Splendid Medien AG

Köln

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Konzernbilanz

Aktiva

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in TEUR Anhang 31.12.2023 31.12.2022
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Sachanlagevermögen 4.1 822 777
II. Immaterielle Vermögenswerte 4.2 1.199 1.245
III. Nutzungsrechte 4.3 1.862 1.181
IV. Filmvermögen 4.4 12.687 7.861
V. Geschäfts- oder Firmenwert 4.5 308 326
VI. Latente Steueransprüche 5.9 2.432 2.779
VII. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 4.7 555 1.578
19.865 15.747
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.6 4.411 4.455
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 4.7 8.231 11.534
III. Vertragsvermögenswerte 4.7 0 181
IV. Vorräte 4.8 811 808
V. Forderungen aus Ertragsteuern 5.9 89 0
13.542 16.978
Summe Aktiva 33.407 32.725

Passiva

in TEUR Anhang 31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.9 9.790 9.790
II. Kapitalrücklage 4.9 396 396
III. Gewinnrücklagen 4.9 15.748 15.748
IV. Konzernbilanzverlust 4.9 -14.140 -16.345
V. Minderheitenanteile 4.9 28 54
11.822 9.643
B. Langfristige Verbindlichkeiten
I. Leasingverbindlichkeiten 4.11 1.340 605
1.340 605
C. Kurzfristige Verbindlichkeiten
I. Bankverbindlichkeiten 4.10 2.536 24
II. Leasingverbindlichkeiten 4.11 607 648
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 4.10 7.932 10.039
IV. Vertragsverbindlichkeiten 4.10 1.128 1.405
V. Rückstellungen 4.10 7.631 9.842
VI. Ertragsteuerschulden 4.10 411 519
20.245 22.477
Summe Passiva 33.407 32.725

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

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in TEUR Anhang 2023 2022
1. Umsatzerlöse 5.1 38.638 43.686
2. Herstellungskosten 5.2 -23.039 -28.764
3. Bruttoergebnis vom Umsatz 15.599 14.922
4. Vertriebskosten 5.3 -7.051 -5.800
5. Verwaltungskosten 5.4 -6.477 -6.610
6. Sonstige betriebliche Erträge 5.5 1.697 858
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.6 -190 -114
8. Währungsgewinne /​ -verluste 5.7 -69 92
9. Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 3.509 3.348
10. Finanzergebnis 5.8 -558 -417
11. Ergebnis vor Steuern 2.951 2.931
12. Ertragsteuern 5.9 -729 1.626
13. Konzernjahresergebnis 2.222 4.557
- davon entfallen auf Anteilseigner 2.205 4.537
- davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 17 20
Ergebnis je Aktie (unverwässert) in Euro 5.10 0,23 0,46
Ergebnis je Aktie (verwässert) in Euro 5.10 0,23 0,46
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) 9.789.999 9.789.999
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) 9.789.999 9.789.999

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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in TEUR 2023 2022
Konzernjahresergebnis 2.222 4.557
Konzerngesamtergebnis 2.222 4.557
- davon entfallen auf Anteilseigner 2.205 4.537
- davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 17 20
2.222 4.557

Konzern-Eigenkapital-Veränderungsrechnung

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

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in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Konzernbilanzverlust Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Gesamt
Stand 1.1.2023 9.790 396 15.748 -16.345 54 9.643
Konzerngesamtergebnis 2.205 17 2.222
Ausschüttung -43 -43
Stand 31.12.2023 9.790 396 15.748 -14.140 28 11.822

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

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in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Konzernbilanzverlust Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Gesamt
Stand 1.1.2022 9.790 396 15.748 -20.882 34 5.086
Konzerngesamtergebnis 4.537 20 4.557
Stand 31.12.2022 9.790 396 15.748 -16.345 54 9.643

Konzern-Kapitalflussrechnung

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in TEUR Anhang 2023 2022
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 3.509 3.348
-/​+ Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen -1 0
+ Abschreibungen und Wertminderungen auf Filmvermögen 8.094 9.326
+ Abschreibungen auf Sachanlagen und übrige immaterielle Vermögenswerte 963 1.055
+/​- Zunahme/​Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 296 426
-/​+ Gewinn/​Verlust aus Anlagenabgängen und Abgängen von Tochterunternehmen -493 131
-/​+ Zunahme/​Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 2.657 -2.509
+/​- Zunahme/​Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 19 -1.116
- Gezahlte Steuern -504 -503
+ Erhaltene Zinsen 1 0
- Gezahlte Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen -559 -417
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 7. 13.982 9.741
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens und immateriellen Vermögenswerte des Anlagevermögens 0 587
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte -378 -235
- Abgänge aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten -1.443 0
- Auszahlungen für Investitionen in das Filmvermögen -12.843 -11.030
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 7. -14.664 -10.678
- Auszahlungen Minderheitsgesellschafter aus Vorjahren -43 0
- Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -1.250 -2.831
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankverbindlichkeiten 2.512 2.003
- Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -581 -685
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 7. 638 -1.513
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -44 -2.450
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 4.455 6.905
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 7. 4.411 4.455

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023

der Splendid Medien AG

1. Allgemeine Angaben

Die Splendid Medien AG ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Lichtstraße 25 in 50825 Köln und ist im Handelsregister unter Nummer HR B 31022 eingetragen. Die Gesellschaft ist im geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Splendid Medien AG stellt als Muttergesellschaft der Splendid Gruppe nach § 315e HGB diesen Konzernabschluss auf.

Die Splendid Gruppe ist ein integrierter Medienkonzern, dessen operative Geschäftstätigkeit in die Segmente Content und Services unterteilt ist. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video on Demand VoD, Electronic Sell Through EST). Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Auslegungen und Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden angewendet.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR). Dabei werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännisch auf- oder abgerundet.

2.1 Änderung der anzuwendenden Standards und Interpretationen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen bzw. überarbeiteten Standards resultieren.

Im Geschäftsjahr 2023 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Für Jahresabschlüsse, welche am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, traten die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen in Kraft und wurden von der Gesellschaft erstmalig angewandt:

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Standard/​Interpretation Titel/​Regelungsinhalt
IFRS 17, Änderungen Versicherungsverträge
IFRS 17, Änderungen Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen
Änderung IAS 1, Leitlinien für die Anwendung der Wesentlichkeitskriterien
IFRS Practice Statement 2 Angaben zu Rechnungslegungsmethoden
Änderung IAS 8 Definitionen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Änderung IAS 12 Latente Steuern - zusätzliche Rückausnahme der Erstanwendungsausnahme
Änderung IAS 12 Internationale Steuerreform /​ Säule 2 Modell Regeln

Durch die Anwendung der ab dem Geschäftsjahr 2023 geltenden Änderungen der IFRS haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

Vom IASB verabschiedete, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedeten neuen bzw. geänderten Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war. Die Anwendung dieser Standards setzt die zum Teil noch ausstehende Anerkennung durch die EU-Kommission voraus. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften:

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Standard/​ Interpretation Titel/​Regelungsinhalt voraussichtlicher EU-Erstanwendungszeitpunkt
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses -Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 1.01.2024 1)
Änderungen an IAS 1 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen 1.01.2024 1)
Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten im Rahmen einer Sale & Lease Back Transaktion 1.01.2024 1)
Änderungen an IAS 7 /​ IFRS 7 Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten /​ Reverse Factoring 1.01.2024 2)
Änderungen an IAS 21 Effekte von Währungskursänderungen (fehlende Umtauschbarkeit) 1.01.2025 2)

1) EU-Endorsement bereits erfolgt.
2) EU-Endorsement steht noch aus.

Die Splendid Medien AG hat diese Regelungen nicht vorzeitig angewandt und wird diese voraussichtlich auch nicht vorzeitig anwenden.

Die Geschäftsleitung der Splendid Medien AG erwartet aus der künftigen Anwendung der genannten Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

2.2 Konsolidierungskreis

Angaben zum Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss zum 31.Dezember 2023 wurden neben dem Mutterunternehmen Splendid Medien AG die folgenden Unternehmen einbezogen.

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Verbundene Unternehmen Sitz Anteil
in %
Splendid Film GmbH Köln 100 1)
Polyband Medien GmbH München 100
eNterActive GmbH Hamburg 85
Splendid Synchron GmbH Köln 100 2)
Videociety GmbH Hamburg 100
Splendid Entertainment GmbH Köln 100 3)4)5)
Splendid Film B.V. Amsterdam 100 4)
WVG Medien GmbH (bis 30.09.2023) Hamburg 90 6)

1) Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft
2) Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft
3) Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Film GmbH als herrschender Gesellschaft
4) Anteile gehalten über Splendid Film GmbH
5) Splendid Studios GmbH wurde auf die Splendid Entertainment GmbH verschmolzen
6) wurde per 1.10. entkonsolidiert

Die Splendid Medien AG übt als Holdinggesellschaft zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe aus, darunter Finanzen, Controlling, Organisation, EDV, Unternehmenskommunikation und Investor Relations.

Die Splendid Film GmbH erwirbt Filme auf dem Weltmarkt und vermarktet diese über die gesamte Wertschöpfungskette vornehmlich im deutschsprachigen Raum.

Die Polyband Medien GmbH erwirbt Programme im Bereich Dokumentationen, TV-Serien und Family Entertainment und wertet diese im deutschsprachigen Raum über die gesamte Wertschöpfungskette aus.

Die eNterActive GmbH erbringt digitale Dienstleistungen für die nationale und internationale Medienindustrie, insbesondere die Distribution von Video-on-Demand (VoD)-Daten an VoD-Provider, den Aufbau und Betrieb von VoD-Portalen, die Erstellung von Mastern für die Blu-ray- und DVD-Produktion sowie die Digitalisierung und Archivierung von Spielfilmen und TV-Programmen.

Die Splendid Synchron GmbH synchronisiert fremdsprachige Filme und TV-Serien und überarbeitet diese tontechnisch.

Die Videociety GmbH betreibt die Video-on-Demand-Plattform www.maxdome.de für Endkunden und bietet VoD-Plattform-Lösungen mit umfassenden Serviceleistungen für Geschäftskunden.

Die Splendid Entertainment GmbH betreibt in gewissem Umfang Entwicklung, Herstellung sowie Verwertung und Vermarktung von TV-Unterhaltungsprogrammen sowie Kino- und Fernsehfilmen. Zum 01.Januar 2023 wurde die Splendid Studios GmbH auf die Muttergesellschaft Splendid Entertainment GmbH verschmolzen.

Die Splendid Film B.V. ist eine Vertriebsgesellschaft für den Kino-, Home Entertainment- und Lizenz-Vertrieb in den Benelux-Staaten.

Die WVG Medien GmbH, Hamburg, wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 im Rahmen eines Share Deals verkauft und entkonsolidiert. Die Gesellschaft fungierte im Wesentlichen als Vertriebsgesellschaft für Splendid Film und Polyband sowie für konzernfremde Unternehmen und übernimmt den physischen Vertrieb von Blu-rays und DVDs.

Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 die Abschlüsse der Splendid Medien AG und ihrer Tochterunternehmen einbezogen. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung erlangt (in der Regel der Erwerbszeitpunkt), bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Der Bilanzstichtag ist für alle einbezogenen Unternehmen einheitlich der 31.12. eines Jahres.

Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen.

Sämtliche konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.

2.3 Währungsumrechnung

Fremdwährungstransaktionen werden mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Für monetäre Vermögenswerte und Schulden, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben wird, erfolgt die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt.

Folgende Kurse waren für die Währungsumrechnung im Konzern maßgebend:

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31.12.2023 31.12.2022
Stichtagskurs US-Dollar 1,105 1,0666

2.4 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Bilanz ist nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren.

Im Einzelnen stellen sich die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie folgt dar:

Sachanlagevermögen

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen (Wertminderungen) bilanziert.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

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Mietereinbauten 6 bis 14 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 5 Jahre

Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear im Falle begrenzter Nutzungsdauer. Für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt mindestens einmal jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung; ggf. wird ein außerplanmäßiger Wertminderungsaufwand erfasst.

Filmvermögen

Erworbene Rechte an Fremdproduktionen, geleistete Anzahlungen auf Filmrechte sowie Herstellungskosten für Filme, die innerhalb der Splendid Gruppe produziert wurden (Eigenproduktionen) werden in der Konzernbilanz in einem gesonderten Posten ausgewiesen.

Ansatz und Bewertung erfolgen in Ermangelung branchenspezifischer Vorschriften nach den allgemeinen Grundsätzen des IAS 38, wenn die betreffenden Vermögenswerte einen zukünftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.

Die im Filmvermögen ausgewiesenen, von Dritten erworbenen Filmrechte werden im Zeitpunkt des Lizenzbeginns mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungs-/​Herstellungskosten werden ggf. um gewährte Zuschüsse oder bedingt rückzahlbare Darlehen aus Projektförderungen gemindert. Soweit direkt zuordenbar werden Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs-/​Herstellungskosten aktiviert, wenn sich die Anschaffung oder Herstellung des Vermögenswerts über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2023 waren keine Fremdkapitalkosten zu aktivieren.

Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt nach Maßgabe einer verwertungsabhängigen Abschreibungsmethode, die den Wertverzehr der genutzten Filmrechte im Zeitablauf in Abhängigkeit von den erzielbaren Verwertungsergebnissen darstellt. Die Bilanzierung beruht hierbei auf den Erfahrungen und Einschätzungen des Managements betreffend die Auswertungsmöglichkeiten der Lizenzen. Der Zeitraum der Erlösschätzung, welcher die Basis für die Berechnung der Abschreibung bildet, ist dabei in der Regel auf maximal zehn Jahre beschränkt.

Im Regelfall des Vollrechtserwerbs erfolgt über den Zeitraum der Auswertung der Filmrechte im Home Entertainment (DVD/​Blu-ray sowie VoD und EST) eine Abschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten. Bei der nachfolgenden Veräußerung von Lizenzrechten in der Auswertungsstufe TV (Pay-TV/​S-VoD, Free-TV sowie Folge- und Zweitverwertung TV) werden über den betreffenden Lizenzzeitraum in der Regel Abschreibungen in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten verrechnet.

Sofern zunächst eine Auswertung im Kino erfolgt, wird hierfür eine Abschreibung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten berücksichtigt, welche das Abschreibungsvolumen der Auswertungsstufe "TV" entsprechend mindert.

Abweichend hiervon entfallen bei niedrigpreisigen Filmen, welche nur einen verhältnismäßig geringeren Erlös aus dem Lizenzverkauf erwarten lassen, auf den Zeitraum der Auswertung der Filmrechte im Home Entertainment (DVD/​Blu-ray-Geschäft) ebenso wie auf die nachfolgende Veräußerung der Lizenzrechte jeweils Abschreibungen in Höhe von 50% der Anschaffungskosten.

Sofern eine Abschreibung nach den vorgenannten Regeln aufgrund der erwarteten Vermarktungspotentiale in der Auswertungsstufe Lizenzen erkennbar nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führen würde, werden die Abschreibungsverläufe individuell festgelegt.

Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die diesbezüglich getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren lassen, kann dies zu Wertminderungen sowie geänderten Abschreibungsverläufen in den Folgejahren führen.

Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert des Filmrechts durch die geschätzten künftigen Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten nicht gedeckt ist. In diesem Fall wird eine Abschreibung auf den unter Berücksichtigung noch erwarteter Vermarktungspotenziale voraussichtlich erzielbaren Wert (Nutzungswert) vorgenommen. Zu weiteren Informationen wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. "Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" verwiesen.

Der Wertansatz des Filmvermögens wird halbjährlich vollumfänglich, sowie darüber hinaus im Rahmen regelmäßiger titelindividueller Wertminderungstests überprüft.

So wird die Validität der dem Abschreibungsverlauf zugrunde liegenden Verkaufsprognosen bei jedem Start in eine neue Lizenzauswertungsstufe anhand der bis zu diesem Zeitpunkt realisierten Vermarktungserfolge überprüft. Etwaigen sich hieraus ergebenden negativen Veränderungen der Gesamtverkaufsprognose wird durch eine entsprechende Wertminderung sowie ggf. einen veränderten Abschreibungsverlauf Rechnung getragen.

Ergänzend werden für jede Lizenzauswertungsstufe bestimmte Zeitfenster definiert, innerhalb derer die für die jeweilige Auswertungsstufe geplanten Verwertungserfolge vollumfänglich eingetreten sein müssen. Wenn und soweit die geplanten Verwertungserfolge bis zum Ende des definierten Zeitfensters nicht oder nicht vollumfänglich eingetreten sind, wird das für diese Lizenzauswertungsstufe planmäßig vorgesehene verwertungsabhängige Abschreibungsvolumen als Wertminderung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Darüber hinaus stellt diese Tatsache einen Anhaltspunkt für eine Prüfung auf Wertminderungsbedarf auch im Hinblick auf die weiteren Verwertungsstufen dar.

Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich aus Unternehmenszusammenschlüssen als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmens über die nach der Erwerbsmethode ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden.

Die Splendid Medien AG testet zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung, wenn Sachverhalte oder Umstände auf eine eventuelle Minderung des Buchwerts hindeuten.

Ist der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger als ihr Buchwert, so wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsaufwand erfasst, welcher zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird. Jeglicher Wertminderungsaufwand betreffend den Geschäfts- oder Firmenwert wird direkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuern werden angesetzt für zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und deren Ansatz in der Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge.

Passive latente Steuern werden für sämtliche zu versteuernden temporären Differenzen gebildet.

Aktive latente Steuern werden für abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die latenten Steueransprüche verwendet werden können oder soweit mit passiven latenten Steuern aufgerechnet werden kann. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem eine künftige Verwendung nicht oder teilweise nicht (mehr) wahrscheinlich ist.

Aktive latente Steuern aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen werden aktiviert, sofern ein zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung der Verlustvorträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Die Bildung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt in Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung bzw. -belastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation erwarteten Steuersatzes.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, soweit sie dasselbe Steuersubjekt betreffen und sich die künftig ergebenden tatsächlichen Steuerforderungen und -schulden aufrechenbar gegenüberstehen.

Vorräte

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, korrigiert um Wertminderungen am Bilanzstichtag bewertet. Der hierbei zu Grunde gelegte Nettoveräußerungswert ergibt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der voraussichtlich noch anfallenden Produktionskosten sowie geschätzter Vertriebskosten. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, so wird die vorgenommene Abschreibung ergebniswirksam rückgängig gemacht.

In die Herstellungskosten sind direkt zurechenbare Material- und Fertigungskosten eingeflossen, Fertigungsgemeinkosten sind regelmäßig von untergeordneter Bedeutung. Im Wertansatz der fertigen Erzeugnisse und Waren sind stufenweise Abwertungen unter Berücksichtigung der Lagerreichweiten enthalten.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einer Vertragspartei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Vertragspartei zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sie werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen, es sei denn, es besteht das Recht und die Absicht zur Aufrechnung.

Die Bilanzierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Schulden (Finanzinstrumente) erfolgt abhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell und der Art der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme als:

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erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Schulden, oder

zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Schulden

Die Splendid Medien AG verfügt zum Stichtag im Wesentlichen über originäre (nichtderivative) finanzielle Vermögenswerte und Schulden, welche der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten" zuzuordnen sind.

Bei den originären Vermögenswerten handelt es sich insbesondere um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Erstbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, welcher in der Regel dem vereinbarten Transaktionspreis zuzüglich etwaiger direkt zurechenbarer Transaktionskosten entspricht. Die Folgebewertung erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Wertminderungen werden bereits ab dem erstmaligen Ansatz in Höhe der künftig erwarteten Forderungsausfälle erfasst. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jedem Stichtag aktualisiert, um Veränderungen des Ausfallrisikos Rechnung zu tragen.

Bei der Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Vertragsvermögenswerten werden vereinfachend die über deren Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zugrunde gelegt. Die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle erfolgt mit Hilfe einer Wertberichtigungsmatrix, innerhalb derer auf finanzielle Vermögenswerte aufgrund bestimmter vordefinierter Risikokategorien jeweils einheitliche erwartete Verlustquoten angewandt werden.

Zu diesem Zweck werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte nach gemeinsamen Risikomerkmalen, insbesondere Überfälligkeitstagen, zusammengefasst.

Die erwarteten Verlustquoten werden ausgehend von historischen Ausfallquoten ermittelt. Ergänzend fließen aktuelle und prognostische Informationen zu makroökonomischen Rahmenbedingungen ein, welche potenziell einen Einfluss auf das Zahlungsverhalten der Kunden haben könnten.

Die Angaben zu erwarteten und erfassten Kreditverlusten finden sich unter Angabe 6.2.2 (Kreditrisiken).

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Kontokorrentguthaben sowie Termingelder mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten. Sie werden ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ausländische Valuten werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Effekte aus Fremdwährungsumrechnungen von monetären Posten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anwendung des Modells der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 auf diese Vermögenswerte ergab aufgrund der Bonitätsratings der Vertragspartner sowie aufgrund der kurzen Laufzeiten zum Stichtag keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen zum Stichtag im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige nicht derivative Verbindlichkeiten. Sie werden bei erstmaliger Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Nicht verzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten werden mit dem Barwert angesetzt und bis zu ihrer Fälligkeit periodengerecht aufgezinst.

Leasingverhältnisse

Die Splendid Medien AG und ihre Tochtergesellschaften mieten bzw. leasen verschiedene Büro- und Lagergebäude, Stellplätze sowie Büro-Equipment, Anlagen und Fahrzeuge. Die Miet- und Leasingkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragskonditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von ein bis fünf Jahren abgeschlossen, können jedoch im Sinne einer maximalen betrieblichen Flexibilität der Splendid-Gruppe Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen enthalten. Die bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können in der Regel ausschließlich durch Splendid, nicht jedoch durch den jeweiligen Vermieter/​Leasinggeber ausgeübt werden.

Gemäß IFRS 16 werden grundsätzlich für sämtliche Miet- und Leasinggegenstände ab dem Zeitpunkt, zu dem diese dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung stehen, Nutzungsrechte sowie korrespondierend Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.

Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zum Barwert der vereinbarten festen Leasingzahlungen sowie etwaig erwarteter Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien erfasst. Der nach der Effektivzinsmethode ermittelte Zinsanteil der vereinbarten Leasingraten wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses aufwandswirksam erfasst.

Leasingzahlungen werden mit dem internen Zinssatz des Leasingverhältnisses abgezinst, sofern dieser ohne weiteres verlässlich bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, d.h. dem Zinssatz, der im Falle eines vollständig fremdfinanzierten Kaufs aufgewendet werden müsste.

Für eine Vielzahl von Immobilien-Leasingverträgen des Konzerns bestehen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt das Management sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich ergebende Laufzeitänderungen sowie Zahlungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Verlängerungs-, Kauf- oder Kündigungsoptionen werden bei der Bilanzierung der betreffenden Leasingverpflichtungen nur berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind.

Die Folgebewertung der bilanzierten Leasingverpflichtungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten durch Aufzinsung nach der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Leasingraten und der jeweils aktuellen Erkenntnisse zur voraussichtlichen Vertragslaufzeit.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, welche bei erstmaligem Ansatz im Wesentlichen dem abgezinsten Wert der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit entsprechen. Darüber hinaus werden - sofern wesentlich - folgende Posten in die Ermittlung der Anschaffungskosten einbezogen:

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Sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen

Direkte Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss

Ggf. geschätzte Kosten der Demontage, Wiederherstellung oder Rückversetzung in den verlangten Zustand

Nutzungsrechte werden in der Konzernbilanz in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Die Zusammensetzung der Nutzungsrechte nach Gruppen von Vermögenswerten ist in Angabe 4.3. enthalten.

Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, es sei denn, die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts ist kürzer. Zur Prüfung der Notwendigkeit einer Wertminderung und deren Erfassung wird auf die Bilanzierungsgrundsätze für Anlagevermögen unter 2.4 verwiesen.

Öffentliche Zuwendungen

Öffentliche Zuwendungen werden erfasst, wenn mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Es wird zwischen Projektförderungen (Filmherstellung) und Verleihförderungen differenziert.

Projektförderungen

Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen bzw. Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und Medien BKM (Deutscher Filmförderfonds DFFF) als nicht rückzahlbare Zuschüsse unterschieden.

Projektförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen

Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Filmstiftung NRW) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt.

Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung.

Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF)

Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz vom Buchwert des Films abgesetzt. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.

Verleihförderungen

Bei den Verleihförderungen wird ebenfalls zwischen bedingt rückzahlungspflichtige Darlehen und nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse unterschieden.

Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen

Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Film-Fernseh-Fonds Bayern "FFF Bayern" Richtlinien) gewährt. Gewährte Darlehen sind aus den dem Antragsteller zustehenden Verwertungserlösen, nach vorrangiger Rückführung der eingesetzten Eigenmittel und einer ggf. anzurechnenden Verleihgarantie, zu tilgen.

Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Sonstige betriebliche Erträge in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht bzw. ein Ertrag storniert und eine entsprechende Verbindlichkeit passiviert.

Verleihförderung als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse

Hierbei handelt es sich um nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher z. B. in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten eines Folgefilms zustehen bzw. einem Pool von Referenzfilmen, die diesen Voraussetzungen entsprechen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für angefallene Aufwendungen. Die gewährten Zuschüsse werden als Sonstige betriebliche Erträge zum Zeitpunkt des Kinostarts des Folgefilms ergebniswirksam erfasst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aus einem vergangenen Ereignis hat, sofern ein künftiger Ressourcenabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung überwiegend wahrscheinlich (>50%) ist und dessen Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt mit dem bestmöglichen Schätzwert unter Berücksichtigung sämtlicher inhärenter Risiken und Unsicherheiten am Bilanzstichtag.

Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich werden als sonstige Rückstellungen angesetzt und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der Wert der Verpflichtungen wird anhand finanzmathematischer Methoden auf der Grundlage eines Optionspreismodells bestimmt. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Konzernunternehmen generieren Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten, aus Filmproduktionen sowie Dienstleistungen für die Film- und Fernsehbranche. Im Rahmen der Verwertung von Filmrechten werden für einen zeitlich und/​oder räumlich begrenzten Bereich Nutzungsrechte an Abnehmer vorwiegend in Deutschland und im deutschsprachigen Europa erteilt. Die Konzernunternehmen erzielen hierbei Umsätze aus der Auswertung im Kino und im Home Entertainment (DVD/​Blu-ray und TVoD/​EST) sowie aus Lizenzen für Free-TV, Pay-TV und SVoD.

Die Zahlungskonditionen bei Lizenzierungen werden kundenindividuell vereinbart. Üblich sind sowohl die Fälligkeit bei Materialabnahme oder Lizenzbeginn (mit oder ohne Vereinbarung von Anzahlungen) als auch ratierliche Zahlungen über die Lizenzlaufzeit ab Lizenzbeginn.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn und soweit die betreffende Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag mit dem Kunden erfüllt ist. Dies ist nach IFRS 15 im Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über die bezogenen Waren bzw. die in Anspruch genommenen Dienstleistungen auf den Kunden der Fall.

Für die von den Gesellschaften der Splendid Medien Gruppe erbrachten Leistungen gilt im Einzelnen Folgendes:

Bei der Lizenzierung von Kinorechten wird der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert.

Im Rahmen der DVD/​Blu-ray-Auswertung und der hiermit verbundenen physischen Auslieferung von Bildtonträgern erfolgt die Realisierung der Umsatzerlöse zeitpunktbezogen bei Lieferung an den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung.

Im Bereich TVoD/​EST erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen bei Download des entsprechenden Inhaltes.

Bei Lizenzerlösen ist der Lizenzbeginn der maßgebliche Zeitpunkt für die Umsatzrealisierung.

Dienstleistungen im Bereich Services werden zeitraumbezogen anhand der Inputorientierten Methode erfasst. Der Leistungsfortschritt wird dabei auf der Grundlage der synchronisierten Programme bzw. der abgewickelten Teilaufträge ermittelt.

Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und gemindert um Retouren, Rabatte, Preisnachlässe und weitere Erlösminderungen (z.B. Werbekostenzuschüsse) ausgewiesen. Für Remissionsverpflichtungen aus DVD/​Blu-ray-Auswertungen werden Rückstellungen gebildet, die zu entsprechenden Umsatzminderungen führen.

Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst.

Finanzerträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des jeweils anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt.

3. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die Aufstellung von Konzernabschlüssen in Übereinstimmung mit den Regelungen des IFRS erfordert Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche Einfluss auf Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, ausgewiesene Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraums haben.

Den Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt.

Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.

Am Bilanzstichtag hat der Vorstand im Wesentlichen folgende zukunftsbezogenen Annahmen getroffen und/​oder geändert, sowie wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten identifiziert, durch die ein signifikantes Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.

Filmvermögen

Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von den Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die hierbei getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren, kann dies zu Wertminderungen und geänderten Abschreibungsverläufen in Folgejahren führen. Der Buchwert des Filmvermögens beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 12.687 (i. V. TEUR 7.861).

Geschäfts- oder Firmenwert

Für die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist es erforderlich, den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, zu ermitteln. Die Berechnung des Nutzungswertes bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung.

Faktoren wie geringere als erwartete künftige Ergebnisse und daraus resultierende niedrigere Nettozahlungsströme sowie Änderungen der Abzinsungssätze können zur Notwendigkeit der Anpassung des Buchwerts führen. Der Buchwert der zum 31.12.2023 ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte betrug TEUR 308.

Markenrechte

Für ein von der Splendid-Gruppe gehaltenes Markenrecht (maxdome) wird von einer unbestimmten Nutzugsdauer ausgegangen. Die Berechnung des Markenrechtes basiert auf den Cashflows aus der Nutzung des Markenrechtes. Mindestens einmal jährlich wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt und ggf. wird ein außerplanmäßiger Wertminderungsaufwand erfasst. Der Buchwert des Markenrechtes beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 1.100.

Aktive latente Steuern

Die Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge ist abhängig von deren künftiger Nutzbarkeit und setzt daher voraus, dass die im Rahmen einer Unternehmensplanung substantiiert prognostizierten positiven steuerlichen Einkommen künftig generiert werden können.

Der Buchwert der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge beträgt EUR 2,096 Mio. (i.V. 2,056). Die latenten Steuern auf Verlustvorträge werden basierend auf einem langfristig zu erwartenden Steuersatz von 32,46 % in Ansatz gebracht. Bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurde angesichts der Volatilität der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Branchenumfelds ein Planungshorizont von drei Jahren zugrunde gelegt. Nicht berücksichtigte Verlustvorträge bestehen in Höhe von EUR 54,11 Mio. (Körperschaftsteuer) bzw. EUR 46,24 Mio. (Gewerbesteuer).

Rückstellungen

Des Weiteren waren umfangreiche Annahmen betreffend die im Bereich des physischen Home-Entertainments ausgewiesenen Remissionsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.730 von Bedeutung. Diese Annahmen beziehen sich insbesondere auf Zeitpunkt und Umfang der erwarteten Retouren und beruhen auf langjährigen Erfahrungswerten sowie auf der Analyse von statistischen Abverkaufsdaten.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1 Sachanlagevermögen

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Anschaffungs - und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Veränderung Konsolidierungskreis Stand 31.12.2023
Sachanlagevermögen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.554 0 0 0 0 1.554
2. Technische Anlagen und Maschinen 521 40 41 0 0 520
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.423 279 24 22 -130 2.570
Summe Sachanlagevermögen 4.498 319 65 22 -130 4.644
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Abschreibungen und Wertminderungen
in TEUR Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Veränderung Konsolidierungskreis Stand 31.12. 2023
Sachanlagevermögen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.180 80 0 0 0 1.260
2. Technische Anlagen und Maschinen 421 28 41 0 0 408
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.120 160 24 22 -124 2.154
Summe Sachanlagevermögen 3.721 268 65 22 -124 3.822
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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12. 2023 Stand 31.12. 2022
Sachanlagevermögen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 294 374
2. Technische Anlagen und Maschinen 112 100
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 416 303
Summe Sachanlagevermögen 822 777

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sind mit TEUR 191 in den Herstellungskosten (i. V. TEUR 165) sowie mit TEUR 77 in den Verwaltungskosten (i. V. TEUR 66) enthalten. Soweit Zugänge zum Sachanlagevermögen noch nicht vollständig bezahlt wurden, unterliegen diese den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

In der Umbuchungsspalte wird die Übernahme zuvor geleaster Vermögenswerte nach dem Ende der Vertragslaufzeit ausgewiesen. Auf die entsprechende Darstellung zu den Nutzungsrechten unter 4.3 wird verwiesen.

Die Entwicklung im Vorjahr war Folgende:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2022 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2022
Sachanlagevermögen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.568 6 20 0 1.554
2. Technische Anlagen und Maschinen 721 6 206 0 521
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.123 182 374 492 2.423
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen 5 0 0 -5 0
Summe Sachanlagevermögen 4.417 194 600 487 4.498
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Abschreibungen und Wertminderungen
in TEUR Stand 1.1.2022 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2022
Sachanlagevermögen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.114 79 13 0 1.180
2. Technische Anlagen und Maschinen 599 29 207 0 421
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.878 123 355 474 2.120
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen 0 0 0 0 0
Summe Sachanlagevermögen 3.591 231 575 474 3.721
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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2022 Stand 31.12.2021
Sachanlagevermögen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 374 454
2. Technische Anlagen und Maschinen 100 122
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 303 245
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen 0 5
Summe Sachanlagevermögen 777 826

4.2 Immaterielle Vermögenswerte

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Anschaffungs - und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Veränderung Konsolidierungskreis Stand 31.12.2023
Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.700 39 28 -217 2.494
2. Kundenstamm 150 0 150 0 0
3. Geleistete Anzahlungen 0 19 0 0 19
Summe Immaterielle Vermögenswerte 2.850 58 178 -217 2.513
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Abschreibungen und Wertminderungen
in TEUR Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Veränderung Konsolidierungskreis Stand 31.12.2023
Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.498 55 22 -217 1.314
2. Kundenstamm 107 43 150 0 0
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0
Summe Immaterielle Vermögenswerte 1.605 98 172 -217 1.314
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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.180 1.202
2. Kundenstamm 0 43
3. Geleistete Anzahlungen 19 0
Summe Immaterielle Vermögenswerte 1.199 1.245

Bei den zu Anschaffungskosten bewerteten immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 1.199 zum Bilanzstichtag handelt es sich im Wesentlichen um erworbene Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer, die nicht planmäßig abgeschrieben werden. Daneben wird erworbene Software mit einer begrenzten Nutzungsdauer ausgewiesen.

Der Buchwert des Markenrechts wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, einem Impairment-Test unterzogen.

Die Überprüfung des Buchwerts des Markenrechts erfolgte auf Basis der geschätzten durch die Markeninhaberschaft zusätzlich generierten, prognostizierten Cashflows, welche aus der vom Management vorgelegten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Innerhalb des dreijährigen Detailplanungszeitraums wurden die voraussichtlich erzielbaren Ergebnisse und die hieraus abgeleiteten (zusätzlichen) Cashflows anhand qualifizierter Umsatzerwartungen und entsprechender Aufwandsschätzungen auf der Basis der künftigen Markteinschätzung abgeleitet.

Nach dem Detailplanungszeitraum werden gleichbleibende (zusätzliche) Cashflows mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 0,5 % unterstellt. Der Nutzungswert der Marke wurde als Barwert der künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Vorsteuerzinssatzes von 15,37 % (Vorjahr 13,86 %) ermittelt.

Der auf dieser Basis geschätzte erzielbare Betrag des Markenrechts übersteigt zum Stichtag deren Buchwert.

Die Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 38 (i. V. TEUR 31) in den Verwaltungskosten sowie in Höhe von TEUR 60 (i. V. TEUR 120) in den Herstellungskosten enthalten.

Der Gesamtbetrag der planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte beträgt im Geschäftsjahr TEUR 366 (i. V. TEUR 455). Wertminderungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.

Die Entwicklung im Vorjahr war Folgende:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2022 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2022
Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.708 41 49 2.700
2. Kundenstamm 150 0 0 150
3. Geleistete Anzahlungen 116 0 116 0
Summe Immaterielle Vermögenswerte 2.974 41 165 2.850
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Abschreibungen und Wertminderungen Restbuchwerte
in TEUR Stand 1.1.2022 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2022 Stand 31.12.2022 Stand 31.12.2021
Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.481 65 48 1.498 1.202 1.227
2. Kundenstamm 21 86 0 107 43 129
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 116
Summe Immaterielle Vermögenswerte 1.502 151 48 1.605 1.245 1.472

4.3 Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte im Zusammenhang mit bestehenden Miet- und Leasingverhältnissen haben sich wie folgt entwickelt:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Veränderung Konsolidierungskreis Stand 31.12.2023
Nutzungsrechte
1. Immobilien 2.818 1.024 0 0 -410 3.432
2. Technische Anlagen 22 417 0 -22 0 417
3. Büro Equipment 21 0 21 0 0 0
4. Fahrzeuge 158 17 99 0 -23 53
Summe Nutzungsrechte 3.019 1.458 120 -22 -433 3.902

Die Zugänge bei den Nutzungsrechten für Immobilien resultieren aus Verlängerungen von Mietverträgen für die Standorte in Köln, München und Hamburg. Die Zugänge in den technischen Anlagen betreffen die IT-Infrastruktur in Hamburg.

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Abschreibungen und Wertminderungen
in TEUR Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Veränderung Konsolidierungskreis Stand 31.12. 2023
Nutzungsrechte
1. Immobilien 1.696 513 0 0 -230 1.979
2. Technische Anlagen 20 28 0 -22 0 26
3. Büro Equipment 19 2 21 0 0 0
4. Fahrzeuge 103 54 99 0 -23 35
Summe Nutzungsrechte 1.838 597 120 -22 -253 2.040
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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12. 2023 Stand 31.12. 2022
Nutzungsrechte
1. Immobilien 1.453 1.122
2. Technische Anlagen 391 2
3. Büro Equipment 0 2
4. Fahrzeuge 18 55
Summe Nutzungsrechte 1.862 1.181

Die Entwicklung im Vorjahr war Folgende:

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Anschaffungs - und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2022 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2022
Nutzungsrechte
1. Immobilien 2.330 662 174 0 2.818
2. Technische Anlagen 509 0 0 -487 22
3. Büro Equipment 21 0 0 0 21
4. Fahrzeuge 181 26 49 0 158
Summe Nutzungsrechte 3.041 688 223 -487 3.019
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Abschreibungen und Wertminderungen
in TEUR Stand 1.1.2022 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2022
Nutzungsrechte
1. Immobilien 1.297 519 120 0 1.696
2. Technische Anlagen 421 73 0 -474 20
3. Büro Equipment 14 5 0 0 19
4. Fahrzeuge 76 76 49 0 103
Summe Nutzungsrechte 1.808 673 169 -474 1.838
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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2022 Stand 31.12.2021
Nutzungsrechte
1. Immobilien 1.122 1.033
2. Technische Anlagen 2 88
3. Büro Equipment 2 7
4. Fahrzeuge 55 105
Summe Nutzungsrechte 1.181 1.233

4.4 Filmvermögen

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Anschaffungs - und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Veränderung Konsolidierungskreis Stand 31.12.2023
Filmvermögen
1. Filmrechte 245.625 11.628 12.126 1.760 -175 246.712
2. Geleistete Anzahlungen 2.550 1.626 55 -1.760 0 2.361
3. Eigenproduktionen 3.947 159 0 0 0 4.106
Summe Filmvermögen 252.122 13.413 12.181 0 -175 253.179
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Abschreibungen und Wertminderungen
in TEUR Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Veränderung Konsolidierungskreis Stand 31.12. 2023
Filmvermögen
1. Filmrechte 240.924 7.488 11.690 0 -172 236.550
2. Geleistete Anzahlungen 473 0 0 0 0 473
3. Eigenproduktionen 2.864 606 0 0 0 3.470
Summe Filmvermögen 244.261 8.094 11.690 0 -172 240.493
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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12. 2023 Stand 31.12. 2022
Filmvermögen
1. Filmrechte 10.162 4.701
2. Geleistete Anzahlungen 1.888 2.077
3. Eigenproduktionen 636 1.083
Summe Filmvermögen 12.687 7.861

Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Rahmen der vollständigen Inventur des Filmvermögens nicht mehr aktive Lizenzen (ausgelaufene Rechte), mit einem Anschaffungskostenvolumen von ursprünglich EUR 12,1 Mio. und einem Buchwert von TEUR 491 als Abgang erfasst.

Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen in Höhe von TEUR 11.628 von Dritten erworbene Filmrechte und in Höhe von TEUR 159 Eigenproduktionen.

Die von dritten erworbenen Filmrechte sind um Projektfilmförderungen in Höhe von TEUR 428 gekürzt ausgewiesen.

Die Entwicklung im Vorjahr war Folgende:

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Anschaffungs - und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2022 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2022
Filmvermögen
1. Filmrechte 249.967 8.724 13.881 815 245.625
2. Geleistete Anzahlungen 1.856 1.508 0 -815 2.550
3. Eigenproduktionen 2.864 1.083 0 0 3.947
Summe Filmvermögen 254.687 11.316 13.881 0 252.122
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Abschreibungen und Wertminderungen
in TEUR Stand 1.1.2022 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2022
Filmvermögen
1. Filmrechte 245.563 9.258 13.881 -16 240.924
2. Geleistete Anzahlungen 473 0 0 0 473
3. Eigenproduktionen 2.796 68 0 16 2.864
Summe Filmvermögen 248.932 9.326 13.881 0 244.261
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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2022 Stand 31.12.2021
Filmvermögen
1. Filmrechte 4.701 4.404
2. Geleistete Anzahlungen 2.077 1.383
3. Eigenproduktionen 1.083 68
Summe Filmvermögen 7.861 5.855

Der Wertansatz des Filmvermögens wird zu jedem Bilanzstichtag oder unterjährig bei Vorliegen von Anhaltspunkten im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Wertminderungsbedarf kann sich insbesondere aufgrund von mit verändertem Nutzerverhalten einhergehenden erhöhten Vermarktungsrisiken und den entsprechend möglichen Auswirkungen auf die künftige Ertragssituation in den Auswertungsstufen Kino, Home Entertainment, Lizenzen und TV-Produktionen ergeben. Die Überprüfung der Filmbibliothek zum Jahresende führte im Geschäftsjahr 2023 zu Wertminderungen auf das Filmvermögen von insgesamt TEUR 484 (i. V. TEUR 381).

Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswerts des Filmvermögens wurden geplante Zahlungsströme im Erwartungszeitraum von drei Jahren bewertet.

Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. "Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" verwiesen.

4.5 Geschäfts- oder Firmenwert

Der in der Bilanz ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert setzt sich wie folgt zusammen:

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Unternehmen Restbuchwert Geschäfts- oder Firmenwert
TEUR
Polyband Medien GmbH 308
308

Anlässlich der Veräußerung der WVG Medien GmbH wurde der zugeordnete Firmenwert in Höhe von TEUR 18 vollumfänglich als Abgang gebucht.

Der Konzern überprüft gemäß IAS 36 jährlich jeweils zum Geschäftsjahresende die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte anhand des Nutzungswertes. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Höhe der Wertminderung ergibt sich als Differenz aus dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist.

Die Überprüfung des Goodwills "Polyband Medien GmbH" erfolgte auf Basis prognostizierter Cashflows, welche aus der vom Management vorgelegten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Innerhalb des dreijährigen Detailplanungszeitraums wurden die voraussichtlich erzielbaren Ergebnisse und die hieraus abgeleiteten Cashflows anhand quantifizierbarer (teils bereits kontrahierter) Einzelprojekte sowie weiterer Umsatzerwartungen und entsprechender Aufwandsschätzungen auf der Basis der künftigen Markteinschätzung abgeleitet.

Nach dem Detailplanungszeitraum werden gleichbleibende Cashflows mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 0,5 % unterstellt. Der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde als Barwert der künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Vorsteuerzinssatzes von 15,37 % (Vorjahr 13,86 %) ermittelt.

Der auf dieser Basis geschätzte erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt zum Stichtag deren Buchwert.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geht der Vorstand nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen aus. Beseitigungen von Schätzunsicherheiten werden nicht erwartet.

4.6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die liquiden Mittel i. H. v. TEUR 4.411 (i. V. TEUR 4.455) bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten, deren Gesamtlaufzeit jeweils weniger als drei Monate beträgt. Sie sind zum Nennbetrag angesetzt. Ausländische Valuten sind zum Stichtagskurs umgerechnet (siehe auch unter Punkt 2.3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -Währungsumrechnung").

4.7 Forderungen und Vertragsvermögenswerte

Die in der Bilanz ausgewiesen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2023 2022
langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 513 1.501
langfristige sonstige Forderungen 42 77
Gesamt langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistung und sonstige Forderungen 555 1.578
kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.737 10.957
kurzfristige sonstige Forderungen 493 576
Gesamt kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistung und sonstige Forderungen 8.231 11.534

Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen den nach Ablauf eines Jahres fälligen Anteil der Lizenzforderungen.

Die kurzfristigen sonstigen Forderungen gliedern sich wie folgt:

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in TEUR 2023 2022
Anspruch aus Filmförderung 166 162
Sonstige kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte 128 382
Nicht-Finanzielle Vermögenswerte 199 32
Gesamt kurzfristige sonstige Forderungen 493 576

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten keine wesentliche Finanzierungskomponente. Als kurzfristige Forderungen ausgewiesene Beträge sind in der Regel innerhalb von bis zu 90 Tagen fällig.

Die zum Stichtag ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Ansprüche gegen Kunden sämtlicher Verwertungsstufen und Vertriebskanäle der Splendid Gruppe. Die Forderungen weisen unabhängig von der betroffenen Kundengruppe historisch ähnliche Verlustquoten auf, welche im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei lediglich rund 1 % lagen.

Trotz Heterogenität der gegenüber den Kunden abgerechneten Leistungen ergeben sich im Hinblick auf zu erwartende Kreditausfälle auch darüber hinaus keine systematischen Differenzierungsmerkmale, so dass eine Klassifizierung nach individuellen Risikomerkmalen nicht in Betracht kommt. Vor diesem Hintergrund werden Wertberichtigungen auf folgender Grundlage vorgenommen:

Für sämtliche Forderungen sowie für Vertragsvermögenswerte wird im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung eine einheitliche Risikovorsorge für während der Laufzeit erwartete Ausfälle mit Hilfe einer Wertberichtigungsmatrix gebildet. Von einer Einzelbetrachtung bei Entstehung der Forderungen bzw. des Vertragsvermögenswerts wird aufgrund der vorliegenden Erfahrungswerte sowie aus Wesentlichkeitsgründen abgesehen.

Der Verwendung einer gegenüber der durchschnittlichen historischen Verlustrate erhöhten Ausfallquote liegt die Annahme zugrunde, dass aufgrund der nach wie vor anhaltenden dynamischen Veränderung der Filmbranche historische Ausfallquoten gegebenenfalls kein zuverlässiger Indikator für künftige Ausfälle sein könnten, obwohl sich konkrete diesbezügliche Anhaltspunkte bis dato nicht ergeben haben.

Soweit sich ein Hinweis auf eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Kunden und damit eine potenzielle Erhöhung des Ausfallrisikos ergibt, werden die betreffenden Forderungen einer Einzelfallbetrachtung unterzogen und individuell auf etwaigen (ergänzenden) Wertberichtigungsbedarf hin analysiert. Als Hinweis für ein potenziell erhöhtes Ausfallrisiko gilt stets eine im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen festgestellte Überfälligkeit der Forderung von 60 Tagen.

Für die Beurteilung, ob das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist, sowie für die Schätzung erwarteter Verluste werden neben eigenen Analysen und Erfahrungswerten der Vergangenheit qualitative und quantitative, vergangenheitsbezogene und zukunftsgerichtete externe Informationen herangezogen (Kreditauskünfte, Informationen von Geschäftspartnern etc.) soweit diese ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind.

Die Entwicklung der erfolgswirksam erfassten Wertberichtigungen von Forderungen und sonstigen Vertragsvermögenswerten stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR Portfoliowertberichtigungen Einzelwertberichtigungen Forderungen
Stand 01.01.2023 178 229
Auflösung 58 75
Inanspruchnahme 0 64
Zuführung 0 105
Veränderung Konsolidierungskreis -21 -81
Stand 31.12.2023 98 114
Stand 01.01.2022 141 242
Auflösung 10 7
Inanspruchnahme 0 7
Zuführung 47 0
Stand 31.12.2022 178 229

4.8 Vorräte

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in TEUR 2023 2022
Fertige Erzeugnisse und Waren 472 524
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 339 283
811 807

Soweit Zugänge zu den Vorräten noch nicht vollständig bezahlt wurden, unterliegen diese den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

4.9 Eigenkapital

Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung".

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.

Genehmigtes Kapital
Genehmigtes Kapital 2022

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 13. Juni 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.900,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats

a) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 978.900,00 (10 %-Grenze) auszuschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; für die Frage des Ausnutzens der 10 %-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG mit zu berücksichtigen;

b) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, wenn die neuen Aktien der Gesellschaft im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen durch die Gesellschaft als Gegenleistung eingesetzt werden sollen;

c) das Bezugsrecht der Aktionäre zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch vollständig oder teilweise als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen, auszuschließen.

Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden.

Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze anzurechnen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2022 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Minderheitenanteile

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter werden grundsätzlich zum Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenserwerbs mit dem den Minderheitsgesellschaftern zuzuordnenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der im Rahmen des Anteilserwerbs übernommenen Vermögenswerte und Schulden zuzüglich der jährlich auflaufenden anteiligen Ergebnisbeiträge - soweit verrechenbar - angesetzt.

4.10 Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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2023
In TEUR
Betrag davon über 1 Jahr Gegebene Sicherheiten Art
Leasingverbindlichkeiten 1.947 1.340
Bankverbindlichkeiten 2.536 0 2.536 Globalzession auf Forderungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.144 0
Vertragsverbindlichkeiten 1.128 0
Ertragsteuerschulden 411 0
Sonstige Verbindlichkeiten 3.788 0
13.954 1.340 2.536

Im Vorjahr:

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2022
In TEUR
Betrag davon über 1 Jahr Gegebene Sicherheiten Art
Leasingverbindlichkeiten 1.253 605
Bankverbindlichkeiten 24 0 24 Globalzession auf Forderungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.769 0
Vertragsverbindlichkeiten 1.405 0
Ertragsteuerschulden 519 0
Sonstige Verbindlichkeiten 5.270 0
13.240 605 24

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht-finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 956 (i.V. TEUR 940) enthalten.

Unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten wurde die im Jahr 2010 geschlossene stille Beteiligung bei der Videociety GmbH bilanziert. Aufgrund der bislang entstandenen Anlaufverluste wurde die Einlage des stillen Gesellschafters durch das zugewiesene Ergebnis aufgezehrt. Der aus dieser Verlustübernahme resultierende Betrag wurde in Vorjahren unter den Finanzerträgen ausgewiesen. Weitergehende Forderungen gegen den stillen Gesellschafter wurden nicht aktiviert, da eine Nachschussvereinbarung vertraglich nicht fixiert ist. Der Buchwert der Verbindlichkeit gegenüber dem stillen Gesellschafter beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 0.

4.11 Leasingverbindlichkeiten

Die Leasingverbindlichkeiten im Geschäftsjahr haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 01.01.2023 Zugang Abgang Tilgung Umbuchung Veränderung Konsolidierungskreis
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig 648 153 0 581 468 -81
Leasingverbindlichkeiten langfristig 605 1.309 0 0 -468 -106
1.253 1.461 0 581 0 -186
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in TEUR 31.12.2023
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig 607
Leasingverbindlichkeiten langfristig 1.340
1.947

Für Verträge mit Verlängerungsoptionen, deren Ausübung als nicht wahrscheinlich angesehen worden ist, wurde eine mögliche Verpflichtung in Höhe von TEUR 452 ermittelt.

Im Vorjahr entwickelten sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt:

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in TEUR 01.01.2022 Zugang Abgang Tilgung Umbuchung 31.12.2022
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig 654 166 23 669 519 648
Leasingverbindlichkeiten langfristig 618 522 0 16 -519 605
1.273 688 23 685 0 1.253

4.12 Rückstellungen

In den Rückstellungen enthalten sind insbesondere Verpflichtungen aus Lizenzverträgen für fremdproduzierte Titel, Filmförderabgaben und GEMA, Kundenboni sowie Remissionsverbindlichkeiten.

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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in TEUR Verpflichtungen aus Lizenzverträgen Filmförderabgaben /​ GEMA Remissionsverbindlichkeiten Boni Sonstige Gesamt
Stand 01.01.2023 5.283 245 3.066 1.209 40 9.842
Zuführung 2.105 79 834 297 0 3.315
Verbrauch 1.990 85 1.021 111 0 3.207
Auflösung 137 9 0 0 40 186
Veränderung Konsolidierungskreis -509 -80 -149 -1.396 0 -2.134
Stand 31.12.2023 4.751 150 2.730 0 0 7.631

Die Rückstellungen werden in Höhe von TEUR 4.361 voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu einem Abfluss führen, für die übrigen Beträge kann aufgrund rechtlicher Unsicherheiten der Abflusszeitpunkt nicht näher bestimmt werden. Sämtliche Rückstellungen werden insoweit als kurzfristig eingestuft.

Im Vorjahr war die Entwicklung Folgende:

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in TEUR Verpflichtungen aus Lizenzverträgen Filmförderabgaben /​ GEMA Remissionsverbindlichkeiten Boni Sonstige Gesamt
Stand 01.01.2022 4.776 305 3.444 843 49 9.416
Zuführung 2.614 42 714 697 0 4.067
Verbrauch 2.086 101 1.079 331 9 3.606
Auflösung 22 0 14 0 0 35
Stand 31.12.2022 5.283 245 3.066 1.209 40 9.842

5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

5.1 Umsatzerlöse

Die nachstehende Tabelle zeigt die wesentlichen Umsatzbestandteile nach Auswertungsstufen des Segments Content. Die Umsätze des Segments Services beinhalten ausschließlich Dienstleistungen.

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in TEUR 2023 2022
Kino 3.283 1.777
Lizenzen 11.647 12.922
Home Entertainment 17.157 18.278
davon physisch (DVD, Blu-ray) 7.765 9.146
davon digital (TVoD, EST) 9.392 9.132
TV-Auftragsproduktion 0 4.418
Summe Content 32.087 37.395
Summe Services 6.551 6.291
Konzernumsatz 38.638 43.686

In den Umsatzerlösen sind TEUR 1.405 enthalten, die zum 1. Januar 2023 in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren.

5.2 Herstellungskosten

In den Herstellungskosten sind folgende Posten enthalten:

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in TEUR 2023 2022
Abschreibungen auf Filmrechte 8.094 9.326
Bezogene Leistungen und Materialkosten 6.877 9.563
Lizenzaufwand /​ Royalties 3.921 4.199
Personalkosten 3.518 4.668
Abschreibungen auf Sachanlagevermögen 522 599
Bestandsveränderungen -89 15
Sonstiges 196 394
Gesamt 23.039 28.764

Abschreibungen auf Filmrechte beinhalten Wertminderungen in Höhe von TEUR 484 (i.V. TEUR 381)

5.3 Vertriebskosten

Die Vertriebskosten ergeben sich wie folgt:

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in TEUR 2023 2022
Personalkosten 3.055 2.983
Werbung 2.176 1.836
GEMA /​ Filmförderabgabe 340 285
Verkaufsprovisionen 931 154
Reisekosten 310 212
Sonstiges 239 330
Gesamt 7.051 5.800

5.4 Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten ergeben setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2023 2022
Personalkosten 3.163 2.904
Rechts- und Beratungskosten 1.127 1.400
Kommunikation, IT, Bürokosten 695 655
Abschreibungen auf Anlagevermögen 450 455
Mietneben- und Betriebskosten 452 526
Versicherungen, Beiträge 147 150
Public Relations, Investor Relations, HV 121 89
Kfz-Kosten 61 90
Sonstiges 261 341
Gesamt 6.477 6.610

In den Personalkosten sind Tantieme-Rückstellungen für die im Vergütungssystem vorgesehene mehrjährige variable Vorstandsvergütung (Long Termin Incentives - LTI) des Vorstandes gemäß der aktuellen Vorstandsverträge berücksichtigt.

5.5 Sonstige betriebliche Erträge

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in TEUR 2023 2022
Auflösung von Rückstellungen 513 384
Ertrag aus dem Abgang eines Tochterunternehmens 499 0
Filmverleihförderungen 305 231
Herabsetzung von Wertberichtigungen /​ Zahlungseingänge aus abgeschriebenen Forderungen 211 19
Erstattung Lohnfortzahlung 39 40
Ausbuchung von Verbindlichkeiten 3 74
Sonstige 127 110
Gesamt 1.697 858

Der Ertrag aus dem Abgang eines Tochterunternehmens ergab sich mit dem Verkauf und der Entkonsolidierung der WVG Medien GmbH.

Im Geschäftsjahr wurden Verleihförderungen in Höhe von TEUR 305 (im Vj. TEUR 231) als Ertragszuschuss vereinnahmt.

5.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 190 (im Vj. TEUR 114) betreffen im Wesentlichen Aufwand aus Wertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 118 im Vj. TEUR 47), Forderungsverlust in Höhe von TEUR 64 sowie mit TEUR 6 Buchverluste aus Anlagenabgängen.

5.7 Währungsergebnis

Im Berichtsjahr ist ein saldierter Währungsverlust in Höhe von TEUR -69 (i. V. TEUR 92 Währungsgewinn) angefallen. Der Saldo ergibt sich aus Währungsgewinnen von TEUR 61 und Währungsverlusten von TEUR 130.

5.8 Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2023 2022
Finanzerträge
Bankguthaben 1 0
Summe Finanzerträge 1 0
Finanzaufwendungen
Bankverbindlichkeiten 342 224
Leasingverbindlichkeiten 84 42
Sonstige 133 151
Summe Finanzaufwendungen 559 417
Finanzergebnis -558 -417

Zinsaufwendungen waren in Höhe von TEUR 559 (i.V. TEUR 417) liquiditätswirksam.

5.9 Ertragsteuern

Unter dieser Position werden die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer einschließlich der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie die latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge ausgewiesen.

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2023 2022
Körperschaftsteuer 208 361
Gewerbesteuer 178 380
Körperschaftsteuer Vorjahre -3 0
Gewerbesteuer Vorjahre 0 0
Latente Steuern auf temporäre Differenzen 387 -311
Aktivierung latenter Steuern auf Verluste des laufenden Geschäftsjahres -85 -165
Inanspruchnahme latenter aktivierter Steuern auf Verlustvorträge 655 0
Neubewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge -611 -1.891
Sonstige Steuern
Gesamt 729 -1.626

Für die Steuerabgrenzung werden die bei Auflösung der temporären Differenzen erwarteten, künftigen Steuersätze angewendet. Für Zwecke der latenten Steuern wurden die Körperschaftsteuer mit 15 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 %) sowie die Gewerbesteuer mit 16,625 % (i. V. 16,625 %) angesetzt. Daraus ergibt sich unverändert gegenüber dem Vorjahr ein zukünftig erwarteter Ertragsteuersatz der Splendid Gruppe von 32,46 %.

Der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:

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in TEUR 2023 2022
Steuern vom Einkommen und Ertrag auf Basis eines Steuersatzes von 32,46 % (i. V. 32,46 %) 958 951
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfreie Erträge -97 53
Abweichende ausländische Steuersätze 14 8
Steuerliche Wirkung aus dem Abgang eines Geschäfts- oder Firmenwerts 6 177
Steuerliche Auswirkungen aus der Nichtaktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge 665 428
Nutzung von bisher nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen 0 -1.345
Erstmaliger Ansatz von bisher nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen -808 -1.891
Sonstige -9 -7
Tatsächlicher Steueraufwand 729 -1.626

Die latenten Steuerabgrenzungen betreffen folgende Bilanzpositionen:

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31.12.2023 31.12.2022
in TEUR Aktiv Passiv Aktiv Passiv
Immaterielle Vermögenswerte 0 12 1 0
Verlustvorträge 2.096 0 2.056 0
Filmvermögen 0 15 0 516
Forderungen 198 0 944 0
Rückstellungen 138 0 182 0
Erhaltene Anzahlungen 0 0 89 0
Verbindlichkeiten
Leasingverhältnisse (saldierter Ausweis) 27 0 22 0
Summe 2.459 27 3.294 516
Saldierung -27 -27 -516 -516
Bilanzwert 2.432 0 2.779 0

Aktive latente Steuern aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen wurden aktiviert, soweit ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung dieser Verlustvorträge auf der Grundlage der vorliegenden Unternehmensplanungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge betreffen mit TEUR 1.124 die Splendid Film GmbH, mit TEUR 722 die Splendid Medien AG sowie mit TEUR 250 die Videociety GmbH.

Danach bestehen im Konzern körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 54,11 Mio. sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 46,24 Mio., für die kein latenter Steueranspruch bilanziert wurde.

5.10 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je durchschnittlich im Umlauf befindlicher Aktie beträgt EUR 0,23 (i. V. EUR 0,46). Bezüglich des Gewinnverwendungsvorschlages verweisen wir auf Punkt 15. "Gewinnverwendungsvorschlag". Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 9.789.999 (i. V. 9.789.999) Aktien zugrunde gelegt. Eine potenzielle Verwässerung des Ergebnisses je Aktie könnte sich in Zukunft durch das genehmigte Kapital ergeben. Siehe hierzu 4.9 "Eigenkapital".

Bezüglich der Bemessungsgrundlage des Ergebnisses je Aktie 2023 verweisen wir auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.

5.11 Angaben zu Personal

Der Gesamtpersonalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 9.669 (i. V. TEUR 10.892). Darin sind soziale Abgaben in Höhe von TEUR 1.329 (i. V. TEUR 1.486) enthalten.

Die sozialen Abgaben umfassen auch Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 520 (i. V. TEUR 630).

Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 neben den Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 134 (i. V. 145) Angestellte und Geschäftsführer.

6. Finanzielles Risikomanagement

6.1 Einstufung der Finanzinstrumente und beizulegende Zeitwerte

Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, so dass deren zu Nominalwerten angesetzte Buchwerte zum Abschlussstichtag grundsätzlich einen angemessenen Näherungswert für den Zeitwert darstellen.

Die derivativen Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) wurden zum beizuliegenden Zeitwert bilanziert (Fair Value Hierarchie 1). Die Rückstellung in Zusammenhang mit anteilsbasierter Vergütung (LTI) der Vorstände werden zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Hierarchie 3) klassifiziert.

Sämtliche übrigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten waren als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zu klassifizieren.

6.2 Finanzielles Risikomanagement

Der Splendid Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den Geschäftstätigkeiten und den Finanzierungstätigkeiten der Unternehmen der Splendid Gruppe ergeben. Diese finanziellen Risiken lassen sich in Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken sowie Marktrisiken untergliedern.

Die finanziellen Risiken der Unternehmen der Splendid Gruppe werden zentral überprüft. Die Risikolage wird anhand einer für den gesamten Konzern geltenden Risikomanagement-Richtlinie vom Risikomanager in Risikoberichten erfasst und an den Vorstand der Splendid Medien AG berichtet. Die Identifikation, Beurteilung und Minimierung der finanziellen Risiken erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den operativen Unternehmen der Splendid Gruppe. Der Vorstand beschließt die Strategien und Verfahren zur Steuerung der einzelnen Risiken. Auf die Ausführungen zum Risikomanagement unter Tz. V. im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht wird verwiesen.

6.2.1 Liquiditätsrisiken

Ein Liquiditätsrisiko besteht, wenn künftige Auszahlungsverpflichtungen im Konzern nicht aus vorhandener Liquidität oder durch entsprechende Kreditlinien gedeckt werden können.

Die Splendid Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch eine kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows, das Halten von angemessenen Guthaben sowie Kreditlinien bei Kreditinstituten.

Die Splendid Gruppe finanziert sich auf der Fremdkapitalseite über Finanzierungsvereinbarungen mit mehreren Geschäftsbanken sowie über ein Gesellschafterdarlehen des Mehrheitsaktionärs.

Per 31. Dezember 2023 verfügte die Splendid Gruppe aus den Finanzierungsvereinbarungen mit den Geschäftsbanken (EUR 9,0 Mio.) sowie dem Gesellschafterdarlehen (EUR 1,25 Mio.) über einen Gesamtkreditrahmen in Höhe von EUR 10,25 Mio., der zum Stichtag mit EUR 3,75 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtkreditrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,1 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.

Von den vom Mehrheitsaktionär ursprünglich insgesamt bereitgestellten Mitteln in Höhe von EUR 2,5 Mio. wurden in der ersten Jahreshälfte 2023 EUR 1,25 Mio. planmäßig zurückgeführt. Die Darlehenssumme ist unbesichert und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024. Der Zinssatz beträgt seit dem 1. Januar 2023 8 %.

Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung bestimmter Covenants verpflichtet, die über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen an die finanzierenden Institute überwacht werden. Die Vertragsbedingungen sehen für den Fall der Nichteinhaltung der Covenants unter anderem ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Die vereinbarten Covenants, die im Wesentlichen aus Informations-, Auskunfts- und Gleichstellungspflichten bestehen, können aus der Sicht des Vorstands nachhaltig eingehalten werden.

Eine erhöhte Risikolage mit Wirkung auf die Liquiditätslage der Splendid Gruppe kann sich aus dem makroökonomischen Umfeld, insbesondere aus den geopolitischen Krisen mit Wirkung auf die Absatz- und Beschaffungsmärkte ergeben. Des Weiteren können sich potenzielle Risiken aus den Marktveränderungen auf die Geschäftsentwicklung in der Beschaffung und dem Absatz von Filmprogrammen sowie über die Wertschöpfungsstufen der Splendid Gruppe ergeben. Die Risiken sind nach Einschätzung des Vorstands insgesamt mit den in der Splendid Gruppe eingesetzten Instrumenten identifizierbar und beherrschbar.

Die Splendid Gruppe hat alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, um mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Vorstehend genannte Risiken werden engmaschig überwacht, um unmittelbar und mit angemessenen Gegenmaßnahmen zu reagieren. (Vgl. hierzu auch die Ausführungen unter V.5.1 "Finanzierung und Liquidität in den Konzerngesellschaften", V.5.2 "Marktrisiken", V.5.3 "Makroökonomisches Umfeld /​ Risiken aus den Auswirkungen der geopolitischen Krisen" und "V.6 Gesamtbeurteilung der Risiken" im Risikobericht des zusammengefassten Konzern- und Lageberichts).

Im Geschäftsjahr 2024 werden Zahlungsabflüsse in Höhe der Buchwerte der in der Bilanz ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten erwartet. Aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten wird für 2024 ein Zahlungsabfluss in Höhe von EUR 0,6 Mio. und für Folgejahre ebenfalls in Höhe von EUR 0,6 Mio. erwartet.

6.2.2 Kreditrisiken

Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht oder nicht fristgerecht begleichen kann oder erhaltene Sicherheiten an Wert verlieren und damit einen finanziellen Verlust verursachen. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung. Das gleiche Risiko besteht auch bei den Vertragsvermögenswerten. Des Weiteren bestehen Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert sowie für Guthaben bei Banken.

Die Splendid Gruppe unterhält ausschließlich Geschäftsverbindungen mit Kreditinstituten mit guter Bonität. Die wesentlichen Bankguthaben bestehen bei den Kreditinstituten, die auch die Finanzierungsmittel für die Splendid Gruppe bereitstellen. Zudem werden etwaige Risiken durch Verteilung der Bankguthaben auf mehrere Kreditinstitute minimiert.

Der Konzern ist bestrebt, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen. Der überwiegende Teil der erworbenen Lizenzrechte wird im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum ausgewertet. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen begegnet der Konzern durch verschiedenste Maßnahmen entlang der gesamten Prozesskette des Forderungsmanagements (Einholung von Kreditauskünften bei Neukundenanlage, laufende Branchen- und Marktbeobachtung im Hinblick auf die fortgesetzte Solvenz von Bestandskunden, Überwachung des Zahlungsverhaltens/​Mahnwesen, Lieferstopps). Ein wesentlicher Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über ein strukturiertes Abrechnungsprocedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert.

Wertminderungen werden zukunftsgerichtet in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst. Die Höhe der zu erfassende Verluste erfolgt nach IFRS 9 grundsätzlich nach einem dreistufigen Verfahren. Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Vertragsvermögenswerten werden in der Splendid Gruppe vereinfachend die über deren Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zugrunde gelegt. Bei Vorliegen von klaren objektiven Hinweisen für einen Kreditausfall werden Einzelwertberichtigungen von bis zu 100 % auf die ausstehenden Kundenforderungen vorgenommen.

Im Übrigen wird hinsichtlich der Entwicklung der Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte auf die Angaben unter Abschnitt 4.7 in diesem Anhang verwiesen.

6.2.3 Marktrisiken

Die Splendid Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit insbesondere Risiken aus den Veränderungen an den Zins- und Devisenmärkten ausgesetzt, die im Nachstehenden erläutert werden. Über die geschilderten Risiken hinausgehende Marktrisiken (z. B. Börsenkursveränderungen) sind vor dem Hintergrund der Struktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aktuell nicht ersichtlich.

Zinsrisiken

Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, ergibt sich überwiegend aus einer Erhöhung des EURIBOR Zinssatzes, da die wesentlichen kurzfristigen Bankverbindlichkeiten auf Basis des EURIBOR Zinssatzes zuzüglich einer vereinbarten Zinsmarge verzinst werden.

Die Splendid Gruppe prüft die verschiedenen Möglichkeiten der Zinsabsicherung.

Währungsrisiken

Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u.a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend in Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro und US-Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ beeinflusst werden. Die Splendid Gruppe kalkuliert Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus.

Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden auf dieser Grundlage durchgeführt.

Bei terminlich feststehenden Zahlungsverpflichtungen wird überwiegend auf Devisentermingeschäfte zurückgegriffen. Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Devisentermingeschäfte:

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2024 Tsd. USD (< 1 Jahr) 2025-2028 Tsd. USD (1-5 Jahre) Fälligkeit Ab 2029 Tsd. USD (>5 Jahre) Nominalvolumen zum 31.12.2023
in Tsd. USD
Marktwert zum 31.12.2023
Tsd. EUR
Devisentermingeschäfte 2.500 0 0 2.500 2.246

Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen einer zehnprozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar:

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in TEUR 31.12.2023 Sensitivitätsauswirkung
Devisentermingeschäfte 2.246 -204
Netto-Fremdwährungsexposure 516 -47
Brutto-Fremdwährungsexposure 2.762 -251

In die Berechnung der Fremdwährungssensitivität werden die zu den Stichtagen bestehenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in US-Dollar sowie die vereinbarten Devisentermingeschäfte einbezogen. Es ist unterstellt, dass der Bestand an Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlussstichtag als repräsentativ für das Gesamtjahr betrachtet werden kann. Die Berechnung wird für die gesicherte Nettoposition und für die Kurssicherungsmaßnahmen auf Basis einer angenommenen 10-prozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar vorgenommen. Somit beträgt das Gesamtrisiko aus Devisenkursen TEUR 251 (dieses würde bei einer gegenläufigen Entwicklung in etwa gleicher Größenordnung einer Chance entsprechen).

Das Netto-Fremdwährungsexposure setzt sich zusammen aus Liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar.

Zum 31. Dezember 2023 bestanden zudem zukünftige Verpflichtungen aus Lizenzzahlungen (Bestellobligo) in US-Dollar in Höhe von TUSD 7.496.

7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 erstellt. Die Splendid Medien AG ermittelt den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode, indem der Gewinn oder Verlust der Periode um Veränderungen im Working Capital ergänzt sowie um Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen und Ertrags- oder Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, korrigiert wird.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten) mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten.

Im Folgenden wird die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit unter Berücksichtigung sowohl zahlungswirksamer als auch zahlungsunwirksamer Transaktionen dargestellt:

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in TEUR Gesellschafter Darlehen Kurzfristige Bankverbindlichkeiten Kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten
Bilanzwert 1.1.2023 2.500 24 1.253
Aufnahmen 0 2.512 1.461
Tilgungen -1.250 -581
Sonstige Veränderungen/​ Neubewertung/​Abgang 0 0
Bilanzwert per 31.12.2023/​ Cash-Flow aus Finanzierung 1.250 2.536 2.133
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in TEUR Anteile an Minderheitsgesellschafter Ausweis Kapitalflussrechnung
Bilanzwert 1.1.2023 54 0
Aufnahmen 2.512
Tilgungen -43 -1.874
Sonstige Veränderungen/​ Neubewertung/​Abgang 17 0
Bilanzwert per 31.12.2023/​ Cash-Flow aus Finanzierung 28 638

Im Zusammenhang mit dem Abschluss neuer Leasingverträge betreffend Nutzungsrechte an Gebäuden sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung ergaben sich nicht zahlungswirksame Investitionen in Höhe von TEUR 1.461. Ebenfalls nicht zahlungswirksam erfolgte eine entsprechende Aufnahme von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in dieser Höhe.

Für das Vorjahr ergaben sich folgende Werte:

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in TEUR Gesellschafter-Darlehen Kurzfristige Bankverbindlichkeiten Kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten Ausweis Kapitalflussrechnung
Bilanzwert 1.1.2022 500 2.852 1.273 0
Aufnahmen 2.000 3 688 2.003
Tilgungen 0 -2.831 -685 -3.516
Sonstige Veränderungen/​ Neubewertung/​Abgang 0 0 -23 0
Bilanzwert per 31.12.2022/​ Cash-Flow aus Finanzierung 2.500 24 1.253 -1.513

Im Geschäftsjahr wurden die Anteile an der WVG Medien GmbH im Wege eines Share Deals verkauft. Für den Verkauf der Anteile wurde ein Kaufpreis in Höhe von TEUR 560 erzielt.

Im Einzelnen wurden folgende Vermögensgegenstände und Schulden veräußert:

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in TEUR
Sachanlagevermögen 195
Liquide Mittel 2.003
Kundenforderungen 2.109
Vorräte 7
Leasingverbindlichkeiten -187
Lieferantenverbindlichkeiten -1.951
Rückstellungen und sonstige -2.130

In der Kapitalflussrechnung ist die Veräußerung im Bereich der Investitionstätigkeit wie folgt berücksichtigt:

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in TEUR
erhaltener Kaufpreis 560
abgegebene Bestände an Zahlungsmitteln -2.003
Abgänge aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen -1.443

8. Segmentberichterstattung

Der Hauptentscheidungsträger der Splendid Gruppe betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht.

Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.

Bei der Darstellung der Segmente wurden nur solche Posten berücksichtigt, die einem Segment direkt zugeordnet bzw. auf vernünftiger Grundlage auf bestimmte Segmente aufgeteilt werden konnten. Innerhalb eines Segmentes anfallende Aufwendungen und Erträge wurden eliminiert. Die Segmentangaben beinhalten Gewinne aus Lieferungen und Leistungen an andere Segmente, etwaige Zwischengewinne hieraus werden in der Überleitungsspalte eliminiert.

Wesentliche Kennzahlen der Segmente sind:

Segmentberichterstattung 2023

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in TEUR Content Services Holding Überleitung Gesamt
Umsätze Gesamt 32.176 8.875 1.883 42.934
Konzerninterne Umsätze -89 -2.324 -1.883 -4.296
Umsätze Konzern 32.087 6.551 0 38.638
EBITDA 13.289 926 -1.287 -362 12.566
Abschreibungen und Wertminderungen Filmvermögen -8.289 0 0 195 -8.094
Abschreibungen und Wertminderungen Sachanlagen -283 -475 -205 -963
EBIT 4.717 451 -1.492 -167 3.509
Finanzergebnis -558
Ertragsteuern -729
Konzernjahresergebnis 2.222
Beschäftigte 56 66 12 0 134

Segmentberichterstattung 2022

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in TEUR Content Services Holding Überleitung Gesamt
Umsätze Gesamt 37.448 8.338 1.343 47.129
Konzerninterne Umsätze -53 -2.047 -1.343 -3.443
Umsätze Konzern 37.395 6.291 0 43.686
EBITDA 15.235 987 -657 -1.837 13.728
Abschreibungen und Wertminderungen Filmvermögen -9.720 0 0 394 -9.326
Abschreibungen und Wertminderungen Sachanlagen -359 -466 -230 -1.055
EBIT 5.156 521 -887 -1.442 3.348
Finanzergebnis -417
Ertragsteuern 1.626
Konzernjahresergebnis 4.557
Beschäftigte 68 63 14 0 145

Wertminderungen im Filmvermögen betreffen in voller Höhe von TEUR 484 (i. V. TEUR 381) das Segment Content.

Die Erlöse nach geografischen Regionen (Sitz der Kunden bzw. Lizenzgebiet) stellen sich wie folgt dar:

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Erlöse
in TEUR
2023 2022
Deutschland 32.365 36.839
Übriges Europa 5.917 6.244
Übrige 356 603
Gesamt 38.638 43.686

Mit einem Großkunden wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 10.538 realisiert, diese Umsatzerlöse betreffen ausschließlich das Segment Content.

Inhaltlich gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:

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in TEUR 2023 2022
Kino 3.283 1.777
Lizenzen 11.647 12.922
Home Entertainment 17.157 18.278
davon physisch (DVD, Blu-ray) 7.765 9.146
davon digital (TVoD, EST) 9.392 9.132
TV-Auftragsproduktion 0 4.418
Summe Content 32.087 37.395
Summe Services 6.551 6.291
Konzernumsatz 38.638 43.686

9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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Art der Verpflichtung
in TEUR
bis 1 Jahr 2 bis 5 Jahre Gesamt
Bestellobligo 8.178 2.046 10.223
Übrige 26 0 26
8.204 2.046 10.249

Das Bestellobligo mit TEUR 10.249 (i.Vj. TEUR 11.406) betrifft insbesondere Investitionen in das Filmvermögen.

Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Serviceverträge im Zusammenhang mit der Anmietung von Büroflächen.

10. Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand

Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2023:

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Andreas R. Klein (seit 5. Oktober 2023)

Dr. Dirk Schweitzer, Vorstandsvorsitzender (bis 31. Januar 2024)

Björn Siecken, Vorstand Finanzen (bis 15. Oktober 2023)

Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug für das Geschäftsjahr EUR 1.012.989 (Vorjahr: EUR 869.488).

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in EUR Festvergütung Nebenleistungen kurzfristig variable Vergütung mehrjährige variable Vergütung Abfindung Gesamt
Andreas R. Klein ab 05.10.2023 86.129 7.421 24.799 23.967 0 142.316
Dr. Dirk Schweitzer 300.000 23.069 85.715 72.206 0 480.989
Björn Siecken * bis 15.10.2023 173.871 26.778 28.635 0 160.400 389.684
Gesamt 560.000 57.267 139.149 96.173 160.400 1.012.989

* inkl. Abfindung

Der Vergütungsbericht wird bis spätestens zur Einberufung der Hauptversammlung 2024 der Splendid Medien AG (voraussichtlich Ende April 2024) auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com/​de/​hauptversammlung bzw. unter www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance). Dort werden auch Einzelheiten des Vergütungssystems ausführlich dargestellt.

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

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Herr Thies G.J. Goldberg, Vorsitzender

Ausgeübter Beruf: Unternehmensberater und geschäftsführender Gesellschafter der GOLDBERG CONSULTING GmbH, Hamburg, der RAPTOR Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg und der MonsAurum Beteiligungsverwaltung GmbH, Hamburg

Weiteres Aufsichtsratsmandat: HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg

Herr Hans-Jörg Mellmann, stellvertretender Vorsitzender

Ausgeübter Beruf: selbständiger Unternehmensberater, Brühl

Frau Sandra Münstermann

Ausgeübter Beruf: Head of Institutional International Client Management bei der DZ Bank AG, Frankfurt

Weitere Aufsichtsratsmandate: FMR Frankfurt Main Research AG, Frankfurt; lodgyslife AG, Frankfurt (stellv. Vorsitzende)

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden gemäß Satzung der Splendid Medien AG die ihnen bei der Wahrnehmung ihres Amtes entstandenen Auslagen ersetzt. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2021 ergibt sich die satzungsmäßige Vergütung wie folgt:

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Satzungsgemäße Vergütung Festvergütung
in EUR
Vorsitzender des Aufsichtsrates 45.000,00
Stellvertreter des Vor. des Aufsichtsrates 35.000,00
Aufsichtsratmitglied 25.000,00

Die nachfolgende Tabelle zeigt die den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2023 und 2022 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.

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Aufsichtsratmitglied Zeitraum 2023
in EUR
2022
in EUR
Thies G.J. Goldberg ab 15.06.2022 45.000,00 * 26.250,00
Hans-Jörg Mellmann ab 15.06.2022 35.000,00 * 20.416,67
Sandra Münstermann ab 15.06.2022 25.000,00 * 14.583,33
Dr. Ralph Drouven bis 14.06.2022 20.342,50
Bernd Kucera bis 14.06.2022 15.821,00
Malisa Scott bis 14.06.2022 11.300,00

* Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig, dabei erfolgt eine Aufrundung auf volle Monate.

Für die Aufsichtsratsmitglieder Goldberg und Münstermann wurden zusätzliche Reisekosten abgerechnet.

Bezüglich der von Aufsichtsratsmitgliedern in Rechnung gestellten sonstigen Leistungen verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 12. "Beziehungen zu nahestehenden Personen".

Aktienbesitz der Organmitglieder

Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien eingeteilt.

Zum 31. Dezember 2023 stellt sich der Aktienbesitz der Organmitglieder wie folgt dar:

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31. Dezember 2023
Name Anzahl der Aktien % Anteil am Grundkapital
Vorstand Andreas R. Klein 5.208.984 53,21

11. Anteilsbasierte Vergütung

Als mehrjährige variable Vergütungskomponente wird den Vorständen jährlich eine gewisse Anzahl virtueller Aktien (Performance Share Units) gewährt, welche nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode in Abhängigkeit vom Zielerreichungsgrad eines zu Beginn der Performance-Periode definierten finanziellen Ziels (durchschnittlicher Gewinn pro Aktie - EPS) und der Entwicklung des Aktienkurses ausgezahlt werden. Der Wert der insgesamt zugeteilten und zum 31. Dezember 2023 noch nicht ausgezahlten virtuellen Aktien wurde von einem externen Gutachter nach anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt und setzt sich wie folgt zusammen:

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Tranche aus dem Jahr Gesamt
EUR
Dr. Dirk Schweitzer
EUR
Andreas R. Klein
EUR
2022 83.315 83.315 ---
2023 96.173 72.206 23.967
179.488 155.521 23.967

12. Beziehungen zu nahestehenden Personen

Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die Splendid Gruppe die Personen bzw. Unternehmen, die die Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Gruppe beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Der Mehrheitsaktionär Andreas R. Klein ist gem. IAS 24.13 als beherrschend einzustufen. Wir verweisen auf die Angaben unter Punkt VI. "Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB und erläuternder Bericht" im Geschäftsbericht 2023, S. 53ff.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG sowie die durch diese beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen und Personen werden als nahestehende Personen definiert.

Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Tochtergesellschaften werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Tochtergesellschaften bestanden folgende Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen:

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in TEUR Betrag davon Aufwand davon offen
Andreas R. Klein 133 133 0
Andreas R. Klein 359 359 5
Andreas R. Klein 127 127 0
Hans-Jörg Mellmann 13 13 13
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in TEUR Art der Tätigkeit Abrechnung
Andreas R. Klein Darlehensgewährung * gem. Darlehensvertrag
Andreas R. Klein Beratung inkl. Nebenkosten ** (bis 4.10.2023) gem. Beratungsvertrag
Andreas R. Klein Miete Bürogebäude inkl. Nebenkosten gem. Mietvertrag
Hans-Jörg Mellmann Beratung inkl. Nebenkosten gem. Beratungsvertrag

* Herr Andreas R. Klein hat der Gesellschaft Darlehen in Höhe von TEUR 2.500 zur Verfügung gestellt. Das Darlehen hat eine feste Laufzeit bis 31.12.2024 und wird mit 8 % p.a. verzinst. Im Mai 2023 erfolgte die Rückzahlung einer Tranche in Höhe von TEUR 1.250.
** Der mit Herrn Andreas R. Klein bestehende Beratungsvertrag, auf dessen Grundlage im Geschäftsjahr 2023 Beratungshonorare an Herrn Andreas R. Klein inkl. Nebenkosten in Höhe von EUR 359.000 gezahlt wurden, wurde mit seiner Bestellung zum Vorstand aufgehoben

13. Sonstige Angaben

Die Honorare des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungen im Konzern betrugen TEUR 144 (i. V. TEUR 138).

14. Angaben nach § 264 Abs. 3 HGB

Die nachfolgend aufgeführten Tochtergesellschaften, bei denen die Splendid Medien AG als Mutterunternehmen entweder direkt oder indirekt (durch eine lückenlose Kette von Beherrschungs- und/​oder Ergebnisabführungsverträgen) zur Verlustübernahme verpflichtet ist, machen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2023 Gebrauch:

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Polyband Medien GmbH, München

Splendid Synchron GmbH, Köln

15. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es liegen keine berichtspflichtigen Tatsachen vor.

16. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Splendid Medien AG weist in ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss einen Jahresüberschuss von EUR 53.835,66 aus. Der Jahresüberschuss der Konzernobergesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

17. Erklärung nach § 161 AktG

Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 21. März 2024 vom Vorstand an den Aufsichtsrat freigegeben.

 

Köln, 22. März 2024

Splendid Medien AG

Der Vorstand

Andreas R. Klein

Vorstand

Zusammengefasster Lagebericht

der Splendid Medien AG

I. Grundlagen des Konzerns

I.1 Geschäftsmodell

Die Splendid Medien AG ist ein mittelständisch geprägter, integrierter Medienkonzern, der vorwiegend im deutschsprachigen Europa und in den Benelux-Ländern agiert.

Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.

Konzernstruktur zum 31. Dezember 2023 im Überblick

Holding - Splendid Medien AG

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Content Services
Splendid Film GmbH Polyband Medien GmbH Enteractive GmbH
100% 100% 85%
Splendid Film B.V. Splendid Entertainment GmbH Splendid Synchron GmbH
100% 100% 100%
Videociety GmbH
100%

Die Splendid Studios GmbH wurde im August 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf die Splendid Entertainment GmbH verschmolzen.

Die WVG Medien GmbH wurde im Rahmen eines Share Deals zum 1. Oktober 2023 veräußert.

Geschäftsbereich Content

Die Splendid Gruppe erwirbt Lizenzrechte an Spielfilmen, Serien, Dokumentationen sowie weiteren Unterhaltungsprogrammen aus verschiedenen Genres von vorwiegend ausländischen Produzenten für alle Auswertungsformen. Daneben entwickelt und produziert die Splendid Gruppe mit Partnern Filme und Serien für die jeweils optimale Auswertung zwischen Kino, Home Entertainment und Verkäufen an Streamer/​TV.

Die Lizenzrechte für Spielfilme werden üblicherweise für einen Zeitraum von 10-20 Jahren erworben. Die Verträge beinhalten in der Regel die Zahlung von Minimumgarantien, die als Filmvermögen aktiviert und entsprechend der Wertschöpfungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden.

Bei den vorrangig für das Home Entertainment erworbenen Lizenzen wird üblicherweise ein kürzerer Lizenzzeitraum (5 bis 7 Jahre) vereinbart. In der Regel werden auch für diese Programmbereiche Minimumgarantiezahlungen vereinbart, die als Filmvermögen aktiviert und entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden. Daneben basieren die Lizenzmodelle auf umsatzabhängigen Lizenzvergütungen, welche quartalsweise, halbjährlich oder jährlich abgerechnet werden.

Die Filmbibliothek der Splendid Gruppe umfasst rund 1.800 Titel und repräsentiert ein breites Spektrum aus den Genres Action, Dokumentation, Horror/​Fantasy, TV-Serien, Komödie, Kinder- und Familienunterhaltung, Fitness/​Wellness und Gesundheit sowie Drama und Arthouse.

Die Vermarktung der Filminhalte erfolgt entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertainment und Lizenzen) schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux-Ländern.

Kino

Ausgewählte Spielfilme und Dokumentationen wertet die Splendid Gruppe im Kino aus. Der Kinoverleih in den Niederlanden wird über eine eigene Vertriebsgesellschaft vorgenommen. In Deutschland, Österreich und Belgien wird beim sogenannten "Booking & Billing" mit verschiedenen Kooperationspartnern (24 Bilder, WWE, Einhorn) zusammengearbeitet. Durch eine Kinoveröffentlichung erfährt ein Film eine erhöhte Aufmerksamkeit, was sich i.d.R. positiv auf die Vermarktung in den folgenden Auswertungsstufen auswirkt.

Home Entertainment

Etwa vier Monate nach dem Kinostart wird der Film üblicherweise im Home Entertainment ausgewertet. Diese umsatzstärkste Auswertungsstufe für die Splendid Gruppe umfasst die Bereiche Verleih und Verkauf über das Internet (Video-on-Demand VoD und Electronic Sell-Through EST) sowie den Verkauf und Verleih physischer Bildtonträger (Blu-ray und DVD).

Die Splendid Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/​Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum. Über unseren Vertriebspartner WVG Medien GmbH werden alle relevanten Online-Händler sowie der stationäre Verkauf (Warenhausketten, Fachvertriebe, Einzelhandel) beliefert.

Im Bereich VoD/​EST vermarktet die Splendid Gruppe ihre Inhalte über alle bedeutenden Internet-Plattformen sowie über das eigene Portal maxdome (www.maxdome.de). Unter dem Label "meinVoD" stellen wir darüber hinaus Geschäftskunden aus unterschiedlichen Branchen (z.B. Telekommunikation, Industrie, Handel) unser VoD-Plattformkonzept zur Verfügung, das den B2B-Kunden ein Leistungsspektrum von Content, Entwicklung, Betrieb und Portalmanagement für ihre Endkunden bietet. Splendid vertreibt eigene sowie Programme von Drittanbietern als digitaler Dienstleister und Content-Aggregator. Dazu gehören die technische Bereitstellung und Bearbeitung von Film-Inhalten für unsere Kunden Amazon, Google, Apple, Sky und viele weitere Portale.

Lizenzen

Zu den Kunden der Splendid Gruppe gehören alle wichtigen Streaming-Anbieter und TV-Sender im deutschsprachigen Raum und in Benelux. Die Splendid Gruppe veräußert die Lizenzrechte für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer bzw. für eine vertraglich festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen in einer Zeitperiode. Etwa vier bis sechs Monate nach Auswertungsbeginn im Home Entertainment beginnt die Auswertung des Produktes (Film oder Serie) auf den Streaming-Plattformen oder im TV. In der Regel wird der Film zunächst für das sogenannte "Pay1-Window" an Pay-TV- oder SVoD-(Streaming-)Anbieter lizenziert, meist für zwölf Monate. Im Anschluss folgt das Free-TV-Fenster, ein zweites Pay-Window oder die AVoD-Auswertung ("Advertising" VoD, mit werbefinanzierten Portalen anstelle von Abo-Modellen). Alternativ zu diesem Modell gibt es in besonderen Fällen einen Verkauf "Direct to Stream", bei dem die Film- oder Serienpremiere zum selben Starttermin wie Home Entertainment (oder komplett ohne) beim Streaming-Dienst oder Pay-TV-Anbieter stattfindet, gegen einen entsprechend höheren Lizenzpreis. Nach Ablauf des Lizenzvertrages steht der Film für eine erneute Lizenzierung zur Verfügung (Folgeverwertung).

Geschäftsbereich Services

Die Service-Gesellschaften der Splendid Gruppe erstellen Synchronisationen, tontechnische Nachbearbeitungen und erbringen Digitalisierungsdienstleistungen für die VoD- und EST-Vermarktung im Internet sowie für Blu-ray- und DVD-Produktionen. Die Synchronisation und Digitalisierung von Filmen und Serien im eigenen Hause garantiert nicht nur einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard für die eigene Filmbibliothek, sondern wird auch stark von externen Kunden nachgefragt.

I.2 Ziele und Strategien

Für die strategische Ausrichtung der Splendid Gruppe sind vor allem die nachfolgenden Rahmenbedingungen maßgeblich:

In Deutschland lebten Ende 2023 knapp 85 Mio. Menschen - mehr als je zuvor. Nach Beginn des Kriegsgeschehens waren insgesamt etwa 1,1 Mio. Menschen aus der Ukraine zugewandert. Die Zuwanderungsdynamik nahm 2023 gegenüber dem Vorjahr insgesamt deutlich ab. Die Bevölkerung in unseren Absatzmärkten in Benelux liegt bei insgesamt knapp 30 Mio. Einwohnern.

Das Europäische Parlament hat Ende 2023 die Beibehaltung des Geoblockings als Fundament territorialer Lizenzierung beschlossen. Damit ist die Lizenzierung für einzelne Territorien als Voraussetzung für eine starke Produktionstätigkeit und die Schaffung audiovisueller Inhalte innerhalb der EU einstweilen gesichert.

Der deutsche Kinomarkt hat sich nach der Corona-Pandemie erholt und die Anzahl der Veröffentlichungen neuer Filme liegt wieder auf dem Vor-Corona-Niveau. In den vergangenen Jahren konkurrierte der Kinomarkt insbesondere bei den jüngeren Besuchergruppen zunehmend mit Gaming, Social Media oder Streaming-Angeboten und war durch eine hohe Zuschauerkonzentration auf internationale Blockbuster gekennzeichnet. Um die Attraktivität des Kinobesuchs zu steigern, setzt die Branche auf neue Impulse wie bundesweite Kinoveranstaltungen zu reduzierten Preisen oder die Einführung von Kino-Abos. Letztere Maßnahmen sind u.a. bereits in den Niederlanden und Österreich eingeführt.

Während der Fernsehmarkt von den Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie profitiert hatte, setzt sich aktuell der Trend der stärkeren Nutzung von Online- und Streamingplattformen auf Kosten des linearen TV wieder fort.

Die makroökonomische Lage ist ursächlich für fallende Werbeumsätze und sinkende Abo-zahlen bei einer Vielzahl von Free- und Pay-TV-Anbietern. Bei zunehmender Marktreife geraten auch die SVoD-Anbieter unter Druck, sodass auch Letztere im Geschäftsjahr 2023 teils drastische Spar- und Umbaumaßnahmen unternahmen. Gleichwohl besteht für sämtliche Plattformen weiterhin die Notwendigkeit, Alleinstellungsmerkmale durch Schaffung und/​oder Akquise attraktiver Inhalte zu erlangen. Das Jahr 2023 stand für die Streamer jedoch anders als bisher verstärkt unter dem Zeichen von Preiserhöhungen, Schaffung modifizierter Abomodelle (insbesondere im Zusammenhang mit Account Sharing) sowie Ausbau werbefinanzierter Angebote (AVoD "Advertised Video-on-Demand", d.h. werbefinanzierte Angebote, FAST "Free Advertisement Supported TV-Channel" = lineare Streamingprogramme).

Insbesondere AVoD mit seinen gegenüber klassischen SVOD Abos günstigeren, werbefinanzierten Abos gilt als größter Wachstumstreiber im Markt. Bei Netflix schließt mittlerweile jeder vierte Neukunde einen AVoD-Vertrag ab. Es wird erwartet, dass weitere Streamingdienste solche Angebote einführen werden. Im Lichte der Kostensensibilität der Verbraucher gewinnen auch Bundling-Angebote großer Telekommunikationsanbieter, die den Kunden breite Programmspektren aus einer Hand anbieten, weiter an Bedeutung.

Die transaktionalen digitalen Inhalte TVoD (digitale Leihe) und EST (digitaler Kauf) erfuhren in der Zeit der Corona-Pandemie einen vorübergehenden Wachstumsschub, der u.a. auf die Nachfrage nach höherwertigen Inhalten während der Kinoschließungen zurückging. Aktuell liegen die Wachstumsraten unterhalb der Abomodelle des SVoD.

Geringere Einnahmen bei den privaten Free-TV- und Pay-TV-Sendern sowie die gestiegene Kostensensibilität der Streamer hat zu einer spürbar verringerten Produktionstätigkeit geführt, teils sogar zu einer vollständigen Einstellung des Produktionsengagements. Verstärkt wurde die Entwicklung durch die Streiks der Drehbuchautoren und Schauspieler in Hollywood. Betroffen von der veränderten Auftragslage sind auch Anbieter von Postproduktionsdienstleistungen bzw. Medienlokalisierung.

Mit dem Einzug der Künstlichen Intelligenz (KI) steht die Branche vor einem bedeutenden Paradigmenwechsel. KI-gesteuerte Werkzeuge können schon bald ganze Drehbücher schreiben, Filmmaterial analysieren und Abbilder von Darstellern erzeugen, die sich beliebig oft in andere Filmwerke einbauen lassen. In der Postproduktionsbranche ermöglicht KI beispielsweise die schnellere und kostengünstige Erstellung von Übersetzungen, Voiceovern sowie die Synthetisierung von Stimmen.

Der Fachkräftemangel ist vor dem Hintergrund der aktuellen Branchenentwicklungen kurzzeitig in den Hintergrund gerückt, stellt aber insbesondere mit Blick auf das kommende Rentenalter der Babyboomer nach wie vor eine Herausforderung für die Branche dar.

Die Splendid Gruppe positioniert sich seit 50 Jahren als Independent in der Medienbranche und verfolgt die Strategie einer nachhaltigen, ertragsorientierten Geschäftsentwicklung.

Die Strategie und Struktur im Geschäftsbereich Content des Konzerns ist an die Entwicklungsdynamik der Märkte und die sich daraus ergebenden Erfordernisse in den Auswertungsstufen angepasst. Investitionen in ein breites Portfolio wenig kapitalintensiver Filmprojekte bilden dabei den Schwerpunkt. Einzelne Filme mit hohen Investitionsvolumina, die mit einem hohen Vermarktungsrisiko verbunden sind, werden selektiv akquiriert bzw. produziert.

Die Vermarktung von Titeln und Programmen erfolgt individualisiert auf Basis der Einschätzung des konkreten Verwertungspotenzials in den verschiedenen Auswertungsstufen. Gleichzeitig konzentriert sich die Splendid Gruppe bei dem Einkauf von Fremdtiteln vorrangig auf den Streaming-Markt. Die Produktion in Benelux zielt vorwiegend auf ein junges Publikum und regionale Themen für die Auswertung in Kino und Streaming ab. Über die Konzerngesellschaft Videociety betreibt die Splendid Gruppe mit "maxdome" ein eigenes transaktionsbasiertes Streaming-Portal. Neben dem Privatkundengeschäft (B2C) bilden die Contentbereitstellung und das Portalmanagement für Geschäftskunden (B2B) einen weiteren Schwerpunkt.

Im Geschäftsbereich Services positioniert sich die Splendid Gruppe als bedeutender Dienstleister für Synchronisation und digitale Postproduktion und zielt auf innovative Dienstleistungen und eine breite Kundenstruktur im In- und Ausland ab.

I.3 Steuerungssysteme

Die Splendid Medien AG bestimmt als Management-Holdinggesellschaft der Splendid Gruppe die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation auf Konzernebene sowie Investor Relations. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführung der Enteractive GmbH ist persönlich am Unternehmen beteiligt. Mit der Splendid Synchron GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und mit der Polyband Medien GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Konzerngesellschaft Splendid Film GmbH ist mit der Splendid Entertainment GmbH über einen Ergebnisabführungsvertrag verbunden.

Die Splendid Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist die profitable Geschäftsentwicklung im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Das Berichtssystem orientiert sich an den Segmenten Content und Services sowie an den in den Segmenten tätigen Konzerngesellschaften. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie das Investitionsvolumen in das Filmvermögen. Zudem werden -bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/​Ist-Vergleich durchgeführt. Die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung hat ebenso eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Vorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft des Konzerns wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis-, sowie Cashflow- und Liquiditätsentwicklungen erfasst und mittels eines Soll-/​Ist-Vergleichs analysiert. Ergänzend wird monatlich die Entwicklung der Tochtergesellschaften inhaltlich u.a. unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken mit den Geschäftsführern besprochen. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.

I.4 Forschung und Entwicklung

Als Medienunternehmen mit dem Schwerpunkt auf der Filmvermarktung betreibt die Splendid Gruppe keine mit produzierenden Unternehmen der Industrie vergleichbare Forschung und Entwicklung.

II. Wirtschaftsbericht

II.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Geopolitische Krisen schwächen die deutsche Wirtschaft

Im gesamten Jahresverlauf 2023 war die deutsche Wirtschaft, im Gegensatz zu den meisten andere Volkswirtschaften, von wirtschaftlicher Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch zum Ende des Jahres abnehmenden Inflationsraten geprägt. Die Entwicklungen waren stärker als zu Jahresbeginn erwartet und gingen vor allem auf die deutlichen Kaufkraftverluste im Zuge der geopolitisch induzierten Energiepreissteigerungen zurück, die den privaten Konsum schwächten. Das Bruttoinlandsprodukt sank um 0,3% gegenüber dem Vorjahr. Das Bruttoinlandsprodukt in den Niederlanden und Belgien hingegen wuchs im Jahr 2023 um 0,6% bzw. 1,4%.

Branchenumfeld

Kurz nach dem Wegfall der Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bauten sich für die Filmbranche im Jahr 2023 neue Herausforderungen auf: Insbesondere durch die Margenschwäche der Streamer und die Streiks der Drehbuchautoren und Schauspieler in Hollywood sank die Anzahl der Produktionen und Veröffentlichungen neuer Filme. Die Entwicklungen in den Branchenfeldern unserer Auswertungsstufen stellten sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:

Im Sog der überwältigenden Erfolge der Kino-Neuveröffentlichungen "Barbie" (knapp 6 Mio. Besucher), Super Mario Bros-Film (5,3 Mio. Besucher) und "Oppenheimer" (4,1 Mio.) verzeichnet der deutsche Kinomarkt insbesondere ab Sommer 2023 deutliche Zuwächse und holte im Vergleich zum vor-pandemischen Jahr 2019 erneut deutlich auf. Mit 95,7 Mio. verkaufter Kinotickets wurden knapp 23% mehr Kinotickets verkauft als im Vorjahr (78 Mio.). Die Kinoumsätze wuchsen sogar um knapp 29% auf EUR 929,1 Mio. (Vorjahr: EUR 722 Mio.). Letzterem Zuwachs liegt auch der Anstieg der Ticketpreise um knapp 5% auf durchschnittlich EUR 9,71 (Vorjahr: EUR 9,26) zugrunde. Auch der Kinomarkt in den Niederlanden hat gegenüber dem vorpandemischen Jahr 2019 noch Aufholbedarf, nahm aber im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls wieder deutlich zu.

Das Marktvolumen des deutschen transaktionalen Videomarktes (physisch und digital, ohne SVoD) lag im Jahr 2023 mit EUR 771 Mio. auf Vorjahresniveau (EUR 770 Mio.). Das Marktvolumen des digitalen Teilmarktes (transaktionaler Verkauf EST und Verleih TVoD) nahm um knapp 9% auf EUR 469 Mio. (Vorjahr: EUR 431 Mio.) zu, während der physische Videomarkt (Verkauf und Verleih von Blu-ray und DVD) um 11% auf TEUR 302 (Vorjahr: EUR 339 Mio.) sank. Der Umsatzanteil des digitalen Geschäfts am gesamten transaktionalen Videomarkt wuchs auf knapp 61% (Vorjahr: 56%).

Das Marktvolumen aus den Angeboten der digitalen Auswertungsstufe SVoD (im Gegensatz zum Einzelabruf Abonnementmodelle), nahm 2023 erneut zu - um 13% auf EUR 2,634 Mrd. (Vorjahr: EUR 2,329 Mrd.). Die Anzahl der SVoD-Abos lag Ende 2023 in Deutschland mit 44,4 Mio. an der Spitze in Westeuropa und soll bis 2029 auf 56,9 Mio. steigen.

Die Konzentrationsdichte auf dem deutschen Streamingmarkt ist sehr hoch. Im Jahr 2023 verzeichnete Netflix beim weitesten Nutzerkreis (Anteil der Personen mit Zugang zu einer bestimmten Streamingplattform) mit 22,0% knapp vor Prime Video (21,7%), Disney+ folgt als drittgrößter Anbieter mit 12,2%. Zahlreiche andere Wettbewerber, darunter RTL+, Joyn, Wow und Apple TV+, folgten mit teils weitem Abstand.

Der lineare TV-Konsum in den werberelevanten Zielgruppen geht weiter zurück. Bei den 14-49-jährigen lag die tägliche Sehdauer mit 87 Minuten deutlich unter der des Vorjahres (101 Minuten). Zu den bedeutendsten TV-Programmen zählen die öffentlich-rechtlichen Sender (ZDF, Das Erste, Dritte Programme) sowie die großen Privatsender RTL, Vox (Mediengruppe RTL), RTL II und die Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe. In Zeiten zunehmender Vernetzung zwischen TV und Streaming bestimmt sich die Reichweite eines Programms mittlerweile nicht mehr allein durch die lineare Auswertung, sondern zunehmend durch das Streaming.

Auch im Branchenbereich Postproduktion, in dem wir mit Schwerpunkten im Bereich der audiovisuellen Postproduktion (Synchronisation und digitale Postproduktion) Dienstleistungen erbringen, bestimmen die vorstehend geschilderten Marktentwicklungen die Auftragslage. Die Branche war in den vergangenen Jahren durch die sehr gute Auftragslage insbesondere seitens der SVoD-Plattformen begünstigt. Die aktuellen Entwicklungen (Produktionsschwäche der Streamer, Auswirkungen der Streiks in Hollywood) machen sich jedoch auch bei den Postproduktionsdienstleistern bemerkbar.

II.2 Geschäftsverlauf und Ertragslage des Konzerns

Gesamtbewertung des Berichtszeitraums

Die Splendid Gruppe blickt auf ein zufriedenstellendes Jahr zurück, das erneut im Zeichen steigender EBIT-Profitabilität, Verbesserung der Eigenkapitalquote sowie Stärkung des Filmvermögens stand.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Konzernumsatz von EUR 38,6 Mio. (Vorjahr: EUR 43,7 Mio.) erwirtschaftet, ein Umsatzrückgang von rund 12% zum Vorjahr. Damit wurde ein Umsatz am unteren Rand der ursprünglich prognostizierten Bandbreite zwischen EUR 38,0 Mio. und EUR 43,0 Mio. erreicht. Die Umsatzentwicklung gegenüber dem Vorjahr geht im Wesentlichen zurück auf den Entfall der Auswertungsstufe Auftragsproduktion (Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Splendid Studios im Jahr 2022) sowie auf den Rückgang des physischen Home Entertainment-Geschäfts. Vor dem Hintergrund letzterer Entwicklung wurde der Vertrieb physischer Home Entertainment-Programme im Jahr 2023 durch Veräußerung der Konzerngesellschaft WVG Medien GmbH an einen langjährigen Geschäftspartner übertragen. WVG Medien setzt unter neuer Anteilseignerschaft den Vertrieb für die physischen Home Entertainment-Programme der Splendid Gruppe fort. Die Splendid Gruppe kann sich mit diesem Schritt auf den Ausbau des Kerngeschäfts der Content-Lizenzierung, der Vermarktung insbesondere im digitalen Home Entertainment sowie der Bereitstellung von Serviceleistungen konzentrieren.

Trotz des Umsatzrückgangs ist es der Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2023 erneut gelungen, ein Ergebniswachstum im Vergleich zum Vorjahr zu erwirtschaften. Das Konzern-Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte EUR 3,5 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.) und die Profitabilität auf Basis der EBIT-Marge nahm weiter zu (9,1%, Vorjahr: 7,7%). Damit erreichte die Splendid Gruppe das mit Ad hoc-Mitteilung vom 18. Dezember 2023 nach oben angepasste Konzern-EBIT in der Bandbreite zwischen EUR 3,0 Mio. bis EUR 3,7 Mio. Die ursprüngliche Bandbreite für das Konzern-EBIT zwischen EUR 2,0 Mio. und EUR 3,0 Mio. (vom Vorstand kommuniziert im Prognosebericht 2022) wurde damit deutlich übertroffen.

Zur Verbesserung des Konzern-EBIT hat neben dem überproportionalen Rückgang der Herstellungskosten auch der Ertrag aus dem Verkauf der WVG-Beteiligung in Höhe von EUR 0,5 Mio. beigetragen. Unter Berücksichtigung laufender und latenter Ertragsteuern ergibt sich ein Steueraufwand in Höhe von EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: Ertrag in Höhe von EUR 1,6 Mio.). Die deutlich positive Steuerposition im Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der Neubewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von EUR 1,9 Mio. Das Konzernperiodenergebnis für das Geschäftsjahr 2023 liegt bei EUR 2,2 Mio. (Vorjahr: EUR 4,6 Mio.) und das Ergebnis je Aktie beläuft sich damit auf EUR 0,23 (Vorjahr: EUR 0,46).

Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich aufgrund des Konzernperiodenergebnisses zum Stichtag auf EUR 11,8 Mio. (31.12.2022: EUR 9,6 Mio.). Damit stieg die Eigenkapitalquote auf 35,4 % (31.12.2022: 29,5 %). Als Folge des verstärkten Investitionsvolumens erhöhte sich das Filmvermögen deutlich auf EUR 12,7 Mio. (31.12.2022: EUR 7,9 Mio.). Die Liquiden Mittel beliefen sich auf EUR 4,4 Mio. (31.12.2022: EUR 4,5 Mio.).

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2023

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in TEUR 2023 2022 Veränderung
1. Umsatzerlöse 38.638 43.686 -5.048
2. Herstellungskosten -23.039 -28.764 5.725
3. Bruttoergebnis vom Umsatz 15.599 14.922 677
4. Vertriebskosten -7.051 -5.800 -1.251
5. Verwaltungskosten -6.477 -6.610 133
6. Sonstige betriebliche Erträge 1.697 858 839
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -190 -114 -76
8. Währungsergebnis -69 92 -161
9. Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 3.509 3.348 161
10. Finanzergebnis -558 -417 -141
11. Ergebnis vor Steuern (EBT) 2.951 2.931 20
12. Ertragsteuern -729 1.626 -2.355
13. Konzernperiodenergebnis 2.222 4.557 -2.335

Umsatzentwicklung

Die Splendid Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Gesamtumsatz von EUR 38,6 Mio. (Vorjahr: EUR 43,7 Mio.). Der Umsatzrückgang von EUR 5,1 Mio. geht vor allem auf den Entfall der Auswertungsstufe Auftragsproduktion im vergangenen Jahr (Umsatz Vorjahr: EUR 4,4 Mio.) zurück. Rückläufige Umsätze verzeichneten das physische Home Entertainment sowie die Auswertungsstufe Lizenzen. Steigende Umsätze gegenüber dem Vorjahreszeitraum wurden in den Auswertungsstufen Kino, digitales Home Entertainment sowie im Segment Services erwirtschaftet.

In den einzelnen Geschäftsbereichen und Auswertungsstufen entwickelte sich der Umsatz wie folgt:

Segment Content

Im Segment Content wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Umsatz von EUR 32,1 Mio. (Vorjahr: EUR 37,4 Mio.) erwirtschaftet, ein Umsatzrückgang von EUR 5,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil des Segments am Konzernumsatz lag bei 83 % (Vorjahr: 86 %).

In der Auswertungsstufe Kinoverleih erreichten wir mit der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und in den Benelux-Staaten einen deutlichen Umsatzzuwachs auf EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.). Zu den Kinostarts zählte u.a. der ukrainische Animationsfilm "MAVKA - Hüterin des Waldes", der in der Originalversion sowie in der deutschen Synchronfassung insgesamt rund 200.000 Zuschauer im deutschsprachigen Raum begeisterte. In den niederländischen und belgischen Kinos knüpfte "De Oneindige Slijmfilm" mit knapp 170.000 Zuschauern an die Erfolge der ersten drei Teile der "Slijmfilm"-Reihe an. Unsere Eigenproduktion "Gletschergrab" (22.000 Zuschauer) sowie der Actionfilm "Freelance" (40.000 Zuschauer) blieben in der Kinoauswertung dagegen hinter den Erwartungen zurück.

In der Auswertungsstufe Home Entertainment erwirtschafteten wir mit der Veröffentlichung von Blu-ray, DVD sowie aus digitalem Vertrieb (VoD, EST) einen Umsatz von insgesamt EUR 17,2 Mio. (Vorjahr EUR 18,3 Mio.). Der Rückgang betraf insbesondere die Umsatzerlöse im Bereich physische Bildtonträger (DVD, Blu-ray), die sich auf EUR 7,8 Mio. (Vorjahr EUR 9,1 Mio.) summierten. Oberhalb des Vorjahresniveaus lagen mit EUR 9,4 Mio. (EUR 9,1 Mio.) die Umsätze aus dem digitalen Vertrieb (VoD und EST). Der Anteil des digitalen Vertriebs am Gesamtumsatz der Auswertungsstufe Home Entertainment erhöhte sich auf knapp 55 % (Vorjahr: 50 %).

Neben den Umsatzbeiträgen aus der Auswertung unserer Programme im VoD und EST über alle relevanten Internet-Plattformen sind Umsätze unseres eigenen Portals maxdome sowie aus dem transaktionalen Geschäft unseres B2B-Portals "meinVoD" im digitalen Vertrieb enthalten.

In der Auswertungsstufe Lizenzverkäufe erzielte die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2023 mit der Lizenzierung von Filmen an SVoD-Anbieter und TV-Sender Umsatzerlöse von EUR 11,6 Mio. (Vorjahr: EUR 12,9 Mio.). Neben Lizenzverkäufen an TV-Sender im deutschsprachigen Raum und in Benelux wurden, wie im Vorjahr, Umsätze aus Lizenzverträgen mit SVoD-Anbietern und Pay-TV-Sendern realisiert, darunter Amazon, freenet video und Netflix. Im Berichtszeitraum wurden weitere Lizenzverträge mit SVoD-Anbietern und TV-Sendern verhandelt bzw. abgeschlossen, die ab 2024 umsatzwirksam werden.

Segment Services

Im Segment Services stieg der Außenumsatz mit konzernfremden Auftraggebern im Geschäftsjahr 2023 von EUR 6,3 Mio. auf EUR 6,6 Mio. Der Anteil des Segments am Konzernumsatz betrug 17 % (Vorjahr: 14 %). Dabei war die positive Umsatzentwicklung der Konzerngesellschaft Splendid Synchron GmbH maßgeblich, während die Entwicklung der Außenumsätze im Servicebereich Digitalisierung unterhalb des Vorjahres verlief. Die Innenumsätze des Segments mit Konzerngesellschaften übertrafen mit EUR 2,3 Mio. die Vorjahreshöhe (2,0 Mio.). Der Anteil der mit externen Auftraggebern erzielten Umsatzerlöse lag im Geschäftsjahr 2023 bei 74 % (Vorjahr: 75 %).

Im Servicebereich Synchronisation werden Spielfilme, Serien sowie Voice-Over von Dokumentationen ins Deutsche adaptiert. Die Splendid Synchron bearbeitet hierfür Content aller Verwertungsarten: Kino, TV, Streaming/​Mediatheken, DVD/​Blu-ray. Die Auftraggeber sind eine Vielzahl von internationalen und nationalen Produzenten, Lizenzhändlern, Sendern, Plattformen wie Disney, BBC, Paramount, Warner Bros. Discovery, RTL Deutschland, Seven.One Entertainment Group (ProSieben SAT1), DreamWorks, ZDF, Degeto, Sky, All3Media und ITV. Hinzugekommen ist als neuer Kunde Warner Bros. International Television Production Deutschland. Der Anteil des Außenumsatzes der Gesellschaft lag im Berichtsjahr bei 88% (Vorjahr: 90%). Das Unternehmen produziert am Hauptsitz in Köln sowie in Berlin.

Im Servicebereich Digitalisierung lag der Anteil der Umsätze mit Dritten wie im Vorjahr bei 50%. Die Enteractive erbringt am Unternehmenssitz Hamburg ihre Dienstleistungen zunehmend über die selbst entwickelte Platform-as-a-Service-Lösung todos. Über die verschiedenen todos-Module werden z.B. Digitalisierung, Archivierung und Auslieferung von Content an die Kunden vorgenommen. Über weitere Module werden Screener Portale sowie VoD-Transaktions-Reportings bereitgestellt. Zu den externen Kunden zählen u.a. Warner Bros., Netflix, Leonine, Plaion sowie BBC Studios.

Kostenentwicklung

Die Herstellungskosten verringerten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf EUR 23,0 Mio. (Vorjahr: EUR 28,8 Mio.). Dies ging im Wesentlichen zurück auf verringerte Kosten im Zusammenhang mit dem im Verlaufe des Vorjahres veräußerten Geschäftsbetrieb in der Auftragsproduktion. Planmäßige Abschreibungen wurden in Höhe von EUR 7,6 Mio. verrechnet (Vorjahr: EUR 8,9 Mio.). Die turnusmäßigen Impairment Tests für das Filmvermögen ergaben einen Wertminderungsbedarf von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: 0,4 Mio.). Die Personalkosten sanken deutlich auf EUR 3,5 Mio. (Vorjahr: EUR 4,7 Mio.). Die Herstellungskostenquote lag mit 59,6 % unter dem Vorjahreswert (65,8 %).

Die Vertriebskosten nahmen vor dem Hintergrund höherer Provisionen sowie Werbe-, Marketing- und Messeaufwand auf EUR 7,1 Mio. (Vorjahr: EUR 5,8 Mio.) zu. Insbesondere die Verkaufsprovisionen nahmen vor dem Hintergrund des Verkaufs der bisherigen Konzerngesellschaft WVG Medien GmbH im vierten Quartal zu, da diese nicht mehr konsolidiert wird. Die Vertriebskostenquote betrug 18,2 % (Vorjahr: 13,3 %).

Die Verwaltungskosten sanken auf EUR 6,5 Mio. (Vorjahr: EUR 6,6 Mio.). Wesentliche Kostenpositionen waren Personalkosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwand für Büroinfrastruktur und Betriebskosten. Die Verwaltungskostenquote betrug 16,8 % (Vorjahr: 15,1 %).

Die Sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: 0,9) und betrafen im Umfang von EUR 0,5 Mio. die Veräußerung der bisherigen Konzerngesellschaft WVG Medien GmbH zum 1. Oktober 2023. Des Weiteren waren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten sowie Filmverleihförderungen. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf 0,2 Mio. gestiegen (Vorjahr: 0,1 Mio.) und umfassen Wertberichtigungen auf Forderungen.

Im Berichtszeitraum entstand ein negatives Währungsergebnis -0,1 Mio. (Vorjahr: positives Währungsergebnis in Höhe von 0,1 Mio.). Die saldierten Nettogewinne umfassen sowohl realisierte als auch stichtagsbezogene Wechselkurseffekte aus US-Dollar-Termingeschäften.

Ergebnisentwicklung

Beide Segmente erreichten ein positives operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT).

Für die Entwicklung des Konzern-EBIT ist insbesondere der überproportionale Rückgang der Herstellungskosten zum Vorjahr (EUR 5,7 Mio.) sowie die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge maßgeblich.

Im Segment Content wurde ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von EUR 4,7 Mio. (Vorjahr: EUR 5,2 Mio.) erwirtschaftet. Die EBIT-Marge des Segments lag bei 14,7 % (Vorjahr: 13,8 %).

Das EBIT im Segment Services lag mit EUR 0,5 Mio. auf Vorjahresniveau. Die EBIT-Marge betrug 6,9 % (Vorjahr: 8,3 %).

Bei einem Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR 15,6 Mio. (Vorjahr: EUR 14,9 Mio.) stieg das Konzern-EBIT (Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern) auf EUR 3,5 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.). Die EBIT-Marge des Konzerns verbesserte sich im Berichtszeitraum deutlich auf 9,1 % (Vorjahr: 7,7 %).

Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -0,6 Mio. (Vorjahr: EUR -0,4 Mio.) aufgrund höherer Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Finanzierungsmitteln.

Die Ertragsteuern beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,7 Mio. (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 1,6 Mio.). Die Ergebniseffekte aus der Ermittlung von latenten Steuern ergaben im Berichtsjahr einen Aufwand von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: Ertrag in Höhe von EUR 2,4 Mio.). Der IST-Steueraufwand (ohne Berücksichtigung von latenten Steuern) lag im Berichtsjahr bei EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.). Wir verweisen hierzu auf den Konzernanhang, Kapitel 5.9.

Das Konzernjahresergebnis lag bei EUR 2,2 Mio. (Vorjahr: EUR 4,6 Mio.). Das Ergebnis je Aktie betrug zum Bilanzstichtag EUR 0,23 (Vorjahr: EUR 0,46).

II.3 Vermögenslage des Konzerns

Konzernbilanz zum 31.12.2023

Aktiva

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in TEUR 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
Langfristige Vermögenswerte 19.865 15.747 4.118
Kurzfristige Vermögenswerte 13.542 16.978 -3.436
Summe Aktiva 33.407 32.725 682

Passiva

in TEUR 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
Eigenkapital 11.822 9.643 2.179
Langfristige Verbindlichkeiten 1.340 605 735
Kurzfristige Verbindlichkeiten 20.245 22.477 -2.232
Summe Passiva 33.407 32.725 682

Die Konzernbilanzsumme der Splendid Gruppe erhöhte sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 33,4 Mio. (31.12.2022: EUR 32,7 Mio.), insbesondere durch den Aufbau langfristiger Vermögenswerte auf der Aktivseite und die Stärkung des Eigenkapitals auf der Passivseite.

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich auf EUR 19,9 Mio. (31.12.2022: EUR 15,7 Mio.). Dabei standen einem Anstieg des Filmvermögens um EUR 4,8 Mio. auf EUR 12,7 Mio. (31.12.2022: EUR 7,9 Mio.) ein Abbau der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 0,6 Mio. (31.12.2022: EUR 1,6 Mio.) gegenüber. Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen erhöhte sich die Position der Nutzungsrechte gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,7 Mio. auf EUR 1,9 Mio. Zu den Filminvestitionen verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt II. 4. "Investitionen" in diesem zusammengefassten Lagebericht.

Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von EUR 13,5 Mio. (31.12.2022: EUR 17,0 Mio.) verringerten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 8,2 Mio. (31.12.2022: EUR 11,5 Mio.). Die liquiden Mittel lagen auf Vorjahresniveau (EUR 4,4 Mio.; 31.12.2022: EUR 4,5 Mio.).

Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich zum Stichtag aufgrund des Konzernperiodenergebnisses deutlich auf EUR 11,8 Mio. (31.12.2022: EUR 9,6 Mio.). Die Eigenkapitalquote nahm auf 35,4 % zu (31.12.2022: 29,5 %).

Durch die Begründung neuer Leasingverhältnisse erhöhten sich die langfristigen Verbindlichkeiten auf EUR 1,3 Mio. (31.12.2022: EUR 0,6 Mio.).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gingen auf EUR 20,2 Mio. zurück (31.12.2022: EUR 22,5 Mio.). Es wurden Darlehen der finanzierenden Banken in Anspruch genommen, sodass die Bankverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag mit EUR 2,5 Mio. (31.12.2022: EUR 0,0 Mio.) ausgewiesen wurden. Die Vertragsverbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen) verminderten sich auf EUR 1,1 Mio. (31.12.2022: EUR 1,4 Mio.). Die Rückstellungen beliefen sich auf EUR 7,6 Mio. (31.12.2022: EUR 9,8 Mio.). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Remissionen aus dem physischen Home Entertainment-Geschäft sowie Verpflichtungen aus Lizenzverträgen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich auf EUR 4,1 Mio. (31.12.2022: EUR 4,8 Mio.).

II.4 Finanzlage des Konzerns

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Das Finanzmanagement des Konzerns stellt sicher, dass die Unternehmen der Splendid Gruppe dauerhaft liquide sind, überwacht finanzielle Risiken und steuert Finanzströme im Konzern. Die Splendid Medien AG erbringt diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Gesellschaften kostengünstig und möglichst über die vorhandenen internen und externen Finanzierungsmöglichkeiten zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Finanzprodukte orientiert sich die Splendid Medien AG grundsätzlich an der Art sowie der voraussichtlichen Laufzeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Grundlage für das Finanzmanagement ist die kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows sowie der Bankguthaben und der freien und in Anspruch genommenen Linien bei den finanzierenden Kreditinstituten.

Kapitalstruktur

Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe erfordert eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere zur Finanzierung der erworbenen Filmlizenzen sowie zur Finanzierung der mit der Filmvermarktung verbundenen Betriebsmittel. Die Splendid Gruppe strebt hierfür ein angemessenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital an.

Die Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag weist eine Eigenkapitalquote von 35,4 % (31.12.2022: 29,5 %) aus. Damit wurde die Eigenkapitalquote erneut gegenüber dem Vorjahresstichtag erhöht. Der Anteil kurzfristiger Verbindlichkeiten sank auf 60,6 % (31.12.2022: 68,7 %), während sich die langfristigen Verbindlichkeiten in Relation zur Bilanzsumme auf 4,0% (31.12.2022: 1,8 %) erhöhten.

In den Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag zinstragende Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 2,5 Mio. (31.12.2022: EUR 0,0 Mio.) sowie Leasingverbindlichkeiten von EUR 1,9 Mio. (31.12.2022: EUR 1,3 Mio.) enthalten.

Per 31. Dezember 2023 verfügte die Splendid Gruppe aus Finanzierungsvereinbarungen mit mehreren Geschäftsbanken (EUR 9,0 Mio.) sowie einem Gesellschafterdarlehen (EUR 1,25 Mio.) über einen Gesamtkreditrahmen in Höhe von EUR 10,25 Mio., der zum Stichtag mit EUR 3,75 Mio. in Anspruch genommen wurde.

Die auf den Gesamtkreditrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen belaufen sich zum Stichtag auf EUR 0,1 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.

Von den vom Mehrheitsaktionär ursprünglich insgesamt bereitgestellten Mitteln in Höhe von EUR 2,5 Mio. wurden in der ersten Jahreshälfte 2023 EUR 1,25 Mio. planmäßig zurückgeführt.

Zu weiteren Details der bestehenden Fremdfinanzierung verweisen wir auf die Angaben unter "V.5.1 Finanzierung und Liquidität in den Konzerngesellschaften".

Cashflow /​ Liquidität

Die Splendid Gruppe entwickelt ihren Cashflow nach der indirekten Methode ausgehend vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Dieses wird um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt. Ergänzend werden die Zahlungsströme berücksichtigt, die aus der Veränderung von Bilanzposten abgeleitet werden.

Die Entwicklung der Cashflows im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:

Konzern-Cashflow-Rechnung 2023

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in TEUR 2023 2022 Veränderung
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 13.982 9.741 4.241
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -14.664 -10.678 -3.986
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 638 -1.513 2.151
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -44 -2.450 2.406
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 4.455 6.905 -2.450
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 4.411 4.455 -44

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr auf EUR 14,0 Mio. (Vorjahr: EUR 9,7 Mio.) erhöht. Von der Erhöhung entfallen EUR 2,0 Mio. auf den Verkauf der WVG Medien GmbH. Im Zuge der Übertragung liquider Mittel im Zusammenhang mit dem Verkauf der Tochtergesellschaft wurden Netto-Verbindlichkeiten in gleicher Höhe vom Erwerber übernommen. Wir verweisen hierzu auf den Konzernanhang, Kapitel 7 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR -14,7 Mio. (Vorjahr: EUR -10,7 Mio.) umfasst im Wesentlichen Zahlungsabflüsse aus Investitionen in das Filmvermögen in Höhe von EUR 12,8 Mio. (Vorjahr: EUR 11,0 Mio.). Daneben ist die Veräußerung der WVG Medien GmbH berücksichtigt, woraus ein Abfluss von EUR 1,4 Mio. resultierte. Wir verweisen auf den Konzernanhang, Kapitel 7 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung.

Bei dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR -1,5 Mio.) stehen Zuflüssen aus der Aufnahme von Bankkrediten Abflüsse aus planmäßiger Rückführung (u.a. an den Mehrheitsaktionär) mit einem Nettoeffekt in Höhe von EUR 1,3 Mio. sowie Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0,6 Mio. gegenüber.

Der Finanzmittelbestand der Splendid Gruppe umfasst den Kassenbestand sowie Bankguthaben. Insgesamt belief sich der Finanzmittelbestand zum Bilanzstichtag auf EUR 4,4 Mio. (31.12.2022: EUR 4,5 Mio.).

Investitionen in das Filmvermögen

Im Geschäftsjahr 2023 investierte die Splendid Gruppe mit EUR 12,9 Mio., die in Höhe von EUR 12,8 Mio. auszahlungswirksam wurden, mehr in das Filmvermögen als im Vorjahr (EUR 11,3 Mio.). Die Investitionen enthalten auch Anzahlungen für Filmrechte, die nach Vertragsabschluss bzw. zu Drehbeginn geleistet werden.

Es wurde vorwiegend in ein breites Portfolio von weniger kapitalintensiven Filmen insbesondere für die digitalen Plattformen investiert. Die Splendid Gruppe verhandelte bzw. schloss im Jahresverlauf weitere Einkaufsverträge für die Auswertung im deutschsprachigen Raum und Benelux, die ab 2024 investitionswirksam werden. Das Bestellobligo daraus liegt bei EUR 10,2 Mio. (Vorjahr: EUR 10,5 Mio.). (Vgl. dazu Kapitel 9 "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" im Konzernanhang).

II.5 MitarbeiterInnen

Die Gesamtzahl der angestellten MitarbeiterInnen (ohne Vorstand) betrug zum Jahresende 130 (Vorjahr 133). Im Laufe des Jahres verließen 41 MitarbeiterInnen die Splendid Gruppe, 38 MitarbeiterInnen wurden eingestellt. Zum Bilanzstichtag waren 3 MitarbeiterInnen (Vorjahr: 5) kurzfristig bzw. projektbezogen beschäftigt.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich die Anzahl der angestellten MitarbeiterInnen in den Segmenten wie folgt:

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31.12.2023 31.12.2022
Content 47 57
Services 71 62
Holding 12 14
Gesamt 130 133

Die Mehrzahl der KonzernmitarbeiterInnen verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. MitarbeiterInnen in Schlüsselpositionen, allen voran die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, sind über Bonussysteme und/​oder Beteiligungen am Geschäftserfolg beteiligt.

III. Nachtragsbericht

Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 314 Nr. 25 HGB im Konzernanhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.

IV. Ergänzende Angaben für die Splendid Medien AG (handelsrechtlicher Einzelabschluss der Konzern-Muttergesellschaft)

Überblick über das Geschäftsjahr 2023 und Prognose der Splendid Medien AG (Muttergesellschaft)

Die Splendid Medien AG (Muttergesellschaft) ist als Managementholding der Splendid Gruppe hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung der operativen Gesellschaften in der Splendid Gruppe abhängig.

Ergänzend zu der konzernweiten Betrachtung ist das handelsrechtliche Jahresergebnis die wichtigste Steuerungsgröße der Splendid Medien AG. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Bemessungsgrundlage für die Dividendenausschüttung an die Aktionäre der Gesellschaft.

Geschäftsverlauf und Ertragslage

Die Splendid Medien AG erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Verwaltungs- und Personalkostenumlagen sowie Mietumlagen. Daneben vereinnahmt die Gesellschaft Zinserträge aus der Finanzierung der Konzerntöchter sowie Beteiligungsergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften. Der Geschäftsverlauf der Splendid Medien AG ist damit wesentlich geprägt von der Geschäftsentwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen. Die Gesellschaft erreichte ein leicht positives Jahresergebnis in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -1,6 Mio.), das im Wesentlichen auf höhere Umsatzerlöse und ein verbessertes Finanzergebnis sowie Beteiligungsergebnis zurückzuführen ist.

Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Splendid Medien AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) dargestellt.

Gewinn- und Verlustrechnung 2023 der Splendid Medien AG nach HGB

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in EUR 2023 2022 Veränderung
Umsatzerlöse 1.883 1.343 540
Sonstige betriebliche Erträge 676 1.565 -889
Personalaufwand -2.302 -1.928 -373
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -68 -66 -2
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.699 -1.781 82
Beteiligungsergebnis 1.114 1.034 80
Finanzergebnis 449 0 450
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 -1.800 1.800
Ergebnis nach Steuern 54 -1.633 1.687
Jahresüberschuss/​ -fehlbetrag 54 -1.633 1.687
Verlustvortrag -7.187 -5.554 -1.633
Bilanzverlust -7.133 -7.187 54

Die Splendid Medien AG hat im Geschäftsjahr 2023 unverändert zu Vorjahren zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe ausgeübt. Aus den im Wege von Verwaltungs- und Personalkostenumlagen weiterbelasteten Aufwendungen aus Serviceleistungen sowie der Untervermietung von Geschäftsräumen an die Tochtergesellschaften erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,9 Mio. (Vorjahr: 1,3 Mio.).

In den Sonstigen betrieblichen Erträgen ist im Wesentlichen ein Ertrag aus der Veräußerung der Konzerngesellschaft WVG Medien GmbH (Wirkung zum 1. Oktober 2023) in Höhe von EUR 0,6 Mio. enthalten, daneben Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

Die operativen Kosten stiegen im Berichtszeitraum auf insgesamt EUR 4,0 Mio. (Vorjahr: EUR 3,7 Mio.). Im Wesentlichen standen Verringerungen bei den Rechts- und Beratungskosten erhöhte Personalkosten gegenüber.

Das Beteiligungsergebnis (Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften) lag bei EUR 1,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1,0 Mio.).

Das Finanzergebnis resultiert aus Zinserträgen für Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie aus Zinsaufwand für Bankkredite und ein Gesellschafterdarlehen. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Angaben unter 12. Beziehungen zu nahestehenden Personen im Konzernanhang.

Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag EUR -1,6 Mio.) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Hauptversammlung findet am 6. Juni 2024 in Köln statt.

Vermögenslage der Splendid Medien AG Bilanz der Splendid Medien AG zum 31.12.2023(HGB)

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in TEUR 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 28 46 -18
Sachanlagen 213 96 117
Finanzanlagen 24.541 24.302 239
24.782 24.444 338
Umlaufvermögen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 988 693 295
Sonstige Vermögensgegenstände 5 0 5
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 198 266 -68
1.191 959 232
Rechnungsabgrenzungsposten 32 34 -2
Summe Aktiva 26.006 25.436 570
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in TEUR Eigenkapital 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
Gezeichnetes Kapital 9.790 9.790 0
Kapitalrücklage 2.752 2.752 0
Gewinnrücklagen 15.748 15.748 0
Bilanzverlust -7.133 -7.187 54
21.157 21.103 54
Rückstellungen 842 880 -38
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.515 3 1.512
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 109 44 65
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 928 786 142
Sonstige Verbindlichkeiten 1.454 2.620 -1.166
4.007 3.453 554
Summe Passiva 26.006 25.436 570

Die Bilanzsumme der Splendid Medien AG ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert.

Die Finanzanlagen erhöhten sich zum Bilanzstichtag geringfügig auf EUR 24,5 Mio. (Vorjahr: EUR 24,3 Mio.) und enthielten im Wesentlichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen zur Finanzierung des Geschäftsbetriebes.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich auf EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen.

Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Tantiemen sowie Abschluss- und Beratungskosten.

Sonstige Verbindlichkeiten umfassen überwiegend ein Gesellschafterdarlehen des Mehrheitsaktionärs in Höhe von EUR 1,25 Mio. (Vorjahr EUR 2,5 Mio.).

Finanzlage der Splendid Medien AG

Zahlungsmittel

Zahlungsmittel in Form von Guthaben bei Kreditinstituten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.).

Kapitalstruktur

Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresüberschuss auf EUR 21,2 Mio. (Vorjahr: EUR 21,1 Mio.) erhöht. Zum Bilanzstichtag wird eine Eigenkapitalquote von 81,5 % (Vorjahr: 83,0 %) ausgewiesen. Der Bilanzverlust 2022 in Höhe von TEUR 7.187 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Nachtragsbericht der Splendid Medien AG

Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.

Risiken der Splendid Medien AG

Die Splendid Medien AG ist u.a. durch Finanzierungen, durch mittelbare und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen sowie durch Ergebnisabführungsverträge mit Tochtergesellschaften weitgehend mit den Unternehmen der Splendid Gruppe verbunden. Daher ist die Risikosituation der Splendid Medien AG wesentlich von der Risikosituation der Splendid Gruppe abhängig. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation der Splendid Gruppe gelten damit auch für die Risikosituation der Splendid Medien AG.

Prognose und wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung der Splendid Medien AG

Die Ertragslage der Splendid Medien AG wird durch Beteiligungsergebnisse, Zinszahlungen der Tochtergesellschaften für von der AG gewährte Darlehen, Personalkostenumlagen sowie eine umsatzabhängige Verwaltungskostenumlage bestimmt. Die Beteiligungsergebnisse resultieren aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften Polyband Medien GmbH und Splendid Synchron GmbH und spiegeln damit insoweit unmittelbar den Geschäftserfolg dieser Tochtergesellschaften wider.

Im Übrigen werden die Chancen der künftigen Entwicklung der Splendid Medien AG maßgeblich bestimmt durch die Entwicklung aller Unternehmen der Splendid Gruppe. Auf die Ausführungen unter VI. Prognosebericht sowie V.8 Wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung wird verwiesen.

Die Splendid Medien AG plant, die Konzerngesellschaften auch im Geschäftsjahr 2024 über Ausleihungen zu unterstützen.

Auf Basis der Gruppenprognose werden im Geschäftsjahr 2024 die Serviceleistungen und Umlagen geringfügig oberhalb des Vorjahresniveaus liegen und die Kosten gegenüber dem Vorjahr infolge der Verschlankung der Managementstruktur sinken. Die Erträge aus Ausleihungen an die Konzerngesellschaften werden sich gegenüber dem Vorjahr erhöhen. Insgesamt erwarten wir für den Einzelabschluss der Splendid Medien AG für das Geschäftsjahr 2024 ein positives Jahresergebnis, das gegenüber dem Jahresergebnis 2023 moderat verbessert ist. Die Prognose der Geschäftsentwicklung ist durch die Unsicherheiten des geopolitischen Marktumfeldes erschwert. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Punkt V.5.3 im nachfolgenden Risikobericht wird verwiesen.

V. Chancen und Risikobericht der Splendid Gruppe

V.1 Risikomanagementsystem

Wie jedes Unternehmen ist die Splendid Gruppe einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und bildet einen wichtigen Grundstein für den nachhaltigen Erfolg und die Entwicklung des Unternehmenswertes.

Die Splendid Medien AG betreibt daher ein Risikomanagementsystem, mit dessen Hilfe regelmäßig potenzielle Risiken in Form von Ereignissen, Handlungen oder Versäumnissen, welche den Erfolg oder die Existenz der Unternehmensgruppe gefährden können, über alle Konzernunternehmen und -funktionen hinweg identifiziert, analysiert, einzeln sowie in deren ggf. aggregierten Auswirkungen bewertet, gesteuert und überwacht werden. Das Konzern- Risikomanagementsystem der Splendid Gruppe ist auf die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften ausgerichtet und bildet den Grundstein für die Erhaltung und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit und der nachhaltigen Ertragskraft der Splendid Gruppe.

Chancen werden grundsätzlich außerhalb des Risikomanagementsystems erfasst. Eine Schilderung der wesentlichen Chancen findet sich unter V.8 Wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung.

V.2 Organisation des Risikomanagementsystems

Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Einzelrisiken auf der Ebene von Funktionen und Konzernunternehmen identifiziert und transparent aufbereitet. Daraus abgeleitet werden angemessene Steuerungsmaßnahmen, die Integration von geeigneten Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse sowie die kontinuierliche Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung dieser Maßnahmen. Konkrete Einzelrisiken, die bereits vollständig im Abschluss bzw. Lagebericht oder Budget abgebildet sind, werden nicht bewertet, da sie bereits eingetreten sind bzw. als eingetreten gelten.

Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das erweiterte Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien "Wirtschaftliches Verlustpotenzial/​Schadenshöhe" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt und dokumentiert. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich umfassend beurteilt.

Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Im Rahmen dieser Gesamtverantwortung wird der aktualisierte Risikokatalog auch auf Risikointerdependenzen, Risikoaggregationen und die Gesamtrisikolage durchgesehen bzw. angepasst. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben oder zu einer bestandsgefährdenden Entwicklung führen können, werden Vorstand und Aufsichtsrat umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält grundsätzlich zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid Gruppe.

Das nach §91 Abs. 2 AktG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem ist Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.

V.3 Risikobewertung, Ableitung des Handlungsbedarfs und Risikotragfähigkeit

Die Risikobewertung erfolgt in einem ersten Schritt in einer Bruttobetrachtung, also vor Berücksichtigung von kompensierenden oder minimierenden Maßnahmen, entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und des erwarteten Schadensausmaßes. Gegenstand der Risikobewertung ist auch die Analyse, ob aus einzelnen Risiken, von denen in isolierter Betrachtung keine Bestandsgefährdung ausgeht, im Zusammenwirken mit anderen Risiken eine Bestandsgefährdung erwachsen kann (Risikointerdependenzen/​Aggregation).

Der Risikoprognosezeitraum erstreckt sich auf einen Zeitraum von einem Jahr bezogen auf den 31. Dezember 2023.

Das Verlustpotenzial/​die Schadenshöhe soll eine realistische Einschätzung der Auswirkung auf die relevanten Steuerungsgrößen des Konzerns, insbesondere das Konzernergebnis (EBIT) sowie den Cashflow, darstellen. Je nach Höhe des potenziellen Schadens erfolgt die Eingruppierung in eine von drei Schadensklassen. Wenn eine Quantifizierung nicht oder nur schwer möglich ist, erfolgt die Zuordnung anhand von qualitativen Merkmalen. Die Risiken werden zudem einer von drei Wahrscheinlichkeitsklassen zugeordnet.

Die Klassifizierung eines Risikos als hohes (Klasse 1), mittleres (Klasse 2) oder geringes Risiko (Klasse 3) ergibt sich aus den Kombinationen von erwarteter Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß folgender Risikomatrix:

Bewertungsschema für die Risikobewertung

Aus der Einordnung der Risiken in die o.g. Risikomatrix ergibt sich der Handlungsbedarf in Form von Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung sowie die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Berichtsintervallen. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Risikoinventur wird eine Aktualisierung der identifizierten Risiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenhöhe und Gegenmaßnahmen durch Vorstand, Geschäftsführer und Management durchgeführt. Auf der Grundlage der zusammengetragenen Rückläufe erfolgt die Risikobewertung nach Maßnahmen (Nettobetrachtung).

Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems der Splendid Gruppe ist auch die Bestimmung der Risikotragfähigkeit. Als Risikotragfähigkeit wird das maximale Risikoausmaß bezeichnet, welches das Unternehmen innerhalb des Risikoprognosezeitraums ohne Gefährdung seines Fortbestandes tragen kann. Die Überprüfung, ob und inwieweit ein Unternehmen zur Deckung wesentlicher identifizierter Risiken (einzeln oder aggregiert) in der Lage ist, erfolgt ausgehend von der Netto-Betrachtung (Bewertung nach Maßnahmen).

V.4 Aufnahme von ESG-Themen in das Risikomonitoring

Der Vorstand hat ausgewählte und für die Unternehmensgruppe relevante ökologische und soziale Themen in das Risikofrüherkennungssystem aufgenommen. Eine Bewertung der Risiken sowie Ermittlung der Risikotragweite wurde bislang nicht durchgeführt.

V.5 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken

Potenziell bedeutende Risiken ergeben sich für die Splendid Gruppe in den Risikofeldern "Unternehmen" (Finanzen, Liquidität, Prozesse, Personal, Management), "Markt" (Branche, Kunden, Lieferanten, Wettbewerb, Produkt/​Leistungen) und "Umfeld" (Makroökonomisches Umfeld, Politik, Gesellschaft, Gesetze, Natur).

Gegenstand dieses externen Risikoberichts sind solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung und damit nach Durchführung der Nettobewertung einzeln oder aggregiert weiterhin als bedeutende Risiken klassifiziert werden. Als Ergebnis der Risikobewertung werden diese Risiken in untenstehendem Bericht entweder einzeln oder mit aggregierten Bewertungen ausgewiesen.

V.5.1 Unternehmensrisiken (Finanzen, Liquidität, Prozesse, Personal, Management)

Die Bewertung der im Folgenden geschilderten Unternehmensrisiken erfolgt auf aggregierter Basis.

Finanzierung und Liquidität in den Konzerngesellschaften

Die Ausstattung mit ausreichend Kapital und Liquidität für den Erwerb und die Vermarktung von Filmlizenzen ist für die Splendid Gruppe von entscheidender Bedeutung.

Die Splendid Gruppe finanziert sich auf der Fremdkapitalseite über Finanzierungsvereinbarungen mit mehreren Geschäftsbanken sowie über ein Gesellschafterdarlehen des Mehrheitsaktionärs. Per 31. Dezember 2023 verfügte die Splendid Gruppe aus den Finanzierungsvereinbarungen mit den Geschäftsbanken (EUR 9,0 Mio.) sowie dem Gesellschafterdarlehen (EUR 1,25 Mio.) über einen Gesamtkreditrahmen in Höhe von EUR 10,25 Mio., der zum Stichtag mit EUR 3,75 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtkreditrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,1 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.

Von den vom Mehrheitsaktionär ursprünglich insgesamt bereitgestellten Mitteln in Höhe von EUR 2,5 Mio. wurden in der ersten Jahreshälfte 2023 EUR 1,25 Mio. planmäßig zurückgeführt. Die Darlehenssumme ist unbesichert und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024. Der Zinssatz beträgt seit dem 1. Januar 2023 8%.

Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung bestimmter Covenants (im Wesentlichen Informations-, Auskunfts- und Gleichstellungspflichten) verpflichtet, die über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen an die finanzierenden Institute überwacht werden. Die Vertragsbedingungen sehen für den Fall der Nichteinhaltung von Covenants unter anderem ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Die vereinbarten Covenants können aus Sicht des Vorstands nachhaltig eingehalten werden.

Aus den Finanzierungsvereinbarungen mit den Geschäftsbanken in Höhe von EUR 9,0 Mio. hat ein Anteil in Höhe von EUR 4,0 Mio. eine Laufzeit bis 30. September 2024, EUR 5,0 Mio. sind unbefristet. Der Vorstand hat im ersten Quartal 2024 Gespräche mit den aktuellen sowie potenziell neuen Kreditgebern über die Prolongation bzw. den Neuabschluss des Finanzierungsanteils aufgenommen. Der aktuelle Stand der verfügbaren Kreditlinien und des gewährten Gesellschafterdarlehens ist Gegenstand der unterjährigen Cashflow- und Investitionsplanung sowie der Liquiditätsvorschau. Vor diesem Hintergrund bewertet der Vorstand die Finanzierungs- und Liquiditätssituation als auskömmlich.

Einzelrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert.

IT- und Sicherheitsrisiken

Der Erfolg der Splendid Gruppe ist in wachsendem Maße von IT-gestützten Informationen und Daten abhängig. Verfügbarkeit, Genauigkeit sowie Vertraulichkeit und Sicherheit von relevanten Daten sind für die Unternehmensgruppe von großer Wichtigkeit. Allgemein sind zunehmende IT-Sicherheitsrisiken (v.a. Virenbefall oder Cyber-Kriminalität) zu verzeichnen. Zur Prävention solcher Risiken unternimmt die Splendid Gruppe die kontinuierliche Pflege, Optimierung und Updates der Systeme. Regelmäßige Backups sind ebenso wie Überwachungs- und Schulungsmaßnahmen zentrale Bestandteile des Sicherheitskonzepts. Trotz der umfangreichen Maßnahmen können Systemfehler oder -ausfälle mit negativen Auswirkungen auf die Betriebsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur nicht vollständig ausgeschlossen werden.

V.5.2 Marktrisiken (Branche, Kunden, Lieferanten, Wettbewerb, Produkt/​Leistungen)

Die Bewertung der im Folgenden geschilderten Marktrisiken erfolgt auf aggregierter Basis.

Beschaffungsrisiken

Der Markt für kommerziell konkurrenzfähige, frei erwerbbare Independent Spielfilm- und Serienprodukte ist eng. Konsolidierungen sowohl auf der Beschaffungs- als auch auf der Nachfrageseite führen dazu, dass der Einkauf von Lizenzen deutlich wettbewerbsintensiver geworden ist, sich Lizenzen weiter verknappen und die Preise dafür steigen. Der Streik der Drehbuchautoren und Schauspieler in Hollywood hat die Angebotsverknappung temporär zusätzlich beeinflusst. Des Weiteren wurde die Situation durch den Verfall des Eurokurses zum US-Dollar verschärft. Letztere Entwicklung hat sich im Verlaufe des Jahres 2023 abgemildert. Die Splendid Gruppe zielt mehrheitlich auf die Akquisition eines vielfältigen Programmspektrums mit wenig kapitalintensiven Einzelinvestitionen aus einem breiten Beschaffungsnetzwerk ab. Größere Einzelinvestitionen werden selektiv akquiriert und möglichst durch sogenannte "Backings" (Abnahmegarantien von Partnern) abgesichert. Insbesondere für Benelux werden lokale Ko-Produktionen mit Partnern vereinbart.

Bei der Akquisition von Filmlizenzen im Segment Content wird das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen geprüft. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer und das Management der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb sogenannte "Acquisition Proposals", in denen neben einer projektbezogenen Analyse u.a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich der erwartete wirtschaftliche Erfolg eintritt. Des Weiteren können Verschiebungen von Projekten (Verschiebungen von Materiallieferungen, Änderung von Veröffentlichungszeitpunkten) zu Abweichungen von den planmäßigen Umsatz- und Ertragszeitpunkten führen. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen.

Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u.a. in den USA und Fernost auf der Basis von US-Dollar. Da die Lizenzen vorwiegend in den Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro und US-Dollar die Ertragslage beeinflusst werden. Die Splendid Gruppe kalkuliert Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst die Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Kurssicherungsmaßnahmen werden auf dieser Grundlage durchgeführt.

Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich zudem rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen.

Absatzrisiken

Der Geschmack und das Nutzungsverhalten der Konsumenten unterliegen dynamischen Veränderungen. Insbesondere in Zeiten der Unsicherheit, ausgelöst durch geopolitische Konflikte, die einen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage im Absatzgebiet zur Folge haben können, ist nicht auszuschließen, dass neben der Belastung des allgemeinen Konsumklimas auch der private Konsum für Kulturgüter abnimmt. Hierauf reagiert der Werbemarkt sensibel und schnell, sodass in der Folge auch das Akquisitionsverhalten unserer Geschäftskunden beeinflusst wird. Auch Änderungen im regulatorischen Umfeld für Rechteverwerter (Mediengesetze, Urheberrecht, Änderungen der Verbreitungswege für TV-Sender) beeinflussen die Absatzmöglichkeiten.

Die Rückkehr von Blockbustern, insbesondere der großen Hollywoodproduktionen, sowie einer Vielzahl weiterer, bisher aufgrund der Streiks von Schauspielern und Drehbuchautoren in den USA verschobener Produktionen - kann die Absatzmöglichkeiten für weniger prominente Programme beeinträchtigen. Ein erhöhter Wettbewerb um Kinoplatzierung und erforderliche Intensivierung der Absatzbemühungen im Kinobereich kann zu einem erhöhten Aufwand und damit zu einer Verringerung der Marge führen. Die Kinovermarktung im Absatzportfolio der Splendid Gruppe verfolgt trotz wachsender Bedeutung weiterhin den primären Zweck, mit zuvor im Kino veröffentlichten Filmen die Verwertungschancen der nachfolgenden Auswertungsstufen zu stärken. Die zunehmende Anzahl an Plattformen, Sendern und Streamingdiensten erzeugt trotz der aktuellen Spar- und Umbauprozesse einen kontinuierlichen Bedarf an Programmen und Dienstleistungen der Splendid Gruppe. Die insbesondere durch den verstärkten Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten und durch Wechselkurseffekte induzierten Preiserhöhungen können gleichwohl nur begrenzt bzw. verzögert an den Absatzmarkt weitergegeben werden.

Die Splendid Gruppe generiert in hohem Maße Umsätze aus der Lizenzierung von Filmen an Anbieter im Bereich des Pay-TV, Free-TV und Subscriptional VoD (SVoD). Veränderte Programmausrichtungen, Werbe- und Gebühreneinnahmen sowie die Anzahl der Abonnenten und die Zuschauerreichweiten beeinflussen in erheblichem Maße die Einkaufsbudgets sowie die Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender und Streaminganbieter und können die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe negativ beeinflussen.

Der SVoD-Markt hat eine große Bedeutung für die Absatzmöglichkeiten der Splendid Gruppe. Insbesondere hier hat sich in den vergangenen Jahren ein hoher Wertschöpfungsanteil mit großen, bonitätsstarken Abnehmern entwickelt. Die Vorteile dieser Großkundenbeziehungen könnten andererseits eine zunehmende Abhängigkeit mit möglicherweise negativen Auswirkungen auf die Ertrags- und Liquiditätslage der Splendid Gruppe zur Folge haben. Die Splendid Gruppe arbeitet fortlaufend an dem Aufbau, der Pflege und der Erweiterung des Netzwerkes, um die Abhängigkeit von einzelnen Kunden oder Kundengruppen zu steuern.

Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid Gruppe im Segment Content mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland. Der Anteil physischer Bildtonträger in Deutschland geht weiter zurück und die Digitalisierung der Wertschöpfung in der Film- und Medienindustrie schreitet weiter voran. Für die Unternehmen der Splendid Gruppe ergibt sich die Notwendigkeit, die digitalen Geschäftsmodelle konsequent weiter auszubauen und die Möglichkeiten des digitalen Absatzes weiter zu intensivieren, um den Risiken aus sinkenden Marktanteilen des physischen Geschäftes und veränderter Marktbedingungen und Auswertungsmöglichkeiten zu begegnen und die sich ergebenden Chancen aus dem Digitalbereich zu nutzen.

Mit dem transaktionalen VoD-Portal "maxdome" ist die Splendid Gruppe auf dem Markt der Streaminganbieter auch selbst als Betreiber einer Plattform tätig. Dieser Markt ist sehr wettbewerbsintensiv und zeichnet sich durch oligopolistische Strukturen mit einzelnen bedeutenden internationalen Streaminghäusern sowie einer Vielzahl von weniger prominenten Anbietern vorwiegend in den einzelnen nationalen Märkten aus. Zunehmend entscheiden sich auch multinationale Medienhäuser (sogenannte "Majors") sowie private und öffentlich-rechtliche TV-Anstalten dazu, ihre Streamingaktivitäten teils massiv auszubauen. Einige der Wettbewerber verfügen über wesentlich größere finanzielle Ressourcen, möglicherweise bessere Finanzierungsmöglichkeiten, technische bessere Ressourcen sowie über ein weltumspannendes Angebotsnetzwerk, um ihre Marktpräsenz weiter auszubauen - auf Kosten von Marktanteilen für unser Streamingangebot.

Es ist möglich, dass Konsumenten aufgrund verringerter Budgets ihre Streamingaktivitäten einschränken und bzw. oder dass andere Anbieter eine höhere Marktakzeptanz und Reichweite erlangen, mit entsprechend negativen Folgen für die maxdome-Plattform. Die Splendid Gruppe begegnet diesem Risiko mit der Ausweitung der Marketingaktivitäten (z.B. Kooperationen mit reichweitenstarken Partnern wie Telekommunikationsunternehmen, Verlagen, Online-Portalen), der kontinuierlichen Optimierung des Programmangebots sowie laufender Verbesserung der technischen Performance.

Für das nachhaltige Wachstum und den Ausbau der Videociety GmbH mit der maxdome-Plattform ist der Abschluss weiterer Kooperationsverträge (sowohl technische Dienstleistungen als auch inhaltliche Services) und/​oder die Erweiterung bestehender Kooperationen mit jeweils mittel- bis langfristiger Laufzeit mit Geschäftskunden notwendig. Videociety ist dazu in Gesprächen und Verhandlungen mit potenziellen Abnehmern. Es ist möglich, dass die Verhandlungen nicht zum Vertragsschluss führen und die erwartete Vergrößerung der Geschäftskundenbasis nicht erzielt werden kann.

Die im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses sowie anlassbezogen unterjährig vorgenommen Werthaltigkeitsprüfungen des Filmvermögens sowie weiterer immaterieller Vermögenswerte basieren auf Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen im Hinblick auf künftige Entwicklungen. Die tatsächlichen Verwertungsergebnisse können hiervon abweichen und bei ausbleibendem oder beeinträchtigtem Markterfolg nachteilige Wirkung auf die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Splendid Gruppe haben.

Personalrisiken

Kunden- und Auftragsbeziehungen sowie die Pflege des bestehenden Geschäftspartner-Netzwerks hängen erheblich von der Geschäftsführung und dem erweiterten Management der Splendid Gruppe ab. Abwanderung und erschwerte Akquisition von Fachpersonal können die Geschäftslage negativ beeinflussen. Es besteht ein starker und zunehmender Wettbewerb um Personal, das über die erforderliche Qualifikation und Fachkenntnisse verfügt. Daraus erwächst das Risiko, dass gut ausgebildetes und engagiertes Personal nicht gehalten werden kann bzw. neue MitarbeiterInnen mit entsprechender Expertise nicht oder nicht zeitgerecht gewonnen werden können. Die Splendid Gruppe schafft über Vertretungsregelungen, eine leistungsgerechte Vergütung, ein attraktives Arbeitsumfeld und den kontinuierlichen Ausbau von Maßnahmen zur Personalentwicklung die Voraussetzungen, nachhaltig MitarbeiterInnen zu halten, anwerben und selbst aus- und weiterbilden zu können. Mit diesen Maßnahmen sieht sich die Splendid Gruppe gut aufgestellt., um den Personalrisiken zu begegnen.

V.5.3 Umfeld-Risiken (Makroökonomisches Umfeld, Politik, Gesellschaft, Gesetze, Natur)

Makroökonomisches Umfeld /​ Risiken aus den Auswirkungen der geopolitischen Krisen

Das Jahr 2023 war von zahlreichen geopolitischen Krisen geprägt. Zum Krieg in der Ukraine kam ab Herbst der Konflikt im Nahen Osten hinzu. Lieferketten wurden durch die Angriffe auf Frachter im Roten Meer beeinträchtigt. Auch die Ausläufer der Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Klimawandels und die gesamtwirtschaftliche Situation mit den damit einhergehenden politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen verunsichern die Verbraucher und haben massive Auswirkungen auf das makroökonomische Umfeld, insbesondere auf das zur Verfügung stehende Einkommen und das Konsumverhalten. Die Risiken bezüglich der erwarteten wirtschaftlichen Erholung angesichts der weltwirtschaftlichen Schwächephase sowie der anhaltenden geopolitischen Krisen mit ihren Auswirkungen auf die Wirtschaft bleiben weiter hoch.

In einem von Wachstumsschwäche und Inflation geprägten Umfeld sind seit Juni 2023 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr durchgängig zweistellige Zuwachsraten bei der Zahl der beantragten Regelinsolvenzen zu verzeichnen. Es besteht das Risiko, dass diese Entwicklung in einer zurückhaltenderen Vergabe von Kreditlinien durch die Banken resultiert und damit die Möglichkeiten des Abschlusses von Kreditverträgen auch für die Splendid Gruppe beeinträchtigt sein könnten.

Die Konzerngesellschaften sind in Abhängigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells und ihrer Funktion innerhalb der Wertschöpfungskette der Filmvermarktung in unterschiedlichem Maße Umsatz-, Ertrags-, Finanz- und Liquiditätsrisiken aus der Entwicklung des makroökonomischen Umfelds ausgesetzt. Diese Risiken werden im Rahmen des IKS durch das monatliche Reporting sowie Liquiditätsplanungen in den Konzerngesellschaften und eine quartalsweise 13-Wochen-Liquiditätsvorschau auf Konzernebene zusammen mit den übrigen Risiken überwacht. Mehrmals jährlich wird für alle Einzelgesellschaften sowie konsolidiert auf Konzernebene eine Prognoserechnung bzw. ein aktualisierter Forecast für das Gesamtjahr erstellt und dem Jahresbudget gegenübergestellt.

Dennoch können sich im Betrachtungszeitraum aus den o.g. Einflussfaktoren ebenso wie aus Markt- und Unternehmensrisiken Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe ergeben und Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsbelastungen zur Folge haben, deren Ausmaß trotz sorgfältiger Planung nicht oder nicht hinreichend abgeschätzt werden kann. Die Entwicklungen werden in den kommenden Monaten weiterhin regelmäßig überprüft und mögliche Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewertet (vgl. dazu Kapitel VI. Prognosebericht).

V.6 Gesamtbeurteilung der Risiken

Die Risiken in der Splendid Gruppe und deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die Risikolage hat sich insbesondere mit Blick auf die aktuellen Rezessionsrisiken im wirtschaftlichen Umfeld mit Einfluss auf die Finanzierungsmöglichkeiten sowie aufgrund der Veränderungen aus dem Marktumfeld gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Aus den aktuellen Finanzierungsvereinbarungen mit Geschäftsbanken im Gesamtumfang in Höhe von EUR 9,0 Mio. hat ein Anteil in Höhe von EUR 4,0 Mio. eine Laufzeit bis 30. September 2024, EUR 5,0 Mio. sind unbefristet. Der Vorstand hat im ersten Quartal 2024 Gespräche mit den aktuellen sowie potenziell neuen Kreditgebern über die Prolongation bzw. den Neuabschluss des befristeten Finanzierungsanteils aufgenommen. Der aktuelle Stand der verfügbaren Kreditlinien und des gewährten Gesellschafterdarlehens ist Gegenstand der unterjährigen Cashflow- und Investitionsplanung sowie der Liquiditätsvorschau. Vor diesem Hintergrund bewertet der Vorstand die Finanzierungs- und Liquiditätssituation als auskömmlich.

Eine erhöhte Risikolage kann sich aus dem makroökonomischen Umfeld, insbesondere aus den geopolitischen Krisen mit Wirkung auf die Absatz- und Beschaffungsmärkte ergeben. Des Weiteren können sich potenzielle Risiken aus den Marktveränderungen für die Geschäftsentwicklung in der Beschaffung und dem Absatz von Filmprogrammen sowie über die Wertschöpfungsstufen der Splendid Gruppe ergeben. Die Veränderungen auf den Arbeitsmärkten haben den Wettbewerbsdruck um Fachkräfte erhöht. IT-Sicherheitsrisiken nehmen aufgrund der allgemeinen Bedrohungslage weiter zu und werden engmaschig überwacht. Die Risiken sind nach Einschätzung des Vorstands insgesamt mit den in der Splendid Gruppe eingesetzten Instrumenten identifizierbar und beherrschbar.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Splendid Gruppe alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat, um mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Vorstehend genannte Risiken werden engmaschig überwacht, um auf potenziell bestandsgefährdende Risken unmittelbar und mit angemessenen Gegenmaßnahmen zu reagieren.

V.7 Internes Kontrollsystem (IKS)

Primäres Ziel des internen Kontrollsystems - als Teil des konzernweiten Risikomanagements der Splendid Gruppe - ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben (insbesondere betreffend die konzerninternen Steuerungsgrößen wie z.B. Umsatz und EBIT, Cashflow und Liquidität), gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Diese dienen insbesondere dazu, die Risiken, denen sich die Splendid Gruppe in den Bereichen Finanzen, Liquidität und Markt gegenübergestellt sieht, zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Soll/​Ist-Abweichungen werden zeitnah an den Vorstand berichtet. Der Aufsichtsrat wird zeitnah von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen.

Die folgenden Aktivitäten stehen exemplarisch für die internen Kontrollprozesse:

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Monatliches Berichtswesen, in dem interne Berichte und Auswertungen sowie externe Daten mit Soll/​Ist-Analysen für die Entscheidungsträger erstellt werden

Rollierende Liquiditätsplanung auf der Ebene der Konzerngesellschaften sowie zusammenfassend für die Splendid Gruppe

Konzerneinheitliche Vorgaben zur Bilanzierung, Bewertung und Kontierung von wesentlichen Sachverhalten

Organisatorische Maßnahmen in Verbindung mit der Definition und Zuweisung von Unterschriftskompetenzen, Zugriffsberechtigungen auf Rechnungslegungs- und Finanzsysteme, Freigabeverfahren sowie Schutzmaßnahmen für weitere vertrauliche Daten

Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen in wichtigen Funktionsbereichen

Vier-Augen-Prinzip beim Berichtswesen, bei Zahlungsvorgängen sowie im Rahmen der Abschlussprozesse

Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele bieten. Wie alle Ermessensentscheidungen können sich auch solche bezüglich der Ausgestaltung angemessener Systeme im Nachhinein als nicht optimal, nicht effizient oder nicht angemessen herausstellen. Kontrollen können aufgrund von im Einzelfall auftretenden Fehlern oder Irrtümern in ihrer Funktionsfähigkeit versagen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung im Einzelfall verspätet erkannt werden.

V.8 Wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung

Die Splendid Gruppe verfügt aufgrund ihres langjährigen Bestehens sowie der Expertise des Managements und der weiteren handelnden Personen über eine bedeutsame Marktstellung als unabhängiges Medienunternehmen im deutschsprachigen Raum sowie in der Benelux-Region. Auf dieser Grundlage verfolgt das Management der Splendid Gruppe Geschäftschancen, die sich aus dem Marktumfeld, dem wirtschaftlichen Umfeld sowie aus dem Unternehmen selbst ergeben und einen Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Splendid Gruppe leisten. Chancen können sich unter anderem in folgenden Bereichen ergeben:

Die Splendid Gruppe verfügt über eine hohe Anzahl von Filmrechten, deren Bestand und Qualität durch Zukauf und Produktion attraktiver Programminhalte laufend gepflegt wird. Die potenzielle Nutzungsdauer der Filmrechte geht teilweise weit über den Planungszeitraum hinaus und bildet damit den Grundstein für künftige Umsatzbeiträge.

Insbesondere in der Benelux-Region werden lokale Ko-Produktionen mit Partnern vereinbart. Hier besteht die Möglichkeit, neue Franchises zu schaffen, bestehende Franchises auszubauen und über Folgeproduktionen und Spin-Offs zusätzliche Umsätze zu generieren.

Die digitalen Geschäftsmodelle eröffnen der Splendid Gruppe wachsende und neue Absatzkanäle für ihre Programmauswertungen und Dienstleistungsangebote. Neben den erweiterten Auswertungsmöglichkeiten unserer umfangreichen Filmbibliothek ergeben sich aus der Vermarktung des eigenen VoD-Angebotes für Privatkunden unter dem "maxdome"-Label und dem B2B-Label "meinVoD" für Geschäftskunden weitere künftige Erlöspotenziale.

Im Segment Services zielen wir mit hoher Servicequalität und hoher technologischer Innovationskraft auf die Schaffung weiterer zukunftsorientierter Erlöspotenziale ab.

Angereichert werden die Geschäftschancen durch den weiteren Ausbau und die Pflege des umfangreichen Netzwerkes auf den relevanten Beschaffungs- und Absatzmärkten der Splendid Gruppe, auf deren Grundlage neue Geschäftschancen geschaffen werden können.

VI. Prognosebericht

Die deutsche Wirtschaft rechnet für das Jahr 2024 mit einem allenfalls geringfügigen Wachstum. Die Erwartung spiegelt die Unsicherheiten infolge der zahlreichen Krisenherde in der Weltwirtschaft wider. Neben dem anhaltenden Krieg in der Ukraine hinterlassen auch der Nahostkonflikt sowie die Schwäche der Weltwirtschaft und Chinas dauerhafte Spuren im Wirtschaftsgeschehen, die das auf internationale Arbeitsteilung und Lieferbeziehungen basierende deutsche Wirtschaftssystem nachhaltig erschüttern. Positiv ist, dass sich der Arbeitsmarkt stabil zeigt. Auch durch die wieder ansteigenden Reallöhne und die nachlassende Inflation dürfte der private Konsum wieder ansteigen. In unserem Absatzgebiet Niederlande und Belgien wird für 2024 ein Wirtschaftswachstum von 1,1% erwartet.

Auch die Medienwirtschaft ist von den allgemeinen Herausforderungen aus den geopolitischen Krisen, dem Fachkräftemangel, dem wachsenden Druck in Bezug auf Nachhaltigkeit sowie den unmittelbaren Auswirkungen auf die Investitionsneigung der Unternehmen und VerbraucherInnen beeinflusst.

Für den Kinobereich wird im Jahr 2024 aufgrund der streikbedingten Lücke im Startkalender ein herausforderndes Jahr erwartet. Andererseits scheinen zeitnahe Streamingstarts einer erfolgreichen Kinoauswertung immer weniger entgegenzustehen.

Die wesentlichen Grundlagen für die Umsatzplanungen der beiden operativen Segmente ergeben sich wie folgt:

Segment Content:

Auf der Grundlage unserer Kinoprogrammplanung rechnen wir für 2024 mit einem deutlichen Umsatzwachstum aus der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und Benelux gegenüber dem Vorjahr. In Deutschland veröffentlichen wir ein breites Genrespektrum überwiegend kleinerer Releases. In den Niederlanden werden mehrere lokale Produktionen veröffentlicht, darunter der zweite Teil der im Vorjahr erfolgreich ausgewerteten Realfilmversion der bekannten niederländischen Kinderbuchfigur "Juf Braksel" sowie weitere, speziell auf die Zuschauerpräferenzen eines vorwiegend jungen Publikums abgestimmten lokale Produktionen.

In der Auswertungsstufe Home Entertainment entwickelt sich der physische Bereich weiter analog zum Gesamtmarkt deutlich rückläufig. Im digitalen Home Entertainment erwarten wir hingegen einen starken Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr, sodass wir für den Gesamtbereich Home Entertainment mit einem leichten Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr rechnen.

Die Umsatzbeiträge in der Auswertungsstufe Lizenzen erzielen wir überwiegend aus Verträgen mit SVoD-Portalen, Pay-TV- und Free-TV Sendern. Die Planung erfolgt in Abhängigkeit von in den Vorjahren getätigten Investitionen, die entlang der Wertschöpfungskette ausgewertet werden, sowie auf der Basis von Einzeltiteln und Programmkategorien. Verschiebungen von Programmzulieferungen wirken sich dabei wesentlich auf die Umsatzzeitpunkte im Lizenzbereich aus. Auf der Basis bereits kontrahierter Verträge erwarten wir gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Umsatzanstieg.

Segment Services:

Für das Gesamtsegment Service erwarten wir einen leichten Umsatzzuwachs gegenüber 2023, der sowohl im Servicebereich Digitalisierung als auch im Bereich Synchronisation entstehen wird.

Gesamtausblick für die Splendid Gruppe

Trotz aller Herausforderungen des schwachen wirtschaftlichen Umfeldes blicken wir zuversichtlich auf das Geschäftsjahr 2024.

Ziel ist es, im Geschäftsjahr 2024 den Bestand unserer Filmlibrary mit neuen Lizenzen und Produktionen weiter zu stärken, um auch in der Zukunft dauerhaft die Vermarktungsmöglichkeiten nutzen und ertragsorientiert wachsen zu können. Den Herausforderungen aus der geopolitischen Lage sowie den Bedingungen unseres Marktumfeldes tragen wir in unseren Planungen Rechnung. Wir müssen jedoch die Entwicklungen in den kommenden Monaten regelmäßig überprüfen, die Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewerten und unsere operativen Geschäftsprozesse daraufhin anpassen. Unter Berücksichtigung der Segmentumsatzplanungen erwarten wir für 2024 einen Konzernumsatz in einer Bandbreite zwischen EUR 41,0 Mio. und EUR 46,0 Mio.

Planmäßig steigende Abschreibungen auf das Filmvermögen sind vor allem auf die Ausweitung der Kinoveröffentlichungen sowie auf den höheren Umsatz im Bereich Lizenzen zurückzuführen und beeinflussen den Anstieg der Herstellungskosten im Geschäftsjahr 2024 maßgeblich. Die Vertriebskosten werden vor allem durch höhere Kosten im Zusammenhang mit der Vermarktung in Home Entertainment und Kino gegenüber 2023 moderat steigen. Bei den Verwaltungskosten erwarten wir eine deutliche Abnahme gegenüber dem Vorjahr, insbesondere aufgrund von Einsparungen bei Personal- und Beratungskosten.

Auf der Basis der Umsatz- und Kostenplanungen erwartet der Vorstand für 2024 erneut ein positives EBIT. Wir rechnen mit einem Konzern-EBIT in der Bandbreite zwischen EUR 3,0 Mio. und EUR 4,0 Mio.

Auf der Grundlage der vorgesehenen Produktions- und Auslieferungszeitpunkte bereits kontrahierter Filme plant der Vorstand ein gegenüber dem Vorjahr höheres Investitionsvolumen in das Filmvermögen. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow sowie aus dem bestehenden Finanzierungsrahmen.

Wesentliche operative Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Produktion, Auslieferung und Veröffentlichung der erworbenen Programme sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz.

Die Prognose ist das Ergebnis von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung getroffen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite können deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen einen Einfluss auf diese Ergebnisprognose haben. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter "V.5 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken" in diesem zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht.

VII. Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB und erläuternder Bericht

Kapital- und Stimmrechtsstruktur

Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je EUR 1,00 je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Nach den zum 31. Dezember 2023 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen und Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar:

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Name Anzahl der Aktien % Anteil am Grundkapital Anteilseignerschaft
Andreas R. Klein 5.208.984 53,21 seit 1999
Josef Siepe 984.643 10,06 seit 2009
Familie Klein Beteiligungs GbR mbH 597.285 6,10 seit 1999
Streubesitz 2.999.087 30,63

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzte sich zum 31. Dezember 2023 aus zwei Mitgliedern zusammen. Am 5. Oktober 2023 wurde Herr Andreas R. Klein in den Vorstand der Splendid Medien AG berufen. Nach dem Ausscheiden der Vorstandsmitglieder Björn Siecken (15. Oktober 2023) und Dr. Dirk Schweitzer (31. Januar 2024) fungiert Herr Andreas R. Klein seit 1. Februar 2024 als Alleinvorstand. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.

Satzungsänderungen

Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Die Finanzierungsvereinbarungen mit den Geschäftsbanken sehen Berichtspflichten bei einem Kontrollwechsel vor. Über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen erzielen die Vertragsparteien Einigung. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels abgeschlossen.

Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 der Satzung geregelt.

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital 2022

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 13. Juni 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.900,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.

Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten sind im Konzernanhang dargestellt.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG vom 13. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 12. August 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71 ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.

Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Splendid Medien AG oder durch mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft oder durch mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen handelnde Dritte ausgenutzt werden. Die einschränkenden Bestimmungen des § 71 Absatz 2 Aktiengesetz sind zu beachten.

Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Splendid Medien AG, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Die Aktien dürfen in den folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden: Weiterveräußerung von Aktien im rechnerischen Betrag von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, wenn der Veräußerungspreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind; Angebot und Übertragung der Aktien gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen; zur Bedienung von Bezugsrechten oder in Erfüllung von Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen und bei der darlehensweisen Überlassung von Wertpapieren; zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) durch Veräußerung gegen vollständige oder teilweise Übertragung des Dividendenanspruchs des Aktionärs; Einziehung, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, im Fall der Veräußerung der Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

VIII. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d i. V. m. § 289f HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 315d i. V. m. § 289f HGB wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

IX. Vergütungsbericht gem. § 162 AktG

Der Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gem. § 162 AktG wird bis spätestens zur Einberufung der Hauptversammlung 2024 der Splendid Medien AG (voraussichtlich Ende April 2024) auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com/​de/​hauptversammlung bzw. www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

 

Köln, 22. März 2024

Splendid Medien AG

Der Vorstand

Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31. Dezember 2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

 

Köln, 22. März 2024

Der Vorstand

Andreas R. Klein, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung des Konzerns und seiner Unternehmen informiert. Insbesondere wurden dem Aufsichtsrat Geschäftsvorfälle und Ereignisse von wesentlicher Bedeutung stets zeitnah berichtet.

Die sich im Geschäftsverlauf für die Konzernunternehmen und ihre jeweiligen Strategien ergebenden notwendigen Anpassungen erörterten Vorstand und Aufsichtsrat eingehend. Aufgrund der Berichterstattung des Vorstands konnte sich der Aufsichtsrat jederzeit ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften machen. Der Aufsichtsrat tauschte sich hierüber regelmäßig in Telefon- und Videokonferenzen untereinander als auch mit dem Vorstand aus.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes standen zudem während des gesamten Geschäftsjahrs 2023 in einem regelmäßigen telefonischen und persönlichen Informations- und Gedankenaustausch. In dem nach dem Gesetz, der Satzung der Splendid Medien AG und den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat gebotenen Umfang hat der Aufsichtsrat an geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mitgewirkt und hierüber Beschluss gefasst.

Die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Konzerns hat der Aufsichtsrat jeweils anhand der von dem Vorstand erstellten Monatsberichte nachvollzogen. Zudem wurden vom Vorstand aktualisierte Planungsrechnungen zur Verfügung gestellt. Diese Berichte enthielten die wesentlichen Kennzahlen der Konzernunternehmen. Gleichzeitig gaben sie die Erwartungen des Vorstands an die weitere geschäftliche Entwicklung wieder. Soweit der Aufsichtsrat um weitere Unterlagen oder Informationen zu bestimmten Vorgängen oder Ereignissen ersuchte, wurden diese von dem Vorstand jeweils zeitnah und vollständig bereitgestellt. Der Aufsichtsrat war daher jederzeit in der Lage, seine Aufgaben der Beratung und Überwachung des Vorstands effizient wahrzunehmen. Beschlussfassungen des Aufsichtsrats wurden von dem Vorstand ordnungsgemäß berücksichtigt und umgesetzt. Angesichts der Besetzung des Aufsichtsrats in gesetzlicher Mindestgröße wurden Ausschüsse nicht gebildet.

Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

Durch die Veräußerung von Geschäftsbereichen und Beteiligungen im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen wird die Splendid Gruppe künftig mit einer deutlich reduzierten Personalstärke arbeiten. Unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße befürwortete der Aufsichtsrat auch eine Verschlankung der Führungsstruktur mit einer Reduzierung der Kosten der Unternehmensleitung. Die Führung des Unternehmens durch einen Alleinvorstand wurde in dieser Zielrichtung für angemessen erachtet.

Im Zuge dieser Überlegungen kamen der Aufsichtsrat und der Finanzvorstand, Herr Björn Siecken, überein, den regulär auf den 30.04.2024 befristeten Vorstandsvertrag nicht zu verlängern und die Vorstandstätigkeit vorzeitig zum 15.10.2023 zu beenden. Für die restliche Vertragslaufzeit wurde eine Abfindung vereinbart.

Zudem bat der Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Dirk Schweitzer den Aufsichtsrat um vorzeitige Beendigung seines Dienstvertrages, um sich einer anderen beruflichen Tätigkeit zuzuwenden. Vor diesem Hintergrund wurde mit ihm die Beendigung seiner Tätigkeit als Vorstand der Gesellschaft zum 31.01.2024 und Aufhebung seines bis zum 31.12.2024 befristeten Anstellungsvertrages zum selbigen Zeitpunkt vereinbart. Eine Abfindung für die restliche Vertragslaufzeit wurde nicht vereinbart.

Mit Wirkung zum 05.10.2023 wurde der bisherige Berater des Unternehmens, Herr Andreas Klein, unter gleichzeitiger Aufhebung seines Beratervertrages zum Vorstand bestellt und zum Co-Vorstandsvorsitzenden ernannt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Schweitzer zum 31.1.2024 leitet Herr Klein die Splendid Medien AG als Alleinvorstand.

Veränderungen im Aufsichtsrat gab es nicht.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist in dem Geschäftsjahr 2023 zu fünf ordentlichen Sitzungen am 22.03., 12.06., 27.07., 24.08., und 6.12.2023 zusammengetreten. Die Sitzungen erfolgten in Präsenz, mit Ausnahme der Sitzungen am 27.07. und 06.12., die online stattfanden. Zusätzlich erfolgten unregelmäßige, meist anlassbezogene und kurzfristig angesetzte, online oder im Umlaufverfahren zu einzelnen Themen durchgeführte Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats.

An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Die Mitglieder des Vorstands nahmen an allen Sitzungen und Beratungen teil, mit Ausnahme der internen Beratungen des Aufsichtsrats über Vorstandsfragen.

In der Sitzung am 22. März 2023 erörterten Vorstand und Aufsichtsrat unter Teilnahme des Wirtschaftsprüfers die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2022 von AG und Konzern. Insbesondere wurde der Prüfungsverlauf, dessen technische Durchführung und wesentliche Ergebnisse wurden unter Einbezug von Lagebericht und Vergütungsbericht erörtert. Ebenfalls einbezogen wurden das Risikofrüherkennungssystem, das von den Wirtschaftsprüfern als sehr positiv und zielführend angesehen wurde. Auch wurden die Bewertungsansätze kritisch gewürdigt und als von kaufmännischer Vorsicht geprägt angesehen. Für die Splendid Studios GmbH wurden eingehend die Entwicklungschancen, Herausforderungen und Optionen erörtert.

Intensiv wurde die - revidierte - Mehrjahresplanung besprochen. Dabei wurde die Sichtweise des Aufsichtsrats, dass die Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit und damit Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens für Investoren ein bedeutendes Unternehmensziel sein muss, in den Vordergrund gestellt. Auf dieser Basis wurden die kurz- und langfristigen Ziele für die variable Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 erörtert.

Des Weiteren wurde die mögliche Fusion von Tochtergesellschaften (hier: Splendid Studios GmbH und Splendid Entertainment GmbH), sowie eventuelle Akquisitionen erörtert.

In der Sitzung am 12. Juni 2023 wurde die bisherige Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr erörtert. Die Ergebnisse per 04/​2023 zeigten eine erfreuliche Entwicklung deutlich über Budget, auch die weiteren Aussichten erschienen im Wesentlichen positiv. Gleichwohl wurden aus einzelnen Filmrechtsverwertungen einige Erlösverschiebungen bis ins Folgejahr nicht ausgeschlossen, so dass zum Jahresende ein Umsatz- und Erlösergebnis leicht unter Budget zu erwarten wäre. Dies betrifft die Splendid Film ebenso wie die B.V., über mehrere Titel hinweg.

Der Vorstand präsentierte den Forecast für den weiteren Geschäftsverlauf in 2023. Die Erkenntnisse über das Marktgeschehen aus den Geschäftsgesprächen in Cannes wurden ebenso besprochen wie die Überlegungen und Planungen zu Investitionen in neue Titel und Rechte. Für die Videociety wurde die Bedeutung des Freenet-Geschäfts eingehend erörtert.

Intensiv wurden rechtliche und steuerliche Fragen der Gestaltung von Intercompany-Ausleihungen und Kostenumlagen, sowie deren Berücksichtigung bei Unternehmensentscheidungen erörtert.

Des Weiteren wurden Optionen für die Zukunft der WVG besprochen.

In der nur mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats am 27. Juli 2023 online durchgeführten Sitzung verabschiedete der Aufsichtsrat die Zielvereinbarung für den Vorstand.

Zudem diskutierte der Aufsichtsrat intensiv über die Führungsstruktur und die Kosten der Unternehmensleitung für AG und Konzern - dies vor allem unter Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen, der erfolgreich abgeschlossenen Sanierung, einer nicht überdynamischen Unternehmensentwicklung und der übersichtlichen Unternehmensgröße.

Hierzu wurde die Aufnahme von Gesprächen des Vorsitzenden mit beiden Vorständen und dem ständigen Berater der Gesellschaft zur zukünftigen Aufstellung bzw. einer möglichen Neuordnung des Vorstandes beschlossen. Des Weiteren wurden Tagesordnung und notwendige Beratungsinhalte der kommenden Präsenzsitzung im August erörtert.

In der Sitzung am 24. August 2023 präsentierte der Vorstand die Konzern-Ergebnisse des 1. Halbjahres und berichtete über den voraussichtlichen Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr 2023. Das revidierte 3+9-Budget wurde dabei leicht übertroffen. Die Verwertung bestehender Filmrechte entwickelte sich weiter positiv.

Diskutiert wurden bisher nicht erkennbare oder eingetretene, aber mögliche Auswirkungen des Autoren- und Schauspielerstreik in den USA auf das weitere Marktgeschehen.

Ebenso wurde die Entwicklung von maxdome und die Kooperation mit Freenet diskutiert.

Ausführlich wurden die Marktperspektiven der Splendid Synchron besprochen, insbesondere unter dem Aspekt der besonderen Herausforderungen aus der weiteren Entwicklung von KI-basierten Wettbewerbsmodellen. Auch wurden Führungsfragen dieses Tochterunternehmens behandelt.

Der Aufsichtsrat konkretisierte seine Haltung, den Vertrag des CFO auslaufen zu lassen und keine Neubesetzung auf Vorstandsebene vorzunehmen und stattdessen das Unternehmen mittelfristig durch einen Alleinvorstand führen zu lassen.

In der Sitzung am 6. Dezember 2023 berieten Aufsichtsrat und Vorstand die sich aus den Anforderungen des Corporate Governance Kodex ergeben Notwendigkeiten, einschließlich einmal jährlich vorzunehmenden Effizienzprüfung. Der Aufsichtsrat nahm die Effizienzprüfung im Rahmen einer Selbstevaluierung vor, die nicht extern unterstützt wurde. Der Aufsichtsrat stellte insoweit fest: Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2023 von dem Vorstand stets zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf des Konzerns und der Konzernunternehmen sowie über wesentliche Ereignisse unterrichtet worden, was es dem Aufsichtsrat ermöglichte, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Überwachung des Vorstands ordnungsgemäß wahrzunehmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen jeder einzeln und in ihrer Gesamtheit über die hinreichenden Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen für die Überwachung des Vorstandes der Splendid Medien AG. In diesem Zusammenhang würdigte der Aufsichtsratsvorsitzende auch die in 2023 abgeschlossene Weiterbildung von Frau Münstermann zum ESG Officer.

Die existierenden Risikomanagement- und Compliance-Systeme sind aus Sicht des Aufsichtsrates sinnvoll, geeignet und angemessen, um Vorstand und Aufsichtsrat bei Wahrnehmung ihrer Funktionen zu unterstützen. Die betreffenden Systeme werden von dem Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Aufgrund der eingerichteten Systeme und der Überwachung durch den Aufsichtsrat ist gewährleistet, dass die Unternehmen der Splendid-Gruppe in Einklang mit Gesetz und Satzung geführt werden und bestandsgefährdende Risiken für diese Unternehmen rechtzeitig erkannt werden.

Der Aufsichtsrat hält weder in Bezug auf seine Zusammensetzung noch die Art seiner Aufgabenwahrnehmung Änderungen zum Zwecke der Risikobewertung oder Effizienzsteigerung für geboten. Auch eine Änderung der vorhandenen Systeme ist nach Auffassung des Aufsichtsrates nicht veranlasst. Seine diesbezüglichen Einschätzungen werden durch die Beurteilungen durch die Wirtschaftsprüfer bestätigt.

Der Vorstand berichtete über das insgesamt zufriedenstellende Geschäftsjahr 2023. Obwohl die internen Umsatzziele nur teilweise erreicht werden, wurde für die Splendid Gruppe nach dem aktualisierten Forecast erneut ein EBIT am oberen Rand der Prognosebandbreite erwartet. Die Überlegungen des Vorstands zur Investmentstrategie für den Filmeinkauf unter Berücksichtigung wachsender Konkurrenz wurden eingehend beraten. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass sich die Marktstrukturen weiter verändern.

Der Vorstand legte einen Budgetentwurf 2024 einschließlich einer revidierten Mehrjahresplanung vor, der eingehend beraten wurde. Erwartete Erhöhungen von Lizenzeinnahmen in 2024 beruhen vor allem auf einigen hochpreisigen Filmen, aber auch auf Erlösverschiebungen aus 2023. Auf die in Teilen weniger zufriedenstellenden Erwartungen für einige Tochtergesellschaften soll mit einem stärkeren direkten Engagement des Vorstands reagiert werden. Die Budgetplanung 2024 wurde auf Basis der gegebenen Erläuterungen einstimmig vom Aufsichtsrat verabschiedet. Die Planung reflektiert die aktuellen Unsicherheiten und Risiken, die sich aus der gesamtwirtschaftlichen Situation ergeben.

Erörtert wurde auch die Performance bezüglich der geschlossenen Zielvereinbarungen für den Vorstand im laufenden Jahr und die sich daraus ergebende Bonifizierung des Vorstandes, sowie die maßgeblichen Zielsetzungen für das Geschäftsjahr 2024.

Der Aufsichtsrat beschloss zur Aktualisierung der Corporate Compliance die Freigabe der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat, sowie seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzsystem

In weiteren online oder im Umlaufverfahren durchgeführten Aufsichtsratssitzungen wurden zusätzlich einzelne Themen beraten und Beschlüsse gefasst, wie unter anderem am 01. September 2023 die Zustimmung zu Veräußerung der Beteiligung an der WVG, am 05. Oktober 2023 die Bestellung von Herrn Andreas Klein zum Vorstand, am 13. Oktober 2023 der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Herrn Björn Siecken und am 25. Oktober 2023 der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Herrn Dr. Dirk Schweitzer.

Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses

Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hat am 13. Juni 2023 die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln (Mazars) zur Abschlussprüferin für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2023 gewählt. Nachdem Mazars dem Aufsichtsrat, wie von dem Corporate Governance Kodex gefordert, ihre Unabhängigkeit bestätigt hatte, erteilte der Aufsichtsrat Mazars am 11. August 2023 den Auftrag zur Abschlussprüfung. Mazars hat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für den Konzern und die Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2023 auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geprüft und jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Aufsichtsratssitzung am 21. März 2024 übersandt. An der Bilanzaufsichtsratssitzung am 21. März 2024 nahmen die verantwortlichen Vertreter der Abschlussprüferin teil. Sie erläuterten dem Aufsichtsrat detailliert den Verlauf der Abschlussprüfung und deren wesentlichen Ergebnisse. Insbesondere wurden die Bewertungen von Beteiligungen der Splendid Medien AG an Tochtergesellschaften, des Filmvermögens und von Firmenwerten sowie die Bewertung der Rückstellungen für Remissionen erörtert und die im Sinne kaufmännischer Vorsicht konservativen Bewertungsansätze ausdrücklich bestätigt. Sämtliche Fragen, die der Aufsichtsrat zu den Abschlüssen und Lageberichten sowie zu Feststellungen in den Prüfungsberichten stellte, wurden von dem Vorstand und den Vertretern der Abschlussprüferin umfassend und aus Sicht des Aufsichtsrats plausibel beantwortet.

Auf Grundlage der eigenen Prüfungen der dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Würdigung der von Vorstand und Wirtschaftsprüfern erteilten Auskünfte kam der Aufsichtsrat zu dem Schluss, dass Einzel- und Konzernabschluss sowie die Lageberichte den tatsächlichen Gegebenheiten des Konzerns und seiner Gesellschaften entsprechen und keinen Anlass für Beanstandungen geben. Die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG und im Konzernlagebericht waren, wovon sich der Aufsichtsrat durch eingehende Prüfung überzeugte, vollständig und zutreffend.

Der Aufsichtsrat schloss sich den Ergebnissen der Prüfungen der Abschlussprüferin an. Mit Erteilung des uneingeschränkten Testats der Wirtschaftsprüfer am 27.03.2024 billigte der Aufsichtsrat mit anschließendem Umlaufbeschluss vom gleichen Tage dementsprechend den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2023 wurde damit festgestellt. Die vorgelegten Lageberichte und den darin enthaltenen Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis.

Compliance

Vorstand und Aufsichtsrat legen besonderes Augenmerk darauf, dass das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Splendid Medien-Konzerns jederzeit im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln steht, die von den Unternehmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit aufgestellt worden sind. Der Aufsichtsrat hält das vom Vorstand eingerichtete Compliance-System für geeignet, um dies zu gewährleisten.

Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten sind dem Aufsichtsrat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zur Kenntnis gelangt.

Sollten dem Aufsichtsrat derartige Verstöße bekannt werden, wird er dafür Sorge tragen, dass diese Verstöße von dem Vorstand streng geahndet werden. Fällt die Ahndung solcher Verstöße in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats, wird der Aufsichtsrat die entsprechenden Sanktionen unverzüglich selbst aussprechen.

Corporate Governance

Die Splendid Medien AG befolgt mit wenigen Ausnahmen die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex. Soweit vom Corporate Governance Kodex abgewichen wird, ist dies aus Sicht des Aufsichtsrates im Interesse des Unternehmens, insbesondere auch unter Berücksichtigung seiner Größe und Struktur, sachlich geboten. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG werden die Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex benannt und näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie frühere Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der aus Sicht des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist.

Risikofrüherkennungssystem

Der Konzern verfügt über ein Risikofrüherkennungssystem, das aus Sicht des Aufsichtsrats geeignet, angemessen und ausreichend ist, um dem Vorstand Gefahren, die der Gesellschaft drohen, frühzeitig aufzuzeigen. Der Aufsichtsrat ließ sich regelmäßig von dem Vorstand über Aktualisierungen und durch die Jahresabschlussprüfer über deren Beurteilung des Risikofrüherkennungssystems berichten. Anregungen des Aufsichtsrats zu Änderungen oder Erweiterungen dieses Systems wurden von dem Vorstand in der Vergangenheit zeitnah umgesetzt.

Durch das Risikomanagementsystem der Gesellschaft ist sichergestellt, das wesentliche Gefahren, die der Gesellschaft oder dem Konzern drohen, dem Vorstand so rechtzeitig bekannt werden, dass er hierauf effizient reagieren kann.

Dank des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand unter Einbezug der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder, der erweiterten Unternehmensleitung, den Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2023.

 

Köln, den 27. März 2024

Thies G. J. Goldberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Corporate Governance

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz

Einleitung

Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften sowie Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang im Sinne des § 161 Absatz 1 Satz 2 AktG haben jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben den gesetzlich verbindlichen Regelungen des geltenden Aktienrechts enthält er Anregungen und Empfehlungen international und national anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, von denen die Gesellschaften abweichen können; in letzterem Falle sind sie aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und zu begründen.

Erklärung

Die zuletzt vom Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG abgegebene Entsprechenserklärung datiert vom 8. Dezember 2022.

Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK") mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen wird:

1. Empfehlung A.1 DCGK

Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. In der Unternehmensstrategie sollen neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt werden. Die Unternehmensplanung soll entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele umfassen.

Die mit dem DCGK 2022 neu eingeführte Empfehlung A.1 wurde noch nicht umfassend umgesetzt. Es erfolgt keine systematische Erfassung und Bewertung der mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Der Vorstand hat in der Unternehmensstrategie bisher neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen keine explizite Verankerung von ökologischen und sozialen Zielen vorgenommen. Die Unternehmensplanung enthält ebenfalls keine entsprechenden nachhaltigkeitsbezogenen Ziele.

Begründung:

Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe geht nach derzeitiger Einschätzung mit einem geringen Ressourcenverbrauch einher. Die Erfüllung von sozialen Zielen, insbesondere im Sinne der Sicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, wird aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Unternehmensstrategie und die Aufstellung der Unternehmensplanung in der bisherigen Form hinreichend berücksichtigt. Der Vorstand hat daher sowie mit Blick auf die für die Splendid Gruppe geltenden gesetzlichen Berichtspflichten im Rahmen des Jahresabschlusses bisher auf eine weitergehende Verankerung von ökologischen und sozialen Zielen in der Unternehmensplanung und der Unternehmensstrategie verzichtet.

2. Empfehlung A.3 DCGK

Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem sollen, soweit nicht bereits gesetzlich geboten, auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken. Dies soll die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen.

Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der Splendid Gruppe deckt bislang nicht umfassend nachhaltigkeitsbezogene Ziele im Sinne ökologischer und sozialer Themen ab.

Begründung: Der Vorstand hat bereits einzelne Maßnahmen ergriffen, um die Governance-Systeme verstärkt um ökologische und soziale Themen zu ergänzen. Allerdings decken das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der Splendid Gruppe noch nicht umfassend die zu erfassenden nachhaltigkeitsbezogenen Ziele ab und insbesondere sind die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung der relevanten nachhaltigkeitsbezogenen Daten noch nicht vollständig implementiert. Der Vorstand plant jedoch, perspektivisch für die Unternehmensgruppe relevante ökologische und soziale Themen in das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem aufzunehmen, um der Empfehlung A.3 künftig zu entsprechen und sämtliche zukünftigen nachhaltigkeitsbezogenen gesetzlichen Berichtspflichten erfüllen zu können.

3. Empfehlung A.5 DCGK

Im Lagebericht sollen die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beschrieben werden und soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden.

Begründung: Der Vorstand hat ein internes Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagementsystem gemäß § 91 AktG eingerichtet. Der Abschlussprüfer beurteilt im Prüfungsbericht das rechnungslegungsbezogene IKS sowie das Risikofrüherkennungssystem gemäß § 317 Abs. 4 HGB. Es besteht keine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung, nicht rechnungslegungsbezogene Komponenten des internen Kontrollsystems im Lagebericht darzulegen sowie Stellung zu dessen Angemessenheit und Wirksamkeit zu nehmen. Vorstand und Aufsichtsrat erklären daher insofern eine Abweichung von der Empfehlung A5.

4. Empfehlung B.1 DCGK

Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auf die Diversität achten.

Die Frauenquote auf der Vorstandsebene beträgt 0%.

Begründung: Der Aufsichtsrat legt im Hinblick auf den Vorstand neben allgemeinen Eignungskriterien grundsätzlich Wert auf Vielfalt im Hinblick auf Aspekte wie Bildungshintergrund, Berufserfahrung, Alter und Geschlecht. Das Interesse an einer Diversifizierung und insbesondere an einer Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand rechtfertigt es aus Sicht des Aufsichtsrats jedoch nicht, bestehende Bestellungen von Vorständen, die von dem Aufsichtsrat für ihre Aufgaben als qualifiziert angesehen werden, zu beenden. Eine Vergrößerung des Vorstands allein zum Zweck einer Diversifizierung ist aus Sicht des Aufsichtsrats wirtschaftlich nicht vertretbar. Bei Neubesetzungen von Vorstandsposten wird der Aufsichtsrat aber stets eine angemessene Berücksichtigung dieser Aspekte anstreben.

5. Empfehlung B.2 DCGK

Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden.

Der Aufsichtsrat hat bisher keine gemeinsame Nachfolgeplanung mit dem Vorstand vorgenommen. Dies ist derzeit auch für die Zukunft nicht beabsichtigt.

Begründung: Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern fällt in die ausschließliche Kompetenz des Aufsichtsrats. Eine gemeinsame Nachfolgeplanung mit dem Vorstand ist daher aus Sicht des Aufsichtsrats hiermit nicht vereinbar.

6. Empfehlung D.11 DCGK

Die Gesellschaft soll die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten.

Regelmäßige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne von Schulungen oder Seminaren sind nicht vorgesehen, werden aber bei Bedarf durchgeführt.

Begründung: Die Splendid Medien AG gewährleistet, dass sich die Mitglieder des Aufsichtsrates jederzeit mit Fragen zu ihrer Tätigkeit informieren können und über sich ergebende Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit informiert werden. Dies erachtet die Gesellschaft als ausreichend. Ausbildungsmaßnahmen und allgemeine Fortbildungsmaßnahmen sind von den Aufsichtsratsmitgliedern eigenverantwortlich vorzunehmen. Soweit Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne von Schulungen oder Seminaren durchgeführt wurden, werden diese im Bericht des Aufsichtsrats zusammengefasst dargestellt.

7. Empfehlung F.2 DCGK

Der Konzernabschluss und der Konzernlageberichtsollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein.

Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Der Halbjahresfinanzbericht als verpflichtende unterjährige Finanzinformation wird binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Es werden keine weiteren Zwischenberichte veröffentlicht.

Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom DCGK empfohlenen Zeitraumes wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Um die Anleger der Splendid Medien AG zeitnah zu unterrichten, halten Vorstand und Aufsichtsrat die Einhaltung der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für ausreichend.

8. Empfehlung G.10 Satz 2 DCGK

Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

Das Vergütungssystem der Splendid Medien AG sieht für die mehrjährige variable Vergütung des Vorstands eine Laufzeit von drei Jahren vor. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums wird die Zielerreichung binnen sechs Monaten festgestellt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt mit der auf die Feststellung folgenden Vergütungsabrechnung. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sind entsprechend im Hinblick auf die Zuteilung der mehrjährigen variablen Vergütung gestaltet, so dass von der Empfehlung G.10 Satz 2 abgewichen wird.

Begründung: Der Aufsichtsrat sieht einen Zeitraum von drei Jahren angesichts des sich rasch ändernden Marktumfeldes als sachgerecht an. Hiermit wird dem Ziel, eine nachhaltige Unternehmensführung zu incentivieren, ausreichend Rechnung getragen. Ein längerer Zeitraum würde aus Sicht des Aufsichtsrats der Erreichung dieses Ziels zuwiderlaufen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Splendid Medien AG, Köln

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Splendid Medien AG, der mit dem Lagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Filmrechte

Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht

Die Angaben des Konzerns zu den unter der Position "Filmvermögen" ausgewiesenen Filmrechten sind in den Abschnitten "2.4 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Filmvermögen", "3. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" und "4.4 Filmvermögen", des Konzernanhangs enthalten.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Unter den langfristigen Vermögenswerten werden unter der Position "Filmvermögen" Filmrechte in Höhe von € 12,7 Mio. ausgewiesen, die rund 38 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Filmrechte bilden die Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe. Die Anschaffungs- und Herstellkosten für die Filmrechte werden nach einer nettoerlösbasierten Methode abgeschrieben. Darüber hinaus werden die Filmrechte jährlich einem Werthaltigkeitstest (Wertminderungstest nach IAS 36) unterzogen. Hierzu werden die Planrechnungen betreffend Filmrechte mit hohen Restbuchwerten im Hinblick auf die erwartete Marktakzeptanz regelmäßig aktualisiert und der jeweils erzielbare Betrag aus den Filmrechten (Nutzungswert) mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt.

Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse aus den verschiedenen Auswertungsstufen einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Werthaltigkeit der Filmrechte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten auf Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 36 beurteilt.

Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden zukünftigen Nettoerlöse aus der Verwertung der Filmrechte sachgerecht ermittelt beziehungsweise geplant wurden. Hierzu haben wir in Stichproben die vertraglich vereinbarten Verwertungsentgelte mit den geplanten Nettoerlösen abgestimmt sowie die Angemessenheit der getroffenen Annahmen über künftige Erlöse aus weiteren Verwertungsmöglichkeiten gewürdigt. Da die Annahmen über künftige Erlöse, für die noch keine vertraglichen Vereinbarungen vorliegen, in hohem Maße ermessensbehaftet sind, haben wir diese intensiv mit den gesetzlichen Vertretern erörtert.

Daneben haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter validiert und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern der Muttergesellschaft durchgeführten Werthaltigkeitstests sowie die hierfür angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Filmrechte zu ermitteln.

Periodengerechte Umsatzrealisierung

Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang unter Abschnitt 2.4 "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Ertrags- und Aufwandsrealisierung" und 5.1 "Umsatzerlöse".

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Die Konzernumsatzerlöse belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf € 38,6 Mio.

Die Splendid Medien AG und ihre Tochtergesellschaften realisierten Umsatzerlöse, wenn und soweit die betreffende Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag mit dem Kunden erfüllt ist. Dies ist nach IFRS 15 im Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über die bezogenen Waren bzw. die in Anspruch genommenen Dienstleistungen auf den Kunden der Fall. Für die von den Gesellschaften der Splendid Medien Gruppe erbrachten Leistungen gilt im Einzelnen folgendes:

Bei der Lizenzierung von Kinorechten wird der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert.

Im Rahmen der DVD/​Blu-ray-Auswertung und der hiermit verbundenen physischen Auslieferung von Bildtonträgern erfolgt die Realisierung der Umsatzerlöse zeitpunktbezogen bei Lieferung an den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung.

Im Bereich TV on Demand/​Electronic Sell Through erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen bei Download des entsprechenden Inhaltes.

Bei Lizenzerlösen ist der Lizenzbeginn der maßgebliche Zeitpunkt für die Umsatzrealisierung.

Dienstleistungen im Bereich Services werden zeitraumbezogen anhand der Inputorientierten Methode erfasst. Der Leistungsfortschritt wird dabei auf der Grundlage der synchronisierten Programme bzw. der abgewickelten Teilaufträge ermittelt.

Mit einzelnen Kunden werden zum Teil vertragliche Vereinbarungen mit komplexen Regelungen getroffen. Aufgrund dieser komplexen Regelungen und aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsaspekte im Hinblick auf die verschiedenen Leistungsverpflichtungen besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Bilanzstichtag nicht in richtiger Höhe abgegrenzt werden.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben auf Basis des von uns erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen für die unterschiedlichen Leistungsverpflichtungen insbesondere bezüglich der korrekten Periodenabgrenzung beurteilt.

Zudem haben wir im Rahmen unserer Prüfung die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Auslegung der Kriterien zur zeitpunkt- und zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung unter Beachtung der Anforderungen des IFRS 15 und der entsprechenden Konzernbilanzierungsrichtlinie gewürdigt.

Auf Basis der Vorgaben des IFRS 15 und der Konzernbilanzierungsrichtlinie haben wir für risikoorientiert ausgewählte Verträge untersucht, ob die Umsatzrealisierung in Einklang mit den vorgenannten Vorschriften durchgeführt wurde.

Darüber hinaus haben wir für zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Prüfungshandlungen vorgenommen, indem wir die diesen zugrunde gelegten Umsatzerlöse mit den entsprechenden Rechnungen, Abnahmeprotokollen oder den eingegangenen Zahlungen abgestimmt haben.

Die Vorgehensweise der Splendid Medien AG bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um eine Abbildung der Umsatzerlöse in Einklang mit den Vorschriften des IFRS 15 zu gewährleisten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

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die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, auf die im Konzernlagebericht Bezug genommen wird,

den Vergütungsbericht nach § 162 AktG, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem:

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die Versicherungen nach § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht

den Bericht des Aufsichtsrats sowie

die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind gemeinsam für den Vergütungsbericht verantwortlich. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und - sofern einschlägig - die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei 5299007M20XBX8OEL882-2023-12-31-de.zip (MD5-Hashwert: 263e495d256b8cae9d3c46461fe052c2) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des International Standard on Quality Management (ISQM 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. Juni 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt und am 11. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der Splendid Medien AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Schulz-Danso.

 

Köln, 27. März 2024

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Martin Schulz-Danso, Wirtschaftsprüfer

Susanne Schaefer, Wirtschaftsprüferin