SIS STEMMER IMAGING Services GmbH

Puchheim

Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB - SIS STEMMER IMAGING Services GmbH

Niederschrift über einen Beschluss der Gesellschafterin der SIS STEMMER IMAGING Services GmbH

Die STEMMER IMAGING AG (im Folgenden: Gesellschafterin) ist die alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 86007 eingetragenen SIS STEMMER IMAGING Services GmbH und beschließt hiermit unter vorsorglichem Verzicht auf alle gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Formen und Fristen der Einberufung einer Gesellschaftsversammlung was folgt:

Beschluss

Die einzige Gesellschafterin beschließt ausdrücklich, dass für die Gesellschaft für den Jahresabschluss zum 31.12.2024 sämtliche Erleichterungen nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB vollumfänglich und ohne Einschränkungen in Anspruch genommen werden und die Geschäftsführung angewiesen wird, diesen Beschluss entsprechend umzusetzen.


Puchheim, 20.12.2024

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Arne Dehn Uwe Kemm

Erklärung nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

Als vertretungsberechtigte und von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181 BGB befreite Vorstände der STEMMER IMAGING AG ("SIDE") erklären wir Ihnen gegenüber folgendes:

Die SIS STEMMER IMAGING Services GmbH ("SIS") hat am 01.04.2014 mit der SIDE mit dem Sitz in Puchheim (Amtsgericht München HRB 82026) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 07.05.2014 diesem Gewinnabführungsvertrag zugestimmt. Der Gewinnabführungsvertrag besteht unverändert fort.

Auf Basis des bestehenden Gewinnabführungsvertrages erklären wir für die SIDE gegenüber der SIS gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB, dass wir für die von der SIS bis zum Abschlussstichtag (nachrichtlich 31.12.2024) eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einstehen werden.


Mit freundlichen Grüßen

 

STEMMER IMAGING AG

Arne Dehn CEO

Uwe Kemm COO