Aurubis AGHamburgVeröffentlichung nach § 37 q Abs. 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der Aurubis AG zum Abschluss-Stichtag 30.09.2010 fehlerhaft ist: In der Konzernbilanz sind die Bilanzposten Vorräte und das erwirtschaftete Konzern-Eigenkapital vor Steuern in Höhe von mindestens 29,7 Mio. € und in der Gewinn- und Verlustrechnung der Posten Veränderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnisse um wenigsten 25,2 Mio. € zu niedrig ausgewiesen, weil Teile der in den unfertigen Erzeugnissen enthaltenen Vermögenswerte nicht nach dem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) oder nach der Durchschnittsmethode, sondern auf Basis der Anschaffungskosten des Jahres 2004 bewertet worden sind. Dies verstößt gegen IAS 2.25, wonach die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vorräten, die normalerweise ausgetauscht werden, nach dem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) oder nach der Durchschnittsmethode zu bewerten sind.
Hamburg, den 30.10.2012 Aurubis AG Der Vorstand |
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