SIS STEMMER IMAGING Services GmbHPuchheimBefreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB - SIS STEMMER IMAGING Services GmbHNiederschrift über einen Beschluss der Gesellschafterin der SIS STEMMER IMAGING Services GmbHDie STEMMER IMAGING AG (im Folgenden: Gesellschafterin)
ist die alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister
des Amtsgericht München unter HRB 86007 eingetragenen
SIS STEMMER IMAGING Services GmbH und beschließt
hiermit unter vorsorglichem Verzicht auf alle
gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Formen und
Fristen der Einberufung einer Gesellschaftsversammlung was
folgt:
BeschlussDie einzige Gesellschafterin beschließt
ausdrücklich, dass für die Gesellschaft für
den Jahresabschluss zum 31.12.2024 sämtliche
Erleichterungen nach Maßgabe des § 264 Abs. 3
HGB vollumfänglich und ohne Einschränkungen in
Anspruch genommen werden und die Geschäftsführung
angewiesen wird, diesen Beschluss entsprechend umzusetzen.
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Erklärung nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGBAls vertretungsberechtigte und von dem Verbot der
Mehrvertretung gemäß § 181 BGB befreite
Vorstände der STEMMER IMAGING AG ("SIDE")
erklären wir Ihnen gegenüber folgendes:
Die SIS STEMMER IMAGING Services GmbH ("SIS") hat am
01.04.2014 mit der SIDE mit dem Sitz in Puchheim
(Amtsgericht München HRB 82026) als herrschender
Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag
geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit
Beschluss vom 07.05.2014 diesem
Gewinnabführungsvertrag zugestimmt. Der
Gewinnabführungsvertrag besteht unverändert fort.
Auf Basis des bestehenden Gewinnabführungsvertrages
erklären wir für die SIDE gegenüber der SIS
gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB, dass wir
für die von der SIS bis zum Abschlussstichtag
(nachrichtlich 31.12.2024) eingegangenen Verpflichtungen im
folgenden Geschäftsjahr einstehen werden.
STEMMER IMAGING AG Arne Dehn CEO Uwe Kemm COO |
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