SIS STEMMER IMAGING Services GmbHPuchheim§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Niederschrift über einen Beschluss der Gesellschafterin der SIS STEMMER IMAGING Services GmbHDie STEMMER IMAGING AG (im Folgenden: Gesellschafterin)
ist die alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister
des Amtsgerichts München unter HRB 86007 eingetragenen
SIS STEMMER IMAGING Services GmbH und beschließt
hiermit unter vorsorglichem Verzicht auf alle
gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Formen und
Fristen der Einberufung einer Gesellschaftsversammlung was
folgt:
BeschlussDie einzige Gesellschafterin beschließt
ausdrücklich, dass für die Gesellschaft für
den Jahresabschluss zum 31.12.2020 sämtliche
Erleichterungen nach Maßgabe des § 264 Abs. 3
HGB vollumfänglich und ohne Einschränkungen in
Anspruch genommen werden und die Geschäftsführung
angewiesen wird, diesen Beschluss entsprechend umzusetzen.
Arne Dehn Uwe Kemm |