Splendid Medien AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024BILANZAKTIVA scroll
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Anhang der Splendid Medien AG, Köln für das Geschäftsjahr 2024
Die Firma der Gesellschaft lautet Splendid Medien AG (Amtsgericht Köln, HRB 31022). Die Firma hat ihren Sitz Lichtstraße 25 in 50825 Köln. Die Aktien der Splendid Medien AG wurden zwischen 1999 und Ende 2024 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und notierten im regulierten Markt (General Standard). Am 14. Oktober 2024 schloss die Gesellschaft eine Delisting-Vereinbarung mit der Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH. Mit gleichem Datum veröffentlichte die Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH ihre Entscheidung, den Aktionären der Gesellschaft ein öffentliches Delisting-Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher nicht von ihr gehaltenen Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten. Das Delisting der Splendid Aktie von der Frankfurter Börse erfolgte mit Ablauf des 16. Dezember 2024. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB und des Aktiengesetzes aufgestellt. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der Bilanzposten und der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der Anschaffungskosten und der aufgelaufenen Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2024 ist im Anlagespiegel (Anlage zu diesem Anhang) dargestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Die zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (immaterielle Vermögensgegenstände bis zu 5 Jahre, bewegliche Sachanlagen 3-10 Jahre, Mietereinbauten über die Mietdauer von 6-14 Jahren) abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 werden über einen jahresbezogenen GWG-Pool über 5 Jahre abgeschrieben. Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten) abzgl. vorgenommener Wertberichtigungen bei dauernder Wertminderung aktiviert. Der Beteiligungsbesitz der Gesellschaft stellt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar (Angabe gemäß § 285 Nr. 11 HGB): Jahres- Beteiligungs- Gezeichnetes Eigenkapital ergebnis scroll
Splendid Film GmbH Köln 100 36 -58.849 1.478 scroll
* Zwischen der Splendid Medien AG und der Splendid Synchron GmbH sowie der Polyband Medien GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. ** Zwischen der Splendid Entertainment GmbH und der Splendid Film GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Splendid Entertainment GmbH und die Splendid Film BV sind - als Tochtergesellschaften der Splendid Film GmbH – mittelbare Beteiligungen der Splendid Medien AG. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen verzinslich gewährte Darlehen an die Splendid Film GmbH (TEUR 18.120), an die Videociety GmbH (TEUR 3.462), an die Splendid Synchron GmbH (TEUR 500), an die eNterActive GmbH (TEUR 170) und an die Splendid Film B.V. (TEUR 2.300). Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Erkennbaren Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 1.416 (Vorjahr: TEUR 757) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 231) aus laufenden Verrechnungen und Gewinnabführungsansprüchen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenständen haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Entsprechend § 250 Abs. 1 HGB werden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Eigenkapital/Grundkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00. Mit Ablauf des 16. Dezember 2024 erfolgte das Delisting der Splendid Aktie. Wir verweisen hierzu auf die Angaben unter I. Allgemeine Angaben in diesem Anhang. Mit Beschluss des Vorstandes vom 30.12.2024 wurde durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage der bestehende Bilanzverlust zum 31.12.2023 in Höhe von TEUR 7.133 ausgeglichen. Genehmigtes Kapital Genehmigtes Kapital 2022 Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 13. Juni 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.900,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Die Gesellschaft hat von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Das genehmigte Kapital 2022 ist mit Ablauf des 13. Juni 2024 ausgelaufen. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren im Wesentlichen aus Agio Beträgen aus der Ausgabe neuer Aktien im Jahr 1999 i. H. v. TEUR 49 bzw. TEUR 69.278 (letztere resultierend aus dem Börsengang) sowie aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von TEUR 9 dotiert. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 66.615 zum Ausgleich des nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2008 verbleibenden Verlustvortrages aus dem Vorjahr. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen betreffen ausschließlich andere Gewinnrücklagen. Mit Beschluss des Vorstandes vom 30.12.2024 wurde durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage der bestehende Bilanzverlust zum 31.12.2023 in Höhe von TEUR 7.133 ausgeglichen. Die Gewinnrücklage beträgt somit zum Bilanzstichtag TEUR 8.615 (Vorjahr: TEUR 15.748). Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages werden erwartete zukünftige Kostensteigerungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, Abschluss- und Prüfungskosten sowie für ausstehende Rechnungen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus einem kurzfristigen Darlehen und laufenden Verrechnungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind vor allem Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 124) sowie aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 72) enthalten. Die Restlaufzeiten aller Verbindlichkeiten liegen unter einem Jahr. Latente Steuern In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird auf die Aktivierung künftig erwarteter Steuerentlastungen aufgrund bestehender steuerlicher Verlustvorträge verzichtet. Aktive latente Steuern auf bestehende steuerliche Verlustvorträge, sowie für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen wurden nicht gebildet.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 114 (Vorjahr TEUR 100) enthalten, sowie ein nachträglicher Erlös aus dem Verkauf der WVG Medien GmbH in Höhe von TEUR 195 (Vorjahr: TEUR 549). Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Der Ausweis betrifft ausschließlich planmäßige Abschreibungen. Hinsichtlich der auf die einzelnen Positionen der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen entfallenden Abschreibungsbeträge wird auf den Anlagespiegel (Anlage zu diesem Anhang) verwiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Diese Position beinhaltet Aufwendungen für Verwaltung (darunter Aufwendungen für Abschlussprüfungen), Instandhaltung und Mieten, andere Betriebskosten sowie Kosten der Öffentlichkeitsarbeit. In den Verwaltungsaufwendungen sind auch Vergütungen an den Aufsichtsrat inkl. Auslagen in Höhe von TEUR 105 (Vorjahr: TEUR 107) ausgewiesen. Periodenfremde Aufwendungen sind, wie auch im Vorjahr nicht enthalten. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen und Aufwendungen aus Verlustübernahmeverpflichtungen Ausgewiesen sind die nachfolgend aufgeführten, auf Ergebnisabführungsverträgen beruhenden Gewinnabführungsansprüche bzw. Verlustübernahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 742. scroll
V. Sonstige Angaben 1. Organe Vorstand Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2024: • Andreas R. Klein • Dr. Dirk Schweitzer (bis 31.1.2024) Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Geschäftsjahr 2024 erhielten die Mitglieder des Vorstands insgesamt TEUR 440 (Vorjahr: TEUR 1.013). scroll
In der Vergütung sind Rückstellungen für mehrjährige variable Vergütungen (LTI) enthalten. Diese bemessen sich auf der Grundlage einer Bewertung der im Geschäftsjahr erwarteten Zielerreichung am Ende der Laufzeit. Da die Ziele im Kalenderjahr 2024 nur teilweise erreicht wurden und die Berechnung einen geringeren Aktienkurs der virtuellen Aktien von EUR 1,25 (Vorjahr EUR 1,45) zum 31.12.2024 reflektiert, kam es zu einer teilweisen Auflösung der im Vorjahr gebildeten Rückstellung. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats: • Herr Thies G. J. Goldberg, Vorsitzender Ausgeübter Beruf: Unternehmensberater und geschäftsführender Gesellschafter der GOLDBERG CONSULTING GmbH, Hamburg, der RAPTOR Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, und der MonsAurum Beteiligungsverwaltung GmbH, Hamburg, Vorsitzender • Herr Hans-Jörg Mellmann, stellvertretender Vorsitzender Ausgeübter Beruf: selbständiger Unternehmensberater, Brühl • Frau Sandra Münstermann Ausgeübter Beruf: Head of Institutional International Client Management bei der DZ Bank AG, Frankfurt Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens, dessen wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden gemäß Satzung der Splendid Medien AG die ihnen bei der Wahrnehmung ihres Amtes entstandenen Auslagen ersetzt. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2021 und Eintrag der dort beschlossenen Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung ergibt sich die satzungsmäßige Vergütung wie folgt: Aufsichtsratsvorsitzender: EUR 45.000 Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender: EUR 35.000 Übrige Aufsichtsratsmitglieder: EUR 25.000 Für die AR-Mitglieder Thies G. J. Goldberg und Sandra Münstermann wurden Reisekosten abgerechnet. 2. Haftungsverhältnisse/Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Splendid Gruppe finanziert sich auf der Fremdkapitalseite über unbefristete Finanzierungsvereinbarungen mit mehreren Geschäftsbanken. Per 31. Dezember 2024 verfügte die Splendid Gruppe aus den Finanzierungsvereinbarungen mit mehreren Geschäftsbanken über einen Gesamtkreditrahmen in Höhe von EUR 9,0 Mio., der zum Stichtag mit EUR 3,8 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtkreditrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,1 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht. Es besteht für die Splendid Medien AG ein Kreditrahmen in Höhe von EUR 8,0 Mio.. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen mit den Geschäftsbanken wurden Sicherheiten gewährt, die im Wesentlichen Globalzessionen auf Forderungen umfassen. Die Polyband Medien GmbH hat eine Finanzierungsvereinbarung in Höhe von EUR 1,0 Mio. geschlossen, für welche die Muttergesellschaft Splendid Medien AG gesamtschuldnerisch haftet. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung bestimmter Covenants verpflichtet, die über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen an die finanzierenden Institute überwacht werden. Die vereinbarten Covenants, die im Wesentlichen aus Informations-, Auskunfts- und Gleichstellungspflichten bestehen, können aus der Sicht des Vorstands nachhaltig eingehalten werden, sodass das Risiko der Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung als gering eingeschätzt wird. Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Wartungs- und Leasingverträgen in einer Gesamthöhe von TEUR 544 (Vorjahr: TEUR 704). 3. Beschäftigtenzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 neben den Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 11 (Vorjahr: 12) angestellte MitarbeiterInnen. 4. Konzernzugehörigkeit Die Splendid Medien AG, Köln, ist nach § 293 Abs. 1 HGB aufgrund der Größenkriterien nicht verpflichtet einen Konzernabschluss aufzustellen und ihn im Unternehmensregister zu veröffentlichen. 5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es liegen keine berichtspflichtigen Tatsachen vor. 6. Ergebnisverwendungsvorschlag Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von EUR 792.127,69 Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung vorschlagen eine Dividendenzahlung in Höhe von EUR 0,05 pro Aktie an die Aktionäre vorzunehmen und den verbleibenden Jahresüberschuss in Höhe von EUR 302.627,74 auf neue Rechnung vorzutragen. Köln, 8. April 2025 Splendid Medien AG Vorstand Andreas R. Klein Entwicklung des Anlagevermögens der Splendid Medien AG, Köln im Geschäftsjahr 2024 Anschaffungs-/Herstellungskosten (EUR) scroll
Abschreibungen (EUR) scroll
Buchwerte (EUR) scroll
Köln, den 08. April 2025 gez. Andreas R. Klein Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. April 2025 |
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