SIS STEMMER IMAGING Services GmbHPuchheimBefreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGBErklärung nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGBAls vertretungsberechtigte und von dem Verbot der
Mehrvertretung gemäß § 181 BGB befreite
Vorstände der STEMMER IMAGING AG ("SIDE")
erklären wir Ihnen gegenüber folgendes:
Die SIS STEMMER IMAGING Services GmbH ("SIS") hat am
01.04.2014 mit der SIDE mit dem Sitz in Puchheim
(Amtsgericht München HRB 82026) als herrschender
Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag
geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit
Beschluss vom 07.05.2014 diesem
Gewinnabführungsvertrag zugestimmt. Der
Gewinnabführungsvertrag besteht unverändert fort.
Auf Basis des bestehenden Gewinnabführungsvertrages
erklären wir für die SIDE gegenüber der SIS
gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB, dass wir
für die von der SIS bis zum Abschlussstichtag
(nachrichtlich 31.12.2022) eingegangenen Verpflichtungen im
folgenden Geschäftsjahr einstehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
STEMMER IMAGING AG
Arne Dehn CEO Uwe Kemm COO |