![]() Splendid Medien AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanzder Splendid Medien AG, KölnAktiva scrollen
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Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Splendid Medien AG, KölnI. Allgemeine AngabenDie Firma der Gesellschaft lautet Splendid Medien AG (Amtsgericht Köln, HRB 31022). Die Firma hat ihren Sitz Lichtstraße 25 in 50825 Köln. Die Aktien der Gesellschaft werden seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und notieren im regulierten Markt (General Standard). II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB und des Aktiengesetzes aufgestellt. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der Bilanzposten und der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. III. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung der Anschaffungskosten und der aufgelaufenen Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2023 ist im Anlagespiegel (Anlage zu diesem Anhang) dargestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Die zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (immaterielle Vermögensgegenstände bis zu 5 Jahre, bewegliche Sachanlagen 3-10 Jahre, Mietereinbauten über die Mietdauer von 6-14 Jahren) abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 werden über einen jahresbezogenen GWG-Pool über 5 Jahre abgeschrieben. FinanzanlagenDie Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten) abzgl. vorgenommener Wertberichtigungen bei dauernder Wertminderung aktiviert. Die Splendid Medien AG stellt gemäß § 290 HGB in Verbindung mit § 315e HGB einen Konzernabschluss nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen IFRS auf, der die unten aufgeführten Gesellschaften einbezieht. Der Beteiligungsbesitz der Gesellschaft stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar (Angabe gemäß § 285 Nr. 11 HGB): scrollen
* Zwischen der Splendid Medien AG und der
Splendid Synchron GmbH sowie der Polyband Medien GmbH
bestehen Ergebnisabführungsverträge.
Die WVG Medien GmbH wurde im Rahmen eines Share Deals zum 01. Oktober 2023 veräußert. Die Splendid Entertainment GmbH und die Splendid Film BV sind - als Tochtergesellschaften der Splendid Film GmbH - mittelbare Beteiligungen der Splendid Medien AG. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen verzinslich gewährte Darlehen an die Splendid Film GmbH (TEUR 21.030) und an die Videociety GmbH (TEUR 2.612). UmlaufvermögenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Erkennbaren Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 757 (Vorjahr: TEUR 284) aus Forderungen aus Lieferung und Leistung und in Höhe von TEUR 231 (Vorjahr : TEUR 408) aus laufenden Verrechnungen und Gewinnabführungsansprüchen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenständen haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenEntsprechend § 250 Abs. 1 HGB werden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Eigenkapital/GrundkapitalDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00. Der Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag in Höhe von TEUR 7.187 (Vorjahr: TEUR 5.554). Genehmigtes KapitalGenehmigtes Kapital 2022Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 13. Juni 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.900,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats a) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 978.900,00 (10%-Grenze) auszuschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; für die Frage des Ausnutzens der 10%-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG mit zu berücksichtigen; b) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, wenn die neuen Aktien der Gesellschaft im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen durch die Gesellschaft als Gegenleistung eingesetzt werden sollen; c) das Bezugsrecht der Aktionäre zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch vollständig oder teilweise als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen, auszuschließen. Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2022 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage wurde in Vorjahren im Wesentlichen aus Agio Beträgen aus der Ausgabe neuer Aktien im Jahr 1999 i. H. v. TEUR 49 bzw. TEUR 69.278 (letztere resultierend aus dem Börsengang) sowie aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von TEUR 9 dotiert. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 66.615 zum Ausgleich des nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2008 verbleibenden Verlustvortrages aus dem Vorjahr. GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen betreffen ausschließlich andere Gewinnrücklagen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2023 wurde der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.633 in den Bilanzverlust eingestellt. Gewinnrücklagen waren nicht zu dotieren. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages werden erwartete zukünftige Kostensteigerungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, Abschluss- und Prüfungskosten sowie für ausstehende Rechnungen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus einem kurzfristigen Darlehen und laufenden Verrechnungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind vor allem Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 124 (Vorjahr: TEUR 80) sowie aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 72 (Vorjahr: TEUR 36) enthalten. Zudem enthalten die sonstigen Verbindlichkeiten ein Darlehen des Mehrheitsaktionärs in Höhe von TEUR 1.250 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2024. Die Restlaufzeiten der übrigen Verbindlichkeiten liegen unter einem Jahr. Latente SteuernIn Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird auf die Aktivierung künftig erwarteter Steuerentlastungen aufgrund bestehender steuerlicher Verlustvorträge verzichtet. Aktive latente Steuern auf bestehende steuerliche Verlustvorträge, sowie für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen wurden nicht gebildet. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse enthalten mit TEUR 1.738 (Vorjahr: TEUR 1.216) Verwaltungskosten- und Personalumlagen an verbundene Unternehmen, mit TEUR 145 (Vorjahr: TEUR 123) Mieterträge von verbundenen Unternehmen. Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr TEUR 55) enthalten, sowie der Verkaufserlös der WVG Medien GmbH in Höhe von TEUR 549. PersonalaufwandFür die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Geschäftsjahr 2023 erhielten die Mitglieder des Vorstands insgesamt TEUR 1.013 (Vorjahr: TEUR 868). Jahresvergütungscrollen
In der Vergütung ist eine Rückstellung in Höhe von TEUR 96 für eine mehrjährige variable Vergütung (LTI) enthalten. Diese bemisst sich auf der Grundlage einer Bewertung der im Geschäftsjahr erwarteten Zielerreichung am Ende der Laufzeit. Zur Gesamtvergütung des Vorstands gemäß DRS 17 wird auch auf die entsprechenden Ausführungen im Vergütungsbericht verwiesen, der auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht ist (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance). Dort werden auch Einzelheiten des Vergütungssystems ausführlich dargestellt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenDer Ausweis betrifft ausschließlich planmäßige Abschreibungen. Hinsichtlich der auf die einzelnen Positionen der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen entfallenden Abschreibungsbeträge wird auf den Anlagespiegel (Anlage zu diesem Anhang) verwiesen. Sonstige betriebliche AufwendungenDiese Position beinhaltet Aufwendungen für Verwaltung (darunter Aufwendungen für Abschlussprüfungen), Instandhaltung und Mieten, andere Betriebskosten sowie Kosten der Öffentlichkeitsarbeit. In den Verwaltungsaufwendungen sind auch Vergütungen an den Aufsichtsrat inkl. Auslagen in Höhe von TEUR 107 (Vorjahr: TEUR 105) ausgewiesen. Periodenfremde Aufwendungen sind, wie auch im Vorjahr nicht enthalten. Erträge aus ErgebnisabführungsverträgenAusgewiesen sind die nachfolgend aufgeführten, auf Ergebnisabführungsverträgen beruhenden Gewinnabführungsansprüche in Höhe von insgesamt TEUR 729 scrollen
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des FinanzanlagevermögensAusgewiesen werden Zinsen aus Ausleihungen an die verbundenen Unternehmen Splendid Film GmbH und Videociety GmbH. V. Sonstige Angaben1. OrganeVorstandMitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2023: scrollen
AufsichtsratMitglieder des Aufsichtsrats: scrollen
Ausgeübter Beruf: Unternehmensberater und geschäftsführender Gesellschafter der GOLDBERG CONSULTING GmbH, Hamburg, der RAPTOR Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, und der MonsAurum Beteiligungsverwaltung GmbH, Hamburg, Vorsitzender Weiteres Aufsichtsratsmandat: HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg scrollen
Ausgeübter Beruf: selbständiger Unternehmensberater, Brühl scrollen
Ausgeübter Beruf: Head of Institutional International Client Management bei der DZ Bank AG, Frankfurt Weitere Aufsichtsratsmandate: FMR Frankfurt Main Research AG, Frankfurt; lodgyslife AG, Frankfurt (stellv. Vorsitzende) Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden gemäß Satzung der Splendid Medien AG die ihnen bei der Wahrnehmung ihres Amtes entstandenen Auslagen ersetzt. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2021 und Eintrag der dort beschlossenen Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung ergibt sich die satzungsmäßige Vergütung wie folgt: scrollen
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Für die AR-Mitglieder Thies G. J. Goldberg und Sandra Münstermann wurden Reisekosten abgerechnet. 2. Nach § 40 WpHG veröffentlichte Mitteilungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)Am 30. Mai 2016 wurde eine Stimmrechtsmitteilung gem. § 26 WpHG (ab 3. Januar 2018: § 40 WpHG) mit folgendem Inhalt veröffentlicht: "Gemäß § 21, 22 AktG haben sich die Stimmrechte von Herrn Josef Siepe sowie die Stimmrechte der Siepe GmbH an der Splendid Medien AG zum 24. Mai 2016 auf 10,06 % (984.643 Aktien) erhöht (von 5,08 %)." Am 16. Juni 2016 wurde eine Stimmrechtsmitteilung gem. § 26 WpHG mit folgendem Inhalt veröffentlicht: "Herr Josef Siepe, Deutschland, hat uns für Josef Siepe, Deutschland und die Siepe GmbH, Kerpen, Deutschland, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 15.6.2016 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 24.05.2016 über Folgendes informiert: scrollen
3. Erklärung nach § 161 AktGDie Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht. 4. Aktienbesitz der OrganmitgliederDas Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt. Zum 31. Dezember 2022 lag kein Aktienbesitz der Organmitglieder vor. Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2023: scrollen
2023 lagen keine Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gem. Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung MAR/MMVO vor. 5. Beziehungen zu nahestehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB)Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß § 285 Nr. 21 HGB gelten für die Splendid Medien AG insbesondere die Personen bzw. Unternehmen, die die Gesellschaft beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Medien AG beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. In Übereinstimmung mit Art. 43 Abs. 1 Nr. 7 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtlinie (Präambel Ziff. 7) wird als Definition explizit auf IAS 24.9 verwiesen. Neben den erläuterten Vergütungen für Leistungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen: scrollen
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* Herr Andreas R. Klein hat der Gesellschaft ein
Darlehen in Höhe von TEUR 2.500 zur Verfügung
gestellt, davon wurden TEUR 1.250 zurückgezahlt. Das
Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024 und wird mit
8% p.a. verzinst.
6. Haftungsverhältnisse/Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Splendid Gruppe finanziert sich auf der Fremdkapitalseite über Finanzierungsvereinbarungen mit mehreren Geschäftsbanken sowie über ein Gesellschafterdarlehen des Mehrheitsaktionärs. Per 31. Dezember 2023 verfügte die Splendid Gruppe aus den Finanzierungsvereinbarungen mit den Geschäftsbanken (EUR 9,0 Mio.) sowie dem Gesellschafterdarlehen (EUR 1,25 Mio.) über einen Gesamtkreditrahmen in Höhe von EUR 10,25 Mio., der zum Stichtag mit EUR 3,75 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtkreditrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,1 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht. Der Gesamtkreditrahmen kann teils von der Splendid Medien AG in Anspruch genommen und an die verbundenen Unternehmen ausgereicht werden und teils von der Splendid Medien AG oder verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen mit den Geschäftsbanken wurden Sicherheiten gewährt, die im Wesentlichen Globalzessionen auf Forderungen umfassen. Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für die Finanzierungsvereinbarungen der Splendid Gruppe in einem Umfang von bis zu EUR 8,0 Mio. Die Polyband Medien GmbH hat eine Finanzierungsvereinbarung in Höhe von EUR 1,0 Mio. geschlossen, für welche die Muttergesellschaft Splendid Medien AG gesamtschuldnerisch haftet. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung bestimmter Covenants verpflichtet, die über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen an die finanzierenden Institute überwacht werden. Die Vertragsbedingungen sehen für den Fall der Nichteinhaltung von Covenants unter anderem ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Die vereinbarten Covenants, die im Wesentlichen aus Informations-, Auskunfts- und Gleichstellungspflichten bestehen, können aus der Sicht des Vorstands nachhaltig eingehalten werden, sodass das Risiko der Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung als gering eingeschätzt wird. Aus den Finanzierungsvereinbarungen mit den Geschäftsbanken in Höhe von EUR 9,0 Mio. hat ein Anteil in Höhe von EUR 4,0 Mio. eine Laufzeit bis 30. September 2024, EUR 5,0 Mio. sind unbefristet. Der Vorstand hat im ersten Quartal 2024 Gespräche mit den aktuellen sowie potenziell neuen Kreditgebern über die Prolongation bzw. den Neuabschluss des Finanzierungsanteils aufgenommen. Der aktuelle Stand der verfügbaren Kreditlinien und des gewährten Gesellschafterdarlehens ist Gegenstand der unterjährigen Cashflow- und Investitionsplanung sowie der Liquiditätsvorschau. Vor diesem Hintergrund bewertet der Vorstand die Finanzierungs- und Liquiditätssituation als auskömmlich. Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Wartungs- und Leasingverträgen in einer Gesamthöhe von TEUR 704 (Vorjahr: TEUR 480). 7. Honorar des AbschlussprüfersDie im Abschluss der Splendid Medien AG enthaltenen Honorare des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen betragen TEUR 110. Darüber hinaus betragen die Honorare des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen an von der Splendid Medien AG beherrschte Unternehmen T€ 44. 8. BeschäftigtenzahlDie Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 neben den Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 12 (Vorjahr: 14) angestellte MitarbeiterInnen. 9. KonzernzugehörigkeitDie Splendid Medien AG, Köln, stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf und veröffentlicht ihn im Unternehmensregister. Dieser Konzernabschluss wird nach den zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. 10. Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs liegen keine berichtspflichtigen Tatsachen vor. 11. ErgebnisverwendungsvorschlagDas Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von EUR 53.835,66. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Köln, 22. März 2024 Splendid Medien AG Vorstand Andreas R. Klein Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31.12.2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, den 22. März 2024 Vorstand Andreas R. Klein Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023der Splendid Medien AG, Kölnscrollen
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Zusammengefasster Lageberichtder Splendid Medien AGI. Grundlagen des KonzernsI.1 GeschäftsmodellDie Splendid Medien AG ist ein mittelständisch geprägter, integrierter Medienkonzern, der vorwiegend im deutschsprachigen Europa und in den Benelux-Ländern agiert. Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht. Konzernstruktur zum 31. Dezember 2023 im ÜberblickHolding - Splendid Medien AGscrollen
Die Splendid Studios GmbH wurde im August 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf die Splendid Entertainment GmbH verschmolzen. Die WVG Medien GmbH wurde im Rahmen eines Share Deals zum 1. Oktober 2023 veräußert. Geschäftsbereich ContentDie Splendid Gruppe erwirbt Lizenzrechte an Spielfilmen, Serien, Dokumentationen sowie weiteren Unterhaltungsprogrammen aus verschiedenen Genres von vorwiegend ausländischen Produzenten für alle Auswertungsformen. Daneben entwickelt und produziert die Splendid Gruppe mit Partnern Filme und Serien für die jeweils optimale Auswertung zwischen Kino, Home Entertainment und Verkäufen an Streamer/TV. Die Lizenzrechte für Spielfilme werden üblicherweise für einen Zeitraum von 10-20 Jahren erworben. Die Verträge beinhalten in der Regel die Zahlung von Minimumgarantien, die als Filmvermögen aktiviert und entsprechend der Wertschöpfungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden. Bei den vorrangig für das Home Entertainment erworbenen Lizenzen wird üblicherweise ein kürzerer Lizenzzeitraum (5 bis 7 Jahre) vereinbart. In der Regel werden auch für diese Programmbereiche Minimumgarantiezahlungen vereinbart, die als Filmvermögen aktiviert und entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden. Daneben basieren die Lizenzmodelle auf umsatzabhängigen Lizenzvergütungen, welche quartalsweise, halbjährlich oder jährlich abgerechnet werden. Die Filmbibliothek der Splendid Gruppe umfasst rund 1.800 Titel und repräsentiert ein breites Spektrum aus den Genres Action, Dokumentation, Horror/Fantasy, TV-Serien, Komödie, Kinder- und Familienunterhaltung, Fitness/Wellness und Gesundheit sowie Drama und Arthouse. Die Vermarktung der Filminhalte erfolgt entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertainment und Lizenzen) schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux-Ländern. KinoAusgewählte Spielfilme und Dokumentationen wertet die Splendid Gruppe im Kino aus. Der Kinoverleih in den Niederlanden wird über eine eigene Vertriebsgesellschaft vorgenommen. In Deutschland, Österreich und Belgien wird beim sogenannten "Booking & Billing" mit verschiedenen Kooperationspartnern (24 Bilder, WWE, Einhorn) zusammengearbeitet. Durch eine Kinoveröffentlichung erfährt ein Film eine erhöhte Aufmerksamkeit, was sich i.d.R. positiv auf die Vermarktung in den folgenden Auswertungsstufen auswirkt. Home EntertainmentEtwa vier Monate nach dem Kinostart wird der Film üblicherweise im Home Entertainment ausgewertet. Diese umsatzstärkste Auswertungsstufe für die Splendid Gruppe umfasst die Bereiche Verleih und Verkauf über das Internet (Video-on-Demand VoD und Electronic Sell-Through EST) sowie den Verkauf und Verleih physischer Bildtonträger (Blu-ray und DVD). Die Splendid Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum. Über unseren Vertriebspartner WVG Medien GmbH werden alle relevanten Online-Händler sowie der stationäre Verkauf (Warenhausketten, Fachvertriebe, Einzelhandel) beliefert. Im Bereich VoD/EST vermarktet die Splendid Gruppe ihre Inhalte über alle bedeutenden Internet-Plattformen sowie über das eigene Portal maxdome (www.maxdome.de). Unter dem Label "meinVoD" stellen wir darüber hinaus Geschäftskunden aus unterschiedlichen Branchen (z.B. Telekommunikation, Industrie, Handel) unser VoD-Plattformkonzept zur Verfügung, das den B2B-Kunden ein Leistungsspektrum von Content, Entwicklung, Betrieb und Portalmanagement für ihre Endkunden bietet. Splendid vertreibt eigene sowie Programme von Drittanbietern als digitaler Dienstleister und Content-Aggregator. Dazu gehören die technische Bereitstellung und Bearbeitung von Film-Inhalten für unsere Kunden Amazon, Google, Apple, Sky und viele weitere Portale. LizenzenZu den Kunden der Splendid Gruppe gehören alle wichtigen Streaming-Anbieter und TV-Sender im deutschsprachigen Raum und in Benelux. Die Splendid Gruppe veräußert die Lizenzrechte für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer bzw. für eine vertraglich festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen in einer Zeitperiode. Etwa vier bis sechs Monate nach Auswertungsbeginn im Home Entertainment beginnt die Auswertung des Produktes (Film oder Serie) auf den Streaming-Plattformen oder im TV. In der Regel wird der Film zunächst für das sogenannte "Pay1-Window" an Pay-TV- oder SVoD-(Streaming-)Anbieter lizenziert, meist für zwölf Monate. Im Anschluss folgt das Free-TV-Fenster, ein zweites Pay-Window oder die AVoD-Auswertung ("Advertising" VoD, mit werbefinanzierten Portalen anstelle von Abo-Modellen). Alternativ zu diesem Modell gibt es in besonderen Fällen einen Verkauf "Direct to Stream", bei dem die Film- oder Serienpremiere zum selben Starttermin wie Home Entertainment (oder komplett ohne) beim Streaming-Dienst oder Pay-TV-Anbieter stattfindet, gegen einen entsprechend höheren Lizenzpreis. Nach Ablauf des Lizenzvertrages steht der Film für eine erneute Lizenzierung zur Verfügung (Folgeverwertung). Geschäftsbereich ServicesDie Service-Gesellschaften der Splendid Gruppe erstellen Synchronisationen, tontechnische Nachbearbeitungen und erbringen Digitalisierungsdienstleistungen für die VoD- und EST-Vermarktung im Internet sowie für Blu-ray- und DVD-Produktionen. Die Synchronisation und Digitalisierung von Filmen und Serien im eigenen Hause garantiert nicht nur einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard für die eigene Filmbibliothek, sondern wird auch stark von externen Kunden nachgefragt. I.2 Ziele und StrategienFür die strategische Ausrichtung der Splendid Gruppe sind vor allem die nachfolgenden Rahmenbedingungen maßgeblich: In Deutschland lebten Ende 2023 knapp 85 Mio. Menschen - mehr als je zuvor. Nach Beginn des Kriegsgeschehens waren insgesamt etwa 1,1 Mio. Menschen aus der Ukraine zugewandert. Die Zuwanderungsdynamik nahm 2023 gegenüber dem Vorjahr insgesamt deutlich ab. Die Bevölkerung in unseren Absatzmärkten in Benelux liegt bei insgesamt knapp 30 Mio. Einwohnern. Das Europäische Parlament hat Ende 2023 die Beibehaltung des Geoblockings als Fundament territorialer Lizenzierung beschlossen. Damit ist die Lizenzierung für einzelne Territorien als Voraussetzung für eine starke Produktionstätigkeit und die Schaffung audiovisueller Inhalte innerhalb der EU einstweilen gesichert. Der deutsche Kinomarkt hat sich nach der Corona-Pandemie erholt und die Anzahl der Veröffentlichungen neuer Filme liegt wieder auf dem Vor-Corona-Niveau. In den vergangenen Jahren konkurrierte der Kinomarkt insbesondere bei den jüngeren Besuchergruppen zunehmend mit Gaming, Social Media oder Streaming-Angeboten und war durch eine hohe Zuschauerkonzentration auf internationale Blockbuster gekennzeichnet. Um die Attraktivität des Kinobesuchs zu steigern, setzt die Branche auf neue Impulse wie bundesweite Kinoveranstaltungen zu reduzierten Preisen oder die Einführung von Kino-Abos. Letztere Maßnahmen sind u.a. bereits in den Niederlanden und Österreich eingeführt. Während der Fernsehmarkt von den Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie profitiert hatte, setzt sich aktuell der Trend der stärkeren Nutzung von Online- und Streamingplattformen auf Kosten des linearen TV wieder fort. Die makroökonomische Lage ist ursächlich für fallende Werbeumsätze und sinkende Abo-zahlen bei einer Vielzahl von Free- und Pay-TV-Anbietern. Bei zunehmender Marktreife geraten auch die SVoD-Anbieter unter Druck, sodass auch Letztere im Geschäftsjahr 2023 teils drastische Spar- und Umbaumaßnahmen unternahmen. Gleichwohl besteht für sämtliche Plattformen weiterhin die Notwendigkeit, Alleinstellungsmerkmale durch Schaffung und/oder Akquise attraktiver Inhalte zu erlangen. Das Jahr 2023 stand für die Streamer jedoch anders als bisher verstärkt unter dem Zeichen von Preiserhöhungen, Schaffung modifizierter Abomodelle (insbesondere im Zusammenhang mit Account Sharing) sowie Ausbau werbefinanzierter Angebote (AVoD "Advertised Video-on-Demand", d.h. werbefinanzierte Angebote, FAST "Free Advertisement Supported TV-Channel" = lineare Streamingprogramme). Insbesondere AVoD mit seinen gegenüber klassischen SVOD Abos günstigeren, werbefinanzierten Abos gilt als größter Wachstumstreiber im Markt. Bei Netflix schließt mittlerweile jeder vierte Neukunde einen AVoD-Vertrag ab. Es wird erwartet, dass weitere Streamingdienste solche Angebote einführen werden. Im Lichte der Kostensensibilität der Verbraucher gewinnen auch Bundling-Angebote großer Telekommunikationsanbieter, die den Kunden breite Programmspektren aus einer Hand anbieten, weiter an Bedeutung. Die transaktionalen digitalen Inhalte TVoD (digitale Leihe) und EST (digitaler Kauf) erfuhren in der Zeit der Corona-Pandemie einen vorübergehenden Wachstumsschub, der u.a. auf die Nachfrage nach höherwertigen Inhalten während der Kinoschließungen zurückging. Aktuell liegen die Wachstumsraten unterhalb der Abomodelle des SVoD. Geringere Einnahmen bei den privaten Free-TV- und Pay-TV-Sendern sowie die gestiegene Kostensensibilität der Streamer hat zu einer spürbar verringerten Produktionstätigkeit geführt, teils sogar zu einer vollständigen Einstellung des Produktionsengagements. Verstärkt wurde die Entwicklung durch die Streiks der Drehbuchautoren und Schauspieler in Hollywood. Betroffen von der veränderten Auftragslage sind auch Anbieter von Postproduktionsdienstleistungen bzw. Medienlokalisierung. Mit dem Einzug der Künstlichen Intelligenz (KI) steht die Branche vor einem bedeutenden Paradigmenwechsel. KI-gesteuerte Werkzeuge können schon bald ganze Drehbücher schreiben, Filmmaterial analysieren und Abbilder von Darstellern erzeugen, die sich beliebig oft in andere Filmwerke einbauen lassen. In der Postproduktionsbranche ermöglicht KI beispielsweise die schnellere und kostengünstige Erstellung von Übersetzungen, Voiceo-vern sowie die Synthetisierung von Stimmen. Der Fachkräftemangel ist vor dem Hintergrund der aktuellen Branchenentwicklungen kurzzeitig in den Hintergrund gerückt, stellt aber insbesondere mit Blick auf das kommende Rentenalter der Babyboomer nach wie vor eine Herausforderung für die Branche dar. Die Splendid Gruppe positioniert sich seit 50 Jahren als Independent in der Medienbranche und verfolgt die Strategie einer nachhaltigen, ertragsorientierten Geschäftsentwicklung. Die Strategie und Struktur im Geschäftsbereich Content des Konzerns ist an die Entwicklungsdynamik der Märkte und die sich daraus ergebenden Erfordernisse in den Auswertungsstufen angepasst. Investitionen in ein breites Portfolio wenig kapitalintensiver Filmprojekte bilden dabei den Schwerpunkt. Einzelne Filme mit hohen Investitionsvolumina, die mit einem hohen Vermarktungsrisiko verbunden sind, werden selektiv akquiriert bzw. produziert. Die Vermarktung von Titeln und Programmen erfolgt individualisiert auf Basis der Einschätzung des konkreten Verwertungspotenzials in den verschiedenen Auswertungsstufen. Gleichzeitig konzentriert sich die Splendid Gruppe bei dem Einkauf von Fremdtiteln vorrangig auf den Streaming-Markt. Die Produktion in Benelux zielt vorwiegend auf ein junges Publikum und regionale Themen für die Auswertung in Kino und Streaming ab. Über die Konzerngesellschaft Videociety betreibt die Splendid Gruppe mit "maxdome" ein eigenes transaktionsbasiertes Streaming-Portal. Neben dem Privatkundengeschäft (B2C) bilden die Contentbereitstellung und das Portalmanagement für Geschäftskunden (B2B) einen weiteren Schwerpunkt. Im Geschäftsbereich Services positioniert sich die Splendid Gruppe als bedeutender Dienstleister für Synchronisation und digitale Postproduktion und zielt auf innovative Dienstleistungen und eine breite Kundenstruktur im In- und Ausland ab. I.3 SteuerungssystemeDie Splendid Medien AG bestimmt als Management-Holdinggesellschaft der Splendid Gruppe die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation auf Konzernebene sowie Investor Relations. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführung der Enteractive GmbH ist persönlich am Unternehmen beteiligt. Mit der Splendid Synchron GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und mit der Polyband Medien GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Konzerngesellschaft Splendid Film GmbH ist mit der Splendid Entertainment GmbH über einen Ergebnisabführungsvertrag verbunden. Die Splendid Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist die profitable Geschäftsentwicklung im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Das Berichtssystem orientiert sich an den Segmenten Content und Services sowie an den in den Segmenten tätigen Konzerngesellschaften. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie das Investitionsvolumen in das Filmvermögen. Zudem werden -bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/Ist-Vergleich durchgeführt. Die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung hat ebenso eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Vorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft des Konzerns wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis-, sowie Cashflow- und Liquiditätsentwicklungen erfasst und mittels eines Soll-/Ist-Vergleichs analysiert. Ergänzend wird monatlich die Entwicklung der Tochtergesellschaften inhaltlich u.a. unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken mit den Geschäftsführern besprochen. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet. I.4 Forschung und EntwicklungAls Medienunternehmen mit dem Schwerpunkt auf der Filmvermarktung betreibt die Splendid Gruppe keine mit produzierenden Unternehmen der Industrie vergleichbare Forschung und Entwicklung. II. WirtschaftsberichtII.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGeopolitische Krisen schwächen die deutsche WirtschaftIm gesamten Jahresverlauf 2023 war die deutsche Wirtschaft, im Gegensatz zu den meisten andere Volkswirtschaften, von wirtschaftlicher Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch zum Ende des Jahres abnehmenden Inflationsraten geprägt. Die Entwicklungen waren stärker als zu Jahresbeginn erwartet und gingen vor allem auf die deutlichen Kaufkraftverluste im Zuge der geopolitisch induzierten Energiepreissteigerungen zurück, die den privaten Konsum schwächten. Das Bruttoinlandsprodukt sank um 0,3% gegenüber dem Vorjahr. Das Bruttoinlandsprodukt in den Niederlanden und Belgien hingegen wuchs im Jahr 2023 um 0,6% bzw. 1,4%. BranchenumfeldKurz nach dem Wegfall der Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bauten sich für die Filmbranche im Jahr 2023 neue Herausforderungen auf: Insbesondere durch die Margenschwäche der Streamer und die Streiks der Drehbuchautoren und Schauspieler in Hollywood sank die Anzahl der Produktionen und Veröffentlichungen neuer Filme. Die Entwicklungen in den Branchenfeldern unserer Auswertungsstufen stellten sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar: Im Sog der überwältigenden Erfolge der Kino-Neuveröffentlichungen "Barbie" (knapp 6 Mio. Besucher), Super Mario Bros-Film (5,3 Mio. Besucher) und "Oppenheimer" (4,1 Mio.) verzeichnet der deutsche Kinomarkt insbesondere ab Sommer 2023 deutliche Zuwächse und holte im Vergleich zum vor-pandemischen Jahr 2019 erneut deutlich auf. Mit 95,7 Mio. verkaufter Kinotickets wurden knapp 23% mehr Kinotickets verkauft als im Vorjahr (78 Mio.). Die Kinoumsätze wuchsen sogar um knapp 29% auf EUR 929,1 Mio. (Vorjahr: EUR 722 Mio.). Letzterem Zuwachs liegt auch der Anstieg der Ticketpreise um knapp 5% auf durchschnittlich EUR 9,71 (Vorjahr: EUR 9,26) zugrunde. Auch der Kinomarkt in den Niederlanden hat gegenüber dem vorpandemischen Jahr 2019 noch Aufholbedarf, nahm aber im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls wieder deutlich zu. Das Marktvolumen des deutschen transaktionalen Videomarktes (physisch und digital, ohne SVoD) lag im Jahr 2023 mit EUR 771 Mio. auf Vorjahresniveau (EUR 770 Mio.). Das Marktvolumen des digitalen Teilmarktes (transaktionaler Verkauf EST und Verleih TVoD) nahm um knapp 9% auf EUR 469 Mio. (Vorjahr: EUR 431 Mio.) zu, während der physische Videomarkt (Verkauf und Verleih von Blu-ray und DVD) um 11% auf TEUR 302 (Vorjahr: EUR 339 Mio.) sank. Der Umsatzanteil des digitalen Geschäfts am gesamten transaktionalen Videomarkt wuchs auf knapp 61% (Vorjahr: 56%). Das Marktvolumen aus den Angeboten der digitalen Auswertungsstufe SVoD (im Gegensatz zum Einzelabruf Abonnementmodelle), nahm 2023 erneut zu - um 13% auf EUR 2,634 Mrd. (Vorjahr: EUR 2,329 Mrd.). Die Anzahl der SVoD-Abos lag Ende 2023 in Deutschland mit 44,4 Mio. an der Spitze in Westeuropa und soll bis 2029 auf 56,9 Mio. steigen. Die Konzentrationsdichte auf dem deutschen Streamingmarkt ist sehr hoch. Im Jahr 2023 verzeichnete Netflix beim weitesten Nutzerkreis (Anteil der Personen mit Zugang zu einer bestimmten Streamingplattform) mit 22,0% knapp vor Prime Video (21,7%), Disney+ folgt als drittgrößter Anbieter mit 12,2%. Zahlreiche andere Wettbewerber, darunter RTL+, Joyn, Wow und Apple TV+, folgten mit teils weitem Abstand. Der lineare TV-Konsum in den werberelevanten Zielgruppen geht weiter zurück. Bei den 14-49-jährigen lag die tägliche Sehdauer mit 87 Minuten deutlich unter der des Vorjahres (101 Minuten). Zu den bedeutendsten TV-Programmen zählen die öffentlich-rechtlichen Sender (ZDF, Das Erste, Dritte Programme) sowie die großen Privatsender RTL, Vox (Mediengruppe RTL), RTL II und die Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe. In Zeiten zunehmender Vernetzung zwischen TV und Streaming bestimmt sich die Reichweite eines Programms mittlerweile nicht mehr allein durch die lineare Auswertung, sondern zunehmend durch das Streaming. Auch im Branchenbereich Postproduktion, in dem wir mit Schwerpunkten im Bereich der audiovisuellen Postproduktion (Synchronisation und digitale Postproduktion) Dienstleistungen erbringen, bestimmen die vorstehend geschilderten Marktentwicklungen die Auftragslage. Die Branche war in den vergangenen Jahren durch die sehr gute Auftragslage insbesondere seitens der SVoD-Plattformen begünstigt. Die aktuellen Entwicklungen (Produktionsschwäche der Streamer, Auswirkungen der Streiks in Hollywood) machen sich jedoch auch bei den Postproduktionsdienstleistern bemerkbar. II.2 Geschäftsverlauf und Ertragslage des KonzernsGesamtbewertung des BerichtszeitraumsDie Splendid Gruppe blickt auf ein zufriedenstellendes Jahr zurück, das erneut im Zeichen steigender EBIT-Profitabilität, Verbesserung der Eigenkapitalquote sowie Stärkung des Filmvermögens stand. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Konzernumsatz von EUR 38,6 Mio. (Vorjahr: EUR 43,7 Mio.) erwirtschaftet, ein Umsatzrückgang von rund 12% zum Vorjahr. Damit wurde ein Umsatz am unteren Rand der ursprünglich prognostizierten Bandbreite zwischen EUR 38,0 Mio. und EUR 43,0 Mio. erreicht. Die Umsatzentwicklung gegenüber dem Vorjahr geht im Wesentlichen zurück auf den Entfall der Auswertungsstufe Auftragsproduktion (Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Splendid Studios im Jahr 2022) sowie auf den Rückgang des physischen Home Entertainment-Geschäfts. Vor dem Hintergrund letzterer Entwicklung wurde der Vertrieb physischer Home Entertainment-Programme im Jahr 2023 durch Veräußerung der Konzerngesellschaft WVG Medien GmbH an einen langjährigen Geschäftspartner übertragen. WVG Medien setzt unter neuer Anteilseignerschaft den Vertrieb für die physischen Home Entertainment-Programme der Splendid Gruppe fort. Die Splendid Gruppe kann sich mit diesem Schritt auf den Ausbau des Kerngeschäfts der Content-Lizenzierung, der Vermarktung insbesondere im digitalen Home Entertainment sowie der Bereitstellung von Serviceleistungen konzentrieren. Trotz des Umsatzrückgangs ist es der Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2023 erneut gelungen, ein Ergebniswachstum im Vergleich zum Vorjahr zu erwirtschaften. Das Konzern-Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte EUR 3,5 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.) und die Profitabilität auf Basis der EBIT-Marge nahm weiter zu (9,1%, Vorjahr: 7,7%). Damit erreichte die Splendid Gruppe das mit Ad hoc-Mitteilung vom 18. Dezember 2023 nach oben angepasste Konzern-EBIT in der Bandbreite zwischen EUR 3,0 Mio. bis EUR 3,7 Mio. Die ursprüngliche Bandbreite für das Konzern-EBIT zwischen EUR 2,0 Mio. und EUR 3,0 Mio. (vom Vorstand kommuniziert im Prognosebericht 2022) wurde damit deutlich übertroffen. Zur Verbesserung des Konzern-EBIT hat neben dem überproportionalen Rückgang der Herstellungskosten auch der Ertrag aus dem Verkauf der WVG-Beteiligung in Höhe von EUR 0,5 Mio. beigetragen. Unter Berücksichtigung laufender und latenter Ertragsteuern ergibt sich ein Steueraufwand in Höhe von EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: Ertrag in Höhe von EUR 1.6 Mio.). Die deutlich positive Steuerposition im Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der Neubewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von EUR 1,9 Mio. Das Konzernperiodenergebnis für das Geschäftsjahr 2023 liegt bei EUR 2,2 Mio. (Vorjahr: EUR 4.6 Mio.) und das Ergebnis je Aktie beläuft sich damit auf EUR 0,23 (Vorjahr: EUR 0,46). Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich aufgrund des Konzernperiodenergebnisses zum Stichtag auf EUR 11,8 Mio. (31.12.2022: EUR 9,6 Mio.). Damit stieg die Eigenkapitalquote auf 35,4 % (31.12.2022: 29,5 %). Als Folge des verstärkten Investitionsvolumens erhöhte sich das Filmvermögen deutlich auf EUR 12,7 Mio. (31.12.2022: EUR 7,9 Mio.). Die Liquiden Mittel beliefen sich auf EUR 4,4 Mio. (31.12.2022: EUR 4,5 Mio.). Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2023scrollen
UmsatzentwicklungDie Splendid Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Gesamtumsatz von EUR 38,6 Mio. (Vorjahr: EUR 43,7 Mio.). Der Umsatzrückgang von EUR 5,1 Mio. geht vor allem auf den Entfall der Auswertungsstufe Auftragsproduktion im vergangenen Jahr (Umsatz Vorjahr: EUR 4,4 Mio.) zurück. Rückläufige Umsätze verzeichneten das physische Home Entertainment sowie die Auswertungsstufe Lizenzen. Steigende Umsätze gegenüber dem Vorjahreszeitraum wurden in den Auswertungsstufen Kino, digitales Home Entertainment sowie im Segment Services erwirtschaftet. In den einzelnen Geschäftsbereichen und Auswertungsstufen entwickelte sich der Umsatz wie folgt: Segment ContentIm Segment Content wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Umsatz von EUR 32,1 Mio. (Vorjahr: EUR 37,4 Mio.) erwirtschaftet, ein Umsatzrückgang von EUR 5,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil des Segments am Konzernumsatz lag bei 83 % (Vorjahr: 86 %). In der Auswertungsstufe Kinoverleih erreichten wir mit der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und in den Benelux-Staaten einen deutlichen Umsatzzuwachs auf EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.). Zu den Kinostarts zählte u.a. der ukrainische Animationsfilm "MAVKA - Hüterin des Waldes", der in der Originalversion sowie in der deutschen Synchronfassung insgesamt rund 200.000 Zuschauer im deutschsprachigen Raum begeisterte. In den niederländischen und belgischen Kinos knüpfte "De Oneindige Slijmfilm" mit knapp 170.000 Zuschauern an die Erfolge der ersten drei Teile der "Slijmfilm"-Reihe an. Unsere Eigenproduktion "Gletschergrab" (22.000 Zuschauer) sowie der Actionfilm "Freelance" (40.000 Zuschauer) blieben in der Kinoauswertung dagegen hinter den Erwartungen zurück. In der Auswertungsstufe Home Entertainment erwirtschafteten wir mit der Veröffentlichung von Blu-ray, DVD sowie aus digitalem Vertrieb (VoD, EST) einen Umsatz von insgesamt EUR 17,2 Mio. (Vorjahr EUR 18,3 Mio.). Der Rückgang betraf insbesondere die Umsatzerlöse im Bereich physische Bildtonträger (DVD, Blu-ray), die sich auf EUR 7,8 Mio. (Vorjahr EUR 9,1 Mio.) summierten. Oberhalb des Vorjahresniveaus lagen mit EUR 9,4 Mio. (EUR 9,1 Mio.) die Umsätze aus dem digitalen Vertrieb (VoD und EST). Der Anteil des digitalen Vertriebs am Gesamtumsatz der Auswertungsstufe Home Entertainment erhöhte sich auf knapp 55 % (Vorjahr: 50 %). Neben den Umsatzbeiträgen aus der Auswertung unserer Programme im VoD und EST über alle relevanten Internet-Plattformen sind Umsätze unseres eigenen Portals maxdome sowie aus dem transaktionalen Geschäft unseres B2B-Portals "meinVoD" im digitalen Vertrieb enthalten. In der Auswertungsstufe Lizenzverkäufe erzielte die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2023 mit der Lizenzierung von Filmen an SVoD-Anbieter und TV-Sender Umsatzerlöse von EUR 11,6 Mio. (Vorjahr: EUR 12,9 Mio.). Neben Lizenzverkäufen an TV-Sender im deutschsprachigen Raum und in Benelux wurden, wie im Vorjahr, Umsätze aus Lizenzverträgen mit SVoD-Anbietern und Pay-TV-Sendern realisiert, darunter Amazon, freenet video und Netflix. Im Berichtszeitraum wurden weitere Lizenzverträge mit SVoD-Anbietern und TV-Sendern verhandelt bzw. abgeschlossen, die ab 2024 umsatzwirksam werden. Segment ServicesIm Segment Services stieg der Außenumsatz mit konzernfremden Auftraggebern im Geschäftsjahr 2023 von EUR 6,3 Mio. auf EUR 6,6 Mio. Der Anteil des Segments am Konzernumsatz betrug 17 % (Vorjahr: 14 %). Dabei war die positive Umsatzentwicklung der Konzerngesellschaft Splendid Synchron GmbH maßgeblich, während die Entwicklung der Außenumsätze im Servicebereich Digitalisierung unterhalb des Vorjahres verlief. Die Innenumsätze des Segments mit Konzerngesellschaften übertrafen mit EUR 2,3 Mio. die Vorjahreshöhe (2,0 Mio.). Der Anteil der mit externen Auftraggebern erzielten Umsatzerlöse lag im Geschäftsjahr 2023 bei 74 % (Vorjahr: 75 %). Im Servicebereich Synchronisation werden Spielfilme, Serien sowie Voice-Over von Dokumentationen ins Deutsche adaptiert. Die Splendid Synchron bearbeitet hierfür Content aller Verwertungsarten: Kino, TV, Streaming/Mediatheken, DVD/Blu-ray. Die Auftraggeber sind eine Vielzahl von internationalen und nationalen Produzenten, Lizenzhändlern, Sendern, Plattformen wie Disney, BBC, Paramount, Warner Bros. Discovery, RTL Deutschland, Seven.One Entertainment Group (ProSieben SAT1), DreamWorks, ZDF, Degeto, Sky, All3Media und ITV. Hinzugekommen ist als neuer Kunde Warner Bros. International Television Production Deutschland. Der Anteil des Außenumsatzes der Gesellschaft lag im Berichtsjahr bei 88% (Vorjahr: 90%). Das Unternehmen produziert am Hauptsitz in Köln sowie in Berlin. Im Servicebereich Digitalisierung lag der Anteil der Umsätze mit Dritten wie im Vorjahr bei 50%. Die Enteractive erbringt am Unternehmenssitz Hamburg ihre Dienstleistungen zunehmend über die selbst entwickelte Platform-as-a-Service-Lösung todos. Über die verschiedenen todos-Module werden z.B. Digitalisierung, Archivierung und Auslieferung von Content an die Kunden vorgenommen. Über weitere Module werden Screener Portale sowie VoD-Transaktions-Reportings bereitgestellt. Zu den externen Kunden zählen u.a. Warner Bros., Netflix, Leonine, Plaion sowie BBC Studios. KostenentwicklungDie Herstellungskosten verringerten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf EUR 23,0 Mio. (Vorjahr: EUR 28,8 Mio.). Dies ging im Wesentlichen zurück auf verringerte Kosten im Zusammenhang mit dem im Verlaufe des Vorjahres veräußerten Geschäftsbetrieb in der Auftragsproduktion. Planmäßige Abschreibungen wurden in Höhe von EUR 7,6 Mio. verrechnet (Vorjahr: EUR 8,9 Mio.). Die turnusmäßigen Impairment Tests für das Filmvermögen ergaben einen Wertminderungsbedarf von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: 0,4 Mio.). Die Personalkosten sanken deutlich auf EUR 3,5 Mio. (Vorjahr: EUR 4,7 Mio.). Die Herstellungskostenquote lag mit 59,6 % unter dem Vorjahreswert (65,8 %). Die Vertriebskosten nahmen vor dem Hintergrund höherer Provisionen sowie Werbe-, Marketing- und Messeaufwand auf EUR 7,1 Mio. (Vorjahr: EUR 5,8 Mio.) zu. Insbesondere die Verkaufsprovisionen nahmen vor dem Hintergrund des Verkaufs der bisherigen Konzerngesellschaft WVG Medien GmbH im vierten Quartal zu, da diese nicht mehr konsolidiert wird. Die Vertriebskostenquote betrug 18,2 % (Vorjahr: 13,3 %). Die Verwaltungskosten sanken auf EUR 6,5 Mio. (Vorjahr: EUR 6,6 Mio.). Wesentliche Kostenpositionen waren Personalkosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwand für Büroinfrastruktur und Betriebskosten. Die Verwaltungskostenquote betrug 16,8 % (Vorjahr: 15,1 %). Die Sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: 0,9) und betrafen im Umfang von EUR 0,5 Mio. die Veräußerung der bisherigen Konzerngesellschaft WVG Medien GmbH zum 1. Oktober 2023. Des Weiteren waren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten sowie Filmverleihförderungen. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf 0,2 Mio. gestiegen (Vorjahr: 0,1 Mio.) und umfassen Wertberichtigungen auf Forderungen. Im Berichtszeitraum entstand ein negatives Währungsergebnis -0,1 Mio. (Vorjahr: positives Währungsergebnis in Höhe von 0,1 Mio.). Die saldierten Nettogewinne umfassen sowohl realisierte als auch stichtagsbezogene Wechselkurseffekte aus US-Dollar-Termingeschäften. ErgebnisentwicklungBeide Segmente erreichten ein positives operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Für die Entwicklung des Konzern-EBIT ist insbesondere der überproportionale Rückgang der Herstellungskosten zum Vorjahr (EUR 5,7 Mio.) sowie die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge maßgeblich. Im Segment Content wurde ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von EUR 4,7 Mio. (Vorjahr: EUR 5,2 Mio.) erwirtschaftet. Die EBIT-Marge des Segments lag bei 14,7 % (Vorjahr: 13,8 %). Das EBIT im Segment Services lag mit EUR 0,5 Mio. auf Vorjahresniveau. Die EBIT-Marge betrug 6,9 % (Vorjahr: 8,3 %). Bei einem Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR 15,6 Mio. (Vorjahr: EUR 14,9 Mio.) stieg das Konzern-EBIT (Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern) auf EUR 3,5 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.). Die EBIT-Marge des Konzerns verbesserte sich im Berichtszeitraum deutlich auf 9,1 % (Vorjahr: 7,7 %). Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -0,6 Mio. (Vorjahr: EUR -0,4 Mio.) aufgrund höherer Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Finanzierungsmitteln. Die Ertragsteuern beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,7 Mio. (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 1,6 Mio.). Die Ergebniseffekte aus der Ermittlung von latenten Steuern ergaben im Berichtsjahr einen Aufwand von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: Ertrag in Höhe von EUR 2,4 Mio.). Der IST-Steueraufwand (ohne Berücksichtigung von latenten Steuern) lag im Berichtsjahr bei EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.). Wir verweisen hierzu auf den Konzernanhang, Kapitel 5.9. Das Konzernjahresergebnis lag bei EUR 2,2 Mio. (Vorjahr: EUR 4,6 Mio.). Das Ergebnis je Aktie betrug zum Bilanzstichtag EUR 0,23 (Vorjahr: EUR 0,46). II.3 Vermögenslage des KonzernsKonzernbilanz zum 31.12.2023scrollen
Die Konzernbilanzsumme der Splendid Gruppe erhöhte sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 33,4 Mio. (31.12.2022: EUR 32,7 Mio.), insbesondere durch den Aufbau langfristiger Vermögenswerte auf der Aktivseite und die Stärkung des Eigenkapitals auf der Passivseite. Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich auf EUR 19,9 Mio. (31.12.2022: EUR 15,7 Mio.). Dabei standen einem Anstieg des Filmvermögens um EUR 4,8 Mio. auf EUR 12,7 Mio. (31.12.2022: EUR 7,9 Mio.) ein Abbau der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 0,6 Mio. (31.12.2022: EUR 1,6 Mio.) gegenüber. Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen erhöhte sich die Position der Nutzungsrechte gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,7 Mio. auf EUR 1,9 Mio. Zu den Filminvestitionen verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt II. 4. "Investitionen" in diesem zusammengefassten Lagebericht. Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von EUR 13,5 Mio. (31.12.2022: EUR 17,0 Mio.) verringerten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 8,2 Mio. (31.12.2022: EUR 11,5 Mio.). Die liquiden Mittel lagen auf Vorjahresniveau (EUR 4,4 Mio.; 31.12.2022: EUR 4,5 Mio.). Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich zum Stichtag aufgrund des Konzernperiodenergebnisses deutlich auf EUR 11,8 Mio. (31.12.2022: EUR 9,6 Mio.). Die Eigenkapitalquote nahm auf 35,4 % zu (31.12.2022: 29,5 %). Durch die Begründung neuer Leasingverhältnisse erhöhten sich die langfristigen Verbindlichkeiten auf EUR 1,3 Mio. (31.12.2022: EUR 0,6 Mio.). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gingen auf EUR 20,2 Mio. zurück (31.12.2022: EUR 22,5 Mio.). Es wurden Darlehen der finanzierenden Banken in Anspruch genommen, sodass die Bankverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag mit EUR 2,5 Mio. (31.12.2022: EUR 0,0 Mio.) ausgewiesen wurden. Die Vertragsverbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen) verminderten sich auf EUR 1,1 Mio. (31.12.2022: EUR 1,4 Mio.). Die Rückstellungen beliefen sich auf EUR 7,6 Mio. (31.12.2022: EUR 9,8 Mio.). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Remissionen aus dem physischen Home Entertainment-Geschäft sowie Verpflichtungen aus Lizenzverträgen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich auf EUR 4,1 Mio. (31.12.2022: EUR 4,8 Mio.). 11.4 Finanzlage des KonzernsGrundsätze und Ziele des FinanzmanagementsDas Finanzmanagement des Konzerns stellt sicher, dass die Unternehmen der Splendid Gruppe dauerhaft liquide sind, überwacht finanzielle Risiken und steuert Finanzströme im Konzern. Die Splendid Medien AG erbringt diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Gesellschaften kostengünstig und möglichst über die vorhandenen internen und externen Finanzierungsmöglichkeiten zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Finanzprodukte orientiert sich die Splendid Medien AG grundsätzlich an der Art sowie der voraussichtlichen Laufzeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Grundlage für das Finanzmanagement ist die kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows sowie der Bankguthaben und der freien und in Anspruch genommenen Linien bei den finanzierenden Kreditinstituten. KapitalstrukturDas Geschäftsmodell der Splendid Gruppe erfordert eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere zur Finanzierung der erworbenen Filmlizenzen sowie zur Finanzierung der mit der Filmvermarktung verbundenen Betriebsmittel. Die Splendid Gruppe strebt hierfür ein angemessenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital an. Die Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag weist eine Eigenkapitalquote von 35,4 % (31.12.2022: 29.5 %) aus. Damit wurde die Eigenkapitalquote erneut gegenüber dem Vorjahresstichtag erhöht. Der Anteil kurzfristiger Verbindlichkeiten sank auf 60,6 % (31.12.2022: 68,7 %), während sich die langfristigen Verbindlichkeiten in Relation zur Bilanzsumme auf 4,0 % (31.12.2022: 1,8 %) erhöhten. In den Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag zinstragende Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 2,5 Mio. (31.12.2022: EUR 0,0 Mio.) sowie Leasingverbindlichkeiten von EUR 1,9 Mio. (31.12.2022: EUR 1,3 Mio.) enthalten. Per 31. Dezember 2023 verfügte die Splendid Gruppe aus Finanzierungsvereinbarungen mit mehreren Geschäftsbanken (EUR 9,0 Mio.) sowie einem Gesellschafterdarlehen (EUR 1,25 Mio.) über einen Gesamtkreditrahmen in Höhe von EUR 10,25 Mio., der zum Stichtag mit EUR 3,75 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtkreditrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen belaufen sich zum Stichtag auf EUR 0,1 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht. Von den vom Mehrheitsaktionär ursprünglich insgesamt bereitgestellten Mitteln in Höhe von EUR 2,5 Mio. wurden in der ersten Jahreshälfte 2023 EUR 1,25 Mio. planmäßig zurückgeführt. Zu weiteren Details der bestehenden Fremdfinanzierung verweisen wir auf die Angaben unter "V.5.1 Finanzierung und Liquidität in den Konzerngesellschaften". Cashflow / LiquiditätDie Splendid Gruppe entwickelt ihren Cashflow nach der indirekten Methode ausgehend vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Dieses wird um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt. Ergänzend werden die Zahlungsströme berücksichtigt, die aus der Veränderung von Bilanzposten abgeleitet werden. Die Entwicklung der Cashflows im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar: Konzern-Cashflow-Rechnung 2023scrollen
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr auf EUR 14,0 Mio. (Vorjahr: EUR 9,7 Mio.) erhöht. Von der Erhöhung entfallen EUR 2,0 Mio. auf den Verkauf der WVG Medien GmbH. Im Zuge der Übertragung liquider Mittel im Zusammenhang mit dem Verkauf der Tochtergesellschaft wurden Netto-Verbindlichkeiten in gleicher Höhe vom Erwerber übernommen. Wir verweisen hierzu auf den Konzernanhang, Kapitel 7 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR -14,7 Mio. (Vorjahr: EUR -10,7 Mio.) umfasst im Wesentlichen Zahlungsabflüsse aus Investitionen in das Filmvermögen in Höhe von EUR 12,8 Mio. (Vorjahr: EUR 11,0 Mio.). Daneben ist die Veräußerung der WVG Medien GmbH berücksichtigt, woraus ein Abfluss von EUR 1,4 Mio. resultierte. Wir verweisen auf den Konzernanhang, Kapitel 7 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. Bei dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR -1,5 Mio.) stehen Zuflüssen aus der Aufnahme von Bankkrediten Abflüsse aus planmäßiger Rückführung (u.a. an den Mehrheitsaktionär) mit einem Nettoeffekt in Höhe von EUR 1,3 Mio. sowie Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0,6 Mio. gegenüber. Der Finanzmittelbestand der Splendid Gruppe umfasst den Kassenbestand sowie Bankguthaben. Insgesamt belief sich der Finanzmittelbestand zum Bilanzstichtag auf EUR 4,4 Mio. (31.12.2022: EUR 4,5 Mio.). Investitionen in das FilmvermögenIm Geschäftsjahr 2023 investierte die Splendid Gruppe mit EUR 12,9 Mio., die in Höhe von EUR 12,8 Mio. auszahlungswirksam wurden, mehr in das Filmvermögen als im Vorjahr (EUR 11,3 Mio.). Die Investitionen enthalten auch Anzahlungen für Filmrechte, die nach Vertragsabschluss bzw. zu Drehbeginn geleistet werden. Es wurde vorwiegend in ein breites Portfolio von weniger kapitalintensiven Filmen insbesondere für die digitalen Plattformen investiert. Die Splendid Gruppe verhandelte bzw. schloss im Jahresverlauf weitere Einkaufsverträge für die Auswertung im deutschsprachigen Raum und Benelux, die ab 2024 investitionswirksam werden. Das Bestellobligo daraus liegt bei EUR 10,2 Mio. (Vorjahr: EUR 10,5 Mio.). (Vgl. dazu Kapitel 9 "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" im Konzernanhang). II.5 MitarbeiterinnenDie Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiterinnen (ohne Vorstand) betrug zum Jahresende 130 (Vorjahr 133). Im Laufe des Jahres verließen 41 Mitarbeiterinnen die Splendid Gruppe, 38 Mitarbeiterinnen wurden eingestellt. Zum Bilanzstichtag waren 3 Mitarbeiterinnen (Vorjahr: 5) kurzfristig bzw. projektbezogen beschäftigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich die Anzahl der angestellten Mitarbeiterinnen in den Segmenten wie folgt: scrollen
Die Mehrzahl der KonzernmitarbeiterInnen verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. Mitarbeiterinnen in Schlüsselpositionen, allen voran die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, sind über Bonussysteme und/oder Beteiligungen am Geschäftserfolg beteiligt. III. NachtragsberichtDie Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 314 Nr. 25 HGB im Konzernanhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. IV. Ergänzende Angaben für die Splendid Medien AG (handelsrechtlicher Einzelabschluss der Konzern-Muttergesellschaft)Überblick über das Geschäftsjahr 2023 und Prognose der Splendid Medien AG (Muttergesellschaft)Die Splendid Medien AG (Muttergesellschaft) ist als Managementholding der Splendid Gruppe hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung der operativen Gesellschaften in der Splendid Gruppe abhängig. Ergänzend zu der konzernweiten Betrachtung ist das handelsrechtliche Jahresergebnis die wichtigste Steuerungsgröße der Splendid Medien AG. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Bemessungsgrundlage für die Dividendenausschüttung an die Aktionäre der Gesellschaft. Geschäftsverlauf und ErtragslageDie Splendid Medien AG erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Verwaltungs- und Personalkostenumlagen sowie Mietumlagen. Daneben vereinnahmt die Gesellschaft Zinserträge aus der Finanzierung der Konzerntöchter sowie Beteiligungsergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften. Der Geschäftsverlauf der Splendid Medien AG ist damit wesentlich geprägt von der Geschäftsentwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen. Die Gesellschaft erreichte ein leicht positives Jahresergebnis in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -1,6 Mio.), das im Wesentlichen auf höhere Umsatzerlöse und ein verbessertes Finanzergebnis sowie Beteiligungsergebnis zurückzuführen ist. Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Splendid Medien AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) dargestellt. Gewinn- und Verlustrechnung 2023 der Splendid Medien AG nach HGBscrollen
Die Splendid Medien AG hat im Geschäftsjahr 2023 unverändert zu Vorjahren zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe ausgeübt. Aus den im Wege von Verwaltungs- und Personalkostenumlagen weiterbelasteten Aufwendungen aus Serviceleistungen sowie der Untervermietung von Geschäftsräumen an die Tochtergesellschaften erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,9 Mio. (Vorjahr: 1,3 Mio.). In den Sonstigen betrieblichen Erträgen ist im Wesentlichen ein Ertrag aus der Veräußerung der Konzerngesellschaft WVG Medien GmbH (Wirkung zum 1. Oktober 2023) in Höhe von EUR 0,6 Mio. enthalten, daneben Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die operativen Kosten stiegen im Berichtszeitraum auf insgesamt EUR 4,0 Mio. (Vorjahr: EUR 3,7 Mio.). Im Wesentlichen standen Verringerungen bei den Rechts- und Beratungskosten erhöhte Personalkosten gegenüber. Das Beteiligungsergebnis (Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften) lag bei EUR 1,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1,0 Mio.). Das Finanzergebnis resultiert aus Zinserträgen für Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie aus Zinsaufwand für Bankkredite und ein Gesellschafterdarlehen. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Angaben unter 12. Beziehungen zu nahestehenden Personen im Konzernanhang. Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag EUR -1,6 Mio.) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Hauptversammlung findet am 6. Juni 2024 in Köln statt. Vermögenslage der Splendid Medien AGBilanz der Splendid Medien AG zum 31.12.2023(HGB)scrollen
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Die Bilanzsumme der Splendid Medien AG ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Finanzanlagen erhöhten sich zum Bilanzstichtag geringfügig auf EUR 24,5 Mio. (Vorjahr: EUR 24,3 Mio.) und enthielten im Wesentlichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen zur Finanzierung des Geschäftsbetriebes. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich auf EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen. Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Tantiemen sowie Abschluss- und Beratungskosten. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen überwiegend ein Gesellschafterdarlehen des Mehrheitsaktionärs in Höhe von EUR 1,25 Mio. (Vorjahr EUR 2,5 Mio.). Finanzlage der Splendid Medien AGZahlungsmittelZahlungsmittel in Form von Guthaben bei Kreditinstituten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). KapitalstrukturDas Eigenkapital hat sich durch den Jahresüberschuss auf EUR 21,2 Mio. (Vorjahr: EUR 21,1 Mio.) erhöht. Zum Bilanzstichtag wird eine Eigenkapitalquote von 81,5 % (Vorjahr: 83,0 %) ausgewiesen. Der Bilanzverlust 2022 in Höhe von TEUR 7.187 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Nachtragsbericht der Splendid Medien AGDie Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Risiken der Splendid Medien AGDie Splendid Medien AG ist u.a. durch Finanzierungen, durch mittelbare und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen sowie durch Ergebnisabführungsverträge mit Tochtergesellschaften weitgehend mit den Unternehmen der Splendid Gruppe verbunden. Daher ist die Risikosituation der Splendid Medien AG wesentlich von der Risikosituation der Splendid Gruppe abhängig. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation der Splendid Gruppe gelten damit auch für die Risikosituation der Splendid Medien AG. Prognose und wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung der Splendid Medien AGDie Ertragslage der Splendid Medien AG wird durch Beteiligungsergebnisse, Zinszahlungen der Tochtergesellschaften für von der AG gewährte Darlehen, Personalkostenumlagen sowie eine umsatzabhängige Verwaltungskostenumlage bestimmt. Die Beteiligungsergebnisse resultieren aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften Polyband Medien GmbH und Splendid Synchron GmbH und spiegeln damit insoweit unmittelbar den Geschäftserfolg dieser Tochtergesellschaften wider. Im Übrigen werden die Chancen der künftigen Entwicklung der Splendid Medien AG maßgeblich bestimmt durch die Entwicklung aller Unternehmen der Splendid Gruppe. Auf die Ausführungen unter VI. Prognosebericht sowie V.8 Wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung wird verwiesen. Die Splendid Medien AG plant, die Konzerngesellschaften auch im Geschäftsjahr 2024 über Ausleihungen zu unterstützen. Auf Basis der Gruppenprognose werden im Geschäftsjahr 2024 die Serviceleistungen und Umlagen geringfügig oberhalb des Vorjahresniveaus liegen und die Kosten gegenüber dem Vorjahr infolge der Verschlankung der Managementstruktur sinken. Die Erträge aus Ausleihungen an die Konzerngesellschaften werden sich gegenüber dem Vorjahr erhöhen. Insgesamt erwarten wir für den Einzelabschluss der Splendid Medien AG für das Geschäftsjahr 2024 ein positives Jahresergebnis, das gegenüber dem Jahresergebnis 2023 moderat verbessert ist. Die Prognose der Geschäftsentwicklung ist durch die Unsicherheiten des geopolitischen Marktumfeldes erschwert. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Punkt V.5.3 im nachfolgenden Risikobericht wird verwiesen. V. Chancen und Risikobericht der Splendid GruppeV.1 RisikomanagementsystemWie jedes Unternehmen ist die Splendid Gruppe einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und bildet einen wichtigen Grundstein für den nachhaltigen Erfolg und die Entwicklung des Unternehmenswertes. Die Splendid Medien AG betreibt daher ein Risikomanagementsystem, mit dessen Hilfe regelmäßig potenzielle Risiken in Form von Ereignissen, Handlungen oder Versäumnissen, welche den Erfolg oder die Existenz der Unternehmensgruppe gefährden können, über alle Konzernunternehmen und -funktionen hinweg identifiziert, analysiert, einzeln sowie in deren ggf. aggregierten Auswirkungen bewertet, gesteuert und überwacht werden. Das Konzern- Risikomanagementsystem der Splendid Gruppe ist auf die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften ausgerichtet und bildet den Grundstein für die Erhaltung und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit und der nachhaltigen Ertragskraft der Splendid Gruppe. Chancen werden grundsätzlich außerhalb des Risikomanagementsystems erfasst. Eine Schilderung der wesentlichen Chancen findet sich unter V.8 Wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung. V.2 Organisation des RisikomanagementsystemsIm Rahmen des Risikomanagementsystems werden Einzelrisiken auf der Ebene von Funktionen und Konzernunternehmen identifiziert und transparent aufbereitet. Daraus abgeleitet werden angemessene Steuerungsmaßnahmen, die Integration von geeigneten Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse sowie die kontinuierliche Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung dieser Maßnahmen. Konkrete Einzelrisiken, die bereits vollständig im Abschluss bzw. Lagebericht oder Budget abgebildet sind, werden nicht bewertet, da sie bereits eingetreten sind bzw. als eingetreten gelten. Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das erweiterte Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien "Wirtschaftliches Verlustpotenzial/Schadenshöhe" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt und dokumentiert. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich umfassend beurteilt. Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Im Rahmen dieser Gesamtverantwortung wird der aktualisierte Risikokatalog auch auf Risikointerdependenzen, Risikoaggregationen und die Gesamtrisikolage durchgesehen bzw. angepasst. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben oder zu einer bestandsgefährdenden Entwicklung führen können, werden Vorstand und Aufsichtsrat umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält grundsätzlich zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid Gruppe. Das nach §91 Abs. 2 AktG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem ist Gegenstand der Konzernabschlussprüfung. V.3 Risikobewertung, Ableitung des Handlungsbedarfs und RisikotragfähigkeitDie Risikobewertung erfolgt in einem ersten Schritt in einer Bruttobetrachtung, also vor Berücksichtigung von kompensierenden oder minimierenden Maßnahmen, entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und des erwarteten Schadensausmaßes. Gegenstand der Risikobewertung ist auch die Analyse, ob aus einzelnen Risiken, von denen in isolierter Betrachtung keine Bestandsgefährdung ausgeht, im Zusammenwirken mit anderen Risiken eine Bestandsgefährdung erwachsen kann (Risikointerdependenzen/Aggregation). Der Risikoprognosezeitraum erstreckt sich auf einen Zeitraum von einem Jahr bezogen auf den 31. Dezember 2023. Das Verlustpotenzial/die Schadenshöhe soll eine realistische Einschätzung der Auswirkung auf die relevanten Steuerungsgrößen des Konzerns, insbesondere das Konzernergebnis (EBIT) sowie den Cashflow, darstellen. Je nach Höhe des potenziellen Schadens erfolgt die Eingruppierung in eine von drei Schadensklassen. Wenn eine Quantifizierung nicht oder nur schwer möglich ist, erfolgt die Zuordnung anhand von qualitativen Merkmalen. Die Risiken werden zudem einer von drei Wahrscheinlichkeitsklassen zugeordnet. Die Klassifizierung eines Risikos als hohes (Klasse 1), mittleres (Klasse 2) oder geringes Risiko (Klasse 3) ergibt sich aus den Kombinationen von erwarteter Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß folgender Risikomatrix: Bewertungsschema für die Risikobewertung![]() Aus der Einordnung der Risiken in die o.g. Risikomatrix ergibt sich der Handlungsbedarf in Form von Maßnahmen zur Risikobehandlung und -Überwachung sowie die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Berichtsintervallen. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Risikoinventur wird eine Aktualisierung der identifizierten Risiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenhöhe und Gegenmaßnahmen durch Vorstand, Geschäftsführer und Management durchgeführt. Auf der Grundlage der zusammengetragenen Rückläufe erfolgt die Risikobewertung nach Maßnahmen (Nettobetrachtung). Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems der Splendid Gruppe ist auch die Bestimmung der Risikotragfähigkeit. Als Risikotragfähigkeit wird das maximale Risikoausmaß bezeichnet, welches das Unternehmen innerhalb des Risikoprognosezeitraums ohne Gefährdung seines Fortbestandes tragen kann. Die Überprüfung, ob und inwieweit ein Unternehmen zur Deckung wesentlicher identifizierter Risiken (einzeln oder aggregiert) in der Lage ist, erfolgt ausgehend von der Netto-Betrachtung (Bewertung nach Maßnahmen). V.4 Aufnahme von ESG-Themen in das RisikomonitoringDer Vorstand hat ausgewählte und für die Unternehmensgruppe relevante ökologische und soziale Themen in das Risikofrüherkennungssystem aufgenommen. Eine Bewertung der Risiken sowie Ermittlung der Risikotragweite wurde bislang nicht durchgeführt. V.5 Darstellung der wesentlichen EinzelrisikenPotenziell bedeutende Risiken ergeben sich für die Splendid Gruppe in den Risikofeldern "Unternehmen" (Finanzen, Liquidität, Prozesse, Personal, Management), "Markt" (Branche, Kunden, Lieferanten, Wettbewerb, Produkt/Leistungen) und "Umfeld" (Makroökonomisches Umfeld, Politik, Gesellschaft, Gesetze, Natur). Gegenstand dieses externen Risikoberichts sind solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung und damit nach Durchführung der Nettobewertung einzeln oder aggregiert weiterhin als bedeutende Risiken klassifiziert werden. Als Ergebnis der Risikobewertung werden diese Risiken in untenstehendem Bericht entweder einzeln oder mit aggregierten Bewertungen ausgewiesen. V.5.1 Unternehmensrisiken (Finanzen, Liquidität, Prozesse, Personal, Management)Die Bewertung der im Folgenden geschilderten Unternehmensrisiken erfolgt auf aggregierter Basis. Finanzierung und Liquidität in den KonzerngesellschaftenDie Ausstattung mit ausreichend Kapital und Liquidität für den Erwerb und die Vermarktung von Filmlizenzen ist für die Splendid Gruppe von entscheidender Bedeutung. Die Splendid Gruppe finanziert sich auf der Fremdkapitalseite über Finanzierungsvereinbarungen mit mehreren Geschäftsbanken sowie über ein Gesellschafterdarlehen des Mehrheitsaktionärs. Per 31. Dezember 2023 verfügte die Splendid Gruppe aus den Finanzierungsvereinbarungen mit den Geschäftsbanken (EUR 9,0 Mio.) sowie dem Gesellschafterdarlehen (EUR 1,25 Mio.) über einen Gesamtkreditrahmen in Höhe von EUR 10,25 Mio., der zum Stichtag mit EUR 3,75 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtkreditrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,1 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht. Von den vom Mehrheitsaktionär ursprünglich insgesamt bereitgestellten Mitteln in Höhe von EUR 2,5 Mio. wurden in der ersten Jahreshälfte 2023 EUR 1,25 Mio. planmäßig zurückgeführt. Die Darlehenssumme ist unbesichert und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024. Der Zinssatz beträgt seit dem 1. Januar 2023 8%. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung bestimmter Covenants (im Wesentlichen Informations-, Auskunfts- und Gleichstellungspflichten) verpflichtet, die über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen an die finanzierenden Institute überwacht werden. Die Vertragsbedingungen sehen für den Fall der Nichteinhaltung von Covenants unter anderem ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Die vereinbarten Covenants können aus Sicht des Vorstands nachhaltig eingehalten werden. Aus den Finanzierungsvereinbarungen mit den Geschäftsbanken in Höhe von EUR 9,0 Mio. hat ein Anteil in Höhe von EUR 4,0 Mio. eine Laufzeit bis 30. September 2024, EUR 5,0 Mio. sind unbefristet. Der Vorstand hat im ersten Quartal 2024 Gespräche mit den aktuellen sowie potenziell neuen Kreditgebern über die Prolongation bzw. den Neuabschluss des Finanzierungsanteils aufgenommen. Der aktuelle Stand der verfügbaren Kreditlinien und des gewährten Gesellschafterdarlehens ist Gegenstand der unterjährigen Cashflow- und Investitionsplanung sowie der Liquiditätsvorschau. Vor diesem Hintergrund bewertet der Vorstand die Finanzierungs- und Liquiditätssituation als auskömmlich. Einzelrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert. IT- und SicherheitsrisikenDer Erfolg der Splendid Gruppe ist in wachsendem Maße von IT-gestützten Informationen und Daten abhängig. Verfügbarkeit, Genauigkeit sowie Vertraulichkeit und Sicherheit von relevanten Daten sind für die Unternehmensgruppe von großer Wichtigkeit. Allgemein sind zunehmende IT-Sicherheitsrisiken (v.a. Virenbefall oder Cyber-Kriminalität) zu verzeichnen. Zur Prävention solcher Risiken unternimmt die Splendid Gruppe die kontinuierliche Pflege, Optimierung und Updates der Systeme. Regelmäßige Backups sind ebenso wie Überwachungs- und Schulungsmaßnahmen zentrale Bestandteile des Sicherheitskonzepts. Trotz der umfangreichen Maßnahmen können Systemfehler oder -ausfälle mit negativen Auswirkungen auf die Betriebsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur nicht vollständig ausgeschlossen werden. V.5.2 Marktrisiken (Branche, Kunden, Lieferanten, Wettbewerb, Produkt/Leistungen)Die Bewertung der im Folgenden geschilderten Marktrisiken erfolgt auf aggregierter Basis. BeschaffungsrisikenDer Markt für kommerziell konkurrenzfähige, frei erwerbbare Independent Spielfilm- und Serienprodukte ist eng. Konsolidierungen sowohl auf der Beschaffungs- als auch auf der Nachfrageseite führen dazu, dass der Einkauf von Lizenzen deutlich wettbewerbsintensiver geworden ist, sich Lizenzen weiter verknappen und die Preise dafür steigen. Der Streik der Drehbuchautoren und Schauspieler in Hollywood hat die Angebotsverknappung temporär zusätzlich beeinflusst. Des Weiteren wurde die Situation durch den Verfall des Eurokurses zum US-Dollar verschärft. Letztere Entwicklung hat sich im Verlaufe des Jahres 2023 abgemildert. Die Splendid Gruppe zielt mehrheitlich auf die Akquisition eines vielfältigen Programmspektrums mit wenig kapitalintensiven Einzelinvestitionen aus einem breiten Beschaffungsnetzwerk ab. Größere Einzelinvestitionen werden selektiv akquiriert und möglichst durch sogenannte "Backings" (Abnahmegarantien von Partnern) abgesichert. Insbesondere für Benelux werden lokale Ko-Produktionen mit Partnern vereinbart. Bei der Akquisition von Filmlizenzen im Segment Content wird das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen geprüft. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer und das Management der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb sogenannte "Acquisition Proposals", in denen neben einer projektbezogenen Analyse u.a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich der erwartete wirtschaftliche Erfolg eintritt. Des Weiteren können Verschiebungen von Projekten (Verschiebungen von Materiallieferungen, Änderung von Veröffentlichungszeitpunkten) zu Abweichungen von den planmäßigen Umsatz- und Ertragszeitpunkten führen. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen. Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u.a. in den USA und Fernost auf der Basis von US-Dollar. Da die Lizenzen vorwiegend in den Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro und US-Dollar die Ertragslage beeinflusst werden. Die Splendid Gruppe kalkuliert Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst die Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Kurssicherungsmaßnahmen werden auf dieser Grundlage durchgeführt. Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich zudem rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen. AbsatzrisikenDer Geschmack und das Nutzungsverhalten der Konsumenten unterliegen dynamischen Veränderungen. Insbesondere in Zeiten der Unsicherheit, ausgelöst durch geopolitische Konflikte, die einen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage im Absatzgebiet zur Folge haben können, ist nicht auszuschließen, dass neben der Belastung des allgemeinen Konsumklimas auch der private Konsum für Kulturgüter abnimmt. Hierauf reagiert der Werbemarkt sensibel und schnell, sodass in der Folge auch das Akquisitionsverhalten unserer Geschäftskunden beeinflusst wird. Auch Änderungen im regulatorischen Umfeld für Rechteverwerter (Mediengesetze, Urheberrecht, Änderungen der Verbreitungswege für TV-Sender) beeinflussen die Absatzmöglichkeiten. Die Rückkehr von Blockbustern, insbesondere der großen Hollywoodproduktionen, sowie einer Vielzahl weiterer, bisher aufgrund der Streiks von Schauspielern und Drehbuchautoren in den USA verschobener Produktionen - kann die Absatzmöglichkeiten für weniger prominente Programme beeinträchtigen. Ein erhöhter Wettbewerb um Kinoplatzierung und erforderliche Intensivierung der Absatzbemühungen im Kinobereich kann zu einem erhöhten Aufwand und damit zu einer Verringerung der Marge führen. Die Kinovermarktung im Absatzportfolio der Splendid Gruppe verfolgt trotz wachsender Bedeutung weiterhin den primären Zweck, mit zuvor im Kino veröffentlichten Filmen die Verwertungschancen der nachfolgenden Auswertungsstufen zu stärken. Die zunehmende Anzahl an Plattformen, Sendern und Streamingdiensten erzeugt trotz der aktuellen Spar- und Umbauprozesse einen kontinuierlichen Bedarf an Programmen und Dienstleistungen der Splendid Gruppe. Die insbesondere durch den verstärkten Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten und durch Wechselkurseffekte induzierten Preiserhöhungen können gleichwohl nur begrenzt bzw. verzögert an den Absatzmarkt weitergegeben werden. Die Splendid Gruppe generiert in hohem Maße Umsätze aus der Lizenzierung von Filmen an Anbieter im Bereich des Pay-TV, Free-TV und Subscriptional VoD (SVoD). Veränderte Programmausrichtungen, Werbe- und Gebühreneinnahmen sowie die Anzahl der Abonnenten und die Zuschauerreichweiten beeinflussen in erheblichem Maße die Einkaufsbudgets sowie die Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender und Streaminganbieter und können die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe negativ beeinflussen. Der SVoD-Markt hat eine große Bedeutung für die Absatzmöglichkeiten der Splendid Gruppe. Insbesondere hier hat sich in den vergangenen Jahren ein hoher Wertschöpfungsanteil mit großen, bonitätsstarken Abnehmern entwickelt. Die Vorteile dieser Großkundenbeziehungen könnten andererseits eine zunehmende Abhängigkeit mit möglicherweise negativen Auswirkungen auf die Ertrags- und Liquiditätslage der Splendid Gruppe zur Folge haben. Die Splendid Gruppe arbeitet fortlaufend an dem Aufbau, der Pflege und der Erweiterung des Netzwerkes, um die Abhängigkeit von einzelnen Kunden oder Kundengruppen zu steuern. Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid Gruppe im Segment Content mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland. Der Anteil physischer Bildtonträger in Deutschland geht weiter zurück und die Digitalisierung der Wertschöpfung in der Film- und Medienindustrie schreitet weiter voran. Für die Unternehmen der Splendid Gruppe ergibt sich die Notwendigkeit, die digitalen Geschäftsmodelle konsequent weiter auszubauen und die Möglichkeiten des digitalen Absatzes weiter zu intensivieren, um den Risiken aus sinkenden Marktanteilen des physischen Geschäftes und veränderter Marktbedingungen und Auswertungsmöglichkeiten zu begegnen und die sich ergebenden Chancen aus dem Digitalbereich zu nutzen. Mit dem transaktionalen VoD-Portal "maxdome" ist die Splendid Gruppe auf dem Markt der Streaminganbieter auch selbst als Betreiber einer Plattform tätig. Dieser Markt ist sehr wettbewerbsintensiv und zeichnet sich durch oligopolistische Strukturen mit einzelnen bedeutenden internationalen Streaminghäusern sowie einer Vielzahl von weniger prominenten Anbietern vorwiegend in den einzelnen nationalen Märkten aus. Zunehmend entscheiden sich auch multinationale Medienhäuser (sogenannte "Majors") sowie private und öffentlich-rechtliche TV-Anstalten dazu, ihre Streamingaktivitäten teils massiv auszubauen. Einige der Wettbewerber verfügen über wesentlich größere finanzielle Ressourcen, möglicherweise bessere Finanzierungsmöglichkeiten, technische bessere Ressourcen sowie über ein weltumspannendes Angebotsnetzwerk, um ihre Marktpräsenz weiter auszubauen - auf Kosten von Marktanteilen für unser Streamingangebot. Es ist möglich, dass Konsumenten aufgrund verringerter Budgets ihre Streamingaktivitäten einschränken und bzw. oder dass andere Anbieter eine höhere Marktakzeptanz und Reichweite erlangen, mit entsprechend negativen Folgen für die maxdome-Plattform. Die Splendid Gruppe begegnet diesem Risiko mit der Ausweitung der Marketingaktivitäten (z.B. Kooperationen mit reichweitenstarken Partnern wie Telekommunikationsunternehmen, Verlagen, Online-Portalen), der kontinuierlichen Optimierung des Programmangebots sowie laufender Verbesserung der technischen Performance. Für das nachhaltige Wachstum und den Ausbau der Videociety GmbH mit der maxdome-Plattform ist der Abschluss weiterer Kooperationsverträge (sowohl technische Dienstleistungen als auch inhaltliche Services) und/oder die Erweiterung bestehender Kooperationen mit jeweils mittel- bis langfristiger Laufzeit mit Geschäftskunden notwendig. Videociety ist dazu in Gesprächen und Verhandlungen mit potenziellen Abnehmern. Es ist möglich, dass die Verhandlungen nicht zum Vertragsschluss führen und die erwartete Vergrößerung der Geschäftskundenbasis nicht erzielt werden kann. Die im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses sowie anlassbezogen unterjährig vorgenommen Werthaltigkeitsprüfungen des Filmvermögens sowie weiterer immaterieller Vermögenswerte basieren auf Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen im Hinblick auf künftige Entwicklungen. Die tatsächlichen Verwertungsergebnisse können hiervon abweichen und bei ausbleibendem oder beeinträchtigtem Markterfolg nachteilige Wirkung auf die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Splendid Gruppe haben. PersonalrisikenKunden- und Auftragsbeziehungen sowie die Pflege des bestehenden Geschäftspartner-Netzwerks hängen erheblich von der Geschäftsführung und dem erweiterten Management der Splendid Gruppe ab. Abwanderung und erschwerte Akquisition von Fachpersonal können die Geschäftslage negativ beeinflussen. Es besteht ein starker und zunehmender Wettbewerb um Personal, das über die erforderliche Qualifikation und Fachkenntnisse verfügt. Daraus erwächst das Risiko, dass gut ausgebildetes und engagiertes Personal nicht gehalten werden kann bzw. neue Mitarbeiterinnen mit entsprechender Expertise nicht oder nicht zeitgerecht gewonnen werden können. Die Splendid Gruppe schafft über Vertretungsregelungen, eine leistungsgerechte Vergütung, ein attraktives Arbeitsumfeld und den kontinuierlichen Ausbau von Maßnahmen zur Personalentwicklung die Voraussetzungen, nachhaltig Mitarbeiterinnen zu halten, anwerben und selbst aus- und weiterbilden zu können. Mit diesen Maßnahmen sieht sich die Splendid Gruppe gut aufgestellt., um den Personalrisiken zu begegnen. V.5.3 Umfeld-Risiken (Makroökonomisches Umfeld, Politik, Gesellschaft, Gesetze, Natur)Makroökonomisches Umfeld / Risiken aus den Auswirkungen der geopolitischen KrisenDas Jahr 2023 war von zahlreichen geopolitischen Krisen geprägt. Zum Krieg in der Ukraine kam ab Herbst der Konflikt im Nahen Osten hinzu. Lieferketten wurden durch die Angriffe auf Frachter im Roten Meer beeinträchtigt. Auch die Ausläufer der Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Klimawandels und die gesamtwirtschaftliche Situation mit den damit einhergehenden politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen verunsichern die Verbraucher und haben massive Auswirkungen auf das makroökonomische Umfeld, insbesondere auf das zur Verfügung stehende Einkommen und das Konsumverhalten. Die Risiken bezüglich der erwarteten wirtschaftlichen Erholung angesichts der weltwirtschaftlichen Schwächephase sowie der anhaltenden geopolitischen Krisen mit ihren Auswirkungen auf die Wirtschaft bleiben weiter hoch. In einem von Wachstumsschwäche und Inflation geprägten Umfeld sind seit Juni 2023 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr durchgängig zweistellige Zuwachsraten bei der Zahl der beantragten Regelinsolvenzen zu verzeichnen. Es besteht das Risiko, dass diese Entwicklung in einer zurückhaltenderen Vergabe von Kreditlinien durch die Banken resultiert und damit die Möglichkeiten des Abschlusses von Kreditverträgen auch für die Splendid Gruppe beeinträchtigt sein könnten. Die Konzerngesellschaften sind in Abhängigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells und ihrer Funktion innerhalb der Wertschöpfungskette der Filmvermarktung in unterschiedlichem Maße Umsatz-, Ertrags-, Finanz- und Liquiditätsrisiken aus der Entwicklung des makroökonomischen Umfelds ausgesetzt. Diese Risiken werden im Rahmen des IKS durch das monatliche Reporting sowie Liquiditätsplanungen in den Konzerngesellschaften und eine quartalsweise 13-Wochen-Liquiditätsvorschau auf Konzernebene zusammen mit den übrigen Risiken überwacht. Mehrmals jährlich wird für alle Einzelgesellschaften sowie konsolidiert auf Konzernebene eine Prognoserechnung bzw. ein aktualisierter Forecast für das Gesamtjahr erstellt und dem Jahresbudget gegenübergestellt. Dennoch können sich im Betrachtungszeitraum aus den o.g. Einflussfaktoren ebenso wie aus Markt- und Unternehmensrisiken Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe ergeben und Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsbelastungen zur Folge haben, deren Ausmaß trotz sorgfältiger Planung nicht oder nicht hinreichend abgeschätzt werden kann. Die Entwicklungen werden in den kommenden Monaten weiterhin regelmäßig überprüft und mögliche Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewertet (vgl. dazu Kapitel VI. Prognosebericht). V.6 Gesamtbeurteilung der RisikenDie Risiken in der Splendid Gruppe und deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Risikolage hat sich insbesondere mit Blick auf die aktuellen Rezessionsrisiken im wirtschaftlichen Umfeld mit Einfluss auf die Finanzierungsmöglichkeiten sowie aufgrund der Veränderungen aus dem Marktumfeld gegenüber dem Vorjahr erhöht. Aus den aktuellen Finanzierungsvereinbarungen mit Geschäftsbanken im Gesamtumfang in Höhe von EUR 9,0 Mio. hat ein Anteil in Höhe von EUR 4,0 Mio. eine Laufzeit bis 30. September 2024, EUR 5,0 Mio. sind unbefristet. Der Vorstand hat im ersten Quartal 2024 Gespräche mit den aktuellen sowie potenziell neuen Kreditgebern über die Prolongation bzw. den Neuabschluss des befristeten Finanzierungsanteils aufgenommen. Der aktuelle Stand der verfügbaren Kreditlinien und des gewährten Gesellschafterdarlehens ist Gegenstand der unterjährigen Cashflow- und Investitionsplanung sowie der Liquiditätsvorschau. Vor diesem Hintergrund bewertet der Vorstand die Finanzierungs- und Liquiditätssituation als auskömmlich. Eine erhöhte Risikolage kann sich aus dem makroökonomischen Umfeld, insbesondere aus den geopolitischen Krisen mit Wirkung auf die Absatz- und Beschaffungsmärkte ergeben. Des Weiteren können sich potenzielle Risiken aus den Marktveränderungen für die Geschäftsentwicklung in der Beschaffung und dem Absatz von Filmprogrammen sowie über die Wertschöpfungsstufen der Splendid Gruppe ergeben. Die Veränderungen auf den Arbeitsmärkten haben den Wettbewerbsdruck um Fachkräfte erhöht. IT-Sicherheitsrisiken nehmen aufgrund der allgemeinen Bedrohungslage weiter zu und werden engmaschig überwacht. Die Risiken sind nach Einschätzung des Vorstands insgesamt mit den in der Splendid Gruppe eingesetzten Instrumenten identifizierbar und beherrschbar. Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Splendid Gruppe alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat, um mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Vorstehend genannte Risiken werden engmaschig überwacht, um auf potenziell bestandsgefährdende Risken unmittelbar und mit angemessenen Gegenmaßnahmen zu reagieren. V.7 Internes Kontrollsystem (IKS)Primäres Ziel des internen Kontrollsystems - als Teil des konzernweiten Risikomanagements der Splendid Gruppe - ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben (insbesondere betreffend die konzerninternen Steuerungsgrößen wie z.B. Umsatz und EBIT, Cashflow und Liquidität), gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Diese dienen insbesondere dazu, die Risiken, denen sich die Splendid Gruppe in den Bereichen Finanzen, Liquidität und Markt gegenübergestellt sieht, zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Soll/Ist-Abweichungen werden zeitnah an den Vorstand berichtet. Der Aufsichtsrat wird zeitnah von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen. Die folgenden Aktivitäten stehen exemplarisch für die internen Kontrollprozesse: scrollen
Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele bieten. Wie alle Ermessensentscheidungen können sich auch solche bezüglich der Ausgestaltung angemessener Systeme im Nachhinein als nicht optimal, nicht effizient oder nicht angemessen herausstellen. Kontrollen können aufgrund von im Einzelfall auftretenden Fehlern oder Irrtümern in ihrer Funktionsfähigkeit versagen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung im Einzelfall verspätet erkannt werden. V.8 Wesentliche Chancen der künftigen EntwicklungDie Splendid Gruppe verfügt aufgrund ihres langjährigen Bestehens sowie der Expertise des Managements und der weiteren handelnden Personen über eine bedeutsame Marktstellung als unabhängiges Medienunternehmen im deutschsprachigen Raum sowie in der Benelux-Region. Auf dieser Grundlage verfolgt das Management der Splendid Gruppe Geschäftschancen, die sich aus dem Marktumfeld, dem wirtschaftlichen Umfeld sowie aus dem Unternehmen selbst ergeben und einen Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Splendid Gruppe leisten. Chancen können sich unter anderem in folgenden Bereichen ergeben: Die Splendid Gruppe verfügt über eine hohe Anzahl von Filmrechten, deren Bestand und Qualität durch Zukauf und Produktion attraktiver Programminhalte laufend gepflegt wird. Die potenzielle Nutzungsdauer der Filmrechte geht teilweise weit über den Planungszeitraum hinaus und bildet damit den Grundstein für künftige Umsatzbeiträge. Insbesondere in der Benelux-Region werden lokale Ko-Produktionen mit Partnern vereinbart. Hier besteht die Möglichkeit, neue Franchises zu schaffen, bestehende Franchises auszubauen und über Folgeproduktionen und Spin-Offs zusätzliche Umsätze zu generieren. Die digitalen Geschäftsmodelle eröffnen der Splendid Gruppe wachsende und neue Absatzkanäle für ihre Programmauswertungen und Dienstleistungsangebote. Neben den erweiterten Auswertungsmöglichkeiten unserer umfangreichen Filmbibliothek ergeben sich aus der Vermarktung des eigenen VoD-Angebotes für Privatkunden unter dem "maxdome"-Label und dem B2B-Label "meinVoD" für Geschäftskunden weitere künftige Erlöspotenziale. Im Segment Services zielen wir mit hoher Servicequalität und hoher technologischer Innovationskraft auf die Schaffung weiterer zukunftsorientierter Erlöspotenziale ab. Angereichert werden die Geschäftschancen durch den weiteren Ausbau und die Pflege des umfangreichen Netzwerkes auf den relevanten Beschaffungs- und Absatzmärkten der Splendid Gruppe, auf deren Grundlage neue Geschäftschancen geschaffen werden können. VI. PrognoseberichtDie deutsche Wirtschaft rechnet für das Jahr 2024 mit einem allenfalls geringfügigen Wachstum. Die Erwartung spiegelt die Unsicherheiten infolge der zahlreichen Krisenherde in der Weltwirtschaft wider. Neben dem anhaltenden Krieg in der Ukraine hinterlassen auch der Nahostkonflikt sowie die Schwäche der Weltwirtschaft und Chinas dauerhafte Spuren im Wirtschaftsgeschehen, die das auf internationale Arbeitsteilung und Lieferbeziehungen basierende deutsche Wirtschaftssystem nachhaltig erschüttern. Positiv ist, dass sich der Arbeitsmarkt stabil zeigt. Auch durch die wieder ansteigenden Reallöhne und die nachlassende Inflation dürfte der private Konsum wieder ansteigen. In unserem Absatzgebiet Niederlande und Belgien wird für 2024 ein Wirtschaftswachstum von 1,1% erwartet. Auch die Medienwirtschaft ist von den allgemeinen Herausforderungen aus den geopolitischen Krisen, dem Fachkräftemangel, dem wachsenden Druck in Bezug auf Nachhaltigkeit sowie den unmittelbaren Auswirkungen auf die Investitionsneigung der Unternehmen und Verbraucherinnen beeinflusst. Für den Kinobereich wird im Jahr 2024 aufgrund der streikbedingten Lücke im Startkalender ein herausforderndes Jahr erwartet. Andererseits scheinen zeitnahe Streamingstarts einer erfolgreichen Kinoauswertung immer weniger entgegenzustehen. Die wesentlichen Grundlagen für die Umsatzplanungen der beiden operativen Segmente ergeben sich wie folgt: Segment Content:Auf der Grundlage unserer Kinoprogrammplanung rechnen wir für 2024 mit einem deutlichen Umsatzwachstum aus der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und Benelux gegenüber dem Vorjahr. In Deutschland veröffentlichen wir ein breites Genrespektrum überwiegend kleinerer Releases. In den Niederlanden werden mehrere lokale Produktionen veröffentlicht, darunter der zweite Teil der im Vorjahr erfolgreich ausgewerteten Realfilmversion der bekannten niederländischen Kinderbuchfigur "Juf Braksel" sowie weitere, speziell auf die Zuschauerpräferenzen eines vorwiegend jungen Publikums abgestimmten lokale Produktionen. In der Auswertungsstufe Home Entertainment entwickelt sich der physische Bereich weiter analog zum Gesamtmarkt deutlich rückläufig. Im digitalen Home Entertainment erwarten wir hingegen einen starken Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr, sodass wir für den Gesamtbereich Home Entertainment mit einem leichten Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr rechnen. Die Umsatzbeiträge in der Auswertungsstufe Lizenzen erzielen wir überwiegend aus Verträgen mit SVoD-Portalen, Pay-TV- und Free-TV Sendern. Die Planung erfolgt in Abhängigkeit von in den Vorjahren getätigten Investitionen, die entlang der Wertschöpfungskette ausgewertet werden, sowie auf der Basis von Einzeltiteln und Programmkategorien. Verschiebungen von Programmzulieferungen wirken sich dabei wesentlich auf die Umsatzzeitpunkte im Lizenzbereich aus. Auf der Basis bereits kontrahierter Verträge erwarten wir gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Umsatzanstieg. Segment Services:Für das Gesamtsegment Service erwarten wir einen leichten Umsatzzuwachs gegenüber 2023, der sowohl im Servicebereich Digitalisierung als auch im Bereich Synchronisation entstehen wird. Gesamtausblick für die Splendid GruppeTrotz aller Herausforderungen des schwachen wirtschaftlichen Umfeldes blicken wir zuversichtlich auf das Geschäftsjahr 2024. Ziel ist es, im Geschäftsjahr 2024 den Bestand unserer Filmlibrary mit neuen Lizenzen und Produktionen weiter zu stärken, um auch in der Zukunft dauerhaft die Vermarktungsmöglichkeiten nutzen und ertragsorientiert wachsen zu können. Den Herausforderungen aus der geopolitischen Lage sowie den Bedingungen unseres Marktumfeldes tragen wir in unseren Planungen Rechnung. Wir müssen jedoch die Entwicklungen in den kommenden Monaten regelmäßig überprüfen, die Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewerten und unsere operativen Geschäftsprozesse daraufhin anpassen. Unter Berücksichtigung der Segmentumsatzplanungen erwarten wir für 2024 einen Konzernumsatz in einer Bandbreite zwischen EUR 41,0 Mio. und EUR 46,0 Mio. Planmäßig steigende Abschreibungen auf das Filmvermögen sind vor allem auf die Ausweitung der Kinoveröffentlichungen sowie auf den höheren Umsatz im Bereich Lizenzen zurückzuführen und beeinflussen den Anstieg der Herstellungskosten im Geschäftsjahr 2024 maßgeblich. Die Vertriebskosten werden vor allem durch höhere Kosten im Zusammenhang mit der Vermarktung in Home Entertainment und Kino gegenüber 2023 moderat steigen. Bei den Verwaltungskosten erwarten wir eine deutliche Abnahme gegenüber dem Vorjahr, insbesondere aufgrund von Einsparungen bei Personal- und Beratungskosten. Auf der Basis der Umsatz- und Kostenplanungen erwartet der Vorstand für 2024 erneut ein positives EBIT. Wir rechnen mit einem Konzern-EBIT in der Bandbreite zwischen EUR 3,0 Mio. und EUR 4,0 Mio. Auf der Grundlage der vorgesehenen Produktions- und Auslieferungszeitpunkte bereits kontrahierter Filme plant der Vorstand ein gegenüber dem Vorjahr höheres Investitionsvolumen in das Filmvermögen. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow sowie aus dem bestehenden Finanzierungsrahmen. Wesentliche operative Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Produktion, Auslieferung und Veröffentlichung der erworbenen Programme sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz. Die Prognose ist das Ergebnis von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung getroffen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite können deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen einen Einfluss auf diese Ergebnisprognose haben. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter "V.5 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken" in diesem zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht. VII. Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB und erläuternder BerichtKapital- und StimmrechtsstrukturDas Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je EUR 1,00 je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Nach den zum 31. Dezember 2023 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen und Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar: scrollen
Ernennung und Abberufung der Mitglieder des VorstandesDer Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzte sich zum 31. Dezember 2023 aus zwei Mitgliedern zusammen. Am 5. Oktober 2023 wurde Herr Andreas R. Klein in den Vorstand der Splendid Medien AG berufen. Nach dem Ausscheiden der Vorstandsmitglieder Björn Siecken (15. Oktober 2023) und Dr. Dirk Schweitzer (31. Januar 2024) fungiert Herr Andreas R. Klein seit 1. Februar 2024 als Alleinvorstand. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat. SatzungsänderungenFür die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines ÜbernahmeangebotsDie Finanzierungsvereinbarungen mit den Geschäftsbanken sehen Berichtspflichten bei einem Kontrollwechsel vor. Über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen erzielen die Vertragsparteien Einigung. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels abgeschlossen. Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von AktienDie Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 der Satzung geregelt. Genehmigtes KapitalGenehmigtes Kapital 2022Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 13. Juni 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.900,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten sind im Konzernanhang dargestellt. Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener AktienDurch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG vom 13. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 12. August 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71 ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Splendid Medien AG oder durch mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft oder durch mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen handelnde Dritte ausgenutzt werden. Die einschränkenden Bestimmungen des § 71 Absatz 2 Aktiengesetz sind zu beachten. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Splendid Medien AG, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Die Aktien dürfen in den folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden: Weiterveräußerung von Aktien im rechnerischen Betrag von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder -falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, wenn der Veräußerungspreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind; Angebot und Übertragung der Aktien gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen; zur Bedienung von Bezugsrechten oder in Erfüllung von Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen und bei der darlehensweisen Überlassung von Wertpapieren; zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) durch Veräußerung gegen vollständige oder teilweise Übertragung des Dividendenanspruchs des Aktionärs; Einziehung, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, im Fall der Veräußerung der Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang. VIII. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d i. V. m. § 289f HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 315d i. V. m. § 289f HGB wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. IX. Vergütungsbericht gem. § 162 AktGDer Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gem. § 162 AktG wird bis spätestens zur Einberufung der Hauptversammlung 2024 der Splendid Medien AG (voraussichtlich Ende April 2024) auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com/de/hauptversammlung bzw. www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Köln, 22. März 2024 Splendid Medien AG Der Vorstand Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung des Konzerns und seiner Unternehmen informiert. Insbesondere wurden dem Aufsichtsrat Geschäftsvorfälle und Ereignisse von wesentlicher Bedeutung stets zeitnah berichtet. Die sich im Geschäftsverlauf für die Konzernunternehmen und ihre jeweiligen Strategien ergebenden notwendigen Anpassungen erörterten Vorstand und Aufsichtsrat eingehend. Aufgrund der Berichterstattung des Vorstands konnte sich der Aufsichtsrat jederzeit ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften machen. Der Aufsichtsrat tauschte sich hierüber regelmäßig in Telefon- und Videokonferenzen untereinander als auch mit dem Vorstand aus. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes standen zudem während des gesamten Geschäftsjahrs 2023 in einem regelmäßigen telefonischen und persönlichen Informations- und Gedankenaustausch. In dem nach dem Gesetz, der Satzung der Splendid Medien AG und den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat gebotenen Umfang hat der Aufsichtsrat an geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mitgewirkt und hierüber Beschluss gefasst. Die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Konzerns hat der Aufsichtsrat jeweils anhand der von dem Vorstand erstellten Monatsberichte nachvollzogen. Zudem wurden vom Vorstand aktualisierte Planungsrechnungen zur Verfügung gestellt. Diese Berichte enthielten die wesentlichen Kennzahlen der Konzernunternehmen. Gleichzeitig gaben sie die Erwartungen des Vorstands an die weitere geschäftliche Entwicklung wieder. Soweit der Aufsichtsrat um weitere Unterlagen oder Informationen zu bestimmten Vorgängen oder Ereignissen ersuchte, wurden diese von dem Vorstand jeweils zeitnah und vollständig bereitgestellt. Der Aufsichtsrat war daher jederzeit in der Lage, seine Aufgaben der Beratung und Überwachung des Vorstands effizient wahrzunehmen. Beschlussfassungen des Aufsichtsrats wurden von dem Vorstand ordnungsgemäß berücksichtigt und umgesetzt. Angesichts der Besetzung des Aufsichtsrats in gesetzlicher Mindestgröße wurden Ausschüsse nicht gebildet. Veränderungen in Vorstand und AufsichtsratDurch die Veräußerung von Geschäftsbereichen und Beteiligungen im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen wird die Splendid Gruppe künftig mit einer deutlich reduzierten Personalstärke arbeiten. Unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße befürwortete der Aufsichtsrat auch eine Verschlankung der Führungsstruktur mit einer Reduzierung der Kosten der Unternehmensleitung. Die Führung des Unternehmens durch einen Alleinvorstand wurde in dieser Zielrichtung für angemessen erachtet. Im Zuge dieser Überlegungen kamen der Aufsichtsrat und der Finanzvorstand, Herr Björn Siecken, überein, den regulär auf den 30.04.2024 befristeten Vorstandsvertrag nicht zu verlängern und die Vorstandstätigkeit vorzeitig zum 15.10.2023 zu beenden. Für die restliche Vertragslaufzeit wurde eine Abfindung vereinbart. Zudem bat der Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Dirk Schweitzer den Aufsichtsrat um vorzeitige Beendigung seines Dienstvertrages, um sich einer anderen beruflichen Tätigkeit zuzuwenden. Vor diesem Hintergrund wurde mit ihm die Beendigung seiner Tätigkeit als Vorstand der Gesellschaft zum 31.01.2024 und Aufhebung seines bis zum 31.12.2024 befristeten Anstellungsvertrages zum selbigen Zeitpunkt vereinbart. Eine Abfindung für die restliche Vertragslaufzeit wurde nicht vereinbart. Mit Wirkung zum 05.10.2023 wurde der bisherige Berater des Unternehmens, Herr Andreas Klein, unter gleichzeitiger Aufhebung seines Beratervertrages zum Vorstand bestellt und zum Co-Vorstandsvorsitzenden ernannt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Schweitzer zum 31.1.2024 leitet Herr Klein die Splendid Medien AG als Alleinvorstand. Veränderungen im Aufsichtsrat gab es nicht. Sitzungen des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat ist in dem Geschäftsjahr 2023 zu fünf ordentlichen Sitzungen am 22.03., 12.06., 27.07., 24.08., und 6.12.2023 zusammengetreten. Die Sitzungen erfolgten in Präsenz, mit Ausnahme der Sitzungen am 27.07. und 06.12., die online stattfanden. Zusätzlich erfolgten unregelmäßige, meist anlassbezogene und kurzfristig angesetzte, online oder im Umlaufverfahren zu einzelnen Themen durchgeführte Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Die Mitglieder des Vorstands nahmen an allen Sitzungen und Beratungen teil, mit Ausnahme der internen Beratungen des Aufsichtsrats über Vorstandsfragen. In der Sitzung am 22. März 2023 erörterten Vorstand und Aufsichtsrat unter Teilnahme des Wirtschaftsprüfers die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2022 von AG und Konzern. Insbesondere wurde der Prüfungsverlauf, dessen technische Durchführung und wesentliche Ergebnisse wurden unter Einbezug von Lagebericht und Vergütungsbericht erörtert. Ebenfalls einbezogen wurden das Risikofrüherkennungssystem, das von den Wirtschaftsprüfern als sehr positiv und zielführend angesehen wurde. Auch wurden die Bewertungsansätze kritisch gewürdigt und als von kaufmännischer Vorsicht geprägt angesehen. Für die Splendid Studios GmbH wurden eingehend die Entwicklungschancen, Herausforderungen und Optionen erörtert. Intensiv wurde die - revidierte - Mehrjahresplanung besprochen. Dabei wurde die Sichtweise des Aufsichtsrats, dass die Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit und damit Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens für Investoren ein bedeutendes Unternehmensziel sein muss, in den Vordergrund gestellt. Auf dieser Basis wurden die kurz- und langfristigen Ziele für die variable Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 erörtert. Des Weiteren wurde die mögliche Fusion von Tochtergesellschaften (hier: Splendid Studios GmbH und Splendid Entertainment GmbH), sowie eventuelle Akquisitionen erörtert. In der Sitzung am 12. Juni 2023 wurde die bisherige Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr erörtert. Die Ergebnisse per 04/2023 zeigten eine erfreuliche Entwicklung deutlich über Budget, auch die weiteren Aussichten erschienen im Wesentlichen positiv. Gleichwohl wurden aus einzelnen Filmrechtsverwertungen einige Erlösverschiebungen bis ins Folgejahr nicht ausgeschlossen, so dass zum Jahresende ein Umsatz- und Erlösergebnis leicht unter Budget zu erwarten wäre. Dies betrifft die Splendid Film ebenso wie die B.V., über mehrere Titel hinweg. Der Vorstand präsentierte den Forecast für den weiteren Geschäftsverlauf in 2023. Die Erkenntnisse über das Marktgeschehen aus den Geschäftsgesprächen in Cannes wurden ebenso besprochen wie die Überlegungen und Planungen zu Investitionen in neue Titel und Rechte. Für die Videociety wurde die Bedeutung des Freenet-Geschäfts eingehend erörtert. Intensiv wurden rechtliche und steuerliche Fragen der Gestaltung von Intercompany-Ausleihungen und Kostenumlagen, sowie deren Berücksichtigung bei Unternehmensentscheidungen erörtert. Des Weiteren wurden Optionen für die Zukunft der WVG besprochen. In der nur mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats am 27. Juli 2023 online durchgeführten Sitzung verabschiedete der Aufsichtsrat die Zielvereinbarung für den Vorstand. Zudem diskutierte der Aufsichtsrat intensiv über die Führungsstruktur und die Kosten der Unternehmensleitung für AG und Konzern - dies vor allem unter Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen, der erfolgreich abgeschlossenen Sanierung, einer nicht überdynamischen Unternehmensentwicklung und der übersichtlichen Unternehmensgröße. Hierzu wurde die Aufnahme von Gesprächen des Vorsitzenden mit beiden Vorständen und dem ständigen Berater der Gesellschaft zur zukünftigen Aufstellung bzw. einer möglichen Neuordnung des Vorstandes beschlossen. Des Weiteren wurden Tagesordnung und notwendige Beratungsinhalte der kommenden Präsenzsitzung im August erörtert. In der Sitzung am 24. August 2023 präsentierte der Vorstand die Konzern-Ergebnisse des 1. Halbjahres und berichtete über den voraussichtlichen Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr 2023. Das revidierte 3+9-Budget wurde dabei leicht übertroffen. Die Verwertung bestehender Filmrechte entwickelte sich weiter positiv. Diskutiert wurden bisher nicht erkennbare oder eingetretene, aber mögliche Auswirkungen des Autoren- und Schauspielerstreik in den USA auf das weitere Marktgeschehen. Ebenso wurde die Entwicklung von maxdome und die Kooperation mit Freenet diskutiert. Ausführlich wurden die Marktperspektiven der Splendid Synchron besprochen, insbesondere unter dem Aspekt der besonderen Herausforderungen aus der weiteren Entwicklung von KI-basierten Wettbewerbsmodellen. Auch wurden Führungsfragen dieses Tochterunternehmens behandelt. Der Aufsichtsrat konkretisierte seine Haltung, den Vertrag des CFO auslaufen zu lassen und keine Neubesetzung auf Vorstandsebene vorzunehmen und stattdessen das Unternehmen mittelfristig durch einen Alleinvorstand führen zu lassen. In der Sitzung am 6. Dezember 2023 berieten Aufsichtsrat und Vorstand die sich aus den Anforderungen des Corporate Governance Kodex ergeben Notwendigkeiten, einschließlich einmal jährlich vorzunehmenden Effizienzprüfung. Der Aufsichtsrat nahm die Effizienzprüfung im Rahmen einer Selbstevaluierung vor, die nicht extern unterstützt wurde. Der Aufsichtsrat stellte insoweit fest: Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2023 von dem Vorstand stets zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf des Konzerns und der Konzernunternehmen sowie über wesentliche Ereignisse unterrichtet worden, was es dem Aufsichtsrat ermöglichte, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Überwachung des Vorstands ordnungsgemäß wahrzunehmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen jeder einzeln und in ihrer Gesamtheit über die hinreichenden Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen für die Überwachung des Vorstandes der Splendid Medien AG. In diesem Zusammenhang würdigte der Aufsichtsratsvorsitzende auch die in 2023 abgeschlossene Weiterbildung von Frau Münstermann zum ESG Officer. Die existierenden Risikomanagement- und Compliance-Systeme sind aus Sicht des Aufsichtsrates sinnvoll, geeignet und angemessen, um Vorstand und Aufsichtsrat bei Wahrnehmung ihrer Funktionen zu unterstützen. Die betreffenden Systeme werden von dem Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Aufgrund der eingerichteten Systeme und der Überwachung durch den Aufsichtsrat ist gewährleistet, dass die Unternehmen der Splendid-Gruppe in Einklang mit Gesetz und Satzung geführt werden und bestandsgefährdende Risiken für diese Unternehmen rechtzeitig erkannt werden. Der Aufsichtsrat hält weder in Bezug auf seine Zusammensetzung noch die Art seiner Aufgabenwahrnehmung Änderungen zum Zwecke der Risikobewertung oder Effizienzsteigerung für geboten. Auch eine Änderung der vorhandenen Systeme ist nach Auffassung des Aufsichtsrates nicht veranlasst. Seine diesbezüglichen Einschätzungen werden durch die Beurteilungen durch die Wirtschaftsprüfer bestätigt. Der Vorstand berichtete über das insgesamt zufriedenstellende Geschäftsjahr 2023. Obwohl die internen Umsatzziele nur teilweise erreicht werden, wurde für die Splendid Gruppe nach dem aktualisierten Forecast erneut ein EBIT am oberen Rand der Prognosebandbreite erwartet. Die Überlegungen des Vorstands zur Investmentstrategie für den Filmeinkauf unter Berücksichtigung wachsender Konkurrenz wurden eingehend beraten. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass sich die Marktstrukturen weiter verändern. Der Vorstand legte einen Budgetentwurf 2024 einschließlich einer revidierten Mehrjahresplanung vor, der eingehend beraten wurde. Erwartete Erhöhungen von Lizenzeinnahmen in 2024 beruhen vor allem auf einigen hochpreisigen Filmen, aber auch auf Erlösverschiebungen aus 2023. Auf die in Teilen weniger zufriedenstellenden Erwartungen für einige Tochtergesellschaften soll mit einem stärkeren direkten Engagement des Vorstands reagiert werden. Die Budgetplanung 2024 wurde auf Basis der gegebenen Erläuterungen einstimmig vom Aufsichtsrat verabschiedet. Die Planung reflektiert die aktuellen Unsicherheiten und Risiken, die sich aus der gesamtwirtschaftlichen Situation ergeben. Erörtert wurde auch die Performance bezüglich der geschlossenen Zielvereinbarungen für den Vorstand im laufenden Jahr und die sich daraus ergebende Bonifizierung des Vorstandes, sowie die maßgeblichen Zielsetzungen für das Geschäftsjahr 2024. Der Aufsichtsrat beschloss zur Aktualisierung der Corporate Compliance die Freigabe der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat, sowie seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzsystem. In weiteren online oder im Umlaufverfahren durchgeführten Aufsichtsratssitzungen wurden zusätzlich einzelne Themen beraten und Beschlüsse gefasst, wie unter anderem am 01. September 2023 die Zustimmung zu Veräußerung der Beteiligung an der WVG, am 05. Oktober 2023 die Bestellung von Herrn Andreas Klein zum Vorstand, am 13. Oktober 2023 der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Herrn Björn Siecken und am 25. Oktober 2023 der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Herrn Dr. Dirk Schweitzer. Prüfung des Jahresabschlusses und des KonzernabschlussesDie Hauptversammlung der Splendid Medien AG hat am 13. Juni 2023 die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln (Mazars) zur Abschlussprüferin für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2023 gewählt. Nachdem Mazars dem Aufsichtsrat, wie von dem Corporate Governance Kodex gefordert, ihre Unabhängigkeit bestätigt hatte, erteilte der Aufsichtsrat Mazars am 11. August 2023 den Auftrag zur Abschlussprüfung. Mazars hat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für den Konzern und die Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2023 auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geprüft und jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Aufsichtsratssitzung am 21. März 2024 übersandt. An der Bilanzaufsichtsratssitzung am 21. März 2024 nahmen die verantwortlichen Vertreter der Abschlussprüferin teil. Sie erläuterten dem Aufsichtsrat detailliert den Verlauf der Abschlussprüfung und deren wesentlichen Ergebnisse. Insbesondere wurden die Bewertungen von Beteiligungen der Splendid Medien AG an Tochtergesellschaften, des Filmvermögens und von Firmenwerten sowie die Bewertung der Rückstellungen für Remissionen erörtert und die im Sinne kaufmännischer Vorsicht konservativen Bewertungsansätze ausdrücklich bestätigt. Sämtliche Fragen, die der Aufsichtsrat zu den Abschlüssen und Lageberichten sowie zu Feststellungen in den Prüfungsberichten stellte, wurden von dem Vorstand und den Vertretern der Abschlussprüferin umfassend und aus Sicht des Aufsichtsrats plausibel beantwortet. Auf Grundlage der eigenen Prüfungen der dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Würdigung der von Vorstand und Wirtschaftsprüfern erteilten Auskünfte kam der Aufsichtsrat zu dem Schluss, dass Einzel- und Konzernabschluss sowie die Lageberichte den tatsächlichen Gegebenheiten des Konzerns und seiner Gesellschaften entsprechen und keinen Anlass für Beanstandungen geben. Die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG und im Konzernlagebericht waren, wovon sich der Aufsichtsrat durch eingehende Prüfung überzeugte, vollständig und zutreffend. Der Aufsichtsrat schloss sich den Ergebnissen der Prüfungen der Abschlussprüferin an. Mit Erteilung des uneingeschränkten Testats der Wirtschaftsprüfer am 27.03.2024 billigte der Aufsichtsrat mit anschließendem Umlaufbeschluss vom gleichen Tage dementsprechend den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2023 wurde damit festgestellt. Die vorgelegten Lageberichte und den darin enthaltenen Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. ComplianceVorstand und Aufsichtsrat legen besonderes Augenmerk darauf, dass das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Splendid Medien-Konzerns jederzeit im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln steht, die von den Unternehmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit aufgestellt worden sind. Der Aufsichtsrat hält das vom Vorstand eingerichtete Compliance-System für geeignet, um dies zu gewährleisten. Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten sind dem Aufsichtsrat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zur Kenntnis gelangt. Sollten dem Aufsichtsrat derartige Verstöße bekannt werden, wird er dafür Sorge tragen, dass diese Verstöße von dem Vorstand streng geahndet werden. Fällt die Ahndung solcher Verstöße in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats, wird der Aufsichtsrat die entsprechenden Sanktionen unverzüglich selbst aussprechen. Corporate GovernanceDie Splendid Medien AG befolgt mit wenigen Ausnahmen die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex. Soweit vom Corporate Governance Kodex abgewichen wird, ist dies aus Sicht des Aufsichtsrates im Interesse des Unternehmens, insbesondere auch unter Berücksichtigung seiner Größe und Struktur, sachlich geboten. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG werden die Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex benannt und näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie frühere Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der aus Sicht des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist. RisikofrüherkennungssystemDer Konzern verfügt über ein Risikofrüherkennungssystem, das aus Sicht des Aufsichtsrats geeignet, angemessen und ausreichend ist, um dem Vorstand Gefahren, die der Gesellschaft drohen, frühzeitig aufzuzeigen. Der Aufsichtsrat ließ sich regelmäßig von dem Vorstand über Aktualisierungen und durch die Jahresabschlussprüfer über deren Beurteilung des Risikofrüherkennungssystems berichten. Anregungen des Aufsichtsrats zu Änderungen oder Erweiterungen dieses Systems wurden von dem Vorstand in der Vergangenheit zeitnah umgesetzt. Durch das Risikomanagementsystem der Gesellschaft ist sichergestellt, das wesentliche Gefahren, die der Gesellschaft oder dem Konzern drohen, dem Vorstand so rechtzeitig bekannt werden, dass er hierauf effizient reagieren kann. Dank des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand unter Einbezug der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder, der erweiterten Unternehmensleitung, den Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2023.
Köln, den 27. März 2024 Thies G. J. Goldberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats Corporate GovernanceErklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz EinleitungVorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften sowie Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang im Sinne des § 161 Absatz 1 Satz 2 AktG haben jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben den gesetzlich verbindlichen Regelungen des geltenden Aktienrechts enthält er Anregungen und Empfehlungen international und national anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, von denen die Gesellschaften abweichen können; in letzterem Falle sind sie aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und zu begründen. ErklärungDie zuletzt vom Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG abgegebene Entsprechenserklärung datiert vom 8. Dezember 2022. Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK") mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen wird: 1. Empfehlung A.1 DCGKDer Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. In der Unternehmensstrategie sollen neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt werden. Die Unternehmensplanung soll entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele umfassen. Die mit dem DCGK 2022 neu eingeführte Empfehlung A.1 wurde noch nicht umfassend umgesetzt. Es erfolgt keine systematische Erfassung und Bewertung der mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Der Vorstand hat in der Unternehmensstrategie bisher neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen keine explizite Verankerung von ökologischen und sozialen Zielen vorgenommen. Die Unternehmensplanung enthält ebenfalls keine entsprechenden nachhaltigkeitsbezogenen Ziele. Begründung:Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe geht nach derzeitiger Einschätzung mit einem geringen Ressourcenverbrauch einher. Die Erfüllung von sozialen Zielen, insbesondere im Sinne der Sicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, wird aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Unternehmensstrategie und die Aufstellung der Unternehmensplanung in der bisherigen Form hinreichend berücksichtigt. Der Vorstand hat daher sowie mit Blick auf die für die Splendid Gruppe geltenden gesetzlichen Berichtspflichten im Rahmen des Jahresabschlusses bisher auf eine weitergehende Verankerung von ökologischen und sozialen Zielen in der Unternehmensplanung und der Unternehmensstrategie verzichtet. 2. Empfehlung A.3 DCGKDas interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem sollen, soweit nicht bereits gesetzlich geboten, auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken. Dies soll die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der Splendid Gruppe deckt bislang nicht umfassend nachhaltigkeitsbezogene Ziele im Sinne ökologischer und sozialer Themen ab. Begründung: Der Vorstand hat bereits einzelne Maßnahmen ergriffen, um die Governance-Systeme verstärkt um ökologische und soziale Themen zu ergänzen. Allerdings decken das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der Splendid Gruppe noch nicht umfassend die zu erfassenden nachhaltigkeitsbezogenen Ziele ab und insbesondere sind die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung der relevanten nachhaltigkeitsbezogenen Daten noch nicht vollständig implementiert. Der Vorstand plant jedoch, perspektivisch für die Unternehmensgruppe relevante ökologische und soziale Themen in das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem aufzunehmen, um der Empfehlung A.3 künftig zu entsprechen und sämtliche zukünftigen nachhaltigkeitsbezogenen gesetzlichen Berichtspflichten erfüllen zu können. 3. Empfehlung A.5 DCGKIm Lagebericht sollen die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beschrieben werden und soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden. Begründung: Der Vorstand hat ein internes Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagementsystem gemäß § 91 AktG eingerichtet. Der Abschlussprüfer beurteilt im Prüfungsbericht das rechnungslegungsbezogene IKS sowie das Risikofrüherkennungssystem gemäß § 317 Abs. 4 HGB. Es besteht keine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung, nicht rechnungslegungsbezogene Komponenten des internen Kontrollsystems im Lagebericht darzulegen sowie Stellung zu dessen Angemessenheit und Wirksamkeit zu nehmen. Vorstand und Aufsichtsrat erklären daher insofern eine Abweichung von der Empfehlung A5. 4. Empfehlung B.1 DCGKBei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auf die Diversität achten. Die Frauenquote auf der Vorstandsebene beträgt 0%. Begründung: Der Aufsichtsrat legt im Hinblick auf den Vorstand neben allgemeinen Eignungskriterien grundsätzlich Wert auf Vielfalt im Hinblick auf Aspekte wie Bildungshintergrund, Berufserfahrung, Alter und Geschlecht. Das Interesse an einer Diversifizierung und insbesondere an einer Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand rechtfertigt es aus Sicht des Aufsichtsrats jedoch nicht, bestehende Bestellungen von Vorständen, die von dem Aufsichtsrat für ihre Aufgaben als qualifiziert angesehen werden, zu beenden. Eine Vergrößerung des Vorstands allein zum Zweck einer Diversifizierung ist aus Sicht des Aufsichtsrats wirtschaftlich nicht vertretbar. Bei Neubesetzungen von Vorstandsposten wird der Aufsichtsrat aber stets eine angemessene Berücksichtigung dieser Aspekte anstreben. 5. Empfehlung B.2 DCGKDer Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden. Der Aufsichtsrat hat bisher keine gemeinsame Nachfolgeplanung mit dem Vorstand vorgenommen. Dies ist derzeit auch für die Zukunft nicht beabsichtigt. Begründung: Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern fällt in die ausschließliche Kompetenz des Aufsichtsrats. Eine gemeinsame Nachfolgeplanung mit dem Vorstand ist daher aus Sicht des Aufsichtsrats hiermit nicht vereinbar. 6. Empfehlung D.11 DCGKDie Gesellschaft soll die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten. Regelmäßige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne von Schulungen oder Seminaren sind nicht vorgesehen, werden aber bei Bedarf durchgeführt. Begründung: Die Splendid Medien AG gewährleistet, dass sich die Mitglieder des Aufsichtsrates jederzeit mit Fragen zu ihrer Tätigkeit informieren können und über sich ergebende Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit informiert werden. Dies erachtet die Gesellschaft als ausreichend. Ausbildungsmaßnahmen und allgemeine Fortbildungsmaßnahmen sind von den Aufsichtsratsmitgliedern eigenverantwortlich vorzunehmen. Soweit Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne von Schulungen oder Seminaren durchgeführt wurden, werden diese im Bericht des Aufsichtsrats zusammengefasst dargestellt. 7. Empfehlung F.2 DCGKDer Konzernabschluss und der Konzernlageberichtsollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein. Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Der Halbjahresfinanzbericht als verpflichtende unterjährige Finanzinformation wird binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Es werden keine weiteren Zwischenberichte veröffentlicht. Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom DCGK empfohlenen Zeitraumes wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Um die Anleger der Splendid Medien AG zeitnah zu unterrichten, halten Vorstand und Aufsichtsrat die Einhaltung der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für ausreichend. 8. Empfehlung G.10 Satz 2 DCGKÜber die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können. Das Vergütungssystem der Splendid Medien AG sieht für die mehrjährige variable Vergütung des Vorstands eine Laufzeit von drei Jahren vor. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums wird die Zielerreichung binnen sechs Monaten festgestellt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt mit der auf die Feststellung folgenden Vergütungsabrechnung. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sind entsprechend im Hinblick auf die Zuteilung der mehrjährigen variablen Vergütung gestaltet, so dass von der Empfehlung G.10 Satz 2 abgewichen wird. Begründung: Der Aufsichtsrat sieht einen Zeitraum von drei Jahren angesichts des sich rasch ändernden Marktumfeldes als sachgerecht an. Hiermit wird dem Ziel, eine nachhaltige Unternehmensführung zu incentivieren, ausreichend Rechnung getragen. Ein längerer Zeitraum würde aus Sicht des Aufsichtsrats der Erreichung dieses Ziels zuwiderlaufen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Splendid Medien AG, KölnVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Splendid Medien AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Splendid Medien AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit der Ausleihungen an verbundene UnternehmenZugehörige Informationen im Abschluss und LageberichtZu den bezüglich der Ausleihungen an verbundene Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Anhang in den Abschnitten "III. Erläuterungen zur Bilanz" und "IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung". Die Entwicklung der Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist im Anlagenspiegel dargestellt. Sachverhalt und Risiko für die PrüfungIm Jahresabschluss der Splendid Medien AG werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt € 23,6 Mio. ausgewiesen, die 91 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden jährlich von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungs- bzw. Zuschreibungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Vor dem Hintergrund der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume ist die Werthaltigkeit der Ausleihungen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der Splendid Medien AG implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Ausleihungen an verbundene Unternehmen auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte und die implementierten internen Kontrollen verschafft. Wir haben das Vorgehen der Gesellschaft bei der Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie bei der Ableitung der Zukunftserfolge auf Vereinbarkeit mit handelsrechtlichen Vorschriften und berufsständischen Verlautbarungen gewürdigt. Die den Werthaltigkeitstests zugrundeliegenden Unternehmensplanungen haben wir analysiert. Die wesentlichen Annahmen zum Wachstum, geplanten Geschäftsverlauf und zur künftigen Rentabilität haben wir nachvollzogen. Wir haben die Planung mit den gesetzlichen Vertretern der Splendid Medien AG ausführlich diskutiert. Auf dieser Grundlage haben wir deren Angemessenheit beurteilt. Die Angemessenheit der sonstigen wesentlichen Bewertungsannahmen, wie beispielsweise des Diskontierungszinssatzes, haben wir mit Unterstützung von internen Bewertungsspezialisten auf Basis einer Analyse von Marktindikatoren untersucht. Wir haben die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter im Hinblick auf die sachgerechte Ableitung analysiert und ihre Berechnung unter Beachtung der dafür vorliegenden Anforderungen der handelsrechtlichen Vorschriften nachvollzogen. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle unter Beachtung der handelsrechtlichen Anforderungen überprüft. Der von den gesetzlichen Vertretern durchgeführte Wertminderungstest sowie die hierfür angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Ausleihungen an verbundene Unternehmen zu ermitteln. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem: scrollen
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind gemeinsam für den Vergütungsbericht verantwortlich. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir hierzu weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen: scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Splendid_AG_EA_DE_20233112.zip (MD5-Hashwert: c04d907cb4f976b131507c110a49884c) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des International Standard on Quality Management (ISQM 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 13. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Splendid Medien AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Martin Schulz-Danso.
Köln, 27. März 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Martin Schulz-Danso, Wirtschaftsprüfer Susanne Schaefer, Wirtschaftsprüferin |
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