Syzygy AGBad Homburg v. d. HöheKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019GESCHÄFTSBERICHT 2019The human experience Companyir.syzygy.deFinanzkennzahlenUmsatzerlösescroll
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Brief an die AktionäreSehr geehrte Aktionärinnen
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| 2019 | 2018 | Veränderung | |
| XETRA-Schlusskurs (in EUR) | 7,28 | 8,040 | -9% |
| Gesamtperformance inkl. Dividende | -4% | -24% | n.a. |
| Höchster XETRA-Schlusskurs (in EUR) | 10,45 | 11,40 | -8% |
| Niedrigster XETRA-Schlusskurs (in EUR) | 7,24 | 8,02 | -10% |
| DAX | 13.249 | 10.559 | 26% |
| TecDAX | 3.015 | 2.450 | 23% |
| DAXsubsector IT-Services | 4.877 | 4.914 | -1% |
| SDAX | 12.512 | 9.509 | 32% |
| 2019 EUR |
2018 EUR |
Veränderung | |
| Dividende je Aktie | 0,40 | 0,39 | 3% |
| Ergebnis je Aktie | 0,26 | 0,35 | -26% |
| Buchwert je Aktie | 1,86 | 3,98 | -53% |
| KGV (Kurs/Gewinn) | 28 | 24 | 17% |
| Dividenden-Rendite | 5,5% | 4,8% | n.a. |
| EigenkapitaL-Rendite | 7,0% | 9,0% | n.a. |
| Anzahl auf den Inhaber Lautenden Stückaktien (in Tsd.) | 13.500 | 13.500 | 0% |
| davon eigene Aktien (in Tsd.) | 74 | 74 | 0% |
| MarktkapitaLisierung, Basis XETRA-Schlusskurs (in Mio. EUR) | 98,00 | 108,54 | -10% |
| Freefloat (gemäß Definition Deutsche Börse) | 49,38% | 49,38% | n.a. |
| Durchschnittlicher Tagesumsatz: | |||
| in Stück (davon XETRA 3.264) | 3.227 | 4.574 | -29% |
| in EUR (davon XETRwA 28.594) | 28.277 | 44.732 | -37% |
| ISIN | DE0005104806 |
| WKN | 510480 |
| Symbol | SYZ |
| Reuters | SYZG.DE |
| Bloomberg | SYZ:GR |
| Gründung | 1995 |
| Gelistet seit | 6. Oktober 2000 |
| Zulassungssegment | Regulierter Markt, Prime Standard |
| Handelsplätze | XETRA, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart |
| Sektor | IT-Services |
| Designated Sponsor | Pareto Securities AS |
| Analysten | GBC AG (Cosmin Filker), Pareto Securities AS (Mark Josefson), WARBURG RESEARCH (Felix ELLmann), GSC (Thorsten Renner) |
Das Börsenjahr 2019 war durch die politischen Rahmenbedingungen recht turbulent, führte bei Anlegern zu Nervosität und in der Folge zu volatilen Kursbewegungen am Aktienmarkt. Die vorherrschenden Themen waren wie im Vorjahr der von der US-Regierung ausgelöste Handelsstreit mit China, der Ausstieg Großbritanniens aus der EU (Brexit) und der wachsende Populismus in Europa. Auch die italienische Staatskrise, kriegerische Auseinandersetzungen im Nahen Osten und rückläufiges Unternehmervertrauen bremsten kurzzeitig den Aktienmarkt.
Zudem war das Jahr geprägt von ständig wechselnden Konjunktureinschätzungen. Rezessionsängste machten die Runde. Das globale Wachstumstempo hat sich zwar verlangsamt, aber eben nicht so stark wie befürchtet. Die Börsen profitierten davon, dass die Notenbanken aufgrund der schwächeren Konjunktursignale die expansive Geldpolitik wieder forcierten.
Im Schlussquartal gab es nochmals einen Auftrieb an den Aktienmärkten, die durch einen geordneten Brexit Ende Januar 2020, die Zuversicht, dass sich die USA und China auf ein Teilabkommen im Handelsstreit einigen könnten, und die Öffnung der geldpolitischen Schleusen geprägt waren.
Das Fazit - ein fantastisches Jahr für Aktien: Die Bilanz der großen Indizes fiel im Börsenjahr 2019 sehr vielversprechend aus. Der DAX hat mehr als ein Viertel zugelegt und schloss mit einem Plus von 25,5 Prozent. Das ist der größte Jahresgewinn seit 2013. Der Dow Jones Industrial legte um 22,3 Prozent zu und die US-Technologiebörse Nasdaq beendete das Börsenjahr als Spitzenreiter mit einem Plus von 35,2 Prozent. Hierzulande schloss der Small-Cap Index SDAX mit einem Gewinn von 31,6 Prozent. Der TecDAX blieb aber dennoch hinter den Entwicklungen der anderen Indizes aus dem deutschen Markt zurück und schloss mit plus 23 Prozent.
Nach einem schwächeren Start ins neue Börsenjahr machte die SYZYGY Aktie Ende Januar einen Sprung über die 9-Euro-Marke und gestützt von der Veröffentlichung der vorläufigen GeschäftszahLen sowie der Ankündigung, die Dividende von EUR 0,39 auf EUR 0,40 anzuheben, bewegte sie sich bei über EUR 9,00 bis Anfang Mai seitwärts. Bis zur Auszahlung der Dividende in Höhe von EUR 0,40 am 12. Juni 2019 bewegte sich die Aktie in einem Korridor von EUR 9,80 bis zu EUR 10,45. Ihren höchsten Schlusskurs erreichte sie am 17. Mai 2019 mit EUR 10,45.
Nach Auszahlung der Dividende pendelte der Kurs seitwärts um EUR 9,00 sowie im Verlauf des dritten Quartals zwischen EUR 8,40 bis EUR 9,00. Im weiteren Verlauf bis Ende des Börsenjahres tendierte die Aktie zunehmend schwächer bei einem Kursniveau von unter EUR 8,00 - in einem Korridor von EUR 7,90 und EUR 7,30.
Die Aktie beendete das Börsenjahr 2019 mit einem SchLusskurs von EUR 7,28, das entspricht einem Minus von rund 9 Prozent gegenüber dem Schlusskurs des Börsenjahres 2018.
Die SYZYGY Aktie ist weiterhin ein attraktiver Dividendenwert. Gemessen am Aktienkurs erreicht sie eine Dividendenrendite von rund 5,5 Prozent. Zum Vergleich: Der deutsche Leitindex DAX kommt auf eine Dividendenrendite von knapp 3 Prozent, der SDAX liegt gerade mal bei 2,2 Prozent und der TecDAX bei 1,5 Prozent.
Unter Berücksichtigung der Dividendenzahlung von EUR 0,40 beLief sich die Gesamtperformance der Aktie auf minus 4 Prozent. Die Liquidität der SYZYGY Aktie nahm mit durchschnittlich 3.200 an allen deutschen Börsen gehandelten Stücken pro Tag im Vorjahresvergleich (Vorjahr: 4.600 Stk./Tag) ab.
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der Hauptversammlung am 27. Oktober 2020 eine Dividende in Höhe von EUR 0,20 je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Dies entspricht einer deutlichen Dividendenkürzung, die der Ergebnisentwicklung Rechnung trägt und die Finanzierung von Investitionen ermöglicht.
Am 7. Juni 2019 fand in Frankfurt die ordentliche Hauptversammlung der SYZYGY AG statt. Rund 60,4 Prozent des stimmberechtigten Kapitals nahm daran teil. Alle zur Abstimmung gestellten BeschlussvorschLäge der Verwaltung - darunter der Vorschlag zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je dividendenberechtigter Aktie -wurden nahezu einstimmig angenommen. Die auf dem XETRA-Schlusskurs am Tag der Hauptversammlung basierende Dividendenrendite Lag mit 4 Prozent (Vorjahr: 3,6 Prozent) weiterhin auf hohem Niveau wie im Vorjahr. Insgesamt wurden rund EUR 5,4 Mio. an unsere Aktionäre ausgeschüttet.
Die Gesamtzahl der Aktien betrug am Bilanzstichtag 13.500.026 Stücke. Die Aktionärsstruktur blieb in der Berichtsperiode nahezu unverändert: Größter Anteilseigner ist weiterhin die WPP, die insgesamt 50,33 Prozent der SYZYGY Aktien hält. Der Anteil der HANSA-INVEST Hanseatische Investment GmbH beläuft sich auf 3,03 Prozent. Der Anteil der Hauck & Aufhäuser Fund Service S.A. Luxemburg hat sich aufgrund einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz auf 2,97 Prozent verringert.
Der Freefloat gemäß der Definition der Deutschen Börse belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 49,12 Prozent.
Die SYZYGY AG verfolgt eine transparente, aktuelle Informationspolitik und legt großen Wert auf einen nachhaltigen und umfassenden Dialog mit Interessenten wie Aktionären, Investoren, Analysten, Finanzjournalisten und der Öffentlichkeit. Dabei hatten auch im Geschäftsjahr 2019 die prägnanten Darstellungen zur Geschäftsentwicklung und Prognosen im Geschäftsbericht, Quartalsberichten, Unternehmensnachrichten und die Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts eine besondere Bedeutung.
Das breit gefächerte Informationsangebot zu kapitalmarktrelevanten Themen ist jederzeit auf unserer Investor-Relations-Website ir.syzygy.net abrufbar. Interessenten haben jederzeit die Möglichkeit, sich in deutscher und englischer Sprache zu informieren.
Die SYZYGY AG wird erneut mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) des Rats für Nachhaltige Entwicklung (RNE) eine nichtfinanzielle Erklärung für das Berichtsjahr 2019 erstellen, die formell geprüft und durch den DNK mit dem DNK-Anwender-Signet versehen wird.
Neben den schriftlichen Informationen haben Vertreter des Vorstands vor Investoren auf KapitaLmarktkonferenzen und Roadshows präsentiert, um das Geschäftsmodell vorzustellen und regelmäßig über die Strategie und die Entwicklung der Agenturgruppe zu berichten. Im Berichtszeitraum hat der Vorstand am Deutschen Eigenkapitalforum und an der Pareto Securities AS Roadshow in Frankfurt sowie an der Münchner Kapitalmarkt Konferenz (MKK) teilgenommen. Darüber hinaus besuchte er zahlreiche institutionelle Investoren im Rahmen von EinzeLgesprächen oder Round-Table-Veranstaltungen. Zudem stand das Management Team Analysten, Investoren und Vertretern der Wirtschafts- und Finanzpresse für EinzeLgespräche zur Verfügung.
Inzwischen geben vier Analysten regelmäßig aktuelle Einschätzungen und Prognosen über die Performance und die weitere Entwicklung der Agenturgruppe ab. Dies sind die GBC AG, die GSC Research GmbH, die Warburg Bank und die Pareto Securities AS (ehemals equinet Bank AG), wobei diese auch das Designated Sponsoring-Mandat hält.
der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im vergangenen Geschäftsjahr kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Maßgeblich für die Kontrolle waren Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorstandshandelns. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich oder mündlich über aktuelle Entwicklungen sowie über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns und der Tochtergesellschaften. Bei Entscheidungen, die für die SYZYGY Gruppe von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat stets einbezogen.
Der Vorstand ist seinen Informationspflichten vollständig nachgekommen. Die Berichte des Vorstands wurden hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch ihres Umfangs den gesetzlichen Anforderungen und den Informationsbedürfnissen des Aufsichtsrats vollumfänglich gerecht. Darüber hinaus ließ sich der Aufsichtsrat ergänzende Informationen und Auskünfte erteilen. Der Aufsichtsrat hat die ihm erteilten Auskünfte und Berichte kritisch gewürdigt und auf Plausibilität geprüft.
Im Geschäftsjahr 2019 fanden im Beisein des Vorstands insgesamt sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt: am 14. Januar, am 29. März, am 25. April, am 25. Juli, am 23. Oktober und am 17. Dezember 2019. Ferner kam der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Sitzung am 28. August 2019 zusammen.
Im Rahmen der Sitzungen, bei denen alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder entweder persönlich anwesend oder telefonisch zugeschaltet waren, wurden alle wichtigen Vorkommnisse besprochen und die erforderlichen Entscheidungen getroffen.
Besondere Themenschwerpunkte, die in den einzelnen Sitzungen behandelt wurden, sind im Folgenden aufgeführt:
Die erste Aufsichtsratssitzung im laufenden Geschäftsjahr 2019 fand am 14. Januar 2019 statt. Hier wurden die vorläufigen Geschäftszahlen 2018 präsentiert und die Finanzlage der Gesellschaft erörtert. Nach ausführlicher Diskussion und anschließender Genehmigung der vorläufigen Zahlen wurde beschlossen, der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von EUR 0,40 vorzuschlagen. Ferner wurde das Budget 2019 erörtert und vom Aufsichtsrat genehmigt.
In der Sitzung vom 29. März 2019 fand die Bilanzsitzung unter Anwesenheit der Abschlussprüfer statt. Nach kritischer Prüfung sämtlicher Vorlagen ließ sich der Aufsichtsrat die Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 detailliert von den Mitgliedern des Vorstands erläutern. Die Abschlussprüfer legten die Schwerpunkte und Ergebnisse ihrer Prüfungen dar. Fragen beantworteten der Vorstand und die Abschlussprüfer zur vollsten Zufriedenheit. Der Aufsichtsrat konnte sich so von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und Prüfungsberichte überzeugen. Im Anschluss an die Ausführungen wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss gebilligt und festgestellt. Des Weiteren wurde in der Sitzung die Tagesordnung für die Hauptversammlung am 7. Juni 2019 verabschiedet.
In der Aufsichtsratssitzung vom 25. April 2019 verschaffte sich der Aufsichtsrat einen detaillierten Überblick über die aktuelle Geschäftsentwicklung. In diesem Rahmen wurden die Zahlen für das erste Quartal 2019 erörtert und anschließend genehmigt. Ferner wurde in der Sitzung die Tagesordnung für die Hauptversammlung am 7. Juni 2019 nochmals unter dem Aspekt diskutiert, dass der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Rupert Day mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 sein Vorstandsmandat niederlegt und demzufolge ein neuer Kandidat als Aufsichtsratsmitglied zu bestellen ist.
Gegenstand der ordentlichen Sitzung am 25. Juli 2019 war die Erörterung und Genehmigung der Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2019. Der Vorstand stellte den Ausblick auf das restliche Geschäftsjahr ausführlich dar. Ferner war M&A ein zentrales Thema. Hierzu berichtete der Vorstand über den Stand der Gespräche.
In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 28. August 2019 beschloss der Aufsichtsrat, den Vorstandsvertrag von Lars Lehne als Vorstandsvorsitzenden nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum 31. März 2020 einvernehmlich zu beenden.
In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 23. Oktober 2019 wurden zunächst die 9-Monats-Zahlen erörtert und genehmigt. In diesem Zusammenhang gab der Vorstand erneut einen aktuellen Ausblick auf das verbleibende Jahr. Zudem informierte er über den Stand von M&A-Aktivitäten.
Ferner haben die Mitglieder des Aufsichtsrats sich mit der Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex beschäftigt. Vorstand und Aufsichtsrat gaben eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab, die auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung steht. Ferner informierte der Aufsichtsrat den Vorstand über die Kandidatensuche eines Vorstandsvorsitzenden.
Die letzte Sitzung des Jahres fand am 17. Dezember 2019 statt und befasste sich mit dem aktuellen Geschäftsverlauf, dem Ausblick und dem Managementfokus für das Jahr 2020. Der Vorstand hat das Budget der SYZYGY Gesellschaften präsentiert und mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Die Verabschiedung des Budgets 2020 wurde auf die nächste Sitzung in 2020 verlegt.
Die erste Aufsichtsratssitzung im laufenden Geschäftsjahr 2020 fand am 30. Januar 2020 statt. Hier wurden die vorläufigen Geschäftszahlen 2019 präsentiert und die Finanzlage der Gesellschaft erörtert. Nach ausführlicher Diskussion wurden diese genehmigt. Darüber hinaus informierte der Vorstand über den Status von M&A-Aktivitäten der SYZYGY Gruppe. Die Verabschiedung des Budgets 2020 wurde auf die nachfolgende Sitzung verschoben.
Am 5. Februar 2020 kamen Aufsichtsrat und Vorstand zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, in der das Budget 2020 genehmigt wurde.
Zwischen diesen Terminen standen Vorstand und Aufsichtsrat im kontinuierlichen Dialog. Insbesondere hat der Vorstand regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie weitere wichtige Ereignisse schriftlich berichtet.
Der Aufsichtsrat der SYZYGY AG bestand seit dem 22. März 2018 aus den Herren Wilfried Beeck, Rupert Day und Andrew Payne und besteht aus einer angemessenen Zahl unabhängiger Mitglieder.
Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juni 2019. Daher waren Neuwahlen sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Herr Wilfried Beeck und Herr Andrew Robertson Payne standen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Herr Rupert Day stand für diese nicht mehr zur Verfügung. Zur Neuwahl kandidierte Herr Dominic Grainger.
Alle drei Personen wurden im Wege der Einzelwahl in der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Die Amtsperiode aller Aufsichtsratsmitglieder umfasst die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
Der Aufsichtsrat hat aufgrund seiner Größe auch im Berichtsjahr auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Herr Andrew Payne, der als Finanzexperte über umfassende Kenntnisse in der Rechnungslegung und internen Kontrollverfahren verfügt, begleitete die Themen Jahresabschluss, Prüfung und die Wahl des Wirtschaftsprüfers besonders intensiv.
Die Hauptversammlung erteilte den Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern am 7. Juni 2019 die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018.
Der Vorstand der SYZYGY AG bestand bis zum 31. Dezember 2019 aus den Herren Lars Lehne, in der Funktion als Vorstandsvorsitzender, Erwin Greiner als Finanzvorstand und Frank Ladner als Technikvorstand.
Am 23. Oktober 2019 veröffentlichte der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) gemäß § 161 AktG als Teil der umfassenderen Erklärung zur Unternehmensführung. Die Corporate Governance Erklärung basiert auf dem Kodex in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung vom 7. Februar 2017.
Die SYZYGY AG entspricht mit wenigen Ausnahmen den im DCGK formulierten Prinzipien. Die Ausnahmen werden in der entsprechenden Erklärung dargelegt und begründet.
Der Vergütungsbericht, der die Höhe und die Struktur der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats offenlegt, ist gemäß dem DCGK im Lagebericht oder im Konzernanhang anhand der dem Kodex angehängten Mustertabellen abzugeben. Einzelheiten zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich im Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2019.
Die Hauptversammlung hat am 7. Juni 2019 auf Vorschlag des Aufsichtsrats die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 bestellt. Der Aufsichtsrat hat keine Umstände festgestellt, die eine Befangenheit des Wirtschaftsprüfers begründet hätte. Der Wirtschaftsprüfer selbst hat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Neben den Abschlussprüfungen sind keine prüfungsnahen Dienstleistungen von der BDO AG erbracht worden.
Die BDO AG hat im Auftrag des Aufsichtsrats den Jahresabschluss und Lagebericht, den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB, der Konzernabschluss nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die vollständigen Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte und der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Beschlussfassung zugeleitet. Ferner informierte der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat über die Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagements, bei der keine Schwächen festgestellt wurden.
Nach kritischer Prüfung sämtlicher Vorlagen ließ sich der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sitzung vom 27. März 2020 die Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 ausführlich von den Mitgliedern des Vorstands erörtern. Die ebenfalls anwesenden Abschlussprüfer legten die Schwerpunkte und Ergebnisse ihrer Prüfungen dar. Fragen wurden vom Vorstand und von den Abschlussprüfern zur vollsten Zufriedenheit beantwortet. Der Aufsichtsrat konnte sich so von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und Prüfungsberichte überzeugen.
Auf Basis der eigenen Prüfungen und unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte sah der Aufsichtsrat keinen Grund zu Beanstandungen. Der Aufsichtsrat hat daher den Jahresabschluss und Lagebericht der SYZYGY AG und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht gebilligt und festgestellt. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu.
Um die Ausrichtung der SYZYGY Gruppe auf Nachhaltigkeit zu dokumentieren, hat sich SYZYGY dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) verpflichtet. Für die Berichtsjahre 2016 und 2017 wurde bereits eine nichtfinanzielle Erklärung mit der Entsprechenserklärung des DNK abgegeben, die formell geprüft und durch den DNK mit dem DNK-Anwender-Signet versehen wurde. Die Entsprechenserklärungen sind auf der Investor Relations Webseite unter ir.syzygy.de abrufbar.
Für das Berichtsjahr 2019/2020 wird SYZYGY erneut eine Entsprechenserklärung abgeben, um das Nachhaltigkeitsengagement der SYZYGY Gruppe transparent und vergleichbar für Kunden, Mitarbeiter und weitere Interessenten darzustellen
Der Aufsichtsrat spricht den Mitgliedern des Vorstands ebenso wie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SYZYGY Gruppe seinen Dank für ihr großes Engagement aus. Wir freuen uns auf die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen für das laufende Geschäftsjahr viel Erfolg.
Bad Homburg, den 27. März 2020
Der Aufsichtsrat
Der Vorstand und der Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß § 289a HGB über die Unternehmensführung sowie gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend "DCGK") über die Corporate Governance der SYZYGY AG. Der DCGK umschreibt international anerkannte Grundsätze zur verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -überwachung und wurde seit seiner erstmaligen Verabschiedung im Jahre 2002 mehrfach modifiziert und erweitert, zuletzt am 7. Februar 2017.
Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich einer auf Nachhaltigkeit angelegten Unternehmensführung verpflichtet und identifizieren sich mit dem Ziel des DCGK, eine vertrauensvolle, am Nutzen von Anteilseignern, Mitarbeitern und Kunden orientierte Unternehmensführung zu fördern.
Der DCGK beinhaltet Verhaltensempfehlungen, von denen die Unternehmen abweichen können. Sie müssen dies jedoch im Rahmen einer jährlichen Entsprechenserklärung nach § 161 AktG offenlegen und begründen.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB umfasst daher im Detail:
1. die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 des Aktiengesetzes;
2. relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden;
3. eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse;
4. Angaben zu den festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen sowie zu deren Erreichung.
Vorstand und Aufsichtsrat der SYZYGY AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 18. Dezember 2017 entsprochen haben. Die SYZYGY AG plant diesen Empfehlungen auch weiterhin mit den folgenden Ausnahmen zu entsprechen:
Der Vorstand hat sich bereits in der Vergangenheit mit den Anforderungen des DCGK nach verstärkter Vielfalt (Diversity) und insbesondere einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen befasst. Im Interesse des Unternehmens entscheidet sich das Management der SYZYGY AG bei der Besetzung von Führungspositionen für diejenige Person, die dem Anforderungsprofil aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und persönlichen Eignung am besten entspricht. Das Geschlecht ist dabei kein vorrangiges Entscheidungskriterium. Sollten für eine zu besetzende Position mehrere gleich qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen, entscheidet sich der Vorstand für die Person, die zur Vielfalt der Führungsmannschaft beiträgt.
Auch bei der Besetzung von Vorstandspositionen erfolgt die Entscheidung für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten ausschließlich aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung. Sollten für eine zu besetzende Position mehrere gleich qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen, bestellt der Aufsichtsrat diejenige Person, die zur Vielfalt im Vorstand beiträgt.
Der Aufsichtsrat der SYZYGY AG hat aufgrund seiner derzeitigen Größe von drei Mitgliedern keine Ausschüsse gebildet. Diese Größe hat sich als sehr effektiv erwiesen, da sowohl übergeordnete strategische Themen als auch Detailfragen intensiv im Gesamtaufsichtsrat erörtert und entschieden werden können.
Seit Gründung der SYZYGY AG ist es gelebte Praxis, im Sinne der Aktionäre, Mitarbeiter, und Kunden nach der größtmöglichen unternehmensund branchenspezifischen Fachkompetenz im Aufsichtsrat zu streben, unabhängig von Merkmalen wie Alter oder Geschlecht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf einer tiefgreifenden Kenntnis der Kommunikations- und Digitalbranche, Internationalst sowie auf umfassendem Wissen in der Rechnungslegung und interner Kontrollverfahren. Diesen Ansprüchen wird der Aufsichtsrat in seiner derzeitigen Zusammensetzung vollumfassend gerecht.
Auf eine schriftliche Fixierung detaillierter Anforderungen wurde aufgrund der geringen Größe des Aufsichtsrats verzichtet. Auch sieht der Aufsichtsrat von der Festlegung einer Altersgrenze und einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer ab, da sie fachlich als nicht sinnvoll erachtet wird. Ebenso wurde bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern im Unternehmensinteresse vorrangig auf die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen abgestellt. Der Aufsichtsrat wird zukünftig bei seinen Vorschlägen unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation Diversity-Gesichtspunkte, insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen, berücksichtigen.
Alle Aufsichtsratsmitglieder erhalten einvernehmlich die gleiche Vergütung, da alle Mitglieder vergleichbare Arbeitsaufwände haben.
Der Vorstand der SYZYGY AG führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen, der Bestimmungen ihrer Satzung sowie des DCGK, dem die SYZYGY AG gemäß § 161 AktG mit den in einer Erklärung angegebenen Ausnahmen entspricht. Relevante Unternehmensführungspraktiken, die über diese Vorgaben hinausgehen, bestehen bei der SYZYGY AG nicht.
Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, verfügt die SYZYGY AG über ein duales Führungssystem, in dem der Vorstand die Geschäfte der Gesellschaft eigenständig führt, während dem Aufsichtsrat die Überwachung der Vorstandstätigkeit obliegt. Die beiden Organe sind sowohl hinsichtlich ihrer personellen Besetzung als auch ihrer Kompetenzen streng voneinander getrennt.
Der Vorstand der SYZYGY AG besteht aus drei Personen: Chief Executive Officer, Chief Technology Officer und ein Chief Financial Officer.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung. Er legt für den Konzern und seine Tochtergesellschaften langfristige Ziele zum Wohle und zum nachhaltigen Wachstum des Unternehmens fest, leitet daraus Strategien ab und sorgt fr deren Umsetzung. Dabei arbeitet er mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft eng und vertrauensvoll zusammen.
Jedem Vorstandsmitglied obliegen Geschäftsbereiche, die er in eigener Verantwortung führt. In Erfüllung ihrer Funktionen wirken die Mitglieder kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig über wichtige Maßnahmen und Geschäfte in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung obliegt allen Vorstandsmitgliedern gemeinsam.
Vorstandssitzungen können von jedem Mitglied des Vorstands einberufen werden. Sie finden in regelmäßigen Abständen und zusätzlich nach Bedarf statt. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit, sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist. Vorstandsbeschlüsse werden dokumentiert und aufbewahrt.
Sprecher des Vorstands ist sein Vorsitzender. Er koordiniert die verschiedenen Geschäftsbereiche und repräsentiert die Gesellschaft nach außen.
Die SYZYGY AG hat für alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, die in Übereinstimmung mit dem aktuellen DCGK einen Selbstbehalt in gesetzlich vorgeschriebener Höhe vorsieht.
Dem Aufsichtsrat der SYZYGY AG gehören drei Mitglieder an, von denen eines - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend - als Finanzexperte über umfassende Kenntnisse in der Rechnungslegung und interner Kontrollverfahren verfügt. Da dem Aufsichtsrat nur drei Mitglieder angehören, wurden und werden keine Ausschüsse gebildet.
Der Aufsichtsrat arbeitet bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben mit den übrigen Organen der Gesellschaft zum Wohle des Unternehmens zusammen. Er überwacht und begleitet die Arbeit des Vorstands im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorstandshandelns.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich oder mündlich über aktuelle Entwicklungen sowie über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns und der Tochtergesellschaften. Bei Entscheidungen, die für die SYZYGY Gruppe von wesentlicher Bedeutung sind, ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
Aufsichtsratssitzungen finden regelmäßig einmal im Quartal und zusätzlich nach Bedarf statt. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von vierzehn Tagen schriftlich einberufen. Vor jeder Aufsichtsratssitzung wird eine schriftliche Tagesordnung sowie eine Präsentation an die Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt. Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bzw. werden einstimmig getroffen.
Eine Erörterung der Geschäftsentwicklung wird in jeder Sitzung des Aufsichtsrats vorgenommen. Darüber hinaus lässt sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen und Auskünfte erteilen. Der Aufsichtsrat befasst sich u. a. regelmäßig mit den Quartalsberichten, bespricht diese mit dem Vorstand und genehmigt sie. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er erläutert jährlich die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung.
Detailliertere Informationen über die Arbeit des Aufsichtsrats im Gesamtjahr 2019 finden sich im Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2019 der SYZYGY AG, der ab dem 30. März 2020 auf der Website der Agenturgruppe unter syzygy.de zugänglich sein wird.
Der Aktienbesitz wird jeweils in den Quartals- und Jahresberichten dargestellt. Die langfristigen Anreizmodelle basieren auf der Kursentwicklung der SYZYGY Aktie. Bei Ausübung von Optionen oder aktienbasierten Vergütungsprogrammen (Phantom Stocks) kommt es nicht zur Ausgabe von neuen Aktien, sondern zur Vergütung der Differenz zwischen dem Basis- und Ausübungskurs in bar.
Die Vergütung des Vorstands ist Teil des Lageberichts, eine entsprechende Veröffentlichung für das Geschäftsjahr ist daher im Geschäftsbericht 2018 erfolgt. Für das Geschäftsjahr 2019 wird diese am 30. März 2020 im Geschäftsbericht 2019 erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich bereits in der Vergangenheit mit den Anforderungen des DCGK nach verstärkter Diversity (Vielfalt) und insbesondere einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen, im Vorstand und im Aufsichtsrat befasst. Da sich die SYZYGY AG bei der Besetzung von Führungspositionen ebenso wie bei der Berufung von Vorstandsmitgliedern und bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats primär den Interessen des Unternehmens verpflichtet sieht, muss bei der Besetzung offener Positionen an erster Stelle die Qualifikation und persönliche Eignung für die jeweilige Aufgabe stehen. Diversity definiert sich nicht allein über Geschlecht oder Nationalität, sondern auch und gerade über eine fachliche Vielfalt und eine wohlausgewogene Mischung von Expertise aus unterschiedlichen Fachgebieten.
Das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" verlangt die Definition von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Die Festlegung der Zielgrößen für Aufsichtsrat und Vorstand erfolgt durch den Aufsichtsrat, die der für die beiden obersten Führungsebenen erfolgt durch den Vorstand. Die Festlegungen sind erstmals bis zum 30. September 2015 erfolgt.
Aktuell besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern mit jeweils umfangreichen Erfahrungen in der Kommunikations- und Softwarebranche, sowie internationalen Kunden- und Agenturbeziehungen. Der Aufsichtsrat ist bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2019 beschließt, gewählt. Daher werden die nächsten Aufsichtsratswahlen voraussichtlich im Jahr 2024 stattfinden. Sofern alle Aufsichtsratsmitglieder ihre Amtszeit erfüllen, wird der Aufsichtsrat ausschließlich aus männlichen Mitgliedern bestehen.
Grundsätzlich strebt die SYZYGY AG an, Frauen zu fördern und der Hauptversammlung bei den nächsten Aufsichtsratswahlen eine weibliche Kandidatin vorzuschlagen, so dass bei den nächsten Aufsichtsratswahlen eine Zielquote von mindestens 30 Prozent angestrebt wird.
Der Vorstand der SYZYGY AG besteht aus drei männlichen Mitgliedern mit jeweils umfangreichen Erfahrungen in der Kommunikations- und Softwarebranche oder langjährigen Finanzkenntnissen. Die bestehenden Vorstandsverträge sind jeweils für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen worden und enden bei dem Finanzvorstand zum 31. Dezember 2020, beim Technikvorstand zum 31. Dezember 2020 und beim Vorstandsvorsitzenden zum 31. März 2020. Sofern alle Vorstandsmitglieder ihre Amtszeit erfüllen und keine weiteren Vorstandsmitglieder bestellt werden, besteht der Vorstand ausschließlich aus männlichen Mitgliedern.
Grundsätzlich strebt die SYZYGY AG an, Frauen zu fördern und wird bei zukünftigen Vorstandsbestellungen oder einer möglichen Erweiterung des Vorstands neben der fachlichen Qualifikation und persönlichen Eignung die Person berücksichtigen, die zu einer höheren Vielfalt im Vorstand beiträgt. Der gegenwärtige Frauenanteil blieb im vergangenen Jahr unverändert.
Perspektivisch wird eine Zielquote von mindestens 30 Prozent weiblicher Vorstandsmitglieder angestrebt.
In der ersten und zweiten Führungsebene der SYZYGY AG unterhalb des Vorstands wird ein definierter Frauenanteil von 30 Prozent übertroffen. Grundsätzlich strebt die SYZYGY AG an, Frauen zu fördern und wird bei der zukünftigen Mitarbeiterentwicklung und Nominierung von Führungskräften auch die Diversity (Vielfalt) hinsichtlich des Geschlechts berücksichtigen.
Mit dem Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und Vorstand wird jeweils angestrebt, die Zusammensetzung dieser beiden Organe in Bezug auf die Aspekte Hintergrund, Alter, Herkunft und Geschlecht vielfältig zu gestalten. Das Ziel des Diversitätskonzepts ist, unterschiedliche Herkunftsund Erfahrungsfelder im Aufsichtsrat und Vorstand und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.
Die Diversitätskonzepte für Aufsichtsrat und Vorstand werden anhand der definierten Aspekte in die Besetzungsziele umgesetzt, die der Aufsichtsrat bei seiner Entscheidung zu Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung bzw. zu Vorstandsbestellungen einfließen lässt.
Für eine Nachfolgeplanung für den Vorstand sorgt der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand. Bei der Besetzung des Vorstands soll darauf geachtet werden, ein möglichst breites Spektrum an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen (Diversität) abzubilden, um folgende Ziele des Diversitätskonzepts zu gewährleisten:
Ein besonderer Fokus bei Bildungs- und Berufshintergrund liegt auf jeweils umfangreichen Erfahrungen in der Kommunikations- und IT-/Softwarebranche oder langjährigen Finanzkenntnissen.
Bei zukünftigen Vorstandsbestellungen oder einer möglichen Erweiterung des Vorstands sind Frauen zu berücksichtigen, die zu einer höheren Vielfalt im Vorstand beitragen. Perspektivisch wird eine Zielquote von mindestens 30 Prozent weiblicher Vorstandsmitglieder bis Ende 2021 angestrebt. Für die Mitglieder des Vorstands gilt keine Altersgrenze.
Die SYZYGY AG sieht eine größtmögliche unternehmens- und branchenspezifische Fachkompetenz im Aufsichtsrat vor, unabhängig von Merkmalen wie Alter oder Geschlecht.
Der Aufsichtsrat unterstützt jedoch eine angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat. Der gesetzliche Mindestanteil von 30 Prozent wird als grundsätzlich angemessen betrachtet. Es wird angestrebt, bei anstehenden Neuwahlen oder Ergänzungswahlen einen höheren Frauenanteil zu erreichen.
Ein besonderer Fokus bei Bildungs- und Berufshintergrund liegt dabei auf tiefgreifenden Kenntnissen der Kommunikations- und Digitalbranche, sowie auf umfassendem Wissen in der Rechnungslegung und interner Kontrollverfahren.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der SYZYGY Gruppe sollen bei der Besetzung des Aufsichtsrats auch Mitglieder mit internationalem Hintergrund berücksichtigt werden.
Die Ziele des Diversitätskonzepts für Vorstand und Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2019 lediglich bezüglich der Beteiligung von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat nicht erfüllt.
Bei der Entscheidung zu Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung bzw. zu Vorstandsbestellungen ist der Aufsichtsrat bestrebt das Diversitätskonzept vollumfänglich umzusetzen.
Bad Homburg v. d. H., 23. Oktober 2019
SYZYGY AG
Der Vorstand und der Aufsichtsrat
Im folgenden Konzernlagebericht wird die Lage des SYZYGY Konzerns (im Folgenden "SYZYGY", "Konzern" oder "Gruppe") dargestellt. Darin wird die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gruppe im Geschäftsjahr 2019 aufgezeigt und auf die voraussichtliche zukünftige Entwicklung des Geschäftes sowie die wesentlichen Risiken und Chancen eingegangen.
Der dem Konzernlagebericht zugrunde liegende Konzernabschluss wurde nach § 315 HGB i. V. m. § 315e Abs. 1 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Des Weiteren ist die SYZYGY AG seit November 2015 ein aufgrund von Beherrschung vollkonsolidiertes Unternehmen der WPP plc., St. Helier, Jersey.
SYZYGY ist einer der führenden Beratungs- und Umsetzungspartner für die digitale Transformation und Strategie in Marketing und Vertrieb und gehört zu den Top 10-Agenturen im jährlich veröffentlichten Internetagenturranking des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2019: Platz 9). SYZYGY kreiert, orchestriert und gestaltet digitale Erlebnisse und Produkte für Marken, Unternehmen und Menschen. Strategie, Produkt und Aktivierung sind die zentralen Servicebereiche der Gruppe. Technologie ist dabei das verbindende und skalierende Element.
Die 1995 gegründete SYZYGY Gruppe beschäftigt rund 600 (Vorjahr: 600) Mitarbeiter (inkl. freie Mitarbeiter) in vier Ländern. Sie ist mit Niederlassungen in Bad Homburg v. d. Höhe, Berlin, Frankfurt, Hamburg, München, London, New York und Warschau vertreten.
Zur Gruppe gehören neben der SYZYGY AG als Holding elf Tochtergesellschaften: SYZYGY Deutschland GmbH, die Strategieberatung diffferent GmbH, die auf Customer Centricity spezialisierte Beratung USEEDS° GmbH, SYZYGY Performance GmbH, SYZYGY Media GmbH, SYZYGY Berlin GmbH, das polnische Designstudio Ars Thanea S.A., Unique Digital Marketing Ltd., SYZYGY UK Ltd., SYZYGY Digital Marketing Inc. sowie die im ersten Quartal 2019 aufgelöste und entkonsolidierte Hi-ReS! London Ltd. Zu den Kunden gehören renommierte Marken wie Lufthansa, AVIS, BMW, comdirekt Bank, Commerzbank, Daimler, Deutsche Bank, Kyocera, Mazda, Miles & More, O2, Paypal, Porsche, Techniker Krankenkasse und Volkswagen.
Die Organisationsstruktur der SYZYGY Gruppe ist dezentral, wobei die SYZYGY AG als Management Holding die Tochtergesellschaften anhand von Finanz- und Unternehmenszielen (management by objectives) führt. Die Geschäftsführungen der einzelnen Gesellschaften operieren im Rahmen ihrer Zielvorgaben und Budgets weitgehend selbstständig. Zur Steuerung und Kontrolle des Konzerns besteht ein Controlling- und Berichtssystem, in dem die Finanzzahlen den Planwerten auf monatlicher Basis gegenübergestellt werden, und welches die wesentlichen Chancen und Risiken abbildet.
Gemäß DRS 20 sind in die Berichterstattung finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren aufzunehmen, sofern sie auch zur internen Steuerung des Konzerns herangezogen werden.
Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren, nach denen der SYZYGY Konzern gesteuert wird, sind Umsatzerlöse sowie der das operative Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuern (EBIT). Diese werden im nachfolgenden Konzernlagebericht ausführlich dargestellt und erläutert.
SYZYGY zieht zur Steuerung des Konzerns und für Managemententscheidungen keine nicht-finanziellen Leistungsindikatoren heran.
Im Einklang mit der auf nachhaltiges Wachstum ausgerichteten Unternehmensführung hat SYZYGY jedoch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren identifiziert, die für den langfristigen Erfolg der Gruppe grundsätzlich als bedeutsam erachtet werden. Einige davon - wenn auch nicht explizit als Steuerungsgröße genutzt - werden im Folgenden aufgeführt.
Als Dienstleistungsunternehmen beruht die Leistungsfähigkeit des Konzerns maßgeblich auf der Kompetenz und dem Engagement seiner Mitarbeiter. Um sie zu halten und neue Talente zu gewinnen, ist SYZYGY bestrebt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein interessantes, abwechslungsreiches und angenehmes Arbeitsumfeld zu bieten. Hierzu gehören unter anderem regelmäßige interne und externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, attraktive Standorte, die eine inspirierende Arbeitsumgebung und attraktive Büroflächen mit Raum für Kreativität, Austausch und Begegnung bieten, eine offene, kommunikative Führungskultur, flexible Arbeitszeitmodelle, Hochschulkooperationen zur Förderung des Nachwuchses und Firmen-Events, als auch Programme zur betrieblichen Altersvorsorge.
Digitales Marketing unterliegt einem permanenten Wandel. Innovative Technologien und Veränderungen im Nutzerverhalten erfordern eine fortlaufende Anpassung des Dienstleistungsspektrums und die Weiterentwicklung der internen Kompetenzen.
Auf operativer Ebene sorgen regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Softwareentwicklung, IT-Management, Design, Informationsarchitektur, Beratung und Projektmanagement stets mit den neuesten Technologien, Gestaltungsprinzipien und Methoden vertraut sind.
Die SYZYGY Gruppe hat unterhalb des Vorstands gesellschaftsübergreifende Fachverantwortungen für Performance Marketing, Innovation, Customer Experience, Strategie und Kreation eingeführt, um einzelne Fachbereiche durch Vertreter der operativen Einheiten in der Gruppe und bei den Schwestergesellschaften zu etablieren. Hierzu werden im Rahmen von Workshops, internen Fachveranstaltungen, Vorträgen oder Schulungen Innovationsthemen diskutiert und den Mitarbeitern präsentiert.
Die Weltwirtschaft stand zwar auch im Jahr 2019 im Zeichen der Expansion und des Wachstums, jedoch hat sich die weltwirtschaftliche Dynamik in den vergangenen Monaten verringert. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (ifW) erwartet, dass der Anstieg der Weltproduktion in 2019 bei 3 Prozent liegen wird. Dies ist der geringste Wert seit der Großen Rezession im Jahr 2009. Verantwortlich für diese Entwicklung sind vor allem die Schwäche in Industrie und Welthandel. Das Wachstum der Industrieproduktion verlangsamte sich schon zum Jahreswechsel 2017/2018 und ist im Verlauf des Jahres 2019 vollständig stagniert. In fortgeschrittenen Volkswirtschaften ging die industrielle Erzeugung sogar zurück, wohingegen sie in den Schwellenländern noch leicht zulegen konnte. Dieser Trend ging einher mit einer ausgeprägt schwachen Entwicklung des Welthandels, der ab dem letzten Quartal 2018 drei Quartale in Folge zurückging. Auch im bislang vergleichsweise stabilen Dienstleistungssektor mehren sich die Anzeichen für eine rückläufige Dynamik. Demnach werden die Auftragseingänge bei den Dienstleistern als weniger positiv eingeschätzt und auch der weltweite Konsum ging im dritten Quartal deutlich zurück. Damit scheint sich die Schwäche der Industrie auf die anderen Wirtschaftsbereiche auszuwirken.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW) beziffert das weltweite Wirtschaftswachstum im zurückliegenden Jahr auf 3,6 Prozent. Das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP)-Wachstum hat sich gemäß des OECD-Wirtschaftsausblicks auf 2,9 Prozent abgeschwächt und liegt damit deutlich unter dem Wert des Vorjahres (3,5 Prozent). Dies wäre das schwächste jährliche globale Wachstum seit der Finanzkrise und liegt ca. 0,3-0,4 Prozentpunkte unter dem geschätzten globalen Potenzialwachstum.
Getragen wurde die Konjunktur gemäß der OECD zumeist durch einen steigenden privaten Verbrauch, der von weiterhin guten Arbeitsmarktbedingungen gestützt wird. Aufgrund von bestehenden Handelskonflikten und politischen Unsicherheiten fielen Investitionen indes weiterhin gering aus. Das Investitionswachstum in den G20-Volkswirtschaften insgesamt (ohne China) ging von jährlich 5 Prozent Anfang 2018 auf lediglich 1 Prozent in der ersten Jahreshälfte 2019 zurück. Die durch Handelskonflikte ausgelösten Störungen des Handels, der grenzüberschreitenden Investitionen und der Lieferketten beeinträchtigen die Nachfrage und verstärken die Unsicherheit. Die von den Vereinigten Staaten und China Anfang 2018 eingeführten bilateralen Zollmaßnahmen sind ein wichtiger Faktor für den Rückgang der weltweiten Nachfrage und wirken sich auf alle Volkswirtschaften negativ aus.
Laut dem von Sachverständigenrat zur Beachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung veröffentlichten Jahresgutachten 2019/2020, war die Wirtschaft im Euro-Raum zwar im Jahr 2019 noch immer von Wachstum geprägt, setzte die verhaltene konjunkturelle Dynamik in der ersten Jahreshälfte aufgrund von schwachen Investitionen und rückläufigen Exporten fort. Vom privaten Konsum hingegen gingen positive Impulse aus, da sich der Arbeitsmarkt weiterhin positiv entwickelte. Darüber hinaus lockerte die Europäische Zentralbank (EZB) im September 2019 ihre bereits seit Jahren expansive Geldpolitik erneut. Das BIP-Wachstum dürfte für den Euro-Raum mit 1,2 Prozent deutlich unter dem Wert des Vorjahres von 1,9 Prozent liegen.
In den beiden ersten Quartalen stieg das reale BIP um 0,4 bzw. 0,2 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorquartal, damit blieb die konjunkturelle Dynamik insgesamt verhalten. Im Verarbeitenden Gewerbe ging die reale Bruttowertschöpfung zurück und entwickelte sich schwach. Die großen Mitgliedstaaten entwickelten sich uneinheitlich - während Deutschland und Italien im zweiten Quartal das niedrigste BIP-Wachstum unter allen Mitgliedstaaten auswiesen, war die Entwicklung in Spanien, Frankreich und den Niederlanden weitgehend stabil. Positive Wachstumsbeiträge lieferten vor allem der private und staatliche Konsum. Die gute Lage am Arbeitsmarkt, der damit einhergehende Beschäftigungsaufbau und steigende Löhne und Gehälter stützten die Nachfrage der privaten Haushalte. Diese Faktoren und eine moderate Verbraucherpreisinflation aufgrund von gesunkenen Energiepreisen führte zu steigenden real verfügbaren Einkommen. Der Rückgang der Arbeitslosenquote hatte sich laut des statistischen Amt der Europäischen Union verlangsamt und lag in der Euro-Zone Ende 2019 bei 7,4 Prozent, der niedrigste Wert seit Mai 2008. Die Exporte aus dem Euro-Raum erhöhten sich im ersten Halbjahr mit einer annualisierten Zuwachsrate von 2,9 Prozent vergleichsweise schwach. Neben Normalisierungseffekten - in 2017 lag das Wachstum bei über 6 Prozent - spielte auch die Wirtschaftskrise in der Türkei eine Rolle; die Ausfuhren aus dem Euro-Raum in die Türkei gingen in 2018 schon deutlich zurück und lagen im zweiten Quartal 2019 rund 14 Prozent unter dem Vorjahresquartalswert. Im Jahresverlauf 2019 hat die EZB neue geldpolitische Maßnahmen beschlossen und damit auf die sich andeutende Verlangsamung der Konjunktur und einhergehend schwächeren Inflationserwartung reagiert. Im Juni verdeutlichte der EZB-Rat, dass die Notenbankzinsen nicht nur über 2019 hinaus, sondern voraussichtlich bis Sommer 2020 auf demselben Niveau verbleiben würden.
Europas größte Volkswirtschaft hatte ein schwieriges Jahr hinter sich: die deutsche Wirtschaft befand sich 2019 in einer Schwächephase und wuchs laut Statistischem Bundesamt nur um 0,6 Prozent, im Schlussquartal stagnierte sie sogar. Ähnlich schwach war das Wachstum zuletzt 2013. Negative Auswirkungen auf die Konjunktur hatten vor allem der Außenhandel, aber auch die mit internationalen Handelskonflikten verbundenen Risiken. Dies schlug sich vor allem bei der exportorientierten deutschen Industrie nieder, die darüber hinaus noch die Auswirkungen des Strukturwandels in der Autoindustrie spürt. Nur die starke Nachfrage der Verbraucher und der Bauboom bewahrte die deutsche Wirtschaft vor einem Stillstand. Der private Konsum machte mehr als die Hälfte der Wirtschaftsleistung aus. Trotz der schwachen Konjunktur wurde im vergangenen Jahr gemäß des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) mit 45,3 Mio. Erwerbstätigen erneut ein neuer Beschäftigungsrekord erreicht (+ 400 Tsd.). Der Arbeitsmarkt erwies sich insgesamt als eine Stütze der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Die konjunkturell bedingte Kurzarbeit bewegte sich auf einem sehr niedrigen Niveau. Mit 3,2 Prozent Arbeitslosenquote zum Dezember 2019 hat Deutschland den zweitniedrigsten Wert in der Europäischen Union, nur Tschechien liegt mit 2 Prozent noch darunter. Die Verbraucherpreise verteuerten sich in 2019 leicht und lagen mit 1,4 Prozent unter dem von der EZB angestrebten Rate von knapp 2 Prozent.
Das Konjunkturbarometer des DIW Berlin fiel in allen vier Quartalen des vergangenen Jahres von 94,6 Punkten in Q1 auf 89,0 Punkte im dritten Quartal, bevor es sich zum Ende des Jahres leicht auf 91,0 Punkte erholte.
Der ifo-Geschäftsklimaindex folgt dem Trend der Wirtschaftsentwicklung und zeigte bis auf wenige Ausnahmen einen deutlichen Abwärtstrend. Lag der Wert im Januar 2019 noch bei 99,6 fiel er bis August auf seinen tiefsten Wert von 94,5 Punkten. Zum Jahresende erholte er sich leicht und schloss im Dezember mit 96,3 Punkten.
Nach dem sehr starken Wachstum der Jahre 2017 und 2018 ist die konjunkturelle Dynamik in den Vereinigten Staaten von Amerika laut des Jahresgutachten des Sachverständigenrats leicht zurückgegangen. In den ersten 6 Monaten des Jahres 2019 wuchs das BIP annualisiert nur noch um 2,3 Prozent (2018: 2,9 Prozent). Während der private Konsum im zweiten Quartal 2019 kräftig zum BIP Wachstum beitrug, kam es bei den Exporten zu einem deutlichen Rückgang. Die staatlichen Konsum- und Investitionsausgaben lieferten im ersten Halbjahr positive Beiträge zum Wirtschaftswachstum. Die Erhöhung der staatlichen Ausgaben und Steuersenkungen im Rahmen der Steuerreform ließen das staatliche Defizit und den Schuldenstand ansteigen. Die Verschuldungsquote könnte sich nach den Einschätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) von 104 Prozent im Jahr 2018 auf 116 Prozent im Jahr 2024 erhöhen. Der US-Arbeitsmarkt ist weiterhin robust, auch wenn sich der Beschäftigungsaufbau im Vergleich zum Vorjahr etwas verlangsamt hat. Die Beschäftigungsquote lag bei 61 Prozent und die Arbeitslosenquote lag zum Ende des dritten Quartals bei 3,5 Prozent; dies ist der niedrigste Wert seit dem Ende der 1960er Jahre.
Die britische Wirtschaft zeigte laut des Jahresgutachten des Sachverständigenrats im dritten Jahr nach dem Referendum für den Austritt aus der Europäischen Union ein Wachstum von geschätzt 1,3 Prozent und lag damit leicht unter dem Wert von 2018 (1,4 Prozent). Die unterschiedliche Dynamik in den einzelnen Quartalen dürfte dabei wesentlich durch den ursprünglich für Ende März vorgesehenen Brexit-Termin getrieben worden sein. In den ersten drei Monaten trug der verstärkte Lageraufbau positiv zur Wirtschaftsentwicklung bei, im zweiten Quartal hingegen dämpfte die Lagerentwicklung das Wachstum und das BIP war mit 0,2 Prozent rückläufig. Die Produktionszahlen zeigten eine ähnliche Entwicklung: im ersten Quartal ließ sich der Produktionsanstieg durch Vorzieheffekte vor dem zwischenzeitlichen Austrittstermin erklären, im zweiten Quartal jedoch ging sie zurück und blieb im gesamten Jahr recht schwach.
Der für die britische Volkswirtschaft so wichtige Dienstleistungsbereich hatte sich ebenfalls abgeschwächt. Der Arbeitsmarkt zeigte eine hohe Auslastung, die Arbeitslosenquote lag mit 3,8 Prozent auf einem weiterhin niedrigen Niveau. Steigende Löhne und eine rückläufige Produktivitätsentwicklung ließen die Lohnstückkosten kräftig steigen. Die durch das Brexit-Votum verursachte hohe Unsicherheit und die Verschlechterung der Wachstumserwartungen führten im Vereinigten Königreich zu einer anhaltend schwachen Investitionsentwicklung.
Die Experten des Germany Trade & Invest (GTAI) prognostizierten der polnischen Wirtschaft, nach einer besonders guten Entwicklung im Jahr 2018, in dem diese um 5,1 Prozent gewachsen ist, für das Jahr 2019 ein etwas schwächeres Wachstum mit schätzungsweise 4,1 Prozent, welches immer noch robust ist und damit weiterhin deutlich über dem Durchschnitt der EU liegt. Auch in Polen ist die private Nachfrage ein entscheidender Treiber. Die allgemein rückläufige Wirtschaftsentwicklung in der EU, die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Brexit und den Spannungen zwischen den USA und China sind Gründe für den geringeren Zuwachs. In Polen ist das Preisniveau im Jahr 2019 weiter angestiegen, im Oktober lagen die Konsumentenpreise 2,5 Prozent über denen des Vorjahreszeitraumes und trifft damit genau das Ziel der polnischen Nationalbank.
Statistiken des Werbemarktes haben als Vergleichswert für die Entwicklung der SYZYGY Gruppe nur eine bedingte Aussagekraft. Zum einen sind die Ergebnisse aufgrund unterschiedlicher, oftmals nicht nachvollziehbarer Erhebungsmethoden kaum vergleichbar und fallen teilweise sogar widersprüchlich aus; zum anderen erlauben Bruttowerbedaten keine Erkenntnisse über tatsächlich erfolgte Geldflüsse, da sie anhand von Listenpreisen ermittelt werden und insofern Rabatte und Sonderkonditionen unberücksichtigt lassen.
Darüber hinaus generiert die SYZYGY Gruppe lediglich einen Teil ihrer Umsätze mit der von den Statistiken erfassten digitalen Werbung, wie etwa der Schaltung von Bannern und Video Ads, Suchmaschinenmarketing und -optimierung oder Affiliate Programmen. Budgets, die z. B. für die kreative und technologische Entwicklung von Markenplattformen, Business Applikationen oder Mobile Apps zur Verfügung stehen, werden indes nicht von den Erhebungen abgedeckt. Veränderungen in den reinen Mediabudgets liefern insofern zwar Anhaltspunkte für generelle Verschiebungen in der Mediastrategie von Werbetreibenden; sie können jedoch nicht direkt auf sämtliche Entwicklungen in der vielschichtigen Digitalbranche übertragen werden.
Nachdem sich der globale Werbemarkt in den vergangenen Jahren außerordentlich gut entwickelt hat und in 2018 um 5,7 Prozent wuchs, kam der Werbemotor im Jahr 2019 ins Stottern. Laut der Group M Prognose belief sich das Wachstum in 2019 auf nur noch 4,8 Prozent. Die von Zenith veröffentlichte Werbemarktprognose ging von einem Wachstum des globalen Werbemarktes von 4,2 Prozent aus. Auch hier belasteten globale Unsicherheiten und die insgesamt schwächere Konjunktur den gesamten Werbemarkt.
Internet-Werbung ist weltweit das wichtigste Medium im Werbemarkt und generierte Werbeumsätze in Höhe von USD 294 Mrd. in 2019, dies geht aus dem Worldwide Media Forecast der Group M hervor.
Der deutsche Brutto-Werbemarkt entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr weiter stabil. In Deutschland stiegen die Gesamtwerbebudgets moderat im niedrigen einstelligen Bereich. Laut Nielsen wurden in den ersten drei Quartalen rund EUR 22,2 Mrd. brutto für Werbung ausgegeben. Das bezeichnet ein solides Wachstum von 1,4 Prozent. Der deutsche Markt für digitale Display-Werbung ist laut Online-Vermarkterkreis (OVK) im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) im Jahr 2019 um rund 10 Prozent gewachsen und hat netto ca. EUR 3,6 Mrd. umgesetzt. Das starke Wachstum wurde dabei besonders von den Faktoren Bewegtbild, Mobile und den intelligenten Einsatz von Technologie getrieben.
Die Bereiche Dienstleistungen, Automotive und Retail waren die Top 3 Spender bei digitalen Brutto-Werbeinvestitionen laut den Experten von Nielsen.
Die Werbekonjunktur in den USA und Großbritannien hatte sich gemäß dem Magna Report aber robust gezeigt. Demnach stiegen die Werbeausgaben in den USA in 2019 um 5,1 und in Großbritannien um 6,7 Prozent.
Insgesamt bewegte sich die SYZYGY Gruppe in einem grundsätzlich positiven Marktumfeld, auch wenn sich Rahmenbedingungen ändern oder von Unsicherheit geprägt sind. Die europäische Wirtschaft befindet sich weiterhin auf einem - wenn auch verhaltenen - Expansionskurs, zeigte eine robuste Entwicklung im deutschen Kernmarkt der Gruppe und war von Wachstum und einer überwiegend positiven Stimmung geprägt. Der Trend, Budgets für digitale Werbung zu erhöhen, hielt derweil an, wobei insbesondere mobile Formate weit überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten erzielen konnten.
Der Personalbestand der SYZYGY Gruppe ist während der Berichtsperiode zurückgegangen: Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte der Konzern 542 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das sind 20 Personen oder 4 Prozent weniger als am Stichtag des Vorjahres. In den beiden britischen Gesellschaften musste aufgrund des rückläufigen Geschäfts die Belegschaft um 45 Personen reduziert werden. Auch bei SYZYGY Media ging die Anzahl der Personen um 11 zurück. Demgegenüber konnte bei SYZYGY Deutschland die Mitarbeiterzahl um 36 erhöht werden. Die Zahl der Freelancer erhöhte sich von 51 (im Vorjahr) auf 65 Personen.
414 Personen bzw. 76 Prozent (Vorjahr: 384 Personen) gemessen am gesamten Personalbestand zum Stichtag waren in den sieben deutschen Gesellschaften tätig sowie 49 bzw. 9 Prozent (Vorjahr: 94 Personen) in den britischen Agenturen.
Für Ars Thanea arbeiteten zum Jahresende 74 Personen bzw. 14 Prozent (Vorjahr: 73 Personen), die Zahl der Beschäftigten der SYZYGY Digital Marketing in New York verringerte sich auf 5 Mitarbeiter (Vorjahr: 11 Personen).
In der Betrachtung der Belegschaft nach Funktionen haben sich in der Berichtsperiode nur geringe Veränderungen ergeben. Die Bereiche Strategieberatung, Technologie und Verwaltung blieben in ihren Anteilen an der gesamten Belegschaft im Vergleich zum Vorjahr mit 21, 18 und 14 Prozent unverändert. Der Bereich Performance Marketing verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang; die Anzahl der Mitarbeiter verringerte sich um 34 Mitarbeiter auf 17 Prozent (Vorjahr: 22 Prozent). Die Bereiche Kreation und Projekt Management wuchsen leicht um 2 bzw. 3 Prozent und erhöhten ihre Anteile auf jeweils 15 Prozent. Im Jahresdurchschnitt waren 558 Menschen (Vorjahr: 574) für die SYZYGY Gruppe tätig. Unter Berücksichtigung von durchschnittlich 46 freien Mitarbeitern ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Pro-Kopf-Umsatz von rund TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 105).
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen erhöhten sich um 361 Prozent auf EUR 31,9 Mio. (Vorjahr: EUR 6,9 Mio.). Der Anstieg ist mit EUR 25,2 Mio. auf die Bilanzierung von sogenannten Nutzungsrechten auf Grund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Für alle Leasingverhältnisse bilanziert SYZYGY seit dem 1. Januar 2019 als Leasingnehmer in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses zu Barwerten. Im Geschäftsjahr 2019 fielen Abschreibungen in Höhe von EUR 5,4 Mio. (Vorjahr EUR 2,1 Mio.) an. Der Anstieg ist im wesentlichen auf Abschreibungen der genannten Nutzungsrechte in Höhe von EUR 3,4 Mio. zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2019 sind mit EUR 1,9 Mio. (Vorjahr EUR 1,2 Mio.) in deutlich höherem Umfang Investitionen in die Standorte und Ausstattung der Mitarbeiter erfolgt. Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung getätigt.
Im Konzernlagebericht 2018 hat die SYZYGY Gruppe prognostiziert, die Umsatzerlöse im laufenden Geschäftsjahr 2019 im oberen einstelligen Prozentbereich zu steigern bei einer gleichzeitigen Steigerung des EBIT um rund 10 Prozent.
Mit Umsatzerlösen von EUR 64,2 Mio. (Rückgang um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr) blieb SYZYGY damit hinter den Prognosen zurück. Insbesondere die internationalen Gesellschaften in Großbritannien und USA hatten signifikante Umsatzrückgänge verzeichnet, die durch die deutschen Gesellschaften nicht kompensiert wurden. Das EBIT ging mit einem Minus von 9 Prozent auf EUR 5,5 Mio. zurück, Grund waren umfangreiche Restrukturierungsaufwendungen bei den englischen Gesellschaften, die einen Verlust von EUR 1,0 Mio. auswiesen. Das Ergebnis je Aktie von EUR 0,26 war gegenüber dem Vorjahr rückläufig auf Grund eines geringeren operativen wie auch niedrigeren Finanzergebnisses sowie einer höheren Steuerquote. Das Finanzergebnis war insbesondere durch die Umstellung auf IFRS 16 mit EUR 0,5 Mio. belastet.
Die folgende Tabelle zeigt die mehrjährige Entwicklung der wesentlichen Finanzkennzahlen einschließlich der internen Steuerungsgrößen Umsatzerlöse und EBIT:
| In TEUR | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
| Umsatzerlöse | 57.311 | 64.273 | 60.669 | 65.816 | 64.243 |
| EBIT | 5.268 | 5.596 | 4.096 | 6.067 | 5.497 |
| EBIT-Marge | 9,2% | 8,7% | 6,8% | 9,2% | 8,6% |
| Finanzergebnis | 1.975 | 1.336 | 1.440 | 470 | -303 |
| EBT | 7.243 | 6.932 | 5.536 | 6.537 | 5.194 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | 0,37 | 0,39 | 0,39 | 0,35 | 0,26 |
Die Umsatzerlöse der SYZYGY-Gruppe ergeben sich, indem die Billings um Mediakosten reduziert werden, die in den Performance Marketing-Gesellschaften als durchlaufende Posten einnahme- und ausgabeseitig anfallen.
Die Umsatzerlöse gingen leicht um 2 Prozent auf EUR 64,2 Mio. zurück. Das rückläufige Geschäft in den britischen Einheiten und der Agentur in New York konnte nicht durch die positive Entwicklung der deutschen Einheiten ausgeglichen werden.
Das Segment Deutschland ist das stärkste in der Gruppe und stieg von 68 auf 75 Prozent an. Das Segment Großbritannien ist mit 15 Prozent (Vorjahr: 21 Prozent) in der Umsatzentwicklung des Berichtsjahres rückläufig. Unter sonstige Segmente werden wie im Vorjahr die Vereinigten Staaten und Polen zusammen berichtet. Die Agenturen in Polen und den USA stehen für 10 Prozent (Vorjahr: 11 Prozent) der Umsatzerlöse. Oben genannte Werte betrachten die Ergebnisse vor Konsolidierung.
33 Prozent der Umsatzerlöse erwirtschaftete SYZYGY mit Kunden aus der Automobilbranche, das sind 3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Auf den Bereich Konsumgüter entfielen rund 14 Prozent der Erlöse (Vorjahr: 17 Prozent). Wie im Vorjahr auch wurden 17 Prozent mit Unternehmen aus der Finanzbranche generiert. Der Umsatzanteil von Kunden aus der IT und Telekommunikation reduzierte sich leicht von 8 auf 7 Prozent. Im Bereich von Kunden aus dem Dienstleistungsbereich wurden 26 Prozent der Umsätze erwirtschaftet.
Rund 3 Prozent (Vorjahr: 4 Prozent) entfielen auf Unternehmen, die keiner dieser fünf Kernbranchen zugeordnet werden können. Während der Bereich Automobile nicht nur anteilig sondern auch in absoluten Zahlen ein Wachstum von EUR 0,5 Mio. ausweisen konnte, verlor das Segment Konsumgüter mit EUR -2,3 Mio. deutlich.
Mit den zehn größten Kunden erwirtschaftete SYZYGY 49 Prozent des Gesamtumsatzes, dieser Wert liegt 10 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert.
Die Einstandskosten der erbrachten Leistungen summierten sich auf EUR 45,8 Mio., womit sie im Vergleich zum Vorjahr überproportional um 4 Prozent gesunken sind. Dadurch stieg die Rohmarge um 2 Prozentpunkte auf 29 Prozent.
Die Vertriebs- und Marketingkosten haben sich um 10 Prozent auf EUR 6,0 Mio. erhöht (Vorjahr: EUR 5,4 Mio.). Der Anstieg ist insbesondere auf eine stärkere personelle Ausstattung des Vertriebs sowie umfangreichere Marketingmaßnahmen rund um das Event Hans & Marie zurückzuführen. Neben Personalkosten enthält der Posten auch Aufwendungen für die Markenzusammenführung innerhalb der SYZYGY Gruppe sowie deren neuen Internet-Auftritt.
Die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich um 15 Prozent auf EUR 9,9 Mio. Dies ist im Wesentlichen auf die Zuordnung von höheren Personalkosten auf administrative Bereiche zurückzuführen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte haben sich um EUR 3,3 Mio auf EUR 5,4 Mio. erhöht, davon entfallen EUR 3,4 Mio auf die Abschreibung von Nutzungsrechten gem. IFRS 16. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Markenwerte vorgenommen.
Das operative Ergebnis (EBIT) ging im Verhältnis zu den Umsatzerlösen überproportional stark um 9 Prozent von EUR 6,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 5,5 Mio. im Berichtsjahr zurück. In der Folge litt auch die Profitabilität des Konzerns, die EBIT-Marge sank von 9,2 Prozent im Vorjahr auf 8,6 Prozent im Geschäftsjahr 2019. Der Rückgang der Profitabilität ist im Wesentlichen auf die Verlustsituation in UK zurückzuführen, die mit EUR 0,9 Mio. verbucht wurden sowie auf um EUR 0,5 Mio. geringere operative Gewinne in den USA und Polen.
Das Finanzergebnis ist im Berichtszeitraum wesentlich durch den neuen Bilanzierungsstandard IFRS 16 geprägt. Bei langfristigen Mietverträgen als auch anderen Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit größer ein Jahr, werden Zinsaufwendungen auf Basis der ausgewiesenen Verbindlichkeiten ermittelt. Faktisch werden Mietzahlungen aufgeteilt in Abschreibungen auf Nutzungsrechte und Zinszahlungen über die Gesamtlaufzeit der Verträge. Daraus resultierte in 2019 ein Zinsaufwand in Höhe von EUR 0,7 Mio.
Ferner enthält das Finanzergebnis - wie in Vorjahren - Zinserträge und Zinsaufwendungen aus dem Management der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. In der Berichtsperiode konnte hieraus ein positives Ergebnis in Höhe von EUR 0,4 Mio. erwirtschaftet werden, so dass das Finanzergebnis insgesamt EUR -0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,5 Mio.) beträgt. Der positive Ergebnisbeitrag aus dem Management der Liquidität resultiert aus dem Verkauf von Wertpapieren (EUR 0,1 Mio.; Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) und dem Saldo aus Zinserträgen und -aufwendungen von EUR 0,3 Mio. Das Ergebnis entspricht einer Rendite von 3,5 Prozent (Vorjahr: 2,5 Prozent) auf die durchschnittlich vorhandenen Liquiditätsreserven, sowie von 5,2 Prozent (Vorjahr: 4,8 Prozent) auf den durchschnittlichen Marktwert des Wertpapierportfolios.
Zu dem Ergebnis haben primär Zinserträge aus Unternehmensanleihen sowie Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren beigetragen.
Während sich das Vorsteuerergebnis im Berichtszeitraum um 21 Prozent auf EUR 5,2 Mio. (Vorjahr: EUR 6,5 Mio.) reduziert hat, ging auch das Konzernergebnis nach Abzug der Steueraufwendungen um 28 Prozent auf EUR 3,5 Mio. (Vorjahr: EUR 4,9 Mio.) zurück. Die Steuerquote erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 deutlich auf 32 Prozent (Vorjahr: 25 Prozent). Der signifikante Anstieg ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Gewinne in Deutschland angefallen sind, das höhere Steuersätze aufweist, während im Ausland Verluste anfielen, die zu einer relativ geringeren Steuerentlastung durch die Bildung latenter Steuern führte.
Auf Basis der durchschnittlich vorhandenen 13.426 (in Tsd.) gewinnberechtigten Aktien und nach Abzug der nicht beherrschenden Anteile in Höhe von EUR 0,1 Mio. beträgt das unverwässerte Ergebnis je Aktie EUR 0,26 und liegt somit EUR 0,09 unter dem Wert des Vorjahres.
Da die Gesellschaft den Beschluss gefasst hat, bei Ausübung ausstehender Phantom Stocks die Differenz zwischen Ausübungspreis und Aktienkurs in bar zu vergüten, beträgt das verwässerte Ergebnis je Aktie analog EUR 0,26 (Vorjahr: EUR 0,35).
Gemäß IFRS 8, der auf den Management-Approach abstellt, berichtet SYZYGY Segmente nach geographischen Kriterien und unterscheidet dabei zwischen Deutschland, Großbritannien sowie dem Sonstigen Segment. Letzteres enthält die Gesellschaften Ars Thanea und SYZYGY Digital Marketing Inc., die gemäß IFRS 8.13 nicht groß genug sind, um als geographisch eigenständiges Segment berichtet zu werden.
Der Kernmarkt Deutschland konnte im Berichtszeitraum ein deutliches Umsatzwachstum vermelden. Die anderen Segmente - sowohl die Gesellschaften in Großbritannien als auch die Agenturen, die in dem Sonstigen Segment berichtet werden - weisen rückläufige Umsatzerlöse und Gewinne aus. Die deutschen Gesellschaften wuchsen mit 7 Prozent stark und erwirtschafteten Umsatzerlöse in Höhe von EUR 49,7 Mio. (Vorjahr: EUR 46,6 Mio.). Das EBIT stieg überproportional um 15 Prozent auf EUR 7,7 Mio. (Vorjahr: EUR 6,6 Mio.) sowie die EBIT-Marge auf 15 Prozent (Vorjahr: 14 Prozent). Die britischen Gesellschaften generierten Umsatzerlöse in Höhe von EUR 9,9 Mio. und liegen damit 30 Prozent unter dem Vorjahresniveau von EUR 14,1 Mio. Das operative Ergebnis der britischen Gesellschaften lag in 2019 bei EUR -1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Entsprechend beträgt die EBIT-Marge -10 Prozent (Vorjahr: 0 Prozent). Das Sonstige Segment meldet im Berichtszeitraum ebenfalls Umsatzrückgänge. In 2019 erzielten die beiden Gesellschaften Umsatzerlöse in Höhe von EUR 6,3 Mio. (Vorjahr: EUR 7,5 Mio.). Das EBIT entwickelte sich rückläufig und belief sich auf EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.), was einer EBIT-Marge von 7 Prozent (Vorjahr: 12 Prozent) entspricht.
In der Gesamtbetrachtung entfielen rund 75 Prozent der Umsatzerlöse (jeweils Anteil an den Konzernumsatzerlösen vor Konsolidierung) auf das Segment Deutschland (Vorjahr: 68 Prozent), rund 15 Prozent auf Großbritannien (Vorjahr: 21 Prozent), 10 Prozent auf das Sonstige Segment (Vorjahr: 11 Prozent).
Die SYZYGY Gruppe weist zum 31. Dezember 2019 eine Gesamtliquidität (Summe aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Wertpapieren) von EUR 4,6 Mio. aus. Dies entspricht einem Rückgang von 79 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 22,1 Mio. Diese Entwicklung ist zum großen Teil auf einen Stichtagseffekt im Vorjahr zurückzuführen, als zum 31. Dezember 2018 ein weit überdurchschnittlicher operativer Cashflow erzielt wurde einhergehend mit weit überdurchschnittlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die Verbindlichkeiten wurden in 2019 zurückgeführt mit der Folge eines negativen operativen Cashflows von EUR -4,5 Mio. im Geschäftsjahr (Vorjahr: EUR 16,4 Mio.). Ferner wurde die Liquidität durch Mittelabflüsse für die Dividendenausschüttung von EUR 5.4 Mio. und den Erwerb von Anteilen an der USEEDS GmbH (Zukauf von 10 Prozent) sowie der SYZYGY Performance GmbH (Zukauf von 8 Prozent) belastet.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stellten mit EUR 0,9 Mio. etwa 21 Prozent der Liquiditätsreserven (Vorjahr: EUR 11,5 Mio.), um kurzfristig fällig werdende Verpflichtungen erfüllen zu können. Der Anteil der Wertpapiere erhöhte sich auf 79 Prozent, deren Bestand in der Berichtsperiode um 66 Prozent auf EUR 3,6 Mio. gesunken ist. Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit der Anleihen lag bei 5,3 Jahren (Vorjahr: 6,7 Jahre). Nähere Informationen zur Anlagestrategie finden sich im Konzernanhang in Abschnitt 6.
Der Gesamt-Cashflow der SYZYGY Gruppe summierte sich unter Berücksichtigung von Währungsveränderungen zum Jahresende auf EUR -11,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,4 Mio.). Dieser Betrag setzt sich aus einem negativen operativen Cashflow in Höhe von EUR -4,5 Mio., einem positiven Cashflow aus Investitionstätigkeit von EUR 3,8 Mio. und einem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von EUR -10,3 Mio. zusammen. Das Konzernergebnis in Höhe von EUR 3.5 Mio. und erhöhte Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte in Höhe von EUR 3,3 Mio. konnten negativen Effekte aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR -18,2 Mio. (Vorjahr: EUR 7,6 Mio.) sowie um EUR -7,0 Mio. rückläufige erhaltene Anzahlungen nicht ausgleichen und führen im Wesentlichen zu diesem negativen operativen Cashflow.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist mit EUR 3,8 Mio. (Vorjahr: EUR -5,0 Mio.) positiv und ergibt sich primär aus dem aktiven Management der Liquiditätsreserven: Dem Verkauf von Wertpapieren im Volumen von EUR 14,8 Mio. standen Käufe im Gesamtwert von EUR -6,9 Mio. gegenüber. Darüber hinaus trugen sowohl Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR -2,1 Mio. als auch der Erwerb von konsolidierten Unternehmen jeweils in Höhe von EUR -1,4 Mio. zu dieser Entwicklung bei.
Den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beeinflussen sowohl die Zahlung der ordentlichen Dividende in Höhe von EUR 5,4 Mio. (Vorjahr: EUR 5,2 Mio.) als auch die Tilgung von Darlehen bei Kreditinstituten in Höhe von EUR 1,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.) sowie erstmalig in 2019 die Tilgungszahlungen aus Leasingverpflichtungen in Höhe von EUR 3,2 Mio.
Ferner besteht gegenüber der Commerzbank AG eine Kreditlinie in Höhe von EUR 6,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,0 Mio.), welche zum Bilanzstichtag mit rund EUR 2,0 Mio. in Anspruch genommen wurde.
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Berichtszeitraum um 9 Prozent auf EUR 119,5 Mio.
Die langfristigen Vermögenswerte stiegen im Berichtszeitraum um 42 Prozent auf EUR 93,3 Mio. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen auf EUR 31,9 Mio. (Vorjahr: EUR 6,9 Mio.) zurückzuführen. Sowohl der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente reduzierte sich im Jahr 2019 deutlich von EUR 11,5 Mio. auf EUR 0,9 Mio. als auch der Anteil der Wertpapiere ging um 66 Prozent auf EUR 3,6 Mio. zurück. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen blieben mit EUR 19,7 Mio. nahezu stabil (Vorjahr: EUR 19,9 Mio.).
Die sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 leicht um EUR 0,1 Mio. auf EUR 1,8 Mio. Folglich haben sich die kurzfristigen Vermögenswerte um insgesamt EUR 17,6 Mio. auf EUR 26,1 Mio. reduziert.
Auf der Passivseite der Bilanz ging das Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr leicht um 2 Prozent auf EUR 52,9 Mio. zurück und entspricht 44 Prozent der Bilanzsumme. Der Rückgang ist auf niedrigere Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 14,7 Mio. (Vorjahr: EUR 16,8 Mio.) zurückzuführen. Weder der Wert eigener Aktien, noch das gezeichnete Kapital oder die Kapitalrücklage veränderten sich im Verleich zum Vorjahr.
Die Sonstigen langfristigen Schulden verzeichneten einen starken Zuwachs um EUR 21,3 Mio. auf EUR 38,3 Mio., aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16, das zur Bilanzierung von EUR 27,3 Mio. Leasingverbindlichkeiten zum Geschäftsjahresende führte.
Die kurzfristigen Schulden gingen in Summe um EUR 10,5 Mio. auf EUR 28,2 Mio. deutlich zurück. Maßgeblich für diese Entwicklung waren der Rückgang der sonstigen Rückstellungen um 41 Prozent auf EUR 4,9 Mio. sowie ebenfalls rückläufigen Vertragsverbindlichkeiten um EUR 3,9 Mio. auf EUR 5,5 Mio. Ebenso reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von EUR 15,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 9,0 Mio. Darüber hinaus stiegen die sonstigen kurzfristigen Schulden im Wesentlichen aufgrund von Umgliederungen aus den langfristigen Schulden von EUR 4,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 8,6 Mio. im Berichtszeitraum an.
Wie jedes Wirtschaftsunternehmen unterliegt auch die SYZYGY Gruppe externen Einflüssen, auf die sie selbst keinen Einfluss hat. Veränderungen in der allgemeinen tatsächlichen oder wahrgenommenen Wirtschaftslage und -stimmung können sich sowohl positiv als auch negativ auf das Wachstum der Gruppe auswirken.
Alle Aussagen über die Zukunft der Gruppe beruhen auf Informationen und Erkenntnissen, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzernlageberichts bekannt und verfügbar waren. Da diese Daten kontinuierlichen Änderungen unterliegen, sind Prognosen stets mit Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlichen Ergebnisse in den Folgeperioden können daher abweichen.
Die SYZYGY Gruppe erstellt ihre Prognosen auf Basis ihrer organischen Entwicklung. Akquisitionen können das künftige Wachstum des Konzerns positiv oder negativ beeinflussen.
Ferner können positive Impulse für die Geschäftsentwicklung aus der Akquisition bedeutender Neukunden kommen, ebenso wie aus der Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen, wenn über die geplanten Projekte hinaus zusätzliche Budgets gewonnen werden können.
Die Einschätzung von Experten für das Wirtschaftsklima waren zu Beginn des Jahres 2020 noch positiv, verschlechterten sich aber im Laufe des ersten Quartals mit jeder neuen Meldung zur weltweiten Entwicklung der Corona-Pandemie. Der von China ausgehende Ausbruch und die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, durch den die Lungenkrankheit COVID-19 ausgelöst werden kann, hat inzwischen weltweite Auswirkungen.
Die Weltwirtschaft ist zu Beginn des Jahres 2020 als Folge des neuen Coronavirus und der zu seiner Eindämmung beschlossenen Maßnahmen stark unter Druck geraten. Zunächst brach die Produktion in China ein. Zu den davon ausgehenden negativen Wirkungen auf die Konjunktur in anderen Ländern kommen mit der zunehmenden globalen Ausbreitung des Virus inzwischen mehr und mehr auch anderswo negative Auswirkungen auf Produktion und Nachfrage durch seuchenpolitische Maßnahmen und die Verunsicherung von Konsumenten und Investoren. Statt mit einer allmählichen Belebung der Weltkonjunktur rechnen die Ökonomen des ifw Kiel Institut für Weltwirtschaft nun damit, dass die globale Produktion im ersten Halbjahr dieses Jahres sinkt. Besonders stark sind die negativen Effekte in Asien und in Europa, wo die Verbreitung des Virus besonders weit fortgeschritten ist und das Potenzial von Produktionsausfällen durch gestörte Lieferketten vergleichsweise groß ist. Erhebliche Einbußen sind angesichts stark gesunkener Rohstoffpreise auch für die auf Produktion und Export von Rohstoffen spezialisierten Länder zu erwarten. Selbst unter optimistischen Annahmen über den weiteren Verlauf der Epidemie, bei denen mit einer wieder anziehenden Konjunktur im zweiten Halbjahr zu rechnen ist, und trotz expansiver wirtschaftspolitischer Maßnahmen dürfte die Zuwachsrate der Weltproduktion im Jahr 2020 insgesamt von 3,0 Prozent auf 2,0 Prozent zurückgehen und die geringste Zunahme seit der Großen Rezession 2008/2009 verzeichnen. Im kommenden Jahr ergibt sich in dem günstigen Szenario einer zügigen Normalisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein Produktionsanstieg von 4 Prozent. Damit das ifw Kiel seine Prognose vom Dezember für 2020 drastisch (um 1,1 Prozentpunkte) verringert, für 2021 dagegen um 0,6 Prozentpunkte erhöht. Das Risiko einer noch stärkeren und nachhaltigeren Abschwächung der weltwirtschaftlichen Dynamik ist erheblich, insbesondere wenn die Eindämmung des Virus länger dauert als unterstellt oder es zu wiederholten Ausbrüchen kommt, bevor wirksame Medikamente oder Impfstoffe bereitstehen.
Die OECD kommt in ihrer aktuellen Konjunkturprognose zu dem Schluss, dass das Coronavirus die größte Gefahr für die Weltwirtschaft seit der globalen Finanzkrise ist. Der OECD Interim Economik Outlook untersucht zwei Szenarien: das erste geht von der denkbar günstigsten Entwicklung mit weitgehender Eindämmung des Virus aus. Das zweite Szenario beschreibt einen Dominoeffekt mit starter Weiterverbreitung des Virus. Selbst im günstigsten Fall einer nur schwachen Virusverbreitung wird sich das weltweite Wirtschaftswachstum in der ersten Jahreshälfte 2020 voraussichtlich stark verringern, als Folge von unterbrochenen Lieferketten, einem Rückgang des Tourismus und einer Verschlechterung des Geschäftsklimas. Entsprechend dürfte sich das Wachstum der Weltwirtschaft auf 2,4 Prozent abschwächen. Für 2021 rechnet die OECD mit verhaltenen 3,3 Prozent Steigerung. Eine breitere Ansteckungswelle im Asia-Pazifik-Raum und in den Industrieländern könnte hingegen das globale Wachstum im Jahr 2020 auf 1,5 Prozent reduzieren, die Weltwirtschaft wüchse dann nur noch halb so stark wie in der OECD Prognose vom letzten November angenommen. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und der Vertrauensverlust würden sich auf Produktion und Konsum derart auswirken, dass einige Länder in eine Rezession abrutschen könnten, darunter Japan und die Eurozone.
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Wirtschaft im Euroraum ebenso vor große Herausforderungen. Stimmungsindikatoren, die bis in den Februar hinein vorliegen, deuten zwar auf eine vermeintlich bevorstehende leichte Belebung der zuvor mäßigen konjunkturellen Dynamik hin. Allerdings waren diese bereits vor dem weiträumigen Ausbruch des Coronavirus in Europa erhoben worden; sie können daher die Wirkung der Epidemie und der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung nicht abbilden.
Wirtschaftliche Aktivität ist überall dort akut gefährdet, wo Menschen auf engem Raum aufeinander treffen, der internationale Gütertausch und Reiseverkehr werden empfindlich gestört. Absagen von zahlreichen Großveranstaltungen und gestrichene Flugverbindungen lassen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden befürchten. Die Situation ist äußerst unübersichtlich; es herrscht große Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Epidemie und über die konjunkturellen Folgewirkungen. Das ifw Kiel unterstellt in seinem Q1 Konjunkturbericht, dass -bis auf einzelne stärker betroffene Regionen - eine Verlangsamung der Epidemie bis in die Sommermonate gelingt, wenn wärmeres Wetter die Ausbreitung zusätzlich bremst; und dass sich die wirtschaftliche Aktivität in der zweiten Jahreshälfte allmählich wieder normalisiert. Eine Rezession - insbesondere in Italien, aber auch im Durchschnitt der Währungsunion - scheint dennoch unvermeidbar. Das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum dürfte im laufenden Jahr 2020 um 1 Prozent schrumpfen und im kommenden Jahr wieder um 2,3 Prozent zulegen. Die Erwerbslosenquote wird vorerst wieder steigen, und der zuletzt moderate Verbraucherpreisanstieg wird sich im laufenden Jahr wohl verlangsamen.
Die Verbreitung des Coronavirus wird sich in erheblichem Maße auf die Konjunktur in Deutschland auswirken. Die deutsche Wirtschaft wird dabei in einer Situation getroffen, in der sie nach dem Abschwung im vergangenen Jahr gerade im Begriff war, wieder Tritt zu fassen. So mehrten sich zuletzt die Zeichen, dass die Industrie ihren Boden finden und sich allmählich wieder aus der Rezession lösen würde. Die konkreten wirtschaftlichen Schäden durch das Coronavirus lassen sich derzeit kaum beziffern. Zum einen werden die Auswirkungen in den vorliegenden Frühindikatoren noch nicht abgebildet. Zum anderen ist auch der weitere Fortgang der Viruserkrankung ungewiss, zumal die wirtschaftlichen Folgen zu einem Gutteil von den Maßnahmen zur Eindämmung des Virus abhängen. Für die Prognose des ifw Kiel wurde unterstellt, dass das Coronavirus die wirtschaftliche Aktivität vor allem in der ersten Jahreshälfte dämpft und es danach zu spürbaren Aufholeffekten kommt.
Absehbar ist bereits, dass der Außenhandel in den kommenden Monaten deutlich in Mitleidenschaft gezogen werden wird. Dabei dürfte nicht nur der Austausch nach China, sondern auch in andere besonders stark von dem Virus betroffene Regionen deutlich rückläufig sein. In Zuge dessen könnten Lieferprobleme bei Vorleistungsgütern zusätzlich zu spürbaren Produktionsrückgängen führen. Aber auch in der Binnenkonjunktur dürfte sich die Verbreitung des Virus deutlich bemerkbar machen. So werden sich die privaten Haushalte wohl insbesondere bei Freizeitaktivitäten zurückhalten, um eine Ansteckung zu vermeiden. Die Unternehmen werden angesichts des unsicheren Fortgangs der Viruserkrankung voraussichtlich Investitionsvorhaben verschieben. Sofern sich die größten negativen Effekte tatsächlich auf die erste Jahreshälfte beschränken, werden die Auswirkungen auf die Beschäftigtenzahlen gering sein. Alles in allem rechnen die Experten des ifw Kiel für das laufende Jahr 2020 mit einem leichten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 0,1 Prozent. In seiner Winterprognose war das ifw Kiel von einem Anstieg von 1,1 Prozent ausgegangen. Im kommenden Jahr dürfte das Bruttoinlandsprodukt auch aufgrund der Aufholeffekte recht kräftig um 2,3 Prozent zulegen. Insgesamt überwiegen in diesem Ausblick jedoch die Abwärtsrisiken und abhängig vom weiteren Fortgang bezüglich der Corona-Erkrankungen sind auch deutlich negativere Szenarien denkbar.
In einer Studie errechnet das Münchner ifo-Institut, dass das Coronavirus der deutschen Wirtschaft hohe Produktionsausfälle bescheren, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in die Höhe schießen lassen und den Staatshaushalt erheblich belasten wird. Laut ifo-Präsident Clemens Fuest werden die Kosten vermutlich alles übersteigen, was aus Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen der letzten Jahrzehnte in Deutschland bekannt ist. Je nach Szenario schrumpft die Wirtschaft um 7,2 bis 20,6 Prozentpunkte. Auch der Arbeitsmarkt wird davon massiv betroffen sein: in den vom ifo-Institut betrachteten Szenarien könnten bis zu 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abgebaut werden und mehr als sechs Millionen Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sein.
Diese pessimistischen Aussichten bestätigt der vorläufige ifo Geschäftsklimaindex, der im März auf 87,7 Punkte - nach 96,0 Punkten im Februar - eingebrochen ist. Dies markiert den stärksten Rückgang seit 1991 und den niedrigsten Wert seit August 2009. Insbesondere die Erwartungen der Unternehmen für die kommenden Monate verfinstern sich wie nie zuvor. Auch die Einschätzungen zur aktuellen Lage sind deutlich gefallen, die deutsche Wirtschaft stürzt in die Rezession.
In den Vereinigten Staaten von Amerika geht der Aufschwung zu Ende. Der Zuwachs der gesamtwirtschaftlichen Produktion verringerte sich im vergangenen Jahr, blieb aber vergleichsweise kräftig. Die direkten und indirekten Folgen der Covid-19-Epidemie werden die konjunkturelle Dynamik im ersten Halbjahr prägen. Die meisten veröffentlichten monatlichen Indikatoren deuteten bislang auf ein wenig verändertes Expansionstempo der Wirtschaft im ersten Quartal hin. Zuletzt gab der Einkaufsmanagerindex des Institute for Supply Management jedoch erste Anzeichen, dass Liefernetzwerke, in die amerikanische Unternehmen integriert sind, von den Produktionsstilllegungen in China betroffen sind. So wiesen die befragten Manager auf längere Lieferzeiten, niedrigere Lagerbestände und Auftragseingänge hin. Nicht zuletzt deutet der starke Rückgang der Aktienkurse darauf hin, dass inzwischen mit spürbaren negativen Effekten gerechnet wird. Neben den indirekten Auswirkungen, die durch Produktionseinschränkungen in anderen Ländern entstehen, dürfte in den kommenden Wochen die Aktivität in den Vereinigten Staaten zunehmend direkt von Maßnahmen betroffen werden, die wohl auch hier zur Eindämmung der Krankheit ergriffen werden, denn Covid-19 scheint sich auch in den Vereinigten Staaten bereits ausgebreitet zu haben. Die im Vergleich zu anderen Ländern niedrigen Fallzahlen sind wohl wesentlich darauf zurückzuführen, dass bisher ausgesprochen wenige Tests durchgeführt wurden. Für die Prognose geht das ifw Kiel davon aus, dass die Folgen der Epidemie die wirtschaftliche Aktivität im ersten Quartal nur wenig bremsen und erst im zweiten Quartal voll zu Buche schlagen wird.
Im Vergleich zu anderen Ländern zeichnet sich ab, dass die seuchenpolitischen Eingriffe in das soziale und wirtschaftliche Gefüge relativ gering sein werden. Die gesamtwirtschaftliche Produktion dürfte gleichwohl lediglich stagnieren. Für 2020 rechnet das ifw Kiel mit einem Wachstum von nur noch 1,5 Prozent.
Die weltweite Ausbreitung von Covid-19 belastet auch die wirtschaftliche Aktivität im Vereinigten Königreich. Zu Jahresbeginn 2020 hellte sich zwar die Stimmung bei Unternehmen und Verbrauchern etwas auf, und der vom National Institute berechnete Nowcast (NIESR GDP-Tracker) deutete im Februar auf eine wieder leicht anziehende Produktion hin. Die Situation dürfte sich aber durch die Folgen des Coronavirus im März deutlich verschlechtert haben. Die Verunsicherung bei Konsumenten und Investoren dürfte gleichwohl zu Ausgabenzurückhaltung führen, und die Aktivität wird zunächst vor allem im Dienstleistungssektor belastet werden. Hinzu kommen die Einbußen für die Exportwirtschaft aufgrund der sinkenden Nachfrage im Ausland sowie mögliche temporäre Beeinträchtigungen der Produktion durch Engpässe bei Zulieferungen insbesondere aus China. All dies dürfte dazu führen, dass das Bruttoinlandsprodukt im zweiten Quartal sinkt. Die mit dem Brexit verbundene Unsicherheit ist mit dem Vollzug des Austritts aus der EU nur zum Teil gewichen. Das eindeutige Votum für Premierminister Johnson und die Konservative Partei bei den Wahlen im vergangenen Dezember hat dazu geführt, dass das Vereinigte Königreich nach einer langen Hängepartie von fast einem Jahr am 1. Februar 2020 tatsächlich aus der Europäischen Union ausgeschieden ist. Die Ungewissheit über die institutionelle Ausgestaltung der zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen mit der EU bleibt gleichwohl vorerst bestehen, denn bislang ist nicht erkennbar, wie die Regeln nach dem Ablauf der Übergangsfrist Ende dieses Jahres ausgestaltet werden. Wirtschaftspolitisch dürfte die Konjunktur durch eine expansive Geld- und Finanzpolitik gestützt werden.
Die Regierung hat angekündigt, die Ausgaben stärker auszuweiten, um staatliche Investitionen zu erhöhen und öffentliche Dienstleistungen zu verbessern. In der zweiten Hälfte des laufenden Jahres dürfte mit dem unterstellten Fortfall der dämpfenden Wirkung durch das Coronavirus die wirtschaftliche Aktivität sogar recht kräftig zunehmen. Alles in allem rechnen Experten des ifw Kiel für den Jahresdurchschnitt 2020 mit einem nur geringen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,4 Prozent. Für 2021 ist ein deutlich stärkerer Zuwachs von 1,7 Prozent zu erwarten, der allerdings zu einem Teil auf die Erholung von den Folgen der Covid 19-Pandemie zurückzuführen ist und die konjunkturelle Grundtendenz von daher überzeichnet. Die Arbeitslosigkeit dürfte nur vorübergehend leicht von ihrem derzeitigen historisch niedrigen Niveau steigen, die Inflation bleibt voraussichtlich in der Nähe der Zielrate der Bank von England von 2 Prozent.
Die folgenden Ausführungen zur prognostizierten Entwicklung der Werbeausgaben unterliegen denselben Vorbehalten, wie sie bereits in Absatz 3.2 erörtert wurden. Sie liefern Anhaltspunkte für allgemeine Trends und Verschiebungen in Mediabudgets, eignen sich jedoch nur sehr bedingt als Beurteilungsmaßstab für die voraussichtliche Entwicklung der SYZYGY Gruppe.
Getrieben durch die immer größere Bedeutung von Smartphones und Tablets sowie Nachholeffekte in Schwellenländern wird das überdurchschnittliche Wachstum digitaler Werbebudgets weiterhin anhalten.
Auch der Werbemarkt kann sich den Folgen des Ausbruchs des Coronavirus nicht entziehen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts waren kaum belastbare Studien und Prognosen zu Auswirkungen auf den Werbemarkt verfügbar. Messen und Events werden abgesagt und aufgrund rückläufiger oder stagnierender Geschäftsentwicklung oder eine zumindest andauernde Unsicherheit über die Entwicklung können Unternehmen Marketing- und Media-Budgets teilweise einfrieren, geplante Kampagen und Projekte verschieben oder stornieren. Der Branchenkenner iBusiness - Zukunftsforschung für interaktives Business stellt in einer Umfrage unter deutschsprachigen Unternehmen und Experten fest, dass die Auswirkungen der drohenden COVID-19-Pandemie die Digitalbranche wahrscheinlich nur peripher trifft. Auch der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) fordert in seiner ersten Einschätzung, wie sich COVID-19 auf die Branche auswirkt, zur Besonnenheit auf. Die aktuelle Situation sei nicht mit der Finanzmarktkrise 2008/2009 zu vergleichen. Damals gab es innerhalb kurzer Zeit Einbußen von bis zu 7 Prozent. Der heutige Werbemarkt sei deutlich digitaler und dynamischer und auch die Situation der deutschen Wirtschaft eine andere. Eine Prognose will der ZAW zu diesem Zeitpunkt nicht wagen. Gemäß ZAW-Präsident Andreas F. Schubert ist die Werbewirtschaft eine kreative und hochdynamische Branche, die in der Lage ist, sich schnell an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Auch das World Advertising Research Center (WARC) rechnet mit spürbaren Folgen für die Werbewirtschaft. Die Mediaagentur Zenith will ihre Prognose für die weltweiten Werbeausgaben in diesem Jahr wegen des Coronavirus nach unten anpassen. Branchenexperten rechnen für den US-Werbemarkt aufgrund von verschobenen oder abgesagten Events mit harten Budgetreduzierungen und erwarten einen Rückgang um 10,6 Prozent. Mehr als die Hälfte der deutschen Agenturen rechnet mit Umsatzeinbußen, mehr als 80 Prozent berichten von abgesagten oder verschobenen Projekten. Andererseits jedoch ändert sich die Mediennutzung und aufgrund der geschlossenen Schulen, öffentlichen Einrichtungen, verordneten Home Office und Kontaktsperren, die das öffentliche Leben nahezu lahmlegen, werden TV und das Internet sowie digitale Kanäle höher frequentiert. Entsprechend ist zu erwarten, dass das digitale Media- und TV-Inventar für Werbetreibende in den kommenden Wochen besonders wertvoll wird und gleichzeitig auch in der Verfügung ansteigt.
Die nachhaltige Verschiebung von Marketingbudgets auf den digitalen Kanal und die fortgesetzten Investitionen in die Digitalisierung von Prozessen in Vertrieb und Marketing, bieten der SYZYGY Gruppe grundsätzlich gute Rahmenbedingungen. Reine Onlinewerbung, auf die sich die oben aufgeführten Statistiken beziehen, stellt dabei lediglich eine Facette des komplexen Digital-Marketings dar und repräsentiert nur einen Teil des Leistungsspektrums der Gruppe.
Andererseits ist zu erwarten, dass die Auswirkungen der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie auch zu einem rückläufigen Ausgabeverhalten der Kunden von SYZYGY führen wird. Allerdings ist es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes kaum möglich präzise Abschätzungen zur weiteren Entwicklung zu machen. Die Entwicklung der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie und der wirtschaftlichen Folgen ist sehr dynamisch.
Auf Basis der bisher vorliegenden Erkenntnisse rechnet die SYZYGY AG im Geschäftsjahr 2020 mit rückläufigen Umsatzerlösen im Bereich zwischen 10-20 Prozent sowie einer Profitabilität definiert als EBIT/EBIT-Marge (Quotient aus EBIT und Umsatzerlösen) im mittleren einstelligen Bereich. In Deutschland werden die Umsatzerlöse im hohen einstelligen Bereich rückläufig sein, während die internationalen Gesellschaften einen Umsatzrückgang von rund 20 Prozent verzeichnen werden.
Mögliche Akquisitionen, die zur Wachstumsstrategie der SYZYGY Gruppe gehören, können diese Prognosen sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Die Ertragslage der SYZYGY Gruppe wird von der Entwicklung der operativen Einheiten und von den zukünftigen Zinserträgen der SYZYGY AG bestimmt.
Wesentliche Risikofaktoren beziehen sich insbesondere auf die SARS-CoV-2 Pandemie. Daneben müssen noch die allgemeinen Risiken der Konjunktur der Werbewirtschaft in den für SYZYGY relevanten Märkten sowie auf die technologische Dynamik der Märkte für Internetdienstleistungen im Besonderen betrachtet werden.
Durch den Vorstand der SYZYGY AG werden Risiken kontinuierlich überwacht, um negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage frühzeitig entgegenwirken zu können. Die Risikoeinschätzung bezieht sich hierbei sowohl auf den Umfang einer möglichen Auswirkung auf die Ertragsund Finanzlage als auch auf die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Risikofaktor Auswirkungen haben kann.
Genauso wichtig ist es, Chancen zu erkennen und zu nutzen. Ein funktionsfähiges Risiko- und ChancenManagement-System ist daher ein wichtiges Element einer nachhaltigen Unternehmensführung.
Auf Grundlage der gegenwärtig verfügbaren Informationen sind keine Risiken wahrscheinlich, die den Fortbestand der SYZYGY AG und ihrer Tochtergesellschaften gefährden würden.
Der von China ausgehende Ausbruch und die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, durch den die Lungenkrankheit COVID-19 ausgelöst werden kann, hat inzwischen weltweite Auswirkungen. Dazu zählen wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen aufgrund von Einschränkungen in der Produktion und Handel oder aufgrund von Reisebeschränkungen. Die durch das Coronavirus verursachten Schäden werden allmählich sicht- und spürbar. Auch Kunden der SYZYGY Gruppe sind mittelbar oder unmittelbar betroffen. Aufgrund der weiter sehr dynamischen Entwicklung ist eine seriöse Einschätzung der Folgen schwierig.
Es ist davon auszugehen, dass die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu einer Rezession in den Hauptmärkten der SYZYGY Gruppe führen werden. Inwieweit sich dies auf bereits geschlossene Verträge oder neue Beauftragungen auswirkt, lässt sich zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht abschließend beurteilen. Das Risiko von Auftragsrücknahmen wird als hoch eingestuft.
Die SYZYGY Gruppe sieht sich organisatorisch zur Bewältigung der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie gut aufgestellt. Es liegen entsprechende Business Continuity Planungen vor, um auch bei Infektionen in der Mitarbeiterschaft den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten. Die technische Infrastruktur zur Serviceerbringung wurde in den letzten Jahren konsequent auf Cloud Systeme umgestellt und erlaubt somit einem Großteil der Mitarbeiterschaft aus dem Homeoffice zu arbeiten. Das Riskio, aufgrund der Pandemie den eingegangenen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können, wird daher als gering eingestuft.
Rund 49 Prozent des Umsatzes der SYZYGY Gruppe werden durch das Geschäft mit den zehn größten Kunden generiert. Die Konzentration auf die zehn größten Kunden hat sich in 2019 von 39 auf 49 Prozent erhöht, der größte Einzelkunde generierte 8 Prozent der Umsätze. Während im Vorjahr die Top 3 Kunden noch 22 Prozent der Konzernumsätze generierten, ging der Wert in 2019 leicht auf 21 Prozent noch einmal zurück.
Die Umsätze von SYZYGY sind nicht durch lange Vertragslaufzeiten abgesichert. Umsätze werden in der Regel auf Grundlage von Einzelverträgen mit einem begrenzten zeitlichen Umfang erwirtschaftet. Alle Planungen, die sich auf die Entwicklung des Umsatzes beziehen, beinhalten deshalb zwangsläufig eine große Unsicherheit.
Dem überwiegenden Teil der Umsätze liegen feste Preisvereinbarungen zugrunde. Die Kundenverträge des überwiegenden Teils der SYZYGY-Einheiten basieren auf Festpreis-Projekten. Lediglich ein Anteil von rund 20 Prozent der Umsatzerlöse basiert auf Verträgen für Maintenance-Projekte, die nach Aufwand abgerechnet werden. Nicht vorhersehbare Verluste sind daher möglich, wenn die kalkulierten Projektkosten unerwartet überschritten werden. SYZYGY übernimmt darüber hinaus projektbezogen die gängigen Gewährleistungs- und Haftungsverpflichtungen. Dies kann zu Folgekosten in den Projekten führen.
Die von SYZYGY erbrachten Dienstleistungen besitzen eine Öffentlichkeitswirkung. Daher kann ein breitenwirksamer Imageschaden entstehen, wenn es bei einer Projektabwicklung zu Qualitätsmängeln in der Ausführung kommt. Ein solcher Imageschaden kann die weitere Geschäftsentwicklung spürbar negativ beeinflussen.
Aufgrund sehr stabiler und langjähriger Kundenbeziehungen, insbesondere bei den Top 10-Kunden, wird das Risiko als gering angesehen. Mit vier der Top 10-Kunden arbeitet die SYZYGY Gruppe schon mehr als 15 Jahre zusammen, mit vier weiteren schon mehr als 5 Jahre.
Vorhandene Liquiditätsreserven werden bei der SYZYGY AG aktiv durch den Finanzvorstand gemanagt. Die Anlagestrategie der liquiden Mittel ist grundsätzlich auf eine langfristige Ertragsentwicklung ausgerichtet. Dabei werden die liquiden Mittel risikodiversifiziert in Unternehmensanleihen und anderen festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Bei allen festverzinslichen Wertpapieren bestehen Währungs- und Ausfallrisiken. Ein Anstieg der langfristigen Zinsen wirkt sich grundsätzlich negativ, ein Rückgang der Zinsen positiv auf die Kursentwicklung der Wertpapiere aus.
SYZYGY reduziert die Ausfallrisiken durch eine diversifizierte Anlage in Titeln mit guter Bonität, d.h. weitgehend im Bereich des Investment Grade. Das Risiko einer signifikanten Belastung des Finanzergebnisses wird insgesamt als gering eingestuft.
Die grundsätzliche Bereitschaft von Unternehmen, in Werbe- und Marketingmaßnahmen zu investieren, kann von der allgemeinen konjunkturellen Lage beeinflusst werden. Ein Nachlassen der Konjunktur kann für SYZYGY daher zu einem verminderten Auftragsvolumen und damit zu entsprechenden Umsatzeinbußen führen. Gegebenenfalls notwendige Kapazitätsanpassungen entfalten ihre Wirkung zeitverzögert und können Kosten für Restrukturierungsmaßnahmen zur Folge haben. Das Risiko wird aufgrund der SARS-CoV-2 Pandemie als hoch eingestuft.
SYZYGY erzielt rund ein Viertel der Umsatzerlöse in anderen Währungen. Aufgrund von Währungsschwankungen des Britischen Pfunds, des US-Dollars sowie des polnischen Zloty gegenüber dem Euro können die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss, je nach Kursentwicklung, im Vergleich zur Planung sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden. Insbesondere durch den Brexit besteht ein erhöhtes Risiko weiterer Abwertungen des Britischen Pfundes. Dennoch schließt SYZYGY keine Kurssicherungsgeschäfte ab, weil den Erlösen auf den jeweiligen Märkten auch Kosten in der korrespondierenden Währung gegenüberstehen. Daher besteht für SYZYGY ein Währungsrisiko lediglich in Höhe des Jahresüberschusses der jeweiligen Landesgesellschaft (Translationsrisiko).
Die SYZYGY AG hält einen Teil ihrer Vermögenswerte in fremden Währungen, insbesondere Vermögenswerte ausländischer Tochtergesellschaften und in Fremdwährung denominierte Wertpapiere. SYZYGY schließt auch hier keine direkt zuordenbaren Kurssicherungsgeschäfte ab, weil die Risiken für die Ertragslage der SYZYGY AG aus den Fremdwährungsposten aufgrund deren Umfangs als gering eingestuft werden. Hierbei dürften die Auswirkungen des Brexits im aktuellen Kurs eingepreist sein. Das Risiko durch Währungsschwankungen wird insgesamt als gering eingestuft.
SYZYGY ist Performance Marketing Spezialist und platziert in diesem Zusammenhang Werbemaßnahmen auf Webseiten bei ausländischen Portalbetreibern. Von Teilen der Finanzverwaltung wird seit Kurzem die Auffassung vertreten, dass Dienstleister wie SYZYGY zum Einbehalt und zur Abführung von Quellensteuern zu Lasten des Steuerausländers (beschränkt steuerpflichtig) verpflichtet seien. Gemäß gewichtiger Literaturmeinung und anderer Teile der Finanzverwaltung soll dies in der Regel jedoch nicht der Fall sein. Entsprechend wurde in der bisherigen Geschäftspraxis bisher keine Quellensteuer einbehalten. Im Rahmen vergangener steuerlicher Außenprüfungen bei SYZYGY wurde dies seitens der Betriebsprüfung nicht beanstandet. Allerdings steht eine bundesweit abgestimmte Stellungnahme der Finanzverwaltung noch aus. Insofern besteht ein Risiko, dass SYZYGY zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet gewesen sein könnte und für nicht abgeführte Quellensteuern in wesentlichem Umfang in Haftung genommen werden könnte. Das Risiko wird als gering eingestuft.
Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union entstehen Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung der britischen Wirtschaft, aber auch der gesamten europäischen Wirtschaft. Da die Verhandlungen über den Austritt noch nicht abgeschlossen wurden, sind die konkreten Auswirkungen derzeit nicht absehbar. Daher sind außer der bestehenden Unsicherheit noch keine genauen Prognosen möglich. Mögliche Währungsrisiken, Risiken durch Entsendungen nach oder aus Großbritannien sowie Zollrisiken sind zwar generell denkbar, werden aber aller Voraussicht nach, keine großen Auswirkungen auf das Geschäft der SYZYGY Gruppe haben. Der britische Markt ist jedoch für die SYZYGY Gruppe ein wichtiger Markt. Das Risiko wird als gering eingestuft.
Die Leistungsfähigkeit des Konzerns beruht im Dienstleistungsgeschäft maßgeblich auf der Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter. Einzelnen Personen kommt hierbei aufgrund ihrer hohen Qualifikation eine große Bedeutung zu. Sollte es nicht gelingen, diese Mitarbeiter im Unternehmen zu halten bzw. fortlaufend neue und hoch qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, kann der Erfolg von SYZYGY darunter leiden. Das Risiko wird als gering eingestuft.
Unternehmensakquisitionen waren und sind ein Teil der Wachstumspolitik von SYZYGY. Der wirtschaftliche Erfolg von Übernahmen ist davon abhängig, wie gut die erworbene Unternehmung in die bestehende Struktur eingegliedert werden kann und wie es gelingt, die angestrebten Synergieeffekte tatsächlich zu erzielen. Sollten die Bemühungen einer erfolgreichen Integration misslingen, so kann sich der Wert des übernommenen Unternehmens deutlich verringern. Dies könnte einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf bzw. Wertminderungsbedarf auf Beteiligungsbuchwerte die im Rahmen des Unternehmenserwerbs erworbenen Vermögenswerte bzw. auf erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte nach sich ziehen. Das Risiko wird als gering eingestuft.
Es ist davon auszugehen, dass die SARS-CoV-2 Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen die Konsolidierung am Markt für digitale Beratungs- und Werbeleistungen weiter beschleunigen wird. Die SYZYGY Gruppe sieht sich für die aktuelle Krise gut aufgestellt und erwartet daher nach dem Abflauen der Krise Chancen im Markt zur Gewinnung neuer Kunden und die Entwicklung der entsprechenden Wachstumsdynamik.
Die Grenzen zwischen digitalem und klassischem Marketing sind heute fließend. Wir erleben eine Zeit, in der man immer weniger von klassischen Medien oder klassischer Kommunikation spricht. Es gibt kaum einen Service, kaum einen Kommunikationskanal, kaum ein Produkt, das nicht digital gesteuert, gestützt oder gemanagt wird. Längst hat die aggregierte Nutzung digitaler Medien klassische Medien überholt. Ein Alltag ohne Smartphone, Computer, Onlineshops oder das Internet im Allgemeinen ist kaum noch vorstellbar.
SYZYGY unterstützt und berät Kunden bei der Transformation von Vertriebs- und Marketingprozessen. In diesem Markt ist die SYZYGY Gruppe seit fast 25 Jahren mit diesen Aufgabenstellungen beschäftigt und kennt die Bedürfnisse und Anforderungen sehr gut. Die Gruppe gehört zu den führenden Digital-Dienstleistern in Deutschland und Großbritannien und arbeitet seit Jahrzehnten erfolgreich für große internationale Marken. Mit ausgezeichneter Strategiearbeit, die stets die Basis für erfolgreiches Arbeiten ist, helfen wir Marketingentscheidern die richtigen Fragen zu stellen, Aufgaben zu definieren und Lösungen zu erarbeiten. Auf dieser Basis kann SYZYGY dank hoher technologischer Kompetenz und ausgezeichneter Kreation digitale Produkte entwickeln, die Firmen erfolgreich machen und Konsumenten begeistern. SYZYGY ist führend in der Aktivierung von Kampagnen und digitalen Produkten. Damit kann SYZYGY ihre Kunden ganzheitlich und umfassend betreuen und Marketingentscheidern als erfahrener Partner von der Strategie über das Produkt bis zur Aktivierung zur Seite stehen.
Die verwendeten Risikofrüherkennungssysteme basieren auf dem monatlichen Berichtswesen, das neben einem Finanzreporting (Budget und Ist-Zahlen) die Neugeschäftsaktivitäten und die qualitative Entwicklung der Gesellschaften umfasst. Halbjährlich wird ein Forecast durchgeführt. In das Finanzreporting ist ein Risikomanagement-System integriert, das quartalsweise wiederkehrend die Risikoidentifikation, Risikokommunikation und -überwachung operativer Risiken sicherstellt.
Die Aggregation und Steuerung der Risiken erfolgt dann auf Ebene der SYZYGY AG bzw. wird von der SYZYGY AG initiiert. Das interne Kontrollsystem wird bei Finanztransaktionen durch Genehmigungsprozesse ergänzt (Vier-Augen-Prinzip) sowie durch Funktionstrennung und Zugriffsregelungen im IT-System unterstützt.
Der Quartalsbericht der SYZYGY Gruppe unterliegt jeweils nach Aufstellung der Durchsicht und Genehmigung durch den Aufsichtsrat der SYZYGY AG.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, um die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherzustellen. Hierbei sind der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der SYZYGY Gruppe nach IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den ergänzenden Angaben nach § 315e Abs. 1 HGB, aufzustellen.
Die Zentralabteilung Finanzen der SYZYGY AG steuert die Prozesse zur Aufstellung der Einzelabschlüsse und des Konzernabschlusses sowie zur Aufstellung des Lageberichts der SYZYGY AG und des Konzernlageberichts für den SYZYGY Konzern. Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden kontinuierlich auf ihre Auswirkungen auf die Rechnungslegung der SYZYGY Gruppe analysiert. Durch ein konzernweites Jahresabschluss-Reporting und einen konzernweit gültigen Finanzkalender wird ein zeitnaher und standardisierter Rechnungslegungsprozess verfolgt.
Gemäß § 315 Abs. 4 HGB werden die Rechnungslegungsanforderungen durch die SYZYGY AG in den Tochtergesellschaften u. a. dadurch umgesetzt, dass in der SYZYGY Gruppe weitgehend ein einheitliches Buchhaltungssystem mit einem einheitlichen Kontenrahmen verwendet wird. Alle Gesellschaften unterliegen einmal im Quartal einem Review durch die Zentralabteilung Finanzen der SYZYGY AG. Hierbei werden die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften sowie die Prozesse zur Datenaufbereitung analysiert, überprüft und sichergestellt.
Ferner werden die Mitarbeiter in den Finanzbereichen in regelmäßigen internen wie auch externen Schulungen immer auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht.
Das Vergütungssystem des Vorstands wird vom Aufsichtsrat der SYZYGY AG festgelegt. Die Gesamtvergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
| ― |
erfolgsunabhängige Vergütung |
| ― |
erfolgsbezogene Vergütung |
| ― |
sonstige Leistungen. |
Die erfolgsunabhängige Vergütung wird monatlich als Grundgehalt ausgezahlt.
Die erfolgsbezogene Vergütung enthält zwei Komponenten:
a) Eine kurzfristige Erfolgsbeteiligung, die sich an Jahreszielen - sowohl Finanz- als auch qualitative Ziele - des Geschäftsjahres orientiert, und nach Prüfung des Jahres - und Konzernabschlusses zur Auszahlung kommt.
b) Ferner wurden dem Vorstand langfristige variable Vergütungsbestandteile gewährt, die sich an der Entwicklung des Aktienkurses orientieren. Diese aktienkursorientierten Tantiemevereinbarungen sehen vor, dass nach zwei Jahren bis zu 40 Prozent, und nach drei Jahren weitere 60 Prozent der zugeteilten Phantom Stocks ausgeübt werden können. Beide langfristigen Programme sehen dabei vor, dass die Differenz zwischen einem Basiskurs bei Ausgabe der Phantom Stocks, und dem Aktienkurs bei Ausübung der Phantom Stocks zur Auszahlung kommt.
Sonstige Leistungen erhalten die Vorstandsmitglieder in Form von Beitragszahlungen zur Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie der privaten Nutzung eines Dienstwagens bzw. einer Car Allowance.
Die Vergütung des Vorstands wird gem. § 4.2.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 tabellarisch in Form der gewährten Vergütungen wie folgt dargestellt:
| Lars Lehne, CEO | ||||
| Gewährte Zuwendungen in TEUR |
2019 | 2018 | 2019 Minimum | 2019 Maximum |
| Festvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 |
| Nebenleistungen | 14 | 14 | 14 | 14 |
| Summe | 314 | 314 | 314 | 314 |
| Einjährige variable Vergütung | 99 | 99 | 0 | 99 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Phantom Stock Programm | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 99 | 99 | 0 | 99 |
| Versorgungsaufwand | 21 | 21 | 21 | 21 |
| Gesamtvergütung | 434 | 434 | 335 | 434 |
| Erwin Greiner, CFO | ||||
| Gewährte Zuwendungen in TEUR |
2019 | 2018 | 2019 Minimum | 2019 Maximum |
| Festvergütung | 210 | 180 | 210 | 210 |
| Nebenleistungen | 12 | 12 | 12 | 12 |
| Summe | 222 | 192 | 222 | 222 |
| Einjährige variable Vergütung | 63 | 54 | 0 | 63 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Phantom Stock Programm | 0 | 124 | 0 | 0 |
| Summe | 63 | 178 | 0 | 63 |
| Versorgungsaufwand | 16 | 16 | 16 | 16 |
| Gesamtvergütung | 301 | 386 | 238 | 301 |
| Frank Ladner, CTO | ||||
| Gewährte Zuwendungen in TEUR |
2019 | 2018 | 2019 Minimum | 2019 Maximum |
| Festvergütung | 220 | 200 | 220 | 220 |
| Nebenleistungen | 12 | 12 | 12 | 12 |
| Summe | 232 | 212 | 232 | 232 |
| Einjährige variable Vergütung | 66 | 60 | 0 | 66 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Phantom Stock Programm | 0 | 85 | 0 | 0 |
| Summe | 66 | 145 | 0 | 66 |
| Versorgungsaufwand | 16 | 16 | 16 | 16 |
| Gesamtvergütung | 314 | 373 | 248 | 314 |
Ferner wird gemäß § 4.2.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 die Vergütung des Vorstands tabellarisch in Form der geflossenen Vergütungen dargestellt. Die gezahlten Vergütungen enthalten hierbei bei den mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteilen Zahlungen, die über mehrere Jahre kumuliert erzielt wurden.
| Lars Lehne, CEO | Frank Ladner, CTO | Erwin Greiner, CFO | ||||
| Zufluss in TEUR |
2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Festvergütung | 300 | 300 | 220 | 200 | 210 | 180 |
| Nebenleistungen | 14 | 14 | 12 | 12 | 12 | 12 |
| Summe | 314 | 314 | 232 | 212 | 222 | 192 |
| Einjährige variable Vergütung | 99 | 39 | 60 | 27 | 49 | 36 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Phantom Stock Programm | 73 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Aktienprogramm | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 172 | 39 | 64 | 27 | 49 | 36 |
| Versorgungsaufwand | 21 | 21 | 16 | 16 | 16 | 16 |
| Gesamtvergütung | 507 | 374 | 312 | 255 | 287 | 244 |
Dem Vorstand der SYZYGY AG ist keine Altersversorgung zugesagt worden. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsvertrages wird eine Abfindung im Rahmen der rechtlichen Verpflichtungen gezahlt, und zwar in Höhe des noch ausstehenden, angemessenen Zielgehalts für die Restlaufzeit des Vertrags.
Die Vorstandsverträge sehen grundsätzlich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot von zwölf Monaten vor. Das Vorstandsmitglied erhält hierfür eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent seiner zuletzt bezogenen durchschnittlichen vertragsgemäßen Vergütungen der letzten 24 Monate.
Die Vergütung des Aufsichtsrates der SYZYGY AG ist in § 6 (8) der Satzung der SYZYGY AG geregelt und geht auf einen Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2014 zurück. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung, die aus einem festen und einem variablen Vergütungsbestandteil besteht. Die feste Vergütung beträgt EUR 20.000 pro Jahr.
Die Vergütung erhöht sich um einen variablen Vergütungsbestandteil in Höhe von EUR 5.000, wenn der Börsenpreis der Gesellschaft in dem betreffenden Geschäftsjahr um mindestens 20 Prozent gestiegen ist.
Die für den Vergleich maßgeblichen Börsenpreise werden ermittelt aus dem Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie im XETRA-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse während der ersten fünf Börsentage eines Geschäftsjahres sowie während der ersten fünf Börsentage des Folgegeschäftsjahres. Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während des gesamten Geschäftsjahres im Amt waren, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
Eine individualisierte Darstellung der Aufsichtsratsbezüge für das Geschäftsjahr 2019 ist im Anhang des handelsrechtlichen Einzelabschlusses der SYZYGY AG enthalten.
Das Grundkapital der SYZYGY AG beträgt EUR 13.500.026 und ist eingeteilt in 13.500.026 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Unterschiedliche Aktiengattungen wurden nicht gebildet.
Die SYZYGY Aktien sind nicht vinkuliert. Der SYZYGY AG sind keine Beschränkungen in Bezug auf die Ausübung der Stimmrechte oder in Bezug auf die Übertragung von SYZYGY Aktien bekannt.
Die SYZYGY AG hält zum Bilanzstichtag 73.528 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte oder andere Rechte zustehen.
Die WPP-Gruppe hält nach wie vor die Mehrheit der Anteile ist und zum Stichtag mit 50,33 Prozent SYZYGY AG beteiligt.
Keine der ausgegebenen Aktien der SYZYGY AG sind mit Sonderrechten ausgestattet.
Eine Stimmrechtskontrolle für am Kapital beteiligte Arbeitnehmer wird von der SYZYGY AG nicht vorgenommen.
Die Voraussetzungen für die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richten sich nach § 84 AktG. Die Satzung der SYZYGY AG sieht darüber hinaus vor, dass der Vorstand aus mindestens zwei Personen besteht. Änderungen der Satzung obliegen nach § 119 AktG der Hauptversammlung. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat gemäß der Satzung i. V. m. § 179 AktG befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.
Durch Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Mai 2009 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der SYZYGY AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 28. Mai 2014 durch Ausgabe von insgesamt 1.200.000 Optionsrechten auf jeweils eine nennwertlose Stückaktie der SYZYGY AG bedingt um EUR 1.200.000 zu erhöhen (bedingtes Kapital 2009). Das bedingte Kapital 2009 wurde mit Hauptversammlungsbeschluss vom 6. Juni 2014 um EUR 900.000 auf EUR 300.000 reduziert und in bedingtes Kapital I umbenannt. Das bedingte Kapital I ist inzwischen durch Zeitablauf verfallen und wurde nicht in Anspruch genommen.
Durch Hauptversammlungsbeschluss vom 6. Juni 2014 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der SYZYGY AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 5. Juni 2019 durch Ausgabe von insgesamt 900.000 Optionsrechten auf jeweils eine nennwertlose Stückaktie der SYZYGY AG bedingt um EUR 900.000 zu erhöhen (bedingtes Kapital II). Das bedingte Kapital II ist inzwischen durch Zeitablauf verfallen und wurde nicht in Anspruch genommen.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Mai 2015 ist der Vorstand berechtigt, innerhalb von fünf Jahren eigene Aktien bis zu einem Gesamtbestand von insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals über die Börse oder über ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot zurückzukaufen.
Durch Hauptversammlungsbeschluss vom 8. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 8. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 6.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Im Geschäftsjahr 2017 wurden zwei Kapitalerhöhungen im Umfang von EUR 671.576 durchgeführt. Das noch ausstehende genehmigte Kapital zum 31. Dezember 2019 beträgt daher EUR 5.328.424.
Wesentliche Vereinbarungen der SYZYGY AG, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels stehen, sind nicht vorhanden.
Für den Fall eines Übernahmeangebotes sind mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern keine Entschädigungsvereinbarungen getroffen worden. Allerdings können Inhaber von Phantom Stocks innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des Übernahmeangebots ihre Optionen oder Phantom Stocks zu dem dann bestehenden inneren Wert oder einem Mindestpreis von EUR 1,- je Phantom Stock ausüben.
Die WPP plc. hält seit November 2015 die Mehrheit der Anteile an der SYZYGY AG und ist daher herrschendes Unternehmen i. S. v. § 17 Abs. 2 AktG. SYZYGY ist daher zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts gemäß § 312 AktG verpflichtet. Die SYZYGY AG hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen worden.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 23. Oktober 2019 eine aktualisierte Erklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben und veröffentlicht. Ferner wird im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben.
Beide Erklärungen können auf unserer Unternehmenswebsite im Bereich "Corporate Governance" eingesehen werden, die über ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/corporate-governance/2019 erreichbar ist.
Die SYZYGY AG ist von der Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315b Abs. 2 Satz 2 HGB befreit. Das Mutterunternehmen, die WPP plc., St. Helier, Jersey, macht auf der Homepage unter ir.syzygy.net/global/en/investor-relations/sustainability die nichtfinanzielle Erklärung der Öffentlichkeit zugänglich.
Bad Homburg v. d. Höhe, den 27. März 2020
SYZYGY AG
Der Vorstand
Lars Lehne
Frank Ladner
Erwin Greiner
Aktiva
| Anhang | 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | (3.1) | 58.435 | 58.116 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | (3.2) | 31.913 | 6.925 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | (3.3) | 200 | 200 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | (3.4) | 274 | 294 |
| Aktive latente Steuern | (3.5) | 2.511 | 347 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 93.333 | 65.882 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (3.6) | 944 | 11.519 |
| Wertpapiere | (3.6) | 3.642 | 10.602 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte | (3.7) | 19.709 | 19.904 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | (3.8) | 1.835 | 1.739 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 26.130 | 43.764 | |
| Summe Aktiva | 119.463 | 109.646 | |
|
Passiva |
|||
| Anhang | 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital * | (3.9.1) | 13.500 | 13.500 |
| Kapitalrücklage | (3.9.3) | 27.069 | 27.069 |
| Eigene Aktien | (3.9.4) | -407 | -407 |
| Übriges Konzernergebnis | (3.9.5) | -1.529 | -2.651 |
| Gewinnrücklagen | (3.9.6) | 14.657 | 16.774 |
| Eigenkapital der Aktionäre der SYZYGY AG | 53.290 | 54.285 | |
| nicht beherrschende Anteile | -347 | -284 | |
| Summe Eigenkapital | 52.943 | 54.001 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Sonstige langfristige Schulden | (3.13) | 36.018 | 16.698 |
| Passive latente Steuern | (5.7) | 2.276 | 270 |
| Summe langfristige Schulden | 38.294 | 16.968 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Ertragssteuerverbindlichkeiten | (3.12) | 192 | 541 |
| Sonstige Rückstellungen | (3.11) | 4.927 | 8.283 |
| Vertragsverbindlichkeiten | (3.7) | 5.536 | 9.431 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (311) | 9.007 | 15.528 |
| Sonstige kurzfristige Schulden | (313) | 8.564 | 4.894 |
| Summe kurzfristige Schulden | 28.226 | 38.677 | |
| Summe Passiva | 119.463 | 109.646 |
| Januar - Dezember | ||||
| Anhang | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
Veränd. | |
| Umsatzerlöse | (51) | 64.243 | 65.816 | -2% |
| Einstandskosten der erbrachten Leistungen | -45.809 | -47.929 | -4% | |
| Vertriebs- und Marketingkosten | -5.951 | -5.396 | 10% | |
| Allgemeine Administrationskosten | -9.914 | -8.637 | 15% | |
| Wertminderungsaufwand, netto aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten | -82 | 7 | n.a. | |
| Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen, netto | (5.2) | 3.010 | 2.206 | 36% |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 5.497 | 6.067 | -9% | |
| Finanzerträge | (5.6) | 721 | 630 | 14% |
| Finanzaufwendungen | (5.6) | -1.024 | -160 | 540% |
| Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) | 5.194 | 6.537 | -21% | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (5.7) | -1.654 | -1.647 | 0% |
| Konzernergebnis der Periode | 3.540 | 4.890 | -28% | |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 73 | 171 | -57% | |
| davon Ergebnisanteil der Aktionäre der SYZYGY AG | 3.467 | 4.719 | -27% | |
| Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | 0 | 0 | n.a. | |
| Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||||
| Differenzen aus Fremdwährungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | (5.8) | 582 | -315 | -285% |
| Erfolgsneutrale Änderung unrealisierter Gewinne und Verluste aus Wertpapieren der Kategorie FVTOCI nach Steuern | (3.6) | 544 | -579 | n.a. |
| Übriges Konzernergebnis der Periode | 1.126 | -894 | n.a. | |
| Gesamtergebnis | 4.666 | 3.996 | 17% | |
| davon Gesamtergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 77 | 163 | -53% | |
| davon Gesamtergebnisanteil der Aktionäre der SYZYGY AG | 4.589 | 3.833 | 20% | |
| Ergebnis je Aktie aus fortgeführter Geschäftstätigkeit (unverwässert und verwässert in EUR) | (6.1) | 0,26 | 0,35 | -26% |
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
| Anzahl Aktien (in 1.000) in Stück | Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Eigene Aktien TEUR |
Gewinnrücklage TEUR |
Übriges Konzernergebnis Währungsumrechnung TEUR |
|
| 1. Januar 2018 | 13.500 | 13.500 | 27.069 | -407 | 18.033 | -1.990 |
| Anpassungen aus erstmaliger Anwendung IFRS 9 | -70 | |||||
| 1. Januar 2018, angepasst | 13.500 | 13.500 | 27.069 | -407 | 17.963 | -1.990 |
| Konzernergebnis der Periode | 4.719 | |||||
| Übriges Konzernergebnis der Periode | -307 | |||||
| Gesamtergebnis | 4.719 | -307 | ||||
| Dividende | -5.236 | |||||
| Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile | -672 | |||||
| 31. Dezember 2018 | 13.500 | 13.500 | 27.069 | -407 | 16.774 | -2.297 |
| 1. Januar 2019 | 13.500 | 13.500 | 27.069 | -407 | 16.774 | -2.297 |
| Anpassungen aus erstmaliger Anwendung IFRS 16 | 268 | |||||
| 1. Januar 2019, angepasst | 13.500 | 13.500 | 27.069 | -407 | 17.042 | -2.297 |
| Konzernergebnis der Periode | 3.467 | |||||
| Übriges Konzernergebnis der Periode | 578 | |||||
| Gesamtergebnis | 3.467 | 578 | ||||
| Dividende | -5.370 | |||||
| Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile | -482 | |||||
| 31. Dezember 2019 | 13.500 | 13.500 | 27.069 | -407 | 14.657 | -1.719 |
| Übriges Konzernergebnis Unrealisierte Gewinne und Verluste TEUR |
Anteile der Aktionäre der SYZYGY AG TEUR |
nicht beherrschende Anteile TEUR |
Summe Eigenkapital TEUR |
|
| 1. Januar 2018 | 175 | 56.380 | -447 | 55.933 |
| Anpassungen aus erstmaliger Anwendung IFRS 9 | 50 | -20 | 0 | -20 |
| 1. Januar 2018, angepasst | 225 | 56.360 | -447 | 55.913 |
| Konzernergebnis der Periode | 4.719 | 171 | 4.890 | |
| Übriges Konzernergebnis der Periode | -579 | -886 | -8 | -894 |
| Gesamtergebnis | -579 | 3.833 | 163 | 3.996 |
| Dividende | -5.236 | 0 | -5.236 | |
| Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile | -672 | 0 | -672 | |
| 31. Dezember 2018 | -354 | 54.285 | -284 | 54.001 |
| 1. Januar 2019 | -354 | 54.285 | -284 | 54.001 |
| Anpassungen aus erstmaliger Anwendung IFRS 16 | 268 | 0 | 268 | |
| 1. Januar 2019, angepasst | -354 | 54.553 | -284 | 54.269 |
| Konzernergebnis der Periode | 3.467 | 73 | 3.540 | |
| Übriges Konzernergebnis der Periode | 544 | 1.121 | 4 | 1.126 |
| Gesamtergebnis | 544 | 4.589 | 77 | 4.666 |
| Dividende | -5.370 | 0 | -5.370 | |
| Auszahlungen an nicht beherrschende Anteile | -482 | -140 | -622 | |
| 31. Dezember 2019 | 190 | 53.290 | -347 | 52.943 |
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
| Januar - Dezember | ||
| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
| Konzernergebnis der Periode | 3.540 | 4.890 |
| Anpassungen um nicht liquiditätswirksame Effekte: | ||
| - Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | 5.381 | 2109 |
| - Gewinne (-) und Verluste (+) aus dem Verkauf von Wertpapieren | -114 | -14 |
| - Gewinne (-) und Verluste (+) aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens und immateriellen Vermögenswerten | 3.175 | 3 |
| - Änderung der Kaufpreis-Verbindlichkeiten | -1.345 | -964 |
| - Gewinne (-) und Verluste (+) aus Abgängen von Finanzanlagen | 0 | -27 |
| - Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen (+) / Erträge (-) | 31 | -497 |
| Veränderungen der: | ||
| - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen Vermögenswerten, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 415 | 507 |
| - erhaltenen Anzahlungen | -3.937 | 3.051 |
| - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -11.066 | 7.117 |
| - Steuerschulden und latente Steuern | -538 | 182 |
| Cashflow aus der operativen Tätigkeit | -4.458 | 16.357 |
| Veränderung der langfristigen Vermögenswerte | 23 | -72 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -2.114 | -1.214 |
| Erwerb von Wertpapieren | -6.870 | -7.235 |
| Verkauf von Wertpapieren | 14.806 | 4.770 |
| Veränderungen der Finanzanlagen | -40 | -13 |
| Erwerb von konsolidierten Unternehmen abzüglich erworbener flüssiger Mittel | -1.352 | -1.186 |
| Aufzinsung Leasingverpflichtungen | -682 | 0 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 3.771 | -4.950 |
| Veränderung der Kredite bei Finanzinstituten | -1.054 | -1.052 |
| Tilgungszahlungen Leasingverpflichtungen | -3.227 | 0 |
| gezahlte Dividende an Minderheitsgesellschafter | -622 | -672 |
| gezahlte Dividende an Aktionäre der SYZYGY AG | -5.370 | -5.236 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -10.273 | -6.960 |
| Cashflow gesamt | -10.960 | 4.447 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittelequivalente zum Periodenanfang | 11.519 | 7.017 |
| Währungsveränderungen | 385 | 55 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittelequivalente zum Periodenende | 944 | 11.519 |
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
Im operativem Cashflow sind gezahlte Zinsen in Höhe von TEUR 796 (Vorjahr: TEUR 312), erhaltene Zinsen in Höhe von TEUR 492 (Vorjahr: TEUR 93) sowie Steuererstattungen in Höhe von TEUR 293 (Vorjahr: TEUR 270) und gezahlte Steuern in Höhe von TEUR 2.174 (Vorjahr: TEUR 1.374) enthalten.
Der Konzernabschluss der SYZYGY AG (im Folgenden "SYZYGY", "Gruppe" oder "Konzern" genannt) für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) in der gültigen Fassung zum 31. Dezember 2019 -wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind und den ergänzenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB entsprechen - aufgestellt. Dabei wurde der Konzernabschluss auf der Grundlage der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der Darstellung der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft wurde am 1.Mai 2000 unter der Firma SYZYGY AG in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Homburg (HRB 6877) eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Bad Homburg v. d. H., Deutschland. Die Anschrift lautet: SYZYGY AG, Horexstraße 28, 61352 Bad Homburg v. d. H.
Die SYZYGY Gruppe ist einer der führenden Beratungs- und Umsetzungspartner für die Transformation in Marketing und Vertrieb.
Die SYZYGY AG nimmt die Aufgaben einer geschäftsführenden Holding wahr, indem sie zentrale Dienstleistungen im Bereich Strategie, Kreation, Planung, Rechnungswesen, IT-Infrastruktur und Finanzierung für ihre Tochtergesellschaften erbringt. Ferner unterstützt die SYZYGY AG die Tochtergesellschaften bei Neugeschäftsaktivitäten.
Die Tochtergesellschaften üben als operative Einheiten das Beratungs- und Dienstleistungsgeschäft aus. Mit Niederlassungen in Bad Homburg v. d. H., Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, London, München, New York und Warschau bieten sie Großunternehmen ein ganzheitliches Dienstleistungsspektrum: von der strategischen Beratung über Projektplanung, Konzeption und Gestaltung bis hin zur technischen Realisierung von Markenplattformen, Business Applikationen, Websites, Hosting, Online-Kampagnen und Mobile Apps. Einen bedeutenden Geschäftsbereich stellen darüber hinaus Performance MarketingServices wie Beratung und Analyse von Daten sowie Suchmaschinenmarketing und -optimierung dar. Überdies unterstützt SYZYGY Kunden im Bereich Customer Experience sowie Usability und begleitet sie durch alle Phasen des User Centered Design Prozesses. Digitale Illustrationen, Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) sowie Animationen komplettieren das Serviceangebot.
Die Geschäftsschwerpunkte liegen in den Branchen Automobil, Telekommunikation/IT, Dienstleistungen, Konsumgüter sowie Finanzen/Versicherungen.
Grundlage für den Konzernabschluss sind die Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Diese wurden nach den IFRS Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind und den ergänzenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB entsprechen. Die Bilanzstichtage dieser Unternehmen entsprechen dem Konzernabschlussstichtag.
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurden neben der SYZYGY AG als oberstes Mutterunternehmen folgende Tochtergesellschaften vollonsolidiert, bei denen die SYZYGY AG die Verfügungsmacht ausüben kann, schwankenden Renditen aus den Tochtergesellschaften ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann:
| ― |
Ars Thanea S.A., Warschau, Polen (kurz: Ars Thanea) |
| ― |
diffferent GmbH, Berlin, Deutschland (kurz: diffferent) |
| ― |
SYZYGY Berlin GmbH, Berlin, Deutschland (kurz: SYZYGY Berlin) |
| ― |
SYZYGY Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. H., Deutschland (kurz: SYZYGY Deutschland) |
| ― |
SYZYGY Digital Marketing Inc., New York City, Vereinigte Staaten von Amerika (kurz: SYZYGY NY) |
| ― |
SYZYGY Media GmbH, Hamburg, Deutschland (kurz: SYZYGY Media) |
| ― |
SYZYGY Performance GmbH, München, Deutschland (kurz: SYZYGY Performance) |
| ― |
SYZYGY UK Ltd., London, Großbritannien (kurz: SYZYGY UK) |
| ― |
Unique Digital Marketing Ltd., London, Großbritannien (kurz: Unique Digital UK) |
| ― |
USEEDS° GmbH, Berlin, Deutschland (kurz: USEEDS) |
Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die SYZYGY AG die Beherrschung über die Tochtergesellschaften erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochtergesellschaften entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung und im übrigen Konzernergebnis erfasst.
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des übrigen Gesamtergebnisses sind den Aktionären der SYZYGY AG und den nicht beherrschenden Anteilen zuzuordnen. Dies erfolgt selbst dann, wenn dies dazu führt, dass nicht beherrschende Anteile einen negativen Saldo ausweisen.
Am 6. März 2018 hat die SYZYGY AG mit Wirkung zum 1. Januar 2019 weitere 10 Prozent an der USEEDS° GmbH erworben und ihre Anteile somit auf 90 Prozent erhöht. Der Kaufpreis von TEUR 462 wurde in bar entrichtet. USEEDS wurde bereits mit einer antizipierten Anteilsquote von 100 Prozent in den Konzernabschluss der SYZYGY einbezogen, da für den Erwerb weiterer Anteile ein Termingeschäft für das Jahr 2020 abgeschlossen und von einer "present ownership" für SYZYGY ausgegangen wurde.
Neue Erkenntnisse über die tatsächliche Entwicklung der Gesellschaften USEEDS, SYZYGY Performance sowie diffferent führten sowohl im Vorjahr als auch im aktuellen Geschäftsjahr zu Anpassungen der prognostizierten Gewinne, die die Grundlage für den Preis der Put-/Call-Optionen für den weiteren Erwerb von Anteilen an den drei Gesellschaften bilden. Aufgrund dessen reduzierten sich die erwarteten Zahlungsverpflichtungen für USEEDS um TEUR 137 (Vorjahr: TEUR 1.664) und für SYZYGY Performance um TEUR 657 (Vorjahr: TEUR 70). Auch die erwarteten Zahlungsverpflichtungen für diffferent verminderten sich um TEUR 551, wohingegen sie im Vorjahr um TEUR 486 gestiegen waren. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der finanziellen Verbindlichkeit wurde in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Posten "Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen, netto" im Berichtsjahr ergebniswirksam erfasst.
Hi-ReS! London Ltd. wurde im 1. Quartal 2019 aufgelöst und innerhalb der SYZYGY Gruppe entkonsolidiert. Dadurch entstand ein Entkonsolidierungserfolg in Höhe von TEUR 62, der im Posten "Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen, netto" in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst worden ist.
Die Anteile an der SYZYGY Performance GmbH wurden im 2. Quartal 2019 um 8,49 Prozent auf 59,49 Prozent erhöht. Der gesamte Kaufpreis in Höhe von TEUR 890 wurde in bar entrichtet. SYZYGY Performance wurde bereits zu 100 Prozent in den Konzernabschluss der SYZYGY einbezogen, da bereits ein Termingeschäft für das Jahr 2020 für 15,71 Prozent der Anteile, sowie eine Option für den Erwerb der restlichen 24,8 Prozent der Anteile abgeschlossen wurde. Die Ausübung der Option gilt als sehr wahrscheinlich, so dass SYZYGY Performance bereits mit einer antizipierten Anteilsquote von 100 Prozent in den Konzernabschluss der SYZYGY einbezogen und damit wie bisher von einer "present ownership" für SYZYGY ausgegangen wurde.
Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögenswerte und Schulden werden nach der für SYZYGY einheitlich geltenden Konzernbilanzierungs- und -bewertungsrichtlinie nach IFRS angesetzt und bewertet.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach IFRS 3 unter Anwendung der Erwerbsmethode. Die Beteiligungsbuchwerte werden mit dem neubewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Hierbei werden Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten mit den jeweiligen Zeitwerten angesetzt. Der verbleibende aktive Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Ergibt sich dagegen ein negativer Unterschiedsbetrag, so wird dieser nach einer nochmaligen Überprüfung (reassessment) erfolgswirksam erfasst. Transaktionskosten werden direkt erfolgswirksam erfasst. Vorhandene und erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich bzw. bei dem Vorliegen von Anhaltspunkten für Wertminderungen entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf ihre Werthaltigkeit mittels eines einstufigen Testverfahrens überprüft.
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert. Die im Rahmen der Schuldenkonsolidierung aufgetretenen Differenzen werden erfolgswirksam berücksichtigt und in der Konzerngesamtergebnisrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen, netto ausgewiesen.
Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Innenumsätze der einbezogenen Tochterunternehmen mit den darauf entfallenden Aufwendungen verrechnet. Soweit in Einzelabschlüssen Wertminderungen auf Anteile einbezogener Gesellschaften oder Wertberichtigungen auf konzerninterne Forderungen gebildet wurden, werden diese im Rahmen der Konsolidierung zurückgenommen.
Sachverhalte, die im Konzernabschluss zu konzerninternen Zwischengewinnen führen würden, werden eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen im Gewinn oder Verlust erfasst.
Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragssteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen, welche die Beträge von Vermögenswerten, Schulden und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie die Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres beeinflussen können.
Die Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und von immateriellen Vermögenswerten ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten basiert auf Beurteilungen des Managements.
Für die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung der erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte ist es erforderlich, den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäftsoder Firmenwert zugeordnet worden ist, zu ermitteln. Die Berechnung des Nutzungswerts bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung. Wenn die tatsächlichen erwarteten künftigen Cashflows geringer als geschätzt ausfallen, kann sich eine wesentliche Wertminderung ergeben. Näheres dazu ist unter 3.1 Geschäfts- oder Firmenwert erläutert.
Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die vom Management verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen sind die Bonität der Kunden sowie Veränderungen des Zahlungsverhaltens. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen.
SYZYGY nimmt seit 2018 zusätzlich zur Einzelwertberichtigung eine allgemeine Wertminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach IFRS 9 vor, die dem Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle entspricht, die aus möglichen Ausfallereignissen nach dem Abschlussstichtag resultieren.
Die SYZYGY Gruppe realisiert den Umsatz für langfristige Dienstleistungsaufträge gemäß IFRS 15 stets zeitraumbezogen. Bei der von SYZYGY angewendeten cost-to-cost-Methode kommt es besonders auf die sorgfältige Abschätzung des Fertigstellungsgrades an. Die wesentlichen relevanten Schätzgrößen sind dabei die kalkulierten Gesamtauftragskosten, die noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der Gesamtauftragserlös und die Auftragsrisiken.
Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird im wesentlichen Ausmaß durch die Einschätzung zur Ausübung von Optionen beeinflusst. Seit 2019 nimmt SYZYGY auch Schätzungen bei Leasingverträgen nach IFRS 16 hinsichtlich vertraglich bestehender Optionen sowie der Höhe zukünftiger Leasingzahlungen vor, die an die Entwicklung eines Index oder Kurses geknüpft sind. Anpassungen aufgrund von Index- und/oder Kursänderungen bei variablen Zahlungen können Auswirkungen auf die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten und damit indirekt auch die Bewertung der Nutzungsrechte haben.
Ferner ist bei der Ermittlung der aktiven und passiven latenten Steuern für jedes Besteuerungssubjekt die erwartete tatsächliche Ertragssteuer zu berechnen. Dabei sind die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss sowie die zukünftige Verwertbarkeit steuerlicher Verlustvorträge zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Aktive latente Steuern werden in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges, zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung steht, gegen das die temporären Differenzen und noch nicht genutzte Verlustvorträge verrechnet werden können. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung der aktiven latenten Steuern, sind die angesetzten aktiven latenten Steuern - entsprechend der ursprünglichen Bildung - erfolgswirksam oder erfolgsneutral abzuwerten bzw. sind wertberichtigte aktive latente Steuern erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu aktivieren Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen des Managements verbunden. Die Beurteilung, dass eine finanzielle Schuld entsteht, bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung, beruht auf der Einschätzung der jeweiligen Situation durch das Management. Für drohende Verluste werden Rückstellungen gebildet, wenn Leistung und Gegenleistung aus diesem Geschäft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht ausgeglichen gegenüberstehen und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann.
Einige Vermögenswerte und Schulden des Konzerns werden für Zwecke dieses Konzernabschlusses zum beizulegenden Zeitwert bilanziert (insbesondere Wertpapiere sowie bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten). Der Vorstand legt dazu die angemessenen Bewertungsverfahren und Eingangsparameter für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert fest. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Schulden verwendet der Konzern soweit wie möglich beobachtbare Marktdaten. Sind solche Eingangsparameter der Stufe 1 nicht verfügbar, werden andere geeignete Bewertungstechniken gewählt und Schätzungen vorgenommen. Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungstechniken und Eingangsparametern bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte können Kapitel 6.6 entnommen werden.
Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen und Annahmen abweichen. Annahmen und Schätzungen beruhen immer auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand. Sollte die tatsächliche Entwicklung dennoch von der erwarteten abweichen, werden, falls erforderlich, die entsprechenden Posten angepasst.
Hinsichtlich der Buchwerte der von Schätzungsunsicherheiten betroffenen Vermögenswerte und Schulden am Abschlussstichtag wird auf die Darstellung der einzelnen Konzernabschlussposten verwiesen.
Bei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Da die ausländischen Gesellschaften wirtschaftlich selbstständig arbeiten, ist die Landeswährung identisch mit der funktionalen Währung dieser Unternehmen. Aus diesem Grund werden gemäß der modifizierten Stichtagskursmethode nach IAS 21.38 ff. die Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtagskurs, die Aufwendungen und Erträge zu Jahresdurchschnittskursen und das Eigenkapital zu historischen Kursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Konzernwährung werden im übrigen Konzernergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfasst und im übrigen Konzernergebnis innerhalb des Eigenkapitals angesammelt. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden alle angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die dem Konzern aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, ergebniswirksam in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert. In der Entwicklung des Anlagevermögens werden der Stand zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres zum jeweiligen Stichtagskurs umgerechnet, die übrigen Posten zu Durchschnittskursen. Ein sich ergebender Unterschiedsbetrag wird sowohl bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, als auch bei den kumulierten Abschreibungen in einer separaten Zeile als Kursdifferenz gezeigt.
Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Wechselkurs umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung gemäß IAS 21 zum Stichtagskurs am Jahresende bewertet. Nicht monetäre Posten in fremder Währung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Wechselkursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Daraus resultierende Währungsgewinne und -verluste werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst.
Im Berichtsjahr ging SYZYGY von folgenden Wechselkursen aus:
| 2019 | Durchschnittskurs | Stichtagskurs zum 31.12. |
| GBP/EUR | 1,14 | 1,18 |
| 2018 | Durchschnittskurs | Stichtagskurs zum 31.12. |
| GBP/EUR | 1,13 | 1,12 |
| 2019 | Durchschnittskurs | Stichtagskurs zum 31.12. |
| EUR/USD | 1,12 | 112 |
| 2018 | Durchschnittskurs | Stichtagskurs zum 31.12. |
| EUR/USD | 118 | 1,15 |
| 2019 | Durchschnittskurs | Stichtagskurs zum 31.12. |
| EUR/PLN | 4,30 | 4,26 |
| 2018 | Durchschnittskurs | Stichtagskurs zum 31.12. |
| EUR/PLN | 4,26 | 4,30 |
Gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (hier Paragraph 28) haben Unternehmen die Effekte aus der Erstanwendung neuer Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen zu erläutern.
Folgende Angaben sind in diesem Zusammenhang erforderlich:
a. der Titel des Standards bzw. der Interpretation;
b. falls zutreffend, der Hinweis, dass die Rechnungslegungsmethode in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften geändert wird;
c. die Art der Änderung der Rechnungslegungsmethoden;
d. falls zutreffend, eine Beschreibung der Übergangsvorschriften;
e. falls zutreffend, die Übergangsvorschriften, die eventuell eine Auswirkung auf zukünftige Perioden haben könnten;
f. der Korrekturbetrag für die Berichtsperiode sowie, soweit durchführbar, für jede frühere dargestellte Periode:
(i) für jeden einzelnen betroffenen Posten des Abschlusses; und
(ii) sofern IAS 33 Ergebnis je Aktie auf das Unternehmen anwendbar ist, für das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie;
g. der Korrekturbetrag, sofern durchführbar, im Hinblick auf Perioden vor denjenigen, die ausgewiesen werden; und
h. sofern eine rückwirkende Anwendung nach IAS 8.19 (a) oder (b) für eine bestimmte frühere Periode, oder aber für Perioden, die vor den ausgewiesenen Perioden liegen, undurchführbar ist, die Umstände, die zu jenem Zustand geführt haben, unter Angabe wie und ab wann die Änderung der Rechnungslegungsmethode angewandt wurde.
Folgende (neue bzw.) geänderte Standards (und Interpretationen) sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 31. Dezember 2019 enden:
Es werden Änderungen an insgesamt drei Standards vorgenommen:
| ― |
IAS 12: Klarstellung zum Anwendungsbereich des Standards, |
| ― |
IAS 23: Behandlung eines Vermögenswerts als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals, |
| ― |
IFRS 3/IFRS 11: Neubewertung zuvor gehaltener Anteile. |
Die Vorschriften des IAS 12.52B sind auf alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden anzuwenden. D. h., tatsächliche Ertragsteuern, die aus Dividendenzahlungen resultieren, sind grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen, es sei denn, die zugrunde liegende Transaktion wurde nicht erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.
Wenn ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, sind alle noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich für diesen Vermögenswert aufgenommen wurden, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals zu behandeln. Dies bedeutet konkret, dass noch nicht zurückbezahltes Fremdkapital ab dem Zeitpunkt, zu dem der qualifizierte Vermögenswert hergerichtet ist, in die Bestimmung des allgemeinen Fremdkapitalkostensatzes für andere qualifizierte Vermögenswerte, für die keine speziellen Darlehen aufgenommen wurden, einzubeziehen sind.
Wird durch den Erwerb weiterer Anteile Beherrschung gemäß IFRS 10 über eine vormals gemeinschaftliche Tätigkeit erlangt, ist IFRS 3 anzuwenden (Vorliegen eines sukzessiven Unternehmenszusammenschlusses), d. h., es erfolgt eine Neubewertung des zuvor gehaltenen Anteils. Dies umfasst eine Neubewertung des gesamten vorher gehaltenen Anteils an der gemeinschaftlichen Tätigkeit. Wird aber lediglich gemeinschaftliche Kontrolle (und eben keine alleinige) über die gemeinschaftliche Tätigkeit erlangt scheidet eine Neubewertung aus.
Diese Änderungen und Klarstellungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen der IFRS (AIP)-Zyklus 2015-2017 haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Nach den Änderungen wird zwingend verlangt, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld verwendet werden. Außerdem wurde klargestellt, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirkt.
Diese Änderungen des IAS 19 haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Es wird klargestellt, dass ein Unternehmen IFRS 9 Finanzinstrumente auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die einen Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden.
Diese Änderungen des IAS 28 haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
IFRIC 23 bietet ein Rahmenkonzept zur bilanziellen Erfassung bestehender unsicherer Ertragssteuersachverhalte. Die Interpretation umfasst eine Klarstellung zur Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit/Unsicherheit im Rahmen der Bilanzierung unsicherer Steuerwerte. Hier bestand bislang eine Regelungslücke in IAS 12, nach der jeder Steuerbilanzposten bis zum Vorliegen einer endgültigen Veranlagung unsicher ist. IFRIC 23 ist anzuwenden auf zu versteuernde Gewinne (bzw. steuerliche Verluste), steuerliche Bemessungsgrundlagen (tax base), noch nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze, sofern bei deren Bemessung nach IAS 12 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht. Als Grundannahme gilt, dass eine Steuerbehörde sowohl Recht auf, als auch Kenntnis über alle relevanten Informationen hat. Für die Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit ist - wahlweise - entweder auf den wahrscheinlichsten Wert (most likely amount) oder den Erwartungswert (expected value) abzustellen. Wenn die Anerkennung der (geplanten) deklarierten steuerlichen Handhabung wahrscheinlich (probable) ist, sind die laufenden und tatsächlichen Steuern auf dieser (geplanten) Basis anzusetzen. Besteht hingegen Unsicherheit bzgl. der Anerkennung (not probable), ist entweder der wahrscheinlichste Betrag, der steuerlich zur Anerkennung gelangen würde, oder der Erwartungswert der unterschiedlichen Szenarien, je nachdem welche Schätzung angemessener ist, heranzuziehen.
Diese Klarstellungen des IFRIC 23 haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Durch die Neuregelung werden die bestehenden Vorschriften zu IFRS 9 zu Kündigungsrechten geändert, um auch bei negativen Ausgleichszahlungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu ermöglichen. Nach der Neuregelung ist Voraussetzung, dass die Partei, die vorzeitig beenden will einen angemessenen Ausgleich tatsächlich erhalten muss. Das Vorzeichen der Ausgleichszahlung ist dabei nicht relevant. Die Berechnung dieser Ausgleichszahlung muss sowohl für den Fall einer Vorfälligkeitsentschädigung wie auch für den Fall eines Vorfälligkeitsgewinns gleich sein.
Neben der Änderung zu Vorfälligkeitsentschädigungen gab es auch noch eine Klarstellung zu Modifikationen finanzieller Verbindlichkeiten. Hiernach soll nach der Modifikation der Buchwert einer finanziellen Verbindlichkeit unmittelbar erfolgswirksam angepasst werden.
Diese Änderungen des IFRS 9 haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Unter IFRS 16 sind nunmehr grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers anzusetzen. Die bislang unter IAS 17 vorzunehmende Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating Leasingverträgen entfällt damit für den Leasingnehmer. Für alle Leasingverhältnisse passiviert der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Zugleich aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zzgl. anfänglicher direkter Kosten, Vorauszahlungen und Rückbaukosten, sowie abzüglich erhaltener Anreizzahlungen entspricht. Während der Laufzeit des Leasingverhältnisses wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den bislang geltenden Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was im Vergleich zu IAS 17 grundsätzlich zu höheren Aufwendungen, zu Beginn der Laufzeit eines Leasingverhältnisses führt. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Neuregelungen zur Definition eines Leasingverhältnisses, zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen.
IFRS 16 hat wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SYZYGY, insbesondere auf die Bilanzsumme, die Ertragslage, den operativen und Finanzierungs-Cashflow sowie die Darstellung der Vermögens- und Finanzlage. SYZYGY ist als Leasingnehmer insbesondere bei der Anmietung von Büroflächen von der Neuregelung betroffen. SYZYGY hat den neuen Leasingstandard nicht vollständig retrospektiv angewendet, sondern die Erleichterungsvorschrift für Leasingnehmer ("modifizierte retrospektive Methode") in Anspruch genommen. Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operating Leasingverhältnissen werden mit Übergang auf IFRS 16 mit dem entsprechenden Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst und als Leasingverbindlichkeit passiviert. Die Nutzungsrechte wurden zum 1. Januar 2019 in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt, berichtigt, um den Betrag der vorausgezahlten bzw. passivisch abgegrenzten Leasingzahlungen.
Wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten wurden wie folgt ausgeübt: Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesen, sondern im Anhang detailliert dargestellt. Die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des IFRS 16 erstrecken sich auch auf kurzfristige Leasingverhältnisse und auf Leasingverhältnisse, deren zugrundeliegender Vermögenswert von geringem Wert ist. Für diese Arten von Leasingverhältnissen wurden weder Leasingverbindlichkeiten noch Nutzungsrechte bilanziert und der Aufwand direkt im operativen Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Zwischen Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten wird grundsätzlich eine Trennung vorgenommen, soweit die Komponenten mit verhältnismäßigem Aufwand voneinander getrennt betrachtet werden können.
Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen werden teilweise nachträglich erlangte bessere Erkenntnisse ("hindsight") berücksichtigt, wenn wirtschaftliche Erwägungen und Zwänge eine hinreichend sichere Ausübungswahrscheinlichkeit von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen belegen. Somit wurde IFRS 16 am 1. Januar 2019 auf alle bestehenden Verträge angewendet, die in dessen Anwendungsbereich fallen. Das gilt sowohl für Verträge auf der Leasingnehmer- als auch für Verträge auf der Leasinggeberseite. Die neue Definition eines Leasingverhältnisses hat für SYZYGY als Leasinggeber insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen.
Die Mehrzahl der Leasingverträge entfällt auf Firmenfahrzeuge, die größeren bilanziellen Auswirkungen auf Mietverträge für Büroflächen.
Insgesamt stellen sich die zum 1. Januar 2019 durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 in der Konzernbilanz vorgenommenen Anpassungen wie folgt dar:
| In TEUR | Buchwert nach IAS 17 31.12.2018 | Neubewertungen | Reklassifizierungen | Buchwert nach IFRS 16 01.01.2019 |
| Aktiva | ||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 6.925 | 20.703 | 0 | 27.628 |
| Aktive latente Steuern | 347 | 785 | 0 | 1132 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.739 | 0 | -16 | 1.723 |
| Summe | 9.011 | 21.488 | -16 | 30.483 |
| Passiva | ||||
| Gewinnrücklagen | 16.774 | 268 | 0 | 17.042 |
| Sonstige langfristige Schulden | 16.698 | 18.602 | 1.500 | 36.800 |
| Passive latente Steuern | 270 | 517 | 0 | 787 |
| Sonstige Rückstellungen | 8.283 | 0 | -1.400 | 6.883 |
| Sonstige kurzfristige Schulden | 4.894 | 2101 | -116 | 6.879 |
| Summe | 46.919 | 21.488 | -16 | 68.391 |
SYZYGY hat Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 22,2 Millionen EUR sowie Nutzungsrechte in Höhe von 20,7 Mio. EUR zu Beginn des Geschäftsjahres erfasst. Die Differenz entfiel fast ausschließlich auf passivisch abgegrenzte Leasingzahlungen sowie auf vorausgezahlte Leasingzahlungen.
Ausgehend von den Operating-Leaseverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 (Geschäftsbericht 2018, Angabe 6.5, "Sonstige finanziellen Verpflichtungen") ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:
| In TEUR | |
| Operating-Leaseverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 | 26.417 |
| Änderung aufgrund Neudefinition Leasingverhältnisse | -459 |
| Sonstige | -132 |
| Brutto-Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 | 25.650 |
| Abzinsung | -3.447 |
| Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 | 22.203 |
Die Leasingverbindlichkeiten wurden durchschnittlich mit einem Grenzfremdkapitalzinssatz von 2,67 Prozent per annum abgezinst.
Am Ende des Geschäftsjahres weist SYZYGY Leasingverbindlichkeiten in Höhe TEUR 27.250 sowie Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 24.911 aus.
Das operative Ergebnis erhöht sich aufgrund des neuen IFRS 16 um TEUR 281. Davon entfallen TEUR 3.622 durch Eliminierung von Mietaufwendungen, sowie gegenläufig auf erhöhte Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.341. Zusätzliche Finanzaufwendungen wurden in Höhe von TEUR 682 erfasst, so dass sich das Ergebnis vor Ertragssteuern um TEUR 402 verringerte.
Die Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten (exklusive Zinszahlungen) betrugen im Jahr 2019 insgesamt TEUR 2.545.
Nachfolgende Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag vom IASB herausgegeben und in EU-Recht übernommen. Diese sind für die SYZYGY AG jedoch erst in der Folgeperiode anzuwenden. Die SYZYGY AG hat keinen Gebrauch von einer vorzeitigen Anwendung gemacht.
| Änderung/Standard | Datum der Veröffentlichung | Datum der Übernahme in EU-Recht | AnwendungsZeitpunkt (EU) |
| Änderungen von Verweisen auf den konzeptionellen Rahmen in IFRS-Standards | 29. März 2018 | 29. November 2019 | 1. Januar 2020 |
| Änderungen zu IAS 1 und IAS 8: Definition von wesentlich | 31. Oktober 2018 | 29. November 2019 | 1. Januar 2020 |
| Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform des Zinssatz-Benchmarks | 26. September 2019 | 16. Januar 2020 | 1. Januar 2020 |
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der genannten Vorschriften auf die konsolidierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SYZYGY Gruppe werden derzeit noch geprüft. SYZYGY geht zurzeit von keinen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung aus.
Nachfolgende Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag vom IASB herausgegeben, aber noch nicht in EU-Recht übernommen. Sie werden von der SYZYGY AG auch noch nicht angewendet.
| Änderung/Standard | Datum der Veröffentlichung | Erwartete Übernahme in EU-Recht | Anwendungszeitpunkt (EU) |
| IFRS 17 Versicherungsverträge | 18. Mai 2017 | n.a. | 1. Januar 2021 |
| Änderung an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs | 22. Oktober 2018 | Q1/2020 | 1. Januar 2020 |
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der genannten Vorschriften auf die konsolidierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SYZYGY Gruppe werden derzeit noch geprüft.
Der Konzernabschluss der SYZYGY wird, soweit nicht anders angegeben, in TEUR dargestellt. Die in diesem Anhang aufgeführten Zahlen sind kaufmännisch gerundet, was dazu führen kann, dass sich Einzelbeträge nicht exakt zur angegebenen Gesamtsumme aufaddieren lassen und sich Prozentangaben nicht aus den dargestellten Werten ergeben. Die Bilanzierung erfolgt unter der Grundannahme einer bestehenden, positiven Fortführungsprognose.
Die Bilanz ist in Anwendung von IAS 1 nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angesehen, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Unabhängig von ihrer Fälligkeit werden Vorräte sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auch dann als kurzfristig angesehen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, jedoch innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus verkauft, verbraucht oder fällig werden. Latente Steueransprüche bzw. Steuerschulden sind stets den langfristigen Vermögenswerten bzw. Schulden zugeordnet.
Die Gesamtergebnisrechnung ist im Bereich der erfolgswirksam im Periodenergebnis auszuweisenden Aufwendungen und Erträge gemäß IAS 1.103 nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Dabei werden den Umsatzerlösen die zu ihrer Erzielung angefallenen Aufwendungen gegenübergestellt, die grundsätzlich den Funktionsbereichen Herstellung, Vertrieb und allgemeiner Administration zugeordnet werden können.
Immaterielle Vermögenswerte umfassen Geschäftsoder Firmenwerte, Auftragsbestände, Markenrechte, Software und Nutzungsrechte.
Die Bilanzierung und Erstbewertung immaterieller Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenskaufs erworben werden, erfolgt gemäß IAS 38. Demnach werden einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte zu ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre erwartete Nutzungsdauer amortisiert, sofern sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben. Markennamen werden in der Regel linear über fünf Jahre amortisiert, sofern deren Nutzungsdauer bestimmbar ist. Auftragsbestände werden innerhalb eines Jahres amortisiert. Der Aufwand aus planmäßigen Amortisationen und gegebenenfalls aus Wertminderungen wird, je nach Zuordnung der Vermögenswerte, zu den Funktionsbereichen des Unternehmens, unter den Funktionskosten, in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Immaterielle Vermögenswerte, die keinen Geschäfts- oder Firmenwert darstellen, und im Zuge eines Unternehmenskaufs übernommen wurden, werden gemäß IFRS 3 mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. In den Folgeperioden werden diese immateriellen Vermögenswerte genauso wie einzeln erworbene immateriellen Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und etwaigen kumulierten außerplanmäßiger Amortisationen (Wertminderungen) bewertet. Bei steigenden Zeitwerten von zuvor außerplanmäßig amortisierten Vermögenswerten, wird die Erhöhung als Wertaufholung bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten erfasst. Der aus einem Unternehmenskauf resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen.
Für Zwecke des Wertminderungstests wird der Geschäfts- oder Firmenwert jener zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugerechnet von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Auswirkungen von IFRS 16 werden bei der Durchführung des Wertminderungstests berücksichtigt.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer, sowie Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben, werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 sowie 38 nicht planmäßig amortisiert, sondern mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (Wertminderungstests). Im Rahmen des Wertminderungstests werden jeweils zum 31. Dezember die Buchwerte des Eigenkapitals der den Geschäfts- oder Firmenwerten zugrundeliegenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGU) einschließlich des Buchwertes des der jeweiligen CGU zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes mit dem erzielbaren Betrag (recoverable amount) dieser CGU verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren der beiden Werte (Nutzungswert und Netto-Veräußerungswert). Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden bei SYZYGY die Einzelgesellschaften definiert. Die Bestimmung der Nutzungswerte erfolgt nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF). Die nach dem DCF-Verfahren zu diskontierenden zukünftigen Cashflows werden über eine mittelfristige Planung zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermittelt. In diese Planung fließen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, Erkenntnisse über aktuelle operative Ergebnisse sowie Schätzungen des Managements über zukünftige Entwicklungen ein. Dabei finden regelmäßig auch Markt- und Branchenprognosen von führenden Branchenanalysten ihre Berücksichtigung. Insbesondere die Schätzungen des Managements über zukünftige Entwicklungen, wie z. B. die Umsatzentwicklung, sind mit Unsicherheiten behaftet. Übersteigt der zu testende Buchwert den nach dem DCF-Verfahren ermittelten erzielbaren Betrag, liegt eine Wertminderung vor und es wird auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen enthält Mietereinbauten sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen und wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen und Wertminderungen, angesetzt. Mietereinbauten werden linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer oder gegebenenfalls über die kürzere Laufzeit des jeweiligen Mietvertrages abgeschrieben. Die Mietereinbauten sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattungen werden linear, in der Regel über drei bis zu vierzehn Jahre, abgeschrieben.
Stellen sich bei langfristigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen Anzeichen für Wertminderungen ein, so wird gemäß IAS 36 beurteilt, ob die betroffenen Vermögenswerte auf ihre beizulegenden Zeitwerte abzuschreiben sind. Dies ist dann der Fall, wenn der erzielbare Betrag niedriger ist als der Buchwert. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Sollten die Gründe für Wertminderungen im Bereich der langfristigen immateriellen Vermögenswerte - bis auf Geschäfts- oder Firmenwerte - und den Sachanlagen nicht mehr bestehen, werden Wertaufholungen bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen.
Die erwarteten Nutzungsdauern sowie die Abschreibungsmethoden werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt.
Ein Finanzinstrument gemäß IFRS 9 ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Instrument führt. Finanzinstrumente umfassen flüssige Mittel; als Aktivum gehaltene Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens; ein vertragliches Recht, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten; oder finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten mit einem anderen Unternehmen zu potenziell vorteilhaften Bedingungen auszutauschen; oder einen Vertrag, der in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden wird oder kann und bei dem es sich um Folgendes handelt:
| ― |
ein nicht derivatives Finanzinstrument, das eine vertragliche Verpflichtung des Unternehmens beinhaltet oder beinhalten kann, eine variable Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens zu erhalten; |
| ― |
ein derivatives Finanzinstrument, das nicht durch Austausch eines festen Betrags an Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten gegen eine feste Anzahl von eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt wird oder werden kann (es gelten Einschränkungen in Bezug darauf, welche Instrumente in diesem Zusammenhang als eigene Eigenkapitalinstrumente nach IFRS 9 klassifiziert werden). |
Alle finanziellen Vermögenswerte werden in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt: diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis (at fair value through profit or loss, FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu erfassen sein.
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Klassifizierung beurteilt.
Für einige Schuldinstrumente kann eine Klassifizierung als FVTOCI verpflichtend sein, sofern nicht die Fair-Value-Option ausgeübt wird. Hingegen erfolgt die Zuordnung von Eigenkapitalinstrumenten zu FVTOCI auf freiwilliger Basis. Darüber hinaus unterscheiden sich auch die Regelungen zur Umklassifizierung von im sonstigen Ergebnis erfassten Beträgen für Schuldinstrumente und Eigenkapitalinstrumente. SYZYGY macht von der Fair-Value-Option keinen Gebrauch.
Die Klassifizierung wird festgelegt, wenn der finanzielle Vermögenswert erstmalig angesetzt wird, wenn also das Unternehmen Gegenpartei der vertraglichen Vereinbarungen des Instruments wird. In bestimmten Fällen kann jedoch eine spätere Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte notwendig sein.
SYZYGY hat die Staats- und Unternehmensanleihen in ihrem Wertpapierportfolio in die Kategorie "financial assets measured as fair value through other comprehensive income (FVTOCI)" nach IFRS 9 klassifiziert. Das Wertpapierdepot wird von SYZYGY zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung gehalten. Die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme beruhen lediglich auf der Rückzahlung des Nominalbetrags sowie eine Verzinsung des noch ausstehenden Nominalbetrags zu festgelegten Zeitpunkten.
Daher werden die Wertpapiere, die gemäß IFRS 9 dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugeordnet (FVTOCI) sind, und bei der erstmaligen Erfassung zu ihren Anschaffungskosten, die in der Regel dem beizulegenden Zeitwert entsprechen, bewertet und anschließend an die veränderten beizulegenden Zeitwerte am jeweiligen Bewertungsstichtag angepasst. Diese entsprechen in der Regel den Marktoder Börsenwerten an den Finanzmärkten. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im Eigenkapital unter dem Posten "Übriges Konzernergebnis" und in der Gesamtergebnisrechnung im Posten "Erfolgsneutrale Änderung unrealisierter Gewinne und Verluste" ausgewiesen. Ausgenommen hiervon sind Verluste aus nicht nur vorübergehenden Wertminderungen sowie Gewinne und Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung von monetären Posten, welche in der Gesamtergebnisrechnung erfolgswirksam erfasst werden. Wird ein Wertpapier der Kategorie "FVTOCI" veräußert, werden die bis dahin im Übrigen Konzernergebnis angesammelten Gewinne und Verluste im Periodenergebnis erfasst. In der Vergangenheit erfolgswirksam erfasste Wertminderungen werden bei Eigenkapitalinstrumenten nicht erfolgswirksam rückgängig gemacht. Wertaufholungen bei Fremdkapitalinstrumenten werden hingegen erfolgswirksam erfasst.
SYZYGY hat die Zahlungsmittel- und äquivalente sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte und sonstige Forderungen in die Kategorie "Amortised Costs" nach IFRS 9 eingeordnet. Diese Finanzinstrumente haben fixe oder bestimmbare Zahlungen und sind nicht an einem aktiven Markt notiert. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderung bewertet. Sie werden in der Bilanz entsprechend ihrer Fristigkeit als lang- oder kurzfristige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus originären Finanzinstrumenten können entweder zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten oder als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" (FVTPL) angesetzt werden. SYZYGY bewertet grundsätzlich sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme langfristiger bedingter Kaufpreisverbindlichkeiten, mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und weist sie der Kategorie Amortised Costs zu. Diese entsprechen den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Rückzahlungen, Emissionskosten und der Amortisation eines Agios oder Disagios. Die finanziellen Verpflichtungen mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die keinen Finanzschulden oder derivativen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen und nicht an einem Markt notiert sind, werden in der Bilanz als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder den Sonstigen Verbindlichkeiten entsprechend ihrer Fristigkeit ausgewiesen.
Bezüglich der Angaben nach IFRS 7 erfolgt eine Klassenbildung entsprechend der in der Bilanz ausgewiesenen Posten bzw. der nach IFRS 9 genutzten Bewertungskategorie.
SYZYGY hielt im Geschäftsjahr, ebenso wie im Vorjahr, keine hybriden oder derivativen Finanzinstrumente.
Zinsänderungen führen bei festverzinslichen Wertpapieren in Abhängigkeit von der Duration zu Kursschwankungen. Hierfür werden keine Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 ist auch auf Schuldinstrumente anzuwenden, deren Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst werden ("FVTOCI").
Mit Ausnahme finanzieller Vermögenswerte, die bereits eine Wertminderung bei Zugang aufweisen, müssen erwartete Verluste mit einem Betrag in folgender Höhe erfasst werden:
| ― |
dem "erwarteten 12-Monats-Verlust" (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren); oder |
| ― |
den gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlust (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle infolge aller möglichen Ausfallereignisse über die Restlaufzeit des Finanzinstruments) |
Weist ein Instrument am Abschlussstichtag ein "niedriges" Ausfallrisiko auf, so überprüft SYZYGY im Einklang mit IFRS 9, dass sich das Ausfallrisiko zum Bewertungsstichtag nicht signifikant erhöht hat. Dies gilt für Instrumente, deren Rating mindestens BBB- (sog. Investment Grade) beträgt. SYZYGY berechnet für diese Wertpapiere den "erwarteten 12-Monats-Verlust" und bucht die Veränderung der Wertminderung erfolgswirksam gegen das übrige Konzernergebnis.
Ist ein Finanzinstrument bereits im Zugangszeitpunkt als "credit impaired" anzusehen oder besteht ein signifikanter Anstieg des Ausfallrisikos seit dem Zugangszeitpunkt so mindert SYZYGY den Wert des Finanzinstruments um den "liftetime expected loss".
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung, d. h. der Erbringung der Leistung an den Kunden, erfasst. Dabei werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen über separate Wertberichtigungskonten berücksichtigt. Soweit keine Abwertungen aufgrund von Ausfallrisiken erforderlich sind, erfolgt die Bilanzierung zum Nennwert.
Forderungen mit einer Fälligkeit, die über ein Jahr hinausgeht, werden marktüblich abgezinst. Erbrachte Leistungen werden zeitraumbezogen mittels eines inputorientierten Verfahrens (cost-to-cost-Methode) entsprechend ihrem Fertigstellungsgrad im Sinne des IFRS 15 realisiert, und sind ebenfalls in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte ausgewiesen (siehe auch Abschnitt 2.9 Umsatz- und Ertragsrealisierung).
Vertragsverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen und werden unter den Vertragsverbindlichkeiten in der Passiva ausgewiesen.
Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 ist auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten keine signifikante Finanzierungskomponente. Daher kommt das vereinfachte Wertberichtigungsmodell gemäß IFRS 9 zur Anwendung, wonach Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts ermittelt werden. Die Wertminderungen nach IFRS 9 werden in einem separaten Posten in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Eigene Aktien werden als Abzug vom Eigenkapital ausgewiesen. Die gesamten Anschaffungskosten aus dem Erwerb eigener Aktien werden in einer Position als Abzugsposten vom Eigenkapital ausgewiesen.
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eigener Aktien werden erfolgsneutral den Kapitalrücklagen zugerechnet.
Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz nach IFRS und der Steuerbilanz, sowie aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen angesetzt. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen angesetzt; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können.
Aktive und passive latente Steuern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht aufrechenbar gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt zu den Steuersätzen, die nach geltender Rechtslage in den jeweiligen Ländern zum Zeitpunkt der Realisierung (Umkehrung der Steuerlatenzen) voraussichtlich gelten werden.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Stichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz oder der ertragssteuerliche Verlustvortrag verwendet werden kann.
Gemäß IFRS 9 werden kurzfristige Verbindlichkeiten im Zugangszeitpunkt mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt, der im Wesentlichen ihrem Marktwert entspricht. Bei langfristigen Verbindlichkeiten erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Diese werden nach Maßgabe der Effektivzinsmethode durch eine Abzinsung des Erfüllungsbetrages ermittelt und bis zur Fälligkeit fortgeführt.
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, sofern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aus einem vergangenen Ereignis besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. In die Berechnung der sonstigen Rückstellungen fließen alle zu berücksichtigenden Kostenbestandteile ein.
Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen besteht.
Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Konzerns stehen. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist, oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann.
Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen wurden. Nicht im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene Eventualschulden werden nicht angesetzt.
Die sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Etwaige Wertminderungen bei den sonstigen Vermögenswerten werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes (des Leasinggegenstands) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt.
Bis zum 31. Dezember 2018 wurde bei SYZYGY ein Leasingverhältnis als eine Vereinbarung definiert, in der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlungen das Recht an der Nutzung eines Vermögenswertes für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Es wurde zwischen Mietleasing und Finanzierungsleasing unterschieden.
Bei einem Mietleasing trug der Leasinggeber die wesentlichen Chancen und Risiken, so dass der Leasinggegenstand in der Bilanz des Leasinggebers angesetzt wurde. Bei SYZYGY als Leasingnehmer wurden während des Zeitraums des Leasingverhältnisses die gezahlten Leasingraten erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Beim Finanzierungsleasing wurde das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen gemäß IAS 17 dem Leasingnehmer zugerechnet, wenn dieser im Wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen trug.
Sofern SYZYGY das wirtschaftliche Eigentum als Leasingnehmer zuzurechnen war, erfolgte die Aktivierung zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser den Zeitwert unterschritt. In gleicher Höhe wurde eine Leasingverbindlichkeit unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert. Die Folgebewertung erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern entsprachen denen vergleichbarer erworbener Vermögenswerte.
Seit dem 1. Januar 2019 bilanziert SYZYGY nach IFRS 16 als Leasingnehmer grundsätzliche für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:
| ― |
Feste Leasingzahlungen |
| ― |
Index- oder ratenbasierte Zahlungen |
| ― |
"Quasi"-fixe Zahlungen |
| ― |
Ausübungspreise einer Kaufoption, deren Ausübung hinreichend sicher eingeschätzt wurde |
| ― |
Strafzahlungen aus einer Kündigungsoption, wenn in der Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird |
| ― |
Erwartete Inanspruchnahme aus Restwertgarantien |
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatzes.
Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
| ― |
Leasingverbindlichkeit |
| ― |
Bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize |
| ― |
Anfänglich direkte Kosten |
| ― |
Rückbauverpflichtungen |
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Amortisation der Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen.
Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) wird von der Anwendungserleichterung Gebrauch gemacht und die Zahlung linear als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Leasingkomponenten und Nichtleasingkomponenten werden bei SYZYGY nicht zusammengefasst, sondern getrennt bilanziert.
Daneben werden konzerninterne Leasingverhältnisse gemäß IFRS 8 in der Segmentberichterstattung grundsätzlich wie operative Mietverhältnisse nach IAS 17 dargestellt. Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen, da sie SYZYGY eine größere betriebliche Flexibilität bieten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung oder Nichtausübung von Verlängerungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nichtausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.
SYZYGY ist kein Leasinggeber in einem Miet- oder Finanzierungsleasing.
SYZYGY erzielt Umsatzerlöse aus Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie aus der Durchführung von Werbekampagnen.
Umsätze aus Beratungsleistungen und durch Produktion von Inhalten für digitale Medien werden realisiert, wenn die Leistung in Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden vertraglichen ("Time and Material") Vereinbarungen erbracht wurde, eine Zahlung seitens des Kunden wahrscheinlich ist und der Rechnungsbetrag feststeht bzw. bestimmbar ist.
Beratungsleistungen auf Festpreisbasis werden mittels eines inputorientierten Verfahrens (cost-to-cost-Methode) zeitraumbezogen realisiert. Der Fertigstellungsgrad der Projekte wird anhand des Vergleichs der bereits erbrachten Zeiteinheiten und anderen direkten Kosten zu den gesamten zur Fertigstellung des Projektes geplanten Zeiteinheiten und anderen direkten Kosten ermittelt. Anpassungen aufgrund einer veränderten Planung werden regelmäßig durchgeführt. Für drohende Verluste aus derartigen Projekten werden Wertberichtigungen oder Rückstellungen in vollem Umfang in der Periode gebildet, in der sie erkennbar werden. SYZYGY räumt ihren Kunden Zahlungsziele zwischen 0 und 90 Tagen ein.
In manchen Projektverträgen sind Teilleistungen ("Milestones") vereinbart. In diesen Fällen wird eine Teilrealisierung der Umsatzerlöse nach Erbringung der jeweiligen selbstständigen Teilleistung sowie der Abnahme der Teilleistung durch den Kunden vorgenommen.
Ferner werden Leistungen zur Planung und Durchführung von Werbekampagnen im Internet (Mediadienstleistungen) erbracht. Hierbei werden zum Teil auf eigene Rechnung Werbeplätze eingekauft und im Rahmen der Leistungserbringung abgerechnet. Die Kosten für den Einkauf der Werbeplätze ("Mediakosten") werden im Zuge der Abrechnung der Mediadienstleistungen an den Kunden zusammen mit einer festen Vergütung oder einer Vergütung, die sich im Verhältnis zu den tatsächlichen Mediakosten rechnet, weitergereicht. Umsätze für Mediadienstleistungen werden grundsätzlich mit bzw. nach dem Erscheinen der Werbung realisiert. Dabei wird der gesamte den Kunden zu berechnende Betrag als Billings, sowie der um die durchlaufenden Posten, bzw. die Mediakosten verringerte Betrag als Umsatzerlöse erfasst.
Erträge in Form von Zinsen u. Ä. werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge werden nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abgegrenzt und periodengerecht erfasst.
Ausgaben für Werbemaßnahmen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls ergebniswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die tatsächlichen Ertragssteuern werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen der Länder ermittelt, in denen die betroffenen Gesellschaften tätig sind. Die Berechnung der latenten Ertragssteuern nach IAS 12 beinhaltet die Berechnung von Steuerabgrenzungen auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva in Bilanz nach IFRS und Steuerbilanz. Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, deren Wertänderungen direkt im Eigenkapital berücksichtigt wurden. In diesem Fall wird die latente Steuer ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst.
Das Ergebnis je Aktie wird in Übereinstimmung mit IAS 33 ermittelt. Dabei entspricht der unverwässerte Wert dem Konzernergebnis, geteilt durch die gewichtete, durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien. Der Erwerb eigener Aktien vermindert dementsprechend die Anzahl ausgegebener Aktien.
Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses würden neben den ausstehenden Aktien auch alle ausstehenden, noch nicht ausgeübten Optionen mit positivem inneren Wert berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2013 wurde ein Aktien-Beteiligungsprogramm aufgelegt. Danach verpflichtet sich die Gruppe, Mitarbeitern eine bestimmte Anzahl an Aktien nach drei Jahren zu übertragen. Sollte der Mitarbeiter die SYZYGY Gruppe vor Ablauf der Frist verlassen, verfallen sämtliche Ansprüche aus dem Aktienprogramm entschädigungslos. Alternativ hat der Mitarbeiter das Recht, anstatt der Aktien den zum Übertragungsstichtag gültigen Marktwert in bar vergütet zu erhalten. Diese anteilsbasierte Vergütung mit Wahlfreiheit der Gegenpartei über die Auszahlungsmodalität, ist so strukturiert, dass beide Erfüllungsalternativen den gleichen beizulegenden Zeitwert haben. Nach IFRS 2.37 ist daher der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalkomponente gleich Null und somit entspricht der beizulegende Zeitwert des zusammengesetzten Finanzinstruments der Schuldkomponente. SYZYGY erfasst demzufolge die Aufwendungen pro rata temporis ab Aktienzusage als Rückstellung zum beizulegenden Zeitwert.
Ferner wurde in 2015 ein Phantom Stock Programm aufgelegt und im Geschäftsjahr 2016 angepasst. Hierbei erhält der Berechtigte die Differenz zwischen dem Aktienkurs bei Gewährung und dem Aktienkurs bei Ausübung der Phantom Stocks als Sonderzahlung. 40 Prozent der gewährten Phantom Stocks (Tranche 1) können frühestens nach 2 Jahren ausgeübt werden und verfallen spätestens nach 3 Jahren, 60 Prozent der gewährten Phantom Stocks (Tranche 2) können frühestens nach 3 Jahren ausgeübt werden und verfallen spätestens nach 4 Jahren. Die maximale Kurssteigerung (Cap) ist bei der Tranche 1 auf 60 Prozent, und bei der Tranche 2 auf 90 Prozent begrenzt. Ferner gibt es bei diesem Programm eine Change of Control-Klausel, nach der innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Abschluss eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Ausübung erfolgen kann.
Es handelt sich dabei um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich im Sinne des IFRS 2 und daher erfolgt die Bilanzierung nach den oben beschriebenen Grundsätzen.
Eine bedingungslose Zuwendung der öffentlichen Hand wird als sonstiger betrieblicher Ertrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, sobald ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht. Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als Ertrag erfasst.
Zuwendungen, die dem Konzern angefallene Aufwendungen kompensieren, werden passivisch abgegrenzt und planmäßig in den Perioden, in denen die Aufwendungen erfasst werden, ertragswirksam vereinnahmt.
Der ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 58.435 (Vorjahr: TEUR 58.116) ist im Rahmen der Akquisitionen von SYZYGY Media, Unique Digital UK, Ars Thanea und USEEDS sowie SYZYGY Performance und diffferent entstanden.
Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden bei SYZYGY die Einzelgesellschaften definiert. Die Bestimmung der Nutzungswerte erfolgt nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF). Die nach dem DCF-Verfahren zu diskontierenden zukünftigen Cashflows werden über eine mittelfristige Planung zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermittelt.
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte (GoF) wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) zugeordnet:
| ― |
SYZYGY Media |
| ― |
Unique Digital UK |
| ― |
Ars Thanea |
| ― |
USEEDS |
| ― |
SYZYGY Performance |
| ― |
diffferent |
In der folgenden Tabelle sind die den CGU zugeordneten Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte dargestellt.
| 2019 in TEUR |
GoF |
| diffferent | 15.864 |
| USEEDS | 10.067 |
| SYZYGY Media | 8.841 |
| SYZYGY Performance | 8.698 |
| Unique Digital UK | 8.379 |
| Ars Thanea | 6.586 |
| Gesamt | 58.435 |
| 2018 in TEUR |
GoF |
| diffferent | 15.913 |
| USEEDS | 10.137 |
| SYZYGY Media | 8.841 |
| SYZYGY Performance | 8.747 |
| Unique Digital UK | 7.953 |
| Ars Thanea | 6.525 |
| Gesamt | 58.116 |
Die Werthaltigkeit der einzelnen Geschäfts- oder Firmenwerte wurde durch Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2019 überprüft. Die Berechnung des erzielbaren Betrags der CGU wurde auf Basis des Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen zum 31. Dezember 2019 ermittelt. Die Prognosen basieren auf jährlich aktualisierten Finanzplänen, die vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Weiterhin erfolgt eine Fortschreibung der Geschäftsplanung über 5 Jahre, die von der Geschäftsführung zusammen mit dem Vorstand entwickelt wird.
Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des Nutzungswerts beruht, gehören Annahmen zu Wachstumsraten, Margenentwicklung und Diskontierungssatz sowie eine ewige Rente in Höhe von 1 Prozent. Dies entspricht in etwa dem langfristigen Inflationsziel der europäischen Zentralbank. Grundsätzlich geht SYZYGY davon aus, dass die Digitalbranche in Zukunft stärker wachsen wird.
Für die CGU Unique Digital UK wurde in Großbritannien ein risikoloser Zinssatz von 1,25 Prozent (Vorjahr: 1,80 Prozent), ein Risikozuschlag von 6,75 Prozent (Vorjahr: 6,25 Prozent) und ein Branchen-Beta von 0,80 (Vorjahr: 0,73) zugrunde gelegt, so dass sich ein WACC (Weighted Average Cost of Capital) von 6,6 Prozent nach Steuern (Vorjahr: 6,4 Prozent) bzw. 8,2 Prozent vor Steuern (Vorjahr: 7,9 Prozent) ergab. Hierbei fand ein durchschnittlicher Steuersatz von 17 Prozent Berücksichtigung (Vorjahr: 19 Prozent).
Bei der Unique Digital UK ist im Rahmen der Geschäftsplanung für 2020 ein erwartetes Umsatzwachstum von 39 Prozent (Vorjahr: 13 Prozent), für 2021 bis 2024 ein Umsatzwachstum von 5 Prozent p. a. (Vorjahr: 10 Prozent) sowie 1 Prozent im Terminal Value (Vorjahr: 1 Prozent) zugrunde gelegt. Für 2019 entspricht die Wachstumsrate den genauen Planzahlen der CGU, wohingegen die weitere Entwicklung mit der allgemeinen Marktentwicklung des jeweiligen Landes einhergeht.
Marktforschungsinstitute gehen für das Jahr 2020 von einer Wachstumsrate des Online-Werbemarktes von rund 2 Prozent in Großbritannien (Vorjahr: 6 Prozent) aus. Auf Basis der zugrundeliegenden Informationen identifizierte das Management in der aktualisierten Analyse keinen Wertminderungsbedarf für Unique Digital UK, der ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 8.379 zugeordnet ist.
Für SYZYGY Media, USEEDS, SYZYGY Performance und diffferent wurden in Deutschland ein risikoloser Zinssatz von 0,30 Prozent (Vorjahr: 0,86 Prozent), ein Risikozuschlag von 6,75 Prozent (Vorjahr: 6,25 Prozent) und ein Branchen-Beta von 0,80 (Vorjahr: 0,73) unterstellt, so dass sich ein WACC (Weighted Average Cost of Capital) von 5,7 Prozent nach Steuern (Vorjahr: 5,4 Prozent) bzw. von 8,3 Prozent (Vorjahr: 7,9 Prozent) vor Steuern ergab. Hierbei fand ein durchschnittlicher Steuersatz von 31 Prozent (Vorjahr: 31 Prozent) Berücksichtigung.
Der Geschäftsplan von SYZYGY Media sieht einen Umsatzrückgang von 13 Prozent (Vorjahr: 10 Prozent Wachstum) für das Jahr 2020 und 10 Prozent p. a. Umsatzwachstum (Vorjahr: 10 Prozent) für die Jahre 2021 bis 2024 vor. Im Terminal Value werden 1 Prozent Wachstum (Vorjahr: 1 Prozent) berücksichtigt.
Für USEEDS sieht der Geschäftsplan ein Umsatzwachstum von 6 Prozent für das Jahr 2020 (Vorjahr: 7 Prozent), sowie 10 Prozent p. a. Umsatzwachstum (Vorjahr: 10 Prozent) für die Jahre 2021 bis 2024 vor. Im Terminal Value werden 1 Prozent Wachstum (Vorjahr: 1 Prozent) berücksichtigt.
Der Geschäftsplan von SYZYGY Performance sieht ein Umsatzrückgang von 2 Prozent für das Jahr 2020 (Vorjahr: 6 Prozent Umsatzwachstum), sowie ein Umsatzwachstum von 10 Prozent p.a. für die Jahres 2021 bis 2024 (Vorjahr: 10 Prozent) vor. Im Terminal Value werden 1 Prozent Wachstum (Vorjahr: 1 Prozent) berücksichtigt.
Für diffferent sieht der Geschäftsplan ein Umsatzwachstum von 13 Prozent für das Jahr 2020 (Vorjahr: 17 Prozent) sowie 10 Prozent p. a. Umsatzwachstum für die Jahre 2021 bis 2024 (Vorjahr: 10 Prozent) vor. Im Terminal Value werden 1 Prozent Wachstum (Vorjahr: 1 Prozent) berücksichtigt.
Marktforschungsinstitute gehen für das Jahr 2020 von einer Wachstumsrate des Online-Werbemarktes von rund 1 Prozent (Vorjahr: 7 Prozent) in Deutschland aus. Auf Basis der zugrundeliegenden Informationen identifizierte das Management in der aktualisierten Analyse keinerlei Wertminderungsbedarf in Deutschland. SYZYGY Media ist ein unveränderter Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 8.841, USEEDS ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 10.067, SYZYGY Performance ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 8.698 sowie diffferent ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 15.864 zugeordnet.
Für Ars Thanea in Polen wurde ein risikoloser Zinssatz von 0,30 Prozent (Vorjahr: 0,86 Prozent), ein Risikozuschlag von 6,75 Prozent (Vorjahr: 6,25 Prozent), ein Branchen-Beta von 0,80 (Vorjahr: 0,73), ein länderspezifischer Risikozuschlag von 1,18 Prozent (Vorjahr: 1,18 Prozent) sowie ein Inflationsdifferential von 101,48 Prozent (Vorjahr: 100,42 Prozent) unterstellt, so dass sich ein WACC (Weighted Average Cost of Capital) von 8,5 Prozent (Vorjahr: 7,1 Prozent) nach Steuern bzw. von 10,4 Prozent vor Steuern (Vorjahr: 8,7 Prozent) ergab. Hierbei fand ein unveränderter, durchschnittlicher Steuersatz von 19 Prozent Berücksichtigung. Der Geschäftsplan sieht ein Umsatzwachstum von 14 Prozent für das Jahr 2020 (Vorjahr: 11 Prozent), sowie 10 Prozent p. a. für 2021 bis 2024 (Vorjahr: 10 Prozent) vor.
Im Terminal Value werden 1 Prozent Wachstum (Vorjahr: 1 Prozent) berücksichtigt.
Marktforschungsinstitute gehen für das Jahr 2020 von einer Wachstumsrate des Online-Werbemarktes von 1 Prozent (Vorjahr: 4 Prozent) in Polen aus. Auf Basis der zugrundeliegenden Informationen identifizierte das Management in der Analyse keinen Wertminderungsbedarf für Ars Thanea, der ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 6.586 zugeordnet ist.
Sollten sich die wesentlichen Annahmen zu Zinssatz, Wachstumsraten und Margenentwicklung verändern, so ergeben sich andere Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Ein Anstieg des Zinssatzes für 30-jährige Staatsanleihen um 100 Basispunkte würde in Deutschland zu einem gleich hohen Anstieg des WACC vor Steuern und in der Folge zu einem Rückgang der Nutzungswerte um rund 13 Prozent (Vorjahr: 11 Prozent) aufgrund des höheren Diskontierungsfaktors führen. Vergleichbar wären die Auswirkungen bei den Nutzungswerten in Großbritannien und Polen. Dies würde bei keiner CGU zu einer Wertminderung führen. Sollten sich die Umsatzwachstumsraten bei den Gesellschaften ab 2021 um die Hälfte verringern, würde auch dies bei keiner CGU zu einer Wertminderung führen.
Die Entwicklung ist im Geschäftsjahr wie folgt:
| 2019 in TEUR |
Geschäfts- oder Firmenwert | Sonstige Immaterielle Vermögenswerte | Mietereinbauten | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Summe |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1. Januar 2019 | 60.094 | 3.219 | 5.442 | 6.448 | 75.203 |
| Anpassungen aus erstmaliger Anwendung IFRS 16 | 0 | 20.703 | 0 | 0 | 20.703 |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.Januar 2019, angepasst | 60.094 | 23.922 | 5.442 | 6.448 | 95.906 |
| Zugänge | 456 | 10.490 | 963 | 1.071 | 12.980 |
| Abgänge | -625 | -3.445 | -205 | -281 | -4.556 |
| Abgänge aus Entkonsolidierung | -1.985 | -232 | 0 | 0 | -2.217 |
| Währungskursänderungen | 495 | 264 | 101 | 39 | 899 |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten 31. Dezember 2019 | 58.435 | 30.999 | 6.301 | 7.277 | 103.012 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1.Januar 2019 | 1.978 | 2.145 | 1.789 | 4.250 | 10.162 |
| Zugänge | 0 | 3.703 | 744 | 934 | 5.381 |
| Abgänge | 0 | -366 | -121 | -269 | -756 |
| Abgänge aus Entkonsolidierung | -1.985 | -232 | 0 | 0 | -2.217 |
| Währungskursänderungen | 7 | 38 | 26 | 23 | 94 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31. Dezember 2019 | 0 | 5.288 | 2.438 | 4.938 | 12.664 |
| Buchwert 31. Dezember 2019 | 58.435 | 25.711 | 3.863 | 2.339 | 90.348 |
Die Entwicklung war im Vorjahr wie folgt:
| 2018 in TEUR |
Geschäftsoder Firmenwert | Sonstige Immaterielle Vermögenswerte | Mietereinbauten | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Summe |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.Januar 2018 | 60.161 | 2.911 | 5.252 | 5.771 | 74.095 |
| Zugänge | 625 | 313 | 189 | 714 | 1.841 |
| Abgänge | -415 | 0 | 0 | -29 | -444 |
| Währungskursänderungen | -277 | -5 | 1 | -8 | -289 |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten 31. Dezember 2018 | 60.094 | 3.219 | 5.442 | 6.448 | 75.203 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1. Januar 2018 | 1.996 | 1.538 | 1.245 | 3.317 | 8.096 |
| Zugänge | 0 | 610 | 537 | 962 | 2109 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | -26 | -26 |
| Währungskursänderungen | -18 | -3 | 7 | -3 | -17 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31. Dezember 2018 | 1.978 | 2.145 | 1.789 | 4.250 | 10.162 |
| Buchwert 31. Dezember 2018 | 58.116 | 1.074 | 3.653 | 2.198 | 65.041 |
Der bereits in den Vorjahren vollständig abgewertete Goodwill aus der Erstkonsolidierung von Hi-ReS! LON ist im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen der Entkonsolidierung abgegangen.
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte wurden durch einen Werthaltigkeitstest, mit analogen Grundlagen wie beim Geschäfts- oder Firmenwert (3.1), zum 31. Dezember 2019 überprüft.
Sie enthalten, unter Berücksichtigung von Fremdwährungseffekten, Markennamen in Höhe von TEUR 519 (Vorjahr: TEUR 691), die im Rahmen der Erstkonsolidierung von Unique Digital UK, Ars Thanea, USEEDS, SYZYGY Performance und diffferent entstanden sind. Sie sind in der Höhe von TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 122) dem Segment Großbritannien zuzuordnen und unterliegen einer unbestimmbaren Nutzungsdauer, da ein Ende der wirtschaftlichen Nutzung dieser Marken nicht abzusehen ist. Außerdem sind Markennamen von USEEDS und diffferent in Höhe von TEUR 391 (Vorjahr: TEUR 569) enthalten, die ebenfalls im Rahmen des Unternehmenserwerbs zugegangen sind und auf 5 Jahre linear abgeschrieben werden. Diese sind dem Segment Deutschland zugeordnet.
Im Vorjahr wurde eine vollständige Wertminderung auf die Marke Catbird Seat in Höhe von TEUR 285 vorgenommen.
Seit 1. Januar 2019 enthalten die immateriellen Vermögenwerte auch die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen. Im Jahr 2019 entstanden aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Zugänge in Höhe von TEUR 20.562 für Nutzungsrechte für Immobilien sowie in Höhe von TEUR 141 für Firmenwagen. Insgesamt betragen die Zugänge zu Nutzungsrechten an Leasinggegenständen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 31113.
Insgesamt gehen im Geschäftsjahr Nutzungsrechte an Leasinggegenständen mit einem Buchwert von TEUR 3.079 ab. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte an Leasinggegenständen betrug TEUR 3.341.
Die Buchwerte der Nutzungsrechte für Immobilien betragen zum Abschlussstichtag TEUR 24.619 und für Firmenwagen TEUR 293.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen beinhalten im Wesentlichen Hardware und Büroeinrichtung. Im Geschäftsjahr lagen keine Anhaltspunkte für Wertminderungen vor.
SYZYGY hat sich im Geschäftsjahr 2017 an der next media accelerator 2 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, mit einer Kommanditeinlage in Höhe von TEUR 200 beteiligt, die derzeit 2 Prozent des Kommanditkapitals entspricht. Die Kaufpreisverbindlichkeit wird bis 2021 jährlich durch Tranchen in Höhe von TEUR 40 getilgt. SYZYGY geht davon aus, dass die Anschaffungskosten dem beizulegenden Zeitwert annähernd entsprechen. Sie werden nach der Kategorie FVTPL bilanziert.
Wie im Vorjahr bestanden keine At-Equity bewerteten Finanzinvestitionen.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte stellen finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorie Amortised Costs dar und sind in Höhe von TEUR 274 (Vorjahr: TEUR 294) bilanziert. Sie betreffen wie im Vorjahr ausschließlich gezahlte Mietkautionen.
Im Geschäftsjahr kommt es zu einem Ausweis aktiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 2.511 (Vorjahr: TEUR 347).
Bei der SYZYGY AG als Organträger sind die aktiven latenten Steuern auf die unterschiedliche Bewertung von Leasingverpflichtungen sowie Rückstellungen erfasst.
Weitere aktive latente Steuern ergeben sich auch bei Tochterunternehmen aus unterschiedlichen Bewertungen von Leasingverpflichtungen, aus unterschiedlichen Nutzungsdauern beim Anlagevermögen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und der Steuerbilanz.
Aufgrund der erstmalig bilanzierten Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 wurden insgesamt aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 6.945 erfasst.
SYZYGY UK hat für steuerlich nutzbare Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.317 insgesamt TEUR 224 als aktive latente Steuer angesetzt.
Ars Thanea hat im abgelaufenen Geschäftsjahr steuerlich nutzbare Verlustvorträge aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 42 vollständig genutzt.
Aus Wertminderungen gemäß IFRS 9 wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 25) bilanziert, die je nach Grundlage erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden.
Zum 31. Dezember 2019 bestehen im Konzernkreis noch nicht genutzte, unbegrenzt nutzbare steuerliche Verlustvorträge bei SYZYGY Berlin in Höhe von TEUR 2.287 (Vorjahr: TEUR 2.203) bei der Körperschaftssteuer sowie in Höhe von TEUR 2.702 (Vorjahr: TEUR 2.618) bei der Gewerbesteuer, für die aber keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden.
Die Zusammensetzung der aktiven latenten Steuern ist unter Abschnitt 5.7 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" dargestellt.
Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit - gerechnet vom Erwerbszeitpunkt - von weniger als drei Monaten sind in folgender Tabelle dargestellt:
| In TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 944 | 11.519 |
Der in der Kapitalflussrechnung angegebene Finanzmittelfonds umfasst ausschließlich die in diesem Bilanzposten genannten Beträge. Verfügungsbeschränkungen über die hier angegebenen Vermögenswerte bestehen nicht.
Im Posten Wertpapiere werden von Staaten oder Unternehmen öffentlich begebene Schuldtitel ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag gehören alle Wertpapiere als finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 9 der Kategorie "FVTOCI" an. Das Wertpapierdepot wird von SYZYGY zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung gehalten. Die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme beruhen lediglich auf der Rückzahlung des Nominalbetrags sowie eine Verzinsung des noch ausstehenden Nominalbetrags zu festgelegten Zeitpunkten.
Unrealisierte Gewinne oder Verluste werden bis zur Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts unter Berücksichtigung von Steuereffekten erfolgsneutral im Übrigen Konzernergebnis berücksichtigt.
Wie in der folgenden Tabelle dargestellt, lag der Marktwert der gesamten Wertpapiere zum 31. Dezember 2019 insgesamt um TEUR 284 über den Anschaffungskosten (Vorjahr: TEUR 588 unter den Anschaffungskosten). Es entfielen TEUR 357 (Vorjahr: TEUR 253) auf unrealisierte Kursgewinne und TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 841) auf unrealisierte Kursverluste.
Wertpapierkäufe und -verkäufe werden jeweils mit Valuta erfasst. Von den bisher erfolgsneutral im Posten "Übriges Konzernergebnis" erfassten unrealisierten Gewinne und Verluste vom 31. Dezember 2018 wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 13 Bewertungsgewinne (Vorjahr: TEUR 0) sowie TEUR 570 Bewertungsverluste (Vorjahr: TEUR 11) realisiert.
Die Ermittlung der Marktwerte erfolgt anhand von notierten Marktpreisen. Die unrealisierten Kursgewinne und Kursverluste sind im Posten "Erfolgsneutrale Änderung unrealisierter Gewinne und Verluste aus Wertpapieren der Kategorie FVTOCI nach Steuern" in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
| 31. Dezember 2019 in TEUR |
Anschaffungskosten | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste | Buchwert/Marktwert |
| Wertpapiere (FVTOCI) | 3.358 | 357 | -73 | 3.642 |
| 31. Dezember 2018 in TEUR |
Anschaffungskosten | Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste | Buchwert/Marktwert |
| Wertpapiere (FVTOCI) | 11.190 | 253 | -841 | 10.602 |
Folgende Aufstellung zeigt die Fristigkeit der Wertpapiere zum 31. Dezember 2019:
| In TEUR | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | 5-10 Jahre | Unbefristet | Gesamt |
| Wertpapiere (FVTOCI) | 0 | 1.501 | 2.141 | 0 | 3.642 |
Folgende Aufstellung zeigt die Fristigkeit der Wertpapiere zum 31. Dezember 2018:
| In TEUR | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | 5-10 Jahre | Unbefristet | Gesamt |
| Wertpapiere (FVTOCI) | 420 | 2.437 | 7.745 | 0 | 10.602 |
Die Wertentwicklung des Wertpapierportfolios hängt grundsätzlich von der Entwicklung der Zinsen und der Entwicklung der Credit Spreads ab. Im Durchschnitt weist das Portfolio eine Duration von rund 5,3 Jahren (Vorjahr: 6,7 Jahre) auf. Erhöhen sich also die Credit Spreads um 100 Basispunkte bei gleichbleibendem Zinsniveau, reduziert sich der Wert des Wertpapierportfolios um rund 5,3 Prozent.
Bei den Wertpapieren reduziert SYZYGY Ausfallrisiken, indem bei Neuanlagen grundsätzlich ein Kreditrating von mindestens BBB- (sog. Investment Grade) vorliegen sollte. Alle Anlagen werden bezüglich der Entwicklung des Ratings fortlaufend beobachtet und die Investment-Entscheidung wird überprüft. Grundsätzlich wird von einem Emittenten maximal eine Position von EUR 2,0 Mio. eingegangen. Bei Neuanlagen mit Rating BBB- betragen die Positionen maximal EUR 1,0 Mio. Alle Wertpapiere mit einer bestimmten Fristigkeit unterliegen darüber hinaus Kursveränderungen in Abhängigkeit der Veränderung der Credit Spreads, kombiniert mit der Restlaufzeit. Zudem unterliegt ein Teil der Wertpapiere auch Währungsschwankungen. Hauptsächlich investiert SYZYGY in EUR, aber auch in USD und PLN denominierte Wertpapiere.
Die dazugehörigen Risiken und Sensitivitätsanalysen sind unter Abschnitt 6.3 Risiko- und Kapitalmanagement dargestellt.
Dieser Posten setzt sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.703 | 17.082 |
| Vertragsvermögenswerte | 3.006 | 2.822 |
| Summe Vermögenswerte | 19.709 | 19.904 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 5.536 | 9.431 |
Für noch nicht endabgerechnete Leistungen werden TEUR 3.006 (Vorjahr: TEUR 2.822) Vertragsvermögenswerte und Umsatzerlöse mittels eines inputorientierten Verfahrens (cost-to-cost-Methode) zeitraumbezogen ausgewiesen. Für diese Leistungen sind Kosten in Höhe von TEUR 2.748 (Vorjahr: TEUR 2.562) angefallen. Hieraus ergibt sich eine Marge von TEUR 258 (Vorjahr: TEUR 260).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fallen als finanzielle Vermögenswerte in die Bewertungskategorie "Amortised Costs" nach IFRS 9. Die Altersstruktur der an die Kunden abgerechneten Forderungen ist im Abschnitt 6.3.3 in einer eine Tabelle dargestellt.
Für erkennbare Ausfallrisiken werden angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Im laufenden Geschäftsjahr gab es Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 129).
Gemäß IFRS 9.5.5.15f. wendet SYZYGY seit dem Geschäftsjahr 2018 ein vereinfachtes Verfahren des allgemeinen Wertminderungsmodell an. Hierbei werden die kumulierten Ausfallwahrscheinlichkeiten über die Restlaufzeit berücksichtigt. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 wurde Wertminderungen in Höhe von TEUR 45 gegen die Gewinnrücklagen eingebucht. Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu einer Wertminderung von TEUR 82 (Vorjahr: Wertaufholung von TEUR 7).
Die Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.536 entfallen im Wesentlichen auf erhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 5.504 (Vorjahr: TEUR 9.342). Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten sind im Wesentlichen als Erlöse im Geschäftsjahr 2019 erfasst worden.
Bei Performance Marketing Gesellschaften wurden die im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten um die durchlaufenden Posten, bzw. die Mediakosten verringerte Betrag als Umsatzerlöse im Berichtszeitraum erfasst.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich zum 31. Dezember 2019 und 2018 jeweils wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Abgrenzungsposten | 906 | 637 |
| Steuererstattungsansprüche | 706 | 745 |
| Zinsforderungen | 49 | 207 |
| Übrige | 174 | 150 |
| Gesamt | 1.835 | 1.739 |
Alle sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte werden innerhalb von 12 Monaten fällig. Die Zinsforderungen, die als finanzielle Vermögenswerte in die Bewertungskategorie "Amortised Costs" nach IFRS 9 fallen, stellen verwertbare Finanzinstrumente dar und werden in folgender Fälligkeitsstruktur abgebildet:
| Zinsforderungen in TEUR |
0-90 Tage | 91-180 Tage | 181-360 Tage | Gesamt |
| Zum 31. Dez. 2019 | 16 | 32 | 1 | 49 |
| Zum 31. Dez. 2018 | 177 | 30 | 0 | 207 |
Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital der SYZYGY AG zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf EUR 13.500.026 (Vorjahr: EUR 13.500.026) und ist wie im Vorjahr eingeteilt in 13.500.026 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,00.
SYZYGY hat im Geschäftsjahr 2019 - wie im Vorjahr - keine Kapitalerhöhung oder -herabsetzung vorgenommen.
Zum Stichtag wurden die Anteile an der SYZYGY AG wie folgt gehalten:
| In Tsd. | Aktien | in Prozent |
| WPP plc., St. Helier | 6.795 | 50,33 |
| HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH | 408 | 3,03 |
| Hauck & Aufhäuser Fund Service S.A. | 401 | 2,97 |
| Streubesitz | 5.822 | 4313 |
| Eigene Aktien | 74 | 0,54 |
| Gesamt | 13.500 | 100,0 |
Am 8. Juli 2016 hat die Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital in Höhe von TEUR 6.000 beschlossen, das den Vorstand ermächtigt, unter Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates, zusätzliche auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien bis zum 8. Juli 2021 auszugeben. Im Rahmen dieser Ermächtigung haben Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 zwei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen durchgeführt, so dass das verbliebene genehmigte Kapital nunmehr wie im Vorjahr EUR 5.328.424 beträgt.
Das bedingte Kapital in Höhe von TEUR 1.200 besteht seit 2019 nicht mehr.
Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld gegenüber dem Nominalbetrag aus der Ausgabe von Aktien durch die SYZYGY AG und beträgt zum 31. Dezember 2019 unverändert TEUR 27.069.
SYZYGY ist berechtigt, eigene Aktien wieder zu veräußern, einzuziehen oder sie Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen anzubieten. SYZYGY stehen aus eigenen Aktien keine Dividenden- oder Stimmrechte zu. Der Umfang des Aktienrückkaufs wird als Abzugsposten vom Eigenkapital in einem eigenen Posten ausgewiesen.
Am 29. Mai 2015 hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, bis zum 28. Mai 2020 insgesamt bis zu 10 Prozent der ausstehenden Aktien der SYZYGY zu erwerben. SYZYGY ist berechtigt, die eigenen Aktien wieder zu veräußern, einzuziehen, Mitarbeitern des Unternehmens als Kompensation oder Dritten eigene Aktien im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen anzubieten.
Zum 31. Dezember 2019 befanden sich wie im Vorjahr 73.528 eigene Aktien zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von EUR 5,54 im Bestand des Unternehmens.
Die im übrigen Konzernergebnis zusammengefassten erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen nach Steuern belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 1.126 (Vorjahr: TEUR -886) und sind auf nicht realisierte Gewinne aus Wertpapieren der Kategorie "FVTOCI" nach Steuern (TEUR 544, Vorjahr: Verluste in Höhe von TEUR 579) sowie Kursgewinne aus Währungsumrechnungen ausländischer Geschäftsbetriebe (TEUR 582; Vorjahr: Kursverluste in Höhe von TEUR 307) zurückzuführen. Im Vorjahr wurde das übrige Konzernergebnis in der Eröffnungsbilanz um TEUR 50 aufgrund von Anpassungen durch Wertminderungen von Wertpapieren gemäß IFRS 9 erhöht. Alle Veränderungen sind recyclingfähig und somit nur vorübergehend im übrigen Konzernergebnis erfasst. Sie werden möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert.
Im Konzernabschluss werden zum 31. Dezember 2019 Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 14.657 (Vorjahr: TEUR 16.774) ausgewiesen. Die Veränderung der Gewinnrücklagen im Geschäftsjahr entspricht dem auf die Aktionäre der SYZYGY AG entfallenden Konzernergebnis in Höhe von TEUR 3.467 (Vorjahr: TEUR 4.719), abzüglich der ausgeschütteten Dividende in Höhe von TEUR 5.370 (Vorjahr: TEUR 5.236) und der Ausschüttungen an Minderheitsgesellschaftern von Tochterunternehmen, die aufgrund der present ownership zu 100 Prozent, das heißt ohne Ausweis von nicht-beherrschenden Anteilen, konsolidiert sind, in Höhe von TEUR 482 (Vorjahr: TEUR 472) sowie der Anpassungen aus erstmaliger Anwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 in Höhe von TEUR 268.
Grundlage für Dividendenausschüttungen ist der im deutschen handelsrechtlichen Einzelabschluss ausgewiesene und ausschüttungsfähige Teil des Bilanzgewinns der SYZYGY AG. Die Hauptversammlung der SYZYGY AG beschloss am 7. Juni 2019 eine Dividende in Höhe von EUR 0,40 je dividendenberechtigter Aktie (Vorjahr: EUR 0,39), die ab dem 10. Juni 2019 ausgeschüttet wurde.
Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 1.317 (Vorjahr: TEUR 2.771) wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Zum 31. Dezember 2019 wies der Einzelabschluss der SYZYGY AG einen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 3.456 (Vorjahr: TEUR 6.688) aus.
Im Geschäftsjahr 2013 wurde ein Aktien-Beteiligungsprogramm aufgelegt. Danach verpflichtet sich die Gruppe, Mitarbeitern eine bestimmte Anzahl an Aktien nach 3 Jahren zu übertragen. Sollte der Mitarbeiter die SYZYGY Gruppe vor Ablauf der Frist verlassen, verfallen sämtliche Ansprüche aus dem Aktienprogramm entschädigungslos. Alternativ hat der Mitarbeiter das Recht, anstatt der Aktien den zum Übertragungsstichtag gültigen Marktwert in bar vergütet zu erhalten. Zum Stichtag sind Zusagen über insgesamt 65.000 Aktien ausstehend, davon 20.000 aus 2017, weitere 25.000 aus 2018 und 20.000 aus 2019. Die Aufwendungen werden pro rata temporis ab Aktienzusage erfasst, so dass zum Stichtag eine Rückstellung für Ansprüche aus dem Aktienprogramm in Höhe von TEUR 193 (Vorjahr: TEUR 231) bilanziert wurde. Die erfolgswirksame Zuführung im Geschäftsjahr beträgt TEUR 135 (Vorjahr: TEUR 146).
| In TEUR | Anzahl (in Stück) | beizulegender Zeitwert |
| Stand: 31. Dez. 2018 | 75.000 | 603 |
| Neuzuteilung | 20.000 | 146 |
| Ausübung | -15.000 | -115 |
| Verfall | -15.000 | -58 |
| Bewertungsänderungen | 0 | -101 |
| Stand: 31. Dez. 2019 | 65.000 | 3 |
Das Phantom Stock Programm wurde in 2015 aufgelegt. Hierbei erhält der Berechtigte die Differenz zwischen dem Aktienkurs bei Gewährung und dem Aktienkurs bei Ausübung der Phantom Stocks als Sonderzahlung. 40 Prozent der gewährten Phantom Stocks (Tranche 1) können frühestens nach 2 Jahren ausgeübt werden und verfallen spätestens nach 3 Jahren, 60 Prozent der gewährten Phantom Stocks (Tranche 2) können frühestens nach 3 Jahren ausgeübt werden und verfallen spätestens nach 4 Jahren. Die maximale Kurssteigerung (Cap) ist bei der Tranche 1 auf 60 Prozent, und bei der Tranche 2 auf 90 Prozent begrenzt.
Der Vorstandsvorsitzende Lars Lehne erhielt am 1. April 2016 insgesamt 240.000 Phantom Stocks mit einem Ausübungspreis von EUR 9,13, von denen im Berichtszeitraum 96.000 ausgeübt wurden und die restlichen 144.000 noch ausstehend sind. Ferner wurden am 16. Januar 2018 Frank Ladner 55.000 Phantom Stocks mit Laufzeitbeginn am 29. Dezember 2017 zu einem Ausübungspreis von EUR 11,27 bzw. am 6. Februar 2018 Erwin Greiner 80.000 Phantom Stocks mit Laufzeitbeginn ab 29. Dezember 2017 zu einem Ausübungspreis von EUR 11,25 zugeteilt, die ebenfalls noch vollständig ausstehend sind.
| In EUR | Anzahl (in Stück) | Ausübungspreis | beizulegender Zeitwert |
| Stand: 31. Dezember 2018 | 375.000 | - | 0,11 |
| Ausübung I | -96.000 | 913 | 0,76 |
| Verfall | 0 | - | 0 |
| Neuzuteilung | 0 | - | 0 |
| Stand: 31. Dezember 2019 | 279.000 | - | 0,37 |
Der beizulegende Zeitwert der Phantom Stocks am 31. Dezember 2019 ergibt sich als volumengewichteter Durchschnittswert der Differenz der Ausübungspreise und dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2019 sowie eines Zeitwerts, der durch Restlaufzeit und Volatilität des Basiswerts berechnet wird.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum 31. Dezember 2019 und 2018 jeweils wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9.007 | 15.528 |
| Sonstige Rückstellungen: | ||
| - Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten | 2.846 | 5.008 |
| - Personalbezogene Rückstellungen | 1.663 | 2.876 |
| - Übrige | 418 | 399 |
| Sonstige Rückstellungen gesamt | 4.927 | 8.283 |
Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig und nach IFRS 9 als finanzielle Verbindlichkeit der Bewertungskategorie Amortised Costs (früher nach IAS 39 Financial Liabilities at Amortised Costs) zuzuordnen. Die personalbezogenen Rückstellungen enthalten hauptsächlich die in Abschnitt 3.10 beschriebenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Mitarbeiterboni und Urlaub.
Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen und Kundenboni.
| Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2019 in TEUR |
Buchwert 01.01.2019 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | Buchwert 31.12.2019 |
| Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten | 5.008 | 4.843 | -49 | 2.730 | 2.846 |
| Personalbezogene Rückstellungen | 2.876 | -2.704 | -52 | 1.543 | 1.663 |
| Übrige | 399 | -381 | 0 | 400 | 418 |
| Sonstige Rückstellungen gesamt | 8.283 | -7.929 | -100 | 4.673 | 4.927 |
| Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2018 in TEUR |
Buchwert 01.01.2018 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | Buchwert 31.12.2018 |
| Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten | 6.131 | -4.798 | -72 | 3.747 | 5.008 |
| Personalbezogene Rückstellungen | 2.840 | -1.924 | -549 | 2.509 | 2.876 |
| Übrige | 245 | -239 | -6 | 399 | 399 |
| Sonstige Rückstellungen gesamt | 9.216 | -6.961 | -627 | 6.655 | 8.283 |
Die Aufgliederung der Ertragssteuerverbindlichkeiten ist in folgender Tabelle dargestellt:
| In TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Deutsche Ertragssteuer | 192 | 541 |
| Polnische Ertragssteuer | 0 | 0 |
| Englische Ertragssteuer | 0 | 0 |
| Gesamt | 192 | 541 |
Im Folgenden sind die Bestandteile der sonstigen Schulden aufgeführt, die in Abhängigkeit ihrer Fristigkeit in den Posten Sonstige langfristige Schulden sowie Sonstige kurzfristige Schulden in der Bilanz dargestellt werden:
| In TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Leasingverbindlichkeiten | 27.250 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen | 11.285 | 13.982 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.058 | 4.113 |
| Umsatzsteuerverbindlichkeit | 1.384 | 1.731 |
| Verbindlichkeiten durch zukünftige Gewinnausschüttungen an Minderheiten | 455 | 625 |
| Sozialversicherung, Lohn- und Kirchensteuer | 701 | 591 |
| Sonstige | 449 | 550 |
| Gesamt | 44.582 | 21.592 |
Folgende Aufstellung zeigt die Fristigkeiten der sonstigen Schulden zum 31. Dezember 2019:
| In TEUR | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | 5-10 Jahre | Unbefristet | Gesamt |
| Sonstige Schulden | 8.564 | 23.852 | 12.166 | 0 | 44.582 |
| Davon Leasingverbindlichkeiten | 3.299 | 12.098 | 11.853 | 0 | 27.250 |
Folgende Aufstellung zeigt die Fristigkeiten der sonstigen Schulden zum 31. Dezember 2018:
| In TEUR | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | 5-10 Jahre | Unbefristet | Gesamt |
| Sonstige Schulden | 4.894 | 13.571 | 3.127 | 0 | 21.592 |
Die Verpflichtungen aus bedingten Kaufpreiszahlungen stellen finanzielle Verbindlichkeiten dar und sind nach IFRS 9 der Bewertungskategorie FVTPL zugehörig. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten ohne Steuerverbindlichkeiten sind nach IFRS 9 der Bewertungskategorie "Amortised Costs" zugeordnet.
Die Anwendung des IFRS 8 erfordert eine Segmentberichterstattung entsprechend der internen Steuerung (Management-Approach) des Konzerns. Vor diesem Hintergrund berichtet SYZYGY über die Segmente nach einer geographischen Abgrenzung.
Die SYZYGY AG als Holdinggesellschaft erbringt hauptsächlich Serviceleistungen an die operativen Einheiten und ist deshalb von diesen getrennt im Bereich Zentralfunktion zu betrachten. Das Segment Großbritannien umfasst SYZYGY UK und Unique Digital UK. Das Segment Deutschland setzt sich aus diffferent, SYZYGY Berlin, SYZYGY Deutschland, SYZYGY Media, SYZYGY Performance und USEEDS zusammen. Ars Thanea und SYZYGY NY erfüllen nicht die Größenkriterien, um als geographisch eigenständiges Segment berichtet werden zu müssen und sind daher im Bereich "Sonstige Segmente" dargestellt. In den Vorjahreszahlen ist zusätzlich auch die Gesellschaft Hi-ReS! LON im Segment Großbritannien enthalten.
Die einzelnen Segmente wenden dieselben Rechnungslegungsgrundsätze wie der Gesamtkonzern an. Die SYZYGY AG beurteilt die Leistungen der Segmente vorrangig anhand des Umsatzes und des EBIT. Die Zuordnung der Umsatzerlöse gegenüber Dritten erfolgt nach dem Sitz der verkaufenden Unternehmenseinheit. Die Angaben zu den geografischen Gebieten in Bezug auf die Segmentumsatzerlöse sowie die langfristigen Vermögenswerte ergeben sich aus den unten zusammengefassten Segmentangaben. Die in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Umsatzerlöse setzen sich aus Umsatzerlösen gegenüber externen Kunden und intersegmentären Umsätzen zusammen. Die Transaktionen innerhalb der Segmente, die grundsätzlich zu Marktpreisen verrechnet werden, wurden eliminiert.
Das Segmentvermögen entspricht der Summe aller Aktiva zuzüglich der auf das jeweilige Segment entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerte, gemindert um die Forderungen, die auf Unternehmen des gleichen Segments entfallen.
Die Segmentinvestitionen umfassen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Die Segmentschulden entsprechen der Summe aller Passiva ohne Eigenkapital, zuzüglich der auf das jeweilige Segment entfallenden Anteile der Minderheiten, und gemindert um die Verbindlichkeiten, die auf Unternehmen des gleichen Segments entfallen.
SYZYGY hat wie im Vorjahr mit keinem Kunden mehr als 10 Prozent der konsolidierten Umsatzerlöse des Konzerns über alle operativen Segmente hinweg erzielt.
Für die Angabe der Umsatzerlöse von externen Kunden für jede Gruppe vergleichbarer Dienstleistungen verweisen wir auf die Ausführungen unter 5.1 Umsatzerlöse.
| 31. Dezember 2019 in TEUR |
Deutschland | Großbritannien | Sonstige Segmente | Zentralfunktion | Konsolidierung | Summe |
| Billings | 102.304 | 17.953 | 23.227 | 382 | -2.201 | 141.665 |
| Mediakosten | -52.638 | -8.070 | -16.954 | 0 | 240 | -77.422 |
| Umsatzerlöse | 49.666 | 9.883 | 6.273 | 382 | -1.961 | 64.243 |
| davon Innenumsätze | 402 | 130 | 1.379 | 245 | -2.156 | 0 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 7.697 | -967 | 412 | -1.647 | 2 | 5.497 |
| Finanzergebnis | -5.978 | -266 | 1 | 7.617 | -1.677 | -303 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 1.719 | -1.233 | 413 | 5.970 | -1.675 | 5.194 |
| Vermögenswerte | 77.958 | 22.957 | 9.932 | 94.320 | -85.704 | 119.463 |
| Davon Langfristige Vermögenswerte | 62.415 | 16.467 | 7.262 | 3.706 | 498 | 90.348 |
| Davon Geschäfts- oder Firmenwerte | 43.469 | 8.379 | 6.586 | 0 | 1 | 58.435 |
| Investitionen | 9.465 | 283 | 230 | 2.288 | 0 | 12.266 |
| Abschreibungen | 2.853 | 1.184 | 549 | 637 | 157 | 5.380 |
| Wertminderungsaufwand für Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Segmentschulden | 39.139 | 11.861 | 1.954 | 27.574 | -14.008 | 66.520 |
| Mitarbeiter am Bilanzstichtag | 383 | 49 | 79 | 31 | 0 | 542 |
| 31. Dezember 2018 in TEUR |
Deutschland | Großbritannien | Sonstige Segmente | Zentralfunktion | Konsolidierung | Summe |
| Billings | 107.788 | 33.951 | 32.754 | 276 | -9.676 | 165.093 |
| Mediakosten | -61.220 | -19.808 | -25.241 | 0 | 6.992 | -99.277 |
| Umsatzerlöse | 46.568 | 14.143 | 7.513 | 276 | -2.684 | 65.816 |
| davon Innenumsätze | 993 | 213 | 1.478 | 0 | -2.684 | 0 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 6.572 | -41 | 873 | -1.292 | -45 | 6.067 |
| Finanzergebnis | 266 | 17 | -8 | 7.392 | -7197 | 470 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 6.838 | -24 | 865 | 6.100 | -7.242 | 6.537 |
| Vermögenswerte | 78.484 | 17.526 | 11.713 | 93.876 | -91.953 | 109.646 |
| Davon Langfristige Vermögenswerte | 47.422 | 9.653 | 6.827 | 1.184 | -45 | 65.041 |
| Davon Geschäfts- oder Firmenwerte | 43.638 | 7.953 | 6.525 | 0 | 0 | 58.116 |
| Investitionen | 1.561 | 33 | 62 | 247 | -62 | 1.841 |
| Abschreibungen | 1.396 | 395 | 204 | 131 | -17 | 2.109 |
| Wertminderungsaufwand für Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Segmentschulden | 31.878 | 5.685 | 3.660 | 35.111 | -20.689 | 55.645 |
| Mitarbeiter am Bilanzstichtag | 362 | 94 | 84 | 22 | 0 | 562 |
In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus den Produktbereichen Performance Marketing und Design & Build enthalten. Die Umsatzerlöse ergeben sich aus den Billings abzüglich der Mediakosten, die bei den Performance Marketing Gesellschaften als durchlaufende Posten anfallen. Billings enthalten alle Abrechnungen an Dritte, d. h. sowohl eigene (im Produktbereich Design & Build) als auch solche auf eigenen Namen und für fremde Rechnung (Performance Marketing). In 2019 erzielte die SYZYGY Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 49.167 im Bereich Design & Build (Vorjahr: TEUR 47.492) und Billings in Höhe von TEUR 93.886 (Vorjahr: TEUR 118.807) im Bereich v. Der Bereich Performance Marketing enthält Mediakosten in Höhe von TEUR 77.420 (Vorjahr: TEUR 99.517), so dass dort Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 16.466 (Vorjahr: TEUR 19.290) erzielt wurden. Zwischen den Produktbereichen gab es Innenumsätze in Höhe von TEUR 1.127 (Vorjahr: TEUR 645) sowie Umsätze von oder mit dem Mutterunternehmen in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr: TEUR 321), die im Konzernabschluss vollständig eliminiert wurden.
Ausgliederung von externen Umsatzerlösen nach Produktbereichen und geographischen Kriterien, wobei die SYZYGY AG als Teil des Produktbereichs Design & Build sowie des Segments Deutschland dargestellt wird:
| In TEUR | Deutschland | Großbritannien | Sonstige Segmente | Gesamt |
| Design & Build | 39.644 | 5.014 | 3.119 | 47.777 |
| Performance Marketing | 9.786 | 4.906 | 1.774 | 16.466 |
| Gesamt | 49.430 | 9.920 | 4.893 | 64.243 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Zeitwertbewertung Earn-Out und Options-Verbindlichkeiten | 1.345 | 976 |
| Untervermietung | 910 | 655 |
| Währungskurseffekte | 306 | 89 |
| Erträge aus Sachleistungen an Arbeitnehmer | 177 | 166 |
| Erstattung Krankenkassen | 125 | 139 |
| Auflösung von Rückstellungen | 100 | 626 |
| Erträge aus IFRS 16 Ausbuchungen | 42 | 0 |
| Nebenkostenerstattung | 11 | 0 |
| Amortisation Corporate Assets | -157 | -488 |
| Sonstige | 151 | 43 |
| Gesamt | 3.010 | 2.206 |
Der Materialaufwand, welcher im Posten Einstandskosten der erbrachten Leistungen in der Gesamtergebnisrechnung enthalten ist, besteht überwiegend aus Aufwendungen für freie Mitarbeiter und extern vergebene Dienstleistungen:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 7.798 | 8.139 |
Der Personalaufwand, welcher in den verschiedenen Posten innerhalb der Gesamtergebnisrechnung enthalten ist, setzt sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Löhne und Gehälter | 31.583 | 31.699 |
| Sozialabgaben | 5.129 | 4.981 |
| Gesamt | 36.712 | 36.680 |
Für Altersversorgungen hat SYZYGY im Geschäftsjahr 2019 TEUR 247 (Vorjahr: TEUR 241) aufgewendet, davon entfallen TEUR 19 auf beitragsorientierte Altersversorgungen.
Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der SYZYGY Gruppe 558 Mitarbeiter (Vorjahr: 574 Mitarbeiter).
Zum Geschäftsjahresende 2019 hat sich die Gesamtzahl der SYZYGY Mitarbeiter auf insgesamt 542 (Vorjahr: 562 Mitarbeiter) verringert. Die Mitarbeiter verteilen sich auf folgende Funktionsbereiche im Unternehmen:
| Anzahl in Personen | 31.12.2019 | 31.12.2018 | Durchschnitt 2019 | Durchschnitt 2018 |
| Strategieberatung | 115 | 118 | 114 | 113 |
| Technologie | 99 | 101 | 97 | 100 |
| Performance Marketing | 90 | 124 | 114 | 128 |
| Kreation | 82 | 75 | 79 | 81 |
| Projektmanagement | 80 | 68 | 75 | 75 |
| Administration | 76 | 76 | 79 | 77 |
| Gesamt | 542 | 562 | 558 | 574 |
Die Abschreibungen, welche in verschiedenen Posten innerhalb der Gesamtergebnisrechnung enthalten sind, setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Amortisationen von Nutzungsrechten | 3.341 | 0 |
| Amortisationen anderer sonstiger immaterieller Vermögenswerte | 362 | 610 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 1.678 | 1.499 |
| Gesamt | 5.381 | 2.109 |
In den Amortisationen von Nutzungsrechten enthalten Amortisationen von Nutzungsrechten für Immobilien in Höhe von TEUR 3.240 sowie in Höhe von TEUR 101 für Firmenwagen.
Im Vorjahr war eine vollständige Wertminderung auf die Marke Catbird Seat in Höhe von TEUR 285 enthalten.
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 375 | 498 |
| Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren | 346 | 132 |
| Summe Finanzerträge | 721 | 630 |
| Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen | -831 | -90 |
| Aufwendungen aus dem Verkauf von Wertpapieren | -232 | -67 |
| Wertminderungsaufwand nach IFRS 9, netto | 39 | -3 |
| Summe Finanzaufwendungen | 1.024 | -160 |
| Finanzergebnis, gesamt | -303 | 470 |
Die Zinsen und ähnliche Erträge, Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen sowie das Ergebnis aus dem Verkauf von Wertpapieren resultieren nach IFRS 9 hauptsächlich aus der Bewertungskategorie FVTOCI. Der Zinsaufwand aus der Bilanzierung von Leasingverträgen nach IFRS beträgt TEUR 682. In den Zinsaufwendungen sind auch Zinsaufwendungen nach § 233a AO enthalten.
Im Finanzergebnis ist auch die Wertaufholung der Wertpapiere nach IFRS 9 in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: Wertminderungsaufwand von TEUR 3) enthalten. Die im Vorjahr wertgeminderten Wertpapiere wurde größtenteils im Berichtsjahr 2019 veräußert. Es wurde bei keinem Wertpapier eine Wertminderung bei Zugang oder ein erhöhtes Ausfallrisiko festgestellt und somit die Wertminderung auf Basis der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeiten der nächsten 12 Monate berechnet.
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Inländische laufende Steuern | 1.671 | 1.494 |
| Ausländische laufende Steuern | 152 | 320 |
| Zwischensumme laufende Steuern | 1.823 | 1.814 |
| Latente Steuern | -169 | -167 |
| Gesamt | 1.654 | 1.647 |
In Deutschland gilt ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent zur Körperschaftsteuer ergibt sich ein Steuersatz von 15,8 Prozent. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer hat sich für den Organkreis der SYZYGY AG gegenüber dem Vorjahr marginal verändert. Die Gewerbesteuerzerlegung zwischen den Standorten Bad Homburg v.d.H., Frankfurt am Main, Hamburg und München ist gewichtet nach der Gehaltssumme der jeweiligen Standorte bei unveränderten Gewerbesteuerhebesätzen. Der anzuwendende Steuersatz für die Konzernmutter beträgt daher wie im Vorjahr 31 Prozent.
In Großbritannien gilt seit dem 1. April 2017 ein allgemeiner Steuersatz von 19 Prozent.
In den Vereinigten Staaten gilt eine Federal tax in Höhe von 36,4 Prozent zuzüglich lokaler Steuern für die SYZYGY NY in Höhe von circa 2,3 Prozent.
In Polen ist seit dem 1. Januar 2015 ein einheitlicher Steuersatz von 19 Prozent auf die Gewinne der Gesellschaft anzuwenden.
Im Geschäftsjahr 2019 hat SYZYGY Ertragssteuern in Höhe von netto TEUR 109 (Vorjahr: Nachzahlungen von TEUR 10) erstattet bekommen. Aufgrund der Nutzung von Verlustvorträgen ergab sich eine Minderung des Steueraufwands in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 96). Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Aktive latente Steuern | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 6.945 | 0 |
| Verlustvortrag SYZYGY UK | 224 | 0 |
| Rückstellungen | 62 | 55 |
| Anderes Anlagevermögen | 49 | 21 |
| Wertminderungen nach IFRS 9 | 36 | 25 |
| Sonstige | 28 | 18 |
| Wertpapiere Umlaufvermögen | 0 | 220 |
| Verlustvorträge Ars Thanea | 0 | 8 |
| Verrechnung mit passiven latenten Steuern | -4.833 | 0 |
| Gesamt | 2.511 | 347 |
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Passive latente Steuern | ||
| Nutzungsrechte | 6.813 | 0 |
| Wertpapiere Umlaufvermögen | 99 | 0 |
| Marke diffferent | 95 | 130 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 54 | 49 |
| Marke USEEDS | 26 | 46 |
| Marke Unique Digital | 22 | 21 |
| Anlagevermögen | 0 | 24 |
| Verrechnung mit aktiven latenten Steuern | -4.833 | 0 |
| Gesamt | 2.276 | 270 |
Bei der SYZYGY AG als Organträger sind die aktiven latenten Steuern auf die unterschiedliche Bewertung von Leasingverpflichtungen sowie Rückstellungen erfasst.
Weitere aktive latente Steuern ergeben sich auch bei Tochterunternehmen aus unterschiedlichen Bewertungen von Leasingverpflichtungen, aus unterschiedlichen Nutzungsdauern beim Anlagevermögen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und der Steuerbilanz.
Aufgrund der erstmalig bilanzierten Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 wurden insgesamt aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 6.945 erfasst.
SYZYGY UK hat für steuerlich nutzbare Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.317 insgesamt TEUR 224 als aktive latente Steuer angesetzt.
Ars Thanea hat im abgelaufenen Geschäftsjahr steuerlich nutzbare Verlustvorträge aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 42 vollständig genutzt.
Aus der Wertminderungen gemäß IFRS 9 wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 25) bilanziert, die je nach Grundlage erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden.
Insgesamt wurden aktive mit passiven latenten Steuern in Höhe von TUER 4.833 verrechnet. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Saldierungsvorschriften IAS 12.71ff.
Zum 31. Dezember 2019 bestehen im Konzernkreis noch nicht genutzte, unbegrenzt nutzbare steuerliche Verlustvorträge bei SYZYGY Berlin in Höhe von TEUR 2.287 (Vorjahr: TEUR 2.203) bei der Körperschaftssteuer sowie in Höhe von TEUR 2.702 (TEUR: 2.618) bei der Gewerbesteuer, für die aber keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, da in absehbarer Zeit kein gegenzurechnendes zu versteuerndes Einkommen erwartet wird.
Aufgrund der Aktivierung von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen nach IFRS 16 wurden passive latente Steuern in Höhe von TEUR 6.813 erfasst.
Weitere passiven latenten Steuern ergeben sich aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 197).
Unterschiedliche Bewertungen von Wertpapieren führten zu einer passiven latenten Steuer in Höhe von TEUR 99 (Vorjahr: TEUR 0).
Bei Ars Thanea wurden aufgrund unterschiedlicher Wertansätze der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine passive latente Steuer in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 49) bilanziert.
Im Vorjahr wies SYZYGY eine passive latente Steuer in Höhe von TEUR 24 durch unterschiedliche Nutzungsdauern beim Anlagevermögen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und der Steuerbilanz bei SYZYGY UK und Unique Digital UK aus.
Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr kann wie folgt auf den Periodenerfolg übergeleitet werden:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Ergebnis vor Ertragssteuern | 5.194 | 6.537 |
| Ertragssteueraufwand bei einem Steuersatz von 31 % (Vorjahr: 31 %) | 1.610 | 2.026 |
| Erwarteter Steuerwert steuerlich nicht anzusetzender Erträge/nicht abzugsfähiger Aufwendungen | -341 | -201 |
| IFRS 16 Steuereffekte, nicht ergebniswirksam | 268 | 0 |
| Unterschiede in den Steuersätzen | 118 | -95 |
| Steuereffekt auf Verlustvorträge, für die keine aktiven latenten Steuern erfasst wurden | 26 | -20 |
| Steuernachzahlung aus Vorjahren | 3 | 32 |
| Steuererstattungen aus Vorjahren | -112 | -22 |
| Steuereffekte aus Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern | 51 | 0 |
| Sonstige | 31 | -73 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 1.654 | 1.647 |
Die Unterschiede aus Steuersätzen ergeben sich aus einem durchschnittlichen Steuersatz von 31 Prozent in Deutschland gegenüber rund 39 Prozent in den Vereinigten Staaten, 19 Prozent in Großbritannien und 19 Prozent in Polen.
Die latenten Steuern wurden unter Berücksichtigung zukünftiger Steuersätze gerechnet. SYZYGY geht für Großbritannien in Zukunft von einem Steuersatz von 17 Prozent aus. Bei allen anderen Steuersätzen ist SYZYGY keine geplante Änderung bekannt. Im Geschäftsjahr 2019 entfallen aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 16) sowie passive latente Steuern in Höhe von TEUR 85 (Vorjahr: TEUR 188) auf Posten, die direkt mit dem Eigenkapital verrechnet worden sind. Die Veränderung der Bewertungsunterschiede in Höhe von TEUR 280 (Vorjahr: TEUR 261) werden im Übrigen Konzernergebnis erfasst. Die Beträge resultieren im Wesentlichen aus der erfolgsneutralen Berücksichtigung von Kursgewinnen und -verlusten auf die Wertpapiere des Umlaufvermögens.
Zum Bilanzstichtag bestehen steuerpflichtige temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 93), auf welche keine latenten Steuern passiviert worden sind.
Gemäß IAS 21.52 wurden Umrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR 582 (Vorjahr: TEUR -315) erfolgsneutral im Übrigen Konzernergebnis der Periode erfasst und im Übrigen Konzernergebnis angesammelt.
Das Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen - verwässert und unverwässert - berechnet sich gemäß IAS 33 wie folgt:
| 2019 | 2018 | |
| Durchschnittliche Aktienanzahl (in Tsd.) verwässert und unverwässert | 13.421 | 13.421 |
| Konzernergebnis der Aktionäre der SYZYGY AG (in TEUR) | 3.467 | 4.719 |
| Ergebnis je Aktie - verwässert und unverwässert (in EUR) | 0,26 | 0,35 |
Der Hauptversammlung wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Aktie vorgeschlagen, so dass die Ausschüttungssumme unter Berücksichtigung von 73.528 eigenen Aktien TEUR 2.685 betragen wird.
Bei der Aufstellung der Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 wird der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode und der Cashflow aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt. Der operative Cashflow des Geschäftsjahres 2019 beträgt TEUR -4.458 gegenüber TEUR 16.357 im Vorjahr. Der Finanzmittelfonds umfasst ausschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer vertraglichen Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten.
Während des Geschäftsjahres 2019 hat der Konzern die folgenden nicht zahlungswirksamen Investitionsund Finanzierungstätigkeiten durchgeführt, die entsprechend ihren Niederschlag als Korrekturposten in der Kapitalflussrechnung finden:
Der Konzern hat Netto-Erträge in Höhe von TEUR 1.345 aus den Veränderungen der Options- und Termingeschäft-Verbindlichkeiten zum Erwerb der ausstehenden Anteile von USEEDS, SYZYGY Performance und diffferent erzielt (Vorjahr: TEUR 1.236).
Die Bewegung der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten kann wie folgt übergeleitet werden:
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten TEUR |
Finanzverbindlichkeiten TEUR |
||
| 31. Dezember 2018 | 4.113 | 14.727 | |
| Zahlungswirksame Veränderung | Übernahme IFRS 16 | 0 | 0 |
| 1. Januar 2019 | 4.113 | 14.727 | |
| Mittelzufluss | |||
| (Netto-) Neuaufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten | |||
| Mittelabfluss | -1.054 | -1.874 | |
| (Netto-) Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten | -1.054 | -1.874 | |
| Nichtzahlungswirksame Veränderung | (Netto-) Effekte aus Erstkonsolidierung | ||
| Neubewertung Earn-Outs | |||
| Neubewertung Call Options | -1.345 | ||
| Netto-Zugänge Leasingverbindlichkeiten | |||
| Aufzinsung Leasing | |||
| Sonstige Bewertung | |||
| abzuführendes Ergebnis an vollkonsolidierten Gesellschaften | 312 | ||
| 31. Dezember 2019 | 3.059 | 11.820 | |
| Gesamtveränderung | -1.054 | -2.907 |
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) TEUR |
Gesamt TEUR |
||
| 31. Dezember 2018 | 0 | 18.840 | |
| Zahlungswirksame Veränderung | Übernahme IFRS 16 | 22.203 | 22.203 |
| 1. Januar 2019 | 22.203 | 41.043 | |
| Mittelzufluss | |||
| (Netto-) Neuaufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten | |||
| Mittelabfluss | -3.227 | -6.155 | |
| (Netto-) Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten | -3.227 | -6.155 | |
| Nichtzahlungswirksame Veränderung | (Netto-) Effekte aus Erstkonsolidierung | ||
| Neubewertung Earn-Outs | |||
| Neubewertung Call Options | -1.345 | ||
| Netto-Zugänge Leasingverbindlichkeiten | 7.155 | 7.155 | |
| Aufzinsung Leasing | 682 | 682 | |
| Sonstige Bewertung | 450 | 450 | |
| abzuführendes Ergebnis an vollkonsolidierten Gesellschaften | 312 | ||
| 31. Dezember 2019 | 27.263 | 42.142 | |
| Gesamtveränderung | 5.060 | 1.099 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten TEUR |
Finanzverbindlichkeiten TEUR |
Gesamt TEUR |
||
| 31. Dezember 2017 | 5.164 | 16.707 | 21.871 | |
| Mittelzufluss | 0 | 0 | 0 | |
| Zahlunsgwirksame Veränderung | (Netto-) Neuaufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
| Mittelabfluss | -1.051 | -1.898 | -2.949 | |
| (Netto-) Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten | -1.051 | -1.898 | -2.949 | |
| Nichtzahlungswirksame Veränderung | (Netto-) Effekte aus Erstkonsolidierung | 0 | 0 | 0 |
| Neubewertung Earn-Outs | 0 | 272 | 272 | |
| Neubewertung Call Options | 0 | -1.236 | -1.236 | |
| abzuführendes Ergebnis an vollkonsolidierten Gesellschaften | 882 | 882 | ||
| 31. Dezember 2018 | 4.113 | 14.727 | 18.840 | |
| Gesamtveränderung | -1.051 | -1.980 | -3.031 |
SYZYGY unterliegt hinsichtlich der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Risiken aus der Veränderung von Währungskursen und Zinssätzen sowie der Bonität von Wertpapieremittenten.
SYZYGY erzielt rund ein Viertel der Umsatzerlöse außerhalb Deutschlands. Aufgrund von Währungsschwankungen des Britischen Pfunds, des US-Dollars und des Polnischen Zloty zum Euro können Wertpapiere und Verbindlichkeiten, denominiert in diesen Währungen, sowie Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss je nach Kursentwicklung gegenüber der Planung sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden. Die Vermögenswerte und Schulden der operativen ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag jeweils in die Berichtswährung umgerechnet und unterliegen daher einem Translationsrisiko. Währungsrisiken werden derzeit im SYZYGY Konzern nicht mittels Kurssicherungsgeschäften abgesichert. Im operativen Bereich wickeln die Konzerngesellschaften ihre Aktivitäten überwiegend in ihrer jeweiligen funktionalen Währung ab. Auch für diese Cashflows hat sich SYZYGY gegen eine Kursabsicherung entschieden, da Kosten und Nutzen solcher Cashflow-Hedges als nicht angemessen erscheinen und das Risiko für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als unwesentlich zu betrachten ist.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag als repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Die meisten Wertpapiere, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unmittelbar in Euro, der funktionalen Währung der SYZYGY AG, denominiert.
SYZYGY hält als Teil des Portfolios auch Anleihen, die in US-Dollar ausgegeben wurden. Sollte der US-Dollar gegenüber dem Euro 10 Prozent an Wert verlieren, so müsste SYZYGY beim Verkauf oder bei einer erneuten Marktbewertung dieser Anleihen Währungsverluste in Höhe von TEUR 98 (Vorjahr: TEUR 200) tragen.
Schließlich erhält SYZYGY regelmäßig in ausländischer Währung Gewinnausschüttungen seiner ausländischen Teilbereiche. Diese Ausschüttungen werden im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung in Euro umgetauscht.
SYZYGY unterliegt Zinsrisiken ausschließlich hinsichtlich der Wertpapiere, dagegen bestehen keine wesentlichen Finanzverbindlichkeiten, die ein Zinsrisiko verursachen können. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente waren zu Tagesgeldkonditionen variabel angelegt.
Sensitivitätsanalysen hinsichtlich der Zinsänderungen sind gemäß IFRS 7 darzustellen. Da bei SYZYGY Wertpapiere gemäß IFRS 9 als "FVTOCI" klassifiziert werden, haben Zinsänderungen keine unmittelbare Auswirkung auf die Ertragslage des Konzerns. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im übrigen Gesamtergebnis erfasst und im Eigenkapital unter dem Posten "Übriges Konzernergebnis" angesammelt.
Zum Bilanzstichtag waren EUR 3,6 Mio. (Vorjahr: EUR 10,6 Mio.) in einem Wertpapierportfolio angelegt, das eine Duration von rund 5,3 Jahren (Vorjahr: 6,7 Jahre) aufweist. Eine Zinsänderung um 100 Basispunkte hinsichtlich der Anlagen hätte dann eine Änderung des Zeitwertes des Portfolios um rund 5,3 Prozent (Vorjahr: 6,7 Prozent) zur Folge. Dies würde zu einer Veränderung des Zeitwertes um TEUR 193 (Vorjahr: TEUR 710) führen. Zinserhöhungen wirken sich hierbei negativ und Zinsrückgänge positiv auf die Wertentwicklung des Portfolios aus.
SYZYGY ist aus dem operativen Geschäft und hinsichtlich der Wertpapieranlagen Bonitäts- und Ausfallrisiken ausgesetzt. Bei den Wertpapieren reduziert SYZYGY Ausfallrisiken, indem bei Neuanlagen grundsätzlich ein Kreditrating von mindestens BBB-(sog. Investment Grade) vorliegen sollte. Alle Anlagen werden bezüglich der Entwicklung des Ratings fortlaufend beobachtet, und die Investment-Entscheidung wird überprüft. Zum Bilanzstichtag hielt SYZYGY nur Anleihen mit einem Mindest-Rating von B+. Grundsätzlich wird von einem Emittenten maximal eine Position von EUR 2,0 Mio. eingegangen. Alle Wertpapiere unterliegen darüber hinaus Kursveränderungen in Abhängigkeit der Veränderung der Credit Spreads, kombiniert mit der Restlaufzeit. Eine Ausweitung der Credit Spreads in einer Risikoklasse führt dann in Abhängigkeit zur Duration eines Wertpapiers zu einem entsprechenden Kursrückgang. Bei einer Duration des Wertpapierportfolios von 5,3 Jahren (Vorjahr: 6,7 Jahre) und einer Ausweitung der durchschnittlichen Credit Spreads um 100 Basispunkte würde der Wert des Portfolios um 5,3 Prozent (Vorjahr: 6,7 Prozent) sinken. Dies würde bei SYZYGY zu einer Veränderung des Zeitwertes um TEUR 193 (Vorjahr: TEUR 710) führen.
Die Ausfallwahrscheinlichkeiten für einen 12-Monats-Zeitraum basieren auf historischen Informationen, die von der Ratingagentur Standard & Poors für jedes Kreditrating bereitgestellt worden sind.
Bei den Wertpapieren ist das maximale Ausfallrisiko durch deren Anschaffungskosten begrenzt.
Das Ausfallrisiko für Anleihen FVTOCI zum Stichtag nach Währung ist wie folgt:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| EUR | 2.664 | 8.177 |
| USD | 978 | 2.005 |
| PLN | 0 | 420 |
| Gesamt | 3.642 | 10.602 |
Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Anleihen zu FVTOCI verlief im Jahresverlauf wie folgt:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Stand: 1. Januar nach IFRS 9 | 53 | 50 |
| Nettoneubewertung der Wertberichtigungen | -39 | 3 |
| Stand: 31. Dezember | 14 | 53 |
Im operativen Geschäft werden die Ausfallrisiken auf der Ebene der Gesellschaften fortlaufend dezentral überwacht. SYZYGY arbeitet überwiegend für Großkunden hervorragender Bonität und hat daher in der Regel keine Forderungsausfälle zu verzeichnen. Auch ist das Forderungsvolumen mit einzelnen Kunden nicht so groß, als dass sie außerordentliche Risikokonzentrationen begründen würden.
Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben.
Das Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in folgender Tabelle dargestellt:
| In TEUR | Deutschland | Großbritannien | Sonstige Segmente | Zentralfunktion | Gesamt |
| 31. Dezember 2019 | 12.242 | 2.962 | 1.491 | 8 | 16.703 |
| 31. Dezember 2018 | 11.147 | 4.909 | 1.016 | 10 | 17.082 |
Der Konzern verwendet eine Wertberichtigungsmatrix, um die zu erwartenden Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Vielzahl an Kunden zu messen, da sie eine sehr große Anzahl kleiner Salden umfassen. Die Verlustquoten werden nach der Methode der "Rollraten" berechnet, die auf der Wahrscheinlichkeit basiert, dass eine Forderung durch aufeinanderfolgende Stufen in der Zahlungsverzögerung fortschreitet. Die Rollraten werden für Ausfälle in verschiedenen Segmenten auf Grundlage der folgenden allgemeinen Krediteigenschaft separat berechnet.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019 sowie zum Vorjahreszeitpunkt:
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019 In TEUR |
Verlustrate | Bruttobuchwert | Wertberichtigung | Beinträchtige Bonität |
| Nicht fällig | 0% | 10.804 | 0 | Nein |
| 0-30 Tage | 0% | 4.038 | 0 | Nein |
| 31-60 Tage | 0% | 1.045 | 0 | Nein |
| 61-90 Tage | 0% | 74 | 0 | Nein |
| 91-120 Tage | 2% | 427 | 8 | Nein |
| 121-180 Tage | 5% | 114 | 6 | Nein |
| 181 Tage - 1 Jahr | 10% | 137 | 14 | Nein |
| Mehr als ein Jahr | 50% | 184 | 92 | Nein |
| Gesamt | 16.823 | 120 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2018 In TEUR |
Verlustrate | Bruttobuchwert | Wertberichtigung | Beinträchtige Bonität |
| Nicht fällig | 0% | 7.586 | 0 | Nein |
| 0-30 Tage | 0% | 6.834 | 0 | Nein |
| 31-60 Tage | 0% | 1.258 | 0 | Nein |
| 61-90 Tage | 0% | 699 | 0 | Nein |
| 91-120 Tage | 2% | 354 | 7 | Nein |
| 121-180 Tage | 5% | 216 | 17 | Nein |
| 181 Tage - 1 Jahr | 10% | 261 | 14 | Nein |
| Mehr als ein Jahr | 50% | -88 | 0 | Nein |
| Gesamt | 17.120 | 38 |
Die Entwicklungen der Wertberichtigung in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte waren wie folgt:
| In TEUR | 2019 | 2018 | ||
| Einzelwertberichtigungen | Einzelwertberichtigungen | |||
| Stand: 1. Januar nach IFRS 9 | 38 | 129 | 45 | 55 |
| Nettoneubewertung der Wertberichtigungen | 82 | 6 | -7 | 74 |
| Stand: 31. Dezember | 120 | 135 | 38 | 129 |
Ebenso wie im Vorjahr setzte SYZYGY auch im Geschäftsjahr 2019 keine derivativen Finanzinstrumente zur Risikodiversifizierung und Portfoliostrukturierung ein.
Das Kapitalmanagement von SYZYGY verfolgt primär das Ziel, sowohl organisches als auch anorganisches Wachstum zu finanzieren sowie die Unternehmensfortführung in den operativen Gesellschaften sicherzustellen. Dabei strebt SYZYGY eine hohe Eigenkapitalquote an, da dies die Wettbewerbsfähigkeit eines Dienstleistungsunternehmens wie SYZYGY stärkt. Durch die Erstanwendung des IFRS 16 seit dem Berichtsjahr 2019 und daraus resultierende Erhöhung der Bilanzsumme um über 20 Millionen EUR, kann SYZYGY die alte Zielgröße von 60-80 Prozent zukünftig nicht mehr erreichen und strebt daher eine neue Zielgröße von 40-60 Prozent an.
Darüber hinaus ist es das mittelfristige Ziel des Kapitalmanagements, die Eigenkapitalrendite nachhaltig auf über 10 Prozent zu heben. Zur Zielerreichung strebt SYZYGY organisches und anorganisches Wachstum sowie eine Steigerung der Profitabilität an.
Die Kennzahlen zum Kapitalmanagement setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
| Eigenkapital laut Bilanz | 52.943 | 54.001 |
| Fremdkapital | 66.520 | 55.645 |
| Gesamtkapital | 119.463 | 109.646 |
| Eigenkapitalquote | 44% | 49% |
| Konzernergebnis der Periode | 3.540 | 4.890 |
| Eigenkapitalrendite | 7% | 9% |
SYZYGY hat am Ende des Geschäftsjahres 2019 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lediglich in Höhe von TEUR 3.058 (Vorjahr: TEUR 4.113), so dass das Fremdkapital primär von Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, zukünftigen Verpflichtungen aus Unternehmenserwerben und Steuerverbindlichkeiten geprägt ist.
SYZYGY hat ein Liquiditäts-Management implementiert. Damit die finanzielle Flexibilität gewährleistet ist und jederzeit Zahlungsfähigkeit gesichert ist, hält SYZYGY eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln und jederzeit liquidierbaren Wertpapieren vor.
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse der Gruppe bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 1.096 (Vorjahr: TEUR 530) aus der Übernahme von Mietbürgschaften für die Mietflächen in Bad Homburg v. d. H., Frankfurt am Main, Hamburg und München. Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Bürgschaften hängt von der Fähigkeit der in den Mietflächen ansässigen Gesellschaften ab, ihre Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis und ihrem Geschäftsbetrieb bedienen zu können. Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Tochtergesellschaften ihre Verträge nicht erfüllen könnten. SYZYGY hat einen unbefristeten Avalkredit in Höhe von TEUR 1.096 (Vorjahr: TEUR 530) bei einem Kreditinstitut abgeschlossen, für die jährlich eine Provision in Höhe von 0,5 Prozent berechnet wird.
Die Konzerngesellschaften haben Miet- und Leasingverträge für verschiedene Büroräume und Fahrzeuge abgeschlossen. Die zukünftigen jährlichen finanziellen Verpflichtungen hieraus betragen mindestens:
| In TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Innerhalb eines Jahres | 33 | 3.587 |
| 1-5 Jahre | 4 | 11.994 |
| Mehr als 5 Jahre | 0 | 10.836 |
| Gesamt | 37 | 26.417 |
Der gesamte Mietaufwand des Jahres 2019 belief sich auf TEUR 4.416 (Vorjahr: TEUR 4.656). Im Jahr 2019 wurden Erträge in Höhe von TEUR 910 aus Untervermietung erzielt (Vorjahr: TEUR 655).
Für Leasingverpflichtungen, die außerbilanziell behandelt wurden, sind im Jahr 2019 insgesamt TEUR 423 (Vorjahr: TEUR 249) direkt im Aufwand erfasst worden. Es entfielen hierbei TEUR 357 auf Aufwendungen für kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (Ausnahme < 1 Monat) und TEUR 66 auf Aufwendungen für Leasinggegenstände von geringem Wert.
In der nachfolgenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungsstufen gegliedert. Die Bewertungsstufen sind dabei folgendermaßen definiert:
Auf aktiven Märkten gehandelte Finanzinstrumente, deren notierte Preise unverändert für die Bewertung übernommen wurden.
Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren direkt oder indirekt aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.
Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren nicht ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt auf Basis beobachtbarer Notierung der einzelnen Anleihen. Der Bewertung der bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten liegen Ergebnisprognosen der Tochtergesellschaft diffferent und SYZYGY Performance sowie für USEEDS jeweils für den zu betrachtenden Zeitraum zugrunde. Diese werden gemäß Kaufverträgen mit den jeweiligen EBIT-Multiplikatoren für die Zeiträume vor der Options- oder Terminausübung bewertet. Sollten sich die zukünftigen Cashflows der Tochterunternehmen, für die SYZYGY eine bedingte Kaufpreisverpflichtung bilanziert, um 10 Prozent erhöhen, so erhöht sich auch die Verbindlichkeit aus der Kaufpreisverpflichtung um 10 Prozent oder um TEUR 1.129 (Vorjahr: TEUR 1.398).
Die nachstehende Tabelle stellt weitere finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe dar. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, da in allen Fällen der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Beizulegende Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die regelmäßig zum Zeitwert bewertet werden:
| 31. Dezember 2019 in TEUR |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Wertpapiere | 3.642 | - | - | 3.642 |
| Finanzielle Vermögenswerte, gesamt | 3.642 | - | - | 3.642 |
| Bedingte Kaufpreisverpflichtung | - | - | 11.285 | 11.285 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, gesamt | - | - | 11.285 | 11.285 |
| 31. Dezember 2018 in TEUR |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Wertpapiere | 10.602 | - | - | 10.602 |
| Finanzielle Vermögenswerte, gesamt | 10.602 | - | - | 10.602 |
| Bedingte Kaufpreisverpflichtung | - | - | 13.982 | 13.982 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, gesamt | - | - | 13.982 | 13.982 |
Beizulegende Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen der beizulegende Zeitwert aber anzugeben ist:
| 2019 | 2018 | |||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in TEUR |
Forderungen "Amortised Costs" | Verbindlichkeiten "Amortised Costs" | Forderungen "Amortised Costs" | Verbindlichkeiten "Amortised Costs" |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 274 | 0 | 294 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 944 | 0 | 11.519 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte | 19.709 | 0 | 19.904 | 0 |
| Zinsforderungen in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten | 49 | 0 | 207 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen | 0 | 27.250 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 9.007 | 0 | 15.528 |
| Darlehen gegenüber Kreditinstituten | 0 | 3.058 | 0 | 4.113 |
| Gesamt | 20.976 | 39.315 | 31.924 | 19.641 |
Die SYZYGY AG hält direkte oder indirekte Anteile an den folgenden Unternehmen:
| Anteil % |
Eigenkapital TEUR |
Jahresergebnis TEUR |
|
| Ars Thanea S.A., Warschau, Polen | 70 | 1.125 | 250 |
| diffferent GmbH, Berlin, Deutschland | 70 | 2.359 | 634 |
| SYZYGY Berlin GmbH, Berlin, Deutschland | 99 | -1.221 | -84 |
| SYZYGY Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. H., Deutschland 2 | 100 | 203 | 37 |
| SYZYGY Digital Marketing Inc., New York City, USA | 100 | 275 | 71 |
| SYZYGY Media GmbH, Hamburg, Deutschland 3 | 100 | 18 | -22 |
| SYZYGY Performance GmbH, München, Deutschland | 59 | 973 | 629 |
| SYZYGY UK Ltd., London, UK 1 | 100 | 423 | -1.274 |
| Unique Digital Marketing Ltd., London, UK 1 | 100 | 1.978 | -3.661 |
| USEEDS° GmbH, Berlin, Deutschland | 90 | 629 | 104 |
1
Unique Digital Marketing Ltd. hält 100 Prozent der Anteile an SYZYGY UK Ltd., welche
in Großbritannien operativ tätig ist. Daher besteht zur SYZYGY UK Ltd. eine indirekte
Beteiligung.
2
Zwischen der SYZYGY Deutschland GmbH und der SYZYGY AG besteht ein Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag zu Gunsten der SYZYGY AG.
3
Zwischen der SYZYGY Media GmbH und der SYZYGY AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
zu Gunsten der SYZYGY AG.
Für Abschlussprüferleistungen bezogen auf den Konzernabschluss sowie den Jahresabschluss des Mutterunternehmens berechnet die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft insgesamt ein Honorar inklusive Auslagen von TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 126). Wie im Vorjahr sind keine anderen Bestätigungsleistungen oder Nichtprüfungsleistungen durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht worden.
Zu den nahestehenden Personen zählen die Organe der SYZYGY AG sowie Unternehmen, auf die SYZYGY einen wesentlichen Einfluss ausüben kann. Seit November 2015 ist die SYZYGY AG ein beherrschtes und vollkonsolidiertes Unternehmen der WPP plc., St. Helier, Jersey, nachdem die WPP Gruppe im Rahmen eines freiwilligen Übernahmeangebots ihre Anteile von knapp unter 30 Prozent auf über 50 Prozent an der SYZYGY AG erhöht hat. Daher sind alle Unternehmen der WPP Gruppe ebenfalls als nahestehende Person und Unternehmen zu qualifizieren.
Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der SYZYGY AG und ihren Tochtergesellschaften, die nahestehende Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden nicht weiter erläutert. Einzelheiten zwischen dem Konzern und anderen nahestehenden Unternehmen und Personen sind nachfolgend angegeben. Grundsätzlich werden alle Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.
2019 hat SYZYGY mit der WPP Gruppe für Kundenprojekte Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.283 (Vorjahr: TEUR 601) erzielt, davon waren Forderungen in Höhe von TEUR 349 (Vorjahr: TEUR 151) am Bilanzstichtag noch offen. Darüber hinaus nahm SYZYGY im Geschäftsjahr administrative und operative Leistungen des WPP Konzerns mit einem Wert von TEUR 31 (Vorjahr: TEUR 60) in Anspruch. Am Bilanzstichtag waren keine Verbindlichkeiten mehr offen (Vorjahr: TEUR 21).
In den Jahren 2019 und 2018 haben ansonsten mit Ausnahme der Bezüge an Vorstände sowie deren Transaktionen mit SYZYGY Aktien (siehe Abschnitt 6.12.1 und 6.13) und der Vergütung an den Aufsichtsrat sowie deren Transaktionen mit SYZYGY Aktien (siehe Abschnitt 6.12.2 und 6.13) keine Transaktionen mit nahestehenden Personen stattgefunden, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden. SYZYGY bilanzierte im Geschäftsjahr 2019 Mietaufwendungen in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 9), die vom Aufsichtsratsvorsitzenden in Rechnung gestellt und von SYZYGY vollständig beglichen wurden.
Die SYZYGY Deutschland GmbH und die SYZYGY Media GmbH machen von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.
Am 30. Januar 2020 kündigte die Weltgesundheitsorganisation ("WHO") einen globalen Gesundheitsnotstand an, der auf einen neuen Coronavirusstamm zurückzuführen ist (den "COVID-19-Ausbruch") und informierte über die Risiken für die internationale Gemeinschaft, da sich das Virus über seinen Ursprungsort hinaus weltweit ausbreitet. Im März 2020 stufte die WHO den COVID-19-Ausbruch aufgrund der rapiden Zunahme der weltweiten Fallzahlen als Pandemie ein.
Die volle Auswirkung des COVID-19-Ausbruchs entwickelt sich ab dem Datum dieses Abschlusses weiter. Daher ist es ungewiss, welches volle Ausmaß die Pandemie auf die finanzielle Lage, die Liquidität und die künftigen Betriebsergebnisse von SYZYGY haben wird. Das Management überwacht aktiv die globale Situation hinsichtlich der finanziellen Lage, Liquidität, der Kunden und der Belegschaft. Angesichts der täglichen Entwicklung des COVID-19-Ausbruchs und der globalen Reaktionen zur Eindämmung der Ausbreitung ist SYZYGY nicht in der Lage, die Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf seine Betriebsergebnisse, seine Finanzlage oder seine Liquidität für das Geschäftsjahr 2020 vollumgänglich abzuschätzen. Dennoch hat der Vorstand zum 27. März 2020 eine aktualisierte Prognose erstellt, die die derzeitige Entwicklung durch den Coronavirus auf SYZYGY bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hat die aktualisierte Prognose in seiner Sitzung am 27. März 2020 genehmigt.
Es bestehen große Unsicherheiten wie die wirtschaftlichen Auswirkungen im weiteren Geschäftsjahresverlauf ausfallen werden. Der Vorstand geht jedoch davon aus, dass die Ausbreitung des Coronavirus Auswirkungen auf die Marketingbudgets der Kunden und damit gleichbedeutend auf die SYZYGY Gruppe haben wird.
Vorstandsvorsitzender (CEO)
Geschäftsführung SYZYGY Berlin GmbH, Berlin
Vorstand (CTO)
Geschäftsführung SYZYGY Deutschland GmbH,
Bad Homburg v.d.H
Mitglied des Aufsichtsrats, Ars Thanea S.A.,
Warschau, Polen
Finanzvorstand (CFO)
Geschäftsführung SYZYGY Media GmbH,
Hamburg
Geschäftsführung SYZYGY Performance GmbH,
München
Geschäftsführung diffferent GmbH,
Berlin (seit 22. Januar 2020)
Geschäftsführung USEEDS° GmbH,
Berlin (seit 22. Januar 2020)
Director SYZYGY UK Ltd.,
London, Großbritannien
Director Unique Digital Marketing Ltd.,
London, Großbritannien
Director SYZYGY Digital Marketing Inc.,
New York, Vereinigte Staaten
Mitglied des Aufsichtsrat Ars Thanea S.A.,
Warschau, Polen
Die im Geschäftsjahr zugeflossenen Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Jahr 2019 auf TEUR 1.106 (Vorjahr: TEUR 873). Lars Lehne bezog ein Grundgehalt von TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 300), Nebenleistungen von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 14), einen Versorgungsaufwand von TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 21) sowie ein variables Gehalt von TEUR 99 (Vorjahr: TEUR 39). Frank Ladner bezog ein Grundgehalt von TEUR 220 (Vorjahr: TEUR 200), Nebenleistungen von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 12), einen Versorgungsaufwand von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 16) sowie ein variables Gehalt von TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 27). Erwin Greiner bezog ein Grundgehalt von TEUR 210 (Vorjahr: TEUR 180), Nebenleistungen von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 12), einen Versorgungsaufwand von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 16) sowie ein variables Gehalt von TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 36). Bei den Versorgungsaufwendungen handelt es sich um Zahlungen an Unterstützungskassen.
Lars Lehne hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 96.000 Phantom Stocks ausgeübt, Frank Ladner erhielt eine Dividende in Höhe von TEUR 4, die ihm im Rahmen eines Aktienprogramms in 2017 gewährt wurden.
Andrew P. Stevens schied aus dem Vorstand zum 31. Dezember 2017 aus. Im Geschäftsjahr 2018 floss Andrew P. Stevens ein Grundgehalt von TEUR 124, Nebenleistungen von TEUR 7, ein Versorgungsaufwand von TEUR 6 sowie ein variables Gehalt von TEUR 76 zu.
Ferner wurde ein Phantom Stock Programm in 2015 neu aufgelegt. Hierbei erhält der Berechtigte die Differenz zwischen dem Aktienkurs bei Gewährung und dem Aktienkurs bei Ausübung der Phantom Stocks als Sonderzahlung. 40 Prozent der gewährten Phantom Stocks (Tranche 1) können frühestens nach 2 Jahren ausgeübt werden und verfallen spätestens nach 3 Jahren, 60 Prozent der gewährten Phantom Stocks (Tranche 2) können frühestens nach 3 Jahren ausgeübt werden und verfallen spätestens nach 4 Jahren. Die maximale Kurssteigerung ist bei der Tranche 1 auf 60 Prozent, und bei der Tranche 2 auf 90 Prozent begrenzt.
Der Vorstandsvorsitzende Lars Lehne erhielt am 1. April 2016 insgesamt 240.000 Phantom Stocks mit einem Ausübungspreis von EUR 9,13, von denen noch 144.000 ausstehend sind. Ferner wurden am 16. Januar 2018 Frank Ladner 55.000 Phantom Stocks mit Laufzeitbeginn am 29. Dezember 2017 zu einem Ausübungspreis von EUR 11,27 bzw. am 6. Februar 2018 Erwin Greiner 80.000 Phantom Stocks mit Laufzeitbeginn ab 29. Dezember 2017 zu einem Ausübungspreis von EUR 11,25 zugeteilt, die ebenfalls noch vollständig ausstehend sind.
Tabellarisch stellen sich die im Geschäftsjahr gewährten Zuwendungen wie folgt dar:
| Lars Lehne, CEO | ||||
| Gewährte Zuwendungen | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
2019 Minimum TEUR |
2019 Maximum TEUR |
| Festvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 |
| Nebenleistungen | 14 | 14 | 14 | 14 |
| Summe | 314 | 314 | 314 | 314 |
| Einjährige variable Vergütung | 99 | 99 | 0 | 99 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Phantom Stock Programm | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 99 | 99 | 0 | 99 |
| Versorgungsaufwand | 21 | 21 | 21 | 21 |
| Gesamtvergütung | 434 | 434 | 335 | 434 |
| Frank Ladner, CTO | ||||
| Gewährte Zuwendungen | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
2019 Minimum TEUR |
2019 Maximum TEUR |
| Festvergütung | 220 | 200 | 220 | 220 |
| Nebenleistungen | 12 | 12 | 12 | 12 |
| Summe | 232 | 212 | 232 | 232 |
| Einjährige variable Vergütung | 66 | 60 | 0 | 66 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Phantom Stock Programm | 0 | 85 | 0 | 0 |
| Summe | 66 | 145 | 0 | 66 |
| Versorgungsaufwand | 16 | 16 | 16 | 16 |
| Gesamtvergütung | 314 | 373 | 248 | 314 |
| Erwin Greiner, CFO | ||||
| Gewährte Zuwendungen | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
2019 Minimum TEUR |
2019 Maximum TEUR |
| Festvergütung | 210 | 180 | 210 | 210 |
| Nebenleistungen | 12 | 12 | 12 | 12 |
| Summe | 222 | 192 | 222 | 222 |
| Einjährige variable Vergütung | 63 | 54 | 0 | 63 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Phantom Stock Programm | 0 | 124 | 0 | 0 |
| Summe | 63 | 178 | 0 | 63 |
| Versorgungsaufwand | 16 | 16 | 16 | 16 |
| Gesamtvergütung | 301 | 386 | 238 | 301 |
Aufsichtsratsvorsitzender
CEO, ePages Software GmbH, Hamburg
Aufsichtsrat
Group Associates Controller, WPP 2005 Ltd., London, Großbritannien
Aufsichtsrat seit 7. Juni 2019
CEO, GroupM EMEA, London, Großbritannien
Aufsichtsrat bis 7. Juni 2019
CEO, tenthavenue Ltd., London, Großbritannien
Die Aufsichtsräte erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 60. Dies beinhalten eine fixe Vergütung von jeweils TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 20). Wie im Vorjahr erhielten die Aufsichtsratsmitglieder keine variable Vergütung. Die Vergütung für Rupert Day und Dominic Grainger wurde hierbei pro rata temporis aufgeteilt.
| Vorstände: Aktien (Stückzahl) | Lars Lehne | Frank Ladner | Erwin Greiner | Summe |
| Stand: 31. Dezember 2018 | 10.000 | 0 | 0 | 10.000 |
| Käufe | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verkäufe | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand: 31. Dezember 2019 | 10.000 | 0 | 0 | 10.000 |
| Vorstände: Phantom Stocks (Stückzahl) | Lars Lehne | Frank Ladner | Erwin Greiner | Summe |
| Stand: 31. Dezember 2018 | 240.000 | 55.000 | 80.000 | 375.000 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | -96.000 | 0 | 0 | -96.000 |
| Stand: 31. Dezember 2019 | 144.000 | 55.000 | 80.000 | 279.000 |
| Vorstände: Aktien (Stückzahl) | Lars Lehne | Frank Ladner | Erwin Greiner | Summe |
| Stand: 31. Dezember 2017 | 10.000 | 0 | 0 | 10.000 |
| Käufe | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verkäufe | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand: 31. Dezember 2018 | 10.000 | 0 | 0 | 10.000 |
| Vorstände: Phantom Stocks (Stückzahl) | Lars Lehne | Frank Ladner | Erwin Greiner | Summe |
| Stand: 31. Dezember 2017 | 240.000 | 0 | 45.000 | 285.000 |
| Zugänge | 0 | 55.000 | 80.000 | 135.000 |
| Abgänge | 0 | 0 | -45.000 | -45.000 |
| Stand: 31. Dezember 2018 | 240.000 | 55.000 | 80.000 | 375.000 |
| Aufsichtsrat: Aktien (Stückzahl) | Wilfried Beeck | Dominic Grainger | Rupert Day | Andrew Payne | Summe |
| Stand: 31. Dezember 2018 | 10.000 | 0 | 0 | 0 | 10.000 |
| Käufe | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verkäufe | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand: 31. Dezember 2019 | 10.000 | 0 | 0 | 0 | 10.000 |
| Aufsichtsräte: Aktien (Stückzahl) | Ralf Hering | Wilfried Beeck | Rupert Day | Andrew Payne | Summe |
| Stand: 31. Dezember 2017 | 0 | 10.000 | 0 | 0 | 10.000 |
| Käufe | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verkäufe | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand: 31. Dezember 2018 | 0 | 10.000 | 0 | 0 | 10.000 |
Die Aufsichtsräte halten weder Optionen noch Phantom Stocks.
Dominic Grainger wurde anstelle von Rupert Day von der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 in den Aufsichtsrat gewählt.
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung am 12. März 2019.
SYZYGY AG, Horexstraße 28, 61352 Bad Homburg v.d.H., Deutschland
Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Hauck und Aufhäuser Fund Service S.A., Munsbach, Luxemburg
8. März 2019
Mitteilungspflichtiger wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten.
| Anteil Stimmrechte | Anteil Instrumente | Summe Anteile | Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten | |
| Neu | 2,97% | 0,00% | 2,97% | 13500026 |
| Letzte Mitteilung | 3,09% | 0,00% | 3,09% | - |
Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
| Absolut | In Prozent | |||
| ISIN | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) |
| DE0005104806 | 400771 | 0 | 2,97% | 0% |
| Summe | 400.771 | 2,97% | ||
Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde am 23. Oktober 2019 abgegeben und den Aktionären über die Website der Gruppe (ir.syzygy.net/germany/ de/investor-relations/corporate-governance/2019) zugänglich gemacht.
Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 27. März 2020 genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Bad Homburg v. d. H., den 27. März 2020
SYZYGY AG
Der Vorstand
Lars Lehne
Frank Ladner
Erwin Greiner
An die SYZYGY AG, Bad Homburg v. d. Höhe
Wir haben den Konzernabschluss der SYZYGY AG, Bad Homburg v. d. Höhe, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SYZYGY AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, |
| ― |
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:
Im Konzernabschluss der SYZYGY AG werden unter dem Bilanzposten "Langfristige Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 58,4 Mio. ausgewiesen, die 49,0 Prozent der Konzernbilanzsumme ausmachen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet.
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit Geschäfts- oder Firmenwerten werden mindestens einmal jährlich sowie ergänzend bei Anhaltspunkten für eine Wertminderung von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sogenannten Impairment Test) unterzogen. Die Bewertung erfolgt dabei mittels eines Bewertungsmodells nach dem sogenannten Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Liegt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit über dem erzielbaren Betrag, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags ein Wertminderungsaufwand erfasst.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und erfordert zahlreiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter, vor allem hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse, der Wachstumsrate für die Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows und des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte für den Konzernabschluss der SYZYGY AG und den mit der Bewertung verbundenen erheblichen Unsicherheiten liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor.
Die Angaben der SYZYGY AG zu Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten 2.1 (Seiten 78-79) und 3.1 sowie 3.2 (Seiten 89-91) des Konzernanhangs enthalten.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und ermessensbehafteten Parameter sowie der Berechnungsmethode der Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt. Dafür haben wir zunächst ein Verständnis der Planungssystematik und des Planungsprozesses sowie der wesentlichen von den gesetzlichen Vertretern in der Planung getroffenen Annahmen erlangt. Die Prognose der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse im Detailplanungszeitraum haben wir mit der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung abgestimmt und uns anhand einer Analyse von Plan-Ist-Abweichungen in der Vergangenheit sowie im Geschäftsjahr 2019 von der Planungstreue der Gesellschaft überzeugt. Wir haben die der Planung zugrunde liegenden Annahmen und die bei der Prognose unterstellten Wachstumsraten durch Abgleich mit vergangenen Entwicklungen und unter Berücksichtigung der aktuellen branchenspezifischen Markterwartungen sowie der unternehmensspezifischen Situation nachvollzogen.
Darüber hinaus haben wir die verwendeten Diskontierungszinssätze anhand der durchschnittlichen Kapitalkosten einer Peer Group kritisch hinterfragt. Unsere Prüfung umfasste auch die von der SYZYGY AG vorgenommenen Sensitivitätsanalysen. Hinsichtlich der Auswirkungen möglicher Veränderungen der Kapitalkosten und der unterstellten Wachstumsraten haben wir zusätzlich eigene Sensitivitätsanalysen vorgenommen.
Im Konzernabschluss der SYZYGY AG zum 31. Dezember 2019 werden Nutzungsrechte in Höhe von EUR 24,9 Mio. sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 27,3 Mio. ausgewiesen. Der Anteil der Leasingverbindlichkeiten an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 22,8 Prozent und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns. Für das Geschäftsjahr ergeben sich aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards "IFRS 16 - Leasingverhältnisse" wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte des Geschäftsjahres und deren Fortschreibung zum Bilanzstichtag. Die Erstanwendung des Standards erfolgt nach der modifizierten retrospektiven Methode. Die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Der neue Rechnungslegungsstandard bedingt für bestimmte Bereiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter. So können die Einschätzungen zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Bestimmung der Laufzeit der Leasingverhältnisse sowie die Höhe zukünftiger Leasingzahlungen ermessens- und schätzungsbehaftet sein. Weiterhin ist die Erfassung umfangreicher Daten aus den Leasingverträgen notwendig für die Ermittlung des Erstanwendungseffektes und die standardkonforme Fortschreibung der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten.
Die Daten aus den nach IFRS 16 angesetzten Leasingverhältnissen stellen die Grundlage der Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten dar.
Aufgrund der Komplexität der Anforderungen des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie der Notwendigkeit von Ermessensentscheidungen durch das Management liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor.
Die Angaben der SYZYGY AG in Bezug auf die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten sind in den Abschnitten 1.5, 1.7, 2.9, 3.2, 3.13, 5.5, 5.6, 6.2 sowie 6.6 des Konzernanhangs enthalten.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns ein Verständnis über den Prozess zur Implementierung des neuen Rechnungslegungsstandards verschafft und dessen Angemessenheit beurteilt. Zusammen mit unseren internen Spezialisten haben wir im Rahmen der Prüfung die Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 auf Basis des Fachkonzeptes im Hinblick auf die Konformität mit den Anforderungen des IFRS 16 beurteilt. Auf der Basis einer Stichprobe haben wir zusammen mit unseren internen Spezialisten ausgewählte vertragliche Leasingvereinbarungen dahingehend eingesehen und ausgewertet, ob die relevanten Daten richtig und vollständig für die Ermittlung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst wurden und die rechnerische Richtigkeit des Wertansatzes überprüft. Sofern Schätzungs- und Ermessensentscheidungen zur Bestimmung der Laufzeit der Leasingverpflichtung unterstellt wurden, haben wir die zugrundliegenden Annahmen anhand von Befragungen und durch die Einsichtnahme in geeignete Nachweise nachvollzogen. Dabei haben wir beurteilt, dass die Annahmen vertretbar und konsistent zu anderen im Abschluss getroffenen Annahmen sind. Schließlich haben wir die Angemessenheit der Anhangsangaben zur Leasingbilanzierung nach IFRS 16 beurteilt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
den in Abschnitt 11. des Konzernlageberichts erhaltenen Verweis auf die gesondert veröffentlichte nichtfinanzielle Konzernerklärung. |
| ― |
den in Abschnitt 10. des Konzernlageberichts enthaltenen Verweis auf die gesondert veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung. |
| ― |
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2004 als Konzernabschlussprüfer der SYZYGY AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Rebecca Patzelt.
Frankfurt am Main, 27. März 2020
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Gebhardt, Wirtschaftsprüfer
gez. Patzelt, Wirtschaftsprüferin
| Zwischenbericht zum 31. März | Zwischenbericht zum 30. Juni | Jahreshauptversammlung, Frankfurt * |
| 30.04. | 31.07. | 27.10. |
| Zwischenbericht zum 30. September | Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt * | MKK - Münchner KapitalmarktKonferenz * |
| 06.11. | 16.-18.11. | 08.-09.12. |
Bei allen Terminen Änderungen vorbehalten.
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VORSITZENDER DES AUFSICHTSRATS:
WILFRIED BEECK
VORSTAND:
ERWIN GREINER, FRANK LADNER
TEXT/REDAKTION: SYZYGY AG
DRUCK: JD DRUCK
FOTOGRAFIE: SYZYGY, THE DRUM MARKETING AWARDS, FRANZISKA TAFFELT, ANETA POMIECZYNSKA