Corporate | 2 May 2003 17:28
Stratec Biomedical Sys.
Anklage erhoben
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Anklage erhoben
Von der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde bekannt gegeben, dass unter anderem
auch gegen ein Vorstandsmitglied der STRATEC Biomedical Systems AG wegen
Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Anklage erhoben wurde.
Nach Einschätzung der Verteidigung wird es im gerichtlichen Zwischenverfahren
gelingen, die Unhaltbarkeit der erhobenen Vorwürfe zu belegen.
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, wurden die Räume der Gesellschaft und weiterer
Personen aus dem Umfeld des Unternehmens am 11. Mai 2000 unter dem Verdacht der
Kursmanipulation und des Insiderhandels im Zeitraum von Ende 1998 bis Anfang
1999 durch die Staatsanwaltschaft durchsucht.
Die Anklage basiert im Wesentlichen auf dem Vorwurf, dass Personen der
Gesellschaft durch falsche Mitteilungen nach dem Börsengang der Stratec AG im
Jahr 1998 den Kurs der STRATEC-Aktie beeinflusst haben sollen.
Zu den in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim dargestellten
Vorwürfen kann die Gesellschaft sich nur äußern, soweit diese den
Vorstandsvorsitzenden selbst betreffen, nicht aber zu anderen, dort maßgeblich
angeschuldigten Personen, die zur Gesellschaft in keinem Verhältnis mehr stehen:
Insbesondere die Anschuldigung, der Kurs sei von DM 52 (Erstnotierung) auf über
EUR 100 “hochgetrieben” worden, ist schon deswegen nicht nachvollziehbar, da der
Kurs der Aktie der STRATEC AG bereits vor den maßgeblichen Meldungen EUR 75
betragen hat. Im Übrigen bleibt verschwiegen, dass die Kursentwicklung damals zu
einer breiten Biotechnologie-Hausse korrelierte.
Soweit die Staatsanwaltschaft einen Gewinn von EUR 18 Mio. darstellt, bleiben
die Erwerbskosten außer acht und beziehen sich auf alle Angeschuldigten.
Die Erwähnung von Rechtshilfe-Ersuchen ist irreführend: Nach Kenntnis der
Gesellschaft ist die Befragung eines ehemaligen Geschäftspartners sowie
Ermittlungen bei Depotbanken der angeschuldigten Personen der Hintergrund. Die
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft lässt hingegen internationale
Machenschaften vermuten.
Im gerichtlichen Zwischenverfahren prüft das Gericht nun, ob die Anklage zum
Hauptverfahren zugelassen wird.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft sieht unter Berücksichtigung der vorliegenden
Informationen und insbesondere aufgrund eines von ihm eingeholten
Rechtsgutachtens eines renommierten Frankfurter Aktienrechtlers keine
Veranlassung zu irgendwelchen Konsequenzen. Die erhobenen Vorwürfe und die
Entgegnungen fanden bereits bei der kürzlich erfolgten Verlängerung der
Vorstandsbestellung angemessene Beachtung.
“Es ist uns ein sehr wichtiges Anliegen”, so Bernd M. Steidle, Vorstand der
STRATEC Biomedical Systems AG für Marketing & Vertrieb, “darauf hinzuweisen,
dass die genannten Vorwürfe gegen Personen und nicht gegen die Stratec AG selbst
gerichtet sind. Wir dürfen die großen wirtschaftlichen und technischen Erfolge
der vergangenen Jahre sowie das bedeutende Zukunftspotential nicht vom Eifer zu
aktienrechtlichen Auseinandersetzungen aus 1998 überschatten lassen”.
Aufsichtsrat und Vorstand der STRATEC Biomedical Systems AG werden alles daran
setzen, damit die erhobenen Vorwürfe entkräftet werden.
Für weitere Fragen steht die Gesellschaft unter +49 (0) 70 82 / 79 16 43 oder
ir@stratec-biomedical.de gerne zur Verfügung.
Birkenfeld, 2. Mai 2003
Der Vorstand
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 02.05.2003
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WKN: 728900; ISIN: DE0007289001; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard) und Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf und München
021728 Mai 03