uniquedigital GmbH

Hamburg

Befreiung von der Pflicht der Aufstellung eines Jahresabschlusses

Gesellschafterbeschluss

(Befreiungsvorschrift § 264 Abs. 3 HGB)

Die Syzygy AG hält 100% der Anteile an der uniquedigital GmbH, Hamburg (HRB 88134 AG Hamburg) und hält unter Verzicht auf alle Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung eine

außerordentliche Gesellschafterversammlung

der uniquedigital GmbH ab und beschließt einstimmig folgendes:

Die uniquedigital GmbH wird in den Konzernabschluss der Syzygy AG zum 31. Dezember 2014 gem. § 290 HGB einbezogen und erfüllt im Übrigen die Voraussetzungen des §264 Abs. 3 Nr. 1 bis 4. Daher wendet die uniquedigital GmbH den Befreiungstatbestand gem. § 264 Abs. 3 HGB an. Sie verzichtet insbesondere auf die Prüfungspflicht des Einzelabschlusses nach HGB für das Geschäftsjahr 2015 sowie auf die Offenlegungspflichten des Jahresabschlusses und des Lageberichts gem. § 325 ff. HGB.

 

Bad Homburg, 4. März 2016

Syzygy AG

Finanzvorstand

Erwin Greiner