SIS STEMMER IMAGING Services GmbH
Puchheim
Mitteilung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
Niederschrift über einen Beschluss der Gesellschafterin der SIS STEMMER IMAGING Services GmbH
Die STEMMER IMAGING AG (im Folgenden: Gesellschafterin) ist die alleinige Gesellschafterin
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 86007 eingetragenen SIS
STEMMER IMAGING Services GmbH und beschließt hiermit unter vorsorglichem Verzicht
auf alle gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Formen und Fristen der Einberufung
einer Gesellschaftsversammlung was folgt:
Beschluss
Die einzige Gesellschafterin beschließt ausdrücklich, dass für die Gesellschaft für
den Jahresabschluss zum 31.12.2019 sämtliche Erleichterungen nach Maßgabe des § 264
Abs. 3 HGB vollumfänglich und ohne Einschränkungen in Anspruch genommen werden und
die Geschäftsführung angewiesen wird, diesen Beschluss entsprechend umzusetzen.
Puchheim, den 20.12.2019
Arne Dehn
Martin Kersting
|