![]() Südzucker AGMannheimLagebericht und Jahresabschluss der Südzucker AG zum 28. Februar 2019 (HGB)Lagebericht und Jahresabschluss der Südzucker AG zum 28. Februar 2019 (HGB)Die auf den folgenden Seiten in Klammern gesetzten Zahlen beziehen sich jeweils auf den Vorjahreszeitraum bzw. -zeitpunkt. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, die Arbeit des Aufsichtsrats ist bekanntermaßen geprägt von Diskussionen und Auseinandersetzungen, die am Ende zu Entscheidungen führen, die für das Unternehmen und dessen Zukunft unerlässlich sind. Dabei gibt es immer wieder Themen, die besonders herausstechen, weil sie die Unternehmensentwicklung nachhaltig beeinflussen oder auch - und da wird die Verantwortung des Aufsichtsrats deutlich - die mit dem Unternehmen verbundenen Menschen unmittelbar berühren. So ein Thema war im Geschäftsjahr 2018/1 9 der Restrukturierungsplan für das Segment Zucker. Gemeinsam mit dem Vorstand war der Aufsichtsrat gefordert, die bislang eingeschlagene Strategie im Segment Zucker neu zu bewerten, nachdem sich abzeichnete, dass sich die Rahmenbedingungen - entgegen der ursprünglichen Erwartung - nachhaltig verschlechtert haben. Nach sorgfältiger Prüfung hat der Vorschlag des Vorstands, Produktionskapazitäten aus dem Markt zu nehmen und sich damit auf den EU-Markt zu konzentrieren, im Aufsichtsrat letztlich Zustimmung erfahren. Im Bewusstsein der Verantwortung für das Unternehmen mussten wir uns zu dieser Entscheidung durchringen, die Mitarbeiter und Rübenanbauer unmittelbar betrifft. Die beschlossenen Maßnahmen sind auf nachhaltige Verbesserungen der Kosten- und Ergebnisstruktur ausgerichtet. Auch bei allen anderen Belangen hat der Aufsichtsrat die vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Geschäftsjahr 2018/19 fortgesetzt. Wichtige strategische Entscheidungen wurden nach ausführlicher Diskussion getroffen und umgesetzt. Dabei sind wir den Aufgaben nachgekommen, für die wir nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung verantwortlich sind: den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen und beratend zu begleiten. Bei allen die Südzucker-Gruppe betreffenden Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er wurde zeitnah, umfassend und kontinuierlich über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Entwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Lage und die Entwicklung der Südzucker-Gruppe - einschließlich der Risikolage - sowie über Risikomanagement und Compliance unterrichtet. Der Vorstand berichtete in allen Sitzungen des Aufsichtsrats über den Gang der Geschäfte sowie die Lage des Unternehmens und auch zwischen den Sitzungsterminen des Aufsichtsrats über die aktuelle Entwicklung und alle bedeutenden Geschäftsvorgänge. Gegenstand dieser Berichte waren im Wesentlichen die Lage und Entwicklung des Unternehmens, die Unternehmenspolitik, die Rentabilität sowie die Unternehmens-, Finanz-, Investitions-, Forschungs- und Personalplanung -jeweils bezogen auf die Südzucker AG und die Südzucker-Gruppe. Darüber hinaus nahm der Aufsichtsratsvorsitzende an Vorstandssitzungen teil und wurde vom Vorstandsvorsitzenden in zahlreichen Arbeitsgesprächen laufend über alle wichtigen Geschäftsvorgänge informiert. Aufsichtsratssitzungen und BeschlussfassungenDer Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2018/19 - jeweils unter Teilnahme des Vorstands - in vier ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung. Allen Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat - jeweils nach gründlicher Prüfung und Beratung in der Sitzung - zugestimmt. Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im schriftlichen Verfahren fanden im Geschäftsjahr 2018/19 nicht statt. Schwerpunkt der Bilanzsitzung am 16. Mai 2018 war die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der Südzucker AG sowie des Konzernabschlusses zum 28. Februar 2018. Der Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) berichtete über die Schwerpunkte und Ergebnisse der Prüfung, die auch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem umfasste. Nach eingehender Diskussion stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigte den Konzernabschluss. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen sowie den Bericht des Aufsichtsrats beschlossen. Der Aufsichtsrat bereitete die ordentliche Hauptversammlung 2018 vor und verabschiedete deren Tagesordnung sowie die Beschlussvorschläge. Außerdem beschloss er, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, den Vorschlag an die Hauptversammlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Turnusmäßig wurde das Thema Compliance behandelt. Der Aufsichtsrat genehmigte Nachträge zu Investitionen. Die Vorstandsbestellung von Herrn Marihart wurde um zwei Jahre verlängert. In der Sitzung am 18. Juli 2018 - am Tag vor der Hauptversammlung - genehmigte der Aufsichtsrat die Investitionspläne 2019/20, die Langfristinvestitionsprogramme sowie Investitionsnachträge. Der Finanzvorstand stellte die Mittelfristplanung vor. Der Aufsichtsrat genehmigte den Erwerb von CustomPack Ltd durch PortionPack Europe und einen Grundstücksverkauf in Polen. Er beauftragte den Abschlussprüfer PwC mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2018/19. Die Vorstandsbestellung von Herrn Kölbl wurde um weitere fünf Jahre verlängert. In der Sitzung am 15. November 2018 stellte der Finanzvorstand die aktualisierte Ergebnishochrechnung 2018/1 9 vor. Wie stets in der November-Sitzung behandelte der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig das Thema Corporate Governance. Er führte die jährliche Effizienzprüfung seiner Tätigkeit durch und beschloss die Entsprechenserklärung 2018. Der Aufsichtsrat genehmigte außerdem die Aufnahme eines langfristigen Bankendarlehens, Investitionsnachträge und ein AGRANA-Beteiligungsvorhaben. In der Sitzung am 30. Januar 2019 präsentierte der Finanzvorstand die aktuelle Ergebnishochrechnung 2018/19. Schwerpunkte der Sitzung waren das Thema "Organverantwortung im Zusammenhang mit dem Kartellbußgeld 2014" -ohne Teilnahme des Vorstands - und die vom Vorstand vorgetragenen Strategieüberlegungen für das Segment Zucker. Außerdem wurden Investitionsanträge und ein Grundstückvorhaben genehmigt. Der Aufsichtsrat beschloss turnusmäßig eine Anpassung der Vorstandsvergütung. In der außerordentlichen Sitzung am 25. Februar 2019 wurde vom Finanzvorstand kurz die aktuelle Ergebniserwartung vorgetragen. Anlass und Schwerpunkt der Sitzung war der Restrukturierungsplan für das Segment Zucker. Das Thema wurde intensiv diskutiert und die gestellten Fragen vom Vorstand ausführlich beantwortet. Der Aufsichtsrat stimmte dem Strukturprogramm für das Segment Zucker schließlich zu. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 1 6. Mai 2018 fehlte ein Mitglied entschuldigt; es nahm mittels schriftlicher Stimmabgabe an den Beschlussfassungen teil. In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 25. Februar 2019 fehlten zwei Mitglieder entschuldigt; ein fehlendes Mitglied nahm mittels schriftlicher Stimmabgabe an den Beschlussfassungen teil. Ansonsten waren alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich in den Sitzungen anwesend. Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm nur an der Hälfte oder an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse teil. Ausschüsse des AufsichtsratsZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat fünf Ausschüsse (Präsidium, Vermittlungsausschuss, Prüfungsausschuss, Landwirtschaftlicher Ausschuss und Sozialausschuss) gebildet, die sich jeweils paritätisch aus Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzen. Die derzeitige personelle Besetzung der Ausschüsse ist unter Ziffer (37) "Aufsichtsrat und Vorstand" im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats. Das Präsidium des Aufsichtsrats tagte im Geschäftsjahr 2018/19 siebenmal - im Vorfeld der Sitzungen am 1 6. Mai 2018, am 1 8. Juli 2018, am 9. Oktober 2018, am 30. Januar 2019 und am 25. Februar 2019, außerdem am 7. und am 1 5. November 2018. Es ging in den Sitzungen um die Personalplanung für den Vorstand, das Thema Organverantwortung, die Vorstandsvergütung und die Strategie für das Segment Zucker. Der Prüfungsausschuss kam im vergangenen Geschäftsjahr fünfmal - in drei Sitzungen und zwei Telefonkonferenzen - zusammen. In seiner Sitzung am 8. Mai 2018 befasste er sich in Gegenwart des Abschlussprüfers PwC mit dem Jahresabschluss der Südzucker AG und dem Konzernabschluss. Er bereitete die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vor, in der dieser - nach Berichterstattung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses - den Empfehlungen des Prüfungsausschusses folgte. Außerdem diskutierte er den Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers, prüfte dessen Unabhängigkeit und empfahl dem Aufsichtsrat die Bestellung von PwC zum Abschlussprüfer. Er befasste sich außerdem mit dem Thema Compliance. In der Sitzung am 18. Juli 2018 erörterte der Prüfungsausschuss das Angebot des Abschlussprüfers für den Prüfungsauftrag und erteilte - vorbehaltlich der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung am 19. Juli 2018 - den Prüfungsauftrag für die Abschlussprüfung und die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung (Limited Assurance). In der Sitzung am 9. Oktober 2018 befasste er sich, wie vom Aufsichtsrat beauftragt, mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Weiterer Tagesordnungspunkt war die Erörterung des Halbjahresberichts. In den Telefonkonferenzen am 10. Juli 2018 und am 8. Januar 2019 erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die Quartalsmitteilungen Q1 bzw. Q3 2018/19. In der Telefonkonferenz am 10. Juli 2018 gab der Prüfungsausschuss auch seine Empfehlung an den Aufsichtsrat bezüglich Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch den Abschlussprüfer PwC (Limited Assurance) ab. In den Sitzungen und Telefonkonferenzen des Prüfungsausschusses waren alle Mitglieder anwesend oder telefonisch zugeschaltet. Der Landwirtschaftliche Ausschuss tagte am 1 5. November 2018. Es wurde aus dem Geschäftsbereich Landwirtschaft der Südzucker AG Bericht erstattet sowie über das Versuchsgut Kirschgartshausen informiert. Außerdem wurden Forschungsthemen im Rübenanbau behandelt. Über die Ausschusssitzungen berichteten deren Vorsitzende in der jeweils folgenden Aufsichtsratssitzung. Der Vermittlungsausschuss musste auch im Geschäftsjahr 2018/19 nicht einberufen werden. Ebenso hat der Sozialausschuss nicht getagt. Effizienzprüfung des AufsichtsratsDer Empfehlung gemäß Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, hat der Aufsichtsrat wieder die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft. Dies geschieht alljährlich mittels eines Fragebogens ohne externe Unterstützung. Der Fragebogen wird jeweils an die Kodex-Änderungen angepasst. Die Auswertung der Fragebögen, die Erörterung der Ergebnisse und die Diskussion von Verbesserungsvorschlägen erfolgten in der Sitzung am 1 5. November 2018. Ziel ist die stetige Verbesserung der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. ComplianceAm 8. Januar 2019 fand das turnusmäßige Fraud-Gespräch zwischen Vorstand, Abschlussprüfer und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Prüfungsausschusses statt. Es wurde dort über die Einschätzung von Geschäftsrisiken und Maßnahmen zur Begrenzung des Fraud-Risikos informiert und anschließend diskutiert. Corporate GovernanceEine ausführliche Darstellung der Corporate Governance bei Südzucker einschließlich des Wortlauts der Diversity-Ziele des Aufsichtsrats für seine zukünftige Zusammensetzung und der - von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen -Entsprechenserklärung 2018 finden Sie im Corporate-Governance-Bericht. Zudem stehen alle relevanten Informationen im Internet unter www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/ Corporate-Governance/ zur Verfügung. Der Vorstand ist seinen aus Gesetz und Geschäftsordnung resultierenden Pflichten zur Information des Aufsichtsrats vollständig und fristgerecht nachgekommen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung und von der Leistungsfähigkeit der Organisation der Gesellschaft überzeugt und diese Themen im Gespräch mit dem Abschlussprüfer ausgiebig erörtert. Gleiches gilt hinsichtlich der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der Südzucker-Gruppe; auch hierüber hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ausführlich informieren lassen. InteressenkonflikteZu dem in der außerordentlichen Sitzung am 25. Februar 2019 behandelten Restrukturierungsplan für das Segment Zucker hatte ein Mitglied des Aufsichtsrats vorab einen Interessenkonflikt mitgeteilt, deshalb nicht an der Sitzung teilgenommen und seine Stimme auch nicht schriftlich abgegeben. Ansonsten wurde dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018/19 von keinem seiner Mitglieder sowie keinem der Mitglieder des Vorstands ein Interessenkonflikt - insbesondere keiner, der aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen könnte - mitgeteilt. JahresabschlussDer von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats gewählte Abschlussprüfer PwC hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Südzucker AG für das Geschäftsjahr 2018/19, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und -lagebericht 2018/19 geprüft und jeweils mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Weiterhin stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand die ihm gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat; er hat insbesondere ein angemessenes und den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet, das geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. PwC prüft seit dem Geschäftsjahr 2003/04 den Konzern- und Einzelabschluss. Der für die Südzucker verantwortliche Wirtschaftsprüfer bei PwC ist seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Michael Conrad. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mitteilung der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Stuttgart, dass die SZVG aus Eigen- und Fremdbesitz über 50 % der Stimmrechte an der Südzucker AG hält, einen Bericht gemäß § 312 AktG erstellt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich berichtet und bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung nicht unangemessen hoch war und bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen. Die zu prüfenden Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig übermittelt. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 7. Mai 2019 und an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. Mai 2019 teil und berichtete ausführlich über Verlauf und Ergebnis seiner Abschlussprüfung sowie der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung (Prüfung mit begrenzter Sicherheit). Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Abschlussprüfers nach eingehender Diskussion zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und das Ergebnis seiner eigenen Prüfung entsprechen vollständig dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen die vorgelegten Abschlüsse erhoben. Er billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Südzucker AG und den Konzernabschluss der Südzucker-Gruppe in seiner Sitzung am 1 5. Mai 2019; der Jahresabschluss der Südzucker AG ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands vom 27. März 2019 zur Verwendung des Bilanzgewinns mit der Ausschüttung einer Dividende von 0,20 € je Aktie schloss sich der Aufsichtsrat an. PersonaliaIm Aufsichtsrat gab es folgende Veränderungen: Auf der Arbeitnehmerseite trat Herr Günter Link, Betriebsratsvorsitzender des Werks Ochsenfurt der Südzucker AG, am 1. Mai 2018 in den Ruhestand und schied damit aus dem Aufsichtsrat aus. Sein Nachfolger ist Herr Ulrich Gruber, Betriebsratsvorsitzender des Werks Plattling der Südzucker AG, der bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat 2017 als Ersatzkandidat für Herrn Link gewählt wurde. Am 31. Oktober 2018 schied Frau Dr. Melanie Frerichs, Referatsleiterin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus beruflichen Gründen aus dem Aufsichtsrat aus. Als Nachfolgerin wurde Frau Sabine Möller, Referatsleiterin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, vom Registergericht Mannheim bestellt. Herr Franz-Rudolf Vogel, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Südzucker AG und Mitglied des Präsidiums des Aufsichtsrats, ist am 31. Dezember 2018 in den Ruhestand getreten. Sein Nachfolger ist Herr Frank Sachse, Betriebsratsvorsitzender des Werks Zeitz der Südzucker AG. Er wurde bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat 2017 als Ersatzkandidat für Herrn Vogel gewählt. Auf der Aktionärsseite legte Herr Ralf Hentzschel, selbstständiger Landwirt in Panschwitz-Kuckau, sein Aufsichtsratsmandat am 1 3. März 2019 nieder. Als Nachfolger wurde am 1 2. April 2019 Walter Manz vom Registergericht - befristet bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 1 8. Juli 2019 -bestellt. Als Nachfolger in den Ausschüssen wurden vom Aufsichtsrat gewählt: Herr Ulrich Gruber für Herrn Günther Link in den Landwirtschaftlichen Ausschuss und für Herrn Franz-Rudolf Vogel in den Prüfungsausschuss sowie Herr Rolf Wiederhold für Herrn Franz-Rudolf Vogel ins Präsidium, in den Vermittlungsausschuss und den Sozialausschuss. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern Frau Dr. Frerichs, Herrn Link und Herrn Vogel herzlich für ihren engagierten Einsatz zum Wohle des Unternehmens. Gemeinsam mit dem Vorstand gedenkt der Aufsichtsrat aller im Berichtsjahr verstorbenen Mitarbeiter und ehemaligen Mitarbeiter der Südzucker-Gruppe. Dem Vorstand und allen Mitarbeitern der Südzucker AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen spricht der Aufsichtsrat für die geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Mannheim, 15. Mai 2019 Für den Aufsichtsrat Dr. Hans-Jörg Gebhard, Vorsitzender LageberichtGrundlagen des UnternehmensKonzernstrukturDie Südzucker AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Mannheim, ist die Muttergesellschaft der Südzucker-Gruppe und gleichzeitig die größte operative Gesellschaft. In den Konzernabschluss sind - neben der Muttergesellschaft Südzucker AG - 156 (1 58) Gesellschaften einbezogen, bei denen die Südzucker AG direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält. Weitere Details zu Beteiligungen finden sich ab Seite 84 "Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß §§ 285 Nr. 11 und 313 Abs. 2 HGB" des Anhangs in diesem Geschäftsbericht. Die Südzucker-Gruppe umfasst die vier Segmente Zucker, Spezialitäten, CropEnergies und Frucht. Dabei sind die Segmente Zucker, Spezialitäten und Frucht in insgesamt 10 Divisionen untergliedert, die das operative Tagesgeschäft steuern. Das Segment CropEnergies wird als eigenständige Unternehmenseinheit geführt. Zentralabteilungen verantworten die Bereiche Betriebswirtschaft/Controlling, Co-Produkte, Einkauf, Finanzen und Rechnungswesen, Forschung und Entwicklung, Investor Relations, Landwirtschaftliche Forschung, Liegenschaften/Versicherungen, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation/IT, Personal, Recht, Revision, Steuern, sowie Strategie. Die Geschäftsbereichsleitung Zucker (Belgien, Deutschland, Frankreich, Polen) verantwortet die Bereiche Zucker/Verkauf, Zucker/Produktion sowie Zucker/Rübe. Daneben sind administrative Aufgaben in Shared-Finance-Centern sowie Forschungsaktivitäten an mehreren Forschungsstandorten zusammengefasst. SEGMENT ZUCKERSegment Zucker werden Zucker und Zuckerspezialitäten sowie Futtermittel produziert und vermarktet. Das Segment Zucker umfasst den Geschäftsbereich Zucker mit den vier Produktionsgesellschaften in Belgien (Raffinerie Tirlemontoise S.A., Tienen), Deutschland (Südzucker AG, Mannheim), Frankreich (Saint Louis Sucre S.A.S., Paris) und Polen (Südzucker Polska S.A., Wrocław) sowie den Vertriebsgesellschaften in Griechenland, Großbritannien, Israel, Italien und Spanien. In der Division AGRANA Zucker ist die Zuckerproduktion in Österreich, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn zusammengefasst. Des Weiteren bestehen die Divisionen Zuckerproduktion in Moldau (Südzucker Moldova S.A., Chişinău) und Landwirtschaft (Südzucker AG, Geschäftsbereich Landwirtschaft; Loberaue Agrar GmbH, Rackwitz; Terra Sömmerda GmbH, Sömmerda). SEGMENT SPEZIALITÄTENDas Segment Spezialitäten beinhaltet die vier Divisionen BENEO, Frei-berger, PortionPack Europe und Stärke. BENEO produziert und vermarktet Inhaltsstoffe aus verschiedenen Rohstoffen für Lebensmittel und Tiernahrung mit ernährungsphysiologischen und technologischen Vorzügen. Die Freiberger-Gruppe ist Produzent von tiefgekühlter und gekühlter Pizza sowie tiefgekühlten Pastagerichten und Snacks mit klarem Fokus auf das Handelsmarkengeschäft. Die PortionPack-Europe-Gruppe ist auf die Entwicklung, Abpackung und Vermarktung von Portionsartikeln spezialisiert. Die Division Stärke umfasst das Stärke- und Bioethanolgeschäft der AGRANA mit der österreichischen Kartoffel-, Mais- und Weizenstärkeproduktion, der Maisstärkefabrik in Rumänien sowie der Bioethanolproduktion in Österreich. Der Division Stärke ist außerdem die Weizenstärkeanlage am Standort Zeitz zugeordnet. SEGMENT CROPENERGIESDie Bioethanolaktivitäten der Südzucker-Gruppe an den vier Produktionsstandorten in Deutschland, Belgien, Frankreich und Großbritannien sowie die Handelsaktivitäten in Brasilien und Chile sind im Segment CropEnergies gebündelt und werden als börsennotierte AG geführt. CropEnergies ist einer der führenden Hersteller von nachhaltig erzeugtem Bioethanol für den Kraftstoffsektor in Europa sowie von Lebens- und Futtermitteln. Zudem ist CropEnergies zu 50 % an der CT Biocarbonic GmbH beteiligt, die in Zeitz eine Produktionsanlage zur Herstellung von flüssigem CO2 in Lebensmittelqualität betreibt. SEGMENT FRUCHTDas Segment Frucht umfasst die beiden Divisionen Fruchtzubereitungen (AGRANA Fruit) und Fruchtsaftkonzentrate (AUSTRIA JUICE). Die weltweit tätigen Unternehmen des Segments Frucht beliefern internationale Lebensmittelkonzerne vor allem aus der Molkerei-, Backwaren-, Eiscreme- und alkoholfreien Getränkeindustrie. KonzernsteuerungDer Vorstand der Südzucker AG leitet die Geschäfte eigenverantwortlich und wird hierbei vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Vorstand ist an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Ungeachtet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmt die nähere Ausgestaltung der Vorstandsarbeit. Für bedeutende Geschäftsvorgänge beinhaltet die Satzung der Südzucker AG für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Vorstand hat für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen Sorge zu tragen. Ebenso ist er für eine adäquate Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen verantwortlich. Des Weiteren hat der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Auch für die Leitungsorgane auf Ebene der Segmente und Divisionen ist Compliance die Basis für das Führen des operativen Tagesgeschäfts. Im Rahmen einer Matrixorganisation werden sie von zentralen Konzernfunktionen, die mit einem fachlichen Weisungsrecht ausgestattet sind, unterstützt und beraten. WERTMANAGEMENTIm Mittelpunkt der Unternehmenspolitik steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Im Rahmen des Wertmanagements strebt Südzucker in den Segmenten und Divisionen an, mit der Rendite auf das eingesetzte Kapital eine Prämie über die Kapitalkosten hinaus zu erzielen und hierdurch einen Mehrwert für die Aktionäre zu schaffen. Südzucker setzt ein konzernweit einheitliches Berichts- und Planungssystem ein und wendet, darauf aufbauend, zentral definierte Kennzahlen an. Wesentliche Kennzahl auf Segment- und Konzernebene ist das operative Ergebnis sowie ausschließlich auf Konzernebene die Rendite auf das eingesetzte Kapital (Return on Capital Employed - kurz ROCE). Beim operativen Ergebnis wird das Ergebnis der Betriebstätigkeit laut Gewinn- und Verlustrechnung um das Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen sowie um das Ergebnis aus at Equity einbezogenen Unternehmen bereinigt. Das eingesetzte Kapital (Capital Employed) umfasst das investierte Sachanlagevermögen zuzüglich erworbener Geschäfts- und Firmenwerte sowie das Working Capital zum Bilanzstichtag. Der ROCE entspricht dem Verhältnis von operativem Ergebnis zu Capital Employed. Südzucker ermittelt die Kapitalkosten für das eingesetzte operative Vermögen als Durchschnitt der gewichteten Eigen- und Fremdkapitalkosten. Die Kapitalkosten werden für die Segmente und Divisionen spezifiziert, indem die jeweiligen Länderrisiken und Geschäftsrisiken berücksichtigt werden. Diese finanziellen Leistungsindikatoren stellen für die Südzucker-Gruppe derzeit die wesentlichen steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren dar. FINANZMANAGEMENTDie Finanzierung des Südzucker-Konzerns basiert auf der nachhaltigen Cashflow-Kraft, stabilen Beziehungen zu den das Unternehmen tragenden Aktionärsgruppen, dem Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten und verlässlichen Bankenbeziehungen. Südzucker verfolgt die klare Strategie, das Investment-Grade-Rating zu bestätigen. Im Hinblick auf die Fälligkeiten und Zinsfestschreibung nutzt Südzucker eine optimierte Struktur von Finanzinstrumenten wie Hybrid-Eigenkapital, Anleihen, Schuldscheindarlehen und Bankkredite. Zur unterjährigen Finanzierung der der Zuckerbranche eigenen Saisonalität (Finanzierung der Rübengeldraten und Vorratsbestände) ist ein flexibler Zugang zu kurzfristiger Liquidität ein wichtiges Element der Finanzierungsstruktur. Diese kurzfristigen Finanzierungserfordernisse werden vorrangig durch die Nutzung des Commercial-Paper-Programms von insgesamt 600 Mio. € sowie syndizierte Kreditlinien und bilaterale Bankkreditlinien gewährleistet. Die Steuerung der Kapitalstruktur erfolgt langfristig und orientiert sich an den für ein Investment-Grade-Rating erforderlichen Faktoren. Die im Finanzmanagement von Südzucker verwendeten Kenngrößen für die Kapitalstruktur sind der Verschuldungsfaktor (Verhältnis von Nettofinanzschulden zu Cashflow), der Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden in % des Eigenkapitals) sowie die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in % der Bilanzsumme). Für die Südzucker AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bilden dagegen das Betriebsergebnis (HGB) und der Jahresüberschuss die finanziellen Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung. Geschäftsmodell und StrategieGeschäftsmodellDas Geschäftsmodell von Südzucker umfasst die Beschaffung von Agrarrohstoffen, deren großtechnische Verarbeitung und Veredelung zu hochwertigen Lebensmitteln, Futtermitteln und Biokraftstoffen sowie deren Absatz. Die Südzucker-Gruppe produziert Zucker und Zuckerspezialitäten, funktionelle Lebensmittelzutaten, tiefgekühlte und gekühlte Pizza, Portionsartikel, Stärke, Stärkeverzuckerungsprodukte, Bioethanol sowie Fruchtzubereitungen und Fruchtsaftkonzentrate. Südzucker ist mit den Divisionen BENEO, Freiberger und Fruchtzubereitungen weltweit tätig. Die Produktion von Zucker, Stärke, Stärkeverzuckerungsprodukten, Bioethanol und Portionsartikeln ist auf Europa fokussiert. Mit diesen Produkten bedienen wir kundenorientiert und zuverlässig die Nahrungsmittelindustrie, den Handel, die Futtermittel- und die Mineralölindustrie, wobei in den jeweiligen Marktsegmenten die Kosten- und Marktführerschaft oder eine starke Marktposition angestrebt wird. Unsere Rohstoff- und Absatzmärkte sind weltweit verbunden und unterliegen Preisschwankungen, die wir kaum beeinflussen können. Unsere breite Produktpalette in vier Segmenten und unterschiedliche Märkte, die wir bedienen, sorgen für einen Risikoausgleich. Langfristig profitieren wir von einer wachsenden Weltbevölkerung und steigenden Einkommen. Unser Geschäftsmodell basiert auf Nachhaltigkeit im Umgang mit Agrarrohstoffen. Wir produzieren ressourcenschonend und verwenden die Agrarrohstoffe möglichst vollständig. Die Einbindung in ländliche Regionen, europäische Standards bei Compliance, Menschenrechten und Arbeitsbedingungen sowie die Beachtung der Anforderungen an eine gesunde und sichere Ernährung sind Grundlage unseres Geschäfts. Unsere Mitarbeiter bringen eine Vielfalt an Erfahrungen, Fähigkeiten, Persönlichkeiten und Kulturen bei Südzucker ein. Das Wissen, die Fähigkeiten und die Vielfalt unserer Mitarbeiter machen uns erfolgreich. Diversität ist ein gelebter Bestandteil der Unternehmenskultur. StrategieUnser Ziel ist es, ein profitables Wachstum zu erreichen, unserer ökologischen und sozialen Verantwortung gerecht zu werden sowie den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Deshalb haben wir im Segment Zucker die Strategie angepasst. Vor dem Hintergrund des anhaltend schwierigen Marktumfelds mit weltweit steigenden Produktionsmengen und extrem niedrigen Preisen wollen wir den Fokus auf die Belieferung von Kunden in Europa setzen und unsere Marktposition hier weiter ausbauen. Damit bekommt die Belieferung des Weltmarkts mit wesentlichen Zuckermengen aus europäischer Produktion für uns künftig eine untergeordnete Bedeutung. Dies erfordert auch eine Anpassung der Produktions- und Verwaltungsstrukturen. Dementsprechend wollen wir fünf Werke schließen, um die Zuckerproduktionskapazitäten zu reduzieren und gleichzeitig die verbleibenden Werke voll auszulasten. Weitere Kostensparmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden intensiviert. Unsere Konzernstrategie gilt unverändert für alle Segmente. WIR ORIENTIEREN UNS AN GLOBALEN MEGATRENDSDie globalen Megatrends wachsende Weltbevölkerung und steigende Einkommen führen zu einer steigenden Nachfrage nach Nahrungs- und Futtermitteln sowie erneuerbarer Energie. Wir richten unsere Geschäftsfelder weiterhin daran aus. Mit ihren vier Segmenten ist die Südzucker-Gruppe in Bereichen tätig, die auch mittel- bis langfristig von diesen Megatrends profitieren. Diese werden Wachstumsmotoren bleiben und neue Perspektiven bieten. So wird sich insbesondere auch in den Schwellenländern die Nachfrage nach unseren Produkten weiter erhöhen. IN UNSEREN GESCHÄFTSFELDERN WOLLEN WIR UNSERE POSITION STÄRKENIn unseren Geschäftsfeldern wollen wir jeweils führende Positionen behaupten bzw. ausbauen. Ziel ist es, die Nummer 1 oder eine starke Nummer 2 zu sein. Dafür nutzen wir Gelegenheiten zu Akquisitionen ebenso wie organisches Wachstum. WIR LEGEN DEN FOKUS AUF UNSERE KERNKOMPETENZENWir legen den Fokus auf unsere Kernkompetenzen, die großtechnische Verarbeitung von Agrarrohstoffen und die damit verbundene Logistik mit dem Ziel, dieses Know-how ständig weiterzuentwickeln, um alle Produktströme vollständig zu nutzen und die Wertschöpfung zu erhöhen. Dafür forschen wir intensiv - insbesondere zu den Themen Rohstoffsicherung, Verarbeitungstechnologie, Rezepturen, Anwendungskonzepte sowie neue Produkte und Technologien. So arbeiten wir beispielsweise an der Veredelung von Kohlenhydraten und Ethanol zu Biochemikalien (^Kapitel Forschung und Entwicklung). WIR VERFÜGEN ÜBER EIN DIVERSIFIZIERTES PORTFOLIOMit der breiten Basis unseres Portfolios sowie einer Diversifizierung in verschiedenen Regionen und Märkten sorgen wir für ein ausgeglichenes Risikoprofil. Diesen Ansatz verfolgen wir weiter. WIR NUTZEN SYNERGIENWachstumsaktivitäten orientieren sich an unseren Kernkompetenzen, um Synergien über den gesamten Wertschöpfungsprozess hinweg - von der Rohstoffgewinnung über die Veredelungsstufen bis zum Endkunden - nutzen zu können. Erreicht wird dies insbesondere durch die Stärkung von Verbundstandorten, an denen für unterschiedliche Segmente produziert wird. So haben wir beispielsweise am Standort Wanze in Belgien eine neue Anlage zur Weiterverarbeitung pflanzlicher Proteine eingeweiht, die an die bestehenden Produktionsanlagen für Zucker und Ethanol angebunden ist. Dies schont die natürlichen Ressourcen, reduziert die Kosten und trägt damit zum wirtschaftlichen Erfolg bei. SOLIDE FINANZIERUNGSSTRATEGIEWir verfolgen eine solide Finanzierungsstrategie. Ziel ist, die nachhaltige Cashflow-Kraft des Südzucker-Konzerns zu stärken sowie stabile Beziehungen zu den Aktionären zu pflegen. Ein Investment-Grade-Rating sichert uns den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten und Banken. GEZIELTE WERTORIENTIERTE INVESTITIONENZur Sicherung des zukünftigen Wachstums werden wir alle Geschäftsfelder weiter stärken. Neben Ersatzinvestitionen und Investitionen für Kapazitätserweiterungen wird in Anlagen investiert, die eine höhere Wertschöpfung aus den Produkten erzielen, wie beispielsweise in eine Anlage zur Betain-Kristallisation oder den schrittweisen Ausbau der Produktion in den verschiedenen Produktkategorien der BENEO-Gruppe. Gleichzeitig wird die Internationalisierungsstrategie in Form der ständigen Prüfung von Akquisitionsmöglichkeiten unverändert fortgeführt. NACHHALTIGKEIT IST FESTER UND GELEBTER BESTANDTEIL UNSERER UNTERNEHMENSSTRATEGIEDie Unternehmensführung bekennt sich zu einer nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens, in deren Kern der sorgfältige Umgang mit allen genutzten Ressourcen steht. Kein Geschäft ist es wert, die Partnerschaft mit der Natur zu gefährden. WIR FÖRDERN UND FORDERN UNSERE MITARBEITERWir richten unsere Personalpolitik so aus, dass die Mitarbeiter die Strategie des Unternehmens unterstützen und in der Lage sind, unter den sich verändernden Rahmenbedingungen erfolgreich zu agieren (^Kapitel Mitarbeiter). Unsere StärkenVielseitigkeit - bei Unternehmensstruktur, Produktportfolio, Märkten und Mitarbeitern Kompetenz - bei großtechnischer Verarbeitung von Agrarrohstoffen in unterschiedlichen Geschäftsbereichen. Unsere Expertise bezieht die gesamte Wertschöpfungskette von unseren Lieferanten bis zu unseren Kunden ein - einschließlich der entsprechenden Logistik und der Verwendung unserer Produkte. Dabei können wir auf gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter bauen. Sie sind Träger unseres Know-hows, unserer Erfahrung und unserer Innovationskraft bei Produktion, Vermarktung und Logistik. Nachhaltigkeit - insbesondere ressourcenschonende Produktion und möglichst vollständige Verwendung der Agrarrohstoffe. Unsere Leitlinien
Die Einhaltung dieser Leitlinien wie auch der Regelungen des Verhaltenskodex ist ein wesentlicher Bestandteil für das Auftreten von Südzucker als vertrauenswürdiger und verlässlicher Partner. MitarbeiterUnsere Mitarbeiter sind weltweit tätig und bringen eine Vielfalt an Erfahrungen, Fähigkeiten, Persönlichkeiten und Kulturen bei Südzucker ein. Das Know-how unserer Mitarbeiter und gelebte Diversität machen uns erfolgreich. Damit das so bleibt, wollen wir talentierte Mitarbeiter für Südzucker gewinnen, sie halten und sie dabei unterstützen, sich weiterzuentwickeln. Dafür bieten wir eine Arbeitsumgebung, die Inspiration und Zusammenarbeit fördert. Wir behandeln unsere Mitarbeiter fair und respektvoll. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren bei der Südzucker AG 2.635 (2.610) Mitarbeiter beschäftigt. ALTERSSTRUKTUR UND BETRIEBSZUGEHÖRIGKEITDie Altersstruktur zeigt unverändert ein relativ ausgeglichenes Bild. Allerdings wird sich die Heraufsetzung der gesetzlichen Altersgrenze künftig in einem höheren Anteil an älteren Arbeitnehmern niederschlagen. Durch Ausbildung und Traineeprogramme gewinnen wir junge Mitarbeiter für das Unternehmen. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit im Konzern liegt gegenüber den Vorjahren ebenfalls nahezu unverändert bei über zehn Jahren und zeigt die Verbundenheit der Arbeitnehmer mit ihrem Unternehmen. PERSONALENTWICKLUNG/AUS- UND WEITERBILDUNGSüdzucker investiert in Personalentwicklung, Weiterbildung und Nachwuchsarbeit. Dazu gehören verschiedene internationale Trainee-Programme, Nachwuchsführungskräfte-Programme, International-On-Boarding-Programme wie auch zahlreiche Schulungen unmittelbar in den jeweiligen Betrieben ebenso wie Verhaltenstrainings, Fremdsprachenseminare oder Schulungen zum Thema IT-Sicherheit. Mit einem Lern-Management-System, das konzernweit eingeführt wird, können Mitarbeiter einen großen Teil der bisher zu festen Zeiten in den Betrieben stattfindenden Schulungen individuell nutzen. Gleichzeitig werden damit auch gesetzliche Vorgaben beispielsweise in Bezug auf Arbeitssicherheitsthemen und Datenschutzvorgaben erfüllt. Die Südzucker-Gruppe nutzt die Ansätze zur modernen Ausrichtung ihrer Arbeitswelten. Mit der konzernweiten Einrichtung einer "Digi Unit" wird eine Plattform für den Aufbau von Know-How im Bereich der Digitalisierung sowie die Einbringung und Evaluierung von Ideen geschaffen. Mittels digitaler Transformation werden in zunehmendem Maße Routineprozesse standardisiert und die Werthaltigkeit der Arbeit erhöht. Notwendig für die Teams ist dabei der Einsatz von agilen Arbeitsmethoden, die schnell zu lösungs-orientierten Prototypen und letztlich dem Einsatz im Unternehmensalltag führen. BERUFSAUSBILDUNG IN DER SÜDZUCKER AG UND IN DER GRUPPEDas Ausbildungsangebot in der Südzucker-Gruppe ist ein wesentlicher Baustein zur langfristigen Sicherung des eigenen Fachkräftebedarfs. In der Südzucker-Gruppe waren zum 28. Februar 2019 insgesamt 423 (41 6) Auszubildende tätig. Bei der Südzucker AG, der Freiberger-Gruppe und AGRANA in Deutschland wurden im Durchschnitt des Geschäftsjahres 264 Auszubildende in den unterschiedlichen Berufen nach dem dualen System ausgebildet. In Österreich, der Slowakei, Frankreich, Brasilien und Belgien wird nach einem mit der deutschen Ausbildung vergleichbaren System ausgebildet. Die übrigen Auszubildenden sind in den Ländern Algerien, Argentinien, Großbritannien, Mexiko, Marokko und Polen nach den jeweils dort geltenden Ausbildungsmodalitäten beschäftigt. Dank des VorstandsDer Vorstand bedankt sich bei allen Mitarbeitern der Südzucker-Gruppe für die geleistete Arbeit, das Engagement und die Zuverlässigkeit in diesen schwierigen Zeiten. Den Arbeitnehmervertretern danken wir für die langfristig ausgerichtete kooperative und konstruktive Zusammenarbeit. Forschung und EntwicklungZentrale Aufgabe unserer gruppenweit und länderübergreifend arbeitenden Forschung ist es, alle Schritte des Wertschöpfungsprozesses vom Anbau der Rohstoffe über die Prozesstechnologie bis zu den Endprodukten kontinuierlich zu optimieren und weiterzuentwickeln. Ziele sind dabei energetisch effiziente Verarbeitungsprozesse sowie die Verbesserung der Produktqualitäten. Ein weiterer Fokus liegt auf der Evaluierung neuer Rohstoff- und Produktkonzepte unter Einsatz neuer Technologien oder auf Basis neuer interessanter Rohstoffe, um das Produktportfolio zu erweitern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Entsprechende Patentanmeldungen insbesondere in den Bereichen funktionelle Zutaten und Stärkederivate sichern das Know-how und stärken die Marktposition. Zahlreiche Projekte werden konzernübergreifend - auch in Kooperationen mit externen Forschungseinrichtungen, anderen Unternehmen, staatlichen Institutionen oder Universitäten, gegebenenfalls im Rahmen von öffentlich geförderten Projekten - durchgeführt. Für den Bereich Forschung, Entwicklung und technologische Services arbeiten in der Südzucker AG 149 (144) Mitarbeiter. Das Gesamtbudget betrug 2018/19 insgesamt 20.628 (20.387) Tsd. €. RohstoffsicherungZiel der landwirtschaftlichen Forschung ist die Sicherung von Ertrag und Qualität der agrarischen Rohstoffe im Rahmen einer nachhaltigen Produktion. Im Fokus stehen aktuell Themen im Zusammenhang mit dem Verlust von Wirkstoffen im chemischen Pflanzenschutz. PFLANZENSCHUTZZunehmende Resistenzen von Unkräutern, Krankheitserregern und Schädlingen in Verbindung mit der stetigen Abnahme der zur Verfügung stehenden chemischen Pflanzenschutzmittel erfordern neue Wege beim Pflanzenschutz. Mit der Einbindung moderner Technologien - von hochsensiblen Sensoren bis hin zu autonomen Fahrzeugen mit punktgenauer Dosierung - bieten wir den Landwirten Möglichkeiten, den Pflanzenschutz zu optimieren. Konkretes Beispiel ist ein neu entwickeltes computergestütztes Prognosemodell, das wesentliche Informationen zur gezielten Bekämpfung von Blattkrankheiten zur Verfügung stellt. Aktuell hat die Entwicklung eines Überwachungssystems zum rechtzeitigen Erkennen von virusübertragenden Blattläusen und einer daraus resultierenden Information an die Landwirte oberste Priorität, da es in einigen Ländern - unter anderem Deutschland - keine Notfallzulassungen für die Anwendung von Neonicotinoiden am Zuckerrübensaatgut gibt. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit werden die notwendigen Grundlagen erarbeitet, um die von Zikaden übertragene bakterielle Krankheit SBR (Syndrom Basses Richesses/Syndrom des niedrigen Zuckergehaltes) wirksam zu bekämpfen. Ebenso wird - gemeinsam mit dem Wirkstoffinhaber - an der Registrierung eines wichtigen Wirkstoffs zur Unkrautbekämpfung in Zichorienkulturen gearbeitet. SORTENAufgrund des Verbots von zahlreichen Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel sowie durch extreme Witterungsbedingungen gewinnen Sorten mit entsprechenden Eigenschaften wie beispielsweise Resistenzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie erhöhte Stresstoleranz gegen Hitze oder Trockenheit immer mehr an Bedeutung. STEIGERUNG VON ZUCKER- UND INULINGEHALTDie wissenschaftlichen Arbeiten für das Projekt, den Zuckertransport innerhalb der Zuckerrübe zu verbessern und somit den Zuckergehalt zu erhöhen, sind abgeschlossen. Nun sollen Feldversuche den Machbarkeitsnachweis erbringen. Bei Zichorien haben die Forschungsaktivitäten zur Hemmung der inulinabbauenden Enzyme begonnen. VERBESSERUNG DER LANGZEITLAGERUNGLange Kampagnen stellen hohe Anforderungen an die Lagerung der Rohstoffe, z. B. der Zuckerrüben am Feldrand, um die Qualität zu erhalten und die Zuckerverluste zu minimieren. Die Versuche zum Einsatz antagonistisch wirkender Mikroorganismen, die das Wachstum fäulniserregender Pilze verringern und damit die Lagerung in Mieten positiv beeinflussen, werden fortgeführt. Zusätzlich experimentieren wir mit dem Einsatz von Kalk zur Sicherung der Rübenqualität während der Lagerung. Für eine Überwachung des Lagerstatus von Zuckerrübenmieten entwickeln wir aktuell Lösungen mit innovativer Sensortechnologie. BIOSTIMULANZIENBiostimulanzien dienen der Gesunderhaltung von Pflanzen. In einer aktuellen Versuchsserie untersuchen wir die Auswirkungen verschiedener Biostimulanzien unter anderem auf Ertrag und Qualität von Zuckerrüben. Diese Versuche sind sowohl einjährig als auch im Rahmen einer klassischen Fruchtfolge angelegt. ROHSTOFFE FÜR STÄRKEDer Einfluss des Reifegrads unterschiedlicher Getreidesorten auf die Eigenschaften der daraus gewonnenen Stärke wird weiterhin analysiert. Dabei wird der jeweilige Rohstoff mit unterschiedlichen Reifegraden geerntet, im Labormaßstab verarbeitet sowie die gewonnene Stärke ausführlich charakterisiert. Weizensorten mit hohem Amylopektingehalt sind ein neuer Rohstoff für die Stärkegewinnung. Diese Stärken wurden bereits hinsichtlich ihrer anwendungstechnischen Eigenschaftsprofile mit Stärken aus Wachsmais verglichen. Um auch die agrarischen Eigenschaften untersuchen zu können, werden nun Anbau und Ernte dieser neuen Weizensorten durchgeführt und ausgewertet. VerarbeitungstechnologieUm in den Zuckerfabriken lange Kampagnen zuverlässig und möglichst störungsfrei fahren zu können, wird kontinuierlich an der Verbesserung von Produktionsprozessen gearbeitet. Die Gesamtausbeute des Produktionsprozesses und die Qualität der Endprodukte werden maßgeblich durch die am Anfang stehenden Prozessschritte bestimmt. Hier konnten Prozessvarianten zur Erhöhung der Extraktionsausbeute entwickelt und etabliert werden, welche die Bildung unerwünschter Begleitstoffe mindern, die Produktqualität erhöhen und damit auch steigende gesetzliche Anforderungen an die Produktqualität erfüllen. Ebenso wurde ein verbessertes Saftreinigungsverfahren für den Einsatz bei schlechten Rübenqualitäten entwickelt. Die dabei abgetrennten Stoffe können in Biogasanlagen verwertet werden. Im Bereich der funktionellen Kohlenhydrate wurden technologische Optimierungen bei den Palatinose(tm)- und Isomalt-Prozessen vorgenommen, außerdem werden die Fruktan- und Reisstärkeprozesse untersucht. Neben der Verbesserung von Produktqualitäten stehen auch Evaluierungen für den Einsatz neuer Technologien im Vordergrund. In den Bioethanol-Produktionsanlagen soll ein möglichst breites Spektrum an Rohstoffen effizient zur Fermentation eingesetzt werden. Daher bildet weiterhin die Evaluierung neuer Enzyme und Hefen einen wesentlichen Schwerpunkt. Aktuell werden mit einer neuen, nicht gentechnisch veränderten Hefe Produktionsversuche vorbereitet. Ebenso werden Studien und Untersuchungen zur Verwendung von verschiedenen Reststoffen als Rohstoff für die Fermentation fortgesetzt. Im Rahmen dieser Evaluierungen werden weiterhin auch Konzepte mit lignocellulosehaltigen Materialien - sogenannte 2G-Konzepte - untersucht. Um den Primärenergiebedarf in den Anlagen zu senken, werden verschiedene Konzepte untersucht und innovative Automatisierungslösungen eingesetzt. Im Bereich Fruchtzubereitungen wurde eine Technologie zur Reduktion von Mikroorganismen an der Oberfläche geernteter Früchte erfolgreich getestet; sie wird mit Beginn der Verarbeitungssaison großtechnisch implementiert. Die so behandelten Früchte können schonender weiterverarbeitet werden und werden in Bezug auf Geruch, Geschmack, Aussehen und Farbe besser als konventionell behandelte Früchten bewertet. Gemeinsam mit einer Großmolkerei setzt AG-RANA eine alternative Technologie zur Entkeimung von Früchten großtechnisch um. Damit werden signifikante Verbesserungen in der Organoleptik von Früchten erwartet. Erste Pilotversuche wurden im Zuge einer Machbarkeitsstudie durchgeführt. Eine bestehende Technologie zur Verbesserung der Fruchttextur konnte weiter optimiert werden. Einsatzmöglichkeiten wurden gemeinsam mit den Fruchtwerken erarbeitet. In Kooperation mit der Technischen Universität Wien konnten erstmals die Einwirkungen der Scherkräfte bestimmter Anlagenteile auf Fruchtzubereitungen quantifiziert und daraus Optimierungsmaßnahmen abgeleitet werden. Für Fruchtsaftkonzentrate wurden innovative Aromen-Konzepte weiterentwickelt. Mit hochkonzentrierten Fruchtessenzen und Kompositionsaromen wird eine breite Produktpalette für die unterschiedlichsten Anwendungen in Getränken angeboten. Rezepturen und AnwendungskonzepteIm Bereich Zucker und Zuckerspezialitäten steht nach wie vor die Entwicklung neuer Rezepturen für Fondant und Comprizucker im Vordergrund. Für den Einzelhandel wurden in unterschiedlichen Ländern neue Gelierzuckervarianten, Biorübenzucker und neue Würfelzucker im Markt platziert. Für funktionelle Lebensmittelzutaten wurden -häufig in Zusammenarbeit mit unseren Kunden -weitere Anwendungskonzepte entwickelt. Da für eine Vermarktung dieser Produkte ernährungsphysiologische Auslobungen unverzichtbar sind, wird die vorteilhafte Wirkung von Palatinose(tm), Inulin und Oligofruktose anhand ernährungswissenschaftlicher Forschung und experimenteller Studien untermauert. Mehrere positive Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), sogenannte Health Claims, bestätigen die Gesundheitsvorzüge von BENEO-Produkten. Für die Verwendung von Palatinose(tm) in Getränke, Backwaren, Milchprodukten und Süßwaren wurden weitere Rezepturen entwickelt, die mit ernährungsphysiologischen Auslobungen wie lang anhaltende Energiefreisetzung oder verbessertes Blutglukosemanagement im Markt platziert werden. Bei Inulin und Oligofruktose stehen weiterhin Formulierungen in Backwaren und Milchprodukten im Fokus. Ziel ist es, hier eine Zucker- und Fettreduktion zu erreichen. Reisstärke und Reismehl werden vor allem in Clean-Label-Produkten verwendet. Die Einsatzmöglichkeiten sind breit gefächert und reichen von Suppen und Saucen, über Backwaren, den Fleischbereich bis hin zu Säuglingsnahrungsprodukten. Zudem kann Reisstärke als feinkörniges Produkt in vielen Lebensmitteln den gewünschten Weißgrad von Coatings oder Glasuren erhöhen und dort Titandioxid ersetzen. Für diese Anwendung wurden neue Konzepte entwickelt. Für galenlQ(tm) wird die Zugabe von hydrophoben Wirkstoffen für die Verarbeitung zu Tabletten getestet. In Studien werden die Tablettierung, das Auflöse- und Zerfallszeitverhalten sowie Formulierungen für Minitabletten mit galenIQ(tm) untersucht. Pflanzliche Proteine sind gefragte Zutaten für den dynamisch wachsenden Markt der vegetarischen und veganen Lebensmittel. Deshalb wird an der Veredlung proteinhaltiger Nebenströme, die in vielen Produktionsbereichen der Südzucker-Gruppe anfallen, geforscht. So wird beispielsweise in dem EU-Projekt PROMINENT die Gewinnung funktioneller Proteine aus den Nebenströmen der Bioethanolproduktion untersucht. Gemeinsam mit europäischen Partnern aus Industrie und Wissenschaft konnten erste funktionelle Proteine isoliert und versuchsweise für Lebensmittelanwendungen eingesetzt werden. Für Gluten, einem Nebenprodukt der Ethanolgewinnung, wurde die Verwendung als Fleischersatz weiterentwickelt. Die im Pilotversuch produzierten Rezepturen konnten erfolgreich auf die neu installierte Anlage in Wanze/Belgien übertragen und in größeren Mengen produziert werden. Die Entwicklungen für die Verwendung von Stärke in Lebensmitteln orientieren sich weiterhin an den Markttrends vegan, natürlich, bio und Clean Label. Hier wurde unter anderem der vegane EiErsatz Agenovum(r) weiterentwickelt und eine glutenfreie Variante in den Markt eingeführt. Bei technischen Stärken bestimmt der Trend zu Nachhaltigkeit die Richtung der Innovationen. Um dem Anspruch des Marktes nach "grünen Lösungen" gerecht zu werden, wurden beispielsweise konservierungsmittelfreie Produkte entwickelt. Ebenso werden durch Änderungen im Herstellverfahren die modifizierten Stärken effizienter und somit ressourcenschonender produziert. Im Klebstoffbereich liegt der Schwerpunkt in der Substitution petrobasierender Klebstoffe. Hier konnten durch entsprechende Modifizierung der Stärke neue Lösungsansätze gefunden werden, um dem Anspruch des Marktes nach Erhöhung der Nachhaltigkeit ohne Qualitätsverlust gerecht zu werden. Im Bereich Kosmetik wurden neue Stärkeprodukte für Trockenshampoos entwickelt und eine neue Variante eines hydrophoben Compounds umgesetzt. Die jüngsten Produktentwicklungen können auch in neuen Applikationen unter anderem als Ersatz von Silikon und Synthetikas dienen. Für die Verwendung in Milchprodukten wurden neue zuckerreduzierte Konzepte für Fruchtzubereitungen mit natürlichen und künstlichen Süßungsmitteln untersucht und Richtrezepturen erstellt. Neue Produkte und TechnologienZUCKERSüdzucker kooperiert mit dem israelischen Start-Up DouxMatok, das über eine innovative, patentierte Technologie zur Herstellung eines Zuckers verfügt, der die Süße-Geschmacksrezeptoren im Mund stärker anspricht. Durch den Einsatz dieses Zuckers ergeben sich für Hersteller insbesondere von Schokolade, Süßgebäck, Cerealien und Zuckerwaren neue Möglichkeiten zur Reformulierung mit verbessertem Nährwertprofil bei unverändertem Geschmack. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden gemeinsam die finale Produktlösung sowie die zugehörige, großindustrielle Produktionstechnologie entwickelt. Auf Basis von invertiertem Biozucker-Sirup wurde ein Biobienenfutter entwickelt und im Markt eingeführt. Das neue Produkt BioVitabee(tm) weist eine optimale Kohlenhydratverteilung im Hinblick auf Futterakzeptanz bei Bienen auf und ist lagerstabil. STÄRKEDie neu entwickelte Kartoffelfaser AgenaFiber(tm) wurde zur Ballaststoffanreicherung in verschiedenen Lebensmitteln wie z. B. Backwaren getestet. Dabei konnten die technologischen Vorteile wie eine verbesserte Wasseraufnahme und Feuchthaltung herausgearbeitet sowie Richtrezepturen entwickelt werden. Mit AGENACOMP(r) wurde ein neuer Biokunststoff entwickelt, der zu 50 % aus thermoplastischer Stärke sowie einem biologisch abbaubaren Polyester besteht und zu 100 % im Hauskompost abbaubar ist - ein entscheidender Schritt zur Reduktion von Mikroplastik in der Umwelt. Die gesetzlichen Vorgaben für den Kontakt mit Lebensmitteln werden erfüllt, sodass dieser Kunststoff beispielsweise auch für Verpackungen von Obst und Gemüse verwendet werden kann. BIOBASIERTE CHEMIKALIENIm Rahmen der CO2-Verwertung in Kombination mit Strom aus erneuerbaren Quellen zur Wasserstofferzeugung wurden mehrere Projekte im Rahmen dieser "Power-to-X"-Ansätze initiiert. Je nach Mikroorganismus oder katalytischem System führen diese Verfahren zu chemischen Wertstoffen, die entweder energetisch verwertet werden, als Kraftstoffzusatz dienen oder als biobasierter chemischer Rohstoff Anwendung finden können. Für die stoffliche Nutzung von CO2aus der Bioethanolfermentation wurde im Labormaßstab ein Kultivierungsverfahren für einen Mikroorganismus entwickelt, der CO2bindet und chemische Zwischenprodukte liefert. Die auf diese Weise gewonnenen biobasierten Chemikalien sollen als nachhaltige Alternative zu petrochemischen Produkten eingesetzt werden. Im Rahmen eines BMBF-Förderprogrammes wird die Implementierung eines Power-to-Gas-Konzepts unter Nutzung des Fermentations-CO2analysiert. Im Fokus steht Umwandlung von CO2in Methan, die Ermittlung der technischen Voraussetzungen sowie die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit für die Integration einer solchen Technologie an einem Bioethanolproduktionsstandort. In einem Power-to-X-Verbundprojekt wird ein Konzept zur Herstellung von sogenanntem "grünem Methanol" verfolgt. Auch hier soll die wirtschaftliche Bewertung unter Berücksichtigung der standortspezifischen Gegebenheiten einer Bioethanolproduktionsanlage erfolgen. Ein weiteres Projekt ist die Entwicklung eines fermentativen Verfahrens zur Herstellung von Polyhydroxyalkanoaten aus den Nebenströmen der Zuckerproduktion. In Zusammenarbeit mit Universitäten und industriellen Partnern wurde so ein Biokunststoff gewonnen und zu einem Pilotprodukt weiterverarbeitet. BIOETHANOL ALS CHEMIEROHSTOFFDie Gewinnung von C2-Bausteinen aus Bioethanol als Rohstoff für die chemische Industrie steht unter dem Nachhaltigkeitsaspekt weiterhin im Fokus. In einem gemeinsamen Projekt mit der TU Darmstadt werden chemisch-katalytische Verfahren weiter optimiert und die Wirtschaftlichkeit in einer Modellbetrachtung bewertet. Des Weiteren wird die Herstellung von C4-Bausteinen aus Bioethanol verfolgt. In Zusammenarbeit mit einem Technologieanbieter wird ein ausgearbeitetes Verfahren geprüft, bei dem das Produkt durch Direktsynthese isoliert werden kann. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenWELTZUCKERMARKTWährend im Sommer 2018 für das laufende Zuckerwirtschaftsjahr 2018/19 noch mit einem Produktionsüberschuss gerechnet wurde, geht das deutsche Analystenhaus F. O. Licht in seiner Schätzung vom April 2019 für das Zuckerwirtschaftsjahr 2018/19 nun von einem ausgeglichenen Markt aus, für das Zuckerwirtschaftsjahr 2019/20 wird mit einem leichten Defizit von 1,5 Mio. t gerechnet. Im Geschäftsjahr 2018/19 bewegte sich der Weltmarktpreis für Weißzucker in einer Bandbreite zwischen 250 €/t (April 2018) und 340 €/t (Oktober 2018). Zum Ende des Berichtszeitraums lag der Weltmarktpreis für Weißzucker bei 305 €/t. Damit spiegelt sich das sich im Zuckerwirtschaftsjahr 2019/20 andeutende Defizit auf dem Weltmarkt noch nicht in einem Anstieg der Preise wider. Weltzuckerbilanzscroll
Quelle: F.O. Licht, 3. Schätzung der Weltzuckerbilanz, April 2019. EU-ZUCKERMARKTDas zurückliegende Zuckerwirtschaftsjahr 2017/18 war das erste nach Wegfall der Zuckerquotenregelung und der Zuckerrübenmindestpreise. Ein Anstieg der Anbaufläche und überdurchschnittliche Erträge führten zu einer EU-Erzeugung (inkl. Isoglukose) von 21,9 Mio. t Zucker. Bei rückläufigen Importen stiegen die Exporte der EU - erstmals seit 2006 - auf ein Niveau von 3,4 Mio. t. Im Gegensatz dazu ging die Erzeugung im Zuckerwirtschaftsjahr 2018/19 bei nahezu unveränderter Anbaufläche deutlich zurück. Die Trockenheit in den großen Rübenanbaugebieten führte zu unterdurchschnittlichen Erträgen. Die EU-Kommission geht in ihrer Schätzung vom April 2019 von einem Rückgang der Erzeugung (inkl. Isoglukose) um 3,9 Mio. t auf 18,1 (21,9) Mio. t aus. Sie erwartet bei weitgehend stabilen Importen einen deutlichen Rückgang der Exporte und der Bestände. Zu Beginn des abgelaufenen Zuckerwirtschaftsjahr 2017/18 im Oktober 2017 fiel der EU-Preis für Zucker (Food und Non-Food) von rd. 500 €/t loser Zucker ab Werk zunächst auf 420 €/t und sank in den Folgemonaten auf unter 350 €/t. Seit Beginn des neuen Zuckerwirtschaftsjahr 2018/19 ging der Preis nochmals zurück. Mit 314 €/t im Februar 2019 blieb der Preis gegenüber dem historischen Tiefstwert von 31 2 €/t im Januar 2019 nahezu unverändert, wobei es große regionale Preisunterschiede zwischen den Defizit- und Überschussregionen gibt. ABSATZMÄRKTE ZUCKERÜber 80 % des Zuckerabsatzes gehen an die verarbeitende Industrie. Auf die wesentlichen Abnehmergruppen Schokoladen-, Backwaren- und Getränkeindustrie entfallen davon knapp 65 %. Die Reduzierung des Zuckereinsatzes in der verarbeitenden Industrie in Westeuropa betrug zwischen 2012 und 2017 rund 2,5 %. Dieser Trend zur Verringerung des Zuckeranteils in den verarbeiteten Lebensmitteln wird sich fortsetzen und vermutlich noch beschleunigen. Auch im Absatzmarkt Lebensmitteleinzelhandel/Food Service macht sich seit mehreren Jahren ein Rückgang des Konsums bemerkbar. In beiden Absatzkanälen, verarbeitende Industrie und Lebensmitteleinzelhandel/Food Service, findet seit dem Wegfall der Zuckermarktordnung ein starker Verdrängungswettbewerb statt. ABSATZMÄRKTE CO-PRODUKTEDie Erzeugung von Melasseschnitzeln und Melasse ist 2018/19 weltweit zurückgegangen, es wird eine Melasseproduktion von 65 (69) Mio. t erwartet. Mit 3,5 (4,0) Mio. t ist auch in der EU die Erzeugung niedriger ausgefallen. Die weltweite Produktion von Rübenschnitzeln wird auf 1 6,2 (1 7,0) Mio. t (Trockenschnitzeläquivalent) geschätzt. Mit 7,5 (8,2) Mio. t stammen rund 40 % dieser Erzeugung aus der EU. Die Nachfrage nach zuckerhaltigen Co-Produkten entwickelte sich sowohl vor dem Hintergrund einer guten Nachfrage der Mischfutterindustrie als auch der stetigen Nachfrage in der Fermentations- und Alkoholindustrie weiter positiv. Rechtliche und politische RahmenbedingungenEU-ZUCKERMARKT IM INTERNATIONALEN WETTBEWERBDie EU hat einen der weltweit am wenigsten regulierten Zuckermärkte. Im Gegensatz zu anderen großen Erzeugerländern wird die Ausfuhr von Zucker nicht subventioniert. Damit steht die EU in keinem fairen Wettbewerb auf dem Weltzuckermarkt. Gegen Wettbewerbsverzerrungen, wie weitere Einfuhrzugeständnisse oder die Einfuhr unter Umgehung der Ursprungsregeln, wird seitens der EU-Kommission nicht scharf genug vorgegangen. GEKOPPELTE DIREKTZAHLUNGEN IM EUROPÄISCHEN ZUCKER-BINNENMARKTAuch innerhalb des europäischen Zucker-Binnenmarktes sind in den letzten Jahren erhebliche Wettbewerbsverzerrungen entstanden. Der Grund dafür sind die gekoppelten Prämien, die seit 2015 auch für Zuckerrüben gezahlt werden können. Dies passiert gegenwärtig in Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien und Ungarn, d. h. in elf von 19 Rüben anbauenden EU-Ländern und betrifft knapp ein Drittel der EU-Anbaufläche. Diese Zahlungen erfolgen im Zuckerrübenanbau ohne regionale Differenzierung und konterkarieren die Ziele der Reformen der Zuckermarktordnung, mit denen wettbewerbsfähige Strukturen gefördert werden sollten. Damit gehen die an den Zuckerrübenanbau gekoppelten Direktzahlungen in schwächeren Regionen zulasten der wettbewerbsstarken Anbauregionen, in denen Südzucker überwiegend aktiv ist. GESETZLICHE EINSCHRÄNKUNGEN UND VERBOTE IM PFLANZENSCHUTZ IN DER EUVielen Wirkstoffen im chemischen Pflanzenschutz drohen in der EU Anwendungseinschränkungen oder Verbote. Gleichzeitig kommen immer weniger neue Wirkstoffe auf den Markt. Das liegt unter anderem an den im weltweiten Vergleich strengsten Anforderungen sowie ansteigenden Kosten für die Entwicklung und Zulassung neuer Wirkstoffe. Insbesondere das bereits bestehende Verbot für Neonicotinoide (Neonics) im Rübensaatgut und das mögliche Verbot von Glyphosat haben Konsequenzen für den Zuckerrübenanbau in der EU. In Deutschland muss das Verbot von Neonics bereits ab 2019 umgesetzt werden. Andererseits haben 1 3 von 1 9 EU-Ländern die Anwendung von Neonics auch für 2019 durch Notfallzulassungen genehmigt. Diese Entwicklung hat weitere Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Länder ohne Notfallzulassungen zur Folge. Der Verzicht auf den Einsatz der Mittel kann zu signifikanten Ertragseinbußen bei den betroffenen Rübenanbauern führen und gefährdet damit auch die Rohstoffversorgung der belieferten Zuckerfabriken. Ursache hierfür ist, dass das Verbot ausgesprochen wurde, ohne dass Forschung und Wirtschaft Zeit gelassen wurde, passende Alternativen zu entwickeln. Damit müssen die Zuckerrübenanbauer auf weniger nachhaltige und kostenintensivere Alternativen ausweichen, was einen Rückschritt im Pflanzenschutz bedeutet und den Zielen eines nachhaltigen Pflanzenbaus widerspricht. Mit dieser Entscheidung gefährden steigende Kosten und die geringere Wirksamkeit alternativer Pflanzenschutzmittel die Wirtschaftlichkeit des Rübenanbaus in den von der konsequenten Umsetzung des Verbots betroffenen Regionen. Beim Zuckerrübenanbau kommt Glyphosat bei der Mulchsaat, einer pfluglosen Bodenbearbeitung, bei der die Zuckerrübensaat in die Reste der abgeernteten Vorfrucht oder der zur Gründüngung angebauten Zwischenfrucht eingesät wird, zum Einsatz. Dabei bleibt die Bodenstruktur weitgehend intakt, die Bodenerosion wird verringert, Bodenorganismen werden kaum beeinträchtigt und gleichzeitig werden Nährstoffe im Boden erhalten. Nicht abfrierende Zwischenfrüchte oder Unkräuter müssen entsprechend vor der Zuckerrübenaussaat mit Glyphosat bekämpft werden. Ein Glyphosat-Verbot würde bedeuten, dass wieder häufiger gepflügt werden müsste. Die EU-Länder haben Ende November 2017 der Zulassung von Glyphosat für weitere fünf Jahre zugestimmt. In Deutschland ist Glyphosat bis Ende 2022 erlaubt - die Regierung hat im Koalitionsvertrag aber festgelegt, den Ausstieg schrittweise umzusetzen. WTO-VERHANDLUNGENInsgesamt ist der WTO-Prozess infolge zunehmender nationaler protektionistischer Tendenzen in wichtigen Handelsnationen in der Krise. Daher gilt es derzeit als unwahrscheinlich, dass die seit 2001 laufenden WTO-II-Verhandlungen der sogenannten Doha-Runde, mit dem vorrangigen Ziel, die Handelsaussichten der Entwicklungsländer zu verbessern, in naher Zukunft zum Abschluss gebracht werden. FREIHANDELSABKOMMENNach der Zustimmung des EU-Parlaments ist das Freihandelsabkommen mit Japan zum 1. Februar 2019 in Kraft getreten. Im Zuckerbereich wird Japan der EU vier Einfuhrkontingente von insgesamt 3.650 t pro Jahr einräumen, die EU ihre Zollsätze auf die Einfuhren von Zucker abschaffen. Japan ist derzeit Netto-Importeur von Zucker. Im Export werden vor allem die EU-Hersteller von zuckerhaltigen Produkten von geringeren japanischen Zöllen für verarbeiteten Zucker profitieren. Im April 2018 erfolgte eine Grundsatzeinigung zwischen Mexiko und der EU über ein Freihandelsabkommen. Nunmehr wurde der Vertragsentwurf veröffentlicht. Für Rohzucker zur Raffination hat die EU ein sukzessive steigendes, zollbegünstigtes Importkontingent von 30.000 t pro Jahr ab dem dritten Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens eingeräumt. Der Vertragsentwurf muss nun von den EU-Gremien verabschiedet werden. Die EU-Kommission geht davon aus, dass das Abkommen 2020 in Kraft treten könnte. Neben den WTO-Gesprächen verhandelt die EU mit verschiedenen Staaten bzw. Staatengemeinschaften, wie beispielsweise dem MERCOSUR-Verbund und Australien, über mögliche Freihandelsabkommen. Sollten Zucker und zuckerhaltige Waren - entgegen der bisherigen Handelspraxis - nicht als sensible Produkte eingestuft werden, könnten künftig zusätzliche Zuckermengen zollbegünstigt in die EU importiert werden. Der Brexit kann Auswirkungen auf den Zuckerhandel haben, da zwischen Großbritannien und der kontinentaleuropäischen Zuckerwirtschaft enge Handelsverflechtungen bestehen: Die EU exportiert rund 0,5 Mio. t Zucker jährlich nach Großbritannien und importiert im Gegenzug rund 0,2 Mio. t Zucker aus Großbritannien. Die europäische Zuckerwirtschaft strebt künftig einen ausgewogenen Marktzugang für Zucker aus der EU zum britischen Markt an. Die bestehenden Marktzugangsverpflichtungen der EU im Rahmen von Freihandelsvereinbarungen (z. B. Mittelamerika) und WTO-Verpflichtungen (CXL-Importe/AKP-LDC Importe) nach dem Brexit wurden auf der Basis der vergangenen Handelsströme auf die verbleibenden EU-Staaten und auf Großbritannien aufgeteilt und so bei der WTO hinterlegt. Da Großbritannien über die größte europäische Raffinerie für Rohzucker verfügt, sind bei den zukünftigen Handelsregelungen zwischen der EU und Großbritannien strenge Ursprungsregeln notwendig. EU-AGRARPOLITIK AB 2021Zum 1. Juni 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur EU-Agrarpolitik für die Jahre 2021 bis 2027. Diese ergänzen die im Mai 2018 vorgelegten Vorschläge zum EU-Haushalt nach 2020. Es wird erwartet, dass die Vorschläge zu einer Reduzierung der staatlichen Zahlungen an Landwirte in Form von Direktzahlungen führen können, was den Anpassungsdruck in der Landwirtschaft weiter erhöhen würde. Daneben ist mit einer stärkeren nationalen Ausrichtung der Agrarpolitik zu rechnen. Diese Tendenz, die das Prinzip des gemeinsamen Marktes für Agrarprodukte und Zucker unterhöhlt, birgt das Risiko zunehmender wettbewerbsverzerrender nationaler Maßnahmen. Rübenernte und KampagneverlaufDie Anbaufläche bei der Südzucker AG in Deutschland wurde 2018 um 2 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Hauptaussaatperiode startete nach Ostern zwischen dem 3. und 8. April. Die Aussaat konnte zügig, bei anhaltend guter Witterung, durchgeführt und am 21. April weitestgehend beendet werden. Im Vergleich zum Vorjahr erfolgte die Aussaat 1 bis 2 Wochen später. Von Juni bis September war es heiß und ungewöhnlich trocken insbesondere in den östlichen und südwestlichen Anbaugebieten. Seltene regionale Schauer sowie unterschiedliche Bodeneigenschaften führten zu inhomogenen und regional sehr unterschiedlichen Rübenbeständen. Begünstigt durch die ungewöhnlich warme Witterung waren Anfang Juni schon die ersten Pilzkrankheiten festzustellen. Ab Mitte August zeigte sich in einigen Regionen vermehrt Befall mit Läusen und vereinzelt mit der Schilf-Glasflügel-Zikade. Auch die Rübenmotte verbreitete sich verstärkt in den Beständen im gesamten Einzugsgebiet. Die Trockenheit im Sommer und Herbst in überwiegenden Teilen unserer Anbaugebiete spiegelte sich in entsprechend niedrigen, deutlich unterschiedlichen Erträgen wider. Lediglich in den beiden südbayerischen Werken in Rain und Plattling wurden dank höherer Niederschlagsmengen überwiegend durchschnittliche Erträge erreicht. Die Zuckergehalte wurden durch die trockenen Bedingungen dagegen sehr positiv beeinflusst. Insgesamt wurde im gesamten Einzugsgebiet der Südzucker AG ein deutlich unterdurchschnittlicher Zuckerertrag von 12,9 (16,0) t/ha erreicht. Aufgrund der zu erwartenden Ernteergebnisse haben die beiden südbayerischen Werke die Verarbeitung bereits am 14. September begonnen. Bis Ende September wurden dann alle restlichen Werke in Deutschland in Betrieb genommen. Biorüben wurden wie in den Vorjahren vor den konventionellen Rüben im Werk Warburg vom 1 7. bis 26. September verarbeitet. Zu Beginn der Kampagne lief die Rodung deutlich besser als auf Grund der ausgetrockneten Böden erwartet. Auf Verladung und Transport wirkte sich die Witterung positiv aus. Die Zuckerfabriken in Deutschland haben rund um Weihnachten bis Anfang/Mitte Januar die Verarbeitung beendet. Die Kampagne hat 1 08 (1 35) Tage gedauert. GeschäftsentwicklungDas Geschäftsjahr 2018/19 war EU-weit durch die große Produktionsmenge der Kampagne 2017 weiterhin von einem sehr niedrigen Preisniveau geprägt. Die trockenheitsbedingt schlechtere Ernte 2018 in der EU belastete die Ergebnisentwicklung zusätzlich. Ergebnismäßig können wir mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr absolut nicht zufrieden sein. Mit dem am 25. Februar 2019 durch den Aufsichtsrat genehmigten Restrukturierungsplan verfolgt Südzucker das Ziel, die Auswirkungen der starken Preisschwankungen zu verringern und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens nachhaltig zu stärken. Hierbei ist die Schließung von fünf Zuckerfabriken mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuckerproduktionsvolumen von 700.000 t vorgesehen um die Kapazitäten stärker an den Bedarf des europäischen Marktes auszurichten. In Deutschland ist die Schließung der Zuckerfabriken in Brottewitz und Warburg nach der Kampagne 2019 vorgesehen. Der Restrukturierungsplan wirkt sich in den Zahlen des Geschäftsjahres insbesondere bei den Positionen Personalaufwand und Abschreibungen aus. Ertragslagescroll
Die Umsatzerlöse reduzierten sich im Geschäftsjahr 2018/19 von 1.607,4 Mio. € um 141,5 Mio. € bzw. 8,8 % auf 1.465,9 Mio. €. Das beruht insbesondere auf dem seit Oktober 2017 und seit Oktober 2018 nochmals gesunkenen Preisniveau. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 44,3 (73,6) Mio. € sind 1 8,3 (29,2) Mio. € periodenfremde Erträge enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus Buchgewinnen und der Auflösung von Rückstellungen. Im Vorjahr waren mit der Rückerstattung von Produktionsabgaben, Versicherungserstattungen und einem Verschmelzungsgewinn Einmalerträge angefallen. Darüber hinaus sind Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil in Höhe von 1,1 (2,5) Mio. € enthalten. Der Rückgang der Materialaufwendungen um 191,0 Mio. € auf 942,8 (1.133,8) Mio. € resultierte aus den geringeren Kosten für Rüben, Energie und sonstige Betriebsstoffe, bedingt durch die gesunkene Erzeugung in der Kampagne 2018. Der Personalaufwand erhöhte sich um 31,5 Mio. € auf 258,5 (227,0) Mio. €. Das ist auf den gesunkenen Rechnungszinsatz für Pensionsverpflichtungen und Rückstellungen für einen Sozialplan im Rahmen der beabsichtigten Werkschließung der Standorte Brottewitz und Warburg zurückzuführen. Die Abschreibungen lagen mit 78,4 (62,5) Mio. € über Vorjahr. Die außerplanmäßigen Abschreibungen von 13,1 (0,0) Mio. € betreffen im Wesentlichen die beabsichtigten Werkschließungen in Brottewitz und Warburg (9,6 Mio. €) sowie den erworbenen Geschäftswert der Exportaktivitäten (3,3 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 250,4 (253,7) Mio. € etwa auf Vorjahresniveau. Das Betriebsergebnis HGB verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 121,3 Mio. € und liegt mit -112,1 (9,2) Mio. € deutlich unter unseren langfristigen Erwartungen. Das Beteiligungsergebnis lag mit 133,8 (1 71,4) Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 7,1 (0,0) Mio. waren aufgrund von Abwertungen von Wertpapieren des Umlaufvermögens auf niedrigere Börsenkurse erforderlich. Das Zinsergebnis verbesserte sich um 21,2 Mio. € auf -11,4 (-32,6) Mio. €. Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen, von übrigen Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von zusammen 1 9,6 (20,2) Mio. € enthalten. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verminderte sich um 144,8 Mio. € auf 3,2 (148,0) Mio. €. scroll
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im Geschäftsjahr 2018/19 betragen +65,3 (-52,2) Mio. €. Aufgrund einer abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung haben sich steuerliche Risiken für vergangene Jahre nicht realisiert. Daraus ergab sich eine Auflösung von Steuerrückstellungen. Der Jahresüberschuss lag damit bei 68,5 (95.8) Mio. €. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 27,6 (4,0) Mio. €. Mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 0,0 (0,1) Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 40,9 (91.9) Mio. €. Investitionen und FinanzierungIm Geschäftsjahr betrugen die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 69,3 (73,9) Mio. €. Investitionsschwerpunkte waren dabei Umwelt-, Ersatz- und Optimierungsmaßnahmen in den Zuckerfabriken. Nettofinanzschuldenscroll
Die Nettofinanzschulden erhöhten sich von 632,4 Mio. € im Vorjahr auf 679,5 Mio. € am 28. Februar 2019. Das ist unter anderem in der Bezahlung der Rohstoffsicherungsprämie an die Rübenlieferanten begründet. Der operative Cashflow beträgt 114,2 (141,9) Mio. €. Die Investitionen in Finanzanlagevermögen betrugen 0,1 (0,1) Mio. €. Die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2017/18 betrug 91,9 (91,9) Mio. €. Südzucker hat zum 28. Februar 2019 folgende Anleihen ausstehen: scroll
Die Anleihen werden über die Konzernfinanzierungsgesellschaft Südzucker International Finance B.V., Oud-Beijerland, Niederlande, begeben und konzernweit verwendet. Südzucker AG hat für die Anleihen Garantien begeben. Zur saisonalen Kampagnefinanzierung steht als Ergänzung ein Commercial Paper (CP) Programm im Volumen von 600 Mio. € zur Verfügung. Dieses wurde zum 28. Februar 2019 in Höhe von 230,0 (0,0) Mio. € in Anspruch genommen. Zusätzlich sind die saisonalen Liquiditätsanforderungen durch die bis November 2020 vereinbarte syndizierte Kreditlinie im Volumen von 600 Mio. € gesichert. Bezüglich der Erläuterungen zur Unternehmenssteuerung der Südzucker AG verweisen wir auf das Kapitel Konzernsteuerung. Bilanz - VermögenslageAKTIVAscroll
Die Bilanzsumme der Südzucker AG verringerte sich zum 28. Februar 2019 auf 4.601,7 (4.958,8) Mio. €. Das Anlagevermögen lag mit 3.288,3 (3.299,4) Mio. € durch die beschriebenen außerordentlichen Abschreibungen um 11,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Verminderung der Vorräte auf 416,9 (467,4) Mio. € ist auf die gegenüber dem Vorjahr geringere Erzeugung der Kampagne 2018/19 zurückzuführen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände lagen mit 726,6 (957,6) Mio. € deutlich unter Vorjahresniveau. Sowohl die Vergaben von konzerninternen Darlehen an verbundene Unternehmen als auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr stark vermindert. Die sonstige Vermögensgegenstände 38,8 (97,1) Mio. € verringerten sich im Wesentlichen durch Erstattungen von Steuerforderungen. PASSIVAscroll
Das Eigenkapital verringerte sich auf 2.160,1 (2.183,5) Mio. €. Die Eigenkapitalquote beträgt 46,9 % (44,0 %). Das Anlagevermögen der Südzucker AG war wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag vollständig durch mittel- bzw. langfristiges Kapital finanziert; der Anlagedeckungsgrad verringerte sich auf 114,3 % (1 24,3 %). Die Pensionsrückstellungen wurden insbesondere wegen der Anpassung des Abzinsungssatzes auf 3,12 (3,61) % sowie der Berücksichtigung von Gehalts- und Rentenanpassungen um 51,6 Mio. € auf 585,2 (533,6) Mio. € erhöht. Die übrigen Rückstellungen in Höhe von 314,1 (417,4) Mio. € betreffen Steuern, Personalaufwendungen, Prozessrisiken und Rekultivierungsverpflichtungen. Der Rückgang betrifft im Wesentlichen Steuerrückstellungen. Die Verbindlichkeiten sind von 1.794,1 Mio. € um 280,9 Mio. € auf 1.513,2 Mio. € gefallen. Dies resultierte aus der Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Tochterunternehmen. Tatsächliche und prognostizierte GeschäftsentwicklungWie im letztjährigen Prognosebericht erwartet, ergab sich aufgrund der negativen Zuckerpreisentwicklung eine negative Umsatzentwicklung und ein deutlich negatives Betriebsergebnis. Einmaleffekte und Restrukturierungsaufwendungen führten letztlich zu einem stark negativen Betriebsergebnis von -112,1 Mio. €. Das Beteiligungsergebnis ist entgegen der Prognose geringer als im Vorjahr. Die Erwartung eines verbesserten Zinsergebnisses hat sich bestätigt. Aufgrund einer abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung haben sich steuerliche Risiken für vergangene Jahre nicht realisiert. Daraus ergab sich ein Ertrag aus der Auflösung von Steuerrückstellungen. Insgesamt führten diese Effekte dazu, dass die Prognose eines gegenüber dem Vorjahr stabilen Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2018/1 9 nicht erreicht wurde. PrognoseberichtFür das Geschäftsjahr 2019/20 erwarten wir - aufgrund der trockenheitsbedingt schlechteren Ernte in der Kampagne 2018 - mengenbedingt einen deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse. Beginnend mit dem neuen Zuckerwirtschaftsjahr 2019/20 - ab Oktober 2019 - rechnen wir mit einer leichten Verbesserung der Umsatzerlöse aufgrund von Preissteigerungen. Aufgrund rückläufiger Umsatzerlöse und höheren Herstellungskosten gehen wir davon aus, dass sich das Betriebsergebnis im Geschäftsjahr 2019/20 moderat verschlechtert. Dieser Rückgang beim Betriebsergebnis wird sich in einem moderat sinkenden Jahresergebnis ausdrücken. Risiko- und ChancenberichtRisikomanagementRISIKO- UND CHANCENPOLITIKDie Geschäftspolitik der Südzucker-Gruppe ist darauf ausgerichtet, den Bestand des Unternehmens zu sichern, dauerhaft angemessene Renditen zu erwirtschaften sowie den Unternehmenswert systematisch und kontinuierlich zu steigern. Um Risiken, aber auch Chancen zu erkennen und aktiv zu steuern, ist ein konzernweites Risikomanagementsystem eingerichtet. Die Südzucker-Gruppe begreift einen verantwortungsvollen Umgang mit unternehmerischen Risiken und Chancen als wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen, wertorientierten Unternehmensführung. Unter Risiko bzw. Chance versteht Südzucker künftige Entwicklungen bzw. Ereignisse, die das Erreichen strategischer Ziele und operativer Planungen negativ bzw. positiv beeinflussen können. Die Südzucker-Gruppe setzt ein integriertes System zur Früherkennung und Überwachung von konzernspezifischen Risiken ein. Der erfolgreiche Umgang mit Risiken wird von der Zielsetzung geleitet, ein ausgewogenes Gleichgewicht von Rendite und Risiko zu erreichen. Die Risikokultur des Unternehmens ist gekennzeichnet durch risikobewusstes Verhalten, klare Verantwortlichkeiten, Unabhängigkeit im Risikocontrolling sowie durch die Implementierung eines internen Kontrollsystems. Soweit es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, werden versicherbare Risiken durch ein konzernübergreifendes Versicherungsprogramm abgedeckt. AUFGABE DES RISIKOMANAGEMENTSDas Risikomanagement hat sicherzustellen, dass bestehende Risiken frühzeitig und systematisch erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in geordneter Weise an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Damit geht eine Verbesserung der internen Transparenz risikobehafteter Prozesse sowie die Schaffung eines Risikobewusstseins bei allen Mitarbeitern einher. Zu den zentralen Aufgaben des Risikomanagements gehört die Begrenzung der strategischen, operativen, Compliance bzw. rechtlichen Risiken sowie finanziellen Risiken. Zum Risikomanagement der Südzucker-Gruppe gehören Überwachungssysteme, die die Einhaltung aller getroffenen Maßnahmen sicherstellen. RISIKOMANAGEMENTSYSTEMDer Vorstand hat die Verantwortung für das konzernweite Risikomanagementsystem - insbesondere für die Früherkennung und Gegensteuerung bestandsgefährdender und strategischer Risiken. Er wird dabei vom Risikomanagementausschuss unterstützt, der die Angemessenheit der bestehenden Risikomanagementregelungen regelmäßig prüft und diese gegebenenfalls fortentwickelt. Daneben beobachtet der Risikomanagementausschuss fortlaufend wesentliche, auch geschäftsübergreifende Risiken und zeigt - falls erforderlich - Handlungsbedarf auf. Der Wirtschaftsprüfer beurteilt die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems als Teil des Risikomanagementsystems. Darüber hinaus befasst sich der Aufsichtsrat im Rahmen der Überwachung des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. ORGANISATION DES RISIKOMANAGEMENTSDie operativen Einheiten (Divisionen und Segment CropEnergies) sowie die Zentralabteilungen sind als Risikoverantwortliche für die Identifikation und Bewertung von Chancen und Risiken sowie für das Risikomanagement in ihren Verantwortungsbereichen verantwortlich. Sie ergreifen Maßnahmen zur Reduzierung und Absicherung von Risiken aus dem operativen Geschäft sowie von finanziellen und rechtlichen Risiken. Die Veränderung von Marktpreisen kann einen erheblichen positiven bzw. negativen Einfluss auf das operative Ergebnis haben. Daher wurden in den operativen Einheiten, in denen das operative Ergebnis wesentlich von volatilen Marktpreisen beeinflusst wird, Risikokomitees eingerichtet, die Entscheidungen über den Umgang mit diesen Risiken vorbereiten. Marktpreisrisiken aus Rohstoff- und Absatzpreisen, Währungsrisiken sowie Zinsrisiken werden durch den selektiven Einsatz von Derivaten begrenzt. Die zulässigen Instrumente zur Risikobegrenzung hat der Vorstand in einer Richtlinie zum Management operativer Preisrisiken vorgegeben, die auch Sicherungsstrategien, Zuständigkeiten, Abläufe sowie Kontrollmechanismen regelt. Derivative Finanzinstrumente dürfen nur zur Sicherung von Grundgeschäften und nur mit Banken hoher Bonität oder an Terminbörsen abgeschlossen werden. Regelmäßige Berichterstattung und Dokumentation der operativen, finanziellen und strategischen Risiken erfolgen im Risikomanagementausschuss und in den Risikokomitees, sowie im Rahmen des wertorientierten Führungs- und Planungssystems in allen relevanten operativen Einheiten und Konzernfunktionen. Alle wesentlichen Unternehmensrisiken werden hierbei regelmäßig von den Risikoverantwortlichen erfasst und dokumentiert. Neu eintretende Einzelrisiken oder Veränderungen der Risikostruktur sind darüber hinaus ad-hoc an den Vorstand zu berichten. Im Rahmen der Risikoinventur werden die Einzelrisiken dann durch den Risikomanagementausschuss in einem gruppenweiten Risikoregister zusammengeführt. Hierbei findet auch eine konzernweite Risikoaggregation und die Identifizierung gegebenenfalls vorhandenen bestandsgefährdender Risiken statt. INTERNE REVISIONDie interne Konzernrevision nimmt als prozessunabhängige Überwachung ihre Kontrollaufgaben in der Muttergesellschaft sowie in den Konzerngesellschaften wahr. Sie ist dem Vorstandsvorsitzenden direkt zugeordnet und bewertet im Rahmen unabhängiger und objektiver Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse - auch mit dem Fokus, diese und die zugrundeliegenden Geschäftsprozesse zu verbessern. RISIKOKOMMUNIKATIONUnabdingbar für das Funktionieren des Risikomanagementsystems ist die offene Kommunikation mit den verantwortlich handelnden Mitarbeitern im Unternehmen. Daher stellen der Vorstand, die Verantwortlichen der operativen Einheiten und der Zentralabteilungen eine offene und schnelle Kommunikation von Risiken sicher. Die Mitarbeiter sind angehalten, bewusst und proaktiv mit Risiken umzugehen. Unter anderem durch regelmäßige Besprechungen der Ergebnisentwicklung und der Planungen zwischen Divisionsverantwortlichen und Vorstand ist ein unmittelbarer Informationsfluss gewährleistet. Für identifizierte strategische oder operative Risiken werden in diesem Rahmen Maßnahmen definiert und initiiert. Neben den Verantwortlichen der operativen Einheiten tragen die Konzernfunktionen den Ressortvorständen regelmäßig aktuelle Entwicklungen aus ihren Verantwortungsbereichen vor. RisikenÜBERSICHT DER UNTERNEHMENSRISIKENNachfolgend werden die für Südzucker wesentlichen Unternehmensrisiken beschrieben und nach den Merkmalen "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "finanzielle Auswirkung", bezogen auf die mittelfristige Ergebniserwartung zum Bilanzstichtag 28. Februar 2019, klassifiziert. Die Wirkung getroffener Gegensteuerungsmaßnahmen wird dabei berücksichtigt. Die für die entsprechenden Kategorien "gering", "mittel" und "hoch" verwendeten relativen bzw. absoluten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Bedeutung der Risiken ergibt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher finanzieller Auswirkung. scroll
Die Preisvolatilität von Rohstoffen, die Risiken von schwankenden Produktpreisen, Veränderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie strukturelle Veränderungen der Absatzmärkte stellen derzeit die größten Einzelrisiken dar. Die finanziellen Auswirkungen der anderen dargestellten Risiken sind im Vergleich dazu von geringerer Bedeutung. scroll
Strategische RisikenRISIKEN AUS ÄNDERUNGEN DER RECHTLICHEN UND POLITISCHEN RAHMENBEDINGUNGENWie im Lageberichts erläutert, unterliegt die Geschäftstätigkeit sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene vielfältigen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Zeit nach 2020 trat am 24. Dezember 2018 in Kraft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die neue Richtlinie bis zum 30. Juni 2021 in nationales Recht umsetzen. Der Anteil erneuerbarer Energien soll in der EU in allen Sektoren bis 2030 auf mindestens 32 % ansteigen, wobei eine spezifische Zielgröße von mindestens 14 % für den Transportsektor vorgegeben wird. Erneuerbare Kraftstoffe aus Ackerpflanzen können hierzu bis zu 1 % über dem im Jahr 2020 erreichten Niveau, maximal jedoch 7 %, beitragen. Der Anteil von Kraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen soll von 0,2 % im Jahr 2022 auf mindestens 3,5 % im Jahr 2030 steigen. Darüber hinaus können diese Kraftstoffe, wie auch erneuerbarer Strom im Straßenverkehr, mehrfach auf das Transportziel angerechnet werden. Eine Differenzierung von Beimischungszielen nach Produktionstechnologien und/oder Rohstoffen kann zu Nachfrageverschiebungen führen, welche das Bioethanolgeschäft belasten können. Bei Bioethanol können z. B. die Einschränkung oder Förderung der Nutzung verschiedener Rohstoffe zur Herstellung von Bioethanol, die Regulierung der Nutzung von Anbauflächen sowie Änderungen der in einigen EU-Ländern bestehenden gesetzlichen Vergütungssysteme für erzeugte erneuerbare Energien zu zusätzlichen Chancen oder Risiken führen. Darüber hinaus können Änderungen in den Rahmenbedingungen der für die Bioethanolproduktion relevanten Zertifizierungssysteme einen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit des von der Südzucker-Gruppe produzierten Ethanols haben. Zusätzliche Risiken können entstehen, wenn im Rahmen neuer bilateraler Freihandelsabkommen zusätzliche zollfreie Einfuhrkontingente eröffnet werden oder der EU-Außenschutz verringert wird. Mögliche Änderungen internationaler und nationaler Handelsabkommen oder der Agrar-marktordnungen werden bereits im Vorfeld frühzeitig analysiert und mit ihren Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Südzucker-Gruppe im Rahmen des Risikomanagements bewertet. Dabei spielen neben unmittelbar auf das Geschäft der Südzucker-Gruppe wirkenden Änderungen des politischen Rahmens auch indirekt wirksame Veränderungen eine Rolle. Hierzu gehören beispielsweise international eine Zunahme der Subventionierung der Zuckererzeugung in maßgeblichen Erzeugernationen (wie z.B. Indien), aber auch im europäischen Rahmen eine Re-Nationalisierung der EU-Agrarpolitik etwa durch Flächenbeihilfen für den Anbau von Zuckerrüben. Beides führt zu einer Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen zwischen den Erzeugern in verschiedenen Staaten auf globaler bzw. europäischer Ebene und kann damit Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Südzucker Gruppe haben. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit) kann Risiken für die Geschäftstätigkeit der Südzucker-Gruppe mit sich bringen, die derzeit schwer abschätzbar sind. Nachdem die Verhandlungen über die Bedingungen des Austritts zunächst schleppend liefen, konnten sich Großbritannien und die EU am 25. November 2018 auf ein Abkommen zu einem geregelten Austritt Großbritanniens einigen. Dieses Abkommen kann jedoch erst in Kraft treten, wenn es im britischen Unterhaus mehrheitlich Zustimmung findet. Dies ist bis dato nicht geschehen. Ein Austritt Großbritanniens ohne Abkommen könnte zu einem konjunkturellen Abschwung führen und den Warenhandel mit Kontinentaleuropa durch beidseitige Einfuhrzölle erschweren. Änderungen der nationalen Steuer- und Zollsysteme sowie die Auslegung durch die regionalen Behörden stellen weitere Risiken im Bereich der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen dar. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN UND RISIKEN DURCH STRUKTURELLE VERÄNDERUNGEN DER ABSATZMÄRKTEDie Produkte der Südzucker-Gruppe unterliegen dem Risiko von Nachfrageschwankungen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Sollte sich das Wirtschaftswachstum schwächer als in der Prognose dargestellt entwickeln, könnte die Nachfrage für die erzeugten Produkte hinter den Erwartungen zurückbleiben. Allerdings sind die Auswirkungen auf das Kerngeschäft - die Herstellung von Lebens- und Futtermitteln - wegen der Bedeutung der Produkte für die menschliche Ernährung in der Regel nur begrenzt. Insbesondere in den entwickelten Industrieländern werden Nahrungsmittelproduktion und Ernährungsverhalten kritisch hinterfragt. Entsprechende Kundenwünsche können bei der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie zu veränderten Rezepturen oder einer zuckerreduzierten Ergänzung des Produktportfolios führen. Operative RisikenRISIKEN AUS DER VERFÜGBARKEIT VON ROHSTOFFENDie Südzucker-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt 36 Mio. t landwirtschaftliche Rohstoffe von über 1.000.000 ha Anbaufläche verarbeitet. Dies sind neben Zuckerrüben auch Mais, Weizen, Gerste, Reis, Triticale, Zichorien, Kartoffeln und Früchte. Südzucker ist als Verarbeiter dieser Rohstoffe -trotz regionaler Streuung - Beschaffungsrisiken ausgesetzt. Hier sind in erster Linie über das normale Maß hinausgehende Schwankungen der Ernteerträge durch Extremwetterereignisse (Klimawandel) sowie Pflanzenschädlinge und -krankheiten zu nennen. In diesem Zusammenhang kann es auch durch das Verbot des Einsatzes von bestimmten Pflanzenschutzmitteln (bspw. Neonicotinoide) zur verminderten Verfügbarkeit von Agrarrohstoffen kommen. Risiken ergeben sich aus extremen Witterungsereignissen, wie beispielsweise langanhaltende Trockenperioden und Überschwemmungen, Stürme und Hagel, die in ihrer Häufigkeit und Intensität zunehmen können. Zudem kann durch die geografische Verschiebung der Klimazonen bzw. Niederschläge die Produktion von landwirtschaftlichen Rohstoffen regional negativ beeinflusst werden. Diesem Risiko wird durch eine entsprechende Anbauplanung sowie gezielte Anbauberatung und Forschung bestmöglich Rechnung getragen. Beschaffungsrisiken im Zuckersegment bestehen im Wettbewerb des Rübenanbaus mit den übrigen Feldfrüchten. Züchterische Fortschritte stärken die Ertragskraft der Rübe. Die angebotenen Sorten werden auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft und ihr Anbau unter Berücksichtigung regional unterschiedlicher Standortbedingungen optimiert. Mit Hilfe des Versuchswesens und der Beratung im Zuckerrübenanbau sollen Beeinträchtigungen des Rübenertrags durch Krankheiten, Schädlinge, Verunkrautung oder gesetzlich vorgegebene Einschränkungen im Pflanzenschutz reduziert werden. Die EU knüpft die Förderung von Kraftstoffen aus Biomasse an die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsanforderungen. Bioethanol aus allen unseren Anlagen erfüllt diese Anforderungen unter der Voraussetzung, dass auch die Verfügbarkeit nachhaltig angebauter Rohstoffe gegeben ist. Risiken aus der Preisvolatilität von RohstoffenNeben den Beschaffungsrisiken unterliegen landwirtschaftliche Rohstoffe Preisschwankungen, die nicht in allen Fällen unmittelbar an den Markt weitergegeben werden können. Auf den Getreide- und Ölsaatenmärkten sind die Preisschwankungen insbesondere durch die weltweiten und regionalen Fundamentaldaten von Angebot, Nachfrage und Lagerbeständen beeinflusst. Wenn die Lagerbestände eine kritische Grenze im Verhältnis zum jährlichen Verbrauch unterschreiten und Intransparenz über bestimmte Angebots- und Nachfragefaktoren besteht, reagieren die Märkte sensibel mit Preisschwankungen. Dies war bei einzelnen Produkten in den letzten Jahren wiederholt zu beobachten und wird auch in den nächsten Jahren möglich sein. Durch den zunehmenden weltweiten Rohstoffhandel folgen die inländischen und europäischen Märkte der Preisvolatilität der globalen Märkte. Zudem können politische Maßnahmen wichtiger Exportländer, wie z. B. Exportstopps, die Volatilität kurzfristig verstärken. In der Südzucker-Gruppe erfolgt die Rübenpreisvergütung in Abhängigkeit von den im Zuckerwirtschaftsjahr erzielten Zuckererlösen, ohne einen Rübenmindestpreis zu garantieren. Daneben können bei der Vergütung weitere Faktoren, wie die Wettbewerbssituation des Rübenanbaus mit anderen Ackerkulturen berücksichtigt werden. Die Nutzung der Rohzucker-Raffinationskapazitäten an den Standorten Buzäu/Rumänien und Brčko/Bosnien-Herzegowina wird in Abhängigkeit der Absatzchancen in der EU und der erzielbaren Rohmargen gesteuert. Zur Herstellung von Bioethanol werden kohlenhydrathaltige Agrarrohstoffe wie Getreide und Zuckersirupe benötigt. Preisschwankungen an den Weltagrarmärkten beeinflussen direkt die Rohstoffkosten. Zur Risikoeinschätzung wird bei der Herstellung von Bioethanol eine saldierte Betrachtung von Rohstoffkosten sowie von Erlösen für Lebens- und Futtermittel (Steuerung nach Nettorohstoffkosten) vorgenommen. Da Veränderungen beim Getreidepreis überwiegend mit einer gleichgerichteten Änderung der Preise für eiweißhaltige Lebens- und Futtermittel einhergehen, können Preisschwankungen beim Rohstoffeinkauf teilweise durch die Verkaufserlöse für diese Produkte kompensiert werden. Bei der Bioethanolproduktion wird die Geschäftspolitik verfolgt, verbleibende Risiken aus Rohstoffpreissteigerungen durch den Abschluss von längerfristigen Lieferverträgen, die Nutzung von Warentermingeschäften sowie dem Einsatz von alternativen Rohstoffen zu reduzieren. Daneben erfolgt ein regelmäßiger Abgleich der Sicherungen im Einkauf von Rohstoffen mit dem Absatz von Lebens- und Futtermitteln sowie Ethanol. Dabei wird nach Marktlage über die Sicherungsquoten entschieden. Abhängig von der Marktpreislage verbleibt jedoch das Risiko, dass kostendeckende Sicherungsgeschäfte nicht abschließbar sind oder Preissteigerungen für Rohstoffe nicht an die Abnehmer von Bioethanol weitergegeben werden können. Die Rohstoffkosten sind auch in der Stärkeproduktion von wesentlicher Bedeutung. Auch hier ist die Strategie, den geplanten Bedarf in einem adäquaten Ausmaß durch physische Lieferkontrakte oder durch Sicherungsgeschäfte abzudecken. Es besteht das Risiko, dass kurzfristig steigende Rohstoffpreise nur zu einem Teil an Kunden weitergegeben werden können. Das Beschaffungsrisiko im Segment Frucht wird durch nachteilige Witterungsverhältnisse sowie mögliche Pflanzenkrankheiten beeinflusst. Dadurch bedingte Ernteausfälle können sich sowohl auf die Verfügbarkeit als auch auf die Einstandspreise der Rohstoffe negativ auswirken. Der Division Fruchtzubereitungen ist es durch ihre weltweite Präsenz und Kenntnisse über Beschaffungsmärkte möglich, regionale Engpässe in der Versorgung bzw. Preisvolatilitäten frühzeitig zu erkennen und entsprechend entgegenzuwirken. Es werden zusätzlich, je nach Möglichkeit, sowohl beschaffungs- als auch absatzseitig Jahresverträge abgeschlossen. In der Division Fruchtsaftkonzentrate werden Rohstoff-, Produktions- und Vertriebsrisiken überregional gesteuert. Insbesondere bei der Produktion von Zucker, Stärke, Inulin und Bioethanol ist neben den Rohstoffkosten der Energieeinsatz ein wesentlicher Kostenfaktor. Preisschwankungen wirken sich unmittelbar auf die Herstellungskosten aus. Dies gilt für die originären Energieträger sowie für CO2-Zertifikate, die zugekauft werden müssen, wenn die kostenlosen Zuteilungen den Bedarf nicht abdecken. Die kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten im Rahmen der 3. Handelsperiode in der EU für die Jahre 201 3 bis 2020 deckt den Verbrauch der Südzucker-Gruppe nicht. Gegenwärtig erfüllt die Produktion von Zucker, Stärke, Inulin und Bioethanol nach den aktuellen EU-Vorschriften die Carbon-Leakage-Kriterien, wonach CO2-Zertifikate in begrenztem Umfang kostenlos zugeteilt werden; ein Wegfall des Carbon-Leakage-Status wird derzeit nicht erwartet. Für die kommende 4. Handelsperiode der Jahre 2021 bis 2030 muss auch bei einem unveränderten Carbon-Leakage-Status mit einer reduzierten kostenlosen Zuteilung von CO2-Zertifikaten gerechnet werden. Vor dem Hintergrund der erforderlichen EU-weiten Datenerhebung bei den im EU-Emissionshandel einbezogenen Emittenten und der daraus abgeleiteten Menge der kostenlosen Zuteilungen in den einzelnen EU-Ländern ist die tatsächliche kostenlose Zuteilung für die Südzucker-Gruppe ab dem Jahr 2021 schwer vorauszusagen. Gleichzeitig wird auch davon ausgegangen, dass während der laufenden 4. Handelsperiode Unsicherheiten hinsichtlich der kostenlosen Zuteilung für künftige Jahre bestehen, da Aktivitätsraten dann in die Bemessung der kostenlosen Zuteilung eingehen. Das Volumen der gegenwärtigen und künftig erwarteten EU-weiten kostenlosen Zuteilungen wird unmittelbare Auswirkungen auf die Entwicklung der Preise der CO2-Zertifikate haben. Die Südzucker-Gruppe wirkt Energiepreisrisiken entgegen, indem Produktionsanlagen teilweise darauf ausgerichtet sind, verschiedene Energieträger situationsgerecht mit dem Ziel der Kostenoptimierung einsetzen zu können. Darüber hinaus werden Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz der Produktionsanlagen konzernweit kontinuierlich forciert. Im Rahmen einer vorausschauenden Einkaufspolitik erfolgen für die in der Kampagne eingesetzten Energieträger teilweise Mengen- und Preissicherungen in Form von langfristigen Lieferverträgen oder auch durch Derivate. Am 31. Januar 2019 hat die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB)" -auch Kohlekommission genannt - ihren Schlussbericht der Bundesregierung vorgelegt. Der Schlussbericht ist ein Baustein in der Frage der Umsetzung der Ziele der Pariser Klimakonferenz und beinhaltet Politikempfehlungen zur Dekarbonisierung des Energiesektors in Deutschland, insbesondere die Beendigung der Kohleverstromung möglichst im Jahr 2035, spätestens aber in 2038. Für die Geschäftstätigkeit der Südzucker-Gruppe in der EU sind mit Blick auf die Produktion die Umsetzung der Klimaziele für den Industriesektor relevant; für den Absatz von Bioethanol auch die Umsetzung der Klimaziele im Sektor "Verkehr/Mobilität". Für den Industriesektor überlässt es die EU den Mitgliedsstaaten, welchen Energieträgermix sie zukünftig zulassen. So legt beispielsweise der Entwurf des deutschen Klimaschutzgesetzes (KSG) vom 26. Februar 2019 für die Sektoren linear fallende Emissionskontingente für 2021-30 fest. Mit der Umsetzung der angekündigten Schließung von Zuckerfabriken werden vier Anlagen mit Kohlekesseln stillgelegt. Für die verbliebenen Standorte verbleiben langfristige Risiken, bis wann fossile Brennstoffe verwendbar bzw. verfügbar sind und zu welchem Preis. RISIKEN AUS DER PREISVOLATILITÄT DER PRODUKTEIm Segment Zucker bestehen Absatzpreisrisiken infolge von Preisschwankungen auf dem Weltmarkt, dem EU-Binnenmarkt sowie den Futtermittelmärkten. Falls das erwartete moderate Wachstum des Weltzuckerverbrauchs ausbleiben sollte, ist in zunehmendem Maße mit Preisdruck auf dem Weltmarkt zu rechnen. Für direkt vom Weltmarktpreis abhängige Mengen werden je nach Marktlage Sicherungsgeschäfte in Form von Zucker-Futures an den Terminbörsen in London und New York abgeschlossen. Dem Absatzrisiko und dem Preisrisiko bei Futtermitteln wird insbesondere durch eine kontinuierliche Verkaufsstrategie sowie eine langfristig orientierte Kundenbindung Rechnung getragen. Ebenfalls unterliegen beispielsweise die Preise für Bioethanol in Europa verschiedenen Einflussfaktoren, wie z. B. Angebot und Nachfrage auf lokaler Ebene, dem Preisniveau und dem Angebot in den USA, Brasilien und anderen Exportländern sowie politischen Rahmenbedingungen, und können daher größeren Schwankungen unterworfen sein. Die Steuerung dieser Risiken erfolgt durch die Gestaltung der Verkaufsverträge und deren Laufzeit und - soweit möglich - durch derivative Instrumente sowie durch die flexible Nutzung der Bioethanolanlage am britischen Standort Wilton je nach Marktsituation und der hieraus resultierenden Kosten- und Ertragslage. WECHSELKURSRISIKENWechselkursrisiken entstehen im operativen Geschäft, wenn Umsatzerlöse oder Material- bzw. Wareneinsatz abweichend von der lokalen Währung anfallen. Im Segment Zucker unterliegen Zuckerexporte auf dem Weltmarkt US-Dollar-Wechselkursrisiken, die grundsätzlich vom Zeitpunkt des Abschlusses eines Zucker-Futures bis zum Zahlungseingang abgesichert werden. Die Rohzuckerraffination unterliegt Währungsrisiken durch den teilweisen Rohzuckereinkauf in US-Dollar. Im Segment Spezialitäten resultieren Fremdwährungsrisiken in der Division BENEO aus den Umsatzerlösen in US-Dollar, deren zugrundeliegende Herstellungskosten überwiegend in Euro und chilenischem Peso anfallen. Für Umsatzerlöse der Freiberger-Gruppe in Großbritannien und Kanada ergeben sich Währungsrisiken aus dem britischen Pfund bzw. kanadischen Dollar. Im Segment CropEnergies erfolgen sowohl die Rohstoffbeschaffung als auch der Verkauf der Produkte überwiegend in Euro. Lediglich beim Einkauf von Rohalkohol in US-Dollar und beim Verkauf von Industriealkohol in Euro ergeben sich Währungsrisiken. Diese werden unmittelbar nach dem Einkauf des Rohalkohols über Devisentermingeschäfte abgesichert. Im Segment Frucht bestehen Währungsrisiken vorwiegend aus dem Absatz in Euro oder US-Dollar, während der Aufwand für Rohstoffe und Produktion in lokaler Währung entsteht. Sofern der Rohstoffeinkauf bzw. der Absatz in Fremdwährung erfolgen, wird das Währungsrisiko teilweise durch Devisentermingeschäfte abgesichert. PRODUKTQUALITÄTSRISIKEN UND LEBENSMITTELSICHERHEITBedeutende Ereignisse im Zusammenhang mit ernsten Verstößen gegen Sicherheitsstandards, die für Nahrungsmittel oder sonstige Bereiche gelten, könnten sich nachteilig auf die Gesundheit der Verbraucher, die Reputation von Südzucker und den Absatz unserer Produkte auswirken. Zudem gehört es zu den Ansprüchen, die wir an uns selbst stellen, Kunden jederzeit mit sicheren und qualitativ hochwertigen Produkten zu beliefern. Um dies zu gewährleisten, verfügt Südzucker über ein Qualitätsmanagement, in dem Verantwortlichkeiten, Tätigkeiten und Abläufe festgelegt sind. Das Qualitätsmanagement umfasst sämtliche Prozesse vom Bezug der Rohstoffe über den Produktionsprozess bis zur Belieferung der Kunden. Im Rahmen des Qualitätsmanagements wird die Einhaltung der Anforderungen intern und extern regelmäßig überprüft. Erforderlichenfalls werden Maßnahmen mit dem Ziel der Optimierung ergriffen; dies leistet einen Beitrag zur weiteren Risikominimierung. IT-RISIKENDie Steuerung unseres Konzerns ist maßgeblich von einer komplexen Informationstechnologie abhängig, welche zunehmend Informationssicherheitsrisiken von internen und externen Quellen ausgesetzt ist. Mit der Implementierung von angemessenen Prozessen und Maßnahmen schützen wir die Verfügbarkeit, die Vertraulichkeit und die Integrität von Daten, datenverarbeitenden Systemen sowie sonstigen geschäftsrelevanten Informationen. Die Prozesse und Maßnahmen basieren auf einschlägigen Standards, werden durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Experten betrieben und stetig optimiert. Vor diesem Hintergrund werden die Informationssysteme und Prozesse innerhalb der Südzucker-Gruppe weiter vereinheitlicht. PERSONALRISIKENDie Südzucker-Gruppe steht mit anderen Unternehmen in einem intensiven Wettbewerb um qualifiziertes Personal und ist so dem Risiko ausgesetzt, offene Stellen nicht adäquat besetzen zu können. Um die Position von Südzucker im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter zu sichern, wird im Rahmen der Personalmanagement-Aktivitäten die Attraktivität der Südzucker-Gruppe als Arbeitgeber betont und darauf abgezielt, Fach- und Führungskräfte langfristig an den Konzern zu binden. Neben attraktiven Sozialleistungen und Vergütungssystemen setzen wir dabei auf breit gefächerte Perspektiven in der Südzucker-Gruppe wie Fort- und Weiterbildungsangebote, Trainee-Programme und Einsatzmöglichkeiten in unterschiedlichen Konzerngesellschaften. Der Aufsichtsrat von Südzucker ist zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern aus der eigenen Belegschaft oder Gewerkschaften besetzt. In zahlreichen Ländern ist Südzucker an Tarifverträge gebunden und der soziale Dialog gelebte Praxis, was das Risiko von Arbeitsniederlegungen einschränkt. In regelmäßigen Betriebsversammlungen werden die Mitarbeiter informiert und der Dialog mit ihnen geführt. Daneben bestehen Risiken aus Krankenstand, langen Abwesenheiten und der damit verbundenen Mehrbelastung der anwesenden Mitarbeiter. Mit Betriebsärzten, Wiedereingliederungsprogrammen und Informationsveranstaltungen sorgt sich Südzucker um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Damit verbunden sind auch umfassende Maßnahmen in der Arbeitssicherheit mit dem Ziel "Null Unfälle" sowie die intensive Analyse von Arbeitsunfällen. BONITÄTS- UND AUSFALLRISIKENSollten Kunden in größerem Umfang nicht in der Lage sein, die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Südzucker zu erfüllen, könnten uns hieraus entsprechende Verluste entstehen. Südzucker tritt diesen Bonitäts- und Ausfallrisiken für den Forderungsbestand entgegen, indem die Bonität und das Zahlungsverhalten von Schuldnern ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt werden. Darüber hinaus wird das konzernweite Kreditmanagement weiter strikt umgesetzt. Zudem werden Risiken durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt. Ausfallrisiken bestehen auch im Hinblick auf Finanzinstitute, mit denen Sicherungsgeschäfte für Preisrisiken abgeschlossen wurden. Dieses Risiko hat sich aufgrund der Finanzkrise erhöht und wird dadurch limitiert, dass Finanzgeschäfte nur mit Banken hoher Bonität abgeschlossen werden. Entsprechend wird die Bonität der Finanzinstitute laufend überwacht. RISIKEN AUS DER AKQUISITION VON UNTERNEHMENDie Südzucker-Gruppe erwirbt Unternehmen, um ihre Geschäftstätigkeit zu erweitern. Akquisitionen beinhalten das Risiko, dass strategische Ziele nicht erreicht werden oder sich die Umsetzung operativer Pläne verzögert. Außerdem bestehen Risiken im Rahmen der Integration von unterschiedlichen Unternehmenskulturen und Prozessen. Die Südzucker-Gruppe hält Beteiligungen wie Joint Ventures, assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungen. Aufgrund der Beteiligungsquote ist die Möglichkeit der Integration dieser Gesellschaften eingeschränkt. WEITERE OPERATIVE RISIKENWeitere operative Risiken können in den Bereichen Produktion und Investitionen, Logistik sowie Forschung und Entwicklung liegen. Ungeplante Anlagenabschaltungen - insbesondere im Kampagnebetrieb - versuchen wir durch umfassende Wartung und kontinuierliche Verbesserung unserer Anlagen zu vermeiden. Risiken aus Investitionen, wie beispielsweise technische Störungen oder Kosten- und Terminüberschreitungen, begegnen wir mit erfahrenem Projektmanagement und -controlling. Bei angekündigten Restrukturierungsmaßnahmen besteht das Risiko, dass über die erwarteten Kosten hinaus Mehraufwendungen jeglicher Art entstehen können. Die Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen beinhaltet Risiken, die auch Auswirkungen auf die betroffenen Geschäfts- und Produktionsprozesse haben können. Die Verfügbarkeit von geeigneten Transportmitteln zur fristgerechten Lieferung von Rohstoffen sowie Endprodukten unterliegt ebenfalls Schwankungen. So erreichte etwa im Sommer und Herbst 2018 der Wasserpegel des Rheins aufgrund langanhaltender Trockenheit historische Tiefststände. Dies führte zu begrenzter Verfügbarkeit und Ladekapazität von Binnenschiffen sowie höheren Kosten. Die mit unserer Produktion verbundenen Umweltrisiken beziehen sich hauptsächlich auf den Einsatz von Energie und Wasser sowie das Entstehen von Emissionen, Abwasser und Abfall. Südzucker begegnet diesen Umweltrisiken und auch den weiteren operativen Risiken durch ständige Überwachung und Verbesserung der Geschäftsprozesse. Compliance RisikenALLGEMEINE RECHTLICHE RISIKENEs sind verschiedene Rechtsstreitigkeiten gegen die Südzucker AG und ihre Konzerngesellschaften anhängig. Für diese Verfahren werden Prozesskostenrückstellungen gebildet. Für die Prozessrisiken erfolgt eine Rückstellungsbildung, wenn die Verpflichtungen wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend genau bestimmbar sind. Der endgültige Ausgang einzelner Verfahren kann zwar Einfluss auf das Ergebnis in einer bestimmten Berichtsperiode nehmen, die daraus eventuell resultierenden Verpflichtungen haben aber keinen nachhaltigen Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns. Südzucker ist möglichen Änderungen des rechtlichen Umfelds, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel- und Umweltrecht, ausgesetzt. Derartige Risiken werden zeitnah erfasst, ihr Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns evaluiert und gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen eingeleitet. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist im Geschäftsjahr 2017/18 wirksam geworden. Sie hat ein einheitliches, unmittelbar geltendes Datenschutzrecht innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU geschaffen und sichert damit ein hohes Datenschutzniveau in Europa. Der umfangreiche Pflichtenkatalog ist bei Verstößen mit erheblichen Sanktionen bewehrt. Südzucker hat die seitens der EU-DSGVO ausgelösten Pflichten und Risiken analysiert und ergreift in Fortführung ihrer bereits bestehenden Datenschutzkultur risikobasiert erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen, um den Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten insbesondere der Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und übriger Geschäftspartner zu gewährleisten. KARTELLRECHTSRISIKENEs besteht das allgemeine Risiko, dass Verhaltensweisen von Organen und Mitarbeitern als Verstoß gegen Wettbewerbsbestimmungen ausgelegt werden und Verfahren durch Wettbewerbsbehörden eingeleitet werden. Entsprechende Verfahren sind immer mit einem Reputationsverlust verbunden, können zum Erlass von hohen Bußgeldern führen und dann zusätzlich Ersatzansprüche von Dritten nach sich ziehen, auch wenn sie unbegründet sind. Als gruppenweit geltender Rahmen für die Verhinderung von Kartellrechtsverstößen ist eine Richtlinie zur Einhaltung des Kartellrechts in der Südzucker-Gruppe (Wettbewerbs-Richtlinie) in Kraft. Ziel dieser Richtlinie ist es, Mitarbeiter vor Gesetzesverstößen im Kartellrecht zu bewahren und praxisnahe Unterstützung bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften zu geben. Dies umfasst die Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Einhaltung des Kartellrechts. Südzucker hat die Maßnahmen der Kartellrechts-Compliance auch im Geschäftsjahr 2018/19 - insbesondere durch Audits und im Bereich des internen Meldewesens - weiter intensiviert. Zur Vermeidung von Kartellverstößen werden gruppenweit Schulungen durchgeführt und turnusmäßig wiederholt. Wie in den Vorjahresberichten dargestellt, hatte das Bundeskartellamt den deutschen Zuckerherstellern Südzucker AG, Nordzucker AG und Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG wettbewerbsbeschränkende Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen zur Last gelegt. Südzucker akzeptierte den im Februar 2014 erlassenen Bußgeldbescheid im Rahmen eines Settlements, um das fast fünf Jahre laufende, auf Aussagen eines Kronzeugen basierende Verfahren zu beenden und dadurch Rechts- sowie Planungssicherheit zu erlangen. Das deutsche Kartellverfahren ist mit Zahlung der Geldbuße abgeschlossen. Nach dem Abschluss des deutschen Kartellverfahrens machen Kunden erwartungsgemäß Schadensersatzansprüche wegen angeblich kartellbedingter Preisaufschläge geltend. Diese Ansprüche werden von Südzucker und den beiden anderen mit einem Bußgeld belegten deutschen Zuckerherstellern grundsätzlich bestritten, zumal verschiedene Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass den Kunden in dem vom Bundeskartellamt zur Last gelegten Zeitraum keine Nachteile entstanden sind. Ein Teil der Kunden hat die betroffenen Zuckerhersteller - zumeist gesamtschuldnerisch - auf Schadensersatz oder Auskunft verklagt. Die Klagen sind bei verschiedenen deutschen Landgerichten anhängig und unterschiedlich weit fortgeschritten. Die in all diesen Gerichtsverfahren erforderliche Beweisaufnahme ist aufwändig und langwierig. Sie ist auch bei den ältesten (ab Sommer 2014 begonnenen) Verfahren noch nicht abgeschlossen. Urteile zur Sache sind daher bislang nicht ergangen. Wie in den Vorjahresberichten dargestellt, beantragte die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde im September 2010 beim Kartellgericht Wien unter anderem gegen die AGRANA Zucker GmbH und die Südzucker AG die Feststellung eines Verstoßes gegen das Kartellgesetz. Im Zusammenhang mit dem deutschen Kartellbußgeld wird die Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen auch in Bezug auf Österreich vorgeworfen. Die Beklagten sehen den Bußgeldantrag der Bundeswettbewerbsbehörde durch die vom Kartellgericht durchgeführte Beweisaufnahme und insbesondere durch die letzten Zeugenvernehmungen vom September 2014 nicht bestätigt. Das Kartellgericht Wien hat noch keine Entscheidung verkündet; es ist auch nicht absehbar, wann eine solche ergeht. BETRUGS- UND KORRUPTIONSRISIKENBetrugs- und Korruptionsrisiken können darin bestehen, dass Mitarbeiter oder Führungskräfte der Südzucker-Gruppe gegen Gesetze, interne Regelungen oder von Südzucker anerkannte regulatorische Standards verstoßen. Ebenso können unternehmensexterne Personen mit betrügerischer Absicht versuchen, mittels gefälschter Identitäten Zahlungen auszulösen oder Lieferungen anzuweisen. In der Folge kann das betroffene Unternehmen der Südzucker-Gruppe Vermögens- und Imageschäden erleiden. Sämtlichen Hinweisen auf Fehlverhalten oder auf Betrugsversuche wird nachgegangen. Die Compliance-Aktivitäten und die Compliance-Organisation wurden auch im Geschäftsjahr 2018/19 weiterentwickelt sowie zur Stärkung der Compliance-Kultur die an Transparenz und den Compliance-Unternehmensgrundsätzen orientierte Führungskultur fortlaufend verbessert. Um rechtskonformes und sozialethisches Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters zu gewährleisten, wurden Schulungsmaßnahmen weiter intensiviert sowie konkrete Handlungsempfehlungen zu ausgewählten Themenbereichen weiterentwickelt und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Finanzwirtschaftliche RisikenDie Südzucker-Gruppe unterliegt aufgrund der weltweiten Geschäftstätigkeit verschiedenen finanzwirtschaftlichen Risiken. Hierzu zählen Risiken aus Veränderungen der Wechselkurse und Zinssätze, Liquiditätsrisiken sowie Bonitäts- und Ausfallrisiken. Marktpreisrisiken aus Zuckerexporten, Bioethanolabsatz, Energieeinkäufen sowie Rohstoffeinkäufen werden als operative Risiken bewertet, die im entsprechenden Abschnitt dieses Risikoberichts beschrieben sind. ZINSÄNDERUNGSRISIKENAus variabel verzinslichen oder kurzfristig fälligen Finanzverbindlichkeiten und -anlagen ist die Südzucker-Gruppe in begrenztem Umfang kurzfristigen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Der Umfang dieser Verbindlichkeiten bzw. Anlagen ist aufgrund des kampagnebezogenen Finanzbedarfs im Jahresverlauf stark schwankend. WECHSELKURSRISIKENFinanzwirtschaftliche Wechselkursrisiken resultieren überwiegend aus der konzerninternen Finanzierung von Tochterunternehmen, abweichend von deren Landeswährung. In USA und Osteuropa finanziert die Südzucker-Gruppe einige Tochterunternehmen mit konzerninternen Euro-Darlehen. Daneben bestehen US-Dollar-Finanzierungen in Mexiko. In geringem Umfang haben auch Konzerngesellschaften im Euroraum Finanzierungen an ihre Tochtergesellschaften in deren abweichender Landeswährung gewährt. LIQUIDITÄTSRISIKENEin Liquiditätsrisiko besteht darin, dass zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen benötigte Finanzmittel nicht oder nicht termingerecht bereitgestellt werden können. Die Liquidität der Südzucker-Gruppe wird daher täglich überwacht. Soweit es wirtschaftlich sinnvoll ist, bestehen nationale oder länderübergreifende Cashpools. Daneben werden Liquiditätsüberschüsse auch gruppenintern angelegt. Über die Begebung langfristiger Anleihen sowie die Nutzung von Bankkrediten stellt Südzucker ein ausgewogenes Schuldenrückzahlungsprofil sicher und reduziert Refinanzierungsrisiken. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der kurz-, mittel- und langfristigen Liquiditätsplanung, die integrierter Bestandteil der Unternehmensplanung ist, erkannt und gesteuert. Aufgrund des Commercial-Paper-Programms sowie der von Banken verbindlich zugesagten Kreditlinien kann Südzucker auch kurzfristig auf ausreichende liquide Mittel zurückgreifen und die während der Zuckerkampagne bestehenden saisonalen Finanzierungserfordernisse jederzeit erfüllen. BONITÄTS- UND AUSFALLRISIKEN IM FINANZBEREICHBonitäts- und Ausfallrisiken im Finanzbereich bestehen in Bezug auf Finanzinstitute, mit denen Südzucker finanzielle Sicherungsgeschäfte abgeschlossen hat, bei denen Geldanlagen getätigt werden, Kreditlinien bestehen oder die Bürgschaften zugunsten von Südzucker stellen. Dieses Risiko hat sich aufgrund der Finanzkrise erhöht und wird dadurch limitiert, dass Finanzgeschäfte nur mit Banken hoher Bonität abgeschlossen werden. Entsprechend wird die Bonität der Finanzinstitute laufend überwacht. RISIKO DER RATINGHERABSTUFUNGDie Ratingagenturen Moody's und Standard & Poor's bewerten die Kreditwürdigkeit von Südzucker. Dabei sieht sich Südzucker der Erhaltung eines stabilen Investment-Grade-Ratings verpflichtet. Herabstufungen der vergebenen Ratings könnten sich bei künftigen Finanzierungserfordernissen negativ auf die Kapitalkosten des Konzerns auswirken. Im April 2019 wurde von den Ratingagenturen mitgeteilt, die Ratings im Hinblick auf eine Herabstufung zu überprüfen. ChancenDurch die konsequente Verfolgung einer nachhaltigen, auf wertorientiertes Wachstum ausgerichteten Unternehmensstrategie hat der Südzucker-Konzern zugleich eine Vielzahl von Chancen. Nachstehend werden die Chancen mit Blick auf die Geschäftstätigkeit der einzelnen Segmente bzw. Divisionen in Bezug auf die mittelfristige Ergebniserwartung erläutert. Südzucker ist Europas führender Zuckerhersteller und hat in den Segmenten Spezialitäten (funktionelle Inhaltsstoffe für Lebens- und Futtermittel, Tiefkühlprodukte, Portionsartikel und Stärke), CropEnergies und Frucht (Fruchtzubereitungen, Fruchtsaftkonzentrate) bedeutende Marktpositionen inne. Damit agiert die Südzucker-Gruppe inmitten der auch in Zukunft weltweit dynamisch wachsenden Märkte mit entsprechend höherer Nachfrage nach Agrarrohstoffen, Lebens- und Futtermitteln sowie Energie. Südzucker ist in Europa in vorteilhaften Naturräumen mit guten Böden, hohen Erträgen und im globalen Vergleich günstigen Witterungsverhältnissen positioniert; dies ist im weltweiten Wettbewerb eine stabile und verlässliche Ausgangsbasis. Die wachsende Weltbevölkerung wie auch der Trend zu qualitativ hochwertigen Lebensmitteln insbesondere in Ländern mit steigendem Lebensstandard sollten zu einer Erhöhung von Marktchancen der Produkte von Südzucker führen. Mit ihrer Infrastruktur zur Erzeugung und Vermarktung von Bioethanol in Europa ist die Gruppe hervorragend positioniert, um vom wachsenden europäischen Markt für Kraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen zu profitieren. Segment ZuckerSüdzucker besitzt durch die Konzentration auf die besten Rübenanbauregionen in Europa eine gute Wettbewerbsposition in der EU. Mit einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Produktion, Qualität und auf die Kunden ausgerichtete Produktentwicklung und Service kann Südzucker die attraktive Marktposition weiter stärken; logistische Vorteile können im Verbund der Produktionsstandorte in den europäischen Kernmärkten und der Nähe zu den Industriekunden genutzt werden. Weitere Marktchancen können sich im Non-Food-Markt z. B. bei biobasierten Chemikalien ergeben. Chancen ergeben sich auch aus dem über einen langen Zeitraum beobachtbaren, stetig steigenden Zuckerertrag je Hektar im Rübenanbau. Der Ertragsanstieg der Rübe lag dabei sowohl über dem vergleichbarer Alternativfrüchte als auch über dem von Zuckerrohr. Falls sich diese Entwicklung fortsetzt, führt dies zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Wettbewerbsstellung der Rübenzuckererzeugung. Die zentrale Forschung, das Engineering und Investitionsprojekte zur Verbesserung der Produktionsprozesse leisten einen weiter wichtigen Beitrag zur Kostenführerschaft. Digitalisierungsprojekte im Bereich von Produktion und Verwaltung können Potenziale zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Effizienz erschließen. Segment SpezialitätenDurch den Ausbau des Segments Spezialitäten besitzt Südzucker eine gute Position auf mehreren Wachstumsmärkten. Ein wichtiger Baustein des Segments Spezialitäten sind die Functional Food Produkte von BENEO, die vom langfristigen Trend zu gesünderem Ernährungsverhalten profitiert. BENEO ist mit ihren Produktlinien funktionelle Kohlenhydrate - Isomalt, Palatinose(tm) - sowie den Ballaststoffen Inulin und Oligofruktose ein weltweit führender Anbieter von funktionellen Inhaltsstoffen für Lebensmittel, Getränke und Tierfutter. Eine klare Differenzierung im Markt bietet das besondere Produktspektrum der aus Reis hergestellten Zutaten, insbesondere aufgrund seiner hyperallergenen Eigenschaften. Zur Wahrnehmung von Wachstumschancen für den Konzern wird derzeit eine Ausweitung der Produktlinien für neue Anwendungen weiter vorangetrieben. Als Anbieter kundenindividueller Convenience-Produkte für die Eigenmarken internationaler Handelsunternehmen nutzt die Freiberger-Gruppe ihre europaweit führende Position, um das hieraus resultierende Wachstumspotenzial auszuschöpfen. Neben den Vertriebsaktivitäten auf dem europäischen Markt wurden diese unter anderem auf den nordamerikanischen Markt ausgeweitet. Freiberger hat mit Richelieu Foods Inc. den US-Marktführer im Marktsegment Private Label-Pizza, der über einen etablierten Kundenstamm verfügt, erworben. Durch den Zukauf schafft Freiberger zudem eine Plattform, die beabsichtigte Expansion der deutschen Discounter auf dem nordamerikanischen Markt zu begleiten und Volumensteigerungen zu erzielen. Die erworbenen Produktionsstandorte, die etablierte Organisation der Richelieu Foods sowie die Innovationskraft und das technische Know-how von Freiberger stellen diese Expansion auf ein breiteres Fundament. PortionPack Europe ist europäischer Marktführer bei der Gestaltung, der Produktion und dem Vertrieb von Portionsartikeln. Das Produktsortiment umfasst schwerpunktmäßig den Food-Bereich, aber auch einige Non-Food-Artikel. Dabei liegen die Hauptmärkte insbesondere im Food-Service-Bereich wie Hotels, Gastronomie und Catering. Chancen ergeben sich für PortionPack Europe im Ausbau seiner Position im europäischen Markt durch internes und externes Wachstum, flexible Reaktion auf Kundenanforderungen sowie kontinuierliche Produktinnovationen. Bei Stärke liegt der Schwerpunkt auf Spezialitätenprodukte, die eine hohe Veredelungstiefe aufweisen. Wachstumspotenziale versprechen die Fokussierung auf innovative, kundenorientierte Produkte mit entsprechender Anwendungsberatung, laufende Produktentwicklungen sowie ständige Kostenoptimierungen. Beispiele sind die führende Position bei Bio-Stärken und GVO-freien Stärken für die Lebensmittelindustrie oder im technischen Sektor die Führungsrolle bei Spezialstärken für die Papier-, Textil-, Kosmetik-, Pharma- und Baustoffindustrie. Segment CropEnergiesDie weitere Unternehmensentwicklung und deren Profitabilität werden maßgeblich von der Erlösentwicklung bei Bioethanol, Lebens- und Futtermitteln sowie den Kosten der eingesetzten Rohstoffe geprägt. Chancen ergeben sich aus geringeren Getreidepreisen und/oder einem Preisanstieg von Bioethanol oder den gleichzeitig erzeugten Lebens- und Futtermitteln. Darüber hinaus profitiert CropEnergies von den Verkaufserlösen hochwertiger Lebens- und Futtermittel, die zu einer Senkung der Nettorohstoffkosten führen, sowie von einer energieoptimierten Produktion. Mittelfristig geht CropEnergies davon aus, dass die Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie durch EU-Mitgliedsstaaten für weiteres Marktwachstum auch bei erneuerbaren Energien im Transportsektor sorgen wird. Für den korrespondierenden Nachfrageanstieg ist die CropEnergies-Gruppe als einer der führenden Bioethanolhersteller Europas und aufgrund der Flexibilität und Kapazität ihrer Anlagen gut gerüstet. Segment FruchtDas AGRANA-Fruchtsegment ist Weltmarktführer für Fruchtzubereitungen für die Molkerei-, Eiscreme- und Backwarenindustrie sowie größter Produzent von Fruchtsaftkonzentraten aus Äpfeln, roten Früchten und Beeren auf dem europäischen Markt. Wachstumschancen ergeben sich in Ländern mit steigenden Einkommen, wie z. B. Russland, China und Brasilien. Auch der US-Markt, der nordafrikanische Raum und der Mittlere Osten werden intensiver bearbeitet. Zusammenfassende Darstellung der Risiko- und ChancenlageDie wesentlichen Einflussgrößen für die zukünftige Entwicklung der Südzucker-Gruppe liegen in der Preisentwicklung der eingesetzten Agrarrohstoffe und der daraus hergestellten Zucker-, Bio-ethanol- und Stärkeprodukte. Die Zucker-, Bio-ethanol- und Stärkepreise sind volatil und können empfindlich auf internationale Veränderungen von Angebot und Nachfrage reagieren. Die wichtigsten Faktoren für diese Veränderung sind begrenzt durch das Unternehmen beeinflussbar, wie z.B. Anbau- und Verkaufsentscheidungen von Landwirten, staatliche Agrarprogramme und -politik, globale Lagerbestände, Wetter- und Erntebedingungen, die Klimapolitik und Beimischungsziele für nachwachsende Rohstoffe sowie die Nachfrage nach und das Angebot von konkurrierenden Rohstoffen und Ersatzstoffen. Steigende Energiepreise und Einschränkungen in der Verfügbarkeit von Energieträgern können die Produktionskosten und die Wettbewerbsfähigkeit von Zucker, Bioethanol und Stärke belasten. Die Wettbewerbsintensität in der EU-Zuckerproduktion hat zugenommen. Notwendige Kapazitätsanpassungen in nicht wettbewerbsfähigen EU-Ländern werden durch national gekoppelte Prämien für den Anbau von Zuckerrüben behindert. Südzucker will fünf Zuckerfabriken mit einer Gesamtkapazität von jährlich 700.000 t stilllegen und setzt Maßnahmen zur Verbesserung der Kostenstrukturen kontinuierlich fort. Die Divisionen BENEO, Freiberger und das Segment Frucht leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Chancen- und Risikoprofils der Südzucker-Gruppe. Im Segment CropEnergies ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Verabschiedung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie das Risiko für die Zeit nach 2020 gesunken und die Chancen auf weiteres Marktwachstum haben sich erhöht. Die Gesamtrisikoposition des Konzerns ist im Vergleich zum Vorjahr, bezogen auf den Bilanzstichtag 28. Februar 2019 deutlich gestiegen. Bestandsgefährdende Risiken bestehen aber nach wie vor nicht und sind gegenwärtig nicht erkennbar. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und RisikomanagementsystemGRUNDZÜGEZiel des Risikomanagementsystems im Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken, die einer regelkonformen Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses entgegenstehen. Dementsprechend hat das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der Südzucker AG die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit, Verlässlichkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sicherzustellen und damit zu jeder Zeit ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Das System ist in den zugrundeliegenden Geschäftsprozessen in allen relevanten rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen verankert und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Wesentliche Bestandteile sind Grundsätze, Verfahren sowie Kontrollen, wie beispielsweise konzerneinheitliche Kontierungs-, Bewertungs- und Bilanzierungsvorgaben sowie Prozesse zur Sicherstellung der Vollständigkeit der Finanzberichterstattung. IFRS-REPORTING-RICHTLINIEDie Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften in der Südzucker-Gruppe einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) stellen die konzernweit einheitliche Bilanzierung und Bewertung sämtlicher Geschäftsvorfälle der in den Südzucker-Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften sicher. Die interne IFRS-Reporting-Richtlinie regelt die Südzucker-relevante Anwendung der IFRS und konkretisiert Bilanzierungssachverhalte. Der Inhalt der IFRS-Reporting-Richtlinie wird zentral vorgegeben und regelmäßig aktualisiert. INTERNES KONTROLLSYSTEM, BEZOGEN AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDer Konzernrechnungslegungsprozess beginnt in den Einzelgesellschaften des Konzerns. Hierbei werden in den einzelnen Organisationseinheiten die Abschlüsse erstellt, kontrolliert und mit der Einspielung in das Konsolidierungssystem an die zentrale Konsolidierungsstelle der Südzucker AG übermittelt. Für alle im Konzernrechnungslegungsprozess eingesetzten IT-Systeme bestehen klar strukturierte Berechtigungskonzepte. Die zentrale Konsolidierungsstelle der Südzucker AG verantwortet neben der Durchführung der zentralen Konsolidierungsmaßnahmen sowie der Erstellung des Konzernlageberichts und -abschlusses auch den verbindlichen Konzernkontenrahmen und betreut die IT-Konsolidierungstools. Bei der Bewertung von Rückstellungen, im Wesentlichen Personalrückstellungen, werden im Rahmen des Jahresabschlussprozesses regelmäßig externe Gutachter eingesetzt. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen bilden die beiden Bestandteile des internen Kontrollsystems der Südzucker-Gruppe; ein wichtiger Fokus liegt auf der Funktionstrennung und dem Vier-Augen-Prinzip sowie der Einhaltung der Richtlinien für wesentliche Geschäftsprozesse. Automatisierte Validierungsregeln und Plausibilitätsprüfungen insbesondere im IT-Konsolidierungssystem stellen die Vollständigkeit und Richtigkeit von Eingabedaten der Einzelgesellschaften sicher. Die Trennung von Funktionen wie Verwaltung, Ausführung, Abrechnung und Genehmigung sowie deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen schränken die Möglichkeiten zu kriminellen Handlungen weitgehend ein. Allerdings können insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen mit negativen Auswirkungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder andere Umstände nie vollständig ausgeschlossen werden. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen weiterhin beispielsweise die Analyse der Geschäftsentwicklung anhand spezifischer Kennzahlenanalysen, aber auch die Detailanalyse von Einzelsachverhalten. Auf Konzernebene umfassen diese Kontrollaktivitäten die Analyse und gegebenenfalls Anpassung der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte bzw. der hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Im Rahmen der Integration neu erworbener Gesellschaften werden die vorhandenen internen Kontrollsysteme zügig an den hohen Standard der Südzucker-Gruppe angepasst. INTERNE PRÜFUNGDie interne Revision prüft das interne Kontrollsystem, die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und konzerninternen Richtlinien sowie das Risikomanagementsystem. Sie entwickelt bei Bedarf entsprechende Empfehlungen und Prozessänderungen und trägt damit zu einer stetigen Verbesserung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bei. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates befasst sich insbesondere mit der Compliance, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung; er prüft die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. EXTERNE PRÜFUNGDer Abschlussprüfer prüft das in das Risikomanagement integrierte Risikofrüherkennungssystem auf seine grundsätzliche Eignung, Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkennen zu können. Zudem berichtet er dem Aufsichtsrat über wesentliche festgestellte Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer hat im Rahmen der Abschlussprüfung bestätigt, dass das Risikofrüherkennungssystem von Südzucker geeignet ist, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Der Abschlussprüfer hatte keine Feststellungen zu wesentlichen Schwächen im rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Unternehmensführung und -VerantwortungIm Folgenden wird gemäß § 31 5d HGB in Verbindung mit § 289f HGB über die Unternehmensführung und gemäß Ziffer 3.1 0 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens sowie im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 315b, 31 5c HGB in Verbindung mit §§ 289b, 289c HGB über die Unternehmensverantwortung berichtet. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratNachstehende Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß §§ 289f Abs. 2 Nr. 3, 31 5d HGB. ALLGEMEINESDie Südzucker AG hat als deutsche Aktiengesellschaft ein duales Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die jeweils mit eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. VORSTANDDer Vorstand der Südzucker AG besteht derzeit aus vier Mitgliedern. Er führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Die Geschäftsverteilung des Vorstands ist in der Geschäftsordnung für den Vorstand in der Fassung vom 26. Januar 2016 geregelt. Mit der Tochtergesellschaft AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/Österreich, besteht eine Vorstandsverschränkung: Der Vorsitzende des Vorstands der AGRANA Beteiligungs-AG, Herr Johann Marihart, Limberg/Österreich, ist zugleich Mitglied des Vorstands der Südzucker AG und der Finanzvorstand der Südzucker AG, Herr Thomas Kölbl, Speyer, ist zugleich Mitglied des Vorstands der AGRANA Beteiligungs-AG. Die Vorstandsmitglieder der Südzucker AG sind Mitglieder oder Vorsitzende in den Aufsichtsgremien der wesentlichen Tochtergesellschaften der Südzucker-Gruppe. AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in allen Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie beispielsweise die Budgetplanung und strategische Planung, Akquisitionen und Desinvestitionen - beinhaltet die Satzung der Gesellschaft und die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend - schriftlich und in den turnusmäßigen Sitzungen - über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Weitere Schwerpunkte der Berichterstattung sind die Themen Risikomanagement und Compliance. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben; sie ist in der Fassung vom 16. November 2017 in Kraft. Zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen tagen die Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer regelmäßig getrennt. ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATSDem Aufsichtsrat der Südzucker AG gehören gemäß Satzung 20 Mitglieder an, von denen jeweils zehn von den Aktionären und den Arbeitnehmern gewählt werden. Die derzeitigen Amtsperioden sind identisch: Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder läuft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt (also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2022). DIVERSITÄTSKONZEPT DES AUFSICHTSRATSFür seine Zusammensetzung orientiert sich der Aufsichtsrat durch Beschluss vom 16. November 2017 - unter Berücksichtigung der Branche, der Größe des Unternehmens und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit - an folgenden Zielen und Kompetenzprofilen für das Gesamtgremium (Diversitätskonzept des Aufsichtsrats):
Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird - aus Gründen der Kontinuität und langjähriger Expertise im Aufsichtsrat - nicht festgelegt. Bei seinen Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird sich der Aufsichtsrat weiterhin vornehmlich an der persönlichen Eignung der Kandidaten, ihrer Fachkenntnis und Erfahrung, der Integrität und Unabhängigkeit sowie der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit orientieren. Zum Stand des Diversitätskonzepts des Aufsichtsrats ist Folgendes zu berichten: Am 16. April 2017 fand die Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Belegschaft und am 20. Juli 2017 die der Aktionärsvertreter durch die Hauptversammlung zum Aufsichtsrat statt. In der Zwischenzeit hat es vier Wechsel im Aufsichtsrat (drei Arbeitnehmervertreter und ein Aktionärsvertreter) gegeben. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats gehören dem Aufsichtsrat derzeit mindestens zwei und damit eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Mindestens zwei Mitglieder verkörpern besonders das Kriterium der Internationalität. Dem Aufsichtsrat gehören sieben Frauen an, vier auf Arbeitnehmer- und drei auf Aktionärsseite. Ehemalige Vorstandsmitglieder der Südzucker AG gehören dem Aufsichtsrat nicht an. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit dem Sektor, in dem die Südzucker AG tätig ist, vertraut. Financial Expert im Aufsichtsrat und im Prüfungsausschuss ist Frau Veronika Haslinger, Wien/Österreich. DIVERSITÄTSKONZEPT DES VORSTANDSDer Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 16. November 2017 beschlossen, zunächst kein Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands bezüglich Aspekten wie Alter, Geschlecht, Bildungs - oder Berufshintergrund festzulegen. AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder mit dem Präsidium, dem Prüfungsausschuss, dem Landwirtschaftlichen Ausschuss, dem Sozialausschuss und dem Vermittlungsausschuss Gremien gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Das Präsidium sowie der Vermittlungsausschuss bestehen aus vier Mitgliedern und die übrigen Ausschüsse jeweils aus sechs Mitgliedern; sie sind paritätisch mit Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer besetzt. Die Aufgaben des Präsidiums und der übrigen Ausschüsse ergeben sich aus der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat in der Fassung vom 1 6. November 2017; für den Prüfungsausschuss gilt darüber hinaus dessen Geschäftsordnung in der Fassung vom 21. Juli 2009. Die derzeitige personelle Besetzung der Ausschüsse ist unter Ziffer (37) "Aufsichtsrat und Vorstand" im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist nicht zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNGDie Aktionäre der Südzucker AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt und sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Südzucker AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Den Aktionären ist es außerdem möglich, im Vorfeld der Hauptversammlung auf der Website der Südzucker AG ihre Stimme abzugeben bzw. Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Südzucker AG oder Vollmacht an einen Dritten zu erteilen. RISIKOMANAGEMENTDer verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Der Vorstand der Südzucker AG und das Management im Südzucker-Konzern nutzen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung; er prüft die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Einzelheiten zum Risikomanagement sind im Risiko- und Chancenbericht dargestellt. Corporate-Governance-BerichtCorporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Der nachstehende Corporate-Governance-Bericht bezieht sich auf die Angaben gemäß §§ 289f Abs. 2 Nr. 1, 4, 31 5d HGB. Eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bildet dabei die Basis für Transparenz und den Anspruch, Aktionäre und Öffentlichkeit schnell und umfassend zu informieren. Mit Veröffentlichung dieses Corporate-Governance-Berichts trägt die Südzucker AG den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) Rechnung. Bei Südzucker ist eine gute Corporate Governance Teil des Selbstverständnisses und seit Jahren gelebte Praxis. Sie wurde konsequent an den Empfehlungen und Anregungen des Kodex ausgerichtet und ist bedeutende Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach Ansicht von Südzucker ist der Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 weitgehend ausgewogen, praxisnah und repräsentiert auch im internationalen Vergleich einen hohen Standard. Aus diesem Grund wurde - wie in den Vorjahren - auf die Aufstellung eigener unternehmensspezifischer Corporate-Governance-Grundsätze verzichtet. Den Empfehlungen des Kodex wird mit den in der Entsprechenserklärung dargestellten Ausnahmen gefolgt. Entsprechenserklärung 2018In der gemeinsamen Entsprechenserklärung 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG wurde - gegenüber dem Vorjahrestext - folgende Abweichung von Empfehlungen aktualisiert: ZIFFER 4.1.3 - COMPLIANCE, HINWEISGEBERSYSTEMDas Compliance-System der Südzucker AG wurde im April 2018 um ein elektronisches Hinweisgebersystem ergänzt, das Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit eröffnet, die Unternehmensführung geschützt auf etwaige Rechtsverstöße im Unternehmen hinzuweisen. Da die technische Umsetzung während des Erklärungszeitraums 2018 erfolgte, wird vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 4.1.3 Satz 3 angezeigt. Der vollständige Wortlaut der gemeinsamen Entsprechenserklärung 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat ist - ebenso wie die Entsprechenserklärung der Vorjahre - auf der Südzucker-Internetseite veröffentlicht (www.suedzucker.de/de/Entsprechenserklaerung/). GeschlechterquoteDas Aktiengesetz sieht für börsennotierte und mitbestimmte Gesellschaften eine fixe Geschlechterquote von 30 % im Aufsichtsrat und die Festlegung von Zielgrößen für den Vorstand und die beiden Führungsebenen unter dem Vorstand vor. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat liegt aktuell bei 35 %; die gesetzliche Quote ist somit erfüllt. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 1 7. Mai 2017 unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und insbesondere des derzeitigen Status Quo die Beibehaltung des Frauenanteils im Vorstand von 0 % bis 1 6. Mai 2022 festgelegt. Der Vorstand hat in der Sitzung am 1 2. Juni 2017 beschlossen, dass in der Südzucker AG der Frauenanteil auf der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand bis 11. Juni 2022 - von (damals) 8,3 % bzw. 12,2 % - auf 9 bzw. 13 % angehoben werden soll. Aus- und FortbildungDie Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie werden dabei von Südzucker angemessen unterstützt. Im Geschäftsjahr 2019/20 ist wieder eine Informationsveranstaltung zu Corporate-Governance-Themen mit einem externen Fachanwalt vorgesehen. VergütungsberichtVORSTANDDas Vergütungssystem des Vorstands der Südzucker AG beinhaltet ein festes Jahresgehalt, eine variable Vergütung, die auf der durchschnittlichen Dividende der vorangegangenen drei Geschäftsjahre basiert, eine betriebliche Altersversorgung, die im Wesentlichen nach einem festen Anteil an der jährlichen Fixvergütung bemessen ist, sowie Sachbezüge. Aktienbasierte Vergütungsbestandteile und vergleichbare langfristige Vergütungskomponenten sind nicht vorgesehen. Die Vergütung des Vorstands wird durch das Plenum des Aufsichtsrats - nach Vorbereitung durch das Präsidium - festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. § 87 Abs. 1 AktG sieht vor, dass die Vergütungsstruktur bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten ist; variable Vergütungsbestandteile sollen daher eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Der Mehrjährigkeit wird in der Südzucker AG dadurch Rechnung getragen, dass die durchschnittliche Dividende von drei vorangegangenen Geschäftsjahren zugrunde gelegt wird. AUFSICHTSRATDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Südzucker AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine Grundvergütung. Diese Grundvergütung besteht aus einer festen, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbaren Vergütung von 60.000,00 € sowie einer variablen Vergütung von 500,00 € für je angefangene 0,01 € ausgeschüttete Dividende auf die Stammaktie, die 0,50 € übersteigt. Bei der Berechnung der Vergütung werden steuerlich begründete Sonderdividenden nicht berücksichtigt. Der Vorsitzende erhält das Dreifache und dessen Stellvertreter sowie sonstige Mitglieder des Präsidiums erhalten das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Pro Ausschussmitgliedschaft erhöht sich die Grundvergütung um 25 %, für Ausschussvorsitzende um 50 %; dies setzt voraus, dass der jeweilige Ausschuss im Geschäftsjahr getagt hat und gilt nicht für die Mitgliedschaft im Präsidium und im Vermittlungsausschuss. Die Südzucker AG verzichtet - wie in der Entsprechenserklärung näher dargestellt - auf einen individualisierten Ausweis der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung, da diese Beeinträchtigung der Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht. Die gewährten Gesamtbezüge für den Vorstand und Aufsichtsrat sind unter Ziffer (23) "Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder" im Anhang zum Jahresabschluss angegeben. Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungDie Gesellschaft hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen, in deren Deckung die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einbezogen ist (D&O-Versicherung). § 93 Abs. 2 AktG schreibt vor, dass der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Anderthalbfachen der festen jährlichen Vergütung zu betragen hat. Der Deutsche Corporate Governance Kodex folgt dem als Empfehlung bezüglich der Aufsichtsratsmitglieder. Die Selbstbehalte der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind in der D&O-Versicherung entsprechend angepasst. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat/ Meldepflichtige WertpapiergeschäfteKein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der Südzucker AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente, die direkt oder indirekt 1 % oder mehr des Grundkapitals repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden der Südzucker AG durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mitgeteilt. ComplianceNachstehende Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben zu den Compliance-Unternehmensgrundsätzen gemäß §§ 289f Abs. 2 Nr. 2, 31 5d HGB. Compliance - Unternehmensgrundsätze und VerhaltenskodexCompliance - also die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien - ist für Südzucker ein selbstverständlicher Standard guter Unternehmensführung. Dabei wird Compliance bei Südzucker nicht lediglich als Vorstandsaufgabe, sondern als Aufgabe des gesamten Managements aller Konzernfunktionen, Divisionen sowie Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen der Südzucker-Gruppe gesehen und gelebt. Compliance ist im Unternehmen neben konzernweiten Richtlinien im Verhaltenskodex und in den Compliance-Unternehmensgrundsätzen verankert. Die Compliance-Unternehmensgrundsätze stellen Schwerpunkte heraus, die in der Praxis besondere Bedeutung haben. Die Compliance-Unternehmensgrundsätze und der Verhaltenskodex sind auf der Südzucker-Website veröffentlicht. Südzucker wendet das geltende Recht an und erwartet das Gleiche von Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Compliance - Management-SystemIm Rahmen des Compliance-Management-Systems wurden die in der Südzucker-Gruppe bestehenden Unternehmensregularien gebündelt und die verschiedenen compliance-relevanten Bereiche und Aufgabenfelder verbunden. Das Compliance-Management-System mit seinen Prinzipien "Kennen" (Informieren und Schulen), "Einhalten" (Kontrollieren und Dokumentieren) sowie "Verbessern" (Berichten und Handeln) soll das rechtmäßige Verhalten des Unternehmens, seiner Leitungsorgane und Mitarbeiter gewährleisten. Ziel ist es, die Mitarbeiter vor Gesetzesverstößen zu bewahren und sie dabei zu unterstützen, gesetzliche Vorschriften sowie Unternehmensrichtlinien richtig und sachgerecht anzuwenden. "Kennen" Südzucker bietet ihren Mitarbeitern die Nutzung der erforderlichen Informationsquellen sowie Beratung an, um Gesetzes- und Regelverstöße zu vermeiden. Jeder Vorgesetzte muss seinen Bereich so organisieren, dass die Einhaltung der Regeln der Compliance-Unternehmensgrundsätze, des Verhaltenskodex, der unternehmensinternen Richtlinien sowie der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist. Denn nur risikobewusste Beschäftigte können Risiken erkennen und diese auch erfolgreich vermeiden oder zumindest reduzieren. Compliance Officer und Compliance-Beauftragte gewährleisten den zeitnahen Informationsfluss. Sie sind unter anderem verantwortlich für Schulungen und die Untersuchung von Compliance-Vorfällen. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden konzernweit durch Schulungen, Informationsmaßnahmen oder E-Learning zu Themen wie Kartellrecht, Korruptions- und Bestechungsprävention, Datenschutz oder IT-Sicherheit rund 6.000 Mitarbeiter erreicht, was rund 85% des definierten Personenkreises (Angestellte einschließlich Management) abgedeckt hat. "Einhalten" Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen der Compliance-Unternehmensgrundsätze, des Verhaltenskodex, der unternehmensinternen Richtlinien sowie der gesetzlichen Vorschriften unverzüglich dem Compliance Officer, den Compliance-Beauftragten oder dem Vorstand mitzuteilen. Verstöße gegen externe und interne Bestimmungen werden nicht toleriert; sämtlichen Hinweisen auf Fehlverhalten wird nachgegangen. "Verbessern" Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 wurden die Compliance-Aktivitäten und die Compliance-Organisation kontinuierlich weiterentwickelt. COMPLIANCE-SCHWERPUNKTESchwerpunkte der - mit länder- und gesellschaftsspezifischen Anpassungen - konzernweit geltenden Compliance-Unternehmensgrundsätze sind weiterhin die Compliance im Kartellrecht sowie die Korruptions- und Bestechungsprävention. Diese Grundsätze werden über Richtlinien konkretisiert. Vom Vorstand wurde bestimmt, dass alle Wettbewerberkontakte durch den zuständigen Vorgesetzten vorab zu genehmigen und stets zu dokumentieren sind. Der Vorstand erstattet regelmäßig über Compliance-Themen Bericht an den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Südzucker AG. Übernahmerelevante AngabenDie folgenden Informationen sind erläuternde Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht gemäß § 1 76 Abs. 1 Satz 1 AktG; sie sind Bestandteil des geprüften Lageberichts. ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS, STIMMRECHTEZum 28. Februar 2019 beträgt das gezeichnete Kapital 204.1 83.292 € und ist in 204.183.292 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 € je Aktie am Grundkapital eingeteilt. Die Gesellschaft hielt am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. STIMMRECHTE, ÜBERTRAGUNG VON AKTIENJede Aktie gewährt die gleichen Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Es besteht ein Stimmbindungsvertrag zwischen der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Stuttgart, und der Zucker Invest GmbH (Zucker Invest), Wien/Österreich, einer Gesellschaft der Unternehmensgruppe der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (Raiffeisen-Holding), Wien/Österreich. Daneben bestehen weitere Stimmbindungsverträge zwischen Unternehmen der Raiffeisen-Gruppe. Ferner besteht ein Vorkaufsrecht der SZVG hinsichtlich 1 8.797.796 von Zucker Invest gehaltener Südzucker-Aktien und ein Vorkaufsrecht der Zucker Invest hinsichtlich 246.368 von SZVG gehaltener Südzucker-Aktien. KAPITALBETEILIGUNGEN VON MEHR ALS 10 %Der Südzucker AG sind zwei unmittelbare Beteiligungen an ihrem Kapital bekannt, die 10 % überschreiten: Die SZVG ist mit 58,2 % am Grundkapital beteiligt, die Zucker Invest mit 1 0,3 %. Über die Zucker Invest sind die Raiffeisen-Holding und die mit ihr verbundenen Unternehmen mittelbar beteiligt. Die Beteiligungen werden den Gesellschaften wechselseitig zugerechnet, sodass nach dem Wertpapierhandelsgesetz jeweils Beteiligungen in Höhe von rund 68,5 % am gezeichneten Kapital bestehen. AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, STIMMRECHTSKONTROLLE BEI ARBEITNEHMERAKTIENAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei Südzucker nicht. Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Südzucker AG beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen. ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER VORSTANDSMITGLIEDERDie Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat gemäß §§ 84, 85 AktG, 31 MitbestG. Nach § 5 Nr. 2 der Satzung der Südzucker AG in der aktuellen Fassung vom 19. Juli 2018 bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder; der Aufsichtsrat hat auch die Befugnis, stellvertretende Vorstandsmitglieder zu bestellen. SATZUNGSÄNDERUNGENFür Satzungsänderungen gelten die §§ 1 79 ff. AktG. Der Aufsichtsrat ist nach § 22 der Satzung (aktuelle Fassung vom 19. Juli 2018) ermächtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, die lediglich die Fassung betreffen. BEFUGNISSE DES VORSTANDS, INSBESONDERE ZU AKTIENAUSGABE UND AKTIENRÜCKKAUFDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 20 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 201 5). Der Vorstand kann dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats und nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 4 der Satzung das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausschließen, wobei die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 4 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals 201 5 wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung vom 16. Juli 2015 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 15. Juli 2020 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des damaligen Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können unter anderem zum Zwecke der Einziehung zulasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand wurde auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. Juli 201 5. Von der Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Aktien 2015 wurde bislang kein Gebrauch gemacht. KONTROLLWECHSEL- UND ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGENDie Südzucker AG hat mit einem Bankenkonsortium einen Vertrag über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 600 Mio. € abgeschlossen. Im Fall eines Kontrollwechsels im Sinne des Vertrags hat jedes Mitglied des Bankenkonsortiums unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, seinen Anteil an der Kreditlinie sowie seinen jeweiligen Anteil an ausstehenden Krediten zu kündigen und deren Rückzahlung (einschließlich Zinsen) zu verlangen. Im Übrigen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen gemäß §§ 289a Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, 31 5a Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 HGB, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Es bestehen auch keine Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder zugunsten von Arbeitnehmern für den Fall eines Kontrollwechsels. Einzelheiten zur Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats finden sich im Unterabschnitt "Vergütungsbericht" des Corporate-Governance-Berichts und sind Bestandteil des geprüften Lageberichts. Nichtfinanzielle Erklärung § 289b Abs. 1 HGBDie nichtfinanzielle Erklärung, die für den Konzern abgegeben wird und im Konzernlagebericht der Südzucker AG im Geschäftsbericht 2018/19 veröffentlicht wird, ist gleichermaßen für die Südzucker AG gültig. Die einschlägigen Leitlinien und dazugehörigen Managementansätze gelten für die gesamte Südzucker-Gruppe; es bestehen keine nichtfinanziellen Zielvorgaben, die nur auf die Südzucker AG beschränkt sind. Die Angaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung der Südzucker AG gemäß §§ 289b ff. HGB sind enthalten. Vorschlag zur GewinnverwendungVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 18. Juli 2019 eine Dividende von 0,20 (0,45) € je Stückaktie vor. Bei einem dividendenberechtigten Kapital von 204,2 (204,2) Mio. € beträgt die Ausschüttungssumme 40,8 (91,9) Mio. €. Die Dividende soll am 23. Juli 2019 ausgezahlt werden. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 Abs. 3 AktGLaut Mitteilung der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Stuttgart, errechnet sich aus deren Eigenbesitz an Südzucker-Aktien zuzüglich der von ihr treuhänderisch für die Gemeinschaft der Anteilsinhaber gehaltenen Aktien eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft. Der im Hinblick hierauf abgegebene Bericht gemäß § 312 AktG schließt mit folgender Erklärung: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu der SZVG, dem Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V., Ochsenfurt, dessen Landesverbänden und den Rübenanbauern aufgeführten Rechtsgeschäften oder Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen sind oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und wurden dadurch, dass die Maßnahmen getroffen wurden nicht benachteiligt." JahresabschlussBilanz zum 28. Februar 2019AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung 1. März 2018 bis 28. Februar 2019scroll
Anhang zum JahresabschlussAnwendung der RechnungslegungsvorschriftenDer Jahresabschluss der Südzucker AG (Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 0042) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (Tsd. €) bzw. Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Vorjahreswerte werden im Anhang regelmäßig in Klammern dargestellt. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeGeschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Kursgewinne bzw. Kursverluste aufgrund abweichender Devisenkassamittelkurse zwischen dem Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls und dem Bilanzstichtag werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. AnlagevermögenDie immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. In die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen werden neben dem Werteverzehr des Anlagevermögens, dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der degressiven oder linearen Methode. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Nutzungsdauer des Geschäftswertes wurde durch die wirtschaftlich zu erwartende Nutzungsdauer bestimmt und orientiert sich insbesondere an der durch die Akquisition erworbenen Nutzungsdauer des 'Know-hows' (Mitarbeiter, Prozesse). Für ab dem 1. Januar 2001 angeschaffte Sachanlagen wurde bei der degressiven Abschreibung ein Satz von maximal 20 % verrechnet. Für ab dem 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 angeschaffte Sachanlagen wurde bei der degressiven Abschreibung entsprechend den steuerlichen Vorschriften ein Satz von maximal 30 % verrechnet. Für nach dem 31. Dezember 2008 angeschaffte Gegenstände des Anlagevermögens wurde bei der degressiven Abschreibung ein Satz von maximal 25 % verrechnet. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem der auf die Restnutzungsdauer in gleichen Jahresbeträgen verteilte Restbuchwert zu höheren Abschreibungsquoten führt. Für ab dem 1. März 2010 angeschaffte bzw. hergestellte Gegenstände des Anlagevermögens kam ausschließlich die lineare Methode zum Ansatz. Das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EG-HGB wurde ausgeübt. Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs sofort im Aufwand erfasst, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € (bis 31.1 2.2017 150 €) nicht übersteigen. Für nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € (bis 31.1 2.2017 150 €) aber nicht 1.000 € übersteigen, wurden Sammelposten gebildet. Sammelposten werden einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Nach dem 1. März 2018 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Ein Sammelposten wird ab dem 1. März 2018 nicht mehr gebildet. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Die Ausleihungen werden zum Nennbetrag bewertet. Niedrigeren beizulegenden Werten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. UmlaufvermögenDie Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt gemäß den Grundsätzen der Einzel- bzw. Festbewertung zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Handelswaren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Darüber hinaus wird bei eingeschränkter Verwertbarkeit jeweils ein angemessener Bewertungsabschlag vorgenommen. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt gemäß §§ 253 bis 256 HGB zu Herstellungskosten bzw. zu den vom Verkaufspreis abgeleiteten erzielbaren Reinerlösen unter Beachtung des Prinzips einer verlustfreien Bewertung. Dabei wird die FIFO-Methode bei der Bewertung der fertigen Erzeugnisse angewandt. Sofern sich Bestandsrisiken aus längerer Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird ein Bewertungsabschlag vorgenommen. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten für Zucker werden der Werteverzehr des Anlagevermögens, die direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Die Bilanzierung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den jeweils niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Geschäftsjahresende. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bzw. gegebenenfalls abgezinst bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden in Höhe des geschätzten Ausfallrisikos einzelwertberichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Unentgeltlich zugeteilte CO2-Emissionszertifikate werden mit einem Anschaffungswert von Null, entgeltlich erworbene Zertifikate werden zu ihren Anschaffungskosten aktiviert. Sofern die CO2- Emissionen die zugeteilten Zertifikate überschreiten, werden Rückstellungen in Höhe der Anschaffungskosten der Zertifikate gebildet. Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bewertet. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenAls aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Sonderposten mit RücklageanteilBis zum 28. Februar 2010 wurden Sonderposten mit Rücklageanteil für Unterschiede aus steuerlich zulässigen erhöhten Abschreibungen und Sonderabschreibungen sowie den linearen oder degressiven Normalabschreibungen gebildet. Das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wurde ausgeübt. RückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch auf Grundlage biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Dabei wurde von einer künftigen Gehaltssteigerung von 2,50 (2,50) %, von einem Beitragsbemessungsgrenze-Trend von 2,50 (2,50) %, einer künftigen Rentensteigerungsrate von 1,50 (1,50) % und einer durchschnittlichen Fluktuation von 1,00 (1,00) % ausgegangen. Bei der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 28. Februar 2019 wurde ein Rechnungszins von 3,1 2 (3,61) % zugrunde gelegt. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 1 5 Jahren. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes und Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Für rückgedeckte Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungen wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit vorhandenen Deckungsvermögen (Rückdeckungsvermögen) verrechnet, das mit dem Zeitwert bilanziert wurde. Bei dem Zeitwert des Deckungsvermögens handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert der Rückdeckungsversicherung, der den historischen Anschaffungskosten entspricht. Bei der Bemessung der Rückstellung für die Altersteilzeitverpflichtungen werden die Aufstockungsbeträge entsprechend der Regelungen des gültigen IDW RS HFA 3 als Zahlungen mit Entlohnungscharakter behandelt. Der Abzinsungssatz für Rückstellungen für Altersteilzeitguthaben beträgt 0,77 (1,50) % sowie für Jubiläumsansprüche 2,27 (2,72) %. Der Gehaltstrend entspricht dem der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Übrige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Ferner werden Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen gebildet, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden. Die Bemessung der übrigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags, der auch Preis- und Kostensteigerungen enthält. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Latente SteuernLatente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Neben den zeitlichen Buchungsunterschieden werden auch steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Südzucker AG von derzeit 29,1 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz beinhaltet Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Sofern die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern überwiegen, wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, keine aktiven latenten Steuern zu bilanzieren. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. Forschungs- und EntwicklungskostenDas Wahlrecht der Aktivierung von Entwicklungskosten wird nicht in Anspruch genommen. Forschungskosten werden als nicht aktivierungsfähige Aufwendungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bildung von Bewertungseinheiten bei SicherungsinstrumentenDie Bilanzierung von Bewertungseinheiten beruht auf dem Prinzip, dass vergleichbare Risiken aus einem Grundgeschäft durch gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme eines Sicherungsgeschäfts wirtschaftlich neutralisiert werden. Deshalb sind nicht realisierte Gewinne und Verluste in dem Umfang und für den Zeitraum unberücksichtigt, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme aus Grund- und Sicherungsgeschäft ausgleichen. Sicherungsinstrumente werden als eine Bewertungseinheit mit dem Grundgeschäft betrachtet, sofern die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt sind. Für die Angabe der Marktwerte wird der Betrag herangezogen, welcher der Südzucker AG bei einer unterstellten Auflösung des Sicherungsgeschäfts zum Bilanzstichtag zu- bzw. abfließen würde. Da die Sicherungsgeschäfte marktübliche, handelbare Finanzinstrumente umfassen, wird der Marktwert aus Marktnotierungen ohne Verrechnung mit etwaigen gegenläufigen Wertentwicklungen aus zugrundeliegenden Grundgeschäften abgeleitet. Soweit sich aus der Verrechnung der Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument, die sich auf das abgesicherte Risiko beziehen, ein Verlustüberhang ergibt, ist dieser aufwandswirksam in eine Rückstellung für Bewertungseinheiten einzustellen. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt grundsätzlich nach der Einfrierungsmethode. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenImmaterielle Vermögensgegenständescroll
In den Vorjahren hat Südzucker die Organisation für die Vermarktung großer Zuckermengen außerhalb Europas aufgebaut. Mit dem beschlossenen Restrukturierungsplan sollen die Produktionskapazitäten stärker auf den Bedarf des europäischen Marktes ausgerichtet werden. Vor diesem Hintergrund war der Geschäftswert für die erworbenen Exportaktivitäten in Belgien außerplanmäßig abzuschreiben. Sachanlagenscroll
Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen die aufgrund des Restrukturierungsplans beabsichtigten Werkschließungen in Brottewitz und Warburg. Finanzanlagenscroll
(2) Vorrätescroll
Der Rückgang der fertigen Erzeugnisse zum 28. Februar 2019 ist auf niedrigere Herstellungskosten und auf geringere Zuckerbestände im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Teilweise waren fertige Erzeugnisse auf erwartete niedrigere Verkaufserlöse abzuwerten. Die Anzahlungen betreffen die Rohstoffsicherungsprämie. Sie wurde im Juni 2018 für den Abschluss der Zuckerrübenlieferverträge für die Kampagne 2019 geleistet. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 137.880 (169.670) Tsd. € sind mit 5.174 (1 2.334) Tsd. € einzelwertberichtigt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Finanzforderungen aus Konzern-Darlehen in Höhe von 99.871 (164.871) Tsd. €, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 63.504 (82.959) Tsd. € sowie sonstige Forderungen in Höhe von 386.231 (432.997) Tsd. €, die die kurzfristige Konzernfinanzierung (Cash-Pooling) der Tochtergesellschaften betreffen. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 38.764 (97.074) Tsd. € enthielten zum Stichtag Umsatzsteuerforderungen sowie Energiesteuer- und Versicherungs-Erstattungsansprüche. Positive Marktwerte und Sicherheitsleistungen bezogen auf Zucker- und Weizenderivate in Höhe von 7.069 (2.436) Tsd. € resultierten aus der zentralisierten Exportaktivität und der Rohstoffsicherung für die Stärkefabrik in Zeitz. Im Vorjahr waren Forderungen auf Rückerstattung von Produktionsabgaben aus Vorjahren in Höhe von (29.261) Tsd. € enthalten. Ebenfalls enthalten sind im Berichtsjahr erworbene CO 2 Zertifikate. (4) Wertpapierescroll
In den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind Aktien der AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/Österreich, ausgewiesen. Im Geschäftsjahr war eine Abschreibung auf niedrigere Börsenkurse erforderlich. (5) RechnungsabgrenzungspostenDer Posten enthält im Wesentlichen abgegrenzte Zinsaufwendungen. (6) EigenkapitalEigenkapitalspiegelscroll
Zum 28. Februar 2019 betrug das gezeichnete Kapital 204.183.292 €. Es ist in 204.183.292 Stückaktien eingeteilt; dabei handelt es sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 € je Aktie am Grundkapital. Die Gesellschaft hielt am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um andere Gewinnrücklagen nach § 266 Abs. 3 A III Nr. 4 AktG. Zum 28. Februar 2019 übersteigen die frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags den Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge. Daher besteht keine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. Die Südzucker AG hat keine Bilanzierungswahlrechte in Anspruch genommen, die eine Ausschüttungssperre auslösen. (7) Sonderposten mit RücklageanteilDer Sonderposten mit Rücklageanteil betrifft ausschließlich steuerliche Sonderabschreibungen. (8) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenIn den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus laufenden Renten und Anwartschaften ausgewiesen. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 587.519 (535.868) Tsd. € wurde mit Deckungsvermögen (Rückdeckungsvermögen) in Höhe von 2.306 (2.293) Tsd. € verrechnet. Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert von Rückdeckungsversicherungen; dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 86.834 Tsd. €. (9) Übrige Rückstellungenscroll
Aufgrund einer abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung haben sich steuerliche Risiken für vergangene Jahre nicht realisiert. Daraus ergab sich eine Auflösung der Steuerrückstellungen. Die Rückstellungen für Prozesse und Risikovorsorgen betrafen Rechtsstreitigkeiten aus Marktordnungsverfahren, Verfahren aus operativen Vertragsbeziehungen und Kartellrechtsrisken einschließlich Bußgeld und Schadensersatz. Die sonstigen Rückstellungen umfassen Verpflichtungen für Personalaufwendungen, Aufwendungen für Rübenerdeausfuhr und Rekultivierung von Schlammteichen bzw. Erdarbeiten zur Bodenbearbeitung und -verbesserung, und Risikovorsorge. Im Rahmen des Restrukturierungsplans wurden Rückstellungen in Höhe von 1 3.922 Tsd. € gebildet. Darüber hinaus bestanden Rückstellungen für im Berichtsjahr unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die durch Maßnahmen in den ersten drei Monaten des Folgejahres nachgeholt werden. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde für bereits abgeschlossene und zum Bilanzstichtag fest vereinbarte Altersteilzeitverträge gebildet. Sie beinhaltet Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsrückstände der Gesellschaft. (10) Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen 252.929 (146.826) Tsd. €. Davon hatten 46.525 (9.425) Tsd. € eine Restlaufzeit von über 5 Jahren. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden Verpflichtungen gegenüber den Rübenanbauern von 36.61 6 (11 5.140) Tsd. € ausgewiesen. Der Rückgang ist auf die geringere Rübenverarbeitung und die geringeren Rübenpreise gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Für die Bemessung der Verbindlichkeiten wurde ein Rübenpreis gemäß vertraglicher Formel mit Ableitung aus dem Zuckerpreis der Kampagne 2018/1 9 angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 837.31 5 (1.343.1 38) Tsd. € betrafen im Wesentlichen Mittelaufnahmen über die Südzucker International Finance B.V., Oud-Beijerland/Niederlande, sowie über die Tiense Suikerraffinaderij Services g.c.v., Bruxelles/Belgien. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthielten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungseinrichtungen, Steuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert. (11) Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und derivative FinanzinstrumenteVon den künftigen Verpflichtungen aus Pacht-, Miet- und Leasingverträgen sind 1 6,3 (1 5,9) Mio. € innerhalb von bis zu einem Jahr, 33,6 (39,7) Mio. € über einem Jahr, davon 9,9 (1 0,0) Mio. € nach mehr als fünf Jahren fällig; davon betreffen 0,2 (0,2) Mio. € verbundene Unternehmen, die innerhalb von bis zu einem Jahr fällig sind. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus offenen Bestellungen betrugen zum Bilanzstichtag 25,9 (27,9) Mio. €. Zu Gunsten der Gläubiger der von der Südzucker Finance B.V., Oud-Beijerland/Niederlande, begebenen Anleihen hat die Südzucker AG Garantien über insgesamt 800,0 (1.200,0) Mio. € und im Falle der nachrangigen Hybrid-Anleihe eine nachrangige Garantie in Höhe von 700,0 (700,0) Mio. € abgegeben. Die Abgabe einer weiteren Garantie erfolgte zu Gunsten der Gläubiger der BENEO Orafti Chile S.A. für eine Kreditlinie von maximal 25,0 (25,0) Mio. USD; zum Bilanzstichtag war die Kreditlinie seitens der Gesellschaft nicht (0,0) Mio. USD in Anspruch genommen. Eine Inanspruchnahme aus den begebenen Garantien wird derzeit aufgrund der finanziellen Situation der Gesellschaften nicht erwartet. Neben den dargestellten sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnissen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Für ein Darlehen in Höhe von 1 2,5 Mio. GBP an eine Tochtergesellschaft hat die Südzucker AG Cross-Currency-Swaps abgeschlossen, um das Währungsrisiko aus Zinszahlungen und Tilgung abzusichern. Das Grundgeschäft (Darlehensvergabe in Fremdwährung) und das Sicherungsinstrument (Cross-Currency-Swap) werden als Bewertungseinheit (Micro Hedge) betrachtet, da die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt sind. Entsprechend erfolgt keine währungsbedingte Abwertung der GBP-Forderung und im Fall eines negativen Marktwerts des Sicherungsinstruments wird keine Rückstellung gebildet (Einfrierungsmethode). Am Bilanzstichtag hatten die Cross-Currency-Swaps einen negativen Marktwert von -0,2 (-0,2) Mio. €, was der Höhe der Risiken entspricht, die mit den am Abschlussstichtag bestehenden Bewertungseinheiten abgesichert wurden. Die Sicherungsinstrumente haben Laufzeiten bis zum 21. Oktober 2021 bzw. 27. März 2019. Für Zuckerverkaufsverträge mit weltmarktpreisbasierter Preisableitung werden Preissicherungen mittels Zuckerterminkontrakten (Zuckerfutures) und Währungssicherungsgeschäften (FX-Forwards) abgeschlossen. Das Grundgeschäft (Zuckerverkaufsverträge) und die Sicherungsinstrumente (Zuckerfutures und FX-Forwards) werden als Bewertungseinheit (Micro Hedge) betrachtet, da die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt sind. Entsprechend wird im Fall eines negativen Marktwerts der Sicherungsinstrumente keine Rückstellung gebildet (Einfrierungsmethode). Zum 28. Februar 2019 waren Zuckerterminkontrakte (Zuckerfutures) für die Preissicherung von Zuckerverkäufen mit weltmarktpreisbasierter Preisanpassung mit überwiegender Lieferung im Geschäftsjahr 2019/20 offen. Der positive Marktwert beträgt +2,0 (+31,5) Mio. €, der negative Marktwert beträgt -3,6 (-9,9) Mio. €. Für damit verbundene Währungssicherungsgeschäfte (FX-Forwards) bestehen positive bzw. negative Marktwerte von +0,3 (+3,0) bzw. -3,3 (-0,5) Mio. €. Zur Rohstoffpreissicherung für die in Zeitz errichtete Weizenstärkeanlage setzt Südzucker neben längerfristigen Lieferverträgen auch derivative Sicherungsinstrumente (Weizenfutures) ein. Hierbei wird der zukünftige Rohstoffbedarf bzw. die entsprechenden Rahmenverträge als Grundgeschäft zusammen mit den Sicherungsinstrumenten als Bewertungseinheit (Micro Hedge) betrachtet, da die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt sind. Entsprechend wird im Fall eines negativen Marktwerts der Sicherungsinstrumente keine Rückstellung gebildet (Einfrierungsmethode). Zum 28. Februar 2019 waren Weizenterminkontrakte für Lieferungen im Geschäftsjahr 2019/20 mit einem Marktwert von -0,5 (-0,3) Mio. € offen. Die Übereinstimmung dieser Parameter wird prospektiv überprüft und im Rahmen des Risikomanagementsystems wird die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung regelmäßig beurteilt. Im Rahmen der Effektivitätstests wurde festgestellt, dass die wesentlichen wertbestimmenden Parameter (Critical-Terms) wie Nominalbeträge, Währung, Beginn, Fälligkeit, etc. von Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils übereinstimmen, weshalb davon ausgegangen wird, dass sich die gegenläufigen Zahlungsströme in Zukunft vollständig ausgleichen werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(12) Umsatzerlösescroll
(13) Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungenscroll
(14) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 18.299 (29.1 91) Tsd. €. Diese resultieren im Wesentlichen aus Buchgewinnen und der Auflösung von Rückstellungen. Daneben sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 5.379 (3.350) Tsd. € enthalten. Das Vorjahr enthielt 11.708 Tsd. € aus der Rückerstattung von Produktionabgaben aus Vorjahren. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von 1.1 37 (2.522) Tsd. € sowie Erträge aus Versicherungserstattungen für Schadensfälle enthalten. (15) Materialaufwandscroll
(16) Personalaufwandscroll
Der Aufwand für Löhne und Gehälter erhöhte sich durch die Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Werkschließung in Brottewitz und Warburg. (17) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 504 (909) Tsd. €. Daneben sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 788 (5.635) Tsd. € enthalten. (18) Beteiligungsergebnisscroll
(19) Zinsergebnisscroll
Im abgeschlossenen Geschäftsjahr sind im Zinsergebnis Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Verpflichtungen in Höhe von 1 9.628 (20.1 73) Tsd. € erfasst. Diese resultieren maßgeblich aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 18.870 (19.565) Tsd. € bzw. langfristigen Personalrückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 758 (608) Tsd. €, die mit den Erträgen saldiert sind, die aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens von 2.306 (2.293) Tsd. € resultieren. (20) Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des UmlaufvermögensIm Geschäftsjahr wurden Wertpapiere des Umlaufvermögens auf den niedrigeren Börsenkurs abgewertet. (21) Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen die Steueraufwendungen aus dem laufenden Geschäftsjahr und aus Vorjahren. Aufgrund einer abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung haben sich steuerliche Risiken für vergangene Jahre nicht realisiert, daher ergab sich im Geschäftsjahr 2018/1 9 ein Steuerertrag in Höhe von 65.322 Tsd. € aus der Auflösung von Rückstellungen. Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Rückstellungen ermittelt. Im Geschäftsjahr ergibt sich für den Organkreis der Südzucker AG ein Überhang von aktiven latenten Steuern. Dies begründet sich im Wesentlichen aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen für Pensions-, Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen sowie übrigen Rückstellungen. Das Wahlrecht zum Ansatz des Überhangs aktiver latenter Steuern wird von der Südzucker AG nicht ausgeübt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von 29,1 %. Sonstige Angaben(22) Forschungs- und EntwicklungskostenDie Forschungs- und Entwicklungskosten belaufen sich auf 20.628 (20.387) Tsd. € und wurden vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. (23) Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstands- und AufsichtsratsmitgliederDie von der Südzucker AG im Geschäftsjahr 2018/1 9 gewährten Gesamtbezüge für den Vorstand belaufen sich auf 2,9 (2,9) Mio. €. Die variable Vergütung beträgt 35 (37) % der Barbezüge; sie ist von der durch die von der Hauptversammlung noch zu beschließenden Dividende abhängig. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands der Südzucker AG und ihrer Hinterbliebenen wurden insgesamt 25,7 Mio. € zurückgestellt. Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder der Südzucker AG und ihre Hinterbliebenen betrugen 2,3 (2,3) Mio. €. Die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Südzucker AG belief sich im Geschäftsjahr 2018/1 9 auf 1,6 (1,6) Mio. €. Die Beschreibung der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat ist im Vergütungsbericht im Konzern-Lagebericht in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben. (24) Angaben gemäß § 1 60 Abs. 1 Nr. 8 AktGDer Südzucker AG sind zwei unmittelbare Beteiligungen an ihrem Kapital bekannt, die 10 % überschreiten: Die SZVG ist mit 58,2 % am Grundkapital beteiligt, die Zucker Invest mit 10,3 %. Über die Zucker Invest sind die Raiffeisen-Holding und die mit ihr verbundenen Unternehmen mittelbar beteiligt. Die Beteiligungen werden den Gesellschaften wechselseitig zugerechnet, sodass nach dem Wertpapierhandelsgesetz jeweils Beteiligungen in Höhe von rund 68,5 % am gezeichneten Kapital bestehen. (25) NachtragsberichtNach Schluss des Geschäftsjahres haben sich keine wesentlichen Änderungen bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beziehungsweise unserer Branchensituation ergeben. Es gibt auch keine anderweitigen für die Südzucker AG zu berichtenden Ereignisse von besonderer Bedeutung. (26) KonzernabschlussDie Südzucker AG als oberstes Mutterunternehmen des Südzucker Konzerns erstellt zum 28. Februar 2019 einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Dieser wird zur Veröffentlichung beim Betreiber des Bundesanzeigers hinterlegt. (27) AnteilsbesitzBei den deutschen Beteiligungen werden das Eigenkapital sowie das Jahresergebnis einheitlich nach HGB angegeben. Sofern mit der betreffenden Beteiligung ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, wird das Jahresergebnis mit Null angegeben. Die Anteilsbesitzliste befindet sich auf den Seiten 84 ff. in diesem Anhang. Die Angaben erfolgen gemäß § 313 Abs. 2 und § 285 Nr. 11 HGB. (28) Aufsichtsrat und VorstandAufsichtsratDr. Hans-Jörg Gebhard, Eppingen VorsitzenderVorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Franz-Josef Möllenberg * , Rellingen1. stellv. VorsitzenderEhemaliger Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Erwin Hameseder, Mühldorf, Österreich2. stellv. VorsitzenderObmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Konzernmandate
Thomas Bernhard * , WunstorfGewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Helmut Friedl, Egling a. d. PaarVorstandsvorsitzender des Verbands Bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V. Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Ulrich Gruber, Plattling (seit dem 01. Mai 2018) Stellv. Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Südzucker AG Veronika Haslinger, Wien, Österreich Geschäftsleiterin der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Konzernmandate im Konzern der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H.
Ralf Hentzschel, Panschwitz-Kuckau (bis zum 13. März 2019)Vorsitzender des Präsidiums des Verbands Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e.V. Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Georg Koch, WabernVorstandsvorsitzender des Verbands der Zuckerrübenanbauer Kassel e.V. Susanne Kunschert, StuttgartGeschäftsführende Gesellschafterin der Pilz GmbH & Co. KG Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Walter Manz, Dexheim (seit dem 12. April 2019)Vorstandsvorsitzender des Verbands der Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer e.V. Julia Merkel, WiesbadenMitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Konzernmandate im Konzern der R+ V Versicherung AG
Sabine Möller * , Hamburg (seit dem 31. Oktober 2018)Referatsleiterin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Angela Nguyen * , BiederitzStellv. Betriebsratsvorsitzende von Freiberger Osterweddingen GmbH & Co. KG Ulrike Rösch * , BellheimStellv. Betriebsratsvorsitzende der Hauptverwaltung Mannheim der Südzucker AG Joachim Rukwied, EberstadtPräsident des Deutschen Bauernverbands e.V. Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Frank Sachse * , Zeitz (seit dem 01. Januar 2019)Betriebsratsvorsitzender des Werks Zeitz der Südzucker AG Nadine Seidemann * , DonauwörthStellv. Betriebsratsvorsitzende des Betriebsrats des Werks Rain der Südzucker AG Dr. Stefan Streng, UffenheimVorstandsvorsitzender des Verbands Fränkischer Zuckerrübenanbauer e.V. Wolfgang Vogl * , BernriedLeiter der Werke Plattling und Rain der Südzucker AG Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Rolf Wiederhold * , WabernGesamtbetriebsratsvorsitzender der Südzucker AG VorstandDr. Wolfgang Heer (Vorsitzender), Ludwigshafen am Rhein(Wieder-Bestellung bis zum 28. Februar 2021) Konzernmandate
Dr. Thomas Kirchberg, Ochsenfurt(Wieder-Bestellung bis zum 31. August 2022) Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Konzernmandate
Thomas Kölbl, Speyer(Wieder-Bestellung bis zum 31. Mai 2024) Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Konzernmandate
Dipl. Ing. Johann Marihart, Limberg, Österreich(Wieder-Bestellung bis zum 28. Februar 2021) Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Konzernmandate
(29) Aufwendungen für Leistungen des AbschlussprüfersFür Leistungen des Abschlussprüfers, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind im Geschäftsjahr 2018/1 9 für die Südzucker AG folgende Aufwendungen angefallen: scroll
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten Aufwendungen für die Prüfung des Konzernabschlusses sowie des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses der Südzucker AG. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen Testatsleistungen außerhalb der Jahresabschlussprüfung. Die Honorare für Steuerberatungsleistungen umfassen überwiegend Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. (30) Entsprechenserklärung nach § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat haben am 15. November 2018 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Sie ist im Internet unter (www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Corporate-Governance/) zugänglich gemacht. (31) Vorschlag für die GewinnverwendungDer Bilanzgewinn der Südzucker AG beträgt 40.923 (91.914) Tsd. €. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 0,20 (0,45) € je Aktie auszuschütten und damit den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: scroll
Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert, bei Ausschüttung von 0,20 € je dividendenberechtigter Stückaktie den entsprechend höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende soll am 23. Juli 2019 erfolgen. Anteilsbesitzlistescroll
scroll
*
Ergebnisübernahme
1)
Angaben für Teilkonzern bzw. Gruppenabschluss Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Mannheim, den 24. April 2019 DER VORSTAND Dr. Wolfgang Heer, Vorsitzender Dr. Thomas Kirchberg Thomas Kölbl Johann Marihart Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Südzucker AG, Mannheim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Südzucker AG, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Südzucker AG für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 1 0 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: (1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen (2) Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Risikovorsorge (3) Restrukturierungsplan Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: [1] Sachverhalt und Problemstellung [2] Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse [3] Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: (1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen [1] Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 2.764,5 Mio ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Finanzanlage herangezogen. Darüber hinaus werden die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. [2] Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. [3] Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "Anlagevermögen" des Anhangs enthalten. (2) Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Risikovorsorge [1] Im Jahresabschluss der Südzucker AG werden unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" Rückstellungen für Prozesse und Risikovorsorge in Höhe von € 162,5 Mio ausgewiesen. Diese betreffen Rechtsstreitigkeiten aus Marktordnungsverfahren, Verfahren aus operativen Vertragsbeziehungen und Kartellrechtsrisiken einschließlich Bußgeldern und Schadensersatz. Die vorzunehmende Risikobeurteilung zum Verlauf von Rechtsstreitigkeiten und die Einschätzung, ob aufgrund eines vorliegenden Rechtsstreits die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich, und ggfs. in welcher Höhe die gegenwärtige Verpflichtung zu bemessen ist, wird in hohem Maße durch die Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Vor diesem Hintergrund ist dieser Sachverhalt aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung. [2] Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess, der die Erfassung, die Einschätzung hinsichtlich eines Verfahrensausgangs sowie die bilanzielle Darstellung eines Rechtsstreits sicherstellt, beurteilt. Diese Beurteilung umfasste auch die inhaltliche Auseinandersetzung mit den wesentlichen Rechtsrisiken. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Ansatz- und Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten, Nachvollzug der stetig angewendeten Berechnungsmethodik und Einsichtnahme in zugrundeliegende Unterlagen gewürdigt. Darüber hinaus führen wir regelmäßig Gespräche mit der Rechtsabteilung der Gesellschaft, um uns die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen geführt haben, erläutern zu lassen. Die Entwicklung der wesentlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der möglichen Verfahrensausgänge wird uns in schriftlicher Form durch die Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Zum Bilanzstichtag haben wir darüber hinaus externe Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt, die die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen stützen. Die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen zur Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und die damit einhergehende Risikovorsorge im Jahresabschluss konnten wir nachvollziehen. Wir halten die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen für sachgerecht. [3] Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen für Prozesse und Risikovorsorge sind in Abschnitt "Übrige Rückstellungen" des Anhangs enthalten. (3) Restrukturierungsplan [1] Im Geschäftsjahr 2018/1 9 erfolgte durch den Vorstand der Südzucker AG eine Neueinschätzung des Zuckermarktumfelds und eine angepasste strategische Ausrichtung mit einer Anpassung der Produktions- und Verwaltungsstrukturen. Dieses soll basierend auf einem Restrukturierungsprogramm unter anderem durch die Stilllegung von zwei Zuckerfabriken in Deutschland im Jahr 2020 erreicht werden. Im Jahresabschluss der Südzucker AG werden immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von insgesamt € 523,6 Mio (11,4 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Ob ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf besteht, hängt von der beabsichtigten Zweckbestimmung, bei beabsichtigter Stilllegung insbesondere von der nicht dauerhaften Nutzungsabsicht ab. Im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprogramm wurden im Geschäftsjahr 2018/19 außerplanmäßige Abschreibungen auf die Sachanlagen der zwei Zuckerfabriken in Deutschland in Höhe von € 9,6 Mio vorgenommen. Auf Basis des Restrukturierungsplans sollen die Produktionskapazitäten wieder stärker auf den europäischen Markt ausgerichtet und die Exportaktivitäten vermindert werden. Hieraus resultiert eine außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes aus den in Vorjahren erworbenen Aktivitäten im Bereich des Zuckerexportes in Belgien in Höhe insgesamt von € 3,3 Mio. Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB zu bilden. Eine Ansatzpflicht besteht, wenn eine Außenverpflichtung rechtlich entstanden ist oder mit der Entstehung einer wirtschaftlich verursachten Außenverpflichtung ernsthaft zu rechnen ist und eine Inanspruchnahme aus der Verpflichtung zu erwarten ist. Im Zuge der strategischen Neuausrichtung haben die gesetzlichen Vertreter der Südzucker AG ein Restrukturierungsprogramm verabschiedet. Im Zuge der strategischen Neuausrichtung haben die für die Genehmigung der Betriebsänderung zuständigen Unternehmensorgane bis zum Abschlussstichtag ein Restrukturierungsprogramm beschlossen. Die Gesellschaft hat daher aufwandswirksam eine Restrukturierungsrückstellung in Höhe von € 1 3,9 Mio gebildet, die im Jahresabschluss unter dem Bilanzposten "sonstige Rückstellungen" ausgewiesen wird. Die Ermittlung der außerplanmäßigen Abschreibung sowie der Ansatz und die Höhe der Restrukturierungsrückstellung ist in hohem Maße von den Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Erwartungen des Zuckermarktes abhängig und dadurch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der vorgenommenen Bewertungen waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. [2] Zum besseren Verständnis des Restrukturierungsprogrammes haben wir Einsicht in die Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle genommen und die entsprechenden Beschlüsse gewürdigt. Im Rahmen unserer Prüfung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben wir unter anderem die von der Südzucker AG eingerichteten Prozesse und Kontrollen in der Anlagenwirtschaft, die die Einhaltung der Vorgaben zur Bilanzierung nach handelsrechtlichen Vorschriften sicherstellen, beurteilt. Des Weiteren haben wir im Rahmen unserer Prüfung unter anderem das methodische Vorgehen zur Berechnung der außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Sachanlagen nachvollzogen und beurteilt. Die Angemessenheit der Ermittlung der Abschreibungsbeträge haben wir unter Beachtung der relevanten Bewertungsvorschriften mit den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Annahmen insbesondere durch Abstimmung mit anderen bereits erfolgten Werkschließungen gewürdigt. Mit der Kenntnis, dass die außerplanmäßigen Abschreibungen einen großen Anteil an Schätzunsicherheiten enthalten, haben wir uns intensiv mit deren Berechnung beschäftigt. Im Hinblick auf die gebildete Restrukturierungsrückstellung haben wir im Rahmen unserer Prüfung das Vorliegen der einzelnen Ansatzkriterien beurteilt. Anschließend haben wir mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Fehlerrisiko in der Rechnungslegung besteht und die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte Auswirkung auf die Ertragslage der Gesellschaft haben, auch die sachgerechte Bewertung der Restrukturierungsrückstellung beurteilt. Hierzu haben wir uns entsprechende Nachweise von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern vorlegen lassen und diese gewürdigt. Sofern bei der Ermittlung der Höhe der Rückstellung auf Erfahrungswerte aus vorherigen Restrukturierungsmaßnahmen zurückgegriffen wurde, haben wir die sachgerechte Verwendung der Vergangenheitswerte prüferisch nachvollzogen. Ergänzend haben wir Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern und den Mitarbeitern in den verantwortlichen Organisationsbereichen der Gesellschaft zur Erläuterung der Annahmen auf denen die jeweiligen Einschätzungen beruhen geführt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen insgesamt geeignet sind, um die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie den Ansatz und die Bewertung der Restrukturierungsrückstellung sachgerecht vorzunehmen. [3] Die Angaben der Gesellschaft zum Anlagevermögen und der Restrukturierungsrückstellung sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze", "Anlagevermögen" und "Übrige Rückstellungen" des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Finanzberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 1 9. Juli 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1 9. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2003/2004 als Abschlussprüfer der Südzucker AG, Mannheim, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Conrad.
Frankfurt am Main, den 24. April 2019 PricewaterhouseCoopers GmbH Michael Conrad, Wirtschaftsprüfer Christina Pöpperl, Wirtschaftsprüferin Zukunftsgerichtete Aussagen/PrognosenDieser Geschäftsbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Einschätzungen des Vorstands der Südzucker AG beruhen. Auch wenn der Vorstand der festen Überzeugung ist, dass diese Annahmen und Planungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund einer Vielzahl interner und externer Faktoren erheblich abweichen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die anstehenden Verhandlungen über Welthandelsabkommen, Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage, Änderungen der EU-Zuckerpolitik, Konsumentenverhalten sowie staatliche Ernährungs- und Energiepolitik. Die Südzucker AG übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden. KontakteInvestor RelationsNikolai Baltruschat investor.relations@suedzucker.de Telefon: +49 621 421-240 WirtschaftspresseDr. Dominik Risser public.relations@suedzucker.de Telefon: +49 621 421-428 Südzucker im InternetAusführliche Informationen zur Südzucker-Gruppe erhalten Sie über die Internet-Adresse: www.suedzucker.de HerausgeberSüdzucker AG Maximilianstraße 10 681 65 Mannheim Telefon: +49 621 421-0 (c) 2019 |
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