzten vorpandemischen Jahr 2019. Der Aufwärtstrend ist jedoch sichtbar. Die Preise für Kinotickets nahmen um 4% auf durchschnittlich EUR 9,26 (Vorjahr: EUR 8,87) zu. Auch der Kinomarkt in den Niederlanden hat gegenüber dem vorpandemischen Jahr 2019 noch Aufholbedarf, nahm aber im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls wieder deutlich zu.
Auch im Jahr 2022 wirkten sich die eingeschränkten Auswertungsmöglichkeiten in der Kinostufe der Vorjahre im nachgelagerten Home Entertainment Geschäft aus. Der Deutsche Videomarkt (ohne SVoD) nahm gegenüber dem Vorjahr insgesamt um knapp 7% auf EUR 770 Mio. (Vorjahr: EUR 825 Mio.) ab. Auf den Teilmärkten ergab sich ein gegenläufiges Bild: Während der digitale Videomarkt (transaktionaler Verkauf EST und -Verleih TVoD) um 4% auf EUR 431 Mio. (Vorjahr: EUR 414 Mio.) zunahm, sank der physische Videomarkt (Verkauf und Verleih von Blu-ray und DVD) um 18% auf TEUR 339 (Vorjahr: EUR 411 Mio.). Der Umsatzanteil des digitalen Geschäfts am gesamten Videomarkt lag bei 56% (Vorjahr: 50%).
Die Angebote der digitalen Auswertungsstufe SVoD, die im Gegensatz zum Einzelabruf Abonnementmodelle darstellen, nahm 2022 erneut zu - um 13% auf EUR 2,329 Mrd. (Vorjahr: EUR 2,070 Mrd.). Zu den größten Anbietern zählen Amazon Prime Video, Netflix, Disney+ und Apple TV+.
Zu den bedeutendsten TV-Programmen zählen die öffentlich-rechtlichen Sender (ZDF, Das Erste, Dritte Programme) sowie die großen Privatsender RTL, Vox (Mediengruppe RTL), RTL II und die Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe. In Zeiten zunehmender Vernetzung zwischen TV und Streaming bestimmt sich die Reichweite eines Programms mittlerweile nicht mehr allein durch die lineare Auswertung, sondern zunehmend durch das Streaming.
Auch im Branchenbereich Postproduktion, in dem wir mit Schwerpunkten im Bereich der audiovisuellen Postproduktion (Synchronisation und digitale Postproduktion) Dienstleistungen erbringen, bestimmen die vorstehend geschilderten Marktentwicklungen die Auftragslage. Die Branche ist in den vergangenen Jahren durch die verbesserte Auftragslage insbesondere seitens der SVoD-Plattformen begünstigt. Zunehmend sieht sich die Branche jedoch einem Fachkräftemangel sowie steigenden Energiekosten gegenübergestellt - Faktoren, welche den Kostendruck und die hohen Anforderungen der Kunden an die technischen und organisatorischen Abläufe in der Auftragsbearbeitung verschärfen.
Das Geschäftsjahr 2022 entwickelte sich für die Splendid Gruppe sehr zufriedenstellend und stand erneut im Zeichen steigender Profitabilität und verbesserter Bilanzrelationen.
Der Konzernumsatz erreichte mit EUR 43,7 Mio. (Vorjahr: EUR 44,7 Mio.) die prognostizierte Bandbreite zwischen EUR 42,0 Mio. und EUR 45,0 Mio. Trotz des Umsatzrückgangs ist es der Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2022 erneut gelungen, ein Ergebniswachstum im Vergleich zum Vorjahr zu erwirtschaften. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 3,0 Mio.) und die Profitabilität auf Basis der EBIT-Marge nahm weiter zu (7,7%, Vorjahr: 6,6%). Damit erreichte die Splendid Gruppe das mit Ad hoc-Mitteilung vom 24. November 2022 nach oben angepasste Konzern-EBIT in der Bandbreite zwischen EUR 3,0 Mio. bis EUR 3,5 Mio. Die ursprüngliche Bandbreite für das Konzern-EBIT zwischen EUR 2,0 Mio. und EUR 3,0 Mio. (vom Vorstand kommuniziert im Prognosebericht 2021) war damit übertroffen worden.
Zur Verbesserung des Konzern-EBIT haben neben dem überproportionalen Rückgang der Herstellungskosten auch Verminderungen der Vertriebs- und Verwaltungskosten beigetragen, sodass der Rückgang des Konzernumsatzes überkompensiert werden konnte. Die Erhöhung des Konzernjahresergebnisses auf EUR 4,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 2,4 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus eine deutlich positiven Steuerposition, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ansatz aktiver latenter Steuern auf bestehende steuerliche Verlustvorträge. Unter Berücksichtigung laufender Ertragsteuern ergibt sich ein Steuerertrag in Höhe von EUR 1,6 Mio. (Vorjahr Aufwand EUR 0,1 Mio.). Zudem wurde ein leicht verbessertes Finanzergebnis in Höhe von EUR -0,4 (Vorjahr: EUR -0,6 Mio.) ausgewiesen. Das Ergebnis je Aktie lag im Berichtsjahr bei EUR 0,46 (Vorjahr: EUR 0,24).
Das Eigenkapital des Konzerns verbesserte sich aufgrund des Konzernjahresergebnisses zum Stichtag auf EUR 9,6 Mio. (Vorjahr: EUR 5,1 Mio.). Damit erreichten wir erneut eine deutliche Erhöhung der Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr auf 29,5% (Vorjahr: 17,4 %). Die Liquiden Mittel in Höhe von EUR 4,5 Mio. (Vorjahr: EUR 6,9 Mio.) bilden unter Berücksichtigung der verfügbaren Kreditlinien und des gewährten Gesellschafterdarlehens eine auskömmliche finanzielle Ausstattung.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
| in TEUR | 2022 | 2021 | Veränderung |
| Umsatzerlöse | 43.686 | 44.734 | -1.048 |
| Herstellungskosten | 28.764 | -30.689 | 1.925 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 14.922 | 14.045 | 877 |
| Vertriebskosten | 5.800 | -5.916 | 116 |
| Verwaltungskosten | 6.610 | -6.772 | 162 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 858 | 1.813 | -955 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 114 | -179 | 65 |
| Währungsergebnis | 92 | -19 | 111 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 3.348 | 2.972 | 376 |
| Finanzergebnis | 417 | -561 | 144 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 2.931 | 2.411 | 520 |
| Ertragsteuern | 1.626 | -58 | 1.684 |
| Konzernjahresergebnis | 4.557 | 2.353 | 2.204 |
Die Splendid Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2022 einen Gesamtumsatz von EUR 43,7 Mio. (Vorjahr: EUR 44,7 Mio.). Damit lag der Konzernumsatz innerhalb der prognostizierten Bandbreite. Insgesamt ergab sich gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzrückgang von EUR 1,0 Mio. bzw. 2,3 %.
In den einzelnen Geschäftsbereichen und Auswertungsstufen entwickelte sich der Umsatz wie folgt:
Im Geschäftsjahr 2022 wurde im Segment Content ein Umsatz von EUR 37,4 Mio. (Vorjahr: EUR 39,4 Mio.) erwirtschaftet, ein Umsatzrückgang von 5,0% gegenüber dem Vorjahr, der alle Wertschöpfungsstufen mit Ausnahme der Auftragsproduktion betraf. Der Anteil am Konzernumsatz lag bei 86% (Vorjahr: 88%).
In der Auswertungsstufe Kinoverleih erwirtschafteten wir mit der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und den Benelux-Staaten einen Umsatz von EUR 1,8 Mio. (EUR 2,1 Mio.) Unsere besucherstärkste Kinoveröffentlichung war die Familienkomödie "De Allergrootste Slijmfilm", die in Zusammenarbeit mit unserem niederländischen Produktionspartner NewBe produziert und von Splendid Film B.V. im Juli 2022 veröffentlicht wurde. Der Film knüpfte mit knapp 225.000 Zuschauern in den niederländischen und belgischen Kinos an die Erfolge des ersten und des zweiten Teils der "Slijm-film"-Reihe an. Unsere weitere niederländische Koproduktion - "Misfit the Switch" blieb mit 124.000 Zuschauern leicht hinter unseren Erwartungen. In Deutschland erreichte das preisgekrönte Drama "Die Königin des Nordens" (OT: "Margrete - Queen of the North") 2022 insgesamt 87.000 Zuschauer und der Horrorfilm "Jeepers Creepers Reborn" knapp 65.000 Zuschauer.
In der Auswertungsstufe Home Entertainment erwirtschafteten wir mit der Veröffentlichung von Blu-ray, DVD, aus digitalem Vertrieb (VoD, EST) sowie aus Vertriebsdienstleistungen für nationale und internationale Vertriebspartner einen Umsatz von insgesamt EUR 18,3 Mio. (Vorjahr: EUR 20,0 Mio.), davon EUR 9,1 Mio. (Vorjahr EUR 10,7 Mio.) aus physischen Bildtonträgern (DVD, Blu-ray). Der Umsatzrückgang bei den physischen Bildtonträgern gegenüber dem Vorjahr lag mit knapp 16% leicht unterhalb des Niveaus der Marktentwicklung.
Die Umsatzerlöse im digitalen Vertrieb (VoD und EST) lagen mit gerundet EUR 9,1 Mio. etwa auf Vorjahreshöhe (EUR 9,3 Mio.). Der Anteil des digitalen Vertriebs am Gesamtumsatz der Auswertungsstufe Home Entertainment erhöhte sich auf 50,0% (Vorjahr: 46,5%).
Neben den Umsatzbeiträgen aus der Auswertung unserer Programme im VoD und EST über alle relevanten Internet-Plattformen sind Umsätze unserer eigenen Portale maxdome und videociety sowie aus dem transaktionalen Geschäft unseres B2B-Portals "meinVoD", insbesondere aus der langfristig angelegten Zusammenarbeit mit der freenet DLS GmbH (früher: mobilcom-debitel GmbH), einer Tochtergesellschaft der freenet AG, im digitalen Vertrieb enthalten.
In der Auswertungsstufe Lizenzverkäufe erzielte die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2022 mit der Lizenzierung an SVoD-Anbieter und TV-Sender Umsatzerlöse von EUR 12,9 Mio. (Vorjahr: EUR 13,1 Mio.), erwartungsgemäß ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Neben Lizenzverkäufen an TV-Sender im deutschsprachigen Raum und in Benelux wurden wie im Vorjahr Umsätze aus Lizenzverträgen mit SVoD-Anbietern und Pay-TV-Sendern realisiert, darunter Amazon, freenet Video, Sky und Netflix. Im Berichtszeitraum wurden weitere Lizenzverträge mit SVoD-Anbietern und TV-Sendern verhandelt bzw. abgeschlossen, die ab 2023 umsatzwirksam werden.
Im Geschäftsfeld Auftragsproduktion konzentrierten wir uns planmäßig vorrangig auf die Herstellung von "Die Wollnys" für RTL Zwei. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 4,4 Mio. (Vorjahr: EUR 4,2 Mio.), gegenüber dem Vorjahr ein leichter Zuwachs.
Im Segment Services erreichten wir im Geschäftsjahr 2022 ein Umsatzwachstum von 17%. Der Anteil des Segments am Konzernumsatz betrug 14% (Vorjahr: 12%). Der Außenumsatz mit konzernfremden Auftraggebern stieg von EUR 5,4 Mio. auf 6,3 Mio. Maßgeblichen Anteil am Umsatzanstieg hatte die Konzerngesellschaft Splendid Synchron GmbH, jedoch wurde auch im Servicebereich Digitalisierung (Konzerngesellschaft Enteractive GmbH) ein Umsatzzuwachs bei Aufträgen mit Dritten erwirtschaftet. Die Innenumsätze des Segments mit Konzerngesellschaften lagen mit EUR 2,0 Mio. geringfügig unter denen des Vorjahres (EUR 2,1 Mio.).
Im Servicebereich Synchronisation werden Spielfilme, Serien sowie Voice-Over von Dokumentationen ins Deutsche adaptiert. Die Splendid Synchron bearbeitet hierfür Content aller Verwertungsarten: Kino, TV, Streaming/Mediatheken, DVD/Blu-ray. Die Auftraggeber sind eine Vielzahl von internationalen und nationalen Produzenten, Lizenzhändlern, Sendern, Plattformen wie Disney, BBC, Paramount, Warner Bros., Discovery, RTL Deutschland, ProSieben SAT1, DreamWorks, ZDF, Sky und All3Media. Der Anteil des Außenumsatzes der Gesellschaft stieg im Berichtsjahr auf 90 % (Vorjahr: 85 %). Das Unternehmen produziert am Hauptsitz in Köln sowie in Berlin.
Im Servicebereich Digitalisierung lag der Anteil der Umsätze mit Dritten wie im Vorjahr bei 50%. Die Enteractive erbringt am Unternehmenssitz Hamburg ihre Dienstleistungen zunehmend über die selbst entwickelte Platform-as-a-Service-Lösung todos. Über die verschiedenen todos-Module werden z.B. Digitalisierung, Archivierung und Auslieferung von Content an die Kunden vorgenommen. Über weitere Module werden Screener Portale sowie VoD-Transaktions-Reportings bereitgestellt. Zu den externen Kunden zählen u.a. Warner Bros., Netflix, Leonine, Plaion sowie BBC Studios.
Die Herstellungskosten verringerten sich erwartungsgemäß im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf EUR 28,8 Mio. (Vorjahr: EUR 30,7 Mio.). Dies ging im Wesentlichen zurück auf niedrigere planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 8,9 Mio. EUR (Vorjahr: 11,7 Mio.). Die turnusmäßigen Impairment Tests für das Filmvermögen ergaben einen Wertminderungsbedarf von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.). Die Herausbringungskosten in der Kinostufe, im Home Entertainment und in der Auftragsproduktion waren mit EUR 9,6 Mio. (Vorjahr: EUR 9,3 Mio.) höher als im Vorjahr, im Wesentlichen aufgrund einer höheren Anzahl ausgewerteter Titel. Der vertragliche Lizenzaufwand (Royalties) auf den Auswertungserfolg von Lizenzprodukten belief sich auf EUR 4,2 Mio. (Vorjahr: EUR 4,4 Mio.). Die Personalkosten stiegen auf EUR 4,7 Mio. (Vorjahr: EUR 4,4 Mio.). Aufgrund der insgesamt unterproportionalen Kostenverläufe sank die Herstellungskostenquote des Geschäftsjahres auf 65,8 % (Vorjahr: 68,6 %).
Die Vertriebskosten reduzierten sich auf EUR 5,8 Mio. (Vorjahr: EUR 5,9 Mio.). Höherer Werbe- und Marketingaufwand wurde insbesondere durch geringere Provisionen für das Home Entertainment-Geschäft sowie geringeren Aufwand für GEMA und Filmförderung kompensiert. Die Personalkosten lagen auf Vorjahresniveau. Die Vertriebskostenquote betrug 13,3 % (Vorjahr: 13,2%).
Die Verwaltungskosten verringerten sich ebenfalls und beliefen sich auf EUR 6,6 Mio. (Vorjahr: EUR 6,8 Mio.). Der Rückgang entfiel maßgeblich auf verringerte Rechts- und Beratungskosten sowie auf verringerte Kosten für Öffentlichkeitsarbeit. Der Aufwand für Büroinfrastruktur und Betriebskosten sowie die Personalkosten stieg jeweils gegenüber dem Vorjahr. Die Verwaltungskostenquote betrug 15,1 % und lag mit dem Vorjahreswert gleichauf.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.) betrafen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie aus Filmverleihförderungen.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die Bewertung von Finanzinstrumenten sowie Verluste aus Abgängen materieller und immaterieller Vermögenswerte.
Im Berichtszeitraum entstand ein positives Währungsergebnis (EUR 0,1 Mio.). Die saldierten Nettogewinne umfassen sowohl realisierte als auch stichtagsbezogene Wechselkurseffekte aus US-Dollar-Termingeschäften.
Beide Segmente erreichten ein positives operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT).
Das Segment Content erzielte mit EUR 5,2 Mio. ein höheres Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) als im Vorjahr (EUR 5,1 Mio.). Die EBIT-Marge des Segments erhöhte sich auf 13,8 % (Vorjahr: 13,0 %).
Im Segment Services übertraf das EBIT mit EUR 0,5 Mio. ebenfalls den Vorjahreswert (EUR 0,3 Mio.). Die EBIT-Marge erhöhte sich auf 8,3% (Vorjahr: 6,0%).
Auch nach Berücksichtigung des Holding-Ergebnisses verbesserte sich wie prognostiziert das Konzern-EBIT der Splendid Gruppe gegenüber dem Vorjahr und belief sich 2022 auf EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 3,0 Mio.). Die EBIT-Marge erhöhte sich um mehr als einen Prozentpunkt auf 7,7% (Vorjahr: 6,6%).
Die Finanzaufwendungen und damit das negative Finanzergebnis reduzierten sich auf EUR -0,4 Mio. (Vorjahr: EUR -0,6 Mio.) aufgrund der verringerten Zinsaufwendungen für die Inanspruchnahme von Finanzierungslinien.
Bei den Ertragsteuern in Höhe von EUR 1,6 Mio. stehen einem laufenden Ertragsteueraufwand in Höhe von EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) latente Steuererträge insbesondere im Zusammenhang mit dem Ansatz bestehender steuerlicher Verlustvorträge in Höhe von insgesamt EUR 2,4 Mio. gegenüber.
Das Konzernjahresergebnis ist mit EUR 4,6 Mio. deutlich positiv (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.). Das Ergebnis je Aktie betrugt im Geschäftsjahr EUR 0,46 (Vorjahr: EUR 0,24).
Aktiva
| in TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 | Veränderung |
| Langfristige Vermögenswerte | 15.747 | 11.923 | 3.824 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 16.978 | 17.243 | -265 |
| Summe Aktiva | 32.725 | 29.166 | 3.559 |
|
Passiva |
|||
| Eigenkapital | 9.643 | 5.086 | 4.557 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 605 | 618 | -13 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 22.477 | 23.462 | -985 |
| Summe Passiva | 32.725 | 29.166 | 3.559 |
Die Konzernbilanzsumme der Splendid Gruppe erhöhte sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 32,7 Mio. (Vorjahr: EUR 29,2 Mio.), insbesondere durch den Aufbau langfristiger Vermögenswerte auf der Aktivseite und die Stärkung des Eigenkapitals auf der Passivseite.
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich auf EUR 15,7 Mio. (Vorjahr: EUR 11,9 Mio. Das Filmvermögen nahm auf EUR 7,9 Mio. zu (Vorjahr: EUR 5,9 Mio.). Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen latenten Steueransprüche in Höhe von EUR 2,8 Mio. resultieren überwiegend aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge der Splendid Film GmbH sowie der Videociety GmbH. Zu den Filminvestitionen verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt II. 4. "Investitionen" in diesem zusammengefassten Lagebericht. Dem stand eine Minderung der Geschäfts- oder Firmenwerte um EUR 0,5 Mio. im Zusammenhang mit der Veräußerung des Geschäftsbetriebs Auftragsproduktion der Splendid Studios GmbH im Wege eines Asset Deals (im Wesentlichen Rechte und Lizenzen betreffend die TV-Produktion "Die Wollnys" sowie materielle Vermögenswerte wie Technik und IT-Equipment) gegenüber. Zudem verringerten sich die Immateriellen Vermögenswerte aufgrund planmäßiger Abschreibungen auf EUR 1,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1,5 Mio.). Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Wesentlichen. Lizenzforderungen) erhöhten sich demgegenüber auf EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 1,3 Mio.).
Bei den kurzfristigen Vermögenswerten in Höhe von EUR 17,0 Mio. (Vorjahr: EUR 17,2 Mio.) ergab sich eine Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 11,5 Mio. (Vorjahr: EUR 9,3 Mio.), welcher ein Rückgang der liquiden Mittel auf EUR 4,5 Mio. (Vorjahr: EUR 6,9 Mio.) gegenübersteht.
Das Eigenkapital des Konzerns nahm zum Stichtag aufgrund des Konzernjahresergebnisses deutlich auf EUR 9,6 Mio. zu (Vorjahr: EUR 5,1 Mio.). Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 29,5% (Vorjahr: 17,4%). Der Bilanzverlust 2021 der Konzernobergesellschaft wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die langfristigen Verbindlichkeiten wurden mit EUR 0,6 Mio. auf Vorjahresniveau ausgewiesen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gingen ebenfalls zurück und beliefen sich auf EUR 22,5 Mio. (Vorjahr: EUR 23,4 Mio.). Der vollständigen Rückführung kurzfristiger Darlehensverbindlichkeiten gegenüber den bisherigen Finanzierungspartnern stand eine Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten (im Wesentlichen gegenüber Lizenz- und Vertriebspartnern) auf EUR 10,0 Mio. (Vorjahr: EUR 8,6 Mio.) gegenüber.
Die Vertragsverbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen) verminderten sich auf EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.). Die Rückstellungen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 9,8 Mio. (Vorjahr: EUR 9,4 Mio.). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lizenzverträgen (Royalties auf den Auswertungserfolg von Lizenzprodukten) sowie für Remissionen aus dem physischen Home Entertainment-Geschäft.
Das Finanzmanagement des Konzerns stellt sicher, dass die Unternehmen der Splendid Gruppe dauerhaft liquide sind, überwacht finanzielle Risiken und steuert Finanzströme im Konzern. Die Splendid Medien AG erbringt diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Gesellschaften kostengünstig und möglichst über die vorhandenen internen und externen Finanzierungsmöglichkeiten zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Finanzprodukte orientiert sich die Splendid Medien AG grundsätzlich an der Art sowie der voraussichtlichen Laufzeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Grundlage für das Finanzmanagement ist die kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows sowie der Bankguthaben und der freien und in Anspruch genommenen Linien bei den finanzierenden Kreditinstituten.
Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe erfordert eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere zur Finanzierung der erworbenen Filmlizenzen sowie zur Finanzierung der mit der Filmvermarktung verbundenen Betriebsmittel. Die Splendid Gruppe strebt hierfür ein angemessenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital an.
Die Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag weist eine Eigenkapitalquote von 29,5% (Vorjahr: 17,4%) aus. Damit wurde die Eigenkapitalquote erneut gegenüber dem Vorjahresstichtag deutlich erhöht. Entsprechend sank der Anteil insbesondere der kurzfristigen Verbindlichkeiten - im Wesentlichen aufgrund der vollständigen Rückführung kurzfristiger Darlehensverbindlichkeiten (Vorjahr EUR 2,8 Mio.) - auf 68,7% (Vorjahr: 80,4%).
In den Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag Leasingverbindlichkeiten von EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,3 Mio.) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber den bisherigen Finanzierungspartnern sind planmäßig zurückgeführt worden. 2022 wurden neue, unbefristete Finanzierungsvereinbarungen mit mehreren Geschäftsbanken über einen Gesamtkreditrahmen in Höhe von EUR 9,0 Mio. geschlossen.
Die auf den Gesamtkreditrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen belaufen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.
Zu weiteren Details der bestehenden Fremdfinanzierung verweisen wir auf die Angaben unter V.5.1 Finanzierung und Liquidität in den Konzerngesellschaften.
Die Splendid Gruppe entwickelt ihren Cashflow nach der indirekten Methode ausgehend vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Dieses wird um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt. Ergänzend werden die Zahlungsströme berücksichtigt, die aus der Veränderung von Bilanzposten abgeleitet werden.
Die Entwicklung der Cashflows im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2022 | 2021 | Veränderung |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 9.741 | 16.769 | -7.028 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 10.678 | -9.929 | -749 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 1.513 | -7.216 | 5.703 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes | -2.450 | -376 | -2.074 |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 6.905 | 7.281 | -376 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 4.455 | 6.905 | -2.450 |
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr auf EUR 9,7 Mio. (Vorjahr: EUR 16,8 Mio.) verringert, im Wesentlichen bedingt durch Veränderungen im Working Capital.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR -10,7 Mio. (Vorjahr: -9,9 Mio.) umfasst im Wesentlichen Zahlungsabflüsse aus Investitionen in das Filmvermögen in Höhe von insgesamt EUR 11,0 Mio. (Vorjahr: EUR 8,5 Mio.), darunter auch für die Eigenproduktion "Gletschergrab". Daneben sind Einzahlungen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Veräußerung des Geschäftsbereichs Auftragsproduktion der Splendid Studios in Höhe von EUR 0,6 Mio. enthalten.
Bei dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR -1,5 Mio. (Vorjahr: EUR -7,2 Mio.). stehen Zuflüssen aus Darlehensgewährungen Abflüsse aus planmäßiger Rückführung kurzfristiger Darlehensverbindlichkeiten (Nettoeffekt EUR -0,8 Mio., Vorjahr: EUR -6,0 Mio.) sowie Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: 0,7 Mio.) gegenüber.
Der Finanzmittelbestand der Splendid Gruppe umfasst den Kassenbestand und Bankguthaben. Insgesamt betrug der Finanzmittelbestand zum Ende des Berichtszeitraums EUR 4,5 Mio. (Vorjahr: EUR 6,9 Mio.).
Im Geschäftsjahr 2022 investierte die Splendid Gruppe mit EUR 11,3 Mio. mehr in das Filmvermögen als im Vorjahr (EUR 8,1 Mio.). Davon wurden EUR 11,0 Mio. (Vorjahr: EUR 8,5 Mio.) auszahlungswirksam. Die Investitionen enthalten auch Anzahlungen für Filmrechte, die nach Vertragsabschluss bzw. zu Drehbeginn geleistet werden.
Es wurde vorwiegend in ein breites Portfolio von weniger kapitalintensiven Filmen insbesondere für die digitalen Plattformen investiert sowie in die Eigenproduktion "Gletschergrab". Die Splendid Gruppe verhandelte bzw. schloss im Jahresverlauf weitere Einkaufsverträge für die Auswertung im deutschsprachigen Raum und Benelux, die ab 2023 investitionswirksam werden. Das Bestellobligo daraus liegt bei EUR 10,5 Mio. (Vorjahr: EUR 11,4 Mio.) (Vgl. dazu Kapitel 9 "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" im Konzernanhang).
Die Gesamtzahl der angestellten MitarbeiterInnen (ohne Vorstand) betrug zum Jahresende 133 (Vorjahr 148). Im Laufe des Jahres verließen 36 MitarbeiterInnen die Splendid Gruppe, 21 MitarbeiterInnen wurden eingestellt. Zum Bilanzstichtag waren 5 MitarbeiterInnen (Vorjahr: 3) kurzfristig bzw. projektbezogen beschäftigt.
In der Tochtergesellschaft Splendid Entertainment wurden darüber hinaus unterjährig zusätzlich bis zu 35 MitarbeiterInnen projektbezogen befristet beschäftigt zur Realisierung der Eigenproduktion "Gletschergrab". Zum Bilanzstichtag waren in der Splendid Entertainment keine MitarbeiterInnen mehr beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich die Anzahl der angestellten Mitarbeiter in den Segmenten wie folgt:
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| Content | 57 | 71 |
| Services | 62 | 62 |
| Holding | 14 | 15 |
| Gesamt | 133 | 148 |
Die Mehrzahl der KonzernmitarbeiterInnen verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. MitarbeiterInnen in Schlüsselpositionen, insbesondere die Geschäftsleitungen der Tochtergesellschaften, sind über Bonussysteme und/oder Beteiligungen am Geschäftserfolg beteiligt.
Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 314 Nr. 25 HGB im Konzernanhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Die Splendid Medien AG (Muttergesellschaft) ist als Managementholding der Splendid Gruppe hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung der operativen Gesellschaften in der Splendid Gruppe abhängig.
Ergänzend zu der konzernweiten Betrachtung ist das handelsrechtliche Jahresergebnis die wichtigste Steuerungsgröße der Splendid Medien AG. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Bemessungsgrundlage für die Dividendenausschüttung an die Aktionäre der Gesellschaft.
Die Splendid Medien AG erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Verwaltungskostenumlagen und Mietumlagen. Daneben vereinnahmt die Gesellschaft Zinserträge aus der Finanzierung der Konzerntöchter sowie Beteiligungsergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften. Der Geschäftsverlauf der Splendid Medien AG ist damit wesentlich geprägt von der Geschäftsentwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen. Der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft lag wie prognostiziert deutlich über dem Jahresfehlbetrag 2021.
Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Splendid Medien AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) dargestellt.
| in TEUR | 2022 | 2021 | Veränderung |
| Umsatzerlöse | 1.343 | 1.254 | 89 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.565 | 259 | 1.306 |
| Personalaufwand | 1.928 | -1.746 | -182 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -66 | -53 | -13 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.781 | -2.213 | 432 |
| Beteiligungsergebnis | 1.034 | 1.249 | -215 |
| Finanzergebnis | 0 | 8 | -8 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 1.800 | 0 | -1.800 |
| Ergebnis nach Steuern | -1.633 | -1.242 | -391 |
| Jahresergebnis | -1.633 | -1.242 | -391 |
| Verlustvortrag | 5.554 | -4.312 | -1.241 |
| Bilanzverlust | -7.187 | -5.554 | -1.633 |
Die Splendid Medien AG hat im Geschäftsjahr 2022 unverändert zu Vorjahren zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe ausgeübt. Aus den im Wege von Verwaltungskostenumlagen weiterbelasteten Aufwendungen aus Serviceleistungen sowie der Untervermietung von Geschäftsräumen an die Tochtergesellschaften erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,3 Mio. und somit auf Vorjahresniveau.
In den Sonstigen betrieblichen Erträgen ist eine Zuschreibung auf Ausleihungen an eine Konzerngesellschaft in Höhe von EUR 1,5 Mio. enthalten.
Die operativen Kosten sanken im Berichtszeitraum. Erhöhungen insbesondere bei den in den Personalkosten enthaltenen Tantiemen sowie für IT-Infrastruktur standen Verringerungen insbesondere bei den Rechts- und Beratungskosten sowie bei den Kosten für Öffentlichkeitsarbeit gegenüber.
Das Beteiligungsergebnis (Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften) lag bei EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.).
Das Finanzergebnis resultiert aus Zinserträgen für Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie aus Zinsaufwand für Bankkredite und insbesondere für ein im Geschäftsjahr neu gewährtes Gesellschafterdarlehen. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Angaben unter 11. Beziehungen zu nahestehenden Personen im Konzernanhang.
Es wurde eine Wertberichtigung auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 1,8 Mio. vorgenommen.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -1,6 Mio. (Vorjahr: EUR -1,2 Mio.) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Hauptversammlung findet am 13. Juni 2023 in Köln statt.
| in TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 | Veränderung |
| Anlagevermögen | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 46 | 49 | -3 |
| Sachanlagen | 96 | 120 | -24 |
| Finanzanlagen | 24.302 | 23.102 | 1.200 |
| 24.444 | 23.271 | 1.173 | |
| Umlaufvermögen | |||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 693 | 784 | -91 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 2 | -2 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 266 | 252 | 14 |
| 959 | 1.038 | -79 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 34 | 25 | 9 |
| Summe Aktiva | 25.436 | 24.334 | 1.102 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 9.790 | 9.790 | 0 |
| Kapitalrücklage | 2.752 | 2.752 | 0 |
| Gewinnrücklagen | 15.748 | 15.748 | 0 |
| Bilanzverlust | -7.187 | -5.554 | -1.633 |
| 21.103 | 22.736 | -1.633 | |
| Rückstellungen | 880 | 813 | 67 |
| Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3 | 0 | 3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 44 | 162 | -118 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 786 | 36 | 750 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.620 | 587 | 2.033 |
| 3.453 | 785 | 2.668 | |
| Summe Passiva | 25.436 | 24.334 | 1.102 |
Die Bilanzsumme der Splendid Medien AG hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,1 Mio. erhöht, im Wesentlichen aus dem Aufbau von Verbindlichkeiten.
Die Finanzanlagen erhöhten sich zum Bilanzstichtag um EUR 1,2 Mio. auf EUR 24,3 Mio. (Vorjahr: EUR 23,1 Mio.) und enthielten im Wesentlichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen zur Finanzierung des Geschäftsbetriebes.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: EUR 0,8 Mio.). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen.
Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Tantiemen sowie Abschluss- und Beratungskosten.
Sonstige Verbindlichkeiten umfassen überwiegend ein Gesellschafterdarlehen des Mehrheitsaktionärs in Höhe von EUR 2,5 Mio. (Vorjahr EUR 0,5 Mio.).
Zahlungsmittel in Form von Guthaben bei Kreditinstituten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.)
Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresfehlbetrag auf EUR 21,1 Mio. (Vorjahr: EUR 22,7 Mio.) verringert. Zum Bilanzstichtag wird eine Eigenkapitalquote von 83,0 % (Vorjahr: 93,4 %) ausgewiesen. Der Bilanzverlust 2021 in Höhe von TEUR 5.554 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Die Splendid Medien AG ist u.a. durch Finanzierungen, durch mittelbare und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen sowie durch Ergebnisabführungsverträge mit Tochtergesellschaften weitgehend mit den Unternehmen der Splendid Gruppe verbunden. Daher ist die Risikosituation der Splendid Medien AG wesentlich von der Risikosituation der Splendid Gruppe abhängig. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation der Splendid Gruppe gelten damit auch für die Risikosituation der Splendid Medien AG.
Die Ertragslage der Splendid Medien AG wird durch Beteiligungsergebnisse, Zinszahlungen der Tochtergesellschaften für von der AG gewährte Darlehen sowie eine umsatzabhängige Verwaltungskostenumlage bestimmt. Die Beteiligungsergebnisse resultieren aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften Polyband Medien GmbH und Splendid Synchron GmbH und spiegeln damit insoweit unmittelbar den Geschäftserfolg dieser Tochtergesellschaften wider.
Im Übrigen werden die Chancen der künftigen Entwicklung der Splendid Medien AG maßgeblich bestimmt durch die Entwicklung aller Unternehmen der Splendid Gruppe. Auf die Ausführungen unter VI. Prognosebericht sowie V.8 Wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung wird verwiesen.
Die Splendid Medien AG plant, die Konzerngesellschaften auch im Geschäftsjahr 2023 über Ausleihungen zu unterstützen.
Auf Basis der Gruppenprognose und unter Berücksichtigung der für das Geschäftsjahr 2023 steigenden Serviceleistungen und Umlagen sowie der Kostenplanungen erwarten wir für den Einzelabschluss der Splendid Medien AG für das Geschäftsjahr 2023 einen gegenüber dem Vorjahr leicht verringerten Jahresfehlbetrag. Die Prognose der Geschäftsentwicklung ist durch die Unsicherheiten des geopolitischen Marktumfeldes, insbesondere des Krieges in der Ukraine, erschwert. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Punkt V.5.3 im nachfolgenden Risikobericht wird verwiesen.
Wie jedes Unternehmen ist die Splendid Gruppe einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und bildet einen wichtigen Grundstein für den nachhaltigen Erfolg und die Entwicklung des Unternehmenswertes.
Die Splendid Medien AG betreibt daher ein Risikomanagementsystem, mit dessen Hilfe regelmäßig potenzielle Risiken in Form von Ereignissen, Handlungen oder Versäumnissen, welche den Erfolg oder die Existenz der Unternehmensgruppe gefährden können, über alle Konzernunternehmen und -funktionen hinweg identifiziert, analysiert, einzeln sowie in deren ggf. aggregierten Auswirkungen bewertet, gesteuert und überwacht werden.
Chancen werden grundsätzlich außerhalb des Risikomanagementsystems erfasst. Eine Schilderung der wesentlichen Chancen findet sich unter V.8 Wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung.
Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Einzelrisiken auf der Ebene von Funktionen und Konzernunternehmen identifiziert und transparent aufbereitet. Daraus abgeleitet werden angemessene Steuerungsmaßnahmen, die Integration von geeigneten Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse sowie die kontinuierliche Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung dieser Maßnahmen. Konkrete Einzelrisiken, die bereits vollständig im Abschluss bzw. Lagebericht oder Budget abgebildet sind, werden nicht bewertet, da sie bereits eingetreten sind bzw. als eingetreten gelten.
Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das erweiterte Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien "Wirtschaftliches Verlustpotenzial/Schadenshöhe" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt und dokumentiert. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich umfassend beurteilt.
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Im Rahmen dieser Gesamtverantwortung wird der aktualisierte Risikokatalog auch auf Risikointerdependenzen, Risikoaggregationen und die Gesamtrisikolage durchgesehen bzw. angepasst. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben oder zu einer bestandsgefährdenden Entwicklung führen können, werden Vorstand und Aufsichtsrat umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält grundsätzlich zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid Gruppe.
Das nach §91 Abs. 2 AktG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem ist Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.
Die Risikobewertung erfolgt in einem ersten Schritt in einer Bruttobetrachtung, also vor Berücksichtigung von kompensierenden oder minimierenden Maßnahmen, entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und des erwarteten Schadensausmaßes. Gegenstand der Risikobewertung ist auch die Analyse, ob aus einzelnen Risiken, von denen in isolierter Betrachtung keine Bestandsgefährdung ausgeht, im Zusammenwirken mit anderen Risiken eine Bestandsgefährdung erwachsen kann (Risikointerdependenzen/Aggregation).
Der Risikoprognosezeitraum erstreckt sich auf einen Zeitraum von einem Jahr bezogen auf den 31. Dezember 2022.
Das Verlustpotenzial/die Schadenshöhe soll eine realistische Einschätzung der Auswirkung auf die relevanten Steuerungsgrößen des Konzerns, insbesondere das Konzernergebnis (EBIT) sowie den Cashflow, darstellen. Je nach Höhe des potenziellen Schadens erfolgt die Eingruppierung in eine von drei Schadensklassen. Wenn eine Quantifizierung nicht oder nur schwer möglich ist, erfolgt die Zuordnung anhand von qualitativen Merkmalen. Die Risiken werden zudem einer von drei Wahrscheinlichkeitsklassen zugeordnet.
Die Klassifizierung eines Risikos als hohes (Klasse 1), mittleres (Klasse 2) oder geringes Risiko (Klasse 3) ergibt sich aus den Kombinationen von erwarteter Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß folgender Risikomatrix:
Aus der Einordnung der Risiken in die o.g. Risikomatrix ergibt sich der Handlungsbedarf in Form von Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung sowie die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Berichtsintervallen. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Risikoinventur wird eine Aktualisierung der identifizierten Risiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenhöhe und Gegenmaßnahmen durch Vorstand, Geschäftsführer und Management durchgeführt. Auf der Grundlage der zusammengetragenen Rückläufe erfolgt die Risikobewertung nach Maßnahmen (Nettobetrachtung).
Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems der Splendid Gruppe ist auch die Bestimmung der Risikotragfähigkeit. Als Risikotragfähigkeit wird das maximale Risikoausmaß bezeichnet, welches das Unternehmen innerhalb des Risikoprognosezeitraums ohne Gefährdung seines Fortbestandes tragen kann. Die Überprüfung, ob und inwieweit ein Unternehmen zur Deckung wesentlicher identifizierter Risiken (einzeln oder aggregiert) in der Lage ist, erfolgt ausgehend von der Netto-Betrachtung (Bewertung nach Maßnahmen).
Der Vorstand hat ausgewählte und für die Unternehmensgruppe relevante ökologische und soziale Themen in das Risikofrüherkennungssystem aufgenommen. Eine Bewertung der Risiken sowie Ermittlung der Risikotragweite wurde bislang nicht durchgeführt.
Potenziell bedeutende Risiken ergeben sich für die Splendid Gruppe in den Risikofeldern "Unternehmen" (Finanzen, Liquidität, Prozesse, Personal, Management), "Markt" (Branche, Kunden, Lieferanten, Wettbewerb, Produkt/Leistungen) und "Umfeld" (Makroökonomisches Umfeld, Politik, Gesellschaft, Gesetze, Natur).
Gegenstand dieses externen Risikoberichts sind solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung und damit nach Durchführung der Nettobewertung einzeln oder aggregiert weiterhin als bedeutende Risiken klassifiziert werden. Als Ergebnis der Risikobewertung werden diese Risiken in unten stehendem Bericht entweder einzeln oder mit aggregierten Bewertungen ausgewiesen.
Die Bewertung der im Folgenden geschilderten Unternehmensrisiken erfolgt auf aggregierter Basis.
Die Ausstattung mit ausreichend Kapital und Liquidität für den Erwerb und die Vermarktung von Filmlizenzen ist für die Splendid Gruppe von entscheidender Bedeutung.
Die bisherigen Finanzierungsvereinbarungen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG sind vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit (31. Dezember 2022) zurückgeführt worden. 2022 wurden neue, unbefristete Finanzierungsvereinbarungen mit mehreren Geschäftsbanken geschlossen. Der Gesamtkreditrahmen beträgt EUR 9,0 Mio. Die auf den Gesamtkreditrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.
Daneben hat der Mehrheitsaktionär der Splendid Medien AG Darlehen über insgesamt EUR 2,5 Mio. gewährt. Die Darlehenssumme ist unbesichert und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024. Der Zinssatz lag bis einschließlich 31. Dezember 2022 bei 6% und beträgt seit 1. Januar 2023 8%.
Im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung bestimmter Covenants verpflichtet, die über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen an die finanzierenden Institute überwacht werden. Die Vertragsbedingungen sehen für den Fall der Nichteinhaltung von Covenants unter anderem ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
Die Finanzierungs- und Liquiditätssituation der Splendid Gruppe stellt sich unter Berücksichtigung der verfügbaren Kreditlinien und des gewährten Gesellschafterdarlehens als auskömmlich dar.
Einzelrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert.
Der Erfolg der Splendid Gruppe ist in wachsendem Maße von IT-gestützten Informationen und Daten abhängig. Verfügbarkeit, Genauigkeit sowie Vertraulichkeit und Sicherheit von relevanten Daten sind für die Unternehmensgruppe von großer Wichtigkeit. Allgemein sind zunehmende IT-Sicherheitsrisiken (v.a. Virenbefall oder IT-Kriminalität) zu verzeichnen. Zur Prävention solcher Risiken unternimmt die Splendid Gruppe die kontinuierliche Pflege, Optimierung und Updates der Systeme. Regelmäßige Backups sind ebenso wie Überwachungs- und Schulungsmaßnahmen zentrale Bestandteile des Sicherheitskonzepts. Trotz der umfangreichen Maßnahmen können Systemfehler oder -ausfälle mit negativen Auswirkungen auf die Betriebsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Bewertung der im Folgenden geschilderten Marktrisiken erfolgt auf aggregierter Basis.
Der Markt für kommerziell konkurrenzfähige, frei erwerbbare Independent Spielfilm- und Serienprodukte ist eng. Konsolidierungen sowohl auf der Beschaffungsseite als auch auf der Nachfrageseite führen dazu, dass der Einkauf von Lizenzen deutlich wettbewerbsintensiver geworden ist, sich Lizenzen weiter verknappen und die Preise dafür steigen. Verschärft wird die Situation durch den Verfall des Eurokurses zum US-Dollar. Die Splendid Gruppe zielt mehrheitlich auf die Akquisition eines vielfältigen Programmspektrums mit wenig kapitalintensiven Einzelinvestitionen aus einem breiten Beschaffungsnetzwerk ab. Größere Einzelinvestitionen werden selektiv akquiriert und möglichst durch sogenannte "Backings" (Abnahmegarantien von Partnern) abgesichert. Insbesondere für Benelux werden lokale Ko-Produktionen mit Partnern vereinbart.
Bei der Akquisition von Filmlizenzen im Segment Content wird das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen geprüft. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer und das Management der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb so genannte "Acquisition Proposals", in denen neben einer projektbezogenen Analyse u.a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich der erwartete wirtschaftliche Erfolg eintritt. Des Weiteren können Verschiebungen von Projekten (Verschiebungen von Materiallieferungen, Änderung von Veröffentlichungszeitpunkten) zu Abweichungen von den planmäßigen Umsatz- und Ertragszeitpunkten führen. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen.
Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u.a. in den USA und Fernost auf der Basis von US-Dollar. Da die Lizenzen vorwiegend in den Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro und US-Dollar die Ertragslage negativ beeinflusst werden. Die Splendid Gruppe kalkuliert Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst die Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Kurssicherungsmaßnahmen werden auf dieser Grundlage durchgeführt.
Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich zudem rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen.
Der Geschmack und das Nutzungsverhalten der Konsumenten unterliegen dynamischen Veränderungen. Insbesondere in Zeiten der Unsicherheit, ausgelöst durch geopolitische Konflikte, die einen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage zur Folge haben können, ist nicht auszuschließen, dass der private Konsum für Kulturgüter abnimmt und in der Folge auch das Akquisitionsverhalten unserer Geschäftskunden beeinflusst.
Die Rückkehr von Blockbustern, insbesondere der großen Hollywoodproduktionen nach der Pandemie kann die Absatzmöglichkeiten für kleinere Programme beeinträchtigen. Gleichzeitig wirkt sich die zunehmende Anzahl an Plattformen, Sendern und Streamingdiensten mit ihrem hohen Bedarf an Inhalten positiv auf die Nachfrage nach den Programmen und Dienstleistungen der Splendid Gruppe aus. Die insbesondere durch den verstärkten Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten und durch Wechselkurseffekte induzierten Preiserhöhungen können gleichwohl nur begrenzt bzw. verzögert an den Absatzmarkt weitergegeben werden.
Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid Gruppe im Segment Content mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland. Der Anteil physischer Bildtonträger in Deutschland geht weiter zurück und die Digitalisierung der Wertschöpfung in der Film- und Medienindustrie schreitet weiter voran. Für die Unternehmen der Splendid Gruppe ergibt sich die Notwendigkeit, die digitalen Geschäftsmodelle konsequent weiter auszubauen und die Möglichkeiten des digitalen Absatzes weiter zu intensivieren, um den Risiken aus sinkenden Marktanteilen des physischen Geschäftes und veränderter Marktbedingungen und Auswertungsmöglichkeiten zu begegnen und die sich ergebenden Chancen aus dem Digitalbereich zu nutzen.
Die Splendid Gruppe generiert in hohem Maße Umsätze aus der Lizenzierung von Filmen an Anbieter im Bereich des Pay-TV, Free-TV und Subscriptional VoD (SVoD). Veränderte Programmausrichtungen, Werbe- und Gebühreneinnahmen sowie die Anzahl der Abonnenten und die Zuschauerreichweiten beeinflussen in erheblichem Maße die Einkaufsbudgets sowie die Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender und Streaminganbieter und können die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe negativ beeinflussen.
Der SVoD-Markt hat eine große Bedeutung für die Absatzmöglichkeiten Splendid Gruppe. Insbesondere hier hat sich in den vergangenen Jahren ein hoher Wertschöpfungsanteil mit großen, bonitätsstarken Abnehmern entwickelt. Die Vorteile dieser Großkundenbeziehungen könnten andererseits eine zunehmende Abhängigkeit mit möglicherweise negativen Auswirkungen auf die Ertrags- und Liquiditätslage der Splendid Gruppe zur Folge haben.
Mit dem transaktionalen VoD-Portal "maxdome" ist die Splendid Gruppe auf dem Markt der Streaminganbieter auch selbst als Betreiber einer Plattform tätig. Dieser Markt ist sehr wettbewerbsintensiv. Es ist möglich, dass Konsumenten aufgrund verringerter Budgets ihre Streamingaktivitäten einschränken und bzw. oder dass andere Anbieter eine höhere Marktakzeptanz und Reichweite erlangen, mit entsprechend negativen Folgen für die maxdome-Plattform. Die Splendid Gruppe begegnet diesem Risiko mit der Ausweitung der Marketingaktivitäten (z.B. Kooperationen mit reichweitenstarken Partnern wie Telekommunikationsunternehmen, Verlagen, Online-Portalen), der kontinuierlichen Optimierung des Programmangebots sowie laufender Verbesserung der technischen Performance.
Die im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses sowie anlassbezogen unterjährig vorgenommen Werthaltigkeitsprüfungen des Filmvermögens basieren auf Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen im Hinblick auf künftige Entwicklungen. Die tatsächlichen Verwertungsergebnisse können hiervon abweichen und bei ausbleibendem oder beeinträchtigtem Markterfolg nachteilige Wirkung auf die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Splendid Gruppe haben.
Der Krieg in der Ukraine hat massive Auswirkungen auf das makroökonomische Umfeld - Lieferketten, Energiepreise sowie die Inflationsentwicklung insbesondere im Euroraum - und damit auf das zur Verfügung stehende Einkommen und das Konsumverhalten der Verbraucher. Die COVID-19-Pandemie scheint durch die weitreichende Immunisierung der Bevölkerung durch Impfung und Genesung beherrschbar bzw. hierzulande weitgehend überwunden. Allerdings kann insbesondere die COVID-19-Welle in China bei der Produktion oder dem Transport von wichtigen Produkten die Lieferketten unterbrechen und damit die Verfügbarkeit und die Preisentwicklung von Produkten zusätzlich massiv beeinflussen - ebenfalls mit Auswirkungen auf das Konsumverhalten und die Absatzmöglichkeiten für unsere Produkte und Dienstleistungen. Die Euroschwäche im Vergleich zum US-Dollar hat darüber hinaus unmittelbare Auswirkungen auf die Lizenz-Einkaufspreise der Gesellschaft.
Die Konzerngesellschaften sind in Abhängigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells und ihrer Funktion innerhalb der Wertschöpfungskette der Filmvermarktung in unterschiedlichem Maße Umsatz-, Ertrags-, Finanz- und Liquiditätsrisiken aus der Entwicklung des makroökonomischen Umfelds ausgesetzt. Diese Risiken werden im Rahmen des IKS durch das monatliche Reporting sowie Liquiditätsplanungen in den Konzerngesellschaften und eine 13-Wochen-Liquiditätsvorschau auf Konzernebene zusammen mit den übrigen Risiken überwacht. Mehrmals jährlich wird für alle Einzelgesellschaften sowie konsolidiert auf Konzernebene eine Prognoserechnung bzw. ein aktualisierter Forecast für das Gesamtjahr erstellt und dem Jahresbudget gegenübergestellt.
Dennoch können sich im Betrachtungszeitraum aus den o.g. Einflussfaktoren ebenso wie aus Markt- und Unternehmensrisiken Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe ergeben und Umsatz- Ergebnis- und Liquiditätsbelastungen zur Folge haben, deren Ausmaß trotz sorgfältiger Planung nicht oder nicht hinreichend abgeschätzt werden kann. Die Entwicklungen werden in den kommenden Monaten weiterhin regelmäßig überprüft und mögliche Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewertet (vgl. dazu Kapitel VI. Prognosebericht).
Die Risiken in der Splendid Gruppe und deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Risikolage hat sich insbesondere mit Blick auf die Finanz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Konzerns zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahr verbessert. 2022 wurden neue, unbefristete Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen. Die vereinbarten Covenants und Auskunftspflichten können aus der Sicht des Vorstands nachhaltig eingehalten werden.
Eine erhöhte Risikolage kann sich aus dem makroökonomischen Umfeld, insbesondere den Folgen des Krieges in der Ukraine mit Wirkung auf die Absatz- und Beschaffungsmärkte ergeben. Des Weiteren können sich potenzielle Risiken aus den Marktveränderungen auf die Geschäftsentwicklung in der Beschaffung und dem Absatz von Filmprogrammen sowie über die Wertschöpfungsstufen der Splendid Gruppe ergeben. IT-Sicherheitsrisiken nehmen aufgrund der allgemeinen Bedrohungslage weiter zu und werden engmaschig überwacht. Die Risiken sind nach Einschätzung des Vorstands insgesamt mit den in der Splendid Gruppe eingesetzten Instrumenten identifizierbar und beherrschbar.
Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Splendid Gruppe alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat, um mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Vorstehend genannte Risiken werden engmaschig überwacht, um auf potenziell bestandsgefährdende Risken unmittelbar und mit angemessenen Gegenmaßnahmen zu reagieren.
Primäres Ziel des internen Kontrollsystems - als Teil des konzernweiten Risikomanagements der Splendid Gruppe - ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben (insbesondere betreffend die konzerninternen Steuerungsgrößen wie z.B. Umsatz und EBIT, Cashflow und Liquidität), gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Diese dienen insbesondere dazu, die Risiken, denen sich die Splendid Gruppe in den Bereichen Finanzen, Liquidität und Markt gegenübergestellt sieht, zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Soll/Ist-Abweichungen werden zeitnah an den Vorstand berichtet. Der Aufsichtsrat wird zeitnah von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen.
Die folgenden Aktivitäten stehen exemplarisch für die internen Kontrollprozesse:
| ― |
Monatliches Berichtswesen, in dem interne Berichte und Auswertungen sowie externe Daten mit Soll/Ist-Analysen für die Entscheidungsträger erstellt werden |
| ― |
Rollierende Liquiditätsplanung auf der Ebene der Konzerngesellschaften sowie zusammenfassend für die Splendid Gruppe |
| ― |
Konzerneinheitliche Vorgaben zur Bilanzierung, Bewertung und Kontierung von wesentlichen Sachverhalten |
| ― |
Organisatorische Maßnahmen in Verbindung mit der Definition und Zuweisung von Unterschriftskompetenzen, Zugriffsberechtigungen auf Rechnungslegungs- und Finanzsysteme, Freigabeverfahren sowie Schutzmaßnahmen für weitere vertrauliche Daten |
| ― |
Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen in wichtigen Funktionsbereichen |
| ― |
Vier-Augen-Prinzip beim Berichtswesen, bei Zahlungsvorgängen sowie im Rahmen der Abschlussprozesse |
Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele bieten. Wie alle Ermessensentscheidungen können sich auch solche bezüglich der Ausgestaltung angemessener Systeme im Nachhinein als nicht optimal, nicht effizient oder nicht angemessen herausstellen. Kontrollen können aufgrund von im Einzelfall auftretenden Fehlern oder Irrtümern in ihrer Funktionsfähigkeit versagen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung im Einzelfall verspätet erkannt werden.
Die Splendid Gruppe verfügt aufgrund ihres langjährigen Bestehens sowie der Expertise des Managements und der weiteren handelnden Personen über eine bedeutsame Marktstellung als unabhängiges Medienunternehmen im deutschsprachigen Raum sowie in der Benelux-Region. Auf dieser Grundlage verfolgt das Management der Splendid Gruppe Geschäftschancen, die sich aus dem Marktumfeld, dem wirtschaftlichen Umfeld sowie aus dem Unternehmen selbst ergeben und einen Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Splendid Gruppe leisten. Chancen können sich unter anderem in folgenden Bereichen ergeben:
Die Splendid Gruppe verfügt über eine hohe Anzahl von Filmrechten, deren potenzielle Nutzungsdauer teilweise weit über den Planungszeitraum hinausgeht und damit den Grundstein für künftige Umsatzbeiträge bildet.
Insbesondere in der Benelux-Region werden lokale Ko-Produktionen mit Partnern vereinbart. Hier besteht die Möglichkeit, neue Franchises zu schaffen, bestehende Franchises auszubauen und über Folgeproduktionen und Spin-Offs zusätzliche Umsätze zu generieren.
Insbesondere die digitalen Geschäftsmodelle eröffnen der Splendid Gruppe wachsende und neue Absatzkanäle für ihre Programmauswertungen und Dienstleistungsangebote. Neben den erweiterten Auswertungsmöglichkeiten unserer umfangreichen Filmbibliothek ergeben sich aus der Vermarktung des eigenen VoD-Angebotes für Privatkunden unter dem "maxdome"-Label und dem B2B-Label "meinVoD" für Geschäftskunden weitere künftige Erlöspotenziale. Auch aus der Akquise und der Produktion neuer Programminhalte ergeben sich künftige Erlöspotenziale.
Angereichert werden die Geschäftschancen durch den weiteren Ausbau und die Pflege des umfangreichen Netzwerkes auf den relevanten Beschaffungs- und Absatzmärkten der Splendid Gruppe, auf deren Grundlage neue Geschäftschancen geschaffen werden können.
Viele Unternehmen haben es 2022 überraschend gut geschafft, mit den Widrigkeiten der aktuellen Wirtschaftslage fertig zu werden, und der Arbeitsmarkt zeigt eine Beschäftigung auf einem hohen Niveau. Der Zinskurs der Europäischen Zentralbank (EZB) zielt auf die Eindämmung der Inflation ab. Es bestehen allerdings nach wie vor hohe Belastungen durch den Krieg in der Ukraine, durch die schwache Entwicklung der Weltwirtschaft sowie die im Vergleich zum Vorkrisenniveau anhaltend hohen Energiepreise und Inflationsraten, sodass die Bundesregierung für das Jahr 2023 von einer Stagnation, bestenfalls einem geringfügigen Wachstum gegenüber dem Vorjahr ausgeht.
Das vergangene Jahr eröffnete der Branche den Weg zu einer neuen Normalität nach der Pandemie. Die Kinoerlöse entwickelten sich gut - trotz der Einschränkungen noch bis Ende der ersten Jahreshälfte 2022. Im TV- und Streaming-Bereich sorgten die stabile durchschnittliche Sehdauer und die Einführung neuer Geschäftsmodelle sowie ein hohes Bekenntnis der Streaming-Anbieter zur Schaffung von Content für einen steigenden Bedarf nach Bewegtbild. Die Herausforderungen aus steigenden Energiekosten, Inflation und Fachkräftemangel, die allesamt die Medienbranche auch direkt betreffen, erschwert die Prognose der künftigen Entwicklung der Branche.
Die wesentlichen Grundlagen für die Umsatzplanungen der beiden operativen Segmente ergeben sich wie folgt:
Auf der Grundlage unserer Kinoprogrammplanung rechnen wir für 2023 mit einem deutlichen Umsatzwachstum aus der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und Benelux gegenüber dem Vorjahr. In Deutschland veröffentlichen wir unter anderem unsere Eigenproduktion "Gletschergrab". In den Niederlanden werden lokale Produktionen veröffentlicht, darunter der vierte Teil der erfolgreichen Slijmfilmreihe ("De Oneindige Slijmfilm"), der fünfte Teil der erfolgreichen MISFIT-Reihe ("MISFIT The Switch 2") sowie weitere, speziell auf bekannte und beliebte Charaktere oder Zuschauerpräferenzen eines vorwiegend jungen Publikums abgestimmte lokale Produktionen.
In der Auswertungsstufe Home Entertainment entwickelt sich der physische Bereich weiter analog zum Gesamtmarkt deutlich rückläufig. Im digitalen Home Entertainment erwarten wir hingegen einen starken Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr. Die Aufwärtsentwicklung im digitalen Bereich wird voraussichtlich die rückläufige Entwicklung im physischen Home Entertainment noch nicht vollständig kompensieren können. Daher erwarten wir einen Gesamtumsatz im Home Entertainment auf dem Niveau des Vorjahres.
Die Umsatzbeiträge in der Auswertungsstufe Lizenzen erzielen wir überwiegend aus Verträgen mit SVoD-Portalen, Pay-TV- und Free-TV Sendern. Die Planung erfolgt in Abhängigkeit von in den Vorjahren getätigten Investitionen, die entlang der Wertschöpfungskette ausgewertet werden, sowie auf der Basis von Einzeltiteln und Programmkategorien. Verschiebungen von Programmzulieferungen wirken sich dabei wesentlich auf die Umsatzzeitpunkte im Lizenzbereich aus. Wir erwarten gegenüber dem Vorjahr einen leichten Umsatzrückgang.
Die Auswertungsstufe Auftragsproduktion entfällt aufgrund der Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Splendid Studios GmbH.
Für das Gesamtsegment Service erwarten wir einen moderaten Umsatzzuwachs gegenüber 2022, der sowohl im Servicebereich Digitalisierung als auch im Bereich Synchronisation entstehen wird.
Auf der Grundlage der überaus zufriedenstellenden Entwicklung unserer Unternehmensgruppe in den vergangenen drei Geschäftsjahren blicken wir zuversichtlich auf das Geschäftsjahr 2023.
Nach mehreren Jahren im Zeichen einer zurückhaltenden Investitionspolitik kehrten wir im Geschäftsjahr 2022 zu einem höheren Investitionsvolumen zurück. Die Investitionsstrategie der Vorjahre wirkt sich jedoch insbesondere auf den Lizenzumsatz und den Umsatz im Home Entertainment des kommenden Jahres voraussichtlich weiterhin dämpfend aus. Ziel ist es, im Geschäftsjahr 2023 den Bestand unserer Filmlibrary mit neuen Lizenzen und Produktionen weiter zu stärken, um auch in der Zukunft dauerhaft die Vermarktungsmöglichkeiten nutzen und ertragsorientiert wachsen zu können. Den Herausforderungen aus der geopolitischen Lage, insbesondere den Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie den Bedingungen unseres Marktumfeldes sind wir in unseren Planungen mit der gebotenen Sorgfalt begegnet. Wir müssen jedoch die Entwicklungen in den kommenden Monaten regelmäßig überprüfen, die Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewerten und unsere operativen Geschäftsprozesse daraufhin anpassen. Unter Berücksichtigung der Segmentumsatzplanungen erwarten wir für 2023 einen Konzernumsatz in einer Bandbreite zwischen EUR 38,0 Mio. und EUR 43,0 Mio.
Die Herstellungskosten der Splendid Gruppe werden vor allem durch Abschreibungen auf das Filmvermögen beeinflusst. Planmäßig steigende Abschreibungen auf das Filmvermögen, die u.a. auf die Ausweitung der Kinoveröffentlichungen zurückzuführen sind, werden 2023 durch sinkende Material- und Lizenzkosten sowie durch verringerte Personalkosten voraussichtlich überkompensiert, sodass die Herstellungskosten insgesamt abnehmen werden. Die Vertriebskosten werden vor allem durch höhere Herausbringungskosten im Kino gegenüber 2022 steigen. Bei den Verwaltungskosten erwarten wir eine moderate Zunahme gegenüber dem Vorjahr.
Auf der Basis der Umsatz- und Kostenplanungen erwartet der Vorstand für 2023 erneut ein positives EBIT, das unter dem Einfluss der rückläufigen Vermarktungsumsätze sowie höherer Vertriebskosten stehen wird. Wir rechnen mit einem Konzern-EBIT in der Bandbreite zwischen EUR 2,0 Mio. und EUR 3,0 Mio.
Auf der Grundlage der vorgesehenen Produktions- und Auslieferungszeitpunkte bereits kontrahierter Filme plant der Vorstand ein gegenüber dem Vorjahr höheres Investitionsvolumen in das Filmvermögen. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow sowie aus dem bestehenden Finanzierungsrahmen.
Wesentliche operative Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Produktion, Auslieferung und Veröffentlichung der erworbenen Programme sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz.
Die Prognose ist das Ergebnis von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung getroffen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite können deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen einen starken Einfluss auf diese Ergebnisprognose haben. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter "V.5 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken" in diesem zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht.
Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2022 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je EUR 1,00 je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Nach den zum 31. Dezember 2022 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen und Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar:
| Name | Anzahl der Aktien | % Anteil am Grundkapital |
| Andreas R. Klein | 5.208.984 | 53,21 |
| Josef Siepe | 984.643 | 10,06 |
| Familie Klein Beteiligungs GbR mbH | 597.285 | 6,10 |
| Streubesitz | 2.999.087 | 30,63 |
Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzt sich zum 31. Dezember 2022 aus zwei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.
Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.
Bei einem Kontrollwechsel sehen die neuen Finanzierungsvereinbarungen vor, dass die Vertragsparteien über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen Einigung erzielen. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels abgeschlossen.
Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 der Satzung geregelt.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 13. Juni 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.900,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten sind im Konzernanhang dargestellt.
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG vom 13. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 12. August 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71 ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Splendid Medien AG oder durch mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft oder durch mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen handelnde Dritte ausgenutzt werden. Die einschränkenden Bestimmungen des § 71 Absatz 2 Aktiengesetz sind zu beachten.
Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Splendid Medien AG, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Die Aktien dürfen in den folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden: Weiterveräußerung von Aktien im rechnerischen Betrag von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, wenn der Veräußerungspreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind; Angebot und Übertragung der Aktien gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen; zur Bedienung von Bezugsrechten oder in Erfüllung von Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen und bei der darlehensweisen Überlassung von Wertpapieren; zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) durch Veräußerung gegen vollständige oder teilweise Übertragung des Dividendenanspruchs des Aktionärs; Einziehung, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, im Fall der Veräußerung der Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.
Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 315d i. V. m. § 289f HGB wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Der Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gem. § 162 AktG wird bis spätestens zur Einberufung der Hauptversammlung 2022 der Splendid Medien AG (voraussichtlich Anfang Mai 2023) auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com/de/hauptversammlung bzw. www.splen-didmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Köln, 23. März 2023
Splendid Medien AG
Vorstand
Dr. Dirk Schweitzer
Björn Siecken
Wir versichern nach bestem Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31.12.2022 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, den 23. März 2023
Der Vorstand
Dr. Dirk Schweitzer
Björn Siecken
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung des Konzerns und seiner Unternehmen berichtet. Geschäftsvorfälle und Ereignisse von wesentlicher Bedeutung wurden dem Aufsichtsrat stets zeitnah berichtet. Die sich im Geschäftsverlauf für die Konzernunternehmen und ihre jeweiligen Strategien ergebenden notwendigen Anpassungen erörterten Vorstand und Aufsichtsrat eingehend. Aufgrund der Berichterstattung des Vorstands konnte der sich Aufsichtsrat jederzeit ein umfassendes Bild von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften machen. Der Aufsichtsrat tauschte sich hierüber regelmäßig in Telefon- und Videokonferenzen untereinander als auch mit dem Vorstand aus. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes standen zudem während des gesamten Geschäftsjahrs 2022 in einem regelmäßigen telefonischen und persönlichen Informations- und Gedankenaustausch. In dem nach dem Gesetz, der Satzung der Splendid Medien AG und den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat gebotenen Umfang hat der Aufsichtsrat an geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mitgewirkt und hierüber Beschluss gefasst.
Die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Konzerns hat der Aufsichtsrat jeweils anhand der von dem Vorstand erstellten Monatsberichte nachvollzogen. Zudem wurden vom Vorstand aktualisierte Planungsrechnungen zur Verfügung gestellt. Diese Berichte enthielten die wesentlichen Kennzahlen der Konzernunternehmen. Gleichzeitig gaben sie die Erwartungen des Vorstands an die weitere geschäftliche Entwicklung wieder. Soweit der Aufsichtsrat um weitere Unterlagen oder Informationen zu bestimmten Vorgängen oder Ereignissen ersuchte, wurden diese von dem Vorstand jeweils zeitnah und vollständig bereitgestellt. Der Aufsichtsrat war daher jederzeit in der Lage, seine Aufgaben der Beratung und Überwachung des Vorstands effizient wahrzunehmen. Beschlussfassungen des Aufsichtsrats wurden von dem Vorstand ordnungsgemäß berücksichtigt und umgesetzt. Angesichts der Besetzung des Aufsichtsrats in gesetzlicher Mindestgröße wurden Ausschüsse nicht gebildet.
Veränderungen im Vorstand gab es nicht. Herr Dr. Dirk Schweitzer ist seit dem 01. Januar 2020 Vorsitzender des Vorstandes mit den Verantwortungsbereichen Lizenzhandel, Marketing und Vertrieb, Produktion und strategische Entwicklung des Konzerns. Herr Björn Siecken ist als Mitglied des Vorstandes zuständig für Finanzen seit 01. Mai 2019.
Mit Beendigung der Jahreshauptversammlung am 14.06.2022 schieden die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats, Frau Melissa Scott, Herr Bernd Kucera, Herr Dr. Ralph Drouven (Vorsitzender) aus ihren Ämtern.
Die Jahreshauptversammlung am 14.06.2022 bestellte Frau Sandra Münstermann, Herrn Thies G. J. Goldberg und Herrn Hans-Jörg Mellmann als neue Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat ist in dem Geschäftsjahr 2022 zu sechs ordentlichen Sitzungen am 24.03., 13.06., 14.06., 24.08., 08.12. und 27.12.2022 zusammengetreten. Dabei war die Sitzung am 14.06.2022 die konstituierende Sitzung des neu gewählten Aufsichtsrats. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und alle Mitglieder des Vorstands teil.
In der Sitzung am 24. März 2022 erörterten Vorstand und Aufsichtsrat den Geschäftsverlauf in den ersten Monaten des Geschäftsjahres. Der Verlauf der Geschäfte bei den Konzernunternehmen würde nach den Angaben des Vorstands im ersten Halbjahr 2022 unter Plan erwartet, obwohl sich das Ergebnis in den ersten beiden Monaten Januar und Februar 2022 besser darstelle als der Plan. Beraten wurden auch die Auswirkungen des Verzichts auf den Release russischer Filme und die Corona-Pandemie, sowie die sich daraus möglicherweise ergebenden Liquiditätswirkungen. Eingehend wurden die Details der Übernahme und Integration von Maxdome in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht, sowie deren Auswirkungen im Markt beraten.
Für die Splendid Studios GmbH wurden eingehend die Entwicklungschancen, Herausforderungen und Optionen erörtert.
Der Vorstand berichtete über den Beginn der Dreharbeiten für die Co-Produktion des Spielfilms "Gletscher-Grab" im Dezember 2021, die gemeinsam mit dem ZDF erfolgt und mit geplantem Release im Januar 2023.
Der Vorstand berichtete über den Stand der Gespräche mit möglichen neuen Finanzierungspartnern und erläuterte hierbei explizit den positiven Verlauf der Gespräche mit der Sparkasse KölnBonn und der Commerzbank AG. Der Vorstand war sehr zuversichtlich, dass diese Finanzierungsgespräche erfolgreich abgeschlossen werden können und zeitnah entsprechend Finanzierungsangebote vorliegen werden. Ergänzend berichtete der Vorstand über mögliche Finanzierungsalternativen mit weiteren Finanzierungspartnern.
In der Sitzung am 13. Juni 2022 berichtete der Vorstand über den Geschäftsverlauf im laufenden zweiten Quartal und den aktualisierten Forecast für das Geschäftsjahr 2022. Insbesondere erläuterte der Vorstand die Entwicklung von Maxdome unter Einbezug der Influencer Kampagne zur Revitalisierung der Marke und ihrer Wirkung.
Beraten wurden ferner die Kooperationsmöglichkeiten der WVG GmbH.
In der Sitzung am 14. Juni 2022 wurde der neue Aufsichtsrat bestellt: Sandra Münstermann, Hans-Jörg Mellmann und Thies G. J. Goldberg, der in dieser Sitzung einstimmig zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt wurde. Hans-Jörg Mellmann wurde einstimmig zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Der Vorstand präsentierte den Forecast für den weiteren Geschäftsverlauf in 2022 und berichtete über den Stand der Gespräche zur weiteren Finanzierung auch in das Geschäftsjahr 2023 hinein.
Der Vorstand berichtete ausführlich über die Entwicklung von Maxdome seit der Übernahme im Oktober 2021.
Der Geschäftsverlauf der WVG GmbH und die Maßnahmen zur planmäßigen Ergebniserreichung wurden zusammen mit den Aussichten für den weiteren Verlauf besprochen.
Zur Enteractive GmbH berichtete der Vorstand über den dem Forecast entsprechenden Geschäftsverlauf. Des Weiteren wurden die internen Prozesse und die Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung dargelegt und erörtert.
In der Sitzung am 24. August 2022 präsentierte der Vorstand die Konzern-Ergebnisse des 1. Halbjahres mit einem Umsatz von 20,8 Mio. EUR und einem EBIT von 2,7 Mio. EUR und berichtete über den voraussichtlichen Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr 2022.
Erneut wurde die Entwicklung aus der Akquisition von Maxdome diskutiert, insbesondere die für die zweite Jahreshälfte vorgesehenen weiteren Marketingaktivitäten und Kooperationen.
Der sehr erfreuliche Geschäftsverlauf der Splendid Synchron GmbH im Jahr 2022 sowie der Wechsel in deren Geschäftsführung zum 31.12.2022 waren ebenfalls Gegenstand von Erörterung und Beschlussfassung. Der Vorstand präsentierte seine Überlegungen zur Zukunft der Splendid Studios GmbH und die damit einhergehende strategische Neuausrichtung, verbunden mit einer Reduzierung der unternehmerischen Risiken.
Der Finanzvorstand berichtete, dass die Gespräche mit der Commerzbank AG und der Sparkasse KölnBonn im finalen Stadium seien. Beide Bankpartner würden jeweils eine hälftige Beteiligung an einem Gesamtfinanzierungsrahmen von EUR 8,0 Mio. übernehmen und eine gemeinsame Sicherungsvereinbarung mit der Splendid Gruppe vereinbaren. Die finalen Gremienentscheidungen sollen nach Vorlage der Halbjahreszahlen und eines aktualisierten Forecast 2022 erfolgen. Zudem gibt es bereits eine Kreditzusage der HVB über eine Betriebsmittellinie von EUR 1,0 Mio. Insgesamt erwartet der Vorstand, dass damit zum Jahresende die bisherigen Finanzierer vollständig abgelöst werden können und der Splendid Gruppe ein auskömmlicher Bankkreditrahmen von EUR 9,0 Mio. ab dem 1.1.2023 zur Verfügung steht.
Vorstand und Aufsichtsrat besprachen die Ergebnisse der Überprüfungen der bestehenden Geschäftsordnungen und kamen zu dem Ergebnis, das kein Änderungsbedarf bei den bisherigen Verantwortungsbereichen erforderlich ist. Frau Sandra Münstermann wurde als ESR-Beauftragte des Aufsichtsrates ernannt. Herr Thies Goldberg unterzeichnete den Vertrag mit Mazars GmbH & Co. KG für die Abschlussprüfungen 2022.
Der Aufsichtsrat erörterte mit dem Vorstand die Frage der weiteren Notwendigkeit eines internen Revisors. Vorstand und Aufsichtsrat kamen nach rechtlicher Würdigung darin überein, auf die Beauftragung einer Internen Revision zu verzichten.
In der Sitzung am 08. Dezember 2022 berieten Aufsichtsrat und Vorstand eingehend die sich aus den Anforderungen des Corporate Governance Kodex ergebenden Notwendigkeiten, einschließlich der jährlich vorzunehmenden Effizienzprüfung bzw. Selbstevaluierung. Der Aufsichtsrat stellte insoweit fest: Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2022 von dem Vorstand stets zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf des Konzerns und der Konzernunternehmen sowie über wesentliche Ereignisse unterrichtet worden, was es dem Aufsichtsrat ermöglichte, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Überwachung des Vorstands ordnungsgemäß wahrzunehmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen jeder einzeln und in ihrer Gesamtheit über die hinreichenden Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen für die Überwachung des Vorstandes der Splendid Medien AG. Die existierenden Risikomanagement- und Compliance-Systeme sind aus Sicht des Aufsichtsrates sinnvoll, geeignet und angemessen, um Vorstand und Aufsichtsrat bei Wahrnehmung ihrer Funktionen zu unterstützen. Die betreffenden Systeme werden von dem Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Aufgrund der eingerichteten Systeme und der Überwachung durch den Aufsichtsrat ist gewährleistet, dass die Unternehmen der Splendid-Gruppe in Einklang mit Gesetz und Satzung geführt werden und bestandsgefährdende Risiken für diese Unternehmen rechtzeitig erkannt werden. Der Aufsichtsrat hält weder in Bezug auf seine Zusammensetzung noch die Art seiner Aufgabenwahrnehmung Änderungen zum Zwecke der Risikobewertung oder Effizienzsteigerung für geboten. Auch eine Änderung der vorhandenen Systeme ist nach Auffassung des Aufsichtsrates nicht veranlasst.
Die zum Abschluss gekommenen Finanzierungsverhandlungen führten zu einer im Umfang der Planung entsprechenden Sicherstellung der Finanzierung und Liquidität der Gesellschaft für das volle Geschäftsjahr 2023.
Der Vorstand berichtete über das insgesamt gute Geschäftsjahr 2022. Unerwartet stark war die Nachfrage der Streamingdienste. Die Überlegungen des Vorstands zur Investmentstrategie für den Filmeinkauf unter Berücksichtigung wachsender Konkurrenz wurden eingehend beraten Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass sich die Marktstrukturen weiter verändern werden.
Vorstand und Aufsichtsrat berieten ferner über den Anstieg der Einstandskosten, bedingt auch durch den USD-Wechselkurs, ebenso wie über den Kostenanstieg beim Geschäft mit den physischen Datenträgern. In diesem Absatzbereich ist weiter steigender Kostendruck durch Bestellmengendegression sowie Retourenmanagement zu verzeichnen. Diesbezüglich wurden Möglichkeiten zur weiteren Digitalisierung und Prozessänderungen erörtert.
Zu erwartende Wechselkurs-Effekte auf die Gewinn- und Verlustrechnung und damit Auswirkungen auf das Konzernergebnis wurden im Zusammenhang mit Optionen zu Währungssicherung eingehend beraten.
Der Vorstand legte einen ersten Budgetentwurf 2023 einschließlich einer revidierten Mehrjahresplanung vor, der eingehend beraten wurde.
Erörtert wurde auch die Performance bezüglich der geschlossenen Zielvereinbarungen für den Vorstand im laufenden Jahr und die sich daraus ergebende Bonifizierung des Vorstandes, sowie die möglichen maßgeblichen Zielsetzungen für das Geschäftsjahr 2023.
In einer weiteren Sitzung des Aufsichtsrates am 27. Dezember 2022 via Teams legte der Vorstand die revidierte Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2023 vor. Umsatz- und Ertragsplanung inklusive Personalentwicklung des Konzerns wurden eingehend besprochen. Auch die Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Investitionen sowie der Abschreibungen der Filmrechte je Auswertungsstufe wurden unter Berücksichtigung steigender USD-Kurse erörtert.
Die Budgetplanung 2023 wurde auf Basis der gegebenen Erläuterungen einstimmig vom Aufsichtsrat verabschiedet. Die Planung reflektiert die aktuellen Unsicherheiten und Risiken, die sich aus der gesamtwirtschaftlichen Situation ergeben.
Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hat am 14. Juni 2022 die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln (Mazars) zur Abschlussprüferin für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2022 gewählt. Nachdem Mazars dem Aufsichtsrat, wie von dem Corporate Governance Kodex gefordert, ihre Unabhängigkeit bestätigt hatte, erteilte der Aufsichtsrat Mazars am 24. August 2022 den Auftrag zur Abschlussprüfung. Mazars hat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für den Konzern und die Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2022 auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geprüft und jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Aufsichtsratssitzung am 22. März 2023 übersandt. An der Bilanzaufsichtsratssitzung am 22. März 2023 nahmen die verantwortlichen Vertreter der Abschlussprüferin teil. Sie erläuterten dem Aufsichtsrat detailliert den Verlauf der Abschlussprüfung und deren wesentlichen Ergebnisse. Insbesondere wurden die Bewertungen von Beteiligungen der Splendid Medien AG an Tochtergesellschaften, des Filmvermögens und von Firmenwerten sowie die Bewertung der Rückstellungen für Remissionen erörtert und die im Sinne kaufmännischer Vorsicht konservativen Bewertungsansätze ausdrücklich bestätigt. Sämtliche Fragen, die der Aufsichtsrat zu den Abschlüssen und Lageberichten sowie zu Feststellungen in den Prüfungsberichten stellte, wurden von dem Vorstand und den Vertretern der Abschlussprüferin umfassend und aus Sicht des Aufsichtsrats plausibel beantwortet.
Auf Grundlage der eigenen Prüfungen der dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Würdigung der von Vorstand und Wirtschaftsprüfern erteilten Auskünfte kam der Aufsichtsrat zu dem Schluss, dass Einzel- und Konzernabschluss sowie die Lageberichte den tatsächlichen Gegebenheiten des Konzerns und seiner Gesellschaften entsprechen und keinen Anlass für Beanstandungen geben. Die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG und im Konzernlagebericht waren, wovon sich der Aufsichtsrat durch eingehende Prüfung überzeugte, vollständig und zutreffend.
Der Aufsichtsrat schloss sich den Ergebnissen der Prüfungen der Abschlussprüferin an und billigte dementsprechend den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2022 wurde damit festgestellt. Die vorgelegten Lageberichte und den darin enthaltenen Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis.
Vorstand und Aufsichtsrat legen besonderes Augenmerk darauf, dass das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Splendid Medien-Konzerns jederzeit im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln steht, die von den Unternehmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit aufgestellt worden sind. Der Aufsichtsrat hält das vom Vorstand eingerichtete Compliance-System für geeignet, um dieses Ziel zu gewährleisten. Sollten dem Aufsichtsrat dennoch Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten bekannt werden, wird er dafür Sorge tragen, dass diese Verstöße von dem Vorstand streng geahndet werden. Fällt die Ahndung solcher Verstöße in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats, wird der Aufsichtsrat die entsprechenden Sanktionen unverzüglich selbst aussprechen.
Die Splendid Medien AG befolgt mit einigen wenigen Ausnahmen die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex. Soweit von dem Corporate Governance Kodex abgewichen wird, ist dies aus Sicht des Aufsichtsrates im Interesse des Unternehmens, insbesondere auch unter Berücksichtigung seiner Größe und Struktur, sachlich geboten. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG werden die Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex benannt und näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie frühere Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der aus Sicht des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist.
Das Risikofrüherkennungssystem des Konzerns ist aus Sicht des Aufsichtsrats geeignet und ausreichend dimensioniert ist, um dem Vorstand der Gesellschaft drohende Gefahren so rechtzeitig aufzuzeigen, dass der Vorstand hierauf effizient und zeitgerecht reagieren kann. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig von dem Vorstand über Aktualisierungen des Risikofrüherkennungssystems berichten. Anregungen des Aufsichtsrats zu Änderungen oder Erweiterungen dieses Systems wurden von dem Vorstand in der Vergangenheit stets zeitnah umgesetzt.
Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2022.
Köln, den 22. März 2023
Thies G. J. Goldberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften sowie Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang im Sinne des § 161 Absatz 1 Satz 2 AktG haben jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben den gesetzlich verbindlichen Regelungen des geltenden Aktienrechts enthält er Anregungen und Empfehlungen international und national anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, von denen die Gesellschaften abweichen können; in letzterem Falle sind sie aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und zu begründen.
Die zuletzt vom Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG abgegebene Entsprechenserklärung datiert vom 25. März 2022.
Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK") mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen wird:
Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. In der Unternehmensstrategie sollen neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt werden. Die Unternehmensplanung soll entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele umfassen.
Der Vorstand hat in der Unternehmensstrategie bisher neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen ökologische und soziale Ziele nicht berücksichtigt. Dies ist derzeit auch für die Zukunft nicht beabsichtigt. Die Unternehmensplanung enthält keine ökologischen und sozialen Ziele. Dies gilt gleichermaßen für entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele in der Unternehmensplanung in diesem Zusammenhang.
Begründung: Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe geht mit einem geringen Ressourcenverbrauch einher. Die Erfüllung von sozialen Zielen insbesondere im Sinne der Sicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wird aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Unternehmensstrategie und die Aufstellung der Unternehmensplanung in der bisherigen Form hinreichend berücksichtigt. Der Vorstand hat daher sowie mit Blick auf die für die Splendid Gruppe geltenden gesetzlichen Berichtpflichten im Rahmen des Jahresabschlusses bisher auf die Verankerung von ökologischen und sozialen Zielen in der Unternehmensplanung und der Unternehmensstrategie verzichtet.
Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem sollen, soweit nicht bereits gesetzlich geboten, auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken. Dies soll die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen.
Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der Splendid Gruppe deckt bislang keine nachhaltigkeitsbezogenen Ziele im Sinne ökologischer und sozialer Themen ab. Der Vorstand plant jedoch, ausgewählte und für die Unternehmensgruppe relevante ökologische und soziale Themen in das Risikofrüherkennungssystem aufzunehmen, um der Empfehlung A.3 künftig zu entsprechen.
Im Lagebericht sollen die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beschrieben werden und soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden.
Der Vorstand hat ein internes Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagementsystem gemäß §91 AktG eingerichtet. Der Abschlussprüfer beurteilt im Prüfungsbericht das rechnungslegungsbezogene IKS sowie das Risikofrüherkennungssystem gemäß § 317 Abs. 4 HGB. Es besteht keine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung, nicht rechnungslegungsbezogene Komponenten des internen Kontrollsystems im Lagebericht darzulegen sowie Stellung zu dessen Angemessenheit und Wirksamkeit zu nehmen. Vorstand und Aufsichtsrat erklären daher eine Abweichung von der Empfehlung A5.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auf die Diversität achten.
Die Frauenquote auf der Vorstandsebene beträgt 0%.
Begründung: Der Aufsichtsrat legt im Hinblick auf den Vorstand neben allgemeinen Eignungskriterien grundsätzlich Wert auf Vielfalt im Hinblick auf Aspekte wie Bildungshintergrund, Berufserfahrung, Alter und Geschlecht. Das Interesse an einer Diversifizierung und insbesondere an einer Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand rechtfertigt es aus Sicht des Aufsichtsrats jedoch nicht, bestehende Bestellungen von Vorständen, die von dem Aufsichtsrat für ihre Aufgaben als qualifiziert angesehen werden, zu beenden. Eine Vergrößerung des Vorstands allein zum Zweck einer Diversifizierung ist aus Sicht des Aufsichtsrats wirtschaftlich nicht vertretbar. Bei Neubesetzungen von Vorstandsposten wird der Aufsichtsrat aber stets eine angemessene Berücksichtigung dieser Aspekte anstreben.
Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden.
Der Aufsichtsrat hat bisher keine gemeinsame Nachfolgeplanung mit dem Vorstand vorgenommen. Dies ist derzeit auch für die Zukunft nicht beabsichtigt.
Begründung: Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern fällt in die ausschließliche Kompetenz des Aufsichtsrats. Eine gemeinsame Nachfolgeplanung mit dem Vorstand ist daher aus Sicht des Aufsichtsrats hiermit nicht vereinbar.
Empfehlung D.2: Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklärung zur Unternehmensführung genannt werden.
Empfehlung D.3: Der Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung soll in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme bestehen und der Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zumindest auf einem der beiden Gebiete entsprechend sachverständig sein. Die Erklärung zur Unternehmensführung soll die betreffenden Mitglieder des Prüfungsausschusses nennen und nähere Angaben zu ihrem Sachverstand auf den genannten Gebieten enthalten. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben.
Empfehlung D.4: Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.
Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat keine Ausschüsse gebildet und plant dies auch für die Zukunft nicht.
Begründung: Aufgrund der durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) geschaffenen Regelungen ist seit dem 1. Januar 2022 das Aufsichtsratsplenum gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 AktG zugleich der Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat beachtet dies bei der Ausgestaltung seiner Aufsichtsratstätigkeit. Die Qualifikation eines Aufsichtsratsmitglieds als Finanzexperte im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG mit Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds als Finanzexperte im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG mit Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung wird durch die Kandidaten Sandra Münstermann und Hans-Jörg Mellmann erfüllt, wobei Frau Münstermann über Sachverstand insbesondere auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Herr Mellmann insbesondere auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügt.
Der Aufsichtsrat erachtet dies als ausreichend für die Gewährleistung der Kontrollfunktion des Aufsichtsrats. Im Übrigen erachtet der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG angesichts der geringen Größe von drei Mitgliedern die Einrichtungen von Ausschüssen als nicht notwendig und sachgerecht.
Die Gesellschaft soll die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten.
Die Splendid Medien AG gewährleistet, dass sich die Mitglieder des Aufsichtsrates jederzeit mit Fragen zu ihrer Tätigkeit informieren können und über sich ergebende Änderungen der Tätigkeit informiert werden. Dies erachtet die Gesellschaft als ausreichend. Regelmäßige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne von Schulungen oder Seminaren sind nicht vorgesehen und werden lediglich bei Bedarf durchgeführt. Soweit Maßnahmen durchgeführt wurden, werden diese im Bericht des Aufsichtsrats zusammengefasst dargestellt.
Der Konzernabschluss und der Konzernlageberichtsollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein.
Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Der Halbjahresfinanzbericht als verpflichtende unterjährige Finanzinformation wird binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Es werden keine weiteren Zwischenberichte veröffentlicht.
Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom DCGK empfohlenen Zeitraumes wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Um die Anleger der Splendid Medien AG zeitnah zu unterrichten halten Vorstand und Aufsichtsrat die Einhaltung der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für ausreichend.
Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.
Das Vergütungssystem der Splendid Medien AG sieht für die mehrjährige variable Vergütung des Vorstands eine Laufzeit von drei Jahren vor. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums wird die Zielerreichung binnen sechs Monaten festgestellt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt mit der auf die Feststellung folgenden Vergütungsabrechnung. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sind entsprechend im Hinblick auf die Zuteilung der mehrjährigen variablen Vergütung seit dem 1. Januar 2022 gestaltet, so dass von der Empfehlung G.10 Satz 2 abgewichen wird.
Begründung: Der Aufsichtsrat sieht einen Zeitraum von drei Jahren angesichts des sich rasch ändernden Marktumfeldes als sachgerecht an. Hiermit wird dem Ziel, eine nachhaltige Unternehmensführung zu incentivieren, ausreichend Rechnung getragen. Ein längerer Zeitraum würde aus Sicht des Aufsichtsrats der Erreichung dieses Ziels zuwiderlaufen.
An die Splendid Medien AG, Köln
Wir haben den Konzernabschluss der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Splendid Medien AG, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
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vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Angaben des Konzerns zu den unter der Position "Filmvermögen" ausgewiesenen Filmrechten sind in den Abschnitten "2.4 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -Filmvermögen", "3. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" und "4.4 Filmvermögen", des Konzernanhangs enthalten.
Unter den langfristigen Vermögenswerten werden unter der Position "Filmvermögen" Filmrechte in Höhe von € 7,9 Mio. ausgewiesen, die rund 24 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Filmrechte bilden die Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe. Die Anschaffungs- und Herstellkosten für die Filmrechte werden nach einer nettoerlösbasierten Methode abgeschrieben. Darüber hinaus werden die Filmrechte jährlich einem Werthaltigkeitstest (Wertminderungstest nach IAS 36) unterzogen. Hierzu werden die Planrechnungen betreffend Filmrechte mit hohen Restbuchwerten im Hinblick auf die erwartete Marktakzeptanz regelmäßig aktualisiert und der jeweils erzielbare Betrag aus den Filmrechten (Nutzungswert) mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt.
Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse aus den verschiedenen Auswertungsstufen einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Werthaltigkeit der Filmrechte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten auf Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 36 beurteilt.
Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden zukünftigen Nettoerlöse aus der Verwertung der Filmrechte sachgerecht ermittelt beziehungsweise geplant wurden. Hierzu haben wir in Stichproben die vertraglich vereinbarten Verwertungsentgelte mit den geplanten Nettoerlösen abgestimmt sowie die Angemessenheit der getroffenen Annahmen über künftige Erlöse aus weiteren Verwertungsmöglichkeiten gewürdigt. Da die Annahmen über künftige Erlöse, für die noch keine vertraglichen Vereinbarungen vorliegen, in hohem Maße ermessensbehaftet sind, haben wir diese intensiv mit den gesetzlichen Vertretern erörtert.
Daneben haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter validiert und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern der Muttergesellschaft durchgeführten Werthaltigkeitstests sowie die hierfür angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Filmrechte zu ermitteln.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang unter Abschnitt 2.4 "Wesentliche Bilanzierungs- und BeWertungsmethoden - Ertrags- und Aufwandsrealisierung" und 5.1 "Umsatzerlöse".
Die Konzernumsatzerlöse belaufen sich im Geschäftsjahr 2022 auf € 43,7 Mio.
Die Splendid Medien AG und ihre Tochtergesellschaften realisierten Umsatzerlöse, wenn und soweit die betreffende Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag mit dem Kunden erfüllt ist. Dies ist nach IFRS 15 im Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über die bezogenen Waren bzw. die in Anspruch genommenen Dienstleistungen auf den Kunden der Fall. Für die von den Gesellschaften der Splendid Medien Gruppe erbrachten Leistungen gilt im Einzelnen folgendes:
Bei der Lizenzierung von Kinorechten wird der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert.
Im Rahmen der DVD/Blu-ray-Auswertung und der hiermit verbundenen physischen Auslieferung von Bildtonträgern erfolgt die Realisierung der Umsatzerlöse zeitpunktbezogen bei Lieferung an den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung.
Im Bereich TV on Demand/Electronic Sell Through erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen bei Download des entsprechenden Inhaltes.
Bei Lizenzerlösen ist der Lizenzbeginn der maßgebliche Zeitpunkt für die Umsatzrealisierung.
Umsatzerlöse im Bereich Auftragsproduktion werden zeitraumbezogen erfasst. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird aufgrund der angefallenen Kosten zum Stichtag im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtprojektkosten ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden Auftragserlöse nur bis zur Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, soweit diese wahrscheinlich einbringlich sind. In Arbeit befindliche Auftragsproduktionen werden als Vertragsvermögenswerte erfasst.
Dienstleistungen im Bereich Services werden zeitraumbezogen anhand der Input-orientierten Methode erfasst. Der Leistungsfortschritt wird dabei auf der Grundlage der synchronisierten Programme bzw. der abgewickelten Teilaufträge ermittelt.
Mit einzelnen Kunden werden zum Teil vertragliche Vereinbarungen mit komplexen Regelungen getroffen. Aufgrund dieser komplexen Regelungen und aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsaspekte im Hinblick auf die verschiedenen Leistungsverpflichtungen besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Bilanzstichtag nicht in richtiger Höhe abgegrenzt werden.
Wir haben auf Basis des von uns erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen für die unterschiedlichen Leistungsverpflichtungen insbesondere bezüglich der korrekten Periodenabgrenzung beurteilt.
Zudem haben wir im Rahmen unserer Prüfung die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Auslegung der Kriterien zur zeitpunkt- und zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung unter Beachtung der Anforderungen des IFRS 15 und der entsprechenden Konzernbilanzierungsrichtlinie gewürdigt.
Auf Basis der Vorgaben des IFRS 15 und der Konzernbilanzierungsrichtlinie haben wir für risikoorientiert ausgewählte Verträge untersucht, ob die Umsatzrealisierung in Einklang mit den vorgenannten Vorschriften durchgeführt wurde.
Darüber hinaus haben wir für zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Prüfungshandlungen vorgenommen, indem wir die diesen zugrunde gelegten Umsatzerlöse mit den entsprechenden Rechnungen, Abnahmeprotokollen oder den eingegangenen Zahlungen abgestimmt haben.
Die Vorgehensweise der Splendid Medien AG bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um eine Abbildung der Umsatzerlöse in Einklang mit den Vorschriften des IFRS 15 zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Konzernlageberichts:
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die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, auf die im zusammengefassten Konzernlagebericht Bezug genommen wird, sowie |
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den Vergütungsbericht nach § 162 AktG, auf den im Konzernanhang und im zusammengefassten Konzernlagebericht Bezug genommen wird. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem:
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die Versicherungen nach § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zusammengefassten Konzernlagebericht |
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den Bericht des Aufsichtsrats sowie |
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die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind gemeinsam für den Vergütungsbericht verantwortlich. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und - sofern einschlägig - die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei 5299007M20XBX80EL882-2022-12-31-de (MD5-Hashwert: c95be9319ff1ad2944bc0f0ad40b0418) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
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beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juni 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. August 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der Splendid Medien AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Schulz-Danso.
Köln, 30. März 2023
Mazars
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Martin Schulz-Danso, Wirtschaftsprüfer
Susanne Schaefer, Wirtschaftsprüferin