Südzucker AGMannheim§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024Die folgenden Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Südzucker AG, Mannheim, einbezogen und nehmen gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen Lagebericht aufzustellen, durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen sowie den Jahresabschluss offenzulegen: - CE Beteiligungs GmbH, - CE Bioethanol GmbH, - CE Advanced Bioenergies GmbH, - CE Biobased Chemicals GmbH Die Südzucker AG stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Südzucker AG sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der Südzucker AG angegeben. Der Befreiung haben jeweils alle Gesellschafter der oben genannten Gesellschaften zugestimmt. Die jeweiligen Gesellschafterbeschlüsse haben folgenden Wortlaut: "Im Hinblick darauf, dass die Gesellschaft in den Südzucker-Konzernabschluss einbezogen wird, stimmen die Gesellschafter der Inanspruchnahme von der Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023/24 zu (Befreiung von der Anwendung der §§ 264-289 f. HGB (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), §§ 316-324 a HGB (Prüfung) und §§ 325-329 HGB (Offenlegung))" Die Südzucker AG hat folgende Verpflichtungserklärung für die CropEnergies AG abgegeben: "Die Südzucker AG verpflichtet sich gegenüber der CropEnergies AG, diejenigen Liquiditätsmittel zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um für die bis zum Abschlussstichtag des laufenden Geschäftsjahres vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen." Die CropEnergies AG wiederum ist über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit den oben genannten Gesellschaften, die die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch nehmen möchten, verbunden, so dass in diesem Verhältnis ebenfalls die Verpflichtung zur Liquiditätssicherstellung zur Bedienung der jeweiligen Verpflichtungen besteht.
Mannheim, den 01. März 2024 gez. Südzucker AG |