IS STEMMER IMAGING Services GmbH

Puchheim

Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB

Niederschrift über einen Beschluss der Gesellschafterin der SIS STEMMER IMAGING Services GmbH

Die STEMMER IMAGING AG (im Folgenden: Gesellschafterin) ist die alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 86007 eingetragenen SIS STEMMER IMAGING Services GmbH und beschließt hiermit unter vorsorglichem Verzicht auf alle gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Formen und Fristen der Einberufung einer Gesellschaftsversammlung was folgt:

Beschluss

Die einzige Gesellschafterin beschließt ausdrücklich, dass für die Gesellschaft für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 sämtliche Erleichterungen nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB vollumfänglich und ohne Einschränkungen in Anspruch genommen werden und die Geschäftsführung angewiesen wird, diesen Beschluss entsprechend umzusetzen.

 

Puchheim, den 20.12.2022

Arne Dehn

Uwe Kemm